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    Plenarprotokoll 8/149 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 149. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 11891 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 11891 B Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage von Presse und Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland (1978) — Drucksache 8/2264 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Fusionskontrolle bei Presseunternehmen — Drucksache 8/2265 — Baum, Bundesminister BMI 11892 A Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU 11895 D Dr. Nöbel SPD 11900 D Kleinert FDP 11907 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 11910 C Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 11911 D Dr. Jens SPD 11914 B Angermeyer FDP 11916 A Klein (München) CDU/CSU 11917 D Dr. Stercken CDU/CSU 11920 C Dr. Langguth CDU/CSU 11922 B Nächste Sitzung 11923 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11925`A Anlage 2 Bedeutung der Torfvorräte sowie Lösung des Konflikts zwischen wirtschaftlicher Nutzung und Schutz der Natur und Tierwelt; vertragliche Absicherung der Ölversorgung des Gemeinsamen Marktes mit den Ölförderländern MdlAnfr A26 20.04.79 Drs 08/2763 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A27 20.04.79 Drs 08/2763 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11925*C Anlage 3 Abschöpfung der „Windfall-Profits" der aus inländischen Ölquellen fördernden Unternehmen durch eine bundeseinheitliche Regelung MdlAnfr A28 20.04.79 Drs 08/2763 Reuschenbach SPD MdlAnfr A29 20.04.79 Drs 08/2763 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11926*A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Breitag, den 27. April 1979 Anlage 4 Abschöpfung der „Windfall-Profits" der aus inländischen Ölquellen fördernden Unternehmen durch eine bundeseinheitliche Regelung MdlAnfr A30 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11926*C Anlage 5 Besteuerung der deutschen „Windfall-Profits" aus energiepolitischen Gründen MdlAnfr A31 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Häfele CDU/CSU MdlAnfr A32 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11926*D Anlage 6 Produktinformation der Verbraucher in Form von gelben Etiketten, insbesondere über den Energieverbrauch von elektrischen Geräten MdlAnfr A33 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11927*B Anlage 7 Gesellschaftspolitischer Sinn und Wert des Meistertitels im Handwerk in der heutigen Zeit MdlAnfr A34 20.04.79 Drs 08/2763 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11927*C Anlage 8 Vorwürfe des baden-württembergischen Wirtschaftsministers Eberle gegen die Mittelstandspolitik der Bundesregierung MdlAnfr A35 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11927*D Anlage 9 Übernahme von Hermes-Bürgschaften in Höhe von 8 Milliarden DM für Lieferungen deutscher Firmen an den Iran MdlAnfr A40 20.04.79 Drs 08/2763 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11928*B Anlage 10 Ausschluß selbständiger Handelsunternehmen vom Import von Fleisch zur Verarbeitung im Rahmen der sogenannten EG-Bilanzregelung MdlAnfr A42 20.04.79 Drs 08/2763 Schedl CDU/CSU MdlAnfr A43 20.04.79 Drs 08/2763 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 11928*C Anlage 11 Beibehaltung des § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Beschäftigung von Frauen als Fahrzeugführer MdlAnfr A56 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Matthäus-Maier FDP MdlAnfr A57 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11929*A Anlage 12 Vermeidung von Nachteilen für Lotsen und Schiffsbesatzungen der Lotsenversetzschiffe der neuen Versetzstation Helgoland MdlAnfr A78 20.04.79 Drs 08/2763 Eickmeyer SPD MdlAnfr A79 20.04.79 Drs 08/2763 Eickmeyer SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11929*B Anlage 13 Aufgabe der Pläne für den Bau einer großen Umgehungsstraße östlich von Karlstadt im Zuge der B 26/27 MdlAnfr A80 20.04.79 Drs 08/2763 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A81 20.04.79 Drs 08/2763 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11929*C Anlage 14 Vogelsterben durch Ölteppiche in der Nordsee MdlAnfr A83 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11929*D Anlage 15 Bau der Bundesautobahn 26 von Hamburg über Buxtehude und Stade nach Himmelpforten und weiter bis Cuxhaven MdlAnfr A84 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11930*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 III Anlage 16 Eigenverantwortlichkeit der Bundespost für die Einspeisung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen in das jeweilige Breitbandnetz sowie Aufnahme ausländischer kommerzieller Sender in die Kabelverteilanlagen MdlAnfr A85 20.04.79 Drs 08/2763 Gärtner FDP MdlAnfr A86 20.04.79 Drs 08/2763 Gärtner FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMP 119304B* Anlage 17 Mangel an Ausbildungsplätzen für Fernmeldehandwerker im Bundespostministerium MdlAnfr A87 20.04.79 Drs 08/2763 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11930*C Anlage 18 Übernahme der Gebühren für Funkgeräte der Not- und Hilfsdienste durch die Bundesregierung MdlAnfr A88 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11930*D Anlage 19 Praxis der US-Postverwaltung bei den mit „Federal Republic of Germany" adressierten Sendungen MdlAnfr A90 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Dübber SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11931 *A Anlage 20 Personalmangel im gehobenen Dienst der Bundespost sowie fehlende Planstellen für Postbeamte MdlAnfr A91 20.04.79 Drs 08/2763 Becker (Nienberge) SPD MdlAnfr A92 20.04.79 Drs 08/2763 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11931*B Anlage 21 Attraktivere Gestaltung des frei finanzierten Wohnungsbaus für Investoren angesichts der unter den Kostenmieten liegenden Marktmieten MdlAnfr A95 20.04.79 Drs 08/2763 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A96 20.04.39 Drs 08/2763 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11931 *D Anlage 22 Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes auf das Investitionsverhalten im freifinanzierten Wohnungsbau; Vorlage des Berichts über steuerliche Nachteile nicht gemeinnütziger Wohnungsunternehmen bei der Veräußerung von Mietwohnungen MdlAnfr A97 20.04.79 Drs 08/2763 Francke (Hamburg) CDU/CSU MdlAnfr A98 20.04.79 Drs 08/2763 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11932*B Anlage 23 Bereitstellung des vom DIW erstatteten Gutachtens „Verteilungswirkungen des Förderungssystems für den sozialen Wonungsbau" für die Abgeordneten des Bundestages; Erfahrungen mit dem Stadthaus MdlAnfr A103 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A104 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11932*D Anlage 24 Aussparung der Kernenergie bei der Aufzählung von Energiequellen in der vom Bundesforschungsminister herausgegebenen Faltmappe „Forschung für den Bürger" MdlAnfr A113 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Probst CDU/CSU MdlAnfr A114 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 11933*B Anlage 25 Nichterwähnung der Kernenergie in der vom Bundesforschungsminister herausgegebenen Informationsschrift „Forschung für den Bürger" angesichts der Aufwendungen für die Entwicklung der Kerntechnik MdlAnfr A115 20.04.79 Drs 08/2763 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 119331*D Anlage 26 Förderung von Forschungsprojekten für den Bereich neuer Antriebsstoffe im Ver- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 kehrsbereich, insbesondere für den Einsatz von Methanol in Kraftfahrzeugen seit 1970 MdlAnfr A116 20.04.79 Drs 08/2763 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A117 20.04.79 Drs 08/2763 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 11934*A Anlage 27 Verstärkung der Förderung alternativer Entsorgungskonzepte im Verhältnis zur Förderung der sogenannten integrierten Entsorgung mit der plutoniumproduzierenden Wiederaufarbeitung MdlAnfr A118 20.04.79 Drs 08/2763 Ueberhorst SPD MdlAnfr A119 20.04.79 Drs 08/2763 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 11934*C Anlage 28 Auffassung des Bundeskanzlers über einen Rohstoff-Fonds sowie Nutzbarmachung der UNCTAD-Konferenz in Manila für die Arbeit der Entwicklungspolitik MdlAnfr A122 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Hoffacker CDU/CSU MdlAnfr A123 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11935*A Anlage 29 Behebung des Personalmangels an der deutschen Botschaft in Bukarest MdlAnfr A126 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11935*C Anlage 30 Bedingungen für die Anerkennung Namibias MdlAnfr A130 20.04.79 Drs 08/2763 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11935*D Anlage 31 Prinzipien für die Anerkennung von Staaten sowie Schließung des Konsulats in Windhuk zur Wahrung der Interessen der Namibia-Deutschen Frau Karwatzki CDU/CSU MdlAnfr A131 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Karwatzki CDU/CSU MdlAnfr A132 20.04.79 Drs 08/2763 SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11936*A Anlage 32 Überwachung der Einhaltung des Waffenstillstands in Namibia durch die UNTAG MdlAnfr A133 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11936*B Anlage 33 Registrierung der SWAPO-Einheiten bei der UNTAG nach dem Waffenstillstand in Namibia MdlAnfr A134 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11936*C Anlage 34 Grauzonen innerhalb der Friedensregelung für Namibia MdlAnfr A135 20.04.79 Drs 08/2763 Daweke CDU/CSU MdlAnfr A136 20.04.79 Drs 08/2763 Daweke CDU/CSU SchAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 11936*D Anlage 35 Grauzonen innerhalb der Friedensregelung für Namibia, insbesondere im Hinblick auf die Rolle der SWAPO MdlAnfr A137 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Hüsch CDU/CSU MdlAnfr A138 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Hüsch CDU/CSU SchAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 11937*B Anlage 36 Anerkennung der schwarzen Mehrheitsregierung in Rhodesien/ Zimbabwe MdlAnfr A139 20.04.79 Drs 08/2763 Engelsberger CDU/CSU SchAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 11937*D Anlage 37 Treffen des Bundeskanzlers mit den die Kernenergie ablehnenden Teilnehmern des Gorleben-Symposiums SchrAnfr B1 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Probst CDU/CSU SchrAnfr B2 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 11938*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 V Anlage 38 Kosten der Zündholzwerbung des Presse-und Informationsamts der Bundesregierung für die Broschüren „Regierungspolitik 1977 bis 1980" SchrAnfr B3 20.04.79 Drs 08/2763 Glos CDU/CSU SchrAnfr B4 20.04.79 Drs 08/2763 Glos CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 11938*B Anlage 39 Empfehlungen des Europarats zur kulturellen Zusammenarbeit in Europa auf der Grundlage der Konvention von 1954 SchrAnfr B5 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr B6 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11938*D Anlage 40 Forderung eines „Eintrittsgelds" von Ausländern bei der Einreise nach Spanien SchrAnfr B7 20.04.79 Drs 08/2763 Seefeld SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11939*A Anlage 41 Intervention der Bundesregierung für eine Beendigung der menschenrechtswidrigen Schnellverfahren und der Hinrichtungen im Iran sowie Ächtung der Todesstrafe durch die UNO SchrAnfr B8 20.04.79 Drs 08/2763 Möllemann FDP SchrAnfr B9 20.04.79 Drs 08/2763 Möllemann FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11939*B Anlage 42 Standort der Sender Radio Free Europe und Radio Liberty SchrAnfr B10 20.04.79 Drs 08/2763 Landré CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11940*A Anlage 43 Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Goethe-Instituts in Tokio SchrAnfr B11 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11940*C Anlage 44 Wahrung deutscher Rechtspositionen in Gesprächen mit Polen SchrAnfr B12 20.04.79 Drs 08/2763 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11941 *A Anlage 45 Verurteilung der Aburteilungspraxis islamischer Revolutionsgerichte im Iran durch die Vereinten Nationen SchrAnfr B13 20.04.79 Drs 08/2763 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11941 *B Anlage 46 Erhöhter Salzgehalt in Flüssen durch Abwässer aus der DDR, insbesondere im Mittellandkanal im Bereich des Kraftwerks Mehrum SchrAnfr B14 20.04.79 Drs 08/2763 Stockleben SPD SchrAnfr B15 20.04.79 Drs 08/2763 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11941*D Anlage 47 Gewässersanierung im Rheineinzugsgebiet, insbesondere im Bereich der Abwasserableitungen SchrAnfr B16 20.04.79 Drs 08/2763 Lenders SPD SchrAnfr B17 20.04.79 Drs 08/2763 Lenders SPD SchrAnfr B18 20.04.79 Drs 08/2763 Lenders SPD SchrAnfr B19 20.04.79 Drs 08/2763 Lenders SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11942*A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Anlage 48 Erneute Sicherheitsprüfung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich durch die RSK angesichts des Reaktorstörfalls in Harrisburg SchrAnfr B20 20.04.79 Drs 08/2763 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr B21 20.04.79 Drs 08/2763 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11943*C Anlage 49 Konsequenzen aus der Reaktorkatastrophe in Harrisburg; Störfälle in deutschen Kernkraftwerken in den letzten drei Jahren sowie Zahl der arbeitenden Kernkraftwerke SchrAnfr B22 20.04.79 Drs 08/2763 Schmidt (München) SPD SchrAnfr B23 20.04.79 Drs 08/2763 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11943*D Anlage 50 Durchführung der EG-Richtlinie zur Sanierung der für die Trinkwassergewinnung genutzten Oberflächengewässer; Einführung eines Abwasserabgabensystems auf europäischer Ebene; Harmonisierung der Maßnahmenkataloge der Rheinuferstaaten zur Gewässerreinhaltung SchrAnfr B24 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Geßner SPD SchrAnfr B25 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Geßner SPD SchrAnfr B26 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Geßner SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11944*C Anlage 51 Auszeichnung des Vorsitzenden der DKP, Herbert Mies, mit dem Lenin-Orden SchrAnfr B27 0.04.79 Drs 08/2763 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAnfr B28 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11945*D Anlage 52 Erhöhung des Übergangsgeldes bei Übertritt in das Beamtenverhältnis des einfachen und mittleren Dienstes SchrAnfr B29 20.04.79 Drs 08/2763 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11945*D Anlage 53 Politischer Standort und Finanzquellen der „Marxistischen Gruppe" sowie Informationen über den „Verein zur Förderung des studentischen Pressewesens e. V." in München SchrAnfr B30 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B31 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B32 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B33 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11946*B Anlage 54 Beseitigung der Härten bei einer Kürzung des Anwärterverheiratetenzuschlags durch Änderung des § 62 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes SchrAnfr B34 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr B35 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11946*D Anlage 55 Änderung der Lärmschutzzone für den Be- reich des Militärflugplatzes Nörvenich SchrAnfr B36 20.04.79 Drs 08/2763 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11947*A Anlage 56 Entlassung der Raumpflegerinnen und Beauftragung von Reinigungsfirmen im Bundesinnenministerium SchrAnfr B37 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAnfr B38 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . . 11947*B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 VII Anlage 57 Bericht der türkischen Zeitung „Günaydin" über Verweigerung der Einreise für Türken an der deutsch-österreichischen Grenze und Erschießungen bei illegalen Grenzüberschreitungen SchrAnfr B39 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11947*C Anlage 58 Verwendung einer Verschlußsache durch das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" als Grundlage seines Artikels über Waffenexporte aus der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B40 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Unland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11947*D Anlage 59 Realisierung der Vereinbarungen der Rheinanliegerstaaten zur Verminderung der Rheinverschmutzung durch chemische Schadstoffe (Chemievertrag) und zur Reduzierung der Salzbelastung (Chloridvertrag) SchrAnfr B41 20.04.79 Drs 08/2763 Hansen SPD SchrAnfr B42 20.04.79 Drs 08/2763 Hansen SPD SchrAnfr B43 20.04.79 Drs 08/2763 Hansen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11947*D Anlage 60 Entwicklung der Schwefeloxidimmissionen, insbesondere nach Erlaß einer Verordnung über Großfeuerungsanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz SchrAnfr B44 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B45 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11949*A Anlage 61 Gesundheitliche Gefahren durch Abwässer aus den Kläranlagen, insbesondere durch Cadmium enthaltenden Klärschlamm SchrAnfr B46 20.04.79 Drs 08/2763 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11950*B Anlage 62 Besitzstandsregelung für Beihilfeberechtigte, die als Beamte durch das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz ihre Ansprüche auf Leistungen aus der Rentenversicherung verloren haben SchrAnfr B47 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11951*A Anlage 63 Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen vietnamesischen Flüchtlinge sowie Anteil der Bundesländer SchrAnfr B48 20.04.79 Drs 08/2763 Jaunich SPD SchrAnfr B49 20.04.79 Drs 08/2763 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11951*C Anlage 64 Notwendigkeit des Nebeneinanderbestehens der Übereinkommen der EG und des Europarats zur Bekämpfung des Terrorismus SchrAnfr B50 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B51 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de Witt BMJ . . . 11951 *D Anlage 65 Steuerliche Vergünstigungen für Schwerbeschädigte in ländlichen Gebieten bei der Benutzung eines eigenen Personenkraftwagens SchrAnfr B52 20.04.79 Drs 08/2763 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 11952*B Anlage 66 Umwandlung von länger als drei Jahre mit Angestellten besetzten Beamtendienstposten in Stellen für Angestellte SchrAnfr B53 20.04.79 Drs 08/2763 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 11952*C VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Anlage 67 Übernahme von Kreditbürgschaften für militärische Einrichtungen der libyschen Armee durch die Bundesregierung SchrAnfr B54 20.04.79 Drs 08/2763 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11952*D Anlage 68 Überprüfung der Besteuerung von Trinkgeldern im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Anhebung des Freibetrags bei Trinkgeldern SchrAnfr B55 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr B56 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 11953*B Anlage 69 Gesamtverlust des Branntweinmonopols im Jahr 1978 sowie auf Ablieferungen der Obstabfindungsbrenner (Kleinbrenner) davon entfallender Teilbetrag SchrAnfr B57 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B58 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11953*C Anlage 70 Entwicklung des Drogenhandels im Raum Amsterdam—Aachen SchrAnfr B59 20.04.79 Drs 08/2763 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B60 20.04.79 Drs 08/2763 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B61 20.04.79 Drs 08/2763 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B62 20.04.79 Drs 08/2763 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 11953*D Die Frage B 63 — Drucksache 8/2763 vom 20. 04. 79 — des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 71 Grundsätze für die Genehmigung von Einsätzen der Zollmusikkapellen durch den zuständigen Bundesminister SchrAnfr B64 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 11954*D Anlage 72 Entwicklung der Dollarbestände und ihres Gegenwerts in DM bei der Deutschen Bundesbank seit 1970 sowie jährliches Zinsaufkommen aus den Wertpapieren und Höhe des jährlichen Verlustes in DM SchrAnfr B65 20.04.79 Drs 08/2763 Kühbacher SPD SchrAnfr B66 20.04.79 Drs 08/2763 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF 11955*C Anlage 73 Stand der Beratungen bezüglich einer Gebührenordnung für Steuerberater SchrAnfr B67 20.04.79 Drs 08/2763 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 11955*D Anlage 74 Pressemeldungen über Waffenhandel der Bundesregierung SchrAnfr B68 20.04.79 Drs 08/2763 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B69 20.04.79 Drs 08/2763 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11956*A Anlage 75 Mengenmäßige Ausweitung des Benzinangebots durch Beimischung von Agraräthylalkohol zum Motorkraftstoff SchrAnfr B70 20.04.79 Drs 08/2763 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11956*B Anlage 76 Voraussetzungen für die in den Mitgliedstaaten der EG gewährten staatlichen Hilfen für Strukturmaßnahmen in stahlverar- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 IX beitenden Branchen; Voraussetzungen für die Zahlung staatlicher Hilfen an belgische Werften SchrAnfr B71 20.04.79 Drs 08/2763 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B72 20.04.79 Drs 08/2763 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11956*C Anlage 77 Veröffentlichung der Berichte der EG in sachlicher Form SchrAnfr B73 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11957*A Anlage 78 Verarbeitung von Altpapier SchrAnfr B74 20.04.79 Drs 08/2763 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11957*B Anlage 79 Treibstoffzuschläge für Charterflugreisen und Kreuzfahrten sowie Weiterleitung der vollen Beträge an die Fluggesellschaften und Reedereien SchrAnfr B75 20.04.79 Drs 08/2763 Würtz SPD SchrAnfr B76 20.04.79 Drs 08/2763 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11957*D Anlage 80 Ansteigen der Heizölpreise SchrAnfr B77 20.04.79 Drs 08/2763 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11958*C Anlage 81 Zahl der im Rahmen der Aktion Urlaub auf dem Bauernhof" angebotenen und belegten Betten SchrAnfr B78 20.04.79 Drs 08/2763 Paintner FDP SchrAnfr B79 20.04.79 Drs 08/2763 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 11959'A Anlage 82 Verwendung des im Agraretat 1979 zur Errichtung und Sicherung schutzbedürftiger Teile von Natur und Landschaft zur Verfügung gestellten Betrages von 5 Millionen DM SchrAnfr B80 20.04.79 Drs 08/2763 Paintner FDP SchrAnfr B81 20.04.79 Drs 08/2763 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 11959*C Anlage 83 Reineinkommen der Vollerwerbsbetriebe in der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1977/78 sowie jährliches Reineinkommen einer Familienarbeitskraft in diesen Betrieben SchrAnfr B82 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAnfr B83 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 11960'B Anlage 84 Entwicklungsvorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich SchrAnfr B84 20.04.79 Drs 08/2763 Spitzmüller FDP SchrAnfr B85 20.04.79 Drs 08/2763 Spitzmüller FDP SchrAntw BMin Ertl BML 11960'D Anlage 85 Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen der deutschen Geflügelwirtschaft in der EG SchrAnfr B86 20.04.79 Drs 08/2763 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 11961*A Anlage 86 Verbesserung der Situation der deutschen Geflügelmäster angesichts der Wettbewerbsverzerrungen in der EG SchrAnfr B87 20.04.79 Drs 08/2763 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 11961*C X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Die Fragen B 88 und 89 — Drucksache 8/2763 vom 20. 04. 79 — der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) sind von der Fragestellerin zurückgezogen Anlage 87 Betreuung der Familien der in den Ländern der EG arbeitenden Deutschen SchrAnfr B90 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAnfr B91 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11961*D Anlage 88 Bezuschussung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeitsplätze für Frauen in der Wirtschaft SchrAnfr B92 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11962*B Anlage 89 Anerkennung eines sogenannten automatischen Arrestes nach einer Kriegsgefangenschaft als Ersatzzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung SchrAnfr B93 20.04.79 Drs 08/2763 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11962*C Anlage 90 Durchführung von Maßnahmen der Kurvorsorge für Kinder und Kinderheilverfahren SchrAnfr B94 20.04.79 Drs 08/2763 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B95 20.04.79 Drs 08/2763 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11963*A Anlage 91 Finanzierung medizinisch dringender Repatriierungsflüge von Urlaubern durch die gesetzlichen Krankenversicherungen SchrAnfr B96 20.04.79 Drs 08/2763 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11963*C Anlage 92 Klage des Hauptfeldwebels Walter Rastreiter über Mehrarbeitsbelastung durch die elektronische Datenverarbeitung SchrAnfr B97 20.04.79 Drs 08/2763 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 11964*A Anlage 93 Truppenärztliche Versorgung der Berufs-und Zeitsoldaten sowie Einführung einer freien Arztwahl SchrAnfr B98 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAnfr B99 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 11964`C Anlage 94 Stärkung des Umweltbewußtseins der Soldaten; Einsatz von Zivildienstleistenden zur Instandsetzung der von übenden Truppen benutzten Wald- und Naherholungsgebiete SchrAnfr B100 20.04.79 Drs 08/2763 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B101 20.04.79 Drs 08/2763 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B102 20.04.79 Drs 08/2763 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 11965*B Anlage 95 Verwendung „korallroter Barette" als Kopfbedeckung bei Truppenübungen SchrAnfr B103 20.04.79 Drs 08/2763 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 11965*D Anlage 96 Sportmedizinische Betreuung der Angehörigen der Sportfördergruppen und Sportlehrkompanien der Bundeswehr; Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr, den Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 XI Sportvereinen und dem Deutschen Sportärztebund SchrAnfr B104 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr B105 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 11966*A Anlage 97 Kauf von Kampfhubschraubern des Typs „Sea Lynx MK II" in England SchrAnfr B106 20.04.79 Drs 08/2763 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B107 20.04.79 Drs 08/2763 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 11966*C Anlage 98 Umgehung des § 4 a des Rüstungskontrollgesetzes SchrAnfr B108 20.04.79 Drs 08/2763 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B109 20.04.79 Drs 08/2763 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11966*D Anlage 99 Einhaltung der Mindestnormen über die theoretische und praktische Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern SchrAnfr B110 20.04.79 Drs 08/2763 Merker FDP SchrAnfr B111 20.04.79 Drs 08/2763 Merker FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11968*A Anlage 100 Anwendungsstopp für die aus HCH hergestellten Pflanzenschutzmittel angesichts der Verseuchungen im hessischen Ried; Blutbilduntersuchungen der betroffenen Bevölkerung SchrAnfr B112 20.04.79 Drs 08/2763 Hoffie FDP SchrAnfr B113 20.04.79 Drs 08/2763 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 11968*B Anlage 101 Gesundheitsgefährdung durch die Anwendung von Solarien SchrAnfr B114 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Hennig CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 11968*D Anlage 102 Zahlung des erhöhten Kindergeldes an Pflegeeltern SchrAnfr B115 20.04.79 Drs 08/2763 Eickmeyer SPD SchrAnfr B116 20.04.79 Drs 08/2763 Eickmeyer SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11969*A Anlage 103 Ausgabe auch im Ausland anerkannter Impfpässe SchrAnfr B117 20.04.79 Drs 08/2763 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11969*D Anlage 104 Bereitstellung von Parkplätzen für Autos Behinderter SchrAnfr B118 20.04.79 Drs 08/2763 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11970*A Anlage 105 Angebot von Bundesbahnsondertarifen für den autofreien Sonntag am 3. Juni 1979, insbesondere für die Bundesbahn-FahrradSternfahrt nach Erlangen sowie Unterstützung der Aktion „Fahrrad am Bahnhof" SchrAnfr B119 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAnfr B120 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11970*B Anlage 106 Ausschluß der Schiffe der sogenannten Europa-Klasse vom Verkehr auf der HavelOder-Wasserstraße durch die DDR XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 SchrAnfr B121 20.04.79 Drs 08/2763 Straßmeir CDU/CSU SchrAnfr B122 20.04.79 Drs 08/2763 Straßmeir CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11970*D Anlage 107 Schikanen der DDR gegen die Binnenschifffahrt der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B123 20.04.79 Drs 08/2763 Kunz (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B124 20.04.79 Drs 08/2763 Kunz (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11971 *A Anlage 108 Korrektur der in den Karten der Bundesbahn eingezeichneten Grenze zur DDR SchrAnfr B125 20.04.79 Drs 08/2763 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B126 20.04.79 Drs 08/2763 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11971 *C Anlage 109 Verhandlungen mit der DDR über die Erhöhung der Geschwindigkeit der Reisezüge auf der Reichsbahnstrecke BerlinOebisfelde sowie über den Ausbau dieser Strecke für einen alternativen Transitverkehr SchrAnfr B127 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B128 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11971*D Anlage 110 Erweiterung der Angebote im Huckepackverkehr der Bundesbahn SchrAnfr B129 20.04.79 Drs 08/2763 Seefeld SPD SchrAnfr B130 20.04.79 Drs 08/2763 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11972*A Anlage 111 Aufhebung der Verkehrsbeschränkungen auf den Autobahnen im Bereich des Frankfurter Kreuzes vor Beginn der Hauptreisesaison SchrAnfr B131 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11972*C Anlage 112 Gemeinsame Beförderung von Kindern auf dem Weg in den Kindergarten und Schülern in Schulbussen SchrAnfr B132 20.04.79 Drs 08/2763 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11972*C Anlage 113 Schaffung eines Autobahnzubringers Rastatt-Süd durch Verlängerung der L 78 b bis zur Autobahn 5 SchrAnfr B133 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11972*D Anlage 114 Verlängerung der Frist für die Kostenerstattung für Schallschutzmaßnahmen gemäß § 5 des Fluglärmgesetzes über den 30. November 1980 hinaus SchrAnfr B134 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11973*A Anlage 115 Unterrichtung des Flugpersonals von Passagiermaschinen über die Anwesenheit eines Arztes an Bord SchrAnfr B135 20.04.79 Drs 08/2763 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11973*B Anlage 116 Stand der Versuche mit einer Geschiebezugabe zur Verhinderung der Erosion im Rhein alternativ zum Bau einer Staustufe bei Au/Neuburgweier sowie Verhandlungen mit der französischen Regierung mit dem Ziel der Aussetzung des Staustufenbaubeginns Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 XIII SchrAnfr B136 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B137 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11933*C Anlage 117 Beseitigung schienengleicher Bahnübergänge im Landkreis Rastatt SchrAnfr B138 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11974*A Anlage 118 Bezahlung der Postbeamten entsprechend ihrem Dienstposten; Entwicklung der Personalstärke des Bundespostministeriums, des Posttechnischen und 'des Fernmeldetechnischen Zentralamts seit 1960 SchrAnfr B139 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Steger SPD SchrAnfr B140 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11934*C Anlage 119 Unterrichtung der Fernsprechteilnehmer über die Erfassung durch Zählvergleichseinrichtungen bei einem Streit über die Höhe der Fernmelderechnung SchrAnfr B141 20.04.79 Drs 08/2763 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B142 20.04.79 Drs 08/2763 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11935*A Anlage 120 Zahl unbesetzter Dienstposten im Post-und Fernmeldedienst sowie Zahl der infolge Personalmangels nicht erledigten Anträge auf Telefon- und Fernmeldeeinrichtungen im Bereich der OPD München; Verlangen des Bundesrechnungshofs, das Personal im Bereich der Oberpostdirektion München zu vermindern SchrAnfr B143 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B144 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B145 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11935*D Anlage 121 Parteiveranstaltung des SPD-Unterbezirksverbandes Schweinfurt in der Kantine des Fernmeldeamtes Bad Kissingen SchrAnfr B146 20.04.79 Drs 08/2763 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B147 20.04.79 Drs 08/2763 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11977*A Anlage 122 Mehrkosten für die Einrichtung eines Tastentelefons für Blinde SchrAnfr B148 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11977*A Anlage 123 Mehrbedarf an Arbeitsplätzen für die Einstellung von Fernmeldehandwerkern nach Abschlug der Ausbildung am 30. April 1979 SchrAnfr B149 20.04.79 Drs 08/2763 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11977*C Anlage 124 Durchführung einer Parteiveranstaltung im Fernmeldeamt in Bad Kissingen SchrAnfr B150 20.04.79 Drs 08/2763 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B151 20.04.79 Drs 08/2763 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11977*D Anlage 125 Androhung rechtlicher Schritte gegen die Wiederholung der Sendung „Kraftprobe" bei der ARD durch den Bundespostminister SchrAnfr B152 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAnfr B153 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11978*A XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Anlage 126 Benachteiligung der Beamten im gehobenen Postdienst hinsichtlich der Beförderungsmöglichkeiten SchrAnfr B154 20.04.79 Drs 08/2763 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11978*B Anlage 127 Übernahme der Beschäftigten der Deutschen Fernkabelgesellschaft in Rastatt durch die Bundespost SchrAnfr B155 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11978*C Anlage 128 Zulässigkeit des Betriebes von Bauspielplätzen auf im Bebauungsplan als Grünflächen ausgewiesenen Flächen SchrAnfr B156 20.04.79 Drs 08/2763 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11978*D Anlage 129 Einheitliche Anwendung des § 16 des Wohnungsbindungsgesetzes SchrAnfr B157 20.04.79 Drs 08/2763 Conradi SPD SchrAnfr B158 20.04.79 Drs 08/2763 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11979*A Anlage 130 Unterschiedliche Handhabung der Anträge auf Steuerbegünstigung und Zuschüsse bei den gesetzlich geförderten heizenergiesparenden Maßnahmen im Wohnungsbau SchrAnfr B159 20.04.79 Drs 08/2763 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B160 20.04.79 Drs 08/2763 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11979*C Anlage 131 Zusammenarbeit zwischen den Finanzämtern beider deutscher Staaten bei der Erteilung von Auskünften über Vermögenswerte SchrAnfr B161 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 11980*A Anlage 132 Vergabe von Bundesmitteln an die Firma Statik und Dynamik Forschungsgesellschaft mbH SchrAnfr B162 20.04.79 Drs 08/2763 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 11980*B Anlage 133 Sicherstellung der Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung SchrAnfr B163 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Jens SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 11980*C Anlage 134 Vertragliche Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen am Konzept für Gorleben sowie Gefahren für eine industrieunabhängige Beurteilung bei Ausweitung kommerzieller Kooperationsverträge der Großforschung mit der Atomindustrie SchrAnfr B164 20.04.79 Drs 08/2763 Ueberhorst SPD SchrAnfr B165 20.04.79 Drs 08/2763 Ueberhorst SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 11981*A Anlage 135 Möglichkeiten der Nebenwirkung im UVA-Wellenbereich arbeitender Solarien SchrAnfr B166 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . .11981 *C Anlage 136 Zweck des Anhörverfahrens „Alternative Energien"; Aussparung der Kernenergieforschung in der vom Bundesforschungsmi- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 XV nister herausgegebenen Publikationen „Forschung für den Bürger" SchrAnfr B167 20.04.79 Drs 08/2763 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B168 20.04.79 Drs 08/2763 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 11981*D Anlage 137 Gewährung von BAföG-Mitteln an in der Bundesrepublik Deutschland lebende Emigranten SchrAnfr B169 20.04.79 Drs 08/2763 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B170 20.04.79 Drs 08/2763 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 11982*A Anlage 138 Transport von Rüstungsmaterial der NATO und von mit Bundesmitteln finanzierten Gütern mit Ostblockschiffen SchrAnfr B171 20.04.79 Drs 08/2763 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 11982*C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11891 149. Sitzung Freitag, den 27. April 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 27. 4. Adams * 27. 4. Dr. van Aerssen * 27. 4. Dr. Ahrens ** 27. 4. Dr. Aigner * 27. 4. Alber * 27. 4. Dr. Bangemann * 27. 4. Dr. Bayerl* 27. 4. Dr. von Bismarck * 27. 4. Blumenfeld * 27. 4. Dr. Bötsch 27. 4. Frau von Bothmer ** 27. 4. Brandt 27. 4. Conrad (Riegelsberg) 27. 4. Dr. Corterier 27. 4. Cronenberg 27.4. Dr. Dollinger 27. 4. Dr. Dregger 27. 4. Dr. Evers 27. 4. Fellermaier * 27. 4. Flämig ' 27. 4. Francke (Hamburg) 27. 4. Friedrich (Würzburg) 27. 4. Dr. Früh * 27.4. Dr. Fuchs * 27. 4. Gärtner 27. 4. Dr. Haack 27. 4. Haase (Fürth) * 27. 4. Hauck 27. 4. Dr. Haussmann 27. 4. Höffkes 27. 4. Hoffie 27. 4. Hoffmann (Saarbrücken) * 27. 4. Ibrügger * 27. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 27. 4. Jung * 27. 4. Dr. h. c. Kiesinger 27. 4. Klinker * 27. 4. Frau Krone-Appuhn 27.4. Lange * 27. 4. Lemp * 27. 4. Lücker * 27. 4. Luster * 27. 4. Dr. Marx 27. 4. Dr. Mertes (Gerolstein) 27. 4. Müller (Mülheim)* 27. 4. Müller (Remscheid) 27. 4. Müller (Wadern) * 27.4. Dr. Müller-Hermann * 27. 4. Neuhaus 27.4. Frau Dr. Neumeister 27. 4. Pieroth 27. 4. Pohlmann 27. 4. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 27. 4. Frau Schlei 27. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) * 27. 4. Schmidt (Wattenscheid) 27.4. Schreiber * 27. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) 27. 4. Dr. Schwörer' 27. 4. Seefeld * 27. 4. Sieglerschmidt * 27. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 27. 4. Spranger 27. 4. Dr. Starke (Franken) * 27. 4. Stockleben 27. 4. Stommel 27. 4. Frau Tübler 27. 4. Walkhoff 27. 4. Frau Dr. Walz * 27. 4. Dr. Warnke 27. 4. Dr. von Wartenberg 27. 4. Wawrzik * 27. 4. Wissebach 27. 4. Zeitler 27. 4. Zeyer 27, 4. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen A 26 und 27): Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den Torfvorräten in der Bundesrepublik Deutschland bei, und wie soll der Zielkonflikt zwischen wirtschaftlicher Nutzung und Schutz der Natur und Tierwelt gelöst werden? Gedenkt die Bundesregierung, die EG-Kommission in Brüssel zu ermuntern, in direkten Verhandlungen mit den Ölförderländern und der OPEC zu versuchen, die Ölversorgung des gemeinsamen Markts mit ausreichenden Mengen und zu angemessenen Bedingungen vertraglich abzusichern? Zu Frage A 26: Die Bundesregierung mißt den Torfvorräten in der Bundesrepublik als Rohstoffbasis für einen vorwiegend mittelständisch strukturierten Industriezweig eine erhebliche Bedeutung zu. Die Hauptabbaugebiete liegen in strukturschwachen Regionen Niedersachsens, auf das 90 % der Gesamtproduktion entfallen. Die Torfindustrie beschäftigt einschließlich der Kleinbetriebe 4 500 Personen, deren Existenzgrundlage durch den Zielkonflikt zwischen wirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz direkt berührt wird. Obwohl die Bundesregierung unmittelbar keine Möglichkeit hat, in diesen Zielkonflikt wegen der Zuständigkeit der Länder gestaltend einzugreifen, erwartet sie jedoch von einem beim Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung laufenden Forschungsvorhaben neue Beurteilungskriterien zur Lösung dieses Konflikts. Sie geht dabei davon aus, daß die Länder eine Lösung anstreben, die der Torfindustrie auch in Zukunft die Rohstoffgrundlage sichert. 11926* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Zu Frage A 27: Eine dauerhafte Lösung der weltweiten EnergieProbleme kann nur in Übereinstimmung mit allen beteiligten Gruppen sowohl auf der Produzentenwie auch auf der Verbraucherseite — unter Einschluß der ölimportierenden Entwicklungsländer — erreicht werden. Die Bundesrepublik hat gemeinsam mit den übrigen EG-Partnern schon auf der KIWZ die Notwendigkeit eines Energiedialogs hervorgehoben, der die unerläßliche Kooperation zwischen Produzenten- und Verbraucherländern intensivieren und gleichzeitig die Voraussetzung für ein besseres Verständnis der Weltenergieprobleme und ihrer Bedeutung für die gesamte weltwirtschaftliche Entwicklung schaffen soll. Die Ölförderländer haben sich in der Vergangenheit diesen Vorstellungen gegenüber vorwiegend ablehnend geäußert, da sie u. a. eine unzulässige Einflußnahme auf ihre Ölpreis- und Förderpolitik befürchteten. Die vertragliche Absicherung einer ausreichenden Belieferung der Gemeinschaft zu angemessenen Preisen erscheint unrealistisch. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen A 28 und 29) : Was hält die Bundesregierung für nötig und was wird sie selbst tun, um ihre Ankündigung in der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms vom Dezember 1977, unverzüglich" eine höhere Belastung der Inlandsförderung in Angriff zu nehmen, jetzt auch zu realisieren? Haben — wie der SPD-Pressedienst „Wirtschaft" vom 20. März 1979 meldete — die zuständigen Bundesminister Matthöfer und Dr. Graf Lambsdorff den Plan begraben, die „Windfall-Profits" der aus den inländischen Ölquellen fördernden Unternehmen durch eine bundeseinheitliche Regelung abzuschöpfen? Zu Frage A 28: Die Bundesregierung hat in der Zweiten Fortschreibung angekündigt, sie werde gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern unverzüglich eine geeignete Lösung suchen. Über den aktuellen Stand dieser Bemühungen hat die Bundesregierung den deutschen Bundestag zuletzt am 6. Dezember 1978 sowie am 18. Januar und 15. Februar 1979 unterrichtet. Ich darf insoweit auf das Protokoll des Bundestages verweisen, und zwar auf die Seiten 9477, 9989 und 10 928. Die Bundesregierung ist unverändert der Auffassung, daß vor weitergehenden Überlegungen versucht werden sollte, die Möglichkeiten auszuschöpfen, die der Länder-Förderzins als das herkömmliche deutsche Instrument für Abgaben auf die Förderung von Bodenschätzen bietet. Die Bundesregierung unterstützt daher die laufenden FörderzinsVerhandlungen zwischen Niedersachsen und den einheimischen Fördergesellschaften. Sie ist der Ansicht, daß diese Verhandlungen nunmehr zügig fortgeführt und möglichst zu einem baldigen Abschluß gebracht werden sollten, nachdem das von beiden Verhandlungsseiten in Auftrag gegebene Gutachten über einen internationalen Belastungsvergleich vorliegt und seit der Irankrise an den internationalen Rohölmärkten neue Fakten eingetreten sind. Erst wenn sich zeigen sollte, daß das Förderzins-Instrument die gehegten Erwartungen nicht zu erfüllen vermag, wird die Bundesregierung über eine etwaige Bundesmaßnahme zu entscheiden haben. Zu Frage A 29: Die Bundesregierung steht unverändert zu ihrer in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms zu diesem Thema niedergelegten Auffassung. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage A 30): Trifft es zu, daß die Bundesregierung ihre Pläne, die „Windfall-Profits" der aus den inländischen Ölquellen fördernden Unternehmen durch eine bundeseinheitliche Regelung abzuschöpfen, aufgegeben hat, und welches waren gegebenenfalls die Gründe dafür? Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag über den aktuellen Stand des Themas windfall profits zuletzt am 6. Dezember 1978, am 18. Januar 1979 sowie am 15. Februar 1979 unterrichtet. Ich darf insoweit auf das Protokoll des Bundestages, Seiten 9477, 9989 und 10 928 verweisen. Die Bundesregierung ist unverändert der Auffassung, daß eine höhere Belastung der Inlandsförderung gerechtfertigt ist. Dabei sollte eine stärkere Belastung der Inlandsförderung über eine weitere Anhebung der Länder-Förderzinsen angestrebt werden, da der Förderzins das herkömmliche deutsche Instrument für Abgaben auf die Förderung von Bodenschätzen ist. Erst wenn sich zeigen sollte, daß die laufenden Förderzins-Verhandlungen zwischen Niedersachsen und den Fördergesellschaften keinen befriedigenden Abschluß versprechen, wird die Bundesregierung über eine etwaige Bundesmaßnahme zu entscheiden haben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen A 31 und 32) : Beabsichtigt die Bundesregierung aus energiepolitischen Gründen eine Besteuerung der deutschen „Windfall-Profits"? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die steuerliche Abschöpfung der „Windfall-Profits" nicht dazu beiträgt, die Preise für Benzin und andere Mineralölprodukte zu senken oder weitere Preiserhöhungen zu verhindern? Zu Frage A 31: Die Bundesregierung hat bereits im Rahmen der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11927* Ende 1977 festgestellt, daß nach ihrer Auffassung eine höhere Belastung der Inlandsförderung gerechtfertigt ist. Sie bemüht sich seitdem, gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern nach einer angemessenen Lösung zu suchen. Zum aktuellen Stand des Themas windfall profits ist der Deutsche Bundestag im übrigen zuletzt am 6. Dezember 1978 sowie am 18. Januar und 15. Februar 1979 unterrichtet worden. Ich darf insoweit auf das Protokoll des Deutschen Bundestages verweisen, und zwar auf die Seiten 9477, 9989 und 10928. Zu Frage A 32: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß eine steuerliche Abschöpfung der finanziellen Vorteile der inländischen Erdöl- und Erdgasproduzenten sicherlich nicht geeignet sein dürfte, die Preise für Mineralölprodukte sowie für Erdgas zu senken und weitere Preiserhöhungen zu verhindern. Zumindest für das inländische Erdgas, bei dessen Gewinnung über die Hälfte der sogenannten windfall profits anfallen, könnten — besonders etwa bei Einführung einer Verbrauchsteuer — Preiserhöhungen auch auf der Endverbraucherstufe nicht ausgeschlossen werden. Die von der Bundesregierung gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern angestrebte Lösung muß folglich auch den Aspekt Verbraucherpreise im Auge behalten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage A 33) : In welchem Ausmaß wird die vom Bundeswirtschaftsministerium angeregte Produktinformation in Form von gelben Etiketten den Verbrauchern vom Handel angeboten, und welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung geplant, um eine verbreitete Nutzung der Produktinformation, insbesondere über den Energieverbrauch von elektrischen Geräten, zu erreichen? Die vom Bundesministerium für Wirtschaft angeregte Produktinformation in Form von gelben Etiketten wird derzeit noch nicht in der gewünschten breiten Form vom Handel angeboten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß zunächst erhebliche Anlaufschwierigkeiten überwunden werden müssen, die durch eine verstärkte Aufklärungstätigkeit der Verbände des Handels und der Verbraucher behoben werden können. Die Bundesregierung ist daran interessiert, daß die Verbraucher von der Produktinformation regen Gebrauch machen. Sie betrachtet es aber in erster Linie als Aufgabe der Träger der Produktinformation, nämlich der Verbände der Industrie, des Handels und der Verbraucher, die Aufmerksamkeit der Verbraucher auf die Produktinformation hinzulenken. Sie ist erforderlichenfalls bereit, diese Maßnahmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Auf die Energieverbrauchskennzeichnung bei Haushaltsgeräten weist die Bundesregierung in Informationen zur Energieeinsparung besonders hin. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage A 34) : Welchen gesellschaftspolitischen Sinn und Wert sieht die Bundesregierung in der heutigen Zeit beim Meistertitel im Handwerk? Den Meistertitel im Handwerk darf nach der Handwerksordnung nur führen, wer die Meisterprüfung bestanden hat. Die Meisterprüfung als Abschluß einer langjährigen qualifizierten Ausbildung ist Grundlage für die anerkannt hohe Leistungsfähigkeit des deutschen Handwerks. Das Handwerk ist mit der Vielfalt seines Leistungsangebots und in seiner spezifischen Funktion ein unentbehrlicher Teil unserer Volkswirtschaft. Die Nachfrage nach handwerklichen Leistungen und damit die Bedeutung dieses mittelständischen Wirtschaftsbereichs wird auch in Zukunft nicht abnehmen. Die Meisterprüfung sichert zugleich eine qualifizierte Ausbildung des Nachwuchses weit über den Bereich des Handwerks hinaus. Das gilt heute ebenso wie zur Zeit des Erlasses der Handwerksordnung. Die Ausbildungsleistungen des Handwerks tragen derzeit in besonderem Maße dazu bei, Ausbildungsplätze für die geburtenstarken Jahrgänge zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht 'hat die Meisterprüfung als Befähigungsnachweis ausdrücklich bestätigt. Die Bundesregierung ist mit dem Handwerk einig in der Auffassung, daß die Meisterprüfung nach wie vor eine geeignete Qualifikation im handwerklichen Bereich darstellt. Zur Erhaltung und Verbesserung der Meisterqualifikation wird der Bundesminister für Wirtschaft weiterhin die Berufsbilder und Prüfungsanforderungen, in der Meisterprüfung bundeseinheitlich durch Rechtsverordnungen in Anpassung an die technische Entwicklung bestimmen. Die handwerkliche Meisterprüfung hat nach Ansicht der Bundesregierung auch in heutiger Zeit trotz struktureller wirtschaftlicher Veränderungen und der Notwendigkeit für das Handwerk, sich diesen anzupassen, ihren hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert nicht verloren. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage A 35) : 11928* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Welche Stellung bezieht die Bundesregierung zu den Vorwürfen des baden-württembergischen Wirtschaftsministers Eberle, nachdem „der Bund mit seinem verstärkten mittelstandspolitischen Engagement insbesondere auf dem Gebiet der Förderung von Existenzgründungen sowohl gegen die Verwaltungskompetenz als auch gegen die Finanzierungskompetenz der Länder" verstoße und „Bestimmungen des Grundgesetzes umgehe"? Die Bundesregierung leitet die verfassungsrechtliche Zuständigkeit für die vom Bund durchgeführten Maßnahmen der Mittelstandsförderung aus der „Natur der Sache" her. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 18. Juli 1967 (BVerfGE 22, 180, 217) eine solche ungeschriebene Kompetenz für Sachgebiete anerkannt, die eindeutig überregionalen Charakter haben und ihrer Natur nach nur vom Bund geregelt werden können. Danach kann der Bund Maßnahmen der Wirtschaftsförderung finanzieren, die sich auf das Wirtschaftsgebiet des Bundes als Ganzes beziehen und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam wahrgenommen werden können. Hierunter fallen Maßnahmen, die die Sorge für die Gesamtwirtschaft zwingend erfordert. In den vergangenen Jahren hat das Bundesministerium für Wirtschaft diese Bundeskompetenz auch für eine Reihe von Maßnahmen der Mittelstandsförderung in Anspruch genommen. Gerade für die Förderung der Gründung neuer selbständiger Existenzen besteht im gesamtwirtschaftlichen Interesse eine besondere Notwendigkeit. Die Bundesregierung hat deshalb — im Anschluß an den Weltwirtschaftsgipfel vom Juli 1978 — im Rahmen ihres Katalogs von wachstumspolitischen Maßnahmen auch beschlossen, Maßnahmen zur Erleichterung von Existenzgründungen zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung stellt das am 14. Februar 1979 vom Kabinett verabschiedete Eigenkapitalhilfe-Programm dar. Dieses Programm hält sich nach Auffassung der Bundesregierung innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht für eine Bundeskompetenz kraft Natur der Sache gezogenen Grenzen. Es verstößt daher weder gegen Kompetenzen der Länder noch stellt es eine Umgehung von Bestimmungen des Grundgesetzes dar. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage A 40) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung für Lieferungen bundesrepublikanischer Firmen an den Iran Hermes-Bürgschaften in Höhe von 8 Milliarden Mark übernommen hat, und haben Firmen seit dem Umsturz im Iran für entgangene Geschäfte bereits Ausfallbürgschaften beantragt? Es trifft zu, daß im Zuge des starken Ausbaus der deutsch-iranischen Wirtschaftsbeziehungen sich das Bundesobligo aus der Übernahme von Ausfuhrbürgschaften und -garantien für Iran-Geschäfte erheblich erhöht hatte. Gegenwärtig beträgt das Obligo 8 Milliarden DM. Seit dem Umsturz im Iran sind wegen der daraus erwachsenen erheblichen politischen und zugleich wirtschaftlichen Unsicherheiten neue Bundesbürgschaften und -garantien nicht mehr gewährt worden. Bei einer Reihe bundesverbürgter Iran-Geschäfte bestehen überfällige Forderungen. Nur für einen kleinen Teil dieser Überfälligkeiten sind bisher Entschädigungsanträge beim Bund gestellt worden, die jedoch noch nicht zu Entschädigungszahlungen geführt haben. Im übrigen ist festzustellen, daß iranische Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen wieder zunehmend nachkommen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen A 42 und 43) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Vorschläge der EG-Kommission, selbständige Handelsunternehmen auf dem Verordnungswege vom Import von Fleisch zur Verarbeitung im Rahmen der sog. Bilanzregelung auszuschließen, gegen die Grundsätze von Gleichheit und Gewerbefreiheit verstoßen und unter Einsatz aller verfügbaren Mittel abgewendet werden müssen, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, damit selbständige Unternehmen des Groß- und Außenhandels weiterhin die Möglichkeit haben, in eigener Verantwortlichkeit kleinere und mittlere Industriebetriebe, die nicht die vielfältigen Aufgaben des Handels mit Interventionsfleisch und des Drittlandimports bewältigen können, mit Fleisch zur Verarbeitung im Rahmen der Bilanzregelung zu beliefern, und ist die ' Bundesregierung bereit, eine Änderung der Verordnung (EWG) des Rats Nr. 805/68 zu veranlassen, damit die Gewerbefreiheit für mittelständische Groß- und Außenhandelsunternehmen in diesem Bereich gewährleistet bleibt? Zu Frage A 42: Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß sich das bisher praktizierte Verfahren bei der Regelung der Einfuhren von Verarbeitungsrindfleisch im Rahmen der sogenannten Bilanzregelung bewährt hat und daher unter allen Umständen beibehalten werden sollte. Die Vorschläge der EG-Kommission, zu denen sich diese durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes veranlaßt sah, sind wirtschaftspolitisch und rechtlich bedenklich. Sie schränken das Tätigkeitsfeld der im Außenhandel mit Vieh und Fleisch herkömmlicherweise tätigen Unternehmen unzulässig ein. Im übrigen könnten die nach dem EG-Vorschlag eröffneten Möglichkeiten praktisch nur von einigen wenigen, insbesondere großen Verarbeitungsbetrieben ohne erheblichen zusätzlichen Aufwand ausgenutzt werden. Die Vorschläge werden daher von der Bundesregierung abgelehnt. Zu Frage A 43: Die Bundesregierung hat unmittelbar nach Bekanntwerden des genannten Urteils des Europäischen Gerichtshofes mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden die Situation analysiert und von Anfang an deutlich gemacht, daß für sie nur eine Lösung in Frage komme, die die Fortführung des in der Vergangenheit bewährten Verfahrens erlaubt. Sobald sich abzeichnete, daß die EG-Kommission eine gegenteilige, die Stellung der Importwirtschaft in bedenklicher Weise beschneidende Haltung einnehmen würde, hat die Bundesregierung hiergegen bei der Kommission fernschriftlich protestiert. Sie hat als Alternative einen Vorschlag zur Änderung der maßgeblichen Vorschrift in der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11929* Gemeinsamen Rindfleischmarktordnung vorgelegt, der in rechtlich abgesicherter Weise die Fortsetzung des bisher angewendeten Verfahrens ermöglicht. Die Erörterung der Angelegenheit in Brüssel ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird bisher in ihrer Haltung von der Mehrzahl der übrigen Mitgliedstaaten unterstützt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus- Maier (FDP) (Drucksache 8/2763 Fragen A 56 und 57): Welche Gründe macht die Bundesregierung für eine Beibehaltung des § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Beschäftigung von Frauen auf Fahrzeugen vom 2. Dezember 1971 geltend, nach der als Fahrzeugführer tätige weibliche Arbeitnehmer sich im Gegensatz zu ihren männlichen Kollegen alle 18 Monate einer ärztlichen Untersuchung unterzeichnen müssen, ohne die sie von ihrem Arbeitgeber nicht weiterbeschäftigt werden dürfen? Folgt die Bundesregierung der Ansicht, daß die allgemeinen gesetzlichen Regelungen für das Fahrpersonal in Verbindung mit den speziellen Vorschriften des Mutterschutzgesetzes voll ausreichen und dementsprechend § 2 Abs. 2 der o. a. Verordnung, der im übrigen von vielen Fahrerinnen im Personenverkehr als diskriminierend empfunden wird, abgeschafft werden kann? Die von Ihnen genannte Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung hat für Frauen einen wesentlichen Fortschritt gebracht. Sie hat das bis dahin geltende Verbot, Frauen mit dem Führen von Kraftfahrzeugen zu beschäftigen, durch spezielle ärztliche Untersuchungen zum Schutze der Frauen ersetzt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat damals diese Schutzmaßnahme wegen der Gesundheitsgefährdung, die insbesondere durch Erschütterungen beim Fahren von Kraftfahrzeugen gerade für den weiblichen Organismus entstehen können, für erforderlich gehalten. Zur Zeit wird der Frauenarbeitsschutz im Rahmen der Überprüfung der Arbeitszeitordnung mit dem Ziel einer Anpassung an die heutigen Verhältnisse untersucht. Dazu gehört auch die von Ihnen genannte Verordnung. Die Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die derzeit geltenden Vorschriften des Mutterschutzgesetzes noch nicht ausreichen, um die auf Kraftfahrzeugen beschäftigten Frauen zu schützen. Nach § 4 des Mutterschutzgesetzes gilt z. B. das Verbot der Beschäftigung auf Beförderungsmitteln erst nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft. Die Gefahr einer Fehlgeburt infolge von Erschütterungen auf Kraftfahrzeugen besteht aber auch schon in den ersten Monaten der Schwangerschaft. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen A 78 und 79): Sind die Informationen zutreffend, nach denen das Bundesverkehrsministerium mit dem Auftrag an die VTG-Reederei, die Lotsenversetzschiffe für die neu einzurichtende Versetzstation Helgoland zu stellen, in Kauf nimmt, daß die Billigflagge Liberia, unter der diese Schiffe jetzt fahren sollen, mit erheblichen Beeinträchtigungen für Lotsen und Schiffsbesatzung verbunden ist? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, verstärkt auf die Lotsbetriebsvereine für die neue Versetzstation Helgoland zurückzugreifen? Zu Frage A 78: Nein. Das für die Lotsenversetzung eingesetzte Fahrzeug fährt unter deutscher Flagge und mit ausschließlich deutscher Besatzung. Zu Frage A 79: Die Möglichkeit besteht nicht. Die Lotsbetriebsvereine verfügen nicht über dafür geeignete Fahrzeuge. Außerdem müssen im Interesse eines optimalen Versetzdienstes der Einsatz des Hubschraubers und ersatzweise des Schiffes in einer Hand liegen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen A 80 und 81) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach dem für dieses Jahr vorgesehenen Abschluß der Bauarbeiten an der sogenannten Kleinen Umgehung mit Überführungsbauwerk in Karlstadt-Nord im Zug der B 26/27 die überörtlichen Verkehrsprobleme in Karlstadt gelöst und damit eine weitere große Umgehung, die planerisch fixiert ist und die bauliche Entwicklung der Kreisstadt Karlstadt schon jetzt behindert, nicht mehr notwendig ist? Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls die bisher geforderten Planungen dieser großen Umgehung östlich von Karlstadt aufzuheben und entsprechende Schritte zu veranlassen? Wegen des Sachzusammenhangs möchte ich die beiden Fragen gemeinsam beantworten, wenn der Herr Kollege Biehle einverstanden ist. Mit der Fertigstellung der Verlegung der B 26/ B 27 in Karlstadt werden die Verkehrsverhältnisse so entscheidend verbessert, daß eine weitere größere Umgehung in absehbarer Zeit nicht erforderlich wird. Ein solches Projekt ist auch nicht Bestandteil des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen. Somit muß auch eine „bisher geforderte Planung" nicht aufgegeben werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage A 83) : Welche Initiativen hat oder wird die Bundesregierung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit internationalen bzw. europäischen Gremien, ergreifen, um weiteres Vogelsterben, insbesondere in der Nordsee, auf Grund von sich wieder vermehrendem „Ölteppich" zu verhindern? Bezüglich der Verhütung von der Schiffahrt ausgehender Ölverschmutzungen bzw. der Bekämpfung eingetretener Ölverschmutzungen im Bereich der hohen See und Küsten, hat die Bundesregierung 11930* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 in der jüngsten Zeit in den Antworten zu zwei Kleinen Anfragen im Bundestag Auskunft über die von. ihr getroffenen Maßnahmen gegeben (Bundestagsdrucksache Nrn. 8/1793 und 8/2456). Die Bundesregierung wird darüber hinaus auf nationaler und internationaler Ebene alle sich bietenden Gelegenheiten zur Klärung und Abstellung des in der Nordsee beobachteten Vogelsterbens wahrnehmen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage A 84) : Welche zeitliche Vorstellung besteht bei der Bundesregierung für die Verwirklichung der geplanten Bundesautobahn A 26 von Hamburg über Buxtehude und Stade nach Himmelpforten und weiter bis Cuxhaven? Die Realisierung der A 26 ist auf Grund der unterschiedlichen Dringlichkeitseinstufungen im zur Zeit gültigen Bedarfsplan differenziert zu beurteilen. Für die in der Dringlichkeit I a befindliche Verkehrseinheit Landesgrenze Niedersachsen/Hamburg-Horneburg (B 73) ist eine Bauzeit von 1981 bis 1984 vorgesehen. Genauere Dispositionen über die weiteren Abschnitte von Horneburg bis Himmelpforten (Dringlichkeit I b/m. w. B.) und von dort bis Cuxhaven (zur Zeit kein Ausbaubedarf) sind erst möglich, wenn die Ergebnisse der z. Z. lfd. Bedarfsplanfortschreibung vorliegen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gärtner (FDP) (Drucksache 8/2763 Fragen A 85 und 86) : Hält die Bundesregierung es für richtig, daß die Deutsche Bundespost eigenverantwortlich darüber entscheidet, welche Rundfunk- und Fernsehprogramme sie in von ihr verkabelten Gebieten in das jeweilige Breitbandnetz einspeist? Nach welchen Kriterien werden die jeweiligen Programme ausgesucht, und womit wird begründet, daß — wie z. B. in Düsseldorf geplant — auch Programme ausländischer kommerzieller Sender in die Kabelverteilanlagen eingegeben werden? Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundespost darüber entscheidet, welche Rundfunk- und Fernsehprogramme in die Breitbandkabelnetze der Deutschen Bundespost eingespeist werden. Vielmehr werden in den Netzen die Programme übertragen, die drahtlos am Ort empfangbar sind. Insoweit unterscheiden sich die' Kabelnetze der Deutschen Bundespost grundsätzlich nicht von den Hunderttausenden von Gemeinschaftsantennenanlagen. Soweit wegen der günstigen Standorte der Breitband-Kopfstationen der Deutschen Bundespost mehr Programme drahtlos hereingeholt werden können als mit einer einfachen Hausantenne, werden diese Programme im Ein- vernehmen mit den Rundfunkanstalten und Ländern festgelegt. Ausländische Sender werden dann in die Anlagen eingespeist, wenn auch sie ortsüblich empfangen werden können. Für die z. Z. in Düsseldorf in Betrieb befindliche Kabelanlage der Deutschen Bundespost sind deshalb auch zwei niederländische Fernsehprogramme aufgeschaltet worden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten MHz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage A 87) : Trifft es zu, daß auf Grund der Festsetzung des Personalhaushalts des Bundespostministeriums auf 450 000 Arbeitskräfte zusätzlich erhebliche Überstunden anfallen und der vorhandene Überstundenberg nicht abgebaut werden kann sowie ausgebildete Fernmeldehandwerker ab Herbst 1979 keinen ausbildungsgerechten Arbeitsplatz erhalten, obwohl Arbeitsplätze im Fernmeldewesen vorhanden sind, und Schulabgänger, insbesondere weibliche Bewerber, soweit sie noch keine Einstellungszusage haben, grundsätzlich nicht für den mittleren Fernmeldedienst eingestellt werden dürfen, obwohl teilweise ein dringender Personalbedarf besteht? Die ursprünglich auf 450 000 Arbeitskräfte festgesetzte jahresdurchschnittliche Personalhöchstzahl wurde im Einvernehmen zwischen Bundespostminister und Bundesfinanzminister bereits Mitte März auf 452 000 erhöht. Damit sind Ihre Befürchtungen gegenstandslos. Im übrigen werden freie und besetzbare Arbeitsplätze im mittleren Fernmeldedienst insbesondere auch mit weiblichen Bewerbern besetzt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage A 88) : Ist die Bundesregierung bereit, die Gebühren für die Funkgeräte von den Not- und Hilfsdiensten zu übernehmen? Die Deutsche Bundespost hat als Sondervermögen des Bundes einen eigenen Haushalt, zu dessen Ausgleich in Einnahmen und Ausgaben sie verpflichtet ist. Bei aller Anerkennung der Leistungen der Not-und Rettungsdienste und allem Verständnis für die finanzielle Lage ihrer Träger, kann die Deutsche Bundespost deshalb nicht auf die Funkgenehmigungsgebühren als Entgelt für ihre vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb der Funkanlagen verzichten. Die Regelung der Aufgaben von Not- und Hilfsdiensten ist nach Artikel 30 des Grundgesetzes Angelegenheit der Bundesländer. Sie müssen daher auch die bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben entstehenden Kosten übernehmen. Die Bundesregierung sieht sich deshalb nicht dazu in der Lage, aus dem Bundeshaushalt für diese Zwecke Mittel bereitzustellen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11931* Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage A 90) : Kennt die Bundesregierung die Praxis der US-Postverwaltung, mit „Federal Republic of Germany" addressierte Sendungen mit einem Stempel „Mail must be addressed as East or West Germany" an den amerikanischen Absender zurückzuschicken, und ist sie bereit, mit der amerikanischen Regierung dahin gehend zu verhandeln, daß dies künftig unterbleibt? In dem von Ihnen geschilderten Fall kann es sich nur um eine irrtümlich gestempelte Sendung handeln, da gerade diese Adressierung gewünscht wird. Die Deutsche Bundespost hat Ende vergangenen Jahres durch einzelne Zuschriften von Postkunden allerdings Kenntnis davon erhalten, daß Stempel mit dem in der Frage erwähnten Hinweis von Dienststellen der US-Postverwaltung auf Briefsendungen an Empfänger in der Bundesrepublik Deutschland abgedruckt wurden, wenn die Sendungen nur mit „Germany" adressiert waren. Der Bundespostminister hat sich deshalb im November 1978 an die US-Postverwaltung gewendet und auf die richtige Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen. Die Postverwaltung hatte dazu mitgeteilt, daß sie künftig bundeseinheitlich einen Stempel vorsehen wird, der auf die korrekte Bezeichnung „Federal Republic of Germany" bzw. „German Democratic Republic" hinweist und als Alternative die bei der Bevölkerung der USA weit verbreitete Bezeichnung West bzw. East Germany ebenfalls enthält. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen A 91 und 92) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Deutschen Bundespost allein im gehobenen Dienst gegenüber dem Ergebnis der Personalbemessung annähernd 4 000 Kräfte fehlen, und was gedenkt sie zu unternehmen, um im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation diesen Fehlbestand abzubauen (es handelt sich um Arbeitsplätze für Abiturienten, grad. Betriebswirte, grad. Ingenieure der Bereiche Elektrotechnik, Maschinenbau, Verwaltung und Wirtschaft)? Ist die Bundesregierung bereit, die durch den Fehlbestand (rund 12 v. H.) entstandene ständige Überlastung der vorhandenen Beamten zu beseitigen und den sich ergebenden Beförderungsnachteilen für die vorhandenen Beamten entgegenzutreten, die dadurch entstehen, daß die für die fehlenden Beamten erforderlichen Planstellen im Stellenplan nicht eingebracht sind? Zu Frage A 91: Der Bundesregierung ist bekannt, daß am 31. Dezember 1978 in den gehobenen Laufbahnen der Deutschen Bundespost ca. 4 000 Kräfte fehlten, davon 1 700 im nichttechnischen und 2 250 im technischen Dienst. Die ursprünglich für 1978 verfügten Einstellungsquoten im nichttechnischen Dienst wurden deshalb um knapp 500 erhöht. Zum 1. September 1979 sind weitere 250 Einstellungen vorgesehen. Eine höhere Quote ist jedoch 1979 nicht möglich, da die Kapazität der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung — Fachbereich Post- und Fernmeldewesen — keine höhere Quote zuläßt. Wegen der bestehenden Ausbildungsvorlaufzeiten von drei Jahren ist daher im gehobenen nichttechnischen Dienst nicht mit einem kurzfristigen Abbau des Fehlbestandes zu rechnen. Es ist jedoch beabsichtigt, sobald als möglich grad. Betriebswirte einzustellen, deren Vorlaufzeiten voraussichtlich nur zwei Jahre betragen. Der Fehlbestand im gehobenen nichttechnischen Dienst wird danach 1983 gedeckt werden. Die Deutsche Bundespost hat auch im technischen Dienst eine Anhebung der Einstellungsquote vorgenommen. Es konnten aber 1978 insgesamt nur 650 geeignete Nachwuchskräfte eingestellt werden. Für 1979 ist eine Einstellungsquote von 900 verfügt worden. Diese Quote wird noch erhöht, sofern weitere qualifizierte Bewerber zur Verfügung stehen. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre werden sich kaum mehr als insgesamt 1 000 Nachwuchskräfte im technischen Dienst gewinnen lassen. Wegen der geringen Vorlaufzeit im gehobenen technischen Dienst von einem Jahr kann jedoch mit den für 1980 einzustellenden Kräften im Jahr 1981 eine Abdeckung des Fehlbestandes erreicht werden. Zu Frage A 92: Die im Stellenplan der Deutschen Bundespost ausgebrachten Planstellen reichen aus, um alle vorhandenen Beamten nach Ableistung ihrer Probezeit fristgemäß planmäßig anzustellen. Nach § 17 Bundeshaushaltsordnung dürfen Planstellen nur für Aufgaben eingerichtet werden, zu deren Wahrnehmung die Begründung eines Beamtenverhältnisses zulässig ist und die in der Regel Daueraufgaben sind. Dabei ist sicherzustellen, daß Planstellen im Stellenplan nur ausgebracht werden, wenn sie im nächsten Haushaltsjahr auch besetzt werden können. Der Bundespostminister wird sicherstellen, daß trotz verstärkter Nachwuchsgewinnung auch künftig die erforderlichen Planstellen bereitstehen, um alle vorgesehenen Anstellungen und Aufstiegsbeförderungen rechtzeitig durchführen zu können. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen A 95 und 96) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wonach --wie das DIW Berlin annimmt — zur Zeit die Marktmieten soweit unter den Kostenmieten liegen, daß ca. 15 Jahre notwendig sind, um die Kostenmieten erzielen zu können, und daß weitere zehn Jahre notwendig sind, um die Differenz der ersten 15 Jahre auszugleichen? Wenn ja, welche steuerlichen Möglichkeiten will die Bundesregierung ergreifen, um den frei finanzierten Wohnungsbau für Investoren (Versicherungen, Hypothekenbanken u. a.) wieder attraktiv zu machen? 11932* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Der Bundesregierung sind Modellrechnungen des DIW zu den Ertragsaussichten für Mietwohngebäude im freifinanzierten Wohnungsbau bekannt. Bereits in seinem Wochenbericht vom 8. Juni 1978 hat das DIW hierzu Modellrechnungen veröffentlicht. Diese Modellrechnungen haben zu folgenden Ergebnissen geführt: 1. Die Anfangsverluste bei Wohnungsbauinvestitionen haben sich gegenüber 1976 erheblich reduziert und liegen wieder in der Größenordnung der Baujahrgänge Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre. 2. Die laufende Rechnung ist wie für diese Baujahrgänge wieder ausgeglichen. 3. Die Verluste der Anfangsperiode werden durch Steuerersparnisse, durch die Möglichkeiten des steuerlichen Verlustausgleichs und der degressiven Gebäudeabschreibungen zum größten Teil ausgeglichen. 4. Werden noch die Wertsteigerungen berücksichtigt, so ergibt sich, daß Investitionen im Mietwohnungsbau durchaus attraktiv sein können. Die Bundesregierung sieht nach heutiger Einschätzung keine Notwendigkeit, über die erst 1977 wieder eingeführte degressive Abschreibung hinaus weitere steuerliche Maßnahmen zugunsten des freifinanzierten Mietwohnungsbaus zu ergreifen. Anlage 22 Antwort des Parl. Statssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen A 97 und 98) : Wie vereinbart der Bundeswohnungsbauminister seine Aussage, Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes auf das Investitionsverhalten im freifinanzierten Wohnungsbau seien nicht nachzuweisen, mit der Aussage im Erfahrungsbericht zum Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz, Befragungen von Vermietern hätten ergeben, daß ein Teil von ihnen weitere Investitionen von Verbesserungen der mietrechtlichen Rahmenbedingungen abhängig mache? Wie ist der Stand der Arbeiten des Bundeswohnungsbauministers an dem von ihm vorzulegenden Bericht über die steuerlichen Nachteile nichtgemeinnütziger Wohnungsunternehmen bei der Veräußerung von Mietwohnungen? Zu Frage A 97: Die Bundesregierung ist in ihrem Bericht über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes (BT-Drucksache 8/2610) auf S. 14 ausführlich auf die vielfach unterstellten Zusammenhänge von Investitionstätigkeit im freifinanzierten Mietwohnungsbau und dem geltenden Mietrecht eingegangen. Sie hat u. a. festgestellt, daß sich ein Teil der Vermieter subjektiv durch die geltenden Regelungen des Kündigungsschutzes und des Vergleichsmietenverfahrens beeinträchtigt fühlt und weitere Investitionen von Verbesserungen der mietrechtlichen Rahmenbedingungen abhängig macht. Allein diese subjektiven Einschätzungen haben die Bundesregierung jedoch nicht zu einem abschließenden Urteil über die Zusammenhänge zwischen mietrechtlichen Regelungen und dem tatsächlichen Investitionsniveau im freifinanzierten Mietwohnungsbau geführt. Vielmehr hat die Bundesregierung betont, daß über diesen Fragenkomplex weitere Erfahrungen gesammelt werden müssen. Die Aussage, daß Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes auf das Investitionsverhalten im freifinanzierten Mietwohnungsbau nicht nachzuweisen sind, wird damit durch den Bericht der Bundesregierung voll bestätigt. Zu Frage A 98: Die Frage bezieht sich, wie schon die einen anderen Teilaspekt betreffende mündliche Anfrage des Kollegen Dr. Jahn vom letzten Monat, auf den vom Deutschen Bundestag mit Beschluß vom 7. Dezember 1978 angeforderten Bericht über die steuerlichen Probleme bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und deren Veräußerung. Dieser Bericht fällt, weil er steuerliche Probleme betrifft, in die Federführung des Bundesministers der Finanzen. Ich bin aber gerne bereit, noch einmal auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 17. Januar 1979 hinzuweisen. Damals hat Herr Kollege Dr. Böhme mitgeteilt, daß die Vorarbeiten zu dem angeforderten Bericht eingeleitet sind, daß ein genauer Zeitpunkt für die Vorlage des Berichtes jedoch zur Zeit noch nicht genannt werden kann. Diese Feststellung gilt auch heute noch. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen A 103 und 104) : Ist die Bundesregierung bereit, das im Auftrag des Bundesbauministers vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung erstattete Gutachten „Verteilungswirkungen des Förderungssystems für den sozialen Wohnungsbau" — zitiert bereits im Wochenbericht 1-2/79 des DIW vom 11. Januar 1979 — den Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf Wunsch zugänglich zu machen, und bis zu welchem Zeitpunkt kann dies gegebenenfalls geschehen? Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem Stadthaus gemacht, und ist ihr bekannt, wieviel dieser Stadthäuser zwischenzeitlich zu welchen Kosten errichtet worden sind? Zu Frage A 103: Das Gutachten „Subventionsumfang und Subventionswirkung im sozialen Mietwohnungsbau" liegt dem Bundesbauministerium bisher in wesentlichen Teilen als Vorentwurf vor. Eine vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung endgültig autorisierte Fassung ist dem Ministerium für Mai zugesagt. Ich bin bereit, dieses Gutachten den Abgeordneten auf deren Wunsch nach Eingang zugänglich zu machen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11933* Die Fertigstellung hat sich durch den Weggang des Hauptbearbeiters vom DIW verzögert. Zu Frage A 104: Ich nehme an, daß Sie mit Ihrer Frage das Stadthauskonzept der Bundesregierung ansprechen. Danach werden vier solcher Maßnahmen in den Städten Berlin, Fürth, Fulda und Unna gefördert. Mit dem Baubeginn ist im Herbst 1979 zu rechnen. Erst nach Abschluß der Bauarbeiten kann konkret über Erfahrungen bei diesen Maßnahmen einschließlich der Kosten berichtet werden. Darüber hinaus ist eine Studie in Auftrag gegeben worden, mit der die Möglichkeiten der wiederentdeckten Haus- und Wohnform des Stadthauses dargestellt werden. Ziel dieser Studie ist es auch. anhand einer Dokumentation von Projekten neueren Datums einen Überblick über die bisherigen Erfolge bei der Konkretisierung der Stadthausidee zu geben. Zur Erlangung dieses Überblicks wurden Wettbewerbsergebnisse, vorbildlich geplante Lösungen und andere Initiativen, die das Stadthaus zum Inhalt hatten, analysiert. Die Bestandsaufnahme ergab, daß gerade in letzter Zeit sehr zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt wurden bzw. geplant werden. Die Studie wird deshalb nur einen Ausschnitt enthalten können. Sie soll in Kürze in der Schriftenreihe des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau unter dem Titel „Studie Stadthaus" veröffentlicht werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß das 1978 vorgestellte Stadthauskonzept von den Gemeinden außerordentlich begrüßt und in der Öffentlichkeit lebhaft diskutiert wird. Wegen der nur in beschränktem Umfang zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Rahmen des „Experimentellen Wohnungs- und Städtebaues" kann aber nur ein Bruchteil der an den Bund herangetragenen Maßnahmen realisiert werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen A 113 und 114) : In welcher Auflage und mit welchen Kosten wurde die im Rahmen der Reihe „Bürger-Informationen" vom Bundesforschungsminister erstellte Faltmappe „Forschung für den Bürger" herausgegeben, und ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit einer sachgerechten Bürgerinformation vereinbar, wenn darin unter dem Thema „Energie" vom „Solarsystem" bis zur Windmühle" alle nur denkbaren, von ihrer Leistungsfähigkeit her drittrangigen Energiequellen aufgeführt werden, die Kernenergie aber mit keiner Silbe erwähnt wird? Besteht nach Auffassung der Bundesregierung nicht die Gefahr, daß durch eine solch einseitige Darstellung beim Bürger der Eindruck erweckt wird, daß Kernenergie entbehrlich ist, wenn nur auf die genannten Energiequellen zurückgegriffen wird, und arbeitet die Bundesregierung mit ihrer einseitigen Information den Kernkraftgegnern nicht in die Hände? Die Informationsmappe „Forschung für den Bürger" ist in einer Auflage von 50 000 Exemplaren vom Bundesministerium für Forschung und Technologie herausgegeben worden. Kosten sind dafür in Höhe von insgesamt 170 000,— DM entstanden. Der Einzelpreis von 3,40 DM pro Mappe (72 Seiten) ist — wenn man andere Publikationen zum Vergleich heranzieht — kostengünstig. Es kann nicht in jeder Publikation das gesamte Spektrum der Forschungs- und Technologiepolitik behandelt werden. Die Informationsmappe „Forschung für den Bürger" berichtet über Einzelprojekte mit dem Ziel zu verdeutlichen, daß die Forschungsförderung auch bei kleinen Projekten einen hohen gesellschaftlichen Nutzen hat. Die Konzeption verzichtet bewußt auf die Darstellung von Großtechnologien wie z. B. Kernenergie, Raumfahrt, Luftfahrt oder Datenverarbeitung. Sowohl von der Anzahl als auch von der Auflage her gesehen hat der Großteil der BMFT-Publikationen auch die Kernenergie zum Thema. Daß in einer Broschüre weitere Aspekte und Bereiche der Forschungspolitik aufgenommen und laufende und abgeschlossene Forschungsprojekte dargestellt werden, kann nicht zu Fehlschlüssen bezüglich der Bewertung von Kernenergie durch den Bundesminister für Forschung und Technologie verleiten. Die klare Haltung des BMFT ist aus der Vielzahl der Veröffentlichungen, der Verlautbarungen und nicht zuletzt aus den Erklärungen hier vor dem Deutschen Bundestag eindeutig erkennbar. Im übrigen schließe ich mich nicht der Wertung an, es handele sich bei der Sonnenenergie um eine drittrangige Energiequelle. Im Interesse einer gesicherten Energieversorgung darf keine Möglichkeit außer acht gelassen werden, Energie zu gewinnen bzw. rationell mit ihr umzugehen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage A 115) : Muß aus der Tatsache, daß die vom Bundesforschungsministerium herausgegebene Informationsschrift „Forschung für den Bürger" trotz der für die Entwicklung der Kerntechnik aufgewendeten hohen Mittel kein Wort für Kernenergie selbst enthält, der Schluß gezogen werden, daß Bundesminister Dr. Hauff die Nachteile eines Verzichts auf Kernenergie als nicht sehr gravierend ansieht, und wie wäre gegebenenfalls eine solche Einstellung mit der wiederholt vom Bundeskanzler und insbesondere vom Bundeswirtschaftsminister geäußerten Ansicht in Einklang zu bringen, daß in der Bundesrepublik Deutschland auf Kernenergie keinesfalls verzichtet werden könne? Die Informationsmappe „Forschung für den Bürger" informiert insgesamt nur über Teilbereiche der Forschungspolitik. Zielsetzung dieser Informationsmappe ist, über abgeschlossene und laufende Einzelprojekte aus der Forschungsförderung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zu berichten, die dem Bürger im Alltag begegnen können. Unter diesem Aspekt wurden ca. 80 Einzelprojekte ausgewählt. Dabei wurde nicht nur im Energiebereich, sondern generell auf die Darstellung der Förderung von großen technischen Forschungs- und Entwicklungsbereichen, wie z. B. Kernenergie, Mikroelektronik, Luft- und Raumfahrt, Datenverarbeitung verzichtet. Die in der Frage ausgesprochene Schlußfolgerung ist daher nicht zutreffend. 11934* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen A 116 und 117): Welche Forschungsprojekte hat der Bundesminister für Forschung und Technologie seit 1970 für den Bereich neuer Antriebsstoffe im Verkehrsbereich gefördert, insbesondere für den Einsatt von Methanol und Elektrofahrzeugen? Wie beurteilt der Bundesminister für Forschung und Technologie den Einsatz von Methanol in Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland und in den Entwicklungsländern, und durch welche Maßnahmen kann der Einsatz von Methanol in der Bundesrepublik Deutschland beschleunigt werden? Zu Frage A 116: In einer Grundsatzuntersuchung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie wurden die Aussichten und Möglichkeiten des Einsatzes von alternativen Kraftstoffen analysiert. Sie wurde unter dem Titel „Neuen Kraftstoffen auf der Spur" veröffentlicht. Die gewonnenen Erkenntnisse bildeten die Grundlage für die Intensivierung der Aktivitäten zur Untersuchung und Erprobung alternativer Kraftstoffe im Rahmen der Förderungsmaßnahmen des Bereichs Kraftfahrzeuge und Straßenverkehr. Bis einschließlich 1978 wurden 19,5 Millionen DM an Förderungsmitteln aufgewendet. In anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und Fahrzeugerprobungen wurden im Teilbereich Methanol — die Verwendung von Alkoholen, insbesondere Methanol, als Mischkomponente mit einem Anteil von mindestens 15 % in herkömmlichen Otto-Kraftstoffen und — die Verwendung von Methanolkraftstoffen in Otto- und Dieselmotor untersucht. Für spezielle Einsatzfälle, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr, wurden im Sektor Elektrofahrzeuge — der batterie-elektrische Busbetrieb und — das System DUO-Bus gefördert. Im Rahmen des Schwerpunktprojekts zur Demonstration alternativer Enegieversorgung für den Straßenverkehr sind für 1979 bis 1982 135 Millionen DM an Förderungsmitteln eingeplant. Im Mittelpunkt steht eine Flottenerprobung mit Methanolkraftstoffen, der Wasserstofftechnologie sowie der Elektrotraktion und Hybridtechnologie unter realen Einsatzbedingungen im Straßenverkehr. Das Programm wird schwerpunktmäßig in Berlin durchgeführt. Für einen Großversuch mit dem DUO-Bus sind bis 1982 15 Millionen DM eingeplant. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die Einsatzerprobung von 20 Bussen mit batterie-elektrischem Hybridantrieb in Stuttgart und Wesel. Zu Frage A 117: Die bisherigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten über die Anwendung von Benzin-Methanol- Mischkraftstoffen mit einem Methanolanteil von 15 % haben zusammen mit der ersten Flottenerprobung in den Jahren 1975 und 1976 gezeigt, daß der Betrieb mit kleinen technischen Änderungen am Fahrzeug, dem Austausch von nicht alkoholbeständigen Kunststoffteilen im Kraftstoffsystem, möglich ist. Mit dem weiterführenden Schwerpunktvorhaben sollen vor allem auch die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen von der Lagerung bis zur Verteilung an den Tankstellen in verstärktem Umfang einbezogen werden, um damit für die gesamte Kette die technologischen Voraussetzungen im Hinblick auf eine Entscheidungsfindung zu schaffen. Im Rahmen der weltweit intensivierten Bemühungen um eine stärkere Unabhängigkeit vom Mineralöl werden mittelfristig Alkoholkraftstoffe überwiegend als aussichtsreichste Alternative angesehen. Die Einführung von Methanol, auch in Entwicklungsländern, wird neben der notwendigen Lösung der technologischen Probleme maßgeblich von der weiteren Preisentwicklung auf dem Rohölmarkt bestimmt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen A 118 und 119) : In welchem Verhältnis stehen die personellen und sachlichen Mittel, die die Bundesregierung zur Förderung der sogenannten integrierten nuklearen Entsorgung mit der plutoniumproduzierenden Wiederaufarbeitung und zu alternativen Entsorgungskonzeptionen aufwendet? Hat die Bundesregierung die Absicht, zur Erweiterung der staatlichen Beurteilungskapazität die Entwicklung alternativer Entsorgungskonzepte verstärkt zu fördern, gegebenenfalls wie? Zu Frage A 118: Die mit Bundesmitteln geförderten Forschungs-und Entwicklungsarbeiten zur Entsorgung konzentrieren sich auf die sicherheitsrelevanten Fragestellungen des integrierten Entsorgungskonzeptes der Bundesregierung. Hierbei handelt es sich um Arbeiten, die entsprechend dem Ergebnis der bisherigen Prüfungen durch die Reaktorsicherheitskommission/Strahlenschutzkommission projektbegleitend während der langen Genehmigungsphase durchzuführen sind und die auch die Untersuchung alternativer Teilschritte im Entsorgungskonzept umfassen. Dabei ist noch anzumerken, daß die Wiederaufarbeitung kein Plutonium produziert, sondern vielmehr das im Reaktor erzeugte Plutonium von den Spaltprodukten abtrennt und damit die Voraussetzung für seine Verbrennung im Reaktor schafft. Zu alternativen Entsorgungsvorstellungen ohne Wiederaufarbeitung wurden bisher nur in begrenztem Umfang Überlegungen angestellt. Zu Frage A 119: Die Bunderegierung hat nach den ihr vorliegenden Kenntnissen keine Veranlassung, den Ansatz eines integrierten Entsorgungskonzepts grundsätz- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11935* lieh in Zweifel zu ziehen. Sie ist aber nach wie vor bereit — und dies hat sie anläßlich des Beginns der Flachbohrungen in Gorleben nochmals erklärt ---alternative Vorstellungen in einem offenen und fairen Dialog zu diskutieren. Als Grundlage dazu wird sie eine systemanalytische Untersuchung in Auftrag geben, in der die grundlegenden Aspekte der Entsorgung mit oder ohne Wiederaufbereitung sorgfältig und umfassend einander gegenübergestellt werden sollen. Solange diese grundsätzlichen Fragen diskutiert werden, hält die Bundesregierung die Behandlung technischer Detailprobleme einer alternativen Entsorgungstechnologie nicht für sinnvoll. Die Bundesregierung wird dabei insbesondere auch die Ergebnisse der laufenden Diskussion im Rahmen von INFCE hinsichtlich ihrer Konsequenzen für das deutsche Entsorgungskonzept sorgfältig prüfen und, falls erforderlich, auch zusätzliche Entwicklungsarbeiten fördern. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen A 122 und 123): Hält der Bundeskanzler einen Rohstoff-Fonds für eine Gefährdung der Rohstoffversorgung zu tragbaren Preisen und für die meisten Entwicklungsländer für nutzlos (vgl. „Der Spiegel", Ausgabe 16. April 1979, S. 24), und wenn ja, aus welchen Gründen? Was unternimmt die Bundesregierung, um die UNCTAD-Konferenz in Manila für die zukünftige Arbeit der Entwicklungspolitik nutzbar zu machen und der Befürchtung entgegenzuwirken, daß solche Veranstaltungen nach dem Urteil des Bundeskanzlers sachliche Gespräche unmöglich machen und auf solchen Mammutkonferenzen große Luftblasen und Fensterreden für die heimische Presse gehalten werden (vgl. „Der Spiegel", Ausgabe 16. April 1979, S. 24)? Zu Frage A 122: Die Bundesregierung hat der Schaffung des Gemeinsamen Rohstoff-Fonds zugestimmt, da die für uns wesentlichen Grundsätze in den Verhandlungen durchgesetzt werden konnten. Ein derartiger Rohstoff-Fonds kann zur Rohstoffversorgung zu angemessenen Preisen beitragen, wenn sich auch die Rohstoffdiskussionen im Nord-Süd-Dialog derzeit in erster Linie auf die Preisstabilisierung und Strukturverbesserung konzentrieren. Zu Frage A 123: Große internationale Konferenzen wie die UNCTAD V in Manila werfen naturgemäß wegen der Vielfalt der dort behandelten Themen, der Konferenzstruktur mit zahlreichen Delegationen und der oft schwierigen Abstimmungsprozeduren innerhalb und zwischen den verschiedenen Ländergruppen eine Reihe von Problemen auf, die die Effizienz solcher Veranstaltungen beeinträchtigen können. Diese mehr technischen Schwierigkeiten mindern jedoch nicht die Bedeutung einer solchen Konferenz. UNCTAD V ist eine wichtige Etappe im Nord-Süd-Dialog und von hervorragender Bedeutung sowohl für das politische Klima wie auch die sachliche Auseinandersetzung zwischen Industrie-und Entwicklungsländern. Die Bundesregierung wird sich auch auf dieser Konferenz bemühen, durch ihre Mitwirkung zu einer möglichst fruchtbaren Sachdiskussion beizutragen. In der Folge wird es darauf ankommen, die von dieser Konferenz ausgehenden Denkanstöße in den internationalen Fachgremien konkret weiter zu verfolgen und sie in die entwicklungspolitische Arbeit auf EG- und OECD-Ebene mit einzubeziehen. Hierin sieht die Bundesregierung auch eine Möglichkeit, die Ergebnisse der UNCTAD-Konferenz für unsere künftige entwicklungspolitische Arbeit nutzbar zu machen. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage A 126) : Ist der Bundesregierung der Personalmangel an der deutschen Botschaft in Bukarest angesichts der zunehmenden Zahl von Ausreisewünschen der Deutschen rumänischer Staatsangehörigkeit und des Umfangs der Verbalnoten gegenüber den rumänischen Dienststellen bekannt, und wann gedenkt sie, diesen durch weiteres Personal, das andernorts vielleicht nicht so dringend benötigt wird, zu beheben? Im Konsular- und Rechtsreferat der Botschaft Bukarest sind gegenwärtig fünf Konsularbeamte und weitere Hilfskräfte tätig. Das Auswärtige Amt bemüht sich, für den Haushalt 1980 eine zusätzliche Stelle des gehobenen Dienstes zur Verstärkung des besonders belasteten Konsularreferats der Botschaft Bukarest zu erhalten. Außerdem laufen zur Zeit Verhandlungen mit der rumänischen Seite über die gegenseitige Errichtung von Generalkonsulaten in Temeschburg und München. Das Auswärtige Amt geht von der Erwartung aus, daß bei Bewilligung einer Stelle des gehobenen Dienstes für die Botschaft Bukarest, auch bei erfolgreichem Abschluß der Konsularverhandlungen nach Eröffnung eines Generalkonsulats in Temeschburg, der entstehende Arbeitsanfall durch die Familienzusammenführung deutschstämmiger Rumänen zufriedenstellend und zügig bewältigt werden kann. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage A 130) : Ist es ein generelles Prinzip in der Diplomatie der Bundesregierung, Regierungen von Staaten dann nicht anzuerkennen, wenn wichtige Teile der Bevölkerung an einer Wahl nicht mitgewirkt haben, aus der diese Regierungen hervorgegangen sind, oder handelt es sich um eine gezielte und spezielle Bedingung für die Anerkennung SWA/Namibias bzw. Rhodesiens? Die Bundesregierung spricht ausdrücklich Anerkennungen nur gegenüber neuen Staaten nicht aber 11936* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 gegenüber neuen Regierungen aus. Namibia und Rhodesien sind noch nicht als unabhängige Staaten anerkannt. Eine Anerkennung neu gebildeter Regierungen in diesen Gebieten würde die Anerkennung dieser Gebiete als neue Staaten der Völkerrechtsgemeinschaft voraussetzen. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen A 131 und 132) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß das angesprochene Prinzip beispielsweise in Chile, der Sowjetunion, Südafrika oder Uganda verwirklicht ist, und wenn nicht, warum hat sie diese Regierungen dennoch anerkannt und unterhält diplomatische Beziehungen mit diesen Staaten? Sieht die Bundesregierung in der Schließung des Konsulats in Windhuk immer noch eine angesichts der Bedeutung der SWAFrage opportune und folgerichtige Maßnahme, die Interessen der SWA/Namibia-Deutschen zu wahren, und welche Gründe der politischen Logik sprechen dafür, diese Interessen ausgerechnet von Südafrika aus zu vertreten? Zu Frage A 131: Die Bundesregierung pflegt ausdrückliche Anerkennungen nur gegenüber neuen Staaten, nicht aber gegenüber neuen Regierungen auszusprechen. Infolgedessen hat die Bundesregierung (und ihre Vorgängerinnen) hinsichtlich der von Ihnen genannten vier Staaten dieser Frage nicht gegenübergestanden. Zu Frage A 132: Den ersten Teil Ihrer Frage beantworte ich mit Ja. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben in einem Territorium setzt die Genehmigung derjenigen Instanz voraus, die die tatsächliche Gewalt in diesem Territorium ausübt. Da nach wie vor die südafrikanische Regierung die tatsächliche Gewalt ausübt, kam für die Sicherstellung der Betreuung der dort lebenden Deutschen nur eine Übertragung der konsularischen Aufgaben auf die deutschen konsularischen Vertretungen in der Republik Südafrika in Betracht. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage A 133) : Kann die Bundesregierung mittlerweile eine Antwort auf die Frage geben, die sie der DTA-Delegation am 30. März 1979 im Auswärtigen Amt noch nicht beantworten konnte, wie viele Kräfte des UNTAG-Militär- und Zivilpersonals bereits in der Stunde X des Waffenstillstandes in SWA/Namibia und seinen Nachbarländern präsent sein würden, und wie erklärt es die Bundesregierung, die als eine der fünf Westmächte besondere Verantwortung für die Friedensregelung trägt, daß eine so wichtige Frage auch 14 Tage nach dem vorgesehenen Waffenstillstandstermin noch nicht beantwortet werden konnte? Wieviel Angehörige des UNTAG-Militär- und Zivilpersonals bereits zur Stunde des Waffenstillstands in Namibia anwesend sein werden, unterliegt der Entscheidung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen. Dieser hat wiederholt erklärt, daß er damit rechne, zum Zeitpunkt des Waffenstillstands die 200 Beobachter (Ziffer 26 des Waldheim-Berichts vom 29. August 1978) und einUNTAG-Bataillon im Lande zu haben. Auf der zivilen Seite würde dann bereits der Namibia-Bevollmächtigte des VN-Generalsekretärs, Ahtisaari, mit seinem Stab in Namibia sein. Eine militärische Präsenz von UNTAG in den Nachbarstaaten Namibias ist nicht Teil des westlichen Lösungsvorschlags und ist daher auch nicht vorgesehen. In den Nachbarstaaten sollen vielmehr Verbindungsbeamte (liaison officials) des VN-Generalsekretärs zu den jeweiligen Regierungen tätig werden. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat nicht der Bundesregierung, sondern dem VN-Generalsekretär das Mandat zur Verwirklichung des westlichen Lösungsvorschlags erteilt. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Frage A 134) : Kann die Bundesregierung mittlerweile eine Antwort auf die Frage geben, die sie der DTA-Delegation am 30. März. 1979 noch nicht beantworten konnte, wieviel Zeit SWAPO-Einheiten nach der Stunde X des Waffenstillstandes in SWA/Namibia noch haben sollten, um sich bei der UNTAG registrieren zu lassen, und wie erklärt es die Bundesregierung, die als eine der fünf Westmächte besondere Verantwortung für die Friedensregelung trägt, daß sie eine so wichtige Frage auch 14 Tage nach dem vorgesehenen Waffenstillstandstermin noch nicht beantworten konnte? Die in Namibia operierenden SWAPO-Kämpfer werden nach den Vorstellungen des VN-Generalsekretärs nach Inkrafttreten des Waffenstillstands und dem Anlaufen des im westlichen Namibia-Plan vorgesehenen Verfahrens nur 48 Stunden Zeit haben, um sich bei UNTAG zu melden und in „locations" zusammengefaßt zu werden. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat nicht der Bundesregierung, sondern dem VN-Generalsekretär das Mandat zur Verwirklichung des westlichen Lösungsvorschlags erteilt. Die Bundesregierung kann daher — bei all ihrem Engagement in der Namibia-Initiative der fünf westlichen Mächte — auch nicht jederzeit und über jeden einzelnen der vom VN-Generalsekretär beabsichtigten Schritte gegenüber Dritten verbindlich Auskunft geben. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen A 135 und 136) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11937* Zeigt der Umstand, daß es der Bundesregierung und den anderen Westmächten nicht möglich war, so wichtige Fragen rechtzeitig zu beantworten und so weitere Grauzonen in wichtigen Bereichen einer Friedensregelung für SWA/Namibia zu verhindern, nicht, daß die Schlichtungsvorschläge der Westmächte in wichtigen Punkten nicht konkretisiert waren, und was rechtfertigte die Annahme, daß sie dennoch für alle Beteiligten akzeptabel sein würden? Welche Gründe waren für die Bundesregierung dafür maßgebend, in den Vorschlägen für eine Waffenstillstandsregelung in SWA/Namibia die Formulierung „established bases", die im Entwurf vom Januar 1978 noch enthalten war, aufzugeben und nur noch von „bases" zu sprechen und hat sie nicht hiermit das Loch im Netz der durch den Generalsekretär der UNO aufzustellenden Durchführungsbestimmungen vorbereitet, durch das die SWAPO unmittelbar vor Inkrafttreten eines Waffenstillstands in großer Zahl und mit allen Waffen über die Grenzen SWA/ Namibias schlüpfen konnte? Zu Frage A 135: Der westliche Namibia-Plan stellt in seiner vom VN-Sicherheitsrat gebilligten Form ein Mandat für den VN-Generalsekretär dar. Die fünf westlichen Mächte konnten es nicht als ihre Aufgabe ansehen, jede Einzelfrage im voraus zu regeln. Dasselbe gilt übrigens auch für die Vielzahl weiterer Einzelfragen, die bei einer tatsächlichen Durchführung des UNTAG-Auftrages noch auftauchen werden. Die Bundesregierung und ihre westlichen Partner gehen davon aus, daß diese Fragen von dem Namibia-Bevollmächtigten des VN-Generalsekretärs und dem südafrikanischen Generaladministrator an Ort und Stelle geregelt werden. Der westliche Lösungsvorschlag und die zu seiner Durchführung vorgelegten Vorschläge des VN-Generalsekretärs sind insgesamt gesehen ein fairer und ausgewogener Kompromiß, der nach Ansicht aller fünf westlichen Mächte den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Eine solche Kompromißlösung ist nur dann durchführbar, wenn alle Beteiligten den guten Willen mitbringen, auch in Detailfragen auftauchende Schwierigkeiten zu überwinden. Fehlt es an gutem Willen, wird auch ein noch so perfekter und detaillierter Kompromißplan nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen. Zu Frage A 136: Die Formulierung „established bases" wurde seinerzeit von südafrikanischer Seite mit der Begründung abgelehnt, daß es SWAPO-Stützpunkte in Namibia nicht gebe. Andererseits mußte jedoch eine Bestimmung darüber getroffen werden, was nach Beginn des Waffenstillstands mit den im Territorium befindlichen SWAPO-Kämpfern zu geschehen habe. Aus diesem Grunde wurde dann die Formulierung „restriction to base" vorgeschlagen, von südafrikanischer Seite akzeptiert und in die endgültige Fassung des Lösungsvorschlags aufgenommen. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen A 137 und 138) : Hat sich die Bundesregierung dabei der Hoffnung hingegeben, daß die Formulierung „bases" für alle anderen Kräfte in SWA/ Namibia als die SWAPO akzeptabel sein würde, und worauf konnte sie gegebenenfalls eine solche Hoffnung stützen? Ist die Bundesregierung darüber informiert, wann der UNO-Bevollmächtigte und der UNTAG-Stab in SWA/Namibia eintreffen werden und warum dies bisher noch nicht geschehen ist? Zu Frage A 137: Nach Auffassung der Bundesregierung und ihrer westlichen Partner ist die Zusammenfassung der bewaffneten SWAPO-Kämpfer, die sich nach Beginn des Waffenstillstands im Territorium befinden, in VN-überwachte Lager unter Sicherheitsgesichtspunkten ein klarer Vorteil. Ein Verbleiben dieser SWAPO-Kämpfer im Untergrund erschiene — verglichen hiermit — wesentlich bedenklicher. Zu Frage A 138: Der Namibia-Bevollmächtigte des VN-Generalsekretärs und der UNTAG-Stab können ihre im westlichen Namibia-Plan vorgesehenen Aufgaben in Namibia erst dann aufnehmen, wenn die südafrikanische Regierung als Trägerin der tatsächlichen Gewalt im Territorium dies möglich macht. Die südafrikanische Regierung hat die Kompromißvorschläge des VN-Generalsekretärs in seinem Bericht vom 26. Februar 1979 an den VN-Sicherheitsrat zu den noch offenen Fragen bei Durchführung des Namibia-Plans bisher nicht akzeptiert. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Frage A 139) : Ist die Bundesregierung bereit, die aus den Wahlen in Rhodesien/Zimbabwe resultierende schwarze Mehrheitsregierung anzuerkennen und die bisherigen Wirtschaftssanktionen aufzuheben, und welches waren für die Bundesregierung bisher die Gründe, ausschließlich auf die Befreiungsbewegung „Patriotische Front" zu setzen? Die Bundesregierung hat niemals ausschließlich auf die Patriotische Front gesetzt. Sie hat diese aber immer als einen bedeutsamen und nicht zu unterschätzenden Faktor bei jeder friedlichen Lösung angesehen. Die Bundesregierung ist deswegen der Auffassung, daß Wahlen, an denen wichtige politische Kräfte nicht teilgenommen haben, nicht den von allen erhofften Frieden zu bringen vermögen und keine dauerhafte Basis für ein unabhängiges Zimbabwe abgeben. Sie begrüßt die Absicht Großbritanniens, unter dessen De-jure-Souveränität Rhodesien steht, zusammen mit den Vereinigten Staaten die Bemühungen um eine Konferenz fortzusetzen, an der alle Parteien teilnehmen und auf der über einen Waffenstillstand und international überwachte Wahlen verhandelt werden soll. Die Bundesregierung wird diese Bemühungen um eine friedliche Lösung auch weiterhin unterstützen. 11938* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Anlage 37 Antwort des Staatsministers Wischneswski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 1 und 2) : Was hat den Bundeskanzler veranlaßt, weder die Öffentlichkeit noch die Regierung des Landes Niedersachsen vorher von seinem beabsichtigten Treffen mit den die Kernenergie ablehnenden Teilnehmern des Gorleben-Symposiums zu unterrichten? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß derartige Treffen Vertrauen zur Energiepolitik der Bundesregierung und zur Kernenergie begründen . und der notwendigen vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern förderlich sind? Zu Frage B 1: Der Bundeskanzler hat am 26. März 1979 auf Einladung von Marion Gräfin Dönhoff ein Gespräch mit einigen ausländischen Wissenschaftlern geführt, die dem geplanten nuklearen Entsorgungszentrum in Gorleben kritisch gegenüberstehen. Der Bundeskanzler hat damit die Reihe seiner Informationsgespräche zum Thema Kernenergie fortgesetzt. Wie in der Vergangenheit, z. B. bei Gesprächen mit Vertretern der deutschen Energiewirtschaft und der Kraftwerksbauindustrie, bestand kein Anlaß zur Unterrichtung der Öffentlichkeit. Da Auswirkungen auf das Gorleben-Symposium weder beabsichtigt noch zu besorgen waren, war es auch nicht geboten, Ministerpräsident Dr. Albrecht vorab über das Gespräch zu unterrichten. Im übrigen hält es der Bundeskanzler für eine Selbstverständlichkeit, sich auch die Argumente von Kernenergiegegnern anzuhören. Bei vernünftiger Betrachtung kann dies nicht zum Anlaß für politische Spekulationen genommen werden. Zu Frage B 2: Der Bundeskanzler weist die Bewertung seines Gesprächs als „konspiratives Treffen" zurück. Sie offenbart eine bedauerliche Verengung und Verarmung politisch-moralischer Kategorien. Unterstellungen dieser Art entsprechen nicht den parlamentarischen Gepflogenheiten. Anlage 38 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 3 und 4) : Welche Kosten sind durch die Zündholzwerbung des Presse-und Informationsamts der Bundesregierung für die Broschüren „Regierungspolitik 1977 bis 1980" und weitere Broschüren entstanden? Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Werbeaktion im Hinblick auf die Beschränkungen, die sich aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 ergeben? Zu Frage B 3: Für den Modellversuch, mit dem das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit Informationsangeboten auf Streichholzschachteln erprobt, wie die Bevölkerung angeregt werden kann, Informationen der Bundesregierung verstärkt zu nutzen, sind Gesamtkosten von 102 800,— DM angefallen. Bei einer Gesamtauflage der Steichholzaufdrucke von 10 Millionen Exemplaren betragen die Kosten pro Aufdruck damit ein wenig mehr als 1 Pfennig. Zu Frage B 4: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 ist voll berücksichtigt. Die Steichholzschachtel-Aktion enthält Angebote von Informationen der Bundesregierung, die den Bürger vor allem über seine Rechte und Chancen unterrichten. Gerade solche Informationen sind in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als notwendige Öffentlichkeitsarbeit bezeichnet worden. Das Presse- und Informationsamt hat dennoch darauf verzichtet, die mit einem Angebot seiner Informationsschriften versehenen Streichholzschachteln in den Bundesländern Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vertreiben zu lassen, in denen während des Vertriebszeitraums Landtagswahlen stattfinden. Das Presse- und Informationsamt gibt damit zu erkennen, daß es ihm darum geht, auch nur den Anschein einer Beeinträchtigung von Grundsätzen des Urteils in seiner Öffentlichkeitsarbeit zu vermeiden. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 5 und 6) : Wie steht die Bundesregierung zur Forderung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, ausgedrückt in deren Empfehlung 850, daß die europäische Kulturkonvention von 1954 Grundlage aller europäischen Zusammenarbeit auf dem Kultursektor sein sollte? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (siehe deren Empfehlung 850), daß der Europarat im Kuratorium der zu gründenden europäischen Stiftung vertreten sein sollte, und in welcher Weise wäre dies zu verwirklichen? 1. Es steht für die Bundesregierung außer Zweifel, daß die Europäische Kulturkonvention von 1954 die elementare Grundlage für die europäische Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet darstellt. Andererseits können wir nicht übersehen, daß andere zwischenstaatliche Organisationen wie die OECD und auch die Europäische Gemeinschaft Schritte auf bildungs- und kulturpolitischem Felde unternommen bzw. eingeleitet haben, die sich nicht auf die genannte Konvention gründen. Nach Meinung der Bundesregierung hat die bisherige Tätigkeit des Europarats (CCC) richtungweisende Leistungen für die Entwicklung der Bildungs- und Kulturpolitik der Mitgliedstaaten erbracht. 2. Das Bestreben der Bundesregierung bei den Beratungen zur Gründung der Europäischen Stiftung war und wird stets darauf gerichtet sein, daß die Stiftung mit Organen und anderen Einrichtungen zusammenarbeitet, die in gleichen oder ähnli- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11939* chen Bereichen wie sie tätig sind und den Wunsch haben, die Stiftung zu unterstützen. Dabei ist in erster Linie an eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Kulturstiftung in Amsterdam und vergleichbaren Einrichtungen gedacht, soweit deren Tätigkeiten mit den Zielen der Stiftung parallel laufen oder konvergieren. Eine geeignete Zusammenarbeit zwischen Stiftung und Europarat soll ebenfalls herbeigeführt werden. Wie Ihnen bekannt ist, sind die Beratungen über die Gründung der Europäischen Stiftung noch nicht zum Abschluß gekommen. Zu den offengebliebenen Fragen gehört u. a. auch die Zusammensetzung des Stiftungsrates. Auf welche Regelung sich die Mitgliedstaaten in dieser Frage verständigen werden, bleibt abzuwarten. Anlage 40 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage B 7) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von Ausländern bei deren Einreise nach Spanien künftig ein „Eintrittsgeld" von eintausend Peseten verlangt werden soll, und ist sie bereit, über die Aufhebung dieser Maßnahme mit der spanischen Regierung zu verhandeln? Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß von Ausländern bei deren Einreise nach Spanien künftig ein „Eintrittsgeld" von 1 000,— Peseten verlangt werden soll. Zur Vermeidung einer Hilfsbedürftigkeit während des Aufenthalts in Spanien wird jedoch bei der Einreise oft der Nachweis ausreichender eigener finanzieller Mittel für den Lebensunterhalt verlangt. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/2763 Fragen B 8 und 9) : Ist die Bundesregierung bereit, sich über ihre bilateralen Kontakte, aber auch im Rahmen von EG und UNO für ein Ende der menschenrechtswidrigen Schnellverfahren und der Hinrichtungen im Iran einzusetzen? Ist die Bundesregierung bereit, einen Initiativantrag zur generellen Ächtung der Todesstrafe in die UNO einzubringen, da die Todesstrafe gegen die von den Vereinten Nationen proklamierten Menschenrechte verstößt und in letzter Zeit bei politischen Machtwechseln zunehmend mehr als Willkürmaßnahme eingesetzt wird? Zu Frage B 8: Die Bundesregierung tritt für die Verwirklichung der Menschenrechte in allen Teilen der Welt ein. Sie hat zu den von Ihnen angesprochenen Schnellverfahren und Hinrichtungen durch islamische Revolutionsgerichte in Iran nach der Kabinettssitzung vom 11. April Stellung genommen. In einer Erklärung appellierte sie an die Führung der iranischen Revolution, bei den laufenden Prozessen die Menschenrechte zu wahren und sämtlichen Angeklagten ein faires öffentliches Verfahren nach international anerkannten Grundsätzen zu gewähren. Vorausgegangen war bereits am 8. April eine ähnliche öffentliche Stellungnahme der Bundesregierung. Darüber hinaus hatte der deutsche Botschafter in Teheran in verschiedenen Gesprächen mit dortigen Verantwortlichen unsere Einstellung deutlich gemacht. Unabhängig davon steht die Bundesregierung zur Zeit mit ihren europäischen Partnern in Verbindung wegen gemeinschaftlicher Schritte im Rahmen der EG. Dabei läßt sie sich von dem Gesichtspunkt einer möglichst wirksamen Hilfe für die betroffenen Personen leiten. Entsprechendes gilt für Befassung einer Unterorganisation der Vereinten Nationen. Da diese gemeinschaftlichen Bemühungen mit unseren Partnern in der EG und anderen befreundeten Staaten noch im Gange sind, bitte ich Sie um Verständnis, daß ich Ihnen zur Zeit keine weiteren Einzelheiten mitteilen kann. Ich stehe Ihnen jedoch gern zu einer vertraulichen Besprechung des gesamten Komplexes zur Verfügung. Zu Frage B 9: Das Grundgesetz hat mit seinem Artikel 102 die Todesstrafe abgeschafft. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Entscheidung des Verfassungsgesetzgebers richtig war und steht deshalb allen Versuchen, die Todesstrafe wieder einzuführen, ablehnend gegenüber. Sowohl der VN-Menschenrechtspakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 als auch die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950 lassen als Ausnahme vom Recht auf Leben die Vollstreckung eines Todesurteils zu, das von einem Gericht nach innerstaatlichem Recht verhängt worden ist. Nach Art. 6 Abs. 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren. Artikel 2 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthält eine ähnliche Bestimmung. Es kann deshalb nicht generell gesagt werden, daß die Vollstreckung der Todesstrafe ganz allgemein gegen die von den VN proklamierten Menschenrechte verstoße. Westliche Demokratien wie Frankreich und die Vereinigten Staaten, an deren Rechtsstaatlichkeit keine Zweifel bestehen, kennen die Todesstrafe weiterhin. Allerdings verstößt die Anwendung der Todesstrafe als Willkürmaßnahme, insbesondere bei politischen Machtwechseln, eklatant gegen die soeben zitierte Norm des Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung unterstützt alle Bestrebungen, die Todesstrafe generell abzuschaffen. Sie kandidiert auf der gegenwärtigen Tagung des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen für die Wahl zum VN-Ausschuß zur Verbrechens- 11940* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 verhütung und Behandlung Straffälliger, auf dessen Tagesordnung seit einiger Zeit die Frage der Eindämmung und Abschaffung der Todesstrafe steht. Falls sie in den Ausschuß gewählt wird, wird sie sich aktiv in diesem Sinne bemühen. Unabhängig von der Frage der generellen Abschaffung der Todesstrafe setzt sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür ein, daß schwere Strafen ganz allgemein nur nach Durchführung eines fairen Gerichtsverfahrens verhängt werden dürfen, in dem der Angeklagte die Möglichkeit hatte, sich angemessen zu verteidigen und die Frage seiner Schuld von unabhängigen und unvoreingenommenen Richtern geprüft wurde. Diese Bedingungen sind in vielen Staaten zur Zeit nicht gegeben. Die Bundesregierung wird mit allen ihr geeignet erscheinenden Mitteln gegen jegliche Willkür in der Strafjustiz ganz allgemein und bei der Verhängung von Todesstrafen im besonderen eintreten. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Landré (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 10) : Ist die Bundesregierung bereit, den Standort der Sender Radio Free Europe und Radio Liberty langfristig zu garantieren, um damit der Bevölkerung der Sowjetunion ein letztes Mindestmaß an Informationsfreiheit zu geben? Die beiden früher selbständigen amerikanischen Rundfunksender „Radio Free Europe" und „Radio Liberty" haben im Zuge einer Reorganisation des amerikanischen Auslandsrundfunkwesens am 1. Oktober 1976 zu Radio Free Europe/Radio Liberty fusioniert. Die Bundesregierung hat dem fusionierten Sender durch das zuständige Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen Anfang November 1978 auf Antrag eine neue Sendegenehmigung erteilt, mit der die früheren Sendegenehmigungen für die beiden selbständigen Sender ersetzt wurden. Diese Sendegenehmigung gilt für die Dauer eines Jahres und verlängert sich automatisch, wenn nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf dieses Jahres eine Kündigung erfolgt. Damit ist Radio Free Europe/Radio Liberty vergleichbaren Lizenznehmern in der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt. Die Haltung der Bundesregierung zu Radio Free Europe/Radio Liberty und seinen Sendeeinrichtungen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland ist mit der Erteilung der neuen Sendegenehmigung eindeutig. Die Bundesregierung sieht deshalb auch keinen Anlaß zu besonderen Überlegungen, die entweder eine langfristige Garantie des Standorts oder einen eventuellen Abbau der Aktivitäten von Radio Free Europe/Radio Liberty betreffen. Derartige Überlegungen sind der Bundesregierung auch auf amerikanischer Seite nicht bekannt, wobei anzumerken ist, daß die Bundesregierung mit dem die Aufsicht über Radio Free Europe/Radio Liberty führenden Board for International Broadcasting sowie den zuständigen amerikanischen Regierungsstellen in einem kontinuierlichen Meinungsaustausch steht. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage B 11): Kann die Bundesregierung bei der Leitung des Goethe-Instituts sicherstellen, daß sich die Verzögerung der Arbeitsfähigkeit des Goethe-Instituts in Tokio wegen verspäteter Lieferung der Möbel und des Fehlens eines Bibliothekars nicht an anderer Stelle wiederholt, und warum konnte nicht rechtzeitig ein Bibliothekar nach Tokio entsandt werden? Die Eröffnung der neuen Zweigstelle des GoetheInstituts in Tokio in dem Gebäude der Ostasiatischen Gesellschaft war immer für den Herbst 1979 geplant. Dieser Termin wird eingehalten. Es kann daher keine Rede davon sein, daß die Arbeitsfähigkeit des Instituts sich verzögert habe oder daß dieser Vorgang sich an anderer Stelle wiederholen könnte. Zur Zeit vergibt die Bundesbaudirektion die Aufträge für die Einrichtung des Instituts, nachdem das Goethe-Institut sie im Herbst 1978 gebeten hatte, die Einrichtung zu entwerfen und die Entwürfe sodann mit dem Goethe-Institut abgestimmt worden waren. Die Einrichtungsgegenstände sollen bis Mitte Juli 1979 geliefert und Ende Juli verschifft werden, um Mitte September in Tokio einzutreffen. Damit würde das Institut, wie vorgesehen, in der 2. Oktoberhälfte eröffnet werden können. Die Eröffung des Gebäudeteils der Ostasiatischen Gesellschaft erfolgte unabhängig von dieser Planung. Von der Absicht der Gesellschaft, ihren Teil im April 1979 zu eröffnen, wurde das Auswärtige Amt erst Anfang Februar 1979 unterrichtet. Das bisherige Fehlen eines Bibliothekars an der Zweigstelle des Goethe-Instituts in Tokio dürfte sich unter diesen Umständen nicht allzu gravierend auswirken. Dem Goethe-Institut fehlt hierfür die Stelle. Es hat 1979 vom Deutschen Bundestag nur einige Stellen für neu zu gründende Institute erhalten. Eine Stelle, die es nach Tokio hätte verlagern können, steht ihm nicht mehr zur Verfügung, da es alle Verlagerungsmöglichkeiten bereits restlos ausgeschöpft hat. Das Goethe-Institut hat daher für 1980 die Stelle für einen Bibliothekar in Tokio beantragt. Die Zentralverwaltung in München stellt in dieser Woche eine Bibliothekarin ein, die Anfang September ihre Tätigkeit in Tokio aufnimmt. Sie wird zunächst aus dem Titel des Goethe-Instituts für Aushilfskräfte bezahlt. In Tokio wird sie vorübergehend einige Hilfskräfte beschäftigen, damit die Bibliothek rechtzeitig bis zur Eröffnung des Instituts aufgestellt und funktionsfähig ist. Sollte der Deutsche Bundestag die vom GoetheInstitut beantragte Bibliothekarsstelle für Tokio Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11941* für 1980 nicht genehmigen, bleibt nur die Möglichkeit, die Stelle des entsandten Bibliothekars von der Zweigstelle des Goethe-Instituts in Djakarta nach Tokio zu verlagern, da der Zeitvertrag des entsandten Bibliothekars in Jakarta mit Ablauf dieses Jahres endet. Die Zweigstellen des Goethe-Instituts in Indonesien, Malaysia, Philippinen und Singapur, deren Bibliotheken von der entsandten Fachkraft in Djakarta mit betreut werden, müßten sich künftig dann ausschließlich mit Ortskräften behelfen. Anlage 44 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 12) : Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, beim „Meinungsaustausch über die rechtlichen Aspekte" der Bindung der Bundesrepublik Deutschland an ihre Verfassung und die Gesamtheit ihrer vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere des Deutschlandvertrags, mit der Volksrepublik Polen zu einem „besseren" oder gar gewandelten Verständnis unserer Rechtsordnung und der verbindlichen Feststellungen fiber die Rechtslage ganz Deutschlands zu kommen? Bei Gesprächen der Bundesregierung mit der polnischen Regierung über rechtliche Fragen geht die Bundesregierung wie bisher von der Gesamtheit der rechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus. Dazu gehört im Verhältnis zur Volksrepublik Polen insbesondere der Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970, in dessen Artikel I die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen festgestellt haben, daß die Oder-Neiße-Linie die Westgrenze Polens bildet. Sie haben darin die Unverletzlichkeit ihrer bestehenden Grenzen bekräftigt und erklärt, gegeneinander Gebietsansprüche weder zu haben noch in Zukunft zu erheben. Wie in Artikel IV des Warschauer Vertrages bestimmt ist, werden die von der Bundesrepublik Deutschland früher geschlossenen Verträge, darunter der Deutschland-Vertrag, vom Warschauer Vertrag nicht berührt. Die Gespräche der Bundesregierung dienen auch dazu, der polnischen Seite diese Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die gegenseitigen Beziehungen im rechtlichen Bereich zu erläutern. Anlage 45 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 13) : Ist die Bundesregierung bereit, bei den Vereinten Nationen darauf hinzuwirken, daß diese gegen die Aburteilungspraxis der islamischen Revolutionsgerichte im Iran, die die allgemein gültigen Rechtsnormen gröblich verletzt, sich aussprechen, und welche Möglichkeiten haben nach Ansicht der Bundesregierung die Vereinten Nationen, wirksam diesen schweren Verstößen gegen die Menschenrechtskonvention der UNO Einhalt zu gebieten? Die Bundesregierung tritt für die Verwirklichung der Menschenrechte in allen Teilen der Welt ein. Sie hat zu den von Ihnen angesprochenen Schnell- I verfahren und Hinrichtungen durch islamische Revolutionsgerichte in Iran nach der Kabinettssitzung vom 11. April Stellung genommen. In einer Erklärung appellierte sie an die Führung der iranischen Revolution, bei den laufenden Prozessen die Menschenrechte zu wahren und sämtlichen Angeklagten ein faires öffentliches Verfahren nach international anerkannten Grundsätzen zu gewähren. Vorausgegangen war bereits am 8. April eine ähnliche öffentliche Stellungnahme der Bundesregierung. Darüber hinaus hatte der deutsche Botschafter in Teheran in verschiedenen Gesprächen mit dortigen Verantwortlichen unsere Einstellung deutlich gemacht. Unabhängig davon steht die Bundesregierung zur Zeit mit ihren europäischen Partnern in Verbindung wegen gemeinschaftlicher Schritte im Rahmen der EG. Dabei läßt sie sich von dem Gesichtspunkt einer möglichst wirksamen Hilfe für die betroffenen Personen leiten. Entsprechendes gilt für Befassung einer Unterorganisation der Vereinten Nationen. Da diese gemeinschaftlichen Bemühungen mit unseren Partnern in der EG und anderen befreundeten Staaten noch im Gange sind, bitte ich Sie um Verständnis, daß ich Ihnen zur Zeit keine weiteren Einzelheiten mitteilen kann. Ich stehe Ihnen jedoch gern zu einer vertraulichen Besprechung des gesamten Komplexes zur Verfügung. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 14 und 15) : Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, daß der Mittellandkanal im Bereich des Kraftwerks Mehrum einen erhöhten Salzgehalt aufweist, der sich auf Abwässer der DDR zurückführen läßt? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Problematik der auf DDR-Abwässer beruhenden erhöhten Salzkonzentration in bundesdeutschen Flüssen bei Verhandlungen mit der Regierung der DDR zu erörtern? Zu Frage B 14: Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Mittellandkanal streckenweise einen erhöhten Salzgehalt aufweist, der im wesentlichen auf Kaliabwässer der DDR zurückzuführen ist. Kalibetriebe der DDR leiten in erheblichem Umfang Kaliabwässer in die Werra ein. Die dadurch entstehende Belastung von Werra und Weser wirkt sich auch auf den Mittellandkanal aus, da zur Speisung des Kanals bei Minden Wasser aus der Weser entnommen wird. Nach Messungen der Niedersächsischen Wasseruntersuchungsamtes am 19. September 1978 betrug der Salzgehalt des Mittellandkanals bei Minden 1 950 mg CL/L, bei Mehrum noch 490 mg CL/L. Zu Frage B 15: Die Bundesregierung sieht in dem Problem der Einleitung von Kaliabwässern in Werra und Weser 11942* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 die problematische Umweltfrage im Verhältnis zur DDR. Sie bemüht sich deswegen mit Nachdruck um die Aufnahme von Verhandlungen über Gewässerschutzprobleme mit der DDR. Im übrigen möchte ich auf die früheren in den Fragestunden des Deutschen Bundestages gegebenen Antworten der Bundesregierung zu diesem Fragenkomplex verweisen, zuletzt auf die für die Fragestunden am 7./8. März 1979 gestellten Fragen des Kollegen Eickmeyer A 33 und A 34, Sitzungsprotokoll vom 7. März 1979, Seite 11116 f. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 16, 17, 18 und 19) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Rheinsanierung an den Empfehlungen und den Grenzwerten des Rhein-Memorandums der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet für die Konzentration von Schadstoffen im Rheinwasser auszurichten? Beabsichtigt die Bundesregierung eine ständige und quantitative Inventarisierung aller Abwasserableitungen im Rheineinzugsgebiet? Sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Ableitung neuer chemischer Substanzen erst zugelassen werden, nachdem die Ableiter die Unschädlichkeit zweifelsfrei nachgewiesen haben? Ist die Bundesregierung bereit, die für die Gewässersanierung zur Verfügung stehenden Finanzmittel schwerpunktmäßig bei den größten kommunalen und industriellen Ableitern einzusetzen? Zu Frage B 16: 1m Rahmen der Zusammenarbeit in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung werden auf der Grundlage des am 1. Februar 1979 in Kraft getretenen Chemieübereinkommens für den Rhein gemäß Artikel 5 für alle Vertragsparteien verbindliche Grenzwerte für die Ableitung gefährlicher Stoffe festgelegt; gemäß Artikel 6 sind nationale Reinhalteprogramme aufzustellen und zu harmonisieren. Ebenso werden ale in der EG-Richtlinie vom 16. Juni 1975 über Qualitätsanforderungen an Oberflächengewässer für die Trinkwasserversorgung in den Mitgliedstaaten getroffenen Regelungen bei der Rheinsanierung berücksichtigt. Bei diesen Arbeiten sollten nach Auffassung der Bundesregierung verstärkt auch die Empfehlungen und Grenzwerte des Rheinmemorandums der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet (IAWR) für die Konzentration von Schadstoffen im Rheinwasser in die Überlegungen mit einbezogen werden. Diese Auffassung der Bundesregierung wird auch von der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung Interparlamentarischer Konferenzen über die Rheinverschmutzung vertreten, die sich zuletzt am 14. März 1979 mit Vorschlägen für prioritäre Maßnahmen zur Rheinsanierung befaßt hat. Die Empfehlungen und Grenzwerte des IAWRMemorandums sind auch bei den nationalen Maßnahmen zur Rheinsanierung zu beachten. Nach § 36 b Wasserhaushaltsgesetz sind die Länder verpflichtet, für oberirdische Gewässer, „die Nutzungen dienen, die eine zu erhaltende oder künftige öffentliche Wasserversorgung aus diesen Gewässern oder Gewässerteilen beeinträchtigen können", Bewirtschaftungspläne aufzustellen. Die für die Ausführung des Gesetzes verantwortlichen Bundesländer müssen also bei der Rheinsanierung den besonderen Anforderungen der Trinkwasserversorgung Rechnung tragen, aber auch die übrigen Nutzungen des Rheins berücksichtigen. Zu Frage B 17: Im Zusammenhang mit der Aufstellung und regelmäßigen Fortschreibung des langfristigen Arbeitsprogramms für den Rhein sind von allen Vertragstaaten Übersichten über „Abwasserbehandlungsanlagen über 50 000 Einwohner bzw. Einwohnergleichwerte am Rhein und die bedeutendsten Einleiter an den Nebengewässern" erstellt worden. Diese umfassen sowohl Gemeinden wie auch die bedeutenden unmittelbar in Gewässer des Rheineinzugsgebietes einleitenden Industriebetriebe. In den Übersichten werden die Höhe der Belastung und die geplante zeitliche Realisierung von Sanierungsmaßnahmen angegeben. Das Chemieübereinkommen für den Rhein sieht darüber hinaus in Artikel 2 vor, daß die Vertragsparteien für ihren Gebrauch eine nationale Bestandsaufnahme der Abwassereinleiter vornehmen, die Abwässer in oberirdische Gewässer des Rheineinzugsgebietes einleiten und Stoffe der sogenannten „Schwarzen Liste" enthalten können. Diese Bestandsaufnahme soll die Emittenten, die Einleitungspunkte und die abgeleiteten Stoffe nach Art und Menge erfassen und mindestens alle drei Jahre auf den neuesten Stand gebracht werden. Die Vertragsstaaten unterrichten gemäß Chemieübereinkommen die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung über die dabei auf bestimmten, festgelegten Flußstrecken ermittelten Schadstofflasten. Auf der Grundlage dieser regelmäßigen Unterrichtung wird die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung in die Lage versetzt, die Entwicklung zu beurteilen und erforderlichenfalls weitere Sanierungsmaßnahmen vorzuschlagen. Die Notwendigkeit für eine Bestandsaufnahme aller Abwassereinleitungen im deutschen Rheineinzugsgebiet ergibt sich im übrigen bereits aus dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Abwasserabgabengesetz. Die Länder führen gemäß § 37 Wasserhaushaltsgesetz für alle Gewässer -- also auch für den Rhein — Wasserbücher, in die alle wasserrechtlichen Zulassungen einzutragen sind. Insbesondere im Hinblick auf die ab 1. Januar 1981 zu zahlende Abwasserabgabe führen die zuständigen Landesbehörden eine vollständige Bestandsaufnahme aller Abwassereinleiter durch. Dabei werden für alle Abwassereinleitungen sowohl die Abwassermenge als auch die Schadstofffracht für die wichtigen Abwasserinhaltsstoffe, zumindest für die im Abwasserabgabengesetz festgelegten Schadstoffparameter, erfaßt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11943* Zu Frage B 18: Die Ableitung neuer chemischer Substanzen in die Gewässer wird, soweit die Stoffe in die Liste der besonders gefährlichen Stoffe nach Art. 5 des Rhein-Chemieübereinkommens fallen, nach Auffassung der Bundesregierung auf ein die Gewässer nicht belastendes Maß zu begrenzen oder unter gewissen Voraussetzungen zu verbieten sein. Im übrigen ist es nach geltendem Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetze) bei jeder Zulassung einer Abwassereinleitung in ein Gewässer Sache der zuständigen Wasserbehörde, sich über die Zusammensetzung des Abwassers, ggf. auch über neue chemische Substanzen im Abwasser, durch Auskünfte oder Nachweise des Abwassereinleiters oder auch durch eigene Prüfungen Klarheit zu verschaffen. Wenn die geforderten Auskünfte und Nachweise des Abwassereinleiters unbefriedigend sind, wird die Wasserbehörde die beantragte Erlaubnis für die Abwassereinleitung nicht erteilen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer solchen Erlaubnis (vgl. §§ 2, 3, 7 WHG) ist nach herrschender Auffassung nicht gegeben. Zu Frage B 19: Auf Grund der Aufgaben- und Finanzierungskompetenz der Länder für den Gewässerschutz hat die Bundesregierung nur in sehr eng begrenztem Rahmen die Möglichkeit, sich an der Finanzierung von Abwasserbeseitigungsmaßnahmen zu beteiligen. Dies geschieht einmal innerhalb der Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", innerhalb derer u. a. auch Maßnahmen der Abwasserbeseitigung gefördert werden, die den übergeordneten Zielsetzungen der Gemeinschaftsaufgaben entsprechen. Die Vergabe der Mittel erfolgt durch die Länder. Auf Grund internationaler Verpflichtungen ist der Bund ferner maßgeblich an dem Rhein-BodenseeProgramm im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen beteiligt, mit dem das erste RheinBodensee-Programm (1972 bis 1976) in modifizierter und wesentlich erweiterter Form fortgesetzt wird. Im Rahmen des derzeit laufenden Programms hat der Bund ebenso wie die beteiligten sechs Bundesländer in den Jahren 1977 bis 1980 insgesamt 800 Millionen DM an Zuschüssen für den Bau von kommunalen Kläranlagen und anderen der Abwasserbeseitigung dienenden Maßnahmen an Rhein und Bodensee und in deren Einzugsgebieten zur Verfügung gestellt. Grundlage der Förderung ist ein zwischen Bund und Ländern geschlossenes Verwaltungsabkommen, das im Sinne der Empfehlungen des Rheingutachtens des Sachverständigenrates für Umweltfragen ausdrücklich die Förderung von Maßnahmen an „Schwerpunkten der Gewässerverschmutzung" vorsieht, wobei vorrangig Maßnahmen gefördert werden sollen, „durch die mit den zur Verfügung stehenden Mitteln eine größtmögliche Wirkung für den Gewässerschutz gewährleistet ist." Die Auswahl der Maßnahmen, die im wesentlichen bereits abgeschlossen ist, obliegt auch hier den Ländern; eine Einflußnahme des Bundes im einzelnen ist nach den Verwaltungsabkommen nicht möglich. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 20 und 21) : Beabsichtigt die Bundesregierung auf Grund des Reaktorstörfalls in Harrisburg das nach ähnlichem Konzept geplante und auch von der Firma Babcock & Wilcox (Reaktordruckbehälter) gebaute Kernkraftwerk (KKW) Mülheim-Kärlich einer erneuten Sicherheitsüberprüfung in der RSK zu unterziehen und dabei zu prüfen, ob die aufgetretenen Störungen im Sicherheitsbericht berücksichtigt wurden? Ist die Bundesregierung bereit, bis zum Abschluß dieser Maßnahmen für einen Teilgenehmigungs- und Baustopp für das KKW Mülheim-Kärlich einzutreten? Zu Frage B 20: Die Bundesregierung läßt, wie sie bereits in ihrer Erklärung vom 5. April 1979 angekündigt hat, auf Grund des schweren Störfalls im Kernkraftwerk Three Mile Island II bei Harrisburg eine umfassende und kritische Bestandsaufnahme der für deutsche Kernkraftwerke geltenden Sicherheitsvorkehrungen durchführen. In diese Überprüfung werden auch die im Genehmigungsverfahren befindlichen Kernkraftwerke, d. h. insbesondere auch Mülheim-Kärlich miteinbezogen. Die den Bundesminister des Innern beratende Reaktorsicherheitskommission wird hierzu Stellung nehmen. Zu Frage B 21: Beim KKW Mülheim-Kärlich ist bisher die Errichtung der sicherheitstechnisch relevanten Systeme, wie das gesamte nukleare Dampferzeugungssystem einschließlich des überwiegenden Teils der Reaktorhilfs- und -nebenanlagen, die Sicherheitseinspeisesysteme und das Reaktorschutzsystem noch nicht genehmigt. Entsprechende atomrechtliche Teilgenehmigungen werden nur dann erteilt werden, wenn die — noch nicht abgeschlossenen — Prüfungen ergeben, daß diese Systeme den strengen in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Sicherheitsanforderungen voll genügen. Über eine Reihe von sicherheitstechnischen Fragen muß noch in der RSK beraten werden. Vor Abschluß dieser Beratungen, in die nunmehr auch die Konsequenzen aus dem Harrisburg-Störfall einzubeziehen sein werden, wird keine weitere Teilerrichtungsgenehmigung erteilt werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Statssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 22 und 23) : 11944* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Reaktorkatastrophe in Harrisburg ziehen, deren Eintritt bisher von allen Fachleuten als praktisch ausgeschlossen angesehen wurde? Wieviel und welche Störfälle in Kernkraftwerken hat es in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten drei Jahren an welchen Orten gegeben, und welche Kernkraftwerke arbeiten in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit uneingeschränkt, beziehungsweise eingeschränkt? Zu Frage B 22: Der durch eine Serie von technischen Fehlern und offensichtlich auch menschlichen Fehlhandlungen im Kernkraftwerk Three Mile Island II ausgelöste Unfall hat in die Nähe von Risiken geführt, gegen welche die Kernkraftwerke weltweit nicht ausgelegt sind. Die Bundesregierung hat sich sofort nach Bekanntwerden des schweren Störfalles im amerikanischen Kernkraftwerk bei Harrisburg entschlossen, durch die Entsendung von Experten nach USA genaue Informationen über Ursachen und Folgen der Ereignisse zu beschaffen. Die gewonnenen Informationen und die daran anschließenden Beratungen des Bundesministeriums des Innern mit den atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder sowie in der Reaktorsicherheitskommission und in der Strahlenschutzkommission ergaben auf Grund der besonderen Sicherheitsvorkehrungen und der unterschiedlichen sicherheitstechnischen Auslegung keine Notwendigkeit, bei den in Betrieb befindlichen Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland Sofortmaßnahmen durchzuführen. Darüber wurden der Innenausschuß des Deutschen Bundestages und die Öffentlichkeit am 5. April 1979 ausführlich unterrichtet. Nach Auffassung der Bundesregierung können sich die Folgerungen aus dem Unfall in Harrisburg jedoch nicht auf die Untersuchung beschränken, ob nur solche oder ähnliche Störfälle bei den hier in Betrieb, Bau oder Planung befindlichen Kernkraftwerken denkbar wären. Erforderlich ist vielmehr eine umfasende Überprüfung sowohl der sicherheitstechnischen Konzeption als auch der einzelnen Schutzsysteme. Diese Überprüfungen sind eingeleitet. Die Bundesregierung beabsichtigt, dem Deutschen Bundestag im Mai 1979 einen Zwischenbericht über die bis dahin erarbeiteten Ergebnisse vorzulegen. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Ereignisse von Harrisburg und ihre Folgen auch intensiv mit unseren Nachbarstaaten, die ebenfalls Kernkraftwerke bauen und betreiben, sowie mit anderen Staaten in internationalen Gremien zu erörtern und die möglichen Konsequenzen abzustimmen. Zu Frage B 23: Zur Zeit wird im Bundesministerium des Innern ein Bericht über besondere Vorkommnisse der letzten zwei Jahre in deutschen Kernkraftwerken erarbeitet. Ich werde Ihnen diesen Bericht nach Fertigstellung zusenden. Bezüglich der Vorkommnisse im Jahre 1976 verweise ich auf die durch den Bundesminister des Innern im Juli 1977 veröffentlichte Zusammenstellung besonderer Vorfälle in Kernkraftwerken für den Berichtszeitraum 1965-1976. Ihrem Wunsch entsprechend habe ich den Betriebszustand der deutschen Kernkraftwerke mit einer Betriebsgenehmigung ermittelt: Am 11. April 1979 um 8.00 Uhr waren die Anlagen — Biblis Block A und B, VAK Kahl, Neckarwestheim, Isar, Obrigheim und MZFR Karlsruhe uneingeschränkt in Betrieb, — Unterwesen und Philippsburg noch in der Inbetriebnahmephase, — Stade und Würgassen für Revisionen abgeschaltet, — Gundremmingen, AVR-Jülich, Brunsbüttel, Lingen und KNK II Karlsruhe wegen Störungen oder Schadensfällen abgeschaltet. Anlage 50 Antwort des Parl Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 24, 25 und 26) : Bis zu welchem Zeitpunkt ist die Aufstellung und Durchführung eines Aktionsplans zur Sanierung der für die Trinkwassergewinnung genutzten Oberflächengewässer, wie es die Richtlinie der EG vom 16. Juni 1975 von den Mitgliedstaaten fordert, geplant?' Ist die Bundesregierung bereit, für die Einführung eines wirksamen Abwasserabgabensystems auf europäischer Ebene und die zweckgebundene Verwendung dieser Einnahmen für Gewässersanierung einzutreten? Strebt die Bundesregierung eine Harmonisierung der in den Rheinuferstaaten bestehenden unterschiedlichen Maßnahmenkataloge zur Gewässerreinhaltung an, und wenn ja, welche geeigneten Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen? Zu Frage B 24: Die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung bestimmt in Artikel 4 Abs. 2, daß von den Mitgliedstaaten Aktionspläne, einschließlich der Zeitpläne für die Sanierung von Oberflächenwasser, insbesondere der Kategorie A 3, das nach entsprechender Aufbereitung zur Trinkwassergewinnung verwendet wird oder verwendet werden soll, aufzustellen sind. Die Aufstellung und Durchführung eines solchen Aktionsplanes obliegt in der Bundesrepublik Deutschland den Ländern. Neben den zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Rechtsvorschriften, die im Wasserhaushaltsgesetzes und den Landeswassergesetzen enthalten sind, haben die Länder auch die gem. Artikel 10 der Richtlinie erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlassen. Ich gehe deshalb davon aus, daß die Länder den Verpflichtungen nach Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie termingerecht nachkommen. Zu Frage B 25: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften bereitet schon seit einigen Jahren auf der Grundlage der EG-Umweltaktionsprogramme von 1973 und 1977 die Einführung von Abwasserabga- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11945* bensystemen auf europäischer Ebene vor. Die Bundesregierung hat die Arbeiten der Kommission von Anfang an durch konkrete Vorschläge unterstützt. Hierzu gehört auch die zweckgebundene Verwendung des Abgabeaufkommens für Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte. Die bisherigen Beratungen haben allerdings gezeigt, daß es wegen der erheblichen Unterschiede in den Wasserrechtssystemen der Mitgliedstaaten — einschließlich der bereits vorhandenen nationalen Abwasserabgabenregelungen — schwierig sein wird, eine Einigung über den Inhalt einer europäischen Abwasserabgaben-Richtlinie zu erreichen. Es muß deshalb mit langwierigen Verhandlungen gerechnet werden. Die Bundesregierung wird aber mit Nachdruck dafür eintreten, daß die Abwasserabgabe als modernes, marktkonformes Instrument des Gewässerschutzes, das durch wirtschaftliche Anreize beim Abwassereinleiter selbst die Initiative für eine wirksame Gewässerreinhaltung auslöst, integraler Bestandteil der europäischen Umweltpolitik wird. Zu Frage B 26: Auf Veranlassung der 1. Ministerkonferenz der Rheinanliegerstaaten vom Oktober 1972 hat die Internationale Kommission zum Schutze des Rheines gegen Verunreinigung 1976 ihr erstes langfristiges Arbeitsprogramm zur Rheinsanierung vorgelegt. Dieses Programm, an dessen Zustandekommen die Bundesrepublik Deutschland maßgeblichen Anteil hat, enthält neben einer ausführlichen Analyse des Ist-Zustandes umfangreiche Angaben der Vertragsstaaten über die geplanten Maßnahmen zur Sanierung des Rheins einschließlich der Fristen zur Durchführung. Das Programm, das bereits wichtige Ansätze für eine Harmonisierung der notwendigen Maßnahmen in den Rheinanliegerstaaten enthält, wird fortgeschrieben. Bei ihren Bemühungen um eine weitere Harmonisierung der in den Rheinuferstaaten bestehenden Maßnahmenkataloge zur Gewässerreinhaltung stützt sich die Bundesregierung vornehmlich auf das am 1. Februar 1979 in Kraft getretene Chemieübereinkommen für den Rhein. Dessen Artikel 5 sieht für alle Vertragsparteien in gleicher Weise verbindliche Grenzwerte für die Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gewässer des Rheineinzugsgebietes vor. Artikel 6 verpflichtet die Rheinanliegerstaaten zur Aufstellung nationaler Reinhalteprogramme ; vor deren Festlegung beraten die Vertragsparteien in der Internationalen Rheinschutzkommission mit dem Ziel, diese Programme aufeinander abzustimmen. Die auch auf den Rhein anwendbare Gewässerschutzrichtlinie der EG vom 4. Mai 1976 sieht vergleichbare Regelungen vor, deren Ausfüllung und Konkretisierung die Bundesregierung im Rahmen der Gemeinschaft nachdrücklich unterstützt. Die gemäß § 36 b Wasserhaushaltsgesetz vorgesehene Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen stellt — soweit solche Pläne für das Rheineinzugsgebiet oder Teile davon ausgestellt werden—im Sinne des Artikel 6 des Rhein-Chemieübereinkommen ein wichtiges nationales Programm der Bundesrepublik Deutschland dar. Bewirtschaftungspläne sind von den Ländern immer dann aufzustellen, wenn dies die Nutzung eines Gewässers für die Trinkwasserversorgung oder internationale Regelungen erfordern; entsprechende Initiativen sind von einzelnen Ländern bereits ergriffen worden. Auch die Festlegung von Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer durch Gemeinden und Industriebetriebe nach § 7 a Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz stellt einen besonders wichtigen Beitrag zur Gewässersanierung dar. Die erste Verwaltungsvorschrift für das Einleiten von Schmutzwasser aus Gemeinden in Gewässer vom 28. Januar 1979 ist in Kraft getreten und deckt bereits mehr als die Hälfte aller Abwassereinleitungen im Bundesgebiet ab; entsprechend gilt dies für das Rheineinzugsgebiet. Für alle wichtigen Industriebranchen sind Verwaltungsvorschriften in Vorbereitung und werden 1979 und 1980 folgen. Die Bundesregierung sieht in dem Zusammenwirken ordnungsrechtlicher und abgaberechtlicher Regelungen, das insbesondere durch die Koppelung des § 7 a Wasserhaushaltsgesetz und des § 9 Abs. 5 Abwasserabgabengesetz deutlich wird, die entscheidende Voraussetzung zur Gewässerreinhaltung — dies sowohl für eine beschleunigte Bereinigung des Nachholbedarfes, wie aber auch als ein auf Dauer wirkendes Mittel, die Belastung der Gewässer gering zu halten. Sie sieht in der internationalen Harmonisierung dieser beiden Rechtsinstrumente eine wirksame und notwendige Ergänzung der nationalen Gewässerschutzmaßnahmen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 27 und 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Vorsitzende der Deutschen Kommunistischen Partei, Herbert Mies, aus Anlaß seines 50. Geburtstags durch den Obersten Sowjet der UdSSR mit dem Lenin-Orden ausgezeichnet wurde, wie die von der Informationsabteilung der sowjetischen Botschaft herausgegebene Zeitschrift °Sowjetunion heute° in der Nr. 3/79, Seite 65, berichtet? Hat die Bundesregierung dem Bundespräsidenten die Erteilung der Genehmigung zur Annahme dieses Ordens nach dem Ordensgesetz empfohlen, oder beabsichtigt sie, dies zu tun? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Herrn Herbert Mies durch Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjet der UdSSR am 23. Februar 1979 der Lenin-Orden verliehen worden ist. Sie hat dem Bundespräsidenten nicht die Erteilung der Genehmigung zur Annahme dieses Ordens nach dem Ordensgesetz empfohlen und beabsichtigt auch nicht, dies zu tun. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Frage 13 29) : 11946* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Ist die Bundesregierung bereit, wegen der erheblichen finanziellen Verluste bei -Übertritt vom Arbeitnehmerverhältnis in das Beamtenverhältnis des einfachen und mittleren Dienstes die Übergangszahlung gemäß § 2 der Verordnung zur Regelung einer Übergangszahlung an Beamte vom 23. Juli 1975 (BGBl. I S. 1982), geändert durch Verordnung vom 27. November 1978 (BGBl. I S. 1831), zu erhöhen? Verbesserungsvorschläge im Sinne Ihrer Fragestellung richten sich vorwiegend auf eine Anhebung des Höchstbetrages der Übergangszahlung. Bereits im Zusammenhang mit den Beratungen zur Änderungsverordnung vom 27. November 1978 ist geprüft worden, ob der Höchstbetrag von 3 000 DM heraufgesetzt werden müßte. Hierfür hat sich jedoch keine Veranlassung ergeben, weil die Nettoeinkommensverluste beim Übertritt aus einem Arbeitnehmerverhältnis in das Beamtenverhältnis nicht derart angestiegen sind, daß eine Anpassung des Höchstbetrages notwendig wäre. Auch für eine Anhebung des die Höhe der Zahlung bestimmenden Faktors (Dreizehnfaches), dessen Erhöhung eine Anhebung des Höchstbetrages voraussetzen würde, liegen keine neuen Gesichtspunkte vor. Zwar sind die Bruttoeinkommen aus Arbeitsverhältnissen und die Bezüge aus Beamtenverhältnissen unterschiedlich angestiegen, doch ist für den Vergleich der Netto-Unterschiede im Rahmen der Übergangszahlungsverordnung zu beachten, daß die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit im Arbeitnehmerbereich stark angestiegen sind. Das hat dazu geführt, daß die Netto-Unterschiede zwischen den Einkommen der Arbeitnehmer und der Beamten geringer als die Brutto-Unterschiede gestiegen sind. In Einzelfällen kann es vorkommen, daß das 13fache des monatlichen Netto-Unterschiedes den Betrag von 3 000 DM übersteigt. Solche Fälle hat es auch schon im Jahre 1975 gegeben; gleichwohl hat der Gesetzgeber damals einen Höchstbetrag festgelegt. Im übrigen könnte eine Anhebung der Obergrenze von 3 000 DM oder des Faktors nicht durch eine Änderung der Übergangszahlungsverordnung, sondern nur durch eine Änderung des § 75 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes erreicht werden. Die Bundesregierung wird die Entwicklung der Netto-Einkommensverluste sorgfältig verfolgen und dem Gesetzgeber im Falle einer Notwendigkeit eine Änderung vorschlagen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 30, 31, 32 und 33) : Welche generelle Einschätzung nimmt die Bundesregierung gegenüber der „Marxistischen Gruppe" (vormals Rote Zellen) hinsichtlich ihres politischen Standorts vor, und kann die Bundesregierung insbesondere Informationen bestätigen, daß diese Organisation sich durch besondere Gewalttätigkeit ausweist? Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Finanzquellen der „Marxistischen Gruppe" vor, und kann die Bundesregierung insbesondere Meldungen bestätigen, nach denen die „Marxistische Gruppe" über soviel Geldmittel verfügt, daß sie beispielsweise ihre studentischen und nichtstudentischen Flugblattverteiler bezahlen kann? Mit welchen Bündnispartnern arbeitet die „Marxistische Gruppe" zusammen? Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den „Verein zur Förderung des studentischen Pressewesens e. V." in München vor, und kann die Bundesregierung insbesondere die Auffassung bestätigen, daß es sich bei diesem Verein lediglich um eine Hilfsorganisation dieser „Marxistischen Gruppe" handelt? Zu Frage B 30: Die „Marxistischen Gruppen" sind eine linksextremistische Organisation, die sich aus den 1969/70 im Hochschulbereich entstandenen „Roten Zellen" entwickelte und die sich selbst als kommunistische Organisation versteht. Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß die „Marxistischen Gruppen" sich durch besondere. — über die Aktivitäten anderer Gruppen der Neuen Linken hinausgehende — Gewalttätigkeit ausweisen. Zu Frage B 31: Finanzielle Basis der „Marxistischen Gruppen" sind die Beiträge, die von Mitgliedern, Kandidaten und Sympathisanten erhoben werden. Die Beiträge sind je nach Einkommenshöhe von 10 bis 30 % des Monatseinkommens gestaffelt. Für eine „Fremdfinanzierung" liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Es ist nicht bekannt, ob die „Marxistischen Gruppen" Flugblattverteiler bezahlen. Zu Frage B 32: Die „Marxistischen Gruppen" sind auf keinen bestimmten Bündnispartner festgelegt. Zu Frage B 33: Der „Verein zur Förderung des studentischen Pressewesens e. V." in München ist eines der Kommunikations- und Bildungszentren der „Marxistischen Gruppen". Die Vorstandsmitglieder sowie die Unterzeichner der Satzungen gehören, soweit sie bekannt sind, den „Marxistischen Gruppen" an. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 34 und 35) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei einer Kürzung des Anwärterverheiratetenzuschlags gemäß § 62 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes der um die Hälfte gekürzte Anwärterverheiratetenzuschlag und der Verheiratetenzuschlag des Ehegatten zusammen einen geringeren Betrag ergeben können als der volle Anwärterverheiratetenzuschlag? Wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß zur Beseitigung dieser finanziellen und sozialen Härten eine Änderung des § 62 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes erfolgen sollte? Es trifft zu, daß der nach § 62 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes um die Hälfte gekürzte Anwärterverheiratetenzuschlag zusammen mit dem Verheiratetenanteil im Ortszuschlag des beamteten Ehegatten geringer ist, als der volle Anwärterverheiratetenzuschlag nach § 62 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11947* • Die in § 62 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes getroffene Regelung enthält jedoch keine finanziellen oder sozialen Härten. Beim Anwärterverheiratetenzuschlag handelt es sich um einen sozialen Bestandteil der Anwärterbezüge. Mit ihm sollen die durch den Ehegatten entstehenden Mehraufwendungen teilweise abgedeckt werden. Er ist aber keine dem Verheiratetenanteil im Ortszuschlag entsprechende Leistung, wie sich schon aus der unterschiedlichen Höhe dieser Zuschläge ergibt (Verheiratetenanteil im Ortszuschlag Tarifklasse I c DM 108,14, Anwärterverheiratetenzuschlag DM 305,—). Bezieht der Ehegatte nun selbst ein Arbeitseinkommen, so ist die Notwendigkeit, dem Anwärter noch einen Zuschlag zur Bestreitung des Unterhalts des Ehegatten zu gewähren, zumindest nicht mehr in vollem Umfange gegeben. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 36) : Ist die Bundesregierung bereit, die Lärmschutzzone 2 gemäß § 4 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich in der Weise zu ändern, so daß in Erftstadt-Gymnich wieder uneingeschränkte Baugenehmigungen erteilt werden können, was auf Grund der Festlegung der Lärmschutzzonen vor fünf Jahren unterbunden worden war? Das Fluglärmgesetz sieht eine Neufestsetzung von Lärmschutzbereichen dann vor, wenn eine Änderung in der Anlage oder im Betrieb des Flugplatzes zu einer wesentlichen Änderung der Lärmbelastung in der Umgebung des Flugplatzes führen wird. Daneben ist spätestens nach Ablauf von 5 Jahren seit Festsetzung des Lärmschutzbereichs zu prüfen, ob sich die Lärmbelastung wesentlich verändert hat oder innerhalb der nächsten 10 Jahre wesentlich verändern wird. Der Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Nörvenich wurde durch Verordnung vom 28. Oktober 1974 festgesetzt. Die Bundesregierung wird die Überprüfung im Herbst dieses Jahres einleiten. Ob dies zu einer Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs führen wird und ob sich Erleichterungen für die Bautätigkeit in Erftstadt-Gymnich ergeben werden, kann erst nach Abschluß des Überprüfungsverfahrens beurteilt werden. Anlage 56 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 37 und 38) : Treffen Berichte zu, wonach das Bundesinnenministerium veranlaßt hat, daß alle Raumpflegerinnen entlassen und dafür Reinigungsfirmen beauftragt werden? Welche Gründe haben zu dieser Regelung geführt, wenn sie tatsächlich eingeführt worden ist? Diese Berichte treffen nicht zu. Mit der Reinigung eines Teils der Räume des Bundesministeriums des Innern ist seit 1958 eine Reinigungsfirma beauftragt. In sicherheitsempfindlichen Bereichen werden auf eingerichteten Stellen eigene Reinigungskräfte eingesetzt. Die Zahl der Stellen für diese Reinigungskräfte ist seit Jahren nahezu unverändert. Sie wird beibehalten werden. Für ausscheidendes Reinigungspersonal werden neue Kräfte auf die freigewordenen Stellen eingestellt. Anlage 57 Antwort des Parl Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 39) : Wie nimmt die Bundesregierung Stellung zu einem Bericht der türkischen Zeitung „Günaydin" vom 7. April 1979, wonach Tausenden Türken, darunter Touristen, an der deutsch-österreichischen Grenze die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert worden sei und in letzter Zeit allein acht Türken bei Kontrollaktionen der GSG 9 bei illegalen Grenzüberschreitungen erschossen worden seien? Die Bundesregierung bedauert, daß versucht wird, durch unzutreffende Berichte in einer türkischen Zeitung das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Türkei und bei den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden türkischen Staatsbürgern herabzuwürdigen. Sie wird darauf gegenüber den zuständigen türkischen Stellen hinweisen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 40) : Ist der Bundesregierung erklärlich, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" in den Besitz einer Verschlußsache gelangt ist, die ihm als Grundlage seines Artikels über Waffenexporte aus der Bundesrepublik Deutschland in Nr. 14/79, Seiten 67 ff., diente? Der Bundesregierung ist nicht erklärlich, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" in den Besitz des von Ihnen genannten, als „Verschlußsache — Nur für den Dienstgebrauch" eingestuften Papiers gelangt ist. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 41, 42 und 43) : Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit der Realisierung der im Dezember 1976 von den Rheinanliegerstaaten unterzeichneten Vereinbarungen zur Verminderung der Rheinverschmutzung durch chemische Schadstoffe (Chemievertrag) und zur Reduzierung der Salzbelastung des Stroms (Chloridvertrag) zu rechnen? 11948* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Bis zu welchem Zeitpunkt ist beabsichtigt, die im Chemievertrag vereinbarte „schwarze" Liste toxischer Stoffe, deren Ableitung schrittweise zu beseitigen ist, rechtsgültig auszuarbeiten und für die dort bisher aufgeführten 15 Stoffe Genehmigungspflichten für Ableitungen und Emissionshöchstgrenzen einzuführen? Bis zu welchem Zeitpunkt ist die Aufstellung eines internationalen Programms zur Verringerung der Belastung des Rheins durch Stoffe der sogenannten grauen Liste des Chemievertrags beabsichtigt? Zu Frage B 41: Das Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigung (Chemieübereinkommen) wurde seit seiner Unterzeichnung im Dezember 1976 von allen Vertragsparteien ratifiziert. Mit dem 1. Februar 1979, dem Tag des Inkrafttretens, sind die Bestimmungen des Übereinkommens rechtswirksam geworden und von den Vertragsparteien zu beachten. Unabhängig von einzelnen Durchführungsregelungen, die noch international zu vereinbaren sind, muß das Übereinkommen im wasserrechtlichen Vollzug jetzt schon angewandt werden. Beim Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride (Chloridübereinkommen) steht bisher die Ratifizierung durch Frankreich aus. Bei der Ratifikationsdebatte sind in der französischen Nationalversammlung Zweifel aufgetaucht, ob die in dem Übereinkommen vorgesehene, von allen Vertragsparteien gebilligte Versensenkung gelöster Abfallsalze der elsässischen Kaliminen in den Untergrund für das Grundwasser risikolos sei. Daraufhin sind auf französischer Seite Untersuchungen über die Umweltverträglichkeit des geplanten Vorhabens eingeleitet worden. Die französische Regierung hat die Vorlage in der Nationalversammlung noch nicht erneut eingebracht, aber in der Internationalen Rheinschutzkommission zu verstehen gegeben, daß dies noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause erwartet werden kann. Die Bundesregierung erwartet, daß auf französischer Seite unmittelbar nach Inkrafttreten des Übereinkommens die Vorbereitungen für die Verminderung der Salzbelastung des Rheins durch Einleitungen im Elsaß mit Nachdruck weitergeführt werden. Zu Frage B 42: Für die Ableitung besonders gefährlicher Stoffe aus Liste I des Chemieübereinkommens (sogenannte Schwarze Liste) gelten für den wasserrechtlichen Vollzug heute schon die einschneidenden Bestimmungen des Übereinkommens, insbesondere das vorherige Genehmigungserfordernis sowie die Verpflichtung für die Wasserbehörden, in den Genehmigungen Emissionsnormen festzulegen, die sich an den besten verfügbaren technischen Hilfsmitteln zur Vermeidung der Ableitung ausrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich gleichermaßen aus der bahnbrechenden EG-Richtlinie vom 4. Mai 1976 betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft (Gewässerschutzrichtlinie). Im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung werden gegenwärtig unter Federführung der EG-Kommission für einzelne Stoffe der Liste I Emissionsgrenzwerte erarbeitet, die künftig im Rheingebiet bei der Erteilung von Genehmigungen für Ableitungen durch die zuständigen Behörden beachtet werden müssen. Diese Arbeiten, die schon unmittelbar nach Unterzeichnung des Chemieübereinkommens in Angriff genommen wurden, gingen ursprünglich von einem Katalog von etwa 1 500 Stoffen aus. Zunehmend konzentrieren sich die Arbeiten auf einzelne Industriezweige, die als wesentliche Einleiter einzelner Stoffe bekannt sind. Beispielsweise kann für Quecksilberableitungen aus der Alkalichloridelektrolyse noch in diesem Jahr mit einem Vorschlag für einen gemeinsamen Grenzwert gerechnet werden, der erheblich strengere Anforderungen setzen wird, als durch die Sanierung dieses Industriezweigs bisher schon erreicht werden konnte. Im Interesse eines möglichst umfassenden vorbeugenden Gewässerschutzes setzt sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern intensiv dafür ein, daß auch bei der Durchführung der mit dem Chemieübereinkommen vergleichbaren EG-Gewässerschutz-Richtlinie entsprechende Grenzwerte auf Gemeinschaftsebene eingeführt werden. Zu Frage B 43: Die Verpflichtung nach Artikel 6 des Chemieübereinkommens, möglichst innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten Programme zur Verringerung der Verunreinigung des Rheinwassers durch die Stoffe aus Anhang II (sogenannte Graue Liste) aufzustellen, richtet sich an die einzelnen Regierungen. Gleiches gilt für die entsprechende Verpflichtung nach Artikel 7 der EG-Gewässerschutz-Richtlinie. Diesen Verpflichtungen kommt die Bundesrepublik Deutschland in erster Linie im Rahmen der Durchführung des nationalen Wasserrechts nach. Von herausragender Bedeutung sind hierbei die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser nach § 7 a Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften sollen gewährleisten, daß Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten werden, wie dies bei Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik möglich ist. Im Grundsatz besteht in der Internationalen Rheinschutzkommission über ein gleichartiges Vorgehen im gesamten Rheineinzugsgebiet Einvernehmen. Ergänzend zu den Anforderungen an das Einleiten nach § 7 a WHG werden die Bewirtschaftungspläne nach § 36 b WHG, die von den Ländern vorrangig zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung sowie zur Erfüllung zwischenstaatlicher Vereinbarungen und bindender Beschlüsse der Europäischen Gemeinschaften aufzustellen sind, die Verpflichtungen aus dem Chemieübereinkommen übernehmen. Die Beratungen im Rahmen der Internationalen Rheinschutzkommission mit dem Ziel, die nationalen Programme aufeinander abzustimmen, sind für Chrom, einen Stoff aus Anhang II, richtungsweisend Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11949* schon aufgenommen worden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß innerhalb der vom Übereinkommen vorgegebenen Frist von zwei Jahren entscheidende Fortschritte bei den Reduzierungsprogrammen der für den Rhein wesentlichen Belastungen durch Stoffe der „Grauen Liste" erzielt werden können. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) -(Drucksache 8/2763 Fragen B 44 und 45) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in welcher Weise sich die Schwefeloxidimmissionen in den Belastungsgebieten der Bundesrepublik Deutschland während der vergangenen zehn Jahre entwickelt haben, welches waren nach Einschätzung der Bundesregierung die wichtigsten Ursachen für diese Entwicklung und welche Reduktion der Schwefeloxidimmissionen erwartet die Bundesregierung durch die Emissionsbegrenzungen entsprechend dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer Verordnung über Großfeuerungsanlagen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz? Welche volkswirtschaftlichen Kosten werden durch die Maßnahmen zur Abgasendreinigung entstehen gemäß den Vorschriften im Regierungsentwurf einer Verordnung über Großfeuerungsanlagen, welche Folgen ergeben sich insbesondere für die Vorhaltung von Reservekraftwerkskapazitäten entsprechend der Verfügbarkeit dieser Abgasreinigungsanlagen? Ich möchte meiner Antwort auf Ihre beiden Fragen die Bemerkung voranstellen, daß zu der geplanten Verordnung nach § 7 BImSchG über Groß-feuerungsanlagen bisher nur ein im Bundesministerium des Innern erarbeiteter, auf Referentenebene zwischen den Ressorts noch nicht abgestimmter erster Entwurf vorliegt. Von einem in Ihren Fragen angesprochenen „Regierungsentwurf" kann daher noch nicht die Rede sein. Konkrete Angaben im Sinne Ihrer Fragen können erst dann gemacht werden, wenn die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung vorliegt. Mit dieser Einschränkung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: 1. Der Immissionsschutzbericht der Bundesregierung und der Materialienband des Umweltbundesamtes enthalten hierzu umfassende Aussagen. Danach ist die Immissionsbelastung durch Schwefeldioxid (502) in den Jahren 1964 bis 1970 in den Ballungsgebieten erheblich, teilweise um fast 70 % zurückgegangen, dies vor allem durch Umstellungen auf schwefelarme Brennstoffe insbesondere bei den Kleinfeuerungen und den Bau höherer Schornsteine bei den Großfeuerungen. Letzteres hat aber dazu geführt, daß in weniger belasteten Gebieten nicht nur der Bundesrepublik Deutschland der Säuregehalt des Regens erheblich angestiegen ist, wie u. a. auch durch Messungen des Umweltbundesamtes nachgewiesen wurde. Insbesondere die skandinavischen Länder haben über diesen auch bei ihnen beobachteten Anstieg Beschwerde geführt und beabsichtigen, über die ECE eine internationale Verpflichtung zur Begrenzung der Emissionen in den emissionsreichen Industriestaaten herbeizuführen. Der bis 1970 beobachtete Rückgang der Immissionsbelastung hat sich in den Folgejahren nicht fort- gesetzt. Auch die Tatsache, daß trotz der zeitweise rückläufigen Werte der Vorjahre im Ruhrgebiet Anfang dieses Jahres Smogalarmmaßnahmen angekündigt werden mußten, weist darauf hin, daß die bisher getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, immer eine gesundheitlich zuträgliche Luftqualität zu gewährleisten. Bei der zu erwartenden zunehmenden Kohleverstromung in Europa muß wieder mit einem Anstieg der SO2-Belastung gerechnet werden, sofern keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden. Die Verordnung über Großfeuerungsanlagen sieht entsprechend der Ermächtigung in § 7 BImSchG keine Immissionsbegrenzungen, sondern Schutzmaßnahmen an der Quelle, d. h. Emissionsbegrenzungen, vor. In welchem Maße sich Emissionsminderungen immissionsseitig auswirken, hängt von örtlichen Gegebenheiten ab, so daß eine quantitative Aussage nur im konkreten Einzelfall möglich ist. Nach den bisherigen Erfahrungen wirkt sich jede Emissionsminderung auch als Immissionsverbesserung aus. 2. Die Investitionskosten für eine Anlage zur Abgasendreinigung betragen bei Neuanlagen etwa 100 Millionen DM (sie kann sich beim nachträglichen Einbau in bestehende Kraftwerke um bis zu 50 % im Einzelfall erhöhen). Bei den Angaben handelt es sich um Durchschnittswerte deutscher Hersteller, bezogen auf eine Kapazität von 700 Megawatt bei 4 000 Vollastbetriebsstunden sowie 80 %iger Entschwefelung. Die Ausrüstung von Kraftwerken mit Anlagen zur Abgasendreinigung führt beim Neubau zu jährlichen Gesamtkosten, d. h. Fixkosten und betriebsabhängige Kosten in Höhe von etwa 35 Millionen DM pro Jahr. Die spezifischen Mehrkosten bei Kraftwerken mit Abgasendreinigung betragen auf Grund der genannten Kosten ca. 1,2 Dpf/kw/ Stunde. Sie betragen somit etwa 10 % der Stromerzeugungskosten eines Kohlekraftwerks. Die Auswirkungen auf den Stromverkaufspreis (Mischpreis über die gesamte Kraftwerkskapazität, Anteil der Stromtransportkosten am Strompreis) werden hingegen wesentlich geringer sein und in der Größenordnung von 1 °/o liegen. Die der deutschen Volkswirtschaft entstehenden gesamtwirtschaftlichen Kosten sind davon abhängig, in welchem Maße Kraftwerkszubau und -ersatz von Altanlagen in den folgenden Jahren erfolgt. Ich erinnere jedoch daran, daß mindestens hinsichtlich der Investitionskosten für neue Kohlekraftwerke keine zusätzliche Belastung der Unternehmen und der Volkswirtschaft zu erwarten ist. Bei der Novellierung des Dritten Verstromungsgesetzes (Gesetz zur Änderung energierechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 1977, BGBl. I S. 2750) war sich die Bundesregierung darin einig, daß nach dem praktischen Verbot des Baus neuer Ölkraftwerke die Weitergewährung des Investitionskostenzuschusses für Kohlekraftwerke von 180,— DM/kw im Grunde nicht mehr gerechtfertigt ist. Die Zuschüsse sollen jedoch nunmehr den kontinuierlichen Zubau von Kohlekraftwerken unterstützen und insbesondere für die Mehrkosten der Rauchgasentschwefelung eingesetzt werden. 119501 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 In der Begründung zu § 3 Abs. 3 des Dritten Verstromungsgesetzes i. d. F. vom 19. Dezember 1977 verweist die Bundesregierung dazu auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen von SPD/FDP zur Energiepolitik, Bundestagsdrucksache 8/570 unter VIII/1. Die dort genannten Reinigungsgrade für Abgasendreinigungsanlagen sind nur bei vollständiger Erfassung der Abgase zu erreichen. Soweit die Unternehmen den vollen Investitionskostenzuschuß (126 Millionen DM für ein 700-Megawatt-Kohlekraftwerk) in Anspruch nehmen, die damit geförderten Kraftwerke aber nicht sofort entsprechend ausrüsten, können sie hieraus Rücklagen für die vollständige Reinigung der Abgase bilden. Für Abgasreinigungsanlagen sind heute Verfügbarkeiten erreichbar, die mindestens so groß sind wie die der Feuerungsanlagen. Dies ist vor allem in Japan belegt worden. Bei abgestimmten Wartungs- und Stillstandzeiten für Feuerung- und Rauchgasbehandlungsanlagen sind daher keine zusätzlichen Reservekraftwerkskapazitäten erforderlich. Im Hinblick auf die häufigen Anfragen zur SO2- Problematik hat der Bundesminister des Innern das Umweltbundesamt beauftragt, einen Bericht zu technisch-wirtschaftlichen Fragen der S02-bedingten Schäden in der Bundesrepublik Deutschland sowie zur Frage der dabei auftretenden Kosten zu erstellen. Der Bericht wird in Kürze vorliegen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 46) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausführungen der Professoren Dr. Dietrich Strauch und Dr. Wolfgang Müller bei der ersten Abwasser-Mikrobiologischen Tagung der „Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie" in München, daß die Abwässer aus den Kläranlagen der Städte und Gemeinden auch bei dreistufiger Auslegung beträchtliche Mengen Krankheitserreger enthalten, die von Kliniken, Schlacht- und Viehhöfen, aber auch von Gewerbe und Industrie eingeleitet werden, wobei sie vor allem auf die Schlämme verwiesen, die Cadmium enthalten, und welche Möglichkeiten sieht gegebenenfalls die Bundesregierung, den hier beschriebenen gesundheitlichen Gefahren wirkungsvoll zu begegnen? In Ihrer Frage sprechen Sie zwei verschiedene Belastungsgruppen im Abwasserbereich an, und zwar einerseits Gefährdungsmöglichkeiten durch Krankheitserreger — wie z. B. durch Salmonellen-und andererseits durch Cadmium als Beispiel der Gewässer- bzw. Schlammbelastung durch Schwermetalle. Ich gehe zunächst auf den Bereich der Krankheitserreger ein: 1. Nach Abwasserbehandlung mit dritter Reinigungsstufe bleiben je nach im Rohwasser vorhandenen Erregern, wie Salmonellen oder Tuberkelbakterien, etwa 30 % im Ablauf, bei mechanisch biologischer Reinigung sind es noch etwa 50 0/0. 2. Abwasser aus Krankenhäusern ist wegen der im Bundesseuchengesetz vorgeschriebenen Desinfektion in der Regel wie normales kommunales Abwasser zu beurteilen; es hat meistens sogar weniger Krankheitserreger. 3. Für Schlachthöfe gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Desinfektion, so daß der Einbau einer Abwasserdesinfektionsanlage vor Einleitung in die Kanalisation oder in ein Gewässer in die freie Entscheidung des einzelnen Einleiters gestellt ist, wenn dies nicht durch Ortssatzung oder wasserbehördliche Auflagen im Einzelfall festgelegt ist. 4. Eine generelle zentrale Chlorung der Kläranlagenabläufe wird im Bundesgebiet trotz der genannten Fakten nicht angestrebt; sie kann eine Situation schaffen, wie sie im Ausland zum Teil bereits besteht, daß nämlich die durch die Chlorung entstehenden Trihalogenmethane bei Verwendung von Flußwasser als Rohwasser für die Trinkwasserversorgung ein potentielles Krebsrisiko darstellen können. 5. Klärschlamm enthält die gleichen Krankheitserreger wie das dazugehörige Abwasser. Vor seiner Verwendung sind Anbaubeschränkungen im Landbau oder Desinfektionsmaßnahmen wie Pasteurisierung, Kalkung, Hitzebehandlung notwendig. Bei Berücksichtigung der erwähnten Gesetze und Richtlinien sind gesundheitliche Gefahren für den Menschen direkt nicht zu befürchten, wobei veterinärhygienische Probleme gesondert betrachtet werden müssen. Eine generelle Chlorung von Kläranlagenabläufen strebt die Bundesregierung nicht an, weil dadurch — wie oben dargestellt — andere schwerwiegende Risiken entstehen können. Zum zweiten Gegenstand Ihrer Anfrage ist folgendes zu sagen: Die Reduzierung von Cadmium bei der Einleitung von Abwasser in Gewässer ist — wie auch die Reduzierung anderer Schwermetalle — Gegenstand von nationalen und internationalen Regelungen und Programmen. Cadmium und Quecksilber sind als Schadparameter in das Abwasserabgabengesetz aufgenommen; demzufolge werden für diese Stoffe auch Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser gemäß § 7 a Abs. 1 WHG festgelegt, soweit solche Stoffe im Abwasser bestimmter Industriebranchen oder in Mischabwässern zu erwarten sind. Höhere Anforderungen als Mindestanforderungen setzen die Länder in den Fällen fest, in denen Gewässer, u. a. im Hinblick auf die Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung, beeinträchtigt werden können. Grundlage für solche höheren Anforderungen können Bewirtschaftungspläne nach § 36 b Wasserhaushaltsgesetz sein. Internationale Regelungen, wie die EG-Richtlinie betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft vom 4. Mai 1976 sowie das am 1. Februar 1979 in Kraft getretene Chemie-Übereinkommen für den Rhein, sehen für alle Vertragsparteien in gleicher Weise verbindliche Grenzwerte vor. Für Cadmium sind die Arbeiten in den betreffenden Gremien bereits soweit fortgeschritten, daß Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11951* mit einer Festlegung solcher Werte 1979/1980 gerechnet werden kann . Die Festlegung von Mindestanforderungen bzw. Grenzwerten wird sich sowohl auf die Qualität der Oberflächenwässer als auch mittelfristig auf eine Verringerung solcher Schadstoffe in den Gewässer- . Sedimenten auswirken. Für diese Bereiche sind nach Auffassung der Bundesregierung also die Voraussetzungen geschaffen, gesundheitlichen Gefahren wirkungsvoll zu begegnen. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen im einzelnen sind von den Wasserbehörden der Länder, denen der Vollzug nationaler und internationaler Regelungen obliegt,. durchzusetzen. Was die Verwertung von cadmiumhaltigen Klärschlämmen oder Baggerschlämmen aus Flüssen in der Landwirtschaft und deren Überwachung betrifft, möchte ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfragen der Mitglieder des Deutschen Bundestages, Dr. Spöri (144. Sitzung des Deutschen Bundestages, Anlage 104) und Dr. Riedl (146. Sitzung, Anlage 100) hinweisen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 47): Wie und wann gedenkt die Bundesregierung, eine Besitzstandregelung für diejenigen Beihilfeberechtigten des• Bundes zu schaffen, die durch das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz ihre Ansprüche als Beamte aus dem Kreis der Versicherten verloren haben und denen Leistungen aus der Rentenversicherung gewährt werden konnten (z. B. Ansprüche auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen) ? Die Bundesregierung hat seit langem eine Besitzstandsregelung für diejenigen Beihilfeberechtigten des Bundes vorbereitet, die ihre Ansprüche auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen nach dem 20. Rentenanpassungsgesetz verloren haben. Es ist vorgesehen, daß diese Maßnahmen wie bisher durch die Rentenversicherungsträger auf Kosten des Bundes durchgeführt werden. Die Rentenversicherungsträger haben dem Vorhaben vor kurzem zugestimmt, jedoch zur Klärung einiger Verfahrensfragen um ein weiteres Gespräch gebeten, das Ende April stattfinden wird. Mit einem positiven Ergebnis kann gerechnet werden. Danach wird unverzüglich das Verfahren nach der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen des Bundes und der Länder vom 1. Juli 1977 durchgeführt. Hiernach bedarf die vorgesehene Besitzstandsregelung der Abstimmung mit den Ländern. Solange die Vereinbarung nicht in Kraft getreten ist, können Rehabilitationsmaßnahmen (Sanatoriumsbehandlungen) nach Maßgabe der Beihilfevorschriften durchgeführt werden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 48 und 49) : Wie hoch ist die Anzahl der in der Bundesrepublik Deutsch- land aufgenommenen vietnamesischen Flüchtlinge insgesamt? Wie ist der Anteil der Bundesländer an der Gesamtzahl der aufgenommenen Vietnamflüchtlinge? Zu Frage B 48: Im Rahmen der humanitären Hilfsaktion der Bundesrepublik Deutschland zugunsten vietnamesischer Flüchtlinge sind bisher insgesamt 4 770 Aufnahmeplätze zur Verfügung gestellt worden. Davon sind inzwischen rund 3 600 Vietnamflüchtlinge ins Bundesgebiet eingereist. Mit der Einreise der übrigen 1 170 Flüchtlinge ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Zu Frage B 49: Der Anteil der Bundesländer an der Gesamtzahl der aufgenommenen Vietnamflüchtlinge richtet sich grundsätzlich nach dem vom Bundesrat beschlossenen Verteilungsschlüssel. Danach entfallen auf Baden-Württemberg 16,9 % Bayern 13,8 % Berlin 4,5 % Bremen 1,3 % Hamburg 3,4% Hessen 8,9 % Niedersachsen 9,2 % Nordrhein-Westfalen 31,7% Rheinland-Pfalz 5,3 % Saarland 2,5 % Schleswig-Holstein 2,5 % Über diese Quoten hinaus haben sich folgende Länder zur Aufnahme weiterer Flüchtlinge bereiterklärt: Baden-Württemberg 141 Bayern 363 Hessen 410 Niedersachsen 930 Rheinland-Pfalz 200 Schleswig-Holstein 75 Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schrift-. lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 50 und 51) : 11952* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Betrachtet die Bundesregierung die internationalen Verpflichtungen aus dein Übereinkommen der Europäischen Gemeinschaft über den Terrorismus als vereinbar mit den Verpflichtungen aus der Konvention des Europarats über die Bekämpfung des Terrorismus, bzw. welche Schwierigkeiten könnten sich aus dem Nebeneinanderbestehen beider Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland ergeben? Ist die Bundesregierung von der Notwendigkeit der Existenz zweier einander sehr ähnlichen europäischen Konventionen zur Bekämpfung des Terrorismus überzeugt, oder muß man aus dein Nebeneinander einer möglichst alle demokratischen Staaten Europas umfassenden Konventionen und einer weiteren, nur auf die EG-Staaten beschränkten, Konvention auf einen Mangel an Koordination zwischen den beiden europäischen Organisationen sowie zwischen ihren Mitgliedstaaten schließen? Zu Frage B 50: Nach Auffassung der Bundesregierung sind das geplante „Übereinkommen über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften" (im folgenden genannt „EG-Übereinkommen") und das — von der Bundesrepublik Deutschland bereits ratifizierte —Europäische Übereinkommen vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus (im folgenden genannt „Europäisches Übereinkommen") miteinander vereinbar. Durch das EG-Übereinkommen sollen auch diejenigen EG-Staaten, die das Europäische Übereinkommen nicht ratifizieren, im Verhältnis untereinander zur Anwendung des Übereinkommens verpflichtet werden. Da das EG-Übereinkommen auf den materiellen Regelungen aufbaut, die im Europäischen Übereinkommen enthalten sind, dürften im Verhältnis zu den EG-Staaten, für die auch das Europäische Übereinkommen in Kraft ist oder in Kraft treten wird, keine Schwierigkeiten aus dem Nebeneinander beider Übereinkommen entstehen. Zu Frage B 51: Die Notwendigkeit zur Erarbeitung eines weiteren Übereinkommens im Rahmen der EG-Staaten ergab sich deshalb, weil eine vorbehaltlose Ratifikation des Europäischen Übereinkommens durch alle EG-Staaten nicht gewährleistet scheint. Es sollte aber sichergestellt werden, daß die Vorteile, die sich aus der Europäischen Konvention ergeben, zwischen allen EG-Staaten wirksam werden. Von einem Mangel an Koordination zwischen den europäischen Organisationen oder ihren Mitgliedstaaten kann deshalb nicht gesprochen werden. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die auf dem Land wohnenden Schwerbeschädigten keine öffentlichen Nahverkehrsmittel benutzen können und keine besonderen steuerlichen Vergünstigungen bei der Benutzung eines eigenen Personenkraftwagens erhalten, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit durch Steuererlässe ganz oder zum Teil die Situation der Schwerbeschädigten bei der Benutzung eines eigenen Personenkraftwagens in verkehrlich schwach strukturierten ländlichen Räumen zu verbessern? Die Lage Schwerbehinderter ist insbesondere durch die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung im Rahmen des § 3 Nr. 11 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung vom 1. Februar 1979 auf Vorschlag der Bundesregierung verbessert worden. Danach kommt es nicht mehr auf die Ursache der Behinderung und auf die wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern auf die erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr an. Zu den einkommensteuerlichen Vorschriften weise ich darauf hin, daß allgemein für Schwerbehinderte die eingeschränkte km-Pauschale bei Betriebsausgaben und Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (Arbeitsstätte) nicht gilt, und demgemäß die Behinderten bereits begünstigt sind. Es ist nicht möglich, durch das Einkommensteuerrecht besondere steuerliche Vergünstigungen für den in der schriftlichen Anfrage genannten Personenkreis in verkehrsmäßig schwach strukturierten Räumen zu schaffen. Ich bitte hierbei zu bedenken, daß schon innerhalb einzelner Landkreise oder ländlicher Gemeinden die verkehrsmäßigen Bedingungen sehr unterschiedlich sind und sich auch kurzfristig ändern können. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 53) : Beabsichtigt die Bundesregierung, solche Beamtendienstposten, die länger als drei Jahre mit Angestellten besetzt sind, entsprechend in Stellen für Angestellte umzuwandeln, und wenn ja, wie vollzieht sich dieses Verfahren? Nach Art. 33 Abs. 4 GG sind hoheitliche Aufgaben grundsätzlich von Beamten zu erledigen. Deshalb ist die Besetzung von Beamtendienstposten durch Angestellte nur ausnahmsweise und vorübergehend möglich. Wird ein Dienstposten vorübergehend einem Angestellten übertragen, so ist dabei eine zeitliche Befristung nicht möglich. Das Dienstverhältnis des Angestellten kann nicht mit der Begründung vorzeitig beendet werden, es handele sich um einen Beamtendienstposten. Deshalb ist die Besetzung einer Planstelle mit einem Angestellten auch für längere Zeit zulässig. Es muß jedoch sichergestellt sein, daß spätestens mit Ausscheiden des Angestellten der Dienstposten wieder einem Beamten übertragen werden kann. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, in derartigen Fällen Umwandlungen von Planstellen in Stellen für Angestellte vorzusehen. Im übrigen bedarf die Umwandlung von Beamtenplanstellen in Stellen für Angestellte der Ermächtigung des Haushaltsgesetzgebers. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 54) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11953* Trifft es zu, daß die Bundesregierung Kreditbürgschaften für militärische Einrichtungen der libyschen Armee übernommen hat oder zu übernehmen gedenkt, und wenn ja, in welcher Höhe? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Dieser Politik wird bei Gewährung von Ausfuhrbürgschaften für Rüstungsgeschäfte dadurch Rechnung getragen, daß solche Geschäfte mit Ländern außerhalb des atlantischen Bündnisses nur ausnahmsweise und in eingeschränktem Rahmen gedeckt werden. Gegenüber Libyen werden seit Frühjahr 1978 — ausfuhrgenehmigungspflichtige Waffen- und Rüstungsgeschäfte und — Geschäfte über Güter des militärischen Bedarfs im weiteren Sinne, auch wenn diese keine Rüstungsgüter sind, grundsätzlich nicht mehr verbürgt. In wenigen Fällen wurden seitdem freilich für kleinere Ausfuhrgeschäfte, bei denen auf libyscher Seite zwar militärische Behörden Vertragspartner waren, die zu liefernde Ware aber erkennbar nicht militärischen Inhalts war (z. B. Küchenausrüstungen), Bundesdeckungen bereitgestellt. Bis Frühjahr 1978 erschien es aus damaliger Sicht vertretbar, die von deutschen Ausfuhrunternehmen beantragten Bürgschaften für eine Reihe von Bauleistungsgeschäften (z. B. Errichtung von Militärcamps) und Lieferungen von Gütern oder Einrichtungen der militärischen Infrastruktur (z. B. Kfz.-Reparaturwerkstätten) zu gewähren. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 55 und 56) : Treffen Presseberichte zu, wonach in letzter Zeit auf Veranlassung des Bundesfinanzministers bei Betriebsprüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe vermehrt die Besteuerung von Trinkgeldern überprüft wird und die Arbeitgeber dabei verpflichtet sind, die Beamten auf möglicherweise unvollständige Angaben ihrer Angestellten hinzuweisen, da sie andernfalls für die zuwenig einbehaltene Lohnsteuer selbst in Anspruch genommen werden können? Beabsichtigt der Bundesfinanzminister, den derzeit geltenden Freibetrag bei Trinkgeldern von 600 DM im Kalenderjahr auf 1 200 DM zu erhöhen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Zu Fragen der Trinkgeldbesteuerung habe ich in der Fragestunde vom 14. Februar 1979 ausführlich Stellung genommen. Ich erlaube mir deshalb, unter Hinweis auf das Protokoll (s. 137. Sitzung, S. 10 876) dieser Sitzung Ihre Frage zusammenfassend wie folgt zu beantworten: 1. Presseberichte, wonach eine verstärkte Überprüfung der Trinkgeldbesteuerung vom Bundesminister der Finanzen veranlaßt worden sein soll, treffen nicht zu. 2. Der Arbeitgeber kann nur dann als Haftender für die nichteinbehaltene Lohnsteuer in Anspruch genommen werden, wenn er annehmen mußte, daß dem Arbeitnehmer Trinkgelder von mehr als 600,— DM jährlich zufließen und er den Arbeitnehmer nicht zu einer entsprechenden Angabe veranlaßt hat. 3. Der Bundesminister der Finanzen wird bei der nächsten Novellierung des Einkommensteuergesetzes eine Verdoppelung des bisherigen Trinkgeldfreibetrages von 600,— DM auf 1 200,— DM vorschlagen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 57 und 58) : Wie hoch war der Gesamtverlust des Branntweinmonopols im Jahr 1978, welcher Teilbetrag davon entfällt auf Ablieferungen der Obstabfindungsbrenner (Kleinbrenner)? Wie hoch ist die Summe der Steuern, die die Abfindungsbrenner insgesamt für zu versteuernden Alkohol im gleichen Jahr an den Fiskus gezahlt haben? Im Rechnungsjahr 1978 mußten für die Abdeckung von Verlusten des Branntweinmonopols 264,88 Millionen DM aus Haushaltsmitteln aufgewendet werden. Im Betriebsjahr 1977/78 (1. Oktober 1977 bis 30. September 1978) haben Obstabfindungsbrennereien und Stoffbesitzer 24 935 Hektoliter Alkohol (hl A) unversteuert an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BMonV) abgeliefert und 20 663 hl A unter Versteuerung selbst vermarktet. Der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ist für den abgelieferten Branntwein ein Verlust von ca. 15,58 Millionen DM entstanden. Für den selbst vermarkteten Branntwein sind 28,55 Millionen DM Branntweinsteuer gezahlt worden. Die Ablieferung von Abfindungsbranntwein an die BMonV hängt von dem Ergebnis der jeweiligen Obsternte ab und unterliegt deshalb starken Schwankungen. So waren die Ablieferungen z. B. im Betriebsjahr 1975/76 43,9 % und im Betriebsjahr 1976/77 23,7 % höher als im Betriebsjahr 1977/78. Die unter dem Durchschnitt liegende Ablieferungsmenge des Betriebsjahres 1977/78 ist daher, für sich allein betrachtet, wenig aussagefähig für den Aufwand, der dem Monopol durch die Übernahme des Abfindungsbranntweins jährlich entsteht. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 59, 60, 61 und 62) : Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Drogenszene im Aachener Grenzraum, insbesondere über neue Wege der Einschleusung von Drogen, und welche Personengruppen sind in der letzten Zeit als Dealer und Abnehmer neu aufgetaucht? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Drogenszene und den Drogenhandel vor allem aus dem Raum Amsterdam ins Aachener Grenzgebiet hinein zu kontrollieren, und wie ist die bisherige Zusammenarbeit zwischen den deutschen und niederländischen bzw. belgischen Behörden? 11954* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Welche der mit der Bekämpfung der Drogenkriminalität (Beschaffungsdelikte) und des Drogenhandelns befaßten Bundesdienststellen im Aachener Grenzraum (Bundesgrenzschutz, Zollfahndung) sind nach Meinung der Bundesregierung personell ausreichend besetzt, welche wird sie in Zukunft in welchen Bereichen personell verstärken? Welche personellen Maßnahmen bei Bundesdienststellen haben im letzten Jahr zu einer Veränderung der Situation geführt? Zu Frage B 59: Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß die Drogensituation im Aachener Grenzraum wesentlich von der in anderen Regionen des Bundesgebiets abweicht. Ihr liegen neue Erkenntnisse über die Entwicklung der Drogenszene im Aachener Grenzraum nur im Bereich des Rauschgiftschmuggels und -handels vor. Die für die Bekämpfung zuständigen Bundesbehörden (Zoll- und Grenzschutzeinzeldienst) konnten 1978 im Aachener Raum 218 Rauschgiftfälle mit 346 Tätern (davon 291 deutsche Staatsangehörige) feststellen. An geschmuggelten Betäubungsmitteln wurden sichergestellt: Cannabis-Produkte 21,21 kg Heroin 146 g Kokain 26 g Amphetamin 133 g LSD 300 Trips Bemerkenswert ist, daß die Sicherstellungen im Einzelfall bei Heroin 5 g, bei Haschisch 500 g in der Regel nicht übersteigen. Als Bezugsquelle ist zunehmend die grenznahe niederländische Stadt Heerlen an die Stelle von Amsterdam getreten. Außerdem ist vermehr zu beobachten, daß Drogenabhängige die vor allem in den Niederlanden erworbenen Drogen bereits dort konsumieren und danach ohne weitere Betäubungsmittel wieder in das Bundesgebiet einreisen. Die Schmuggelaktivitäten in diesem Raum sind 1978 und in den ersten Monaten des Jahres 1979 im Vergleich zu 1977 im wesentlichen unverändert. Die sich bereits 1978 abzeichnende Tätigkeit türkischer Rauschgifthändler hat sich 1979 im Raum Aachen verstärkt fortgestzt. Diese beziehen ihre Waren fast ausschließlich unmittelbar aus den Ländern des Vorderen Orients. In Nordrhein-Westfalen konnten im Jahre 1978 207 türkische Staatsangehörige wegen Rauschgiftdelikten festgenommen werden. Bei den Abnehmern überwiegt nach wie vor die Zahl der Jugendlichen, das Einstiegsalter sinkt, der Konsum harter Drogen nimmt zu. Zu Frage B 60: Im Grenzraum Aachen werden — zusätzlich zu den laufenden Kontrollen bei der Grenzabfertigung — von den mobilen Grenzaufsichtsstellen der Zollverwaltung in Zusammenarbeit mit der Zollfahndung und den mot-Fahndungsgruppen des Bundesgrenzschutzes mehrfach monatlich Schwerpunktkontrollen an den Grenzübergängen und an der grünen Grenze zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität durchgeführt. Die Dauer der Einsätze und die Einsatzorte werden nach den aktuellen Erkenntnissen zwischen den beteiligten Behörden jeweils abgesprochen. Auf überregionaler Ebene trifft außerdem mehrmals jährlich die. deutsch-niederländische Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität zum Erfahrungsaustausch und zur Abstimmung gemeinsamer Maßnahmen zusammen. Im unmittelbaren Nahbereich finden alle zwei Monate Besprechungen der deutsch-niederländisch-belgischen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminaltät statt, an der außer der Zollfahndung der Grenzschutzeinzeldienst, die Kriminalpolizei, die niederländische Rijkspolitie und die belgische Gendarmerie teilnehmen. Die Zusammenarbeit mit den beteiligten in- und ausländischen Behörden ist reibungslos und erfolgreich. Zu Fragen B 61 und 62: Die Bundesregierung nimmt die Bekämpfung der Rauschgiftkriminaltiät sehr ernst. Sie hat den Personalbestand der mit der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität befaßten Zolldienststellen deshalb laufend den aktuellen Erfordernissen angepaßt. Auch die personelle Situation des Bundesgrenzschutzes im Aachener Raum ist in den letzten Jahren im Zuge der Ausbauplanung „Innere Sicherheit" insbesondere durch Aufstellen motorisierter Fahndungsgruppen (allein im Grenzraum Aachen 5 Trupps zu je 4 Beamten) ständig verbessert worden und wird auch in Zukunft noch weiter verbessert werden. Diese personellen Verstärkungsmaßnahmen im Bereich der Zollverwaltung und des Grenzschutzeinzeldienstes im Aachener Grenzraum haben sich bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität positiv ausgewirkt. Genauere Angaben sind nicht möglich, da die Fahndungserfolge teilweise auch auf verstärkten Personaleinsatz zur Fahndung nach terroristischen Gewalttätern zurückzuführen sein können. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 64) : Nach welchen Grundsätzen werden künftig die Genehmigungen für den Einsatz der Zollmusikkapellen durch den zuständigen Bundesminister erteilt, und mit welcher Genehmigungszeit ist dabei zu rechnen? Zollkapellen bestehen zur Zeit in Berlin (West), Lörrach und Hof. Die Zollkapellen sind keine Einrichtung der Verwaltung, sondern sind freiwillige Vereinigungen musikausübender Zollbeamter. Die Verwaltung fördert die Zollkapellen in begrenztem Rahmen, und zwar im wesentlichen durch teilweise Übernahme der Kosten aus Haushaltsmitteln für die Instandhaltung der Instrumente, durch Dienstbefreiung für Orchesterproben sowie durch Bereitstellung von Dienstkraftwagen für die Beförderung zu einem Konzert. Die Zollkapellen werden bei bestimmten dienstlichen Veranstaltungen, wenn hierbei musikalische Vorträge geboten oder wünschenswert sind, sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Einsätze innerhalb des eigenen Bezirks genehmigt grundsätzlich die Oberfinanzdirektion, in dem die Zollkapelle ihren Sitz hat. Um sicherzustellen, daß die Mitglieder der Zollkapellen nicht zu häufig ihren eigentlichen Dienstaufgaben entzogen werden und zur Wahrung haushaltsmäßiger Belange hat sich der Bundesminister der Finanzen die Genehmigung von Einsätzen der Zollkapellen außerhalb des Oberfinanzbezirks und der Einsätze im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorbehalten. Über entsprechende Anträge der Oberfinanzdirektionen entscheidet der Bundesminister der Finanzen unverzüglich, in besonders eiligen Fällen auch fernschriftlich oder fernmündlich. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 65 und 66) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie sich die Dollarbestände und ihr Gegenwert in DM bei der Deutschen Bundesbank in den einzelnen Jahren seit 1970 entwickelt haben und wieviel dieser Dollarbestände in den entsprechenden Jahren in amerikanischen Staatspapieren angelegt waren? Wie hoch war das jährliche Zinsaufkommen aus den oben bezeichneten Wertpapieren, und wie hoch war in DM der jährliche Verlust nach Berücksichtigung von notwendigen Wertberichtigungen? Zu Frage B 65: Der DM-Gegenwert der gesamten Devisen- und Sortenbestände der Bundesbank sowie des auf US-Dollar lautenden Teilbetrages hat sich seit 1970 wie folgt entwickelt (in Mrd. DM) : 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 Devisen und Sorten insgesamt 28,7 37,6 52,2 65,8 49,7 51,3 52,0 58,3 74,6 darunter US-Dollar-Anlagen 28,6 37,4 52,0 65,5 49,5 51,1 51,8 55,2 72,3 Die Bestände in US-Dollar sind nahezu vollständig in US-Staatspapieren angelegt. Zu Frage B 66: Die Erträge im Auslandsgeschäft sowie die Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der Währungsreserven (ohne Gold) der Bundesbank seit 1970 haben sich wie folgt entwickelt (in Mrd. DM) : 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 Erträge im Auslandsgeschäft insgesamt 1,2 2,1 2,9 4,3 4,8 4,3 4,4 4,3 5,3 Bewertungsgewinne oder Verluste - - 6,0 - -10,3 -7,2 +5,5 -7,5 -7,9 -10,6 Die Erträge der Bundesbank im Auslandsgeschäft beruhen, wie sich aus dem hohen Anteil der USDollar-Komponente an den gesamten Devisen- und Sortenbeständen der Bundesbank ergibt (vgl. Antwort zu Frage 65), wesentlich auf den Anlagen in US-Staatspapieren. Entsprechendes gilt für die Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der Währungsreserven. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 67) : Wie ist der Stand der Beratungen bezüglich einer Gebührenordnung für Steuerberater, und bis wann kann mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung gerechnet werden? 11956* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Die Gebührenordnung für Steuerberater wird auf Grund der Ermächtigung in § 64 des Steuerberatungsgesetzes vom Bundesminister der Finanzen als Verordnung erlassen werden. Die Arbeiten am Entwurf einer Gebührenordnung konnten wegen der Vielschichtigkeit der Gebührentatbestände und vor allem auch wegen der preispolitischen Auswirkungen einer amtlichen Gebührenordnung noch nicht abgeschlossen werden. Das Bundesfinanzministerium ist bemüht, sobald wie möglich die Verordnung fertigzustellen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 68 und 69) : Sind der Bundesregierung Pressemeldungen bekannt, in denen behauptet wird, daß der Bundeskanzler Waffenhandel betreibt, jedoch wesentlich voluminöser als frühere Bundesregierungen? Trifft es zu, daß dem Bundeskanzler mit Enthüllungen über den Waffenhandel seiner Bundesregierung gedroht worden ist? Zu Frage B 68: Derartige Pressemeldungen sind der Bundesregierung bekannt. Zu Frage B 69: Der Bundesregierung sind insoweit lediglich Äußerungen bekannt, die der Inhaber der Waffenhandelsfirma Merex in einem Interview im Westdeutschen Fernsehen vorgebracht hat. Wenn hierin eine Drohung mit „Enthüllungen" über den „Waffenhandel" der derzeitigen Bundesregierung liegen sollte, kann die Bundesregierung ihrer etwaigen Realisierung gelassen entgegensehen. Die Bundesregierung hat sich auf diesem Sektor nichts vorzuwerfen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/' CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 70): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch die Beimischung von Agraräthylalkohol zum Motorkraftstoff zu einer mengenmäßigen Ausweitung des Benzinangebots zu wettbewerbsfähigen Preisen zu kommen? Es trifft zu, daß die Beimischung von Alkohol zum Kraftstoff grundsätzlich technisch möglich ist und z. B. in Brasilien auch schon praktiziert wird. Der Bundesminister für Forschung und Technologie fördert im Rahmen seines Schwerpunktprojektes „Alternative Energien für den Straßenverkehr" im Anschluß an ein bereits 1975/76 durchgeführtes Forschungsprogramm in den Jahren 1979 bis 1982 auch Vorhaben auf dem Gebiet der Alkoholtechnologie. Im Mittelpunkt steht dabei die Anwendung von' Methanol als mögliche alternative Kraftstoffkomponente, die energiepolitisch von besonderem Interesse ist, weil Methanol nicht nur aus 01 und Erdgas, sondern auch aus Kohle hergestellt werden kann. Kurz- und mittelfristig sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, Agraräthylalkohol (d. h. aus landwirtschaftlichen Rohstoffen durch Vergären und Destillieren gewonnenen Alkohol) in der Bundesrepublik in nennenswertem Umfang als Kraftstoffkomponente zu wettbewerbsfähigen Preisen zu produzieren. Die Angaben über seine Herstellungskosten schwanken beträchtlich. Sie betragen jedenfalls gegenwärtig ein Vielfaches der Herstellungskosten von Vergaserkraftstoff aus Erdöl. Ob und wann die Wirtschaftlichkeitsschwelle bei Agraräthylalkohol erreicht werden kann, ist ebenso noch nicht abzusehen, wie eine mögliche zunehmende Bedeutung dieser Energieform bei einer künftigen Verbesserung der Technologie. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 71 und 72) : Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach in einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft die staatliche Hilfe für Strukturmaßnahmen in stahlverarbeitenden Branchen davon abhängig gemacht wird, daß die Ausgangsmaterialien vollständig aus nationaler Produktion stammen? Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Zahlung staatlicher Hilfen an belgische Werften davon abhängig gemacht wird, daß die betroffenen Schiffsbaubetriebe ausschließlich Schiffsbleche aus belgischer Produktion verarbeiten, wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage B 71: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß in einzelnen Mitgliedstaaten der EG staatliche Hilfen für Strukturmaßnahmen in stahlverarbeitenden Branchen von der Verarbeitung aus nationaler Produktion stammender Vormaterialien abhängig gemacht wird. Ein solches Verfahren würde nach Auffassung der Bundesregierung klar den Normen des EWG-Vertrages bzw. des EGKS-Vertrages, insbesondere des Art. 30 EWG-Vertrag (Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßiger Beschränkungen) bzw. des Art. 4 EGKS-Vertrag widersprechen. Zu Frage B 72: Soweit der Bundesregierung bekannt ist, gewährt die belgische Regierung derzeit keine staatlichen Produktionshilfen an die Werftindustrie. Sollte die belgische Regierung jedoch ein entsprechendes Förderungsprogramm einführen, muß sie dies der Kommission der Europäischen Gemeinschaft zur Prüfung nach Art. 92 EWG-Vertrag vorlegen. Im Rahmen dieser Prüfung werden die übrigen EG-Mitgliedstaaten in der Regel konsultiert. Die' Bundesregierung wird darauf hinwirken, daß Beihilfemaßnahmen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11957* unter Beachtung der Normen des EG-Rechts durchgeführt und keine mit EG-Recht unvereinbare Regelungen, die möglicherweise die Liefermöglichkeiten der deutschen Stahlindustrie beschränken, eingeführt werden. Bestehende Programme wie Finanzierungshilfen für Schiffsverkäufe und Schiffahrtshilfen sehen nach Mitteilung belgischer Regierungsstellen keine Bindung an nationale Zulieferungen vor. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage B 73): In welcher Weise wird die Bundesregierung bei der EG darauf hinwirken, daß sich Berichte der EG, auch wenn sie nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind, auf sachliche Darlegungen beschränken und nicht, wie kürzlich (bei einem Bericht der EG über ihre Handelsbeziehungen zu Japan) geschehen, zweifelhafte Wertungen enthalten, die kränkend wirken und den guten Beziehungen zu dem betreffenden Land abträglich sind und das Verhandlungsklima negativ beeinflussen könnten? Die Bundesregierung hat am 30. März 1979 aus der Presse von dem in der Anfrage erwähnten Bericht über Japan erfahren. Sie hat dies sofort zum Anlaß genommen, sich bei der EG-Kommission über den Vorgang zu unterrichten. Hierbei hat sich ergeben, daß es sich bei dem Papier nicht um einen offiziellen Bericht der EG-Kommission, sondern um eine interne vertrauliche Arbeitsunterlage der Dienststellen der Kommission handelt. Diese Aufzeichnung wurde daher auch nicht den Regierungen der Mitgliedstaaten und damit auch nicht der Bundesregierung zugeleitet. Das Papier der Kommissions-Dienststellen wurde lediglich durch Indiskretionen der Öffentlichkeit bekannt. Bei Beurteilung der Sachlage ist zu berücksichtigen, daß die Kommission unabhängig ist und allein die Verantwortung für die Arbeiten ihrer Dienststellen zu tragen hat. Eine Einwirkungsmöglichkeit von seiten der Bundesregierung auf diese Arbeiten innerhalb der EG-Kommission bestand und besteht daher nicht. Im übrigen teilt die Bundesregierung Ihre Auffassung, daß solche Äußerungen, auch wenn sie unbeabsichtigt an die Öffentlichkeit gelangen, nicht geeignet sind, Bemühungen der Gemeinschaft zu unterstützen, die im Handelsverkehr mit dritten Ländern entstandenen Probleme zu lösen. Dies hat der Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Otto Graf Lambsdorff, bei seinem jüngsten Besuch in Tokio auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 74): Sind Informationen zutreffend, daß Tausende von Tonnen Altpapier, die jährlich aus bundesdeutschen Haushalten gesammelt werden, von der Papierindustrie nicht mehr abgenommen werden, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die- ser Entwicklung entgegenzuwirken, um zu erreichen, daß Altpapier nach dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft aufbereitet und zu neuen Produkten verarbeitet wird? Die deutsche Papierindustrie hat 1978 rund 3 Millionen t Altpapier eingesetzt, von denen etwa 100 000 t aus Haushalten kamen. Bei den Haushaltspapieren handelt es sich überwiegend um Zeitungen und Zeitschriften, die den unteren Altpapiersorten zuzurechnen sind. Der Angebotsüberhang, der im ersten Halbjahr 1978 vor allem bei den unteren Altpapierqualitäten zu beobachten war, hat sich in der zweiten Jahreshälfte abgebaut. Verantwortlich für diese Entwicklung ist die Zunahme der Produktion von Verpakkungspapieren und -pappen, zu deren Herstellung ca. 85 % des von der Papierindustrie eingesetzten Altpapiers herangezogen werden. In den ersten Monaten des Jahres 1979 hat die günstige Nachfrageentwicklung auch bei den unteren Altpapiersorten angehalten. Es ist aber trotzdem nicht auszuschließen, daß der Absatz von Altpapier aus Haushalten im Einzelfall nicht immer möglich ist. Zur Steigerung der Wiederverwertung von Altpapier fördert die Bundesregierung im Rahmen des Abfallwirtschaftsprogramms 75 durch Forschungsaufträge die Verbesserung der Aufbereitungstechniken für Altpapier sowie die Entwicklung von Produkten aus Altpapier. Daneben wird die Verbraucheraufklärung mit dem Ziel, altpapierhaltigen Erzeugnissen im gewerblichen und privaten Sektor bessere Verwendungsmöglichkeiten zu erschließen, verstärkt fortgesetzt. Innerhalb der Bundesverwaltung, einschließlich Bundesbahn, Bundespost und Bundeswehr, wird geprüft, inwieweit die Qualitätsanforderungen bezüglich der hier verwendeten Papiere und Pappen zur Anhebung des Altpapiereinsatzes geändert werden können. Als Ergebnis dieser Überprüfung werden bereits in einigen Bereichen der Bundesverwaltung für bestimmte Zwecke nur noch Papiere aus Altpapier benutzt. Da die Einsatzmöglichkeiten vor allem für die unteren Altpapierqualitäten in der Papierindustrie bei dem gegenwärtigen Sortenprogramm auf Grenzen stoßen, ist die Bundesregierung bemüht, diesen Altpapieren alternative Verwendungsmöglichkeiten außerhalb der Papierindustrie, etwa zur Energieerzeugung, zu eröffnen. Entsprechende Forschungsaufträge sind bereits vergeben. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 75 und 76): Wie beurteilt die Bundesregierung die von den Reiseveranstaltern für Charterflugreisen und Kreuzfahrten angekündigten Treibstoffzuschläge, und welche Folgerungen zieht sie daraus? 11958* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt, daß nicht die vollen Beträge an die durchführenden Fluggesellschaften und Reedereien weitergegeben werden, und wenn nein, welche Maßnahmen wird das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen seines Auftrages unternehmen, um vorbeugend Mißbräuche zu verhindern? Zu Frage B 75: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Veranstalter von Pauschalflug- und -seereisen, die Anfang Juli und später angetreten werden, zu den Reisepreisen zusätzlich sog. Treibstoffzuschläge verlangen. Die Höhe der Zuschläge ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Im Zusammenhang mit diesen Preiserhöhungen sind insbesondere zwei Vorschriften von Bedeutung: — Für bereits gebuchte Reisen ist die 4-Monatsfrist des § 11 Nr. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) zu beachten. Dadurch ist sichergestellt, daß der Kunde, der eine Pauschalflug- oder -seereise nach Katalog gebucht hat, nicht mit einer Preiserhöhung zu rechnen hat, wenn zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 4 Monate liegen. Darüber hinaus sind Preiserhöhungsklauseln auch in den Fällen, in denen die 4-Monatsfrist überschritten wird, nicht unbeschränkt zulässig. Vielmehr sind Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen, nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam. Eine unangemessene Benachteiligung wird man nicht annehmen können, wenn der Reiseveranstalter nur die ihm tatsächlich entstandenen Mehrkosten vom Kunden verlangt. — Beim Angebot von Reisen ist nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über Preisangaben vom 10. Mai 1973 der- Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile, also auch von Treibstoffzuschlägen anzugeben. In diesem Zusammenhang haben Vertreter der Touristik-Branche an den Bundeswirtschaftsminister den Wunsch herangetragen, übergangsweise von dieser preisrechtlichen Vorschrift befreit zu werden, weil der Neudruck und -versand von Katalogen und Preislisten für die „Restlaufzeit" der Reisesaison 1979 mit wirtschaftlich nicht vertretbaren Kosten verbunden wäre. Ob die für den Vollzug der Preisangabenverordnung zuständigen Länder eine solche Preisauszeichnung übergangsweise dulden werden, hängt davon ab, ob heute eine für die TouristikBranche mit der Situation der Jahre 1973/74 vergleichbare Lage, in der eine entsprechende Duldung bereits gehandhabt wurde, gegeben ist. Prüfungen darüber sind im Gange. Im Zusammenhang mit dem Anstieg der Mineralölpreise hat die Bundesregierung im übrigen wiederholt darauf hingewiesen, daß diese Preissteigerungen nicht dazu benutzt werden sollten, um allgemein höhere Preise durchzusetzen. Zu Frage B 76: In welchem Umfang die Verträge zwischen den Reiseveranstaltern und den Beförderern auf Grund der veränderten Verhältnisse eine Anpassung ermöglichen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Ebensowenig ist ihr bekannt, ob die von den Reiseveranstaltern geforderten Treibstoffzuschläge so bemessen sind, daß sie die entstandenen Mehrkosten der Reiseveranstalter in vollem Umfang ausgleichen, und ob mit ihnen die Mehrbelastungen der Beförderer vollständig abgedeckt werden. Mißbräuche im Zusammenhang mit der Forderung von Treibstoffzuschlägen und der Weitergabe an die Fluggesellschaften und Reedereien sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt geworden. Eventuelle Mißbräuche würden gegebenenfalls auch unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen sein. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage B 77) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Preisanstieg für Heizöl, und wie beabsichtigt sie, diese Entwicklung zu beeinflussen? Die Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen mehrfach zur Preisentwicklung bei leichtem Heizöl Stellung genommen. Als wesentliche Ursache des Preisanstiegs wurde die witterungsbedingt gestiegene Nachfrage bei gleichzeitig verknapptem Angebot auf den internationalen Märkten genannt. Im Zuge dieser Marktentwicklung haben sich die Preise auf dem für die' westeuropäische Produktenversorgung bedeutendsten Markt Rotterdam im Vergleich zum Stand des Vorjahres verdoppelt. Dies mußte sich auch auf das Verbraucherpreisniveau in der Bundesrepublik Deutschland auswirken, da unsere Versorgung zu ca. 40 % durch Produktenimporte erfolgt. Das Ausmaß des Verbraucherpreisanstiegs blieb allerdings nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes mit einem Zuwachs um rund 60 % von 27,— DM pro 100 Liter im März vergangenen Jahres auf 43,— DM pro 100 Liter Mitte März dieses Jahres (ohne Mehrwertsteuer) hinter der Entwicklung auf den internationalen Märkten zurück. Wie bereits in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) — BT-Drucksache 8/2608, Fragen A 131 und 132 — am 8. März 1979 betont wurde, sieht die Bundesregierung in verstärkten Appellen an die Verbraucher, Heizöl sparsam einzusetzen, und der damit zu erwartenden weiteren Begrenzung der Nachfrage die wirksamste Möglichkeit, den Preisauftrieb zu dämpfen. Darüber hinaus wird z. Z. geprüft, ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen mit dem Ziel einer rationelleren und sparsameren Verwendung von Heizöl und damit zur Einschränkung der Nachfrage notwendig und möglich sind. Administrative, auf ein künstliches Niedrighalten der Preise abzielende Eingriffe in den Marktmechanismus stellen kein geeignetes Mittel dar, die Preisentwicklung zu beeinflussen, da sie uns von Heizöleinfuhren abschneiden und zu einer unmittelbaren Gefährdung der Versorgung der Verbraucher führen würden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11959* Anlage 81 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2763 Fragen B 78 und 79): Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Betten etwa im Rahmen der Aktion „Urlaub auf dem Bauernhof" in unserem Lande angeboten werden und wie hoch die durchschnittliche Belegungsquote dieser Betten ist? Sind der Bundesregierung Klagen darüber bekannt, daß in einigen Landstrichen regelrechte „Bettenberge" vorhanden sein sollen, die kaum mehr rentabel vermietet werden können, und wie kann dagegen Abhilfe geschaffen werden? Zu Frage B 78: Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zum derzeitigen Bettenangebot in landwirtschaftlichen Betrieben vor. Aktuelle Angaben hierzu wird erst die Landwirtschaftszählung 1979 erbringen. Die letzte amtliche Statistik stammt aus der Landwirtschaftszählung des Jahres 1971. Danach vermieteten damals insgesamt 23 596 landwirtschaftliche Betriebe Zimmer an Feriengäste. Bei insgesamt 7,1 Millionen Übernachtungen bedeutete dies durchschnittlich 305 Übernachtungen je Betrieb. Da die Zahl der Gästebetten seinerzeit nicht erfragt wurde, läßt sich die damalige durchschnittliche Belegdauer je Gästebett nicht ermitteln. Eine im Auftrag des BML durchgeführte Untersuchung der Bundesforschungsanstalt für Hauswirtschaft hat jedoch für das Jahr 1973 eine durchschnittliche Belegung je Bauernhofbett von 81 Tagen jährlich ergeben. Z. Frage B 79: Der Bundesregierung sind derartige Klagen nicht bekanntgeworden. Es ist allerdings richtig, daß manche Gästebetten auf Bauernhöfen insbesondere außerhalb der Ferienzeit nur unzureichend belegt werden, wobei hier erhebliche regionale Unterschiede (je nach der örtlichen Saisondauer, z. B. Sommer- und Wintersaison) bestehen. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß hier durch gezielte Aktivitäten (partnerschaftliche Zusammenarbeit, Qualitätsverbesserung, gemeinsame Vermarktungsstrategie auf regionaler Ebene) Verbesserungen erzielt werden können. Insbesondere sind neue Urlaubergruppen gezielter anzusprechen. Deshalb fördert mein Haus zusammen mit dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt Baden-Württemberg ein regionales Modellvorhaben „Zentrale Adressen- und Zimmervermittlungsstelle für Urlaub auf dem Bauernhof in Baden-Württemberg". Im Rahmen dieses Modellvorhabens, dem rund 1 000 landwirtschaftliche Betriebe angeschlossen sind, konnten alle bisher unabhängig voneinander agierenden Institutionen durch Gründung eines Vereins zu gemeinsamem Handeln veranlaßt werden. Es wurde eine Vermarktungskonzeption erarbeitet, die Qualität der Gästezimmer und Ferienwohnungen auf Bauernhöfen an bestimmte Mindeststandards herangeführt, die Betriebsleiterfamilien entsprechend fortgebildet, ein gemeinsamer Katalog aufgelegt und eine Zentrale Zimmervermittlung (als Alternative für die Direktvermietung) aufgebaut. Die bisherigen Erfolge bestätigen die Richtigkeit der gemeinsam erarbeiteten Konzeption. Außerdem führt der AID im Auftrag meines Hauses Anfang Mai ein bundeszentrales Seminar zu Fragen der Vermarktung von „Urlaub auf dem Bauernhof" durch. In dessen Verlauf werden Experten des Fremdenverkehrsgewerbes und der Aktion „Urlaub auf dem Bauernhof" Möglichkeiten zur Verbesserung des Angebots und der Auslastung von Gästebetten auf Bauernhöfen erarbeiten und diskutieren. Für die Praktiker werden sich hieraus sicher wertvolle Anregungen für Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Belegungsquote der Gästebetten auf Bauernhöfen ergeben. Anlage 82 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8'2763 Fragen B 80 und 81) : Welche Absichten verfolgt die Bundesregierung mit den fünf Millionen Mark, die im Agraretat 1979 als Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlicher repräsentativer Bedeutung zur Verfügung stehen? Welche konkreten Vorhaben sollen mit diesen Mitteln in welcher Form gefördert werden, und wann ist mit ersten Maßnahmen zu rechnen? Zu Frage B 80: Die Bundesregierung beabsichtigt, mit diesen Mitteln insbesondere die Sicherung solcher hochgefährdeter und schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft zu ermöglichen, die national und international von so herausragender Bedeutung sind, daß ein Engagement des Bundes erforderlich ist. Die Mittel sollen daher insbesondere für den Erwerb und erforderlichenfalls die Gestaltung entsprechender Gebiete eingesetzt werden, die vor allem ohne die Überführung in das Eigentum von Trägern, die dem Naturschutz verpflichtet sind, nicht nachhaltig wirksam gesichert werden können. Die Bundesregierung übernimmt keine langfristig verpflichtenden Folgekosten, wie z. B. laufende Unterhaltungs- und Sicherungskosten, Kosten für die Verwaltung, Überwachung u. ä. Zu Frage B 81: Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich konkrete Vorhaben nicht nennen möchte, da sich die Veröffentlichung derartiger Absichten hinderlich auf die Verwirklichung der einzelnen Vorhaben auswirken dürfte. Zur Zeit werden jedoch verschiedene Vorhaben in Zusammenarbeit mit den Länderverwaltungen geprüft. Langfristig soll sich die Förderung auf folgende Vorhabengruppen konzentrieren, wobei die Reihenfolge auch eine gewisse Rangfolge ist: a) Erhaltung und Sicherung von für die Bundesrepublik Deutschland einzigartigen, ohne aktuelle Hilfsmaßnahmen von der Vernichtung bedrohten natürlichen oder noch naturnahen Lebensräumen 11960* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 (Biotopen). Dabei wird das einzelne Projekt in einem systematischen Zusammenhang als Ausprägung eines bestimmten Biotops gesehen. Bestehende nationale und internationale Klassifizierungen, wie Feuchtgebiete internationaler Bedeutung, Nationalpark-Würdigkeit oder Auszeichnung mit dem Diplom des Europarates werden berücksichtigt. b) Renaturierung, Schaffung und Sicherung neuer, im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege hochwertiger Landschaften verschiedener Art und Funktion in Gebieten, die durch massive Zivilisationseinflüsse geschädigt sind. Die Errichtung eines Systems derartiger Modellandschaften („Natur aus zweiter Hand") ist für die Bundesrepublik Deutschland als zivilisationsgeprägtem Land von besonderer Bedeutung. c) Ausbau von gesamtstaatlich bedeutsamen, insbesondere grenzüberschreitenden Naturparken und Erholungslandschaften mit dem Ziel der Völkerverständigung. Die Rangfolge der Gruppen ist fachlich bedingt. Die Bundesrepublik Deutschland besitzt nur noch Reste natürlicher oder naturnaher Landschaften und Lebensräume, deren weitere Gefährdung bedenklich zunimmt. Die einzelnen Vorhaben sollen so ausgewählt werden, daß sowohl jedes für sich genommen die a. a. O. genannten Kriterien erfüllt als auch langfristig die Gesamtheit der Vorhaben gesamtstaatlich repräsentativen Charakter ausweist. Die ersten Vorhaben dürften im Sommer dieses Jahres begonnen werden. Die Verwirklichung eines jeden Vorhabens sollte nicht länger als drei bis vier Jahre in Anspruch nehmen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny- Glotz (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 82 und 83) : Ist es richtig, daß das obere Viertel der Vollerwerbsbetriebe in der Landwirtschaft, d. h. 101 125 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Wein-, Obst-, Gemüse- und Gartenbaues sowie der Teichwirtschaft, im Wirtschaftsjahr 1977/78 insgesamt rund 10 Milliarden DM landwirtschaftliches Reineinkommen erwirtschaftet haben, und wieviel DM Reineinkommen haben im gleichen Zeitraum die übrigen 880 000 Betriebe ab 0,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche insgesamt erwirtschaftet? Ist es richtig, daß eine Familienarbeitskraft im oberen Viertel der Vollerwerbsbetriebe mehr als 55 000 DM Reineinkommen jährlich erwirtschaftete, und wieviel DM Reineinkommen erwirtschaftete im Durchschnitt aller 880 000 Betriebe eine landwirtschaftliche Familienarbeitskraft jährlich? Die Einkommensergebnisse der landwirtschaftlichen Testbetriebe beziehen sich auf den Betriebsbereich Landwirtschaft. Dieser umfaßt die landwirtschaftlichen Betriebe im engeren Sinne einschließlich der Dauerkulturbetriebe mit Obst-, Wein- und Hopfenanbau, nicht dagegen die Gartenbau- und Forstbetriebe. Buchführungsergebnisse liegen außerdem bei Nebenerwerbsbetrieben nur ab 5 000 DM Standardbetriebseinkommen vor. Insofern ist die von Ihnen gewünschte vollständige Ermittlung des Reineinkommens für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe anhand von Buchführungsergebnissen nicht möglich. Die von Ihnen genannte Zahl von 10 Milliarden DM Reineinkommen für das obere Viertel der landwirtschaftlichen Vollererwerbsbetriebe ist mit Sicherheit überhöht. Richtig ist, daß im einkommensstärksten Viertel der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe 1977/78 durchschnittlich ein Reineinkommen von 55 062 DM je Familien-AK, das entspricht 66 405 DM je Betrieb, erwirtschaftet wurde. Bei rund 100 000 Betrieben ergibt dies insgesamt ein Reineinkommen von ca. 6,6 Milliarden DM. Im Durchschnitt aller landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe betrug 1977/78 das Reineinkommen je Familien-AK 24 084 DM, in den Zuerwerbsbetrieben 18 353 DM. In den Nebenerwerbsbetrieben hat das Reineinkommen definitionsgemäß nur eine untergeordnete Bedeutung. Es betrug im letzten Wirtschaftsjahr 2 958 DM je Familie. Dabei wurde das Reineinkommen der kleinen Nebenerwerbsbetriebe unter 5 000 DM StBE aus Angaben der amtlichen Agrarberichterstattung geschätzt. Ein Bezug auf die Familien-AK ist nicht möglich, da die entsprechenden statistischen Angaben nicht vorliegen. Die geringeren Reineinkommen je Familien-AK in den Zu- und Nebenerwerbsbetrieben resultieren neben den betrieblichen Gegebenheiten wesentlich aus den in der Regel übergeordneten außerbetrieblichen Erwerbstätigkeiten. Entscheidend ist für diese Betriebe das Gesamteinkommen, das in vielen Fällen, wie der Agrarbericht ausweist, höher ist als in kleineren Vollerwerbsbetrieben. Anlage 84 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/2763 Fragen B 84 und 85) : Welche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich gedenkt die Bundesregierung mit jenen 20 Millionen DM zu fördern, die erstmals in diesem Haushalt zur Verfügung stehen? Wann ist mit ersten konkreten Maßnahmen auf diesem Gebiet zu rechnen, und worauf sollen sich diese erstrecken? Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien vom 14. Februar 1979, die im Bundesanzeiger Nr. 39 vom 24. Februar 1979 veröffentlicht sind. Schwerpunkte der Gewährung von Zuwendungen für Investitionen sind danach Naturschutz und Landschaftspflege; Verringerung von Schadstoffbelastungen in tierischen und pflanzlichen Produkten; Gewässerschutz im ländlichen Raum und beim Ernährungsgewerbe einschließlich landwirtschaftliche Schlammverwertung; landschaftsökologische Vorhaben im Zusammenhang mit wasserwirtschaftlichen Vorhaben; Einführung neuartiger Techniken der Energieeinsparung und umweltfreundlichen Energiegewinnung in der agrarwirtschaftlichen Praxis sowie andere Vorhaben, die dem Umwelt- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11961* programm der Bundesregierung zuzuordnen sind und für die BML zuständig ist. Anträge für die Gewährung einer Zuwendung für konkrete Maßnahme liegen für die Mehrzahl der Schwerpunktbereiche vor. Sie werden den an sie zu stellenden Anforderungen in sehr unterschiedlicher Weise gerecht. Eine erste Beurteilung vergabereifer Projekte ist für Anfang Mai geplant. Erst nach dieser Beurteilung ist die Erstellung einer Liste über die zur Förderung vorgeschlagenen Projekte möglich. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 86) : Inwieweit haben sich die Wettbewerbsbedingungen der deutschen Geflügelwirtschaft in der EG verschlechtert, und was hat die Bundesregierung bisher unternommen, daß die Wettbewerbsvorteile in anderen EG-Ländern — insbesondere aber in den Niederlanden — beseitigt werden? Die Annahme, daß sich die Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Geflügelwirtschaft innerhalb der EG verschlechtert hätten, kann ich zumindest generell nicht bestätigen. Das gilt auch im Hinblick auf die Situation in den Niederlanden und die Auswirkungen des dort geltenden Investitionsberechnungsgesetzes (WIR) zugunsten der niederländischen Schlachtgeflügel- und Eierproduktion. Hinsichtlich der Ausgestaltung und Konsequenzen dieses Gesetzes darf ich auf die ausführliche Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ritz, Kiechle, Susset, Dr. Dollinger und andere und Fraktion der CDU/CSU vom 13. Februar 1979 — Bundestagsdrucksache 8/2567 — verweisen. In dieser Antwort ist bereits ausgeführt, daß gerade im Bereich der Mastproduktion, also auch der Geflügelmast, die, nach dem WIR denkbaren Investitionsprämien für Tiere wegen der Prämienrückzahlungspflicht im Falle der Veräußerung ohne praktische Bedeutung sind. Lediglich im Bereich der Eierproduktion entstehen den Betrieben gewisse Vergünstigungen, da für Legehennen die Prämienrückzahlung im Fall der Weiterveräußerung wegen des Wertverlustes zumindest teilweise entfällt. Die Bundesregierung hat gerade im Hinblick auf die vorgenannten Vorteile des WIR für die niederländischen Legehennenhalter wiederholt bei der niederländischen Regierung wie auch bei der Kommission der EG auf die Notwendigkeit einer entsprechenden Abänderung des WIR hingewiesen. Diese Bemühungen sind bislang ohne Erfolg geblieben. Insbesondere hat die Bundesregierung mehrfach bei der Kommission der EG um eine Stellungnahme zur Frage der Vereinbarkeit des WIR mit dem Gemeinschaftsrecht nachgesucht. Eine Entscheidung der Kommission steht noch aus. Die Bundesregierung wird in dieser Angelegenheit weiterhin ihre Vorstellungen bei der Kommission vortragen und auf eine Beseitigung der nachteiligen Auswirkungen des WIR im Bereich der Legehennenhaltung hinwirken. Ungeachtet dessen weise ich jedoch unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der obengenannten Antwort der Bundesregierung vom 13. Februar 1979 nochmals darauf hin, daß die rechtlichen Möglichkeiten auf eine Abänderung des WIR Einfluß zu nehmen, sehr begrenzt sind, da das WIR als Bestandteil des allgemeinen niederländischen Steuersystems sich grundsätzlich einer rechtlichen Beurteilung nach Beihilfegesichtspunkten entzieht. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 87) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im einzelnen und kurzfristig zu ergreifen, um die Situation der bäuerlichen Geflügelmäster angesichts der teilweise massiven Wettbewerbsverzerrungen im EG-Raum auf Grund der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden steuerlichen Bestimmungen und der daraus resultierenden Ausweitung der gewerblichen Mast zu verbessern? In der Bundesrepublik Deutschland besteht vor allem mit der Vorschrift des § 51 des Bewertungsgesetzes, der die steuerliche Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung regelt, ein Instrument zum Schutze der bäuerlichen Veredelungswirtschaft. Diese Regelung wirkt nach wie vor einer stärkeren Ausweitung der gewerblichen Mast entgegen. Nach den meinem Hause vorliegenden Unterlagen unterwirft von den übrigen EG-Staaten lediglich Luxemburg die Tierhaltung einem so umfassenden steuerlichen Abgrenzungssystem wie die Bundesrepublik Deutschland. In Frankreich, Belgien, Irland und Italien gibt es keine ins Gewicht fallenden, in Dänemark, Großbritannien und den Niederlanden überhaupt keine Unterschiede in der steuerlichen Behandlung zwischen bäuerlicher und gewerblicher Tierhaltung. Ein Vergleich der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden mit den in den übrigen Mitgliedstaaten der EG geltenden steuerlichen Regelungen läßt keine massiven Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen bäuerlichen Geflügelmast erkennen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, zugunsten der deutschen Geflügelmast kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 90 und 91) : Kann die Bundesregierung sagen, wie viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland in den übrigen Ländern der Europäischen Gemeinschaften arbeiten und wie viele insgesamt in diesen Ländern ihren Wohnsitz haben? Ergreift die Bundesregierung angesichts der Bedeutung dieser Personen für die europäische Integration Maßnahmen für eine planmäßige, über das übliche Maß hinausgehende, Betreuung der Familien in Zusammenarbeit mit den Regierungen der Partnerländer? 11962* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Zu der Zahl der deutschen Arbeitnehmer und der deutschen Wohnbevölkerung in den übrigen Staaten der Europäischen Gemeinschaften gebe ich Ihnen die nachstehende Übersicht, die auf Ergebnissen der Arbeitskräftestichprobe des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften beruht. Land 1977 Arbeitnehmer Bevölkerung Belgien 18 000 7 000 Dänemark 9 000 5 000 Frankreich 27 000 12 000 Großbritannien 32 000 19 000 Irland *) — — Italien 5 000 — *) Luxemburg 8 000 3 000 Niederlande 47 000 16 000 *) keine Angaben Arbeitnehmer aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegen wegen der Freizügigkeit in der Gemeinschaft keinen Beschränkungen auf dem Arbeitsmarkt in anderen Mitgliedstaaten. Sie und ihre Familienangehörigen genießen grundsätzlich den gleichen Schutz wie die Staatsangehörigen der Aufnahmeländer. Eine Notwendigkeit für eine planmäßige, über das übliche Maß hinausgehende Betreuung, wie sie vor allem durch die deutschen Auslandsvertretungen gewährleistet ist, hat sich bislang nicht gezeigt. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schrift- liche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 92) : Ist der Bundesrepublik der Versuch des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums, durch Bezuschussung von zusätzlich geschaffenen, sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsplätzen die Neigung der Wirtschaft zur verstärkten Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen für Frauen zu verstärken, bekannt, und wäre die Bundesregierung bereit, bei positiver Beurteilung ein ähnliches Modell auf Bundesebene durchzuführen? Die Modellförderung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeitsplätze durch das Land Rheinland-Pfalz ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung ist allerdings der Auffassung, daß bei einer Förderung von Teilzeitarbeitsplätzen eine Beeinträchtigung von Vollzeitarbeitsplätzen vermieden werden muß. Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn — wie es das Programm von Rheinland-Pfalz vorsieht — eine Förderung auch dann möglich ist, wenn ohnehin freiwerdende Vollzeitarbeitsplätze mit Teilzeitkräften besetzt werden. Die Erschließung neuer Beschäftigungsfelder für Teilzeitarbeit ist nach unserer Auffassung der erfolgversprechendere Weg, um zusätzliche Teilzeitarbeitsmöglichkeiten ohne Diskriminierung von Vollzeitarbeit zu erschließen. Hierbei kommt dem weiteren Ausbau der sozialen Dienste eine besondere Rolle zu. Die Beschäftigungsmöglichkeiten in diesem Bereich kommen den Wünschen und Möglichkeiten von teilzeitarbeitsuchenden Frauen in besonderer Weise entgegen. Die Bundesregierung hat zugesagt, im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf eines 5. Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes zu prüfen, wie die Förderungsmittel des Arbeitsförderungsgesetzes hier noch gezielter eingesetzt werden können. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 93) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Zeiten eines sogenannten automatischen Arrestes, der sich vielfach an eine Kriegsgefangenschaft anschloß, als Ersatzzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anzuerkennen? Ich habe gewisses Verständnis dafür, daß Personen, die sich nach Beendigung des zweiten Weltkrieges im sog. automatischen Arrest befunden haben, es als einen Nachteil empfinden, daß ihnen diese Zeit bei der Berechnung einer Rente aus der Rentenversicherung nicht besonders angerechnet wird. Gleichwohl hat die Bundesregierung einerseits aus finanziellen, andererseits aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen Bedenken, eine dem Anliegen dieser Personen entsprechende Gesetzesänderung vorzuschlagen. Durch die geltende Vorschriften der Rentengesetze werden nur die typischen Sachverhalte, durch die die Versicherten infolge Kriegs- und Nachkriegsereignissen an der Beitragsentrichtung verhindert sein konnten, erfaßt, und zwar in der Weise, daß den Versicherten aus ihnen hinsichtlich der Höhe der Rente grundsätzlich keine Nachteile erwachsen. Beim Erlaß der geltenden Regelung war sich der Gesetzgeber im klaren, daß es nicht Aufgabe der Rentenversicherung sein kann, alle Schäden, die der einzelne infolge ,Kriegs- und Nachkriegsereignissen erleiden konnte, in der Rentenversicherung auszugleichen. Er war sich darüber hinaus auch der verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten bewußt, die mit Regelungen verbunden wären, die eine möglichst große Individualgerechtigkeit zum Ziele haben würden. Schon der Gesetzgeber des Jahres 1957 hat daher zum Ausgleich von Härten eine sogenannte Ausfallzeitenpauschale eingeführt, die für vor dem 1. Januar 1957 liegende Zeiten gilt. Diese Pauschale ist durch das Rentenversicherungs-Änderungsgesetz von 1965 erheblich verbessert worden. Auf Grund dieser Regelung werden auch die Zeiten des sogenannten automatischen Arrests, die nicht im Katalog der Ersatzzeiten aufgeführt sind, jedenfalls zu einem gewissen Teil berücksichtigt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11963* Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 94 und 95) : Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtigen Schwierigkeiten, die sich insbesondere aus den Änderungen der Reichsversicherungsordnung in den §§ 1305 bzw. 1307 im Rahmen des Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes in bezug auf die Durchführung von Maßnahmen der Kurvorsorge für Kinder und Kinderheilverfahren, die sich über einen längeren Zeitraum erstrekken, ergeben? In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß auch zukünftig in ausreichendem Umfang derartige Maßnahmen im Interesse der gesundheitsgefährdeten Kinder durchgeführt werden können? Die von Ihnen angesprochene Regelung in § 1307 RVO wurde durch den Vermittlungsausschuß vorgeschlagen. Sie steht im Zusammenhang mit der durch das Rehabilitationsangleichungsgesetz vorgenommenen Zuständigkeitsverlagerung u. a. für Kinderkuren auf die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die nach geltendem Recht am 1. Januar 1981 wirksam werden soll. Der Neufassung des § 1307 RVO liegt die Absicht zugrunde, die zusätzlichen Leistungen, die die Rentenversicherungsträger nach den §§ 1305 und 1306 RVO auch an nicht in der Rentenversicherung versicherte Angehörige der Versicherten erbringen können, in ein angemessenes Verhältnis zu den als Regelleistung erbrachten Rehabilitationsleistungen zu bringen. Zu diesen zusätzlichen Leistungen gehören auch Kinderheilbehandlungen und Zuschüsse zu Kindererholungskuren. Über Art und Umfang dieser Maßnahmen bestimmen die Rentenversicherungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Kinderheilbehandlung, die von den Rentenversicherungsträgern nach einheitlichen Richtlinien gewährt wird, entspricht einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme. Mir ist nicht bekannt, daß bei der Durchführung dieser Maßnahmen Schwierigkeiten aufgetreten sind. Bei der Bezuschussung von Kindererholungskuren sind bei einzelnen Landesversicherungsanstalten Finanzengpässe aufgetreten. Allerdings haben die meisten Rentenversicherungsträger Zuschüsse zu Kindererholungskuren auch schon vor Inkrafttreten des 20. Rentenanpassungsgesetzes nicht gewährt. Wenn Landesversicherungsanstalten, die hierfür Mittel aufgewendet haben, diese Förderung nunmehr einschränken, so gleichen sie sich hierbei der Verfahrensweise der Mehrzahl der Rentenversicherungsträger an. Abgesehen davon, daß der bisherige durchschnittliche Zuschußbetrag der Rentenversicherungsträger von regelmäßig 2,50 DM pro Tag und Kind so gering ist, daß eine Einschränkung dieser Förderung nicht allein Ursache für die aufgetretenen Schwierigkeiten der von anderen Stellen durchgeführten Kindererholungskuren sein kann, besteht eine Verpflichtung zur Bezuschussung bestimmter Maßnahmen oder Einrichtungen nicht. Es muß den Rentenversicherungsträgern überlassen bleiben, Maßnahmen für Kinder ggf. stärker in Form von Kinderheilbehandlungen durchzuführen. Welche Prioritäten die Rentenversicherungsträger für die Verwendung der ihnen für diese Zwecke zur Verfügung stehenden Mittel setzen, muß ihnen überlassen bleiben. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, . auf die Förderung Einfluß zu nehmen. Durch die mit dem Rehabilitations-Angleichungsgesetz (RehaAnglG) vom 7. August 1974 bereits erwähnte Zuständigkeitsabgrenzung zwischen gesetzlicher Renten- und Krankenversicherung für die Durchführung u. a. von Kinderheilbehandlungen und Kindererholungskuren wurde eine Doppelzuständigkeit von Renten- und Krankenversicherung zur Vermeidung von Doppelansprüchen beseitigt. Die Rentenversicherungsträger können auf Grund einer Übergangsregelung in § 41 RehaAnglG die o. g. Maßnahmen noch bis zum 31. Dezember 1980 durchführen. Diese Frist sollte überprüft werden, falls in einzelnen Gebieten weiterhin ein Bedürfnis für die Beibehaltung der von den Rentenversicherungsträgern gewährten Leistungen besteht. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage B 96) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 10. Oktober 1978 besonders für Urlauber, deren Verlegung in das Heimatland medizinisch angezeigt wird, nicht zu verantwortende Nachteile entstehen, und wenn ja, welche gesetzlichen Möglichkeiten werden in Erwägung gezogen, um die Finanzierung medizinisch dringender Repatriierungsflüge über die gesetzlichen Krankenversicherungen in Zukunft wieder zu ermöglichen? Die Bundesregierung ist wie das Bundessozialgericht der Meinung, daß die Kosten des Rücktransports, der durch Erkrankung während des Urlaubs erforderlich wird, zu den Urlaubsaufwendungen des einzelnen gehören und nicht den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebürdet werden können. In der Urteilsbegründung weist das Bundessozialgericht bereits darauf hin, daß es nicht gerechtfertigt wäre, die Aufwendungen für kostspielige Rücktransporte erkrankter Urlauber von der gesetzlichen Krankenversicherung tragen zu lassen, weil dann auch die Versicherten mit derartigen Kosten belastet würden, die sich keine weiten Urlaubsreisen leisten können. Die durch einen Urlaub zusätzlich entstehenden Risiken gehören in den Verantwortungsbereich des einzelnen, der dafür entsprechende Eigenvorsorge treffen muß. Es ist dem einzelnen durchaus zuzumuten, für die Dauer des Urlaubs eine entsprechende Versicherung abzuschließen und die dafür zu zahlende Prämie, die im Vergleich zu seinen Urlaubsaufwendungen unbeträchtlich ist, selbst zu tragen. Eine Änderung des Krankenversicherungsrechts wird daher nicht in Erwägung gezogen. Ich halte es allerdings für wichtig, daß eine umfassende Aufklärung über die Auswirkungen einer im Urlaub eintretenden Krankheit stattfindet. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts habe ich deshalb bereits zum Anlaß genommen, die Krankenkassen zu bitten, die Versicherten über ihren während des Urlaubs bestehenden Versicherungsschutz 11964* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 aufzuklären und sie auf die Möglichkeit des Abschlusses zusätzlicher Versicherungen hinzuweisen. Wie mir mitgeteilt wurde, geben die Krankenkassen in ihren Informationsschriften entsprechende Hinweise. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage B 97): Trifft die Klage des Batteriefeldwebels — Hauptfeldwebel Walter Hastreiter — über die elektronische Datenverarbeitung (siehe auch bw-aktuell vom 16. März 1979) und die damit verbundene Mehrbelastung zu, und wenn ja, was gedenkt der Bundesverteidigungsminister zur Verwaltungsvereinfachung in diesem Bereich zu tun? Zielsetzung der Anwendung der Elektronischen Datenverarbeitung (EDV) in der Personalführung und -bearbeitung ist es, für alle Ebenen und für unterschiedlichste Zweckbestimmungen die erforderlichen Personalinformationen zu beschaffen, Entscheidungshilfen in einer dem jeweiligen Problem möglichst angepaßten Form zur Verfügung zu stellen und Verwaltungsvorgänge, die sich dafür eignen, von der manuellen Bearbeitung auf die EDV zu verlagern. Die Nutzung der Informationen erfolgt sowohl im Ministerium als auch hinab bis zu den Kompanien. Voraussetzung für die Informationsversorgung ist ein umfangreiches personelles Meldewesen, an dem als unterste meldende Stellen auch die Einheiten beteiligt sein müssen, da ein Teil der Meldungen nur aus diesem Bereich zufließen kann. Ein Gefühl der Belastung mag dabei nicht auszuschließen sein, wenn die Einheit z. B. keinen unmittelbaren Nutzen für sich aus der von ihr abzugebenden Meldung abzuleiten vermag. Eine Einschränkung des Meldewesens würde das System der EDV-Anwendung zur Wirkungslosigkeit verurteilen und ist bei der breiten Anwendung der EDV in der Personalführung nicht vorstellbar. Bezüglich der Führung der Personalunterlagen — sie stellt nur einen Teilausschnitt des gesamten Anwendungsspektrums dar — war es bisher noch nicht möglich, bestimmte Bearbeitungsgänge, wie etwa die Führung einer Personalkarteikarte, maschinell zu unterstützen. Die Voraussetzungen für einen solchen Schritt werden z. Z. geschaffen. Jedoch unterstützt die EDV die Personalführung und -bearbeitung auf allen Ebenen durch eine Vielzahl von entweder periodisch erstellten oder mittels Datenstationen je nach Bedarf gefertigten Tabellen (Zahlenzusammenstellungen) oder Listen (namentliche Aufstellungen) oder den Ausdruck von Verfügungen, Bescheinigungen u. a. m. Einem möglicherweise als Belastung empfundenen personellen Meldewesen steht daher wiederum eine Entlastung gegenüber dadurch,' daß früher erforderliche Meldungen anderer Art, z. B. zahlenmäßige Zusammenstellungen, entfallen sind und Verwaltungsvorgänge wie das Schreiben von Verfügungen oder Bescheinigungen in beträchtlichem Umfang von der EDV übernommen wurden. Diese Entlastung gilt auch für den Bereich der Einheiten. Die Fortentwicklung der Anwendung der EDV auf diesem Gebiet wird weitere Unterstützungsmöglichkeiten erbringen. Die Wirkungsmöglichkeit eines solchen EDV-Systems bleibt aber entscheidend abhängig von der Güte des personellen Meldewesens. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 98 und 99) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Berufs- und Zeitsoldaten Unzufriedenheit über die truppenärztliche Versorgung herrscht, weil durch den fortdauernden Wechsel der Truppenärzte, insbesondere in den ländlichen Standorten, sich kein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt entwickeln kann? Ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung herbeizuführen und gegebenenfalls die freie Arztwahl für Berufs- und Zeitsoldaten vorzusehen? Zu Frage B 98: Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei einigen Berufs- und Zeitsoldaten, gerade in kleineren Standorten, eine gewisse Unzufriedenheit über die truppenärztliche Betreuung wegen zu häufigen Arztwechsels besteht. Die Ursache für dieses Problem ist in dem seit Jahren bestehenden Mangel an längerdienenden Sanitätsoffizieren zu suchen. Einem Soll von 1 907 Ärzten (Berufs- und Zeitsoldaten) steht z. Z. ein Ist von 655 Berufssoldaten und 255 Zeitsoldaten mit Verpflichtungszeiten zwischen 3-15 Jahren gegenüber. Gegenwärtig wird dieses Fehl durch den Einsatz von Sanitätsoffizieren im Grundwehrdienst, die durchschnittlich nur 12 Monate der Truppe zur Verfügung stehen, überbrückt. Dieser relativ häufige Arztwechsel verhindert jedoch nicht zwangsläufig die Bildung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient; vielmehr wird ein solches in erster Linie durch die Persönlichkeit des Arztes hergestellt. Zu Frage B 99: Die Bundesregierung ist seit längerem bestrebt, durch. geeignete Maßnahmen eine Änderung herbeizuführen. So wurde inzwischen die Möglichkeit geschaffen, Anwärter für die Laufbahn der Sanitätsoffiziere einzustellen. Danach werden geeignete Abiturienten im Status eines Soldaten auf Zeit unter Gewährung eines Ausbildungsgeldes zum Studium der Heilberufe beurlaubt. Der Studienplatz wird ihnen in der Regel aus dem Kontingent der Bundeswehr auf Grund des Staatsvertrages der Länder über die Vergabe von Studienplätzen zur Verfügung gestellt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11965* Als Gegenleistung verpflichten sich diese Sanitätsoffizieranwärter, der Bundeswehr nach, Erlangung der Approbation für den Rest ihrer zunächst auf insgesamt 15 Jahre festgesetzten Dienstzeit als Sanitätsoffiziere zur Verfügung zu stehen. Das sind nach Absolvierung des Regelstudiums im allgemeinen 8 Jahre. Davon ist eine mindestens dreijährige Verwendung als Truppenarzt vorgesehen. Bei weiterer Bewährung ist die Übernahme als Berufssoldat möglich. Die Bundeswehr erwartet, daß ab 1980 von den zum Medizinstudium beurlaubten Sanitätsoffizieranwärtern jährlich etwa 80-100 zum Sanitätsoffizier ernannt werden können. Damit dürfte, sich die derzeit angespannte Personalsituation bald spürbar verbessern, so daß etwa ab Mitte der 80er Jahre im truppenärztlichen Bereich überwiegend längerdienende Sanitätsoffiziere eingesetzt werden. Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit der vom Bundesminister der Verteidigung angeordneten Einrichtung von Bundeswehrsanitätszentren eine Verbesserung des truppenärztlichen Dienstes insofern erreicht werden können, als dort die jungen Ärzte im Grundwehrdienst durch ältere und erfahrene Sanitätsoffiziere fachlich beraten und angeleitet werden. Aus den dargelegten Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, die freie Arztwahl für Berufssoldaten auf Zeit einzuführen. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 100, 101 und 102) : Ist die Bundesregierung grundsätzlich dazu bereit und welche Wege scheinen ihr geeignet zu sein, das Umweltbewußtsein unserer Soldaten zu stärken, damit zum Beispiel das Wald- und Naherholungsgebiet Koblenz-Schmittenhöhe außerhalb der Flächen intensiver Nutzung durch die übende Truppe den Koblenzer Bürgern• in einem pfleglichen Zustand erhalten bleibt? Ist die Bundesregierung auch in Zukunft bereit, in vom Standortältesten organisierten Sonderaktionen der Truppe die Waldflächen des Truppenübungsplatzes in einen ordnungsgemäßen Zustand bringen zu lassen? Wäre die Bundesregierung auch gegebenenfalls bereit, Umweltschutztruppen aus Zivildienstleistenden zu bilden, um mit diesen die von den übenden Truppenteilen belasteten Flächen der Erholungswälder um bzw. auf unseren Übungsplätzen im Hinblick auf deren Sozialfunktion instandsetzen zu lassen? Zu Frage B 100: Die Bundesregierung bemüht sich seit langem und nachdrücklich, Verständnis für die Belange des Umweltschutzes in der Bundeswehr zu wecken und zu bestärken. In diesem Rahmen sind Plakataktionen, die Herstellung und Verteilung von Broschüren und die Aufnahme der Thematik Umweltschutz in die verschiedenen Ausbildungsgänge ebenso zu nennen wie Aufklärungsarbeit durch Filme und besondere Belehrungen vor Übungen (einschließlich der Verteilung von Merkblättern). Die Geländebetreuungsstelle der Standortverwaltung Koblenz hält den Truppenübungsplatz Schmittenhöhe instand. Acht Arbeiter, ein Raupen- und neun Unimog-Fahrer sind in ca. 60 % ihrer Arbeitszeit hiermit beschäftigt. Die genannte Stelle ist auch für die Sauberhaltung des Platzes zuständig; dies gilt auch für die Bereiche, die nicht intensiv durch die übende Truppe genutzt werden. Die Geländebetreuung ist nicht ohne Mithilfe der Truppe möglich. Deshalb organisiert der Standortälteste jährlich eine besondere Säuberung durch die örtlichen Truppenteile, die sich auf den gesamten Übungsplatz erstreckt und auch die Abfälle umfaßt, die nicht von der Bundeswehr herrühren. Für 1979 ist diese Aktion bereits abgeschlossen. Zu Frage B 101: Selbstverständlich wird auch in Zukunft jährlich diese Sonderaktion durchgeführt werden. Weitere zusätzliche Aktionen sind nur dann möglich, wenn die dienstlichen Belange es zulassen. Zu Frage B 102: Die Übungsplätze der Bundeswehr einschließlich der Wälder werden von der Bundeswehrverwaltung, und zwar — wie bereits erwähnt — von den Geländebetreuungsstellen der Standortverwaltungen instand gesetzt. Instandsetzungsmaßnahmen außerhalb der Übungsplätze nach Manövern und Übungen werden von den Waldbesitzern selbst durchgeführt. Die Kosten werden den Geschädigten ersetzt. Schäden kleineren Umfangs, z. B. durch Schanzarbeiten, werden von der Truppe behoben. Sie beseitigt auch ihre Abfälle. Auf Grund dieser Regelungen wurde kein Bedarf an zusätzlicher Instandsetzungskapazität bekannt. Sollte dies einmal der Fall sein, wird im Bereich der Bundeswehr entsprechende Vorsorge getroffen. Ein Einsatz von Zivildienstleistenden kommt dabei nicht in Betracht, da das Zivildienstgesetz im Einklang mit Art. 12 a Abs. 2, Satz 3 Grundgesetz einen Dienst im Zusammenhang mit Verbänden der Streitkräfte nicht vorsieht. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, daß Gemeinden, Kreise oder andere Institutionen, zu deren Aufgaben die Instandhaltung von Erholungsgebieten gehört, sich als Beschäftigungsstelle des Zivildienstes im Bereich des Umweltschutzes anerkennen lassen, um Zivildienstleistenden, die sich dazu bereit erklären, für diese Aufgaben einzusetzen. Die Entscheidung darüber, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, liegt bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft oder Vereinigung. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 103) : 11966* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, die Einführung „korallroter Barette" unter dem Aspekt der vielseitigen Verwendungsmöglichkeit, d. h. auch bei Ubungen usw., zu überdenken, um damit auch die Grundsätze der „Tarnung" sicherzustellen und die Träger dieser Kopfbedeckungen nicht von vornherein als Soldaten zu gefährden? Das Barett gehört zur sog. Friedenszusatzausstattung und wird im Heer nach ZDv 37/10 „Anzugordnung für die Bundeswehr" zum Dienst und Ausgehanzug getragen. Dafür entfallen in Zukunft die Schirmmütze und das graue Schiffchen. Darüber hinaus ist es dem dienstansetzenden Vorgesetzten überlassen, das Barett auch zum Kampfanzug (in Zukunft Feldanzug) im täglichen Dienst zu befehlen. Bei Übungen oder im Verteidigungsfall trägt der Heeressoldat dagegen — je nach Art seines Einsatzes — den Stahlhelm, das Moleskinschiffchen, die Feldmütze, oliv (GebDiv) oder die Wintermütze. Zusätzlich gehört zum Ausstattungssoll von Besatzungen gepanzerter Fahrzeuge eine Panzerschutzmütze. Das Barett ist auch in Zukunft kein Ersatz der für diese Fälle konzipierten Kopfbedeckungen. Die Bedenken, das „korallenrote" Barett könne bei Übungen die Grundsätze der Tarnung unterlaufen oder von vornherein die Soldaten gefährden, ergeben sich daher nicht. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 104 und 105) : Wie beurteilt die Bundesregierung die sportmedizinische Betreuung für die Angehörigen der Sportfördergruppen und Sportlehrkompanien der Bundeswehr, und in welcher Form ist auch eine angemessene sportmedizinische Betreuung für den allgemeinen Breiten- und Freizeitsport der Angehörigen der Bundeswehr sichergestellt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr, den Sportvereinen und Verbänden sowie dem Deutschen Sportärztebund auch für das ärztliche Personal der Bundeswehr und die sportmedizinische Betreuung der Bundeswehrsportler von erheblicher Bedeutung ist, und wie ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung eine derartige Zusammenarbeit gewährleistet? Die sportmedizinische Betreuung der Soldaten der Bundeswehr bei dienstlichem und außerdienstlichem Sport obliegt seit jeher den Truppenärzten, die im Einweisungslehrgang an der Sanitätsakademie der Bundeswehr auf ihre Aufgabe vorbereitet werden und soweit Bedarf und Interesse besteht, in jährlich stattfindenden Lehrgängen an der Sportschule der Bundeswehr weitergebildet werden. Zur eigenen Fortbildung steht jedem Truppenarzt in seiner Handbücherei eine Anzahl von Vorschriften und Fachbücher zur Verfügung. Spitzensportler, die in der Bundeswehr Dienst tun, gehören zum einen Teil den zwei Sportlehrkompanien der Sportschule der Bundeswehr in Sonthofen und Warendorf an und werden dann von der dortigen Abteilung Sportmedizin betreut, zum anderen Teil sind sie in insgesamt 17 Sportfördergruppen bei Bataillonen oder vergleichbaren Verbänden/Einheiten der Teilstreitkräfte zusammengefaßt. Soweit sie den A-, B- und C-Kadern der Sportverbände angehören, übernehmen diese auch die sportmedizinische Betreuung. Die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den zivilen Sportverbänden und Sportvereinen wird als gut angesehen. Im sportärztlichen Bereich wirken zwei namhafte Hochschullehrer beratend im Wissenschaftlichen Beirat für das Sanitäts- und Gesundheitswesen der Bundeswehr beim Bundesminister der Verteidigung mit. Außerdem soll die Abteilung Sportmedizin der Sportschule der Bundeswehr personell und materiell in die Lage versetzt werden, in Anlage und apparativer Ausstattung die Forderungen des Bundesausschusses zur Förderung des Leistungssports (BE-L) für lizenzierte sportärztliche Untersuchungsstellen zu erfüllen, um die Beteiligung am standardisierten Untersuchungssystem für Spitzensportler der A-, B- und C-Kader sicherzustellen und dadurch die Zusammenarbeit mit dem zivilen Bereich noch weiter zu verbessern. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 106 und 107): Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesmarine zwölf neue Kampfhubschrauber vom Typ „Sea Lynx MK II" für 287,6 Millionen DM in England gekauft hat? Wenn ja, wann hat die Bundesmarine entsprechende Kaufverträge abgeschlossen? Die von Ihnen angesprochenen Pressemeldungen, daß die Bundesregierung die Bordhubschrauber bereits gekauft hat, sind unrichtig. Da vor der endgültigen Entscheidung zur Auswahl des Bordhubschraubertyps noch die mündliche Unterrichtung der zuständigen parlamentarischen Ausschüsse aussteht, sind bisher lediglich unverbindliche Vertragsvorgespräche vom Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung mit den für den Bordhubschrauber in Frage kommenden Industriefirmen geführt worden. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 108 und 109) : Trifft die in der Sendung „Report" vom 10. April 1979 aufgestellte Behauptung des internationalen Rüstungsexporteurs Gerhard Mertins zu, daß deutschen Rüstungsfirmen von „deutschen Beamten" empfohlen wird, den neuen § 4 a des Rüstungskontrollgesetzes dadurch zu umgehen, daß sie ihre Firma ins Ausland verlagern? Stimmt die vom gleichen Rüstungsexporteur in der gleichen Report-Sendung aufgestellte Behauptung, daß trotz der amtlichen Beschränkungen im deutschen Waffenexport heute „mehr exportiert" wird als vor 1970, weil zur Tarnung alle möglichen Kooperationsverträge abgeschlossen worden sind? Zu Frage B 108: Die Behauptung trifft nicht zu. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat der Wirtschaft keinerlei Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11967* Empfehlung gegeben, wie § 4 a Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) umgangen werden könne. Die Verlagerung von Unternehmen ins Ausland wäre allerdings auch nicht als Umgehung dieser Bestimmung anzusehen, da nach dem Bericht der Abgeordneten Dr. Miltner und Pensky zu dem Gesetz zur Änderung des Waffenrechts (Drucksache 8/1614) Ziel des vom Bundestag neugeschaffenen § 4 a KWKG war, „zu verhindern, daß das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu einem Drehpunkt des internationalen Waffenhandels wird" (S. 14). Demgemäß wird in § 4 a KWKG nur „das vom Bundesgebiet aus betriebene Vermitteln von Verträgen über das Überlassen oder den Erwerb von Kriegswaffen, die sich im Ausland befinden, unter Genehmigungspflicht ... gestellt" (a. a. O. S. 16). Diesen Sachverhalt hat das Bundesministerium für Wirtschaft der betroffenen Wirtschaft auf deren Wunsch erläutert, da der Deutsche Bundestag die Wirtschaft bei Erlaß der auf seiner Initiative beruhenden gesetzlichen Regelung nicht gehört hatte und die Unternehmen im Zweifel über die Reichweite der Bestimmung waren. Die Wirtschaft hat aus diesem Sachverhalt selbst den Schluß gezogen, „daß die Unternehmen nach Einführung des § 4 a KWKG nur die Wahl hätten, die einschlägigen Geschäfte zu unterlassen, oder, wie vom Gesetz zugelassen, ins Ausland zu verlagern" (vgl. Niederschrift über die 138. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Februar 1979, S. 10929 — Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des Abgeordneten Gansel). Zu Frage B 109: Zu den in der Sendung „Report" im übrigen aufgestellten Behauptungen über den' Anstieg der Rüstungsexporte und die hierfür maßgeblichen Gründe ist folgendes zu sagen: 1. Die Rüstungsexporte waren in den Jahren ab 1970 nach Umfang und Wert nicht generell höher als in den Jahren vor 1970. Das der Bundesregierung ab 1965 vorliegende Zahlenmaterial über die Genehmigungswerte von Kriegswaffenexporten weist vielmehr aus, daß die Werte für die Jahre 1970 bis 1973 durchweg unter der Größenordnung der Jahre 1965 bis 1969 lagen. Ein Anstieg der Werte im Vergleich zur Zeit vor 1970 ist erst ab 1974 feststellbar. Näheres über die Entwicklung der genehmigten Kriegswaffenexporte im Vergleich mit der Entwicklung der gesamten Warenausfuhren der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich aus der anliegenden tabellarischen Übersicht. 2. Die Gründe für den Exportanstieg im Rüstungsbereich seit 1974 sind vielschichtig. Wenn die Entwicklung der Kriegswaffenausfuhren auch nicht parallel zu der allgemeinen Ausfuhrentwicklung, insbesondere zu ihren kontinuierlichen und nahezu gleichförmigen Steigerungsraten, verläuft, so ist der Exportanstieg auch im Rüstungssektor sicherlich zu einem gewissen Teil Folge vermehrter Auslandsnachfrage. Zu berücksichtigen ist hierbei auch der Einfluß, der von den PreissteigeWerte der Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen im Vergleich mit der allgemeinen Ausfuhrentwicklung Jahr Gesamtausfuhr Anteil der Kriegswaffen der Bundesrepublik Deutschland 1) in Mio. DM2) in % 1965 71 651 105 0,15 1966 80 628 173 0,21 1967 87 045 271 0,31 1968 99 551 535 0,53 1969 113 557 558 0,50 1970 125 276 301 0,24 1971 136 011 374 0,27 1972 149 023 234 0,15 1973 178 396 165 0,09 1974 230 578 702 0,31 1975 221 589 1 037 0,47 1976 256 642 799 0,31 1977 273 526 1 925 0,71 1978 284 573 624 0,22 1) Quelle: StaBuA Außenhandel Fachserie 7, Reihe 1 2) Auf der Basis der Zusammenstellung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft über Ausfuhrgenehmigungen, die Kriegswaffen (nicht aber sonstige Rüstungsgüter) betreffen. rungen auf den Anstieg der Ausfuhrwerte ausgeht und der sich auf den Rüstungssektor eher überproportional auswirkt. Der Ausfuhranstieg in den Jahren 1975 und 1977 erklärt sich zum größten Teil aus den — wertmäßig besonders stark ins Gewicht fallenden — Panzerlieferungen in Bündnispartnerländer (Niederlande, Kanada, Belgien) und ihnen gleichgestellte Staaten (Australien) und — aber erst in zweiter Linie — auch aus den Ausfuhren im Rahmen der Rüstungskooperation. Die in diesem Zusammenhang aufgestellte Behauptung, der Rüstungsexportanstieg beruhe auf „allen möglichen zur Tarnung abgeschlossenen Kooperationsverträgen", entbehrt jeder Grundlage. Soweit deutsche Rüstungsunternehmen auf der Basis von Regierungsvereinbarungen mit ausländischen Rüstungsproduzenten kooperieren, ist Inhalt, Umfang und Motivation dieser Kooperation eindeutig und ausschließlich an verteidigungspolitischen Aspekten des NATO-Bündnisses orientiert. Der Entschluß zu dieser Zusammenarbeit, die bisher vertraglich mit Frankreich, Großbritannien und Italien festgelegt ist, beruht auf der Notwendigkeit, die Kosten des Rüstungsgüterbedarfs des Bündnisses im Wege der Arbeitsteilung sowie durch größere und einheitliche Produktionsserien zu senken, das Rüstungspotential im Bündnis zu standardisieren und damit die Voraussetzungen zur Austauschbar- 11968* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 keit von Waffensystemen (zur Interoperabilität) zu schaffen. Auch auf dem Sektor der privaten, d. h. nicht auf Regierungsvereinbarungen beruhenden, grenzüberschreitenden Rüstungskooperation gibt es nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen zwischen deutschen und ausländischen Rüstungsunternehmen keine Verträge oder Absprachen, auf die sich die in der Sendung „Report" aufgestellte Behauptung stützen ließe. Anlage 99 Antwort des ParL Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/2763 Fragen B 110 und 111) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die im Gesetz zu dem europäischen Übereinkommen vom 25. Oktober 1967 über die theoretische und praktische Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern festgelegten Mindestnormen eingehalten werden, insbesondere die im Kapitel III b 2. festgehaltene Forderung, daß in allen Abteilungen, denen Krankenpflegeschülerinnen und Krankenpflegeschüler im Lauf ihrer praktischen Ausbildung zugeteilt werden, jederzeit mindestens eine ausgebildete Krankenschwester oder ein ausgebildeter Krankenpfleger als Aufsicht und genügend sonstiges Personal vorhanden sein muß, um zu verhindern, daß die Krankenpflegeschülerinnen und Krankenpflegeschüler mit Aufgaben betraut werden, die nicht der Ausbildung dienen? Was gedenkt die Bundesregierung für den Fall, daß sie diese Mindestnormen nicht gewährleistet sieht, zu tun, um diesem Mißstand abzuhelfen? Die Durchführung des Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 25. Oktober 1967 über die theoretische und praktische Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern vom 13. Juni 1972 (BGBl. II S. 629) ist eigene Angelegenheit der Bundesländer. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die von diesem Gesetz vorgeschriebenen Mindestnormen für die Ausbildung in der Krankenpflege von den zuständigen Behörden der Bundesländer und den Verantwortlichen in staatlich anerkannten Krankenpflegeschulen nicht eingehalten werden. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2763 Fragen B 112 und 113) : Zieht die Bundesregierung angesichts von HCH (Hexachlorcyclohexan) Verseuchungen im hessischen Ried einen vorläufigen Produktions- und Anwendungsstopp für aus HCH hergestellten Pflanzenschutzmittel in Betracht, solange laut Bundesgesundheitsamt Unklarheiten über dessen biologische Auswirkungen bestehen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der Empfehlung des Bundesgesundheitsamts zu folgen und Blutbilduntersuchungen der betroffenen Bevölkerung zu veranlassen? Zu Frage B 112: An einen vorläufigen Produktions- und Anwendungsstopp für aus Hexachlorcyclohexan hergestellte Pflanzenschutzmittel ist nicht gedacht. Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anwendungsverbote und -beschränkungen für Pflanzenschutzmittel vom 7. April 1977 (BGB1. I S. 564) ist das Anwendungsverbot von technischem HCH (Hexachlorcyclohexan-Isomerengemisch) erlassen worden; die bis dahin noch auf den Forst beschränkte Verwendung von HCH ist seit dem 1. Juli 1977 nicht mehr zulässig. Die vom Bundesgesundheitsamt gemachten Äußerungen bezogen sich auf mangelnde wissenschaftlich untermauerte Grenzwerte oder Schwellendosen für Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von &-HCH und insbesondere ß-HCH, da keine ausreichenden experimentellen Unterlagen vorliegen. Das Bundesgesundheitsamt wird spezielle Untersuchungen zur Verteilung und Toxikologie von ß-HCH vorrangig durchführen, um auch insbesondere die chronische und subchronische Toxizität beurteilen zu können. Die bei der Herstellung von γ-Hexachlorcyclohexan (Lindau) zwangsläufig anfallenden anderen Isomeren (insbesondere a- und ß-HCH) werden heute quantitativ zu Trichlorbenzol bzw. weiteren technisch verwertbaren Folgeprodukten umgesetzt, so daß eine Abfallbeseitigung dieser Isomeren schon lange Zeit nicht mehr notwendig ist. Hinsichtlich der Herstellung und möglicher Gesundheitsgefährdungen durch HCH verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage des Herrn Abgeordneten Daubertshäuser vom 30. März 1979 (Protokoll des Deutschen Bundestages, 146. Sitzung, Anlage 102, S. 11752). Zu Frage B 113: Die vom Bundesgesundheitsamt empfohlenen Blutbilduntersuchungen sind in Hessen eingeleitet worden und werden weiterhin fortgesetzt. Dabei wird so verfahren, daß Personen, die annehmen, daß sie einer besonderen Belastung ausgesetzt waren, sich bei den örtlichen Gesundheitsämtern melden können, die dann die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 114) : Liegen dem Bundesgesundheitsamt Informationen vor, daß im Umgang mit Sonnenliegen Gefahren auftreten, die etwa zu vorzeitiger Alterung der Haut, zu Verhornungen sowie zu Hautkrebs führen können, wie dies die Bundesregierung bei der Anwendung von Solarien in der Fragestunde am 15. März 1979 bestätigt hat, und was kann nach Meinung der Bundesregierung getan werden, um diesen Gefahren zu begegnen? Das Bundesgesundheitsamt hat die Empfehlungen zur Anwendung von Solarien, darunter fallen auch die sogenannten Sonnenliegen, unter Mitwirkung von führenden deutschen Dermatologen herausgegeben; die Namen der Wissenschaftler sind in der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsamtes genannt. Die Informationen über schädliche Auswir- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11969* kungen von Solarien, die dem Bundesgesundheitsamt vorliegen, stammen aus Veröffentlichungen der zuständigen US-Behörde „Office of Radiological Health, Rockville Maryland, 20 857 Public Health-Service, Food • and Drug Administration" , in denen über bereits in den Jahren 1974 und 1975 beobachtete behandlungsbedürftige Folgeschäden durch Anwendung von Solarien berichtet wird. In Anbetracht der gesundheitspolitischen Diskussion, die durch die Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes entstanden ist, hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung das Bundesgesundheitsamt gebeten, alsbald ein Sachverständigengespräch in Form eines Symposiums durchzuführen; hierzu sollten Dermatologen, Physiker, Hersteller und Anwender eingeladen werden. Die Ergebnisse dieses Gesprächs werden bei den Beratungen über die Verbesserung der Sicherheit medizinisch-technischer Geräte, zu denen auch die Solarien zu rechnen sind, verwertet werden. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 115 und 116) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auch Pflegeeltern in den Genuß des erhöhten Kindergelds, das von verschiedenen Ländern beim Pflegegeld in Anrechnung gebracht, also nicht in voller Höhe weitergegeben wird, kommen zu lassen? Welche Schritte müßten dazu gegebenenfalls unternommen werden? Zu Frage B 115: Nach § 3 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes haben für Pflegekinder nicht die Eltern, sondern die Pflegeeltern den Anspruch auf Kindergeld und damit auch auf jede Erhöhung des Kindergeldes. Ich verstehe deshalb Ihre Frage so, ob die Jugendämter berechtigt sind, das den Pflegeeltern zustehende Kindergeld voll oder teilweise auf das Pflegegeld anzurechnen. Dazu ist folgendes zu sagen: Das Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) in der Fassung vom 25. April 1933 (BGBl. I S. 633, 795) regelt nur im Grundsatz in § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 die Hilfe zur Erziehung in Familienpflege und die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts des Pflegekindes (Pflegegeld bzw. wirtschaftliche Jugendhilfe genannt). Eine detaillierte Regelung beispielsweise der Nichtanrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld enthält das Gesetz nicht. Auch das Bundeskindergeldgesetz äußert sich zu dieser Frage nicht. Nach Art. 83 und 30 des Grundgesetzes führen die Länder das Jugendwohlfahrtsgesetz als eigene Angelegenheit aus. Über die Frage der Nichtanrechnung bzw. Anrechnung des Kindergelds auf das Pflegegeld entscheiden die Jugendämter in alleiniger Zuständigkeit und Verantwortung im weisungsfreien Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Aus verfassungsrechtlichen Gründen steht deshalb weder dem Bund noch der zuständigen Obersten Landesbehörde ein generelles oder im Einzelfall bindendes Weisungsrecht gegenüber den Ländern bzw. gegenüber den Jugendämtern zu. Deshalb hat . das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit im Rundschreiben vom 25. November 1974 an die Obersten Jugendbehörden der Länder gebeten, die Jugendämter darauf hinzuweisen, einheitlich von einer Kürzung des Pflegegeldes wegen Anrechnung des Kindergeldes abzusehen. Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen der Reform des Jugendhilferechts dieses Problem bundeseinheitlich in der Weise zu regeln, daß das Kindergeld auf das Familienpflegegeld nicht angerechnet wird (vgl. Art. 1 § 52 Abs. 1 S. 3 des Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs [SGB] — Jugendhilfe, Bundestagsdrucksache Nr. 8/2571). Insoweit bitte ich, den weiteren Gang der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs abzuwarten. Zu Frage B 116: Wie im Zusammenhang mit der Antwort auf die Frage 116 bereits ausgeführt, ist die Bundesregierung um eine bundeseinheitliche Regelung der Nichtanrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld im Rahmen der Reform des Jugendhilferechts bemüht. Angesichts des Stands der Beratung dieses Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag hält es die Bundesregierung nicht für angebracht, die Nichtanrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld im Wege einer Novellierung des geltenden Jugendwohlfahrtsgesetzes und unter . Vorwegnahme eines Teils der Reform des Jugendhilferechts zu regeln. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/2763 Frage B 117): Ist die Bundesregierung bereit, auf die Bundesländer dahin gehend einzuwirken, daß diese einen Impfpaß ausgeben, der auch im Ausland als Nachweis für vorgenommene Impfungen anerkannt wird, oder aber daß diese zumindest in der Öffentlichkeit hinreichend darauf aufmerksam machen, daß gegenwärtig im Ausland nur Impfnachweise, die im Internationalen Impfpaß eingetragen sind, anerkannt werden? Nach geltendem Recht ist bei einer ersten Impfung ein Impfbuch unentgeltlich von der zuständigen Behörde abzugeben (§ 16 Bundes-Seuchengesetz) . Die Form der Impfbücher festzulegen war den Bundesländern überlassen. Diese haben sich auf ein einheitliches nationales Modell geeinigt, aber auch auf ein internationales Modell, das auch die international erforderlichen Impfbescheinigungen enthielt. In den meisten Bundesländern wird nur das internationale Modell ausgegeben. In der Novelle zum Bundes-Seuchengesetz, die zur Zeit dem Bundestag zur Beratung vorliegt, ist 11970* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 vorgesehen, daß der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ein einheitliches Impfbuch durch allgemeine Verwaltungsvorschriften mit Zustimmung des Bundesrates festlegt. Es erscheint daher nicht mehr zweckmäßig, vor Abschluß der parlamentarischen Beratung der Novelle zum Bundes-Seuchengesetz Schritte zu weiterer Vereinheitlichung zu unternehmen. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird jedoch den Text Ihrer Anfrage sowie die vorstehende Antwort der Bundesregierung den obersten Landesgesundheitsbehörden zur Kenntnis bringen. Sie wird die Länder bitten, gegebenenfalls die Öffentlichkeitsarbeit im Sinne Ihrer Anregung zu intensivieren. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage B 118) : Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, damit in den Ortschaften ausreichend Parkplätze für Personenkraftwagen gehbehinderter Mitbürger angeboten werden und um sicherzustellen, daß diese auschließlich von Behinderten benutzt werden? 1. Schon jetzt gibt es Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde, wie in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung vom 22. Juli 1976 (Bundesanzeiger Nr. 142 vom 31. Juli 1976) näher beschrieben. 2. Das Bundeskabinett hat am 28. März 1979 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, durch den u. a. die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen werden, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden Parkplätze in der Nähe ihrer Wohnung und ihrer Arbeitsstätte im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung zu stellen. Der Gesetzentwurf liegt zur Zeit dem Bundesrat vor (Bundesrats-Drucksache 158/79 vom 30. März 1979). Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 119 und 120) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß dem Antrag des Bundes Umwelt- und Naturschutz Deutschland stattgegeben wird, am 3. Juni, dem Tag der Umwelt, der mit Unterstützung von 67 Umweltschutzverbänden und Bürgerinitiativen zum autofreien Sonntag proklamiert worden ist, preiswerte Sonderangebote für Bahnfahrten zu gewähren, insbesondere eine 50prozentige Ermäßigung für die geplante Bundesbahn-Fahrrad-Sternfahrt nach Erlangen? Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundesbahn zu veranlassen, die Aktion „Fahrrad am Bahnhof", vor allem in Naherholungs- und Fremdenverkehrsgebieten zu unterstützen und ihr die notwendigen Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen? Zu Frage B 119: Die Bundesregierung verfolgt mit Interesse, wie die Anregung des Bundes Umwelt- und Naturschutz Deutschland von der öffentlichen Meinung angenommen wird. Abgesehen davon, daß der Bevölkerung das gesamte kommerzielle Angebot der Deutschen Bundesbahn zur Verfügung steht, ist die Deutsche Bundesbahn bereits in Kontakt mit den Initiatoren der Sternfahrt. Neben der Klärung von Detailfragen wurde bisher vereinbart, den Gruppen je nach Umfang eine Ermäßigung von mindestens 30 % zu gewähren. Zu Frage B 120: Die Deutsche Bundesbahn sieht in ihrem Serviceangebot „Fahrrad am Bahnhof" neben der allgemeinen Verbesserung des Service in erster Linie einen Anreiz für die Aufnahme von zusätzlichem Verkehr im Ausflugsbereich. Nachdem 81,9 v. H. der Fahrradbenutzer Bahnreisende sind, sieht die Bundesbahn diese Zielsetzung als erfüllt an. Der Service wird vorwiegend in Fremdenverkehrsgebieten angeboten, und zwar an allen Orten, wo eine entsprechende Nachfrage erkennbar ist und die örtlichen Verhältnisse dies zulassen. Dies geht bereits aus der Zahl der vermieteten Fahrräder hervor. Sie belief sich im Jahre 1978 auf rund 91 000 Vermietungen und hat sich damit seit dem Jahre 1970 mehr als verdreifacht. Im übrigen hat der Bundesminister für Verkehr, der das Angebot „Fahrrad am Bahnhof" begrüßt, keine Möglichkeit, auf die Angebotsgestaltung der Deutschen Bundesbahn, die ihr nach dem Bundesbahngesetz obliegt, im einzelnen Einfluß zu nehmen. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Straßmeir (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 121 und 122) : Wie hat die Bundesregierung auf die neuerliche Diskriminierung unserer Binnenschiffahrt durch die DDR reagiert, die seit dem 1. Januar 1979 auf der Havel-Oder-Wasserstraße nur noch Schiffe bis zu max. 67 Meter Länge und 8,20 Meter Breite zuläßt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der faktische Ausschluß der Schiffe der sogenannten Europa-Klasse unvereinbar mit dem Grundlagen- und Verkehrsvertrag ist? Zu Frage B 121: Die Anweisung des Ministerrats der DDR über Beschränkungen des Verkehrs auf dem Havel-Kanal und der Havel-Oder-Wasserstraße vom 1. Januar 1979 dient nach der durch die Ständige Vertretung der DDR gegenüber dem Bundesverkehrsministerium abgegebenen Erklärung dem Zweck, weitere Schäden an der Wasserstraße zu verhindern, deren Erhaltungszustand gegenwärtig schlecht ist. Die DDR hat ausdrücklich zugesichert, daß diese Anweisung in nichtdiskriminierender Weise durchgeführt wird. Die Bundesregierung wird hierauf auch in Zukunft achten. Deutscher Bundestag— 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11971* Zu Frage B 122: Artikel 1 Ziffer 2 des Verkehrsvertrages vom 26. Mai 1972 bestimmt, daß der Verkehr entsprechend der üblichen internationalen Praxis auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung in größtmöglichem Umfange zu gewähren, zu erleichtern und möglichst zweckmäßig zu gestalten ist. Maßnahmen, die durch den Erhaltungszustand eines Verkehrsweges erforderlich werden, verstoßen indessen nicht gegen diese Bestimmung. Dies gilt um so mehr, als die Beschränkung auf Fahrzeuge, die eine gewisse Tauchtiefe, höchstzulässige Länge und höchstzulässige Breite nicht überschreiten, in technischer Hinsicht ein geeignetes Mittel sein kann, um Uferschäden zu verhindern oder zumindest zu mindern. Freilich ist es Aufgabe der DDR, für eine Wiederinstandsetzung der Wasserstraße Sorge zu tragen, so daß die angeordneten Beschränkungen entfallen können. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 123 und 124) : Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß die DDR durch die Setzung innerstaatlichen Rechts den Verkehrsvertrag aushöhlt und unsere Binnenschiffahrt einem rücksichtslosen Verdrängungswettbewerb aussetzt? Ist die Bundesregierung bereit, die in den Verkehrsverhandlungen ohnehin nur ungenügend berücksichtigte Binnenschifffahrt vor weiteren Schikanen zu bewahren und darüber hinaus Verbesserungen im innerdeutschen Schiffahrtsverkehr zu bewirken? Zu Frage B 123: Nach Artikel 2 des Verkehrsvertrages vom 26. Mai 1972 unterliegt der Verkehr dem Recht desjenigen Staates, in dessen Gebiet er durchgeführt wird, soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt. Nach Artikel 1 Ziffer 2 dieses Vertrages sind die Vertragsstaaten jedoch verpflichtet, den Verkehr in und durch ihr Hoheitsgebiet entsprechend der üblichen internationalen Praxis auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung in größtmöglichem Umfang zu gewähren, zu erleichtern und möglichst zweckmäßig zu gestalten. Die Bundesregierung achtet darauf, daß auch die DDR die Bestimmungen des Verkehrsvertrages voll anwendet. Zu Frage B 124: Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß die Binnenschiffahrt in den Verkehrsverhandlungen nur ungenügend berücksichtigt worden sei. Die Bundesregierung hat vielmehr in den Verkehrsverhandlungen mit der DDR bedeutende Verbesserungen für den innerdeutschen Schiffahrtsverkehr erzielt. So werden Reparaturarbeiten an den Transitwasserstraßen nach Berlin und am Schiffshebewerk Rothensee durchgeführt. Außerdem hat die Bundesregierung bewirkt, daß der Teltowkanal in Berlin in Stand gesetzt und wieder geöffnet wird. Im übrigen achtet die Bundesregierung darauf, daß die Binnenschiffahrt ebenso wie andere betroffene Verkehrsträger keinen Schikanen von seiten der DDR ausgesetzt wird. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 125 und 126) : Gibt die von der Kartenstelle der zentralen Transportleitung der Deutschen Bundesbahn herausgegebene und in den Waggons der Deutschen Bundesbahn, so z. B. im D 127 „Münchner Kindl", ausgehängte Karte, auf der die Grenze zur DDR auf dem Westufer der Elbe eingezeichnet ist, die Ansicht der Bundesregierung zum Grenzverlauf im fraglichen Gebiet wieder? Sieht die Bundesregierung, falls dies nicht der Fall ist, eine Veranlassung, auf eine Korrektur dieses Kartenwerks und Auswechslung in den betroffenen Zügen bei der Deutschen Bundesbahn hinzuwirken? Zu Frage B 125: Die angesprochene Eisenbahnstreckenkarte der Deutschen Bundesbahn zeigt zwischen Lauenburg und Schnackenburg einen Grenzverlauf, der teilweise auf dem Westufer der Elbe, teilweise in der Flußmitte und teilweise auf dem Ostufer verläuft. Diese drucktechnisch bedingte Darstellung des Grenzverlaufs entspricht nicht der Ansicht der Bundesregierung. Zu Frage B 126: Die Eisenbahnstreckenkarte wird im Herbst 1979 neu aufgelegt. Die Deutsche Bundesbahn wird bei der drucktechnischen Gestaltung der Neuauflage berücksichtigen, daß der Grenzverlauf auf diesem Abschnitt der Elbe noch nicht festliegt. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 127 und 128) : Ist die Bundesregierung bereit, in den Verkehrsgesprächen mit der DDR die Prüfung anzuregen, ob der gegenwärtige technische Zustand der Reichsbahnstrecke Berlin—Oebisfelde über Stendal den Zugverkehr mit modernen Reisezügen größerer Geschwindigkeit zuläßt? Will die Bundesregierung das Ausmaß der Bereitschaft bei der Deutschen Reichsbahn sondieren, die Reichsbahnstrecke BerlinOebisfelde über Stendal für einen alternativen Schienentransitverkehr auszubauen? Die Bundesregierung ist bei den Verkehrsverhandlungen im Jahre 1978 mit der DDR übereingekommen, im Jahre 1980 über weitere Verkehrsprojekte zu sprechen. Welche Projekte das sein werden, läßt sich im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Für den Eisenbahn-Berlin-Transit hat die Deutsche Reichsbahn (DR) die Strecke Marienborn—Ber- 11972* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 lin zweigleisig ausgebaut und modernisiert. Demgegenüber ist die DR-Strecke Berlin—StendalOebisfelde eingleisig und — soweit bekannt — in keinem der Helmstedt-Strecke vergleichbaren technischen Zustand. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 129 und 130) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Ausweitung des Huckepack-Verkehrs zur Überwindung bestehender Schwierigkeiten im alpenüberschreitenden Gütertransitverkehr bei? Bestehen Absichten, die bisherigen Huckepack-Angebote der Deutschen Bundesbahn auszuweiten und die dafür gegebenenfalls notwendigen Investitionen zu leisten? Zu Frage B 129: Die Bundesregierung mißt der Ausweitung des Huckepackverkehrs auch im alpenüberschreitenden Güterverkehr eine hohe Bedeutung zu. Schon heute entfällt der überwiegende Teil unseres grenzüberschreitenden Huckepackverkehrs auf diese Transporte, deren Relationen höhere Zuwachsraten ausweisen als der Binnen-Huckepackverkehr. Die Bundesregierung wird- auch weiterhin den Ausbau dieses grenzüberschreitenden Huckepackverkehrs unterstützen, insbesondere durch Investitionszuschüsse an die Deutsche Bundesbahn, die es ihr ermöglichen, die erforderlichen Umschlageinrichtungen und Waggons zu beschaffen. Es ist allerdings notwendig, daß auch die anderen beteiligten Länder investieren, daß Umschlaganlagen und Fahrzeuge international abgestimmt und daß noch bestehende Hemmnisse (z. B. bei der Grenzabfertigung) abgebaut werden. Zu Frage B 130: Ja. Die Bundesregierung hat im Juni 1978 beschlossen, daß die Deutsche Bundesbahn bis 1985 ein Aufkommen von 6 Millionen t im Huckepackverkehr anstreben soll (zum Vergleich: 1978 betrug die Transportmenge rund 3,1 Millionen t). Soll dieses Mengenziel erreicht werden, so sind Erweiterungen des Angebotes erforderlich: — Ausdehnung des Netzes (z. B. Einbeziehung von Saarbrücken Ende Mai 1979), — Ausbau von Huckepackbahnhöfen, — Erweiterung der Kapazitäten im bestehenden Netz (z. B. Früh- und Spätabfahrten), — Beschaffung zusätzlicher Huckepackwaggons (u. a. eines neuen Waggontyps für den Transport von ganzen Lastzügen) . Das Investitionsvolumen für den Ausbau des kombinierten Verkehrs der Deutschen Bundesbahn (also einschließlich Containerverkehr) wird bis 1985 auf rund 1 Milliarde DM veranschlagt. Der Bund wird die Deutsche Bundesbahn wie bisher bei der Finanzierung auch dieser Investitionen unterstützen. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 131) : Besteht die Absicht, die jetzt bestehenden Verkehrsbeschränkungen auf den Bundesautobahnen im Bereich des Frankfurter Kreuzes vor Beginn der Hauptreisesaison im Sommer aufzuheben, und wenn nein, warum nicht? Nach § 45 Straßenverkehrsordnung sind die den Ländern unterstellten Straßenverkehrsbehörden für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen und die Aufstellung entsprechender Verkehrszeichen zuständig. Der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik hat auf Anfrage mitgeteilt, daß die Bauarbeiten im Frankfurter Kreuz und an der Anschlußstelle Zeppelinheim auf der BAB A 5 voraussichtlich bis zum 13. Juni 1979 abgeschlossen sind. Die Bauarbeiten auf der BAB A 3 zwischen dem Mönchhofdreieck und dem Frankfurter Kreuz werden voraussichtlich bis zum 20. Juni 1979 dauern. Damit ist in beiden Fällen sichergestellt, daß der Ferienreiseverkehr in den genannten Bereichen nicht mehr den Verkehrsbeschränkungen unterliegt. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/2663 Frage B 132) : Ist die Bundesregierung bereit, auf eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und der Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962 dergestalt hinzuwirken, daß Kinder auf dem Weg zum Kindergarten gemeinsam mit Schülern im sogenannten Schülerspezialverkehr befördert werden dürfen, was nach der bestehenden Gesetzeslage ausgeschlossen ist, obwohl eine gemeinsame Beförderung unter der Voraussetzung einer ausreichenden Aufsicht pädagogisch zu begrüßen wäre? Änderungen des Verkehrsrechts sind nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich. Solche gemeinsamen Beförderungen stellen Einzelfälle dar. Sie lassen sich genehmigungsrechtlich über § 59 a des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erfassen. Der Spezial-Verkehrsdienst wäre dann im Rahmen einer Genehmigung nach § 43 Nr. 2 PBefG durchzuführen. Ein anderer Weg wäre, im Sinne einer Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Verkehrsformen (vgl. BT-Drucksache 8/1731) den Verkehr als freigestellten Schülerverkehr nach § 1 Nr. 4 d der Freistellungs-Verordnung durchzuführen und hierbei die Mitfahrt der Kinder zum Kindergarten zu gestatten. Sofern Ihre Frage auf einen konkreten Fall abhebt, bitte ich mir Einzelheiten mitzuteilen; die Angelegenheit wird sodann — ggf. im Benehmen mit den Ländern — geprüft werden. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 133) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11973* Ist die Bundesregierung bereit, von der Verkehrsuntersuchung „Rhein/Murg", die das Regierungspräsidium Karlsruhe veranlaßt hat und die im März 1979 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, Kenntnis zu nehmen und dementsprechend meine Frage nach einer Verlängerung der sogenannten Natostraße (L 78b), bis zur BAB 5 von der Fragestunde am 28. März 1979 konkret zu beantworten? Entgegen Ihrer Auffassung liegt das Ergebnis der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung „RheinMurg", die von einem Ingenieurbüro durchgeführt wird, der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg noch nicht vor. Bei der von Ihnen erwähnten Vorstellung in der Öffentlichkeit handelte es sich lediglich um eine Unterrichtung über Art und Umfang der Untersuchung. Daher muß ich Sie nochmals um Verständnis bitten, daß es dem Bundesminister für Verkehr erst dann möglich ist, in die Behandlung der Angelegenheit einzutreten, wenn das Ergebnis der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung von der dafür als Auftragsverwaltung zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vorgelegt sein wird und wenn das Land Baden-Württemberg als zuständiger Baulastträger sich zu dem in Aussicht genommenen Neubau der Landstraße 78 b bis zur Autobahn A 5 Karlsruhe-Basel geäußert hat. Anlage 114 Antwort des Parl. Statssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 134) : Ist die Bundesregierung bereit, die Kostenerstattung für Schallschutzmaßnahmen innerhalb der Lärmschutzzone 1 (§ 5 Fluglärmgesetz) über den 30. November 1980 hinaus zu verlängern, da bei Fristbeginn erhebliche Anlaufschwierigkeiten zu überwinden waren, wie im Erfahrungsbericht angedeutet? Gemäß § 9 Abs. 1 des Fluglärmgesetzes werden dem Eigentümer eines in der Schutzzone 1 gelegenen Grundstücks, auf dem bei Festsetzung des Lärmschutzbereichs schutzbedürftige Einrichtungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 oder Wohnungen errichtet sind oder auf dem die Errichtung von baulichen Anlagen nach § 5 Abs. 4 zulässig ist, auf Antrag Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen erstattet. Der Anspruch kann nur innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach der Festsetzung des jeweiligen Lärmschutzbereichs geltend gemacht werden. Die Frist läuft somit nicht einheitlich für alle Lärmschutzbereiche am 30. November 1980 ab, sondern für jeden Flugplatz unterschiedlich, je nach dem Datum der Festsetzung des Lärmschutzbereichs. Die Bundesregierung ist mit dem Gesetzgeber der Auffassung, daß die Fünfjahresfrist dem Antragsteller genügend Zeit läßt, um die Schallschutzmaßnahmen durchzuführen und den Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Sie wird infolgedessen dem Deutschen Bundestag nicht vorschlagen, diese Frist zu verlängern. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 135) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Vorsitzenden des Hartmannbundes Dr. Horst Bourmer, daß das Flugpersonal jeder Passagiermaschine zu Beginn des Fluges davon unterrichtet werden sollte, wenn sich ein Arzt an Bord befindet, um qualifizierte Hilfe anbieten zu können, wenn Passagiere oder Mitglieder der Besatzung während des Fluges in eine lebensbedrohende Situation geraten, und welche Möglichkeiten sieht gegebenenfalls die Bundesregierung, zu einer solchen Vorsorgemaßnahme zu kommen? Die Bundesregierung hält eine Unterrichtung der Flugzeugbesatzungen vor jedem Flug mit Fluggästen über das Vorhandensein eines Arztes an Bord nicht für erforderlich. Die Besatzung ist auch hinsichtlich des Verhaltens in lebensbedrohenden Situationen intensiv geschult. Außerdem kann in den sehr seltenen Fällen einer lebensbedrohenden Situation eines Fluggastes oder eines Besatzungsmitgliedes über die Bordsprechanlage rasch geklärt werden, ob sich ein Arzt an Bord befindet, um qualifizierte Hilfe leisten zu können. Anlage. 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 136 und 137): Wie ist der Stand der Versuche mit einer Geschiebezugabe zur Verhinderung der Erosion im Rhein alternativ zum Bau einer Staustufe bei Au/Neuburgweier, und lassen sich schon heute Erkenntnisse für das vorsorglich eingeleitete Planfeststellungsverfahren einer neuen Staustufe herleiten? Welche Verhandlungen sind mit der französischen Regierung inzwischen geführt worden, um gegebenenfalls die Zustimmung zur Aussetzung des vertraglich vereinbarten Staustufenbaubeginns bei einem positiven Ergebnis des Geschiebezugabeversuchs zu erreichen? Zu Frage B 136: Die günstigen Ergebnisse der Naturversuche mit einer Geschiebezugabe unterhalb der Staustufe Iffezheim im Jahr 1978 und die ergänzenden Untersuchungen der Bundesanstalten für Gewässerkunde und für Wasserbau lassen schon jetzt für die Geschiebezugabe die Beurteilung zu, daß sich diese Methode als Alternativlösung zum Bau von Staustufen eignet. Die Anforderungen, die an eine Geschiebezugabe gestellt werden müssen, sind bei dem bisherigen Ablauf der Versuche erfüllt worden. Die Geschiebezugabe ist einer Staustufe technisch gleichwertig, aber erheblich umweltschonender und wirtschaftlicher. Die vorsorglich eingeleiteten Raumordnungsverfahren stehen kurz vor dem Abschluß. Mögliche Auswirkungen auf das Planfeststellungsverfahren müssen zunächst mit dem französischen Vertragspartner erörtert werden. Zu Frage B 137: Die Bundesregierung wird in den nächsten Tagen die französische Regierung über die positiven Ergebnisse der Naturversuche unterrichten, dem französischen Fachkollegen eine Ausarbeitung der erzielten Ergebnisse übermitteln und um die Aufnahme von Gesprächen darüber bitten, 11974* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage B 138) : Welche schienengleichen Bahnübergänge sollen im Landkreis Rastatt insgesamt beseitigt werden, welche Planungen sind von der Deutschen Bundesbahn in Zusammenarbeit mit den Straßenbaulastträgern bereits in Angriff und welche künftig in Aussicht genommen? Im Bereich des Landkreises Rastatt liegen 25 Bahnübergänge (Bü) an den Hauptabfuhrstrecken Mannheim—Karlsruhe—Rastatt und Mannheim—Karlsruhe—Basel. Es handelt sich dabei um Bahnübergänge im Zuge von drei Landes-, sechs Kreis- sowie sechzehn Ortsstraßen und sonstigen Wegen. An den Nebenfern- und sonstigen Strecken der Deutschen Bundesbahn im Landkreis Rastatt (Strecke Rastatt—Freudenstadt) soll die Beseitigung der Bahnübergänge im Zuge der K 3716 bei Kuppenheim und im Zuge der L 67 in Kuppenheim in Angriff genommen werden. Ferner werden auf den Strecken Rastatt—Freudenstadt und Rastatt—Wintersdorf die technischen Bahnübergangssicherungen den Verkehrserfordernissen angepaßt. Bei den bereits in Angriff genommenen Planungen handelt es sich im einzelnen um folgende Bahnübergänge (von Norden nach Süden geordnet) : 1. 3 Bü im Zuge von Ortsstraßen sowie 1 Bü im Zuge der L 608 im Bereich Durmersheim (Ortsumgehung) 2. 2 Bü im Zuge von Ortsstraßen in Bietigheim 3. 2 Bü im Zuge der L 77 in Rastatt (NiederbühlerÜbergang) 4. 2 Bü im Zuge einer Ortsstraße und eines Holzabfuhrweges in Rastatt—Niederbühl 5. 3 Bü im Zuge einer Ortsstraße und zweier Feldwege im Bereich Haueneberstein—Baden-Baden 6. 1 Bü im Zuge einer Stadtstraße (Industriestraße) in Baden-Baden 7. 2 Bü im Zuge der K 3732 und K 3731 (Nordumgehung) bei Sinzheim 8. 1 Bü im Zuge einer Ortsstraße in Sinzheim 9. 1 Bü im Zuge der L 35 a bei Sinzheim (Südumgehung) 10. 1 Bü im Zuge der K 3738 bei Sinzheim 11. 1 Bü im Zuge eines Weges (Engertweg) in Bühl—Eisental 12. 2 Bü im Zuge zweier Ortsstraßen in Ottersweier 13. 1 Bü im Zuge der K 3716 zwischen Rastatt und Kuppenheim (DB-Strecke Rastatt—Freudenstadt) In Aussicht genommen sind die Planungen für 1. 2 Bü im Zuge der Kreisstraßen K 3718 und K 3717 in Ötigheim 2. 1 Bü im Zuge der K 3717 bei Rastatt 3. 1 Bü im Zuge eines Wirtschaftsweges südlich von Sinzheim sowie 1 Bü im Zuge der L 67 am Bahnhof Kuppenheim (DB-Strecke Rastatt—Freudenstadt) Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 139 und 140) : Warum werden bei der Deutschen Bundespost — im Gegensatz zur geübten Praxis bei anderen Bundesverwaltungen — die Postbeamten nicht nach einer gewissen Zeit entsprechend dem Dienstposten bezahlt, den sie tatsächlich innehaben, auch wenn sie nicht befördert werden können, und will die Bundesregierung (ähnlich wie bei der Deutschen Bundesbahn) daraus nicht auch die Konsequenzen ziehen, eine durchlaufende Laufbahn für den einfachen Dienst bis A 7 zu schaffen? Wie hat sich die Personalstärke des Bundespostministeriums, des Posttechnischen Zentralamts und des Fernmeldetechnischen Zentralamts im Vergleich zu den Gesamtbeschäftigten der Deutschen Bundespost seit 1960 entwickelt, und wieviel Erlasse, Verordnungen und Verfügungen produzieren diese Dienststellen pro Jahr? Zu Frage B 139: Die Beförderung eines Beamten setzt voraus, daß er einen entsprechend dem Beförderungsamt bewerteten Dienstposten innehat. Bei der sachgerechten Bewertung der Dienstposten werden die Vorgaben des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere die sich aus § 26 Abs. 1 ergebenden Stellenschlüssel, beachtet. Da nicht sämtliche Beförderungsdienstposten auch haushaltsseitig mit entsprechenden Planstellen abgedeckt sind, ergeben sich zwangsläufig Wartezeiten von der Übertragung eines Dienstpostens bis zur Beförderung. Diese Wartezeiten dienen auch der Erprobung des Beamten für das höhere Amt und betragen je nach Besoldungsgruppe etwa 6 bis 20 Monate. Im einfachen Dienst, für den ein gesetzlicher Stellenschlüssel nicht festgesetzt ist, sind die Wartezeiten kürzer als in den übrigen Laufbahngruppen. Eine höhere Bezahlung bei Beschäftigung auf einem höherbewerteten Dienstposten — ohne Beförderung — ist im Bundesbesoldungsgesetz für Bundesbeamte nicht vorgesehen. Die Deutsche Bundespost weicht damit in der Sache nicht von der Praxis anderer Bundesverwaltungen ab. Bei der Bundesbahn wurden die ehemals vorhandenen übergreifenden Laufbahnen bereits vor ca. 10 Jahren getrennt. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, wieder derartige Laufbahnen einzuführen. In den Haushaltsjahren 1978 und 1979 wurde die Zahl der Planstellen der Besoldungsgruppe A 5 um insgesamt 4 500 vermehrt. Der Anteil der Planstellen dieser Besoldungsgruppe am einfachen nichttechnischen Dienst beträgt 23,1 v. H., im technischen Dienst sind es 42,2 v. H. Bei normalem dienstlichen Werdegang wird daher jeder Beamte die Spitzenstellung seiner Laufbahn erreichen. Darüber hinaus besteht für befähigte Beamte die Möglichkeit, in den mittleren Dienst aufzusteigen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11975* Zu Frage B 140: Die Personalstärke des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (BPM), des Posttechnischen Zentralamtes (PTZ) und des Fernmeldetechnischen Zentralamtes (FTZ) hat sich im Vergleich zur Zahl der Gesamtbeschäftigten von 1960 bis 1978 wie folgt entwickelt (nichtvollbeschäftigte Kräfte auf vollbeschäftigte umgerechnet) : DBP insgesamt BPM PTZ FTZ absol. v. H. absol v. H. absol. v. H. absol. I v. H. 31. Dezember 1960 373 008 100 758 0,20 796 0,21 1 536 0,41 31. Dezember 1970 421 871 100 1 017 0,24 1 266 0,30 1 927 0,46 31. Dezember 1975 443 438 100 1 118 0,25 1 353 0,31 2 244 0,51 31. Dezember 1978 446 224 100 1 064 0,24 1 302 0,29 2 237 0,50 Die Zahl aller Verordnungen und Verfügungen der übergeordneten Behörden bei der Deutschen Bundespost wäre nur mit großem Aufwand zu ermitteln. Sie ist auch nicht relevant, da die Effektivität aller Anweisungen eine Frage der Qualität und nicht der Quantität ist. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 141 und 142) : Werden die Fernsprechteilnehmer, deren Telefonate bei einem Streit um die Höhe der Fernmelderechnung durch Zählvergleichseinrithtungen erfaßt werden, von dieser Maßnahme vorher unterrichtet, und wenn nein, warum unterbleibt diese Unterrichtung? Werden nur Telefonate von Fernsprechteilnehmern durch Zählvergleichseinrichtungen erfaßt, mit denen es Auseinandersetzungen um die Höhe der Fernmelderechnung gibt, oder geschieht dieses auch in anderen Fällen? Zu Frage B 141: Die Anschaltung einer Zählvergleichseinrichtung (ZVE) ist nur eine von vielen Prüfmaßnahmen zur Sicherstellung eines einwandfreien öffentlichen Fernsprechverkehrs. Welche der notwendigen Prüfmaßnahmen im Einzelfall anzuwenden ist, liegt im Ermessen der jeweils zuständigen Dienststelle der Deutschen Bundespost. Über die Berechtigung einer ZVE-Anschaltung als betriebsbedingte Prüfmaßnahme habe ich Ihnen bereits zur Fragestunde am 8. März 1979 ausführlich berichtet. Bei Einwendungen gegen Fernsprechgebühren werden die Kunden über die dann zunächst von der Deutschen Bundespost durchzuführenden verschiedenen betriebsbedingten Prüfungen nicht unterrichtet, auch dann nicht, wenn eine ZVE angeschaltet werden muß. Eine derartige Benachrichtigung würde die beabsichtigte objektive Ermittlung gerade vereiteln, weil ein Großteil der Gebührenbeanstandungen darauf beruht, daß die Anschlußinhaber entweder die Häufigkeit und den Umfang der Inanspruchnahme ihres Telefons unterschätzen oder der Anschluß von Unbefugten bzw. zu unerlaubten Gesprächen benutzt wird. Mit einer vorherigen Benachrichtigung über die ZVE-Anschaltung würde die Deutsche Bundespost in Gebührenbeanstandungsfällen wesentliche Beweise über das tatsächliche Gesprächsaufkommen und damit die richtige Gebührenerfassung nicht erhalten. Dies dient jedoch weder dem Kunden noch einer wirtschaftlichen Bearbeitung der Gebührenbeschwerden bei den Betriebsstellen des Fernmeldewesens. Zu Frage B 142: Außer bei Gebührenbeanstandungen werden noch in folgenden Fällen ZVE-Anschaltungen ausgeführt: — Auf Antrag des Teilnehmers gemäß § 38 Abs. 3 der Fernmeldeordnung (FO) im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zur Vergleichung der Gebührenzählung, — nach sorgfältiger Interessenabwägung auf Antrag eines Teilnehmers, wenn bei einem anderen Teilnehmer der begründete Verdacht besteht, daß er den antragstellenden Teilnehmer erheblich belästigt oder bedroht, soweit eine Fangeinrichtung nicht einsetzbar ist, — von Amts wegen in Fällen schwieriger Störungseingrenzungen (z. B. bei gemeldeten laufenden Falschverbindungen außerhalb der Dienstzeit), — von Amts wegen (vereinzelt) bei der Umwandlung von Einzelanschlüssen in Zweieranschlüsse zur Feststellung des Sprechbedürfnisses der Teilnehmer gemäß § 17 Abs. 4 Nr. 1 FO, — auf Antrag der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts für fremde Anschlüsse (nicht der eigenen) gemäß §§ 99, 100, 100 a) und b) StPO, § 12 Fernmeldeanlagengesetz oder den Vorschriften des Gesetzes zu Artikel 10 GG (GG 10). Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 143, 144 und 145) : Kann die Bundesregierung für den Bereich der Oberpostdirektion München (Stichtag 31. März 1979) die Zahl der unbesetzten Dienstposten im Postdienst und im Fernmeldedienst, möglichst aufgegliedert nach Laufbahnen, die Zahl der aufge- 11976* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 laufenen, noch nicht abgegoltenen Überstunden, sowie die Gesamtzahl der vom Erholungsurlaub 1978 noch nicht eingebrachten Urlaubstage nennen? Wieviel Anträge auf Einrichtung von Telefonanschlüssen und anderen Fernmeldeeinrichtungen waren im Bereich der Oberpostdirektion München zum 31. März 1979 unerledigt, und inwieweit ist hierfür nicht die mangelnde technische Kapazität, sondern Personalmangel ursächlich? Wie hoch schätzt die Bundesregierung unter Würdigung der vorgenannten Umstände den wünschenswerten Personalmehrbedarf im Bereich der Oberpostdirektion München, und wie läßt sich dieser Personalmehrbedarf mit dem Verlangen des Bundesrechnungshofs in Einklang bringen, das Personal im Bereich der Deutschen Bundespost, insbesondere im Fernmeldedienst, zu vermindern? Zu Frage B 143: Am 31. März 1979 waren im Bereich der Oberpostdirektion München a) keine Personalposten bei den Ämtern des Postwesens und 1 041 Personalposten bei den Ämtern des Fernmeldewesens unbesetzt. (Eine Aufschlüsselung nach Laufbahngruppen kann ich Ihnen leider erst mitteilen, wenn die entsprechenden EDV-Ausdrucke vorliegen.) b) 664 738 Überstunden noch nicht abgegolten. Diese absolut sehr hohe Zahl bedeutet jedoch gegenüber dem Stand vom 31. März 1978 eine Verminderung um 28 %. Die Tendenz, die Zahl weiter abzubauen, setzt sich auch in den ersten Monaten 1979 fort. c) 226 461 Urlaubstage noch nicht abgewickelt, das sind 17,8% des insgesamt vorhandenen Urlaubsanspruchs. Dieser Anteil liegt alljährlich normalerweise um 15 %. Die Steigerung ist auf die durchschnittliche Erhöhung des Erholungsurlaubs je Beschäftigten um 1 bis 2 Tage im Jahre 1978 zurückzuführen. Zu Frage B 144: Im Bereich der Oberpostdirektion München lagen am 31. März 1979 8 769 Anträge auf Fernsprechanschlüsse und 149 Anträge für andere Fernmeldeeinrichtungen vor, die innerhalb von vier Wochen nicht erledigt werden konnten. Bezogen auf den derzeitigen Bestand an Hauptanschlüssen in diesem Bereich (1 476 455) beträgt die Warteliste also nur 0,59 v. H. Darüber hinaus warten von den 8 769 Antragstellern nur 412 länger als sechs Monate auf ihren Fernsprechanschluß. Die Ursachen für die Warteliste liegen ausschließlich darin, daß es vorübergehend an Anschlußleitungen oder an technischen Einrichtungen mangelt. Engpässe im Personalbestand werden grundsätzlich dadurch ausgeglichen, daß zum Abbau auftretender Arbeitsspitzen von der Deutschen Bundespost Auftragnehmer eingesetzt werden. Zu Frage B 145: Zu den Daten in der Antwort auf Ihre erste Frage ist folgendes zu bemerken: Unbesetzte Personalposten Die für den Personalbedarf maßgebenden Bemessungsvorgaben müssen auf Grund sich ändernder betrieblicher Einflüsse von Zeit zu Zeit nachgeregelt werden. Das wird in einigen Bereichen des Fernmeldewesens in Kürze zum Wegfall von Personalposten führen, die noch in den oben angegebenen unbesetzten Personalposten enthalten sind und deshalb nicht mehr besetzt werden sollen. Im übrigen werden die freien und besetzbaren Personalposten mit den im Laufe des Jahres 1979 unterzubringenden Nachwuchskräften Zug um Zug besetzt. Überstunden Überstunden können häufig nicht unmittelbar nach ihrer Entstehung abgegolten werden, weil sowohl betriebliche Belange als auch persönliche Wünsche der Beschäftigten entgegenstehen. Deshalb wird stets ein Anteil nicht abgegoltener Überstunden vorhanden sein, der aber so gering wie möglich gehalten wird. So sind beispielsweise im Bereich der Oberpostdirektion München im März 1979 ca. 15 000 Überstunden mehr abgegolten als geleistet worden. Für die Abwicklung des Anteils der Überstunden, der durch Freizeit abgegolten wird, wurden schon bisher zusätzliche Kräfte (Vertreter) eingestellt, so daß sich aus der Abwicklung der aufgeführten Überstunden ein weiterer Personalmehrbedarf nicht ergibt. Urlaubsabwicklung Die Personalausfälle auf Grund von Erholungsurlaub werden bei der Ermittlung des erforderlichen Personalbedarfs berücksichtigt. Daß es am Ende des Urlaubsjahres 1978/79 (31. März) im Bereich der Oberpostdirektion München trotzdem zu 226 461 noch nicht abgewickelten Urlaubstagen kam, liegt in vielen Fällen an den Wünschen der Bediensteten, die gerne einen Resturlaub zur Kombination mit den Feiertagen der Monate April, Mai und Juni ins neue Urlaubsjahr übernehmen. Diese Tatsache wiederholt sich von Jahr zu Jahr, so daß in jedem Urlaubsjahr zu dieser Zeit die etwa gleiche Anzahl Urlaubstage noch nicht abgewickelt ist. Personalmehrbedarf Der für das Jahr 1979 erwartete Arbeitsumfang ist in den Berechnungen des Personalbedarfs bereits berücksichtigt. Im Bereich der Oberpostdirektion München wird sich deshalb ein weiterer Personalmehrbedarf nicht ergeben. Bundesrechnungshof Die Beanstandungen des Bundesrechnungshofes, die — wenn auch nicht in der angegebenen Art und Höhe — im Prinzip anzuerkennen sind, beziehen sich im Fernmeldewesen auf Bereiche des Unterhaltungs- und Entstörungsdienstes, in denen sich betriebliche Fakten geändert haben, nicht aber auf den Investitionsbereich und auf die Abdeckung von Personalausfällen. Sie stehen den betrieblichen Erfordernissen also nicht entgegen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11977* Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 146 und 147): Hält es die Bundesregierung für richtig, daß der SPD-Unterbezirk Schweinfurt am 11. April 1979 eine Parteiveranstaltung in der Kantine des Fernmeldeamts Bad Kissingen abhalten darf? Welche Miete wird dafür vom SPD-Unterbezirksverband Schweinfurt verlangt und bezahlt? Zu Frage B 146: Geeignete Kantinen der Deutschen Bundespost können von postfremden Vereinen, Verbänden, Parteien usw. auf Antrag für Veranstaltungen benutzt werden. Dafür ist allerdings eine ortsübliche Miete zu entrichten. Zu Frage B 147: Die SPD hat für die Benutzung der Kantine des Fernmeldeamtes Bad Kissingen am 11. April 1979 neben den angefallenen Personalkosten für die Kantinenkräfte eine Miete in Höhe von DM 80,— gezahlt. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 148) : Welche Mehrkosten muß ein blinder Mitbürger bei der Einrichtung eines Tastentelefons bezahlen (Installation und laufende Gebühren), und ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß die Installationskosten und laufenden Gebühren für Telefone, die für Blinde geeignet sind, den Kosten üblicher Telefone angeglichen werden? Erfolgt die Anschließung eines Tastenwahlapparates bei der Neueinrichtung eines Fernsprechanschlusses, so entstehen dem Teilnehmer keine Anschließungsmehrkosten. Wird hingegen bei einem bereits bestehenden Anschluß der vorhandene Sprechapparat gegen einen Tastenwahlapparat ausgewechselt, so ist hierfür eine einmalige Auswechslungsgebühr in Höhe von 40 DM zu entrichten. Zu den laufenden monatlichen Grundgebühren kommt in jedem Fall ein Zuschlag von monatlich 6,90 DM. Die Übernahme von Kosten für soziale Leistungen ist nach dem Grundgesetz (Art. 30 i. V. m. Art. 104 a) Aufgabe der Länder. Die Deutsche Bundespost trägt mit der Einrichtung von Fernsprechsozialanschlüssen im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben und unter Berücksichtigung der von ihr gesetzlich zu beachtenden wirtschaftlichen Bedingungen sozialen Gesichtspunkten Rechnung. Im übrigen ist der Tastenwahlapparat nicht nur ein Hilfsmittel für Blinde, sondern auch für eine Vielzahl von Teilnehmern, die unter ähnlichen Behinderungserscheinungen zu leiden haben (z. B. Armverletzte, Gelähmte etc.). Der zu unterstützende Personenkreis müßte also noch erheblich ausgeweitet werden und von der Deutschen Bundespost würden umgehend weitere Sozialleistungen in allen andern Dienstzweigen verlangt. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 149) : Wie viele Kräfte werden bei der Deutschen Bundespost über die ursprüngliche Festschreibung von 450 000 Kräften hinaus beschäftigt werden müssen, damit entsprechend einer Pressemitteilung des Bundespostministeriums alle Fernmeldehandwerker, die bis zum 30. April dieses Jahrs erfolgreich ihre Ausbildung beenden, ausbildungsgerecht im Fernmeldedienst eingesetzt werden können, und wie verhält es sich mit den Fernmeldehandwerkern, die nach dem 30. April dieses Jahrs ihre Ausbildung abschließen? Es stand von vornherein fest, daß die Auszubildenden, die bis zum 30. April 1979 ihre Prüfung ablegten bzw. ablegen, letztendlich im Rahmen der damaligen Haushaltsvorgabe bedarfsgerecht im Fernmeldewesen übernommen werden konnten. Die befristete Einschränkung der Einstellungen vom 19. Februar 1979 war erforderlich, um den Oberpostdirektionen und Ämtern innerhalb der Frist zur Vermeidung von Fehlentwicklungen im Personaleinsatz diejenigen Bereiche des Fernmeldewesens zu benennen, in denen Personalbestandserhöhungen nicht vorgenommen werden dürfen. Dies ist inzwischen erfolgt, und die Auszubildenden, die bis zum 30. April 1979 ihre Prüfung ablegen, werden bedarfsgerecht im Fernmeldewesen auf Arbeitsplätzen eingesetzt, die auf Dauer bestehen bleiben. In Verhandlungen mit dem Bundesrechnungshof und dem Bundesminister der Finanzen konnte inzwischen Einvernehmen darüber. erzielt werden, die Zahl der im Haushaltsjahr 1979 von der Deutschen Bundespost zu beschäftigenden Kräfte auf 452 000 zu erhöhen. Dadurch kann sichergestellt werden, daß — eine gewisse örtliche Mobilität vorausgesetzt — der weitaus überwiegende Teil der Auszubildenden des Einstellungsjahrganges 1976, die im Laufe dieses Jahres ihre Ausbildung abschließen, ausbildungsgerecht eingestellt werden kann. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen. Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 150 und 151) : Wird in den Sozialräumen der Deutschen Bundespost beim Fernmeldeamt in Bad Kissingen eine Parteiveranstaltung durchgeführt, und wenn ja, billigt die Bundesregierung dies, und glaubt sie, daß die parteipolitische Neutralität der Deutschen Bundespost aus der Sicht der Öffentlichkeit noch gewahrt ist? Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um einen durch diese Veranstaltung möglichen Eindruck in der Öffentlichkeit zu korrigieren, daß Bundesbehörden, SPD und die dem DGB angehörende Deutsche Postgewerkschaft eine Einheit bilden? Geeignete Kantinen der Deutschen Bundespost können von postfremden Vereinen, Verbänden, allen Parteien usw. auf Antrag für Veranstaltungen benutzt werden. Dafür ist allerdings eine ortsübliche Miete zu entrichten. Die parteipolitische Neutralität ist damit gewahrt. 11978* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 152 und 153) : Hat der Bundespostminister gegen die Wiederholung der Sendung des WDR „Kraftproben", die sich kritisch mit der Deutschen Bundespost auseinandersetzt, rechtliche Schritte angedroht, wie der Express vom 30. März 1979 meldete? Welche Gründe hat der Bundespostminister gegebenenfalls gegen eine Wiederholung der Sendung „Kraftprobe" bei der ARD im einzelnen angeführt, und mit welchen rechtlichen Schritten hat er gedroht? Die Deutsche Bundespost hat gegen die erneute Ausstrahlung der WDR-Sendung „Kraftproben" keine rechtlichen Schritte angedroht. Die Aussagen der Sendung entsprechen in vielerlei Hinsicht nicht den wirklichen Verhältnissen. So wurden z. B. die Beiträge der Deutschen Bundespost sinnentstellend gekürzt oder in andere Zusammenhänge gestellt, als bei der Aufnahme vorgesehen war. Deshalb hat die Deutsche Bundespost den WDR lediglich darauf hingewiesen, daß sie bei unveränderter Ausstrahlung der Sendung eine Gegendarstellung verlangen werde. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 154) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Beamten im gehobenen Postdienst hinsichtlich der Beförderungsmöglichkeiten gegenüber anderen vergleichbaren Beamtengruppen benachteiligt sind, und wenn ja, was wird die Bundesregierung unternehmen, daß es künftig auch im gehobenen Postdienst zu einer leistungsgerechten Bezahlung kommt? Die Beförderungsmöglichkeiten ergeben sich für alle Beamten aus den Stellenrelationen des § 26 Abs. (1) des Bundesbesoldungsgesetzes und in begrenzten Teilbereichen aus den besonderen Stellenobergrenzen nach § 26 Abs. (4) Nr. 2, soweit Tätigkeiten in Funktionsgruppen ausgeübt werden. Im Rahmen einer umfassenden Strukturuntersuchung im gehobenen Dienst sind im Vorjahr Abweichungen bei der Anwendung des Funktionsgruppenrechts zwischen den Beamtengruppen des gehobenen Betriebs-und Verwaltungsdienstes bei der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn festgestellt worden. Diese Unterschiede waren Gegenstand der Verhandlungen zum Stellenplan der Deutschen Bundespost 1979 und sind durch die Einbeziehung von weiteren Funktionen in die Funktionsgruppen zu § 1 Nr. 6 der Funktionsgruppen-Verordnung vom 23. November 71 i. d. F. der Verordnung vom 30. April 74 (BGBl. I S. 1031) inzwischen ausgeglichen worden. Dies führte zu insgesamt 628 Beförderungsmöglichkeiten in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 zum 1. Januar 79. Weitere Abweichungen zwischen vergleichbaren Beamtengruppen sind derzeit nicht erkennbar. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD). (Drucksache 8/2763 Frage B 155) : Wie viele Beschäftigte der Deutschen Fernkabelgesellschaft (DFKG) in Rastatt konnten inzwischen durch das generelle Übernahmeangebot der Deutschen Bundespost bei der Deutschen Bundespost übernommen werden, ist durch die Personalanpassung eine Konsolidierung der DFKG eingetreten, und auf welcher personellen wie auftragsmäßigen Basis wird künftig die DFKG- weitergeführt? Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen hat die Oberpostdirektionen aufgefordert, alle sonst unmittelbar vom Arbeitsmarkt zu besetzenden Arbeitsplätze zunächst der Deutschen Fernkabelgesellschaft zur Übernahme von freizustellenden Kräften anzubieten. Insgesamt gingen der Deutschen Fernkabelgesellschaft daraufhin 1 300 Stellenangebote zu. Von den insgesamt 76 Kräften, die die Deutsche Fernkabelgesellschaft dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen im Rahmen des Personalabbaus benannt hat, sind nach dem Stand vom 15. März 79: 34 Kräfte bei der Deutschen Bundespost eingestellt worden, 5 Kräfte ausgeschieden, 20 Kräfte mit DBP-Angeboten versorgt worden, 17 Kräfte auf das Arbeitsplatzangebot der Deutschen Bundespost nicht eingegangen, so daß sie zur Entlassung anstehen. Für 1979 werden der Deutschen Bundespost nach Angaben der Deutschen Fernkabelgesellschaft nur wenige Kräfte benannt werden. Auch diese Kräfte werden mit Arbeitsplatzangeboten versorgt werden. Die Personalsituation bei der Deutschen Fernkabelgesellschaft hat sich noch nicht konsolidiert, da der Personalbestand bis 1982 an das rückläufige Auftragsvolumen der Deutschen Bundespost angepaßt werden muß. Die Deutsche Fernkabelgesellschaft bemüht sich nach Kräften, zusätzliche Aufträge bei den Gesellschafterfirmen und im Ausland zu erhalten. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 156) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Betrieb eines Bauspielplatzes auch auf Flächen, die im Bebauungsplan als Grünflächen ausgewiesen sind, möglich ist, weil es sich bei den „Bauten" der Kinder nicht um Bauwerke im Sinne des Baurechts, sondern um pädagogisch begrüßenswertes Spielen handelt und auch die Errichtung von Spielhäusern (Blockhütten usw.) zulässig ist? Das Bundesbaugesetz unterscheidet in bezug auf die planerischen Festsetzungen im Bebauungsplan nicht zwischen bebauten und unbebauten Spielplätzen. § 9 Abs. 1 BBauG sieht unabhängig von der Bebauung Festsetzungen für Spiel-, insbesondere für Kinderspielplätze vor, soweit dies planerisch erforderlich ist. Speziell Nummer 22 der genannten Bestimmung schreibt für Kinderspielplätze als Gemein- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11979* schaftsanlagen für bestimmte räumliche Bereiche —unabhängig von ihrer Bebauung — Festsetzungen im Bebauungsplan vor. Dieser Regelung steht Nummer 15 des § 9 Abs. 1 BBauG nicht entgegen. Diese Vorschrift läßt zwar grundsätzlich Festsetzungen im Bebauungsplan für Grünflächen genügen, wenn die Anlage von Spielplätzen planerisch beabsichtigt ist; möglich ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 42/5) aber dann nur die Anlage einer begrünten Spielfläche. Unter anderem aus dem Erforderlichkeitsgebot des § 9 Abs. 1 BBauG und aus dem Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BBauG ergibt sich nämlich, daß die Festsetzung im Bebauungsplan näher bestimmt und damit konkretisiert sein muß, wenn ein Kinderspielplatz — mit in der Regel nicht begrünten Flächen und baulichen Anlagen — errichtet werden soll. Das Gebot der Konkretisierung dient nicht nur dem Schutz des Vertrauens der Eigentümer der unmittelbar betroffenen, sondern auch der benachbarten Flächen. Zugleich dient es dem Interesse der Bürger, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung nur bei Gewißheit über die beabsichtigten Planungen sachgerecht Anregungen und Bedenken vorbringen können. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 157 und 158) : Ist § 16 Abs. 3 Wohnungsbindungsgesetz in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a nach Auffassung der Bundesregierung so zu verstehen, daß bei ohne rechtliche Verpflichtung vorzeitig vollständig zurückgezahlten öffentlichen (einheitlich gewährten) Darlehnsmitteln für eine eigengenutzte Wohnung und eine Einliegerwohnung in einem Eigenheim beide Wohnungen unterschiedlich zu behandeln sind, nämlich die eigengenutzte Wohnung als bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung, die Einliegerwohnung jedoch bis zum Ablauf des 10. Kalenderjahres nach der Rückzahlung als öffentlich gefördert gilt, und wenn ja, verfahren die zuständigen Behörden danach? Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Bundesländer die § 16 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a unterschiedlich anwenden, und wenn ja, ist sie in der Lage und bereit, auf eine einheitliche Rechtsanwendung hinzuwirken? In § 16 Abs. 1 WoBindG wird hinsichtlich des Wegfalls der öffentlich-rechtlichen Bindungen unterschieden zwischen den eigengenutzten Wohnungen und den anderen Wohnungen, d. h. insbesondere den Mietwohnungen. Letztere bleiben auch nach der vollständigen Rückzahlung der Mittel noch 10 Jahre lang in der öffentlich-rechtlichen Bindung, während die eigengenutzten Wohnungen in Eigenheimen und eigengenutzte Eigentumswohnungen nach der vollständigen Rückzahlung bzw. der Nachzahlung des Ablösungs-Bonus sofort von den Bindungen frei werden. Dies bedeutet für den Fall, daß sich in einem Eigenheim zwei Wohnungen, nämlich die eigengenutzte Wohnung und eine vermietete Wohnung befinden und für diese die öffentlichen Mittel einheitlich bewilligt worden sind, daß für die beiden Wohnungen nach der Rückzahlung der gesamten Mittel unterschiedliche Fristen hinsichtlich der Bindungsdauer laufen. Die Regelung in Absatz 3 besagt nun, daß es auch möglich ist, nur für eine der beiden zusammen finanzierten Wohnungen (eigengenutzte Wohnung und Mietwohnung) die öffentlichen Mittel zurückzuzahlen. Je nachdem, für welche Wohnung die Rückzahlung erfolgt, entfallen für sie die Bindungen entweder sofort oder erst nach 10 Jahren, während für die Wohnung, deren Mittel nicht zurückgezahlt sind, die Bindungen nach Maßgabe des § 15 WoBindG noch bestehen bleiben. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß vorstehende sich aus dem Gesetzeswortlaut ergebende Auslegung bisher in den Ländern unterschiedlich erfolgt ist oder sich bei der Auslegung Schwierigkeiten ergeben haben, die zu einer gerichtlichen Nachprüfung Anlaß gegeben hätten. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 159 und 160): Sind der Bundesregierung die in der täglichen Praxis auftretenden erheblichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten mit der Handhabung unterschiedlicher Antrags-, Verrechnungs- und Anerkennungsverfahren (staatlicher Zuschuß oder Steuerbegünstigung) bei den gesetzlich geförderten heizenergiesparenden Maßnahmen im Wohnungsbau bekannt, und was ist beabsichtigt, um hier generell zu einer überschaubaren und praxisnahen unbürokratischen Handhabung zu kommen? Entspricht es beispielsweise der Absicht der Bundesregierung, daß die gleiche technische Arbeit zur Energieeinsparung an einem Wohngebäude (z. B. Verblendmauerwerk mit Lüftung und Wärmedämmung) bis zu bestimmten Obergrenzen wertmäßig wohl auf dem Weg über Antrag und zu genehmigenden Zuschuß, nicht aber über den Weg der späteren Steuerbegünstigung gefördert wird? Zu Frage B 159: Die Probleme, denen sich der Gebäudeeigentümer bei der Entscheidung gegenübersieht, ob er eine Förderung nach Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz beantragen soll oder die Möglichkeit der Steuerförderung nach § 82 a Einkommensteuerdurchführungsverordnung in Anspruch nehmen soll, sind in erster Linie Folge der komplizierten Rechtsmaterie. Sowohl das Zuschußprogramm wie auch die Steuerförderung sind durch Gesetz geregelt. Der Gesetzgeber hat für beide Förderungsarten zum Teil unterschiedliche Voraussetzungen geschaffen, die von den durchführenden Stellen beachtet werden müssen. Darüber hinaus können bei der Bewilligung der Förderungsmittel nach dem ModEnG Unterschiede zwischen den Ländern dadurch auftreten, daß die Länder nach der Aufgabenteilung des Grundgesetzes für die Durchführung des Zuschußprogramms alleine zuständig sind. Die Bundesregierung hat ihre Möglichkeiten zur Erleichterung und Vereinheitlichung der Förderung ausgenutzt: 1. Sie hat mit den Ländern über eine möglichst weitgehende Vereinheitlichung der Durchführungsvorschriften für das Zuschußprogramm verhandelt und erreicht, daß ab Programmjahr 1979 ein bestimmter Mindestkatalog förderbarer Maßnahmen von allen Ländern angewendet wird. 2. Sie hat eine Informationsbroschüre über die Förderung heizenergiesparender Maßnahmen veröffentlicht. Die Aussagen der Broschüre mußten allerdings allgemein gehalten werden. Fragen zu 11980* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 wichtigen Details können nur anhand der konkreten Gegebenheiten von den durchführenden Stellen beantwortet werden. Zu Frage B 160: Unterschiede zwischen der Programmförderung und der Steuerförderung sind vom Gesetzgeber bewußt in Kauf genommen worden. Die, engeren Voraussetzungen der Steuerförderung sind darauf zurückzuführen, daß hier bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf die Vergünstigungen besteht; die Höhe der Steuerausfälle ergibt sich ohne Einwirkungsmöglichkeit staatlicher Stellen. Dagegen ist das Volumen der Zuschüsse nach dem ModEnG haushaltsmäßig begrenzt, ein Rechtsanspruch auf die Förderung — auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen — ist nicht gegeben. Die Investition darf nur gefördert werden, wenn die Kosten im Hinblick auf die angestrebte wesentliche Verbesserung vertretbar sind. Die Voraussetzungen für die Programmförderung konnten gegenüber der Steuerförderung weiter sein, da die Bewilligungsstellen unter Anwendung der Vorrangregelungen des Gesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vornehmen können. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 161) : Gibt es eine Zusammenarbeit der Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland und der Finanzämter der DDR bei der Auskunfterteilung über Vermögenswerte und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Mir sind keine Fälle bekanntgeworden, in denen Finanzämter der Bundesrepublik Deutschland Auskünfte über Vermögenswerte an Finanzämter der DDR erteilt haben. Auch besteht keine gesetzliche Pflicht zu einer derartigen Zusammenarbeit. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermannn (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 162) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Monatsschrift Wind-Energie", Nr. 2/1979, unter der Überschrift „Die vergol- dete Windmühle" wiedergegebene Meinung über die Vergabe von 10 Millionen DM aus dem Haushalt des Bundesforschungsministers an die Firma Statik und Dynamik Forschungsgescllschaft mbH, von der der Eindruck erweckt wird, daß es sich um eine sogenannte Briefkastenfirma handele, und welche technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen waren für die Förderung dieses Projekts aus der Sicht des Bundesforschungsministers gegeben? Bei dem in der Monatsschrift „Wind-Energie" Nr. 2/1979 beschriebenen Projekt handelt es sich um einen Antrag der besagten Firma, der zur Zeit fachlich und finanziell geprüft wird. Eine Bonitätsprüfung des Antragstellers wird hierbei routinemäßig durchgeführt. Eine Bewilligung von Mitteln aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Forschung und Technologie für dieses Projekt ist bisher nicht erfolgt. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/2763 Frage B 163) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung unproduktiv und überflüssig ist, und wird 'sie nach dem Austritt der bayerischen Landesregierung aus der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung dafür Sorge tragen, daß dieses Institut seine bisherige Arbeit im Interesse einer weiteren Erforschung aller Bedingungen des Friedens ungeschmälert fortsetzen kann? Die Deutsche Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung (DGFK) wurde 1970 aus Initiative des damaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann gegründet. Seit 1973 konzentriert sich die DGFK auf die Forschungsförderung und -initiierung im Rahmen der beiden Schwerpunkte: — Friedenssicherung und Übergangsstrategien in Europa und — Konflikte zwischen westeuropäischen Industriestaaten und Entwicklungsländern und deren friedliche Überwindung. Im Rahmen dieser beiden Schwerpunkte werden Fragen der Abrüstungs-, Rüstungskontroll- und Sicherheitsproblematik besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ferner werden Publikationen und Tagungen unterstützt sowie Mittel für die ,,Carl-von-OssietzkyProfessur" bereitgestellt. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Förderungskommission, die aus 12 Wissenschaftlern besteht, die je zur Hälfte von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Kuratorium der Gesellschaft ernannt werden. Die von der DGFK geförderten und initiierten Arbeiten werden in den letzten Jahren in zunehmendem Maße in der Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen. Beispielhaft sei auf das von der DGFK herausgegebene „Grünbuch zu den Folgewirkungen des KSZE" verwiesen. Die von der DGFK geförderten Arbeiten gewinnen aber auch an Bedeutung für die Information und Beratung von Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages, von Regierungsstellen sowie von Arbeitskreisen gesellschaftlicher Gruppen (z. B. der beiden Kirchen). So haben in letzter Zeit insbesondere die von der DGFK geförderten Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Rüstungskontroll- und Abrüstungsfragen und über den Konflikt im südlichen Afrika Beachtung bei den zuständigen Stellen der Bundesregierung und dem Parlament gefunden. Die Bundesregierung hält die Arbeit der DGFK für produktiv und nützlich. Angesichts der vielfältigen Gefährdungen des Friedens und in der Erkenntnis, daß es in einer Welt voller Mißtrauen und tiefgreifender Konflikte keine einfachen Rezepte für eine als Friedenspolitik angelegte Sicherheitspolitik geben kann, müssen alle Möglichkeiten genützt werden, die Bedingungen zur Verhinderung von Kriegen, zur Abschaffung von Gewalt und zur Verwirklichung von mehr Gerechtigkeit zu untersuchen. Die DGFK leistet dazu wie andere wissenschaftliche Institutionen im In- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 11981* land (z. B. Stiftung für Wissenschaft und Politik, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik) und im Ausland (z. B. Stockholm International Peace Research Institute, Institute for Strategic Studies, London), mit denen die DGFK und die von ihr geförderten Wissenschaftler in regelmäßigem Kontakt stehen, einen wichtigen Beitrag. Diese Einschätzung der Leistung der DGFK durch die Bundesregierung wird durch den Austritt des Freistaates Bayern aus der Gesellschaft nicht berührt. Die Bundesregierung wird daher dafür Sorge tragen, daß die Arbeit der DGFK auch weiterhin in dem vorgesehenen Umfang fortgesetzt werden kann. Anlage 134 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 164 und 165) : Welche mit öffentlichen Mitteln des Bundes finanzierten Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland sind über Auftragsforschung und/oder langfristige Kooperationsverträge mit der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen und ihrem Konzept für Gorleben vertraglich verbunden? Sieht die Bundesregierung in der Ausweitung kommerzieller Kooperationsverträge der Großforschungszentren mit der Atomindustrie Gefahren für die Erhaltung und Ausweitung einer industrieunabhängigen Beurteilungskapazität der staatlichen Großforschungszentren, und wie gedenkt die Bundesregierung derartige Gefahren gegebenenfalls abzuwehren? Zu Frage B 164: Von den mit Mitteln des Bundes finanzierten Forschungseinrichtungen arbeitet zur Zeit nur das Kernforschungszentrum Karlsruhe im Rahmen einer langfristigen vertraglichen Regelung, die allerdings noch der formalen Verabschiedung bedarf, mit der DWK zusammen. Zu Frage B 165: Die von den Großforschungseinrichtungen mit Industrieunternehmen abgeschlossenen Zusammenarbeitsverträge auf dem Gebiet der nuklearen Energieforschung haben als Ziel und Inhalt, die Abstimmung der bei den jeweiligen Partnern laufenden F+E-Arbeiten sowie den Austausch der Forschungsergebnisse sicherzustellen. Eine derartige Zusammenarbeit der Forschungszentren mit Industrieunternehmen, die — großenteils ebenfalls staatlich unterstützt — am selben Projekt arbeiten, war seit jeher üblich und wird von der Bundesregierung für zweckmäßig gehalten, um staatlich finanzierte Doppelarbeit zu vermeiden und um eine möglichst kostensparende und anwendungsnahe Verwirklichung der im Programm der Bundesregierung „Energieforschung und Energietechnologien" enthaltenen Ziele unter Beteiligung der Großforschungseinrichtungen zu gewährleisten. Für die besonders aufwendigen und langfristigen Großprojekte der nuklearen Energieforschung: Schneller Brüter, Hochtemperaturreaktor und Entsorgung wurde bzw. wird in Kürze diese Zusammenarbeit auf eine der Natur der Projekte entsprechende langfristige Basis gestellt. In diesen Verträgen bleibt die Entscheidungsbefugnis der Forschungszentren über ihr F+E-Programm im Rahmen der internen Entscheidungsstrukturen erhalten. Dies gilt ebenso für den bestimmenden Einfluß der öffentlichen Hand auf Umfang und Inhalte des Forschungsprogramms. Die Bundesregierung sieht deshalb die Unabhängigkeit der Forschungszentren nicht gefährdet; sie erhofft vielmehr, daß die Beurteilungskapazitäten der Forschungseinrichtungen durch deren bessere Information über die Entwicklungsarbeiten der industriellen Partner gesteigert wird. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretäre Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 166) : Beurteilt die Bundesregierung die Nebenwirkungsmöglichkeiten der Solarien, die hauptsächlich im UV-A-Wellenbereich arbeiten, in gleicher Weise wie bei denjenigen Solarien, die mit größeren Anteilen im UV-B-Wellenbereich wirken? Die Bestrahlung des menschlichen Körpers mit Solarien, die ausschließlich oder ganz überwiegend die langwelligen UV-A-Strahlen emittieren, bewirkt eine kurzdauernde vermehrte Pigmentierung und damit Bräunung der Haut. Um den Bräunungseffekt zu erhalten, sind Wiederholungen der Bestrahlung notwendig. Bei der Einwirkung reiner UV-A-Strahlen tritt das biologische Sicherheitssignal „Sonnenbrand" nicht auf. Die UV-A-Strahlen dringen tiefer in die Haut ein als die übrigen Anteile des ultravioletten Lichtes, so daß sie bei unsachgemäßer Dosierung zu einer Schädigung der in der Haut gelegenen elastischen Fasern führen können, wodurch eine vorzeitige Alterung der Haut mit Falten- und Runzelbildung eintritt. Ob im Laufe der Jahre darüber hinaus die Bildung von Hautkrebs zu erwarten ist, läßt sich zur Zeit noch nicht sagen, weil Erfahrungen über längere Einwirkung von ausschließlichem UV-ALicht noch nicht vorliegen. Im Gegensatz dazu bewirken die UV-B-Strahlen, denen in kleinen Dosen eine gesundheitsfördernde Wirkung (z. B. die Bildung von Vitamin B in der Haut) zugeschrieben wird, bei höherer Dosierung in den obersten Haut- und Schleimhautschichten (Augenbindehaut und Lippen) akute Entzündungen und rufen damit den sog. „Sonnenbrand" oder „Gletscherbrand" hervor. Damit ist ein natürliches Warnsignal gegeben. Bei einer übermäßigen Einstrahlung von UV-B-Licht kann es zu schweren und schwersten akuten Haut- und Schleimhautverbrennungen am menschlichen Körper kommen. Anlage 136 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Fragen B 167 und 168) : 11982* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 149. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. April 1979 Welchen Sinn und Zweck verfolgt das von Bundesminister Dr. Hauff vorgesehene Anhörverfahren „Alternative Energien", und wie läßt sich die Absicht dieses Hearings mit dem integrierten Entsorgungskonzept der Bundesregierung vereinbaren? Was hat den Bundesforschungsminister veranlaßt, in seiner Publikation „Forschung für den Bürger" die für die Entwicklung der Kernenergie mit Bundesmitteln betriebene Forschung zu verschweigen? Zu Frage B 167: Der Bundesminister für Forschung und Technologie plant keine Anhörung „Alternative Energien". Zu Frage B 168: Die Informationsmappe „Forschung für den Bürger" berichtet über konkrete Einzelprojekte aus der Forschungsförderung des Bundesministers für Forschung und Technologie, denen der Bürger im Alltag als Einzelprojekt begegnet. Nicht nur im Energiebereich, sondern generell war es nicht Ziel dieser Informationsmappe, umfassende wissenschaftlich-technische Förderbereiche, wie z. B. Mikroelektronik, Datenverarbeitung, Luft- und Raumfahrt, Kerntechnik darzustellen. Dazu hat der Bundesminister für Forschung und Technologie, vor allem in bezug auf die Kernenergie, in einer Fülle anderer Publikationen klar und eindeutig Stellung genommen. Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/2763 Fragen B 169 und 170): Müssen einem in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften vietnamesischen Emigranten mit einem Fremdenpaß für ein Studium an einer deutschen Universität BAföG-Mittel gewährt werden, wenn im übrigen alle Voraussetzungen für den Bezug von BAföG vorliegen, und wenn ja, wird die Bundesregierung sicherstellen, daß diese Rechtsauffassung auch im Land Nordrhein-Westfalen beachtet wird, wo kürzlich der Antrag eines vietnamesischen Studenten abgelehnt wurde? Wird die Bundesregierung, falls unter den angeführten Umständen keine BAföG-Mittel gewährt werden können, eine Initiative zur Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes mit dem Ziel zu ergreifen, Ansprüche für den genannten Personenkreis zu begründen? Zu Frage B 169: Ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter vietnamesischer Emigrant hat nach geltendem Recht Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nur, wenn er 1. als Asylberechtigter nach § 28 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. Juni 1975 (BGBl. I S. 1542), anerkannt ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG) oder 2. sich selbst vor Beginn der Ausbildung insgesamt fünf Jahre oder ein Elternteil in den letzten drei Jahren vor Beginn des Bewilligungszeitraumes sich ständig im Geltungsbereich des BAföG aufgehalten hat und erwerbstätig war (§ 8 Abs. 2 BAföG). Diese Anspruchsgrundlagen sind den Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung sowie den mit der Durchführung des Gesetzes beauftragten Ämtern für Ausbildungsförderung bzw. Studentenwerken vertraut. Es kann daher als sicher unterstellt werden, daß diese Voraussetzungen in dem angeführten Ablehnungsfall nicht erfüllt waren. Es wird sich um einen vietnamesischen Studenten handeln, der sich erst kürzere Zeit in der Bundesrepublik Deutschland aufhält. Zu Frage B 170: Die Bundesregierung ist gegenwärtig mit der Erarbeitung eines Programmes beschäftigt, das u. a. auch die Eingliederung von ausländischen Flüchtlingen zum Ziel hat, die von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommen werden (Kontingentflüchtlinge). Hierunter fallen insbesondere auch die vietnamesischen Flüchtlinge. Im Rahmen dieses Programmes wird auch eine generelle Ausdehnung des BAföG auf diesen Personenkreis zu prüfen sein. Das Programm soll demnächst vom Bundeskabinett behandelt werden. Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2763 Frage B 171): Ist es zutreffend, daß Rüstungsmaterial für die Nato von Amerika nach Europa und Güter, die mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit finanziert wurden, mit Ostblockschiffen nach Afrika transportiert wurden? 1. Für die Verschiffung von militärischen Ausrüstungsgegenständen gilt folgendes: Gemäß Vereinbarung Bundesministerium für Verteidigung/Bundesministerium für Verkehr vom März 1962 eröffnet nur das Bundesministerium für Verkehr auf Anforderungen dem Bundesministerium für Verteidigung und dessen nachgeordneten Dienststellen Verschiffungsmöglichkeiten für den Seetransport von militärischen Ausrüstungsgegenständen der Bundeswehr. Durch diese Regelung wurde sichergestellt, daß die anfallenden Seetransporte nur mit Linienschiffen von Seeverkehrsunternehmen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. 2. Zum Transport von Gütern, die aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit finanziert werden, ist folgendes festzustellen: Der in der entwicklungspolitischen Konzeption der Bundesregierung festgelegte Grundsatz der Lieferungebundenheit der deutschen Entwicklungshilfe gilt sowohl für die Finanzierung von Gütern als auch von Leistungen einschließlich Transportleistungen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, daß Transporte vereinzelt auch mit Schiffen aus Ostblockländern durchgeführt werden. Dies ist in einigen Fällen geschehen, bei denen es sich uni kleine Materiallieferungen für Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit gehandelt hat. Hinsichtlich der aus Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit finanzierten Güter ist in jüngerer Zeit nichts darüber bekanntgeworden, daß solche Güter auf Ostblockschiffen transportiert worden sind.
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    Rede von Joachim Angermeyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der Bericht über die Erfahrungen mit der Pressefusionskontrolle zeigt deutlich den Hintergrund auf, vor dem die besonderen kartellrechtlichen Bestimmungen für Pressefusionen entstanden sind. Zugleich zieht er aus der mittlerweile mehr als dreijährigen Kontrollpraxis die wettbewerbspolitischen Schlußfolgerungen. Das Ergebnis scheint mir erfreulich zu sein. Die Pressefusionskontrolle hat offensichtlich ihre Bewährungsprobe bestanden. Das bestehende wettbewerbsrechtliche Instrumentarium hat sich nach den bisher vorliegenden Erfahrungen im Pressebereich als ausreichend erwiesen. Dieser Haupt- aussage des Berichts kann ich mich für die Freien Demokraten voll anschließen. Ich glaube allerdings auch, daß die Wettbewerbspolitik keinen Grund hat, sich auf Erfolgserlebnissen auszuruhen. Ich möchte daher den heutigen Rückblick auf das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, mit dem die Pressefusionskontrolle eingeführt wurde, auch dazu benutzen, um einige Verbindungslinien zu den aktuellen Bestrebungen zur Fortentwicklung der allgemeinen Fusionskontrolle zu ziehen und schließlich einen Bogen zur Medienpolitik zu schlagen.
    Von Kritikern ist immer wieder zu hören, daß das Leitmotiv der jetzt anstehenden Novellierung der Fusionskontrolle lediglich die Lust am Wettbewerb politischen Perfektionismus' sei. Solche Vorwürfe gab es schon — ich brauche gar nicht weiter zurückzugehen — anläßlich der dritten Kartellgesetznovelle. Das Arsenal der Argumente hat sich offenbar wenig verändert. Es wird immer noch mit alter Munition geschossen, aber es fragt sich natürlich, ob diese Munition noch heute scharf ist.
    Der durch den Bericht der Bundesregierung bekräftigte Verzicht auf weitere Eingriffsbefugnisse im Bereich der Pressefusionskontrolle sollte eigentlich jedem deutlich machen, daß mit der jetzigen vierten GBW-Novelle sehr differenziert nach der durchaus liberalen Devise verfahren wird: gesetzliche Enthaltsamkeit dort, wo es keiner Handlung bedarf; entschlossenes Handeln dort, wo sich Lükken und Schwächen wettbewerbsrechtlicher Ordnung zeigen. Dieser Anreiz hat schon der Einführung der Pressefusionskontrolle zugrunde gelegen, mit der die Kontrollbefugnisse auf die für das Pressewesen überaus wichtigen regionalen und lokalen Pressemärkte erstreckt wurden, da diese durch die grobmaschige allgemeine Fusionskontrolle nicht erfaßt werden konnten.
    Eine weitere Bemerkung erscheint mir wichtig. Läßt man die parlamentarischen Beratungen zur Pressefusionskontrolle noch einmal Revue passieren, so zeigt sich einmal mehr, wie schnell die tatsächliche Entwicklung über künstlich hochstilisierte politische Kontroversen hinweggehen kann. Ich möchte dies nicht als Vorwurf in dieser oder jener Richtung verstanden wissen, sondern als reine Feststellung, aus der jeder selbst seine Lehren auch für die gegenwärtige Debatte über die weitere Fortentwicklung der Fusionskontrolle ziehen kann. Was stand seinerzeit zur Diskussion? Im Grundsatz war es die Frage, wie der Gefahr einer fortschreitenden Pressekonzentration mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts wirksam begegnet werden kann. Die Kritiker der damaligen Gesetzesvorlage fuhren schweres Geschütz auf gegen die vorgesehene pressespezifische Abdeckung der Aufgreif- und Eingriffskriterien für Pressezusammenschlüsse: medienpolitisches Maßnahmengesetz, Usurpierung von Länderzuständigkeiten, verfassungswidriger Eingriff in die Pressefreiheit. Weiter hieß es wörtlich: „Wir zweifeln daran, daß dieses Gesetz rechtlichen Bestand behalten wird." Das war damals die wörtliche Rückzugsformel der Opposition.
    Mit dieser Grundsatzkritik wurde die wesentlich weniger dramatische Frage nach dem richtigen Niveau der Eingriffsschwelle, also der Eng- oder Weitmaschigkeit der Kontrolle zugedeckt. Bei dieser Sachfrage hätte man ja Farbe bekennen müssen, wie man zum Prinzip Wettbewerb steht.
    Inzwischen scheinen alle Beteiligten einschließlich der betroffenen Pressewirtschaft ihren Frieden mit der Pressefusionskontrolle gemacht zu haben. Allerdings hat die Opposition damals die .Chance vertan, eine wichtige wettbewerbspolitische Initiative mitzutragen, die sich in der Praxis als notwendig und zweckmäßig erwiesen hat. Ich hoffe, daß sie bei der Verabschiedung der jetzigen vierten Kartellgesetznovelle den Pfad der wettbewerbspolitischen Gemeinsamkeit wieder betreten wird, wie es bei der Schaffung der allgemeinen Fusionskontrolle im Jahre 1973 der Fall gewesen ist.
    Lassen Sie mich einen weiteren Punkt aufgreifen, der sowohl im Medienbericht als auch im Erfahrungsbericht über die Pressefusionskontrolle behandelt wird, die Einschätzung des Konzentrationsprozesses im Pressebereich. Es scheint ziemlich unbestritten, daß die Konzentrationstendenzen in diesem Sektor in letzter Zeit deutlich abgenommen haben, wenngleich ein Stillstand wohl auch in Zukunft kaum zu erwarten ist. Das gilt vor allem für die bedeutsame Sparte der Abonnementstageszeitungen wie auch für die Straßenverkaufszeitungen.



    Angermeyer
    Dieses recht sonnige Bild hat aber auch seine Schattenseiten. Die Stabilisierung der Marktpositionen der Zeitungsverlage erfolgte nämlich bereits auf einem beachtlichen Konzentrationsniveau. Ursächlich für die derzeitige relative Konzentrationsimmunität sind also weniger die im gesamtwirtschaftlichen Vergleich durchaus erfreuliche Ertragskraft und die wirtschaftliche Konsolidierung, die angeblich bei Zeitungsunternehmen keine Fusionsneigung mehr aufkommen lassen. Vielmehr ist es oft die schlichte Tatsache, daß wir an einem Punkt angelangt sind, wo es auf den Märkten der Lokalkommunikation infolge der Alleinanbieterstellung einer Zeitung nichts mehr zu konzentrieren gibt.
    Daraus lassen sich vor allem zwei Schlußfolgerungen ableiten.
    Erstens. Wettbewerbspolitik und Fusionskontrolle müssen in Zukunft alle Anstrengungen machen, um den verbliebenen Restwettbewerb zu schützen. Die Aktionsfelder werden insbesondere dort liegen, wo sich die Verbreitungsgebiete der Presseobjekte überschneiden, oder in Gebieten, in denen die Wettbewerbsstrukturen im wesentlichen intakt geblieben sind. Ich bin optimistisch, daß sich diese Aufgabe mit den durch die dritte GWB-Novelle verfeinerten Kontrollinstrumenten erfolgreich lösen läßt.
    Zweitens. Die auch im Zusammenhang mit der jetzigen vierten GWB-Novelle sinngemäß schon wieder vorgebrachte These, Fusionen seien Kinder der Not, hat sich als höchst problematisch, um nicht zu sagen falsch, erwiesen. Es dient wohl eher der wettbewerbspolitischen Selbsttäuschung, sich vorzustellen, es genüge, die allgemeine wirtschaftliche Lage der Unternehmen zu verbessern, dann verzögen sich die Gewitterwolken der Konzentration von ganz allein. Daß dies eine Illusion ist und bleiben wird, .folgt schon aus der Tatsache, daß die großen Konzentrationsbewegungen bei Publikumszeitschriften und Tageszeitungen bereits in den 50er und 60er Jahren gelaufen sind, zu einer Zeit, in der die Branche praktisch durchweg gut verdient hat, z. B. bei Abonnementstageszeitungen zumeist mit Umsatzrenditen von mehr als 10 %. Auch bei hohem Gewinnpolster besteht also ein Anreiz zu Fusionen.
    Wer die Presseberichterstattung der jüngsten Zeit verfolgt, kann ein Lied davon singen. Tatsache ist, daß der Konzentrationsentwicklung zumeist ein ganzes Bündel von Faktoren zugrunde liegt. Auslöser für einen Unternehmenszusammenschluß kann natürlich auch einmal ein durch schwache Branchenkonjunktur veranlaßter Sanierungsfall sein. Das ist aber keinesfalls die Regel. Wir brauchen daher — dies gilt nicht nur für den Pressebereich — ei nen klaren wettbewerblichen Ordnungsrahmen, wie ihn die Pressefusionskontrolle und eine auf der Höhe der Zeit befindliche allgemeine Fusionskontrolle bieten können, um die machtbedingten Konzentrationsvorgänge in wirtschaftlich guten wie in schlechten Zeiten auszuschalten.
    Abschließend noch ein Wort zum Verhältnis des Wettbewerbsrechts zur Medienpolitik. Ich meine, die heutige Aussprache zeigt, daß es sinnvoll ist, die beiden Berichte zur Medienentwicklung und zur Pressefusionskontrolle in verbundener Debatte zu diskutieren. Dafür sprechen nicht nur die Grün- de einer zweckmäßigen Sitzungsgestaltung, sondern auch die sachlichen Gründe des Zusammenhangs; denn beide Themenbereiche sind eng miteinander verflochten. Allerdings gab es Zeiten, in denen die Gemeinsamkeiten von einer Fraktion dieses Hauses stark überstrapaziert worden sind. So wurde gegenüber der Pressefusionskontrolle seinerzeit der Vorwurf erhoben, es werde unter dem Deckmantel in Wirklichkeit Medienpolitik betrieben. Dem ist — auch anhand der bisher gesammelten Erfahrungen — entgegenzuhalten, daß Pressefusionskontrolle zwar medienpolitische Reflexwirkungen hat, ansonsten aber ein rein wirtschafts- und wettbewerbspolitisches Ordnungsinstrument ist. Diese Art der Kontrolle ist lediglich eine pressekonforme Ausgestaltung oder Ausprägung der allgemeinen Fusionskontrolle, um die Besonderheiten der Pressemärkte berücksichtigen zu können. Insofern ist der Begriff „Pressefusionskontrolle" in der Tat etwas irreführend. Niemand würde wohl auf den Gedanken kommen, von Bankenfusionskontrolle oder Handelsfusionskontrolle zu sprechen, nur weil die Umsatzkriterien dort unterschiedlich berechnet werden. Ebensowenig wie die Berührungspunkte zwischen Pressefusionskontrolle und Medienpolitik überschätzt werden dürfen, so wenig dürfen die Gemeinsamkeiten unterschätzt werden. Ich stimme daher der Auffassung der Bundesregierung voll zu, daß die Erhaltung ausgewogener Wettbewerbsstrukturen im Pressebereich zugleich auch der Meinungsvielfalt im Medienbereich zugute kommt. Die bisherigen Erfahrungen mit der Pressefusionskontrolle scheinen mir eindrucksvoll zu bestätigen, daß sich das Wettbewerbsrecht und die Zielsetzungen der Medienpolitik sinnvoll ergänzen können.
    Ein Wort noch, Herr Kollege Klein: Wenn der Kollege Stücklen als Mitglied des Postverwaltungsrates z. B. die Auffassung des Bundeswirtschaftsministers unterstützt hätte, dann wäre es zu den von Ihnen beklagten Entwicklungen beim Fernkopierprogramm möglicherweise nicht gekommen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Klein (München).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Jens hat bezweifelt, daß es in den Reihen meiner Fraktion

    (Grobecker [SPD] : Ihrer beiden Fraktionen!)

    genügend Mitglieder gebe, die sich um die Kärrnerarbeit auf dem Gebiet der Medienpolitik kümmerten. Wir hatten große Mühe, die Redneranwartschaften bei uns auf fünf zu begrenzen, während die Koalition — unter Einsatz zweier Bundesminister — offenbar große Mühe hat, die bisherigen Runden zu bestreiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Ho, ho!)




    Klein (München)

    Herr Nöbel, ich möchte auch noch gern ein Wort zu Ihnen sagen. Sie haben es für richtig gehalten, Ihren Stolz auf die sozialdemokratischen Verlagsunternehmen hier zu äußern.

    (Dr. Nöbel [SPD] : Auch auf die Tarifverträge!)

    Meinten Sie damit die diversen Überrumpelungsaktionen bei Einstellungen, bei denen höchst unsoziale Zustände herbeigeführt wurden?

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Jedenfalls halte ich es — ungeachtet meiner Parteizugehörigkeit — für eine bedauerliche Entwicklung, daß das Zeitungssterben auf seiten der SPD in den letzten Jahrzehnten in einem so unglaublichen Umfang erfolgt ist.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Das ist Heuchelei! Ihre Krokodilstränen! — Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Wir glauben Ihnen alles!)

    — Daran tun Sie gut, Herr Kollege.
    Ich möchte mich zu Beginn auch noch ein wenig mit der Liberalität des Kollegen Kleinert befassen. Herr Kollege Kleinert, ich habe an Ihrer liberalen Haltung fast nie Zweifel, auch wenn Sie einen zwar aufgeklärten, aber absolutistischen Herrscher als Kronzeugen anziehen. Nur, das, was Sie zum Kabelfernsehen und zu einer möglichen Verlegerbeteiligung gesagt haben, die Art und Weise, wie Sie auf die Werbung eingegangen sind, die ja doch in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Absatzzahlen, Versorgungsdichte und Arbeitsplätzen steht — das hat ja auch zu entsprechendem Applaus auf seiten der SPD geführt; Werbung ist etwas, gegen das man eben grundsätzlich argumentiert war alles nicht so ganz liberal, Herr Kollege Kleinert.