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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/148 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 148. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Peters (Poppenbüll) . 11791 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. h. c. Kiesinger 11791 C Erweiterung der Tagesordnung 11791 D Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 11791 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 11791 D Große Anfrage der Abgeordneten Braun, Burger, Geisenhofer, Franke, Müller (Remscheid), Dr. Möller, Zink, Frau Geier, Frau Verhülsdonk, Hasinger, Kroll-Schlüter, . Frau Hürland, Dr. Hoffacker, Dr. Hüsch, Dr. Hammans, Köster, Höpfinger, Frau Karwatzki, Bühler (Bruchsal), Dr. George, Rühe und der Fraktion der CDU/CSU Lebenssituation älterer Menschen in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/2031, 8/2303 -, Braun CDU/CSU 11792 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 11793 D Burger CDU/CSU 11796 D Frau Eilers (Bielefeld) SPD 11799 A Geisenhofer CDU/CSU 11801 B Eimer (Fürth) FDP 11803 C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 11805 C Fiebig SPD 11807 B Franke CDU/CSU 11810 B Glombig SPD 11810 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Eingriffe an Verstorbenen zu Transplantationszwecken (Transplantationsgesetz) — Drucksache 8/2681 — Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . 11811 C, 11821 C Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 11814 A Dr. Bardens SPD 11815 C Spitzmüller FDP 11816 D Dr. Eyrich, Minister des Landes Baden-Württemberg 11819 B Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 11820 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksache 8/2058 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2605 — Dreyer CDU/CSU 11822 A Curdt SPD 11823 A Merker FDP 11824 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes — Drucksache 8/1646 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2705 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes — Drucksache 8/1647 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2706 — Dr. Miltner CDU/CSU 11847 B Wittmann (Straubing) SPD 11848 B Dr. Wendig FDP 11849 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 8/2597 — 11851 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Februar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen — Drucksache 8/2614 — 11851 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dürr, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Spitzmüller und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches — Drucksache 8/2612 — 11851 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ubereinkommen vom 22. März 1974 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets — Drucksache 8/2599 — 11851 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 19. November 1976 und vom 5. Juli 1978 über die Ersetzung des Goldfrankens durch das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds sowie zur Regelung der Umrechnung des Goldfrankens in haftungsrechtlichen Bestimmungen (Goldf rankenumrechnungsgesetz) — Drucksache 8/2596 — 11851 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 09 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen 8/2493, 8/2619 — 11851 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen 8/2496, 8/2620 — 11851 D Beratung der Beschlußfassung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen 8/2507, 8/2622 — 11852 A Beratung der Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/2643 — 11852 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 III Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1977 (Jahresrechnung 1977) — Drucksache 8/2450 — 11852 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung eines Forschungs- und Entwicklungsprogramms der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Rückgewinnung von Industrie- und Hausmüll (Sekundärrohstoffe) — Indirekte Aktion (1979 bis 1982) — Drucksachen 8/2270, 8/2678 — 11852 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Reichs- bzw. bundeseigene Grundstücke in Berlin-Tiergarten; Veräußerung für Zwekke des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues und für den Bau von sogenannten Stadthäusern — Drucksache 8/2685 — 11852 D Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den jüngst bekanntgewordenen Äußerungen und Plänen zur Wiedervereinigung Deutschlands sowie zu den Behinderungen der Arbeitsmöglichkeiten von in Ost-Berlin akkreditierten Journalisten Dr. Abelein CDU/CSU 11853 A Büchler (Hof) SPD 11853 D Hoppe FDP 11854 D Franke, Bundesminister BMB 11855 D Dr. Barzel CDU/CSU 11856 D, 11865 C Wehner SPD 11858 A Baron von Wrangel CDU/CSU 11859 A Schäfer (Mainz) FDP 11860 A Lintner CDU/CSU 11860 D Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 11861 C Bahr SPD 11862 D Jäger (Wangen) CDU/CSU 11863 C Schmidt, Bundeskanzler 11864 B Ludewig FDP 11864 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/2680 — Broll CDU/CSU 11866 C Liedtke SPD 11869 A Dr. Wendig FDP 11870 A Dr. Hirsch, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 11871 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 11872 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksachen 8/2682, 8/2757 — von Schoeler, Parl. Staatsekretär BMI . . 11873 B Krey CDU/CSU 11874 A Wittmann (Straubing) SPD 11875 D Dr. Wendig FDP 11877 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Althammer, Dr. Bötsch, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Miltner, Dr. Möller, Dr. Riedl (München), Spranger und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörgeräten und des abgehörten Wortes — Drucksache 8/2396 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat einebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörsendeanlagen — Drucksache 8/2545 — Dr. Althammer CDU/CSU 11879 C Dr. Penner SPD 11881 A Kleinert FDP 11883 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 09 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen 8/2506, 8/2621 — Glos CDU/CSU 11885 A Frau Simonis SPD 11886 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 11887 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148: Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2764 — 11888 D Fragestunde — Drucksache 8/2763 vom 20. 04. 1979 — Vorausschau -des Bundesamtes für den Zivildienst auf die Zahl der zum Einsatz kommenden Zivildienstleistenden; Aufforderung des Bundesamtes für den Zivildienst an Beschäftigungsstellen, selbst um Zivildienstleistende zu werben MdlAnfr A54 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A55 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 11827 A, C, D, 11828 A ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU . . 11827 C, D, 11828 A Krankenkassenzugehörigkeit von Auszubildenden in der Landwirtschaft, die eine Fremdlehre leisten MdlAnfr A58 20.04.79 Drs 08/2763 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 11828 B, C, D ZusFr Horstmeier CDU/CSU 11828 C, D Teilnahme von Frauen unter 30 Jahren an der Untersuchung zur Früherkennung von Krebs MdlAnfr A59 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 11829 A, B, C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 11829 B, C Gliederung und Organisationsprinzip der Kampfgruppen der Arbeiterklasse in der DDR MdlAnfr A60 20.04.79 Drs 08/2763 Lintner CDU/CSU MdlAnfr A61 20.04.79 Drs 08/2763 Lintner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 11829 D, 11830 B, C, D, 11831 A, B, C, D ZusFr Lintner CDU/CSU 11830 A, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 11831 A, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11831 B, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 11831 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 11831 C Bedeutung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse in der DDR als Bestandteil der sozialistischen Landesverteidigung innerhalb des Warschauer Pakts sowie Äußerungen des DDR-Verteidigungsministers Hoffmann und des Generaloberst Scheibe zu diesem Thema MdlAnfr A62 20.04.79 Drs 08/2763 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A63 20.04.79 Drs 08/2763 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 11831 D, 11832 A, B, C, D 11833 A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . . 11832 A, 11833 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . 11832 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 11832 B ZusFr Lintner CDU/CSU 11832 C, 11833 B Aufbau des rückwärtigen Dienstes der Kampfgruppen der Arbeiterklasse in der DDR nach dem logistischen System der nationalen Volksarmee MdlAnfr A64 20.04.79 Drs 08/2763 Schmöle CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 11833 B, C, D, 11834 A ZusFr Schmöle CDU/CSU 11833 C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11833 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 11834 A Lernziele der Zentralen Schule für Kampfgruppen in der DDR MdlAnfr A65 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11834 B, C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 11834 B, C ZusFr Lintner CDU/CSU 11834 C Einsatz der Einheitener Kampfgruppen sat de d der Arbeiterklasse in der DDR im Verteidigungsfall in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A66 20.04.79 Drs 08/2763 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 11834 D, 11835 A, B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11835 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 11835 B ZusFr Lintner CDU/CSU 11835 C Abbau des Verwendungs- und Beförderungsstaus in der Dienstgradgruppe Feldwebel bis Hauptfeldwebel Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 V MdlAnfr A67 20.04.79 Drs 08/2763 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11835 C, D, 11836 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . . 11835 D, 11836 A Übungsmöglichkeiten der Luftlandetruppen bei Fallschirmabsprüngen MdlAnfr A68 20.04.79 Drs 08/2763 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11836 B, C ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . . . . 11836 C Kritik im Jahresbericht des Wehrbeauftragten 1978 am fehlerhaften Führungsverhalten und an der Disziplinlosigkeit durch Trunksucht MdlAnfr A69 20.04.79 Drs 08/2763 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 11836 C, 11837 A, B ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . 11837 A, B ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . . 11837 B Konsequenzen der Verbündeten bei den letzten Manövern auf Grund der Äußerungen des Generalmajors Bastian im Hinblick auf Kommandostrukturen MdlAnfr A70 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11837 C, D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 11837 C ZusFr Conradi SPD 11837 D Unterrichtung der Verbraucher durch die Margarineindustrie, daß nur die cis-Form mehrfach ungesättigter Fettsäuren den Blutcholesterinspiegel senkt MdlAnfr A71 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Hammans CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 11838 A Erstickungsgefahr für Kinder beim Spielen mit Plastiktüten MdlAnfr A72 20.04.79 Drs 08/2763 Amling SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 11838 A Gesundheitsgefährdende Rückstände an chlorierten Kohlenwasserstoffen in Frauenmilch MdlAnfr A73 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Erler SPD MdlAnfr A74 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Erler SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 11838 C, 11839 A, B, C, D ZusFr Frau Erler SPD 11839 A, C ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 11839 B ZusFr Ey CDU/CSU 11839 D Zukunft der Karlsruher Eurocontrol-Zentrale nach dem Auslaufen der EurocontrolKonvention im Jahre 1983 MdlAnfr A76 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Corterier SPD MdlAnfr A77 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Corterier SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . 11840 A, B, C, D ZusFr Dr. Corterier SPD 11840 B, C Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Installation einer Lichtzeichenanlage an plangleichen Bahnübergängen MdlAnfr A82 20.04.79 Drs 08/2763 Merker FDP Antw PStSekr Wrede BMV . . . 11840 D, 11841 A ZusFr Merker FDP 11841 A Vereinbarkeit der für das Jahr 1980 in Aussicht gestellten Senkung der Telef on-gebühren und der Gebühren für Zusatzapparate mit der am 1. April 1979 in Kraft getretenen Erhöhung der Gebühren für Nebenstellenanlagen MdlAnfr A93 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A94 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 11841 B, C, D ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 11841 C, D Unterstützung von Sparmaßnahmen durch die Berechnung der Heizkosten nach dem individuellen Verbrauch MdlAnfr A99 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 11842 A, B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 11842 B, C Vorbehalte der Länder bei der Förderung von Projekten aus dem Bundeswettbewerb „Wohnen in der städtebaulichen Verdichtung" MdlAnfr A100 20.04.79 Drs 08/2763 Conradi SPD VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 MdlAnfr A101 20.04.79 Drs 08/2763 Conradi SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11842 C, D, 11843 B, C ZusFr Conradi SPD 11843 A, B, C Gründung einer Kenntnisverwertungsgesellschaft im Bereich der Hochtemperaturreaktorentwicklung MdlAnfr A112 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 11843 D, 11844 A, B ZusFr Dr. Steger SPD 11844 A Aufwendungen der deutschen Entwicklungshilfe für die peruanische Organisation Sinamos MdlAnfr Al20 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU MdlAnfr Al21 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ . 11844 C, D, 11845 A, B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . 11844 D, 11845 B Finanzierung der Veranstaltungen der „Gesellschaft BRD/UdSSR, Regionalverband Rhein/Ruhr e. V." durch das Auswärtige Amt MdlAnfr Al24 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Miltner CDU/CSU MdlAnfr Al25 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Miltner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Dohnanyi AA . 11845 C, D, 11846 A ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 11845 D Beurteilung der jüngsten Greueltaten der SWAPO an Bürgern von Namibia und der Erklärung des SWAPO-Führers Thlabanello zu den Terrorakten durch die Bundesregierung MdlAnfr A127 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU MdlAnfr Al28 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Dohnanyi AA . 11846 B, C ZusFr Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . 11846 B, C Revolutionierung Namibias durch die Greueltaten der SWAPO MdlAnfr Al29 20.04.79 Drs 08/2763 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Dohnanyi AA . . 11846 D Nächste Sitzung 11888 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11889*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 11791 148. Sitzung Bonn, den 26. April 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 27. 4. Dr. van Aerssen * 27. 4. Dr. Ahrens ** 27. 4. Dr. Aigner * 27. 4. Alber * 27. 4. Dr. Bangemann * 27. 4. Dr. Bayerl * 27. 4. Frau Berger (Berlin) 26. 4. Dr. von Bismarck * 27. 4. Blumenfeld * 27. 4. Frau von Bothmer ** 27. 4. Dr. Dollinger 27. 4. Fellermaier * 27. 4. Flämig * 27. 4. Francke (Hamburg) 27. 4. Friedrich (Würzburg) 27. 4. Dr. Früh * 27. 4. Dr. Fuchs * 27. 4. Haase (Fürth) * 27. 4. von Hassel 26. 4. Hauck 27. 4. Höffkes 27. 4. Hoffmann (Saarbrücken) * 27. 4. Ibrügger * 27. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 27. 4. Jung * 27. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. h. c. Kiesinger 27. 4. Dr. Klepsch * 26. 4. Klinker * 27. 4. Frau Krone-Appuhn 27. 4. Lange * 27. 4. Lemp * 27. 4. Lücker * 27. 4. Luster * 27. 4. Dr. Marx 27. 4. Mattick *** 26. 4. Dr. Mertes (Gerolstein) 27. 4. Müller (Mülheim) * 27. 4. Müller (Remscheid) 27. 4. Müller (Wadern) * 27. 4. Dr. Müller-Hermann * 27. 4. Pawelczyk 26. 4. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 27. 4. Frau Schlei 27. 4. Schmidt (München) * 27. 4. Schreiber * 27. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) 27. 4. Dr. Schwörer * 27. 4. Seefeld * 27. 4. • Sieglerschmidt * 27. 4. Spranger 27. 4. Dr. Starke (Franken) * 27. 4. Stockleben 27. 4. Dr. Todenhöfer 26. 4. Frau Tübler 27. 4. Ueberhorst 26.4. Walkhoff 27. 4. Frau Dr. Walz * 27. 4. Wawrzik * 27. 4. Wissebach 27. 4. Würtz * 27. 4. Zeitler 27. 4.
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    Rede von Dr. Friedrich Wendig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich stehe durchaus in der Versuchung, mich der Klage des Kollegen Wittmann anzuschließen, der von der Fülle und dem Lärm vorhin und der Leere und der Stille jetzt sprach. Aber bezüglich des Schreckens von vorhin -- mit so etwas muß man ja immer rechnen — nützt mir das auch nichts mehr. Deswegen lasse ich es.
    Namens der Fraktion der FDP begrüße ich es, daß es dem Bundesinnenminister gelungen ist, die erwartete Vorlage so rechtzeitig zu erstellen, daß sie noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Das ist ja notwendig. Der Deutsche Bundestag hat bereits am 19. Oktober 1978 auf der Grundlage einer Empfehlung des Innenausschusses die Grundsätze für eine neue Wahlkreiseinteilung beschlossen. Der Innenausschuß selbst hat sich in seinen Sitzungen insbesondere mehrmals mit der Strategie des weiteren Gesetzgebungsverfahrens eingehend beschäftigt. Schließlich war den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien auf Landesebene Gelegenheit gegeben, sich über die vorgeschlagene Wahlkreiseinteilung zu verständigen.
    Auch wenn in einigen Fällen eine solche Einigung nicht erzielt werden konnte, haben die genannten Gremien die Materie so weit vorbereitet, daß die Beratung im Parlament, wie ich meine, zügig vonstatten gehen kann. Auch ich will mich deswegen heute kurz fassen.
    Der Entwurf behandelt zwei verschiedene Komplexe: die Aktualisierung der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag und die Änderung einiger materiell-rechtlicher Vorschriften des Bundeswahlgesetzes, die sich in der Praxis der zurückliegenden Zeit als verbesserungsbedürftig erwiesen haben. In Verbindung mit diesen Komplexen haben Sie, Herr Krey, einige allgemeine und grundsätzliche Bemerkungen zum Wahlrecht, aber auch zum Verhältnis des Bürgers zu unserer Demokratie gemacht. Sicher müssen sich alle Parteien Gedanken darüber machen, ob ihr Kontakt zu den Bürgern des Landes dicht genug ist und wie er erforderlichenfalls dichter werden kann. Nur gehört das, was Sie mit schwindendem Vertrauen des Bürgers bezeichnet haben — worüber zu diskutieren wäre —, wie ich meine, nicht zu dem Komplex einer Einteilung der Wahlkreise bzw. der anderen Fragen, die wir hier regeln.

    (Krey [CDU/CSU] : Doch, wenn man das nicht mehr versteht!)

    — Ich glaube, dieser Gesetzentwurf ist durchaus zu verstehen.
    Die Leitlinien für eine neue Wahlkreiseinteilung, denen der Bundestag, wie ich schon sagte, am 19. Oktober 1978 bereits zugestimmt hat, bestehen im einzelnen in folgendem — ich will sie noch einmal kurz nennen —: Erstens. Neuverteilung der Wahlkreise zwischen den einzelnen Ländern auf Grund der Bevölkerungsanteile nach dem Stand vom 1. April 1978. Das bedeutet die Abgabe eines Wahlkreises durch Hamburg und die Abgabe zweier Wahlkreise durch Nordrhein-Westfalen zugunsten der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen.
    Zweitens. Eine Neuordnung derjenigen Wahlkreise, in denen eine Bevölkerungsabweichung von plus/ minus 29 °/o vom Bundesdurchschnitt besteht. Nach einer Entscheidung aus Karlsruhe wäre eine Änderung verfassungsrechtlich allerdings erst bei einer Abweichung von plus/minus 33 1/3 °/o geboten gewesen. Der Inenausschuß und mit ihm schon der Bundestag in seiner Entschließung vom 19. Oktober



    Dr. Wendig
    1978 haben den Eckwert jedoch auf 29 °/o festgelegt, weil nach den Unterlagen des Statistischen Bundesamts die von dieser Änderung betroffenen Wahlkreise eine stetig steigende bzw. fallende Tendenz in der Bevölkerungsentwicklung aufzeigen und bald den Wert von 331/3 °/o — nach oben oder nach unten — erreichen könnten. Es sollte aber — und das ist ein Hauptanliegen dieses Gesetzes — dem Gesetzgeber dringend daran gelegen sein, eine Wahlkreiseinteilung vorzusehen, die für mehr als eine Legislaturperiode Bestand hat. Der Eckwert von 29 °/o trägt, wie wir meinen, diesem Bedürfnis Rechnung.
    Drittens soll und muß eine Wahlkreiseinteilung gefunden werden, die auf jeden Fall die Grenzen von Gemeinden und gemeindlichen Gebietskörperschaften, nach Möglichkeit auch der Kreise, berücksichtigt. Nachdem die Gebietsreform in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik mehr oder weniger zum Abschluß gekommen ist, ist auch unter diesem Aspekt eine Entscheidung über die Abgrenzung der künftigen Wahlkreise für einen längeren Zeitraum notwendig und möglich.
    Inzwischen haben die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien — davon war schon die Rede — sich auf Landesebene bis auf die Länder Bremen, Baden-Württemberg — dort soll die Einigung erfolgt sein; das war mir auch neu —, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg über die Neugliederungsvorschläge geeinigt.
    In den Ländern, in denen ein Konsens der Parteien bisher noch nicht erreicht werden konnte, hat die Bundesregierung dieser Vorlage eigene Vorschläge beigefügt. Wenn wir hier Zahlen des Statistischen Bundesamts mit zugrunde gelegt haben, dann sind es solche, Herr Kollege Krey, denen Sie im Innenausschuß selbst mit zugestimmt haben.

    (von Schoeler [FDP] : Sehr richtig!)

    Ich will heute in der ersten Lesung auf die Probleme, die in den fünf genannten Ländern bestehen, nicht näher eingehen, zumal ich hoffe, daß bis zur Beratung im Innenausschuß doch noch in dem einen oder anderen Fall eine Einigung der Landesparteien zustande kommt. Im Fall Baden-Württemberg hat der Bundesrat für den Wahlkreis 185 inzwischen eine andere Wahlkreiseinteilung vorgeschlagen. Sofern darüber eine Einigung der drei Parteien herbeigeführt werden könnte, wie es zu sein scheint, wäre dieser Problemkreis schon gelöst.
    Über eines, meine Damen und Herren, müssen wir uns allerdings im Gegensatz zu früheren Neueinteilungen der Wahlkreise im klaren sein — darüber waren wir uns auch im Innenausschuß im klaren —: Ein Konsensprinzip in dem Sinne, daß beim Nichtzustandekommen einer Einigung unter den Landesparteien es bei der alten Regelung verbleibt, ist jetzt nicht mehr realisierbar. Die verschiedenen Voraussetzungen, unter denen eine Neuordnung erfolgen muß, greifen räumlich so sehr ineinander, daß die Aufgabe, die dem Gesetzgeber gestellt ist, nicht gelöst werden kann, bliebe es bei der Nichteinigung der Parteien an der einen oder anderen Stelle beim alten.
    Dies bedeutet aber — auch das muß man schon heute wissen —, das letztlich, kommt eine Einigung der Landesparteien nicht zustande, das Parlament in der dritten Lesung nicht nur formell, sondern auch materiell die Wahlkreiseinteilung beschließen muß.
    Die anderen Änderungsvorschläge sollen das Bundestagswahlrecht an inzwischen gewonnene Erkenntnisse anpassen. Ich will nur drei Punkte aufführen, die zum Teil auch schon von meinen Kollegen genannt wurden. Die steigende Zahl der Briefwähler kann zu dem Ergebnis führen, daß, wie es bisher der Fall war, ein Briefwahlvorsteher und ein Briefwahlvorstand im Wahlkreis nicht mehr ausreichen. Es sollte daher die Möglichkeit geschaffen werden, Briefwahlvorstände, wenn notwendig, auch auf Kreis- und Ortsebene zuzulassen.
    Zweitens. Ein sehr schwieriges Problem ist die Behandlung psychisch Kranker. Schon in den Vorberatungen des Innenausschusses waren wir der Ansicht, daß auch unter Rücksichtnahme auf den hohen verfassungsrechtlichen Rang des Wahlrechts ein Abbau der Diskriminierung psychisch Kranker in einem zumutbaren Rahmen möglich sein muß. Ich habe gleichwohl Verständnis für die Auffassung der Bundesregierung, daß in diesem Bereich bei einer generellen Neuregelung des Entmündigungs- und Pflegschaftsrechts eine umfassende Regelung im Bereich des Wahlrechts noch nicht vorgenommen werden kann.
    Allerdings sind wir der Meinung, daß schon für die Bundestagswahl 1980 dieser Komplex nicht völlig ausgeklammert werden darf.
    Ich halte deswegen die in der Vorlage enthaltene Teillösung für gut und auch die Lösung des Bundesrats für diskutabel, die im Prinzip vom Wahlrecht nur noch denjenigen ausschließen will, der ohne seine Einwilligung unter Pflegschaft gestellt worden ist. In einem solchen Fall, in dem der unter Pflegschaft Gestellte die richterliche Entscheidung freiwillig mitträgt, scheint uns die Annahme gerechtfertigt, daß der Betroffene trotz seines Gebrechens in Teilgebieten in der Lage ist, aus eigener Verantwortung zu handeln und zu entscheiden.
    Eine weitere notwendige Änderung des Bundeswahlrechts ergibt sich daraus, daß durch die Änderung des Art. 39 Abs. 1 des Grundgesetzes der Zeitpunkt für die Neuwahl des Deutschen Bundestages auf frühestens 45 und spätestens 47 Monate nach Beginn der Wahlperiode festgelegt worden ist. Als Folge hiervon muß in § 21 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes auch der Zeitpunkt für den frühesten Termin für den Beginn der parteiinternen Wahlbewerberaufstellung der Neuregelung angepaßt werden.
    Nach § 21 Abs. 3 der Regierungsvorlage können die Parteiinternen Wahlen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode des Deutschen Bundestages durchgeführt werden. Bei der Beratung des Entwurfs im Innenausschuß sollten wir allerdings auch überlegen, ob mit Rücksicht auf das Parteiengesetz und gewisse praktische Schwierigkeiten insbesondere in größeren Parteiverbänden — nicht



    Dr. Wendig
    darüber hinaus eine Zweijahresfrist für die Vertreterversammlungen der einzelnen Parteien vorgesehen werden sollte.

    (Beifall bei der FDP)

    Wir werden gerade diesen Punkt noch besonders zu erörtern haben.
    Auf die übrigen notwendigen Änderungen will ich nicht näher eingehen. Sie betreffen insgesamt Regelungen, die sich aus Zweifelsfragen bei der rechtlichen Auslegung des geltenden Bundeswahlrechts ergeben haben. Ich will auch nicht zu den beiden Gesetzesvorlagen sprechen, die die CDU/ CSU eingebracht hat, nämlich einmal zum Wahlrecht der Deutschen in Europa — um das einmal so zu bezeichnen — und zum anderen zur Wählernachfrage vor Wahllokalen. Hier hat schon eine erste Lesung stattgefunden. Wir werden diese beiden Entwürfe in die Beratungen des Innenausschusses mit einbeziehen.
    Meine Damen und Herren, damit komme ich zum Schluß. Wir Freien Demokraten hoffen, daß mit der Vorlage, die im Detail noch im Innenausschuß beraten wird, eine Regelung gefunden ist, die den aufgekommenen Bedürfnissen besser Rechnung trägt und die, was die Wahlkreiseinteilung angeht, für einen längeren Zeitraum Geltung beanspruchen kann.

    (Beifall bei der FDP und bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Der Ältestenrat schlägt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf Drucksache 8/2682 zusammen mit der Drucksache 8/2757 federführend an den Innenausschuß und mitberatend an den Rechtsausschuß sowie gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß vor. — Ich höre keinen Widerspruch. Das Haus ist damit einverstanden. Es ist so beschlossen.
Ich rufe nun Punkt 10 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Althammer, Dr. Bötsch, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Miltner, Dr. Möller, Dr. Riedl (München), Spranger und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörgeräten und des abgehörten Wortes
— Drucksache 8/2396 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend)

Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen Rechtsausschuß
b) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörsendeanlagen
— Drucksache 8/2545 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend)

Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen Rechtsausschuß
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist der Fall. Das Wort zur Begründung hat der Herr Abgeordnete Dr. Althammer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Althammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fachleute schätzen, daß in der Bundesrepublik. Deutschland mindestens 20 000 Abhörgeräte von Privatpersonen ohne Erlaubnis zum Abhören verwendet werden.
    Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger mittels dieser sogenannten „Minispione" erfolgen nicht nur aus persönlichen Gründen — etwa zur Beschaffung von Belastungsmaterial in privaten Auseinandersetzungen —; auch die Ausspähung der Konkurrenz im Wirtschaftsleben spielt eine große Rolle.
    Die Entwicklung dieser Abhörgeräte hat in den letzten Jahren wesentliche technische Verbesserungen erfahren. In vielen Fachzeitschriften werden Abhörgeräte jedem Interessierten angeboten. Ein Berechtigungsnachweis für den Einsatz der Geräte wird beim Kauf nicht gefordert.
    Es hat sich gezeigt, daß der in § 201 StGB normierte Straftatbestand der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zum Schutz der Bürger gegen unerlaubtes Abhören nicht ausreicht.
    Aus diesem Grunde brachten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD gemeinsam bereits im Jahre 1967 einen entsprechenden Gesetzentwurf ein.
    Dieser Entwurf wurde nicht verabschiedet, weil gegen das darin enthaltene Herstellungsverbot in den Ausschußberatungen unüberwindbare Bedenken aufgetreten waren.
    Im September 1974 hatte die Ständige Konferenz der Landesinnenminister den Bundesinnenminister gebeten, dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Besitz von Abhörgeräten verbietet und unter Strafe stellt.
    In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage vom 22. Juli 1975 erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, daß ein Gesetz zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörgeräten erarbeitet werde. Die Bundesregierung hat aber bis heute dem Parlament keinen Gesetzentwurf vorgelegt.
    Dagegen hat der Bundesrat auf Initiative des Freistaates Bayern am 7. Februar 1979 dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Die Vorlage steht heute ebenfalls zur ersten Lesung an. Dieser Entwurf will den Erwerb und den Besitz einer sogenannten Abhörsendeanlage von der Betriebslizenz nach dein Fernmeldeanlagengesetz abhängig machen. Es ist deshalb auch nur eine Änderung des Fernmeldeanlagengesetzes vom 17. März 1977 vorgesehen.
    Die Fraktion der CDU/CSU hat sich veranlaßt gesehen, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, weil sie die Beschränkung auf Sendeanlagen nach dem Fernmeldeanlagengesetz für nicht ausreichend hält. Neben den als Sendeanlagen betriebenen Abhörgeräten gibt es auch eine ganze Reihe anderer, nicht auf der Funktechnik basiereñder Anlagen, die den gleichen Zweck erfüllen können.



    Dr. Althammer
    Dazu gehören Kleinsttonband- und Kassettengeräte mit großer Aufnahme- und Speicherleistung, ebenso Mikrophonverstärkeranlagen, Wandstethoskope und schließlich auch Laserstrahlgeräte. Diese Apparate würden bei einem Verbot allein der Sendeanlagen eine große Bedeutung für das Abhören gewinnen. Das Gesetz soll für einen längeren Zeitraum gelten und deshalb auch alle möglichen Neuentwicklungen einschließen.
    Weil der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU in § 1 Abs. 2 eine umfassende Definition aller Abhörgeräte enthält, war es geboten, dem Bundeswirtschaftsminister eine Verordnungsermächtigung zu erteilen, die alle offensichtlich nicht zum Abhören bestimmten Geräte von dem Verbot ausnimmt. Dadurch soll auch für den an solchen Geräten interessierten Bürger Rechtsklarheit geschaffen werden.
    Vom Erwerbs- und Besitzverbot ausgenommen sind staatliche Dienststellen, die zum Einsatz von Abhörgeräten berechtigt sind. Allerdings wird vom Parlament die Frage zu erörtern sein, ob die staat- lichen Dienste, für welche diese Ausnahme gilt, eine rechtsstaatlich ausreichende Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Rechte der Bürger haben. Dieser Komplex wird zur Zeit noch vom 1. Untersuchungsausschuß des 8. Deutschen Bundestages behandelt. Es steht zu erwarten, daß sich der Ausschuß in seinem Abschlußbericht zu dieser Frage äußern wird. Das Parlament hätte Anlaß, sich anschließend mit diesem Problemkreis zu befassen.
    Der Gesetzentwurf der CDU/CSU hat aus dem Ergebnis der Beratung über den Entwurf von 1967 Folgerungen gezogen. Die Herstellung derartiger technischer Geräte soll nicht unter Verbot oder Lizenzzwang gestellt werden. Da ein berechtigtes Interesse der Industrie an den vielfach verwendbaren Einzelteilen besteht, würden Abgrenzungsprobleme die technologische Entwicklung auf diesem Gebiet zu sehr behindern.
    Wer jedoch ohne Befugnis ein Abhörgerät in Besitz hat, dem muß nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr nachgewiesen werden, daß er das Gerät auch tatsächlich zur Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes verwendet hat; schon der Besitz des Gerätes ist strafbar. Dadurch wird der Schutz der Privatsphäre gegen unerlaubtes Abhören ganz wesentlich erweitert.
    Wer Abhörgeräte erwerbsmäßig herstellt, vertreibt, instandsetzt, befördert oder lagert, ist von dem Verbot ausgeschlossen. Er muß aber für sichere Lagerung sorgen, über den Verbleib der Geräte Aufzeichnungen machen und den Behörden Auskunft erteilen. Damit ist eine Kontrolle sichergestellt, ohne daß der bürokratische Aufwand einer Einzellizenzierung jedes Gerätes notwendig ist. Außerdem ist der sogenannte Bausatz dem kompletten Abhörgerät gleichgestellt, damit eine Umgehung des Verbotes durch Bastler verhindert wird. Schließlich ist auch die Werbung für Abhörgeräte stark eingeschränkt.
    § 201 StGB bestraft die unerlaubte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch einen Tonträger mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
    Für den unerlaubten Besitz eines Abhörgerätes ist deshalb eine geringere Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vorgesehen. Unerlaubte Werbung, mangelnde Verwahrung, Aufzeichnungen und Auskünfte werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
    In Art. 2 enthält der Gesetzentwurf der CDU/CSU ähnlich wie der Gesetzentwurf des Bundesrates eine Ergänzung des § 201 StGB. Die Bundesregierung vertritt in ihrer Stellungnahme zum Bundesratsentwurf die Meinung, daß eine Erweiterung des § 201 StGB nicht notwendig sei. Aber bereits im Strafgesetzbuchentwurf von 1962 war eine Strafe für die unbefugte Veröffentlichung eines abgehör. ten oder heimlich auf Tonträger aufgenommenen Wortes vorgesehen.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt die Meinung des Bundesrates, daß eine schriftliche Fixierung und Weitergabe des unbefugt aufgenommenen vertraulichen Wortes ebenso strafbar sein muß wie die akustische Verwendung. Die Erfahrung hat inzwischen gezeigt, daß unsere Bürger nicht davor sicher sind, daß vertrauliche Äußerungen, die abgehört worden sind, an Presseorgane weitergegeben und veröffentlicht werden, obwohl die Verantwortlichen wissen, daß es sich um abgehörte vertrauliche Äußerungen handelt. Der Hinweis der Bundesregierung, daß in diesem Fall möglicherweise ein zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch besteht, reicht für den Schutz der Bürger nicht aus.
    Der Gesetzentwurf der CDU/CSU ergänzt den Bundesratsentwurf auch in diesem Punkt, weil er die gleiche Strafandrohung für den Fall des Gebrauches und der Veröffentlichung vorsieht, wenn ein abgehörtes Wort nicht auf Tonträger aufgenommen, sondern auf andere Weise fixiert, z. B. mitgeschrieben wird.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich veranlaßt gesehen, zum Schutz der Privatsphäre des Bürgers tätig zu werden, weil die Bundesregierung trotz` wiederholter Zusagen seit dem Jahre 1974 nichts getan hat. Statt dessen stellen wir fest, daß der Bundesinnenminister keine Gelegenheit aus-läßt, die Sicherheitsorgane unseres Staates selbst in ihrer Arbeit zu verunsichern. Er tut nichts, um die Dienste der Bundesrepublik Deutschland in ihrer schwierigen, aber für den Bestand unserer freiheitlichen Demokratie wichtigen Arbeit zu unterstützen. Bundesinnenminister Baum trägt die Verantwortung dafür, daß durch die Veröffentlichung von Gutachten die Belange der inneren Sicherheit auf das schwerste geschädigt werden. Es wäre seine Pflicht, die schwierige und wichtige Arbeit der Verfassungsschutz- und Sicherheitsorgane zu unterstützen und dort, wo er Mängel und Lücken sieht, sofort die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Ein unbefangener Beobachter muß aber den Eindruck gewinnen, daß in einer Art „konzertierter Aktion" der SPD-Fraktionsvorsitzende Herbert Wehner die äußere Sicherheit und der FDP-Innenminister Baum die innere Sicherheit unseres Landes demontieren.

    (Zurufe von der SPD)




    Dr. Althammer
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dagegen dokumentiert auch mit dieser Gesetzesvorlage wieder, daß sie sich um den Schutz der Bürger in unserem demokratischen Rechtsstaat kümmert. Wir wissen, daß es sich um eine sehr schwierige Rechtsmaterie handelt. Das kann für uns aber kein Grund zur Resignation sein. Wir erwarten, daß die Vertreter der Bundesregierung bei den Beratungen der beiden Vorlagen in den Ausschüssen des Bundestages zu der Lösung der Probleme ihren Beitrag leisten werden. Die CDU/CSU wird genauso, wie sie für den Schutz der Staatsbürger vor unbefugtem Eindringen anderer in seine Privatsphäre eintritt, auch die äußersten Anstrengungen unternehmen, damit die Sicherheitsorgane unseres demokratischen Rechtsstaates ihren verfassungsmäßigen Auftrag ausführen und die innere Sicherheit unseres Volkes gewährleisten können.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Dürr [SPD])

    Vizepäsident Stücklen: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Penner.