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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/148 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 148. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Peters (Poppenbüll) . 11791 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. h. c. Kiesinger 11791 C Erweiterung der Tagesordnung 11791 D Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 11791 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 11791 D Große Anfrage der Abgeordneten Braun, Burger, Geisenhofer, Franke, Müller (Remscheid), Dr. Möller, Zink, Frau Geier, Frau Verhülsdonk, Hasinger, Kroll-Schlüter, . Frau Hürland, Dr. Hoffacker, Dr. Hüsch, Dr. Hammans, Köster, Höpfinger, Frau Karwatzki, Bühler (Bruchsal), Dr. George, Rühe und der Fraktion der CDU/CSU Lebenssituation älterer Menschen in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/2031, 8/2303 -, Braun CDU/CSU 11792 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 11793 D Burger CDU/CSU 11796 D Frau Eilers (Bielefeld) SPD 11799 A Geisenhofer CDU/CSU 11801 B Eimer (Fürth) FDP 11803 C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 11805 C Fiebig SPD 11807 B Franke CDU/CSU 11810 B Glombig SPD 11810 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Eingriffe an Verstorbenen zu Transplantationszwecken (Transplantationsgesetz) — Drucksache 8/2681 — Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . 11811 C, 11821 C Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 11814 A Dr. Bardens SPD 11815 C Spitzmüller FDP 11816 D Dr. Eyrich, Minister des Landes Baden-Württemberg 11819 B Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 11820 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksache 8/2058 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2605 — Dreyer CDU/CSU 11822 A Curdt SPD 11823 A Merker FDP 11824 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes — Drucksache 8/1646 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2705 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes — Drucksache 8/1647 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2706 — Dr. Miltner CDU/CSU 11847 B Wittmann (Straubing) SPD 11848 B Dr. Wendig FDP 11849 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 8/2597 — 11851 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Februar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen — Drucksache 8/2614 — 11851 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dürr, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Spitzmüller und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches — Drucksache 8/2612 — 11851 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ubereinkommen vom 22. März 1974 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets — Drucksache 8/2599 — 11851 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 19. November 1976 und vom 5. Juli 1978 über die Ersetzung des Goldfrankens durch das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds sowie zur Regelung der Umrechnung des Goldfrankens in haftungsrechtlichen Bestimmungen (Goldf rankenumrechnungsgesetz) — Drucksache 8/2596 — 11851 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 09 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen 8/2493, 8/2619 — 11851 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen 8/2496, 8/2620 — 11851 D Beratung der Beschlußfassung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen 8/2507, 8/2622 — 11852 A Beratung der Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/2643 — 11852 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 III Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1977 (Jahresrechnung 1977) — Drucksache 8/2450 — 11852 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung eines Forschungs- und Entwicklungsprogramms der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Rückgewinnung von Industrie- und Hausmüll (Sekundärrohstoffe) — Indirekte Aktion (1979 bis 1982) — Drucksachen 8/2270, 8/2678 — 11852 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Reichs- bzw. bundeseigene Grundstücke in Berlin-Tiergarten; Veräußerung für Zwekke des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues und für den Bau von sogenannten Stadthäusern — Drucksache 8/2685 — 11852 D Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den jüngst bekanntgewordenen Äußerungen und Plänen zur Wiedervereinigung Deutschlands sowie zu den Behinderungen der Arbeitsmöglichkeiten von in Ost-Berlin akkreditierten Journalisten Dr. Abelein CDU/CSU 11853 A Büchler (Hof) SPD 11853 D Hoppe FDP 11854 D Franke, Bundesminister BMB 11855 D Dr. Barzel CDU/CSU 11856 D, 11865 C Wehner SPD 11858 A Baron von Wrangel CDU/CSU 11859 A Schäfer (Mainz) FDP 11860 A Lintner CDU/CSU 11860 D Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 11861 C Bahr SPD 11862 D Jäger (Wangen) CDU/CSU 11863 C Schmidt, Bundeskanzler 11864 B Ludewig FDP 11864 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/2680 — Broll CDU/CSU 11866 C Liedtke SPD 11869 A Dr. Wendig FDP 11870 A Dr. Hirsch, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 11871 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 11872 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksachen 8/2682, 8/2757 — von Schoeler, Parl. Staatsekretär BMI . . 11873 B Krey CDU/CSU 11874 A Wittmann (Straubing) SPD 11875 D Dr. Wendig FDP 11877 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Althammer, Dr. Bötsch, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Miltner, Dr. Möller, Dr. Riedl (München), Spranger und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörgeräten und des abgehörten Wortes — Drucksache 8/2396 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat einebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörsendeanlagen — Drucksache 8/2545 — Dr. Althammer CDU/CSU 11879 C Dr. Penner SPD 11881 A Kleinert FDP 11883 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 09 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen 8/2506, 8/2621 — Glos CDU/CSU 11885 A Frau Simonis SPD 11886 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 11887 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148: Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2764 — 11888 D Fragestunde — Drucksache 8/2763 vom 20. 04. 1979 — Vorausschau -des Bundesamtes für den Zivildienst auf die Zahl der zum Einsatz kommenden Zivildienstleistenden; Aufforderung des Bundesamtes für den Zivildienst an Beschäftigungsstellen, selbst um Zivildienstleistende zu werben MdlAnfr A54 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A55 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 11827 A, C, D, 11828 A ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU . . 11827 C, D, 11828 A Krankenkassenzugehörigkeit von Auszubildenden in der Landwirtschaft, die eine Fremdlehre leisten MdlAnfr A58 20.04.79 Drs 08/2763 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 11828 B, C, D ZusFr Horstmeier CDU/CSU 11828 C, D Teilnahme von Frauen unter 30 Jahren an der Untersuchung zur Früherkennung von Krebs MdlAnfr A59 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 11829 A, B, C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 11829 B, C Gliederung und Organisationsprinzip der Kampfgruppen der Arbeiterklasse in der DDR MdlAnfr A60 20.04.79 Drs 08/2763 Lintner CDU/CSU MdlAnfr A61 20.04.79 Drs 08/2763 Lintner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 11829 D, 11830 B, C, D, 11831 A, B, C, D ZusFr Lintner CDU/CSU 11830 A, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 11831 A, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11831 B, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 11831 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 11831 C Bedeutung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse in der DDR als Bestandteil der sozialistischen Landesverteidigung innerhalb des Warschauer Pakts sowie Äußerungen des DDR-Verteidigungsministers Hoffmann und des Generaloberst Scheibe zu diesem Thema MdlAnfr A62 20.04.79 Drs 08/2763 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A63 20.04.79 Drs 08/2763 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 11831 D, 11832 A, B, C, D 11833 A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . . 11832 A, 11833 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . 11832 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 11832 B ZusFr Lintner CDU/CSU 11832 C, 11833 B Aufbau des rückwärtigen Dienstes der Kampfgruppen der Arbeiterklasse in der DDR nach dem logistischen System der nationalen Volksarmee MdlAnfr A64 20.04.79 Drs 08/2763 Schmöle CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 11833 B, C, D, 11834 A ZusFr Schmöle CDU/CSU 11833 C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11833 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 11834 A Lernziele der Zentralen Schule für Kampfgruppen in der DDR MdlAnfr A65 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11834 B, C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 11834 B, C ZusFr Lintner CDU/CSU 11834 C Einsatz der Einheitener Kampfgruppen sat de d der Arbeiterklasse in der DDR im Verteidigungsfall in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A66 20.04.79 Drs 08/2763 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 11834 D, 11835 A, B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11835 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 11835 B ZusFr Lintner CDU/CSU 11835 C Abbau des Verwendungs- und Beförderungsstaus in der Dienstgradgruppe Feldwebel bis Hauptfeldwebel Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 V MdlAnfr A67 20.04.79 Drs 08/2763 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11835 C, D, 11836 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . . 11835 D, 11836 A Übungsmöglichkeiten der Luftlandetruppen bei Fallschirmabsprüngen MdlAnfr A68 20.04.79 Drs 08/2763 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11836 B, C ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . . . . 11836 C Kritik im Jahresbericht des Wehrbeauftragten 1978 am fehlerhaften Führungsverhalten und an der Disziplinlosigkeit durch Trunksucht MdlAnfr A69 20.04.79 Drs 08/2763 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 11836 C, 11837 A, B ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . 11837 A, B ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . . 11837 B Konsequenzen der Verbündeten bei den letzten Manövern auf Grund der Äußerungen des Generalmajors Bastian im Hinblick auf Kommandostrukturen MdlAnfr A70 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11837 C, D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 11837 C ZusFr Conradi SPD 11837 D Unterrichtung der Verbraucher durch die Margarineindustrie, daß nur die cis-Form mehrfach ungesättigter Fettsäuren den Blutcholesterinspiegel senkt MdlAnfr A71 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Hammans CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 11838 A Erstickungsgefahr für Kinder beim Spielen mit Plastiktüten MdlAnfr A72 20.04.79 Drs 08/2763 Amling SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 11838 A Gesundheitsgefährdende Rückstände an chlorierten Kohlenwasserstoffen in Frauenmilch MdlAnfr A73 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Erler SPD MdlAnfr A74 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Erler SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 11838 C, 11839 A, B, C, D ZusFr Frau Erler SPD 11839 A, C ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 11839 B ZusFr Ey CDU/CSU 11839 D Zukunft der Karlsruher Eurocontrol-Zentrale nach dem Auslaufen der EurocontrolKonvention im Jahre 1983 MdlAnfr A76 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Corterier SPD MdlAnfr A77 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Corterier SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . 11840 A, B, C, D ZusFr Dr. Corterier SPD 11840 B, C Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Installation einer Lichtzeichenanlage an plangleichen Bahnübergängen MdlAnfr A82 20.04.79 Drs 08/2763 Merker FDP Antw PStSekr Wrede BMV . . . 11840 D, 11841 A ZusFr Merker FDP 11841 A Vereinbarkeit der für das Jahr 1980 in Aussicht gestellten Senkung der Telef on-gebühren und der Gebühren für Zusatzapparate mit der am 1. April 1979 in Kraft getretenen Erhöhung der Gebühren für Nebenstellenanlagen MdlAnfr A93 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A94 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 11841 B, C, D ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 11841 C, D Unterstützung von Sparmaßnahmen durch die Berechnung der Heizkosten nach dem individuellen Verbrauch MdlAnfr A99 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 11842 A, B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 11842 B, C Vorbehalte der Länder bei der Förderung von Projekten aus dem Bundeswettbewerb „Wohnen in der städtebaulichen Verdichtung" MdlAnfr A100 20.04.79 Drs 08/2763 Conradi SPD VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 MdlAnfr A101 20.04.79 Drs 08/2763 Conradi SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11842 C, D, 11843 B, C ZusFr Conradi SPD 11843 A, B, C Gründung einer Kenntnisverwertungsgesellschaft im Bereich der Hochtemperaturreaktorentwicklung MdlAnfr A112 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 11843 D, 11844 A, B ZusFr Dr. Steger SPD 11844 A Aufwendungen der deutschen Entwicklungshilfe für die peruanische Organisation Sinamos MdlAnfr Al20 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU MdlAnfr Al21 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ . 11844 C, D, 11845 A, B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . 11844 D, 11845 B Finanzierung der Veranstaltungen der „Gesellschaft BRD/UdSSR, Regionalverband Rhein/Ruhr e. V." durch das Auswärtige Amt MdlAnfr Al24 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Miltner CDU/CSU MdlAnfr Al25 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Miltner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Dohnanyi AA . 11845 C, D, 11846 A ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 11845 D Beurteilung der jüngsten Greueltaten der SWAPO an Bürgern von Namibia und der Erklärung des SWAPO-Führers Thlabanello zu den Terrorakten durch die Bundesregierung MdlAnfr A127 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU MdlAnfr Al28 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Dohnanyi AA . 11846 B, C ZusFr Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . 11846 B, C Revolutionierung Namibias durch die Greueltaten der SWAPO MdlAnfr Al29 20.04.79 Drs 08/2763 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Dohnanyi AA . . 11846 D Nächste Sitzung 11888 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11889*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 11791 148. Sitzung Bonn, den 26. April 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 27. 4. Dr. van Aerssen * 27. 4. Dr. Ahrens ** 27. 4. Dr. Aigner * 27. 4. Alber * 27. 4. Dr. Bangemann * 27. 4. Dr. Bayerl * 27. 4. Frau Berger (Berlin) 26. 4. Dr. von Bismarck * 27. 4. Blumenfeld * 27. 4. Frau von Bothmer ** 27. 4. Dr. Dollinger 27. 4. Fellermaier * 27. 4. Flämig * 27. 4. Francke (Hamburg) 27. 4. Friedrich (Würzburg) 27. 4. Dr. Früh * 27. 4. Dr. Fuchs * 27. 4. Haase (Fürth) * 27. 4. von Hassel 26. 4. Hauck 27. 4. Höffkes 27. 4. Hoffmann (Saarbrücken) * 27. 4. Ibrügger * 27. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 27. 4. Jung * 27. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. h. c. Kiesinger 27. 4. Dr. Klepsch * 26. 4. Klinker * 27. 4. Frau Krone-Appuhn 27. 4. Lange * 27. 4. Lemp * 27. 4. Lücker * 27. 4. Luster * 27. 4. Dr. Marx 27. 4. Mattick *** 26. 4. Dr. Mertes (Gerolstein) 27. 4. Müller (Mülheim) * 27. 4. Müller (Remscheid) 27. 4. Müller (Wadern) * 27. 4. Dr. Müller-Hermann * 27. 4. Pawelczyk 26. 4. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 27. 4. Frau Schlei 27. 4. Schmidt (München) * 27. 4. Schreiber * 27. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) 27. 4. Dr. Schwörer * 27. 4. Seefeld * 27. 4. • Sieglerschmidt * 27. 4. Spranger 27. 4. Dr. Starke (Franken) * 27. 4. Stockleben 27. 4. Dr. Todenhöfer 26. 4. Frau Tübler 27. 4. Ueberhorst 26.4. Walkhoff 27. 4. Frau Dr. Walz * 27. 4. Wawrzik * 27. 4. Wissebach 27. 4. Würtz * 27. 4. Zeitler 27. 4.
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    Rede von Dr. Hans Bardens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute in erster Lesung mit diesem Gesetzentwurf. Das heißt zugleich, daß wir die Ausschußberatungen nicht vorwegnehmen sollten — sonst wäre das, was wir im Ausschuß zu tun haben, eine Farce —, aber auch, daß wir uns hier nicht endgültig festlegen sollten, daß wir keine endgültigen Festlegungen vortragen sollten, Herr Kollege Klein. Wir haben gründlich zu beraten und uns dann zu entscheiden.
    Meine Damen und Herren, ich will hier nicht vieles von dem, was zur Technik und zur Vorgeschichte schon vorgetragen wurde, wiederholen. Nur ein paar Sätze: Die moderne Transplantationschirurgie bietet, wie schon gründlicher ausgeführt wurde, heute Heilungsmöglichkeiten, die vor wenigen Jahren noch nicht vorstellbar waren. Es ist auf die Möglichkeit, Schwerhörigkeit durch eine solche Operation zu beheben, und auf die Möglichkeit, Erblindung zu vermeiden, hingewiesen worden. Vor allem wurde auf die großen Probleme hingewiesen, die gelöst werden müssen, wenn wir dem chronisch Nierenkranken helfen wollen.
    Die neuen Möglichkeiten der Chirurgie sind tatsächlich segensreich. Wir müssen die Voraussetzungen schaffen, daß sie auch angewandt werden können.
    In der täglichen Praxis sind einige Probleme aufgetaucht, die durch den vorliegenden Gesetzentwurf so weit wie möglich gelöst werden sollen. Zum einen fehlt bisher für das ärztliche Handeln in diesem Bereich eine ausreichende Rechtsgrundlage. Schon deshalb muß ich der gelegentlich geäußerten Meinung widersprechen, daß es ohne Gesetz besser ginge als mit einem Gesetz.
    Eine andere große Schwierigkeit, die wir möglichst beseitigen müssen, ergibt sich daraus — auch darüber ist schon ausführlich gesprochen worden —, daß wir zur Zeit zu wenig Organspenden haben. Immerhin können z. B. in den skandinavischen Ländern im Verhältnis zur Einwohnerzahl vier- bis fünfmal



    Dr. Bardens
    so viele Nieren transplantiert werden wie bei uns. Das ist aber wahrscheinlich nicht nur auf anders formulierte Rechtsvorschriften zurückzuführen, sondern möglicherweise auch auf mehr Öffentlichkeitsarbeit, vielleicht aber auch auf eine stärkere soziale Motivation in den Gesellschaften dort. Dies alles sollten wir mit bedenken und mit untersuchen.
    Umfragen haben aber immerhin ergeben, daß weit über die Hälfte unserer Mitbürger mit einer Organentnahme nach ihrem Tod einverstanden wäre. Diese breite Hilfsbereitschaft im Interesse schwerkranker Menschen nutzbar zu machen, ist eine außerordentlich wichtige, und, wie ich meine, gemeinsame Aufgabe. Auch für die Erfüllung dieser Aufgabe wird es hilfreich — ich meine sogar: notwendig — sein, eine gesetzliche Regelung zu beschließen, die den Menschen eine zumutbare und würdige Mitwirkungsmöglichkeit bei der Entscheidung über ihren eigenen Körper gibt.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht hierfür die Widerspruchsregelung vor. Wer also verhindern will, daß nach seinem Tod zu Heilzwecken Organe aus seinem Körper entnommen werden, soll dies durch eine geeignete Dokumentation in seinem Personalausweis sicherstellen können. Die Befürworter dieser Regelung vertreten die Auffassung, daß nur so die notwendige Zahl von Organen zur Verfügung stehen könne. Ihr Motiv ist also achtbar und bedenkenswert, vor allem auch, weil sie den Heilungsanspruch des Kranken in den Vordergrund stellen. Einige wenige recht unqualifizierte Angriffe auf die Entwurfsautoren werden deshalb dieser sehr ernsten Sache auch nicht gerecht.
    Auf der anderen Seite sind aber auch die Argumente der Vertreter einer Einwilligungsregelung beachtlich. Ich will diesen Argumenten noch ein weiteres hinzufügen, um zu erklären, warum ich persönlich zur Einwilligungsregelung neige. Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zu § 223 des Strafgesetzbuches — Körperverletzungsdelikte — sind ärztliche Behandlungen nur dann nicht rechtswidrig, wenn unter anderem die Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Eine Rechtfertigung ärztlicher Heilmaßnahmen durch das Fehlen eines Widerspruchs gibt es bisher weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung.
    Nun befaßt sich ja das vorliegende Gesetz nicht mit Heilmaßnahmen, sondern nur mit der Entnahme von Organen aus dem Körper Verstorbener. Es ist also eigentlich ein reines Explantationsgesetz. Aber die Explantation muß meines Erachtens mit der Übertragung dieses entnommenen Organs auf einen Empfänger als eine Einheit gesehen werden und wird damit eben zum Teil einer ärztlichen Heilmaßnahme. Ärztliche Heilmaßnahmen sollten nach meiner Überzeugung immer den gleichen Kriterien und Voraussetzungen unterworfen bleiben. Im Interesse eines überschaubaren einheitlichen Arztrechtes würde ich also gern die Einwilligungsregelung wählen. Im übrigen meine ich, daß bei entsprechender Aufklärung, Werbung und bei einfachen organisatorischen Voraussetzungen für die Dokumentation die vorhandene breite Hilfsbereitschaft unserer Mitbürger voll wirksam werden wird. In der Gesetzesbegründung steht — das ist nach meiner Meinung richtig —, daß der Gesetzentwurf fragmentarisch bleiben mußte, daß andere durchaus regelungsbedürftige Fragen, die mit der inneren Leichenschau, der anatomischen Sektion und ähnlichen Problemen zusammenhängen, vorerst nicht mit geregelt werden konnten, weil eben die Regelung des Transplantationsrechts dringend ist und Vorrang haben muß.
    Ich bin der Bundesregierung durchaus dankbar, daß sie deutlich macht, daß dies keinen Verzicht auf eine Gesamtregelung bedeutet. Der Herr Minister hat vorhin auf einen möglichen Zusammenhang zwischen dieser gesetzlichen Regelung und den nachfolgenden Regelungen für die Sektion und für die Leichenschau hingewiesen. Selbstverständlich sollte man die Folgewirkung der Gesetze, die wir jetzt erarbeiten, immer mit bedenken. Es gibt aber einen großen Unterschied zwischen dem, was wir jetzt regeln, und dem, was in einem neuen Gesetz über die Leichenschau und über die Sektion geregelt werden muß. Leichenschau und Sektion sind nie Teil einer ärztlichen Heilmaßnahme. Sie sind rechtlich — wenn man das Ärzterecht berücksichtigt — etwas völlig anderes. Ich glaube nicht, daß wir uns jetzt — etwa in den Ausschußberatungen — mit diesen Fragen sehr befassen müssen.
    In diesem Zusammenhang darf ich an eine Formulierung von Frau Minister Donnepp erinnern, die in der Bundesratsdebatte für das Land Nordrhein-Westfalen Stellung nahm. Sie sprach von den umfassenden Aufgaben, unter denen die Lösung der Transplantations- und Sektionsproblematik nur einen Ausschnitt darstelle, und sagte dann wörtlich: Ich meine die gesetzlich Regelung des gesamten Rechts der ärztlichen Heilbehandlung. Die Zeit ist wirklich reif dafür, daß sich der Gesetzgeber — wie es ja auch im Gesetzgebungsprogramm der Bundesregierung steht — nunmehr damit befaßt und sich dieser Aufgabe unterzieht.
    Die bisherige Debatte sowohl im Bundesrat als auch hier im Hause hat meines Erachtens gezeigt, daß wir bei einigem guten Willen die Sache im Ausschuß ohne jede störende Polemik angemessen behandeln können. Ich hoffe, daß wir eine Regelung finden werden, die kranken Menschen mehr Hilfe bietet als bisher und die eine menschenwürdige Praxis ermöglicht.

    (Beifall bei der SPD und der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Spitzmüller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Meine drei Vorredner haben schon deutlich gemacht, daß es Möglichkeiten gibt, in dieser Frage zu einem breiten Konsens zu kommen. Gestatten Sie mir trotzdem, daß ich Sie bitte, sich einen Augenblick Ihrer Phantasie zu überlassen: Stellen Sie sich folgende Szene — sagen wir einmal im Sommer 1986 — vor. In ei-



    Spitzmüller
    nem Freibad stolzieren ein paar gutgewachsene junge Männer und Frauen mit etwas hochmütigem Blick über den Rasen. Sie kümmern sich scheinbar überhaupt nicht um die vielen anderen Badegäste, von denen sie mit einer Mischung aus Neugier und Betretenheit angestarrt werden. In Wirklichkeit genießen sie das Aufsehen, das sie erregen, und das heimliche Ansehen, das aus der Vielzahl stummer Blicke spricht. Die jungen Herrschaften tragen nämlich — das ist der Grund des allgemeinen Aufsehens — auf dem linken Arm in die gebräunte Haut ein deutlich sichtbares „d" eintätowiert. Seit dem Erlaß des neuen, international verabredeten Transplantationsgesetzes, über das die Presse wiederholt berichtet hat, wissen die Leute, was das bedeutet: „donor" bedeutet Spender und ist die international vereinbarte Bezeichnung für Menschen, die im Falle ihres Todes als Spender verpflanzbarer Organe in Frage kommen.
    Welch eine Vision! Es kann einem dabei kalt über den Rücken laufen. Diese utopisch anmutende Szene ist nicht etwa frei erfunden und auch nicht dem Zukunftsroman „1984" von Orwell oder dem Roman „Schöne neue Welt" von Huxley entnommen. Nein, der Vorschlag für das eintätowierte „d" wird in einem 1969 in Stuttgart erschienenen Buch über Transplantationschirurgie gemacht.
    Ich glaube, meine Kolleginnen und Kollegen, wir Parlamentarier sollten uns in der Tat bei dem heiklen Gesetzentwurf, dessen Beratung wir heute beginnen, auch mit ein wenig Phantasie in die psychologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen hineindenken, die der eine oder andere Vorschlag praktisch einmal haben könnte. Denn bei diesem Gesetz haben wir es mit einem hochsensiblen Rechtsgut zu tun, um dessen mögliche Einschränkung im Dienste der Allgemeinheit es geht, um das Persönlichkeitsrecht des einzelnen. Unsere Verfassung hat dieses Recht nicht von ungefähr an die Spitze ihrer Grund-und Freiheitsrechte gestellt. Das Persönlichkeitsrecht ist Ausfluß der Menschenwürde, die das Grundgesetz als obersten Verfassungswert unbedingt schützen will. Diesen Vorrang des Persönlichkeitsrechts behaupten nicht etwa nur Verfassungsjuristen; auch die ganz überwiegende Mehrheit der Bürger wird das so empfinden.
    Täuschen wir uns nicht. Die Fragen der Transplantation, insbesondere der Explantation von Organen beim Spender gehen den Leuten, wenn sie damit erst einmal etwas näher konfrontiert sind, buchstäblich unter die Haut. Wir dürfen hier keine vorschnelle Entscheidung treffen, auch keine Entscheidung, die das Persönlichkeitsrecht stärker einschränkt als unbedingt notwendig. An sich ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit der Mittel zum erstrebten Zweck für den Gesetzgeber heute eine Selbstverständlichkeit, aber es wird gelegentlich trotzdem dagegen verstoßen.
    Das Persönlichkeitsrecht enthält zwei verschiedene Werte, um deren Schutz es uns Freien Demokraten bei der Transplantationsregelung gehen muß,
    nämlich den Schutz der Intimsphäre, insbesondere der Vertraulichkeit einer wie auch immer getroffenen Entscheidung als Ausfluß des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
    Zunächst zur Vertraulichkeit. Sie werden es bei meinem eingangs vorgeführten Beispiel gewiß alle als abenteuerlich empfunden haben, die Eignung eines Menschen als Organspender, selbst wenn sich der Betreffende freiwillig zur Verfügung gestellt hat, durch Tätowierung markieren zu wollen. Die Älteren unter uns erinnern sich noch mit Grauen an jene Eintätowierungen im Dritten Reich.
    Bevor ich überhaupt auf die seit langem kontrovers erörterten Lösungsmodelle für die Zulässigkeit der Transplantation zu sprechen komme, die Widerspruchs- oder die Einwilligungs- bzw. Zustimmungslösung, will ich dies vorab deutlich machen: In jedem Fall sollte die höchst private Entscheidung eines Menschen, ob er nach seinem Tod der Verwendung von Teilen seiner Leiche zur Verpflanzung in den Körper anderer Menschen zustimmt oder widerspricht, absolut vertraulich bleiben und gegen jede unbefugte Einsicht geschützt sein. Technische Verfahren zur verdeckten Eintragung einer Organspendeentscheidung in den Personalausweis sind in den letzten Monaten seitens der Bundesregierung, des Bundesrates, der Bundesärztekammer und anderer Stellen wiederholt angesprochen worden. Die Einzelberatungen in den Ausschüssen und eine Anhörung von Sachverständigen können uns gerade in dieser Frage weiterbringen.
    Doch nun zu der für uns Freie Demokraten grundlegenden Frage der Freiwilligkeit jeder Organspendeentscheidung. Meine Fraktion hat sich bereits im September des vergangenen Jahres vor Wiederbeginn der Parlamentsarbeit auf einer Klausursitzung einstimmig für die Einwilligungslösung ausgesprochen. Die gesamte Fraktion ist auch heute noch einhellig der Meinung, daß wir die Zulässigkeit von Organtransplantationen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung legitimieren dürfen. Wo kommen wir hin, wenn wir generell in Fällen, in denen Entscheidungen .allein unter persönlichkeitsrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten sind, die allgemeine juristische Regelung „Schweigen gleich Zustimmung" einführen würden? Dies erscheint uns nicht möglich.
    Insoweit können .wir uns mit dem modifizierten Widerspruchsmodell des Regierungsentwurfs nicht einverstanden erklären. Ich ' möchte jedoch ausdrücklich anerkennen, wie aufgeschlossen sich der federführende Bundesminister der Justiz früher und heute zu weiteren Modifizierungen der von ihm vorgelegten Lösungen bekannt hat. Ich bin zuversichtlich, daß wir in den Ausschüssen eine gemeinsame, von allen Fraktionen getragene Lösung finden werden, die der Freiwilligkeit ihren zentralen Rang einräumt.
    Wir können uns schlecht vorstellen — das ging aus den Reden meiner Vorredner hervor —, daß ein in Kampfabstimmungen zustande gekommenes Transplantationsgesetz von der Bevölkerung innerlich akzeptiert werden würde. Auch von daher soll-



    Spitzmüller
    ten wir uns bemühen, aufeinander zuzukommen und eine Lösung zu finden.
    Wir verkennen nicht, daß hinter der Widerspruchslösung, ja, selbst hinter der sogenannten Notstandslösung sehr ehrenwerte Motive stehen. Die Notstandslösung — sie wurde schon angesprochen —, wie sie etwa von der Berliner CDU-Fraktion vertreten wird, sieht vor, daß die Explantation eines Organs mit Einschränkungen selbst gegen den vormaligen Willen des Verstorbenen zulässig ist, wenn sie zu Heilzwecken notwendig ist. Auch unter den theologischen Stimmen gibt es Befürworter dieser Notstandslösung. Andere gewichtige Stimmen aus dem kirchlichen Raum, so das Kommissariat der Katholischen Bischöfe und das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche, haben allerdings Bedenken gegen die Widerspruchslösung angemeldet. Wir Politiker haben alle theologischen, moralischen, medizinischen und praktischen Gesichtspunkte aufmerksam zu prüfen und dann nach gewissenhafter Abwägung des Für und Wider schließlich eine politische Entscheidung zu treffen.
    Lassen Sie mich heute vor den Detailberatungen in den Ausschüssen nur noch auf die folgenden Gesichtspunkte aufmerksam machen, die ebenfalls für eine Freiwilligkeitsregelung sprechen. Aus medizinischen Gründen kommen als Spender einwandfreier transplantationsfähiger Organe im wesentlichen nur die Jahrgänge etwa zwischen dem 15. und 45. Lebensjahr in Frage — und auch aus diesen jungen und mittleren Jahrgängen nur die organisch Gesunden. Es wäre daher nach unserer Meinung verfehlt, durch eine allgemeine Widerspruchslösung jedermann, auch alte Bürger, in die allgemeine Pflichtigkeit einzubeziehen, wie dies im Regierungsentwurf geschieht. Nur bei einer klaren Einwilligungslösung kann man gezielt die Gruppen möglicher Organspender ansprechen, auf die es ankommt, und diejenigen aussparen, die von vornherein nicht in Frage kommen. Die Zustimmungslösung ermöglicht es außerdem jedem Bürger, seine Spendenbereitschaft, soweit sie besteht, individuell zum Ausdruck zu bringen. Das heißt, wer nur zum Spenden seiner Niere bereit ist, erklärt sich hierzu bereit, kann aber im übrigen eine weitere Spendenbereitschaft ausschließen. Unter Umständen ist auch ein bestimmtes Organ eines zum Spenden bereiten Bürgers krank und deshalb zur Transplantation ungeeignet. Es kann durch einfache Erklärung aus dem Spendenausweis gestrichen werden. Bis heute wird meistens nur über Nierentransplantate gesprochen, weil dadurch Lebensrettung möglich ist. Ich bin dankbar, daß alle Redner auch darauf hingewiesen haben, daß nicht übersehen werden darf, daß die Transplantate der Augenhornhaut und der Gehörknöchelchen vielen eine völlige Erblindung oder Taubheit ersparen oder sogar die Möglichkeit eröffnen, den Beruf lange, sogar bis zum 65. Lebensjahr auszuüben. Die Einwilligungslösung erlaubt auf diese Weise differenzierte Erklärungen und ist damit in unseren Augen auch liberaler.
    Gerade bei jungen Leuten, auf die es ja besonders ankommt, kann in langen Jahren der persönlichen Entwicklung, eventuell auch bedingt durch Veränderung der Lebenssituation, die Bereitschaft zur Organspende wachsen bzw. aufhören, oder der Betreffende kann seine Erklärung nachträglich einschränken wollen. Auch hierbei ist die Einwilligungslösung flexibler als das Widerspruchsmodell.
    Mit der letzten Bemerkung bin ich bereits auf die bei diesem Gesetz nicht unwichtige technische Frage gekommen, wie man eine positive oder — bei der Widerspruchslösung — eine negative Spendenerklärung festhält und auffindbar bei sich trägt. Der Regierungsentwurf hat sich hier für die Ausweislösung entschieden. Sie hat gewiß den Vorteil, daß jeder Bürger den Personalausweis bei sich zu führen hat und daher in der Regel der Spenderwille im Ernstfall daraus rechtlich einwandfrei entnommen werden kann. Ein Nachteil ist es freilich, daß dem Bürger bei Ausstellung oder Verlängerung seines Ausweises unter Umständen eine zu kurze Überlegungsfrist für eine weitreichende Entscheidung belassen wird. Außerdem ist die nachträgliche Revision einer mit technischem Aufwand im Ausweis angebrachten Erklärung unter Umständen schwierig. Hier scheint uns das Einlegen eines amtlichen Erklärungskärtchens in den Personalausweis bzw. die Herausnahme desselben einfacher. Doch solche Details gehören in die Ausschußberatungen. Sie sind zu prüfen. Ich wollte sie aber hier angesprochen haben.
    Zu prüfen ist auch der neueste Vorschlag der Bundesärztekammer, der wohl am ehesten für eine große Mehrheit konsensfähig sein dürfte. Ich will dieses Modell einmal als Erklärungslösung bezeichnen. Der Bürger hätte bis zum 40. oder 45. Lebensjahr — auch darüber wird man sich unterhalten müssen — bei Ausstellung oder Verlängerung des Personalausweises im Ausweis oder im amtlichen Spendenkärtchen selbst seine Zustimmung oder seinen Widerspruch einzutragen und mit einer amtlichen Folie zu überkleben.
    Ganz entscheidend kommt es meiner Fraktion auf die erforderliche Motivierung der Bevölkerung zur freiwilligen Organspende an. Der Regierungsentwurf gibt die erfreulichen Ergebnisse einer Meinungsumfrage wieder, nach der fast 60 % der jüngeren Bürger unter 30 Jahren ohne jeden Vorbehalt mit einer Explantation ihrer Nieren einverstanden sind. Von dieser verbreiteten Bereitschaft der jungen Kassenmitglieder haben uns soeben auch die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen berichtet. Aufklärungsaktionen, z. B. die des Bundesverbands der Innungskrankenkassen im vorigen Jahr, haben nicht von ungefähr einen erstaunlichen Erfolg gehabt. Die Kasse berichtete im Januar über die Abgabe von 40 000 Organspendeausweisen, die jeweils persönlich angefordert worden waren. Die FDP-Fraktion ist mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen im Gespräch darüber, wie man ein Einwilligungsmodell durch einen gesetzlichen Auftrag an die Selbstverwaltung der Krankenkassen absichern könnte. Wir legen besonderen Wert darauf, das Prinzip der Freiwilligkeit durch institutionelle Maßnahmen so zu flankieren, daß die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung nicht nur kurzfristig wachgerufen, sondern kontinuierlich erhalten und erneuert wird.



    Spitzmüller
    Lassen Sie mich gegen Ende nur noch andeuten; daß wir dem Problem der Feststellung des Todes des Spenders in den Ausschußberatungen besondere Sorgfalt widmen müssen. Mit Sicherheit ist die Bevölkerung für die freiwillige Organspende in großem Ausmaß nur dann zu gewinnen, wenn jeglichen Besorgnissen der Boden entzogen ist, die nach heutiger Situation zwar unberechtigt, aber eben vorhanden sind. Manche haben die Sorge, Ärzte könnten und dürften zu schnell explantieren.
    Nicht verschweigen will ich auch ein gewisses Unbehagen in meiner Fraktion darüber, daß der Gesetzentwurf nicht die Zulässigkeit der Eingriffe an Leichen generell regelt. Jedenfalls sollte die klare Eingrenzung der inneren Leichenschau, der anatomischen Sektion und der wissenschaftlichen Leichenversuche alsbald in einem anderen Gesetz geregelt werden.
    Zum Schluß, meine Kolleginnen und Kollegen, unterstreiche ich nochmals: Die Fragen, die wir hier zu entscheiden haben, gehen jedermann sozusagen unter die Haut. Die Öffentlichkeit wird und kann nicht teilnahmslos auf das reagieren, was der Deutsche Bundestag nach sorgsamen Beratungen in den Ausschüssen hierüber beschließt. Begrüßenswert und dringlich ist es jedenfalls, daß durch diesen Gesetzentwurf für die Möglichkeit der modernen Medizin, durch Transplantationen Leben zu erhalten oder schwerwiegende Gesundheitsschädigungen abzuwenden, eine Klärung der mit den Organübertragungen zusammenhängenden Rechtsfragen erfolgen wird.
    Notwendig wird es aber auch sein — der Herr Bundesjustizminister hat darauf ausdrücklich hingewiesen —, daß in den Krankenhäusern selbst die technischen Möglichkeiten, Explantationen und Transplantationen durchzuführen, vermehrt werden; denn gerade was die Möglichkeiten der Explantationen anbelangt, gibt es noch viel aufzuholen. Wir brauchen nicht nur wesentlich mehr Spender, sondern auch mehr klinische Möglichkeiten, um schneller helfen zu können. Darauf hat Herr Minister Vogel deutlich hingewiesen. Das müssen wir im Gesundheitsausschuß des Deutschen Bundestages bei der Mitberatung besonders unter die Lupe nehmen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)