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    Plenarprotokoll 8/148 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 148. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Peters (Poppenbüll) . 11791 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. h. c. Kiesinger 11791 C Erweiterung der Tagesordnung 11791 D Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 11791 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 11791 D Große Anfrage der Abgeordneten Braun, Burger, Geisenhofer, Franke, Müller (Remscheid), Dr. Möller, Zink, Frau Geier, Frau Verhülsdonk, Hasinger, Kroll-Schlüter, . Frau Hürland, Dr. Hoffacker, Dr. Hüsch, Dr. Hammans, Köster, Höpfinger, Frau Karwatzki, Bühler (Bruchsal), Dr. George, Rühe und der Fraktion der CDU/CSU Lebenssituation älterer Menschen in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/2031, 8/2303 -, Braun CDU/CSU 11792 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 11793 D Burger CDU/CSU 11796 D Frau Eilers (Bielefeld) SPD 11799 A Geisenhofer CDU/CSU 11801 B Eimer (Fürth) FDP 11803 C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 11805 C Fiebig SPD 11807 B Franke CDU/CSU 11810 B Glombig SPD 11810 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Eingriffe an Verstorbenen zu Transplantationszwecken (Transplantationsgesetz) — Drucksache 8/2681 — Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . 11811 C, 11821 C Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 11814 A Dr. Bardens SPD 11815 C Spitzmüller FDP 11816 D Dr. Eyrich, Minister des Landes Baden-Württemberg 11819 B Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 11820 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksache 8/2058 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2605 — Dreyer CDU/CSU 11822 A Curdt SPD 11823 A Merker FDP 11824 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes — Drucksache 8/1646 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2705 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes — Drucksache 8/1647 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2706 — Dr. Miltner CDU/CSU 11847 B Wittmann (Straubing) SPD 11848 B Dr. Wendig FDP 11849 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 8/2597 — 11851 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Februar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen — Drucksache 8/2614 — 11851 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dürr, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Spitzmüller und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches — Drucksache 8/2612 — 11851 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ubereinkommen vom 22. März 1974 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets — Drucksache 8/2599 — 11851 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 19. November 1976 und vom 5. Juli 1978 über die Ersetzung des Goldfrankens durch das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds sowie zur Regelung der Umrechnung des Goldfrankens in haftungsrechtlichen Bestimmungen (Goldf rankenumrechnungsgesetz) — Drucksache 8/2596 — 11851 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 09 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen 8/2493, 8/2619 — 11851 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen 8/2496, 8/2620 — 11851 D Beratung der Beschlußfassung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen 8/2507, 8/2622 — 11852 A Beratung der Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/2643 — 11852 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 III Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1977 (Jahresrechnung 1977) — Drucksache 8/2450 — 11852 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung eines Forschungs- und Entwicklungsprogramms der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Rückgewinnung von Industrie- und Hausmüll (Sekundärrohstoffe) — Indirekte Aktion (1979 bis 1982) — Drucksachen 8/2270, 8/2678 — 11852 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Reichs- bzw. bundeseigene Grundstücke in Berlin-Tiergarten; Veräußerung für Zwekke des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues und für den Bau von sogenannten Stadthäusern — Drucksache 8/2685 — 11852 D Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den jüngst bekanntgewordenen Äußerungen und Plänen zur Wiedervereinigung Deutschlands sowie zu den Behinderungen der Arbeitsmöglichkeiten von in Ost-Berlin akkreditierten Journalisten Dr. Abelein CDU/CSU 11853 A Büchler (Hof) SPD 11853 D Hoppe FDP 11854 D Franke, Bundesminister BMB 11855 D Dr. Barzel CDU/CSU 11856 D, 11865 C Wehner SPD 11858 A Baron von Wrangel CDU/CSU 11859 A Schäfer (Mainz) FDP 11860 A Lintner CDU/CSU 11860 D Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 11861 C Bahr SPD 11862 D Jäger (Wangen) CDU/CSU 11863 C Schmidt, Bundeskanzler 11864 B Ludewig FDP 11864 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/2680 — Broll CDU/CSU 11866 C Liedtke SPD 11869 A Dr. Wendig FDP 11870 A Dr. Hirsch, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 11871 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 11872 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksachen 8/2682, 8/2757 — von Schoeler, Parl. Staatsekretär BMI . . 11873 B Krey CDU/CSU 11874 A Wittmann (Straubing) SPD 11875 D Dr. Wendig FDP 11877 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Althammer, Dr. Bötsch, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Miltner, Dr. Möller, Dr. Riedl (München), Spranger und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörgeräten und des abgehörten Wortes — Drucksache 8/2396 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat einebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörsendeanlagen — Drucksache 8/2545 — Dr. Althammer CDU/CSU 11879 C Dr. Penner SPD 11881 A Kleinert FDP 11883 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1979 hier: Einzelplan 09 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen 8/2506, 8/2621 — Glos CDU/CSU 11885 A Frau Simonis SPD 11886 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 11887 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148: Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2764 — 11888 D Fragestunde — Drucksache 8/2763 vom 20. 04. 1979 — Vorausschau -des Bundesamtes für den Zivildienst auf die Zahl der zum Einsatz kommenden Zivildienstleistenden; Aufforderung des Bundesamtes für den Zivildienst an Beschäftigungsstellen, selbst um Zivildienstleistende zu werben MdlAnfr A54 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A55 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 11827 A, C, D, 11828 A ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU . . 11827 C, D, 11828 A Krankenkassenzugehörigkeit von Auszubildenden in der Landwirtschaft, die eine Fremdlehre leisten MdlAnfr A58 20.04.79 Drs 08/2763 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 11828 B, C, D ZusFr Horstmeier CDU/CSU 11828 C, D Teilnahme von Frauen unter 30 Jahren an der Untersuchung zur Früherkennung von Krebs MdlAnfr A59 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 11829 A, B, C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 11829 B, C Gliederung und Organisationsprinzip der Kampfgruppen der Arbeiterklasse in der DDR MdlAnfr A60 20.04.79 Drs 08/2763 Lintner CDU/CSU MdlAnfr A61 20.04.79 Drs 08/2763 Lintner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 11829 D, 11830 B, C, D, 11831 A, B, C, D ZusFr Lintner CDU/CSU 11830 A, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 11831 A, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11831 B, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 11831 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 11831 C Bedeutung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse in der DDR als Bestandteil der sozialistischen Landesverteidigung innerhalb des Warschauer Pakts sowie Äußerungen des DDR-Verteidigungsministers Hoffmann und des Generaloberst Scheibe zu diesem Thema MdlAnfr A62 20.04.79 Drs 08/2763 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A63 20.04.79 Drs 08/2763 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 11831 D, 11832 A, B, C, D 11833 A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . . 11832 A, 11833 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . 11832 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 11832 B ZusFr Lintner CDU/CSU 11832 C, 11833 B Aufbau des rückwärtigen Dienstes der Kampfgruppen der Arbeiterklasse in der DDR nach dem logistischen System der nationalen Volksarmee MdlAnfr A64 20.04.79 Drs 08/2763 Schmöle CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 11833 B, C, D, 11834 A ZusFr Schmöle CDU/CSU 11833 C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11833 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 11834 A Lernziele der Zentralen Schule für Kampfgruppen in der DDR MdlAnfr A65 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11834 B, C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 11834 B, C ZusFr Lintner CDU/CSU 11834 C Einsatz der Einheitener Kampfgruppen sat de d der Arbeiterklasse in der DDR im Verteidigungsfall in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A66 20.04.79 Drs 08/2763 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 11834 D, 11835 A, B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 11835 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 11835 B ZusFr Lintner CDU/CSU 11835 C Abbau des Verwendungs- und Beförderungsstaus in der Dienstgradgruppe Feldwebel bis Hauptfeldwebel Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 V MdlAnfr A67 20.04.79 Drs 08/2763 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11835 C, D, 11836 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . . 11835 D, 11836 A Übungsmöglichkeiten der Luftlandetruppen bei Fallschirmabsprüngen MdlAnfr A68 20.04.79 Drs 08/2763 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11836 B, C ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . . . . 11836 C Kritik im Jahresbericht des Wehrbeauftragten 1978 am fehlerhaften Führungsverhalten und an der Disziplinlosigkeit durch Trunksucht MdlAnfr A69 20.04.79 Drs 08/2763 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 11836 C, 11837 A, B ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . 11837 A, B ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . . 11837 B Konsequenzen der Verbündeten bei den letzten Manövern auf Grund der Äußerungen des Generalmajors Bastian im Hinblick auf Kommandostrukturen MdlAnfr A70 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11837 C, D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 11837 C ZusFr Conradi SPD 11837 D Unterrichtung der Verbraucher durch die Margarineindustrie, daß nur die cis-Form mehrfach ungesättigter Fettsäuren den Blutcholesterinspiegel senkt MdlAnfr A71 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Hammans CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 11838 A Erstickungsgefahr für Kinder beim Spielen mit Plastiktüten MdlAnfr A72 20.04.79 Drs 08/2763 Amling SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 11838 A Gesundheitsgefährdende Rückstände an chlorierten Kohlenwasserstoffen in Frauenmilch MdlAnfr A73 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Erler SPD MdlAnfr A74 20.04.79 Drs 08/2763 Frau Erler SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 11838 C, 11839 A, B, C, D ZusFr Frau Erler SPD 11839 A, C ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 11839 B ZusFr Ey CDU/CSU 11839 D Zukunft der Karlsruher Eurocontrol-Zentrale nach dem Auslaufen der EurocontrolKonvention im Jahre 1983 MdlAnfr A76 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Corterier SPD MdlAnfr A77 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Corterier SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . 11840 A, B, C, D ZusFr Dr. Corterier SPD 11840 B, C Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Installation einer Lichtzeichenanlage an plangleichen Bahnübergängen MdlAnfr A82 20.04.79 Drs 08/2763 Merker FDP Antw PStSekr Wrede BMV . . . 11840 D, 11841 A ZusFr Merker FDP 11841 A Vereinbarkeit der für das Jahr 1980 in Aussicht gestellten Senkung der Telef on-gebühren und der Gebühren für Zusatzapparate mit der am 1. April 1979 in Kraft getretenen Erhöhung der Gebühren für Nebenstellenanlagen MdlAnfr A93 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A94 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 11841 B, C, D ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 11841 C, D Unterstützung von Sparmaßnahmen durch die Berechnung der Heizkosten nach dem individuellen Verbrauch MdlAnfr A99 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 11842 A, B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 11842 B, C Vorbehalte der Länder bei der Förderung von Projekten aus dem Bundeswettbewerb „Wohnen in der städtebaulichen Verdichtung" MdlAnfr A100 20.04.79 Drs 08/2763 Conradi SPD VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 MdlAnfr A101 20.04.79 Drs 08/2763 Conradi SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11842 C, D, 11843 B, C ZusFr Conradi SPD 11843 A, B, C Gründung einer Kenntnisverwertungsgesellschaft im Bereich der Hochtemperaturreaktorentwicklung MdlAnfr A112 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 11843 D, 11844 A, B ZusFr Dr. Steger SPD 11844 A Aufwendungen der deutschen Entwicklungshilfe für die peruanische Organisation Sinamos MdlAnfr Al20 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU MdlAnfr Al21 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ . 11844 C, D, 11845 A, B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . 11844 D, 11845 B Finanzierung der Veranstaltungen der „Gesellschaft BRD/UdSSR, Regionalverband Rhein/Ruhr e. V." durch das Auswärtige Amt MdlAnfr Al24 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Miltner CDU/CSU MdlAnfr Al25 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Miltner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Dohnanyi AA . 11845 C, D, 11846 A ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 11845 D Beurteilung der jüngsten Greueltaten der SWAPO an Bürgern von Namibia und der Erklärung des SWAPO-Führers Thlabanello zu den Terrorakten durch die Bundesregierung MdlAnfr A127 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU MdlAnfr Al28 20.04.79 Drs 08/2763 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Dohnanyi AA . 11846 B, C ZusFr Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . 11846 B, C Revolutionierung Namibias durch die Greueltaten der SWAPO MdlAnfr Al29 20.04.79 Drs 08/2763 Vogel (Ennepetal) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Dohnanyi AA . . 11846 D Nächste Sitzung 11888 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11889*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. April 1979 11791 148. Sitzung Bonn, den 26. April 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 27. 4. Dr. van Aerssen * 27. 4. Dr. Ahrens ** 27. 4. Dr. Aigner * 27. 4. Alber * 27. 4. Dr. Bangemann * 27. 4. Dr. Bayerl * 27. 4. Frau Berger (Berlin) 26. 4. Dr. von Bismarck * 27. 4. Blumenfeld * 27. 4. Frau von Bothmer ** 27. 4. Dr. Dollinger 27. 4. Fellermaier * 27. 4. Flämig * 27. 4. Francke (Hamburg) 27. 4. Friedrich (Würzburg) 27. 4. Dr. Früh * 27. 4. Dr. Fuchs * 27. 4. Haase (Fürth) * 27. 4. von Hassel 26. 4. Hauck 27. 4. Höffkes 27. 4. Hoffmann (Saarbrücken) * 27. 4. Ibrügger * 27. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 27. 4. Jung * 27. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. h. c. Kiesinger 27. 4. Dr. Klepsch * 26. 4. Klinker * 27. 4. Frau Krone-Appuhn 27. 4. Lange * 27. 4. Lemp * 27. 4. Lücker * 27. 4. Luster * 27. 4. Dr. Marx 27. 4. Mattick *** 26. 4. Dr. Mertes (Gerolstein) 27. 4. Müller (Mülheim) * 27. 4. Müller (Remscheid) 27. 4. Müller (Wadern) * 27. 4. Dr. Müller-Hermann * 27. 4. Pawelczyk 26. 4. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 27. 4. Frau Schlei 27. 4. Schmidt (München) * 27. 4. Schreiber * 27. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) 27. 4. Dr. Schwörer * 27. 4. Seefeld * 27. 4. • Sieglerschmidt * 27. 4. Spranger 27. 4. Dr. Starke (Franken) * 27. 4. Stockleben 27. 4. Dr. Todenhöfer 26. 4. Frau Tübler 27. 4. Ueberhorst 26.4. Walkhoff 27. 4. Frau Dr. Walz * 27. 4. Wawrzik * 27. 4. Wissebach 27. 4. Würtz * 27. 4. Zeitler 27. 4.
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    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten zwölf Jahren hat eine größere Zahl von Staaten Transplantationsgesetze erlassen, so z. B. Dänemark im Jahr 1967, Norwegen im Jahr 1973, Schweden 1975, Italien 1975, Frankreich 1976. Nunmehr legt auch die Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland den Entwurf eines solchen Gesetzes vor.
    Worum geht es bei dieser Vorlage? Es geht darum, daß Tausenden von Mitmenschen Jahr für Jahr durch die Verpflanzung von Organen und Geweben das Leben gerettet oder doch eine fühlbare Erleichterung und Linderung ihrer Leiden verschafft werden kann. Tausende unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger wären taub, wenn Ihnen nicht durch Verpflanzung Gehörknöchel eingesetzt worden wären. 2 000 unserer Mitmenschen würden jedes Jahr erblinden, wenn die Medizin nicht imstande wäre, ihnen Augenhornhäute einzusetzen. Rund 1 000 Mitbürgerinnen und Mitbürger könnten jährlich durch Nierenverpflanzungen von der quälenden Notwendigkeit regelmäßiger Dialysen befreit werden. Die Zahl der Fallgruppen und die Zahlen innerhalb der Fallgruppen werden in den nächsten Jahren zunehmen. Bis 1982 rechnen die Sachverständigen mit insgesamt über 15 000 Fällen von chronischer Niereninsuffienz, die eine Behandlung, sei es im Wege der Dialyse oder im Wege der Transplantation, erforderlich machen, wenn das Leben erhalten werden soll.
    Das Anliegen dieser Vorlage ist also das Bestreben, in diesen Fällen zu helfen. Das auslösende Moment ist der Wunsch, Leben zu retten, das andernfalls enden würde, und Leiden zu lindern, Leiden, die gerade auch bei der Benutzung der Dialyse oft quälend werden.
    Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es in erster Linie medizinischer Anstrengungen. Die Sachverständigen sind sich darüber einig, daß die Zahl der Ärzteteams und der Anstalten, in denen Einpflanzungen nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft vorgenommen werden können — ich spreche jetzt von Niereneinpflanzungen —, vergrößert werden muß.
    Dazu bedarf es auch medizinischer Anstrengungen in der Richtung, daß mehr Ärzte als bisher die Spendebereitschaft, die erklärt worden ist, dann auch tatsächlich durch die Entnahme nutzen, wobei ich darauf aufmerksam machen muß, daß meistens der entnehmende und der einpflanzende Arzt nicht identisch sind, sondern daß dies verschiedene Personen sind, die oft auch räumlich weit voneinander getrennt sind.
    Um das genannte Ziel zu erreichen, bedarf es weiter einer steigenden Spendenbereitschaft, und zwar vor allen Dingen soweit es sich um das Spenden von Nieren handelt. Bei den Gehörknöcheln und auch bei den Augenhornhäuten ist die Situation wesentlich günstiger.



    Bundesminister Dr. Vogel
    Hinsichtlich der Nieren nannte ich die voraussichtlichen Bedarfszahlen schon. Bisher sind die chronisch Niereninsuffizienten in unserem Lande in einem erheblichen Maße auf die beiden bestehenden europäischen Zentren in Aarhus und in Leiden angewiesen. Es ist eine unbestreitbare Tatsache, daß wir beide Zentren mehr in Anspruch nehmen, also öfters von dort Hilfe empfangen, als wir, umgekehrt, Spenden aus der Bundesrepublik dort zur Verfügung stellen können. Wir nehmen also die Hilfs- und Spendenbereitschaft anderer Völker seit Jahr und Tag stärker in Anspruch, als es unserem eigenen Beitrag entspricht.
    Bei alledem ist zu bedenken, daß nur ein ganz geringer Prozentsatz der Spendenbereitschaft medizinisch tatsächlich genutzt werden kann. Es entsteht draußen oft ein ganz falscher Eindruck, weil Hunderttausende von Spendenbereitschaftserklärungen mit Hunderttausenden wirklich verwendbarer und verfügbarer Organe gleichgesetzt werden. Es ist aber nur ein ganz geringer Prozentsatz, den ich jetzt nicht beziffern kann, ein fast verschwindend geringer Prozentsatz aller Fälle, in dem die Voraussetzungen für die Nutzung der Spendenbereitschaft wirklich gegeben sind.
    Um das Ziel zu erreichen, bedarf es aber auch — ich setze das bewußt an die zweite Stelle, nicht an die erste — rechtlicher Regelungen, rechtlicher Klarheit. Insbesondere bedarf es der Klarheit in zwei Fragen: erstens in der Frage, von welchem Zeitpunkt an ein Organ entnommen werden darf, und zweitens, von welcher Äußerung, von welchem Verhalten, von welcher Willenserklärung des Verstorbenen vor seinem Tode die rechtliche Zulässigkeit der Entnahme abhängen soll.
    Zur Frage des Zeitpunktes gibt es grundsätzliche Übereinstimmung. Die Entnahme darf erst geschehen, wenn der Tod des Spenders völlig zweifelsfrei feststeht. Dies ist im übrigen mehr eine Frage der subjektiven Beruhigung der Spender, nicht etwa Ausfluß einer Erkenntnis, daß Ärzte auf diesem Gebiet leichtfertig und verfrüht tätig würden. Es geht einfach um die subjektive Gewißheit und Beruhigung dessen, der sich in ärztliche Hand begibt. Über einige Detailprobleme, wie der Tod festgestellt wird, welche zeitlichen Abstände bestehen sollen, wird man sich verständigen. Der Bundesrat hat dazu bedenkenswerte Anregungen gegeben. Dies ist ein, wie ich meine, nicht besonders kompliziertes Problem.
    Viel schwieriger ist die Beantwortung der zweiten Frage, von welchem Verhalten des Verstorbenen vor seinem Tode, von welcher Erklärung die Zulässigkeit der Entnahme abhängen soll. Hier stehen sich bekanntlich zwei Lösungen gegenüber: die sogenannte Widerspruchslösung und die sogenannte Einwilligungslösung. Bei der Widerspruchslösung ist die Entnahme immer dann zulässig, wenn der Personalausweis des Verstorbenen vorliegt und — ich komme noch auf den Punkt — in Form einer verdeckten Folie, die dann abgelöst werden kann, keinen Widerspruch erkennen läßt. Bei der Einwilligungslösung hingegen muß die Zustimmung des Verstorbenen bzw. — dies ist dann ein weiteres
    kompliziertes Problem — an seiner Stelle die Zustimmung der nächsten Angehörigen nachgewiesen werden. Nach übereinstimmender Ansicht wird die Zahl der Organe, die für Hilfen zur Verfügung stehen, wohl bei der Widerspruchslösung größer sein als bei der Einwilligungslösung.
    In den jahrelangen gründlichen Vorarbeiten und Diskussionen haben sich für die Widerspruchslösung unter anderem ausgesprochen: die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung einer gesetzlichen Regelung der Transplantation und der Sektion mit sehr großer Mehrheit, die Bundesärztekammer in einer förmlichen Stellungnahme im Jahre 1975, die Gesundheitsministerkonferenz, ich glaube bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme, im übrigen einstimmig in ihrer Sitzung vom 9. und 10. November 1977, mehrere Gesundheitspolitiker aller politischen Richtungen, auch Gesundheitspolitiker der Union, etwa Herr Staatssekretär Prof. Dr. Beske aus Schleswig-Holstein und namentlich wiederholt unsere Kollegin Frau Dr. Neumeister. Für die Widerspruchslösung hat sich weiter ausgesprochen ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus vom 24. Februar 1978, der übrigens noch einen kleinen Schritt weitergeht und nicht jeden Widerspruch respektieren will, sondern nur den Widerspruch, der weltanschaulich oder religiös motiviert ist. Für die Widerspruchslösung haben sich die geltenden gesetzlichen Regelungen in Dänemark, Norwegen, Schweden, Italien und Frankreich ausgesprochen, wenn auch in unterschiedlicher Detailregelung. Für die Widerspruchslösung schließlich hat sich auch eine Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats an die Mitgliedstaaten vom Mai 1978 ausgesprochen.
    Demgegenüber haben die Einwilligungslösung unter anderem befürwortet: das Kommissariat der katholischen Bischöfe in einer Erklärung aus dem letzten Jahr, der Präsident der Bundesärztekammer Herr Dr. Vilmar in einer Erklärung vor einigen Monaten, eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestags quer durch das Haus, einige Kollegen auch mit der Hinzufügung, daß die Einwilligungslösung verbunden werden sollte mit einem stärkerem Engagement insbesondere der gesetzlichen Krankenkassen auf dem Gebiet der Werbung und der Bemühung um Spendenerklärungen.
    Zwischen diesen beiden Lösungen geht es nicht um juristische Spitzfindigkeiten — wie Schweigen auszulegen ist, etwa nach dem Grundsatz, wer schweigt, scheint zuzustimmen —, sondern es geht um eine Abwägung, wie sie der Gesetzgeber häufig vornehmen muß. Wir haben auf der einen Seite das verständige und berechtigte Interesse des einzelnen an der Integrität seines Körpers über seinen Tod hinaus. Auf der anderen Seite steht das Interesse des Hilfsbedürftigen, der leidet oder der sogar sein Leben verliert. Diese beiden Gesichtspunkte müssen gegeneinander gewogen werden.
    Nun gibt es drei Fallgestaltungen, von denen zwei Fälle völlig unproblematisch sind. Es wird wohl keine Auseinandersetzung darüber geben, wie die Abwägung in den Fällen auszugehen hat, in



    Bundesminister Dr. Vogel
    denen der Verstorbene vor seinem Tod ausdrücklich zugestimmt hat; dann ist die Abwägung klar. Ich meine — dies ist eine kleine Nuance zu dem Berliner Entwurf, von dem ich gesprochen habe —, die Sache ist auch dann klar, wenn der Betreffende ausdrücklich erklärt, nein, er möchte seine Integrität wahren. Dann fällt die Abwägung zu seinen Gunsten aus.
    Schwierigkeiten macht uns der dritte Bereich. Zu welchem Ergebnis führt die Abwägung, wenn sich der Betroffene zu Lebzeiten nicht geäußert hat, obwohl er informiert war und zur Äußerung Geleheit hatte, aus Gründen, die man ebenfalls verstehen kann: ein junger Mensch, der mit dem Gedanken an seinen Tod nicht konfrontiert werden will; einer, der nicht sicher ist, wie er sich entscheiden soll; vielleicht auch einer, dem andere Dinge wichtiger sind als die Auseinandersetzung mit dieser Frage. Hier muß die Antwort gesucht werden. Ich sage für die Bundesregierung ausdrücklich: Es muß eine Antwort sein, die in diesem Hause und dann auch im Bundesrat von einer breiten Mehrheit getragen wird.
    Dieses Thema eignet sich mit Sicherheit nicht für eine zugespitzte, etwa sogar noch ideologische Auseinandersetzung. Es eignet sich auch nicht für Polemik. Es eignet sich erst recht nicht, so oder so, für den Wahlkampf. Wir müssen bei den Beratungen eine sorgfältige Abwägung versuchen, und wir müssen den Rat der Kundigen hören.
    Ich füge allerdings noch einmal hinzu: Im Rahmen dieser Beratungen wird die Bundesregierung den Standpunkt vertreten, daß die Abwägung bei dieser Gruppe zu dem Ergebnis führen sollte, daß das Interesse des Leidenden, daß der, um dessen Leben es geht, den Vorrang gegenüber der Integrität dessen haben sollte, dem diese Integrität nicht so dringlich vor Augen stand, daß er dazu eine Erklärung, einen Widerspruch abgegeben hat, obwohl er es konnte.
    Ich sage noch einmal, wir sind bereit, offen an der Diskussion teilzunehmen. Man wird auch beobachten müssen, ob die wachsende Spendenbereitschaft der Bevölkerung, die diese Diskussion ausgelöst hat, anhält. Wir begrüßen dankbar und mit großer Anerkennung all die Aktivitäten, die in letzter Zeit von vielen Organisationen und Einrichtungen, auch im kirchlichen Bereich beispielsweise, in Gang gekommen sind, auch von Städten.
    Wir bitten aber, bei dieser Erwägung und Abwägung und bei dieser Entscheidung noch drei Dinge zu bedenken.
    Erstens. Es wird nicht leicht sein, die freiwillige Spendenbereitschaft durch ständige Werbung über Jahre hin auf dem hohen Niveau zu halten. Es ist leichter, einmal durch eine große Anstrengung die Bereitschaft sehr zu fördern. Dies hier würde aber bedeuten, daß wir die Bereitschaft über lange, lange Jahre hin erhalten und noch steigern müssen. Sie wissen, daß dies auch bei anderen wichtigen Anliegen nicht leicht ist.
    Zweitens. Wir werden den anderen Ländern gegenüber, die gespendete Organe in Aarhus und in
    Leiden zur Verfügung stellen und die selber die Widerspruchslösung haben, zu irgendeinem Zeitpunkt erklären müssen, warum wir Organe in Anspruch nehmen, die aus Ländern mit Widerspruchslösung stammen, wenn wir nicht in der Lage sind, mit unserer Lösung mindestens in gleichem Umfang zu helfen. Diesen Punkt müssen wir in der Beratung noch sorgfältig beleuchten.
    Dann ein dritter Gesichtspunkt, den ich nicht verschweigen darf, obwohl ich mir seiner Problematik bewußt bin. Wenn wir zu dem Ergebnis kommen sollten, daß der Eingriff in die Integrität, den die Entnahme einer Niere, eines Organs oder eines Gehörknöchels oder einer Augenhornhaut darstellt, nur zulässig sein darf, wenn der Betreffende dies ausdrücklich vorher erklärt hat, dann werden wir nur schwer umhin kommen, eine ähnliche Konsequenz für die viel einschneidenderen Eingriffe in die Integrität in den vielen Fällen der Obduktion, der Sektion, der Leichenöffnung, der Ausbildung in Anatomie usw. zu erwägen. Ich appelliere an das Verantwortungsbewußtsein aller, die auf diesem Gebiet schon sachkundig sind oder sich in der weiteren Beratung sachkundig machen, diese Konsequenz zu sehen, daß man den schweren Eingriff in die Integrität — und wer einmal eine Leichenöffnung miterlebt hat, weiß, daß dieser Eingriff schwerer ist als der Schnitt, der etwa zur Entnahme einer Augenhornhaut führt — nicht von einer leichteren Voraussetzung abhängig machen kann als den milderen. Dies wird in unseren Beratungen ebenfalls mit Ernst erwogen werden müssen.
    Ich berühre noch einen letzten Punkt, den ich aber nach dem Stand der Diskussion für unproblematisch halte. Ich glaube, es besteht allgemeine Einigkeit — dazu hat dankenswerterweise auch der Bundesrat beigetragen —, daß die Willensentscheidung des Betreffenden, ob wir nun zur Einwilligungslösung oder zur Widerspruchslösung kommen, im Personalausweis in einer Art und Weise vermerkt werden muß, die nicht nur vor denen verborgen bleibt, denen man den Ausweis zeigt, sondern auch vor dem verborgen bleibt, der den Ausweis ausstellt. Es ist heute mit Hilfe der Folienlösung möglich, daß nur der Betreffende selbst weiß, was er er erklärt hat und wie seine Entscheidung lautet. Dies ist in der Tat ein Intim- und Privatbereich nicht nur all denen gegenüber, denen man den Ausweis zeigt, sondern, so behaupte ich, auch dem ausstellenden Beamten gegenüber, so daß diese Entscheidung das höchstpersönliche Geheimnis des einzelnen bleiben muß.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben im letzten Monat eine Diskussion über ein Thema geführt, das sicher in ganz anderer Richtung ganz erhebliche Bedeutung hat. Die Öffentlichkeit hat dankbar und angenehm empfunden, daß dies in großer Sachlichkeit und mit großem Ernst geschehen ist. Ich meine, daß wir auch bei diesem Thema sehr gut beraten sind, wenn wir es so sachlich weiterführen, wie dankenswerterweise — von zwei, drei Mißtönen mehr im publizistischen Bereich abgesehen — bisher die Diskussion dieser Frage



    Bundesminister Dr. Vogel
    verlaufen ist, und wenn wir bei allem, was wir sagen, immer auch die Menschen sehen, die leiden, insbesondere die, die bei der Dialyse in einer Abhängikeit von einer Maschine leben und auch subjektiv unter Empfindungen stehen, bei denen es einfach unsere Verpflichtung ist, zu tun, was wir können, um ihnen das Leben ein bißchen leichter und erträglicher zu machen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Professor Dr. Klein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Hans Hugo Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat — und der Bundesminister der Justiz war sich in seinen Ausführungen dieser Tatsache ganz offenkundig bewußt — dem Haus einen Entwurf vorgelegt, von dem seit Monaten erkennbar ist, daß er in dieser Form die Zustimmung des Hauses schwerlich finden wird. Auch der Bundesrat hat ihm bereits widersprochen. Ich meine, es wäre der Sache — und da stimme ich dem Bundesminister der Justiz voll zu —, die ein gemeinsames Anliegen ist, dienlich, wenn die Bundesregierung in den folgenden Beratungen ein größeres Maß an Flexibilität an den Tag legen würde, als dies bisher der Fall war. Ich möchte eigentlich auch die heutigen Ausführungen von Herrn Minister Vogel dahin deuten, daß dies der Fall sein wird.
    Über die Regelungsbedürftigkeit des Problems besteht kein Zweifel. In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein wachsender Bedarf an Transplantaten, der aus dem Inland zur Zeit nur in Teilbereichen gedeckt werden kann. Einer — das zeigen Umfragen — abstrakt großen Bereitschaft, sich als Organspender im Falle des Ablebens zur Verfügung zu stellen, steht eine offenbar beträchtliche Skepsis gegenüber, wo es darum geht, die konkrete Entscheidung zu treffen. Politisch geht es darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß der steigende Bedarf an Transplantaten ohne für die Betroffenen quälende Verzögerung und — auch darin stimme ich Herrn Vogel zu — auch ohne unbescheidene Inanspruchnahme ausländischer Angebote befriedigt werden kann.
    Der Herr Minister hat einige Zahlen genannt; ich möchte ein weiteres Beispiel, das die Dringlichkeit der Problemregelung deutlich macht, hinzufügen. In der Bundesrepublik werden zur Zeit 7 000 Patienten im Endstadium des chronischen Nierenversagens mit Dialyse behandelt. Die Zahl dieser Patienten wird sich in absehbarer Zeit pro Jahr und pro eine Million Einwohner um 40 erhöhen, so daß in Zukunft auf jede Million Einwohner mit maximal 400 Dialysepatienten zu rechnen ist.
    Ein Dialysepatient ist in seiner Leistungsfähigkeit erheblich reduziert; er ist zu 100 % arbeitsunfähig. Die künstliche Niere kann nur 7 % der natürlichen Nierenfunktionen substituieren. Der Dialysepatient braucht drei Behandlungen pro Woche, die jeweils zwischen 400 und 700 DM kosten.
    Die Nachfrage nach Spendernieren übersteigt in der Bundesrepublik das Angebot um 100 %. Das bedeutet, daß der Dialysepatient heute in der Regel 24 Monate auf eine Spenderniere warten muß, und dies angesichts der Tatsache, daß die Nierentransplantation inzwischen eine anerkannte Heilmethode ist, die die Lebenserwartung um 15 bis 20 % zu steigern vermag.
    Einer der Gründe dafür, daß Transplantate, insbesondere Nierentransplantate, die ja auch — lassen Sie mich dies am Rande sagen — für die rechtliche Regelung ganz anders qualifizierte Probleme aufwerfen als die oft in einem Atemzug mit ihnen genannten Gehörknöchelchen und Augenhornhäute, zur Zeit in der Bundesrepublik nur in ganz unzureichender Zahl zur Verfügung stehen, ist die auf diesem Gebiet herrschende Rechtsunsicherheit. Sie erschwert die Lage der behandelnden Ärzte und die psychologische Situation der als Spender in Betracht kommenden Personen. Hier setzt die Aufgabe des Gesetzgebers ein.
    Der inzwischen dem Bundestag vorliegende Regierungsentwurf folgt, wie wir eben gehört haben, der sogenannten Widerspruchslösung. Diese Widerspruchslösung mutet dem Bürger zu, noch zu Lebzeiten einen etwaigen Widerspruch gegen eine Organentnahme zu äußern. Der Widerspruch soll dann in den Personalausweis eingetragen werden.
    Der Bundesrat hat demgegenüber einen Entwurf beschlossen, der auf der sogenannten Einwilligungslösung beruht, die vorsieht, daß grundsätzlich — ich betone: grundsätzlich — eine Organentnahme nur bei urkundlich belegter Zustimmung des Verstorbenen oder nach Zustimmung seines nächsten Angehörigen erfolgen darf.
    Meine Fraktion gibt der Einwilligungslösung aus den folgenden Gründen den Vorzug. Die Widerspruchslösung berücksichtigt das fortwirkende Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen und das Totensorgerecht der Angehörigen nicht hinreichend. Sie nimmt nicht die gebotene Rücksicht auf die Trauer der Hinterbliebenen. Die Widerspruchslösung bevormundet den Bürger, dessen oft beschworener, aber häufig nicht beachteter Mündigkeit nur eine Lösung angemessen ist, nach der er sich aus eigener Einsicht und Überzeugung. zu einer Einwilligung in die Organentnahme entschließen kann.
    Der Widerspruchslösung steht auch der allgemeine Rechtsgrundsatz entgegen, nach dem Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden kann. Herr Bundesminister, ich vermag diesen Rechtsgrundsatz — zumal in einer freiheitlichen Rechtsordnung — nicht als juristische Spitzfindigkeit abzutun.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Schließlich macht es sich die Widerspruchslösung zunutze — das ist nach meinem Empfinden eine Frage der sozialen Gerechtigkeit —, daß viele Bürger von einer Widerspruchserklärung vor der zuständigen Behörde absehen werden, weil sie den Gedanken an ihren Tod verdrängen oder sich scheuen, bei der Behörde einen besonderen Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs . zu stellen. Das



    Dr. Klein (Göttingen)

    trifft, wie wir wissen, Herr Minister, im besonderen auf jene Bevölkerungskreise zu, denen es auch sonst allgemein schwerfällt, sich gegenüber einer Behörde zu artikulieren.
    Sie sagen, vermutlich werde bei einem Einschwenken auf die Widerspruchslösung die Zahl der Transplantate größer sein als im Falle einer Einwilligungslösung. Das mag sein, obwohl wir uns hier natürlich im Bereich des Spekulativen bewegen. Aber ich gebe angesichts der ja nicht nur in diesem Bereich leicht zu schürenden Emotionen auch zu bedenken, ob nicht für den Fall, daß — publizistisch wirksam — einmal eine mißbräuchliche oder voreilige Organentnahme bekannt wird, die Stimmung ins gerade Gegenteil umschlagen kann mit der Konsequenz, daß dann sehr viel weniger Transplantate zur Verfügung stehen.
    Das zweite wichtige Problem — Sie haben es ,auch angesprochen — im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf ist die Festlegung des Zeitpunkts, von dem an die Organentnahme zulässig ist. Der Regierungsentwurf stellt gesetzestechnisch eine Regelung in den Mittelpunkt, die bestimmt, daß die Organentnahme nach Ablauf von drei Stunden nach dem endgültigen Stillstand des Kreislaufes erfolgen darf. Unter medizinischen Gesichtspunkten ist dieser Fall nun relativ uninteressant, weil — abgesehen von Augenhornhaut und Gehörknöchelchen — der Kreislauftote für eine Transplantatentnahme nicht mehr in Betracht kommt.
    Vom medizinischen Standpunkt aus ist der Gehirntod, also der Zeitpunkt des Verlustes der Gehirnfunktionen, der maßgebende Zeitpunkt. Um die Brauchbarkeit der zu entnehmenden Transplantate zu erhalten, muß infolgedessen nach Eintritt des Gehirntodes der Kreislauf oft künstlich aufrechterhalten werden.

    (Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: So ist es!)

    Nun gibt es aber auch Fälle, in denen ohne künstliche Nachhilfe auch nach dem Erlöschen der Gehirnfunktionen die Atmung und der Kreislauf des Patienten noch intakt sind. Es wird sogar von Fällen berichtet, in denen Gehirntote wieder genesen sind.
    Dieser Sachverhalt macht deutlich, daß angesichts des berechtigten medizinischen Interesses an einer möglichst frühzeitigen Organentnahme an dieFeststellung des Todes strengste Anforderungen gestellt werden müssen. Der Regierungsentwurf sieht dafür ein Verfahren vor, das ich im einzelnen nicht referieren will. Im Unterschied zum Regierungsentwurf verzichtet der Bundesrat auf materielle Kriterien zur Bestimmung des Todeszeitpunktes und sieht statt dessen vor, daß das Todesfeststellungsverfahren in jedem Falle durchgeführt werden muß. Das deckt sich mit dem im Regierungsentwurf vorgeschlagenen, jedoch enthält der Entwurf des Bundesrats die — wie mir scheint, notwendige — ergänzende Vorschrift, daß die Ärzte, die die Bestätigung erteilen, im Zeitpunkt der Feststellung des Todes nicht Weisungen eines Arztes unterworfen sein dürfen, der an dem Eingriff oder den genannten Maßnahmen beteiligt ist.
    Die Überlegungen dazu sind nicht abgeschlossen. Das Ziel ist klar: Den Ärzten muß eine klare Rechtsgrundlage zur Verfügung gestellt und den Patienten muß die Sicherheit gegeben werden, daß ihnen Organe nicht vorzeitig entnommen werden.
    Die dritte Frage, in welcher Form das Einverständnis dokumentiert werden soll, ist mehr technischer Natur. Ich will sie, da meine Redezeit abgelaufen ist, nicht mehr ausbreiten.
    Alle diese Fragen werden einer sorgfältigen, aber auch, wie ich meine, zügigen Beratung zugeführt werden müssen; denn die drängenden Probleme der Patienten, die der Bundesminister zutreffend und eindringlich geschildert hat, zwingen uns zu einer baldigen und guten Lösung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)