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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/146 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 146. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Inhalt: Regelung für die Führung von Aussprachen 11679 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 11679 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 11679 C Fragestunde Drucksache 8/2699 vom 23. 03. 1979 — Bezeichnung der Orte in Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße im Informationsblatt „Die Bundesrepublik Deutschland" in polnischer Sprache MdlAnfr Al 23.0339 Drs 08/2699 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StSekr Bölling BK 11680 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . , 11680 A, B Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen . 11680 C Umgliederung der 1. Gebirgsdivision MdlAnfr A5 23.03.79 Drs 08/2699 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 11681 A, C, D ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . . . . 11681 C Äußerung des Generalmajors Bastian über die sowjetische Rüstung MdlAnfr A14 23.03.79 Drs 08/2699 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A15 23.03.79 Drs 08/2699 Biehle CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 11681 D, 11682 C, D, 11683 A, B, C, 11684 A, B, C ZusFr Biehle CDU/CSU . . 11682 C, D, 11683 C, D, 11684 A ZusFr Weiskirch (Olpe) CDU/CSU . . . . 11683 A ZusFr Dr. Kraske CDU/CSU 11684 B ZusFr Dr. Wörner CDU/CSU 11684 C Aufnahme der Ausbildung von Theologen in den Erlaß zur Heimmindestpersonalverordnung für Alten- und Pflegeheime MdlAnfr A16 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Benedix CDU/CSU MdlAnfr A17 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Benedix CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11684 D, 11685 A, B, C ZusFr Frau Benedix CDU/CSU . . 11685 A, B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Schutz der fränkischen Winzer vor einer mißbräuchliche Verwendung der Bocksbeutelflasche MdlAnfr A20 23.03.79 Drs 08/2699 Glos CDU/CSU MdlAnfr A21 23.03.79 Drs 08/2699 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 11685 D, 11686 A, B ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 11685 D, 11686 A, B Sicherstellung einer repräsentativen und sachbezogenen Vertretung der Medizinstudenten in der kleinen Kommission zur Reform der ärztlichen Ausbildung MdlAnfr A22 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Schleicher CDU/CSU MdlAnfr A23 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Schleicher CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 11686 C, 11687 A, B, C, D ZusFr Frau Schleicher CDU/CSU 11686 D, 11687 A, C Entlassung des Bundesbahnbediensteten Hermann Schladt wegen seiner DKP-Mitgliedschaft MdlAnfr A26 23.03.79 Drs 08/2699 Schäfer (Mainz) FDP MdlAnfr A27 23.03.79 Drs 08/2699 Schäfer (Mainz) FDP Antw PStSekr Wrede BMV 11688 A, B ZusFr Schäfer (Mainz) FDP 11688 B Stillegung der Bundesbahnstrecke Gronau—Enschede MdlAnfr A31 23.03.79 Drs 08/2699 Köster CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 11688 C, D ZusFr Köster CDU/CSU 11688 D Reduzierung des Bundesbahntarifs für den Pkw-Transport • MdlAnfr A36 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A37 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . 11689 A, B, D ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . 11689 B, C, D Zusammenhang zwischen der Warteliste für die Einrichtung eines Fernsprechanschlusses und den nicht besetzten Arbeitsplätzen bei der Oberpostdirektion Bremen MdlAnfr A44 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. von Geldern CDU/CSU MdlAnfr A45 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP 11690 A, B ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . 11690 A Deutsche Waffenlieferungen an von der Menschenrechtskommission der VN auf die „schwarze Liste" gesetzte Länder, MdlAnfr A50 23.03.79 Drs 08/2699 Jungmann SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 11690 C Offenlegung der deutschen Rüstungsexporte in die Dritte Welt MdlAnfr A51 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Simonis SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 11690 D, 11691 A ZusFr Frau Simonis SPD 11691 A Deutsche Waffenlieferungen oder Ausbildungshilfe an Entwicklungsländer im Jahre 1978 MdlAnfr A52 23.03.79 Drs 08/2699 Gansel SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11691 B ZusFr Gansel SPD 11691 B Angebot der Bundesregierung an Indien zur Zusammenarbeit beim Bau von U-Booten MdlAnfr A53 23.03.79 Drs 08/2699 Gansel SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 11691 C ZusFr Gansel SPD 11691 D Haltung der Bundesregierung bei den MBFR-Verhandlungen in Wien MdlAnfr A54 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 11691 D, 11692 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 11691 D, 11692 A Änderung der Stadtgrenze von Ost-Berlin durch die DDR MdlAnfr A55 23.03.79 Drs 08/2699 Jäger (Wangen) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 III MdlAnfr A56 23.03.79 Drs 08/2699 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 11692 B, C, D, ZusFr. Jäger (Wangen) CDU/CSU . 11692 C, D, 11693 A Aufforderung der Sowjetunion an die dort akkreditierten deutschen Firmenvertretungen zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen für 1978 und 1979 MdlAnfr A57 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A58 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Voss CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 11693 B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 11693 B, C Zur Geschäftsordnung Kunz (Berlin) CDU/CSU 11693 D Aktuelle Stunde betr. Äußerungen des Generalmajors Bastian über den Charakter der sowjetischen Rüstung Dr. Wörner CDU/CSU 11694 A Neumann (Stelle) SPD 11695 A Möllemann FDP 11696 B Dr. Apel, Bundesminister BMVg . 11693 B, 11302 A Biehle CDU/CSU 11698 C Friedrich (Würzburg) SPD 11699 C Würzbach CDU/CSU 11700 C Wehner SPD 11301 B Dr. Jaeger CDU/CSU 11703 B Jung FDP 11704 C Horn SPD 11705 C Dr. Kraske CDU/CSU 11306 B Jungmann SPD 11307 A Nächste Sitzung 11708 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 117094A Anlage 2 Preisunterschiede bei Düngemitteln innerhalb der EG MdlAnfr A6 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Schmidt (Gellersen) SPD MdlAnfr A7 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Schmidt (Gellersen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11709* C Anlage 3 Einsparung von Erdöl durch Umstellung auf Kernenergie bei der Stromerzeugung in Ölkraftwerken sowie bei Heizung und Warmwasserbereitung mittels Nachtspeicherheizungen SchrAnfr B21 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11710* A Anlage 4 Hilfe der Bundesregierung für kleine und mittlere Unternehmen bei der Geltendmachung ihrer nicht abgesicherten Forderungen bei der türkischen Zentralbank SchrAnfr B33 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B34 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11710* C Anlage 5 Öleinsparung im Jahr 1979; Steinkohlen-, Rohöl- und Uranvorräte im Jahr 1978; Kernkraftwerkskapazität im Jahr 1985 SchrAnfr B44 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B47 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11711* B Anlage 6 Rechtsfähigkeit der Fußballvereine nach §0 43, 44 BGB MdlAnfr A2 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Dr de With BMJ . . . 11711* D Anlage 7 Förderung der Datenverarbeitung im Bauwesen MdlAnfr A3 23.03.79 Drs 08/2699 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 11312* A Anlage 8 Verwendung männlicher und weiblicher Berufsbezeichnungen MdlAnfr A4 23.03.79 Drs 08/2699 Egert SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . . 11712* B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Anlage 9 Ergebnisse von Forschungen über die Möglichkeiten der Integrierung von Zigeunern MdlAnfr A18 23.03.79 Drs 08/2699 Menzel SPD MdlAnfr A19 23.03.79 Drs 08/2699 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11312*D Anlage 10 Finanzierung eines Pilotprojekts bezüglich der psychosozialen und medizinischen Faktoren bei der Drogenabhängigkeit Jugendlicher MdlAnfr A24 23.03.79 Drs 08/2699. Niegel CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 11713* B Anlage 11 Geschlossene Wartesäle des Kölner Hauptbahnhofs in der Silvesternacht 1978/79 MdlAnfr A25 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11713* D Anlage 12 Stillegung der Bundesbahnstrecke MdlAnfr A28 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Fischer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11714* A Anlage 13 Stillegung der Bundesbahnstrecke Gronau—Enschede MdlAnfr A29 23.0339 Drs 08/2699 Rawe CDU/CSU MdlAnfr A30 23.03.79 Drs 08/2699 Rawe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11714* B Anlage 14 Auswirkungen der Einstellung des Personenzugverkehrs auf der Strecke Gronau—Enschede auf die Europawahl MdlAnfr A32 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Unland CDU/CSU MdlAnfr A33 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Unland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11714* D Anlage 15 Bau einer Autobahnspange im Zuge der B 25 bei Feuchtwangen; Zuweisung der vom Landschaftsverband Rheinland im Jahr 1978 nicht verbrauchten Straßenbaumittel an das Land Bayern MdlAnfr A34 23.03.79 Drs 08/2699 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A35 23.0339 Drs 08/2699 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11715* A Anlage 16 Ausschließliche Verwendung von Bussen mit zentralen Türverriegelungs- und Öffnungsvorrichtungen für Schülertransporte MdlAnfr A38 23.03.79 Drs 08/2699 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11315* B Anlage 17 Mitfahren einer Aufsichtsperson in Schulbussen MdlAnfr A39 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Traupe SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11715* C Anlage 18 Berücksichtigung der Belange des Landschaftsschutzes beim Bau einer Rheinbrükke bei Ilverich im Zuge der A 44 MdlAnfr A40, 23.03.79 Drs 08/2699 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11715* D Anlage 19 Vorverlegung des Mondscheintarifs auf 18 Uhr zur Entlastung des Telefonnetzes MdlAnfr A42 23.03.79 Drs 08/2699 Ludewig FDP MdlAnfr A43 23.03.79 Drs 08/2699 Ludewig FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11715* D Anlage 20 Abschaffung der Postgebühren für Handfunkgeräte der Feuerwehr MdlAnfr A46 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 V MdlAnfr A47 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11316* B Anlage 21 Realisierung des Beistandskredits der OECD an die Türkei MdlAnfr A48 23.03.79 Drs 08/2699 Roth SPD MdlAnfr A49 23.03.79 Drs 08/2699 Roth SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11716* C Anlage 22 Bestechung deutscher Politiker durch das südafrikanische Informationsministerium für die positive Darstellung des Apartheid-Regimes MdlAnfr A59 23.03.79 Drs 08/2699 Lambinus SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 11717* A Anlage 23 Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei Mitgliedschaft des Bewerbers für den öffentlichen Dienst in einer im Verfassungsschutzbericht 1977 erwähnten Organisation MdlAnfr A60 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11717* B Anlage 24 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Eintragung von Vermerken in Personalausweise, denen zufolge der Ausweisinhaber die Bundesgrenze nicht mehr überschreiten darf MdlAnfr A61 23.03.79 Drs 08/2699 Voigt (Frankfurt) SPD MdlAnfr A62 23.03.79 Drs 08/2699 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11717* C Anlage 25 Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken in Form von Kompakt- oder Trockenlagern MdlAnfr A63 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11718* A Anlage 26 Anwerbung von Söldnern durch den Zivilen Sicherheitsdienst, Olympiapark, München MdlAnfr A64 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11318'D Anlage 27 Abtransport der Möbel der mutmaßlichen Spione Horst Katzman und Klaus Schmidt durch DDR-Spediteure MdlAnfr A65 23.03.79 Drs 08/2699 Krey CDU/CSU MdlAnfr A66 23.0339 Drs 08/2699 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 11719* A Anlage 28 Katastrophenschutzpläne für das im Bau befindliche Kernkraftwerk in Krümmel (Kreis Herzogtum Lauenburg) MdlAnfr A67 23.03.79 Drs 08/2699 Kuhlwein SPD MdlAnfr A68 23.03.79 Drs 08/2699 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11719* B Anlage 29 Entsorgung des Haushalt-, Industrie- und Gewerbemülls durch private. Reinigungsbetriebe sowie Besteuerung der Betriebe MdlAnfr A69 23.03.79 Drs 08/2699 Cronenberg FDP MdlAnfr A70 23.03.79 Drs 08/2699 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 1.1719* D Anlage 30 Unlauterer Wettbewerb auf dem Abschreibungsmarkt durch Werbung mit steuerlichen Verlustzuweisungen; Nutzung eines Teils der' Devisenreserven für die Rohölbevorratung MdlAnfr A71 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A72 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 11720* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Anlage 31 Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei Umsätzen aus Geldspielgeräten 5 MdlAnfr A73 23.03.79 Drs 08/2699 Lampersbach CDU/CSU MdlAnfr A74 23.03.79 Drs 08/2699 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 11720* D Anlage 32 Auslegung des j 10 EStG durch die Finanzämter bei Steuerschulden; Abzugsfähigkeit von Versorgungsaufwendungen bei Steuerrückständen MdlAnfr A75 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr A76 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 11721 *A Anlage 33 Steuerausfälle sowie wettbewerbsmäßige Benachteiligung legaler Betriebe durch illegale Arbeitnehmerverleihbetriebe MdlAnfr A77 23.03.79 Drs 08/2699 Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 11721 *C Anlage 34 Existenzgefährdung der freien Tankstellen durch die Preisstrategie der Mineralölkonzerne MdlAnfr A78 23.03.79 Drs 08/2699 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A79 23.03.79 Drs 08/2699 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11721* D Anlage 35 Möglichkeiten zum Handel mit der Volksrepublik China für kleinere und mittlere Unternehmen MdlAnfr A80 23.03.79 Drs 08/2699 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU MdlAnfr A81 23.03.79 Drs 08/2699 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11722* B Anlage 36 Einführung der sogenannten Wärme-Kraftkopplung und Ausbau des Fernwärmenetzes angesichts der Energieprobleme bei Großkraftwerken MdlAnfr A82 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11722* D Anlage 37 Benachteiligung von Kraftfahrern durch Neuordnung der Typenklassen in der Kasko-Versicherung seit 1. Januar 1979 MdlAnfr A83 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11723* B Anlage 38 Warentermingeschäfte ohne Befähigungsnachweis und Zuverlässigkeitsprüfung MdlAnfr A84 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 11723* D Anlage 39 Regelung der Entschädigungsforderungen für beschlagnahmte Unternehmen deutscher Staatsangehöriger vor Ratifizierung des Investitionsförderungsabkommens mit Portugal MdlAnfr A85 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11724* A Anlage 40 Kostensenkung in den Krankenhäusern durch vorbeugende Wartung und technische Überwachung medizinischer Geräte sowie Schulung des Personals MdlAnfr A88 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 1 1724* A Anlage 41 Außerung des Bundesministers Dr. Ehrenberg über die Privilegierung der Bezieher von Betriebsrenten MdlAnfr A89 23.03.79 Drs 08/2699 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11724* C Anlage 42 Gesundheitsgefährdung durch Diskothekenlärm Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 VII MdlAnfr A90 23.03.79 Drs 08/2699 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11724* D Anlage 43 Einschränkung des Mißbrauchs von Psychopharmaka und Lipidsenkern sowie der nichtrationalen Anwendung von Antibiotika, Herzglykosiden und oralen Antidiabetika MdlAnfr A91 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11725* B Anlage 44 Novellierung des Wohngeldgesetzes MdlAnfr A92 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A93 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11725* D Anlage 45 Nichtanerkennung der steuerlichen Werbungskostenpauschale von 200 DM bei der Wohngeldberechnung für Rentner MdlAnfr A94 23.03.79 Drs 08/2699 Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11725* D Anlage 46 Ergebnisse der Fragenbogenaktion über Mängel des neuen Gebäudes des Bundeskanzleramts SchrAnfr B1 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 11726* B Anlage 47 Arbeitsergebnis der deutsch-mexikanischen wissenschaftlich-technologischen Kommission SchrAnfr B3 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11726* C Anlage 48 Antwort des Bundeskanzlers auf den Brief Breschnews bezüglich Waffenlieferungen an China SchrAnfr B4 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11727* B Anlage 49 Anwesenheit eines Vertreters der Bundesregierung bei der mündlichen Anhörung der DDR im UNO-Menschenrechtsausschuß sowie Richtigstellung des schriftlichen Berichts der DDR an die UNO SchrAnfr B5 23.03.79 Drs 08/2699 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B6 23.03.79 Drs 08/2699 Lintner CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11727* C Anlage 50 Genehmigung für den Export von Plutonium, das in Frankreich aufgearbeitet wurde SchrAnfr B7 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Steger SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11728* A Anlage 51 Verweigerung einer Beihilfe bei Wohnsitz eines Beamten im Ausland SchrAnfr B8 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11728* B Anlage 52 Beeinflussung biologischer Kläranlagen durch hohe Kochsalzkonzentrationen SchrAnfr B9 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11728* C Anlage 53 Einflußnahme der Bundesregierung auf die Auswahl der wissenschaftlichen Diskussionsrunde zur Beratung der niedersächsischen Landesregierung bezüglich des nuklesren Entsorgungszentrums Gorleben SchrAnfr B10 23.03.79 Drs 08/2699 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11728* D Anlage 54 Teilzeitarbeitsplätze für Frauen in den Behörden des Bundes SchrAnfr B11 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B12 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11729* A VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146, Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Anlage 55 Vorschläge des Sprachwissenschaftlers Wolfgang Mentrup für die Rechtschreibereform SchrAnfr B13 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11729* D Anlage 56 • . Erziehung türkischer Kinder zum Haß gegen Deutschland durch die Organisation „Graue Wölfe" SchrAnfr B14 23.03.79 Drs. 08/2699 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11330*A Anlage 57 Überprüfung der Lärmschutzbereiche für den Militärflugplatz Söllingen sowie Schalleindämmung an Gebäuden SchrAnfr B15 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B16 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11730* B Anlage 58 Rückerstattung der Ausbildungskosten deutscher Aussiedler an Polen SchrAnfr B17 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11730* D Anlage 59 Abschluß von Direktversicherungen für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst SchrAnfr B18 23.03.79 Drs 08/2699 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11331 *B Anlage 60 Veröffentlichung der mehr als 3U Jahre zurückliegenden Protokolle der Bundeskabinette; Aufgaben des „Document Center" in Berlin SchrAnfr B19 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B20 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B21 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B22 23.03.39 Drs 08/2699 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11732* A Anlage 61 Anwendung des Schweizer Recycling-Verfahrens zur Herstellung von Papier in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B23 23.03.79 Drs 08/2699 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B24 23.03.79 Drs 08/2699 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11732* D Anlage 62 Humanisierung des Arbeitslebens von Polizisten im Schichtdienst; Wiederverwendung älterer Polizeibeamter in anderen Berufszweigen; Vorbereitung von Bundespolizei- und Bundesgrenzschutzkräften auf ihren Einsatz in Gorleben SchrAnfr B25 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Steger SPD SchrAnfr B26 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11733* B Anlage 63 Erkenntnisse über die Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente in Wasserbecken bis zu 20 Jahren; Schlußfolgerungen aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen des integrierten Entsorgungskonzepts SchrAnfr B27 23.03.79 Drs 08/2699 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B28 23.03.79 Drs 08/2699 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 11734* B Anlage 64 Schutz geographischer Herkunftsangaben bei Waren SchrAnfr B29 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 11734* C Anlage 65 Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention der Vereinten Nationen über die Unverjährbarkeit der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 IX SchrAnfr B30 23.03.79 Drs 08/2699 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 11735* B Anlage 66 Rechtsfähigkeit der Vereine der Fußballbundesliga nach §§ 43, 44 BGB SchrAnfr B31 23.03.79 Drs 08/2699 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 11735* B Anlage 67 Erschwerniszulage für Justizwachtmeister im Vorführ-, Sitzungs-, Sicherungs- und Ordnungsdienst SchrAnfr B32 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B33 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 11735* D Anlage 68 Beteiligungsverhältnisse beim Verlag „Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH" und am „Bundesverlag" SchrAnfr B34 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 11736* A Anlage 69 Verlängerung der Schonfrist für geringfügige Terminüberschreitungen bei Steuerzahlungen SchrAnfr B35 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 11736* B Anlage 70 Aufteilung der Einkommensteuerzahlungen von Urhebern auf mehrere Steuerjahre SchrAnfr B36 23.03.79 Drs 08/2699 Lattmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 11736* C Anlage 71 Höhe der Lohnnebenkosten nach Angaben der Bundesregierung SchrAnfr B37 23.03.79 Drs 08/2699 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11736* D Anlage 72 Gewährleistung der mit einem Kauf von Waren verbundenen Garantien in allen EG-Ländern SchrAnfr B38 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 11733* B Anlage 73 Unterstützung der Exportbemühungen der Automobilindustrie; Veralterung des deutschen industriellen Anlagenbestandes an Gebäuden und Maschinen; steuerliche Vergünstigung zur Verbesserung der Investitionsfähigkeit der Unternehmen SchrAnfr B39 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B40 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B41 23.0339 Drs 08/2699 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B42 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11737* D Anlage 74 Senkung des Anteils der Ölkraftwerke an der Stromerzeugung durch zusätzliche Kohleverstromung SchrAnfr B43 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11739* A Anlage 75 Vorbereitung einer nationalen Ölkontingentierung SchrAnfr B44 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11739* C Anlage 76 Zahl der in den Nachbarländern seit 1975 in Auftrag gegebenen Kernkraftwerke SchrAnfr B45 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11339* D Anlage 77 Verringerung des Mineralölanteils an der Energieversorgung; Ausbau der Kernenergie unter Beachtung der Sicherheit der Bevölkerung X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 SchrAnfr B46 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B47 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11740* A Anlage 78 Bundesmittel für die geplanten internationalen Rohstoffonds SchrAnfr B48 23.03.79 Drs 08/2699 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 11740* D Anlage 79 Energieeinsparung in der Landwirtschaft SchrAnfr B49 23.03.79 Drs 08/2699 Paintner FDP SchrAnfr B50 23.03.79 Drs 08/2699 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 11741* A Anlage 80 Begrenzung der Einfuhr von gipfeln aus Übersee angesichts der Lagerbestände in der EG SchrAnfr B51 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Ahrens SPD SchrAnfr B52 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Ahrens SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 11742* B Anlage 81 Zahlung einer Stillegungsprämie an alle Ostseefischer sowie Verhandlungen mit dem Ostblock über Fangzonen und -beschränkungen in der Ostsee SchrAnfr B53 23.03.79 Drs 08/2699 Peters (Poppenbüll) FDP SchrAnfr B54 23.03.79 Drs 08/2699 Peters (Poppenbüll) FDP SchrAntw BMin Ertl BML 11742* D Anlage 82 Angaben über den Grundlohn bei der AOK und den Betriebs- und Innungskrankenkassen in Berlin im Jahr 1978 sowie Änderung des § 296 RVO über die Haftung für Fehlbeträge bei Vereinigung oder Auflösung von Betriebs- oder Innungskrankenkassen SchrAnfr B55 23.03.79 Drs 08/2699 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B56 23.03.79 Drs 08/2699 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B57 23.03.79 Drs 08/2699 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11744* A Anlage 83 Ausdehnung von Vergünstigungen für Rentner und Pensionäre auf deren Ehefrauen SchrAnfr B58 23.03.79 Drs 08/2699 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11744* B Anlage 84 Ausschluß des Weges von der Wohnung zur Schule zur Durchführung einer Gesundheitsuntersuchung aus dem Unfallversicherungsschutz für Schüler SchrAnfr B59 23.03.79 Drs 08/2699 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11744* C Anlage 85 Kostensteigerung im Gesundheitswesen durch die Zusammenstellung einer Liste von nicht verschreibungsfähigen Arzneimitteln durch den Bundesausschuß nach § 368 p RVO SchrAnfr B60 23.03.79 Drs 08/2699 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B61 23.03.79 Drs 08/2699 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B62 23.03.79 Drs 08/2699 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11744* D Anlage 86 Forschungsvorhaben zur Ermittlung des Bedarfs an Ärzten und in den medizinischen Assistenz- und Pflegeberufen seit 1969 SchrAnfr B63 23.03.79 Drs 08/2699 Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein CDU/CSU SchrAnfr B64 23.03.79 Drs 08/2699 Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein CDU/CSU SchrAnfr B65 23.03.79 Drs 08/2699 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11745* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 XI Anlage 87 Rechtfertigung der Aufwendungen für die Transparenzkommission angesichts der Unverbindlichkeit der Transparenzliste von Arzneimitteln SchrAnfr B66 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11745* C Anlage 88 Gewährung von Kurzarbeitergeld als Ausgleich für Verdienstausfälle an Arbeitnehmer während der Schneekatastrophen in Schleswig-Holstein SchrAnfr B67 23.03.79 Drs 08/2699 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11746* A Anlage 89 Belastung der betrieblichen Altersversorgung durch Absenkung des Sozialrentenniveaus im Zuge des 21. Rentenanpassungsgesetzes SchrAnfr B68 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAnfr B69 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11746* B Anlage 90 Änderung des § 1259 RVO für die Anrechnung von Ausfallzeiten bei Härtefällen infolge Kriegs-, Internierungs- und Vertreibungsschäden SchrAnfr B70 23.03.79 Drs 08/2699 Glos CDU/CSU SchrAnfr B71 23.03.79 Drs 08/2699 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11746* D Anlage 91 Vermeidung der vorgesehenen Änderung des § 94 des Arbeitsförderungsgesetzes zugunsten der bisherigen Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen SchrAnfr B72 23.03.79 Drs 08/2699 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11747* B Anlage 92 Einsatzbereitschaft des Waffensystems „Gepard" SchrAnfr B73 23.03.79 Drs 08/2699 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B74 23.03.79 Drs 08/2699 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B75 23.03.79 Drs 08/2699 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11747* C Anlage 93 Truppenbesuche von Mitgliedern der Bundesregierung während der Acht-WochenSperre für Politiker vor Wahlen in Rheinland-Pfalz vor dem 18. März 1979 SchrAnfr B76 23.03.79 Drs 08/2699 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11747* D Anlage 94 Abschöpfung von Ersparnissen in der Truppenverpflegung zum Nachteil der Verpflegungsteilnehmer und als Ausgleich für den Verzicht auf den „Personal- und Sachkostenbeitrag der Truppenverpflegung" SchrAnfr B77 23.03.79 Drs 08/2699 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B78 23.03.79 Drs 08/2699 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11748* A Anlage 95 Entlassung eines an der Spülmaschine einer Kantine für Zivilbedienstete der Bundeswehr beschäftigten ehemaligen DKP-Mitglieds sowie Sicherheitsüberprüfung des Personals von Gaststätten, in denen Soldaten der Bundeswehr verkehren SchrAnfr B79 23.03.79 Drs 08/2699 Möllemann FDP SchrAnfr B80 23.03.79 Drs 08/2699 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11748* C Anlage 96 Auswirkungen des Sanitätskonzepts der Bundeswehr und der geplanten Heeresstruktur im Saarland SchrAnfr B81 23.03.79 Drs 08/2699 Peter SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11748* D Anlage 97 Verhinderung des Verkaufs der Deutschen Nationalzeitung im Fliegerhorst Kaufbeu- XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 ren und in anderen Kasernen der Bundeswehr SchrAnfr B82 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11749* A Anlage 98 Inanspruchnahme zusätzlicher landwirtschaftlicher Flächen für die Stationierung des AWACS-Frühwarnsystems auf dem Flugplatz Teveren Geilenkirchen SchrAnfr B83 23.03.79 Drs 08/2699 ' Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11749* C Anlage 99 Äußerung von Generalmajor Bastian zu den Abrüstungsvorschlägen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Wehner SchrAnfr B84 23.03.79 Drs 08/2699 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11749* C Anlage 100 Verhinderung der Düngung landwirtschaftlich genutzter Flächen mit durch Cadmium verseuchtem Klärschlamm und des Verkaufs von Lebensmitteln mit überhöhten Gehalten an Schwermetallen SchrAnfr B85 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnfr B86 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnfr B87 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnfr B88 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11750* A Anlage 101 Vergabe von Forschungsprojekten zur Förderung und Entwicklung im Dienste des Gesundheitswesen SchrAnfr B89 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAnfr B90 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11351 *C Anlage 102 Produktion von Hexachlorcyclohexan (HCH) bzw. Lindan in der Bundesrepublik Deutschland sowie Gesundheitsgefährdung durch HCH SchrAnfr B91 23.03.79 Drs 08/2699 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B92 23.03.79 Drs 08/2699 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11752* A Anlage 103 Übernahme der Beiträge einer Pflegeperson für die Alterssicherung gemäß § 69 Abs. 2 und 3 des Bundessozialhilfegesetzes durch Träger der Sozialhilfe SchrAnfr B93 23.03.79 Drs 08/2699 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11752* C Anlage 104 Regelung des Sorgerechtsentzugs, der Fürsorgeerziehungsanordnung und der Erziehung außerhalb der Familie im Jugendhilfegesetz SchrAnfr B94 23.03.79 Drs 08/2699 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr B95 23.03.79 Drs 08/2699 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11752* D Anlage 105 Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland und in den Niederlanden SchrAnfr B96 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11753* C Anlage 106 Vorlage des Gesetzentwurfs zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes SchrAnfr B97 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11754* A Anlage 107 Verzicht auf den Bau von Autobahnen durch Natur- oder Landschaftsschutzgebiete SchrAnfr B98 23.03.79 Drs 08/2699 Wolfgramm (Göttingen) FDP Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 XIII SchrAnfr B99 23.03.79 Drs 08/2699 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11754* B Anlage 108 Geschwindigkeitsbegrenzung in Sackgassen SchrAnfr B100 23.03.79 Drs 08/2699 Pawelczyk SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11754* C Anlage 109 Verlegung sogenannter Blindkabel beim Bau von Autobahnen für spätere Anschlüsse von elektrischen Anlagen; Einsparung überflüssiger Nachtbeleuchtung an Autobahnraststätten SchrAnfr B101 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B102 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 11754* D Anlage 110 Vorschläge der Hochwasserstudienkommission für den Rhein SchrAnfr B103 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11755* B Anlage 111 Ausbildungsplätze für Schüler des Berufsgrundbildungsjahrs (BGJ) Elektronik in Osnabrück bei Bundesbahn und Bundespost SchrAnfr B104 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAnfr B105 23.03.79 Drs 08/2699 Dr: Hornhues CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV/ BMP . . 11755* C Anlage 112 Bau eines zivilen Flugplatzes in DiepholzAschen . SchrAnfr B106 23.03.79 Drs 08/2699 Würtz SPD SchrAnfr B107 23.03.79 Drs 08/2699 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11756* A Anlage 113 Schließung des Bahnbetriebswerks Hamburg-Altona SchrAnfr B108 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAnfr B109 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11756* B Anlage 114 Bau eines Brückenwerks oder Ausbau des Fährbetriebs und des Betriebsbahnhofs in Puttgarden SchrAnfr B110 23.03.79 Drs 08/2699 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B111 23.03.79 Drs 08/2699 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11756* C Anlage 115 Einschränkung des Personenverkehrs auf der Bundesbahnstrecke AschaffenburgMiltenberg SchrAnfr B112 23.03.79 Drs 08/2699 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11757* A Anlage 116 Bau einer Direktverbindung zwischen der GKSS und der B 5 in Geesthacht-Tesperhude SchrAnfr B113 23.03.79 Drs 08/2699 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B114 23.03.79 Drs 08/2699 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11757* A Anlage 113 Ausbau der Autobahnausfahrt Königslutter auf der A 2 Hannover—Berlin SchrAnfr B115 23.03.79 Drs 08/2699 _Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B116 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11757* B Anlage 118 Verbesserung der Schallschutzvorrichtungen an der A 61 im Bereich der Gemeinde Weilerswist/Kreis Euskirchen XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 SchrAnfr B117 23.03.79 Drs 08/2699 Milz CDU/CSU SchrAnfr B118 23.03.79 Drs 08/2699 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11757* D Anlage 119 Aufrechterhaltung des Betriebs der Rendsburger Schwebefähre SchrAnfr B119 23.03.79 Drs 08/2699 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11758* A Anlage 120 Verkehrsbelastung der A 96 zwischen Memmingen und dem Wangener Kreuz SchrAnfr B120 23.03.79 Drs 08/2699 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11758* B Anlage 121 Schaffung eines Autobahnzubringers Rastatt-Süd durch Verlängerung der L 78 b bis zur A 5 SchrAnfr B121 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11758* C Anlage 122 Beseitigung des Unfallschwerpunkts an der Kreuzung B 256 und B 62 in Roth/Kreis Altenkirchen; Neubau der Bundesstraßenmeisterei Altenkirchen SchrAnfr B122 23.03.79 Drs 08/2699 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B123 23.03.79 Drs 08/2699 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11758* D Anlage 123 Einziehung der Sondermarke „Agnes Miegel" angesichts des Engagements der Dichterin im Dritten Reich SchrAnfr B124 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Schuchardt FDP SchrAnfr B125 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Schuchardt FDP SchrAnfr B126 23.03.79 Drs 08/2699 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11759* A Anlage 124 Härteausgleich für den Fortfall des Fahrkostenzuschusses an Postbedienstete SchrAnfr B127 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11759* C Anlage 125 Wohnungsbau für Ausländer und Zuwanderer SchrAnfr B128 23.03.79 Drs 08/2699 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11759* D Anlage 126 Übertragung der Zuständigkeit für Abgasmessungen an Heizungsfachfirmen durch Änderung der Heizungsbetriebsverordnung SchrAnfr B129 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 11760* A Anlage 127 Wohnungsprogramme der Bundesländer zur Unterbringung von Spätaussiedlern SchrAnfr B 1 30 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11760* C Anlage 128 Information der Kraftfahrer im Transitverkehr über die Straßenverkehrsordnung der DDR SchrAnfr B131 23.03.79 Drs 08/2699 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 11760* D Anlage 129 Beschlagnahme von Grundstücken von Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland in der DDR SchrAnfr B132 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 11361 *B Anlage 130 Entwicklung der Forschungsprogramme des BMFT Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 XV SchrAnfr B133 23.03.79 Drs 08/2699 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B134 23.03.79 Drs 08/2699 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 11761 *D Anlage 131 Verbesserung und Ausweitung des Französisch-Unterrichts SchrAnfr B135 23.03.79 Drs 08/2699 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . . 11762* A Anlage 132 Vermittlung von Erziehungsproblemen über die Massenmedien nach dem Muster der Fernsehsendung „Der 7. Sinn" SchrAnfr B136 23.03.79 Drs 08/2699 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . . 11762* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11679 146. Sitzung Bonn, den 30. März 1979 Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung 144. Sitzung, Seite 11515* D, Zeile 11: Statt „Neuß/ Düsseldorf" ist zu lesen: „Neuß bei Düsseldorf". Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens 30. 3. Dr. Aigner * 30. 3. Alber 30.3. Dr. Althammer 30. 3. Bahr 30. 3. Dr. Bangemann 30. 3. Dr. Becher (Pullach) 30. 3. Frau Berger (Berlin) 30. 3. Berger (Herne) 30. 3. Dr. Blüm 30. 3. Blumenfeld** 30. 3. Frau von Bothmer 30. 3. Dr. Corterier** 30. 3. Dr. Dregger 30. 3. Frau Erler 30. 3. Feinendegen 30. 3. Fellermaier* 30. 3. Frau Fischer 30. 3. Genscher 30. 3. Dr. Haack 30. 3. Dr. Haussmann 30.3. Hoffie 30. 3. Hoffmann (Saarbrücken)* 30. 3. Dr. Hornhues 30. 3. Dr. Jahn (Braunschweig)* 30. 3. Frau Karwatzki 30. 3. Dr. h. c. Kiesinger 30. 3. Klinker 30. 3. Koblitz 30. 3. Dr. Kohl 30. 3. Konrad 30. 3. Lange * 30. 3. Dr. Lauritzen 30. 3. Leber 30. 3. Lemp * 30. 3. Lenzer 30. 3. Dr. Mertes (Gerolstein) 30.3. Müller (Mülheim) * 30. 3. Müller (Remscheid) 30. 3. Müller (Wadern) * 30. 3. Dr. Müller-Hermann* 30. 3. Rosenthal 30. 3. Roth 30. 3. Sauer (Salzgitter) 30. 3. Schmidt (München) * 30. 3. Schmidt (Wattenscheid) 30. 3. Schreiber* 30. 3. Dr. Schröder (Düsseldorf) 30. 3. Dr. Schwörer * 30. 3. Seefeld * 30. 3. Spitzmüller 30. 3. Stahlberg 30. 3. Dr. Starke (Franken) * 30. 3. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Tillmann 30. 3. Frau Tübler 30. 3. Frau Dr. Walz 30. 3. Dr. Warnke 30. 3. Wimmer (Mönchengladbach) 30. 3. Baron von Wrangel 30. 3. Wuwer 30. 3. Ziegler 30. 3. Dr. Zimmermann 30. 3. Zywietz * 30. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) (Drucksache 8/2637 Fragen A 6 und 7) : Kann die Bundesregierung die enormen Preisunterschiede bei Handelsdüngemitteln in den Mitgliedsländern der EG erklären, wie sie aus dem Agrarstatistischen Jahrbuch 1974 bis 1977 des Statistischen Amts der Europäischen Gemeinschaften hervorgehen, und liegen ihr Informationen vor, daß zwischen den Düngemittelherstellern Absprachen über eine Preisdifferenzierung auf den Düngemittelmärkten in den EG-Ländern bestehen? Wie beurteilt sie die Wettbewerbsverzerrungen, die sich für die deutsche Landwirtschaft aus den Preisunterschieden für Düngemittel im Vorleistungsbereich ergeben, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Wettbewerbsnachteile zu vermindern? Zu Frage A 6: Was zunächst die im agrarstatistischen Jahrbuch 1974 bis 1977 des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften enthaltenen Preisunterschiede für Düngemittel zwischen den Mitgliedsländern der Gemeinschaft anbetrifft, so möchte ich darauf hinweisen, daß internationale Preisvergleiche auf dem Düngemittelsektor außerordentlich problematisch sind. In den Preisen der einzelnen Länder sind nämlich in unterschiedlichem Maße Frachtraten, Rabatte und Steuern enthalten. Bei der Umrechnung der nationalen Währungen in eine gemeinsame Rechnungseinheit wird von Paritäten ausgegangen, die das effektive Kaufkraftverhältnis nur unvollkommen widerspiegeln. Auf diese mangelhafte Vergleichbarkeit weist das Statistische Amt der Gemeinschaften in seinen Veröffentlichungen auch ausdrücklich hin. Preisunterschiede für Düngemittel in den einzelnen EG-Ländern können sich vor allem aus unterschiedlichen Rohstoffkosten und Verschiebungen der Währungsparitäten ergeben. Was den zweiten Teil Ihrer Frage anbetrifft, so sind weder dem Bundeskartellamt noch dem Bundesministerium für Wirtschaft Absprachen zur Preisdifferenzierung auf den Düngemittelmärkten in den EG-Ländern bekannt. Zu Frage A 7: Soweit Preisunterschiede bei Düngemitteln zwischen den EG-Ländern bestehen, sind diese nicht für so gravierend zu halten, daß sich hieraus existenz- 11710* • Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 gefährdende Wettbewerbsverzerrungen für die deutsche Landwirtschaft ergeben. Die Bundesregierung sieht daher gegenwärtig keine Veranlassung, Maßnahmen gegen eventuelle Wettbewerbsnachteile zu ergreifen, zumal diese die Möglichkeit hat, ungehindert billigere Düngemittel aus anderen Mitgliedstaaten zollfrei zu importieren. Soweit mir bekannt ist, haben sich die Düngemittelpreise in anderen Mitgliedstaaten gerade in den letzten beiden Jahren stärker erhöht als in der Bundesrepublik, wo die Preise relativ stabil geblieben sind. Für das Jahr 1977 ergibt sich dies auch aus der von Ihnen genannten Quelle. Im übrigen lag der Index der Einkaufspreise für Düngemittel im Dezember 1978. praktisch auf der gleichen Höhe wie derjenige für landwirtschaftliche Betriebsmittel insgesamt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Frage B 21) : Welches Potential zur Einsparung von Erdöl in der Bundesrepublik Deutschland sieht die Bundesregierung für die Umstellung auf Kernenergie bei der Stromerzeugung in Ölkraftwerken, bei der Raumheizung und Warmwasserbereitung mittels Nachtspeicherheizungen? In der Bundesrepublik wurden 1977 in öffentlichen und industriellen Ölkraftwerken ca. 6 Millionen t Heizöl zur Stromerzeugung eingesetzt, die zugehörige Kraftwerkskapazität beträgt rd. 14 000 MW. Dieses Potential ließe sich allerdings nur in begrenztem Umfang durch Kernenergie substituieren, da — es sich im industriellen Bereich (ca. 3 000 MW) in der Regel um kleinere Heizkraftanlagen handelt, die zusätzlich den Prozeßwärmebedarf decken, — der Einsatz in der öffentlichen Versorgung vornehmlich 'zur Spitzen- und Mittellastdeckung erfolgt. In diesem Bereich wäre angesichts der vorgegebenen Kostenstruktur eine Substitution von Mineralöl durch Kernenergie nicht wirtschaftlich. Allerdings werden insbesondere in Baden-Württemberg und Bayern — hier befinden sich knapp 50 O/o der öffentlichen Kraftwerkskapazität auf Basis 01 — einige Kraftwerke auch im Grundlastbereich eingesetzt, da keine kostengünstigen Alternativenergien in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Diese Tendenz einer teilweise höheren Beschäftigung als im übrigen Bundesgebiet wird sich — selbst bei niedrigen Stromverbrauchszuwachsraten — fortsetzen, sofern der Kernenergieausbau weitere Verzögerungen erfährt. Im übrigen tragen die .Subventionen der Verstromungsgesetze für den Einsatz von deutscher Steinkohle und künftig der Bau neuer Steinkohlekraftwerke auch in Süddeutschland dazu bei, den Anteil des Ols an der Stromerzeugung zu beschränken. Für den Bereich der Nachtspeicherheizung ist ebenfalls nur ein begrenztes, allenfalls regionales Substitutionspotential für 01 erkennbar, da bereits ein hoher Gleichmäßigkeitsgrad des Lastverlaufs erzielt wurde. Ein weiterer Ausbau der Nachtspeicherheizung zur Ausfüllung von Lasttälern wird somit nur entsprechend dem Stromverbrauchszuwachs sinnvoll sein. Eine zusätzliche Möglichkeit der Ölsubstitution durch Strom im Bereich der Raumwärme kann noch durch breitere Anwendung des energiesparenden Wärmepumpenbetriebs erreicht werden. Hier ist allerdings die technische Entwicklung noch nicht abgeschlossen und die Wirtschaftlichkeitsschwelle auf Grund der hohen Investitionskosten nur schwer zu überschreiten. Die Bundesregierung fördert daher die Wärmepumpe durch das Investitionszulagengesetz und durch das 4,35 Mrd.-Programm. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 33 und 34) : In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die von Verfassungs wegen auch gegenüber dem Ausland bestehende Schutzpflicht zur Wahrung und Durchsetzung der Vermögensrechte Deutscher für jene rund 1 300 kleinen und mittelständischen Betriebe zu erfüllen, die sich — bisher ohne greifbare Ergebnisse und ohne Anwendung der im internationalen Deliktsrecht im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsprinzips zulässigen Mittel seitens der Bundesregierung — vergeblich um den Zahlungstransfer für nicht über Hermes deckungsfähige Forderungen, wie z. B. Frachtkosten, oder aus kalkulatorischen Gründen nicht abgesicherte Forderungen von 750 Millionen DM bei der türkischen Zentralbank bemühen? Sieht die Bundesregierung ihrerseits — gegebenenfalls über den ERP-Fonds — Möglichkeiten, angesichts der schwierigen Devisenlage der Türkei, den kleinen und mittelständischen Betrieben zur Überbrückung der unmittelbar durch internationale Schwierigkeiten und durch das Fehlen sonstiger Schritte bei der Ausübung der Schutzpflicht entstandenen Gefährdung zu helfen? Zu Frage B 33: Die Bundesregierung ist nach wie vor bereit, die betroffenen deutschen Firmen bei ihren Bemühungen um eine Regelung für die nichtbezahlten, ungedeckten Türkeiforderungen zu unterstützen (vgl. auch die diesbezüglichen Fragen der Bundestagsabgeordneten Reuschenbach, Dr. Schäuble und Dr. Riede durch die Bundesregierung am 26. Januar 1979, BT-Drucksache 8/2477, Teil B, Fragen Nr. 71 und 72, am 12. Februar 1979, BT-Drucksache 8/2561, Teil B, Fragen Nr. 40 und 41 sowie am 7. März 1979, BT-Drucksache 8/2608, Teil B, Frage Nr. 63). Soweit die deutschen Unternehmen zur Absicherung ihres Risikos für ihre Exporte in die Türkei die staatliche Ausfuhrbürgschaft in Anspruch genommen haben, werden sie auf Grund des bilateralen deutsch-türkischen Umschuldungsabkommens vom 15. September 1978 entschädigt. Dazu gehören auch Frachtgeschäfte, die grundsätzlich als Bestandteil von Ausfuhrverträgen oder, unter gewissen Voraussetzungen, als isoliertes Exportnebengeschäft versicherungsfähig sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11711* Im deutsch-türkischen Umschuldungsabkommen hat die türkische Regierung die Verpflichtung übernommen, alle nicht unter das Abkommen fallenden — also auch die ungedeckten — Forderungen deutscher Gläubiger zu regeln. Die Bundesregierung hat sich mit Nachdruck mehrfach gegenüber der türkischen Regierung für eine Regelung eingesetzt und wird dies auch künftig tun. Die Bundesregierung prüft außerdem z. Z. gemeinsam mit den Ländern, welche steuerlichen Konsequenzen aus den Transferrückständen der Türkei gegenüber deutschen Firmen zu ziehen sind. Darüber hinaus hat es die Bundesregierung — im Anschluß an das Vierertreffen von Guadeloupe — in Abstimmung mit den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens und Frankreichs unternommen, eine gemeinsame solidarische Hilfsaktion von Mitgliedstaaten der OECD vorzubereiten, um die Türkei bei der Überwindung ihrer wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen und damit auch zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Landes beizutragen. Zu Frage B 34: Die ERP-Mittel werden überwiegend für kleine und mittlere Unternehmen eingesetzt — allerdings mit dem Ziel ihrer Leistungssteigerung. Die ERP- Wirtschaftspläne sehen daher für diese Unternehmen bewußt lediglich Darlehen zur Investitionsfinanzierung vor. Hilfen, die faktisch einer Nachversicherung ungedeckter Türkeiforderungen deutscher Firmen gleichkommen oder die Folgen der fehlenden Versicherungsmöglichkeit nachträglich ausgleichen sollen, können daher aus ERP-Mitteln nicht gewährt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/2637 Fragen B 44 und 47) : Mit welchen Mitteln (außer dem normalen Funktionieren des Markts) gedenkt die Bundesregierung, in 1979 zusätzlich 5 v. H. des Ölbedarfs einzusparen entsprechend der Empfehlung der IEA, der die Bundesregierung selbst zugestimmt hat, und auf welche absoluten Größen beziehen sich diese 5 v. H. Öeinsparung? Welche Kernkraftwerkskapazität kann in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1985 überhaupt betriebsbereit sein, wenn man berücksichtigt, daß dann nur die heute im Bau befindlichen oder gestoppten Kernkraftwerke zusätzlich zu den im Betrieb befindlichen zur Stromversorgung herangezogen werden können? Zu Frage B 44: Der Verwaltungsrat der IEA hat sich in seiner einstimmig gefaßten Entschließung vom 2. März 1979 darauf verständigt, daß der Ölverbrauch 1979 um 2 Millionen b/d gesenkt werden soll, was 5 % des für die gesamte IEA 1979 erwarteten Verbrauchs entspricht. Dieses Einsparziel wurde auf der Basis eines möglichen Szenarios entwickelt, das das IEA- Sekretariat auf Grund der seit Januar 1979 laufenden monatlichen Umfrage über die Versorgungssituation der IEA-Länder und in Abstimmung mit der Mineralölwirtschaft erarbeitet hat. Die Entschließung beläßt den Mitgliedstaaten die Freiheit, mit welchen Mitteln sie das Einsparziel erreichen wollen. Als geeignete Maßnahmenwerden genannt: — verstärkte Energieeinsparung — Ausnutzung der Möglichkeiten der Substitution von 01 durch andere Energieträger — möglichst starke Nutzung der heimischen (IEA) Energieproduktion — nationale Preispolitk — flexible Vorratspolitik — Verstärkung der langfristigen Politik des „Weg vom 01". Die Bundesregierung geht davon aus, daß in der Bundesrepublik Deutschland die Einschränkung des Ölverbrauchs in erster Linie über den Preis und ohne administrative Maßnahmen zu erreichen ist. Es wird zur Zeit geprüft, ob und welche weiteren Maßnahmen (u. a. Verstärkung des Energiebewußtseins der Verbraucher, Gespräch mit der Wirtschaft über die Möglichkeit der weiteren Substitution von 01 durch andere Energieträger) notwendig und möglich sind. Zu Frage B 47: Derzeit steht in der Bundesrepublik eine Kernkraftwerkskapazität einschließlich des neuen Kernkraftwerks Philippsburg I von 9 575 MW zur Verfügung. Im Bau befinden sich einschließlich der gestoppten Kernkraftwerke Brokdorf und Wyhl 12 620 MW. Bei planmäßiger Fertigstellung dieser Kraftwerkskapazität könnten bis 1985 somit Kernkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 22 195 MW zur Verfügung stehen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage A 2) : Wird die Bundesregierung die in der juristischen Literatur vertretene Ansicht (vgl. z. B. Prof. Dr. Dieter Heckelmann in „Archiv für die zivilistische Praxis" 1979), daß die Fußballvereine in der Bundesliga gegen die privatrechtliche Bestimmung verstoßen, nach der die eingetragenen Vereine nur dann zulässig sind, „soweit sie keinen oder einen nur geringfügigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten", zum Anlaß nehmen, eine Änderung des geltenden Rechts in Erwägung zu ziehen? Bei den Lizenzfußballspielervereinen handelt es sich um sog. Idealvereine nach § 21 BGB. Danach erlangen Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister. Nach § 43 Abs. 2 BGB kann dem Idealverein die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Die Zuständigkeit und das Verfahren bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß für eine Änderung des geltenden Rechts. Es erscheint sach- 11712* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 gerecht, die Entscheidung über die Entziehung der Rechtsfähigkeit den ortsnahen Stellen zu überlassen und ihnen dabei ein Ermessen einzuräumen. Ich darf in diesem Zusammenhang anmerken, daß einem Idealverein nicht jede wirtschaftliche Betätigung verwehrt ist. Die Idealvereine genießen das sog. Nebenzweckprivileg, d. h., ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist unschädlich, wenn er lediglich ein Mittel zur Förderung und Unterstützung des idealen Hauptzwecks ist. Wie die Abgrenzung im einzelnen vorzunehmen ist, wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur nicht einheitlich beantwortet. Zum Teil wird angenommen, daß auch ein bedeutender Geschäftsbetrieb zulässig sein kann, wenn der ideale Zweck den Schwerpunkt der Vereinstätigkeit bildet. Unter diesem Aspekt wird man bei der Beurteilung der Bedeutung der wirtschaftlichen Tätigkeit die sonstigen sportlichen Aktivitäten nicht außer acht lassen können, die die betreffenden Vereine entfalten. Z. B. ist nach § 7 Nr. 2 des Lizenzspielerstatuts vorgesehen, daß der Verein als sportlichen Unterbau mindestens 10 Amateur- oder Jugendmannschaften unterhalten muß. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage A 3) : In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderung der Datenverarbeitung im Bauwesen in Fortführung des CAD-Programms des Bundesforschungsministeriums in das angekündigte Bauforschungsprogramm aufzunehmen, und wann ist mit der Vorlage dieses Bauforschungsprogramms zu rechnen? Wie Ihnen bekannt ist, findet das 3. DV-Programm einschließlich des Projektbereichs Computer Aided Design (CAD) keine Fortsetzung und läuft wie geplant 1979 aus. Schon bewilligte Vorhaben werden nicht abgebrochen, sondern bis Ende 1981 zu Ende geführt. Ein besonderer Sektor „DV-Anwendungen" ist im geplanten Bauforschungsprogramm nicht vorgesehen. Zur Bewältigung der Ziele des Bauforschungsprogramms ist jedoch vorgesehen, bei einer Reihe von Vorhaben des Programms auch Projekte in den Bereichen des rechnerunterstützen Entwerfens, Konstruierens und Fertigens zu fördern, um kostenoptimale Lösungen zu erreichen. Die Vorlage des gemeinsamen Bauforschungsprogramms der Ressorts BMBau, BMV, BMWi und BMFT wird erst nach Abschluß der Beratung der Bundesregierung zum Haushalt 1980 erfolgen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage A 4) : Wird die Bundesregierung prüfen, ob die Passage, .Die Berufsbezeichnung sollte sich auch nicht danach richten, ob in dem Beruf überwiegend männliche oder weibliche Beschäftigte tätig sind. Insofern erscheint die männliche Berufsbezeichnung neutral. Weibliche Berufsbezeichnungen sollten daher nicht verwendet werden.°, die als Leitlinie für die Erstellung von Ausbildungsordnungen zwischen den beteiligten Bundesressorts besteht, noch den Forderungen nach Chancengleichheit bei der Erlangung eines Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes . genügt, und wann ist gegebenenfalls mit einer Änderung zu rechnen? Die seit dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes im Jahre 1969 bei der Arbeit an Ausbildungsordnungen gesammelten Erfahrungen wurden 1976 in einem vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft veröffentlichten „Leitfaden" zusammengefaßt. Darin befindet sich die von Ihnen zitierte Passage über die Berufsbezeichnungen. Die Fragen nach der Ausgestaltung der Berufsbezeichnungen hat demnach die am Erlaß von Ausbildungsordnungen Beteiligten seit längerem beschäftigt. Der in dem „Leitfaden" gefundene Weg, Diskriminierungen durch Berufsbezeichnungen zu vermeiden, wird jedoch zunehmend als nicht geeignet empfunden. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft beabsichtigt daher, mit allen an der Berufsbildung Beteiligten den Vorschlag zu erörtern, künftig in der Regel die männliche und die weibliche Berufsbezeichnung nebeneinander zu verwenden. Da Ausbildungsordnungen, in denen die Berufsbezeichnungen festgelegt werden, von den fachlich zuständigen Bundesministern im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft durch Rechtsverordnungen erlassen werden, soll die Angelegenheit in Kürze zwischen des Ressorts und anschließend mit den Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer erörtert werden. Wie schnell diese Beratungen abgeschlossen werden können, läßt sich im Augenblick nicht absehen. Dabei kann davon ausgegangen werden, daß eine Fülle von Berufsbezeichnungen keine Probleme aufwirft, z. B. Bekleidungsnäher/ Bekleidungsnäherin, Rechtsanwaltsgehilfe/ Rechtsanwaltgehilfin, Schriftsetzer/ Schriftsetzerin, Chemielaborant/ Chemielaborantin, Kartograph/ Kartographin. Bei anderen Berufsbezeichnungen werden unter Umständen neue Überlegungen anzustellen sein; vor allem gilt dies für die große Gruppe der „-Kaufmann" -Berufe und weitere „-mann"-Berufe (z. B. den Molkereifachmann). Schwierig dürfte es außerdem bei Berufsbezeichnungen wie Zimmerer/ Zimmererin und Pferdewirt/ Pferdewirtin werden. Hinzuweisen ist noch darauf, daß eine männliche und weibliche Berufsbezeichnung erst Zug um Zug bei der Neuordnung der Ausbildungsberufe realisiert werden kann. Schon deshalb ist es besonders wichtig, das Augenmerk auch vor allem auf Maßnahmen zu richten, die Frauen den Zugang zu den von ihnen gewünschten Berufen auch unabhängig von der Berufsbezeichnung erleichtern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretär Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2699 Fragen A 18 und 19) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11713* Liegen der Bundesregierung Forschungsergebnisse über Integrationsmöglichkeiten von Zigeunern in das gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland vor? Gedenkt die Bundesregierung, gegebenenfalls Forschungsvorhaben zu fördern, um Lösungen dieses Problems zu erarbeiten, das über den jeweiligen kommunalen Rahmen hinaus von Bedeutung ist? Der Bundesregierung liegt das Ergebnis einer vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in der Zeit von 1976-1978 geförderten Untersuchung über den Stand der Forschung über Zigeuner und Landfahrer in Form einer Literaturanalyse vor. Der Forschungsbericht wird im Rahmen der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit veröffentlicht und steht voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Monats April zur Verfügung. Weitere wesentliche Erkenntnisse über Integrationshilfen für Zigeuner erwartet die Bundesregierung vor allem von den zwei folgenden zusätzlichen Forschungsvorhaben: 1. Untersuchung und Analyse der Zigeunern und Landfahrern angebotenen und gewährten Hilfen unter Berücksichtigung ihrer Wirksamkeit für die soziale und wirtschaftliche Eingliederung dieses Personenkreises. Als Ergebnis werden u. a. Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden Hilfemöglichkeiten sowie für neue Hilfemaßnahmen erwartet. 2. Eine Studie zur Erfassung der sozialen Situation der Zigeuner in der Bundesrepublik Deutschland. Ziel dieser Untersuchung ist es, zu einem repräsentativen Überblick über die Lage der Zigeuner und Landfahrer in der Bundesrepublik zu gelangen. Von den Ergebnissen wird Aufschluß darüber erwartet, wieviel Zigeuner und Landfahrer in der Bundesrepublik leben und wie sich ihre soziale Lage allgemein darstellt. Die Ergebnisberichte sind im Laufe des nächsten Jahres zu erwarten und werden dann ebenfalls in der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit veröffentlicht. Die Bundesregierung sieht die drei Forschungsvorhaben im Zusammenhang und erwartet nach Abschluß der z. Zt. noch laufenden Vorhaben die für zweckmäßige Hilfemaßnahmen notwendigen Grundlagen. Sie wird die Ergebnisse dann auswerten und prüfen, welche Initiativen seitens des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit ergriffen werden können und das Notwendige veranlassen. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage A 24) : Ist die Bundesregierung bereit, ein Pilotprojekt zu finanzieren, das sich mit dem Problem auseinandersetzt, inwieweit psychosoziale und medizinische Faktoren dafür bestimmend sind, daß einige drogengefährdete Jugendliche drogenabhängig, andere nicht drogenabhängig werden, damit es staatlichen, kirchlichen und privaten Institutionen dadurch erleichtert wird, die Abhängigkeit von Drogen wirksamer zu bekämpfen? Bei dem gegebenen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse über die psychosozialen, personalen und auch physiologischen Entstehungsbedingungen von Abhängigkeit hält es die Bundesregierung nicht für angezeigt, ohne genaue Differenzierung weiterführender Fragestellungen Pilotprojekte zu vergeben. Bei den bisher von der Bundesregierung durchgeführten Projekten hat sich gezeigt, daß drei große Gruppen von Kriterien entscheidend sind: das Individuum, die Droge und die Umwelt. Bei der derzeitigen Drogensituation, die durch hohen Konsum von Heroin gekennzeichnet ist, treten auf Grund der pharmakologischen Eigenschaften des Heroins die individuellen und psychosozialen Entstehungsbedingungen in den Hintergrund. Heroin führt sehr schnell zu Abhängigkeit, und es ist deshalb relativ sicher vorherzusagen, daß ein junger Mensch, der Heroin aus Neugier probiert — unabhängig von sonstigen Bedingungen — extrem gefährdet ist, abhängig zu werden. Je geringer das Suchtpotential einer Droge ist, desto bedeutender werden individuelle und psychosoziale Entstehungsbedingungen. Sie sind jedoch derart vielfältig und in ihrer Bedeutung für den einzelnen derart unterschiedlich, daß es selbst bei prognostisch schlechtesten psychosozialen Bedingungen nicht notwendigerweise zur Abhängigkeit kommen muß. Es ist jedoch möglich, relativ grobe Kriterien für Drogengefährdung anzugeben; diese unterscheiden sich nicht prinzipiell von solchen, die zu anderem abweichenden Verhalten führen. Die Bundesregierung wird nicht zögern, bei gezielter Fragestellung, über die jedoch noch keine Erkenntnisse vorliegen, entsprechende Forschungsvorhaben durchzuführen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 8/2699 Frage A 25) : Trifft es zu, daß in der Silvesternacht 1978/79 bei eisiger Kälte und stundenlangen Zugverspätungen alle Wartesäle des Kölner Hauptbahnhofs geschlossen waren und trotz dringenden Bedarfs nicht ein einziger vom Bahnpersonal geöffnet wurde, und trifft das auch auf andere Großstadtbahnhöfe zu? In der Silvesternacht 78/79 war auf dem Kölner Hauptbahnhof zunächst nur die Bierschänke durchgehend geöffnet. Diese Schänke steht wartenden Reisenden nachts als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Der der Bahnhofsgaststätte angeschlossene Wartesaal ist regelmäßig zwischen 22.00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens geschlossen. Dies galt auch für die Silvesternacht 78/79. Eine Öffnung dieses Wartesaals war trotz des Bemühens des örtlichen DB-Personals nicht möglich, weil der Pächter der Bahn- 11314* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 hofsgaststätte kurzfristig nicht das dafür erforderliche Personal einsetzen konnte. Die DB hielt es nicht für vertretbar, den Wartesaal zu öffnen, ohne daß Personal zur Verfügung stand. Wegen der außergewöhnlichen Verhältnisse in der Silvesternacht 78/79 blieb der nachts üblicherweise geschlossene Imbißraum die ganze Nacht über geöffnet. Damit standen den wartenden Reisenden dieser Raum und die Bierschänke als Aufenthaltsräume zur Verfügung. In der Silvesternacht 78/79 waren Warteräume auf anderen • Großstadtbahnhöfen wie z. B. Frankfurt a. Main, München, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Hamburg, Dortmund, Essen, Hagen und Hannover geöffnet. Beschwerden über unzureichende Warteraumverhältnisse auf den genannten Bahnhöfen sind der DB nicht bekanntgeworden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Fischer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage A 28) : Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Nederlandse Spoorwegen zur Begründung für die faktische Stillegung der Strecke Gronau—Enschede angeführten Sicherheitsargumente angesichts der Tatsache, daß nach einem Bericht der niederländischen Zeitung Tubantia vom 7. Oktober 1978 die zuständigen Direktionen von Bundesbahn und Nederlandse Spoorwegen dieser Zeitung mitgeteilt haben, daß Sicherheitsmängel an der Strecke nicht festzustellen seien, das Weichen- und Signalsystem in Enschede sei zwar alt und es könnten bei Defekten Ersatzteile fehlen, die Betriebssicherheit sei jedoch nicht gefährdet? Im deutschen Streckenabschnitt zwischen Gronau -und Enschede gelten für die sichere Durchführung des Zugbetriebes die Vorschriften der EisenbahnBau- und -Betriebsordnung (EBO) sowie die internen Zusatzvorschriften der Deutschen Bundesbahn. Die Bundesregierung hat keinen Grund, an der von der Bundesbahndirektion Essen gegebenen Zusicherung zu zweifeln, daß auf dem deutschen Streckenabschnitt der Eisenbahnbetrieb nach den geltenden Sicherheitsvorschriften durchgeführt wird, solange er in Betrieb ist. Für eine Beurteilung von Anlagen des Streckenabschnitts außerhalb der Grenze der Bundesrepublik Deutschland ist hier keine Zuständigkeit gegeben. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rawe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen A 29 und 30) : Wie beurteilt die Bundesregierung die faktische Einstellung des Personenzugverkehrs auf der Strecke Gronau—Enschede zum 27. Mai 1979 auf dem Umweg über die Fahrplangestaltung durch die Nederlandse Spoorwegen angesichts der Tatsache, daß die erforderliche Zustimmung deutscherseits nicht erteilt wurde bzw. das für eine Stillegung vorgesehene rechtliche Verfahren erst begonnen hat? Wird sich die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung über die endgültige Einstellung des Personenzugverkehrs auf der Strecke Gronau—Ensdiede von der Tatsache beeindrucken lassen, daß sowohl die deutsch-niederländische Parlamentariergruppe, der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, die deutsch-niederländische Raumordnungskommission, der Regierungspräsident zu Münster und die EUREGIO als auch alle regionalen niederländischen Instanzen sich aus raumordnerischen und strukturpolitischen Gründen für die Aufrechterhaltung der Strecke einsetzen? Zu Frage A 29: Der niederländische Verkehrsminister bat mit Schreiben vom 14. August 1978 um Zustimmung zur Aufhebung des Grenzübergangs Gronau-Enschede, weil aus Sicherheitsgründen 800 000 Holländische Gulden investiert werden müßten. Ihm wurde mitgeteilt, daß z., Z. aus innerstaatlichen Verfahrensgründen diese Zustimmung nicht gegeben werden könne. Das zur Einstellung des Reisezugbetriebes notwendige Verfahren gemäß Bundesbahngesetz ist am 3. Juli 1978 eingeleitet worden. Die Entscheidung der Unternehmensleitung der DB wird Ende April/ Anfang Mai getroffen werden. Die Bundesregierung sieht es bei dieser Sachlage nicht als substantielle Verletzung des Grenzabkommens vom 22. September 1966 an, wenn im Intéresse der Sicherheit bereits vorläufige Maßnahmen von der niederländischen Seite vorgenommen werden. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß ein ausreichendes Angebot im Omnibusverkehr bereits geschaffen ist bzw. eingerichtet wird. Zu Frage A 30: Die Bundesregierung wird bei ihrer Entscheidung über die dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes sowohl die Argumente der von Ihnen genannten Institutionen als auch die betriebswirtschaftlichen Argumente der DB gemeinsam abwägen und in die endgültigen Überlegungen einfließen lassen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen A 32 und 33) : Befürchtet die Bundesregierung durch die Einstellung des Personenzugverkehrs auf der Strecke Gronau—Enschede ausgerechnet zwei Wochen vor der Europawahl negative Auswirkungen auf die Stimmbürger im deutsch-niederländischen Grenzraum angesichts der Tatsache, daß es sich bei dieser Strecke um den einzigen grenzüberschreitenden Schienenweg zwischen Westfalen und den Niederlanden handelt, und müßte im Gegenteil nicht alles daran gesetzt werden, durch eine Intensivierung des Verkehrs auf der gesamten Strecke Münster—Gronau—Enschede zusätzliche Verbindungen zwischen den Intercity-Takt-Verkehren in der Bundesrepublik Deutschland und in den Niederlanden herzustellen, damit die europäische Integration zu verstärken? Wird sich die Bundesregierung von der Auffassung leiten lassen, daß nicht aus kurzfristigen Kostenüberlegungen die infrastrukturellen Bedingungen in einem Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" verschlechtert und die von der Europäischen Gemeinschaft geforderte bessere Verflechtung und Verknüpfung der Schienennetze an den Binnengrenzen der Gemeinschaft verhindert werden dürfen? Zu Frage A 32: Von einer Einstellung des Reisezugbetriebes zwischen Gronau und Enschede werden in beiden Richtungen zusammen 26 Reisende pro Werktag betroffen. Angesichts dieser Tatsache sieht die Bundesregierung keine negativen Auswirkungen auf die Stimmbürger im deutsch-niederländischen Grenzraum. Deutscher Bundestag —. 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11715* Zu Frage A 33: Die Aufrechterhaltung einer Reisezugstrecke kann zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur nur dann beitragen, wenn das Angebot auch entsprechend genutzt wird. Die Tatsache, daß z. Z. in dem einzigen Zugpaar nur noch 26 Reisende pro Werktag befördert werden, spricht nicht dafür. Aufgrund von Einwendungen hat die DB 1973 das Zugangebot von seinerzeit 3 auf 5 Zugpaare erhöht. Allerdings wurden anschließend auch nur 110 Reisende pro Werktag befördert. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen A 34 und 35) : Wie ist der Sachstand bei der Planung einer Autobahnspange bzw. Schnellstraße der B 25 A bei Feuchtwangen/ Westmittelfranken, und welche Auffassung vertritt der Bundesverkehrsminister zu den verkehrlichen, umwelt- und naturschützerischen Problemen, die ein soldier Bau aufwerfen würde? Trifft es zu, daß der Landschaftsverband Rheinland nicht in der Lage war, die für 1978 zur Verfügung gestellten Straßenbaumittel auch tatsächlich zu verbauen und so über 109 Millionen DM nicht zum Straßenbau verwendet wurden, und hält die Bundesregierung es deshalb nicht für zwingend erforderlich, die für den Straßenbau zur Verfügung gestellten Gelder dem Land Bayern zuzuweisen, das bisher die zugewiesenen Gelder jeweils ausgeschöpft hat und auch zukünftig in der Lage sein wird, alle zugewiesenen Gelder zu verbauen? Zu Frage A 34: Zur Anbindung des Raumes Feuchtwangen/Dinkelsbühl/ Nördlingen an die BAB-Neubaustrecke Würzburg—Ulm ist südlich von Feuchtwangen der Neubau eines zweistreifigen Zubringers vorgesehen. Durch das Projekt wird auch die Ortsdurchfahrt Feuchtwangen ausgeschaltet und der Weg zur A 7 um etwa 3 km verkürzt. Die Planung wird von der bayerischen Straßenbauverwaltung durchgeführt; sie liegt bislang noch nicht vor. Wie bei allen Straßenbaumaßnahmen ist auch hier eine optimale Einbindung der Trasse in die Umwelt geboten. Zu Frage A 35: Es trifft zu, daß beim Landschaftsverband Rheinland über 109 Millionen DM nicht für den Straßenbau verwendet wurden. Die Minderausgaben im Bundesfernstraßenbau sind mit 20,8 Millionen DM in dieser Summe enthalten. Mittel für Bundesfernstraßen, die in einem Land nicht verbaut werden können, werden grundsätzlich durch überregionale Mittelausgleiche Ländern mit höherem Bedarf zugewiesen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage A 38) : Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, durch eine gesetzliche Regelung oder auf dem Wege einer Verordnung sicherzustellen, daß für den Schülertransport keine Busse mehr verwendet werden dürfen, die keine zentralen Türverriegelungs- und Öffnungsvorrichtungen besitzen, also ohne Kontrolle von den Schülern selbst geöffnet werden können? Nach § 35 e Abs. 5 Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO) dürfen in Kraftomnibussen beim Einmannbetrieb im Linienverkehr die Türen nur vom Führersitz aus geöffnet und geschlossen werden können. Durch eine Änderung des § 35 e Abs. 5 ist beabsichtigt, diese Vorschrift so zu erweitern, daß auch die in dem vom Personenbeförderungsgesetz freigestellten Schülerverkehr eingesetzten Kraftomnibusse in diesen Geltungsbereich fallen. Dann können Türen entweder nur noch vom Fahrzeugführer oder — nach Freigabe der automatischen Türbetätigungsanlage durch ihn — von Fahrgästen geöffnet werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Traupe (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage A 39) : Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, bei einer Neufassung der Regelungen für die Beförderung von Schulkindern das regelmäßige Mitfahren einer Aufsichtsperson festzulegen? Mit Recht sehen es die Kultusbehörden der Länder als ihre Sache an, die Schulbusverkehre einzurichten; sie bestimmen Fahrpläne und Fahrzeugkapazitäten. Im Rahmen dieser Regelungen läßt sich auch die regelmäßige Mitfahrt einer Aufsichtsperson vorsehen. Die Bundesregierung kann deshalb nicht in diesem Bereich regelnd eingreifen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage A 40) : Sind der Bundesregierung die Einwände gegen eine Brückenkonstruktion über den Rhein bei Ilverich im Zuge des Neubaus der A 44 bekannt, die zu einer Zerschneidung der erhaltenswerten niederrheinischen Landschaft führen würde. und wie beurteilt die Bundesregierung die finanziellen und technischen Möglichkeiten, durch eine Rheinuntertunnelung die Landschaft zu schonen? Die Frage „Brücke oder Tunnel" wird zur Zeit von der Straßenbauverwaltung nach technischen, wirtschaftlichen, verkehrlichen und insbesondere auch ökologischen Gesichtspunkten geprüft. Erst nach Abschluß der Untersuchungen — voraussichtlich im Laufe des Jahres 1979 — kann über das weitere Vorgehen entschieden werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/2699 Fragen A 42 und 43) : 11716* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um das Telefonnetz so auszubauen, daß die heute schon vorhandene Überlastung zu den Zeiten des „Mondscheintarifs" (Beginn 22 Uhr) abgebaut wird? Sieht die Bundesregierung als Alternative zu einem Ausbau die Möglichkeit, den „Mondscheintarif" bereits um 18 Uhr werktags beginnen zu lassen? In der Zeit des Mondscheintarifs werden jetzt rd. dreimal so viele Gespräche geführt Wie in der vergleichbaren Zeit vor der Einführung des Tarifs am 1. Juli 74. Die beinahe ausschließlich privaten Ferngespräche zum Mondscheintarif führen zu bestimmten Zeiten zu einer wesentlich höheren Verkehrsdichte als der Geschäftstagesverkehr, für den das Fernsprechnetz ausgebaut ist. Der private Fernsprechverkehr konzentriert sich auf andere Verkehrsbeziehungen als der Geschäftsverkehr. Daher kommt es bisweilen zu starken Überlastungen. Sobald für die Deutsche Bundespost nach umfangreichen Verkehrsuntersuchungen feststand, daß die Engpässe nicht auf lokalen Störungen sondern auf Strukturverschiebungen beruhten, denen nur mit zentralen Maßnahmen begegnet werden konnte, hat sie zunächst seit 1. Juli 1978 — den Mondscheintarif auf Samstag ab 14.00 Uhr ausgeweitet, — den Feierabendtarif in den Entfernungszonen über 50 km verbilligt. Außerdem weitet die Deutsche Bundespost ihre Netzkapazität aus. Die Anpassung des Netzes an den Verkehr zum Mondscheintarif wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Durch kurzfristige Sonderprogramme mit einem Investitionsvolumen von rd. 1,4 Mrd. DM sollen die kritischsten Engpässe möglichst schnell beseitigt werden. Eine Vorverlegung des „Mondscheintarifs" in die frühen Abendstunden ist aus verkehrstechnischen Gründen nicht zu realisieren. Man würde nicht nur den 22.00-Uhr-Nachfragestoß auf den bereits um 18.00 Uhr vorhandenen starken Verkehr satteln, sondern infolge der frühen Tageszeit außerdem noch zusätzlichen Fernsprechverkehr zu bewältigen haben. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen A 46 und 47): Trifft es zu, daß die Gemeinden verpflichtet sind, für Handfunkgeräte der Feuerwehr Gebühren an die Deutsche Bundespost zu entrichten, deren Unterhalt pro Jahr damit teurer als die Anschaffung ist? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, im Interesse der Verbesserung des Katastrophenschutzes den Gemeinden diese Gebühren zu erlassen? Es trifft zu, daß die den Gemeinden erteilten Genehmigungen zum Errichten und Betreiben von Handfunkgeräten der Feuerwehren gebührenpflichtig sind. Die monatliche Gebühr von 5,— DM je Handfunkgerät kann jedoch mit Sicherheit nicht dazu führen, daß die jährlichen Unterhaltskosten die Anschaffungskosten von mindestens 2 000 DM für solche Geräte übersteigen. Die Regelung der Aufgaben der Feuerwehren ist nach Artikel 30 des Grundgesetzes Angelegenheit der Bundesländer. Sie müssen daher auch die bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben entstehenden Kosten übernehmen. Die Bundesregierung sieht sich deshalb nicht dazu in der Lage, aus dem Bundeshaushalt für Aufgaben der Feuerwehren Mittel bereitzustellen. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Roth (SPD) (Drucksache 8/2699 Fragen A 48 und 49) : Wie weit sind die Verhandlungen innerhalb der OECD gediehen, den in Guadeloupe vereinbarten Beistandskredit für die Türkei zu realisieren? Ist die Bundesregierung bereit, den von ihr geplanten Teilbetrag für den Beistandskredit durch eine öffentliche Erklärung bereitzustellen, damit klar wird, daß die Entscheidung von Guadeloupe realisiert wird? Zu Frage A 48: Eine Vereinbarung über einen Beistandskredit für die Türkei ist in Guadeloupe nicht getroffen worden. Der Bundeskanzler hat sich in Guadeloupe allerdings bereit erklärt, die Initiative zu ergreifen, damit eine innerhalb der OECD abgestimmte solidarische Hilfsaktion zugunsten der Türkei eingeleitet werden kann. Auf Grund einer Mitte Januar im Viererkreis in Bonn getroffenen Absprache ist der Generalsekretär der OECD anschließend gebeten worden, die Koordinierung der Bemühungen um eine — aus einer Soforthilfe und einem mittelfristigen Stabilisierungsprogramm bestehenden — Hilfsaktion zu übernehmen. Generalsekretär van Lennep hat inzwischen mit sämtlichen als Geberländer in Frage kommenden Mitgliedstaaten Gespräche geführt. Der Bundeskanzler und das Auswärtige Amt haben seine Bemühungen ihrerseits nachdrücklich und in jeder geeigneten Weise unterstützt. Eine große Zahl der angesprochenen Länder ist bereit, sich an der Hilfsaktion zu beteiligen. Um einen noch weiter verstärkten politischen Anstoß zu geben, hat der Bundeskanzler den niedersächsischen Finanzminister, Walther Leisler Kiep, zu seinem persönlichen Beauftragten im Rahmen der OECD-Türkeihilfe bestellt. Minister Kiep ist z. Z. dabei, in einer Reihe von Hauptstädten Fragen der Türkeihilfe zu erörtern. Für den Abschluß der Verhandlungen und eine förmliche Beschlußfassung über die vorgesehene Soforthilfe kommt es jetzt vor allem darauf an, daß sich die türkische Regierung ihrerseits bereit findet, den Grundzügen des zwischen den Geberländern ab- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11717* gestimmten Hilfs- und Stabilisierungsplans zuzustimmen. Dazu gehört auch die Fortsetzung der Gespräche mit dem IWF mit dem Ziel einer baldigen Einigung über die noch offenen Fragen. Zu Frage A 49: Bei der eben geschilderten Sachlage hält es die Bundesregierung nicht für notwendig oder zweckdienlich, die Höhe der von ihr in Aussicht genommenen Beteiligung an der Soforthilfe einseitig durch eine öffentliche Erklärung bekanntzugeben. Die türkische Regierung ist u. a. durch ein Gespräch des Bundeskanzlers mit dem türkischen Finanzminister ohnehin davon unterrichtet, daß sich die Bundesregierung mit einem substantiellen Betrag beteiligen wird. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage A 59): Verfügt die Bundesregierung über Erkennntnisse darüber, ob — wie die britische Zeitung „Daily Telegraph" gemeldet hat — Politiker aus der Bundesrepublik Deutschland aus einem Geheimfonds des südafrikanischen Informationsministeriums bestochen wurden, damit diese als Gegenleistung in öffentlichen Reden das Apartheid-Regime in Pretoria positiv darstellen? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse dieser Art. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/2699 Frage A 60) : Sieht die Bundesregierung in der vereinzelt geplanten Ersatzlösung für den Wegfall der Regelanfrage, nämlich die Anfrage beim Verfassungsschutz ausdrücklich von der Mitgliedschaft in einer der im Verfassungsschutzbericht erwähnten Organisationen abhängig zu machen, einen von der Bundesregierung nicht gewünschten Mißbrauch und zwar im Hinblick auf das Vorwort des Verfassungsschutzberichts 1977, der unter anderem ausführt, „Der Bericht fällt kein Urteil darüber, ob ein Bewerber für den öffentlichen Dienst, der Mitglied in einer in ihm erwähnten Organisation ist, die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllt oder nicht. Er darf auch nicht so mißverstanden werden."? Die Bundesregierung hat am 17. Januar 1979 die Neufassung der „Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue" beschlossen; sie werden für die öffentliche Verwaltung des Bundes am 1. April 1979 in Kraft treten. Der Verzicht auf die Regelanfrage bei der Verfassungsschutzbehörde ist im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgt. Die Grundsätze schreiben für die Feststellung, ob ein Bewerber die für die Einstellung in den öffentlichen Dienst erforderliche Eignungsvoraussetzung der Gewähr der Verfassungstreue erfüllt, eine Prülung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sowie exakte Verfahrensregeln vor. Von der Einführung eines Verfahrens, das dem Verfassungsschutzbericht die in Ihrer Frage dargestellte Bedeutung zumißt, hat die Bundesregierung schon deshalb abgesehen, weil die Verfassungsschutzberichte keine abschließende und vollständige Darstellung extremistischer und extremistisch beeinflußter Gruppierungen und solcher mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung geben wollen, sondern einen Beitrag zur politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kräften und Zielsetzungen enthalten. Vor allem ist darauf hinzuweisen, daß der Verfassungsschutzbericht nur die Zielsetzungen einiger weniger Organisationen als verfassungsfeindlich bewertet und im übrigen den Einfluß extremistischer Bestrebungen im Bundesgebiet darstellt, der in den ,einzelnen Organisationen sowohl in tatsächlicher als auch in regionaler Hinsicht ganz unterschiedlich sein kann. 'Demnach gibt der Verfassungsschutzbericht keine allgemeinen Anhaltspunkte für die Beurteilung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen zur Einstellung in den öffentlichen Dienst. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/2699 Fragen A 61 und 62) : Trifft es zu, daß auf Grund einer Änderung des Ausweisgesetzes vom 6. November 1978 Vermerke in Personalausweise eingetragen werden, die zur Folge haben, daß der Ausweisinhaber die Bundesgrenze nicht mehr überschreiten darf? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des hessischen Datenschutzbeauftragten, Spiros Simitis, der diese Praxis laut „Süddeutsche Zeitung" vom 16. März 1979 als „verfassungsrechtlich bedenklich" qualifizierte, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Der Deutsche Bundestag hat am 8. Februar 1978 ein „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise und zur Regelung der Meldepflicht in Beherbergungsstätten" beschlossen. Dadurch wurde in § 2 des Gesetzes über Personalausweise folgender neuer Absatz 2 eingefügt: Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 des Gesetzes über daß Paßwesen kann die zuständige Behörde im Einzelfall anordnen, daß der Personalausweis abweichend von den Bestimmungen einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Paßwesen nicht zum Verlassen des Gebietes des Geltungsbereichs des Grundgesetzes (einschließlich des . Gebietes des Landes Berlin) über eine Auslandsgrenze berechtigt. Der Inhaber des Personalausweises ist verpflichtet, diesen zur Anbringung eines Vermerks über die Anordnung nach Satz 1 der zuständigen Behörde vorzulegen. Die Bedenken, die u. a. der Hessische Datenschutzbeauftragte Professor Simitis sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und der Bayerische Datenschutzbeauftragte gegen diese Regelung geltend gemacht haben, hat der Bundesminister des Innern geprüft. Er hat sich insbesondere den verfassungsrechtlichen Bedenken angeschlossen. Die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Hessen haben mittlerweile die ihnen unterstehenden Melde- 11718* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Behörden angewiesen, von der gesetzlichen Vorschrift vorerst keinen Gebrauch zu machen. Der verwaltungsmäßige Vollzug des Gesetzes wird im übrigen auf der nächsten Innenministerkonferenz erörtert werden. Darüber hinaus ist der Bundesminister des Innern der Auffasssung, daß im Zuge der wegen mit der Einführung des fälschungssicheren Personalausweises ohnehin in Kürze notwendig werdenden Änderung des Personalausweisgesetzes schon deshalb auf die Eintragung solcher Vermerke verzichtet werden muß, weil die Personalausweise zukünftig nur aus einer Kennkarte bestehen werden, die eine dem Persönlichkeitsrecht Rechnung tragende Anbringung eines solchen Vermerks nicht möglich macht. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2699 Frage A 63) : Wie beurteilt die Bundesregierung aus genehmigungsrechtlicher Sicht die Möglichkeit, Zwischenlager für abgebaute Brennelemente aus Kernkraftwerken in Form von Kompaktlagern oder Trockenlagern kurzfristig für den Fall einzurichten und zu betreiben, daß die französische Firma Cogema ihren Abnahmeverpflichtungen vorübergehend nicht nachkommen kann? Eine Kompaktlagerung abgebrannter Brennelemente im Abkling-Becken ist zwar bisher in der Bundesrepublik Deutschland in keinem Kernkraftwerk vorgenommen worden. Gegen das Konzept der Kompaktlagerung abgebrannter Brennelemente in Kernkraftwerken bestehen jedoch bei Durchführung eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 7 AtG sowie der Anhörung der Einwender nach der atomrechtlichen Verfahrensverordnung keine grundsätzlichen sicherheitstechnischen Bedenken. .Für die Kernkraftwerke Biblis A und B ist im Dezember 1978 und für die Kernkraftwerke Isar und Grafenrheinfeld im Februar 1979 erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren als Teil des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 7 AtG für den Betrieb von Kompaktlagern mit der Auslegung der vorgeschriebenen Unterlagen eröffnet worden. Eine Aussage über die voraussichtliche Dauer solcher Verfahren und des davon abhängigen Einsatzes von Kompaktlagern ist zur Zeit nicht möglich. Die trockene Lagerung abgebrannter Brennelemente in Transportbehältern wurde als Grundkonzept erstmals im Herbst 1978 dem Bundesminister des Innern vorgestellt. Nicht ausreichend entwikkelte Unterlagen machten damals eine abschließende sicherheitstechnische Beurteilung unmöglich. Wie die Bundesregierung bereits in der 140. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. März 1979 auf Ihre Frage A 37 mitgeteilt hat, hat die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) im Februar 1979 einen Sicherheitsbericht vorgelegt. Inzwischen hat auch die Firma Transnuklear (TN) im März 1979 einen eigenen Sicherheitsbericht für ein solches Lager erstellt. Hiervon ausgehend werden die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission das Grundkonzept genauer überprüfen. Genehmigungsanträge sind bisher weder von der DWK noch von TN gestellt worden; auch ist in den genannten Sicherheitsberichten noch kein Standort angegeben worden. Ausgehend von diesem Sachstand ist daher keine Aussage über den Zeitpunkt des Beginns einer möglichen zentralen Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente in Transportbehältern möglich. Seit 19. März 1979 ist der Bundesregierung ein Antrag der Preußischen Elektrizitätsgesellschaft vom 18. Januar 1979 auf Genehmigung zur Lagerung von ausgedienten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Würgassen auf dem Kraftwerksgelände bekannt. Der Antrag beinhaltet die Lagerung von 256 Brennelementen in insgesamt 16 der neu entwickelten Sphäroguß-Transportbehälter. Nach mündlicher Auskunft des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen kann über den Antrag frühestens im Sommer 1980 entschieden werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf 'die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage A 64) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Zivile Sicherheitsdienst, Olympiapark, München, in Zeitungsanzeigen (z. B. „Süddeutsche Zeitung" vom 24./25. Februar und vom 3./4. März 1979) Söldner für „Sicherheitsaufgaben im Ausland" und „Schwarze Sheriffs" für eine bereits bestehende „Observationsgruppe" im Inland anwirbt, und ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereit, Überlegungen zur restriktiven bundesrechtlichen Regelung ziviler Sicherheitsdienste anzustellen? Die in Ihrer Frage angesprochene Tätigkeit eines privaten Unternehmens unterliegt nach Maßgabe der gewerberechtlichen Bestimmungen der Aufsicht der zuständigen Behörden des Freistaates Bayern. Ich möchte deshalb davon absehen, diese Aktivitäten zu bewerten. Generell ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß die Problematik der Wahrnehmung von Sicherungsaufgaben durch private Unternehmen Gegenstand eines umfangreichen Berichts ist, der zur Zeit vom Bundesminister des Innern auf Anforderung des Innen- und Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erstellt wird. Der Bundesminister des Innern wird in einem Bericht u. a. die Frage prüfen, inwieweit bei der Wahrnehmung von Sicherungsaufgaben durch private Unternehmen Eingriffe in die Rechtssphäre Dritter zulässig sind. Im Gegensatz zu staatlichen Sicherheitsbehörden stehen privaten Sicherungskräften Eingriffsbefugnisse grundsätzlich nicht zu. Bei der Berichtserstellung hat sich gezeigt, daß die Beteiligung einer Vielzahl von Stellen erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere die insoweit zuständigen Behörden der Länder. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11319* Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen A 65 und 66) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß DDR-Spediteure die Möbel der mutmaßlichen Spione Horst Katzmann aus Hoffnungsthai und Klaus Schmidt aus Bergisch Gladbach in die DDR transportiert haben und hierüber in der Bevölkerung weitgehend Unverständnis herrscht, und sind staatliche Stellen des Bundes bei diesem Vorgang eingeschaltet gewesen? Ist im Zusammenhang mit dem Abtransport der Möbel der ehemaligen Interatom-Mitarbeiter Katzmann und Schmidt von Dienststellen des Bundes geprüft worden, welcher Schaden durch die vermutliche Spionage angerichtet wurde und ob unter den gegebenen Umständen nicht eine Beschlagnahme der Möbel bzw. ein Arrest möglich gewesen wäre? Zu Frage A 65: Die in Ihrer Frage genannten Personen, gegen die der Generalbundesanwalt Ermittlungsverfahren wegen Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit eingeleitet hat und gegen die Haftbefehl besteht, sind offenbar in die Deutsche Demokratische Republik übergewechselt. Der Bundesregierung ist aus Mitteilungen der zuständigen Strafverfolgungsbehörden sowie aus Presseberichten bekannt, daß Speditionsunternehmen den -Hausrat dieser Personen und ihrer Familien in die DDR transportiert haben. Staatliche Stellen des Bundes sind bei der Abwicklung des Umzugs nicht eingeschaltet worden. Zu Frage A 66: Die Strafverfolgungsbehörden prüfen von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens an, welcher Schaden durch die vermutete geheimdienstliche Agententätigkeit eines Beschuldigten entstanden ist. Als Anknüpfungspunkt für die Beschlagnahme von Gegenständen und die Anordnung des dinglichen Arrests kommt in den von Ihnen angesprochenen Fällen nach den Regelungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung nicht der durch die geheimdienstliche Agententätigkeit entstandene Schaden in Betracht, sondern allein der von den Beschuldigten erhaltene Agentenlohn. Auf Antrag der Bundesanwaltschaft ist unter diesem Gesichtspunkt sowohl gegen den Beschuldigten Katzmann als auch gegen den Beschuldigten Schmidt dinglicher Arrest angeordnet worden. Vermögenswerte sind in Vollzug dieses Arrests gepfändet worden. Von der Pfändung des Mobiliars wird in diesem Zusammenhang regelmäßig abgesehen, da die Lagerungskosten für das Mobiliar unverhältnismäßig hoch sind und Mobiliar nur schwer und mit erheblichem Verlust zu versteigern ist. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/2699 Fragen A 67 und 68) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob es für das in Krümmel (Kreis Herzogtum Lauenburg) im Bau befindliche Kernkraftwerk bereits Katastrophenschutzpläne gibt oder ob solche gegebenenfalls vorbereitet werden? Wer muß die Kosten für besondere Katastrophenschutzmaßnahmen beim Betreiben eines Kernkraftwerks übernehmen, und kann gegebenenfalls nach dem Verursacherprinzip der Betreiber eines Kernkraftwerks zur Finanzieung herangezogen werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich sowohl im Land Schleswig-Holstein im Kreis Herzogtum Lauenburg als auch im Land Niedersachsen in den Kreisen Lüneburg und Harburg abgestimmte Katastrophenschutzpläne auf Grund der „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" in Vorbereitung befinden. Die Ausrüstung der Katastrophenschutzeinheiten ist inzwischen ergänzt worden. Es ist darüber hinaus beabsichtigt, die für den Forschungsreaktor Geesthacht der Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt bestehende Katastrophenschutzplanung in die Gesamtplanung einzubeziehen. Die Katastrophenschutzplanung in der Umgebung kerntechnischer Anlagen dient im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr der weiteren Minimierung des Restrisikos, wie dies bei allen technischen Anlagen mit einem gewissen Gefährdungspotential gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie gehört nicht zur erforderlichen Schadensvorsorge nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 Atomgesetz und ist daher nicht Bestandteil des Sicherheitskonzeptes kerntechnischer Anlagen. Die Beteiligung des Betreibers kerntechnischer Anlagen an der Vorbereitung der Schadensbekämpfung bei Unfällen oder Störfällen ist in § 38 Strahlenschutzverordnung geregelt. Seine Verantwortlichkeit beschränkt sich auf den betrieblichen Überwachungsbereich. Für öffentliche Maßnahmen außerhalb des Betriebsgeländes hat der Betreiber der zuständigen Behörde jedoch die notwendigen Informationen und die erforderliche Beratung zu gewähren. Eine Kostenbeteiligung für die im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr anfallenden Aufgaben ist nicht vorgesehen. Sie werden nach den in den Ländern für die allgemeine Gefahrenabwehr geltenden gesetzlichen Regelungen von der öffentlichen Hand übernommen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/2699 Fragen A 69 und 70): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wieviel Haushalte und wieviel Prozent des Industrie- und Gewerbemülls in der Bundesrepublik Deutschland durch private Städtereinigungsbetriebe entsorgt werden, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Zahlen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Reinigungsbetrieben, im Interesse der Verbraucher, nicht durch steuerliche Maßnahmen behindert werden darf, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus? Zu Frage A 69: Die Bundesregierung hat keine eigenen Erhebungen über den Anteil der privaten Städtereinigungsbetriebe an der gesamten Abfallentsorgung angestellt. Rückfragen beim Verband Kommunaler Städtereinigungsbetriebe (VKS), Frankfurt, zufolge ent- 11720* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 sorgen die privaten Unternehmen vorwiegend kleinere Gemeinden bis zu 30 000 Einwohnern, während die öffentlichen Entsorger Kreise und Städte mit darüberliegenden Einwohnerzahlen betreuen. Dieses Verhältnis hat sich unter regionalen, marktwirtschaftlichen Bedingungen eingespielt. Zu Frage A 70: Ich nehme an, daß sich Ihre Frage nach steuerlichen Maßnahmen auf die Umsatzsteuer bezieht. Hier hat der Verband der privaten Städtereinigungsbetriebe bei der Vorbereitung des — z. Z. in der parlamentarischen Beratung befindlichen — Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes 1979 (Bundestags-Drucksache 8/1779) beantragt, die. Abfallbeseitigung durch die öffentliche Hand in die Umsatzsteuer einzubeziehen. Er hat sich dabei auf die Vorschrift in Artikel 4 Absatz 5 der Sechsten EG-Richtlinie berufen, welche die Besteuerung hoheitlicher Leistungen bei Körperschaften des öffentlichen Rechts dann vorschreibt, wenn sich andernfalls größere Wettbewerbsverzerrungen ergäben. Die Prüfung des Antrags durch die Bundesregierung im Benehmen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden hat zu dem Ergebnis geführt, daß die Voraussetzungen dieser Wettbewerbs- klausel nicht gegeben sind. Nach dem Abfallbeseitigungsgesetz obliegt die Abfallbeseitigung den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Diese treten im allgemeinen auch dann gegenüber dem Bürger auf, wenn sie sich eines privaten Städtereinigers zur Durchführung dieser Aufgabe bedienen. Der Bürger seinerseits hat in der Regel nicht die Wahl, statt der beseitigungspflichtigen Körperschaft einen privaten Unternehmer einzuschalten. Ein unmittelbares Konkurrenzverhältnis zwischen der öffentlichen Hand und den privaten Städtereinigungsunternehmern ist hiernach nicht gegeben. Aus diesen Erwägungen hat die Bundesregierung in den Entwurf eines .Umsatzsteuergesetzes 1979 keine Regelung zur Besteuerung der Abfallbeseitigung bei der öffentlichen Hand aufgenommen. Sie hat damit in besonderem Maße das Interesse der Verbraucher berücksichtigt, denn bei einer Besteuerung der öffentlichen Hand würde sich die Abfallbeseitigung für den privaten Bürger verteuern. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2699 Fragen A 71 und 72) : . Wird die Bundesregierung die Forderung der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU), die Werbung mit steuerlichen Verlustzuweisungen zu einem Tatbestand unlauteren Wettbewerbs zu erklären und so Fehlentwicklungen auf dem Abschreibungsmarkt zu bekämpfen, aufgreifen und eine entsprechende Initiative vorbereiten? Ist die Bundesregierung bereit, mit der Deutschen Bundesbank in einen Gesprächskontakt über den von Bundesfinanzminister Matthöfer geäußerten Vorschlag einzutreten, wonach künftig ein Teil der Devisenreserven der Bundesrepublik Deutschland fül die Rohölbevorratung genutzt werden soll, bzw. wird die Bundesregierung dahin gehende Verhandlungen anstreben? Zu Frage A 71: Nach Auffassung der Bundesregierung kann der öffentliche Hinweis auf Möglichkeiten zur Steuerersparnis nicht verboten werden, solange es sich dabei um legale steuerliche Vergünstigungen handelt. Fehlentwicklungen auf dem Abschreibungsmarkt sollten in erster Linie durch eine Änderung des materiellen Steuerrechts verhindert werden. Diese Frage der Verhinderung unerwünschter Abschreibungspraktiken wird z. Zt. im Bundesfinanzministerium geprüft. Zu Frage A 72: Der Meinungsbildungsprozeß innerhalb der Bundesregierung zu dem Gesamtkomplex der Rohstoffbevorratung und ihrer Finanzierung ist noch nicht abgeschlossen. Die Frage der Rohölbevorratung spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle; die Mineralölbevorratung wurde im Zuge der Anlage einer Bundesrohölreserve sowie durch die Errichtung des Erdölbevorratungsverbandes geregelt. Finanziert werden die Kosten der Ölbevorratung aus Haushaltsmitteln bzw. von der Mineralölwirtschaft. In der allgemeinen Frage der Rohstoffbevorratung und deren Finanzierung ist die Bundesregierung mit der Bundesbank im Gespräch. Anlage 31 Antwort des Pad: Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen A 73 und 74) : Welche Überlegungen veranlassen die Bundesregierung, zur Feststellung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei Umsätzen aus Geldspielgeräten von einem fiktiven 1 '/2fachen Kasseninhalt auszugehen? Sieht die Bundesregierung, angesichts der Tatsache, daß dieses Verfahren (Multiplikation des Kasseninhalts des Geldspielgeräts mal 1,5) zu einer höheren Umsatzsteuerbelastung als 12 v. H. (real 18 v. H.) führt, eine Möglichkeit zur Reduzierung oder Aufhebung der fiktiven Bemessungsgrundlage des 1 '/2fachen Kasseninhalts? 1. Die Leistung des Automatenaufstellers besteht in der Zurverfügungstellung des Automaten und in der Gewährung der Gewinnmöglichkeit. Dabei bewirkt jedes Spiel einen Umsatz, gleichgültig, ob der Spieler verliert, seinen Einsatz zurückerhält oder gewinnt. Umsatzsteuerliches Entgelt für die Leistung des Automatenaufstellers ist deshalb die Summe der in den Automaten eingeworfenen Geldstücke. Da wegen der Auszahlungen eine genaue Ermittlung der in die Spielautomaten eingeworfenen Geldstücke nicht möglich ist, können die Geldeinwürfe nur geschätzt werden. Dies geschieht in der Weise, daß der bei Leerung des Automaten vorhandene Kasseninhalt mit 1,5 vervielfacht wird. 2. Die von der Verwaltung angewendete Schätzungsmethode entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Da der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 4. Februar 1971 sogar den Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11721* bis zum 1. Januar 1968 angewendeten Vervielfältiger von 2 als maßvoll bezeichnet hat, besteht keine Veranlassung, den Vervielfältiger 1,5 aufzuheben oder zu reduzieren. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen A 75 und 76) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Finanzämter zunehmend dazu übergehen, bei bestehenden Steuerschulden einen unmittelbaren Kreditzusammenhang im Sinne des $ 10 EStG anzunehmen, und beruht dies gegebenenfalls auf Richtlinien des Bundes? Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung von Finanzämtern, daß die Abzugsfähigkeit von Versorgungsaufwendungen (Krankenkassenbeiträge und Beiträge zur Altersversorgung) im Rahmen der Sonderausgaben zu versagen sind, wenn der Steuerpflichtige Steuerrückstände hat, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage A 75: Nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG) ist Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen, daß sie weder unmittelbar noch mittelbar in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits stehen. Steuermindernde Vorsorgeaufwendungen müssen also grundsätzlich aus eigenen verfügbaren Einkommen oder Vermögen geleistet sein. Ein Verstoß gegen das Kreditaufnahmeverbot kann nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vorliegen, wenn Vorsorgeaufwendungen während des Laufs einer Steuerstundung geleistet werden. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nimmt bei der Leistung von Vorsorgeaufwendungen während des Laufs einer Steuerstundung jedoch nicht in jedem Falle einen Verstoß gegen das Kreditaufnahmeverbot an. Es muß, wie der Bundesfinanzhof dies ausdrückt, ein „illoyales Verhalten" des Steuerpflichtigen hinzukommen. Ein illoyales Verhalten ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gegeben, wenn ein Steuerpflichtiger sich unter Berufung auf wirtschaftliche Bedrängnis fällige Steuern stunden läßt, seine flüssigen Mittel aber dann verwendet, um steuerbegünstigte Vorsorgeaufwendungen zu leisten. Es führt mithin nicht jede Leistung von Vorsorgeaufwendungen während des Laufs einer Steuerstundung zu einem Verstoß gegen das Kreditaufnahmeverbot; das gilt insbesondere für auf längerfristigen Verpflichtungen beruhende laufende Beträge zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes. . Zu Frage A 76: Der Bundesregierung liegen keine einschlägigen Erkenntnisse vor. In den Einkommensteuer-Richtlinien, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden, wird lediglich allgemein auf die Rechtsprechung zum Kreditaufnahmeverbot hingewiesen. Darüber hinausgehende besondere Richtlinien des Bundes existieren nicht. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage A 77) : Besteht eine immer wieder erkennbare Ohnmacht der Finanzbehörden gegenüber den Gepflogenheiten der illegalen Arbeitnehmerverleihbetriebe (vgl. audi „Der Spiegel", Nr. 12/1979, Seite 67), und hält die Bundesregierung gegebenenfalls die damit verbundenen nicht unbedeutenden Steuerausfälle sowie die wettbewerbsmäßige Benachteiligung legaler Betriebe für ausreichend, die im Dritten Erfahrungsbericht zum AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) gemachte Äußerung, „soweit erforderlich" Änderungen der geltenden Gesetze vorzuschlagen, zu realisieren und welche Möglichkeiten werden in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung diskutiert? Die Probleme, die sich insbesondere durch die Tätigkeit illegaler ausländischer Verleihfirmen ergeben, sind der Bundesregierung bekannt. Die Ergebnisse der im dritten Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes angekündigten Beobachtungen lassen jedoch bisher nicht den Schluß zu, daß nur durch weitere Eingriffe des Gesetzgebers in das Wirtschaftsleben die von den illegalen Verleihern ausgehenden Gefahren wirksam bekämpft werden können. Dabei muß bedacht werden, daß schon nach geltendem Recht z. B. Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren verhängt werden können. Die zur Bekämpfung des illegalen Verleihs ,zur Verfügung stehenden Instrumente müssen nachdrücklich eingesetzt werden. Um die Realisierung der Steueransprüche zu verbessern, geht die Finanzverwaltung neuerdings dazu über, bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung den Entleiher für die Lohnsteuer der Leiharbeitnehmer über § 10 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes haftungsweise in Anspruch zu nehmen. Die Bundesregierung will das Ergebnis dieser Maßnahmen abwarten, um beurteilen zu können, ob diese Vorschrift aus steuerlichen Gründen modifiziert werden muß. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/2699 Fragen A 78 und 79) : Sieht die Bundesregierung in der derzeitigen Situation auf dem Mineralölmarkt eine akute und existenzgefährdende Bedrohung des unabhängigen, selbständigen, kleinen und mittleren Mineralölhandels, und was gedenkt sie zu tun, um diesen für die Volks- und Wettbewerbswirtschaft wichtigen Bereich zu erhalten? Entspricht die derzeitige Mengen- und Preisstrategie der Mineralölkonzerne, vor allem gegenüber den freien Tankstellen, den Vorstellungen der Bundesregierung, oder kann man von einer Art „Verdrängungswettbewerb" zu Lasten der „Freien" sprechen, und wenn dem so ist, was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? Die Bundesregierung hat in ihren Energieprogrammen wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß eine gesunde vielfältig strukturierte Mineralölwirtschaft einschließlich einer Vielzahl mittelständischer Handelsunternehmen zu den herausragenden Zielen der Energiepolitik der Bundesregierung gehört. Die mit den Ereignissen in Iran aufgetretenen weltweiten 117221 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Versorgungsanspannungen haben in den letzten Wochen und Monaten auf den internationalen Produktenmärkten zu Preissteigerungen geführt, die die Preissteigerungen in der Bundesrepublik ganz erheblich übertroffen haben. Die auf diese Weise entstandene Situation der Preisspaltung hat für den Teil des Mineralölhandels, der in seiner Versorgung ganz oder überwiegend von Produktenimporten abhängt, erhebliche Schwierigkeiten gebracht und kann bei einem längeren Andauern auch existenzbedrohend sein. Allerdings hat sich die Entwicklung inzwischen für den importabhängigen Handel deutlich verbessert. Sowohl bei Benzin als auch bei Heizöl ist der Abstand zwischen Rotterdam und Inlandspreisniveau geringer geworden. Bei Heizöl war die Preisschere vor 2 Wochen bereits fast wieder geschlossen. Bei Benzin lagen die Rotterdamer Notierungen im Februar um ca. 10 Pf. über den durchschnittlichen Tankstellenpreisen. Inzwischen ist Rotterdam um ca. 9 Pf./1 gefallen und das Preisniveau in der Bundesrepublik um fast 2 Pf./1 gestiegen. Die Bundesregierung denkt deshalb zur Zeit nicht an besondere Maßnahmen. Unabhängig davon beobachtet das Bundeskartellamt sorgfältig die aktuelle Marktentwicklung mit dem Ziel, Verdrängungsprozessen zu Lasten des selbständigen Mineralölhandels schon im Ansatz entgegenzutreten. Im Bereich des leichten Heizöls hat das Amt in mehreren Fällen dafür gesorgt, daß unabhängige Handelsunternehmen, die bisher überwiegend, wenn auch nicht ausschließlich von Produktenimporten aus Rotterdam abhingen, nicht noch zusätzlich durch Kürzungen der sie im Inland beliefernden Raffineriegesellschaften belastet würden. Auch bei Benzin wird das Bundeskartellamt, das in kontinuierlichem Kontakt mit der Mineralölwirtschaft steht, weiter darauf achten, daß nicht durch mißbräuchliche Preisgestaltung auf den Märkten für Benzin ein Verdrängungswettbewerb stattfindet. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conrad (Riegelsberg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen A 80 und 81) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Handelsmöglichkeiten für kleinere und mittlere Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland mit der Volksrepublik China? Sieht die Bundesregierung im Zusammenschluß von Arbeitsgemeinschaften sinnvolle Möglichkeiten, die Schwierigkeiten in bezug auf die für diesen Unternehmenskreis einzeln kaum aufzubringenden hohen Anlaufkosten für die Kontaktanbahnung zu überwinden und das Know-how im China-Geschäft zu erwerben, und wenn ja, ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, diese Arbeitsgemeinschaften zu fördern? Zu Frage A 80: Mit der stärkeren Öffnung der VR China für den Außenhandel wachsen auch die Chancen für größere Handelsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen. Zahlreiche Delegationen aus der VR China haben größere, aber auch mittlere und kleinere Unternehmen in der Bundesrepublik besucht und sich über deren Leistungs- und Liefermöglichkeiten informiert. Angesichts des Umfanges der chinesischen Großprojekte in Milliardenhöhe werden sich die mittleren und kleineren Unternehmen vornehmlich als Zulieferanten und Konsortialpartner engagieren können. Sie haben allerdings auf Spezialgebieten durchaus Chancen, sich auch neben den großen Unternehmen zu behaupten. Die chinesische Regierung und ihre Außenhandelsgesellschaften haben von Anfang an ihr Interesse an der Zusammenarbeit mit mittleren und kleineren deutschen Unternehmen bekundet und durch entsprechende Besuche unterstrichen, wenn diese Unternehmen interessante Technologien und Produkte anzubieten haben. Zu Frage A 81: Die Bundesregierung ist sich mit dem Ostausschuß der Deutschen Wirtschaft darin einig, daß gemeinsame Bemühungen der staatlichen Stellen und der im Chinakreis des Ostausschusses vereinigten Verbände der deutschen Industrie, des Handels und der Banken notwendig sind, um den mittleren und kleineren Unternehmen eine faire Chance im Chinahandel zu sichern. Dazu gehören die Beteiligung dieser Gruppe von Unternehmen an Reisen nach China sowie auch der Besuch chinesischer Delegationen bei mittleren und kleineren Unternehmen. An den im geplanten Abkommen mit China über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit vorgesehenen Tagungen einer Gemischten Regierungskommission sollen auch Vertreter der mittelständischen Wirtschaft beteiligt werden. Die Bundesregierung teilt die Meinung, daß im Zusammenschluß zu Arbeitsgemeinschaften sinnvolle Möglichkeiten bestehen, Anlauf- und Angebotskosten möglichst niedrig zu halten und Know-how für das Chinageschäft zu erwerben. Sie ist bereit, daran mitzuwirken, solche Arbeitsgemeinschaften mittlerer und kleinerer Unternehmen bei den zuständigen chinesischen Stellen, insbesondere den Außenhandelsgesellschaften, bekanntzumachen und die Liefer- und .Leistungsmöglichkeiten vorzustellen. Die Verhandlungen über konkrete Verträge müssen die mittleren und kleineren Unternehmen freilich in eigener Verantwortung führen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage A 82) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit angesichts der Energieprobleme bei Großkraftwerken die sogenannte WärmeKraftkoppelung eingeführt und das Fernwärmenetz in der Bundesrepublik Deutschland ausgebaut wird? Sowohl die Fernwärmeerzeugung, z. B. Heizkraftwerke, als auch die Fernwärmeverteilung werden bereits in bedeutendem Umfang gefördert. Dies geschieht Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11723* 1. durch Zuschüsse bis zu 35 °/o der Investitionskosten nach dem Bund-Länder-Programm für Zukunftsinvestitionen. Von den im Fernwärmebereich zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 730 Millionen DM (einschließlich Berlin) sind inzwischen rd. 60 % (427 Millionen DM) durch Förderungsbescheide der Länder, denen die Abwicklung des Programms übertragen wurde, gebunden. Das von den einzelnen Unternehmen bislang angemeldete Investitionsvolumen beläuft sich auf rd. 1,4 Mrd. DM. 2. durch Investitionszulagen in Höhe von 7,5 % nach § 4 a Investitionszulagengesetz, die zusätzlich zu den Mitteln aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus wird die Umstellung von Zentralheizungen auf Fernwärmeversorgung nach dem Energiesparprogramm mit Zuschüssen in Höhe von 25 % oder Steuervorteilen gem. § 82 a der Einkommensteuerdurchführungsverordnung gefördert. Die Bundesregierung prüft im übrigen auf Grund vorliegender Gutachtensvorschläge, wie die Entwicklung der in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms vorgesehenen örtlichen Versorgungskonzepte durch die Gemeinden gefördert werden kann. Diese Versorgungskonzepte sollen ein sinnvolles Zusammenwirken der einzelnen Energieträger unterstützen. Die Bundesregierung erhofft sich von diesen Planungshilfen einen wesentlichen Beitrag zum weiteren Vordringen der Fernwärme. Großkraftwerke können wegen der hohen Kosten des Wärmetransports nur dann für Fernwärmeerzeugung genutzt werden, wenn sie in unmittelbarer Nähe des Verbrauchsgebiets liegen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2699 Frage A 83) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Kraftfahrzeugversicherungsgesellschaften, nachdem sie in der Kasko-Versicherung zum 1. Januar 1979 die Einordnung der Kraftfahrzeuge in Typenklassen mit unterschiedlich hohen Tarifen geändert hatten, sich dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen gegenüber verpflichtet haben, den Kraftfahrern auf Antrag bis zum Jahresende die alte Typklasse einzuräumen, wenn diese günstiger ist, und wie lautet bejahendenfalls diese Verpflichtungserklärung? Das Typklassenverzeichnis, nach dem in der Fahrzeugversicherung die Fahrzeuge in 31 Beitragsklassen eingestuft werden, wurde zum 1. Mai 1978 und zum 1. Januar 1979 geändert. Durch die beiden kurz aufeinanderfolgenden Änderungen des Typklassenverzeichnisses konnten Härtefälle für einzelne Versicherungsnehmer entstehen. Die Versicherungsunternehmen haben sich deshalb durch geschäftsplanmäßige Erklärungen gegenüber ihren Aufsichtsbehörden verpflichtet, bei Versicherungsverträgen, die vor dem 1. Januar 1979 bestanden haben, auf Antrag des Versicherungsnehmers das bisher geltende Typklassenverzeichnis für eine Übergangszeit weiter anzuwenden, wenn sich dadurch gegenüber dem neuen Typklassenverzeichnis eine günstigere Einstufung des Fahrzeugs ergibt. Die geschäftsplanmäßigen Erklärungen haben zwei verschiedene Fassungen und lauten wie folgt: Fassung A: Wir werden in der Fahrzeugversicherung für Personen- und Kombinationskraftwagen die Zuordnung zu den Typklassen auf Antrag des Versicherungsnehmers nach dem am 31. Dezember 1978 gültig gewesenen Typklassenverzeichnis vornehmen, und zwar 1. bei Verträgen mit Hauptfälligkeit 1978 vor dem 1. Mai für das ganze Jahr 1979 2. bei Verträgen mit Hauptfälligkeit 1978 ab 1. Mai für den am 1. Januar 1979 noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres. Fassung B: Wir werden in der Fahrzeugversicherung für Personen- und Kombinationskraftwagen bei Verträgen mit Hauptfälligkeit 1978 vor dem 1. Mai die Zuordnung zu den Typklassen auf Antrag des Versicherungsnehmers für das vom 1. Januar 1979 bis zum 30. April 1979 beginnende Versicherungsjahr nach dem am 31. Dezember 1978 gültig gewesenen Typklassenverzeichnis vornehmen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage A 84) : Was hat die Bundesregierung bisher dagegen unternommen (evtl. mit welchem Ergebnis), um den Verbrechern im Warentermingeschäft das Handwerk zu legen oder wenigstens entscheidend zu erschweren, die, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 22. März 1979 berichtet, ohne Befähigungsnachweis und ohne Zuverlässigkeitsprüfung die Bundesrepublik Deutschland heimsuchen und hier im Börsengeschäft unerfahrene Bürger angeblich bereits um 1 Milliarde DM gebracht haben? Das Warentermingeschäft kommt wegen seines bekanntermaßen sehr spekulativen und äußerst risikoreichen Charakters sowie auch wegen der Höhe der allgemein erforderlichen Mindestsätze für ein breites Anlagepublikum nicht in Betracht. Man kann im übrigen davon ausgehen, daß jedes Kreditinstitut in der Lage und auch bereit ist, dem anlagewilligen Publikum auf Wunsch die erforderliche Aufklärung zu geben. Die Bundesregierung bleibt daher bei der Auffassung, daß die fragliche Vermittlungstätigkeit durch die allgemeinen Schutzbestimmungen des Börsengesetzes und der Gewerbeordnung unter diesen Umständen ausreichend unter Kontrolle gehalten werden kann. Die Bundesregierung hat diese Auffassung bereits in ihren Antworten auf schriftliche Anfragen der Bundestagsabgeordneten Rapp im Juli 1976 und Vogt (Düren) im August 1977 zum Ausdruck gebracht. 11724* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/2699 Frage A 85) : Bestätigt die Bundesregierung, daß sie Investitionsförderungsmaßnahmen und Investitionsförderungsabkommen mit Portugal erst dann treffen bzw. ratifizieren wird, wenn die portugiesische Regierung berechtigte Entschädigungsforderungen vor allen Dingen der kleinen und mittleren, beschlagnahmten oder sonst der Verfügungsmacht entzogenen Firmen und Betriebe deutscher Staatsangehöriger bezahlt hat, und welche Gründe veranlassen sie dazu? Der Regelung der Altschadensfälle kommt für das Investitionsklima in Portugal eine große Bedeutung zu. Es erscheint daher wenig zweckmäßig, gezielte Investitionsförderungsmaßnahmen zu treffen oder das ausgehandelte Investitionsförderungsabkommen zu unterzeichnen, bevor diese Schwierigkeiten ausgeräumt sind. Diese Haltung hat die Bundesregierung auch gegenüber der portugiesischen Regierung klar zum Ausdruck gebracht. Die portugiesische Regierung ist sich dieses Zusammenhangs wohl bewußt. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2699 Frage A 88) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Kostensenkung in den Krankenhäusern eine Initiative zur „vorbeugenden" Wartung, Organisation der technischen Überwachung medizinischer Geräte und Schulung des Personals zu ergreifen (vgl. die diesbezüglichen Vorschläge in der Krankenhausumschau 2/79 von Privatdozent Dr. Kienle) und den $ 36 der Richtlinie 0750 des Vereins deutscher Elektrotechniker entsprechend zu ändern? Die Bundesregierung verfolgt sorgfältig die Entwicklung auf dem Gebiet der medizinisch-technischen Geräte. Mit im Vordergrund steht das Problem der Gerätesicherheit, insbesondere auch der vorbeugenden Wartung zwecks Erhaltung der Betriebsbereitschaft und Funktionssicherheit. Die Bundesregierung begrüßt, daß durch Veröffentlichungen wie die von Ihnen angesprochenen die Diskussion in der „Krankenhauspraxis" weiter vertieft wird. Es wird darauf hingewiesen, daß sich der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit einer Gesetzesinitiative zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel — Maschinenschutzgesetz — (Bundestagsdrucksadie 8/156) mit der Einführung von Prüf- und Überwachungspflichten für medizinisch-technische Geräte sowie einer Regelung über die Unterweisung des Bedienungspersonals befaßt. Nach einer Novellierung des Maschinenschutzgesetzes müßte geprüft werden, ob und inwieweit im Zusammenhang mit den Durchführungsvorschriften einschlägige VDE-Bestimmungen zu ändern sind. Die Bundesregierung ist darüber hinaus bestrebt, den Meinungsbildungsprozeß in diesen Zusammenhängen zu fördern, und hat daher bereits 1978 ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Modellhafte Erprobung technischer Service-Zentren in Kliniken„ ausgeschrieben. Es soll die Möglichkeit bieten, den konkreten Nutzen für die Ärzte, das technische und pflegerische Personal und die Verwaltung sowie die Auswirkungen auf die Betreuung der Patienten zu bestimmen, den notwendigen Aufwand zu ermitteln und geeignete Organisationsformen für den Betrieb dieser Einrichtungen zu finden. Die gleichzeitige Förderung und Auswertung mehrerer Service-Zentren sowie die von den Zentren unabhängige Begleituntersuchung einschließlich der vergleichenden Untersuchung von Kliniken ohne Service-Zentren sollen zur Beantwortung der Frage führen, inwieweit die in anderen Ländern z. B. USA, Kanada, Großbritannien — vorliegenden Erfahrungen auch in der Bundesrepublik Deutschland Geltung haben. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage A 89) : Trifft es zu, daß Bundesminister Dr. Ehrenberg erklärt hat, die Privilegierung derer, die eine Betriebsrente erhalten, könne nicht ewig hingenommen werden, weil andere keine bezögen (vgl. „Rheinische Post" vom 10. Februar 1979), und welche Maßnahmen gegen die Bezieher von Betriebsrenten sind gegebenenfalls seitens der Bundesregierung geplant? Die Berichterstattung der Zeitung „Rheinische Post" über Äußerungen von Bundesarbeitsminister Ehrenberg zur Altersversorgung war ungenau. Bundesarbeitsminister Ehrenberg hat gelegentlich von dem sozialen Gefälle zwischen Beziehern von Pensionen aus öffentlichen Kassen, Empfängern. von Renten aus der Sozialversicherung und von Betriebsrenten und schließlich jenen älteren Mitbürgern gesprochen, die ausschließlich von Renten aus der Sozialversicherung leben müssen. In keinem Falle aber hat er die Abschaffung oder Eingrenzung von Betriebsrenten gefordert. Der Redaktion der „Rheinischen Post" war dieser Tatbestand vom Pressereferat des Arbeitsministeriums bereits mit Schreiben vom 3. Juli 1978 mitgeteilt worden. Der Leserbrief bezog sich damals auf eine Veröffentlichung vom 23. Juni 1978. Dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist nicht bekannt, warum sich die Zeitung bei diesem Thema nicht korrigieren lassen will. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage A 90) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdung von Personen in Diskotheken durch überlaute Musik im Verhältnis zur Lärmgefährdung in der Industrie, und welche Maßnahmen gesetzgeberischer und anderer Art hält die Bundesregierung für erforderlich, um der Gesundheitsgefährdung von Personen durch Diskothekenlärm zu begegnen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11725* Für die Gehörgefährdung spielt der durchschnittliche Tagespegel über acht Stunden eine Rolle. Dieser liegt in Diskotheken in aller Regel unterhalb der entschädigungspflichtigen Gehörschädigungsgrenze. Trotzdem . bilden die Spitzenpegel überlauter Musik eine potentielle Gefahr der Gehörschädigung, insbesondere für das in Diskotheken beschäftigte Personal. Bisher wurden jährlich weniger als zehn Verdachtsfälle auf durch Musik verursachte Lärmschwerhörigkeit angezeigt. Dem stehen rund 20 000 Verdachtsmeldungen aus der Industrie gegenüber. Die Anzahl der erstmals zur Entschädigung kommenden Lärmrentenfälle liegt in der Industrie zur Zeit bei rund 3 500 pro Jahr. Bei Gehörschäden durch Musiklärm ist es bisher wegen relativer Geringfügigkeit noch zu keinem Entschädigungsfall gekommen. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Bekämpfung von Gehörschäden sind in der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift „Lärm" der Berufsgenossenschaften ausreichend geregelt. Neben dem Vollzug der Vorschriften durch die Landesbehörden und die Berufsgenossenschaften bedarf es der Aufklärung der Betroffenen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung hat deshalb Anfang März 1979 eine Informationstagung „Lärm in Dikotheken" durchgeführt. Hier trafen sich Gewerbeaufsichtsbeamte, Aufsichtsbeamte der Berufsgenossenschaften, Diskothekenbesitzer und Hersteller von Diskothekeneinrichtungen. Sie informierten sich über organisatorische, bauliche und technische Möglichkeiten zur Verhinderung von Gehörschäden durch Musik. Auch Einrichtungen zur Lärmpegelbegrenzung wurden vorgestellt. Ein ebenfalls von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung erstellter Forschungsbericht „Musik als berufliche Lärmbelastung?" ist allen Gewerbeaufsichtsbeamten und Berufsgenossenschaften zur Verfügung gestellt worden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2699 Frage A 91): Ist der Bundesregierung bekannt, welche Zustimmung der Richtlinienentwurf des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen durch die nach § 368 p Abs. 8 RVO am 19. März 1978 angehörten Verbände im einzelnen gefunden hat, und ist die Bundesregierung bereit, auf den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen dahin gehend einzuwirken, daß über die Richtlinien Maßnahmen zur Einschränkung des Massenmißbrauchs von Psychopharmaka und Lipidsenkern bei Gesunden sowie der nichtrationalen Anwendung von Antibiotika, Herzglykosiden und oralen Antidiabetika ergriffen werden? Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat am 19. März 1979 die nach dem Gesetz vorgeschriebene Anhörung von Verbänden und Wissenschaftlern zu einem von ihm erstellten Entwurf einer Liste von Arzneimitteln durchgeführt, die im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung der Versicherten nicht zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen. Die Folgerungen aus dieser Anhörung zu ziehen, obliegt dem Bundesausschuß. Ihren Hinweis hinsichtlich der von Ihnen erwähnten Arzneimittel werde ich dem Bundesausschuß zur Kenntnis geben. Dessenungeachtet darf ich aber anmerken, daß für die Gestaltung der erwähnten Richtlinien der Gesichtspunkt der Verhinderung von Arzneimittelmißbrauch nicht im Vordergrund steht. Ihren Bedenken ist im übrigen in allgemeiner Form im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bereits durch das Leistungsrecht der Krankenversicherung und durch die allgemeinen Arzneimittelrichtlinien des Bundesausschusses Rechnung getragen. Die Verordnung von Arzneimitteln an Gesunde verbietet das Leistungsrecht, die medizinisch nicht vertretbare Anwendung von Arzneimitteln verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, wie es in den Arzneimittelrichtlinien näher konkretisiert ist. Die Verhinderung des Mißbrauchs von Arzneimitteln, insbesondere solcher, die im Wege der Selbstmedikation angewandt werden, ist vor allem Aufgabe der staatlichen Arzneimittelgesetzgebung, beispielsweise über die Regelung der Verschreibungspflicht, und auch des verordnenden Arztes. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen A 92 und 93): Beabsiditigt die Bundesregierung, noch in diesel' Legislaturperiode eine Novellierung des Wohngeldgesetzes im Deutschen Bundestag einzubringen, und wenn ja, mit welcher Zielsetzung? Wie hoch sind gegebenenfalls die Kosten der beabsichtigten Novellierung des Wohngeldgesetzes zu veranschlagen, und ist über die Novellierung bereits mit den Ländern gesprochen worden? Die Bundesregierung erörtert mit den Landesregierungen und den kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge zur Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs des Wohngeldgesetzes. Ob diese Überlegungen zu einer Novellierung führen werden, kann zur Zeit nicht abschließend beurteilt werden. Darüber hinaus werden weiterhin Fragen einer gerechteren Regelung der Wohngeldhöhe in Ballungsrandzonen und für Mehrkinderfamilien geprüft. Auch diese Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Folglich kann keine Schätzung der Kosten einer möglichen Novellierung gegeben werden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage A 94) : 11726' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Welche Gründe sind für die Bundesregierung maßgeblich dafür, daß bei der Wohngeldberechnung für Rentner der steuerliche Werbungskostenpausdibetrag von 200 DM nicht anerkannt wird, während bei Arbeitnehmern der Pauschbetrag von 564 DM Berücksichtigung findet? Nach dem Wohngeldgesetz werden bei der Ermittlung des Jahreseinkommens grundsätzlich nur die notwendigen Werbungskosten abgesetzt, ihre Höhe ist daher im Grundsatz nachzuweisen. Bei Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit werden allerdings aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und weil hier erfahrungsgemäß Werbungskosten in bestimmter Höhe entstehen, diese in Höhe des steuerlichen Pauschalbetrages nach § 9 a des Einkommensteuergesetzes abgesetzt, sofern nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden. Bei Rentnern fallen in der Regel Werbungskosten nicht in einer bestimmten Höhe an, sie sind daher im Einzelfall nachzuweisen. Diese Regelung muß mit § 17 WoGG in Zusammenhang gesehen werden. Dort wird auch Rentnern ein pauschaler Abzug vom Jahreseinkommen in Höhe von 15 v. H. eingeräumt. Mit dieser Pauschale sollen Aufwendungen allgemeiner Art, insbesondere für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, abgegolten werden, obwohl Rentner in der Regel kaum Aufwendungen in dieser Höhe haben. Sie werden daher gegenüber Arbeitnehmern nicht benachteiligt. Anlage 46 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Miller (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 1) : Welche Mängel des neuen Gebäudes und welche diesbezüglichen Klagen der Mitarbeiter hat die Fragebogenaktion des Personalrats beim Bundeskanzleramt ergeben, und auf welche Ursachen sind sie zurückzuführen? Auf die vom Personalrat des Bundeskanzleramtes im November 1978 durchgeführte Fragebogenaktion haben knapp ein Drittel der Amtsangehörigen reagiert und einen ganz oder teilweise ausgefüllten Fragebogen beim Personalrat abgegeben. Unabhängig davon, daß schon die Art und Weise der Umfrage des Personalrats zu Zweifeln Anlaß gibt, ob sie aussagekräftige Ergebnisse zu vermitteln vermag, ist eine Bewertung der Antworten jedoch auch im Hinblick darauf, daß mehr als zwei Drittel der Amtsangehörigen sich nicht geäußert haben, nur mit Vorbehalten möglich. Im Hinblick auf den Neubau wurden in dem Fragebogen des Personalrats folgende Fragen gestellt: 1. Wie beurteilen Sie den Neubau? Möglich waren die Antworten gut, schlecht und ist mir egal. Von den Amtsangehörigen, die diese Frage beantworteten, haben 100 mit gut, 34 mit schlecht und 15 mit ist mir egal geantwortet. 2. Wie finden Sie Ihre Unterbringung am Arbeitsplatz? Möglich waren die Antworten gut, weniger gut und schlecht. Von den Amtsangehörigen, die diese Frage beantworteten, haben 128 ihre Unterbringung als gut, 17 als weniger gut und 7 als schlecht bezeichnet. 3. Sind Sie mit der Klimaanlage zufrieden? Möglich waren die Antworten zufrieden, weniger zufrieden und unzufrieden. Von den Amtsangehörigen, die diese Frage beantworteten, waren 57 zufrieden, 53 weniger zufrieden und 41 unzufrieden. Wenn man davon ausgeht, daß von den mehr als zwei Dritteln der Amtsangehörigen, die auf die Fragebogenaktion nicht reagiert haben, zumindest ein erheblicher Teil keinen Anlaß hat, Klagen über das neue Gebäude zum Ausdruck zu bringen, ergibt sich aus der Umfrage im Hinblick auf den Neubau — auch unter Berücksichtigung der Einzelkritik zu diesem oder jenem Punkt — ein durchaus positives Bild. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt- Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 3) : Welches Arbeitsergebnis hat die gemeinsame deutschmexikanische wissenschaftlich-technologische Kommission bisher vorgelegt, und wie ist der Stand der Bildung einer deutsch-mexikanischen Wirtschaftskommission? 1. Die Gemischte Kommission nach Art. 4 des deutsch-mexikanischen Rahmenabkommens vom 6. Februar 1974 über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit hat ihre konstituierende Sitzung am 25./26. Oktober 1977 in Bonn abgehalten. Die zweite Sitzung ist für September 1979 in Mexiko vorgesehen. In ihrer ersten Sitzung hat die Kommission Statusberichte über folgende laufende Projekte entgegengenommen und ihre Fortsetzung beschlossen: a) Untersuchung chemischer Pflanzeninhaltsstoffe mit vermuteten Auswirkungen auf Herz und Kreislauf. b) Kernenergie — Herstellung von Brennstäben im Labormaßstab — Uranprospektion — Reaktorsicherheit und Dosimetrie. Ferner wurden neue und umfangreiche Projekte auf dem Gebiet der Solarenergie beschlossen: — Wasserentsalzung mit Hilfe der Solarenergie — Integrale Energieversorgung des Fischerdorfes Las Barrancas in Niederkalifornien mit Hilfe der Solarenergie (Stromerzeugung, Wasserentsalzung, Kühlung etc.) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11727* — Brauchwassererwärmung und Kühlung für Wohnungen in Mexicali. Schließlich nahm die deutsche Seite noch einen mexikanischen Katalog mit etwa 25 Vorschlägen für Experten- und Wissenschaftleraustausch auf Gebieten entgegen, in denen das BMFT oder von ihm geförderte Stellen nicht selbst tätig sind und andere Institutionen über die Austauschmöglichkeiten zu befragen waren. Alle Projekte sind inzwischen angelaufen bzw. wurden in befriedigender Weise weiter verfolgt. Aus der mexikanischen Liste für den Expertenaustausch konnte eine Reihe von Arbeits- und Ausbildungsplätzen vermittelt werden. 2. Während des Staatsbesuchs von Bundespräsident Scheel im Juni 1977 in Mexiko wurde zwischen dem deutschen und dem mexikanischen Außenminister die Bildung einer Gemischten Wirtschaftskommission vereinbart. Bei gleicher Gelegenheit lud Bundesminister Genscher seinen mexikanischen Kollegen Roel zu einem offiziellen Besuch in die Bundesrepublik Deutschland ein. Das mexikanische Außenministerium hat unserem Abkommensentwurf über die Errichtung der Gemischten Kommission am 3. November vorigen Jahres zugestimmt. Der Notenwechsel soll demnächst erfolgen. Als Tagungsort für die konstituierende Sitzung der Gemischten Wirtschaftskommission wurde Bonn bestimmt. Außenminister Roel teilte mit, er werde die mexikanische Delegation bei dieser ersten Sitzung leiten und möchte hiermit seinen offiziellen Besuch in Bonn verbinden. Wegen Terminschwierigkeiten auf beiden Seiten sind Besuch und konstituierende Sitzung bisher • nicht zustande gekommen. Nunmehr hat der Bundesminister des Auswärtigen Herrn Roel mehrere neue Termine für den Sommer und Herbst dieses Jahres angeboten. Eine Antwort von Außenminister Roel wird in Kürze erwartet. Anlage 48 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 4) : Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß ein öffentliches Interesse daran besteht, zu erfahren, wie der deutsche Regierungschef den ungewöhnlichen Brief des sowjetischen Parteichefs, Breschnew, vom vergangenen Herbst bezüglich Waffenlieferungen an China vor kurzem beantwortet hat, und aus welchen Gründen hat der Bundeskanzler diesem Informationsbedürfnis bisher nicht entsprochen? Die Bundesregierung hat dem öffentlichen Interesse an einer Unterrichtung insofern Rechnung getragen, als die Übergabe der Antwort des Bundeskanzlers auf das Schreiben von Generalsekretär Breschnew wegen Waffenlieferungen an China am 22. Februar 1979 der Presse auf Anfrage umgehend bestätigt worden ist. Es entspricht jedoch nicht diplomatischen Gepflogenheiten, den Inhalt einer vertraulichen Korrespondenz mit ausländischen Staatsmännern bekanntzugeben. Nur aus diesem Grunde hat die Bundesregierung davon abgesehen, das Schreiben selbst zu veröffentlichen. Kernfrage des Schreibens war die Haltung der Bundesregierung zu Waffenlieferungen nach China. Zur Antwort auf diese Frage hat sich der Bundeskanzler mehrmals öffentlich geäußert, zuletzt im Deutschen Bundestag am 9. März 1979; dabei wurde deutlich, daß in dem Brief an Generalsekretär Breschnew auf die bekannte und unveränderte restriktive Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung hingewiesen wird. Der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages wurde am 14. März 1979 von Staatssekretär van Well über die Antwort des Bundeskanzlers unterrichtet. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 5 und 6) : War ein offizieller Vertreter der Bundesregierung bei der mündlichen Anhörung der DDR im UNO-Menschenrechtsausschuß in Genf anwesend? Hat die Bundesregierung Schritte zur Richtigstellung des schriftlichen Berichts der DDR an den UNO-Menschenrechtsausschuß unternommen, soweit dieser Bericht wahrheitswidrige Angaben enthält? 1. Der nach Artikel 40 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte errichtete Ausschuß zur Überprüfung der auf Grund des Paktes erstatteten Staatenberichte (Menschenrechtsausschuß) beseht aus 18 von den Vertragsstaaten benannten unabhängigen Sachverständigen. Sie prüfen die Staatenberichte während ihrer jährlich zweimal stattfindenden Tagungen. Bei der Prüfung der Staatenberichte wird jeweils ein Vertreter des Staates, dessen Bericht geprüft wird, eingeladen, den Bericht vor dem Ausschuß einzuführen und danach Fragen zu beantworten. Dies ist auch bei der Prüfung der Berichte der DDR und der Bundesrepublik Deutschland durch den Menschenrechtsausschuß geschehen. Es ist hingegen nicht üblich, daß der Menschenrechtsausschuß offizielle Vertreter anderer Staaten als die des zu prüfenden Staates zu seinen Sitzungen einlädt. Wegen des besonderen Interesses der Bundesregierung an der Prüfung des Staatenberichtes der DDR durch den Menschenrechtsausschuß hatte die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei dem Büro der Vereinten Nationen und bei den anderen internationalen Organisationen in Genf Weisung, die Tagung im Januar 1978 zu beobachten. Sie hat dem Auswärtigen Amt ausführlich berichtet. 2. Gemäß Artikel 40 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte berichten die Mitgliedstaaten über die Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der in diesem Pakt anerkann- 11728* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode.— 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 ten Rechte getroffen haben, an den VN-Generalsekretär, der die Berichte dem Menschenrechtsausschuß zur Prüfung zuleitet. Die Berichtsprüfung findet nach dem Pakt durch den Menschenrechtsausschuß und nicht durch einzelne Staaten statt. Nur der Staat, dessen Bericht von dem Menschenrechtsausschuß geprüft wird, kann vor dem Menschenrechtsausschuß auftreten und Stellungnahmen hierzu abgeben. Eine Stellungnahme zu Berichten anderer Staaten im Ausschuß ist nicht vorgesehen. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 7) : Trifft es zu, daß die Bundesrepublik Deutschland beim Export von Plutonium (z. B. in Brennelementen), das in Frankreich wiederaufgearbeitet wurde, mit der französisdien Regierung Konsultationen führen bzw. deren Zustimmung einholen muß? Die Bundesregierung steht seit langem mit der französischen Regierung im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie in vertrauensvollen Konsultationen. Auf dieser Grundlage finden auch die Gespräche statt, die die Rückgabe von Plutonium, das bei der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente aus der Bundesrepublik Deutschland in Frankreich anfallen wird, zum Gegenstand haben. Die Bundesregierung ist hierbei um Lösungen bemüht, die dem Stand der guten und engen partnerschaftlichen Beziehungen voll Rechnung tragen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 8) : Trifft es zu, daß für die deutschen Beamten des Bundes, die ihren ersten Wohnsitz im grenznahen Bereich eines Nachbarstaates der Europäischen Gemeinschaft. haben, die aber in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten, im Fall einer Notaufnahme in einem dortigen Krankenhaus nicht eine Beihilfe zu vergleichbaren Bedingungen gewährt wird, und wenn ja, aus welchen Gründen wird die Beihilfe verweigert? Das geltende Beihilferecht enthält keine Regelung, wie ein Beamter im vorliegenden Falle beihilferechtlich zu behandeln ist. Der Beamte unterliegt in vollem Umfang der Fürsorgepflicht seines Dienstherrn. Für eine sachgerechte Lösung bietet sich im vorliegenden Fall eine analoge Anwendung der Nr. 11 Abs. 1 BhV an. Hiernach wären die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandenen notwendigen Aufwendungen bis zur Höhe der Aufwendungen beihilfefähig, die bei einer Behandlung im grenznahen Bereich in der Bundesrepublik oder in dem am nächstgelegenen, geeigneten Behandlungsort beihilfefähig gewesen wären. Sollte ein solcher Fall an mich herangetragen werden, würde ich entsprechend entscheiden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 9) : Bestehen seitens der Bundesregierung Kenntnisse über die Beeinflussung von biologischen Kläranlagen durch hohe Kochsalzkonzentrationen, wie sie bei der Schnee- und Eisbeseitigung entstehen, und wenn ja, werden diese Kenntnisse beim künftigen Vollzug des Abwasserabgabengesetzes bei der Festlegung der Schadeinheiten berücksichtigt und finden sie auch wie bei der Begrenzung der CSB (chem. Sauerstoffbedarf) und bei der BSB (biolog. Sauerstoffbedarf) für die Klärleistung der Kläranlagen nach der ersten allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Schmutzwasser in Gemeinden in Gewässer Anwendung? Die durch Tausalze verursachten und 'bislang beobachteten Erhöhungen der Abwasser-Salzkonzentrationen sind für die in biologischen Kläranlagen wirkenden Mikroorganismen noch unschädlich. Lediglich in den mechanischen Stufen biologischer Kläranlagen können die Absetzvorgänge durch . unterschiedliche Dichteströmungen kurzfristig geringfügig beeinträchtigt werden. Das wirkt sich jedoch auf den Wirkungsgrad der Kläranlage insgesamt nicht gravierend aus. Die nach dem Abwasserabgabengesetz zu bewertende Schädlichkeit des Abwassers und die nach der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Schmutzwasser aus Gemeinden in Gewässer — 1. Schmutzwasser VwV — vom 24. Januar 1979 (GMBl. Nr. 4/1979) einzuhaltenden Mindestanforderungen werden nach den der Bundesregierung bekanntgewordenen Erfahrungen durch erhöhte Tausalzkonzentrationen nicht beeinträchtigt. Auswirkungen der Salzkonzentrationen auf den Vollzug der Verwaltungsvorschrift und des Abwasserabgabengesetzes sind daher nicht zu besorgen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 10): Hat die Bundesregierung Einfluß auf die Auswahl der wissenschaftlichen Diskussionsrunde zur Beratung der niedersächsischen Landesregierung zur Entscheidungsfindung über das nukleare Entsorgungszentrum Gorleben genommen, und wenn ja, in welcher Weise? 'Das Symposium „Rede—Gegenrede", das die niedersächsische Landesregierung, zum Entsorgungszentrum veranstaltet, findet außerhalb des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens statt und unterliegt daher nicht der Weisungsbefugnis des Bundes im Rahmen der Auftragsverwaltung. Der Bund hat in einem Gespräch zwischen Mitgliedern der Bundes- und Landesregierung allerdings zu einer ausgewogenen Vertretung verschiedener bzw. gegensätzlicher Auffassung geraten. Im Benehmen mit dem Bund ist Prof. C. F. von Weizsäcker als Verhandlungsleiter bestellt worden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11729* Darüber hinaus hat die Bundesregierung die niedersächsische Landesregierung darum gebeten, von einer unmittelbaren Einbeziehung der den BMI im Rahmen seiner Bundesaufsicht über das spätere Genehmigungsverfahren beratenden Kommissionen Abstand zu nehmen, da eine solche Einbeziehung Fragen der Befangenheit der Kommissionen im Zusammenhang mit ihrer späteren beratenden Tätigkeit im Rahmen des eigentlichen atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens aufwerfen könnte. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 11 und 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Arbeitsplätze im Bereich der Bundesministerien und Behörden des Bundes als Teilzeitarbeitsplätze für Frauen ausgewiesen sind? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um solche Arbeitsplätze in ihrem Einflußbereich in verstärktem Maße bereitzustellen? Zu Frage B 11: ,Die Zahlen der teilzeitbeschäftigten weiblichen Bediensteten mit mindestens der Hälfte der vollen Arbeitszeit ergeben sich auf Grund der insoweit vorhandenen statistischen Unterlagen aus der folgenden Ubersicht nach dem Stand vom 30. Juni 1977: Insgesamt Beamte Angestellte Arbeiter Bundesverwaltung 10 371 232 7 533 2 606 Deutsche Bundesbahn 2 781 126 566 2 089 Deutsche Bundespost 49 977 3 548 11 076 35 353 Wirtschaftsunternehmen des Bundes 24 — 15 9 Summe 63 153 3 906 19 190 40 057 Da eine besondere Ausweisung von Arbeitsplätzen als Teilzeitarbeitsplätze nicht erfolgt, können Zahlenangaben nur über die tatsächlich teilzeitbeschäftigten weiblichen Bediensteten gemacht werden. Zu Frage B 12: Die Bundesregierung strebt auch künftig eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst an, die allerdings nicht nur auf weibliche Bedienstete beschränkt sein sollen. Im Bereich der Arbeitnehmer des Bundes sind besondere Maßnahmen der Bundesregierung nicht erforderlich, da die tarifvertraglichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Teilzeitbeschäftigung der Bediensteten bereits vorhanden sind. Hier ist es Sache der einzelnen Dienststellen, im Rahmen ihrer personalwirtschaftlichen Zuständigkeit der Nachfrage weiblicher Bewerber nach einer Teilzeitbeschäftigung unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange nachzukommen. Die Bundesregierung hält es jedoch für erforderlich, daß die im geltenden Beamtenrecht schon vorhandenen Regelungen über Teilzeitbeschäftigung erweitert werden. ,Sie hat diese Auffassung in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 zum Ausdruck gebracht und ihre Vorstellungen über die nähere Ausgestaltung dieses Vorhabens in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BT-Drucksache 8/873) im Mai 1978 den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages übermittelt. Der Bundesratsentwurf und der Formulierungsvorschlag der Bundesregierung liegen dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages zur Beratung vor. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Teilzeitbeschäftigung von Beamten wurden bereits durch § 21 Haushaltsgesetz 1979 verbessert. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 13): Sieht die Bundesregierung in dem Vorschlag des Mannheimer Sprachwissenschaftlers Wolfgang Mentrup zur Schaffung eines einfachen Regelwerks einen geeigneten Vorschlag, die Bemühungen um die Rechtschreibreform weiterzubringen und zu beschleunigen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen der Sprachwissenschaft um ein einfacheres Regelwerk. Sie ist allerdings der Meinung, daß nur eine Reform verantwortbar ist, die von ' allen deutschsprachigen Ländern gemeinsam durchgeführt wird. Angesichts der heute noch bestehenden Vielzahl und Vielfalt von Reformvorschlägen ist u. a. von der Bundesregierung angeregt worden, zunächst eine Bestandsaufnahme und Systematisierung aller relevanten Vorstellungen vorzunehmen. Diese Anregung ist —, wie bereits in der Antwort von Herrn Staatssekretär Dr. Fröhlich auf Ihre für die Fragestunden am 15./16. November 1978 gestellte Frage B 14 ausgeführt wurde (Sitzungsprotokoll vom 17. November 1978, S. 9213) — von der österreichischen Bundesregierung aufgegriffen worden; diesem Ziel dienen die Tagungen zur Rechtschreibreform vom Oktober 1978 und Oktober 1979 in Wien. Nach den Informationen der Bundesregierung wird das Institut für deutsche Sprache am 25./26. Mai 1979 in Mannheim eine Tagung zur Recht- 11730* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 schreibreform durchführen, in der auch Dr. Wolfgang Mentrup, ein Mitarbeiter dieses — von der Bundesregierung geförderten — Instituts, seine Vorstellungen zur Rechtschreibreform zur Diskussion stellen wird. Ob diese eine geeignete Basis für eine Rechtschreibreform darstellen, kann erst auf Grund der Diskussion unter den maßgeblichen Fachleuten beurteilt werden. t ber eigene Maßnahmen zur Durchführung einer Rechtschreibreform wird die Bundesregierung, die in dieser Frage in engem Kontakt mit der Kultusministerkonferenz steht, erst entscheiden, wenn die fachliche Diskussion ein Stadium erreicht hat, das konkrete Ergebnisse erwarten läßt. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 14) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob es zutrifft, daß Angehörige der türkischen Organisation "Graue Wölfe" jeden Sonntag türkische Kinder unterrichten und zum Haß gegen Deutsche aufrufen (vgl. Die Welt" vom 11. März 1979), und was kann und will die Bundesregierung unternehmen, falls diese Tatsachen bestätigt werden? Bei den türkischen Koranschulen handelt es sich, wie der Parlamentarische Staatssekretär beim BMBW Engholm auf eine Frage des Herrn Kollegen Dr. Schmitt-Vockenhausen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 21. Juni 1978 bereits zum Ausdruck gebracht hat, um — soweit er- kennbar — private Unterrichtsangebote religiösen Inhalts sehr unterschiedlicher Struktur (vgl. Sitzungsprotokoll vom 21. Juni 1978, S. 7919). Die Bundesregierung kann die Meldung in der „Welt am Sonntag" vom 11. März 1979, wonach Angehörige der türkischen „Partei der Nationalen Bewegung" (MHP) und ihrer Jugendorganisation „Graue Wölfe" jeden Sonntag türkische Kinder unterrichten und zum Haß gegen Deutsche aufrufen sollen, nicht bestätigen. Ermittlungen der Sicherheitsbehörden haben bisher keine konkreten Anhaltspunkte für solche Aktivitäten in den Koran-schulen ergeben. Der Ausschuß für Jugend, Familie und politische Bildung des Landtages Nordrhein-Westfalen hat das Problem der türkischen Koranschulen in der Bundesrepublik Deutschland in seiner Sitzung am 9. Mai 1978 ausführlich behandelt. Wie die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt weder in tatsächlicher Hinsicht eine Notwendigkeit noch in rechtlicher Hinsicht eine Möglichkeit des Eingreifens. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2699 Fragen B 15 und 16) : Wann ist mit einer Überprüfung der nach § 4 Abs. 3 des Fluglärmgesetzes vorgesehenen Lärmschutzbereiche für den militärischen Flugplatz Söllingen rechnen, und sind hieraus Auswirkungen auf eine Neufestsetzung der Lärmschutzbereiche zu erwarten? Liegen schon jetzt Ergebnisse aus den Modellvorhaben im Lärmschutzbereich über Möglichkeiten verschiedener Schalleindämmung an vorhandenen und neuen Gebäuden vor, und wenn ja, welche? Zu Frage B 15: Die Bundesregierung hat bereits Mitte des Jahres 1978 die Frage geprüft, ob eine Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Söllingen nach § 4 Abs. 2 des Fluglärmgesetzes geboten ist, d. h., ob Änderungen in der Anlage oder im Betrieb des Flugplatzes eingetreten sind oder voraussichtlich eintreten werden, die zu einer wesentlichen Veränderung der Lärmbelastung in der Umgebung des Flugplatzes führen. Die Üherprüfung hat zu dem Ergebnis geführt, daß die Voraussetzungen für eine solche Neufestsetzung nicht gegeben sind. An der Situation hat sich seither nichts geändert. Nach § 4 Abs 3 des Fluglärmgesetzes ist nach Ablauf von fünf Jahren seit Festsetzung des Lärmschutzbereichs zu prüfen, ob sich die Lärmbelastung wesentlich verändert hat oder innerhalb der nächsten zehn Jahre wesentlich verändern wird. Da der Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Söllingen durch Verordnung vom 27. November 1975 festgesetzt wurde, wird die Überprüfung im November 1980 eingeleitet werden. Ob diese Überprüfung zu einer Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs führen wird, kann erst auf Grund ihrer Ergebnisse beurteilt werden. Zu Frage B 16: Die Bundesregierung hat — veranlaßt durch Besprechungen von Angehörigen der zuständigen Bundesressorts mit dem Landratsamt Rastatt über Fragen des (baulichen Schallschutzes — im vergangenen Jahr beim Umweltbundesamt den Bericht „Umfassungsbauteile für Gebäude in Lärmschutzbereichen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm" erarbeiten lassen. Sie hat den Bericht als Anlage 17 ihrem Fluglärmbericht vom 7. November 1978 (BT-Drucksache 8/2254) beigefügt. Außerdem beabsichtigt die Bundesregierung, an einem Modellvorhaben im Lärmschutzbereich des militärischen Flugplatzes Söllingen die verschiedenen Möglichkeiten baulichen Schallschutzes an Gebäuden zu demonstrieren. Die Vorarbeiten dazu sind unter Einschaltung der zuständigen Kommunalbehörden angelaufen. Das Umweltbundesamt hat die erforderlichen Mittel bereitgestellt. Ergebnisse dieses Projekts liegen bisher noch nicht vor. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 17) : Trifft es zu, daß nach einem Beschluß des polnischen Ministerrats Hochschulabsolventen unter den deutschen Aussiedlern die Kosten der Ausbildung als Rückführungskosten zurückerstatten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11731* müssen, und in welcher Weise ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Erstattungsfähigkeit dieser und ähnlicher Auslösungszahlungen anzuerkennen und die Betroffenen nicht auf eine Darlehnsaufnahme zu verweisen? Die hier bekannten einschlägigen Bestimmungen der VR Polen (Gesetz vom 15. 'Februar 1974 über die Beschäftigung von Hochschulabsolventen und Durchführungsverordnung hierzu vom 13. Juni 1974) sehen für alle polnischen Hochschulabsolventen eine Erstattung von Ausbildungskosten vor, wenn sie sich nicht innerhalb von zwei Monaten nach Studienabschluß zur Arbeitsaufnahme bei der ihnen zugewiesenen Arbeitsstätte melden. Auf Grund des § 15 des Ersten Überleitungsgesetzes vom 28. April 1955 i. d. F. vom Juni 1977 in Verbindung mit den Richtlinien des Bundesministers des Innern über die Verrechnungsfähigkeit der Kosten der Rückführung vom 1. Juli 1960 i. d. F. vom 1. Oktober 1973 werden Aussiedlern die Kosten der Rückführung erstattet. Nach Nr. 14.3 der Richtlinien sind u. a. Studien-und Ausbildungskosten nicht erstattungsfähig. Den Betroffenen wird insoweit derzeit nach Möglichkeit mit Darlehen nach § 5 des Konsulargesetzes geholfen. Der Bundesminister des Innern prüft zur Zeit, auch unter Einbeziehung entsprechender Erörterungen im Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, ob für diesen 'Personenkreis durch eine Änderung der Richtlinien oder durch andere Maßnahmen Erleichterungen geschaffen werden können. Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß Aussiedlungswillige nicht die Möglichkeit haben, zunächst die gesetzlich vorgeschriebene dreijährige Tätigkeit zu absolvieren, urn danach erneut die Ausreise zu betreiben. Es ist ihnen deshalb nicht zumutbar, auf eine zunächst in Aussicht stehende Ausreisemöglichkeit zu verzichten und sich dabei darauf zu verlassen, daß ein nach einem längeren Zeitraum wiederholter Ausreiseantrag Erfolg haben könnte. Es ist nicht auszuschließen, daß ein auf diese Weise zurückgestellter Ausreisewunsch am Ende nicht mehr realisiert werden kann. Wenn es dem Hochschulabsolventen unter diesen Umständen nicht zumutbar ist, seinen Ausreisewunsch zunächst für einen bestimmten Zeitraum — etwa von drei Jahren — zurückzustellen, ist der ursächliche Zusammenhang zwischen Erstattung der Ausbildungskosten und der Ausreise zu bejahen. Aus diesem Grunde prüfe ich die Möglichkeit, Nr. 14.3 der Richtlinien dahin gehend zu ergänzen, daß Studien- und Ausbildungskosten dann erstattet werden, wenn dem Aussiedler eine Zurückstellung seines Ausreisewunsches nicht zumutbar war. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unterrichten. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 18) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß hinsichtlich des Absdilusses von Direktversicherungen für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst von allen Ländern und allen Gemeinden nach den Grundsätzen verfahren wird, die in der Antwort auf die Frage B 27 der Drucksache 8/1689 dargelegt sind, und wäre die Bundesregierung, wenn sie diese Bestätigung nicht abgeben kann, bereit, ihre Haltung zu dieser Frage aus Gründen der Gleichbehandlung zu überprüfen? Bei der Stellungnahme zu Ihrer Schriftlichen Frage B 27 (Bundestagsdrucksache 8/1689) hatte ich darauf hingewiesen, daß mein dort erwähntes Rundschreiben vom 3. März 1978 lediglich die Arbeitnehmer des Bundes betrifft. Ob alle Länder und alle Gemeinden nach den Grundsätzen dieses Rundschreibens verfahren, kann innerhalb der kurzen, für die Beantwortung Ihrer Frage zur Verfügung stehenden Frist nicht zuverlässig festgestellt werden. Ermittlungen dieser Art dürften sich jedoch erübrigen, denn die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat in ihrer Mitgliederversammlung am 9./10. Februar 1977 die Auffassung vertreten, daß aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen der Abschluß von Lebensversicherungen durch den Arbeitgeber für Arbeitnehmer, die darum bitten, einen Teil ihres Arbeitsentgelts durch Beiträge zu einer Direktversicherung zu ersetzen, nicht in Betracht gezogen werden könne, und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in Köln lehnt, was mir aus mehreren schriftlichen Äußerungen dieses Spitzenverbandes bekannt ist, ebenfalls derartige Vereinbarungen ab. Im übrigen hat auch die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr in ihrem ÖTV-Magazin Nr. 5 — Mai 1977 Seite 20 — nachdrücklich vor dem Abschluß von Direktversicherungen der hier erwähnten Art gewarnt. Ist hiernach schon keine Veranlassung gegeben, die Frage der Gleichbehandlung zu stellen, so möchte ich dennoch auf folgendes hinweisen: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat auf Parlamentarische Anfragen mehrfach dargelegt (Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 27. Mai 1977 auf die Anfrage des Kollegen Dr. Holtz; Antwort auf die Schriftliche Frage des Kollegen Dr. Blüm — Bundestagsdrucksache 8/2009, Seite 7), daß die Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet sind, Vereinbarungen über die Umwandlung von Barlohn in Zukunftssicherungsleistungen mit ihren Arbeitnehmern zu treffen. Sollte entgegen der oben dargelegten ablehnenden Auffassung meines Hauses sowie der • Tarifgemeinschaft deutscher Länder als auch der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, was mir allerdings nicht bekannt ist, mit einigen seiner Arbeitnehmer Vereinbarungen der erwähnten Art abgeschlossen haben, so könnten sich Auswirkungen aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz — wenn überhaupt — allenfalls innerhalb des Bereiches dieses einen Arbeitgebers, nicht dagegen für den gesamten öffentlichen Dienst ergeben. Es würde daraus insbesondere nicht hergeleitet werden können, daß der Bund für seinen Bereich Folgerungen zu ziehen habe. 11732* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 19, 20, 21 und 22) : Ist die Bundesregierung bereit, die Protokolle der Bundeskabinette aus einer mehr als 30 Jahre zurückliegenden Zeit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen — wodurch ein wesentlicher Beitrag zur zeitgeschichtlichen Forschung geleistet werden könnte —, und wenn nein, welche Gründe stehen der Benutzung dieses Schriftguts entgegen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die durch die damalige Reichsregierung im Jahre 1927 beschlossene 30-Jahresfrist für die Zugänglichmachung amtlichen Schriftguts, die in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien bestätigt worden ist, zu verändern? Wird das in Berlin beheimatete „Document Center" nach der Ubergabe aus amerikanischen Händen eine Außenstelle des Bundesarchivs, oder gibt es Ersatzlösungen, die das „Document Center" einer anderen Bundesbehörde in Berlin unterstellen sollen, und falls ja, welche Gründe wären für eine solche Entscheidung maßgebend? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das Bundesarchiv verstärkt Ausstellungen über historische Bewegungen und Episoden des 19. und 20. Jahrhunderts im Interesse einer Objektivierung des Geschichtsbilds durchführen sollte, und wenn ja, wieviel Planstellen für Beamte und Stellen für Angestellte und Arbeiter sowie Sachmittel in welcher Höhe stehen dem Bundesarchiv für die Durchführung dieser Aufgaben im Haushalt 1979 und in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes zur Verfügung? Zu Frage B 19: Nach § 80 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung steht ihr Schriftgut aus einer mehr als 30 Jahre zurückliegenden Zeit der freien wissenschaftlichen Forschung offen, sofern die Bundesregierung nichts anderes bestimmt hat. Diese Regelung wird erstmals für das im Jahre 1949 entstandene Schriftgut bedeutsam. Im Hinblick auf die Kabinettprotokolle steht einer Freigabe entgegen, daß sie den von der Bundesregierung für Verschlußsachen getroffenen Schutzbestimmungen unterliegen. Die Frage, ob und in welcher Weise die Kabinettprotokolle dennoch der wissenschaftlichen Forschung zugänglich gemacht werden können, wird gegenwärtig innerhalb-der Bundesregierung geprüft. Dabei sind auch Gesichtspunkte des Persönlichkeitrechtsschutzes und der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zum Ausland zu berücksichtigen. Das Bundeskabinett wird die Angelegenheit noch im Laufe dieses Jahres entscheiden. Zu Frage B 20: Die Bundesregierung ,beabsichtigt zur Zeit eine Neufassung des § 80 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, Teil I (GGO I). Der Abstimmungsprozeß mit den Bundesressorts ist noch nicht abgeschlossen. Eine Änderung der in der bisherigen Fassung des § 80 Abs. 1 GGO I festgelegten 30-Jahresfrist für die Freigabe von Schriftgut zur Verwendung für wissenschaftliche Zwecke ist dabei nach dem derzeitigen Stand der Abstimmung nicht vorgesehen. Zu Frage B 21: Eine Aussage, in welcher Form das Document Center in deutsche Verwaltung übernommen werden wird, ist erst möglich, wenn die Kontakte der Bundesregierung mit der amerikanischen Regierung wegen der Übernahme des Berlin Document Center in deutsche Verwaltung zu einem endgültigen Ergebnis geführt haben, was zur Zeit noch nicht der Fall ist. Zu Frage B 22: Die Bundesregierung ist im Rahmen der politischen Bildung seit jeher bemüht, Kenntnisse über die deutsche Geschichte nicht nur durch Publikationen, sondern auch durch andere populäre Medien zu vermitteln; so sind als Beispiele zu nennen: — die 1971 eröffnete Ausstellung im Reichstagsgebäude in Berlin „1871 — Fragen an die deutsche Geschichte", die später vom Deutschen Bundestag übernommen worden ist, — die ständige Ausstellung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus in Rhöndorf, die das Werk und Leben Konrad Adenauers und in Zusammenhang damit fast 100 Jahre deutscher Geschichte verdeutlicht, — die ideelle und materielle Unterstützung sowie der Erwerb der nicht-kommerziellen Rechte der 20teiligen Fernsehserie „Der Weg vom 19. ins 20. Jahrhundert" durch die Bundeszentrale für politische Bildung. Im Rahmen dieser Bemühungen leistet auch das Bundesarchiv eigene t eiträge. Hier ist insbesondere auf die Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte in Rastatt (Außenstelle des Bundesarchivs) hinzuweisen, die im Jahre 1978 47 000 Besucher angezogen hat. Die Ausstellungstätigkeit des Bundesarchivs muß je- (1 doch nachhaltig verstärkt werden, wenn die gerade in einer Demokratie politisch gebotene Unterrichtung der Öffentlichkeit über die geschichtlichen Voraussetzungen der Gegenwart in ausreichendem Umfang möglich sein soll. Der Bundesminister des Innern hat daher dem Bundesarchiv u. a. den Auftrag erteilt, im Jahre 1979 eine Ausstellung über die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn durchzuführen. Dem Bundesarchiv wurden hierfür zusätzliche Mittel in Höhe von 240 000 DM zur Verfügung gestellt. Für den Ausbau der Erinnerungsstätte Rastatt sind in den Jahren 1979 bis 1982 — neben den laufenden Personal- und Sachkosten — insgesamt 2 Millionen DM vorgesehen. Eine weitere Verstärkung der Ausstellungstätigkeit des Bundesarchivs ist aber ohne zusätzliche Planstellen und die erforderlichen Sachmittel bei der angespannten Personal- und Haushaltslage dieser Dienststelle und angesichts ihres großen Aufgabenbestandes nicht möglich. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (Drucksache 8/2699 Fragen B 23 und 24) : Ist der Bundesregierung das Recycling-Verfahren einer Schweizer Firma bekannt, mit welchem nach eigenen Angaben der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11733* Firma die Herstellung von Papier möglich ist, ohne Gewässerbelastung im geschlossenen Wasserkreislauf, ohne Entfärbung, Bleichung oder Färbung, wobei die Einsparung an Holz, Wasser und Energie beträchtlich sein soll, und wenn ja, welche Folgerungen kann die Bundesregierung daraus innerhalb des Rahmens ihrer Zuständigkeit für die Bundesrepublik Deutschland ziehen? Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit durch die in der Bundesrepublik Deutschland angewandten Verfahren zur Herstellung von Papier aus Altpapier wirklich eine Verringerung der Umweltbelastung im Vergleich zu den Verfahren der normalen Papierherstellung erfolgt, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Erkenntnisse?. Zu Frage B 23: Die erwähnten Angaben einer Schweizer Firma sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung sieht sich dadurch in ihrer bereits im Abfallwirtschaftsprogramm '75 dargelegten Auffassung bestätigt, daß entsprechende Verfahren der Altpapierverwertung in größerem Umfang als bisher in der Praxis genutzt werden sollten. Die nach dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen festzulegenden Mindestanforderungen an die Einleitung von Abwasser in die Gewässer, die Anwendung des Abwasserabgabengesetzes sowie steigende Energiekosten dürften sich günstig auf die angestrebte Entwicklung auswirken. Zu Frage B 24: In der Bundesrepublik Deutschland wird Papier in rund 180 Betrieben ganz oder teilweise auf der Basis von Altpapier hergestellt. Die eingesetzte. Altpapiermenge beträgt etwa 2,8 Millionen Tonnen pro Jahr. Um diese Menge wird die Abfallbeseitigung entlastet. Die entstehenden Gewässer- und Luftverunreinigungen hängen von der Art des Altpapiers, den hergestellten Papierprodukten und den angewandten Produktionsverfahren ab. Weder diese Umweltbelastungen noch die für die Herstellung von Papier auf der Basis von Zellstoff oder Holzschliff sind anlagenbezogen für das gesamte Bundesgebiet erfaßt. Eine . Bestandsaufnahme der Abwasserbelastung durch die Papierherstellung wird z. Z. im Rahmen der Erarbeitung von Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwässern nach j 7 a Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz durchgeführt. Ergebnisse werden voraussichtlich in der 2. Hälfte 1979 vorliegen. Bei einer Gegenüberstellung der jeweiligen Umweltbelastungen für das Bundesgebiet ist von entscheidender Bedeutung, ob der als Vergleichsmaßstab zugrunde gelegte Zellstoff importiert oder hier produziert wird. Denn bei der Herstellung von Papier auf Zellstoffbasis geht die anzurechnende Umweltbelastung im wesentlichen auf die Zellstofferzeugung zurück. Im Rahmen der Gesamtproblematik ist ferner zu beachten, daß Zellstoff bei der Papierproduktion nur in begrenztem Umfang durch Altpapier substituierbar ist. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2699 Fragen B 25 und 26) : Welche Projekte zur Humanisierung des Arbeitslebens von Polizisten im Schichtdienst fördert die Bundesregierung, und gibt es Modellprojekte zur Wiederverwendung von älteren Polizeibeamten, die keinen Schichtdienst mehr leisten können, in anderen Berufszweigen? Wie werden die Bundespolizei- bzw. Bundesgrenzschutzkrache auf ihren Einsatz in Gorleben vorbereitet, und nach welchen Kriterien werden sie abkommandiert? Zu Frage B 25: Von den Polizeivollzugsbeamten des Bundes im Bundesgrenzschutz und beim Bundeskriminalamt leisten nur ca. 15 Prozent regelmäßig Schichtdienst. Es handelt sich dabei im wesentlichen um die Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes und die im Sicherungsdienst im Raum Bonn eingesetzten Beamten. Gerade umgekehrt stellen sich die Verhältnisse bei den Polizeien der Länder dar, so daß die mit dem Schichtdienst zusammenhängenden Fragen ihr besonderes Gewicht bei den Ländern besitzen. Die Ständige Konferenz der Innenminister/-senatoren der Länder hält zur Lösung der Probleme des Wechselschichtdienstes der Polizei eine Untersuchung aller damit zusammenhängenden arbeitswissenschaftlichen Fragen für erforderlich. Sie hat deshalb auf ihrer Sitzung am 24. November 1978 in Bonn einen Arbeitskreis mit der Vorbereitung eines entsprechenden arbeitswissenschaftlichen Gutachtens beauftragt. Zur Zeit wird geprüft, inwieweit sich der Bund an den Kosten für das Gutachten beteiligen kann. Die Bundesregierung wird das Ergebnis des Gutachtens auch für die im Schichtdienst tätigen Polizeivollzugsbeamten des Bundes berücksichtigen. Von dem Ergebnis des Gutachtens wird es insbesondere auch abhängen, ob über bereits jetzt bestehende Möglichkeiten hinausgehende Maßnahmen erforderlich sind, ältere Polizeivollzugsbeamte, die keinen Schichtdienst mehr leisten können, in anderen Bereichen zu verwenden. Bereits jetzt können gem. § 6 Bundeslaufbahnverordnung vom 15. November 1978 (BGBl. I S. 1763) polizeidienstunfähige. Polizeivollzugsbeamte unter den dort genannten Voraussetzungen in andere Laufbahnen wechseln. Außerdem werden Beamte, die durch den Schichtdienst besonders belastet werden, aber nicht polizeidienstunfähig sind, im Rahmen des Möglichen in anderen Funktionen des Polizeivollzugsdienstes verwendet. Zu Frage B 26: 1. Die den Beamten des Bundesgrenzschutzes vermittelte Ausbildung befähigt sie zur uneingeschränkten Wahrnehmung der aus dem Unterstützungsauftrag zugunsten der Polizei des Landes Niedersachsen resultierenden polizeilichen Maßnahmen. Ihre dienstliche Fortbildung berücksichtigt schwerpunktmäßig auch die Ausbildungsbereiche, die für einen Einsatz im Bereich Gorleben wesentlich sind. Diese einsatzspezifische Fortbildung soll den bisherigen Ausbildungsstoff ergänzen, wiederholen und vertiefen. Der Schwerpunkt liegt in der Verwendung dieser Beamten in der geschlossenen Einheit, insbesondere in den Bereichen Absperren und 11734* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Räumen, Objektschutz und Lufttransport. Sie umfaßt ferner Polizei- und Ordnungsrecht sowie Polizeidienstkunde. Darüber hinaus wurden und werden alle für Einsätze im Zusammenhang mit dem NEZ Gorleben vorgesehenen Polizeivollzugsbeamten i. BGS in Absprache mit der Polizei des Landes Niedersachsen und unter Beteiligung der der Weisung meines Hauses unterstehenden Fachbeamten der physikalisch-technischen Bundesanstalt durch Vorträge, Schriften und weitere Sachinformationen über das Projekt Gorleben und die Argumentation pro und contra unterrichtet. 2. Die Verantwortung für den Einsatz der Polizeikräfte im Raum Gorleben obliegt dem Lande Niedersachsen. Mit der Bereitstellung der dem Land Niedersachsen auf Anforderung gem. § 9 BGSG zur Verfügung gestellten BGS-Kräfte wurde das zuständige Grenzschutzkommando Nord beauftragt. Da die zeitliche Dauer dieser Unterstützungsleistung nicht absehbar ist, die Einsatzkräfte täglich „rund um die Uhr" verfügbar sein müssen, reichen die Kräfte des GSK Nord auch im Hinblick auf anderweitige dienstliche Aufgaben (Grenzstreifendienst, Eigensicherung, Abordnungen zum BKA, AA, DLH) nicht aus. Die Grenzschutzkommandos Süd, Mitte und Küste unterstützen daher GSK Nord durch Zuführung von Einsatzhundertschaften für jeweils drei Wochen nach einem festgelegten Plan. Diese Maßnahme hat aber auch zur Folge, daß nicht unerhebliche An- und Abmarschwege vom jeweilige BGS-Standort zum Einsatzort und zurück in Kauf genommen werden müssen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 27 und 28) : Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, demzufolge eine Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente in Wasserbecken über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren möglich ist? Welche Schlußfolgerungen könnte und wird gegebenenfalls die Bundesregierung im Hinblick auf das von ihr vorgelegte integrierte Entsorgungskonzept aus diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen ziehen? Zu Frage B 27: Die Frage der Langzeitlagerung von abgebrannten Leichtwasserreaktor-Brennelementen des in der Bundesrepublik verwendeten Typs in Wasserbekken wird in mehreren Staaten untersucht. Hierüber liegen allgemein zugängliche wissenschaftliche Arbeiten und Erfahrungsberichte vor. Die Ergebnisse solcher Untersuchungen — aus der Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien, Kanada und den USA gibt es Angaben für Lagerzeiträume zwischen acht und achtzehn Jahren — stimmen darin überein, daß in diesen Zeiträumen keine Probleme hinsichtlich der Lagerfähigkeit der Brennelemente aufgetreten sind. Es ist wahrscheinlich, daß dies auch bei längeren Lagerzeiten der Fall sein wird. Zu Frage B 28: Die Bundesregierung hat angesichts der genannten Ergebnisse keinen Anlaß, Schlußfolgerungen in Hinsicht auf ihr Entsorgungskonzept zu ziehen, zumal die genannte Lagerfähigkeit ein wichtiges Element der Planungsflexibilität darstellt, mit dem den Ungewißheiten im terminlichen Ablauf der Realisierung des Deutschen Entsorgungskonzeptes begegnet werden kann, die durch die zahlreichen, noch projektbegleitend zu lösenden Detailfragen, aber auch durch die Verwaltungsverfahren bedingt sind. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 29) : Sieht die Bundesregierung den Schutz geographischer Herkunftsangaben von Waren als ausreichend gesichert an, und wenn nein, welche Möglichkeiten sieht sie, für einen besseren Schutz dieser ortsbezogenen Warennamen zu sorgen? Der Schutz deutscher und ausländischer geographischer Herkunftsangaben von Waren ist in der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des geltenden Rechts gesichert. Mit den Täuschungsverboten des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb, des Lebensmittelrechts und des Weinrechts sowie weiterer Bestimmungen kann die Irreführung der Verbraucher über die geographische Herkunft von Waren wirksam bekämpft werden. Im Falle einer den guten Ruf der geographischen Herkunftsangabe ohne Täuschung ausnutzenden offenen Anlehnung kommt eine Anwendung des § 1 UWG in Betracht. Einer Beschränkung des Kreises der rechtmäßigen Benutzer durch die Eintragung eines Warenzeichens für nur einen der Berechtigten sowie einem Ausschluß der berechtigten Benutzer durch die Eintragung eines Warenzeichens für einen Nichtberechtigten beugen die Bestimmungen des § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 4 WZG vor. Der wettbewerbsrechtliche Schutz der geographischen Herkunftsangabe kann durch die Eintragung der Angabe als Verbandszeichen zugunsten der rechtmäßigen Benutzer wirkungsvoll ergänzt werden. Dieser weitgehende und praktisch wirksame Rechtsschutz im Inland gilt nach allgemeiner Meinung im internationalen Vergleich als vorbildlich. Die Bundesregierung ist seit vielen Jahren nachdrücklich darum bemüht, im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften, aber auch in ihren Beziehungen zu anderen Staaten einen entsprechenden Schutz durchzusetzen. Sie hat mit einer Reihe europäischer Staaten (Frankreich, Italien, Griechenland, Schweiz, Spanien) zweiseitige Schutzverträge über geographische Herkunftsangaben abgeschlossen. Sie wirkt an den Arbeiten zur Revision der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11735* Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums mit, bei der auch über eine Verbesserung des Schutzes geographischer Herkunftsangaben im Rahmen dieser weltweiten Übereinkunft verhandelt wird. Sie fördert die Arbeiten der Weltorganisation für geistiges Eigentum zur Revision des Lissabonner Abkommens über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung mit dem Ziel, diesem Abkommen beizutreten. Die Bundesregierung unterstützt ferner die Bemühungen der Gemeinschaft, im Rahmen ihrer Handelsvertragsverhandlungen mit Drittstaaten einen besseren Schutz für geographische Herkunftsangaben nicht nur für Erzeugnisse des Weinbaus, sondern auch für gewerbliche Erzeugnisse durchzusetzen. Dies gilt auch für die schwebenden Verhandlungen der Gemeinschaft im Rahmen des GATT. Dort wird auf amerikanischen Wunsch über ein Abkommen verhandelt, wonach widerrechtlich mit Warenzeichen versehene Waren von den Zollbehörden beim Import beschlagnahmt werden sollen. Die Bundesrepublik Deutschland, deren Recht eine solche Möglichkeit bereits vorsieht, ist der Auffassung, daß ein solcher Schutz nicht auf Warenzeichen beschränkt werden kann, sondern auf geographische Herkunftsangaben ausgedehnt werden muß, jedenfalls soweit diese Angaben in dem Importstaat als Verbandszeichen oder als Gütezeichen (certification mark) eingetragen sind. Nach dem gegenwärtigen Stand der Verhandlungen bestehen gute Aussichten, daß dieser deutsche Standpunkt durchgesetzt werden kann. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 30) : Aus welchem Grund ist die Bundesrepublik Deutschland der Konvention der Vereinten Nationen vom 26. November 1968 zur Unverjährbarkeit der Kriegsverbrechen und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch nicht beigetreten, und wann beabsiditigt sie es zu tun? Die Bundesrepublik Deutschland kann der Konvention nicht beitreten, weil Artikel IV die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, auch eine bereits eingetretene Verjährung rückwirkend aufzuheben. Dies ist nach unserer Verfassung nicht möglich. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conrad (Riegelsberg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 31): Wie beurteilt die Bundesregierung die in Rechtskreisen vertretene Auffassung, den Vereinen der Fußballbundesliga die Rechtsfähigkeit nach den 1§ 43, 44 BGB aus dem Gesichtspunkt abzusprechen, daß diese Vereine mit Millionenetats und unter Umständen entspredienden Schuldenbergen praktisch Erwerbsbetriebe darstellen würden, und sieht sie in diesem Zusammenhang einen Anlaß, eine Änderung oder Ergänzung des geltenden Rechts in Erwägung zu ziehen? Bei den Lizenzfußballspielervereinen handelt es I sich um sogenannte Idealvereine nach § 21 BGB. Danach erlangen Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sind, Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister. Nach § 43 Abs. 2 BGB kann dem Idealverein die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er einen solchen Zweck verfolgt. Die Zuständigkeit und das Verfahren bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß für eine Änderung des geltenden Rechts. Es erscheint sachgerecht, die Entscheidung über die Entziehung der Rechtsfähigkeit den ortsnahen Stellen zu überlassen und ihnen dabei ein Ermessen einzuräumen. Ich darf in diesem Zusammenhang anmerken, daß einem Idealverein nicht jede wirtschaftliche Betätigung verwehrt ist. Die Idealvereine genießen das sog. Nebenzweckprivileg, d. h. ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist unschädlich, wenn er lediglich ein Mittel zur Förderung und Unterstützung des idealen Hauptzwecks ist. Wie die Abgrenzung im einzelnen vorzunehmen ist, wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur nicht einheitlich beantwortet. Zum Teil wird angenommen, daß auch ein bedeutender Geschäftsbetrieb zulässig sein kann, wenn der ideale Zweck den Schwerpunkt der Vereinstätigkeit bildet. Unter diesem Aspekt wird man bei der Beurteilung des Umfangs der wirtschaftlichen Tätigkeit die sonstigen sportlichen Aktivitäten nicht außer acht lassen können, die die betreffenden Vereine entfalten. Z. B. ist nach § 7 Nr. 2 des Lizenzspielerstatuts vorgesehen, daß der Verein als sportlichen Unterbau mindestens 10 Amateur- oder Jugendmannschaften unterhalten muß. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 32 und 33) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Initiative mit dem Ziele zu ergreifen, den Justizwachtmeistern zum Ausgleich ihrer Erschwernisse im Vorführ-, Sitzungs-, Sicherungs- und Ordnungsdienst eine Erschwerniszulage zu gewähren? Wenn ja, ab wann und in welcher Höhe wird diese Erschwerniszulage voraussichtlich gezahlt werden können? Der Bundesregierung ist die Forderung nach einer Verbesserung der Besoldung der Justizwachtmeister wegen der diesen im Vorführ-, Sitzungs-, Sicherungs- und Ordnungsdienst zufallenden Aufgaben bekannt. Die Justizwachtmeister stehen fast ausschließlich im. Dienst der Länder. Die Besoldungskonferenz der Landesjustizverwaltungen hat sich deshalb mehrfach mit der Frage einer besoldungsmäßigen Besserstellung der Justizwachtmeister befaßt. Dabei wurde neben der Schaffung eines Spitzenamtes oberhalb der Besoldungsgruppe A 5 oder einer Erhöhung der den Justizwachtmeistern bereits gewährten Amtszulage auch die Einfügung einer entsprechenden Bestimmung in die Erschwer- 11736* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 niszulagenverordnung erörtert. Die Landesjustizverwaltungen halten eine Verbesserung der Besoldung der Justizwachtmeister für geboten. Es steht zu erwarten, daß sie entsprechende Vorschläge unterbreiten werden. Die Bundesregierung wird diese Vorschläge unter Berücksichtigung der verantwortungsvollen und schwierigen Aufgaben der Justizwachtmeister sowie im Hinblick auf die allgemeine Besoldungsstruktur im öffentlichen Dienst sorgfältig prüfen. Die Frage läßt sich mit Rücksicht auf die Antwort zu Frage B 32 noch nicht beantworten. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU), Drucksache 8/2699 Frage B 34): Wie sind derzeit die Beteiligungsverhältnisse am Verlag "Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH" und am "Bundesverlag" gestaltet, und wie hoch sind derzeit die Gewinnaussdüttungen? An der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH sind seit dem Jahre 1949 unverändert die Bundesrepublik Deutschland mit einer Stammeinlage von 35 000 DM und die „Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen" Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG, Frankfurt/ M., mit einer Stammeinlage von 15 000 DM beteiligt. Alleinige Gesellschafterin der Deutscher Bundesverlag GmbH ist die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH. Für das Geschäftsjahr 1977 hat die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH im Jahre 1978 einen Reingewinn in Höhe von 1 861 807,12 DM (vor Kapitalertragsteuer) ausgeschüttet. Darin ist der an diese, Gesellschaft abzuführende Gewinn der Deutscher Bundesverlag GmbH in Höhe von 404 664,34 DM (vor Ertragsteuern) enthalten. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage der Abgeordeneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 8/2699 Frage B 35) : Ist die Bundesregierung bereit, sich angesichts der Tatsache, daß Banküberweisungen heute länger dauern als früher, bei den Ländern dafür einzusetzen, daß die Schonfrist für geringfügige Terminüberschreitungen bei Steuerzahlungen, die, ganz oder zum Teil dem Bund zufließen, verlängert wird, um Mahngebühren und Säumniszuschläge bei unversdiuldeter Verzögerung von Überweisungen zu verhindern? Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß Banküberweisungen heute länger als früher dauern. Nach einer Untersuchung der Deutschen Bundesbank beträgt die durchschnittliche Laufzeit bei Uberweisungsaufträgen 2 Geschäftstage; die Laufzeit kann im sog. Platzverkehr unterschritten und im Fernverkehr um maximal 3' Geschäftstage überschritten werden. Bundesbank und Kreditgewerbe sind im übrigen bemüht, die Dauer der Abwicklung des Uberweisungs- und Einzugsverkehrs durch technische und organisatorische Maßnahmen zu senken. Die Bundesregierung sieht daher keinen Veranlassung, sich bei den Ländern für eine generelle Verlängerung der sog. Schonfrist einzusetzen, zumal eine solche Regelung praktisch auf eine Hinausschiebung der Fälligkeit hinausliefe. Soweit dennoch bei der — nach Auffassung der Bundesregierung — ausreichenden 5-Tagefrist Härten auftreten sollten, können diese ggf. im Wege eines Erlasses der Säumniszuschläge aus Billigkeitsgründen nach § 227 AO ausgeräumt werden. Im übrigen weise ich darauf hin, daß das Mahnverfahren im Steuerrecht kostenfrei ist (§ 337 Abs. 2 Satz 1 AO). Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 36) : Ist der Bundesregierung bewußt, daß für Künstler und Schriftsteller im Bereich der Einkommensteuer die Benachteiligung besteht, daß Urheber, die bei geringem Einkommen während mehrerer Jahre an einem größeren Werk arbeiten und bei dessen Fertigstellung in einem Steuerjahr zu einer Spitzeneinnahme kommen, den Ertrag in der Regel nicht steuerlich über mehrere Jahre aufteilen können, obwohl sie mehrere Jahre davon leben müssen, und ist die Bundesregierung bereit, dieser mit anderen Berufsgruppen unvergleichbaren Gegebenheit der künstlerischen Berufe in der Weise Rechnung zu tragen, daß sie die Einkommensteueraufteilung bis zu drei Jahre durch Gesetz oder Verordnung regelt? Das Einkommensteuergesetz (§ 34 Abs. 3) gestattet, Einkünfte, die die Entlohnung für eine sich über mehrere Jahre erstreckende Tätigkeit darstellen, bei der Einkommensteuerveranlagung auf bis zu drei Jahre zu verteilen. Diese Regelung gilt auch für Künstler. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Abschnitt 200 Abs. 3 der Einkommensteuer-Richtlinien) kann diese Ermäßigungsvorschrift unter den folgenden Voraussetzungen angewandt werden: a) Der Künstler hat sich während mehrerer Kalenderjahre ausschließlich der einen Sache gewidmet und die Vergütung dafür in einem Veranlagungszeitraum erhalten oder b) eine sich über mehrere Kalenderjahre erstrekkende künstlerische Sondertätigkeit, die von der übrigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen ausreichend abgrenzbar ist und nicht zur regelmäßigen künstlerischen Tätigkeit gehört, wird in einem Veranlagungszeitraum entlohnt. Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekanntgeworden, wonach die bisherige Regelung zu unangemessenen Ergebnissen führt. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 37) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11737* Kann die Bundesregierung erklären, weshalb sie in ihrer Antwort auf meine Frage A 25 (Drucksache 8/2561) als Gesamtzuschlag zu den Bruttolohnkosten nur 25,2 v. H. rechnet, während generell 65 v. H. bis 75 v. H. kalkulatorisch zugerechnet werden? Der kalkulatorische Prozentsatz, den Betriebe zur Ermittlung der gesamten Personalkosten auf den Lohn für geleistete Arbeitsstunden aufschlagen, ist nicht ohne weiteres vergleichbar mit den Größen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. ' Die von Ihnen errechneten 25% stehen nicht im Widerspruch zu den von Ihnen angegebenen 65 bis 75 %. Sowohl die Bezugsgröße, auf die aufgeschlagen wird, . als auch der Zuschlag selbst sind unterschiedlich abgegrenzt. Trotzdem ergeben sich daraus durchaus vergleichbare Gesamtgrößen im Sinne der Fragestellung. Will man die absolute Zunahme der Lohn- und Gehaltsumme vergleichen mit der absoluten Zunahme der gesamten Personalkosten der Arbeitgeber, eignet sich als Vergleichsgröße das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit, das in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes ebenfalls angegeben wird und den gesamten Personalkosten weitgehend entspricht. Es hat 1977 um 44,7 Milliarden DM zugenommen bei einer Zunahme der Bruttolohn- und -gehaltsumme um 35,7 Milliarden DM. Die Differenz von 9 Milliarden DM setzt sich zusammen aus der Zunahme der tatsächlichen Arbeitgeberbeiträge um 6,9 Milliarden DM und aus der Zunahme der unterstellten Arbeitgeberbeiträge für Beamtenversorgung und betriebliche Altersversorgung um 2,1 Milliarden DM. • Der kalkulatorische Zuschlag für Personalnebenkosten, der von den Betrieben auf den Lohn für geleistete Arbeitsstunden aufgeschlagen wird, umfaßt dagegen neben den Arbeitgeberbeiträgen und den Kosten der betrieblichen Altersversorgung weitere Personalkosten, die nicht Lohn für geleistete Arbeitsstunden sind. Hierzu gehören z. B. Löhne und Gehälter für Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage, Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen. Diese Personalkosten machen mehr als die Hälfte der Personalnebenkosten aus. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sind sie in der Bruttolohn- und -gehaltsumme enthalten. Weil die Bruttolohn- und -gehaltsumme insoweit größer ist als der Betrag der Löhne und Gehälter für geleistete Arbeitsstunden, errechnet sich zwangsläufig ein geringerer Aufschlagssatz. Außerdem darf man ihr die genannten Personalnebenkosten nicht nochmals zuschlagen. Da beides offensichtlich nicht beachtet wurde, ist die in der vorangegangenen Frage genannte Zahl von 59,3 Milliarden DM um 14,6 Milliarden DM zu hoch. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 38) : Wie kann die Bundesregierung im Einvernehmen mit der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens gewährleisten, daß die mit dem Kauf von Waren verbundenen Garantien in allen Ländern der Gemeinschaft und damit auch in der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen werden können? Unter welchen Voraussetzungen Ansprüche aus einem Garantieversprechen geltend gemacht werden können, das beim Kauf einer beweglichen Sache abgegeben worden ist, richtet sich nach dem Inhalt des gegebenen Garantieversprechens im Einzelfall. Hieraus ergibt sich insbesondere auch der Erfüllungsort. Bei Streitigkeiten über die Erfüllung eines Garantieversprechens kommt innerhalb der Europäischen Gemeinschaft das „Übereinkommen vom 27. September 1968 fiber die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen" (BGBl. 1972 II S. 773; 1973 II S. 60) zur Anwendung. Nach Art. 2 des Übereinkommens ist eine Person, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft hat, vor den Gerichten dieses Staates zu verklagen. Bei juristischen Personen wird die allgemeine Zuständigkeit durch den Geschäftssitz (Ort der Niederlassung) bestimmt (Art. 53). Bei Streitigkeiten aus einem Kaufvertrag sind daneben auch die Gerichte des Ortes zuständig, an dem die Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen wäre (Art. 5 Nr. 1). Die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ergangenen Entscheidungen werden in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt und auf Antrag vollstreckt (Art. 31). Damit ist sichergestellt, daß sich der Verkäufer einer beweglichen Sache seinen Verpflichtungen aus einem auf die Ware bezogenen Garantieversprechen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht mit Erfolg entziehen kann. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 39, 40, 41 und 42) : Ist der Bundesregierung. bekannt, daß führende Vertreter der deutschen Automobilindustrie mit einer baldigen Abschwächung der Autokonjunktur rechnen, da sie hauptsächlich vom Inlandsmarkt getragen ist und im Export Rückgänge hinzunehmen hat, und was kann die Bundesregierung tun, um die Exportbemühungen der Automobilindustrie zu unterstützen? Wie steht es um die angekündigten Pläne einer Verbesserung des Exportgarantiesystems, besonders hinsichtlich der Höhe und der leichteren Handhabung von Ausfuhrbürgschaften, und haben die Verhandlungen mit den großen Exporteuren, besonders Japan, Frankreich, USA, zur Harmonisierung der Garantiesysteme geführt? Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie in diesen Tagen in den Wirtschaftszeitungen gemeldet — der deutsche industrielle Anlagenbestand sowohl an Gebäuden als auch an Maschinen eine bedrohliche Veralterung aufweist, und sieht sich die Bundesregierung gegebenenfalls dadurch veranlaßt, sich ernsthaft Gedanken darüber zu machen, wie die für die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit so wichtigen Investitionen besser gefördert werden könnten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß — obwohl im Jahr 1978 die Investitionstätigkeit angestiegen ist — die verbleibende Investitionslücke der 70er Jahre durch erhöhte Investitionen geschlossen werden sollte, die wohl jetzt bereits wieder durch steigende Zinsen schwieriger werden, und müßten deshalb nicht zusätzliche steuerliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Investitionsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern? 11738* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Zu Frage B 39: Es ist richtig, daß sich die nun schon über 4 Jahre währende günstige Absatzlage der Automobilindustrie in erster Linie auf die starke Nachfrage am Inlandsmarkt stützen konnte. Sicher ist nicht damit zu rechnen, daß sich diese Entwicklung unbegrenzt fortsetzt; von einer Tendenzwende kann bei Automobilabsatz im Inland gegenwärtig aber auch noch keine Rede sein, wenn auch eine gewisse Abschwächung der Inlandsnachfrage — auf sehr hohem Niveau — in den letzten Monaten zu verzeichnen war. Allgemein wird jedoch auch für 1979 wieder ein guter Automobilabsatz in der Bundesrepublik erwartet. Die hohe Investitionsbereitschaft der Automobilindustrie ist Ausdruck dafür, daß die Automobilhersteller die Absatzchancen auch langfristig als günstig ansehen. Ich verkenne nicht, daß die Wechselkursentwicklung und die im internationalen Vergleich relativ hohen Produktionskosten im Inland den Export erschweren. Dank der hohen technischen Qualität ihrer Erzeugnisse haben es aber bisher die deutschen Automobilhersteller verstanden, sich im scharfen internationalen Wettbewerb auch auf den Exportmärkten zu behaupten. bies zeigen der nach wie vor hohe Ausfuhranteil und die gerade in jüngster Zeit wieder steigenden Exporte. Eine besondere Exportförderung für Automobile hält die Bundesregierung nicht für angezeigt. In der gegenwärtigen Lage kommt es vielmehr darauf an, in Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten protektionistischen Tendenzen entgegenzutreten und Handelshemmnisse weiter abzubauen. Zu Frage B 40: Im Bundesministerium für Wirtschaft ist ein zwischen den beteiligten Ressorts auf Fachebene abgestimmtes Konzept für die 'Reform des Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungs-Systems mit Vertretern der Exportwirtschaft, der Banken und der Versicherungswirtschaft erörtert worden. Das Konzept sieht insbesondere die Einführung des sogenannten einfachen Nichtzahlungstatbestandes vor; ferner sollen im Bereich kurzfristiger Massengeschäfte die mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbundenen Einzeldeckungen weitgehend durch Pauschaldeckungen ersetzt werden. Die Diskussion über die technischen Details des Konzepts soll Ende April/ Anfang Mai auf Expertenebene fortgesetzt werden. Der für die Übernahme von Ausfuhrbürgschaften jährlich im Haushaltsgesetz festgelegte Ermächtigungsrahmen beträgt für das Jahr 1979 145 Milliarden DM. Dieser Ermächtigungsrahmen, der Mitte März 1979 mit 94,9 Milliarden DM ausgenutzt war, wird nach den heutigen Vorausberechnungen dem Bedarf der Exportwirtschaft entsprechen. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft dafür Sorge tragen, daß die Gewährung von Bundesdeckungen nicht durch einen zu eng angesetzten Ermächtigungsrahmen gefährdet wird. Eine Harmonisierung der Exportkreditversicherungssysteme der von Ihnen genannten Länder wird sich in absehbarer Zeit sicherlich nicht erreichen lassen. Selbst innerhalb der Europäischen Gemeinschaften waren Harmonisierungsbemühungen (Einführung gemeinschaftlicher Policen) erfolglos. Jedoch ist mit dem Abschluß des internationalen Konsensus über Exportkredite am 1. April 1978 ein wesentliche Schritt in Richtung auf eine Angleichung der Exportkreditkonditionen der großen westlichen Industrienationen und damit zugleich auch auf eine Eindämmung des schädlichen Konditionenwettlaufs getan worden. Zu Fragen 1B 41 und 42: Die Frage, ob sich in der ersten Hälfte der 70er Jahre eine Investitionslücke ergeben hat und von welchen Größenordnungen dabei auszugehen ist, wird je nach dem gewählten Aspekt unterschiedlich beantwortet. Von der Investitionslücke schlechthin zu sprechen und dafür eine eindeutige Größe 'zu unterstellen, ist nicht möglich. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Analyse, die das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung, Tübingen, im Auftrag des 'Bundesministers für Wirtschaft durchführte. 'Manche Äußerungen zu diesem Thema dürften von überzogenen Größenvorstellungen ausgehen. Das gleiche gilt für manche Stellungnahmen zum Alterungsprozeß des industriellen Anlagevermögens. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin, 'kommt in einer 1978 veröffentlichten Analyse zu dem Ergebnis, daß es 'für Anfang 1977 übertrieben gewesen wäre zu sagen, das industrielle Anlagevermögen sei stark veraltet. Gleich- zeitig stellt das Institut fest, daß die Produktivitätsentwicklung 'bis 'zu diesem Zeitpunkt nicht gelitten hat. Stellt man in Rechnung, daß die Brutto-Anlageinvestitionen der Unternehmen seit 1976 wieder beachtlich steigen (reale Wachstumsraten ohne Wohnungsbau 1976 'bis 1978 jeweils +6 1/2 bis knapp +7 010; 1979 erwarteter Anstieg von +7 bis +8 %), so ergibt sich daraus zweifellos eine Modernisierungstendenz für das industrielle Anlagevermögen, die zur Sicherung des Produktivitätsfortschritts und der Wettbewerbsfähigkeit beiträgt. Ursächlich für die Kräftigung der Unternehmensinvestitionen sind die — nicht zuletzt auf Grund erheblicher staatlicher Impulse — 'zunehmende gesamtwirtschaftliche Nachfrage, die erhöhte Kapazitätsauslastung, die günstigere Ertragslage und die vergrößerten Selbstfinanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die verbesserten wachstumspolitischen Rahmenbedingungen. 'Der Zins ist nur ein Einflußfaktor unter vielen bei unternehmerischen Investitionsentscheidungen; sein Gewicht 'bei den verschiedenen Investitionen ist zudem unterschiedlich und seine 'Bedeutung sollte insgesamt nicht überbewertet werden. Auch darf der Zins nicht allein unter Investitions- und Wachstumsaspekten, sondern muß ebenso unter Stabilitäts- und Außenwirtschaftsgesichtspunkten gesehen werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11739* Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von wachstums- und beschäftigungspolitischen Anregungsmaßnahmen ergriffen, durch die auch die unternehmerische Investitionstätigkeit erheblich begünstigt wird. Zum Teil werden diese Maßnahmen erst noch voll wirksam. Es wäre deshalb verfehlt, jetzt etwaige zusätzliche Maßnahmen zu erörtern. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 43): Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung angesichts der absehbaren Rohölverknappung im Benehmen mit den Landesregierungen unternehmen, um den vorhandenen Anteil der Ölkraftwerke an der Stromerzeugung in der Bundesrepublik Deutschland mit Hilfe der Substitution durch zusätzliche Kohleverstromung deutlich zu senken? In der Bundesrepublik Deutschland ist bereits frühzeitig durch die Verstromungsgesetze zugunsten der deutschen Steinkohle dafür gesorgt worden, daß sich der Ölstromanteil in engen Grenzen bewegt. Deshalb sind deutliche Einsparungen gegenüber dem jetzigen Einsatz kurz- und mittelfristig nicht zu erwarten. In 1978 wurden nur rund 9 % des 'Stromes aus Öl — fast ausschließlich aus schwerem Heizöl, das als sonst schwer verwertbares, aber relativ preiswertes Kuppelprodukt (früher „Abfallprodukt") in den Raffinerien anfällt — erzeugt. In der öffentlichen Stromversorgung betrug der Anteil des Olstromes sogar nur 6,5 %. Der Einsatz der Ölkraftwerke erfolgt vornehmlich zur Spitzen-und Mittellastdeckung. Lediglich in Baden-Württemberg und Bayern — hier befinden sich über 40 % der Ölkraftwerkskapazität werden einige Kraftwerke auch im Grundlastbereich eingesetzt, da keine kostengünstigen Alternativenergien in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß auch in den Steinkohle- und Steinkohlemischfeuerungsanlagen aus feuerungstechnischen Gründen eine Mindestmenge an 01 eingesetzt werden muß. Im industriellen Bereich handelt es sich in der Regel um Heizkraftwerke, die neben der Stromerzeugung die Prozeßdampfversorgung des jeweiligen Unternehmens übernehmen, d. h. auf der Basis Kraft-Wärme-Koppelung bereits energiesparend arbeiten. Eine kurzfristige Verminderung des Öleinsatzes scheint nicht praktikabel, da dafür erhebliche Umrüstungen oder Neuinvestitionen notwendig wären, die in vielen Fällen bereits an Umweltauflagen (z. B. BImSchG) sowie Platzmangel (z. B. größerer Lagerbedarf für Kohle) scheitern dürften. Die Bundesregierung hat dennoch die Kraftwirtschaft gebeten, kurzfristig zu prüfen, ob und ggf. wie Möglichkeiten gesehen werden, Öl zu substituieren. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs 'Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2699 'Frage B 44) : Ist die Bundesrepublik Deutschland für eine nationale Ölkontingentierung für den Pall vorbereitet, daß ab einem 7-ProzentÖldefizit die Internationale Energieagentur (IEA) die Ölverteilung international steuert und nach einer Aussage des ESSO-Vorstandsvorsitzenden Öhme (Spiegel vom 19. März) die nationale Ölverteilung dann zwangsläufig auch kontingentiert werden muß? Die Bundesrepublik Deutschland muß vorbereitet sein, im Fall einer schweren Versorgungskrise möglicherweise auch Maßnahmen zur Rationierung einzelner Ölprodukte zu ergreifen. Die in jüngster Zeit bekanntgewordene Versendung von Bezugscheinen für eine Rationierung von Benzin ist ein Beispiel dafür, daß die notwendigen Schritte für den Eventualfall einer Rationierung ergriffen werden. Eine solche Rationierung kommt jedoch weder in der gegenwärtigen 'Situation noch voraussichtlich bei einem Versorgungsausfall in der Größenordnung von 7 % in Betracht. Sie 'kann nur äußerstes Mittel bei einem Versorgungsausfall größerer Dimension sein. Die Auslösung des IEA-Krisenmechanismus allein zwingt noch nicht dazu, Öl zu rationieren. Vielmehr ist jeder Mitgliedstaat in der Wahl der Mittel, mit denen er die notwendige Einsparung erreicht, autonom. Die Bundesregierung wird in jedem Falle zunächst versuchen, Versorgungsausfälle durch weniger einschneidende Maßnahmen zu überwinden. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 45) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Kernkraftwerke in den einzelnen Nachbarländern der Bundesrepublik Deutschland seit 1975 in Auftrag gegeben worden sind, und wieviel waren dies im gleichen Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland? In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahre 1975 acht Kernkraftwerke in Auftrag gegeben; seither wurde nur ein Kernkraftwerk bestellt (Neupotz: 1977 Kaufabsichtserklärung, 1978 fester Auftrag). 'Die letzte 1. Teilerrichtungsgenehmigung wurde 1977 erteilt (KKP-2, Philippsburg). In unseren Nachbarländern wurden im gleichen Zeitraum in Auftrag gegeben: — in Frankreich 19 Kernkraftwerke (davon 2 im Jahre 1975) — in Belgien 1 Kernkraftwerk (1975) — das Projekt des 1975 in Auftrag gegebenen Kernkraftwerks Remerschen (Luxemburg) wird gegenwärtig nicht mehr weiterverfolgt. In den Niederlanden, der Schweiz, Osterreich und Dänemark wurden in dem angesprochenen Zeitraum keine Kernkraftwerke in Auftrag gegeben, 11740* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Für den RGW-Bereich ist bekannt, daß ein forcierter Bau von Kernkraftwerken im Grundsatz beschlossen worden ist. Genaue Daten über die Vergabe von Aufträgen in der uns benachbarten DDR und der CSSR liegen uns hier nicht vor. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 46 und 47) : Wie beurteilt die Bundesregierung ilre politischen Zielsetzungen in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms (Drucksache 8/1357, 4) und hier insbesondere die von ihr genannten Ziele, den Mineralölanteil an der Energieversorgung zurückzudrängen bzw. die deutsche Stein- und Braunkohle vorrangig zu nutzen, im Hinblick auf die gegenwärtige Situation bei der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland und die Feststellung, daß für die Bereiche Kohle, Kernenergie und Verringerung des Mineralölanteils Ziele der Bundesregierung nicht verwirklicht wurden? Wie beurteilt die Bundesregierung unter den angeführten Umständen heute insbesondere ihre Zielsetzung, die Kernenergie in dem zur Sicherung der Stromversorgung unerläßlichen Ausmaß unter Beachtung des Vorrangs der Sicherheit der Bevölkerung auszubauen? Die Zweite Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung ist auf die sich weltweit abzeichnenden höheren Risiken und die strukturellen Veränderungen in der Energieversorgung ausgerichtet. Die Ereignisse auf dem Weltölmarkt in den letzten Monaten haben die Beurteilung der mittel- und langfristigen 'Perspektiven der Energiemärkte, die der Energiepolitik der Bundesregierung zugrunde liegt, im Grunde bestätigt. Die energiepolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung — Verringerung des Ölanteils, vorrangige Nutzung der heimischen Ressourcen, Ausbau der Kernenergie in dem zur Sicherung der Stromversorgung unerläßlichen Ausmaß unter Beachtung des Vorrangs der Sicherheit der Bevölkerung — sind daher nach wie vor gültig. ,Richtig ist auch weiterhin das in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms angekündigte und in der Zwischenzeit weitgehend realisierte Programm, wobei selbstverständlich ist, daß unter dem Aspekt der aktuellen Entwicklung auf dem Weltölmarkt einzelne Punkte überprüft und möglicherweise akzentuiert werden. Die von Ihnen erwähnte Feststellung, daß die energiepolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung nicht verwirklicht wurden, ist mir weder bekannt noch verständlich; vor allem aber ist sie unzutreffend. Die Bundesregierung ist vielmehr überzeugt, daß die Ziele der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms erreicht werden. Zur Verringerung des Mineralölanteils an der Energieversorgung ist eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen worden (z. B. Genehmigungsvorbehalt für den Bau neuer Ökraftwerke, Energieeinsparprogramm, nicht zuletzt Kohle- und Kernenergiepolitik). Die Bundesregierung geht nach wie vor davon aus, daß sich auf Grund ihrer Maßnahmen und der zu erwartenden Preissteigerungen der Ölanteil an der Energieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland, wie von den Instituten prognostiziert, von heute ca. 52 % über etwa 46 % (1985) und 43 % (1990) bis zum Jahre 2000 auf etwa 27 % vermindern wird. ,Der vorrangigen Nutzung der heimischen Energieträger Stein- und 'Braunkohle ist durch Weitergewährung hoher finanzieller Hilfen zur langfristigen 'Sicherung des Einsatzes deutscher Steinkohle in den Hauptabsatzbereichen, der Elektrizitätserzeugung sowie der Stahlindustrie, Rechnung getragen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die Entwicklung neuer Kohletechnologien, durch die für die langfristige Zukunft der Kohle wichtige Absatzmöglichkeiten erschlossen werden. Bei der Braunkohle ist durch den Beginn des Aufschlusses des Hambacher Forstes die Förderung in der heutigen Größenordnung langfristig sichergestellt. Hinsichtlich des Einsatzes von Kernenergie fühlt sich die Bundesregierung durch die jetzige Situation auf den Energiemärkten in ihrer Haltung bestätigt, daß trotz 'Einsparung und vorrangiger Nutzung heimischer Steinkohle ein weiterer Ausbau von Kernkraftwerken zur 'Deckung des mittel- und langfristigen Kapazitätsbedarfs unter vorrangiger Beachtung der Sicherheit der Bevölkerung unerläßlich ist. Voraussetzung für den weiteren Ausbau ist eine hinreichende Entsorgungsvorsorge. Die Bundesregierung unternimmt gemeinsam mit den beteiligten Landesregierungen alle Anstrengungen zur Verwirklichung des Entsorgungszentrums Gorleben und zur Realisierung der für die Zwischenzeit notwendigen Überbrückungsmaßnahmen (Zwischenlager Ahaus, Kompaktlager bei den Kernkraftwerken und Auslandsentsorgung). Für den weiteren Bau von Kernkraftwerken dürfte nach Ansicht der Bundesregierung insbesondere auch den in letzter Zeit ergangenen Gerichtsentscheidungen besondere Bedeutung zukommen. Zu nennen sind in erster Linie der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts, das über den Schnellen Brüter hinausgehende Aussagen trifft, ferner die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Oldenburg zum Kernkraftwerk Esenshamm, des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zum Kernkraftwerk Philippsburg 2 und jüngst das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zum Kernkraftwerk Grohnde. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 48) : In welcher Höhe wird der Bundeshaushalt (1979 und folgende Jahre) Mittel für die geplanten internationalen Rohstoffonds aufzubringen haben? Die Verhandlungen über den Abkommenstext eines Gemeinsamen Fonds werden frühestens Ende 1979 abgeschlossen werden. Im Jahre 1979 sind somit voraussichtlich keine Mittel aufzubringen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11741* Die Mittel, die eventuell 1980 oder später durch den Bundeshaushalt aufzubringen sein werden, liegen zur Zeit noch nicht genau fest. Nach Abschluß eines Vertrages über den Fonds wird die Bundesrepublik 1 Million Dollar Sockelbeitrag und einen 'noch nicht genau festliegenden Anteil an den Direktbeiträgen zum 1. Schalter aufzubringen haben (voraussichtlich 25-30 Millionen Dollar). Die Höhe eines eventuellen freiwilligen Beitrages zum 2. Schalter wird von der Bundesregierung nach Konsultationen mit anderen potentiellen Geberländern festgelegt werden. Anlage 79 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2699 Fragen B 49 und 50) : Welche konkreten Empfehlungen zur Energieeinsparung auf dem landwirtschaftlichen Sektor hat die Bundesregierung in den letzten Jahren erarbeiten lassen, und wie haben sie sich in der Praxis bewährt? Welche Forschungsvorhaben laufen gegenwärtig im Hinblick auf Energieeinsparungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft, und wann ist mit brauchbaren Ergebnissen zu rechnen? Zu Frage B 49: In den letzten Jahren wurde im Geschäftsbereich meines Hauses an den Fragen der Energieeinsparung und der Erschließung neuer Energiequellen in der Landwirtschaft intensiv gearbeitet. Die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Empfehlungen für Praxis und Beratung wurden in folgenden Broschüren veröffentlicht: — AID-Broschüre Nr. 255 „Stallklima und Stallüftung" — AID-Broschüre Nr. 393 „Heizkosten senken im Gartenbau" — AID-Broschüre Nr. 429 „Wirtschaftlicher Stromeinsatz in der Landwirtschaft" — KTBL-Schrift Nr. 220 „Möglichkeiten der Strohverwertung" — KTBL-Schrift Nr. 229 „Biogas in Theorie und Praxis" — FAL-Bericht Nr. 77/1 „Möglichkeiten des Einsatzes von Wärmepumpen in der Landwirtschaft". In der Zeitschrift „Landtechnik", herausgegeben vom KTBL, sind u. a. folgende Beiträge über Möglichkeiten der Energieeinsparung erschienen: — Energiefragen in der Landwirtschaft — Auslegung von Strohverbrennungsöfen — Wärmepumpen in der Landwirtschaft — Milchkühlung und Wärmerückgewinnung — Wärmepumpe und Getreidetrocknung — Nutzung der Sonnenenergie in der Landwirtschaft -Möglichkeiten des Einsatzes von Solarenergie zu Gewächshausheizung — Anwendungsmöglichkeiten von Biogas im landwirtschaftlichen Betrieb — Wärmegewinnung aus Fest- und Flüssigmist — Energieeinsparung bei landwirtschaftlichen Wohn- und Betriebsgebäuden durch baulichen Wärmeschutz. Darüber hinaus sind die Arbeitsergebnisse und Empfehlungen z. B. durch landwirtschaftliche Wochenblätter und Vorträge weiter verbreitet worden. Für den besonders energieintensiven ÜnterglasGartenbau wurden konkrete Empfehlungen auch durch folgende Lehrschauen bei Ausstellungen gegeben: — Gestaltung des Gewächshausklimas (Beeinflussung durch Doppel- und Einfachbedachung) — Lichtabhängige Temperatursteuerung spart Heizkosten — Flachfolien im Gemüsebau (Heizkostensenkung) — Technik für die Klimaregelung in Gewächshäusern — Gewächshausklima und Pflanzenwachstum. Genaue Zahlenangaben über die Anwendung geeigneter baulicher und technischer Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Praxis liegen nicht vor. Jedoch ist davon auszugehen, daß sie vor allem bei der Heizung von Gewächshäusern bereits in großem Umfange genutzt werden. Hierzu hat auch die Förderungsmaßnahme „Investitionshilfen zur Energieeinsparung" im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" beigetragen. Die ab 1979 günstigeren Förderungsbedingungen und die Einbeziehung der Förderung von Wärmerückgewinnungs- und Solaranlagen lassen eine verstärkte Inanspruchnahme der Mittel und damit weitere Verbreitung der neuen energiesparenden Techniken erwarten. Bewährt haben sich auch wärmedämmende Maßnahmen bei beheizten Stallgebäuden. Allerdings ist die dadurch erreichbare Gesamt-Energieeinsparung relativ gering, da zusätzliche Stallheizung nur bei wenigen Tiergruppen, z. B. bei der Ferkel-, Kälber- und Geflügelaufzucht, erforderlich ist. Zu den in der Praxis erfolgreich angewendeten neuen Techniken gehören Wärmepumpen zur Wärmerückgewinnung aus Milch und Brennöfen zum Verheizen von Stroh und Abfallholz, deren Einsatz unter günstigen Bedingungen des Einzelbetriebes wirtschaftlich lohnend ist. Dagegen können für Wärmepumpen zur Nutzung der Abwärme aus Stalluft, Mist und Gülle, für Biogas- und Solaranlagen sowie für die Gewinnung von Agraralkohol zu Energiezwecken noch keine allgemein gültigen Empfehlungen gegeben werden. Hier bedarf es noch eingehender Forschung, tech- 11742* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 nischer Weiterentwicklung, Erprobung unter praktischen Bedingungen und Kostensenkung, um diese Techniken wirtschaftlich und praxisreif zu gestalten. Bezüglich der zahlreichen Aktivitäten der Bundesregierung zur Lösung ' dieser Aufgaben darf ich auf meine Antworten zu Ihren schriftlichen Anfragen vom 1. August und 10. November 1978 verweisen. Zu Frage B 50: Die vom BML veranlaßten Forschungsarbeiten über Energieeinsparung in der Landwirtschaft konzentrieren sich vor allem auf folgende Bereiche: a) Verbesserungen des energetischen Wirkungsgrades in der pflanzlichen und tierischen Produktion. Hierbei werden u. a. energiesparende Effekte durch veränderte Fruchtfolgesysteme, Bodenbearbeitung und Pflanzenbehandlung untersucht, sowie die Möglichkeit überprüft, durch verbesserte Tierhaltungsbedingungen, Futterkonservierungsverfahren und Einsatz alternativer Futtermittel Energie einzusparen. b) Verbesserung des energetischen Wirkungsgrades technischer Systeme, z. B. durch Erhöhung der Wärmedämmung, Wärmerückgewinnung in Gebäuden oder Senkung des Energiebedarfs bei Antrieb und Transport von Maschinen. c) Erschließung der Sonnenenergie. Dazu gehören Untersuchungen über technische Systeme (Kollektoren), die Suche nach Pflanzen, die als nachwachsende Energieträger dienen können, sowie Untersuchungen über die Aufbereitung von Biomasse zu Brennstoffen. Zum letzten Komplex darf ich auf meine Ausführungen in der Antwort auf Ihre schriftliche Frage vom 10. November 1978 (Drucksache 8/2315, Frage B 39) hinweisen. Die Untersuchungen werden zum größeren Teil von Bundesforschungsanstalten im Geschäftsbereich des BML durchgeführt. An der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Braunschweig ist ein komplexer Forschungsschwerpunkt „Energie" eingerichtet worden. Darüber hinaus werden im Rahmen der Projektförderung des BML Aufträge auch an andere Forschungseinrichtungen erteilt. Einzelne Untersuchungen zum Themenkomplex Energieeinsparung sind in der beigefügten Anlage enthalten. Soweit es sich dabei um längerfristige Untersuchungen handelt, stehen gegenwärtig lediglich Zwischenergebnisse zur Verfügung. Die Ergebnisse der bereits abgeschlossenen Forschungsvorhaben sind in einschlägigen Fachpublikationen veröffentlicht. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/2699 Fragen B 51 und 52) : Beabsichtigt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die Einfuhr von Äpfeln aus Übersee zu begrenzen, und wie stellt sich die Bundesregierung gegebenenfalls zu einer solchen Maßnahme? Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch gegenwärtig die Lagerbestände an Äpfeln in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den anderen Mitgliedstaaten der EG sind und ob auch in diesem Jahr wieder mit einer Vernichtung von Äpfeln zu rechnen ist? Die EG-Kommission führt gegenwärtig Gespräche mit Vertretern der Lieferländer von Tafeläpfeln aus der südlichen Hemisphäre mit dem Ziel, zu einer freiwilligen Vereinbarung über die Höhe der voraussichtlichen Liefermenge im Frühjahr und Sommer 1979 zu kommen. Ergebnisse über diese bilateralen Gespräche liegen noch nicht vor. Unter Berücksichtigung der besonders hohen Lagerbestände in diesem Wirtschaftsjahr sieht die Bundesregierung in solchen Vereinbarungen eine Möglichkeit, um zu einem vernünftigen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu gelangen. Nach den Angaben der EG-Kommission gibt es am 1. März 1979 folgende Lagerbestände in der Bundesrepublik Deutschland und den übrigen Mitgliedstaaten: Bundesrepublik Deutschland 86 000 t Belgien 68 000 t Dänemark 8 600 t Frankreich 420 000 t Irland 1 700 t Italien 650 000 t Luxemburg —Niederlande 176 000 t Großbritannien 88 000 t insgesamt 1 498 300 t Dieser Lagerbestand liegt um rd. 20 % höher als der entsprechende Durchschnittswert der Jahre 1974 bis 1978. Nach den Bestimmungen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse ist eine Vernichtung von Tafeläpfeln nicht vorgesehen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß evtl. Marktrücknahmen in den Mitgliedsländern nur zu den in der Marktorganisation vorgesehenen Verwendungszwecken erfolgen. Anlage 81 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache 8/2699 Fragen B 53 und 54) : Sieht die Bundesregierung es im Zusammenhang mit den Fischereiaussichten in der Ostsee als erforderlich an, noch mehrere Jahre eine Stillegungsprämie zu zahlen, weil anderenfalls alle Ostseefischer entweder ihren Beruf sofort aufgeben und auf Kosten des Staats umgeschult werden müßten, und wenn nein, welche Gründe hat die Bundesregierung für ihre Auffassung? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11743* Hält die Bundesregierung an ihrer Haltung fest, wonach bilaterale Verhandlungen über Fangzonen und -beschränkungen in der Ostsee der deutschen Sache abträglich wären, und warum hält die Bundesregierung — im Gegensatz zur schleswig-holsteinischen Landesregierung — direkte Verhandlungen mit dem Ostblock für nicht möglich? Zu Frage B 53: Die Bundesregierung hat das 1978 beschlossene Sofortprogramm zur Anpassung der Fangkapazitäten auf drei Jahre befristet, weil es nur die Zeit bis zur Verabschiedung gemeinschaftlicher Anpassungs-und Strukturmaßnahmen überbrücken soll. Wegen der Beschränkungen der Fischerei beim Zugang zu Fischereizonen von Drittländern und durch Quotenregelungen zum Wiederaufbau der Fischbestände umfaßt das Programm u. a. Beihilfen für die zeitweise Stillegung von Fischereifahrzeugen. Von dieser Möglichkeit der Stillegung wurde 1978 bereits in größerem Umfang von Ostseekuttern Gebrauch gemacht. Es ist schon jetzt abzusehen, daß auch im Jahre 1979 eine erhebliche Anzahl von Fischereibetrieben die Stillegungsprämie in Anspruch nehmen wird. Auçh 1980 rechnet die Bundesregierung mit einer Fortführung dieser Maßnahmen. Gleichwohl sind die EG und die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin bemüht, Regelungen zur Verbesserung der Fangbedingungen in der Ostsee zu erreichen. Das erfordert jedoch Geduld und Ausdauer. Die Stillegungsprämie soll die betroffenen Fischereibetriebe u. a. in die Lage versetzen, die Entwicklung der gemeinsamen Fischereipolitik und der Fischbestände in den nächsten Jahren abzuwarten. Auf diese Weise wird vermieden, daß Fischer überstürzt und möglicherweise unnötig ihren Beruf aufgeben. Im übrigen sind die nationalen Hilfsmaßnahmen nur ein Vorgriff auf gemeinschaftliche Anpassungsmaßnahmen der EG. Es ist zu hoffen, daß diese als Teil des Verhandlungspakets zur gemeinsamen Fischereipolitik im Jahre 1980 in Kraft treten können. Die geplanten mehrjährigen Gemeinschaftsmaßnahmen sehen ebenfalls die Gewährung von Stillegungsprämien vor. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß die Stillegung auf jeden Fall nur eine Übergangsmaßnahme im Rahmen der strukturellen Anpassung der Fischerei an die neuen Gegebenheiten sein kann. Zu Frage B 54: Die Bundesregierung bemüht sich, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, ausreichende Fanggründe für die deutsche OstseeFischerei zu sichern, die durch die seerechtliche Entwicklung in besondere Schwierigkeiten geraten ist. Soweit Zuständigkeiten der Europäischen Gemeinschaft begründet sind, vertritt die Bundesregierung die Interessen der deutschen Ostsee-Fischerei in diesem Rahmen. 1. Fangbeschränkungen in der Ostsee wie Höchstfangmengen für einzelne Arten, Mindestmaschenweiten, Mindestgrößen von Fischen, Schonzeiten und Schongebiete werden in jährlichen Tagungen der Kommission der Ostsee-Fischereikonvention ausgehandelt. Die genannte Konvention gibt den Rahmen für fischereiliche Zusammenarbeit, die in dem engen Gewässer der Ostsee auch nach der Errichtung von Fischereizonen zur Erhaltung der Fischbestände unerläßlich ist. Aus diesem Grunde halten die Anrainerstaaten der Ostsee trotz der seerechtlichen Entwicklung an der Konvention fest. Ein Beitritt der Europäischen Gemeinschaft, die für diesen Bereich zuständig ist, wird angestrebt. Obwohl die Europäische Gemeinschaft noch nicht Mitglied der Ostsee-Fischereikonvention ist, nimmt sie ihre Kompetenzen auch in diesem Bereich bereits wahr. 2. Für Verhandlungen über den Erwerb von Fangrechten in Fischereizonen von Drittlands-Anrainerstaaten der Ostsee, z. B. Polen lind Schweden, ist die Europäische Gemeinschaft ausschließlich zuständig. Diese rechtliche Situation entspricht auch unserer fischereilichen Interessenlage. Die Schwierigkeiten, denen sich die gesamte deutsche Seefischerei durch die seerechtliche Entwicklung gegen: übersieht, können letztlich nur im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft überwunden werden. Das gilt auch für die deutsche Ostsee-Fischerei, die auf die dänische Fischereizone angewiesen ist und Zugang zu den Fischereizonen anderer Anrainerstaaten der Ostsee nur im Rahmen von Gegenleistungen der Gemeinschaft erlangen kann. Auf die Einräumung gegenseitiger Fangrechte zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Schweden, die auch der deutschen Ostsee-Fischerei zugute kommt, möchte ich verweisen; die Gegenleistungen werden nicht in der deutschen Fischereizone, sondern in Gewässern anderer Mitgliedstaaten der Gemeinschaft erbracht, insbesondere in der Nordsee. Die eindeutige Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft bedeutet, daß sich kein Mitgliedstaat bilateral mit Drittländern über Fangrechte arrangieren kann; auch dies liegt im Interesse der deutschen Fischwirtschaft. Die Europäische Gemeinschaft ist zu Fischereiverhandlungen auch mit Ostblock-Ländern bereit. Sie wäre — wie erfolgreiche Verhandlungen mit anderen Drittländern zeigen — dazu trotz des nach wie vor ungelösten internen Fischereiregimes grundsätzlich in der Lage. Die Verhandlungen sind in eine Sackgasse geraten, weil die Ostblock-Länder derzeit nicht bereit sind, in Fischereiabkommen die Europäische Gemeinschaft als Abkommenspartner anzuerkennen und darin eine Geltungsbereichsklausel zu akzeptieren. 3. Was schließlich den rechtlichen Status der Fischereizonen bei Gotland und Bornholm anbetrifft, deren Abgrenzung zwischen der Sowjetunion, Polen und Schweden strittig ist, so nimmt die Bundesrepublik Deutschland — ohne selbst Anlieger der Zonen zu sein — dort Fangrechte auf Grund internationalen Rechts oder des Rechts der Europäischen Gemeinschaften in Anspruch. Nach wie vor bestreiten jedoch Polen und die Sowjetunion Fischern der Bundesrepublik Deutschland das Recht, in den genannten Zonen Fischfang zu betreiben; diese Position wird jedoch auch gegenüber Fischern aus anderen Ländern eingenommen, die wie die Bundesrepublik Deutschland nicht Anlieger der genannten Zonen sind. 11744* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen A 55, 56 und 57): Kann die Bundesregierung jetzt Angaben machen über den jeweiligen durchschnittlichen Grundlohn bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse und den einzelnen Betriebs- und Innungskrankenkassen in Berlin im Jahre 1978, wenn nein, wie hoch waren diese im Jahr 1977, und in welchem Verhältnis standen diese zu den jeweilig vergleichbaren durchschnittlichen Grundlöhnen im übrigen Bundesgebiet? Hat die Bundesregierung die Absicht, die Vorschriften des § 296 RVO über die Haftung für Fehlbeträge bei Vereinigung, Auflösung oder Schließung von Betriebs- oder Innungskrankenkassen zu ändern oder zu ergänzen, und — falls ja — inwieweit sollen diese geändert oder ergänzt werden? Bis wann etwa bzw. bei welcher Gelegenheit wird die Bundesregierung — falls sie die Absicht hat — ihre entsprechenden Vorschläge dem Gesetzgeber vorlegen? Auf Grund der vorläufigen Werte nach den Schnellmeldungen der Krankenkassen ergeben sich in Berlin für das Jahr 1978 folgende durchschnittliche Grundlohnsummen je Versicherten/ Monat: Krankenkasse (Kurztitel) Grundlohn/ Monat AOK Berlin 1 842,52 DM BKK Stadt/ Land Berlin 1 978,53 DM IKK Friseure 962,99 DM Vereinigte IKK 1 855,— DM IKK Gastwirte 1 210,71 DM IKK Metall 1 909,01 DM IKK Bäcker 1 436,02 DM IKK Handwerker 1 737,88 DM Es ist beabsichtigt, bei der Kodifizierung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung . im Rahmen des Sozialgesetzbuches auch die Vorschriften über die Haftung für Fehlbeträge bei der Ver einigung, Auflösung oder Schließung von Betriebs- und Innungskrankenkassen zu überprüfen. Einzelheiten hierzu müssen noch mit den Beteiligten erörtert werden. Das betrifft besonders die Frage, durch wen ein Defizit gedeckt werden kann, wenn der Arbeitgeber oder die Trägerinnung hierzu nicht in der Lage sind. Nach Auffassung der Bundesregierung bietet sich hierfür an, den Fehlbetrag durch eine Umlage der Mitgliedskassen des jeweiligen Landesverbandes aufzubringen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 58) : Ist die Bundesregierung bereit, in ihrem Verantwortungsbereich auf die Renten- und Versorgungsstellen insoweit einzuwirken, daß Rentner- und Pensionärsbescheinigungen auch in der Form ausgestellt werden, daß Ehefrauen von Rentnern und Pensionären, die selbst keine Leistungen erhalten, ebenfalls in den Genuß von Vergünstigungen kommen können, die für diesen Personenkreis gelten? Zur abschließenden Beantwortung Ihrer Frage sind Rückfragen bei den beteiligten Stellen erforderlich. Sobald mir das Ergebnis dieser Rückfragen vorliegt, werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 59) : Trifft es zu, daß das Bundessozialgericht dahin gehend entschieden hat, daß der Weg von der Wohnung zur Schule bei Vornahme eines Einschulungstests oder einer gesundheitlichen Untersuchung nicht im bestehenden Unfallversicherungsschutz für Schulkinder enthalten ist, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, zu diesem Komplex eine Gesetzesänderung vorzulegen? Das Urteil des Bundessozialgerichts, das den Unfallversicherungsschutz eines Kindes auf dem Wege zu einer Schulreifeuntersuchung betrifft, ist der Bundesregierung bisher nur aus Presseveröffentlichungen bekannt. Zum Inhalt der Entscheidung und zu evtl. erforderlichen Konsequenzen im Rahmen der Gesetzgebung kann die Bundesregierung erst Stellung nehmen, wenn das Urteil mit den Entscheidungsgründen vollständig vorliegt. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 60, 61 und 62) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Bundesausschuß nach § 368 p $VO eine Liste der Arzneimittel erstellt, die nach den Kriterien „Laienwerbung" und „Geringfügige Gesundheitsstörung" diejenigen Arzneimittel aufführt, die von den Ärzten nicht mehr verschrieben werden dürfen? Ist die Bundesregierung bereit, diesen Richtlinien zuzustimmen, obwohl die Ärzteschaft dargelegt hat, daß dieses Verfahren die ärztliche Verschreibungsfreiheit beeinträchtigt, die Entwicklung leichterer Krankheiten zu schweren und die Verschreibung von teuren Medikamenten befürchten läßt, da den Patienten nicht zuzumuten ist, auf Grund der von ihnen gezahlten Versicherungsbeiträge und des ohnehin erhobenen Arzneimittelkostenanteils von 1 DM, ihre Medikamente in Zukunft teilweise selber zahlen zu müssen? Schließt sich die Bundesregierung einer Beurteilung an, nach der es sich bei diesem Vorschlag um eine sozialpolitische Ungerechtigkeit handelt, die eine erneute Kostensteigerung im Gesundheitswesen durch teurere, aber verschreibungsfähige Medikamente bedingt? Der von Ihnen erwähnte Richtlinienentwurf des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für eine Liste von Arzneimitteln, die nach den in § 368 p Abs. 8 RVO erwähnten Gesichtspunkten nicht zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen, ist bekannt. Da es sich bisher nur um einen Entwurf handelt, bleibt abzuwarten, welche Richtlinien der Bundesausschuß beschließen wird. Erst dann kann das nach dem Gesetz vorgeschriebene Zustimmungsverfahren eingeleitet werden, dessen Ergebnis ich verständlicherweise nicht vorgreifen kann. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11745* Zu den von Ihnen erwähnten Bedenken möchte ich daher nur allgemein bemerken, daß sie bereits während des Gesetzgebungsverfahrens zum Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz — durch dieses Gesetz ist die Vorschrift des § 368 p Abs. 8 RVO geschaffen worden — vorgetragen worden sind. Die gesetzliche Regelung schränkt die Verschreibungsfreiheit der Ärzte jedoch nicht ein. Sie sieht vor, daß bestimmte Arzneimittel anstelle von der Krankenkasse vom Patienten selbst zu zahlen sind, ohne den Arzt darin einzuschränken, diese Arzneimittel zu verordnen. Es hat sich hierbei um Arzneimittel zu handeln, die allgemein bei leichten Mißbefindlichkeiten angewandt werden und teilweise aber auch bereits heute schon vom Versicherten selbst bezahlt werden. Ihre Meinung über eine damit verbundene Kostensteigerung teile ich nicht. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 63, 64 und 65) : Welche Forschungsvorhaben zur Ermittlung der mittel- und langfristigen Einschätzung des Bedarfs an Ärzten und in den medizinischen Assistenz- und Pflegeberufen sind in dem Zeitraum von 1969 bis heute im Auftrag der Bundesregierung erstellt worden? Welche Ergebnisse haben die genannten Forschungsvorhaben gehabt, und welche Kosten haben sie verursacht? Welche Gründe liegen der Empfehlung der „Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen" bzw. der Ausschreibung durch den federführenden Bundesarbeitsminister für ein erneutes Forschungsvorhaben mit den o. g. Fragestellungen zugrunde? Die Bundesregierung hat seit 1969 vier Forschungsvorhaben vergeben, die sich mit dem Bedarf an Ärzten befaßt haben. Zwei weitere Forschungsvorhaben behandeln den Personalbedarf der nichtärztlichen Heilberufe. Eine Zusammenfassung der Einzelheiten und Ergebnisse werde ich Ihnen gesondert zuleiten. Die Kosten der zwei Untersuchungen zu den nichtärztlichen Heilberufen belaufen sich auf zusammen rund 520 000,— DM. Von den Untersuchungen zum ärztlichen Bedarf konnten kurzfristig die Kosten von drei in den Jahren 1970 bis 1972 durchgeführten Untersuchungen noch nicht vollständig erfaßt werden. Ich werde Sie Ihnen deshalb zu' einem späteren Zeitpunkt mitteilen. Die vierte, im Jahre 1974 durchgeführte Untersuchung hat Kosten von rund 440 000,— DM verursacht. Die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat auf ihrer Sitzung am 10. Oktober 1978 vorgeschlagen, ein Forschungsvorhaben mit dem Ziel durchzuführen, den künftigen Ärztebedarf unter Einbeziehung der Bedarfsplanung der Kassenärzte und Krankenkassen und unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit vorausschauend zu ermitteln. Nach Auffassung der konzertierten Aktion soll dabei auch der Bedarf an unterschiedlichen Arztgruppen, insbesondere an praktischen Ärzten, berücksichtigt werden. Diese Schwerpunkte sind bei früheren Bedarfsstudien nicht in dem heute erforderlichen Umfange berücksichtigt worden. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 66) : Wie gedenkt die Bundesregierung die finanziellen Ausgaben für die Transparenzkommission zu rechtfertigen, da für die Kassenärzte nur die Preisvergleichsliste verbindlich ist und die Transparenzliste Herzmuskelinsuffizienz von den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen noch nicht einmal zur unverbindlichen Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt worden ist, und wie gedenkt die Bundesregierung sich mit dem beziehungslosen Nebeneinander der verbindlichen Preisvergleichsliste ohne pharmakologisch-therapeutische Transparenz und der unverbindlichen, aber qualitativ aussagefähigen Transparenzliste auseinanderzusetzen? Die Transparenzkommission wurde auf Grund des Eckwertebeschlusses der Bundesregierung als unabhängige Sachverständigenkommission mit der Aufgabe eingesetzt, eine pharmakologisch-therapeutische und preisliche Transparenz für Fertigarzneimittel herbeizuführen. Sie soll Übersichten über alle wesentlichen apothekenpflichtigen Arzneimittel aufstellen. Nach der Geschäftsordnung dieser Kommission sollen die Transparenzlisten dem Arzt eine zweckmäßige und kostenbewußte Therapieentscheidung erleichtern. Hier besteht m. E. eine Verbindung zu den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Arzneimitteln in der kassenärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinien), die ausdrücklich an verschiedenen Stellen eine wirtschaftliche Verordnungsweise fordert. Darüber hinaus führen die Arzneimittel-Richtlinien in Ziffer 17 an, daß von gleichartig wirkenden Arzneimitteln unter Berücksichtigung der Qualität, der Unbedenklichkeit und, soweit erforderlich und möglich, der Bioverfügbarkeit, das nach Form und Menge dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Entsprechende zu verordnen ist. Die von der Transparenzkommission erarbeitete' und im Bundesanzeiger Nr. 7 vom 11. Januar 1979 veröffentlichte 1. Transparenzliste für das Indikationsgebiet „Herzmuskelinsuffizienz" kann eine wesentliche Hilfe zur Verwirklichung dieser Forderung darstellen. Die erste Transparenzliste ist durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger allen am Arzneimittelmarkt Beteiligten zugänglich gemacht worden. Außerdem wurde sie von der Geschäftsstelle der Transparenzkommission nach Verabschiedung durch die Kommission bereits am 22. Dezember 1978 u. a. den Krankenkassenverbänden, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer zur Kenntnisnahme zugesandt. Die Bundesregierug geht davon aus, daß die qualifizierte Arbeit der Transparenzkommission in geeigneter Weise, vor allem im Hinblick auf den Grundsatz in Ziffer 17 der Arzneimittel-Richtlinien, der Erstellung von Preisvergleichslisten dienen kann und wird. 1146* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat gegenüber dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erklärt, daß er prüfen werde, ob und inwieweit die Liste der Transparenzkommission in die Preisvergleichsliste der ArzneimittelRichtlinien eingearbeitet werden kann. Da erst eine 1. Transparenzliste über ein Indikationsgebiet vorliegt, kann man noch keine merkliche Auswirkung erwarten. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 67) : Für wie viele Arbeitnehmer ist in Schleswig-Holstein Kurzarbeitergeld als Ausgleich von Verdienstausfällen während der Schneekatastrophen gewährt worden? Die Bundesanstalt für Arbeit hat in zahlreichen Fällen von Arbeitsausfällen infolge der Schneekatastrophe in Schleswig-Holstein die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld anerkannt. Vergütbare Arbeitsausfälle sollen u. a. bei Transportunternehmen, Omnibusbetrieben, Baumschulen und Vermessungsbüros entstanden sein. Allerdings sind diese Fälle statistisch nicht gesondert erfaßt worden. Ihre Frage nach der Zahl der Arbeitnehmer, die im Zusammenhang mit Verdienstausfällen infolge der Schneekatastrophe in Schleswig-Holstein Kurzarbeitergeld erhalten, läßt sich daher nicht beantworten. Aber selbst bei statistisch gesonderter Erfassung dieser Fälle wäre die Frage zur Zeit nicht beantwortbar. Der Zahlungsantrag, der von der Anzeige der Kurzarbeit zu unterscheiden ist, kann nämlich innerhalb einer Frist von drei Monaten gestellt werden; diese Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Tage liegen, für die die Zahlung von Kurzarbeitergeld beantragt wird. In den genannten Fällen ist diese Frist noch nicht abgelaufen. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 68 und 69) : Auf welchen Betrag ist der Barwert der Versorgungsverpflichtungen zu beziffern, mit denen die privaten Arbeitgeber, die direkte Versorgungszusagen gegeben haben, und die Pensions-und Unterstützungskassen dadurch zusätzlich belastet werden, daß mit dem 21. Rentenanpassungsgesetz (RAG) das Rentenniveau sowohl für laufende Renten als auch für Anwartschaften abgesenkt worden ist und daß dies in den Fällen, in denen die Sozialversicherungsrenten auf die betriebliche Altersversorgung angerechnet werden, zu einer entsprechenden Erhöhung sowohl der laufenden betrieblichen Renten als auch der betrieblichen Versorgungsanwartschaften führt? Von welchen Schätzungsgrundlagen ist die Bundesregierung bei der Beantwortung der Frage 68 ausgegangen? Um die Höhe des Barwertes der Versorgungsverpflichtungen zu ermitteln, mit denen die privaten Arbeitgeber nach Ihrer Auffassung durch die Regelungen des 21. RAG bei Gesamtversorgungssystemen eventuell zusätzlich belastet werden könnten, müßte man den Inhalt aller Versorgungszusagen und -ordnungen in der Bundesrepublik Deutschland kennen und auswerten. Diese Regelungen sind außerordentlich unterschiedlich und vielgestaltig, weil es sich dabei grundsätzlich jeweils um zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei ausgestaltete Verträge handelt. Aus der Fülle der Versorgungsordnungen müßten diejenigen herausgefunden werden, bei denen die Höhe der Sozialversicherungsrenten auf die betrieblichen Leistungen angerechnet werden. Sodann wäre von entscheidender Bedeutung, in welcher Höhe sich die Anrechnung beim einzelnen Arbeitnehmer auswirkt. Selbst wenn man dies alles ermitteln könnte, müßte bei der Auswertung berücksichtigt werden, daß es Gesamtversorgungssysteme gibt, bei denen sich Veränderungen, wie sie ,das 21 RAG mit sich gebracht hat, auf die Höhe der Betriebsrente nicht auswirken. Entsprechende Unterlagen der Arbeitgeber stehen der Bundesregierung nicht zur Verfügung, so daß ich Ihnen weder genaue Zahlen noch Schätzungen mitteilen kann. Solche Schätzungen sind auch in früheren Jahren, in denen private Arbeitgeber oder Pensions- und Unterstützungskassen infolge hoher Rentenanpassungen möglicherweise Einsparungen erzielten, nicht angestellt worden. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 70 und 71) : Ist die Bundesregierung bereit, § 1259 RVO dahin gehend zu ergänzen, daß Härtefälle, weitgehend Kriegs- Internierungs und Vertreibungsschäden, also z. B. unverschuldetes Abbrechen des Studiums, nicht zur Ablehnung für Ausfallzeiten führen, insbesondere dann, wenn dem Staat durch den Versicherten anderweitige Ausgaben erspart blieben, und bei Ablehnung dem Versicherten die Möglichkeit zu öffnen, für diese Zeit entsprechende Nachzahlungen rückwirkend zu leisten und diese auch für den Ausfallzeitraum anzuerkennen? Ist die Bundesregierung bereit, die RVO auch dahin gehend abzuändern, daß erst später abgelegte Prüfungen oder Leistungen, welche die seinerzeitige Abschlußprüfung ersetzen können, als Abschluß des begonnenen Studiums anerkannt werden? Mit Ihren Fragen sprechen Sie den Tatbestand an, daß Zeiten einer Fachschul- oder Hochschulausbildung in der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann als Ausfallzeiten angerechnet werden können, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. Normalerweise muß daher die Fachschul- oder Hochschulausbildung durch eine mit Erfolg abgelegte Prüfung beendet sein. Dabei kommt es auf zeitliche Unterbrechungen der abgeschlossenen Ausbildung nicht an. Um unbillige Härten zu vermeiden, kann — entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts — eine Ausbildung auch dann anerkannt werden, wenn sie ohne besondere Prüfung beendet wurde, falls im Rahmen eines gewisse Mindestanforderungen erfüllenden Studiums lediglich die Absolvierung einer bestimmten Fachsemesterzahl erforderlich, aber auch genügend ist, weil eine Abschlußprüfung oder die Erteilung eines Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11747* Abschlußzeugnisses nicht vorgesehen war. Insgesamt gesehen wird man jedenfalls in einem Teil der Fälle, die Sie mit Ihren Fragen angesprochen haben, zur Anrechnung von Ausbildungszeiten kommen können. Der Bundesregierung ist bekannt, daß diejenigen Versicherten, die ihre Fachschul- oder Hochschulausbildung aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht haben abschließen •können, die Nichtanrechnung der Ausbildungszeiten als Ausfallzeiten als Härte empfinden. Sie sieht sich jedoch angesichts der gegebenen und für die absehbare Zukunft zu erwartenden Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung nicht in der Lage, eine Rechtsänderung vorzuschlagen, durch die die Anrechnung von Zeiten einer nicht abgeschlossenen Fachschul- und Hochschulausbildung über die bestehende Praxis hinaus ermöglicht würde. Dabei ist zu berücksichtigen, daß eine solche Gesetzesänderung sich wahrscheinlich nicht auf die von Ihnen angesprochenen Tatbestände beschränken ließe; vielmehr müßten aus sozialpolitischer Sicht auch andere Gründe, die zu einem Abbruch der Ausbildung geführt haben, z. B. Krankheit und Geldmangel, ebenfalls erfaßt werden. Bei einer derart umfassenden Regelung würden sich aber für die gesetzliche Rentenversicherung Mehraufwendungen in einer Größenordnung ergeben, die ohne Ausgleich auf der Einnahmenseite nicht finanziert werden könnten. Was die von ihnen angesprochene Möglichkeit zur Nachentrichtung von Beiträgen für Zeiten einer nicht abgeschlossenen Fachschul- oder Hochschulausbildung betrifft, so ist auf die Regelungen des Rentenreformgesetzes hinzuweisen, die allen Versicherten die Möglichkeit gegeben haben, bis zum Jahre 1956 zurück durch Nachentrichtung von Beiträgen Versicherungslücken aufzufüllen; allerdings war diese Nachentrichtungsmöglichkeit hinsichtlich der Antragstellung bis zum 31. Dezember 1975 befristet. Es ist nicht daran gedacht, diese Nachentrichtungsmöglichkeit noch einmal zu eröffnen, auch nicht für einen begrenzten Personenkreis. Für Zeiten vor 1957 hat die von Ihnen angesprochene Frage insofern einen besonderen Aspekt, als für diese Zeiten eine sehr großzügige Ausfallzeitenpauschale angerechnet wird. Diese führt schon nach geltendem Recht dazu, daß Zeiten einer nicht abgeschlossenen Fachschul- oder Hochschulausbildung bei der Rentenberechnung jedenfalls teilweise berücksichtigt werden können. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 72) : Ist die Bundesregierung bereit, insbesondere angesichts der Lage in den strukturschwachen und von besonderer Arbeitslosigkeit betroffenen Gebieten, die vorgesehene Änderung des § 94 des Arbeitsförderungsgesetzes zugunsten der bisherigen Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen fallenzulassen, und wie ist die Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage im einzelnen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß den unmittelbar bevorstehenden parlamentarischen Beratungen über den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes nicht vorgegriffen werden sollte. Sie verweist auf ihre Gesetzesbegründung und auf ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates in der Bundestags-Drucksache 8/2624, S. 25 Nr. 24 und S. 43 Nr. 14. Aus der Begründung für eine Änderung des § 94 des Arbeitsförderungsgesetzes ist ersichtlich, daß die neue Regelung der Praxis lediglich einen Anhaltspunkt für die Festsetzung der Höhe des Zuschusses geben soll. Ein höherer Zuschuß als 80 % im Einzelfalle wird damit künftig nicht ausgeschlossen. In ihrer Gegenäußerung hat die Bundesregierung ausgeführt, mit dem Änderungsvorschlag zu § 94 des Arbeitsförderungsgesetzes sei keine über die Einschränkung von Mißbrauchsmöglichkeiten hinausgehende Beschränkung der Förderung beabsichtigt Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch ' (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 73, 74 und 75) : Trifft es zu, daß das Waffensystem "Gepard" zur Zeit nicht einsatzbereit ist, weil das Schmiermittel für die MK 35 nicht verfügbar ist? Warum ist gegebenenfalls eine frühzeitige Herstellung bzw. Beschaffung nicht eingeleitet worden? Zu welchem Zeitpunkt wird es möglich sein, die volle Einsatzbereitschaft des Waffensystems wiederherzustellen? Das Waffensystem „GEPARD" ist einsatzbereit; Waffenschmierstoff für die MK 35 mm ist vorhanden. Sofern Hintergrund Ihrer Fragen die Beschaffung des neu entwickelten Schmierstoffgemischs sein sollte, darf ich Ihnen mitteilen, daß dieser neue Schmierstoff rechtzeitig an die Truppe ausgeliefert werden wird. Damit wird die volle Einsatzbereitschaft des Waffensystems auch weiterhin gegeben sein. Anlage 93 Antwort • des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 76): Welche Truppenbesuche wurden in der allgemeinen AchtWochen-Sperre für Politiker vor Wahlen durch Mitglieder der Bundesregierung in Garnisonen im Bundesland Rheinland-Pfalz vor dem 18. März 1979 durchgeführt? Nach den Feststellungen des Bundesministeriums der Verteidigung haben Mitglieder der Bundesregierung in Garnisonen in Rheinland-Pfalz keine Truppenbesuche in der Acht-Wochen-Sperrzeit durchgeführt. 11748* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 77 und 78) : Ist es zutreffend, daß nach einem Erlaß des Bundesverteidigungsministers vom 12. Dezember 1978 den Wirtschaftstruppenteilen zukünftig am Monatsende eventuelle Ersparnisse in der Verpflegungswirtschaft, wie sie zum Beispiel durch partiellen Verzicht an der Verpflegungsteilnahme entstehen können, zum Nachteil der Verpflegungsteilnehmer abgeschöpft werden sollen, statt .sie wie bisher den Verpflegungskonten zur Vorsorge für besondere Aufwendungen oder saisonalen Teuerungsausgleich zu belassen? Ist gegebenenfalls dieser Versuch, bei dem Verpflegungstitel 1410 des Verteidigungshaushalts auch Einnahmen zu erzielen, als ein Ausgleich für den Verzicht auf den „Personal- und Sachkostenbeitrag der Truppenverpflegung" zu werten, der von November 1977 bis Dezember 1978 im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums als einzigem Bundesressort erhoben worden ist? Der bundeswehreinheitlich festgesetzte „Wertansatz (von z. Zt. 4,50 DM) für eine Tagesverpflegung der Truppenverpflegung, den die Mehrzahl der Standortverwaltungen ihrer Verpflegungsplanung zugrunde legen, ist lediglich der Betrag, den die Standortverwaltungen nach dem Ergebnis besonderer Ermittlungen im Bundeswehrdurchschnitt für das Beschaffen einer den Anforderungen genügenden Truppenverpflegung tatsächlich benötigen. Müssen in einzelnen Standorten überdurchschnittlich hohe Lebensmittelpreise gezahlt werden — dies kann auch die Folge von saisonbedingten Teuerungen sein —, darf die örtlich zuständige Standortverwalung mit einem höheren täglichen Betrag planen. Die durch das Wirtschaften mit einem über dem „Wertansatz" liegenden Geldbetrag entstehenden notwendigen Mehrkosten werden auf den Bundeshaushalt übernommen. Auch darf bei besonderen Anlässen (z. B. bei Festtagen, Vereidigungen usw.) der für die Beschaffung der Verpflegungsmittel täglich zur Verfügung stehende Betrag in angemessenem Rahmen überschritten werden. Es stellt sich jedoch die Frage, ob das Ansammeln von Ersparnissen in der Verpflegungswirtschaft, das dazu dient, den Standortverwaltungen und Verpflegungswirtschaftstruppenteilen bei der Verpflegungsplanung einen gewissen finanziellen Spielraum zu geben, noch notwendig und zweckmäßig ist, zumal das Bundesministerium der Verteidigung ständig bemüht ist, die Verfahren in der Verpflegungswirtschaft so einfach und rationell wie möglich zu gestalten. Die Frage ist zur Zeit Gegenstand von Erörterungen mit den Kommandobehörden und Wehrbereichsverwaltungen; die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Das Erzielen von Einnahmen beim Bundeshaushalt aus Ersparnissen in der Verpflegungswirtschaft (= sog. Abschöpfen von Ersparnissen) steht in keinerlei Zusammenhang mit der Regelung, wonach Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Zivilbedienstete der Bundeswehr bei einer Teilnahme an der Truppen-/Lazarettverpflegung ab 1. Januar 1979 ein Verpflegungsgeld zu bezahlen haben, das Personal- und Sachkosten nicht mehr enthält. Im übrigen werden Ersparnisse, je Verpflegungsteilnehmer und Monat über 11,— DM auf militärisch besetzten Schiffen und Booten sowie über 7,— DM bei allen anderen Wirtschaftstruppenteilen im Interesse einer geordneten Wirtschaftsführung bereits nach den geltenden Verpflegungsbestimmungen „abgeschöpft". Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/2699 Fragen B 79 und 80) : Sieht die Bundesregierung in der Beschäftigung eines 58 Jahre alten ehemaligen DKP-Mitglieds an der Spülmaschine einer Kantine für Zivilbedienstete der Bundeswehr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland Gefahren, und wenn ja, welche, und ist sie der Ansicht, daß die Entlassung einer Frau, auf die die genannten Voraussetzungen zutreffen, mit den kürzlich von ihr beschlossenen Grundsätzen zur Beschäftigung im öffentlichen Dienst in Einklang zu bringen ist? Hat die Bundesregierung die Absicht, auf Grund der von der Standortverwaltung München jetzt gemachten Erfahrungen künftig auch das Personal von Gaststätten, in denen vorzugsweise Soldaten der Bundeswehr verkehren, einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen zu lassen? Die Bundesregierung sieht in der Beschäftigung eines 58 Jahre alten ehemaligen DKP-Mitgliedes als Hilfskraft in einer Behördenkantine keine Gefahren für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. In der vorliegenden Angelegenheit führte die ehemalige DKP-Mitgliedschaft der zu überprüfenden Person zunächst zu Sicherheitsbedenken. Als dienstaufsichtsführende Behörde hat das Amt für Sicherheit der Bundeswehr in gründlicher Prüfung des Einzelfalles die Unhaltbarkeit der Sicherheitsbedenken festgestellt. Die Entlassung der Kantinenhilfskraft war somit nicht gerechtfertigt. Einer Wiederbeschäftigung der Betroffenen stehen keine Bedenken entgegen. Zu der von Ihnen angesprochenen Sicherheitsüberprüfung für Personal von Gaststätten, in denen überwiegend Soldaten der Bundeswehr verkehren, teile ich Ihnen mit, daß eine derartige Überprüfung im Bundesministerium der Verteidigung niemals erwogen wurde. Hierfür liegt weder eine Notwendigkeit vor, noch wäre eine Zuständigkeit dieses Ressorts gegeben. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 81): Welche Auswirkungen haben die Realisierung des zur Zeit gültigen Sanitätskonzepts der Bundeswehr und der geplanten Heeresstruktur im Saarland? Nach der derzeitigen Planung ist im Saarland, und zwar in Lebach, die Einrichtung eines Sanitätszentrums zur sanitätsdienstlichen Betreuung für ca. 5 000 Soldaten unter Einbeziehung von vier Zahnstationen vorgesehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11749* Eine abschließende Entscheidung ist jedoch noch nicht getroffen worden. Im Rahmen der Neuordnung der Heeresstruktur wird die Luftlandebrigade 26 in ihren bisherigen Standorten Lebach, Merzig und Saarlouis unter Verstärkung der Panzerabwehrfähigkeit umgegliedert. Die Personalstärke der Brigade wird geringfügig verringert. Das ebenfalls mit Teilen im Saarland stationierte Heimatschutzkommando 16 wird in Bexbach verstärkt. Neben der Umgliederung des bereits vorhandenen Jägerbataillons ist hier auch die Aufstellung einer Instandsetzungskompanie und einer Nachschubkompanie nach Zubauten vorgesehen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 82) : Trifft es zu, daß im Fliegerhorst Kaufbeuren (vgl. Beschluß des Truppendienstgerichts Süd vom 31. Januar 1979 — AZ: S 4 — Lb 33/78) und in anderen Kasernen der Bundeswehr die im Verfassungsschutzbericht 1977 der Bundesregierung (Seite 39) als „rechtsextremistische Wochenzeitung" eingestufte Deutsche Nationalzeitung des „rechtsextremistischen Zeitungsverlegers Dr. Frey" verkauft wird, und was gedenkt die Bundesregierung gegen den Verkauf dieser Zeitung auf Bundeswehrgelände zu unternehmen? Ende September /Anfang Oktober 1978 sind durch den Heimbetriebsleiter auf dem Fliegerhorst Kaufbeuren vereinzelt Exemplare der Deutschen Nationalzeitung an Soldaten verkauft worden. Der Heimbetriebsleiter hat jedoch aus freien Stücken. den Verkauf der unverlangt angelieferten Exemplare der Deutschen Nationalzeitung eingestellt, zwei Exemplare an den Pressevertrieb in München zurückgesandt und sich eine weitere Belieferung mit extremistischen Schriften verbeten. Nach den vorliegenden Informationen kann der Bundesminister der Verteidigung zur Zeit davon ausgehen, daß die Deutsche Nationalzeitung in Liegenschaften der Bundeswehr nicht verkauft wird. Es ist dem Bundesminister der Verteidigung aber bekannt, daß entsprechende Werbe- und Vertriebsaktionen gegenüber Heimbetriebsleitern immer wieder versucht werden. Der regelmäßige Verkauf extremen politischen Schriftgutes innerhalb von Liegenschaften der Bundeswehr ist in allen Fällen letztlich unterblieben, weil die Heimbetriebsleiter ausnahmslos entsprechenden Empfehlungen der Kasernenkommandanten gefolgt sind. Ein Verbot, die obengenannte Zeitung und andere extreme Schriften in Heimen der Bundeswehr zum Verkauf anzubieten, ist durch den Bundesminister der Verteidigung nicht ausgesprochen worden, weil eine rechtliche Grundlage hierfür fehlt. Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß der Soldat wie jeder andere Bürger unseres Staates beanspruchen kann, als politisch mündig behandelt zu werden. Dieser Anspruch schließt eine Beschränkung der im Grundgesetz verankerten Informationsfreiheit aus. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 83) : Wird die Stationierung des AWACS-Frühwarnsystems auf dem Flugplatz Teveren Geilenkirchen die in Anspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen im Gebiet der Stadt Heinsberg oder im Gebiet des Kreises Heinsberg zusätzlich zu dem vorhandenen im Bundeseigentum befindlichen Flugplatzgelände entgegen den bisher dazu erteilten Auskünften erforderlich machen? Die Start- und Landebahn wird in ihrer jetzigen Lage ausgebaut. Eine Verlängerung nach Osten oder eine Drehung (Richtungsänderung) sind nicht beabsichtigt. Die Inanspruchnahme größerer Geländeflächen außerhalb des bundeseigenen Geländes ist damit nicht erforderlich. Nach Abschluß der jetzt begonnenen Ausbauplanung wird lediglich zu prüfen sein, ob die Installation von Flugsicherungsanlagen wie Blitzbefeuerungen durch dingliche Sicherung oder Ankauf kleinerer Grundstücke sichergestellt werden muß. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 84) : Hat der Kommandeur der 12. Panzerdivision der Bundeswehr, Generalmajor Bastian, auf einer Veranstaltung der Jungsozialisten in Bad Mergentheim gesagt, ,„Ich begrüße die Abrüstungsvorschläge des SPD-Fraktionsvorsitzenden Herbert Wehner und bin mit ihm der Meinung, daß die Rüstung der Sowjetunion nicht offensiv, sondern defensiv ist", und teilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Auffassung? Generalmajor Bastian hat die von Ihnen wiedergegebene Äußerung auf der Diskussionsveranstaltung der Jungsozialisten in Bad Mergentheim am 9. März 1979 in dieser Form nicht getan. Das Zitat, das Sie verwenden, stammt aus einer Pressemitteilung der Jungsozialisten, die nach dem Diskussionsabend herausgegeben worden ist. Sie ist dem General erst nach Erscheinen bekanntgeworden. Die Regionalzeitungen, so zum Beispiel die „Fränkischen Nachrichten" vom 12. März 1979, haben sich bei ihrer Berichterstattung auf diese Pressemitteilung der Jungsozialisten gestützt. Am 20. März 1979 hat „Die Welt" in einem Artikel ebenfalls das gleiche Zitat verwendet. Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit Pressemitteilung XVI/ 15 vom 20. März 1979 erläutert, daß dieses Generalmajor Bastian zugeschriebene Zitat nicht korrekt ist. In der Pressemitteilung ist ein Teil eines Interviews von Generalmajor Bastian .in der Tauber-Zeitung wiedergegeben, in dem er erläutert, welche Stellungnahme er zu einer Äußerung von Herbert Wehner während des Diskussionsabends der Jungsozialisten abgegeben hat. Da es nach unseren Feststellungen weder einen Tonbandmitschnitt noch. ein Stenogramm des Diskus- 11350* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 sionsverlaufs gibt, ist das Interview in der Tauber-Zeitung die einzige Quelle, um festzustellen, wie Generalmajor Bastian sich zu der Auffassung von Herbert Wehner geäußert hat. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 85, 86, 87 und 88) : Was tut die Bundesregierung, um zu verhindern, daß, wie im Gebiet um München oder im Neckargebiet, Felder mit Klärschlamm aus Bundeswasserstraßen gedüngt werden, der gesundheitlich bedenkliche Stoffe (z. B. Cadmium) enthält, und durch welche Maßnahmen innerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung kann wirksam verhindert werden, daß auf so vergifteten Böden Lebensmittel gewonnen werden? Wie beurteilt die Bundesregierung Forschungsergebnisse, wonach die gesundheitlich duldbare Belastung des Menschen mit Cadmium nahezu ausgeschöpft sein soll, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Geben die bestehenden Rechtsvorschriften oder Richtlinien des Bundes eine ausreichende Handhabe, um das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit überhöhten Gehalten an Schwermetallen, insbesondere Cadmium, zu verhindern, und tragen diese Vorschriften auch den Gefahren Rechnung, die durch möglicherweise wiederholte und längerfristige Belastungen mit Cadmium über Umwelt und Lebensmittel kumulierend auf den Menschen einwirken? Hält es die Bundesregierung für möglich, daß abgesehen von dem Gebiet um München und am Neckar auch in anderen Gebieten landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Baggergut aus Bundeswasserstraßen oder aus anderen Quellen gedüngt worden sind, das durch Schwermetalle, insbesondere Cadmium, verseucht ist? Zu Frage B 85: Das Aufbringen von Klärschlamm auf landwirtschaftlich/ forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden ist wegen der damit verbundenen möglichen Gefährdung der Umwelt im Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG) reglementiert worden. Nach § 15 AbfG darf Klärschlamm auf die genannten Böden nur so aufgebracht werden, daß das Wohl der Allgemeinheit insbesondere die in § 2 Abs. 1 AbfG aufgezählten Schutzgüter (u. a. Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen) nicht beeinträchtigt werden. Die umweltbedingten Anforderungen an das Aufbringen von Klärschlamm unterscheiden sich materiell nicht von den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abfallbeseitigung. Dazu gehört, daß das Aufbringen keine Gesundheitsgefahren durch toxische Stoffe (z. B. Cadmium) verursachen darf. Die Einhaltung dieser Kriterien zu überwachen, ist nach seit 1972 geltendem Recht Angelegenheit der zuständigen Landesbehörde. . Das Land Baden-Württemberg hat ein Merkblatt über die „Möglichkeiten und Grenzen der Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft" herausgebracht, welches in der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall beraten und im Herbst 1977 den Ländern als geeignete und ausreichende Grundlage zur Uberwachung der Klärschlammverwertung empfohlen worden ist, Soweit mir bekannt ist, wird inzwischen in allen Bundesländern nach diesem Merkblatt verfahren. Die in dem Merkblatt enthaltenen Bestimmungen über schädliche Schwermetalle sind mit der Grund dafür, daß jetzt die bekannten Feststellungen über die Schädlichkeit des aufgebrachten Klärschlamms getroffen werden konnten. Die im Bundesministerium des Innern vorbereitete Aufbringungsverordnung wird an dieses funktionierende Überwachungssystem anknüpfen und die einzelnen Modalitäten der Überwachung — wie Aufbringungsbeschränikungen oder -verbote, Analytik, Untersuchungshäufigkeit, Probenahmen, Nachweise — als verbindliche Norm festlegen. Was die Abgabe von Baggergut aus dem Neckar an die Landwirtschaft anlangt, verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Spöri vom 15. März 1979, Stenografischer Bericht, 144. Sitzung, Anl. 104, S. 11551. Zu Frage B 86: Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und das Bundesgesundheitsamt haben seit längerer Zeit dem Auftreten von Schwermetallen in Lebensmitteln besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Im Rahmen dieser Bemühungen werden von der Zentralen Erfassungs- und Bewertungsstelle die Schwermetallgehalte der Lebensmittel laufend erfaßt und analysiert: Aus den zur Zeit vorliegenden Daten einer orientierenden Modellberechnung läßt sich ableiten, daß in der Bundesrepublik Deutschland, ähnlich wie in den USA, wo gleichartige Untersuchungen durchgeführt werden, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgesehenen Werte für die „vorläufig duldbare wöchentliche Aufnahme" nahezu erreicht werden. Unter Berücksichtigung ungünstiger Aufnahmen wurde für die deutsche Durchschnittsbevölkerung eine Cadmium-Aufnahme errechnet, die den WHO-Wert zu etwa 80 % ausfüllt. Eine neueste ausgedehnte epidemiologische Untersuchung an ca. 7 500 Personen (Alter über 50 Jahre) in Japan erbrachte, daß die Bewohner in einem cadmiumbelasteten Gebiet (Cadmiumgehalt von Reis ca. 30fach über Normalgehalten) einer Kontrollgruppe gegenüber eine leichte Zunahme der Häufigkeit erster klinisch chemisch erfaßbarer Parameter zeigte. Für die Bundesrepublik Deutschland und andere vergleichbare Länder ist jedoch festzustellen, daß bislang weder epidemiologische noch kasuistische Befunde bekanntgeworden sind, die für Cadmium als Lebensmittel-Kontaminant einen Krankheitswert vermuten lassen. Auch jüngste Untersuchungen an einigen Personen, die über längere Zeit überdurchschnittlich mit Cadmium belastete Lebensmittel verzehrten, haben keinen Hinweis auf Gesundheitsschäden erbracht. 'Um jedoch zu verhindern, daß es allmählich zu einem Anstieg der Cadmiumgehalte in Lebensmitteln und damit stärkeren Belastungen der Bevölkerung kommt, werden bzw. wurden von der Bundesregierung u. a. folgende Maßnahmen ergriffen: — Bundesimmissionsschutzgesetz (TA. Luft) — Abfallbeseitigungsgesetz Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11751* — Abwasserabgabegesetz — Wasserhaushaltsgesetz — Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter — Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar und 29. Dezember. 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung — EG-Initiative zur Begrenzung des Cadmiumgehaltes in Abwässern — Initiative zur Begrenzung der Cadmiumgehalte in Schlämmen und Müllkomposten — Durchführung einer Pilotstudie: Laufende Erfassung von Schwermetallen in Lebensmitteln — Finanzierung von Gesamtverzehrsstudien zur Feststellung der tatsächlichen Cadmiumaufnahme einer Bevölkerungsgruppe — Messung von Cadmiumgehalten in menschlichen Geweben — Medizinische Untersuchungen von Risikogruppen in Belastungsgebieten — Veröffentlichung der Richtwerte 79 für Blei-, Quecksilber- und Cadmiumgehalte in und auf Lebensmitteln (in Vorbereitung). Die Richtwerte 79 stellen — anders als die Richt- . werte 76, die lediglich der Darstellung der Ist-Situation dienten — vom Bundesgesundheitsamt empfohlene Werte dar; werden in Lebensmitteln Blei-, Quecksilber- oder Cadmiumwerte gemessen, die den Richtwerten 79 nahekommen oder diese übersteigen, sollte von den Verantwortlichen nach dem Grund der überhöhten Gehalte recherchiert werden, wozu zu bemerken ist, daß bei vorübergehenden Überschreitungen noch keine Gesundheitsgefährdung angenommen wird. Zu Frage B 87: Bereits vor den in letzter Zeit in der Öffentlichkeit diskutierten Fällen erheblicher Kontamination von Lebensmitteln mit Cadmium habe ich die Frage geprüft, ob und mit welchem Inhalt eine Verordnung nach § 9 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) zur Festsetzung von Höchstmengen für Schwermetalle, insbesondere auch für Cadmium, erlassen werden sollte. Dein Erlaß einer Verordnung steht zur Zeit noch . entgegen, daß die in der Antwort zu Frage 86 erwähnten Unterlagen noch nicht endgültig statistisch abgesichert sind. Die Schwierigkeit bei der Festsetzung von Höchstmengen für diese Schadstoffe durch Rechtsverordnung besteht insbesondere darin, daß nicht nur der von der Kontamination eines Einzellebensmittels mit beispielsweise Cadmium ausgehenden konkreten Gefahr begegnet werden muß, sondern daß ge- rade auch Gefahren, die durch eine wiederholte und längerfristige, kumulierend wirkende Belastung des Menschen mit Cadmium über Lebensmittel und über die Umwelt Rechnung getragen werden muß. Forschungsvorhaben zur Klärung dieser Fragen sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus bietet jedoch nach Auffassung der Bundesregierung § 17 Abs. 1 Nr. 1 LMBG eine Handhabe gegen das Inverkehrbringen von Lebensmitteln auch dann, wenn .sie so stark kontaminiert sind, daß ein längerfristiger und überwiegender Verzehr so kontaminierter Lebensmittel als gesundheitlich nicht mehr unbedenklich angesehen werden kann. Zu Frage B 88: Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, daß auch in anderen Gebieten landwirtschàftlich genutzte Flächen mit schwermetallhaltigem Baggergut aus Bundeswasserstraßen oder aus anderen Quellen gedüngt worden sind. Angaben darüber liegen ihr nicht vor. Die landwirtschaftliche Verwertung von Baggergut und deren Überwachung liegt wie bei Klärschlamm in der Zuständigkeit der Länder. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen' B 89 und 90) : Welche Forschungsprojekte sind im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung zur Förderung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit bereits vergeben worden? An welche Projektnehmer sind sie bereits vergeben worden und zu welchen zugesagten Kosten? Wie Ihnen der Bundesminister für Forschung und Technologie in seiner Antwort auf Ihre Frage B 197 in der Fragestunde am 9. März 1979 mitgeteilt hat, ist den einschlägigen Fachausschüssen des Deutschen Bundestages im Februar 1979 eine gemeinsame Projektliste der am Aktionsprogramm beteiligten Bundesressorts zugeleitet worden. Diese Ubersicht enthält alle Vorhaben, die gegenwärtig zur Durchführung des Aktionsprogramms laufen, geplant sind oder sich in Vorbereitung befinden. Gegenwärtig werden von den federführenden Ressorts 24 Projekte (Vorhabenbündel) und 140 Einzelvorhaben gefördert (Stand: 31. Januar 1979). Bei diesen Vorhaben ist in der Ubersicht auch die jeweils durchführende Stelle genannt. Ich darf Sie insoweit auf die Angaben der Ubersicht verweisen. Für diese Vorhaben sind bisher insgesamt rund 185 Millionen DM veranschlagt. Diese Zahl beinhaltet die bisher ausgezahlten sowie die für diese Vorhaben in Zukunft vorgesehenen Mittel. Der Rahmen der für die Projektförderung insgesamt für 1978 bis 1981 vorgesehenen Mittel beträgt 451,4 Millionen DM. Zur Erläuterung weise ich darauf hin, daß es sich bei den gegenwärtig laufenden Vorhaben zu einem großen Teil noch um solche handelt, die bereits vor Verabschiedung des Aktionsprogramms vergeben wurden. Wie in dem Aktionsprogramm ausdrücklich ausgesagt, werden in dem Aktionsprogramm die wichtigsten Forschungs- und Entwicklungsbereiche zusammengefaßt, für die die Bundesregierung in den Jahren 1978-1981 Förderungsmaßnahmen einzuleiten oder fortzuführen beabsichtigt. Ziel des Aktionsprogramms ist es daher nicht, ausschließlich.neue Bereiche zu erschließen, sondern auf- 11752* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 bauend auf den bereits laufenden Förderungsmaßnahmen die Forschungsförderung im Bereich des Gesundheitswesens an den Schwerpunkten des Aktionsprogramm zu orientieren. Zu den in Verbindung mit dem „Programmrahmen", der ebenfalls ein Teil des Programms der Bundesregierung ist, vergebenen laufenden Vorhaben kann ich Ihnen die von Ihnen gewünschten Angaben nicht mitteilen. Dieser Programmrahmen beinhaltet keine unmittelbaren Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung. Er richtet sich als Anregung der Bundesregierung zu Schwerpunkten der Forschungsförderung an die Länder und an die Institutionen im Bereich der Forschung, die von den Ländern bzw. von Bund und Ländern gemeinsam finanziert werden, diese Fragestellung in eigener Verantwortung aufzugreifen. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/2699 Fragen B 91 und 92) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob in der Bundesrepublik Deutschland Hexachlorcyclohexan (HCH) bzw. Lindan produziert wird und in welchen Anwendungsbereichen Lindan zugelassen ist? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Gesundheitsgefährdung durch HCH vor, und wenn ja, beruhen diese Erkenntnisse auf konkreten Fällen? Zu Frage B 91: Alle früheren Produktionsstätten von y-Hexachlorcyclohexan sind im einzelnen nicht mehr festzustellen, da die Herstellung wohl vielfach versucht, wegen Unrentabilität und Produktionsschwierigkeiten jedoch meist frühzeitig wieder eingestellt wurde. In größerem Umfang erfolgte die Herstellung zuletzt im südhessischen Raum (Darmstadt). .Heute wird y-Hexachlorcyclohexan in der Bundesrepublik Deutschland nur noch von einer Firma in Hamburg hergestellt. y-Hexachlorcyclohexan hat ein sehr breites Anwendungsgebiet und ist zur Bekämpfung von Schadinsekten zugelassen im Weinbau, im Ackerbau, im Obst-; Gemüse- und Zierpflanzenanbau sowie zur Leerraumbehandlung im Vorratsschutz. Zu Frage B 92: Das zugelassene Pflanzenschutzmittel y-Hexachlorcyclohexan (= Lindan) ist toxikologisch gut charakterisiert und geprüft; die toxikologische Prülung und Beurteilung ist eine Voraussetzung für die Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland. Für y-HCH-Rückstände in Lebensmitteln sind unter Berücksichtigung der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Tagesdosis für den Menschen bei lebenslangem Verzehr in der „Höchstmengenverordnung Pflanzenbehandlungsmittel" und in der „Höchstmengenverordnung, tierische Lebensmittel" entsprechende Höchstmengen festgesetzt worden. Eine Gesundheitgefährdung wird bei sachgerechter Anwendung und bei Einhaltung der Höchstmengen nicht bewirkt und ist auch nicht bekannt geworden. Die bei der y-HCH-Herstellung anfallenden sonstigen HCH-Isomeren — es handelt sich vor allem um a-HCH und [ß-HCH —, die als Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen sind, sind toxikologisch nur wenig untersucht. Daher und wegen ihrer Akkumulationsfähigkeit hat man die Höchstmengen für diese Stoffe in Lebensmitteln äußerst niedrig festgesetzt. Eine Gesundheitsschädigung ist bis jetzt nicht bekannt geworden.. Untersuchungen in Frankreich und Japan, bei denen zum Teil sehr hohe Konzentrationen von ß-HCH im Blut (in Japan bis zu 240 ppb im Serum) festgestellt wurden, zeigten keine gesundheitlichen Schädigungen der untersuchten Personen. Aus der Literatur sind lediglich akute Vergiftungsfälle bekannt geworden, die entweder von massiven Kontaminationen (z. B. gemeinsame Lagerung von Lebensmitteln und Lindan- bzw. HCHPräparaten) oder von der Anwendung lindanhaltiger Mittel zur Ektoparasitenbekämpfung oder durch Unachtsamheit beim Umgang mit Lindan im Produktionsbereich herrührten. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 93) : Ist der Bundesregierung bekannnt, in wieviel Fällen der Träger der Sozialhilfe gemäß § 69 Abs. 2 und 3 Bundessozialhilfegesetz Beiträge einer Pflegeperson für eine angemessene Alterssicherung übernommen hat, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen mit dieser Neuregelung der dritten Bundessozialhilfegesetznovelle? Die Bundesregierung verfügt z. Z. noch über keine statistischen Unterlagen zù diesem Fragenkomplex. Ergebnisse werden erwartet von der voraussichtlich Mitte des Jahres vorliegenden Zusatzstatistik des Statistischen Bundesamtes zur „Hilfe zur Pflege". Diese Zusatzstatistik ist auf Veranlassung der Bundesregierung durchgeführt worden, um für die sozialpolitisch besonders wichtige „Hilfe zur Pflege" detailliertere Angaben zu erhalten als sie die jährliche allgemeine Sozialhilfestatistik liefern kann. Die Bundesregierung wird anhand der Ergebnisse der Zusatzstatistik prüfen, ob die in § 69 des Bundessozialhilfegesetzes enthaltene Regelung über die angemessene Alterssicherung der Pflegeperson ergänzt werden muß. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen 94 und 95) : Wieviel Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Jugendhilfegesetzes (Stand Oktober 1978) und zum eingebrachten Regierungsentwurf (Drucksache 8/2571) liegen der Bundesregierung vor? Welche Maßnahmen im Jugendhilfegesetz der Bundesregierung sind besser geeignet für Sorgerechtsentzüge, Fürsorgeerziehungsanordnung und Erziehung außerhalb der Familie, um bessere Hilfen zu gewährleisten als auf Grund der Bestimmungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes? Zu Frage B 94: Im Rahmen der Abstimmung des Referentenentwurfs eines Jugendhilfegesetzes (Stand 31. Oktober 1977) sind der Bundesregierung 120 Stellungnahmen vorgelegt worden. Darüber hinaus sind ihr durch Presseberichte weitere Meinungsäußerungen bekannt geworden. Zum eingebrachten Regierungsentwurf eines Sozialgesetzbuches (SGB - Jugendhilfe - Bundestagsdrucksache Nr. 8/2571) liegen der Bundesregierung zu bestimmten Punkten Meinungsäußerungen vor, die jedoch an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gerichtet sind, der nunmehr mit dem Regierungsentwurf befaßt ist. Zu Frage B 95: Der Entzug des Sorgerechts, die Anordnung von Fürsorgeerziehung und der Erziehung außerhalb der eigenen Familie sind in den meisten Fällen mit einer längerfristigen Trennung des Kindes von seinen Eltern verbunden und stellen damit einen Eingriff in die Familie und die Entwicklung des Kindes dar. Die damit in vielen Fällen verbundene Heimerziehung junger Menschen verschlechtert - insbesongere bei Kleinkindern - die Entwicklungschancen häufig im Ergebnis noch weiter. Leistungen der Jugendhilfe dürfen nicht erst einsetzen, wenn Eltern versagen und Kinder „verwahrlosen". Aufgabe freier und öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist es, durch ein differenziertes Angebot von Leistungen der Beratung und Unterstützung, deren Annahme freiwillig ist, die Familie zu stabilisieren und ihre Erziehungskraft zu stärken. Daher werden im Regierungsentwurf diese Leistungen in Vergleich zum Jugendwohlfahrtsgesetz verstärkt. Dazu gehören insbesondere - Jugend-, Erziehungs- und Familienberatung (Art. 1 §§ 24, 30, 40), - Übungs- und Erfahrungskurse (Art. 1 § 42), Erziehungsbeistandschaft (Art. 1 § 43) und andere offene pädagogische und therapeutische Hilfen (Art. 1 § 41), - Unterstützung bei der Führung des Haushalts und der Erziehung in der Familie (Art. 1 § 33), - Hilfe in besonderen Lebenslagen - für alleinerziehende Elternteile, für werdende Mütter usw. - (Art. 1 § 31) . Modellprogramme der Jugendhilfepraxis wie z. B. die Konzeption zur Förderung von familienorientierten Hilfen des Landeswohlfahrtsverbandes Baden haben gezeigt, daß durch den verstärkten Einsatz solcher offener pädagogischer und therapeutischer Hilfen die Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen spürbar abgebaut werden kann. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 96) : Wie stellen sich die deutschen Erfolge im Kampf gegen die Rauschgiftkriminalität im Verhältnis zu den niederländischen dar, und zu welchen Maßnahmen geben die Ursachen für eventuelle Unterschiede Anlaß? In den letzten Jahren sind sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in den Niederlanden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität erheblich intensiviert worden. Dies hat in beiden Ländern zu einem spürbaren Anstieg der Rauschgiftaufgriffe geführt, wie aus nachstehender Gegenüberstellung deutlich wird. Die Aufstellung zeigt, daß die Sicherstellungsbilanzen beider Länder keine prinzipiellen Unterschiede aufweisen. Die zum Teil höher liegenden Sicherstellungsmengen in den Niederlanden dürften sich u. a. daraus erklären, daß Heroin aus Südostasien sowie Cannabis aus dem Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika überwiegend zunächst in die Niederlande geschmuggelt und von dort auf die westeuropäischen Drogenmärkte, insbesondere auch in der Bundesrepublik Deutschland, verteilt werden. Dies hat dazu geführt, daß gerade in den Niederlanden eine Reihe von Großtransporten abgefangen werden konnte. Im übrigen sind Vergleiche deutscher und niederländischer Erfolge bei der Bekämpfung der RauschSicherstellungen in der Bundesrepublik Deutschland (D) und in den Niederlanden (NL) 1976 1977 1978 D NL D NL D NL Cannabis 5,3 t 10,2 t 9,9 t 24,5 t 4,7 t 12,8 t Rohopium 15,0 kg 9,0 kg 20,0 kg 5,7 kg 4,5 kg 0,5 kg Morphinbase 10,5 kg 0,5 kg 4,3 kg 2,2 kg 2,6 kg 15 600 Tabl. Heroin 167,2 kg 171,0 kg 61,1 kg 196,0 kg 187,3 kg 87,2 kg Kokain 2,4 kg 2,3 kg 7,7 kg 1,1 kg 4,2 kg 3,7 kg LSD 61 000 Trips 52 000 Trips 14 300 Trips 228 000 Trips 33 000 Trips 7 900 Trips 11754* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 giftkriminalität im Hinblick auf die unterschiedliche Organisation der zuständigen Behörden und die unterschiedlichen rechtlichen Gegebenheiten nur bedingt möglich. Entscheidend ist, daß beide Länder auch bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität so eng wie möglich zusammenarbeiten. Entsprechende Absprachen sind bereits vor einigen Jahren getroffen worden. Sie haben u. a. zur Einrichtung einer deutschniederländischen Arbeitsgruppe „Rauschgift" geführt, in der die zuständigen Exekutivbehörden der beiden Länder vertreten sind. Außerdem entsenden die Niederlande jeweils Vertreter ihrer zentralen Rauschgiftbekämpfungsbehörde zu den Sitzungen der Ständigen Arbeitsgruppe Rauschgift beim Bundeskriminalamt. Die Zusammenarbeit in diesen Gremien hat sich bewährt. Eine Reihe von Zugriffen wäre ohne sie nicht möglich gewesen. Durch den ständigen intensiven Informationsaustausch und Absprachen Über gemeinsame oder koordinierte Exekutivmaßnahmen ist sichergestellt, daß auch neuen Entwicklungen in der Rauschgiftkriminalität in den beiden Ländern mit allem Nachdruck begegnet wird. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 97) : Wann ist mit der Vorlage des Gesetzentwurfs zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zu rechnen, in dem einige dringende Fragen des Straßenverkehrsrechts geregelt werden sollen? Dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)" hat am 28. März 1979 des Bundeskabinett zugestimmt. Durch Änderung des StVG sollen Neuregelungen getroffen werden: 1. für den Bereich der Parkgebühren, 2. für das regelmäßige Parken schwerer Lkw in Wohngebieten, 3. zur Verbesserung des Schutzes von Wohngebieten gegen Gefahren, Lärm und Abgas durch den Kfz-Verkehr, 4. für die Schaffung von Parkvorrechten für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher .Gehbehinderung und Anwohner und 5. für die Kostenerhebung für Prüfungen und Untersuchungen im Bereich des Straßenverkehrs. Der Gesetzentwurf geht nunmehr in die parlamentarische Beratung. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/2699 Fragen B 98 und 99): Ist die Bundesregierung bereit, unter Beachtung ihrer Natur- und Umweltschutzgesetzgebung zukünftig prinzipiell auf den Bau von Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen durch Natur- oder Landschaftsschutzgebiete zu verzichten? In welcher Weise trägt die Bundesregierung dem Schutzcharakter von Naturparks in ihrem Fernstraßenprogramm Rechnung? Zu Frage B 98: Bei dem notwendigen Ausbau des Autobahnnetzes wird alles getan, um Natur- und Landschaftsschutzgebiete zu schützen. Die Entscheidungen und Maßnahmen werden im übrigen gemäß § 8 des Bundesnaturschutzgesetzes im Benehmen mit den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden getroffen. Dies hat zum Ziel, daß Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft unterbleiben oder ausgeglichen werden. Zu Frage B 99: Die Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie hat für die derzeit laufende Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen besonders umweltsensible Räume bundesweit und bundeseinheitlich definiert und abgegrenzt. Im vorgesehenen Bewertungsverfahren werden Beeinträchtigungen dieser Gebiete negativ gewertet, um solche Maßnahmen zu fördern, die umweltsensible Räume meiden. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 100) : Ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung so zu ändern, daß Sackgassen' generell einer Geschwindigkeitsbegrenzung unterworfen werden? Die Bundesregierung ist dazu nicht bereit. Da Sackgassen in aller Regel innerorts liegen, gilt bereits die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Abgesehen davon ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Frage einer Geschwindigkeitsbegrenzung in Sackgassen je nach ' den örtlichen Gegebenheiten — und nicht generell für das gesamte Bundesgebiet— geregelt werden sollte. Hierzu haben die Straßenverkehrsbehörden die rechtliche Möglichkeit (Anordnung des Zeichens 274 StVO [„Zulässige Höchstgeschwindigkeit"]). Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 101 und 102): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, bei Neubauten von Bundesautobahnen sogenannnte Blindkabel längs der Autobahnen zu verlegen, um so eine kostengünstige Anschlußmöglichkeit für etwaige, später anzubringende, elektrische Anlagen zu schaffen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für die Pächter der Raststättten an den Bundesautobahnen verbindliche Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11755* Regelung über die . Beleuchtung der Verkehrsanlagen auf den Abstellplätzen der Autobahnraststätten dahin gehend zu ändern, daß durch eine Änderung der bisherigen Vorschriften eine — angesichts der Energieknappheit nicht zu vertretende — überflüssige Nachtbeleuchtung vermieden wird? Zu Frage B 101: Die Verlegung sogenannter „Blindkabel" längs der Autobahnen fur den etwaigen späteren Anschluß von elektrischen Anlagen wird insofern nicht für notwendig gehalten, als bereits in den Streckenfernmeldekabeln des innerbetrieblichen Fernmeldenetzes der Bundesautobahnen entsprechende Reservestromkreise vorgesehen werden. Zu Frage B 102: Die Nachtbeleuchtung der Verkehrsanlagen im Bereich von Autobahnnebenbetrieben ist aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich, da hier wegen des gleichzeitigen Kraftfahrzeug- und Fußgängerverkehrs ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Nach der „Richtlinie für die Beleuchtung der Verkehrsanlagen der Nebenbetriebe an den Bundesautobahnen" wird bereits zur Energieeinsparung in den verkehrsschwachen Zeiten eine automatische Aus- und Einschaltung einzelner Leuchtengruppen eingebaut. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 103) : Hat die im Jahr 1970 gegründete Hochwasserstudienkommission für den Rhein, der neben der Schweiz, Osterreich, Frankreich, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz auch die Bundesrepublik Deutschland angehört, deren Aufgabe es ist, im gesamten Niederschlagsgebiet des Rheins die Hochwasserverhältnisse auf Grund der Kanalisierung und anderer morphologischer Veränderungen zu untersuchen und Vorschläge für die überregionalen Hochwasserschutzmaßnahmen auszuarbeiten, ihre Ergebnisse vorgelegt, und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls auf Grund dieser Ergebnisse beabsichtigt? Die 1968 gegründete Hochwasser-Studienkommission für den Rhein, der Experten Frankreichs, der Schweiz, Osterreichs und der Bundesrepublik Deutschland angehörten, hat die Hochwasseruntersuchungen zwischen Basel und Worms Ende 1977 abgeschlossen und den Regierungen im Februar 1978 ihren Schlußbericht vorgelegt. Für den Hochwasserschutz werden in dem Bericht empfohlen: — Sonderbetrieb der Rheinkraftwerke (Steuerung der Abflüsse) — Einsatz der Kulturwehre Breisach und Kehl/ Straßburg — Einsatz von Poldern (Retentionsräumen) Wegen der großen Bedeutung des Hochwasserschutzes für die Region Oberrhein wurde bereits mit der Einrichtung des Sonderbetriebes der Rheinkraftwerke, dem Bau des Kulturwehres Kehl/ Straßburg und der Bauvorbereitung für Polder auf dem linken Rheinufer zwischen Karlsruhe und Mannheim/ Ludwighafen begonnen. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 104 und 105) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob Schüler des Berufsgrundbildungsjahrs (BGJ) Elektronik in Osnabrück bei einer Bewerbung um einen' Ausbildungsplatz als Elektroanlageninstallateure bei der Deutschen Bundesbahn, Starkstrommeisterei in Osnabrück, dahin gehend beschieden worden sind, daß eine Bewerbung von BGJ-Schülern keinen Zweck habe, da man keine Ausbildungsplätze im zweiten Lehrjahr habe, und ist dies gegebenenfalls ein Einzelfall? Wie verhalten sich generell die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost bei der Auswahl von Ausbildungsbewerbern gegenüber BGJ-Bewerbern? Deutsche Bundesbahn Bewerber mit Berufsgrundbildungsjahr werden von der DB nicht benachteiligt. Sie werden — ebenso wie andere Ausbildungsbewerber — im Rahmen der Bestauslese eingestellt. Die bei der Starkstrommeisterei in Osnabrück im Herbst 1979 freiwerdenden Plätze für das 2. Ausbildungsjahr im Beruf Elektroanlageninstallateur werden benötigt, um die Jugendlichen auszubilden, die 1978 eingestellt worden sind und die im Herbst 1979 ihr erstes Ausbildungsjahr beenden. Da in Osnabrück keine weiteren Plätze für eine Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr vorhanden sind, können im Ausbildungsberuf Elektroanlageninstallateur keine Bewerber mit Berufsgrundbildungsjahr eingestellt werden. Die DB ist gebeten worden, ihre Einstellungspraxis zu überprüfen, um sicherzustellen, daß auch der wachsenden Zahl von Bewerbern mit Berufsgrundbildungsjahr Ausbildungsplätze' angeboten werden können. Deutsche Bundespost Für Bewerber bei der Deutschen Bundespost, die ein Berufsgrundbildungsjahr im Berufsfeld „Elektrotechnik" mit Erfolg absolviert haben und die in die Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker oder Elektromechaniker übernommen werden, gelten die gleichen Anrechnungsbedingungen wie in der gewerblichen Wirtschaft, d. h., sie werden nach der Einstellung unmittelbar in das zweite Ausbildungsjahr geführt. Bei der Auswahl der Bewerber werden BGJ-Absolventen gegenüber anderen Bewerbern nicht bevorzugt noch benachteiligt, sondern entsprechend ihrer Eignung berücksichtigt. Die Ausbildung der Nachwuchskräfte für den einfachen Postdienst erfolgt mit Beginn des Schuljahres 1979/80 auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes. Die Nachwuchskräfte leisten die Ausbildung als Auszubildende zur Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb (bisher Postjungboten). Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre. Auf Grund einer entsprechenden Erklärung der Länder im Rahmen der Projektberatung für den neuen Ausbildungsberuf leisten alle von der Deutschen Bundespost ausgewählten Bewerber zunächst das 1. Jahr der Berufsausbildung als Berufsgrundbildungsjahr in vollzeitschulischer Form. Nach er- 11756* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 folgreichem Abschluß des Berufsgrundbildungsjahres werden sie in das 2. Jahr der Berufsausbildung bei der Deutschen Bundespost übernommen. Auch für diesen Personenkreis ist damit die Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahres voll sichergestellt. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2699 Fragen B 106 und 107) : Ist dem Bundesverkehrsministerium die Planung eines zivilen Flugplatzes in Diepholz-Aschen bekannt, und wenn ja, hat die Bundesanstalt für Flugsicherung die Zustimmung zu diesem Vorhaben in der unmitttelbaren Nachbarschaft des Fliegerhorstes Diepholz gegeben? • Befürwortet die Bundesregierung den Bau eines Flugplatzes in Diepholz-Aschen, und ist in diesem Zusammenhang mit einer finanziellen Unterstützung des Bundes zu rechnen? Zu Frage B 106: Über die Planung eines zivilen Verkehrslandeplatzes in Diepholz-Aschen hat am 28. Februar 1979 in Bonn ein Gespräch zwischen Vertretern des Niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr, des Bundesverteidigungsministeriums, des Bundesverkehrsministeriums und der Bundesanstalt für Flugsicherung stattgefunden. Dabei konnten die Sicherheitsbedenken der Bundesanstalt für Flugsicherung, die sich aus dem Nebeneinander von militärischen Tagtiefflugbetrieb und zivilem Flugplatzbetrieb ergeben, nicht ausgeräumt werden. Da das Bundesverteidigungsministerium keine Möglichkeit für eine Verlegung des militärischen Tagtiefflugbetriebs aus diesem Raum sieht, wird zur Zeit geprüft, inwieweit durch eine verbesserte zivile Mitbenutzung des Fliegerhorstes den Interessen des zivilen Flugbetriebes Rechnung getragen werden kann. Zu Frage B 107: Die Bundesregierung kann unter den gegenwärtigen Umständen den Bau eines Flugplatzes in Diepholz-Aschen nicht befürworten. Finanzielle Mittel des Bundes stehen für Vorhaben dieser Art nicht zur Verfügung. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 108 und 109) : Trifft es zu, daß im Widerspruch zu der Antwort des Bundesverkehrsministers vom 13. Dezember 1978 den Mitarbeitern des Bahnbetriebswerks Hamburg-Altona bereits im Januar dieses Jahrs die Schließung des Betriebs angekündigt wurde, bzw. konkrete Maßnahmen des Kapazitätsabbaus eingeleitet wurden? Ist es zutreffend, daß nur durch den Einsatz der im Bahnbetriebswerk Altona stationierten und gewarteten Diesellokomotiven während der Schneekatastrophe der innerstädtische Schnellbahnverkehr aufrechterhalten werden konnte? Zu Frage B 108: Nach Auskunft der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat der Leiter des maschinentechnischen Dienstes der Bundesbahndirektion (BD) Hamburg im Rahmen einer Betriebsversammlung beim Bahnbetriebswerk (Bw) Hamburg-Altona zur künftigen Aufgabenstellung der Dienststelle ausgeführt, daß aus der Sicht der örtlichen BD aus Kostengründen mittelfristig eine verwaltungsmäßige Zusammenfassung der Bahnbetriebswerke Hamburg-Altona und Hamburg-Eidelstedt in Betracht zu ziehen' ist. Eine Entscheidung hierüber hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn, wie Ihnen am 13. Dezember 1978 mitgeteilt wurde, noch nicht getroffen. Zu Frage B 109: Nein, denn neben Dieseltriebfahrzeugen des Bahnbetriebswerks (Bw) Hamburg-Altona waren während der Schneekatastrophe in diesem Winter auch Lokomotiven und Triebwagen der Bahnbetriebswerke Hamburg-Harburg, Flensburg und Lübeck, sowie 20 Dieseltriebfahrzeuge anderer Bundesbahndirektionen im Hamburger S-Bahn- und Regionalverkehr im Einsatz. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/2699 Fragen B 110 und 111) : Wann wird die Bundesregierung eine endgültige Entscheidung darüber treffen, ob sie einem Brückenwerk oder dem Ausbau des Fährbetriebs und des Betriebsbahnhofs in Puttgarden den Vorzug gibt? Erkennt die Bundesregierung an, daß das jetzt bereits bestehende Verkehrsaufkommen auf der Vogelfluglinie in Spitzenzeiten zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und Belastungen des Güter- und Reiseverkehrs führt und deshalb eine baldige Entscheidung geboten ist? Die Bundesregierung sieht sich zur Zeit nicht in der Lage, eine endgültige Entscheidung über den Bau einer festen Verbindung über den FehmarnBelt oder über den Ausbau des Fährbetriebes auf der Vogelfluglinie und damit des Bahnhofes in Puttgarden zu treffen. Die Kapazität der vorhandenen 5 Fährschiffe (2 Deutsche Bundesbahn, 3 Dänische Staatsbahnen) reicht im allgemeinen aus, um das Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Es trifft jedoch zu, daß insbesondere in den Spitzenzeiten des Ferienverkehrs gewisse Staus im Fahrzeugfluß eintreten können. Di ese Verzögerungen rechtfertigen allerdings nicht die Realisierung einer äußerst kostspieligen festen Verbindung über den Fehmarn-Belt. Vielmehr erlauben die vorhandenen Fähranlagen und -einrichtungen den Einsatz zusätzlicher Fährschiffe, wenn dies wegen eines vorhersehbaren stetigen Verkehrszuwachses notwendig werden sollte. Eine gemischte Prognosegruppe, bestehend aus Vertretern der Dänischen Staatsbahnen und der Deutschen Bundesbahn, untersucht zur Zeit, ob die Verkehrsentwicklung mit Skandinavien in den nächsten Jahren einen Ausbau der vorhandenen Fährschiffkapazitäten auf der Ostsee notwendig macht. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Vom Ausgang dieser Untersuchung wird es auch abhängen, ob dem Gedanken eines Brückenbauwerks nähergetreten werden sollte. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11757* Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 112) : Ist aus der Antwort der Bundesregierung vom 15. März 197.9 über die eventuelle Einschränkung des Personenverkehrs auf der Bundesbahnstrecke Aschaffenburg—Miltenberg zu schließen, daß zwar derzeit noch keine spezielle' Untersuchung erfolgt, diese aber für die Zukunft vorgesehen ist bzw. nicht ausgeschlossen wird und somit für die Jahresfahrpläne ab 1980/81 Einschränkungen bzw. Verlagerungen auf die Straße auf dieser Strecke doch noch vorgesehen werden? Wegen des geringen Kostendeckungsgrades im Schienenpersonennahverkehr hat die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn bei jeder Direktion Untersuchungsgruppen eingesetzt, die diesen Bereich untersuchen und wirtschaftlichere Bedienungskonzepte erarbeiten sollen. Die Strecke Aschaffenburg—Miltenberg wird im Rahmen dieser Untersuchung auch überprüft werden. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 113 und 114): Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der „Gruppe besorgter Bürger", die zu Recht um die Sicherheit der Schüler in Geesthacht-Tesperhude fürchtet und den Erholungswert des ländlichen Orts durch den steigenden Berufsverkehr, der quer durch den Ort führt, erheblich gemindert sieht, für eine direkte Anbindung zwischen der GKSS und der Bundesstraße 5 die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß alle anderen Lösungen zu einer erheblichen Gefährdung von Kindern führen müßte, und daß gemessen an dieser Gefahr für Personen der finanzielle Aufwand einer solchen Direktverbindung in keinem Verhältnis steht, und darüber hinaus der Erholungswert des ländlichen Orts eine erhebliche Minderung erfährt und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Zur Verbesserung der verkehrlichen Anbindung der Gesellschaft für Kernenergieverwertung im Schiffbau und in der Schiffahrt (GKSS) ist vom Land Schleswig-Holstein eine Reihe von Lösungen erarbeitet worden, die in Kürze zwischen der Straßenbauverwaltung des Landes und den Beteiligten erörtert werden sollen. Die Bundesregierung, der die Alternativen im einzelnen nicht bekannt sind, möchte dem Ergebnis der Erörterungen nicht vorgreifen; sie kann dementsprechend derzeit auch nicht bestätigen, daß die direkte Anbindung der GKSS an die B 5 die günstigste Lösung ist. Nach Auskunft des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein werden indessen die Kosten für die Anbindung in jedem Fall von der GKSS als Veranlasser getragen. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 115 und 116): Entspricht nach Auffassung der Bundesregierung die Autobahnauf- bzw. -ausfahrt Königslutter auf der A 2 Hannover—Berlin den baulichen und insbesondere den Sicherheitsanforderungen des heutigen Autobahnverkehrs? Wird die Bundesregierung darauf drängen, daß die Autobahnausfahrt Königslutter unverzüglich ausgebaut und insbesondere mit Beschleunigungs- sowie Verzögerungsspur ausgestattet wird, und wann ist mit der Aufnahme der Bauarbeiten zu rechnen? Die Anschlußstelle Königslutter entspricht in Form, Lage und Unterhaltungszustand gleichartigen und gleichbelasteten Anschlußstellen an Vorkriegsautobahnen. Die niedersächsische Straßenbauverwaltung hat sämtliche Anschlußstellen an den Vorkriegsautobahnen, die bisher baulich nicht verändert worden sind, insbesondere auf den Zusammenhang bauliche/ verkehrstechnische Ausbildung und Unfallträchtigkeit untersucht. Dabei wurde für die Anschlußstelle Königslutter keine ungewöhnlich hohe bzw. keine auf einen unzureichenden Ausbauzustand hinweisende Unfallträchtigkeit festgestellt. Dieses Ergebnis entspricht auch den Beobachtungen der örtlich zuständigen Polizeidienststellen. Davon und von der derzeitigen Verkehrsbelastung der A 2 und des nachgeordneten Landesstraßennetzes ausgehend vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die vorhandene Anschlußstelle Königslutter in ihrer baulichen und verkehrstechnischen Ausbildung den Erfordernissen der Verkehrsabwicklung und -sicherheit entspricht. Im Zuge der Grunderneuerung der A 2 wird jedoch die Anschlußstelle Königslutter dem heutigen Standard entsprechend mit Beschleunigungs- und Verzögerungsfahrtstreifen ausgestattet. Die Planung für diese Ausbaumaßnahme will die niedersächsische Straßenbauverwaltung in Kürze aufnehmen. Unter Einrechnung der Planungsphase und dem Zeitaufwand für ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 17, 18 Bundesfernstraßengesetz sieht die aktuelle Bauzeitenplanung der niedersächsischen Straßenbauverwaltung einen Baubeginn im Bereich der Anschlußstelle Königslutter im Jahre 1986 vor. Bis zum Um- bzw. Ausbau dieser Anschlußstelle stellt die niedersächsische Straßenbauverwaltung als Auftragsverwaltung des Bundes durch bauliche Unterhaltungsarbeiten kleineren Umfanges sicher, daß die Verkehrssicherheit im Bereich dieser Anlage jederzeit gewährleistet ist. So werden auch im Jahre 1979/80 Erneuerungsarbeiten an der Fahrbahnbefestigung durchgeführt werden. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 117 und 118) : Ist die Bundesregierung bereit zu veranlassen, an der Bundesautobahn A 61 im Bereich der Gemeinde Weilerswist /Kreis Euskirchen weitergehende Schallschutzvorrichtungen zu errichten als dies bisher geschehen ist? Hält die Bundesregierung es für erforderlich, daß neue Messungen an der A 61 vorgenommen werden müssen und daß auf Grund der ermittelten Werte Sofortmaßnahmen für die Ortschaften Weilerswist und Metternich ohne Verzögerung in die Wege geleitet werden? Nach Auskunft des Landes Nordrhein-Westfalen wird durch die an der A 61 im Bereich Weilerswist errichtete Lärmschutzwand die im Bundeshaushalt getroffene Regelung eingehalten, wonach Ausgaben 11758* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 an bestehenden Bundesfernstraßen vorgesehen werden können, wenn der Mittelungspegel über 75 dB (A) tags oder über 65 dB (A) nachts liegt. Weitergehende Maßnahmen können somit z. Z. nicht veranlaßt werden. An der A 61 im Bereich Metternich sind bislang keine Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Ihre Anfrage wird zum Anlaß genommen, daß Land NW um Überprüfung der Lärmsituation zu bitten. Vom Ergebnis werden, Sie zu gegebener Zeit unterrichtet. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 119) : Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die Rendsburger Schwebefähre als einzige freifahrende Verbindung über den Nord-Ostsee-Kanal auch künftig ihren Dienst für Personen und Fahrzeuge aufrechterhalten kann, oder an welche andere Lösung ist gedacht, wenn die Schwebefähre im Rahmen der Kanalverbreiterung abgebaut werden sollte? Im Rahmen des Anpassungs- und Sicherungsprogramms ist vorgesehen, den Querschnitt des NordOstsee-Kanals auch im Bereich der Rendsburger Hochbrücke zu erweitern. Die Konstruktion der Hochbrücke läßt jedoch durch die vorgegebenen Pfeilerstandorte am nördlichen und südlichen Ufer eine Verlängerung der Schwebefähre nicht zu. Folgende Alternativen werden zur Zeit untersucht: — Die vorhandenen beiderseitigen Landesteilen der Fähre bleiben von der Verbreiterung des Kanals unberührt, ragen — mit entsprechender technischer Absicherung gegen die Schiffahrt — als „Halbinseln" in das Kanalbett hinein. Die Schwebefähre bliebe in ihrer jetzigen Art dabei erhalten. — Für den Fußgänger- und Radfahrverkehr wird eine Personenfähre eingerichtet; dem Kfz-Verkehr steht der Weg über die Fähre Nobiskrug und den Fahrzeugtunnel Rendsburg zur Verfügung (einer solchen Veränderung würde ein Planfeststellungsverfahren vorausgehen). Die Untersuchungen über die beiden Alternativen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 120) : Welche Fakten und Zahlen über die zu erwartende Verkehrsbelastung und Verkehrsbedeutung der A 96 zwischen Memmingen und dem Wangener Kreuz werden dem unter Einschaltung eines Computers durchgeführten Bewertungsverfahren für die Vorbereitung der Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen zugrunde gelegt, und gehört zu diesen Fakten auch der Umstand, daß dieses Stück der A 96 in Zukunft den Durchgangsverkehr von zwei Autobahnen im Norden und Nordosten, nämlich der A 7 und der A 96, und dreier Autobahnen im Süden, Südwesten und Südosten, nämlich der E 17/E 4 nach Zürich—Bern—Genf, der E 61/E 16 nach Chur—Lugano—Mailand und der österreichischen Arlberg-Autobahn nach Innsbruck, zu verkraften haben wird? In dem angesprochenen Bewertungsverfahren werden die Daten des 1990 auf den Bundesfernstraßen zu erwartenden Verkehrs zugrunde gelegt. Diese Daten werden z. Z. auf der Basis der für diesen Planungshorizont prognostizierten Entwicklungen — in erster Linie Zahl der Einwohner, der Beschäftigten und des Kfz-Bestandes — errechnet. Dies gilt auch für den zu bewertenden Abschnitt Memmingen—Lindau der A 96. Dabei wird in der Tat davon ausgegangen, daß im Norden die A 7 von Würzburg und die A 96 von München Netzbestandteile sind und in Richtung Schweiz/ Österreich autobahnmäßige Anbindung besteht. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 121): Bis wann ist die Bundesregierung bereit, die sogenannte NATO-Straße (L 78 b) bis zur Bundesautobahn 5 zu verlängern und so einen Autobahnzubringer Rastatt-Süd zu schaffen, damit insbesondere der Kieslastverkehr aus diesem Raum ohne Ortsdurchfahrten abgeleitet werden kann? Der Ihnen mit Schreiben vom 7. Dezember 1977 (Drucksache 8/1288, Frage B 118) auf eine etwa gleichlautende Frage mitgeteilte Sachverhalt ist nur insofern zu ergänzen, als Ergebnisse der angesprochenen verkehrswirtschaftlichen Untersuchung, die von der Landesstraßenbauverwaltung durchgeführt wird, dem Bundesminister für Verkehr noch nicht vorgelegt wurden. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2699 Fragen B 122 und 123i: Gibt es schwerwiegende Gründe dafür, daß die bereits für das Jahr 1977 vorgesehene Baumaßnahme zur Beseitigung des Unfallschwerpunkts Kreuzungspunkt zwischen B 256 und B 62 in Roth/ Kreis Altenkirchen noch immer nicht in Angriff genommen werden konnte, und wann kann mit dem Baubeginn gerechnet werden? Wann ist mit dem Neubau der Bundesstraßenmeisterei Altenkirchen zu rechnen, nachdem die Auftragsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz die Vorarbeiten dafür als abgeschlossen bezeichnet hat? Zu Frage B 122: Ursprünglich war vorgesehen, den Kreuzungspunkt B 256/B 62 in Roth plangleich auszubauen. Die Entwicklung des Unfallgeschehens war letztlich dafür ausschlaggebend, eine aufwendigere, kreuzungsfreie Lösung vorzusehen. Die Pläne dafür sind fertiggestellt, das Planfeststellungsverfahren wird in Kürze eingeleitet. Das jetzt für die Ausführung vorgesehene Projekt erfordert einen größeren Grunderwerb auch von der Bausubstanz her gesehen (Ankauf der Gaststätte Piper). Die Grunderwerbsverhandlungen wurden bereits aufgenommen. Mit den Bauarbeiten wird begonnen, sobald die Pläne rechtskräftig sind. Zu Frage B 123: Mit dem Bau der bundeseigenen Straßenmeisterei Altenkirchen kann begonnen werden, wenn dem Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11759* Bundsminister für Verkehr von der Auftragsverwaltung Rheinland-Pfalz die Haushaltsunterlage-Bau zur Prüfung und Zustimmung vorgelegen hat. Nach Auskunft des Landes ist diese zur Zeit in Bearbeitung. Mit dem Eingang beim BMV sei in Kürze zu rechnen. Anlage 123. Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/2699 Fragen B 124, 125 und 126): Ist der Bundesregierung 'bekannt, daß die Dichterin Agnes Miegel, zu deren 100. Geburtstag die Deutsche Bundespost eine Sondermarke herausgegeben hat, eine-von 88 Schriftstellern war, die bereits im Oktober 1933 ,durch ihre Unterschrift dem Reichskanzler Adolf Hitler" die Treue gelobten, indem sie bekundeten, Das Bewußtsein der Kraft und der wiedergewonnenen Einigkeit, die tiefe Überzeugung von unseren Aufgaben zum Wiederaufbau des Reichs veranlassen uns, in dieser ernsten Stunde vor Ihnen, Herr Reichskanzler, das Gelöbnis treuester Gefolgschaft feierlich abzulegen", und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Agnes Miegel 1935 in der Kommission saß, die den Schillerpreis in jenem Jahr mit der Begründung nicht verlieh, die in Frage kommenden Dichter seien nicht nationalsozialistisch genug gewesen, und daß ihr im 3. Reich für derartiges Engagement mehrere Preise zuerkannt wurden, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung unter diesen Umständen die Herausgabe der Sondermarke? Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der angeführten Umstände darauf hinzuwirken, daß die Sondermarke Agnes Miegel" zurückgezogen wird? Zu Frage B 124: Die Sonderbriefmarken der Deutschen Bundespost werden im wesentlichen auf Grund der Vorschläge eines Programmbeirats herausgegeben. Dieser Programmbeirat der Deutschen Bundespost ist ein pluralistisch besetztes Gremium, in dem u. a. Vertreter aller Bundestagsparteien, der Kirchen und des Deutschen Presserats vertreten sind. Die Herausgabe der Sondermarke „Agnes Miegel" aus Anlaß ihres 100. Geburtstages wurde dem Postminister vom Programmbeirat empfohlen, und er ist dieser Empfehlung gefolgt. Mit der Sondermarke wird das literarische Gesamtwerk einer Dichterin gewürdigt, die dafür zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen erhielt, darunter den Kleist-preis (1916), die Ehrendoktorwürde der Universität Königsberg (1924) und nicht zuletzt — im Abstand zu den Ereignissen des Dritten Reiches — im Jahre 1959 den Literaturpreis der Bayerischen Akademie. Zu Frage B 125: Es ist bekannt, daß Agnes Miegel im Jahre 1935 Mitglied der Kommission war, die über die Verleihung des Schillerpreises entschied. Es ist jedoch nicht bekannt, daß sie dabei in einer Weise tätig wurde, die einer Würdigung ihres literarischen Gesamtwerkes durch Ausgabe eines Sonderpostwertzeichens entgegengestanden hätte. Zu Frage B 126: Die Bundesregierung hält es nicht für sinnvoll, die bis auf kleine Restbestände bereits vergriffene Sondermarke zurückzuziehen. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 127) : Wie gedenkt die Bundesregierung die Härten auszugleichen, die insbesondere die Bezieher niedriger Einkommen insofern empfindlich zu spüren bekommen, als sie durch das Haushaltsstrukturgesetz den früher gewährten Fahrkostenzuschuß, z. B. als Bedienstete der Deutschen Bundespost, verloren haben, obschon sie vor allem in den ländlichen Räumen mit ungünstigen Verkehrsverbindungen und oft langen Anfahrtswegen ohnehin erhebliche Zusatzbelastungen tragen müssen? In meiner Antwort auf die Schriftlichen Fragen B. 22 und 23 des Herrn Kollegen Dr. Riedl für die Fragestunden im Deutschen Bundestag am 14./15. Februar 1979 (vgl. Stenographischer Bericht der 139. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Februar 1979, Seite 11073) wurde bereits dargelegt, aus welchen Gründen ab 1. Januar 1976 Fahrkostenzuschüsse nicht mehr gewährt werden. Die frühere Regelung über die Gewährung von Fahrkostenzuschüssen ist seinerzeit getroffen worden, um im Hinblick auf den Mangel an Dienstkräften einen finanziellen Anreiz zu schaffen, Arbeitskräfte zu gewinnen, die trotz der von Ihnen angesprochenen weiten Anfahrtswege mit ungünstigen Verkehrsverbindungen nicht bereit waren, an den Dienstort umzuziehen. Bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage besteht nach Auffassung der Bundesregierung keine Veranlassung, Fahrkostenzuschüsse zu gewähren. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 128) : Kann die Bundesregierung innerhalb des Rahmens ihrer Zuständigkeit darauf hinwirken, daß im Zuge des Wohnungsbaus für Ausländer und Zuwanderer keine Siedlungen entstehen, in denen die Ausländer zusammen, aber isoliert leben, und wenn ja, auf welche Weise? Mit den im Bundeshaushalt zur Förderung der Wohnraumversorgung ausländischer Arbeitnehmer vorgesehenen Mitteln — 6 Millionen DM — können nur wenige Einzelmaßnahmen (im Wohnungsneubau und in der Modernisierung) gefördert werden, nicht dagegen ganze Wohnsiedlungen, in denen es zu Konzentrationen von Ausländern kommen könnte. Darüber hinaus gibt es keine besonderen Förderungsprogramme für den Wohnungsbau zugunsten von Ausländern. Die ausländischen Arbeitnehmer wohnen zum weitaus größten Teil im Altwohnungsbestand, zum Teil auch in älteren Sozialwohnungen. Aussiedler und Zuwanderer werden im Interesse einer raschen Eingliederung möglichst in gerade freiwerdende oder bezugsfertig werdende Sozialwohnungen untergebracht. Schon dadurch werden einseitige Belegungsstrukturen vermieden. Im Rahmen der Neubauförderung führen lediglich die Länder Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen gesondert Wohnungsbauprogramme für Aussiedler. 11760* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 und Zuwanderer durch. In die zugunsten dieser Personengruppe geförderten Wohnungen können auch sonstige Wohnberechtigte des sozialen Wohnungsbaus einziehen, wenn zuvor Aussiedler- und Zuwandererfamilien in vorhandenen Wohnungen untergebracht worden sind. Die übrigen Länder versorgen Aussiedler und Zuwanderer vorrrangig im Rahmen ihrer allgemeinen Wohnungsbauprogramme mit Wohnungen, soweit diesen Familien keine geeignete Wohnung aus dem vorhandenen Wohnungsbestand vermittelt werden kann. In beiden Fällen wird somit eine Gettobildung vermieden. Die wohnungsmäßige Unterbringung der Aussiedler und Zuwanderer ist Aufgabe der Länder. Der Bund unterstützt diese Maßnahmen, indem er zur Förderung des Wohnungsbaus für Aussiedler und Zuwanderer Finanzhilfen gem. Art. 104 a Abs. 4 GG gewährt und die Länder gleichzeitig ermächtigt, die Finanzhilfen im Rahmen allgemeiner Wohnungsbauprogramme einzusetzen, soweit Aussiedler- und Zuwandererfamilien bereits vorhandene Wohnungen bezogen haben. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 129) : Ist die Bundesregierung bereit, die Heizungsbetriebs-Verordnung dahin gehend zu ändern, daß die Heizungsfachfirma, die die durch den Bezirksschornsteinfegermeister bei der Überwachung der Heizungsanlage festgestellten Mängel beseitigt hat, dies dem Bezirksschornsteinfegermeister bestätigt oder durch Vorlage einer Zweitschrift der Rechnung nachweist, anstatt daß dieser die Messung wiederholen muß, wodurch dem die Anlage betreibenden Bürger nochmalige und unnötige Kosten entstehen? Die Bundesregierung hat am 12. Mai 1978 die Heizungsanlagen-Verordnung und die Heizungsbetriebs-Verordnung nach dem Energieeinsparungsgesetz sowie die Erste Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) als Paket beschlossen, da das Kernstück der drei Verordnungen, die Begrenzung der Abgasverluste von Öl- und Gasfeuerungsanlagen, sowohl dem Umweltschutz als auch der Energieeinsparung dient. In dem in der Änderungs-Verordnung zur 1. BImSchV festgelegten Überwachungsverfahren hatte die Bundesregierung vorgesehen, daß bei der Einschaltung von Fachbetrieben der Betreiber einer Anlage eine Wiederholungsmessung auch durch einen Fachbetrieb vornehmen lassen konnte. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Juni 1978 zu dem Überwachungsverfahren Änderungen beschlossen, nach denen u. a. die Emissionsmessungen nur noch durch den Schornsteinfeger durchgeführt werden, einschließlich der Wiederholungsmessungen. Der Bundesrat führt als Begründung zu diesem Beschluß insbesondere aus, daß derjenige nicht selbst warten darf, der im öffentlich-rechtlichen Auftrage eine Anlage durch Messung überprüft. Die Bundesregierung hat diese Änderungen akzeptiert. Auf Grund dieser Sachlage sowie des relativ geringen Zeitraumes seit der Beschlußfassung im Bundesrat sowie des Inkrafttretens der 1. BImSchV am 1. Januar 1979 plant die Bundesregierung keine Änderung des Überwachungsverfahrens im Sinne der Anfrage. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 130) : In welchem Umfang werden derzeit Wohnungsprogramme zur Unterbringung von Spätaussiedlern in den Bundesländern mit welcher Unterstützung des Bundes durchgeführt? Im Interesse einer baldigen Eingliederung sind Spätaussiedler möglichst rasch mit Wohnraum zu versorgen. Dies läßt sich am ehesten dadurch erreichen, daß wohnungssuchende Aussiedlerfamilien in gerade freiwerdende oder bezugsfertig werdende Sozialwohnungen einziehen. Zur Verstärkung des Wohnungsangebots gewährt der Bund den Ländern neben den allgemeinen Mitteln des sozialen Wohnungsbaus besondere Finanzhilfen zugunsten des Wohnungsbaus für Aussiedler und Zuwanderer, die von den Ländern Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen in besonderen Wohnungsbauprogrammen, von den übrigen Ländern in den allgemeinen Wohnungsbauprogrammen eingesetzt werden, wobei die errichteten Wohnungen vorrangig für Aussiedler zur Verfügung stehen. In zugunsten der Aussiedler geförderten Wohnungen können auch sonstige Wohnberechtigte des sozialen Wohungsbaus untergebracht werden, wenn zuvor Aussiedlerfamilien in anderen, bereits vorhandenen Wohnungen untergebracht werden konnten. Auf diese Weise werden einseitige Belegungsstrukturen vermieden. Auf der Grundlage der von einer Bund-LänderKommission im März 1975 ausgehandelten Kompromißlösung beträgt die Finanzhilfe des Bundes für jede zu berücksichtigende Person 4 222,— DM (davon 1 556,— DM Darlehen und 2 666,— DM Zuschuß). Dabei wird vorausgesetzt, daß in dem der Mittelverteilung jeweils vorausgehenden Jahr mehr als 44 000 zu berücksichtigende Personen einreisen, wie es in den letzten Jahren der Fall war. So sind 1978 insgesamt 69 049 zu berücksichtigende Personen eingereist, die in Wohnungen unterzubringen sind. Die Finanzhilfe des Bundes, die Anfang März 1979 auf die Länder verteilt wurde, beträgt rund 291,5 Millionen DM, davon rund 107,4 Millionen DM als Darlehen und rund 184,1 Millionen DM als Zuschüsse. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 131) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 11761* Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher eingeleitet, um Kraftfahrer auf den Transitstrecken durch die DDR nach Berlin besser als bisher über die Unterschiede zwischen den Straßenverkehrsordnungen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zu informieren, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eventuell in Zusammenarbeit mit den Kraftfahrerverbänden sicherzustellen, daß alle Kraftfahrer im Transitverkehr durch die DDR die wichtigsten Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung der DDR kennen? Über die in der DDR geltenden Straßenverkehrsvorschriften, die inhaltlich von den Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen, hat die Bundesregierung die Kraftfahrer umfassend unterrichtet. Ausführliche Darstellungen finden sich sowohl in dem blauen Merkblatt "Reisen nach und von Berlin (West)", das bisher in mehr als 4,4 Millionen Exemplaren verteilt worden ist, sowie in dem orangefarbigen Merkblatt „Reisen in die DDR", das bisher in mehr als 6,5 Millionen Exemplaren verteilt worden ist. Oftmals wird den Kraftfahrern im Transitverkehr von und nach Berlin (West) an den Grenzübergangsstellen von unseren Beamten des Bundesgrenzschutzes oder des Zolls ein kurzes, übersichtliches Hinweisblatt ausgehändigt, das noch einmal an wichtige DDR-Bestimmungen, z. B. Höchstgeschwindigkeiten, erinnert. In der Zusammenarbeit mit den Medien hat das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen besonderen Wert auf die Information über die Straßenverkehrsvorschriften der DDR gelegt. Durch den von einem Pressebüro im Auftrag des Ministeriums herausgegebenen Manuskriptdienst „Reisen in die DDR" werden den Zeitungen und Zeitschriften sowie Rundfunk- und Fernsehsendern im Bundesgebiet regelmäßig Manuskripte zu Themen des Straßenverkehrsrechts und wichtigen, vom Kraftfahrer zu beachtenden Punkten angeboten. Entsprechende Meldungen sind von nahezu allen Zeitungen des Bundesgebietes übernommen worden. Auch die Rundfunksender haben in ihren Reisemagazinen dieses Thema umfassend behandelt. Dabei haben Mitarbeiter des Ministeriums in den Sendungen selbst Auskünfte auf Höreranfragen gegeben. Bei entsprechenden Telefonaktionen bei Tageszeitungen haben die Mitarbeiter den Lesern ebenfalls Informationen zur Straßenverkehrsordnung der DDR vermittelt. In Kontakten mit den Redaktionen von Automobilzeitschriften wird sichergestellt, daß auch hier in regelmäßigen Abständen eine Unterrichtung der Leser erfolgt. Der ADAC hat mehrere Merkblätter für Kfz-Reisen von und nach Berlin (West) sowie in die DDR herausgegeben. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 132) : Was gedenkt die Bundesregierung gegenüber der "DDR" zu unternehmen, um den neuerdings sich häufenden Beschlagnahmen von Grundstücken von Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland zu begegnen? 1. In der DDR besteht keine Vorschrift über die generelle Beschlagnahme von Westgrundbesitz, noch ist in der Verwaltungspraxis eine generelle Enteignung der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Eigentümer von Grundbesitz in der DDR erfolgt. In zwei Fallgruppen wird Grundvermögen staatlicher Verwaltung unterstellt: a) Vermögen von Personen, die das jetzige Gebiet der DDR oder von Berlin (Ost) seit dem 8. Mai 1945 ohne Genehmigung verlassen haben. b) Vermögen von Personen, die nie im Gebiet der heutigen DDR gewohnt haben bzw. die vor dem 10. Juni 1953 die DDR mit Genehmigung verlassen haben und bei denen der Vermögenserwerb vor dem 10. Juni 1953 stattgefunden hat (§ 6 der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952, GBlDDR S. 615). Die Anordnung staatlicher Verwaltung erfolgt zuweilen erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn bekannt wird, daß die o. a. Voraussetzungen vorgelegen haben. Festzustellen bleibt, daß nach dieser Vorschrift keine Änderung des Grundbuches erfolgt, vielmehr der in der Bundesrepublik Deutschland lebende Eigentümer weiter im Grundbuch eingetragen bleibt. Diese Praxis ist seit Jahren bekannt. 2. Das Bundesausgleichsamt hat sich bei der Bearbeitung von Lastenausgleichsanträgen auf diese Verwaltungspraxis eingestellt.. Aus den neuesten Arbeitsanweisungen für die Ausgleichsämter geht hervor, daß bei Vorliegen der Voraussetzungen der vorgenannten Verordnung auch ohne eine Auskunft der DDR-Behörden von der Anwendung dieser Vorschrift auszugehen ist, wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorliegen. 3. Uber in der DDR belegenes Grundvermögen von Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland war die DDR bisher nicht bereit z'i verhandeln. Es handelt sich ihrer Auffassung nach um ungeregelte Vermögensfragen. Anlage 130 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2699 Fragen B 133 und 134) : Nach welchen Kriterien und nach welchen Methoden werden die Forschungsprogramme des Bundesministers für Forschung und Technologie entwickelt, und betrachtet es der Bundesminister als Erfolg seiner Forschungspolitik — wie dies in seiner Rede am 23. Februar 1979 in Berlin geschehen ist —, daß z. B. das Programm „Neue Technologien für Transport, Verkehr und Bau" durchaus zu interessanten Technologien geführt hat? Trifft es zu, daß das Programm „Kommunale Technologien" durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie nicht mehr weitergeführt wird mit der Begründung, daß die Ziele erreicht seien, und wann stellt der Bundesminister für Forschung und Technologie dies im einzelnen der Öffentlichkeit mit der gleichen Deutlichkeit dar, mit der er das Programm verkündet hatte? Zu Frage B 133: Die Forschungsprogramme des Bundesministeriums für Forschung und Technologie orientieren sich an der absehbaren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und sehen — außer in der Grundlagenforschung — insbesondere Fördermaßnahmen vor für Bedarfsfelder, 11762* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. März 1979 — die von hohem volkswirtschaftlichen Interesse sind und — deren Erschließung durch neue Technologien mit hohen technischen und/oder wirtschaftlichen Risiken, insbesondere auch für die Unternehmen, verbunden sind. Als Erfolg seiner Forschungspolitik betrachtet der Bundesminister für Forschung und Technologie vor allem die Umsetzung der von ihm geförderten Projekte in marktfähige Produkte und Verfahren. Zeitlich früher können jedoch auch Studien, Statusberichte und -seminare sowie Ergebnisberichte über die geförderten Vorhaben, wie die Bereiche Transport und Verkehr oder auch Bauforschung zeigen, wichtige Anhaltspunkte und Anstöße für verstärkte Eigeninitiativen in der Wirtschaft geben. Zu Frage B 134: Die bislang unter dem Programm „Kommunale Technologien" zusammengefaßten Projekte werden fortgeführt. A f Grund organisatorischer Änderungen im Bun lesministerium für Forschung und Technologie werden die einzelnen Vorhaben anderen Fachprogrammen zugeordnet. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2699 Frage B 135) : Welches Ergebnis hat die vom Bundeskanzler auf einer gemeinsamen Sitzung mit den Ministerpräsidenten der Länder im Februar 1979 gegebene Anregung gehabt, Initiativen in den einzelnen Ländern zur Verbesserung und Ausweitung des französischen Unterrichts zu ergreifen? Mit ihrem Bericht über „Stand und weitere Entwicklung der Fremdsprachenunterrichts in der Bundesrepublik Deutschland" vom 8. Dezember 1978 hat die Kultusministerkonferenz dargelegt, daß der Anteil der Französisch lernenden Schüler in den letzten Jahren mit durchschnittlich 33 % na- hezu konstant geblieben ist. Die Bundesregierung hat jedoch keine Möglichkeit, auf eine Ausweitung des Französischunterrichts in den Schulen unmittelbar einzuwirken, da dies in erster Linie in die Zuständigkeit der Länder fällt. Durch eine Novellierung des Hamburger Abkommens der Kultusminister der Länder kann inzwischen Französisch auch als erste Fremdsprache ab Klasse 5 gewählt werden. Diese Möglichkeit wird immer noch zu wenig wahrgenommen, da Eltern und Schüler Französisch als zu schwierig einschätzen und dem Englischen den Vorzug geben. Überzeugende Fortschritte in dieser Frage sind deshalb weniger durch zusätzliche schulorganisatorische Regelungen erreichbar als durch eine Verbesserung der Unterrichtsmethoden, die die z. T. erheblichen Anfangsschwierigkeiten des Französischunterrichts verringern und verhältnismäßig schnelle Erfolgserlebnisse ermöglichen. Diesbezügliche Ansätze wurden von einer Projektgruppe des Europarates unter Beteiligung deutscher Experten entwickelt und u. a. im Rahmen des Sprachzertifikatprogramms des Deutschen Volkshochschul-Verbandes angewandt. Dieses mit Bundesmitteln entwickelte Sprachprogramm hat sich inzwischen bundesweit durchgesetzt und in den letzten Jahren zur Förderung des Französischen im Bereich der Weiterbildung erheblich beigetragen. In den Volkshochschulen belegten im Jahre 1977 282 000 Erwachsene Französischkurse, von denen 1 030 Teilnehmer eine Zertifikatsprüfung (ca. 3 Jahre Französisch) ablegten. Eine Nutzung dieser neuen methodischen Ansätze auch für den Fremdsprachenunterricht in den Schulen wird von der Bundesregierung gemeinsam mit dem Europarat angestrebt. Entsprechende Modellversuche insbesondere auch zur methodischen Verbesserung des Französischunterrichts sind geplant und werden in nächster Zukunft mit interessierten Bundesländern in Angriff genommen. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein • (SPD) (Drucksache 8/2699 Frage B 136) : Hält die Bundesregierung es für wirksam, Probleme der Erziehung nach dem Muster der Fernsehsendung „Der 7. Sinn" zur Verkehrserziehung über die Massenmedien zu vermitteln, und welche Möglichkeiten sieht sie gegebenenfalls, ein solches Projekt zu starten? Probleme der Erziehung werden im Fernsehen seit mehreren Jahren verstärkt und in vielfältiger Form behandelt. Dazu hat die Bundesregierung durch zahlreiche Initiativen sowie durch finanzielle Förderung von Sendungen, teilweise mit Begleitmaterial und -veranstaltungen, beigetragen. Diese Sendungen haben zumeist ein bemerkenswert breites und positives Echo gefunden. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang vor allem auf die Sendereihe „Erziehen ist nicht kinderleicht" im III. Programm des Westdeutschen Rundfunks. Nach Ansicht der Bundesregierung hat das Fernsehen mit den verwendeten Sendeformen eine sachlich wie mediendidaktisch wirkungsvolle Art der Problemvermittlung gewählt. Demgegenüber ist das Muster des auf jeweils einen Punkt konzentrierten Spots, wie etwa „Der 7. Sinn", auf andere Lebenssachverhalte ausgerichtet. Zwar sind die Anforderungen und Nöte von Erziehung eine Alltagssituation wie der Straßenverkehr auch. Aber gerade Bildungs- und Erziehungsprobleme haben durchweg tiefer liegende Wurzeln und zeichnen sich durch vielfache Verflechtungen zwischen den beteiligten Menschen und Institutionen aus, so daß sie kaum jemals mit einfachen Merksätzen und einem Appell an vernünftiges Verhalten zu bestehen sind. Aus diesen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht,. einem Projekt, wie es in der Frage angedeutet ist, näherzutreten. Sie wird sich jedoch weiterhin dafür einsetzen, daß Erziehungsprobleme und -hilfen in dafür geeigneter Form vom Fernsehen behandelt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine
    Zusatzfrage.


Rede von Ursula Benedix
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie würden aber meinen, daß das im Einzelfall eben eine Auslegungsfrage ist?
Zander, Parl. Staatssekretär: Bei allen Bestimmungen gibt es letzten Endes Auslegungsfragen, Frau Kollegin. Deshalb dienen ja auch Begründungen dazu, im Zweifel herangezogen zu werden. Ich hatte eben auf die amtliche Begründung zu dieser Verordnung verwiesen, in der dies eindeutig klargestellt ist. Wenn es aber erforderlich ist, letzte Zweifel auszuräumen, werden wir uns bemühen, das auch in der Verordnung selbst klarzustellen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau
    Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?