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ID0814202300

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    1104. Scharfmacher: 1
    1105. gebärden: 1
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    1108. Stammbuch: 1
    1109. geschrieben.: 1
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    1111. Richtschnur: 1
    1112. konsequenten: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/142 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 142. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse . 11235 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 11235 B Große Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP zur Politik der Friedenssicherung durch Verteidigung und Entspannung und zum Stand der Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskontrolle — Drucksachen 8/2195, 8/2587 — in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Erhaltung und Festigung des Friedens durch Sicherheit, Rüstungskontrolle, Abrüstung und den Abbau der politischen Spannungsursachen — Drucksachen 8/2312, 8/2587 (Fortsetzung der Beratung) Schmidt, Bundeskanzler . 11235 D, 11276 B, 11278 D Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 11253 C Wehner SPD 11261 D Hoppe FDP 11267 B Dr. Dregger CDU/CSU 11270 C Dr. Kohl CDU/CSU 11278 B Nächste Sitzung 11279 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 11281`A Anlage 2 Förderung der Berufsausbildung von Mädchen zum Kraftfahrzeugmechaniker MdlAnfr A2 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Hubrig CDU/CSU MdlAnfr A3 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 11281`C Anlage 3 Festnahmen von Personen, die nach Auffassung der DDR Straftäter sind, auf den. Transitstrecken MdlAnfr A23 02.03.79 Drs 08/2608 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A24 02.03.79 Drs 08/2608 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 11282*A Anlage 4 Stauung von Radiopharmaka in Landessammelstellen wegen Sperrung der unterirdischen Deponie Asse I bei Wolfenbüttel II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 MdlAnfr A36 02.03.79 Drs 08/2608 Löffler SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11282*C Anlage 5 Verbeamtung von Psoriatikern MdlAnfr A39 02.03.79 Drs 08/2608 Peiter SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11283*A Anlage 6 Beschimpfung des Bundesgrenzschutzes als Spitzel- und Geheimdienstorganisation durch das SED-Organ „Neues Deutschland" MdlAnfr A52 02.03.79 Drs 08/2608 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11283* B Anlage 7 Verzicht der Bediensteten im öffentlichen Dienst auf Einkommenszuwächse zur Schaffung neuer Arbeitsplätze MdlAnfr A53 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 11283*C Anlage 8 Freigabe der für die Deutsche Nationalstiftung vorgesehenen Mittel für Zwecke sogenannter landesübergreifender Kulturförderung MdlAnfr A54 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Pieser CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11283*D Anlage 9 Umfang der Frostschäden dieses Winters sowie Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Ausbesserung der Straßen MdlAnfr A55 02.03.79 Drs 08/2608 Milz CDU/CSU MdlAnfr A56 02.03.79 Drs 08/2608 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11284*B Anlage 10 Veröffentlichung der Investitionsrechnung für die südliche Güterumgehungsbahn in. Hamburg MdlAnfr A59 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11284*D Anlage 11 Gebührenpflichtige Zustellung von Paketen an Postfachbesitzer MdlAnfr A62 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. von Wartenberg CDU/CSU MdlAnfr A63 02.03.79 Drs 08 2608 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 112841*D Anlage 12 Zustandekommen von Ferngesprächen mit der DDR MdlAnfr A64 02.03.79 Drs 08/2608 Reichold CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11285*B Anlage 13 Uberlastung des Telefonnetzes während der Zeiten mit ermäßigten Telefongebühren MdlAnfr A66 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Linde SPD MdlAnfr A67 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Lindle SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11285*B Anlage 14 Nutzungszweck des von der Bundesregierung an die Deutsche Gesellschaft für die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen verkauften Geländes MdlAnfr A69 02.03.79 Drs 08/2608 Stockleben SPD MdlAnfr A70 02.03.79 Drs 08/2608 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11285*D Anlage 15 Existenzgefährdung der Bundesdruckerei in Berlin wegen Entzug von Aufträgen durch die Bundespost MdlAnfr A75 02.03.79 Drs 08/2608 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A76 02.03.79 Drs 08/2608 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11285*D Anlage 16 Vereinbarkeit der Öffnung von Briefen aus Ostblockstaaten mit dem Gesetz zu Art. 10 GG MdlAnfr A80 02.03.79 Drs 08/2608 Waltemathe SPD SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 11286*B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 III Anlage 17 Verwendung der durch die Post- und Telefonkontrollen erlangten Kenntnisse sowie Bewährung des. Gesetzes über die Parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes MdlAnfr A84 02.03.79 Drs 08/2608 • Meinike (Oberhausen) SPD MdilAnfr A85 02.03.79 Drs 08/2608 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 11286*C Anlage 18 Lieferung von deutschen Flugzeugen unter Außerachtlassung der UN-Sanktionen an die Regierung in Salisbury MdlAnfr A93 02.03.79 Drs 08/2608 Coppik SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11286*D Anlage 19 Reaktion der Bundesregierung auf die vom Präsidenten der EG-Kommission, Roy Jenkins, vertretene Auffassung zur Zonenrandförderung, insbesondere in Niedersachsen MdlAnfr A101 02.03.79 Drs 08/2608 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11287*A Anlage 20 Genehmigung einer Heilkur für Günter Guillaume MdlAnfr A108 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Erkel BMJ 11287*B Anlage 21 Verbesserung des Rechtsschutzes für Kraftfahrer, die auf den Transitstrecken nach Berlin in Verkehrsunfälle verwickelt werden MdlAnfr A109 02.03.79 Drs 08/2608 Kuhlwein SPD MdlAnfr A110 02.03.79 Drs 08/2608 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 11287*B Anlage 22 Besteuerung von Streikgeld und Streikunterstützungen MdlAnfr A111 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Häfele CDU/CSU MdlAnfr A112 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11287*C Anlage 23 Uberhöhtes Steueraufkommen in Höhe von sechs Milliarden DM bei der Einkommensteuer MdlAnfr A113 02.03.79 Drs 08/2608 Hauser (Krefeld) CDU/CSU MdlAnfr A114 02.03.79 Drs 08/2608 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11288*A Anlage 24 Erhöhung des Preises für Synthesealkohol durch die Bundesmonopolverwaltung ab 1. Januar 1979 MdlAnfr A115 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 11288*C Anlage 25 Anwendung des Abschnitts 52 Abs. 3 der Vermögensteuerrichtlinie 1977, insbesondere im Molkereisektor MdlAnfr A116 02.03.79 Drs 08/2608 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A117 02.03.79 Drs 08/2608 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . .112891*A Anlage 26 Festlegung einer abstrakten Teilwertvermutung durch Abschnitt 52 Abs. 5 der Vermögensteuerrichtlinie MdlAnfr A118 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A119 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11289*B Anlage 27 Auslegung des Begriffs „grobes Verschulden" nach §173 der Abgabenordnung durch die Finanzbehörden MdlAnfr Al20 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr Al21 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11289*'D Anlage 28 Beibehaltung des alten Fördersatzes der Frachthilfe für Ostbayern für Industrieholz MdlAnfr Al22 02.03.79 Drs 08/2608 Kiechle CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 MdlAnfr Al23 02.03.79 Drs 08/2608 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11290*C Anlage 29 Nichtgewährung erhöhter Förderzuschüsse nach dem „Programm zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bei Antragstellung vor der Bekanntgabe der Erhöhung MdlAnfr Al24 02.03.79 Drs 08/2608 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11291*A Anlage 30 Verbesserung des recht niedrigen Energie- • nutzungsgrades der zur Beheizung und Klimatisierung von Gebäuden eingesetzten Primärenergie MdlAnfr Al25 02.03.79 Drs 08/2608 Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 11291*B Anlage 31 Vorstellungen der EG-Kommission zur Zonenrandförderung MdlAnfr A130 02.03.79 Drs 08/2608 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11291 *D Anlage 32 Versorgung der Bevölkerung mit preisgerechtem Heizöl MdlAnfr A131 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Enders SPD MdlAnfr A132 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11291 *D Anlage 33 Entwicklung der Pkw-Struktur in der Bundesrepublik Deutschland in Richtung auf ein kraftstoffsparendes Modellangebot MdlAnfr A133 02.03.79 Drs 08/2608 • Dr. Spöri SPD MdlAnfr A134 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11292*B Anlage 34 Berücksichtigung der Sicherheit bei der Planung im Wohnungsbau MdlAnfr A135 02.03.79 Drs 08/2608 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11292*D Anlage 35 Heizkostenabrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch MdlAnfr A138 02.03.79 Drs 08/2608 Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11293*A Anlage 36 Förderung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu alternativen Entsorgungskonzepten MdlAnfr A145 02.03.79 Drs 08/2608 Ueberhorst SPD MdlAnfr A146 02.03.79 Drs 08/2608 Ueberhorst SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 11293*B Anlage 37 Verglasung von hochradioaktiven flüssigen Abfällen MdlAnfr A147 02.03.79 Drs 08/2608 Schäfer (Offenburg) SPD . SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . .112931D Anlage 38 Schwierigkeiten auf dem Gebiet der deutsch-französischen nuklearen Zusammenarbeit MdlAnfr A148 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Steger SPD MdlAnfr A149 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 112941B Anlage 39 Schließung des Dortmunder Instituts für Algenforschung MdlAnfr A150 02.03.79 Drs 08/2608 Gerstein CDU/CSU MdlAnfr A151 02.03.79 Drs 08/26Ó8 Gerstein CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 11294*D Anlage 40 Erklärung des Bundesministers Dr. Hauff zu den Vorkehrungsmaßnahmen der niedersächsischen Landesregierung zur Sicherung des Gorleben-Projekts MdlAnfr A152 02.03.79 Drs 08/2608 Ey CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 11295*B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 V Anlage 41 Feststellung des Bundesrechnungshofs über die Funktion des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau SchrAnfr B1 02.03.79 Drs 08/2608 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 11295*C Anlage 42 Außerung des Bundeskanzlers Schmidt zu einer Kandidatur von Bundestagspräsident Dr. Carstens als Bundespräsident SchrAnfr B2 02.03.79 Drs 08/2608 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 11295*C Anlage 43 Beibehaltung des Seminars für Orientalische Sprachen bei der Universität Bonn SchrAnfr B3 02.03.79 Drs 08/2608 Rühe CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11296*B Anlage 44 Maßnahmen gegen die Verschmutzung des Mittelmeers SchrAnfr B4 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B5 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B6 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11296*C Anlage 45 Finanzielle Unterstützung der Türkei SchrAnfr B7 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Holtz SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11297*A Anlage 46 Beeinträchtigung des Ansehens Deutschlands durch die Art der Darstellung des nationalsozialistischen Deutschen in amerikanischen Filmen; Behauptung der Sowjetunion über • die Entwicklung militärischer Raketen durch die Orbital Transport- und Raketen Aktiengesellschaft in Zaire SchrAnfr B8 02.03.79 Drs 08/2608 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B9 02.03.79 Drs 08/2608 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11297*B Anlage 47 Schließung des Deutschen Konsulats in Bregenz SchrAnfr B10 02.03.79 Drs 08/2608 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B11 02.03.79 Drs 08/2608 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11298*A Anlage 48 Völkerrechtliche Bedeutung der Deklaration über die völkerrechtlichen Grundsätze der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Staaten und Völkern vom 24. Oktober 1970 für das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volks; Empfang des finnischen Botschafters Pentti Talvitie durch den Bundesaußenminister SchrAnfr B12 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B13 02.03.79 Drs 08/2608 Dr.Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11298*C Anlage 49 Abweichung der vom Sonderausschuß der Vereinten Nationen erarbeiteten Konvention gegen Geiselnahme vom Vorschlag • der Bundesregierung SchrAnfr B14 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11299*A Anlage 50 Reduzierung der Phosphatanteile in Wasch- und Reinigungsmitteln SchrAnfr B15 02.03.79 Drs 08/2608 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11299*C Anlage 51 Erlaß einer Rechtsverordnung gem. Atomgesetz über die Lagerung nuklearer Abfälle vor der Eröffnung der Entsorgungsanlage in Gorleben SchrAnfr B16 02.03.79 Drs 08/2608 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11300*A Anlage 52 Schäden an Naturbausteinen berühmter Baudenkmäler durch Luftverunreinigung; Einsätze der in Baden-Württemberg stationierten Rettungshubschrauber des Katastrophenschutzes im Jahr 1978; grenzüberschreitende Rettungsflüge in die Schweiz und nach Frankreich VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 SchrAnfr B17 02.03.79 Drs 08/2608 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B30 02.03.79 Drs 08/2608 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B31 02.03.79 Drs 08/2608 Biechele CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11300*'C Anlage 53 Gesetzliche Absicherung der Aufnahme Schutzssuchender aus Bürgerkriegs- und anderen Krisengebieten im ' Ausländergesetz SchrAnfr B18 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11301 *C Anlage 54 Weisungsrecht der Bundesregierung gegenüber der niedersächsischen Landesregierung im Zusammenhang mit dem regional-ökologischen Gutachten zum geplanten Entsorgungszentrum SchrAnfr B19 02.03.79 Drs 08/2608 Ueberhorst SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 11302`A Anlage 55 Dokumentation über die Vertreibung der Deutschen SchrAnfr B20 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAnfr B21 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11302*B Anlage 56 Wettbewerbsverzerrungen zwischen den EG-Ländern durch unterschiedliche Umweltschutzbelastung SchrAnfr B22 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11302'C Anlage 57 Erkenntnisse über Wirkungen und Gefahren von Fluor-Chlor-KohlenwasserstoffChemikalien; Maßnahmen gegen die Gefährdung der Ozonschicht in der Stratosphäre SchrAnfr B23 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Jens SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11302*D Anlage 58 Krebserregende Stoffe in Auspuffgasen der Mopeds mit Zweitaktmotoren SchrAnfr B24 02.03.79 Drs 08/2608 Amling SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11304*A Anlage 59 Vorkommen von Tritiumrückständen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B25 02.03.79 Drs 08/2608 Stockleben SPD SchrAnfr B26 02.03.79 Drs 08/2608 Stockleben SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11304*B Anlage 60 Berücksichtigung der Besonderheiten des Soldatenberufs im Bundesumzugskostengesetz SchrAnfr B27 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11304*D Anlage 61 Anerkennung von Spenden an das im Verfassungsschutzbericht des Bundes als rechtsextremistisch bezeichnete „Deutsche Kulturwerk europäischen Geistes" durch die Finanzbehörden in Bayern SchrAnfr B28 02.03.79 Drs 08/2608 Schmidt (Kempten) FDP SchrAnfr B29 02.03.79 Drs 08/2608 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 11305*A Anlage 62 Errichtung eines Kernkraftwerkes bei Lauterburg (Elsaß) sowie Stromlieferungsverträge mit deutschen EVU; Verschmutzung des Rheins durch Schwefelbrühe und ähnliche chemische Abfälle der Firma Minox in Lauterburg (Elsaß) SchrAnfr B32 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B33 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11305*C Anlage 63 Freistellung junger Grenzaufsichtsbeamter vom Grundwehrdienst SchrAnfr B34 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11306*B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 VII Anlage 64 Regelung des Wahlrechts für Geisteskranke und Geistesschwache in der Novelle des Bundeswahlgesetzes SchrAnfr B35 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11306*B Anlage 65 Steag-Abfindung für Mitglieder der Bürgerinitiative gegen das Kraftwerk in Berg-kamen ohne Wohnsitz im Einzugsbereich des Kraftwerks SchrAnfr B36 02.03.79 Drs 08/2608 Gerstein CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 11306*C Anlage 66 Arbeitsbelastung des Bundesgerichtshofs als Grund für die Nichtannahme einer zivilrechtlichen Revision; Änderung der einschlägigen Vorschriften der ZPO SchrAnfr B37 02.03.79 Drs 08/2608 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAnfr B38 02.03.79 Drs 08/2608 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 11306*D Anlage 67 Erfahrungen mit der „Führungsaufsicht" zur Kontrolle Haftentlassener SchrAnfr B39 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 11307*B Anlage 68 Unterbindung der Verwendung von NS-Symbolen auf dem Spielzeugsektor durch eine präzisierende Neufassung des § 86 a StGB SchrAnfr B40 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Spöri SPD SchrAnfr B41 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. 'de With BMJ . . . 11307*C Anlage 69 Anteil der Lastkraftwagen bzw. Personenkraftwagen am Jahresaufkommen von Mineralölsteuer und Kraftfahrzeugsteuer; Änderung der Besteuerung nach der tatsächlichen Straßenbenutzung SchrAnfr B42 02.03.79 Drs 08/2608 Kühbacher SPD SchrAnfr B43 02.03.79 Drs 08/2608 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11308*A Anlage 70 Wiedergutmachung für die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich SchrAnfr B44 02.03.79 'Drs 08/2608 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF 11308*D Anlage 71 Zahlungen der EG-Mitgliedstaaten bzw. Rückflüsse über den EG-Haushalt im Jahr 1977 SchrAnfr B45 02.03.79 Drs 08/2608 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF 11309*A Anlage 72 Auskünfte von DDR-Behörden an deutsche Finanzämter über Geschenksendungen an Bürger der DDR SchrAnfr B46 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 11309*D Anlage 73 Belastung von Betrieben und Selbständigen durch die Vielzahl der statistischen Erhebungen auf wirtschafts- und finanzpolitischen Gebieten SchrAnfr B47 02.03.79 Drs 08/2608 Susset CDU/CSU SchrAnfr B48 02.03.79 Drs 08/2608 Susset CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 11310*B Anlage 74 Abbruch oder Neugestaltung des Hochbunkers auf dem Schulhof der Möser-Realschule in Osnabrück SchrAnfr B49 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 11310*D Anlage 75 Gleichbehandlung der gewerblichen Lohnunternehmer in Maschinenringen gegenüber Landwirten in bezug auf die Mehrwertsteuerbelastung SchrAnfr B50 02.03.79 Drs 08/2608 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . .11311*A Anlage 76 Bau eines Einkaufszentrums für die Ange-hörigen der US-Streitkräfte im Waldgelände der Gemarkung Wolfgang bei Hanau VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 SchrAnfr B51 02.03.79 Drs 08/2608 Flämig SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF 11311 *B Anlage 77 Abgabe von Gelände des Schießplatzes in München-Freimann SchrAnfr B52 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 11311 *D Anlage 78 Beibehaltung der Sonderabschreibung nach . §§ 76, 77, 78 EStDVO nach dem 30. Juni 1979 SchrAnfr B53 02.03.79 Drs 08/2608 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 11312*A Anlage 79 Errichtung eines. neuen Gebäudes für das deutsch-französische Gemeinschaftszollamt in Beinheim (Elsaß) SchrAnfr B54 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 11312*A Anlage 80 Weiterbau der Gesamtschule in Melsungen mit Mitteln der Zonenrandförderung SchrAnfr B55 02.03.79 Drs 08/2608 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 11312*B Anlage 81 Vergabe von Bundesmitteln an die Siemens AG seit 1975 SchrAnfr B56 02.03.79 Drs 08/2608, Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11312*D Anlage 82 . Verzögerung des Weiterbaus am Steinkohlekraftwerk Voerde; Ablehnung einer Absatzgarantie für die STEAG SchrAnfr B57 02.03.79 Drs 08/2608 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAnfr B58 02.03.79 Drs 08/2608 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11312*D Anlage 83 Berücksichtigung der Kraft-Wärme-Kopplung bei Planungen im Bereich der Energieversorgung; Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit verbrauchsanzeigenden Geräten; gesetzliche Regelung für den Einbau von Zentralsteuerungsanlagen in zentralbeheizte Gebäude sowie für die Verwendung von Fenstern mit Wärmedämmung; Förderung des Einbaus von Thermostat-ventilen, Heizkostenverteilern und Wärmemengezählern SchrAnfr B59 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B60 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B61 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B62 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11313*B Anlage 84 Rückzahlung von nicht durch die Hermes-Kreditversicherung gedeckten Außenständen der deutschen Wirtschaft in Höhe von 750 Millionen DM durch die Türkei SchrAnfr B63 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11314*B Die Fragen B 64 und B 65 — Drucksache 8/2608 vom 2. 3. 1979 — des Abgeordneten Peter (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 85 Stagnation des innerdeutschen Handels im Jahre 1978, Erwartungen für 1979 SchrAnfr B66 02.03.79 Drs 08/2608 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAnfr B67 02.03.79 Drs 08/2608 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 11314*D Anlage 86 Stellenwert des Sachverständigengutachtens 1977/78, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung des Mietrechts SchrAnfr B68 02.03.79 Drs 08/2608 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 11315*A Anlage 87 Feststellung des Jahresgutachtens 1978/79 betr. Gründe für den Niedergang des freifinanzierten Mietwohnungsbaus SchrAnfr B69 02.03.79 Drs 08/2608 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11315*B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 IX Anlage 88 Förderung der deutschen Fischerei, Fischversorgung des deutschen Markts 1978 und Prognosen für 1979 SchrAnfr B70 02.03.79 Drs 08/2608 Peters (Poppenbüll) FDP SchrAnfr B71 02.03.79 Drs 08/2608 Peters (Poppenbüll) FDP SchrAntw BMin Ertl BML 11315*D Anlage 89 Zellkulturmethode Prof. Aygüns als Alternative zu Tierversuchen in der Arzneimittelforschung SchrAnfr B72 02.03.79 Drs 08/2608 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B73 02.03.79 Drs 08/2608 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B74 02.03.79 Drs 08/2608 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 11317*B Anlage 90 Vereinbarkeit der Käfighaltung von Legehennen mit § 2 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes; wirtschaftliche Belange .als Rechtfertigung tierschutzwidriger Nutztierhaltung (§ 1 des Tierschutzgesetzes) SchrAnfr B75 02.03.79 Drs 08/2608 Conradi SPD SchrAnfr B76 02.03.79 Drs 08/2608 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 11318*A Anlage 91 Flexiblere Anwendung des Arbeitserlaubnisrechts auf Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer SchrAnfr B77 02.0339 Drs 08/2608 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11318*C Anlage 92 Rücklage für das Wintergeld bei der Bundesanstalt für Arbeit SchrAnfr B78 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAnfr B79 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 113181*D Anlage 93 Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung insbesondere im Baugewerbe SchrAnfr B80 02.03.79 Drs 08/2608 Menzel SPD SchrAnfr B81 02.03.79 Drs 08/2608 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11319*B Anlage 94 Kindergeldsätze für im Heimatland lebende Kinder ausländischer Arbeitnehmer, die sich über 15 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten SchrAnfr B82 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11319*C Anlage 95 Mehrfachanrechnung von Schwerbehindertenplätzen in der Privatwirtschaft im Vergleich zum öffentlichen Dienst SchrAnfr B83 02.03.79 Drs 08/2608 Schedl CDU/CSU SchrAnfr B84 02.03.79 Drs 08/2608 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11320*A Anlage 96 Verbot der Benutzung von UV-Bestrahlungsgeräten durch medizinische Laien wegen möglicher Gesundheitsschäden SchrAnfr B85 02.03.79 Drs 08/2608 Spitzmüller FDP SchrAnfr B86 02.03.79 Drs 08/2608 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 113201B Anlage 97 Unverständlichkeit von auf EDV-Anlagen ausgedruckten Änderungsbescheiden über Arbeitslosenhilfe SchrAnfr B87 02.03.79 Drs 08/2608 Lutz SPD SchrAnfr B88 02.03.79 Drs 08/2608 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11320*C Anlage 98 Einführung eines neuen Qualifikationsmerkmals für die Berufsbildungswerke zur Ausbildung Behinderter SchrAnfr B89 02.03.79 Drs 08/2608 Horstmeier CDU/CSU . SchrAnfr B90 02.03.79 Drs 08/2608 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 113211B Die Frage B 91 — Drucksache 8/2608 vom 2. 3. 1979 — ides Abgeordneten Gansel (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Anlage 99 Uberwindung der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit von Kindern deutscher Aussiedler SchrAnfr B92 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11321 *D Anlage 100 Erfüllung der Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz durch die Arbeitgeber der öffentlichen Hand; verspäteter Eingang der Meldungen über die Beschäftigung Schwerbehinderter SchrAnfr B93 02.03.79 Drs 08/2608 Glombig SPD SchrAnfr B94 02.03.79 Drs 08/2608 Glombig SPD SchrAnfr B95 02.03.79 Drs 08/2608 Glombig SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11322*B Anlage 101 Auszahlung von Kindergeld an Empfänger von Leistungen nach dem Bundessozialhilfe- und dem Arbeitsförderungsgesetz ohne Anrechnung SchrAnfr B96 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11323*A Anlage 102 Anzahl der nach dem Arbeitssicherheitsgesetz benötigten Betriebsärzte SchrAnfr B97 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11323*C Anlage 103 Radioaktive Gefährdung durch die Verwendung von blauem Leichtbeton bzw. von Radongas SchrAnfr B98 02.03.79 Drs 08/2608, Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11323*D Anlage 104 Bevorteilung von Arbeitern und Angestellten der Bundeswehr gegenüber vergleichbaren Soldaten durch Uberstundenvergütung und Zulagen; Dienstzeitbelastung der Soldaten der Bundeswehr; Neuordnung der Ausbildung an der Führungsakademie der Bundeswehr SchrAnfr B99 02.03.79 Drs 08/2608 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B100 02.03.79 Drs 08/2608 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B114 02.03.79 Drs 08/2608 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B118 02.03.39 Drs 08/2608 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11324*A Anlage 105 Besetzung noch offener Zivildienstplätze SchrAnfr B101 02.03.79 Drs 08/2608 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11325*A Anlage 106 Studie des Führungsstabs der Streitkräfte im Bundesverteidigungsministerium über Innere Führung SChrAnfr B102 02.03.79 Drs 08/2608 Kretkowski SPD SchrAnfr B103 02.03.79 Drs 08/2608 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11325*D Anlage 107 Erlaß neuer Richtlinien für die Einweisung von Hauptfeldwebeln/Hauptbootsmännern in Planstellen der Besoldungsgruppe A 9; Neuordnung des Museumswesens der Bundeswehr SchrAnfr B104 02.03.79 Drs 08/2608 Würtz SPD SchrAnfr B117 02.03.79 ,Drs 08/2608 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 11326*B Anlage 108 Ubertragung des wegen der aufgegebenen Depotplanungen der Bundeswehr in Rennerod freizugebenden Gebäudes an die Stadt Rennerod SchrAnfr B105 02.03.79 Drs 08/2608 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . • 11326*C Anlage 109 Zahl der im Saarland stationierten Angehörigen der Bundeswehr; Höhe der Sold-und Gehaltszahlungen, Investitionen seit 1969; Zahl der heimatfern einberufenen saarländischen Wehrpflichtigen SchrAnfr B106 02.03.79 'Drs 08/2608 Peter SPD SchrAnfr B107 02.03.79 Drs 08/2608 Peter SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 XI SchrAnfr B108 02.03.79 Drs 08/2608 Peter SPD SchrAnfr B109 02.03.79 Drs 08/2608 Peter SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11326*D Anlage 110 Umstellung der Vorauszahlungen des Bundesverteidigungsministeriums im Rahmen von Materialteil. und Serieneinleitungsverträgen auf leistungsorientierte Vertragsverfahren SchrAnfr B110 02.03.79 Drs 08/2608 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B111 02.03.79 Drs 08/2608 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B112 02.03.79 Drs 08/2608 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11327*A Anlage 111 Verwendung des Begriffs „Café Eichmann" im Bundeswehrjargon für den zur Überprüfung der Gasmasken vorgesehenen Raum SchrAnfr B113 02.03.79 Drs 08/2608 Augstein SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11327*D Anlage 112 Auslastung der Sportschule der Bundeswehr in Warendorf, u. a. Benutzung der Sportanlagen durch Nicht-Bundeswehrangehörige SchrAnfr B115 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr B116 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11328*B Anlage 113 Aufwendungen des Bundes für Grundwehr-und Ersatzdienstleistende SchrAnfr B119 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 11328*D Anlage 114 Erlaß der Bundesregierung zur Heimmindestpersonalverordnung SchrAnfr B120 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Benedix CDU/CSU SchrAnfr B121 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Benedix CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11329*A Anlage 115 Abschlußbericht des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie zu Fragen des Psychotherapeutengesetzes; Modellvorhaben in der psychiatrischen Versorgung der Bevölkerung SchrAnfr B122 02.03.79 Drs 08/2608 Picard CDU/CSU SchrAnfr B124 02.03.79 Drs 08/2608 Picard CDU/CSU SchrAnfr B125 02.03.79 Drs 08/2608 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11329*B Anlage 116 Verwirklichung von Artikel 3 Abs. 3 GG für die Zigeuner SchrAnfr B123 02.03.79 Drs 08/2608 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11329*D Anlage 117 Einführung einer Meldepflicht für Schädigungen an Neugeborenen SchrAnfr B126 02.03.79 Drs 08/2608 Merker FDP SchrAnfr B127 02.03.79 Drs 08/2608 Merker FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11330*B Anlage 118 Schutz der Kinder vor irreführender Etikettierung chemischer Produkte SchrAnfr B128 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 11330*D Anlage 119 Haltung der Bundesregierung gegenüber den sogenannten Neuen Jugendreligionen, wie z. B. der Mun-Sekte SchrAnfr B129 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B130 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B131 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B132 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 11331*A Anlage 120 Warteziten bei Herzoperationen SchrAnfr B133 02.03.79 Drs 08/2608 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 11332*C XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Anlage 121 Revision der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung SchrAnfr B134 02.03.79 Drs 08/2608 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11332*D Anlage 122 Untersuchung der Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in ländlichen Räumen; Auswirkungen des Streumaterials auf Straßen und Autobahnen; Vertretbarkeit weiterer Aufwendungen für den Bau der Schnellbahnstrecke Köln—Groß-Gerau angesichts dessen Auswirkungen auf die Ökologie SchrAnfr B135 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAnfr B145 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAnfr B146 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 11333*A Anlage 123 Investitionen der Bundesbahn seit 1974 bei den unterfränkischen Schienenstrecken SchrAnfr B136 02.03.79 Drs 08/2608 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B137 02.03.79 Drs 08/2608 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B138 02.03.79 Drs 08/2608 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11334*A Anlage 124 Beamtenrecht bei der Bundesbahn SchrAnfr B139 02.03.79 Drs 08/2608 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11334*B Anlage 125 Errichtung von StraBenlärmschutzanlagen im Stadt- und Landkreis Heilbronn SchrAnfr B140 02.03.79 Drs 08/2608 Susset CDU/CSU SchrAnfr B141 02.03.79 Drs 08/2608 Susset CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11334*D Anlage 126 Frachtaufkommen auf der Mosel und der Saar SchrAnfr B142 02.03.79 Drs 08/2608 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B143 02.03.79 Drs 08/2608 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B144 02.03.79 Drs 08/2608 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11335*A Anlage 127 Bau der Bundesstraße 53 zwischen TrierBiewer und Trier-Quint SchrAnfr B147 02.03.79 Drs 08/2608 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAnfr B148 02.03.79 Drs 08/2608 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11335*C Anlage 128 Anbringung von Lärmschutzanlagen an der A 61 im Bereich Erftstadt-Gymnich; Bau der Ortsumgehung Erftstadt-Liblar SchrAnfr B149 02.03.79 Drs 08/2608 Milz CDU/CSU SchrAnfr B150 02.03.79 Drs 08/2608 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11335*D Anlage 129 Sicherheitsstandard des Flughafens Bremen SchrAnfr B151 02.03.79 Drs 08/2608 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11336*B Anlage 130 Stillegung der Bundesbahnhaltestellen Ihrhove und Steenfelde SchrAnfr B152 02.03.79 Drs 08/2608 Schrader (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 11336*C Anlage 131 Pläne der Bundesbahn zur Verlagerung des Personenverkehrs von der Schiene auf die Straße, insbesondere im Zonenrandgebiet SchrAnfr B153 02.03.79 Drs 08/2608 Ludewig FDP SchrAnfr B154 02.03.79 Drs 08/2608 Ludewig FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11336*D Anlage 132 Häufigkeit von Kinderunfällen im Verhält- nis zu anderen Unfällen an mit Halbschranken gesicherten Bahnübergängen SchrAnfr B155 02.03.79 Drs 08/2608 Westphal SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 XIII SchrAnfr B156 02.03.79 Drs 08/2608 Westphal SPD SchrAnfr B157 02.03.79 Drs 08/2608 Westphal SPD SchrAnfr B158 02.03.79 Drs 08/2608 Westphal SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11337*B Anlage 133 Auflösung der Signalmeisterei und des Werkstättenbetriebs der Bundesbahn in Regensburg SchrAnfr B159 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11337*D Anlage 134 Befreiung landwirtschaftlicher Zugmaschinen über 55 PS von der Fahrtenschreiberpflicht SchrAnfr B160 02.03.79 Drs 08/2608 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11338*A Anlage 135 Einheitliches Briefporto für die EG; Ausdehnung des Nachttarifs im Fernsprechverkehr auf die EG SchrAnfr B161 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Vohrer FDP SchrAnfr B162 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11338*A Anlage 136 Bestrafung der Besitzer von Rundfunkgeräten mit nicht zugelassenen Frequenzbereichen SchrAnfr B163 02.03.79 Drs 08/2608 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11338*C Anlage 137 Verstoß gegen Rechtsvorschriften durch die Verwendung des amerikanischen Radar-Warngeräts „Super Snooper"; Bereitstellung kostenloser Privattelefone für Postbedienstete SchrAnfr B164 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B165 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11339*A Anlage 138 Auflösung der Bahnpostdienststellen Nürnberg und Würzburg SchrAnfr B166 02.03.79 Drs 08/2608 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B167 02.03.79 Drs 08/2608 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11339*C Anlage 139 Verweigerung der Zustimmung zu Einstellungsanträgen der Oberpostdirektion Frankfurt durch das Bundespostministerium SchrAnfr B168 02.03.79 Drs 08/2608 Link CDU/CSU SchrAnfr B169 02.03.79' Drs 08/2608 Link CDU/CSU SchrAnfr B170 02.03.79 Drs 08/2608 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP .11340*A Anlage 140 Verkauf des posteigenen Geländes in Woltersdorf (Landkreis Lüchow-Dannenberg) an die Deutsche Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen SchrAnfr B171 02.03.79 Drs 08/2608 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B172 02.03.79 Drs 08/2608 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 11340*D Anlage 141 Verkleinerung bzw. Auflösung von Poststellen im Hochtaunuskreis SchrAnfr B173 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . 11341*A Anlage 142 Arbeitskräftebedarf 1979 und Überstundenleistung 1978 bei der Bundespost SchrAnfr B174 02.03.79 Drs 08/2608 Gansel SPD SchrAnfr B175 02.03.79 Drs 08/2608 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11341 *B Anlage 143 Verbesserung des Telefonnetzes im Harz SchrAnfr B176 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Linde SPD XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 SchrAnfr B177 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Linde SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11341 *C Anlage 144 Ermittlungsverfahren gegen Besitzer von Rundfunkgeräten mit unerlaubten Wellenbereichen SchrAnfr B178 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11341 *D Anlage 145 Nichteinstellung von Junghandwerkern im Bereich der Oberpostdirektion München SchrAnfr B179 02.03.79 Drs 08/2608 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11342*B Anlage 146 Überwachung von Telefongesprächen gegen die Höhe ihrer Telefongebühren Beschwerde einlegender Kunden durch die Bundespost SchrAnfr B180 02.03.79 Drs 08/2608 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11342*D Anlage 147 Genehmigungsvorbehalt des Bundespostministeriums gegen die Einstellung von Nachwuchskräften für den Fernmeldedienst angesichts der Überstundenleistung in hessischen Postämtern SchrAnfr B181 02.03.79 Drs 08/2608 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B182 02.03.79 Drs 08/2608 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11343*B Anlage 148 Nichteinstellung von Fernmeldehandwerkern bei der Bundespost SchrAnfr B183 02.03.79 Drs 08/2608 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 11344*A Anlage 149 Erhöhung der Höchstgrenze bei den Dividenden gemeinnütziger Gesellschaften SchrAnfr B184 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 11344*C Anlage 150 Gesetzliche Regelung zur Festlegung der sogenannten Heizungsperiode SchrAnfr B185 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 11344*D Anlage 151 Einziehung der Ausweispapiere von ausreisewilligen Bürgern der DDR • SchrAnfr B186 02.03.79 Drs 08/2608 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAnfr B187 02.03.79 'Drs 08/2608 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 11345*A Anlage 152 Ausweitung der Kooperation mit Großbritannien auf dem Gebiet der Kernenergieforschung und -entwicklung SchrAnfr B188 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Steger SPD SchrAnfr B189 02.03.79 Drs 08/2608 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 11345*C Anlage 153 Erhöhung der finanziellen Aufwendungen für das Aktionsprogramm „Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens" SchrAnfr B190 02.03.79 'Drs 08/2608 Dr. Holtz SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 11346*C Anlage 154 Herstellung von úl aus Altreifen mit Hilfe der Pyrolyse SchrAnfr B191 02.03.79 Drs 08/2608 Amling SPD SchrAnfr B192 02.03.79 Drs 08/2608 Amling SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 11347*B Anlage 155 Konsequenzen aus den von Frankreich angestrebten Veränderungen des Euratom-Vertrags für die Uranversorgung der Bundesrepublik Deutschland und die Exportkraft der deutschen Nuklearwirtschaft SchrAnfr B193 02.03.79 Drs 08/2608 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B195 02.03.79 Drs 08/2608 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B196 02.03.79 Drs 08/2608 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . 11347*C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 XV Anlage 156 Folgen einer einseitigen Aufkündigung oder Modifizierung des Euratom-Vertrages durch Frankreich SchrAnfr B194 02.03.79 Drs 08/2608 Lenzer CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 11343*D Anlage 157 Konkretisierung der Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen des „Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit" SchrAnfr B197 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAnfr B198 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAnfr B199 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 11348*A Anlage 158 Nachweis deutscher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Lehrer SchrAnfr. B200 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Steinhauer SPD SchrAnfr B201 02.03.79 Drs 08/2608 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 11348*C Anlage 159 Lehrstellenbedarf ab 1980 SchrAnfr B202 02.03.79 Drs 08/2608 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr B203 02.03.79 Drs 08/2608 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm .BMBW . . . 11349'A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11235 142. Sitzung Bonn, den 9. März 1979 Beginn: 9.00 Uhr •
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    Berichtigung 141. Sitzung, Seite 11170 C, Zeile 14: Statt „erforderlich" ist „zweckmäßig" zu lesen. Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Aigner * 9. 3. Alber * 9. 3. Dr. Bangemann * 9. 3. Blumenfeld * 9. 3. Frau von Bothmer 9. 3. Dr. Dollinger 9. 3. Frau Erler 9. 3. Dr. Evers 9. 3. Fellermaier * 9. 3. Frau Fischer 9. 3. Dr. Fuchs * 9. 3. Genscher 9. 3. Gerstein 9. 3. Gscheidle 9. 3. Dr. Haack 9. 3. Haase (Fürth) * 9. 3. Haberl 9. 3. Hoffmann (Saarbrücken) * 9. 3. Frau Hürland 9. 3. Ibrügger * 9. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 9. 3. Dr. Jobst 9. 3. Kaffka 9.3. Katzer 9. 3. Dr. h. c. Kiesinger 9. 3. Dr. Klepsch * 9. 3. Klinker * 9. 3. Koblitz 9. 3. Dr. Kreile 9. 3. Krockert 9. 3. Kroll-Schlüter 9. 3. Dr.-Ing. Laermann 9. 3. Lagershausen ** 9. 3. Lemp * 9. 3. Lücker * 9. 3. Luster * 9. 3. Marquardt ** 9. 3. Metz 9. 3. Möhring 9. 3. Müller (Mülheim) * 9. 3. Müller (Wadern) * 9. 3. Neuhaus 9. 3. Frau Pack 9. 3. Reichold 9. 3. Dr. Reimers 9. 3. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 9. 3. Rosenthal 9. 3. Schmidt (München) * 9. 3. Schreiber * 9. 3. Schröder (Lüneburg) 9. 3. Dr. Schwarz-Schilling 9. 3. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 9. 3. Dr. Spöri 9. 3. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Starke (Franken) 9. 3. Ueberhorst ** 9. 3. Frau Dr. Walz* 9. 3. Dr. Warnke 9. 3 Wawrzik * 9. 3. Frau Dr. Wisniewski 9. 3. Wohlrabe 9 3. Baron von Wrangel . 9. 3. Dr. Zimmermann 9. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/ .CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A 2 und 3): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß im Rahmen des Modellversuchsprogrammes des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft vom 9. März 1978 zur Berufsausbildung von Mädchen in gewerblich-technischen Berufen die Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker auf Grund der technologischen Entwicklung für Mädchen förderungswürdig und geeignet ist, dem nach wie vor in diesem Beruf herrschenden akuten Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, insbesondere den mittelständischen Ausbildungsbetrieben dieser Branche, die in den meisten Fallen nicht über die nötigen Sozialräume für weibliche Belegschaftsmitglieder verfügen, bei der Erstellung solcher Räume im Rahmen des o. g. Modellversuchsprogramms durch Unterstützung mit Bundesmitteln bis zur Höhe von 75 v. H. versuchsbedingten Mehrkosten beruflich behilflich zu sein? Zu Frage A 2: Im Rahmen des Modellversuchsprogramms zur Erschließung gewerblicher/technischer Ausbildungsberufe für Mädchen wird auch die Ausbildung von Mädchen zum Kfz-Mechaniker gefördert, sofern solche Ausbildungsplätze von den an dem Modellversuch beteiligten Betrieben angeboten werden. Das Modellversuchsprogramm allein ist schon von der möglichen Dimension eines solchen Programms her nicht geeignet, den Facharbeitermangel in bestimmten Berufen zu beheben. Es kann und soll nur den Anstoß zur verstärkten Ausbildung von Mädchen geben. Bei dem Beruf des Kfz-Mechanikers handelt es sich um den am stärksten besetzten Ausbildungsberuf überhaupt. Sofern im Einzelfall trotzdem ein Mangel an Fachkräften besteht, liegt dies nicht an der zu geringen Zahl von Auszubildenden. Zu Frage A 3: Wenn durch einen Modellversuch im Rahmen des Programms zur Erschließung gewerblicher/technischer Ausbildungsberufe für, Mädchen die Errichtung oder Einrichtung von Sozialräumen erforderlich wird, werden die Kosten hierfür bis zu 75 % mit Bundesmitteln bezuschußt. Wie in dem Modellversuchsprogramm vom 9. März 1978 aufgeführt, sind die Förderungsmöglichkeiten in diesem Bereich jedoch dadurch beschränkt, daß bei der 11282* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Förderung modellversuchsnotwendiger Gebrauchsgüter und baulicher Anpassungsmaßnahmen ein Wertausgleich vorgenommen werden muß. Das bedeutet, daß nur der Teil der Kosten für die Sozialräume bezuschußt werden kann, der nach den steuerrechtlichen Abschreibungsgrundsätzen für Anlagegüter auf die Dauer des Modellversuchs entfällt. Flächendeckende Landesprogramme zur Förderung der Ausbildung von Mädchen in gewerblich/technischen Berufen, wie sie die Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin entwickelt haben, sind daher eher geeignet, die mittelständischen Ausbildungsbetriebe bei der Errichtung von Sozialräumen, die durch die erstmalige Ausbildung von Mädchen erforderlich werden, in breiterem Umfang zu unterstützen. Anlage 3 Antwort • des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A 23 und 24) : Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den regierungsamtlichen Aussagen, daß die „DDR"-Organe „... Personen, die nach ihrem Recht Straftaten gegen das Leben, vorsätzliche Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit des Menschen oder schwere Straftaten gegen Eigentum und VermöEisernen Vorhangs durch eine derartige Äußerung des Bundesnotwendigen Korrekturen, daß der in Frage kommende Personenkreis vorher Erkundigungen bei den Dienststellen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen einholen solle, und wenn ja, wie erklärt sie ihn? Hat die Bundesregierung gegen den offensichtlichen Bruch des Transitabkommens durch die Festnahme eines solchen Straftäters Protest eingelegt, und welche Schritte wird die Bundesregierung einleiten, wenn diese Person nicht unverzüglich freigelassen wird? Zu Frage A 23: Der von. Ihnen angegebene Widerspruch existiert ebensowenig wie eine angebliche Korrektur. Die von Ihnen zitierten Angaben sind beide seit Jahren unmittelbar hintereinander in dem vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen herausgegebenen blauen Merkblatt „Reisen nach und von Berlin (West)" enthalten. In der derzeitigen 6. Auflage vom Juni 1978 ist der generelle Hinweis auf die Zurückweisungsmöglichkeiten im Falle der drei schweren Straftaten auf Seite 15 unten enthalten, während auf Seite 16 oben angegeben wird, daß Personen, die die DDR nach dem 31. Dezember 1971 ohne Genehmigung der dortigen Behörden verlassen haben, u. U. mit ihrer Festnahme rechnen müssen. Zu Frage A 24: In letzter Zeit sind zwei problematische Festnahmen bekanntgeworden, nämlich die des Transitreisenden Günter Jablonski und die des Reisenden Joachim Solga. Herr Jablonski ist am 18. Dezember 1978 festgenommen worden; er hatte bei seiner Flucht aus der DDR im Jahre 1962 als Angehöriger der Nationalen Volksarmee einen Kameraden erschossen und ist deswegen im Bundesgebiet wegen Mordes rechtskräftig verurteilt worden. Über diesen Fall und alle damit zusammenhängenden Probleme hat die Bundesregierung den innerdeutschen Bundestagsausschuß am 17. Januar 1979 ausführlich unterrichtet. Nicht zuletzt im Interesse des Betroffenen schlage ich vor, auf eine öffentliche Erörterung dieses Falles zu verzichten und evtl. noch offene Fragen im innerdeutschen Ausschuß zu besprechen. Der Fall des Westberliners Joachim Solga wird zur Zeit überprüft. Eine endgültige Stellungnahme ist erst nach Abschluß der Prüfung möglich. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage A 36) : Trifft es zu, daß sich Radiopharmaka in Landessammelstellen stauen, weil die unterirdische Deponie Asse I bei Wolfenbüttel aus formalen Gesichtspunkten gesperrt ist, und wenn ja, welche Maßnahmen kann und wird die Bundesregierung ergreifen, um eine sichere Aufbewahrung dieser Nuklearabfälle zu erwirken? Die Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung hatte Genehmigungen nach § 3 StrlSchV zur Einlagerung radioaktiver Abfälle im Rahmen des Asse-Versuchsprogramms. Die letzte derartige Genehmigung endete zum 31. Dezember 1978. Bereits im Juni .1978 gestellte Fortsetzungsanträge wurden von der niedersächsischen Landesregierung nicht genehmigt, weil sie für derartige Versuche mit Endlagercharakter ein Planfeststellungsverfahren für erforderlich hält. Die diesbezüglichen Verhandlungen der Bundesregierung mit der niedersächsischen Landesregierung konnten bisher noch nicht abgeschlossen werden, so daß die Einlagerung radioaktiver Abfälle in die Asse ab 1. Januar 1979, zunächst unterbrochen ist. Seither sammeln sich die radioaktiven Abfälle bei den Produzenten bzw. in den Landessammelstellen. Dies gilt für alle radioaktiven Abfälle gleichermaßen, nicht nur für diejenigen aus der Nuklearmedizin und pharmazeutischen Industrie. Mitte Dezember äußerte der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie in einem Schreiben an den BMJFG seine Befürchtung, daß die Unterbrechung des Asse-Betriebs die Entsorgung der Nuklearmedizin und der pharmazeutischen Industrie und damit dieser lebenswichtigen Isotopenanwendung gefährden würde. Ähnliche Sorgen haben auch andere Wirtschaftsverbände vorgetragen. Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen mit der niedersächsischen Landesregierung erscheinen derartige Befürchtungen aber nicht mehr gerechtfertigt. Voraussichtlich können Anfang 1980 wieder radioaktive Abfälle in die Asse eingelagert werden. Bis dahin reichen die Lagerkapazitäten in den Landessammelstellen nach neuesten Umfragen grundsätzlich aus. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11283` Die Bundesregierung hat sich mit der niedersächsischen Landesregierung darauf geeinigt, für die Asse II ein Planfeststellungsverfahren zur Einrichtung eines von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zu betreibenden Bundesendlagers durchzuführen.' .In der Zwischenzeit soll die Gesellschaft für . Strahlen- und Umweltforschung schwachradioaktive Abfälle in der Asse rückholbar zwischenlagern. Entsprechende Anträge werden zur Zeit vorbereitet. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage A 39) : Trifft es zu, daß Psoriatiker — wie in „Medizin heute" (Ausgabe Februar 1979) dargestellt — auf Grund des angeborenen Hautleidens keine Beamte werden können, obwohl im Regelfall bei Psoriatikern nur selten körperliche Beschwerden mit diesem Leiden verbunden sind? Bei der Beantwortung Ihrer Frage ist zu unterscheiden zwischen der gesundheitlichen Eignung für den allgemeinen Beamtendienst und der Tauglichkeit in besonderen Fällen, z. B. der Polizeidiensttauglichkeit. - Für die Übernahme in das allgemeine Beamtenverhältnis bestehen für den Bundesbereich keine Tauglichkeitsbestimmungen oder Richtlinien, nach denen Bewerber, die an einer Schuppenflechte (Psoriasis vulgaris) erkrankt sind, von der Übernahme in das Beamtenverhältnis auszuschließen sind. Das Vorliegen einer Erkrankung an Schuppenflechte ist somit aus ärztlicher Sicht in der Regel kein Hinderungsgrund für die Ernennung zum Beamten. Bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes von Bewerbern für den Dienst als Beamter verfahren so nicht nur die Personalärzte des Ärztlichen und Sozialen Dienstes der obersten Bundesbehörden, sondern auch Amtsärzte, die für nachgeordnete Behörden des Bundes, die über keinen eigenen Personalarzt verfügen, tätig werden.. Für die Beurteilung der Tauglichkeit von Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst gelten jedoch besondere Bestimmungen, da an diese Bewerber besondere gesundheitliche Anforderungen gestellt werden müssen. Nach der einheitlich im Bund und in den Ländern geltenden Polizeidienstvorschrift 300 schließt das Vorliegen einer Schuppenflechte (Psoriasis vulgaris) in der Regel die Polizeidiensttauglichkeit aus. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 52) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Beschimpfungen des Bundesgrenzschutzes als Spitzel- und Geheimdienstorganisation der Bundesrepublik Deutschland durch das Organ des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Neues Deutschland" vom 1. März 1979, und was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich gegen diese Provokation zu unternehmen? Polemische und verleumderische Angriffe auf die Sicherheitseinrichtungen der Bundesrepublik Deutschland, besonders auf Bundesgrenzschutz und Verfassungsschutz, sind seit Jahren in fast jeder Nummer des „Neuen Deutschland" enthalten. Die Bundesregierung hat bisher stets darauf verzichtet, auf solche Anwürfe zu reagieren und sich auf eine Auseinandersetzung mit solchen Auslassungen einzulassen oder sie durch amtliche Reaktionen aufzuwerten. Für die Deutschen in der DDR, die mit der Realität des dortigen Staatssicherheitsdienstes leben müssen, ist die Heuchelei solcher Polemiken ohnehin offenkundig. Im übrigen kann festgestellt werden, daß die Angriffe gegen die Sicherheitseinrichtungen der Bundesrepublik Deutschland immer dann besonders wütend sind, wenn diesen — wie es in letzter Zeit der Fall war — schwere Schläge gegen den Spionageapparat der DDR gelungen sind. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 53) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Engholm, der am 20. Februar 1979 in der Fernsehsendung „Panorama" gefordert hat, daß die Bediensteten im öffentlichen Dienst in gehobenen und höheren Positionen auf einen Teil ihrer Einkommenszuwächse verzichten sollen, um neue Arbeitsplätze zu schaffen? Selbst wenn meine in der Fernsehsendung „Panorama' vom 20. Februar 1979 gemachten Vorschläge letztlich nicht von der Bundesregierung aufgegriffen, oder geteilt werden, hält es die Bundesregierung weder für angebracht, derartige Überlegungen, Überzeugungen und Meinungsäußerungen auf Beschlüsse oder amtliche Aussagen der Bundesregierung zu beschränken noch sie auf ihre Übereinstimmung mit der Regierungsmeinung zu überprüfen oder mit Vorstellungen einzelner Regierungsmitglieder zu vergleichen. Hierauf hat die Bundesregierung bereits in anderem Zusammenhang hingewiesen. Gerade von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — auch wenn sie parlamentarische Staatssekretäre sind — wird erwartet, daß sie zur Lösung drängender gesellschaftlicher Probleme ihren Beitrag leisten. Dies gilt natürlich auch für den Bereich der Verteilungs- und Arbeitsmarktpolitik. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Pieser (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 54) : 11284 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister mit den Bundestagsfraktionen der sozialdemokratisch-liberalen Regierungskoalition oder zumindest mit einer dieser beiden Bundestagsfraktionen Verhandlungen führt, geführt hat oder schon abgeschlossen hat, und daß die für die Deutsche Nationalstiftung in Tit. 68171-162 gesperrten Finanzmittel im Haushaltsplan 1979 über 24 Millionen DM nebst den für die künftigen Haushaltsjahre geplanten Ausgaben von je. 12,5 Millionen DM für Zwecke sogenannter landesübergreifender Kulturförderung freigegeben werden sollen? Es gibt keine Sonderverhandlungen der Bundesregierung mit einer Bundestagsfraktion über die Verwendung der für die Deutsche Nationalstiftung bereitgestellten Bundesmittel. Die gesamte Angelegenheit ist vielmehr im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Haushalt 1979 in mehreren Ausschüssen des Bundestages behandelt worden. Nachdem sich leider herausgestellt hat, daß eine Einigung des Bundes und aller Länder über die Errichtung der Deutschen Nationalstiftung offensichtlich nicht so schnell zu erreichen ist, hat der Bundestagsausschuß für Bildung und Wissenschaft am 15. November 1978 eine Entschließung gefaßt, aus der ich folgendes zitieren möchte: Um die Ad-hoc-Förderung bundesbedeutsamer kultureller Projekte — insbesondere auch auf Gebieten der Gegenwartsliteratur und -Kunst — zu ermöglichen, empfiehlt der Ausschuß dem Haushaltsausschuß, ggf. zuzustimmen, daß Teile der im Einzelplan 06 Kap. 06 02/681 71 veranschlagten Mittel für die in den Erläuterungen angeführten Zwecke in besonderen Fällen, die dem Ausschuß zur Kenntnis zu geben sind, auch vor Errichtung der Stiftung geleistet werden dürfen. Der Beschluß ist im Ausschuß einvernehmlich, also mit Zustimmung aller Fraktionen gefaßt worden. Er sollte es vor allem ermöglichen, daß wenigstens die angesammelten Bundesmittel, vor allem für zeitgenössische Kunst und Künstler, die seit langem darauf warten, verwendet werden können. Der Haushaltsausschuß hat sich mit dieser Angelegenheit befaßt und zum Ausdruck gebracht, daß er nur auf einzelne Entsperrungsanträge hin entscheiden, dabei aber die Situation der zeitgenössischen Kunst angemessen berücksichtigen werde. Herr Bundesminister Baum hat sich in ähnlichem Sinne mehrfach zu Ende des letzten Jahres öffentlich geäußert. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A 55 und 56) : Welchen Umfang haben die Frostschäden dieses Winters auf den Bundesfernstraßen erreicht, und liegen der Bundesregierung auch Angaben über Frostschäden an Land- und Gemeindestraßen vor, die von den Bundesländern und Kommunen bis jetzt festgestellt worden sind? Ist die Bundesregierung bereit, zusätzliche Mittel für den Straßenbau im Bundeshaushalt zur Beseitigung der Frostschäden zur Verfügung zu stellen, und ist darüber hinaus beabsichtigt, den Ländern und Kommunen ebenfalls Finanzierungshilfe zu gewähren? Zu Frage A 55: Der Umfang von Frost- und Tauschäden kann zutreffend erst nach Abklingen der Frost- und Tauperiode in allen Bundesländern beurteilt werden. Trotzdem hat der Bundesminister für Verkehr die Länder gebeten, eine Kostenschätzung für die Beseitigung der Frostschäden bereits zum 25. März 1979 durchzuführen. Die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr beschränkt sich auf Bundesfernstraßen; daher sind Meldungen nur für den Bereich von Bundesstraßen und Bundesautobahnen zu erwarten. Zu Frage A 56: Nein. Die Beseitigung von Frostschäden an Bundesfernstraßen erfolgt wie bisher im Rahmen der Unterhaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen und wird mit den hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert. Die Unterhaltung der Landes- und Kommunalstraßen ist Aufgabe der Länder und Gemeinden. Der Bund hat in diesem Aufgabenbereich keine Finanzierungskompetenz. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 59) : Trifft es zu, daß die betriebswirtschaftliche Investitionsrechnung hinsichtlich der südlichen Güterumgehungsbahn in Hamburg inzwischen fertiggestellt ist, und wenn ja, wird sie in jedem Fall veröffentlicht, und wann ist mit ihrer Veröffentlichung zu rechnen? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat die betriebswirtschaftliche Investitionsrechnung bezüglich der südlichen Güterumgehungsbahn Hamburg noch nicht vorgelegt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A 62 und 63) : Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß ein Postfach keine Zustelladresse für freigemachte Pakete ist, sondern daß diese Pakete gegen Gebühren den Empfängern zugestellt werden? Beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu ändern und Postfachbesitzern die Paketkarte wie Wertbriefe und Einschreibnachrichten als Zustellavis einzusortieren? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 • 11285' Auf Antrag kann ein Empfänger alle an ihn gerichteten Postsendungen abholen. Er kann die Abholung jedoch auch auf bestimmte Sendungsarten (z. B. Briefe) beschränken. Für die Abholung von Briefsendungen wird ein Postfach bereitgestellt. Päckchen und Paketsendungen hingegen sind am Ausgabeschalter des Paketzustellamtes abzuholen, das nicht immer mit dem Briefzustellamt identisch sein muß. Die korrekte Abholangabe in der Sendungsaufschrift lautet dementsprechend für Briefsendungen z. B. „Postfach 4120", für Päckchen und Paketsendungen „Paketausgabe" . Aus der Angabe eines Postfachs in der Zustellanschrift von Päckchen oder Paketsendungen kann nicht geschlossen werden, daß der 'Postfachinhaber auch derartige Sendungen abzuholen wünscht. In vielen Fällen benutzen die Absender irrtümlich die Postfachangabe auch als Anschrift für Päckchen und Paketsendungen. Die Deutsche Bundespost bemüht sich jedoch, bei irrtümlich mit der Postfachangabe beschrifteten Päckchen und Paketen nachzuprüfen, ob der Empfänger einen Antrag auf Abholung gestellt hat. Gegebenenfalls werden die Sendungen zur Abholung bereitgehalten. Liegt kein Antrag vor, werden sie zugestellt. Es erscheint deshalb nicht zweckmäßig, die bisherige Regelung zu ändern, die die Kundenwünsche voll berücksichtigt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reichold (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 64) : Trifft es zu, daß handvermittelte Ferngespräche von der Bundesrepublik Deutschland in das Gebiet der „DDR" zwar mit langen Wartezeiten verbunden sind, jedoch letztlich zustandekommen, während andererseits Selbstwählferngespräche zu keiner Zeit Aussicht haben, einen Anschluß zu erreichen? Rund 86 v. H. aller Gesprächsverbindungen in die DDR und nach Berlin (Ost) werden von den Fernsprechteilnehmern bereits selbst hergestellt. Die Anrufer erreichen also bei rd. 4 850 000 Anrufen pro Jahr ihre Gesprächspartner. Handvermittelte Ferngespräche in das Gebiet der DDR und nach Berlin (Ost) kommen in der Regel nur nach mehr oder minder langer Wartezeit zustande. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Linde (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen A 66 und 67) : Welches sind die Gründe für die Überlastung des Telefonfernnetzes in schwächer strukturierten Räumen in den Zeiten mit ermäßigter Telefongesprächsgebühr, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu veranlassen, daß die Bürger entsprechend der Fernmeldewerbung „Ruf doch mal an" auch tatsächlich telefonieren können? Besteht die Möglichkeit, sofern durch Neuinvestition der Überlastung des Telefonnetzes nicht schnell entgegengewirkt werden kann, wenigstens in Not- und Eilfällen auch in Überlastungszelten zu telefonieren, und was beabsichtigt die Bundesregierung dafür zu veranlassen? Der Ausbau des Fernlinien- und Fernleitungsnetzes wird im gesamten Bereich der Deutschen Bundespost nach einheitlichen Planungsrichtlinien durchgeführt und damit in allen Teilen der Bundesrepublik eine gleichmäßige Dienstgüte sichergestellt. Bei der Leitungsbedarfsermittlung wird auch von den für die Zeiten der Billigtarife gemessenen Verkehrswerten ausgegangen. Von der Leitungsbedarfsermittlung für den Selbstwählferndienst bis zu seiner Deckung wird normalerweise ein Zeitraum von mehreren Jahren benötigt. Durch Sondermaßnahmen konnten jedoch bereits zusätzliche Leitungsschaltungen durchgeführt werden. Das gesamte Sonderprogramm zur Beseitigung der Engpässe zu Zeiten des Mondscheintarifs wird Anfang der 80er Jahre die Verkehrsabwicklung in allen Bereichen der Deutschen Bundespost normalisieren. In Not- und Eilfällen besteht die Möglichkeit, eine Gesprächsverbindung im handvermittelten Ferndienst herstellen zu lassen. Für eine solche Gesprächsverbindung wird das Doppelte der entsprechenden Tagesgebühr erhoben, und zwar für mindestens 3 Minuten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen A 69 und 70) : Hat die Bundesregierung der Deutschen Gesellschaft für die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) 600 ha Land verkauft? Ist der Bundesregierung gegebenenfalls bekannt, zu welchem Zweck dieses Land von der DWK erworben wurde? Die Antwort lautet: Nein! Deshalb kann ich auch Ihre zweite Frage nicht beantworten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede ,auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A 75 und 76): Trifft es zu, daß die Bundesregierung seit kurzem einen Teil der bisher für die Deutsche Bundespost in der Bundesdruckerei Berlin hergestellten Druckerzeugnisse dem freien Wettbewerb zugeführt hat, mit dem zu erwartenden Ergebnis, daß die Bundesdruckerei auf Grund ihrer besonderen Struktur nicht wettbewerbsfähig sein kann, und wer trägt gegebenenfalls die Verantwortung für das neue Verfahren? 11286* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Wie sieht die Bundesregierung die Zukunft der Bundesdruckerei Berlins, wenn das von ihr angestrebte Verfahren Schule macht und damit langfristig der Bundesdruckerei die Existenzgrundlage entzogen wird? Ein Teil der bisher für die Deutsche Bundespost in der Bundesdruckerei hergestellten Druckerzeugnisse soll ab 1. April 1979 im Rahmen eines Pilotprojekts nicht wie bisher auf Grund langfristiger Verträge an die Bundesdruckerei vergeben werden, sondern — als Einzelaufträge oder — in freihändiger Vergabe unter Beteiligung der Bundesdruckerei oder — mit 'der Möglichkeit von, Preisverhandlungen mit der Bundesdruckerei im Rahmen der Richtlinien für bevorzugte Bewerber. Dieses Vergabeverfahren ist durchaus nicht neu. Die Deutsche Bundespost hat einen großen Teil ihrer Schwarzdruckaufträge schon immer beschränkt ausgeschrieben, wobei die Bundesdrukkerei nicht beteiligt wurde, weil die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) dies verbietet. Bei anderen Aufträgen wurden im Rahmeneiner freihändigen Vergabe Privatunternehmen . zusammen mit der Bundesdruckerei zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im übrigen bleibt die Deutsche Bundespost auch künftig der größte Auftraggeber ,der Bundesdrukkerei. Über 40 % des Umsatzes 'der Bundesdruckerei entfallen auf die Deutsche Bundespost Durch umfangreiche Investitionen in Berlin ist der Betrieb der Bundesdruckerei modernisiert worden. Diese Umstellungen sind noch nicht abgeschlossen. Daneben sind Rationalisierungsmaßnahmen bei den Verwaltungs- und Betriebsdienststellen eingeleitet worden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Maßnahmen die Bundesdrukkerei leistungsfähiger und wettbewerbsstärker machen werden. Damit wird gleichzeitig die Zukunft der Bundesdruckerei in Berlin gesichert. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Waltemathe (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage A 80) : Entspricht die Praxis der umfangreichen Öffnung von Briefen aus osteuropäischen Staaten den Intentionen der Bundesregierung bei Verabschiedung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz? Zum Umfang.der Postkontrolle nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zu Art. 10 GG hat sich die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs vom 13. Juni 1967 nicht geäußert. § 3 Abs. 1 G 10 stellt ab auf die Kontrolle von Post- und Fernmeldeverkehrsbeziehungen. Der Umfang der Kontrolle ergibt sich zum arideren aus der Zielsetzung dieser gesetzlichen Bestimmung. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/ 2608 Fragen A 84 und 85) : Wie will die Bundesregierung bei massenhafter Öffnung von Briefen und Abhören von Telefongesprächen sicherstellen, daß die durch diese Kontrolle erlangten Kenntnisse nicht zum Nachteil von Personen (§ 3 Abs. 1 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz), verwendet werden? Hat sich das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes als ausreichende Kontrolle über die ausgedehnte Praxis der Post- und Telefonkontrolle durch den Bundesnachrichtendienst bewährt? Zu Frage A 84: § 3 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes zu Art. 10 GG verbietet, daß durch die Kontrolle von Post- und Fernmeldeverkehrsbeziehungen nach § 3 Abs. 1 G 10 gewonnene Erkenntnisse zum Nachteil einer Person verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 S. 2 G 10 vorliegen.. Diese gesetzlichen Vorschriften werden beachtet. Ihre Einhaltung wird kontrolliert durch die im G 10 vorgesehenen Gremien, nämlich durch die aus drei unabhängigen Persönlichkeiten bestehende Kommission und das aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages bestehende Gremium. Zu Frage A 85: Die parlamentarische Kontrolle der Durchführung des Gesetzes zu Art. 10 GG ist in § 9 des Gesetzes geregelt. Wie in der Begründung des Gesetzentwurfs — BT-Drucksache V/1880 — ausgeführt, konkretisiert diese Vorschrift „die im Rahmen der Notstandsverfassung vorgesehene Ergänzung des Art. 10 GG, die eine Nachprüfung der Anordnungen nach diesem Gesetz durch die Volksvertretung und von ihr bestellte Hilfsorgane fordert. Abs. 1 (des § 9 G 10) trägt dem durch die Einführung eines aus fünf Bundestagsabgeordneten bestehenden Gremiums als Kontrollorgan Rechnung. Diese Lösung ermöglicht einerseits eine wirksame parlamentarische Aufsicht und berücksichtigt andererseits die besonderen Sicherheitsbedürfnisse." Das „Gesetz über die Parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" vom 11. April 1978 tritt hinter die Spezialregelung im G 10 selbst zurück. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage A 93) : Sind aus der Bundesrepublik Deutschland — wie am 19. Februar 1979 von Radio Havanna unter Bezugnahme auf die mozambiquische Wochenzeitschrift „Tempo" gemeldet — unter Außerachtlassung der UN-Sanktionen kürzlich drei Flugzeuge an die Regierung in Salisbury geliefert worden? Die in der mozambiquischen Wochenzeitschrift „Tempo" vom 19. Februar 1979 aufgestellte Be- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11287* hauptung, die „Lufthansa" habe kürzlich drei Flugzeuge vom Typ Boeing 707 unter Außerachtlassung der VN-Sanktionen der „rhodesischen Luftwaffe" überlassen, entbehrt jeder Grundlage. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 101) : In welcher Weise ist die Bundesregierung der Auffassung des Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Roy Jenkins, entgegentreten, der die Auffassung vertreten hat — in einem Schreiben an die Bundesregierung —, daß die Zonenrandförderung u. a. in den niedersächsischen Arbeitsmarktregionen Salzgitter, Braunschweig, Wolfsburg und Göttingen in ihrem bisherigen Umfang nicht gerechtfertigt sei? Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat auf der Grundlage von Art. 93 des EWG-Vertrages ein Verfahren zur Prüfung der deutschen Regionalbeihilfen eröffnet. Der Bundesregierung steht eine Frist von 8 Wochen zur Verfügung, um gegen die erhobenen Bedenken eine Stellungnahme zu erarbeiten. Diese Stellungnahme wird derzeit mit allen Beteiligten vorbereitet. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 108) : Trifft die Meldung zu, daß dem Ost-Berliner Spion Günter Guillaume nach seiner Operation eine Heilkur genehmigt würde oder genehmigt werden soll? Die Meldung trifft nicht zu. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen A 109 und 110) : Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Kraftfahrer aus der Bundesrepublik Deutschland, die auf den Transitstrecken nach Berlin an Verkehrsunfällen beteiligt waren, in der DDR zu längeren Haftstrafen verurteilt wurden, und gibt es Anhaltspunkte dafür, daß bei entsprechenden Prozessen das Strafrecht und das Strafprozeßrecht der DDR korrekt angewendet werden? Hält die Bundesregierung eine Verbesserung des Rechtsschutzes für den Straßengüterverkehr auf den Transitstrecken nach Berlin für erforderlich, und welche Möglichkeiten sieht sie gegebenenfalls für eine solche Verbesserung? Zu Frage A 109: Der Bundesregierung sind Fälle bekannt, in denen Kraftfahrer aus der Bundesrepublik Deutschland, die auf den Transitstrecken nach Berlin an Verkehrsunfällen beteiligt waren, in der DDR zu längeren Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Dabei handelt es sich insbesondere' um Verstöße gegen § 196 StGB/DDR (Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls). Nach dem Eindruck der Bundesregierung wird bei den entsprechenden Prozessen das Strafrecht und das Strafprozeßrecht der DDR korrekt angewendet. Zu Frage A110: Der Straßengüterverkehr unterscheidet sich im Hinblick auf den Rechtsschutz von dem sonstigen Straßenverkehr nicht. Sollte es einen akuten Anlaß geben, aus dem man schließen müßte, daß der Rechtsschutz auf den Transitstrecken weiter verbesserungsbedürftig ist, wäre ich Ihnen für nähere Hinweise dankbar. Anlage 22 Antwort des' Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A 111 und 112): Nach welchen Grundsätzen und Vorschriften werden Streikgelder bzw. 'Streikunterstützungen besteuert? Beabsichtigt die Bundesregierung, für Streikgelder und Streikunterstützungen steuerliche Erleichterungen einzuführen, und, falls dies nicht der Fall ist, welche Bedenken stehen solchen Erleichterungen entgegen? Zu Frage A 111: Streikunterstützungen sind Entschädigungen, die nach der Rechtsprechung gemäß 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen sind: Dies ist vom Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 30. Oktober 1970, BStBl 1971 II S. 138, entschieden worden. Nach dieser bis heute geltenden Auslegungspraxis erfolgt die Versteuerung aber nicht durch den Lohnsteuerabzug, sondern im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer. In der Praxis sind dadurch in einer Vielzahl von Fällen keine oder nur geringe Steuerbelastungen eingetreten. Bei der Einkommensteuer-Veranlagung eines Arbeitnehmers bleiben nämlich bis zu bestimmten Einkommensgrenzen Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist, nach § 46 EStG unberücksichtigt, wenn diese Einkünfte 800 DM nicht übersteigen.. Nach § 70 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung setzt überdies die Besteuerung erst dann voll ein, wenn diese Einkünfte 1 600 DM im Jahr übersteigen. Zu Frage A 112: , Eine steuerliche Erleichterung, insbesondere auch eine Steuerfreistellung, könnte durch eine Gesetzesänderung erreicht werden. Bisher wurde jedoch nicht beabsichtigt, eine rechtliche Änderung in der steuerlichen Behandlung der Streikunterstützungen vorzuschlagen. Bei einer solchen Än- 11288*Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 derung werden erhebliche Probleme gesehen, die in den Antworten von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Haehser am 17. März 1977 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engholm und Grobecker und am 26. April 1978 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach dargestellt wurden. Hierauf verweise ich. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A 113 und 114): Trifft es zu, daß allein im letzten Jahr sechs Milliarden DM von solchen Steuerzahlern zuviel kassiert wurden, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, und wenn ja, welche Gründe kann die Bundesregierung dafür angeben? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie sich im Jahr 1978 in absoluten Zahlen die Zahl der Betriebsprüfer vergrößert und wie sich im gleichen Zeitraum die Zahl der fehlerhaften Steuerbescheide vergrößert hat? Zu Frage A 113: Es trifft nicht zu, daß im Jahr 1978 die Finanzämter sechs Milliarden DM zuviel von Steuerbürgern, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, erhoben haben. Im Gegenteil: Die Finanzverwaltung hat im vergangenen Jahr, wie Sonderabschreibungen belegen, gemäß § 46 Einkommensteuergesetz an unselbständig Beschäftigte 6.04 Mrd. DM erstattet. Diesem Betrag stehen Nachzahlungen gegenüber, deren Höhe wegen Fehlens statistischer Unterlagen nicht bekannt ist. Zu Frage A 114: • Die Steuerverwaltung ist Sache der Bundesländer. Die Zahl der 1978 durchschnittlich eingesetzten Betriebsprüfer der Steuerverwaltung ist der Bundesregierung noch nicht bekannt. Im Jahre 1977 betrug diese Zahl 7 683 gegenüber 7 291 für 1976. Nach den Erfahrungen der Vorjahre wird die Betriebsprüfungsstatistik für 1978 etwa zur Jahresmitte vorliegen. Zu dem zweiten Teil Ihrer Frage weise ich darauf hin, das Rückschlüsse auf die Zahl der fehlerhaften Steuerbescheide nur anhand der Einspruchsstatistik der Länder möglich sind, die mir für 1978 ebenfalls noch nicht vorliegt. Für die Jahre 1976 und 1977 weist die Statistik eine Zunahme der Einspruchserledigungen „durch Änderung" von ca. 700 000 auf ca. 900 000 (jeweils weniger als 1 % aller Steuerbescheide) aus. Hierin ist der wesentliche Anteil der fehlerhaften Steuerbescheide enthalten; dabei ist nach den Erkenntnissen der Finanzverwaltung und dem Ergebnis einer wissenschaftlichen Untersuchung davon auszugehen, daß die Fehlerursache in ca. 57 % der Fälle im Bereich des Steuerpflichtigen liegt (Nachschieben von Angaben usw.). Darüber hinaus ist ein kleinerer Anteil an fehlerhaften Steuerbescheiden in den Einspruchsentscheidungen (1976 = ca. 100 000; 1977 = ca. 143 000) enthalten, soweit diese auf , Grund des nachfolgenden finanzgerichtlichen Verfahrens korrigiert werden (weniger als 10 °/o dieser Entscheidungen). Ein Zusammenhang zwischen der steigenden Zahl der Betriebsprüfungen und der Zunahme an Einsprüchen besteht nach Auffassung der Bundesregierung nicht. Im Gegenteil sind Betriebsprüfungen häufig geeignet, durch Aufklärung der Sachverhalte zur Erledigung von Rechtsbehelfen beizutragen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 115): Billigt die Bundesregierung die von der Bundesmonopolverwaltung mit einer „Erhöhung der Vertriebskosten" begründete Erhöhung des Preises für Synthesealkohol von z. B. 1,08 DM auf 1,52 DM je Liter d. h. um 40,7 v. H. des Warenwerts —ab 1. Januar 1979? Ab 1. Januar 1978 kann Synthesealkohol aus Mitgliedstaaten der EG uneingeschränkt eingeführt werden. Damit ist auch das staatliche Handelsmonopol entfallen. Synthesealkohol wird jetzt von über einhundert Firmen auf unserem Markt angeboten. Die Bundesmonopolverwaltung hat sofort nach dem Wegfall ihres alleinigen Verkaufsrechts von ihrem Absatz an Großbezieher mehr als zwei Drittel eingebüßt. Die Großabnehmer hatten einen wesentlichen Teil der Gesamtvertriebskosten für Synthesealkohol mitgetragen. Auf Grund der veränderten Verhältnisse mußte die Bundesmonopolverwaltung ab 1. Februar 1978 ihre Verkaufspreise für Kleinverkaufsmengen leider deutlich erhöhen, um ihre Kosten zu decken. Eine Subventionierung des Synthesealkohols mit Haushaltsmitteln kommt nicht in Betracht. Der Preis von 1,52 DM je Liter, den Sie angesprochen haben, wurde ab 1. November 1978 auf 1,40 DM gesenkt, weil die Bundesmonopolverwaltung durch Änderung ihres Vertriebssystems Kosten einsparen konnte. Dieser Preis enthält keinen Gewinn. Im übrigen weise ich darauf hin, daß mit dem Wegfall des Einfuhrmonopols für Synthesealkohol ab 1. Januar 1978 (Ablauf der Übergangszeit für die Beitrittsländer) auch das staatliche Handelsmonopol entfallen ist. Da die Bundesmonopolverwaltung keine Möglichkeit mehr hat, Erzeugung und Verwendung von Synthesealkohol zu steuern, soll nach Wegfall des Einfuhr-und Handelsmonopols auch das Herstellungsmonopol aufgehoben werden. Ein Gesetzentwurf liegt dem Deutschen Bundestag bereits vor. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11289' Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A116 und 117): Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die starre Anwendung des Abschnitts 52 Abs. 3 der Vermögensteuerrichtlinie 1977, d. h. eines typisierten Teilwertverfahrens, in besonders anlageintensiven Wirtschaftsbereichen, wie z. B. im Molkereisektor, der durch einen hohen wirtschaftlich-technischen Fortschritt und einen rasanten Strukturwandel gekennzeichnet ist, zu völlig unrealistischen Teilwertansätzen führt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Wie steht die Bundesregierung zu der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung; daß ein. angemessener Restwert in Höhe von 15 bis 30 v. H. als Teilwert für Zwecke der Vermögensbesteuerung bestehen bleiben müsse, was in der Praxis die paradoxe Folge hat, daß zwar der Teilwert einer neuen Maschine von Jahr zu Jahr regelmäßig sinkt, während dieselbe Maschine, wenn sie alt und reparaturbedürftig geworden ist, sich durch den Anhaltewert wertmäßig nicht mehr verändert? Die Anweisungen des Abschnitts 52 der Vermögensteuer-Richtlinien, darunter auch die sogenannte Restwertregelung des Absatzes 3, gelten im Grundsatz bereits seit 1957. Danach sind Restwerte von 15 bzw. 30 v. H. der historischen, also der tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen — aber nur für solche Wirtschaftsgüter, die im jeweiligen Betrieb, also auch in Molkereien, noch voll genutzt werden. Die Annahme, daß die Restwertregelung auch für reparaturbedürftige, nicht voll einsatzfähige Maschinen gilt, entspricht nicht der in den Vermögensteuer-Richtlinien gegebenen Anweisung. In einem solchen Falle sind auch geringere Restwerte möglich. Die auf Erfahrungswerten der Finanzverwaltung beruhende Restwertregelung führt insgesamt gesehen zu einer zutreffenden Teilwertermittlung des von der Regelung betroffenen beweglichen Anlagevermögens. Sie hat sich in der Veranlagungs- und Betriebsprüfungspraxis bewährt. Wenn im Einzelfall gleichwohl ein geringerer Wertansatz als 15 bzw. 30 v. H. gerechtfertigt ist, bieten die Anweisungen in Abschnitt 52 Abs. 3 letzter Satz und Abs. 5 der Vermögensteuer-Richtlinien die Möglichkeit für eine betriebsbezogene elastische Handhabung. Daß die Vermögensteuer-Richtlinien hier flexibel genug gehandhabt und daß an den Nachweis der Steuerpflichtigen über einen unter dem Restwert von 15 bzw. 30 v. H. liegenden Teilwert keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden, wird u. a. dadurch bestätigt, daß bisher noch keine Verfahren an den Bundesfinanzhof herangetragen, wurden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A 118 und 119) : Hält es die Bundesregierung mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem im Steuerrecht geltenden Amtsermittlungsprinzip für vereinbar, daß Abschnitt 52 Abs. 5 der Vermögensteuerrichtlinie eine Umkehrung der Beweislast vornimmt nud der steuerpflichtige gezwungen ist, eine abstrakte Teilwertvermutung zu entkräften, und wenn nein, wird sie die Vorschrift ändern? Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Auffassung der Bundesregierung, daß diese Anhaltswerte durch die inflationsbedingten Preissteigerungen begründet und gerechtfertigt seien, oder würde sie andererseits der Meinung zustimmen, daß eine mit der Geldentwertung begründete Festschreibung der Wiederbeschaffungspreise in Form von Anhaltewerten mit dem Rechtsgrundsatz des Nominalismus nicht vereinbar sei? Die in Abschnitt 52 Absätze 1 bis 4 der Vermögensteuer-Richtlinien enthaltenen Anweisungen zur Ermittlung des Teilwerts für das bewegliche betriebliche Anlagevermögen enthalten Erfahrungssätze der Finanzverwaltung. Sie werden zu jedem Vermögensteuerhauptveranlagungszeitpunkt überprüft. Ziel der Vermögensbesteuerung ist die Erfassung des betrieblichen Anlagevermögens mit zeitgemäßen Werten. Maßgebend ist dafür der Teilwert. Dies ist der Betrag, den ein Erwerber des Betriebs für das einzelne dem Betrieb gehördende Wirtschaftsgut zahlen würde (§ 10 Bewertungsgesetz und § 6 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz). Der Teilwert entspricht im Regelfall dem Verkehrswert vom Stichtag. Schon wegen der seit der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts eingetretenen Preissteigerungen liegt der Teilwert regelmäßig über dem sogenannten Buchwert in der Steuerbilanz. Um den mit einer zutreffenden Teilwertermittlung verbundenen Arbeitsaufwand soweit als möglich einzuschränken, geht die Finanzverwaltung gleichwohl von diesen Buchwerten aus. Sie müssen dann jedoch pauschal korrigiert werden. Eine solche Korrektur stellt die Restwertregelung in Abschnitt 52 Abs. 3 der Vermögensteuer-Richtlinien dar. Danach soll in solchen Fällen ein Restwert von — je nach dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung — 15 bzw-. 30 v. H. der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden. Bei langlebigen, zwar in der Steuerbilanz schon abgeschriebenen, jedoch im Betrieb noch genutzten Wirtschaftsgütern liegen die Restwerte, wie die Erfahrung gezeigt hat, immer noch unter den tatsächlichen Verkehrswerten. Es ist aber nicht 'auszuschließen, daß sie in Einzelfällen auch einmal darüber liegen. Da der Betriebsinhaber über den Wert seines Betriebsvermögens selbst den besten. Überblick hat, muß in einem solchen Fall ihm auch zugemutet werden, glaubhafte Angaben zu dem tatsächlichen Teilwert zu machen. Ihre Auffassung, daß mit den Anweisungen in Abschnitt 52 der Vermögensteuer-Richtlinien über die Restwertregelung das sogenannte Nominalwertprinzip aufgegeben worden sei, vermag die Bundesregierung nicht zu teilen, denn gerade hier soll ausdrücklich an die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angeknüpft werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A 120 und 121): 11290* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Ist der Bundesregierung bekannt, daß .§ 173 der Abgabenordnung, nach dem unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern sind, immer wieder zu Schwierigkeiten mit den Finanzämtern und zu unterschiedlichen Gerichtsurteilen führt, weil das im Absatz 1 Nr. 2 genannte „grobe Verschulden' nicht — auch nicht beispielhaft — definiert und daher auslegbar ist, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine unterschiedliche Ermessensauslegung durch die Finanzämter und -gerichte künftig zu verhindern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß das „grobe Verschulden' schon dann angenommen wird, wenn Hinweise der Finanzbehörden in Vordrucken, Merkblättern oder sonstigen Mitteilungen übersehen werden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um einheitliche Maßstäbe durch die Finanzbehörden anlegen zu lassen, um so die Bürger vor steuerlichen Gefahren zu schützen? Die Reichsabgabenordnung ließ in § 222 Abs. 1 Nr. 2 eine Änderung rechtskräftiger Steuerbescheide zugunsten des Steuerpflichtigen nur zu, wenn durch eine Betriebsprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt wurden. Zu § 222 gab es zahlreiche Auslegungsprobleme, die durch Literatur und Rechtsprechung geklärt werden mußten. Durch die von Ihnen beanstandete Vorschrift des § 173 der AO 1977 werden die Steuerpflichtigen gegenüber dem bisherigen Recht wesentlich günstiger als bisher gestellt. Trotz Rechtskraft kann ein Steuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen geändert werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden und den Steuerpflichtigen daran kein grobes Verschulden trifft. Ob ein grobes Verschulden vorliegt oder nicht, ist keine Ermessensfrage, sondern eine Rechtsfrage, die im Einzelfall von den Gerichten voll überprüft werden kann. Um den unbestimmten Rechtsbegriff einheitlich auszulegen, haben die obersten Finanzbehörden schon vor Inkrafttreten der neuen Abgabenordnung im Einführungserlaß Weisungen zur Auslegung dieser Vorschrift erteilt. Es heißt dort u. a.: „Ein grobes Verschulden kann im allgemeinen angenommen werden, wenn der Steuerpflichtige trotz Aufforderung eine Steuererklärung nicht abgegeben hat, allgemeine Grundsätze der Buchführung (§§ 145 bis 147) verletzt oder ausdrückliche Hinweise in ihm zugegangenen Vordrucken, Merk- blättern oder sonstigen Mitteilungen der Finanzbehörde nicht beachtet. Die Unkenntnis steuerrechtlicher Bestimmungen allein kann den Vorwurf groben Verschuldens nicht begründen." Ich möchte bemerken, daß nach dieser Weisung das grobe Verschulden nicht schon angenommen wird, wenn nur ein leichter Verstoß gegen steuerliche Pflichten vorliegt. Das bloße Übersehen irgendwelcher steuerlicher Vorschriften kann angesichts der Vielfältigkeit des Steuerrechts auch nach Auffassung der Bundesregierung nicht ausreichen, den Vorwurf groben Verschuldens zu begründen. Wer aber ausdrückliche Hinweise auf steuerliche Verpflichtungen nicht beachtet, muß gegebenenfalls mit- Rechtsverlusten rechnen. Dabei ist aber das Maß des subjektiven Verschuldens des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters im Einzelfall festzustellen. - Die Auslegungshinweise im Einführungserlaß werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Finanzbehörden einheitlich beachtet und sind von mehreren Finanzgerichten für zutreffend erklärt worden. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte die Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere auch des Bundesfinanzhofs, abgewartet werden, bevor Änderungen der Vorschrift oder weitere Erlasse in Betracht gezogen werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A 122 und 123) : Ist die Bundesregierung bereit, die mit Schreiben vom 23. November 1978 — Nr. I C 2 70 17 43 — getroffene Verfügung, den Fördersatz der Frachthilfe für Ostbayern für Industrieholz angesichts der nach wie vor schlechten Erlöse in diesem Verwertungsbereich ab 1. Januar 1979 wieder auf den seit 1975 gewährten Fördersatz von 19 v. H. anstelle der nunmehr verfügten 17 v. H. heraufzusetzen? Wird die Bundesregierung bei der Überprüfung des bereits verfügten 17prozentigen Beihilfesatzes berücksichtigen, daß sich im ostbayerischen Zonenrandgebiet besonders durch Stillegung von Bundesbahnstrecken die Frachtsituation wegen dieser Eingriffe der Deutschen Bundesbahn insgesamt verschlechtert hat und daher die Transportkosten gestiegen sind? Zu Frage A 122: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Frachthilfesatz für den Versand von Industrieholz wieder auf 19 % anzuheben. Sie hat diese Frachthilfe im Jahre 1972 mit der Auflage gewährt, je Jahr 500 000 DM bereitzustellen und bei einem Übersteigen dieses Betrages von mehr , als 20 % den Frachthilfesatz neu festzusetzen. Nach einer Anlaufzeit wurden bereits im Jahr 1974 rund 1,1 Millionen DM gewährt. Das hatte eine Herabsetzung des Satzes ab 1976 auf 19% zur Folge. Trotz dieser Verminderung sind im Jahr 1976 rund 0,8 Millionen DM und 1977 rund 0,9 Millionen DM an Zahlungen angefallen. Die Herabsetzung des Fraçhthilfesatzes auf 17 % bleibt immer noch im Rahmen der Zusage der Bundesregierung. Zu Frage A 123: Grundsätzlich ist zum Problem Streckenstillegung auszuführen, daß derartige Überlegungen vorgenommen werden, wenn auf Grund mangelnden Verkehrsaufkommens die Beibehaltung einer Strekke betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigt erscheint. Insofern hätte eine vollzogene Stillegung nur relativ wenig Auswirkungen auf den gesamten Güterverkehr des Raumes, der von der Strecke berührt worden ist. In Einzelfällen kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, daß für bestimmte Transporte, die von der Schiene auf die Straße verlagert werden müssen, infolge des im allgemeinen höheren Frachtniveaus der Tarife für den gewerblichen Straßengüterfernverkehr höhere Frachten für den Verfrachter aufkommen können. Hierzu ist allerdings anzumerken, daß vom Straßengüterfernverkehr durch seine Haus-Haus-Beförderung bessere Leistungen angeboten und ausgeführt werden, als die Schiene mit ihrer Beförderung von Bahnhof zu Bahnhof. Dem „Verfrachter" entstehen bei Benutzung der Schiene unterschiedlich hohe Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn,, Freitag, den 9. März 1979 1.1291* Nebenkosten (Beförderung Bahnhof/Werk und innerhalb des Werkes), die mit der Tariffracht nicht abgegolten sind. Für den Nahverkehr ist die Deutsche Bundesbahn bereits heute nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich in der Lage,' ihre Frachten auf den Wettbewerb der Straße einzustellen mit der Folge, daß die Schiene trotz schlechterer Leistung meistens teurer ist als die Straße. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage A 124) : Trifft es zu, daß bei Förderungen nach dem „Programm zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bei einer Erhöhung der Förderpräferenz die erhöhten Förderzuschüsse nicht gewährt werden, wenn der Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen vor der Bekanntgabe der Erhöhung gestellt wurde? Werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Förderungsmöglichkeiten neu geschaffen oder verbessert, müssen die danach zulässigen neuen oder zusätzlichen Hilfen unverzüglich beantragt werden. Sie können nur für die nach dem Inkrafttreten der Änderung angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgüter, Gebäudeteile, Ausbauten und Erweiterungen gewährt werden. Bei den Fördersätzen der Gemeinschaftsaufgabe handelt es sich um Höchstsätze, deren Ausnutzung im Ermessen der zuständigen Stellen des Landes liegt. Ein Rechtsanspruch auf regionale Fördermittel besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen bei der regionalen Investitionszulage. Ob und inwieweit im Rahmen der Förderhöchstsätze noch Investitionszuschüsse aus Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe gewährt werden, entscheidet allein das Land. Es ist davon auszugehen, daß das Land nicht mehr im Nachhinein die ursprünglich vereinbarten und vom Investor als ausreichend akzeptierten Subventionen entsprechend den höheren Fördermöglichkeiten aufstockt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage A 125) : Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf die absehbaren Engpässe in der Energieversorgung, um eine Verbesserung des gegenwärtig mit durchschnittlich 50 v. H. recht niedrigen Energienutzungsgrads der zur Beheizung und Klimatisierung von Gebäuden aller Art eingesetzten Primärenergie zu erzielen, und welche Maßnahmen beabsichtigt sie, um eine praktische Anwendung der aus der KREV-Studie (Konzept zur rationellen Energieverwendung) gezogenen Erkenntnisse zu gewährleisten? Die Bundesregierung sieht im Bereich Gebäudeheizung einen Schwerpunkt ihrer Bemühungen um rationelle Energieverwendung. Der Verbesserung der Effizienz des Energienutzungsgrades bei der Gebäudeheizung dient ein Bündel von Maßnahmen. Auf der Basis des Energieeinsparungsgesetzes wurden die Wärmeschutz-, Heizungsanlagen- und HeizungsbetriebsVO erlassen. Energiesparende Investitionen insbesondere in bestehenden Gebäuden werden durch das am 1. Juli 1978 angelaufene 4,35Milliarden-Programm gefördert. Zur Heizenergieeinsparung tragen außerdem Zulagen nach 1 4 a des Investitionszulagengesetzes im gewerblichen Bereich sowie die Förderung der Fernwärme und des Einbaus von Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen bei. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung im Rahmen des Programms Energieforschung und Energietechnologien eine Anzahl von Vorhaben, die der rationellen und sparsamen Energieverwendung bei der Raumheizung dienen und in dem Auszug aus dem „Jahresbericht 1977 über Rationelle Energieverwendung" dokumentiert sind. Die Anwendung der Ergebnisse der gleichfalls im Rahmen dieses Programms angefertigten KREV-Studie (Konzept zur rationellen Energieverwendung und -versorgung am Beispiel der Neubauten Bundestag und Bundesrat) wird vom BMBau den planenden und bauausführenden Firmen bei der Realisierung dieser Neubauten zur Auflage gemacht werden. Die Bundesbaudirektion wird darauf achten, daß auch bei künftigen Bauvorhaben des Bundes die KREVStudie angemessen berücksichtigt wird. Daneben fördert der BMFT in weiteren Vorhaben (auch privaten) die Anwendung der Ergebnisse der KREVStudie auf andere Bauvorhaben u. a. in Berlin, Liebenau und Oldenburg. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 130) : Wird die Bundesregierung den Vorstellungen der EG-Kommission, die die Zonenrandförderung generell in Frage stellt und einzelne Orte bzw. 'Regionen von der Förderung ausschließen will, mit Nachdruck widersprechen und die EG-Kommission über die Lage am Zonenrand, insbesondere aber auch über die Situation im oberfränkischen Bereich informieren? Die Bundesregierung wird in. ihrer Stellungnahme zum Prüfungsansatz der EG-Kommission, der sich auf den 6. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (1977 bis 1980) bezieht, alle einschlägigen Sachargumente zusammentragen, die geeignet sind, die Vereinbarkeit der deutschen Regionalbeihilfen mit dem Gemeinsamen Markt zu belegen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen A 131 und 132) : Hält die Bundesregierung die überproportional gestiegenen Heizölpreise für gerechtfertigt? Mit welchen Einwirkungen kann die Bundesregierung unter den derzeitigen Bedingungen die Versorgung der Bevölkerung mit preisgerechtem Heizöl sichern? 11292* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Zu Frage A 131: Die Heizölpreise in der Bundesrepublik werden wesentlich von der Entwicklung auf den internationalen Märkten, insbesondere dem Rotterdamer Markt beeinflußt, weil unsere Versorgung zu ca. 40 °/o durch Produktenimporte erfolgt. In Rotterdam sind die Heizölpreise in den letzten Wochen u. a. infolge einer witterungsbedingt gestiegenen Nachfrage bei gleichzeitig ausbleibenden Lieferungen aus dem' Nahen Osten, aber auch aus der Sowjetunion erheblich gestiegen. So betrug der Preis für 1. t Heizöl am 15. Dezember 1978 ca. 275 DM, am 5. März 1979 kostete 1 t ca. 540 DM, das entspricht einer Preiserhöhung von rd. 95 °/o. In der Bundesrepublik sind die durchschnittlichen Heizölpreise in dieser Zeit um gut 30 % gestiegen. Allerdings ist der Preisanstieg sehr unterschiedlich und teilweise erheblich höher gewesen. Diese Unterschiede erklären sich aus der Tatsache, daß die inländischen Raffineriegesellschaften bzw. der durch sie versorgte Heizölhandel einen Mischpreis zwischen teurerer Importware und der eigenen Erzeugung bilden konnten, während der unabhängige Importhandel bzw. der von ihm abhängige Heizölhandel dies nicht konnte. Zu Frage A 132: Die Bundesregierung hat den Verbraucher in den vergangenen Wochen wiederholt aufgefordert, nur die notwendigen Mengen zu kaufen und im übri- gen sparsam mit Heizöl umzugehen. Die Bundesregierung sieht über die damit erreichte Begrenzung der Nachfrage die wirksamste Möglichkeit, den Preisauftrieb zu dämpfen. Jede weitergehende auf ein künstliches Niedrighalten der Preise abzielende Maßnahme würde die Heizöleinfuhren abschneiden und die Versorgung des Verbrauchers unmittelbar gefährden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sport (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen A 133 und 134) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie sich seit 1975 die Struktur der Pkw-Nachfrage unter dem Gesichtspunkt des durchschnittlichen Benzinverbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt hat, und ist aus der Sicht der Bundesregierung diese Entwicklung mit dem auch im fortgeschriebenen Energieprogramm des Bundes als vorrangig bezeichneten Ziel der Öleinsparung zu vereinbaren? Halt die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen zur Beeinflussung der künftigen Pkw-Struktur in der Bundesrepublik Deutschland in Richtung auf ein kraftstoffsparendes Modellangebot der Automobilproduzenten für erwägenswert? Zu Frage A 133: Aus den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ergibt sich, daß sich der Pkw-Hubraum in der Bundesrepublik Deutschland von durchschnittlich 1,21 im Jahre 1960 auf 1,61 im vergangenen Jahr erhöht hat. Dennoch ist der durchschnittliche Benzinverbrauch je Pkw in diesem Zeitpunkt zurückgegangen:. während er 1960 noch bei 2 0901 p. a. je Pkw lag, ging er bis 1978 auf 1 804 1 zurück. Das erklärt sich aus dem Rückgang der Jahresfahrleistung, insbesondere auch durch die Zunahme der Zahl von Wenigfahrern (z. B. Hausfrauen mit Zweitwagen), und aus dem. sparsameren Benzinverbrauch durch wirtschaftlichere Motorkonstruktionen. Für den kurzen Zeitraum von 1975 bis 1978 liegen exakte Einzelwerte nicht vor. Die Autoindustrie will in Zukunft durch verschiedene Maßnahmen noch zusätzliche Einsparungen erreichen. Sie hat gegenüber der Bundesregierung zugesagt, von 1978 bis 1985 durch weitere konstruktive Verbesserungen der Kraftstoffverbrauch bei Pkw um 10 °/o zu senken. Zur Energieeinsparung soll auch eine bessere Verbraucheraufklärung beitragen Zu Frage A 134: Die Bundesregierung hält gesetzliche Maßnahmen zur Beeinflussung der künftigen Pkw-Struktur in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Frage nicht für erforderlich. Sie wird die Bemühungen zur Verbraucheraufklärung in Richtung Energieeinsparung auch ihrerseits fortsetzen, gedenkt aber nicht, in die Modellpolitik der Autoindustrie einzugreifen. Die Autoindustrie wird schon aus Konkurrenzgründen in Zukunft noch sparsamere Modelle anbieten müssen. Die Treibstoffpreise werden diese Entwicklung fördern. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage A 135) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in welcher Weise bei der Planung im Wohnungsbau die besonderen Bedingungen der Schichtarbeit berücksichtigt werden können bzw. bereits berücksichtigt werden, und wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, einen Forschungsauftrag für diesen Problembereich zu erteilen? Von dem in der Frage angesprochenen Problem ist eine Reihe von Berufsgruppen betroffen, nicht nur Schichtarbeiter in bestimmten Industriezweigen, sondern auch Berufstätige mit wechselnden Arbeitszeiten, z. B. im Krankenhausdienst und im Verkehrswesen. Bei Schichtarbeit tritt das Problem am deutlichsten in Erscheinung; in einigen Städten gibt es Wohnviertel, in denen das Wohnverhalten durch den Wechsel der Schichten geradezu gekennzeichnet ist. Der Bundesregierung sind bislang allerdings keine Fälle bekannt, in denen Wohnungen speziell für Haushalte, denen ein Schichtarbeiter angehört, errichtet wurden. Hierbei wird davon ausgegangen, daß es sich um Geschoßwohnungen handelt, in denen ein Schlafzimmer mit überdurchschnittlich hohem- Schallschutz gegenüber den anderen Räumen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11293* der Wohnung und gegenüber den anderen Wohnungen des Gebäudes ausgestattet ist. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ist für die Anregung dankbar. Er wird das Problem in einem Forschungsauftrag untersuchen lassen. Hierbei sollen u. a. die Bedarfsvorstellungen ermittelt und bautechnische Lösungsvorschläge entwickelt werden. Die Untersuchungen sollen auch •Aufschluß darüber liefern, ob Lösungen auf örtlicher Ebene bereits existieren und wie sie sich bewährt haben. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage A 38) : Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Heizungskostenabrechnungen für Wohnungsmieter auf dem Gesetzes- oder Verordnungsweg Möglichkeiten, unter Berücksichtigung der energiepolitischen Lage und im Hinblick auf die oft ungerechte Kostenumlage nach Quadratmetern (Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 18. September 1977), eine Förderung der Heizkostenabrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch auch bei den nicht preisgebundenen Mietverhältnissen zu veranlassen, und beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen? Die Bundesregierung hat in § 2 des Ehergieeinsparungsgesetzes die Ermächtigung erhalten, eine „meßtechnische Ausstattung zur Verbrauchserfassung" vorzuschreiben. Sie hat die Absicht, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Bei der Vorbereitung der Verordnung haben sich erhebliche Probleme ergeben. Sie lassen leider nicht erwarten, daß die Verordnung schon in nächster Zeit erlassen werden kann. Neben rechtlichen Fragen sind technische und wirtschaftliche Probleme zu lösen. Ihre Untersuchung ist mehreren Instituten in Auftrag gegeben worden. Die Ergebnisse stehen noch aus. Die Verordnung soll alle Wohnungen und damit auch die nicht preisgebundenen Mietwohnungen erfassen. Es wäre aber verfrüht, schon jetzt eine nähere Aussage über den Inhalt zu machen. Für die preisgebundenen Mietwohnungen wird zunächst eine Regelung in der Neubaumietenverordnung angestrebt; wobei bestimmte meßtechnische Anlagen aus den vorgenannten Gründen nicht vorgeschrieben werden. Anlage 36 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen A 145 und 146) : Mit welcher Intensität fördert die Bundesregierung Forschungs-und Entwicklungsarbeiten zu alternativen Entsorgungskonzepten, die keine Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennelemente vorsehen? Verfügen wir heute nach Auffassung der Bundesregierung über hinreichende Methoden der Spaltstoffflußkontrolle, bei denen keine sensiblen Unsicherheitsmengen unerfaßt bleiben können, oder muß an deren Entwicklung und Durchsetzung noch gearbeitet werden? Zu Frage A 145: Die mit Bundesmitteln geförderten Forschungs-und Entwicklungsarbeiten zur Entsorgung konzentrieren sich auf die vor allem unter Sicherheitsaspekten relevanten Fragestellungen des Entsorgungskonzeptes der Bundesregierung. Diese Arbeiten werden projektbegleitend während der langen vorlaufenden Genehmigungsphase des Entsorgungszentrums durchgeführt und umfassen auch Untersuchungen zu alternativen Teilschritten im Entsorgungskonzept. Zu Entsorgungsvorstellungen ohne Wiederaufarbeitung wurden und werden nur in begrenztem Umfang vergleichende Studien vorgesehen. Grundlage dieses Vorgehens ist die Auffassung, daß Plutonium besser wieder als Brennstoff verwendet wird und nicht in großen Mengen endgelagert werden soll. Im übrigen werden in INFCE, an der die Bundesrepublik Deutschland aktiv mitarbeitet, auch die technischen Möglichkeiten und Konsequenzen von Entsorgungsstrategien diskutiert. Die bisher vorliegenden Berichte zeigen, daß für eine direkte Endlagerung abgebrannter Brennelemente ohne Wiederaufarbeitung weltweit noch keine praktischen Erfahrungen vorliegen und noch erhebliche, gerade auch sicherheitstechnisch bedeutsame Entwicklungs- und Erprobungsarbeiten erforderlich sind, um die Machbarkeit derartiger Lösungen zu demonstrieren. Zu Frage A 146: Die derzeit in den kerntechnischen Anlagen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten internationalen Spaltstoffflußkontrollmaßnahmen durch EURATOM und die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) Wien besitzen eine ausreichende Genauigkeit, um unerlaubte Abzweigungen sensitiver Mengen an Spaltmaterial rechtzeitig zu entdecken. Darüber hinaus werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchgeführt, um die wesentlichen Elemente der Kontrollmaßnahmen — Materialbilanzierung, -überwachung und -einschluß — an neuere technische Entwicklungen anzupassen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die künftigen Großanlagen im Brennstoffkreislauf. In diesem Zusammenhang möchte ich das von der Bundesregierung mit der IAEO abgeschlossene Unterstützungsprogramm erwähnen, in dem derartige, insbesondere von der IAEO kommende Fragestellungen zum großen Teil in deutschen Einrichtungen bearbeitet werden. Anlage 37 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage A 147): Wie weit ist die Verglasung von hochradioaktiven flüssigen Abfällen nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung entwickelt, und welche Mengen von hochradioaktivem Müll wurden bisher verglast mit welcher zeitlichen Haltbarkeitsprognose? 11294" Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Die Fixierung der bei der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente anfallenden hochradioaktiven Abfallösungen (HAW) in Glas wird weltweit in allen betroffenen Ländern als das Konzept der ersten Wahl verfolgt. Neben den Entwicklungen in Europa (Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien, Frankreich) sind insbesondere auch die Arbeiten in den USA und Kanada zu nennen. Die wesentlichen Elemente der HAW-Verglasung, die über die der normalen Glasherstellung hinausgehen, sind — die Notwendigkeit der Fernbedienung — der hohe Anteil an Fremdstoffen (radioaktiver Abfall) im Vergleich zum Anteil der Glasbildner — die Anforderung an die Auslaugbeständigkeit. Das als Referenzverfahren für Gorleben ausgewählte französische AVM-Verfahren (Atelier Vitrification Marcoule) ist das z. Zt. am weitesten erprobte. Hiermit wurden insgesamt rund 25 t Glas . mit aktiven Spaltprodukten in den entsprechenden Demonstrationsanlagen hergestellt. In den USA wurden etwa 4 t aktives Glas hergestellt. Die in der Bundesrepublik Deutschland betriebene alternative Entwicklung (Pamela-Verfahren) konnte bisher „heiß" im Laborstab erprobt werden, d. h. Herstellung von hochaktiven Glasblöcken in kg-Mengen. Zeitraffer-Experimente mit a-Strahlern in der Kernforschungsanlage Karlsruhe' (KfK) haben gezeigt, daß die Spaltproduktbeladung der Gläser über 10 000 Jahre zu keinen nennenswerten Schäden in der Glasmatrix führen. Kanadische Beobachtungen an aktiven Glasblöcken, die zu Versuchszwecken in wasserhaltigen Böden vergraben wurden, haben ergeben, daß über. 20 Jahre die bereits zu Beginn sehr geringe Freisetzungsrate (10—8 g cm-2 d-1) noch um den Faktor bis 10 000 sank. Anlage 38 , Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen A 148 und 149) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der französischen Regierung, den Euratom-Vertrag grundlegend zu ändern, und hat sie gegebenenfalls schon eigene Änderungsvorstellungen? Wie beurteilt die Bundesregierung — angesichts der sehr unterschiedlichen Entwicklung der deutschen und französischen Energiepolitik — die zunehmenden Schwierigkeiten auf dem Gebiet der deutsch-französischen nuklearen Zusammenarbeit, insbesondere bei der Wiederaufarbeitung und Herstellung von Brüterbrennelementen? Zu Frage A 148: Die vor über 20 Jahren konzipierten Bestimmungen des EURATOM-Vertrages über die Versorgung der Gemeinschaft mit Kernbrennstoffen entsprechen nicht mehr in allen Teilen den Gegebenheiten der heutigen Kernenergiewirtschaft. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften prüft daher, wie sie die praktische Handhabung von Kapitel VI des EURATOM-Vertrags den veränderten Verhält- nissen anpassen kann. Ebenso entwickelt die französische Regierung z. Zt. eigene Vorstellungen zu diesem Komplex. Ob die' französische Regierung. -weitergehende und konkrete Pläne für eine grund- legende Änderung des' EURATOM-Vertrags hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung hielte jedoch eine Änderung des EURATOM-Vertrags wegen ihrer möglichen Präzedenzwirkung für andere Bereiche der Römischen Verträge aus allgemeinen europapolitischen Erwägungen — zumindest gegenwärtig — für untunlich. Zu Frage A 149: Nach Auffassung der Bundesregierung entwikkelt sich die deutschfranzösische Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie positiv. Eines der eindrucksvollsten Beispiele ist die in den letzten Jahren vereinbarte Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schnellen Brutreaktoren. Insbesondere sind der Bundesregierung auch keine zunehmenden Schwierigkeiten bei der Wiederaufarbeitung und Herstellung von Brüterbrennelementen bekannt, wenn auch die in Aussicht genommene Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Wiederaufarbeitung von SNR-Brennelementen noch nicht im einzelnen vereinbart worden ist. Vor allem ist Frankreich nach wie vor bereit, die Wiederaufarbeitung deutscher SNR-Brennelemente in den französischen Anlagen zu übernehmen. Auch auf dem Gebiet der Herstellung von SNR-Brennelementen bestehen gute und fruchtbare Kontakte, obwohl dieser Bereich von den deutsch-französischen Absprachen auf Grund der Nizza-Erklärung nicht erfaßt wird. Anlage 39 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen A 150 und 151) : Ist die Auffassung der Bundesregierung, wonach in dem Dortmunder Institut für Algenforschung ein Minimum an „kritischer wissenschaftlicher Masse" nicht vorhanden ist, noch haltbar, wenn sie unter Anlegung gleicher Beurtellungsmaßstäbe berücksichtigt, daß nach dem Jahresbericht 1977 der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung GmbH unter den 32 Abteilungen oder Instituten der GSF 20 eindeutig kleiner sind als das Dortmunder Institut und daß diese Institute hervorragende Forschungsarbeit zu leisten imstande sind? Wie hoch würden die gesamten Aufwendungen, insbesondere diejenigen für notwendige Neuauflagen in Jülich und die Verluste für die Aufgabe der in Dortmund vorhandenen Anlagen, sein, wenn es zu der beabsichtigten Schließung des Dortmunder Algeninstituts käme? Zu Frage A 150: Die von Ihnen zitierte Aussage der Bundesregierung gründet sich auf intensive wissenschaftliche Begutachtung der Algenforschung im allgemeinen und die einschlägigen Arbeiten der Dortmunder Abteilung der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (GSF) im besonderen. Dabei wurde festgestellt, daß Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11295e — der Schwerpunkt der Dortmunder Arbeiten, die Proteingewinnung mit Hilfe von Grünanlagen von geringem technologischen und wirtschaftlichen Interesse sei, - in Dortmund zu viele Einzelthemen mit zu geringer wissenschaftlicher Kapazität bearbeitet würden, — das wichtigste Thema des Einsatzes von Algen in biologischen Abwasserreinigungssystemen nur erfolgreich bearbeitet werden könne, wenn , die Algenforschung in eine größere biotechnologische Arbeitseinheit,. z. B. in Jülich, eingegliedert würde. Im übrigen weise ich darauf hin, daß zur Beurteilung der notwendigen „kritischen wissenschaftlichen Masse" nicht allein die Zahl der Mitarbeiter eines Instituts herangezogen werden kann. Von größerer Bedeutung ist z. B. die jeweilige wissenschaftliche Aufgabenstellung, die Art der Forschung (wissenschaftliche oder technologische Forschung) sowie die Leistungsfähigkeit eines Teams. Zu Frage A 151: Die Frage, ob die Verlegung der Dortmunder Abteilung nach Jülich zweckmäßig ist, kann nicht nur auf der Basis der damit unmittelbar zusammenhängenden Kosten beantwortet werden. Grundlage der Beurteilung muß sein, ob eine erfolgreiche wissenschaftliche Tätigkeit auf dem vorgegebenen Arbeitsgebiet langfristig besser an dem einen oder dem anderen Standort erwartet werden kann. Wie bereits zur Frage A 150 ausgeführt, ist die Bundesregierung mit den beteiligten Stellen der Auffassung, daß eine erfolgreiche Entwicklung der Algenforschung auf dem Abwassergebiet nur durch Integration in eine größere biotechnologische Arbeitseinheit möglich ,ist. Diese Voraussetzung besteht in Nordrhein-Westfalen nur in Jülich, wo bereits 2 Institute für Biotechnologie in der Kernforschungsanlage Jülich eingerichtet worden sind. Durch Erweiterung des ohnehin für die Biotechnologie vorgesehenen Institutsneubaus kann der erforderliche Arbeitsraum für die Abteilung für Algenforschung zu relativ günstigen Bedingungen geschaffen werden. Die zusätzlichen für die Algenforschung spezifischen Investitionen, z. B. Freilandbecken, sind gering im Vergleich zu den Kosten, die die Unterhaltung eines Instituts verursacht. Anlage 40 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 152) : Hat der Bundesminister für Forschung und Technologie, Dr. Hauff, erklärt, „die Vorkehrungsmaßnahmen" der niedersächsischen Landesregierung zur Sicherung des Gorleben-Projekts seien „undemokratisch" (s. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27. Februar 1979, „Die Macht des Fortschritts"), und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Meinung? Die in der FAZ vom 27. Februar 1979 wiedergegebene Äußerung trifft nicht zu. * Anlage 41 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 1) : Trifft es zu, daß der Bundesrechnungshof festgestellt hat, daß das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städte- bau überflüssig sei, und wenn ja, welche Maßnahmen beabsich tigt die Bundesregierung gegebenenfalls durchzuführen, um die vom Bundesrechnungshof geforderten wirksamen Einsparungen auf finanziellem und personellem Gebiet zu erreichen? Dies trifft nicht zu. Im übrigen verweise ich auf meine Antwort auf die diesbezügliche Frage des Herrn Kollegen Dr. Langner, 'veröffentlicht als Anlage 90 zum Protokoll der 133. Sitzung des Deutschen Bundestages. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 2) : Treffen Pressemeldungen zu, daß Bundeskanzler Schmidt im Deutschlandfunk die Fähigkeit von Bundestagspräsident Dr. Carstens in Frage gestellt hat, als möglicher nächster Bundespräsident „die Politik der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten", und muß bejahendenfalls aus dieser Aussage der Schluß gezogen werden, daß der Bundeskanzler ernsthafte Schwierigkeiten in einer Zusammenarbeit mit einem Bundespräsidenten Dr. Carstens sehe? Der Bundeskanzler hat in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 25. Februar 1979 zu Herrn Carstens und der Debatte um seine Kandidatur folgendes gesagt: Herr Wördehoff, objektive Maßstäbe für politische Werturteile gibt es nirgendwo, weder in anderen europäischen Staaten noch bei uns. Es gibt auch keine objektiven Maßstäbe für die politische Eignung von Personen. Aber natürlich ist jede Auseinandersetzung vor der Wahl eines Menschen in einem Wahlamt zwangsläufig auch eine Auseinandersetzung über seine persönliche Eignung. Ich lege Wert darauf, noch einmal den grotesken Vorwurf einiger CDU-Politiker zurückzuweisen, daß ich in unzulässiger Weise eine Kampagne oder gar eine schmutzige Kampagne gegen Herrn Prof. Carstens geführt habe. Was ich gesagt habe ist, daß man eben nicht in diese Debatte frühere politische Affiliationen von Herrn Carstens einführen soll, daß man nicht sich einmischen soll in einen von Herrn Carstens vor Gericht angestrengten Prozeß, der im Augenblick noch in dritter Instanz schwebt, sondern daß man Herrn Carstens beurteilen muß nach seiner politischen Eignung. Und hier bin ich nun in der Tat der Meinung, daß es nicht ganz leicht wäre, wenn Herr Carstens Bundespräsident würde, für ihn die Politik der Bundesrepublik Deutschland auf der ganzen Welt bei seinen Reisen und Besuchen und beim Empfang ausländischer Besucher zu vertreten, die er in wesentlichen Elementen im Laufe der letzten Jahre als Bundestagsabgeordneter vehement bekämpft und abgelehnt hat. Das gilt für eine Reihe internationaler 11296* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Verträge, die wir geschlossen haben, das gilt für die Konferenz über Zusammenarbeit und Sicherheit in Europa .und ihre Schlußakte. Dies ist alles gegen den emphatischen Willen von Herrn Carstens gemacht worden. Er hat sich darin nicht zurückgehalten. Es war sein gutes Recht, klare, mannhafte, entschiedene Reden zu halten. Aber es waren alles Reden gegen die Politik eines Staates, dessen Staatsoberhaupt er morgen am liebsten werden möchte. Ich glaube, man muß dararuf hinweisen. Aus dem zitierten Text können Sie unschwer entnehmen, daß der Bundeskanzler Herrn Carstens nicht die Fähigkeit abspricht, die Bundesrepublik Deutschland nach außen zu vertreten, sollte er zum Bundespräsidenten gewählt werden. Er gibt allerdings zu bedenken, daß es für Herrn Carstens nicht ganz leicht wäre", die Politik der Bundesrepublik Deutschland — und hier in erster Linie ihre Friedens- und Entspannungspolitik — im Ausland glaubwürdig zu vertreten. Denn er hat, wie Sie in den Parlamentsprotokollen der 7. Legislaturperiode nachlesen können, die international begrüßte Friedens- und Entspannungspolitik der Bundesregierung vehement bekämpft. Aus den Äußerungen des Bundeskanzlers können Sie in keinem Fall den Schluß ziehen, daß der Bundeskanzler „ernsthafte Schwierigkeiten" in einer Zusammenarbeit mit einem Bundespräsidenten Carstens sieht. Der Bundeskanzler hat jedoch Wert darauf gelegt, auf dieses besondere Problem von Herrn Prof. Carstens hinzuweisen. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 3) : Trifft es zu, daß das Seminar für Orientalische Sprachen bei der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn Ende 1980 seine Arbeit einstellen muß, weil ihm seitens des Auswärtigen Amts die Etatmittel nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, und ist die Bundesregierung angesichts der kulturellen Bedeutung dieses Seminars bereit, sich für die Beibehaltung dieser Institution zu verwenden? Das Seminar für Orientalische Sprachen bei der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn ist satzungsgemäß eine. Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Einrichtungen der Lehre kann der Bund verfassungsmäßig nicht fördern, es sei denn, er nutze sie selbst in entsprechendem Umfang. Dies ist tatsächlich nicht möglich. Damit sind die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine institutionelle Förderung durch den Bund nicht gegeben. Die Frage der ' Weiterführung des SOS ist Landessache. Ich habe keinen Anhaltspunkt für die Annahme, daß das SOS auf Grund dieser Rechtslage seine Pforten schließen muß. Vielmehr soll das Land Nordrhein-Westfalen Zeitungsmeldungen zufolge bereit sein, die gesamten Kosten zu übernehmen. Dies wird von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt. Den zweiten Teil Ihrer Frage beantworte ich mit „Ja". Anlage 44 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 4, 5 und 6) : Hält sich die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß viele Millionen Deutsche alljährlich dort ihren Urlaub verbringen, für verpflichtet, aktiv an der Reinhaltung des Mittelmeers mitzuwirken und seiner immer bedrohlicheren Verschmutzung wirkungsvoll entgegenzutreten, und auf welche Weise geschieht dies gegebenenfalls? Hat sich die Bundesregierung über die Effektivität des Plans zur Reinhaltung des Mittelmeers, auf den sich am 10. Februar 1979 17 Anrainerstaaten und die Europäische Gemeinschaft in Genf geeinigt haben, informiert und darüber eine Meinung gebildet, ob mit einem Zweijahresbudget von 6,4 Millionen Dollar überhaupt wirkungsvolle Gegenmaßnahmen gegen die zunehmende Verschmutzung des Mittelmeers ergriffen werden können, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen? Sind der Bundesregierung die Schätzungen von Experten bekannt, daß jährlich 500 000 bis 1 000 000 Tonnen 01 absichtlich von Tankern und anderen Schiffen ins Mittelmeer abgelassen werden, und was kann sie tun, um Schiffe mit deutschen Bestimmungshäfen auf den Verbleib des Altöls hin zu kontrollieren? 1. Die Bundesregierung ist sich der Folgen der Verschmutzung des Mittelmeeres für deutsche Urlaubsreisende bewußt. Sie hat an den Genfer Verhandlungen im Februar 1979 nicht teilgenommen und gehört auch nicht zu den Mitgliedstaaten des Übereinkommens von Barcelona. Die Bundesregierung ist jedoch zuversichtlich, daß die von diesen Gremien vorgesehenen und von ihnen eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschmutzung des Mittelmeeres erfolgreich sein werden. 2. Durch die am 20. Januar 1978 völkerrechtlich in Kraft getretenen Änderungen von 1969 zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch 01 (1954) wird das Ablassen von 01 und ölhaltigem Gemisch erheblich eingeschränkt. Es ist nur noch unter Bedingungen gestattet, die eine großflächige Verteilung (60 Liter pro Seemeile) gewährleisten und zugleich die Gesamtmenge drastisch beschränken. Der küstennahe Bereich wird durch Einrichtung einer 50 Seemeilen breiten Zone besonders geschützt, in der ein totales Verbot des Ablassens von 01 und ölhaltigem Gemisch eingeführt wurde. Über die Richtigkeit der vorliegenden Schätzungen kann nichts ausgesagt werden, es bleibt jedoch eine — wie oben erläutert — vertretbare Restverschmutzung bestehen. Darüber hinaus muß immer noch mit unerlaubtem Ablassen von 01 gerechnet werden. Deutsche Tankschiffe, die im Mittelmeer eingesetzt sind, wenden das Load-on-Top-Verfahren an, das wesentlich zur Verhütung der Verschmutzung der See durch 01 beiträgt. Bei diesem Verfahren werden die bei der Tankreinigung verbleibenden Ölrückstände nicht mehr außenbords gepumpt, sondern in einem Sammeltank zurückgehalten und zusammen mit neu geladenem 01 an die Raffinerien abgegeben. 3. Nach dem Inkrafttreten des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL 1973/1978) verbessert sich die Situation im Mittelmeer weiter; es wird zu einem Sondergebiet erklärt, was bedeutet, daß jegliches Einleiten von 01 und ölhaltigem Gemisch ins Mittelmeer dann verboten ist. Ölrück- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11297* stände müssen im Ladehafen an Landauffanganlagen abgegeben werden. Im Rahmen der EG wird das Inkrafttreten forciert. 4. Die Kontrolle über erlaubtes und unerlaubtes Ablassen von 01 erfolgt in den Öl-Ladehäfen des Mittelmeerraumes. In den Löschhäfen, z. B. Wilhelmshaven, erfolgt eine Kontrolle anhand der Ö1tagebücher, in denen 45 eintragungspflichtige Vorgänge erfaßt werden. Die neuen Internationalen Vorschriften über das Öltagebuch sind durch die Öltagebuchverordnung vom 27. Februar 1979 innerstaatlich in Kraft getreten. Anlage 45 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 7) : Gedenkt die Bundesregierung, zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Stabilisierung der innenpolitischen Situation und Stärkung der demokratischen Kräfte in der türkischen Republik eine erhöhte finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen? Die Bundesregierung hält es für dringend geboten, daß zul Stabilisierung der türkischen Wirtschaft zusätzlich zu den im Rahmen der Entwicklungshilfe bereits vorgesehenen Leistungen eine erhebliche finanzielle Unterstützung geleistet wird. Angesichts der Bedeutung des Problems ist nach Auffassung der Bundesregierung hierfür eine solidarische Hilfsaktion aller interessierten Staaten erforderlich. Hierüber wurde auch bei dem Treffen der vier Staats- und Regierungschefs in Guadeloupe am 7. Januar 1979 Einvernehmen erzielt. Nach dem Treffen von Guadeloupe hat es die Bundesregierung übernommen, an die Regierungen von dreizehn weiteren Staaten heranzutreten, um sie zu einer angemessenen Beteiligung an der solidarischen Hilfsaktion zu veranlassen. OECD-Generalsekretär van Lennep hat sich bereit erklärt, die ihm bei der Koordinierung der Hilfsaktion zugedachte Schlüsselrolle zu übernehmen. Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit Generalsekretär van Lennep intensiv darum bemüht, die Hilfsaktion in Gang zu bringen. Die angesprochenen Regierungen haben grundsätzlich positiv reagiert; Konsultationen mit der türkischen Regierung haben begonnen. Die Bundesregierung ist bereit, sich an dieser solidarischen Hilfsaktion mit einer erheblichen Finanzhilfe zu beteiligen. Anlage 46 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 8 und 9) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Vereinigten Staaten von Amerika Kino- und Fernsehfilme produziert und in und außerhalb der USA, z. B. auf den Philippinen, gezeigt werden, die sich mit der Darstellung des nationalsozialistischen Deutschen in einer Weise befassen, die geeignet ist, das heutige Ansehen Deutschlands und der Deutschen insgesamt und in hohem Maß zu beeinträchtigen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das durch derartige Filme verfälschte und verzerrte Bild der Deutschen in den entsprechenden Ländern richtigzustellen? Was hat die Bundesregierung getan, um der sowjetischen Propagandabehauptung entgegenzuwirken, die deutsche „Orbital Transport- und Raketen-Aktiengesellschaft" würde in Zaire in Zusammenarbeit mit Südafrika zu militärischen Zwecken Ra- keten entwickeln, und was wird die Bundesregierung insbesondere im Bereich der Entwicklungshilfe tun, um den politischen Pressionen insbesondere von Tansania in diesem Zusammenhang zu begegnen? Zu Frage B 8: Es ist der Bundesregierung bekannt, daß auch heute noch Kino- -und Fernsehfilme über die NS-Zeit in den USA produziert und vertrieben werden, deren Vorführung in den USA und außerhalb dem Bild der Deutschen abträglich sein kann. Nach der bestehenden Rechtslage kann weder die amerikanische noch die Bundesregierung die Verbreitung solcher Filme verhindern. Die Bundesregierung führt jedoch seit vielen Jahren zahlreiche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Ausland durch, um eine Verbesserung des Deutschlandbildes zu erreichen. Sie bedient sich hierbei der Medien Film, Fernsehen, Sprachkurse, Publikationen, Ausstellungen, Vorträge, Musik- und Theateraufführungen. Nach den Berichten unserer Auslandsvertretungen sind diesen Bemühungen Erfolge nicht versagt geblieben. Es besteht die Absicht, diese Maßnahmen weiter zu verstärken, sofern die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel. zur Verfügung stehen. Zu Frage B 9: Die Bundesregierung hat sich seit eineinhalb Jahren in einer Vielzahl von Einzelaktionen in öffentlichen Stellungnahmen bemüht, den privaten Charakter des Vorhabens von OTRAG und seine friedliche Zielsetzung darzulegen. Insbesondere werden die sowjetischen Vorwürfe gegenüber dem früheren sowjetischen Botschafter Falin mehrfach zurückgewiesen. Der Herr Bundeskanzler hat das sowjetische Staatsoberhaupt Breschnew auf die Unrichtigkeit der Darstellungen in den sowjetischen Medien hingewiesen. Der Herr Bundeskanzler hat auch bei Gesprächen mit den Staatschefs von Nigeria und Sambia die friedliche Natur des OTRAG-Vorhabens erläutert und in einer Pressekonferenz in Lusaka im Juni vergangenen Jahres ausführlich dazu Stellung genommen. Unsere Botschaften werden wiederholt ausführlich über OTRAG unterrichtet und mit Sprachregelungen versehen, die in Gesprächen mit den Gastregierungen, besonders in Afrika, verwendet werden. Wir haben auch bei Präsident Mobutu von Zaire angeregt, daß er seinerseits für Unterrichtung und Aufklärung seiner afrikanischen Kollegen Sorge trägt. Wir haben den Anti-Apartheikds-Ausschuß der Vereinten Nationen schriftlich unterrichtet, nachdem dort Kritik gegen OTRAG aufgekommen war. Ich muß allerdings darauf aufmerksam machen, daß es keineswegs allein sowjetische Organe waren, in denen das OTRAG-Unternehmen verdächtigt wurde. 11298* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 i) Als in einem bekannten amerikanischen Magazin 1977 ein besonders bösartiger Artikel erschien, hat unsere Botschaft Washington eine Gegendarstellung in dem Amtsblatt des amerikanischen Kongresses „Congressional Record" abdrucken lassen. Leider müssen wir feststellen, daß unsere vielfachen Bemühungen um, Aufklärung und Entlastung, von denen ich einige erwähnt habe, ohne durchgreifenden Erfolg geblieben sind. Es hat sich gezeigt, daß die Erprobung von Weltraumraketen durch' eine wenig bekannte private Firma in dem durch viele Konflikte belasteten Teil des südlichen Afrikas eine derart empfindsame Unternehmung ist, daß auch die umfassend und konsequent betriebene Aufklärung der Bundesregierung dieses Mißtrauen bisher nicht hat ausräumen können, das sich besonders im südlichen Afrika gebildet hat. Tansania hat wegen OTRAG keine politischen Pressionen gegen die Bundesregierung ausgeübt. Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe wären sicher auch nicht geeignet, Befürchtungen, die durch falsche Informationen entstanden sind, zu zerstreuen. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B l0 und 11): Trifft es zu, daß das deutsche Konsulat in Bregenz am 31. März geschlossen und seine Aufgaben dem Generalkonsulat in Innsbruck übertragen werden sollen, und welches sind zutreffendenfalls die Gründe für diese Maßnahme? • Auf welche Weise will die Bundesregierung sicherstellen, daß die rund 5 500 deutschen Staatsbürger, die in Vorarlberg leben, durch das Generalkonsulat in Innsbruck ebensogut betreut werden wie bisher? 1. Das früher in Bregenz bestehende Konsulat ist bereits am 1. Juli 1961 in die Dienststelle eines ehrenamtlich tätigen Honorarkonsuls umgewandelt worden, der dem Generalkonsulat Innsbruck unterstellt ist. Es ist vorgesehen, den bisherigen Honorarkonsul in Bregenz wegen Erreichens bzw. Überschreitens der Altersgrenze (geboren am 26. November 1905) zum Ende des Jahres aus seinem Ehrenamt zu verabschieden und einen Nachfolger zu ernennen. 2. Die Betreuung der in Vorarlberg lebenden Deutschen gehört in erster Linie zu den Aufgaben der berufskonsularischen Vertretung in Innsbruck. Soweit die in Vorarlberg lebenden Deutschen es nicht vorziehen, sich unmittelbar persönlich oder schriftlich an das zuständige Generalkonsulat in Innsbruck zu wenden, können sie sich auch von dem Honorarkonsul in Bregenz beraten lassen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, daß Honorarkonsuln nur ehrenamtlich tätig sind und in der Regel gegenüber den berufskonsularischen Vertretungen auch nur über eingeschränkte Befugnisse verfügen. Um den in Vorarlberg lebenden Deutschen dennoch die Wahrnehmung ihrer Konsularangelegenheiten in Bregenz zu ermöglichen, soweit der Honorarkonsul diese nicht selbst erledigen kann, und zur Entlastung des dort ehrenamtlich tätigen Honorarkonsuls ist vorgesehen, jedenfalls in der Übergangsphase bis zur Ernennung eines neuen Honorarkonsuls und — soweit erforderlich — auch danach durch einen Konsularbeamten des Generalkonsulats Innsbruck regelmäßig Konsularsprechtage in Bregenz durchzuführen. Anlage 48 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 12 und 13) : Welche völkerrechtliche Bedeutung hat nach Auffassung der Bundesregierung die Deklaration über die völkerrechtlichen Grundsätze der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Staaten und Völkern vom 24. Oktober 1970, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde, für das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volks und seine Gleichberechtigung in den Fragen der Selbstbestimmung insgesamt und im einzelnen? Hat im Sinn des Auftrags, auch die deutschfinnischen Beziehungen zu pflegen, der Bundesaußenminister den finnischen Botschafter Pentti Talvitie nach 1'/2 jähriger Tätigkeit in Bonn vor seiner endgültigen Abreise zum ersten Mal zu einem Gedankenaustausch empfangen können, was in der Fragestunde vom 24. Januar 1979 zugesagt wurde, nachdem laut „Bonner General-Anzeiger" vom 26. Januar 1979 sich der Botschafter am gleichen Tag in seiner Residenz mit einem Empfang verabschiedet hatte? Zu Frage B 12: 1. Die von Ihnen zitierte Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1970 hat keine selbständigen Rechtsnormen geschaffen. Vielmehr handelt es sich um eine- Verdeutlichung und Interpretation von Prinzipien und Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen. Dies • gilt auch für die Aussagen der Erklärung zum Selbstbestimmungsrecht der Völker insgesamt und im einzelnen. 2. Entsprechend der generellen Ausrichtung der Arbeit der Vereinten Nationen sind diese Aussagen in erster Linie unter dem Blickwinkel des Prozesses der Dekolonialisierung abgefaßt. Gleichwohl sind sie in ihren wesentlichen Teilen nicht auf bestimmte Regionen oder bestimmte historische Prozesse und Abläufe beschränkt. Die Aussagen der Erklärung vom 24. Oktober 1970. zum Selbstbestimmungsrecht umfassen daher grundsätzlich auch das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes. 3. Die von den Vereinten Nationen im Jahre 1970 vorgenommene Verdeutlichung und Interpretation bestimmter Prinzipien und Bestimmungen ihrer Charta ist in die Form einer Erklärung der Generalversammlung gekleidet. Dieser kommt gewiß ein großes sachliches und politisches Gewicht zu; formale Rechtsverbindlichkeiten besitzt sie indessen nicht. Zu Frage B 13: Ein Besuch des finnischen Botschafters bei dem Herrn Bundesminister des Auswärtigen war für Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11299* Dienstag, den 30. Januar 1979, 12.00 Uhr, vereinbart. Da der Herr Minister am Montag, dem 29. Januar 1979, nachmittags, ins Krankenhaus gebracht wurde, mußte der Besuch leider abgesagt werden. Der Botschafter ist bereits am 2. Februar 1979 abgereist; daher konnte der Besuch nicht mehr nachgeholt werden. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 14) : Inwieweit und mit welchen textlichen Festlegungen weichen die jetzt im Sonderausschuß der Vereinten Nationen zur Erarbeitung einer Konvention gegen Geiselnahme erzielten Formulierungen vom Vorschlag der Bundesregierung aus dem Sommer 1977 ab? Der durch den Ad-hoc-Ausschuß zur Erarbeitung einer VN-Konvention gegen Geiselnahme auf dessen 3. Tagung in Genf im Februar dieses Jahres ausgearbeitete Konventionsentwurf folgt in seinen Grundzügen dem ursprünglich von der Bundesregierung in den VN vorgelegten Entwurf. Von einigen rechtstechnischen Änderungen und Umstellungen abgesehen, enthält der Konventionsentwurf vor allen Dingen in der Sache unverändert und ohne Einschränkung die von uns vorgeschlagene Definition der Geiselnahme; auch wahrt der Konventionsentwurf lükkenlos das Verbot der Geiselnahme und die daraus resultierende Verpflichtung zur Strafverfolgung oder Auslieferung. Bekanntlich hatte auf den früheren Sitzungen des Ausschusses die Einbeziehung von Handlungen der Befreiungsbewegungen in Befreiungskonflikten besondere Schwierigkeiten bereitet. Die jetzt in Genf gefundene Lösung gibt auch für Geiselnahmen in solchen Konflikten keinerlei Freibrief. Vielmehr gelten das Verbot der Geiselnahme und die Verpflichtung zur Strafverfolgung oder Auslieferung auch für diese Handlungen. Allerdings soll Rechtsquelle des Verbots der Geiselnahme und des Gebots der Auslieferung oder Strafverfolgung von Geiselnehmern unter genau festgelegten Voraussetzungen nicht die Geiselnahmekonvention, sondern das humanitäre Kriegsvölkerrecht sein. In den Fällen, in denen auf einen konkreten Akt der Geiselnahme die Verpflichtung aus dem Kriegsvölkerrecht zur Strafverfolgung oder Auslieferung des Täters effektiv Anwendung findet, soll nicht die Geiselnahmekonvention, sondern die inhaltlich gleiche Verpflichtung aus den Genfer Rot-Kreuz-Konventionen gelten. Der am 16. Februar 1979 verabschiedete Konventionsentwurf enthält in diesem Zusammenhang eine Formulierung, die auch auf das 1977 verabschiedete I. Zusatzprotokoll zu den Genfer Rot-Kreuz-Konventionen Bezug nimmt und dessen Artikel 1 Abs. 4 wiederholt, der es möglich macht, unter besonderen Umständen Befreiungskonflikte dem Recht der RotKreuz-Konventionen zu unterstellen. Unser Konventionsentwurf enthielt insoweit eine reine Unberührtheitsklausel. Ein weiteres Problem stellte der unter dem Eindruck der Geiselbefreiungsaktionen von Entebbe und Larnacca entstandene Wunsch der Dritten Welt dar, im Rahmen der Geiselnahmekonvention eine besondere Garantie der territorialen Integrität der politischen Unabhängigkeit der Staaten zu erhalten. Die hierfür jetzt gefundene Lösung besteht in einer Verweisung auf die einschlägigen Bestimmungen in der VN-Charta. Unser Entwurf sah eine solche Klausel ursprünglich nicht vor. Außerdem ergab sich ein politisches Problem aus dem Asylrecht. Es wurde durch eine — ebenfalls gegenüber unserem Entwurf neue — Formel gelöst, die besagt, daß die Konvention nicht das Asylrecht beeinträchtigt, daß umgekehrt aber das Asylrecht nicht die Verpflichtungen aus der Konvention berührt. Hierbei machten allerdings die Delegationen Mexikos und Venezuelas Vorbehalte, die dazu führten, daß der entsprechende Artikel des Konventionsentwurfs in eckige Klammern gesetzt werden mußte. Das Auswärtige Amt hat bereits angeboten, dem Auswärtigen Ausschuß des Deutschen Bundestages auf einer der nächsten Sitzungen Einzelheiten zu der Geiselnahmekonvention vorzutragen. Anlage 50 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 15) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Überdüngung der Gewässer mit Phosphaten, die zu einem verstärkten Algenwuchs und damit zu einem stärkeren Sauerstoffverbrauch in Seen, Flüssen und Bächen führt, eine Beschleunigung der Reduzierung der Phosphatanteile in Wasch- und Reinigungsmitteln (bisher vorgesehen: 1980 um bis zu 25 v. H., 1983 um etwa 50 v. H.) vorzuschreiben? In dem Entwurf für die Phosphathöchstmengenverordnung (Stand: 15. Dezember 1978) ist — worauf Sie hingewiesen haben — vorgesehen, daß die Phosphatanteile in Wasch- und Reinigungsmitteln zur Reinigung von Textilien im Haushalt im Jahre 1980 um bis zu 25 % und 1983 um bis zu 50 % gegenüber den Anteilen an Phosphaten verringert werden, die gegenwärtig in diesen Wasch- und Reinigungsmitteln verwendet werden. Damit, sind die derzeit bestehenden Möglichkeiten der Phosphatreduktion insbesondere auch im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf voll ausgeschöpft; eine weitere Beschleunigung erscheint nicht möglich. Die vorgesehene Absenkung der Phosphatanteile erfordert vor allem bei Einsetzen der zweiten Stufe im Jahre 1983 die Verwendung von Ersatzstoffen, die die Funktion der aus den Wasch- und Reinigungsmitteln zu entfernenden Phosphate übernehmen. Dies bedingt jedoch eine Reihe von investiven Anpassungsmaßnahmen seitens der betroffenen Industrie, d. h. namentlich der Hersteller von Waschmittelphosphaten und der Waschmittelproduzenten. Für Planung und Aufbau von Anlagen zur Substitutherstellung mit ausreichender Kapazität muß eine angemessene Übergangszeit zugestanden werden. 11300* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Im übrigen werden bereints jetzt u. a. gerade gegen die vorgesehene Festlegung der Termine für die Phosphatverringerung auf die Jahre 1980 und 1983 von seiten der betroffenen Industrie mit Nachdruck Bedenken in dem Sinne erhoben, daß diese Fristen zu knapp bemessen seien. Diese Frage wird daher aller Voraussicht nach einen der Schwerpunkte der im März/April anlaufenden Anhörung der beteiligten Kreise im schriftlichen Verfahren bilden. Im Interesse des Gewässerschutzes bin ich jedoch für jede Unterstützung dankbar, die ein möglichst frühzeitiges Inkrafttreten der für die Phosphathöchstmengenverordnung vorzusehenden Termine gewährleistet. Als Grundlage für die Anhörung der beteiligten Kreise nach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (BGBl. I S. 2255) wird ein überarbeiteter Entwurf für die Phosphathöchstmengenverordnung versandt werden. Er wird wiederum die Termine 1980 und 1983 -vorsehen. Ich werde veranlassen, daß Ihnen dieser Entwurf ebenfalls zugeleitet wird. Anlage 51 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 16) : Trifft es zu, daß bis zur Eröffnung der geplanten Entsorgungsanlage in Gorleben allein durch den Erlaß einer durch das Atomgesetz ermächtigten Rechtsverordnung eine dem Atomgesetz entsprechende geordnete Lagerung nuklearer Abfälle ermöglicht werden kann, und bis wann ist bejahendenfalls mit der Verabschiedung dieser Rechtsverordnung zu rechnen? Die geordnete Lagerung radioaktiver Abfälle ist nach der bestehenden Rechtslage, d. h. auf Grund des § 9 a Abs. 2 Atomgesetz, § 47 Abs. i mit § 3 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) möglich. Des Erlasses einer weiteren Rechtsverordnung zu diesem Zweck bedarf es nicht. Zwar sind nach § 9 a Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 des Atomgesetzes radioaktive Abfälle an eine Landessammelstelle oder an ein der Planfeststellung unterworfenes Bundesendlager abzuliefern. § 9 a Abs. 2 Satz 2 des Atomgesetzes gestattet es jedoch, die Ablieferungspflicht abweichend zu regeln. Eine solche abweichende Regelung ist durch § 47 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung in Übereinstimmung mit § 12 Abs. 1 Nr. 8 des Atomgesetzes getroffen worden. Nach § 47 Abs. i in Verbindung mit § 3 Abs. 1 StrlSchV kann eine anderweitige Beseitigung radioaktiver Abfälle genehmigt werden. Zwar erwähnt § 3 Abs. 1 StrlSchV die Beseitigung nur im Hinblick auf kernbrennstoffhaltige Abfälle und spricht bei sonstigen radioaktiven Stoffen nur von Umgang. Als solcher wird aber nach der Definition in § 1 Nr. 1 StrlSchV, die auf § 11 Abs. 1 Nr. 1 AtG beruht, auch die Beseitigung verstanden. Der Begriff der Beseitigung wiederum umfaßt aber auch die Lagerung radioaktiver Abfälle. Diese Systematik liegt auch dem § 9 c zugrunde, der für die Lagerung von radioaktiven Abfällen in Landessammelstellen eine Genehmigung nach § 3 StrlSchV vorschreibt. Nach den gleichen Grundsätzen wird demnächst auf Vorschlag des Landes Niedersachsen im Einvernehmen mit dem Bund auch die geordnete Lagerung vor allem schwachaktiver nuklearer Abfälle in rückholbarer Form in der Anlage Asse II durchgeführt werden, so lange, bis diese Anlage nach den gleichen Vorschlägen in eine solche des Bundes zur Endlagerung radioaktiver Abfälle nach § 9 a Abs. 3 AtG umgewandelt ist. Hierzu unterliegt sie dann einer Planfeststellung mit formalisierter Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 b AtG. Folglich bedarf es auch in diesem Fall nicht mehr des Erlasses einer weiteren Rechtsverordnung. Anlage 52 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 17, 30 und 31) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Ausmaß der Schäden an Naturbausteinen berühmter Baudenkmäler durch die Luftverunreinigung, und was kann nach ihrer Meinung getan werden, um dieser Entwicklung wirkungsvoll zu begegnen? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Rettungsflüge mit Hubsdiraubern des Katastrophenschutzes im Jahr 1978 von den Standorten in Baden-Württemberg durchgeführt wurden, wie vielen Patienten dabei erste ärztliche Hilfe geleistet wurde und welcher finanzielle Beitrag dafür vom Bund geleistet werden mußte? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Einsätze dabei für grenzüberschreitende Rettungsflüge in die Schweiz und nach Frankreich durchgeführt wurden? Zu Frage B 17: Das Ausmaß der Schäden durch Luftverunreinigungen an Naturbausteinen berühmter Baudenkmäler ist nicht abschätzbar. Zur Vorbereitung der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der TA Luft hat der Bundesminister des Innern vom 20. bis zum 24. Februar 1978 in Berlin eine Sachverständigenanhörung über die Wirkung von Luftverunreinigungen durchgeführt. Hierbei hat sich eindeutig als Auffassung aller Sachverständiger ergeben, daß Luftverunreinigungen, insbesondere das bei fast allen Verbrennungsprozessen entstehende Schwefeldioxid, Schäden an Bauten aus bestimmten Natursteinen wie Kalksandsteinen und Dolomitgestein verursachen können. Das Ausmaß der Schäden richtet sich nach der Luftbelastung und der unterschiedlichen Empfindlichkeit der verwendeten Natursteine. In den stärker durch Luftverunreinigungen belasteten Gebieten können die Schäden an Baudenkmälern aus diesen Natursteinen durch Anwendung konservierender Mittel begrenzt werden. Schäden sind aber auch in diesen Gebieten zu. verringern, wenn die Luftsituation verbessert wird. Die Bundesregierung hat im Laufe der letzten Jahre eine Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bann, Freitag, den 9. März 1979 11301* Reihe von Maßnahmen getroffen, um dies zu erreichen. — Die TA Luft 1974 enthält Vorschriften zur Begrenzung der Schwefeldioxid-Emissionen, insbesondere für große Feuerungsanlagen, z. B. von Kraft- werken. Die in den letzten Jahren erteilten Genehmigungen für Kohlekraftwerke enthalten deshalb entsprechende Auflagen. Die ersten Abgasendreinigungsanlagen, mit denen auch die Schwefeldioxide aus den Abgasen entfernt werden, sind bereits in Betrieb bzw. werden im Laufe der nächsten Monate in Betrieb genommen. Die Bundesregierung beabsichtigt, nunmehr in einer Rechtsverordnung diese Anforderung zur Abgasendreinigung allgemein verbindlich zu machen. — Mit der Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. Januar 1975 ist der Schwefelgehalt im leichten Heizöl stufenweise — zuletzt am 1. Januar 1979 - auf 0,3 v. H. herabgesetzt worden. Weitere Verbesserungen werden erreicht, wenn das von der Bundesregierung mit dem Immissionsschutzpaket beschlossene Verbesserungsgebot für Belastungsgebiete in Kraft tritt. Eine entscheidende Verbesserung der Luftqualität ist durch das hierzu geschaffene Instrumentarium der Sanierungs- und Luftreinhalteplanklausel zu erreichen, indem Altanlagen ersetzt oder mit modernen Technologien zur Verminderung der Emissionen nachgerüstet und damit deren Emission drastisch gesenkt werden. In Gebieten mit geringer Luftverunreinigung sind die durch Luftschadstoffe bedingten Schäden gegenüber den üblichen Witterungsschäden selbst bei empfindlichen Naturbausteinen von untergeordneter Bedeutung. Ziel des von der Bundesregierung beschlossenen Verschlechterungsverbots ist es, auf jeden Fall diese Luftgüte zu erhalten. Die neue TA Luft enthält zur Konkretisierung des Verschlechterungsverbotes besondere Schutzwerte für Tiere und Pflanzen, mit denen gleichzeitig auch Baudenkmäler geschützt werden. Zu den Fragen B 30 und 31: 1. Mit Hubschraubern des Katastrophenschutzes wurden im Jahre 1978 vom Standort Baden-Württemberg keine Einsätze geflogen. Die für den Einsatz mit Hubschraubern des Katastrophenschutzes eingerichtete Station Villingen-Schwenningen wird wegen des Pilotenengpasses beim Bundesgrenzschutz seit 1976 von der Bundeswehr in Amtshilfe betrieben. Im Jahre 1978 sind von der Station VillingenSchwenningen 725 Einsätze im Rettungsdienst geflogen worden; dabei wurden 689 Patienten ärztlich versorgt. Für die Stationen des Katastrophenschutzes trägt der Bund die Kosten für das fliegende Personal sowie die Investitionskosten für die Hubschrauber. Von den Betriebskosten in Höhe von 1 212 DM je Flugstunde trägt der Bund 25,7 0/o; 900 DM werden den Trägern des Rettungsdienstes in Rechnung gestellt. Die Bundeswehr berechnet im Rahmen ihrer Amtshilfe für die Station Villingen-Schwenningen anteilige Betriebskosten in Höhe von 950 DM je Flugstunde. Damit dem Träger des Rettungsdienstes keine höheren Kosten als beim Einsatz von Katastrophenschutz-Hubschraubern entstehen, . übernimmt der BMI den Unterschiedsbetrag von 50 DM je Flugstunde. 2. Von der Station Villingen-Schwenningen wurden Einsätze in die Schweiz und nach Frankreich im Jahre 1978 nicht geflogen. Anlage 53 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 18) : Teilt die Bundesregierung die vielfach geäußerte Auffassung, eine gesetzliche Absicherung der Aufnahme Schutzsuchender aus Bürgerkriegs- und anderen Krisengebieten im Ausländergesetz sei wünschenswert, und wenn ja, ist sie bereit, eine Ergänzung des § 2 Abs. 1 des Ausländergesetzes dahin gehend vorzunehmen, daß eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist, wenn dies humanitäre Gründe zwingend erfordern und der Allgemeinheit nicht unvertretbare hohe Lasten entstehen? Die von Ihnen wiedergegebene Auffassung wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Soweit es sich bei Schutzsuchenden aus Bürgerkriegs- und anderen Krisengebieten um politisch Verfolgte handelt, haben sie nach § 43 AuslG mit der Anerkennung als Asylberechtigte einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Ansonsten steht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 2 Abs. 1 AuslG im Ermessen der zuständigen Behörden. Das Ausländergesetz eröffnet demnach bereits jetzt die Möglichkeit, Schutzsuchende aus Krisengebieten aus humanitären Gründen aufzunehmen. Dementsprechend hat die Bundesrepublik Deutschland bis heute weit über ihre rechtlichen Verpflichtungen hinaus Flüchtlingen aus aller Welt humanitäre Hilfe gewährt. Derzeit laufen beispielsweise humanitäre Aufnahmeaktionen für Flüchtlinge aus Südostasien, Chile und Argentinien sowie für kurdische Flüchtlinge aus dem Iran. Im Rahmen dieser Aufnahmeaktionen sind bisher über 5 000 Personen in der Bundesrepublik Deutschland eingereist. Die weitere Aufnahmefähigkeit der Bundesländer für Flüchtlinge aus solchen Krisengebieten hängt in hohem Maße von der nicht voraussehbaren Entwicklung der Zahl von Asylsuchenden ab, so daß ein flexibles Aufnahmeverfahren sinnvoller erscheint als die Gewährung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen. Eine so weitgehende gesetzliche Verpflichtung wäre bei dem derzeitigen starken Zustrom von Asylsuchenden nicht vertretbar. Die Frage, ob und für welche Personengruppen weiter humanitäre Hilfsaktionen durchgeführt werden können, kann nur von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen Möglichkeiten der Bundesrepublik Deutschland entschieden werden. 11302* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Anlage 54 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 19) : Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten bisher von einem Weisungsrecht gegenüber der niedersächsischen Landesregierung im Zusammenhang mit dem regional-ökologischen Gutachten zum geplanten nuklearen Entsorgungzentrum Gebrauch gemacht, gegebenenfalls zu welchen Fragen? Ihre Frage beantworte ich, auch unter Bezugnahme auf das zu diesem Thema kürzlich zwischen Ihnen und Herrn Parl. Staatssekretär von Schoeler geführte Gespräch, wie folgt: Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Begutachtung der ökologischen, radioökologischen und regionalwirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Entsorgungszentrums wurde bisher keine Weisung erteilt. Diese Begutachtung war im Herbst des Jahres 1978 im Zuge der Erörterung von Grundsatzfragen zum weiteren Ablauf der Prüfungen des Entsorgungszentrums unter anderem Gegenstand von Beratungen zwischen Vertretern des Landes Niedersachsen und des Bundes.. Hierbei ist ein Einvernehmen erzielt worden, bei dem sich der Bund weitgehend der Position Niedersachsens angeschlossen hat. Vorschläge darüber, wer als• Gutachter zu welchen Fragen herangezogen werden soll, hat das Land Niedersachsen meinem Hause noch nicht vorgelegt. Ein Benehmen hierüber, wie es im oben erwähnten Arbeitspapier vorgesehen ist, konnte deshalb noch nicht hergestellt werden. Anlage 55 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 20 und 21): Ist die Bundesregierung bereit, dem Ziel einer allgemeinen Beurteilung von Vertreibungen dadurch zu dienen, daß sie den Vorgang der Vertreibung von 14 Millionen Deutschen in das Bewußtsein der Gegenwart hebt und damit den Kräften entgegenwirkt, die ihn in Übereinstimmung mit der Taktik der Vertreiberstaaten hinter eine Mauer des Schweigens stellen? Glaubt die Bundesregierung, der von beachtlichen Teilen der Bevölkerung gewünschten Bewußtmachung des Vertreibungsvorgangs dadurch gerecht zu werden, daß sie in ihrer Antwort auf meine Anfrage Nr. 102 vom 14., 15. Februar 1979 auf Dokumentationsbände aus den Jahren 1953 bis 1961 verweist und dabei Vorgänge ausklammert, die sida erst nachher ereignet haben bzw. bekannt wurden? 1. Die Bundesregierung ist wie ihre Vorgängerinnen bemüht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Aufhellung der mit Flucht und Vertreibung zusammenhängenden historischen Fragen beizutragen. 2. Die in der Beantwortung Ihrer für die Fragestunde am 14./15. Februar dieses Jahres gestellten mündlichen Frage 102 genannte „Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa" berücksichtigt alle vorhandenen Quellen und stellt eine sachverständige und korrekte Aufbereitung des gesamten Materials auf etwa 5 800 Seiten dar. Sie wurde in den Jahren 1953 bis 1961 erarbeitet und dokumentiert in umfassender Weise den zu diesem Zeitpunkt abgeschlossenen historischen Vorgang von Flucht und Vertreibung. Mit dieser Dokumentation hat es die Bundesregierung nicht bewenden lassen, sondern zahlreiche Einzelveröffentlichungen gefördert, die sich aus verschiedenen Blickwinkeln mit dem aus Flucht und Vertreibung entstandenen Schicksal befassen. Eine Ubersicht kann jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Beispielhaft aus der Fülle dieser geförderten Veröffentlichungen hervorzuheben ist die in letzter Zeit erschienene Darstellung des amerikanischen Völkerrechtlers und Historikers A. M. deZayas, die nochmals das Thema anhand letzter archivalischer Quellen eingehend untersucht und unter dem Titel „Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen" inzwischen weite Verbreitung gefunden hat. Anlage 56 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 22) : Sind der Bundesregierung die Wettbewerbsverzerrungen bekannt, die sich zwischen den EG-Ländern durch eine unterschiedliche Umweltschutzbelastung ergeben haben, und was wird die Bundesregierung tun, um diese Beeinträchtigungen des Wettbewerbs in der Gemeinschaft wieder zu beseitigen? Unterschiedliche staatliche Umweltschutzanforderungen können Verzerrungen im internationalen Wettbewerb hervorrufen. In dieser Erkenntnis haben die Staats- und Regierungschefs anläßlich der Gipfelkonferenz im Oktober 1972 die Bedeutung einer gemeinschaftlichen Umweltpolitik betont. Ihrer Aufforderung folgend, ist bei den Europäischen Gemeinschaften eine umfassende Umweltpolitik entwickelt worden. Diese gemeinschaftliche Umweltpolitik ist ein wichtiges Instrument zur Anpassung der einzelstaatlichen Umweltschutzanforderungen. Dies gilt gleichermaßen für eine Harmonisierung bereits bestehender Regelungen wie insbesondere auch für neu vorzusehende Regelungen, die von vornherein auf Gemeinschaftsebene abgestimmt werden. Dabei ist nicht ausgeschlossen, daß zur Berücksichtigung besonderer nationaler Erfordernisse ausnahmsweise eine nationale Sonderregelung getroffen wird. Die Bundesregierung bekennt sich in vollem Umfang zu dieser Umweltpolitik der EG. In Anbetracht ihrer intensiven Außenhandelsverflechtungen ist sie gerade auch im Interesse einer Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und Handelshemmnissen an der Harmonisierung vorrangig interessiert. Sie wirkt daher auch mit besonderem Nachdruck auf EG-einheitliche Lösungen hin. Anlage 57 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 23) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11303* Welche Erkenntnisse über Wirkungen und Gefahren von FluorChlor-Kohlenwasserstoff-Chemikalien besitzt die Bundesregierung heute, und wie weit sind ihre Bemühungen gediehen, möglichen Gefährdungen der Ozonschicht in der Stratosphäre durch international abgestimmte Maßnahmen zu begegnen? Das von Ihnen angesprochene Problem einer Schädigung der Ozonschicht durch den weltweit hohen Verbrauch von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW), insbesondere als Treibgas in Spraydosen, wurde erstmals 1974 als Hypothese von den amerikanischen Wissenschaftlern Rowland und Molina ausgesprochen. Die Hypothese geht davon aus, daß die Fluorchlorkohlenwasserstoffe nach Jahren dauernder Wanderung in die Stratosphäre unter ultravioletter Lichteinwirkung mit der Ozonschicht reagieren. Wegen der besonderen Stabilität der FCKW (die auch für deren günstige Eigenschaften Unbrennbarkeit und Ungiftigkeit verantwortlich sind), können 1 die FCKW in der unteren Atmosphäre offensichtlich nicht abgebaut werden und dringen daher im Laufe der Zeit in die höher gelegene Stratosphäre ein, wie auch durch Messungen bestätigt wurde. Die dort vorhandene energiereiche UV-Strahlung zerstört die FCKW-Moleküle; von den Bruchstücken (Chloratom) ist aus Laboruntersuchungen bekannt, daß sie mit Ozon reagieren und somit auch einen Abbau des stratosphärischen Ozons bewirken können. Dieses Ozon ist lebensnotwendig, da es die biologisch aktive UV-B-Strahlung fast vollständig ausfiltert. Die noch durchdringende geringe Reststrahlung bewirkt so bekannte Effekte wie Sonnenbrand; ernster ist jedoch, daß längerfristige UV-B-Exposition zum Auftre- ten von Hautkrebs beitragen kann. Relativ unsicher ist noch, inwieweit auch Pflanzenschäden und Klimabeeinflussung zu erwarten wären. Der letzte Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen dieser Stoffe auf die Ozonschicht wurde von dem speziell für dieses Problem eingesetzten „Koordinierungskomitee Ozonschicht" der Umweltsachverständigen der Vereinten Nationen auf deren Jahressitzung vom 28. November bis 1. Dezember 1978 in Bonn erörtert. Es wurde hierbei festgestellt, daß sich aus den Modellberechnungen bereits jetzt eine Abnahme der Ozonschicht um 2 °/o und bei Erreichen des Gleichgewichtszustandes unter den herrschenden Emissionsbedingungen sogar eine Verminderung von 15 °/o ergäbe. Diese Befunde stimmen mit der zweiten Erklärung des Exekutivrates der Weltorganisation für Meteorologie überein. Auf der anschließenden von mir einberufenen 2. Internationalen Regierungskonferenz über Fluorchlorkohlenwasserstoffe vom 6. bis 8. Dezember 1978 in München wurden diese Ergebnisse von den Vertretern der Regierungen der 13 bedeutsamsten Hersteller- und Verbraucherstaaten der OECD, UNEP und der EG-Kommission beraten. Damit wurde die im April 1977 in Washington begonnene Diskussion über Fragen und Probleme der weltweiten Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen fortgesetzt. Ergänzend zu den Ergebnissen des Koordinierungskomitees und des Exekutivrates für Meteorologie der Weltorganisation wurde der Konferenz von Prof. Ehhalt von der Kernforschungsanlage Jülich auf- gezeigt, daß viele, auf Grund von atmosphärischen Messungen erstellte vertikale Konzentrationsprofile sehr wohl mit den Resultaten übereinstimmen, die auf Grund des mathematischen Modells errechnet worden sind. Die Konferenz kam daher übereinstimmend zu dem Schluß, daß vorsorglich die Fluorchlorkohlenwasserstoffe in Aerosolen während der nächsten Jahre deutlich vermindert werden müssen. Die Konferenz hat des weiteren beschlossen, daß entscheidende Verwendungsbeschränkungen, also Verwendungsverbote, erforderlich seien, „wenn neue und überzeugende wissenschaftliche Befunde" vorliegen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse hat bereits eine Woche nach Abschluß der Münchener Konferenz der EG-Rat auf seiner Sitzung am 19. Dezember 1978 auf Initiative und Textvorschlag des Bundesministers des Innern die Kommission beauftragt, alsbald den Entwurf eines Beschlusses des Rates vorzulegen, durch den im Rahmen des gemeinsamen Marktes eine signifikante und staatlich überwachte Verwendungsbeschränkung von FCKW in Aerosolen erreicht werden und der folgende vier Punkte berücksichtigen soll: 1. Die Mitgliedstaaten werden alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um im Rahmen der gemeinsamen Marktes eine Verwendungsbeschränkung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen in Aerosolen bis zum 1. Januar 1981 um 30 % gegenüber dem Stand von 1975 zu erreichen, 2. in der ersten Hälfte des Jahres 1981 erfolgt eine Überprüfung auf Gemeinschaftsebene, um festzustellen, ob die Beschränkungen nach Nummer 1 erreicht worden sind, 3. in der ersten Hälfte des Jahres 1981 werden auf der Grundlage der dann vorliegenden wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Erkenntnisse erneut die zu treffenden Maßnahmen beraten, 4. im Falle von neuen und überzeugenden wissenschaftlichen Befunden werden entscheidende Verwendungsbeschränkungen vorgenommen. Es ist zu erwarten, daß die Kommission einen entsprechenden Entwurf alsbald vorlegt. Auf nationaler Ebene wurde schon vor 2 Jahren eine Einigung mit der Industrie erreicht, das Volumen der FCKW in Aerosolen bis 1979 um 30 % gegenüber dem Volumen des Jahres 1975 zu vermindern. Neben den USA hat die Bundesrepublik Deutschland damit die stärkste faktische Verminderung der FCKW erreicht. Vorerst sollte der Weg zu einer Ablösung der FCKW durch umweltneutrale bzw. umweltfreundliche Substitute mit marktwirtschaftlichen Mitteln weitergehen. Dazu gehört neben der Beeinflussung der Industrie auch auf dem Nicht-Aerosolbereich die Ermunterung und Motivation der Bevölkerung, alternative Nicht-FCKW-Produkte zu kaufen. Damit der Bürger diese umweltfreundlichen Produkte leicht erkennen kann, sollen diese mit dem Umweltzeichen ausgestattet werden. 11304* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Anlage 58 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 24) : Welche Konsequenzen, eventuell gesetzgeberischer Art, gedenkt die Bundesregierung aus einer neuesten Untersuchung des Instituts für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrwesen der Technischen Universität Wien zu ziehen, aus der hervorgeht, daß Zweitaktmotoren, wie sie vor allem in Mopeds eingebaut sind, erheblich größere Mengen an krebserregenden Stoffen mit den Auspuffabgasen abgeben als bisher angenommen wurde, und 36 v. H. der unverbrannten Kohlenwasserstoffe von Mopeds und Motorrädern stammen? Die von Ihnen genannte Untersuchung liegt der Bundesregierung noch nicht vor; sobald die Ergebnisse eingehen, wird eine eingehende Prüfung vorgenommen. Unabhängig davon ist festzustellen, daß nach den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen über Fahrleistungen und Emissionsverhalten der verschiedenen Kraftfahrzeuggruppen Mopeds und Motorräder zu weniger als 5 v. H. zu den Kohlenwasserstoffemissionen von Kraftfahrzeugen beitragen. Dennoch hat die Bundesregierung aus Gründen der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Abgase aus diesen Fahrzeugen im Rahmen ihres Programms zur Emissionsverminderung im Verkehr eine Begrenzung der Schadstoffe im Abgas von Motorrädern und Mopeds vorgesehen. Gemeinsam .mit den europäischen Partnerländern hat sie in Beratungen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) für Europa einheitliche Regelungen zur Begrenzung der Schadstoffe Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe im Abgas von Motorrädern und' von Mopeds beschlossen. Es ist vorgesehen, diese Regelungen durch entsprechende EG-Richtlinien für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft als verbindlich vorzuschreiben und durch Ergänzung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung national anzuwenden. Die EG-Beratungen in Brüssel werden in Kürze aufgenommen. Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 25 und 26) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls welche regionale Verteilung für Tritium in der Bundesrepublik Deutschland gemessen wurde, und welche Werte dabei ermittelt wurden? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, ob Tritiummessungen auch an Tierkadavern (Kadaverprotein) vorgenommen werden, und zu welchen Ergebnissen derartige Untersuchungen gegebenenfalls gekommen sind? 1. In der Bundesrepublik Deutschland wird z. Z. Tritium (H-3) in Oberflächengewässern, im Niederschlag sowie in der Abluft und in dem Abwasser von Kernkraftwerken gemessen. Dabei wird in den Flüssen ca. 0,2 bis 2 nCiH-3/1 gemessen. Diese Tritiumaktivität rührt überwiegend von den Auswirkungen der Kernwaffenversuche her. Nur in Gewässern, in welche die Kernforschungszentren in Jülich und Karlsruhe Abwässer einleiten, kann z. Z. eine Aufstockung des Tritium-Pegels beobachtet werden. Um die durch Kernwaffentests verursachten radioaktiven Kontaminationen infolge von Niederschlägen und die radioaktiven Ableitungen in Wasser durch andere Emittenten klar trennen zu können, wird in der Umgebung der Kernforschungszentren auch der Niederschlag auf Tritium-Kontamination besonders überwacht. Dabei wurden im Jahr 1976 Kontaminationen zwischen 0,2 und 10 Ci Tritium pro Quadratkilometer und Jahr registriert. In der in Vorbereitung befindlichen „Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen" wird neben der Tritiumüberwachung in Abluft und Abwasser auch die Tritiumüberwachung in Oberflächengewässern vorgesehen. Wegen der relativ geringen Strahlenbelastung durch Tritium bei Ableitungen aus Kernkraftwerken ist eine weitere, umfangreichere Tritiumüberwachung nicht vorgesehen. 2. Es wird davon ausgegangen, daß mit der Frage Tierkadaver angesprochen sind, die Tritium infolge des in der Umwelt befindlichen Tritiums enthalten und auf dem Pfad Niederschläge-Boden-Pflanze-Tier aufgenommen haben. Routinemessungen an solchen Kadavern oder auch Lebensmitteln tierischen Ursprungs werden in der Bundesrepublik wie in anderen Staaten der Welt nicht routinemäßig durchgeführt. Vergleiche der z. T. in der vorhergehenden Antwort genannten Ergebnisse von Routinemessungen in Niederschlägen, Oberflächengewässern, Trinkwasser- und auch Milch aus Gebieten nahe von Kernkraftwerken mit Ergebnissen aus Forschungsuntersuchungen an pflanzlichen Lebensmitteln und auch Tierkadavern haben ergeben, daß der Tritiumgehalt im Rahmen der üblichen Streubreiten in diesen Medien etwa gleich ist, nämlich um 0,2 bis 2 nCi/l, nahe der Nachweisgrenze für Tritium. Die Frage, inwieweit das Tritium nur im Körperwasser oder organisch gebunden z. B. im Körpereiweiß vorkommt, ist Gegenstand von Forschungsarbeiten, welche die Bundesregierung seit Jahren fördert, deren endgültige Ergebnisse als die einer Langzeitforschung aber erst in einigen Jahren vorliegen werden. Ihre vorläufigen Ergebnisse lassen jedoch wie die der internationalen Forschung schon jetzt Schlußfolgerungen zu, daß der Tritiumgehalt von pflanzlichem und tierischem Material weitgehend dem von Niederschlägen und Oberflächengewässern entspricht und daß Tritium zum größten Teil im Körperwasser und nur zu einem kleinen Prozentsatz organisch, z. B. im Körpereiweiß gebunden vorkommt. Anlage 60 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 27): Ist die Bundesregierung bereit, eine Novelle zum Bundesumzugskostengesetz vorzulegen, mit der den Besonderheiten des Soldatenberufs Rechnung getragen wird und den ausscheidenden Berufssoldaten, die oft wenige Jahre vor ihrem Ruhestand noch erneut versetzt werden, die Kosten des Wegzugs vom letzten Dienstort erstattet werden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11305' Mit den Ländern besteht Einvernehmen, das Umzugskostenrecht zu ändern. Mit der Vorbereitung der Novellierung des Bundesumzugskostengesetzes wurde die Bund-Länder-Kommission für das Reisekosten- und Umzugskostenrecht beauftragt. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang mit positiver Tendenz prüfen, ob der Katalog über die Gewährung von Umzugskostenvergütung beim Ausscheiden aus dem Dienst nach dem Bundesumzugskosten- und Soldatenversorgungsgesetz erweitert werden kann. Dabei ist besonders an die Fälle gedacht, in denen Bedienstete gerade in den letzten Berufsjahren ihren Wohnort noch mehrmals wechseln müssen. Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/2608 Fragen B 28 und 29) : Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, daß einerseits der Verfassungschutzbericht des Bundes 1977 das "Deutsche Kulturwerk europäischen Geistes" und den ihm zugeordneten „Bund heimattreuer Jugend" als rechtsextremistische Organisationen ausweist, der bayerische Verfassungsschutz hingegen in seinem Bericht auf die Anerkennung beider Gruppierungen als rechtsextremistisch verzichtet und darüber hinaus sogar in Bayern Spenden für das „Kulturwerk" steuerlich abzugsfähig sind bzw. das „Kulturwerk" von der Steuer befreit ist? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, daß solche im Verfassungsschutzbericht des Bundes als extremistisch dargestellte Organisationen nicht in anderen Bundesländern als steuerbegünstigt angesehen werden können? Die Jahresberichte der Verfassungsschutzbehörden sind keine vollständigen Übersichten über politisch extremistische Bestrebungen. Es ist vielmehr jeder Verfassungsschutzbehörde überlassen, aus ihrer Sicht zu prüfen, ob eine Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung auch namentlich aufzuführen ist. Ich habe gleichwohl aus Anlaß Ihrer Frage das Bayerische Staatsministerium des Innern um Stellungnahme gebeten und von dort u. a. folgende Antwort erhalten: „Im Verfassungsschutzbericht Bayern 1977 wurde das DKEG nicht erwähnt. Die Auseinandersetzungen im DKEG zwischen den führenden Persönlichkeiten zeigen seit geraumer Zeit einen deutlichen NordSüd-Bruch auf. Der Bericht des BMI erwähnt wohl deshalb auch ausdrücklich die ,Norddeutschen Kulturtage, an 'denen der BHJ teilgenommen hatte. Diese Entwicklung zu einer gemäßigteren Haltung im süddeutschen Raum war die Ursache für die Nichterwähnung im Verfassungsschutzbericht Bayern 1977. Der BHJ ist in Bayern kaum aktiv. Er wurde allein aus diesem Grunde nicht im Verfassungsschutzbericht Bayern 1977 erwähnt. Im übrigen sind die Verbindungen zwischen DKEG und BHJ in letzter Zeit zumindest in Bayern weitgehend aufgegeben worden." Zur Frage der Steuerbegünstigung des DKEG teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern mit, daß Spenden für das DKEG auch in Bayern steuerlich nicht abzugsfähig sind. Die Bundesregierung hat anläßlich von parlamentarischen Anfragen wiederholt darauf hingewiesen, daß Spenden an das DKEG nicht steuerbegünstigt sind (vgl. z. B. den stenografischen Bericht über die 18. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 23. Februar 1973, Seite 825). Die Frage von Steuervergünstigungen für extremistische Organisationen war im Februar des vergangenen Jahres Gegenstand einer Kleinen Anfrage (Drucksache 8/1548). Ich darf deshalb auf die Antwort der Bundesregierung vom 14. März 1978 (Drucksache 8/1630) verweisen. Anlage 62 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (ÇDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 32 und 33) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob bei Lauterburg (Elsaß) ein Kernkraftwerk errichtet werden soll, wie der Stand des Verfahrens ist und ob zu gegebener Zeit Stromlieferungsverträge mit deutschen EVU vorgesehen sind? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der Firma Minox in Lauterburg (Elsaß) das Einleiten von Schwefelbrühe und ähnlicher chemischer Abfälle in den Rhein zu untersagen? Zu Frage B 32: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in der französischen Standortvorsorge im Elsaß insgesamt fünf Alternativ-Standorte für ein Kernkraftwerk genannt sind; dazu gehört auch Lauterburg sowie Fessenheim, wo bereits zwei Kernkraftwerksblöcke in Betrieb sind. Die französische Regierung hat wiederholt bestätigt, daß die fünf Standorte am Oberrhein Alternativstandorte darstellen, von denen zu gegebener Zeit einer genutzt werden soll. Erkenntnisse über konkrete Pläne Frankreichs zur Errichtung eines Kernkraftwerkes in Lauterburg liegen jedoch nicht vor. Ich werde dafür sorgen, daß in der nächsten Sitzung der Deutsch-Französischen Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen, die für Mai 1979 geplant ist, das Thema angesprochen wird, und Sie über eventuelle neuere Planungen unterrichten. Zu Frage B 33: Die Bundesregierung ist durch die Regierungen der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz unterrichtet, daß es in den vergangenen Jahren Grund gegeben hat, wegen bestimmter Abwassereinleitungen in die Lauter sowie in den Zufluß Wieslauter bei französischen Stellen vorstellig zu werden. Die Bundesregierung hat allerdings keine Möglichkeiten, im Ausland gelegenen Abwassereinleitern das Einleiten von Abwässern in nicht auf deutschem Hoheitsboden liegende Zuflüsse des Rheins oder in ausländische Rheinabschnitte zu untersagen. Es ist ausschließlich Sache der zuständigen französischen Behörden, die Zulässigkeit der von Ihnen angeführten Einleitungen zu prüfen, ggfs. eine Reduzierung von Fracht oder Konzentration der genannten Stoffe durchzusetzen oder unter bestimmten Voraussetzungen die Einleitung ganz zu unter- 11306* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 binden. Die französischen Behörden werden bei dieser Prüfung nicht nur nationales französisches Recht, sondern auch die Vorschriften der EG-Gewässerschutzrichtlinie betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft vom 4. Mai 1976 und die Bestimmungen des Übereinkommens zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigung vom 3. Dezember 1976 zu beachten haben. Danach bedarf jede Ableitung bestimmter Stoffe in den Rhein oder seine Zuflüsse der vorherigen Genehmigung der zuständigen Behörde der betreffenden Regierung. Die Genehmigung muß Aussagen enthalten über die zulässige maximale Konzentration des eingeleiteten Stoffes und dessen höchste zulässige Fracht im Abwasser. Darüber hinaus sind die Regierungen der Rheinanliegerstaaten verpflichtet, nationale Programme zur Reduzierung solcher Verunreinigungen aufzustellen. Bereits vor Festlegung dieser Programme beraten die Regierungen in der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung im Interesse einer gemeinsamen wasserwirtschaftlichen Zielsetzung miteinander darüber, wie die einzelstaatlichen Reduzierungsprogramme aufeinander abgestimmt werden können. Programme dieser Art können dazu beitragen, Fälle wie den von Ihnen geschilderten künftig zu vermeiden. Die Bundesregierung wird unabhängig davon die nächste sich bietende Gelegenheit nutzen, die französischen Gesprächspartner in der Internationalen Rheinschutzkommission auf den von Ihnen geschilderten Fall aufmerksam zu machen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fried- mann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 , Frage B 34) : Ist die Bundesregierung bereit, künftig junge Grenzaufsichtsbeamte des Zolldienstes angesichts der personellen Schwierigkeiten in der Zollverwaltung vom Grundwehrdienst freizustellen, zumal die Ausbildungsmöglichkeiten des Zolldienstes inzwischen denjenigen der Bundeswehr gleichwertig sind? Gegenwärtig leisten lediglich 218 Angehörige des Grenzaufsichtdienstes den Grundwehrdienst. In dringlichen Fällen stellt die Anwendung der UkVorschriften den Kräftebedarf der Zollverwaltung sicher. Der Bundesminister der Finanzen, der für diese Verwaltung zuständig ist, hat bisher auch keine Bitte um generelle Freistellung vom Grundwehrdienst geäußert. Er ist jedoch zur Zeit mit der Prüfung dahin gehender Anregungen befaßt. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Ausbildung im Zollgrenzdienst der in der Bundeswehr nach wie vor nicht vergleichbar ist. Anlage 64 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 35) : Trifft es zu, daß bei der bevorstehenden Novellierung des Bundeswahlgesetzes nach den Vorstellungen der Bundesregierung künftig auch solche Personen das Wahlrecht erhalten sollen, denen es nach der bisherigen gesetzlichen Regelung von einem Gericht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entzogen war, und wenn ja, warum hält die Bundesregierung es nicht für bedenklich, daß somit Personen über die Politik des Gemeinwesens mitbestimmen dürfen, die für ihre eigene Person und ihr eigenes Vermögen nicht selbst sorgen und sich nicht selbst vertreten dürfen (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1. und 5. Februar 1979?)? Der Entwurf der Bundesregierung eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, der zur Zeit dem Bundesrat zur Beratung im ersten Durchgang vorliegt, sieht eine Änderung des Bundeswahlgesetzes im Sinne Ihrer Fragestellung nicht vor. Die Bundesregierung schlägt lediglich vor, § 13 .Nr. 2 Bundeswahlgesetz dahin zu ändern, daß geistig Gebrechliche, die unter Pflegschaft stehen, künftig nur noch dann vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sein sollen, wenn die Anordnung der Pflegschaft ohne ihre Einwilligung erfolgt ist. Wegen der Einzelheiten weise ich auf Bundesratsdrucksache 70/79 vom 23. Februar 1979 (S. 40 ff.) hin. Anlage 65 Antwort des Staatssekretär Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 36) : Welche Folgerung für die Zukunft zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß auch Mitglieder der Bürgerinitiative gegen das Kraftwerk Bergkamen, die ihren Wohnsitz nicht im Einzugsbereich des Kraftwerks haben, Nutznießer der vom Oberlandesgericht Hamm als nicht sittenwidrig bestätigten Steag-Abfindung sind? Aus dem erwähnten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ergeben sich keine Handlungsnotwendigkeiten für die Bundesregierung. Das Gericht hat die wesentlichen Voraussetzungen der Auszahlungsvereinbarung, daß nämlich die Entschädigung den an der Initiative beteiligten Bürgern von Berg- kamen-Heil zufließen soll, bei beiden Klägern als erfüllt angesehen. Einer von ihnen wohne heute noch dort. Der andere sei bis zu seinem Umzug im Sommer dieses Jahres ebenfalls Bürger dieses Ortsteils gewesen. Da im Vertrag auf den Zeitpunkt des Abschlusses abgestellt sei, seien durch den Umzug die Auszahlungsvoraussetzungen nicht weggefallen. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß gegen dieses Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt worden ist. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 37 und 38) : Hält der Bundesjustizminister die am 16. Mai 1975 im Plenum des Deutschen Bundestages geäußerte Auffassung aufrecht, nach der der Bundesgerichtshof die Aufnahme oder Nichtaufnahme einer zivilrechtlichen Revision von seiner jeweils aktuellen Arbeitsbelastung abhängig macht und mit dem Rechtsinstitut der (Annahme-)Revision seine rechtsprechende Tätigkeit selbst steuern darf, nachdem das Bundesverfassungsgericht mehrfach diese Auffassung als verfassungswidrig erklärt hat? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11307* Hält die Bundesregierung bei dieser Sachlage eine Änderung der einschlägigen Revisionsvorschriften in der ZPO für erforderlich? Zu Frage B 37: Mit der von Ihnen zitierten Äußerung hat der Herr Bundesminister der Justiz bei der dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Revision in Zivilsachen zum Ausdruck gebracht, daß die vom Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages erarbeitete Lösung auch aus der Sicht der Bundesregierung anzuerkennen sei. Dabei hat er die Gründe zusammengefaßt, die für die Annahmerevision im Bericht des Rechtsausschusses vorgebracht worden waren. Die in diesem Zusammenhang aus dem Bericht des Rechtsausschusses übernommene Erwägung, der Bundesgerichtshof könne seine rechtsprechende Tätigkeit selbst steuern und dürfe seine Arbeitskraft als Maßstab nehmen, ist im Hinblick auf die von Ihnen erwähnten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts — vorbehaltlich der Entscheidung des Plenums — gegenstandslos geworden. Zu Frage B 38: Eine Änderung von Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Revision hält die Bundesregierung . zur Zeit nicht für geboten. Wie Ihnen bekannt sein wird, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wegen der mit § 554 b ZPO zusammenhängenden Fragen das Plenum des Gerichts angerufen. Die Entscheidung des Plenums des Bundesverfassungsgerichts wird abzuwarten sein. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr: de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 39): Welche Erfahrungen sind nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung mit der „Führungsaufsicht" zur Kontrolle Haftentlassener gemacht worden, und sieht die Bundesregierung insbesondere eine Veranlassung, die in der Öffentlichkeit beanstandeten Mängel (Haftentlassene entlaufen in großer Zahl, sie werden den Führungsaufsehern nicht rechtzeitig avisiert, sie nehmen keinen Wohnsitz an dem vor der Entlassung genannten Ort) zu beseitigen? Ihre Anfrage habe ich zum Anlaß genommen, die Landesjustizverwaltungen um einen Erfahrungsbericht über die gegenwärtige Praxis bei der Führungsaufsicht zu bitten. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage im wesentlichen auf Ausführungen des Richters am Landgericht von Glasenapp in der Zeitschrift für Rechtspolitik 1979, Seite 31 ff. zurückgeht. Dieser hat in seinem Aufsatz in allgemein gehaltener Form Kritik an dem Institut der Führungsaufsicht geübt und auf die von Ihnen erwähnten Sachverhalte hingewiesen. Ob die persönlichen Erfahrungen des Verfassers mit denen anderer in der Führungsaufsicht Tätiger übereinstimmen, vermag ich nicht zu beurteilen. Dagegen könnte eine Pressemitteilung des Presse- und Informationsamts der Landesregierung in Düsseldorf vom 18. April 1977 sprechen, in welcher das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mitteilt, daß sich die Führungsaufsichtsstellen bewährt hätten. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 40 und 41) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß § 86 a des Strafgesetzbuches über die„Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" bei der Beurteilung von NS-Symbolen an Kriegsspielzeug, wie z. B. Modellflugzeugen, in einzelnen Städten zu völlig unterschiedlicher Ermittlungspraxis der Staatsanwaltschaften geführt hat, und sieht die Bundesregierung in der unterschiedlichen Rechtsauslegung einen Anlaß für eine präzisierende Neufassung des § 86 a des Strafgesetzbuches? Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die im Einzelhandel z. B. bei Bastelsets und sonstigen Kriegsspielzeugen verwandten NS-Insignien vom Markt fernzuhalten, und was wird sie zukünftig unternehmen, um die Verwendung von Nazi-Emblemen auf dem Spielzeugsektor zu unterbinden? Zu Frage B 40: Die Landesjustizverwaltungen unterrichten das Bundesministerium der Justiz über abschließende Entscheidungen in Verfahren nach den §§ 86, 86 a StGB. Das sich danach abzeichnende Bild läßt erkennen, daß die Strafverfolgungspraxis nahezu einhellig die Verbreitung von Kriegsspielzeug mit NS-Kennzeichen als tatbestandmäßig im Sinne des § 86 a StGB ansieht und auch die Voraussetzungen der sog. Sozialadäquanzklausel des § 86 a Abs. 3 in Verbindung mit § 86 Abs. 3 StGB in solchen Fällen nicht annimmt. Gegen eine davon abweichende Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Landesjustizverwaltungen zur Zeit keine Veranlassung zu hier einschlägigen Änderungen des § 86 a StGB. Soweit sich in Einzelfällen in der .Strafverfolgungspraxis noch Unsicherheit zeigen sollte, kann erwartet werden, daß dieser Zustand durch höchstrichterliche Entscheidungen in absehbarer Zeit behoben wird. Die Bundesregierung wird jedoch nicht zögern, entsprechende gesetzliche Maßnahmen einzuleiten, falls sich die Rechtsprechung wider Erwarten anders entwickeln sollte. Zu Frage B 41: Der Bundesregierung stehen bei der Bekämpfung der von Ihnen erwähnten Erscheinungen nur Gesetzgebungszuständigkeiten zu. Von dieser Befugnis Gebrauch zu machen, besteht nach der Antwort auf die Frage zu 1. derzeit keine Veranlassung. Darüber hinaus ist die Bundesregierung aber der Auffassung, daß alle staatlichen Organe an einer Änderung des Bewußtseins der Öffentlichkeit gegenüber Kriegsspielzeug mitwirken sollten. Demgemäß hat der Bundesminister der Justiz im Oktober 1978 einen eindringlichen Appell an Industrie und Handel gerichtet, durch Selbstbeschränkung die Herstellung und den Vertrieb von Kriegsspielzeug einzudämmen. Bald darauf hat die Mitgliederversammlung des Spielzeugeinzelhandelsverbandes die Empfehlung an 11308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 I seine Mitglieder verabschiedet, Kriegsspielzeug weder zu kaufen noch zu verkaufen. Die Bundesregierung sieht sich dadurch in ihrem Bestreben bestärkt, der Verbreitung von Kriegsspielzeug und damit zugleich den von Ihnen beklagten Erscheinungen ohne weitere gesetzgeberische Maßnahmen entgegenzutreten. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 42 und 43): Sind der Bundesregierung Zahlen darüber bekannt, in welchem Umfang Lastkraftwagen bzw. Personenkraftwagen an dem Jahresaufkommen bei der Mineralölsteuer und bei der Kraftfahrzeugsteuer beteiligt sind, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Kennt die Bundesregierung die dem o. g. Steueraufkommen gegenüberstehenden Zahlen des Verhältnisses der Benutzung des Straßennetzes, und beabsichtigt sie, zu einer Änderung der Steuerbelastung Alternativen vorzuschlagen? Zu Frage B 42: Statistische Erhebungen, aus denen das Jahresaufkommen bei der Mineralölsteuer und bei der Kfz-Steuer in der Verteilung auf Pkw und Lkw hervorgeht, werden nicht durchgeführt. Das Aufkommen an Mineralölsteuer (ohne Heizölsteuer) betrug im Jahre 1977 18,42 Mrd. DM. Unter Zugrundelegung der Steuerstatistik nach Mineralölarten wurden folgende Anteile an der Mineralölsteuer errechnet: — Pkw 13,0 Mrd. DM = ca. 71 v. H. — Lkw 4,1 Mrd. DM = ca. 22 v. H. — Stationäre Motoren, Landwirtschaft, u. a. 1,32 Mrd. DM = ca. 7 v. H. Für das Jahr 1978 dürften keine wesentlichen Änderungen eingetreten sein. Für den Anteil der Pkw und Lkw an der Kraftfahrzeugsteuer ergeben sich nahezu gleiche Verhältniszahlen wie bei der Mineralölsteuer. Auf der Grundlage einer Erhebung des Bestandes an Pkw nach Hubraumklassen durch das Kraftfahrt-Bundesamt kann ein Anteil von etwa 70 v. H. für Pkw und Lkw angesetzt werden; für Lkw und andere Nutzfahrzeuge ergibt sich eine Restgröße von 30 v. H. Das Kraftfahrzeugsteueraufkommen verteilt sich danach in den Jahren 1977 und 1978 wie folgt: 1977 1 1978 - Millionen DM — Kfz-Steuer insgesamt ca. 5 930 ca. 6 280 davon: — Pkw 4 150 4 400 — Lkw 1 780 1 880 Zu Frage B 43: Statistische Angaben über die Benutzung des Straßennetzes sind vom Bundesministerium für Verkehr in „Verkehr in Zahlen 1978" (S. 124) veröffentlicht. Danach verteilt sich die Gesamtfahrleistung wie folgt: Gesamtfahrleistungen 1977 Mrd. km 1 v. H. Kraftfahrzeuge insgesamt 301,6 100 davon Pkw und Kombi 265,5 88,0 Lkw, gewöhnliche Zugmaschi- nen und Sattelzugmaschinen 26,5 8,8 übrige Fahrzeuge 9,6 3,2 Da die Straßenbelastung durch Lkw und Pkw unterschiedlich ist — u. a. bedingt durch verschiedene Achslasten —, lassen sich daraus keine unmittelbaren Folgerungen für die Steuerpolitik ziehen, zumal für Änderungen der Besteuerung des Kraftverkehrs auch internationale Wettbewerbsverhältnisse zu berücksichtigen wären. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 44) : Was haben die Bundesregierungen seit Ende des Krieges hinsichtlich der Leiden der Zigeuner im- Dritten Reich zur Wiedergutmachung (nicht nur in materieller Form) getan? Alle bisherigen Bundesregierungen haben die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts stets als eine moralische und politische Aufgabe allerersten Ranges angesehen. Unter maßgeblicher Beteiligung der Bundesregierungen ist demgemäß das Kernstück der Wiedergutmachung, das Bundesentschädigungsgesetz (BEG), geschaffen und durch mehrere Novellen erheblich verbessert worden. Durch dieses Gesetz werden diejenigen Opfer der nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen entschädigt, die aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen des Glaubens, der Weltanschauung oder der Rasse verfolgt worden sind. Zu den aus rassischen Gründen Geschädigten gehören neben den jüdischen Verfolgten auch die Zigeuner, die ebenso wie die übrigen Verfolgtengruppen die im BEG vorgesehenen Entschädigungsleistungen erhalten. Das bedeutet, daß den Zigeunern für einen Schaden an Leben (Hinterbliebenenversorgung), für einen Schaden an Körper oder Gesundheit sowie für Schäden im wirtschaftlichen und beruflichen Fortkommen Kapitalentschädigungen und unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungsrenten gewährt werden. Ferner haben sie Anspruch auf Heilverfahren, wenn sie einen Gesundheitsschaden erlitten haben, sowie auf eine Kapitalentschädigung für eine Freiheitsentziehung oder Freiheitsbeschränkung. Auch bei den übrigen Wiedergutmachungsregelungen werden die Zigeuner ebenso wie die sonstigen Verfolgten des NS-Regimes behandelt und erhalten demgemäß die jeweiligen vollen Wiedergutmachungsleistungen. Zu der über diese materiellen Maßnahmen hinausgehenden Unterstützung der Zigeuner wird sich der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit äußern. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 45) : Kann die Bundesregierung Auskünfte Ober die Zahlungen der Mitgliedstaaten bzw. Rückflüsse an die Mitgliedstaaten der EG über den EG-Haushalt im Jahr 1977 erteilen? In der nachstehenden Tabelle, die auf Berechnungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften beruht, werden für das Jahr 1977 die Salden der Zahlungen der Mitgliedstaaten an den Gemeinschaftshaushalt und der Rückflüsse aus dem Gemeinschaftshaushalt an die Mitgliedstaaten wiedergegeben. Die Zahlen geben also die Nettotransfers zwischen den Mitgliedstaaten über den Gemeinschaftshaushalt wieder. Nettoposition in der Gemeinschaft 1) - 1977 -- Millionen Millionen ERE 2) DM 3) Belgien/Luxemburg 4) + 328,8 + 870,8 Dänemark + 293,0 + 776,0 Bundesrepublik Deutschland -1 466,9 - 3 884,8 Frankreich - 309,9 - 820,7 Irland + 212,0 + 561,4 Italien + 293,6 + 777,6 Niederlande + 87,5 + 231,7 Großbritannien + 125,8 + 333,2 1) Die Währungsausgleichsbeträge sind bei den Mitgliedstaaten berücksichtigt worden, denen sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Sie dienen dazu, die Unterschiede zwischen den Agrarpreisen in den Mitgliedstaaten und dem gemeinsamen Agrarpreisniveau beim grenzüberschreitenden Verkehr auszugleichen. 2) Gerechnet zu den durchschnittlichen Wechselkursen des Jahres 1977. 3) 1 ERE = 2,6483 DM. 4) Die Nettoposition Belgiens und Luxemburgs wird nach der Berechnungsmethode der EG-Kommission erheblich durch die Zurechnung der Verwaltungsausgaben der Organe der Gemeinschaft in diesen Ländern beeinflußt. Das Gesamtvolumen des Gemeinschaftshaushalts 1977 lag wesentlich höher, es betrug 8,2 Mrd. ERE. Jedes Mitgliedsland leistet Zahlungen und erhält auch Rückflüsse. Es gibt Mitgliedstaaten, bei denen die Zahlungen die Rückflüsse übersteigen; sie sind Nettozahler. Die meisten Mitgliedstaaten erhalten höhere Rückflüsse, als sie . Mittel in den Gemeinschaftshaushalt einzahlen; sie werden als Nettoempfänger durch den Ressourcentransfer über den Gemeinschaftshaushalt begünstigt. Die Berechnungen zeigen, daß die Bundesrepublik Deutschland auch 1977 der größte Nettozahler der Gemeinschaft war. Ihre Nettoposition erhöhte sich von 1 053,6 Millionen ERE = 2 966,4 Millionen DM in 1976 um 39,2 % auf 1 466,9 Millionen ERE = 3 884,8 Millionen DM in 1977. Von den gesamten Nettotransfers über den EG-Haushalt 1977 in Höhe von 1 776,8 Millionen ERE = 4 705,5 Millionen DM finanzierte die Bundesrepublik Deutschland 82,6 %. Außer der Bundesrepublik Deutschland war nur noch Frankreich Nettozahler. Der Ressourcentransfer über den EG-Haushalt begünstigte Belgien/Luxemburg (24,5 %), Italien (21,9 %), Dänemark (21,9 °/o), Irland (15,8 °/o), Großbritannien (9,4 %) und die Niederlande (6,5 °/o). Pro Kopf der Bevölkerung gerechnet ergeben sich die folgenden Nettobelastungen oder Nettogewinne für die Mitgliedstaaten: Nettotransfers pro Kopf der Bevölkerung - 1977 - ERE DM Belgien/Luxemburg +32,24 + 85,37 Dänemark +57,45 +152,15 Bundesrepublik Deutschland -23,89 - 63,27 Frankreich - 5,84 - 15,46 Irland +66,25 +175,45 Italien + 5,2 + 13,76 Niederlande + 6,3 + 16,67 Großbritannien + 2,25 + 5,96 Auch nach dieser Pro-Kopf-Berechnung hat die Bundesrepublik Deutschland die größte Belastung zu tragen. Bei den Nettoempfängern liegt Irland an der Spitze. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf. die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 46) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die deutschen Finanzämter in der Lage sind, sich von Behörden der DDR Auskünfte über Geschenksendungen aus der Bundesrepublik Deutschland an Bürger der DDR erteilen zu lassen? Aufwendungen für Paket- und Päckchensendungen an Verwandte und sonstige Angehörige in der DDR können als Unterhaltsleistungen im Sinne des § 33 a Abs. 1 EStG bis zu 3 000 DM für jede unterhaltene Person im Kalenderjahr berücksichtigt werden. Die Aufwendungen müssen nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Dies kann durch Versandnachweise geschehen. Der Versandnachweis wird bei Paketen durch Vorlage des entsprechenden Abschnitts der Paketkarte und bei gewöhnlichen Päckchen durch Vorlage einer vom Postamt bestätigten Versandbescheinigung auf einem finanzamtlichen Vordruck geführt, der bei den Postämtern bereitgehalten wird. Ist im Einzelfall ein Nachweis in dieser Form nicht möglich, so kann das Finanzamt unter Umständen auch eine schriftliche Empfangsbestätigung des Empfängers als ausreichend ansehen. Das Finanzamt ist nicht in der Lage, sich von Behörden der DDR Auskünfte über Geschenksendungen aus der Bundesrepublik Deutschland an Bürger der DDR erteilen zu lassen. Insbesondere ist ein unmittelbarer Verkehr von Finanzverwaltungsbehörden mit Post- oder Zollbehörden der DDR nicht zulässig. Im übrigen ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. März 1966 (Bundessteuerblatt III S. 534) die Bedürftigkeit der Empfänger der Pakete und Päckchen nicht zu prüfen. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B. 47 und 48) : Hat nach Auffassung der Bundesregierung die Vielzahl der statistischen Erhebungen auf wirtschafts- und finanzpolitischen Gebieten, insbesondere der Finanzverwaltung, und die Fragebögen über die Erforschung der „wirtschaftssystematischen Zuordnung von Unternehmungen zu einer unzumutbaren und nicht mehr vertretbaren arbeitsmäßigen Belastung der betroffenen Betriebe und der Selbständigen geführt, so daß der damit verbundene Arbeitsaufwand mit den erforderlichen Erhebungen und Ermittlungen in keinem angemessenen Verhältnis mehr zum Nutzen der Auswertung dieser Statistiken für wirtschaftspolitische Schlußfolgerungen zugunsten der Wirtschaft steht, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie für ihren Verantwortungsbereich daraus? Ist die Bundesregierung bereit, die erforderliche Initiative zu ergreifen, durch geeignete Maßnahmen die Flut der statistischen Anforderungen zumindest auf wirtschafts- und finanzpolitischem Gebiet einzudämmen, die Fragebögen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen und die Erhebungen und Auswertungen bei einer einzigen Stelle zu konzentrieren? Zu Frage B 47: Die Finanzverwaltung ist bemüht, statistische Erhebungen bei den Steuerpflichtigen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Finanz- und Steuerstatistiken werden deshalb grundsätzlich aus bereits vorhandenen Unterlagen als Sekundärstatistiken erstellt, ohne daß direkte Befragungen bei Bürgern und Unternehmen stattfinden. Bei der von Ihnen angesprochenen Umstellung der Gewerbekennziffern in den Steuerstatistiken auf eine neue Systematik der Wirtschaftszweige haben die Finanzminister die Zustimmung zur Mitwirkung erst gegeben, nachdem von den Statistischen Ämtern zugesagt wurde, daß eine Befragung von Steuerpflichtigen nur durchgeführt wird, soweit eine Umsignierung nicht anhand bereits vorliegender Daten bei den Statistischen Landesämtern möglich ist und nicht mehr als 35 v. H. der steuerpflichtigen Betriebe — unklare Restfälle — betroffen werden. Die Befragung erfolgt in der Regel in Verbindung mit den Umsatzsteuervoranmeldungen 1979 oder Umsatzsteuerjahreserklärungen 1978 und beschränkt sich auf wenige Angaben über den Gegenstand des Unternehmens (wirtschaftliche Tätigkeit). Die Umstellung auf eine revidierte Systematik ist erforderlich, um die Gliederung nach Wirtschaftszweigen den Strukturänderungen in der Wirtschaft anzupassen und eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen, supranationalen Systematiken zu erreichen. Zu Frage B 48: Die Bundesregierung hat bereits veranlaßt, daß' die bestehenden und bis 1981 geplanten Bundesstatistiken im Hinblick auf ihre gegenwärtige und künftige Notwendigkeit als politische Entscheidungsgrundlage überprüft werden. Sie hat dazu einen Abteilungsleiterausschuß eingesetzt, der die gesamte Bundesstatistik überprüft hat. Das Ergebnis dieser Überprüfung mit zahlreichen Einschränkungen der Statistik ist dem Deutschen Bundestag .mit dem Entwurf eines Gesetzes zu Änderung statistischer Rechtsvorschriften (Statistikbereinigungsgesetz), BT-Drucksache 8/2518 vom 26. Januar 1979, vorgelegt worden. Die Bundesregierung hat dem Parlament ferner eine Neufassung des sog. Bundesstatistikgesetzes (BT-Drucksache 8/2517) zugeleitet, das u. a. auch dazu beitragen soll, eine Rationalisierung und bessere Koordinierung der Statistik zu erreichen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 49) : Wann und mit welchem Ziel beabsichtigt die Bundesregierung, die seit Jahren laufenden Verhandlungen über Abbruch oder Neugestaltung des nach Meinung des niedersächsischen Kultusministers „vergammelten" Hochbunkers auf dem Schulhof der Möser-Realschule in Osnabrück endlich zum Abschluß zu bringen? Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat den Planungsauftrag für die zivilschutzmäßige Herrichtung des Hochbunkers in Osnabrück, Redlinger Straße, am 31. Mai 1978 erteilt. Die daraufhin vom Staatshochbauamt Osnabrück aufgestellte Haushaltsunterlage-Bau liegt seit Anfang Februar 1979 der Stadt Osnabrück als künftiger Nutznießer zur Einverständniserklärung vor. Anschließend wird die Oberfinanzdirektion Hannover die Unterlagen prüfen, genehmigen und dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vorlegen. Dieser wird die Bereitstellung der Haushaltsmittel veranlassen und den Bauauftrag erteilen. Das Bundesministerium der Finanzen hat die erforderlichen Aus- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11311* gabemittel bereits vorsorglich für 1979/80 eingeplant. Mit den Bauarbeiten wird voraussichtlich Ende dieses Jahres begonnen werden können; ihr Abschluß ist für Ende 1980 vorgesehen. Im Rahmen der Wiederherrichtung erhält der Bunker auch einen neuen Fassadenanstrich, so daß der beanstandete schlechte äußere Zustand beseitigt wird. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 50) : Denkt die Bundesregierung daran, eine Gleichbehandlung der gewerblichen Lohnunternehmer in Maschinenringen gegenüber Landwirten in bezug auf die Mehrwertsteuerbelastung vorzunehmen? Das Problem einer umsatzsteuerrechtlichen Gleichbehandlung bei den aus gewerblichen Lohnunternehmern gebildeten Maschinenringen steht im Zusammenhang mit der seit langem geforderten Umsatzsteuerermäßigung für land- und forstwirtschaftliche Kooperationen. Die Bundesregierung hat in den Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes 1979 eine entsprechende Regelung lediglich deshalb nicht aufgenommen, weil die Verabschiedung dieses Gesetzes, das vorrangig der Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die Sechste EG-Richtlinie dient, nicht durch die Beratung zusätzlicher Änderungen verzögert werden sollte. Der Bundesrat hat die Forderung der Landwirtschaft aufgegriffen und in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes 1979 vor- geschlagen, für bestimmte Leistungen an land- und forstwirtschaftliche Betriebe den ermäßigten Umsatzsteuersatz einzuführen (Bundestags-Drucksache 8/1779). Auch der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages hat sich in seiner 35. Sitzung am 27. September. 1978 für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen. Die vorgeschlagene Neuregelung stellt ausschließlich auf die Art der Leistung ab. Sie würde deshalb gewährleisten, daß die Leistungen der Kooperationen und die Leistungen der gewerblichen Lohnunternehmer umsatzsteuerrechtlich gleichbehandelt werden. Falls der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages bei den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs den Vorschlag des Bundesrates und des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufnimmt, wird die Bundesregierung keine Einwendungen erheben. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 51): Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht der US-Streitkräfte, für den Bau eines Einkaufszentrums für die Angehörigen der US-Streitkräfte Waldgelände in der Gemarkung Wolfgang bei Hanau in Anspruch zu nehmen, obwohl unmittelbar nebenan ein riesiges Areal Brachland neben der US-high school im Eigentum des Bundes und in der Verfügungsgewalt der US-Streitkräfte vorhanden ist? • Nach Artikel 53 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind die amerikanischen Streitkräfte berechtigt, innerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dies gilt auch für die Bestimmung des Standorts des Einkaufs- und Gemeindezentrums in der Wolfgang-Kaserne. Andererseits schließt dies nicht aus, daß ich mich bemühe, auf die Standortwahl Einfluß zu nehmen, sofern dies im Interesse einer befriedigenden Lösung für alle Beteiligten notwendig erscheint. Nach den von mir veranlaßten Feststellungen ist der Standort für das geplante Gemeindezentrum in der Wolfgang-Kaserne gut gewählt. Das Gesamtbild der Liegenschaft wird durch die Baumaßnahme verbessert werden. Die Freiflächen zwischen den neu zu errichtenden Gebäuden sollen parkähnlich angelegt werden; andere Teile des Kasernengeländes sind neu aufgeforstet worden. Ob ein vollständiger Ausgleich des Waldverlustes möglich 'sein wird, läßt sich erst nach Vorliegen der endgültigen Planung übersehen. Mit Sicherheit aber werden weitere Flächen nach Abschluß der Planung für eine Aufforstung zur Verfügung stehen. Bei dem von Ihnen genannten Brachland neben der US-High-School handelt es sich um den Standortübungsplatz Großauheim. Die verfügbare Übungsfläche dieses Platzes ist durch die Anpflanzung von Schutzgürteln und die Einhaltung bestimmter Schutzzonen zur zivilen Bebauung bereits erheblich eingeschränkt worden. Die Verlegung des geplanten Einkaufs- und Gemeindezentrums auf dieses Gelände hätte eine weitere Einschränkung der Übungsmöglichkeiten für die Streitkräfte zur Folge und könnte von ihnen nicht als befriedigende Lösung hingenommen werden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 52) : In welchem Umfang und zu welchem Preis wird die Bundesregierung Gelände des Schießplatzes in München-Freimann (Heidemannstraße) abgeben? Die Bundesregierung ist bereit, das gesamte bundeseigene Gelände an der Heidemannstraße in München-Freimann im Ausmaß von rund 31 ha für Zwecke des Wohnungsbaues zur Verfügung zu stellen. Nach den mir bekannten Planungen will die Landeshauptstadt München zunächst einen Wettbewerb über die künftige Nutzung des Geländes ausloben und danach ihre Bauleitplanung ausrichten. Dieses Verfahren wird erfahrungsgemäß nicht vor 11312* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Mitte bis Ende 1980 abgeschlossen sein. Die Verkehrswertermittlung, die grundsätzlich die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berücksichtigen muß, ist erst dann möglich, wenn Art und Ausmaß des zu schaffenden Baurechts (Bebauungsplan mit GFZ) bekannt sind; auf den zu gegebener Zeit zu ermittelnden Verkehrswert — Bodenwert - wird der Bund einen Nachlaß von 30 % gewähren, sofern und soweit die Voraussetzungen des Grundstücksverbilligungsgesetzes vom 16. Juli 1971 vorliegen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 53) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Möglichkeit der Sonderabschreibung nach §§ 76, 77, 78 EStDVO auch nach dem 30. Juni 1979 beizubehalten? Die Frage einer eventuellen Verlängerung der Geltungsdauer der Steuervergünstigungen nach den §§ 76 bis 78 EStDV wird im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte geprüft. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 54) : Wann wird, nachdem die B 500 bis zum Rhein fertiggestellt ist, ein neues Gebäude für das deutsch-französische Gemeinschaftszollamt in Beinheim (Elsaß) errichtet, damit dort auch der Warenverkehr abgefertigt werden kann? Die deutsch-französische Gemeinschaftszollanlage bei Beinheim wird auf französischem Hoheitsgebiet errichtet werden. Damit ist Frankreich nach bisheriger Übung Planer, Bauherr und Kostenträger der gesamten Anlage. Die deutsche Zollverwaltung wird dort nach Fertigstellung der Grenzabfertigungsanlage als Mieter untergebracht. Ihre Beteiligung am Bauvorhaben beschränkt sich deshalb auf die Anmeldung des Raumbedarfs und auf Stellungnahmen zu den Planungen des deutschen Teils der Zollanlage. Darüber hinaus hat die deutsche Zollverwaltung keine Möglichkeiten, den Planungsverlauf und die Bauausführung zu beeinflussen. Nach Auskunft der französischen Zollverwaltung ist die Ausschreibung für die Zollanlage bei Beinheim inzwischen abgeschlossen. Nachdem die Haushaltsmittel bewilligt worden seien, könne voraussichtlich im September/Oktober 1979 mit dem Bau begonnen werden. Der Fertigstellungstermin sei noch offen; vor 1981 könne jedoch mit der Fertigstellung kaum gerechnet werden. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 55) : Liegt der Bundesregierung im Rahmen der Zonenrandförderung ein Antrag auf eine Finanzierungsbeihilfe zum Weiterbau der Gesamtschule in Melsungen (Schwalm-Eder-Kreis) vor, die in ihrem Unterrichtsbetrieb gegenwärtig stark behindert ist, und wann ist gegebenenfalls mit einer Finanzierung oder einem Finanzierungszuschuß aus Mitteln der Zonenrandförderung zu rechnen? Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises hat sich bei mir mit Schreiben vom 6. März 1979 für die Förderung des Ausbaues der Melsunger Gesamtschule aus den kulturellen Zonenrandmitteln des Bundes eingesetzt. Hierzu hat mir das Land Hessen inzwischen mitgeteilt, es prüfe zur Zeit noch die ihm aus dem Zonenrandgebiet zugegangenen Anträge auf Förderung von Schulbaumaßnahmen im Rahmen des Zonenrandprogrammes 1979 und sehe sich daher im Augenblick nicht in der Lage, abschließend zu entscheiden, ob die Gesamtschule in Melsungen 1979 in eine Förderung aus Bundesmitteln einbezogen werden könne. Das Land werde aber im Rahmen der dem Bund noch einzureichenden Schulbauvorschläge für das Zonenrandprogramm 1979 eine klare Stellungnahme zur Förde-, rung der Schule aus Landes- und Bundesmitteln abgeben. Unabhängig davon halte man den Ausbau der Schule für äußerst dringlich und stimme mit dem Schwalm-Eder-Kreis überein, daß deren 2. Bauabschnitt baldmöglichst vorangetrieben werden solle. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 56) : Wie hoch sind die Bundesmittel, die der Firma Siemens AG seit 1975 auf Grund der verschiedenen Förderungs- und Investitionsprogramme zugeflossen sind? Nach § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz und § 203 Abs. 2 Strafgesetzbuch ist es leider- nicht statthaft, die gewünschte Auskunft zu erteilen. Ich bitte sehr um Ihr Verständnis. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhau- sen) (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 57 und 58) : Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, weshalb die Wiederaufnahme des Baubeginns des Steinkohlekraftwerks Voerde verzögert wird, obgleich rechtliche und ökologische Hemmnisse nicht mehr bestehen und somit mit den Arbeiten begonnen werden könnte, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte für die Annahme, daß die STEAG die Wiederaufnahme der Bauarbeiten aus Absatzüberlegungen insbesondere im Hinblick auf eine Forcierung von Stromgewinnung aus Kernkraftwerken verzögert, und wird die Bundesregierung unter dieser Voraussetzung eine Absatzgarantie ablehnen? Das Steinkohlenkraftwerk Voerde ist ein Gemeinschaftsprojekt von RWE und STEAG. Zwar ist die 1. Teilerrichtungsgenehmigung nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts rechtskräftig; Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11313* angesichts einer neuerlichen Klage gegen die weiteren Errichtungsgenehmigungen und die Betriebsgenehmigung schätzt das RWE das verbleibende Risiko noch zu hoch ein, als daß es bei der heute bestehenden Risikoverteilung im Verhältnis zur STEAG weitere Investitionen derzeit verantworten zu können glaubt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß das Bundesverwaltungsgericht in einigen wichtigen Fragen auf im Zusammenhang mit der Betriebsgenehmigung zu fällende Entscheidungen abgestellt hat. Daneben spielt auch die beabsichtigte Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft eine wesentliche Rolle. Der Vorstand der STEAG bemüht sich daher angesichts der Auswirkung einer weiteren Bauverzögerung für das Unternehmen um eine andere Verteilung der finanziellen Risiken. Er hat in diesem Zusammenhang beantragt, die Risikoübernahme bis zur Inbetriebnahme des Kraftwerks primär auf die öffentliche Hand zu verlagern. Das Gesuch der STEAG wird im Rahmen des üblichen Bürgschaftsverfahrens geprüft werden, sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Bei der Prüfung müssen alle relevanten Gesichtspunkte, wie z. B. Bedeutung des Kraftwerksbaus für das Unternehmen STEAG, seine Beschäftigten und den Arbeitsmarkt generell, die Sicherheit der Stromversorgung, aber auch die Präjudizwirkung für andere vergleichbare Fälle und die Frage der praktischen Verlagerung des Genehmigungsrisikos auf die öffentliche Hand gegeneinander abgewogen werden. Es gibt daher aus meiner Sicht keine Anhaltspunkte für die Annahme, daß die Wiederaufnahme der Bauarbeiten im Hinblick auf eine Forcierung der Kernenergie verzögert würde. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 59, 60, 61 und 62) : Was ist aus der Ankündigung der Bundesregierung geworden (Seite 5 der Fortschreibung des Energieprogramms), die „Vorteile der Kraft-Wärme-Kopplung" bei der Planung zu berücksichtigen und die Versorgungsunternehmen hierzu aufzufordern, und wie hat sie diese Ankündigung im einzelnen verwirklicht? Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit verbrauchsanzeigenden Geräten, und was ist seit der Ankündigung der Bundesregierung in der Fortschreibung zu diesem Sauverhalt geschehen? Was ist aus der Ankündigung der Bundesregierung geworden, im Rahmen ihres Energieprogramms gesetzliche Vorschriften vorzuschlagen, die vorsehen, daß in allen Gebäuden mit Zentralheizungen Zentralsteuerungsanlagen eingebaut werden bzw. daß bei Ersatzbedarf in bestehenden Gebäuden mindestens Fenster mit einer Wärmedämmung doppelt verglaster Fenster eingebaut werden? Hat die Bundesregierung die Absicht, den Einbau von Thermostatventilen, Heizkostenverteilern und Wärmemengezählern zu beeinflussen, und welche Mittel gedenkt sie gegebenenfalls hierzu einzusetzen? Zu Frage B 59: Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern energiewirtschaftliche Standortvorsorgekriterien erarbeitet, die u. a. auch eine Berücksichtigung der möglichen Nutzung von Kraftwerksabwärme vorsehen. In den Ländern mit den größten Fernwärmepotentialen bestehen inzwischen Standortvorsorgepläne unter Einbeziehung der KraftWärme-Kopplungsaspekte. Eine weitere positive Bilanz ergibt sich aus der Inanspruchnahme der Fernwärmeförderung im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen, denn bereits jetzt sind ca. 70 % der Mittel durch konkrete Projekte der Kraft-Wärme-Kopplung gebunden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Heizkraftwerkskapazität von rund 2 500 MW im öffentlichen und industriellen Bereich 'in Bau bzw. in konkreter Planung. Bei der Standortwahl von Heizkraftwerken ist allerdings zu berücksichtigen, daß häufig ein Zielkonflikt entsteht, da eine wirtschaftliche Fernwärmeversorgung einen verbrauchsnahen Standort voraussetzt, aus Umweltgründen aber in Einzelfällen keine Genehmigung — insbesondere für Kohleheizkraftwerke — erteilt werden kann. Eine weitere Voraussetzung, das wirtschaftliche Potential der Kraft-Wärme-Kopplung auszuschöpfen, ist die Erstellung von Versorgungskonzepten. Hierzu wird derzeit die Vergabe einer Parameter-studie vorbereitet, um den Gemeinden ein geeignetes Modell zur Entwicklung dieser Konzepte an die Hand zu geben. Zu Frage B 60: Die Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit verbrauchsanzeigenden Geräten ist nach Auffassung der Bundesregierung ein geeignetes Mittel, die Autofahrer zu wirtschaftlichem Fahrverhalten und damit zur Vermeidung von unnötigem Kraftstoffverbrauch anzuhalten. Seit der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms bieten bisher zwei deutsche Hersteller verbrauchsanzeigende Vorrichtungen serienmäßig an. Ein Hersteller rüstet seit dem letzten Modellwechsel eine ganze Typengruppe seiner Produktion mit diesen Geräten aus, der andere zwei bestimmte Modelle seines Programms. Die von den übrigen deutschen Herstellern eingeleiteten Untersuchungen und Erprobungen sind noch nicht abgeschlossen. Auch ausländische Produzenten bieten einzelne Modelle mit Verbrauchsanzeigern an. Die Bundesregierung geht davon aus, daß wie schon bisher bei vielen neuen Zusatzeinrichtungen der serienmäßige Einbau nach einer gewissen Anlaufzeit allgemein üblich wird. Zu Frage B 61: Die Bundesregierung hat Möglichkeiten und Grenzen, den nachträglichen Einbau von Regelungseinrichtungen (Zentralsteuerungsanlagen und Thermostatventile) in bestehenden Gebäuden durch Gesetz vorzuschreiben, eingehend geprüft. Probleme ergeben sich bei bestimmten Heizungssystemen, in denen der nachträgliche Einbau technisch unmöglich ist oder nur mit unverhältnismäßigem 11314* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Aufwand realisiert werden kann. Die Bundesregierung kann erst konkrete Vorschläge unterbreiten, wenn für diese schwierigen Abgrenzungsfragen eine Lösung gefunden ist. Zum nachträglichen Einbau von doppel- oder isolierverglasten Fenstern bei Ersatzinvestitionen ist zu bemerken, die Anreizwirkung des 4,35-Milliarden-DM-Programms zur Förderung heizenergiesparender Investitionen hat gerade in diesem Bereich zu einem Investitionsschub geführt. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ist danach zu beurteilen, welcher Ausstattungsgrad mit Doppelfenstern durch das Förderprogramm erreicht wird. Zu Frage B 62: Bei Neubauten und wesentlichen Umrüstungen sieht die Heizungsanlagen-VO vom 22. September 1978 (BGBl. I S. 1581) bereits den Einbau von Thermostatventilen vor. Im übrigen prüft die Bundesregierung, inwieweit die nachträgliche Ausstattung allgemein gesetzlich vorgeschrieben werden kann (siehe dazu Frage 2). Bei einer Abrechnung der Heizungskosten in Mehrfamilienhäusern nach dem tatsächlichen Verbrauch wird der Einbau von Heizkostenverteilern oder Wärmemengenzählern erforderlich. Die Bundesregierung untersucht zur Zeit,. inwieweit diese zum sparsamen Umgang mit Heizenergie beitragende Abrechnung gesetzlich vorgeschrieben werden kann. Sie hat zu diesem Zweck u. a ein Gutachten bei der TH Aachen in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis voraussichtlich in drei Monaten vorliegen wird. Für den Bereich des preisgebundenen Wohnungsbaus hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau inzwischen den Entwurf einer gesetzlichen Regelung vorgelegt, der derzeit mit den beteiligten Kreisen erörtert wird. Eine gegebenenfalls vorzusehende gesetzliche Regelung des Einbaus von Thermostatventilen oder Vorrichtungen zur meßtechnischen Erfassung von Heizkosten ist so zu gestalten, daß sie den Anforderungen des § 5 Energieeinsparungsgesetz vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 1873) entsprechen. Soweit die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können, dürfte eine zusätzliche Förderung nicht in Betracht kommen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Riede (Oeffingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 63) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die deutsche Wirtschaft ungedeckte Forderungen in Höhe von rund 750 Millionen DM aus Geschäften mit der Türkei hat, die nicht durch HermesExportkreditversicherungen abgesichert sind, und wird die Bundesregierung — gegebenenfalls durch Verhandlungen mit der türkischen Regierung — tätig werden, damit diese Außenstände entsprechend der Zusage der türkischen Regierung anläßlich des Besuchs von Ministerpräsident Ecevit am 12. Mai 1978 vorrangig bedient werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß von der Einstellung des normalen Devisentransfers der türkischen Zentralbank auch zahlreiche deutsche Firmen mit ungedeckten Forderungen betroffen sind. Die Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft haben in den vergangenen Monaten diese Forderungen gesammelt und ausgewertet. Dabei sind Forderungen in Höhe von ca. 700 Millionen DM genannt worden. Hinsichtlich der nicht öffentlich verbürgten Handelsforderungen hat die türkische Regierung in dem deutsch-türkischen Umschuldungsabkommen die Verpflichtung übernommen, alle nicht unter die Abkommen fallenden — also auch die ungedeckten — Forderungen deutscher Gläubiger zu regeln. Die Bundesregierung hat sich mit Nachdruck mehrfach gegenüber der türkischen Regierung für eine Regelung eingesetzt. Die Bundesregierung wird auch künftig jede Möglichkeit nutzen, die Türkei auf die Notwendigkeit einer unverzüglichen Regelung für die ungedeckten Forderungen deutscher Firmen hinzuweisen (vgl. auch die Beantwortung der diesbezüglichen Fragen der Bundestagsabgeordneten Reuschenbach und Dr. Schäuble durch die Bundesregierung am 26. Januar 1979, Drucksache 8/2477, Teil B, Fragen Nr. 71 und 72 sowie am 12. Februar 1979, Drucksache 8/2561, Teil B, Fragen Nr. 40 und 41). Die Bundesregierung prüft außerdem z. Z. gemeinsam mit den Ländern, welche steuerlichen Konsequenzen aus den Transferrückständen der Türkei gegenüber deutschen Firmen zu ziehen sind. Darüber hinaus hat es die Bundesregierung — im Anschluß an das Vierertreffen von Guadeloupe — in Abstimmung mit den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens und Frankreichs unternommen, eine gemeinsame solidarische Hilfsaktion von Mitgliedstaaten der OECD vorzubereiten, um die Türkei bei der Überwindung ihrer wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen und damit auch zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Landes beizutragen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretäns Grüner 'auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 66 und 67): Welche Ursachen liegen nach Auffassung der Bundesregierung vor, daß der innerdeutsche Handel 1978 mit einem Volumen von 8,82 Milliarden Verrechnungseinheiten praktisch stagnierte? Welche Entwicklungen erwartet die Bundesregierung für den innerdeutschen Handel im Jahr 1979? Zu Frage B 66: Angesichts des sich abschwächenden Wachstums der DDR-Wirtschaft — 1978 hatte die DDR mit 4 % (Plan: 5,2 %) eine der niedrigsten Wachstumsraten seit 1961 — fällt es offenbar der DDR zunehmend schwerer, ihre Lieferungen in die Bundesrepublik Deutschland entsprechend zu erhöhen und damit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11315' Einnahmen für die notwendigen Bezüge zu erzielen. Hinzukommt, daß die DDR ihre Exporte in die RGW-Länder, vor allem in die UdSSR (Hauptrohstofflieferant), in den letzten Jahren stark erhöhen mußte, um einen Ausgleich für die Preissteigerungen bei ihren Rohstoffimporten zu schaffen. • Zu Frage B 67: Da derzeit Daten erst für Januar 1979 vorliegen, sind zutreffende Aussagen über die Entwicklug des innerdeutschen Handels in diesem Jahr noch nicht möglich. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 68) : Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung dem Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei, und wie beurteilt sie insbesondere die Feststellung im Jahresgutachten 1977/78, das „wohnungsbaufeindliche Mietrecht" sei zu korrigieren? Die Bundesregierung sieht in dem Gutachten des Sachverständigenrates, wie der Bundesminister für Wirtschaft in iseiner Rede am 8. Februar 1979 bei der Einbringung des Jahreswirtschaftsberichts 1979 ausgeführt hat, eine wertvolle Denkhilfe, nicht mehr und nicht weniger. Der Sachverständigenrat hat in seinem Jahresgutachten 1977/78 das Mietrecht neben den Ladenschlußzeiten und den Berufs- und Gebührenordnungen als Beispiel staatlichen Eingriffs in die private Wirtschaft aufgezählt und es dabei schlagwortartig als „wohnungsbaufeindlich" bezeichnet. Aus dem sonst sehr umfangreichen Gutachten ergeben sich jedoch keine Erkenntnisse, die diese Wertung rechtfertigen könnte. In seinem Jahresgutachten 1978/79 hat der Sachverständigenrat im Hinblick auf die inzwischen gestiegene Baunachfrage 'seine kritische Bewertung des Mietrechts eingeschränkt. Auf die hierzu von Ihnen gestellte weitere Frage wird Ihnen der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau antworten. Die Bundesregierung hat über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzigesetzes eingehende Untersuchungen durchgeführt, in denen auch geprüft worden ist, ob das Gesetz Einfluß auf das Investitionsverhalten im Mietwohnungsbau hatte. Nach den Ergebnissen dieser Untersuchungen läßt sich nicht belegen, daß Idas Zweite Wohnraumkündigungsschutzgesetz den Neubau von Mietwohnungen behindert. Wegen den Einzelheiten darf ic'h auf den Bericht der Bundesregierung Bezug nehmen, der Ihnen in Kürze als Bundestags-Drucksache Nr. 8/2610 zugehen wird. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 9) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung im Jahresgutachten 1978/79, „beim Niedergang des freifinanzierten Mietwohnungsbaus" spielte mit eine Rolle, daß die Vergleichsmietenregelung Mieterhöhungen erschwerte und die Rentabilität von Mietwohnungen zusätzlich belastete? Zur KlarsteIlung der Äußerung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Bundestagsdrucksache 8/2313) zitiere ich zunächst die vollständige Textpassage, die sich auf die Entwicklung des Wohnungsmarktes ab 1973 bezieht; sie lautet: „Die Bauherren hatten erkannt, daß angesichts des gestiegenen Angebots an neuen Wohnungen und der hohen Baukosten die Gefahr, Neubauten nicht kostendeckend verkaufen oder vermieten zu können ,immer größer wurde. Dabei spielte mit eine Rolle, daß die Vergleichsmietenregelung, die 1971 eingeführt wurde, Mieterhöhungen erschwerte und die Rentabilität von Mietwohnungen zusätzlich belastete." Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Sachverständigenrateis, daß die Angebots- und Nachfrageentwicklung für den Rückgang des freifinanzierten Mietwohnungsbaus entscheidend war. Im Rahmen 'des Erfahrungsberichts über die Auswirkungen des 2. Wohnraumkündigungsschutzgesetzes, der in Kürze als Bundestagsdrucksache vorgelegt wird, geht die Bundesregierung auch auf den diskutierten Zusammenhang zwischen Vergleichsmietenregelung und Mietenentwicklung ein. Die Feststellung, daß die Vergleichsmietenregelung Mieterhöhungen erschwerte und die Rentabilität von Mietwohnungen belastete, konnte bisher empirisch nicht nachgewiesen werden. Anlage 88 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache 8/2608 Fragen B 70 und 71) : Mit welchen Förderungsmaßnahmen des Bundes konnte und kann die deutsche Fischerei rechnen, und in welchem Maß wurde und wird von diesem Angebot Gebrauch gemacht? Wie war die Versorgung mit Fisch auf dem deutschen Markt im Jahr 1978, und welche Prognosen können für 1979 gestellt werden? Zu Frage B 70: Die Förderungsmaßnahmen des Bundes beinhalten als auf längere Sicht angelegte Maßnahmen die Struktur- und Konsolidierungsbeihilfen für die Seefischerei und die Darlehen für die Kleine Hochsee-und Küstenfischerei (Kutterdarlehen) sowie die Zu- schösse zur Verbilligung von Zinsen für Kapitalmarktdarlehen. Die vorgenannten Maßnahmen sollen insbesondere die unbedingt erforderlichen Investitionen der Fischereiflotte ermöglichen. Für diese Maßnahmengruppe stellte die Bundesregierung in 1978 insgesamt rund 12 Mio. DM bereit. Davon wurden rund 10 Mio. DM ausgezahlt. Für 1979 kann die Seefischerei mit entsprechenden Förderungsmitteln in Höhe von rd. 13 Mio. DM aus dem Haushalt 1979 und somit einschließlich der 11316* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 bisher nicht ausgeschöpften Mittel des Haushalts 1978 mit zusammen rund 15 Mio. DM rechnen. Zu den auf längere Sicht angelegten Maßnahmen gehören auch der Einsatz der deutschen Fischereiforschungsschiffe und Fischereischutzboote. Innerhalb begrenzter Zeitabschnitte werden außerdem für die Erkundung neuer Fanggebiete Zuschüsse gewährt, z. B. für die Charterung von geeigneten Fahr- zeugen. Eine solche Erkundung ist zum Teil auch für das Zustandekommen von joint ventures wichtig. An die Maßnahmen auf dem Gebiet der Marktorganisation und der Marktstrukturverbesserung, die im Rahmen einschlägiger EG-Vorschriften ge-. troffen und die in einigen Bereichen ganz oder teilweise aus dem nationalen Haushalt finanziert werden, sei in diesem Zusammenhang ebenfalls hingewiesen. Für die Jahre 1978 bis 1980 hat der Bund ein besonderes Programm mit Sofortmaßnahmen zur Anpassung der Kapazitäten in der Hochsee- und Küstenfischerei beschlossen. Die Entwicklung des Seerechts und die für viele Fanggebiete bestehende Notwendigkeit zum Wiederaufbau der Fischbestände zwingen zu einer vorübergehenden Einschränkung der Fangtätigkeit. Die Sofortmaßnahmen sollen es der deutschen Seefischerei ermöglichen, diese Einschränkung besser zu überstehen. Die Bundesrepublik und sieben weitere EG-Mitgliedstaaten sind übereingekommen, bis zum Zustandekommen verbindlicher EG-Rechtsakte solche Maßnahmen fakultativ und auf nationaler Rechtsgrundlage einzuführen. Durch einen Nachtrag zum Haushalt 1978 wurden hierfür 28 Mio. DM zur Verfügung gestellt, von denen noch 1978 im restlichen Teil des Jahres 17,7 Mio. DM ausgezahlt wurden. Für 1979 können einschließlich der in 1978 nicht verausgabten Mittel rd. 42 Mio. DM gewährt werden. Damit leistet die Bundesregierung einen entscheidenden Beitrag für die Erhaltung der Fischerei und ihre Anpassung an die veränderten Gegebenheiten. Im einzelnen bemerke Ich zu den Sofortmaßnahmen folgendes: a) Die Große Hochseefischerei hat insbesondere die Maßnahmen zur Neuausrichtung auf bisher wenig genutzte Fischarten und in neue Fanggebiete weitgehend ausgenutzt. Von 12,4 Mio. DM im Ansatz wurden knapp 9 Mio. DM in 1978 ausgezahlt, sowie weitere Bewilligungen in Höhe von ca. 1,5 Mio. DM erteilt.. Die Stillegungsmaßnahmen waren wegen der Beschränkung auf neuere Schiffe für die Große Hochseefischerei von geringer Bedeutung. Von den Frischfischfängern, für die wegen ihres Alters keine Prämien gezahlt wurden, haben zeitweise bis zu 12 Einheiten stillgelegen. Bis Ende 1978 haben die Reedereien bereits 7 Fischereifahrzeuge zu Abwrackzwecken verkauft. Die hierfür bewilligten Abwrackprämien wurden jedoch nicht ausgezahlt, da die Voraussetzungen im abgelaufenen Jahr nicht mehr erfüllt werden konnten. Es ist damit zu rechnen, daß bis 1980 die deutsche Frischfischfängerflotte um etwa die Hälfte reduziert sein wird. b) Die Neuausrichtung kam für die Kutterfischerei auf Grund noch ausreichender Fangmöglichkeiten in der Nordsee in 1978 in nur geringem Maße in Betracht. Für 1979 ist jedoch mit einer verstärkten Inanspruchnahme zu rechnen, weil die Fangquoten für herkömmliche Fischarten nicht ausreichen werden. Die Regelung der Stillegungsprämien begünstigt die von der seerechtlichen Entwicklung besonders hat betroffenen Betriebe der Ostseefischerei. Etwa 200 dieser Betriebe mußten bis Ende des Jahres ihre Kutter zeitweise stillegen, was zu der Zahlung von Prämien in Höhe von zusammen rd. 1,5 Mio. DM führte. Dagegen wurden von Kutterfischbetrieben der Nordsee nur in 47 Fällen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Hierfür wurden Prämien in Höhe von zusammen 850 000,— DM ausgezahlt. Trotz der Möglichkeit, eine erhöhte Abwrackhilfe zu erhalten, konnten sich nur wenige Fischer zur Aufgabe ihres Fischereibetriebes entschließen. Es ist allerdings zu erwarten, daß in 1979 auch von dieser Maßnahme wegen der rückläufigen Fangmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden wird. c) Zu den Sofortmaßnahmen gehört auch eine Aufklärungsaktion zur Förderung des Verbrauchs wenig bekannter Fischarten. Hierfür hat die Bundesregierung im Rahmen des dreijährigen Sofortprogramms für 1978 5,8 Mio. DM und für 1979 6,5 Mio. DM bereitgestellt. Die Mittel werden für die Werbung in Massenmedien, PR-Maßnahmen und Verkaufsförderungs-Aktionen im fischführenden Handel eingesetzt. 1978 wurden die bereitgestellten Mittel in Höhe von 5,8 Mio. DM voll in Anspruch genommen. Mit der Durchführung dieser Aktion hat die Bundesregierung das Fischwirtschaftliche Marketing-Institut (FIMA) in Bremerhaven beauftragt. Es ist vorgesehen, dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages im Mai 1979 einen Bericht über die bisherigen Ergebnisse der Aufklärungsaktion vorzulegen. Zu Frage B 71: Die Versorgung des deutschen Fischmarktes in 1978 war insgesamt zufriedenstellend. Bei Frischfisch gingen die Eigenanlandungen um rd. 9 % und die Importe um rd. 8 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Bei einigen Arten war der Rückgang der Eigenanlandungen noch stärker. Da die deutsche Flotte in 1978 im Vergleich zum Vorjahr mehr Kabeljau anlandete, kam es insgesamt nicht zu Versorgungsengpässen auf dem Frischfischmarkt. Bei Frostfisch erhöhten sich in 1978 die Eigenanlandungen um rd. 2 °/o und die Importe um rd. 20 % gegenüber 1977. Auch hier gab es Verschiebungen im Sortiment. Das Angebot von gefrosteten traditionellen Arten ging teilweise zurück. Die Eigenproduktion von gefrosteten Makrelenerzeugnissen erhöhte sich ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11317* hältnismäßig stark. Insbesondere beim Import von gefrosteten Sprotten-, Seelachs- und Seehechterzeugnissen waren Erhöhungen zu verzeichnen. Für den in erster Linie durch Importe versorgten Heringsmarkt stand 1978 weniger Frischware als in 1977 zur Verfügung. Der Import an gefrosteten Heringserzeugnissen lag dagegen nur geringfügig unter dem Vorjahresergebnis. Größere Versorgungsengpässe auf dem Heringsmarkt traten auch deshalb nicht auf, weil die Verarbeitungsindustrie teilweise auf Heringsersatzprodukte auswich, die verstärkt in gefrorenem Zustand (Sardinen und Pilcharderzeugnisse) eingeführt wurden. Für den Fertigwarenmarkt (u. a. Konserven und Marinaden) stand eine größere Importmenge als in 1977 zur Verfügung. Für die Versorgung des deutschen Fischmarktes in 1979 können vor allem wegen z. Z. noch ausstehender EG-Regelungen und der unsicheren seerechtlichen Entwicklung nur schwer Prognosen gestellt werden. Für den Frostfischmarkt dürfte nach den bisher vorliegenden Daten voraussichtlich mit einer ausreichenden Versorgung gerechnet werden können. Auf dem Weltmarkt für gefrorene Erzeugnisse dürften mindestens für die Aufrechterhaltung der Importe in bisheriger Höhe ausreichende Mengen zur Verfügung stehen. Mit Eigenanlandungen von gefrosteten Erzeugnissen in etwa bisheriger Höhe kann allerdings vor allem nur dann gerechnet werden, wenn der deutsche Markt entsprechende Mengen der bisher wenig bekannten Arten aufnimmt. Wegen der im EG-Bereich und international bestehender begrenzter Fangmöglichkeiten können gewisse Engpässe • auf dem Frischfischmarkt eintreten. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 72, 73 und 74): Wie beurteilt die Bundesregierung die ihr bekannte, von Prof. Dr. Süreyya T. Aygün entwickelte Humangewebe-, Zell- und Organkulturmethode bei medizinischen und biologischen Untersuchungen, insbesondere bei der Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln, die es nach Auffassung des Forschers ermöglicht, künftig auf Tierversuche zu verzichten, und schließt die Bundesregierung hiernach aus, daß es schon heute Alternativmethoden gibt, die die vielseitigen Tierversuche ersetzen oder einschränken können? Haben sich Forschungsinstitute im Zuständigkeitsbereich des Bundes oder andere deutsche Forschungsinstitute im Auftrag des Bundes mit der von Prof. Dr. Süreyya T. Aygün entwickelten Methode beschäftigt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wie stellt sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen des Salem-Forschungsinstituts für Alternativen zum Tierversuch, das Tierschutzgesetz zu ändern? Eine spezielle, Professor Aygün, Ankara, zuzuschreibende „Human-Gewebe-, Zell- und Kulturmethode" bei medizinischen und biologischen Untersuchungen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Bei vielen medizinisch-biologischen Untersuchungen — so auch bei der Entwicklung und Prüfung von . Arzneimitteln — werden allerdings schon seit längerer Zeit Gewebe- und Zellkulturen herangezogen. Diese Kultur-Methoden, an deren Weiterentwicklung die betreffenden wissenschaftlichen Einrichtungen — schon aus Kostenersparnisgründen — intensiv arbeiten, sind eine wertvolle Hilfe. Sie können zwar dort, wo der Ganz-Tierversuch eine Prüfung biochemischer Wechselwirkungen einzelner Organsysteme untereinander und die verschiedenartigen Einflüsse auf diese Wechselwirkungen am ganzen Organismus beinháltet, diesen nicht ersetzen. In vielen anderen Fällen können sie jedoch den Tierversuch einschränken. So hat die Anwendung solcher Kultur-Methoden in den letzten Jahren bereits zu einer erheblichen Verminderung der Tierversuche bei der Lösung medizinisch-biologischer Fragestellungen geführt. Heute wird beispielsweise eine beträchtliche Anzahl von Impfstoffen ohne Verwendung von lebenden Tieren mittels permanenter Zellkulturen hergestellt. Das gleiche gilt für die Gewinnung von Immunseren, Virustiterbestimmungen sowie Virusneutralisationsteste u. a. Dieser wissenschaftliche Entwicklungsprozeß wird beschleunigt weitergehen, zumal das Tierschutzgesetz vorschreibt, daß Tierversuche auf das unerläßliche Maß zu beschränken sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 1). Trotz vielfacher Bemühungen ist es der Bundesregierung nicht gelungen, fachwissenschaftliche Arbeiten Professor Aygüns, Ankara, zu diesem Thema in der erreichbaren nationalen wie internationalen Literatur aufzufinden. Aus diesem Grunde konnten auch Forschungsinstitute des Bundes oder im Auftrage des Bundes mit einer von Professor Aygün, Ankara, entwickelten Methode hier nicht befaßt werden.. Dessen' ungeachtet wird an vielen wissenschaftlichen Einrichtungen im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellungen in beachtlicher Breite auf dem weiten Gebiet der Zell- und Gewebekultur im Sinne von Ersatz- oder Ergänzungsmethoden zum Tierversuch mit gutem Erfolg weitergearbeitet. Nicht übersehen werden sollte in diesem Zusammenhang jedoch, daß einige beim Tierversuch bekannte Unzulänglichkeiten analog auch für manchen In-Vitro-Test gelten, so daß sich in der Interpretation der Ergebnisse bei Verwendung von Kultur-Methoden ebenso Unsicherheiten und Fehlschlüsse ergeben können. So sind kultivierte Zellen nur unter Vorbehalt mit einer im Organismus wachsenden Zelle gleichzusetzen. Bei aus dem Säugetierorganismus isolierten Zellen besteht häufig schon nach wenigen Passagen das Phänomen der Umdifferenzierung. In den Kulturen herrschen eben doch andere Milieubedingungen als im Organismus. Solche Umdifferenzierungen gehen i. d. R. mit morphologischen Veränderungen und spezifischen biochemischen Aktivitätsänderungen einher. Bei' dem vom Salem-Institut herausgegebenen Katalog „Salem-DAT" handelt es sich um eine reine Titel-Sammlung über Versuche, bei denen nichtschmerzfähige Materie herangezogen worden ist, ohne daß damit belegt ist, daß diese jeweils Alternativ-Methoden darstellen müssen. Vorschläge, das Tierschutzgesetz zu ändern, ergeben sich hieraus nicht. Diese Titel-Sammlung ist für die medizinisch- 11318* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 bioligische Forschung ebenso nützlich wie eine Reihe anderer Literatur-Sammlungen dieser Art. Aus a11 diesen Darlegungen ergibt sich für die Bundesregierung keinerlei zwingender Hinweis, das Tierschutzgesetz in seinem Abschnitt 5 (Tierversuche) zu ändern. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 75 und 76): Teilt die Bundesregierung die Auffassung kompetenter Verhaltenswissenschaftler, daß die Käfighaltung von Legehennen nicht mit dem § 2 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes zu vereinbaren ist, in dem bei Massentierhaltungen eine „artgemäße Nahrung und Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung" gefordert wird, und wenn ja, wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß diese Auffassung von den für die Durchführung des Tierschutzgesetzes zuständigen Stellen beachtet wird? Zu Frage B 75: Die Auffassung, daß die Käfighaltung von Legehennen grundsätzlich und in jedem Falle als nicht vereinbar mit dem Tierschutzgesetz angesehen • wird, wird nicht von allen Verhaltenswissenschaftlern geteilt. Da sowohl die Gegner als auch die Befürworter der Legehennenkäfighaltung die für eine Entscheidung über die Zulässigkeit bzw. die Ausgestaltung dieses Haltungssystems erforderlichen Kenntnisse bisher als noch nicht genügend abgesichert angesehen haben, wurde ein Auftrag für das Forschungsvorhaben „Qualitative und quantitative Untersuchungen zum Verhalten, zur Leistung und zum physiologisch-anatomischen Status von Legehennen in unterschiedlichen Haltungssystemen (Auslauf-, Boden- und Käfighaltung)" erteilt. Über den Forschungsansatz bestand zwischen allen Beteiligten volle Übereinstimmung. Das Forschungsvorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Über den Erlaß einer Rechtsverordnung über die Haltung von Legehennen in Käfigen, zu der bereits fachliche Entwürfe in Richtung vordringlich zu regelnder Mindestanforderungen vorliegen, kann jedoch derzeit noch keine zeitliche Aussage abgegeben werden. Zu Frage B 76: Nach den zur Zeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen können Nutztierhaltungen in neuzeitlichen Haltungssystemen weder als generell tierschutzwidrig noch als generell tierschutzgerecht angesehen werden. Das Tierschutzgesetz enthält kein allgemeines Verbot von Nutztierhaltungen in neuzeitlichen Haltungssystemen. Vielmehr muß auch bei Massentierhaltungssystemen im jeweiligen Einzelfall ein Handeln festgestellt werden, auf Grund dessen ein nach § 17 oder § 18 Abs. 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz zu ahnender Tatbestand angenommen werden kann. Der nicht nur in § 1, sondern auch in § 17 Nr. 1 und § 18 Abs. 2 Nr: 1 Tierschutzgesetz enthaltene Rechtfertigungsgrund des „vernünftigen Grundes" bezieht sich also nicht auf die Haltungssysteme als solche. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die nach Landesrecht für die Durchführung des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden nicht der Weisung der Bundesregierung unterliegen. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 77): Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß wirtschaftspolitische Belange als ein Rechtfertigungsgrund (bzw. „vernünftiger Grund" gemäß § 1 des Tierschutzgesetzes) zur Duldung tierschutzwidriger Formen . der Nutztierhaltung angesehen werden müssen, und wenn nein, wie kann sie ihrer Auffassung gegenüber den für die Durchführung des Tierschutzgesetzes zuständigen Stellen Geltung verschaffen? Zu welchem für Februar 1979 angekündigten abschließenden Ergebnis haben die Überlegungen innerhalb der Bundesregierung und zwischen Bund und Ländern geführt, das Arbeitserlaubnisrecht unter Berücksichtigung der sozialen und arbeitsmarktpolitischen Belange auf Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer flexibler anzuwenden? Die Frage der flexibleren Anwendung des Arbeitserlaubnisrechts auf Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer ist in der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 16. Februar 1979 (Bundestags-Protokoll S. 11039) eingehend erörtert worden. Ich konnte dabei die Überlegungen der Bundesregierung zur Erteilung der Arbeitserlaubnis an Kinder und Ehegatten ausländischer Arbeitnehmer erläutern. Im einzelnen ist vorgesehen, die bisherige Stichtagsregelung, wonach Ehegatten, die nach dem 30. November 1974, und minderjährigen Kindern, die nach dem 31. Dezember 1976 ausländischen Arbeitnehmern im Wege des Familiennachzugs in die Bundesrepublik Deutschland gefolgt sind, grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis erteilt wird —, durch eine Regelung individueller Wartezeiten zu ersetzen. Die Wartezeit vor der erstmaligen Erteilung der Arbeitserlaubnis soll für Kinder ausländischer Arbeitnehmer zwei Jahre, für Ehegatten vier Jahre Aufenthalt im Bundesgebiet betragen. Eine Vergünstigung ist für Jugendliche vorgesehen, die an berufsorientierenden Maßnahmen teilgenommen haben. Die Erteilung der Arbeitserlaubnis an Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer steht gemäß § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes unter dem Vorbehalt des Vorrangs deutscher und ihnen gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer. Die Ablösung der Stichtagsregelung kann voraussichtlich in wenigen Wochen wirksam werden. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 78 und 79): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11319* Trifft es zu, daß sich die über eine Umlage aufzubringende Rücklage für das Wintergeld bei der Bundesanstalt für Arbeit infolge der wetterbedingten Zunahme der Ausfalltage ständig erhöht hat? . Wie hoch war diese Aufstockung in den vergangenen Jahren? Zu Frage B 78: Die Mittel für die Produktive Winterbauförderung werden durch eine Umlage von den Arbeitgebern des Baugewerbes aufgebracht. Aus dem Aufkommen der Umlage werden die Ausgaben für Wintergeld und Mehrkostenzuschüsse gedeckt; etwaige Überschüsse werden nicht als besondere Rücklage gesammelt, sondern gelten als normale Einnahmen der Bundesanstalt, die im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes ausgegeben werden. Im umgekehrten Falle sind die durch die Umlage nicht gedeckten Ausgaben durch normale Einnahmemittel der Bundesanstalt zu decken. Zu Frage B 79: Der Umlagesatz wird durch Rechtsverordnung festgesetzt und der Ausgabenentwicklung sowie dem erkennbaren Ausgabenbedarf angepaßt; er betrug zunächst 4,0 v. H. und wurde ab 1. Mai 1975 auf 3,5 und ab 1. Mai 1977 auf 3,0 v. H. gesenkt. Hiernach betrugen: in der Förderungsperiode die Einnahmen aus I der Umlage die Ausgaben für die PWF 1972/73 863,8 911,9 1973/74 947,5 877,8 1974/75 917,5 724,7 1975/76 763,3 583,2 1976/77 803,6 791,0 1977/78 699,1 742,1 Die Einnahmen entsprechen damit z. Z. dem normalen Ausgabenbedarf. Wie sich die Witterungsverhältnisse der vergangenen Wochen auf die Einnahmen und Ausgaben in diesen Bereich auswirken werden, ist noch nicht zu übersehen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 80 und 81): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang und in welcher Art Unternehmen gegen die Arbeitsstättenverordnung — vor allem im Baugewerbe — verstoßen? Hält die Bundesregierung die geltenden Strafbestimmungen für ausreichend, um die Anzahl solcher Verstöße so niedrig wie möglich zu halten, bzw. was gedenkt sie gegebenenfalls zu tun, um das Ausmaß der Verstöße einzuschränken? Zu Frage B 80: Beanstandungen bei Betriebsbesichtigungen der Länderaufsichtsbehörden für Arbeitsschutz werden im allgemeinen nicht nach den einzelnen Vorschriftenbereichen ausgewiesen. In einigen Ländern werden jedoch festgestellte Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung im Baugewerbe statistisch erfaßt. Eine Umfrage hierzu hat ergeben, daß im Jahre 1978 in sieben Bundesländern 44 835 Verstöße registriert worden sind. Zu Frage B 81: Zur Durchsetzung von Maßnahmen nach der Arbeitsstättenverordnung kann die Gewerbeaufsicht Anordnungen erlassen, deren Nichterfüllung nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht mit Bußgeld geahndet werden kann. Soweit mir bekannt ist, werden die bestehenden Durchsetzungsmittel für die Landesbehörden als ausreichend angesehen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hatte die Länder bereits im Jahr 1977 darauf hingewiesen, daß die Einhaltung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung insbesondere auf Baustellen stärker überwacht und erforderlichenfalls die Durchsetzungsmittel konsequent eingesetzt werden sollten. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 82) : Trifft es zu, daß nach der Neuregelung des Kindergelds die im Heimatland lebenden Kinder ausländischer Arbeitnehmer, die sich über fünfzehn Jahre in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, einen niedrigeren Satz erhalten als bisher, und mit welchem Argument wird diese Festlegung gegebenenfalls begründet? In der Vergangenheit konnten Personen mit mindestens 15jährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund des bisherigen § 2 Abs. 5 Satz 2 des Bundeskindergeldgesetzes Kindergeld auch für ihre außerhalb des Bundesgebietes lebenden Kinder erhalten. Diese Ausnahmeregelung von dem Grundsatz, daß Kindergeld nur für Kinder im Bundesgebiet gewährt wird, war seinerzeit geschaffen worden, um Deutschen mit Kindern in Ländern ohne oder mit unzureichender Kindergeldgesetzgebung unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Kindergeldanspruch zu verhelfen. Nach ihrer Fassung galt die Vorschrift auch für Ausländer. Durch das vom Deutschen Bundestag am 20. Oktober 1978 einstimmig verabschiedete Achte Änderungsgesetz zum Bundeskindergeldgesetz vom 14. November 1978 ist die Vorschrift aufgehoben worden. Die bei den Beratungen im Bundestag eingehend erörterte Aufhebung beruht auf dem Gedanken, daß nach inzwischen international verbreiteter Ansicht jeder Staat für die in seinem Gebiet lebenden Kinder selbst aufzukommen hat (Wohnlandprinzip). Die nunmehr geltende Rechtslage steht in Übereinstimmung mit den Rechtsordnungen aller anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — ausgenommen der Niederlande —, die sämtlich Kindergeld nur für Kinder im Inland vorsehen. Ebenso wie diese Staaten gewährt die Bundesrepublik Deutschland Kindergeld für Kinder im Ausland nur auf Grund und nach Maßgabe überstaatlichen Rechts oder zwischenstaatlicher Abkommen. 11320* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 5. Juni 1974 sehen die mit mehreren südeuropäischen Staaten geschlossenen Abkommen ein Kindergeld vor, das zwar niedriger als das volle deutsche Kindergeld ist, aber in Anbetracht der geringeren Lebenshaltungskosten in diesen Staaten und der Höhe des dort gewährten Kindergeldes angemessen erscheint. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 83 und 84): Schwerbehinderten durch die Arbeitsverwaltung gegenüber Arbeitgebern der Privatwirtschaft zu den Anrechnungen, die Behörden oder Einrichtungen der öffentlichen Hand gewährt werden? Wie wird die Mehrfachanrechnung bei Beamten auf Lebenszeit sowie unkündbaren öffentlichen Arbeitern und Angestellten gerechtfertigt? Zu Frage B 83: Die von der Bundesanstalt für Arbeit seit 1. Januar 1978 geführte Statistik über die Anträge auf Mehrfachanrechnung und deren Erledigung unterscheidet nicht zwischen privaten und öffentlichen Arbeitgebern. Dies entspricht der Gleichbehandlung aller Arbeitgeber durch das Schwerbehindertengesetz (SchwbG), die seit dem 1. Mai 1974 im System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe gilt. Zu Frage B 84: • Eine Mehrfachanrechnung halte ich bei Schwerbehinderten im Sinne § 5 SchwbG, deren Beschäftigung für die Arbeitgeber zusätzliche, über § 11 Abs. 3 SchwbG weit hinausgehende finanzielle Belastungen mit sich bringt, auch dann für möglich, wenn die betreffenden Schwerbehinderten unkündbare Bedienstete sind. Eine gegenseitige Handhabung der Mehrfachanrechnung bei diesem Personenkreis würde nicht nur zu Härten für die Arbeitgeber, sondern generell zu negativen Auswirkungen auf die Vermittelbarkeit von besonders schwer betroffenen Behinderten führen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/2608 Fragen B 85 und 86) : Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der publizierten Warnungen von Hautärzten vor eventuell bleibenden Hautschäden bei der Benutzung von sogenannten Sonnenbänken die Tatsache, daß jeder im juristischen Sinne Geschäftsfähige ein „Lichtstudio" eröffnen darf, in dem mittels „Kunstsonne" Bräune vermittelt wird, ohne daß vom Betreiber medizinische oder technische Kenntnisse verlangt werden, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Gedenkt die Bundesregierung, gegebenenfalls in ihre Überlegungen auch den Vorschlag der „Schweizerischen Gesellschaft für Dermatologie" einzubeziehen, wonach die Benutzung dieser UV-Geräte medizinischen Laien gänzlich verboten und sie nur von Krankenhäusern unter strengster Auswahl der Patienten eingesetzt werden sollten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Benutzung von Sonnenbänken oder Solarien selbst bei sachgemäßer Anwendung zu unerwünschten Nebenwirkungen führen kann. Bei unsachgemäßer Anwendung sind Gesundheitsschäden in Form von Augenentzündungen und verbrennungsähnlichen Erscheinungen festgestellt worden. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß über die Zweckmäßigkeit der Anwendung und das hiermit verbundene Risiko nur der erfahrene Arzt entscheiden sollte. Sie sieht allerdings zur Zeit keine rechtlichen Möglichkeiten, das Betreiben von Solarien durch andere Personen zu untersagen und beabsichtigt auch nicht, Schritte in diese Richtung zu tun. Die Bundesregierung wird jedoch einmal auf eine möglichst umfassende Information der Bevölkerung über die Gefährdungsmöglichkeiten durch Solarien hinwirken, so wie das beispielsweise durch die Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes vom 6. Februar 1979 geschehen ist. Sie wird ferner prüfen, in welçhem Umfang Solarien in die zur Zeit vorbereiteten Maßnahmen zur besseren Überprüfung und Überwachung der Sicherheit medizinisch-technischer Geräte einbezogen werden können. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 87 und 88) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Änderungsbescheide, z. B. über den Bezug von Arbeitslosenhilfe, die in EDV-Anlagen ausgedruckt werden, für die Betroffenen nicht in ausreichendem Maß deutlich machen, aus welchen Gründen die Änderungen erfolgt sind? Welche organisatorischen Veränderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig und möglich, um in absehbarer Zeit zu einer verständlichen Form der Änderungsbescheide über Arbeitslosenhilfe zu kommen, und mit welchen Argumenten kann man Behauptungen entgegentreten, daß in zahlreichen Fällen willkürliche Entscheidungen getroffen würden? Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, den ich zu Ihren Fragen gehört habe, hat mir folgendes mitgeteilt: Die Leistungsempfänger erhalten über jede Änderung der ihnen bewilligten Leistung einen maschinell erstellten Änderungsbescheid. In diesen Bescheiden wird für die in großer Zahl vorkommenden Änderungen der Grund für die jeweilige Änderung ausgedruckt (z. B. Änderung des Leistungssatzes infolge einer neu anzuwendenden Leistungsverordnung, Dynamisierung des Arbeitsentgelts nach § 112 a AFG). Soweit der maschinell erstellte Bescheid keine Begründung für die Änderung enthält, wird der Arbeitslose durch ein Sternchen neben der geänderten Eintragung auf die Änderung hingewiesen. In solchen Fällen wird, wenn die Änderung nicht durch eine Mitteilung des Arbeitslosen ausgelöst wurden und ihm mithin der Grund für die Änderung möglicherweise nicht bekannt ist, zusätzlich zum maschinell erstellten Bescheid ein weiterer Bescheid mit Begründung erteilt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß — bedingt durch die große Belastung der Leistungsabtei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11321 lungen der Arbeitsämter — in Einzelfällen ein notwendiger zusätzlicher Bescheid unterblieben ist. Die Bundesanstalt ist durch Erteilung .von Weisungen bemüht, solche Bearbeitungsfehler zu reduzieren. Sie prüft außerdem laufend, ob 'und für welche weiteren Gruppen von Fällen die Begründungen für die Änderungen der bewilligten Leistungen ' in den maschinell erstellten Änderungsbescheiden ausgedruckt werden können und welche Hilfen den Sachbearbeitern bei der Abfassung der zusätzlichen Bescheide durch Vorgabe von Mustertexten im Rahmen der programmierten Textverarbeitung gegeben werden können. Langfristig untersucht die Bundesanstalt die Möglichkeiten, die maschinell erstellten Bescheide so weit auszudehnen, daß zusätzliche Bescheide so weit wie möglich entbehrlich werden. Der Hauptstelle ist bisher nicht bekanntgeworden, daß im Leistungsverfahren willkürliche Entscheidungen getroffen wurden. Sollten ihr entsprechende Einzelfälle mitgeteilt werden, wird sie diesen mit der gebotenen Gründlichkeit nachgehen. Ich gehe davon aus, daß sich durch ,korrekte Handhabung des vom Präsidenten der Bundesanstalt aufgezeigten Verfahrens Schwierigkeiten, wie Sie sie geschildert haben, bereits heute weitgehend vermeiden lassen. Durch gezielte Anstrengungen der Bundesanstalt sollte es möglich sein, diese Schwierigkeiten noch weiter abzubauen. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 89 und 90) : Ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, daß es auszubildende behinderte Menschen gibt, die für die derzeitige Werkstatt für Behinderte „zu gut" und für das Berufsbildungswerk „zu schlecht" sind und daher keine ihnen gemäße Ausbildung erhalten können, und wenn ja, wie groß schätzt die Bundesregierung diesen Personenkreis? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Bestimmungen der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung behinderter (A Reha) vom 31. Juli 1975 dahin gehend zu ändern, daß ein neues Qualifikationsmerkmal für die Berufsbildungswerke eingeführt wird und somit der in Frage 89 beschriebene Personenkreis eine reelle Ausbildungschance erhält? Der Bundesregierung ist bekannt, daß es einige Problemfälle von behinderten Jugendlichen gibt, die einerseits den Ausbildungsanforderungen in Berufsbildungswerken zur Zeit noch nicht gewachsen sind, andererseits aber in Werkstätten für Behinderte im Hinblick auf deren Ausstattung keine Beschäftigung finden können, die ihren Fähigkeiten entspricht. Wie groß dieser Personenkreis ist, läßt sich nicht sagen, weil die entsprechenden Angaben fehlen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Möglichkeiten geschaffen werden müssen, diese Behinderten in die Lage zu versetzen, eine qualifizierte berufliche Bildung zu erlangen. Hierzu erscheint es notwendig, daß ihnen alle ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen zuteil werden, die sie für eine Berufsausbildung nach Sonderausbildungsordnungen für Behinderte befähigen. Dazu gehören insbesondere Förderungslehrgänge zur Vorbereitung auf eine solche Berufsausbildung in Berufsbildungswerken. Aber auch in Werkstätten für Behinderte sollen entsprechende Bildungsangebote vorhanden sein. Die Bundesregierung teilt. die Auffassung der Bundesanstalt für Arbeit, daß eine individuelle Förderung des Personenkreises in Berufsbildungswerken nur möglich ist, wenn es sich um eine berufliche Ausbildung in Ausbildungsgängen nach dem Berufsbildungsgesetz handelt. Sie sieht deshalb keine Möglichkeit, die Bestimmungen der Bundesanstalt über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) zu ändern, úm eine Berufsförderung dieses Personenkreises in Berufsbildungswerken für Ausbildungsgänge unterhalb der Sonderausbildungsordnungen für Behinderte zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat jedoch das Bundesinstitut für Berufsbildung in Berlin um Prüfung gebeten, ob und ggf. welche Maßstäbe für eine untere Grenze hinsichtlich der unabdingbaren Inhalte von Sonderausbildungsregelungen für Behinderte nach § 48 Berufsbildungsgesetz, § 42 b Handwerksordnung gesetzt werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob die beim Bundesinstitut in Vorbereitung befindlichen ,Musterregelungen . für Ausbildungsgänge auch für die Berufsbildung dieses besonders betroffenen Pesonenkreises von Behinderten geeignet sind. Dabei wird eine Lösung angestrebt, die eine qualifizierte berufliche Bildung dieser Behinderten entsprechend ihren jeweiligen Bedürfnissen sicherstellt. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 92) : Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich einer im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt besonders hohen Quote der Arbeitslosigkeit der Kinder von deutschen Aussiedlern, und welche Programme gibt es zu ihrer Überwindung? Die Bundesanstalt für Arbeit erhebt im Rahmen ihrer Arbeitsmarktanalysen jährlich einmal auch die Zahl der arbeitslosen Aussiedler. Die in Ihrer Frage liegende Annahme einer besonders hohen Arbeitslosigkeit der Kinder von deutschen Aussiedlern findet darin keine Stütze. Bei den Aussiedlern war nämlich im Zeitpunkt der letzten Erhebung im September 1978 der Anteil der Arbeitslosen unter 20 Jahren an der Gesamtzahl der arbeitslosen Aussiedler niedriger als bei der Gesamtbevölkerung. Im Rahmen des Gesamtprogramms der Bundesregierung für deutsche Aussiedler führt die Bundesanstalt für Arbeit zugunsten der beruflichen Eingliederung der Aussiedler eine Reihe von Maßnahmen durch, die von Aussiedlern aller Altersstufen genutzt werden können, • aber ihrer Natur nach besonders jugendlichen Aussiedlern zugute kommen. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat durch besondere Weisung sichergestellt, daß in jedem Arbeitsamt ein besonderer Beauftragter für Aussiedlerfragen bestellt ist, dem die Beratung der Aussiedler obliegt. Erforderlichenfalls ist die Hinzuziehung eines . Dolmetschers für Beratungen in polnischer oder russischer Sprache gewährleistet. Bei der Beratung werden alle Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, zur Ausbildung und Fortbildung bevorzugt angeboten. Die Arbeitsämter sind intensiv bemüht, gerade die arbeitslosen jugendlichen Aussiedler für die Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen, die nach dem Arbeitsförderungsgesetz gefördert werden, zu gewinnen. Die Verordnung über die Förderung der Teilnahme von Aussiedlern an Deutsch-Lehrgängen ermöglicht jugendlichen Aussiedlern, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, die Teilnahme an einem Lehrgang zur Erlernung der deutschen Sprache unter Gewährung der Förderungsleistungen nach dem AFG. Nach den Durchführungsanweisungen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit zu der Anordnung zur Förderung der Arbeitsaufnahme kann Arbeitgebern, die arbeitslose Aussiedler auf einem Dauerarbeitsplatz beschäftigen, eine Eingliederungsbeihilfe bis zur Höhe von 80 vom Hundert des Arbeitsentgeltes bis zur Dauer von 2 Jahren gewährt werden, während üblicherweise die Höhe der Eingliederungsbeihilfe bei einem schwervermittelbaren Arbeitslosen 60 vom Hundert und die Dauer 1 Jahr nicht übersteigen. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 93, 94 und 95) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, in welchem Umfang der Bund und die Länder in den Jahren 1975, 1976 und 1977 der Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz nachgekommen sind? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um der zum Teil völlig unbefriedigenden Beschäftigungssituation Schwerbehinderter bei Arbeitgebern der öffentlichen Hand entgegenzuwirken? Ist der Bundesregierung bekannt, warum die Meldungen über die Beschäftigung Schwerbehinderter durch' private und öffentliche Arbeitgeber zu einem großen Teil verspätet eingehen, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um dem entgegenzuwirken? Bund und Länder sind ihrer Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz in den Jahren 1975, 1976 und 1977 (Stichtag jeweils 1. Oktober) wie folgt nachgekommen: Bund I 1975 1976 1977 Ressorts mit nachgeordnetem Bereich 6,1 v. H. 6,7 v. H. 7,0 v. H. Bundesbahn 3,3 v. H. 3,4 v. H. 3,7 v. H. Bundespost 4,0 v. H. 4,9 v. H. 5,5 v. H. Länder I 1975 I 1976 I 1977 Schleswig-Holstein 3,0 v. H. 3,0 v. H. 3,1 v. H. Hamburg 3,7 v. H. 4,2 v. H. 4,1 v. H. Niedersachsen 3,3 v. H. 3,5 v. H. 3,7 v. H. Bremen . 4,6 v. H. 4,9 v. H. 6,1 v. H. Hessen 3,7 v. H. 3,9 v. H. 3,9 v. H. Rheinland-Pfalz 4,7 v. H. 5,8 v. H. 5,9 v. H. Saarland 3,2 v. H. 3,8 v. H. 3,9 v. H. Baden-Württemberg 3,0 v. H. 3,2 v. H. 3,3 v. H. Bayern 3,6 v. H. 3,8 v. H. 3,9 v. H. Berlin 6,3 v. H. 6,5 v. H. 6,7 v. H. Nordrhein-Westfalen 3,9 v. H. 4,3 v. H. 4,5 v. H. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Bundesregierung ist bemüht, nicht nur ihrer Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz in Höhe von mindestens 6 v. H. aller Arbeits- und Ausbildungsplätze nachzukommen, sondern darüber hinaus ihr Soll möglichst überzuerfüllen. So waren bereits im Jahre 1977 7 v. H. der Arbeits- und Ausbildungsplätze der Ressorts und des nachgeordneten Bereichs mit Schwerbehinderten besetzt. Auch bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost ist in den Jahren 1975 bis 1977 eine deutliche Aufwärtsentwicklung der Beschäftigungszahl von Schwerbehinderten zu verzeichnen. Die Bundesregierung prüft Möglichkeiten, um durch einzelne Maßnahmen die Einstellung Schwerbehinderter in den öffentlichen Dienst des Bundes weiter zu erleichtern und zu fördern. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Einstellung von Schwerbehinderten in den öffentlichen Dienst von Ländern und Gemeinden liegt in der Personalhoheit dieser Körperschaften. Insoweit hat die Bundesregierung nur die Möglichkeit eines Appells an die Länder, ihre Einstellungsbereitschaft gegenüber Schwerbehinderten zu erhöhen und mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln sicherzustellen, daß die Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes in allen Teilen der Landesverwaltungen und aller ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften eingehalten werden. Der Bundesregierung - und damit komme ich zu Ihrer dritten Frage - ist bekannt, daß ein nicht unerheblicher Teil von Arbeitgebern der Pflicht, spätestens zum 31. März eines jeden Jahres Anzeige über die Beschäftigung Schwerbehinderter zu erstatten (§10 Abs .2 SchwbG), nicht pünktlich nachkommt, Diese Frage wurde deshalb schon mehrfach mit der Bundesanstalt für. Arbeit erörtert, zuletzt in der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Behinderte bei der Bundesanstalt für Arbeit am 23. und 24. November 1978. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11323* Ein Grund für die verspätete Abgabe der Anzeige ist nicht ersichtlich. Die Bundesanstalt für Arbeit versendet die Anzeigenvordrucke an die Arbeitgeber jeweils zwischen dem 15. Dezember und 15. Januar, so daß den Arbeitgebern mehr als zwei Monate zur Verfügung stehen, die Anzeige abzugeben. Die Bundesregierung hat die Bundesanstalt für Arbeit unter Hinweis auf die gesetzlichen Möglichkeiten ersucht, bei Arbeitgebern mit Nachdruck auf die Erfüllung ihrer Pflicht hinzuwirken. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 96) : Hat die Bundesregierung die Absicht, durch Änderung des Bundessozialhilfe- und des Arbeitsförderungsgesetzes dem daraus berechtigten Personenkreis künftig das Kindergeld ohne Anrechnung zukommen zu lassen? Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes, der dem Bundestag inzwischen als Drucksache 8/2534 vorliegt, sieht eine Regelung, wie sie in der Frage angesprochen wird, nicht vor. Das Kindergeld dient dem Zweck, die wirtschaftlichen Belastungen, die Kinder mit sich bringen, d. h. also die Unterhaltslasten der Eltern, zu mindern. Demselben Zweck dienen für einkommensschwache Familien auch die Leistungen der Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt. Bei ihrer Bemessung das Kindergeld unberücksichtigt zu lassen, würde bedeuten, aus allgemeinen öffentlichen Mitteln für ein und denselben Zweck im Ergebnis doppelte Leistungen zu erbringen. Dies würde dem Sozialhilfeprinzip zuwiderlaufen, wonach keine bedarfsübersteigende Leistungen gewährt werden. Im übrigen wäre zu bedenken, daß eine Nichtberücksichtigung des Kindergeldes bei der Bemessung der Sozialhilfe unter Gleichheitsgesichtspunkten auf weitere, dem Kindergeld vergleichbare Leistungen ausgedehnt werden müßte. Bei der Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe nach dem Arbeitsförderungsgesetz gilt das Kindergeld nicht als Einkommen. So, wie die Arbeitnehmer, die beschäftigt sind, das Kindergeld zusätzlich zu ihrem Arbeitseinkommen erhalten, soll auch den Personen, die statt des Arbeitseinkommens eine Lohnersatzleistung erhalten, das Kindergeld zusätzlich zu dieser Leistung gewährt werden. Dagegen gilt bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfen nach § 40 des Arbeitsförderungsgesetzes wie im Sozialhilferecht das Kindergeld grundsätzlich als Einkommen. Dem liegt die Entscheidung des Gesetzgebers zugrunde, daß Ausbildungsförderung nur insoweit gewährt werden soll, als dem Auszubildenden die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Der finanziellen Situation der Familien mit Kindern wird durch besondere Freibeträge Rechnung getragen. Ich gehe davon aus, daß der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit, der nach dem Arbeitsförderungsgesetz das Nähere über Voraussetzungen, Art und Um- fang der Förderung der beruflichen Bildung durch Anordnung bestimmt, bei .der künftigen Anpassung der Freibeträge wie in der Vergangenheit die be sondere wirtschaftliche Situation der Familien mit mehreren Kindern berücksichtigt. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 97): Hat das Bundesarbeitsministerium — wie in der Presse verlautbart — erklärt, daß es weiterer 3 000 bis 4 000 Betriebsärzte bedarf, um den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes gerecht zu werden, obwohl die tatsächliche Zahl der nebenoder hauptamtlich tätigen Betriebsärzte noch nicht bekannt ist, und wenn ja, worauf stützt die Bundesregierung diese Aussage? Zu Beginn des Jahres 1978 hatten rd. 2 500 Ärzte die Fachbezeichnung Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin und weitere 6 000 Ärzte die fachkundlichen Voraussetzungen, betriebsärztlich tätig sein zu können. Zwischenzeitlich wurde ich darüber informiert, daß etwa 1 500 Ärzte entsprechender Qualifikation hinzugekommen sind und somit für die betriebsärztliche Betrèuung der Arbeitnehmer gegenwärtig rd. 10 000 Ärzte zur Verfügung stehen. Die seit Erlaß des Arbeitssicherheitsgesetzes im Jahre 1973 verstärkte Entwicklung der betriebsärztlichen Betreuung ist noch nicht abgeschlossen. Zur vollen Erfüllung der z. Z. geltenden Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte" und gleichwertiger Regelungen für den öffentlichen Dienst werden weitere Betriebsärzte benötigt. Die von Ihnen genannte Zahl von 3 000 bis 4 000 Betriebsärzten erscheint bei Berücksichtigung auch der nebenberuflichen betriebsärztlichen Betreuung realistisch. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 98) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Mitteilung des Schwedischen Strahlen-Schutz-Instituts (SSI) (siehe Süddeutsche Zeitung vom 26. Februar 1979, Seite 8), daß in bestimmten Häusern mit dem sogenannten blauen Leichtbeton und in bestimmten Gegenden die radioaktive Gefährdung durch Radongas zu Gesundheitsschäden führt, im Hinblick auf ihre Maßnahmen zur Wärmedämmung in Wohnungen, und welche Folgerungen zieht sie für die Bundesrepublik Deutschland aus den Untersuchungsergebnissen? Die Bundesregierung untersucht mit großer Sorgfalt alle Hinweise auf Möglichkeiten radioaktiver Gefährdung. In diesem Zusammenhang werden mit Sicherheit auch die in der Süddeutschen Zeitung vom 26. Februar 1979 erwähnten Mitteilungen des schwedischen Strahlenschutzinstitutes ausgewertet. Ob sich daraus Folgerungen für die Bundesrepublik ergeben, kann jetzt noch nicht gesagt werden. 11324' Deutscher Bundestag— 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Die sehr umfangreichen Untersuchungen auf diesem Gebiet haben bisher keinerlei Anlaß zu irgendwelchen Maßnahmen auf dem Bausektor gegeben. Zur Frage möglicher Gesundheitsgefährdung in Verbindung mit Maßnahmen zur Wärmedämmung muß auf die bereits vor einem Monat gegebenen Antworten verwiesen werden (Anlage 153 zum Bericht der 136. Sitzung des 8. Deutschen Bundestages, S. 10856), da die Bundesregierung in der Zwischenzeit zu diesem Thema keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gewonnen hat. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 99, 100, 114 und 118) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand, daß innerhalb unserer Bundeswehr für am gleichen Ort und zur gleichen Zeit ausgeführte Tätigkeiten sehr unterschiedliche Bezahlungen erfolgen, indem z. B. bei militärisch- und zivilbesetzten Einheiten Arbeiter und Angestellte durch Überstundenvergütung, Erschwerniszulagen, Auswärtszulagen und weitere Vorteile gegenüber dem vergleichbaren Soldaten zu erheblich höheren Gesamtbezügen kommen? Ist .die Bundesregierung gewillt, diesen Zustand so zu belassen, oder strebt sie hier eine verbesserte und gerechtere Lösung an, und welche Überlegungen sind in diesem Zusammenhang gegebenenfalls angestellt worden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß unsere ständig bedrohlicher werdende militärische Unterlegenheit gegenüber dem Osten weniger große Sorgen bereitet, als die seit Jahren verlangte hohe Dienstzeitbelastung unserer Soldaten, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Trifft es zu, daß die Bundesregierung vor einem Informationsbesuch bei der Führungsakademie unserer Bundeswehr die Auffassung vertrat, durch die Hochschulausbildung unserer Offiziere sei offensichtlich die qualifizierte Ausbildung an der Führungsakademie zukünftiger höherer Offiziere überholt und könne wahrscheinlich abgeschafft werden, und wie sieht augenblicklich die beabsichtigte Neuordnung in der Ausbildung an der Führungsakademie aus? Zu Frage B 99: Unterschiede in der Bezahlung sind darauf zurückzuführen, daß die Soldaten (Berufs- und Zeitsoldaten) und die Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) unterschiedlichen Bezahlungssystemen unterliegen. So haben die Soldaten und auch die Beamten (Besoldungsempfänger) einen Anspruch auf Alimentation, d. h. auf Gewährung einer Besoldung, die einen (unter Berücksichtigung des jeweiligen Amtes/ Dienstgrades) angemessenen Lebensunterhalt gewährleistet. Dies ist die öffentlich-rechtliche Gegenleistung dafür, daß der Besoldungsempfänger seinem Dienstherrn seine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Die Arbeitnehmer hingegen erhalten eine Vergütung, die sich ausschließlich nach der geleisteten Tätigkeit richtet. Sie können daher in der Regel für jede Überstunde eine zusätzliche Vergütung nach Maßgabe der zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Tarifverträge beanspruchen. Auch im Bereich der Zulagen bestehen zwischen den Zulagen für Besoldungsempfänger und den Zulagen für Arbeitnehmer zum Teil Unterschiede, die auf den vorstehend beschriebenen unterschiedlichen Bezahlungssystemen beruhen. Im Bereich der Besoldung wird nicht jede Erschwernis durch gesonderte Vergütung abgegolten. Auch dies entspricht dem Alimentationsprinzip und der Besoldung nach abstrakten Ämtern, die es ermöglicht, aubi ein gewisses Maß an Erschwernissen als durch die Besoldung abgegolten anzusehen. Aus alledem ergibt sich, daß die unterschiedlichen Bezahlungssysteme trotz gleichwertiger Tätigkeit eine unterschiedliche Bezahlung zur Folge haben können. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann jedoch einmal der Arbeitnehmer und einmal der Besoldungsempfänger bessergestellt sein. Zu Frage B 100: Die Bundesregierung ist stets bemüht, eine insgesamt ausgewogene Regelung sowohl für die Besoldungsempfänger als auch für die Arbeitnehmer zu erreichen. Hierbei müssen aber auch alle Vor- und Nachteile einbezogen werden; punktuelle Vergleiche sind notwendigerweise unvollständig. Zu Frage B 114: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat vielmehr in einem Vortrag vor dem Kabinett am 31. Januar 1979 seinen Sorgen über die Dienstzeitbelastung der Soldaten Ausdruck verliehen und sie in Relation gesetzt zur Entwicklung des militärischen Kräfteverhältnisses. Zu Frage B 118: 1. Pressemeldungen, wonach angeblich die Bundesregierung vor einem Informationsbesuch bei der Führungsakademie der Bundeswehr die Auffassung vertrat, durch die Hochschulbildung der Offiziere sei offensichtlich die qualifizierte Ausbildung zukünftiger höherer Offiziere an der Führungsakademie überholt und könne abgeschafft werden, treffen nicht zu. Die Aus- und Fortbildung der Stabsoffiziere der Bundeswehr, auf die Ihre Frage zielt, ist in der Fortbildungsstufe C zusammengefaßt und wird, bis auf wenige Ausnahmen, zentral an der Führungsakademie durchgeführt. Sie ist in strenger Zweckgebundenheit darauf ausgerichtet, den zukünftigen Stabsoffizieren, im 9. oder 10. Offizierdienstjahr beginnend, in einer Folge aufeinander aufbauender Lehrgänge die Berufsqualifikation zu geben, die sie benötigen, um die vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben in höheren Verwendungen wahrnehmen zu können. Auf diese zweite Stufe berufsqualifizierender Aus- und Fortbildung kann deshalb auch in Zukunft nicht verzichtet werden. Die Hochschulausbildung der Offiziere gehört zu der am Beginn der beruflichen Laufbahn stehenden fünfjährigen Ausbildungsstufe, die zusammen mit Fachlehrgängen die Offiziere für erste Verwendungen qualifiziert. Studien- und Ausbildungsziele dieser Ausbildungsstufe sind auf die vorgenannte Zweckbestimmung abgestellt, so daß schon von daher das Studium nicht geeignet ist, die Ausbildung an der Führungsakademie der Bundeswehr zu ersetzen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11325* Die in der Fortbildungsstufe C zusammengefaßte Aus- und Fortbildung aller zukünftigen Stabsoffiziere der Bundeswehr hat sich insgesamt bewährt. Ihre grundlegende Struktur wird deshalb auch zukünftig beibehalten werden. 2. Ihre Frage nach der „augenblicklich beabsichtigten Neuordnung in der Ausbildung an der Führungsakademie" zielt auf die für die Zeit nach 1983 notwendig werdenden Änderungen der Fortbildungsstufe C. Diese stellen keine „Neuordnung" dar. Vielmehr werden die Lehrgänge unter Beibehaltung der bisherigen Zielsetzung und Struktur so gestaltet werden, daß sie auf den ab 1983 geänderten Eingangsvoraussetzungen der Lehrgangsteilnehmer aufbauen. Dann treten erstmals überwiegend Offiziere mit abgeschlossenem Hochschulstudium in die Fortbildungsstufe C ein, die wissenschaftliche Arbeitsmethoden in Theorie und Praxis beherrschen, aber wegen geringerer Berufserfahrung verstärkt praxisnaher Führerausbildung bedürfen. Über die endgültige Ausgestaltung der Lehrgänge an der Führungsakademie wird nach weiteren gründlichen Untersuchungen zeitgerecht entschieden werden. Darüber hinaus sind auf Grund vorliegender Erfahrungen kurzfristig wirkende •Maßnahmen eingeleitet worden, die den allgemeinen Praxisbezug der Lehre, das Stoff-Zeitverhältnis insbesondere im Verwendungslehrgang Generalstabs-/Admiralsstabsdienst sowie die an der Führungsakademie angewendeten Lehrmethoden verbessern sollen. Sie werden auch Gegenstand des Gedankenaustausches und der Beschlußfassung der im Mai 1979 an der Führungsakademie stattfindenden Jahresausbildungskonferenz sein. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 101) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob weit über 10 000 Zivildienstplätze unbesetzt sind, wahrend Zehntausende von Wehrpflichtigen wegen nicht durchgeführter Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer weder Dienst in der Bundeswehr noch als Zivildienstler leisten, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu tun, damit die Hilfsorganisationen die zugeteilten Stellen wieder rasch besetzen können? Die kontinuierliche Belegung der Zivildienstplätze wird dadurch erschwert, daß zahlreiche Plätze für die Zivildienstverwaltung nicht frei verfügbar sind. Viele Beschäftigungsstellen machen die Besetzung ihrer Plätze von ihrem Einverständnis mit der Person des Dienstpflichtigen abhängig. Darüber hinaus muß der Dienstpflichtige häufig besondere Anforderungen erfüllen, wie z. B. den Besitz einer Fahrerlaubnis oder eine bestimmte Fachausbildung. Eine weitere Erschwerung ist vielfach das Fehlen einer dienstlichen Unterkunft bei der Beschäftigungsstelle, so daß dorthin nur Dienstpflichtige einberufen werden können, die in der Nähe der Dienststelle beheimatet sind. Die Aufgabe der Zivildienstverwaltung besteht nicht in erster Linie darin, die vorhandenen Zivildienstplätze kontinuierlich zu besetzen. Vielmehr ist vorrangig sicherzustellen, daß die anerkannten Kriegsdienstverweigerer, soweit sie verfügbar sind, zum Zivildienst herangezogen werden. Wenn deren Zahl stagniert oder rückläufig ist, ist eine geringere Belegungsquote der Zivildienstplätze nicht zu vermeiden. Es trifft zu, daß zahlreiche Anerkennungsanträge noch nicht erledigt sind. Die Rückstände beruhen vornehmlich auf dem durch das Neuregelungsgesetz ausgelösten Abbau der Prüfungsorganisation. Mit der Wiedereinführung des früheren Rechts wurde der Wiederaufbau dieser Organisation unverzüglich eingeleitet. Mit weiteren zusätzlichen Besetzungen ist im Laufe der nächsten Monate zu rechnen. Es ist zu erwarten, daß die Rückstände, die sich auf 40 075 bei den Prüfungsausschüssen, 15 711 bei den Prüfungskammern und 7 476 bei den Verwaltungsgerichten belaufen, gegen Ende 1980 aufgearbeitet sind. Da die Zivilpflicht ebenso wie die Grundwehrdienstpflicht erst mit Vollendung des 28. Lebensjahres endet, ist nicht zu befürchten, daß ein nennenswerter Anteil an kriegsdienstverweigernden Wehrpflichtigen nicht mehr herangezogen werden kann. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 102 und 103) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die vom Führungsstab der Streitkräfte im Bundesverteidigungsministerium erarbeitete Studie Ende Dezember 1977 wieder eingezogen und vernichtet hat, und wenn ja, aus welchen Gründen? Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß gerade im Bereich der Menschenführung die von der Studie festgestellten „schwerwiegenden Probleme ausgeräumt werden müssen, und was hat sie hinsichtlich dieser Problematik unternommen? 1. Es trifft zu, daß in den zurückliegenden Jahren eine umfassende Bestandsaufnahme der Inneren Führung über Idie auf diesem Gebiet ständig notwendige Lagebeurteilung hinaus durchgeführt worden ist. 'Die in diesem Untersuchungsprozeß gewonnenen Erkenntnisse waren Entscheidungshilfen für die politische und militärische Leitung. Innerhalb dieses vielschichtigen Arbeitsvorganges hat der Führungsstab der Streitkräfte unter anderem Ende 1977 ein Arbeitspapier fertiggestellt, in dem Zustandsberichte und Meinungsbilder aus einigen Wirkungsfeldern der Inneren Führung zusammengefaßt waren. Dieser Beitrag zur Lagefeststellung auf dem Gebiet der Inneren Führung enthielt nützliche Aussagen. Er kann jedoch nicht 'als Studie bezeichnet werden, da er nicht nach wissenschaftlichen Kriterien erarbeitet worden ist. 'Er erhebt auch nicht den Anspruch, alle Aspekte Innerer Führung abzudecken. Das Arbeitspapier ist kurzfristig (den Kommandobehörden der Streitkräfte zur Einsichtnahme überlassen worden, die durch Beiträge daran mitgewirkt hatten. 11326* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Es trifft nicht zu, daß dieses Arbeitspapier anschließend ohne Auswertung vernichtet worden ist. Es wurde vielmehr u. a. zur Vorbereitung der Pressekonferenz mit herangezogen, in der ich im Mai 1978 zusammen mit dem Generalinspekteur der Bundeswehr die Öffentlichkeit über die Lage im Bereich der Inneren Führung informiert habe. 2. Ich teile ihre Auffassung, daß die Probleme im Bereich der Menschenführung in den Streitkräften, die sich zur Zeit stellen, alsbald gelöst werden müssen. Die hierzu erforderlichen Entscheidungen sind getroffen, die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Die wissenschaftlichen Vorarbeiten durch Studien und Gutachten, die hierzu erforderlich waren, sind durch das fragliche Arbeitspapier des Führungsstabes der Streitkräfte mit initiiert worden. Die Aussagen dieses ressortinternen Papiers hatten darüber hinaus Einfluß auf die Umstrukturierung der Schule der Bundeswehr für Innere Führung. In der bereits angesprochenen Pressekonferenz im Mai 1978 ist der neue Auftrag der Schule der Bundeswehr für Innere Führung erläutert und die für diesen Auftrag entwickelte neue Struktur der Schule vorgestellt worden. Dieser Einrichtung der Bundeswehr kommt auch. hinsichtlich der Menschenführung in den Streitkräften eine zentrale Bedeutung zu. Sie verfügt nunmehr über einen eigenen Arbeitsbereich zur Entwicklung von Lehrinhalten und Ausbildungshilfen für die Menschenführung. Erste Arbeitsergebnisse liegen vor und befinden sich in der Erprobung. Sie zielen auf eine Verbesserung der Vorbereitung des Vorgesetztennachwuchses für die Aufgaben der Menschenführung. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/ 2608 Fragen B 104 und 117) : Kann der Bundesverteidigungsminister mitteilen, wann mit dem Erlaß neuer Richtlinien für die Einweisung von Hauptfeldwebeln/ Hauptbootsmännern in Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 zu rechnen ist? Hat das Bundesverteidigungsministerium inzwischen seine Untersuchungen zum Thema „Neuordnung des Museumswesens der Bundeswehr" abgeschlossen, bzw. wann ist mit einem Abschluß zu rechnen? Zu Frage B 104: Die neuen Richtlinien für die Einweisung von Hauptfeldwebeln/Hauptbootsmännern in Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 treten voraussichtlich mit Wirkung vom 1. Mai 1979 in Kraft. Zu Frage B 117: Im Rahmen einer Arbeitsgruppe werden seit Herbst 1978 im Bundesministerium der Verteidigung Realisierbarkeitsuntersuchungen durchgeführt, deren Gegenstand die Zusammenführung der im Bereich der Bundeswehr weit verstreuten, umfangreichen Bestände wehrgeschichtlicher und rüstungstechnischer Exponate an einem zentralen Ort ist. Die Komplexität der Untersuchungen und der gegenwärtige Stand lassen eine Aussage über den Ausgang und den Zeitpunkt des Abschlusses noch nicht zu. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 105) : Wann ist nunmehr damit zu rechnen, daß das wegen der aufgegebenen Depotplanungen der Bundeswehr in Rennerod freizugebende Gelände an die Stadt Rennerod übertragen wird? Ihre Frage beantworte ich in Übereinstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen wie folgt: Vertreter der zuständigen Bundesbehörden haben die Angelegenheit gemeinsam mit Herrn Verbandsbürgermeister Boller am 28. Februar 1979 in Rennerod einvernehmlich erörtert. Danach wird die Bundeswehr etwa 10 ha des für die aufgegebene Depotplanung erworbenen Geländes freigeben. Die etwa 6 ha große Restfläche verwendet die Bundeswehr für zusätzliche Bauvorhaben bei der Alsberg-Kaserne. Die Freigabe wird veranlaßt, sobald die Katasterunterlagen für die entbehrlichen Parzellen vorliegen. Das freizugebende Gelände wird dann aus dem Verwaltungsgrundvermögen des Bundesministeriums der Verteidigung in das Allgemeine Grundvermögen des Bundes (Bundesministerium der Finanzen) überführt. Die Bundesvermögensverwaltung ist nach ständigem Verwaltungshandeln . und in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Landbeschaffungsgesetzes (§ 57) gehalten, die Parzellen daraufhin zunächst den früheren Eigentümern anzubieten. Eine unmittelbare Übertragung an die Gemeinde Rennerod kommt daher nur in Betracht, wenn die früheren Eigentümer an einem Rückerwerb nicht interessiert sind. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 106, 107, 108 und 109): Wie viele Angehörige der Bundeswehr sind im Saarland stationiert bzw. als Zivilbedienstete tätig? Wie hoch ist der Anteil saarländischer Wehrpflichtiger, die nach den jetzigen Kriterien heimatfern einberufen werden, und wie verhält sich diese Zahl zu dem Anteil der heimatfern einberufenen Wehrpflichtigen in den anderen Bundesländern? In welcher Höhe leistet der Bund gegenwärtig Zahlungen pro Jahr für die im Saarland stationierten Soldaten und Zivilbediensteten der Bundeswehr, soweit es sich um Sold, Gehalt oder Lohn handelt? Welche Mittel wurden seit 1969 in Einrichtungen der Bundeswehr im Saarland investiert, bzw. welche Investitionsprojekte werden gegenwärtig abgewickelt oder befinden sich in der Vorbereitung? Zu Frage B 106: Im Saarland sind gegenwärtig 3 634 Soldaten stationiert. Die Zahl der Zivilbediensteten beträgt 2 223, davon 287 Beamte 453 Angestellte und 1 483 Arbeiter. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11327k Zu Frage B 107: Zum April 1979 werden rund 42 v. H. der im Saarland beheimateten Wehrpflichtigen in Standorte einberufen, • die mehr als 120 km entfernt gelegen sind. Dieser Anteil liegt nur unerheblich über dem Bundesdurchschnitt von 40 v. H. Eine erhebliche Abweichung ist lediglich in Nordrhein-Westfalen festzustellen, wo nur eine geringe Anzahl van Bundeswehreinheiten stationiert ist und deshalb größere Entfernungen in Kauf genommen werden müssen. Zu Frage B 108: Arbeiter 48 378 310 DM Wehrsoldempfänger 6 643 574 DM Angestellte 15 249 465 DM Beamte 8 435 063 DM Soldaten 41 417 038 DM insgesamt: 120 123 450 DM Zu Ihrer Frage B 109 übersende ich Ihnen eine entsprechende Übersicht. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 110, 111 und 112) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesverteidigungsminister bestätigten Vorauszahlungen im Rahmen von Materialteil- und Serieneinleitungsverträgen Pauschalzahlungen sind, für die die Erfüllung spezifizierter Leistungskriterien keine Voraussetzung ist, und trifft es zu, daß bei Großprojekten — insbesondere im Luftwaffen-/ Luftfahrtbereich — Vorauszahlungen von 33 v. H. üblich sind? Werden mit diesem Verfahren Millionenbeträge zinslos zum privaten Nutzen der Empfänger vergeben, während dem Steuerzahler gleichzeitig zugemutet wird, die im Rahmen der Kreditaufnahme der Bundesregierung anfallenden Kapitalkosten zu tragen, und teilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Ansicht, daß es dringend geboten erscheint, diese Vertragspraxis zugunsten leistungsorientierter Vertragsverfahren zu ändern? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch entsprechende Vertragsgestaltung erhebliche Haushaltsmittel eingespart werden können und daß ebenso durch eine effizientere Abwicklung von Rüstungsprogrammen . zusätzliche Haushaltsmittel verfügbar werden, die zur Finanzierung dringender Fürsorgemaßnahmen verwandt werden könnten, wie z. B. der wahlweisen Auszahlung der Familienheimfahrten für Wehrpflichtige, der Erhöhung des A 9-Anteils für Hauptfeldwebel, für Teillösungen zur Behebung des Verwendungs- und Beförderungsstaus, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Es trifft zu, daß die Bundeswehr im Rahmen von Materialteil- und Serieneinleitungsverträgen Vorauszahlungen an die Industrie leistet. Es trifft ferner zu, daß die Bundeswehr bei Beschaffungsaufträgen an die Luftfahrtindustrie häufig Vorauszahlungen in Höhe von 1/s der Auftragssumme gewährt. Vorauszahlungen werden allerdings nicht pauschal geleistet. Sie sind vielmehr ein Mittel der Vertragsgestaltung, das in den Verhandlungen mit dem Auftragnehmer nach dem Grundsatz von Leistung und Gegenleistung zu handhaben ist. Die Notwendigkeit und die Höhe der Vorauszahlung wird in jedem Einzelfall nach Grundsätzen geprüft, die in einem Erlaß über die Vereinbarung von Vorauszahlungen vom 23. Oktober 1964, in der Fassung vom 25. Februar 1975, festgelegt sind. Dieser läßt Vorauszahlungen nur zu, wenn solche entweder in der Branche üblich sind (marktübliche Vorauszahlungen) oder im Einzelfall besondere Umstände eine Vorauszahlung rechtfertigen. Besondere Umstände können zum Beispiel sein: . Umfang und Eigenart des Auftrages gehen über die normale Leistungsfähigkeit des Unternehmens hinaus; die Dringlichkeit der militärischen Forderung und des Auftrages schränken die zivile Produktion des Unternehmens ein; das Unternehmen ist, ohne über ausreichende Finanzmittel zu verfügen, für die Durchführung des Rüstungsauftrages unentbehrlich; der Materialbedarf des Auftrages kann vorteilhaft eingekauft werden, der Auftragnehmer verfügt aber nicht über die erforderlichen Finanzmittel. Es trifft nicht zu, daß Vorauszahlungen dem Empfänger zum privaten Nutzen überlassen werden. Vorauszahlungen werden entweder verzinslich gegeben oder es müssen der Bundeswehr entsprechende Zinsen bei der Preisermittlung gutgeschrieben werden. Die Vorteile einer zinslosen Vorauszahlung kommen also nur der Bundeswehr zugute. Die Grundsätze für die Gewährung von Vorauszahlungen haben sich bewährt. Sie tragen zu einer wirtschaftlichen Beschaffung der Bundeswehr bei. Es ist deshalb nicht daran gedacht, die Vorauszahlungsgrundsätze zu ändern. Da ein Verzicht auf Vorauszahlungen nicht zu Einsparungen führt,, sondern Preiserhöhungen zur Folge haben kann, ergeben sich auch keine Einsparungen, die zur Finanzierung von Fürsorgemaßnahmen verwendet werden könnten. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Augstein (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 113) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß, wie im Leserbrief des Unteroffiziers Röhrig im „Spiegel" vom 19. Februar 1979, Seite 10, behauptet, im Bundeswehrjargon der Begriff „Café Eichmann" verwendet wird für den Raum, in den Gas geleitet wird, um die Gasmasken zu überprüfen, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu tun? Die Verwendung des Ausdrucks „Café Eichmann" für den ABC-Übungsraum, in dem Sitz und Dichtigkeit der ABC-Schutzmasken geprüft werden, war der Bundesregierung bisher nicht bekannt. Es sind jedoch im Zusammenhang und infolge der Fernsehserie „Holocaust" vereinzelt ähnliche Äußerungen von Soldaten bekanntgeworden. Es handelte sich um instinktlose, törichte Bemerkungen, um Entgleisungen, die auf Unreife schließen lassen und keinen Rückschluß auf die Einstellungen der Soldaten zulassen. Neonazistische oder antisemitische Grundeinstellungen wurden bei den bekanntgewordenen Fällen 11328* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 nicht festgestellt. Die gebotenen erzieherischen und disziplinaren Schritte wurden jeweils eingeleitet. Das Bundesministerium der Verteidigung hat am 23. Januar 1979 auf die Fernsehserie „Holocaust" in der Wandzeitung „bundeswehr aktuell" aufmerksam gemacht und auf das im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung und einiger Landeszentralen für politische Bildung erarbeitete Begleitmaterial hingewiesen, das Multiplikatoren der politischen Bildung als Argumentationshilfe zum Thema „Nationalsozialismus und Antisemitismus" zur Verfügung gestellt wird. In den Publikationen des Bundesministeriums der Verteidigung — insbesondere in der Information für die Truppe — wird außerdem immer wieder über die Themen „Nationalsozialismus" und „Antisemitismus" informiert. Weitergehende Maßnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung sind nicht beabsichtigt, da davon ausgegangen werden kann, daß die zuständigen Einheitsführer und Kommandeure ihre Führungs- und Erziehungsaufgabe sachgerecht erfüllen. Auf derartige Einzelfälle abgestellte gezielte zentrale Maßnahmen müßten als Überreaktion empfunden werden und hätten kaum erzieherischen Wert. Der Führungsstab des Heeres prüft, welcher konkrete Sachverhalt den Leserbrief des Unteroffiziers Röhrig ausgelöst hat und was in der Angelegenheit durch den zuständigen Einheitsführer bzw. Kommandeur unternommen worden ist. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. MüllerEmmert (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 115 und 116): In welchem -Umfang ist die Sportschule der Bundeswehr in Warendorf ausgelastet, und welche Benutzungskonzeption verfolgt der Bundesverteidigungsminister für diese zentrale Sporteinrichtung der Bundeswehr? Trifft es zu, daß die Benutzung der Sportschule der Bundeswehr in Warendorf durch Nicht-Bundeswehrangehörige (z. B. Leistungssportler und örtliche Vereine) seit Dezember 1978 nicht mehr möglich ist, und teilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Auffassung, daß eine solche Haltung im Widerspruch zu der bisherigen Praxis steht, daß auch die Sportanlagen der Bundeswehr in der nicht voll genutzten Zeit durch Sportvereine und Sportverbände benutzt werden können? Die Sportschule der Bundeswehr (SportSBw) kann erst ab Mai dieses Jahres ihre Lehr-, Ausbildungs-und Trainingsvorhaben im vollen Umfang in Warendorf aufnehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die erforderlichen Gebäude für das Stabs- und Ausbildungspersonal sowie die notwendigen Unterkünfte für die Lehrgangsteilnehmer instandgesetzt und bezugsfertig sein. Der Befehl für die endgültige Verlegung der SportSBw von Sonthofen nach Warendorf (die Wintersportkomponente ausgenommen) wird in den nächsten Tagen erlassen. Danach wird die SportSBw in einer 1. und 2. Inspektion (insgesamt 250-300 Plätze) Offiziere und Unteroffiziere zu Übungsleitern und Fachübungsleitern für die Truppe ausbilden. Die Ausbildungsgrundlagen orientieren sich inhaltlich und zeitlich an den entsprechenden Richtlinien des Deutschen Sportbundes bzw. der Spitzenverbände. Darüber hinaus sind in der 1. Sportlehrkompanie (125 Plätze) wehrpflichtige Spitzensportler zusammengefaßt, die nach den Weisungen und Plänen ihrer Spitzenverbände und deren Trainern in den Übungsstätten der SportSBw trainieren. Ende des vergangenen Jahres habe ich mit dem Präsidenten des Deutschen Sportbundes vereinbart, daß alle Voraussetzungen geschaffen werden, die eine Nutzung der SportSBw durch Gruppenbenutzer — Sportvereine, Spitzenverband, Schülergemein- schaft — ermöglichen. Dies ist kein einseitiges Entgegenkommen, denn die SportSBw braucht zur Erfüllung ihres Auftrages die Kooperation und den Erfahrungsaustausch mit Sportinstituten, Sportverbänden oder vergleichbaren Einrichtungen in Theorie und Praxis. Unter diesen. Gesichtspunkten werden zur Zeit Besprechungen auf den verschiedensten Ebenen geführt, die zu Sonderregelungen für die effektive Nutzung der SportSBw selbst über die normale Bundeswehrpraxis hinausgehen müssen. Es ist richtig, daß sich Ende des vergangenen Jahres in Warendorf ein Problem der Trainingsorganisation ergeben hat; Es wurde inzwischen behoben und wird bei der oben angesprochenen Sonderregelung Berücksichtigung finden. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 119) : Welche Beträge werden durch den Bund für wie viele Grundwehr- und Ersatzdienstleistende pro Jahr insgesamt und pro Person pro Monat aufgewendet? Mio. DM/ DM pro Kopf/ Jahr Monat Kosten für 226 000 Grundwehrdienst- leistende 3 986,0 1 470,- 30 000 Ersatzdienst- leistende 425,0 1 180, Der Gesamtberechnung liegt die Aufkommenserwartung 1979 zugrunde. In den Kostenansätzen sind nach dem Preisstand Ende 1978 alle Bezüge und Sachausgaben als Folge von — Personalkosten — Unterkunftskosten — Allgemeine Betriebskosten sowie — Ausbildungskosten enthalten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11329' Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/CSU) (Drucksache • 8/2608 Fragen B 120 und .121): Stimmt es, daß die Bundesregierung in einem Erlaß zur Heimmindestpersonalverordnung unter den Kriterien der fachlichen Eignung des Leiters die Vorbildung als Theologe ausgeklammert hat? Wie steht sie zu der Tatsache, daß allein im Verband für geistig und seelisch Behinderte, der vierzig Einrichtungen umfaßt, achtunddreißig Helme von Theologen über viele Jahre erfolgreich geleitet werden? Zu Frage B 120: In dem Entwurf einer Verordnung über personelle Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige ist die theologische Ausbildung als Kriterium für die fachliche Eignung des Leiters einer Einrichtung nicht ausgeklammert worden. § 4 Nr. 1 des Entwurfs enthält eine Aufzählung bestimmter Tätigkeitsmerkmale, die für die Ausübung der Funktion eines Heimleiters relevant sind. In diesem Katalog ist u. a. die pädagogische Vorbildung aufgeführt. Ausgehend davon, daß die Ausbildung ides Theologen auch pädagogische Kenntnisse vermittelt, werden Theologen von dieser Bestimmung miterfaßt. Zu Frage B 121: Der Bundesregierung ist bekannt, daß Alten- und Behinderteneinrichtungen von Theologen mit Erfolg geleitet werden. Ihre Verwendung als Heimleiter soll — wie ausgeführt — auch künftig ermöglicht werden. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 122, 124 und 125) : Wann und wem wird die Bundesregierung nunmehr den zugesagten Bericht über die Ergebnisse des endgültigen Abschlußberichts des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie zu Fragen des Psychotherapeutengesetzes (siehe Antwort des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit auf meine Fragen B 109 und B 110, Stenographischer Bericht über die .129. Sitzung) vorlegen? Welcher der in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Beträge zwischen 40 bis 80 Millionen DM für Modellvorhaben in der psychiatrischen Versorgung entspricht den tatsächlichen Absichten der Bundesregierung? Für welchen Zeitraum und für welche Art von Modellen wird die Bundesregierung den in Frage 124 zu nennenden Betrag verwenden? Zu Frage B 122: Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird in Kürze eine Zusammenfassung ides Abschlußberichts ides Max-Planck-Instituts für Psychiatrie über das Forschungsvorhaben betreffend nichtärztliche Psychotherapeuten dien interessierten Kreisen zugänglich machen. Die technischen Arbeiten hierzu sind eingeleitet. Ich werde Ihnen unaufgefordert ein Exemplar zuleiten. Zu Frage B 124: Die in der Öffentlichkeit genannten Beträge für Modellvorhaben zur Reform der Versorgung psychisch Kranker und Behinderter geben lediglich Größenordnungen an, die für erforderlich gehalten werden. Eine endgültige Festlegung wird im Haushalt 1980 erfolgen, um die in der Stellungnahme der Bundesregierung zur Psychiatrie-Enquete gegebene Absichtserklärung „zusätzliche Finanzmitte] in angemessener Höhe für neue Modelle in dei Psychiatrie bereitzustellen" zügig einläsen zu können. Dabei ist an eine Größenordnung von rd. 100 Millionen DM gedacht. Zu Frage B 125: Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme erklärt, „durch Kostenbeteiligung soll es bei einer mehrjährigen Laufzeit den Bundesländern erleichtert werden, insbesondere die noch fehlenden Einrichtungen im komplementären, rehabilitativen Bereich zu entwickeln, einzurichten und zu unterhalten, sowie zu einer humaneren Krankenhausversorgung beizutragen". Damit ist eine deutliche Festlegung erfolgt, die auch Prioritäten erkennen läßt -Ein mit den Bundesländern, ggf. auch anderen Trägern abzustimmendes Modellprogramm ist in Vorbereitung. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage ides Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 123) : Was unternimmt die Bundesregierung, um auch für die Minderheit der Zigeuner den Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung seiner Rasse, seiner Sprache, ... benachteiligt oder bevorzug' werden", Wirklichkeit werden zu lassen? Die Zigeuner 'haben in der Bundesrepublik Deutschland keinen Sonderstatus, insbesondere haben sie nicht des Status einer Minderheit im SinnE des Völkerrechts. Soweit sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, haben sie die gleichen RechtE und Pflichten wie jeder Deutsche. Im übrigen finden je nach dem Einzelfall die für Ausländer bzw für Staatenlose geltenden Regelungen Anwendung. Sofern Zigeuner durch Ausbürgerungsmaßnahmen des NS-Regimes betroffen gewesen sind, hal Artikel 116 Abs. 2 GG sowie § 12 1. Staatsangehörigkeitsregelungsgesetz (StARegG) eine umfassende Wiedergutmachung bewirkt. Bei Anträgen auf Verleihung der Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland wird in Anbetracht der besonderen Verhältnisse der Zigeuner in der Einbürgerungspraxis entgegenkommen verfahren. Soziale Maßnahmen werden, soweit sie notwendig sind, mit dem Ziel gewährt, die wirtschaftliche und soziale Lage abzusichern, ohne adle Eigenständigkeit dieser Personengruppe zu beeinträchtigen. 11330* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Zigeuner, die hilfebedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes sind, erhalten, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dieselben Leistungen wie andere deutsche Staatsangehörige in entsprechender Situation. • Sind sie staatenlos oder besitzen sie eine fremde Staatsangehörigkeit, erhalten sie die im Bundessozialhilfegesetz vorgesehenen Leistungen für Ausländer. In diesem Falle haben sie einen Rechtsanspruch im Bedarfsfalle auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe, Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen, Tuberkulosehilfe und Hilfe zur Pflege. Zigeuner, bei denen besondere soziale Schwierigkeiten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft entgegenstehen, erhalten Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Diese Hilfe umfaßt alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, vor allem Beratung und persönliche Betreuung, Maßnahmen bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, zur Erlangung und Sicherung eines Arbeits- und Ausbildungsplatzes, um das Nachhdlen eines Ausbildungsabschlusses einer allgemeinbildenden Schule zu erleichtern, sowie zur Gestaltung der Freizeit. Der Feststellung, ob die vorgesehenen Maßnahmen auch für Zigeuner unter Berücksichtigung ihrer ethnischen Besonderheiten austeichende Hilfemöglichkeiten bieten oder ob die Hilfen ergänzt oder neue Hilfen entwickelt werden müssen, dienen drei Forschungsvorhaben (Erfassung der sozialen Situation, Literaturanalyse, Wirksamkeit der gewährten Hilfen). Inzwischen wurde die Literaturanalyse tabgeschlossen, die beiden anderen Untersuchungen werden im Laufe dieses Jahres bzw. Anfang 1980 'abgeschlossen. Es ist zu erwarten, daß dann ein genereller Überblick über die soziale Situation der Zigeuner und anderer Landfahrer in der Bundesrepublik besteht. Die notwendigen Konsequenzen aus diesen Untersuchungen werden gezogen. Im Rahmen eines Modellvorhabens wurde die Einrichtung einer Begegnungs- und Betreuungsstelle in der Zigeunersiedlung in Köln-Thenhoven gefördert. Die Wirksamkeit dieser Einrichtung wird von Zeit zu Zeit überprüft. Die Weiterentwicklung von Hilfemaßnahmen für Zigeuner ist ferner Gegenstand von Gesprächen in Fachgremien und mit Zigeunervertretern. Die geschilderten Bemühungen der Bundesregiernug sind darauf gerichtet, die Forderung des Artikels 3 Abs. 3 GG auch für die Personengruppe der Zigeuner zu verwirklichen. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/2608 Fragen B 126 und 127): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang gesundheitliche Schädigungen bei Neugeborenen vorkommen, die während des Geburtsvorgangs aufgetreten sind, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Ist die Bundesregierung bereit, eine Meldepflicht einzuführen für alle Schädigungen an Neugeborenen, die vor, während oder unmittelbar nach der Geburt eintreten? Zu Frage B 126: Über den Umfang gesundheitlicher Schädigungen, die bei Neugeborenen während des Geburtsvorganges auftreten, gibt es nur Schätzungen. Danach treten bei 5 % aller Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt Störungen kleinerer oder größerer Art, zumeist der Atmung, auf. Bei jedem 10. dieser Neugeborenen bleiben Schädigungen zurück. Weniger als die Hälfte dieser Schädigungen lassen sich auf Ereignisse zurückführen, die während des Geburtsvorganges selbst aufgetreten sind. Diese Entscheidung zu treffen — d. h. festzustellen, ob die Schädigung tatsächlich auf ein bestimmtes Ereignis in dieser Zeit oder in der Schwangerschaft zurückgeführt werden kann — ist im allgemeinen sehr schwierig, oft nur von Perinatologen und auch von diesen in vielen Fällen überhaupt nicht zu treffen. Folgerungen sind aus diesen Gegebenheiten insofern zu ziehen, als sich daraus ergibt, wie wichtig die weitere Verbesserung der Perinatalmedizin ist. Zu Frage B 127: Seit 1971 sind erkennbare Fehlbildungen bei Neugeborenen statistisch meldepflichtig. Zweck dieser Meldepflicht ist es, plötzlich auftretende Häufungen frühzeitig zu erkennen, so daß Untersuchungen über deren Ursache rechtzeitig begonnen werden können. Auch für andere gesundheitspolitische Maßnahmen, wie etwa die Planung von Rehabilitationseinrichtungen, werden diese Angaben benötigt. Eine Erweiterung dieser Meldepflicht auf alle gesundheitlichen Schädigungen an Neugeborenen hält die Bundesregierung nicht für erforderlich. Sie wäre auch nur bei bleibenden Schädigungen sinnvoll; diese Feststellung ist jedoch zum Zeitpunkt der Geburt nur selten mit Bestimmtheit zu treffen. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, daß die Bundesregierung und die Länder durch die Vergabe zahlreicher Forschungsvorhaben seit Jahren und mit zunehmendem Erfolg bemüht sind, die Säuglingssterblichkeit, z. B. durch die rechtzeitige Feststellung von Risikoschwangerschaften und -geburten, zu senken und durch die Einführung der kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen als Pflichtleistungen der RVO-Kassen auch jene Schäden ärztlich zu erfassen, die bei der Geburt noch nicht erkennbar waren. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 128) : Was gedenkt die Bundesregierung gegen die insbesondere für Kinder irreführende Etikettierung chemischer Produkte (z. B. Waschmittel) mit Abbildungen von Lebensmitteln (z. B. Äpfel) zu unternehmen, um gesundheitliche Gefährdungen zu verhindern? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11331* Die Bundesregierung hat bereits bei der Beratung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. August 1974 aus gegebenem Anlaß (Abbildung von Zitronen auf den Packungen von Reinigungs- und Putzmitteln) dem Bundestagsunterausschuß „Lebensmittelrecht" die Aufnahme einer Bestimmung als § 29 Nr. 4 (heute § 30 Nr. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes) vorgeschlagen, nach der es verboten ist, Reinigungs- und Pflegemittel sowie Spielwaren derart in den Verkehr zu bringen, daß sie mit Lebensmitteln verwechselt werden können. Sie hielt dieses Verbot zum Schutz der Gesundheit des Verbrauchers für erforderlich. Die Bestimmung ist vom Deutschen Bundestag beschlossen worden und am 1. Januar 1975 in Kraft getreten. Die Einhaltung dieser -Vorschrift wird von der Lebensmittelkontrolle der Bundesländer überwacht. Mir ist nicht zur Kenntnis gelangt, daß Mißstände beobachtet worden sind, die durch das bestehende Gesetz nicht abgestellt werden könnten. Anlage 119 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen'' des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 129, 130, 131 und 132) : Inwieweit werden die sogenannten Neuen Jugendreligionen, wie Mun-Sekte, Kinder-Gottes oder Scientology-Church, durch die Bundesregierung als Religionsgemeinschaften anerkannt, und welche konkreten Voraussetzungen müssen durch solche Organisationen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt sein, um beispielsweise steuerliche Erleichterungen zuerkannt zu erhalten? Ist die Bundesregierung bereit, einen Bericht über Jugendsekten vorzulegen, wie das beispielsweise der Sozialminister von Rheinland-Pfalz getan hat, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung generell ergreifen, um in der Öffentlichkeit auf die Gefahren solcher Jugendsekten hinzuweisen? Wie viele Menschen sind nach Schätzung der Bundesregierung in Kontakt mit solchen Jugendsekten bisher gekommen? Plant die Bundesregierung konkrete juristische Schritte, um den Gefahren dieser Jugendsekten entgegenzuwirken, und wenn ja, welche? Zu Frage B 129: Grundsätzlich bedürfen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, abgesehen von Körperschaften des öffentlichen Rechts, keiner staatlichen Anerkennung. Die Tätigkeit dieser Vereinigungen, wozu sich auch die sogenannten „Jugendsekten" zählen, ist durch Artikel 4 und 140 GG gegen staat- liche Eingriffe besonders geschützt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht das Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nicht nur natürlichen Personen, sondern auch Religionsgesellschaften und anderen juristischen Personen zu, deren Zweck die Pflege und Förderung eines religiösen Bekenntnisses oder die Verkündung des Glaubens ihrer Mitglieder ist. Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls festgestellt, daß der weltanschaulich neutrale Staat den Inhalt der Glaubensfreiheit nicht näher bestimmen kann und darf, weil ihm die Bewertung des Glaubens oder Unglaubens seiner Bürger versagt ist. Selbstverständlich unterliegen jedoch auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den Schranken der allgemeinen Gesetze. Selbst wenn man — wie das Bundesverwaltungsgericht — ein Verbot solcher Vereinigungen grundsätzlich für möglich hält, wäre hierfür Voraussetzung, daß der Zweck oder die Tätigkeit der betreffenden Vereinigung eindeutig den Strafgesetzen zuwiderlaufen öder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten würde. Ein solcher Nachweis konnte bei den in der Bundesrepublik tätigen Jugendsekten bisher nicht geführt werden. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne des Steuerrechts, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (§ 52 AO 77). Aus der Satzung muß sich ergeben, welchen gemeinnützigen Zweck die Körperschaft verfolgt, daß dieser Zweck den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht und daß er ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird; die tatsächliche Geschäftsführung muß diesen Satzungsvorschriften entsprechen. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist nachzuweisen; sie wird von der Finanzverwaltung laufend geprüft. Bei Nichterfüllung wird die Gemeinnützigkeit versagt oder eine bereits zuerkannte entsprechende Steuervergünstigung entzogen. Vor Einzelentscheidungen in der Gemeinnützigkeitsfrage sind die örtlichen Finanzämter gehalten, das zuständige Landesfinanzministerium einzuschalten, damit die Angelegenheit zwischen den obersten Finanzbehörden der Länder und des Bundes abgestimmt werden kann. Zu Frage B 130: Im Auftrage des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit hat die Universität Tübingen im vergangenen Jahr eine wissenschaftliche Vorstudie erarbeitet, durch die insbesondere authentisches Quellenmaterial über die Sekten erfaßt und der einschlägige wissenschaftliche Erkenntnisstand im In- und Ausland gesichtet und aufbereitet wurde. Auf der Grundlage dieser Voruntersuchung, die eine wichtige Arbeitshilfe für künftige wissenschaftliche Untersuchungen bildet, sollen gezielte Forschungen durchgeführt werden. Die Bundesregierung hat dem Bundestagsausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit am 6. Dezember 1978 einen ausführlichen Bericht über das Sektenproblem erstattet. Sie ist selbstverständlich auch künftig bereit, dem Parlament über ihre Erkenntnisse im Sektenbereich zu berichten. So wird die Bundesregierung beispielsweise im Rahmen des in Vorbereitung befindlichen Fünften Jugendberichts ebenfalls auf die Sektenproblematik eingehen. Über die bereits dem Parlament und den zuständigen Behörden und Stellen in der Bundesrepublik zur Verfügung gestellte „Eltern-Dokumentation" hinaus wird die Bundesregierung in den nächsten Wochen eine ausführliche Dokumentation über die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Fachtagung zum Sektenproblem vorlegen, die im vergangenen Jahr — unter Beteiligung namhafter amerikanischer Wissen- 11332* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 schaftler — in der Medizinischen Hochschule in Hannover durchgeführt wurde. Die Bundesregierung trägt — in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen und kirchlichen Stellen sowie den freien Trägern der Jugendhilfe und Elternbildung — durch Unterstützung einer breitangelegten Aufklärungsarbeit zur notwendigen geistigen und politischen Auseinandersetzung mit dem Sektenproblem bei. Zahlreiche Pressegespräche und -beiträge des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit lösten in den vergangenen Monaten eine Welle von Berichten in allen Medien sowie eine anhaltende Flut von Hilfeersuchen und Informationswünschen aus allen Teilen der Bevölkerung aus. Die Bundesregierung wird diese Aufklärungsarbeit kontinuierlich fortführen. Sie beabsichtigt, noch in diesem Jahr eine weitere Aufklärungsschrift über die destruktiven Praktiken von Sekten zu veröffentlichen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der Kultusministerkonferenz, durch eine bundesweite Aufklärungsaktion an den Schulen und durch Einbeziehung des Sektenthemas in die Aus- und Fortbildung der Lehrer die notwendigen Präventivmaßnahmen im Schulbereich voranzubringen. Zu Frage B 131: Die Bundesregierung schätzt die Zahl der Mitglieder und Anhänger von „Jugendsekten" sowie der an solchen Sekten positiv Interessierten auf 130 000 bis 150 000 Personen. Der „aktive Teil" der jungen Sektenanhänger dürfte bei etwa 30 000 liegen. Zu Frage B 132: Gegenwärtig prüft eine von den Justizministern des Bundes und der Länder eingesetzte Arbeitsgruppe, welche rechtlichen Maßnahmen über das derzeit geltende Recht hinaus im Sektenbereich getroffen werden können. Schon jetzt läßt sich allerdings sagen, daß die Möglichkeiten der Bundesregierung, der Sektenproblematik durch wirksame rechtliche Schritte zu begegnen, begrenzt sind. Für den eingeschränkten juristischen Interventionsspielraum sind vor allem drei Gründe maßgebend: 1. Das sich unter Ausschluß der Öffentlichkeit vollziehende Leben innerhalb der Sekten entzieht sich weitgehend der rechtlichen Beurteilung. 2. Rechtliche Maßnahmen werden durch die eingangs genannte Tatsache erschwert, daß sich die Mehrzahl der Sekten auf die verfassungsrechtlichen Privilegien für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften beruft. 3. Bei den Sektenmitgliedern und -anhängern handelt es sich überwiegend um junge, voll geschäftsfähige Erwachsene, die weder den Bestimmungen des Personensorgerechts noch den Vor- schriften des gesetzlichen Jugendschutzes unterliegen.Die Bundesregierung hat — unabhängig von der Prüfung weitergehender rechtlicher Schritte — durch geeignete Maßnahmen Vorsorge getroffen, daß die zuständigen Behörden in Bund und Ländern die gegenwärtigen Möglichkeiten unserer Rechtsordnung voll ausschöpfen und erkennbare Verstöße gegen das geltende Recht mit dem gebotenen Nachdruck ahnden. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) .(Drucksache 8/2608 Frage B 133) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es ungebührlich lange Wartezeiten bei Herzoperationen gibt, die dazu führen, daß jährlich etwa 800 bis 1 700 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland sterben müssen, weil sie nicht rechtzeitig operiert werden können, und was kann nach ihrer Meinung getan werden, um die Bundesrepublik Deutschland ausreichend mit Herzzentren zu versorgen? Die Krankenhausbedarfsplanung und die Bereitstellung der zur Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhauseinrichtungen fällt in die Zuständigkeit der Länder. Zur Zeit wird im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses nach § 7 Krankenhausfinanzierungsgesetz eine Abstimmung der Länder untereinander und mit dem Bund darüber herbeigeführt, — wie viele Herzoperationen in den vorhandenen Einrichtungen durchgeführt werden können, — wie viele Herzoperationen bei Aufstockung der Personalbesetzung in -den vorhandenen Einrichtungen möglich wären und — ob und ggf. in welchem Umfang die vorhandenen Einrichtungen erweitert oder ergänzt werden sollten. In diese Abstimmung sollen auch die einschlägige medizinische Fachgesellschaft sowie die Spitzenverbände von Krankenhausträgern und Krankenkassen einbezogen werden. Ergebnisse dieser Beratungen liegen zwar noch nicht vor; sollten jedoch zusätzliche Kapazitäten für Herzoperationen notwendig sein, wird sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern um schnelle Abhilfe bemühen. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 134) : Wieweit sind die Überlegungen der Bundesregierung zur angekündigten Revision der Schiffsbesetzungs- und -ausbildungsordnung, welche Änderungen werden nach dem jetzigen Stand angestrebt, und wann ist mit der Vorlage eines Entwurfs zu rechnen? 1. Der Entwurf einer Änderungsverordnung zur Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung • Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11333* (SBAO) soll den beteiligten Stellen (Verkehrs-, Arbeits- und Kultusressorts der Küstenländer, Gewerkschaften, Reederverbände) in den nächsten Wochen zur Stellungnahme übersandt werden. 2. In dem Entwurf werden u. a. folgende Änderungen vorgeschlagen: — Erleichterung des Durchstiegs von Inhabern der Mittelpatente zu den Großpatenten. — Erweiterung der Befugnisse für Inhaber von Mittel- und Kleinpatenten im nautischen und maschinentechnischen Bereich. — Wegfall der Fahrtgebietsgrenzen bei den maschinentechnischen Kleinpatenten. — Erprobung neuer Besatzungsstrukturen unter bestimmten Anforderungen an die Sicherheit zum Zweck der Einführung moderner Organisationsformen an Bord. 3. Nach Abschluß der Beratungen mit den unter 1. genannten Stellen wird der 'Entwurf umgehend dem Bundesrat zugeleitet. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vokkenhausen (SPD) Drucksache 8/2608 Fragen B 135, 145 und 146) : Hält die Bundesregierung eine gutachterliche Untersuchung der Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs, Insbesondere in ländlich strukturierten Räumen, für angezeigt, und wäre sie bereit, daraus entsprechende Empfehlungen für das Angebot an öffentlichen Nahverkehrsmitteln herzuleiten? Gibt es, insbesondere unter dem Eindruck und auf Grund der Erfahrungen aus dem Winter 1978/79, Forschungsaufträge, die sich mit der Frage des Streumaterials auf Straßen und Autobahnen des Bundes und mit dessen Auswirkungen auf die Ökologie beschäftigen, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls Konsequenzen im Sinne einer Verwendung umweltschonenderen Streumaterials ziehen? Hält die Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf die erhobenen ökologischen Bedenken weitere Aufwendungen für die bereits seit langem laufenden Untersuchungen der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten, die Schnellbahnstrecke Köln—Groß-Gerau der Deutschen Bundesbahn im Ballungsgebiet Rhein-Main zu bauen, für vertretbar, und wann ist mit einer endgültigen Entscheidung im Rahmen der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung zu rechnen? Zu Frage B 135: Die Bundesregierung hat bereits eine gutachterliche Untersuchung des öffentlichen Personennahverkehrs in ländlich strukturierten Räumen am Beispiel des Landkreises Hohenlohe in der Region Franken in Baden-Württemberg eingeleitet. Es wurde ein Modell entwickelt, wie durch eine Änderung der organisatorischen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen eine Verbesserung des Angebots im öffentlichen Personennahverkehr in ländlich strukturierten Räumen erzielt werden könnte. Mit Beginn des Sommerfahrplans 1979 soll durch einen 'dreijährigen Probelauf die Praktikabilität dieses Organisationsmodells getestet werden, Die Bundesregierung erhofft sich von diesem Probelauf Erkenntnisse, die in Empfehlungen für das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr in ländlich strukturierten Räumen umgesetzt werden können. Zu Frage B 145: Die Bundesanstalt für Straßenwesen führt langfristige Untersuchungen und Beobachtungen über die Auswirkung der Salzstreuung im unmittelbaren Straßenbereich durch. Die Erfahrungen dieses Winters werden gesammelt und ausgewertet. Das ist jedoch erst nach Abschluß der Winterperiode möglich. Im übrigen ist vom Bundesministerium für Forschung und Technologie dem Institut für Bodenkunde und Bodenerhaltung der Justus-Liebig-Universität Gießen folgender Forschungsauftrag erteilt worden: „Einwirkungen von Streusalzen auf Boden, Oberflächen- und Grundwasser, sowie Begrünungsrasen an Bundesautobahnen und Bundesstraßen". Das Ergebnis dieser Untersuchung liegt noch nicht vor. Über die Verwendung abstumpfender Stoffe (Splitt, Sand u. ä.) liegen aus 'den 50er und 60er Jahren hinreichende Erfahrungen vor. Diese Stoffe scheiden für den Winterdienst auf Bundesfernstraßen aus, weil damit die 'heute von Verkehr an Sicherheit und Leichtigkeit gestellten Anforderungen auch nicht annähernd erfüllt werden können. Die Frage, ob anstelle des Streusalzes andere tauwirksame Mittel verwendet werden könnten, ist in den letzten Jahren mehrfach geprüft worden. Die Untersuchungen haben ergeben, daß die übrigen tauwirksamen Mittel für den Winterdienst auf Straßen nicht in Betracht kommen, weil sie giftig oder leicht entflammbar sind. Im übrigen hat die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine Untersuchung zum Fragenkomplex „Gewässergefährdung durch Auftausalze" durchgeführt und kommt im Abschlußbericht zu folgender Feststellung: „Wenn man die Notwendigkeit zur uneingeschränkten Aufrechterhaltung des Verkehrs bejaht — hieran dürfte in unserem Wirtschaftssystem kein Zweifel bestehen —, muß man mit dem Auftausalz und seinen Begleiterscheinungen leben und muß versuchen, die bekannten Schadwirkungen durch geeignete bzw. sonstige Maßnahmen in vertretbaren Grenzen zu halten. Versuche in der Schweiz und Finnland, die Straßenglätte durch herkömmliche, 'abstumpfende Mittel zu bekämpfen, mußten zum Teil abgebrochen werden, weil die Fahrzeuge durch die tiefen Spurrillen aufsaßen und der Verkehr zusammenbrach. Erst nachgestreutes Tausalz konnte hier Abhilfe schaffen. Selbst auf den Autobahnen in Österreich wird Tausalz benutzt. Zu Frage B 146: Im Hinblick auch auf die erhobenen ökologischen Bedenken müssen die Lösungsmöglichkeiten für eine Verbesserung der Verbindung Köln—Frankfurt einer gründlichen Prüfung 'unterzogen werden. Mit einer Entscheidung 'im Rahmen der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung ist noch im Jahre 1979 zu rechnen. 11334* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, 'Freitag, den 9. März 1979 ) Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen 136, 137 und 138) : Welche Investitionen in welcher Höhe hat die Deutsche Bundesbahn seit 1974 bis heute bei den unterfränkischen Schienenstrecken (Gmünden—Bad Kissingen, Jossa—Wildflecken, Bad Neustadt—Bischofsheim, BreitengüBbach—Maroldsweisach, Haßfurt—Hofheim, Schweinfurt—Kitzingen/Etwashausen, SeckachMiltenberg und Wertheim—Miltenberg) vorgenommen? Wieviel Arbeitsplätze sind seit 1974 bis heute bei der Deutschen Bundesbahn in Unterfranken eingespart worden? Wieviel Arbeitsplätze sind seit 1974 bis heute bei der Deutschen Bundespost in Unterfranken eingespart worden? Zu Frage B 136: Die Deutsche Bundesbahn hat an den genannten Strecken von 1974 bis 1978 im Rahmen ihrer Wirtschaftsplanung Investitionen in Bahnanlagen in Höhe von 9,539 Millionen DM getätigt. Die Investitionen verteilen sich auf die einzelnen Strecken wie folgt: Gemünden—Bad Kissingen 1,900 Mio. DM Jossa—Wildflecken 2,758 Mio. DM Bad Neustadt/Saale—Bischofsheim 0,447 Mio. DM Breitengüßbach — Maroldsweisbach 0,343 Mio. DM Haßfurt—Hofheim — Schweinfurt—Kitzingen/Etwashausen 1,280 Mio. DM Seckach—Miltenberg 0,999 Mio. DM Wertheim—Miltenberg 1,812 Mio. DM 9,539 Mio. DM Zu Frage B 137: Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn wurden bei den im Regierungsbezirk Unterfranken gelegenen DB-Dienststellen seit 1974 insgesamt 1 346 Arbeitsplätze auf Grund der Verringerung des Verkehrsaufkommens und durch Rationalisierungsmaßnahmen eingespart. Diese Zahl stellt einen Saldo dar, der auch die Einrichtung neuer Dienstposten umfaßt, die z. B. wegen der, Arbeitszeitverkürzung notwendig geworden war. Zu Frage B 138: In der Zeit von 1974 bis 1978 verminderte sich die Zahl der Arbeitsplätze bei der Deutschen Bundespost im Bereich Unterfranken um rund 200 betrieblich entbehrliche Arbeitsplätze. Seit kurzem werden auch in Franken infolge der Ausweitung von Dienstleistungen wieder neue Arbeitsplätze eingerichtet. Die Entwicklungstendenz in -diesem Bereich weicht nicht wesentlich von der Gesamtentwicklung im Bundesgebiet ab. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 139) : Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine Abkehr vom Beamtenrecht die Situation der Deutschen Bundesbahn verbessert werden könne, oder wird sie auch künftig am Beamtenrecht festhalten, weil nur hierdurch — so wie es der Deutsche Beamtenbund sieht — gewährleistet ist, daß die Deutsche Bundesbahn ihr Dienstleistungsangebot „sicher und kontinuierlich" erbringt? Eine sichere und kontinuierliche Fürsorge für den Bürger und für die Allgemeinheit wird nicht nui durch öffentlich-rechtliche Einrichtungen, sondern in vielen Fällen auch durch privatrechtliche Gestaltungsformen unter Verantwortung der beteiligten Gebietskörperschaften gewährleistet. Die Deutsche Bundesbahn ist nach der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage eine öffentlich-rechtliche Einrichtung des Bundes, die viele Verkehrsleistungen im öffentlichen Interesse erbringt und im Rahmen des Bundesbahngesetzes ihre gemeinwirtschaftliche Aufgabe zu erfüllen hat. Dem entspricht die gesetzliche Festlegung, daß die Erfüllung diesel Aufgaben öffentlicher Dienst ist. Die Bundesregierung ist gewillt, bei ihren Bemühungen um eine Verbesserung der Situation dei Deutschen Bundesbahn auch der Frage nachzugehen, ob und inwieweit eine Abkehr vom gegenwärtigen Status der Deutschen Bundesbahn und in diesem Zusammenhang vom Recht des öffentlichen Dienstes zu einem Erfolg führen kann. Hierzu bedarf es jedoch eingehender und breit angelegter Untersuchungen. Unabhängig hiervon ist zu prüfen, ob das bestehende öffentliche Dienstrecht mehr den unternehmerischen Belangen der Deutschen Bundesbahn anzupassen ist. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 140 und 141) : • Konnten die schon im Juli 1977 angekündigten Überlegungen der Bundesregierung, die Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hinsichtlich des Lärmschutzes von Wohngebieten entlang der Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Eisenbahnen und Straßenbahnen zu verbessern bzw. zu ergänzen, inzwischen zu einem für die Praxis verwendbaren Ergebnis geführt werden? Wird dieses Ergebnis seinen Niederschlag in einer alsbaldigen positiven Entscheidung über die Errichtung von Straßenlärmschutzanlagen in Form von Lärmschutzwänden und Lärmwänden entlang der Bundesautobahn Walldorf—Weinsberg—Stuttgart und der Bundesautobahn Weinsberg—Nürnberg im Stadt- und Landkreis Heilbronn und entlang der Bundesstraßen im Stadt-und Landkreis Heilbronn führen? Zu Frage B 140: Der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Verkehrslärm an, Straßen und Schienenwegen (Drucksache 8/1671) wird zur Zeit von den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Zu Frage B 141: Die Ergebnisse dieser Beratungen und ihre Auswirkungen auf den Lärmschutz an Bundesfernstraßen im Stadt- und Landkreis Heilbronn können erst übersehen werden, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Im übrigen liegen dem Bundesminister für Verkehr entsprechende Anträge der zuständigen Landesstraßenbauverwaltung Baden-Württemberg für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen im Raum Heilbronn noch nicht vor. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11335* Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 142, 143 und 144) : Welche Zahlen sind der Bundesregierung über das von deutscher und französischer Seite vor Fertigstellung der Mosel als europäischer Schiffahrtsstraße prognostizierte, über das heute tatsächlich vorhandene und über das in den nächsten Jahren (ohne Berücksichtigung der Frachten von und nach dem Saarland) zu erwartende Frachtaufkommen bekannt? Welche Auslastung ergibt sich daraus jeweils für die Moselschleusen? Welche Auswirkungen auf die Kapazitätsauslastung der Moselschleusen ergeben sich nach. den verschiedenen Prognosen über das Frachtaufkommen auf der Saar nach dem Ausbau der Saar zur europäischen Schiffahrtsstraße, und welche dieser Prognosen legt die Bundesregierung bei ihren Überlegungen zugrunde? Zu Frage B 142: Im Jahre 1953 wurde das für eine kanalisierte Mosel erwartete Verkehrsaufkommen deutscherseits auf 3,5 bis 5 Millionen t geschätzt. Nach dem Bericht der deutsch-französischen Kommission vom 20. Februar 1956 schätzt die französische Delegation das Verkehrsaufkommen für die Mosel insgesamt auf rd. 10 Millionen t. Eine quantifizierte Aussage der deutschen Delegation ist in dem Bericht nicht enthalten. Im Jahre 1976 betrug das Verkehrsaufkommen auf der Mosel 9,7 Millionen t (ohne Eingangsschleuse Koblenz). Nach der aktualisierten Prognonse des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW) vom Februar 1978 wird für die Mosel ohne Berücksichtigung des Saarverkehrs mit einem Verkehrsaufkommen von 9,7 Millionen t gerechnet. Zu Frage B 143: Nach den Erkenntnissen der bisherigen Verkehrsuntersuchungen haben die Moselschleusen (Lehmen bis Trier) bei der zu erwartenden Flottenstruktur unter Berücksichtigung der Fahrgastschiffahrt, des Anteils der Leerfahrzeuge und eines Anteils der Nachtschiffahrt von 18,5 % eine praktische Leistungsfähigkeit von 12,9 Millionen t in der Hauptverkehrsrichtung zu Berg. Somit genügt die Kapazität der vorhandenen Schleusenanlagen. Zu Frage B 144: Die Bundesregierung legt ihren Überlegungen die v. g. aktualisierte Prognose (DIW 2000) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vom Februar 1978 zugrunde. Danach wird auf der Mosel mit einem Verkehrsaufkommen von 12 Millionen t in der Hauptverkehrsrichtung zu Berg gerechnet. Die Fragen der Kapazitätsauslastung der Moselschleusen werden im Rahmen der derzeit laufenden Arbeiten zur Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung untersucht. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) - (Drucksache 8/2608 Fragen B 147 und 148): Wann ist mit dem Bau der neuen Bundesstraße 53 zwischen Trier-Biewer und Trier-Quint, die wegen des unerträglich starken Durchgangsverkehrs in den Trierer Stadtteilen Ehrang und Biewer schon seit vielen Jahren geplant ist und immer wieder hinausgeschoben wurde, zu rechnen? Ist die Bundesregierung bereit, mit aller Kraft für einen baldigen und vollständigen Abschluß des Planfeststellungsverfahrens zu sorgen und hierbei bezüglich des wichtigen Problems der Kreuzung der B 53 mit den Gleisanlagen der Deutschen Bundesbahn im Bereich des Bahnhofs Ehrang der umweltfreundlichen und landschaftsschützenden Lösung einer Unterführung — entsprechend den Vorstellungen der Stadt Trier — zuzustimmen? Zu Frage B 147: Nach dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 erfolgt der Ausbau nach Dringlichkeiten, die im Bedarfsplan bezeichnet sind. Die B 53 zwischen Trier/Biewer und Ehrang ist im derzeitigen gültigen Bedarfsplan nicht enthalten. Der Abschnitt Ehrang—QuintIssel ist als möglicher weiterer Bedarf ausgewiesen. Das Ergebnis der derzeitig laufenden Bedarfsplanüberprüfung ist abzuwarten. Ein Zeitpunkt für die Baudurchführung kann daher nicht angegeben werden. Für den Durchgangsverkehr Trier—Schweich wurde auf der rechten Moselseite die Bundesautobahn A 602 Trier—Schweich mit einem Kostenaufwand von 37 Millionen DM gebaut. Zu Frage B 148: Planung und Bau der Bundesfernstraßen werden von den Ländern im Auftrag des Bundes durchgeführt (Artikel 90 Grundgesetz). Darin eingeschlosen sind auch die dafür erforderlichen Planfeststellungsverfahren. Bei der Vorlage des Entwurfs für die Verlegung der B 53 auf dem Abschnitt Biewer—Ehrang im Januar 1968 hat das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz vorgeschlagen, die zu verlegende B 53 über die Bahngleise zu führen mit der Begründung, daß anderenfalls eine hochwasserfreie Führung nicht möglich sei und außerdem eine höhenfreie Ausbildung der Kreuzung mit der K 35 und der Biewerer Straße auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen würde. Den Vorstellungen der Stadt Trier, die B 53 unter die Bahngleise zu verlegen, konnte daher nicht zugestimmt werden. Ob sich zwischenzeitlich andere Gesichtspunkte ergeben haben, hat die Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz bisher nicht zu erkennen gegeben. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 149 und 150) : Welchen Grad von Lärmbelästigung hat die linksrheinische Autobahn A 61 im Bereich der Ortslage Erftstadt-Gymnich inzwischen erreicht, und ist die Bundesregierung bereit, an dieser 11336*Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 Autobahn im Bereich dieser Ortslage entsprechende Lärmschutzmaßnahmen vorzunehmen, zumal die Ortschaft Gymnich darüber hinaus noch durch den im Westen gelegenen Natoflugplatz Nörvenich weitere Lärmeinwirkungen hinzunehmen hat? Wann ist mit dem Bau der Ortsumgehung Erftstadt-Liblar im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße B 265 zu rechnen, und ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung des Programms des Bundesverkehrsministers zum Bau von Ortsumgehungen an Bundesfernstraßen diese Ortsumgehungen im Jahr 1980 in das Programm miteinzubeziehen? Zu Frage B 149: Nach der im Bundeshaushalt getroffenen Regelung können an bestehenden Bundesfernstraßen Lärmschutzanlagen vorgesehen werden, wenn der Mittelungspegel über 75 dB (A) tags oder über 65 dB (A) nachts liegt. Eine Untersuchung der zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 1976 hat ergeben, daß die Lärmimmissionen durch die A 61 im Bereich Erftstadt-Gymnich unter diesen Werten liegen und somit bislang keine Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Ihre Anfrage wird zum Anlaß genommen, das Land Nordrhein-Westfalen um eine nochmalige Überprüfung der Lärmsituation an der A 61 im genannten Bereich zu bitten. Vom Ergebnis werden Sie zu gegebener Zeit unterrichtet. Zu Frage B 150: Der Bundesminister für Verkehr ist an einem möglichst frühzeitigen Bau der Umgehungsstraße Liblar im Zuge der B 265 interessiert. Bei dem derzeitigen Vorbereitungsstand kann jedoch ein Zeitpunkt für den Baubeginn noch nicht genannt wer- • den. Eine Aufnahme in das Programm für Ortsumgehungen kann nicht erfolgen, da die Baukosten über 10 Millionen DM liegen werden. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 151) : Kann der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen inzwischen den Abschluß der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitssituation am Flughafen Bremen bestätigen (siehe Antwort vom 7. Juni 1978 — Drucksache 8/1850, Teil B Nr. 72 und 73), und wenn nein, wann ist mit der Fertigstellung der Arbeiten zu rechnen? Das Maßnahmenprogramm der Freien und Hansestadt Bremen zur Verbesserung der Sicherheitssituation am Verkehrsflughafen Bremen über die vorhandene Mindestsicherheit hinaus erstreckt sich über mehrere Jahre. Die Abwicklung des Programms läuft bisher plangerecht. Inzwischen sind Teilmaßnahmen u. a. zur Verbesserung der Hindernisfreiheit und der Rollwegkennzeichnung abgeschlossen. Ergänzungen der optischen und elektronischen Anflughilfen werden im Laufe 1979 und 1980 in. Betrieb genommen werden. Im gleichen Zeitraum ist die Erneuerung der Start- und Landebahn-Befestigung vorgesehen. Darüber hinaus beabsichtigt das Land die Nutzbarkeit der Start- und Landebahn in der gesamten, vor- handenen Länge durch Verlegung des Ochtum-Flusses wieder herzustellen und das Rollbahnsystem auf dem Flughafengelände auszubauen. Diese Maßnahmen, deren rechtliche Voraussetzungen noch vom Land herbeizuführen sind, werden die Sicherheit des Flugbetriebs und die Bedienbarkeit des Flughafens weiter maßgeblich verbessern. Die Verwirklichung dieser Vorhaben wird einen längeren Zeitraum beanspruchen. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 152) : Kann der Bundesverkehrsminister Informationen bestätigen, nach denen die Deutsche Bundesbahn die Absicht hat, die Haltestelle Ihrhove und Steenfelde schon mit Beginn des Sommerfahrplans aufzuheben, und ist er gegebenenfalls bereit, sich diesen Plänen zu widersetzen, damit die Verkehrsversorgung der 16 000 Einwohner zählenden Gemeinde Westoverledingen wenigstens im bisherigen Umfang erhalten bleibt? Nach dem von der Deutschen Bundesbahn (DB) veröffentlichten Entwurf des Jahresfahrplans 1979/80 sind in Ihrhove und Steenfelde (Kursbuchstrecke 280 — Norddeich Emden — Rheine — Münster — Hamm) vom 27. Mai 1979 an keine Reisezughalte mehr vorgesehen. Die für diese Entscheidung eigenverantwortlich zuständige DB hat dazu mitgeteilt, daß nach ihren Verkehrsbeobachtungen in Steenfelde nur 71 und in Irhove nur 130 Reisende im werktäglichen Durchschnitt gezählt wurden. An Samstagen liegt die Zahl durchschnittlich bei 21 bzw. 38 und an Sonntagen bei 1 bzw. 3 Reisenden. Angesichts dieser geringen Inanspruchnahme des Reisezugangebotes und der noch aufnahmefähigen Kraftomnibusse, die an Werktagen in Steenfelde mit 21, in Irhove mit 17 und an Samstagen mit 13 bzw.7 Fahrten zur Verfügung stehen, will die DB künftig auf Reisezughalte in Ihrhove und Steenfelde verzichten. Dadurch können den übrigen Reisenden auf dieser Strecke kürzere Reisezeiten angeboten werden. Die DB erwartet darüber hinaus eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades im Schienenpersonennahverkehr. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/2608 Fragen B 153 und 154) : Hält die Bundesregierung die Pläne der Deutschen Bundesbahn (DB) zur Verlagerung des Personenverkehrs von der Schiene auf die Straße, insbesondere im Zonenrandgebiet, für vereinbar mit den Verpflichtungen, die sich für die Bundesregierung aus dem Raumordnungsgesetz und dem Zonenrandförderungsgesetz ergeben? Geht die Bundesregierung davon aus, daß die Rentabilitätsgesichtspunkte, auf die sich die DB beruft, im Zonenrandgebiet nicht entscheidendes Kriterium für Umstellung oder Streckenstillegung sein dürfen, und daß darüber hinaus erhebliche Zweifel an der Begründung dazu, nämlich der Kosten-Nutzen-Rechnung der DB, vorgebracht werden, die erst anerkannt werden könnten, wenn die für die Bundesregierung entscheidenden Maßstäbe und Gesichtspunkte offengelegt sind? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11337* Bei der Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf Busbedienung geht es nicht um eine Verminderung des Gesamtangebotes im öffentlichen Personennahverkehr, sondern um dessen nachfragegerechte Ausgestaltung. Der Bus hat gegenüber der Schiene in der Verkehrsbedienung der Fläche mit verhältnismäßig schwachen und stark verzweigten Verkehrsströmen Vorteile. Er ist in Fahrplangestaltung und Linienführung anpassungsfähiger und erlaubt deshalb in der Regel ein ortsnäheres und bedarfsgerechteres Verkehrsangebot. Die möglichen Auswirkungen einer Umstellung werden für jede Einzelstrecke sorgfältig geprüft. In die nach dem Bundesbahngesetz vorgeschriebenen Anhörungsverfahren sind Regionalgespräche eingebunden, in denen die Maßnahmen mit den Vertretern der betroffenen Gemeinden, den örtlich beteiligten politischen Instanzen, Behörden und Verbänden erörtert werden. Die dort vorgetragenen Argumente werden vom jeweiligen Land in dessen abschließende Stellungnahmen eingearbeitet. Diese Stellungnahmen werden von der Deutschen Bundesbahn geprüft. Erst über einen daraus gegebenenfalls folgenden Antrag der Deutschen Bundesbahn auf Umstellung des SPNV entscheidet bei Strecken im Zonenrandgebiet das Bundeskabinett. Dieser Entscheidung gehen intensive Beratungen 'des dafür geschaffenen interministeriellen Arbeitskreises voraus. Grundlage der Beratungen ist das Ergebnis des Anhörungsverfahrens. Damit ist sichergestellt, daß im Einklang mit den erklärten Zielen der Bundespolitik entschieden wird und übergeordnete politische Gesichtspunkte eine angemessene Berücksichtigung finden. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 155, 156, 157 und 158) : Hat die Bundesregierung Erfahrungen gesammelt und ausgewertet, ob die Zahl der Kinderunfälle an Bahnübergängen, die durch Blinklichtanlagen mit Halbschranken gesichert sind, größer ist als an Vollschranken? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchem Verhältnis zueinander Unfälle von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere Kindern, zu Unfällen von Kraftfahrzeugen an Bahnübergängen stehen, die durch Blinklichtanlagen mit Halbschranken gesichert sind? Ist die Gefährdung von Kindern als Fußgänger und Radfahrer an Bahnübergängen und Halbschranken größer als die Gefährdung von Fahrzeugen, die zwischen automatisch bediente Vollschranken geraten kennten, wenn sie das rote Blinklicht nicht beachten, und wenn ja, welche Folgerungen werden daraus gezogen? Ist die Bundesregierung bereit, die Entscheidung für automatische Halbschranken an Bahnübergängen, die an viel benutzten Schulwegen liegen, zu überprüfen und damit im Rahmen des kürzlich verkündeten Programms zur besseren Sicherung von Sdiulwegen einen Beitrag gegen die hohe Zahl von Kinderunfällen zu leisten? Die statistischen Daten über Unfälle an Bahnübergängen erlauben keine eindeutige Differenzierung hinsichtlich Ihrer Fragestellungen. Im einzelnen ist nach Angaben der Deutschen Bundesbahn (DB) folgendes zu bemerken: Im Zeitraum von Oktober 1977 bis Oktober 1978 wurden bei Unfällen an beschrankten Bahnübergängen (Vollschranken) ein Kind (bis zu 10 Jahren) als Mitfahrer im Pkw und ein Jugendlicher (16 Jahre) getötet. Im gleichen Zeitraum kamen an Bahnübergängen mit Blinklichtanlagen und Halbschranken zwei Kinder (davon ein Kind als Radfahrer und ein Kind als Fußgänger) ums Leben. Von Oktober 1977 bis Oktober 1978 haben sich insgesamt an Blinklichtanlagen mit Halbschranken 31 Unfälle mit Kraftfahrzeugen und 10 Unfälle mit Fußgängern bzw. Radfahrern ereignet. Die Bestimmungen der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung (EBO) lassen eine Sicherung von Bahnübergängen durch automatisch bediente Vollschranken nicht zu. Lediglich drei derartige Anlagen wurden von der DB auf der Grundlage einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung versuchsweise mit besonderer Überwachung eingerichtet; gesicherte Ergebnisse liegen noch nicht vor. Insofern ist auch ein Vergleich von Zahl und Grad der Gefährdungen von Fußgängern bzw. Radfahrern an Blinklichtanlagen mit Halbschranken und von Fahrzeugen bei automatischen Vollschranken nicht möglich. Eine besonders hohe Beteiligung von Kindern an Bahnübergangsunfällen ist, wie dargelegt, statistisch nicht nachweisbar. Der Bundesminister für Verkehr wird weiterhin Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen fördern. Dazu gehört insbesondere die verstärkte Beseitigung von Bahnübergängen. Wo es wegen des starken Fußgängerverkehrs geboten ist, werden neben Halbschranken zusätzliche Gehwegschranken (als Vollschranken) eingerichtet. Hiermit wird auch ein Beitrag zur Verhütung von Kinderunfällen geleistet. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 159) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn die Signalmeisterei Regensburg und den dazugehörigen Werkstättenbetrieb auflösen und nach Nürnberg verlegen will? Nach den Organisationsgrundsätzen der Deutschen Bundesbahn (DB) und einer verantwortlichen Wirtschaftsführung im Sinne des § 28 Bundesbahngesetz soll in jedem Direktionsbezirk nur eine Signalmeisterei vorgehalten werden. Nach Auflösung der BD Regensburg stellte sich die Frage, welche der beiden vorhandenen zentralen Dienststellen (Regensburg und Nürnberg) des Signaldienstes aufgelöst werden soll. Die verschiedenen Vorschläge der BD Nürnberg, bei deren Erarbeitung auch die betroffenen Dienststellen und die Personalvertretungen beteiligt waren, werden zur Zeit durch die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn geprüft. Mit einer Entscheidung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn ist voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 1979 zu rechnen. 11338*Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 I Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 160) : Ist die Bundesregierung bereit, landwirtschaftliche Zugmaschinen über 55 PS und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h von der Fahrtenschreiberpflicht zu befreien? Es ist beabsichtigt, noch im Laufe dieses Jahres eine entsprechende Änderung des § 57 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dem Bundesrat zur Beschlußfassung zuzuleiten. Unabhängig von einer Höchstgeschwindigkeit und einer Höchstleistung sollen danach Zugmaschinen, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, generell von der Ausrüstung mit Fahrtschreibern befreit werden. Anlage 135 , Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/2608 Fragen B 161 und 162) : Beabsichtigt die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß zukünftig das Briefporto für die gesamte Europäische Gemeinschaft einheitlich geregelt wird, um auf diese Weise mit der merkwürdigen Situation Schluß zu machen, daß Briefe nach Martinique und Guadeloupe 0,60 DM kosten, nach Dänemark, Großbritannien und Irland jedoch 0,80 DM? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den im Telefonverkehr sehr beliebten Nachttarif auf das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft auszudehnen, und ist sie bereit, in dieser Richtung eine Initiative zu ergreifen? Zu Frage B 161: Die Deutsche Bundespost bemüht sich seit langem, auch mit den Postverwaltungen Dänemarks, Großbritanniens und Irlands Vereinbarungen über die Anwendung von Inlandsgebühren für Briefe bis 20 g und Postkarten im gegenseitigen Postverkehr zu treffen und damit eine einheitliche Gebührenregelung für derartige Postsendungen nach allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft (einschließlich Martinique und Guadeloupe als französischen Départements in Übersee) zu erreichen. Die genannten drei Länder sind jedoch gegenwärtig nicht bereit, solche Vereinbarungen abzuschließen. Zuletzt haben die Postverwaltungen Dänemarks und Großbritanniens im Oktober 1978 mitgeteilt, daß sie vor jeder weiteren Erörterung eine im Dezember 1977 durch den Rat der Postminister in Brüssel beschlossene, noch nicht beendete Untersuchung der Frage durch die EG-Kommission abwarten wollten. Dem weiteren Beschluß der Postminister, bis zum Abschluß dieser Untersuchung den Abstand zwischen Inlands- und Auslandsgebühren im gegenseitigen Postverkehr nicht zu vergrößern, hat die Deutsche Bundespost mit der Einführung einer ermäßigten Gebühr von 80 Pf für Standardbriefe nach Dänemark, Großbritannien und Irland zum 1. Januar 1979 Rechnung getragen (normale Gebühr für Standardbriefe nach dem Ausland 90 Pf). Zu Frage B 162: Die Deutsche Bundespost hält die Einführung eines Nachttarifs mit einer gegenüber dem Tagtarif reduzierten Gebühr für den Fernsprechverkehr mit europäischen Ländern für wünschenswert. Sie hat bereits Maßnahmen eingeleitet, um in ihrem Bereich für die Einführung ermäßigter Nachttarife gerüstet zu sein. Bei Einführung eines verbilligten Nachttarifs muß außerdem jedoch nicht nur das inländische, sondern auch das ausländische Fernsprechnetz den zusätzlichen Verkehr in den begünstigten Tarifzeiten aufnehmen können. Die Einführung ermäßigter Tarife muß deshalb mit den einzelnen Ländern abgestimmt werden. Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 163) : Trifft es zu, daß Besitzer von Rundfunkgeräten mit nicht zugelassenen Frequenzbereichen ermittelt und bestraft wurden, obgleich es zulässig ist (bzw. nicht verboten), solche Geräte in der Bundesrepublik Deutschland zu kaufen und zu verkaufen und obgleich die Rundfunkteilnehmer nicht oder nur völlig unzureichend darüber informiert wurden, welche Frequenzbereiche zugelassen sind, und in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß unzulässige Empfangsgeräte in der Bundesrepublik Deutschland nicht länger ge- und verkauft werden können und daß die Tonrundfunk- und Fernsehteilnehmer ausreichend über die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen informiert werden? Zur Zeit besteht noch keine rechtliche Grundlage für eine Regelung der Herstellung und des Vertriebs von Funkanlagen. Die Bundesregierung sieht hier jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der Harmonisierungsvorhaben der EG zu einer Regelung zu gelangen. Diese Gesetzeslücke wird von bestimmten Händlern ausgenutzt, die ausländische Geräte importieren, mit deren Hilfe der Empfang von nicht dem Rundfunkdienst zugewiesenen Empfangsbereichen möglich ist. Dagegen gehen die Staatsanwaltschaften vor. Funkempfänger mit nichtzugelassenen Frequenzbereichen sind keine Rundfunkempfänger. Sie sind nicht genehmigt. Wer ein solches Gerät errichtet oder betreibt, verstößt gegen § 15 Fernmeldeanlagengesetz. Für den Händler, der derartige Geräte vertreibt, können sich entsprechend strafrechtliche und eventuell auch zivilrechtliche Folgen ergeben, weil der Erwerber keine Genehmigung für ein solches Gerät erhält. Der Händler kann sich wegen Anstiftung oder Beihilfe zu einem Vergehen nach § 15 Fernmeldeanlagengesetz strafbar machen. Hersteller, Händler und die Rundfunkteilnehmer sind mehrfach informiert worden. Insbesondere wurden die Teilnehmer darauf hingewiesen, nur Rundfunkgeräte mit einer FTZ-Prüfnummer zu kaufen. Alle seriösen Hersteller, Importeure und Händler beachten seit Jahren das Prüfverfahren der Deutschen Bundespost. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11339* Händlern, die Geräte anbieten, mit denen der Polizeifunk und sonstige Sicherheitsdienste Oder Autotelefongespräche abgehört werden können, aber ebenso den Käufern, die derartige Geräte erwerben, kann nicht abgenommen werden, daß sie in Unkenntnis gehandelt haben. Die Deutsche Bundespost wird die Öffentlichkeit verstärkt über die für Rundfunkempfänger geltenden gesetzlichen Bestimmungen informieren und die Bemühungen gegen unseriöse Händler und Zeitschriftenredaktionen, die derartige Geräte anbieten, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln fortsetzen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf das Schreiben des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 8. Februar 1979, das allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugesandt wurde. Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 164 und 165) : Verstößt die Verwendung des amerikanischen Radarwarngeräts „Super Snooper" nach Ansicht der Bundesregierung gegen die Bestimmungen des Fernmeldeanlagengesetzes oder gegen andere einschlägige Rechtsvorschriften, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um angesichts der widersprüchlichen Beurteilungen dieses Problems durch verschiedene Landgerichte für Rechtsklarheit zu sorgen? Beabsichtigt die Bundesregierung, den Bediensteten der Deutschen Bundespost — analog der Freifahrmöglichkeiten der Bediensteten der Deutschen Bundesbahn — die kostenlose oder etwa durch Verzicht auf die Grundgebühr ermäßigte Benutzung je eines Privattelefons einzuräumen? Zu Frage B 164: Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Radarwarngerät „Super-Snooper" eine Empfangsfunktanlage gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Fernmeldeanlagengesetz (FAG), deren nichtgenehmigtes Errichten und Betreiben eine strafbare Handlung darstellt (§ 15 Abs. 1 FAG). So haben auch die meisten Amts- und Landgerichte das Gerät eingeordnet. Die Bundesregierung sieht daher z. Z. keine Veranlassung, auf Grund der abweichenden Entscheidungen einiger Amts- und Landgerichte durch eine gesetzgeberische Initiative der zu erwartenden höchstrichterlichen Rechtsprechung vorzugreifen. ' Zu Frage B 165: Die Deutsche Bundespost ist zu Sozialmaßnahmen gegenüber ihren Angehörigen und Versorgungsempfängern bereit, sofern dafür ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die Maßnahmen auch rechtlich gegenüber der Öffentlichkeit vertretbar sind. Den Vergünstigungen, die nicht nur die Deutsche Bundesbahn, sondern auch andere Verkehrsbetriebe ihren Bediensteten einräumen, entspricht eine ähnliche Regelung der Deutschen Bundespost im Postreisedienst. Hier werden jedoch lediglich vorhandene Transportkapazitäten ausgenutzt, die keine zusätzlichen Kosten verursachen. Im Fernsprechdienst verursacht dagegen jeder Hauptanschluß individuelle Kosten. Deshalb bedaure ich, eine generelle • Befreiung von den AnschlieBungs-, Übernahme- oder monatlichen Grundgebühren sowie den aufkommenden Gesprächsgebühren nicht in Betracht ziehen zu können. Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 166 und 167): Bestehen Absichten, im Rahmen einer geplanten Neuordnung der Aufbauorganisation im Bahnpostdienst die Bahnpostdienststellen Nürnberg und Würzburg aufzulösen und sie als sogenannte Außenstellen dem Bahnpostamt München zu unterstellen? Wenn ja, welche Vorteile verspricht sich die Bundesregierung von einer derartigen Lösung im sozialhumanen Bereich für das Personal sowie in betrieblicher und wirtschaftlicher Hinsicht? Zu Frage B 166: Zur Zeit werden im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen Überlegungen zu einer Neuordnung der Aufbauorganisation im Bahnpostdienst angestellt. Ein von einer Arbeitsgruppe erstelltes Modell sieht vor, die Zuständigkeiten der gegenwärtig noch vorhandenen 19 selbständigen Bahnpostdienststellen auf vier Ämter zu konzentrieren. Dabei würden auch die Bahnpostdienststellen Nürnberg und Würzburg ihre Selbständigkeit verlieren. Ihre Aufgaben würden auf das Bahnpostamt München übergehen. Der personelle Bestand im Bahnpostbegleitdienst würde jedoch nicht mitverlagert werden. Die Fahrdienste in Nürnberg und Würzburg würden vielmehr in der Form sogenannter „Außenstellen" ' in vollem Umfang an Ort und Stelle erhalten bleiben, so daß es insoweit keinerlei Personalum- oder -freisetzungen gäbe. Lediglich im Verwaltungsdienst wären gewisse Umschichtungen erforderlich, die jedoch im Wege einer großzügigen Übergangsregelung aufgefangen werden könnten. Zu Frage B 167: Ziel der geplanten Neuordnung ist eine durchgreifende Straffung der Planungs- und Führungsstruktur im Bahnpostdienst und zugleich eine Verbesserung der Sozialbedingungen in der Dienstplangestaltung. Die 'derzeitige Aufgabenverteilung führte auf Grund mannigfacher Kompetenzüberschneidungen in der Streckenbedienung immer wieder zu Konflikten und damit zu erheblichen Reibungsverlusten in der gesamten Betriebsplanung und -führung des Bahnpostdienstes. Die Folge waren nicht nur eine beträchtliche Fehlleitung von Arbeitskapazitäten im Verwaltungsdienst, sondern vor allem auch Verzögerungen in der Durchsetzung von Einsparungsmöglichkeiten. U. a. hat schon im Jahre 1956 der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) aus den genannten Gründen eine Neuordnung vorgeschlagen, die sich — von der Besonderheit der Außenstellenregelung abgesehen — mit dem jetzt vorliegenden Arbeitsgruppen-Modell nahezu vollständig deckt. Da in den letzten 15 Jahren der Fahrpersonalbestand auf ca. 3300 Kräfte gesunken ist, ist es heute 11340*Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 den kleineren und mittleren Bahnpostdienststellen vielfach nicht möglich, in sozialhumaner Hinsicht befriedigende Dienstpläne aufzustellen. Dieser Mangel würde durch die Konzentration der Personaleinsatzplanung auf insgesamt vier Ämter ebenfalls beseitigt. Anlage 139 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 168, 169 und 170) : Trifft der Sachverhalt zu, den die Bezirksverwaltung Hessen der Deutschen Postgewerkschaft in ihrer öffentlichen Stellungnahme vom 16. Februar 1979 zum Thema "Jugendarbeitslosigkeit" und dringend notwendiger Einstellungen zum Ausdruck bringt, indem sie feststellt, daß ein Antrag der Oberpostdirektion Frankfurt/Main (OPD Ffm.) vom 29. November 1978 auf 109 Einstellungen von Fernmeldehandwerkern beim Bundespostministerium vorliegt und seit Dezember 1978 ein Antrag der OPD Ffm. von 780 Einstellungen im Postdienst beim Bundespostministerium ebenfalls vorliegt und bis heute keine Einstellungsgenehmigung erteilt wurde? Sind darüber hinaus 600 weitere notwendige Nachwuchskräfte durch einen beabsichtigten Genehmigungsvorbehalt des Bundespostministeriums gefährdet? Wenn ja, warum verweigert die Bundesregierung bisher die Zustimmung zu den verschiedenen Einstellungsanträgen der OPD Ffm., zumal die Bezirksverwaltung der Deutschen Postgewerkschaft Hessens von 2 500 Einstellungsmöglichkeiten bei hessischen Postämtern und von einem Überstundenaufkommen von 600 000 Überstunden in den Postämtern bei einem gleichzeitigen Urlaubsrückstand aus 1977 und 1978 spricht? Zu Frage B 168: Der nach § 17 Abs. 4 Postverwaltungsgesetz an das Einvernehmen des Finanzministers gebundene und vom Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost verabschiedete Haushalt 1979 begrenzt die Zahl der im Jahresdurchschnitt zu beschäftigenden Arbeitskräfte auf 450 000. Der Vorschlag der Deutschen Bundespost lautete ursprünglich auf 452 000. Das Einvernehmen des Finanzministers war jedoch wegen der Einwendungen des Bundesrechnungshofes nur bei 450 000 zu erreichen. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß in bestimmten Bereichen vornehmlich des Fernmeldewesens ein Personalüberhang vorhanden ist. Diese Beanstandungen waren — wenn auch nicht in der vom Bundesrechnungshof angegebenen Art und Höhe — im Prinzip anzuerkennen. Die Vorgabe des Haushalts ist für die Deutsche Bundespost bindend. Die Anordnung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 19. Februar 1979 war erforderlich, um die Einhaltung der Haushaltsvorgabe sicherzustellen. Sie ist eine vorübergehende Maßnahme, die ergänzt werden wird durch differenzierte Regelungen, die in den vom Bundesrechnungshof erwähnten Bereichen eine schrittweise Anpassung an den tatsächlichen Bedarf sicherstellen. Es wäre unvertretbar gewesen, diese Entwicklung bei der Neubesetzung von Arbeitsplätzen unberücksichtigt zu lassen. Es würden jetzt Arbeitsplätze besetzt, die u. U. künftig wegfallen werden. Dies trifft auch für den Bereich der Oberpostdirektion Frankfurt am Main zu. Die Übernahme von Nachwuchskräften ist im übrigen durch diese Maßnahme nicht gefährdet. Die Deutsche Bundespost bildet im Fernmeldehandwerk seit Jahren über den Bedarf hinaus aus. Allen Auszubildenden, die jetzt auslernen, ist bereits vor Beginn der Ausbildung im Jahre 1976 mitgeteilt worden, daß sie nach Abschluß der Ausbildung nicht mit einer Beschäftigung im erlernten Beruf rechnen können und auch eine generelle Beschäftigung im Bereich der Deutschen Bundespost nicht zugesagt werden kann. Immerhin konnte den jetzt zur Prüfung anstehenden Kräften dennoch eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bei der Deutschen Bundespost zugesagt werden, wenn auch vorübergehend im nicht ausbildungsgerechten Postwesen. Es besteht aber die Zusage, daß alle Fernmeldehandwerker, die auf Grund ihrer guten Leistungen ihre Ausbildung verkürzen konnten, nach Ablauf des 30. April 1979 ausbildungsgerecht im Fernmeldewesen eingesetzt werden. Ein Einstellungsantrag der Oberpostdirektion Frankfurt am Main liegt dem Bundespostministerium nicht vor. Im Rahmen einer Erhebung wurde dem Bundespostministerium im Dezember 1978 mitgeteilt, daß 109 Fernmeldehandwerker im Februar/ März 1979 ihre Ausbildung beenden. Um jedem Auszubildenden einen Arbeitsvertrag mindestens im ausbildungsfremden Bereich geben zu können, war es erforderlich, die gemeldeten Einstellungsmöglichkeiten im Bereich des Postdienstes für die Übernahme der Auszubildenden offenzuhalten. Zu Frage B 169: Die Oberpostdirektion Frankfurt am Main war bis zum 19. Februar 1979 für die Einstellung von Nachwuchskräften für den mittleren Fernmeldedienst selber zuständig. Nach Auskunft der Oberpostdirektion Frankfurt am Main sind Einstellungszusagen in der Größenordnung von 600 Kräften bereits vorgenommen worden. Diese Einstellungszusagen werden eingelöst. Zu Frage B 170: Die Angaben über die Höhe des Überstundenaufkommens treffen in etwa zu. Auf Grund der besonderen betrieblichen Verhältnisse bei einem großen Dienstleistungsunternehmen wie der Deutschen Bundespost wären Einstellungen jedoch grundsätzlich nicht geeignet, die Abwicklung von Überstunden wesentlich zu beeinflussen. Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 171 und 172) : Wann und an wen beabsichtigt die Deutsche Bundespost, ihr ca. 600 ha umfassendes Gelände in Woltersdorf (Landkreis Lüchow-Dannenberg) zu verkaufen? Treffen Informationen zu, denen zufolge das Bundesinnenministerium einen Teil des Geländes an die Deutsche Gesellschaft zur Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen weiter verkaufen wollte, und wenn nein, sind Weiterverkäufe an interessierte Landwirte vorgesehen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11341* Wegen dés Verkaufs des ca. 600 Hektar großen Geländes der Deutschen Bundespost in Lüchow hat das Bundespostministerium neben seinen Verhandlungen mit dem Bundesministerium des Innern die zuständige Oberpostdirektion Hannover /Braunschweig nunmehr damit 'beauftragt, mit dem Land Niedersachsen Verkaufsverhandlungen aufzunehmen. Einzelverkäufe an interessierte Landwirte sind seitens der Deutschen Bundespost nicht vorgesehen. Anlage 141 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage ides Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 173): Welche Poststellen I und II im Bereich des Hochtaunuskreises werden nach dem derzeitigen Stand der Planungen der Arbeitsgruppe bei der Deutschen Bundespost, wie dies in der Antwort der Bundesregierung auf die Frage Nr. 133 aus Drucksache 8/2561 erwähnt wurde, für eine Verkleinerung oder Auflösung in Betracht gezogen? In einigen Gemeinden des Hochtaunuskreises steht die postbetriebliche Anpassung an die kommunale Neugliederung noch aus. Sie soll in etwa 2 bis 3 Jahren durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang werden einige Poststellen den Zustelldienst an ,die zentral gelegenen Postämter abgeben. Die beim Bundesminister für das Pest- und Fernmeldewesen auf Grund eines Arbeitsgruppenberichts laufenden Untersuchungen über eventuelle weitere organisatorische Entwicklungen im ländlichen Bereich, die in der Antwort vom 15. Februar 1979 auf ihre Frage Nr. 133 aus Drucksache 8/2561 erwähnt wurden, sind noch nicht so weit gediehen, daß bereits Aussagen zu bestimmten Regionen oder Postamtsbereichen möglich wären. Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 174 und 175): Ist es zutreffend, daß nach den Berechnungen der Deutschen Bundespost für das Jahr 1979 zur Bewältigung ihrer Aufgaben 460 000 Arbeitskräfte erforderlich sind und durch eine Sofortverfügung die Zahl der arbeitseinsatzfähigen Kräfte bei der Deutschen Bundespost auf 450 000 für das Jahr 1979 festgeschrieben worden ist? Ist es zutreffend, daß im Jahr 1978 über 13 Millionen Überstunden bei der Deutschen Bundespost geleistet worden sind? Zu Frage B 174: Der von der Deutschen Bundespost z. Z. ausgewiesene Bedarf beträgt rd. 460 000 Arbeitskräfte im Jahresdurchschnitt. Er wird vom Bundesrechnungshof in dieser Höhe angezweifelt. Der Bundesrechnungshof beanstandet insbesondere Personalüberhänge in bestimmten Bereichen des Fernmeldewesens. Diese Beanstandungen waren wenn auch nicht in der vom Bundesrechnungshof vorgegebenen Art und Höhe — im Prinzip anzuerkennen. Der nach § 17 Abs. 4 des Postverwaltungsgesetzes an das Einvernehmen des Finanzministers gebundene und vom Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost verabschiedete Haushalt 1979 begrenzt die Zahl der im Jahresdurchschnitt zu beschäftigenden 'Arbeitskräfte auf 450 000. Die Vorgabe des Haushalts ist für die Deutsche Bundespost bindend. Zu Frage B 175: Es trifft zu, daß im Jahre 1978 über 13 Millionen Überstunden bei der Deutschen Bundespost geleistet worden sind, das sind je Arbeitskraft im Durchschnitt 30,5 Stunden. Auf Grund der besonderen betrieblichen Verhältnisse bei einem großen Dienstleistungsunternehmen wie der Deutschen Bundespost ist diese Zahl von Überstunden nicht ungewöhnlich. Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Linde (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 176 und 177): Wie ist das Fernleitungsnetz der Deutschen Bundespost im Harz im Vergleich zu anderen Räumen in der Bundesrepublik Deutschland ausgebaut, und hält die Bundesregierung gegebenenfalls eine vordringliche Verbesserung des Leitungsnetzes auch im Hinblick auf eine verstärkte Telefonbenutzung in der Zeit der Billigtarife durch rund 1,8 Millionen Urlaubsgäste im Jahr für geboten? Wann kann nach Meinung der Bundesregierung unter besonderer Berücksichtigung der fremdenverkehrsgeprägten Struktur mit einer Verbesserung des Telefonnetzes im Harz gerechnet werden? Der Ausbau des Fernlinien- und Fernleitungsnetzes wird im gesamten Bereich der Deutschen Bundespost nach einheitlichen Planungsrichtlinien durchgeführt und damit in allen Teilen der Bundesrepublik eine gleichmäßige Dienstgüte sichergestellt. Bei der Leitungsbedarfsermittlung wird auch von den für die Zeiten der Billigtarife gemessenen Verkehrswerten ausgegangen. Von der Leitungsbedarfsermittlung für den Selbstwählferndienst bis zu seiner Deckung wird normalerweise ein Zeitraum von mehreren Jahren benötigt. Durch Sondermaßnahmen konnten jedoch bereits zusätzliche Leitungsschaltungen durchgeführt werden. Das gesamte Sonderprogramm zur Beseitigung der Engpässe zu Zeiten des Mondscheintarifs wird Anfang der 80er Jahre die Verkehrsabwicklung wie in allen Bereichen der Deutschen Bundespost auch im Bereich des Harzes normalisieren. Die durch den Fremdenverkehr geprägte Struktur wird bei den Verkehrsmessungen mit erfaßt. Anlage 144 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 178): Ist der Bundesregierung bekannt, daß etwa seit Frühjahr 1978 staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen Bundesbürger ein- 11342*Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 geleitet wurden, die in Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften Tonrundfunkempfänger gekauft hatten, welche neben den üblichen Wellenbereichen Lang-, Mittel- und Kurzwelle sowie dem UKW-Rundfunkbereich zusätzlich noch andere UKW-Bereiche aufwiesen, und warum wird der Verkauf derartiger Geräte dem Handel nicht verboten oder an alle Tonrundfunk- und Fernsehteilnehmer eine Informationsschrift herausgegeben, die vor dem Kauf dieser Geräte warnt? Zur Zeit besteht noch keine rechtliche Grundlage für eine Regelung der Herstellung und des Vertriebs von Funkanlagen. Die Bundesregierung sieht hier jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der Harmonisierungsvorhaben der EG zu einer Regelung zu gelangen. Diese Gesetzeslücke wird von bestimmten Händlern ausgenutzt, die ausländische Geräte importieren, mit deren Hilfe der Empfang von nicht dem Rundfunkdienst zugewiesenen Empfangsbereichen möglich ist. Dagegen gehen die Staatsanwaltschaften vor. Hersteller, Händler und die Öffentlichkeit sind mehrfach darüber informiert worden, daß nur Rundfunkgeräte mit einer FTZ-Prüfnummer die Gewähr dafür bieten, den postalischen Bestimmungen zu entsprechen und allgemein genehmigt zu sein. Die Deutsche Bundespost wird ihre Informationsmaßnahmen verstärken und vor allem die Bemühungen gegen Händler und Zeitschriften-Redaktionen, die unzulässige Geräte anbieten, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln fortsetzen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf das Schreiben des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen vom 8. Februar 1979, das allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugesandt wurde. Anlage 145 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 179) : Welches waren die Gründe für die von der Deutschen Postgewerkschaft öffentlich kritisierte kurzfristige Entscheidung der Deutschen Bundespost, im Bereich der Fernmeldeämter der Oberpostdirektion München 83 Junghandwerker, die wegen ihrer guten Leistungen vorzeitig die Prüfung abgelegt hatten, trotz vorheriger mündlicher Zusage und trotz eines dringenden Bedarfs von 129 Junghandwerkern nicht mehr zu übernehmen, und sieht die Bundesregierung nodi eine Möglichkeit, daß die vom Postverwaltungsrat ergangene Personalfestschreibung wieder gelockert wird? Der nach § 17 Abs. 4 Postverwaltungsgesetz an das Einvernehmen des Finanzministers gebundene und vom Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost verabschiedete Haushalt 1979 begrenzt die Zahl der im Jahresdurchschnitt zu beschäftigenden Arbeitskräfte auf 450 000. Der Vorschlag der Deutschen Bundespost lautete ursprünglich auf 452 000. Das Einvernehmen des Finanzministers war jedoch wegen der Einwendungen des Bundesrechnungshofes nur bei 450 000 zu erreichen. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß in bestimmten Bereichen vornehmlich des Fernmeldewesens ein Personalüberhang vorhanden ist. Diese Beanstandungen waren — wenn auch nicht in der vom Bundesrechnungshof vorgegebenen Art und Höhe — im Prinzip anzuerkennen. Die Vorgabe des Haushalts ist für die Deutsche Bundespost bindend. Die Anordnung des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen vom 19. Februar 1979 war erforderlich, um die Einhaltung der Haushaltsvorgabe sicherzustellen. Sie ist eine vorübergehende Maßnahme, die ergänzt werden wird durch differenzierte Regelungen, die in den vom Bundesrechnungshof erwähnten Bereichen eine schrittweise Anpassung der Zahl der Arbeitsplätze an den tatsächlichen Bedarf sicherstellen. Es wäre unvertretbar gewesen, diese Entwicklung bei der Neubesetzung von Arbeitsplätzen unberücksichtigt zu lassen. Es würden jetzt Arbeitsplätze besetzt, die u. U. künftig wegfallen werden. Dies trifft auch auf den Bezirk der Oberpostdirektion München zu. Die Deutsche Bundespost hat seit Jahren über den Bedarf hinaus ausgebildet und daher allen Auszubildenden, die jetzt zur Prüfung heranstehen, bereits vor Beginn der Ausbildung im Jahre 1976 mitgeteilt, daß sie nach Abschluß ihrer Ausbildung nicht mit einer Beschäftigung im erlernten Beruf rechnen können und auch eine generelle Beschäftigung im Bereich der Deutschen Bundespost nicht zugesagt werden kann. Erfreulicherweise konnte den jetzt zur Prüfung anstehenden Kräften dennoch eine Unterbringung teils im nicht ausbildungsgerechten, teils sogar im ausbildungsgerechten Bereich zugesagt werden. Es besteht aber die Zusage, daß alle Fernmeldehandwerker, die auf Grund ihrer guten Leistungen ihre Ausbildung verkürzen konnten, nach Ablauf des 30. April 1979 ausbildungsgerecht im Fernmeldewesen eingesetzt werden. Anlage 146 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrükken) (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 180) : Uberwacht die Deutsche Bundespost Telefongespräche von Kunden, die sidi über die Höhe ihrer Telefongebühren beschwert haben, und wenn ja, nach welchen Kriterien und auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage, und was geschieht mit den auf diese Art gesammelten Daten? Erhebt ein Kunde gemäß § 13 Abs. 6 Fernmeldeordnung fristgerecht Einwendungen gegen die ihm in Rechnung gestellten Gesprächsgebühren, ist die Deutsche Bundespost für die richtige Inrechnungstellung dieser Gebühren beweispflichtig. Nach der ständigen Rechtsprechung erbringen die Gebührenerfassungseinrichtungen der Deutschen Bundespost den Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit des gegenüber dem Kunden geltend gemachten Anspruchs. Zur Stützung des Anscheinsbeweises setzt die Deutsche Bundespost bei Gebührenbeanstandungen fallweise Zählvergleichseinrichtungen ein. Die Zählvergleichseinrichtung dient der Beobachtung eines Teilnehmeranschlusses bezüglich der Herstellung von Verbindungen und Zählung der Gebühreneinheiten. Mit den Zählvergleichseinrichtungen werden ausschließlich die , technische Funktion des Telefons und der Gebührenerfassung geprüft; der Inhalt der übermittelten Nachrichten kann dabei weder aufgezeichnet noch sonst irgendwie erfaßt werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11343* Lehnt die Deutsche Bundespost auf Grund einer Gebührenbeanstandung die Erstattung von Gebühren ab, so hat der Kunde das Recht, diese Entscheidung durch die Gerichte nachprüfen zu lassen. Die Deutsche Bundespost darf sich bei gerichtlichen Streitigkeiten über Fernmeldegebühren aller notwendigen Beweismittel bedienen, um die Berechtigung ihrer Gebührenforderungen nachzuweisen. Es ist ebenfalls schon immer herrschende Rechtsauffassung gewesen, daß das Fernmeldegeheimnis der Durchführung sog. betriebsbedingter Maßnahmen nicht entgegensteht. Rechtslehre und Rechtsprechung stimmen darin überein, daß das Fernmeldegeheimnis der Vornahme betriebsbedingter Maßnahmen nicht entgegensteht. Dieses übereinstimmende Ergebnis hat sich der Gesetzgeber zu eigen gemacht (vgl. § 354 StGB). In der amtlichen Begründung zur Neufassung des § 354 StGB wird ausdrücklich festgestellt, daß durch das Wort „unbefugt" besonders darauf hingewiesen werden soll, daß im Bereich des Post- und Fernmeldegeheimnisses Rechtfertigungs- und Tatbestandsausschließungsgründe, wie z. B. betriebsbedingte Maßnahmen, eine besondere Rolle spielen. Das Anschalten einer Zählvergleichseinrichtung zum Nachweis der Rechtmäßigkeit einer Fernmelderechnung in bezug auf die richtige Erfassung der Gebühren für selbstgewählte Gesprächsverbindungen ist eine solche notwendige betriebsbedingte Maßnahme und wird deshalb nicht unbefugt, sondern befugt durchgeführt. Die zur Beweissicherung gefertigten Zählvergleichseinrichtungs-Aufzeichnungen werden entweder bis zum Ablauf des Erstattungsanspruchs oder bis zur endgültigen Erledigung einer Gebührenbeanstandung aufbewahrt. Die Zählvergleichseinrichtungs-Streifen werden mit dem Beschwerdevorgang bei der für die Bearbeitung von Gebührenbeanstandungen zuständigen Dienststelle aufbewahrt und nach Ablauf der in § 13 Abs. 11 Fernmeldeordnung festgelegten Ausschlußfrist vernichtet. Anlage 147 Antwort des ParL Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 181 und 182) : Trifft es zu, daß im Bereich Hessen für über 400 Fernmeldehandwerker Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, dagegen aber „600 dringende Einstellungsmöglichkeiten von jugendlichen Nachwuchskräften für den Fernmeldedienst durch einen beabsichtigten Genehmigungsvorbehalt des Bundespostministeriums gefährdet" seien, und wie ist diese Situation 'im Bereich der Deutschen Bundespost in anderen Bundesländern? Trifft es zu, daß sich das Überstundenaufkommen in hessischen Postämtern zwischen 5 000 bis 6 000 Stunden bewegt, obwohl teilweise der Erholungsurlaub von 1977/78 noch nicht abgewickelt sein soll, und „bei einigen Postämtern nur knapp die Hälfte der Beschäftigten ihren Urlaub für 1979 erhalten wird"? Zu Frage B 181: Der nach § 17 Abs. 4 Postverwaltungsgesetz an das Einvernehmen des Finanzministers gebundene und vom Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost verabschiedete Haushalt 1979 begrenzt die Zahl der im Jahresdurchschnitt zu beschäftigenden Arbeitskräfte auf 450 000. Der Vorschlag der Deutschen Bundespost lautete ursprünglich auf 452 000. Das Einvernehmen des Finanzministers war jedoch wegen der Einwendungen des Bundesrechnungshofes nur bei 450 000 zu erreichen. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß in bestimmten Bereichen vornehmlich des Fernmeldewesens ein Personalüberhang vorhanden ist. Diese Beanstandungen waren — wenn auch nicht in der vom Bundesrechnungshof angegebenen Art und Höhe — im Prinzip anzuerkennen. Die Vorgabe des Haushalts ist für die , Deutsche Bundespost bindend. Die Anordnung des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen vom 19. Februar 1979 war erforderlich, um die Einhaltung der Haushaltsvorgabe sicherzustellen. Sie ist eine vorübergehende Maßnahme, die ergänzt werden wird durch differenzierte Regelungen, die in den vom Bundesrechnungshof erwähnten Bereichen eine schrittweise Anpassung der Zahl der Arbeitsplätze an den tatsächlichen Bedarf sicherstellen. Es wäre unvertretbar gewesen, diese Entwicklung bei der Neubesetzung von Arbeitsplätzen unberücksichtigt zu lassen. Es würden jetzt Arbeitsplätze besetzt, die u. U. künftig wegfallen werden. Dies trifft nicht nur für den Bereich der Oberpostdirektion Frankfurt am Main zu. Die Übernahme von Nachwuchskräften ist im übrigen durch diese Maßnahme nicht gefährdet. Allen Auszubildenden; die jetzt auslernen, konnte die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bei der Deutschen Bundespost zugesagt werden, wenn auch vorübergehend im nicht ausbildungsgerechten Postwesen. Es besteht aber die Zusage, daß alle Fernmeldehandwerker, die auf Grund ihrer guten Leistungen ihre Ausbildung verkürzen konnten, nach Ablauf des 30. April 1979 ausbildungsgerecht im Fernmeldewesen eingesetzt werden. Ein Einstellungsantrag der Oberpostdirektion Frankfurt am Main liegt dem Bundespostministerium nicht vor. Im Rahmen einer Erhebung wurde dem Bundespostministerium im Dezember 1978 mitgeteilt, daß 109 Fernmeldehandwerker im Februar/ März 1979 ihre Ausbildung beenden. Die Oberpostdirektion Frankfurt am Main war bis zum 19. Februar 1979 für die Einstellung von Nachwuchskräften für den mittleren Fernmeldedienst selber zuständig. Nach Auskunft der Oberpostdirektion Frankfurt am Main sind Einstellungszusagen in der Größenordnung von 600 Kräften bereits vorgenommen worden. Diese Einstellungszusagen werden eingelöst. Zu Frage B 182: Das tägliche Überstundenaufkommen bei den Postämtern des OPD-Bezirks Frankfurt liegt im Durchschnitt bei 2 500 bis 3 000 Stunden, im Januar 1979 lag es bei 3 100 Stunden. Die Urlaubsabwicklung bei den Postämtern nach dem Stand vom 31. Januar 1979 lag bei rund 67 v. H. Hierin sind eventuelle restliche Urlaubsansprüche aus dem Urlaubsjahr 77/78 enthalten. Ich gehe davon aus, daß 11344* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 im Urlaubsjahr 1979/80 jeder Beschäftigte den größten Teil seines Erholungsurlaubs im vorgesehenen Zeitraum erhalten kann. Anlage 148 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage B 183) : Welche Stellung bezieht die Bundesregierung zu der Verfügung des Bundespostministers vom 19. Februar 1979 zur Nichteinstellung von auslernenden Fernmeldehandwerkern, von der allein im Bereich der Oberpostdirektion Frankfurt über 100 jugendliche Nachwuchskräfte für den Fernmeldedienst betroffen sind, und wie verträgt sich diese Maßnahme mit der finanziellen Gewinnsituation der Deutschen Bundespost und der Tatsache, daß ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen? Der nach § 17 Abs. 4 Postverwaltungsgesetz an das Einvernehmen des Finanzministers gebundene und vom Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost verabschiedete Haushalt 1979 begrenzt die Zahl der im Jahresdurchschnitt zu beschäftigenden Arbeitskräfte auf 450 000. Der Vorschlag der Deutschen Bundespost lautete ursprünglich auf 452 000. Das Einvernehmen des Finanzministers war jedoch wegen der Einwendungen des Bundesrechnungshofes nur bei 450 000 zu erreichen. Der Bundesrechnungshof hatte beanstandet, daß in bestimmten Bereichen vornehmlich des Fernmeldewesens ein Personalüberhang vorhanden ist. Diese Beanstandungen waren — wenn auch nicht in der vom Bundesrechnungshof angegebenen Art und Höhe — im Prinzip anzuerkennen. Die Vorgabe des Haushalts ist für die Deutsche Bundespost bindend. Die Anordnung des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewens vom 19. Februar 1979 war erforderlich, um die Einhaltung der Haushaltsvorgabe sicherzustellen. Sie ist eine vorübergehende Maßnahme, die ergänzt werden wird durch differenzierte Regelungen, die in den vom Bundesrechnungshof erwähnten Bereichen eine schrittweise Anpassung an den tatsächlichen Bedarf sicherstellen. Es wäre unvertretbar gewesen, diese Entwicklung bei der Neubesetzung von Arbeitsplätzen unberücksichtigt zu lassen. Es würden jetzt Arbeitsplätze besetzt, die u. U. künftig wegfallen werden. Dies trifft auch für den Bereich der Oberpostdirektion Frankfurt am Main zu. Die Übernahme von Nachwuchskräften ist im übrigen durch diese Maßnahme nicht gefährdet. Die Deutsche Bundespost bildet im Fernmeldehandwerk seit Jahren über den Bedarf hinaus aus. Allen Auszubildenden, die jetzt auslernen, ist bereits vor Beginn der Ausbildung im Jahre 1976 mitgeteilt worden, daß sie nach Abschluß der Ausbildung nicht mit einer Beschäftigung im erlernten Beruf rechnen können und auch eine generelle Beschäftigung im Bereich der Deutschen Bundespost nicht zugesagt werden kann. Immerhin konnte den jetzt zur Prüfung anstehenden Kräften dennoch eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis bei der Deutschen Bundespost zugesagt werden, wenn auch vorübergehend im nicht ausbildungsgerechten Postwesen. Es besteht aber die Zusage, daß alle Fernmeldehandwerker, die auf Grund ihrer guten Leistungen ihre Ausbildung verkürzen konnten, nach Ablauf des 30. April 1979 ausbildungsgerecht im Fernmeldewesen eingesetzt werden. Anlage 149 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608. Frage B 184) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in absehbarer Zeit eine Erhöhung der im Jahr 1940 eingeführten Höchstgrenze von 4 v. H. bei den Dividenden gemeinnütziger Gesellschaften herbeizuführen? Die Frage bezieht sich vermutlich auf gemeinnützige Wohnungsunternehmen in allen Rechtsformen. Ihre Mitglieder oder Gesellschafter dürfen nach § 9 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bei der Verteilung des Reingewinnes höchstens jährlich 4 vom Hundert oder einen anderen von dem „Reichsarbeitsminister" bestimmten Hundertsatz ihrer eingezahlten Einlage erhalten. ,Die Bundesregierung erwägt nicht, eine Änderung des Gesetzes mit dem Ziel der Erhöhung der Dividende herbeizuführen. Auch habe ich nicht die Absicht, von der Ermächtigung für den Reichsarbeitsminister Gebrauch zu machen. Die zulässige Dividende entspricht dem Zins, den Bauherren im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau für ihre Eigenleistungen erzielen. Es gibt keinen Grund, die Beteiligten der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen besserzustellen, zumal sie sich ohnehin schon besser als die Beteiligten von steuerlich gemeinnützigen Unternehmen stehen: Den steuerlich gemeinnützigen Unternehmen ist es verwehrt, Dividenden auszuschütten. Anlage 150 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 185) : Beabsichtigt die Bundesregierung, das in ihrem Bericht über Erfahrungen mit dem Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz angesprochene Problem der Verpflichtung des Vermieters, vermietete Wohnräume zu beheizen, ihrem wesentlichen Inhalt nach im Gesetz zu regeln, namentlich im Hinblick auf eine Festlegung der sogenannten Heizungsperiode und die Bestimmung der Voraussetzungen, bei denen auch außerhalb dieser Zeit eine Heizungspflicht besteht? Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht darauf hingewiesen, daß im Zusammenhang mit den Erörterungen der. Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes auch vorgeschlagen worden ist, die Heizpflicht der Vermieter bei zentral beheizten Wohnungen gesetzlich zu regeln. Die Bundesregierung wird prüfen, ob bei geeigneter Gelegenheit eine diesem Vorschlag entsprechende gesetzliche Regelung eingeführt werden sollte. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11345* Nach den bisherigen Feststellungen ist der Umfang der Heizungspflicht des Vermieters regelmäßig in den Mietverträgen näher festgelegt. Die hierzu benutzten Formulare enthalten sehr unterschiedliche Regelungen über die Dauer der Heizperiode, die Mindesttemperaturen bei Tag und bei Nacht, die' Abgrenzung der Tages- und Nachtzeiten sowie über die Verpflichtung zur Heizung außerhalb der Heizperiode. Dabei tragen neuere Verträge nach den Beobachtungen der Mieterorganisationen auch den veränderten Lebensgewohnheiten durch eine Ausdehnung der Heizungsverpflichtung des Vermieters Rechnung. Im Falle einer gesetzlichen Regelung würde zu beachten sein, daß keine Mehrkosten für Mieter entstehen, die eine Beheizung über den bisherigen Umfang hinaus nicht wünschen. Dies setzt allerdings voraus, daß die Heizungsanlagen technisch so ausgestattet sind, daß sie eine individuelle Steuerung für die einzelne Wohnung . ermöglichen. Eine solche Ausstattung wird auch im Zuge der Bemühungen um die Einsparung von Heizenergie angestrebt, ist gegenwärtig jedoch — auch aus technischen Gründen — noch nicht überall vorhanden. Anlage 151 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 186 und 187): Ist der Bundesregierung bekannt, daß ausreisewillige Bürger der DDR, die diesen Willen durch formelle Anträge bekundet hatten, nicht nur keine Ausreisegenehmigung oder auch nur eine Antwort erhielten, sondern im Gegenteil ihre Ausweispapiere abliefern mußten und somit zum Verbleib an ihrem Wohnort gezwungen sind und darüber hinaus in ihrem Beruf deutlich zurückgestuft werden? Für den Fall, daß diese Vorgänge der Bundesregierung bekannt sind, was hat sie gegen diesen Verstoß gegen die Menschenrechte und die KSZE-Schlußakte von Helsinki unternommen, oder was gedenkt sie dagegen zu tun? Zu Frage B 186: Der Bundesregierung sind derartige Fälle bekannt. Zu Frage B 187: Deshalb setzt sie sich seit Jahren auf ihre Weise dafür ein, daß diesen Menschen trotz aller Schwierigkeiten die Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland ermöglicht wird. Dies geschieht im Rahmen der bekannten und auch erfolgreichen Bemühungen um Familienzusammenführung. Seit 1970 konnten allein auf diesem Wege über 22 000 Personen die DDR verlassen und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland nehmen. Über diese praktische Hilfe hinaus hat die Bundesregierung Verzögerungen, Ablehnungen und sonstige Schwierigkeiten bei der Familienzusammenführung sowie Nachteile, die einzelne Menschen wegen Anträgen auf Familienzusammenführung erleiden müssen, auf dem KSZE-Überprüfungstreffen in Belgrad angesprochen. Im übrigen wäre ich dankbar, wenn Sie, sehr geehrter Herr Kollege, mir Ihre Informationen zugänglich machen würden, damit in jedem Einzelfall umgehend geprüft werden kann, inwieweit Hilfe möglich ist. Anlage 152 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 188 und 189) : Welche Kooperation gibt es im Verantwortungsbereich der Bundesregierung mit Großbritannien auf dem Gebiet der Kernenergieforschung und -entwicklung, und ist eine Ausweitung, insbesondere auf den Gebieten des Schnellbrüters und der Wiederaufarbeitung, geplant? Kann çlie Bundesregierung erklären, warum die deutsch-französische nukleare Zusammenarbeit soviel umfangreicher ist als die deutsch-britische, obwohl Großbritannien den gleichen technischen Entwicklungsstand aufweist und die Energiepolitik der beiden Länder sich vielmehr ähnelt? Zu Frage B 188: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Großbritannien besteht auf vielen Gebieten der Kernforschung und -entwicklung eine enge Zusammenarbeit. Auf dem Gebiet der Grundlagenkernforschung sind beide Länder vor allem in der Europäischen Organisation für Kernforschung CERN in Genf sowie im Institut Max von Laue-Paul Langevin verbunden, das in trilateraler Zusammenarbeit mit Frankreich den Höchstflußreaktor in Grenoble betreibt. Außerdem arbeiten sie eng im Rahmen von EURATOM zusammen, wobei vor allem das große in Großbritannien zu errichtende Fusionsreaktorexperiment JET hervorzuheben ist. Eine sehr intensive Verbindung besteht auf dem Gebiet der Urananreicherung. Durch den Vertrag von Almelo, mit dem sich die Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und die Niederlande zu der sog. TROIKA zusammengeschlossen haben, sind die Programme der drei beteiligten Länder auf dem Gebiet der Gasultrazentrifuge vollständig miteinander integriert. Diese Kooperation umfaßt sowohl den Bereich von Forschung und Entwicklung als auch den Bau und Betrieb gemeinsamer Produktionsanlagen und die gemeinsame Vermarktung der Produkte. Bei der Wiederaufarbeitung ist die deutsche Industrie sowohl mit der britischen wie mit der französischen Industrie in der United Reprocessors GmbH verbunden. Auch auf dem Gebiet der fortgeschrittenen Reaktorsysteme findet eine, wenn auch begrenzte Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern statt. So arbeitet das Kernforschungszentrum Karlsruhe auf der Basis von Einzelverträgen in verschiedenen Bereichen der Schnellbrüter-Forschung und -Entwicklung mit der britischen Atomenergiebehörde UKAEA zusammen, wie auch im Verbund mit anderen Ländern, z. B. Frankreich und Japan im Rahmen des Projektes CABRI auf dem Gebiet der SNR-Sicherheitsforschung. Es ist beabsichtigt, diese Kooperation in eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit 11346* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 I überzuleiten, an der auch Frankreich sowie Belgien und die Niederlande beteiligt sind. Außerdem ist das britische Energieversorgungsunternehmen CEGB sowohl Partner in der Euro-Hochtemperatur Kernkraftwerk GmbH (die einen Erfahrungs- und Personalaustausch auf dem HTR- Gebiet zum Ziel hat) als auch mit einer nominalen Beteiligung Teilhaber in der Schnellbrüterkernkraftwerks-Gesellschaft SBK. Schließlich gibt es eine gute Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern im Bereich der Leichtwasserreaktor-Sicherheitsforschung zum Thema „Außere Einwirkungen". Zur Zeit finden Gespräche statt, die eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit im Gesamtbereich der Reaktorsicherheitsforschung anbahnen sollen. Die Bundesregierung befürwortet einen weiteren Ausbau dieser Zusammenarbeit mit Großbritannien. Was die von Ihnen besonders erwähnten Bereiche des Schnellen Brüters und der Wiederaufarbeitung betrifft, so dürfte eine Verstärkung der Zusammenarbeit im Schnellbrüterbereich vor allem von der künftigen Orientierung der britischen Politik auf diesem Gebiet und damit vom britischen Interesse an einer engeren Zusammenarbeit abhängen. Ähnliches gilt für die angestrebte Ausdehnung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Reaktorsicherheitsforschung, die — soweit es sich um typenspezifische Themen handelt — vor allem auch von weiteren britischen Entscheidungen in der Frage der Einführung von Leichtwasserreaktoren abhängen wird. Die weitere Gestaltung des Kenntnisaustausches und der Zusammenarbeit im Wiederaufarbeitungsbereich ist Gegenstand von Verhandlungen auf Industrieebene zwischen den deutschen, britischen und französischen Partnern der United Reprocessors GmbH. Dabei soll die Zusammenarbeit vor allem den seit Abschluß der United Reprocessors GmbH-Vereinbarung veränderten Verhältnissen, insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Entwicklung der Programme in den beteiligten Ländern, angepaßt werden. Zu Frage B 189: Wie Sie aus der Antwort auf Ihre vorhergehende Frage ersehen, ist die deutsch-britische Zusammenarbeit im Bereich der Kernenergie von erheblicher Bedeutung. Im übrigen dürfte es wohl zutreffen, daß alle drei Länder, Frankreich, Großbritannien und die Bundesrepublik Deutschland, auf diesem Gebiet ein vergleichbares technisches Niveau erreicht haben und die Kernenergie als ein wichtiges Element ihrer künftigen nationalen Energieversorgung betrachten. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die unterschiedliche Orientierung hinsichtlich der kommerziellen Reaktorlinien (in Großbritannien bisher Magnox und AGR) im Gegensatz zur LWR in Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland, ebenso zu unterschiedlich akzentuierten Kooperationsinteressen führen kann wie die Unterschiede in der Energiepolitik, wo sich Großbritannien im Gegensatz zu den beiden anderen Ländern auf erhebliche eigene Erdölvorräte abstützen kann. Anlage 153 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/2608 Frage B 190) : Sieht die Bundesregierung ein Mißverhältnis zwischen den finanziellen Aufwendungen für das' Aktionsprogramm „Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens" und den Aufwendungen zur ‚Modernisierung der Wirtschaft", und soll gegebenenfalls dieses Mißverhältnis zugunsten der Mittel für das Aktionsprogramm Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens verbessert werden? Die Förderprogramme des BMFT orientieren sich an den folgenden 5 übergeordneten Zielsetzungen — Sicherstellung materieller Ressourcen — Modernisierung der Wirtschaft — Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen — Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und Dienstleistungen — Erhöhung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit und werden diesen jeweils schwerpunktmäßig zugeordnet. Das Ziel der Modernisierung der Wirtschaft wird primär durch die Förderbereiche — Elektronische Bauelemente — Datenverarbeitung — Anwendungsorientierte Weltraumforschung und -technik -- Optik, Meßtechnik, chemische Techniken („Schlüsseltechnologien") — Innovationsförderung angestrebt. Dies bedeutet jedoch nicht, daß andere Zielsetzungen, wie z. B. die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Wettbewerbsfähigkeit, in diesen Programmen nicht mitberücksichtigt werden. Bei Projekten, die der Steigerung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit dienen, spielen Humanisierungsaspekte häufig eine bedeutende Rolle, weswegen sie oft bereits in der Konzeptionsphase mitberücksichtigt werden. Die Fördermittel zur Modernisierung der Wirtschaft enthalten somit auch Beiträge zur Humanisierung des Arbeitslebens, es ist jedoch nicht möglich, die Finanzanteile, die auf die einzelnen primär oder sekundär anzustrebenden Zielsetzungen entfallen, zu ermitteln. Die Bundesregierung sieht auf Grund der Tatsache, daß — die Finanzaufwendung zur Modernisierung der Wirtschaft auch Mittel für Humanisierungsaspekte enthalten und - der Ausbau des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" zügig voranschreitet, kein Mißverhältnis zwischen den finanziellen Aufwendungen für das Programm Humanisierung des Arbeitslebens und den Programmen zur Modernisierung der Wirtschaft. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11347* Im Rahmen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens", das gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und dem Bundesministerium für Forschung und Technologie getragen wird und 1974 anlief, sind bis Ende 1977 für 614 Projekte 240 Millionen DM bewilligt worden. Beginnend mit 15,3 Millionen DM in 1974 sind 1975 33,1 Millionen DM, 1976 43,6 Millionen DM, 1977 52,2 Millionen DM und 1978 79,6 Millionen DM aufgewendet worden. Die finanzielle Basis des Programms wird mit überdurchschnittlichen Steigerungsraten stetig aufgestockt. So sind für die Haushaltsjahre 1979 und 1980 92,5 Millionen DM bzw. 120 Millionen DM Förderungsmittel vorgesehen. Bei begrenzter Forschungskapazität, insbesondere in den Bereichen Sozial- und Arbeitswissenschaft, können die Aktivitäten nur in Grenzen ausgeweitet werden, denn bezüglich der qualitativen Anforderungen an die geförderten Projekte sollten keinerlei Abstriche gemacht werden. Auf der Basis der bisher gewonnenen Erkenntnisse (z. B. Bedarfsanalysen, Modellvorhaben in einigen Teilbereichen) werden in den nächsten Jahren die Untersuchungen auf weitere Teilbereiche ausgedehnt und die erarbeiteten Ergebnisse und Betriebserfahrungen auf möglichst breiter Basis in die Praxis umgesetzt werden. Im übrigen werden in Zukunft nicht nur in Förderbereichen, die der Modernisierung der Wirtschaft dienen, sondern in allen übrigen Bereichen Aspekte der Humanisierung des Arbeitslebens noch stärker berücksichtigt werden. Anlage 154 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 191 und 192) : Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, nach denen aus Altreifen mit Hilfe der Pyrolyse 01 gewonnen werden kann, und dieses Forschungsprojekt mit Bundesmitteln gefördert wird? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß auf diesem Wege Öl hergestellt werden sollte, das dann In den Verbrauch gelangen soll, oder ist bei diesem Projekt lediglich an Forschungsaufgaben gedacht, um die Umwandlung von Altreifen allgemein zu ergründen? Zu Frage B 191: Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Abfallwirtschaftsprogramms Forschungsvorhaben, die zur besseren Nutzung der in Abfällen enthaltenen Energie- und Rohstoffinhalte beitragen. Zur Verwertung von Altreifen durch Pyrolyse sind insbesondere zwei Forschungsprojekte von Interesse, die durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördert werden. Es handelt sich um eine Wirbelschichtpyrolyse, die bei der Universität Hamburg entwickelt wird sowie um einen Drehrohrreaktor, der von der Gesellschaft für Materialrückgewinnung und Umweltschutz (GMU) erprobt wird. Beide Verfahren liefern je nach Verfahrensbedingungen bestimmte Mengen an Pyrolyseöl, -gas, -koks sowie Ruß. Zu Frage B 192: Die Bundesregierung geht davon aus, daß die beiden Pyrolyseverfahren auf Grund ihres Entwicklungsstandes in absehbarer Zeit technisch genutzt werden können. Entsprechende Entscheidungen sind jedoch von den Betreibern derartiger Anlagen zu treffen, die zur Zeit vorbereitet werden. Bei der Nutzung der Pyrolyseöle steht die Gewinnung von Chemie-Rohstoffen (z. B. Aromaten) im Vordergrund; die energetische Verwertung wird dagegen nur für das Pyrolysegas angestrebt (Prozeßenergie). Als Einsatzstoffe für diese Pyrolyseverfahren eignen sich neben Altreifen vor allem Kunststoffabfälle. Anlage 155 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen 193, 195 und 196) : Welche Konsequenzen für die Uranversorgung der Bundesrepublik Deutschland sieht die Bundesregierung aus den französischen Bestrebungen erwachsen, den Euratom-Vertrag in wesentlichen Kapiteln zu revidieren? Trifft es nach Ansicht der Bundesregierung zu, daß die von Frankreich angestrebten Veränderungen des Euratom-Vertrags die Exportkraft der deutschen Nuklearwirtschaft gegenüber der französischen beeinträchtigen können, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Liegen der Bundesregierung Anzeichen dafür vor, daß Frankreich die Revidierung des Euratom-Vertrags, soweit er die Forschung betrifft, nicht zu ändern beabsichtigt, weil es beispielsweise die Fusionsforschung (Jet-Projekt) weder technologisch noch finanziell allein bewältigen kann? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Frankreich zur Zeit eigene Vorstellungen darüber entwickelt, wie man Kapitel VI des EURATOM-Vertrags (Uranversorgung) den gegebenen Umständen . anpassen kann. Einzelheiten dieser Vorstellungen liegen der Bundesregierung bisher nicht vor. Darüber hinausgehende Absichten Frankreichs, den EURATOM-Vertrag in wesentlichen Kapiteln zu revidieren, sind der Bundesregierung hingegen nicht bekanntgeworden. Die Bundesregierung kann sich daher zu Ihren Fragen im einzelnen noch nicht äußern. Anlage 156 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2608 Frage A 194) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, der Euratom-Vertrag würde obsolet, wenn Frankreich, um seine durch den Vertrag eingeschränkte Souveränität wiederzugewinnen, einseitig aufkündigt oder aber sich an dieses Vertragswerk nur noch gebunden fühlt, wenn durch entsprechende Änderungen des Vertrags gewährleistet wird, daß Frankreich die angestrebte Erweiterung der Souveränität erreicht? Die französische Regierung hat ihre Vorstellungen zum EURATOM-Vertrag bisher nicht konkretisiert. Nach Mitteilung des Sprechers des Elysée am 5. März 1979 beabsichtigt die französische Regie- 11348* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 rung, den Mitgliedstaaten von EURATOM demnächst ein Memorandum zukommen zu lassen, in dem sie ihre Auffassung zu Fragen des EURATOM-Vertrages präzisiert. Die Bundesregierung wird dieses Memorandum, sobald es ihr vorliegt, im Lichte ihrer europapolitischen Ziele sorgfältig prüfen. Anlage 157 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 197, 198 und 199) : In welcher Weise sind die im Aktionsprogramm des „Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit" angekündigten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen bisher „weiter konkretisiert" worden, und welche Stelle nimmt die Konkretisierung der im Aktionsprogramm der Bundesregierung genannten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen vor? Ist mit „Konkretisierung" die präzise Beschreibung der Projektziele gemeint? Bedeutet die Formulierung, daß „in der Regel" die im Aktionsprogramm genannten Forschungs- und Entwiçklungsmaßnahmen öffentlich bekanntgegeben oder ausgeschrieben werden, daß Projekte auch auf anderem Wege als dem über die öffentliche Ausschreibung vergeben werden, und in welcher Weise finden die öffentlichen Bekanntgaben und öffentlichen Ausschreibungen statt? Zu Frage B 197: Die weitere Konkretisierung der im Aktionsprogramm angekündigten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen hat bei einer Reihe von Themen zu bisher insgesamt zehn öffentlichen Bekanntmachungen und einer Ausschreibung geführt. Die Bearbeitung der daraufhin eingereichten Förderungsanträge hat einen unterschiedlichen Stand erreicht: Für das Thema „Entwicklung und Erprobung von Krebsfrüherkennungsverfahren" konnten bereits Förderungsmittel zur Verfügung gestellt werden; bei weiteren Themen steht die Förderung von Vorhaben unmittelbar bevor. Weitere öffentliche Bekanntmachungen sind in Vorbereitung. Die kürzlich den einschlägigen Fachausschüssen des Deutschen Bundestages zugeleitete gemeinsame Projektliste der am Programm beteiligten Bundesressorts gibt über Einzelheiten Auskunft. An der Konkretisierung wirken die beteiligten Bundesministerien durch einen gemeinsamen Koordinierungsausschuß, die Projektträger, gesondert beauftragte wissenschaftliche Einrichtungen und Sachverständige mit; einschlägige Fachgesellschaften sowie andere Forschungsförderer werden beteiligt. Zu Frage B 198: Konkretisierung bedeutet neben der präzisen Beschreibung des Projektziels auch die Angabe zu beachtender Rahmenbedingungen, z. B. zur späteren Umsetzung der Ergebnisse. Hierzu gehören z. B. Effektivitätsuntersuchungen bei der Entwicklung neuer Früherkennungsverfahren. Zu Frage B 199: An der Regel der öffentlichen Bekanntmachung oder Ausschreibung wird festgehalten. Dies schließt nicht aus, daß in Einzelfällen alternative Förderungsverfahren herangezogen werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen werden den einschlägigen Fachgesellschaften und Fachzeitschriften zur Verfügung gestellt, die in der Regel entsprechende Hinweise veröffentlichen. Um eine größtmögliche Verbreitung zu erreichen, werden die Bekanntmachungen und Ausschreibungen in den Presseorganen der beteiligten Ministerien und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anlage 158 Antwort des ParL Staatssekretärs Engholm ,auf die $chriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/2608 Fragen B 200 und 201) : Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, wonach Lehrer, die Kinder ausländischer Arbeitnehmer in deren Heimatsprache unterrichten, vielfach nicht Deutsch lernen wollen und sich auch einer Zusammenarbeit mit ihren deutschen Kollegen verschließen, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus, falls auch sie in dieser Einstellung einen Widerspruch zu dem Anliegen sieht, die Verbesserung der beruflichen Chancen und die soziale Integration durch Erlernen der deutschen Sprache bei den ausländischen Arbeitnehmern, insbesondere bei den Jugendlichen, zu erleichtern? Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls in Verbindung mit den Bundesländern den in den jeweiligen Heimatsprachen unterrichtenden Lehrern nur dann die Lehr- und Arbeitserlaubnis zu geben, wenn diese bereit sind, Mindestkenntnisse in der deutschen Sprache nachzuweisen bzw. sich anzueignen? Zu Frage B 200: Der Bundesregierung ist folgendes bekannt: In Gesprächen des DGB mit dem Griechischen Gewerkschaftsbund wurde die Ansicht vertreten, daß die meisten der 850 griechischen Lehrer in 'der Bundesrepublik nicht Deutsch lernen wollen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob 'den zuständigen Länderbehörden entsprechende Hinweise vorliegen. Die Bundesregierung vertritt demgegenüber weiterhin die Ansicht, daß ausländische Lehrer für ihre Tätigkeit in der Bundesrepublik über Deutschkenntnisse verfügen sollten. Sie hat der griechischen Regierung ihre Mithilfe bei der sprachlichen Vorbereitung griechischer Lehrer für ihre Tätigkeit in Deutschand angeboten. Zu Frage B 201: Die Bundesregierung 'hat nach der Kompetenzlage keinen Einfluß auf die Erteilung der Lehrerlaubnis, für die ausschließlich die Länder zuständig sind. Eine Arbeitserlaubnis benötigen ausländische Lehrkräfte nicht. Sie sind hiervon durch die Verordnung über die Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche Arbeitnehmer vom 2. März 1971 (BGBl. I S. 152) in der Fassung vom 29. August 1978 (BGBl. I S. 1531) ausgenommen. In der Sache 'ist die Bundesregierung selbstverständlich der Auffassung, daß es wünschenswert ist, daß die 'hier tätigen ausländischen Lehrer Deutschkenntnisse haben bzw. möglichst bald erwerben. 'Die Bundesregierung geht nach den ihr vorliegenden Informationen davon aus, daß diese Auffassung von den zuständigen Behörden der Länder geteilt wird und daß die 'tatsächliche Lage im übrigen auch in der Regel dem entspricht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 142. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. März 1979 11349* Anlage 159 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2608 Fragen B 202 und 203) : Warum hat sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 8/2566) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 8/2522) nicht zu den folgenden Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner geäußert, "Die Zahl der Hauptschul- und Realschulabsolventen wird im nächsten Jahr ihren Höhepunkt erreichen. Das heißt, daß ab 1980 die Zahl der Jugendlichen, aus denen sich hauptsächlich der handwerkliche Nachwuchs rekrutiert, zurückgehen wird. Lediglich dann, wenn wesentlich mehr Abiturienten als bisher Lehrstellen nachfragen würden, könnte diese Nachfrage noch über 1980 hinaus ansteigen. Doch selbst dann, wenn diese Nachfrage der Hochschulberechtigten nach Lehrstellen von heute 11 v. H. auf 30 v. H. ansteigen sollte, würde sich der zusätzliche Lehrstellenbedarf 1983 nur auf 65 000 Stellen mehr als 1978 belaufen", obwohl erkennbar die Fraktion der CDU/CSU wegen der politischen Bedeutung gerade diese Punkte bewertet wissen will? Beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr, unverzüglich die bezeichneten Teile der Frage 202 zu beantworten, und wird sie ferner zu der in Frage 2 der Kleinen Anfrage angesprochenen Verunsicherung der ausbildenden Betriebe Stellung nehmen? Zu Frage B 202: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (Drucksache 8/2566) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 8/2522) erklärt, daß die Aufgabe, ein qualifiziertes Berufsausbildungsangebot für die Jugend zu sichern, bewältigt werden kann. Die Bundesregierung stützt sich, bei dieser Einschätzung auf die Entwicklung der Jahrgangsstärken, auf Annahmen zum künftigen Übergangsverhalten der Jugendlichen sowie vor allem auf die beachtliche Flexibilität, die das duale System in den letzten Jahren als Ergebnis erheblicher Anstrengungen der für die Berufsausbildung Verantwortlichen bewiesen hat. Die Angaben meines Kollegen Grüner stützten sich auf Modellrechnungen unter bestimmten Annahmen, die vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft für Beratungen im Unterausschuß des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung erstellt worden sind. Natürlich ist die tatsächliche Entwicklung vom Verhalten der Betroffenen abhängig. Zu Frage B 203: Die vorliegenden Stellungnahmen der Spitzenorganisationen verursachen keinerlei Verunsicherung der ausbildenden Betriebe. Zur Verunsicherung bestünde auch kein Anlaß.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Hoppe.


Rede von Hans-Günter Hoppe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte dem Kollegen Mertes gern darin folgen — dies sage ich für meine Fraktion —,
• daß auf die Verteufelung des politischen Gegners von uns allen bei dieser und bei jedweder Gelegenheit verzichtet werden sollte.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, wir müssen das aber für und gegen alle gelten lassen. Dazu gehört dann, auch, daß Herbert Wehner. nicht mit dem Vorwurf verfolgt wird, er spiele den Kommunisten und Moskau in die Hände.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

In der Sache müssen wir uns offen und kontrovers auseinandersetzen, auch und gerade mit Herbert Wehner. Aber das hat, wie mir scheint, ohne Gemeinheiten zu geschehen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das trifft zu!)Ich bin Herbert Wehner außerordentlich dankbar dafür, daß er seinen Schriftwechsel mit dem Außenminister hier der Öffentlichkeit bekanntgemacht, hat. Das hat in der Sache Unklarheiten beseitigt und Mißverständnisse ausgeräumt. Die Fraktion der FDP glaubt, daß das nicht nur den persönlichen Beziehungen genützt hat, sondern auch der 'Sache und der Debatte zugute kommen kann. Mit den Großen Anfragen, mit der Antwort der Bundesregierung und der ausführlichen Diskussion ist das schwierige Feld, das gestern und heute Gegenstand der Beratung war, voll ausgeleuchtet worden. Die Position der Bundesregierung in Sachen Sicherheit und Abrüstung ist so eindeutig, (Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das ist sie nicht!)


(Beifall bei der FDP)

und der Bundeskanzler hat die Position heute noch einmal so klar präzisiert, daß Mißdeutungen eigentlich ausgeschlossen sind.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Kontroversen entstehen doch wohl am ehesten dadurch, daß die Balance durch Gewichtsverlagerungen gestört wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn die einen bevorzugt von Abrüstung reden, während die anderen immer nur das Element der Sicherheit beschwören. Aber die offizielle Politik dieser Bundesregierung hat hier zu Zweifeln niemals Anlaß gegeben; sie hat immer auf klarem Kurs gelegen.
Die Fähigkeit zur Entspannungspolitik haben wir erst durch die unsere Freiheit sichernde militärische Stärke im Atlantischen Bündnis erlangt. Die Chancen für ihre erfolgreiche Durchsetzung sind abhängig von dem Maß der Übereinstimmung in dem Atlanti- schen Bündnis und dem Vertrauenskapital, das bei den Partnern der Europäischen Gemeinschaft angesammelt werden konnte. Die Bundesregierung hat sich dabei von dem vorrangigen Prinzip der Solidargemeinschaft zu keinem Zeitpunkt abbringen lassen. In der militärischen Allianz und in der Europäischen Gemeinschaft hat sie dabei den ihr zukommenden Anteil bereitwillig übernommen. Das aktiv drängende, motorische Element war und ist dabei in der Europäischen Gemeinschaft sicher stärker vorhanden; aber für diese Variante gibt es wahrlich gute Gründe. Wir erleben alle, wie stark die Schatten unserer jüngsten Vergangenheit im Inland und im Ausland das Bild der Gegenwart bestimmen. Es wäre fatal, würden wir einen schwierigen Prozeß zusätzlich belasten.
Es ist deshalb auch wichtig, daß wir immer wieder jene klare Position deutlich machen, die in dem Verzicht auf die ABC-Waffen begründet ist. Das, was wir in Fortsetzung dieser Grundlagenposition in der Zwischenzeit getan haben, ist in der Debatte wiederholt dargestellt und in Erinnerung gebracht worden. Und doch können und wollen wir den Fragen nach der angemessenen Bewaffnung der Streitkräfte nicht ausweichen. Es war eine quälende Diskussion, als diese Entscheidung in den fünfziger Jahren anstand. Es ist bis heute eine bedrückende und jeden belastende Thematik geblieben. Wen kann es deshalb wundern, daß sie im Augenblick der Umrüstung neu wiederaufbricht?
Aber anders als auf dem Feld der Verteidigungspolitik ist es bei dem Ringen um die politische Ein-



Hoppe
heit Europas sicher verdienstvoll, wenn sich die Bundesrepublik Deutschland mit den anderen europäischen Partnern in einen edlen Wettbewerb um die Rolle. des Schrittmachers begibt. Die Namen Adenauer, Brandt, Scheel, Schmidt und Genscher haben hier einen verdienstvollen Klang. Sicher schlug auch das deutsche Herz nicht immer unvermindert stark für Europa. Es bleibt aber erfreulich, daß der europäische Gedanke — und das in einem weitgehenden Konsens aller Parteien — immer wieder forciert wurde. Dankbar ist zu vermerken, daß die Bundesregierung dabei gerade wieder in einem neuen Anlauf erfolgreich initiativ gewesen ist.
Bedeutsam sind die Bereitschaft und der praktizierte Wille der Bundesrepublik Deutschland, die eigene Entscheidungskompetenz in die Organe der Europäischen Gemeinschaft eingehen zu lassen. Daran haben Regierung und Koalition selbst dann konsequent festgehalten, wenn die Opposition sie' zu einem Alleingang veranlassen wollte. Die Gründe dafür mögen durchaus achtbar gewesen sein, z. B. bei der Menschenrechtsdiskussion im Zusammenhang mit der KSZE-Folgekonferenz in Belgrad. Dennoch haben wir der Versuchung widerstanden und sind auch dann bei einem in der Gemeinschaft abgestimmten Verhalten geblieben, als es um die nationale Frage ging. Wir ' sind dankbar, den Weg der Völkergemeinschaft gefunden zu haben, und wir wollen diesen Erfolg auch nicht wieder aufs Spiel setzen.
Im übrigen dürfte es sich auch in der Sache als erfolgversprechender erweisen, auf internationalen Konferenzen nicht allein, sondern im Verband aufzutreten. Der Einfluß und die Durchsetzungskraft werden um so stärker sein, je geschlossener die Partner dabei handeln können, und dies gilt letztlich auch für unsere nationalen Anliegen.
Meine Damen und Herren, mit dieser klaren Einstellung zu den frei gewählten Gruppierungen in der NATO und in der Europäischen Gemeinschaft haben wir unseren Anteil an der auf Friedenssicherung und Entspannung gerichteten Politik zu erbringen und haben das auch weiterhin zu leisten. Konkret stellt sich dort die Frage: Muß die Rüstung unverzüglich verstärkt werden, und ist dabei auch eine verbesserte nukleare Bewaffnung in Europa erforderlich, weil der sowjetischen Bedrohung Europas durch Panzer und Mittelstreckenraketen nicht anders begegnet werden kann, oder kann • eine sowjetische Abrüstung bei Panzern und Raketen dadurch erreicht werden, daß Verhandlungen demonstrativ mit dem vorübergehenden Verzicht auf eigene Rüstungsbestrebungen gekoppelt werden?
Nun klingt ja der Satz zunächst sehr logisch und ökonomisch überzeugend, es sei unsinnig, aufzurüsten, um abzurüsten. Aber läßt sich dieser Vorgang tatsächlich so isoliert betrachten? Ohne Abhängigkeiten vom Verhalten anderer wäre es dann ja wohl viel konsequenter, einfach einseitig abzurüsten. Das würde uns die die Volkswirtschaft sehr belastenden Ausgaben ersparen und uns in die Lage versetzen, sehr viel mehr für andere, für kulturelle und soziale Zwecke aufzuwenden. Aber so schlicht und so rührend sind die Dinge in dieser Welt nun einmal nicht, und der für militärische Zwecke betriebene Aufwand versteht sich immer nur als Antwort auf eine bestehende oder doch jedenfalls vermeintlich bestehende Bedrohung von außen.
Nun bestreitet niemand die Überlegenheit des sowjetischen Militärpotentials, und niemand kann ernsthaft die darin liegende Bedrohung für Westeuropa leugnen. Andererseits glaubt niemand — auch die Opposition hat das nicht getan —, daß die Sowjetunion für einen Angriffskrieg auf Westeuropa rüstet. Muß also die Frage nach dem Umfang der Gefahr unentschieden bleiben? Wie immer die Antwort ausfällt: Nur der kann die Entspannungspolitik erlebbar, begreifbar und zustimmungsfähig machen, der uns aus dem Teufelskreis der Rüstungen ausbrechen läßt.
Meine Damen und Herren, der vorübergehende Verzicht auf weitere Aufrüstung erscheint aber angesichts dieser Ungewißheit nicht ohne Probleme. Es mag von einer sittlich-moralischen Stärke der eigenen Position zeugen. Aber der Skeptiker wird doch wohl einwenden, daß für Vorleistungen noch zu keiner Zeit etwas nachgeleistet worden ist.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Indessen kann es gleichwohl von großer Wirkung sein, wenn die Führungsmacht der freien Welt, wenn der Präsident der Vereinigten Staaten die Produktionsentscheidung über die Neutronenwaffe zurückstellt und der Sowjetunion gleichzeitig ein Abrüstungsangebot macht. Wirksam kann dieses Vorgehen jedenfalls dann sein, wenn es einer Kombination von militärischer Stärke, politischer Einsicht und Rücksicht auf die Interessenlage der Gegenseite entspringt. Erfolglos muß es bleiben, wenn es von Ratlosigkeit, Unentschlossenheit und Schwäche diktiert wird. Die sowjetische Regierung wird sicherlich nicht in den Fehler verfallen, in einem durch das Vietnam-Syndrom geprägten Amerika und in seiner deshalb behutsam reagierenden Führung einen schwächlichen Popanz zu sehen.
Die bislang geübte Zurückhaltung kann Wirkungen aber letztlich nur dann haben, wenn der Wille in seiner Ernsthaftigkeit unzweifelhaft ist, notfalls dann eben doch jene Waffen zu beschaffen, mit denen dem starken sowjetischen Rüstungspotential begegnet werden soll. Dies deutlich zu machen ist Aufgabe des Bündnisses, zuallererst Aufgabe Amerikas und seines Präsidenten, und dann Verpflichtung der europäischen Partner, eine solche Aufgabe durch ihren Beitrag überhaupt lösbar zu machen. Die Bundesregierung hat sich zu diesem Beitrag immer bekannt. Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln, daß diese Haltung auch heute für ihre Politik allein maßgeblich ist.
Wenn es zu konkreten Abrüstungshandlungen ohne weitere Aufrüstung im Westen kommen soll, ist die sowjetische Regierung am Zuge. Sie muß jene Fakten schaffen, auf denen sich Überzeugung gründen kann. Erst wenn sie anfängt, ihr Militärpotential um jenen Teil zu reduzieren, der auf eine Verteidigungsrüstung draufgesattelt ist, können ihre Entspannungsbeteuerungen auch bei uns glaubhaft werden.

(Beifall bei der FDP)




Hoppe
Dies gilt auch für den jüngsten Vorschlag Breschnews, alle KSZE-Staaten auf einen Nichtangriffspakt zu verpflichten. Wir Freien Demokraten schätzen die Bedeutung dieses Zeichens aus Moskau nicht gering. In der bekundeten Absicht drückt sich eine gewisse Parallelität der Interessen in Ost und West aus. Wir werden alles tun, um das Stadium der reinen Absichtserklärungen zu überwinden. Wir werden jeden ernsthaften Versuch unterstützen, der geeignet ist, dem Entspannungsprozeß neue Impulse zu vermitteln. Dieses Ziel wird jedoch nur dann realistisch und schließlich erreichbar sein, wenn konkrete Abrüstungsschritte der Sowjetunion vorangehen. Im Klartext: der Vorschlag kann nur dann einer Prüfung standhalten, wenn er von Taten flankiert wird.

(Zustimmung bei der FDP und der -CDU/ CSU)

Wenn wir von der Sowjetunion verlangen, daß sie uns von ihrem Friedenswillen überzeugt, und wenn wir deshalb darauf bestehen, daß die auf Europa gerichteten Waffen abgebaut werden, dann sollten wir aber auch nicht vergessen, daß wir es waren, die in der Vergangenheit mit einem vom Nationalsozialismus gegründeten Rassenwahn Weltgeschichte machen wollten und Europa in einen blutigen Krieg gestürzt haben. Wir sind inzwischen den Weg der Demokratie gegangen. Wir haben das Recht, die errungenen Freiheiten zu bewahren und militärisch abzusichern. Aber mit dem Vorwurf des Weltmachtstrebens sollten wir selbst dort behutsam umgehen, wo der Kommunismus die Weltrevolution in sein Programm geschrieben hat.
Die sowjetische Regierung aber muß andererseits erkennen, daß sie nun nicht gerade von einem besonderen Vertrauenskapital zehren kann. Was der Schweizer Völkerbund-Delegierte Guiseppe Motta 1934 beim Eintritt der Sowjetunion in den Völkerbund festgestellt hat, kann heute noch in weiten Kreisen gut nachempfunden werden:
Wenn Sowjetrußland plötzlich aufhört, den Völkerbund zu bekämpfen, so kann man sich das mit dem Wetterleuchten im Fernen Osten erklären, aber trauen können wir der Sowjetunion deshalb noch nicht.
So damals die Kennzeichnung aus der Sicht des Vertreters der Schweiz.
Aber wie heute ist auch damals um den richtigen Weg gerungen worden, und es hieß damals:
Der Völkerbund ist nichts anderes als eine neue Form internationaler Zusammenarbeit. Er ist keine moralische Institution, sondern eine politische Vereinigung; ihr vornehmster Zweck ist die Verhinderung von Kriegen und die Erhaltung des Weltfriedens.
Die Schweiz hat dem ihre sittliche Rigorosität entgegengesetzt. Sie blieb ablehnender Meinung. Der Opportunismus — selbst der bestbegründete und von hohen Erwägungen ausgehende Opportunismus — sei der Schweiz ganz einfach verboten. An die Evolution des bolschewistischen Regimes könne sie nun einmal nicht glauben. So wurde damals formuliert.
Hier wurde eine dogmatisch klare Position vertreten, eine achtbare Haltung, die nicht ohne Eindruck bleiben konnte. Allerdings: für die praktische Politik hat sie wenig brauchbare Anleitungen geliefert — damals nicht und für heute nicht.
Für uns bleibt die Frage nach den Aussichten der Entspannungspolitik unvermindert aktuell. Ist sie tatsächlich, wie die FAZ kürzlich leichthin leitartikelte, am Ende? Aus den Hauptstädten der Weltmächte hört man das Gegenteil, zum Glück für uns, die wir auf der Grenzlinie der unterschiedlichen Gesellschaftssysteme liegen, die sich hochgerüstet gegenüberstehen. Wir brauchen die Politik der Verständigung und der Zusammenarbeit besonders in einer Situation, in der ein sehr martialisch ausgefallener Eintritt Chinas in die Weltpolitik, der Umbruch im Iran und der immer noch ungelöste Nahost-Konflikt starke Beunruhigungen schaffen. Die Sorge um die Erhaltung des Friedens war es denn ja wohl auch, die den englischen Premierminister so nachdrücklich die Fortsetzung der Entspannungspolitik beschwören ließ. Wenn in diesem Augenblick hierzulande verkündet wird, daß es mit der Entspannungspolitik aus sei, wirkt das zwar sehr zackig, aber doch wenig sinnvoll.
Die „FAZ" und wohl auch die Opposition machen es sich wirklich zu einfach, wenn sie eine Äußerung von Herbert Wehner, die aber wahrlich nicht mit der Haltung der Bundesregierung identisch ist, dennoch zum Anlaß nimmt, die offizielle Politik des Westens als Beschwichtigungspolitik zu brandmarken. Nur auf dem Boden so konstruierter Logik ist es möglich, von einer Destabilisierung des Westens als Ergebnis der Entspannungspolitik zu reden. Den Zustand Westeuropas als instabil zu umschreiben heißt doch, die Dinge einfach auf den Kopf zu stellen. Schließlich gibt es wenige Regionen in der Welt, die so gefestigt und politisch, wirtschaftlich und militärisch gleichermaßen intakt sind, wie es Westeuropa nun einmal ist. Das ist das Ergebnis einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit auf allen politischen Ebenen. Dieser stabile Zusammenschluß hat in einem die unterschiedlichen Gesellschaftssysteme überspannenden Dialog die Fähigkeit bewiesen, über viele Jahre den Frieden zu sichern und Konflikte zu entschärfen.
Richtig ist allerdings auch, daß in diesem Entspannungsdialog der entscheidende Schritt zur militärischen Abrüstung noch nicht getan werden konnte. Aber wenn ausgerechnet wir in diesem Augenblick ungeduldig werden und wenn wir uns von der Entspannungspolitik lossagen wollen, zeugt das bestimmt nicht von politischer Klugheit.
Gewiß haben die Ereignisse unserer Nachkriegsgeschichte von 1953, 1956 und 196B eindringliche Erfahrungswerte dafür geliefert, wie die Sowjetunion angesichts ihrer militärischen Stärke Machtpolitik treibt. Verständlich deshalb auch, daß sich immer wieder kritische Stimmen zu Wort melden und mahnen. Die Politik der Bundesregierung aber muß konsequent auf Ausgleich gerichtet bleiben. Wir müssen einen kühlen Kopf bewahren und jede



Hoppe
Chance nutzen, um eine Stagnation der Entspannungspolitik zu verhindern.
Die für eine solche Politik notwendige Risikobereitschaft darf natürlich niemals zur Gefährdung der eigenen Sicherheit entarten. Die Einschätzung der anderen Seite muß nüchtern und mit besorgter Vorsicht erfolgen. Die Betrachtung durch die rosarote Brille ist fehl am Platz, ja sie schadet, weil sie die eigene Position diskreditiert. Aber von dem ernsthaften Versuch, die Entspannung für die Menschen in unserem geteilten Land, in Europa und in der Welt durch Verringerung der Rüstung wirksam werden zu lassen, werden wir uns nicht abbringen lassen.

(Beifall bei der FDP)

Wir werden jedoch dafür Sorge tragen, daß die Entspannungsbereitschaft nicht mit Anpassung und schon gar nicht mit Unterwerfung gleichgesetzt werden kann. Der Wille und die Bereitschaft zur Behauptung unserer Freiheit sind nicht einzuschläfern.
Für diese auf Ausgleich zielende Politik gibt es noch einen ganz urdeutschen Grund, nämlich die an der Einheit der Nation ausgerichtete Interessenlage. Der Kollege Dr. Gradl wird es mir nachsehen, wenn ich aus einem Referat zitiere, das er am 3. März 1979 auf der Deutschland-Tagung der Exil-CDU gehalten hat. Dort hat er ausgeführt:
Alle, die an Deutschland als Ganzem und den Deutschen insgesamt festhalten und das nationale Ziel erreichen wollen, müssen wissen, daß dazu eine neue Ordnung gefunden werden muß. Das kann nach unseren Vorstellungen nur im soliden Rahmen Europas gelingen.
Er fuhr dann fort:
Dies deutlich zu halten ist auch im. Hinblick auf die Sowjetunion ein Gebot der Vernunft. Eine friedliche Überwindung der deutschen Spaltung ist ohne sowjetische Einsicht nicht möglich.
Und Herr Gradl schloß dann an:
Der Sowjetunion muß erkennbar bleiben, daß unsere Europapolitik friedenspolitisch und deutschlandpolitisch konstruktiv sei und legitime sowjetische Interessen nicht unbeachtet lassen will. Anders ausgedrückt: Spekulation auf sowjetische Kapitulation wäre weder europapolitisch klug noch deutschlandpolitisch realistisch.
Mir scheint, Herr Kollege Gradl hat diese um Verständnis werbenden und auf Verständigung abzielenden Worte leider nur vor dem zu kleinen Kreis der Exil-CDU gesprochen. Schade, schade. Der CDU insgesamt, besonders aber denen, die sich immer wieder als Scharfmacher gebärden wollen, gehören sie ins Stammbuch geschrieben. Für uns alle sollten sie Richtschnur einer konsequenten Entspannungspolitik bleiben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Als letzter gemeldeter Redner hat Herr Abgeordneter Dr. Dregger das Wort. .