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ID0813537100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/135 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 135. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1979 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Katzer 10639A Wahl des Abg. Röhner zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Dr. Althammer zum stellvertretenden Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß 10639A Wahl des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) und des Abg. Müller (Remscheid) zu Stellvertretern im Vermittlungsausschuß 10639 B Erweiterung der Tagesordnung 10738A Beratung des Jahresgutachtens 1978/1979 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung — Drucksache 8/2313 — in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1979 der Bundesregierung — Drucksache 8/2502 — Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 10639C, 10734A Dr. Biedenkopf CDU/CSU 10652 A Lenders SPD 10661 B Dr. Haussmann FDP . . . . . . . . 10667 D Matthöfer, Bundesminister BMF 10671 D Haberl CDU/CSU 10674 C Dr. Schachtschabel SPD 10709 B Pieroth CDU/CSU 10712A Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 10717A Cronenberg FDP 10718 C Reuschenbach SPD 10720 B Dr. Sprung CDU/CSU 10722 C Angermeyer FDP 10726 C Dr. Jens SPD 10729 D Kittelmann CDU/CSU 10732A Präsident Carstens 10659 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/2546 — . . . . . . . . 10738 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. Mai 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den Luftverkehr — Drucksache 8/1979 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1979 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2474 — . . . . . . . 10738 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait über den Fluglinienverkehr — Drucksache 8/1980 — ' Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2475 — . . . . . . . . 10738 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 8/2467 — Engholm, Parl. Staatssekretär BMBW . . . 10739A Dr. Hornhues CDU/CSU 10740 D Kretkowski SPD 10743 B Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 10744 D Dr. Rose CDU/CSU 10747A Vogelsang SPD 10749 C Daweke CDU/CSU 10751A Frau Schuchardt FDP . . . . . . . 10753 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes — Drucksache 8/2468 — Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . . . 10755B Dr. Reimers CDU/CSU 10756A Neumann (Bramsche) SPD 10756 D Spitzmüller FDP 10757 C Beratung der Sammelübersicht 39 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2512 — 10758 D Beratung des Antrags . des Bundesministers der Finanzen Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Standortübungsplatzes Bad Vilbel an die Stadt Frankfurt — Drucksache 8/2478 — 10759A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen Nr. 142 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Berufsberatung und die Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials Übereinkommen. Nr. 143 der Internationalen Arbeitsorganisation über Mißbräuche bei Wanderungen und die Förderung der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung der Wanderarbeitnehmer Empfehlung 150 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend die Berufsberatung und die Berufsausbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials Empfehlung 151 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Wanderarbeitnehmer in Beschäftigungsländern — Drucksachen 8/88, 8/2483 — 10759A Fragestunde — Drucksache 8/2532 vom 02. 02. 1979 — Ausführungen des Bundeskanzlers über das Berlin-Engagement der westlichen Verbündeten und ihre Reaktion auf einen Sieg der CDU in Berlin MdlAnfr A119 02.02.79 Drs 08/2532 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 10680 B, D, 10681 B, C, D, 10682A, B, C, D, 10683 B, C ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 10680C, 10681A, B ZusFr Ey CDU/CSU 10681 C ZusFr Broll CDU/CSU 10681 D ZusFr Sieglerschmidt SPD 10681 D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . . . . 10682A ZusFr Straßmeir CDU/CSU 10682A ZusFr Wehner SPD 10682 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 10682 C ZusFr Amrehn CDU/CSU 10682 C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 10683A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 10683B ZusFr Kittelmann CDU/CSU . . 10683 C, 10685A Engagement der Schutzmächte im Berliner Wahlkampf MdlAnfr A120 02.02.79 Drs 08/2532 Dr. Marx CDU/CSU . Antw StMin Wischnewski BK 10683D, 10684A, B, C, D, ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 10684A ZusFr Amrehn CDU/CSU 10684 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1979 III ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 10684 C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . . . . . 10684 D ZusFr Straßmeir CDU/CSU . . . . . . 10684 D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . . 10685A Reaktion des Bundeskanzlers auf die Bemühungen von Bundespräsident Scheel um eine gemeinsame Berlin-Politik demokratischen Parteien . MdlAnfr A121 02.02.79 Drs 08/2532 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . 10685B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 10685B, C Gemeinsame Politik der im Bundestag vertretenen Parteien im Berliner Wahlkampf MdlAnfr A122 02.02.79 Drs 08/2532 Amrehn CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . . 10685 D, 10686A, B, C, D, 10687 B, C ZusFr Amrehn CDU/CSU . . . 10685D, 10686A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 10686 B ZusFr Kittelmann CDU/CSU 10686 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 10686 C ZusFr Sieglerschmidt SPD 10686 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 10686 D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . 10687A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 10687 B ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 10687 C Aufnahme einer operativen Klausel über die Beachtung der Menschenrechte in das Lomé-II-Abkommen MdlAnfr A124 02.02.79 Drs 08/2532 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . . 10687D, 10688 B, C, D, 10689A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 10688B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 10688 D ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 10689A ZusFr Sieglerschmidt SPD 10689A Einhaltung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber Malta MdlAnfr A125 02.02.79 Drs 08/2532 Dr. Hüsch CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . . 10689B, C, D ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 10689B, C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . 10689 C ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 10689 D Stellenwert des Europarats innerhalb der europäischen parlamentarischen Organisationen MdlAnfr A126 02.02.79 Drs 08/2532 Frau von Bothmer SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . . 10689 D, 10690B, D, 10691A ZusFr Frau von Bothmer SPD . . . . 10690B, C ZusFr Dr. Holtz SPD 10690 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 10691A Verstoß Polens gegen die deutschpolnische Absprache über die Eintragung deutscher Ortsnamen in die Reisepässe der nach dem 8. Mai 1945 in Ostdeutschland geborenen Deutschen MdlAnfr A127 02.02.79 Drs 08/2532 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 10691 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 10691 B, C Erfassung der Namen der in der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmenden politischen Gefangenen aus Argentinien MdlAnfr A128 02.02.79 Drs 08/2532 Thüsing SPD MdlAnfr A129 02.02.79 Drs 08/2532 Thüsing SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 10691 C, D, 10692A, B, C, D ZusFr Thüsing SPD . . . . 10691 D, 10692B, C ZusFr Dr. Holtz SPD 10692A ZusFr Roth SPD 10692 C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 10692 D Politische Wirkung des Deutschlandvertrages, insbesondere seines Artikels 7 MdlAnfr A130 02.02.79 Drs 08/2532 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . . 10693A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 10693A,B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 10693 B Finanzierung afrikanischer Befreiungsbewegungen durch die Bundesregierung MdlAnfr A132 02.02.79 Drs 08/2532 Dr. Marx CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brüdier AA . 10693 C, D, 10694 C, D, 10695A, B, C, D, 10696A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 10694 C ZusFr Frau Dr. Focke SPD . . . . . 10694 D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 10695A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1979 ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 19695A ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 10695 B ZusFr Dr. Waigel CDU/CSU 10695 C ZusFr Reddemann CDU/CSU 10695 D ZusFr Roth SPD 10695 D Politische Ziele und Methoden der einzelnen Befreiungsbewegungen MdlAnfr A133 02.02.79 Drs 08/2532 Stommel CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . . 10696A, B, C, D, 10697A, B, C ZusFr Stommel CDU/CSU 10696B, C ZusFr Bindig SPD 10696 B ZusFr Roth SPD 10696 D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 10696 D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 10697A ZusFr Dr. Holtz SPD 10697A ZusFr Bahr SPD 10697 B ZusFr Broll CDU/CSU 10697 C Zur Geschäftsordnung Kunz (Berlin) CDU/CSU 10697 D Aktuelle Stunde betr. Außerungen des Bundeskanzlers in einer Betriebsrätekonferenz am 29. Januar 1979 in Berlin Kunz (Berlin) CDU/CSU 10698 B Männing SPD 10699 C Hoppe FDP 10700 C Graf Huyn CDU/CSU 10701 B Friedrich (Würzburg) SPD 10702A Ludewig FDP 10702 D Amrehn CDU/CSU 10703 C Bahr SPD 10704 B Dr. Narjes CDU/CSU 10705A Spitzmüller FDP 10705 D Schulze (Berlin) SPD 10706 C Wischnewski, Staatsminister BK . . . 10707 B Dr. Marx CDU/CSU 10708 B Dr. Ehmke . SPD 10709A Nächste Sitzung 10759 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 10761 *A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 135. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Februar 1979 10639 135. Sitzung Bonn, den 8. Februar 1979 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 8. 2. Dr. von Aerssen * 9. 2. Dr. Ahrens ** 8. 2. Dr. Aigner 9. 2. Alber * 9. 2. Dr. Bangemann* 9. 2. Dr. von Bismarck 9. 2. Brandt 16. 2. Dr. Dollinger 16. 2. Frau Erler 9. 2. Dr. Evers ** 8. 2. Fellermaier * 9. 2. Flämig * 8. 2. Dr. Fuchs * 9. 2. Haase (Fürth) * 9. 2. 'von Hassel 14. 2. Hoffmann (Saarbrücken) * 9. 2. Dr. Hubrig 16. 2. Frau Hürland 16. 2. Ibrügger * 9. 2. Immer (Altenkirchen) 9. 2. Jung * 9. 2. Kaffka 16. 2. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. h. c. Kiesinger 9. 2. Dr. Klepsch* 9. 2. Klinker* 9. 2. Koblitz 16. 2. Dr. Kreile 9. 2. Kroll-Schlüter 8. 2. Lemp * 9. 2. Luster * 9. 2. Merker 9. 2. Dr. Miltner 9. 2. Müller (Bayreuth) 9. 2. Müller (Mülheim) * 9. 2. Müller (Wadern) * 9. 2. Dr. Nöbel 9. 2. Frau Renger 16.2. Schmidt (München) * 9. 2. Dr. Schneider 9. 2. Schreiber * 9. 2. Dr. Schwörer * 8. 2. Seefeld* 9. 2. Spranger 9. 2. Dr. Starke (Franken) * 9. 2. Sybertz 16. 2. Dr. Vohrer ** 8. 2. Walkhoff 9. 2. Frau Dr. Walz * 9. 2. Wawrzik * 8. 2. Dr. von Weizsäcker 9. 2. Dr. Wendig 9. 2. Würtz * 9. 2. Ziegler 9. 2.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Volker Neumann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Aber das Thema ist
    ernst.

    (Wehner [SPD] : Das ist auch ernst!) — Beide Themen sind ernst.


    (Wehner [SPD] : Aber dieses ist unverbesserlich!)


    — Das erste.



    Neumann (Bramsche)

    Meine Damen und Herren, Seuchenhygiene war seit jeher eine wichtige Aufgabe staatlicher Gesundheitspolitik. Gerade dabei galt der Grundsatz: „Vorbeugen ist besser als heilen." Die Zeiten der großen Infektionskrankheiten wie Pest, . Cholera, Typhus sind vorbei, aber Tuberkulose in Elendsvierteln gibt es in einigen Teilen der Welt noch, bei uns Gott sei Dank nicht mehr. Einer der Gründe dafür sind die Gesetze und das Bundes-Seuchengesetz, das 1961 geschaffen worden ist. Das stimmt, obwohl man weiß, daß dieses Bundes-Seuchengesetz dreimal geändert worden ist und jetzt in der vierten Änderung ist. Das wechselnde Krankheitspanorama und die Erkenntnisse auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten erfordern einfach eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen an den neuesten Stand. Die drei Änderungen und jetzt die vierte Änderung zeigen aber auch, daß der Gesetzgeber in der Lage ist, flexibel zu reagieren.
    Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung — so kann ich für die sozialdemokratische Fraktion sagen — wird von uns ausdrücklich begrüßt, weil wir meinen, daß mit dieser Änderung die vier Ziele der Bundesregierung erreicht werden, die mit diesem Gesetz erreicht werden sollen: erstens die Anpassung an die neueren Erkenntnisse der Wissenschaft, zweitens Berücksichtigung der Mängel und Erfahrungen, die sich bisher aus der praktischen Anwendung des Gesetzes ergeben haben, drittens bessere Zuordnungsmöglichkeiten seuchenhygienischer Maßnahmen auf die Bereiche der Verhütung und der Bekämpfung und viertens Anwendung einheitlicher Definitionen und Begriffe im Verhältnis zu anderen, dem Sachgebiet benachbarten Rechtsgebieten.
    Ich will hier bei der ersten Lesung nicht auf Einzelheiten des Gesetzentwurfes eingehen. Die Kollegen haben bereits einige Schwerpunkte genannt.
    Lassen Sie mich nur noch zwei Schwerpunkte nennen, die nicht genannt worden sind:
    Erstens: Neueinführung der Meldepflicht für bestimmte angeborene Krankheiten. Das gab es bisher nicht, das ist eine Ausweitung des Rechts. Von dieser Neuregelung wird von uns erwartet, daß sie auch Aufschluß über bestimmte Krankheiten gibt und damit dazu beiträgt, die Säuglingssterblichkeitsquote, die in unserem Land so hoch ist, zu senken. Dies ist ein weiterer Beitrag, von dem wir hoffen, daß ihm auch in den Ländern noch weitere folgen werden.
    Der zweite Punkt, der hier angeschnitten worden ist, ist die Wasserqualität in Badeanstalten und in Schwimmbecken von Gewerbebetrieben, also in Hotelbädern. Hier wird demnächst durch eine Rechtsverordnung festzulegen sein, welche Qualität dieses Wasser haben muß. Es wird beim Füllen zumindest Trinkwasserqualität haben müssen. Für den privaten Bereich hat man noch keine Regelung getroffen, aber die Maßstäbe, die durch diese Rechtsverordnung gesetzt werden, dürften dazu führen, daß man sich auch im privaten Bereich danach richtet.
    Zwei weitere Punkte möchte ich noch nennen. Die Entschädigungsregelung wird auf die Impfschäden ausgedehnt, die außerhalb des Bundesgebietes entstanden sind. Der zweite Punkt betrifft eine Frage, die in der Rechtsprechung bisher sehr umstritten war und zu unterschiedlichen Entscheidungen geführt hat: ob bei der Rötelnschutzimpfung während der Schwangerschaft die Entschädigungspflicht auch für das Kind gilt, das noch nicht geboren war. Wir haben immer die Auffassung vertreten, daß die Impfentschädigung auch dann gewährt werden müsse. Dies wird nunmehr gesetzlich geregelt; dies führt also zu Rechtsklarheit.
    Wir beantragen die Überweisung dieses Gesetzentwurfes an den zuständigen Ausschuß.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Spitzmüller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir leben in einer schnellebigen Zeit. Die medizinische Wissenschaft und Technik machen immer schnellere Fortschritte, aber auch die verschiedenartigsten Gefährdungen der Volksgesundheit unterliegen einem. immer schnelleren Wechsel. So können auch die Gesetze zur Sicherung der Gesundheit unserer Bevölkerung vor solchen Gefahren keine Jahrhundertgesetze sein. Wir sollten es daher nicht zu tragisch nehmen, daß uns die Bundesregierung bereits eine Gesamtnovellierung des Bundes-Seuchengesetzes vorschlägt, das erst seit 1962 in Kraft ist und nicht zum viertenmal geändert wird, sondern zum elftenmal, weil es durch Artikelgesetze siebenmal geändert worden ist.
    Wir leben aber auch in einer hellhörigen Zeit. Der deutsche Bürger hat ein geschärftes Gehör für die immer vielfältigeren Gefährdungen seiner Gesundheit durch schädliche Umwelteinflüsse aller Art bekommen. In der Luft, die wir atmen, dem Wasser, das wir trinken, in den Lebensmitteln, die wir essen, überall lauern Gefahren, die heute auf ein sensibleres Gefährdungsbewußtsein treffen als früher.
    Hellhörig sind unsere Bürger aber auch noch für etwas anderes geworden — gottlob, wie ich für die Freien Demokraten anmerken möchte —, hellhörig für Gefährdungen unserer Freiheit, für die wachsende Bürokratisierung unseres Lebens, für die Gefahr, die uns von immer mehr und immer perfekteren Gesetzen drohen kann.
    Ich war ein wenig erschrocken, als ich kürzlich den Bericht über die Gesamtreform unseres Lebensmittelrechts las, die wir vor wenigen Jahren hier verabschiedet haben. Auf mehreren Seiten



    Spitzmüller
    wird da über die lange Folge von Verordnungen berichtet, die auf Grund des Lebensmittelgesetzes erlassen worden sind: 38 an der Zahl — und es stehen immer noch welche aus ! Ein Gesetz im Gesundheits- und Verbraucherschutz gleicht heutzutage einem polypenartigen Ungeheuer mit Dutzenden von Fangarmen. Da kann einen schon die Angst davor beschleichen, daß man in seiner individuellen Freiheit davon erdrückt wird. Hellhörigkeit gegenüber solchen Gefahren gehört zu den Bürgertugenden, die wir heute nötig haben.
    Auf dem Hintergrund dieser gewandelten Bewußtseinslage müssen wir auch die vorliegende Novelle zum Bundes-Seuchengesetz sehen. Sie scheint mir von beiden Gefährdungen geprägt zu sein, von denen ich sprach, von den wachsenden oder gewachsenen Gefahren für unsere Gesundheit, die durch besseren Seuchenschutz bekämpft werden sollen, aber auch von bedrohlichem Verwaltungsaufwand, der zur Gefahr für unsere Freiheit werden könnte.
    Lassen Sie mich auf vier Punkte dieses Entwurfs kommen.
    Der Entwurf ist voller Einschränkungen von Grundrechten. Glücklicherweise verlangt das Grundgesetz eine solche Offenlegung. Dadurch wird das Ausmaß der Eingriffsmöglichkeiten transparent. Nehmen wir etwa § 11, der die beim Auftreten einer übertragbaren Krankheit notwendigen Maßnahmen beschreibt: Auskunftserteilung, Vorladungen, Durchsuchungen aller Art, Probeentnahmen, Blutentnahmen. Nach § 32, wo es um die Untersuchung von Personen geht, ist die Entnahme von Mageninhalt, Galle, Rückenmarks- und Gehirnflüssigkeit zulässig. Dann folgt jeweils ein Katalog von Grundrechtseinschränkungen, z. B. in § 10 des Grundrechts der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, der Freizügigkeit, der Versammlungsfreiheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung — eine lange Reihe von Warnleuchten, die hier von Verfassungs wegen angebracht sind. Lassen wir uns diese bei unseren Ausschußberatungen zur Warnung und als Anlaß zu genauester Prüfung dienen, inwieweit diese Eingriffe wirklich erforderlich sind!
    Ein weiterer neuralgischer Punkt unter dem Aspekt der Freiheit sind die Strafvorschriften dieses Entwurfs. Es ist keine Frage — um dies vorab zu betonen —, daß angesichts der im Seuchenbereich oft unabsehbaren Gefahren auf die Androhung von hohen Geldbußen nicht verzichtet werden kann. Aber brauchen wir neben dem allgemeinen Strafrecht wirklich die Androhung echter Kriminalstrafen? Das werden wir im Ausschuß zu prüfen haben.
    Sorge macht uns Freien Demokraten auch die bisherige Regelung der Entschädigung für Impfschäden. Wir wissen, daß zahlreiche Geschädigte trotz der Bestimmung, daß eine bloße Wahrscheinlichkeit für die Verursachung eines Gesundheitsschadens durch die Impfung im Prozeß ausreicht, eindeutig die Unterlegenen sind und eben auch tatsächlich unterliegen. Können wir hier nicht einen Schritt weiter zugunsten des geschädigten Bürgers gehen und seine Stellung im Gerichtsverfahren verbessern? Schließlich nimmt der Bürger mit der gesetzlich angeordneten Impfung die nie auszuschließende Gefahr eines Gesundheitsschadens im Interesse des Gemeinwohls auf sich. Die §§ 51 und 52 darf ich allen Kollegen ans Herz legen.
    Schließlich beschleicht uns bei einigen Ermächtigungen des Entwurfs als Parlamentarier wie als Bürger — und dies nicht zum erstenmal — ernste Sorge vor einer Aushöhlung der Gesetzgebungszuständigkeit, die wir als Parlament wahrzunehmen haben. Der Bundesrat hat hier ebenfalls Bedenken angemeldet. So wird etwa in § 7 und in § 17 der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit zu Rechtsverordnungen ermächtigt, die das Gesetz bezüglich der daraus folgenden Gebote und Verbote gegenüber dem Bürger nicht nur zu dessen Gunsten einschränken, sondern auch zu dessen Lasten ohne Parlament erweitern.
    Doch mit diesen kritischen Anmerkungen genug! Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die FDP die Intentionen des Regierungsentwurfs voll mitträgt. Nur erschien es mir angebracht, rechtzeitig vor Beginn der Ausschußberatungen auf die Punkte hinzuweisen, bei denen wir als Parlamentarier und speziell als Liberale zu kritischer Prüfung aufgefordert sind.

    (Beifall bei allen Fraktionen)