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    Plenarprotokoll 8/126 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 126. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 Inhalt: Verlängerung der Regelung betr. die Führung der Aussprachen . . . . . . . . 9855 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 9855 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes — Drucksache 8/2154 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2389 Frau Will-Feld CDU/CSU 9855 D Kühbacher SPD 9856 C Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . 9857 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksachen 8/2146, 8/2164 —. Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2392 Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2390 — Dr. von Wartenberg CDU/CSU 9858 A Dr. Spöri SPD . . . . . . . . . . 9859 B Ludewig FDP 9861 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Hasinger, Dr. Hammans, Frau Schleicher, Burger, Dr. Becker (Frankfurt), Frau Dr. Neumeister, Frau Karwatzki, Dr. Meyer zu Bentrup und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Hebammengesetzes — Drucksache 8/2276 — Hasinger CDU/CSU 9862 C Jaunich SPD 9864 C Spitzmüller FDP . . . . . . . . . 9866 B Nächste Sitzung 9867 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9869* A Anlage 2 Anstieg der Leukämieerkrankungen bei Kindern in der Nähe des Kernkraftwerks Lingen MdlAnfr A17 03.11.78 Drs 08/2249 Ey CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 9869* C Anlage 3 Verstoß von Beamten gegen ihre Treuepflicht durch Nichtzahlung ihrer Stromrechnung MdlAnfr A17 08.12.78 Drs 08/2365 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 9870* A Anlage 4 Betreiben betriebseigener Stromanlagen nach Auslaufen des Stromlieferungsvertrages mit der Elektrizitätswirtschaft MdlAnfr A31 08.12.78 Drs 08/2365 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9870* C Anlage 5 Abbau des Agrarwährungsausgleichs als Vorbedingung für den Beitritt Frankreichs und anderer EG-Mitgliedstaaten zum neuen europäischen Währungssystem MdlAnfr A41 08.12.78 Drs 08/2365 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A42 08.12.78 Drs 08/2365 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 9870* D Anlage 6 Diskriminierung der Arbeit der Hausfrau in sozialpolitischen Informationen des Bundesarbeitsministers MdlAnfr A43 08.12.78 Drs 08/2365 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . 9871* B Anlage 7 Vereinbarkeit der Stichtagsregelung betr. Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer mit § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes MdlAnfr A46 08.12.78 Drs 08/2365 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9871* C Anlage 8 Ersatzanspruch des Arbeitgebers für die Lohnfortzahlung an krank aus der Bundeswehr entlassene Arbeitnehmer MdlAnfr A49 08.12.78 Drs 08/2365 Lampersbach CDU/CSU MdlAnfr A50 08.12.78 Drs 08/2365 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9872* A Anlage 9 Entwicklung der Zahlen der anerkannten Kriegsdienstverweigerer im Verhältnis zu den Zahlen der Antragsteller MdlAnfr A53 08.12.78 Drs 08/2365 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 9872* B Anlage 10 Schaffung von Stellen für wehrpflichtige Sanitätsoffiziere MdlAnfr A54 08.12.78 Drs 08/2365 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 9873* D Anlage 11 Warnung des Konteradmirals Hans-Hermann Vohs vor der wachsenden Macht der Sowjetflotte MdlAnfr A56 08.12.78 Drs 08/2365 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 9874* A Anlage 12 Erforschung der Wirkung des Klimas auf den menschlichen Organismus im Rahmen des Forschungsprogramms der EG auf dem Gebiet der Klimatologie MdlAnfr A61 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Linde SPD MdlAnfr A62 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Linde SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 9874* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 III Anlage 13 Gesundheitsrisiko auf Grund des Vorkommens von Chloroform im Trinkwasser MdlAnfr A63 08.12.78 Drs 08/2365 Wittmann (Straubing) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 9875* A Anlage 14 Beschäftigung von Bundeswehrsoldaten und Strafgefangenen als Aushilfskräfte im Weihnachtsverkehr in den Bereichen der Bundesbahndirektionen Frankfurt und Nürnberg MdlAnfr A78 08.12.78 Drs 08/2365 Tönjes SPD MdlAnfr A79 08.12.78 Drs 08/2365 Tönjes SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 9874* C Anlage 15 Sicherstellung der postalischen Versorgung im ländlichen Raum MdlAnfr A85 08.12.78 Drs 08/2365 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 9874* D Anlage 16 Verhalten von DPG-Angehörigen bei der Werbung für die Kandidatenlisten für die Personalratswahl im Frühjahr 1979 MdlAnfr A86 08.12.78 Drs 08/2365 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 9875* A Anlage 17 Einführung bundeseinheitlicher Antragsformulare für Zuschüsse nach dem Heizenergiespargesetz MdlAnfr A87 08.12.78 Drs 08/2365 Krockert SPD MdlAnfr A88 08.12.78 Drs 08/2365 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9875* B Anlage 18 Förderung der Demonstrativmaßnahme Stadthaus MdlAnfr A89 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Jahn (München) CDU/CSU MdlAnfr A90 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU) SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9875* C Anlage 19 Entwicklung des Personenverkehrs auf den Straßen von und nach Berlin im Jahre 1978 und ihre Auswirkungen auf die Höhe der Transitpauschale MdlAnfr A91 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Hennig CDU/CSU MdlAnfr A92 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 9876* A Anlage 20 Kriterien für die Bemessung der Transitpauschale im Berlinverkehr MdlAnfr A93 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Riedl (München) CDU/CSU MdlAnfr A94 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 9876* D Anlage 21 Schikanöse Kontrolle der Personenkraftwagen der Bürger der Bundesrepublik Deutschland beim grenzüberschreitenden Verkehr durch DDR-Organe MdlAnfr A95 08.12.78 Drs 08/2365 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 9877* A Anlage 22 Mängel der Koordinierung zwischen dem elektronischen Informationssystem und dem herkömmlichen Pressearchiv des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung MdlAnfr A96 08.12.78 Drs 08/2365 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A97 08.12.78 Drs 08/2365 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 9877* B Anlage 23 Unbürokratische Handhabung des Aufnahmeverfahrens für politische Gefangene aus Argentinien MdlAnfr A99 08.12.78 Drs 08/2365 Jungmann SPD MdlAnfr A100 08.12.78 Drs 08/2365 Jungmann SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9877* D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 Anlage 24 Maßnahmen gegen Jugoslawien wegen der Freilassung deutscher Terroristen MdlAnfr A103 08.12.78 Drs 08/2365 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9878* A Anlage 25 Zahl der in der Türkei inhaftierten bzw. nach Ableistung eines Teils der Haft entlassenen deutschen Staatsbürger SchrAnfr B1 08.12.78 Drs 08/2365 Koblitz SPD SchrAnfr B2 08.12.78 Drs 08/2365 Koblitz SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 9878* B Anlage 26 Begehen des 30. Jahrestages der Allgemeinen Menschenrechtserklärung durch die Bundesregierung SchrAnfr B3 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9878* C Anlage 27 Kriterien für die Nichtigerklärung der Wahlen in Namibia durch die Bundesregierung und Anwendbarkeit dieser Kriterien auf Wahlen in Ostblockländern SchrAnfr B4 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9879* C Anlage 28 Benachteiligung deutscher Studenten durch die Nichtanerkennung der deutschen Reifeprüfung im europäischen Ausland SchrAnfr B5 08.12.78 Drs 08/2365 Biechele CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9880* A Anlage 29 Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs auf Borkum durch die Sperrung der Ems beim Transport von Flüssigerdgas durch die Niederlande SchrAnfr B6 08.12.78 Drs 08/2365 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAnfr B7 08.12.78 Drs 08/2365 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9880* C Anlage 30 Sondierungen für die Erteilung einer Genehmigung zur Ausfuhr von Kriegsschiffen nach Chile SchrAnfr B8 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9880* D Anlage 31 Zuschuß für das deutsche Krankenhaus in Istanbul SchrAnfr B9 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9880* D Anlage 32 Zahl und Herkunft der Flüchtlinge aus Südostasien sowie deren Unterbringung in südostasiatischen Ländern mit finanzieller Hilfe der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B10 08.12.78 Drs 08/2365 Neumann (Bramsche) SPD SchrAnfr B11 08.12.78 Drs 08/2365 Neumann (Bramsche) SPD SchrAnfr B12 08.12.78 Drs 08/2365 Neumann (Bramsche) SPD SchrAnfr B13 08.12.78 Drs 08/2365 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9881* A Anlage 33 Verfolgung der Zeugen Jehovas, insbesondere in Argentinien SchrAnfr B14 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9881* D Anlage 34 Kooperationsabkommen mit den ASEAN-Staaten SchrAnfr B15 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B16 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9882* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 V Anlage 35 Handelsbeziehungen zwischen der EG und den COMECON-Staaten SchrAnfr B17 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B18 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9883* A Anlage 36 Gesetzesinitiative betr. Namensänderung bei Geschlechtsumwandlungen SchrAnfr B19 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B20 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9883* C Anlage 37 Witwenversorgung im öffentlichen Dienst im Vergleich zu den Pflegekosten in Altenheimen SchrAnfr B21 08.12.78 Drs 08/2365 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9883* D Anlage 38 Veränderung der Ozonschicht durch das in Spraydosen verwendete Treibgas SchrAnfr B22 08.12.78 Drs 08/2365 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9884* A Anlage 39 Einrichtung einer Institution zur Koordinierung der Sportförderungsmaßnahmen SchrAnfr B23 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr B24 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr B25 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9884* B Anlage 40 Zahl der seit 1970 bei Terroranschlägen und Auseinandersetzungen bei Demonstrationen verletzten oder ums Leben gekommenen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und Versicherungsleistungen des Bundes für die Opfer von Terror und Gewalttaten SchrAnfr B26 08.12.78 Drs 08/2365 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9885* A Anlage 41 Ausschluß des Asylrechtsmißbrauchs, insbesondere der Berufung bei offensichtlich unzulässigen Klagen, durch Änderung des Ausländergesetzes und der einschlägigen Ausführungsbestimmungen SchrAnfr B27 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B28 08.12.78 Drs 08/236 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9885* B Anlage 42 Einführung einer regelmäßigen Leibesvisitation von Kernkraftwerkspersonal nach amerikanischem Vorbild SchrAnfr B29 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9886* B Anlage 43 Verfassungsfeindliche Zielsetzung der „Generalunion Afghanischer Studenten" SchrAnfr B30 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9886* B Anlage 44 Bewertung des Dienstes der Zollbeamten als grenzpolizeiliche Aufgabe angesichts der jüngsten terroristischen Gewalttaten SchrAnfr B31 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9886* D Anlage 45 Weisung zur unterschiedlichen Behandlung der Eingaben bestimmter Bevölkerungsgrüppen in Bundesministerien SchrAnfr B32 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9887* A Anlage 46 Verkehrsträgerneutrale Ausgestaltung der Kilometerpauschale ohne haushaltsmäßige Mehrbelastungen VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 SchrAnfr B33 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9887* B Anlage 47 Anpassung der Wertgrenze von 1/5 des eigenbetrieblich genutzten Teils eines Grundstücks an die für die Bewertung von Grundstücken geltenden Grundsätze SchrAnfr B34 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9887* D Anlage 48 Nutzung des Höchstbetrags für Kinderbetreuungskosten für die Absetzung von Reitstunden SchrAnfr B35 08.12.78 Drs 08/2365 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9888* A Anlage 49 Nichtanwendung des Urteils des Bundesfinanzhofs betr. Abschreibungsmöglichkeit für Ferien- und Wochenendhäuser nach § 7 b EStG auf die vor Erlaß dieses Urteils gebauten oder erworbenen Ferien- und Wochenendhäuser SchrAnfr B36 08.12.78 Drs 08/2365 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9888* B Anlage 50 Illegale Einfuhr von Äthylalkohol über die DDR in die Bundesrepublik Deutschland seit 1964 SchrAnfr B37 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B38 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9888* C Anlage 51 Steuerliche Benachteiligung von ständig Beschäftigten gegenüber zeitweise Arbeitslosen im Jahr 1979 SchrAnfr B39 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Biedenkopf CDU/CSU SchrAnfr B40 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Biedenkopf CDU/CSU SchrAnfr B41 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Biedenkopf CDU/CSU SchrAnfr B42 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Biedenkopf CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9889* B Anlage 52 Steuerliche Belastung für Fahrzeuge im öffentlichen Nahverkehr mit anderen Antriebsarten gegenüber Benzin- oder Dieselantrieb SchrAnfr B43 08.12.78 Drs 08/2365 Hölscher FDP SchrAnfr B44 08.12.78 Drs 08/2365 Hölscher FDP SchrAnfr B45 08.12.78 Drs 08/2365 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9889* D Anlage 53 Nichtausschöpfung der der Bundesrepublik Deutschland für 1977 aus dem Regionalfonds der EG zustehenden Quote SchrAnfr B46 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9890* C Anlage 54 Firmenbeteiligungen der DDR in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B47 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9893* A Anlage 55 Beurteilung der weiteren Entwicklung der Energiepolitik der EG SchrAnfr B48 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B49 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B50 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B51 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9893* B Anlage 56 Förderung von Unternehmensberatungsverträgen durch den Bund; Gewährleistung des Datenschutzes bei diesen Verträgen SchrAnfr B52 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 VII SchrAnfr B53 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAnfr B54 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9894* B Anlage 57 Entwicklung der Einkommensverteilung seit 1975; Zunahme der entnommenen Gewinne SchrAnfr B55 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9895* B Anlage 58 Wettbewerbsverzerrende Auswirkungen des niederländischen Investitionsfördergesetzes (WIR) auf deutsche Erzeuger SchrAnfr B56 08.12.78 Drs 08/2365 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 9897* A Anlage 59 Linderung von Hungersnöten in der Dritten Welt durch überschüssige Nahrungsmittel aus der EG-Produktion SchrAnfr B57 08.12.78 Drs 08/2365 Stockleben SPD SchrAnfr B58 08.12.78 Drs 08/2365 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 9897* B Anlage 60 Förderungsmaßnahmen für die durch Billigimporte aus Holland gefährdete Geflügelwirtschaft SchrAnfr B59 08.12.78 Drs 08/2365 Susset CDU/CSU SchrAnfr B60 08.12.78 Drs 08/2365 Susset CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 9898* A Anlage 61 Regelung des Arbeitskampfrechts SchrAnfr B61 08.12.78 Drs 08/2365 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9899* A Anlage 62 Neuregelung des Beitragseinzugsverfahrens der Ersatzkassen SchrAnfr B62 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B63 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9899* B Anlage 63 Durchführung des Versorgungsausgleichs Geschiedener in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Beamtenversorgung SchrAnfr B64 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B65 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B66 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B67 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9899* C Anlage 64 Arbeitsbedingungen für die Vermittlung von Saisonarbeitern für Sonderkulturen in der Landwirtschaft des Raumes Darmstadt SchrAnfr B68 08.12.78 Drs 08/2365 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9900* D Anlage 65 Ubernahme der Kosten für den Aufenthalt in einem Pflegeheim im Anschluß an einen Klinikaufenthalt durch die Krankenversicherung SchrAnfr B69 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9901* B Anlage 66 Nutzung der von einer Stillegung betroffenen Krankenhäuser als Hilfskrankenhäuser für den Verteidigungsfall SchrAnfr B70 08.12.78 Drs 08/2365 Handlos CDU/CSU SchrAnfr B71 08.12.78 Drs 08/2365 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9901* C Anlage 67 Intensivere Nutzung des Bundeswehrstützpunkts Beja VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 SchrAnfr B72 08.12.78 Drs 08/2365 Jung FDP SchrAnfr B73 08.12.78 Drs 08/2365 Jung FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9901* D Anlage 68 Genehmigung zur Errichtung einer. Bushaltestelle auf einem bundeswehreigenen Grundstück in Waldshut-Tiengen SchrAnfr B74 08.12.78 Drs 08/2365 Kolb CDU/CSU SchrAnfr B75 08.12.78 Drs 08/2365 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9902* B Anlage 69 Abschluß von Beschaffungsverträgen durch das Bundeswehrbeschaffungsamt zum Zwecke des Haushaltsmittelabflusses zum Jahresende SchrAnfr B76 08.12.78 Drs 08/2365 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B77 08.12.78 Drs 08/2365 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B78 08.12.78 Drs 08/2365 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9902* D Anlage 70 Gewährleistung der Einsatzfähigkeit der MRCA/Tornado und Alpha Jet bei der jetzigen Regelung der Instandhaltung SchrAnfr B79 08.12.78 Drs 08/2365 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9903* A Anlage 71 Klagen der Wehrpflichtigen über heimatferne Einberufung, zeitliche Belastung u. ä. SchrAnfr B80 08.12.78 Drs 08/2365 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9903' D Anlage 72 Aufgabe der Ersatzübergangsstelle der Bundeswehr im Bereich der Stadt Karlburg sowie der weiteren geplanten Übergangsstellen am Main im Regierungsbezirk Unterfranken SchrAnfr B81 08.12.78 Drs 08/2365 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B82 08.12.78 Drs 08/2365 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9904* B Anlage 73 Entwicklung und Herstellung chemischer Kampfstoffe, darunter Nervengase, in der DDR SchrAnfr B83 08.12.78 Drs 08/2365 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 9904* D Anlage 74 Entschädigung für die durch Schieß- und Detonationslärm in den Randgemeinden des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr entstandenen Gebäudeschäden SchrAnfr B84 08,12.78 Drs 08/2365 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9905* A Anlage 75 Berücksichtigung des Flugplatzes Upjever als Standort bei Einführung des Frühwarnsystems AWACS SchrAnfr B85 08.12.78 Drs 08/2365 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 9905* D Anlage 76 Erkenntnisse über die Gründe für die hohe Zahl der Selbstmorde von Schülern SchrAnfr B86 08.12.78 Drs 08/2365 Hofmann (Kronach) SPD SchrAnfr B87 08.12.78 Drs 08/2365 Hofmann (Kronach) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 9906* A Anlage 77 Gesundheitliche Dauerschäden nach Schwangerschaftsabbruch SchrAnfr B88 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAnfr B89 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAnfr B90 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 9906* C Anlage 78 Hilfe für autistische Kinder SchrAnfr B91 08.12.78 Drs 08/2365 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 9907* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 IX Anlage 79 Eindämmung des Drogenkonsums in deutschen Kasernen der US-Armee über den Ausgleich der Dollarentwertung SchrAnfr B92 08.12.78 Drs 08/2365 Männing SPD SchrAnfr B93 08.12.78 Drs 08/2365 Manning SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 9907* D Anlage 80 Rauschgiftkonsum amerikanischer Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B94 08.12.78 Drs 08/2365 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 9908* A Anlage 81 Kosten für Fleischuntersuchungen auf Antibiotikarückstände SchrAnfr B95 08.12.78 Drs 08/2365 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B96 08.12.78 Drs 08/2365 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 9908* C Anlage 82 Kritische Stellungnahmen wissenschaftlicher Gesellschaften zum Entwurf eines Psychotherapeutengesetzes des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit SchrAnfr B97 08.12.78 Drs 08/2365 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 9909* C Anlage 83 Entscheidung über das Bahnbetriebswerk Hamburg-Altona SchrAnfr B98 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9909* D Anlage 84 Ausrüstung der Personenkraftwagen mit Kurzzeitfahrtenschreibern SchrAnfr B99 08.12.78 Drs 08/2365 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9910* A Anlage 85 Einführung eines gemeinschaftlichen Führerscheins für die EG-Staaten SchrAnfr B100 08.12.78 Drs 08/2365 Seefeld SPD SchrAnfr B101 08.12.78 Drs 08/2365 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9910* B Anlage 86 Verbesserung der Luftüberwachung im ostfranzösischen Raum SchrAnfr B102 08.12.78 Drs 08/2365 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9910* C Anlage 87 Förderung des Baus der Ortsumgehung von Gau-Algesheim im Zuge der B 41 SchrAnfr B103 08.12.78 Drs 08/2365 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9910* D Anlage 88 Einsatz geräuscharmer Flugzeuge im Nachtluftpostdienst zur Verminderung des Fluglärms in der Nähe des Flughafens Stuttgart SchrAnfr B104 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9911 * A Anlage 89 Teilnahme von Mitgliedern des Bundestags an Besprechungen über Streckenstilllegungspläne der Bundesbahn SchrAnfr B105 08.12.78 Drs 08/2365 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9911 * B Anlage 90 Haltung der EG-Kommission zum Bau des Saarkanals SchrAnfr B106 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9911* C Anlage 91 Beachtung des Hinweisschildes „rechtsfahren!" durch Autobahnfahrer X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 SchrAnfr B107 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9911 * D Anlage 92 Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung des Zonenrandgebiets bei Einstellung des Personenverkehrs auf den Strecken Fallersleben—Braunschweig, Uelzen—Braunschweig, Helmstedt—Braunschweig und Derneburg—Salzgitter—Seesen SchrAnfr B108 08.12.78 Drs 08/2365 Ludewig FDP SchrAnfr B109 08.12.78 Drs 08/2365 Ludewig FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9912* A Anlage 93 Verkaufspreis für Grundstückteilflächen der Bundesbahn in Wesel-Obrighoven SchrAnfr B110 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9912* C Anlage 94 Verwendung der Gebührenüberschüsse der Bundespost SchrAnfr B111 08.12.78 Drs 08/2365 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B112 08.12.78 Drs 08/2365 Regenspurger CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 9912* D Anlage 95 Scheitern des Versuchs, über die Briefträger einen „sozialen Auftragsdienst" anzubieten SchrAnfr B113 08.12.78 Drs 08/2365 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 9913* A Anlage 96 Übermittlung von Telegrammen an Sonntagen SchrAnfr B114 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 9913* B Anlage 97 Verwendung umweltfreundlicher Energie in Form von Gas oder Fernwärme im Bereich des Bundespostministers SchrAnfr B115 08.12.78 Drs 08/2365 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 9913* D Anlage 98 Installierung von Meßgeräten in Bundesdarlehenswohnungen in Westmittelfranken zur Ermöglichung einer verbrauchsorientierten Abrechnung von Heizungs- und Warmwasserkosten SchrAnfr B116 08.12.78 Drs 08/2365 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B117 08.12.78 Drs 08/2365 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9914* A Anlage 99 Erteilung der Genehmigung zur Ausreise aus der DDR bei Verzicht auf Entschädigung für dortigen Grundbesitz; Vereinbarkeit dieser Praxis mit dem Grundlagenvertrag SchrAnfr B118 08.12.78 Drs 08/2365 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAnfr B119 08.12.78 Drs 08/2365 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 9914* B Anlage 100 Nutzung des Grenzübergangs Staaken für den Berlin-Verkehr nach Fertigstellung des geplanten Übergangs bei Heiligensee SchrAnfr B120 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 9914* D Anlage 101 Beantwortung der Frage nach der Verärgerung des Bundeskanzlers über den Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen wegen seiner 'Äußerungen zur Fluchthilfe SchrAnfr B121 08.12.78 Drs 08/2365 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 9915* A Die Fragen B 122 und 123 — Drucksache 8/2365 vom 08.12.78 — des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 XI Anlage 102 Auffassung der Bundesregierung zu den Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Engholm über die Einführung von Strukturräten und der 35-Stunden-Woche sowie über die Lohnpolitik der Gewerkschaften SchrAnfr B124 08.12.78 Drs 08/2365 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B125 08.12.78 Drs 08/2365 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B126 08.12.78 Drs 08/2365 Stutzer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Schmude BMBW . . 9915* B Anlage 103 Alter der ins Berufsleben eintretenden Hochschulabsolventen; Finanzierung von Forschungsvorhaben, die den Interessen der Wirtschaft und der Arbeitgeber, nicht aber denen der Arbeitnehmer dienen SchrAnfr B127 08.12.78 Drs 08/2365 Rühe CDU/CSU SchrAnfr B128 08.12.78 Drs 08/2365 Rühe CDU/CSU SchrAnfr B129 08.12.78 Drs 08/2365 Rühe CDU/CSU SchrAnw PStSekr Engholm BMBW . . . 9915* D Anlage 104 Minderausgaben im Einzelplan 23 im Haushaltsjahr 1978; Anrechnung der durch die Entwicklungshilfe entstehenden Einnahmeausfälle auf den Einzelplan 23 SchrAnfr B130 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Vohrer FDP SchrAnfr B131 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Brück BMZ 9917* B Die Fragen B 132 und 133 — Drucksache 8/2365 vom 08.12.78 — des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) sind vom Fragesteller zurückgezogen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9855 126. Sitzung Bonn, den 15. Dezember 1978 Beginn 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 15. 12. Adams * 15. 12. Dr. van Aerssen * 15. 12. Dr. Ahrens ** 15. 12. Dr. Aigner * 15. 12. Alber * 15. 12. Dr. Bangemann * 15. 12. Dr. Bardens 15. 12. Dr. Barzel 15. 12. Batz 15. 12. Dr. Bayerl * 15. 12. Dr. von Bismarck * 15. 12. Blumenfeld * 15. 12. Frau von Bothmer 15. 12. Brandt 15. 12. Carstens (Emstek) 15. 12. Dr. Evers 15. 12. Fellermaier * 15. 12. Flämig * 15. 12. Dr. Früh * 15. 12. Dr. Fuchs * 15. 12. Gärtner 15. 12. Dr. Gradl 15. 12. Hansen 15. 12. Hoffmann (Saarbrücken) * 15. 12. Ibrügger * 15. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 12. Jung * 15. 12. Dr. h. c. Kiesinger 15. 12. Dr. Klein 15. 12. Dr. Klepsch * 15. 12. Klinker * 15. 12. Dr. Kreile 15. 12. Kunz (Berlin) 15. 12. Lange * 15. 12. Dr. Lauritzen 15. 12. Lemmrich ** 15. 12. Lemp * 1,5. 12. Lücker * 15. 12. Luster * 15. 12. Dr. Müller ** 15. 12. Müller (Mülheim) * 15. 12. Müller (Wadern) * 15. 12. Dr. Müller-Hermann * 15. 12. Neuhaus 15. 12. Frau Pack 15. 12. Pawelczyk 15. 12. Pfeffermann 15. 12. Dr. Probst 15. 12. Rosenthal 15. 12. Saxowski 15. 12. Schedl 15. 12. Scheu 15. 12. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) * 15. 12. Dr. Schmitt-Vockenhausen 15. 12. Schreiber * 15. 12. Schröder (Wilhelminenhof) 15. 12. Dr. Schwörer * 15. 12. Seefeld * 15. 12. Sieglerschmidt * 15. 12. Dr. Sprung 15. 12. Dr. Starke (Franken) * 15. 12. Frau Dr. Walz * 15. 12. Wawrzik * 15. 12. Dr. von Weizsäcker 15. 12. Frau Dr. Wex 15. 12. Wohlrabe 15. 12. Würtz * 15. 12. Würzbach 15. 12. Baron von Wrangel 15. 12. Ziegler 15. 12. Zywietz * 15. 12. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage A 17, 113. Sitzung, Seite 8863 A) : Wie ich bereits in meiner Antwort auf Ihre Zusatzfrage zum Problemkreis ,,Leukämie in der Umgebung von Kernkraftwerken" ausgeführt habe, werden unabhängig von dem behaupteten und von mir in meiner Antwort zu Ihrer ursprünglichen Frage widerlegten Sachverhalt eine Reihe von Untersuchungen zur Frage des Zusammenhangs der Strahlenbelastung des Menschen und möglicherweise dadurch verursachte Krankheiten in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Dazu gehört ein Forschungsvorhaben des Bundesgesundheitsamtes bezüglich der durch Röntgendiagnostik in der Medizin bedingten genetisch signifikanten Dosis der Bevölkerung. Ergebnisse werden in etwa einem Jahr vorliegen. Ziel ist auch hier die Suche nach einer Realisierung des in der Strahlenschutzverordnung vorgegebenen Grundsatzes, die Strahlenexposition der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Weiterhin werden langfristig die strahlenschutzrelevanten Daten der beruflich strahlenexponierten Personen auch in Kernkraftwerken registriert und analysiert, um einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und der Strahlenexposition am Arbeitsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt festzustellen. Auch hier haben sich bis jetzt keine Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und tatsächlichen Strahlenexpositionen ergeben. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß beruflich strahlenexponierte Personen nach der Strahlenschutzverordnung einer weitaus höheren Strah- 9870* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 lenexposition ausgesetzt sein können, als dies für Personen beispielsweise im Umkreis von Kernkraftwerken bzw. kerntechnischen Anlagen der Fall ist. Darüber hinaus versucht der TÜV Rheinland im Auftrag des BMI mit Hilfe langfristiger empirisch-statistischer Erhebungen über Krebserkrankungen und Strahlenbelastungen im Raume Hamburg zu klären, ob es einen Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und zivilisatorischen Strahlen sowie anderen Umweltbelastungen gibt. Die Wahl fiel deshalb auf den Raum Hamburg, weil hier einerseits seit langen Jahren ein Krebsregister geführt wird und andererseits dieser Lebensraum interessante, repräsentative und typische Eigenschaften in bezug auf soziologische, ökologische und industriell-wirtschaftliche Faktoren aufweist. Es wäre allerdings verfrüht, schon jetzt diese Untersuchungen beurteilen zu wollen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage A 17) : Vertritt die Ermittlungsstelle im disziplinarischen Vorermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden der Bürgerinitiative Umweltschutz, Schumacher, die Auffassung, ein Stromzahlungsboykott stehe mit der Treuepflicht eines Beamten gegenüber dem Staat in unauflösbarem Widerspruch, und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung, und in wieviel Fällen haben nach einschlägigen Erkenntnissen der Bundesregierung Bundesbeamte in der Vergangenheit gegen ihre Treuepflicht verstoßen, weil sie ihre Stromrechnung nicht, nicht vollständig oder verspätet bezahlt haben? Der Vorermittlungsführer der WBV V hat bei der ersten Anhörung dem Beamten vorgehalten, daß einige der von ihm in Presse und Rundfunk erwähnten Mittel, insbesondere Bauplatzbesetzungen und Stromzahlungsboykott, mit der Treuepflicht eines Beamten gegenüber dem Staat im Widerspruch stünden. Die disziplinarischen Vorermittlungen beziehen sich in erster Linie auf die Frage, ob der Beamte persönlich (mit-)verantwortlich ist für die Ausarbeitung und Verbreitung eines sog. Aktionskatalogs des BBU und ob er bei öffentlichen zustimmenden Äußerungen zu diesem Katalog seinen Beamtenpflichten gerecht geworden ist. Als „Varianten" zur Erreichung der Ziele des BBU werden in dem Katalog z. B. — die Gehorsamsverweigerung von „Polizisten, Bundesgrenzschützern", Soldaten und Beamten, — die Besetzung von Ministerien, Regierungspräsidien und Ämtern sowie — die Veröffentlichung vertraulicher oder geheimer Unterlagen erwähnt. Der ebenfalls im Katalog erwähnte Stromzahlungsboykott ist vergleichsweise nur als harmloses Mittel anzusehen. Er muß jedoch im Zusammenhang mit den gravierenden anderen Maßnahmen gesehen werden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, daß Regierungsamtmann Schumacher an der Publikation des Katalogs mitverantwortlich ist, stellt sich in der Tat die Frage, ob er seiner Treuepflicht gegenüber dem Staat gerecht geworden ist. Ganz anders als der Boykott stellt sich der Fall dar, daß ein Beamter aus anderen Motiven heraus seiner Zahlungspflicht gegenüber. dem Stromlieferanten nicht nachkommt. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall hier von einem Dienstvergehen auszugehen ist, kann nicht generell beantwortet werden. Zahlenmaterial liegt mir hierzu nicht vor, Anlage 4 des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage A 31) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) für die Elektrizitätswirtschaft dahin gehend zu ändern, daß Gewerbebetriebe erst nach Beendigung ihres Stromlieferungsvertragsverhältnisses das Recht haben sollen, eigene Stromanlagen, z. B. mit Prozeßdampf zu betreiben? Die Bundesregierung beabsichtigt, anläßlich der Neuordnung der Allgemeinen Bedingungen für die Elektriziätsversorgung von Tarifkunden die Rahmenbedingungen für die Eigenerzeugung insbesondere auch für das Gewerbe günstiger zu gestalten. Die Voraussetzungen, unter denen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet sind, Eigenerzeuger mit Zusatzstrom zu beliefern, werden bei rationeller Energienutzung (z. B. Kraft-Wärme-Kopplung) erleichtert. Dabei wird in der Tat klargestellt, daß die Zusatzstromversorgung nicht im Rahmen der üblichen tariflichen Bedingungen erfolgen kann. Es ist allerdings gewährleistet, daß sich der Übergang von der einen zur anderen Versorgungsart durch kurzfristige Kündigung reibungslos vollziehen kann. Außerdem wird die Bundesregierung darauf achten, daß die formale Differenzierung zwischen Eigenerzeugern und Tarifabnehmern nicht zu ungerechtfertigten Unterschieden in den Konditionen führt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen A 41 und 42) : Treffen Pressemitteilungen (VWD vom 6. Dezember 1978) zu, nach denen der französische Staatspräsident Giscard d'Estaing geäußert haben soll, daß die Wiederherstellung eines einheitlichen EG-Agrarpreisniveaus und der damit verbundene Abbau des Agrarwährungsausgleichs Vorbedingung für den Beitritt zum und die aktive Beteiligung Frankreichs am neuen europäischen Währungssystem sei, und wenn ja, welche Folgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen? Hat die Bundesregierung der französischen Regierung, Regierungen anderer EG-Mitgliedstaaten oder der Kommission der EG irgendwelche — und seien es noch so vage — Zusagen über den Abbau des Agrarwährungsausgleichssystems und hier vor allem über den positiven deutschen Währungsausgleich gemacht? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9871* Der Europäische Rat hat sich bei seiner Beschlußfassung über das neue Europäische Währungssystem auch mit der gemeinsamen Agrarpolitik und insbesondere mit dem Währungsausgleich befaßt. Er hat in seiner Entschließung betont — Zitat: „daß es im Interesse einer Wiederherstellung der Preiseinheit in der gemeinsamen Agrarpolitik, unter gebührender Berücksichtigung der Preispolitik, wichtig ist, daß die Schaffung dauerhafter Währungsausgleichsbeträge künftig verhindert wird und die bestehenden Währungsausgleichsbeträge schrittweise verringert werden." Der Wortlaut dieser Entschließung geht über die Schlußfolgerungen der Bestandsaufnahme der gemeinsamen Agrarpolitik vom November 1975 nicht hinaus. Die Bundesregierung hat stets die Auffassung vertreten, daß auf das Instrument des Währungsausgleichs bis zur Realisierung einer Wirtschafts-und Währungsunion nicht verzichtet werden kann, gleichwohl pragmatische Anpassungsschritte bei den Währungsausgleichsbeträgen nach Maßgabe der unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklung in den Mitgliedstaaten vorgenommen werden können. Dies darf jedoch nicht zu nominellen Preissenkungen in nationaler Währung führen, so daß insbesondere ein Abbau des positiven Grenzausgleichs nur im Rahmen der Preisbeschlüsse möglich ist. Auf diesen Zusammenhang weist auch die Entschließung des Europäischen Rates hin. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Frage A 43) : Muß nicht der Eindruck entstehen, daß sich die Bundesregierung an der Diskriminierung der Arbeit der Hausfrau beteiligt, wenn in den sozialpolitischen Informationen des Bundesarbeitsministers Sätze wie, Die Führung des ehelichen Haushalts allein rechtfertigt es nicht, die Arbeitsbereitschaft auf Dauer auf Teilzeitbeschäftigung zu beschränken" enthalten sind, und wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung diesem Eindruck entgegenzuwirken? Der von Ihnen zitierte Satz aus der Begründung zum Regierungsentwurf eines 5. ArbeitsförderungsÄnderungsgesetzes steht im Zusammenhang mit der Frage, welche Arbeiten für einen voll leistungsfähigen Arbeitslosen zumutbar sind, der Arbeitslosengeld beansprucht. Da Sie diesen Satz aus dem Gesamtzusammenhang herausgenommen haben, möchte ich zur Klarstellung und Verdeutlichung dessen, was gemeint ist, auch die weiteren Sätze aus der Begründung zitieren: „So ist einem voll leistungsfähigen Arbeitnehmerehegatten, der wegen der Führung des ehelichen Haushalts bisher nur Teilzeitbeschäftigungen ausgeübt hat, grundsätzlich auch der Übergang zur Vollzeitbeschäftigung zumutbar, wenn er weder aufsichtsbedürftige Kinder noch pflegebedürftige Personen zu betreuen hat und ihm innerhalb angemessener Zeit keine Teilzeitbeschäftigung vermittelt werden konnte. Die Führung des ehelichen Haushalts allein rechtfertigt es nicht, die Arbeitsbereitschaft auf Dauer auf Teilzeitbeschäftigungen zu beschränken. Vielmehr muß die Versichertengemeinschaft erwarten können, daß der Arbeitslose bei seiner Haushaltsführung den Erfordernissen des Arbeitsmarktes Rechnung trägt. Das gleiche wird auch von einem alleinstehenden Arbeitslosen erwartet." Ich meine, daß die Versichertengemeinschaft in einem solchen Fall erwarten kann, daß der Arbeitslose seine persönlichen Interessen vorübergehend zurückstellt. Eine Diskriminierung der Arbeit der Hausfrau vermag ich darin nicht zu erkennen, zumal das Arbeitsamt auch nach Vermittlung der Vollzeitbeschäftigung weiter verpflichtet ist, seine Bemühungen um eine Teilzeitbeschäftigung fortzusetzen, wenn der Arbeitnehmer es wünscht. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/2365 Frage A 46) : Kennt die Bundesregierung sozialgerichtliche Entscheidungen wie das Urteil des Landessozialgerichts Düsseldorf vom 24. Mai 1978 zur Familienzusammenführung ausländischer Arbeitnehmer, wonach die Stichtagsregelung (Weisung des Bundesarbeitsministers, allen ausländischen Arbeitnehmern, die nach dem 30. November 1974 eingereist sind, die Arbeitserlaubnis zu versagen) mit dem Arbeitsförderungsgesetz (§ 19) nicht vereinbar ist, und wird die Bundesregierung die Stichtagsregelung deshalb aufheben? Der Bundesregierung ist das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. Mai 1978 über die Stichtagsregelung bekannt. Es befaßte sich mit erwachsenen Ausländern, die nach dem 30. November 1974 und mit jugendlichen Ausländern, die nach dem 31. Dezember 1976 ins Bundesgebiet eingereist sind. Danach ist die Stichtagsregelung, nach der für den genannten Personenkreis grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, mit § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes nicht vereinbar. In gleichem Sinne haben z. B. auch . das Landessozialgericht Berlin, das Sozialgericht Düsseldorf und das Sozialgericht Stuttgart entschieden. Im Gegensatz dazu haben jedoch z. B. das Sozialgericht Karlsruhe, das Landessozialgericht Hamburg und zuletzt das Bayerische Landessozialgericht ebenfalls im Jahre 1978 die Stichtagsregelung für gesetzeskonform erklärt. Die Sozialgerichte beurteilen demnach die Stichtagsregelung unterschiedlich. Die Bundesregierung ist zur Zeit bereit, gemeinsam mit den beteiligten Stellen zu prüfen, wie eine flexiblere Anwendung des Rechts der Arbeitserlaubnis auf nachgereiste Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes erreichbar ist. Das Ergebnis der laufenden Beratungen muß abgewartet werden. 9872* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen A 49 und 50) : Hat die Bundesregierung die in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesverteidigungsminister, Dr. von Bülow, auf meine Anfrage vom 19. April 1978 angekündigte Prüfung der Rechtslage, ob der gegenwärtige Rechtszustand, nach der der Arbeitgeber keinen Ersatzanspruch für die Lohnfortzahlung an seinen krank aus der Bundeswehr entlassenen Arbeitnehmer erhält, weiterhin vertretbar ist oder ob sie durch eine Novellierung der entsprechenden Gesetze abgeändert werden muß, inzwischen abgeschlossen? Sollte dies der Fall sein, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen, und falls die Prüfung noch nicht abgeschlossen sein sollte, wann gedenkt die Bundesregierung, hier ein Ergebnis vorlegen zu können? Die Bundesregierung prüft zur Zeit noch, ob und in welcher Weise sowie in welchem Umfang Arbeitgeber von der Lohn- und Gehaltsfortzahlung für Arbeitnehmer, die schädigungsbedingt arbeitsunfähig werden, entlastet werden können. Die bisherige Prüfung hat ergeben, daß eine Erstattung der Kosten der Lohn- und Gehaltsfortzahlung die Änderung mehrerer Gesetze und die Begründung neuer Verwaltungszuständigkeiten erforderlich machte. Denn eine solche Regelung könnte nicht auf Wehrdienstbeschädigte beschränkt werden. Sie müßte sich auf weitere Personenkreise beziehen, die nach dem Recht der Sozialen Entschädigung versorgt werden. Daher würden durch eine solche Regelung neben dem Bund auch die Länder mit Kosten belastet werden. Die Bundesregierung vermag angesichts des Umfanges der ggf. vorzunehmenden gesetzlichen Änderungen und der Zahl der innerhalb und außerhalb der Bundesregierung zu beteiligenden Stellen noch nicht abzusehen, wann ein Ergebnis der Prüfung vorliegen wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage A 53) : Wie haben sich die Zahlen der anerkannten Kriegsdienstverweigerer im Verhältnis zu den Zahlen der Antragsteller in der letzten Zeit entwickelt, und inwieweit unterscheiden sich diese Verhältniszahlen in den einzelnen Bundesländern? Die Anerkennungsquoten bei den Kriegsdienstverweigerern sind in der letzten Zeit gegenüber denen der Vorjahre nahezu unverändert geblieben. Sie lag im Jahre 1975 bei, 69,8 v. H., im Jahre 1976 bei 73,8 v. H. und im Jahre 1977 bei 69,1 v. H. In den ersten neun Monaten des Jahres 1978 betrug die Anerkennungsquote 71,7 v. H. Über die Anerkennungsverfahren von Kriegsdienstverweigerern in den einzelnen Bundesländern wird eine Statistik nicht geführt, da die Bundeswehr auf Länderebene in Wehrbereiche gegliedert ist. Nach den Wehrbereichsstatistiken stellen sich die Anerkennungsquoten im Durchschnitt der Jahre 1975 bis 1977 wie folgt dar: Wehrbereich I (Bundesländer Hamburg und Schleswig- Holstein) 79,4 v. H. Wehrbereich II (Bundesländer Niedersachsen und Bremen 65,0 v. H. Wehrbereich III (Bundesland Nordrhein-Westfalen) 70,2 v. H. Wehrbereich IV (Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) 69,7 v. H. Wehrbereich V (Bundesland Baden-Württemberg) 78,3 v. H. Wehrbereich VI (Bundesland Bayern) 67,3 v. H. Die entsprechenden Werte für 1978 liegen noch nicht vollständig vor. Ich bitte um Verständnis, daß ich die entsprechenden Verhältniszahlen für die einzelnen Jahre hier nicht vortragen kann. Sie bestehen aus einer Vielzahl von Einzeldaten. Ich bin aber gerne bereit, Sie Ihnen schriftlich zu übermitteln. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Frage A 54) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die notwendigen Stellen für wehrpflichtige Sanitätsoffiziere nicht ausreichen und dadurch immer weniger Restanten zum Wehrdienst eingezogen werden können, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, damit Akademiker mit abgeschlossenem Medizinstudium den übrigen Wehrpflichtigen, die ihren Wehrdienst ableisten, gleichgestellt werden? Der Bedarf an grundwehrdienstleistenden Sanitätsoffizieren ist seit 1968, seitdem Studierende der Medizin, der Zahnmedizin und der Pharmazie erst nach der Approbation — in militärfachlicher Verwendung als Sanitätsoffiziere — einberufen werden, nahezu unverändert. Voraussichtlich ab Mitte der 80er Jahre wird der dahin gehende Bedarf drastisch zurückgehen, weil dann genügend Zeit- und Berufssanitätsoffiziere zur Verfügung stehen. Bis dahin werden grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere — wenn auch in geringerem Umfang als bisher — noch benötigt. Dementsprechend wächst das Aufkommen an verfügbaren approbierten Wehrpflichtigen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9873* Die Bundesregierung beabsichtigt, um dieser Entwicklung zu entsprechen, ab 1980 auch die angehenden Studenten der Medizin und der Pharmazie unmittelbar nach dem Abitur wieder zum Grundwehrdienst einzuberufen. Für den Bereich der Zahnmedizin steht der Zeitpunkt noch nicht fest; insoweit muß die — derzeit noch etwas ungünstigere — Entwicklung von Bedarf und Aufkommen abgewartet werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage A 56) : Hat der Konteradmiral Hans-Hermann Vohs — wie in der Zeitung „Die Welt" vom 25. November 1978 gemeldet — in der November-Ausgabe der Zeitschrift „Marineforum" vor der „unzureichenden Fähigkeit der Allianz" gewarnt, politisch und militärisch auf die wachsende Macht der Sowjetflotte zu reagieren, da „nach der Herstellung des nuklearen Patts" die „östliche Supermacht" sich anschicke, „den Westen auch maritim herauszufordern", und wenn ja, teilt die Bundesregierung diesen Standpunkt und ist sie entschlossen, gemeinsam mit den Natopartnern verstärkte Anstrengungen zur Aufrechterhaltung einer wirksamen Abschreckung zu unternehmen? Ich darf zunächst einmal feststellen, daß Konteradmiral Vohs in seinem Artikel in der Zeitschrift „Marineforum" seine persönliche Meinung vertreten hat. Die maritime Expansion der Sowjetunion ist seit rund 15 Jahren zu beobachten und hält unvermindert an. In einem kurzen Zeitraum hat die Sowjetunion als Führungsmacht des Warschauer Paktes sich von einer fast ausschließlich kontinental orientierten Landmacht zu einer weltweit handlungsfähigen und einflußreichen Seemacht entwickelt. Diese Entwicklung erstreckt sich nicht nur auf die Marinestreitkräfte, sondern sie schließt auch die Staatshandelsflotte, die Fischerei- und Forschungsflotte ein. Sie kommt allerdings bei den vier Flotten der sowjetischen Kriegsmarine am augenfälligsten zur Geltung. Die sowjetische Kriegsmarine gilt heute als die stärkste nach der Marine der USA. Die Verteidigungsminister der westlichen Allianz haben im Mai 1977 in Brüssel u. a. festgestellt, daß die Sowjetunion heute in der Lage sei, ihre Seemacht weltweit zur Geltung zu bringen ... Als Folge dieser Entwicklung ständen der Sowjetunion im Frieden wie im Krieg neue Möglichkeiten offen. Die NATO-Staaten haben aus dieser gemeinsamen Lagebeurteilung bereits Konsequenzen gezogen. Im Mai dieses Jahres haben die Staats- und Regierungschefs der Allianz das „langfristige Verteidigungsprogramm" . der NATO verabschiedet. Hinsichtlich der Position der NATO zur See ist folgendes festgestellt worden, ich darf wörtlich zitieren: Durch die Programme sollen kritische qualitative Mängel bei den vorhandenen und geplanten Einheiten der Seestreitkräfte mit besonderem Schwerpunkt auf Führung, Befehls- und Fernmeldewesen, Luftverteidigung von Marineeinheiten, verbesserte Fähigkeit zur Bekämpfung von Unterseebooten sowie verbesserte Überwasser -und Minenkriegsführung behoben werden. Es wurde festgestellt, daß der Fehlbestand an Schiffen, Unterseebooten und Flugzeugen den schwerwiegendsten Mangel darstellt, und daß im Rahmen der NATO-Planungsverfahren Lösungen hierfür gefunden werden sollten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Linde (SPD) (Drucksache 8/2365 Fragen A 61 und 62) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Klimaforschung aus medizinischer Sicht und aus der Sicht der Arbeit der heilklimatischen Kurorte zu, und welche Erkenntnisse bestehen im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung über die Wirkungen von Klima auf den menschlichen Organismus? Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß in das mehrjährige Forschungsprogramm der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Klimatologie (Drucksache 8/2271) über die Interaktionen „Menschen — Klima" hinaus auch die Wirkung des Klimas auf den Menschen einbezogen wird, damit der Medizin allgemein und besonders der Klimatherapie gesichertere Erkenntnisse für die Arbeit zur Verfügung gestellt werden können? Zu Frage A 61: Sowohl aus medizinischer Sicht als auch aus der Sicht der Arbeit der heilklimatischen Kurorte mißt die Bundesregierung der Klimaforschung große Bedeutung zu. Das Klima der Heilkurorte ist ein unterstützender therapeutischer Faktor bei bestimmten Leiden. Die Deutsche medizin-meteorologische Forschungsstelle des Deutschen Wetterdienstes in Freiburg untersucht z. Z. die Einwirkungen von Wetter und Klima auf den Menschen. Untersuchungsschwerpunkte hierbei sind u. a. die nervlichen Beschwerden bei Amputierten, die Modellentwicklung eines Klima-Atlasses mit der Möglichkeit der bioklimatischen Bewertung von Landschaftsräumen, die individuelle Beratung bei Ortswechsel aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen. Die Erkenntnisse des Deutschen Wetterdienstes werden laufend in den Berichten des Deutschen Wetterdienstes und auch in einzelnen Fachzeitschriften und Fachbüchern veröffentlicht. Zu Frage A 62: Schwerpunkte des Klimaforschungsprogramms der EG sind u. a. der mögliche Einfluß von Kohlendioxydkonzentration in der Erdatmosphäre auf den Wärmehaushalt der Erdoberfläche und die Bedeutung der Freisetzung der Energien in die Atmosphäre sowie ferner die Bewertung der möglichen 9874' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 Auswirkungen der Klimaschwankungen etwa auf die Vegetation. Klimatherapeutische Themen sind nicht angesprochen. Der Erforschung des menschlichen Einflusses auf das Klima wird auch außerhalb der EG entscheidende Bedeutung zugemessen. Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) wird auf ihrem 8. Kongreß im Mai 1979 ein Weltklima-Programm vorlegen, an dem zahlreiche internationale Vereinigungen arbeiten. Im Rahmen des EG-Programms würden Untersuchungen über die Einwirkung des Klimas auf den Menschen eine wesentliche Ausweitung bedeuten, auch hätten diese ein Ziel, das von der Hauptrichtung des Programms stark abweicht. Es erscheint deshalb nicht zweckmäßig, das EG-Programm im jetzigen Stadium auf den von Ihnen erwähnten Bereich auszudehnen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wittmann (Straubing) (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage A 63) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesgesundheitsamts, daß ein potentielles Gesundheitsrisiko auf Grund des Vorkommens von Chloroform im Trinkwasser der gesamten Bundesrepublik Deutschland mit wünschenswerter Sicherheit nicht auszuschließen sei, und welche Folgerungen gedenkt sie aus dieser Feststellung zu ziehen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesgesundheitsamtes, daß ein potentielles Gesundheitsrisiko bei Anwesenheit von Chloroform oder ähnlichen Stoffen im Trinkwasser mit wünschenswerter Sicherheit nicht auszuschließen ist. Chlor selbst dagegen ist in der durch die Trinkwasser-Aufbereitungs-Verordnung zugelassenen Konzentration gesundheitlich unbedenklich. Die Frage des gesundheitlichen Risikos der Reaktionsprodukte des Chlors kann jedoch nur unter Abwägung zwischen Risiko und Nutzen der Behandlung bewertet werden. Die Chlorung des Wassers ist heute noch unbedingt erforderlich, da sie in erster Linie dem Seuchenschutz dient. Die dabei entstehenden Substanzen sind somit letztlich die Folge von Sicherheitsmaßnahmen, die zum Schutze der Bevölkerung unerläßlich sind. Um ein Risiko zu beseitigen oder wenigstens zu mindern, fördert die Bundesregierung bereits seit Jahren mit erheblichen Mitteln die Entwicklung neuer Verfahren zur Aufbereitung von Rohwasser zu Trinkwasser unter weitgehender Vermeidung des Einsatzes von Chlor. Mit diesen Verfahren soll die Bildung von Chloroform und ähnlichen Stoffen vermieden werden. Versuchsanlagen wie z. B. in Mühlheim/Ruhr sind bereits in Betrieb genommen, andere befinden sich im Bau. Das Bundesgesundheitsamt sucht darüber hinaus ebenfalls Wege zur Vermeidung dieser Reaktionsprodukte und hat auf der letzten Sitzung seiner Trinkwasserkommission beschlossen, hierfür eine besondere Arbeitsgruppe einzusetzen, die die möglichen Desinfektionsalternativen und die technischen Voraussetzungen anderer Wasseraufbereitungsverfahren abklären soll. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Fragen des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache 8/2365 Fragen A 78 und 79): Werden im Weihnachtsverkehr im Bereich der Bundesbahndirektion Frankfurt Bundeswehrsoldaten und im Bereich der Bundesbahndirektion Nürnberg Strafgefangene als Aushilfskräfte beschäftigt? Wenn ja, wie verträgt sich diese Tatsache mit der Behauptung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, daß z. Z. ein Personalüberhang von 20 000 Eisenbahnern besteht? Im Bereich der Bundesbahndirektion Stuttgart (nicht Frankfurt) werden im Weihnachtsverkehr zur Bewältigung von Verkehrsspitzen als Aushilfskräfte bis zu 20 Berufssoldaten der Bundeswehr im Ladedienst beschäftigt, die sich dafür in ihrer Freizeit zur Verfügung gestellt haben. Die Bundesbahndirektion Nürnberg beschäftigt selbst keine Strafgefangenen. Im Bereich der Bundesbahndirektion Nürnberg werden aber seit 1970 im Gleisbauhof von Fall zu Fall im Rahmen von Unternehmerarbeiten auch einige (etwa 6-8) sogenannte Freigänger eingesetzt, d. h. Strafgefangene, die im Interesse der Resozialisierung tagsüber außerhalb der Strafanstalt arbeiten und nach Feierabend dorthin zurückkehren. In beiden Fällen handelt es sich um regional sehr begrenzten und jeweils nur kurzfristigen Arbeitskräftebedarf — im Weihnachtsverkehr sogar nur stundenweise -, für den ein Einsatz von an anderen Orten überzähligen Mitarbeitern nicht in Betracht kommen kann. Im übrigen beträgt der durch den Rückgang des Personalbedarfs bei gleichzeitigem Verzicht auf Entlassungen bedingte Personalüberhang zur Zeit nur noch etwa 10 000 Dienstkräfte mit weiterhin rückläufiger Tendenz. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage A 85) : Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, in allen kleineren ländlichen Orten Poststellen zu schließen, und falls ja, wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß auch im dünnbesiedlten ländlichen Raum künftig eine reibungslose Bedienung der Postkunden möglich ist? Die Deutsche Bundespost beabsichtigt nicht, in allen kleineren ländlichen Orten die Poststellen zu schließen. Von einer Arbeitsgruppe des Bundespostministeriums angestellte Überlegungen zur Landversor- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9875* gung im gesamten Bundesgebiet sind noch Gegenstand weiterer Untersuchungen. Vor deren Abschluß ist eine Aussage über eine mögliche Neuordnung nicht möglich. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Frage A 86) : Sieht auch die Bundesregierung es als einen Angriff auf die Grundrechte der Koalitionsfreiheit und der geheimen und freien Wahl im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost an, falls Informationen zutreffen, wonach die Deutsche Postgewerkschaft (DPG) im DGB ihre ehrenamtlichen Helfer aufgefordert hat, dafür zu sorgen, daß die Kandidatenliste der DPG für die Personalratswahl im Frühjahr 1979 möglichst von allen wahlberechtigten Bediensteten unterzeichnet werden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um einen derartigen Angriff zu verhindern? Die Wahlvorschläge für die Wahl des Personalrates müssen nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz von 1/10, mindestens aber drei aller Wahlberechtigten unterzeichnet sein. In jedem Falle genügt die Unterzeichnung von 100 wahlberechtigten Gruppenangehörigen. Das Bundespersonalvertretungsgesetz verbietet es nicht, daß die einzelnen Kandidatenlisten der Gewerkschaften und Berufsverbände von mehr Wahlberechtigten als der vom Gesetz geforderten Mindestzahl unterzeichnet werden. Die Bundesregierung kann es deshalb nicht als Angriff auf die Koalitionsfreiheit ansehen, wenn Gewerkschaften und Berufsverbände, die Kandidatenlisten zur Wahl des Personalrats aufstellen, mehr Unterschriften sammeln als die Norm vorschreibt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/2365 Fragen A 87 und 88) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Antragsformulare für Zuschüsse nach dem Heizenergiespargesetz von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, und wieweit sind die Verhandlungen und Gespräche über eine einheitliche Gestaltung der Formulare gediehen? Ist der Bundesregierung bekannt, ob alle Bundesländer die Förderungsvoraussetzungen für Zuschüsse nach dem Heizenergiespargesetz nach gleichen Kriterien prüfen? Die Bundesregierung hat ein großes Interesse daran, daß bundesweite Förderungsprogramme nach möglichst einheitlichen Richtlinien und mit einheitlichen Antragsformularen abgewickelt werden. Da die Länder für die Durchführung aller Förderungsprogramme auf dem Gebiet des Wohnungswesens zuständig sind, hat der Bund nur geringe Einwirkungsmöglichkeiten auf die im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu erlassenden Richtlinien. Sie hat sich während der Vorbereitungen für den Abschluß einer Verwaltungsvereinbarung um eine Vereinheitlichung der Durchführungsbestimmungen bemüht. Es ist bisher noch nicht sichergestellt, daß das Programm 1979 in allen Ländern nach gleichen Voraussetzungen abläuft. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat deshalb die „Vereinheitlichung und Vereinfachung des Vollzugs durch die Länder" auf die Tagesordnung der für den 18. Dezember 1978 einberufenen Konferenz der für das BauWohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder gesetzt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen A 89 und 90) : Liegen dem Bundesbauministerium aus der Demonstrativmaßnehme Stadthaus schon Förderungsanträge für Demonstrativmittel vor, und wenn ja, welche Erkenntnisse lassen sich aus diesen gewinnen bezüglich der Höhe der Kosten dieser Häuser und der Höhe der notwendigen öffentlichen Subventionen, um diese Häuser breiten Schichten zur Verfügung stellen zu können? Glaubt der Bundesbauminister, daß angesichts der Kosten eines „Stadthauses” mit diesem ein Projekt verfolgt und demonstriert wird, das über Einzelfälle hinaus jemals eine Breitenwirkung wird bekommen können? Zu Frage A 89: Die Fragen beziehen sich offensichtlich auf das von der Bundesregierung entwickelte StadthausKonzept, das Bundesminister Dr. Haack in der Pressekonferenz am 7. April 1978 der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Zur Verwirklichung dieser Konzeption werden in Berlin, Fürth, Fulda und Unna mehrere modellhafte Baumaßnahmen mit Bundes- und Landesmitteln gefördert. Die Anträge zu diesem Bauvorhaben liegen dem BMBau vor und sollen noch in diesem Jahr bewilligt werden. Bei den Vorhaben handelt es sich um 2-3geschossige Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Kostenhöhe dieser Bauvorhaben entspricht der anderer Einfamilienhausmaßnahmen, wobei zu berücksichtigen ist, daß sich die Grundstückskosten im Hinblick auf den Standort in der Stadt sowie nach Gemeindegrößen unterscheiden. Die Stadthäuser sollen nach Bezugsfertigkeit zum Verkehrswert an Einzeleigentümer veräußert werden, die dem nach § 25 II WobauG begünstigten Personenkreis zuzurechnen sind. Soweit in diesen Häusern Mietwohnungen enthalten sind, ist entsprechend den Förderungsbestimmungen die jeweilige Mietobergrenze im sozialen Wohnungsbau einzuhalten. Die Bundesförderung beträgt pro Wohneinheit 30 000 DM. Die Stadthäuser werden im Rahmen des Programms zur „Weiterentwicklung des Wohnungs- und Städtebaus" gefördert. Die Ausgestaltung und der Ablauf der Vorhaben wird durch Studien und 9876e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 projektbegleitende Untersuchungen vorbereitet und ausgewertet. Eine eingehende Analyse der Stadthaus-Konzeption kann erst nach Vorliegen der Auswertung erfolgen. Zu Frage A 90: Ja. Zahlreiche ohne Bundesförderung bereits gebaute Stadthäuser sowie das außergewöhnlich große Interesse zahlreicher Städte und Bauträger lassen die angestrebte Breitenwirkung erwarten. Im übrigen können Stadthäuser nicht nur auf knappem und deshalb teueren innerstädtischen Grundstücken errichtet werden, sondern auch preiswertere Grundstücke in städtischen Außenquartieren sind für diese Form des verdichteten Wohnungsbaus geeignet. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen A 91 und 92) : Wie hat sich der Umfang des Personenverkehrs auf den Straßen nach Berlin (Transitverkehr von und nach Berlin) im Jahr 1978 entwickelt, und wie verhält sich dieser Umfang zu dem des Jahrs 1977? Welche Auswirkungen hat die Verkehrsentwicklung auf die Höhe der nach dem Protokoll über die Festlegung der Pauschalsumme gemäß Artikel 18 des Abkommens vom 17. Dezember 1971 zwischen den Regierungen der beiden deutschen Staaten über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik und Berlin (West) zu zahlenden Transitpauschale gehabt, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Jahre 1978/79? Zu Frage A 91: Zunächst möchte ich vorausschicken, daß das Ausmaß der Entwicklung des Verkehrs seinerzeit nur überschlägig ermittelt werden konnte. Infolge der schnellen und reibungslosen Abwicklung des Transitverkehrs hat der Umfang des Personenverkehrs nach Berlin insgesamt seit 1971 eine starke Steigerung erfahren (1971: 7,6 Mio.; 1972: 10,5 Mio.). Ab 1975 hat er sich unterschiedlich entwickelt: 1975 14,8 Mio. Reisende 1976 14,8 Mio. Reisende 1977 18,0 Mio. Reisende 1978 (1. — 3. Quartal) 12,6 Mio. Reisende Zu Frage A 92: Unter Zugrundelegung der Entwicklung des Verkehrs und der anderen kostenbestimmenden Faktoren (Gebühren, Abgaben; Beförderungstarife der Bundesrepublik Deutschland) wurde im Jahre 1977 der vereinbarte Jahrespauschalbetrag in Höhe von 400 Mio. DM an die DDR gezahlt. Dem lag seitens der Bundesregierung die Annahme folgender Jahressätze zugrunde: 1976 360,9 Mio. DM 1977 385,7 Mio. DM 1978 412,6 Mio. DM 1979 441,3 Mio. DM Nach dem Protokoll von 1975 werden die Transitdaten im beiderseitigen Einvernehmen überprüft. Vom Ergebnis der Überprüfung hängt es ab, ob die Voraussetzungen für das Wirksamwerden der Korrekturklausel gegeben sind. Ein solches Einvernehmen konnte mit der DDR jedoch nicht hergestellt werden. Beim Austausch der Transitdaten zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und dem Finanzministerium der DDR hatte sich gezeigt, daß die Zählergebnisse nicht übereinstimmten. Die wesentlichen Differenzen bestanden nicht bei der Zählung des Personenverkehrs, sondern bei den Straßenbenutzungsgebühren für Lkw und bei der Berechnung der Steuerausgleichsabgabe nach dem Gewicht der beförderten Ladung. Angesichts dieses Umstandes und im Interesse eines langfristig gesicherten reibungslosen BerlinVerkehrs hat sich die Bundesregierung mit der DDR darauf geeinigt, die Transitpauschale auf eine neue Basis zu stellen und für den Zeitraum von .1936 bis 1979 keine Ausgleichszahlungen vorzusehen. Da die DDR zu einer langfristigen Festlegung der Höhe der Transitpauschale für einen Zeitraum von 10 Jahren bereit war, sind beide Seiten übereingekommen, die Höhe der Transitpauschale ab 1980 auf 525 Mio. DM festzusetzen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen A 93 und 94) : Hat die Bundesregierung die in den Verkehrsvereinbarungen vom 19. Dezember 1975 festgelegte Verbindung zwischen Transitpauschale und Verkehrsaufkommen und die entsprechend vereinbarte Abrechnungsmodalität aufgegeben, und wenn ja, welche Gründe führten die Bundesregierung dazu? Nach welchen Kriterien bemißt sich jetzt und künftig die Höhe der Transitpauschale, nachdem dieser Zusammenhang aufgegeben wurde? Bei Abschluß des Transitabkommens hatte die Bundesregierung bekanntlich mit Erfolg darauf gedrungen, eine Pauschalierung festzulegen, und zwar sowohl der Straßenbenutzungsgebühren und Steuerausgleichsabgaben als auch der Visagebühren. Im Viermächte-Abkommen heißt es nur, daß pauschaliert werden könne. Die Pauschalierung ist Voraussetzung dafür, daß ein reibungsloser Transitverkehr gewährleistet, Zeitverluste für die Verkehrsteilnehmer bei der Abfertigung und ein Verwaltungsaufwand verursachendes Erstattungsverfahren vermieden werden. Die Vereinbarung von 1975 über die Festlegung der Transitpauschale für die Jahre 1976 bis 1979 beinhaltete einen Kompromiß zwischen den beiderseitigen langfristigen Schätzungen der Entwicklung des Transitverkehrs und der kostenbestimmenden Faktoren (Gebühren, Abgaben; Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9877* Beförderungstarife der Bundesrepublik Deutschland). Auch in Zukunft bleibt die Höhe der Transitpauschale am Verkehrsaufkommen und den kostenbestimmenden Faktoren ausgerichtet. Die Bundesregierung hat zwar keinen Hehl daraus gemacht, daß die neue Vereinbarung über die Festlegung der Transitpauschale für einen Zeitraum von 10 Jahren wegen ihrer Langfristigkeit auch unter politischen Gesichtspunkten zu werten ist. Selbstverständlich hat aber auch bei der jetzt erfolgten Bemessung die voraussichtliche Entwicklung des Transitverkehrs, und zwar sowohl des Personen- als auch des Güterverkehrs, eine wesentliche Rolle gespielt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage A 95) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Privatpersonenkraftwagen von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland beim sogenannten grenzüberschreitenden Verkehr durch die Organe der DDR meist in schikanöser, häufiger sogar in unwürdiger Weise kontrolliert werden, und wenn ja, ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, sich dafür einzusetzen, daß derartige Kontrollen, soweit überhaupt notwendig, nach den Normen internationaler Gepflogenheiten erfolgen? Gelegentlich beschweren sich Reisende, die mit ihrem privaten Pkw in die DDR oder durch die DDR in dritte Länder gefahren sind, über das Abfertigungsverfahren der DDR-Kontrollorgane. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, die Vorfälle exakt aufzuklären, da sich das Geschehen außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland abgespielt hat und beispielsweise die Angehörigen der DDR-Grenzkontrollorgane nicht vernommen werden können. Die Bundesregierung bemüht sich jedoch, durch Nachfrage den Sachverhalt soweit wie möglich aufzuhellen. Das bedeutet allerdings, daß in der Regel nur die Betroffenen selbst angehört werden können. Die Bundesregierung hat selbstverständlich in allen geeigneten Fällen bei der Regierung der DDR interveniert; sie wird dies im Bedarfsfalle auch künftig tun. Die Bundesregierung bemüht sich ferner generell um eine Verbesserung des Reiseverkehrs mit der DDR. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen A 96 und 97): Wird das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung den Vorschlägen des Bundesrechnungshofs folgen, die Koordinierungsmängel zwischen dem elektronischen Informationssystem und dem herkömmlichen Pressearchiv abzustellen? Trifft es zu, daß das elektronische Informationssystem auf Grund des Berichts des Bundesrechnungshofs aufgelöst wird? Auf Veranlassung des Haushaltsausschusses hat der Bundesrechnungshof Anfang 1978 die im Haushaltsjahr 1977 für Zwecke der Datenverarbeitung geleisteten Ausgaben im Presse- und Informationsamt überprüft. In den Prüfungsmitteilungen vom 22. Juni 1978 wurde u. a. festgestellt, daß zwischen dem elektronischen Informationsbereitstellungssystem und der herkömmlichen Pressedokumentation des Presse- und Informationsamtes wegen teilweiser gleicher Auswertungsquellen Doppelarbeit geleistet werde. Das Presse- und Informationsamt hat daraufhin zunächst hausintern ein provisorisches Abgrenzungsverfahren zur Vermeidung der festgestellten Doppelarbeit festgelegt. Gleichzeitig wurde einer Empfehlung des Bundesrechnungshofes entsprechend eine Analyse der Bedürfnisse der Benutzer beider Dokumentationsbereiche in die Wege geleitet, deren Ergebnisse zum Jahresende vorliegen werden. Von den Ergebnissen dieser Benutzeranalyse wird es u. a. abhängen, welche endgültigen Folgerungen das Presse- und Informationsamt für den gesamten Bereich seiner politischen Dokumentation aus den Feststellungen des Bundesrechnungshofs ziehen wird. Ich kann Ihnen jedoch schon heute nachdrücklich versichern, daß es künftig keine Doppelarbeit mehr geben wird, wie immer auch die endgültige organisatorische Lösung aussehen wird. Darüber hinaus möchte ich keinen Zweifel daran aufkommen lassen, daß das Presse- und Informationsamt bei seiner Entscheidung die technologische Entwicklung im Bereich des Informationswesens nicht unberücksichtigt lassen wird. Ein mit dem Bundesrechnungshof abgestimmter Bericht wird dem Haushaltsausschuß bis Ende Januar vorliegen. Über den weiteren Fortgang der Angelegenheit werde ich Sie unterrichten. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 8/2365 Fragen A 99 und 100) : Ist damit zu rechnen, daß das Aufnahmeverfahren für die 500 politischen Gefangenen aus Argentinien genauso unbürokratisch gehandhabt wird, wie bei den vietnamesischen Flüchtlingen, nachdem die argentinischen Militärs nun deutschen Botschaftsangehörigen die Möglichkeit zum Besuch der Gefangenen eingeräumt haben, und somit der Gewährung von Visa durch die Bundesregierung nichts mehr im Wege steht? Bis wann soll die Aufnahmeaktion für die 500 politischen Gefangenen aus Argentinien abgeschlossen sein, und ist mit der Ankunft der ersten Argentinier noch in diesem Jahr zu rechnen? Zu Frage A 99: Die Bundesregierung bemüht sich, das Aufnahmeverfahren für in Argentinien verfolgte Personen möglichst rasch und unbürokratisch durchzuführen. Die konkrete Lage der Vietnamesen und der Personen in Argentinien, die bei uns Aufnahme suchen, ist sehr verschieden. Für Letztere lagen die Probleme bisher auf argentinischer Seite; trotz in- 9878* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 tensiver Bemühungen haben wir über fünf Monate gewartet, bis die argentinische Regierung die Erlaubnis für den Besuch von Gefangenen erteilt hat. Die Zusage der argentinischen Regierung, daß die Betroffenen auch tatsächlich das Land verlassen und nach Deutschland reisen dürfen, steht jedoch noch aus. Nach bisherigen Erfahrungen ist es nicht ausgeschlossen, daß dieses Verfahren eine weitere Zeitverzögerung bringen wird. Die kürzliche Besuchserlaubnis läßt jedoch hoffen, daß die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung den Betroffenen die Ausreise ermöglichen wird. Zu Frage A 100: Aus den bereits genannten Gründen ist nicht abzusehen, wann die Aufnahmeaktion für politisch Verfolgte aus Argentinien abgeschlossen sein wird. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage A 103) : Mit welchen konkreten Maßnahmen außer der mehrtägigen Zurückberufung des deutschen Botschafters aus Jugoslawien und der wiederholten Erklärungen der Enttäuschung über die Freilassung der vier deutschen Terroristen durch das Tito-Regime wird die Bundesregierung auf diese schwere Brüskierung der Bundesrepublik Deutschland durch die jugoslawische Regierung reagieren? In Beantwortung Ihrer Frage möchte ich zunächst auf meine Stellungnahme in der Fragestunde vom 30. November hinweisen. Die jugoslawische Regierung hat inzwischen ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, Gespräche in Anwendung der Schiedsklausel des deutsch-jugoslawischen Vertrags, wie von uns vorgeschlagen, aufzunehmen. Zur Zeit stimmen wir uns mit der jugoslawischen Seite über den Termin ab. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Koblitz (SPD) (Drucksache 8/2365 Fragen B 1 und 2) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele deutsche Staatsbürger sich in der Türkei in Haft befinden? Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele deutsche Staatsbürger von den türkischen Behörden nach Verurteilung bzw. Ableistung eines Teils der Strafhaft in die Heimat entlassen worden sind? Zu Frage B 1: In der Türkei befinden sich derzeit 18 deutsche Staatsangehörige in Haft. Zu Frage B 2: Nach der Verurteilung wurden zwei deutsche Staatsangehörige aus besonderen Gründen entlassen. Das im September 1978 in Kraft getretene neue türkische Strafrecht sieht bei guter Führung den Erlaß von 1/3 der Strafe vor. Unsere Botschaft in Ankara prüft zur Zeit, für welche deutschen Inhaftierten die vorzeitige Entlassung herbeigeführt werden kann; sie hat Weisung, zweckdienliche Schritte in dieser Richtung zu unternehmen. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 3) : In welcher Weise hat die Bundesregierung des 30. Jahrestags der Allgemeinen Menschenrechtserklärung am 10. Dezember 1948 gedacht, und ist sie der Auffassung, daß die Proklamierung des 10. Dezember 1978 zum Tag der Menschenrechte durch den Präsidenten Carter vorbildlich ist? Die Bundesregierung mißt dem 30. Jahrestag der Annahme der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 große Bedeutung bei. Das Jahr 1978 hat für sie eine doppelte Bedeutung: vor 25 Jahren trat die Europäische Menschenrechtskonvention in Kraft. Diese Jahrestage boten Anlaß, das Eintreten der Bundesregierung für die Menschenrechte hervorzuheben. Der Bundesminister des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, hat in einer Reihe von Erklärungen, die auf die beiden Jahrestage hinweisen, zur Verwirklichung der Menschenrechte aufgerufen; zu nennen sind hier vor allem seine Reden vor der 33. Generalversammlung der Vereinten Nationen am 26. September 1978 in New York, vor der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen am 24. Oktober 1978 in Bonn und die Grundsatzerklärung vor der 20. Generalkonferenz der UNESCO am 30. Oktober 1978 in Paris. Am 7. Dezember 1978 hat der Bundesminister der Justiz, Dr. Hans-Jochen Vogel, in einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen zum 30. Jahrestag der Menschenrechtserklärung in Bonn einen Vortrag zu dem Thema „Die Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland" gehalten. Am 11. Dezember 1978 hat der Ständige Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen, Botschafter Rüdiger Freiherr von Wechmar, in einer Plenarsitzung der 33. Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York anläßlich des 30. Jahrestages die gemeinsamen Grundauffassungen der EG-Partner zu den Menschenrechten bekräftigt. Im Verlaufe des Jahres 1978 hat die Bundesregierung darüber hinaus in einer Vielzahl von Veranstaltungen und Veröffentlichungen, die in einer als Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9879* Anlage beigefügten vorläufigen Ubersicht zusammengestellt sind, das Bewußtsein der deutschen Öffentlichkeit auf die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" gelenkt. Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Jimmy Carter, hat den 10. Dezember 1978 für sein Land zum „Tag der Menschenrechte" erklärt. Er hat damit der amerikanischen Öffentlichkeit den 30. Jahrestag nachhaltig in Erinnerung gerufen. Die Bundesregierung sieht darin einen wertvollen Beitrag zur Erreichung des gemeinsamen Ziels, dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte immer stärkere Beachtung in der Weltöffentlichkeit zu verschaffen. Veranstaltungen und Veröffentlichungen anläßlich des 30. Jahrestages der Annahme der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" Veranstaltungen des Bundesministers der Justiz — Podiumsdiskussion „Die Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland und im internationalen Raum" am 24. April 1978 in Essen (gemeinsame Veranstaltung mit der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen). — Beitrag zu der von der Bundesregierung veranstalteten Wanderausstellung „Lebendiger Staat", die in 10 Städten der Bundesrepublik gezeigt worden ist, zum Thema „Verwirklichung der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland durch das Grundgesetz". — Rede des Bundesministers der Justiz, Dr. HansJochen Vogel, auf einer Vortragsveranstaltung am 7. Dezember 1978 in Bonn (gemeinsame Veranstaltung mit der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen). Veröffentlichungen des Bundesministers der Justiz — Broschüre „Der Schutz der Menschenrechte in der Bundesrepublik", bisher in einer Auflage von rd. 270 000 Exemplaren erschienen und zu 80 % an Schulen verteilt. — Broschüre „Die Entscheidung der Kommission für Menschenrechte", bisherige Auflage rund 36 000 Exemplare. — Vorbereitung einer Grußkarte, die einen Hinweis des Bundesministers der Justiz auf den 30. Jahrestag der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" enthält. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat durch die Deutsche Bundespost am 17. August 1978 ein Sonderpostwertzeichen „25 Jahre Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte" herausgegeben. Veröffentlichungen des Auswärtigen Amts — Sonderdruck der im Auslandskurier Nr. 9/1978 als „AK-Journal" beigefügten Broschüre „Auswärtige Politik und Menschenrechte" mit einem Interview des Bundesministers des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, zu der Verwirklichung der Menschenrechte. — Umfassende Dokumentation zu den Menschenrechten (erscheint in wenigen Tagen). Anlage 27 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 4) : Welche Kriterien veranlassen die Bundesregierung, Wahlen in Namibia für „null und nichtig" zu erklären, und gelten diese Kriterien auch z. B. für Wahlen in kommunistisch regierten Ostblockstaaten? Die Bundesregierung hält sich bei ihrer Beurteilung der von der südafrikanischen Regierung in Namibia abgehaltenen „internen Wahlen" an die einschlägigen Resolutionen 385, 431 und 435 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Der Sicherheitsrat hat in seiner einstimmig — also auch mit den Stimmen seiner westlichen Mitglieder angenommenen Resolution 385 vom 30. Januar 1976 die Voraussetzungen für den Übergang Namibias in die Unabhängigkeit und damit auch für eine spätere breite internationale Anerkennung des künftigen namibischen Staates festgesetzt. Die entscheidende dieser Voraussetzungen ist die Durchführung freier Wahlen unter Aufsicht und Kontrolle der Vereinten Nationen, um das Volk von Namibia, d. h. alle Bevölkerungsgruppen, in die Lage zu versetzen, seine eigene Zukunft frei zu bestimmen. Ich brauche nicht besonders zu betonen, daß diese Voraussetzungen bei den „internen Wahlen" in Namibia vom 4.-8. Dezember, an denen wichtige politische Gruppen nicht teilnahmen, nicht gegeben waren. Der VN-Sicherheitsrat hat sich mit seinen von der Bundesregierung mitgetragenen Resolutionen 431 vom 27. Juli 1978 und 435 vom 29. September 1978 für die Durchführung einer Namibia-Lösung auf der Grundlage des Lösungsvorschlages der fünf westlichen Sicherheitsrats-Mitglieder — der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Großbritanniens, Kanadas und der Vereinigten Staaten — entschieden, der alle Anforderungen der Resolution 385 erfüllt und die Zustimmung der südafrikanischen Regierung gefunden hat. Um die Durchführung dieser international akzeptablen Namibia-Lösung sicherzustellen und um eine „interne Lösung" der südafrikanischen Regierung nach Möglichkeit zu verhindern, hat der Sicherheitsrat in Ziffer 6 der Resolution 435 erklärt, „daß alle einseitigen Maßnahmen der widerrechtlichen Verwaltung in Namibia im Zusammenhang mit dem Wahlvorgang, einschließlich der einseitigen Wählerregistrierung, oder eine Übertragung der Macht unter Verstoß gegen die Sicherheitsratsresolution 385, 431 und gegen diese Resolution null und nichtig sind" . Dementsprechend haben die Außenminister der fünf westlichen Sicherheitsrats-Mitglieder in Ziffer 5 ihrer Gemeinsamen Erklärung mit der südafrikani- 9880* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 schen Regierung am 19. Oktober 1978 im Hinblick auf die von Südafrika in Namibia abgehaltenen Dezember-Wahlen festgestellt, daß jede derartige einseitige Maßnahme als null und nichtig betrachtet werde. Die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für den Dekolonisierungsprozeß eines noch unter Kolonialherrschaft stehenden Gebiets aufgestellten Kriterien sind für die Regelung eines konkreten Falles bestimmt und lassen sich ihrer Natur nach nicht auf souveräne Staaten anwenden. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 5) : In welchen europäischen Ländern wird die Reifeprüfung der reformierten Oberstufe der Länder der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt, und welche Möglichkeiten sieht gegebenenfalls die Bundesregierung, die dadurch bedingte Benachteiligung für Studienmöglichkeiten deutscher Studenten zu beseitigen? Ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland haben die meisten europäischen Staaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Jugoslawien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Spanien, Türkei und Zypern) die Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 11. Dezember 1953 ratifiziert und erkennen somit das in der Bundesrepublik erworbene Abitur als Zulassungsvoraussetzung zum Hochschulstudium an. Wenn auch die Schweiz Nichtmitglied ist, so hat sie sich praktisch so verhalten, als ob sie der Konvention beigetreten sei. Seit Einführung der Reform der gymnasialen Oberstufe sind an einigen Schweizer Hochschulen und in einigen wenigen Fällen auch an Österreichischen Hochschulen Anerkennungsschwierigkeiten aufgetreten. Eine Verpflichtung zur Anerkennung europäischer Hochschulzugangszeugnisse besteht in der Schweiz nicht, da dieses Land im Unterschied zu Osterreich der europäischen Konvention nicht beigetreten ist. Die Bemühungen, die vorbehaltlose Anerkennung der reformierten deutschen Abschlüsse durch die Schweizer Hochschulen zu erlangen, gehen bereits auf das Jahr 1973 zurück. Voraussichtlich im Januar nächsten Jahres wird eine gemeinsame Kommission, bestehend aus Vertretern des Bundes und der Länder, Verhandlungen über die Anerkennung der Abiturzeugnisse der reformierten Oberstufe mit der Schweizer Seite aufnehmen. Da Österreich im Unterschied zur Schweiz der Europäischen Konvention beigetreten ist, sind offizielle Verhandlungen über Äquivalenzfragen nicht erforderlich. Die deutsche Seite ist mit der österreichischen Regierung über die Auslegung und Anwendung der Konvention durch die autonomen österreichischen Hochschulen im Gespräch mit dem Ziel, diese Schwierigkeiten auszuräumen. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 6 und 7): Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, nach denen die niederländische Regierung darauf drängt, aus Sicherheitsgründen beim Transport von Flüssigerdgas die Ems von See her bis Eemshaven für jeden anderen Verkehr zu sperren, und wenn ja, ist der Bundesregierung bewußt, daß eine solche Sperrung u. a. eine erhebliche Verschlechterung des Personenverkehrs von Emden nach Borkum und damit eine Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs auf dieser Insel zur Folge haben würde? Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, diese Gefahr für die Insel abzuwenden? Im Gefolge der Entscheidung des niederländischen Parlaments, Flüssigerdgas in Eemshaven anzulanden, hat die niederländische Regierung der Bundesregierung Besprechungen über mit den beabsichtigten Anlandungen zusammenhängende Fragen vorgeschlagen. Diese Besprechungen werden zur Zeit vorbereitet. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine aus Regierungsvertretern bestehende allgemeine Verhandlungskommission mit der Untersuchung und Prüfung der sich stellenden Fragen beauftragt werden sollte. Sie hat dies der niederländischen Regierung mitgeteilt. In den Besprechungen werden alle relevanten Themen und ihre vielfältigen Aspekte, darunter auch die wichtigen Fragen der Sicherung und Sicherheit des Schiffsverkehrs zu erörtern sein. Es ist selbstverständlich, daß alle deutschen Interessen, auch die des Fremdenverkehrs, in die unter Beteiligung aller zuständigen deutschen Stellen, insbesondere auch des Landes Niedersachsen, zu führenden Gespräche einbezogen werden. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 8) : Hat es statt der formalen Anträge Sondierungen für die in der Frage B 14 (Drucksache 8/2315) angeführten Kriegsschiffsaufträge gegeben? Nach unseren Erkundigungen haben bei den zuständigen Dienststellen der Bundesregierung in der von Ihnen genannten Angelegenheit auch keine Sondierungen stattgefunden. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 9): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9881* Wie hoch ist der Zuschuß des Bundes für das deutsche Krankenhaus in Istanbul, und wie hat sich dieser Zuschuß in den vergangenen Jahren summenmäßig entwickelt? In den Jahren 1974 und 1975 erhielt das deutsche Krankenhaus Zuwendungen des Bundes in Höhe von je DM 420 000,—. Infolge der allgemeinen Haushaltskürzungen betrug die Bundeszuwendung in den Jahren 1976 bis 1978 je DM 410 000,—. Das Auswärtige Amt ist zusammen mit dem Bundesminister der Finanzen dabei, den Status des deutschen Krankenhauses in Istanbul mit dem Ziel zu überprüfen, daß ein Trägerverein türkischen Rechts den Betrieb des Krankenhauses, das Bundeseigentum ist, übernimmt. Im Zuge dieser Maßnahmen werden voraussichtlich neue Stellen erforderlich sein, um den deutschen Charakter des Krankenhauses zu erhalten. Mit Rücksicht auf die gestiegenen Lebenshaltungs- und Personalkosten wird eine Erhöhung der Zuwendung an das Krankenhaus für das Haushaltsjahr 1980 geprüft. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/2365 Fragen B 10, 11, 12 und 13) : Sind der Bundesregierung die Anzahl und die Herkunft der Flüchtlinge aus den Ländern Südostasiens bekannt, und ist sie gegebenenfalls bereit, diese Zahlen mitzuteilen? Sind der Bundesregierung 'die Schätzungen der südostasiatischen Aufnahmeländer bekannt, welche Flüchtlinge erwartet werden, und kann sie die Grundlagen für diese Schätzungen nennen? Kann die Bundesregierung Gründe mitteilen, warum ein Teil der südostasiatischen Länder wie Thailand, Malaysia und Singapur nicht mehr bereit und in der Lage sind, weitere Flüchtlinge aufzunehmen? Hat die Bundesregierung mit anderen südostasiatischen Ländern, z. B. Indonesien und den Philippinen, Kontakte aufgenommen, um dort weitere Flüchtlinge eventuell mit finanzieller Hilfe der Bundesrepublik Deutschland unterzubringen? 1. Nach Erhebungen des Hohen Flüchilingskommissars der VN (UNHCR) sind von 1975 bis zum 31. Oktober 1978 folgende Flüchtlinge aus den Ländern Südostasiens bekanntgeworden: a) Bootsflüchtlinge aus Vietnam Hongkong 6 159 Indonesien 3 381 Japan 1 877 Australien 1 635 Malaysia 40 146 Philippinen 4 308 Singapur 2 040 Thailand 11 834 weitere 17 Länder 1 342 insgesamt 72 722 In den vorgenannten Zahlen sind die ab 1. November bekanntgewordenen Flüchtlinge, die auf mehr als 10 000 geschätzt werden, nicht enthalten. b) Darüber hinaus sind in Thailand seit 1975 bis zum 31. Oktober 1978 insgesamt 192 692 Flüchtlinge eingetroffen. Davon kamen 112 962 aus Laos, 14 765 aus Kambodscha und 1 144 aus Vietnam. Von diesen Flüchtlingen haben 63 821 Thailand wieder verlassen. c) Die Regierung von Vietnam hat dem Hohen Flüchlingskommissar mitgeteilt, daß es - seit 1975 rund 150 000 Flüchtlinge aus Kambodscha aufgenommen habe. d) Die Regierung von Malaysia gab bekannt, daß sich in seinem Bundesstaate Sabah in Malaysia/ Nordborneo rund 75 000 Flüchtlinge aus den Philippinen befinden. 2. Der Bundesregierung sind keine offiziellen Schätzungen der südostasiatischen Länder bekannt, wieviel Flüchtlinge in nächster Zukunft noch erwartet werden. 3. Die südostasiatischen Länder sind aus wirtschaftlichen, sozialen und innenpolitischen Gründen weder bereit noch in der Lage, weitere Flüchtlinge, bei denen es sich meist um Angehörige der chinesischen Minderheit in Vietnam handelt, aufzunehmen. Die ASEAN-Regierungen betrachten diese überdies als Auswanderer, deren Ausreise im Zusammenwirken mit vietnamesischen Behörden und gegen Zahlung größerer Summen erfolgt sei. Eine großzügige Aufnahme ihrerseits werde zudem den Zuzug weiter anschwellen lassen. 4. Das Flüchtlingsproblem war Thema sowohl bei dem Besuch der ASEAN-Außenminister in Bonn, als auch bei dem EG-ASEAN-Außenministertreffen in Brüssel. Auf der Konsultationskonferenz der UNHCR in Genf am 11. und 12. Dezember, an der auch die betroffenen südostasiatischen Länder teilnehmen, hat die Bundesregierung ihree Breitschaft erklärt, konstruktiv zur Lösung des Problems beizutragen. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 14) : Welche Informationen besitzt die Bundesregierung hinsichtlich der Verfolgung der Zeugen Jehovas in anderen Ländern, vor allem in Argentinien, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf die Freiheit der Religionsausübung in diesen Ländern hinzuwirken? Die schwierige Lage der Zeugen Jehovas in Argentinien ist der Bundesregierung bekannt. In den letzten Wochen hat das Auswärtige Amt Hunderte von Schreiben zu diesem Problem erhalten, das auch bereits Gegenstand der Fragestunden des Deutschen Bundestages am 18./19. Oktober und 8./9. November 1978 war. Die argentinische Regierung hat die Tätigkeit der Zeugen Jehovas mit Dekret vom 31. August 1976 im gesamten Staatsgebiet verboten. Das Dekret begrün- 9882* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 dete die Maßnahme damit, daß. „... die durch Artikel 14 und 20 der Nationalen Verfassung geschützte Religionsfreiheit in dem Sinne eingeschränkt sei, daß durch ihre Ausübung nicht die Gesetze, die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit, die Moral oder die guten Sitten verletzt werden dürfen ..." Den „Zeugen Jehovas" wird „eine offene Verletzung der Bestimmungen des Artikels 21 der Nationalen Verfassung und der Artikel 4 und 11 des Gesetzes Nr. 17 531 " vorgeworfen. Sie weigerten sich, so wird festgestellt, der in diesen Gesetzen für alle Argentinier festgelegten Wehrpflicht nachzukommen. Nachdem bereits 1976 Festnahmen erfolgt waren, sind im Frühjahr 1978 wiederum zahlreiche Angehörige der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas verhaftet worden. Diese neuerlichen Maßnahmen erfolgten kurz nach Verkündung eines Grundsatzurteils des Obersten Gerichtshofs Argentiniens, mit der der Rekurs der Gemeinschaft gegen das 1976 erlassene Verbot verworfen wurde. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß sie in solchen gegen eine Glaubensgemeinschaft gerichteten Maßnahmen eine Verletzung der Menschenrechte sieht. Die praktischen Möglichkeiten der Bundesregierung, in dieser Frage auf die argentinische Regierung einzuwirken, sind leider beschränkt, da die argentinische Regierung jeden Vorwurf unter Berufung auf ihre Souveränität als Einmischung in innere Angelegenheiten zurückweist. Wie bereits in der Vergangenheit werden die Vertreter der Bundesregierung aber auch in Zukunft in ihren Gesprächen und Kontakten mit der argentinischen Regierung dieses Problem ansprechen und unsere Auffassung deutlich machen, in der Hoffnung, die argentinische Regierung zu einer Änderung ihrer Haltung zu bewegen. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 15 und 16) : Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, um im eigenen Rahmen und im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit der ASEAN-Region sowohl bilateral als auch multilateral auszubauen? Was sollten nach Auffassung der Bundesregierung Ziele und Inhalt des angestrebten Kooperationsabkommens mit den ASEAN-Staaten sein? Zu Frage B 15: Die Bundesregierung unterhält traditionell ausgezeichnete bilaterale Beziehungen zu Thailand, Malaysia, Singapur, Indonesien und zu den Philippinen. Seit 1975 hat sie verstärkt Interesse an ASEAN gezeigt. Reisen des Bundesministers des Auswärtigen (April 1977) und der Staatsminister im Auswärtigen Amt (November 1975 und November 1977) dienten dazu, Erkenntnisse aus erster Hand über die Lage in der Region zu gewinnen. Die Bundesregierung hat zum Ausdruck gebracht, daß sie dem erklärten Ziel der ASEAN-Länder, durch Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, sozialem, technisch-wissenschaftlichem und kulturellem Gebiet die Stabilität der Einzelstaaten und der Region zu fördern, grundsätzlich positiv gegenübersteht. Diese Politik wurde durch den Besuch des Bundeskanzlers in Singapur im Oktober 1978 und durch den Besuch der fünf ASEAN-Außenminister in Bonn im November 1978 unterstrichen. Bereits 1975 war eine gemeinsame Studiengruppe zwischen Vertretern der EG-Kommission und der ASEAN-Regierungen gebildet worden. Auf Grund der Bemühungen des Außenministers des Auswärtigen wurde diesem „Dialog" im Juli 1978 dadurch eine verstärkte politische Dimension gegeben, daß auch die Ständigen Vertreter in Brüssel und die Botschafter der ASEAN-Länder dort beteiligt wurden. Auch die Brüsseler EG-ASEAN-Außenministerkonferenz (20./21. November 1978) geht auf eine Initiative der Bundesregierung zurück. Zu den Ergebnissen der Brüsseler Konferenz wird auf die Gemeinsame Erklärung verwiesen, deren Text ich beifüge. In Brüssel haben die Gemeinschaft und ASEAN einander in ihrer Bedeutung für die regionale Stabilität und für den globalen Frieden anerkannt, und den Willen zum Ausdruck gebracht, ihre Beziehungen zueinander auszubauen und zu erweitern. Die Neun haben ihre Unterstützung zugesagt für die Bemühungen der ASEAN-Länder, auf ihrem Weg der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung fortzuschreiten. Die Gemeinschaft hat sich bereit erklärt, eine Reihe von Maßnahmen in den Bereichen Handel, Rohstoffe, Technologie-Transfer, Zusammenarbeit in Entwicklungsfragen sowie wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit zu prüfen. Die angekündigte Industriekonferenz EG—ASEAN in Jakarta im Februar 1979 soll neue Kontakte zwischen den Wirtschaftskreisen und Investoren der beiden Regionen vermitteln. Ziel ist es, das Engagement der europäischen Wirtschaft im ASEAN-Raum, einem dynamischen und schnell wachsenden Markt, zu verstärken. Das angeregte Investitionsforum EG—ASEAN ist ein Schritt in die gleiche Richtung. Die Bundesregierung betrachtet ihre Politik gegenüber ASEAN als Teil einer regional ausgewogenen Dritte-Welt-Politik. Zu Frage B 16: Bei dem Außenministertreffen EG—ASEAN am 20./21. November 1978 in Brüssel kamen beide Seiten zu der Auffassung, daß es wünschenswert wäre, die Beziehungen zwischen den beiden Staatengruppen auf eine förmlichere Grundlage zu stellen. Die Zielvorstellungen, welche die Bundesregierung in der Frage eines etwaigen Kooperationsabkommens leiten, sind die gleichen, die sie von ihr generell beim Ausbau der Beziehungen zu ASEAN — sowohl bilateral und im Rahmen EG—ASEAN — verfolgt Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9883* werden. Sie wurden von mir bereits in meiner Antwort zu Ihrer Frage B 15 dargestellt. Der Inhalt eines Abkommens wird nicht zuletzt vom Ergebnis der Sondierungen abhängen, die auf dem Brüsseler Treffen der Außenminister vereinbart worden sind. Die erste Runde exploratorischer Gespräche zwischen der EG-Kommission und Vertretern der ASEAN ist für Mitte Dezember in Brüssel geplant. Die Bundesregierung ist bereit, gemeinsam mit ihren Partnern in der Gemeinschaft zu prüfen, inwieweit die vereinbarten Sondierungsgespräche über ein Kooperationsabkommen dazu dienen könnten, den auf dem Außenministertreffen erarbeiteten Rahmen für die wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit zu beleben und auszufüllen. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 17 und 18) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Vorschläge die Europäischen Gemeinschaften dem COMECON zu dem vor allem von der Sowjetunion gewünschten Handelsabkommen bei den jüngsten Gesprächen zwischen Vizepräsident Haferkamp und dem RGW-Sekretär Fadejew unterbreitet hat? Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, daß die Anerkennung der Europäischen Gemeinschaften durch die COMECON-Staaten eine der wesentlichen Voraussetzungen für geregelte Handelsbeziehungen ist? Zu Frage B 17: Bei den zur Zeit zwischen EG und RGW geführten Verhandlungen strebt die Gemeinschaft in Anbetracht der unterschiedlichen Zuständigkeitsregelungen beider Zusammenschlüsse nicht ein Handelsabkommen, sondern ein Rahmenabkommen zur Normalisierung der Beziehungen insbesondere durch Informationsaustausch an; die Regelung der Handelsbeziehungen soll dagegen gesonderten Abkommen zwischen der Gemeinschaft und einzelnen RGW-Staaten vorbehalten bleiben. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Gemeinschaft den Staatshandelsländern bereits im Jahre 1974 gemacht. Dieser Vorschlag ist, worauf die Kommission in den Verhandlungen wiederholt hingewiesen hat, nach wie vor gültig. Da die Verhandlungen zwischen EG und RGW auf Gemeinschaftsseite von der Kommission geführt werden und im übrigen vertraulichen Charakter haben, bitte ich um Verständnis dafür, daß ich über Einzelheiten der Verhandlungsführung der Kommission keine Auskünfte erteilen kann. Zu Frage B 18: Ich bin nicht der Auffassung, daß es sich bei der Regelung der Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und dem RGW und dessen Mitgliedstaaten in erster Linie um eine Frage der Anerkennung handelt. Allerdings impliziert die von der Gemeinschaft bereits seit 1974 angestrebte vertragliche Regelung der Handelsbeziehungen zu den Staatshandelsländern die gegenseitige Anerkennung der Partner als Vertragsparteien. Inzwischen war die Anerkennung der EG als Verhandlungspartner durch den- RGW und dessen Mitgliedstaaten in mehreren Bereichen zu verzeichnen, z. B. bei den Verhandlungen EG RGW über ein Rahmenabkommen, bei den Verhandlungen über Fischerei-Rahmenabkommen der EG mit der Sowjetunion, mit Polen und der DDR sowie bei den Verhandlungen der EG mit Rumänien, Ungarn und Polen über Textilabkommen. Im Textilbereich wurde die Gemeinschaft von Rumänien (1976 und 1977) und von Ungarn (Abkommensparaphierung im Oktober 1978) auch als Vertragspartner anerkannt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 19 und 20) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, eine Gesetzesinitiative betr. Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Namensänderung bei Geschlechtsumwandlungen) zu ergreifen? Sieht die Bundesregierung Veranlassung, im Hinblick auf die jüngst bekannt gewordene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (I BvR 16/72) dieses Gesetzgebungsvorhaben mit besonderer Beschleunigung zu betreiben? Die Bundesregierung ist — wie sich auch aus der von Ihnen zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt — mit der Vorbereitung eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen befaßt. Darauf ist bereits im Februar 1978 in der Antwort auf eine Frage des Herrn Kollegen Gansel hingewiesen worden (vgl. Anlage 54 des Stenographischen Berichts über die 73. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Februar 1978). Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1978, der am 24. November bekanntgeworden ist, bestätigt die Konzeption des Entwurfs. Es kann damit gerechnet werden,. daß das Kabinett den Entwurf Anfang Januar 1979 verabschiedet. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 21) : Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß sie meine klar gestellte Frage B 20 der Drucksache 8/2315 nur mit allgemeingehaltenen Erklärungen und Rechtfertigungsversuchen beantwortet hat, obwohl die Frage als Antwort nur die Angabe einer Besoldungsgruppe verlangt und zuläßt, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls nunmehr bereit und in der Lage, meine Frage wie verlangt zu beantworten? 9884* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Ihre Fragen sachgerecht beantwortet sind. Ich bin dabei davon ausgegangen, daß die Fragestellung sich nur auf solche Fälle bezog, in denen die Unterbringung in Altenheimen notwendig ist und nicht auf der freien Entschließung des einzelnen beruht. Bei hiervon losgelöster Betrachtung ist festzustellen, daß Unterbringungskosten in Altenheimen im Einzelfall völlig unterschiedlich sein können. Bei einem unterstellten Kostensatz von durchschnittlich 1 500,— DM monatlich würde bei Zugrundelegung des von Ihnen gewählten Beispiels die Witwenversorgung nach Besoldungsgruppe A 15 ausreichen, um die Aufwendungen abzudecken. Dieser Feststellung kann jedoch schon wegen der unterschiedlichen Verhältnisse im Einzelfall keinerlei allgemeine Aussagekraft beigemessen werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage B 22) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Erklärung der Weltorganisation für Meteorologie „über die Veränderung der Ozonschicht durch menschliche Einwirkung", nach der das in Spraydosen und in Kühlanlagen verwendete Treib- gas eine Abnahme der atmosphärischen Ozonschicht um 5 v. H. innerhalb von 20 Jahren mit dem Absinken der Temperatur in der oberen Stratosphäre um 10 Grad bewirkt? Die wissenschaftlichen Erkenntnisse des OzonKoordinierungsausschusses der UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen), in die unter anderem auch die Erklärungen der Weltorganisation für Meteorologie eingeschlossen sind, wurden mit den Regierungsvertretern der größeren Erzeuger- und Verbraucherstaaten in der von mir einberufenen Internationalen Konferenz über Fluorchlorkohlenstoffe (FCK) vom 6.-8. Dezember 1978 in München diskutiert. Für die von Ihnen genannten Auswirkungen gibt es nach Meinung der Konferenzmitglieder bisher lediglich Feststellungen, die sich aus Modellrechnungen ergaben. Wenngleich einige Delegierte, derartige Feststellungen als noch nicht überzeugend betrachten, hat die Konferenz auf deutschen Vorschlag beschlossen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Verwendung der FCK in Aerosolen vorsorglich zu reduzieren. Neue und entscheidende Verwendungsbeschränkungen sind nach dem Beschluß der Konferenz dann erforderlich, wenn sich die Hinweise auf eine durch Fluorchlorkohlenstoff bedingte Ozonverarmung bestätigen. Den Text der betreffenden Entschließung der Konferenz werde ich Ihnen übersenden, sobald er mir im genauen Wortlaut vorliegt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller- Emmert (SPD) (Drucksache 8/2365 Fragen B 23, 24 und 25) : In welcher Form, mit welchem finanziellen und personellen Aufwand und mit welchen Zielsetzungen beabsichtigt der Bundesinnenminister die „Schaffung einer Institution", die die „Sportförderungsmaßnahmen der zahlreichen Einrichtungen besser koordinieren kann", wie dies der Bundesinnenminister vor dem Kuratorium der Stiftung Deutsche Sporthilfe vorschlug (Sid-Meldung vom 15. November 1978)? Hat es bereits Erörterungen mit den Bundesländern und den Sportorganisationen zu diesem Vorhaben gegeben? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß beispielsweise eine wirkungsvolle Konzentration der Sportförderungszuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung (z. B. in einem Ressort Jugend, Sport und Gesundheit) vorteilhafter ist als die Schaffung neuer Institutionen, wie dies in der Vergangenheit schon die CDU/CSU-geführte Bundesregierung mit dem Plan einer „Bundeszentrale für Sport" erfolglos versucht hat? Zu Frage B 23: Der Bundesminister des Innern beabsichtigt nicht, eine Institution zu schaffen, die die Sportförderungsmaßnahmen der zahlreichen Einrichtungen besser koordinieren kann. Ein entsprechender Vorschlag ist von ihm auch nicht vor dem Kuratorium der Stiftung Deutsche Sporthilfe gemacht worden. Allerdings hat die Meldung des sid vom 15. November 1978 möglicherweise Anlaß zu Mißverständnissen gegeben. Bundesminister Baum hat in der Kuratoriumssitzung am 14. November 1978 lediglich die Frage aufgeworfen, „ob die Bemühungen um die soziale Betreuung des Spitzensportlers durch eine Vielzahl von Institutionen und Einrichtungen nicht besser koordiniert werden könne". Dabei ging es jedoch nicht um die Schaffung einer neuen Institution, sondern lediglich um eine an die Stiftung Deutsche Sporthilfe gerichtete Anregung, bei den Bemühungen um die soziale Betreuung der Spitzensportler zu einer besseren Koordinierung zu gelangen. Minister Baum hat in seiner Rede wörtlich erklärt: „Die Stiftung Deutsche Sporthilfe als Sozialwerk des deutschen Sports sollte ermuntert werden, darüber nachzudenken, ob hier nicht die Einrichtung eines besonderen Arbeitskreises sinnvoll wäre." Zu Frage B 24: Da die Bundesregierung nicht beabsichtigt, in diesem Zusammenhang irgendwelche Institutionen neu zu schaffen, hat es insoweit auch keine Erörterungen mit den Bundesländern und den Sportorganisationen gegeben. Zu Frage B 25: Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Ansicht, daß eine wirkungsvolle Sportförderung keiner neuen Institution bedarf. Grundsätzlich hat sich die Zuständigkeitsverteilung für die Sportförderung innerhalb der Bundesregierung bewährt, wobei dem Bundesminister des Innern die Aufgabe der Koordinierung aller Sportfördermaßnahmen zufällt. Die Konzentration aller dieser Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung auf ein Ressort ist in der Praxis nicht durchführbar, weil sie zum Teil mit der Ressortverantwortlichkeit der Bundesminister un- vereinbar wäre (z. B. könnte die Sportförderung in der Bundeswehr, die in engstem Zusammenhang mit dem allgemeinen Dienstbetrieb in der Bundeswehr steht, gemäß Artikel 65 Grundgesetz nicht aus der Verantwortung des Verteidigungsministers herausgelöst werden). Dennoch wird die Bundesregierung weiterhin bemüht sein, die Koordinierung der Sportförderungsmaßnahmen durch den Bundesminister des Innern so effektiv wie möglich zu gestalten. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B26): Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wie viele Angehörige des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Länder seit 1970 bei Teroranschlägen oder als Opfer von Auseinandersetzungen bei Demonstationen ihr Leben verloren haben, so schwer verletzt worden sind, daß sie aus dem Dienst des Bundes oder der Länder ausscheiden mußten oder in ihrer Dienstfähigkeit dauernd beeinträchtigt wurden, und wie hoch sind die in diesen Zusammenhängen erbrachten Versicherungsleistungen des Bundes für die Opfer von Terror und Gewalttaten? Nach den hier vorliegenden Unterlagen wurden 29 Personen durch terroristische Gewalttaten getötet; unter den Opfern befanden sich 11 Angehörige der Polizei, 4 Angehörige der Justiz und 3 Angehörige des Diplomatischen Dienstes. Fast alle Personen waren verheiratet und hinterließen Angehörige. 97 Personen wurden bei Sprengstoffanschlägen und Schießereien verletzt. Über die an diesen Personenkreis gewährten Versicherungsleistungen liegen mir keine Angaben vor. Desgleichen sind keine vollständigen Unterlagen verfügbar über Personen, die Opfer von Auseinandersetzungen bei Demonstrationen geworden sind. Ich habe die Innenminister der Länder gebeten, mir entsprechendes Zahlenmaterial — soweit es verfügbar ist - mitzuteilen. Nach Eingang der Unterlagen werde ich Sie über das Ergebnis meiner Umfrage unterrichten. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 27 und 28) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die in der Neufassung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes" — AusIVwV — (Gemeinsames Ministerialblatt 1977, Seite 202) enthaltenen asylrechtlichen Mißbrauchsbestimmungen einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage entbehren und aus rechtsstaatlichen Gründen im Ausländergesetz selbst geregelt werden sollten, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, auf Grund des rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebots eine abschließende Regelung der in Nummer 6 Satz 4 zu § 38 AusIVwV beispielhaft aufgeführten Mißbrauchsfälle anzustreben? Sind der Bundesregierung Erfahrungen bei asylrechtlichen Verfahren bekannt, die es nahelegen, den durch das Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens vom 25. Juli 1978 neugefaßten § 34 Abs. 1 des Ausländergesetzes dahin gehend zu ändern, daß eine Berufung auch bei offensichtlich unzulässigen Klagen ausgeschlossen ist, und sieht sie ferner das Erfordernis, die bestehende Möglichkeit einer Entscheidung durch Vorbescheid nach § 84 der Verwaltungsgerichtsordnung auszuschließen sowie durch eine Änderung des neugefaßten § 34 Abs. 2 des Ausländergesetzes klarzustellen, daß — im Unterschied zum geltenden Rechtszustand — aus Verfassungsgründen eine Entscheidung durch Gerichtsbesdieid auch dann ausgeschlossen ist, wenn die Berufung nicht wegen offensichtlicher Unbegriindetheit der Klage verwehrt ist? Zu Frage B 27: Die Bundesregierung teilt die in Ihrer Frage wiedergegebene Auffassung nicht. Mit der Ergänzung der Nummer 6 zu § 38 der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes" (AusIVwV) i. d. F. vom 10. Mai 1977 (GMBl. S. 202) ist kein neues Recht geschaffen, sondern lediglich die gefestigte Rechtsprechung von fünf Oberverwaltungsgerichten in die Verwaltungsvorschrift übernommen worden. Diese Gerichte sind zu dem Ergebnis gelangt, daß offensichtlich rechtsmißbräuchliche Asylanträge keinen Schutz vor Ausweisung und Abschiebung auszulösen vermögen und weder die Ausländerbehörden noch die Gerichte durch die Vorschriften der §§ 28 ff. Ausländergesetz daran gehindert sind, in eigener Verantwortung den Tatbestand eines offensichtlichen Rechtsmißbrauchs festzustellen. In der Antwort vom 21. Juli 1977 auf Ihre damalige Frage (BT-Drucksache 8/793) ist im einzelnen ausgeführt, daß die Übernahme der Rechtsprechung zur Frage offensichtlich rechtmißbräuchlicher Asylanträge die im Ausländergesetz bestimmte Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und den Ausländerbehörden unberührt läßt. Die Übernahme der Rechtsprechung konnte daher auf der Grundlage des § 51 Ausländergesetz im Wege einer Ergänzung der Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz erfolgen. Zu Frage B 28: Der Ausschluß der Berufung in § 34 Abs. 1 AuslG i. d. F. des Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1108) ist vom Gesetzgeber auf die Fälle beschränkt worden, in denen eine Klage als offensichtlich unbegründet abgewiesen wird. Ziel dieser Regelung war es, durch eine Verkürzung der Dauer des Asylverfahrens dem Anreiz zur mißbräuchlichen Stellung von Asylanträgen entgegenzuwirken. Die Hauptursache für die lange Dauer des Asylverfahrens lag darin, daß der Rechtsweg zunehmend auch von Asylbewerbern in Anspruch genommen wurde, deren Asylanträge offensichtlich unbegründet sind. In diesen Fällen schien es dem Gesetzgeber gerechtfertigt und vertretbar, die Dauer des Asylverfahrens durch den Ausschluß der Berufung zu verkürzen. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, den Berufungsausschluß auch auf Fälle zu erstrekken, in denen eine Klage als offensichtlich unzulässig abgewiesen wird. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es auch künftig Fälle geben wird, in denen Klagen gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als unzulässig abgewiesen werden und 9886* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 daß in diesen Fällen das Rechtsmittel der Berufung gegeben ist. Hierbei handelt es sich jedoch um eine vergleichsweise geringe Zahl von Sonderfällen. Ein Ausschluß der Berufung in diesen Fällen würde daher im Ergebnis zu einer Beschleunigung des Asylverfahrens kaum etwas beitragen und wird von der Bundesregierung nicht angestrebt. Die Bundesregierung sieht auch weder eine Notwendigkeit, im Asylverfahren eine Entscheidung durch Vorbescheid nach § 84 VwGO auszuschließen, noch vermag sie eine Änderung des § 34 Abs. 2 n. F. AuslG zu befürworten, durch die eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid auch in Fällen ausgeschlossen wird, in denen die Klage nicht als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist. Sowohl die Entscheidung durch Vorbescheid nach § 84 VwGO als auch die Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach Art. 2 § 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vom 31. März 1978 (BGBl. I S. 446) bieten Möglichkeiten zur Beschleunigung des Asylverfahrens. Die Bundesregierung wird sorgfältig beobachten, daß von diesen Möglichkeiten nur in dem Rahmen Gebrauch gemacht wird, wie es dem Sinn des Gesetzes vom 25. Juli 1978 entspricht, zu einer größtmöglichen Beschleunigung des Asylverfahrens zu gelangen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs van Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage B 29) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Genehmigungsabteilung der US-Nuclear Regulatory Commission, wonach eine regelmäßige Leibesvisitation von Kernkraftwerkspersonal notwendig sei (Nucleonics Week, Bd. 19 Nr. 19), und will sie dies für die Bundesrepublik Deutschland einführen? Der von Ihnen angesprochene Artikel in Nucleonics Week berichtet über den Stand der noch nicht abgeschlossenen Diskussion auf seiten der NCR und der amerikanischen Kernkraftwerksbetreiber über die Einführung von regelmäßigen Leibesvisitationen bei Kernkraftwerkspersonal. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß eine generelle Leibesvisitation von Kernkraftwerks-personal bei der gegenwärtigen Sicherheitslage notwendig ist. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 30) : Ist die „Generalunion Afghanischer Studenten", die im Zusammenhang mit den gewalttätigen Demonstrationen der CISNU in Frankfurt von einer „Provokation der Polizei" und von „westdeutschem Imperialismus" sprach, nach Auffasung der Bundesregierung eine Organisation mit verfassungsfeindlichen Zielset zungen, und wenn ja, wird die Bundesregierung gegebenenfalls rechtliche Schritte gegenüber dieser Organisation unternehmen? Die heute vorwiegend maoistisch ausgerichtete „Generalunion Afghanischer Studenten im Ausland" (GUAfS) wurde im Jahre 1971 mit dem Ziel gegründet, auf marxistischer Grundlage Volksbewegungen in Afghanistan zu unterstützen. Sie verfügt über mehrere örtliche Studentenvereine im Bundesgebiet; die Zahl ihrer Mitglieder wird auf etwa 100 geschätzt. Nach dem Umsturz in Afghanistan im April 1978 hat sich die GUAfS gespalten. Eine orthodox-kommunistische Minderheit spricht sich für das neue Regime aus, während ihm die maoistische Mehrheit ablehnend gegenübersteht. Soweit bisher festgestellt, richten sich die Zielsetzung beider Gruppierungen nicht primär gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland — es gibt allerdings Kontakte zu deutschen maoistischen Gruppen —, sondern auf die Verhältnisse in Afghanistan. Soweit von der GUAfS sicherheitsgefährdende, insbesondere gewalttätige Aktivitäten ausgehen, werden diese von den zuständigen Behörden sorgfältig beobachtet, damit jederzeit die nach den Gesetzen, u. a. auch dem Vereinsgesetz, zulässigen Maßnahmen ergriffen werden können. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 31) : Ist die Bundesregierung bereit, aus den jüngsten terroristischen Gewalttaten an Zollbeamten die Konsequenz abzuleiten, ihren Dienst an der Grenze als grenzpolizeiliche Aufgabe zu bewerten und daraus auch die besoldungsrechtlichen Folgerungen zu ziehen? Die Zollverwaltung ist die Steuer- und Außenwirtschaftsverwaltung des Bundes. Diese Aufgaben unterscheiden sich grundsätzlich von denen des Polizeivollzugsdienstes. Der Zollverwaltung sind jedoch auf Grund des § 62 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz durch die. VO über die Übertragung von Grenzschutzaufgaben auf die Zollverwaltung vom 25. März 1975 Aufgaben der polizeilichen Überwachung der Grenzen, der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs außerhalb der Grenzübergangsstellen und der Beseitigung von Störungen und der Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km zur Ausübung übertragen worden. Die Übertragung beruht auf Gründen der Wirtschaftlichkeit, weil die betreffenden Zollbeamten wegen ihrer eigenen Aufgaben ohnehin an der Grenze Dienst verrichten. Mit Rücksicht auf diese Aufgabenübertragung und -wahrnehmung erhalten die Beamten des Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9887* Grenzaufsichtsdienstes und des Grenzabfertigungsdienstes der Zollverwaltung unter den gleichen Voraussetzungen wie die Polizeivollzugsbeamten die sog. Polizeizulage (Vorbemerkung Nr. 9 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes) . Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Entscheidungen zum Gesetz über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes am. 24. April 1974 festgestellt, daß es sich hierbei um polizeieigentümliche Regelungen handelt, die deshalb keine Wirkungen auf andere Bereiche haben. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des. Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 32) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob in einzelnen Bundesministerien Weisungen bestehen, wonach bestimmte Bevölkerungs- oder Altersgruppen in der Bearbeitung ihrer Eingaben unterschiedlich behandelt werden sollen? Weisungen, bestimmte Bevölkerungs- oder Altersgruppen in der Bearbeitung ihrer Eingaben abweichend zu behandeln, sind mir — auch auf Grund einer anläßlich Ihrer Frage veranstalteten Kurzumfrage bei den Bundesministerien — nicht bekanntgeworden. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht vor, daß jeder Geschäftsvorfall so schnell und so einfach wie möglich zu erledigen ist, vor allem im Verkehr mit Privatpersonen Zwischenbescheide zu erteilen sind, wenn die Angelegenheit nicht binnen kurzem erledigt werden kann (§ 22 GGO I). Darüber hinaus wird festgelegt, daß alles, was geschrieben wird, klar, erschöpfend, aber so kurz wie möglich ausgedrückt werden soll (§ 34). Diese Vorschriften, die davon ausgehen, daß eine unterschiedliche Behandlung auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungs- oder Altersgruppe nicht erfolgt, gelten uneingeschränkt auch für die Bearbeitung von Eingaben aus der Bevölkerung. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/2365 Frage B 33) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung einerseits mit erheblichem Werbeaufwand auch Arbeitnehmer dazu auffordert, in stärkerem Maße öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, die Finanzämter andererseits aber verstärkt überprüfen, ob Arbeitnehmer ihren Personenkraftwagen mit öffentlichen Verkehrsmitteln kombiniert verwenden (park and ride) und die Kilometerpauschale bei ihrer Einkommenbesteuerung in Abzug bringen, beziehungsweise hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, wie die Kilometerpauschale verkehrsträgerneutral und ohne haushaltsmäßige Mehrbelastungen ausgestaltet werden kann? Es trifft zu, daß seitens der Bundesregierung der Bundesminister für Verkehr durch Zeitungsanzeigen dazu auffordert, die öffentlichen Nahverkehrsmittel zu nutzen. Davon unabhängig haben die Finanzämter bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen selbstverständlich zu prüfen, ob und in welcher Höhe die Angaben von Arbeitnehmern über Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zutreffend sind. Der Umfang der Prüfung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (§ 88 der Abgabenordnung) und erfolgt von der zuständigen Landesfinanzverwaltung der Bundesländer. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Finanzämter, die Landesbehörden sind, unangemessene Prüfungen durchführen. Überlegungen zur verkehrsneutralen Gestaltung des Kilometer-Pauschbetrages sind zuletzt bei der Vorbereitung des Einkommensteuerreformgesetzes vom 5. August 1974 angestellt worden. Dabei ist eine solche Lösung allerdings verworfen worden, weil sie — wenn sie haushaltsneutral sein soll — für alle Pkw-Benutzer, insbesondere aber weitgehend für Arbeitnehmer in strukturschwachen Gebieten, zu nicht vertretbaren Rechtsverschlechterungen führen würde. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 34) : Ist die Bundesregierung bereit, die Wertgrenze von 1/5 des eigenbetrieblich genutzten Teils eines Grundstücks, die vor 17 Jahren mit 20 000 DM festgelegt wurde, den für die Bewertung von Grundstücken geltenden Grundsätzen anzupassen und entsprechend anzuheben? Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen benutzt werden, sind regelmäßig notwendiges Betriebsvermögen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nach Abschnitt 14 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStR 1975 für eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung, deren Wert weder mehr als 1/5 des Werts des ganzen Grundstücks noch mehr als 20 000 DM beträgt. Diese Ausnahmeregelung stellt eine Billigkeits- und Vereinfachungsmaßnahme dar, die auf Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung beschränkt bleiben muß. Das gilt um so mehr, als nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, insbesondere dem Beschluß des Großen Senats vom 26. November 1973 (BStBl 1974 II S. 132), bei einem gemischtgenutzten Gebäude der eigenbetrieblich genutzte Gebäudeteil ein besonderes Wirtschaftsgut ist. Verwaltungsregelungen, die es den Steuerpflichtigen freistellen, vom Ausweis dieses Wirtschaftsguts als Betriebsvermögen abzusehen, sind daher aus Rechtsgründen enge Grenzen gesetzt. Diese Grenzen sind nach Auffassung der Bundesregierung bereits durch die derzeitige Regelung in den Ein- 9888* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 kommensteuer-Richtlinien erreicht. Die Bundesregierung sieht sich daher nicht in der Lage, eine Erhöhung des Betrags von 20 000 DM vorzuschlagen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage B 35) : Kann. der Höchstbetrag für Kinderbetreuungskosten für die Absetzung von Reitstunden genutzt werden, und wenn ja, kann die Bundesregierung andere derartige Beispiele für die Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsfreibetrags nennen? Zur Anwendung der neuen Vorschrift des Einkommensteuerrechts über die begrenzte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sind Verwaltungsanweisungen vorgesehen, die mit den Ländern abgestimmt werden. Schon jetzt läßt sich sagen, daß insbesondere Aufwendungen für die Unterbringung eines Kindes in einem Kindergarten, Kinderhort, Kinderheim, in einer Kinderkrippe, einer Kindertagesstätte sowie bei einer Tagesmutter und einer Wochenmutter unter die neue Vorschrift fallen. Ob und ggf. inwieweit zu den Betreuungskosten auch Kosten von Veranstaltungen in Sportvereinen gehören, wird mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert werden. Reitstunden fallen nach Auffassung der Bundesregierung nicht unter die „Betreuungskosten". Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 36) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dafür zu sorgen, daß das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Juli 1978 (Az. VIII R 94/77), das eine Abschreibungsmöglichkeit für Ferien- und Wochenendhäuser nach § 7 b EStG verneinte, nicht auf die Steuerzahler angewandt wird, die vor Erlaß dieses Urteils auf Grund der Abschreibungsmöglichkeit nach § 7 b EStG ein Wochenend- oder Ferienhaus nach Maßgabe des Abschnitts 54 EStR, der ausdrücklich besagt, daß auch Ferienhäuser und Ferienwohnungen in Betracht kommen können, wenn ihre Nutzung als Dauerwohnrecht nicht aus bautechnischen oder baurechtlichen Gründen ausgeschlossen sind, erworben oder gebaut haben? Durch das von Ihnen zitierte BFH-Urteil vom 18. Juli 1978 ist gegenüber der bisherigen Rechtslage keine Änderung eingetreten. Der Bundesfinanzhof hat bereits mit Urteil vom 24. Mai 1972, veröffentlicht im Bundessteuerblatt Teil II, Seite 670, entschieden, daß die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen nicht in Betracht kommen, wenn ihre Nutzung als Dauerwohnraum aus bautechnischen oder baurechtlichen Gründen ausgeschlossen ist. In dem BFH-Urteil vom 18. Juli 1978 wird diese Auffassung bestätigt. Nach dem Sachverhalt dieses Urteils mangelte es dem Ferienhaus an der baurechtlichen Zulässigkeit zur dauernden Nutzung, weil das Gebäude in einem als Ferienhausgebiet ausgewiesenen Gelände belegen war. Weil die neue BFH-Entscheidung die bisherige rechtliche Beurteilung bestätigt, bedarf es keiner Überprüfung, ob durch eine Verwaltungsanordnung den betroffenen Steuerzahlern die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG gewährt werden können, weil diese auch schon bisher ausgeschlossen sind. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 37 und 38) : Welche Mengen von Äthylalkohol wurden seit 1964 aus oder über die DDR in die Bundesrepublik Deutschland illegal eingeführt? Auf welche Art und Weise wurden die 10 590 hl, von denen die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 4. Oktober 1978 berichtet, aus oder über die DDR illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingeschleust, und treffen die Gerüchte zu, denenzufolge öffentliche Bedienstete der DDR oder gar der Bundesrepublik Deutschland mitgeholfen haben sollen, und wenn ja, wie stellen sich die Vorgänge der Bundesregierung dar? Zu Frage B37: Seit 1964 wurden nach den Feststellungen des, Zollfahndungsdienstes bei insgesamt 106 Schmuggelfahrten ca. 10 696 Hektoliter Äthylalkohol aus oder über die DDR in die Bundesrepublik Deutschland illegal eingeführt. Es entfallen im einzelnen auf 1964 20 000,— Liter 1965 —,— Liter 1966 83 000,— Liter 1967 93 600,— Liter 1968 112 200,— Liter 1969 121 440,— Liter 1970 —,— Liter 1971 3 200,— Liter 1972 6 379,— Liter 1973 124 073,60 Liter 1974 212 800,— Liter 1975 158 706,80 Liter 1976 112 000,— Liter 1977 22 200,— Liter Äthylalkohol. Zu Frage B 38: Der Äthylalkohol wurde zum großen Teil unter Ausnutzung des Berlin-Verkehrs in die Bundesrepublik Deutschland eingeschmuggelt. Dabei bedienten sich die Schmuggelorganisationen meistens westdeutscher oder österreichischer Kraftfahrer, die mit ihren Fahrzeugen aus Berlin (West) in das Bundesgebiet fuhren. Die Lastzüge wurden bei der Aus- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9889* fahrt aus Berlin (West) an der Grenzkontrollstelle verplombt und zur Durchfahrt durch die DDR abgefertigt. In der DDR wurden die Fahrzeuge unter Verschlußverletzung mit dem Schmuggelalkohol beladen. Die Manipulationen waren so, daß ein Erkennen der Verschlußverletzung für die Zollverwaltung bei der Einfahrt in das Bundesgebiet erheblich erschwert war. Nach der Behauptung von einzelnen beschuldigten Kraftfahrern sollen Schmuggelfahrzeuge von den DDR-Grenzorganen bevorzugt abgefertigt worden sein. Gerichtliche Tatsachenfeststellungen dazu, die über eine pauschale Wiedergabe der Einlassungen der Kraftfahrer hinausgehen, liegen bisher nicht vor. Ferner ist darauf hinzuweisen, daß sich' die Kontrollen der DDR-Grenzorgane bei verplombten Fahrzeugen nach dem Transitabkommen auf die Prüfung der Begleitdokumente und der Verschlüsse zu beschränken haben. Der Bundesregierung sind Gerüchte über eine Mithilfe durch öffentliche Bedienstete der Bundesrepublik Deutschland nicht bekannt. Auch die Angaben der beschuldigten Kraftfahrer enthalten keinen Hinweis darauf. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, daß sie diesen Schmuggel mit allem Nachdruck bekämpft. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Biedenkopf (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 39, 40, 41 und 42) : Wie bewertet die Bundesregierung den Tatbestand, daß im Jahr 1979 ein Lediger mit einem Brutto-Monatseinkommen von 4 000 DM bei durchgehender Beschäftigung ein geringeres Nettojahreseinkommen erzielt als sein Kollege mit gleichem Bruttogehalt, der drei Monate arbeitslos ist und für diese Zeit nicht nur Arbeitslosengeld bezieht, sondern außerdem erhebliche Steuerrückzahlungen über den Steuerjahresausgleich erwarten kann? Wie bewertet die Bundesregierung den Tatbestand, daß 1979 zeitlich begrenzte Arbeitslosigkeit auch bei unteren bis mittleren Verdiensten zu einer Steigerung des verfügbaren Jahreseinkommens führen kann, weil insbesondere in Fällen der Kumulation mehrerer, bei Arbeitslosigkeit erhöhter einkommensabhängiger Leistungen und Vergünstigungen (Wohngeld, Ausbildungsförderungshilfen, vermögenswirksame Vergünstigungen), deren Erhöhung zusammen mit Steuerrückzahlungen ein höheres Gesamtvolumen erreichen können als die Differenz zwischen Nettoarbeitseinkommen und Arbeitslosengeldanspruch? Hält es die Bundesregierung mit den Grundsätzen der Solidarität und Subsidiarität vereinbar, daß Arbeitnehmer, die das ganze Jahr arbeiten, schlechter gestellt sind als Kollegen mit gleich hohem monatlichen Arbeitseinkommen, die während eines Kalenderjahrs einige Monate arbeitslos sind, und daß sich bei Bruttoarbeitseinkommen bis zu 3 000 DM noch stärkere Benachteiligungen gegenüber solchen Arbeitnehmern ergeben können, die mehrere Monate Krankengeld in Höhe des Nettoarbeitseinkommens zuzüglich erhöhte sonstige Sozialleistungen und Steuerrückzahlungen erwarten können? Beabsichtigt die Bundesregierung, die sich ergebenden Einkommensbenachteiligungen gerade solcher Arbeitnehmer abzubauen, die durch besondere Leistungen und daraus resultierende Steuer- und Beitragszahlungen in besonderem Maß zur Finanzierung der Ansprüche der Empfänger sozialer Leistungen beitragen, gegebenenfalls über welche Maßnahmen und von wann ab? Es kann zutreffen, daß in Ausnahmefällen das Nettojahreseinkommen eines Arbeitnehmers bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit oder Erkrankung höher ist als bei durchgängiger Beschäftigung. Dies ist auf die Steuerfreiheit des Arbeitslosengelds bzw. des Krankengelds zurückzuführen. Sie eröffnet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Jahresbetrag der ihm zustehenden steuerlichen Frei- und Pauschbeträge, der beim Lohnsteuerabzug nur zeitanteilig berücksichtigt wird, vom steuerpflichtigen Arbeitslohn abzuziehen, so daß sich eine Lohnsteuererstattung ergibt. Dabei ist allerdings zu beachten, daß die Lohnsteuererstattung noch nicht während der Arbeitslosigkeit oder Erkrankung zur Verfügung steht, sondern regelmäßig erst im folgenden Kalenderjahr. In Grenzfällen kann sich auch eine Erhöhung des Nettoeinkommens dadurch ergeben, daß die genannten Sozialleistungen auf die Einkommensgrenzen für bestimmte staatliche Geldleistungen nicht angerechnet werden. Die Bundesregierung ist sich der Problematik dieser Sachlage bewußt, sie hat sie auch bereits im Kabinett erörtert. Die zuständigen Ressorts bemühen sich um die Erarbeitung praktikabler Lösungsmöglichkeiten. Sie auf steuerlichem Wege zu erreichen, hat sich als äußerst schwierig erwiesen, weil sich die Steuerfreiheit der Sozialbezüge wegen des Prinzips der Jahresbesteuerung, wegen der Zusammenveranlagung der Ehegatten und wegen der bei sehr vielen Arbeitnehmern anfallenden Berücksichtigung anderer Einkünfte nicht eliminieren läßt. Auf der anderen Seite ist aus finanzwirtschaftlichen, politischen und verwaltungsmäßigen Gründen auch die denkbare Einbeziehung der Sozialleistungen in die Besteuerung kaum realisierbar. Aus den genannten Gründen konnte bisher eine befriedigende Lösung nicht erreicht werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/2365 Fragen B 43, 44 und 45) : Welche steuerlichen Belastungen einschließlich der Besteuerung des Betriebsstoffs lasten auf Fahrzeugen im öffentlichen Nahverkehr mit den Antriebsarten Elektro, Flüssiggas, Wasserstoff? Wie lauten die entsprechenden Zahlen für Methan oder Erdgas, Methanol oder Methanol/Benzin? Sind die angeführten Antriebsarten gegenüber Benzin oder Dieselantrieben als steuerlich benachteiligt oder bevorzugt anzusehen? Als steuerliche Belastung der. Fahrzeuge im öffentlichen Nahverkehr kommt für Kraftfahrzeuge die Kraftfahrzeugsteuer in Betracht. Das Halten von Kraftomnibussen, die überwiegend im Linienverkehr verwendet werden, ist jedoch von der Steuer befreit. Für Kraftdroschken, die sich aus den Massenverkehrsmitteln herausheben, fällt dagegen Kraftfahrzeugsteuer an. Sie beträgt bei Fahrzeugen mit Hubkolbenmotoren jährlich 14,40 DM je 100 Kubikzentimeter Hubraum. Bei Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten — z. B. Wankelmotor oder Elektromotor — beträgt die Steuer bei einem Gesamtgewicht bis zu 2 000 Kilogramm jährlich 22,00 DM 9890* Deutscher Bundestag — 8: Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 je angefangene 200 Kilogramm des Gesamtgewichts. Fahrzeuge mit Elektroantrieb werden begünstigt, da zur Berechnung der Steuer das Gesamtgewicht um 50 vom Hundert vermindert wird. Schienengebundene Nahverkehrsmittel unterliegen weder der Kraftfahrzeugsteuer noch einer vergleichbaren Steuer. Als weitere steuerliche Belastung kommt die Mineralölsteuer in Betracht. Dies gilt aber nicht für Fahrzeuge mit den Antriebsarten Elektro, Wasserstoff und Methanol (rein). Im übrigen sind die Betriebsstoffe (Treibstoffe und Schmierstoffe) der Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs wie folgt mit Mineralölsteuer belastet: Normal- und Superbenzin sowie Benzin-MethanolGemische (übliches Verhältnis etwa 85 : 15) 44,— DM/100 Liter, d. h. 0,44 DM je Liter, Flüssiggas als Treibgas (Propan, Butan) 61,25 DM/100 Kilogramm, das entspricht bei einer Dichte von 0,55 einer Mineralölsteuerbelastung von 0,34 DM je Liter; Erdgas (Methan) als Treibgas 61,25 DM/100 Kilogramm, das entspricht bei einer Dichte von 0,42 einer Mineralölsteuerbelastung von 0,26 DM je Liter; Dieselkraftstoff (Gasöl) 49,65 DM/100 Kilogramm, das entspricht bei einer Dichte von 0,83 einer Mineralölsteuerbelastung von 0,41 DM je Liter; Schmierstoffe (Schmieröl/Getriebe- und Motoröl) 49,65 DM/100 Kilogramm, das entspricht bei einer Dichte von 0,90 einer Mineralölsteuerbelastung von 0,45 DM je Liter. Mit Treibgas betriebene Fahrzeuge tragen im Ergebnis etwa die gleiche Mineralölsteuerbelastung wie Dieselfahrzeuge, da der Durchschnittsverbrauch treibgasbetriebener Fahrzeuge höher ist. Dieselkraftstoff ist bereits außerhalb des öffentlichen Nahverkehrs gegenüber Benzin steuerlich bevorzugt, da bei gleichem Heizwert von Dieselkraftstoff und Vergaserkraftstoff und höherem Wirkungsgrad des Dieselmotors der Abstand in der Steuerbelastung noch etwa 3 Pf/1 zugunsten des Dieselkraftstoffs beträgt. Methanol (Benzin-Methanol-Gemisch) ist gegenüber Benzin und Dieselkraftstoff benachteiligt, da es wie Benzin versteuert wird, obwohl es nur etwa die Hälfte der Leistung von Benzin erbringt. Die angeführten Belastungen haben allerdings im Ergebnis für den öffentlichen Personennahverkehr (Linienverkehr, Schülerverkehr, Behindertenverkehr) keine Bedeutung, weil Diesel-, Flüssiggas- und Erdgas (Methan)-Antrieb durch Subventionsleistungen voll von der Mineralölsteuer entlastet wird. Nicht begünstigt ist der Verbrauch von Benzin und Benzin-Methanol. Hieraus folgt, daß die von Ihnen angeführten Antriebsarten gegenüber dem Dieselantrieb steuerlich weder benachteiligt noch bevorzugt sind. Gegenüber dem Benzinantrieb ergibt sich eine gewisse Bevorzugung. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 46) : Hat die Bundesrepublik Deutschland 1977 12,7 v. H., das sind ca. 26 Millionen DM, ihrer Quote, die ihr aus dem Regionalfonds der EG zustand, nicht in Anspruch genommen, und wenn ja, aus welchen Gründen? Es ist zutreffend, daß Ende 1977 die deutsche Quote am Europäischen Regionalfonds erst mit 87,3 0/o ausgenutzt war. Zur gleichen Zeit lagen aber der Kommission deutsche Vorhaben zur Entscheidung vor, die die Quote um 33 % überschritten (vgl. Tabelle 3 des Dritten Jahresberichts des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung — KOM [78] 310 endg.). In Höhe des Unterschiedes zwischen den zwei genannten Prozentsätzen lagen also der Kommission Vorschläge vor, über die sie bis zum Jahresende 1977 noch nicht entschieden hatte. Über die noch freien Regionalfondsmittel, die zeitlich übertragbar sind, wurde Anfang 1978 zusammen mit Mitteln der Quote für 1978 durch Entscheidung der Kommission verfügt. Einzelheiten ergeben sich auch aus dem anliegenden Bericht der Bundesregierung, der dem Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages zur Zeit vorliegt. Bericht über die Ausstattung und den Einsatz der Mittel des Europäischen Regionalfonds 1. Einleitung Am 23. November 1977 hat der Ausschuß für Wirtschaft des Deutschen Bundestages die Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften beraten, die die Leitlinien für die gemeinschaftliche Regionalpolitik und die Vorschläge für die Fortschreibung der Regionalfonds-Verordnung (EWG) Nr. 724/75 betrafen. Als Ergebnis dieser Beratung verabschiedete der Ausschuß für Wirtschaft eine Entschließung und Beschlußempfehlung für den Deutschen Bundestag. Am 13. Dezember 1977 wurde diese Entschließung vom Deutschen Bundestag angenommen (BT 8/1326). Der Rat der Europäischen Gemeinschaften erzielte am 27. Juni 1978 Einigung über die Veränderung der Regionalfonds-Verordnung, ohne diese jedoch in Kraft zu setzen, weil zuvor mit dem Europäischen Parlament ein Konzertierungsverfahren stattfinden mußte. Bis jetzt ist dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die Gründe für die z. T. abweichenden Verhandlungsergebnisse von den Empfehlungen des Parlaments werden im nachfolgenden Abschnitt 2 dargestellt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9891* Abschnitt 3 behandelt Zielsetzung und Verlauf des Konzertierungsverfahrens ; und in Abschnitt 4 wird der Bitte des Ausschusses für Wirtschaft vom 27. September 1978 folgend über Ausstattung und Einsatz der Mittel des Europäischen Regionalfonds berichtet. 2. Wesentliche Ergebnisse der Ratseinigung zur Fortschreibung der VO (EWG) 724/75 2.1 Mittelausstattung Empfehlung des Deutschen Bundestages Die Dotierung des Regionalfonds der Europäischen Gemeinschaften sollte nicht erhöht werden, solange nicht ein Vorprüfungsverfahren von Einzelprojekten, die Vorlage von regionalen Entwicklungsplänen und eine Erfolgskontrolle den Einsatz erhöhter Mittel rechtfertigen. Ergebnis Die in der Regionalfonds-VO geforderte Vorlage von Regionalen . Entwicklungsprogrammen wurde fristgerecht von allen Mitgliedstaaten erfüllt. Belgien und Großbritannien haben inzwischen überarbeitete Fassungen vorgelegt. Im Ausschuß für Regionalpolitik wurden diese Programme einer eingehenden Prüfung unterzogen, die gleichzeitig mit Verbesserungsvorschlägen verbunden war. Ziel ist es, möglichst rasch Mitteleinsatz und Zielerreichung aus den Programmen heraus kontrollieren zu können. Die Mittelausstattung des Regionalfonds wurde als Gesamtkompromiß in Zusammenhang mit der Umstellung der RE auf ERE und der Festsetzung der Beiträge Großbritanniens und Irlands zum Haushalt gelöst. Für die Jahre 1978, 1979 und 1980 hat sich der Rat auf eine Programmierung von 1 850 Millionen ERE (ca. 4,8 Mrd. DM) geeinigt. 2.2 Aufteilung des Regionalfonds in einen quotierten und nichtquotierten Teil Empfehlung des Ausschusses Die Aufteilung der Mittel des Regionalfonds der Europäischen Gemeinschaften in einen quotierten und einen nichtquotierten Teil ist abzulehnen, weil sie die Gefahr schafft, daß über Artikel 12 der neuen Verordnung neben den nationalen Fördergebieten zusätzlich Fördergebiete der Europäischen Gemeinschaften geschaffen werden. Ergebnis Nachdem deutlich wurde, daß ein nichtquotengebundener Teil am Regionalfonds unabweisbar wurde, ist es der Bundesregierung gelungen, die Verwendungszwecke begrenzt und regionalpolitisch wirkungsvoll zu halten. Das Schwergewicht dieser Gemeinschaftsmaßnahme wird nun auf der regionalen Flankierung von Anpassungsprozessen liegen. 2.3 Begrenzung des nichtquotierten Teils Empfehlung des Ausschusses Sollte es dennoch zu einer Schaffung des nichtquotierten Teils der Regionalfondsmittel der Europäischen Gemeinschaften kommen, so muß sichergestellt werden, daß a) dadurch die Fördergebiete innerhalb eines Nationalstaates nicht ausgeweitet werden und b) der nichtquotierte Teil möglichst niedrig ist, d. h. höchstens 10 v. H. der gesamten Regionalfondsmittel beträgt. Ergebnis Der nichtquotierte Teil des Regionalfonds ist auf 5 % der Fondsmittel begrenzt, womit der Versuchscharakter dieser Maßnahme unterstrichen wurde. Durch die Schaffung des nichtquotierten Teils werden die Fördergebiete der Nationalstaaten nicht automatisch ausgeweitet. Ausgeschlossen ist jedoch nicht, daß bei jetzt noch nicht deutlich überschaubaren Notwendigkeiten zur regionalen Flankierung Gebiete befristet neu in die Förderung genommen werden können. 2.4 Definition und Förderhöhe bei der Infrastruktur Empfehlung des Ausschusses Die Regelung in Artikel 5 Nr. 4 des Vorschlags der EG-Kommission für eine Änderungsverordnung zur Verordnung (EWG) Nr. 724/75 vom 18. März 1975 über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Anlage II S. 14 ff. der Drucksache 8/689), mit der Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 724/75 geändert werden soll, sollte abgelehnt werden. Die mit den Worten „Infrastrukturinvestitionen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit . . ." beginnende ursprüngliche Fassung des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 724/75 sollte erhalten bleiben. Artikel 5 Nr. 10 des Kommissionsvorschlags für die Änderungsverordnung (zu Artikel 4 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung Nr. 724/75) ist hinsichtlich der Erhöhung der Maximalförderung der dort genannten Investitionen von 30 auf 50 v. H. nicht sachdienlich. Ergebnis Es konnte nicht verhindert werden, daß bei der Definition der Infrastrukturförderung die umfassendere Formulierung („Beitrag zur Entwicklung des Gebietes") Eingang fand. Um bei der Infrastrukturförderung dennoch eine Begrenzung durchzusetzen, konnte in den Verhandlungen folgendes erreicht werden: — Maximal 70 % des Fondsvolumens dürfen für die Infrastrukturförderung verausgabt werden. — Die Notwendigkeit der Infrastrukturvorhaben muß sich aus den Regionalen Entwicklungsprogrammen ableiten lassen. — Innerhalb der nächsten zwei Jahre wird eine Definition der förderungsfähigen Infrastruktur auf der Basis der Regionalen Entwicklungspro- 9892* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 gramme erarbeitet. Ziel dieser Arbeit soll es sein, eine bedarfsorientierte Einschränkung dieses Förderbereichs zu erreichen und die Arbeit der Fondsverwaltung zu erleichtern. — Der Fördersatz für die Infrastrukturprojekte konnte auf 40 % begrenzt werden. 2.5 Zusätzlichkeit der EG-Regionalfondsmittel Empfehlung des Ausschusses Die der Bundesregierung zufließenden Mittel aus dem Regionalfonds der Europäischen Gemeinschaften sollten den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zugeschlagen werden. Ergebnis Der Zusätzlichkeit der Regionalfondsmittel hat der Haushaltsausschuß des Bundestages bisher nicht zugestimmt. 3. Ziel und Verlauf des Konzertierungsverfahrens mit dem Europäischen Parlament In einer gemeinsamen Erklärung sind das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission im Jahre 1975 übereingekommen, daß bei gemeinschaftlichen Rechtsakten von allgemeiner Tragweite und ins Gewicht fallenden finanziellen Auswirkungen ein Konzertierungsverfahren durchgeführt werden kann. Ziel des Verfahrens ist es, Einvernehmen bzw. Annäherung zwischen Rat und Parlament zu erreichen, wenn eine Ratseinigung von einer Stellungnahme des Parlaments abweicht. Der erste Konzertierungsversuch zur geänderten Regionalfonds-VO fand am 24. Juli 1978 statt. Eine Annäherung zwischen den Beteiligten kam nicht zustande, weil das Parlament mit sehr umfassenden Wünschen (Erhöhung und Erweiterung des nichtquotierten Fondsteils, höherer Infrastrukturfördersatz, weniger verbindliche Beachtung der Quoten am Fonds, kein jährlicher Rückfluß des nicht-quotengebundenen in den quotierten Teil) in die Verhandlungen ging und der Rat keine Möglichkeit sah, den erzielten Gesamtkompromiß an einer wesentlichen Stelle in Frage zu stellen. Zur zweiten Sitzung des Konzertierungsausschusses am 17. Oktober 1978 war der Rat dem Parlament in drei Punkten entgegengekommen: — die Quoten der Mitgliedstaaten am Fonds werden nicht auf ein Jahr, sondern flexibel auf drei Jahre der Fondslaufzeit abgerechnet, — das Volumen des nichtquotierten Teiles fließt bei Nichtverausgabung nicht jährlich, sondern ggf. erst am Ende der Fondslaufzeit in den quotierten Teil zurück, — die weitergehenden Vorstellungen des Parlaments wurden bei der Prüfung des nächsten Verordnungsvorschlags berücksichtigt. Die Vertreter des Europäischen Parlaments haben dieses Angebot nicht als ausreichend angesehen und schlugen vor, daß der Rat den Wünschen des Parlaments in konkreter Weise entgegenkäme. Derzeit prüft der Rat, ob es weitere Einigungsmöglichkeiten gibt. 4. Ausstattung und Einsatz der Mittel des Europäischen Regionalfonds Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung wurde mit der VO (EWG) Nr. 724/75 im Jahre 1975 gegründet. Jahresquoten wurden damals festgesetzt: Jahr Mio. RE Mio. DM 1975 300 1 098 1976 500 1 830 1977 500 1 830 Summe 1 300 4 758 Der Anteil der Bundesrepublik Deutschland am Regionalfonds betrug für diese Zeit 6,4 % oder rund 302 Millionen DM. Diese Quote ist mit deutschen Vorhaben voll belegt. Vom Regionalfonds wurden bisher rd. 211 Millionen DM an Deutschland ausgezahlt. Um den Rückfluß dieser Mittel sicherzustellen, wurden Vorhaben der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Infrastruktur) und Vorhaben aus Berlin zum EG-Regionalfonds nach Brüssel zur Festsetzung des Erstattungsbetrages gegeben. Von den Erstattungen für die Bundesrepublik Deutschland werden dem Land Berlin vorab 5 % zugewiesen. Von den verbleibenden 95 % erhält der Bund 50 %. Die restlichen 50 % werden an die Länder weitergeleitet. Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hatte 1975 beschlossen, daß die Verteilung zwischen den Ländern entsprechend dem Verteilungsschlüssel der Gemeinschaftsaufgabe erfolgen sollte. Für das Jahr 1978 ist der Regionalfonds mit 581 Millionen ERE = 1 510 Millionen DM ausgestattet worden. Deutschland stehen hiervon rd. 85 Millionen DM zur Verfügung. Ca. 90 % dieser Quote sind bereits belegt und der größere Teil auch schon bewilligt worden. Die finanzielle Nutzung des Regionalfonds im EG-Durchschnitt und in den Hauptempfängerländern läßt sich aus der folgenden Tabelle ablesen: Ausstattung und Auszahlung der EG-Regionalfondsmittel 1975-1977 in Milliarden DM EG IT UK IR Verfügbare Mittel 4 758 1 903 1 321 0,307 Gebunde Mittel 4 717 1 903 1 321 0,307 Ausgezahlte Mittel 2 708 1 119 0,827 0,172 Das Schwergewicht der Fondsbeteiligung lag und liegt weiterhin bei der Förderung von Infrastrukturinvestitionen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9893* Während der ersten Fondsperiode sind 4 747 Einzelprojekte bei der Kommission bearbeitet und entschieden worden. Da mit jedem einzelnen Projekt ein ziemlich hoher Verwaltungsaufwand verbunden ist, dauert es relativ lange, bis die Gemeinschaftsmittel bewilligt werden. Dieser Zeitaufwand und die Tatsache, daß der Grundsatz der Zusätzlichkeit nur unvollkommen verwirklicht ist, macht es schwer, die Gemeinschaftsmittel als eigenständige Finanzquelle neben den nationalen Mitteln regional wirksam werden zu lassen. Erschwerend kommt hinzu, daß die regionalen Entwicklungsprogramme der Hauptempfängerländer noch nicht soweit regionalisiert und quantifiziert sind, daß sie als Grundlage für die Gestaltung einer Europäischen Regionalpolitik angesehen werden können. Deshalb muß weiter daran gearbeitet werden, die Programme zu konkretisieren. Je verbindlicher diese für die Regionen werden, um so leichter wird es gelingen, die Wirksamkeit zu erhöhen und Ergebnisse gemeinschaftlicher Anstrengungen zu erkennen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 47) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Firmen, Firmengruppen oder Niederlassungen aus der Deutschen Demokratischen Republik mit einer Beteiligung der volkseigenen Betriebe in der Bundesrepblik Deutschland existieren? Der Bundesregierung sind 20 Büros von Außenhandelsbetrieben der DDR im Bundesgebiet namentlich bekannt. Bei diesen Büros handelt es sich um unselbständige Niederlassungen, deren Hauptaufgabe in der Unterstützung der Verkaufsbemühungen und im Kundendienst liegt. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 48, 49, 50 und 51): Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand und die weitere Entwicklung der Energiepolitik der Europäischen Gemeinschaft zur Erreichung jener von der Kommission aufgestellten energiepolitischen Ziele der EG bis zum Jahr 1985 insgesamt und darüber hinaus speziell in den einzelnen Energiebereichen? Wird nicht auch nach Auffassung der Bundesregierung zunehmend der Zwang deutlich, die nationalen Energiepolitiken der Mitgliedstaaten wesentlich besser mit der gemeinschaftlichen Energiepolitik abzustimmen, und welche konkreten Gespräche hat es inzwischen in diesem Zusammenhang mit den Regierungen der übrigen Länder der Gemeinschaft gegeben? Welche Möglichkeiten gibt es nach Meinung der Bundesregierung, diese Zusammenarbeit und Abstimmung auf dem Sektor der europäischen Energiepolitik institutionell entscheidend zu verbessern? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die kurzfristig entspannte energiepolitische Situation in Europa die langfristigen Versorgungsprobleme lediglich verdeckt, und welche konkreten Maßnahmen und Aktionen schlägt die Bundesregierung den Regierungen der übrigen Mitgliedstaaten vor, um die europäische Öffentlichkeit auf diese Tatsachen nachdrücklich aufmerksam zu machen? Zu Frage B 48: Angesichts der bestehenden. Interessengegensätze sind die Fortschritte einer gemeinsamen Energiepolitik bisher unbefriedigend. Dies gilt besonders für den Kohlebereich. Andererseits sind die Energiesituation der Gemeinschaft und die nationalen Anstrengungen zufriedenstellend. Das 1974 beschlossene Globalziel der Verminderung der Einfuhrabhängigkeit auf weniger als 50 % erscheint erreichbar. Die Kommission beziffert die mögliche Einfuhrabhängigkeit für 1985 in ihren jüngsten Schätzungen (im Bericht „Ziele 1990" vom 16. November 1978) je nach 01 und Gasproduktion in der Gemeinschaft auf 48 bis 53 %. Auch in den einzelnen Energiebereichen entsprechen die neuesten Angaben der Kommission bezüglich des Anteils am Energieverbrauch mit Ausnahme der Kernenergie in etwa den 1974 gebilligten Zielen. Der geringere Beitrag der Kernenergie (9 % statt 13 %) ist aus der Sicht der Bundesregierung — neben dem von ihr auch schon 1974 als überhöht angesehenen Ansatz — vor allem auf die geringeren Zuwachsraten für den Stromverbrauch sowie auf Verzögerungen zurückzuführen. Zu Frage B 49: Die Bundesregierung sieht in einer besseren Abstimmung der Energiepolitiken der Mitgliedstaaten eine der wichtigsten Aufgaben und Voraussetzungen für eine gemeinschaftliche Energiepolitik. Sie hat deshalb während ihrer Präsidentschaft diesem Aspekt auf der Ratstagung im Oktober und in bilateralen Gesprächen großes Gewicht gegeben. Der Rat am 21. Dezember wird sich mit einer Mitteilung der Kommission über die Energieentwicklung in der Gemeinschaft bis 1990 und in diesem Zusammenhang auch mit den nationalen Politiken befassen. Zu Frage B 50: Es gibt bereits heute eine Reihe von Institutionen, in denen die Zusammenarbeit und Abstimmung der europäischen Energiepolitik vorgenommen werden kann: — Dienststellen der Kommission — Arbeitsgruppen der Kommission — Arbeitsgruppen des Rates — Energieausschuß als gruppeleitender Energiebeamter zur Beratung der Kommission — Ausschuß für Energie und Forschung des Europäischen Parlaments — Fachgruppe Energie und Atomfragen des Wirtschafts- und Sozialausschusses 9894* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 Es ist aus Sicht der Bundesregierung deshalb zur Zeit nicht notwendig, weitere Gremien zu schaffen, sondern vielmehr mit Hilfe der bestehenden zu einer intensiveren Abstimmung zu gelangen. Zu Frage B 51: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung und hat in diesem Sinne auch mehrfach und nachdrücklich im EG-Ministerrat interveniert. Sie unterstützt daher ein gemeinschaftliches Vorgehen in den Bereichen — Energieeinsparen — Nutzung traditioneller Energien (insbesondere Kohle und soweit erforderlich Kernenergie) — Nutzung „alternativer" Energien (Sonne, Erdwärme, Kohleumwandlung) Die europäische Offentlichkeit wird durch die Kommission allgemein und durch die Regierungen der Mitgliedstaaten in den jeweiligen Mitgliedstaaten gezielt im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Notwendigkeit für Aktionen in den vorgenannten Bereichen und auf die langfristig nach wie vor problematische Lage aufmerksam gemacht. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 52, 53 und 54) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, in welchem Umfang die einzelnen Bereiche der deutschen Wirtschaft durch Unternehmensberatungsverträge erfaßt werden, die wegen des Vorliegens bestimmter Voraussetzungen mit öffentlichen Geldern des Bundes subventioniert werden? Sind die Förderungsvoraussetzungen in Form der vom Berater abzuliefernden Kenndaten geeignet, Einfluß auf die inhaltliche Gestaltung der Beratung zu nehmen? Kann die Bundesregierung für den Fall, daß die aus den subventionierten Beratungsverträgen gewonnenen Kenndaten zentral gesammelt und EDV-mäßig aufgearbeitet werden sollten, Auskunft darüber geben, welcher Personenkreis unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zweck Zugriff darauf hat? Zu Frage B 52: Kleinen und mittleren Unternehmen der deutschen Wirtschaft werden bis zu bestimmten Umsatzgrenzen (s. Anlage) die Kosten von Unternehmensberatungen durch Bundeszuschüsse ermäßigt. 1977 sind für rd. 10 000 Einzelberatungen (ohne Handwerk) auf Grund entsprechender Beratungsverträge Bundeszuschüsse gewährt worden. Sie teilen sich wie folgt auf die verschiedenen Wirtschaftsbereiche auf: Handel 4 819 Industrie 3 596 Verkehrsgewerbe 590 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 541 Hotel- und Gaststättengewerbe 473 Im Handwerk werden die Unternehmensberatungen infolge einer anderen Organisationsform ganz überwiegend nicht fallweise gefördert, sondern quasi-institutionell. Die 1977 mit finanzieller Unterstützung des Bundes im Handwerk erzielten 36 000 Beratungsvorgänge sind deshalb mit den obengenannten 10 000 fallweise bezuschußten Beratungen in den anderen Wirtschaftsbereichen nur bedingt vergleichbar. Zu Frage B 53: Nach den Förderungsrichtlinien hat der Unternehmensberater die betrieblichen Leistungsgrundlagen zu untersuchen, zu werten und — darauf aufbauend — dem beratenen Unternehmen entsprechende Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Insoweit beeinflussen die Förderungsvoraussetzungen den Beratungsinhalt. Spezifische Kenndaten werden jedoch nicht gefördert. Zu Frage B 54: Kenndaten, die bei den Beratungen anfallen, werden nicht zentral gesammelt und EDV-mäßig aufgearbeitet. Lediglich einige Beratungseinrichtungen haben die aus ihrer Beratungstätigkeit gewonnenen Kennzahlen zu Vergleichszwecken ausgewertet. Über interne betriebliche Informationen, die den Beratern oder Beratungseinrichtungen aus ihrer Beratungstätigkeit bekannt werden, sind sie zur Diskretion verpflichtet. Verstöße dagegen sind bislang nicht bekanntgeworden. Zur Rationalisierung und Beschleunigung der haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Überprüfung der gewährten Zuschüsse ist vorgesehen, ab 1979 bei dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Ts. die dafür erforderlichen Daten durch EDV zu speichern. Es handelt sich dabei vor allem um Angaben über Art und Dauer der Beratung, gezahlte Honorarbeträge, angefallene Reisekosten für Unternehmensberater und Beratungsschwerpunkte. Neben Prüfzwecken sollen diese Daten als Grundlage für die Ermittlung des Zuschußbedarfes und erforderliche Änderungen der Förderungsbedingungen dienen. Zugang zu den Daten haben außer dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft und meinem Ministerium nur die zuständigen Prüforgane des Bundes. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9895* Synopse der für die Vergabe staatlicher Förderungsmittel maßgebenden Jahresumsatzgrenzen 1) nach Zuschußanteilen in den verschiedenen Wirtschaftszweigen Wirtschaftszweige 75 % Zuschußanteil 2) 50 % 25 % Industrie 3) Einzelhandel Groß-/Außenhandel HV/H-Makler Handwerk 4) Verkehrsgewerbe 4) Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 4) Reisebürogewerbe Hotel- und Gaststättengewerbe 4) bis 1,5 Mio. DM bis 800 000 DM bis 4,5 Mio. DM bis 250 000. DM 5) bis 1,5 Mio. DM bis 1,0 Mio. DM bis 1,0 Mio. DM bis 800 000 DM bis 500 000 DM von 1,5-3,0 Mio. DM 800 000-2,0 Mio. DM 4,5 Mio.-10,5 Mio. DM 250 000-800 000. DM 5) 1,5 Mio.-3,0 Mio. DM 1,0 Mio.-2,3 Mio. DM 1,0 Mio.-1,5 Mio. DM 800 000-1,2 Mio. DM 500 000-1,5 Mio. DM von 3,0-8,0 Mio. DM 2,0. Mio.-4,0 Mio. DM 10,5 Mio.-17,0 Mio. DM 800 000-1,2 Mio. DM 5) 3,0 Mio.-8,0 Mio. DM 2,3 Mio.-3,0 Mio. DM — 6) - 6) 1,5 Mio. 2,0 Mio. DM 1) Bezugsbasis ist der Umsatz im Jahr vor der Förderung, ohne Umsatzsteuer sowie ohne Verbrauchsteuer. 2) Bezogen auf die anerkennungsfähigen Beraterhonorare 3) Stand seit 1. 1. 1977 4) Stand seit 1. 1. 1976 4) Stand seit 1. 7. 1976 6) Zuschußanteil in dieser Höhe ist in den Richtlinien nicht vorgesehen Zusatz: Die Umsatzgrenzen werden in allen Bereichen mit Wirkung vom 1. 1. 1979 erhöht; eine neue Übersicht wird Ihnen nach Fertigstellung nachgereicht. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage B 55) : Welche Ergebnisse über die Verteilung von Löhnen und Gewinnen seit 1975 liegen der Bundesregierung vor, und welche verteilungs- und konjunkturpolitischen Konsequenzen will die Bundesregierung daraus ziehen, daß 1977 von den Gewinnen nur ca. 5 Milliarden DM reinvestiert, ca. 137 Milliarden DM dagegen entnommen wurden? Nach den vorliegenden, teilweise noch vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes, wuchsen im Dreijahreszeitraum 1975 bis 1977 die Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit um 19,7 %, das sind 6,2 % im Jahresdurchschnitt, während die Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen im gleichen Zeitraum um 24,5 %, d. h. jahresdurchschnittlich um 7,6 % stiegen. Auch 1978 werden sich die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen kräftiger als die Einkommen aus unselbständiger Arbeit ausweiten. Diese unterproportionale Entwicklung der Lohneinkommen seit 1975 muß jedoch vor dem Hintergrund ihres erheblich überproportionalen Anstiegs im Zeitraum 1970 bis 1974 gesehen werden. In diesen fünf Jahren expandierten sie um 83,3 %, also jahresdurchschnittlich um 12,9 %; zur gleichen Zeit wuchsen die Unternehmens- und Vermögenseinkommen mit 35,0 % — das entspricht einer jahresdurchschnittlichen Entwicklung von 6,2 % — weniger als halb so schnell. Wenn man den gesamten Zeitraum seit 1970 betrachtet, handelt es sich bei der Verschiebung nach 1974 nur um einen teilweisen Ausgleich der vorausgegangenen Entwicklung. Die um Veränderungen in der Beschäftigungsstruktur bereinigte Lohnquote ist daher zwar seit 1975 etwas zurückgegangen, sie war aber 1977 immer noch deutlich höher als 1970 (Anlage 1). Im System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird das Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen nicht originär ermittelt, es ergibt sich vielmehr als Rest nach Abzug der Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit vom Volkseinkommen. D. h., alle bei der Sozialproduktsberechnung entstehenden Unsicherheiten schlagen sich in dieser Restgröße nieder. Nach Abzug der statistisch originär erfaßbaren direkten Steuern u. ä. verbleiben diese Unsicherheiten also auch im Nettoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen und somit auch in dessen Untergliederungen „Entnommene Ge- winne und Vermögenseinkommen" einerseits und „Nichtentnommene Gewinne der Unternehmen" andererseits. Für die entnommenen Gewinne und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte weist das Statistische Bundesamt nach Abzug der Zinsen auf Konsumentenschulden für 1977 einen Betrag von 196,6 Mrd. DM aus. Neben den Vermögenseinkommen der privaten Haushalte (u. a. auch Zins- und Mieteinkünfte, die auch Arbeitnehmer- bzw. Rentnerhaushalten zufließen) enthält diese Summe in erster Linie die Arbeitseinkommen der Selbständigen und freiberuflich Tätigen. Nach Schätzungen des DIW Berlin (DIW-Wochenbericht 32, 33/78 vom 10. August 1978), die allerdings noch auf anderen Ausgangszahlen basierten, entfielen von dem Gesamtbetrag etwa 137 Mrd. DM auf entnommene Gewinne der Selbständigen. An nichtentnommenen Gewinnen der Unternehmen werden vom Statistischen Bundesamt für 1977 14,6 Mrd. DM (Anlage 2) ausgewiesen (die von Ihnen genannten 7 Mrd. DM sind ohne nähere Quellenangabe nicht zu verifizieren). Was die verteilungs- und konjunkturpolitischen Konsequenzen aus diesen Fakten anbelangt, so verfolgt die Bundesregierung eine mittelfristig orientierte Wachstums- und Beschäftigungspolitik, die insgesamt darauf abzielt, die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die private Investitionstätigkeit und die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen dauerhaft zu verbessern. Daraus folgt erstens, daß einzelne Jahresergebnisse nicht isoliert für sich allein gewertet werden dürfen. Zweitens sagt die Gegenüberstellung von entnommenen und nichtentnommenen Gewinnen generell nur wenig über die insgesamt für die Investitionsfinanzierung zur Verfügung stehenden Eigenmittel aus. Denn zu den 14,6 Mrd. DM nichtentnommenen Gewinnen treten z. B. im Jahre 1977 159,7 Mrd. DM an Vermögensübertragungen und Abschreibungen hinzu. Letztere sind bereits verdient und in den Unternehmen zu Reinvestitionszwecken verblieben. Bei der Berechnung der primären Einkommensverteilung in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnüng bleiben diese für die Investitionsfinanzierung größenmäßig wichtigeren Beträge unberücksichtigt. Zu dem Gesamtbild gehört drittens auch, daß ein Teil der entnommenen Gewinne und Vermögenseinkommen - nämlich insoweit sie nicht für Konsumzwecke verbraucht werden - wieder in anderen Unternehmen (einschl. Ausland) reinvestiert werden, nämlich z. B. in Form von Beteiligungen, Anleihenkäufe, Bausparen u. ä. Da die realen Anlageinvestitionen der Unternehmen in den Jahren 1976 und 1977 um jeweils rd. 7 % zugenommen haben, 1978 um schätzungsweise 5 % gewachsen sind und auch für 1979 mit einem kräftigen Anstieg zu rechnen ist, hält die Bundesregierung ihre Politik für insgesamt erfolgreich. Damit aber noch mehr neue Arbeitsplätze geschaffen werden können, kommt es vor allem darauf an, daß in Zukunft der Rationalisierungsdruck, der von den Lohnkosten ausgeht, nicht verstärkt wird und daß der Wettbewerbsdruck vom Ausland durch die internationalen Währungsverhältnisse nicht weiter zunimmt. I D 2 - 04 00 02/1 - Anlage 1 Entwicklung der primären Einkommensverteilung 1970-1977 Veränderung gegenüber dem Vorjahr in % Bruttoein- Bruttoein- kommen aus kommen aus Unterneh- Bereinigte unselbstän- mertätigkeit Lohnquote 1) diger Arbeit und Ver mögen 1970 + 18,1 + 9,5 67,8 1971 + 13,0 + 6,4 68,7 1972 + 9,9 + 7,6 68,9 1973 + 13,5 + 7,5 69,8 1974 + 10,0 + 0,1 71,7 1975 + 4,1 + 4,4 71,6 1976 + 7,3 +15,2 69,9 1977 + 7,1 + 3,5 70,3 1970-1977 +119,3 +68,0 1970-1974 + 83,3 +35,0 1975-1977 + 19,7 +24,5 Ø 1970-1977 + 10,3 . + 6,7 Ø 1970-1974 + 12,9 + 6,2 Ø 1975-1977 + 6,2 + 7,6 1) Anteil des Bruttoeinkommens aus unselbständiger Arbeit in % des Volkseinkommens, bereinigt um die Beschäftigtenentwicklung (Basis 1970) I D 2 - 04 00 02/1 - Anlage 2 Ableitung der nichtentnommenen Gewinne der Unternehmen aus dem Bruttosozialprodukt 1977 Mrd. DM Bruttosozialprodukt 1 198,7 - Abschreibungen 134,4 - Indirekte Steuern und Subventionen 129,8 Volkseinkommen 934,5 - Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit 670,9 = Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen 263,6 - Direkte Steuern u. ä. + Saldo der unterstellten Sozialbeiträge und der sozialen Leistungen der Arbeitgeber 64,9 - Nettoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen 199,7 - Entnommene Gewinne und Vermögenseinkommen nach Abzug der Zinsen auf Konsumenten- bzw. öffentliche Schulden 185,1 (der Privaten Haushalte 196,6) (des Staates - 11,6) - Nichtentnommene Gewinne der Unternehmen 14,6 Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9897* Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage B 56) : Wie beurteilt der Bundesernährungsminister das niederländische Investitionsfördergesetz (WIR) in seinen wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen auf deutsche Erzeuger, und welche Schritte hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang inzwischen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft unternommen? Nach Auffassung der Bundesregierung ist das niederländische Investitionsberechnungsgesetz (WIR) geeignet, die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage auf dem gemeinsamen Markt für Eier und Geflügel insbesondere in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland weiter zu verschärfen. Aus diesem Grunde hat sie bereits Anfang November 1978 die Kommission der EG schriftlich aufgefordert, ihre in diesem Falle getroffene Entscheidung nach Art. 93 Abs. 2 EWG-Vertrag unter besonderer Berücksichtigung der Marktlage in der Bundesrepublik Deutschland bei Eier und Geflügel eingehend zu überprüfen. Zugleich hat sie die Gesamtproblematik in der Ratssitzung der EG-Agrarminister am 20./21. November 1978 zur Sprache gebracht. Die Kommission der EG hat zugesagt, die Gesamtheit der Ursachen für die ernste .Lage auf dem Eier- und Geflügelmarkt beschleunigt und intensiv zu prüfen. Denn es ist eine Tatsache, daß die gegenwärtige Lage nicht zuletzt auf die bereits seit mehreren Jahren expandierende niederländische Produktion, den stagnierenden Verbrauch sowie den starken Rückgang der Exporte in Drittländer zurückzuführen ist. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die beteiligten Spitzenverbände der Eier- und Geflügelwirtschaft aufgefordert, die durch die niederländische Neuregelung des WIR möglicherweise eintretenden zusätzlichen Gefahren für den gemeinsamen Eier- und Geflügelmarkt bilateral zu erörtern und nach Möglichkeit nach Lösungsansätzen zu suchen. Auf deutschen Antrag hat die EG-Kommission eine Erhöhung der Exporterstattungen im Eiersektor zugesagt und damit eine erste entlastende Maßnahme für die derzeitigen Schwierigkeiten in Aussicht gestellt. Darüber hinaus haben die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verstärkte Grenzkontrollen in bezug auf die Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften bei der Einfuhr von Eiern aus den Niederlanden zugesichert. Außerdem hat die CMA zugesagt, eine Sonderaktion zugunsten deutscher Eier durchzuführen, so daß alles in allem ein Anfang zur Lösung der augenblicklichen Schwierigkeiten gemacht ist. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/2365 Fragen B 57 und 58) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften täglich durch Umsetzung von Nahrungsmitteln aus Tierprodukten in Viehfutter entstehenden Kosten sind, und ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß es sich hierbei um eine Verschleuderung von wertvollen Nahrungsmitteln und von Steuergeldern handelt? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die aus der EG-Produktion stammenden überschüssigen Nahrungsmittel, z. B. mit Geldern von Brot für die Welt", den Völkern der Dritten Welt zuzuführen, damit dort herrschende Hungersnöte gelindert werden können? Zu Frage B 57: In der EG werden in den Warenbereichen Milch und Fische tierische Produkte zur Verfütterung verbilligt. Im Milchbereich ist dabei zu berücksichtigen, daß seit jeher naturgemäß ein Teil der Milch zur Verfütterung verwendet wird. 1978 wurden in der EG voraussichtlich an Kälber 1,2 Millionen t Magermilchpulver und 1,7 Millionen t Magermilch sowie an andere Tiere 560 000 t Magermilchpulver und 1,6 Millionen t Magermilch verfüttert. Da die Einfuhren von konkurrierenden pflanzlichen Eiweißstoffen aus außenhandels- und verbraucherpolitischen Gründen zoll- und abschöpfungsfrei erfolgen, muß eine Verbilligung von Magermilch und Magermilchpulver vorgenommen werden, um ihren Absatz zu ermöglichen. Hierfür sind in 1978 in der EG voraussichtlich 1,15 Mrd. RE erforderlich. Diese kommen über die preisgünstige Veredlung indirekt wieder dem Verbraucher zugute. Die in Frage stehenden Mengen können weder auf dem Binnenmarkt für die menschliche Ernährung noch in der Nahrungsmittelhilfe abgesetzt werden. Für letztere werden z. Z. 150 000 t Magermilchpulver jährlich kostenlos frei Empfängerland zur Verfügung gestellt. Soweit bei Fisch im Rahmen der EG-Fischmarktorganisation Interventionskosten anfallen, ist darauf hinzuweisen, daß es sich hierbei nicht um eine dauernde Umsetzung von Fisch zu Viehfutter handelt. Vielmehr können fischwirtschaftliche Erzeugerorganisationen bei einem Preisverfall und unter bestimmten Bedingungen Ware aus dem Markt nehmen; hierfür erhalten sie einen Zuschuß aus dem EAGFL, der die Differenz zwischen den Interventionspreisen für Konsumfische und den üblichen Fischmehlpreisen nur zum Teil (rd. 60 %) abdeckt. Die intervenierten Fische werden nämlich vorwiegend zu Fischmehl verarbeitet. Den Rest der vorerwähnten Differenz tragen die Fischer im Wege einer Selbstbeteiligung. Laufende tägliche Interventionskosten für Fisch fallen daher nicht an. Insgesamt wurden in der Bundesrepublik Deutschland 1977 5 420 t Fisch interveniert. Der finanzielle Zuschuß aus dem EAGFL an die fischwirtschaftlichen Erzeugerorganisationen belief sich auf 4,5 Millionen DM. Zahlen für die EG liegen noch nicht vor. Die dargestellten Maßnahmen sind erforderlich, um die Ziele der gemeinsamen Agrarpolitk zu erreichen. Allerdings hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf die steigenden Kosten insbesondere im Milchsektor seit längerem für eine Einschränkung der Milchproduktion durch eine vorsichtige Preispolitik, die Erhebung einer Erzeugerabgabe und 9898 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 durch Prämien für die Einstellung der Milchproduktion eingesetzt. Zu Frage B 58: Die Bundesregierung sieht diese Möglichkeiten in zweifacher Hinsicht. Zum einen hat die EG im Rahmen ihrer Nahrungsmittelhilfe aus dem Programm für. Magermilchpulver (150 000 t) in diesem Jahr 20 000 t zur Verteilung durch nichtstaatliche karitative Organisationen bereitgestellt. „Brot für die Welt" kann sich daran beteiligen. Zum anderen arbeitet die Bundesregierung im Rahmen ihrer nationalen Getreide-Nahrungsmittelhilfe mit „Brot für die Welt" gut zusammen. Seit 1973 erhielt „Brot für die Welt" jährlich zwischen 3 000 t und 8 000 t Getreide. Soweit das Getreide für eigene Projekte von „Brot für die Welt" bestimmt war, übernahm diese Organisation die Transportkosten. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 59 und 60) : Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, daß die bäuerliche Geflügelwirtschaft nicht durch Billigimporte aus Holland, die durch erhebliche produktionsfördernde Maßnahmen der holländischen Regierung und anderer Organisationen hervorgerufen werden, in eine ruinöse Lage getrieben wird? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, der Geflügelwirtschaft nicht nur kurzfristig durch Zuschüsse, Steuerstundungen, verstärkte Werbung durch die CMA und durch verstärkten Einsatz des Wirtschaftskontrolldienstes zu helfen, sondern sie durch langfristige Maßnahmen wie Herabsetzung der Zuschläge zum Einheitswert, Änderung des Vieheinheitenschlüssels, der EG-Eiermarktordnung, Einbeziehung von landwirtschaftlichen Geflügelbetrieben in das einzelbetriebliche Förderungsprogramm und Abbau von Beschwernissen im landwirtschaftlichen Bereich zu sichern? Zu Frage B 59: Die in der Frage indirekt angesprochene Neuregelung des niederländischen Investitionsberechnungsgesetzes (WIR) ist Teil der niederländischen Einkommensteuerregelung. Auf Grund der bisher nur kurzen Anwendungsdauer lassen sich ihre möglichen Auswirkungen bisher noch nicht quantifizieren. Andere produktionsfördernde Maßnahmen der holländischen Regierung oder anderer Organisationen, die dem gemeinschaftlichen Agrar- und Wettbewerbsrecht unterliegen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die in den Niederlanden weit verbreitete Praxis vielfältiger vertraglicher Beziehungen auf allen Stufen des Produktions- und Absatzweges enthält keine Förderung im obigen Sinne. Eine vergleichbare Vertragspraxis wäre in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls rechtlich zulässig; dieser wird jedoch von der hiesigen Landwirtschaft weitgehend nicht gefolgt. Die Bundesregierung hat die niederländische Neuregelung der Investitionsberechnung unter Hinweis auf die allgemein angespannte augenblickliche Lage des gemeinsamen Marktes für Eier und Geflügel in der Ratssitzung am 20./21. November 1978 zur Sprache gebracht. Die Kommission der EG hat eine umgehende und detaillierte Überprüfung aller Umstände zugesagt, die zu der schwierigen Lage geführt haben. Denn es ist eine Tatsache, daß hierzu auch die seit mehreren Jahren bereits expansive niederländische Produktion, ein stagnierender Verbrauch sowie ein starker Rückgang der Exporte beigetragen haben. Die Bundesregierung hat in Brüssel eine Erhöhung der Exporterstattungen im Eiersektor beantragt. Die EG-Kommission hat dies in Aussicht gestellt. Zugleich hat die CMA die Zusage zu einer gezielten Sonderaktion zu Gunsten des Absatzes deutscher Eier gegeben. Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben darüber hinaus zugesichert, verstärkte Grenzkontrollen bei der Einfuhr von Eiern aus den Niederlanden vorzunehmen. Zu Frage B 60: Veredelungsbetriebe, soweit sie nicht unter § 13 a Einkommensteuergesetz fallen, haben die Möglichkeit, ihre Steuervorauszahlungen entsprechend den zu erwartenden Gewinnminderungen auf Antrag beim Finanzamt herabsetzen zu lassen. Bei Liquiditätsengpässen besteht die Möglichkeit, die Stundung von Steuerzahlungen für zurückliegende Jahre zu beantragen. Schließlich besteht auch noch die Möglichkeit des Verlustrücktrages mit den Gewinnen vergangener Jahre, so daß hier möglicherweise Steuerrückzahlungen beantragt werden können. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit zur Gewährung spezieller Zuschüsse für Geflügelwirtschaftsbetriebe. Sie sieht gleichfalls keine Möglichkeit zu einer Einbeziehung von landwirtschaftlichen Geflügelbetrieben in das einzelbetriebliche Förderungsprogramm. Nach Auffassung der Bundesregierung erscheint das in der Frage angesprochene Anliegen einer Herabsetzung der Zuschläge zum Einheitswert bzw. einer Änderung des Vieheinheitenschlüssels für Geflügelwirtschaftsbetriebe im Rahmen des nationalen Steuerrechts nicht unberechtigt. Änderungen in dieser Hinsicht werden in der Regel jedoch nur im Zusammenhang mit einer neuen allgemeinen Hauptfeststellung der Einheitswerte vorgenommen. Ein Zeitpunkt für die nächste allgemeine Hauptfeststellung der Einheitswerte ist bisher nicht festgelegt. Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht" hat die Bundesregierung allgemeine Änderungen zum Bundesbaugesetz und zum Städtebauförderungsgesetz vorgeschlagen, die auch der Landwirtschaft erhebliche Erleichterungen in der Frage der Bauvorschriften bringen werden. Dieser Gesetzesentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates vom 10. November 1978 (Bundesratsdrucksache Nr. 446/78) und der dazu augenblicklich erarbeiteten Gegenäuße- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9899* rung der Bundesregierung werden dem Bundestag in Kürze zugeleitet werden. Eine Änderung der für das Bauen im ländlichen Bereich speziell maßgeblichen Vorschriften der §§ 34 und 35 Bundesbaugesetz ist in dieser Novelle nicht vorgesehen. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob die insoweit aufgetretenen Probleme sich aus dem Gesetz selbst ergeben oder aber eine Folge des regional und örtlich unterschiedlichen Gesetzesvollzuges sind. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 61) : Wie beurteilt die Bundesregierung Versuche, das Arbeitskampfrecht in unterschiedlicher Weise für die beiden Tarifvertragsparteien und von Land zu Land verschieden zu regeln, für das Gedeihen der Sozialen Marktwirtschaft, und was hält die Bundesregierung an einheitlicher Regelung unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse sowie an einheitlicher Regelung hinsichtlich der Arbeitskampfmittel beider Tarifvertragspartner unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit für unabdingbar? Da Ihre Frage anscheinend an die kürzliche Erklärung des Senators für die Arbeits- und Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg anknüpft, wonach die Möglichkeit eines Verbots bestimmter Aussperrungsformen geprüft werde, möchte ich folgendes bemerken: Nach Artikel 72 und Artikel 74 Nr. 12 des Grundgesetzes haben die Länder auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, zu dem das Arbeitskampfrecht zählt, die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht. Der Bundesregierung stellt sich derzeit die Frage nicht, ob der Bund — etwa zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit gemäß Artikel 72 Abs. 2 Nr. 3 des Grundgesetzes — von seinem Gesetzgebungsrecht in der Arbeitskampfmaterie Gebrauch machen soll. Die Erklärung des Senators der Freien und Hansestadt Hamburg besagt nur, daß die Möglichkeit eines Gesetzgebungsvorhabens des Landes geprüft werde. Es liegt mithin derzeit nicht einmal ein Beschluß des Senats des Landes Hamburg vor. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 62 und 63) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um ihre in der Antwort auf meine schriftliche Anfrage vom 10. März 1978 (Stenographischer Bericht der 79. Sitzung, Seite 6283) dargelegte Meinung aufrechtzuerhalten, daß das Beitragseinzugsverfahren für die Mitglieder von Ersatzkassen einer Neuregelung bedarf? Ist die Bundesregierung bereit, dieses Problem im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Einzug eines Krankenversicherungsbeitrags für Rentner zu lösen? Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der. Vorbereitungen der nach dem 21. Rentenanpassungsgesetz erforderlichen Änderungen im Beitragsrecht der Krankenversicherung der Rentner auch den Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge durch die Ersatzkassen zu erörtern. Die Spitzenverbände der . Träger der Krankenversicherung werden daran beteiligt. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten. Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/ 2365 Fragen B 64, 65, 66 und 67): Kann die Bundesregierung über das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger über die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf bereits laufende Renten nach § 1304 a Abs. 4 RVO auf die Ausgleichsberechtigten und Ausgleichsverpflichteten berichten, nachdem es laut Mitteilung des VDR zu einer unterschiedlichen Rechtsauslegung über die vom Bundestag verabschiedete Eherechtsreform über Minderungs- und Erhöhungsbeträge bei bereits eingetretenen Versicherungsfällen gekommen war; und wie sehen die entsprechenden Regelungen in der RVO und in der Beamtenversorgung aus? Wie sehen die entsprechenden Regelungen über den Versorgungsausgleich auf die zum Ausgleich Berechtigten und die zum Ausgleich Verpflichteten beim Versicherungsfall Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Beamtenversorgung aus, und liegen auch in diesem Fall Meinungsverschiedenheiten in der Rechtsauslegung vor? Kann die Bundesregierung über die Regelungen des Versorgungsausgleichs bei Rentnern und Pensionären in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Beamtenversorgung mit ihren unterschiedlichen Wirkungen auf ausgleichsverpflichtete und ausgleichsberechtigte Ehegatten nach § 1587 b Abs. 1 und 2 BGB und nach § 57 Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes berichten, nachdem auch über diese Regelungen vielfach Unkenntnis besteht? Welche Besitzstandsregelung ist im Versorgungsausgleich für den ausgleichsverpflichteten Rentner für den Fall getroffen, daß der Ausgleichsberechtigte die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall noch nicht erfüllt, und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus auf das Unterhaltsrecht? Nach § 1304 a Abs. 4 RVO und den entsprechenden Parallelvorschriften im AVG und im RKG erhöht bzw. mindert sich die Rente um den Betrag, der bei der Übertragung von Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs zu- bzw. weggesplittet worden ist; eine Erhöhung der Rente erfolgt ferner auf Grund eines Quasi-Splittings, d. h. einer Begründung von Rentenanwartschaften zum Ausgleich einer Anwartschaft aus der Beamtenversorgung (§ 1304 b Abs. 2 S. 1 RVO). Die Rentenversicherungsträger haben früher die Auffassung vertreten, daß sich die Übertragung oder die Begründung von Rentenanwartschaften auf eine im Zeitpunkt der Entscheidung des Familienberichts bereits laufende Rente des Ausgleichsberechtigten nicht sofort auswirke, sondern erst bei dem nächsten Versicherungsfall zu berücksichtigen sei. Sie haben ihre Auffassung später im Rahmen eines Beschlusses des zuständigen Ausschusses des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger modifiziert und unterscheiden nun danach, ob der ausgleichsberechtigte Ehegatte auf Grund eines während oder vor der Ehe eingetretenen Versicherungsfalles Rente bezieht: im ersten Fall erhöhe sich die Rente bereits mit Ablauf des Monats der Wirksamkeit der 9900* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn; Freitag, den 15. Dezember 1978 Entscheidung des Familiengerichts, im zweiten Fall dagegen erst bei Eintritt eines späteren Versicherungsfalles. Nachdem die Versicherungsträger ihre ursprüngliche Auffassung in dieser Weise eingeschränkt haben, gibt es in der Praxis nur noch wenige Fälle, in denen eine laufende Rente bei der Rechtskraft der Entscheidung nicht erhöht wird. Auch in den verbleibenden Fällen kann es allerdings fraglich sein, ob diese differenzierende Auslegung eine Stütze im Gesetz findet oder ob nicht vielmehr in jedem Fall die bereits laufende Rente sich nach Rechtskraft der Entscheidung erhöhen müßte. Die Auslegung der Sozialgesetze ist jedoch Aufgabe der Versicherungsträger und im Streitfall der Sozialgerichte. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, die Versicherungsträger zu einer Änderung ihrer Auffassung anzuhalten. Dies haben auch die Gespräche, die in dieser Sache geführt wurden, gezeigt. Ich gehe aber davon aus, daß diese Frage einer höchstrichterlichen Entscheidung zugeführt wird. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes; Der von Ihnen angesprochene Tatbestand der Erwerbsunfähigkeit ist einer von weiteren Versicherungsfällen in der gesetzlichen Rentenversicherung; die zur Frage B 64 gemachten Ausführungen gelten also auch für den Fall, daß der ausgleichsberechtigte Ehegatte im Zeitpunkt der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht. Diese Fälle dürften allerdings noch seltener vorkommen. Zu Ihrer dritten Frage möchte ich folgendes bemerken: Ein Versorgungsausgleich in Form des Splittings bei Rentenanwartschaften und des Quasi-Splittings zum Ausgleich einer Beamtenversorgung findet immer statt, unabhängig davon, ob der ausgleichspflichtige oder der ausgleichsberechtigte Ehegatte im Zeitpunkt der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich bereits Rentner oder Versorgungsempfänger ist oder nicht. Bezieht der Ausgleichspflichtige bei Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über das Splitting bereits eine Rente aus der Rentenversicherung, so mindert sich eine Rente erst, wenn für ihn eine Rente aus einem späteren Versicherungsfall zu gewähren ist oder wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte eine Rente erhält (§ 1304 Abs. 4 S. 2 RVO). Erhält der Ausgleichspflichtige im Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsurteils ein beamtenrechtliches Ruhegehalt, so wird dieses Ruhegehalt erst gekürzt, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte eine Rente erhält (§ 57 Abs. 1 S. 2 Beamtenversorgungsgesetz) ; der Unterschied zum Rentenversicherungsrecht erklärt sich daraus, daß es im Beamtenversorgungsrecht keinen dem Rentenrecht vergleichbaren „späteren Versicherungsfall" gibt. Bezieht der Ausgleichsberechtigte bereits eine Rente, so erhöht sich die Rente um den ihm zugesplitteten bzw. für ihn begründeten Betrag. Die Streitfrage, ob diese Erhöhung generell mit Ablauf des Monats der Rechtskraft der Entscheidung wirksam wird oder ob in dem Fall, in dem der Berechtigte eine Rente aus einem Versicherungsfall vor der Ehe bezieht, die Erhöhung erst bei einem weiteren Versicherungsfall eintritt, ist in der Antwort zur Frage B 64 dargestellt worden. Beziehen beide Ehegatten bereits eine Rente oder ein beamtenrechtliches Ruhegehalt, so gelten diese Ausführungen sinngemäß. Anders ist die Rechtslage, wenn nicht Rentenanwartschaften oder eine Beamtenversorgung, sondern sonstige Versorgungsanwartschaften z. B. eine betriebliche Altersversorgung, auszugleichen ist: in diesen Fällen erfolgt der Ausgleich durch Entrichtung von Beiträgen; diese Beiträge werden nach dem Versicherungsprinzip der Rentenversicherung erst im nächsten Versicherungsfall wirksam (§ 1304 b Abs. 1 S. 4 RVO). Eine Verpflichtung des ausgleichspflichtigen Ehegatten, für den anderen Ehegatten Beiträge zur Begründung von Rentenanwartschaften zu zahlen, kann nach § 1587 b Abs. 3 S. 1, 2. Halbsatz BGB nur ausgesprochen werden, solange der Berechtigte die Voraussetzungen für ein Altersruhegeld noch nicht erfüllt. Ist dies der Fall, so kann der Ausgleich nur über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich erfolgen. Zu Ihrer letzten Frage bemerke ich folgendes: Die Regelung, daß sich die Rente des ausgleichspflichtigen Ehegatten, der im Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung bereits eine Rente bezieht, erst dann mindert, wenn für ihn eine Rente aus einem späteren Versicherungsfall zu gewähren ist oder wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte eine Rente erhält, ist geschaffen worden, um den Besitzstand des ausgleichspflichtigen Ehegatten zu schützen. Dies gilt auch für die Regelung des Beamtenversorgungsrechts, nach der das Ruhegehalt, das der verpflichtete Ehegatte im Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsurteils erhält, erst gekürzt wird, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte eine Rente erhält. Für das Unterhaltsrecht hat diese Besitzstandswahrung zur Folge, daß ein etwaiger Unterhaltsanspruch des ausgleichsberechtigten Ehegatten in der bisherigen Höhe weiter bestehen bleibt, da sich die Leistungsfähigkeit des unterhalts- und ausgleichspflichtigen Ehegatten nicht ändert. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 68) : Unter welchen konkreten Arbeitsbedingungen hält es die Bundesregierung für möglich, daß von der Bundesanstalt für Arbeit z. B. für den Raum Darmstadt die derzeit fehlenden ca. 500 Saisonarbeiter für Sonderkulturen in der Landwirtschaft, z. B. Spargelbaubetriebe, vermittelt werden, und kann die Bundesregierung Beispiele von Vermittlungserfolgen unter diesen Bedingungen aufzeigen? In unserer Wirtschaftsordnung ist es grundsätzlich Aufgabe der Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen der von ihnen angebotenen Stellen so auszugestalten, daß sie für Arbeitsuchende attraktiv sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9901* In welcher Richtung die konkreten Arbeitsbedingungen für Saisonarbeiter in Sonderkulturen der Landwirtschaft verbessert werden müssen, zeigen am deutlichsten die Erfahrungen der Arbeitsämter. Erste Voraussetzung für die erfolgreiche Vermittlung von Saisonarbeitern ist die rechtzeitige Meldung der offenen Stellen bei den Arbeitsämtern. Im Arbeitsamtsbezirk Darmstadt wurden nach Angaben des Arbeitsamtes im gesamten Frühjahr 1978 lediglich vier Aufträge über 58 offene Saisonarbeiterstellen in Spargelanbaubetrieben erteilt. Nur bei 18 dieser Stellen war der Arbeitgeber bereit, Unterkunft mit Verpflegung zu gewähren. Bei 35 Arbeitsplätzen wurde Unterkunft angeboten. Die tägliche Arbeitszeit während der Spargelsaison ist im voraus nicht zu bestimmen, sie schwankt zwischen weniger als zwei und mehr als zehn Stunden täglich. Die Arbeitgeber gewähren keine Über stundenvergütung und keine Zuschläge für Sonntags- oder Feiertagsarbeit. Nur die tatsächliche Arbeitszeit wird bezahlt. Die Arbeitskräfte müssen sich aber ständig arbeitsbereit halten. Trotz dieser Schwierigkeiten waren rd. 150 Arbeitsuchende grundsätzlich an einer Tätigkeit als Saisonarbeiter im Spargelbau interessiert. Auf Erkundigungen des Arbeitsamtes Darmstadt wurde jedoch erklärt, daß die Spargelanbaubetriebe nur daran interessiert seien, geübte Spargelstecher zu beschäftigen. Sie seien nicht in der Lage, ortsansässige deutsche oder ausländische Arbeitskräfte als Spargelstecher anzulernen, weil die Saison zu kurz und die Ausbildung zu kostenaufwendig sei. Bei Übernahme des Witterungsrisikos durch die Arbeitgeber, ansprechender Lohnhöhe, Bereitstellung von Unterkünften, Verpflegung und Transportmöglichkeiten sowie der Bereitschaft, die Saisonarbeitskräfte anzulernen, werden nach Ansicht der Bundesanstalt für Arbeit auch Vermittlungserfolge möglich, die unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht erreicht werden können. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 69) : Aus welchen Gründen ist der Aufenthalt in einem Pflegeheim im Anschluß an einen Klinikaufenthalt aus der Krankenversicherung ausgenommen? Im Rahmen der von der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährenden Krankenhilfe besteht Anspruch auf Übernahme der Kosten für Pflege und Unterbringung in einem, Krankenhaus, wenn die Aufnahme in ein Krankenhaus erforderlich ist, um die Krankheit zu erkennen oder zu behandeln oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Personen, die nicht wegen Krankheit, sondern allein wegen Pflegebedürftigkeit stationär untergebracht sind, haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten aus Mitteln der Krankenversicherung. Diese Auffassung hat auch der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages zuletzt bei den Beratungen des Leistungsverbesserungsgesetzes (Drucksache 7/1039) — vertreten. Sie entspricht auch der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2'365 Fragen B 70 und 71): Ist die mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz einhergehende Stillegung kleiner, zum Teil modern ausgebauter Krankenhäuser mit den Planungen für die Errichtung von Hilfskrankenhäusern für den Verteidigungsfall abgestimmt? Welche Schritte sind gegebenenfalls beabsichtigt, um die von einer Stillegung betroffenen Krankenhäuser als Hilfskrankenhäuser für den Verteidigungsfall vorzusehen und den Trägern dieser Krankenhäuser für die Erhaltung aus Mitteln, die sonst für die Schaffung zusätzlicher Krankenbetten für Hilfskrankenhäuser vorgesehen sind, Zuschüsse zu gewähren? Die Krankenhausbedarfsplanung sowie die Entscheidung, welche nicht benötigten Krankenhauseinrichtungen einem anderen Verwendungszweck zugeführt werden sollen, ist Angelegenheit der zuständigen Stellen der Länder. In Zusammenhang mit derartigen Entscheidungen der Länder kann im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eine Prüfung vorgenommen werden, ob es sinnvoll ist, für nicht mehr benötigte Einrichtungen eine Verwendung als Hilfskrankenhaus vorzusehen und entsprechende Mittel bereitzustellen. Die damit zusammenhängenden Probleme sollen im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses nach § 7 Krankenhausfinanzierungsgesetz erneut erörtert werden. Es ist jedoch schon jetzt darauf hinzuweisen, daß bei einer Ausweisung als Hilfskrankenhaus eine ständige Aufrechterhaltung des ärztlichen und pflegerischen Krankenhausbetriebs in den nach der Krankenhausbedarfsplanung des Landes nicht benötigten Einrichtungen nicht möglich ist und daß die Heranziehung eines normalerweise überwiegend für andere Zwecke genutzten Gebäudes als Hilfskrankenhaus eine Reihe von Vorteilen bietet. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/2365 Fragen B 72 und 73) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur intensiveren Nutzung des Bundeswehrstützpunkts in Beja, indem das derzeit geringe Luftwaffentrainingsprogramm im portugiesischen Luftraum auch durch Tiefflugübungen im gesamtiberischen Luftraum verstärkt wird? 9902* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, mit solchen Programmen auf der iberischen Halbinsel einerseits zu einer Entzerrung im mitteleuropäischen Luftraum zu kommen, andererseits dafür als eine Form des Ausgleichs verstärkte Wirtschaftshilfe zu leisten, die den EG-Beitritt beider iberischer Staaten erleichtern kann? 1. Die Luftwaffe beabsichtigt, im Zusammenhang mit der Umrüstung auf die Waffensysteme TORNADO und ALPHA JET Teile der Waffenausbildung von Decimomannu/Italien nach- Beja/Portugal zu verlegen. Ab Mai 1980 soll auf der Luftwaffenbasis Beja der Ausbildungsflugbetrieb für das WS ALPHA JET aufgenommen werden. Für die Waffenausbildung ist der Luft/Boden-Schießplatz ALCOCHETE zur gemeinsamen Nutzung mit der portugiesischen Luftwaffe vorgesehen. Das fliegerische Ausbildungsvorhaben umfaßt — taktischen Tiefflug, — Waffenausbildung und — Luftkampfübungen. Hierzu ist geplant, — 18 ALPHA JET-Flugzeuge, — ca. 270 Soldaten und Zivilbedienstete als Stammpersonal sowie — 150 bis 200 Soldaten übende Truppe zu stationieren. Darüber hinaus sind Staffelverlegungen bei Baumaßnahmen auf den Heimatflugplätzen in die Überlegungen zu einer intensiveren Nutzung Bejas einbezogen. Zur vertraglichen Absicherung dieser Vorhaben werden Verhandlungen zwischen - der portugiesischen und deutschen Seite geführt. Die nächste Verhandlungsrunde findet in der Zeit vom 11. bis 15. Dezember 1978 in Lissabon statt. 2. Zu Ihrer Frage, ob eine Ausdehnung des militärischen Ausbildungsflugbetriebes auf den spanischen Luftraum beabsichtigt ist, teile ich mit, daß ein derartiges Vorhaben aus jetziger Sicht nicht geplant ist. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 74 und 75): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, was die Gründe sind, daß trotz Anfrage bei den verschiedensten Stellen der Bundeswehr und ihrer Verwaltung bis heute noch keine Entscheidung getroffen wurde, daß die Stadt Waldshut-Tiengen, Ortsteil Tiengen, bis heute nicht die Berechtigung bekommt, auf dem Grundstück 1379 des Lageplans ca. 54 qm für die öffentliche Inanspruchnahme (Bushaltestelle) zu bekommen? Stimmt die Bundesregierung damit überein, daß gerade wenn öffentliche Belange zur Diskussion stehen, es doch möglich sein müßte, daß solche Entscheidungen viel schneller getroffen werden? Am 6. Juli 1977 hat sich die Stadt WaldshutTiengen in der Angelegenheit erstmals an das zum Ressortbereich des Bundesministers der Finanzen gehörende Bundesvermögensamt Freiburg i. Br. gewandt. Diese Dienststelle hat den Vorgang unverzüglich an die Standortverwaltung (StOV) Immendingen weitergeleitet, weil das benötigte Grundstück im Ressortvermögen des Bundesministers der Verteidigung und damit in der Verwaltung dieser Standortverwaltung steht. Die Wehrbereichsverwaltung V hat nach einem entsprechenden Bericht der Standortverwaltung Immendingen und auf Grund einer Stellungnahme des zuständigen Wehrbereichskommandos V der Stadt Waldshut-Tiengen am 28. November 1977 mitgeteilt, daß der Einrichtung einer Bushaltestelle an der von der Stadt vorgesehenen Stelle aus Sicherheitsgründen wegen des in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Mobilmachungsstützpunktes der Bundeswehr nicht zugestimmt werden kann. Wie die Wehrbereichsverwaltung V fernmündlich berichtet hat, liegt dem Wehrbereichskommando V in Stuttgart inzwischen ein erneuter Antrag der Stadt Waldshut-Tiengen in dieser Angelegenheit vor. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Sobald das Ergebnis vorliegt, werde ich Sie davon unterrichten. Ich stimme mit Ihnen überein, daß Entscheidungen, insbesondere, wenn es um öffentliche Belange geht, so schnell wie möglich getroffen werden sollten. Im vorliegenden Falle liegt eine erste, wenn auch für den Antragsteller leider negative Entscheidung bereits seit einem Jahr vor. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 76, 77 und 78): Ist der Bundesregierung bekannt, ob durch das Bundeswehrbeschaffungsamt zum Jahresende Beschaffungsverträge in Millionenhöhe nur zum Zwecke des Mittelabflusses abgeschlossen worden sind? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls der Auffassung, daß dieses Verfahren sparsamer Haushaltsführung entspricht und der Verantwortung gegenüber dem Bürger als Steuerzahler gerecht wird? Welche Beschaffungsverträge dieser Art sind gegebenenfalls bis zum 31. Dezember 1978 abgeschlossen worden, und um welchen Gesamtbetrag bei diesen Verträgen handelt es sich? Ihre Frage, ob durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) zum Jahresende Beschaffungsverträge in Millionenhöhe nur zum Zwekke des Mittelabflusses abgeschlossen worden sind, kann ich verneinen. Das BWB als mittelbewirtschaftende Stelle ist während des ganzen Jahres bestrebt, für die nach den Geheimen Erläuterungsblättern veranschlagten Vorhaben im Rahmen der bewilligten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen die erforderlichen Verträge zu schließen. Auch zum Jahresende werden Beschaffungsverträge nur abgeschlossen, wenn ne- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9903* ben den. haushaltsmäßigen auch die sachlichen Voraussetzungen für einen Vertragsabschluß gegeben sind. Hierzu gehören bei Großprojekten in der Regel die Kenntnisnahme durch Verteidigungs- und Haushaltsausschuß, im übrigen das Vorliegen der die Einleitung der Beschaffung anordnenden Weisungen des BMVg. Wegen der bestehenden Lieferfristen führen im normalen Arbeitsablauf auch zum Jahresende zu schließende Verträge in der Regel nicht mehr zu Lieferungen im laufenden Jahr und damit zu Zahlungen nur in den Fällen, in denen vom Auftragnehmer eine branchenübliche Vorauszahlung gefordert und zugestanden worden ist. In jedem Falle werden die Grundsätze einer sparsamen Haushaltsführung beachtet. Die Beantwortung der Fragen 2. und 3. entfällt durch meine Ausführungen zu Frage 1. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage B 79) : Hält auch der Bundesverteidigungsminister die Forderung der Luftwaffe für notwendig, daß die volle Einsatzbereitschaft dieser Teilstreitkraft auch ohne Unterstützung durch die zivile Industrie sichergestellt werden muß, und wenn ja, in welchem Umfang werden die luftwaffeneigenen Werften der Waffensysteme MRCA/Tornado und Alpha Jet für die Depotinstandsetzung hergerichtet? Ihre Frage, ob die volle Einsatzbereitschaft der Luftwaffe auch ohne Unterstützung der Industrie sichergestellt werden muß, beantworte ich wie folgt: 1. Die materielle Einsatzbereitschaft der Kampfverbände der Luftwaffe wird im Frieden gemeinsam durch Unterstützungseinrichtungen der Luftwaffe und die zivile deutsche Industrie hergestellt und erhalten. 2. Der von Ihnen angesprochene Bereich der Depot-Instandsetzung für Luftfahrtgerät wird etwa zu 80 % durch die Industrie und 20 % durch Werften der Luftwaffe wahrgenommen. 3. Die künftige Technische Gruppe 11 (z. Z. Werft 11) für TORNADO und Technische Gruppe 31 (bisher Feldwerft G-91) für Alpha Jet haben eine Doppelfunktion: a) Entsprechend den Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der NATO sind zur logistischen Unterstützung der Kampftruppen entsprechende Unterstützungsverbände bereitzuhalten. Die Luftwaffe muß im Krisen-, Spannungs- und Verteidigungsfall in der Lage sein, sehr schnell die höchstmögliche Einsatzbereitschaft herzustellen und sicherzustellen, daß die Einsatzverbände mit der erforderlichen Wirksamkeit auf längere Dauer operieren können. Hierzu ist erforderlich, daß — die volle Einsatzbereitschaft auch ohne direkte Unterstützung durch die zivile Industrie hergestellt werden kann, — die Luftwaffe das nötige Know-how auch far. höherwertige Instandsetzungsarbeiten bereits im Frieden erwirbt, um z. B. Beschußschäden beheben zu können, — die Luftwaffe zur Schwerpunktbildung und Beseitigung von Engpaßsituationen Technisches Personal zu den Kampfverbänden abordnen kann und — die Luftwaffe bei Verlegungen von Einsatzverbänden auf Ausweichplätze diese aufnehmen und logistisch betreuen kann. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben reichen die bei den Einsatzverbänden vorhandenen Truppeninstandsetzungskapazitäten nicht aus, so daß die Luftwaffe für ihre Hauptwaffensysteme eine bestimmte Depotkapazität benötigt. b) Diese Kapazität wird im Frieden genutzt, um im Rahmen der Materialerhaitungsstufen 3 und 4 Depot-Instandsetzung durchzuführen. Dabei werden die in Ziffer 2 angesprochenen 20 % des Gesamtaufkommens an Depot-Instandsetzung erreicht. Im übrigen verweise ich auf meine mündliche Antwort auf die Frage des Abgeordneten Ludewig am 8. November 1978 in der gleichen Angelegenheit. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage B 80) : Wie bewertet der Bundesverteidigungsminister die zunehmenden Klagen der Wehrpflichtigen (wie erst kürzlich auf der Info-Tagung für Vertrauensleute in Köln-Longerich geschehen) über ihre Schwierigkeiten (heimatferne Einberufungen, zeitliche Belastung u. a.), und wie wird Abhilfe geschaffen? Heimatferne Einberufungen sind in gewissem Umfang leider unvermeidlich. Sie ergeben sich aus der Bevölkerungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland. Viele Standorte der Bundeswehr liegen abseits der Ballungsräume in Gebieten mit geringerer Bevölkerungsdichte. In keinem Wehrbereich stimmt das Aufkommen an Wehrpflichtigen mit dem Personalbedarf der dort stationierten Truppenteile überein. Während in den Ländern Nordrhein-Westfalen und in geringerem Umfang auch in Baden-Württemberg ein Überhang vorhanden ist, stehen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein weit weniger Wehrpflichtige zur Verfügung, als die dort zahlreicher stationierten Truppenteile benötigen. Ein Ausgleich ist nur dadurch möglich, daß die im mittleren und 9904* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 südlichen Teil der Bundesrepublik bestehenden Überhänge in Standorte einberufen werden, die nördlich ihrer Heimat liegen. Entfernungen zum Heimatwohnort, die auch unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten ungewöhnlich sind, können sich bei Ausfall von Wehrpflichtigen mit seltenen Qualifikationsmerkmalen ergeben. Die Wehrersatzbehörden stehen vor nicht unerheblichen Schwierigkeiten. Sie haben den Wehrpflichtigenbedarf der Streitkräfte nicht nur zahlenmäßig abzudecken, sondern die geforderten Kriterien hinsichtlich der Eignung für die vorgesehene Verwendung bei gleichzeitiger Beachtung der heimatnahen Einberufung zu erfüllen. Sie bemühen sich dabei redlich, die dienstlichen Notwendigkeiten mit den persönlichen Wünschen des einzelnen in Einklang zu bringen. Grundsätzlich — das sei hier herausgestellt — erhebt die Bundeswehr selbst die Forderung einer möglichst heimatnahen Einberufung der Wehrpflichtigen, weil sie der Ansicht ist, daß eine heimatferne Verwendung ein Erschwernis gegenüber heimatnah eingesetzten Soldaten darstellt, das besondere Opfer abverlangt und so das Gleichgewicht stört. Im Frühjahr des kommenden Jahres wird ein neues Verfahren der Bedarfsverteilung mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung eingeführt. Nach Testläufen ist zu erwarten, daß die Bedarfsverteilung genauer und auf das Aufkommen der einzelnen Kreiswehrersatzämter (KWEA) bezogen durchgeführt wird. Damit werden die Nachteile, die in der summarischen Bearbeitung begründet sind, vermieden. Naturgemäß lassen sich aber auch hierdurch heimatferne Einberufungen nicht ganz vermeiden. Die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft (IABG) untersucht darüber hinaus die Möglichkeit einer weiteren Verbesserung des Bedarfsverteilungsverfahrens. An die Stelle der Entfernung zwischen Dienstort und KWEA soll der Zeitbedarf für die Reise zwischen dem Dienstort und dem Wohnort (Wohnort = anstelle des bisherigen Bezugspunktes KWEA) treten. Ergebnisse werden jedoch nicht vor Frühjahr 1979 vorliegen. Im übrigen ist es nicht zutreffend, daß die Klagen der Wehrpflichtigen über heimatferne Verwendungen zunehmen. Ein Anwachsen entsprechender Eingaben und Beschwerden wurde hier nicht registriert. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 81 und 82) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Bundesverteidigungsminister die Planung für die Ersatzübergangsstelle der Bundeswehr am Main bei Randersacker (Lkr. Würzburg) wegen neuer verteidigungstechnischer Erkenntnisse der NATO endgültig aufgegeben hat, und ist man bereit, den im Bereich der Gemarkung des Stadtteils Karlburg der Stadt Karlstadt sowie die weiteren geplanten Ersatzübergangsstellen am Main im Regierungsbezirk Unterfranken ebenfalls aufzugeben? Was veranlaßt die Bundesregierung — falls die Aufgabe in Karlburg und der weiteren Planungen am Main im Regierungsbezirk Unterfranken nicht vorgesehen ist —, unterschiedliche Kriterien zugrunde zu legen? Es trifft zu, daß auf Grund neuerer militärischer Überlegungen nach Abstimmung mit der NATO auf den Bau einer Ersatzübergangsstelle am Main bei Randersacker (Landkreis Würzburg) verzichtet werden kann. Dies habe ich mit Bleichlautenden Schreiben vom 21. November 1978 den Kollegen Dr. Bötsch und Friedrich mitgeteilt, die sich wegen des ursprünglich an diesem Flußabschnitt geplanten Überganges an mich gewandt hatten. Im Oktober 1978 wurden die ursprünglichen Planungen für die im Main-Abschnitt Unterfranken militärisch geforderten Ersatzübergangsstellen, die den NATO-Landstreitkräften das schnelle Überwinden von Gewässerhindernissen ermöglichen sollen, erneut überprüft und um rund 60 % reduziert. Diese Reduzierung war im wesentlichen erreichbar, weil — die neu in die Truppe eingeführten bzw. in Entwicklung befindlichen Übergangsmittel gegenüber den älteren' Modellen sehr viel leistungsfähiger sind; — in den letzten Jahren die Qualität der öffentlichen Infrastruktur (Straßen, Brücken), die die Erfüllung des militärischen Verteidigungsauftrages unterstützen, gestiegen ist. Während auf eine Ersatzübergangsstelle bei Randersacker wie auch auf weitere Stellen verzichtet werden konnte, muß u. a. für Karlstadt-Karlburg aus militärisch-operativen Gründen weiterhin der infrastrukturelle Ausbau gefordert werden. Unterschiedliche Kriterien liegen den Ausbauforderungen nicht zugrunde. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 83) : Treffen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung Pressemeldungen zu, nach denen die DDR in verschiedenen chemischpharmazeutischen Fabriken chemische Kampfstoffe, darunter Nervengase, entwickelt und herstellt, und wie beurteilt die Bundesregierung bejahendenfalls diesen Vorgang im Rahmen der Bemühungen um militärische Entspannung in Europa? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in der DDR keine typischen chemischen Kampfstoffe hergestellt, deren Entwicklung und Produktion allein im Hinblick auf eine militärische Verwendung betrieben werden. Neben den typischen chemischen Kampfstoffen gibt es jedoch giftige chemische Substanzen, die einerseits für zivile Zwecke unbedingt notwendig sind, andererseits aber auch als chemische Kampfstoffe Verwendung finden könnten. Stoffe dieser Art werden in großen Mengen als Ausgangs- und Zwischenprodukte in der modernen Groß-Chemie Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9905* oder als Endprodukte beim zivilen Verbraucher benötigt, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft. Typische Vertreter dieser „Industriegifte" sind z. B. Phosgen und Diphosgen, Blausäure und Halogenzyane, Metallkarbonyle, Herbizide und Defolianten. Solche Industriegifte werden in allen modernen Industriestaaten in großer Menge hergestellt, gelagert, verbraucht und auch exportiert. Das gilt auch für die DDR. Unabhängig davon muß jedoch damit gerechnet werden, daß die Streitkräfte der DDR in einem Konflikt chemische Munition einsetzen könnten. Die Einsatzmittel dafür sind vorhanden, einer besonderen Ausbildung für den Einsatz bedarf es nicht. Die Freigabe und Zuführung von chemischen Kampfstoffen müßte in diesem Fall durch die Sowjetunion erfolgen, die nach unserer Beurteilung über erhebliche Vorräte an chemischen Kampfstoffen verfügt. In diesem Zusammenhang darf ich auf die Beantwortung der Anfragen der Kollegen Biehle und Werner vom 22. September 1978 hinweisen, die sich ebenfalls mit Fragen der chemischen Kampfführung befaßten (Protokoll der 105. Sitzung des Deutschen Bundestages, Anlagen 73 und 75). Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 84) : Ist die Bundesregierung bereit, von den sich aus den berechtigten Klagen von Bürgern aus den Randgemeinden des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr über die durch Schieß- und Detonationslärm entstandenen Schäden an Gebäuden durch eine angemessene Entschädigung (z. B. steuerfreie Rücklagen, Mittel für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen) Rechpung zu tragen? Geschädigte aus den Randgemeinden des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr können Entschädigungsansprüche wegen Schäden aus Schieß- und Detonationsvorgängen beim zuständigen Amt für Verteidigungslasten Nürnberg geltend machen. Das Amt prüft in dem im Ausführungsgesetz zum NATO-Truppenstatut vorgeschriebenen Verfahren, ob die geltend gemachten Entschädigungsansprüche nach dem anwendbaren deutschen Haftpflicht- und Entschädigungsrecht begründet sind. Das Amt zahlt die nach dem Ergebnis seiner Prüfung für begründet erachteten Entschädigungsbeträge aus. Zu der von Ihnen angesprochenen Frage einer steuerfreien Rücklage für Instandhaltungskosten wegen Erschütterungen an Wohngebäuden bemerke ich: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten. Es handelt sich hierbei um eine reine Barrechnung, bei der nur die tatsächlich zugeflossenen Einnahmen und die tatsächlich getätigten Ausgaben gegenüberzustellen sind. Forderungen und Schulden, die noch keine effektiven Einnahmen oder Ausgaben darstellen, oder Rücklagen wegen zu erwartender Ausgaben können deshalb bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht berücksichtigt werden. Diese Grundsätze gelten im Prinzip auch bei der pauschalierten Nutzungswertberechnung für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus. Mit dem hier angesetzten Grundbetrag von 1,4 v. H. des maßgebenden Einheitswerts sind sämtliche Einnahmen und Werbungskosten — also auch Aufwendungen für Reparaturen — abgegolten. Zusätzlich können lediglich Schuldzinsen (allerdings nur in beschränkter Höhe), erhöhte Absetzungen sowie bestimmte nach § 82 a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung begünstigte und auf 10 Jahre gleichmäßig verteilt zum Abzug zugelassene Aufwendungen für Modernisierungs-, Energiespar- und Lärmschutzmaßnahmen abgezogen werden. Ich bin nicht in der Lage, eine darüber hinausgehende steuerrechtliche Vergünstigung unter dem Gesichtspunkt einer Entschädigung zuzulassen. Was die von Ihnen angesprochenen Mittel für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen anbetrifft, so können Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes bei Vorliegen der. Voraussetzungen durch Einsatz von öffentlichen Mitteln nach dem Gesetz zur Förderung der Modernisierung von Wohnungen und von Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie (Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz — ModEnG) gefördert werden. Darüber hinaus sehe ich keine Möglichkeit, Mittel des Bundes für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen im Raum des Übungsplatzes Grafenwöhr bereitzustellen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 85) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, sich nach der Entscheidung der Verteidigungsminister der NATO-Länder zugunsten der Einführung des fliegenden Frühwarnsystems AWACS dafür einzusetzen, daß im Fall der gegebenenfalls noch zu bestimmenden Standorte in der Bundesrepublik Deutschland der Flugplatz Upjever (Kreis Friesland) wegen der dort beabsichtigten Auflösung der Waffenschule 10 in die Standortüberlegungen einbezogen wird? Im Rahmen ihrer Bewerbung als Gastgebernation für die Haupteinsatzbasis des NATO E-3A-Verbandes hat die Bundesregierung — nach gründlicher Prüfung aller Alternativen — der NATO im Sommer 1977 den Flugplatz Geilenkirchen angeboten. Anläßlich der Sitzung des NATO-Verteidigungsplanungsausschusses im Mai 1978 haben die Bündnispartner diesem Stationierungsvorschlag zugestimmt. Seitdem sind die entsprechenden nationalen und NATO-Planungen soweit gediehen, daß andere Standortüberlegungen nicht mehr in Betracht gezogen werden können. 9906* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hofmann (Kronach) (SPD) (Drucksache 8/2365 Fragen B 86 und 87) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, aus welchen Gründen allein im Jahr 1977 in der Bundesrepublik Deutschland 507 Schüler Selbstmord begangen haben? Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung — im Einvernehmen mit den Länderregierungen —, diese Selbstmorde zu verhindern bzw. deren hohe Zahl zu mindern? Zu Frage B 86: Zahlenmaterial über Selbstmorde im Kindes- und Jugendalter liegt der Bundesregierung für das Jahr 1977 noch nicht vor. Nach den Unterlagen des Statistischen Bundesamtes haben im Jahr 1976 insgesamt 621 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis 20 Jahren Selbstmord verübt. Selbstmorde von Schülern werden in der amtlichen Statistik nicht gesondert ausgewiesen. Die Erforschung der Ursachen steckt angesichts der Komplexität des Phänomens ,,Selbstmord" sowie der Probleme bei der Fragestellung und bei der Auskunftsbereitschaft der Befragten noch in den Anfängen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit erwägt eine Bestandsaufnahme und eine weitere Förderung der Ursachenforschung durch Vergabe eines entsprechenden Forschungsvorhabens. Zu Frage B 87: Aus dem Kreis der Maßnahmen, die von Bund und Ländern bereits heute durchgeführt oder angeregt werden und zur Suizidprophylaxe genutzt werden können, seien beispielhaft folgende erwähnt: — Verbesserung des Angebots an kindgerechten Wohnungen, Spielplätzen und Naherholungsmöglichkeiten mit dem Ziel einer Verringerung des Aggressionspegels in den Familien — Maßnahmen der Familienbildung mit dem Ziel des Abbaus von Erziehungsunsicherheiten und Erziehungsdefiziten — Aufklärung der Lehrer über die psychosoziale Situation ihrer Schüler auch im Hinblick auf Suizidgefahr — Verbesserung der Angebote der Jugendarbeit — Verbesserung der Jugendberatung und Sexualberatung — Weiterer Ausbau moderner Formen der Telefon beratung einschließlich Zeugnisaktionen — Einrichtung von Suizid-Prevention-Centers nach internationalem Vorbild. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bereitet bereits unabhängig von Ihre Anfrage eine Umfrage bei den Obersten Landesju gendbehörden und Landesgesundheitsbehörden vor mit der geklärt werden soll, wie die Zusammenar beit zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet de. Suizidprophylaxe intensiviert werden kann. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/2365 Fragen B 88, 89 und 90) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, daß — wie in einem Informationsblatt der „Aktion Lebensrecht für Alle Augsburg e. V." behauptet wird — 30 bis 35 v. H. aller Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, mit einem gesundheitlichen Dauerschaden rechnen müssen, auch wenn der Eingriff von einem Arzt in einer Klinik unter den besten medizinischen Voraussetzungen durchgeführt wird? Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie groß die Gefährdung etwa durch Perforation, starke Blutungen bzw. Folgen der örtlichen Betäubung während des medizinischen Eingriffs zu bemessen ist? Verfügt die Bundesregierung über Zahlen hinsichtlich der in diesem Flugblatt aufgeführten Folgeschäden, wie Entzündung der Gebärmutter und der Eileiter, irreparabler Verschluß der Eileiter, Vernarbung der Eileiter und deswegen Neigung zu Bauchhöhlenschwangerschaften usw.? Zu Frage B 88: Nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Fachdiskussion müssen die in dem zitierten Informationsblatt angegebenen Komplikationsraten als entschieden zu hoch angesehen werden. Die Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche weist für 1977 eine durchschnittliche Komplikationsrate von knapp 4 % aus, die Tendenz für 1978 scheint weiter rückläufig. Amerikanische Daten, die auf umfangreichen Krankenblatt-Unterlagen basieren, weisen aus, daß bei wachsender ärztlicher Erfahrung mit den Methoden des Schwangerschaftsabbruchs die Rate der schweren Komplikationen weiter sinkt. Für die USA werden von Tietze die folgenden neueren Daten mitgeteilt (einschließlich 1976): Bei Vakuumaspiration und Schwangerschaften bis zu 12 Wochen Dauer treten die oben beschriebenen Komplikationen in 0,4 % der Fälle auf. Bei medikamentösem Abbruch und einer Schwangerschaftsdauer von 13 und mehr Wochen steigt die Komplikationsrate auf 2,4 %. Zu Frage B 89: Aus der Bundesstatistik ergeben sich für 1977 folgende schwere Komplikationen: — Perforation/Cervixriß 0,65 % — Blutungen 2,1 % — Entzündungen 1,7 % — Thrombosen 0,09 % — Narkosezwischenfälle 0,03 % — Todesfälle 0,015 %. Trotz der vermuteten Unvollständigkeit der Bundesstatistik ist anzunehmen, daß die Differenzierung nach einzelnen Komplikationsraten — relativ zur Gesamtheit der Abbrüche — recht zuverlässige Ergebnisse liefert. Es ist davon auszugehen, daß evtl. fehlende Angaben sich auf die verschiedenen Fallgruppen nicht schwerpunktmäßig unterschiedlich verteilen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15: Dezember 1978 9907' Zu Frage B 90: Über die sogenannten Spätfolgen von Schwangerschaftsabbrüchen gibt es kaum verläßliche Unterlagen. Vor allem retrospektive Studien enthalten eine Fülle von Fehlermöglichkeiten, da Schwanger schafts-Komplikationen und ein früherer Abbruch nachträglich nicht mehr in einen eindeutigen Kausalzusammenhang zu bringen sind. Nach einer kürzlich vorgelegten Literatur-Analyse (Prof. Beller, Münster) müssen vermutete Spätfolgen wie — Sterilität — erhöhte Neigung zum Spontanabort — erhöhte Neigung zur Frühgeburt in bezug auf eine zweifelsfreie Zuordnung als fraglich angesehen werden. Als nicht gesichert wird u. a. auch die Zunahme von Bauchhöhlenschwangerschaften bezeichnet. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 91) : Ist die Aussage zutreffend, daß die Bundesrepublik Deutschland nach Ansicht von Fachleuten ein Entwicklungsland sei, was die Hilfe für die 6 000 autistisch behinderten Kinder betrifft, wie auf der Bundestagung des Verbands Hilfe für das autistische Kind", die vor kurzem in Frankfurt stattfand, festgestellt wurde, und was kann gegebenenfalls nach Meinung der Bundesregierung getan werden, damit diese autistisch behinderten Kinder angemessen ausgebildet werden können, um ihnen die ihnen mögliche Lebenschance zu gewährleisten (vgl. Artikel „Zuwenig Hilfe für autistische Kinder" in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Nr. 265, Seite 31, vom 29. November 1978)? Die Bundesregierung hat sich schon einmal in der Fragestunde am 29. September 1977 zu der Frage der. Bildungsmöglichkeit autistischer Kinder und der damit zusammenhängenden Probleme geäußert (Protokoll der 44. Sitzung; Seite 3415). Der in dieser Antwort genannte Modellversuch „Sonderklasse für autistische Kinder" in Bremen und das Forschungsvorhaben zu Bildungsmöglichkeiten bzw. zur Früherkennung und -behandlung autistischer Kinder sind noch nicht abgeschlossen. Mit den Ergebnissen ist nicht vor Mitte 1979 zu rechnen. Dabei erwartet die Bundesregierung von einer Verbesserung der Früherkennung autistischer Kinder auch Hinweise, wie bisher nicht oder spät erkannte Fälle möglichst frühzeitig einer gezielten Behandlung zugeführt werden können. Ein Beitrag zu der von Ihnen angeschnittenen Frage der angemessenen Ausbildung autistischer Kinder zur Gewährleistung möglicher Lebenschancen wird von der Bundesregierung nicht nur von den bereits genannten Vorhaben erwartet, sondern besonders aus einem als Folgeprojekt am 1. Januar 1979 für drei Jahre wiederum in Bremen vorgesehenen Modellversuch. Ziel dieses Vorhabens ist die Entwicklung eines berufsbegleitenden Lehrerfortbildungskonzeptes zur Erhöhung der pädagogischen Handlungskompetenz von Lehrern, die autistische Kinder unterrichten. Im Rahmen der Fortbildung sollen auch die in den voraufgegangenen Modellversuchen entwickelten Lernprogramme erprobt und revidiert werden. Im Rahmen ihrer Aufklärungsarbeit beabsichtigt die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, mit einer Förderung aus Bundesmitteln in ihrer Schriftenreihe „Kommunikation zwischen Partnern" zur Information von Eltern, Rehabilitationskräften, Verwaltungen usw. dem Autismus eine besondere Schrift zu widmen. Abschließend muß, wie bereits in der Antwort vom September 1977 ausgeführt, noch einmal darauf hingewiesen werden, — daß sich die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen im Bildungsbereich aus verfassungsrechtlichen Gründen auf Modell- und Forschungsvorhaben beschränken muß — daß individuelle Bildungsangebote von den Bundesländern evtl. in Verbindung mit freien Trägern zu erbringen sind — daß über die Anerkennung von Einrichtungen von den Bundesländern in Verbindung mit freien Trägern zu entscheiden ist. Aus der Sicht der Bundesregierung kann von einem Entwicklungsland für die Hilfen autistischer Kinder in der Bundesrepublik Deutschland nicht gesprochen werden. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache 8/2365 Fragen B 92 und 93) : Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, die die vom amerikanischen Kongreßabgeordneten Glenn English öffentlich geäußerte Überzeugung bestätigen, daß als Gründe für den Drogenkonsum in den deutschen Kasernen der US-Armee „die Beschränkung der Freizeitmöglichkeiten durch die Dollarentwertung sowie Sprachbarrieren und eine allgemeine Diskriminierung der Amerikaner in Deutschland entscheidend" seien, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Hält es die Bundesregierung für notwendig, Maßnahmen vorzusehen, um über einen Ausgleich der Dollarentwertung den Rauschgiftkonsum der amerikanischen Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland einzudämmen bzw. abzustellen? Zu Frage B 92: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die den von dem amerikanischen Abgeordneten Glenn English genannten hohen Anteil von Heroin- und Haschischkonsumenten unter den amerikanischen Streitkräften bestätigen. Ihr sind auch keine repräsentativen Untersuchungen bekannt, die Aufschluß über die Motive zum Drogenkonsum bei den amerikanischen Soldaten geben. 9908* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 Zu Frage B 93: Im Rahmen der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit auf der Basis der Richtlinien vom Juni 1978 werden gemeinsame Aktivitäten erörtert werden müssen. Es wird z. B. wichtig sein, zu erfahren, welche Motive für den Drogenkonsum amerikanischer Soldaten entscheidend sind, um entsprechende Aktivitäten einzuleiten. Die Bundesregierung erwartet von amerikanischer Seite Vorschläge zur Verhütung des Drogenproblems in den amerikanischen Streitkräften und ist bereit, die amerikanischen Behörden intensiv zu unterstützen. Überlegungen, wie möglichen Folgewirkungen aus dem Rückgang der Kaufkraft des Dollar begegnet werden könnte, müßten angestellt werden, wenn sich der in der Frage vorgegebene Zusammenhang bestätigen sollte; dafür gibt es bislang keine Grundlagen. Im übrigen möchte ich auf meine Antworten zu den Fragen der Abgeordneten Gansel (Teil B Nr. 94) und Lambinus (Teil A Nr. 71 und 72) in der gleichen Angelegenheit in der Fragestunde am 13./14. Dezember 1978 verweisen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage B 94) : Hält die Bundesregierung die Erklärung des amerikanischen Abgeordneten Glenn English nach einem Deutschlandaufenthalt für zutreffend, 30 bis 40 v. H. der amerikanischen Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland nähmen regelmäßig Heroin und 80 bis 90 v. H. regelmäßig Haschisch, weil sie in der Bundesrepublik Deutschland sozial isoliert seien (Frankfurter Neue Presse vom 4. Dezember 1978), und welche Anstrengungen will die Bundesregierung unternehmen, um amerikanische Soldaten stärker in das gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik Deutschland zu integrieren? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die den von dem amerikanischen Abgeordneten Glenn English genannten hohen Anteil von Heroin-und Haschischkonsumenten unter den amerikanischen Streitkräften bestätigt. Seit 1972 besteht beim Bundeskriminalamt die „Ständige Arbeitsgruppe Rauschgift". In diesem Gremium arbeiten neben Vertretern deutscher Fahndungsbehörden Experten aus den verschiedenen Lindern sowie von amerikanischer Seite zusammen. Hier liegen Zahlen über Beschlagnahmen und über die Zahl der Rauschgiftfälle bei den amerikanischen Streitkräften vor. Im Vergleich zwischen erstem Halbjahr 1978 mit dem ersten Halbjahr 1977 zeigen sich hohe Anstiegsraten sowohl bei den Sicherstellungen von Heroin, als auch bei den Tatverdächtigen und bei der Zahl der Rauschgiftfälle unter US-Soldaten. Diese Zahlen lassen jedoch keinen exakten Schluß auf die Situation in den Streitkräften zu. Bei der „Ständigen Arbeitsgruppe Rauschgift" sind die hohen Zahlen des Abgeordneten English von amerikanischer Seite niemals genannt worden. Am 9. Juni 1978 wurden die deutsch-amerikanischen Richtlinien zur gemeinsamen Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauches unterzeichnet. Diese Richtlinien sehen eine zentrale Arbeitsgruppe und verschiedene Unterausschüsse vor, die für Schwerpunkte der Zusammenarbeit wie z. B. im Bereich der repressiven Maßnahmen, für Prävention und Medizin eingesetzt werden sollen. In diesem Zusammenhang wird auch das Problem der stärkeren Integration der amerikanischen Soldaten in das gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik erörtert werden müssen. Die konstituierende Sitzung der zentralen Arbeitsgruppe wird am 15. Dezember 1978 stattfinden. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe wird es sein, Programmpunkte auszuarbeiten, die sowohl dem Schutz und der Hilfe der amerikanischen Soldaten auch als der in den Stationierungsorten wohnenden deutschen Bevölkerung dienen. Im übrigen möchte ich auf meine Antworten zu den Fragen der Abgeordneten Männing (Teil B Nr. 92 und 93) und Lambinus (Teil A Nr. 71 und 72) in der gleichen Angelegenheit in der Fragestunde am 13./14. Dezember 1978 verweisen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 95 und 96) : Treffen Informationen zu, wonach Antibiotikarückstandsuntersuchungen bei Fleisch ab 1. Januar 1979 je Probe 70 DM kosten, obwohl bei Einführung dieser Methode das Bundesgesundheitsministerium Kosten je Probe von ca. 2 DM ankündigte, und falls ja, hält die Bundesregierung diese Preissteigerung für gerechtfertigt? Wieviel Untersuchungen auf Antibiotikarückstände sind vorgeschrieben, und ist der Bundesregierung bekannt, welche Kosten daraus der beteiligten Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr entstehen? Zu Frage B 95: Für die Festsetzung der Gebühren für die Schlachttier- und Fleischbeschau nach dem Fleischbeschaugesetz im innerstaatlichen Bereich sind die Länder zuständig. Diese haben die Zuständigkeit teilweise auf die unteren Verwaltungsbehörden übertragen. Der Bundesregierung ist nicht bekanntgeworden, daß die Länder oder die sonst zuständigen Behörden eine Erhöhung der Gebühren für Rückstandsuntersuchungen auf 70,— DM planen. Durch die Verordnung zur Änderung der Einfuhruntersuchungs-Verordnung, der Einfuhruntersuchungskosten-Verordnung und der Mindestanforderungen-Verordnung vom 27. Juli 1978 (BGBl. I S. 1140) sind die Gebühren für den Antibiotikanachweis (Hemmstofftest) vom 28. Juli 1978 an bei Rückstandsuntersuchungen im Rahmen der Einfuhruntersuchung im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr auf 20,— DM angehoben worden. Diese neue Gebührenregelung wurde erforderlich, weil im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr sonstige Einfuhruntersuchungskosten als Folge verschiedener Europäischer Gerichtshofs-Urteile und Urteile Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9909* des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr erhoben werden dürfen. Damit entfiel die Möglichkeit, die Kosten für die Rückstandsuntersuchungen auf die Gesamteinfuhruntersuchungskosten umzulegen. Die im Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes und des Geflügelfleischhygienegesetzes vorgesehene Erhöhung der Obergrenze der Gebühren für den Hemmstofftest auf 70,— DM je Probe für Geflügelfleisch bedeutet nicht, daß dieser Rahmen ausgeschöpft wird. Er hat in erster Linie Bedeutung für die Festsetzung von Untersuchungsgebühren in besonderen Fällen, z. B. für Verdachtsuntersuchungen im Rahmen der Eingangsuntersuchung von Geflügelfleisch oder für eingehendere Untersuchungen zur Differenzierung der festgestellten Rückstände von Hemmstoffen. Die Festsetzung dieser Gebühren, die in die Zuständigkeit des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit fällt, bedingt — nach Inkrafttreten des o. a. Änderungsgesetzes — eine Änderung der Gebührenverordnung-Geflügelfleischhygiene mit Zustimmung des Bundesrates. Für die Routineuntersuchungen im Inland ist von Seiten der Bundesregierung nicht vorgesehen, den jetzigen Gebührensatz von 2,— DM/ Probe wesentlich zu erhöhen. Zu Frage B 96: Nach der Verordnung über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland und der Einfuhruntersuchungs-Verordnung vom 9. Dezember 1977 sind ab 1. Januar 1978 etwa 2 % aller gewerblich geschlachteten Kälber und etwa ½ % aller gewerblich geschlachteten sonstigen Tiere stichprobenweise auf Rückstände zu untersuchen. Dies bedeutet, daß bei Kälbern etwa 10 000 Rückstandsuntersuchungen im Jahr und bei den übrigen Tieren etwa 190 000 Rückstandsuntersuchungen durchzuführen sind. Von den insgesamt durchzuführenden Rückstandsuntersuchungen werden ca. 90 % Untersuchungen auf Antibiotikarückstände (Hemmstoffuntersuchungen) vorgenommen, demnach etwa 180 000/Jahr. Da in Verbindung mit der bakteriologischen Fleischuntersuchung ebenfalls ein Hemmstofftest durchzuführen ist, fallen weitere ca. 225 000 Untersuchungen auf Antibiotika an. Es ist demnach damit zu rechnen, daß ca. 400 000 bis 410 000 Schlachttiere im Jahr einem Hemmstofftest unterzogen werden. Da für die Festsetzung der betreffenden Gebühren die Länder bzw. die unteren Verwaltungsbehörden zuständig sind, liegen der Bundesregierung vollständige Angaben über die Untersuchungsgebühr je Hemmstofftest im gesamten Bundesgebiet nicht vor. Aus den vorhandenen Angaben kann in der Mehrzahl der Fälle mit 4,— DM je Probe gerechnet werden. In den Veterinäruntersuchungsanstalten in Niedersachsen z. B. wird jedoch für jeden Hemmstofftest 15,— DM berechnet. Unter Berücksichtigung dieser differierenden und unterschiedlichen Einzelgebühren lassen sich die Kosten auf ca. 2,5 bis 3 Millionen DM jährlich schätzen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage B 97): Sind der Bundesregierung die kritischen Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie und der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächstherapie zum Entwurf eines Psychotherapeutengesetzes des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit bekannt, und inwieweit wird sie die darin geäußerten Bedenken berücksichtigen? Die Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie und der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächstherapie sind dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bekannt. Sie werden derzeit ausgewertet und eingehend geprüft. An dem Konzept einer berufsrechtlichen Regelung für den Zugang zum Beruf des Psychotherapeuten muß jedoch festgehalten werden. Das Gesetz hat das Ziel, dem künftigen „Psychotherapeuten" eine eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie in dem dort festgelegten Rahmen zu ermöglichen. Es soll die Schranken des Heilpraktikergesetzes, das bekanntlich derzeit die eigenverantwortliche Ausübung der Heilkunde am Menschen Ärzten und Heilpraktikern vorbehält, für den neuen Heilberuf öffnen. Eine weitergehende gesetzliche Regelung für die psychosoziale Versorgung und eine Neustrukturierung des gesundheitlichen Versorgungssystems, wie sie von den genannten Gesellschaften gefordert wird, ist im Rahmen dieses Gesetzes und angesichts der Kompetenzlage nicht beabsichtigt. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 98) : Hat die Bundesregierung die für den Herbst 1978 zugesagte Entscheidung über die Zukunft des Bahnbetriebswerks HamburgAltona getroffen, und wenn ja, wie lautet sie, und wenn nein, wann ist mit der Entscheidung zu rechnen? Die Entscheidung über den künftigen organisatorischen Status des Bahnbetriebswerkes (Bw) Hamburg-Altona hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB), der nach Bundesbahngesetz darüber in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung befindet, noch nicht getroffen. Die DB hat auf Rückfrage mitgeteilt, daß diese Entscheidung nach dem derzeitigen Sachstand, der seit Ihrer Anfrage vom 20. April 1978 unverändert ist, voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 1979 zu erwarten ist. 9910* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage B 99) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für eine zwingende Einführung eines sogenannten Kurzzeitfahrtenschreibers in allen Personenwagen, und welche Gründe sprechen für bzw. gegen eine obligatorische Ausrüstung mit Kurzzeitfahrtenschreibern in Personenkraftwagen? Bei einer Einführung des Kurzwegschreibers stellt sich sofort das Problem der Akzeptanz durch eine nicht unerhebliche Anzahl von Kraftfahrern, ähnlich wie bei der Einführung der Gurtanlegepflicht. Außerdem sind die Kosten der Anschaffung und eines verläßlichen Betriebs dieses Geräts zu berücksichtigen. Der Fahrzeughalter würde kostenmäßig nicht nur durch den Einbau des Gerätes belastet werden, sondern er hätte auch für die laufende Instandhaltung sowie für einen ständigen ordnungsgemäßen Betrieb zu sorgen. Schließlich müßten die Kurzwegschreiber auch einer regelmäßigen Untersuchung unterzogen werden, ob Einbau, Zustand, Meßgenauigkeit und Arbeitsweise vorschriftsmäßig . sind. Diese Untersuchungen wären regelmäßig, d. h. alle ein bis zwei Jahre vorzunehmen, und würden sich als weitere finanzielle und zeitliche Belastung für die ca. 20 Millionen Pkw-Halter auswirken. Es bestehen deshalb Zweifel, ob die Vorteile besserer Beweis- und Kontrollmöglichkeiten noch in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufwendungen stehen (Kosten-Nutzen-Verhältnis). Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2365 Fragen B 100 und 101) : Welche neuen Schwierigkeiten haben sich bei der Verabschiedung einer Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften für die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen innerhalb der Europäischen Gemeinschaften ergeben? Ist die Bundesregierung bereit, im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften dafür einzutreten, daß noch vor der im Juni 1979 geplanten Direktwahl des Europäischen Parlaments die Einführung eines gemeinschaftlichen Führerscheins für die EG-Staaten erfolgt? Zu Frage B 100: Die Verabschiedung der Richtlinie ist vor allem am Widerstand der britischen Delegation gescheitert. Großbritannien hat 25 Fahrzeugklassen, die im Bereich der Nutzfahrzeuge (Omnibusse, Lkw) weitgehend auch mit der Berufsausübung verbunden sind. Auch der Kompromißvorschlag des Ratspräsidenten, die EG-Regelung auf Pkw und Krafträder zu beschränken, fand keine Zustimmung. Eine solche isolierte Regelung wurde von der dänischen Delegation abgelehnt. Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat daher den Ausschuß der Ständigen Vertreter beauftragt, die Arbeiten an der Richtlinie so fortzusetzen, daß über den gemeinschaftlichen Führerschein auf der nächsten Ratstagung über Verkehrsfragen beschlossen werden kann. Zu Frage B 101: Die Bundesregierung hat sich während ihrer Präsidentschaft mit allen ihr zur Verfügung stehenden Kräften für eine Verabschiedung der EG-Richtlinie über den gemeinschaftlichen Führerschein eingesetzt. Sie tritt auch weiterhin dafür ein, den gemeinschaftlichen Führerschein für die EG-Staaten sobald als möglich einzuführen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage B 102) : Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die — zum Beispiel nach Berichten in der französischen Zeitschrift „Le Point" vom 7. August 1978 — im ostfranzösischen Luftraum dadurch auftreten, daß keine ausreichende Radarüberdeckung vorhanden ist, und ist die Bundesregierung bereit, mit der französischen Regierung darüber zu verhandeln, die vorhandene doppelte Radarüberdeckung dieses Gebiets durch die EurocontrolZentrale Karlsruhe zu nutzen, da somit die „latent gefährliche Lage" (Le Point) im internationalen Luftverkehr umgehend beseitigt werden könnte? Die von der französischen Zeitschrift „le point" vom 7. August 1978 zitierten Schwierigkeiten im ostfranzösischen Luftraum sind offiziell hier nicht bekannt. Der französischen Seite ist bekannt, daß durch eine Übertragung von Radardaten der Anlage „Pfälzerwald" die im ostfranzösischen Luftraum bestehende Überdeckungslücke geschlossen werden könnte. Seitens der Bundesrepublik Deutschland werden hierzu keinerlei unüberwindbare technische Schwierigkeiten gesehen. Die geschilderten Maßnahmen sind ohne Einschaltung der EUROCONTROL-Zentrale Karlsruhe möglich. Das deutsche Mitglied im Ministerrat EUROCONTROL hat allerdings bereits 1975 angeregt, daß Frankreich die Durchführung von Flugverkehrskontrolldiensten für Teile des ostfranzösischen Luftraums der EUROCONTROL-Zentrale Karlsruhe überträgt. Die Antwort war negativ. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 103) : Ist die Bundesregierung bereit, den Bau der Ortsumgehung von Gau-Algesheim im Zug der B 41 besonders zu fördern und deshalb in das Programm des Bundes zur Schaffung neuer Ortsumgehungen unter 10 Millionen DM Kosten aufzunehmen? Für eine Ortsumgehung von Gau-Algesheim im Zuge der B 41 liegt bisher keine Planung vor. Zu- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9911* nächst muß abgewartet werden, inwieweit nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke der A 60, BingenGaulsheim, eine Verlagerung des Verkehrs von der B 41 auf die Autobahn eintritt. Sollte sich dann trotzdem noch eine Notwendigkeit für eine Umgehung von Gau-Algesheim ergeben, besteht die Möglichkeit der Aufnahme in das Programm der Ortsumgehungen, das jährlich fortgeschrieben wird, sofern die Kosten der Maßnahme 10 Millionen DM nicht übersteigen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 104) : Ist das Bundesverkehrsministerium bereit, zur Entlastung der lärmgeplagten Anlieger des Flughafens Stuttgart im Nachtluftpostdienst geräuschärmere Flugzeuge einzusetzen, andernfalls die Gründe mitzuteilen, die dem entgegenstehen? Die insbesondere für die Wirtschaft unbedingt erforderliche rasche und zuverlässige Beförderung von Briefsendungen kann die Deutsche Bundespost nur durch Nachtluftpostflüge sicherstellen. Sie ist dabei bemüht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Lärmbelästigung der Bevölkerung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Mit Rücksicht auf das Postaufkommen wird auf der Nachtpoststrecke zwischen Stuttgart und Frankfurt am Main ein Flugzeug des Typs Boeing 737 mit einer Kapazität von 8 t eingesetzt. Dieser Maschinentyp ist bereits als leise eingestuft. Es gibt Flugzeugtypen, die leiser als die Boeing 737 sind. Wegen ihrer wesentlich größeren Kapazität, die nur zu einem kleinen Teil genutzt werden könnte, wäre ihr Einsatz wegen der unverhältnismäßig hohen Kosten wirtschaftlich nicht zu vertreten. Die Deutsche Lufthansa, die das Nachtluftpostnetz betreibt, ist z. Z. noch nicht in der Lage, „leisere" Fluggeräte mit einer Kapazität in der Größenordnung von ca. 8 t zur Verfügung zu stellen. Dies wird möglicherweise erst Mitte der 80er Jahre der Fall sein. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B.105) : Bedeutet die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar auf meine Anfrage in Drucksache 8/2339 Teil B Nr. 82, daß die Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht nur zu keinen weiteren Erörterungen über Streckenstillegungspläne der Bundesregierung eingeladen werden, sondern daß sie auch nicht über die Vorschläge der Deutschen Bundesbahn zur Stillegung des Personenverkehrs auf in ihren Wahlkreisen gelegenen Strekken einschließlich der Begründung informiert werden, ehe der Bundesverkehrsminister die endgültige Entscheidung trifft? Die bereits gegebenen Erläuterungen zum Verfahrensablauf möchte ich mit dem Hinweis ergänzen, daß jedem Antrag der Deutschen Bundesbahn auf Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung eine Entscheidung ihres Verwaltungsrates, dem. auch Mitglieder des Deutschen Bundestages angehören, vorausgeht. Eine über die schon dargestellte Beteiligung hinausgehende, nochmalige Einschaltung von Mitgliedern des Bundestages in das Verfahren ist nicht vorgesehen. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 106) : Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus der Haltung der EG-Kommission, die bei der Genehmigung der Ausnahmetarife der Deutschen Bundesbahn für die Montanindustrie des Saarlands festgestellt hat, daß sie nicht in der Lage sei, die Notwendigkeit des Baus des Saarkanals zu akzeptieren? In der mir zugestellten Entscheidung der EG-Kommission vom 16. November 1978 über die Genehmigung von Ausnahmetarifen der Deutschen Bundesbahn zugunsten der Unternehmen der Kohleförderung und der Stahlerzeugung im Saarland, die ich Ihnen in Ablichtung beifüge, ist eine Feststellung der von Ihnen zitierten Art nicht enthalten. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 107): Ist der Bundesregierung, bekannt, daß auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland oft die Überholfahrspuren, bei dreispurigen Autobahnen die beiden linken Fahrspuren, von vielen Autofahrern benutzt werden und dagegen die rechten Fahrspuren fast nur von Lastkraftwagen befahren werden und so ein zügiges Vorankommen nicht gewährleistet ist, und wenn ja, mit welchen Mitteln außer den wenigen vorhandenen Hinweisschildern „rechtsfahren!" will die Bundesregierung diesen Zustand ändern? Auf Autobahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung darf nach § 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d) StVO „der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo — auch nur hin und wieder — rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt". Durch diese Vorschrift ist im Interesse der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs das starre Rechtsfahrgebot etwas gelockert. Hiermit wird ein ständiger Fahrstreifenwechsel von PKW vermieden, die sich erheblich schneller als der rechts fahrende LKW-Verkehr fortbewegen, aber langsamer als der Durchschnitt der übrigen PKW sind. Diese Regelung führt den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz fort, daß niemand verpflichtet ist, Schlangenlinie zu fahren, wenn am rechten Fahr- 9912* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 bahnrand mehrere Hindernisse in kurzen Abständen hintereinander folgen. Die Bundesregierung ist deshalb der Ansicht, daß außer den von Ihnen genannten Hinweisschildern keine weiteren zugelassen werden sollten. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/2365 Fragen B 108 und 109) Plant die Bundesregierung — wenn ja, zu welchem Zeitpunkt — die Einstellung des Personenverkehrs auf den Strecken Fallersleben—Braunschweig, Uelzen—Braunschweig, Helmstedt —Braunschweig, Derneburg—Salzgitter-Seesen? Sind bei einer geplanten Einstellung des Personenverkehrs — gegebenenfalls in welcher Weise — deren Auswirkungen wie erhöhte Behinderung und Unfallgefahren auf der Straße, längere Fahrzeiten im Bus sowie Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung im Zonenrandgebiet berücksichtigt worden? Die Bundesregierung hat mit dem Kabinettbeschluß vom 14. Juni 1978 noch einmal bekräftigt, daß die Umstellung von rund 6 000 km Schienenpersonennahverkehr auf Busbedienung fortgeführt wird. Die nach dem Bundesbahngesetz für eine Umstellung vorgeschriebenen Anhörungsverfahren sind für 6 075 km im gesamten Bundesgebiet eingeleitet worden. Darunter auch für die Strecken FallerslebenBraunschweig-Gliesmarode, Uelzen–Braunschweig, Helmstedt–Wolfenbüttel und Salzgitter-Drütte-Derneburg–Seesen. In die Anhörungsverfahren sind nach einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern Regionalgespräche eingebunden, in denen die geplanten Maßnahmen mit den örtlich beteiligten politischen Instanzen, Behörden und Verbänden erörtert werden. Die genannten Strecken sind in einem Regionalgespräch am 14./15. November 1978 in Braunschweig behandelt worden. Die möglichen gesamtwirtschaftlichen, ökologischen, raumordnerischen, regional-, struktur- und sozialpolitischen Aspekte der geplanten Umstellungen sind dort sehr intensiv diskutiert worden. Auch Fragen der Unfallgefahren und der Straßenqualität sind angesprochen worden. Die vorgetragenen Argumente werden zur Zeit geprüft und in abschließende Stellungnahmen des Landes Niedersachsen eingearbeitet. Diese Stellungnahmen werden von der Deutschen Bundesbahn ausgewertet. Erst über daraus gegebenenfalls folgende Anträge der Deutschen Bundesbahn auf Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung wird — da Belange des Zonenrandgebietes berührt sind — das Bundeskabinett entscheiden. Das Ergebnis des Anhörungsverfahrens wird in diese Entscheidung einbezogen. Mögliche Umstellungstermine können zur Zeit noch nicht genannt werden. Das Verfahren stellt sicher, daß im Einklang mit den erklärten Zielen der Bundespolitik entschieden wird und sowohl gesamtwirtschaftliche Kriterien als auch Aspekte der Sozial- und Strukturpolitik, der Raumordnung, der Energiepolitik und des Umweltschutzes angemessene Berücksichtigung finden. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 110) : Hält es die Bundesregierung im Rahmen ihrer wirtschafts- und sozialpolitischen Grundsätze für angemessen, wenn die Deutsche Bundesbahn Grundstücksteilflächen in Wesel-Obrighoven für 45 bis 50 DM/qm — also für einen Preis, der in vergleichbaren Lagen für Bauland, höchstens aber für hochwertiges Bauerwartungsland gefordert wird — zum Verkauf anbietet, obwohl die angebotenen Flurstücke im Außenbereich liegen und deshalb bei strenger Auslegung des Bundesbaugesetzes für eine Bebauung nicht in Betracht kommen? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat zum Sachverhalt folgendes mitgeteilt: „Von privater Seite sei am Erwerb einer Teilfläche des DB-eigenen Flurstücks 24/1 in WeselObrighoven, das im Flächen-Nutzungsplan als landwirtschaftliches Gelände ausgewiesen ist, für die spätere Errichtung eines Eigenheimes starkes Interesse bekundet worden. Da der DB Vergleichspreise fehlten, habe sie am 4. November 1978 in einer Zeitungsanzeige dieses Gelände im Außenbereich von Wesel-Obrighoven mit einem Preis von 45,— bis 50,— DM/qm zum Verkauf angeboten. Hierauf seien mehrere Kaufangebote mit 50,— DM/ qm bei der DB eingegangen. Ob und inwieweit hiervon Gebrauch gemacht werde, könne zur Zeit nicht beantwortet werden." Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, das Vorgehen der DB zu mißbilligen. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 111 und 112) : Gedenkt die Bundesregierung, in Zukunft den Haushalt aus Gebührenüberschüssen der Deutschen Bundespost mit auszugleichen, oder ist sie bereit, über das vorgesehene Maß hinaus, Gebührenüberschüsse zu verringern, indem sie stärkere Gebührenentlastungen vorsieht bzw. vorgesehene Gebührenerhöhungen, wie z. B. im Briefdienst, nicht realisiert? Ist die Bundesregierung bereit, einen Teil des erwirtschafteten Gewinns der Deutschen Bundespost denen wieder zukommen zu lassen, die ihn erwirtschaftet haben, nämlich den Bediensteten, indem sie z. B. humanere Arbeitsplätze schafft oder ein neues Investitionsprogramm „Post" zur Verbesserung ihrer Anlagen aufstellt? Zu Frage B 111: Bei dem Beschluß des Haushaltsausschusses, dem Deutschen Bundestag eine Sonderablieferung der Deutschen Bundespost zu empfehlen, handelt es sich um eine Maßnahme allein für das Jahr 1979. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9913* Auf Vorschlag des Bundespostministers hat der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost im Jahr 1978 über Maßnahmen beschlossen, die den Kunden der Deutschen Bundespost in den nächsten Jahren Gebührenermäßigungen von rd. 3,4 Mrd. DM/Jahr bringen werden. Wegen der Ungleichheit der Ertragssituation zwischen dem Post- und Fernmeldewesen (Post: Hohe Defizite, Fernmeldewesen: Hohe Überschüsse) ist es notwendig, die Gebühren im Postwesen zu erhöhen, um eine Anpassung an die unterschiedliche Kostenentwicklung im Postwesen und im Fernmeldewesen zu erreichen. Nur so kann die Konsolidierung der Finanzlage der Deutschen Bundespost abgesichert werden. Zu Frage B 112: Die Ausstattung der Arbeitsplätze und die Erneuerung der Anlagen bei der Deutschen Bundespost werden weitgehend unabhängig von der Gewinnsituation der Deutschen Bundespost kontinuierlich nach dem Stand der Technik durchgeführt. Ein besonderes Investitionsprogramm Post ist deshalb nicht erforderlich. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage B 113) : Wie beurteilt die Bundesregierung Kritik aus der Deutschen Postgewerkschaft, wonach der Versuch, über die Briefträger einen „sozialen Auftragsdienst" anzubieten, bereits gescheitert sei, und welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls daraus? Die Deutsche Bundespost führt den Betriebsversuch „Sozialer Auftragsdienst" im Auftrag der Soziallastträger aus. Diese haben es übernommen, den in Betracht kommenden Personenkreis über das Dienstleistungangebot zu unterrichten. Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme dürften in diesem Personenkreis nur allmählich bekanntwerden. Von dem sechsmonatigen Versuchszeitraum sind rund zwei Monate vergangen. Die Frage, ob ein für die allgemeine Einführung des Dienstleistungsangebots ausreichendes Bedürfnis besteht, kann erst nach Ablauf des vollen Versuchszeitraums zuverlässig beantwortet werden. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 114) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundespost als Dienstleistungsunternehmen ihren Kunden nicht zusichern kann, daß Telegramme am Sonntag, obwohl als dringende Telegramme mit doppelter Gebühr aufgegeben — insbesondere in ländlichen Gebieten —, dem Empfänger ohne Telefonanschluß tatsächlich übermittelt werden, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diesen Zustand? Die Telegrafelstellen in ländlichen Gebieten sind an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Der Bedarf an Dienstleistungen des Post- und Fernmeldedienstes ist in diesen Orten so gering, daß es wirtschaftlich unvertretbar wäre, an Sonntagen eine Dienstbereitschaft aufrechtzuerhalten. Die Deutsche Bundespost hat deswegen seit Jahren für die Zustellung von Telegrammen außerhalb der Dienststunden der Telegrafenstellen eine Regelung eingeführt, die auf der freiwilligen Bereitschaft einzelner Personen, zumeist Postbediensteter, beruht, Telegramme in ihrer Freizeit entgegenzunehmen und den Empfängern zuzustellen. Sie hat sich bisher voll bewährt. Allerdings kann keine Gewähr dafür übernommen werden, daß ein außerhalb der Dienststunden aufkommendes Telegramm auch unverzüglich zugestellt wird. Die besonderen Boten sind nicht verpflichtet, ständig erreichbar zu sein. Aus diesem Grund können auch bei dringenden Telegrammen Verzögerungen auftreten. Die Regelung für die Zustellung von Telegrammen außerhalb der Dienststunden der Telegrafenstellen gilt für gewöhnliche Telegramme ebenso wie für dringende Telegramme, sie ist also nicht von der Zahlung einer erhöhten Gebühr abhängig. Die Annahmestellen sind verpflichtet, den Absender auf diese Sachlage hinzuweisen, damit er selbst entscheiden kann, ob er trotzdem die höhere Gebühr aufwenden will oder nicht. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 115) : Ist die Bundesregierung bereit, z. B. im Geschäftsbereich des Bundespostministers die Bemühungen für die Verwendung von umweltfreundlicher Energie dadurch zu unterstützen, daß sie in Form einer eindeutigen Verfügung, ähnlich wie das bayerische Staatsministerium des Innern in der Bekanntgabe der obersten Baubehörde die Mittelbehörden anweist, dann umweltfreundliche Energie in Form von Gas oder Fernwärme zu verwenden, wenn diese auf Grund einer Wirtschaftlichkeitsrechnung nur 20 v. H. oder weniger die Kosten für Öl- oder Kohlefeuerung übersteigt? Die bei der Deutschen Bundespost geltenden Regelungen für die Wahl der Energieart gehen davon aus, daß grundsätzlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden wird. Bei dieser Entscheidung werden auch die Forderungen des Umweltschutzes berücksichtigt. Dabei werden bis zu 10 % Mehrkosten für umweltfreundlichere Energiearten toleriert. Bei einem Aufwand von über 300 Millionen DM jährlich für Energiekosten bei der Deutschen Bundespost ergeben sich daraus erhebliche Ausgaben für den Umweltschutz. Eine Umstellung aller Ölheizungsanlagen auf Gas, feste Brennstoffe oder Fernwärme wäre wirtschaftlich nicht vertretbar. 9914* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 116 und 117) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in Bundesdarlehenswohnungen in Westmittelfranken infolge fehlender .Meßgeräte eine verbrauchsorientierte Abrechnung von Heizungs-und Warmwasserkosten nicht stattfindet, was im Gegensatz zu allen Aufforderungen der Bundesregierung zum sparsamen Energieverbrauch eine nicht verbrauchsorientierte Abrechnung zur Energieverschwendung geradezu herausfordert? Ist die Bundesregierung bereit, die einer verbrauchsorientierten Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des § 23 Abs. 3 der Neubaumietenverordnung in der Fassung vom 21. Februar 1975 dahin gehend zu ändern, daß die Möglichkeit einer verbrauchsorientierten Abrechnung auch für den Fall zulässig ist, wenn der Betrieb der zentralen Warmwasserversorgungsanlage mit dem Betrieb der zentralen Heizungsanlage verbunden ist und die Kosten des Betriebs dieser Anlage einheitlich entstehen? Da die Fragen im Zusammenhang stehen, möchte ich sie im Zusammenhang beantworten: Die Bundesregierung hat bereits mehrfach zu der Abrechnung von Heizkosten Stellung genommen. Sie hat sich dabei immer wieder für die Abrechnung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauches ausgesprochen. Auf eine Frage des Kollegen Dr. Steger im November 1978 (Protokoll der 118. Sitzung, Anlage 61) habe ich den derzeitigen Sachstand mitgeteilt: Nach einem Vorentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Neubaumietenverordnung soll eine entsprechende Regelung getroffen werden. Sie würde sich auch auf die Bundesdarlehenswohnungen beziehen. Der Vorentwurf ist inzwischen mit den Vertretern der Länder besprochen worden. Bei kombinierten Heizungs- und Warmwasseranlagen bestehen in technischer Hinsicht noch ungelöste Probleme einer Aufteilung der Betriebskosten. Solange nicht einfach und doch hinreichend genau festgestellt werden kann, welche Kosten auf die Erwärmung des Heizwassers und welche Kosten auf die Erwärmung des Brauchwassers fallen, läßt sich die Erfassung des unterschiedlich individuellen Verbrauchs von Wärme und Warmwasser nicht begründen, zumal die Erfassung in der Regel mit weiteren Kosten verbunden ist. An einer Lösung wird gearbeitet. Es ist mein Bestreben, auch hier zu einer Abrechnung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauchs zu kommen. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 118' und 119): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Behörden der DDR seit einiger Zeit verstärkt dazu übergegangen sind, bei Personen, die ihren ständigen Aufenthalt aus Mitteldeutschland in das Bundesgebiet einschl. Berlin(West) verlegen wollen, die Erteilung der Ausreisegenehmigung von einem vorherigen unentgeltlichen Verzicht auf den zurückbleibenden Grundbesitz abhängig zu machen? Wie beurteilt die Bundesregierung ein solches Vorgehen, und hält sie es mit dem Grundlagenvertrag vereinbar? Zu Frage B 118: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Behörden der DDR die Übersiedlung aus der DDR und Berlin (Ost) in das Bundesgebiet und nach Berlin (West) davon abhängig machen, daß für eine ordnungsgemäße Verwaltung des zurückbleibenden Haus- und Grundbesitzes gesorgt ist. Läßt sich ein Kaufinteressent finden, so liegt die entgeltliche Veräußerung häufig im Interesse des Eigentümers, zumal nach der Sperrguthaben-Transfervereinbarung vom 25. April 1974 Personen im Rentenalter den Erlös, der auf ein Devisenausländerkonto B bei der Staatsbank der DDR eingezahlt wird, in Raten von 200,— Mark der DDR/DM hierher transferieren können. Die bei der Abwicklung des Transfers in den vergangenen zwei Jahren aufgetretenen Schwierigkeiten konnten durch das Zusatzprotokoll vom 16. November 1978 ausgeräumt werden. Allerdings sind auch Fälle beobachtet worden, in denen die Übersiedlung erst zustande kam, nachdem der Eigentümer durch notarielle Erklärung auf sein Eigentum — unentgeltlich verzichtet hatte; die Folge war, daß das Grundstück in Volkseigentum überging. Neue Erkenntnisse über eine zunehmende Tendenz liegen mir nicht vor. Das Bundesausgleichsamt ist allerdings in den letzten Jahren zunehmend mit solchen Fällen befaßt worden. Das Bundesausgleichsamt hat diesem Umstand durch eine Rundverfügung vom 24. August 1978 Rechnung getragen. Zu Frage B 119: Ein erzwungener, unentgeltlicher Eigentumsverzicht widerspricht unserer Rechtsauffassung. Der Grundlagenvertrag räumt aber der Bundesregierung keine Rechte ein, die Belange von Bewohnern der DDR vor ihrer Übersiedlung in das Bundesgebiet wahrzunehmen. Gleichwohl ist sie nach Kräften bemüht, ihren Einfluß im Sinne der Erleichterung von Übersiedlungen geltend zu machen. Hierzu gehören auch die Umstände, unter welchen diese durchgeführt werden. Anlage 100 Antwort des Pari. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 120) : Welche Aussichten hat die DDR-Regierung bei den Verhandlungen von Staatssekretär Gaus hinsichtlich der Nutzung des Übergangs Staaken für den Verkehr zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet über den Zeitpunkt der Fertigstellung des geplanten Übergangs bei Heiligensee hinaus gemacht? Es ist vereinbart, daß die Grenzübergangsstelle Staaken bis zur Schaffung der verkehrstechnischen Voraussetzungen zur Führung des Transitverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) über den Übergang Heiligensee — spätestens bis 31. Dezember 1984 — für diesen Transitverkehr geöffnet bleibt. Wenn sich aus tech- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 9915* nischen Gründen die innerstädtische Anbindung der Übergangsstelle Heiligensee in Berlin (West) kurzfristig verzögern sollte, wird nach Zusicherung der DDR auch für die Dauer dieser Verzögerung der Transitverkehr über Staaken weiterhin gewährleistet. Es ist beabsichtigt, mit der DDR darüber zu verhandeln, daß der Übergang Staaken auf Dauer für den Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) geöffnet bleibt. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Frage B 121): Muß aus der Unvollständigkeit, mit der meine Frage (Drucksache 8/2315 A Nr. 4) beantwortet worden ist, möglicherweise der Schluß gezogen werden, daß hier das Rezept, wie es der ehemalige Staatsminister im Auswärtigen Amt, Moersch, in seinen Erinnerungen an die Bonner Jahre („Das Parlament" vom 2. Dezember 1978) dargestellt hat, angewendet wurde, nämlich „auf die Hauptfrage zuerst nur eine Teilantwort" zu geben, damit „der Fragesteller schon die erste seiner zwei Zusatzfragen verbrauche", oder welche Gründe waren sonst maßgebend, den ersten Teil meiner Frage nach der angeblichen Verärgerung des Bundeskanzlers über den Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Franke, wegen dessen Äußerungen, zur Fluchthilfe überhaupt zu beantworten? Die Ausführungen des ehemaligen Staatsministers Karl Moersch habe auch ich mit Interesse gelesen. Seine Bemerkungen sind sicher nicht unwesentlich von der Art der Fragen geprägt, die er im Laufe seiner Amtszeit beantworten mußte. Ein Zusammenhang zwischen der jeweiligen Frage und den hierauf gegebenen Antworten besteht beispielsweise insofern, als eine Frage entweder eine Sachauskunft ermöglichen kann oder zu einer Bewertung auffordert. Die Bundesregierung bemüht sich in der Regel um eine Sachauskunft auch dann, wenn sie die einer Frage zugrundeliegende Bewertung nicht teilt. Dies geschah auch im vorliegenden Fall. Ich kann Ihnen deshalb nur noch einmal bestätigen, daß die Bundesregierung zwischen der kommerziellen Fluchthilfe und den Verhandlungen über die Verbesserung der Verkehrswege nach und von Berlin (West) keinen Zusammenhang hergestellt hat. Anlage 102 Antwort des Bundesministers Dr. Schmude auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 124, 125 und 126) : Warum ist keine Antwort auf die Fragen erfolgt, ob das vom Parlamentarischen Staatssekretär Engholm in Lübeck Vorgebrachte auch die Auffassung der Bundesregierung ist (Frage B 100, Drucksache 8/2339) und ob nicht zumindest ein Teil seines Referats im Widerspruch zu den bisherigen Äußerungen der Bundesregierung steht (Frage B 101, Drucksache 8/2339)? Deckt sich das vom Parlamentarischen Staatssekretär Engholm am 25. November 1978 vor der DAG in Lübeck gehaltene Referat (siehe Antwort zu den Fragen B 100 bis B 102, Drucksache 8/2339) bei der Behandlung wirtschaftspolitischer Fragen vollinhaltlich mit den Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministers, und wenn ja, ist hier ein Sinneswandel eingetreten, da bisher zu den in Lübeck angesprochenen Problemen — wie zum Beispiel Einführung von Strukturräten, keine ausreichende Belebung der Wirtschaft durch Konjunkturprogramme und Steuererleichterungen, 35-Stunden-Woche — andere Auffassungen des Bundeswirtschaftsministers bekanntgeworden sind? Hat der Parlamentarische Staatssekretär Engholm am 25. November 1978 vor der DAG in Lübeck zu der Forderung der IG-Metall auf Einstieg in die 35-Stunden-Woche in der Stahlindustrie eine wertende Stellungnahme abgegeben, und wenn ja, wie war die Wertung? Zu Fragen B 124 und 125: Aus den von der Bundesregierung durch den Parlamentarischen Staatssekretär Engholm gegebenen Antworten auf Ihre Fragen B 100 und B 101 (BT-Drucksache 8/2339 und Protokoll des Deutschen Bundestages, 8. Wahlperiode, S. 9670) ist ersichtlich, daß er bei der Bezirkskonferenz der DAG am 25. Novomber 1978 in Lübeck aus der Sicht eines sozialdemokratischen Politikers über zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik referiert hat. Die Bundesregierung hält es nicht für angebracht, für derartige Meinungsäußerungen. die Beschränkung auf Beschlüsse oder amtliche Aussagen der Bundesregierung zu for dern, die Äußerungen auf ihre Übereinstimmung mit der Regierungsmeinung zu überprüfen oder mit Vorstellungen einzelner Regierungsmitglieder zu vergleichen. Die Freiheit, zusätzliche oder weitergehende Diskussionsbeiträge zu leisten, kann insbesondere einem Mitglied des Deutschen Bundestages bei seiner Wahlkreisarbeit nicht bestritten werden. Das gilt auch für den Parlamentarischen Staatssekretär Engholm, der in der Hansestadt Lübeck, dem Ort der Veranstaltung vom 25. November 1978, in den Bundestag gewählt worden ist.. Zu Frage B 126: Die Stellungnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs Engholm zur Arbeitszeitverkürzung ist in der Antwort auf Ihre Frage B 102 (Protokoll des Deutschen Bundestages, 8. Wahlperiode, S. 9670) ausführlich dargestellt. Darauf nehme ich Bezug. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen B 127, 128 und 129) : Wie alt sind deutsche Hochschulabsolventen, wenn sie ins Berufsleben eintreten, und wie ist die Situation von Absolventen vergleichbarer Länder? Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundesminister Dr. Schmude, der auf einer Tagung der Vertrauensdozenten der Friedrich-Ebert-Stiftung am 1. Dezember in Bonn erklärt hat, daß die Forschungskapazitäten der Hochschule bisher in viel größerem Umfang der Wirtschaft und den Arbeitgebern als den Arbeitnehmern zugute gekommen sind? Welche Forschungsberichte und Forschungsvorhaben an deutschen Hochschulen und welche aus Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Forschungsvorhaben dienen nach Auffassung der Bundesregierung den Interessen der Wirtschaft und der Arbeitgeber, nicht aber den Interessen der Arbeitnehmer? 9916* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 Zu Frage B 123: 1. Amtliche statistische Angaben über das Alter der Hochschulabsolventen bei Abschluß ihres Studiums (der Eintritt in das Berufsleben kann von diesem Datum abweichen) können aus der Prüfungsstatistik in der derzeitigen Aufgliederung nicht gewonnen werden. 2. Für die deutschen Hochschulabsolventen kann die Altersverteilung für das Jahr 1976 hilfsweise mit folgendem Näherungsverfahren berechnet werden: Altersverteilung der Hochschulabsolventen = Altersverteilung der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester plus durchschnittliche Studienverweilzeit nach Hochschulsemestern. Die Ergebnisse, getrennt nach Fachhochschulen und übrigen Hochschulen sowie nach Geschlecht, sind in der beigefügten Tabelle dargestellt. Danach ergibt sich, daß — über den gesamten Hochschulbereich betrachtet 47,7 % der männlichen, aber nur 23,7 % der weiblichen Hochschulabsolventen älter als 26 Jahre sind (das höhere Durchschnittsalter der männlichen Absolventen ist dabei u. a. durch die gesetzliche Wehrpflicht sowie den höheren Anteil männlicher Studenten in Langzeitstudiengängen bedingt). Die Hauptanteile liegen bei den männlichen Absolventen mit 73,1 % in den Altersjahren von 24-28 und mit 77,3 % in den Altersjahren von 23-27 bei den weiblichen Absolventen. 3. Amtliche Angaben über die Altersverteilung von Hochschulabsolventen vergleichbarer Länder liegen mir nicht vor. Soweit Hochschul-Ausbildungsgänge des Auslandes mit entsprechenden deutschen Studiengängen vergleichbar sind, ist das Durchschnittsalter der Hochschulabsolventen aber zweifellos häufig niedriger als in der Bundesrepublik Deutschland. Zu den Gründen zählen neben einem in einigen Ländern früheren Erwerb der Hochschulberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland die relativ hohen mittleren Studienverweilzeiten. Die durchschnittliche Studienverweilzeit in der Bundesrepublik hat allerdings bereits eine sinkende Tendenz. Bei Verwirklichung der im Hochschulrahmengesetz des Bundes vorgesehenen Maßnahmen durch die Länder kann mit einem weiteren Sinken der Verweildauer und damit auch des Durchschnittsalters der Absolventen gerechnet werden. Zu Fragen B 128 und 129: Die Bemerkungen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft vor den Vertrauensdozenten der Friedrich-Ebert-Stiftung beziehen sich auf die Kooperation der Hochschulforschung mit gesellschaftlichen Gruppen außerhalb der Hochschulen. Die Zusammenarbeit der Hochschulen mit der Wirtschaft ist dadurch gekennzeichnet, daß hier seit langem zwischen den Unternehmen und den Hochschulwissenschaftlern auf naturwissenschaftlichtechnisch-wirtschaftlichem Gebiet eine gut eingespielte Kooperation stattfindet. Mit Hilfe dieser Kooperation nimmt die Wirtschaft das Potential der Hochschulforschung nicht nur in der unmittelbar angewandten Forschung, sondern mittelbar auch die entsprechenden Forschungskapazitäten der Grundlagenforschung in Anspruch. Die Ergebnisse dieser Forschung kommen der Wirtschaft in der Verbesserung von Gütern und Produktionsverfahren zugute. Die Bundesregierung begrüßt diese Kooperation und unterstützt sie, wo notwendig. Auf der anderen Seite sind Themen, die sich mit den Arbeitsbedingungen und mit dem Arbeitsablauf unter dem Aspekt des arbeitenden Menschen befassen, weit weniger Gegenstand der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und gesellschaftlichen Gruppen. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf eine Kleine Frage zu einem Forschungsprojekt „Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer als Gegenstand der Hochschulforschung" an der Universität Bielefeld (Drucksache 8/1816 vom 18. Mai 1978) schon auf eine Empfehlung des Wissenschaftsrates hingewiesen, daß die Hochschulen zu ihrem eigenen Nutzen und zum Nutzen der Allgemeinheit die Beziehungen zur sozialen Umwelt verstärken sollten. Das hier nach Auffassung der Bundesregierung nach wie vor bestehende Defizit zu beseitigen, ist Aufgabe aller Beteiligten: der Hochschulen, der gesellschaftlichen Gruppen, aber auch des Staates. Die Bundesregierung hat deshalb hier auch mit verschiedenen Programmen, wie z. B. dem Programm „Humanisierung der Arbeitswelt", einen Anstoß gegeben. Aus dem Gesagten geht zugleich hervor, daß die notwendigen Verbindungen der Wirtschaft zur Hochschule nicht etwa eingeschränkt werden sollen. Sie müssen aber ergänzt werden durch Beziehungen zwischen den Hochschulen und den gesellschaftlichen Gruppen, die den Aspekt der Arbeitswelt und der öffentlichen Aufgaben insgesamt stärker einbeziehen, also besonders den Gewerkschaften. Welche positiven Möglichkeiten hier bestehen, zeigt ein Blick in die vorliegenden Forschungsberichte der Hochschulen, ohne daß hier einzelne Forschungsbereiche und Forschungsvorhaben aufgezählt oder bestimmten Interessen zugeordnet werden müßten. - Näherungsweise Berechnung der Altersverteilung der deutschen Hochschulabsolventen im Jahr 1976 - männlich weiblich näherungsweise Hochschulen Fachhochschulen zusammen Hochschulen Fachhochschulen zusammen berechnetes ohne Anzahl % Anzahl % ohne Anzahl % Anzahl % Absolventenalter 1) Fachhochschulen Fachhochschulen Anzahl I % Anzahl % 21,9 und jünger - - 192 0,6 192 0,2 - - 91 0,8 91 0,2 21,9 - - 1 675 5,2 1 675 1,7 - 969 9,0 969 1,8 22,9 144 0,2 2 366 7,3 2 510 2,5 118 0,2 2 634 24,5 2 752 5,1 23,9 2 319 3,4 5 082 15,7 7 401 7,3 2 917 6,8 2 654 24,7 5 571 10,3 24,9 10 752 15,7 6 897 21,3 17 649 17,4 17 331 40,1 1 727 16,1 19 058 35,3 25,9 17 082 24,9 6 331 19,5 23 413 23,2 11 821 27,4 918 8,5 12 739 23,6 26,9 17 389 25,3 3 965 12,2 21 354 21,1 3 857 8,9 531 4,9 4 388 8,1 27,9 9 356 13,6 2 223 6,9 11 579 11,4 1 461 3,4 349 3,2 1 810 3,4 28,9 4 194 6,1 3 674 11,3 7 868 7,8 911 2,1 889 8,3 1 800 3,3 29,9 2 208 3,2 - - 2 208 2,2 824 1,9 - - 824 1,5 30,9 5 264 7,7 - - 5 264 5,2 3 977 9,2 - - 3 977 7,4 insgesamt 68 708 100,0 32 405 100,0 101 113 100,0 43 217 100,0 10 762 100,0 53 979 100,0 1) das Absolventenalter ergibt sich näherungsweise aus der Addition des Alters im 1. Hochschulsemester und der durchschnittlichen Studienverweilzeit Anmerkungen: - Die Absolutzahlen sind hier nur nachrichtlich aufgeführt bzw. zu verstehen, da sie sich ja auf deutsche Studienanfänger und nicht auf Hochschulabsolventen beziehen. Die Aussage liegt in der Prozentverteilung (unter der Annahme, daß sich der Studienerfolg Bleichverteilt und nicht vom Alter des Studienanfängers abhängig ist). - Bei den Verweilzeiten wurde bei den Fachhochschulen ein Wert von 3,9 Jahren und bei den Universitäten, eigenständigen pädagogischen Hochschulen und den Kunsthochschulen (= Hochschulen ohne Fachhochschulen) ein Bemittelter Wert von 5,9 Jahren angesetzt. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/2365 Fragen B 130 und 131): Erwartet die Bundesregierung im Haushaltsjahr 1978 im Einzelplan 23 erneute Minderausgaben, und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchem Grund? Werden die Einnahmeausfälle, die durch die von der Bundesregierung beschlossene Entwicklungshilfe für die ärmsten Entwicklungsländer (LLDCs) entstehen, dem Einzelplan 23 angerechnet, nachdem die Bundesregierung ausdrücklich erklärte, daß der Schuldenerlaß der Erhöhung der Leistung den Entwicklungsländern zugute kommen soll? Zu Frage B 130: Im Haushaltsjahr 1978 werden im Einzelplan Minderausgaben von etwa DM 600 Millionen erwartet. Diese voraussichtlichen Minderausgaben werden größtenteils in Bereichen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit entstehen, in denen die Bundesregierung kaum Einwirkungsmöglichkeiten auf den Mittelabfluß hat. Hierbei handelt es sich um - die bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit - geringere Beiträge der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Entwicklungsfonds und für andere Entwicklungsprogramme der Europäischen Gemeinschaft - verminderte Beiträge der Bundesrepublik Deutschland zu multilateralen Entwicklungsinstitutionen - Beiträge der Bundesrepublik Deutschland zur im Rahmen der KIWZ am 1. Juni 1977 beschlossenen Sondermaßnahme zugunsten ärmerer Entwicklungsländer. Sowohl bei der bilateralen Zusammenarbeit als auch bei den EG-Entwicklungsprogrammen werden die Minderausgaben durch Verzögerungen bei der Durchführung zugesagter Projekte verursacht, da die Auszahlungen entsprechend dem jeweiligen Projektfortschritt vorgenommen werden. Die Auszahlungen werden daher erst nach Ablauf des Haushaltsjahres 1978 fällig. Die deutschen Beiträge an multilaterale Entwicklungsinstitutionen werden in US-Dollar geleistet. Die 9918* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1978 Minderausgaben beruhen auf Wechselkursänderungen, die seit der Haushaltsveranschlagung eingetreten sind. Die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der im Rahmen der KIWZ beschlossenen Sondermaßnahme konnte noch nicht erfolgen, weil das entsprechende Abkommen mit der EG bisher nicht von allen EG-Mitgliedsländern ratifiziert wurde und daher noch nicht in Kraft getreten ist. Zu Frage B 131: Die Erklärungen der Bundesregierung über die Auswirkungen der beabsichtigten Umwandlung von Darlehen der Finanziellen Zusammenarbeit in Zuschüsse betreffen die Erhöhung des Netto-Hilfezuflusses an die von den Vereinten Nationen anerkannten am wenigsten entwickelten Länder. Durch die Umwandlung der in der Vergangenheit zugesagten Darlehen in Zuschüsse wird der Netto-Hilfebetrag für diese Länder erhöht, da ihnen diese Vergünstigung unabhängig von der Höhe unserer sonstigen Entwicklungshilfeleistungen gewährt wird. Dies entspricht der Entschließung 165 (S-IX) vom 10. März 1978 des Rates der VN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD), der die Bundesregierung zugestimmt hat. Eine allgemeine Erhöhung der Entwicklungshilfeleistungen tritt infolge der Anrechnung der Einnahmeausfälle auf den Einzelplan 23 insgesamt nicht ein. Sie ist weder Gegenstand der oben erwähnten Entschließung noch der zu ihrer Erfüllung von der Bundesregierung zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder angekündigten Maßnahmen.
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    Das Wort hat Herr Abgeordneter Ludewig.


Rede von Walther Ludewig
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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Koalitionsfraktionen und die Oppositionsfraktion haben Ihnen zwei inhaltsgleiche Gesetzentwürfe zur Entscheidung vorgelegt, durch die die Förderungsmöglichkeiten für gewerbliche Institutionen im Zonenrandgebiet verbessert werden sollen.
Für die Errichtung oder die Erweiterung einer gewerblichen Betriebsstätte im Zonenrandgebiet soll, soweit die übrigen Bedingungen des Investitionszulagengesetzes erfüllt sind, die dafür zu gewährende regionale Investitionszulage in Höhe von jetzt 8,75 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf 10 % erhöht werden. Lohnen diese 1,25 % den Aufwand? Ganz sicher beantworten wir alle diese Frage zunächst einmal mit Ja, obwohl es nicht wenige Leute im Zonenrandgebiet gibt, die sich auch noch eine stärkere Erhöhung vorstellen könnten. Der Zulagensatz für die Förderung solcher Investitionen in den übrigen förderungsbedürftigen Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" soll bei 8,75 % bleiben.
Für diese Vorschläge gibt es sowohl regionale und wirtschaftspolitische als auch deutschlandpolitische Grande. Das Zonenrandgebiet ist infolge der Teilung Deutschlands — das ist kein historischer, sondern ein erst 33 Jahre währender Zustand — nach wie vor in vielfältiger Hinsicht benachteiligt. Tiefgreifende Strukturveränderungen, Arbeitslosigkeit und der wirtschaftliche Sog der Verdichtungsräume wirken sich oft und ganz besonders nachteilig auf das Zonenrandgebiet aus. Darüber hinaus ist es aus deutschlandpolitischer Verantwortung geboten, der Strukturschwäche des Zonenrandgebiets, das räumlich am Rande des Bundesgebiets und am Rande der Europäischen Gemeinschaft liegt, entgegenzuwirken.
Wer schon einmal in Schnackenburg an der Elbe gestanden und gesehen hat, daß nichts mehr elbaufwärts geht, wer Brome kennt, eine Gemeinde im Zonenrandgebiet, an drei Seiten ganz eng von der Grenze umschlossen und von jeglichem Hinterland abgeschlossen, wer sich erinnert, daß in Helmstedt am Autobahnkontrollpunkt Rasthäuser gebaut und inzwischen schon wieder abgerissen worden sind, wer die verträumte Stadt Homburg, das Rothenburg Niedersachsens, kennt, wer die vielen Bemühungen des Landkreises Wolfenbüttel kennt, aus dieser Stadt wieder Attraktionen herauszuholen, und sieht, daß diese Stadt nach wie vor verträumt, abgeschlossen und still vor sich hindämmert, der wird dies alles überhaupt nicht anzweifeln.
Daher setzt sich die FDP-Fraktion dafür ein, daß dem Zonenrandgebiet Hilfen gewährt werden, die geeignet sind, seine Wirtschaft und Leistungskraft bevorzugt zu fördern, so wie es auch § 1 des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebiets verlangt. Diesem Ziel trägt die in den beiden Gesetzentwürfen vorgesehene, auf das Zonenrandgebiet beschränkte Erhöhung der regionalen Investitionszulage Rechnung.
Bei der Erörterung dieses Themas sollte man der Ehrlichkeit halber wohl auch darauf hinweisen, daß sich angesichts der gesamtwirtschaftlichen Wachstumsprozesse und der tiefgreifenden Strukturveränderungen auch in anderen Regionen Deutschlands, in Gebieten außerhalb des Zonenrandgebietes erhebliche wirtschaftliche Anpassungs-, Entwicklungs- und Wachstumsschwierigkeiten ergeben haben. Als Beispiele werden Ostfriesland, das Saarland, die Westküste Schleswig-Holsteins und neuerdings auch das Ruhrgebiet genannt.

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    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kühbacher?