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ID0812527500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978 Inhalt: Erklärung zur 30. Wiederkehr des Tages der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen 9737 A Erneute Ernennung des Abg. Jahn (Marburg) zum Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen . . . . 9737 C Eintritt des Abg. Voigt (Sonthofen) in den Deutschen Bundestag . . . . . . . . 9737 D Überweisungen von Vorlagen an Ausschüsse 9737 D Erweiterung der Tagesordnung 9737 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 9738 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Neumeister, Dr. Reimers, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Hasinger, Frau Dr. Wisniewski, Dr. George, Frau Schleicher, Neuhaus, Burger, Dr. Hammans, Frau Hürland, Kroll-Schlüter, Pfeifer, Dr. Unland, Tillmann, Dr. Schäuble und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung — Drucksache 8/2329 - Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 9738 B Kuhlwein SPD 9740 B Eimer (Fürth) FDP 9741 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes — Drucksache 8/2356 — Löher CDU/CSU 9744 A Gerstl (Passau) SPD 9744 C Möllemann FDP 9745 D Beratung der Ersten Beschlußempfehlung und des Ersten Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung — Drucksachen 8/1357, 8/2370 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. Narjes und der Fraktion der CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978 Schnellbrüter-Prototyp-Kernkraftwerk SNR 300 bei Kalkar — Drucksache 8/2375 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD und FDP Enquete-Kommission „Zukünftige Energie-Politik" — Drucksache 8/2353 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. Narjes und der Fraktion der CDU/CSU Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" — Drucksache 8/2374 — Lenzer CDU/CSU 9747 A Wolfram (Recklinghausen) SPD 9752 A Dr.-Ing. Laermann FDP . . . . . . . 9756 B Dr. Hauff, Bundesminister BMFT . . . 9761 A Dr. Waigel CDU/CSU 9764 B Ueberhorst SPD 9767 A Zywietz FDP 9773 A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 9800 A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 9804 C Rau, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen 9810 B Gerstein CDU/CSU 9813 A Schäfer (Offenburg) SPD 9817 A Baum, Bundesminister BMI . . . . . 9821 C Dr. Gruhl fraktionslos 9822 D Gärtner FDP 9824 D Dr. Laufs CDU/CSU 9827 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 9830 C Porzner SPD (zur GO) 9836 D Vizepräsident Frau Funke 9772 B Namentliche Abstimmungen . . 9833 A, 9835 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/2384 — Dürr SPD 9797 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Anderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen — Drucksache 8/2385 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 9799 B Vizepräsident Frau Funcke 9832 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1979 — Drucksachen 8/2307, 8/2381 — Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 9837 A, 9847 C Dr. Narjes CDU/CSU . . . . 9840 A, 9848 A Wolfram (Recklinghausen) SPD . 9841 D, 9849 C Zywietz FDP 9843 C Engelsberger CDU/CSU • 9845 A Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 9849 A Namentliche Abstimmung 9849 D Fragestunde —Drucksache 8/2365 vom 08. 12. 1978 — Bewertung der Umstrukturierung des Flick-Konzerns im Falle der Beteiligung am Gerling-Konzern als „volkswirtschaftlich besonders förderungswürdiger" Vorteil MdlAnfr A34 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 9777 A, C, D, 9778 A ZusFr Dr. Spöri SPD 9777 B, C ZusFr Kühbacher SPD . . . . . . . 9373 D ZusFr Bindig SPD 9778 A Auffassung des Bundeswirtschaftsministers über das Auftreten der Bundespost als Anbieter neuartiger Fernmeldegeräte MdlAnfr A35 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9778 B, C, D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 9778 C ZusFr Broll CDU/CSU 9778 D Auffassung der „Zeitlupe" der Bundeszentrale für politische Bildung über Menschenrechtsverletzungen in Asien, Afrika und Lateinamerika sowie in den Ostblockstaaten MdlAnfr A 98 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 9339 A, B, C, D, 9780 A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . 9779 A, B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978 III ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 9779 C ZusFr Broll CDU/CSU 9779 D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 9780 A Ausweisung katholischer Priester und Missionare aus Namibia MdlAnfr A101 08.12.78 Drs 08/2365 • Schäfer (Mainz) FDP Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 9780 A, B, C ZusFr Schäfer (Mainz) FDP 9780 B, C Interventionen der Bundesregierung bei den Vereinten Nationen oder der KSZE wegen der Verletzung der Religionsfreiheit in der CSSR MdlAnfr A102 08.12.78 Drs 08/2365 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9780 C, D, 9781 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 9780 D, 9781 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 9781 B Hilfe für die deutsche Geflügelwirtschaft; Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen in der Produktion von Eiern und Geflügel MdlAnfr A38 08.12.78 Drs 08/2365 Simpfendörfer SPD Antw PStSekr Gallus BML 9781 C, 9782 A, B, C ZusFr Simpfendörfer SPD 9782 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 9782 B ZusFr Susset CDU/CSU 9782 B ZusFr Ey CDU/CSU 9782 C ZusFr Kuhlwein SPD 9782 C Abgabe von verbilligter EG-Butter an große Keksfabriken und an Ostblockländer MdlAnfr A39 08.12.78 Drs 08/2365 Susset CDU/CSU MdlAnfr A40 08.12.78 Drs 08/2365 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . 9782 D, 9783 B, C, 9384 A, B, C ZusFr Susset CDU/CSU . 9783 A, B, D, 9784 A ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 9783 C ZusFr Simpfendörfer SPD 9784 B ZusFr Ey CDU/CSU 9784 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9784 C Regelung des Kranken- und Arbeitslosenversicherungsschutzes sowie des fortlaufenden Rentenanspruchs bei Streik oder Aussperrung MdlAnfr A47 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Schöfberger SPD MdlAnfr A48 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 9784 D, 9385 A, C, D, 9386 A, B ZusFr Dr. Schöfberger SPD 9785 C, D ZusFr Dr. Jens SPD 9786 A ZusFr Kirschner SPD 9786 B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . 9786 B Gefahr tödlicher Vergiftungen bei Zerbrechen sogenannter Glitzerlampen MdlAnfr A64 08.12.78 Drs 08/2365 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 9786 C, D, 9787 A ZusFr Braun CDU/CSU 9786 D ZusFr Dr. Jens SPD 9787 A Ansteigen der Zahl krebserzeugender Arbeitsstoffe MdlAnfr A68 08.12.78 Drs 08/2369 Kirschner SPD MdlAnfr A69 08.12.78 Drs 08/2369 Kirschner SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 9788 B, C, D, 9789 A, B ZusFr Kirschner SPD 9788 C, D ZusFr Dr. Jens SPD 9789 A ZusFr Sieler SPD 9789 B ZusFr Ey CDU/CSU 9789 B Schwierigkeiten mit dem als Träger für das Frühwarnsystem AWACS vorgesehenen Flugzeugtyps auf Grund technischer Defekte MdlAnfr A51 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Simonis SPD MdlAnfr A52 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9788 C, D, 9789 A, B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . 9789 A, B Heranziehung von Ärzten zum Bundeswehrdienst MdlAnfr A55 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9789 C, D, 9780 A ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 9789 C, D ZusFr Simpfendörfer CDU/CSU 9789 D ZusFr Kuhlwein SPD 9789 D Verkaufsverbot für Enzyme bzw. Rohfrucht enthaltendes Importbier MdlAnfr A36 08.12.78 Drs 08/2365 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A37 08.12.78 Drs 08/2365 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 9780 A, B, C ZusFr Kolb CDU/CSU 9780 B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978 Erfahrungsberichte über die Komplikationsraten bei legalen Schwangerschaftsabbrüchen MdlAnfr A57 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU MdlAnfr A58 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 9790 D, 9791 A, B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 9790 D, 9791A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 9791 A Einführung eines Zivildienstes für Frauen MdlAnfr A59 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Holtz SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 9791 B Erkenntnisse über die Anwendung des am 1. Januar 1975 in Kraft getretenen Heimgesetzes MdlAnfr A60 08.12.78 Drs 08/2365 . Kuhlwein SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 9791 C, D ZusFr Kuhlwein SPD 9791 D Einführung qualifizierter Zulassungsprüfungen für Heilpraktiker MdlAnfr A65 08.12.78 Drs 08/2365 Haase (Fürth) SPD MdlAnfr A66 08.12.78 Drs 08/2365 Haase (Fürth) SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . 9792 A, B, C, D ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . . . 9792 B, C, D Förderung der Errichtung weiterer Sozialstationen MdlAnfr A67 08.12.78 Drs 08/2365 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 9793 A, B ZusFr Horstmeier CDU/CSU 9793 B Unterrichtung berufstätiger Eltern über die Erfahrungen mit den Tagesmüttermodellen MdlAnfr A70 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 9793 C, D, 9794 A ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 9793 D Drogenmißbrauch durch US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A71 08.12.78 Drs 08/2365 Lambinus SPD MdlAnfr A72 08.12.78 Drs 08/2365 Lambinus SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 9794 A, B, C ZusFr Lambinus SPD 9794 B Anbindung der Eisenbahnverbindung Antwerpen-Mönchengladbach-Düsseldorf „Eiserver Rhein" an den Seehafen Antwerpen, den Niederrhein und den Raum Düsseldorf/ Ruhrgebiet MdlAnfr A74 08.12.78. Drs 08/2365 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU MdlAnfr A75 08.12.78 Drs 08/2365 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 9794 C, D, 9795 A, B, C ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU 9795 A, B Verwirklichung des Vorhabens „Eiserner Rhein" MdlAnfr A76'08.12.78 Drs 08/2365 Reuschenbach SPD MdlAnfr A77 08.12.78 Drs 08/2365 Reuschenbach SPD Antw PStSekr Wrede BMV . 9795 C, D, 9796 A ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU 9796 A Erlaß eines Parkverbots für Lastkraftwagen in Wohngebieten MdlAnfr A80 08.12.78 Drs 08/2365 Gobrecht SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9796 B, C ZusFr Gobrecht SPD 9796 C Bau der geplanten Autobahnstrecke A 81 zwischen Leonberg und Gärtringen MdlAnfr A81 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 9796 C Konzentration aller Bahnmeistereien eines Betriebsamtsbezirks auf eine Großbahnmeisterei MdlAnfr A82 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Traupe SPD MdlAnfr A83 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Traupe SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . 9796 D, 9797 B ZusFr Frau Traupe SPD . . . . . . . 9797 A Ergebnisse der Geschiebezugabe bei der Rheinstaustufe Iffezheim; Bau einer weiteren Staustufe bei Au/Neuburgweier MdlAnfr A84 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 9797 B, C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 9797 C Nächste Sitzung 9851 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9853* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978 9737 125. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1978 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 15. 12. Dr. van Aerssen * 15. 12. Dr. Ahrens ** 15. 12. Dr. Aigner * 15. 12. Alber * 15. 12. Dr. Bangemann * 15. 12. Dr. Bardens 15. 12. Dr. Barzel 15. 12. Batz 15. 12. Dr. Bayerl * 15. 12. Dr. von Bismarck * 15. 12. Blumenfeld * 15. 12. Frau von Bothmer 15. 12. Brandt 15. 12. Carstens (Emstek) 15. 12. Fellermaier * 15. 12. Flämig * 15. 12. Dr. Früh * 15. 12. Dr. Fuchs * 15. 12. Hansen 15. 12. Hoffmann (Saarbrücken) * 15. 12. Ibrügger * 15. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 12. Jung * 15. 12. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. h. c. Kiesinger 15. 12. Dr. Klepsch* 15. 12. Klinker * 15. 12. Dr. Kreile 15. 12. Lange * 15. 12. Lemmrich ** 15. 12. Lemp * 15. 12. Lücker * 15. 12. Luster * 15. 12. Dr. Marx 14. 12. Dr. Müller ** 15. 12. Müller (Mülheim) * 15. 12. Müller (Wadern) * 15. 12. Dr. Müller-Hermann * 15. 12. Frau Pack 15. 12. Dr. Probst 15. 12. Rosenthal 15. 12. Saxowski 15. 12. Schedl 15. 12. Scheu 15.12. Schmidt (München) * 15. 12. Dr. Schmitt-Vockenhausen 15. 12. Schreiber * 15. 12. Dr. Schwörer * 15. 12. Seefeld * 15. 12. Sieglerschmidt * 15. 12. Dr. Starke (Franken) * 15. 12. Frau Dr. Walz * 15. 12. Wawrzik * 15. 12. Dr. von Weizsäcker 15. 12. Würtz * 15. 12. Ziegler 15. 12. Zywietz * 15. 12.
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    Rede von Hermann Dürr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat am 10. November 1978
    9798 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978
    Dürr
    beschlossen, zu dem vom Bundestag am 5. Oktober verabschiedeten Gesetz aus mehreren Gründen den Vermittlungsausschuß anzurufen.
    Erstens. Der Bundesrat hat zunächst vorgeschlagen, die Bestimmungen über die Berufungs- und Revisionsfrist in den §§ 516 und 552 der Zivilprozeßordnung zu ergänzen. Diese Fristen beginnen mit der Zustellung des vollständigen Urteils, die seit der Vereinfachungsnovelle vom Dezember 1976 von Amts wegen erfolgt. Auch dann kann es in seltenen Fällen geschehen, daß die Zustellung wegen eines Mangels unwirksam ist. Der Vorschlag des Bundesrats, auch in Fällen einer unwirksamen Zustellung die Urteile spätestens mit dem Ablauf von sechs Monaten nach deren Verkündung rechtskräftig werden zu lassen, löst einige, aber nicht alle auftauchenden Probleme. Es kann nämlich dann der Fall eintreten, daß sich eine Partei ohne Kenntnis des vollständigen Urteils darüber schlüssig werden muß, ob sie ein Rechtsmittel einlegen will oder nicht. Auch läßt sich nicht ausschließen, daß trotz unwirksamer Zustellung die Rechtskraft eines Scheidungsurteils bescheinigt wird und der Geschiedene z. B. vier Monate nach der Verkündung des Urteils wieder heiratet.
    Weil Probleme auf Grund von Zustellungsmängeln bei allen Notfristen auftreten können, schlägt der Vermittlungsausschuß vor, die geltenden Bestimmungen über die Berufungs- und Revisionsfrist in diesem Gesetz nicht zu ändern. Damit soll Zeit geschaffen werden, um die aus Zustellungsmängeln entstehenden Probleme insgesamt eingehend zu überdenken und zu regeln.
    Zweitens. Der Bundesrat hat ferner zu § 816 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung vorgeschlagen, dem Gerichtsvollzieher ohne vorherige Einschaltung des Vollstreckungsgerichts die Möglichkeit zu geben, eine gepfändete Sache im Bezirk des Vollstrekkungsgerichts, aber außerhalb der Gemeinde zu versteigern, in der die Pfändung geschehen ist. Diesem sachdienlichen und das Verfahren vereinfachenden Vorschlag hat der Vermittlungsausschuß zugestimmt.
    Drittens. Der Bundesrat hat weiter vorgeschlagen, die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen künftig durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats zu ermöglichen. Weil bei Pfändungsfreigrenzen aber öfters nicht nur eine bloße Anpassung erforderlich ist, sondern auch strukturelle Änderungen notwendig sind, die auch im Fall der Annahme des Vorschlags des Bundesrats einer gesetzlichen Regelung bedürften, hat es der Vermittlungsausschuß dabei belassen, daß es insoweit wie bisher stets einer gesetzlichen Regelung bedarf.
    Viertens. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung der Bezeichnungen in § 67 Abs. 3 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung empfiehlt der Vermittlungsausschuß zur Annahme.
    Fünftens. Der Bundesrat hat ferner zu § 69 Abs. 2 des Zwangversteigerungsgesetzes vorgeschlagen, zur Sicherheitsleistung im Versteigerungstermin außer bestätigten Bundesbankschecks auch von einem geeigneten Geldinstitut ausgestellte Verrechnungsschecks zuzulassen. Würde man diesem Vorschlag folgen, so könnte im Zwangsversteigerungsverfahren ein Streit darüber entstehen, ob ein Geldinstitut „geeignet" ist oder nicht. Auch ließe der Vorschlag des Bundesrats offen, wie zu verfahren sei, wenn das Geldinstitut, das den Verrechnungsscheck ausgestellt hat, nicht in der Lage ist, den Scheck einzulösen; anders als im Falle der Bürgschaft fehlt eine Regelung über die Mithaftung des Geldinstituts sowie über die Vollstreckbarkeit der Forderung gegen dasselbe.
    Der Vermittlungsausschuß empfiehlt deshalb keine Änderung von § 69 Abs. 2 ZVG in diesem Gesetz, erwartet aber, daß die Bundesregierung bei geeigneter Gelegenheit, etwa bei der Behandlung der Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz, dem Gesetzgeber einen Lösungsvorschlag zu der aufgeworfenen Frage unterbreitet.
    Sechstens. Den Vorschlägen des Bundesrats zu §§ 459 g und 463 b der Strafprozeßordnung, die eine einwandfreie Rechtsgrundlage für die Beitreibung bestimmter Ansprüche schaffen sollen, empfiehlt der Vermittlungsausschuß aus rechtsstaatlichen Gründen zuzustimmen. Als Folge muß auch § 1 Abs. 1 der Justizbeitreibungsordnung ergänzt werden.
    Das Begehren des Bundesrats zu § 6 Abs. 3 der Justizbeitreibungsverordnung soll vom Bundesjustizministerium noch geprüft werden, um gegebenenfalls hierzu bei nächster Gelegenheit eine praktikablere Lösung vorzulegen.
    Siebtens. Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes, die der Bundesrat zur Anpassung an die Änderungen des Zwangsversteigerungsgesetzes begehrt, sollen in die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes aufgenommen werden, deren Entwurf dem Bundestag in Kürze zugeleitet wird. Sie sind also in den Vorschlag des Vermittlungsausschusses nicht aufgenommen worden.
    Achtens. Schließlich hat der Bundesrat vorgeschlagen, die nach geltendem Recht vom 15. Juli bis 15. September dauernden Gerichtsferien auf die Zeit vom 1. Juli bis 31. August zu verlegen. Der Rechtsausschuß des Bundestages hatte die Prüfung und Entscheidung darüber, ob die Gerichtsferien verlegt oder überhaupt abgeschafft werden sollten, bei der Beratung dieses Gesetzes nicht vorgenommen. Weil eine solche Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände im Vermittlungsausschuß nicht möglich gewessen wäre, wird der Vorschlag des Bundesrates nicht zur Annahme empfohlen, d. h. die Entscheidung dieser Frage zurückgestellt.
    Neuntens. Der vom Bundesrat vorgeschlagenen Übergangsregelung empfiehlt der Vermittlungsausschuß zuzustimmen, soweit sich sich nicht auf Punkte bezieht, denen der Vermittlungsausschuß nicht gefolgt ist.
    Zehntens. Um den Gerichten und Behörden das Einarbeiten in die neuen Vorschriften zu erleichtern, schlägt der Vermittlungsausschuß vor, daß
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978 9799
    Dürr
    das Gesetz nicht am 1. Januar, sondern erst am 1. Juli 1979 in Kraft tritt.
    Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß über die Änderungsanträge gemeinsam abzustimmen ist. Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich, seinen Vorschlägen zuzustimmen. Darüber hinaus bitte ich um Nachsicht, daß das Thema einen so trockenen Bericht erforderlich gemacht hat.

    (Beifall)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort zu einer Erklärung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer der Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 8/2384 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen
— Drucksache 8/2385 — Berichterstatter: Minister Dr. Schwarz
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Dr. Schäfer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu der Ihnen vorliegenden Beschlußempfehlung auf Drucksache 8/2385 darf ich namens des Vermittlungsausschusses folgendes ausführen.
    Der Bundesrat hat in seiner 465. Sitzung am 10. November 1978 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 5. Oktober 1978 verabschiedeten Gesetz, das heute Gegenstand der Abstimmung ist, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Der Vermittlungsausschuß hat sich mit dem Anrufungsbegehren am 13. Dezember 1978 beschäftigt.
    Der vorliegende Gesetzentwurf ändert das Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen vom 31. August 1975 nebst einer dazu später ergangenen Änderung. Nach diesem Gesetz vom 31. August 1975 ist die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung Zuständigkeiten und Verfahren zu bestimmen, sei es, daß die Durchführung Bundesbehörden oder Landesbehörden obliegt.
    Der Bundesrat hat mit seinem Anrufungsbegehren unter Ziffern 1 bis 3 — Drucksache 8/2283 — beantragt, die Zustimmung des Bundesrates für alle Rechtsverordnungen vorzusehen, die auf Grund dieses Gesetzes ergehen. Der vorliegende Entwurf sieht seinerseits vor, daß Rechtsverordnungen, die
    Verfahrensregelungen — also nicht materielles Recht — für Maßnahmen betreffen, die durch Landesbehörden durchgeführt werden sollen, der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
    Der Vermittlungsausschuß hat dieses Begehren aufgenommen, ihm aber nicht zugestimmt. Nach seiner Auffassung handelt es sich um eine grundsätzliche Frage der Ausführung von Recht der Europäischen Gemeinschaft. Nach Auffassung des Vermittlungsausschusses kann diese Frage anläßlich dieses Gesetzes nicht geregelt werden. Hier bedarf es einer grundsätzlichen Regelung, da es sich um eine Frage des Verhältnisses des Bundes zu den Ländern mit Verfassungsrang handelt.
    Unter Ziffer 4 des Anrufungsbegehrens erstrebt der Bundesrat, daß den Landesbehörden bei Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten die Zuständigkeit im Bußgeldverfahren gegeben wird, soweit die Maßnahmen von Länderbehörden durchgeführt werden. Der Vermittlungsausschuß hat diese Anregung aufgenommen und ihr nach einem Formulierungsvorschlag des Ministeriums entsprochen.
    Unter Ziffer 5 des Anrufungsbegehrens hat der Bundesrat angeregt, daß der Ausbau von Weinreben auf einer Fläche von nicht mehr als einem Ar von der grundsätzlich vorgesehenen Genehmigung ausgenommen wird. Auch diese Anregung wurde mit einer kleinen Modifikation aufgenommen; sie wird zur Annahme empfohlen.
    Unter Ziffer 6 des Anrufungsbegehrens hat der Bundesrat beantragt, in § 15 des Gesetzes über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen die Worte „ohne Nennung der Namen der Meldepflichtigen" durch die Worte „auf dem Dienstwege" zu ersetzen. Die vom Gesetz vorgesehenen Formulierungen sollten verhindern, daß Einzelangaben mit Nennung des Namens aktenkundig gemacht und weitergegeben werden dürfen. Es handelt sich um die grundsätzliche Frage, ob durch Einschaltung der Behörden die schutzwürdigen Interessen des Meldepflichtigen verletzt werden können. Es handelt sich also um eine Frage des Datenschutzes. Darüber zu entscheiden, schien dem Vermittlungsausschuß hier nicht der geeignete Platz. Eine solche Frage muß sorgfältig vorbereitet und geprüft werden.
    Der Vermittlungsausschuß beantragt, über die vorgesehenen Änderungen gemäß § 10 Abs. 3 seiner Geschäftsordnung gemeinsam abzustimmen. Ich darf namens des Vermittlungsausschusses um Annahme bitten.

    (Beifall)