Rede:
ID0812501400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8125

  • date_rangeDatum: 14. Dezember 1978

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    Plenarprotokoll 8/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978 Inhalt: Erklärung zur 30. Wiederkehr des Tages der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen 9737 A Erneute Ernennung des Abg. Jahn (Marburg) zum Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen . . . . 9737 C Eintritt des Abg. Voigt (Sonthofen) in den Deutschen Bundestag . . . . . . . . 9737 D Überweisungen von Vorlagen an Ausschüsse 9737 D Erweiterung der Tagesordnung 9737 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 9738 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Neumeister, Dr. Reimers, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Hasinger, Frau Dr. Wisniewski, Dr. George, Frau Schleicher, Neuhaus, Burger, Dr. Hammans, Frau Hürland, Kroll-Schlüter, Pfeifer, Dr. Unland, Tillmann, Dr. Schäuble und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung — Drucksache 8/2329 - Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 9738 B Kuhlwein SPD 9740 B Eimer (Fürth) FDP 9741 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes — Drucksache 8/2356 — Löher CDU/CSU 9744 A Gerstl (Passau) SPD 9744 C Möllemann FDP 9745 D Beratung der Ersten Beschlußempfehlung und des Ersten Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung — Drucksachen 8/1357, 8/2370 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. Narjes und der Fraktion der CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978 Schnellbrüter-Prototyp-Kernkraftwerk SNR 300 bei Kalkar — Drucksache 8/2375 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD und FDP Enquete-Kommission „Zukünftige Energie-Politik" — Drucksache 8/2353 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. Narjes und der Fraktion der CDU/CSU Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" — Drucksache 8/2374 — Lenzer CDU/CSU 9747 A Wolfram (Recklinghausen) SPD 9752 A Dr.-Ing. Laermann FDP . . . . . . . 9756 B Dr. Hauff, Bundesminister BMFT . . . 9761 A Dr. Waigel CDU/CSU 9764 B Ueberhorst SPD 9767 A Zywietz FDP 9773 A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 9800 A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 9804 C Rau, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen 9810 B Gerstein CDU/CSU 9813 A Schäfer (Offenburg) SPD 9817 A Baum, Bundesminister BMI . . . . . 9821 C Dr. Gruhl fraktionslos 9822 D Gärtner FDP 9824 D Dr. Laufs CDU/CSU 9827 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 9830 C Porzner SPD (zur GO) 9836 D Vizepräsident Frau Funke 9772 B Namentliche Abstimmungen . . 9833 A, 9835 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/2384 — Dürr SPD 9797 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Anderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen — Drucksache 8/2385 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 9799 B Vizepräsident Frau Funcke 9832 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1979 — Drucksachen 8/2307, 8/2381 — Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 9837 A, 9847 C Dr. Narjes CDU/CSU . . . . 9840 A, 9848 A Wolfram (Recklinghausen) SPD . 9841 D, 9849 C Zywietz FDP 9843 C Engelsberger CDU/CSU • 9845 A Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 9849 A Namentliche Abstimmung 9849 D Fragestunde —Drucksache 8/2365 vom 08. 12. 1978 — Bewertung der Umstrukturierung des Flick-Konzerns im Falle der Beteiligung am Gerling-Konzern als „volkswirtschaftlich besonders förderungswürdiger" Vorteil MdlAnfr A34 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 9777 A, C, D, 9778 A ZusFr Dr. Spöri SPD 9777 B, C ZusFr Kühbacher SPD . . . . . . . 9373 D ZusFr Bindig SPD 9778 A Auffassung des Bundeswirtschaftsministers über das Auftreten der Bundespost als Anbieter neuartiger Fernmeldegeräte MdlAnfr A35 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9778 B, C, D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 9778 C ZusFr Broll CDU/CSU 9778 D Auffassung der „Zeitlupe" der Bundeszentrale für politische Bildung über Menschenrechtsverletzungen in Asien, Afrika und Lateinamerika sowie in den Ostblockstaaten MdlAnfr A 98 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 9339 A, B, C, D, 9780 A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . 9779 A, B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978 III ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 9779 C ZusFr Broll CDU/CSU 9779 D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 9780 A Ausweisung katholischer Priester und Missionare aus Namibia MdlAnfr A101 08.12.78 Drs 08/2365 • Schäfer (Mainz) FDP Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 9780 A, B, C ZusFr Schäfer (Mainz) FDP 9780 B, C Interventionen der Bundesregierung bei den Vereinten Nationen oder der KSZE wegen der Verletzung der Religionsfreiheit in der CSSR MdlAnfr A102 08.12.78 Drs 08/2365 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9780 C, D, 9781 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 9780 D, 9781 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 9781 B Hilfe für die deutsche Geflügelwirtschaft; Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen in der Produktion von Eiern und Geflügel MdlAnfr A38 08.12.78 Drs 08/2365 Simpfendörfer SPD Antw PStSekr Gallus BML 9781 C, 9782 A, B, C ZusFr Simpfendörfer SPD 9782 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 9782 B ZusFr Susset CDU/CSU 9782 B ZusFr Ey CDU/CSU 9782 C ZusFr Kuhlwein SPD 9782 C Abgabe von verbilligter EG-Butter an große Keksfabriken und an Ostblockländer MdlAnfr A39 08.12.78 Drs 08/2365 Susset CDU/CSU MdlAnfr A40 08.12.78 Drs 08/2365 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . 9782 D, 9783 B, C, 9384 A, B, C ZusFr Susset CDU/CSU . 9783 A, B, D, 9784 A ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 9783 C ZusFr Simpfendörfer SPD 9784 B ZusFr Ey CDU/CSU 9784 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9784 C Regelung des Kranken- und Arbeitslosenversicherungsschutzes sowie des fortlaufenden Rentenanspruchs bei Streik oder Aussperrung MdlAnfr A47 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Schöfberger SPD MdlAnfr A48 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 9784 D, 9385 A, C, D, 9386 A, B ZusFr Dr. Schöfberger SPD 9785 C, D ZusFr Dr. Jens SPD 9786 A ZusFr Kirschner SPD 9786 B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . 9786 B Gefahr tödlicher Vergiftungen bei Zerbrechen sogenannter Glitzerlampen MdlAnfr A64 08.12.78 Drs 08/2365 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 9786 C, D, 9787 A ZusFr Braun CDU/CSU 9786 D ZusFr Dr. Jens SPD 9787 A Ansteigen der Zahl krebserzeugender Arbeitsstoffe MdlAnfr A68 08.12.78 Drs 08/2369 Kirschner SPD MdlAnfr A69 08.12.78 Drs 08/2369 Kirschner SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 9788 B, C, D, 9789 A, B ZusFr Kirschner SPD 9788 C, D ZusFr Dr. Jens SPD 9789 A ZusFr Sieler SPD 9789 B ZusFr Ey CDU/CSU 9789 B Schwierigkeiten mit dem als Träger für das Frühwarnsystem AWACS vorgesehenen Flugzeugtyps auf Grund technischer Defekte MdlAnfr A51 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Simonis SPD MdlAnfr A52 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9788 C, D, 9789 A, B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . 9789 A, B Heranziehung von Ärzten zum Bundeswehrdienst MdlAnfr A55 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9789 C, D, 9780 A ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 9789 C, D ZusFr Simpfendörfer CDU/CSU 9789 D ZusFr Kuhlwein SPD 9789 D Verkaufsverbot für Enzyme bzw. Rohfrucht enthaltendes Importbier MdlAnfr A36 08.12.78 Drs 08/2365 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A37 08.12.78 Drs 08/2365 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 9780 A, B, C ZusFr Kolb CDU/CSU 9780 B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978 Erfahrungsberichte über die Komplikationsraten bei legalen Schwangerschaftsabbrüchen MdlAnfr A57 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU MdlAnfr A58 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 9790 D, 9791 A, B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 9790 D, 9791A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 9791 A Einführung eines Zivildienstes für Frauen MdlAnfr A59 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Holtz SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 9791 B Erkenntnisse über die Anwendung des am 1. Januar 1975 in Kraft getretenen Heimgesetzes MdlAnfr A60 08.12.78 Drs 08/2365 . Kuhlwein SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 9791 C, D ZusFr Kuhlwein SPD 9791 D Einführung qualifizierter Zulassungsprüfungen für Heilpraktiker MdlAnfr A65 08.12.78 Drs 08/2365 Haase (Fürth) SPD MdlAnfr A66 08.12.78 Drs 08/2365 Haase (Fürth) SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . 9792 A, B, C, D ZusFr Haase (Fürth) SPD . . . . . 9792 B, C, D Förderung der Errichtung weiterer Sozialstationen MdlAnfr A67 08.12.78 Drs 08/2365 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 9793 A, B ZusFr Horstmeier CDU/CSU 9793 B Unterrichtung berufstätiger Eltern über die Erfahrungen mit den Tagesmüttermodellen MdlAnfr A70 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 9793 C, D, 9794 A ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 9793 D Drogenmißbrauch durch US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A71 08.12.78 Drs 08/2365 Lambinus SPD MdlAnfr A72 08.12.78 Drs 08/2365 Lambinus SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 9794 A, B, C ZusFr Lambinus SPD 9794 B Anbindung der Eisenbahnverbindung Antwerpen-Mönchengladbach-Düsseldorf „Eiserver Rhein" an den Seehafen Antwerpen, den Niederrhein und den Raum Düsseldorf/ Ruhrgebiet MdlAnfr A74 08.12.78. Drs 08/2365 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU MdlAnfr A75 08.12.78 Drs 08/2365 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 9794 C, D, 9795 A, B, C ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU 9795 A, B Verwirklichung des Vorhabens „Eiserner Rhein" MdlAnfr A76'08.12.78 Drs 08/2365 Reuschenbach SPD MdlAnfr A77 08.12.78 Drs 08/2365 Reuschenbach SPD Antw PStSekr Wrede BMV . 9795 C, D, 9796 A ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU 9796 A Erlaß eines Parkverbots für Lastkraftwagen in Wohngebieten MdlAnfr A80 08.12.78 Drs 08/2365 Gobrecht SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9796 B, C ZusFr Gobrecht SPD 9796 C Bau der geplanten Autobahnstrecke A 81 zwischen Leonberg und Gärtringen MdlAnfr A81 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 9796 C Konzentration aller Bahnmeistereien eines Betriebsamtsbezirks auf eine Großbahnmeisterei MdlAnfr A82 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Traupe SPD MdlAnfr A83 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Traupe SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . 9796 D, 9797 B ZusFr Frau Traupe SPD . . . . . . . 9797 A Ergebnisse der Geschiebezugabe bei der Rheinstaustufe Iffezheim; Bau einer weiteren Staustufe bei Au/Neuburgweier MdlAnfr A84 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 9797 B, C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 9797 C Nächste Sitzung 9851 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9853* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978 9737 125. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1978 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 15. 12. Dr. van Aerssen * 15. 12. Dr. Ahrens ** 15. 12. Dr. Aigner * 15. 12. Alber * 15. 12. Dr. Bangemann * 15. 12. Dr. Bardens 15. 12. Dr. Barzel 15. 12. Batz 15. 12. Dr. Bayerl * 15. 12. Dr. von Bismarck * 15. 12. Blumenfeld * 15. 12. Frau von Bothmer 15. 12. Brandt 15. 12. Carstens (Emstek) 15. 12. Fellermaier * 15. 12. Flämig * 15. 12. Dr. Früh * 15. 12. Dr. Fuchs * 15. 12. Hansen 15. 12. Hoffmann (Saarbrücken) * 15. 12. Ibrügger * 15. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 12. Jung * 15. 12. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. h. c. Kiesinger 15. 12. Dr. Klepsch* 15. 12. Klinker * 15. 12. Dr. Kreile 15. 12. Lange * 15. 12. Lemmrich ** 15. 12. Lemp * 15. 12. Lücker * 15. 12. Luster * 15. 12. Dr. Marx 14. 12. Dr. Müller ** 15. 12. Müller (Mülheim) * 15. 12. Müller (Wadern) * 15. 12. Dr. Müller-Hermann * 15. 12. Frau Pack 15. 12. Dr. Probst 15. 12. Rosenthal 15. 12. Saxowski 15. 12. Schedl 15. 12. Scheu 15.12. Schmidt (München) * 15. 12. Dr. Schmitt-Vockenhausen 15. 12. Schreiber * 15. 12. Dr. Schwörer * 15. 12. Seefeld * 15. 12. Sieglerschmidt * 15. 12. Dr. Starke (Franken) * 15. 12. Frau Dr. Walz * 15. 12. Wawrzik * 15. 12. Dr. von Weizsäcker 15. 12. Würtz * 15. 12. Ziegler 15. 12. Zywietz * 15. 12.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Gerstl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Leistungen für verheiratete Grundwehrdienstleistende wurden 1973, die für grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere 1975 und der Unterhalt, für Wehrübende 1971 letztmals festgesetzt. Mittlerweile haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert. Es war also an der Zeit, daß das zur Regelung dieser Fragen geschaffene Gesetz, nämlich das Unterhaltssicherungsgesetz, novelliert wird.
    Der Regierungsentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes, der der heutigen ersten Lesung zugrunde liegt, beschäftigt sich vorwiegend mit den eingangs erwähnten Fragen. Zur Karstellung werden dann noch einzelne Formulierungen des Gesetzes verbessert, und im Interesse der Vereinheitlichung und Zusammenfassung der Bestimmungen über die Altersversorgung der Wehrpflichtigen wird dieser Teil aus dem Unterhaltssicherungsgesetz in das Arbeitsplatzschutzgesetz übertragen.
    In den Ausschußberatungen wird zu klären sein, ob die bisherigen grundlegenden Regeln der Leistungen weitergelten sollen. So wird man immer darüber streiten können, ob es richtig ist, daß die Bezieher höherer Einkommen, die keine Kinder haben, nur eine Unterhaltsleistung von 53 °/o ihres Nettoeinkommens aus dem Vorjahr bekommen können, während die Unterhaltsleistung bei weniger Verdienenden mit drei und mehr Kindern bis zu 90 °/o geht. Wenn man aber bedenkt, daß die Tabellensätze den Lebensbedarf in jedem Fall sicherstellen sollen und dem Wehrpflichtigen mit höheren Einkommen ein größeres finanzielles Opfer zugemutet werden kann, so ist, glaube ich, die in, der Vorlage enthaltene Tabelle vom Ansatz her zu akzeptieren. Zu berücksichtigen ist dabei, daß zu dieser einkommensbezogenen Leistungstabelle noch Sonderleistungen für Krankenhilfe, Versicherungen, Aufwendungen für den Bau oder Kauf von Eigenheimen und zur Sparförderung kommen können.
    Wie der Herr Kollege •Löher schon angesprochen hat, ist ein sehr schwieriges Thema die Frage der Mietbeihilfen für Wehrpflichtige. Bei der jetzigen
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978 9745
    Gerstl (Passau)

    Fassung des Gesetzes für diesen Bereich muß man feststellen, daß die Regelung ungenügend ist. Gerichte, die sich mit diesem Thema schon mehrmals befassen mußten, haben sehr unterschiedliche Urteile gefällt, und dem entspricht, daß die Meinungen in dieser Frage weit auseinandergehen.
    Die extremen Positionen sehen so aus: Ein lediger Wehrpflichtiger lebt grundsätzlich bei seinen Eltern oder bei seinen Angehörigen und hat keinerlei Anspruch auf eine Mietbeihilfe. Die Gegenposition lautet: Der Wehrpflichtige ist volljährig, kann seinen Aufenthalt frei bestimmen und hat immer — wann und wo immer er sich eine Wohnung während seiner Wehrdienstzeit leistet — Anspruch auf Mietbeihilfe.
    Im Gesetz ist zur Zeit die Voraussetzung für die Gewährung der Mietbeihilfe so beschrieben, daß sie zu gewähren ist, wenn dem Wehrpflichtigen nicht zugemutet werden kann, das Mietverhältnis zu lösen. Der Bundesrat hat die Frage der Mietbeihilfe im Zusammenhang mit dieser Novelle aufgegriffen und einen Vorschlag zur Verbesserung der Bestimmungen vorgelegt. Das Bundesministerium der Verteidigung, dem die Probleme selbstverständlich aus der Praxis bekannt sind, hat bei 25 000 Wehrpflichtigen eine Befragungsaktion durchgeführt. Aus der angefertigten Studie wurden vier Vorschläge entwickelt. Die Abstimmung der Vorschläge mit den Landesfachministern als den Vertretern der ausführenden Behörden ist im Gange. Weil aber befürchtet werden muß, daß diese Abstimmung noch einige Zeit in Anspruch nimmt, die Leistungsverbesserungen aber zum 1. Januar 1979 in Kraft treten sollen, hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zum Ausdruck gebracht, daß der Vorschlag des Bundesrates abzulehnen ist, weil er noch nicht entscheidungsreif ist. Er stellt eben nur einen Vorschlag von mehreren Lösungen dar. In diesem Zusammenhang kann ich die Bundesregierung nur dringend bitten, die Abstimmungsgespräche mit den Ländern zu intensivieren, damit möglichst bald eine Klarstellung erfolgen kann.
    Die neugefaßte klare Bestimmung für die Wirtschaftshilfe, die an die Stelle der bisherigen Sonderleistungen für Selbständige tritt, ist zu begrüßen. Desgleichen kann schon jetzt gesagt werden, daß die Neuregelungen der Leistungen für die grundwehrdienstleistenden Sanitätsoffiziere, die für Ledige von 1 470 DM auf 1 600 DM und für Verheiratete von 1 900 DM auf 2 050 DM angehoben werden sollen, zu akzeptieren sind. Diese Bezüge liegen wegen der besonderen Stellung und Funktion der Betreffenden mit Recht in der Höhe von denen vergleichbarer Zeitsoldaten; Wehrsold und der Wert der freien Verpflegung werden allerdings angerechnet.
    Der mitberatende Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung wird sich sehr intensiv damit zu beschäftigen haben, ob sich die Vorschläge der Regierung im Entwurf in bezug auf die Leistungen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung der grundwehrdienstleistenden Sanitätsoffiziere in die sonst üblichen Versicherungs- und Versorgungsregeln einpassen lassen. Wir müssen darauf achten, daß nicht ein neues Vorzugsrecht zu Berufungen im übrigen Sozialbereich führt. Hier wird der Sachverstand unserer Kollegen gefordert sein.
    Im übrigen werden diese Regelungen, wie schon erwähnt, wegen der Übersichtlichkeit, der Zusammenfassung aller einschlägigen Bestimmungen und der notwendigen einheitlichen Abwicklung über die Bundeswehrverwaltung aus dem Unterhaltssicherungsgesetz in das Arbeitsplatzschutzgesetz überführt.
    Die Bundeswehr ist darauf angewiesen, daß sich jährlich viele qualifizierte Wehrübende bei der Truppe einfinden. Damit wirtschaftliche Überlegungen nicht dazu führen, daß sich Dienstwillige abwenden, und damit die durch das Gesetz Befohlenen nicht unzumutbaren finanziellen Schaden leiden, wird es notwendig sein, die Höchstsätze für Ledige von 2 100 auf 2 820 DM und für Verheiratete von 2 700 auf 3 600 DM anzuheben. Die Mindestsätze sollen den Bezügen der Berufs- und Zeitsoldaten der gleichen Dienstgrade entsprechen, wobei auch hier Wehrsold und der Wert der freien Verpflegung angerechnet werden.
    Zusammenfassend darf ich für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion feststellen, daß die vorgeschlagenen Verbesserungen begrüßt werden. In den Ausschußberatungen werden wir dazu beitragen, daß die 5. Novelle zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes möglichst bald Gesetz wird.
    Mit der Überweisung des Entwurfs an den Verteidigungsausschuß — federführend — sowie zur Mitberatung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß sind wir einverstanden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Möllemann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jürgen W. Möllemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der FDP begrüßt grundsätzlich die Absicht der Bundesregierung, durch die Vorlage eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes einer von unserer Fraktion bereits seit längerem erhobenen Forderung nachzukommen, die Unterhaltssicherungssätze, d. h. die sozialen Leistungen aus dem Gesetz der allgemeinen wirtschaftlichen und Einkommensentwicklung anzupassen. Diese Verbesserungen kommen den verheirateten Grundwehrdienstleistenden, den grundwehrdienstleistenden Sanitätsoffizieren und den Wehrübenden zugute. Die Leistungsverbesserungen sind auch der entscheidende Kern des Gesetzes. Am Rande sei allerdings auch erwähnt, daß manche Änderungen die Anwendung des Gesetzes erleichtern. Das ist eine wichtige Aufgabe, die wir mit aufzunehmen haben.
    Am Beispiel der Wehrübenden möchte ich eine praktische Auswirkung des Gesetzes verdeutlichen. Die Anhebung der Höchstbeträge der Verdienstausfallentschädigung gleicht nämlich beispielsweise jetzt die Unterschiede aus, die hinsichtlich der finanziellen Absicherung, die zwischen wehrpflichti-
    9746 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1978
    Möllemann
    gen Wehrübenden des öffentlichen Dienstes und denen, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören, bestehen. Aus der täglichen Praxis wissen wir um das Ärgernis, das die Besserstellung der Wehrübenden des öffentlichen Dienstes — sie erhalten nämlich bei Wehrübungen ihre Bezüge weiter — hervorruft. Bei unserer Forderung nach einer Anpassung der Unterhaltssicherungssätze ließen wir uns daher von der Überlegung leiten, daß wehrpflichtige Wehrübende — Unteroffiziere und Offiziere — au§ gehobenen zivilen Positionen für ihren Einsatz bei der Bundeswehr, für ihr Engagement, ihr Können und ihre Erfahrung, die sie einbringen, nicht auch noch finanziell bestraft werden sollten. Andererseits war aber auch klar, daß die Grenzen des finanziell Möglichen und Machbaren zu beachten waren, daß also Höchstverdiener nicht voll abgefunden werden können. Wir haben es daher als vernünftig angesehen, die Obergrenze, die übrigens immer ein Nettobetrag ist, etwa auf dem Niveau eines durchschnittlichen A-16-Gehalts anzusiedeln, um den Vergleich zum öffentlichen Dienst zu haben. Dies erfüllt der vorliegende Entwurf.
    Unbefriedigend gelöst ist bis jetzt das Problem der Mietbeihilfen. Der neue § 7 a enthält faktisch die alte, seit 20 Jahren bestehende Regelung, die — verkürzt — die Gewährung einer Mietbeihilfe von der Frage abhängig macht, ob einem Wehrpflichtigen zuzumuten ist, ein bestehendes Mietverhältnis zu lösen, oder nicht. Nun haben sich die sozialen Verhältnisse und auch die Verhaltensweisen der jungen Menschen zwischenzeitlich erheblich geändert. Die Wohnungsknappheit hat sich zwischenzeitlich zu einem normalen Wohnungsmarkt gewandelt. Der Drang der jüngeren Menschen zur Verselbständigung, der Drang weg von zu Hause ist gewachsen, nicht zuletzt natürlich auch bedingt durch die Senkung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre. Dies führt dazu, daß die Frage der Zumutbarkeit nicht mehr an objektiven Kriterien meßbar wird und daß daher auch die obergerichtliche Rechtsprechung in dieser Frage uneinheitlich ist.
    Der Bundesrat hat hier in seiner Stellungnahme eingehakt. Aber abgesehen davon, daß seine Stellungnahme eine von mehreren im. Bundesministerium der Verteidigung hausintern erarbeiteten Lösungsmöglichkeiten darstellt, befriedigt diese Stellungnahme des Bundesrates inhaltlich nicht. In der Stellungnahme des Bundesrates steht z. B. in § 7 a, daß das Mietverhältnis mindestens 12 Monate vorher bestanden haben — warum gerade 12 Monate, wo liegt da der besondere Sinn? — oder ein dringender Wohnbedarf des Wehrpflichtigen gegeben sein muß. Was ist das, ein dringender Wohnbedarf eines Wehrpflichtigen? Präziser wird das durch diese Formulierungen also auch nicht. Die Kollegen Löher und Gerstl haben schon darauf hingewiesen.
    Wir möchten die Bundesregierung daher auffordern, baldmöglichst ihre in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates angekündigten neuen Vorstellungen vorzulegen. Hierbei möchte ich darauf hinweisen, daß beabsichtigt war, die Novelle zum 1. Januar 1979 in Kraft zu setzen, damit die sozialen Verbesserungen den Empfängerkreis möglichst früh erreichen, z. B. auch noch diejenigen Wehrpflichtigen, die im Frühjahr ausscheiden.
    Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen, und zwar zur Regelung der Übernahme von Beiträgen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung für wehr- und zivildienstleistende Mitglieder berufständischer Versorgungswerke im Sinne des § 7 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes. Die Regelungen in der vorliegenden Novelle beinhalten nämlich bestimmte Verschlechterungen für den betroffenen Personenkreis gegenüber der bisherigen Regelung. Dies ist nach unserer Auffassung nicht gerechtfertigt. Vielmehr meinen wir, daß hier nicht nur der Status quo aufrechterhalten werden sollte, sondern darüber hinaus noch gewisse Verbesserungen notwendig sind. Bei dem betroffenen Personenkreis handelt es sich um grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere, bei denen die Beitragsübernahme jetzt von einer entsprechenden vorherigen zivilen Berufstätigkeit abhängig gemacht werden soll. Die FDP-Fraktion geht davon aus, daß der Gesetzentwurf in diesem Punkt nach dem Vorbild der 5. AFG-Novelle in den Ausschußberatungen noch verbessert wird, um die Gleichstellung von Mitgliedern der Versorgungswerke mit Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung sicherzustellen.
    Ansonsten, meine Damen und Herren, stimmen wir der vorgeschlagenen Überweisung an die Ausschüsse zu.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)