Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordneter) .entschuldigt bis einsthließlich
Dr. Abelein 17. 11.
Adams * 17. 11.
Dr. van Aerssen * 17. 11.
Dr. Aigner * 17. 11.
Alber * 17. 11.
Dr. Bangemann 17. 11.
Dr. Barzel 17. 11.
Dr. Bayerl * 17..11.
Dr. Becher (Pullach) 17. 11.
Blumenfeld * 17. 11.
Brandt 17. 11.
Carstens (Emstek) 15. 12.
Frau Dr. Däubler-Gmelin 17. 11.
Dr. Dregger 17. 11.
Engelsberger 17. 11.
Eymer (Lübeck) 17. 11.
Fellermaier * 17. 11.
Flämig * 17. 11.
Francke (Hamburg) 17. 11.
Dr. Früh * 17. 11.
Dr. Fuchs * 17. 11.
Geisenhofer 17. 11.
Glombig 17. 11.
Dr. Gruhl 17. 11.
Haase (Fürth) * 17. 11.
Haberl 17. 11.
Hoffmann (Saarbrücken) * 17. 11.
Dr. Hüsch 17. 11.
Ibrügger * 17. 11.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 11.
Jahn (Marburg) 17. 11.
Jung * 17. 11.
Katzer 17. 11.
Dr. h. c. Kiesinger 17. 11.
Dr. Klepsch * 17. 11.
Klinker * 17. 11.
Koblitz 17. 11.
Kratz 1. 12.
Lampersbach 17. 11.
Lange * 17. 11.
Dr. Langguth 17. 11.
Lemp * 17. 11.
Lintner 17. 11.
Lücker * 17. 11.
Luster * 17. 11.
Lutz 17. 11.
Müller (Mülheim) * 17. 11.
Müller (Wadern) * 17. 11.
Dr. Müller-Hermann * 17. 11.
Neuhaus 17. 11.
Frau Pack 15. 12.
Peters (Poppenbüll) 1. 12.
Roth 17. 11.
Saxowski 17. 11.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-
Hohenstein 1. 12.
Schäfer (Offenburg) 17.11.
Schlaga 17. 11.
Schmidt (München) * 17. 11.
Schreiber * 17. 11.
Dr. Schwörer* 17. 11.
Seefeld * 17. 11.
Sieglerschmidt * 17. 11.
Spilker *17. 11.
Dr. Starke (Franken) * 17. 11.
Dr. Steger 17. 11.
Strauß 17. 11.
Voigt (Frankfurt) 17. 11.
Frau Dr. Walz * 17. 11.
Wawrzik * 17. 11.
Wissmann 17. 11.
Wohlrabe 17. 11.
Würtz * 17. 11.
Baron von Wrangel 17. 11.
Zeyer * 13. 11.
Ziegler 15. 12.
Zywietz * 17. 11.
Anlage 2
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B1 und 2):
Wie lautet der Auftrag, den der Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem französischen Staatspräsidenten erteilt hat, um die Frage einer Entschädigung für die Einbeziehung Elsaß-Lothringens in die deutsche Wehrpflicht im letzten Weltkrieg zu prüfen, und welchen Anlaß hat die französische Seite zu der Annahme, diese Prüfung werde ein für sie günstiges Ergebnis haben?
Welche Folgen zieht der Bundeskanzler aus seiner Absprache mit dem französischen Staatspräsidenten für die Festlegung der Bundesregierung in der von ihm abgegebenen Regierungserklärung dahin, die Kriegsfolgengesetzgebung trotz bestehender Ungerechtigkeiten als abgeschlossen zu behandeln?
Zu Frage B 1:
Der Bundeskanzler und der französische Staatspräsident sind bei ihrer Begegnung in Aachen am 14./15. September 1978 übereingekommen, daß von ihnen benannte Beauftragte die mit den Forderungen der elsaßlothringischen Zwangsrekrutierten des Zweiten Weltkrieges zusammenhängenden Fragen besprechen und ihnen hierüber einen gemeinsam verfaßten Bericht vorlegen sollen.
Bevor die Beauftragten ihren Bericht vorgelegt haben, kann über dessen Inhalt naturgemäß nichts gesagt werden.
Zu Frage B 2:
Der Bundeskanzler steht zu seiner Feststellung in seiner Regierungserklärung vom 17. Mai 1974, daß die Bundesregierung ihre Gesetzgebung über die Kriegsfolgelasten als abgeschlossen betrachtet.
9212* Deutscher Bundestag-- 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978
Die Bundesregierung kann jedoch Problemen, die sich auf dem Gebiet der auswärtigen Beziehungen ergeben und die aus der Zeit des letzten Weltkrieges herrühren, nicht von vornherein ausweichen.
Anlage 3
Antwort
des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 3) :
Hat die Bundesregierung die Einstellung der englichen Ausgabe der „Deutschlandberichte" verfügt, die 1965 als Informationsdienst für die englischsprachigen Juden in aller Welt begründet worden ist, und wenn ja, welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlaßt?
Es trifft zu, daß das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die englische Ausgabe der „Deutschland-Berichte" zum Jahresende einzustellen beabsichtigt.
Nach der Beratung des Haushalts 1979 war das Amt gezwungen, auf dem Sektor Periodika erhebliche Einsparungen vorzunehmen. Hiervon wurden u. a. die fremdsprachigen Bulletins, die Zeitschriften SCALA und ORIENT POST sowie GERMAN TRIBUNE betroffen.
Für die Einstellung der englischen Ausgabe der „Deutschland-Berichte" sprachen folgende Gründe:
1. Die englische Ausgabe der „Deutschland-Berichte" ist bei einer Auflage von nur 775 Exemplaren unverhältnismäßig teuer. Allein an Übersetzerkosten fallen jährlich fast 50 000 DM an.
2. Das Ergebnis einer 1974 durchgeführten Leserumfrage — nur schwaches Interesse an der englischen Ausgabe — war ein Indiz dafür, daß sich die Bedeutung der „Deutschland-Berichte" für die politische Öffentlichkeitsarbeit in Grenzen hält.
3. Die in der Bundesrepublik Deutschland besonders für Israel etscheinende Vierteljahreszeitschrift „Heatid" enthält künftig in einem dokumentarischen Anhang die wichtigsten bilateral interessierenden politischen Texte.
4. Die anderen vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung publizierten Periodika und die vom „German Information Center" in den USA herausgebrachten Veröffentlichungen werden den bisher in den „Deutschland-Berichten" behandelten Problemkreis stärker berücksichtigen.
Unbeschadet dieser leider unerläßlichen Einsparungsmaßnahme wird also sichergestellt, daß die besondere informationspolitische Bedeutung Israels auch in Zukunft die ihr zukommende Priorität behält.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 7) :
Wird die Sondierungsreise des ehemaligen Zweiten Bürgermeisters von Bremen, Dieter Biallas, nach Afrika (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18. Oktober 1978) ganz oder teilweise, direkt oder indirekt aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert?
Die Reise von Herrn Professor Dr. Dieter Biallas nach Afrika wurde weder ganz noch teilweise direkt oder indirekt aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 8, 9 und 10) :
Ist die Bundesregierung bereit, in den deutschsowjetischen Verkehrsgesprächen darauf hinzuwirken, daß der Land-, Seeverkehr über die transsibirische Linie auf der Grundlage der Gegenseitigkeit organisiert wird, nachdem die deutschen Verkehrsträger — Verband deutscher Reeder, Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e. V., Bundesverband des Deutschen Güterfernverkehrs (BDF) — in einer Studie nachgewiesen haben, daß die Transsibirische Containerlinie (TSCL) durch ein kombiniertes Land- und Seeverkehrssystem zwischen Europa und dem fernen Osten zu einer lebensgefährlichen Bedrohung der deutschen Verkehrsträger wird?
Ist die Bundesregierung mit Rücksicht darauf, daß der Verdrängungswettbewerb nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen ist, daß mit einem ausgeklügelten System von Dumpingtarifen vorgegangen wird, der im wesentlichen einer systematischen Erweiterung des Marktanteils dient und hiervon nicht nur der deutsche Verkehrssektor, sondern der der Europäischen Gemeinschaft mitbetroffen wird, bereit, mit der Europäischen Gemeinschaft Vereinbarungen zu treffen, die dem Verdrängungswettbewerb Einhalt gebieten?
Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß, wenn in den Verkehrsverhandlungen mit der Sowjetunion keine sowjetische Selbstbeschränkung zu erreichen ist, dann eine konzertierte Aktion der betroffenen EG-Staaten mit dem Ziel durchgeführt werden sollte, Maßnahmen zur Beschränkung des sowjetischen Verkehrsanteils in den Häfen, im Bahnsystem und in der Binnenschiffahrt der EG zu treffen?
Zu Frage B 8:
Die mit der Transsibirischen Containerline (TSCL) zusammenhängenden Probleme sind der Bundesregierung bekannt
Sie sind bereits Gegenstand der deutsch-sowjetischen Seeschiffahrtsgespräche und werden in die weiteren Überlegungen der Bundesregierung einbezogen.
Zu Frage B 9 und 10:
Auch die EG behandelt die Probleme des Ost-West-Verkehrs mit dem Ziel eines gemeinschaftlichen Vorgehens.
Auf dem Gebiet der Seeschiffahrt wird der EG-Verkehrsministerrat am 23./24. November 1978 über die Durchführung eines allgemeinen Informationssystems befinden, das u. a. über die Beteiligung von RGW-Flaggen in bestimmten Fahrtgebieten der Linienschiffahrt Aufschluß geben wird.
Desgleichen wird der Ministerrat eine Änderung der Mannheimer Akte behandeln, durch die der Rheinschiffahrtsmarkt gegen die Konkurrenz der RGW-Binnenflotten nach Eröffnung der Rhein-MainDonau-Verbindung geschützt werden soll.
Im übrigen werden eventuell notwendige Beschränkungsmaßnahmen vorbereitend erörtert.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978 9213*
Anlage 6
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 12) :
Wieweit sind die Umweltverhandlungen der Bundesregierung mit der DDR zum Problem der hohen Salzkonzentration der Weser durch Kaliabwässer aus Bergwerken der DDR gediehen, und welche Schritte gedenkt sie in der Zwischenzeit zu unternehmen, um der zunehmenden Gefährdung der Grundwassergewinnung in flußnahen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland zu begegnen?
Die Versalzung von Werra und Weser ist die problematischste Umweltfrage im Verhältnis zur DDR. Die Bundesregierung hält daher ihre Lösung für vorrangig.
Bereits bei der ersten Gesprächsrunde der Umweltverhandlungen mit der DDR im November 1973 wurde die Werra- und Weserversalzung von der Bundesregierung angesprochen. Die Regierung der DDR hat, obwohl die Fortsetzung der Verhandlungen für Anfang 1974 bereits geplant war, zur zweiten Gesprächsrunde allerdings nicht mehr eingeladen. Zu weiteren Verhandlungen über den Gewässerschutz ist es bisher trotz intensiver Bemühungen der Bundesregierung nicht gekommen. Die Bundesregierung wird weiter um die Gesprächsbereitschaft der Regierung der DDR bemüht sein. Auch in jüngster Zeit hat die Bundesregierung bei der Regierung der DDR auf umgehende Aufnahme von Gesprächen über Gewässerschutzprobleme gedrängt.
Im Rahmen der Vorbereitung solcher Gewässerschutzverhandlungen prüft die Bundesregierung alle Möglichkeiten, um eine nachhaltige Verringerung der Belastung der Werra und Weser zu erreichen. Hierzu gehören auch Maßnahmen, die den Salzwasseranfall auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland reduzieren könnten.
Die Bundesregierung erkennt insbesondere die Bemühungen der hessischen Kaliwerke an, die Lösungen gefunden haben, durch Verfahrensumstellungen selbst erlaubte Einleitungen zu verringern.
Die mit der Versalzung von Werra und Weser zusammenhängenden ökologischen Gefahren sind der Bundesregierung ebenso bekannt wie die Problematik, die sich hieraus für die Gewinnung von Grundwasser ergeben kann. Durch eine Änderung der Gewinnungstechnik kann allerdings die Situation der Uferfiltratwerke nicht verbessert werden, so daß wesentlich die von der Bundesregierung angestrebte Reduzierung der Einleitungen aus der DDR in die Werra und ihre Nebenflüsse die entscheidende Besserung bringen kann.
Anlage 7
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 14) :
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß es angesichts des Fortschritts der österreichischen und der DDR-Bemühungen in der Frage der Rechtschreibreform dringend erforderlich ist, daß auch die Bundesrepublik Deutschland die Arbeiten an einer Schriftreform koordiniert und staatlich fördert, und welche Institution sollte diese Aufgabe übernehmen?
Die Bundesregierung mißt der Frage einer Rechtschreibreform große Bedeutung zu und hat mehrfach. ihr Interesse an den Problemen der Rechtschreibung — nicht zuletzt durch Förderung der Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden und des Instituts für deutsche Sprache in Mannheim — deutlich gemacht. Sie hat stets wieder betont, daß aus ihrer Sicht eine Reform nur durchgeführt werden kann, wenn sie von allen deutschsprachigen Ländern getragen wird. Bei der Vielzahl und Vielfalt der Reformvorschläge hält die Bundesregierung weitere — insbesondere politische — Gespräche nur sinnvoll auf der Grundlage einer eingehenden Bestandsaufnahme und Systematisierung aller relevanten Vorstellungen. Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung — gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz — bei einem Sondierungsgespräch mit dem österreichischen Unterrichtsminister im März 1977 angeregt, eine entsprechende Dokumentation herzustellen.
Diese Aufgabe ist von Osterreich übernommen worden.
Diesem Ziel diente die in der Zeit vom 10. bis 12. Oktober in Wien von der „österreichischen gesellschaft für sprachpflege und rechtschreiberneuerung" ausgerichtete Tagung zur Reform der deutschen Orthographie, an der Sachverständige aus der Bundesrepublik Deutschland, der DDR, Osterreich und der Schweiz teilnahmen. Allerdings waren auf der Tagung nicht alle maßgeblichen Gruppen der Sprachwissenschaftler, sondern im wesentlichen nur die Anhänger der sog. gemäßigten Kleinschreibung vertreten. Ob wirklich eine Annäherung der Standpunkte der Sprachwissenschaftler der verschiedenen deutschsprachigen Länder bereits stattgefunden hat, wird voraussichtlich frühestens deutlich werden, wenn die für den März 1979 in Wien geplante weitere Tagung durchgeführt worden ist, auf der sich die Anhänger der „Gereinigten Großschreibung" treffen werden.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß über die Bildung einer Kommission zur Koordinierung der Standpunkte innerhalb der Bundesrepublik sowie deren Vertretung im Rahmen der internationalen Diskussion zweckmäßigerweise erst dann entschieden werden sollte, wenn die mit den Tagungen vom Oktober 1978 und März 1979 in Wien angestrebte Bestandsaufnahme abgeschlossen ist. Erst dann wird sich ermessen lassen, ob die wissenschaftliche Diskussion im deutschsprachigen Raum bereits ein Stadium erreicht hat, das für die Einschaltung einer offiziellen Kommission überhaupt konkrete Ergebnisse verspricht.
Im übrigen steht die Bundesregierung in der Frage der Rechtschreibreform in engem Kontakt mit der Kultusministerkonferenz und wird nur gemeinsam mit dieser ggf. über die Einrichtung der genannten Kommission entscheiden.
9214* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978
Anlage 8
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 15) :
Welche Pläne hat die Bundesregierung, um die grenznachbarliche polizeiliche Zusammenarbeit, insbesondere bei der Verbrechensbekämpfung im belgisch-niederländisch-deutschen Grenzgebiet, zu erweitern und wirksamer zu gestalten?
Die Bundesregierung ist seit längerem bestrebt, die bisher schon allgemein gute Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland und den westlichen- Nachbarstaaten, insbesondere in den Grenzbereichen, unter Berücksichtigung der Belange der Praxis umfassend auszubauen und weiter zu vertiefen.
Mit Belgien und Frankreich bestehen bereits entsprechende Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden im Grenzbereich. Darüber hinaus wurden mit diesen und anderen westlichen Nachbarstaaten Absprachen getroffen, die in pragmatischer Weise die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeibehörden regeln.
Diese Abkommen und informellen Absprachen haben nach den gewonnenen Erfahrungen erheblich zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beigetragen.
Nicht zuletzt auf deutsche Initiative haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen ihrer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit verschiedentlich mit den Möglichkeiten einer Verbesserung der Zusammenarbeit der Polizeibehörden im Grenzbereich befaßt. Die Staaten der Gemeinschaft haben es dabei übereinstimmend für notwendig erachtet, daß die in Betracht kommenden Nachbarstaaten unter Berücksichtigung gegebenenfalls bereits bestehender Übereinkommen prüfen, ob weiterführende bilaterale Absprachen — sei es formeller oder informeller Art — getroffen werden sollten.
Zwischen dem zuständigen belgischen Justizministerium und meinem Hause sind Kontakte mit dem Ziel aufgenommen worden, die bereits bestehenden Vereinbarungen zu überprüfen und Vorschläge für einen Ausbau der Zusammenarbeit der Polizeibehörden im Grenzbereich zu unterbreiten. Beide Seiten sind sich bewußt, daß derartige Absprachen im Hinblick auf die enge Verzahnung der Sicherheitsprobleme im belgisch-niederländisch-deutschen Grenzbereich nur in enger Fühlungnahme auch mit der niederländischen Seite getroffen werden können.
Anlage 9
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage 1B 16) :
In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung seit 1970 dem Artikel 36 Abs. 1 des Grundgesetzes entsprochen, der bei den obersten Bundesbehörden die Berücksichtigung von Beamten aus allen Bundesländern in angemessenem Verhältnis vorschreibt?
Die Bundesregierung hat im Jahre 1954 mit den Landesregierungen eine Vereinbarung getroffen (veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt 1954 S. 414), die, dem Grundsatz des Art. 36 Abs. 1 Satz 1 GG folgend, den Beamtenersatz bei den obersten Bundesbehörden regelt und den Beamtenaustausch zwischen Bundes- und Landesdienst fördern soll. Auf dieser Grundlage erfragt der Bundesminister des Innern jährlich bei den obersten Bundesbehörden den Bedarf an Landesbeamten und teilt ihn den betreffenden Ländern mit.
Gesammelte Unterlagen über die tatsächliche landsmannschaftliche Zusammensetzung der bei den obersten Bundesbehörden beschäftigten Beamten sind nicht verfügbar.
Ich bitte um Verständnis, wenn ich daher von einer Umfrage bei den Bundesressorts absehe, weil sich dort entsprechende Ergebnisse zum Teil nur durch äußerst verwaltungsaufwendige Verfahren ermitteln lassen würden.
Anlage 10
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 17) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Polizeiführungsakademie Hiltrup in eine Hochschule für Polizeiwissenschaften (unter eventuellem Anschluß an die Universität Münster) umzubilden, und was hat sie gegebenenfalls getan beziehungsweise wird sie gegebenenfalls tun, um diese Forderung zu verwirklichen?
Die Polizei-Führungsakademie ist mit ihrer besonderen organisatorischen Struktur in die jetzt gegebene Form hineingewachsen. Sie hat sich aus kleinen Anfängen als Polizei-Institut Hiltrup zur Akademie entwickelt, die insbesondere .die einheitliche Ausbildung des höheren Polizeivollzugsdienstes des Bundes und der Länder sicherstellt. Daneben führt die Akademie Fortbildungsveranstaltungen für Führungskräfte des höheren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes durch und ist auf dem Gebiet der Forschung für die Polizei tätig. Das Bund/Länderabkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 28. April 1972 ist das Ergebnis jahrelanger Bemühungen des Bundes und der Länder, die Qualität des Führungsnachwuchses der Polizei zu verbessern.
Organisatorisch ist die Polizei-Führungsakademie eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dem Innenminister dieses Landes obliegt die Dienstaufsicht, während der Bundesminister des Innern und die Innenminister/Senatoren für Inneres der Länder gemeinsam die Fachaufsicht führen, die sie durch ein Kuratorium ausüben lassen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978 9215*
Eine Anerkennung der Akademie als Hochschule gem. § 70 Hochschulrahmengesetz ist bisher nicht erörtert worden.
Bei einer Diskussion über diese Frage wäre u. a. zu berücksichtigen, daß
— die Ausbildung an der Akademie, soweit sie Teil des insgesamt zweijährigen Vorbereitungsdienstes für Anwärter des höheren Dienstes ist, für eine Teilnehmergruppe ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium voraussetzt,
— die Ausbildung an der Akademie im wesentlichen der Ausbildung für den Aufstieg zum höheren Dienst dient, die von langjährig im Polizeivollzugsdienst bewährten Beamten durchlaufen wird,
— in keinem Bereich der öffentlichen Verwaltung Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung für den höheren Dienst an einer Hochschule durchgeführt werden.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich die Struktur der Polizei-Führungsakademie trotz sicher noch bestehender Verbesserungsmöglichkeiten im wesentlichen bewährt hat. Sie sieht deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, Änderungen an der erst vor wenigen Jahren einvernehmlich mit den Ländern festgelegten Organisationsstruktur der Akademie anzustreben. Sie wird sich — wie bisher - fortlaufend bemühen, weitere Verbesserungen bei der Ausbildung der Anwärter des höheren Polizeivollzugsdienstes sowie insbesondere auch bei der Fortbildung von Führungskräften in Abstimmung mit den Ländern einzuführen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 19 und 20) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein, der nach Anhörung von Fachleuten davon ausgeht, daß nach Anordnung einer dritten Reinigungsstufe das Abwasser der Stadt Rendsburg schadlos in den Nord-Ostsee-Kanal eingeleitet werden kann, und wenn nein, ist sie bereit, vor einer Entscheidung mit den von einer Abwassereinleitung der Stadt Rendsburg in die Eider Betroffenen ein Gespräch zu führen?
ist nicht schon allein aus hygienischen Gründen eine Abwassereinleitung in den Kanal einer solchen in die Eider vorzuziehen, wenn von seiten des Landes Schleswig-Holstein geplant ist, die Eider, die heute der Fischerei und dem Wassersport dient, zu einem Badegewässer zu machen?
Nach Feststellung der für den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) zuständigen Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord und der sie beratenden Bundesanstalt für Gewässerkunde würde der NOK als ein fast stehendes Gewässer empfindlicher auf die Einleitung von Abwässern der Kläranlage Rendsburg reagieren als das Fließgewässer Eider, welches bisher die Abwässer aufgenommen hat. Der Grund dafür liegt einmal in dem geringeren Sauerstoffangebot je Volumeneinheit Wasser im NOK, zum anderen in der gegenüber der Eider erheblich geringeren PhosphatBelastung des Kanals. Phosphathaltige Abwässer würden dem Kanal neue Nährstoffe zuführen, ein Algenwachstum begünstigen und im tiefen Kanal zu einer Überdüngung führen. Gleiche Verhältnisse sind in der flacheren Eider nicht gegeben. Eine hygienische Belastung dürfte sjch nach Auffassung der o. g. Dienststellen in dem fließenden Eidergewässer in relativ engen räumlichen Grenzen halten, während sie in dem stehenden Kanalgewässer zu einer Belastung nicht nur der Schiffahrt; sondern auch des Wassersports und der Fischerei werden könnte. Daraus ergibt sich, daß nach Anordnung einer dritten Reinigungsstufe das Abwasser der Stadt Rendsburg eher schadlos in die Eider als in den NOK eingeleitet werden kann. Deshalb sollte von einer Ableitung in den Kanal abgesehen werden. Mit dieser Auffassung, die dem Land Schleswig-Holstein durch die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord mitgeteilt worden ist, hat sich das Land einverstanden erklärt. Selbstverständlich besteht die Bereitschaft, den Betroffenen vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Darlegung ihrer Argumente zu geben.
Anlage 12
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 21 und 22) :
Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die Verordnung über Sonderurlaub dahin gehend auszurichten, daß internationale berufspraktische Begegnungen (Seminare, Informations- und Kontaktprogramme usw.) nicht mehr in die Sonderurlaubsbestimmungen eingegliedert werden, und welche Gründe haben die Bundesregierung gegebenenfalls zu dieser Maßnahme veranlaßt?
Welche Maßnahmen würden in diesem Fall von der Bundesregierung getroffen, damit die in der Vergangenheit in diesem europäischen Bereich sehr fruchtbare Arbeit der Völkerverständigung auf der Basis des gemeinsamen Berufs nicht gefährdet wird?
Nach § 7 Satz 1 Nrn. 1 und 3 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst kann für die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen sowie an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die von staatlichen oder kommunalen Stellen durchgeführt werden, und für die Teilnahme an förderungswürdigen staatspolitischen Bildungsveranstaltungen Urlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Unter derartige Bildungsveranstaltungen fallen auch Begegnungen im Rahmen des Deutsch-Französischen Jugendwerks.
Internationale berufspraktische Begegnungen werden in der Sonderurlaubsverordnung nicht ausdrücklich genannt. Es ist aber nicht ausgeschlossen, daß solche Seminare, Informations- und Kontaktprogramme die Voraussetzungen der genannten Bestimmungen der Verordnung erfüllen. Eine verbindliche Auskunft hierüber ist allerdings nur möglich, wenn die Umstände des Einzelfalles bekannt sind. Ich bin gern zu einer weiteren Prüfung bereit, wenn Sie mir nähere Einzelheiten der Sie interessierenden Veranstaltungen mitteilen.
9216* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978
Die Bundesregierung beabsichtigt gegenwärtig nicht, die bestehende Sonderurlaubsverordnung zu ändern.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 23) :
Welche Mittel zur Förderung sogenannter Kinomobile stehen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung, und hält die Bundesregierung dieses Mittel für ausreichend, um eine Versorgung der Bevölkerung mit einem qualitativ anspruchsvollen Kinoprogramm in Gebieten zu ermöglichen, in denen eine Unterversorgung mit Filmtheatern gegeben ist?
Sog. Kinomobile können im Rahmen der für die Förderung von Filmtheatern zur Verfügung stehenden Mittel gefördert werden. In Betracht kommen sowohl Mittel der Filmförderungsanstalt, als auch solche des ERP-Sondervermögens, ferner Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie der Lastenausgleichsbank.
Die Filmförderungsanstalt hat bereits in einem Fall den Bau eines Kinomobils im Rahmen ihrer Projektförderung gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 Filmförderungsgesetz gefördert. Da diese Förderungsmaßnahme nach geltendem Recht jedoch auf „beispielhafte Maßnahmen im Bereich der Filmtheater" beschränkt ist, kommt eine Mehrfachförderung nur im Ausnahmefall in Betracht.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Filmförderungsgesetzes (BT-Drucksache 812108) sieht deshalb vor, daß die Errichtung von Filmtheatern auch in solchen Fällen gefördert werden kann, in denen das Moment der Beispielhaftigkeit nicht gegeben ist.
Im Rahmen der ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unternehmen können ebenfalls Filmtheater, also auch „Kinomobile" gefördert werden. In Betracht kommen Darlehen bis zu 300 000,—DM für
— Vorhaben in regionalen Fördergebieten (vorgesehen für 1979 545 Millionen DM)
— Existenzgründungen und standortbedingte Investitionen (vorgesehen für 1979 540 Millionen DM)
— Unternehmen der Vertriebenen (vorgesehen für 1979 10 Millionen DM).
Als flankierende und ergänzende Förderungsmaßnahmen kommen die sog. M II-Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (bis zu 300 000,— DM) für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie die Ergänzungsprogramme I und II der Lastenausgleichsbank für die Existenzgründung und Existenzsicherung kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen (Darlehen bis zu 200 000,— DM) sowie für die Existenzgründung von Spätaussiedlern und anderen Spätberechtigten (Darlehen bis zu 100 000,— DM) in Betracht.
Für den Fall fehlender Sicherheiten besteht die Möglichkeit, Bürgschaften der Länder oder der Kreditgarantiegemeinschaften, soweit diese über einen . Fonds „Sonstiges Gewerbe" verfügen, in Anspruch zu nehmen.
Die Bundesregierung hält die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mittel in Verbindung mit den mit dem Regierungsentwurf des Filmförderungsgesetzes vorgeschlagenen Maßnahmen für ausreichend, die Versorgung der Bevölkerung mit einem qualitativ anspruchsvollen Kinoprogramm in Gebieten ohne Filmtheater zu ermöglichen.
Anlage 14
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 24) :
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle der Bundesregierung für den Erwerb der amtlichen Dokumente, ähnlich Einrichtungen in Frankreich, England und den Vereinigten Staaten, und warum ist in dieser Hinsicht bisher trotz mehrmaliger Ankündigungen noch nichts unternommen worden?
Ich gehe davon aus, daß Sie mit Ihrer Frage die im „Programm der Bundesregierung zur Förderung der Information und Dokumentation" (IuD-Programm) genannte „Forschungsinformationsstelle" (FORIST) ansprechen.
Wie im Programm der Bundesregierung zur Förderung der Information und Dokumentation (IuDProgramm), hat der für die Bundesregierung federführende BMFT zu dem von Ihnen angesprochenen Problembereich folgende Vorstellung:
1. Es handelt sich bei der o. g. Stelle um eine „Informationseinrichtung mit besonderer Zweckbestimmung". Die Planung, die sich in den vorher festgesetzten zeitlichen Grenzen hielt, ist seit Mitte 1978 abgeschlossen.
2. Bei dieser Stelle sollen u. a. die aus öffentlichen Mitteln geförderten amtlichen Forschungsberichte nachgewiesen werden. Über sie soll laufend aktiv und auf Anfrage informiert werden. Sie hat also vornehmlich die Aufgabe, Clearing-Funktionen zu übernehmen. Zugleich soll sie nationaler Partner entsprechender internationaler Informationssysteme sein.
3. Gemäß dem Papier Nr. F 72 7a vom 26. Oktober 1978 der Bund-Länder-Kommission, Arbeitsgruppe Informationseinrichtungen, hat sich das Land Niedersachsen bereiterklärt, Sitzland der „Forschungsinformationsstelle" zu werden.
Anlage 15
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 25 und 26) :
Wie beurteilt die Bundesregierung das zentrale Fernüberwachungssystem für Kernkraftwerke, das seit dem 28. September
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978 9217•
1978 in Bayern arbeitet, und welche zusätzlichen Sicherheiten sollen mit diesem System gewährleistet werden?
Hält es die Bundesregierung für wünschenswert, daß dieses System in allen Bundesländern mit Kernkraftwerken eingeführt wird?
Zu Frage B 25:
Das in Bayern in Betrieb genommene zentrale Fernüberwachungssystem für Kernkraftwerke beruht darauf, daß es alle wichtigen, an Kernkraftwerken kontinuierlich, d. h. im Dauerbetrieb vorgenommene Messungen über radioaktive Emissionen — dies gilt im vorliegenden Falle zunächst für die Luft, sowie Wetterdaten — an eine Meßwarte des zuständigen Landesamtes für Umweltschutz überträgt und dort zentral registriert. Das Verfahren ist deshalb geeignet, die Kontrolldichte der durch die Behörden unmittelbar und unabhängig vorgenommenen Überwachung wesentlich zu stärken, und kann damit auch einen wichtigen Beitrag zur Transparenz sowie zur Vertrauensbildung bei der Öffentlichkeit gegenüber der Behörde leisten.
Das System kann. allerdings die ebenfalls nach geltenden Vorschriften praktizierten umfassenden, in regelmäßigen Zeitabständen zu entnehmenden Sammelproben aus den verschiedenen Emissionsströmen nicht ersetzen, denn nur diese Methoden bieten die für eine genaue Lagebeurteilung und Beweiserhebung notwendige Genauigkeit.
Zu Frage B 26:
Sollte sich das zur Zeit in Bayern in der Erprobung befindliche zentrale Fernüberwachungssystem für Kernkraftwerke technisch bewähren, so würde die Bundesregierung seine Einführung in allen Bundesländern mit Kernkraftwerken als Ergänzung zu den bereits bewährten und in weiterem Ausbau befindlichen Programmen zur unabhängigen behördlichen Kontrolle der Emissionen für wünschenswert halten.
Anlage 16
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 27) :
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nach Zulassung von Teilzeitbeschäftigung für Beamte und der Festlegung der flexiblen Altersgrenze für Beamtinnen auf 60 Jahre als Beitrag zur Bewältigung der Lehrerarbeitslosigkeit bei?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß insbesondere eine Erweiterung der Teilzeitbeschäftigung einen unentbehrlichen Beitrag des öffentlichen Dienstes zur Bewältigung der Arbeitsmarktprobleme darstellt. In Ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bundestags-Drucksache 8/873) hat die Bundesregierung im Mai dieses Jahres den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages ihre Vorstellungen zur Erweiterung der Teilzeitbeschäftigung übermittelt.
Die Frage der Herabsetzung der Antragsaltersgrenze für Beamtinnen auf das 60. Lebensjahr wird im Hinblick auf den Prüfungsauftrag des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. Oktober 1978 im Benehmen mit den beteiligten Bundesressorts durch den Bundesminister des Innern gegenwärtig nochmals geprüft. Der Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages wird baldmöglich vorgelegt werden. Über den weiteren Fortgang der Angelegenheit werde ich Sie gerne unterrichten.
Anlage 17
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen ides Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 28 und 29) :
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des nordrhein-westfälischen Innenministers, Dr. Hirsch, der Bund sei gefordert, durch Nutzung seiner Kompetenz für den Erlaß eines Bundespolizeigesetzes auf ein einheitliches Polizeirecht in Bund und Ländern hinzuwirken?
Beabsichtigt die Bundesregierung, es bei der Ablehnung — ohne Beratung — des von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Entwurfs eines Bundespolizeigesetzes durch die Koalition zu belassen, oder wird sie nun entsprechend dem Beschluß der Innenministerkonferenz von 1977 selbst einen Entwurf vorlegen?
Zu Frage B 28:
Das allgemeine Polizeirecht gehört zur Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung verspricht sich von der Vorlage des Entwurfs eines Bundespolizeigesetzes keine Wirkungen, die über die Erarbeitung des Musterentwurfs eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder durch die Innenministerkonferenz hinausgehen. Eine wirkliche Vereinheitlichung des materiellen Polizeirechts in Bund und Ländern wäre allenfalls bei Schaffung einer Befugnis des Bundes zur konkurrierenden Gesetzgebung zu erreichen.
Wirkungen eines Bundespolizeigesetzes in Richtung auf eine stärkere Vereinheitlichung des Polizeirechts in Bund und Ländern sind auch deshalb schwerlich zu erwarten, weil das Schwergewicht ides polizeilichen Tätigwerdens bei den Ländern liegt. Die Probleme des Rechts der polizeilichen Eingriffe stellen sich in der Praxis am häufigsten bei den Polizeien der Länder, nicht bei denen des Bundes.
Weder länderübergreifende Polizeieinsätze noch Einsätze ,des BOS zur Unterstützung der Länderpolizeien sind nach der derzeitigen Rechtslage auf besondere Schwierigkeiten gestoßen. Dies beruht darauf, daß die wesentlichen Grundsätze des Polizeirechts in Bund und Ländern seit jeher übereinstimmen.
Zu Frage B 29:
Ich verweise auf die Antwort zu Frage B 28. Die Bundesregierung sieht derzeit kein Bedürfnis, ein Bundespolizeigesetz zu erlassen. Das für die Polizeien des Bundes geltende Recht ist befriedigend und rechtsstaatlich einwandfrei geregelt. Ich verweise insbesondere auf das Bundesgrenzschutz-
9218* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978
gesetz, das Gesetz über das Bundeskriminalamt und das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes.
Anlage 18
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 30, 31 und 32) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß an als Aufsteiger oder Außenseiter in das Beamtenverhältnis gelangte Personen, die zuvor langjährige Pflichtmitglieder einer RVO-Krankenkasse waren und die nach nach ihrem Aufstieg wegen der dann ungünstigeren Leistungs- und Kostenbedingungen einer privaten Krankenkasse als freiwillig Weiterversicherte in ihrer Kasse verbleiben, keine Beihilfen gezahlt werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Trifft es zu, daß Bundesminister a. D. Dr. Maihofer in seinem Hause hierzu Untersuchungen hat anstellen lassen, und liegen hierüber Ergebnisse vor?
Wie stellt sich, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Situation in den Bundesländern dar?
Zu Frage B 30:
Der Dienstherr stellt den Beamten mit der Besoldung einen Durchschnittsbetrag der zu erwartenden Aufwendungen in Krankheitsfällen zur Verfügung. Die Beihilfevorschriften gehen deshalb davon aus, daß der Beamte mit diesen Mitteln eine angemessene Krankenversicherung abschließt. Die Beihilfe ist ihrem Wesen nach eine Hilfeleistung, die neben der zumutbaren Eigenbelastung des Beamten ergänzend in angemessenem Umfang einzugreifen hat, um in Krankheitsfällen die wirtschaftliche Lage des Beamten durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu erleichtern.
Die Beamten, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben u. a. die Möglichkeit, sich auf Krankenschein behandeln zu lassen. Da den Beamten in diesen Fällen keine oder keine nennenswerten Aufwendungen entstehen, ist für die Gewährung von Beihilfen als ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn kein Raum.
Bei Behandlung als Privatpatient erhält der Beamte, der Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, zusätzlich zu der Erstattung seiner Versicherung Beihilfen, wenn ihm eigene Aufwendungen entstehen. In diesen Fällen wird der Beamte beihilferechtlich genau so behandelt wie ein privatversicherter Beamter. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat diese Beihilferegelung wiederholt als rechtens bezeichnet. Eine Benachteiligung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist aus der Sicht des Beihilferechts somit nicht gegeben.
Zu Frage B 31:
Die Beihilfevorschriften werden gegenwärtig mit dem Ziel überprüft, die Möglichkeiten einer Vereinfachung auszuschöpfen. Die Frage der Beihilfefähigkeit von Sachleistungen bzw. Sachleistungssurrogaten ist nicht Gegenstand dieser Prüfung, wohl aber die Frage einer Beitragszuschußgewährung. In einer Kommission, in der der Bund und die Länder vertreten sind, werden die Vorarbeiten geleistet. Mit einer abschließenden Meinungsbildung kann nicht vor dem nächsten Jahr gerechnet werden.
Zu Frage B 32:
Im Beihilferecht des Bundes und der Länder gilt seit jeher unangefochten der Grundsatz, daß zu Sachleistungen bzw. Sachleistungssurrogaten keine Beihilfen gewährt werden. In der Beihilfeverordnung des Landes Hessen ist ergänzend vorgesehen, daß bei Inanspruchnahme von Sachleistungen durch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen bei Vorliegen der in der Vorschrift (§ 4 Ziff. 7 BhVO) genannten Voraussetzungen Krankenversicherungsbeiträge als beihilfefähige Aufwendungen des Beihilfeberechtigten gelten. Aus systematischen Gründen ist eine Übernahme dieser Regelung nicht beabsichtigt.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 8/2273 Fragen B 34 und 35) :
Trifft es zu, daß die Bundesregierung plant, den § 69 des Strafgesetzbuches dahin gehend zu novellieren und zu ergänzen, daß
die Entziehung der Fahrerlaubnis audi zur Bewährung ausgesetzt
werden kann?
Falls ja, bis wann ist mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage zu rechnen?
Die Bundesregierung plant nicht, den § 69 StGB dahin gehend zu ergänzen, daß die Entziehung der Fahrerlaubnis auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Eine solche Regelung widerspräche dem Wesen dieser Sicherungsmaßregel: Sie soll die Allgemeinheit vor ungeeigneten, gefährlichen Kraftfahrzeugführern schützen, so daß — wenn die Nichteignung feststeht - der gefährliche Kraftfahrzeugführer nicht „versuchsweise" wieder ' zum öffentlichen Verkehr zugelassen werden kann. Die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Bewährung wäre deshalb grundsätzlich und auch aus verkehrssicherheitspolitischer Sicht nicht vertretbar. Ich darf indessen darauf hinweisen, daß das Gericht nach § 69 a Abs. 7 StGB die übliche Sperrfrist vorzeitig aufheben kann, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist. Diese Möglichkeit reicht aus, um eventuelle Härten zu vermeiden. Auch die Praxis hat die Einführung einer Aussetzung zur Bewährung bei der Entziehung der Fahrerlaubnis auf dem 15. Deutschen Verkehrsgerichtstag 1977 in Goslar mit überwiegender Mehrheit abgelehnt.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 36 und 37) :
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978 9219*
Hat der in Frankfurt bei dem Überfall auf das dpa-Büro verhaftete Wolfgang Beer die volle Strafe verbüßt, zu der er wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden war, oder ist er vorzeitig entlassen worden?
Hätte gegen Wolfgang Beer seinerzeit Sicherungsverwahrung verhängt werden können, wenn im Zeitpunkt seiner Verurteilung einer der im Rechtsausschuß vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge der CDU/CSU zur Sidierungsverwahrung Gesetz gewesen wäre?
Zu Frage B 36:
Wolfgang Beer ist durch Urteil vom 28. September 1976 zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden, die er voll verbüßt hat.
Zu Frage B 37:
Nein. Die von der CDU/CSU eingebrachten Entwürfe setzen für die Sicherungsverwahrung bei Ersttätern deren Verurteilung zu mehrjähriger „Freiheitsstrafe" voraus. „Freiheitsstrafe" im Sinne der genannten Entwürfe ist nur die Freiheitsstrafe des § 38. StGB, nicht aber Jugendstrafe. Findet die Jugendstrafe auf die Tat eines Heranwachsenden Anwendung, so ist für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung kein Raum (§ 105 Abs. 1 i. V. m. § 7 JGG).
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 38) :
Ist die Bundesregierung bereit — gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen —, Baumaßnahmen auf dem von den US-Streitkräften genutzten Flughafen Wiesbaden-Erbenheim vorzufinanzieren, die dringend erforderlich sind, um in der Vergangenheit häufig eingetretene Ölunfälle zukünftig zu vermeiden und die von der NATO erst 1982 oder Mitte der 80er Jahre finanziert werden können?
Nach den von mir getroffenen Feststellungen sind zur Verbesserung der Entwässerung sowie zum Schutze des Grundwassers auf dem Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim drei NATO-Baumaßnahmen vorgesehen. Während eine Maßnahme bereits durchgeführt wird, ist die zweite genehmigt, so daß auch insoweit in Kürze mit der Ausführung zu rechnen ist. In beiden Fällen ist die Frage der Finanzierung geklärt. Die Unterlagen für die dritte Maßnahme werden der NATO in Kürze zugeleitet werden. Hier dürfte 1979 die Bauausführung möglich sein. Eine Beschleunigung der Maßnahmen könnte durch eine Vorfinanzierung nicht erreicht werden.
Ich habe eine Überprüfung veranlaßt, ob durch die genannten Bauvorhaben künftige Ölunfälle auf der Liegenschaft ausgeschlossen werden können.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 39) :
Ist die Bundesregierung bereit, das umständliche, zeitraubende und kostenintensive Zollabfertigungsverfahren der körperlichen Warenkontrolle entsprechend dem Vorschlag des Deutschen Industrie- und Handelstags vom Frühsommer 1977 durch ein Verfahren der Dokumentenkontrolle zu ersetzen, das bei gleicher Sicherheit für die fiskalischen Interessen eine Erleichterung des Grenzübergangs auch für den Warenverkehr und damit einen nodi besseren Güteraustausch zwischen den Staaten der Europäischen Gemeinschaft verspricht?
Der Deutsche Industrie- und Handelstag hat den in der Anfrage genannten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften unterbreitet. Er läuft auf eine Abschaffung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 222/77 über das gemeinschaftliche Versandverfahren (ABI. der EG Nr. L 38 vom 9. Februar 1977 S. 1) geregelten internen gemeinschaftlichen Versandverfahrens hinaus, das durch ein von der Warenbeförderung unabhängiges Verfahren der Dokumentenkontrolle ersetzt werden soll.
Auf Kommissionsebene finden z. Zt. im Versandausschuß Beratungen über Vorschläge der Kommission zur Vereinfachung und effektiveren Ausgestaltung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens statt. Es ist damit zu rechnen, daß die Kommission in diese Erörterungen auch den Vorschlag des Deutschen Industrie- und Handelstages einbeziehen wird.
Die Bundesregierung steht Vorschlägen zur Erleichterung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß bei Waren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft befinden, im Zusammenhang mit dem Verbringen über Binnengrenzen aus folgenden Gründen vorerst noch nicht völlig auf körperliche Warenkontrollen verzichtet werden kann:
a) Die Binnengrenzen sind nach wie vor Steuergrenzen, deren Überschreiten für die Waren einen steuerrechtlichen Grenzausgleich erforderlich macht. Nicht nur die Steuersätze, sondern auch das System der Verbrauchsteuern weichen in den einzelnen Mitgliedstaaten zum Teil erheblich voneinander ab.
b) Für bestimmte Waren müssen bei Grenzübertritt Ausgleichsbeträge zur Sicherung der gemeinsamen Agrarpreise erhoben bzw. gewährt werden.
c) Außerdem müssen auch im innergemeinschaftlichen Verkehr für viele Waren noch Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze beachtet werden.
Zur Durchführung dieser Regelungen ist eine stichprobenweise körperliche Warenkontrolle nach wie vor erforderlich, um sicherzustellen, daß tatsächlich nur die angemeldeten Waren über die Grenze verbracht werden.
Abgesehen davon, daß beim Grenzübergang im gemeinschaftlichen Versandverfahren eine körperliche Warenkontrolle nur in Verdachtsfällen stattfindet, hat die Zollverwaltung der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Möglichkeiten bereits jetzt im großen Umfang, insbesondere für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr, Verfahrenserleichterungen gewährt. So wurde bei vielen Firmen, die laufend Waren im gemeinschaftlichen Versandver-
9220* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978
fahren versenden bzw. empfangen, auf die Vorführung der Waren bei den Abgangs- bzw. Bestimmzollstellen verzichtet und ihnen gestattet, Versandscheine selbst auszustellen bzw. die empfangenen Waren in vereinfachten Verfahren monatlich anzumelden.
Einige deutsche Wirtschaftsverbände haben in ihren Stellungnahmen zu dem Vorschlag des Deutschen Industrie- und Handelstages nicht ausschließen wollen, daß die Verwirklichung dieses Vorschlags eher Erschwerungen als Erleichterungen für die Wirtschaft mit sich bringt. Nach ihrer Auffassung sollte — statt das bestehende Verfahren im Grundsatz zu ändern — versucht werden zu erreichen, daß auch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften von den gemeinschaftsrechtlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Gewährung von Erleichterungen in möglichst großem Umfang tatsächlich Gebrauch machen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 40) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei der Ermittlung der Einkünfte aus Haus- und Grundbesitz nach § 12 der Verordnung zur Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsgesetzes die steuerlichen Vorschriften anzuwenden sind, nach denen Aufwendungen für Instandhaltung, die mit Fremdmitteln finanziert sind, in dem Jahr als Werbungskosten absetzbar sind, in dem die Reparaturen tatsächlich bezahlt werden und es somit auf den Zeitpunkt der Rückzahlung des zur Finanzierung der Instandsetzungsarbeiten aufgenommenen Darlehens nicht ankommt, und wenn ja, wird sie darauf hinwirken, daß die zitierten Vorschriften bundeseinheitlich in diesem Sinn angewandt werden?
Die Berechnung von Einkünften aus Haus- und Grundbesitz zur Feststellung der Ausgleichsrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist im § 12 der Verordnung zur Durchführung des § 33 BVG abschließend geregelt. Nach Absatz 6 dieser Vorschrift sind als Erhaltungsaufwand die nachgewiesenen notwendigen Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung absetzbar. Da die Einkünfte aus Haus- und Grundbesitz jährlich festzustellen sind, ist der gesamte Erhaltungsaufwand eines Jahres in einem Betrag abzusetzen. Hierbei ist es wie im Steuerrecht unerheblich, ob dieser Aufwand aus Eigen- oder Fremdmitteln finanziert worden ist. In den Jahren, in denen nur ein geringer Erhaltungsaufwand entsteht, ist die Absetzung einer Pauschale möglich. Die bei Fremdfinanzierung des Erhaltungsaufwands anfallenden Schuldzinsen sind jeweils von den Jahresroheinnahmen absetzbar (§ 12 Abs. 4 Buchst. a).
Die Bundesregierung geht davon aus, daß § 12 der Verordnung zu § 33 BVG einheitlich wie dargelegt angewandt wird. Sollte Ihnen eine abweichende Praxis bekannt sein, wäre ich für eine Unterrichtung dankbar.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 41 und 42) :
Hält die Bundesregierung an ihrer in der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Häfele (Stenographischer Bericht der 107. Sitzung, Seite 8488) gegebenen Auffassung fest, daß die Geldwertentwicklung der letzten Jahre keine Veranlassung zur Erhöhung der gesetzlichen Grenzbeträge nach § 40 b EStG gibt, wenn sie darauf hingewiesen wird, daß damit allen Arbeitnehmern, die eine Direktversicherung abgeschlossen haben, die Möglichkeit genommen wird, die Vorteile einer dynamischen Lebensversicherung auszunutzen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei Beurteilung der Frage 41 nicht von der Geldwertentwicklung, sondern von der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversidierung ausgegangen werden muß, da die Lebensversicherungen sich bei der Dynamisierung ihrer Verträge hieran orientieren?
Namens der Bundesregierung halte ich an der Auffassung fest, daß die Geldwertentwicklung der letzten Jahre keine Veranlassung gibt, die gesetzlichen Grenzbeträge für die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 b des Einkommensteuergesetzes zu erhöhen. Hieran vermag auch Ihr Hinweis auf die sogenannte dynamische Lebensversicherung auf Grund entsprechender Anpassungstarife nichts zu ändern. Denn solche Anpassungstarife sind für Direktversicherungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung atypisch. Dementsprechend hat auch die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Direktversicherungen keine entscheidenden Auswirkungen. Im übrigen erlaube ich mir den Hinweis, daß die Direktversicherung zu den Instrumenten der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung gehört und daher voraussetzt, daß der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist. Der in Ihrer Fragestellung unterstellte Abschluß einer Direktversicherung durch den Arbeitnehmer ist hiernach nicht möglich.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/ 2273 Fragen B 43 und 44) :
Trifft es zu, daß durch die Betriebsrenten neben den Steuerausfällen bei der Körperschaftsteuer in Höhe von 6 bis 7 Milliarden DM weitere Steuerausfälle entstehen, weil die Rücklagen zur betrieblichen Altersversorgung gemäß § 40 b EStG bis zu einem Betrag von 2 400 DM jährlich vom Arbeitgeber nur mit 10 v. H. pauschal versteuert werden können, auf diese Weise entstandene Betriebsrenten nur mit dem sogenannten Ertragsteil besteuert werden und deshalb in der Regel steuerfrei ausgezahlt werden, anderen Betriebsrenten der Versorgungsfreibetrag in Höhe von 4 800 DM jährlich zugute kommt?
In welchem Verhältnis entstehen Steuerausfälle durch die betriebliche Altersversorgung im Vergleich zu den Aufwendungen der öffentlichen Gebietskörperschaften für die Empfänger von Versorgungsbezügen?
Zu Frage B 43:
Wie ich Ihnen schon auf Ihre schriftliche Anfrage in der Fragestunde während der parlamentarischen
Sommerpause im Juli 1978 (BT-Drucksache 8/2039 S.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978 9221*
17) mitgeteilt habe, dürften sich die steuerlichen Auswirkungen für sämtliche Versorgungsformen der betrieblichen Altersversorgung in einer Größenordnung zwischen 6 bis 7 Milliarden DM bewegen. Hierbei sind allerdings die aus der steuerlichen Behandlung bei den Empfängern von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung resultierenden finanziellen Auswirkungen, die mangels statistischer Unterlagen nicht quantifizierbar sind, gegenzurechnen. Die Anwendung des Versorgungs-Freibetrages und die Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40 b EStG führen somit nicht zu weiteren Steuermindereinnahmen.
Zu Frage B 44:
Die Aufwendungen der öffentlichen Gebietskörperschaften für Versorgungsbezüge (Pensionen, Familienzuschläge und Beihilfen) betrugen im Jahre 1976 nahezu 40 Milliarden DM (BT-Drucksache 8/1805 S. 169). Ein Vergleich dieses Betrages mit den oben genannten steuerlichen Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung ist nicht möglich, weil dieser im Gegensatz zur Versorgung der öffentlichen Gebietskörperschaften lediglich eine ergänzende Funktion zukommt. Bei den Aufwendungen der öffentlichen Gebietskörperschaften handelt es sich um tatsächliche Zahlungen an Versorgungsberechtigte. Der Betrag von 6 bis 7 Milliarden DM ergibt sich hingegen aus der steuerlichen Behandlung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 45) :
Was hat die Bundesregierung bisher veranlaßt, um die steuerlichen Konsequenzen aus ihrer Feststellung zu ziehen, die in der Bundesrepublik Deutschland tätigen kommunistischen Wirtschaftsunternehmen stellten den hauptamtlich für die DKP tätigen Funktionären gut dotierte Posten zur Verfügung, die diese tatsächlich gar nicht wahrnähmen (Informationen des Bundesinnenministers Nr. 41/77)?
Die Durchführung der Besteuerung sowie der steuerstrafrechtlichen Ermittlungen obliegt den Finanzbehörden der Länder. Eine Umfrage bei mehreren Ländern hat ergeben, daß bei der Prüfung der . von Ihnen genannten Betriebe steuerliche Unregelmäßigkeiten nicht ermittelt werden konnten. Ein Nachweis, es handele sich bei Lohnzahlungen um verdeckte Parteienfinanzierung, konnte nicht erbracht werden.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hofmann (Kronach) (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 46) :
Mit welchen "einschlägigen Instrumenten der regionalen Strukturpolitik" glaubt die Bundesregierung die überdurchschnittlichen
Strompreise im Zonenrandgebiet senken bzw. das Strompreisgefälle zwischen dem Zonenrandgebiet und den anderen Teilen der Bundesrepublik Deutschland verringern zu können?
Die Bundesregierung hat in Beantwortung Ihrer Fragen vom 27/128. September 1978 nicht angekündigt, bestehende Strompreisunterschiede zwischen Teilgebieten der Bundesrepublik Deutschland gezielt mit den Instrumenten der regionalen Strukturpolitik lösen zu wollen.
Diese Instrumente sind vielmehr darauf ausgerichtet, die wirtschaftsstrukturellen Verhältnisse in den Fördergebieten insgesamt nachhaltig zu verbessern. Im übrigen hat die Bundesregierung eine Differenzierung des sogenannten „Kohlepfennigs" mit Rücksicht auf das unterschiedliche Energiepreisniveau erreicht.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 47):
Wird die Bundesregierung die Unternehmensleitung von VFW-Fokker auffordern, das Sanierungskonzept vom Dezember 1977 an die inzwischen wesentlich geänderte Auftragssituation in der Luft- und Raumfahrtindustrie anzupassen?
Die Unternehmensplanung vom Herbst 1977, die bei den Beschlüssen der Bundesregierung über Sanierungshilfen für VFW-Fokker zugrunde gelegt wurde, ist vom Unternehmen zur Anpassung an die neuere Entwicklung laufend fortgeschrieben worden. Dies gilt auch für die Personalplanung im Werk Speyer, für die die ursprünglichen Plandaten des Unternehmenskonzepts bereits im Sinne einer Erhöhung des längerfristig zu erhaltenden Beschäftigtenstandes geändert worden sind.
Bei der weiteren Fortschreibung ist die Unternehmensleitung gehalten, die prinzipiellen Ziele des Sanierungskonzepts, vor allem die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit zur langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze, zu beachten:
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2273 Fragen B 48 und 49) :
Welche Auswirkungen hätte eine mittelfristige Fortschreibung der diesjährigen durchschnittlichen Störanfälligkeit und Verfügbarkeit von Kernkraftwerken auf die in der Parameterstudie zur Ermittlung der Kosten der Stromerzeugung aus Steinkohle und Kernenergie aufgestellte betriebswirtschaftliche Kostenrechnung für den Kernenergiebereich?
Sind die gegenwärtigen Unterschiede beim Strompreisniveau der einzelnen Bundesländer vorrangig auf den unterschiedlichen Anteil an Kohlestrom zurückzuführen, bzw. welche anderen Ursachen begründen die regionalen Preisdifferenzen?
Zu Frage B 48:
Die durchschnittliche Ausnutzungsdauer der Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland lag
9222* Deutscher Bundestag — 8: Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978
im ersten Halbjahr 1978 bei rund 2 630 Stunden bzw. 60 v. H. Dies ergibt bei mittelfristiger Fortschreibung eine durchschnittliche jährliche Ausnutzungsdauer von 5 260 Stunden. Im Vergleich hierzu lag die Ausnutzungsdauer in den Jahren 1976 und 1977 bei 5 600 bzw. 5 500 Stunden.
Anhand der Angaben in der „Parameterstudie zur Ermittlung der Stromerzeugungskosten" läßt sich abschätzen, daß die verringerte Ausnutzungsdauer die Preiswürdigkeit der Kernkraft in der Größenordnung von einem Viertel Pfennig je kWh mindert. Der Preisvorteil der Kernkraft gegenüber deutscher Steinkohle würde aber auch bei einer durchschnittlichen Ausnutzungsdauer von nur 5 000 Jahresstunden nicht entscheidend zurückgehen.
Zu Frage B 49:
Die Unterschiede beim Strompreisniveau zwischen den einzelnen Bundesländern sowie innerhalb einzelner Bundesländer sind auf eine ganze Reihe von Ursachen zurückzuführen. Die Bundesregierung hat dies mehrfach dargelegt, etwa in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Regionale Strompreisdisparitäten" im März dieses Jahres (Bundestag-Drucksache 8/1654). Darin ist hervorgehoben, daß die wichtigsten Ursachen in der unterschiedlichen Unternehmens- und Versorgungsstruktur und den damit zusammenhängenden unterschiedlichen Gestehungs-
und Verteilungskosten zu sehen sind. Im Bereich der Stromverteilung ergeben sich bei Investitions-und Unterhaltungskosten erhebliche Unterschiede zwischen relativ niedriger Besiedlung wie etwa im Zonenrandgebiet im Vergleich zu Ballungsgebieten mit hoher Abnahmedichte oder Industrieräumen mit entsprechendem Verbrauch. Im Bereich der Stromerzeugungskosten liegen die Unterschiede nicht nur bei der Primärenergieversorgung wie z. B. einem verschieden hohen Anteil deutscher Steinkohle an der Stromerzeugung in Relation zu den Grundlastenergien. Daneben ist auch der unterschiedliche Ausnutzungsgrad der Anlagen, etwa wegen eines höheren oder geringeren Spitzenlastanteils, zu berücksichtigen.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/2273 Fragen B 50, 51, 52 und 53) :
Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, in welchem Umfang biologische Wirtschaftsführung z. Z. in der deutschen Landwirtschaft praktiziert wird?
Ist die Bundesregierung bereit, diese Wirtschaftsweise fühlbar ideell und finanziell zu fördern, z. B. durch Forschungsvorhaben, um ihre Verbreitung wissenschaftlich und materiell abzusichern?
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel landwirtschaftlich genutzte Fläche in der Bundesrepublik Deutschland jährlich brach liegen bleibt und in welchem Umfang statt dessen auf der restlichen landwirtschaftlich genutzten Fläche die Erträge gesteigert werden?
Ist in diesem Zusammenhang die Behauptung richtig, daß für eine 50prozentige Steigerung des Pro-Hektar-Ertrags 350 v. H. mehr Kunstdünger und 135 v. H. mehr Pestizide verwandt werden, und wenn ja, hält die Bundesregierung diese Entwicklung für wünschenswert?
Zu Frage B 50:
Es wird davon ausgegangen, daß mit dem Begriff „biologische Wirtschaftsführung" solche landwirtschaftlichen Betriebe gemeint sind, die weitgehend auf die Verwendung mineralischer Düngemittel und chemischer Pflanzenbehandlungsmittel verzichten. Genaue Angaben über Zahl und Umfang derartiger, nach alternativen Landbaumethoden wirtschaftender Betriebe liegen der Bundesregierung nicht vor, da diese statistisch nicht gesondert erfaßt werden. Nach Angaben der Bundesländer vom März dieses Jahres werden im Bundesgebiet etwa 430 Betriebe mit rund 9 000 ha — das sind weniger als 0,1 v. H. der landwirtschaftlich genutzten Fläche — auf die vorgenannte Weise bewirtschaftet.
Zu Frage B 51:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß jede Form des Pflanzenanbaues als angewandte Biologie zu betrachten und den Naturgesetzen unterworfen ist. Im Sinne dieser Grundkonzeption ist sie daran interessiert, einer übersteigerten Intensivierung unserer Landwirtschaft entgegenzuwirken. Sie ist deshalb bemüht, durch Forschung in den Bundesforschungsanstalten, durch Vergabe von Forschungsaufträgen an Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesforschungsanstalten, durch Förderung des wissenschaftlichen Meinungsaustausches und. durch fachliche Publikationen zu einer sachlichen Bewertung aller im Pflanzenbau gebräuchlicher Bewirtschaftungsformen beizutragen.
So' wurden z. B. Arbeiten des Instituts für biologisch-dynamische Forschung auf dem Gebiet der Güllebehandlung gefördert sowie vergleichende Untersuchungen zu Anbau- und Düngungsfragen bei unterschiedlicher Wirtschaftsweise finanziell unterstützt.
In diesem Bestreben steht sie in engem Kontakt mit den für die Beratung der Landwirtschaft zuständigen Fachministern der Bundesländer. Diese führen zunehmend spezielle Forschungs- und Versuchsprogramme durch und nehmen gezielte Informationsaufgaben wahr. Auch die Bundesregierung betreibt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Forschung zu Problemen der sogenannten „biologischen Wirtschaftsweisen". Im übrigen nehmen Betriebe, die sich alternativer Landbaumethoden bedienen, gleichermaßen an allen landwirtschaftlichen Förderungsmaßnahmen teil.
Zu Frage B 52:
In der Bundesrepublik Deutschland bleiben jährlich etwa 310 000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche ungenutzt (landwirtschaftlich genutzte Fläche insgesamt 13,2 Mio. ha). Die Ursachen der Brache sind vielschichtig. Zum Teil sehen Eigentümer von Kleinparzellen wegen fehlender technischer Ausstattung keine Möglichkeit einer wirtschaftlichen Nutzung, zumal es sich häufig um Streulagen oder auch um Grenzertragsböden handelt. Zu einem Verkauf dieser Flächen können sie sich zumeist nicht entschließen, weil Grundbesitz als sozialer Rückhalt ge-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978 9223*
schätzt wird. Verpachtung solcher Flächen stößt zudem oft auf mangelndes Interesse.
Die Brache hat nach Auffassung der Bundesregierung keinen Einfluß auf den Intensitätsgrad der Landbewirtschaftung.
Zu Frage B 53:
Durch Züchtung, intensivere Düngung und verstärkten Pflanzenschutz sowie durch verbesserte Anbau- und Erntetechnik konnten die landwirtschaftlichen Erträge in der Bundesrepublik Deutschland ganz erheblich gesteigert werden und somit auch die Voraussetzungen für eine gesicherte, preiswerte und qualitativ hochwertige Versorgung geschaffen werden. In diesem Zusammenhang sind allerdings globale Feststellungen schon deshalb nicht vertretbar, weil der Aufwand an verschiedenen Düngerarten oder Pflanzenbehandlungsmitteln ebensowenig in einer Faustzahl zum Ausdruck gebracht werden kann wie die Ertragsentwicklung bei der Vielzahl landwirtschaftlicher Nutzpflanzen. Außerdem verbietet das Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs derartige globale Feststellungen. Allerdings kann danach gesagt werden, daß sich damit auch die Zunahme der Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln verlangsamt; beim Düngemitteleinsatz sind in den letzten Jahren nur noch geringe Zunahmen eingetreten. Im übrigen unterliegen Pflanzenbehandlungsmittel immer strenger werdenden Zulassungsbedingungen. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt heute über die strengste Pflanzenschutzgesetzgebung in Europa.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 54) :
Ist die Bundesregierung bereit, das Rentenalter von derzeit 60 Jahren für längerfristige arbeitslose Mitbürger zu senken, und wenn ja, auf welches Alter?
Die Bundesregierung stellt zur Zeit keine Überlegungen an, das Rentenalter für Versicherte, die längerfristig arbeitslos sind, von derzeit 60 Jahren weiter herabzusetzen.
Dafür sind nicht nur finanzielle Erwägungen maßgebend. Im Hinblick auf die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung und die Haushaltslage des Bundes wären allerdings die mit einer entsprechenden Regelung verbundenen Mehraufwendungen nicht finanzierbar. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Mehraufwendungen, die sich auf Grund der Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte durch das Fünfte Rentenversicherungs-Änderungsgesetz ergeben, bis zum Jahre 1981 aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert werden.
Hinzu kommt, daß eine weitere Herabsetzung der Altersgrenze für Arbeitslose auch dazu führen kann, daß von den älteren Arbeitnehmern, z. B. auch
aus innerbetrieblichen Gründen erwartet wird, daß sie arbeitslos werden und anschließend vorzeitig in den Ruhestand treten.
Schließlich muß auch bedacht werden, daß die Rente, die sich bei einem früheren Rentenbezug ergeben würde, wegen der geringeren Anzahl von Versicherungsjahren auf Dauer entsprechend niedriger wäre.
Diese Hinweise machen, so meine ich, die Vielschichtigkeit Ihrer Fragestellung deutlich.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 55 und 56) :
Trifft es zu, daß der Bundesarbeitsminister den sogenannten Halbierungserlaß vom 5. September 1942 beibehalten will, obwohl auf frühere Anfragen (Drucksache 8/1015, Fragen B 88 bis 91) meinerseits der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit für die Bundesregierung mitgeteilt hatte, daß „zwischen dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und dem Bundesarbeitsminister Einigkeit über die Aufhebung besteht, und was sind gegebenenfalls die Gründe für diese ablehnende Haltung?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß sie mit der Beibehaltung des sogenannten Halbierungserlasses die Gleichstellung psychisch Kranker mit somatisch Kranken verhindert und damit einen von ihr selbst als „diskriminierend" bezeichneten Status des betroffenen Personenkreises hinnimmt, der auch nach ihrer eigenen Erkenntnis therapie- und rehabilitationsfeindlich ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß der sog. Halbierungserlaß aufgehoben werden soll. Allein durch die ersatzlose Streichung dieser Regelung werden die für psychisch Kranke in diesem Bereich bestehenden Probleme allerdings nicht befriedigend gelöst.
Zwar ist der Halbierungserlaß durch Vereinbarungen der Kostenträger, die auf seiner Grundlage abgeschlossen worden sind, weitgehend abgelöst worden. Es ist aber nicht auszuschließen, daß diese Vereinbarungen nach einer ersatzlosen Streichung des Halbierungserlasses gekündigt werden und dann in vielen Fällen eine aufwendige und häufig langwierige Prüfung darüber stattfinden wird, wer als Kostenträger in Betracht kommt. Um diese — auch den psychisch Kranken belastende — Auseinandersetzung zu vermeiden, sollen zusammen mit der Streichung des Halbierungserlasses Regelungen vorgesehen werden, die die Kostenträger verpflichten, Verfahren zu entwickeln, mit denen die Leistungspflicht der Krankenkasse und des Sozialhilfeträgers im Einzelfall klar und verwaltungsökonomisch abgegrenzt werden kann. Die Möglichkeiten derartiger Regelungen werden zur Zeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in enger Abstimmung mit allen Beteiligten geprüft.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frank-
9224* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978
furt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 57, 58, 59 und 60) :
Welche Schwerpunkte der Unfallforschung in Haushalt und Freizeit sieht die Bundesregierung angesichts der vierfach höheren Todesrate gegenüber Arbeitsunfällen?
Welche Forschungsaufträge im Forschungsprogramm für den Bereich Haushalt, Freizeit und Sport wurden von 1976 bis 1978 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund vergeben bzw. durchgeführt?
Welche Mittel wurden für die in Frage 58 bezeichneten Forschungsaufträge aufgewandt bzw. angesetzt?
Welche Forschungsaufträge in diesem Bereich sind für die nächsten drei Jahre vorgesehen?
Zu Frage B 57:
Eine „vielfach höhere" Todesrate im Haus- und Freizeitbereich kann aus den Daten über das Unfallgeschehen nicht abgeleitet werden. Zwischen der Zahl der Unfälle im Arbeitsleben (Arbeits- und Wegeunfälle) und Unfällen in Heim, Freizeit und Sport ist wegen der unterschiedlichen Erfassungsgrundlagen ein Vergleich kaum möglich. Während die Arbeitsunfälle der Beschäftigten auf Grund gesetzlicher Vorschriften den Unfallversicherungsträgern genau gemeldet werden müssen — Unfälle mit tödlichem Ausgang, andere Unfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei. Tagen —, stehen bei den Unfällen in Haushalt und Freizeit keine exakten statistischen Daten zur Verfügung. Man ist hier auf Befragungsergebnisse, Hochrechnungen und Schätzungen angewiesen. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß die Gesamtbevölkerung einschließlich der im Arbeitsleben Beschäftigten den Unfallgefahren in Heim und Freizeit ausgesetzt sind. Während die Gefährdungszeit im Arbeitsleben sich auf die tägliche Arbeitszeit beschränkt, ist sie in Haushalt und Freizeit in der Regel auf den ganzen Tag ausgedehnt. Unabhängig von dieser statistischen Betrachtung hat die Bundesregierung seit 1970 die Unfallforschung im häuslichen Bereich bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung zu einem Arbeitsschwerpunkt gemacht. Dabei wurden von Wissenschaftlern der Anstalt eigene Untersuchungen durchgeführt und zusätzlich Forschungsvorhaben an andere Institute, Hochschulen und Wissenschaftler vergeben. Als Schwerpunkte der Unfallforschung in Haushalt und Freizeit betrachtet die Bundesregierung
— die Gewinnung weiterer grundlegender Erkenntnisse über das Unfallgeschehen und die Unfallursachen,
— Entwicklung besserer Erfassungsmethoden,
— Erarbeitung von Vorschlägen zum besseren Schutz von Kindern vor Unfällen,
— Untersuchungen zur Verbesserung der Sicherheit der im Haushalt und in der Freizeit benutzten Geräte,
— Ermittlung von Methoden zur Verhinderung von Sturzunfällen.
Zu Frage B 58:
Von 1976 bis 1978 wurden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung insgesamt 11 Forschungsvorhaben vergeben bzw. durchgeführt.
Beispielhaft nennen möchte ich folgende Projekte:
— Ermittlung von Unfallursachen, die zur Entstehung von Unfallschwerpunkten im Haushalt führen, deren Analyse und Erarbeitung von Maßnahmevorschlägen.
— Der Sturzunfall des alten Menschen im Hinblick auf die Analyse psychisch, physisch und technisch bedingter Ursachen.
— Der Unfall durch Ersticken bei Kleinkindern — Analyse physiologisch, technisch und organisatorisch bedingter Ursachen.
Zu Frage B 59:
Von 1976 bis 1978 wurden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung 830 500,— DM für die in der Aufstellung enthaltenen Forschungsprojekte aufgewandt.
Zu Frage B 60:
In Anbetracht der bisher gewonnenen Erkenntnisse über Unfallursachen und Unfallschwerpunkte und des Bemühens der Bundesregierung im Bereich Haushalt, Freizeit und Sport die Unfälle weiter zu senken, sind 8 Forschungsprojekte für die Jahre 1978 bis 1981 vorgesehen.
Als Beispiele sind zu nennen:
— Verbrennungsverletzungen von Kindern beim Grillen.
— Gebrauchssichere Gestaltung von Skibindungen.
— Untersuchung der Ursachen von Badeunfällen und Unfällen mit Wassersportgeräten.
Es kann davon ausgegangen werden, daß in den nächsten Jahren im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weitere Projekte, die der Unfallminderung im Haus, Freizeit und Sport dienen, auf Grund neuer Erkenntnisse hinzukommen werden.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 61):
Wie gedenkt die Bundesregierung die Erkenntnisse, die eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung über Unfälle bei der Hausarbeit ergeben hat, zu verwerten und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
Ich nehme an, daß Ihre Frage auf die Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung abzielt, mit der die Tätigkeit im Haushalt in ihren einzelnen Phasen genau analysiert und dabei Unfallrisiken festgestellt werden sollen. Diese Arbeit ist jetzt abgeschlossen und wurde in den letzten Tagen der Presse vorgestellt.
Eine systematische Auswertung konnte noch nicht durchgeführt werden. Nach bisheriger Bewertung des Untersuchungsmaterials zeichnen sich drei Erkenntnisbereiche mit folgenden Konsequenzen ab.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978 9225*
1. Die gewonnenen Erkenntnisse über notwendige und mögliche Verbesserungen von im Haushalt verwendeten Maschinen und Geräten hinsichtlich der technischen Sicherheit und Ausführung sowie der handhabungsgerechten Gestaltung sollen in die Normungsarbeiten des Deutschen Instituts für Normung - DIN — einfließen. DIN-Normen einschließlich der VDF-Bestimmungen werden von den Aufsichtsbehörden bei der sicherheitstechnischen Beurteilung nach dem Maschinenschutzgesetz zugrunde gelegt.
2. Die Unfallrisiken, die sich durch die räumliche Gestaltung und die Einrichtungen von Küchen ergeben können, sollen mit Architekten, Küchenplanern und -einrichtern und Fachleuten der Baubehörden mit dem Ziel erörtert werden, eine Richtlinie über die Gestaltung von Haushaltsarbeitsräumen zu erstellen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung wird mit einer Fachtagung eine solche Diskussion eröffnen.
3. Die Aufklärung und Information der Bevölkerung zur Unfallverhütung muß gezielt auf die Verbesserung der Kenntnisse über die Arbeitsvorgänge, ein planmäßiges Vorgehen bei der Hausarbeit sowie auf den Abbau der Fehleinschätzung der häuslichen Arbeit als leicht und gefahrlos abgestellt werden.
In diese drei Richtungen werden nach endgültiger Auswertung der Untersuchung die entsprechenden Schritte eingeleitet werden. Es ist auch beabsichtigt, den Untersuchungsbericht mit Schlußfolgerungen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Hier sollen insbesondere die hauswirtschaftlichen Beratungsstellen und Verbraucherverbände als Vermittler angesprochen werden.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 62) :
Gedenkt die Bundesregierung, die Streichung des ursprünglich geplanten Erhebungsmerkmals Schichtarbeit aus dem Programm der Arbeitsstättenzählung 1981 rückgängig zu machen, um dem erheblichen Informationsdefizit über wichtige Daten im Bereich der Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit abzuhelfen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Bundesregierung ist mit Ihnen der Auffassung, daß im Hinblick auf die geleistete Nacht-, Sonntags- und Schichtarbeit ein erhebliches Informationsdefizit besteht. Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zum Entwurf eines Volkszählungsgesetzes hat die Bundesregierung daher sorgfältig geprüft, ob diese Merkmale in die Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (VZ 1981) aufgenommen werden sollten. Da für die Durchführung der VZ 81 jedoch lediglich ein sehr enger finanzieller Rahmen vorgegeben wurde (290 Millionen DM), war eine Beschränkung auf die notwendigsten Grundmerkmale unumgänglich. In Zusammenarbeit mit sachverständigen Statistikern wurde daher als Kompromiß davon ausgegangen, daß die Merkmale über Nacht-, Schicht-und Sonntagsarbeit in einer Zusatzerhebung zum
Mikrozensus erhoben werden sollten. Dies hätte den Vorteil, daß insbesondere die sozioökonomischen Zusammenhänge in einer MZ-Zusatzerhebung sehr viel differenzierter erhoben werden könnten.
Die Vorarbeiten für eine Verordnung über MZ-
Zusatzbefragungen, in die auch die Befragung über Sonntags-, Nacht- und Schichtarbeit aufgenommen werden soll, sind z. Z. noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird bei den Verhandlungen mit den Ländern mit Nachdruck für die vorgesehene Erhebung über Sonntags-, Nacht- und Schichtarbeit eintreten.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2273 Fragen B 63 und 64) :
Trifft es zu, daß — wie aus einer Erklärung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz hervorgeht — die Bundesregierung eine Verzögerung des Neubaus des Kreiskrankenhauses in Kirchen/Sieg — Kreis Altenkirchen — dadurch verursacht, daß sie ihren diesbezüglichen Verpflichtungen aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht nachgekommen ist?
Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, ihrerseits durch Bereitstellung der Mittel aus der Verpflichtung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz mitzuhelfen, daß in Kürze durch den Neubau des Krankenhauses in Kirchen/Sieg die für Patienten, Ärzte und Pflegepersonen völlig unhaltbaren Zustände in diesem Haus beseitigt werden, und wann ist damit gegebenenfalls zu rechnen?
Die in der Frage wiedergegebene Behauptung, der Bund komme seinen Verpflichtungen aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht nach, ist unzutreffend. Der Bund hat vielmehr stets sämtliche ihm nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz obliegenden finanziellen Leistungen — auch an das Land Rheinland-Pfalz — pünktlich und ungekürzt erbracht.
Nach den Vorschriften des Krankenhausfinanzierungsgesetzes tragen die Länder die Verantwortung für die Bereitstellung der für Krankenhausinvestitionen erforderlichen Finanzmittel, und zwar unabhängig von den Leistungen des Bundes. Der Bund leistet zu den Aufwendungen der Länder lediglich Finanzhilfen, deren Höhe im Krankenhausfinanzierungsgesetz festgelegt ist. Hierbei wurde für Baumaßnahmen ein Plafond festgelegt, und zwar mit Zustimmung der Länder. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, daß die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem Gesetz zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (Bundestags-Drucksache 8/2067) den Plafond der Bundesmittel für den Krankenhausbau ab 1979 gegenüber den bisherigen Ansätzen um jährlich 47 Millionen DM — mehr als 20 % — aufzustocken.
Auch soweit der Bund Finanzhilfen für den Krankenhausbau bereitstellt, liegt die Entscheidung über den Einsatz dieser Mittel — zusammen mit den Landesmitteln — und damit über die Dringlichkeit der einzelnen Krankenhausinvestitionen in der Verantwortung des jeweiligen Landes. Eine Entscheidung über die Durchführung des von Ihnen angeführten Bauvorhabens kann daher allein das Land Rheinland-Pfalz treffen.
9226* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 65) :
Hält die Bundesregierung es für einen Betrieb für zumutbar, daß nach der Auslegung des § 1 Abs. 3 des Kündigungsschutzgesetzes durch das Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main vom 7. März 1978 ein Arbeitnehmer in Abweichung von der vorzunehmenden Sozialauswahl auch dann nicht entlassen werden darf, wenn er eine schlechte Arbeitsmoral, zum Beispiel durch häufiges unentschuldigtes Fehlen, oder sonst fehlerhaftes Verhalten gezeigt hat, und wenn nein, wird sie auf eine Änderung der Rechtslage hinwirken, weil bei der geschilderten Rechtsanwendung die Bereitschaft der Betriebe, zusätzliche Arbeitskräfte einzustellen, nicht gefördert wird?
Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet zwischen Kündigungen, die aus Gründen in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sind. Kommen bei einer betrieblich bedingten Kündigung mehrere Arbeitnehmer für eine Kündigung in Betracht, so hat der Arbeitgeber bei einer Auswahl des Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. In der Literatur und in der Rechtsprechung ist es streitig, ob bei dieser Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten auch Leistungsgesichtspunkte, und damit vor allem betriebliche Bedürfnisse zu berücksichtigen sind. Gegen eine Berücksichtigung von Leistungsgesichtspunkten in diesem Zusammenhang wird u. a. vorgebracht: Die verschiedenen Kündigungsgründe des Kündigungsschutzgesetzes mit ihren unterschiedlichen Anforderungen dürften nicht verwischt werden; die älteren oder kranken Arbeitnehmer würden entgegen den Intentionen des Gesetzgebers häufig bei der sozialen Auswahl unterliegen; nach der besonderen Regelung des § 1 Abs. 3 Satz 2 des Kündigungsschutzgesetzes sei den betrieblichen Bedürfnissen der Vorrang vor den sozialen Gesichtspunkten nur dann einzuräumen, wenn diese Bedürfnisse die Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers bedingen und damit der sozialen Auswahl entgegenstehen; nach anderer Meinung sind die betrieblichen Bedürfnisse bei der sozialen Auswahl allenfalls zu berücksichtigen, wenn die soziale Lage der zur Auswahl anstehenden Arbeitnehmer in etwa vergleichbar ist. Für die Berücksichtigung von Leistungsgesichtspunkten wird u. a. vorgetragen: In der Praxis seien nur selten die Verhältnisse so, daß die betrieblichen Bedürfnisse die Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers bedingen; die gesetzliche Regelung über die Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten verbiete nicht die Berücksichtigung von Leistungsgesichtspunkten; im Interesse des Betriebs, der anderen Arbeitnehmer und des leistungsfähigeren oder leistungswilligeren Arbeitnehmers müßten auch Leistungsgesichtspunkte berücksichtigt werden.
Die für die unterschiedlichen Auffassungen vorgebrachten Gründe, die zu einer unterschiedlichen Berücksichtigung von Leistungsgesichtspunkten bei der sozialen Auswahl führen, sind alle nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen. Eine angemessene Berücksichtigung dieser Gründe und eine Abgrenzung der verschiedenen Tatbestände ist in erster Linie eine Frage der Auslegung des Kündigungsschutzgesetzes und seiner Anwendung im Einzelfall durch
die Gerichte. Eine gesetzliche Änderung wird auch deshalb nicht für notwendig gehalten, Weil nur wenige Urteile über diese Streitfrage bekanntgeworden sind und die Streitfrage wohl in der Praxis keine allzu große Bedeutung hat, da hier in der Regel eine Gesamtschau aller relevanten Gründe erfolgt und die Beteiligung des Betriebsrats vor Ausspruch der Kündigung zu einer angemessenen Abwägung beiträgt. Es sollte daher zunächst dem Bundesarbeitsgericht überlassen bleiben, sich mit den neuerlich vorgebrachten unterschiedlichen Gründen auseinanderzusetzen und diese Frage abschließend höchstrichterlich zu entscheiden.
Nachteilige Folgen für die Bereitschaft der Betriebe zur Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte sind aus diesem Gesichtspunkt nicht zu befürchten.
Anlage 38
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 66 und 67):
Inwieweit treffen die Informationen zu, wonach die US-Streitkräfte bei der Bundeswehr beantragt haben, den Schießbetrieb auf dem Truppenübungsplatz Baumholder auch auf die Wochenenden auszudehnen, und wie ist die Haltung der Bundeswehr bzw. der Bundesregierung zu diesem eventuellen Antrag?
Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer gegebenenfalls nötigen Stellungnahme zu einem solchen Antrag neben den dann für die Truppenübungsplatzkommandantur zu erwartenden erheblichen personellen und finanziellen Folgen einer Ausweitung des Schießbetriebs auch die Auswirkungen auf die am Rand des Übungsplatzes wohnende Bevölkerung, die wenigstens an den Wochenenden einen Anspruch auf Ruhe, Erholung und Schutz vor Lärmbelästigung hat, sowie die nachteiligen Auswirkungen auf die Bemühungen zur Förderung des Fremden- und Ausflugsverkehrs?
Es trifft zu, daß seitens der amerikanischen Streitkräfte eine Freigabe des Schießbetriebes an den Wochenenden bzw. zunächst für je ein Wochenende im Monat November und Dezember 1978 bei der Truppenübungsplatzkommandantur beantragt wurde.
Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Auswirkungen einer Freigabe des Schießbetriebes an den Wochenenden für die Bevölkerung wurde dem Antrag jedoch nicht stattgegeben. Die zunächst durch den Kommandanten des Übungsplatzes erteilte Genehmigung wurde aufgehoben.
Anlage 39
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 68) :
Denkt der Bundesverteidigungsminister im Zusammenhang mit Lösungsvorschlägen zum Abbau des Beförderungsstaus an die Einführung der Laufbahn „Kampfbeobachter BO 41"?
In meinem Hause wird zur Zeit der Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes vorbereitet, der u. a. die Einbeziehung der Kampfbeobachter in die Altersgrenzenregelung für Strahlflugzeugführer vorsieht. Danach können Kampfbeobachter nach Vollendung des 41. Lebens-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978 9227*
jahres, im Falle der Wehrfliegerverwendungsunfähigkeit nach Vollendung des 40. Lebensjahres, in den Ruhestand versetzt werden. Die Maßnahme ist geeignet, den Verwendungs- und Beförderungsstau bei Offizieren in fliegerischen Verwendungen abzubauen.
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres im Bundestag eingebracht werden.
Anlage 40
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 69) :
Wie sieht die derzeitige personelle Besetzung der Spitzenstellungen der Bundeswehr (Generale/Admirale) aus (Soll/Ist), und wie viele Generale/Admirale verfügen über eine Generalstabsausbildung?
Der Haushalt 1978 enthält 202 Planstellen für Generale/Admirale des Truppendienstes und 15 Planstellen für Generale/Admirale des Sanitätsdienstes. Von diesen 217 Planstellen sind 209 dienstgradgerecht besetzt, davon 15 mit Generalen/Admiralen des Sanitätsdienstes. Von den übrigen 8 Planstellen sind
2 mit Beamten (Ministerialdirigenten) besetzt
3 z. Z. noch mit Obersten unterbesetzt
3 zur Besetzung mit Soldaten z. Z. nicht verfügbar.
Daneben gibt es z. Z. 3 Oberste, die für die Dauer ihrer Verwendung im integrierten Bereich ermächtigt sind, vorübergehend die Dienstgradbezeidinung Brigadegeneral zu führen.
Von den 197 Generalen/Admiralen des Truppendienstes (einschließlich der 3 Brigadegenerale mit Zeitrang) verfügen 146 über eine General-/Admiralstabsausbildung.
Anlage 41
Antwort'
des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 70):
Hat der Bundesverteidigungsminister die Absicht, im Rahmen der von ihm eingesetzten „de Maiziere-Kommission" auch Praktiker vor Ort zu hören?
Ihre Frage, ob der Bundesminister der Verteidigung die Absicht habe, im Rahmen der von ihm eingesetzten „De Maiziere-Kommission" auch Praktiker vor Ort zu hören, verstehe ich als Ausdruck der Sorge davor, daß die Kommission Vorschläge erarbeiten könnte, die, an den Bedürfnissen der Truppe vorbeigehen.
Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, daß die Kommission, die an Weisungen nicht gebunden ist, auf ihrer konstituierenden Sitzung am 10. November 1978 beschlossen hat, eine breitangelegte Fragebogenaktion durchzuführen, um jedem Soldaten Gelegenheit zu geben, Verbesserungsvorschläge im Rahmen des Kommissionsauftrages einzureichen. Darüber hinaus sind mehrere Hearings, ggf. vor Ort, vorgesehen, in denen vor allem die Kompanieführer zu Wort kommen sollen.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 71 und 72):
Wie beurteilt die Bundesregierung unter Beachtung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Parlaments und des Verteidigungsausschusses den Vorgang, daß über die zukünftige — bis möglicherweise zum Ende des laufenden Jahrhunderts geltende — neue Struktur des deutschen Heeres zunächst die Öffentlichkeit und später erst die parlamentarischen Gremien informiert wurden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, auch zukünftig ähnlich zu verfahren?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß grundsätzlich die Unterrichtung der parlamentarischen Gremien Vorrang vor der Information der Presse hat.
Die Bundesregierung ist bei den Heeresstrukturüberlegungen von diesem Grundsatz abgewichen. Der Bundesminister der Verteidigung hat daher den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 31. Oktober 1978 darüber unterrichtet, daß er vor seinem Vortrag im Ausschuß die Pläne zur neuen Heeresstruktur vor der Presse skizzieren werde.
Anlage 43
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 73 und 74):
In welchem Verhältnis steht der Verwaltungsaufwand zur Entschädigung unter Berücksichtigung der Besteuerung bei den „Schichtdiensten zu ungünstigen Zeiten" in der Bundeswehr?
Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, ob an die Stelle dieses Entgeltsystems nicht besser eine Pauschalvergütung treten sollte?
Bei der von Ihnen angesprochenen Zulage handelt es sich um die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten. Sie ist keine bundeswehrspezifische Zulage und wird einheitlich an Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden gezahlt. Die Regelung beruht auf der Erschwerniszulagenverordnung. vom 26. April 1976, die die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen hat. Danach erhalten Beamte, Richter und Soldaten in den Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern die nach Stundensätzen berechnete Zulage, wenn sie mit mehr als fünf Stunden im Kalendermonat Dienst zu ungünstigen Zeiten leisten. Infolgedessen müssen die für die Bewilligung der Zulage zuständigen Stellen für jeden Besoldungsempfänger, der solchen Dienst leistet, eine gesonderte Berechnung durchführen. In der Bundes-
9228e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978
wehr erfolgt dies in Form eines Bewilligungsbescheides. Eine Ausfertigung erhält der Besoldungsempfänger, eine Ausfertigung bleibt bei der Bewilligungsstelle und die weitere Ausfertigung wird dem Wehrbereichsgebührnisamt übersandt, das die Zulage monatlich nachträglich mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung auszahlt.
In der Bundeswehr ist für Oktober 1978 in 28 443 Fällen diese Zulage gezahlt worden. Die Summe, die ausgezahlt wurde, betrug mehr als 1,2 Millionen DM. Die Höhe der Verwaltungskosten, die die 28 443 Fälle verursacht haben, ist nicht bekannt. Der Verwaltungsaufwand für die Gewährung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten ist aber genauso zwangsläufig wie bei allen anderen Erschwerniszulagen, die auf Grund zeitlicher oder anderer Voraussetzungen gezahlt werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei dieser Zulage besteht insofern, als die Zulage für den Dienst an Samstagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr der Steuer unterliegt und diese Zeiten besonders festgestellt werden müssen. Dieser Aufwand ist aber nicht erheblich, weil er in einem Arbeitsvorgang mit dem Bewilligungsbescheid anfällt.
Als die Zulage am 1. Oktober 1968 als Schichtdienstzulage eingeführt wurde, wurden Pauschalbeträge gewährt. Für 44 Stunden Schichtdienst im Monat wurden 20,— DM und bei mehr als 108 Stunden bis zu 60,— DM gezahlt. Diese Regelung wurde 1970 auf einen Einzelstundensatz von 0,65 DM umgestellt, um eine gerechtere Bezahlung zu gewährleisten. Es ist daher nicht beabsichtigt, die Erschwerniszulage, die derzeit 0,75 DM pro Stunde beträgt, wieder zu pauschalieren.
Anlage 44
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 75):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Standortübungsplatz Schmittenhöhe bei Koblenz mit Rücksicht auf die umliegende Großstadt Koblenz, die Kurstadt Bad Ems und die Fremdenverkehrsstadt Lahnstein zukünftig als Zielobjekt für tieffliegende Militärflugzeuge ausgespart werden kann?
Der Standortübungsplatz Schmittenhöhe wird von der Luftwaffe und den verbündeten Luftstreitkräften übungsmäßig nicht mehr angeflogen.
Auch das Heer hat seine Verbände angewiesen, Anforderungen auf Luftunterstützung für den Standortübungsplatz Schmittenhöhe einzustellen. Laut Auskunft des Gefechtsstandes für Luftunterstützung des III. Korps wurden in den vergangenen beiden Jahren keine Luftunterstützungseinsätze mehr angefordert.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 76):
Wie beurteilt die Bundesregierung Feststellungen von Ernährungswissenschaftlern auf dem kürzlich in Bad Pyrmont stattgefundenen Ärztekongreß, zu dem die niedersächsische und nordrhein-westfälische Landesvereinigung der Milchwirtschaft sowie die Akademie für ärztliche Fortbildung Niedersachsen gemeinsam eingeladen haben, daß die These, daß eine Pflanzenfettdiät prophylaktische und heilende Wirkungen bei Herz-und Kreislaufkrankheiten habe, nach dem neuesten Stand der ernährungswissenschaftlichen Forschung nicht mehr haltbar sei und daß deswegen die gesundheitsbezogene Nahrungsfettwerbung verboten werden sollte?
Die Frage des möglichen Zusammenhanges zwischen der Aufnahme bestimmter Nahrungsfette und bestimmten Herz- und Kreislauferkrankungen wird zur Zeit weltweit diskutiert. Der in Bad Pyrmont am 13./14. Oktober 1978 abgehaltene Ärztekongreß ist eines von vielen Gremien, das gegenwärtig diese Problematik diskutiert. Die Ergebnisse dieser Tagung sind der Bundesregierung bekannt. Einen Anlaß, eine spezielle Werberegelung für Nahrungsfette zu treffen, sieht die Bundesregierung jedoch nicht als gegeben an. Sie macht vielmehr darauf aufmerksam, daß die Werbung für Nahrungsfette — ebenso wie die für alle anderen Lebensmittel — nach den §§ 17 und 18 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) zu beurteilen ist. Das bedeutet, daß eine Werbung, die auf die Verhütung, Linderung oder Beseitigung von Krankheiten abstellt, grundsätzlich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG verboten ist. Dieses Verbot gilt lediglich nicht für diätetische Lebensmittel (§ 18 Abs. 2 LMBG).
Abgesehen davon ist aber die Werbung auch für diätetische Lebensmittel unter den Gesichtspunkten des allgemeinen Täuschungsschutzverbotes des § 17 Abs. 1 Nr. 5 LMBG kritisch zu überprüfen. Danach ist u. a. eine Werbung für Lebensmittel mit Wirkungsaussagen, die nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert sind, nicht zulässig.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 77):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in anderen Staaten mit der Beimengung von Fluor in Trinkwasser hervorragende Ergebnisse in der Kariesbekämpfung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen erzielt worden sind, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, ähnliches in der Bundesrepublik Deutschland zunächst in Versuchsform zu erproben, um es später eventuell generell einzuführen?
Der Bundesregierung sind die Berichte bekannt, denen entnommen werden kann, welche die Entwicklung der Zahnkaries hemmenden Erfolge einer Fluoridierung des Trinkwassers zugeschrieben werden. Nicht zuletzt aufgrund dieser Angaben sind im „Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz" die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, daß bei Vorliegen der erforderlichen Bedingungen ausnahmsweise die Fluoridierung des Trinkwassers in bestimmten Regionen durch die dort zuständigen Instanzen eingeführt werden kann.
Wegen der bislang nicht ausgeräumten Bedenken gegen den Zusatz von Fluor zum Trinkwasser hat die Bundesregierung den Bundesgesundheitsrat um Abgabe eines Votums gebeten. Dieser hat sich zuletzt am 7. September 1978 mit der Frage befaßt, je-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978 9229*
doch noch kein abschließendes Votum vorgelegt. Auf meine Antwort auf eine entsprechende Anfrage des Abgeordneten Hasinger vom 12. September 1978 (Bundestags-Drucksache 8/2106, Seite 13) weise ich hin.
Mit Mitteln des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit ist in den Jahren 1973 bis 1977 ein Feldversuch hinsichtlich anderer FluorApplikationsarten (Tabletten, Touchierung, Lackierung, Einbürstung) durchgeführt worden. Erst nach Vorlage des Ergebnisberichts wird zu entscheiden sein, ob ggf. alternative Vorschläge zur Trinkwasserfluoridierung realisiert werden können.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 78):
Wird die Bundesregierung, die nach der Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf meine schriftliche Anfrage Nr. 85 (Drucksache 8/2249) keine Erkenntnisse darüber hat, welche in der Bundesrepublik Deutschland wegen gefährlicher Nebenwirkungen aus dem Verkehr gezogenen medizinischen Präparate in der DDR unter anderen Bezeichnungen vertrieben wurden und noch vertrieben werden, sich diese Erkenntnisse verschaffen und dem Deutschen Bundestag mitteilen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung erforderlichenfalls ergreifen, um DDR-Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland vor der Benutzung solcher gesundheitsschädlicher Medikamente rechtzeitig zu warnen?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß in der DDR durch Rechtsetzung und Verwaltungskontrollen sowie ärztliche Verschreibungspflichten die erforderliche Arzneimittelsicherheit gewährleistet ist.
Wie bei anderen europäischen Reiseländern sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR in besonderer Weise vor bestimmten Medikamenten zu warnen.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 79):
Wann und wo wird der Bundesverkehrsminister mit der Verwaltung der Deutschen Bundesbahn die zum Thema Streckenstilllegung in Hessen geplanten Regionalkonferenzen durchführen?
Die Landesregierung Hessen wird im Monat März 1979 zu „Regionalgesprächen" einladen. Dort wird die Deutsche Bundesbahn ihre Vorstellungen zur Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung erläutern. Die Stillegung von Strekken wird nicht erörtert.
Dazu hat das Kabinett am 14. Juni 1978 beschlossen:
„Die Umstellung von rd. 6 000 km Schienenpersonennahverkehr auf Busbedienung wird fortgeführt."
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/2273 Fragen B 80 und 81) :
Ist die Bundesregierung nach wie vor bereit, ihre Zusage zur Beteiligung an der Neugestaltung des Nürburgrings einzuhalten und die finanzielle Beteiligung an den Investitionskosten nicht von dem künftigen Verzicht oder dem Ausscheiden als Hauptgesellschafter der Nürburgring-GmbH abhängig zu machen?
Zu welchem Zeitpunkt ist nach Meinung der Bundesregierung mit dem Bau einer Formel I gerechten Rennstrecke auf dem Nürburgareal zu rechnen, und welche Hindernisse stehen nach Auffassung der Bundesregierung dem baldigen Baubeginn gegebenenfalls noch im Wege?
Die Bundesregierung ist nach wie vor bereit, sich an der Neugestaltung des Nürburgrings finanziell zu beteiligen, vorausgesetzt, das Parlament bewilligt die dafür im Haushaltsplanentwurf 1979 vorgesehenen Mittel. Die Beibehaltung der Beteiligung an der Nürburgring-GmbH ist hierfür nicht erforderlich.
Sobald die im Haushaltsplan 1979 vorgesehenen Mittel vom Parlament bewilligt und freigegeben sind, können die Bauarbeiten begonnen werden. Voraussichtlich drei Jahre nach Baubeginn werden die Bauarbeiten soweit abgeschlossen sein, daß auf der neuen Kurzstrecke auch Formel 1-Rennen ausgetragen werden können.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2273 Fragen B 82 und 83) :
Mit welchen konkreten Wünschen und Vorstellungen sind die Regierungen der norddeutschen Küstenländer, insbesondere die schleswig-holsteinische Landesregierung, bisher an die Bundesregierung herangetreten, um verkehrswirtschaftliche und ökologische Interessen der Region Holstein in die Willensbildung der Bundesregierung zur sogenannten Küstenautobahn einzubringen, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?
Trifft es insbesondere zu, daß die schleswig-holsteinische Landesregierung eine vorgezogene Verwirklichung der Autobahn durch eine Höherstufung ihrer Priorität in der Bundesfernstraßenplanung von der Bundesregierung gefordert hat, und wenn ja, wie sind die Vorstellungen der Bundesregierung?
Für die laufende Überprüfung des Bedarfsplanes im Zusammenhang mit dem koordinierten Investitionsprogramm für die Bundesverkehrswege haben die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Elb- und Weserquerung im Verlauf der Küstenautobahn für eine Einstufung in die höchste Priorität vorgeschlagen. Darüber hinaus hat sich der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und Verkehr zugleich auch im Namen der Verkehrsminister bzw. -senatoren aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen für eine möglichst baldige Realisierung der Küstenautobahn eingesetzt.
Im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes wird eine Bewertung der einzelnen Maßnahmen durchgeführt. Diese Arbeiten sind angelaufen. Im Anschluß an die Bewertung durch den Bundesminister für Verkehr bleibt die endgültige Dringlichkeitseinstufung der bewerteten Maßnahmen der abschließenden politischen Entscheidung durch den Deutschen Bundestag vorbehalten.
9230* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 84) :
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes auch rollendes Material sowie rechnergesteuerte Funkleitsysteme zu bezuschussen?
Derzeit zeichnet sich auf der Ebene der Verkehrsminister und Senatoren der Länder keine Mehrheit für eine Fahrzeugförderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ab. Eine Änderung des GVFG ist aber nur mit einer Mehrheit des Bundesrates erreichbar.
Rechner zur Steuerung des Busverkehrs sind grundsätzlich zuwendungsfähig nach dem GVFG. Es läuft jedoch zur Zeit noch ein Versuch in Darmstadt, der Aufschluß geben soll, ob durch Betriebsleitsysteme Leistungsangebot und Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Personennahverkehr verbessert werden können und ob dies in einem vertretbaren Verhältnis zum Investitionsaufwand steht.
Ich verweise im übrigen auf das Schreiben des Bundesministers für Verkehrs an den Vorsitzenden des Ausschusses des Deutschen Bundestages für
Jahr WSV Bundesverwaltung
Anzahl 1 Veränderung in v. H. Anzahl Veränderung in v. H.
1960 = 100 1970 = 100 1960 = 100 I 1970 = 100
1960 5 533 100 94 192 790 100 68
1970 1974 1976 1) 1977 1978 5 910 107 100 283 910 147 100
1979 6 228 113 106 296 253 154 104
a) 5 968 108 101 295 364 153 104
b) 5 907 107 100 291 491 151 103
5 798 105 98 Ist-Ergebnis liegt noch nicht vor
5 728 104 97
5 457 99 92
1) letzter Haushalt vor WSV-Neuordnung
a) nach Haushaltsentwurf 1979
b) wie a) abzüglich der künftig wegfallenden Stellen (kw-Vermerke)
Die Stellenentwicklung zeigt, daß nach dem Haushaltsentwurf 1979 die Zahl der künftig für Daueraufgaben zur Verfügung stehenden Stellen den Stellenbestand des Jahres 1960 noch unterschreiten wird. Der Personalmehrbedarf durch Arbeitszeitverkürzungen (1960: 45-Stunden-Woche), neue Aufgaben (z. B. Übernahme der Planfeststellung, Ahndung der Ordnungswidrigkeiten), Inbetriebnahme neuer Strekken (z. B. Moselkanalisierung, Elbe-Seitenkanal, Strecken des Main-Donau-Kanals) und Anlagen (z. B. Radarketten an Elbe, Weser, Jade und Ems) konnte im wesentlichen durch ständige Rationalisierungsbemühungen abgefangen werden.
Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen vom 23. März 1978.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2273 Fragen B 85 und 86) :
Wie hat sich die Stellenzahl der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung im Vergleich zur allgemeinen Personalentwicklung bei den Bundesbehörden seit 1960 entwickelt, und wie wird gegebenenfalls die unterproportionale Stellenentwicklung bei der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung jetzt bei den Einsparmaßnahmen berücksichtigt?
Wie hat sich seit 1960 das Verhältnis der Personalstellen bei den Wasser- und Schiffahrtsämtern im Vergleich zu denen bei den Mittel- und Oberbehörden der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung entwickelt, und wie will die Bundesregierung gegebenenfalls der zunehmenden Bürokratisierung in diesem Bereich entgegentreten?
Zu Frage B 85:
Nachstehend ist die Entwicklung der Stellenzahl des ständigen Personals bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) — Kap. 12 03, Tit. 422 01, 425 01, 426 01 der allgemeinen Personalentwicklung bei der Bundesverwaltung (ohne Bundeswehr, Vollzugsdienst des Bundesgrenzschutzes, Bundesbahn, Bundespost, rechtlich unselbständige Wirtschaftsunternehmen) gegenübergestellt:
Durch die Kumulierung der Stelleneinsparungen infolge Neuordnung der Mittelinstanz mit den allgemeinen gesetzlichen Einsparungen in den Haushalten 1975 bis 1977 und den zusätzlichen Kürzungsbeschlüssen des Haushaltsausschusses zum Haushalt 1976 werden die organisatorischen Sollvorgaben der Neuordnung in der Mittelinstanz um über 120 Stellen unterschritten.
Zu Frage B 86:
Das Verhältnis der zu 1. dargestellten Personalstellen der WSV hat sich zwischen Ämterebene und Wasser- und Schiffahrtsdirektionen (WSD'n) seit 1960 wie folgt entwickelt:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978 9231*
Jahr Ämter WSD'n
Anzahl Veränderung in v. H. Anzahl Veränderung in v. H.
1960 = 100 1970 = 100 1960 = 100 1970 = 100
1960 1970 1974 1976 1977 1978 4 248 100 93 1 285 100 95
1979 4 562 107 100 1 348 105 100
a) 4 792 113 •105 1 436 112 107
b) 4 618 109 101 1 350 105 100
4 591 108 101 1 316 102 98
4 516 106 99 1 282 100 95
4 460 105 98 1 268 99 94
4 317 102 95 1 140 89 85
Die überproportionale Verringerung der Personalstellen bei den WSD'n gegenüber der Ämterebene entspricht den erklärten Zielen der Neuordnung
— die Aufgaben der Verwaltung nur in dem notwendigen Umfang wahrzunehmen, die Durchführung möglichst zu vereinfachen,
— die Aufgaben möglichst dort zu erledigen, wo sie anfallen, Entscheidungen auf der untersten Ebene zu treffen, die dazu in der Lage ist.
Die Befürchtungen einer zunehmenden Bürokratisierung halte ich daher nicht für begründet.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 87):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen Unfallhäufigkeit bei Moped- und Motorradfahrern und der schlechten Erkennbarkeit dieser Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr, und sieht die Bundesregierung darin, daß Moped- und Motorradfahrern in Zukunft vorgeschrieben wird, auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren, ein wirksames Mittel, die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen?
Angesichts der Bestandsabnahme bei Mopeds und Mokicks um 3,3 % bedeuten die Unfallzahlen für diese Fahrzeugart eine erhebliche Verschlechterung der Situation. Dies kann von den Motorrädern nicht gesagt werden, da hier der Zunahme der Unfallhäufigkeit um 2,3 % eine Bestandszunahme um 20,4 % gegenübersteht.
Die relativ günstige Unfallentwicklung bei den Motorrädern könnte darauf zurückzuführen sein, daß diesen seit einiger Zeit empfohlen wird, auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren und dieser Empfehlung auch weitgehend gefolgt, wird. Diese Empfehlung ist auch den Moped- und Mokickfahrern nahezubringen. Das wird im Rahmen der Verkehrsaufklärung geschehen.
Bevor man aber zu einer Vorschrift kommt, sollten weitere Erfahrungen und genauere Unfallanalysen abgewartet werden.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 88 und 89) :
Ist die Bundesregierung bereit, auf zweispurigen Straßen — wie in der Schweiz mit Erfolg eingeführt — Radwegspuren durch einen gelben Trennstrich auszuweisen, der den Radfahrern einerseits als Leitlinie dient und es den Autofahrern andererseits bei Nichtbenutzung durch Radfahrer dennoch ermöglicht, den Radwegstreifen mitzunutzen?
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß eine derartige Begrenzung der Radfahrer auf einen Teil der Fahrbahn für diese sicherer ist als keinerlei Markierung, oder befürchtet die Bundesregierung, daß eine derartige Maßnahme zu einem falschen Sicherheitsgefühl der Radfahrer führen wird?
Zu Frage B 88:
Auch in der Bundesrepublik Deutschland können sogenannte Mehrzweckstreifen markiert werden.
Diese ununterbrochene Linie kann auch Fahrbahnbegrenzung sein. Dann soll sie den Fahrbahnrand deutlich erkennbar machen. Bleibt rechts von ihr ausreichender Straßenraum frei (Fahrbahnteil oder befestigter Seitenstreifen), so ordnet sie an:
aa) landwirtschaftliche Zug- oder Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke, Radfahrer und ähnlich langsame Fahrzeuge müssen möglichst rechts von ihr fahren,
bb) links von ihr darf nicht gehalten werden (StVO-Zeichen 295 Buchst. b).
Die Markierung ist weiß; gelb wird bei uns nur für die vorübergehenden Markierungen verwendet. Gelbe Markierungen setzen die weißen Markierungen außer Kraft (§ 41 Abs. 4 StVO).
Für die Anordnung der Verkehrszeichen und Markierungen sind allerdings die örtlichen Straßenverkehrsbehörden zuständig (§ 45 Abs. 3 StVO).
Zu Frage B 89:
Ein markierter Radweg ist sicher besser als keinerlei Markierung; die Markierung setzt jedoch
eine bestimmte Fahrbahnbreite voraus.
9232* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 90) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einen direkten grenzüberschreitenden Schienenverkehr zwischen dem Raum Düsseldorf — Neuss — Mönchengladbach — Antwerpen, durch den die Schienenstrecke Möndiengladbach — Antwerpen um rund 100 km verkürzt würde und die Standortgunst des durch hohe Arbeitslosigkeit geprägten Wirtschaftsraums Mönchengladbach verbessert werden könnte, herzustellen?
Die Deutsche Bundesbahn ist gehalten, den Güterverkehr aus wirtschaftlichen Gründen auf wenige und leistungsfähige Strecken zu konzentrieren. Dies hat vor allem für den Kunden den Vorteil der häufigeren Abfuhr und damit der schnelleren Beförderung.
Die nichtelektrifizierte eingleisige Strecke (Antwerpen —) Roermond — Dalheim (— Mönchengladbach) ist für eine derartige Aufgabe nicht geeignet.
Im übrigen besteht unabhängig hiervon die Möglichkeit der Schaffung von Gleisanschlüssen zur Verbesserung der Standortgunst, der Laufweg von internationalen Güterzügen ist hierfür jedoch nicht relevant.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 91):
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Deutsche Bundesbahn in der Ortschaft Miellen (Verbandsgemeinde Bad Ems) einen Bedarfshaltepunkt für den Personennahverkehr einrichtet, um den Miellener Auspendlern, die heute an dem mehr als zwei Kilometer entfernten Bahnhof Friedrichssegen ein- bzw. aussteigen müssen, zukünftig die Benutzung dieses einzigen öffentlichen Verkehrsmittels in Richtung Koblenz zu erleichtern?
Die Deutsche Bundesbahn, die ihre Fahrpläne in eigener Verantwortung gestaltet, hat mir mitgeteilt, daß die Gemeinde Miellen vor längerer Zeit einen Antrag auf Einrichtung eines Haltepunktes gestellt hat. Die Deutsche Bundesbahn hatte diesen Antrag geprüft und der Gemeinde die dadurch entstehenden Kosten mitgeteilt. Eine Reaktion der Gemeinde ist bisher nicht erfolgt.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 92) :
Welche Erweiterung des Flughafens Frankfurt/Main strebt die Bundesregierung gegebenenfalls im Hinblick auf die Erhöhung der Sicherheit auf dem Hintergrund der Beteiligung des Bundes an der Flughafen AG an, und wie stellt sie sich in diesem Zusammenhang zu dem Schutz des durch diese Maßnahmen betroffenen Walds, der wesentlich der Erholung der Bevölkerung des Ballungsgebiets dient?
Nach internationalen Maßstäben benötigt der Flughafen Frankfurt/Main dringend zur Erhöhung der Sicherheit des Luftverkehrs und zur Einführung der Betriebsstufe II, die für den Schlechtwetterflugbetrieb unerläßlich ist, die Verlängerung der vorhandenen Start- und Landebahnen um 688 m bzw. 915 m sowie deren Verschiebung um 588 m bzw. 670 m nach Westen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urfeil vom 7. Juli 1978 bestätigt. Die Bundesregierung steht voll hinter diesen Ausbaumaßnahmen.
Für die dazu notwendigen Baumaßnahmen und die flugnavigatorischen Einrichtungen sowie zur Schaffung der notwendigen Hindernisfreiheit in den Anflugschneisen wird ein Waldeinschlag von 173 Hektar erforderlich. Hiervon werden 39 ha mit langsam wachsenden Gehölzen wieder aufgeforstet und weitere 4 ha neu aufgeforstet. Die Flughafen Frankfurt/Main AG hat sich im übrigen verpflichtet, Ersatzaufforstungen im betroffenen Ballungsgebiet zu finanzieren. Erste Verhandlungen mit der Stadt Frankfurt wurden bereits aufgenommen.
Über den Bau der Startbahn West, die im Interesse einer verkehrssicheren Abwicklung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens zur Erhöhung der Kapazität des Flughafens Frankfurt notwendig ist, ist gerichtlich noch nicht endgültig entschieden. Die Bundesregierung hält den weiteren Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main im Interesse der deutschen Exportwirtschaft und der Region Rhein/Main für erforderlich.
Kapazitätsengpässe in Frankfurt/Main könnten zur Abwanderung von Fracht und Passagieren ins Ausland führen. Eine solche Entwicklung wäre für unser Land und die Arbeitsplätze dieser Region verhängnisvoll.
Auf dem Flughafen arbeiten immerhin zur Zeit rund 30 000 Beschäftigte. Die 1977 ausgezahlte Lohn- und Gehaltssumme belief sich auf rund 1,1 Milliarden DM. Bis 1980 werden jährlich ca. 1 000 neue Arbeitsplätze auf dem Flughafen geschaffen. Hinzu kommen die erheblichen Investitionen des Flughafens und seiner Nutzer.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 93 und 94) :
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Staaten Europas deutsche Bundesbürger mit ihrem Auto mit einem Funksprechgerät bzw. Autotelefon einreisen und diese verwenden können, und in welchen Ländern müssen beim Grenzübergang die betreffenden technischen Anlagen aus dem Auto herausmontiert werden bzw. für die Zeit während des Auslandsaufenthalts außer Betrieb gesetzt werden?
Gibt es dazu bilaterale Regelungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den einzelnen Staaten, und wäre es in Anbetracht des zunehmenden privaten und dienstlichen Funksprechverkehrs in Autos und der Verwendung von Autotelefonen angebracht, die breitere Öffentlichkeit durch die verschiedenen Medien von den unterschiedlichen Regelungen zu unterrichten?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978 9233*
Zu Frage B 93:
Ohne eine fernmelderechtliche Genehmigung der Behörde des Gastlandes darf niemand mit einem in sein Auto eingebauten Sprechfunkgerät in ein anderes Land Europas einreisen und das mitgeführte Gerät verwenden. Dies ist zum Schutze der Funkdienste in den einzelnen Ländern erforderlich.
Für Mitnahme und den Gebrauch von Funkfernsprechanschlüssen (Autotelefonen) bestehen unterschiedliche Regelungen, weil diese Geräte innerhalb eines einheitlich gestalteten Netzes und als Teilnehmereinrichtungen des öffentlichen Fernsprechnetzes betrieben werden.
So darf ein Autotelefon beim Grenzübertritt nach Osterreich und nach Luxemburg ohne Einschränkung mitgeführt und dort auch betrieben werden, da in diesen Ländern ein Netz für den Betrieb von Funkfernsprechanschlüssen besteht, das dem Netz der Deutschen Bundespost entspricht und somit die Voraussetzungen für bilaterale Vereinbarungen gegeben sind.
Beim Grenzübertritt nach Belgien für gelegentliche Fahrten in das belgische Grenzgebiet darf das Autotelefon mitgeführt und dort für Funkverbindungen in die Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, wenn die belgische Fernmeldeverwaltung eine schriftliche Genehmigung erteilt.
Beim Grenzübertritt in die Schweiz darf das Autotelefon bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Fahrzeug bleiben, das Gerät darf aber nicht eingeschaltet werden.
Beim Grenzübertritt nach Frankreich darf das Autotelefon eingebaut bleiben, wenn das Gerät einen Hinweis in französischer Sprache trägt, daß die Benutzung auf französischem Staatsgebiet verboten ist.
Beim Grenzübertritt nach Italien kann das Autotelefon im Fahrzeug bleiben, wenn es von den italienischen Zollbehörden plombiert wird.
Beim Grenzübertritt nach Spanien wird eine zeitlich begrenzte Einfuhrgenehmigung benötigt. Sie wird von der Zollgrenzbehörde nach Entrichtung der Einfuhrzollabgabe ausgestellt. Die Benutzung des Autotelefons ist nicht gestattet.
Bei Reisen vom Bundesgebiet nach Berlin (West) und umgekehrt ist das Mitführen, nicht jedoch die Verwendung, gestattet, wenn die Grenzbehörde der DDR eine gebührenpflichtige Genehmigung erteilt hat.
Bei Reisen mit dem Autotelefon in andere europäische Länder wird von den ausländischen Grenzbehörden entweder der Ausbau gefordert oder das Gerät durch Plombierung unbenutzbar gemacht.
Beim Grenzübertritt deutscher Bürger mit einem Auto, in das ein Sprechfunkgerät sonstiger Art eingebaut ist, fordern die Grenzbehörden aller europäischen Länder entweder den Ausbau oder sie plombieren das Gerät.
Zu Frage B 94:
Bilaterale Regelungen gibt es zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Osterreich und Luxemburg bezüglich der Mitnahme und des Betriebs von Funkfernsprechanschlüssen (Autotelefonen).
Allen deutschen Funkfernsprechanschlußteilnehmern wird ein Merkblatt ausgehändigt, in dem u. a. auch die oben geschilderte Sachlage bezüglich der „Mitnahme von Funkfernsprechanschlüssen beim Verlassen des Geltungsbereichs der Fernmeldeordnung" ausführlich geschildert wird.
Inhaber von Sprechfunkanlagen werden durch den Text der Genehmigungsurkunde darauf hingewiesen, daß der Betrieb des Geräts nur im Geltungsbereich des Gesetzes über Fernmeldeanlagen, d. h. im Bundesgebiet und in Berlin (West) zulässig ist.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 95) :
Werden künftig Mitglieder der Bundesregierung, wie z. B. der Parlamentarische Staatssekretär Wrede, der unlängst bei der Auszeichnung langjähriger Mitglieder der Deutschen Postgewerkschaft des Ortsverbands Hagen die Ehrungen vornahm, auf Einladung gegebenenfalls in entsprechender Weise auch die Würdigungen verdienter Mitglieder anderer Verbände, die die Interessen der Mitarbeiter der Deutschen Bundespost vertreten, vornehmen?
Die leitenden Repräsentanten des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen haben schon immer an Veranstaltungen aller bei der Deutschen Bundespost vertretenen Verbände teilgenommen soweit dafür ein Anlaß bestand und ihre sonstigen Verpflichtungen es erlaubten. Es ist nicht beabsichtigt, künftig von dieser Übung abzugehen.
Im übrigen bin ich in Hagen als direkt gewählter Abgeordneter im Rahmen meiner Wahlkreisarbeit aufgetreten.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 96, 97 und 98) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse von Untersuchungen der Fraunhofer-Gesellschaft und von Untersuchungen aus der Schweiz, wonach der Heizölverbrauch vergleichbarer Häuser — einmal in konventioneller Bauart mit rund 25 v. H. Fensteranteil und einmal in eimer Bauart mit 90 v. H. Fensteranteil — gleich ist, weil die Einstrahlung von Sonnenenergie und die damit verbundene Aufheizung innerhalb von 24 Stunden stärker ins Gewicht fällt als die Wärmeverluste, die durch den geringeren Dämmwert der Fensterverglasung nachts entstehen, und welche Folgerungen zieht sie daraus?
9234* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978
Sind der Bundesregierung die Schweizer Untersuchungen bekannt, wonach es mehrere Maßnahmen zur Energieeinsparung im Bereich des Wohnungsbaues gibt, die ungleich wirkungsvoller sind als die unbedeutende Wirkung einer verbesserten Wärmedämmung aller Neubauten, und ist die Bundesregierung bereit, aus diesen Erkenntnissen Schlußfglgerungen in Form einer Neugestaltung der Wärmeschutzverordnung zu ziehen, nachdem beim Erlaß der Wärmeschutzverordnung vom 21. November 1977 u. a. davon ausgegangen wurde, daß durch eine Verbesserung der Wärmedämmung eine wesentliche Energieeinsparung bei der Beheizung von Gebäuden erzielt werden kann?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß durch die Befolgung der Wärmeschutzverordnung die Möglichkeiten zur Gestaltung von Fassaden und das davon abhängige äußere Bild der Bauwerke außerordentlich eingeengt und sehr ungünstig beeinflußt werden, ohne daß damit die beabsichtigte Energieeinsparung erreicht wird?
Zu Frage B 96:
Der Bundesregierung sind Arbeiten bekannt, die sich mit dem Fenster als Sonnenkollektorfläche befassen. Auch ist ihr bekannt, daß eine Fensterfläche unter bestimmten Bedingungen (z. B. entsprechende Orientierung für eine Sonneneinstrahlung, freier Horizont) im Winter — im allgemeinen kurzzeitig — Sonnenenergie nutzbar machen kann. Grundsätzlich ist jedoch die Energiebilanz des Fensters über den Verlauf der Heizperiode hinweg schlechter als der einer gedämmten Wandfläche. Die Bundesregierung hat diesen Tatsachen insbesondere dadurch Rechnung getragen, daß in der Wärmeschutzverordnung über Fenstergrößen und Fensteranordnung keine Festlegungen vorgenommen worden sind, so daß der Architekt über eine ausreichende Freiheit im Sinne einer wärmeschutztechnisch günstigen Gestaltung mit Fenstern verfügt. Einer Forderung, gut gedämmte Wandflächen generell gegen Fen- sterflächen auszutauschen, kann nicht zugestimmt werden, hierdurch würden die Energieverluste bei Gebäuden erheblich ansteigen.
Nach dem derzeitigen Stand der Kenntnisse wird keine Veranlassung gesehen, die Vorschriften der Wärmeschutzverordnung zu ändern.
Zu Frage B 97:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auf einen guten baulichen Wärmeschutz nicht verzichtet werden kann, da er eine wesentliche Voraussetzung für einen möglichst geringen Energieverbrauch darstellt. Daneben mißt sie energiesparenden Anforderungen an die Heizungs- und Regelungstechnik sowie an den Betrieb der Heizanlagen große Bedeutung bei. Insofern kann die Wärmeschutzverordnung nicht getrennt von der Heizungsanlagen- und Heizungsbetriebsverordnung gesehen werden, die wie die erstgenannte Verordnung auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes erlassen worden sind.
Zu Frage B 98:
Der Bundesregierung liegen hierzu keine neuen Erkenntnisse vor. Bei der . Ausarbeitung der Wärmeschutzverordnung kam es insbesondere darauf an, die Gestaltungsfreiheit und die Freiheit in der Wahl der Wärmeschutzmaßnahmen so wenig wie möglich einzuengen. In enger Abstimmung mit allen Fachkreisen wurde diesen Gesichtspunkten durch globale Anforderungen, die sich an die gesamte, die Wärmeverluste bestimmende Außenfläche eines Gebäudes richten, Rechnung getragen.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 99) :
Welche Ergebnisse haben bisher die, Bemühungen der Bundesregierung erbracht, zu einer verbrauchsgerechten und damit energiesparenden Heizkostenabrechnung in den privaten Haushalten zu kommen, und bei welchen Initiativen stehen Ergebnisse noch aus?
Ein Vorentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Neubaumietenverordnung ist erarbeitet. Danach sollen die Betriebskosten von zentralen Heizungsanlagen und von zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in Zukunft nur noch unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauches umgelegt werden dürfen.
Der Vorentwurf wird den für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Ministern und Senatoren der Länder zugeschickt. Er soll am 30. November mit den Vertretern der Länder beraten werden.
Zur Zeit ist noch offen, wie eine einfache und zugleich relativ genaue Aufteilung der, einheitlich entstehenden Betriebskosten von kombinierten Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen erreicht werden kann. Sie muß so genau sein, daß eine Umlegung der aufgeteilten Betriebskosten auf die einzelnen Mieter unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauches an Wärme und Warmwasser zu sinnvollen Ergebnissen führt.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 100) :
Trifft es zu, daß der Bundespostminister zu einer Bestandsüberprüfung posteigener Wohngebäude und Wohngrundstücke mit der Absicht aufgerufen hat, bebaute Grundstücke an Postbedienstete zu veräußern oder über den Immobilienmarkt Käufern zum Erwerb anzubieten, und wenn ja, was wird die Bundesregierung veranlassen, um ihrer unmittelbaren Fürsorgepflicht als oberster Dienstherr gerecht zu werden und zu vermeiden, daß hier der Spekulation mit Bundesvermögen Vorschub geleistet wird?
Es trifft zu, daß der Bestand posteigener Wohngebäude und Wohngrundstücke z. Z. überprüft wird. Anlaß dazu ist die auch vom Bundesrechnungshof gerügte Unwirtschaftlichkeit dieser Liegenschaften.
Ein Verkauf an Postbedienstete ist nur bei Grundstücken vorgesehen, die mit Ein- oder Zweifamilienhäusern bebaut sind. Der Verkauf ist nur an die jeweiligen Mieter zulässig. Mehrfamilienhäuser können den Postbediensteten als Eigentumswohnungen übertragen werden, sofern das gesamte Haus zum gleichen Zeitpunkt in. der Form von Eigentumswohnungen veräußert werden kann.
Entbehrliche bebaute posteigene Wohngrundstükke dürfen nur dann auf dem Immobilienmarkt veräußert werden, wenn eine Abgabe an Postbedien-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978 9235*
stete nicht möglich ist und auf dem Grundstück kein Postbediensteter, Ruheständler oder Hinterbliebener mehr wohnt. Soweit diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, beabsichtigt die Deutsche Bundespost an den posteigenen bebauten Wohngrundstücken gemeinnützigen Wohnungsunternehmen Erbbaurechte einzuräumen. In den Erbbaurechtsverträgen werden .
— der Deutschen Bundespost Mietfestsetzungsrechte wie bei Postdarlehenswohnungen eingeräumt,
— Wohnungsbesetzungsrechte zugunsten der Deutschen Bundespost festgelegt und
— die Erbbauberechtigten zur Modernisierung der Objekte verpflichtet, wenn es die Deutsche Bundespost verlangt.
Die im Einvernehmen mit dem Hauptpersonalrat eingeleiteten Maßnahmen wahren in vollem Umfang die Belange der Postbediensteten als Mieter entsprechend der Fürsorgepflicht der Deutschen Bundespost gegenüber dem Personal.
Unter keinem denkbaren Gesichtswinkel ist es gerechtfertigt, derartige Maßnahmen als Spekulation zu bezeichnen.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 101) :
Wird das Bundeswohnungsministerium gegebenenfalls solche von der Deutschen Bundespost angestellten Überlegungen zum Anlaß einer gesetzlichen Regelung nehmen, und welche Initiativen sind vorgesehen?
Die Maßnahmen der Bundespost, die auf die speziellen Verhältnisse im Bestand der posteigenen Wohnungen abgestellt sind, geben der Bundesregierung keine Veranlassung für allgemeine gesetzliche Regelungen. Auch, im Zusammenhang mit der derzeitigen wohnungspolitischen Diskussion über die Umwandlung und Veräußerung von Sozialwohnungen und die Verhinderung von spekulativen Verdrängungskäufen ergibt sich aus den bei der Veräußerung bundeseigener Liegenschaften gemachten Erfahrungen keine zusätzliche Problematik. "Zu dem allgemeinen Fragenkomplex der Verhinderung von Spekulationskäufen bei Sozialwohnungen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU erst kürzlich ausführlich Stellung genommen. Auf die Drucksache 8/2250 wird daher verwiesen.
Im übrigen bestehen mit dem Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung bundeseigener Grundstücke vom 16. Juli 1971 (BGBl. I S. 1005) Regelungen, die die Haltung der Bundesregierung sicherstellen, verfügbare bundeseigene Grundstücke, Familienheime und Eigentumswohnungen geeigneten Bewerbern — vorzugsweise den bisherigen Mietern — zur Bildung von Wohnungseigentum verbilligt zur Verfügung zu stellen.
Auf Grund entsprechender Ausführungsrichtlinien gibt es hier bereits ein Auswahlverfahren, das nach bisherigen Erfahrungen Spekulationsgeschäfte ausschließt.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 102 und 103):
Wieweit sind die von dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Sperling, auf der öffentlichen Kundgebung des Landesverbands südwestdeutscher Mietervereine erwähnten Überlegungen der Bundesregierung nach einer gesetzlichen Verankerung einer Informationspflicht des Vermieters im Zusammenhang mit der Veräußerung von Sozialmietwohnungen gediehen, und an welche konkreten Maßnahmen ist dabei gedacht?
Hält die Bundesregierung auch nach dem Ergebnis ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU zur Eigentumsbildung im Sozialwohnungsbestand derartige Maßnahmen für erforderlich?
Die Überlegungen, wonach dem Vermieter öffentlich geförderter Wohnungen, der beabsichtigt, diese zu verkaufen, eine besondere diesbezügliche Informationspflicht gegenüber der zuständigen Stelle auferlegt werden soll, sind z. Z. noch nicht abgeschlossen. In den bevorstehenden Beratungen über den Gesetzentwurf des Bundesrates eines Wohnungsbauänderungsgesetzes 1978 im Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird auch diese Frage erörtert werden.
Sollte sich bei der Betrachtung von Beispielsfällen herausstellen, daß Mieter und Kaufinteressenten in Unkenntnis ihrer Rechte häufig durch Auf-und Zwischenverkäufer getäuscht werden, wird die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz der Mieter und Erwerber auf ihre Tauglichkeit prüfen und gegebenenfalls vorschlagen.
Anlage 65
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/2273 Fragen B 104 und 105) :
Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß amerikanische Erkenntnisse, nach denen rund zwei Drittel der wesentlichen Innovationen von kleinen Unternehmen und einzelnen Erfindern getragen werden, annähernd auch auf die deutschen Verhältnisse zutrifft, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Welche Zuschußkriterien garantieren im Verantwortungsbereich der Bundesregierung, daß Forschungs- und Entwicklungshilfen nicht in erster Linie den Unternehmern mit den größten Forschungs- und Entwicklungsapparaten zufließen?
Zu Frage B 104:
Staatliche Forschungs- und Technologiepolitik, die heute zugleich Innovationspolitik sein muß, ist auf die Neuerungstätigkeit sowohl der großen als auch der kleinen Unternehmen und Erfinder angewiesen. Mit ihrem am 12. April dieses Jahres verabschiede-
9236* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978
ten „Forschungs- und technologiepolitischen Gesamtkonzept für kleine und mittlere Unternehmen" hat die Bundesregierung deutlich gemacht, daß sie der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in diesen Unternehmen einen hohen Stellenwert beimißt. Sie wird darin in der Tendenz bestärkt durch die amerikanischen Untersuchungen zum Innovationsverhalten mittlerer und kleiner Unternehmen, deren Ergebnisse Eingang gefunden haben in die vom National Science Board herausgegebenen „Science Indicators 1976". Die Untersuchungsergebnisse lassen sich jedoch kaum verallgemeinern oder auf die Verhältnisse in anderen Ländern übertragen, weil die analysierten Innovationen willkürlich ausgewählt und nicht daraufhin getestet wurden, ob sie repräsentativ sind für die Gesamtheit aller innovatorischen Prozesse in der Wirtschaft.
Zu Frage B 105:
Die zur Förderung von Forschung und Entwicklung in mittleren und kleinen Unternehmen eingesetzten Förderungsmaßnahmen hat die Bundesregierung in ihrem Forschungs- und technologiepolitischen Gesamtkonzept ausführlich beschrieben. Dort sind auch die wesentlichen Förderungsbedingungen für jede einzelne Förderungsmaßnahme angegeben. Wichtige Zuschußkriterien, die bewirken sollen, daß diese Zuschüsse überwiegend von mittleren und kleinen Unternehmen in Anspruch genommen werden, sind u. a.
— umsatzbezogene Ausschlußgrenzen,
— Höchstgrenzen bezüglich der begünstigungsfähigen Aufwendungen,
— gestaffelte Förderungssätze.
Derartige Zuschußkriterien sind jedoch bei solchen Maßnahmen nicht erforderlich, die von vornherein auf charakteristische FuE-Probleme bei kleinen und mittleren Unternehmen zugeschnitten sind, wie z. B. bei der Förderung der technologie- und innovationsorientierten Beratung oder bei der Förderung der Gemeinschaftsforschung.
Anlage 66
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 106) :
Was sind die Gründe dafür, daß das Bundesforschungsministerium sich an den Kosten der Verkehrsausstellung 1979 in Hamburg mit 1 Million DM insgesamt beteiligt, und warum wird dies nicht über das Bundesverkehrs- und Bundeswirtschaftsministerium abgewickelt?
Die Kosten für die Internationale Verkehrsausstellung 1979 in Hamburg sind dezentral je nach Ressortbeteiligung an der Ausstellung veranschlagt worden. Dieses Vorgehen wurde unter den beteiligten Ressorts vereinbart, um Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Zwischen dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und den beteiligten Ressorts ist weiterhin vereinbart worden, daß das Bundesministerium für Verkehr die Federführung für die Beteiligung an der Internationalen Verkehrsausstellung (IVA) und die Finanzierung der Rahmengestaltung der Halle der Bundesregierung übernimmt.
Über die Rahmengestaltung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) hinaus übernehmen die beteiligten Ressorts die Gestaltung von Teilbereichen. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie ist zuständig für die Darstellung von Neuen Verkehrstechnologien auf den Gebieten Bodengebundener Verkehr, Schiffsbau und Raum- und Luftfahrt auf einer Fläche von 1 000 qm. Es entstehen Kosten für die Einrichtung dieser 1 000 qm, z. B. für die Herstellung von Modellen, Exponaten, Fotos, Grafiken, für Transport, Versicherung, Stellwandsystem, Anschlüsse und für das Informationszentrum sowie dessen Betreuung.
Außerdem wird das „Internationale Symposium Verkehrstechnologie", zu dem 1 500 Gäste — zum großen Teil aus dem Ausland — kommen, aus diesem Titel finanziert.
Insgesamt gesehen sind die Kosten von einer Million DM — bereits vor drei Jahren ausgewiesen — nicht überhöht und vertretbar.
Anlage 67
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 107 und 108) :
Wie hoch sind die Ausgaben des Bundes für Wissenschaft, Forschung und Technologie in den Jahren 1969 bis 1977, nach Grundlagenforschung und angewandter Forschung gegliedert?
Aus welchen Gründen findet eine Koordinierung der Ressortforschung bei der angewandten Forschungsförderung der Bundesregierung statt, wenn im Bereich der zivilen Forschung und Entwicklung das Bundesforschungsministerium über 80 v. H. aller Forschungsprojekte der Bundesregierung abwickelt und dadurch zwischen Verwaltungsaufwand und Ertrag ein nicht mehr zu rechtfertigendes Verhältnis existiert?
Zu Frage B 107:
Die Ausgaben des Bundes für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung in den Jahren 1969 bis 1977, verteilt auf die einzelnen Ministerien, sind in Tabelle 6 auf Seite 220 des Faktenberichts 1977 zum Bundesbericht Forschung dargestellt. Anteilige Beträge für „Grundlagenforschung" und „angewandte Forschung" werden im Hinblick auf die hier auftretenden erheblichen Zuordnungsprobleme nicht ausgebracht. Insgesamt dürften derzeit etwa 30 0/o der Fördermittel des BMFT zur Grundlagenforschung zu rechnen sein.
Zu Frage B 108:
Das gegenwärtig praktizierte Konzept der Koordinierung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Bundesregierung wurde auf Grund einer
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. November 1978 9237*
entsprechenden Aufforderung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1974 entwickelt und vom Haushaltsausschuß am 21. Mai 1975 zustimmend zur Kenntnis genommen. Es dient nicht nur der Vermeidung unnötiger Doppelforschung, sondern zielt vor allem auf eine gemeinsame Planung, Betreuung und Auswertung der geförderten Vorhaben durch alle jeweils sachlich berührten Ressorts (vgl. im einzelnen: Koordinierungs-Taschenbuch für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Bundesregierung, 2. Auflage 1978, insbesondere Seite 11 f.).
Infolge der zunehmenden Komplexität der Probleme, die den Einsatz von Forschung und Entwicklung erfordern, wächst auch die Zahl der FuE-Vorhaben, die mehrere Ressorts betreffen. Für die Beurteilung der Notwendigkeit der Koordinierung kann deswegen nicht auf die Verteilung der Projekte auf die einzelnen Ministerien abgestellt werden, zumal hierbei die in das Koordinierungssystem voll integrierte institutionelle Förderung außer acht gelassen würde.
Die bisherigen Erfahrungen mit der Koordinierung der Ressortforschung zeigen, daß der mit einzelnen Koordinierungsinstrumenten verbundene Mehraufwand im Hinblick auf die erzielten Ergebnisse durchaus zu rechtfertigen ist.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/2273 Fragen B 109 und 110) :
Sieht die Bundesregierung — z. B. durch zur Verfügungstellung von gezieltem Informationsmaterial — Möglichkeiten, den von Jahr zu Jahr immer stärker werdenden Touristenstrom deutscher Urlauber in Entwicklungsländer mit den entwicklungspolitischen Problemen und Lösungsmöglichkeiten vertraut zu machen, um so in der deutschen Bevölkerung ein stärkeres Problembewußtsein für die Notwendigkeit von Entwicklungshilfeleistungen zu schaffen, und wenn ja, wird sie diese Möglichkeiten nutzen?
Hat die Bundesregierung diesbezüglich bereits etwas unternommen, und wenn ja, was?
Wegen des engen Sachzusammenhangs möchte ich beide Fragen zum Problem des Tourismus in Entwicklungsländern zusammen beantworten.
Seit Anfang der 70er Jahre befaßt sich der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Problematik der sozio-ökonomischen und inter-kulturellen Auswirkung des Tourismus in den Ländern der Dritten Welt. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit sieht die Notwendigkeit einer Förderung der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit auf dem Bereich des Tourismus.
Um das Verständnis der Touristen für die Probleme des Gastlandes und seiner Bevölkerung nachhaltig zu fördern, wird der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit auch weiterhin die tourismusbezogene Aufklärungs- und Informationsarbeit in Zusammenarbeit mit der „Zentralstelle für
Auslandskunde der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung" und dem „Studienkreis für Tourismus" fortführen. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um entwicklungspolitische Fortbildungsseminare für Fernreiseleiter, Fachtagungen (insbesondere der Arbeitsgruppe „Ferntourismus", bestehend aus ca. 50 Mitgliedern aus Politik, Ferntourismus, Wirtschaft, Kirche, Presse, Wissenschaft und Entwicklungshilfe-Organisationen), Beratungen von Personen in Schlüsselpositionen der Massenmedien sowie die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen. Im Bereich der Informationsmaßnahmen fanden die bisher erschienenen SympathieMagazine für die Länder Kenia, Tunesien, Thailand und Ägypten (Mexiko erscheint noch 1978) bei den Fernreiseunternehmen wie bei den Fernreisenden selbst außergewöhnlich guten Anklang. Ein erster Kurzfilm, der den Fernreisenden während der Anreise im Flugzeug vorgeführt werden soll, ist in der Produktion.
Ein neuer Ansatz der künftigen Arbeit mit den o. a. Stellen wird die Gewinnung neuer Partner aus dem Bereich der Tourismusbranche für eine Beteiligung an Bildungs- und Informationsmaßnahmen für den Tourismus in der Dritten Welt sein, wobei darüber hinaus Einzelkontakte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu den hiesigen Reiseveranstaltern nicht beabsichtigt sind.
Anlage 69
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 111) :
Will die Bundesregierung trotz haushaltsrechtlicher Bedenken des Bundesrechnungshofs an ihrer globalen Schuldenerlaßaktion für die ärmeren Entwicklungsländer festhalten, und warum zieht sie es nicht vor, ihre Entscheidungen jeweils im Einzelfall zu treffen?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat dem Bundesrechnungshof am 9. August 1978 den Entwurf der „Grundsätze für die Umwandlung von Darlehen der finanziellen Zusammenarbeit an die am wenigsten entwickelten Länder (LLDC) in Zuschüsse" und am 6. Oktober 1978 die vom Bundeskabinett beschlossene endgültige Fassung dieser „Grundsätze" zugeleitet. Der Bundesrechnungshof hat gegen die „Grundsätze" bisher keine Einwendungen vorgebracht. Die Bundesregierung beabsichtig keine „Globalschuldenerlaßaktion". Die „Grundsätze" schreiben in Nr. 3 ausdrücklich vor, daß die Umwandlung der in der Vergangenheit den am wenigsten entwickelten Ländern zugesagten Darlehen der Finanziellen Zusammenarbeit „... in jedem Einzelfall zu prüfen" sei.
Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 9. November 1978 die „Grundsätze" erörtert und zur Kenntnis genommen.