Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein
10. 11.
Dr. Ahrens** 10. 11.
Dr. Aigner* 10. 11.
Alber* 10. 11.
Dr. Bardens** 10. 1.1.
Dr. Barzel 10. 11.
Frau von Bothmer** 10. 11.
Büchner (Speyer)** 10. 11.
Carstens (Emstek). 15. 12.
Dr. Dollinger 10. 11.
Dr. Dregger 10. 11.
Dr. Evers** 10. 11.
Eymer (Lübeck) 10. 11.
Fellermaier* 10. 11.
Dr. Fuchs* 10. 11.
Frau Funcke 10. 11:
Geisenhofer 17. 11.
Glombig 10. 11.
Dr. Gradl 10. 11.
Haase (Fürth) * 10. 11.
Haberl 10. 11.
Hartmann 10. 11.
Hoffmann (Saarbrücken)* 10. 11.
Ibrügger* 10. 11.
Immer (Altenkirchen) 10. 11.
Jung* 10. 11.
Dr. h. c. Kiesinger 10. 11.
Dr. Klepsch* 10. 11.
Klinker* 10. 11.
Kratz 1. 12.
Lange* 10. 11.
Lemmrich** 10. 11.
Ludewig _ 10.11.
Lücker* 10. 11.
Luster* 10. 11.
Lutz 17. 11.
Dr. Müller** 10. 11.
Müller (Mülheim) * 10. 11.
Müller (Wadern)* 10. 11.
Dr. Müller-Hermann* 10. 11.
Neuhaus 10. 11.
Nordlohne 10. 11.
Frau Pack 1. 12.
Peters (Poppenbüll) 1. 12.
Pfeffermann 10. 11.
Dr. Reimers 10. 11.
Dr. Ritz 10. 11.
Rosenthal 10. 11.
Saxowski 17. 11.
Dr. Schäuble** 10. 11.
Schmidt (München) * 10. 11.
Schreiber* 10. 11.
Schulte (Unna)** 10. 11.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Schwarz 16. 11.
Seefeld* 10. 11.
Sieglerschmidt 10. 11.
Dr. Spöri 10. 11.
Dr. Starke (Franken)* 10. 11.
Strauß 10. 11.
Frau Dr. Walz* 10. 11.
Dr. Warnke 10. 11.
Wehner 10. 11.
Zeitler 10. 11.
Zeyer* 10. 11.
Ziegler 15. 12.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage A 42, 111. Sitzung, Seite 8733 c) :
Weder der Bundesregierung noch den Ländern, die für die Durchführung der Nichtvermarktungsaktion zuständig sind, ist bekannt, wieviele Melker durch die am 1. 7. 1977 angelaufene Nichtvermarktungsaktion ihren Arbeitsplatz verloren haben. Eine Rückfrage bei den Ländern hat ergeben, daß auch bei den 194 Betrieben mit mehr als 40 Milchkühen, die an der Aktion teilnehmen und die in erster Linie für den Einsatz eines Melkers in Frage kommen, Arbeitsplatzprobleme für Melker nicht bekannt geworden sind. Dabei ist zu berücksichtigen, daß es sich auch bei den Betrieben mit mehr als 40 Milchkühen heute sehr häufig um bäuerliche Familienbetriebe handelt, in denen das Melken vom Betriebsleiter bzw. seinen Familienangehörigen besorgt wird.
Bereits in den zurückliegenden Jahren ließen Berichte und Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit den Schluß zu, daß infolge von Technisierung und. Rationalisierung weniger Melker als bisher benötigt werden. Die Vermittlung besonders von Melkerfamilien wurde schwieriger.
Ende September 1977 standen 106 arbeitslosen Melkern nur 16 offene Stellen gegenüber, wobei darauf hinzuweisen ist, daß nicht alle offenen Stellen gemeldet werden.
Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß es seit 1973 eine Anpassungshilfe für ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmer (55 Jahre und. älter) gibt. Sie wird gewährt, wenn landwirtschaftliche Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wegen Betriebsaufgabe oder wegen Aufgabe eines Produktionszweiges des Betriebes verlieren. 1977 ist die Anpassungshilfe nur in insgesamt fünf Fällen beantragt worden.
9012* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage A 20) :
Ist die Bundesregierung bereit, nach den Meldungen über die gestiegene Zahl von Leukämieerkrankungen im Umkreis des Atomkraftwerks Lingen auch im Umkreis anderer Atomkraftwerke durch unabhängige Kommissionen untersuchen zu lassen, ob es einen Zusammenhang zwischen Leukämieerkrankungen und dem Betrieb von Atomkraftwerken gibt, und ist es zutreffend, daß es Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen dem Betrieb eines Atomkraftwerks und dem Anstieg von bestimmten Krankheiten, trotz der großen Zahl im Betrieb befindlicher Atomkraftwerke, in der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nicht gibt?
Wie ich bereits in meinen Antworten an die Herren Abgeordneten Ey und Neumann dargelegt habe, sieht die Bundesregierung keinerlei Zusammenhang zwischen Leukämieerkrankungen und dem Betrieb von Kernkraftwerken.
Sie ist insbesondere der Auffassung, daß die in der Presse verbreiteten Behauptungen von Vertretern eines sogenannten „Bremer Instituts für biologische Sicherheit" über die angebliche Häufung solcher Leukämieerkrankungen in der Umgebung des Kernkraftwerkes Lingen wissenschaftlich nicht haltbar sind. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkung ionisierender Strahlen, auf die sich die sehr restriktiven Werte der Strahlenschutzverordnung und das System der Überwachung der Umweltradioaktivität gründen, gewährleisten die erforderliche Vorsorge gegen eine Gesundheitsgefährdung in der Nähe von Kernkraftwerken in vollem Umfang.
Darüber hinaus werden selbstverständlich ständig Untersuchungen und Forschungsarbeiten über generelle Probleme des Zusammenhangs zwischen der möglichen Auswirkung, übrigens nicht nur von Strahlen, sondern auch anderen Umwelteinflüssen unserer hochindustrialisierten Umgebung auf den Menschen durchgeführt. Dies gilt insbesondere für den beruflichen Bereich. Die Frage stellt sich also keineswegs allein für die Anwendung der Kernenergie, sondern auch für andere Bereiche der Energieerzeugung. Über weitere Einzelheiten hierzu, die in keinem Zusammenhang mit Ihrer eigentlichen Frage stehen, bin ich gerne bereit, Ihnen gesondert Auskunft zu erteilen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage A 35) :
Für welches Jahr ist nach den Plänen der Bundesregierung damit zu rechnen, daß die Nettoneuverschuldung des Bundes auf Null zurückgehen wird, und wann wird die Bundesregierung mit der Tilgung der seit 1969 gemachten Schulden beginnen?
Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften den Finanzplan des Bundes für den Planungszeitraum 1978 bis 1982 im September vorgelegt. Danach verzeichnet die Nettokreditaufnahme einen Rückgang von 35,5 Mrd. DM in 1979 auf 29,8 Mrd. DM in 1982. Die Kreditfinanzierungsquote,
d. h. der Anteil der kreditfinanzierten Ausgaben, geht zurück von 17,4 v. H. in 1979 auf 12,5 v. H. in 1982. Eine Rückführung der Nettoneuverschuldung des Bundes auf Null ist mittelfristig nicht möglich.
Die Tilgung der seit 1969 aufgenommenen Kredite erfolgt bereits laufend entsprechend der Fristigkeit der einzelnen Schuldarten.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen A 36 und 37):
Welche Erfolge konnte die Zollfahndung im Bundesgebiet in der Zeit von 1976 bis 1978 verzeichnen?
Welche Bedeutung hatte in diesem Zusammenhang die Verwendung von EDV-Anlagen?
Zu Frage A 36:
Für den Zollfahndungsdienst liegen die Erfolgsübersichten für die Jahre 1976 und 1977 vor. Die Zahlen für 1978 stehen jedoch erst Anfang Mai 1979 zur Verfügung.
Im Jahre 1976 hat der Zollfahndungsdienst 21 244 Ermittlungsverfahren wegen Zuwiderhandlungen durchgeführt. Im Rahmen dieser Ermittlungsverfahren waren 9 445 Beschlagnahmen und Sicherstellungen sowie 2 472 Festnahmen erforderlich.
Im gleichen Jahr wurden 14 916 Verfahren rechtskräftig abgeschlossen, wobei Abgaben in Höhe von 78 649 830,— DM rechtskräftig festgesetzt worden sind.
Im Jahre 1977 hat der Zollfahndungsdienst 25 569 Ermittlungsverfahren wegen Zuwiderhandlungen durchgeführt. Im Rahmen dieser Ermittlungsverfahren waren 10 437 Beschlagnahmen und Sicherstellungen sowie 2 012 Festnahmen erforderlich.
Im gleichen Jahr wurden 17 347 Verfahren rechtskräftig abgeschlossen, wobei Abgaben in Höhe von 143 924 984,— DM rechtskräftig festgesetzt worden sind.
Zu Frage A 37:
Das Zollkriminalinstitut in Köln ist zur Intensivierung der Bekämpfung des Rauschgift- und Waffenschmuggels an das EDV-Informationssystem der Polizei (INPOL) beim Bundeskriminalamt angeschlossen. Dadurch ist ein bundesweiter schneller Informationsfluß auch zu den Zollfahndungsdienststellen gewährleistet, der bereits zu beachtlichen Erfolgen geführt hat.
Im Zusammenhang mit dem Bemühen um eine verstärkte Bekämpfung der Zuwiderhandlungen gegen die Zoll- und Verbrauchsteuergesetze, das Außenwirtschaftsgesetz, die Bestimmungen über den innerdeutschen Warenverkehr und des EG-Markt-ordnungsrecht richtet das Bundesfinanzministerium ein EDV-getragenes Auskunfts- und Informationssystem für den Zollfahndungsdienst (INZOLL) ein. Damit wird der Zollfahndungsdienst in allen ihm übertragenen Bereichen gezielter und damit erfolgsorientierter eingesetzt werden können.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9013*
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen A 38 und 39).:
Wieviel Fälle von Steuerhinterziehung, in denen buchführungspflichtige Bauern ihre Ernte teilweise unter falschem Namen oder unter Namen von nicht buchführungspflichtigen Kleinbauern abgeliefert haben, sind seit Anfang 1975 jährlich bekanntgeworden, um wie viele Fälle mit welchen hinterzogenen Beträgen aus welchen Bundesländern handelt es sich?
Auf welchen Umfang schätzt die Bundesregierung die Gesamtzahl und die Gesamtsumme für das gesamte Bundesgebiet auf Grund der vorliegenden Erfahrungen?
Die Durchführung der Besteuerung und der steuerstrafrechtlichen Ermittlungen ist nach unserer Finanzverfassung Aufgabe der Landesfinanzverwaltungen. Der Bundesminister der Finanzen, kann daher aus eigener Kenntnis Ihre Frage nicht beantworten. Wie eine entsprechende Umfrage bei den Ländern ergeben hat, liegen die Schwerpunkte der von Ihnen angesprochenen Hinterziehungsfälle in einzelnen Gebietsteilen Nieclersachsens und Nordrhein-Westfalens. Danach sind seit etwa 1975 in Niedersachsen durch Selbstanzeigen der Beteiligten und durch Ermittlungen der Finanzbehörden rd. 4 000 Fälle bekanntgeworden, in denen landwirtschaftliche Erzeugnisse unter falschem Namen verkauft worden sind; in Nordrhein-Westfalen soll es sich bisher um rd. 400 Fälle von Selbstanzeigen handeln. Aus anderen Bundesländern sind Zahlen nicht bekanntgeworden. Eine Aufgliederung nach dem Jahr der Tatentdeckung kann ich nicht geben. Die Steuerstrafsachenstatistik führt nur die Zahl der Hinterziehungsfälle auf, untergliedert diese jedoch nicht nach Begehungsweise und Täterkreis. Ebenso können vor Abschluß der Ermittlungen keine Angaben über die Höhe der hinterzogenen Steuern gemacht werden. Aus dem vorhandenen Zahlenmaterial einzelner Gebietsteile zweier Länder den Umfang und die Gesamtzahl der Hinterziehungsfälle für das gesamte Bundesgebiet zu schätzen, ist nicht möglich.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage A 40) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, möglichst alle Hinterziehungsfälle dieser Art aufzudecken, bzw. was wird sie unternehmen, um die Steuerehrlichkeit in der Landwirtschaft dahin gehend durchzusetzen, daß ähnliche Fälle für die Zukunft möglichst ausgeschlossen werden?
Ihre Frage knüpft an die beiden Fragen des Herrn Kollegen Dr. Diederich an. Da die Durchführung der Besteuerung und der steuerstrafrechtlichen Ermittlungen den Landesfinanzverwaltungen obliegt, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, sich in deren Ermittlungen einzuschalten. Die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten reichen aus, um derartige Fälle aufdecken zu können. Nachdem diese Steuerhinterziehungspraktiken bekanntgeworden sind, ist damit zu rechnen, daß die finanzbehördlichen Prüfungsdienste künftig hierauf besonders achten und dadurch potentielle Täter von einer Nachahmung abhalten werden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage A 43) :
Welche Überlegungen hat die Bundesregierung angestellt, um die unbilligen einseitigen Folgen der Steuerklasse V bei erwerbstätigen Ehepartnern zu mindern, insbesondere im Hinblick auf einen wechselnden Höherverdienst, auf die Berechnung des Arbeitslosengelds nach Nettoentgelten und der Unterhaltshilfen bei berufsfördernden Maßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz, und wird daran gedacht, die Steuerklasse V wegen ihres frauendiskriminierenden Effekts abzuschaffen, gegebenenfalls wann?
Es ist richtig, daß die Steuerbelastung nach der Steuerklasse V insbesondere in mittleren Einkommensbereichen sehr hoch sein kann. Dies ist einerseits eine Folge der geltenden Ehegattenbesteuerung in der Form einer gemeinsamen Besteuerung des Einkommens beider Ehegatten und andererseits eine Konsequenz des Lohnsteuerverfahrens, bei dem stets nur der Arbeitslohn der Ehegatten getrennt erfaßt werden kann. Dabei wird für den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse V davon ausgegangen, daß der andere Ehegatte nach der Steuerklasse III besteuert wird, in der bereits alle Vorteile zusammengefaßt sind, die bei der Ehegattenbesteuerung zu berücksichtigen sind. Die besondere Tarifgestaltung in der Steuerklasse V zielt deshalb darauf ab, möglichst nahe an die gemeinsame Jahressteuer der Ehegatten heranzukommen, um insbesondere hohe Steuernachforderungen nach Ablauf des Kalenderjahrs zu vermeiden. Dies entspricht gleichermaßen den Interessen der Finanzverwaltung als auch den Interessen der betroffenen Arbeitnehmer-Ehepaare.
Deshalb wird nicht beabsichtig, die steuerlichen Folgen der Steuerklasse V zu korrigieren oder die Steuerklasse V abzuschaffen.
Es ist darauf hinzuweisen, daß den ArbeitnehmerEhegatten neben der Kombination der Steuerklasse III/V auch die Wahl der Steuerklasse IV/IV offensteht. Nach dem Schnitt der Klassen III bzw. V ist die Wahl IV/IV aber nur dann günstiger, wenn die Arbeitseinkommen beider Ehegatten annähernd gleich sind.
Im übrigen ist es bei Arbeitnehmer-Ehegatten im Lohnsteuerabzugsverfahren regelmäßig nicht möglich, die Jahressteuerschuld durch den Lohnsteuerabzug endgültig zu erfassen.
Die Ermittlung der Jahreslohnsteuerschuld setzt nämlich eine Zusammenfassung der Bezüge beider Ehegatten voraus, die endgültig erst im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs oder bei der Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt werden kann.
Die Steuerbelastung in der Steuerklasse V hat Rückwirkungen auf die Lohnersatzleistungen, die sich nach dem Nettoarbeitsentgelt richten. Dabei wird z. B. beim Arbeitslosengeld ein Steuerklassenwechsel zwischen Ehegatten im Laufe des Jahres zur Vermeidung von Mißbräuchen nur dann berücksichtigt, wenn der Ehegatte keine Beschäftigung oder nur noch eine Teilzeitbeschäftigung ausübt. Zur Zeit prüft die Bundesregierung, ob ein Steuer-
9014* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978
klassenwechsel auch dann berücksichtigt werden kann, wenn die Ehegatten zu Beginn des Kalenderjahres offensichtlich eine falsche Steuerklassenwahl getroffen haben
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage A 45) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß privaten Wohnungsunternehmen hohe zusätzliche Steuerlasten dadurch aufgebürdet werden, daß nach Abschnitt 56 Abs. 5 der Vermögensteuerrichtlinien 1975 bei Sozialwohnungen die öffentlichen Baudarlehen nicht mehr wie bisher mit dem Nennbetrag, sondern mit dem abgezinsten Betrag anzusetzen sind, was in besonderen Fällen zur Substanzbesteuerung führt, und womit rechtfertigt die Bundesregierung diese Änderung
Bis 1973 konnten Schulden aus zinslosen oder niedrig verzinslichen öffentlichen Wohnungsbaudarlehen bei der Vermögensermittlung mit dem Nennbetrag abgezogen werden. Diese Anweisung wurde damit begründet, daß dem Vorteil des niedrigen Zinssatzes der Nachteil gegenüberstände, daß der Eigentümer nur die sich aus der Zinsverbilligung ergebende Kostenmiete erzielen könne, und sich andererseits bei der Einheitbewertung 1935 die Mietpreisbindung nicht in niedrigeren Einheitswerten auswirke.
Seit dem 1. Januar 1974 werden die Einheitswerte 1964 steuerlich angewendet. Bei dem zur Feststellung dieser Einheitswerte angewendeten Ertragswertverfahren wirkt sich die niedrigere Verzinslichkeit öffentlicher Wohnungsbaudarlehen über die Kostenmiete auch auf den Einheitswert aus. Dies führt zu entsprechend niedrigeren Einheitswerten. Für die Beibehaltung der alten Anweisung bestand deshalb ab 1974 keine Rechtfertigung mehr. Sie hätte andernfalls zu einer doppelten Berücksichtigung desselben Umstandes geführt, nämlich sowohl durch den Ansatz eines niedrigeren Einheitswertes als auch durch den Abzug eines höheren Schuldpostens.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 1, 2 und 3):
Wie beurteilt die Bundesregierung den neuen Entwurf eines Mediendeklaration der UNESCO, der während der 20. Generalversammlung von den jetzt 144 Mitgliedstaaten vom 24. Oktober bis 28. November 1978 in Paris beraten und verabschiedet werden soll?
Was hat die Bundesregierung seit der 19. Generalversammlung vom 26. Oktober bis 30. November 1976 in Nairobi und seit dem unter der Schirmherrschaft der UNESCO im April 1977 in Florenz stattgefundenen und ergebnislos verlaufenen Kolloquium von Journalisten aus aller Welt zu den Problemen eines Kodex über den internationalen Medienaustausch unternommen, um ihre eigene Haltung und jene der westlichen Länder insgesamt in der endgültigen Fassung dieser Deklaration in entsprechender Weise zur Geltung zu bringen, und was gedenkt sie zu unternehmen, falls — wie befürchtet wird — die Mehrheit der Generalversammlung dem zur Zeit vorliegenden Entwurf zustimmt?
In welcher Weise haben das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Erarbeitung dieses Entwurfs oder eines deutschen Gegenentwurfs für eine Mediendeklaration zusammengearbeitet, und wo liegt die Federführung speziell bei dieser Einzelfrage?
Zu Frage B 1:
Die Bundesregierung hält den neuen Entwurf einer Mediendeklaration, der der 20. Generalkonferenz der UNESCO, die zur Zeit in Paris stattfindet, zur Beratung vorliegt, in der vorliegenden Fassung für nicht annehmbar.
Zu Frage B 2:
Die 19. Generalkonferenz der UNESCO in Nairobi 1976 hatte den Generaldirektor beauftragt, eine Mediendeklaration auszuarbeiten, die das breiteste Maß an Übereinstimmung bei den Mitgliedstaaten finden könnte. Der Generaldirektor ist diesem Auftrag erst mit dem vorliegenden Entwurf nachgekommen, den er den Mitgliedstaaten mit Schreiben vom 21. August 1978 zugeleitet hat.
Die Haltung der Bundesregierung ist mit dem für Medienfragen zuständigen Bundesministerium des Innern erarbeitet sowie mit dem Fachausschuß Kommunikation der Deutschen UNESCO-Kommission, dem auch Vertreter der Medien angehören, abgestimmt worden.
Zusammen mit ihren Partnern in der Europäischen Gemeinschaft und den westlichen Mitgliedstaaten der UNESCO hat die Bundesregierung umfassende Änderungs- und Ergänzungsvorschläge ausgearbeitet, um ihre Haltung und die der westlichen Länder in entsprechender Weise bei der Beratung des Deklarationsentwurfs zur Geltung zu bringen.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat in seiner Rede vor der 20. Generalkonferenz am 30. Oktober 1978 u. a. erklärt: „Eine Deklaration, die gegen das Votum einer Gruppe von Mitgliedstaaten zustande käme, würde die Zusammenarbeit in einem der wesentlichen Bereiche unserer Organisation (= UNESCO) gefährden. Wir müssen deshalb einen Konsensus erreichen — oder wir müssen auf die Deklaration verzichten.. Meine Delegation ist bereit, nach Kräften zu einem Konsensus beizutragen, aber wir sind nicht bereit, eine Deklaration zu unterstützen, die in irgendeiner Weise die Pressefreiheit einschränkt."
Zu Frage B 3:
Das Auswärtige Amt hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Fragen der Medienhilfe an Länder der Dritten Welt — und hier liegt seine Zuständigkeit — laufend konsultiert. Die Bundesregierung ist bestrebt, Ländern der Dritten Welt beim Aufbau ihrer Medien-Infrastrukturen zu helfen. Sie hat auf diesem Gebiet allein in den letzten beiden Jahren 64 Medienprojekte in 38 Ländern gefördert und wird diese Hilfe weiterführen und ausbauen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9015*
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 4) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. noch immer keine Möglichkeit eingeräumt bekommt, sich der Gräber der deutschen Kriegstoten in Polen anzunehmen, und was tut sie, um eine baldige Änderung der polnischen Haltung zu erreichen?
Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die Frage der Pflege deutscher Kriegsgräber in Osteuropa durch die Ereignisse des Zweiten Weltkrieges mit erheblichen Schwierigkeiten belastet ist. Dies gilt auch im Verhältnis zur Volksrepublik Polen. Die Bundesregierung hat gegenüber der polnischen Seite wiederholt auf dieses Problem hingewiesen und betont, daß mehr als 30 Jahre nach Kriegsende diese Frage im Zuge des Normalisierungsprozesses nicht mehr unlösbar sein sollte. Dies tat insbesondere Bundesminister Genscher bei seinem Besuch in Warschau in der Zeit vom 2. bis 4. November 1978 gegenüber dem polnischen Außenminister. Bereits zuvor hatte die polnische Seite in Rot-Kreuz-Gesprächen die Bereitschaft zu ersten Fortschritten in der Kriegsgräberfrage erkennen lassen. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß auch der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in die Gespräche um die Lösung der Kriegsgräberfrage eingeschaltet werden sollte und wird sich weiter darum bemühen.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 5) :
Sind der Bundesregierung Berufsverbote in der UdSSR bekannt, auf die im Informationsbulletin der ukrainischen HelsinkiGruppe vom Juni 1978 hingewiesen wird (vgl. KNA-Informationsdienst, 12. Oktober 1978) und die darin bestehen, daß ehemalige Gewissensgefangene nach einem Erlaß des Obersten Sowjets vom 26. Juli 1966 auch nach Entlassung aus Gefängnis oder Lager ständiger öffentlicher Polizeiaufsicht unterliegen, wenn sie sich nicht bereit erklären, ihre Ansichten zu widerrufen, wodurch ihnen die Möglichkeit genommen wird, in ihrem früheren Beruf weiterzuarbeiten?
Der Bundesregierung liegen zu den im Informationsdienst der Katholischen Nachrichtenagentur vom 12. Oktober 1978 aus dem Informationsbulletin der ukrainischen Helsinki-Gruppe vom Juni 1978 zitierten Angaben keine weiteren Informationen vor.
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 6):
Hat die Bundesregierung Informationen, daß in Argentinien die Zeugen Jehovas verfolgt und unterdrückt werden, und was wird die Bundesregierung unternehmen, wenn derartige Informationen zutreffend sein sollten?
Wegen der Beantwortung Ihrer Frage darf ich Sie auf die Frage des Abgeordneten Gansel in der Fragestunde am 18./19. Oktober 1978 verweisen, die ich wie folgt beantwortet habe:
Die argentinische Regierung hat die Tätigkeit der Zeugen Jehovas mit Dekret vom 31. August 1976 im gesamten Staatsgebiet verboten. Das Dekret begründet die Maßnahme damit, daß „ ... die durch Artikel 14 und 20 der Nationalen Verfassung geschützte Religionsfreiheit in dem Sinne eingeschränkt sei, daß durch ihre Ausübung nicht die Gesetze, die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit, die Moral oder die guten Sitten verletzt werden dürfen ...".
Den „Zeugen Jehovas" wird „eine offene Verletzung der Bestimmungen des Artikels 21 der Nationalen Verfassung und der Artikel 4 und 11 des Gesetzes Nr. 17531" vorgeworfen. Sie weigerten sich, so wird festgestellt, der in diesen Gesetzen für alle Argentinier festgelegten Wehrpflicht nachzukommen.
Nachdem bereits 1976 Festnahmen erfolgt waren, sind im Frühjahr 1978 wiederum zahlreiche Angehörige der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas verhaftet worden. Diese neuerlichen Maßnahmen erfolgten kurz nach Verkündung eines Grundsatzurteils des Obersten Gerichtshofs Argentiniens, mit dem der Rekurs der Gemeinschaft gegen das 1976 erlassene Verbot verworfen wurde.
Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß sie in solchen gegen eine Glaubensgemeinschaft gerichteten Maßnahmen eine Verletzung der Menschenrechte sieht. Es ist offensichtlich, daß hier ein vielleicht vermeidbarer innerer Konflikt zwischen dem auch emotional begründeten Anspruch einer jungen Nation auf Wahrung der nationalen Würde und Solidarität und den religiösen Vorstellungen der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas entstanden ist, der viel menschliches Leid mit sich bringt.
Die praktischen Möglichkeiten der Bundesregierung, in dieser Frage auf die argentinische Regierung einzuwirken, sind leider recht beschränkt, da das geltende Völkerrecht die Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Landes verbietet und die argentinische Regierung unter Berufung auf ihre Souveränität auch jeden Vorwurf zurückweist.
-Wie bereits in der Vergangenheit werden die Vertreter der Bundesregierung aber auch in Zukunft in ihren Gesprächen und Kontakten mit der argentinischen Regierung dieses Problem ansprechen und unsere Auffassung deutlich machen, in der Hoffnung, die argentinische Regierung zu einer Änderung ihrer Haltung zu bewegen.
Anlage 14
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 7, 8, 9 und 10) :
9016* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978
Sind — nachdem die Bundesregierung Gelegenheit hatte, die Vorschläge des französischen Staatspräsidenten vom September 1978 in direkter Aussprache abzuklären — Organisationsfragen der Europäischen Gemeinschaft für eine erweiterte EG zur Diskussion gestellt worden, und wenn ja, in welchem Umfang?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Entscheidungsmechanismus bei der Erweiterung der Gemeinschaft auf die Mehrheitsentscheidung abgestellt werden sollte und nur Fragen von gravierender Bedeutung unter das Vetorecht fallen sollten?
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Haltung sie zu dem Vorschlag des französischen Präsidenten, „Europa müsse sich zu einer Konföderation entwickeln", einnimmt, nachdem seit Beginn der Integrationsbestrebungen Regierung und Opposition in der Bundesrepublik Deutschland immer die Ansicht vertreten haben, daß aus der Europäischen Gemeinschaft eine Föderation werden solle?
Welche Vorstellungen bestehen bei der Bundesregierung über Größe und Zusammensetzung der Kommission nach dem Beitritt von Griechenland, Spanien und Portugal?
Zu Frage B 7:
Im September 1978 hat der französische Staatspräsident den Vorschlag unterbreitet, einen „Ausschuß von Weisen" mit der Prüfung der institutionellen und verfahrensmäßigen Fragen zu beauftragen, die sich im Zusammenhang mit der EG-Erweiterung stellen, damit Zusammenhalt und Funktionsfähigkeit des europäischen Einigungswerks aufrechterhalten werden können.
Über diesen Vorschlag haben die Außenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft erstmals am 28./29. Oktober 1978 vertraulich auf ihrem informellen Treffen in Gymnich beraten. Diese Beratungen werden im Kreise der Außenminister fortgesetzt werden. Es wird angestrebt, daß der Europäische Rat am 4./5. Dezember 1978 in Brüssel über die Einsetzung des Ausschusses und über sein Mandat entscheidet.
Die Bundesregierung wird Vorschläge der Weisen, &lit auf der Grundlage der Verträge von Rom und Paris zu entwickeln sein werden, zu gegebener Zeit sorgfältig prüfen. Sie ist im übrigen der Ansicht, daß die bevorstehende Erweiterung nicht als Ursache für die Probleme angesehen werden kann, die im institutionellen Bereich und insbesondere hinsichtlich der Entscheidungsverfahren in der EG/9 gegenwärtig bestehen. Weil diese Fragen sich unabhängig von der zweiten Erweiterungsrunde stellen, darf ihre Untersuchung und Überwindung nach Ansicht der Regierungen der Mitgliedstaaten auch nicht zu Verzögerungen bei den Beitrittsverhandlungen führen.
Zu Frage B 8:
Die Bundesregierung ist stets dafür eingetreten, daß wo immer möglich und überall dort, wo dies nach den Verträgen vorgesehen ist, Entscheidungen auf der Grundlage von Mehrheitsbeschlüssen gefaßt werden sollten. Sie ist nicht der Ansicht, daß den Mitgliedstaaten insoweit ein förmliches Vetorecht zusteht.
Andererseits akzeptiert die Bundesregierung aus realistischen Erwägungen und im Interesse des weiteren Ausbaus des europäischen Einigungswerks durchaus, daß Mitgliedstaaten in für sie vitalen Fragen tunlichst nicht überstimmt, sondern durch Verhandlungen zur Verabschiedung europapolitisch erwünschter oder erforderlicher Beschlüsse gebracht werden sollten. Dabei darf jedoch mit dem Begriff
„vitale Fragen" kein Mißbrauch getrieben, sondern dieser nur wirklich essentiellen Fragen nationalen Interesses vorbehalten bleiben.
Zu Frage B 9:
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren wiederholt — insbesondere anläßlich der Befassung mit dem Tindemans-Bericht über die Europäische Union — ihr langfristiges Ziel einer europäischen Föderation, die eine Wirtschafts- und Währungsunion einschließt, betont. Unabhängig davon ist sie der Ansicht, daß es sich bei den Zielvorstellungen einér „Föderation" bzw. einer „Konföderation" für die Endphase der europäischen Einigung um einen wenig sinnvollen und europapolitisch eher schädlichen Streit um Worte und Bezeichnungen handelt.
Entscheidend ist nach Meinung der Bundesregierung vielmehr die politische Finalität des europäischen Einigungsprozesses im Sinne eines ständig und fortlaufend engeren Zusammenschlusses der demokratischen Staaten und Völker Europas. Die bevorstehenden ersten Direktwahlen zum Europäischen Parlament sind ein besonders markanter Meilenstein in dieser Entwicklung. Es entspricht ferner diesem Bild, daß sich in den vergangenen Jahren auf der Grundlage der Verträge von Rom und Paris, aber zugleich über sie hinausgehend, ein neues Entscheidungsorgan auf höchster Ebene wie der Europäische Rat und neue Formen des außenpolitischen Zusammenwirkens wie die. Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) entwickelt haben.
Der europäische Einigungsprozeß weist somit sehr spezifische Formen auf, die sich in ihrer Gesamtheit weder ausschließlich unter die Begriffe „Föderation" noch „Konföderation" subsummieren lassen. In diesem Zusammenhang ist es nach Ansicht der Bundesregierung notwendig zu unterstreichen, daß die heutige europäische Verfassung bereits erhebliche föderative Züge trägt. Sie sind das Fundament der europäischen Einigung und dürfen nicht geschwächt, sondern müssen weiter ausgebaut werden, wenn das Ziel der Europäischen Union erreicht werden soll.
Zu Frage B.10:
Wie von der Kommission vorgeschlagen, wird diese aus Anlaß des griechischen Beitritts um ein griechisches Kommissionsmitglied auf insgesamt 14 erhöht. Anläßlich der Beitrittsverhandlungen mit Portugal und Spanien wird die Bundesregierung sorgfältig zu prüfen haben, welche Haltung in dieser Frage dann einzunehmen sein wird.
Anlage 15
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 11):
Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, nach denen in den letzten Wochen in Äthiopien eine verstärkte Verhaftungswelle, verbunden mit grausamen Folterungen, festzustellen war, die sich unter anderem auch gegen kirchliche Vertreter
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9017*
richtete, und hat die Bundesregierung insbesondere im Fall der Verhaftung des Generalsekretärs der lutherischen „Mekane Yesus"-Kirche, Pastor Gudina Tumsa, bei der äthiopischen Regierung interveniert?
Der Bundesregierung sind die Meldungen der „Frankfurter Allgemeinen" vom 14. und 18. Oktober 1978 über eine neue, auch gegen die Kirche gerichtete Verhaftungs- und Terrorwelle in Äthiopien bekannt. Nach den Informationen der Bundesregierung ist es in der Tat in der Folge der Feiern zum vierten Jahrestag der äthiopischen Revolution am 12. September 1978 erneut zu Verhaftungen Oppositioneller gekommen. Der Bundesregierung ist auch bekannt geworden, daß sich einige Kirchenleute, darunter der Generalsekretär der lutherischen Mekane-Jesus-Kirche, Pastor Gudina Tumsa, unter den Verhafteten befinden. Informationen über Folterungen dieser Verhafteten liegen der Bundesregierung nicht vor.
Um die Betroffenen nicht zusätzlich zu gefährden, hat sich die Bundesregierung gegen eine offizielle Demarche bei der äthiopischen Regierung zugunsten der Freilassung der inhaftierten Kirchenleute entschieden. Nach den bisherigen Erfahrungen werden derartige humanitäre Bemühungen von der äthiopischen Regierung als Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten angesehen, wobei mit Repressionsmaßnahmen gegen die Betroffenen gerechnet werden muß.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Wadern) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 12 und 13) :
Trifft die Aussage des früheren französischen Premierministers Pierre Messmer, derzeit Präsident des Regionalrats von Lothringen, vom 6. Oktober 1978 in Metz zu — wiedergegeben in der Saarbrücker Zeitung vom 7. Oktober 1978 —, er habe etwa im Jahre 1974 als Premierminister Cattenom ein Angebot einer grenzüberschreitenden Abstimmung gemacht, die Bundesregierung habe dieses Angebot keiner Antwort für würdig erachtet?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß, wenn es bereits im Jahre 1974 eine grenzüberschreitende Abstimmung über den geplanten Bau des Kernkraftwerks Cattenom gegeben hätte, die jetzt auftretenden Schwierigkeiten besser zu lösen gewesen wären, insbesondere im Hinblick auf die Auskunft der Bundesregierung vom 21. September 1978, daß erst am 13. September 1978 ein erstes Gespräch im Rahmen der deutsch-französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen über Cattenom stattgefunden hat?
Zu Frage B 12:
Die Bundesregierung prüft zur Zeit die Meldung der Saarbrücker Zeitung über ein Angebot des früheren französischen Ministerpräsidenten Messmer zu einer Abstimmung über das Kernkraftwerk Cattenom mit deutschen Behörden. Sie wird Sie über das Ergebnis in Kürze informieren.
Zu Frage B 13:
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß es hinsichtlich des geplanten französischen Kernkraftwerkes in Cattenom zu Schwierigkeiten zwischen den beiden Ländern kommen wird. Nachdem
die Bundesregierung bereits bei Bekanntwerden der französischen Kraftwerkspläne in Sentzig, später in Cattenom in den deutsch-französischen Konsultationen auf höchster Ebene auf die Notwendigkeit einer Abstimmung hingewiesen hat, beschlossen der französische Staatspräsident und der Herr Bundeskanzler, die anstehenden grenzüberschreitenden Fragen in hierfür geeigneten Gremien behandeln zu lassen. So wurden offizielle Regierungskontakte zwischen den für Raumordnungs- und Energieplanungsfragen jeweils zuständigen staatlichen Stellen der Republik Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Im Februar 1978 fand eine erste Sitzung in Paris statt, der unter Beteiligung von Regierungsvertretern der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland eine intensive Aussprache über die Standortplanung beiderseits der Grenze folgte, die insbesondere auch die französischen Pläne in Cattenom einbeschloß.
In der bereits seit mehreren Jahren bestehenden Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) stand bislang ein Vergleich des französischen Kernkraftwerkes Fessenheim/Elsaß mit einer entsprechenden deutschen Anlage im Vordergrund. Die Erörterung von speziellen Fragen zu Cattenom wurde in der Tat am 13. September 1978 in Paris aufgenommen. Bis zu einer eventuellen Baugenehmigung, welche frühestens Ende 1979 zu erwarten ist, wird Gelegenheit sein, die deutscherseits zu erhebenden Fragen und Bedenken sorgfältig zu erörtern und eine einvernehmlich gut nachbarschaftliche Lösung zu finden.
Schließlich ist für uns die Belastung der Mosel durch die Entnahme von Kühlwasser und die eventuelle Einleitung von Abwärme von großer Wichtigkeit. Diesbezügliche Probleme werden in der internationalen Saar-Mosel-Kommission behandelt, welche derzeit einen Wärmelastplan unter Einschluß der französischen Kraftwerksplanung in Cattenom erstellt.
Die Bundesregierung trägt somit in enger Zusammenarbeit mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland dafür Sorge, daß die Interessen der deutschen Grenzbevölkerung bei dem französischen Projekt angemessen berücksichtigt werden.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 14) :
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Tätigkeit kommunistischer Geheimdienste auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vor, die zu Anschlägen auf Freiheit und Leben von Personen, die unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen, führen könnten?
Über die Tätigkeit der jugoslawischen Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland — ich gehe davon aus, daß Sie diese Dienste in Ihrer Frage ansprechen wollen — hatte der Bundesmini-
9018* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978
ster des Innern in der vertraulichen Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 18. Oktober 1978 berichtet, das Ausschußprotokoll liegt in Kürze vor.
Für eine öffentliche Erörterung sind die mit diesem Komplex zusammenhängenden Fragen — wie Sie sicher verstehen werden — nicht geeignet. Wie bereits anläßlich der Ausführungen des Bundes
ministers des Innern am 18. Oktober 1978 zum Ausdruck gebracht, ist die Bundesregierung gerne bereit, Abgeordnete, die keine Gelegenheit hatten, bei den Ausführungen im Ausschuß anwesend zu sein, in persönlichem Gespräch unterrichten zu lassen.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann, (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 15) :
Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Weise der „Bund der Polen ZGODA" bei der Eingliederung der Spätaussiedler mitwirkt, und welche Unterstützungen erhält er gegebenenfalls aus Mitteln des Bundes?
Der Bund der Polen „ZGODA" in der Bundesrepublik Deutschland hat es sich nach seiner Satzung zur Aufgabe gesetzt, ausschließlich und unmittelbar die Bevölkerung polnischer Abstammung in der Bundesrepublik Deutschland zu betreuen, ihre Interessen in allen Bereichen des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens zu verteidigen und die kulturelle Tätigkeit sowie das gesellige Leben, die polnischen Sitten und Bräuche zu pflegen und zu entwickeln.
Der Verein erhält weder hierfür noch für irgendwelche anderen Zwecke Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Bundes.
Da der Verein auch keine dahin gehenden Anträge gestellt hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob und inwieweit sich die „ZGODA" der Arbeit der Eingliederung von Spätaussiedlern gewidmet hat.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 16) :
Wie hoch ist die derzeitige durchschnittliche Belastung des Rheins (Mikrogramm) pro cbm mit Stoffen der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe?
Nach den wissenschaftlichen Untersuchungen von Professor Dr. Borneff, Leiter des Hygieneinstituts der Universität Mainz, lagen in den Jahren 1976 und 1977 am Mittel- und Niederrhein die durchschnittlichen Belastungen des Flußwassers mit Stoffen der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe bei etwa 150 ug/m³ (Mikrogramm pro m³). In den übrigen Rheinabschnitten konnte eine noch niedrigere Belastung festgestellt werden. Untersuchungen durch andere Institute führten im wesentlichen zu den gleichen Ergebnissen.
Die Trinkwasserverordnung bestimmt als Grenzwert für polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe 250 ug/m³ (Mikrogramm pro m3).
Unter Berücksichtigung der üblichen Aufbereitungsverfahren, die den Gehalt dieser Stoffe im Wasser noch beträchtlich senken, wird dieser Grenzwert im Trinkwasser, das aus Rheinwasser gewonnen wird, derzeit schon durchweg eingehalten. Dennoch erwartet die Bundesregierung von der Durchführung des in der letzten Legislaturperiode modernisierten Wasserrechts sowie der internationalen und supranationalen Gewässerschutzregelungen weitere Verbesserungen der Rheinwasserqualität. Diese Entwicklung wird die Sicherheitsspanne auch im Hinblick auf den Gehalt des Trinkwassers an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, die als kanzerogen gelten, im Interesse der menschlischen Gesundheit noch weiter vergrößern.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 17):
Ist die Bundesregierung bereit, die zu der Bundesgrenzschutzunterkunft in Bad Schwalbach gehörende Turnhalle dem Landkreis Rheingau-Taunus als Schulträger sowie den Vereinen kostenlos in den Stunden zu überlassen, in denen sie nicht vom Bundesgrenzschutz genutzt wird?
Durch Beschluß des Deutschen Bundestages können grenzschutzeigene Sportanlagen Dritten, insbesondere Gruppenbenutzern, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, soweit dienstliche Belange und die Förderung des außerdienstlichen Sports der BGS-Angehörigen dies zulassen. Auf Grund dieser Ermächtigung habe ich mich bereits im November 1977 bereit erklärt, die zu der BGS-Unterkunft in Bad Schwalbach gehörende Turnhalle dem Landkreis Rheingau-Taunus unentgeltlich zur Mitbenutzung durch Schulen und Sportvereine zu überlassen. Eine. entsprechende Nutzungsvereinbarung, die von der zuständigen Grenzschutzverwaltung ausgearbeitet worden ist, liegt dem Landkreis Rheingau-Taunus zur Zeit zur Unterzeichnung vor.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 18):
Können die Grundsätze des Wahlgeheimnisses durch „Nachfragen" von demoskopischen Instituten nach Stimmabgabe durch die Wähler (gegebenenfalls auch vor der Stimmabgabe) gefährdet werden, und hält die Bundesregierung — gegebenenfalls durch eine gesetzliche Regelung — es für erwägenswert, daß diese Institute zehn Tage vor dem Wahltag keine Umfrageergebnisse mehr bekanntgeben?
Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9019*
1. Demoskopische Nachfragen bei Wählern am Wahltage nach der Stimmabgabe sind anläßlich der Landtagswahlen in Hessen und Bayern am 8. bzw. 15. Oktober 1978 erstmals in den Mittelpunkt eines breiten öffentlichen Interesses gerückt. Da insoweit allein die Zuständigkeit der Länder angesprochen war, hatte die Bundesregierung bisher keinen Anlaß, sich mit dieser Frage näher zu befassen.
Das breite Meinungsspektrum, das sich in dieser Frage inzwischen gebildet hat, erstreckt sich von der Zulässigkeit der sogenannten Nachfrage bei Erfüllung gewisser Auflagen bis zur Forderung eines bußgeldbewährten gesetzlichen Verbots, wobei nicht immer sorgfältig zwischen der Zulässigkeit der Nachfrage als solcher und der publizistischen Verwertung der auf diese Weise gewonnen Ergebnisse unterschieden wird.
Die von Ihnen angesprochene Gefährdung des Wahlgeheimnisses durch Nachfragen möchte ich nach einer ersten Überprüfung verneinen, weil der reinen Befragung der Wähler vor oder nach der Wahl noch keine Außenwirkung zukommt und es jedem Bürger vor und nach der Stimmabgabe freisteht, seine persönliche Entscheidung Dritten zu offenbaren.
Eine andere Frage ist es, ob etwa aus dem Gesichtspunkt der Freiheit der Wahl verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, weil nicht auszuschließen ist, daß — sei es aus Gründen des Konkurrenzkampfes, sei es unter Berufung auf das Recht der Presse-und Meinungsfreiheit gem. Art. 5 GG — Auftraggeber (etwa Fernsehanstalten), die Nachfrage durchführende Institute oder Dritte vor der Schließung der Wahllokale bis dahin gewonnene Ergebnisse publizieren. Diese — in der laufenden Diskussion meist unterstellte — Möglichkeit könnte theoretisch dazu führen, daß Wähler entweder in ihrer Stimmabgabe konkret beeinflußt oder von einer solchen überhaupt abgehalten werden. Ein derartiger „Mitläufereffekt" infolge einer unzulässigen Beeinflussung von außen auf den Wähler wäre zweifellos problematisch.
Die bisherigen Überlegungen haben gezeigt, daß der Fragenkomplex noch einer vertieften Analyse bedarf. Dabei wird auch zu würdigen sein, daß im vorstehend aufgezeigten Sinne in der Praxis bisher keine Probleme aufgetreten sind. Es sind auch keine Anhaltspunkte erkennbar geworden, die zu Zweifeln daran Anlaß geben -würden, daß sowohl die Rundfunk- und Fernsehanstalten als auch die Befragungsinstitute wie bisher bereit sein werden, Hochrechnungen ihrer Nachfragenerkenntnisse erst nach Abschluß der Wahlhandlung am Wahltag zu veröffentlichen.
2. Der Gedanke, die Bekanntgabe von Umfrageergebnissen durch demoskopische Institute für einen bestimmten Zeitraum vor dem Wahltag auszusetzen, ist bereits im Jahre 1966 erwogen worden. Ich darf insoweit auf Ihr Schreiben vom 17. Januar. 1966, das Sie seinerzeit in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages an den Bundesminister des Innern gerichtet haben, und den Ihnen übersandten
Vermerk vom 3. Juni 1966 verweisen. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Meinungsforschungsinstituten ist man damals zu dem Ergebnis gekommen, daß Wahlvoraussagen auch in der letzten Zeit vor einer Wahl nur sehr begrenzten Einfluß auf die Stimmabgabe haben und daß gesetzliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang nicht erwogen werden sollten.
Ich halte diese Ansicht aus den damals dargelegten Gründen auch heute noch für grundsätzlich richtig, obwohl die Bedeutung der Demoskopie und das allgemeine Interesse für diesen Bereich zwischenzeitlich erheblich gestiegen ist. Gegenüber einer gesetzlichen Reglementierung gelten die Bedenken deswegen und auch im Hinblick auf die in Art. 5 und 12 GG verbürgten Grundrechte der Meinungs-, Presse- und Berufssfreiheit nach wie vor.
Theoretisch möglich wäre dagegen eine Vereinbarung, die eine freiwillige . „Zurückhaltung" der demoskopischen Institute zum Inhalt hat. Schwierigkeiten bestehen hier in der praktischen Verwirklichung, da das Prinzip der Freiwilligkeit einer umfassenden Geltung, die auch später gegründeten Meinungsforschungsinstituten entgegengehalten werden könnte, entgegensteht.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/2249 Frage B 19) :
Sind der Bundesregierung die Untersuchungsergebnisse des Bremer „Instituts für biologische Sicherheit" bekannt, wonach in der Region des 1977 stillgelegten Atomkraftwerks Lingen außergewöhnlich viele Fälle von Krebs und Leukämie festzustellen seien, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um dem tatsächlichen Sachverhalt auf den Grund zu gehen und das befürchtete Risiko einer Gesundheitsgefährdung in der Nähe von Kernkraftwerken auszuschalten?
Der Bundesregierung sind die in der Presse berichteten Behauptungen des privaten Bremer „Instituts für Biologische Sicherheit" bekannt, wonach in der Umgebung des 1977 stillgelegten Kernkraftwerks Lingen vermehrt Fälle von Leukämie, besonders bei Kindern aufgetreten seien. Diese Behauptungen werden von den Herren Walther Soyka und Roland Bohlinger aufgestellt, die dieses sogenannte „Institut" vertreten.
Vorausgeschickt werden muß in diesem Zusammenhang, daß wissenschaftliche Arbeiten des erwähnten „Instituts" weder bei der Bundesregierung noch bei den anderen Behörden oder sonstigen wissenschaftlich anerkannten Institutionen bekannt sind. Auch zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage liegen der Bundesregierung noch anderen Behörden oder der Öffentlichkeit Studien oder. wissenschaftlich begründete Untersuchungsergebnisse des „Instituts" vor.
Soweit bekannt, gründen sich die Behauptungen vielmehr auf die Umfrage einer Mitarbeiterin des „Instituts" bei der Bevölkerung im Umkreis des Kernkraftwerks Lingen und auf Zuschriften auf eine"
9020* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978
entsprechende Anzeige des „Instituts" in zwei regionalen Zeitungen. Insbesondere gründen sich die Schlußfolgerungen der beiden erwähnten Vertreter des „Instituts" auf keinerlei Fachaussagen, etwa von Ärzten, oder gar auf eine statistisch gesicherte epidemiologische Studie über eine beobachtete Zunahme der Häufigkeit von Leukämie-Erkrankungen oder Sterbefällen. Herr Soyka bezeichnet selbst die Art seiner Untersuchungen nur als Ermittlungen, die sich auf Hinweise stützen. Ein Aufsatz im Niedersächsischen Ärzteblatt (20, 1978) beruft sich ebenfalls nur ohne Wertung auf diese Aussagen des Bremer Instituts. Diese Aussagen bekommen dadurch auch nachträglich keine wissenschaftliche Legitimation.
Nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen ist zu dem Sachverhalt vielmehr folgendes festzustellen:
Bei so niedriger Strahlenexpositionen wie sie in der Umgebung von Lingen, aber auch anderen Kernkraftwerken der Bundesrepublik auf Grund der behördlich vorgeschriebenen Emissions- und Immissionsüberwachungen festgestellt werden, ist eine Erhöhung der Häufigkeit von Leukämie-Erkrankungen in der Tat nicht nachzuweisen. Dies wird darüber hinaus durch die Tatsache erhärtet, daß die Anzahl der Todesfälle durch Leukämie in der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Altersstruktur in der Bevölkerung von 1965 bis heute nahezu konstant geblieben ist (Daten des Gesundheitswesens — Ausgabe 1977 —, herausgegeben vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit).
Dies kann auch anhand einer vergleichenden Betrachtung der natürlichen und zivilisatorisch bedingten Strahlenexposition des Menschen dokumentiert werden (Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung — Jahresbericht 1976; herausgegeben vom Bundesminister des Innern). Die natürliche Strahlenexposition des Menschen in der Bundesrepublik Deutschland beträgt etwa 110 mrem pro Jahr, hierzu kommen noch etwa 60 mrem aus sogenannter zivilisatorischer Strahlenbelastung, wovon etwa 50 mrem durch Röntgendiagnostik bedingt sind. Demgegenüber steht eine zivilisatorische Strahlenbelastung aus kerntechnischen Anlagen von weniger als 1 mrem, also weniger als 1/100 der natürlichen Strahlenexposition. Selbst möglicherweise erhöhte Expositionswerte in der Umgebung des Kernkraftwerks Lingen von bis zu maximal 5 mrem pro Jahr, berechnet für die auf den Menschen bezogene ungünstigste Einwirkungsstelle, bedingen keine Erhöhung von bösartigen Neubildungen, auch nicht von Leukämie. Die Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung von 1976, wonach die Strahlenexposition des Menschen unter Berücksichtigung der ungünstigsten Bedingungen in der Umgebung kerntechnischer Anlagen 30 mrem nicht übersteigen darf, wurde im Mittel in Lingen um das 10fache unterschritten.
Deshalb sind die Behauptungen des Bremer „Instituts" wissenschaftlich nicht haltbar. Diesen Behauptungen liegt auch kein Sachverhalt zugrunde, der durch eine gezielte Überprüfung konkretisiert werden könnte. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis über die Wirkung ionisierender Strahlen in Verbindung mit den sehr restriktiven Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung und dem System der Überwachung der Umweltradioaktivität es gestatten, die erforderliche Vorsorge gegen eine Gesundheitsgefährdung in der Nähe von Kernkraftwerken in vollem Umfange zu gewährleisten.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Volmer
(CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 20 und 21)
Beabsichtigt die Bundesregierung auf Grund ihrer Ermächtigung durch $ 20 Abs. 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes, die Funktionszuweisungsverordnung für den Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit an den gleichen Schlüsselzahlen zu orientieren wie für den viel größeren Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit?
Wie beurteilt die Bundesregierung den hiergegen erhobenen Vorwurf der Benachteiligung der Beamten im Bereich der Arbeitsgeriditsbarkeit?
Zur Erarbeitung von Vorentwürfen für Funktionszuweisungsverordnungen (FZV) nach § 20 Abs; 2 S. 3 BBesG ist eine Bewertungskommission geschaffen worden, der Sachverständige des Bundes und der Länder angehören. Die Bewertungskommission hat für 16 Verwaltungsbereiche jeweils eine Unterkommission eingesetzt, darunter auch für den Bereich Gerichte und Staatsanwaltschaften (ausgenommen Richter und Staatsanwälte). Diese Unterkommission hat für ihren Zuständigkeitsbereich Vorschläge für Funktionszuweisungen erarbeitet.
Die Erörterungen der Sachverständigen zu dem Entwurf einer FZV sind noch im Gange. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich bei diesem Sachstand der weiteren Erörterung von Einzelfragen in den zuständigen Arbeitsgruppen der Sachverständigen nicht vorgreifen möchte.
Die Bundesregierung hat im Jahre 1976 den Deutschen Bundestag in einem Arbeitsbericht über die Vorarbeiten für eine Ämter- und Dienstpostenbewertung im einzelnen unterrichtet (Drucksache 7/5510). Nach diesem Arbeitsbericht sollen die FZV an die vom Gesetzgeber festgelegte Besoldungsstruktur anknüpfen und nur in diesem Rahmen die Funktionsbewertung konkretisieren und harmonisieren.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 22) :
Welche Gründe liegen vor, die die Bundesregierung bisher davon abgehalten haben, die mit dem Haushaltsstrukturgesetz vorgenommene allgemeine Heraufsetzung der flexiblen Altersgrenze für Beamte auf das dreiundsechzigste Lebensjahr aufzuheben und die 62-Jahres-Altersgrenze einzuführen, und wann ist mit dem Abschluß der „Überprüfung" dieser Frage zu rechnen?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9021*
Die Bundesregierung hat in dieser Angelegenheit keine abschließende Entscheidung getroffen, sondern mein Haus beauftragt, die hiermit zusammenhängenden Fragen im Benehmen mit den beteiligten Bundesressorts nochmals zu prüfen und ihr darüber zu berichten. Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat hierzu ebenfalls einen Bericht angefordert. Die Vorlage wird baldmöglichst vorgelegt werden. Ich bin gerne bereit, Sie über den weiteren Fortgang der Angelegenheit zu unterrichten.
Anlage 25
Antwort
des Pari. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 23) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit erhobenen Behauptungen, daß in der Umgebung des Kernkraftwerks Lingen vermehrte Fälle von Leukämie aufgetreten sind, und ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Bevölkerung eine eindeutige Stellungnahme zu diesen Behauptungen so schnell wie möglich abzugeben?
Der Bundesregierung sind die in der Presse berichteten Behauptungen des privaten Bremer „Instituts für Biologische Sicherheit" bekannt, wonach in der Umgebung des 1977 stillgelegten Kernkraftwerks Lingen vermehrt Fälle von Leukämie, besonders bei Kindern aufgetreten seien. Diese Behauptungen werden von den Herren Walther Soyka und Roland Bohlinger aufgestellt, die dieses sogenannte „Institut" vertreten.
Vorausgeschickt werden muß in diesem Zusammenhang, daß wissenschaftliche Arbeiten des erwähnten „Instituts" weder bei ,der Bundesregierung noch bei anderen Behörden oder sonstigen wissenschaftlich anerkannten Institutionen bekannt sind. Auch zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage liegen der Bundesregierung noch anderen Behörden oder der Öffentlichkeit Studien oder wissenschaftlich begründete Untersuchungsergebnisse des „Instituts" vor.
Soweit bekannt, gründen sich die Behauptungen vielmehr auf die Umfrage einer Mitarbeiterin des „Instituts" bei der Bevölkerung im Umkreis des Kernkraftwerkes Lingen und auf Zuschriften auf eine entsprechende Anzeige des „Instituts" in zwei regionalen Zeitungen. Insbesondere gründen sich die Schlußfolgerungen der beiden erwähnten Vertreter des „Instituts" auf keinerlei Fachaussagen, etwa von Ärzten, oder gar auf eine statistisch gesicherte epidemiologische Studie über eine beobachtete Zunahme der Häufigkeit von Leukämie-Erkrankungen oder Sterbefällen. Herr Soyka bezeichnet selbst die Art seiner Untersuchungen nur als Ermittlungen, die sich auf Hinweise stützen. Ein Aufsatz im Niedersächsischen Ärzteblatt (20, 1978) beruft sich ebenfalls nur ohne Wertung auf diese Aussagen des Bremer Instituts. Diese Aussagen bekommen dadurch auch nachträglich keine wissenschaftliche Legitimation.
Nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen ist zu dem Sachverhalt vielmehr folgendes festzustellen:
Bei so niedrigen Strahlenexpositionen, wie sie in der Umgebung von Lingen, aber auch anderen Kernkraftwerken der Bundesrepublik auf Grund der behördlich vorgeschriebenen Emissions- und Immissionsüberwachungen festgestellt werden, ist eine Erhöhung der Häufigkeit von Leukämie-Erkrankungen in der Tat nicht nachzuweisen. Dies wird darüber hinaus durch die Tatsache erhärtet, daß die Anzahl der Todesfälle durch Leukämie in der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Altersstruktur in der Bevölkerung .von 1965 bis heute nahezu konstant geblieben ist (Daten des Gesundheitswesens — Ausgabe 1977 —, herausgegeben vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit) .
Dies kann auch anhand einer vergleichenden Betrachtung der natürlichen und zivilisatorisch bedingten Strahlenexposition des Menschen dokumentiert werden (Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung — Jahresbericht 1976 herausgegeben vom Bundesminister des Innern). Die natürliche Strahlenexposition des Menschen in der Bundesrepublik Deutschland beträgt etwa 110 mrem pro Jahr, hierzu kommen noch etwa 60 mrem aus sogenannter zivilisatorischer Strahlenbelastung, wovon etwa 50 mrem durch Röntgendiagnostik bedingt sind. Demgegenüber steht eine zivilisatorische Strahlenbelastung aus kerntechnischen Anlagen von weniger als 1 mrem, also weniger als 1/100 der natürlichen Strahlenexposition. Selbst .möglicherweise erhöhte Expositionswerte in der Umgebung des Kernkraftwerks Lingen von bis zu maximal 5 mrem pro Jahr, berechnet für die auf den Menschen bezogene ungünstigste Einwirkungsstelle, bedingen keine Erhöhung von bösartigen Neubildungen, auch nicht von Leukämie. Die Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung von 1976, wonach die Strahlenexposition des Menschen unter Berücksichtigung der ungünstigsten Bedingungen in der Umgebung kerntechnischer Anlagen 30 mrem nicht übersteigen darf, wurde im Mittel in Lingen um das 10fache unterschritten.
Deshalb sind die Behauptungen des Bremer „Instituts" wissenschaftlich nicht haltbar. Diesen Behauptungen liegt auch kein Sachverhalt zugrunde, der durch eine gezielte Überprüfung konkretisiert werden könnte. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis über die Wirkung ionisierender Strahlen in Verbindung mit den sehr restriktiven Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung und dem System der Überwachung der Umweltradioaktivität es gestattet, die erforderliche Vorsorge gegen eine Gesundheitsgefährdung in der Nähe von Kernkraftwerken in vollem Umfange zu gewährleisten.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 24 und 25) :
9022* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978
Wieviel Einbürgerungen wurden in den Jahren 1976 und 1977 ausgesprochen, jeweils aufgeschlüsselt nach Aussiedlern, ausländischen Ehepartnern, Rechtsansprüche nach dem Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit bzw. Artikel 116 Abs. 2 des Grundgesetzes, Flüchtigen und heimatlosen Ausländern und Sonstigen?
Erwägt die Bundesregierung eine Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes dahin gehend, daß die in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kinder ausländischer Arbeitnehmer, soweit ein Elternteil im Besitz der Aufenthaltsbereditigung nach § 8 AuslG ist, in Anknüpfung an das Ius-soliPrinzip die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Geburt erhalten, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, zugleich die Einbürgerung dieses Personenkreises zu erleichtern?
Zu Frage B 24:
Im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts wird lediglich eine gemeinsame Geschäftsstatistik des Bundes und der Länder geführt, die hinsichtlich der Einbürgerungen im wesentlichen nur Angaben über die Rechtsgrundlagen und über die bisherige Staatsangehörigkeit der Eingebürgerten enthält. Gesondert erfaßt werden lediglich frühere deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose. Hinsichtlich anderer Personengruppen, etwa Aussiedlern oder mit Deutschen verheirateten Ausländern geben die Erhebungen nur Annäherungswerte wieder, ermöglichen daher keine exakte Beantwortung. Die Staatsangehörigkeitsstatistik ist deshalb für die Beantwortung von Fragen nach Einbürgerungszahlen nur beschränkt aussagefähig. Im einzelnen ist zu den gestellten Fragen folgendes zu bemerken:
In den Jahren 1976 wurden 29 481 und 1977 31 632 Ausländer eingebürgert.
1976 1977
Davon waren Anspruchseinbürgerungen 16 347 18 097
Ermessenseinbürgerungen 13 134 13 535
Hiervon entfielen auf Einbürgerungen im Wiedergutmachungsbereich
Artikel 116 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes 1 528 1 306
§ 12 des Ersten Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes
(1. StARegG) 210 154
im Eingliederungsbereich deutscher Volkszugehöriger
§ 6 des Ersten Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes
(1. StARegG) 14 359 16 358
§ 8 dito 87 46
§ 9 Absatz 2 dito 21 8
Ferner sind in der Gesamtzahl der Einbürgerungen folgende Personengruppen enthalten
frühere deutsche Staatsangehörige 1 914 1 441
heimatlose Ausländer 1 810 1 739
ausländische Flüchtlinge 889 1 032
Staatenlose 1 786 1 808
In welchem Umfang ausländische Partner Deutscher eingebürgert worden sind, läßt sich nach der Staatsangehörigkeitsstatistik ebenfalls nicht zuverlässig beantworten. Von der erleichterten Einbürgerungsmöglichkeit des hierfür einschlägigen § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes haben 1976 5 113 und 1977 4 406 Ehegatten Deutscher Gebrauch gemacht. Da aber im Bereich der Einbürgerung nach § 8 RuStAG ebenfalls mit Deutschen verheiratete Ausländer enthalten sind, die ihre Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht erreichen konnten (zwingende Voraussetzung des § 9 RuStAG), ist eine genaue Aussage erschwert.
Zu Frage B 25:
Die Bundesregierung erwägt eine solche Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht. .
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller, Emmert (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen B 26 und 27):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen von international anerkannten Sportmedizinern (z. B. Prof. Dr. Wildor Hollmann, Köln), daß in der Doping-Szene des Hodileistungssports in diesem Jahr ein neuer Höhepunkt erreicht wird, und wie hält die Bundesregierung diese Erkenntnisse mit ihrer Erklärung zum medikamentösen Mißbrauch im Hochleistungssport in der Fragestunde vom 1. Juni 1978 für vereinbar?
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung ihre Sportförderung und Sportpolitik so zu gestalten, daß sie durch die Vergabe öffentlicher Förderungsmittel die Prinzipien des humanen Leistungssports wahrt und Manipulationen im Leistungssport entgegenwirkt?
Zu Frage B 26:
Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die in der Öffentlichkeit anhaltende Doping-Diskussion, die seit der Grundsatzerklärung des Deutschen Sportbundes vom 11. Juni 1977 und der Bekanntgabe neuer Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Doping vom 3. Dezember 1977 engagiert und kontrovers geführt wird. Auch Äußerungen der von Ihnen zitierten Art — die allerdings Professor Dr. Hollmann aus Köln nicht abgegeben hat — haben der Bundesregierung bislang keinen Anlaß gegeben, ihre bisherige Haltung zu ändern. Der Bundesregierung liegen im Gegenteil Erkenntnisse darüber vor, daß die Zahl der positiven Dopingproben im Verhältnis zur Zahl der geprüften Proben nicht ansteigt. Sie sieht sich deshalb nicht in der Lage, die von Ihnen zitierte Äußerung zu bestätigen und hat derzeit keinen Anlaß, ihre Auffassung und damit ihre Erklärung in der Fragestunde vom 1. Juni 1978 zu ändern. Die Bundesregierung hat die anhaltende Diskussion jedoch zum Anlaß genommen, die Vertreter der Sportwissenschaft, die einen Anstieg in der Benutzung unerlaubter Hilfsmittel behaupten, um Überlassung des Materials zu bitten, auf das sie ihre Bebauung stützen. Ich bin gerne bereit, Sie zu gegebener Zeit vom Ergebnis meiner Bemühungen zu informieren.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9023*
Zu Frage B 27:
Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, ihre Sportförderung und Sportpolitik neu zu gestalten, weil die Vergabe öffentlicher Förderungsmittel die Prinzipien des humanen Leistungssports wahrt und Manipulationen im Leistungssport entgegenwirkt. Wie bereits in der Fragestunde vom 1. Juni 1978. ausgeführt, macht der Bundesminister des Innern die Bewilligung von Sportförderungsmitteln davon abhängig, daß der Zuwendungsempfänger die erforderliche gesundheitliche Vorsorge und Betreuung der. Sportler, die an seinen Maßnahmen teilnehmen, insbesondere auch die Teilnahme an regelmäßigen Kontrolluntersuchungen sicherstellt, und die von den zuständigen internationalen und nationalen Sportorganisationen erlassenen Bestimmungen gegen Doping beachtet sowie gewährleistet, daß eine Manipulation im Sinne des Abschnitts I Nr. 5 der Grundsatzerklärung des Deutschen Sportbundes für den Spitzensport vom 11. Juni 1977 ausgeschlossen ist. Er hat bislang keinen Grund gehabt, den Bewilligungsvorbehalt geltend zu machen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen B 28 und 29) :
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, dafür zu sorgen, daß auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland keine Massenkundgebungen türkischer Staatsangehöriger durchgeführt werden, die gegen die befreundete Regierung der Türkei gerichtet sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung die offensichtlich subversive Tätigkeit rechtsextremistischer Gruppierungen türkischer Nationalität, die sich selbst als „graue Wölfe" bezeichnen, und inwieweit ist sie in der Lage und bereit, türkische Gastarbeiter, die
der türkischen Regierung zuneigen, gegen Übergriffe der .„grauen
Wölfe" zu schützen?
1. Öffentliche Versammlungen und Aufzüge von Ausländern im Bundesgebiet sind auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des Versammlungsgesetzes zu beurteilen, da auch Ausländer wie deutsche Staatsangehörige das Recht der Versammlungsfreiheit genießen.
Versammlungsverbote sind nach diesen gesetzlichen Bestimmungen nur unter sehr engen tatsächlichen Voraussetzungen zulässig. Ob diese Voraussetzungen im konkreten Einzelfall vorliegen, entscheiden die für den Vollzug des Versammlungsgesetzes zuständigen Landesbehörden. Sie stützen sich dabei auf die Beobachtungsergebnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Eine sorgfältige Beobachtung der beteiilgten Organisationen wird auch von der Bundesregierung für erforderlich gehalten, um jederzeit die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können.
2. Die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet, ebenso wie deutsche Staatsangehörige im Bundesgebiet lebende Ausländer gegen rechtswidrige, insbesondere gewaltsame Aktivitäten zu schützen, ohne Rücksicht darauf, ob solche Aktivitäten von Einzelpersonen
oder von Organisationen ausgehen. Dementsprechend müßte auch gegen illegale Aktivitäten der Jugendorganisation der türkischen „Partei der Nationalistischen Bewegung", die „Grauen Wölfe", eingeschritten werden, sobald sich konkrete Anhaltspunkte dafür im Bundesgebiet ergeben. Ich verweise dazu insoweit auf die Antworten der Bundesregierung in den Fragestunden des Deutschen Bundestages am 17. März 1976, 17. Februar 1978 und 27. September 1978.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 30) :
Was wird die Bundesregierung tun, um zukünftig, auch als Folklore getarnte, innenpolitisch wie außenpolitisch bedenkliche Machtdemonstrationen ausländischer Rechtsextremisten, wie zuletzt geschehen durch die türkische MHP und die faschistische und terroristische Untergrundorganisation „graue Wölfe" in Dortmund, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu unterbinden?
Öffentliche Versammlungen und Aufzüge von Ausländern. im Bundesgebiet sind auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des Versammlungsgesetzes zu beurteilen, da auch Ausländer wie deutsche Staatsangehörige das Recht der Versammlungsfreiheit genießen.
Versammlungsverbote sind nach diesen gesetzlichen Bestimmungen nur unter sehr engen tatsächlichen Voraussetzungen zulässig. Ob diese Voraussetzungen im konkreten Einzelfall vorliegen, entscheiden die für den Vollzug des Versammlungsgesetzes zuständigen Landesbehörden. Sie stützen sich dabei auf die Beobachtungsergebnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Eine sorgfältige Beobachtung der beteiligten Organisationen wird auch von der Bundesregierung für erforderlich gehalten, damit jederzeit die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können.
In diesem Zusammenhang kommt der Arbeit der Verfassungsschutzbehörden eine besondere Bedeutung zu.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 31) :
Warum meint der Bundesinnenminister, daß unter dem „Verfassungsgebot der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands" auch eine Wiedervereinigung unter Inkaufnahme „jedweder Folgen" verstanden werden könnte, die in Konkurrenz mit dem Friedensgebot und der Verpflichtung zur Erhaltung der Freiheit stünde (Antwort vorn 27. September 1978), während das Verfassungsgebot doch ausschließlich die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands in freier Selbstbestimmung gebietet, also nicht in Konkurrenz mit anderen Verfassungsgeboten steht?
Die in Ihrer Frage dem Bundesminister des Innern zugeschriebene Meinung ist in der von Ihnen zitierten Antwort nicht vertreten worden.
9024* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978
Auf Ihre seinerzeitige Schriftliche Anfrage hat Herr Staatssekretär Dr. Fröhlich vielmehr ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Wiedervereinigung nicht unter Inkaufnahme jedweder Folgen anzustreben sei. Vielmehr ist der Zusammenhang aufgezeigt worden, in dem das Wiedervereinigungsgebot in der Präambel des Grundgesetzes und in seiner Konkretisierung durch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes steht.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 32) :
Ist der Bundesregierung das Konzept für Kompostierung bekannt, daß der Heidelberger Wissenschaftler Dr. Eberhard Spohn beim kürzlich in Konstanz stattgefundenen 25. Informationsgespräch des Deutschen Arbeitskreises für die Nutzbarmachung von Siedlungsabfällen (ANS) vorgetragen hat und das mit erheblich niedrigeren Investitionskosten als die bisherigen Verfahren einen ausgezeichneten Humus liefern soll (vgl. Südkurier Nr. 243 vom 20. Oktober 1978), und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dieses Konzept?
Die Bundesregierung ist über den Inhalt des von Dr. Eberhard Spohn am 18. Oktober 1978 in Konstanz gehaltenen Vortrages unterrichtet. Das von Dr. Spohn vorgeschlagene Konzept für ein einfaches Kompostierungsverfahren beruht im wesentlichen auf einer Feinaufbereitung der Siedlungsabfälle vor der nachgeschalteten Rotte in einer Wandermiete. Für die Feinaufbereitung schlägt er Einrichtungen vor, deren Bewährung bereits erwiesen ist, z. T. aber erst Gegenstand von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind.
Die Prüfung einer von Dr. Spohn vorgesehenen Abfallzerkleinerungsanlage wird gegenwärtig vom Bundesminister für Forschung und Technologie gefördert.
Die Bundesregierung hält das Verfahrenskonzept für einen interessanten Vorschlag, der weiter verfolgt werden sollte. Hinreichende Anhaltspunkte für eine Bewertung nach technischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sind indessen noch nicht vorhanden.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 33) :
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß nach der Kette von Störfällen der letzten Monate — allein im Kernkraftwerk Brunsbüttel — noch die Behauptung der für die Kernkrafttechnik Verantwortlichen, man habe die Technologie im Griff, ohne besondere Prüfung akzeptiert werden kann, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung akzeptiert Behauptungen über Sicherheit und Zuverlässigkeit von Kernkraftwerken nicht ohne Prüfung. Die Störfälle der vergangenen Jahre, insbesondere im Kernkraftwerk
Brunsbüttel waren stets Anlaß für Überprüfungen des Sicherheitskonzepts und das Ergreifen von Maßnahmen zur Vermeidung derartiger Störfälle. Die Bundesregierung sieht das sicherheitstechnische Konzept der in der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke durch die sich gelegentlich ereignenden Vorkommnisse nicht in Frage gestellt. Alle bisherigen Vorkommnisse haben das Konzept voll bestätigt.
Die Bundesregierung folgt weiterhin dem Grundsatz, daß die Nutzung der Kernenergie in dem energiepolitisch unbedingt notwendigen Umfang nur erfolgen kann, wenn der Schutz der Bevölkerung vor den potentiellen Gefahren der Kernenergie durch einen hohen Sicherheitsstandard der kerntechnischen Anlagen gewährleistet ist.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 34) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, ähnlich wie die französische Regierung, die Einbringung eines Gesetzentwurfs, in dem die Veröffentlichung von „Memoiren" verurteilter Gewaltverbrecher untersagt werden soll?
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, einen Gesetzentwurf einzubringen, dessen Ziel es wäre, die Veröffentlichung von Memoiren von Gewaltverbrechern zu unterbinden.
Ein solch allgemeines Verbot könnte im Hinblick auf das Grundrecht des Art. 5 Grundgesetz verfassungsrechtlich bedenklich sein. Die Bundesregierung hält die einschlägigen Vorschriften des Straf- und Zivilrechts, die das Publikationsrecht des Einzelnen begrenzen, auch in den von Ihnen angesprochenen Fällen für ausreichend. Als Beispiel möchte ich hier nur die Strafvorschrift des § 140 StGB nennen, die unter gewissen Voraussetzungen die Billigung bestimmter schwerer, auch eigener, Straftaten mit Strafe bedroht. Zivilrechtlich kann u. U. ein Schadensersatzanspruch eines durch die Veröffentlichung in seinem Persönlichkeitsrecht Betroffenen gegeben sein.
Zur Klarstellung möchte ich darauf hinweisen, daß der mir vorliegende Gesetzentwurf des französischen Justizministeriums — auf den Sie sich in Ihrer Anfrage offenbar beziehen — nicht die Veröffentlichung von Memoiren von Verbrechern verbieten will. Ziel des Entwurfs ist es vielmehr, in Fällen, in denen ein Verbrecher seine Straftat zum Inhalt einer Veröffentlichung macht, dessen Einnahmen aus der Veröffentlichung zu konfiszieren und für Verbrechensopfer bereitzuhalten. Eine solch allgemeine Einschränkung des Urheberrechts könnte bei uns im Hinblick auf Art. 14 Grundgesetz verfassungsrechtlich bedenklich sein. Ein Zugriff auf die Honorare des Autors ist nach unserem Recht jedoch nicht unmöglich. Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung, die z. B. einem Verbrechensopfer gegen den Straftäter aus unerlaubter Handlung zuste-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9025*
hen kann, kann u. U. die Anordnung eines Arrestes erwirkt werden, der zur Pfändung des Honorars führen kann (vgl. § 930 ZPO). Bei Übergang der Forderung auf den Staat im Rahmen des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten steht diese Möglichkeit auch dem Staat zu.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 35) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, „Sex- und
Pornolokale" in Orten unter 5 000 Einwohnern zu verhindern?
Gegen die Inhaber von Sex- und Pornolokalen kann — unabhängig von der Größe des Ortes — nach Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit sowie des Ordnungswidrigkeitengesetzes vorgegangen werden, sofern die einschlägigen Regelungen, die dem Schutz der Jugend sowie dem Schutz der Öffentlichkeit und des Einzelnen vor ärgerniserregenden oder grob anstößig wirkenden Handlungen dienen, nicht eingehalten werden. Zu nennen ist hier insbesondere das strafrechtliche Verbot, einen pornographischen Film in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zu zeigen, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird. Ein Sanktionsbedürfnis besteht im übrigen dann nicht, wenn sexuelle Darbietungen vor Erwachsenen gezeigt werden, die solche Handlungen wahrnehmen wollen.
Einschlägig könnnen auch Vorschriften der Gewerbeordnung (und des Gaststättengesetzes) sein. Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Räumen öffentlich veranstalten will, bedarf der Erlaubnis. Diese ist zu versagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß die beabsichtigten Veranstaltungen den Gesetzen oder guten Sitten zuwiderlaufen werden (§ 33 a Abs. 1 Nr. 2 GewO).
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 36) :
In welchen demokratisch und rechtsstaatlich verfaßten Staaten der Welt gibt es Straftatbestände, insbesondere den des Mords oder Sonderformen davon, die keiner Verjährung unterliegen, und um welche Straftatbestände handelt es sich gegebenenfalls in welchen Ländern?
Nach dem der Bundesregierung vorliegenden rechtsvergleichenden Material können hinsichtlich der Frage, inwieweit ausländische Rechtsordnungen für bestimmte Delikte die Strafverfolgungsverjährung ausschließen, folgende Hauptgruppen systemgleicher bzw. -ähnlicher Regelungen unterschieden werden:
a) Die Staaten des anglo-amerikanischen Rechtskreises, deren Rechtsordnungen vom common law geprägt sind, kennen eine Strafverfolgungsverjährung nur bei geringfügigen, meist nur mit Geldstrafe bedrohten Delikten („misdemeanors"). Dies gilt etwa für die USA (außer New Mexiko), Großbritannien, Irland, Kanada, Südafrika, Australien, Neuseeland, Indien, Malaysia und Israel.
b) Hingegen sieht das Strafrecht in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten des Europarats grundsätzlich auch bei Verbrechen eine Strafverfolgungsverjährung vor, nimmt jedoch hiervon bestimmte Kapitalverbrechen aus:
So schließen die Strafgesetze von Osterreich und Italien eine Verjährung bei allen Verbrechen aus, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind (nach der in Osterreich seit 1975 geltenden Regelung auch bei Verbrechen, die wahlweise mit Freiheitsstrafe zwischen 10 und 20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, d. h. außer bei Mord etwa auch bei Raub mit Todesfolge, Brandstiftung mit Todesfolge, Verbrechen gegen die Sicherheit des Luftverkehrs, Sprengstoff- und Kernenergieverbrechen).
In Dänemark verjährt Mord nicht, kann aber nach 10 Jahren nur noch mit Genehmigung des Justizministers verfolgt werden. Gleiches gilt nach dänischem Recht für bestimmte Amtsdelikte und einen Teil der Wirtschaftskriminalität.
Enger gefaßte Ausschlußtatbestände für die Strafverfolgungsverjährung finden sich in den Strafgesetzen Frankreichs, Luxemburgs und der Niederlande, wo jeweils nur bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit die Anwendbarkeit der allgemeinen Verjährungsvorschriften ausgeschlossen ist (vgl. auch die Nichtverjährbarkeit des Völkermordes gemäß § 78 Abs. 2 des StGB der Bundesrepublik Deutschland)'; für die übrigen Kapitalverbrechen, einschließlich des Mordes, verbleibt es bei der normalen Verjährungsfrist, die bei Mord in den genannten Ländern zwischen 10 und 25 Jahren liegt.
c) Insgesamt 22 Staaten (Stand: 31. Dezember 1976) sind dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Nichtanwendbarkeit gesetzlicher Verjährungsfristen auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beigetreten, das eine Verjährung der genannten Verbrechen verbietet. Unter den Unterzeichnerstaaten befinden sich insbesondere die osteuropäischen Staaten. In der Mehrzahl der Fälle sind sie ihrer Verpflichtung aus dem Abkommen dadurch nachgekommen, daß sie — bei Weitergeltung der zwischen 10 und 20 Jahren liegenden allgemeinen Verjährungsfristen im übrigen — nur nationalsozialistische Gewaltverbrechen, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und/oder Verbrechen gegen den Frieden für unverjährbar erklärt haben. Dies gilt etwa für Bulgarien, Jugoslawien, Polen, Rumänien, die Tschechoslowakei und Ungarn (vgl. ebenso § 84 des StGB der DDR).
9026* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978
Mit der Erwähnung einzelner Staaten in der vorstehenden Zusammenstellung ist keine Aussage darüber verbunden, welche Staaten im Sinne der Fragestellung als „demokratisch und rechtsstaatlich verfaßt" anzusehen sind.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 37):
Gehört es zu den Amtsaufgaben des Bundesjustizministers, an der für die anderen Verfassungsorgane verbindlichen Auslegung des Grundgesetzes durch das dafür zuständige Verfassungsorgan sowie an seiner Auslegung der Wertordnung des Grundgesetzes und seiner Feststellung zu den Mitteln für die Wahrung der verfassungsgemäßen Ordnung — insbesondere zum Schutz des ungeborenen Lebens, der Rechte Deutschlands und der Deutschen, der Freiheit der Wissenschaft, der Finanzkontrolle des Parlaments usw. — in einer Juristenzeitschrift sich so kritisch zu äußern, daß auf einen Druck zur Änderung der Rechtsprechung geschlossen werden könnte, oder gehört es nicht zur gebotenen Selbstbescheidung eines Regierungsmitglieds, die im Rahmen des Grundgesetzes mögliche Kritik am Bundesverfassungsgericht den Vertretern der Wissenschaft und gesellschaftlicher Organisationen zu überlassen?
Bundesminister Dr. Vogel hat mit seinem Aufsatz „Videant judices! Zur aktuellen Kritik am Bundesverfassungsgericht" in Heft 18/1978, S. 665 ff., der Zeitschrift „Die Öffentliche Verwaltung" keine amtliche Stellungnahme abgegeben. Er hat sich vielmehr in einer juristischen Fachzeitschrift an der aktuellen wissenschaftlichen Auseinandersetzung über Funktion und Grenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit mit einer wissenschaftlichen Meinungsäußerung beteiligt. Der Beitrag ist einhellig als ausgewogen und der Sache angemessen empfunden worden. Auch der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts hat sich auf den 15. Cappenberger Gesprächen in Mainz kürzlich in diesem Sinn geäußert. Im übrigen werden Sie bei einer Lektüre des Aufsatzes erkennen, daß von einem „Druck" auf das Bundesverfassungsgericht nicht im geringsten die Rede sein kann.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 38) :
Hält es die Bundesregierung für angebracht, zur Verbesserung des saarländischen Arbeitsmarkts noch stärker als bisher die Saarberg-AG bei wirtschaftlich sinnvollen und arbeitsplatzintensiven unternehmerischen Aktivitäten auch außerhalb des Bergbaus zu unterstützen, bzw. erwartet die Bundesregierung vom Vorstand der Saarberg-AG Initiativen in dieser Richtung?
Die Saarbergwerke AG ist bereits in den letzten Jahren über die Bergbau-Aktivitäten hinaus zu einem Energieunternehmen mit den Schwerpunkten Kohleveredlung (Kraftwirtschaft und Kokerei), Fernwärmeversorgung und Umwelttechnik weiter entwickelt worden. Zu diesen Aktivitäten zählen auch die umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf den Gebieten der Kohleverflüssigung und -vergasung.
Im Zuge dieser Weiterentwicklung wurden bei der Saarbergwerke AG selbst, aber auch bei neugegründeten Tochtergesellschaften zahlreiche neue und z. T. hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen. Ein Beispiel hierfür ist die 1975 gegründete Ingenieur-Gesellschaft Saarberg-Interplan GmbH, die das technische Wissen der Saarbergwerke (z. B. auf den Gebieten Bergtechnik, Kohleveredlung, Wasserwirtschaft, Rohstoff-Exploration) kommerziell verwertet und heute rd. 160 Arbeitnehmer beschäftigt.
Aber auch die übrigen Saarberg-Gesellschaften haben in den letzten Jahren ihr Arbeitsplatzangebot im Saarland spürbar ausgeweitet. So beschäftigt die Saar-Gummiwerk GmbH heute rd. 1 500 Arbeitnehmer; das sind 200 mehr als vor 3 Jahren. Die
I Wilhelm Fette GmbH hat im Jahr 1975 die damals erheblich gefährdete GEMA Apparate- und Maschinenbau GmbH, St. Ingbert, mit heute 260 Arbeitnehmern übernommen. Schließlich hat die Werkzeug-Union GmbH — DWU —, Wuppertal, ihr Zweigwerk in Hasborn in den letzten Jahren erheblich ausgebaut und beschäftigt dort jetzt 260 Mitarbeiter gegenüber 175 vor 3 Jahren. — Allein in den hier genannten drei Betrieben sollen bis Ende nächsten Jahres weitere rd. 60 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Die Bundesregierung begrüßt die hier angesprochenen Aktivitäten der Saarbergwerke auch im Hinblick auf die positiven Auswirkungen auf den saarländischen Arbeitsmarkt. Sie ist davon überzeugt, daß sich der Vorstand der Saarbergwerke AG seiner . Verantwortung auch gegenüber den beschäftigungspolitischen Vorstellungen der öffentlichen Eigentümer bewußt ist und daher von sich aus Initiativen ergreift, die diesem Anliegen entsprechen und mit dem Konzern-Interesse in Einklang stehen.
Zur finanziellen Absicherung der künftigen Entwicklung sollen dem Eigenkapital der Saarbergwerke AG in den Jahren 1979 bis 1982 allein aus Bundesmitteln 200 Millionen DM zugeführt werden.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 39 und 40) :
Hat der Bundesfinanzminister, Matthöfer, anläßlich der Besprechung der Arbeitsgemeinschaft Klimatagung mit den Abteilungsleitern Steuern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder erklärt, daß er es' nicht für vertretbar halte, wenn die in der Autoindustrie den Arbeitnehmern gewährten Rabatte bis zu 21,5 v. H. steuerfrei gestellt bleiben?
Hat der Bundesfinanzminister auf der gleichen Tagung erklärt, daß er in die Überlegungen über die Steuervereinfachung auch die Steuerfreiheit für den Essenszuschuß einbeziehen werde?
Einen Schwerpunkt der Besprechung mit der Arbeitsgemeinschaft Klimatagung bildete das Thema „Steuervereinfachung". Herr Bundesminister Matthöfer betonte hierzu u. a., daß die Forderung nach Vereinfachung in einem Spannungsfeld mit anderen wichtigen — z. B. auch sozialen — Anliegen stehe. Wenn man ausschließlich die Vereinfachung des
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9027*
Steuerrechts, etwa durch Abbau bestimmter Vergünstigungen, im Auge habe, mache man es sich zu leicht. In diesem Zusammenhang hat er beispielhaft auch auf steuerliche Vorteile hingewiesen, die den Arbeitnehmer etwa beim Auto-Rabattkauf in der eigenen Firma bzw. in Tochtergesellschaften oder durch einen steuerfreien Zuschuß zu Mahlzeiten in Werkskantinen gewährt werden.
Herr Bundesfinanzminister Matthöfer hat damit nicht zum Ausdruck bringen wollen, daß er eine Abschaffung der erwähnten Vergünstigungen für Arbeitnehmer anstrebe.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 41 und 42) :
Ist das Bundesverteidigungsministerium bereit, den Urftstausee beim Truppenübungsplatz Vogelsang für den Fremdenverkehr gegebenenfalls zeitweise bzw. teilweise freizugeben?
Welche Gründe haben bisher eine Rolle gespielt, den Urftstausee für die Öffentlichkeit nicht freizugeben?
Der Urftsee befindet sich innerhalb des Truppenübungsplatzes Vogelsang, der auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge (NATO-Truppenstatut, Zusatzvereinbarungen) den belgischen Streitkräften für die Dauer ihres Bedarfs zur ausschließlichen Be. nutzung überlassen ist. Daher liegt die Entscheidung darüber, inwieweit eine Öffnung des Übungsplatzes im Interesse des Fremdenverkehrs in Betracht gezogen werden kann, bei den belgischen Streitkräften.
Obwohl der Truppenübungsplatz Vogelsang militärisch intensiv benutzt wird, haben die belgischen Streitkräfte einer zeit- und teilweisen Benutzung des Kermetergebietes bis an das Nordufer des Urftsees einschließlich der Urftstaumauer für Zwecke der Naherholung und des Fremdenverkehrs zugestimmt. Nach einer im Jahre 1965 abgeschlossenen deutschbelgischen Mitbenutzungsvereinbarung ist es der Bevölkerung gestattet, das angegebene Gebiet an Wochenenden (samstags ab 13.00 Uhr bis sonntags 24.00 Uhr) sowie an gesetzlichen Feiertagen im Land Nordrhein-Westfalen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr zu betreten.
Innerhalb der Öffnungszeiten können Erholungssuchende außerdem an einem gewerblichen Ausflugsverkehr mit Booten auf dem Urftsee teilnehmen.
Ob eine weitergehende Mitbenutzung für zivile Zwecke im Bereich des Urftsees mit den militärischen Erfordernissen vereinbar ist, müßte auf Grund eines entsprechenden Antrags noch geprüft werden. Hierzu haben sich die belgischen Sreitkräfte bereiterklärt.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 43 und 44) :
Wie hoch sind die insgesamt von der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen Kredite, in welchem Zeitplan sind sie zur Rückzahlung fällig, und wie hoch sind die Zinsen bis zur gesamten Rückzahlung dieser aufgenommenen Kredite?
Handelt es sich bei diesen Krediten um Kredite mit einem festen Rückzahlungstermin, oder ist hier eine variable Rückzahlungsmöglichkeit vorhanden?
Zu Frage B 43:
Im Schuldenstand des Bundes am 30. September 1978 in Höhe von insgesamt rd. 174,2 Mrd. DM sind Kreditmarktmittel zur Haushaltsfinanzierung von rd. 163,2 Mrd. DM enthalten. Der Restbetrag setzt sich zusammen aus 0,5 Mrd. DM überwiegend auf fremde Währung lautende Altschulden und 10,5 Mrd. DM Ausgleichsforderungen, von denen eine Ausgleichsforderung von 8,1 Mrd. DM gegenüber der Deutschen Bundesbank nicht tilgbar ist.
Die Kreditmarktmittel werden wie folgt zur Rückzahlung fällig (in Millionen DM) :
vom 1. 10.-31. 12. 78 8 345 in 1986 9 405
in 1979 22 021 in 1987 7 804
in 1980 22 073 in 1988 7 825
in 1981 26 290 in 1989 1 439
in 1982 20 934 in 1990 1 080
in 1983 15 419 in 1991 80
in 1984 14 186 in 1992 180
in 1985 5 404 in 1993 753
Für die bis 30. September 1978 zur Haushaltsfinanzierung aufgenommenen Kreditmarktmittel sind an Zinsen zu zahlen (in Millionen DM) :
vom 1. 10.-31. 12. 78 1 909 in 1986 1 914
in 1979 9 765 in 1987 1 230
in 1980 8 538 in 1988 695
in 1981 8173 in 1989 213
in 1982 6 605 in 1990 123
in 1983 5 151 in 1991 59
in 1984 4 835 in 1992 54
in 1985 2 750 in 1993 45
Zu Frage. B 44:
Alle Kredite werden zu einem festen Rückzahlungstermin fällig.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/2249 Frage B 45) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das mitten in der Stadt Lemgo liegende militärische Übungsgelände „Biesterberg" aufzulösen und die dort jetzt stattfindenden militärischen Übungen einschließlich der Hubschrauber- und Flugübungen in das Truppenübungsgebiet Sennelager zu verlegen, nachdem die Übungen in dem unmittelbar benachbarten Wohngebiet zu unerträglichen Belastungen für die Bevölkerung geführt haben?
Der Übungsplatz Lemgo-Wahmbeckerheide (Biesterberg) ist den britischen Streitkräften auf der
9028* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978
Grundlage völkerrechtlicher Verträge (NATO-Truppenstatut, Zusatzvereinbarungen) für die Dauer ihres Bedarfs zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten überlassen. Die Bundesregierung wird die britischen Streitkräfte um eine Prüfung bitten, ob es ihnen möglich ist, die Benutzung des Übungsplatzes einzuschränken oder die militärischen Übungen auf den Truppenübungsplatz Senne zu verlegen.
Die Bundesregierung wird Sie von dem Ergebnis unterrichten, sobald die Stellungnahme der britischen Streitkräfte vorliegt.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 46) :
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten zur Einkommenbesteuerung in der Landwirtschaft?
Die Bundesregierung hat das Gutachten zur Einkommensbesteuerung der Landwirtschaft sorgfältig geprüft. Es ist beabsichtigt, aus dem Gutachten gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen. Die Beratungen- zwischen Landwirtschaftsministerium und Finanzministerium über die zu treffenden gesetzlichen Regelungen sind noch nicht abgeschlossen, werden jedoch beschleunigt zu Ende geführt. Wie im Gesetzgebungsverfahren allgemein üblich, folgen sodann die Abstimmung mit den Ländern und die Anhörung der Verbände. Aus diesen Gründen ist es noch nicht möglich, zum sachlichen Inhalt und zum Zeitpunkt der Vorlage eines Gesetzentwurfs Aussagen zu machen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/2249 Fragen B 48 und 49) :
Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, die Prämienanhebung der Tarifbeträge in der Kraftfahrtversicherung linear durchzuführen, ohne den statistischen Durchschnittswert dahin gehend zu berücksichtigen, daß einzelne Versicherungsgesellschaften noch 1977 hohe Ausschüttungen aus technischem Überschuß vornahmen?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob zutrifft, daß bei freier Entscheidung nicht jede, durch die lineare, undifferenzierte Anhebung dazu gezwungene Versicherungsgesellschaft eine Prämienanhebung vorgenommen hätte, daß also hier eine Art Prämienglättung vorgenommen wird?
Nach dem Pflichtversicherungsgesetz entscheidet nicht die Bundesregierung, sondern die zuständige Versicherungsaufsichtsbehörde über die Tarifanträge der Versicherungsunternehmen.
Im einzelnen ist zu bemerken: Zu Frage B 48:
Eine lineare Tariferhöhung ist von den Vertretern der Kraftfahrtversicherung vorgeschlagen und nach
Verhandlungen mit dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen von allen Versicherungsunternehmen beantragt worden. Eine solche Tariferhöhung verursacht gegenüber einer Tarifneukalkulation einen wesentlich geringeren Verwaltungsaufwand. Bei dem Erhöhungssatz werden auch für 1979 zu erwartende Abwicklungsüberschüsse berücksichtigt, die aus dem Abbau von nicht mehr erforderlichen Schadenrückstellungen aus früheren Jahren entstehen. Solche Überschüsse waren im wesentlichen auch 1977 die Quelle für die Ausschüttung des technischen Überschusses.
Im übrigen handelt es sich bei der Beitragsermäßigung aus technischem Überschuß um eine nachträgliche Beitragsberichtigung auf Grund einer Gegenüberstellung der in dem vorangegangenen Jahr tatsächlich entstandenen Erträge und Aufwendungen. Die ab 1. Januar 1979 geltenden neuen Prämien sollen dagegen ausreichen, um die künftigen nach diesem Zeitpunkt eintretenden Schadenaufwendungen zu decken. Schlüsse aus den Ausschüttungen vergangener Jahre auf die notwendige Höhe der Prämien für die Zukunft können daher erst. nach gründlicher Abwägung aller Umstände gezogen werden, die zu den Ausschüttungen bei den einzelnen Unternehmen geführt haben.
Zu Frage B 49:
Die Angabe eines Richtsatzes für die Anhebung der Beiträge bedeutet, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vorbehaltlich einer Prüfung der entsprechenden einzelnen Anträge der Versicherungsunternehmen seine Genehmigung in Aussicht stellt.
Den Versicherungsunternehmen ist bekannt, wie dieser Richtsatz errechnet worden ist und welche Annahmen über die 'durchschnittliche künftige Schadenentwicklung sowie über die durchschnittlich noch zu erwartenden Überschüsse aus Rückstellungen dabei zugrunde gelegt worden sind. Es bleibt der Entscheidung des einzelnen Versicherungsunternehmens überlassen, ob es einen auf derartigen Durchschnittsrechnungen basierenden Tarifantrag stellen oder eigene Berechnungen durchführen will. Dem Bundesaufsichtsamt liegen deshalb auch Anträge auf höhere und auf niedrigere Anhebungssätze vor. Die Prüfung dieser Anträge ist noch nicht abgeschlossen.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche .Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/ 2249 Frage B 50) :
Welche Erkenntnisse besitzt der Bundeswirtschaftsminister über die wirtschaftliche Entwicklung, die die der Rentensanierung zugrunde gelegten wirtschaftlichen Annahmen so ändern würden, daß die Rückkehr zur bruttolohnbezogenen Berechnung und Anpassung der Altersrenten 1981 in Frage gestellt ist?
Die Bundesregierung hat ihre Vorstellungen über die mittelfristige gesamtwirtschaftliche Entwicklung für die Jahre 1978 bis 1982 im mehrjährigen Finanz-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9029*
plan (BT-Drucksache 8/2151) und — was die Bruttolohn- und -gehaltsentwicklung in dieser Zeit anlangt — im Rentenanpassungsbericht 1978 (BT-Drucksache 8/1615) veröffentlicht. Sie geht bei einem nominal jahresdurchchnittlichen Wachstum des Bruttosozialprodukts von 7 % p. a. von einer Erhöhung der Bruttolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer von 6 % p. a. aus sowie von einer jahresdurchschnittlichen Erhöhung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer um 0,3 % p. a.
Die finanzpolitischen Entscheidungen, die 1978 wirksam geworden sind und im kommenden Jahr und später wirksam werden, zielen per saldo darauf ab, die Realisierung der o. g. Entwicklung nachhaltig zu unterstützen. Die neueren Konjunkturtendenzen und die letzten Prognosen für 1979 sprechen dafür, daß die Bedingungen für die Verwirklichung der o. g. Annahmen gegeben sind. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht lassen sich daher gegenwärtig keine Erkenntnisse gewinnen, die auf einen künftig notwendigen Änderungszwang schließen ließen.
Unter den heutigen gesamtwirtschaftlichen Perspektiven besteht kein Grund zu der Annahme, daß die im 21. RAG bis 1981 festgesetzten Rentenanpassungen oder die Vorschrift über die Rückkehr zur bruttolohnbezogenen Rentenanpassung im Jahre 1982 geändert werden müßten. Auf die nie auszuschließenden Unwägbarkeiten der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung nimmt Art. I § 16 des 21. RAG (Risikoabsicherungsklausel) Bezug.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/2249 Frage B 51):
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Jahresbericht 1977 des Bundeskartellamts (Drucksache 8/1925, Seite 24), in dem sich das Bundeskartellamt „im Bereich der sicherheitstechnischen Überwachung von Anlagen" für die „Anerkennung anderer Vereinigungen von Sachverständigen als der technischen Überwachungsvereine als technische Überwachungsorganisationen im Sinne der Gewerbeordnung" ausspricht, um die Wettbewerbsbedingungen zu verbessern?
Die von Ihnen zitierten Ausführungen des Bundeskartellamtes in seinem Tätigkeitsbericht 1977 über Möglichkeiten zur Verbesserung der strukturellen Wettbewerbsvoraussetzungen im Bereich der Technischen Überwachungsvereine sind im Zusammenhang mit den Erfahrungen des Amtes bei der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmer zu sehen. Die Mißbrauchsverfahren, die das Amt auch gegen das Verhalten von Technischen Überwachungsvereinen durchgeführt hat, haben erneut bestätigt, daß die Kartellbehörden so weit wie möglich mit der Mißbrauchsaufsicht an den Ursachen mißbräuchlicher Preisgestaltungen ansetzen sollten. In diesem Sinne hat sich auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme vom 30. Juni 1977 zum ersten Hauptgutachten der Monopolkommission (Bundestagsdrucksache 8/702, S. 14) geäußert. Allerdings beruht eine marktbeherrschende Stellung zuweilen auf gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Regelungen, die sich der Einflußnahme der Kartellbehörden naturgemäß entziehen. Dies ist auch bei den Technischen Überwachungsvereinen der Fall, worauf das Bundeskartellamt beispielhaft hinweisen wollte. In solchen Fällen sieht es die Bundesregierung als eine wichtige wettbewerbspolitische Aufgabe an, die Rechtfertigung der Begründung monopolartiger Stellungen durch staatliche Regelungen immer wieder zu überprüfen. Die Alleinstellung Technischer Überwachungsvereine beruht im Zusammenhang mit § 24 c Abs. 1 Satz 2 der Gewerbeordnung auf landesrechtlichen Verordnungen, die auf eine einheitliche Durchführung der Prüfungen im Interesse der technischen Sicherheit abzielen. Auf diese Aspekte, die gegenüber den wettbewerblichen Zielsetzungen abzuwägen sind, hat die Bundesregierung im einzelnen in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesarbeitsministerium, Herrn Kollegen Buschfort, auf die parlamentarische Anfrage von Frau Abgeordneten Martiny-Glotz (Protokoll der 85. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. April 1978) im einzelnen hingewiesen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 52 und 53) :
Welchen Sinn und Zweck sieht die Bundesregierung darin, daß die ERP-Broschüre 1978 erst im Oktober 1978 ausgeliefert worden ist?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, diese Broschüre künftig frühzeitiger zur Information der Wirtschaft herauszubringen?
Zu Frage B 52:
Die Auslieferung der Broschüre begann Ende September dieses Jahres. Das Erscheinen der jährlichen ERP-Broschüre ist abhängig vom Zeitpunkt der parlamentarischen Beratungen und der Verkündung des entsprechenden ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die dritte Beratung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1978 im Bundestag fand am 14. Juni 1978 und die Beratung im Bundesrat — zweiter Durchgang — am 7. Juli 1978 statt. Das Gesetz selbst ist am 16. August 1978 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Der späte Zeitpunkt des Erscheinens der ERP-Broschüre 1978 wird vom BMWi bedauert. Er hat im übrigen auf den Ablauf der ERP-Förderprogramme selbst keinen negativen Einfluß gehabt, da die Programme bis zur Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1978 — entsprechend der bisherigen Praxis — im Wege der vorläufigen Haushaltsführung einschließlich der Bereitstellung übertragener Restmittel kontinuierlich fortgeführt werden konnten, und die Programmrichtlinien gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen unverändert geblieben sind.
Zu Frage B 53:
Die Bundesregierung ist bemüht sicherzustellen, daß die ERP-Broschüre 1979 im ersten Quartal des
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kommenden Jahres erscheinen kann. Das setzt vor allem die frühzeitige Verabschiedung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1979 voraus. Der Entwurf dieses Gesetzes ist von der Bundesregierung am 8. September 1978 beschlossen und vom Bundesrat im ersten Durchgang am 20. Oktober 1978 verabschiedet worden; er liegt z. Z. dem Bundestag zur Beratung vor.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekreärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 54) :
Empfiehlt die Bundesregierung den Einsatz deutscher Steinkohle zur Stromerzeugung im Grundlastbereich für neue Kraftwerke in revierfernen Bereichen, und welche Kostenkalkulationen für die Kilowattstunde legt die Bundesregierung ihrer Antwort im Vergleich zu nuklearen Stromerzeugungskosten zugrunde?
In der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen und im September 1977 vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Energiewirtschaft, München, vorgelegten „Parameterstudie zur Ermittlung der Stromerzeugungskosten" wurden unter vergleichbaren Annahmen die Stromerzeugungskosten aus neuen Steinkohle- und Kernkraftwerken ermittelt. Dabei wurden für Kernkraft angemessene Folgekosten sowohl für die Entsorgung als auch- für die Stillegung eines Kernkraftwerkes berücksichtigt. Für Steinkohle sind Kosten der Rauchgasentschwefelung enthalten und für Gemeinschaftskohle ist die Fortführung der bisherigen Subventionen, die insbesondere auf die kostenmäßige Gleichstellung von Steinkohlenstrom mit Ölstrom abzielen, unterstellt. In allen untersuchten Fällen ist die Stromerzeugung auf Basis Kernkraft im Grundlastbereich (ca. 6 000 h/a) bedeutend kostengünstiger; ihr Kostenvorsprung reicht sogar bis in den Mittellastbereich (ca. 3 000-4 000 h/a) hinein. Diese Ergebnisse haben grundsätzlich auch heute noch Gültigkeit.
Daraus folgt, daß der Einsatz der Kernenergie in der Regel auf den Grundlastbereich beschränkt bleiben wird, während die Steinkohle in erster Linie den auch zukünftig wachsenden Mittellastbereich abdeckt. Auch ein Vergleich der regionalen Strompreise zeigt, daß in den Gebieten, in denen kein billiger Grundlaststrom (Kernenergie, Braunkohle, Laufwasser) zur Verfügung steht, die Strompreise überdurchschnittlich hoch sind.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 55) :
Trifft es zu, daß die von der Firma Universum GmbH & Co. KG, die in der Antwort der Bundesregierung auf meine Frage
Nr. 34 in der Drucksache 8/2083 S. 18 genannt wurde, unter mißbräuchlicher Ausnutzung des innerdeutschen Handels von der Ost-Berliner Firma AHB-Textil-Commerz importierten Korea-Hemden wieder an die Firma AHB-Textil-Commerz zurückgesandt werden sollen, und wenn ja, ist diese Rücksendung der illegal importierten und zwischenzeitlich beschlagnahmten Waren an die der Mittäterschaft verdächtigten Ost-Berliner Firma hinsichtlich strafrechtlicher und außenhandelsrechtlicher Bestimmungen überhaupt zulässig?
Das Ermittlungsverfahren gegen die verantwortlichen Personen der Firma Universum GmbH & .Co. KG wegen des Verbringens von Textilerzeugnissen in die Bundesrepublik Deutschland unter Verletzung der für den innerdeutschen Handel geltenden Vorschriften ist noch nicht abgeschlossen. Die im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens angeordnete Beschlagnahme koreanischer Hemden dauert fort. Ob, wann und mit welcher Maßgabe (Einziehung oder Freigabe) diese Beschlagnahme aufgehoben werden kann, entscheiden die hierfür zuständigen Justizbehörden.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat für den Fall der Freigabe klargestellt, daß die für den Bezug dieser Waren im Rahmen des innerdeutschen Handels nach den devisenrechtlichen Bestimmungen erforderliche Bezungsgenehmigung nicht erteilt wird. Das bedeutet, daß die Waren von demjenigen, in dessen Verfügungsgewalt sie sich dann befinden, aus dem Bundesgebiet zu verbringen sind. Es ist nicht erkennbar, inwieweit hierdurch nach einer gerichtlichen Freigabe der Waren strafrechtliche oder außenhandelsrechtliche Bestimmungen berührt sein sollen.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen B 56 und 57):
Welche gutachterliche Stellungnahmen aus dem In- und Ausland zur Quantifizierung .der Stillegungskosten für Kernkraftwerke sind der Bundesregierung bekannt, und welche unterschiedlichen Kosten sind nach diesen Gutachten zu erwarten?
Welche finanziellen Maßnahmen wären nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, um neue Steinkohlenkraftwerke im Grundlastbereich in revierfernen Gebieten zu verwirklichen, und wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit ihrer Realisierung?
Zu Frage B 56:
Zur Quantifizierung der Stillegungskosten für Kernkraftwerke sind der Bundesregierung folgende Studien bekannt:
1. D. Schmitt, H. Junk, K. F. Ebersbach, H. Prechtl: Parameterstudie zur Ermittlung der Stromerzeugungskosten, Energiewirtschaftliches Institut an der Universität Köln in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Energiewirtschaft, München, 1977.
2. Th. Bohn, P. Eich, U. Hansen, B. Jehle: Künftige Stromgestehungskosten von Großkraftwerken, JülSpez-2, Kernforschungsanlage Jülich, 1977.
Außerdem gibt es eine Untersuchung der EG-Kommission zur Stillegung von Kernkraftwerken, und zwar
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9031*
3. „Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung eines Programms betr. die Stillegung von Kernkraftwerken" (veröffentlicht im Amtsblatt der EG im Juni 1978 sowie in der BT-Drucksache 8/1997). Darin werden zwei Studien, und zwar eine europäische Studie mit dem Titel „Stillegung von Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren" (erstellt von Nuklear-Ingenieur-Service GmbH im Auftrag der Kommission der EG, 1977) und eine amerikanische Studie mit dem Titel „An Engineering Evaluation of Nuclear Power Reactor Decomission Alternatives" (Atomic Industrial Forum, verfaßt von: National Environmental Studies Project, 1976) ausgewertet.
In den genannten Studien werden folgende Stilllegungskosten angegeben:
Studie 1: 22,— DM/kWe = ca. 270 Millionen DM für 1 300 MW-Kernkraftwerk
Studie 2: 250 Millionen DM für 1 300 MW-Kernkraftwerk
Studie 3: 4 bis 13 % der Anlagekosten (Bezugsjahr 1975).
Damit gelangen Studie 1 und Studie 2 zu annähernd dem gleichen Ergebnis; die Angaben der Studie 3 sind demgegenüber wegen zum Teil anderer Basisannahmen (u. a. Bezugsjahr und Stillegungsverfahren) nur bedingt vergleichbar.
Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, daß, wenn man diese Angaben auf die erzeugte Kilowattstunde umrechnet, die Mehrbelastung bei der Stromerzeugung etwa 0,2 bis 0,3 Pf/kWh beträgt.
Zu Frage B 57:
Sollten Steinkohlenkraftwerke mittel- und langfristig im Grundlastbetrieb eingesetzt werden, so müßten die Stromerzeugungskosten auf Dauer auf das Niveau der Erzeugung aus Kernenergie heruntersubventioniert werden, um elektrische Energie zu international wettbewerbsfähigen Preisen insbesondere in Regionen mit stark industrieller Struktur anbieten zu können. Im übrigen ist derzeit auch noch nicht abzusehen, in welchem Ausmaß die erforderlichen Umweltschutzmaßnahmen die Kosten für Steinkohlengrundlaststrom zusätzlich erhöhen werden.
Anlage 50
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen B 58 und 59) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundeswirtschaftsminister Dr. Graf Lambsdorff, die Bundesrepublik Deutschland wünsche eine Fortsetzung und Intensivierung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit dem SchahRegime angesichts der Tatsache, daß — nach Angaben von amnesty international — im Iran immer noch Zehntausende von politischen Gefangenen inhaftiert sind, daß gefoltert wird und daß Polizei und Militärs auf wehrlose Demonstranten schießen,, wobei allein am sogenannten blutigen Freitag, dem 8. September dieses Jahres, mindestens 3 000 Menschen umgebracht wurden?
Ist die Bundesregierung der Ansicht von Bundeswirtschaftsminister Dr. Graf Lambsdorff, in Bonn könne man nicht und sei man auch nicht an einer „Entwicklung zugunsten ultrakonservativer oder gar reaktionärer Kräfte noch an einer Entwicklung in Richtung auf eine marxistisch oder kommunistisch beeinflußte Gruppe" interessiert, und ist die Bundesregierung ebenfalls der Ansicht, daß es sich bei der iranischen Opposition nur um diese beiden Alternativen handelt?
Zu Frage B 58:
Iran ist der größte Handelspartner der Bundesrepublik Deutschland im Mittleren Osten. Von der Fortsetzung der wirtschaftlichen Beziehungen mit diesem Land hängen in der Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Arbeitsplätze ab. Die Bundesregierung muß deshalb an der Fortsetzung und Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen mit Iran interessiert sein. Sie teilt diese Auffassung des Bundeswirtschaftsministers um so mehr, als gegenwärtig über 19 Prozent der deutschen Erdöl-Versorgung von Iran bereitgestellt wird. Die Bundesregierung bedauert und verurteilt die Inhaftierung und Folterung politischer Gefangener in allen Ländern, wo dies geschieht. Sie ist aber nicht in der Lage, deshalb wirtschaftliche und politische Beziehungen aufzugeben. Würde sie generell nach dieser Überlegung verfahren, müßte sie den Wirtschaftsverkehr mit zahlreichen Ländern dieser Welt einstellen. Die Folgen einer solchen Politik für die Bundesrepublik Deutschland lägen auf der Hand.
Zu Frage B 59:
Der Bundeswirtschaftsminister hat niemals erklärt, daß es sich bei der iranischen Opposition nur um ultrakonservativ-reaktionäre oder marxistisch-kommunistisch beeinflußte Gruppen handele. Bisher ist allerdings nicht zu erkennen, daß gemäßigte Gruppen in der Opposition über größeren Einfluß verfügen. Deshalb hat der Bundesminister für Wirtschaft sein Interesse an einer liberalen, stabilen Entwicklung Irans betont.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 60) :
Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung des Rohstahlbedarfs auf dem Weltmarkt, in der EG und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein, und welche Auswirkungen erwartet sie insofern auf die Kapazitätsauslastung der bundesdeutschen Stahlerzeuger?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß — weltweit gesehen — der Rohstahlbedarf, wenn auch möglicherweise etwas verlangsamt, zunehmen wird. Sie stützt sich dabei auf die Einschätzungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und anderer Instanzen. Bei der erwarteten weltweit wachsenden Stahlnachfrage wird allerdings davon ausgegangen, daß der EG-Anteil an der gesamten Stahlproduktion angesichts der prognostizierten vergleichsweise schwachen Verbrauchszunahme in der Gemeinschaft und angesichts des zum Teil beachtlichen Aus- und Aufbaus von Kapazitäten in
9032* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978
den Drittländern zurückgehen wird. Dies dürfte auch für die Bundesrepublik Deutschland gelten.
In welchem Ausmaß und in welcher Richtung sich die deutschen Stahlunternehmen an die veränderte Lage auf dem Weltstahlmarkt anpassen, liegt primär in ihrer eigenen Verantwortung. Nach Ablauf des Restrukturierungsprozesses in den Betrieben kann jedoch damit gerechnet werden, daß der durchschnittliche Auslastungsgrad der Stahlkapazitäten wieder zunimmt.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 61):
Durch welche Vorschläge wollte die Bundesregierung in den vergangenen Jahren das Programm zur Förderung der landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur verbessern, so daß es hätte mehr in Anspruch genommen werden können, und welche Bundesländer haben diesen Vorschlägen jeweils nicht zugestimmt?
Die Bundesregierung hat den Bundesländern im Oktober 1976 für die Diskussion des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für 1977 Vorschläge zur Verbesserung der Förderung der Nebenerwerbslandwirte im Bereich der Umstellungs-
und Anpassungshilfe sowie der Wohnhausförderung gegenüber 1975/76 vorgelegt.
Diese Vorschläge wurden von den Amtschefs und den Länderagrarministern am 4./5. November 1976 diskutiert, aber nicht beschlossen. Im Verlauf des Jahres 1977 wurden die Vorschläge des Bundes im einzelnen und eingehend in Bund- und Länderarbeitsgruppen diskutiert.
Nach 18monatiger Diskussion mit den Bundesländern kristallisierten sich folgende Kompromißvorschläge heraus:
a) Wohnhausförderung:
Gleichstellung der Nebenerwerbslandwirte mit den sog. nichtentwicklungsfähigen Haupterwerbslandwirten, Zuschuß in Höhe von 23 % für An-, Aus- und Umbau bei einem Investitionsvolumen von 6 000 bis 15 000 DM. Diese Förderung sollte zusätzlich zur bereits gewährten Förderung im arbeitswirtschaftlichen Bereich landwirtschaftlicher Wohnhäuser gewährt werden.
Dieser Vorschlag des Bundes wurde im PLANAK von der Mehrheit der Bundesländer am 20. Januar 1978 abgelehnt:
b) Umstellungs- und Anpassungshilfe:
— Anhebung der Tierbestandsgröße von 1 GVE/ha LF auf 2 GVE/ha LF und
— Einbeziehung der Milchviehförderung (bis zu 1 GVE/ha LF) in Grünland- und Futterbaunebenerwerbsbetrieben ohne wirtschaftliche Produktionsalternativen zur Milchviehhaltung.
Diesem Vorschlag des Bundes haben die Länder am 20. Januar 1978 im PLANAK zugestimmt.
Die Bundesregierung prüft auch das Förderungsprogramm für Nebenerwerbslandwirte ständig auf seine Wirksamkeit. Hierzu könnnen in Zukunft die gegenwärtig noch laufenden Modellvorhaben „Nebenerwerbslandwirtschaft" wertvolle Entscheidungshilfen liefern.
Gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Planungsausschusses sind Sitzungsniederschriften vertraulich. Das Abstimmungsverhalten einzelner Bundesländer unterliegt daher gleichermaßen dem Gebot der Vertraulichkeit.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 62) :
Wie haben sich Kosten und Erlöse der eiererzeugenden Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland 1977 und im laufenden Jahr entwickelt, und kann von einer Existenzgefährdung gesprochen werden?
Eine erhöhte Eierproduktion in der Gemeinschaft — insbesondere in den Niederlanden wurde die Hennenhaltung seit 1976 stark ausgedehnt — sowie ein Rückgang der Eierexporte aus der Gemeinschaft haben zu einem Überangebot und damit zu einem starken Preisrückgang geführt. Die Exporterschwernisse sind in erster Linie eine Folge der Kursentwicklung des Dollars.
Der Erzeugerpreis bei Abgabe unsortierter Eier an Packstellen liegt zur Zeit bei 9,2 Pf und damit um ca. 3 Pf unter dem Vergleichspreis des Vorjahres. Ein längeres Anhalten dieser Situation kann für einseitig auf Legehennenhaltung ausgerichtete Betriebe zu ernsten Schwierigkeiten führen.
Anlage 54
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/ 2249 Frage B 63) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das System von intensiven Hilfen für sogenannte nichtentwicklungsfähige landwirtschaftliche Betriebe für den Laien kaum noch zu überschauen ist, und hält die Bundesregierung trotz zunehmender Forderungen nach Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung an diesem System fest, oder erwägt sie eine Zusammenfassung dieser Hilfen innerhalb eines in der Gemeinschaftsaufgabe verankerten allgemeinen Agrarkredits?
Die Bundesregierung macht sich diese Pauschalbeurteilung nicht zu eigen. Sie stellt vielmehr folgendes fest:
1. Die Hilfen für die von Ihnen genannten landwirtschaftlichen Betriebe werden überwiegend im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern gemeinsam geplant und finanziert. Die
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9033*
Durchführung der Maßnahmen — d. h. Antragstellungsverfahren, Bewilligung und Kontrolle — liegt
jedoch in der alleinigen Verantwortung der Länder.
Forderungen nach Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung sind daher in erster Linie an
die Länder zu richten.
Die Bundesregierung bemüht sich im Rahmen ihrer Offentlichkeitsarbeit um eine sachgerechte und umfassende Information der Landwirte. Sie ist jedoch auf eine entsprechende Unterstützung durch die Länder angewiesen.
5. Es ist beabsichtigt, die Grundsätze für die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen neu zu gestalten, um diese für die Praxis überschaubarer und verständlicher zu machen.
6. Der Agrarkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der — bei 400 Millionen DM Kapitalmarktmitteln jährlich — die Forderung nach unbürokratischen Vergabemodalitäten voll erfüllt, steht jedem Landwirt, auch dem Nebenerwerbslandwirt, offen. Er wird zusätzlich zur Gemeinschaftsaufgabe bereitgestellt.
Von daher sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, einen allgemeinen Agrarkredit in die Gemeinschaftsaufgabe einzuführen.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 64) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Einkommenserlöse aus Veredelungsprodukten, insbesondere auf dem Fleischsektor, in der Landwirtschaft stark rückläufig sind, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den Ertragsausfall gegenüber 1976/77 auf diesem Sektor?
In der Bundesrepublik Deutschland waren die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise für wichtige tierische Produkte — insbesondere für Schlachtschweine und Eier — in den zurückliegenden Monaten rückläufig. Dieser Rückgang hat sich jedoch auf Grund der Mengenentwicklung im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 1977/78 noch nicht entscheidend auf die gesamte Erlössituation ausgewirkt, denn die Verkaufserlöse der Landwirtschaft aus der tierischen Veredelungsproduktion sind 1977/78 gegenüber dem Vorjahr — unter Berücksichtigung der Mengen- und Preisbewegung — um rund. 3 °/o, die gesamten Verkaufserlöse der Landwirtschaft um 4,6 °/o gestiegen. Bis auf Schlachtrinder, bei denen die Einnahmen unverändert blieben, erstreckte sich der Anstieg auf alle einkommensrelevanten Erzeugnisse; er erreichte bei Milch + 5,3 °/o und bei Schweinen noch + 2,3 °/o. Für die Einkommenssituation der Landwirte sind jedoch neben den Verkaufserlösen die Aufwendungen für landwirtschaftliche Betriebsmittel bestimmend. Die Preise für letztere sind im Wirtschaftsjahr 1977/78 gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert geblieben — nicht
zuletzt auch dank der Stabilitätspolitik der Bundesregierung.
Für das laufende Wirtschaftsjahr läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen, wie sich die Entwicklung der Erzeugerpreise auf die Verkaufserlöse insgesamt auswirken wird. Im Agrarbericht 1979, der bis zum 15. Februar 1979 vorzulegen ist, wird die Bundesregierung zu dieser Frage in Verbindung mit der Vorschätzung für das Wirtschaftsjahr 1978/79 Stellung nehmen.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 65) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Jahr 1977 über 75 v. H. der Auszubildenden — obwohl unter Zugrundelegung der Erhöhung der Einkommensfreibeträge berechtigt — keinen Antrag auf Beihilfe für eine berufliche Ausbildung oder für die Teilnahme an einem Grundausbildungs- bzw. Förderungslehrgang gestellt haben, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesen offensichtlich auf Unkenntnis der Berechtigten beruhenden Mißstand für 1978 zu beseitigen?
Es trifft zu, daß ein großer Anteil der rund 1,4 Millionen Auszubildenden in der betrieblichen Berufsausbildung keine Berufsausbildungsbeihilfe nach § 40 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) beziehen. 1977 erhielten insgesamt 207 355 Personen eine Berufsausbildungsbeihilfe (einschließlich Behinderte).
Der relativ geringe Anteil der Geförderten beruht aber nicht auf mangelnder Information der Jugendlichen oder ihrer Eltern. Die notwendigen Informationen werden von der Bundesanstalt für Arbeit umfassend in den verschiedenen berufsorientierenden Schriften und ,Zeitungen, in den Schulbesprechungen der Berufsberater und im Rahmen der beruflichen Einzelberatung vermittelt. Der geringe Anteil. der Geförderten beruht darauf, daß unter Berücksichtigung der voll anzurechnenden eigenen Ausbildungsvergütung und des die Freibeträge übersteigenden Elterneinkommens ein großer Teil der Jugendlichen nicht bedürftig ist.
Nach der zu § 40 Arbeitsförderungsgesetz ergangenen Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit beträgt der Bedarf für den Lebensunterhalt z. B. eines unverheirateten Auszubildenden unter 21 Jahren, der bei seinen Eltern wohnt, monatlich 350 DM. Hinzu kommen als Bedarf für die Ausbildung 10 DM für Lernmittel und 15 DM für Arbeitskleidung (in den ersten sechs Monaten der Ausbildung 30 DM) und gegebenenfalls ein Pauschbetrag für Fahrtkosten. Die Nettoausbildungsvergütung eines erheblichen Teiles der Auszubildenden, insbesondere im 2. und 3. Ausbildungsjahr, übersteigt bereits diesen Gesamtbedarf, so daß es bei vielen Auszubildenden auf ein möglicherweise anzurechnendes Elterneinkommen nicht ankommt. Aber auch bei den meisten übrigen Auszubildenden in der betrieblichen Berufsausbildung ist nur ein Restbetrag von etwa 100 bis 150 DM des Bedarfes durch die eigene Ausbildungsvergütung
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nicht gedeckt. Eine Förderung errechnet sich daher bereits dann nicht mehr, wenn das Elterneinkommen die festgesetzten Freibeträge um diesen nicht sehr hohen Restbetrag übersteigt, was häufig der Fall ist.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 66) :
Ist sich die Bundesregierung der Gefahr bewußt, die sich auf Grund des Runderlasses der Bundesanstalt für Arbeit vom 8. August 1978 für strukturschwache Regionen ergibt, und welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die dadurch drohende Massenabwanderung zum Beispiel aus dem Regierungsbezirk Niederbayern zu verhindern?
Nach Auffassung der Bundesregierung besteht aufgrund des Runderlasses der Bundesanstalt für Arbeit zur Zumutbarkeit nicht die Gefahr, daß arbeitslose Arbeitnehmer aus strukturschwachen Gebieten abwandern müssen.
Die Bundesanstalt für Arbeit führt die ihr im Arbeitsförderungsgesetz zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der Sozial- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung durch und damit sind für sie u. a. auch regionalpolitische Zielvorstellungen verbindlich, wie sie etwa im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgaben zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur oder im Zonenrandförderungsgesetz zum Ausdruck gebracht werden. Der Runderlaß selbst gibt auch keinen Grund zu der Befürchtung, daß — wie Sie es formulieren — durch ihn eine „Massenabwanderung" aus strukturschwachen Gebieten droht.
Der Runderlaß geht zwar davon aus, daß nach längerer Dauer der Arbeitslosigkeit grundsätzlich auch die Aufnahme einer Dauerbeschäftigung in Betracht kommt, die einen Umzug erforderlich macht. Ein Umzug ist jedoch auch nach ihm nur dann zumutbar, wenn dem Arbeitslosen trotz längerer vielseitiger Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes keine Arbeit im Tages- oder Wochenendpendelbereich vermittelt werden konnte und eine Änderung der Beschäftigungslage in nächster Zeit nicht zu erwarten ist. Auch dabei sind die Belange des Arbeitnehmers und seiner Familie zu berücksichtigen.
Wie Sie wissen, bereitet die Bundesregierung im Rahmen der 5. Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes eine Neufassung des § 103 vor. Darin sollen auch die Fragen der beruflichen und regionalen Mobilität so konkretisiert werden, daß ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitslosen — insbesondere unter Berücksichtigung ihrer familiären und persönlichen Verhältnisse — und den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen herbeigeführt wird.
Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal darauf, daß die Bundesregierung bereits jetzt bemüht ist, in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit diejenigen Formulierungen zu überarbeiten, die insbesondere hinsichtlich der Fragen der beruflichen und der räumlichen Mobilität in der Öffentlichkeit zu Mißdeutungen geführt haben.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen B 67 und 68) :
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Kosten der Bundesanstalt für Arbeit durch die Herstellung und Versendung des 34seitigen Merkblatts „Kindergeld" enstehen oder enstanden sind, das zur Zeit ohne Hinweis oder Berücksichtigung auf die
vorgesehenen Verbesserungen im Achten Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes an alle Bezieher von Kindergeld verschickt wird?
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, wonach die Versendung der Broschüre zum jetzigen Zeitpunkt in Ahbetracht der kommenden Änderungen im Kindergeldgesetz wertlos ist, weil das Merkblatt nach Inkrafttreten der Änderung nicht vollständig ist und die Empfänger der Broschüre als Kindergeldbezieher über die Voraussetzungen des Bezugs von Kindergeld nicht aufgeklärt werden müssen?
Zu Frage B 67:
Die Bundesanstalt für Arbeit wendet für die Herstellung von insgesamt 8,3 Millionen Broschüren über Kindergeld 1,037 Millionen DM auf (12,35 Pf pro Exemplar). Der Versand von voraussichtlich 6 Millionen Broschüren wird sich auf ca. 2 Millionen DM belaufen (Porto für Massendrucksachen 35 Pf) .
Zu Frage B 68:
Der Druck der von Ihnen genannten Broschüre erfolgte im Mai 1978. Da das Bundeskabinett am 28. Juli 1978 die Erhöhung des Kindergeldes ab 1979 beschloß, konnte dies beim Druck nicht berücksichtigt werden. Die Bundesanstalt für Arbeit weist die Empfänger der Broschüre künftig durch eine gesonderte Beilage auf die verbesserten Kindergeldleistungen hin. Dieses auch in vergleichbaren Fällen übliche Verfahren erscheint besonders geeignet, die Kindergeldbezieher über die aktuellen Neuerungen zu unterrichten.
Die Bezieher von Kindergeld sollen auf diese Weise nicht nur über den für sie jeweils günstig- sten Kindergeldbezug unterrichtet werden, sondern auch davon Kenntnis erhalten, welche Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen dem Arbeitsamt mitzuteilen sind.
Zusammenfassend ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Broschüre der Bundesanstalt für Arbeit durchaus ein geeignetes Mittel darstellt, ihrer gesetzlichen Aufklärungspflicht gemäß § 13 SGB I umfassend nachzukommen.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 69) :
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wonach von den gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel im ersten Halbjahr 1978 10,28 Prozent mehr ausgegeben werden mußten, wie von der Nachrichtenagentur ddp am 27. September 1978 unter Bezugnahme auf Mitteilungen der gesetzlichen Krankenkassen gemeldet wurde, und wenn ja, welches sind nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung die Ursachen?
Zu den Ausgaben der Krankenkassen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel aus Apotheken liegen erst die
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9035*
Meldungen über das erste und zweite Quartal 1978 vor. Danach haben sich die Ausgaben insgesamt je Versicherten um 4,2 v. H. erhöht; dieser Wert setzt sich zusammen aus einer Steigerung der Ausgaben je aktives Mitglied von + 11,1 v. H. und einem Rückgang je Rentner von — 2,5 v. H. Da diese Werte erst' die Entwicklung eines halben Jahres wiedergeben, hält es die Bundesregierung für zu früh, eine abschließende Bewertung vorzunehmen. Sie begrüßt jedoch, daß die Verbände der Krankenkassen und Kassenärzte Kontakte mit dem Ziel aufgenommen haben, die bisherige Entwicklung zu analysieren.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen B 70 und 71) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach der Statistik des Verbands der Deutschen Rentenversicherungsträger im Jahr 1977 die Zahl der unerledigten Rentenanträge trotz rückläufiger Zugangszahlen im Bereich der Angestelltenversicherung um fast 25 v. H. angestiegen ist, und wie ist dieser enorme Anstieg — der nur bei der Angestelltenversicherung festzustellen ist — zu erklären?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Bundesanstalt für Angestellte einzuwirken, damit dieser Rückstand an unerledigten Rentenanträgen abgebaut wird, und ist der Bundesregierung bekannt, wie lang die Laufzeit der Rentenanträge vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Erledigung bei der Angestelltenversicherung im Vergleich zu den Erledigungszeiten bei den übrigen Rentenversicherungsträgern ist?
Durch statistische Überschneidungen zum Jahreswechsel 1976/1977 und durch die zusätzliche Erfassung der Rentenumwandlungsfälle ist der statistisch angewiesene Bestand unerledigter Rentenanträge im Dezember 1976 von 77 137 Fällen zu Dezember 1977 von 100 048 Fällen um ca. 33 % angestiegen. Da es sich hierbei somit nur um einen „optischen" Anstieg unerledigter Rentenanträge handelt, hat sich die Dauer der Bearbeitungszeit nicht verlängert. Die durchschnittliche Gesamtlaufzeit betrug bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Dezember 1977 109 Tage; im Vergleich zu den übrigen Rentenversicherungsträgern mit 115 Tagen war sie somit günstiger.
Der Bestand von Rentenneuanträgen und Rentenumwandlungen betrug bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im September 1978 99 743 Fälle. Die durchschnittliche Laufzeit dauert laut Statistik des Verbandes deutscher Rentenversicherungsträger im September 1978 einheitlich 117 Tage.
Ein Rückstand der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gegenüber den übrigen Rentenversicherungsträgern besteht somit hinsichtlich der Laufzeit der Rentenanträge nicht.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/SU) (Drucksache 8/2249 Frage B 72) :
Trifft es zu, daß Nebenerwerbslandwirte bei Beendigung ihrer hauptberuflichen Tätigkeit und Stellung eines Antrags auf Erwerbsunfähigkeitsrente, z. B. bei der Bundesknappschaft, sofort zur Beitragszahlung an die Landwirtschaftliche Krankenkasse herangezogen werden und aus der Beitragspflicht erst wieder zum Jahresende entlassen werden, obwohl der Grund für die formelle vorübergehende Versicherungspflichtigkeit mit dem Bescheid über die, Bewilligung der Erwerbsunfähigkeitsrente längst entfallen ist, und was wird — bejahendenfalls — die Bundesregierung unternehmen, um derartige als Ungerechtigkeit und bürokratische Schikane empfundene Folgen der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung abzustellen?
Landwirtschaftliche Unternehmer, deren Unternehmen keine Existenzgrundlage im Sinne des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte bildet (sog. Kleinlandwirte), sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG) versichert, wenn sie ihren Lebensunterhalt, abgesehen von geringfügigen Nebeneinkünften, aus der selbständigen Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer bestreiten. Als geringfügig gelten Nebeneinkünfte, die im Kalenderjahr ein Viertel der für Jahresbezüge in der. Rentenversicherung der Arbeiter geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen. Im Jahre 1978 sind das 11 100 DM.
Die Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 KVLG wird verdrängt, solange der landwirtschaftliche Unternehmer als Arbeitnehmer nach § 165 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 der Reichsversicherungsordnung versichert ist. Gibt er diese Arbeitnehmertätigkeit auf, so wird die Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 KVLG nur dann nicht wirksam, wenn die Nebeneinkünfte die genannte Grenze übersteigen. Für die Beurteilung sind grundsätzlich die Verhältnisse beim Eintritt der Versicherungspflicht maßgeblich. Ändern sich nach diesem Zeitpunkt die Einkommensverhältnisse und wird dadurch die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, so endet die Versicherungspflicht — vorausgesetzt, daß die Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer nicht aufgegeben wird — erst mit Ablauf des Kalenderjahres. Bei der Einführung der Krankenversicherung der Landwirte wurde diese Regelung für zweckmäßig gehalten, da ein häufiger Wechsel zwischen Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit vermieden werden sollte. Mit der Aufgabe der Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer endet die Versicherungspflicht allerdings sofort.
Ich halte es nicht für vertretbar, die Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 KVLG nicht eintreten zu lassen, wenn der landwirtschaftliche Unternehmer als Bezieher einer Rente der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) angehören könnte. Die Verdrängung der Versicherungspflicht auf Grund des Rentenbezuges durch die Unternehmerversicherung geht von dem auch in der allgemeinen Krankenversicherung geltenden Grundsatz aus, wonach eine auf einem Beschäftigungsverhältnis beruhende Versicherungspflicht der KVdR vorgeht und die entsprechenden Beiträge auf Grund dieser Tätigkeit erbracht werden. Auch in der Krankenversicherung der Landwirte hat deshalb die Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer oder mitarbeitender Familienangehöriger Vorrang gegenüber der Krankenversicherung als Rentner oder Altenteiler. Dabei wird davon ausgegangen, daß die Beiträge zur landwirtschaftlichen
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Krankenversicherung aus dem auf landwirtschaftlicher Unternehmertätigkeit beruhenden Einkommen erbracht werden.
Ich darf noch darauf hinweisen, daß es für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals „landwirtschaftlicher Unternehmer" in § 2 Abs. 1 Nr. 2 KVLG darauf ankommt, daß der Lebensunterhalt aus dieser Tätigkeit sichergestellt werden kann. Deshalb sollte in den von Ihnen genannten Fällen, besonders wenn bei den in Anspruch genommenen Personen Erwerbsunfähigkeit vorliegt, jeweils geprüft werden, ob die landwirtschaftlichen Krankenkassen ihrer Entscheidung über die Versicherungspflicht diese Rechtsauffassung zugrunde legen oder ob sie § 2 Abs. 1 Nr. 2 KVLG in einem weiteren Sinn auslegen. Ich bitte mir gegebenenfalls Einzelheiten zu konkreten Fällen mitzuteilen. Ich werde dann die Aufsichtsbehörden der zuständigen landwirtschaftlichen Krankenkassen einschalten.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/2249 Frage B 73 und 74):
Trifft es zu, daß anläßlich eines Treffens von Kameradschaftsverbänden der ehemaligen Deutschen Wehrmacht in der Kampftruppenschule Munster Bundeswehrsoldaten in Uniformen der Wehrmacht Dienst taten, und wie weit ist dies gegebenenfalls mit dem Traditionserlaß der Bundeswehr von 1965 vereinbar?
Hält es das Bundesverteidigungsministerium im Rahmen der Ausbildung und der Traditibnspflege für notwendig und mit dem Traditionserlaß der Bundeswehr von 1965 vereinbar, daß in einer Bundeswehreinrichtung die Uniform des ehemaligen Reichsmarschalls Hermann Göring im Original, also einschließlich der Hoheitsabzeichen, ausgestellt wird, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, falls die oben geschilderten Tatsachen zutreffen und diese nicht mit dem erwähnten Traditionserlaß vereinbar sind?
1. Im Jahre 1975 fand an der Kampftruppenschule II in Munster eine Großveranstaltung statt. Im Rahmen des Gesamtprogramms wurde auch eine Vorführung unter dem Motto: „Panzerabwehr im Heer — Vergangenheit, Gegenwart und Weiterentwicklung —" gezeigt. Während dieser Demonstration waren insgesamt 6 Soldaten in Uniformen des 1. Weltkrieges, der Wehrmacht und der Bundeswehr im Übungsgelände angetreten. Sie standen am Aufgang zum Zuschauerpunkt.
Die Uniformen des 1. Weltkrieges und der Wehrmacht stammten aus einer privaten Sammlung. Die an zwei Uniformen vorhandenen nationalsozialistischen Symbole waren unkenntlich gemacht.
An der Veranstaltung haben außer ca. 1 500 Soldaten der Bundeswehr und deren Familienangehörigen ca. 450 Gäste, darunter auch Angehörige von Kameradschaftsverbänden der gepanzerten Kampftruppen, teilgenommen.
Militärgeschichtliche Vorführungen dieser Art sind seitdem in Munster nicht mehr erfolgt.
2. Im Luftwaffenmuseum Uetersen e. V. befindet sich unter einer Vielzahl ausgestellter Uniformen auch eine Uniform ohne Orden mit den Abzeichen des Reichsmarschalls der ehemaligen Wehrmacht. Die
Uniform ist weder mit dem Namen „Hermann Göring„ noch dessen Initialen versehen. Ob sie sich jemals in dessen Besitz befunden hat, ist nicht bekannt.
Alle Uniformen sind historisch wehrkundlich Exponate im Sinne der Deutschen Gesellschaft für Heereskunde und der Vereinigung der Waffen- und Heeresgeschichtlichen Museen, denen das Luftwaffenmuseum Uetersen e. V. als Mitglied angehört. Die Zielsetzung dieses Museums ist die Darstellung der internationalen militärischen Luftfahrt von 1887 bis heute. Die fast 23jährige Geschichte der Bundesluftwaffe ist mit eingeschlossen.
Die historisch wehrkundliche Sammlung und Ausstellung von Uniformen ist weder Ausfluß des Traditionserlasses noch berührt sie die Ausbildung in den Streitkräften. Darüber hinaus liegt das Luftwaffenmuseum als eingetragener Verein außerhalb der fachlichen Verantwortung des Bundesministers der Verteidigung.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 75):
Treffen die Klagen vieler Fachoffiziere über die mangelnden Aufstiegsmöglichkeiten in ihrer Laufbahn auf Grund von Fremdbesetzungen (Truppenoffizieren) zu, und wenn nein, wieviel Fachoffiziersdienstposten sind zur Zeit (Stichtag 7. Oktober 1978) fremdbesetzt?
Am 7. Oktober 1978 waren insgesamt 622 Dienstposten (davon 252 in A 11/A 12) für Offiziere des militärfachlichen Dienstes mit Offizieren des Truppendienstes besetzt.
Gleichzeitig waren 781 Offiziere des militärfachlichen Dienstes auf Dienstposten für Offiziere des Truppendienstes eingesetzt (368 davon auf A 11 / A 12-Dienstposten).
Diese zeitlich begrenzten laufbahnübergreifenden Verwendungen sind auf den noch nicht vollständig abgeschlossenen Aufbau der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes zurückzuführen.
Die Zahlen zeigen, daß die Aufstiegsmöglichkeiten der Offiziere des militärfachlichen Dienstes durch diese Fremdbesetzungen nicht gemindert, sondern sogar geringfügig verbessert werden.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 76):
Hat die Bundesregierung meine Fragen zum Thema Vergabe der Fertigung von Fernmeldekabinen unter Gestehungskosten vom 28. September 1978 nicht verstanden, und wenn nein, warum wurde dieser Auftrag an eine Firma vergeben, die schon auf Grund ihres Dumpingangebots erheblichen Zweifel unter Fachleuten an der ordnungsgemäßen Durchführung bis zum vollständi- gen Abschluß aufkommen lassen mußte?
Es trifft zu, daß der Zuschlag an den günstigsten Bieter — die Firma Bau- und Montage-GmbH, Hamburg — nach den Vergabevorschriften nicht hätte
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9037*
erteilt werden dürfen, wenn es sich um ein unter den Gestehungskosten liegendes Dumping-Angebot gehandelt hätte. Anhaltspunkte für ein Dumping-Angebot der Firma Bau- und Montage-GmbH waren und sind jedoch nicht ersichtlich. Das nächstgünstige Angebot lag nicht so erheblich über dem Angebot der Firma Bau- und Montage-GmbH, daß hieraus ohne weiteres der Schluß auf ein Dumping-Angebot hätte gezogen werden müssen. Außerdem fanden sich mehrere seriöse Interessenten (TADIRAN; Orenstein & Koppell), die nach dem Konkurs der Firma Bau- und Montage-GmbH in deren Preis eintreten wollten und entsprechende verbindliche Erklärungen abgegeben haben. Wie Ihnen bekannt ist, wurde der Auftrag an die Firma TADIRAN zu den mit der Firma Bau- und Montage-GmbH vereinbarten Preisen und sonstigen Bedingungen übertragen.
Anlage .65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 77):
Inwieweit gibt es Pläne, die Luftwaffensanitätsschule in Klingholz aufzulösen oder deren Personal drastisch zu reduzieren?
Die Sanitätsschule der Luftwaffe ist eine Einrichtung zur Aus- und Weiterbildung von Soldaten für eine Verwendung im Sanitätsdienst der Luftwaffe. Es ist nicht beabsichtigt, Art oder Umfang dieses Auftrags zu ändern.
Demzufolge gibt es auch keine Pläne zur Auflösung der Schule oder zur Reduzierung des dort eingesetzten Personals.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 78):
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung aus Rechtsgründen notwendig oder aus anderen Gründen zweckmäßig, Personen, die vorübergehend auf einem Bundeswehrgelände beschäftigt sind, aber keine Soldaten oder Zivilbedienstete der Bundeswehr sind, die Zufahrt mit ihrem Personenkraftwagen zu ihrer Arbeitsstelle zu untersagen, weil er mit einem Aufkleber „Atomkraft — nein danke" geschmückt ist?
Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß es grundsätzlich weder rechtlich geboten noch zweckmäßig ist, die für Soldaten und Zivilbedienstete der Bundeswehr geltenden Regelungen über das Mitführen von politischen Aufklebern an privaten Kraftfahrzeugen auf andere Personengruppen auszudehnen, solange diese ihren Aufenthalt in Einrichtungen oder Anlagen der Bundeswehr nicht zu gezielter Werbung für eine politische Anschauung oder Partei nutzen.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 79):
Wird die Bundesregierung wegen gesundheitlicher Gefahren für die Arbeitnehmer ein Verwendungsverbot von Pentachlorphenol (PCP) bei der Papierherstellung und für sonstige Zwecke erlassen und dafür Sorge tragen, daß dieses Verwendungsverbot durch die in Betracht kommenden staatlichen Stellen kontrolliert wird?
Pentachlorphenolhaltige Mittel werden wegen ihrer guten Desinfektionseigenschaft in der Zellstoffindustrie zur Bekämpfung von Algen und Schleimbakterien im Wasserkreislauf der Papierfabrikation eingesetzt.
Pentachlorphenol ist ein kennzeichnungspflichtiger, giftiger Arbeitsstoff im Sinne der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe vom 8. September 1975. Beim Umgang mit Pentachlorphenol bestehen Vergiftungsgefahren beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut; entsprechend der Arbeitsstoffverordnung sind daher beim Umgang mit Pentachlorphenol eine Reihe von Sicherheitsbestimmungen zu beachten (u. a. Tragen von Schutzkleidung, Atemschutzgeräten und Schutzbrillen). Weiterhin ist ein bestimmter Konzentrationsgrenzwert in der Raumluft (MAK-Wert von 0,05 ppm) einzuhalten.
Bei der Verwendung von pentachlorphenolhaltigen Mitteln bei der Papierherstellung ist insbesondere wegern der herrschenden hohen Temperaturen beim Trocknungsprozeß ein wirksamer Gefahrenschutz für die Arbeitnehmer sehr erschwert. Die Papiermacher-Berufsgenossenschaft hat daher ihre Mitgliedsbetriebe im Oktober 1978 aufgefordert, pentachlorphenolhaltige Mittel in Zukunft nicht mehr zu verwenden, zumal auch geeignete Ersatzstoffe zur Verfügung stehen. Die staatlichen Gewerbeaufsichtsbehörden haben darüber hinaus die Möglichkeit, im Einzelfall die Verwendung von Pentachlorphenol durch eine Anordnung zu untersagen. Wenn demzufolge auch Pentachlorphenol in der Papierindustrie nicht mehr Verwendung findet, wird von der Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe geprüft, ob die Verwendung von Pentachlorphenol generell verboten werden soll.
Anlage 68
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 80) :
Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Interessengemeinschaft „Frauenselbsthilfe nach Krebs e. V.", und beabsichtigt sie, dieser Gemeinschaft eine verstärkte Unterstützung zukommen zu lassen?
Die Interessengemeinschaft „Frauenselbsthilfe nach Krebs e. V." wird bislang von der Bundesregierung nicht unterstützt.
Nach den hier vorliegenden Unterlagen betätigt sich die Gemeinschaft im wesentlichen durch einen persönlichen Erfahrungsaustausch, der zum Teil in Rundbriefen geführt wird. Ein psychologischer Kurs bemüht sich, eine hoffnungsfrohe Lebenseinstellung zu vermitteln, gleichzeitig werden Hinweise auf als interessant empfundene Bücher gegeben und es werden persönliche Erfahrungen mitgeteilt, die Emp-
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Fänger der Rundbriefe in ihren Antwortschreiben niedergelegt haben. Aus zusätzlichen Informationen geht hervor, daß auch unmittelbare Kontakte zu krebskranken Frauen gepflegt werden, sei es in der Form persönlicher Besuche oder in der von Telefongesprächen.
Es besteht überhaupt kein Zweifel daran, daß auch Selbsthilfeaktivitäten in Form der „Nachbarschaftshilfe" ihren Wert haben, jedoch sollten sie nach Möglichkeit unter Beteiligung der bestehenden sozialen und gesundheitsfürsorgerischen Dienste und nicht unabhängig von diesen entwickelt werden. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ist derzeit bemüht, Modellstrukturen für dieses Aufgabenfeld zu entwickeln. In diese Überlegungen ist die „Frauenselbsthilfe nach Krebs e. V." mit einbezogen.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen B 81 und 82) :
Hat die vom Bundesgesundheitsministerium 1970 berufene Kornmission, die die Entwicklung auf dem Gebiet der Mikrowellen verfolgen sollte, bis jetzt Arbeitsergebnisse vorgelegt, und geben diese, angesichts der zunehmenden Verwendung von Mikrowellen in Haushalten, der gewerblichen Wirtschaft und im medizinischen Bereich, Anlaß zu Besorgnis?
Wird die Bundesregierung zur Verbesserung der Sicherheitsvorschriften bei der Verwendung von Mikrowellen für eine europäische Gemeinschaftsregelung eintreten?
In den Jahren 1970 und 1971 hat ein vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit berufener Kreis von Sachverständigen die Probleme beraten, die sich im Rahmen des Gesundheitsschutzes bei der Anwendung von Mikrowellen ergeben. Die Sachverständigen empfahlen bereits damals eine einheitliche europäische Regelung anzustreben, durch die die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingeführt werden sollen. Die Federführung lag beim Bundesgesundheitsamt, dessen Mitarbeiter an den Beratungen wesentlichen Anteil hatten.
Unabhängig davon hat das Europäische Parlament in seiner Entschließung zum 6. Gesamtbericht über die Tätigkeit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für das Jahr 1973 die Kommission aufgefordert, Sicherheitsnormen für die Gefahren zu erarbeiten, die durch Mikrowellen verursacht werden.
Die Direktion Gesundheitsschutz der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat den Entwurf einer Richtlinie des Rates. der Europäischen Gemeinschaften zur Festlegung der grundlegenden Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte und .der Einzelpersonen der Bevölkerung vor den Gefahren der Mikrowellen erarbeitet. Diesem Entwurf, der den Mitgliedstaaten voraussichtlich noch in , diesem Jahr zur Stellungnahme vorgelegt werden wird, liegen auch die von dem genannten Sachverständigenkreis und dem Bundesgesundheitsamt erarbeiteten Unterlagen zugrunde. Nach dem gegenwärtigen Stand werden in dem Richtlinienentwurf Expositionsgrenzwerte genannt. Weitere Maßnahmen beziehen sich auf die Kontrolle und Wartung von Geräten, die Mikrowellen aussenden sowie auf
die Unterrichtung und Ausbildung von Arbeitskräften und auf Schutzmaßnahmen gegen Einrichtungen, die Mikrowellen erzeugen und von der Allgemeinheit benutzt werden.
Diese Richtlinien stehen im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation.
Wie ich bereits in meiner Antwort auf die Frage der Abgeordneten Seefeld und Hoffmann (Bundestagsdrucksache 8/2099 Fragen 99 und 100 beziehungsweise 8/2114 Frage 31) ausgeführt habe, unterliegen Mikrowellengeräte dem Maschinenschutzgesetz und damit auch den VDE-Bestimmungen.
Die bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung von Mikrowellen, insbesondere im medizinischen Bereich, geben zur Besorgnis keinen Anlaß.
Die Bundesregierung begrüßt die Initiative der EG-Kommission zur Erstellung einer EG-Richtlinie und wird das Vorhaben unterstützen.
Anlage 70
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ehmke (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 83 und 84) :
Wie wird die Bundesregierung auf die Empfehlung der sozialrechtlichen Abteilung des 52. 'Deutschen Juristentags reagieren, „Der Kündigungsschutz der Heimbewohner ist zu verbessern. Es ist ferner zu überprüfen, ob die Auflösung bestimmter Pflegeverhältnisse von Seiten der Heimträger nur im Wege der Klage möglich sein soll."?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Überprüfung der Heimverträge durch Sozialbehörden als subjektiver Kündigungsschutz des einzelnen Heimbewohners unzureichend ist, und was wird sie tun, um sicherzustellen, daß die subjektiven gesetzlichen Rechte dieser älteren Menschen in Zukunft nicht hinter dem gesetzlichen Kündigungsschutz für Mietverhältnisse zurückbleiben?
Die Frage der Auflösung von Rechtsverhältnissen zwischen Heimträgern und Heimbewohnern einschließlich der Probleme eines Kündigungsschutzes hat sich bei der Durchführung des Heimgesetzes ebenso wie in Literatur und Rechtsprechung als umstritten erwiesen. Sie bedarf bei der Vielgestaltigkeit der Vertragsverhältnisse in den Heimen und dem unterschiedlichen Schutzbedürfnis der Heimbewohner einer eingehenden und umfassenden rechtlichen Analyse. Die Bundesregierung hat daher im Zusammenwirken mit den Ländern eine gutachtliche Prüfung des in Rede stehenden Problemkreises eingeleitet. Es wird auf Grund des Ergebnisses dieser Prüfung zu entscheiden sein, ob das bereits vorhandene Instrumentarium von Schutzvorschriften, insbesondere die Überprüfung der Heimverträge durch die zuständigen Sozialbehörden, zur Wahrung der Interessen der Heimbewohner ausreicht oder einer gesetzlichen Ergänzung — gegebenenfalls in welcher Form.— bedarf.
Anlage 71
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 85) :
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9039*
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Pressemeldungen (Die Welt vom 21. Oktober 1978) zutreffen, wonach das von der deutschen Pharmaindustrie zurückgezogene Präparat Duogynon, bei dem der Verdacht von Mißbildungen als Folgeerscheinungen seiner Anwendung aufgetaucht war, in der DDR in den letzten Jahren unter den Bezeichnungen Jephagynon und Turignost vertrieben wurde und noch vertrieben wird, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über, ähnliche Vorgänge im Arzneimittelvertrieb der DDR?
Die Bundesregierung hat aus Pressemeldungen entnommen, daß ursprünglich in der Bundesrepublik entwickelte und in den Verkehr gebrachte Arzneimittel in der DDR in gleicher Zusammensetzung aber unter einer anderen Bezeichnung hergestellt und dort in den Verkehr gebracht worden sein sollen. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, um welche Imitationen es sich. im einzelnen handeln soll.
Anlage 72
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 86) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung, die der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Prof. Dr. Farthmann in diesen Tagen in einer Pressekonferenz vorgelegt hat, daß Kinder, die noch im Mutterleib und während der ersten Lebensjahre einer besonders hohen Bleibelastung aus der Umwelt, wie in Industriestädten, ausgesetzt sind, dies möglicherweise ihr Leben lang mit verminderter Intelligenz bezahlen müssen, und welche Möglichkeiten sieht gegebenenfalls die Bundesregierung, diese Gefahrenmöglichkeiten zu vermindern und zu beseitigen?
Die Bundesregierung ist sich mit dem nordrhein-westfälischen Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Herrn Prof. Dr. Farthmann, darin einig, daß die genannten Untersuchungsergebnisse als ein wichtiges „Indiz" für mögliche Auswirkungen einer Blei-Umweltbelastung von Kindern zu werten sind, wenn auch die Untersuchungsergebnisse noch nicht vollständig gesichert sind.
Sie begrüßt daher, daß im Auftrage des Landes Nordrhein-Westfalen weitere Untersuchungen in stärker bleibelasteten Räumen durchgeführt werden, die der Absicherung der bisher gewonnenen Erkenntnisse dienen sollen.
Davon abgesehen ist sichergestellt, daß das Bundesgesundheitsamt und das Umweltbundesamt die in Nordrhein-Westfalen erzielten Untersuchungsergebnisse im Rahmen ihrer eigenen Untersuchungen bzw. der von ihnen initiierten Auftragsforschung berücksichtigen. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit prüfen, ob und in welcher Form den vermuteten Risiken — ggf. auch durch rechtliche Regelungen — begegnet werden kann.
Die Bundesregierung hat die mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch eine Bleibelastung bereits im Benzin-Bleigesetz berücksichtigt. Die Bleibelastung konnte dadurch bekanntlich drastisch gesenkt werden. Auch sieht der Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und zur Novellierung der TA Luft 74 eine Begrenzung der Blei-Immissionen vor. Damit wird den Bedürfnissen insbesondere besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen entsprochen.
Anlage 73
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Druck' sache 8/2249 Frage B 87) :
Was unternimmt die Bundesregierung, um das Bundesgesund- heitsamt zur Anwendung des Arzneimittelgesetzes in der Fassung zu veranlassen, in der die gesetzgebenden Körperschaftern es verabschiedet haben, und um das Bundesgesundheitsamt insbesondere davon abzuhalten, den Begriff der Wirksamkeit durch
den der Wirkung zu ersetzen, und wird die Bundesregierung das Bundesgesundheitsamt darauf aufmerksam machen, daß allein der
Gesetzestext — und nicht die Begründung zum Entwurf der Bundesregierung — maßgebend ist, insbesondere nachdem der Entwurf durch die gesetzgebenden Körperschaften entscheidende Änderungen erfahren hat?
Für die Bundesregierung besteht kein Anlaß, das Bundesgesundheitsamt zur ordnungsgemäßen Anwendung des Arzneimittelgesetzes anzuhalten. Das Amt führt das Gesetz in der vom Gesetzgeber beschlossenen Fassung durch. Dabei legt es auch den Bericht des federführenden Ausschusses des Deutschen Bundestages, des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit, zugrunde (BundestagsDrucksache 7/5091), in dem der Wille des Gesetzgebers präzisiert ist.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 88) :
Hat die Bundesregierung die Hersteller von Arznei- und Heilmitteln von der konzertierten Aktion im Gesundheitswesen ausgeschlossen, und wenn ja, warum, und wird die Bundesregierung in Zukunft dafür sorgen, daß alle im Bereich des Gesundheitswesens Wirkenden in dieses dem Meinungsaustausch der Beteiligten und Betroffenen dienende Gremium aufgenommen werden?
Der Kreis der in die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen zu berufenden Organisationen ist in § 405 a RVO beschrieben. Dort wird bestimmt, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung u. a. auch Vertreter der pharmazeutischen Industrie und der Arbeitgeberverbände in dieses Gremium beruft. Gegenwärtig. vertreten 60 Personen die im Gesundheitswesen wichtigsten Gruppen in der konzertierten Aktion. Die pharmazeutische Industrie ist durch Vertreter des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie beteiligt. Es besteht gegenwärtig kein Anlaß, aus dem Kreis der pharmazeutischen Industrie weitere Vertreter zu berufen. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl ist außerdem aus Gründen der Arbeitsfähigkeit der konzertierten Aktion geboten, die durch eine Aufnahme von Vertretern aller im Bereich des Gesundheitswesens tätigen Gruppen in dieses Gremium in Frage gestellt würde. Die nicht in der konzertierten Aktion vertretenen Gruppen haben die Möglichkeit, ihre berechtigten Interessen jeweils dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zur Kenntnis zu bringen, damit sie in die vorbereitenden Beratungen einbezogen werden können.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2249 Frage B 89) :
9040* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978
Wann wird die Bundesregierung eine Kosten-Nutzen-Analyse zum Ausbau des Nürburgrings vorlegen können?
Bei dem Projekt einer Kurzstrecke auf dem Nürburgring handelt es sich um ein Investitionsvorhaben der Nürburgring GmbH. Bei der Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums über eine finanzielle Beteiligung an diesem Vorhaben der Nürburgring GmbH wurden die Ergebnisse einer Nutzwertanalyse mit berücksichtigt.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2249 Frage B 90 und 91) :
Wie sieht die Unfallentwicklung der letzten drei Jahre bei den Krafträdern — aufgeteilt nach den Haupthubraumgrößen 250/350 ccm, 450/500 ccm, 650/750 ccm und mehr als 750 ccm — aus?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, durch eine PS- und Hubraumlimitierung solcher Motorräder, die in der Bundesrepublik Deutschland vertrieben und betrieben werden, die Unfallentwicklung der sogenannten PS-Protze oder SuperMaschinen nachhaltig zu senken und damit einen effektiven Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erzielen?
Die amtliche Straßenverkehrs-Unfallstatistik weist innerhalb der Gruppe der Krafträder und Kraftroller die einzelnen Hubraumklassen nicht gesondert aus. Ebenso liegen der Bundesregierung zur Zeit keine Untersuchungsergebnisse vor, aus denen die Unfallentwicklung innerhalb der einzelnen Hubraumklassen hervorgeht.
Die Bundesregierung hat derzeit nicht die Absicht, eine gesetzliche Regelung zu treffen, die. Leistung und/oder den Hubraum von Krafträdern zu begrenzen.
Auf internationaler Ebene 'sind jedoch Gespräche angelaufen, die sich mit den besonderen Problemen von Motorrädern mit hoher Leistung und hohem Gewicht auseinandersetzen. Nationale Alleingänge werden von den beteiligten Ländern abgelehnt, da diese nur zusätzliche Hemmnisse im Warenverkehr hervorrufen und den Termin für das Inkrafttreten harmonisierter Lösungen hinausschieben würden.
Die Bundesregierung begrüßt jedoch die Selbstbeschränkung der Industrie, auf dem deutschen Markt keine Krafträder mehr anzubieten, die mehr als 75 kW (100 PS) aufweisen. Diese Maßnahme wird als geeignet angesehen, einer weiteren Eskalation in bezug auf noch größere Leistungen Einhalt zu gebieten.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2249 Frage B 92) :
Wieviel Kilometer Bundesfernstraßen wurden in den letzten fünf Jahren in landschaftlich besonders geschützten Gebieten (Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalpark) gebaut bzw. sind derzeit im Bau oder in Planung, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, von solchen Baumaßnahmen in Zukunft abzusehen?
Statistiken der gewünschten Art liegen nicht vor.
Die Bundesregierung achtet bei den von den Ländern vorgelegten Planungen sorgfältig darauf, daß den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes Rechnung getragen wird.
Anlage 78
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen B 93 und 94) :
Ist die Bundesregierung bereit — angesichts der hohen Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt an die Deutsche Bundesbahn (DB) — dem Vorstand der DB die Anregung zu geben und auf deren Verwirklichung zu dringen, daß alle Möglichkeiten festgestellt und genutzt werden, um unproduktive oder bürokratische Maßnahmen zu vermeiden?
Wird die Bundesregierung den Vorstand der DB auf vergleichbare Initiativen des Bundesverteidigungsministers hinweisen, der für solche Zwecke eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, um trotz aller von der Aufgabenstellung gebotenen Unterschiede dennoch zu empfehlen, die Erfahrungen auszutauschen und auszuwerten?
Zu Frage B 93:
Ja. Die Bundesregierung verweist auf die Zielvorgaben des Bundesministers für Verkehr von 1974, den Leistungsauftrag zur Konsolidierung der Deutschen Bundesbahn aus dem Jahre 1977 sowie die Beschlüsse des Bundeskabinetts vom 14. Juni 1978.
Zu Frage B 94:
Der Bundesminister der Verteidigung hat zur Stärkung der Führungsfähigkeit und Entscheidungsverantwortung der Bundeswehr sowie zur Vermeidung bürokratischer Fehlentwicklungen eine Kommission eingesetzt. Ein abschließender Bericht über die Erkenntnisse und Empfehlungen dieser Kornmission soll bis zum 31. Oktober 1979 fertiggestellt sein.
Einen Erfahrungsaustausch über die nichtbundeswehrspezifischen Problembereiche halte ich für nützlich. Ich würde es begrüßen, wenn dabei erzielte positive Erkenntnisse im Hinblick auf den Abbau bürokratischer Strukturen auch auf den Unternehmensbereich der Deutschen Bundesbahn übertragen werden könnten.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 95) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die in anderen europäischen Ländern praktizierte Numerierung von Autobahnausfahrten und das Anbringen von Hinweistafeln auf die bereits numerierten Autobahnen und Bundesstraßen, und ist sie gegebenenfalls bereit, diese Art von Hinweisen in der Bundesrepublik Deutschland, die ja eines der wichtigsten Transitländer ist, zu übernehmen?
Die Bundesregierung hat die Autobahnnumerierung erst vor einigen Jahren eingeführt. Sie ist der Auffassung, daß eine gewisse Eingewöhnungs-
und Bewährungszeit abgewartet werden muß, bevor als etwaiges weiteres Führungselement eine Numerierung der Autobahn-Knotenpunkte und -Anschlußstellen ins Auge gefaßt werden kann.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9041*
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 96) :
Denkt die Bundesregierung daran, der Forderung des Verbands Deutscher Reeder (VdR) nachzukommen, unverzüglich die Meldepflicht für sowjetische Crosstrade-Beteiligungen bei den Fahrgebieten Nordatlantik, Ostafrika, Fernost und Indien/ Pakistan einzuführen?
Der EG-Verkehrsministerrat wird auf seiner Tagung am 23./24. November 1978 über die Anwendung eines im Grundsatz gebilligten Informationssystems über Liniendienste in der Seeschiffahrt befinden. Die Bundesregierung wird sodann über die Einzelheiten der am 26. April 1978 beschlossenen Meldepflicht entscheiden.
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 97):
Sind der Bundesregierung Pressemeldungen über die praxisfernen Prüfungsfragen bei Fahrschulprüfungen bekannt, und wenn ja, was gedenkt der Bundesverkehrsminister konkret zu unternehmen, um für die Praxis nutzlose Fragen aus den Prüfungsbögen zu entfernen?
Die Pressemeldungen sind der Bundesregierung bekannt.
Die im Fragebogen für die theoretische Prüfung enthaltenen Fragen sind dem Fragenkatalog entnommen, der in gemeinsamer Arbeit von Bund, Ländern, Technischen Überwachungs-Vereinen und der Fahrlehrerschaft erstellt worden ist und der laufend auf seine Aktualität überprüft wird. Dabei wird insbesondere auch darauf geachtet, daß die Prüfungsfragen so ausgewählt werden, daß sie den Fahrlehrern als Unterrichtshilfe dienen können. Eine umfassende Überarbeitung steht kurz vor dem Abschluß. Hierbei geht es insbesondere um
— eine Verbesserung der Verständlichkeit der Fragen,
— eine noch praxisbezogenere Fragestellung,
— die Vermehrung der Zahl der Fragen aus dem Bereich der sogenannten Gefahrenlehre,
— die Prüfung der Bewertung der einzelnen Fragen mit Fehlerpunkten im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Hauptunfallursachen.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 98 und 99) :
Auf welche konkreten Maßnahmen beziehen sich die Ausführungen von Bundesfinanzminister Matthöfer am 29. September 1978 im Deutschen Bundestag, wenn er für die Bundesregierung feststellt, wir setzen nach wie vor auf einen Ausbau der Leistungsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn?
Welches sind die raumordnerischen oder umweltpolitischen Gesichtspunkte, unter denen „der schienengebundene öffentliche Verkehr" Vorteile gegenüber dem Gütertransport auf den Straßen hat, und welche konkreten Maßnahmen ergeben sich daraus?
Zu Frage B 98:
Der Bundesminister der Finanzen hat zur Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 1979 am 20. September 1978 zu einigen Problemen der Deutschen Bundesbahn Stellung genommen. Er hat hierbei mittelbar auch die am 14. Juni 1978 gefaßten Beschlüsse des Bundeskabinetts angesprochen. Danach wird der Neubau der Strecke Hannover—Würzburg abschnittsweise auf Strecken mit selbständigem Verkehrswert fortgesetzt, wobei zunächst die Streckenabschnitte Rethen (L)—Kassel und Burgsinn—Würzburg gebaut werden sollen. Bereits früher sind im Rahmen der Beschlüsse zum koordinierten Investitionsprogramm Streckenaus- und -neubauten in die Wege geleitet worden. Alle diese Maßnahmen dienen dem Ausbau der Leistungsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn.
Zu Frage B 99:
Umweltpolitische Vorteile des Güter- und Personenverkehrs auf der Schiene gegenüber dem Straßenverkehr ergeben sich vor allem aus einer geringeren Belastung der Allgemeinheit -mit Lärm und Abgasen und einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. Unter raumordnerischen und energiepolitischen Gesichtspunkten ist das Angebot einer Alternative im Schienenverkehr nicht nur für den Güter-, sondern auch für den Personenverkehr bedeutsam. Der Verwirklichung dieser Zielsetzungen dienen die am 14. Juni 1978 vom Bundeskabinett gefaßten BeSchlüsse.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 100) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Hinblick auf die Anlegung von Radfahrwegen Verkehrszählungen nicht immer Aussagen über die tatsächlichen Notwendigkeiten geben, weil angelegte Radwege erfahrungsgemäß weitaus häufiger benutzt werden als Trampelpfade und Bankette auf engen Straßen, und ist sie gegebenenfalls bereit, unter diesem Gesichtspunkt die Anlage von Radwegen im Bereich der B 44 zwischen Walldorf und Mörfelden und an der B 86 zwischen Mörfelden und Mönchbruch zu überprüfen?
Verkehrszählungen sind nur eine Entscheidungshilfe. Daneben bewertet die Bundesregierung bei der Planung von Radwegen die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Entzerrung von geeigneten Verkehren und die Aufrechterhaltung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs.
Was die Frage der Radwege an den beiden Bundesstraßen betrifft, so habe ich die zuständige hessische Straßenbauverwaltung mit der Prüfung beauftragt. Hierbei werden u. a. auch die geplanten Verlegungen dieser Straßen bei Mörfelden einzubeziehen sein.
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen B 101 und 102) :
9042* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978
In wieviel und welchen Fällen hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes 1976 von der in § 6 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, bei unvorhergesehenem Verkehrsbedarf. im Einzelfall Maßnahmen in die Straßenbaupläne aufzunehmen, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen?
Um wieviel Prozent lagen bei den in Frage 101 erwähnten Fällen jeweils die überprüften Prognoseverkehrswerte höher als die der Bewertung 1975 (erste Fortschreibung des Bedarfsplans) zugrunde gelegten Werte, und wurden die überprüften Prognoseverkehrswerte jeweils durch hausinterne Berechnungen oder durch externe Gutachten ermittelt?
Von § 6 Fernstraßenausbaugesetz wurde seit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes in 26 Fällen Gebrauch gemacht. Die Bauvorhaben sind in der Anlage zusammengestellt.
Grundsätzlich liegen die der Anwendung von § 6 Fernstraßenausbaugesetz zugrundeliegenden Prognoseverkehrsmengen deutlich (im Mittel 20 %) über den Verkehrsmengen, von denen bei Einstufung der Maßnahmen bei der 1. Fortschreibung des Bedarfsplanes ausgegangen worden war. Diese Ausgangswerte wurden in Verkehrszählungen und in Einzelfällen auch unter Verwendung externer Gutachten ermittelt.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 103) :
Welche Bahnhöfe bzw. Haltestellen sollen im Rahmen der Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Lahn in den nächsten Jahren geschlossen werden?
In Anpassung an das Reisendenaufkommen beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, die unbesetzten Haltepunkte Niederwelmar und Friedelhausen an der Strecke Gießen—Marburg nicht mehr zu bedienen.
Inwieweit Strecken für eine Umstellung des Reiseverkehrs von der Schiene auf die Straße in Frage kommen, muß der weitere Verfahrensablauf ergeben. Die Regionalgespräche für Hessen finden Anfang nächsten Jahres statt.
Anlage 86
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 104) :
Wie beurteilt die Bundesregierung Feststellungen auf einer kürzlich in Nürnberg stattgefundenen Tagung des Vereins Deutscher Ingenieure, VDI-Gesellschaft Fahrzeugtechnik, daß durch Leichtbauweise und geringeren Luftwiderstand der Kraftfahrzeuge ein Viertel des gegenwärtigen Kraftstoffverbrauchs eingespart werden könne, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Entwicklung im Sinne des Energiesparens und des Umweltschutzes so zu fördern, daß sie zum frühest möglichen Zeitpunkt verwirklicht werden kann?
Das Potential technologischer Lösungsansätze zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs bei Kraftfahrzeugen kann unter Bezug auf die heutigen Serienfahrzeuge mit etwa 20 bis 30 Prozent angesetzt werden.
Unabhängig von der technischen Konzeption des Kraftfahrzeugs beeinflußt der Fahrzeugbenutzer durch sein Fahrverhalten den tatsächlichen Verbrauch entscheidend.
In der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung sind Maßnahmen zur Kraftstoffeinsparung im Kraftfahrzeugverkehr durch
— Einführung einer veränderten DIN-Norm für realistischere Verbrauchswerte
ausgewiesen. Die Automobilindustrie hat hierbei zugesichert
— in den Betriebsanleitungen verstärkt. auf eine
verbrauchsgünstige Fahrweise hinzuweisen,
— Kraftfahrzeuge mit Verbrauchsanzeigegeräten auszurüsten
und
— durch konstruktive Maßnahmen zur Senkung des Kraftstoffverbrauches beizutragen.
Das Bundesministerium für Forschung und Technologie fördert im Rahmen des Programms Kraftfahrzeuge und Straßenverkehr seit Jahren technologische Lösungsansätze und darauf beruhende Komponentenentwicklungen insbesondere zur Verringerung und Diversifikation des Kraftstoffverbrauchs. Hierzu gehörten auch Untersuchungen zum sogenannten Langzeitauto und Studien über alternative Kraftstoffe. Auf den bisherigen Arbeiten aufbauend wird z. Z. bei der Automobilindustrie und bei einer Hochschularbeitsgemeinschaft die Demonstration automobiltechnischer Forschungsergebnisse in integrierten Gesamtkonzepten von Personenkraftwagen-Versuchsmodellen vorbereitet. Mit diesem Projekt sollen realistische Optionen für künftige Kraftfahrzeugmodelle vorgestellt und die Verträglichkeit technologischer Lösungsansätze zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs, zur Minderung der schädlichen Abgasemissionen und des Lärms sowie zur Verbesserung der Kraftfahrzeugsicherheit unter Wirtschaftlichkeitskriterien erbracht werden.
Das Vorhaben soll beitragen
— zur Festlegung fachtechnisch fundierter gesetzlicher Rahmenbedingungen,
— zur kritischen Urteilsfähigkeit beim Konsumenten
und
— zur Verkürzung der Innovationszeiten für neue Technologien im Kraftfahrzeug.
Anlage 87
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 105) :
Wird nach Meinung der Bundesregierung in Kürze die notwendige und überfällige politische Entscheidung der zuständigen
Stellen in der Bundesrepublik Deutschland und in der Schweiz getroffen, daß mit der Elektrifizierung des kleinen Streckenabschnitts Singen—Schaffhausen ein international bedeutsamer Streckenverbund vollständig elektrifiziert wird?
Die Initiative für dieses Investitionsvorhaben, das Schweizer Hoheitsgebiet berührt, liegt beim Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB)., der nach Bundesbahngesetz (BbG) in eigener unternehmerischer Verantwortung über die Art der Betriebsführung entscheidet.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9043*
Die DB hat auf Rückfrage mitgeteilt, daß sie die Genehmigung zur Umstellung der Strecke SingenSchaffhausen von Dieselbetrieb auf elektrische Zugförderung bisher nicht beantragt hat, weil die Kostenerhebungen und die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für diese Maßnahme noch nicht abgeschlossen sind. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird die Grundlage für Verhandlungen der DB mit den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) bilden, in denen insbesondere Klarheit über den finanziellen Beitrag der Schweiz zu diesem Projekt hergestellt werden soll.
Der Bundesminister für Verkehr wird der Elektrifizierung dieses Streckenabschnittes nach BbG zustimmen, wenn
— die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist und
— diese Maßnahme das Wirtschaftsergebnis der DB verbessert.
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 106) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß freiwillige Feuerwehren im Einzugsbereich von Bundesautobahnen in zunehmendem Maße finanziellen und zeitlichen Belastungen ausgesetzt sind, um Einsätze auf Bundesautobahnen zu fahren und diesen besonderen Belangen ohne Zuwendungen gerecht werden, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, für diese Leistungen Ausgleichszahlungen zu leisten?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Umfang die freiwilligen Feuerwehren auf den Bundesautobahnen tätig sind, da deren Einsatz bei Verkehrsunfällen ausschließlich von der Polizei veranlaßt wird.
Die sich daraus ergebenden finanziellen und zeitlichen Belastungen der freiwilligen Feuerwehren rechtfertigen keine Ausgleichszahlungen des Bundes, da nach geltendem Recht der Schadensverursacher grundsätzlich allein und uneingeschränkt haftpflichtig ist.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 107 und 108) :
Hält die Bundesregierung eine Beseitigung des Engpasses im Zuge der B 462 im Raum Gernsbach über den geplanten Ausbau der Gottlieb-Klumpp-Straße hinaus für erforderlich, und falls ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen zur Beseitigung des Engpasses?
Zeichnet sich als konkrete Lösungsmöglichkeit eine Tunnellösung südlich von Gernsbach oder eine überirdische Umgehung nördlich von Gernsbach ab, und bis wann ist zutreffendenfalls mit einer Verwirklichung einer der beiden Möglichkeiten zu rechnen?
Seitens des Bundes wird eine Verbesserung der Verhältnisse im Zuge der Bundesstraße 462 im Bereich Gernsbach für dringend notwendig gehalten. Der Ausbau dieses Abschnitts der Bundesstraße 462 ist daher auch im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in vorrangiger Dringlichkeit enthalten.
Da mit einer Verlegung der Bundesstraße 462 in diesem Bereich infolge erheblicher planerischer Schwierigkeiten in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist, kann kurzfristig eine Verbesserung nur durch den geplanten Ausbau der Gottfried-Klumpp-Straße einschließlich- des Durchbruchs südlich der Landesstraße 78 erreicht werden. Die dafür zuständige Landesstraßenbauverwaltung bemüht sich daher um eine baldige Verwirklichung.
Die verkehrliche Situation im Raum Gernsbach wird z. Z. im Rahmen der Verkehrsuntersuchung Rastatt—Murgtal untersucht. Das Ergebnis bleibt zunächst abzuwarten. Nach dem derzeitigen Stand ist jedoch grundsätzlich eine positive Aussage zur Notwendigkeit und zum Verkehrswert einer Ortsumgehung Gernsbach zu erwarten. Gegebenenfalls wird jedoch das Hauptproblem die Trassenführung sein. Bei den bisherigen Untersuchungen ergaben sich erhebliche verkehrliche, technische und städtebauliche Probleme, die im einzelnen noch zu untersuchen sind. Eine konkrete Lösungsmöglichkeit hat sich dabei noch nicht abgezeichnet. Bei diesem Sachstand muß der Bautermin als völlig offen bezeichnet werden.
Anlage 90
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 109) :
Welche Maßnahmen und Aktionen hat die Bundesregierung für 1979 — das Jahr des Kindes — vorgesehen, um die Aufklärung über Verhalten im Straßenverkehr zu intensivieren, vor allem angesichts der Tatsache, daß unter den jährlichen Verkehrsopfern ca. 70 000 Kinder sind, von denen 1 353 tödlich verunglückten?
Der Bundesminister für Verkehr wird 1979, im Internationalen Jahr des Kindes, die in diesem Jahr gemeinsam mit den Bundesländern begonnene Aufklärungsaktion zur Sicherung von Schulwegen fortsetzen.
Im Vordergrund stehen Seminare, die zusammen mit den Bundesländern durchgeführt und bei denen Moderatoren für den Einsatz in Städten und Gemeinden aus- und weitergebildet werden.
Die Aufklärungsaktion basiert auf Forschungsarbeiten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ; insbesondere vermittelt sie die im Heft 12 der BAStSchriftenreihe „Merkblatt zur Gestaltung und Sicherung von Schulwegen" zusammengetragenen Erkenntnisse.
Auf Forschungsarbeiten der BASt zur Kinderverkehrserziehung (Tübinger Modell) wird eine Fernsehserie aufgebaut, die in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Rundfunk produziert und ab Mitte 1979 ausgestrahlt wird.
Auch die Kooperationen mit dem NDR in der Kinderserie „Sesamstraße" und dem ZDF in der Kinderserie „Was Kalle Quast nicht paßt", die bereits laufenden Serien fortsetzen, dienen der Verkehrserziehung von Kindern und der Verkehrsaufklärung Erwachsener.
Mit gezielten Einzelinformationen für die Massenmedien (Presse, Funk, Fernsehen) und speziell für
9044* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978
die Redaktionen von Werkzeitungen wird der BMV aus dem BASt-Bereich Unfallforschung weiterhin über die Ergebnisse der Grundlagenuntersuchungen über das Verhalten von Kindern im Straßenverkehr berichten, um vor allem den Eltern mit Tips und Hinweisen bei der Verkehrserziehung von Kindern behilflich zu sein.
Anlage 91
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 110 und 111):
Trifft es zu, daß Autobahnen im nordostbayerischen Zonenrandgebiet und im bayerischen Grenzland nur zweispurig ausgebaut werden sollen, und wenn ja, welche Strecken und aus welchen Gründen?
Ist die Bundesregierung darüber im klaren, daß ein nur zweispuriger Ausbau eine Benachteiligung des Zonenrandgebiets und des Grenzlands bedeutet, weil dieser nicht ausreicht und damit die in anderen Gebieten zu erzielenden Geschwindigkeiten nicht erreicht werden können, auf die die marktfernen Gebiete besonders angewiesen sind?
Zu Frage B 110:
Der Ausbau des Bundesfernstraßennetzes ist hinsichtlich Spurenzahl und Dringlichkeit gesetzlich festgelegt im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 30. Juni 1971 — BGB1 I S. 873 — in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976 — BGB1 I S. 2093).
Danach ist bei folgenden BAB-Neubaustrecken zunächst nur die 1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I a eingereiht:
A 6, Nürnberg—Amberg—Pfreimd
im Teilabschnitt Amberg/West—Amberg/Ost
A 70, Schweinfurt—Bamberg—Bayreuth
im Teilabschnitt Schweinfurt—Bamberg
A 93, Regensburg—Pfreimd—Weiden—Hof im Teilabschnitt Pfreimd—Hof
Es bleibt abzuwarten, ob die inzwischen angelaufenen Arbeiten zur Fortschreibung des Bedarfsplanes zu einer Änderung der bisherigen gesetzlichen Festlegungen führen werden.
Zu Frage B 111:
Die Investitionsentscheidungen für die Bundesverkehrswege erfolgen auf der Grundlage von Nutzen/Kosten-Untersuchungen. Das politische Ziel einer besseren Erschließung abgelegener Gebiete wurde mit einer hohen Gewichtung der hier erziel- baren Nutzen berücksichtigt. Dennoch hatte die Bewertung eines sofort 2 bahnig vorgesehenen Ausbaues der zur Ziffer 1 genannten BAB.-Teilstrecken nur zu einer nachrangigen Dringlichkeitseinstufung geführt; ein Zeitpunkt für einen Baubeginn wäre damit ungewiß geblieben.
Dem Zonenrandgebiet konnte deshalb mit einem sofortigen bzw. in einem überschaubaren Zeitraum zu erwartenden zunächst einbahnigen Bau der BAB-Teilstrecken besser gedient werden.
Anlage 92
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 112) :
Wie stellt die Bundesregierung sich zu dem Vorschlag der Deutschen Postgewerkschaft, nach. Schweizer Vorbild einen Postkurierdienst einzuführen?
Der Bundesregierung sind die Einrichtung eines Postkurierdienstes der Schweizer PTT sowie die bislang gewonnenen Erfahrungen bekannt. Die Deutsche Bundespost prüft z. Z., ob sie ebenfalls einen ortsinternen Postkurierdienst erfolgversprechend anbieten kann, um ihr Diensleistungsangebot markt-und kundenorientiert fortzuentwickeln. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage 93
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen B 113, 114 und 115) :
In welchen Gebieten und Ortschaften des mittelbadischen Raums — Landkreis Rastatt, Ortenau — sind derzeit probeweise fahrbare Postschalter von der Deutschen Bundespost eingesetzt, wird mit diesen fahrbaren Postämtern eine Korrektur bisheriger Praxis bei der Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit festen Postannahmestellen angestrebt, und welche Überlegungen liegen diesen Versuchen zugrunde?
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß fahrbare Postämter keinen Ersatz für Kundendienst und bürgernahe Versorgung durch die Deutsche Bundespost auf dem Lande darstellen, und ist sie bereit, postalische Versorgung der politischen Gemeinden durch Zustellpostämter und der dazu gehörenden Ortsteile mit entsprechender Einwohnerdichte durch Postannahmestellen sicherzustellen und von fahrbaren Postschaltern nur in Ausnahmefällen Gebrauch zu machen?
Wird die Bundesregierung als größter Arbeitgeber für Frauen die postalische Versorgung auf dem Land auch unter dem Aspekt der Erhaltung von Frauenteilzeitarbeitsplätzen betrachten, zumal diese Teilzeitarbeitsplätze in der Regel keinem Rationalisierungsschutz unterliegen?
Zu Frage B 113:
In Gebieten und Ortschaften des mittelbadischen Raumes, Landkreis Rastatt, Ort Naum, sind keine fahrbaren Postschalter probeweise eingesetzt.
Der fahrbare Postschalter ist als neue Organisationsform im Annahmedienst entwickelt worden, die zu den bisher vorhandenen Institutionen der ortsfesten Annahmestelle und des Zustellers mit Annahmefunktion (Landzusteller) als dritte Möglichkeit der Betriebsgestaltung hinzutreten kann. Ob und in welchem Umfang von dieser neuen Organisationsform in Zukunft Gebrauch gemacht werden wird, wird z. Z. noch untersucht.
Zu Frage B 114:
Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Einsatz von fahrbaren Postschaltern steht fest, daß in bezug auf Kundendienst und bürgernahe Versorgung das Leistungsangebot und der Bedienungskomfort der fahrbaren Postschalter den ortsfesten Poststellen grundsätzlich gleichwertig, z. T. sogar überlegen sind. Während z. B. bei Poststellen II nicht alle Dienstleistungen . angeboten werden, entspricht das Dienstleistungsangebot des fahrbaren Postschalters dem bei Postämtern. Hinzu kommt, daß die Kunden in den fahrbaren Postschaltern von umfassend ausgebildeten Laufbahnbeamten bedient wer-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9045*
den. Die Bevölkerung hat den fahrbaren Postschalter durchweg als eine moderne und bedarfsgerechte Einrichtung des Annahmedienstes begrüßt.
Die Deutsche Bundespost stellt die Organisation des Zustelldienstes auf die Gemeindegrenzen ab. Danach wird die Zustellung im allgemeinen von einem in der Gemeinde selbst gelegenen Zustellamt durchgeführt. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfalle aus Gründen der Dienstgüte oder der Wirtschaftlichkeit die Zustellung von einer Postanstalt einer anderen politischen Gemeinde ausgeführt wird.
Zu Frage B 115:
Die Deutsche Bundespost berücksichtigt bei allen Maßnahmen auch beschäftigungspolitische Gesichtspunkte. Sie wird das bei Maßnahmen zur postalischen Versorgung auf dem Lande ebenso tun.
Anlage 94
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 116 und 117) :
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Tatsache, daß die Deutsche Bundespost im Jahr 1977 im Telefonbereich übergroße Gewinne gemacht hat, ihren Einfluß geltend zu machen, um die deutschen Telefongebühren zu senken und sie in der Höhe vergleichbaren europäischen Staaten wie zum Beispiel Frankreich und Italien anzupassen?
Könnte die Bundesregierung als Sofortmaßnahme dem Wunsch des Rettungsdienstes Stiftung Björn Steiger e. V., Winnenden, entsprechen, auf die Notrufmelder direkte Hauptanschlüsse der Deutschen Bundespost zu legen und auf die monatliche Grundgebühr verzichten, so wie es bei öffentlichen Fernsprechern der Fall ist?
Zu Frage B 116:
Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages, die Ausgaben aus eigenen Einnahmen zu bestreiten, hat sich die Deutsche Bundespost stets darum bemüht, alle erdenklichen Möglichkeiten für ein niedriges Gebührenniveau auszuschöpfen. Das wird sie auch in Zukunft tun. Da die Deutsche Bundespost auf Grund ihrer gemeinwirtschaftlichen Aufgabenstellung auch ertragsschwache Dienste anbieten muß, wird der Umfang gebührensenkender Maßnahmen im Fernmeldebereich jedoch auch in Zukunft von der gesamtwirtschaftlichen Lage der Post bestimmt. Ein Vergleich mit den Gebühren in anderen europäischen Ländern ist sehr problematisch, da Verwaltungen anderer Länder in den Staatshaushalt integriert sind und evtl. auftretende Defizite aus dem Staatshaushalt gedeckt werden. Auch eignen sich die bei solchen Vergleichen oft herangezogenen Devisenkurse nicht zur Umrechnung der jeweiligen Gebühren, weil sie die Kaufkraft der Währungen vernachlässigen. Unter Berücksichtigung der Kaufkraft sind die Fernsprechgebühren in Deutschland z. B. niedriger als in Italien.
Zu Frage B 117:
Die Errichtung und Unterhaltung von Notrufanlagen ist eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, für die nach Art. 30 Grundgesetz die Kompetenz bei den Bundesländern liegt. Die weitere Entwicklung bzw. Ausweitung bestehender Notrufsysteme hängt also allein von den Notdienstträgern ab, die gegebenenfalls auch für die Übernahme der entstehenden Kosten zuständig sind.
Anlage 95
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 118) :
Welche Poststellen sollen im Rahmen der Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundespost im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Lahn in den nächsten Jahren geschlossen werden?
Im Gebiet des Lahn-Dillkreises und der Stadt Lahn sollen auf Grund der allgemeinen strukturellen, wirtschaftlichen sowie verkehrsgeografischen Entwicklungen nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen folgende Poststellen in den nächsten Jahren aufgehoben werden:
1. im Amtsbezirk des PA Lahn 1:
— PSt I Biebertal 6 (Bieber)
— PSt I Hungen 6 (Steinheim)
- PSt II Espa
— PSt II Lich 8 (Bettenhausen)
2. im Amtsbezirk des PA Herborn:
— PSt II Driedorf 6 (Hohenroth)
— PSt II Driedorf 7 (Heisterberg)
— PSt II Driedorf 8 (Heiligenborn)
3. im Amtsbezirk des PA Grünberg:
— PSt II Grünberg.
Für den Bereich der Postämter Lahn 2 und Dillenburg liegen z. B. keine Planungen zur Aufhebung von Poststellen vor.
Anlage 96
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen B 119 und 120) :
Sind der Bundesregierung die sehr positiven Erfahrungen mit dem Postkurierdienst in der Schweiz bekannt, und ist sie bereit, daraus den Schluß zu ziehen, um auch in der Bundesrepublik Deutschland einen solchen Kurierdienst einzuführen?
Aus welchen Gründen wurde bisher nicht, wie von der Deutschen Postgewerkschaft gefordert, ein Postkurierdienst in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt, obwohl die Schweiz seit langem gute Erfahrungen gemacht hat?
Der Bundesregierung sind die Einrichtung eines Postkurierdienstes der Schweizer PTT sowie die bislang gewonnenen Erfahrungen bekannt. Die Deutsche Bundespost prüft z. Z., ob sie ebenfalls einen ortsinternen Postkurierdienst erfolgversprechend anbieten kann, um ihr Dienstleistungsangebot markt-und kundenorientiert fortzuentwickeln. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
9046* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978
Anlage 97
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 121) :
Ist die Bundesregierung bereit, am Buß- und Bettag als Serviceleistung den Feiertagstarif bei Telefongesprächen einzuführen, da dieser Tag nur in Bayern in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung kein Feiertag ist, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Durch das Angebot des verbilligten Feiertagstarifs bemüht sich die Deutsche Bundespost, die vorhandenen Leitungen auch an den Tagen schwachen geschäftlichen Fernsprechverkehrs auszulasten. Wegen der bundeseinheitlichen technischen Struktur des Fernsprechnetzes muß die Tarifgestaltung im Fernsprechwesen für das gesamte Bundesgebiet gleich sein. Deshalb können auch nur an bundeseinheitlichen Feiertagen verbilligte Tarife angeboten werden. Regionale Besonderheiten lassen sich im Rahmen eines bundeseinheitlichen Tarifs leider nicht berücksichtigen.
Anlage 98
Antwort
des Pari. Staaatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 122) :
Führt die Deutsche Bundespost Tests mit jugendlichen Bewerbern um einen Ausbildungsplatz durch, und falls ja, durch welche Testelemente erhält die Deutsche Bundespost Erkenntnisse über die Qualifikation oder Nichtqualifikation des Jugendlichen, die über den Erkenntnisstand, der durch das Schulabgangszeugnis vermittelt wird, hinausgehen?
Eignungsfeststellungsverfahren bei jugendlichen Bewerbern um einen Ausbildungsplatz werden im Bereich der Deutschen Bundespost bei der Einstellung der Postjungboten, der Auszubildenden im Fernmeldehandwerk und im Elektromechanikerhandwerk sowie der Postassistentanwärter durchgeführt.
Bei der Einstellung von Postjungboten soll festgestellt werden, ob der Bewerber die für eine erfolgreiche Ausbildung in dem angestrebten Beruf notwendigen Fähigkeiten zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation, die erforderlichen Kenntnisse im Rechnen und ein ausreichendes Interesse an der Erdkunde besitzt. In der Eignungsfeststellung wird die Methode der Kenntnisprüfung angewandt,
die sich auf die sogenannten Anforderungsmerkmale bezieht.
Für die Einstellung von Postassistentanwärtern gelten ähnliche Grundsätze wie für die Postjungboten.
Bei der Einstellung von Auszubildenden im Fernmeldehandwerk und im Elektromechanikerhandwerk soll festgestellt werden, ob der Bewerber außer den notwendigen Deutsch- und Rechenkenntnissen insbesondere das für eine handwerkliche Tätigkeit erforderliche technische Verständnis und räumliche Vorstellungsvermögen besitzt.
Anlage 99
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ehmke (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen B 123 und 124) :
Welche gesetzlichen Schritte plant die Bundesregierung, um Fälle des spekulativen Erwerbs und Verkaufs von Sozial- und Bundesbedienstetenwohnungen (z. B. durch Firmen der Dr. RügerGruppe, AWOG und Langenbrahm-AG in Bonn-Duisdorf und Bonn-Kessenich sowie Essen etc.) in Zukunft zu unterbinden und der Tendenz solcher Unternehmen entgegenzuwirken, die Richtlinien bezüglich des Verkaufs von Sozialwohnungen dadurch zu umgehen, daß kurzfristig die öffentlichen Mittel zurückgezahlt werden?
Hält die Bundesregierung es für möglich, daß Bewohnern von Bundesbedienstetenwohnungen nach einer Beendigung des Belegungsrechts Wohnungsfürsorgemittel zum Erwerb dieser Wohnungen gewährt werden, oder diese Wohnungen vom Bund erworben werden, soweit die Bewohner hierzu finanziell nicht in der Lage sind, oder ihnen gleichwertige Wohnungen angeboten werden?
Zu Frage B 123:
Die Bundesregierung ist .der Auffassung, daß im Hinblick auf den weitreichenden Kündigungsschutz zunächst eine umfassende Aufklärung der betroffenen Mieter erfolgen und ihnen auch die Scheu genommen werden mùß, ihre rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Dessenungeachtet wird die Bundesregierung prüfen, ob eine Notwendigkeit besteht, insbesondere die Regelung über die dreijährige Wartezeit für die Geltendmachung von Eigenbedarf zu ändern. Gleichzeitig muß aber auf die Risiken eines derartigen Erwerbs und auf die rechtlichen Beschränkungen, speziell bei der Geltendmachung von Eigenbedarf, hingewiesen werden.
Wegen der Gesamtproblematik und zur Rechtslage verweise ich im übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der CDU/ CSU betr. Eigentumsbildung im Sozialwohnungsbestand (BT-Drucksachen 8/2226 und 8/ 2250).
Zu Frage B 124:
Ob den derzeitigen Mietern Förderungsmittel zum Ankauf der ihnen angebotenen Wohnungen gewährt werden können, ist nach den Familienheimrichtlinien zu beurteilen. Dabei unterstelle ich, daß es sich bei den Kaufinteressenten um Bundesbedienstete handelt. Ohne einer Prüfung im Einzelfall vorgreifen zu wollen, muß ich jedoch darauf hinweisen, daß dabei die Wohnungsbedarfslage im Raum Bonn nicht außer acht gelassen werden darf, d. h., daß eine Förderung z. Z. grundsätzlich nur möglich ist, wenn Wohnraum für mindestens 6 berücksichtigungsfähige Personen (Eltern und Kinder) benötigt wird.
Überlegungen, die Wohnungen durch den Bund ankaufen zu lassen, lassen sich nicht verwirklichen. Abgesehen davon, daß ich nicht zu beurteilen vermag, ob der gegenwärtige Eigentümer zu einem Verkauf der Wohnungen an den Bund bereit wäre, kann der Bund Vermögensgegenstände, d. h. also auch Grundbesitz, nur erwerben, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes in absehbarer Zeit erforderlich sind. Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, weil Wohnungswünsche von Bundesbediensteten im Raum Bonn durch Bereitstellung von darlehensgeförderten Wohnungen erfüllbar sind.
Anlage 100
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche
Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksage 8/2249 Frage B 125) :
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1978 9047*
Sind der Bundesregierung die im Geophysical Journal 83 im Juni 1978 veröffentlichten Berechnungen über die Vielzahl künstlicher Körper, die die Erde umkreisen, deren Kollisionswahrscheinlichkeiten und die Kollisionsfolgen bekannt, und hält es die Bundesregierung gegebenenfalls für erforderlich, verstärkte Sicherheitsabsprachen im internationalen Weltraumrecht herbeizuführen?
Der Bundesregierung ist die Veröffentlichung „Collision Frequency of Artificial Satellites: The creation of a Debris Belt" im „Journal of Geophysical Research", Bd. 83, 1. Juni 1978, bekannt. Die Autoren sind Donald J. Kessler und Burton G. CourPalais vom NASA Johnson Space Center, Houston Texas.
Die den Berechnungen zugrunde liegenden Zahlen im Erdumlauf befindlicher Raumflugkörper stammen aus dem Jahre 1976. Unter Berücksichtigung der in der Arbeit angegebenen Steigerungsraten stimmen sie mit den neueren Werten überein, die der Bundesregierung ebenfalls bekannt sind und die sie unter anderem bei der Beantwortung einschlägiger parlamentarischer Anfragen in der ersten Jahreshälfte 1978 verwendet hat.
Die Untersuchung von Kessler und Cour-Palais befaßt sich nicht mit der Frage des Absturzes von Raumflugkörpern oder ihren Teilen auf die Erdoberfläche, sondern mit der Frage ihrer gegenseitigen Zertrümmerung mit der möglichen späteren Folge eines Gürtels fein verteilter Materie, der die Erde dann wie ein „Saturnring" umgäbe. Die Autoren verwenden eine Berechnungsmethode, wie sie zur Klärung des sogenannten Asteroidengürtels zwischen der Mars- und der Jupiterumlaufbahn herangezogen wird. Größere Schwierigkeiten bereitet die genaue Erfassung der Zahl, Größe, Gestalt und Masse der künstlichen Körper auf ihren Umlaufbahnen um die Erde, insbesondere der kleinen Stücke. Die Ergebnisse sind daher noch mit einer beträchtlichen Ungenauigkeit behaftet. Je nach den möglichen Annahmen könnten erste Zusammenstöße noch vor dem Jahr 2000 nicht ausgeschlossen werden. Wenn erst einmal durch diesen Zusammenprall die Zahl der Teile im Weltraum sprunghaft erhöht worden ist, wird die Wahrscheinlichkeit weiterer Zusammenstöße ebenfalls größer, was zu einem Kaskadeneffekt führt. Andererseits wird die Wahrscheinlichkeit von Zusammenstößen durch die Abnahme der Größe der Bruchstücke aber wieder reduziert.
Die Autoren gehen nicht darauf ein, ob die Wahrscheinlichkeit des Auftreffens fester Bruchstücke auf die Erde dadurch erhöht oder sogar erniedrigt wird. Sie ziehen nur Konsequenzen für den Raumflugverkehr selbst: Nach Einsetzen der Zusammenstöße könne innerhalb relativ kurzer Zeit die Flußdichte der „künstlichen" Teile die natürliche Meteoritenflußdichte übersteigen. Dies würde für die im Weltraum betriebenen Flugkörper stärkere Schutzschilde erforderlich machen. Größere Strukturen, wie sie für neue Raumflugmissionen projektiert sind, begünstigen die Wahrscheinlichkeit der Zusammenstöße. Die Autoren empfehlen daher, die Zahl großer Raumflugkörper im erdnahen Weltraum klein zu halten, insbesondere dadurch, daß man sie „nach Gebrauch" wieder aus den kritischen Bereichen entfernt. Im übrigen werden noch genauere Messungen für notwendig erachtet, um die Aussagen zu präzisieren.
Ob und gegebenenfalls welche neuen Regelungen im internationalen Weltraumrecht erforderlich sind, kann man nach den bisherigen Ergebnissen noch nicht beurteilen. Sie legen jedoch den Schluß nahe, daß nur der Raumflugverkehr selbst in bestimmten verkehrsdichten Bereichen betroffen ist. und die Staaten mit sehr hohem „Verkehrsaufkommen" im Weltraum, zur Zeit die Vereinigten Staaten von Amerika und die Sowjetunion, in jeweils eigenem Interesse die Konsequenzen aus den Ergebnissen ziehen müßten.
Die Bundesregierung wird die weitere wissenschaftliche Klärung dieser Problematik verfolgen und im Lichte dieser Ergebnisse prüfen, ob förmliche Absprachen angestrebt werden sollten.
Anlage 101
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des' Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen B 126 und 127):
Welche Initiativen hat die Bundesregierung gegenüber den zuständigen Stellen der EG-Kommission eingeleitet, und zu welchen Ergebnissen haben sie gegebenenfalls mittlerweile geführt, um die im Juni 1978 öffentlich festgestellte Mißachtung bzw. das Fehlen von Sicherheitsvorschriften im europäischen Atomforschungszentrum Ispra (z. B. „Spiegel" vom 12. Juni 1978) zu unterbinden?
Welche Konsequenzen für die eigene Arbeit und die von ihr in Auftrag gegebene „Birkhofer-Studie" will die Bundesregierung aus der jetzt der US-Nuclear Regulatory Commission vorgelegten kritischen Überprüfung der Reaktorsicherheitsstudie WASH-1400 (Rasmussen-Report) ziehen?
Zu Frage B 126:
Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Europäischen Gemeinschaften hat unverzüglich nach Bekanntwerden der Pressemeldungen von den zuständigen Kommissionsdienststellen Auskunft über Art und Umfang des behaupteten Vorfalls in der Anlage Ispra der Gemeinsamen Forschungsstelle erbeten. Die Kommissionsdienststellen haben daraufhin folgendes erklärt:
1. Im April 1978 sei ein Bediensteter des Forschungszentrums mit einem Zehntel der zulässigen Höchstmenge leicht kontaminiert worden, diese Kontaminierung sei jedoch innerhalb von 48 Stunden spurlos und ohne Nachwirkungen geschwunden.
2. Plutoniumgase seien nicht ins Freie ausgetreten.
3. Es sei keine Verseuchung durch überlaufendes radioaktives Wasser eingetreten, insbesondere sei das Wasser des Lago Maggiore nicht verseucht worden. Es habe lediglich eine leichte Kontaminierung eines Filters aus Kies und Sand gegeben. Ohne daß dies zwingend geboten gewesen wäre, sei der Filter ausgewechselt und einbetoniert worden, um dem beteiligten Personal zu demonstrieren, daß in solchen Fällen ein strenger Maßstab anzulegen sei.
4. Das Forschungszentrum Ispra lagere radioaktive Abfälle in doppelwandigen Metallfässern. Die Lagerung werde durch italienische und schweizerische Behörden ständig überprüft.'
5. Das Forschungszentrum verfüge sehr wohl über Strahlenschutzrichtlinien sowie über Anweisungen für das Personal für Stör- und Katastrophenfälle.
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6. Der für den Strahlenschutz zuständige Bedienstete widme nicht einen erheblichen Teil seiner Arbeitszeit außerbetrieblichen Zwecken, sondern gehöre im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit auch der italienischen Gesundheitsschutzkommission an und nehme etwa acht bis zehn Tage im Jahr im dienstlichen Interesse an deren Sitzungen teil.
Die Bundesregierung hält die Pressemeldungen über Strahlenschäden oder die Mißachtung bzw. das Fehlen von Sicherheitsvorschriften im Forschungszentrum Ispra durch diese Auskunft für widerlegt.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß der Vorfall in Ispra am 5. Juli 1978 Gegenstand einer mündlichen Anfrage mit Aussprache im Europäischen Parlament gewesen ist. Der Ausführliche Sitzungsbericht ist abgedruckt im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Anhang Nr. 232, Juli 1978, Seiten 184 ff.
Zu Frage B 127:
Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit hat vom Bundesminister für Forschung und Technologie den Auftrag erhalten, unter Leitung von Professor Birkhofer, in Anlehnung an die Methoden und Annahmen der Rasmussen-Studie, eine deutsche Risikostudie zu erarbeiten.
Die Phase A dieser Untersuchung soll vor allem Auskunft geben, in welchem Maße die Ergebnisse der Rasmussen-Studie auch für die Gegebenheiten in der Bundesrepublik Deutschland gelten würden. Im Interesse der Vergleichbarkeit der Ergebnisse benutzt sie die gleiche Methode wie Rasmussen.
Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe an Prof. Birkhofer war bereits bekannt, daß die Rasmussen-Studie verschiedene Schwachpunkte enthält, die weiterer Verbesserung bedürfen. Deshalb wurde von Anfang an eine Phase B eingeplant, die einer genaueren Analyse dieser Schwachstellen und einer entsprechenden Verbesserung der Datenbasis sowie einer Weiterentwicklung der verwendeten Methoden und Rechenmodelle dienen sollte.
Der im Auftrag der NRC erstellte Lewis-Bericht bestätigt, präzisiert und ergänzt die den deutschen Fachleuten bekannten Schwachpunkte der Rasmussen-Studie.
Für die Phase A der deutschen Risikostudie, die kurz vor dem Abschluß steht, ergeben sich jedoch, im Hinblick auf die genannte Zielsetzung, keine Konsequenzen aus dem Lewis-Bericht. Allerdings werden in der Phase A einige der im Lewis-Bericht angesprochenen Punkte, im Zusammenhang mit notwendigen Modifikationen zur Anpassung an deutsche Gegebenheiten, bereits berücksichtigt.
Dagegen ist vorgesehen, die im Lewis-Bericht enthaltene Kritik für die Phase B sorgfältig auszuwerten und bei der Planung der entsprechenden Entwicklungsarbeiten zu berücksichtigen.
Anlage 102
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 128 und 129) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorwürfe des Bundesrechnungshofs zum Ankauf eines Hubschraubers durch den Bundesforschungsminister aus den Mitteln des Bundesforschungsministeriums in Kapitel 30 06 des Haushalts?
Was hat der Bundesforschungsminister unternommen, um eine mißbräuchliche Verwendung von Förderungsgeldern, wie sie der Bundesrechnungshof im Falle des Hubschraubers festgestellt hat, abzustellen?
Zu Frage B 128:
Die Entscheidung über Charterung oder Kauf des Hubschraubers für die Durchführung des Projektes, der eine kontroverse Abschätzung über den Flugstundenbedarf zugrunde lag, wurde letztlich zugunsten des Kaufs entschieden, weil sichergestellt werden konnte, daß der Hubschrauber auch nach Abschluß des Vorhabens weiter in einer Bundesdienststelle Verwendung finden konnte. Damit wurde für den Bund die finanziell günstigste Lösung gewählt.
Zu Frage B 129:
Eine mißbräuchliche Verwendung von Förderungsgeldern hat nicht stattgefunden.
Anlage 103
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 130 und 131) :
Zu welchen derzeitigen gültigen Fachforschungsprogrammen der Bundesregierung existieren Leistungspläne und wo sind diese erhältlich?
Aus welchen Gründen gibt es noch nicht zu allen Fachforschungsprogrammen der Bundesregierung Leistungspläne, obwohl dies verschiedene Male angekündigt wurde?
Zu Frage B 130:
Unter dem in der Frage neu geprägten Begriff „Fachforschungsprogramme der Bundesregierung" werden im folgenden die Förderungsprogramme des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) verstanden.
Bereits 1976 sind die Leistungspläne „Elektronische Bauelemente" und „Transport- und Verkehrstechnologien" veröffentlicht worden. Die Leistungspläne „Humanisierung des Arbeitslebens" und „Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit" werden voraussichtlich bis Mitte Dezember in gedruckter Form vorliegen. Das Parlament wird unverzüglich nach Erscheinen der Leistungspläne vom Bundesministerium für Forschung und Technologie unterrichtet werden.
Zu Frage B 131:
Die Erstellung der Leistungspläne ist arbeitsaufwendig. Insbesondere ist die in den Leistungsplänen angestrebte Zuordnung der institutionellen Förderung zu den einzelnen Programmbereichen mit großem Arbeitsaufwand verbunden. Aus diesen Gründen konnten bisher nicht alle Leistungspläne des Bundesministeriums für Forschung und Technologie fertiggestellt werden. Der Bundesminister für Forschung und Technologie ist bemüht, die noch ausstehenden Leistungspläne für die derzeit gültigen Fachprogramme zügig fertigzustellen.
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Anlage 104
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage B 132) :
Hat die Bundesregierung für den 4. Bauabschnitt der Friedrich-Ebert-Schule in Wiesbaden Zuschüsse gewahrt, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
An den Kosten für den Neubau der FriedrichEbert-Schule (berufliche Schule für Metall- und Elektrogewerbe) in Wiesbaden von insgesamt 6 592 000,—DM beteiligt sich der Bund mit 3 296 000,— DM.. Die Mittel fließen aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen.
Anlage 105
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage B 135) :
Bemüht sich die Bundesregierung darum, daß in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland die Probleme der Friedenssicherung und der Verteidigungspolitik verstärkt angesprochen werden, und wenn ja, handelt es sich bei diesen Bemühungen darum, die Länder anzuregen, ein herausgehobenes Sonderfach zu schaffen, und wie will die Bundesregierung dem möglicherweise
in der Öffentlichkeit entstehenden Eindruck vorbeugen, in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland würde das Fach „Wehrkunde" eingerichtet?
Die Bundesregierung bemüht sich darum, daß in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland diese Probleme verstärkt angesprochen werden. Sie fühlt sich dazu berechtigt, weil nach ihr vorliegenden Unterlagen nicht einmal in der Hälfte der Bundesländer sichergestellt ist, daß jeder Schüler im Verlauf seiner Schulzeit einmal mit Fragen der Sicherheitspolitik konfrontiert wird.
Die Bundesregierung hat keine Anregung gegeben, für die Behandlung .der Friedenssicherung und der Verteidigungspolitik ein „herausgehobenes Sonderfach" zu schaffen. Sie wird dies auch künftig nicht tun.
Sie ist allerdings der Meinung, daß die Friedens-und Sicherheitspolitik, die in die Mitverantwortung aller, nicht nur der von der Wehrpflicht unmittelbar betroffenen Staatsbürger gestellt ist, in den Fächern „Politik", „Sozialkunde", „Geschichte" eine der Sache angemessene Berücksichtung finden sollte. Zudem erscheint eine Unterrichtung aller jungen Staatsbürger, von denen im Blick auf die Wehrpflicht eine Gewissensentscheidung verlangt wird, besonders dringlich.
Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keinen Anlaß dafür, daß in der Öffentlichkeit der unzutreffende Eindruck entstehen könnte, es solle in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland ein Fach „Wehrkunde" eingeführt werden.
Anlage 106
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 136, 137 und 138) :
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Tätigkeit der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GtZ) als „ordnungspolitisch unbedenklich" bezeichnet werden kann, oder ergeben sich aus ihrer Sonderstellung zur Bundesregierung, als deren Vergabestelle für Leistungen, die im Rahmen der „Deutschen Technischen Hilfe" erbracht werden, und aus der daraus resultierenden Abhängigkeit privater Ingenieurfirmen von ihr sowie aus der ihr vom Bund gewährten Kostendeckung (einschließlich Gewinngarantie] und ihrem quasi-offiziellen Auftreten als ‚German Agency for Technical Cooperation" Vorteile, die zu einer Verfälschung des Wettbewerbs in diesem Bereich führen können?
Hält es die Bundesregierung für ausgeschlossen, daß die GtZ durch ihre Stellung als Generalvertragspartner der Bundesregierung und damit als Hauptauftraggeber von privaten Consultants das „Wohlverhalten" ihrer privaten Konkurrenten im sogenannten Drittgeschäft (Finanzierung durch Empfängerländer, Aufträge des Europäischen Entwicklungsfonds etc.) erzwingen kann?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um in diesem Bereich den unverfälschten Wettbewerb insbesondere im Verhältnis zu den privaten Beteiligten sicherzustellen?
Zu Frage B 136:
Die GTZ führt in erster Linie im Auftrage der Bundesregierung die Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit in Eigenverantwortung durch. Bei Wahrnehmung dieser Aufgabe ist die GTZ vertraglich verpflichtet, geeignete Unternehmen der privaten Wirtschaft, staatlicher Stellen und Fachinstitutionen einzuschalten, soweit dies zweckmäßig und wirtschaftlich erscheint. Die GTZ steht mithin nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu diesen Unternehmen. Die Bundesregierung achtet darauf, daß dies auch in Zukunft so bleibt. Unter dieser Voraussetzung ist eine Verfälschung des Wettbewerbs nicht gegeben; die Tätigkeit der GTZ ist damit ordnungspolitisch unbedenklich. Im übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, daß im Aufsichtsrat der Gesellschaft neben den Ressorts (BMZ, BMWi, BMF, AA) und den Fraktionen des Deutschen Bundestags auch die deutsche Consultingwirtschaft vertreten ist.
Zu Frage B 137:
Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit ein Interesse daran haben kann, ein „Wohlverhalten" privater Firmen im Drittgeschäft zu erzwingen. Es ist erklärte Geschäftspolitik, in ihrem Drittgeschäft nicht mit deutschen Consultings zu konkurrieren. Vielmehr hat die Gesellschaft im Rahmen des Drittgeschäfts Aufträge von OPEC-Ländern und den großen internationalen Finanzierungsinstituten an mittelständische deutsche Consulting-unternehmen weitergegeben, die diesen sonst nicht zugänglich geworden wären.
Zu Frage B 138:
Wie aus der Beantwortung der Fragen 136 und 137 hervorgeht, wird die Bundesregierung als Vertragspartner und Eigentümer der GTZ darauf achten, daß die oben dargelegten Grundsätze auch in Zukunft eingehalten werden.
Anlage 107
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 139 und 140) :
Welche Teilbeträge der im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1979 im Einzelplan 23 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — bei Kapitel 23 02, Titel 896 03
— bilaterale technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern
- und Titel 896 04 — Förderung entwicklungswichtiger Vorha-
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ben der Kirchen in Entwicklungsländern — veranschlagten Mittel von 550 Millionen DM bzw. 124 Millionen DM entfallen voraussichtlich (Sdiätzbetrag) auf Investitionen (Zuschüsse für Investitionen) ?
Welche Teilbeträge (absolute Höhe und prozentualer Anteil) entfielen von den in den Haushaltsjahren 1973 bis 1977 jeweils bei Kapitel 23 02 Titel 686 01 — bilaterale technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern — und Titel 686 05 — Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen in Entwicklungsländern — des jeweiligen Bundeshaushaltsplans tatsächlich ausgegebenen Mitteln auf Investitionen (Zuschüsse für Investitionen)?
Zu Frage B 139:
Der Anteil der investiven Ausgaben bei Kapitel 23 02 Titel 896 03 (bilaterale Technische Zusammenarbeit) und bei Titel 896 04 (Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen) ist nicht genau bestimmbar, da nur die Teilbeträge für Sachausgaben und Personalausgaben erfaßt werden können. Bei der Technischen Zusammenarbeit handelt es sich um in sich geschlossene Maßnahmen, die aus Gründen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung nicht in Ausgaben für laufende Zwecke (z. B. Betriebsmittel oder Ersatzteile für Fahrzeuge) und in Ausgaben für Investitionen (z. B. Anschaffung der Fahrzeuge) aufgeteilt werden können. Vielmehr sind beide Ausgabearten in einem Projekt untrennbar miteinander verbunden, da beide Kostengruppen in der Regel in einer Rechnung der Auftragnehmer bzw. der Abrechnung der Träger ausgewiesen sind. Die erfaßten Sachausgaben enthalten daher zu einem geringen Teil auch Ausgaben für laufende Zwecke, während der weitaus überwiegende Anteil dieser Ausgabeposition auf die Investitionen entfällt.
Der Anteil der Sachausgaben im Haushaltsjahr 1979 ist nicht genau bestimmbar, da die Planung für die in den vertraulichen Erläuterungen 1979 enthaltenen Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist. Auf Grund der Erfahrungen aus den Vorjahren kann jedoch davon ausgegangen werden, daß von den im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1979 veranschlagten Mitteln voraussichtlich auf, Sachausgaben entfallen:
bei Titel 896 03: rd. DM 341 Millionen (62 %) von insgesamt DM 550 Millionen
bei Titel 896 04 rd. DM 111,6 Millionen (90 %) von insgesamt DM 124 Millionen.
Zu Frage B 140:
Auf Sachausgaben entfielen in den zurückliegenden Haushaltsjahren folgende Teilbeträge der Ausgaben:
a) Titel 686 01 (bilaterale Technische Zusammenarbeit)
Haushaltsjahr Sachausgaben I Gesamtausgaben
in Millionen DM in Millionen DM
1973 1974 1975 1976 1977 133,7 234,2
(52,2 %) 365,4
187,3 461,4
(51,3 %) 401,2
306,3 423,7
(66,4 %)
249,5
(62,2 %)
264,7
(62,5 %)
b) Titel 686 05 (Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen)
Haushaltsjahr Sachausgaben I Gesamtausgaben
in Millionen DM I in Millionen DM
1974 82,1 88,0
1975 (94,3 %) 110,0
1976 103,5 105,0
1977 (94,1 %) 108,0
94,4
(89,3 %)
96,1
Die entsprechenden Angaben für das Haushaltsjahr 1973 liegen nicht vor und könnten nur nach einer nachträglichen Erhebung durch die kirchlichen Zentralstellen in einem verwaltungsaufwendigen Verfahren ermittelt werden.
Anlage 108
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen B 141 und 142) :
Sind der Bundesregierung Berichte bekannt über neue Verhaftungswellen besonders gegenüber Vertretern von Kirchen in Äthiopien, und ist sie bereit, gegen diese Grausamkeiten dadurch Stellung zu beziehen, daß sie für Äthiopien jegliche Entwicklungshilfeleistung einstellt?
Ist die Bundesregierung bereit, im europäischen Ministerrat, wo sie den Vorsitz führt, dafür Sorge zu tragen, daß dieses Gremium sich ebenfalls gegen diese Terrormaßnahmen ausspricht und die Gewährung jeglicher Unterstützung davon abhängig macht, daß Menschenrechte geachtet werden?
Zu Frage B 141:
Der Bundesregierung liegen Meldungen über Verhaftungen in Äthiopien vor, die in jüngster Zeit auch Kirchenvertreter, u. a. den Generalsekretär der Mekane-Jesus-Kirche, betrafen.
Die Bundesregierung hat die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Äthiopien bereits erheblich eingeschränkt. Zusagen für neue Projekte sind ab 1977 nicht mehr erfolgt. Derzeit wird in bezug auf laufende Vorhaben keine Veranlassung gesehen, völkerrechtlich verbindliche Zusagen zu brechen, zumal die Projekte in überwiegendem Maße bedürftigen Bevölkerungskreisen unmittelbar zugute kommen und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für das entsandte Personal nicht erkennbar ist.
Zu Frage B 142:
Äthiopien ist Partner des EWG-AKP-Abkommens von Lomé und hat damit Anspruch auf die von der Gemeinschaft in diesem Abkommen eingegangenen Verpflichtungen. Die Bundesregierung tritt grundsätzlich dafür ein, daß diese Verpflichtungen eingehalten werden.
Eingedenk ihres Engagements für die weltweite Beachtung der Menschenrechte achtet sie jedoch darauf, daß die Maßnahmen der technischen und finanziellen Zusammenarbeit den Menschen unmittelbar zugute kommen. Sinn und Zweck der Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens von Lome ist es, den Menschen zu dienen und ihnen zu helfen, ihre Menschenrechte auf Freiheit von Hunger und Not Izu verwirklichen.