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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/113 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 113. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. November 1978 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 8859 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 8859 A Fragestunde — Drucksache 8/2249 vom 03. 11. 1978 — Kürzung des Haushaltsansatzes 1979 zur Förderung des Zonenrandgebietes MdlAnfr A4 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . . . . . 8859 D, 8860 A, B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 8860 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 8860 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . . 8860 C ZusFr Dr. Kreutzmann SPD 8860 D Ausbildung der Mitglieder des Kommunistischen Bundes Westdeutschlands in Subversion und Sabotage zur Zerstörung von Einrichtungen der Bundeswehr MdlAnfr A13 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8861 B, C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 8861 B, C Überwachung des politischen Betätigungsverbots für den Exilkroaten Stepan Bilandzic MdlAnfr A 15 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Miltner CDU/CSU MdlAnfr A16 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Miltner CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 8861 D, 8862 A, B ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 8861 D, 8862 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8862 A Anstieg der Leukämieerkrankungen bei Kindern in der Nähe des Kernkraftwerks Lingen MdlAnfr A17 03.11.78 Drs 08/2249 Ey CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI. . 8862 C, 8863 A, B, C, D, 8864 A ZusFr Ey CDU/CSU 8863 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . . . . . . 8863 B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 8863 C ZusFr br. Miltner CDU/CSU 8863 D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 8863 D ZusFr Petersen CDU/CSU 8864 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. November 1978 Äußerung des Bundesinnenministers zu der Ablehnung des im Änderungsentwurf zum Bundes-Immissionschutzgesetz enthaltenen Verschlechterungsverbots durch den Bundesrat MdlAnfr A23 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8864 B, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 8864 C, D Genehmigung zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für den türkischen Faschistenführer Türkesch sowie Schutz der demokratischen türkischen Arbeitnehmer vor rechtsradikalen Organisationen MdlAnfr A28 03.11.78 Drs 08/2249 Coppik SPD MdlAnfr A29 03.11.78 Drs 08/2249 Coppik SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 8865 A, B, C, D, 8866 A, B ZusFr Coppik SPD . . . . 8865 A, 8866 A, B ZusFr Conradi SPD 8865 B, 8866 B ZusFr Dr. Schöfberger SPD 8865 C ZusFr Ey CDU/CSU 8865 D Pflichten der Mitglieder der im Verfassungsschutzbericht der Bundesregierung als verfassungsfeindlich gekennzeichneten Parteien sowie Möglichkeiten der Aktivitäten dieser Parteien ohne aktive Unterstützung ihrer Mitglieder MdlAnfr A30 03.11.78 Drs 08/2249 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A31 03.11.78 Drs 03/2249 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8866 C, D, 8867 A, B, C, D, 8868 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 8866 D, 8867 A, B, C ZusFr Petersen CDU/CSU 8867 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 8867 C ZusFr Dr. Schöfberger SPD . . . . . 8867 D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 8868 A Erstmalige Besuchserlaubnis für einen Rechtsanwalt bei der wegen Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verhafteten Studentin Karin Aalbers fünf Tage nach ihrer Verhaftung MdlAnfr A32 03.11.78 Drs 08/2249 Conradi SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 8868 B, C, D ZusFr Conradi SPD 8868 C, D Staatliche Stützmaßnahmen für die deutsche Stahlindustrie und Normalisierung des Stahlmarktes bis 1981 MdlAnfr A46 03.11.78 Drs 08/2249 Stockleben SPD MdlAnfr A47 03.11.78 Drs 08/2249 Stockleben SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 8869 A, B, C, D, 8870 A ZusFr Stockleben SPD 8869 B, D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 8870 A Benachteiligung der deutschen Landmaschinenindustrie hinsichtlich ihrer Exportfinanzierungsmöglichkeiten MdlAnfr A52 03.11.78 Drs 08/2249 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 8870 B, C ZusFr Ey CDU/CSU 8870 B, C Erhöhte Bierlieferungen aus der DDR MdlAnfr A53 03.11.78 Drs 08/2249 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8870C, D, 8871 A, B, C, D ZusFr Niegel CDU/CSU . . . 8870 D, 8871 A ZusFr Ey CDU/CSU ..........8871 A. ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 8871 B ZusFr Becker (Nienberge) CDU/CSU . . 8871 B ZusFr Dr. Schöfberger SPD 8871 C ZusFr Spranger CDU/CSU 8871 D ZusFr Frau Simonis SPD 8871 D Verbesserung der Förderung von Nebenerwerbsbetrieben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" MdlAnfr A63 03.11.78 Drs 08/2249 Simpfendörfer SPD Antw PStSekr Gallus BML 8872 A, C, D, 8873 A ZusFr Simpfendörfer SPD 8872 B, C ZusFr Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU . 8872 D ZusFr Ey CDU/CSU 8872 D Holländische Förderungspraxis in der Geflügelwirtschaft und, ihre Vereinbarkeit mit den EG-Verträgen MdlAnfr A64 03.11.78 Drs 08/2249 Simpfendörfer SPD Antw PStSekr Gallus BML . . 8873 A, B, C, D, 8874 A ZusFr Simpfendörfer SPD 8873 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8873 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. November 1978 III ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 8873 D ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . . 8874 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 8874 A Beurteilung der bayerischen Agrarpolitik durch die Bundesregierung MdlAnfr A65 03.11.78 Drs 08/2249 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 8874 B, C, 8835 A, B, C, 8876 A ZusFr Niegel CDU/CSU 8874 C, D ZusFr Simpfendörfer SPD 8875 A ZusFr Ey CDU/CSU 8875 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 8875 C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 8875 D Rechtmäßigkeit der Aufhebung bereits erteilter Anerkennungsbescheide für Kriegsdienstverweigerer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wehrdienstnovelle MdlAnfr A78 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Schöfberger SPD MdlAnfr A79 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8876 B, C ZusFr Dr. Schöfberger SPD 8876 B ZusFr Jungmann SPD 8876 C Verzicht auf die Erhebung von Sach- und Personalkosten bei der Truppenverpflegung entsprechend dem Einzelplan 14 des Haushaltsplans 1979 MdlAnfr A80 03.11.78 Drs 08/2249 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 8876 D, 8837 A, B ZusFr 'Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . 8877 A ZusFr Jungmann SPD 8877 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 8877 B Ausbildung argentinischer Soldaten an der Fla-20 mm bei der Bundeswehr MdlAnfr A81 03.11.78 Drs 08/2249 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 8877 B Aussage des französischen Verteidigungsexperten Pierre Gallois über die Bedrohung Westeuropas durch die sowjetische Mittelstreckenrakete SS-20 MdlAnfr A83 03.11.78 Drs 08/2249 Engelsberger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8877 C, D, 8878 A, B, C ZusFr Engelsberger CDU/CSU . 8877 D, 8878 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 8878 A ZusFr Jungmann SPD. . .. . . . 8878 C ZusFr Simpfendörfer SPD 8878 C Nächste Sitzung 8878 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8879* A Anlage 2 Überprüfung der Bereitstellung von Dienstwagen mit Fahrer für Beamte zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben MdlAnfr A8 03.11.78 Drs 08/2249 Schartz (Trier) CDU/CSU MdlAnfr A9 03.11.78 Drs 08/2249 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8879* B Anlage 3 Umgehung des § 3 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes durch die Bitte um Amtshilfe an das Bundesamt für Verfassungschutz durch den Bundesgrenzschutz MdlAnfr A10 03.11.78 Drs 08/2249 Hansen SPD MdlAnfr All 03.11.78 Drs 08/2249 Hansen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8879* D Anlage 4 Auftreten des Leiters der Abteilung U des Bundesinnenministeriums in Hessen und Bayern MdlAnfr A12 03.11.78 Drs 08/2249 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8880* A Anlage 5 Morddrohungen für den Fall der Auslieferung von in Deutschland lebenden Exilkroaten An Jugoslawien MdlAnfr A14 03.11.78 Drs 08/2249 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8880* B Anlage 6 Zunahme der Kindersterblichkeit infolge Blutkrebses im Umkreis des stillgelegten Kernkraftwerks Lingen MdlAnfr A18 03.11.78 Drs 08/2249 Neumann (Bramsche) SPD IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. November 1978 MdlAnfr A19 03.11.78 Drs 08/2249 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8880* C Anlage 7 Haushaltsmittel des Umweltbundesamtes in Berlin für Öffentlichkeitsarbeit MdlAnfr A21 03.11.78 Drs 08/2249 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8880* D Anlage 8 Einholung von Auskünften beim Verfassungsschutz durch Bundesbehörden vor der Einstellung auszubildender Jugendlicher MdlAnfr A22 03.11.78 Drs 08/2249 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8881* B Anlage 9 Störfälle im Kernkraftwerk Brunsbüttel MdlAnfr A26 03.11.78 Drs 08/2249 Marschall SPD MdlAnfr A27 03.11.78 Drs 08/2249 Marschall SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8881* B Anlage 10 Holländische Förderungspraxis in der Geflügelwirtschaft und ihre Vereinbarkeit mit den EG-Verträgen MdlAnfr A61 03.11.78 Drs 08/2249 Carstens (Emstek) CDU/CSU MdlAnfr A62 03.11.78 Drs 08/2249 Carstens (Emstek) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 8881* D Anlage 11 Benachteiligung von Privatfirmen durch die Tätigkeit der Luftwaffenwerften, insbesondere bei der Wartung des MRCA und des Alpha-Jets MdlAnfr A76 03.11.78 Drs 08/2249 Ludewig FDP MdlAnfr A77 03.11.78 Drs 08/2249 Ludewig FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 8882* B Anlage 12 Pläne des NATO-Oberbefehlshabers General Haig zum Aufbau eines Offensivpotentials chemischer Kampfmittel in Europa MdlAnfr A82 03.11.78 Drs 08/2249 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 8882* D 113. Sitzung Bonn, den 8. November 1978 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 10. 11. Dr. Aigner * 10. 11. Alber * 10. 11. Dr. Barzel 10. 11. Dr. Bayerl * 8. 11. Frau von Bothmer ** 10. 11. Büchner (Speyer) ** 10. 11. Carstens (Emstek) 15. 12. Dr. Dollinger 9. 11. Dr. Dregger 10. 11. Dr. Evers ** 10. 11. Eymer (Lübeck) 10. 11. Fellermaier * 10. 11. Flämig * 9. 11. Frau Funcke 10. 11: Geisenhofer 17. 11. Glombig 10. 11. Haberl 10. 11. Ibrügger * 10. 11. Dr. h. c. Kiesinger 10. 11. Dr. Klepsch * 10. 11. Kratz 1. 12. Lange * 10. 11. Lemmrich ** 10. 11. Lemp * 9. 11. Ludewig 10. 11. Lücker * 10. 11. Luster * 10. 11. Lutz 17. 11. Dr. Müller ** 10. 11. Müller (Mülheim) * 10. 11. Nordlohne 10. 11. Frau Pack 1. 12. Peters (Poppenbüll) 1. 12. Rappe (Hildesheim) 8. 11. Rosenthal 10. 11. Saxowski 17. 11. Schmidt (München) * 10. 11. Schreiber * 10. 11. Schröder (Lüneburg) 8. 11. Seefeld * 10. 11, Sieglerschmidt 10. 11. Strauß 10. 11. Frau Dr. Walz * 10. 11. Dr. von Weizsäcker 8. 11. Zeitler 8. 11. Ziegler 15. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schartz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen A 8 und 9) Trifft es zu, daß Beamte des Bundes zwar ihren Dienstort mit einem von ihnen selbst gesteuerten Wagen anfahren, dann aber für die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben außerhalb des Dienstorts von einem Dienstwagen mit Fahrer gefahren werden, Anlagen zum Stenographischen Bericht und ist der Bundesregierung bekannt, daß dabei sowohl Fahrer wie Dienstwagen während der Zeit der Wahrnehmung des Außentermins ohne Beschäftigung sind, und welchen Sinn sieht die Bundesregierung darin? Hat die 'Bundesregierung in ihrer Verantwortlichkeit für sparsamen Umgang mit Steuergeldern die Absicht, dieses Verhalten abzuschaffen mit dem Ziel, daß Beamte des Bundes in Zukunft entweder die Dienstwagen oder ihren anerkannten Privat-Pkw selbst zu Außenterminen steuern? 1. Das Bundesreisekostengesetz stellt die Art des bei Dienstreisen zu benutzenden Verkehrsmittels grundsätzlich in die Wahl des Dienstreisenden. Durch jeweils ressortinterne Regelungen ist angeordnet, daß für die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben außerhalb des Dienstortes aus Gründen der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen sind. Für die Benutzung eines privateigenen oder eines Dienst-Pkw ist eine besondere Genehmigung erforderlich. Sie wird erteilt, wenn die Dienstreise dadurch insgesamt wirtschaftlicher durchgeführt werden kann. Für Dienstreisen, die ohne Genehmigung mit einem privateigenen Pkw durchgeführt worden sind, erhält der Dienstreisende lediglich Reisekostenvergütung bis zur Höhe der Kosten, die bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels entstanden wären. 2. Von der Möglichkeit der Benutzung von DienstPkw in der Weise, daß der Dienstreisende den Dienst-Pkw selbst steuert, wird in geeigneten Bereichen der Bundesverwaltung (z. B. Bundeskriminalamt) bereits Gebrauch gemacht. Eine Ausdehnung dieser Regelung auf die Bundesministerien ist wegen des zu geringen Bestandes an Dienst-Pkw nicht zu realisieren. 3. Die Anerkennung, daß ein privates Kraftfahrzeug in überwiegendem dienstlichen Interesse gehalten wird, ist auch heute schon möglich, wenn durch sie eine organisatorische Verbesserung, eine Steigerung der Dienstleistungen oder personelle und sächliche Einsparungen erzielt werden können. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen A 10 Und 11): Hält es die Bundesregierung für rechtmäßig, daß im Verantwortüngsbereich der Bundesregierung eine Behörde nach §§ 4 und 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes eine andere Behörde um Amtshilfe ersucht, und damit ein Verbot umgeht, das ihr ein bestimmtes Vorgehen aus eigenem Recht untersagt? Was will die Bundesregierung tun, um die Gefahr zu beseitigen, daß durch die Amtshilfe des Bundesgrenzschutzes für das Bundesamt für Verfassungsschutz beim ,,Erfassen bestimmter Erkenntnisse bei der grenzpolizeilichen Kontrolle" die Bestimmung in § 3 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes umgangen wird, nach der dem Verfassungsschutz unbestritten eigene Eingriffsrechte untersagt sind? Wegen des Sachzusammenhangs bitte ich, die Fragen gemeinsam beantworten zu dürfen. Der Bundesminister des Innern hat am 23. Juni 1978 unmittelbar im Anschluß an die Erörterungen in der Öffentlichkeit über den Umfang und die Zulässigkeit der Zusammenarbeit des Bundesgrenzschutzes mit den Nachrichtendiensten eine Arbeitsgruppe beauftragt, nochmals die Rechtsgrundlagen der Kontrollen an der Grenze sowie die Zulässigkeit der gegenseitigen Amtshilfe von Bundesgrenz- 8880* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. November 1978 schutz und Nachrichtendiensten eingehend zu prüfen. Ein Zwischenergebnis hat der Bundesminister des Innern dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 27. September 1978 mitgeteilt. Schon nach diesem Zwischenergebnis kann, übrigens in Übereinstimmung mit dem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 4. August 1978, festgestellt werden, daß die sich aus dem Grundgesetz und den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes ergebende Möglichkeit der Amtshilfe zwischen Bundesgrenzschutz und Verfassungsschutzbehörden nicht zu einer Umgehung des in § 3 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes verankerten Prinzips führen darf, daß dem Verfassungsschutz keine polizeilichen Befugnisse oder Kontrollbefugnisse zustehen. Die Bundesregierung wird die eingeleitete Prüfung vertiefen. Sie erwägt in diesem Zusammenhang, noch ein Gutachten externer Sachverständiger einzuholen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage A 12) : Wie oft und bei welchen Anlässen ist der Leiter der Abteilung U des Bundesinnenministeriums in den letzten Monaten in Hessen und Bayern öffentlich aufgetreten, und welche dienstlichen Mittel wurden hierbei eingesetzt? Der Leiter der Abteilung Umweltangelegenheiten des Bundesministeriums des Innern hat zwischen dem 11. April und dem 24. Oktober 1978 an 18 öffentlichen Veranstaltungen in Hessen und Bayern teilgenommen. Er hat dabei insbesondere den Dialog mit betroffenen Bürgern entsprechend der Auffassung der Bundesregierung geführt. Mit Ausnahme von vier Veranstaltungen, die auf Einladung von politischen Gremien wahrgenommen und für die keine Reisekosten aus Bundesmitteln in Anspruch genommen wurden, handelt es sich bei allen übrigen um Veranstaltungen im dienstlichen Interesse. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage A 14) : Wie beurteilt die Bundesregierung die von Exilkroaten vorgebrachten Drohungen im Zusammenhang mit dem Auslieferungsbegehren Jugoslawiens von acht in Deutschland wohnenden Exilkroaten, für jeden von den deutschen Behörden an Jugoslawien ausgelieferten Exilkroaten zwei deutsche Polizisten zu ermorden? Die Bundesregierung nimmt die anläßlich einer Demonstration von Exiljugoslawen in Karlsruhe am 3. Juni 1978 im Zusammenhang mit den Auslieferungsbegehren der jugoslawischen Regierung vorgebrachte Drohung, für jeden von den deutschen Behörden an Jugoslawien ausgelieferten Exiljugoslawen zwei deutsche Polizeibeamte zu ermorden, ernst. Der Generalbundesanwalt hat unverzüglich nach Bekanntwerden des Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nötigung von Verfassungsorganen und anderen Behörden eingeleitet und das Bundeskriminalamt mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt. Die Täter . konnten festgestellt werden. Das Bundeskriminalamt hat die Ermittlungen abgeschlossen und die Akten dem Generalbundesanwalt vorgelegt, der sie seinerseits dem Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Düsseldorf zur weiteren Veranlassung zugeleitet hat. Das rasche Handeln der Strafverfolgungsbehörden auch in diesem Falle unterstreicht, daß die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder rechtswidrigen Handlungen von Extremisten ohne Nachsicht entgegentreten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen A 18 und 19) : Kann die Bundesregierung die Richtigkeit einer dpa-Meldung vom 24. Oktober 1978 bestätigen, wonach im Umkreis von 80 km des stillgelegten Kernkraftwerks Lingen eine erhebliche Zunahme der Kindersterblichkeit infolge Blutkrebs festzustellen ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Liegen die behaupteten 230 Leukämiefälle seit Inbetriebnahme des Kernkraftwerks 1968 über dem Bundesdurchschnitt, und ist eine Ursächlichkeit des Betriebs des Kernkraftwerks für diese Fälle nachzuweisen? Zu Frage A 18: Nein. Zu Frage A 19: Die angeblichen 230 Leukämie- bzw. Krebsfälle seit Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Lingen im Jahre 1968 sind durch das Bremer Institut bis heute nicht bewiesen worden. Da die Art der Erhebung des Bremer Instituts wissenschaftlich unvertretbar ist, lassen sich diese Zahlenangaben nicht mit der Zahl der jährlichen Sterbefälle in der Bundesrepublik Deutschland vergleichen, die etwa 7 Fälle auf 100 000 Einwohner beträgt. Nach Angaben des Niedersächsischen Sozialministers gibt es in Niedersachsen keine erhöhte Sterbeziffer an Leukämie. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage A 21): Welche Mittel stehen dem Umweltbundesamt in Berlin für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung, und hält die Bundesregierung diese Mittel für ausreichend, um die Ergebnisse der Arbeit des Umweltbundesamts einer breiten Öffentlichkeit im Interesse einer nötigen, verstärkten Aufklärung über Umweltprobleme zugänglich zu machen und damit zur Verbesserung der Umweltbedingungen beizutragen? Die Bundesregierung hält die Aufklärung der Bevölkerung auf dem Umweltgebiet für eine vordringliche umweltpolitische Aufgabe. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 1979 sind hierfür im Einzelplan des Bundesministers des Innern — Kap. 06 27 Tit. 531 01 — 1,650 Millionen DM vorgesehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. November 1978 8881* Dies bedeutet gegenüber dem Haushaltsjahr 1978 eine Steigerung um 200 000 DM. Diese Mittel werden unter Nutzung des Sachverstandes des Umweltbundesamtes für die Information der Bevölkerung in Umweltfragen eingesetzt. Dem Umweltbundesamt stehen bisher unmittelbar keine eigenen Haushaltsmittel für eine breite Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Allerdings verfügt das Umweltbundesamt über einen Haushaltsansatz „Kosten wissenschaftlicher Veröffentlichungen" — Kap. 06 28 Tit. 531 03 — (Betrag für 1979: 400 000 DM). Diese Mittel sind jedoch zweckgebunden und bestimmt zur Veröffentlichung insbesondere — des Umweltforschungskatalogs, — von ausgewählten Forschungsergebnissen auf den Gebieten Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft, — der Monatsberichte des Meßstellennetzes zur Reinhaltung der Luft. Die Bundesregierung hat für 1979 an der bisherigen Art der Veranschlagung der Mittel für eine breite Umweltaufklärung festgehalten. Sie wird für künftige Haushaltsjahre prüfen, ob im Hinblick auf die Vordringlichkeit des Umweltschutzes und die gesetzlichen Aufgaben des Umweltbundesamtes insoweit eine Änderung notwendig ist. Im übrigen bleibt abzuwarten, ob nicht im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 1979 eine Aufstockung der Öffentlichkeitsarbeitsmittel zugunsten des Umweltbundesamtes erfolgt, da sich hierfür der Innenausschuß des Deutschen Bundestages aufgrund des Vorschlages der AGU nachdrücklich ausgesprochen hat. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage A 22) : Inwieweit werden vor der Einstellung Jugendlicher als Auszubildende von Bundesbehörden beim, Verfassungsschutz des Bundes oder der Länder Auskünfte eingeholt, um — wie nach Bestätigung des Innenministers von Rheinland-Pfalz bei dortigen Behörden üblich — zu erfahren, „ob über den Bewerber bereits konkrete Tatsachen bekannt sind, die darauf schließen lassen, daß der Bewerber nicht das Qualifikationsmerkmal ,Verfassungstreue' für den öffentlichen Dienst erfüllt"? Bei der Einstellung Jugendlicher als Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes werden von Bundesbehörden Auskünfte der von Ihnen beschriebenen Art nicht eingeholt. Im übrigen weise ich darauf hin, daß das Bundesamt für Verfassungsschutz außerdem generell angewiesen ist, Erkenntnisse über Tätigkeiten vor dem 18. Lebensjahr nicht weiterzugeben, es sei denn, sie sind Gegenstand eines Strafverfahrens. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen A 26 und 27): Entsprechen nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen über weitere Störfälle im Kernkraftwerk Brunsbüttel den Tatsachen, nach denen — unabhängig von den Vorgängen im Zusammenhang mit der Entdeckung von Eisenteilen im Kühlmittelkreislauf des Reaktors und der Überflutung bzw. dem Ausfall der Hauptpumpenzentrale — die in Lagerbecken deponierten Brennelemente des abgeschalteten Reaktors sich über das zulässige Maß erhitzten und nur durch eine letzte Notkühlmöglichkeit eine Freisetzung großer Mengen von Radioaktivität vermieden werden konnte? Entsprechen weitere Informationen den Tatsachen, daß bei Anwendung dieser Notkühlung zuviel Wasser eingespeist wurde, so daß radioaktives Wasser unkontrolliert ausfloß? Zu Frage A 26: Die Frage geht offensichtlich zurück auf Presseberichte über besondere Vorkommnisse im Kernkraftwerk Brunsbüttel, die sich dort während der 'derzeitigen Reparatur- und Revisionsphase ereignet haben. Wie Sie in Ihrer Frage schon andeuten, besteht zwischen diesen Ereignissen in der Tat kein ursächlicher Zusammenhang. Ihre Informationen, wonach die im Lagerbecken des Kernkraftwerks Brunsbüttel deponierten Brennelemente sich über das zulässige Maß erhitzt haben sollen, sind nicht zutreffend. Lassen Sie mich das anhand einer kurzen Beschreibung der Vorfälle erläutern. Während der noch andauernden Revisionsphase wurde im Primärkreis neben einer Umwälzpumpe ein etwa 5 mm starkes und handtellergroßes Blechstück gefunden. Es hat somit nichts mit dem Kühlsystem für das Brennelementlagerbecken zu tun, im übrigen war aber auch nach Ermittlungen der zuständigen Aufsichtsbehörde die Kühlfähigkeit und Abschaltsicherheit des Reaktors selbst niemals in Frage gestellt. Beim Kühlwassereinlaufbauwerk, über das das Kühlwasser (Nebenkühlwasser) zur Aufnahme der Abwärme aus dem Kernkraftwerk aus der Elbe entnommen wird, ist das Prinzip der Mehrfachausführung angewandt worden. So besteht dieses Bauwerk aus zwei Teilbauwerken, die jedes für sich ausreichen, das Kernkraftwerk mit Kühlwasser zu versorgen. Als kürzlich das Kühlwassereinlaufbauwerk I überflutet und nicht mehr funktionsfähig war, war die Kühlwasserversorgung, hier insbesondere für die Lagerbeckenkühlung, durch den Teil II sichergestellt. Unabhängig von diesem Ereignis hat man im Kernkraftwerk den routinemäßigen Ausgleich des Wasserstandes im Brennelementlagerbecken durchgeführt. Dabei wurde durch Unachtsamkeit des Betriebspersonals zu viel Wasser eingespeist und das Lüftungssystem des Lagerbeckens teilweise geflutet. In die Umgebung wurden dadurch keine meßbaren Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt. Die zuständige Aufsichtsbehörde und auch der BMI sind über diese Vorfälle jeweils unverzüglich unterrichtet worden. Zu Frage A 27: Aus meiner Antwort zu Ihrer Frage 26, Herr Kollege, geht bereits hervor, 'daß die Anwendung einer Notkühlmaßnahme zur Kühlung der Brennelemente nicht stattgefunden hat und auch nicht erforderlich war. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Carstens (Emstek) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen A 61 und 62) : Stimmt es, daß durch das in den Niederlanden am 24. Mai d. J. in Kraft getretene Gesetz über die Neuregelung zur För- 8882* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. November 1978 derung von Investitionen Veredlungsbetriebe der Geflügelwirtschaft in den Niederlanden die Möglichkeit haben, verlorene Zuschüsse in Höhe von 27 bis 40 v. H. — gestaffelt nach Arbeitslosenquote der einzelnen Regionen — zu erhalten, und wenn ja, hat die Bundesregierung bereits überprüft, ob die holländischen Förderungspraktiken im Einklang mit den EG-Verträgen stehen? Wie gedenkt die Bundesregierung, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, um einer dadurch entstehenden erheblichen Benachteiligung dieses Wirtschaftsbereichs in Deutschland entgegenzuwirken? Zu Frage A 61: Zur Neuregelung der Investitionsförderung in den Niederlanden hat die Bundesregierung bereits in der 111. Sitzung des Deutschen Bundestages Stellung genommen. Ergänzend hierzu darf ich darauf hinweisen, daß die Neuregelung zwar auch unter dem Gesichtspunkt der Beschäftigungslage getroffen wurde; ein unmittelbarer Zusammenhang mit der regionalen Arbeitslosenquote besteht jedoch nicht. Zu Frage A 62: Die möglichen Auswirkungen der niederländischen Neuregelung auf die deutsche Landwirtschaft, insbesondere auf die Sektoren Eier und Geflügel, waren Gegenstand eines Gesprächs zwischen Bundesminister Ertl und seinem niederländischen Kollegen van der Stee anläßlich des informellen Treffens der EG-Agrarminister in Bad Wiessee am 23. und 24. Oktober 1978. Beide stimmten darin überein, daß das Problem zunächst von den Spitzenverbänden der Eier- und Geflügelwirtschaft auf niederländischer und deutscher Seite erörtert werden sollte. In diesem Sinne hat Bundesminister Ertl zwischenzeitlich den Präsidenten des Zentralverbandes der deutschen Geflügelwirtschaft um die Aufnahme entsprechenden Kontakte gebeten. Von dem Ausgang dieser Gespräche wird die Bundesregierung weitere Schritte abhängig machen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/2249 Fragen A 76 und 77) : Welche Gründe sprachen bzw. sprechen dafür, daß die Luftwaffenwerften auf Gebieten tätig sind, auf denen ausreichende industrielle Kapazität vorhanden ist? Ist beabsichtigt, die Luftwaffenwerften auch in die Instandsetzung von z. B. MRCA und Alpha Jet — parallel zu zivilen Firmen — einzuschalten, und wenn ja, in welchem Umfang? Zu Frage A 76: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich gegenüber der NATO grundsätzlich verpflichtet, ihre Kampftruppen mit angemessener logistischer Unterstützung zu versehen und entsprechende Unterstützungsverbände bereitzuhalten. Die Luftwaffe muß im Krisen-, Spannungs- und im Verteidigungsfall in der Lage sein, sehr schnell die höchstmögliche Einsatzbereitschaft herzustellen und sicherzustellen, daß die Einsatzverbände mit der erforderlichen Wirksamkeit auf längere Dauer operieren können. Hierzu ist erforderlich, daß — die volle Einsatzbereitschaft auch ohne Unterstützung durch die zivile Industrie sichergestellt ist, — die Luftwaffe das nötige Know-how auch für höherwertige Instandsetzungsarbeiten bereits im Frieden erwirbt, um z. B. Beschußschäden beheben zu können, — die Luftwaffe zur Schwerpunktbildung und Beseitigung von Engpaßsituationen technisches Personal zu den Kampfverbänden abordnen kann, — die Luftwaffe bei Verlegungen von Einsatzverbänden auf Ausweichplätze diese aufnehmen und logistisch betreuen kann. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben reichen die bei den Einsatzverbänden vorhandenen Truppeninstandsetzungskapazitäten nicht aus. Die Luftwaffe kann daher für ihre Haupt-Waffensysteme auf eine gewisse Depotinstandsetzungskapazität nicht verzichten. Umfang und Kapazität der hierfür aufgestellten Luftwaffenwerften werden dabei durch die im Verteidigungsfall wahrzunehmenden Aufgaben bestimmt. Im Frieden werden diese notwendigen Kapazitäten für einen Teil der anfallenden höherwertigen Instandsetzungsmaßnahmen genutzt. Als Anhalt kann man davon ausgehen, daß die Luftwaffenwerften im allgemeinen ca. 20 % der anfallenden Instandsetzungsarbeiten durchführen, während die restlichen 80 % in die Industrie vergeben werden. Zu Frage A 77: Diese Frage bejahe ich. Die Luftwaffe wird für MRCA/Tornado und Alpha Jet wie für andere Waffensysteme luftwaffeneigene Werften für -die Depotinstandsetzung einschalten. Grundsätzlich gelten hierfür dieselben Gründe, die ich in der Beantwortung der ersten Frage dargelegt habe. Der Umfang der anfallenden Instandsetzungsarbeiten für beide Waffensysteme kann noch nicht exakt ermittelt werden. Es kann aber bereits heute gesagt werden, daß auch für diese Waffensysteme der Hauptanteil der höherwertigen Instandsetzungsarbeiten an die Industrie vergeben wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage A 82) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie in amerikanischen Presseberichten gemeldet — der Nato-Oberbefehlshaber General Haig den Aufbau eines Nato-Offensivpotentials von chemischen Kampfmitteln in Europa zur Diskussion stellen will, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls solche Pläne? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, nach denen in der Allianz der Aufbau eines NATO-Offensivpotentials von chemischen Kampfmitteln in Europa diskutiert werden soll. Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügt keiner der NATO-Partner außer den USA über chemische Kampfmittel. Auch die USA halten nur ein begrenztes Potential als Vergeltungsmöglichkeit für den Fall bereit, daß die Sowjetunion im Konfliktfall von ihrem umfangreichen chemischen Offensivpotential Gebrauch macht. Die Anwendung bakteriologischer und chemischer Kampfstoffe ist durch das Genfer Protokoll von 1925 verboten. Dieses Protokoll wurde inzwischen von allen Mitgliedstaaten der NATO und des Warschauer Pakts ratifiziert. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland schon 1954 auf die Entwicklung und Herstellung biologischer und chemischer Waffen verzichtet. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, diese Haltung zu ändern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jungmann.


Rede von Horst Jungmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, wie kommt es dann, daß das Bundesamt für den Zivildienst in der Öffentlichkeit dargestellt hat, es seien nicht genügend Zivildienstleistende zur Besetzung der vorhandenen Zivildienstplätze vorhanden, und dies sei auf die Tatsache der Nichtanerkennung der damaligen Bescheide zurückzuführen?
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Das gehört nicht zu meinem Aufgabenbereich. Diese Frage müßte der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beantworten. Ich kann das nicht beurteilen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 80 des Abgeordneten Berger (Lahnstein) auf:
    Sieht sich die Bundesregierung auf Grund der Tatsache, daß sie im Entwurf des Haushaltsplans 1979 bei der Haushaltsstelle 11903-032 des Einzelplans 14, Kapitel 14 10 „Verwaltungskosten-einnahmen und Einnahmen an Verpflegungsgeld" den Ansatz um 10 Millionen DM zurückgeführt hat, in der Lage, wenigstens mit Beginn des Haushaltsjahrs 1979 auf die Erhebung der sogenannten Sach- und Personalkosten bei der Truppenverpflegung zu verzichten, und wann wird sie den diesbezüglichen Erlaß für den Bereich des Bundesverteidigungsministeriums entsprechend ändern?
    Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung geht davon aus, daß der Haushaltsausschuß bei den bevorstehenden Verhandlungen über den Bundeshaushaltsplan 1979 seinen Beschluß vom 5. Mai 1977 über die Zahlung von Personal-und Sachkosten bzw. von Verwaltungskostenbeiträgen durch die freiwillig an der Truppenverpflegung teilnehmenden Angehörigen der Bundeswehr aufheben wird. In diesem Falle würde der Erlaß über die Bezahlung der Truppenverpflegung mit Wirkung ab 1. Januar 1979 entsprechend geändert werden.
    Ein Zusammenhang zwischen der Verringerung des Ansatzes bei Kap. 14 10 Tit. 119 03 „Verwaltungskosteneinnahmen und Einnahmen an Verpflegungsgeldern" im Entwurf des Haushaltsplans 1979 und einer eventuellen Aufhebung des genannten Beschlusses durch den Haushaltsausschuß besteht nicht. Der Ansatz bei Tit. 119 03 ist gegenüber dem Ansatz für 1978, nämlich 20,1 Millionen DM, deswegen um 10 Millionen DM verringert worden, weil die Zahl der Verpflegungsteilnehmer, von denen Personal- und Sachkosten erhoben werden müssen, 1978 wesentlich niedriger war als geschätzt. Sollte der Haushaltsausschuß den genannten Beschluß aufheben, muß der Ansatz bei Kap. 14 10 Tit. 119 03 um weitere 10 Millionen DM gesenkt werden.