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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/109 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 109. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 Inhalt: Anteilnahme am Tode des Oberhauptes der katholischen Kirche Papst Johannes Paul I 8541 A Regelung für die Führung von Aussprachen 8541 B Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . . 8542 A Beratung des von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Abkommens vom 6. Mai 1978 über die Entwicklung und Vertiefung der langfristigen Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken auf dem Gebiet der Wirtschaft und Industrie — Drucksache 8/2143 — Genscher, Bundesminister AA 8542 B Dr. Narjes CDU/CSU 8545 A, 8566 B Frau Renger SPD 8548 D Hoppe FDP 8550 C Schmidt, Bundeskanzler 8552 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 8557 A Dr. Ehmke SPD 8560 C Amrehn CDU/CSU 8562 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 8564 B Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, FDP auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personal- ausweise und zur Regelung der Meldepflicht in Beherbergungsstätten — Drucksachen 8/2132, 8/2123 — Dr. Penner SPD 8567 D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 8568 D Kleinert FDP 8569 B Namentliche Abstimmung . . . . . . 8570 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen — Drucksache 8/1694 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/1951 — . . . . . . . 8572 C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Vertragsverletzungen der DDR — Drucksache 8/2121 — Lintner CDU/CSU . . . . . . . . .. . 8573 B Dr. Kreutzmann SPD . . . . . . . . . 8575 A Schmöle CDU/CSU . . . . . . . . . 8577 A Franke, Bundesminister BMB . . . . 8592 D Ludewig FDP 8596 D Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . . . 8597 C Mattick SPD 8600 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Erweiteter Verkehrswegeplan für das Zonenrandgebiet hier: Bericht des Bundesministers für Verkehr 1976 über den Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes — Drucksachen 8/31, 8/1896 — Böhm (Melsungen) CDU/CSU 8600 D Zebisch SPD 8602 B Dr. Wendig FDP 8604 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld), Frau Dr. Lepsius, Glombig, Hauck, Fiebig, Schmidt (Kempten), Frau Schuchardt, Spitzmüller, Frau Matthäus-Maier, Eimer (Fürth) und der Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (UnterhaltsvorschuBgesetz) — Drucksache 8/1952 — Frau Eilers (Bielefeld) SPD 8605 B Frau Karwatzki CDU/CSU 8606 C Eimer (Fürth) FDP . . . . . . . . 8607 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Möller, Nordlohne, Niegel, Dr. Dollinger, Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Dr. Waffenschmidt, Link, Metz, Sauter (Epfendorf), Dr. Jenninger, Rawe, Dr. Kunz (Weiden), Tillmann, Carstens (Emstek) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes — Drucksache 8/1970 — Dr. Möller CDU/CSU 8608 D Conradi SPD 8610 C Kolb CDU/CSU 8612 B Wurbs FDP 8614 B Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 8615 C Niegel CDU/CSU 8617 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1978) — Drucksache 8/1769 — Dr. Hirsch, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 8619 A Dr. Schneider CDU/CSU 8620 C Paterna SPD 8622 B Gattermann FDP 8624 A Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . 8625 C Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 8626 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Pack, Dr. Dollinger, Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Dr. Möller, Sauter (Epfendorf), Sick, Dr. Ritz, Dr. Waffenschmidt, Nordlohne, Francke (Hamburg), Kolb, Niegel, Eymer (Lübeck), Dr. van Aerssen, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Burger, Dr. Warnke, Dr. George, Schedl, Dr. Unland, Frau Hoffmann (Hoya), Milz, Dr. Jobst, Feinendegen, Geisenhofer, Biehle, Neuhaus, Müller (Berlin), Susset und der Fraktion der CDU/CSU Raumordnung — Drucksache 8/1656 — Frau Pack CDU/CSU 8627 A Immer (Altenkirchen) SPD 8628 B Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 8630 B Engelhard FDP 8632 A Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär BMBau 8633 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz) — Drucksache 8/2108 — Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 8635 C Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 8636 D Wohlrabe CDU/CSU 8638 C Dr. Haussmann FDP 8640 B Zweite und dritte Beratung dés von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen — aus Drucksache 8/693 — Zweite Beschlußempfehlung und Zweiter Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2152 — 8641 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs — Drucksache 8/2131 — 8641 D Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung des Ehenamens (Ehenamensänderungsgesetz) — Drucksache 8/2124 — 8642 A Beratung der Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2129 — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 III Beratung der Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2137 — . . . . . . . 8642 A Beratung der Beschlußfassung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag des Rates, den Zeitraum für die allgemeine unmittelbare Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments vom 7. bis 10. Juni 1979 festzulegen — Drucksachen 8/2004, 8/2138 — . . . . 8642 C Fragestunde — Drucksache 8/2147 vom 29. 09. 1978 — Akkreditierung der sozialen Betreuungsorganisation ENAS beim Bundesarbeitsministerium MdlAnfr A51 29.09.78 Drs 08/2147 Thüsing SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 8578 D ZusFr Thüsing SPD 8578 D Übernahme der Kosten für Schutzimpfungen bei Reisen ins Ausland durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen MdlAnfr A52 29.09.78 Drs 08/2147 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr A53 29.09.78 Drs 08/2147 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8579 A, B ZusFr Frau Steinhauer SPD 8579 B Verzicht auf eine gesetzliche Begrenzung der Überstunden in Betrieben MdlAnfr A54 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Friedmann CDU/CSU MdlAnfr A55 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8579 C, D 8580 A, B, C, D, 8581 A, B ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 8579 D, 8580 A, B, 8581 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 8580 B, C ZusFr Glos CDU/CSU 8580 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 8581 A Abgabe von Daten aus dem Bereich der Sozialversicherung und der inneren Sicherheit an Behörden MdlAnfr A56 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 8581 B, C, D' ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 8581 C Zustellung des vertraulichen Arbeitsprogramms der Bundesregierung für die 8. Legislaturperiode an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Braunschweig und Vorsitzenden des Bundes Sozialdemokratischer Juristen, Rudolf Wassermann MdlAnfr Al 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Langner CDU/CSU MdlAnfr A2 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Langner CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 8581 D, 8582 A, B ZusFr Dr. Langner CDU/CSU . . . . . 8582 A, B Finanzierung des Kanzlerfests 1978 durch Spenden aus der Wirtschaft; Finanzierungsanteil der CMA MdlAnfr A3 29.09.78 Drs 08/2147 Glos CDU/CSU MdlAnfr A4 29.09.78 Drs 08/2147 Glos CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 8582 C, 8583 A, B, C, D, 8584 A ZusFr Glos CDU/CSU . . 8582 C, 8583 A, B, C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 8583 D Vereinfachung der Erteilung der Genehmigung zur Einreise nach Polen in Notfällen MdlAnfr A5 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . . 8584 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . 8584 A, B ZusFr Sieglerschmidt SPD 8584 B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 8584 C Aufnahme politischer Gefangener aus Argentinien MdlAnfr A6 29.09.78 Drs 08/2147 Thüsing SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 8584 D, 8585 A ZusFr Thüsing SPD 8585 A Widersprüchliche Erklärungen der Staatssekretäre van Well und Dr. Frank zur Rüstungsbegrenzung; Aussagen Dr. Franks zur Entspannungspolitik in Warschau MdlAnfr A7 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A8 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 8585 C, D, 8586 A, B, C, D, 8587 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 8585 A, D, 8586 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 8586 A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 8586 B ZusFr Kittelmann CDU/CSU . . . . . . 8586 B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 Vorschlag des Berliner CDU-Vorsitzenden Lorenz zum Abschluß eines neuen Viermächteabkommens über den Luftverkehr mit Berlin MdlAnfr A9 29.09.78 Drs 08/2147 Schulze (Berlin) SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 8587 A, B, C, D, 8588 A, B ZusFr Schulze (Berlin) SPD 8587 B ZusFr Straßmeir CDU/CSU 8587 B ZusFr Sieglerschmidt SPD 8587 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8587 D ZusFr Kittelmann CDU/CSU 8587 D ZusFr Dr. Bußmann SPD 8588 A ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 8588 B Einhaltung der Vorschriften für die Benutzung des Verhütungsmittels Patentex Oval MdlAnfr A60 29.09.78 Drs 08/2147 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8588 C, D, 8589 B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 8588 D, 8589 A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 8589 C Bundesweite Errichtung von Krebsregistern MdlAnfr A61 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 8589 C, 8590 A, B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 8590 A ZusFr Hoffmann SPD 8590 B Risse in Brückenbauten des Bundesfemstraßennetzes sowie Forschungsvorhaben zur Untersuchung der Probleme des Brückenbaus in Spannbetonbauweise MdlAnfr A68 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Bußmann SPD MdlAnfr A69 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Bußmann SPD Antw PStSekr Wrede BMV . 8590 C, D, 8591 A ZusFr Dr. Bußmann SPD 8590 D Einsatz von Bundesbahnspezialwaggons zum Transport von Erzen ab Hafen Rotterdam MdlAnfr A74 29.09.78 Drs 08/2147 Hoffmann (Saarbrücken) SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8591 A, B ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . . . 8591 B Einhaltung der für Mofas vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h MdlAnfr A75 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw PStSekr Wrede BMV 8591 C, D ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 8591 D Einsatz von Personal der Bundesbahn beim Probebetrieb des Rufbusprojekts in Friedrichshafen MdlAnfr A76 29.09.78 Drs 08/2147 Bindig SPD Antw PStSekr Wrede BMV 8591 D, 8592 A, B, C ZusFr Bindig SPD 8592 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8592 B Nächste Sitzung 8642 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8643* A Anlage 2 Aufzeichnung über Ostkontakte von Bonner Parlamentariern im Bundesamt für Verfassungsschutz MdlAnfr A19 29.09.78 Drs 08/2147 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8643* C Anlage 3 Haftung ausgeschiedener Gesellschafter für betriebliche Ruhegeldverpflichtungen bei Insolvenz der Gesellschaft MdlAnfr A50 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 8644* A Anlage 4 Förderung des Göttinger Instituts für Erziehung und Unterricht MdlAnfr A59 29.09.78 Drs 08/2147 Frau Benedix CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8644* B Anlage 5 Heraufsetzung des Strafrahmens für Rauschgiftdelikte MdlAnfr A62 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8644* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 V Anlage 6 Ausrüstung der im Berlinverkehr eingesetzten Flugzeuge der British Airways (BA) mit modernen Landeradargeräten MdlAnfr A63 29.09.78 Drs 08/2147 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 8644* D Anlage 7 TUV-Untersuchungsintervalle für fabrikneue und ältere Autos MdlAnfr A64 29.09.78 Drs 08/2147 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 8645* A Anlage 8 Stillegung von Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen nach Einführung des regionalen Eilzugsystems MdlAnfr A65 29.09.78 Drs 08/2147 Milz CDU/CSU MdlAnfr A66 29.09.78 Drs 08/2147 Milz CDU/SU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 8645* B Anlage 9 Stopp des Trassenabbaus angesichts der Bedeutung des Schienenverkehrs für Umweltschutz und Energieeinsparung MdlAnfr A67 29.09.78 Drs 08/2147 Frau Benedix CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . ... 8645* C Anlage 10 Möglichkeiten einer sogenannten Tunnellösung im Würzburger Raum für die Schnellbahntrasse Hannover—Würzburg MdlAnfr A70 29.09.78 Drs 08/2147 Dr.Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 8645* D Anlage 11 Privatisierung der öffentlichen Naßbaggerei MdlAnfr A71 29.09.78 Drs 08/2147 Sick CDU/CSU MdlAnfr A72 29.09.78 Drs 08/2147 Sick CDU/CSU MdlAnfr A73 29.09.78 Drs 08/2147 Sick CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 8646* A Anlage 12 Wegfall einer förmlichen Baugenehmigung für den Bau von Einfamilienhäusern; Verbesserung der Wohnumfeldqualität städtischer Wohngebiete durch Parkvergünstigungen für Anlieger MdlAnfr A77 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A78 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8646* A Anlage 13 Auffassungen des Wohnungsbauministers Dr. Haack und der CDU/CSU über gesetzliche Maßnahmen zur Senkung der Baulandpreise und zur Verhinderung von Bodenspekulationen MdlAnfr A79 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU MdlAnfr A80 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8646* D Anlage 14 Anerkennung sogenannter Eigenleistungen als förderungswürdig im Sinne des Energieeinsparungsgesetzes MdlAnfr A81 29.09.78 Drs 08/2147 Mahne SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8647* B Anlage 15 Begründung des Bremer Landgerichts für die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens gegen 16 Hochschullehrer als Mitherausgeber der Dokumentation „Buback - ein Nachruf" MdlAnfr A86 29.09.78 Drs 08/2147 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A87 29.09.78 Drs 08/2147 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 8647* B Anlage 16 Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Ausländerkinder ohne Lehrstelle und Arbeitsplatz nach Absolvierung der Grund- und Hauptschule sowie Schulbesuch der Ausländerkinder MdlAnfr A88 29.09.78 Drs 08/2147 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A89 29.09.78 Drs 08/2147 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 8647* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 Anlage 17 Ferienanzeige des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung zum Thema Überprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst SchrAnfr B1 29.09.78 Drs 08/2147 Hansen SPD SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 8648* C Anlage 18 Verwertbarkeit des britischen Vertriebsmodells für staatliche Publikationen für die Öffentlichkeitsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland; Verteilung staatlichen Informationsmaterials außerhalb von Vorwahlzeiten an die politischen Parteien SchrAnfr B2 29.09.78 Drs 08/2147 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B3 29.09.78 Drs 08/2147 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B4 29.09.78 Drs 08/2147 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 8648* D Anlage 19 Feststellung ungerechtfertigter Vergünstigungen für die deutschen Zivilbeschäftigten bei den US-Streitkräften durch den amerikanischen Bundesrechnungshof SchrAnfr B5 29.09.78 Drs 08/2147 Pieroth CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8649* B Anlage 20 Gesetzliche Maßnahmen gegen die Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen als Treibgas in Spraydosen sowie Entwicklung von Ersatzstoffen SchrAnfr B6 29.09.78 Drs 08/2147 Ibrügger SPD SchrAnfr B7 29.09.78 Drs 08/2147 Ibrügger SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8649* C Anlage 21 Terroristische Aktivitäten der Roten Ruhrarmee im Raum Gelsenkirchen; Aufbau eines logistischen Zentrums der RAF im Ruhrgebiet SchrAnfr B8 29.09.78 Drs 08/2147 Schmöle CDU/CSU SchrAnfr B9 29.09.78 Drs 08/2147 Schmäle CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8650* A Anlage 22 Maßnahmen zur Terroristenabwehr'im Ruhrgebiet SchrAnfr B10 29.09.78 Drs 08/2147 Volmer CDU/CSU SchrAnfr B11 29.09.78 Drs 08/2147 Volmer CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8650* B Anlage 23 Mißbrauch des Datenschutzgesetzes als Aufhänger für den Verkauf von eigenen Daten durch eine Gesellschaft des privaten Rechts SchrAnfr B12 29.09.78 Drs 08/2147 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8650* D Anlage 24 Zuschüsse für Reisen an Vereine und Verbände in den Jahren 1978 und 1979 SchrAnfr B13 29.09.78 Drs 08/2147 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAnfr B14 29.09.78 Drs 08/2147 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 8651* A Anlage 25 • Schutz der Kernkraftwerke vor abstürzenden Flugzeugen SchrAnfr B15 29.09.78 Drs 08/2147 Walther SPD SchrAnfr B16 29.09.78 Drs 08/2147 Walther SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8651* B Anlage 26 Neuregelung des § 37 des Beamtenversorgungsgesetzes SchrAnfr B17 29.09.78 Drs 08/2147 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8652* B Anlage 27 Bau und Betrieb von Schnellen Brutreaktoren SchrAnfr B 18 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8652* C Anlage 28 Eheschließung deutscher Staatsangehöriger mit ausländischen Verlobten SchrAnfr B19 29.09.78 Drs 08/2147 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8652* D Anlage 29 Eintreten des Generalstaatsanwalts Weinmann für eine Unbeirrbarkeit des Bundesverfassungsgerichts in der Rechtsfindung SchrAnfr B20 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8653* B Anlage 30 Lieferung von Patentschriftensammlungen an kommunistische Staaten sowie Anzahl der von Kuba in die Bundesrepublik Deutschland gelieferten Patentschriften SchrAnfr B21 29.09.78 Drs 08/2147 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B22 29.09.78 Drs 08/2147 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B23 29.09.78 Drs 08/2147 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B24 29.09.78 Drs 08/2147 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8653* C Anlage 31 Respektierung des gewerblichen Rechtsschutzes durch Kommunistische Staaten für ihnen zugeleitete Patentschriften sowie Anzahl der von ihnen an nichtkommunistische Entwicklungsländer gelieferten Patentschriften SchrAnfr B25 29.09.78 Drs 08/2147 Frau Geier CDU/CSU SchrAnfr B26 29.09.78 Drs 08/2147 Frau Geier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8654* A Anlage 32 Höhe der Steuerausfälle infolge eines erhöhten Abschreibungssatzes nach § 7 b EStG und einer Verlängerung der 7 b-Abschreibungsdauer SchrAnfr B27 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAnfr B28 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 8654* B Anlage 33 Rücktrittsdrohungen einiger Mitglieder des Zentralbankrats im Zusammenhang mit der Neuordnung der europäischen Währungen SchrAnfr B29 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 8654* D Anlage 34 Sicherung der Arbeitsplätze bei den norddeutschen Werften sowie Verbesserung der Konkurrenzsituation der deutschen Werften und Reeder SchrAnfr B30 29.09.78 Drs 08/2147 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8655* A Anlage 35 Broschüren zur Information über die Möglichkeiten rationeller und spezieller Energieverwendung SchrAnfr B31 29.09.78 Drs 08/2147 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B32 29.09.78 Drs 08/2147 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8655* B Anlage 36 Äußerung des Bundeswirtschaftsministers über die Verwendung von Steuergeldern im Stahlbereich SchrAnfr B33 29.09.78 Drs 08/2147 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8655* C Anlage 37 Änderung der staatlichen Rahmenbedingungen für die Tarifgestaltung beim Strompreis; Weiterleitung konkreter Vorschläge für die Änderung der Stromtarife an die gesetzgebenden Körperschaften SchrAnfr B34 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B35 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8655* D Anlage 38 Entsendung eines Vertreters der Bundesregierung zu der Fernsehdiskussion am 27. September 1978 „Zukunft ohne Kernenergie" SchrAnfr B36 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8656* B Anlage 39 Erzeugerpreis für Speisekartoffeln in Bayern; Verhandlungen über eine EG-Kartoffelmarktordnung SchrAnfr B37 29.09.78 Drs 08/2147 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B38 29.09.78 Drs 08/2147 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 8656* C VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 Anlage 40 Beeinflussung der durchschnittlichen Produktionskosten landwirtschaftlicher Güter und der Einkommen der in der Landwirtschaft Beschäftigten in marktfernen Regionen durch die Entwicklung der Frachttarife SchrAnfr B39 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 8656* D Anlage 41 Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit von Beamten in der SBZ als Ausfallzeit gemäß AVG SchrAnfr B40 29.09.78 Drs 08/2147 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8657* B Anlage 42 Ablehnung der Zahlung von Beiträgen zur freiwilligen Lebensversicherung für Arbeitslose durch die Arbeitsämter SchrAnfr B41 29.09.78 Drs 08/2147 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAnfr B42 29.09.78 Drs 08/2147 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8657* C Anlage 43 Abschluß sogenannter Teilhaberverträge durch Arbeitnehmer SchrAnfr B43 29.09.78 Drs 08/2147 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8657* D Anlage 44 Erfolgreichere Vermittlungstätigkeit der Bundesanstalt für Arbeit durch die Neueinstellung von 1 600 Vermittlern; verstärkte Einschaltung betrieblicher Praktiker bei der Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter SchrAnfr B44 29.09.78 Drs 08/2147 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B45 29.09.78 Drs 08/2147 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8658* A Anlage 45 Anerkennung der in den Ostblockstaaten von ehemaligen Evakuierten zurückgelegten Beschäftigungszeiten als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung SchrAnfr B46 29.09.78 Drs 08/2147 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B47 29.09.78 Drs 08/2147 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B48 29.09.78 Drs 08/2147 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B49 29.09.78 Drs 08/2147 Breidbach CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8658* B Anlage 46 Regelung der Genehmigungen für Soldaten zum Mitfliegen in Bundeswehrflugzeugen SchrAnfr B50 29.09.78 Drs 08/2147 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B51 29.09.78 Drs 08/2147 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8659* C Anlage 47 Verwendung von Essenmarken in Bundeswehrkantinen SchrAnfr B52 29.09.78 Drs 08/2147 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAnfr B53 29.09.78 Drs 08/2147 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8659* D Anlage 48 Todesopfer, Verletzte und materielle Schäden im Rahmen des NATO-Herbstmanövers 1978 SchrAnfr B54 29.09.78 Drs 08/2147 Walther SPD SchrAnfr B55 29.09.78 Drs 08/2147 Walther SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8660* C Anlage 49 Verwendung etwaiger Militärhilfe an Zaire für das Raketenversuchsgelände in Shaba SchrAnfr B56 29.09.78 Drs 08/2147 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8660* D Anlage 50 Vergabe eines Auftrages über die Fertigung von 6 000 Fernmeldekabinen für die Bundeswehr an ein ausländisches Unternehmen; Regreßanspruch gegen Beamte des Verteidigungsministeriums wegen der Vergabe des Auftrags an die inzwischen illiquide Firma Bau- und Montagegesellschaft mbH Hamburg zum Niedrigstpreis SchrAnfr B57 29.09.78 Drs 08/2147 Würtz SPD SchrAnfr B58 29.09.78 Drs 08/2147 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8661* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 IX Anlage 51 Bundesmittel für ein von der Stadt Germersheim geplantes Hallenbad bei dessen Mitbenutzung durch die dort stationierten Soldaten SchrAnfr B59 29.09.78 Drs 08/2147 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8661* C Anlage 52 Notwendigkeit des Anfliegens der Rheinbrücke in Germersheim aus Gründen der Landesverteidigung SchrAnfr B60 29.09.78 Drs 08/2147 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8662* A Anlage 53 Anerkennung der schulorganisatorischen und berufsausbildungsspezifischen Schwierigkeiten der Kinder von Trennungsgeld beziehenden Soldaten als Umzugshindernis SchrAnfr B61 29.09.78 Drs 08/2147 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8662' B Anlage 54 Verwendung von Stalinorgeln beim Beschuß der von Christen bewohnten Stadtteile Beiruts SchrAnfr B62 29.09.78 Drs 08/2147 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8662* C Anlage 55 Überprüfung importierter Kraftfahrzeugreifen durch Röntgen- oder Laserstrahlen SchrAnfr B63 29.09.78 Drs 08/2147 Ibrügger SPD SchrAnfr B64 29.09.78 Drs 08/2147 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8662* C Anlage 56 Einrichtung einer Flugwegbeobachtungs. stelle beim Flughafen in Düsseldorf SchrAnfr B65 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8663* A Anlage 57 Stillegung von Bahnhöfen der Bundesbahn- strecken Köln-Euskirchen-Trier, Euskirchen-Bad Münstereifel, Bonn-Euskirchen- Düren und Kall-Hellenthal bei Einführung des regionalen Eilzugsystems SchrAnfr B66 29.09.78 Drs 08/147 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8663* B Anlage 58 Senkung des Lärmpegels militärischer und ziviler Düsenflugzeuge sowie Verletzungen des Überflugverbots für „Industrieanlagen hoher Gefahrenklasse", insbesondere für die Chemischen Werke Hüls in Marl, seit 1975 SchrAnfr B67 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Steger SPD SchrAnfr B68 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8663* C Anlage 59 Bau der „zweiten Levensauer Hochbrücke" im Zuge des Ausbaus der B 76 unter Berücksichtigung einer vorgesehenen Verbreiterung des Nord-Ostsee-Kanals im Bereich Kiel-Suchsdorf SchrAnfr B69 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAnfr B70 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAnfr B71 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8663* D Anlage 60 Berücksichtigung der 1972 geplanten Verlegung der B 62 aus der Ortsdurchfahrt Kirchen-Freusberg bei einer Verbreiterung der Bundesbahnunterführungen zwischen Kirchen/Sieg und Siegen im Zuge der B 62 SchrAnfr B72 29.09.78 Drs 08/2147 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8664* B Anlage 61 Tunnelausbau im Zuge der A 5 im Raum Bremen SchrAnfr B73 29.09.78 Drs 08/2147 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8664* B Anlage 62 Maßnahmen zur Lösung des Problems der sogenannten Geisterfahrer, insbesondere im Zusammenhang mit Autobahnauffahrten SchrAnfr B 74 29.09.78 Drs 08/2147 Daubertshäuser SPD X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 SchrAnfr B75 29.09.78 Drs 08/2147 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B76 29.0938 Drs 08/2147 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8664* C Anlage 63 Überprüfung der Vorwürfe über im Handel befindliche schadensanfällige Kraftfahrzeugbereifung sowie EG-Initiative zur Vernichtung des Ausschusses bei den Reifenherstellern SchrAnfr B77 29.09.78 Drs 08/2147 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B78 29.09.78 Drs 08/2147 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8664' D Anlage 64 Auswirkungen einer Erhöhung der ZirkusSonderzugtarife der Bundesbahn auf die Existenz der Zirkusunternehmen SchrAnfr B79 29.09.78 Drs 08/2147 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8665* A Anlage 65 Förderung der nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz vereinbarten Unterführungsbaumaßnahmen in der Ortsgemeinde Filsen mit Restmitteln des Haushalts 1978 SchrAnfr B80 29.09.78 Drs 08/2147 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8665* A Anlage 66 Schlüsse aus dem Gutachten des Nauti- schen Vereins Brunsbüttel über die Sicher- heit der Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals SchrAnfr B81 29.09.78 Drs 08/2147 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8665* C Anlage 67 Informierung der Tageszeitungen, wie z. B. des Coburger Tageblatts, und des zuständigen Bundesministers über künftige Fahrplangestaltungen der Bundesbahn SchrAnfr B82 29.09.78 Drs 08/2147 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8665* D Anlage 68 Planergänzungsansprüche auf Lärmschutzanlagen und Entschädigung der betroffenen Bevölkerung gemäß Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 1978 bei ansteigender Fluglärmbelastung in den Lärmschutzzonen, insbesondere im Bereich des Flughafens München-Riem SchrAnfr B83 29.09.78 Drs 08/2147 Kraus CDU/CSU SchrAnfr B84 29.09.78 Drs 08/2147 Kraus CDU/CSU SchrAnfr B85 29.09.78 Drs 08/2147 Kraus CDU/CSU SchrAnfr B86 29.09.78 Drs 08/2147 Kraus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8665* D Anlage 69 Gefährdung des Rufbus-Modellversuchs in Friedrichshafen durch höhere Kostensätze der Bundesbahn SchrAnfr B87 29.09.78 Drs 08/2147 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8666* C Anlage 70 Umleitung von Geschenksendungen für DDR-Bewohner nach Nordvietnam und Verteilung als Geschenk der DDR SchrAnfr B88 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 8666* D Anlage 71 Ausbau des französischen Wasserstraßennetzes bis zur Saar SchrAnfr B89 29.09.78 Drs 08/2147 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8666* D Anlage 72 Förderung des Erwerbs von Wohneigentum für kinderreiche Familien SchrAnfr B90 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B91 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8667* A Anlage 73 Wertung der Förderungswürdigkeit von Eigenleistungen im Sinne des Energieeinsparungsgesetzes als indirekte Aufforderung zur Schwarzarbeit SchrAnfr B92 29.09.78 Drs 08/2147 Merker FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8667* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 XI Anlage 74 Abgabe der Unterwerfungserklärung zu Art. 41 und Erfüllung der Berichterstattung nach Art. 40 des Bürgerrechtspakts durch die DDR; Ratifizierung des Übereinkommens Nummer 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit durch die DDR SchrAnfr B93 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B94 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B95 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B96 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 8668* A Anlage 75 Anteil des Forschungsaufwands für die Meerestechnik am Gesamtaufwand der Bundesregierung zur direkten Forschungsförderung SchrAnfr B97 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 8668* C Anlage 76 Bewährung der Stufenausbildungsordnungen in der Berufsausbildung sowie Sicherstellung der Übernahme des Auszubildenden in die zweite Stufe SchrAnfr B98 29.09.78 Drs 08/2147 Gärtner FDP SchrAnfr B99 29.09.78 Drs 08/2147 Gärtner FDP SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 8669* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 8541 109. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1978 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 108. Sitzung, Seite III: Bei Anlage 4 ist nach den Worten „beim SNR-300" einzufügen: ; Beurteilung der Schufa-Klausel in Kreditverträgen unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes Nach „Dr. Steger SPD" ist einzufügen: MdlAnfr A 18 29. 09. 78 Drs 08/2147 Dr. Steger SPD Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 5. 10. Dr. Ahrens ** 5. 10. Dr. Aigner * 5. 10. Alber ** 5. 10. Amrehn ** 5. 10. Dr. Bardens ** 5. 10. Dr. Barzel 5. 10. Blumenfeld * 5. 10. Böhm (Melsungen) ** 5. 10. Frau von Bothmer ** 5. 10. Büchner (Speyer) St 5. 10. Dr. Enders ** 5. 10. Engelsberger 5. 10. Dr. Evers ** 5. 10. Ey 5. 10. Dr. Eyrich 5. 10. Fellermaier * 5. 10. Flämig * 5. 10. Francke (Hamburg) 5. 10. Dr. Fuchs * 5. 10. Dr. Geßner ** 5. 10. Dr. Gruhl 5. 10. Handlos ** 5. 10. Frau Dr. Hartenstein 5. 10. Hartmann 5. 10. von Hassel ** 5. 10. Dr. Holtz ** 5. 10. Ibrügger * 5. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 5. 10. Dr. h. c. Kiesinger 5. 10. Dr. Klein (Göttingen) 5. 10. Dr. Klepsch * 5. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 5. 10. Kratz 5. 10. Lagershausen ** 5. 10. Lange * 5. 10. Lemmrich ** 5. 10. Lemp * 5. 10. Lenzer ** 5. 10. Lücker * 5. 10. Luster * 5. 10. Marquardt ** 5. 10. Mattick ** 5. 10. Milz 5. 10. Dr. Müller it 5. 10. Müller (Mülheim) * 5. 10. Müller (Wadern) * 5. 10. Nordlohne 5. 10. Pfeifer 5. 10. Dr. Pfennig ** 5. 10. Reddemann ** 5. 10. Regenspurger 5. 10. Russe 5. 10. Saxowski 5. 10. Dr. Schäuble ** 5. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Scheffler it 5. 10. Schmidhuber ** 5. 10. Schmidt (Kempten) ** 5. 10. Schmidt (Wattenscheid) 5. 10. Schmidt (Würgendorf) ** 5. 10. Dr. Schwarz-Schilling 5. 10. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 5. 10. Dr. Schwörer * 5. 10. Seefeld * 5. 10. Dr. Starke (Franken) 5. 10. Strauß 5. 10. Frau Tübler 5. 10. Ueberhorst ** 5. 10. Dr. Unland 5. 10. Dr. Vohrer ** 5. 10. Frau Dr. Walz * 5. 10. Wawrzik * 5. 10. Weisskirchen (Wiesloch) 5. 10. Zeyer * 5. 10. Ziegler 5. 10. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2147 Frage A 19) : Trifft es zu, daß - wie in der Illustrierten ,.Stern" vom 28. September gemeldet - das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz seit Jahren peinlich genau „Ostblock-Kontakte" Bonner Parlamentarier registriert? Es gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Personen, die für fremde Nachrichtendienste tätig sind, zu beobachten. Bei dieser Tätigkeit des Verfassungsschutzes können auch Erkenntnisse über Bürger der Bundesrepublik Deutschland anfallen, mit denen diese nachrichtendienstlich tätigen Personen Verbindung suchen, darunter können auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages sein. Dies ist dem Parlamentarischen Vertrauensmännergremium, dem Vorläufer der Parlamentarischen Kontrollkommission, den Fraktionsvorsitzenden und den Parteivorsitzenden seit Jahren bekannt. Nach einem vom Bundesminister des Innern durch Erlaß geregelten und mit dem Parlamentarischen Vertrauensmännergremium abgestimmten Verfahren wird in diesen Fällen der Vorsitzende der jeweiligen Fraktion unterrichtet. Es ist den Fraktionsvorsitzenden vorbehalten, den jeweiligen Abgeordneten auf mögliche Probleme im Zusammenhang mit solchen Kontakten ausdrücklich hinzuweisen oder für eine unmittelbare Unterrichtung durch den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu sorgen. Von diesen Hinweisfällen ausdrücklich zu unterscheiden sind .die Verdachtsfälle, in denen Anhaltspunkte für eine nachrichtendienstliche Verstrickung des Abgeordneten bestehen. Hier haben die zustän- 8644* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 digen Behörden dem Verdacht nachzugehen, der dann entweder ausgeräumt werden kann oder bestätigt wird. Uber solche Fälle unterrichtet die Leitung des BW möglichst frühzeitig den Bundesminister des Innern, zumal der BMI nach einer Ressortsabsprache den Chef des Bundeskanzleramtes zu informieren hat. Zur Frage der Aufbewahrung der Informationen beim Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Bundesinnenminister Baum schon vor der von Ihnen erwähnten Presseveröffentlichung einen Prüfungsauftrag erteilt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. van Aerssen (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage A 50) : Befürwortet die Bundesregierung — da die Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für betriebliche Ruhegeldverpflichtungen bei Insolvenz der Gesellschaft zu ungerechten Ergebnissen führen kann, die weder durch die Insolvenzsicherung des Betriebsrentengesetzes (BGBl. 1974 I S. 3610) noch durch besondere rechtliche Enthaftungsmodelle. oder besonderen Verjährungslauf gelöst werden können — eine Haftungsersetzung durch Versicherung oder erwägt sie andere rechtspolitische Schritte zur Lösung des Konflikts? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Umfang der Haftung des ausgeschiedenen persönlich haftenden Gesellschafters aus Dauerschuldverhältnissen teilweise als unbefriedigend empfunden wird. Hierbei handelt es sich nicht um ein spezifisches Problem der betrieblichen Altersversorgung, sondern des Gesellschaftsrechts schlechthin. Die Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für betriebliche Ruhegeldverpflichtungen muß aber bei einer Insolvenz der Gesellschaft durchaus nicht zu ungerechten Ergebnissen führen. Es ist nicht ohne weiteres ersichtlich, weshalb es unbillig sein soll, daß sich die Arbeitnehmer wegen ihrer Ruhegeldansprüche an alle persönlich haftenden Gesellschafter halten können, die der Gesellschaft bei der Begründung des Ruhegeldanspruches angehörten. Im übrigen hat der ausscheidende Gesellschafter die Möglichkeit, seine Haftung durch Erlaßverträge und Verjährungsvereinbarungen wirksam zu begrenzen. Die Bundesregierung hält diese Möglichkeiten grundsätzlich für ausreichend. Sie verfolgt jedoch die gegenwärtig unterschiedliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Problemkreis und wird ggf. später in eine erneute Prüfung eintreten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage A 59) : Stimmt es, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die seit langem gewährte finanzielle Förderung des Göttinger Instituts für Erziehung und Unterricht einzustellen, und weiß sie, daß dieses Institut seit mehreren Jahrzehnten besondere Lehrgänge für junge Spätaussiedler durchführt, um ihnen den Zugang zum Hochschulstudium zu ermöglichen? Die Zahlungen wurden nicht eingestellt, sondern werden vom Land rückwirkend ab 1. Januar 1978 übernommen. Dies hat seinen Grund darin, daß die Länder für die Aufbringung der Schulkosten zuständig sind. Wegen der dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bekannten Bedeutung der Lehrgänge wurde die Zwischenfinanzierung bis zur rückwirkenden Erstattung durch das Land vom Bund übernommen und so die lückenlose Fortsetzung des Unterrichts sichergestellt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage A 62) : Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit welchem der Strafrahmen für Rauschgiftdelikte heraufgesetzt wird? Die Bundesregierung beabsichtigt, bei einer umfassenden Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes, die u. a. einem Ersuchen des Deutschen Bundestages von 1976 entspricht, auch die Erhöhung der Höchststrafe für schwere Rauschgift-Delikte von bisher 10 auf 15 Jahre vorzuschlagen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/2147 Frage A 63) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Flugzeuge der British Airways (BA) auf ihren Berlin-Linien bei nebligem Wetter den Flugverkehr wegen älterer Landeradargeräte eher einstellen müssen als andere Maschinen, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls bei ihren Gesprächen mit der BA über eine mögliche Änderung der Flugsubventionen im Berlinverkehr darauf hinweisen, daß die Maschinen mit modernen Landegeräten ausgerüstet werden, um den als so wichtig erachteten Luftverkehr von und nach Berlin auch unter ungünstigen Wetterbedingungen aufrechterhalten zu können? Die BAC-111-Flugzeuge der British Airways sind für den Allwetterflugbetrieb nach Betriebsstufe II (Entscheidungshöhe 30 m, Landebahnsicht 300 m) ausgerüstet und genehmigt. Die Regelmäßigkeit des Berlin-Flugverkehrs der British Airways wird hierdurch in hohem Maße gewährleistet. Durch eine Ausrüstung für den Allwetterflugbetrieb nach Betriebsstufe III a könnte die Regelmäßigkeit nicht in nennenswertem Umfang gesteigert werden, da Wetterlagen, die nur noch Flugbetrieb nach Betriebsstufe III a (Entscheidungshöhe 0 m, Landebahnsicht 200 m) zulassen, von noch größerer Seltenheit als Wetterlagen der Betriebsstufe II sind. Die Forderung nach einer nachträglichen Umrüstung der Flugzeuge könnte daher weder aus Gründen der größeren Regelmäßigkeit noch aus Gründen der größeren Sicherheit der Flüge erhoben Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 8645* werden. Vielmehr ist hervorzuheben, daß der Linienflugbetrieb nach Berlin gemessen an den weltweit üblichen Vorkehrungen für den Allwetterflugbetrieb technisch sehr fortschrittlich ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2147 Frage A 64) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht des TÜV Rheinland, daß fabrikneue Autos ohne Gefahr für die Verkehrssicherheit in den ersten drei Jahren ohne TÜV-Untersuchung auskommen würden, während Autos, die älter als fünf Jahre sind, jährlich beim TÜV vorgeführt werden sollten, und hält sie eine entsprechende Änderung der geltenden Rechtslage für sinnvoll? Eine Änderung der seit 1960 geltenden zweijährigen Untersuchungsfrist für Personenkraftwagen ist nicht beabsichtigt. Die jetzige Untersuchungsfrist wird von den Kraftfahrern als notwendig und zumutbar angesehen, ist aber — auch für die über 5 Jahre alten Gebrauchtwagen — ausreichend. Eine Verkürzung der Frist auf 1 Jahr kann nur in Betracht kommen, wenn wichtige Gründe dies erfordern. Solche Gründe sind z. Zt. nicht vorhanden. Zwar treten bei älteren Fahrzeugen mehr Verschleißerscheinungen auf als bei Neufahrzeugen; es liegen jedoch keine Anhaltspunkte und Nachweise dafür vor, daß solche Verschleißerscheinungen auch nennenswert unfallursächlich sind. Nach den derzeitigen Erkenntnissen spielen technische Fahrzeugmängel bei Straßenverkehrsunfällen im Vergleich zu anderen Ursachen nur eine untergeordnete Rolle. Eine Verlängerung der Frist bei Neufahrzeugen ist problematisch, weil in einer Reihe von Fällen die Fahrleistung eines Personenkraftwagens in zwei Jahren durchaus 50 000 km erreicht und dann eine Untersuchung geboten ist. Im übrigen hält — entgegen anders lautenden Meldungen — auch der TÜV-Rheinland eine Änderung der derzeitigen Untersuchungsfristen nicht für erforderlich. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen A 65 und 66) : Wieviel Bahnhöfe werden nach der Einführung des regionalen Eilzugsystems durch die Deutsche Bundesbahn stillgelegt? Welche Bahnhöfe sollen in diesem Zusammenhang in Nordrhein-Westfalen stillgelegt werden? Die Deutsche Bundesbahn (DB) führt im Nahverkehrsbereich auf einer Reihe von Strecken Versuche mit dem sogenannten Regionaleilzug-System durch. Die Möglichkeit, diese Versuche auf weitere Strekken auszudehnen, wird z. Zt. von der DB untersucht. Aussagen hierüber, und damit auch zur Frage, welche Bahnhöfe von Bedienungsänderungen betroffen sein werden, sind erst möglich, wenn die Planungsarbeiten der DB abgeschlossen und Entscheidungen über eine eventuelle Erweiterung der laufenden Versuche getroffen sind. Dies wird nach Auffassung der DB vsl. Ende 1978 der Fall sein. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage A 67): Kann aus der in der Haushaltsdebatte von Mitgliedern der Bundesregierung geäußerten Einsicht, daß u. a. aus Gründen des Umweltschutzes und der Energieeinsparung die Schiene wieder an Bedeutung gewinnen wird, auf die Absicht der Bundesregierung geschlossen werden, keine Trasse mehr aus der Hand zu geben und einen eventuell schon begonnenen Trassenabbau zu stoppen? Bisher wurden keine Strecken stillgelegt, die aus Gründen des Umweltschutzes und der Energieeinsparung nochmal Bedeutung erlangen könnten. Bei der vorgesehenen Umstellung des Reiseverkehrs von der Schiene auf die Straße wird wegen der geringen Reisendenfrequenz in der Regel künftig ein geringerer Verbrauch an Dieselkraftstoff erwartet. Im Güterverkehr werden nur dort Stillegungsverfahren eingeleitet, wo dies aus städtebaulichen, straßenbautechnischen oder investiven Gründen unbedingt erforderlich ist (Kab.-Beschluß vom 14. Juni 1978). Allerdings werden auch dies nur Strecken sein, die keine nennenswerte Auslastung haben und weder energiepolitisch noch hinsichtlich des Umweltschutzes Bedeutung haben. Das gleiche gilt für die Strekken, für die in zurückliegender Zeit eine Stillegungsgenehmigung ausgesprochen wurde. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage A 70): Wird die Bundesregierung nunmehr die Deutsche Bundesbahn veranlassen, in das Raumordnungsverfahren für die Schnellbahntrasse Hannover—Würzburg die sogenannte Tunnellösung im Würzburger Raum als Alternative einzubringen? Nein. Die Deutsche Bundesbahn (DB) ist der Auffassung, daß die dem derzeit durchgeführten Raumordnungsverfahren zugrunde liegende Trassenführung mit einer Querung des Maintales südlich von Veitshöchheim durch ein Brückenbauwerk allen übrigen Trassenvarianten vorgezogen werden muß. Die Trassenvariante „Tunnellösung Würzburger Raum" würde nach den Ergebnissen dieser Untersuchungen Mehrinvestitionen gegenüber der Raumordnungstrasse in Höhe von mindestens 400 Millionen DM verursachen. 8646* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Sick (CDU/CSU) und Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen A 71, 72 und 73): Hat die Bundesregierung die Absicht, die öffentliche Naßbaggerei voll zu privatisieren? Bestehen bei der Bundesregierung Vorstellungen über den Zeitpunkt einer eventuellen Privatisierung? Bestehen bei der Bundesregierung Überlegungen, die öffentliche Naßbaggerei zum Teil zu privatisieren, und wenn ja, um welche Anteile, bezogen auf die Kapazität, handelt es sich? Zur Zeit hat die Bundesregierung nicht die Absicht, „die Naßbaggerei" zu privatisieren. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen A 77 und 78) : Hält die Bundesregierung die vom nordrhein-westfälischen Innenminister Hirsch angekündigte Absicht, künftig den Bau von Einfamilienhäusern nicht mehr von einer förmlichen Baugenehmigung abhängig zu machen, mit den Vorschriften des Bundesbaugesetzes und den Zielen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen? Welche konkreten Vorstellungen und Konzeptionen verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich des von Mitgliedern der Bundesregierung unterschiedlich bewerteten Vorschlags, die Wohnumfeldqualität städtischer Wohngebiete durch Parkvergünstigungen für Anlieger zu verbessern, auf welche Erfahrungen auch des Auslands kann die Bundesregierung dabei gegebenenfalls zurückgreifen, und bis wann ist mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen? Zu Frage A 77: Die vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen angekündigten Maßnahmen sind mit dem Bundesbaugesetz und den Zielen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar. Die Errichtung oder Änderung von Einfamilienhäusern als Einzel- oder Doppelhäuser im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes sollen nicht mehr baugenehmigungspflichtig, sondern anzeigepflichtig sein. Damit verlieren die städtebaurechtlichen Vorschriften über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 29 Satz 1 Bundesbaugesetz nicht an Bedeutung. Im übrigen soll die nordrhein-westfälische Regelung gerade nur für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen gelten, also für Gebiete, in denen rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung vorhanden sind. Regelungen über das Baugenehmigungs- bzw. Bauanzeigeverfahren gehören zum Bauordnungsrecht und damit zur ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder (vgl. Bundesverfassungsgerichtsbeschluß vom 16. Juni 1954, BVerfGE 3, S. 407 ff.). Die übrigen Bundesländer entscheiden danach in eigener Hoheit darüber, ob sie dem vom Land Nordrhein-Westfalen beschrittenen Weg folgen. Das Bundesbauministerium steht in einem ständigen Gedankenaustausch mit der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder. Der in den Gremien der ARGEBAU stattfindende Erfahrungsaustausch bewirkt, daß sich bewährende Maßnahmen auch von anderen Ländern übernommen werden. Im übrigen sei auch auf die Ihnen bekannte Tätigkeit der beim Bundesministerium gebildeten Studiengruppe „Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren im Bauwesen" verwiesen. Zu Frage A 78: In das Straßenverkehrsgesetz sollte nach den übereinstimmenden Vorstellungen des Bundesministers für Verkehr und des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eine Bestimung aufgenommen werden, die es erlaubt, das Halten und Fahren zugunsten der Anwohner zu beschränken, sofern dadurch die Wohnqualität verbessert werden kann. Es ist beabsichtigt, in Kürze eine entsprechende Gesetzesinitiative zu ergreifen, sofern sich eine positive Haltung der Länder abzeichnet. Eine Beschränkung des Haltens und Fahrens wird insbesondere dort zu einer Verkehrsberuhigung und damit zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes führen, wo bisher eine Konkurrenz zwischen den auf die Straße als Parkraum angewiesenen Anwohnern und dem auf andere Stadtteile, insbesondere die Innenstadt konzentrierten Parksuchverkehr besteht. Die Städte werden dieses Instrument vor allem dann anwenden können, wenn sie für den verdrängten Verkehr ausreichende Einrichtungen an anderer Stelle geschaffen haben, z. B. durch Parkbauten im Innenstadtbereich oder durch Park-andRide-Anlagen an den Haltestellen des Schnellbahnnetzes. Die Bundesregierung kann bei der Regelung im einzelnen auf Erfahrungen zurückgreifen, die z. B. in Großbritannien mit einer ähnlichen Parkregelung in innenstadtnahen Wohnbereichen gesammelt wurden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen A 79 und 80) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Wohnungsbauminister Dr. Haack, der auf dem 14. Königssteiner Gespräch des Bonner Städtebauinstituts am 28. September erklärt hat, zur Senkung der Baulandpreise und zur Verhinderung von Bodenspekulationen seien gesetzliche Maßnahmen erforderlich, und an welche konkreten Maßnahmen denkt sie? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der CDU/CSU, daß der in der vergangenen Legislaturperiode gescheiterte Planungswertausgleich nicht geeignet gewesen wäre, die Bodenpreise zu senken, sondern lediglich zu einer anderen Verteilung des durch den Markt bestimmten Kaufpreises geführt hätte? Die Bundesregierung teilt die Auffassung von Bundesbauminister Dr. Haack, daß die Entwicklung der Baulandpreise mit Sorge verfolgt werden müsse. Gerade die Schaffung von Eigenheimen für Familien mit Kindern gebietet diese Aufmerksamkeit. Man kann mit einiger Sicherheit davon ausgehen, daß angesichts der steigenden Nachfrage nach neuem Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 8647* Wohneigentum die Probleme des Bodenmarktes, der Baulandvermehrung wieder stärker ins politische Blickfeld rücken. Bundesminister Dr. Haack hat bei der genannten Veranstaltung darauf hingewiesen, daß die von ihm gewünschten gesetzlichen Maßnahmen gegen die Bodenpreissteigerung derzeit politisch nicht erreicht werden können. Der von der Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbaugesetzes enthielt Regelungen über den Ausgleichsbetrag als Teil eines bodenrechtlichen Instrumentariums. Damit sollten Bodenspekulationen eingedämmt und leistungslose Bodenwertsteigerungen, die durch öffentliche Maßnahmen eintreten, wenigstens zum Teil wieder der Allgemeinheit zufließen. Diese Regelung hätte wegen des Zusammenhangs mit weiteren Vorschriften, insbesondere mit den vorgesehenen Regelung über die Herabsetzung des Preises bei der Ausübung des Vorkaufsrechts und der Bemessung der Enteignungsentschädigung, zur Senkung der Baulandpreise und zur Eindämmung der Bodenspekulation beitragen können. Daß diese Regelungen insgesamt lediglich zu einer anderen Verteilung des durch den Markt bestimmten Kaufpreises geführt hätten, trifft nicht zu. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mahne (SPD) (Drucksache 8/2147 Frage A 81): Warum hat die Bundesregierung in den Durchführungsbestimmungen zum Energieeinsparungsgesetz auch die sogenannten Eigenleistungen als förderungswürdig im Sinne des Gesetzes anerkannt? Für den Vollzug des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes und den Erlaß von Durchführungsbestimmungen sind die Länder verantwortlich. Die Fachkommission „Modernisierung" der Arbeitsgemeinschaft der Bauminister (ARGEBAU) hat die Frage der Förderung der in Selbsthilfe durchgeführten heizenergiesparenden Maßnahmen in ihrer Sitzung vom 22. und 23. August 1978 behandelt. Sie hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, daß bei baulichen Maßnahmen, welche der Eigentümer in Selbsthilfe durchführt, nur die Materialkosten gefördert werden sollten. Der Fall der Selbsthilfe tritt im übrigen nur bei Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen auf. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen A 86 und 87): Sieht die Bundesregierung die Tatsache, daß Pressemeldungen erschienen, wonach das Bremer Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen 16 Hochschullehrer, die zu den Herausgebern der Dokumentation „Bubak — ein Nachruf" gehörten, mit der Feststellung ablehnte, diesen fehle die Einsicht in die Realität der Bundesrepublik Deutschland und ihrer rechtsstaatlich-demokratischen Ordnung, für nicht so schwerwiegend an, als daß sie sich hierüber bei den zuständigen Stellen hätte informieren lassen müssen? Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Anregung der Bundesregierung in der Kultusministerkonferenz, die zuständigen Bundesländer sollten Vorsorge treffen, daß die an unseren Hochschulen tätigen Lehrkräfte über ein Mindestmaß an politischem Grundwissen „über die Realität der Bundesrepublik Deutschland und ihrer rechtsstaatlich-demokratischen Ordnung" verfügen, einen Eingriff in ein schwebendes Verfahren darstellt? Zu Frage A 86: Ich möchte anknüpfend an meine Antwort vom 28. 9. 1978 noch einmal betonen: solange ein Verfahren vor einem Gericht nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, wird die Bundesregierung hierzu keine Stellungnahmen abgeben, um nicht in ein schwebendes Verfahren einzugreifen. In dieser Auffassung sieht sich die Bundesregierung durch die jüngste Entwicklung in dem von Ihnen zitierten Verfahren in Bremen bestätigt: Am 28. 9. 1978 hat das Oberlandesgericht in Bremen rechtskräftig die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluß des Bremer Landgerichtes abgewiesen, wonach gegen die 16 Hochschullehrer, die im Juli 1977 an der Veröffentlichung .der Dokumentation „Buback — ein Nachruf" beteiligt waren, kein Hauptverfahren eröffnet werden sollte. Maßgeblich für die Entscheidung des Oberlandesgerichtes waren nach Auskunft der Pressestelle des Landgerichtes Bremen nicht die Gründe, die für den Beschluß des Landgerichtes entscheidend waren, sondern bereits die Nichterfüllung des objektiven Tatbestandes des § 90 a des Strafgesetzbuches. Das Oberlandesgericht in Bremen ist um Übersendung eines Abdrucks seines Beschlusses vom 28. 9. gebeten worden. Zu Frage A 87: Ja; denn Ihre Frage vom 22. September, auf die ich Ihnen mit Schreiben vom 28. September 1978 schriftlich geantwortet habe, bezog sich ausdrücklich auf ein nicht rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren. Im übrigen wird die Bundesregierung — wie auch bisher — zusammen mit den Ländern und Hochschulen darauf hinwirken, daß die Hochschullehrer sich ihrer besonderen Verantwortung als Wissenschaftler und Lehrer der studentischen Jugend bewußt bleiben. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen A 88 und 89) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Ausländerkinder ist, die hier Grund- und Hauptschule absolviert haben, jetzt aber kein Lehrverhältnis finden bzw. aus Gründen der jetzigen gesetzlichen Grundlage keine Arbeit aufnehmen dürfen? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wie viele Ausländerkinder zur Zeit die Grund- und Hauptschule in der Bundesrepublik Deutschland besuchen? 8648* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 Zu Frage A 88: Die Frage kann nach dem vorliegenden statistischen Material nicht beantwortet werden. Es gibt keine Angaben darüber, wie viele der derzeit ca 43 000 15jährigen ausländischen Jugendlichen, von denen ein Großteil in diesem Jahr nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen nachfragt, in Deutschland geboren sind. Ihre Zahl kann jedoch auf eine Größenordnung von 4 000 bis 7 000 geschätzt werden. Darüber, wie viele dieser ausländischen Jugendlichen keine Lehrstelle finden, gibt es ebenfalls keine Angaben. Nach der Berufsberatungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit konnten 1975/76 von 23 038 ausländischen Ratsuchenden 4 251 in betriebliche Ausbildungsstellen, 3 600 in berufsbildende Schulen und 4 526 in eine Arbeitsstelle einmünden. Rechtliche Hemmnisse bestehen für die in der Bundesrepublik geborenen ausländischen Jugendlichen in der Regel nicht. Jugendliche mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft bedürfen keiner Arbeitserlaubnis. In der Bundesrepublik geborene ausländische Jugendliche unter 18 Jahren, deren Eltern aus Drittstaaten kommen, haben in der Regel einen abgeleiteten Rechtsanspruch auf eine besondere Arbeitserlaubnis unabhängig von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und ohne berufliche oder betriebliche Beschränkungen. Nach einer Modellrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit besuchten von den rd. 170 600 Ausländern im Alter von 15 bis unter 19 Jahren, die nicht mehr in allgemeinbildenden Schulen waren, im Schuljahr 1976/77 rd. 60 000 berufliche Schulen aller Art. Von ihnen waren: 30 000 im dualen System, 9 700 in Berufsfach- und Fachschulen, 2 400 in Fachober-, Berufsaufbauschulen, 1 800 im Berufsgrundbildungsjahr, 15 400 in der Teilzeitberufsschule ohne duale Ausbildung. Um exaktere Zahlen über die Berufsbildungssituation der ausländischen Jugendlichen zu erhalten, laufen zur Zeit die erforderlichen Vorarbeiten, damit 1979 die Ausländer mit Ausbildungsvertrag in der Berufsbildungsstatistik nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz ausgewiesen werden können. Außerdem führt das Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit dem Europäischen Institut für die Förderung der Berufsbildung in den kommenden Monaten eine umfangreiche Befragung über die Bildungs- und Ausbildungssituation der ausländischen Jugendlichen durch. Zu Frage A 89: Im Schuljahr 1977/78 besuchten 357 318 ausländische Schüler die Grund- und Hauptschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Nach Grund- und Hauptschulen aufgegliederte Zahlen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Einschlägige Veröffentlichungen des BMBW zur Förderung ausländischer Kinder und Jugendlicher füge ich bei. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/2147 Frage B 1) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, die folgende Passage aus ihrer Ferienanzeigenkampagne doch noch zu einer nicht nur verständlichen, sondern sogar brauchbaren Handreichung für zumindest politisch Interessierte aufzuwerten: „Inzwischen sollten wir uns allerdings fragen, ob einige in unserem Land der Überprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst nicht übertreiben. Überzogene Reaktionen der Verwaltungen verdienen mit Recht Kritik. Das ist auch wichtig, wenn Europa . weiter zusammenwachsen soll. Denn in der Gemeinschaft gibt es viele und unterschiedliche politische Strömungen. Und wir werden sie in Zukunft zu berücksichtigen haben.”? Mit den von Ihnen zitierten Aussagen wird die Haltung der Bundesregierung zur Frage der Beschäftigung von Extremisten im öffentlichen Dienst bekräftigt. Diese Haltung ist in den Grundsätzen für die Prüfung der Verfassungstreue niedergelegt, die das Kabinètt am 19. Mai 1976 zustimmend zur Kenntnis genommen hat (Bulletin Nr. 59 vom 21 Mai 1976). Mit der Anzeige sollte der Versuch gemacht werden, unter anderem aus diesen Grundsätzen zwei Prinzipien beispielhaft zu erläutern: Die Reduzierung der Überprüfung auf das notwendige Maß und den Grundsatz der Einzelfallprüfung. Gerade die Vielfalt der politischen Strömungen in den Europäischen Gemeinschaften läßt deutlich werden, daß sich politische Vorstellungen nicht mit pauschalen Etikettierungen beschreiben lassen. Für die Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst bedeutet dies die Absage an jede Pauschalierung und die strikte Bindung an die Prüfung des Einzelfalls. Sofern das mir bekannte Echo auf die Anzeige als repräsentativ anzusehen ist, ist davon auszugehen, daß die Leser das auch so aufgenommen haben. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen der Abegeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2147 Fragen B 2, 3 und 4) : Wird die Bundesregierung den Vom Presse- und Informationsamt erstellten Bericht über das britische Vertriebsmodell für staatliche Publikationen durch Zuleitung an den Bundestag alsbald veröffentlichen, nachdem dieser Bericht Beurteilungsgrundlage für die Frage ist, ob das britische Vertriebsmodell für die aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 zu ziehenden Konsequenzen verwertbar ist (vgl. meine schriftliche Anfrage vom 15. Juni 1978, Die Neue Gesellschaft, Heft 9, 1978, Franken: Den Bürger informieren — aber wie?)? Wird die Bundesregierung die „vorläufige Einigung” der Pressesprecher von Bundesregierung und Landesregierungen überprüfen und korrigieren, derzufolge „auch außerhalb von Vorwahlzeiten staatliches Informationsmaterial den politischen Parteien und sie im Wahlkampf unterstützenden Organisationen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 und Gruppen nur zur Information der eigenen Mitglieder zur Verfügung" zu stellen sind, nachdem in Auslegung des Bundesverfassungsgerichtsurteils eine Festlegung der Vorwahlzeit auf fünf Monate erfolgt ist und eine so weitgehende Einengung der Aufgaben der Parteien auf ausschließliche Mitgliederinformation nicht schlüssig aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil gefolgert werden kann? Welche verfassungsrechtlichen Schlußfolgerungen haben die Bundesregierung bewogen, eine derartige "vorläufige Einigung" überhaupt einzugehen? Zu Frage B2: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Erfahrungsbericht über das britische Vertriebsmodell zu veröffentlichen. Es handelt sich hier um einen für die ressortinterne Diskussion und Information angefertigten Bericht. Es wäre darüber hinaus auch den britischen Gesprächspartnern gegenüber nicht fair, Informationen, die mit vorgenannter Zielsetzung eingeholt werden, zu einer offiziellen Drucksache zu machen. Zu Frage B 3: Wie Sie wissen, haben sich die Pressesprecher der Länder mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in der von Ihnen beschriebenen Form geeinigt. Es war von vornherein vorgesehen, über die Frage mit den Vertretern der Länder noch einmal zu sprechen. Das wird bei einer der nächsten Zusammenkünfte geschehen. Zu Frage B 4: Die Bundesregierung hat sich der weitgehend übereinstimmenden Auffassung aller Bundesländer angeschlossen. Dabei habe ich durchaus darauf hingewiesen, daß der Verteilung von Informationsmaterial an Parteien außerhalb der Vorwahizeiten verfassungsrechtliche Bedenken nicht entgegenstehen. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 5) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob der amerikanische Bundesrechnungshof, wie in einer Veröffentlichung der US-Zeitung „Stars & Stripes" berichtet, festgestellt hat, daß die deutschen Zivilbeschäftigten bei den US-Streitkräften ungerechtfertigte Vergünstigungen erhalten und überbezahlt sind, und er deshalb nicht nur den Abbau dieser Vergünstigungen, sondern auch die verstärkte Einstellung von US-Familienangehörigen fordert, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bundesregierung ist der Bericht des amerikanischen Bundesrechnungshofes vom 2. August 1978 bekannt. Der Bericht gibt eine Zusammenfassung von Erhebungen des Rechnungshofes in Japan, Südkorea, den Philippinen, Italien, der Bundesrepublik Deutschland und nicht genannten anderen Ländern. Als Gesamtergebnis aller Länderberichte wird behauptet, daß das US-Verteidigungsministerium durchschnittlich zu hohe finanzielle Mittel für örtliche zivile Arbeitskräfte aufwende. Was die zivilen Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland betrifft, wird in dem Bericht festgestellt, daß sich ihre Löhne im allgemeinen im Rahmen der landesüblichen Lohnsätze halten. Bemängelt wird andererseits, daß die amerikanischen Streitkräfte angeblich zu hohe Zulagen gewähren. Diese werden jedoch aufgrund tariflicher und außertariflicher Abmachungen gezahlt. Zur Beschäftigung von amerikanischen Familienangehörigen erwähnt der Bericht die hierüber laufenden deutsch-amerikanischen Verhandlungen. Diese werden von der Bundesregierung mit dem Ziel geführt, die Höchstzahl der bei den US-Streitkräften auf local national Stellen eingesetzten amerikanischen Staatsangehörigen auf 11 000 zu begrenzen. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/2147 Fragen B 6 und 7): Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung zur Zeit über gesetzliche Maßnahmen gegen die Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen als Treibgas in Spraydosen in den Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft bzw. anderen Staaten Europas und darüber hinaus? Worauf gründet die Bundesregierung ihre Hoffnung, daß es in Kürze gelingen wird, Ersatzstoffe zu entwickeln und einzusetzen? Zu Frage B 6: Nach den mir vorliegenden Informationen wird in Schweden die Herstellung und der Import von Spraydosen, die als Treibmittel Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) enthalten, ab 1. Juli 1979 verboten sein. In den USA wird bereits ab 15. Dezember 1978 eine entsprechende Regelung gelten. Nach der Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 30. Mai 1978 (ABl. Nr. C 133 vom 7. Juni 1978, S. 1) müssen von den Mitgliedstaaten alle geeigneten Maßnahmen getroffen werden, damit die Gemeinschaftsindustrie die Produktionskapazität für die FCKW nicht erhöht. Im übrigen sollen im zweiten Halbjahr 1978 die Auswirkungen der FCKW auf die Umwelt erneut anhand der dann verfügbaren Informationen geprüft werden, um zu einer Gemeinschaftspolitik zu gelangen. Die Bundesregierung hat zur Erfüllung der vorgenannten Entschließung durch intensive Verhandlungen mit der deutschen chemischen Industrie die Zusage erreicht, daß die Produktion von FCKW für den Einsatz in Spraydosen um 25 % bis 1979 eingeschränkt wird. Nach den mir vorliegenden Daten wird diese Zusage voll eingehalten. Zu Frage B 7: Anstelle von FCKW wurden zur Erfüllung der Zusage, die der Bundesregierung von der deutschen chemischen Industrie gegeben wurde, Propan, Butan, Kohlendioxid und Druckluft als umweltfreundliche Treibgase für Spraydosen eingesetzt. Außerdem werden als Ersatz für die mit dem herkömmlichen 8650* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 Treibgas betriebenen Spraydosen mechanisch wirkende Pumpensprüher verwendet. Diese Ersatzprodukte wurden vom Markt zum Ausgleich der 25 °/o Verminderung von FCKW aufgenommen. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmöle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 8 und 9) : Kann der Bundesinnenminister einen Bericht aus der Ausgabe der „Welt" vom 26. September bestätigen, wonach ein „Bierlokal am Schalker Markt in Gelsenkirchen, die ,Nachrichtenbörse der sog. ,Rote Ruhrarmee' " gewesen sein soll, und sind ihm darüber hinaus terroristische Aktivitäten im Raum Gelsenkirchen bekanntgeworden? Stimmt der Bundesinnenminister der im selben Zeitungsartikel wiedergegebenen Ansicht von Sicherheitsexperten zu, daß es der RAF nur deshalb möglich war, ein logistisches Zentrum im Ruhrgebiet aufzubauen, weil die Nachrichtendienste seit den ersten Erkenntnissen aus dem Jahr 1972 nur registriert, aber nicht gehandelt haben? Zu Frage B 8: Den Bericht in der Tageszeitung „Die Welt vom 26. September 1978, wonach ein Bierlokal am Schalker Markt in Gelsenkirchen die Nachrichtenbörse der sog. Roten Ruhrarmee gewesen sein soll, kann ich nicht bestätigen. Erkenntnisse hierzu liegen den Sicherheitsbehörden des Bundes nicht vor. Über terroristische Aktivitäten im Raum Gelsenkirchen ist lediglich der Kauf eines Pkw Renault R 16 durch einen mutmaßlichen Terroristen bekanntgeworden, der am 12. April 1977 als Tatfahrzeug bei einem Raubüberfall auf die Dresdner Bank in Köln benutzt wurde. Zu Frage B 9: Die Behauptung nicht benannter Sicherheitsexperten, daß es der RAF möglich war, ein logistisches Zentrum im Ruhrgebiet aufzubauen, wird nicht durch Fakten belegt. Zwar hat es seit Februar 1977 zwei Banküberfälle (in Essen) sowie zwei Einbrüche in eine Kraftfahrzeugzulassungsstelle (in Bochum) und ein Einwohnermeldeamt (im Kreis Lippe) gegeben, die möglicherweise terroristischen Gewalttätern zuzurechnen sind. Hieraus und nach den Feststellungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das seit Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den anderen beteiligten Sicherheitsbehörden das Ruhrgebiet schwerpunktmäßig beobachtet, können jedoch keine Schlüsse über ein funktionsfähiges logistisches Zentrum der RAF in diesem Gebiet gezogen werden. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 10 und 11): Welche besonderen Maßnahmen zur Terroristenabwehr haben Bundesinnenministerium und BKA für das Ruhrgebiet vorgesehen? Hat es solche Pläne schon vor der Festnahme von Angelika Speitel und Michael Knoll gegeben? Bund und Länder haben in den vergangenen Jahren bundesweite und regionale Maßnahmen zur Ergreifung terroristischer Gewalttäter entwickelt. Dabei kam der sog. „Rheinschiene", dem Raum Frankfurt und dem Ruhrgebiet schon immer besondere Bedeutung zu. Nach dem Auftreten von Willy Peter Stoll und der Entdeckung der konspirativen Wohnung. in Düsseldorf am 6./8. September 1978 sowie der Festnahme von Angelika Speitel und Michael Knoll am 24. September 1978 in Dortmund sind die Maßnahmen im Ruhrgebiet weiter intensiviert worden. Die vom Bundeskriminalamt unterstützten Ermittlungen und Fahndungen tragen im besonderen Maße auch zur Verhinderung weiterer terroristischer Gewalttaten bei. Für die Maßnahmen der eigentlichen Gefahrenabwehr ist das Bundeskriminalamt nicht zuständig, weil die vorbeugende Verbrechensbekämpfung grundsätzlich Sache der Sicherheitsbehörden der Länder ist. Dies gilt auch für die Gefahrenabwehr im Bereich der Terrorismusbekämpfung, wie die Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 29. August 1978 ausdrücklich bestätigt haben. Die Aufgaben des Bundeskriminalamtes konzentrieren sich in diesem Zusammenhang darauf, die ihm von den Sicherheitsbehörden übermittelten Erkenntnisse über terroristische Aktivitäten auszuwerten und den Polizeibehörden der Länder durch tägliche, periodische oder thematische Berichterstattung Informationen über terroristische Bestrebungen zur Verfügung zu stellen. Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von einer Gesellschaft des privaten Rechts das Datenschutzgesetz als Aufhänger für den Verkauf von eigenen Daten benutzt wird, indem diese Firma Formulare mit dem Aufdruck „Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Auskunft" in großer Zahl versendet, die beim Bürger den Eindruck erwecken können (oder sollen), daß diese Formulare von einer amtlichen Stelle herausgegeben werden, da darin von „Antrag" und „Gebühr" die Rede ist, obwohl der entsprechende § 34 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes lediglich von Auskunftserteilung und Entgelt spricht, und wenn ja, ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, etwas zu unternehmen, um diese Praxis abzustellen? Der geschilderte Sachverhalt ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung wird jedoch eine entsprechende Umfrage bei den für die Datenschutzaufsicht in den nichtöffentlichen Bereichen nach §§ 30, 40 BDSG zuständigen obersten Landesbehörden durchführen und veranlassen, daß diese Angelegenheit auf die Tagesordnung der auf Mitte Oktober 1978 anberaumten nächsten Sitzung dieses Kreises gesetzt wird. Vom Ergebnis werde ich Sie nach Abschluß der Erörterungen unterrichten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 8651* Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 8/2147 Fragen B 13 und 14) : Wie hoch ist der Betrag, den die Bundesregierung in den Jahren 1978 und 1979 als Zuschuß für Reisen an Vereine und Verbände ausgegeben hat bzw. ausgeben wird? Wer bekommt diese Zuschüsse, und nach welchen Kriterien werden sie vergeben? 1. Sofern Zuschüsse für Reisen an Vereine und Verbände aus Mitteln des Bundes gewährt werden, handelt es sich um Zuwendungen nach § 23 BHO. Zuwendungen werden zur Deckung der Gesamtausgaben eines Zuwendungsempfängers (institutionelle Förderung) oder zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne Vorhaben (Projektförderung) zur Verfügung gestellt. Da der Zuschußbedarf für die Zuwendungsempfänger bei institutioneller Förderung jeweils in einem Gesamtbetrag veranschlagt ist, kann der auf Reisen entfallende Zuschuß nur durch zeit- und verwaltungsmäßig aufwendige Erhebungen bei den Ressorts und ggf. bei den Zuwendungsempfängern ermittelt werden. Auch bei Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung wären umfangreiche Erhebungen erforderlich, weil die dafür im Bundeshaushaltsplan veranschlagten Mittel nach der Zweckbestimmung der entsprechenden Titel nicht nur für Vereine und Verbände vorgesehen sind. 2. Einheitliche Kriterien können der Zuschußgewährung nicht zugrundegelegt werden. Entsprechend der Verschiedenartigkeit der geförderten Vorhaben sind die Modalitäten in Verwaltungsvorschriften der einzelnen Ressorts geregelt. Wegen des Umfangs der dort getroffenen Regelungen ist es nicht möglich, sie im einzelnen hier darzulegen. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/2147 Fragen B 15 und 16) : Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß Kernkraftwerke möglicherweise bei den immer wieder festzustellenden Abstürzen von Flugzeugen der Typen Starfighter und Phantom wirksam geschützt werden, nachdem feststeht, daß insbesondere Kernkraftwerke älterer Bauart gegen das Auftreffen solcher abstürzender Flugzeuge nicht ausgerüstet sind? Trifft es zu, daß dem Kernkraftwerk Würgassen — wie im Bericht des Magazins Der Spiegel vom 18. September 1978 geschildert — „Gefahr von oben" drohte, weil Rumpf und Triebwerk einer Phantom massiv genug sind, um beispielsweise den Betonpanzer des Kernreaktors in Würgassen zu durchbrechen, wenn nur der Aufprallwinkel ,günstig" ist, und weil die sicherheitstechnisch wichtigen Anlagen nur bis zu einer Aufprallgeschwindigkeit von 350 bis 450 Stundenkilometern geschützt sind? Zu Frage B 15: Auf Grund von Analysen bekanntgewordener Flugzeugabstürze und Absturzstatistiken wurde für das Bundesgebiet festgestellt, daß die überwiegende Zahl der Flugzeugabstürze in unmittelbarer Nähe der Start- und Landeplätze stattfand. Die Bundesregierung hat aus dieser Erkenntnis die Schlußfolgerung gezogen, daß bei der Standortwahl Kernkraftwerke nicht in unmittelbarer Nähe von Start- und Landeplätzen errichtet werden dürfen und berücksichtigt diese Erkenntnisse auch im Wege des Genehmigungsverfahrens (für die Standortvorsorge enthalten' die Standortbewertungsdaten des BMI weitere Einzelheiten zur Berücksichtigung der Gegebenheiten beim Flugverkehr). Des weiteren führt die bauliche Auslegung der Kernkraftwerke durch einerseits dem Reaktorgebäude vorgelagerte Baukörper, andererseits durch mehrfach vorhandene und räumlich getrennte Sicherheitssysteme dazu, daß ein gewisser Mindestschutz gegenüber lokalen Ereignissen, wie sie auch ein Flugzeugabsturz darstellt, gegeben ist und gewährleisten somit die Sicherheit der Anlagen in sehr weitem Maße. Außerdem werden alte Anlagen im Bereiche der Steuerung und Aufrechterhaltung vitaler Lebenssysteme in einer Weise nachgebessert bzw. nachgerüstet, daß auch von daher die möglichen Auswirkungen eines sehr unwahrscheinlichen Flugzeugabsturzes auf die Anlage noch besser beherrscht werden können. Darüber hinaus wird das Verhalten von Luftfahrzeugführern in der Nähe von Industrieanlagen erhöhter Gefahrenklasse — Kernkraftwerke sind solche Anlagen — im Luftfahrthandbuch Deutschland geregelt. Darin werden Luftfahrzeugführer ersucht, diese Anlagen a) in ausreichendem Abstand zu umfliegen, b) bei Übungsflügen die Bestimmungen des § 6 der Luftverkehrsordnung über Sicherheitsmindesthöhen genauestens zu beachten. Für den militärischen Flugverkehr wurden über diese gesetzlichen Bestimmungen hinaus weitere Eigenbeschränkungen verfügt, die für alle Luftstreitkräfte verbindlich sind. Danach sind Kernkraftwerke und andere Industrieanlagen auf den Tiefflugkarten der Streitkräfte als schutzbedürftige Objekte besonders gekennzeichnet und dürfen nach Möglichkeit nicht im Tieflug überflogen werden. Die Bundesregierung ist auf Grund dieser Untersuchungen der Überzeugung, daß eine Gefährdung der Kernkraftwerke durch den Absturz eines Flugzeuges nicht gegeben ist, sofern die administrativen und baulich-technischen Vorschriften beachtet werden. Zur weiteren Verminderung des verbleibenden, für sich bereits äußerst geringen Restrisikos, wurde in der Bundesrepublik Deutschland — entsprechend einem Sicherheitskonzept, das vor allem auf die zukünftige quantitative und qualitative Entwicklung der Kernenergiewirtschaft abzielt — bei neuen, seit Anfang der 70er Jahre in Bau gegangenen Kernkraftwerken die Verstärkung der äußeren Betonsicherheitshülle als Bestandteil einer Strategie zur Erhöhung des passiven Schutzes dieser Anlagen eingeführt. Diese Strategie stellt darauf ab, die absolute Sicherheit der Anlage auch in der Wechselwirkung mit einer Umgebung zu gewährleisten, deren zukünftige industrielle und verkehrstechnische Entwicklung nur bedingt beeinflußt werden kann. Keinesfalls handelt es sich bei diesen Maßnahmen also 8652* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 etwa um die Reduzierung akuter Gefährdungstatbestände. Die Vertretbarkeit dieser Sicherheitseinschätzung, in Übereinstimmung mit dem vorrangigen Schutzzweck des Atomgesetzes, wurde inzwischen auch von einem deutschen Verwaltungsgericht (u. a. auf Grundlage beiliegender und in der „Umwelt Nr. 60" veröffentlichter Argumentation) überprüft. Auch in allen anderen Staaten, in denen Kernkraftwerke in Betrieb sind und ebenfalls Flugverkehr stattfindet, gilt die gleiche Bewertung. Zu Frage B 16: Aus der Tatsache eines Flugzeugabsturzes in 10 km Entfernung vom Standort des Kernkraftwerkes Würgassen kann nicht der Schluß gezogen werden, daß ein Flugzeug mit hoher Geschwindigkeit auf das Reaktorgebäude stürzen würde und damit eine Gefahr für das Kernkraftwerk drohte. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist allerdings nicht mathematisch gleich Null und ein derartiges Ereignis könnte in der Tat die Anlage ernsthaft beschädigen, da sie nicht gegen derartige Belastungen ausgelegt ist, ohne allerdings allein deshalb schon vitale Bereiche zu zerstören. Ebensowenig sind andere ältere Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen Staaten sowie Industrieanlagen oder öffentliche Einrichtungen mit vergleichbarem Gefahrenpotential dagegen geschützt. Zur Abschätzung des bestehenden Risikos . sind in der Tat nicht nur die Folgen aus dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses, sondern auch die Wahrscheinlichkeit hierfür zu betrachten. Dieses ist aber unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Frage 15 und der Tatsache, daß die Tallage des Kernkraftwerkes Würgassen einen weiteren Schutz gegenüber einem Flugzeugaufprall darstellt, als so gering anzusehen, daß das verbleibende Restrisiko in bezug auf das übrige generelle Lebensrisiko der umgebenden Bevölkerung nicht in Erscheinung tritt. Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 17): Wann gedenkt die Bundesregierung die fällige Neuregelung des § 37 des Beamtenversorgungsgesetzes vorzunehmen, nachdem sich gezeigt hat, daß die Versorgung für relativ junge Beamte, die in den letzten Jahren in Ausübung ihres Dienstes verwundet oder getötet wurden, bzw. für deren Angehörige denkbar unbefriedigend ist, und wie soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung eine eventuelle Neuregelung aussehen? Die Behauptung, daß die Versorgung nach § 37 BeamtVG für relativ junge Beamte, die in den letzten Jahren in Ausübung ihres Dienstes verwundet oder getötet wurden bzw. für deren Angehörige denkbar unbefriedigend sei, trifft nicht zu. Gerade für junge und relativ junge Beamte in der Eingangsstufe oder im 1. Beförderungsamt bedeutet die in der genannten Vorschrift vorgesehene Versorgung in Höhe von 75 v. H. aus der Endstufe des Spitzenamtes ihrer Laufbahn (im gehobenen Dienst der Besoldungsgruppe A 12, im höheren Dienst der Besoldungsgruppe A 16) eine ins Gewicht fallende Verbesserung gegenüber der normalen Unfallversorgung. Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, dem Gesetzgeber eine Änderung des § 37 Beamtenversorgungsgesetz vorzuschlagen. Sie hat jedoch zwei Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum Entwurf des Siebenten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes (BT-Drucksache 8/2075) zugestimmt, wonach das erhöhte Unfallruhegehalt nach § 37 BeamtVG auch neben der einmaligen Unfallentschädigung nach § 43 BeamtVG gewährt und die Voraussetzungen für die Gewährung der einmaligen Unfallentschädigung verbessert werden sollen. Anlage 27 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU! CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 18) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über den Bau und Betrieb von Schnellen Brutreaktoren, und wie gedenkt sie sich gegenüber der nordrhein-westfälischen Landesregierung durchzusetzen? Die Bundesregierung steht nach wie vor zu der in der 2. Fortschreibung des Energieprogramms vom 14. Dezember 1977 Tz 39 gemachten Erklärung zur Weiterentwicklung des Schnellen Brutreaktors. Bezüglich der Beurteilung. der Situation des Kernkraftwerkes SNR 300 in Kalkar verweise ich auf die Stellungnahme des Bundesministers des Innern an den Vorsitzenden des Ausschusses für Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages vom 4. Oktober 1978, die ich mit der Bitte um Kenntnisnahme beifüge. Anlage 28 Antwort. des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2147 Frage B 19) : Welche Überlegungen bestehen bei der Bundesregierung, das Verfahren der Eheschließung deutscher Staatsangehöriger mit ausländischen Verlobten zu entbürokratisieren und in diesem Zusammenhang das Ehefähigkeitszeugnis abzuschaffen? Auf Ausländer sind die deutschen Vorschriften über die persönlichen Ehevoraussetzungen und über die Ehehindernisse grundsätzlich nicht anwendbar. Nach Art. 13 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum BGB gilt für sie — von einigen Ausnahmen abgesehen — das Recht des Staates, dem sie angehören (ihr „Heimatrecht"). Der Standesbeamte ist deshalb vielfach genötigt, Recht anzuwenden, das ihm nicht geläufig ist. Um ihm die schwierige Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Ehefähigkeit nach ausländischem Recht zu erleichtern, sollen nach § 10 Abs. 1 EheG Ausländer ein Zeugnis der zuständigen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 8653* Behörde ihres Heimatstaates vorlegen, in dem bestätigt wird, daß nach dessen Gesetzen der Eheschließung mit dem angegebenen Partner kein rechtliches Ehehindernis entgegensteht. Die Eherechtskommission beim Bundesministerium der Justiz hat einstimmig vorgeschlagen, am Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses festzuhalten, weil so am besten der Schließung von Ehen vorgebeugt werden kann, die nach dem Heimatrecht des ausländischen Partners unwirksam wären (Eherechtskommission beim Bundesministerium der Justiz, Vorschläge zur Reform des formellen und materiellen Eheschließungsrechts, Bielefeld 1972, S. 78). Die Kommission war jedoch ebenso einhellig der Auffassung, daß das leichter zu beschaffende Ehefähigkeitszeugnis eines in der Bundesrepublik akkreditierten Berufskonsuls des Heimatstaates ausreichen sollte. Bei der beabsichtigten Neuregelung des Eheschließungsrechts wird die Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Um verwaltungstechnische Erleichterungen bemüht sich auch die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen, der 12 europäische Staaten angehören (Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Osterreich, Portugal, die Schweiz, Spanien und die Türkei). Die Zivilstandskommission bereitet ein mehrseitiges Übereinkommen über einen beschleunigten zwischenstaatlichen Geschäftsverkehr bei der Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen vor. Unter anderem ist ein einheitlicher mehrsprachiger Vordruck vorgesehen. Darüber hinaus wird bei der Reform des deutschen internationalen Privatrechts (das sind die Rechtsanwendungsvorschriften des Einführungsgesetzes zum BGB für Fälle mit Auslandsberührung) geprüft werden, ob bei Eheschließungen zwischen Deutschen und Ausländern ausschließlich deutsches Recht angewendet werden kann, wenn beide Verlobte ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Da dann ausländisches Recht auf den ausländischen Partner nicht mehr angewendet würde, könnte in diesen Fällen auf ein Ehefähigkeitszeugnis verzichtet werden, wohl aber kaum — zumindest nicht in der Regel — auf eine Ledigkeitsbescheinigung der zuständigen Heimatbehörde. Da es sich bei der Reform des Internationalen Privatrechts um eine sehr vielschichtige Materie handelt, bedarf sie besonders gründlicher Vorarbeiten. In der laufenden Legislaturperiode ist deshalb nicht mehr mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zu rechnen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 20) : Teilt die Bundesregierung die vom Präsidenten des 52. Deutschen Juristentags, Generalstaatsanwalt Weinmann, geäußerte Forderung, daß sidi das Bundesverfassungsgericht „durch Kritik bei seiner Rechtsfindung nicht beirren" lassen solle? Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß das Bundesverfassungsgericht Kritik an seiner Rechtsprechung mit der gleichen Aufgeschlossenheit zur Kenntnis nimmt wie andere Verfassungsorgane und sich dadurch in seiner richterlichen Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen läßt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 21, 22, 23 und 24) : Welchen Wert hatten die von der Ost-Berliner Botschaft Kubas am 19./20. August 1975 in Kassel abgeholten und nach Kuba gebrachten Patentschriften (s. Antwort der Bundesregierung auf meine Frage Nummer 60, Drucksache 8/2099), und welche Gegenleistung ist gegebenenfalls von Kuba erbracht worden? Wird die Bundesregierung auch in Zukunft Patentschriftensammlungen an kommunistische Staaten liefern? Meint die Bundesregierung, daß sie im Rahmen ihrer „fortlaufend geleisteten technischen Hilfe für Entwicklungsländer" ein Land wie das kommunistische Kuba bedenken muß, das eine mittlerweile auf rund 40 000 Mann angewachsene Expeditionsarmee in verschiedenen Staaten Afrikas zur Errichtung und Unterstützung kommunistischer Regime unterhält? Nimmt die Bundesregierung die Lieferung von Patentschriftensammlungen im Rahmen des „ständigen internationalen Literaturaustausches" auch mit kommunistischen Entwicklungsländern vor, und wieviel Patentschriften z. B. aus dem kommunistischen Kuba sind gegebenenfalls in den letzten fünf Jahren im Wege dieses "Austausches" in die Bundesrepublik Deutschland gekommen? Zu Frage B 21: Wie ich bereits in meiner Antwort vom 21. September 1978 auf Ihre Frage Nr. 60 (Drucksache 8/2099) mitgeteilt habe, war die Patentschriftensammlung, da sie nur die seit 1957 erschienenen Schriften enthielt und zudem seit 1968 nicht mehr fortgeführt worden war, im Jahre 1975 für deutsche Stellen praktisch ohne Wert. Die deutsche Seite hat sich hierfür keine Gegenleistung ausbedungen. Zuwendungen in diesem Bereich internationaler Zusammenarbeit werden nicht auf der Basis von Gegenleistungen erbracht. Bei den erwähnten Patentschriften handelte es sich im übrigen nur um die veröffentlichten patentamtlichen Schriften, die der Öffentlichkeit ohnehin zugänglich sind, nicht aber um noch nicht offengelegte Patentanmeldungen oder um Dokumente über Geheimpatente. . Zu Frage B 22: Derzeit ist nicht vorgesehen, einem kommunistischen Entwicklungsland eine Patentschriftensammlung zu überlassen. Zu Frage B 23: Die Bundesregierung verurteilt eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten. Bei ihren Leistungen im Rahmen der technischen Hilfe für Entwicklungsländer berücksichtigt sie selbstverständlich auch entsprechende politische Konstellationen. Es ist indessen zu berücksichtigen, daß die Überlassung der Patentschriftensammlung an Kuba 8654* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 schon über drei Jahre zurückliegt und auch ohne Kenntnis der Bundesregierung auf der Ebene der Patentämter in deren eigener Zuständigkeit erfolgt ist. Im übrigen war damals die Normalisierung der Beziehungen zu Kuba unmittelbar vorausgegangen. Die von deutscher Seite über die Weltorganisation für geistiges Eigentum fortlaufend geleistete technische Hilfe für Entwicklungsländer umfaßt zur Zeit keine Leistungen an Kuba. Zu Frage B 24: Kuba liefert seit Jahren dem Deutschen Patentamt das amtliche kubanische Patentblatt. Ein laufender Austausch von Patentschriften. findet zwischen dem Deutschen Patentamt und dem kubanischen Patentamt nicht statt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Geier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 25 und 26) : Ist die Bundesregierung sicher, daß kommunistische Staaten, wie z. B. 'Kuba, den gewerblichen Rechtsschutz für ihnen zugeleitete Patentschriftensammlungen respektieren? Ist bekanntgeworden, ob kommunistische Staaten, wie z. B. die Sowjetunion oder die CSSR, in den letzten Jahren Sammlungen von rund 650 000 Patentschriften an nicht kommunistische Entwicklungsländer geliefert haben? Zu Frage B 25: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß kommunistische Staaten den Patentschutz in anderen Staaten nicht respektierten. Mit der Lieferung der Patentschriftensammlung an Kuba hat dies nichts zu tun, weil es sich dabei um bereits veröffentlichte, jedermann zugängliche Informationen handelte. Zu Frage B 26: Nein. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 27 und 28) : Wie hodi schätzt die Bundesregierung die jährlichen Steuerausfälle infolge einer Anhebung der Höchstgrenze der nadi § 7 b EStG erhöht absetzbaren Herstellungs- oder Anschaffungskosten von bisher 150 000 (200 000) DM auf 200 000 (250 000) DM? Wie hoch sdiätzt die Bundesregierung die künftigen Steuerausfälle bei einer Verlängerung der 7 b-Abschreibungsdauer für Neubauten auf 16 Jahre für Ehepaare unter Verzicht auf die erhöhte Abschreibung für ein zweites Objekt unter Zugrundelegung der geltenden Höchstbeträge von 150 000 bzw. 200 000 DM bzw. unter Zugrundelegung einer Erhöhung dieser Beträge auf 200 000 bzw. 250 000 DM? Zu Frage B 23: Die Anhebung der Höchstgrenzen der nach § 7 b EStG erhöht absetzbaren Herstellungs- oder Anschaffungskosten von bisher 150 000 DM für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen auf künftig 200 000 DM und von bisher 200 000 DM für Zweifamilienhäuser auf künftig 250 000 DM dürfte unter Einbeziehung des begünstigten, Erwerbs von Althausbesitz im Erstjahr Steuermindereinnahmen in einer Größenordnung von etwa 150 Millionen DM ergeben. Für den gesamten Begünstigungszeitraum (8 Jahre) würden sich die Steuerausfälle auf etwa 1,2 Mrd. DM kumulieren.' Zu Frage B 28: Bei Verlängerung der 7 b-Abschreibungen für Neubauten auf 16 Jahre für Ehepaare unter Verzicht auf die erhöhte Abschreibung für ein zweites Objekt würden bei gleichbleibenden Begünstigungshöchstgrenzen in den ersten acht Jahren nach Inkrafttreten keine zusätzlichen Steuermindereinnahmen eintreten. Ab dem neunten Begünstigungsjahr dürften nach sehr groben Schätzungen die Steuermindereinnahmen im Erstjahr etwa 250 Millionen DM betragen mit nachfolgendem Kumulationseffekt für 8 Jahre. Die Steuerausfälle würden — gleiche Bedingungen vorausgesetzt — nach 16 Jahren auf etwa 2 Mrd. DM ansteigen. Bei Anhebung der Begünstigungshöchstgrenzen auf 200 000 DM bzw. 250 000 DM für Neubauten dürfte mit zusätzlichen Steuermindereinnahmen von 70 bis 80 Millionen DM im Erstjahr zu rechnen sein mit nachfolgendem Kumulationseffekt für 16 Jahre (Steuerausfälle im 16. Jahr über 1 Mrd. DM). Eine derartige Vorbelastung künftiger Haushalte mit Steuerausfällen von über 3 Mrd. DM ist nicht zu vertreten. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob einige Mitglieder des ' Zentralbankrats im Zusammenhang mit der sogenannten Neuordnung der europäischen Währungen ihren Rücktritt angedroht haben und welche Gründe gegebenenfalls für den angedrohten Rücktritt vorgebracht wurden? Auf Ihre schriftliche Anfrage teile ich Ihnen mit, daß der Bundesregierung von einem angedrohten Rücktritt einzelner Mitglieder des Zentralbankrats der Deutschen Bundesbank nichts bekannt ist. Der Zentralbankrat hat am 7. September 1978 eine erste Stellungnahme der Bundesbank zum geplanten Europäischen Währungssystem nach Mitteilung des Präsidenten der Bundesbank einstimmig gebilligt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 8655* Anlage 34 Antwort des ParL Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 30) : Welche zusätzlichen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um angesichts der sich zuspitzenden Situation bei den norddeutschen Werften die Arbeitsplätze zu sichern und die Konkurrenzsituation der deutschen Werften und Reeder zu verbessern, und wann wird mit Vorschlägen der Bundesregierung zu rechnen sein? Die Vorschläge des Verbandes der Deutschen Schiffbauindustrie von Mitte September 1978 für zusätzliche Maßnahmen werden im offenen Dialog mit allen Beteiligten sorgfältig und schnell geprüft. Die Bundesregierung untersucht vor allem, ob und welche Änderungen und Ergänzungen des gegenwärtigen Fördersystems geeignet sein könnten, den Unternehmen die Bewältigung des Anpassungsprozesses zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Werften längerfristig zu stärken. Dabei werden auch die Auswirkungen auf die Schiffahrt und unsere internationalen Bindungen beachtet. Die Bundesregierung hat den Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine erste Unterrichtung über den Stand der Angelegenheit am 4. Oktober 1978 im Wirtschaftsausschuß gegeben; die Vorschläge sollen auch im Haushaltsausschuß des Parlaments erörtert werden. Anlage 35 Antwort ,des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 31 und 32) : Welche Broschüren zur Information über die Möglichkeiten rationeller und spezieller Energieverwendung hat die Bundesregierung bisher veröffentlicht? Welche Finanzmittel sind dafür in den einzelnen betroffenen Ressorts im Haushaltsjahr 1979 vorgesehen? Zu Frage B 31: Die Bundesregierung hat in diesem Jahr im Rahmen ihrer breit angelegten Aufklärungsaktion — nachdem die Mittel dafür im Jahr 1978 erheblich aufgestockt worden sind — bisher folgende Broschüren veröffentlicht, die über Notwendigkeit und Möglichkeiten einer rationellen und sparsamen Energieverwendung informieren (Reihenfolge: Erscheinungsdatum) : — Programm zur Förderung der beschleunigten Markteinführung energiesparender Technologien und Produkte — So hilft der Staat beim Heizenergiesparen und Modernisieren in Gebäuden — Mehr Kilometer mit weniger Benzin (Energiesparen beim Autofahren) — Programm zum Energiesparen im Betrieb — Haushalten im Haushalt (Energie-Spar-Tips). Zu Frage B 32: Im Bundeshaushaltsplanentwurf für das Jahr 1979 ist im Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft) ein Betrag von 12 Millionen D-Mark für die allgemeine Aufklärung über Notwendigkeit und Möglichkeiten einer rationellen und sparsamen Energieverwendung veranschlagt. Für Broschüren, Beilagen und Faltblätter werden im Jahr 1979 schätzungsweise zwei Millionen D-Mark benötigt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2147 Frage B 33) : Bedeuten die wiederholten Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers, Graf Lambsdorff, „Steuergelder seien nicht dazu da, Stahl zu kochen" (letztmals am 22. September 1978 im Saarländischen Rundfunk und Fernsehen), daß die Bundesregierung den bundeseigenen Salzgitter-Konzern zu privatisieren beabsichtigt, eine Wende in der Beteiligungspolitik des Bundes signalisiert und im nächsten Schritt auch auf Kohle, Schiffsbau, Flugzeugindustrie und andere Branchen ausgedehnt werden soll oder in der Bundesrepublik Deutschland gar keine Steuergelder in den Stahlbereich fließen? Die von Ihnen angeführten Äußerungen beziehen sich auf die Frage, ob für die saarländische Stahlindustrie eine Lösung mit staatlicher Beteiligung gesucht oder dem privatwirtschaftlichen Konzept der Arbed der Vorzug gegeben werden sollte. Die Bundesregierung hat sich für das privatwirtschaftliche Konzept entschieden, weil es am besten geeignet zu sein scheint, eine dauerhafte Gesundung der saarländischen Stahlindustrie zu gewährleisten. Die Äußerungen sind im übrigen auch im Zusammenhang mit der Diskussion im Rahmen der EG über die Frage zu sehen, wie die Produktion von Stahl in überalteten und unrentablen Anlagen, die mit Hilfe von Steuergeldern ermöglicht wird und eine wesentliche Ursache für die heutigen Schwierigkeiten auf dem Stahlmarkt darstellt, im Interesse der Erholung des Stahlmarktes abgebaut werden kann. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 34 und 35) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Änderung der staatlichen Rahmenbedingungen für die Tarifgestaltung beim Strompreis, und wie haben sich diese Vorstellungen seit Vorlage des Energieprogramms verändert? Wann will die Bundesregierung ihre konkreten Vorschläge für die Änderung der Stromtarife den gesetzgebenden Körperschaften zuleiten? Zu Frage B 34: Die Bundesregierung hat in der Zweiten Fortschreibung ihres Energieprogramms auf die Notwendigkeit hingewiesen, im Rahmen einer Ände- 8656* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 rung der Bundestarifordnung Elektrizität verbrauchsfördernde Elemente in der Tarifstruktur zu beseitigen. Entsprechende Maßnahmen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Die Bundesregierung hat deshalb den Bundesländern Korrekturen im Tarifgefüge vorgeschlagen, die unter Wahrung der notwendigen Kostenorientierung zu einer geringeren Degressionswirkung führen. Es zeichnet sich ab, daß folgende Maßnahmen die Zustimmung der Länder finden können: — Schaffung einer Möglichkeit zur verstärkten Anhebung der Arbeitspreise bei Tariferhöhungen, d. h. Verstärkung der verbrauchsabhängigen Preiskomponente, — damit zusammenhängend Aufhebung der in der Bundestarifordnung vorgeschriebenen Höchstgrenzen für die Arbeitspreise, — Einführung der sog. Bestabrechnung, die falsche Tarifeinstufungen automatisch verhindert und dadurch insbesondere auch sicherstellt, daß stromsparendes Verhalten des Kunden bei der Abrechnung besser berücksichtigt werden kann. Zu Frage B 35: Es ist beabsichtigt, die vorgesehenen Tarifänderungen in der nächsten Länderwirtschaftsministerkonferenz zu erörtern. Ein entsprechender Verordnungsentwurf soll anschließend dem Bundesrat zugeleitet werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 36) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung trotz Anforderung des Westdeutschen Rundfunks keinen Vertreter zu der Fernsehdiskussion .Zukunft ohne Kernenergie" am 27. September 1978 gesandt, und trifft die Behauptung des Fernsehens zu, daß dies mit Rücksicht auf den Landtagswahlkampf nicht geschehen sei? Es trifft zu, daß der Westdeutsche Rundfunk Vertreter der Bundesregierung aufgefordert hat, an der Fernsehdiskussion „Zukunft ohne Kernenergie" teilzunehmen. Es trifft nicht zu, daß die Absagen zu dieser Veranstaltung mit Rücksicht auf den Landtagswahlkampf erteilt worden seien. Mitglieder der Bundesregierung werden nahezu täglich von überregionalen und regionalen Fernsehanstalten zu Diskussionen und ähnlichen Befragungen gebeten. Die Bundesregierung sieht derartige Aufforderungen allerdings nicht als Verpflichtung zu einer Teilnahme an. Aus zeitlichen und arbeitstechnischen Gründen ist es unmöglich, allen diesen Bitten zu entsprechen. Die Haltung der Bundesregierung zur Kernenergie ist bekannt. Sie hat ihre Auffassung zu diesem Themenkreis in der Öffentlichkeit, auch im Fernsehen, bei zahlreichen Gelegenheiten dargelegt. Unter diesen Umständen schien es den angesprochenen Ministerien nicht geboten, bereits eingegangene andere Terminverpflichtungen zugunsten einer weiteren Fernsehdiskussion abzusagen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 37 und 38) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Erzeugerpreis für Speisekartoffeln guter Qualität zur Zeit in Bayern bei 3,50 DM je Zentner liegt, und hält die Bundesregierung diesen Preis für noch kostendeckend und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese niedrigen Erzeugerpreise zu unternehmen? Babsichtigt die Bundesregierung, zügig und mit dem Ziel einer Existenzsicherung der deutschen Kartoffelanbauer, die Verhandlungen in Brüssel über eine EG-Kartoffelmarktordnung voranzutreiben? Zu Frage B 37: Beim Übergang von der Frühkartoffelernte zu den mittelfrühen und späten Sorten waren die Erzeugerpreise für qualitativ abfallende Anschluß-Sorten noch stark von den auslaufenden, in diesem Jahr außergewöhnlich niedrigen Frühkartoffel-Preisen geprägt. Ich schließe daher nicht aus, daß in Einzelfällen auch Preise von nur 7,00 DM/100 kg für Speisekartoffeln geringerer Qualität dem Erzeuger geboten wurden. Nach offiziellen Feststellungen liegt jedoch der Erzeugerpreis für Speisekartoffeln in Bayern je nach Sorte, Kochtyp und Aufbereitung in der Handelsklasse II zwischen 8,00 und 22,00 DM/100 kg. Ob die erzielten Preise kostendeckend sind, hängt jeweils von den betrieblichen Gegebenheiten ab. Da die diesjährige Ernte mit rund 9,7 Millionen t die bisher zweitniedrigste ist, kann man erwarten, daß sich für qualitativ ansprechende Ware die Marktpreise normalisieren. Zu Frage B 38: Es ist das Ziel der Bundesregierung, die Existenz der deutschen Kartoffelwirtschaft zu sichern und die Interessen der Verbraucher zu wahren. Hierauf war die bisherige Verhandlungsführung in Brüssel ausgerichtet. Die Bundesregierung ist gewillt, sich für die Verwirklichung einer gemeinsamen Marktorganisation für Kartoffeln einzusetzen, wenn sich eine vernünftige Regelung und ein tragbarer Kompromiß mit unseren Partnern in der Gemeinschaft finden läßt. Sie vertritt allerdings in Übereinstimmung mit dem Bundestag und dem Bundesrat die Ansicht, daß die bisherigen Vorschläge der Kommission für eine Marktordnung für Kartoffeln nicht annehmbar waren. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 39) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 8657* Ist die Bundesregierung bereit, eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben, um feststellen zu lassen, wie die durchschnittlichen Produktionskosten landwirtschaftlicher Güter und die Einkommen der in der Landwirtschaft Beschäftigten in marktfernen Regionen, insbesondere im Zonenrandgebiet, durch die Entwicklung der Frachttarife beeinflußt .werden? Die genaue zahlenmäßige Feststellung der Frachtkostenunterschiede bei ausgewählten Agrarerzeugnissen ist äußerst problematisch und scheitert in der Regel an mangelhaften Angaben der Verkehrsträger. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zur aufgezeigten Thematik bestätigen zudem, daß die Bedeutung der Transportkosten für die Standortwahl tendenziell sinkt. Mein Haus hat ferner 1975 in einer Vorstudie klären lassen, ob eine „Vergleichende Untersuchung der Auswirkungen der Frachttarife für Agrarprodukte auf die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe in den EG-Mitgliedstaaten" unter vertretbaren Kosten durchführbar ist. Die Vorstudie kam zu einem negativen Ergebnis. Aus diesem Grunde und wegen der Tatsache, daß die Einkommen der in der Landwirtschaft Beschäftigten ohnehin von anderen Faktoren wesentlich stärker beeinflußt werden (z. B. Erträge, Erzeugerpreisniveau), wurde auf die Vergabe des Hauptauftrages verzichtet. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/2147 Frage B 40) : Warum werden Zeiten der Arbeitslosigkeit ehemaliger Beamter in der sowjetischen Besatzungszone nach dem 8. Mai 1945 in der SBZ nicht als Ausfallzeiten nach dem AVG anerkannt, wenn für diese später Beiträge zur Angestelltenversicherung nachentrichtet worden sind, obwohl die formellen Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 Nr. 3 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) generell nicht erfüllt werden können, da in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg in der damaligen SBZ keine Meldung als Arbeitsloser möglich war, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmern aus der SBZ mit gleichem Schicksal zu beseitigen, für die das Fremdrentengesetz richtigerweise entsprechende Formerfordernisse für die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit nach dem 8. Mai 1945 als Ausfallzeiten nicht kennt? Nach § 29 des Fremdrentengesetzes sind Zeiten der Arbeitslosigkeit von Vertriebenen und ihnen gleichgestellten Personen unabhängig von einer Meldung beim Arbeitsamt Ausfallzeiten. Diese Regelung erfaßt auch ehemalige Beamte, deren Dienstverhältnis am 8. Mai 1945 geendet hat. Sofern diese Beamten zulässigerweise Beiträge auch für die Zeit der Arbeitslosigkeit nachentrichtet haben, wird diese Zeit gleichwohl als Ausfallzeit angerechnet, wenn die sog. Halbbelegung mit Pflichtbeiträgen gegeben ist. Allerdings wirken sich freiwillige Beiträge nur auf die Höhe der Rente im Rahmen des § 37 a AVG, d. h. als Steigerungsbetrag, aus. Ich stelle anheim, mir den der Frage zugrundeliegenden Sachverhalt mitzuteilen, damit ich eine nähere Prüfung veranlassen kann. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B, 41 und 42) : Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Arbeitsämter die Zahlung von Beiträgen zur freiwilligen Lebensversicherung im Fall der Arbeitslosigkeit analog der Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung abgelehnt haben, und wie viele Arbeitslose sind davon gegebenenfalls betroffen? Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich in den genannten Fällen um eine unbillige Härte und um eine nicht zu vertretende Benachteiligung des betroffenen Personenkreises handelt, und welche Maßnahmen gedenkt sie gegebenenfalls zu ergreifen, um Abhilfe zu schaffen? Die Bundesanstalt für Arbeit entrichtet auf Grund des Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld, soweit sie nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Mangels Rechtsgrundlage kann die Bundesanstalt für Arbeit gegenwärtig keine Beiträge zu einer befreienden privaten Lebensversicherung eines Leistungsempfängers zahlen. Der Bundesregierung ist die Zahl der Arbeitslosen nicht bekannt, die wegen einer privaten Lebensversicherung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Es gibt aber Anhaltspunkte, wonach es sich um 1 000-2 000 Arbeitslose handeln kann. Entsprechend dem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages vom 8. Juni 1978 (BundestagsDrucksache 8/1875), prüft die Bundesregierung, wie Leistungsempfänger der Bundesanstalt für Arbeit, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, in die Beitragsverpflichtung der Bundesanstalt für Arbeit zur Alterssicherung einbezogen werden können. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung beabsichtigt, dem Deutschen Bundestag entsprechende Regelungsvorschläge im Rahmen eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes zu unterbreiten. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/2147 Frage B 43) : Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls gesetzliche Lücken zu schließen, um „Modelle", bei denen Arbeitnehmer einen sogenannten Teilhabervertrag unterschreiben und damit freiwillig auf viele Rechte verzichten, die Angestellte und Arbeiter gemeinhin haben (s. die Schilderung im „Stern" Nr. 37 vom 7. September 1978), ein für allemal zu unterbinden, weil diese „Modelle" ausdrücklich „weniger zum Schutz der Arbeitnehmer als zum Schutz der Arbeitgeber vor einer übertriebenen Sozialgesetzgebung" ersonnen sind? Die gesetzlich geregelten Arbeitsbedingungen (z. B. Bundesurlaubsgesetz, Lohnfortzahlungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Arbeitszeitordnung) sind zwingend und können nicht vertraglich zwischen 8658* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern ausgeschlossen werden. Dies ist auch nicht durch „Teilhaberverträge" möglich. Denn es ist entsprechend den in dem Bericht des „stern" genannten Arbeitsgerichtsurteilen davon auszugehen, daß rund 1 400 Beschäftigte eines Unternehmens durch einen „Teilhabervertrag" ihren Arbeitnehmerstatus nicht verlieren. Nach den bisherigen Kenntnissen bestehen keine Lücken für eine rechtlich zulässige Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen. Ein besonderes gesetzliches Verbot der „Teilhaberverträge" ist deshalb nicht notwendig. Der Bericht des „stern" wird nach einer Auskunft des Sozialministeriums des Landes Schleswig-Holstein, das für die Durchführung des Arbeitsschutzes verantwortlich ist, zum Anlaß einer Prüfung genommen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 44 und 45) : Hat die Neueinstellung von 1 600 Vermittlern bei der Bundesanstalt für Arbeit eine erfolgreichere Vermittlungstätigkeit der Bundesanstalt mit sich gebracht? Welche Schritte wurden unternommen, damit betriebliche Praktiker verstärkt bei der Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter eingeschaltet werden? Im Haushalt 1978 der Bundesanstalt für Arbeit sind 1 000 zusätzliche Planstellen für die Arbeitsvermittlung und 600 zusätzliche Planstellen für die Berufsberatung vorgesehen. Geeignete Kräfte für diese Stellen konnten inzwischen gewonnen werden, sie befinden sich jedoch zum überwiegenden Teil noch in der Ausbildung, wobei zugleich auch der am 1. Juli 1978 wirksam gewordenen Neuorganisation der Arbeitsvermittlung in den Arbeitsämtern Rechnung getragen wird. Die Auswirkungen der Personalverstärkung lassen sich im Augenblick daher noch nicht unmittelbar messen. Bei der Stellenausschreibung, mit der externe Kräfte zur Besetzung der neugeschaffenen Planstellen gewonnen wurden, hat die Bundesanstalt ausdrücklich auf die Notwendigkeit von Erfahrungen in der Praxis hingewiesen. Unter den gewonnenen Vermittlungskräften sind zahlreiche früher in Betrieben tätig gewesene Praktiker. Anlage 45 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 46, 47, 48 und 49) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bei Personen, die ihren Wohnsitz im heutigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus kriegsbedingten Gründen verlassen mußten und Aufenthalt in einem Vertreibungsgebiet im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes genommen haben, weder die in diesem Gebiet zurückgelegten Beschäftigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden noch die für Vertriebene und Flüchtlinge bestehenden Betreuungs- und Eingliederungsmaßnahmen Anwendung finden, wenn die Betroffenen heute im Rahmen der Familienzusammenführung als Aussiedler in das Bundesgebiet kommen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die unbilligen Härten, die sich in diesen Fällen für die Betroffenen ergeben, durch Erweiterung und Aktualisierung der bestehenden Vorschriften und Maßnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge zu beseitigen, und ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Initiativen — gegebenenfalls welche — zu ergreifen? Hält es die Bundesregierung für vertretbar, heute, d. h. über 30 Jahre nach Kriegsende, noch an dem Begriff des zurückkehrenden Evakuierten festzuhalten und diesen Personenkreis, der jetzt im Rahmen der Aussiedlung aus den Ostblockstaaten zu uns kommt, aus mehr oder weniger formaljuristischen Gründen, die in den fünfziger Jahren durchaus ihre Berechtigung haben mochten, von allen Eingliederungshilfen (z. B. Steuervergünstigungen oder zinsgünstigen Einrichtungsdarlehen) auszuschließen, die den Betroffenen hier bei uns einen Start zum Aufbau einer wirtschaftlichen Existenz und zur Erlangung einer angemessenen Alterssicherung ermöglichen sollen? Glaubt die Bundesregierung, bei den Betroffenen Verständnis dafür zu finden, daß die Anerkennung der in den Vertreibungsgebieten zurückgelegten Beschäftigungszeiten als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Fremdrentengesetz ausschließlich auf Vertriebene und heimatlose Ausländer beschränkt ist, während deutsche Staatsangehörige, die in den Wirren des Kriegs in den Osten verschlagen wurden und dort 20 Jahre und länger gearbeitet haben, gezwungen sind, erhebliche Nachteile bei ihrer Altersversorgung in Kauf zu nehmen? Der angesprochene Personenkreis ist dem Bundesevakuiertengesetz (Neufassung des Gesetzes vom 13. Oktober 1961 — BGBl. I S. 1865) zuzuordnen. Die von diesem Gesetz erfaßten Personen sind regelmäßig nicht Vertriebene im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes (Neufassung des Gesetzes vom 3. September 1971 — BGBl. I S. 1565). In Einzelfällen kommt eine Anerkennung als Vertriebener in Betracht, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß der im Zuge der Evakuierung in den Vertreibungsgebieten begründete Wohnsitz auch nach Kriegsende dort beibehalten werden sollte. Die unterschiedliche Regelung des Status von Evakuierten und Vertriebenen führt aber nicht dazu, daß die Evakuierten von allen für die Vertriebenen bzw. Aussiedler vorgesehenen Eingliederungsmaßnahmen ausgeschlossen wären. Vielmehr enthält bereits das Bundesevakuiertengesetz Vorschriften über Betreuungsmaßnahmen, die im wesentlichen den im Bundesvertriebenengesetz für die Vertriebenen vorgesehenen Eingliederungsmaßnahmen entsprechen. Von den übrigen Eingliederungsmaßnahmen, die in anderen Rechtsvorschriften geregelt sind, stehen den Evakuierten folgende Leistungen zu: — Sie erhalten die Begrüßungsgabe der Bundesregierung nach den Richtlinien des Bundesministers des Innern in der Fassung vom 10. Mai 1976. — Als Empfänger der Begrüßungsgabe können die Evakuierten auch Sprachförderungsmaßnahmen auf Grund der Verordnung über die Förderung der Teilnahme von Aussiedlern an Deutsch-Lehrgängen vom 27. Juli 1976 (BGBl. I S. 1949) in Anspruch nehmen. Dies könnte gerade für die Kinder der ursprünglich Evakuierten von erheblicher Bedeutung sein. — Nach § 107 Nr. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes stehen Zeiten einer Beschäftigung, die ein Deutscher im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 zurückgelegt hat, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 8659' einer die Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung begründenden Beschäftigung im Bundesgebiet gleich. Da die meisten Evakuierten aus Gebieten kommen, die innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 liegen, dürfte im allgemeinen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet sein. — Die Gewährung von Rückführungskosten ist nach den Richtlinien des Bundesministers des Innern in der Fassung vom 1. Oktober 1973 möglich. — Beihilfen auf Grund der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer (sog. Garantiefonds) vom 11. Juli 1974 kommen im Einzelfall in Betracht. Soweit die Evakuierten nicht dem Personenkreis der Vertriebenen angehören, werden sie von dem Fremdrentengesetz vom 25. Februar 1960 (BGBl. I S. 93) nicht erfaßt und können daher nach diesem Gesetz auch keine Rentenleistungen für die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten erhalten. Sofern diese Personen in Polen Versicherungszeiten zurückgelegt haben, werden diese auf Grund des deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommens vom 9. Oktober 1975 bei der Rentenfeststellung in der Bundesrepublik Deutschland so berücksichtigt, als ob sie nach den hier geltenden Rechtsvorschriften zurückgelegt worden wären. In diesem Fall treten rentenrechtliche Nachteile nicht ein. Für alle anderen Personen kommt die Anwendung des § 1251 Abs. 1 Nr. 3 RVO (§§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AVG, § 51 Abs. 1 Nr. 3 RKG) in Betracht, der durch das Rentenversicherungs-Änderungsgesetz vom 9. Juni 1965 u. a. gerade im Hinblick auf Probleme der Evakuierten neu gefaßt wurde. Danach werden als Ersatzzeiten auch Zeiten angerechnet, in denen der Versicherte während oder nach Beendigung eines Krieges ohne Kriegsteilnehmer zu sein, durch feindliche Maßnahmen an der Rückkehr aus den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten verhindert gewesen oder dort festgehalten worden ist. Die Regelung betrifft somit auch Versicherte, die während des Zweiten Weltkrieges in die deutschen Ostgebiete evakuiert worden sind und die dort nach Kriegsende gearbeitet haben. Sofern diese Personen den ernsthaften Willen gehabt haben, während oder nach Beendigung des. Krieges in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückzukehren und hieran durch Maßnahmen eines ehemaligen Feindstaates verhindert wurden, ist durch die Anrechnung dieser Zeiten als Ersatzzeiten sichergestellt, daß Nachteile bei der Altersversorgung nicht eintreten können. Sie sind in einem solchen Fall auch nicht schlechter gestellt als der nach dem Fremdrentengesetz begünstigte Personenkreis; denn die nach § 1251 Abs. 1 Nr. 3 RVO anrechenbaren Zeiten wirken sich rentensteigernd aus. Mit Rücksicht auf die vorstehend aufgeführten Regelungen kann davon ausgegangen werden, daß Aussiedler und Evakuierte im wesentlichen gleiche Eingliederungsleistungen erhalten. Nur in wenigen Bereichen, etwa den von Ihnen erwähnten Einrichtungsdarlehen, ist eine Gleichstellung nicht erfolgt. Ich werde aber ungeachtet der Tatsache, daß Evakuierte zur Zeit nur noch in sehr geringer Zahl in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren, prüfen lassen, ob besondere Regelungen notwendig sind, um auch insoweit noch eine Anpassung an die für Aussiedler bestehenden Eingliederungsmöglichkeiten herbeizuführen. Vom Ergebnis dieser Prüfung werde ich Sie gerne unterrichten. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 50 und 51) : Ist die Bundesregierung bereit, die heute bestehende Regelung der Mitfluggenehmigungen in Bundeswehrflugzeugen für Soldaten, die der militärischen Führung jegliche eigene Entscheidung im Rahmen ihrer Führungs- und Fürsorgeverantwortung augenblicklich nimmt und in keinem NATO-Staat ähnlich restriktiv gehandhabt wird, neu zu fassen? Wird die Bundesregierung bei einer notwendigen Neufassung bereit sein, den Geschwaderkommodoren — unter deren Abwägung und Berücksichtigung militärischer, ausbildungstechnischer und fürsorgemäßiger Überlegungen — wieder die Entscheidungsbefugnis über den Mitflug von Soldaten zu geben, um so zu einer unbürokratischen, flexiblen und an den militärischen (Führung, Ausbildung, Erziehung und Fürsorge) Notwendigkeiten orientierten Lösung zu kommen? Die den Mitflug in Luftfahrzeugen der Bundeswehr regelnden Erlasse sind das Ergebnis einer sorgfältigen Abstimmung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung einerseits und dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages, dem Bundesrechnungshof sowie dem Bundesministerium der Finanzen andererseits. Nach den auf dieser Abstimmung beruhenden Mitflugerlassen (VMB1 1972 S 144 und VMB1 1975 S 382) wird zur Zeit durch das Bundesministerium der Verteidigung verfahren. Einzelfälle in der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, daß die geltenden Bestimmungen nicht voll den Erfordernissen der Praxis entsprechen. Das Bundesministerium der Verteidigung überprüft daher z. Zt., inwieweit eine Neufassung der Erlasse notwendig ist. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 52 und 53) : Hält die Bundesregierung die in „bw aktuell" vom 21. September 1978 abgedruckte Stellungnahme auf den Leserbrief unter dem Titel „Verpflegungsempfang mit zwei Essenmarken" auch 8660* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 dann noch für vertretbar, wenn z. B. zwei Soldaten die Verpflegungsportion auf ihre jeweilige Essenmarke empfangen, jedoch nur einer die beiden Portionen mit Einverständnis des anderen ißt oder sie Anteile der Gerichte (Suppe gegen Nachtisch) .austauschen, und hält sie es für den zuständigen Vorgesetzten des Wirtschaftstruppenteils zumutbar, bei den erwähnten stichprobenweisen Kontrollen eventuell im Befehlsweg oder disziplinar einzuschreiten, was bei konsequenter Verfolgung auf Grund der dargestellten Rechtslage unvermeidlich erscheint? Tritt die Bundesregierung der aus vorgenannter Stellungnahme ersichtlichen Auslegung der Rechtslage auch dann bei, wenn berücksichtigt wird, daß nach der Stärkemeldung bereitgestellte, jedoch auf Grund der derzeitigen Handhabung nicht abgeholte Portionen gegen ein nach Pfennigen zu zählendes Entgelt als Schweinefutter oder unter Minderung des Ernährungswerts als Reste verwendet werden, während andere Soldaten diese Portionen — eventuell aufgeteilt — gerne gegessen hätten, oder sieht sie sich demnach veranlaßt, Initiativen für eine bessere Regelung zu entwickeln? Zu Frage B 52: Die Bundesregierung hat in Durchführung des § 18 Soldatengesetz dafür zu sorgen, daß zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtete Soldaten der Bundeswehr währénd dieser Verpflichtung täglich mit einer Gemeinschaftsverpflegung versorgt werden, die qualitativ gut sowie quantitativ voll ausreichend ist und bestimmte ernährungsphysiologische Forderungen erfüllt. Die Verpflegungsbestimmungen des Bundesministers der Verteidigung in der zentralen Dienstvorschrift 36/1 „Die Verpflegung der Bundeswehr im Frieden" tragen dem Rechnung. Der Soldat erhält die Mahlzeit der Truppenverpflegung gegen Vorlage von Essenmarken, soweit vom Verpflegungswirtschaftstruppenteil darauf nicht wegen der Übersichtlichkeit des Verpflegungsteilnehmerkreises verzichtet wird (so z. B. auf Schiffen/ Booten der Marine). Die Ausgabe der Mahlzeiten gegen Vorlage von Essenmarken hat sich bewährt; erst vor wenigen Tagen haben sich die Kommandobehörden im Rahmen einer Umfrage mit großer Mehrheit für die Beibehaltung der Ausgabenkontrolle durch Essenmarken ausgesprochen. Der Dienstherr geht davon aus, daß der Soldat die von ihm empfangene Mahlzeit auch verzehrt. Tut er dies allerdings nicht, sondern gibt oder wirft sie weg, muß dies der Dienstherr in Kauf nehmen, ob er es nun im Sinne Ihrer Frage für vertretbar hält oder nicht. Er kann lediglich die Ausgabe der Mahlzeiten durch die Essenmarkenkontrolle beeinflussen lassen, damit der einzelne Soldat nur die auf ihn entfallende Mahlzeit empfängt, vom (zulässigen) Ausnahmefall abgesehen, daß er auch für andere Soldaten mitempfängt. Die Durchführung der Essenmarkenkontrolle anläßlich der Ausgabe zu regeln, ist Aufgabe des Verpflegungswirtschaftstruppenteils. Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Kommandeurs zu entscheiden, ob und bejahendenfalls in welchem Umfang bei der Ausgabe Stichproben gemacht werden um festzustellen, ob im Falle eines Mehrempfangs tatsächlich Mahlzeiten für andere Soldaten abgeholt werden, und ggf. im Befehlswege oder sogar disziplinar einzuschreiten. Die Frage nach der Zumutbarkeit für den Kommandeur im Sinne Ihrer Fragestellung stellt sich daher nicht. Zu Frage B 53: Die Bestandteile von Mahlzeiten, die — obwohl aufgrund der Verpflegungsstärkemeldung zubereitet — nicht ausgegeben werden, werden nicht als I Schweinefutter verkauft. Sie werden, und zwar ohne daß eine Minderung ihres Nährwertes damit verbunden wäre, in der Truppenküche für andere Mahlzeiten der Truppenverpflegung verwendet. Ich hoffe, daß ich mit diesen Antworten Ihre Sorge um das leibliche Wohl der Soldaen zerstreuen konnte. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/2147 Fragen B 54 und 55) : Wie hoch ist die Zahl der Toten, der Verletzten und der materiellen Schäden, die im Herbst 1978 im Rahmen der NATO-Herbstmanöver bedauerlicherweise zu beklagen waren, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus diesen Feststellungen? Wie haben sich die in der vorhergehenden Frage erbetenen Zahlen im Vergleich zu den Zahlen vergangener Jahre entwikkelt? An den vier großen Herbstübungen dieses Jahres (BOLD GUARD, SAXON DRIVE, CERTAIN SHIELD und BLAUE DONAU) nahmen insgesamt 201 000 Soldaten des Bündnisses teil; 23 Tote und 198 Verletzte sind zu beklagen. Der Vergleich mit den Übungen des Vorjahres (BLUE FOX, CARBON EDGE und STANDHAFTE CHATTEN), an denen 113 000 Mann teilnahmen, zeigt bei 17 Toten und 120 Verletzten, daß die Unfallzahlen zwar absolut gestiegen, gemessen an der Übungsbeteiligung aber gesunken sind. Dieses Ergebnis kann dennoch nicht beruhigen. Darum prüfen deutsche und auch alliierte militärische Stellen ständig, durch welche zusätzlichen Maßnahmen bei künftigen Übungen der Schutz unserer Bürger und auch unserer Soldaten noch vergrößert werden kann. Ich bedauere, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine genauen Angaben über den Umfang der materiellen Übungsschäden gemacht werden können. Die Übungen sind in der vergangenen Woche erst beendet worden. Die unterschiedliche Abwicklung von Schäden, die durch die Bundeswehr oder alliierte Streitkräfte verursacht wurden oder von Schäden, für die ein Verursacher nicht ermittelt werden konnte, brauchen noch Zeit. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wird mit Schäden in einer Größenordnung von 40 Millionen DM gerechnet.. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2147 Frage B 56) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 8661* Inwieweit treffen Meldungen zu, nach denen die Bundesregierung dem afrikanischen Staat Zaire eine Militärhilfe in Höhe von 6 Millionen DM gewährt, und steht gegebenenfalls diese Militärhilfe in Zusammenhang mit dem Versuchsgelände einer deutschen Firma in Shaba? Die Bundesregierung gewährt Zaire keine Militärhilfe. Der Auswärtige Ausschuß (bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen) und der Haushaltsausschuß (ohne Gegenstimme) haben am 15. bzw. 21. Juni auf Antrag des Auswärtigen Amts eine Ausrüstungshilfe für Zaire in Höhe von DM 6 Millionen für das Haushaltsjahr 1978 bewilligt. Hiermit soll der Aufbau eines netzunabhängigen Fernmeldesystems zur Sicherung der Grenze in der Kupferprovinz Shaba finanziert werden. Das Versuchsgelände der deutschen Firma OTRAG befindet sich etwa 500 km nördlich dieses Grenzgebietes. Gegenstand der Maßnahmen ist der dazwischen liegende Kupfergürtel der Provinz Shaba. Das Projekt steht in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit der Firma OTRAG. Die Ausrüstungshilfe schließt nach ihrer Zweckbestimmung die Lieferung von Waffen und Maschinen zu deren Herstellung aus. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs ' Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2147 Fragen B 57 und 58) : Hat das Bundesverteidigungsministerium bei der Vergabe eines Auftrags über die Fertigung von mehr als 6 000 Fernmeldekabinen für die Bundeswehr an ein ausländisches Unternehmen (Tadiran) auch die außenpolitische Bedeutung berücksichtigt, und wenn ja, welche Gründe sprachen gerade für diese Art der Auftragserteilung? Ist in diesem Zusammenhang die erste Vergabe an die inzwischen illiquide Firma Bau- und Montagegesellschaft mbH (Hamburg) zum Niedrigstpreis (unter Gestehungskosten) Anlaß zu Untersuchungen über Regreßanspruch gegen Beamte aus dem Bereich des Bundesverteidigungsministeriums geworden? Zu Frage B 53: Die Entscheidung zur Vergabe des Auftrages über die Lieferung von 1308 Kabinen (zuzüglich einer Option über 5 135 Stück) war zu treffen allein zwischen den Firmen TADIRAN und Orenstein & Koppel, Dortmund, da nur diese beiden Firmen sich bereit erklärten, in den Kabinenauftrag der in Konkurs gegangenen Firma Bau- und Montage mit allen Rechten und Pflichten — einschließlich Preise — einzutreten. Alle anderen am Auftrag interessierten Firmen waren nicht bereit, die mit Firma Bau- und Montage vereinbarten Preise zu halten. Die Auswahl der Firma TADIRAN erfolgte nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände, insbesondere deshalb, weil sie sich der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüber verpflichtet hat, die durch den Konkurs der Firma Bau- unid Montage GmbH dort neu entstandenen Beschäftigungsprobleme teilweise dadurch zu beheben, daß sie 50 Mitarbeiter dieser Firma übernimmt und die Fertigung in Hamburg beläßt. Eine Entscheidung für die Firma Orenstein & Koppel hätte dagegen bedeutet, daß die Fertigung von Hamburg nach Dortmund verlegt worden wäre mit der Folge, daß die gesamte Belegschaft der Firma Bau- und Montage mit großer Wahrscheinlichkeit hätte entlassen werden müssen. Hinter diesem beschäftigungspolitischen Aspekt mußte die Tatsache, daß es sich bei der Firma TADIRAN um ein ausländisches Unternehmen handelt, zurücktreten. Im übrigen hat das BWB mit der Firma TADIRAN bei der Abwicklung von Bundeswehraufträgen in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht. Zu Frage B 58: Da wegen des Eintritts der Firma TADIRAN in die mit der Firma Bau- unid Montage vereinbarten Preise dem Bund kein Schaden entstanden ist, ist ein Schadensersatzanspruch des Bundes nicht gegeben und somit besteht kein Anlaß zur Geltendmachung von Regreßforderungen gegenüber Bediensteten des BMVg/BWB. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 59) : Ist die Bundesregierung bereit, ein von der Stadt Germersheim geplantes Hallenbad finanziell zu unterstützen mit der Maßgabe, daß dort für die etwa 1 000 in Germersheim stationierten Soldaten dann auch die Gelegenheit zum dienstlichen Sport geboten wird? Für den Bau von Hallenbädern als kommunale Folgeeinrichtungen können nach den im Jahre 1976 neugefaßten Bestimmungen des Bundesministeriums der Verteidigung Ausgleichsleistungen gem. Art. 106 Abs. 8 GG an Gemeinden (Gemeindeverbände) gewährt werden, wenn das Hallenbad in räumlicher und funktioneller Verbindung mit Schulbauten steht, für die Ausgleichsleistungen gezahlt werden. Ferner können für die Sportausbildung der Bundeswehr kommunale Schwimmhallen durch die Gewährung eines Darlehens gefördert werden, wenn ein erhebliches dienstliches Interesse an der Mitbenutzung einer solchen Schwimmhalle besteht und dieses nicht auf andere Weise, wie z. B. durch den Abschluß eines Mitbenutzungsvertrages gegen Zahlung einer pauschalen Benutzungsgebühr, befriedigt werden kann. Ob diese Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung bei dem von der Stadt Germersheim geplanten Hallenbad gegeben sind, müßte einer Prüfung vorbehalten bleiben, die aber erst bei Vorliegen eines Antrages der Stadt Germersheim einsetzen kann. 8662* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 60) : Trifft es zu, daß die Rheinbrücke in Germersheim aus Gründen der Landesverteidigung im Rahmen von Übungsflügen angeflogen werden muß und dadurch eine für die Stadt Germersheim unangemessen hohe Belastung durch Fluglärm zu begründen ist? Die erhöhte Fluglärmbelästigung der Stadt Germersheim erklärt sich aus der Tatsache, daß sich wegen der örtlichen Luftraumstruktur der Tiefflugverkehr zwischen Heidelberg/Speyer und Karlsruhe/ Bruchsal verdichtet hat. Dieser Kanalisierungseffekt ist bedingt durch das Tiefflugbeschränkungsgebiet Frankfurt–Darmstadt im Norden und die Schutzzone im Großraum Karlsruhe. Der aus der Pfalz, dem Hunsrück und von den westdeutschen, holländischen und belgischen Flugplätzen ostwärts und wieder zurückfließende Tiefflugverkehr überquert zu einem großen Teil zwangsläufig den Rhein zwischen Speyer und Germersheim. Die Rheinbrücke bei Germersheim steht in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Häufigkeit militärischer Tiefflüge' in diesem Gebiet und ist auch nicht Zielobjekt für Tiefflüge. Anlage 53 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 61): Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß bei der Gewährung von Trennungsentschädigungen für Soldaten zukünftig solchen, deren Kinder in der reformierten Oberstufe eines Gymnasiums oder in einem nach der heutigen Marktlage ebenfalls nicht mehr austauschbaren Ausbildungsverhältnis stehen, dieser Sachverhalt als Hinderungsgrund für einen Umzug anerkannt wird? Die Frage der zwingenden persönlichen Umzugsverzögerungsgründe im Sinne des § 2 Abs. 2 TGV bei der Schul- oder Berufsausbildung eines Kindes ist für alle Bundesbediensteten durch Rundschreiben vom 15. März 1978 (GMBl. S. 203) mit Wirkung vom 1. April 1978 neu geregelt worden. Dabei wurde die Zahl der berücksichtigungsfähigen Verzögerungstatbestände wegen der besonderen Schwierigkeiten bei der Ausbildung der Kinder wesentlich vergrößert. Die Regelung wurde allgemein als ausreichend angesehen. Eine Ihren Vorstellungen entsprechende Trennungsgeldregelung wäre erst nach einer Änderung des § 15 Abs. 1 Satz 4 BUKG möglich. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift darf Trennungsgeld bei einer vorübergehenden Umzugsverzögerung aus zwingenden persönlichen Gründen höchstens bis zur Dauer eines Jahres weitergewährt werden. Die Bundesregierung wird die Möglichkeit einer Erweiterung der bestehenden Regelungen prüfen und die Frage bei nächster Gelegenheit auch mit den Ländern erörtern. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Anlage 54 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 62) : Welche Waffen setzt nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die hauptsächlich aus Syrern bestehende sogenannte panarabische Friedenstruppe im Libanon beim Beschuß der von Christen bewohnten Stadtteile der Hauptstadt Beirut ein, und treffen Pressemeldungen zu, nadi denen dabei auch sogenannte Stalinorgeln verwendet werden? Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung bringen die syrischen Einheiten der Arabischen Abschreckungsstreitmacht in Beirut leichte und schwere Artillerie zum Einsatz, darunter auch Raketen. Waffen des gleichen Kalibers setzen auch die christlichen Milizen ein. Ihnen stehen Artilleriewaffen aus Beständen der früheren libanesischen Armee zur Verfügung. Presseberichte über den Einsatz eines bisher nicht verwendeten Raketentyps (sog. Stalin-Orgeln) durch syrische Truppen kann die Bundesregierung anhand der ihr zugänglichen Informationen nicht bestätigen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/ 2147 Fragen B 63 und 64) : Ist der Bundesregierung ein ADAC-Vergleidistest über Importreifen im Schnellauftest bekannt, und hält sie es für tragbar, daß beim Verkauf von einigen Importreifen Angaben über Reifenaufbau, Herstellungsdatum, Herkunft und zulässige Höchstgeschwindigkeit entweder nicht eindeutig offengelegt werden oder für Kraftfahrzeugtypen zugelassen werden, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen im Fahrbetrieb überschreiten können? Hält die Bundesregierung es nicht für erforderlich, durch gesetzliche Regelungen oder Verordnungen nur Reifen zum Verkauf in der Bundesrepublik Deutschland zuzulassen, die bei der Herstellung durch Röntgen- oder Laserstrahlen oder ähnliche Verfahren als fehlerfrei eingestuft worden sind, um dem Risiko einer allgemeinen Gefährdung der Verkehrssicherheit so frühzeitig wie möglich zu begegnen, oder was gedenkt sie im übri-. gen dagegen zu tun? Zu Frage B 63: Der Bundesregierung ist der Vergleichstest durch eine Veröffentlichung in der ADAC-Motorwelt (Heft 8, August 1978) bekannt geworden. In den Fahrzeugpapieren ist die Dimension (Größenbezeichnung) der Reifentypen angegeben, mit denen das Fahrzeug ausgerüstet werden darf. Die Größenbezeichnung enthält u. a. Angaben über die Bauart, die Tragfähigkeit und die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Bereifung — ausgenommen M+S-Reifen — muß gleich oder höher als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs sein. Die vom ADAC untersuchten Reifen tragen alle die Größenbezeichnung 175 SR 14; d. h., die vom Hersteller zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 180 km/h. Für die Zuordnung eines Reifens zu einem bestimmten Fahrzeugtyp sind neben , der Größenbezeichnung keine weiteren Angaben erforderlich. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 8663* Zu Frage B 64: Soweit der Bundesregierung bekannt ist, ist eine Untersuchung jedes Pkw-Reifens mit Röntgen- oder Laserstahlen im Rahmen der Serienfertigung zu zeitaufwendig und kann daher nur stichprobenweise durchgeführt werden. Unbeschadet solcher Untersuchungsmethoden hat der Bundesminister für Verkehr die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, Vorschläge für Prüfverfahren zu erarbeiten, die dem praktischen Fahrbetrieb auf der Straße entsprechen. Hierzu verweise ich auf die Fragestunde am 28./29. September 1977 (Drucksache 8/926). Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 65) : Ist der Bundesverkehrsminister bereit, beim Flughafen in Düsseldorf eine Flugwegbeobachtungsstelle nunmehr einzurichten, nachdem in der 22. Sitzung der 32 b-Kommission am 19. September 1978 ein entsprechender Antrag mit 14 : 3 Stimmen angenommen wurde und der Vertretei der Flughafengesellschaft in Düsseldorf rechtsverbindlich erklärt hat, daß die Flughafengesellschaft Düsseldorf die Kosten für die Einrichtung und für den Betrieb einer Flugwegbeobachtungsstelle übernehmen werde? Die Beobachtungsergebnisse aus dem Versuchsbetrieb von Flugwegbeobachtungsstellen bei den Flugsicherungs-Regionalstellen Düsseldorf und Frankfurt/M. im Januar dieses Jahren haben gezeigt, daß nahezu alle abfliegenden Luftfahrzeuge (95-98 0/0) die international festgelegten Toleranzbereiche um die vorgeschriebenen Abflugwege nicht verlassen. .Angesichts dieses hohen Prozentsatzes bzw. des sehr geringen verbleibenden Restes, der über die Toleranzschwellen hinausfliegt, halte ich die Einrichtung und den Dauerbetrieb solcher Flugwegbeobachtungsstellen wegen des damit auf die Bundesanstalt für Flugsicherung zukommenden hohen finanziellen und personellen Aufwands nicht für vertretbar. Weder die Flughafen Düsseldorf GmbH noch der von der Fluglärmkommission beratene Minister des Landes Nordrhein-Westfalen haben gegenüber dem Bundesminister für Verkehr bisher erkennen lassen, daß der Flughafen Düsseldorf zur Übernahme dieser Aufwendungen bereit ist. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 66) : Welche Bahnhöfe der Deutschen Bundesbahn-Strecken KölnEuskirchen—Trier, Euskirchen—Bad Münstereifel, Bonn—Euskirchen—Düren und Kall—Hellenthal sollen bei Einführung des regionalen Eilzugsystems stillgelegt werden? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn (DB) sind die von Ihnen angesprochenen Strecken Köln- Euskirchen—Trier, Euskirchen—Bad Münstereifel, Bonn—Euskirchen—Düren und Kall-Hellenthal nicht in die Planungen für eine Einführung des Regionaleilzug-Systems im Jahresfahrplan 1979/80 einbezogen. Unabhängig hiervon strebt die DB lediglich die Auflassung des Haltepunktes Impekoven an der Strecke Bonn—Euskirchen an, weil dieser Haltepunkt von Reisenden kaum noch genutzt wird. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2147 Fragen B 67 und 68) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der Wehr- wie Luftfahrtforschung ergriffen, um den Lärmpegel von militärischen wie zivilen Düsenflugzeugen zu senken und damit auch die Lärmbelästigung durch Tiefflieger usw. zu vermindern? Wieviel Verletzungen des Überflugverbots für „Industrieanlagen hoher Gefahrenklasse" sind der Bundesregierung generell und insbesondere für die Chemischen Werke Hüls, Marl, seit 1975 bekanntgeworden? Zu Frage B 67: Luftfahrtforschung mit der Zielrichtung einer Senkung des Lärms an der Quelle ist wesentlicher Bestandteil der Entwicklung von Strahltriebwerken durch die Triebwerkshersteller. Mittel ides Bundeshaushalts brauchen hierfür nicht eingesetzt zu werden, da die im übrigen fast ausschließlich ausländischen Triebwerkshersteller auf Grund internationaler Verpflichtungen sowie der deutschen Gesetzgebung gehalten sind, nur solche Triebwerke für zivile Luftfahrzeuge auf den Markt zu bringen, deren Geräusch das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt. Luftfahrtforschung spielt dagegen eine begrenzte Rolle bei der Lärmminderung in bestimmten Problemfällen, wie z. B. seinerzeit bei der Beseitigung des besonders unangenehmen Heultons des F 104 Starfighter. Im übrigen werden selbstverständlich gezielt Forschungsmittel bei Entwicklungen deutscher Propellerflugzeughersteller mit dem Ziel eingesetzt, die Grenze des unvermeidbar entstehenden Geräusches nach unten zu drücken. Zu Frage B 68: Der Bundesminister für Verkehr hat im Jahre 1963 eine Empfehlung veröffentlicht, wonach Industrieanlagen hoher Gefahrenklasse (u. a. chemische Werke Hüls) und Kernenergieanlagen entweder in ausreichendem Abstand zu umfliegen sind oder bei überflügen eine Sicherheitsmindesthöhe von 300 m zu beachten ist. Hinveise auf Verletzungen dieser Empfehlung liegen hier nicht vor. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 69, 70 und 71): 8664* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 Von welcher Langzeitplanung des Bundesfernstraßenbaus geht die Bundesregierung im Bereich Kiel-Suchsdorf beim Bau der „zweiten Levensauer Hochbrüdce" im Zuge des vierspurigen Ausbaues der B 76 aus? Berücksichtigt die geplante Kanalbrückenkonstruktion audi eine vorgesehene Verbreiterung des Nord-Ostsee-Kanals im Bereich Kiel-Suchsdorf, und wenn ja, wieviel Grundstücke und Häuser Suchsdorfs sind von der Planung betroffen, und wann kann mit der Realisierung der Kanalverbreiterung gerechnet werden? Weldie alternativen Planungen für eine Kanalverbreiterung und den damit im Zusammenhang stehenden Brückenbau sind untersucht worden? Zu Frage B 69: Im mittelfristigen Investitionsprogramm für die Bundesfernstraßen ist der Bau der neuen, 2bahnigen B 76 zwischen Kiel und Blickstedt in den Jahren 1980 bis 1986 vorgesehen. Zu Frage B 70: Die Stützweite der neuen Brücke ist vorsorglich auf das Kanalprofil des Sicherungsprogrammes für den Nord-Ostsee-Kanal abgestellt. Mit einer Verbreiterung des Kanals ist aber vorerst nicht zu rechnen. Dementsprechend ist das Planfeststellungsverfahren nur für die Bundesfernstraßen vorgesehen. Zu Frage B 71: Die Lage der neuen Brücke ist so gewählt worden, daß verschiedene technische Lösungen für eine evtl. Kanalverbreiterung möglich sind. Diese Alternativen werden untersucht, wenn nach eingehender Prüfung eine Verbreiterung unumgänglich ist. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2147 Frage B 72): Inwieweit ist bei der in Aussicht gestellten Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der Bundesstraße 62 durch Verbreiterung der Bundesbahnunterführungen zwischen Kirchen/Sieg und Siegen berücksichtigt, daß eine Planung für die Verlegung der B 62 aus der Ortsdurchfahrt Kirchen-Freusburg bereits im Jahr 1972 erfolgen sollte? Nach dem Bedarfsplanp für die Bundesfernstraßen ist die B 62 zwischen Kirchen und Siegen als „möglicher weiterer Bedarf" ausgewiesen. Dadurch konnte die Planung der Verlegung der B 62 vom Kirchen bis Freusburg bisher nicht realisiert werden. Die Bundesbahnunterführungen werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Vergrößerung des Verkehrswertes der B 62 unabhängig von der geplanten Verlegung aufgeweitet. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2147 Frage B 73): Trifft die Meldung des Weser-Kuriers vom 21. September 1978 über Pläne eines beabsichtigten Tunnelbaus für die A 5 im Raum Bremen zu, und wie beurteilt der Bundesverkehrsminister die veröffentlichte Kostendarstellung im Hinblick auf seine Realisierungsmöglichkeiten? Der Bundesminister für Verkehr kann zur A 5 im Raum Bremen auf Grund des derzeitigen Planungsstandes keine Aussagen zu den Plänen eines beabsichtigten Tunnelbaues und der Finanzierung machen, weil die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Untersuchungen zur A 5 ihm noch nicht vorliegen. Dies wird voraussichtlich Ende Oktober der Fall sein. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/2147 Fragen B 74, 75 und 76): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um das Problem der sogenannten Geisterfahrer (Fahrer, die die falsche Seite einer Autobahre benutzen) zu lösen? Welche Schritte sind eingeleitet worden, um den offenkundigen Mängeln im Orientierungssinn mancher Kraftfahrer bei den Autobahnauffahrten abzuhelfen? Bis zu welchem Zeitpunkt werden alle Autobahnauffahrten mit entsprechenden Maßnahmen ausgestattet sein? Die Bundesregierung verweist auf die Beantwortung der Fragen der Herren Abgeordneten Seefeld und Wüster vom 10. März und 19. April 1978 sowie der Abgeordneten Frau Funcke und Frau Hürland vom 22. September 1978. Sie hat zum Ausdruck gebracht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch weitere Maßnahmen gegen sog. Geisterfahrer zu ergreifen. Auf der Grundlage der am 1. Januar 1978 angelaufenen und von der Bundesanstalt für Straßenwesen zunächst bis zum 31. Juli 1978 ausgewerteten Erhebungen über Falschfahrten auf den Bundesautobahnen sollen am 4. Oktober 1978 weitere Maßnahmen mit den Obersten Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden der Länder erörtert werden. Die Bundesregierung ist gerne bereit, Sie über das Ergebnis zu unterrichten. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/2147 Fragen B 77 und 78): Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die über längere Zeiträume immer wieder erhobenen Vorwürfe auf ihre Riditigkeit hin zu überprüfen, daß manipulierte, schadensanfällige Kraftfahrzeugbereifung in den Handel gelangt? Wird die Bundesregierung eine Initiative in den Europäischen Gemeinschaften ergreifen, um über eine Gemeinschaftsregelung zu erreichen, daß der Ausschuß der Reifenhersteller vernichtet und nicht in den Handel gebracht wird? Zu Frage B 77: Auf vergleichbare Fragen in der Fragestunde am 7/8. Dezember 1977 und in der Sommerpause August 1973 (Drucksache 7/1011) hat die Bundesregierung ausführlich geantwortet. Die damaligen Ausführungen über Reifen 2. Wahl treffen auch heute noch zu. Zu Frage B 78: Eine besondere Initiative der Bundesregierung bei den Europäischen Gemeinschaften ist nicht mehr Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 8665* erforderlich. Bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird nämlich bereits unter wesentlicher deutscher Mitarbeit ein Richtlinienentwurf für die Genehmigung von Kraftfahrzeugreifen erarbeitet. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 79) : Ist der Bundesregierung bekannt, welche finanziellen Auswirkungen für die Existenz der deutschen Zirkusunternehmen eine Erhöhung der Zirkus-Sonderzugtarife bei der Deutschen Bundesbahn haben werden, und ist die Bundesregierung bereit, auf die geplante Tariferhöhung zu verzichten, um diesen von der Kultusministerkonferenz ausdrücklich als kulturell wertvoll und förderungswürdig anerkannten Unternehmen in ihrem Bestand zu sichern? Der Zirkus-Sonderzugtarif der Deutschen Bundesbahn ist zum 1. Juli 1978 nach Verhandlungen mit den in Frage kommenden Verbänden um durchschnittlich 9 % angehoben worden. Den Verbänden ist von seiten der Deutschen Bundesbahn eine Tarifstabilität bis Herbst 1979 zugesagt worden. Anlage 65 Antwort des Pari. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 80) : Sieht die Bundesregierung sich mit Rücksicht auf den schweren Unfall mit Todesfolge an einem beschrankten Bahnübergang in der Ortsgemeinde Filsen, Verbandsgemeinde Braubach, in der Lage, die nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zwischen der Gemeinde und der Bundesbahndirektion Frankfurt vertraglich vereinbarte Unterführungsbaumaßnahme noch mit Restmitteln des Haushalts 1978 zu fördern, zumal 100 000 DM im Haushalt der Gemeinde bereitstehen? Ich gehe davon aus, daß Sie den Bahnübergang im Zuge der Großgasse in der Ortsgemeinde Filsen, Verbandsgemeinde Braubach (km 109,002 der DB-Strecke Wiesbaden—Lahnstein) ansprechen. Die zwischen den Kreuzungsbeteiligten getroffene Vereinbarung für die Beseitigung von vier Bahnübergängen in Filsen, einschließlich des Bahnübergangs „Großgasse", wurde bereits am 21. November 1974 durch den Bundesminister für Verkehr genehmigt. Die nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz auf den Bund und die Deutsche Bundesbahn entfallenden Kostenanteile werden entsprechend dem Stand der Bauarbeiten planmäßig zur Verfügung gestellt, so daß eine Finanzierung aus Restmitteln des Haushalts 1978 nicht notwendig ist. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme sind bereits drei dieser Bahnübergänge aufgehoben; der Zeitpunkt für die Schließung des Bahnübergangs „Großgasse" ist nach Angaben der Deutschen Bundesbahn abhängig von der Fertigstellung der durch die Gemeinde als Straßenbaulastträger zu erstellenden Verbindungsstraße zwischen der Oberstraße und der B 42. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 81) : Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten des Nautischen Vereins Brunsbüttel, das sich mit Sicherheitsfragen im Gesamtbereich der Schleusen des Nord-OstseeKanals beschäftigt? Die in dem Gutachten des Nautischen Vereins Brunsbüttel e. V. über „Möglichkeiten und Notwendigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport gefährlicher Güter auf Schiffen im Bereich der Schleusengruppe Brunsbüttel unter besonderer Berücksichtigung des Transit- und Teilstreckenverkehrs von und nach landeseigenen Häfen" enthaltenen Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beruhen vielfach auf Vorarbeiten der Wasser-und Schiffahrtsverwaltung des Bundes. Verschiedene Vorschläge sind bereits durch Änderung der Seeschiffahrtstraßen-Ordnung und durch Änderung der „Bekanntmachung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord zur Seeschiffahrtstraßen-Ordnung" verwirklicht worden. Weitere Vorschläge und Anregungen stimmen teilweise mit der Auffassung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord, die von mir gebilligt wird, überein, und sind daher in der Planung berücksichtigt; teilweise mußten sie wegen sachlich anderer Überzeugung abgelehnt werden. Im übrigen wird das Gutachten in seiner Gesamtheit auf Amts- und Direktionsebene weiter erörtert werden. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 82) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn den Tageszeitungen, z. B. dem Coburger Tageblatt, im Bereich der Festlegung der künftigen Fahrplangestaltung weitergehende Informationen gibt als dem zuständigen Bundesminister? Dem Bundesminister für Verkehr ist nicht bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn (DB) den Tageszeitungen weitergehende Informationen gibt als dem zuständigen Bundesminister. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 83, 84, 85 und 86) : Welche Schlüsse beabsichtigt die Bundesregierung daraus zu ziehen, daß das Bundesverwaltungsgericht -in der Entscheidung vom 7. Juli 1978 — 4 C 79.76 — der vom Fluglärm eines Flug hafens betroffenen Bevölkerung mindestens einen Planergänzungsanspruch auf Lärmschutzauflagen zuspricht? Teilt der Bundesverkehrsminister die aus diesem Urteil sich ergebende Auffassung, daß infolge Veränderung der Verhältnisse (ansteigende Flugbewegungen, Übergang von Kolben auf Düsenmotoren, Übergang auf größere, schwerere und mit mehreren Motoren versehene Maschinen) für den Flughafen München-Riem in Ergänzung der vor dem Bau bzw. bei den Erweiterungen durchgeführten Genehmigungsverfahren spätestens seit 8666* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 Beginn der sechziger Jahre ein Planfeststellungsverfahren hätte eingeleitet werden müssen, und welche Konsequenzen werden vom Bundesverkehrsminister hieraus gezogen? Sollte die Notwendigkeit der Einleitung eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens verneint werden, ist dann der Bundesverkehrsminister der Ansicht, daß je nach der Lärmvorbelastung der betroffenen Grundstücke den vom Fluglärm Betroffenen (wenn schon u. U. nicht ein Planabwehranspruch) wenigstens ein Planergänzungsanspruch mit der Folge heute zusteht, daß Lärmschutzfenster bezahlt werden, die Dächer gegebenenfalls so konstruiert werden, daß sie schalldämmend ausgeführt werden können bzw. im Wege der entschädigungspflichtigen Eintragung von Grunddienstbarkeiten die Beeinträchtigung der AuBenwohnbereiche (Terrassen, Gärten, Balkon) wenigstens finanziell ausgeglichen wird? Teilt der Bundesverkehrsminister ferner in diesem Zusammenhang die im BGH-Urteil vom 15. Juni 1977 — Az. V ZR 44/75 — geäußerte Rechtsauffassung, daß die Lärmschutzzonen nach dem Fluglärmgesetz keine Begrenzung der Entschädigungsansprüche der betroffenen Bevölkerung darstellen? Zu Frage B 83: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 7. Juli 1978 (4 C 79.76) u. a. festgestellt, daß bei objektiver Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses infolge einer unterlassenen, aber nachholbaren Schutzauflage kein Anspruch des Planbetroffenen auf Planaufhebung, sondern lediglich ein subjektiver Anspruch auf Planergänzung besteht. Da sich das Urteil auf nicht rechtskräftig abgeschlossene Planfeststellungsverfahren bezieht, ergibt sich aus dieser Entscheidung nicht, daß auch in allen übrigen Fällen der vom Fluglärm eines Flughafens betroffenen Bevölkerung Ansprüche auf nachträgliche Ergänzung der jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse durch Lärmschutzauflagen zustehen. Zu Frage B 84: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes betrifft weder rechtskräftig abgeschlossene Planfeststellungsverfahren noch die Fälle, in denen gem. Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 5. Dezember 1958 (BGBl. S. 899) ein Planfeststellungsverfahren nicht erforderlich war. Insofern teilt der Bundesminister für Verkehr nicht die Auffassung, daß für den Flughafen München-Riem ein Planfeststellungsverfahren hätte eingeleitet werden müssen. Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ergibt sich auch nicht die Notwendigkeit der Einleitung eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens für München-Riem. Zu Frage B 85: Nach Ansicht des Bundesverkehrsministers steht lärmbetroffenen Flughafenanliegern ein Planergänzungsanspruch nur unter den vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Juli 1978 (4 C 79.76) dargelegten Voraussetzungen zu. Welche Lärmschutzmaßnahmen bei einer Planergänzung gem. § 9 Absatz 2 Luftverkehrsgesetz anzuordnen sind, ist im Einzelfall von der jeweiligen Planfeststellungsbehörde des Landes zu entscheiden. Zu Frage B 86: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15. Juni 1974 (V ZR 44/75) u. a. festgestellt, daß die Vor- schriften, die im Sachenrecht des BGB im besonderen den Inhalt und die Grenzen des Grundstückseigentums bestimmen (§§ 903, 905 ff.) und die hieraus abgeleiteten Ansprüche aus dem Grundstückseigentum gegen Störer (§ 1004 BGB i. V. mit § 26 Gewerbeordnung bzw. § 14 BImSchG) und gegen Benutzer anderer Grundstücke (§ 906 Bs. 2 Satz 2 BGB) festlegen, durch das Fluglärmschutzgesetz als solche nicht betroffen sind und jedenfalls nicht unmittelbar eingeschränkt werden. Der Bundesminister für Verkehr teilt diese Rechtsauffassung. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 87): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das in Friedrichshafen in Erprobung befindliche Personennahverkehrsmodell Rufbus", das demnächst seinen ß Probebetrieb im Bodenseekreis aufnehmen soll, durch die Ankündigung der Deutschen Bundesbahn, höhere Kostensätze in Rechnung zu stellen, in Gefahr geraten ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, um eine solche verkehrspolitische schädliche Beeinträchtigung des Modellversuchs zu vermeiden? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die üblichen Kosten in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 88) : Trifft es zu, daß ein gewisser Prozentsatz von Geschenk- und Weihnachtspaketen an Deutsche in mitteldeutschen Städten, z. B. in Leipzig, von der „Deutschen Post" nach Nordvietnam umgeleitet und als Geschenk der DDR an das kommunistische Regime in Hanoi verteilt wird (vgl. Hamburger Abendblatt vom 28. Juli 1978), und was gedenkt gegebenenfalls die Bundesregierung auch unter Bezugnahme auf bestehende Abmachungen über den Postverkehr dagegen zu unternehmen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Geschenksendungen von der Deutschen Post der DDR nach Vietnam „umgeleitet" werden. Es ist richtig, daß das Hamburger Abendblatt am 28. Juli 1978 eine solche Meldung veröffentlicht hat. Der Deutschen Bundespost war es aber nicht möglich, deren Wahrheitsgehalt nachzuprüfen, da das Hamburger Abendblatt bis heute trotz mehrmaliger Bitten der Deutschen Bundespost keine prüfbaren Fakten mitgeteilt hat. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2147 Frage 89) : Sind der Bundesregierung konkrete Pläne der französischen Regierung bekannt, das französische Wasserstraßennetz in Richtung auf einen Anschluß bis zur Saar mit der Qualität einer Schiffahrtsstraße für Europaschiffe auszubauen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 8667* Die deutsch-französisch-luxemburgische Regierungskommission für die regionalpolitische Zusammenarbeit im Montandreieck hat in ihrer 3. Sitzung am 27. Mai 1974 die Frage, die Saarkanalisierung zur harmonischen Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Raum Saarland-Lothringen an das Wasserstraßennetz Frankreichs fortzuführen, eingehend behandelt. Wegen der hohen Projektkosten (105 Millionen DM [1972]) bezeichnete Frankreich es als wenig wahrscheinlich, daß die Kanalisierung der Saar auf französischer Seite in absehbarer Zeit in Angriff genommen würde. Es wurde nur beschlossen, alles .zu unterlassen, was eine künftige Planung behindern könnte. An diesem Sachstand hat sich nichts geändert. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 90 und 91): Wird die Bundesregierung sich besonders beim Erwerb von Wohneigentum für kinderreiche Familien in Zukunft stärker engagieren, und wie steht sie zu dem Vorschlag des Bundesverbands Privater Bausparkassen, durch eine Kapitalisierung von Kindergeldansprüchen eine bessere Eigenkapitalbasis von Wohneigentum speziell für kinderreiche Familien zu schaffen, nachdem sich auf Grund der Antwort der Bundesregierung (Schriftliche Anfragen Nummern 87/88, Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 7./8. Juni 1978) ergeben hat, daß die Bundesrepublik Deutschland im europäischen Vergleich noch einen erheblichen Nachholbedarf bei der Eigentumsbildung im Wohnungsbau hat? Ist die Bundesregierung bereit, dazu beizutragen, daß eine Finanzierung bis zu 100 Prozent der Baukosten durch eine öffentliche Bürgschaft ermöglicht wird, vor allem.' bei jungen Familien, besonders auch, weil es sich in den letzten zwanzig Jahren des Eigenheimbaus ergeben hat, daß die Inanspruchnahme der staatlichen Bürgschaft so gut wie ohne Ausfälle für die öffentliche Hand verlaufen ist? Des Zusammenhangs wegen darf ich Ihre Fragen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit gemeinsam beantworten. Auch bisher schon hat die Bundesregierung ihre für den Wohnungsbau bestimmten Finanzhilfen an die Länder u. a. auch auf die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum für kinderreiche Familien konzentriert. Allein in den Jahren 1974-1977 hat der Bund im Rahmen des Sozialprogramms Finanzhilfen für über 150 000 Wohnungen für kinderreiche Familien, alte Menschen, Behinderte und für Menschen, die noch in Notunterkünften leben, gewährt, davon für ca. 33 000 Eigentumsmaßnahmen für kinderreiche Familien. Im Regionalprogramm hat der Bund im gleichen Zeitraum Förderungsmittel für jährlich ca. 40 000 Wohnungen, insgesamt also für 160 000 Wohnungen zur Verfügung gestellt. Das Regionalprogramm dient vornehmlich der Förderung von Eigentumsmaßnahmen und kommt damit zum großen Teil auch kinder- reichen Familien zugute. Gerade mit Rücksicht auf die vermögens- und eigentumspolitische Bedeutung hat der Bund die Länder bewegen können, das Re- gional-/Eigentumsprogramm schon in diesem Jahr so mit Landesmitteln aufzustocken, daß zusätzlich etwa 7 000 Wohnungen gefördert werden können. Im übrigen ist zu erwarten, daß die in der Öffentlichkeit diskutierten neuen Finanzierungsvorstellungen der Kreditwirtschaft eine gewisse Breitenwirkung erlangen und damit den sozialen Wohnungsbau entlasten können, so daß die. Mittel der öffentlichen Hand noch stärker auf die Förderung von Eigentumsmaßnahmen für kinderreiche Familien konzentriert werden können. Mit Hilfe von Bürg- schaften öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute werden bereits Möglichkeiten zur Fremdfinanzierung bis zu 100 °/o der Erwerbskosten geschaffen. Haushalte mit entsprechend hohen und stabilen Einkommen dürften am Markt keine Schwierigkeiten haben, solche Finanzierungen zu erhalten. Haushalte mit niedrigen Einkommen, insbesondere kinderreiche Familien, benötigen in der Regel eine öffentliche Förderung. Das Kindergeld ist eine zur Deckung des laufenden Lebensunterhalts bestimmte Leistung. Deshalb darf es nicht risikoträchtig endgültig gebunden werden. Das aber wäre bei kapitalisiertem Einsatz des Kindergeldes für die Eigenheimfinanzierung mit Rücksicht auf eine nicht auszuschließende Zwangsversteigerung des Eigenheimes der Fall. Eine solche abschließende Verfügung über künftige Kindergeldansprüche erscheint sozial- und familienpolitisch auch deshalb bedenklich, weil im Fall des Wechsels des Kindergeldberechtigten — z. B. bei Scheidung der Eltern — für die Kinder und den sie betreuenden Elternteil möglicherweise weder das Eigenheim als Wohnung noch das Kindergeld verfügbar wäre. Im übrigen ist die vom Bundesverband privater Bausparkassen vorgeschlagene 'Kapitalisierung des Kindergeldes auch aus finanzmathematischer Sicht ungünstiger als dessen laufende Zahlung. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/2147 Frage B 92) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Förderungswürdigkeit der Eigenleistung im Energieeinsparungsgesetz zumindest indirekt eine Aufforderung zur Schwarzarbeit ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Fachkommission „Modernisierung" der Arbeitsgemeinschaft der Bauminister (ARGEBAU) hat die Frage in ihrer Sitzung vom 22. und 23. August 1978 behandelt. Sie hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, daß bei baulichen Maßnahmen, welche der Eigentümer in Selbsthilfe durchführt, nur die Materialkosten gefördert werden sollten. Der Fall der Selbsthilfe tritt im übrigen nur bei Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen auf. Die Bundesregierung hat gegen diese Auffassung keine Bedenken. 8668* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen B 93, 94, 95 und 96) : Was wird die Bundesregierung tun, um bezüglich der Menschenrechte im Verhältnis zur DDR den Mechanismus der Staatenbeschwerde dadurch zu ermöglichen, daß die DDR die in Art. 41 des von ihr ratifizierten Bürgerrechtspakts vorgesehene Unterwerfungserklärunig nunmehr abgibt, wie sie die Bundesrepublik Deutschland schon am 22. April 1976 hinterlegt hat? Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen die DDR die Unterwerfungserklärung unter das Zusatzprotokoll des Bürgerrechtspakts bisher nicht abgegeben hat, wodurch sie den Menschenrechtsausschuß daran hindert, Individualbeschwerden aus der DDR entgegenzunehmen? Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen die DDR das Übereinkommen Nummer 105 über die Absdiaffung der Zwangsarbeit, das 1959 in Kraft trat, -bisher nicht ratifiziert hat? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die DDR ihrer Berichtspflicht nadi Art. 40 des von ihr ratifizierten Bürgerrechtspakts dadurch nachgekommen ist, daß sie statt eines Berichts, der Rechenschaft über die menschenreditliche Praxis ablegen soll, reine Selbstverständnisbekundungen abgegeben hat, oder hat die DDR damit nach Auffassung der Bundesregierung gegen die dafür erlassenen „General Guidelines" verstoßen? Zu Frage B 93: Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik sind dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte beigetreten und haben die Verpflichtung dieses Paktes übernommen, die Menschenrechte zu wahren. Demnach trifft auch die DDR die Verpflichtung, die im Pakt enthaltenen Rechte innerstaatlich zu garantieren. Entsprechend dem auch im Völkerrecht geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit ist es den einzelnen Staaten überlassen, ob sie die Unterwerfungserklärung nach Art. 41 des Paktes abgeben. Zum Stande vom 17.. August 1978 haben von den insgesamt 50 Vertragsstaaten des Paktes 6 — darunter die Bundesrepublik Deutschland — diese Unterwerfungserklärung abgegeben. Zu Frage B 94: Wie zu Frage B 93 ausgeführt war, liegt es nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit im Entscheidungsspielraum der einzelnen Staaten, ob sie es dem Menschenrechtsausschuß durch die Abgabe einer Unterwerfungserklärung ermöglichen, Individualbeschwerden entgegenzunehmen. Nach dem Stand vom 17. August 1978 haben 19 von 50 Vertragsstaaten das Zusatzprotokoll zum Bürgerrechtspakt ratifiziert. Zu Frage B 95: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, aus welchen Gründen die DDR das Übereinkommen Nr. 105 der ILO vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit bisher nicht ratifiziert hat. Zu Frage B 96: Die Prüfung und Bewertung der Staatenberichte obliegt gemäß Art. 40 Abs. IV dem nach den Art. 28 ff. errichteten Menschenrechtsausschuß, des- sen Mitglieder nicht Vertreter der Regierungen sind, sondern diese Aufgabe in unabhängiger Eigenschaft wahrnehmen. Der Ausschuß hat die Prüfung der Berichte und der angeforderten Ergänzungsberichte noch nicht abgeschlossen und daher auch seine allgemeinen Bemerkungen und seinen Bericht gemäß Art. 4 Abs. IV des Paktes noch nicht erstellt. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, diesem Urteil vorzugreifen und sich dem Vorwurf auszusetzen, auf den Ausschuß und seine Mitglieder Einfluß zu nehmen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage B 97) : Welchen Anteil soll nach dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung 1979 und nach der Planung für die folgenden Jahre der Forschungsaufwand für alle Formen der Meerestechnik am Gesamtaufwand der Bundesregierung zur direkten Forschungsförderung einnehmen? Nach dem Entwurf des Bundeshaushalts für 1979 und dem Finanzplan bis 1982 sind im Epl. 30 für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Meerestechnik folgende Ausgaben vor gesehen: — in Millionen DM 79 80 81 82 62,0 88,0 126,0 318,0 Sie können daraus ersehen, daß ich eine nachhaltige Intensivierung der Förderung anstrebe, insbesondere um die Realisierung des einen oder anderen Demonstrations- oder Prototypvorhabens der deutschen meerestechnischen Industrie im Bereich der Offshore-Technologie zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang sind auch noch zu nennen die geplanten Ausgaben für die Antarktisforschung (eisgehendes Schiff, Antarktisstation), für das Küsteningenieurwesen, für die Meerwasserentsalzung und für die Erschließung mineralischer Rohstoffe aus dem Meer, soweit diese Projekte nicht der Förderung der meerestechnischen Innovation im engeren Sinne zugerechnet werden. Bei diesen Ausgaben handelt es sich teils um Maßnahmen mit Beschaffungscharakter (eisgehendes Schiff für Polarforschung, Charter-Raten für Forschungsschiffe bei der Suche nach Manganknollen), teils dienen sie der Erforschung des Meeres bzw. der physikalischen Vorgänge an der Küste und werden deshalb nicht als Forschungsaufwand für die Meerestechnik im engeren Sinne gerechnet. Diese Ausgaben machen noch zusätzlich folgende Beiträge aus: — in Millionen DM — 79 80 81 82 61,4 77,0 76,0 83,0 Soweit ich in der Kürze der Zeit ermitteln konnte, haben andere Ressorts (insbesondere BMV und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 8669* BMWi) keine nennenswerten Mittel zur Forschungsförderung im Bereich der Meerestechnik veranschlagt. Ich beschränke mich daher bei dem von Ihnen erbetenen Vergleich zum Gesamtaufwand der direkten Forschungsförderung auf die geplante Entwicklung der Projektförderung aus dem Epl. 30: — in Millionen DM — 79 BO 81 82 3 114 3 383 3 871 4 331 Hieraus würden sich folgende Anteile der Fördermittel für die Meerestechnik im engeren Sinne im Verhältnis zur gesamten Projektförderung des Epl. 30 ergeben: Anteile in Prozent 79 80 81 82 2,0 2,6 3,3 7,3 Die Zahlen zur Finanzplanung stehen unter dem Vorbehalt der Änderung im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Haushaltsansätze; sie sind grundsätzlich nur eine regierungsinterne Planungsunterlage und als solche vertraulich zu behandeln. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gärtner (FDP) (Drucksache 8/2147 Fragen B 98 und 99) : Inwieweit haben sich die Stufenausbildungsordnungen in den verschiedenen Bereichen der Berufsausbildung entwickelt und bewährt? Wie könnte besser sichergestellt werden, daß Auszubildende nach bestandener erster Stufe auch in etwa gleiche Chancen erhalten, in die zweite Stufe übernommen zu werden? Zu Frage B 98: Nach § 26 Berufsbildungsgesetz kann die Ausbildungsordnung sachlich und zeitlich besonders geordnete, aufeinander aufbauende Stufen der Berufsausbildung festlegen. Am Ende der einzelnen Stufe soll sowohl ein Ausbildungsabschluß, der zu einer entsprechenden Berufstätigkeit befähigt, als auch die Fortsetzung der Berufsausbildung in weiteren Stufen möglich sein. Nach dem Inkrafttreten des Berufsausbildungsgesetzes am 1. September 1969 wurden folgende Stufenausbildungsordnungen erlassen: — Verordnung über die Berufsausbildung in der Bekleidungsindustrie vom 25. 5. 1971 (BGB1. I S. 703) — Verordnung über die Berufsausbildung in der Maschenwaren produzierenden Industrie vom 25. 5. 1971 (BGB1. I S. 710) — Verordnung über die Berufsausbildung in der Spinnerei-Industrie vom 30. 7. 1971 (BGBl. I S. 1226) — Verordnung über die Berufsausbildung in der Pelzverarbeitung vom 23. 8 1972 (BGB1. I S. 1526) — Verordnung über die Berufsausbildung in der Elektrotechnik vom 12. 12. 1972 (BGB1. I' S. 2385) — Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom 8. 5. 1974 (BGB1. I S. 1073) - Verordnung über die Berufsausbildung in der Textilveredlungsindustrie vom 19 8 1976 (BGB1. I S. 2352) — Verordnung über die Berufsausbildung in der Weberei-Industrie vom 25. 4. 1978 (BGB1. I S. 558) Durch diese acht Stufenausbildungen wurde die Berufsausbildung in insgesamt 50 anerkannten Ausbildungsberufen mit über 100 000 Auszubildenden geregelt. Bereits vor Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes wurde im Einzelhandel mit den Ausbildungsberufen Verkäufer(in) und Einzelhandelskaufmann eine gestufte Ausbildung geregelt. Die Frage, wie sich Stufenausbildungsordnungen bewährt haben, kann zur Zeit nicht einheitlich beantwortet werden. Verschiedene Spitzenorganisationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite haben die Zweckmäßigkeit, von Stufenausbildungen in den vergangenen Jahren unterschiedlich beurteilt. Dies geschah vor allem im Hinblick auf die Frage, aus welchen Gründen ein Teil der Auszubildenden nicht die Möglichkeit der Berufsausbildung bis zum Abschluß der letzten Stufe erhält. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat 1976 nach Abstimmung mit den Spitzenorganisationen eine Umfrage bei den betroffenen Ausbildungsbetrieben über Erfahrungen mit den Stufenausbildungsordnungen in den Bereichen der Textil-, Bekleidungs- und Elektro-Industrie durchführen lassen. Diese Untersuchung hat umfangreiches Datenmaterial erbracht und unter anderem gezeigt, daß die Ausbildungsverträge bezüglich der Ausbildung in den einzelnen Stufen in den ausbildenden Industriezweigen unterschiedlich abgeschlossen werden. Bei der unterschiedlichen Bewertung der Stufenausbildung spielt die Ausgangslage eine Rolle. In einigen Fällen wurde mit der Stufenausbildung eine vorher ungestufte drei- bzw. dreieinhalbjährige Ausbildung abgelöst, in anderen Fällen trat sie an die Stelle kurzfristiger Anlernausbildungen. Zu Frage B 99: Stufenausbildungen ermöglichen eine Ausbildung in mehreren anerkannten Ausbildungsberufen der Grund- und der Aufbaustufe. Daraus folgt, daß es ausschließlich von der Gestaltung des Ausbildungsvertrages abhängt, ob die Ausbildung nur in einem Beruf der Grundstufe oder — daran anschließend — auch in einem Beruf der Aufbaustufe erfolgen soll. Dies zu entscheiden, ist also allein Sache der Vertragspartner, wobei zu bedenken ist, daß es Aus- 8670* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 109. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1978 bildungsstätten gibt, die zwar für die Ausbildung in der Grundstufe, nicht aber für die Ausbildung in Aufbauberufen geeignet sind. Soweit in einem Industriezweig, z. B. in der Elektro-Industrie, die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen das Angebot übersteigt, wirkt sich dies auf die Möglichkeit, in der zweiten Stufe der Stufenausbildung ausgebildet zu werden, besonders aus. Die Tatsache, daß nicht alle Auszubildenden in der Stufenausbildung die jeweils höchste Ausbildungsstufe erreichen, ist nicht nur auf unzureichende Angebote und — aus der Sicht einiger Ausbildungsbetriebe — ungenügende Voraussetzungen der Auszubildenden zurückzuführen; nach Angaben von Betrieben werden auch nicht alle Ausbildungsangebote von den Jugendlichen angenommen. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte allen Auszubildenden die Ausbildung auch in der Aufbaustufe angeboten werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Debatte.
    Der Ausschuß empfiehlt, den Bericht der Bundesregierung auf Drucksache 8/31 zur Kenntnis zu nehmen. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld), Frau Dr. Lepsius, Glombig, Hauck, Fiebig, Schmidt (Kempten), Frau Schuchardt, Spitzmüller, Frau Matthäus-Maier, Eimer (Fürth) und den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz)
    — Drucksache 8/1952 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Rechtsausschuß
    Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
    Das Wort zur Begründung hat Frau Abgeordnete Eilers.


Rede von Elfriede Eilers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion habe ich den vorliegenden Entwurf eines Unterhaltsvorschußgesetzes der sozialliberalen Koalition zu begründen. Hier handelt es sich um eine schon vor Jahren gestartete familienpolitische Initiative der sozialdemokratischen Parlamentarierinnen. Wenn Sie so wollen, spreche ich als familienpolitische Lobbyistin.
Wir alle wissen um die schwierige Situation der Alleinerziehenden mit Kindern, die noch zusätzlich erschwert wird, wenn sich der außerhalb des Haushalts lebende andere Elternteil den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen Kindern entzieht. Eine aktuelle Analyse der wirtschaftlichen Situation der sogenannten unvollständigen Familien, durchgeführt vom Max-Planck-Institut im Auftrage des Bundesjustizministerìums, belegt wissenschaftlich exakt das, was meine Fraktion und Partei immer als besondere Problematik herausgestellt haben, nämlich daß die Lebenssituation der Familien mit nur einem Elternteil durch besondere Schwierigkeiten gekennzeichnet ist, daß darüber hinaus aber auch die finanzielle Absicherung innerhalb dieser Gruppen stark variiert.
Berücksichtigt man diese neuesten Informationen, dann weiß man, daß die Einkommensverhältnisse der geschiedenen und ledigen Mütter besonders angespannt sind. Um wieviel schwieriger müssen sie sich gestalten, wenn auch noch die Unterhaltsleistungen an die Kinder ausbleiben, weil sich der außerhalb des Haushalts lebende Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen entzieht, entweder gar nicht, nicht regelmäßig oder aber zuwenig zahlt. Jugendämter, Rechtsanwälte und Gerichte wissen, wie schwierig es ist, Unterhaltszahlungen einzutreiben. Die alleinsorgeberechtigten Mütter oder Väter schildern in beredten Worten langwierige und häufig kostenaufwendige Unterhaltsklagen, die nicht immer zu Erfolgen geführt haben. Wie schwierig es ist, den Kindesunterhalt durchzusetzen, die Arbeitsstätte oder den Aufenthaltsort eines unterhaltsverpflichteten Elternteils ausfindig zu machen, können in voller Härte wohl nur Betroffene selbst nachvollziehen. Wir Familienpolitiker sind nicht mehr verwundert, wenn viele resignieren und auf die Eintreibung des Unterhalts verzichten, sehr zum Nachteil ihrer Kinder.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion will diese Schwierigkeiten durch Unterhaltsvorschüsse oder Unterhaltsausfalleistungen auffangen und dadurch den Unterhalt von Kindern alleinstehender Mütter und Väter sichern. Im einzelnen ist vorgesehen, daß die öffentliche Hand in Vorlage treten soll, wenn jene Unterhaltszahlungen ausbleiben, die ein unterhaltsverpflichteter Elternteil für ein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs zu zahlen hat, dessen sorgeberechtigter Elternteil ledig oder geschieden ist bzw. dauernd von dem anderen Elternteil getrennt lebt. In diese Regelung sollen auch Kinder verwitweter Elternteile einbezogen werden, sofern sie keine Waisenrente oder sonstige Einkommen beziehen.
Bevorschußt werden soll der Mindestunterhalt. Anschließend sollen die bevorschußten Zahlungen von Amts wegen beim säumigen zahlungsverpflichteten Elternteil wieder beigetrieben werden. Der alleinsorgeberechtigte Elternteil wäre damit den vielfältigen Schwierigkeiten entbunden, die mit der gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen verbunden sind.
Dieses Verfahren soll rasch und unbürokratisch durchgeführt werden, damit ausbleibende Unterhaltszahlungen eines Elternteils die wirtschaftliche Lage einer Einelternfamilie nicht nachhaltig beeinträchtigen.
Um Mißbrauch auszuschließen, soll der gesetzliche Unterhaltsanspruch grundsätzlich in Form eines Unterhaltstitels nachgewiesen werden. Darauf wird jedoch verzichtet, wenn dieser nicht innerhalb von drei Monaten nach Klageerhebung zu erlangen ist, wie dieses beispielsweise bei Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung der Fall ist, oder wenn der Aufenthaltsort des anderen Elternteils nicht feststeht.
Bei nichtehelichen Kindern halten wir diesen Unterhaltstitel für entbehrlich.
Bevorschußt wird der Unterhalt in Höhe des monatlichen Regelunterhalts längstens für die Dauer



Frau Eilers (Bielefeld)

I von drei Jahren, und zwar auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteils bei der zuständigen Stelle oder Behörde. Die Durchführung obliegt den Bundesländern. Wir stellen uns die Jugendämter als die geeigneten Stellen dafür vor.
Im Gesetzentwurf haben wir bewußt davon abgesehen, diese neue Unterhaltsleistung mit der Einkommenssituation des alleinsorgeberechtigten Elternteils zu verknüpfen. Das politische Ziel meiner Fraktion ist es, den Unterhalt der Kinder sicherzustellen, damit nicht etwa sie die Leidtragenden sind, wenn ihre Unterhaltsansprüche vorübergehend oder über einen längeren Zeitraum hinweg nicht realisiert werden können. Daher halten wir auch eine Begrenzung des Zeitraums, in dem diese Leistungen gewährt werden sollen, auf längstens drei Jahre für gerechtfertigt. Innerhalb dieses Zeitraums wird es nach allgemeinen Erfahrungen möglich sein, offene Unterhaltsfragen abzuklären.
Die Forderungen vieler alleinerziehender Mütter und Väter gehen hier weiter — und wir haben großes Verständnis dafür. Sie möchten die Unterhaltssicherung auch auf ältere Kinder ausgedehnt sehen. Kein Politiker wird annehmen, daß bei den älteren Kindern keine Unterhaltsprobleme anfallen würden. Aber sowohl die altersmäßige Begrenzung als auch die Beschränkung des Zeitraums, in dem die Leistung gewährt werden soll, auf maximal drei Jahre sind allein aus fiskalischen Gründen geboten.
Ausgehend von den vorhandenen Mitteln hat sich meine Fraktion entschieden, dieses Geld der öffentlichen Hand dort einzusetzen, wo es besonders dringend gebraucht wird. Daher kommt dieses Gesetz den kleineren Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr zugute und entlastet damit viele alleinerziehende Väter und Mütter, und zwar vor allem in den entscheidenden Jahren, in denen sie ganz besonders der Erziehungsaufgabe nachkommen müssen.
Die beschriebenen Leistungen des Unterhaltsvorschußgesetzes versteht die SPD-Bundestagsfraktion als sinnvolle Fortentwicklung einer zeitgemäßen Familienpolitik. Wir konnten dabei auf die Erfahrungen eines Anfang 1977 in Hamburg eingeführten Modellversuchs zurückgreifen. Im Interesse der Kinder und ihrer alleinsorgeberechtigten Mütter und Väter setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine rasche Behandlung des Gesetzentwurfs in allen gesetzgebenden Körperschaften ein.
Ich appelliere zur gleichen Zeit an den Bundesrat, dieses familienpolitische Vorhaben, das in den meisten Landtagen, zumindest in der Diskussion, schon eine Rolle gespielt hat, aktiv zu unterstützen; denn Familienfreundlichkeit wird nicht allein an Worten und Sonntagsreden gemessen, sondern wir sind alle aufgefordert, Taten folgen zu lassen.

(Beifall bei der SPD)


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    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Karwatzki.