Berichtigungen
105. Sitzung, Seite 8306 C, achte Zeile im 3. Absatz: Statt „Erzgräber„ ist „Erzberger" zu lesen.
106. Sitzung, Seite 8392 A, 12. Zeile: Statt „Ostpolitik" ist „Außenpolitik" zu lesen.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Adams * 28. 9.
Dr. van Aerssen* 28. 9.
Dr. Ahrens ** 5. 10.
Dr. Aigner ' 28. 9.
Alber** 5. 10.
Amrehn'* 5. 10.
Dr. Bardens ** 5. 10.
Dr. Barzel 28. 9.
Bayha 28. 9.
Dr. Bayerl * 28. 9.
Blumenfeld * 4. 10.
Böhm (Melsungen) ** 5. 10.
Frau von Bothmer ** 5. 10.
Büchner (Speyer) ** 5. 10.
Conrad (Riegelsberg) 28. 9.
Dr. Dollinger 28. 9.
Dr. Ehmke 28. 9.
Dr. Enders ** 5. 10.
Dr. Evers ** 5. 10.
Fellermaier * 28. 9.
Flämig * 28. 9.
Friedrich (Würzburg) 28. 9.
Gattermann 28. 9.
Frau Geier 28. 9.
Dr. Geßner ** 5. 10.
Dr. Gruhl 28. 9.
Handlos** 5. 10.
Hansen 28. 9.
Frau Dr. Hartenstein 5. 10.
Hasinger 28. 9.
von Hassel ** 5. 10.
Dr. Holtz *' 5. 10.
Ibrügger * 5. 10.
Jung * 28. 9.
Dr. h. c. Kiesinger 28. 9.
Dr. Klepsch ** 5. 10.
Klinker * 28. 9.
Kratz 5. 10.
Lagershausen** 5. 10.
Lemmrich** 5. 10.
Lemp * 28. 9.
Lenzer ** 5. 10.
Lücker * 28. 9.
Marquardt **. 4. 10.
Mattick ** 5. 10.
Dr. Mende '* 28. 9.
Milz ** 5. 10.
Möhring 28. 9.
Dr. Müller ** 5. 10.
Müller (Mülheim) * 28. 9.
Müller (Wadern) * 28. 9.
Neuhaus 28. 9.
Nordlohne 28. 9.
für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich
Pawelczyk ** 4. 10.
Dr. Pfennig ** 5. 10.
Reddemann ** 5. 10. .
Russe 28. 9.
Sauer (Salzgitter) 28. 9.
Saxowski 28. 9.
Dr. Schäuble ** 5. 10.
Scheffler ** 5. 10.
Schmidhuber ** 5. 10.
Schmidt (Kempten) ** 5. 10.
Schmidt (München) * 28. 9.
Schmidt (Wattenscheid) 28. 9.
Schmidt (Würgendorf) ** 5. 10.
Schreiber * 28. 9.
Dr. Schwarz-Schilling 28. 9.
Dr. Schwencke (Nienburg) ** 5. 10.
Dr. Schwörer * 28. 9.
Seefeld* 28. 9.
Sieglerschmidt * 28. 9.
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim** 5. 10.
Dr. Starke (Franken) 28. 9.
Strauß 28. 9.
Frau Tübler 5. 10.
Ueberhorst ** 5. 10.
Dr. Vohrer ** 5. 10.
Dr, Waffenschmidt 28. 9.
Frau Dr. Walz * 28. 9.
Wawrzik * 28. 9.
Wischnewski 28. 9.
Baron von Wrangel 28. 9.
Zeye*' 28. 9.
Ziegler 5. 10.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordnneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 65) :
Trifft es zu, daß in den Steuerverwaltungen einer Reihe von Ländern interne Verwaltungsanweisungen herausgegeben wurden„ in deren Folge unter Umständen ganze mittelständische Berufszweige diffamiert werden (vgl. afz 81/78 „Steuerprüfung - eine staatlich gelenkte Existenzvernichtung?"), und inwieweit hat die Bundesregierung an diesen Verwaltungsanweisungen mitgewirkt?
Der Bundesregierung sind keine internen Verwaltungsanweisungen der Landesfinanzbehörden bekannt, in deren Folge u. U. ganze mittelständische Berufszweige diffamiert werden. Unabhängig davon ist festzuhalten, daß die Bundesregierung an internen Verwaltungsanweisungen der Landesfinanzbehörden nicht mitwirkt.
*
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage A 3) :
8486e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978
Wann ist die Bundesregierung bereit, generell ein Verbot der Einfuhr von Robbenfellen zu erlassen?
Der internationale Handel mit wildlebenden Tieren und mit Erzeugnissen, die aus diesen gewonnen werden, wird durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geregelt, dem die Bundesrepublik Deutschland als einer der ersten Staaten beigetreten ist. Dieses Übereinkommen sieht ein generelles Verbot der .Einfuhr von Robben (Seehunden) sowie von Robbenerzeugnissen nicht vor.
In den Anhängen zu dem Übereinkommen ist derzeit lediglich die Mönchsrobbe als eine — im Sinne des Übereinkommens — vom Aussterben bedrohte Art aufgeführt und unterliegt damit einem Handelsverbot. Bei den in der Anfrage offensichtlich angesprochenen in Kanada gejagten Sattelrobben handelt es sich nach den im Artenschutzübereinkommen getroffenen Vereinbarungen weder um z. Z. von der Ausrottung bedrohte noch sonst ernsthaft in ihrem Bestand gefährdete Arten. Somit besteht unter dem Aspekt des internationalen Artenschutzes gegenwärtig keine Möglichkeit, die Einfuhr von Fellen der in Kanada in großer Zahl gejagten Sattelrobben zu unterbinden.
Seit mehr als einem Jahr finden zwischen Bund und Ländern intensive Fachgespräche über die sog. Bundesartenschutzverordnung nach § 22 Abs. 4 BNatSchG statt. Es ist daher zu hoffen, daß diese Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, noch in diesem Jahr erlassen werden kann.
Die Bundesartenschutzverordnung bildet eine wichtige Grundlage für die Import-Export-Verordnung nach § 23 BNatSchG, bei deren Erstellung auch die Frage der Aufnahme nichtheimischer Arten von wildlebenden Tieren sowie von Erzeugnissen, die aus diesen gewonnen werden, zu prüfen sein wird. Ob und inwieweit die Aufnahme eines Importverbotes für Felle kanadischer Sattelrobben gerechtfertigt ist, kann derzeit nicht gesagt werden. Im übrigen bedarf auch diese Verordnung der Zustimmung des Bundesrates.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksachen 8/2117 Fragen A 8 und 9) :
Wie häufig sind nach Kenntnis der Bundesregierung jene Fälle, in denen Bewerber im Sommer 1978 für das Wintersemester zwar von der Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS) einen Studienplatz zugewiesen bekamen, aber dennoch ihr Studium nicht aufnehmen können, weil sie (z. B. durch Urlaub) die für sie überraschend kurzfristigen Einschreibtermine (z. B. ab Zustellung um 14 Tage) versäumten?
Wie können nach Auffassung der Bundesregierung solche bürokratisch-technischen Erschwernisse, die der Politik der Öffnung der Hochschulen" entgegenstehen und deren psychologische Wirkungen auf die Bewerber nicht überschätzt werden können, vermieden oder zumindest verringert werden?
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt, wobei ich vorab betone, daß der Bund — wie Sie wissen — in den Gremien der Zentralstelle der Länder zur Vergabe von Studienplätzen in Dortmund (ZVS) nur be-
ratend mitwirkt und daher unmittelbar auf das Vergabeverfahren keinen Einfluß nehmen kann.
Der Anteil der Studienbewerber, die einen ihnen zugewiesenen Studienplatz nicht annehmen, ist in den ZVS-Studiengängen z. T. erheblich. Gründe hierfür sind z. B., daß der zugewiesene Hochschulort nicht zusagt, daß zwischenzeitlich die Einberufung zur Bundeswehr erfolgte oder daß der Studienwunsch sich geändert hat. Die Fälle, in denen der Studienplatz deshalb nicht angenommen wird, weil die Einschreibefrist versäumt wird, sind äußerst selten. Das ergibt sich aus einer früher von der ZVS durchgeführten Umfrage.
Es liegt im Interesse der Gesamtheit der Studienbewerber, daß die nicht angenommenen Studienplätze nach Ablauf der im Zulassungsbescheid mitgeteilten Einschreibungsfrist umgehend an andere noch auf einen Studienplatz wartende Bewerber vergeben werden. Würden die Einschreibfristen zu lang bemessen, könnten nachrückende Studienbewerber nicht mehr rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn ihr Studium aufnehmen.
Jedoch muß Bewerbern, die die Einschreibfrist aus Gründen versäumt haben, die sie nicht zu vertreten haben, eine Nachfrist eingeräumt werden. Ein vom Bewerber nicht zu vertretender Grund liegt nach Mitteilung der ZVS z. B. dann vor, wenn der Bewerber für die Zeit seiner Abwesenheit zwar einen Vertreter für die Abgabe seines Einschreibungsantrages bestellt hat, die betreffende Hochschule jedoch persönliches Erscheinen zur Einschreibung verlangt. Denn der Bewerber kennt vorher den Hochschulort nicht, dem er von der ZVS zugewiesen wird.
Das Einräumen einer Nachfrist wird nach Mitteilung der ZVS auch seit einigen Vergabeverfahren praktiziert. Dadurch müßten persönliche Härten vermieden werden können. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft wird in den dafür zuständigen Ländergremien der ZVS für eine bewerberfreundliche und unbürokratische Handhabung dieser Nachfristregelung eintreten.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen A 10 und 11) :
Trifft es zu, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit durch Hauserlaß die Verwendung „neuer Fremdwörter" im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit untersagt hat, und wenn ja, welche vorrangigen Probleme haben den Bundesminister dazu bewogen?
Wessen Bewußtseinslage und Sprachschatz werden bei dieser im Interesse der deutschen Sprache sicher begrüßenswerten Aktion der Definition des Begriffs „neues Fremdwort" zugrunde gelegt?
Zu Frage A 10:
Nein, das trifft nicht zu. Zu Frage A 11:
Die Beantwortung der Frage 10 erübrigt eine Antwort auf diese Frage.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1938 8487*
Anlage 6
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117Frage A 12) :
Stimmt die Bundesregierung zu, daß für die Sowjetunion „Entspannung" ein anhaltender aggressiver Kampf um politische Vorteile und wachsenden Einfluß mit einer Vielfalt von Methoden zu bedeuten scheint?
Die Bundesregierung sieht Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der westlichen und östlichen Auffassung von „Entspannung". Wenn Generalsekretär Breschnew am 18. Januar 1977 in Tula Entspannung als ein bestimmtes Maß an Vertrauen und die Fähigkeit, die legitimen Interessen gegenseitig zu berücksichtigen, umschreibt, so können wir dem zustimmen.
Beide Seiten sind sich auch darin einig, daß Entspannung als Konzept realistischer Politik nicht die Verwischung der fundamentalen Gegensätze zwischen Ost und West bedeutet.
Entspannung ist demgemäß nicht mit der Beendigung der politischen Auseinandersetzung gleichzusetzen.
Die Bundesregierung ist stets von dieser Erkenntnis ausgegangen. Sie hat dabei die Tatsache in Rechnung gestellt, daß die Sowjetunion es spiegelbildlich sieht und dieser Sicht durch die Lehre von der „friedlichen Koexistenz" Ausdruck gibt, die wir unsererseits allerdings wegen ihrer partiell offensiven Natur ablehnen müssen. Die Bundesregierung verkennt darüber hinaus nicht, daß die Sowjetunion ihre machtpolitischen Ziele nicht aufgegeben hat.
Anlage 7
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage A 13) :
Welche Voraussetzungen sind erforderlich, damit ein kulturhistorisch interessierter Verein, wie z. B. ein Geschichtsverein, als Besuchergruppe das Gelände und das Gebäude der deutschen Botschaft in Prag auf Grund seiner kulturgeschichtlichen Bedeutsamkeit besichtigen kann?
Die Büros der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag und die Residenz des dortigen Botschafters sind in dem kunsthistorisch bedeutsamen — unter Denkmalschutz stehenden — Palais Lobkowicz untergebracht. Das Palais Lobkowicz wurde von deutscher Seite mit beträchtlichen Mitteln in mehrjähriger Arbeit renoviert und für die gegenwärtige Nutzung hergerichtet.
Viele der in letzter Zeit sehr zahlreichen deutschen Pragbesucher haben sich für eine Besichtigung des Gebäudes interessiert, von dem nur die Straßenfront offen zugänglich ist.
Leider kann diesem Wunsch nicht in allen Fällen stattgegeben werden.
Einem kulturhistorisch interessierten Verein würde eine Besichtigung auf jeden Fall ermöglicht
werden. Der Verein sollte allerdings der Botschaft den Besichtigungswunsch rechtzeitig mitteilen und eine Liste der Teilnehmer an der Besichtigung vorher der Botschaft zur Verfügung stellen.
Zu diesen Sicherheitsvorkehrungen und zu der Begleitung der Gruppe durch eigenes Personal mußte das Auswärtige Amt unsere Auslandsvertretungen verpflichten.
Anlage 8
Antwort
des Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage A 21) :
Ist die Bundesregierung der Auffassung, Nachbarn Deutschlands seien an der Herstellung der Einheit Deutschlands nicht interessiert, und auf welche Nachbarstaaten trifft dies gegebenenfalls zu?
Unsere Nachbarn wissen, daß politisches Ziel der Bundesrepublik Deutschland ist, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.
Die Herstellung der deutschen Einheit wird das Ergebnis .eines langfristigen Prozesses sein, in dem sich das gegenseitige Vertrauen zwischen den Völkern vertieft. Unsere Bündnispartner haben in die Haltung der Bundesrepublik Deutschland Vertrauen und unterstützen ihre Deutschlandpolitik. Auch gegenüber den östlichen Nachbarn Deutschlands sucht die Bundesregierung mit der durch die Ostverträge eingeleiteten Politik Vertrauen zu schaffen und zu vertiefen.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen A 24 und 25) :
Geht die Bundesregierung davon aus, daß die unterschiedlichen Systeme der beiden Staaten in Deutschland bei deren Fortbestand leichter überwindbar seien als wenn versucht würde, die beiden Staaten aufzulösen?
Sieht die Bundesregierung eine Zielvorstellung von der Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Grundgesetz für vereinbar an, die die Verwirklichung der Menschenrechte einschließlich des Rechts auf freie urnd geheime Wahlen nicht einschließt?
Zu Frage A 24:
Unsere Deutschland- und Ostpolitik hat die deutsche Frage für eine Friedenslösung offengehalten.
Wie im Brief zur deutschen Einheit niedergelegt, ist es politisches Ziel der Bundesrepublik Deutschland, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt.
Zu Frage A 25: Nein.
8488* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2117 Frage A 34) :
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Lohnsteuerpauschalierung nadi § 40 b EStG seit dem Inkrafttreten dieser Vorschrift gemacht, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Grenzbeträge von 2 400 DM bzw. 3 600 DM in Anpassung an die Geldwertentwicklung der letzten Jahre erhöht werden müssen?
Die Bundesregierung ist gegenwärtig damit befaßt, die Erfahrungen bei der Durchführung des sog. Betriebsrentengesetzes zu sammeln und entsprechend der bei der Verabschiedung dieses Gesetzes vom Deutschen Bundestag gefaßten Entschließung in einem Bericht bis zum 31. Dezember 1978 zusammenzustellen. Dabei werden auch die steuerrechtlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes mit erfaßt. Ich bitte Sie, diesen Erfahrungsbericht abzuwarten.
Im übrigen gibt die Geldwertentwicklung der letzten Jahre nach Auffassung der Bundesregierung keine Veranlassung, die gesetzlichen Grenzbeträge von 2 400 DM bzw. 3 600 DM für die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 b des Einkommensteuergesetzes zu erhöhen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Pauschalierungsgrenzen bei ihrer Einführung sehr großzügig bemessen worden sind.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Statssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2117 Frage A 41) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den Wunsch der britischen
Regierung auf Beitritt zum europäischen Airbus-Konsortium?
Die Bundesregierung begrüßt es, daß die britische Regierung sich jetzt entschlossen hat, den Beitritt von British Aerospace ins Airbus-Programm zu unterstützen. Die britische Regierung versucht damit, ihre frühere Entscheidung, aus dem europäischen Airbus-Programm auszuscheiden, zu korrigieren, nachdem das Airbus-Programm sich am Markt bewährt hat. Der britische Beitritt zum Airbus-Programm würde zur Stärkung der europäischen Luftfahrtindustrie wesentlich beitragen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2117 Frage A 42) :
Ist die Bundesregierung bereit, den Vertrag mit der ARBED über die zukünftige Entwicklung der saarländischen Stahlindustrie nur dann zu unterschreiben, wenn der Vertragstext verbindliche Regelungen über die Abnahme saarländischer Kohle und über die Errichtung einer gemeinsamen Kokerei enthält?
Die Vereinbarungen mit der ARBED über die Hilfen für zwei saarländische Stahlunternehmen sind am 22. September unterzeichnet worden. Sie enthalten eine Verpflichtung der begünstigten Stahlunternehmen, die traditionelle Lieferverbundenheit mit der Saarbergwerke AG über 1983 hinaus aufrechtzuerhalten, sofern die Saarkohle zu wettbewerbsfähigen Konditionen -unter dem Gesichtspunkt inländischer Verhältnisse — angeboten wird. Außerdem ist in die Verträge die Erwartung der Bundes-und der Landesregierung aufgenommen worden, daß die Pläne für den Ersatzneubau von Kokereikapazitäten vorangetrieben und die danach vorgesehenen Neubauten bei Vorliegen wettbewerbsfähiger Bedingungen an der Saar errichtet werden. Dadurch sind alle Voraussetzungen für die Sicherung des Saarkohleabsatzes an die Hütten über das Jahr 1983 hinaus geschaffen worden. Die Details der Kohlelieferverträge müssen ausgehandelt werden, wenn die notwendigen Planungen weit genug gediehen sind.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roth (SPD) (Drucksache 8/2117 Frage A 43) :
Bezieht sich der Auftrag der Bundesregierung vom 28. Juli 1978 an die Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen, zu prüfen, durch welche Maßnahmen die Gründung neuer selbständiger Existenzen gefördert werden kann, auch auf die freien Berufe, und sind irgendwelche Kriterien der Abgrenzung der zu fördernden Bereiche ins Auge gefaßt?
Der Auftrag des Bundeskabinetts vom 28. Juni 1978 an die Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen, Vorschläge vorzulegen, ob und wie die Gründung neuer selbständiger Existenzen gefördert werden kann, schließt keinen Bereich aus. Erst wenn die Einzelheiten möglicher Förderungsmaßnahmen konkretisiert sind, kann der Kreis der Begünstigten festgelegt werden. Auch hierüber wird die Bundesregierung mit den freien Berufen und den übrigen zuständigen Verbänden in einen Gedankenaustausch eintreten.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/ 2117 Frage A 44) :
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gründe dafür maßgebend sind, daß die Schweiz M. Angaben der Schweizerischen Vereinigung für Atomenergie) in der Arbeitsausnutzung ihrer Kernkraftwerke mit 85 v. H. an der Spitze der Weltrangliste liegt, und teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die kleineren Einheiten der 300- bis 600-MW-Klasse hier bessere Ergebnisse erzielen als Anlagen der 1 300-MW-Klasse, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus?
Es trifft zu, daß die schweizerischen Kernkraftwerke z. Z. eine sehr hohe Arbeitsausnutzung errei-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978 8489*
chen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß es sich lediglich um drei Kernkraftwerke handelt, so daß noch keine ausreichende statistische Basis gegeben ist, um den kleineren Einheiten generell bessere Verfügbarkeitsdaten zuzuschreiben. Dies wird besonders deutlich, wenn man die Ausnutzungsdauer aller Kernkraftwerke (ca. 64 in der Welt ohne Comecon) der zitierten 300- bis 600-MW-Klasse betrachtet; sie betrug 1977 ca. 63 % Damit weist diese Kraftwerksklasse gegenüber dem Gesamtdurchschnitt (ebenfalls 63 % in 1977) keine besseren Ergebnisse auf. Wiederum auf Einzelbetrachtung abgestellt, liegen die z. Z. betriebenen Kernkraftwerke der 1 300-MW-Klasse in der Bundesrepublik in bzw. über den angegebenen Durchschnittswerten.
Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, daß auch in der Schweiz die Tendenz in Richtung größerer Blockeinheiten geht; die Leistung der derzeit in. Planung bzw. im Bau befindlichen Kernkraftwerke liegt ausschließlich in der Größenordnung von 1 000 MW.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen A 45 und 46) :
Kann die Bundesregierung mitteilen, in wieviel Fällen Eigentum an Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland bereits in die Hand von Firmen oder Organisationen aus kommunistischen Staatshandelsländern übergegangen ist (Falls Körting)?
Sieht die Bundesregierung — im Zusammenhang mit dem Eigentumsübergang an deutschen Gesellschaften auf kommunistische Firmen — Gefahren einer kommunistischen Infiltration, insbesondere Gefahren für die Belegschaft bzw. deren Rechte aus dem Mitbestimmungsgesetz, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Zu Frage A 45:
Der Bundesregierung ist — von einigen kleineren Handelsfirmen abgesehen — kein Fall der Übernahme von Eigentum an deutschen Unternehmen durch Unternehmen oder Organisationen der Staatshandelsländer bekannt. Im Falle Körting ist mit Jugoslawien ein Land angesprochen, das nach seiner Außenhandelsstruktur nicht zu den Staatshandelsländern gezählt werden kann und das im übrigen in sehr viel größerem Umfang deutsche Investitionen im eigenen Land zugelassen hat. Hierauf hat die Bundesregierung bereits in Beantwortung der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Stercken hingewiesen.
Zu Frage A 46:
Die Bundesregierung sieht im Falle Körting den Versuch Jugoslawiens, auf diesem Wege u. a. zum weiteren Ausbau der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beizutragen. Gefahren der von Ihnen befürchteten Art sind nicht erkennbar, zumal die Firma Körting Gesellschaft des deutschen Rechts bleibt.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2117 Fragen A 47 und 48) :
Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, gemeinsam mit den Bundesländern Indikatoren für einen Mindeststandard von förderungswürdigen Fremdenverkehrsgebieten zu vereinbaren, damit in Zukunft ein ruinöser Wettbewerb zu Lasten privater Investoren wegen der Ausweisung zu großer Fremdenverkehrs- und Naherholungsräume mit z. T. sehr geringen Dauerbelegungschancen vermieden werden kann?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Entwicklungschancen eines schwach strukturierten Raums nicht ohne weiteres durch die Ausweisung als Fremdenverkehrs- oder Naherholungsgebiet garantiert werden kann und insbesondere die Berufschancen der Bevölkerung solcher Grenzräume infolge sehr geringer Qualifizierungs- und Aufstiegschancen im Fremdenverkehrs- und Beherbergungsgewerbe in der Regel sehr gering sind, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Zu Frage A 47:
In ihrem tourismuspolitischen Schwerpunktprogramm von 1975 hat die Bundesregierung ihre Absicht dargelegt, gemeinsam mit den Ländern diejenigen Gebiete auszuweisen, die für eine touristische Nutzung 'besonders geeignet sind. Entsprechende Vorarbeiten werden z. Z. von der Ministerkonferenz für Raumordnung in Verbindung mit der Akademie für Raumforschung und Landesplanung durchgeführt.
Dabei ist allerdings nicht an die Festlegung von Mindeststandards gedacht. Die touristische Nachfrage ist außerordentlich .vielfältig und differenziert nach örtlichen Präferenzen, gewünschtem Preisniveau sowie Ausstattung von Orten und Regionen. Dem sollte ein entsprechend differenziertes und da- mit bedarfsgerechtes Angebot gegenüberstehen, wie es gerade für die deutschen Erholungsgebiete charakteristisch ist.
Im übrigen dürfte der Auslastungsgrad der Kapazitäten des Fremdenverkehrsgewerbes sowie der touristischen Infrastruktur weniger davon abhängen, wie weit die Bundesländer die Grenzen der aus, gewiesenen Fremdenverkehrs- und Naherholungsgebiete ziehen. Für die Auslastung sind in erster Linie die Saisonzeiten maßgebend, die weitgehend vom Klima, z. T. aber auch von institutionellen Faktoren, insbesondere der Schulferienregelung, bestimmt werden.
Zu Frage A 48:
Die Ausweisung von Fremdenverkehrsgebieten und die damit verbundenen Förderungsmöglichkeiten in strukturschwachen Räumen ist lediglich eine von mehreren Maßnahmen zur Verbesserung der Regionalstruktur.
Davon unabhängig sind die Berufsaussichten in fast allen Tätigkeitsbereichen des Tourismus überdurchschnittlich gut. Hierauf weist nicht nur die Tatsache hin, daß im Gastgewerbe nach wie vor eine große Zahl offener Stellen nicht besetzt werden kann, sondern auch die bemerkenswert hohen Steigerungsraten bei den Ausbildungsverhältnissen (Steigerungsraten gegenüber dem jeweiligen Vorjahr 1976: + 9,33 %; 1977: + 24,1%). Insbesondere das Gastgewerbe bietet bei ausreichender Mobilität der Beschäftigten gute Aufstiegschancen.
8490* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage A 49) :
Wie erklärt es die Bundesregierung, daß im östlichen Grenzlandbereich der Bundesrepublik Deutschland die Benzinpreise besonders hoch sind, und was gedenkt sie gegen dieses Mißverhältnis zu anderen Gebieten zu unternehmen?
Der Bundesregierung ist das Problem der Entstehung und Entwicklung regional unterschiedlicher Benzinpreise in der Bundesrepublik bekannt. Sie hat bereits in der Vergangenheit mehrfach dazu Stellung genommen. Wesentliche Ursache für die Preisdifferenzierungen sind nach Auffassungen der Bundesregierung vor allem die regional unterschiedlichen Kostenstrukturen, die sich u. a. aus einem gegenüber den Ballungsräumen deutlich geringeren Mengenumsatz und erhöhten Transportkosten ergeben. Bei Preisvergleichen wird überdies häufig übersehen, daß Servicetankstellen in ländlichen Räumen nicht mit SB-Tankstellen in Großstädten verglichen werden können; auch deshalb müssen die in der Öffentlichkeit manchmal genannten hohen Preisdifferenzen erheblich relativiert werden.
Sicherlich ist auch in den Ballungszentren, wo neben den großen Mineralölkonzernen die kleineren Markengesellschaften, der unabhängige Mineralölhandel und branchenfremde Anbieter (z. B. Verbrauchermärkte) auf relativ kleinem Raum konkurrieren, die Wettbewerbsintensität höher als in peripheren Gebieten, in denen eine solche wettbewerbsstimulierende Marktstruktur nicht in gleichem Maße gegeben ist und auch nicht erreichbar wäre. Insgesamt muß das bestehende Preisgefälle — wie bei anderen Waren- und Dienstleistungen in oft umgekehrter Richtung — auch als Ausdruck marktwirtschaftlicher Preisbildung angesehen werden. Im übrigen haben die Kartellbehörden die Möglichkeit, in Einzelfällen bei Preismißbräuchen einzuschreiten. Weitergehende Maßnahmen erscheinen der Bundesregierung nicht erforderlich.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/2117 Frage A 60) :
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß zwischen den Landesjugendämtern sogenannte schwarze Listen mit Namen von Sozialarbeitern kursieren, in denen auf Vorstrafen, Verdacht auf strafbare Handlungen oder „sonstige für schwerwiegend erachtete Gründe" aufmerksam gemacht wird, die einer Einstellung entgegenstehen könnten, und welche Einwirkungsmöglichkeiten hat die Bundesregierung auf diese Verfahrensweisen?
Die Einstellung von Sozialarbeitern in den öffentlichen Dienst der Länder und Kommunen fällt in die ausschließliche Zuständigkeit dieser Körperschaften; auf sie hat der Bund keinen Einfluß.
Der Bundesregierung sind über die zuständigen Landesdienststellen Informationen über Praktiken der von Ihnen geschilderten Art bisher nicht zugegangen.
Anlage 19
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2117 Frage A 75) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den einstimmigen Beschluß des US-Senats Energy and Natural Resources Comittee vom 20. Juni 1978 in seiner Wirkung auf die weitere Entwicklung der Brüterforschung, insbesondere bezüglich alternativer Brüterlinien (Sect. 2 e des Beschlusses), und inwieweit ergeben sich durch deutsch-amerikanische Vereinbarungen spezielle Rückwirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland?
Der genannte Beschluß gibt einen Schritt in der Diskussion um die US-amerikanische Politik zur Entwicklung der Brütertechnologie wieder. Dieser Diskussionsstand ist inzwischen jedoch überholt durch einen neuen Kompromißvorschlag, der zwischen Präsident Carter und Senator McClure ausgehandelt worden ist und der Bundesregierung nur in seinen Grundzügen bekannt ist; es ist zudem gegenwärtig nicht absehbar, ob der amerikanische Kongreß diesem Kompromißvorschlag folgen wird. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen beinhaltet der Vorschlag nicht die förmliche Einstellung des Clinch-River-Projekts, andererseits aber den Plan, in den kommenden 3 Jahren ein gegenüber dem Clinch-River-Projekt verbessertes Projekt entscheidungsreif durchzuplanen. Eine Bauentscheidung wäre damit nicht gefallen. Weiter liegen Informationen darüber vor, daß der Vorschlag für diese 3 Jahre Fördermittel von jährlich rd. 500 Millionen US-$ für Brüterarbeiten vorsieht;. es liegen allerdings keine eindeutigen Informationen darüber vor, wie die Fördermittel auf verschiedene, z. Zt. diskutierte Brütertechnologien verteilt werden sollen. Im Vergleich dazu gibt die Bundesrepublik Deutschland jährlich etwas über 300 Millionen DM (einschließlich der Errichtung des SNR-300) aus.
Die Diskussion um die Brüterentwicklung in den USA hat gegenwärtig einige Momente, die z. Zt. nicht abschließend bewertet werden können. Sie konzentriert sich seit längerem auf das Clinch-RiverProjekt. Darüber darf nicht übersehen werden, daß unabhängig von dieser Entscheidung die Brüterentwicklung in den USA nach wie vor intensiv gefördert wird. Die Höhe der F+E-Aufwendungen für Brüter in den USA wird durch eine Entscheidung über das Clinch-River-Projekt in den nächsten Jahren nur in geringem Umfang beeinflußt.
Ein möglicher Verzicht auf das Clinch-River-Projekt sollte nicht überbewertet werden, weil
— dieses Projekt bei vielen Experten als technisch veraltet gilt und
— die USA mit der Fast-Flux-Test-Facility einen großen Schnellbrutreaktor von 400 MW thermischer Leistung in Kürze in Betrieb haben werden.
Unmittelbare Auswirkungen für unsere Entwicklung sieht die Bundesregierung nicht.
Über die weitere Entwicklung der Brütertechnologie findet z. Zt. über die bestehenden bilateralen Vereinbarungen mit den USA hinaus auch im Rahmen des Internationalen Programms zur Bewertung des Kernbrennstoffkreislaufs INFCE ein reger Gedankenaustausch statt.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978 8491*
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2117 Frage B 1) :
Ist die Bundesregierung bereit, wie die USA und Japan festzulegen, daß alle vietnamesischen Bootsflüchtlinge, die von Schiffen unter deutscher Flagge aufgenommen werden, von der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden?
Schiffbrüchige Indochina-Flüchtlinge, die von einem Schiff unter deutscher Flagge aus Seenot gerettet worden sind und nicht in einem Drittland aufgenommen werden, können in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme finden.
Die deutschen Botschaften in den Ländern rund um das Südchinesische Meer, deren Häfen für das Anlandsetzen von Bootsflüchtlingen in Frage kommen, sind ermächtigt, entsprechende Aufnahmegarantien notfalls auch ohne vorherige Einholung einer Weisung abzugeben. Voraussetzung dafür ist,
a) die zweifelsfreie Gewißheit, daß es sich um schiffbrüchige Indochina-Flüchtlinge handelt,
b) daß das rettende Schiff die deutsche Flagge führt.
Anlage 21
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 2 und 3) :
Trifft es zu, daß der Leiter der Delegation der Bundesregierung in der gemeinsamen Grenzkommission mit der DDR geäußert hat, „daß es auf der Elbe beiden Seiten freistehe, das zu tun, was sie für richtig und rechtmäßig halten", und wenn ja, teilt die Bundesregierung die darin zum Ausdruck kommende Ansicht, und wie läßt sich diese Aussage gegebenenfalls mit dem Rechtsstandpunkt vereinbaren, demzufolge die Elbe bis zur Streichlinie der Buhnenköpfe am östlichen Ufer Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von DDR-Schußwaffen auf der Elbe und damit auf Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, und was gedenkt die Bundesregierung zum Schutz deutscher Menschen auf der Elbe vor dem Einsatz derartiger DDR-Schußwaffen zu unternehmen?
Zu Frage B 2:
Die Grenzkommission hat den genauen Grenzverlauf im Elbe-Bereich bisher nicht einvernehmlich feststellen können. Dies hat zur Folge, daß mit Ausnahme des Verkehrsvertrages vom 26. Mai 1972 und einiger praktischer Regelungen zur Schadensbekämpfung auch keine Vereinbarungen über andere regelungsbedürftigen Einzelfragen im Elbe-Abschnitt getroffen werden konnten. Der Leiter der Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Grenzkommission hat diesen faktischen Zustand und die unterschiedlichen Auffassungen beider Seiten zur Rechtslage skizziert und darauf hingewiesen, daß er nur durch Übereinkünfte zwischen beiden Seiten überwunden werden kann. Diese Hinweise beruhen auf dem Rechtsstandpunkt der Bundesregierung, wonach für den Grenzverlauf auch im Elbe-Abschnitt allein die Vereinbarungen der früheren Besatzungsmächte maßgebend sind.
Zu Frage B 3:
Die Haltung der Bundesregierung zum Grenzregime der DDR ist bekannt und unverändert. Seit 1973 ist auf der Elbe, auf der seit Jahrzehnten Streifenboote der Grenztruppen der DDR tätig sind, nicht mehr geschossen worden.
Anlage 22
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 8/2117 Frage B 4) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Nacht zum 17. September durch den Großbrand eines PVC-Lagers in Werther (Kreis Gütersloh) giftige Gase in einem Umfang frei wurden, daß die Bewohner anliegender Häuser evakuiert werden mußten und vergiftetes Löschwasser in die Kanalisation geflossen ist mit entspredienden Folgen, und hält die Bundesregierung im Hinblick auf die Entwicklung giftiger Gase und Abwässer in Brandfällen die Sicherheitsvorschriften bei der Lagerung von PVC für ausreichend, und wie gedenkt sie diese gegebenenfalls zu verbessern?
Mir ist bekannt, daß am 17. September 1978 nachts in einem Kunststoffbetrieb ein PVC-Lager in Brand geraten ist. PVC selbst ist nur schwer entflammbar. Es zersetzt sich jedoch unter Hitzeeinwirkung und bildet Salzsäure. Diese wurde auch bei dem in Rede stehenden Brand freigesetzt und war Anlaß für eine vorsorgliche Evakuierung von etwa 15 Anwohnern. Die Feuerwehr hat zunächst versucht, den Brand mit Wasser zu löschen mit der Folge, daß salzsäurehaltiges Wasser in die Kanalisation geflossen ist. Erst durch den Einsaz anderer Löschmittel konnte das Feuer unter Kontrolle gebracht werden. Personenschäden sind nicht zu beklagen, jedoch sind Pflanzenschäden aufgetreten.
PVC-Lager in Verarbeitungsbetrieben unterliegen nach landesrechtlichen Vorschriften — im vorliegenden Falle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 1970 (GV. NW S. 95) — einer baurechtlichen Genehmigung. Im Rahmen des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens können zur Verhinderung von Gefahren besondere Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb des Lagers z. B. im Hinblick auf den Brandschutz gefordert werden. Aus diesen Gründen wird bei der Genehmigung von gewerblichen Betrieben die für den Brandschutz zuständige Dienststelle gehört, die geeignete Auflagen zur Aufnahme in die Baugenehmigung fordert. Damit ist das rechtliche Instrumentarium zur Vermeidung solcher Brände vorhanden. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt allein den nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Anlage 23
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/2117 Frage B 5) :
Geht die Bundesregierung — wie die Informationsschrift der Hoechst AG Frankfurt/Main „Reine Wäsche — sauberes Wasser"
8492* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978
— davon aus, daß für die Beseitigung der in den Abwässern enthaltenen Phosphate sogenannte Fällungsreinigung die einzig sinnvolle Möglichkeit bedeutet?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß alle Möglichkeiten genutzt werden müssen, um die Phosphatbelastung der Gewässer zu verringern. Sie sieht — und soweit stimmt sie mit den Vorstellungen und Publikationen der Hoechst AG überein — die Fällungsreinigung, insbesondere in Belastungsschwerpunkten, wie an langsam fließenden und stehenden Gewässern, als notwendig und vordringlich an. So hat sie z. B. durch Förderung aus den Rhein-Bodensee-Sanierungsprogrammen dafür Sorge getragen, daß solche Anlagen am Bodensee beschleunigt gebaut und in Betrieb genommen wurden, was bereits zu einer Verbesserung der Wasserqualität des Bodensees geführt hat.
Die Fällungsreinigung ist nicht nur nach Auffassung der Bundesregierung keinesfalls die einzig sinnvolle Möglichkeit zur Verringerung der Phosphatbelastung der Gewässer. Eine weitere geeignete Maßnahme sieht sie in der geplanten Begrenzung des Phosphorgehaltes in Wasch- und Reinigungsmitteln, für die das Waschmittelgesetz vom 20. August 1975 in § 4 Abs. 2 und 3 (BGB1. I S. 2255) bereits die gesetzliche Voraussetzung enthält. Der Referentenentwurf einer auf diese Vorschrift gestützten Rechtsverordnung wird, nachdem umfangreiche Vorarbeiten jetzt im wesentlichen zum Abschluß gekommen sind, bis Jahresende vorgelegt werden.
Bei ihren Überlegungen zu dieser Rechtsverordnung geht die Bundesregierung von dem umweltpolitischen Grundsatz aus, daß die Reinhaltung der Gewässer — wo immer dies möglich ist — bereits an den Quellen der Verschmutzung anzusetzen hat, hier also im Bereich der Produktion der in die Umwelt gelangenden Stoffe. Zweck der Rechtsverordnung ist es, eine Regelung über den Anteil an Phosphaten in Wasch- und Reinigungsmitteln zu treffen, um dadurch die Einleitung von Phosphaten in die Gewässer, an der die Waschmittel nach einer von der Fachgruppe Wasserchemie in der Gesellschaft Deutscher Chemiker vorgelegten Phosphatstudie mit 40-45 % beteiligt sind, stufenweise zu verringern, und zwar ab 1980 je nach Produkttyp um bis zu 25%und danach um bis zu 50 °/o.
Die Mengenbegrenzung der Waschmittelphosphate wird zunächst allgemein zu einer Verringerung der Phosphatbelastung der Gewässer führen. An Belastungsschwerpunkten muß — wie eingangs dargestellt — ebenso die Fällungsreinigung eingesetzt werden, um die Phosphate so weit wie möglich aus dem Abwasser zu entfernen.
Beide Maßnahmen werden sinvoll zusammenwirken.
Anlage 24
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 6, 7, 8 und 9) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährlichkeit von Bränden von Kunstdünger-Lagerstätten, über die in jüngster Zeit in der Presse berichtet wurde, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um hier vor allem Gefahren für Menschen zu verhindern?
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Tonnen Abfälle im Jahr 1977 in der Bundesrepublik Deutschland .produziert" und wie sie beseitigt wurden?
Ist der Bundesregierung bekannt, was die Vernichtung dieses Abfalls kostete, und kann die Bundesregierung mitteilen, was die vernichteten Rohstoffe wert sind?
In welchem Umfang und mit welchem Gewinn konnten Abfall-Rohstoffe nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahre 1977 in der Bundesrepublik Deutschland wiederverwertet werden?
Zu Frage B 6:
Bei den in der letzten Zeit bekanntgewordenen Schwelbränden von Kunstdüngerlagerstätten handelte es sich um Läger landwirtschaftlicher Betriebe, in denen Ammoniumnitrat oder ammoniumnitrathaltige Zubereitungen aufbewahrt wurden.
Für die Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen gilt die Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe vom 8. September 1975 (BGB1. I S. 2493, s. insbesondere Anhang II Nr. 11 zu dieser Verordnung), soweit Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Diese Verordnung enthält eingehende Vorschriften über die Ausstattung der Lagerräume (z. B. Bauausführung mit nicht brennbaren Baustoffen) sowie das Verhalten von Personen in diesen Räumen (z. B. kein Umgang mit offenem Feuer).
Damit ist das rechtliche Instrumentarium zur Verhinderung solcher Unfälle vorhanden.
Die Überwachung obliegt der zuständigen Landesbehörde.
Zu Frage B 7:
Unterlagen über das Abfallaufkommen im Jahre 1977 liegen noch nicht vor. Abfallstatistische Erhebungen für 1977 nach den §§ 3 und 4 des Gesetzes über Umweltstatistiken werden gegenwärtig durchgeführt. Nachstehende Angaben beruhen auf Hochrechnungen des Umweltbundesamtes •unter Zugrundelegung der statistischen Erhebung für 1975 oder des Umweltgutachtens 1978 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen.
1. Produzierendes Gewerbe
Anfall insgesamt ca. 127 Mio. t
1.1 Inertmaterial ca. 96 Mio. t
1.2 Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle ca. 8 Mio. t
1.3 Produktionsspezifische Abfälle ca. 13.Mio. t
1.4 Sonderabfälle . ca. 3 Mio. t
1.5 Industrieschlämme 7 Mio. t
Beseitigung
1.1 Inertmaterial:. Deponie ca. 100 %
1.2 Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle:
Beseitigung erfolgt gemeinsam mit den Siedlungsabfällen (s. Punkt 2) .
Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978 8493*
1.3 Produktionsspezifische Abfälle: Deponie: nahezu 100 °/o;
der Rest wurde verbrannt.
1.4 Sonderabfälle:
Deponie ohne Vorbehandlung ' ca. 40 %
nach Vorbehandlung ca. 20 %
Verbrennung ohne Vorbehandlung ca. 30 %nach Vorbehandlung ca. 10 %
1.5 Industrielle Schlämme:
Deponie: nahezu 100 %;
der Rest wurde verbrannt.
2. Siedlungsabfälle
Anfall insgesamt ca. 20 Mio. t
2.1 Haus- und Sperrmüll ca. 12 Mio. t
2.2 Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle ca. 8 Mio. t
Beseitigung:
Deponie ca. 70 %
Verbrennung ca. 27 %
Kompostierung ca. 3 %
3. Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen
Anfall insgesamt ca. 36 Mio. t
(bei 5 °/o Trockenmasse)
Beseitigung:
Deponie ca. 48 %
Landwirtschaftliche Verwertung
unmittelbar . ca. 37 %
Verbrennung ca. 8 °/o
Verklappung auf See ca. 4 °/o
Kompostierung ca. 3 %
4. Landwirtschaftliche Abfälle
Anfall insgesamt ca. 260 Mio. t
Beseitigung:
Landwirtschaftliche Verwertung ca. 98 %
Deponie oder Verbrennung ca. 2 %
5. Abfälle aus dem Bergbau
Anfall insgesamt ca. 80 Mio. t
Beseitigung:
Deponie nahezu 100 %
Rest Verwertung in Straßenbau
etc. (Bergbauabfälle unterliegen
nicht den Vorschriften des Abfallbeseitigungsgesetzes)
Zu Frage B 8:
Die für die Ermittlung der Gesamtkosten erforderlichen Unterlagen sind zur Zeit noch sehr lükkenhaft. Unter Zugrundelegung der vorhandenen Anhaltspunkte lassen sich überschlägig die jährlichen Gesamtkosten insgesamt mit ca. 4 Milliarden DM beziffern.
Im einzelnen entfallen auf
Abfälle aus dem produzierenden
Gewerbe ca. 900 Mio. t
Siedlungsabfälle und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle einschließlich Sammlung und Transport ca. 2 430 Mio. t
Schlämme aus kommunalen Kläranlagen 450 Mio. t
Bei der Ermittlung des Wertes der in den Abfällen enthaltenen Rohstoffe können nur die Rohstoffe berücksichtigt werden, die mit einem vertretbaren Aufwand gewonnen werden könnten. Großzügig interpretiert läßt sich der Wert der Sekundärstoffe aus Abfällen des produzierenden Gewerbes mit ca. 500 Millionen DM und der aus den Siedlungsabfällen mit ca. 300 Millionen DM angeben.
Bei diesen Zahlen muß berücksichtigt werden, daß die Gewinnung dieser Rohstoffe außerordentlich aufwendig und zum Teil mit nicht unerheblichen Umweltbelastungen verbunden wäre. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen ist die schadlose Beseitigung der Abfälle vielfach billiger als die Alternative Separierung und Verwertung der Sekundärrohstoffe.
Zu Frage B 9:
Durch getrennte Sammlung bzw. Aussortierung von Papier, Glas und Weißblech aus Siedlungsabfällen wurden im Jahr 1977 Sekundärrohstoffe im Wert von ca. 37 Millionen DM gewonnen.
In der Landwirtschaft wurden entsprechend den Ausführungen zu Frage 2 Abfälle im Wert von ca. 3,8 Milliarden DM in den Stoffkreislauf der Natur zurückgeführt.
Über den Wert der zurückgewonnenen Sekundärrohstoffe aus Abfällen des produzierenden Gewerbes, sowie über die Höhe des beim Einsatz von Sekundärrohstoffen erzielten Gewinns kann die Bundesregierung keine Angaben machen.
Anlage 25
Antwort
des Staaatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage B 10) :
Entspricht nach der Auffassung der Bundesregierung die in amtlichen Antworten (z. B. vom 10. August 1978) und in einer Leserzuschrift an „Die Welt" niedergelegte Behauptung des Geschäftsführenden Direktors der Bundeszentrale für Politische Bildung, wonach das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes „in Konkurrenz zu anderen wichtigen Verfassungsgütern steht" und dies für die „unterrichtliche Weitergabe" in Frage kommt, der grundgesetzlichen Ordnung und billigt sie in Anbetracht des Beamtenrechts und der Bindung amtlicher Informationsschriften an Gesetz und Verfassung, daß ein Referent der Bundeszentrale für Politische Bildung in Informationsschriften (Nr. 2/77 „Aus Politik Zeitgeschichte") behauptet, daß man „edite Zweifel daran wird anmelden müssen, daß es geboten erscheint, an einem Begriff ,Deutsche Nation' festzuhalten ..."?
Die von Ihnen erwähnte Leserzuschrift in der Tageszeitung „Die Welt" vom 14. Juli 1978 enthält weder wörtlich noch sinngemäß die Aussage, daß das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes „in Konkurrenz zu anderen wichtigen Verfassungsänderungen steht".
•
8494* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978
Direktor Schultheiß von der Bundeszentrale für politische Bildung hat allerdings in einem Privatdienstschreiben an den Hauptgeschäftsführer der Union der Vertriebenen und Flüchtlinge — Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung — die Auffassung vertreten, daß es eine Konkurrenz des Wiedervereinigungsgebots zu anderen Verfassungsgütern gibt. Damit sollte zum Ausdruck gebracht werden, daß die Wiedervereinigung nicht unter Inkaufnahme jedweder Folgen anzustreben ist. Diese Auffassung dürfte kaum strittig sein: So nennt etwa die Präambel des Grundgesetzes unmittelbar neben der Verpflichtung, die „nationale und staatliche Einheit zu wahren", das Ziel „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen" und die Aufforderung, „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden". Das Bundesverfasssungsgericht erwähnt das Wiedervereinigungsgebot nicht, ohne zugleich darauf hinzuweisen, daß den Verfassungsorganen „im Grundgesetz auch der Schutz der freiheitlichdemokratischen Grundordnung und ihrer Institutionen zur Pflicht gemacht ist" (Grundlagenvertragsurteil BVerfGE 36, 1, 17 m. w. N.).
Nach Auffassung der Bundesregierung sollte bei der Behandlung des Wiedervereinigungsgebotes im Schulunterricht und auch im Rahmen der politischen Bildung sein Verhältnis zu anderen Verfassungsgütern mitbehandelt werden.
Wie bereits in den Antworten der Bundesregierung auf Fragen der Abgeordneten Dr. Hupka (Protokoll der 10. Sitzung des Deutschen Bundestages
vom 2. Februar 1977, Seite 435) und Graf Huyn (Protokoll der 12. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 4. Februar 1977, Seite 554 Anlage 35) ausgeführt ist, hat der Autor des Artikels in der Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament" (B 2/77), der Referent in der Bundeszentrale für politische Bildung ist, in der Abhandlung seine Meinung und nicht die der Bundeszentrale dargestellt. In jeder Ausgabe der Beilage befindet sich auf Seite 2 folgender Hinweis:
Die Veröffentlichungen in der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte" stellen keine Meinungsäußerungen des Herausgebers dar; sie dienen lediglich der Unterrichtung und Urteilsbildung.
Das Verhalten des Beamten der Bundeszentrale verstößt nicht gegen Beamtenrecht. Das hat der damalige parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers des Innern bereits in der Fragestunde am 2. Februar 1977 auf Zwischenfragen von Ihnen und von Herrn Abgeordneten Dr. Hupka zum Ausdruck gebracht.
Anlage 26
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 8/2117 Frage B 11) :
Treffen Presseberichte zu, wonach das elektronische Informationssystem der Polizei „Inpol" an verschiedenen Orten der Bundesrepublik Deutschland infolge mangelnder Sicherungsmaßnahmen für Dritte zugänglich war bzw. ist, und wenn ja, sind hiergegen inzwischen geeignete Datensicherungsmaßnahmen ergriffen worden, bzw. wird die Bundesregierung in der Innenministerkonferenz darauf hinwirken, daß derartige Schwachstellen in Verbindung mit dem Inpol-System beseitigt werden?
Durch die von Ihnen angesprochenen Presseberichte ist in der Öffentlichkeit teilweise der Eindruck entstanden, daß die Datenbestände des INPOL-Systems unberechtigten Dritten im Wege des unmittelbaren Zugriffs zugänglich waren. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen.
Bei dem hier zugrundeliegenden Vorfall, hat ein Bielefelder Bürger unter Vorspiegelung einer Berechtigung wiederholt versucht, durch telefonische Anfragen bei verschiedenen Polizeidienststellen, die die Datenbestände des INPOL-Systems über Terminal abfragen können, Auskünfte über Personen zu erhalten. Er hat hierbei versucht, einen Kommunikationsweg zu benutzen, der von den Polizeidienststellen in Anspruch genommen wird, die. nicht über ein eigenes Terminal verfügen und daher nicht umittelbar auf die Datenbestände des INPOL-Systems zugreifen können.
Um zu verhindern, daß auf diesem Wege Informationen aus dem Datenbestand des INPOL-System telefonisch an Unberechtigte mitgeteilt werden, besteht im Bundeskriminalamt eine eindeutige Anweisung, daß fernmündliche Ersuchen nur dann beantwortet werden dürfen, wenn durch Rückruf sichergestellt ist, daß der Anrufer zur Entgegennahme der Information berechtigt ist. Die erteilte Auskunft ist ferner schriftlich festzuhalten. Ähnliche Sicherungsvorkehrungen sind auch für den Bereich der Länderpolizeien getroffen worden.
Nach Auffassung der Bundesregierung reichen diese Maßnahmen aus. Dagegen spricht auch nicht, daß nach den bisherigen Feststellungen bei dem hier zugrundeliegenden Vorfall in zwei Fällen eine Negativauskunft — „keine Erkenntnisse" — und in einem Fall eine relevante Personenauskunft erteilt wurden. Wenn es ausnahmsweise einem Unbefugten durch Vorspiegelung einer Berechtigung gelingt, derartige Auskünfte zu erhalten, so ist dies nur dann denkbar, wenn der die Auskunft erteilende Beamte die bestehenden Vorschriften nicht beachtet.
Um Fälle derartigen menschlichen Fehlverhaltens möglichst auszuschließen, gab dieser Vorfall Veranlassung, die zur Computerabfrage beim Bundeskriminalamt und den Polizeibehörden der Länder Berechtigten erneut auf die bestehenden Vorschriften hinzuweisen.
Anlage 27
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2117 Fragen B 12, 13 und 14) :
Trifft die Meldung der dpa vom 12. August 1978 zu, wonach sich die Zahl der krebserzeugenden Stoffe im Rhein halbiert hat,
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978 8495*
und wenn ja, um welche und wieviel Stoffe handelt es sich dabei?
Welche Reststoffe sind noch im Rhein festzustellen, und welches sind die Ursachen?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche krebserzeugenden Substanzen sich in anderen deutschen Gewässern finden?
Zu Frage B 12:
Nach den neuesten Ergebnissen der langjährigen wissenschaftlichen Untersuchungen, die Professor Dr. Borneff, Leiter des Hygieneinstituts der Universität Mainz, im Auftrage der Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins durchgeführt hat, kann die dpa-Meldung vom 12. August 1978 bestätigt werden. In die Untersuchung, die sich über einen Zeitraum von acht Jahren erstreckte und in diesem Jahr zum Abschluß kam, wurden sechs Stoffe der Gruppe der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe, wie 3,4 — Benzpyren, 3,4 — Benzfluoranthen, die als kanzerogen gelten, einbezogen. An allen zwölf Untersuchungsstellen vom Bodensee bis zum Niederrhein waren die Konzentrationen dieser Stoffe im Rheinwasser erheblich zurückgegangen, in einzelnen Fällen auch weit unter die Hälfte der ursprünglichen Belastung. Der Grenzwert für diese Stoffgruppe, der nach der Trinkwasserverordnung auf 250 mg/m3 (Mikrogramm pro m3) festgesetzt ist, wird danach schon im Rohwasser vor der Aufbereitung unterschritten.
Zu Frage B 13:
Die fraglichen Stoffe kommen auch ohne menschliches Zutun in der natürlichen Umwelt vor. Durch die Einleitung ungereinigter Abwässer waren in der Vergangenheit die Konzentrationen jedoch bedenklich angestiegen. Die in den letzten Jahren energisch in Angriff genommenen Schutzmaßnahmen, insbesondere der Bau von Kläranlagen, konnten bis heute schon die Belastung des Rheins durch diese gefährlichen Stoffe entscheidend senken. Die Konzentrationen liegen jetzt auf einem Niveau, das es gestattet, mit den im Einsatz befindlichen Aufbereitungsverfahren, auch im Hinblick auf diese als krebserzeugend geltenden Stoffe, einwandfreies Trinkwasser herzustellen. Laufende und noch bevorstehende Maßnahmen auf der Grundlage des in der letzten Legislaturperiode modernisierten Wasserrechts sowie im Rahmen internationaler und supranationaler Gewässerschutzregelungen lassen in Zukunft noch weitergehende Sicherheitsmargen erwarten.
Zu Frage B 14:
Die polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe haben teilweise natürlichen Ursprung und können daher in allen Gewässern nachgewiesen werden. Der Bundesregierung ist jedoch nicht bekanntgeworden, daß diese Stoffe in Oberflächengewässern, die der Trinkwassergewinnung dienen, in Konzentrationen aufgetreten sind, die nicht jederzeit eine sichere Versorgung gewährleistet hätten. Wie am Rhein werden in naher Zukunft auch an den anderen Gewässern weitere Verbesserungen zu erwarten sein.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau MatthäusMaier (FDP) (Drucksache 7/2117 Frage B 16) :
Kann die Bundesregierung einen Überblick darüber geben, in welchen Fällen seit 1950 Ermächtigungen nach § 353 c Abs. 4 StGB zur Einleitung von Strafverfahren gegen Journalisten von der Bundesregierung gegeben wurden und wie diese Verfahren verliefen?
Um die Frage beantworten zu können, sind ca. 80 einschlägige und verwandte Vorgänge seit 1950 untersucht worden. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, daß das eine oder andere Verfahren nach § 353 c StGB nicht erfaßt worden ist, weil die Strafverfahren nach § 353 c StGB wegen möglicher Tateinheit oder Tatmehrheit mit anderen Straftatbeständen nicht unter einem einheitlichen Aktenzeichen registriert worden sind.
Mit diesem Vorbehalt bemerke ich:
Insgesamt sind seit 1950 sechs Strafverfahren nach § 353 c StGB gegen Journalisten festgestellt worden, in denen die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt hat. Es handelte sich um folgende Fälle:
1. Veröffentlichung vertraulicher Papiere aus dem Bundesministerium für Wirtschaft im Oktober 1950.
Das Ergebnis des Verfahrens konnte aus den vorhandenen Vorgängen nicht mehr festgestellt werden.
2. Veröffentlichung über die sog. Berlin-Papiere im
August 1971.
Die Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte wurden gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil bei einem Beschuldigten die Art der Kenntniserlangung vom Inhalt der Papiere nicht aufgeklärt, einem anderen Beschuldigten eine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte und hinsichtlich des dritten Beschuldigten Strafverfolgungsverjährung eingetreten war.
3. Behandlung der sog. Berlin-Papiere in einer Sendung am 28. Juli 1971.
Das Ermittlungsverfahren wurde wegen Strafverfolgungsverjährung eingestellt.
4. Veröffentlichung von Schriftstücken des Bundeskriminalamts, die mit dem Verschlußgrad „VS-Vertraulich" eingestuft waren, am 10. April 1975. Der Angeklagte wurde durch Urteil des LG München I vom 4. November 1977 wegen eines Vergehens nach § 353 c StGB zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 150,— DM verurteilt.
5. Veröffentlichung des wesentlichen Inhalts einer Anklageschrift wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit am 13. November 1976 unter der Überschrift „Der angebliche Bankräuber Zink entpuppte sich als DDR-Spion".
8496* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978
Der Angeklagte wurde durch Urteil des AG Essen vom 20. April 1978 vom Vergehen nach § 353 c StGB freigesprochen, weil ihm die Kenntnis von der Einstufung der Anklageschrift als Verschlußsache nicht nachgewiesen werden konnte.
6. Veröffentlichung „Der Minister und die Wanze" über Papiere u. a. des Bundesamts für Verfassungsschutz, die mit dem Verschlußgrad „Geheim" eingestuft waren, am 28. Februar und 7. März 1977.
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bonn hat wegen dieser Veröffentlichung und wegen der Entgegennahme zahlreicher weiterer vertraulicher Papiere unter dem 15. Juni 1978 Anklage erhoben.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 17 und 18) :
Ist die Bundesregierung bereit, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 19. April 1978 —2 BvL 2/75 — die Verfassungsmäßigkeit des § 34 c Abs. 3 EStG und § 26 Abs. 6 KStG bestätigt hat, Initiativen dahin gehend zu ergreifen, daß der Pauschalierungserlaß vom Juli 1959 aktualisiert wird und daß dabei der Rahmen der Ermächtigungsvorschrift im Interesse der internationalen Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft voll ausgeschöpft wird?
Auf welchen Betrag schätzt die Bundesregierung die Steuerausfälle, die entstehen würden, wenn die Freibeträge des § 16 EStG mit Wirkung ab 1980 entsprechend der Entwicklung der Investitionsgüterpreise fortgeschrieben würden?
Zu Frage B 17:
Die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1978 — II BvL 2/75 —. Nach Beseitigung der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 34 c EStG kann nunmehr der schon fast 20 Jahre alte Pauschalierungserlaß mit dem Ziel einer Aktualisierung überprüft werden.
Es ist vorgesehen, die Frage demnächst mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu erörtern. Das Ergebnis wird zeigen, inwieweit der Rahmen des § 34 c Abs. 3 EStG im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Bereich auszuschöpfen ist.
Zu Frage B 18:
Nach Angaben im Statistischen Jahrbuch für 1978 (S. 478) hat sich der Index für die Investitionsgüterpreise von 106,2 im Jahre 1971 auf 143,3 im Jahre 1977 — also um rd. 35 v. H. erhöht. Die Steuerausfälle durch die zuletzt in 1971 angehobenen Freibeträge nach § 16 Abs. 4 EStG sind im Sechsten Subventionsbericht unter lfd. Nr. 3 (Landwirtschaft), 53 (Gewerbl. Wirtschaft) und 110 (Freie Berufe) für 1978 auf insgesamt rd. 40 Mio. DM geschätzt worden. Eine Anhebung dieser Freibeträge um 35 v. H. -mußte danach rechnerisch zu zusätzlichen Steuerausfällen in der Größenordnung von rd. 15 Mio. DM führen.
Da die Freibeträge nach § 16 Abs. 4 nur als ein Härteausgleich für die Veräußerung oder Aufgabe kleinerer Betriebe gedacht sind und Veräußerungsgewinne grundsätzlich nur dem halben Steuersatz nach § 34 EStG unterliegen, ist eine Erhöhung dieser Freibeträge nicht erforderlich. Zu beachten ist ferner, daß der Index für Investitionsgüterpreise nicht den technischen Fortschritt der Anlagegüter berücksichtigt und insofern als Maßstab für eine Fortschreibung der Freibeträge problematisch ist.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage B 19) :
Sind der Bundesregierung Sachverhalte bekannt, die den Nachweis erbringen, daß die Regierung der DDR — mit der Absicht, auf diese Weise vertragswidrig eine zusätzliche Devisenquelle zu erschließen — unter Mißbrauch des Interzonenhandelsabkommens Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland einschleust, und wenn ja, welche im einzelnen?
Auf Grund der bisherigen Ermittlungsergebnisse ist der Bundesregierung bekannt, daß in jüngster Zeit koreanische Hemden und tschechoslowakische Hosen unter Mißbrauch des innerdeutschen Handels über die DDR in das Bundesgebiet verbracht und zum Teil hier verkauft wurden. Vertragspartner dieser Geschäfte waren die Lindauer Firma Universum GmbH & Co. KG und der DDR-Außenhandelsbetrieb Textil-Commerz.
Ob an der illegalen Einschleusung der Drittlandsware weitere Stellen in der DDR beteiligt waren und welchem Zweck diese Geschäfte dienten, läßt sich erst beurteilen, wenn die Ermittlungen, die von der -Staatsanwaltschaft Hof in Zusammenarbeit mit den zuständigen Zoll- und Finanzbehörden geführt werden, abgeschlossen sind.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 20 und 21) :
Welche Folgerung zieht die Bundesregierung aus den Untersuchungen des IFO-Instituts, daß Energieersparnis der verarbeitenden Industrie entscheidend von der Investitionsfähigkeit der Industrie abhängt und daß wirtschaftliches Wachstum notwendig ist, um den spezifischen Energieverbrauch zu reduzieren?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung die gegenwärtigen Rahmendaten des Staats für die Investitionsfähigkeit der Wirtschaft ausreichend, um eine mit der Investitionsfähigkeit verbundene Energieersparnis insbesondere im Industriebereich herbeizuführen, und wie berücksichtigt sie den engen Zusammenhang zwischen Investitionsfähigkeit und Energieersparnis im Rahmen ihrer Energiepolitik?
Zu Frage B 20:
Die Energiepolitik der Bundesregierung befolgt seit langem die vom Ifo-Institut erneut bestätigte Erkenntnis, daß Investitionen vielfach eine wesentliche Voraussetzung für die Rationalisierung des
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978 8497*
Energieeinsatzes der Industrie, aber nicht nur hier, sind. Sie fördert energiesparende Investitionen im gewerblichen Bereich insbesondere durch folgende Maßnahmen:
— § 4 a Investitionszulagengesetz in der Fassung vom 3. Mai 1977 (BGBl. I S. 669) : 7,5% ige Zulage für bestimmte energiesparende Investitionen. Vom 1. Januar 1975 bis 30. Juni 1978 wurden für insgesamt 1 700 derartige Investitionsvorhaben mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von 4,7 Mrd. DM Anträge gestellt.
Hierfür werden voraussichtlich Investitionszulagen in Höhe von ca. 350 Mio. DM gewährt werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Investitionszulagengesetzes, durch den u. a. die Erweiterung bestehender Fernwärmenetze begünstigt und der Katalog förderungsfähiger Investitionen erweitert wird, ist am 22. September 1978 im Bundesrat verabschiedet worden.
— § 4 b Investitionszulagengesetz in der Fassung vom 3. Mai 1977: 7,5 % ige Zulage für Investitionen innerhalb bestimmter Fristen, darunter Großprojekte mit besonderer energiepolitischer Bedeutung. In diesem Rahmen wurde im Bereich der Fernwärme ein Investitionsvolumen von 1,49 Mrd. DM mit Investitionszulagen von ca. 112 Mio. DM gefördert.
— Zukunftsinvestitionsprogramm: 60 % der zur Förderung der verstärkten Nutzung der Abwärme von Kraftwerken vorgesehenen Mittel (680 Mio. DM) sind bereits durch konkrete Projekte gebunden.
— 4,35-Mrd.-Programm zur Förderung heizenergiesparender Investitionen: steuerliche Förderung des Anschlusses von Gebäudeheizungsanlagen an Fernwärme, des Einbaus von Wärmerückgewinnungsanlagen, Wärmepumpen und Solaranlagen sowie der Vornahme wärmedämmender Maßnahmen.
— Investitionskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau für kleine und mittlere Unternehmen (Kreditvolumen 1974-1977: rd. 4,9 Mrd. DM, davon etwa 25 °/o für Maßnahmen, die auch der Energieeinsparung dienen).
— Programm zur Förderung der beschleunigten Markteinführung energiesparender Technologien und Produkte (Bundesanzeiger Nr. 76 vom 21. April 1978): Haushaltsmittel 1978: 8,5 Mio. DM.
— Programm zur Förderung der Beratung mittlerer und kleiner Unternehmen über Möglichkeiten der Energieeinsparung (Bundesanzeiger Nr. 158 vom 24. August 1978): Haushaltsmittel 1978: 2,5 Mio. DM.
Schließlich unterstützt die Bundesregierung schon seit längerem Forschung, Entwicklung und Innovation, insbesondere im Bereich energiesparender Technologien. Zuzüglich zu den für 1977 bis 1980 vorgesehenen 391 Mio. DM sind hierfür 99 Mio. DM aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen zur
Verfügung gestellt worden. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 1979. und in der Finanzplanung 1980
bis 1982 ist eine Aufstockung der Mittel vorgesehen.
Zu Frage B21:
Die Bundesregierung hat durch die Steuerbeschlüsse des Jahres 1977 sowie durch ihre Beschlüsse vom 28. Juli 1978 zur Stärkung der Nachfrage und zur Verbesserung des Wirtschaftswachstums wesentliche Schritte getan, um die Wachstumsbedingungen zu verbessern und die Investitionsbereitschaft der deutschen Wirtschaft zu stärken.
Hiermit sowie durch die zu Frage 20 genannten energie- und forschungspolitischen Maßnahmen sind auch die Rahmenbedingungen für eine Verstärkung der Investitionen zur rationellen Energieverwendung in der Industrie verbessert worden. Initiative und Verantwortung für derartige Investitionen müssen allerdings bei der Wirtschaft verbleiben.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hofmann (Kronach) (SPD) (Drucksache 8/2117 Fragen B 22 und 23) :
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das starke Strompreisgefälle entlang der Achse Kiel, Braunschweig, Würzburg, Bamberg, Coburg, Hof, Bayreuth, Passau, d. h. zwischen dem Zonenrandgebiet mit den höchsten Strompreisen und den anderen Teilen der Bundesrepublik Deutschland, zu beseitigen?
Sieht die Bundesregierung in einer noch stärkeren regionalen Differenzierung der Ausgleichsabgabe auf die Strompreise zugunsten der Zonenrandwirtschaft ein wirksames Mittel, diese Strompreisunterschiede weiter abzubauen?
Die Bundesregierung hat bereits im März dieses Jahres in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage betreffend regionale Strompreisdisparitäten (Bundes- tagsdrucksache 8/1654)dargelegt, daß sie nur sehr begrenzte Möglichkeiten sieht, das Strompreisgefälle zwischen dem Zonenrandgebiet und den anderen Teilen der Bundesrepublik noch weiter zu verringern. Dabei hat sie u. a. auf die Bedeutung des Zubaus kostengünstiger Stromerzeugungsanlagen im Grundlastbereich hingewiesen.
Bei Strompreisen ist die notwendige Kostenorientierung zu wahren. Die Bundesregierung hält es daher nicht für vertretbar, über- und unterdurchschnittliche Strompreise • durch eine allgemeine Preisangleichung zu beseitigen und dabei die vielfältigen unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten und deren Einfluß auf die Stromkosten völlig außer acht zu lassen.
Regionale Strukturprobleme müssen deshalb vornehmlich mit ' den einschlägigen Instrumenten der regionalen Strukturpolitik gelöst werden.
Die regionale Differenzierung der Ausgleichsabgabe nach Bundesländern ist erst mit der Ende 1977 in Kraft igetretenen zweiten Novelle zum Dritten Verstromungsgesetz eingeführt worden. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens waren die Probleme einer noch weitergehenden Regionalisierung mitbe- raten worden. Dabei hat sich gezeigt, daß keine so-
8498* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —.103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978
wohl rechtlich vertretbaren als auch praktizierbaren Abgrenzungskriterien gefunden wurden, um die Abgabe z. B. nach einzelnen Versorgungsunternehmen oder anderen regionalen Gliederungen noch weiter zu differenzieren. Daher sieht die Bundesregierung in einer noch stärkeren regionalen Differenzierung der Ausgleichsabgabe kein geeignetes Mittel zum Abbau von Strompreisunterschieden.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/2117 Frage B 24) :
Was wird die Bundesregierung tun, um sicherzustellen, daß Energieversorgungsunternehmen, vor allem große mit Monopolstellung, energiepolitische und Investitionsentscheidungen treffen, die dem erklärten Willen der Bundesregierung und des Parlaments, insbesondere in bezug auf den Bau neuer und zusätzlicher Kohlekraftwerke, entsprechen?
Zur Durchsetzung ihrer Energiepolitik setzt die Bundesregierung vor allem Rahmendaten, an denen sich auch die Investitionsentscheidungen der Wirtschaft orientieren. Entsprechend der schwierigen Wettbewerbsposition der 'deutschen Kohle hat die Bundesregierung besonders viele und intensive Maßnahmen zur vorrangigen Nutzung dieses heimischen Energieträgers vor allem in der Elektrizitätswirtschaft ergriffen.
Zu diesem energiepolitischen Instrumentarium gehört vor allem das Dritte Verstromungsgesetz mit seinen Hilfen für den Einsatz von Steinkohle zur Stromerzeugung und für Investitionen beim Bau von neuen Kohlekraftwerken. Ferner wird grundsätzlich keine Genehmigung für die Errichtung neuer 01- und Gaskraftwerke erteilt. Ein Ausweichen auf die preislich attraktive Importkohle ist durch das bestehende Kohlezollkontingentgesetz verhindert. Am 6. September 1978 hat die Bundesregierung den Entwurf einer Novelle zum Bundesimmissionsschutzgesetz verabschiedet, die die Beurteilung der immissionsrechtlichen Zulässigkeit von Investitionsvorhaben und damit diese Vorhaben selbst erleichtern wird. Innerhalb dieser vielfältigen Maßnahmen der Bundesregierung bleibt die konkrete Investitionsentscheidung entsprechend unseren wirtschaftlichen Ordnungsprinzipien in der Verantwortung der Elektrizitätswirtschaft selbst.
Im übrigen darf ich wegen anderer Einzelheiten Bezug nehmen auf meine Antwort vom 6. September 1978 auf die Kleine Anfrage der Koalitionsfraktionen vom 28. Juli 1978 betreffend Verstromung deutscher Steinkohle.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 25 und 26) :
Ist der Bundesregierung etwa bekannt, daß die Regierung der CSSR tschechoslowakische Industriebetriebe in Ostbayern im Raum Schwandorf ansiedeln will?
Ist die Bundesregierung bereit, der Wiedereinbeziehung der in früheren Jahren mangels ausreichender Bundesmittel aus der erweiterten Kohlefrachthilfe ausgeschlossenen Wirtschaftszweige (Zementindustrie und Geflügelschlächtereien) in diese Hilfsmaßnahme zuzustimmen?
Zu Frage B25:
Der Bundesregierung ist bisher nicht bekannt, daß die Regierung der CSSR eine Ansiedlung von Industriebetrieben im Raume Schwandorf erwägt. Die Bundesregierung steht derartigen Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, zumal sich darauf für die schwierige Wirtschaftslage im Raume Schwandorf wichtige Impulse ergeben könnten.
Zu Frage B 26:
Der Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr auf Einbeziehung der erwähnten Güter liegt dem Bundesminister für Wirtschaft vor; er ist einer unter mehreren von dort übersandten Frachthilfeanträgen.
In den Haushaltsjahren 1977 und 1978 wurden die Mittel für die Frachthilfe erhöht und sofort für Verbesserungen eingesetzt, an denen das Land Bayern einen erheblichen Anteil hatte. Ich erinnere an die Einbeziehung von Versendungen mit Lastkraftwagen und an die Anhebung von Fördersätzen bei bisher gering eingestuften Gütern. Darüber hinaus stehen gegenwärtig keine Mittel zur Verfügung.
Für das Haushaltsjahr 1979 sind weitere Mittel beantragt. Wie weit die gesetzgebenden Körperschaften diese Mittel bereitstellen werden, kann heute noch nicht gesagt werden. Bei einem positiven Ergebnis wird geprüft — und dies obliegt in erster Linie den bayerischen Stellen —, ob diesem oder einem der anderen Anträge die höchste Priorität gegeben werden kann.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 27 und 28) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die mittelständische Wirtschaft in einzelnen Sektoren große Gewinn- und Umsatzausfälle hinnehmen muß, weil Plagiatmodelle ihrer Entwicklungen oder aber Nachahmungen, die für den Abnehmer Substitutionen darstellen, aus Italien und den Staatshandelsländern auf den deutschen Markt gebracht werden, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Tatbestand, und welche Folgerungen zieht sie daraus?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen durch derartige Plagiatmodelle auf Grund eines größeren Schutzes von Geschmacksmustern und gebrauchsmusterangemeldeten Modellen, z. B. durch Verfahrensänderungen beim Recht der einstweiligen Verfügung zu vermindern, und wenn ja, wird sie eine entsprechende Initiative ergreifen?
Zu Frage B 27:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß in einzelnen Wirtschaftsbereichen — z. B. in der Möbelindustrie und in der Keramikindustrie — deutschen Her-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978 8499*
steilem dadurch Absatzprobleme entstanden sind, daß Nachahmungen ihrer Waren und Entwicklungen aus Italien und aus Staatshandelsländern auf den deutschen Markt gebracht worden sind. Allerdings dürfte der Umfang dieses Angebots nicht wesentlich von dem im internationalen Warenverkehr üblichen Ausmaß abweichen. Der Bundesregierung liegen im übrigen keine Angaben über die dadurch eventuell entstandenen Umsatz- und Gewinneinbußen kleinerer und mittlerer Unternehmen vor.
Zu Frage B28:
Die Bundesregierung sieht aufgrund des in der Antwort auf die Frage Nr. 27 dargelegten Sachverhalts derzeit keinen Anlaß, neue Verfahrensregelungen oder sonstige Rechtsänderungen vorzuschlagen. Nach ihrer Auffassung reichen vielmehr die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten aus, etwaigen durch Schutzrechtsverletzungen verursachten Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 29, 30 und 31) :
Ist der Bundesregierung bewußt, daß unter den Partnern der Europäischen Gemeinschaften der innerdeutsche Handel wegen der Sonderbedingungen skeptisch betrachtet wird, und ist sie sich bewußt, daß durch die Zunahme der Kompensationsgeschäfte mit der DDR diese Diskussion ständig angeheizt wird, weil dadurch Waren aus dem Ostblock durch Schleuderpreise und Notverkäufe zu Verzerrungen auf dem Europäischen Markt führen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des DIHT (vom 29. August 1978) anläßlich der Leipziger Messe, daß die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland von den Kompensationspraktiken der DDR geschädigt wird, und daß dies sich besonders für die kleineren und mittleren Unternehmen negativ auswirkt, weil sie nicht in der Lage sind, Kompensationswaren zu übernehmen, andererseits aber ihre Verkäufe im Inland durch Kompensationsgeschäfte von Großfirmen beeinträchtigt werden?
Hält die Bundesregierung nicht die Gesamtentwicklung des Welthandels für bedenklich, wenn sie indirekt die Kompensationspraktiken fördert, indem sie dafür Bundesbürgschaften zur Verfügung stellt, statt umgekehrt die Bürgschaften von normalen Geschäftspraktiken abhängig zu machen?
Zu Frage B 29:
Anläßlich des Abschlusses des Grundvertrags wurde der Fortbestand des „Protokolls über den innerdeutschen Handel und damit zusammenhängende Fragen" zum EWG-Vertrag von allen Mitgliedstaaten bestätigt. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, diese Haltung der EG-Partner in Zweifel zu ziehen.
Durch die Abwicklung von Gegen- bzw. Kompensationsgeschäften wird der Sonderstatus des innerdeutschen Handels nicht berührt. Zum einen sind Gegengeschäfte keine Besonderheit dieses Handels, zum anderen liegen der Bundesregierung auch keine Erkenntnisse vor, daß der Anteil solcher Geschäfte im innerdeutschen Handel im Vergleich zum Außenhandel mit den übrigen Staatshandelsländern oder dem Außenhandel unserer EG-Partner mit der DDR besonders groß ist. Verzerrungen auf europäischen
Märkten durch umfangreiche Verkäufe von Ostblockwaren zu „Schleuderpreisen" sind nicht möglich, weil im Rahmen des Handels mit der DDR grundsätzlich nur Waren deutschen Ursprungs bezogen werden können, die dem Preisniveau auf den Märkten der Bundesrepublik Deutschland entsprechen müssen.
Zu Frage B 30:
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 5. Juli 1978 (BT-Drucksache 8/1975) ausgeführt wurde, konnte bislang eine Schädigung der einheimischen Wirtschaft durch Kompensationsgeschäfte, die über die normalen und im Rahmen der international hinzunehmenden Auswirkungen anderer Importe hinausgegangen wären, nicht festgestellt werden. Dies gilt auch für Gegengeschäfte im Rahmen des innerdeutschen Handels.
Trotz dieser grundsätzlichen Aussage verkennt die Bundesregierung nicht, daß Gegengeschäfte für mittlere und kleine Firmen zu einer starken Belastung und damit zu einem Handelshemmnis werden können, da sie — anders als Großunternehmen mit eigenen Vertriebswegen—die daraus bezogenen Waren in der Regel nicht selbst vermarkten können. Aus diesem Grund beobachtet die Bundesregierung die Entwicklung der Gegengeschäfte sorgfältig und wird — wie bereits in der Vergangenheit — konkrete Schwierigkeiten in den laufenden Verhandlungen mit der DDR zur Sprache bringen.
Zu Frage B 31:
Staatliche Bürgschaften und Garantien gehören zum international üblichen und notwendigen Instrumentarium des Außenhandels, um die Exportfähigkeit der deutschen Wirtschaft gegenüber internationaler Konkurrenz zu gewährleisten; dies trifft auch für den innerdeutschen Handel zu. Würde die Bundesregierung die Gewährung von Bürgschaften verweigern, so wäre damit die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft gegenüber anderen westlichen Ländern vor allem im Investitionsgüter- bzw. Anlagengeschäft nachhaltig gefährdet.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 32, 33 und 34) :
Welche Stellungnahme gibt die Bundesregierung ab zu dem Memorandum der Stiftung Rehabilitation, Heidelberg, vom August 1978, wo es heißt, „ .. die Rehabilitation verträgt keinen Stillstand"?
Wie und wann gedenkt die Bundesregierung, der Rehabilitation Behinderter noch entgegenstehende Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen etc. zu ändern bzw. zu beseitigen, um das Ziel zu erreichen, von dem das Memorandum spricht, nämlich 80 v. H. aller Behinderten im berufsfähigen Alter vollwertig einzugliedern?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um in dem vom Memorandum so bezeichneten öffentlichen Bereich mindestens die gleiche Bereitschaft für die Rehabilitation Behinderter zu erreichen wie im privaten Bereich und eine entsprechende Anzahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen?
8500* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978
Zu Frage B 32:
Die Bundesregierung hat trotz der Erfolge, die seit Verkündung ihres Aktionsprogramms „Rehabilitation" im Jahre 1970 insbesondere durch die Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen der Rehabilitation und den Auf- und Ausbau eines Netzes von Einrichtungen für alle Bereiche der Rehabilitation zu verzeichnen sind, stets darauf hingewiesen, daß das Erreichte Schritt für Schritt zeitgerecht weiterzuentwickeln ist. Sie hat betont, daß die Situation der Behinderten — wo immer möglich — verbessert werden muß. Dementsprechend hat sie gehandelt. Ich darf insbesondere auf folgendes hinweisen:
— Am 12. August 1978 ist die Ausgleichsabgabeverordnung in Kraft getreten, die nähere Vorschriften über die Verwendung der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz für die Arbeits- und Berufsförderung Schwerbehinterter enthält;
— Am 13. September 1978 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr verabschiedet.
— Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung, die flexible Altersgrenze für Schwerbehinderte bis zum Jahre 1980 stufenweise auf das 60. Lebensjahr herabzusetzen, soll die Beschäftigungssituation der Behinderten günstig beeinflussen.
— Am 22. August 1978 hat die Bundesregierung ein Forschungsprogramm „Menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen für Behinderte" vorgelegt, mit dem neue Möglichkeiten für die Lösung von Problemen der Vorsorge und beruflichen Rehabilitation geschaffen werden sollen.
— Noch in diesem Jahr wird die Bundesregierung den Entwurf einer Rechtsverordnung über die fachlichen Anforderungen an Werkstätten für Behinderte vorlegen.
Über andere Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Rehabilitation- wird die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Lage der Behinderten und zur Weiterentwicklung der Rehabilitation berichten.
Zu Frage B 33:
Das Memorandum der Stiftung Rehabilitation spricht davon, es sei unter bestimmten Voraussetzungen in überschaubarer Zeit möglich, das Eingliederungsergebnis „auf die 80 0/o hin" zu steigern. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, von welchen Annahmen die Stiftung Rehabilitation bei dieser Aussage ausgeht. Von anderen Fachleuten der Rehabilitation wird unter Hinweis auf die unerschiedlichen Arten und Schweregrade der Behinderung bezweifelt, ob eine Eingliederungsquote von 80 °/o zu erreichen ist. Gleichwohl wird die Bundesregierung alles in ihrer Macht Stehende tun, um ein optimales Eingliederungsergebnis zu erzielen. Die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen stehen diesem Ziel nicht entgegen. Die Bundesregierung stimmt vielmehr der in dem Memorandum vertretenen Auffassung zu, daß unser gegenwärtiges Rehabilitations-
system genügend Spielraum dafür bietet, ein optimales Eingliederungsergebnis zu erreichen. Dies schließt nicht aus — und darauf hat die Bundesregierung immer wieder hingewiesen —, daß die für die Eingliederung und Wiedereingliederung der Behinderten in Arbeit, Beruf und Gesellschaft erforderlichen Vorschriften und Maßnahmen der Ergänzung und laufenden Anpasssung an die sich ständig ändernden Verhältnisse bedürfen. In ihrer Antwort auf die genannte Große Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion wird die Bundesregierung Gelegenheit nehmen, auf eine Reihe bereits vorgenommener, bevorstehender oder geplanter Ergänzungen und Anpassungen hinzuweisen.
Zu Frage B 34:
In dem Memorandum der Stiftung Rehabilitation — und damit komme ich zu Ihrer dritten Frage — wird darauf hingewiesen, daß das große Reservoir an Beschäftigungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte im „öffentlichen Bereich" liege, der sich aber bis heute der Beschäftigung von Schwerbehinderten nur unzureichend geöffnet habe.
Nach Auffassung der Bundesregierung trifft diese Aussage insbesondere für den Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes nicht zu. Seit Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes ist der Anteil der Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst des Bundes erfreulicherweise ständig gestiegen — von 4,4 v. H. im Jahr 1975 über 4,9 v. H. im Jahre 1976 auf 5,3 v. H. im Jahre 1977. Über die Beschäftigung Schwerbehinderter bei den einzelnen Bundesdienststellen am 1. Oktober 1977 hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag Anfang Juni 1978 unterrichtet (vgl. Drucksache 8/1892 [neu]). Die Bundesregierung geht davon aus, daß im Laufe des nächsten Jahres die Beschäftigungsquote von 6 v. H. erreicht sein wird. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sind 12 v. H. aller Beschäftigten Schwerbehinderte. Im öffentlichen Dienst insgesamt (Bund, Länder, Gemeinden) betrug die Beschäftigungsquote im Jahr 1977 4,3 v. H., im Jahr 1976 4,8 v. H. Demgegenüber lag die Beschäftigungsquote bei privaten Arbeitgebern unter der Quote im öffentlichen Dienst (1975 3,6 v. H.; 1976 3,9 v. H.; für 1977 liegen noch keine Zahlen vor).
Die Bundesregierung ist ständig um eine Erhöhung der Zahl der im öffentlichen Dienst des Bundes beschäftigten Schwerbehinderten bemüht. Vor einigen Wochen wurden interministerielle Gespräche darüber aufgenommen, wie die Einstellung Schwerbehinderter in den Bundesdienst weiter gefördert werden kann. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen.
Was die Beschäftigungsmöglichkeiten für Schwerbehinderte im Bereich der Verwaltungen und Betriebe der Länder und Kommunen betrifft, so sind die Einwirkungsmöglichkeiten der Bundesregierung beschränkt. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten setzt sie sich jedoch für eine Vermehrung der Beschäftigungsplätze für Schwerbehinderte auch in diesem
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978 8501*
Bereich ein. So hat die Bundesregierung in den gemeinsam mit den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführten Sonderprogrammen für Schwerbehinderte erhebliche Mittel auch für die Einstellung von Schwerbehinderten im Bereich der Länder und Kommunen bereitgestellt.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2117 Frage B 35) :
Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß wegen der Ablehnung einer finanziellen Beteiligung durch den Bund eine Ausladung der für das Jahr 1979 in München vorgesehenen Konferenz der American Society of Travel Agents (ASTA) erfolgt, und teilt sie nicht die Meinung, daß der für die Bundesrepublik Deutschland entstehende Schaden in keinem Verhältnis zu dem eingesparten Finanzvolumen steht?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Stadt München an ihrer Einladung des Kongresses der American Society of Travel Agents (ASTA) für den Herbst 1979 festhält, obwohl der Bund unmittelbar keinen finanziellen Beitrag zu den Kongreßkosten leistet. Sie stützt sich dabei auf die Tatsache, daß die Stadt München den ASTA-Kongreß erst eingeladen hat, als sie auf Grund eines Fernschreibens des Bundesministeriums für Wirtschaft ebenso wie das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr bereits wußte, daß sich der Bund nicht an den Kosten des Kongresses beteiligen wird. Presseberichte in Münchner Zeitungen lassen darauf schließen, daß München die Kosten insoweit selbst tragen wird.
Bereits bei der Bewerbung von Berlin um den ASTA-Kongreß 1975 und 1977 war entschieden worden, daß der Bund zu den Kongreßkosten keinen Zuschuß gewährt; eine Vielzahl vergleichbarer Veranstaltungen und der stete Wunsch mehrerer deutscher Städte um die Ausrichtung solcher Kongresse müssen den Bund zur Zurückhaltung gegenüber finanziellen Förderungswünschen veranlassen. Die übereinstimmende Willensbekundung der Führungsspitzen aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien vom 19. Juni 1978 zur Berlin-Politik und zur Sicherung eines ständigen Präferenzvorsprunges für Berlin läßt auch keine Ausnahme zugunsten von München zu.
Unabhängig davon hat die zu mehr als 95 % aus Bundesmitteln finanzierte Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) die Gewinnung des ASTA-Kongresses 1979 für München wegen seiner besonderen tourismuspolitischen Bedeutung bereits im Rahmen ihres Satzungsauftrages mit einem Aufwand von rd. 400 000 DM gefördert. Der DZT-Verwaltungsrat hat darüber hinaus am 25. September 1978 eigene Werbemaßnahmen der DZT anläßlich des ASTA-Kongresses mit einem Aufwand von weiteren 500 000 DM beschlossen, wodurch München in gleicher Höhe entlastet wird.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage B 36) :
Zu welchen Maßnahmen gibt der Bundesregierung die von der Bundesanstalt für Arbeit ermittelte Tatsache Anlaß, die gesetzlich für Schwerbehinderte reservierten Arbeitsplätze überschritten die Zahl der dafür vorhandenen Schwerbehinderten um fast die Hälfte, und wie rechtfertigt die Bundesregierung die Beibehaltung des danach überhöhten Pflichtsatzes von 6 Prozent, die zu einer allein auf Zufall beruhenden Abgabenbelastung führt, die auch bei einem Verhalten des Arbeitgebers, das den Absichten des Schwerbehindertengesetzes vollkommen entspricht, nicht vermieden werden kann?
Es trifft nicht zu, daß die für Schwerbehinderte reservierten Arbeitsplätze, die sogenannten Pflichtplätze, die Zahl der für die Unterbringung Schwerbehinderter erforderlichen Arbeitsplätze um fast die Hälfte überschreiten. Ein solches Ergebnis hat auch die Bundesanstalt für Arbeit nicht ermittelt.
Richtig ist vielmehr, daß nach dem Ergebnis der Anzeigen der Arbeitgeber gemäß § 10 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes im Jahre 1976 rd. 983 000 Arbeits- und Ausbildungsplätze für die Beschäftigung Schwerbehinderter und ihnen Gleichgestellter vorzuhalten waren. Davon waren 671 000 mit Schwerbehinderten besetzt. Für die Besetzung der danach noch offenen Pflichtplätze waren im Jahre 1976 vorhanden.
— voll- und teilzeitarbeitslose Schwerbehinderte (rd. 40 000 Ende 1976),
— die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterzubringenden schwerbehinderten Schulabgänger sowie die
— Abgänger von außerbetrieblichen beruflichen Bildungseinrichtungen wie den Berufsförderungs-
— und Berufsbildungswerken.
Hinzu kommt die erhebliche Zahl jener Schwerbehinderter, die im Jahre 1976 noch nicht als Inhaber von Pflichtplätzen erfaßt werden konnten, weil sie ihre Schwerbehinderteneigenschaft bei den Versorgungsämtern noch nicht hatten feststellen lassen. Somit trifft die Behauptung nicht zu, daß im Jahre 1976 312 000 Pflichtplätze für die Eingliederung Schwerbehinderter in das Arbeits- und Berufsleben nicht benötigt wurden. Die Zahl offener Pflichtplätze in diesem Jahr war in Wirklichkeit erheblich niedriger. Sie stellte die notwendige Pflichtplatzreserve dar, um Schwerbehinderten, die einen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz suchen, die Chance zu einer angemessenen Eingliederung in das Arbeitsleben zu bieten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß viele dieser Schwerbehinderten so erheblich betroffen sind, daß Ihre berufliche Eingliederung nur gelingen kann, wenn sie zur Anrechnung auf mehr als einen Pflichtplatz zugelassen werden.
Daraus folgt — und die zwischenzeitliche Entwicklung seit 1976 bestätigt dies —, daß der Pflichtsatz von 6 v. H. nicht überhöht ist. Seine Beibehaltung ist erforderlich, um alle Schwerbehinderten ihren Fähigkeiten und Neigungen gemäß auf angemessenen Arbeits- und Ausbildungsplätzen unterzubringen. Die Erhebung einer Ausgleichsabgabe in
8502* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978
den Fällen, in denen Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung von Schwerbehinderten nicht nachkommen, ist nicht willkürlich. Sie hat primär den Sinn, die Kostenvorteile abzuschöpfen, die diejenigen Arbeitgeber haben, die Schwerbehinderte nicht beschäftigen. Würden diese Kostenvorteile nicht abgeschöpft, würden die Arbeitgeber benachteiligt, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung loyal nachkommen und denen dadurch, zumindest durch die Gewährung des gesetzlichen Zusatzurlaubs, kostenmäßige Belastungen erwachsen. Die Ausgleichsabgabe kann dadurch vermieden werden, daß Schwerbehinderte entsprechend dem Pflichtsatz von 6 v. H. beschäftigt werden. Hierfür stehen — wie ausgeführt — nicht nur mehr als 50 000 voll- und teilzeitarbeitslose Schwerbehinderte, sondern auch schwerbehinderte Schulabgänger und Abgänger von außerbetrieblichen beruflichen Bildungs- und Rehabilitationseinrichtungen zu Verfügung.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2117 Frage B 37):
Werden den Trägern der freien Wohlfahrtspflege nicht in dem vollen Umfang Ersatzdienstleistende zugewiesen, in dem diese Träger Plätze für Ersatzdienstleistende zur Verfügung stellen, und welche Gründe liegen gegebenenfalls dafür vor?
Am 15. September 1978 standen für den Zivildienst insgesamt 35 634 Zivildienstplätze zur Verfügung, von denen der weitaus größte Teil von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege bereitgestellt wird. 25 069 dieser Zivildienstplätze waren zu dem Stichtag besetzt. Somit könnten auf mehr als 10 000 Zivildienstplätze Zivildienstpflichtige einberufen werden.
Zu diesem Stichtag standen bei dem Bundesamt für den Zivildienst aber nur 7 142 Zivildienstpflichtige zur Einberufung zur Verfügung. Diese Zahl setzt sich wie folgt zusammen:
— 2 927 Zivildienstpflichtige, die bereits einen Einberufungsbescheid erhalten haben,
— 3 675 Zivildienstpflichtige, deren Einberufung zu einem späteren Diensteintrittstermin vorgesehen ist und die bereits eine Mitteilung über die beabsichtigte Einberufung erhalten haben,
— 540 Zivildfenstpflichtige, die verfügbar sind und denen die beabsichtigte Einberufung in den nächsten Monaten mitgeteilt wird.
Neben diesen 7 142 zur Einberufung verfügbaren Zivildienstpflichtigen liegt bei einem weiteren Teil der Zivildienstpflichtigen die Prüfung der Verfügbarkeit bereits mehr als 2 Jahre zurück. In solchen Fällen ist nach § 19 Abs. 4 Zivildienstgesetz jeder Dienstpflichtige vor der Einberufung zu hören. Diese Anhörung erfolgt im Rahmen der Ankündigung der beabsichtigten Einberufung. Eine sofortige
Einberufung aller heranstehenden Zivildienstpflichtigen ist somit nicht möglich.
Ein weiterer Grund für die hohe Zahl der offenen Zivildienstplätze liegt in der Tatsache, daß zur Zeit der weitaus größte Teil der verfügbaren Zivildienstplätze nur zu belegen ist, wenn die Zivildienststelle — also meist eine Institution der Freien Wohlfahrtspflege — mit dem Dienstpflichtigen ein Eignungsgespräch geführt hat und dem Bundesamt für den Zivildienst. ihre Zustimmung zur Einberufung. des Dienstpflichtigen zuleitet.
Bereits seit längerem wird für jeden verfügbaren Kriegsdienstverweigerer die Einberufung zum frühestmöglichen Termin geplant. Dies gilt auch für Zivildienstpflichtige, deren Zurückstellung ausläuft oder deren Akten im zurückliegenden Monat von der ZivildienstverwaItung übernommen worden sind.
Bei den Zahlen handelt es sich um die Wiedergabe der maschinell erfaßten Daten der Zivildienstpflichtigen. Aus den bisher nicht maschinell erfaßten älteren Jahrgängen — in Betracht kommen insbesondere die Jahrgänge 1951-1953 — sind aufgrund der bisherigen Bearbeitungsergebnisse kaum zusätzliche verfügbare Zivildienstpflichtige zu erwarten. Im übrigen sehen die Bemühungen weiter vor, die Zahl der Zivildienstplätze trotz der zur Zeit geringen Zahl an zur Verfügung stehenden Zivildienstpflichtigen zu erhöhen, damit — wie bereits früher — bei einer evtl. zu erwartenden Änderung des Prüfungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer für alle zur Einberufung heranstehenden Zivildienstpflichtigen genügend Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 38 und 39):
Beabsichtigt die Bundesregierung, Sorge dafür zu tragen, daß deutschen Staatsbürgern, die ihren ersten Wohnsitz in den europäischen Gebieten der Europäischen Gemeinschaft haben, ein voller Anspruch auf die sozialen Leistungen des betreffenden Gastlands gewährt wird?
Auf welche Weise und in welchem Zeitraum will die Bundesregierung die volle soziale Integration der Bürger aus den Staaten der EG in der Bundesrepublik Deutschland erreichen?
Zu Frage B 38:
Der Anspruch auf soziale Gleichbehandlung, soweit er nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gegeben ist, stellt in den einzelnen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes und daher vorrangig vor nationalen Rechtsvorschriften anzuwendendes Recht dar, auf das sich die Angehörigen der Mitgliedstaaten vor den nationalen Gerichten berufen können; über seine Auslegung und richtige Anwendung im Rahmen solcher Verfahren wacht der Europäische Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung nach Art. 177 EWG-Vertrag.
Die Bundesregierung rügt darüber hinaus jeden ihr bekannten Verstoß anderer Mitgliedstataen ge-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978 8503*
gen das Gemeinschaftsrecht, wenn ihre Staatsangehörigen davon betroffen sind, bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, die nach dem EWG-Vertrag verpflichtet ist, für die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten zu sorgen.
Zu Frage B 39:
Die Bundesregierung sorgt mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür, daß die gemeinschaftsrechtlich gebotene Integration auch in der Bundesrepublik Deutschland beachtet wird. Sie unterstützt aber auch alle Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft, Lücken zu schließen. So werden beispielsweise in Brüssel zur Zeit Verordnungsvorschläge beraten, welche die Regelungen über Soziale Sicherheit, die gemäß Art. 51 EWG-Vertrag zur Erleichterung der Freizügigkeit der Wanderarbeitnehmer getroffen wurden, auf Selbständige ausdehnen sollen.
Die Bundesregierung verkennt nicht, daß neben der rechtlichen Gleichstellung auch die faktische Integration gefördert werden muß. Für die ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen sind Integrationshilfen vorgesehen, die insbesondere auch für Gemeinschaftsangehörige aus Italien wirksam werden.
Abschließend weist die Bundesregierung auf Punkt 11 des Schlußkommuniqués des Europäischen Gipfeltreffens in Paris am 9. und 10. Dezember 1974 (Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 152 vom 13. 12. 1974) hin, wonach von der Gemeinschaft zu untersuchen ist, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Fristen den Bürgern der neun Mitgliedstaaten besondere Rechte als Angehörige der Gemeinschaft zuerkannt werden könnten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Integration eine Aufgabe der Gemeinschaft und, des Gemeinschaftsgesetzgebers ist und deshalb einseitige Akte über das Bestehende hinaus den Angleichungsprozeß mehr belasten als fördern könnten und das zur Zeit nicht bestehende Gleichgewicht europäischer Wanderungsbewegungen noch mehr stören würden.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schrift-
liche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage B 40) :
Ist die Behauptung richtig, daß bei bestimmten Einkommenshöhen zweier verdienender Ehepartner im Falle der Arbeitslosigkeit eines Partners das Gesamtnettoeinkommen aus Gehalt und Arbeitslosengeld höher ist als der Nettoverdienst vorher?
Das Arbeitslosengeld beträgt 68 v. H. des von dem Arbeitslosen zuletzt verdienten regelmäßigen Nettoarbeitsentgelts. Danach ist es grundsätzlich ausgeschlossen, daß bei bestimmten Einkommenshöhen das Gesamtnettoeinkommen von Arbeitnehmer-Ehegatten aus Arbeitsentgelt und Arbeitslosengeld jeweils das vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erzielte Gesamtnettoeinkommen übersteigt. Wegen der Einkommensteuerfreiheit des Arbeitslosengeldes kann es bei kürzerer Dauer der Arbeitslosigkeit allerdings vorkommen, daß das Arbeitslosengeld — zusammen mit den sich infolge der Einkommensteuerfreiheit ergebenden Steuererstattungen — ungefähr dem zu-letzt verdienten Nettoarbeitsentgelt entspricht. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob und wie diese Auswirkungen vermieden werden können.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten MHz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 41 und 42) :
Welche Maßnahmen sind mit welchem Kostenaufwand zur Rekultivierung des Truppenübungsplatzes Schavener Heide, Stadt Mechernich, Kreis Euskirchen, seit 1976 im einzelnen durchgeführt worden?
Wie soll der Truppenübungsplatz Schavener Heide in Zukunft militärisch genutzt werden, und wird es der Bevölkerung ermöglicht, das Waldgelände zumindest zeitweise zu betreten?
Zu Frage B 41:
Die Bundeswehr hat den StOÜbP1 Schavener Heide am 1. September 1976 von den belgischen Streitkräften übernommen. Durch die fast 20jährige intensive Benutzung bei Übungen mit Rad- und Kettenfahrzeugen und ohne eine ständige Geländeunterhaltung war die Bodenbedeckung der Freifläche (50 v. H. der Gesamtfläche) nahezu völlig zerstört worden. Die Erosion hatte bereits erhebliche Schäden verursacht.. Mit den Rekultivierungsmaßnahmen wurde deshalb unverzüglich begonnen. Bis zum Jahresende werden rd. zwei Drittel der Freiflächen des StOÜbPl mit einem Kostenaufwand von rd. DM 160 000,— wieder begrünt sein. Die Restfläche wird bis Herbst 1979 hergerichtet werden. Zur Schonung und Erhaltung der rekultivierten Freiflächen wird auch ein Teil der auf dem Übungsplatz vorhandenen Wege als ständige Fahrstrecken befestigt werden. Hierfür sind bisher rd. DM 525 000,— aufgewendet worden.
Der StOÜbP1 Schavener Heide soll dann durch die im Raum um Euskirchen stationierten und noch zu stationierenden Bundeswehr-Einheiten wieder voll genutzt werden. Die belgischen Streitkräfte haben auf Grund der Übernahmevereinbarung auf diesem Platz wöchentlich ein Mitnutzungsrecht von zwei Tagen.
Zu Frage B 42:
Die Bundeswehr ist grundsätzlich bereit, nach Abschluß der Rekultivierungsarbeiten und nach einer Übergangszeit von einem Jahr, die zur Festigung der Rekultivierungsarbeiten erforderlich ist, den StOÜbP1 Schavener Heide an übungsfreien Tagen, insbesondere Wochenenden der Allgemeinheit für Spaziergänge auf eigene Gefahr zugänglich zu machen. Eine frühere Freigabe von Teilflächen ist leider nicht möglich. Ob eine frühere Nutzung der bei-
8504* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978
den wichtigsten Verbindungsstrecken möglich ist, wird unter dem Gesichtspunkt geprüft, daß ein Betreten der Flächen neben den Wegen für die Übergangszeit auch ausgeschlossen sein muß.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/2117 Fragen B 43 und 44) :
Welche Abstimmungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine zusätzliche Belastung der Bundesfernstraßen in den Hauptverkehrszeiten durch militärischen Kolonnenverkehr zu vermeiden?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, militärische Schwerlasttransporte von BAB-Routen fernzuhalten, die bereits durch Massierung von Baustellen den zügigen Verkehr belasten?
Militärischer Kolonnenverkehr mit mehr als 30 Kraftfahrzeugen ist eine übermäßige Straßenbenutzung nach der Straßen-Verkehrs-Ordnung (StVO), die der Erlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde bedarf. Marschweg und Marschzeit für die erlaubnispflichtigen Märsche werden unter besonderer Berücksichtigung der regionalen Verkehrslage zwischen den zivilen und militärischen Verkehrsdienststellen stets sorgfältig abgestimmt, um Störungen des allgemeinen Verkehrsablaufes möglichst zu vermeiden.
Für die Planung und Durchführung von Schwerlasttransporten gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für den Kolonnenverkehr. Es ist meist nicht möglich, Schwerlasttransporte abseits der dafür besonders geeigneten Autobahnen durch das übrige Straßennetz zu führen, weil die Tragfähigkeit und die Fahrbahnbreite der Straßen und Brücken dies nicht zulassen.
Eine derartige Streckenführung kann zudem zu schwerwiegenden Verkehrsbehinderungen auf den Bundes- und Landstraßen und zu einer nicht unerheblichen Belästigung der Anwohner in den Ortsbereichen führen, die in keinem Verhältnis zu den geringfügigen Behinderungen auf den Autobahnen und in deren Baustellenbereichen stehen.
Zusammenfassend ist zu bemerken:
Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften schreiben das Erlaubnisverfahren für den militärischen Kolonnen- und Schwerlastverkehr zwingend vor. Dies Verfahren hat sich bewährt. Die zivilen und militärischen Verkehrsdienststellen arbeiten eng zusammen. Sie beobachten sorgfältig die Entwicklung des Verkehrsablaufes und treffen alle Maßnahmen, um Störungen — besonders während der Verkehrsspitzen — auszuschalten. Das in diesem Jahr für die Dauer der Hauptreisezeit durch das BMVg angeordnete Fahrverbot für LKW auf Bundesautobahnen von jeweils Freitag 12.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr bewirkte, daß während der Ferienreisezeit Kolonnen der Bundeswehr keine nennenswerten Verkehrsstörungen ausgelöst haben.
Die Bundesregierung hält eine weitergehende Einschränkung des für das Erhalten der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte unerläßlichen militärischen Kolonnen- und Schwerlastverkehrs für nicht vertretbar.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2117 Fragen B 45 und 46) :
Trifft es zu, daß mit dem Befehlshaber im Wehrbereich VI, seinem Stellvertreter, dem G 1-Offizier der 4. Jägerdivision und einem Hauptfeldwebel gleich vier Soldaten der Bundeswehr in Uniform als offizielle Delegation zum Parteitag der CSU am 17. Juni 1978 befohlen worden sind, wiewohl nach den Bestimmungen über das Uniformtragen bei politischen Veranstaltungen (VMBl. 1965, S. 257), Absatz I Satz 3, nicht mehr Soldaten zu befehlen sind, als es die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgabe erfordert, und welche dienstlichen Aufgaben hat gegebenenfalls jeder einzelne der vier Mitglieder der offiziellen Delegation wahrgenommen?
Wer hat gegebenenfalls gemäß den Bestimmungen über das Uniformtragen bei politischen Veranstaltungen, Absatz IV, über die Zusammensetzung der offiziellen Vertretung der Bundeswehr auf dem Parteitag der CSU am 17. Juni 1978 entschieden, und ist bei der Feststellung des dienstlichen Interesses der in Absatz I Satz 4 der Bestimmungen angeordnete strenge Maßstab angelegt worden?
Zu Frage B 45:
Es ist zutreffend, daß an der Veranstaltung 4 Soldaten in Uniform als offizielle Vertreter der Bundeswehr teilgenommen haben. Zu der ursprünglich vorgesehenen Delegation des Wehrbereichskommandos VI von 3 Soldaten trat später noch der G1-Offizier der 4. Jägerdivision in Vertretung seines Divisionskommandeurs hinzu. Über die Zusammensetzung der Delegation hatte im vorliegenden Fall der Befehlshaber im Wehrbereich VI in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.
Zu Frage B 46:
Bei den Parteitagen der anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ist in der Vergangenheit hinsichtlich der Stärke der offiziellen Delegation ähnlich verfahren worden.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage B 47) :
Trifft es zu, daß Dienststellen der Bundeswehr Bücher, die Repräsentanten der FDP verteilen", mit Begleitschreiben vom 5. September 1978 des hessischen Staatsministers Karry zur Weitergabe an Berufssoldaten erhalten haben, und wenn ja, wie verfahren die Dienststellen der Bundeswehr mit diesen Büchern, und hält die Bundesregierung dieses Verfahren für zulässig?
Es ist zutreffend, daß bei einigen territorialen Dienststellen der Bundeswehr Kinderbücher mit einem Anschreiben des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik, Herrn Herbert Karry, eingetroffen sind. Dies erfolgte im Rahmen einer „Kinder-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978 8505*
buchaktion" der Liberalen-Karl-Hermann-Flach-Stiftung, deren erster Vorsitzender Herr Minister Karry ist. In dem Anschreiben wird gebeten, die Bücher an die Kinder von Berufssoldaten zu verteilen.
Die Kommandeure wurden angewiesen, die Bücher im Hinblick auf den Wahlkampf in Hessen. nicht zu verteilen. Sie werden in einem persönlichen Schreiben an Minister Karry den Erhalt der Bücher bestätigen und in geeigneter Form darauf hinweisen, daß die geltenden Bestimmungen eine Verteilung auf dem Dienstwege nicht erlauben.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 48 und 49) :
Hält die Bundesregierung es für Soldaten und deren militärische Vorgesetzte für zumutbar, daß in der Rendsburger Rüdelkaserne bei der Heeresflugabwehrschule mit mehreren tausend Lehrgangsteilnehmern im Jahr die vor fünf Jahren begonnenen Umbauarbeiten an der dringend benötigten Kantine noch immer nicht abgeschlossen sind?
Was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, damit nunmehr endlich dieser Bau zügig fertiggestellt und zur Benutzung freigegeben wird?
Zu Frage B 48:
Die lange Bauzeit für die Erstinstandsetzung und den Umbau der Wirtschaftsgebäude Nord und Süd in der Rüdel-Kaserne zu neuen Wirtschaftsgebäuden, Heimgebäuden für Mannschaften und Unteroffiziere ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß wegen der teilweisen Aufrechterhaltung des Küchenbetriebes die vorgesehenen Arbeiten nur abschnittsweise durchgeführt werden konnten. Beim Wirtschaftsgebäude Süd kommt hinzu, daß wegen während der Bauarbeiten aufgetretener baulicher Schwierigkeiten Nachträge zum ursprünglichen Kostenvoranschlag (Haushaltsunterlage — Bau —) aufgestellt und genehmigt werden mußten.
So stellte sich z. B. heraus, daß tragende Holzbalken in den Decken ersetzt werden mußten. Außerdem bewirkten zusätzliche Forderungen, wie Einbau einer Truppenbücherei in den ehemaligen Frisörräumen, Änderungen bei der Heimbetriebsleiterwohnung und geänderte Richtlinien für die Gestaltung von Mannschaftsheimräumen, weitere Verzögerungen. Zwischenzeitlich sind die Um- und Ausbau, arbeiten bis auf die Zimmererarbeiten abgeschlossen. Leider ist auf die Ausschreibung für die Vergabe dieser Arbeiten kein Angebot eingegangen, so daß eine Neuausschreibung erforderlich wurde. Das Ergebnis dieser Ausschreibung bleibt abzuwarten.
Zu Frage B 49:
Das Bundesministerium der Verteidigung wird alles daran setzen, daß diese zur Fertigstellung des Heimgebäudes noch erforderlichen Arbeiten so schnell wie möglich ausgeführt werden. Hiermit kann im Verlaufe des Frühjahres 1979 gerechnet werden.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 50 und 51) :
Welche Planungen bestehen hinsichtlich der Errichtung von Übungsplätzen für den Standort Wetzlar (Lahn 2) der Bundeswehr?
Sind der Bundesregierung Meldungen über die Errichtung eines Militärflugplatzes in der Ortslage Hohenahr (Lahn-DillKreis) oder Umgebung bekannt?
Zu Frage B 50:
Den im Standort Wetzlar stationierten Bundeswehreinheiten stehen zwei am Ortsrand von Wetzlar gelegene Standortübungsplätze iur Verfügung. Diese beiden Plätze reichen im Hinblick auf Art und Stärke der Einheiten in Wetzlar nicht aus, den Ausbildungsauftrag zu erfüllen.
Zur Erweiterung und Verbesserung der Übungsmöglichkeiten war der Erwerb eines Geländes südlich von Wetzlar bei den Ortschaften Oberwetz, Griedelbach und Vollnkirchen in Betracht gezogen worden. Der Hessische Minister des Innern hatte aber im Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz hiergegen erhebliche Bedenken geäußert.
Deshalb ist nunmehr vorgesehen, die beiden vorhandenen Übungsplätze nach Möglichkeit zu erweitern. Hierbei ist maßgebend, was zur Erfüllung des Ausbildungsauftrages unerläßlich ist.
Zur Zeit wird untersucht, ob die für die Erweiterung der beiden vorhandenen Plätze in Betracht gezogenen Flächen den militärischen Belangen Rechnung tragen. Diese Prüfung wird in Kürze abgeschlossen sein, so daß dann gegebenenfalls das Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz eingeleitet werden kann. In diesem Verfahren wird die Hessische Landesregierung die betroffenen Gemeinden (Gemeindeverbände) anhören und unter an- gemessener Berücksichtigung der Erfordernisse der Raumordnung, insbesondere der landwirtschaftlichen und der wirtschaftlichen Interessen sowie der Belange des Städtebaues und des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu dem Vorhaben Stellung nehmen.
Zu Frage B 51:
Es ist nicht beabsichtigt, in der Ortslage Hohenahr/Lahn-Dillkreis oder Umgebung einen Militärflugplatz zu errichten. Anderslautende Pressemeldungen sind unzutreffend.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/2117 Fragen B 52 und 53) :
8506* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Offiziere und Beamte der Bundeswehr welcher Dienstgrade nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst eine Beschäftigung bei welchen Firmen, die mit dem Bereich des Bundesministers der Verteidigung auf dem Gebiet der Rüstung und Ausrüstung zusammenarbeiten bzw. sich um eine solche Zusammenarbeit bemühen, übernommen haben bzw. bei diesen Firmen beschäftigt sind, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls aus dem bekannten Sachverhalt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß wegen der Gefahr von Interessenkollisionen und im Blick auf das Ansehen der Bundeswehr zusätzlich zu bestehenden Vorschriften praktikable gesetzliche Vorkehrungen im Rahmen des Artikels 12 GG getroffen werden sollten, und wenn ja, wird sie eine entsprechende Initiative ergreifen?
Zu Frage B 52:
Die Gesamtzahl derjenigen ehemaligen Bundeswehrangehörigen (Soldaten, Beamte und Angestellte), die nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst eine Tätigkeit in der Wirtschaft aufgenommen haben, ist nicht bekannt. Dies ist in der derzeitigen Rechtslage begründet, nach der eine generelle Anzeigepflicht für solche Tätigkeiten nicht besteht.
Bekannt hingegen ist die Zahl ehemaliger Bundeswehrangehöriger, die bei ihrer Tätigkeit in der Wirtschaft zugleich auch als Gesprächs- oder Verhandlungspartner in den Geschäftsverkehr mit der Bundeswehr eingeschaltet werden sollen. Eine derartige Einschaltung ist nach einem Erlaß zustimmungsbedürftig.
Insoweit sind seit 1967 über 700 Anträge auf Zustimmung gestellt worden. Davon sind wegen konkreter Gefahr einer Interessenkollision rund 120 Anträge abgelehnt worden. Bei all diesen Einzelantragsverfahren sind letzte Dienstgrade oder Amtsbezeichnungen sowie die jeweiligen Firmen bekannt.
Zu Frage B 53:
Auf Anregung des Bundesministers der Verteidigung prüft der Bundesminister des Innern zur Zeit, ob in das Bundesbeamtengesetz und das Beamtenrechtsrahmengesetz eine Regelung eingefügt werden kann und soll, nach der ausgeschiedenen Beamten ein Tätigwerden für Unternehmen, mit deren Angelegenheiten sie während ihrer aktiven Dienstzeit befaßt waren, auf eine bestimmte Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses untersagt werden kann. Eine entsprechende Regelung wird für den Soldatenbereich erwogen.
Im Hinblick darauf, daß für Beamte und Soldaten — wie für jeden Staatsbürger — als Grundrechtsträger aufgrund der Artikel 2 Abs. 1 und 12 Abs. 1 des Grundgesetzes grundsätzlich das Recht gewährleistet ist, außerhalb ihrer Arbeitszeit ihre Arbeitskraft entgeltlich zu verwerten, muß die Ausgestaltung einer solchen Regelung verfassungsrechtlich sorgfältig abgewogen werden.
Mit den obersten Bundesbehörden und den zuständigen obersten Landesbehörden sind Erörterungen aufgenommen worden. Eine Initiative der Bundesregierung ist abhängig von dem Ergebnis der eingeleiteten Untersuchungen.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2113 Frage B 54) :
Hat die umfangreiche Reihe deutschfeindlicher Resolutionen, die im deutsch-polnischen Jugendforum in Bonn, zu dem von polnischer Seite nur eine kommunistische Zwangsjugendorganisation zugelassen und nicht organisierte Jugendliche ausgeschlossen waren, auf der unter Einfluß von kommunistisch infiltrierten Organisationen und ihren Helfern die Beschränkung der Meinungsfreiheit und des Gleichheitssatzes für die Opfer der Massenvertreibung unter Einmischung und Verletzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland so gefordert wurde, daß freiheitliche deutsche politische Jugendorganisationen die Teilnahme an der Schlußabstimmung ablehnten, auf der die Vertreibungsverbredien an Deutschen einseitig und ausdrücklich ebenso wie der antideutsdie Nationalismus zahlreicher amtlicher Pressestimmen verschwiegen wurde, der Verständigung der Völker gedient?
Die Bundesregierung teilt die in die Frage eingeschlossene Wertung des Deutsch-Polnischen Jugendforums nicht. Sie ist der Auffassung, daß derartige Veranstaltungen der Verständigung der Völker dienen.
Schlußerklärungen von Veranstaltungen politisch-ideologisch unterschiedlich ausgerichteter Jugendorganisationen — wie dem Deutsch-Polnischen Jugendforum vom 22. bis 26. Mai 1978 — sind immer Kompromisse, die im Interesse einer Weiterentwicklung der Zusammenarbeit geschlossen werden. Sie werden im übrigen von den Deutschen Jugendorganisationen ,— in diesem Fall vom Deutschen Bundesjugendring — in voller Unabhängigkeit geschlossen.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß „freiheitliche politische deutsche Jugendorganisationen" die Teilnahme an der Schlußabstimmung wegen inhaltlicher Bedenken abgelehnt haben. Ihr ist lediglich bekannt, daß die Mitgliedsorganisationen des Ringes politischer Jugend — Junge Union, Jungsozialisten und Jungdemokraten — auf dem Deutsch-Polnischen Jugendforum Gaststatus hatten und die Junge Union unter Berufung auf diesen Gaststatus an der Abstimmung über das Abschlußkommunique nicht teilnahm.
Anlage 51
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 55 und 56) :
Wieviel medizinische Forschungsprojekte werden von der Bundesrepublik gefördert, bei denen Doppelblindversuche durchgeführt werden, wie oft und von wem ist dabei die ethische und strafrechtliche Unbedenklichkeit eindeutig geklärt worden —auch nach den strengen Kriterien von Fincke und der in Tokio revidierten Deklaration von Helsinki?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Anzahl der kontrollierten klinischen Versuche, die gegen das Interesse der beteiligten Patienten gerichtet sind, wirksam zu verringern und zu verhindern, daß sich Ärzte oder Arzneimittelhersteller durch die Forderung der Zweiten EGPrüfrichtlinie, daß die Wirksamkeit von Arzneimitteln grundsätzlich durch den kontrollierten klinischen Versuch bewiesen werden solle, zu ethisch bzw. nach Fincke strafrechtlich fragwürdigem Handeln veranlaßt fühlen?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978 8507*
Zu Frage B 55:
Von der Bundesregierung werden zur Zeit keine medizinischen Forschungsprojekte dieser Art gefördert.
Zu Frage B 56:
Nach Auffassung der Bundesregierung gewährleisten die §§ 40 und 41 des Arzneimittelgesetzes einen ausreichenden Interessenschutz derjenigen Personen, die sich für eine klinische Prüfung zur Verfügung stellen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auch kontrollierte klinische Versuche entsprechend der EG-Prüfrichtlinie nicht gegen ethische und strafrechtliche Grundsätze verstoßen dürfen.
Wie ich bereits in der Beantwortung einer Anfrage von Herrn Abgeordneten Hansheinrich Schmidt (Protokoll der 105. Sitzung, Seite 8363) mitgeteilt habe, werde ich die Gesundheitsbehörden der Länder bitten, bei der Durchführung des Arzneimittelgesetzes der Einhaltung der Vorschriften über die klinische Prüfung mehr als bisher ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2117 Fragen B 57 und 58) :
Wann erfolgen die Ausschreibungen für den Teilabschnitt der neuen B 44 Stockstadt/Dornheim, soweit der Bau der Trassenführung nach Abschluß des Planfeststellungsverfahrens rechtskräftig ist?
Hat die Lufthansa die Entwicklungsmöglichkeiten des europäisch-chinesischen Luftverkehrs auch inzwischen in Peking an Ort und Stelle geprüft, um mittelfristig rechtzeitig Peking in ihr Flugliniennetz einzubeziehen?
Zu Frage B 57:
Die Arbeiten zur Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen für den südlichen, rechtskräftig planfestgestellten Streckenabschnitt der B 44 zwischen Dornheim und Stockstadt sind, wie mir die hessische Straßenbauverwaltung mitgeteilt hat, im Gange.
Unter der Voraussetzung, daß die Vereinbarungen mit den zahlreichen Leistungsträgern über die Kostenbeteiligung noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können, soll die Ausschreibung der Bauarbeiten Anfang 1979 erfolgen.
Zu Frage B 58:
Die Lufthansa ist dabei, auf Grund der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklung die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für einen baldigen Anflug von Peking erneut zu prüfen und wird hierzu demnächst auch eine Delegation nach Peking entsenden.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten . Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/2117 Fragen B 59 und 60) :
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß durch eine transparentere Gestaltung des Auskunftsverfahrens bei der Flensburger Verkehrssünderkartei eine wesentliche verkehrserzieherische Wirkung im Sinne der Verkehrssicherheit entsteht, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie darauf?
Hat die Bundesregierung die Absicht, das jetzige Auskunftsverfahren zu entbürokratisieren und die Auskunft allgemeinverständlich darzustellen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es dem berechtigten Informationsinteresse des einzelnen Kraftfahrers dient, das Auskunftsverfahren transparenter zu gestalten. Damit kann u. U. auch eine verkehrserzieherische Wirkung verbunden sein.
In die derzeit stattfindende Überarbeitung des Mehrfachtäter-Punktsystems ist daher auch das Auskunftsverfahren aus dem Verkehrszentralregister mit einbezogen worden.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage B 64) :
Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, nach denen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger ein Zuschuß für den notwendigen Neubau von drei Rettungsbooten abgelehnt wurde, weil dies nicht im Sinne der einschlägigen Richtlinien sei, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die ergangene Entscheidung zu überprüfen und eine Schifffahrtshilfe zu gewähren?
Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) hat nicht — wie Anfang September 1978 verschiedentlich in der Presse zu lesen war — beim Bundesminister für Verkehr eine finanzielle Unterstützung ihrer in Fahrt befindlichen drei großen Seenotkreuzer beantragt. Sie überlegt vielmehr den Bau eines weiteren Rettungskreuzers, für den sie Mittel bereits angesammelt hat. Zur teilweisen Finanzierung dieses Neubaus hat die DGzRS eine Schiffahrtshilfe (Neubauzuschüsse) beantragt, wie sie nach der Zweckbestimmung ,des entsprechenden Haushaltstitels jedoch nur für gewerbsmäßig genutzte Handelsschiffe im .Rahmen von Schiffahrtsförderungsprogrammen des Bundes gewährt werden können. Die Gesellschaft ist deshalb auf andere Möglichkeiten und Hilfen bei der Finanzierung des Neubaues aus öffentlichen Mitteln hingewiesen worden.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage B 65) :
8508* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978
Verschweigt die Bundesregierung Einzelheiten von geplanten Auflassungen von Haltestellen im Zuge von Modellvorhaben der Deutschen Bundesbahn im Bereich der Bundesbahndirektion Nürnberg — und wenn ja, weshalb —, obwohl über diese Planungen die Bundesbahndirektion Würzburg bereits schriftlich z. B. die eventuelle Auflassung der Bahnhöfe Gambach und Wernfeld bestätigte, und ist die Bundesregierung nun auch bereit, die Planungen mit Details zu erläutern, wie dies in meiner Anfrage vom 18. September (Drucksache 8/2099, Nr. 168) erbeten war?
Wie mir die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn auf Anfrage erneut bestätigte, wird die Entscheidung über neue Teststrecken im Regionaleilzug-System erst Ende dieses Jahres getroffen werden. Im übrigen ist für Planungen dieser Art allein die Deutsche Bundesbahn zuständig.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2117 Fragen B 66 und 67):
Welche Richtlinien und Verfahren der Bürger- bzw. Behördenbeteiligung gelten bei der Beseitigung von Baumbeständen an Bundesstraßen, und wurde gegen diese Bestimmungen bei der Baumfällaktion des Landesstraßenbauamts an der B 58 zwischen Haltern—Lippramsdorf und Dorsten--Wulfen verstoßen?
Inwieweit, in welchen Abschnitten und für wie lange ist der Bau der A 31 (Emslandlinie) durch negative Ratsbeschlüsse der betroffenen Gemeinden wie Klagen anliegender Bürger behindert, und wirkt sich dies auf den Bau im Bereich Dorsten aus?
Zu Frage B 66:
In Ausübung der den Ländern gemäß Art. 90 Grundgesetz obliegenden Verwaltung der Bundesfernstraßen hat das Land Nordrhein-Westfalen bereits "vor Jahren „Richtlinien für den Bestand von Straßenbäumen" erlassen. In diesen Richtlinien sind Kriterien und Beteiligungsverfahren für Baumfällungen geregelt. Nach Auskunft des Landes Nordrhein-Westfalen wurden bei dem aus Verkehrssicherheitsgründen notwendigen Fällen der Bäume an der B 58 diese Richtlinien beachtet.
Zu Frage B 67:
Das Land Nordrhein-Wetsfalen führt zur Zeit in den Bereichen der Gemeinden Bottrop — Kirchhellen — Dorsten für den Bau der A 31 Planfeststellungsverfahren durch.
Nach Auskunft des Landes liegen in diesen Verfahren keine gegen die A 31 gerichteten Einwendungen der betroffenen Gemeinden vor. Es ist zur Zeit nicht abzusehen, ob Bürger gegen den noch zu erlassenden Planfeststellungsbeschluß klagen werden und ob ggf. dies den Bau der A 31 verzögern könnte.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 68 und 69) :
Welche Gründe liegen vor, daß im Zusammenhang mit der in Kürze erfolgenden Aufnahme des Betriebs der S-Bahn von Stuttgart über Esslingen nach Plochingen an lediglich zwei Haltestellen, nämlich in Oberesslingen und in Plochingen, Autoparkplätze für S-Bahnbenutzer (Park-and-Ride-Plätze) eingerichtet werden sollen, jedoch nicht in Esslingen (Hauptbahnhof), Esslingen-Mettingen, Esslingen-Zell und Altbach?
Welche Gründe liegen vor, daß die bisher lediglich für Oberesslingen und Plochingen geplanten Park-and-Ride-Plätze noch nicht rechtzeitig zur Eröffnung der S-Bahn am 1. Oktober 1978 zur Verfügung stehen, daß in beiden Fällen noch nicht einmal der Baubeginn feststeht, und was gedenkt die Deutsche Bundesbahn zu tun, daß in absehbarer Zeit die notwendigen Parkplätze zur Verfügung stehen?
Zu Frage B 68:
Das Investitionsprogramm für P +R-Plätze an SBahnhaltestellen wurde — unter Berücksichtigung der vorhandenen, zum Teil nicht ausgelasteten Parkplätze — von einer Arbeitsgruppe der Verbundkommission in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbahn (DB) und den Kommunen erarbeitet. Nach diesem vom Bundesminister für Verkehr auf
1 Antrag des Landes Baden-Württemberg und der DB genehmigten Programm ist in Esslingen Hbf, Esslingen-Mettingen, Zell und Altbach entsprechend dem ermittelten Bedarf der Ausbau von zusätzlichen P + R -Anlagen nicht vorgesehen.
Zu Frage B 69:
Dem Antrag des Landes Baden-Württemberg auf Zustimmung zum Ausbau der P+R-Plätze liegt u. a. folgende Erklärung zugrunde:
„Die Gemeinden haben sich bereit erklärt, die P+R-Anlagen im Auftrag der DB zu bauen und später die Unterhaltung und Betriebspflicht zu übernehmen. Entsprechende Vereinbarungen zwischen DB, und Gemeinden werden abgeschlossen, sobald dem Vorhaben endgültig zugestimmt wurde. Ein Mustervertrag ist bereits erarbeitet."
Der Bundesminister für Verkehr hat im August 1977 dem Ausbau der P+R-Plätze zugestimmt. Nach Auskunft der DB war die Stadt Esslingen bisher jedoch nicht bereit, eine Vereinbarung nach den erarbeiteten Mustern mit der DB abzuschließen. Für die P +R-Anlage in Plochingen konnten bisher die Planungen noch nicht abgeschlossen werden. Die DB wird mit den Städten Esslingen und Plochingen weiter in Verbindung bleiben.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 70 und 71):
Wie begründet die Bundesregierung die im § 9 des Bundesfernstraßengesetzes festgelegten Mindestabstände für Hochbauten und andere bauliche Anlagen?
In welchen begründeten Fällen sind Ausnahme zulässig?
Zu Frage B 70:
Die Anbauverbotszone (§ 9 Abs. 1 FStrG) und die Anbaubeschränkungszone (§ 9 Abs. 2 FStrG) sind im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs hängen nicht allein vom Straßenzustand ab, sondern in einem wesentlichen Maße auch von den baulichen Verhältnissen im Nachbarbereich der
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978 8509*
Straße. Das ist desto mehr der Fall, je dichter und schneller der Verkehr oder je enger die räumliche Beziehung zwischen Nachbargrundstück und Straße ist. Daraus ergibt sich sowohl die Abstufung in Verbots- und Beschränkungszone als auch die unterschiedliche Bemessung dieser Schutzzonen an Bundesautobahnen und an Bundesstraßen. Störend wirkt jede Sichtbehinderung und jede Ablenkung des fließenden Verkehrs durch bauliche Anlagen sowie jeder über Zufahrten und Zugänge auf die Durchgangsstraße fließende Verkehr. Erschweren können bauliche Anlagen den beabsichtigten Ausbau der Straße zur Anpassung an eine bereits eingetretene oder zu erwartende Verkehrsentwicklung.
Zu Frage B 71:
Ausnahmen vom Anbauverbot (§ 9 Abs. 1 FStrG) kann die Straßenbaubehörde nach § 9 Abs. 8 FStrG zulassen, wenn das Verbot im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Ausbauabsichten, Straßenbaugestaltung) vereinbar ist oder wenn das Wohl der Allgemeinheit die Abweichung erfordert. Im Falle der Anbaubeschränkung (§ 9 Abs. 2 FStrG) ist bereits die Versagung der Zustimmung der Straßenbaubehörde zur Baugenehmigung an die Voraussetzung gebunden, daß sie wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Ausbauabsichten oder der Straßenbaugestaltung erforderlich ist (§ 9 Abs. 3 FStrG) andernfalls ist die Zustimmung zu erteilen.
Die Beurteilung hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2117 Fragen B 72 und 73) :
Inwieweit kann dafür Sorge getragen werden, daß im Falle einer Errichtung der Ortsumgehung Hasselbach im Zuge der Bundesstraße 8 durch die notwendige Trassierung der später notwendige Bau einer Umgehung des Ortes Weyerbusch nicht • erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird?
Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, im Rahmen einer Neukonzeption für die großräumigen Verkehrsverbindungen unter Beibehaltung der Haushaltsansätze einerseits weniger wichtige Bundesstraßen im Einvernehmen mit den Ländern in Landesstraßen, wichtige Verbindungen im Rang von länderübergreifenden Landesstraßen jedoch in Bundesstraßen umzuwidmen?
Zu Frage B 72:
Unterlagen über die angesprochenen Bauvorhaben im Zuge der Bundesstraße 8 im Bereich HasselbachWeyerbusch liegen dem Bundesminister für Verkehr noch nicht vor. Nach Auskunft der für die Planung im Auftrag des Bundes zuständigen Landesstraßenbauverwaltung von Rheinland-Pfalz werden z. Z. die Möglichkeiten für eine kleine Ortsumgehung Hasselbach untersucht. Für diese Maßnahme ergeben sich durch die Berücksichtigung auch einer Ortsumgehung von Weyerbusch besondere Schwierigkeiten. Deshalb soll für Weyerbusch nur von
einem Ausbau der Ortsdurchfahrt ausgegangen werden.
Zu Frage B 73:
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der eine gesetzliche Grundlage darstellt, ist der Bedarf an Maßnahmen für den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes festgelegt. Für die Erfüllung dieses Bedarfs kann neben dem Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen grundsätzlich auch die Übernahme bzw. Umstufung (erforderlichenfalls mit Ausbau) einer vorhandenen Straße aus dem nachgeordneten Straßennetz in Betracht kommen. Eine weitergehende generelle Aussage kann nicht gemacht werden. Die Entscheidung im Einzelfall kann nur nach eingehender Überprüfung der gegebenen Verhältnisse getroffen werden. Die Bereitstellung von Mitteln richtet sich in jedem Fall nach den tatsächlich erforderlichen Maßnahmen.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage B 74) :
Welchen Status soll nach Auffassung der Bundesregierung die Schiffahrtsstraße Rhein-Main-Donau-Kanal erhalten?
Die Schiffahrtsstraße Main-Donau-Kanal ist eine nationale Wasserstraße.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/2117 Fragen B 75 und 76) :
Welche konkreten Baumaßnahmen sollen mit dem im Haushaltsplan für das Jahr 1979 angesetzten Betrag in Höhe von 11 Millionen DM im Zuge der A 881 Singen—Konstanz (Schweizer Grenze) (Kapitel 12 10 Titel 741 17) finanziert werden?
Welche Strecken, Teilstrecken und Bahnen von Bundesfernstraßen in den Kreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Biberach hat das Land Baden-Württemberg dem Bund im Rahmen der zur Zeit laufenden Arbeiten zur zweiten Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen zur Aufnahme in die höchste Dringlichkeit vorgeschlagen, und hat das Land Baden- Württemberg diese Vorschläge zusätzlich mit Hinweisen versehen, welche der Vorschläge besonders dringlich sind, falls nicht alle Vorschläge zur Aufnahme in die höchste Dringlichkeitsstufe realisiert werden können?
Zu Frage B 75:
Mit dem im Entwurf für den Bundeshaushalt 1979 angesetzten Betrag von 11 Millionen DM für den Neubau der A 881 Singen—Konstanz (Schweizer Grenze) soll der Baubeginn des Streckenabschnitts Singen—Allensbach (6 Millionen DM) und die Fortsetzung der Bauarbeiten an der Rheinbrücke Konstanz (5 Millionen DM) finanziert werden.
Zu Frage B 76:
Das Land Baden-Württemberg hat dem Bundesminister für Verkehr als Grundlage für die Überprüfung des Bedarfsplanes zunächst alle die Maß-
8510* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978
nahmen gemeldet, die bis 1985 fertiggestellt oder in der Baudurchführung weit fortgeschritten sein werden.
Der Bundesminister für Verkehr hat die Länder in einer Minister-Besprechung am 12. September 1978 aufgefordert, die darüber hinaus aus ihrer Sicht wichtigen und vordringlichen Bauvorhaben bis zum 1. November 1978 zu melden.
Der Eingang der Anmeldungen bleibt zunächst abzuwarten.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen
Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 77 und 78):
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß im Zuge der • Wegweisung auf der Autobahn Hannover—Helmstedt jeglicher Hinweis auf die Stadt Wolfsburg fehlt?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ein wie großer Teil des Verkehrsaufkommens auf der Autobahn Hannover—Helmstedt die Stadt Wolfsburg als Fahrziel hat?
Zu Frage B 77:
Es trifft nicht zu, daß an der Bundesautobahn A 2 Hannover—Helmstedt ein Hinweis auf die Stadt Wolfsburg fehlt.
Wolfsburg ist aus Richtung Hannover an der Anschlußstelle Braunschweig-Ost und aus Richtung Helmstedt an der Anschlußstelle Königslutter als Ausfahrtziel angezeigt.
Zu Frage B 78:
Der Bundesregierung sind Zahlen bzw. Unterlagen über den Anteil des Zielverkehrs Wolfsburg am Gesamtverkehr der BAB A 2 (Hannover—Helmstedt) nicht bekannt.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage B 79):
Inwieweit beeinträchtigen Rostschutzanstriche und Abwässer der Auflieger in der Geltinger Bucht die Wasserqualität in der Urlaubsbucht an der nördlichsten deutschen Förde?
In der Geltinger Bucht liegen zur Zeit 13 Frachtschiffe auf. Für jedes Fahrzeug wird vom zuständigen Wasser- und Schiffahrtsamt eine schiffahrtpolizeiliche Genehmigung mit bestimmten Auflagen erteilt und außerdem ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. In den Nutzungsverträgen ist ausdrücklich ausgeführt, daß der Unternehmer (Reederei) verpflichtet ist, Abfälle aller Art (einschl. 01- und Schmierstoffrückstände) an Bord zu sammeln und an Land abzugeben. Diesen Auflagen wird von den Besatzungen nachgekommen, so daß eine Beeinträchtigung der Wasserqualität insoweit nicht eintreten kann.
Die von den Schiffen üblicherweise verwandten Rostschutz- und sonstigen Anstriche haben keine aktiven Auswirkungen auf die Gewässer. Es kann deshalb ausgeschlossen werden, daß die Wasserqualität hierdurch beeinträchtigt wird.
Im übrigen sind für die Reinhaltung der Gewässer die Länder, in diesem Falle das Land Schleswig-Holstein zuständig. Bisher sind von Schleswig- Holstein keine Beanstandungen in dieser Angelegenheit bekanntgeworden.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117Fragen B 80, 81, 82 und 88):
Wird die Einführung eines anerkannten Berufsbilds für die Ausbildung im einfachen nichttechnischen Postdienst im Jahr 1979 die Deutsche Bundespost veranlassen, die Zahl der Ausbildungsplätze im einfachen nichttechnischen Postdienst — und gegebenenfalls in welchem Umfang — zu erhöhen, um damit einen Beitrag zur Übewindung des Mangels an Ausbildungsplätzen zu leisten?
Wann ist mit der entsprechenden Einführung eines anerkannten Berufsbilds im mittleren nichttechnischen Postdienst zu rechnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Beförderungsstau im gehobenen und im höheren nichttechnischen Postdienst?
Wann ist mit einer Vereinheitlichung der Bundeslaufbahnverordnung auch für den Postdienst zu rechnen?
Zu Frage B 80:
Im Hinblick auf die künftige Ausbildung der Nachwuchskräfte für den einfachen Postdienst in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Bundesbildungsgesetz hat die Deutsche Bundespost in den letzten Jahren die Einstellungen von Hauptschulabgängern stark erhöht:
1974: rd. 2 300 1975: rd. 1 800 1976: rd. 1 900 1977: rd. 3 000 1978: rd. 4 000
An eine weitere Erhöhung der Nachwuchsquote für den einfachen Postdienst in den nächsten Jahren ist nicht gedacht, weil kein entsprechender Bedarf besteht.
Zu Frage B81:
Die Ausbildungsgänge für die Nachwuchskräfte der mittleren nichttechnischen Beamtenlaufbahn sind vom Bundesminister des Innern als Ausbildungsgänge für die Gewinnung von Nachwuchskräften anerkannt. Zur Zeit wird aber die Frage geprüft, ob es möglich ist, die Ausbildung der Angestellten (insbesondere der weiblichen) in eine Ausbildung nach beamtenrechtlichen Bestimmungen umzugestalen. Aussagen lassen sich über den voraussichlichen Zeitpunkt einer etwaigen Umgestaltung der bisherigen Ausbildung zur Zeit nicht machen.
Zu Frage B 82:
Ein Beförderungsstau, d. h. lange Wartezeiten bis zur Übertragung eines Beförderungsamtes, tritt zwangsläufig dann auf, wenn bei ausgeschöpften Stellenobergrenzen eine ungleichmäßige Altersstruktur in einer Laufbahn vorliegt, so daß nur wenige Planstellen durch Abgänge zurückfließen, jedoch eine hohe Anzahl von Beamten auf Beförderungen wartet. Entsprechendes gilt für den sogenannten Verwendungsstau, bei dem ein Engpaß an Beförderungs-Dienstposten vorliegt. Den Klagen der Beamten über Beförderungs- oder Verwendungsstau liegt die Annahme zugrunde, der Dienstherr müsse für die Beamten eine mittlere Berufserwartung sicherstellen, d. h., eine mittlere Wartezeit für die Beförderung in die nächsthöhere Besoldungsgruppe dürfte nicht überschritten werden.
Derartige Gedanken über garantierte Beförderungserwartungen sind jedoch sowohl dem Laufbahnrecht als auch dem geltenden Besoldungsrecht mit den Stellenobergrenzen des § 26 Bundesbesoldungsgesetz fremd. Auch die Weiterentwicklung des Grundsatzes der funktionsgerechten Besoldung gemäß § 18 Bundesbesoldungsgesetz wird die beklagten Schwierigkeiten nicht beseitigen, sondern eher noch verschärfen. Eine Verlängerung der Wartezeiten zur Beförderung in das erste Beförderungsamt ist außerdem durch die Entbündelung der Planstellen durch das Haushaltsstrukturgesetz (Art. 1, § 1 Abs. 3 HStruktG) verursacht.
Z. Z. finden Gespräche zwischen den beteiligten Ressorts statt, die klären sollen ob die Wartezeiten im gehobenen nichttechnichen Dienst der Deutschen Bundespost länger sind als die Wartezeiten, die sich aus den besoldungsrechtlichen Bestimmungen über den Anteil der Beförderungsämter bei gleichmäßiger Altersschichtung ergeben würden, ob deshalb Maßnahmen geboten sind und ob ggf. eine gewisse Erleichterung im Rahmen bestehender besoldungsrechtlicher Möglichkeiten geschaffen werden kann. Zu Frage B 83:
Die Bundeslaufbahnverordnung gilt für alle Bundesverwaltungen gleichmäßig. Die Deutsche Bundespost hält die Bestimmungen der Bundeslaufbahnverordnung ein.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage B 84) :
Beabsichtigt der Bundespostminister, die Postschalter als Annahmestellen für Lotto und Toto zu nutzen und andere bisher privaten Firmen vorbehaltene Dienste einzuführen, und hält gegebenenfalls die Bundesregierung solche Absichten mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen, insbesondere mit der Erhaltung mittelständisch Unternehmen, für vereinbar?
Die Deutsche Bundespost beabsichtigt nicht, die Postschalter als Annahmestellen für Lotto und Toto zu nutzen. Sie wird wie bisher ihr Dienstleistungsangebot markt- und kundenorientiert gestalten und
dabei die Grundsätze der Politik der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auch der Wirtschaftspolitik, beachten.
Anlage '66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/2117 Fragen B 85, 86, 87 und 88) :
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost die Absicht hat, auf bestimmten Strecken ihre Paketpost mit eigenen Lastkraftwagen zu befördern statt mit der Deutschen Bundesbahn?
Gibt es Strecken, auf denen der Pakettransport schon auf diese Weise durchgeführt wird, und wenn ja, welches sind diese Strecken?
Wie werden diese Maßnahmen gegebenenfalls begründet, und gibt es Pläne zu einem weiteren Ausbau der Paketbeförderung durch Lastkraftwagen bei der Deutschen Bundespost?
Wie hoch sind bereits vorhandenen und eventuell weiteren Einnahmeausfälle der Deutschen Bundesbahn durch die Verlagerung des Pakettransports auf die Straße?
Zu Frage B 85:
Im Interesse einer optimalen Beförderungsdauer für Postsendungen wird. die Deutsche Bundespost auch künftig nicht darauf verzichten können, im Anfangs- und Endverkehr sowie im Nahverkehr die Postbeförderung allgemein — nicht nur die der Pakete — von der Schiene auf die Straße zu verlagern.
Im Fernverkehr hält die Deutsche Bundespost auch weiterhin daran fest, die Sendungen grundsätzlich auf dem Schienenwege zu befördern.
Zu Frage B 86:
Die Umstellung der Postsachenbeförderung von der Schiene auf die Straße wurde bereits vor Jahrzehnten eingeleitet und erfaßte den Flächenverkehr in allen Teilen der Bundesrepublik.
ZuFrageB87:
Die Gründe für die Verlegung der Postsachenbeförderung liegen zum Teil in Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn:
— Die Elektrifizierung und Beschleunigung der Züge im Nahverkehr führte zu Haltezeitverkürzungen, die es den Bahnposten nicht mehr erlaubten, an den Stationen größere Mengen von Ladung auszutauschen.
— Als Nahverkehrszüge wurden Triebwageneinheiten und Wendegarnituren eingesetzt, die keine Bahnpostwagen mehr mitführen konnten.
— Die für die Postbeförderung wichtigen Verkehrsverbindungen frühmorgens und spätabends wurden eingeschränkt und auf vielen Strecken ganz eingestellt.
— Auf Nebenstrecken wurde der Schienenverkehr durch Busbetrieb ersetzt.
Hinzu kommen postbetriebliche Gründe. Das ständig steigende Postaufkommen ist rationell nur zu bewältigen durch Konzentration der Bearbeitung im
8512* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978
Abgangs- und Zielgebiet auf leistungsfähige Fernverkehrsknoten mit fest umrissenen Einzugs- und Versorgungsbereichen. Die im Fernverkehr auf dem Schienen- und Luftweg erzielten Beschleunigungen in der Postbeförderung müssen auch im Nah- und Kurzstreckenverkehr wirksam werden. So brachte u. a. der Haus-Haus-Verkehr von Postamt zu Postamt eine wesentliche Verbesserung der Betriebsabläufe, spürbare Laufzeitverbesserungen und schließlich auch erhebliche Kosteneinsparungen.
Zu Frage B 88:
Die Umstellung steht unter dem Zwang größtmögliche Schnelligkeit in der Beförderung von Postsendungen zu erzielen oder zu erreichen. Zahlenmäßige Angaben darüber, welche Einnahmen der Deutschen Bundesbahn zufließen würden, wenn alle Transporte noch auf der Schiene durchgeführt würden, hätten allenfalls einen rechnerischen Wert. Dagegen ist die Entwicklung der Postbeförderung auf der Schiene seit 1955 durch folgende Zahlen gekennzeichnet:
An Achskilometervergütung zahlte die Deutsche Bundespost an die Deutsche Bundesbahn
1955 für rd. 346 Millionen Achskilometer
rd. 84 Millionen DM
1975 für 343 Millionen Achskilometer
308 Millionen DM und
1977 für 352 Millionen Achskilometer
330 Millionen DM.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage B 89) :
Welche Gründe haben das Bundesministerium veranlaßt, zu verfügen, daß einerseits vor der Vorstellung eines neuen Kunststoffernsprechhäuschens am 29. September 1978 in Limburg durch den Bundespostminister an anderen Orten der Bundesrepublik Deutschland keine weiteren aufgestellt werden dürfen, andererseits aber sichergestellt werden muß, daß die Erprobungsserie von 200 Stück bis zum 6. Oktober 1978 in Betrieb genommen werden soll, und ist dies in unmittelbarem Zusammenhang mit den hessischen Landtagswahlen zu sehen?
Die Inbetriebnahme neuer technischer Einrichtungen ist ein Mittel der Selbstdarstellung des Unternehmens Deutsche Bundespost in der Öfentlichkeit. Derartige Öfffentlichkeitsarbeit kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn die Einrichtungen nicht vor der öffentlichen Übergabe in Betrieb genommen werden.
Deshalb wurden die Oberpostdirektionen gebeten, im Interesse einer frühzeitig beginnenden Erprobung — und damit im Interesse der Postkunden — die Aufstellungsorte so vorzubereiten, daß die gesamte Serie von 200 Fernsprechhäuschen, die sich gleichmäßig über das Bundesgebiet verteilt, in der Woche vom 2. bis 6. Oktober 1978 aufgestellt und so schnell wie möglich in Betrieb genommen wird.
Bundesminister Gscheidle wird das neue Fernsprechhäuschen in Bonn der Öffentlichkeit vorstellen. Ein Zusammenhang mit der hessischen Landtagswahl ist damit ausgeschlossen.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schrift-
lichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen B 90 und 91) :
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das gegenwärtige Schicksal des in der DDR inhaftierten durch sein „Manifest eines Christen im Sozialismus" bekannt gewordenen Ingenieurs Rainer Bäurich, und hat sie bei der DDR-Regierung bereits Schritte unternommen, um auf seine Freilassung hinzuwirken?
Trifft die im DDR-Fernsehen gemeldete Nachricht zu, daß zusammen mit den Berlinern Jürgen Hering und Regina Kieser das kleine Kind Regina Kiesers festgenommen und in einem Ost-Berliner Kinderheim untergebracht worden sei, und was hat die Bundesregierung bejahendenfalls unternommen, um gegen diesen rechtswidrigen Zugriff gegen ein unschuldiges Kind vorzugehen?
Zu Frage B 90:
Rainer Bäurich ist am 7. April 1978 vom Bezirksgericht Dresden nach §§ 106 und 108 StGB/DDR zu 5 Jahren und 6 Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden.
Nach letzten Erkenntnissen befindet sich Rainer Bäurich in der Haftanstalt Brandenburg.
Die Bundesregierung hat ihn in die besonderen Bemühungen um politische Häftlinge in der DDR mit dem Ziel einbezogen, die vorzeitige Entlassung aus der Haft — möglichst in die Bundesrepublik Deutschland — zu erreichen.
Zu Frage B 91:
Es trifft zu, daß Frau Regina Kieser festgenommen worden ist. Ihr Sohn Vincent, geb. 9. November 1976, befindet sich seit diesem Ereignis in einem Kinderheim in der DDR. Von einer „Festnahme" kahn man insoweit nicht sprechen.
Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Demokratischen Republik ist im Interesse des Kindes am 21. und 22. September 1978 beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR vorstellig geworden. Das Ministerium teilte am 26. September 1978 mit, daß das Kind in der laufenden Woche, voraussichtlich am 28. September 1978, den Behörden der Bundesrepublik Deutschland überstellt werden würde;
Mit den Angehörigen von Frau Kieser bestand laufend Kontakt.
Anlage 69
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage B 92) :
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 107. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. September 1978 8513*
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für das geplante' „Deutsche Polar-Institut" zur raschen und systematischen Entwicklung deutscher Antarktisforschung durch die schon be-
' stehenden wissenschaftlichen, personellen und apparativen Kapazitäten durch günstige Raum- und Verkehrsbedingungen und durch Vorarbeiten des dann benachbarten wissenschaftlichen Potentials des Instituts für Meereskunde und des geologischpaläontologischen Instituts und noch weiterer fachlich verwandter Institute die Universität Kiel als Standort sich geradezu anbietet, und wird die Bundesregierung diese umfassenden Vorzüge bei der Festlegung des Standorts berücksichtigen?
Für die Ansiedlung des geplanten deutschen Polarforschungsinstituts liegen Bewerbungen von mehreren Bundesländern vor. Die Frage des Institutsrahmens und seines Standortes wird im Zusammenhang mit der Erarbeitung des wissenschaftlichen Programms für den Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Antarktisforschung geklärt, dabei werden die zuständigen Bundes- und Landesbehörden beteiligt, sowie weitere Gespräche mit den Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen geführt. Die Verhandlungen dauern an.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schrift-
liche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU)
(Drucksache 8/2117 Frage B 93) :
Trifft es zu, daß Bundesminister Dr. Schmude in Hamburg
Kritik an der Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft über die Leistungsfähigkeit der Schüler geäußert hat, und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Kritik, und welche Unterlagen und Belege kann die Bundesregierung gegebenenfalls anführen für die These von Bundesminister Dr. Schmude, nach der die Schüler heute mehr leisten als früher?
Herr. Bundesminister Schmude hat in Hamburg keine Kritik an der Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft über die Leistungsfähigkeit der Schüler geäußert.
Während eines Gesprächs anläßlich seines Besuchs bei der Gesamtschule Mümmelmannsberg in Hamburg hat ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer Hamburg auf Prüfungsergebnisse von Schülern hingewiesen, nach denen Rechnen und Schreiben in vielen Fällen mangelhaft sei.
In einer persönlich-reflektierenden Bemerkung kommentierte Herr Bundesminister Schmude diesen Sachverhalt mit dem Hinweis auf die rasche Veränderung und den wachsenden Erkenntnisstand der Wissenschaften heute, die ihre Auswirkungen auf den Unterricht in der Schule hat. Bestimmte Lerninhalte, vor allem in den Fächern Mathematik und Deutsch, werden früher in den Unterricht aufgenommen. Hinzu treten neue Aspekte aus der Umwelt und der Arbeitswelt.
Diesen veränderten und sich ständig weiter verändernden Anforderungen der Schule müssen die Schüler sich stellen, und unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte sollte die Leistungsfähigkeit der Schüler gesehen und beurteilt werden.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit erwähnen, daß der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft beim Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln ein
Forschungsprojekt unter dem Titel „Überprüfung von Qualifikationsprofilen der Absolventen des Sekundarbereichs I in bezug auf Qualifikationsanforderungen der Ausbildungsbetriebe für berufliche Bildungsgänge" in Auftrag gegeben hat, in dem durch den Einsatz wissenschaftlicher Erhebungsinstrumente verläßliche Aussagen über die Erwartungen von Ausbildungsbetrieben an Leistungen der Schulen erhoben werden sollen.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage B 94) :
Wird die Bundesregierung die Tatsache, daß das Bremer Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen 16 Hochschullehrer, die zu den Herausgebern der Dokumentation „Bubackein Nachruf" gehörten mit der Feststellung ablehnte, diesen Hochschullehrern fehle Einsicht in die Realität der Bundesrepublik Deutschland und ihrer rechtsstaatlich-demokratischen Ordnung, in der Kultusministerkonferenz aufgreifen und anregen, daß von den zuständigen Bundesländern Vorsorge getroffen werden sollte, daß die an unseren Hochschulen tätigen Lehrkräfte über ein Mindestmaß an politischem Grundwissen „über die Realität der Bundesrepublik und ihrer rechtsstaatlich-demokratischen Ordnung" verfügen?
Der Bundesregierung ist der Ihrer Frage zugrunde liegende Sachverhalt nicht im einzelnen, sondern nur aufgrund von Pressemeldungen bekannt. Danach ist gegen den Ihrer Frage zugrunde liegenden Beschluß des Bremer Landgerichtes von der Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt worden. Da die Bundesregierung nicht in ein schwebendes Verfahren eingreifen will und kann, sehe ich mich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage, Ihre Frage zu beantworten.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage B 95) :
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der inzwischen in Afghanistan eingetretenen Lage für ihre technische Hilfe beim Ausbau des afghanischen Rundfunks?
Die Bundesregierung gewährt Afghanistan für den Ausbau des Rundfunks zur Zeit keine Technische Hilfe. Finanzielle Hilfe für diesen Zweck hat die Bundesregierung der afghanischen Regierung im Abkommen vom 19. Mai 1977 unter dem Vorbehalt der Prüfung zugesagt. Beiden Regierungen liegt seit Januar 1978 eine aus deutscher Technischer Hilfe finanzierte Studie der Deutschen Welle über die Erweiterung des afghanischen Rundfunknetzes vor. Die Überlegungen, ob zur Durchführung dieser Vorschläge Mittel der deutschen Finanziellen und/oder Technischen Zusammenarbeit eingesetzt werden sollen, sind noch nicht abgeschlossen.