Plenarprotokoll 8/106
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
106. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 27. September 1978
Inhalt:
Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 8383 A
Erweiterung der Tagesordnung 8383 A
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 8383 B
Fragestunde
— Drucksache 8/2117 vom 22. 09. 1978 —
Aussage des Bundeskanzlers über die Anwendbarkeit der Oppositionsvorschläge zur Sicherungsverwahrung erstverurteilter Terroristen
MdlAnfr A1 22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8383 C, D,
8384 A
ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 8383 D
Zahl der seit Inkrafttreten des Grundvertrages verhafteten und verurteilten Fluchthelfer
MdlAnfr A6 22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Hupka CDU/CSU
Antw PStSekr Höhmann BMB . 8384 B, D, 8385 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . 8384 C, D ZusFr Schulze (Berlin) SPD . . . . . . 8385 A
Reise des Bundesministers Dr. Haack in die DDR angesichts der Verweigerung der Einreise nach Ost-Berlin für einen Besuch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Potsdam
MdlAnfr A7 22.09.78 Drs 08/2117 Jäger (Wangen) CDU/CSU
Antw PStSekr Höhmann BMB . . 8385 A, B, C, D,
8386 A
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8385 B, C
ZusFr Stutzer CDU/CSU 8385 C
ZusFr Sieglerschmidt SPD . . . . . 8385 D
ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . . . . 8385 D
Aufnahme von Flüchtlingen aus Vietnam, Laos und Kambodscha in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Frühjahr 1975
MdlAnfr A14 22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Hupka CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA
8386 B, C, D, 8387 A
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 8386 C
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8386 D
ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 8386 D
Beschäftigung polnischer Staatsbürger bei
der Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland in Warschau, Beeinträchti-
II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1978
gung des Vertrauens Ratsuchender durch diesen Umstand
MdlAnfr A15 22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Voss CDU/CSU
MdlAnfr A16 22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Voss CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA
8387 A, B, C, D, 8388 A, B, C, D, 8389 A
ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . 8387 B, 8388 C, D
ZusFr Dr. Corterier SPD 8387 C
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 8387 D
ZusFr Rosenthal SPD 8387 D
ZusFr Becker (Nienberge) SPD . 8388 A, 8389 A
ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 8388 A
ZusFr Broll CDU/CSU 8388 B
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8388 D
Deutsche Staatsbürger in einem sowjetischen Straflager bei Moskau; Bemühungen um deren Entlassung
MdlAnfr A17 22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA
8389 A, B
ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 8389 B
Verwirklichung der Menschenrechte im Sinne der EG-Erklärung vom 15. 8. 1978 in Genf für die im Ostblock lebenden Deutschen
MdlAnfr A18 22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Czaja CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 8389 C,
8390 A, B
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 8389 D, 8390 A
Verletzung von Art. 12 Abs. 2 und Art. 27 des politischen Menschenrechtspakts gegenüber Deutschen in der CSSR, Rumänien, Polen und der Sowjetunion
MdlAnfr A19 22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Czaja CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA
8390 B, D, 8391 A, B, C
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 8390 D, 8391 A
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8391 B
ZusFr Frau Schlei SPD 8391 D
ZusFr Sieglerschmidt SPD 8391 C
Realisierbarkeit der Wiedervereinigung Deutschlands bei einer Auflösung von NATO und Warschauer Pakt
MdlAnfr A20 22.09.78 Drs 08/2117 Jäger (Wangen) CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 8391 D,
8392 C, D, 8393 A, B, C
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 8392 B, C
ZusFr Dr. Corterier SPD . . . . . . 8392 D
ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 8393 A
ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 8393 B
ZusFr Frau Schlei SPD 8393 B
ZusFr Horn SPD 8393 C
Deutschlandpolitische Modelle Egon Bahrs, insbesondere Ausscheiden aus der NATO zur Verbesserung der Chancen einer Wiedervereinigung
MdlAnfr A22 22.09.78 Drs 08/2117 Straßmeir CDU/CSU
MdlAnfr A23 22.09.78 Drs 08/2117 Straßmeir CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 8393 D, 8394 A, B, C, 8395 A, B, C, D, 8396 A
ZusFr Straßmeir CDU/CSU . 8393 D, 8394 A, B
ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 8394 C
ZusFr Sieglerschmidt SPD 8394 D
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8394 D
ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 8395 A, 8395 D
ZusFr Frau Dr. Focke SPD 8395 B
ZusFr Horn SPD 8395 C
ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 8395 C
ZusFr Dr. Kreutzmann SPD 8395 D
Beeinträchtigung der Zuverlässigkeit der
Bundesrepublik Deutschland als Bündnispartner durch Pläne, die eine Auflösung des Nordatlantischen Bündnisses umfassen
MdlAnfr A26 22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Möller CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 8396 A
Bevorzugte Berücksichtigung amerikanischer Staatsbürger bei der Neueinstellung ziviler Arbeitskräfte in den in der Bundesrepublik Deutschland stationierten amerikanischen Streitkräften
MdlAnfr A54 22.09.78 Drs 08/2117 Glos CDU/CSU
MdlAnfr A55 22.09.78 Drs 08/2117 Glos CDU/CSU
Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA
8396 B, C, D, 8397 A
ZusFr Glos CDU/CSU . . . . . . . 8396 C, D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 8397 A
Mitwirkung von Kernenergiekritiken am atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Entsorgungszentrum in Gorleben
MdlAnfr A27 22.09.78 Drs 08/2117 Ueberhorst SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8397 A, C ZusFr Ueberhorst SPD . . . . . . . 8397 C
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1978 III
Schutz türkischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland von den Aktivitäten der „Grauen Wölfe"
MdlAnfr A31 22.09.78 Drs 08/2117 Kirschner SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 8397 D,
8398 B, C
ZusFr Kirschner SPD . . . . . . . 8398 A, B
ZusFr Sieler SPD 8398 C
Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes
MdlAnfr A32 22.09.78 Drs 08/2117 Gerster (Mainz) CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 8398 C,
8399 A, B, C
ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 8399 A, B ZusFr Frau Simonis SPD 8399 C
Konzepte der Bundesregierung für eine Reform der Kfz-Steuer, insbesondere Argumente für deren Überleitung in die Mineralölsteuer
MdlAnfr A35-22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Friedmann CDU/CSU
MdlAnfr A36 22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Friedmann CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . . 8399 D,
8400 A, B, C, D
ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 8400 B, C
ZusFr Mahne SPD 8400 C
Werbung für die steuerliche Absetzbarkeit von finanziellen Beteiligungen an der Fluchthilfe von Ärzten aus der DDR durch die „Finanzierungsvermittlung Bodensee"
MdlAnfr A37 22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Spöri SPD
MdlAnfr A38 22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Spöri SPD
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . 8400 D, 8401 B ZusFr Dr. Spöri SPD 8401 A, B
Einschränkung der Funktion der ehrenamtlichen Richter
MdlAnfr A50 22.09.78 Drs 08/2117 Frau Steinhauer SPD
MdlAnfr A51 22.09.78 Drs 08/2117 Frau Steinhauer SPD
Antw PStSekr Buschfort BMA . 8401 D, 8402 B
ZusFr Frau Steinhauer SPD 8402 A, B
Gesetzliche Grundlagen der Agrar-Sozialpolitik in den EG-Ländern sowie Leistungsniveau der einzelnen Versicherungsarten
MdlAnfr A52 22.09.78 Drs 08/2117 Horstmeier CDU/CSU
MdlAnfr A53 22.09.78 Drs 08/2117 Horstmeier CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . 8402 C, 8403 A
ZusFr Horstmeier CDU/CSU 8403 A
Verstärkung des Personals und der technischen Ausstattung für Überwachungstrupps des Tiefflugbetriebs
MdlAnfr A70 22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Wernitz SPD
Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 8403 B, D,
8404 A
ZusFr Dr. Wernitz SPD 8403 D
Nächste Sitzung 8404 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8405*A Anlage 2
Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes und anderer Gesetze . . . . . . 8405* D
Anlage 3
Vorlage des Regierungsentwurfs zur Ände-rung des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
MdlAnfr A2 22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8406* A Anlage 4
Einrichtung zusätzlicher Ausbildungsplätze bei den Standortverwaltungen der Bundeswehr; verstärkte Bereitstellung von Halbtagsstellen in der Bundesverwaltung, insbesondere bei der Bundeswehrverwaltung
MdlAnfr A4 22.09.78 Drs 08/2117 Berger (Lahnstein) CDU/CSU
MdlAnfr A5 22.09.78 Drs 08/2117 Berger (Lahnstein) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8406* A Anlage 5
Aufnahme von Frauen in die Führungsgremien der Lastenausgleichsbank
MdlAnfr A28 22.09.78 Drs 08/2117 Frau Traupe SPD
MdlAnfr A29 22.09.78 Drs 08/2117 Frau Traupe SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8406* D
IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1978
Anlage 6
Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank, insbesondere Überrepräsentation der Vertriebenenorganisationen gegenüber Organisationen der Wirtschaft
MdlAnfr A30 22.09.78 Drs 08/2117 Roth SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8407* B Anlage 7
Pressemeldungen über ein „Anzapfen" des Zentralcomputers des Bundeskriminalamtes durch einen Bielefelder EDV-Fachmann
MdlAnfr A33 22.09.78 Drs 08/2117 Daweke CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8407* D Anlage 8
Entlassung von Reinigungskräften in
Dienststellen der Bundesfinanzverwaltung
wegen Übernahme der Reinigung durch Privatunternehmen
MdlAnfr A39 22.09.78 Drs 08/2117 Kuhlwein SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 8408* B Anlage 9
Wegfall der Grunderwerbsteuerbefreiung für Eigenheime
MdlAnfr A40 22.09.78 Drs 08/2117 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 8408* C Anlage 10
Anzahl der nicht besetzten Pflichtarbeitsplätze für Schwerbehinderte im Jahre 1977; Entwicklung für 1978
MdlAnfr A56 22.09.78 Drs 08/2117
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU
MdlAnfr A57 22.09.78 Drs 08/2117
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 8408* D
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1978 8383
106. Sitzung
Bonn, den 27. September 1978
Beginn: 13.00 Uhr
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1978 8405*
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Adams * 28.9.
Dr. van Aerssen * 28.9.
Dr. Ahrens ** 5.10.
Dr. Aigner * 28.9.
Alber ** 5.10.
Amrehn ** 5.10.
Dr. Bardens ** 5.10.
Dr. Barzel 27.9.
Blumenfeld * 4. 10.
Böhm (Melsungen) ** 5. 10.
Frau von Bothmer ** 5.10.
Büchner (Speyer) ** 5.10.
Conrad 27. 9.
Dr. Ehmke 28. 9.
Dr. Enders ** 5.10.
Dr. Evers ** 5.10.
Fellermaier * 28.9.
Flämig * 28.9.
Friedrich (Würzburg) 28.9.
Gärtner 27. 9.
Gattermann 28. 9.
Frau Geier 28.9.
Gerstein 27.9.
Genscher 27.9.
Dr. Geßner ** 5.10.
Haberl 27. 9.
Handlos ** 5.10.
Hansen 28. 9.
Frau Dr. Hartenstein 5.10.
von Hassel ** 5.10.
Dr. Holtz ** 5.10.
Ibrügger * 5.10.
Jung * 28.9.
Dr. h. c. Kiesinger 28.9.
Dr. Klepsch ** 5.10.
Kratz 5.10.
Lagershausen ** 5.10.
Lemmrich ** 5.10.
Lemp * 28.9.
Lenzer ** 5.10.
Lücker * 28.9.
Marquardt ** 4.10.
Matthöfer 27.9.
Mattick ** 5.10.
Dr. Mende ** 28.9.
Milz ** 5.10.
Möhring 28.9.
Dr. Müller ** 5.10.
Müller (Mülheim) * 28.9.
Müller (Wadern) * 28.9.
Neuhaus 28.9.
Nordlohne 28.9.
Pawelczyk ** 4.10.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht (C)
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Pfennig ** 5.10.
Reddemann ** 5.10.
Dr. Reimers, 27. 9.
Russe 28. 9.
Sauer (Salzgitter) 28.9.
Saxowski 28.9.
Dr. Schäuble ** 5.10.
Scheffler ** 5.10..
Schmidhuber ** 5.10.
Schmidt (Kempten) ** 5.10.
Schmidt (Wattenscheid) 28.9.
Schmidt (Würgendorf) ** 5.10.
Schreiber * 28.9.
Dr. Schwencke (Nienburg) ** 5.10.
Seefeld * 28.9.
Dr. Freiherr Spieß von Büllesheim ** 5.10.
Dr. Starke (Franken) 28.9.
Strauß 28.9.
Frau Tübler 5.10.
Ueberhorst ** 5.10.
Dr. Vohrer ** 5.10.
Frau Dr. Walz * 28.9.
Wawrzik * 27. 9.
Wischnewski 28. 9.
Würtz * 27.9.
Ziegler 5.10.
Anlage 2
Entschließung des Bundesrates
zum Gesetz zur Änderung des Investitionszulagen-
gesetzes und anderer Gesetze
Der Bundesrat bedauert, daß der Vermittlungsausschuß den Änderungswünschen des Bundesrates vom 2. Juni 1978 zu dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz abermals nur teilweise gefolgt ist. Der Bundesrat stimmt dem Gesetz in der nach Behandlung im Vermittlungsausschuß am 7. September 1978 vorliegenden Fassung zu, damit die vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Verbesserungen der Förderung der gewerblichen Wirtschaft und die Verbesserung der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in kleineren und mittleren Betrieben schnell wirksam werden. Der Bundesrat hält jedoch die mit seinen Änderungsanträgen vom 2. Juni 1978 geforderten Verbesserungen der Investitionszulage-Förderung in vollem Umfang für geboten. Er verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Gesetzesinitiative der Länder Baden-Württemberg und Bayern zum Entwurf eines Investitionszulagen-Änderungsgesetzes 1978 (BR-Drs. 332/78). Dies gilt namentlich für die Wiederanhebung der Investitionszulage auf 10 Prozent im Zonenrandgebiet und in anderen förderungsbedürftigen Gebieten.
Die Förderungsmöglichkeiten reichen auch bei einem Investitionszulagensatz von 8,75 Prozent nicht aus, um Standortnachteile der von der gegenwärtigen Wirtschaftslage besonders betroffenen struktur-
8406* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1978
schwachen und peripheren Räume voll auszugleichen. Der Bundesrat wird sein Ziel deshalb auch nach Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes weiter verfolgen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage A 2) :
Wann ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung den von ihr bereits in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht des Bundesrates vom 8. März 1977 angekündigten eigenen Gesetzentwurf vorlegt?
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes in der heutigen Kabinettsitzung beschlossen. Der Entwurf wird nunmehr den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen A 4 und 5) :
Ist die Bundesregierung bereit, zur Deckung des Bedarfs an Berufsausbildungsplätzen wenigstens vorübergehend, d. h. während der Zeit des größten Bedarfs, auch dadurch beizutragen, daß sie z. B. in den Standortverwaltungen der Bundeswehr nicht nur Beamtenanwärter ausbilden läßt, sondern auch in angemessener Anzahl zur betreffenden Personalstärke gewerbliche Ausbildungsplätze und solche für Verwaltungsangestellte bereitstellt?
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß zur Verminderung der Arbeitslosigkeit besonders der Frauen und Teilzeitkräfte in den ihrer Verantwortung unterstehenden Verwaltungen, z. B. der Bundeswehrverwaltung, zukünftig mehr als bisher auf ganzen Stellen zwei Teilzeitkräfte beschäftigt werden können?
Das Bundesministerium der Verteidigung hat seit 1975 etwa 1 100 Ausbildungsberufe in gewerblich technischen Berufen eingerichtet und dabei die jährliche Einstellungsquote von etwa 500 im Jahr 1974 auf rund 850 in diesem Jahr gesteigert. Diese Erweiterung der Ausbildungskapazität erfolgte größtenteils bei den bestehenden Ausbildungsstätten, führte aber auch zur Einrichtung von 7 neuen Ausbildungswerkstätten; eine weitere kommt im nächsten Jahr noch hinzu. Diese erhöhte Einstellungsquote wird auch in den nächsten Jahren beibehalten und führt damit vorübergehend auch zu einer Ausbildung über den Eigenbedarf hinaus.
Zum zweiten Teil Ihrer ersten Frage darf ich darauf hinweisen, daß eine Ausbildung für den Beruf des Verwaltungsangestellten im Bereich des Bundes nicht möglich ist, da eine entsprechende Ausbildungsordnung nach § 25 des Berufsbildungsgesetzes nicht besteht. Die z. Z. vorhandenen einschlägigen Ausbildungsordnungen erfassen im wesentlichen Bereiche der Kommunalverwaltung.
Eine Ausbildungsordnung für einen Verwaltungsberuf, nämlich eine Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsangestellten, wird jedoch unter Federführung des Bundesministers des Innern erarbeitet. Die Verordnung soll sowohl für den Bereich des Bundes als auch für den der Länder und Kommunen gelten.
Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt:
Gegenwärtig werden bei der Bundeswehr 62 524 Angestellte und 87 894 Arbeiter beschäftigt.
Davon sind 28 709 (= 46 %) weibliche Angestellte lind 16 481 (= 19 %) Arbeiterinnen.
Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten beträgt bei den Angestellten 4 804 (= 4 %) und bei den Arbeitern 1 054 (= 1,2 %).
Aus diesen Zahlen können Sie ersehen, daß die Bundeswehr bereits in großer Zahl weibliche Arbeitnehmer beschäftigt und besonders bei den Angestellten auch von der Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung Gebrauch macht. Dies soll auch weiterhin geschehen. Eine Teilzeitbeschäftigung wird immer dann möglich sein, wenn sowohl die auszuübende Tätigkeit eine Aufteilung zuläßt als auch entsprechende Bewerbungen vorliegen.
Im Bereich des Bundesministers der Verteidigung wird bereits nach diesen Grundsätzen verfahren.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Traupe (SPD) (Drucksache 8/2117 Fragen A 28 und 29) :
Trifft es zu, daß sich — wie aus dem Jahresbericht 1977 zu entnehmen ist — unter den Mitgliedern des Vorstands und in dem vielköpfigen Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank nicht eine einzige Frau befindet, und welche Gründe kann die Bundesregierung dafür anführen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um hier in den nächsten Jahren eine Änderung eintreten zu lassen, da es sich bei der Lastenausgleichsbank um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt?
In der Tat gehört nach dem derzeitigen Stand der Zusammensetzung weder dem Vorstand noch dem Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank eine Frau als Mitglied an.
So sehr die Bundesregierung diesen Sachverhalt im Ergebnis bedauert, steht es nicht in ihrer Macht, diesen Zustand unmittelbar durch besonderen Eingriff zu ändern.
Denn gemäß der in § 7 des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank vom 28. Oktober 1954 in der Fassung des Gesetzes vom 7. September 1976 festgelegten Zusammensetzung des Verwaltungsrats gehören diesem Gremium sechs Vertreter der Länder, acht Vertreter der Geschädigtenorganisationen, drei Vertreter des Bankgewerbes, ein Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen sowie fünf vom Deutschen Bundestag gewählte Sachverständige und ferner je ein Vertreter der Deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für Arbeit
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1978 8407*
und des Bundesausgleichsamts an. Auf die Bestellung dieser 26 Mitglieder hat die Bundesregierung überhaupt keinen Einfluß.
Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der Präsident des Bundesausgleichsamtes kraft seines Amtes, diese Funktion ist deshalb nicht beliebig anders zu besetzen.
Ferner gehören dem Gremium zehn Vertreter von Bundesressorts an, die im Gesetz einzeln aufgezählt sind. Diese Ressorts haben jeweils diejenigen Mitarbeiter in den Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank entsandt, die bei ihrer dienstlichen Tätigkeit mit dem Aufgabenbereich der Bank befaßt sind. Unter diesem Personenkreis wie auch unter den vier Mitgliedern des Vorstandes der Lastenausgleichsbank befindet sich derzeit keine Frau.
Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern der Lastenausgleichsbank und der von den Bundesressorts entsandten Mitglieder des Verwaltungsrates der Bank wird auch künftig nach den sachlichen Gesichtspunkten der fachlichen Eignung bzw. der engen Beziehung zwischen dienstlicher Tätigkeit im Ministerium und dem Aufgabenbereich der Lastenausgleichsbank zu entscheiden sein. Ich hoffe, daß ein Teil dieser Positionen in Zukunft mit weiblichen Bediensteten besetzt werden kann, was sich dann auch auf Vorstand und Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank auswirken wird.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roth (SPD) (Drucksache 8/2117 Frage A 30) :
Hält die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß nach dem Jahresbericht 1977 Schwerpunkt in der Geschäftsentwicklung der Lastenausgleichsbank die Förderung von Betriebsneugründungen mit einem Volumen von 240 Millionen DM weit vor den finanziellen Maßnahmen zur Eingliederung von Aussiedlern und Zuwanderern war, die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank noch für zeitgemäß, und ist die Überrepräsentation der Vertriebenenorganisationen gegenüber Organisationen der Wirtschaft, insbesondere gegenüber Selbständigen und kleinen und mittleren Unternehmen noch zu reditfertigen, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Derzeit gibt die Geschäftsentwicklung der Lastenausgleichsbank, die Sie zum Anlaß Ihrer Anfrage nach einer künftigen Zusammensetzung des Verwaltungsrates dieser Bank nehmen, keinen Anlaß, eine Änderung ins Auge zu fassen.
Für die Beurteilung der von Ihnen gestellten Frage sollten nicht einzelne Programme, sondern die gesamte Geschäftstätigkeit zugrunde gelegt werden.
Das Geschäftsvolumen der Lastenausgleichsbank beträgt zum 31. August 1978 rund 11,2 Milliarden DM. Rund 6,1 Milliarden DM des Geschäftsvolumens, das sind etwa 54 v. H., haben ihren Ursprung im Lastenausgleich bzw. in der Geschädigtenförderung. Eine besondere Bedeutung im Neugeschäft der Bank hat gegenwärtig die Förderung der Eingliederung von Spätaussiedlern.
Hinzu kommt, daß in dem Teil des Geschäftsvolumens, der die Förderung von Betriebsneugründungen zum Gegenstand hat, zu einem guten Teil auch die Förderung von Geschädigtenbetrieben enthalten ist.
Die ursprüngliche Aufgabe der Bank erstreckte sich von Anfang an auf die Förderung kleinerer und mittlerer gewerblicher Unternehmen. Von dieser Ursprungsaufgabe hat sich die Bank seither nicht entfernt, auch wenn inzwischen neben den Geschädigten seit 1959 Existenzgründungen von Angehörigen freier Berufe und seit 1969 Betriebsneugründungen von Nichtgeschädigten in zunehmendem Maße gefördert werden.
Von den 36 Mitgliedern des Verwaltungsrates neben dem kraft Amtes als Vorsitzender wirkenden Präsidenten des Bundesausgleichsamtes sind kraft Gesetzes
3 Vertreter ,der Vertriebenenorganisationen
3 Vertreter der Organisationen der Kriegsgeschädigten einschließsich der Ostgeschädigten
2 Vertreter der Organisationen der Sowjetzonenflüchtlinge sowie
1 vom Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für — nichtdeutsche — Flüchtlinge in Deutschland benannter Vertreter.
Von einer Oberrepräsentation der Vertriebenenorganisationen kann also kaum gesprochen werden, vielmehr erscheint vom Anteil der Geschädigtenförderung bzw. des Lastenausgleichsgeschäfts am Geschäftsvolumen der Bank her gesehen gegenwärtig die Vertretung der Geschädigtenorganisationen im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang nach wie vor gerechtfertigt.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage A 33) :
Kann die Bundesregierung den Inhalt von Meldungen der ostwestfälisch-lippischen Presse bestätigen, wonach es einen Bielefelder Bürger mit einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage in Bielefeld gelungen ist, den Zentralcomputer des Bundeskriminalamts „anzuzapfen", und falls ja, welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um diese Möglichkeiten einzuschränken?
Die Bundesregierung kann die Richtigkeit der von Ihnen erwähnten Pressemeldungen nicht bestätigen.
Richtig ist, daß ein Bielefelder Bürger bei verschiedenen Polizeidienststellen versucht hat,, Informationen aus den Datenbeständen des INPOL-Systems zu erlangen. Nicht richtig ist, daß er eine elektronische Datenverarbeitungsanlage in Bielefeld benutzte.
Der Betreffende hat sich vielmehr telefonisch an Polizeibehörden gewandt in verschiedenen Bundesländern und unter Vorspiegelung einer Berechtigung Informationen aus Datenbeständen des INPOL-
8408* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1978
Systems, die die Polizei über Terminal abfragen kann, erbeten.
Grundsätzlich ist hierbei auf folgendes hinzuweisen: Die beim Bundeskriminalamt gespeicherten Bestände personenbezogener Daten können entweder durch unmittelbaren Zugriff eines berechtigten Benutzers abgefragt oder unmittelbar über eine Anfrage bei einer dieser Stellen erfragt werden.
Der unmittelbare Zugriff erfolgt über ein Terminal, das sich im Dienstraum des abfrageberechtigten Benutzers befindet. Um eine mißbräuchliche Benutzung des Terminals zu verhindern, ist die Kommunikation mit dem Rechner nur mit Hilfe eines bestimmten Codewortes, das nur den zuständigen Beamten bekannt ist, möglich. Die Geräte, die außer Betrieb sind, werden abgemeldet und verschlossen.
Berechtigte Stellen, die über ein Terminal nicht verfügen, können eine unmittelbar zugriffsberechtigte Stelle bitten, die benötigte Information über Terminal abzufragen und mitzuteilen. Um zu verhindern, daß durch telefonische Anfragen Informationen an Unberechtigte mitgeteilt werden, besteht für das Bundeskriminalamt die Anweisung, fernmündliche Ersuchen nur dann zu beantworten, wenn durch Rückruf sichergestellt ist, daß der Anrufer zur Entgegennahme der gewünschten Information berechtigt ist. Die dann erteilte Auskunft ist schriftlich festzuhalten.
Nach Auffassung der Bundesregierung reichen diese Sicherungsvorkehrungen, die in ähnlicher Form auch für den Bereich der Länderpolizeien getroffen worden sind, aus, um zu verhindern, daß die beim Bundeskriminalamt gespeicherten personenbezogenen Daten durch unberechtigte Dritte abgefragt werden. Sollte es dennoch ausnahmsweise einem Unbefugten durch Vorgabe einer Berechtigung gelingen, telefonische Auskünfte aus dem polizeilichen Informationsbestand zu erhalten, so wäre dies nur auf Grund menschlichen Fehlverhaltens, nämlich durch Mißachtung bestehender Vorschriften, möglich.
Der Vorfall war Veranlassung, die für die Computerabfrage Berechtigten an die bestehenden Dienstvorschriften zu erinnern.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/2117 Frage A 39) :
Trifft es zu, daß in Dienststellen der Bundesfinanzverwaltung Reinigungskräfte entlassen werden, um mit der Reinigung private Reinigungsunternehmen zu beauftragen, und ist sichergestellt, daß in solchen Fällen das Mitbestimmungsrecht des Personalrats beachtet wird?
Der Bundesrechnungshof hat bei örtlichen Prüfungen von Dienststellen der Bundesfinanzverwaltung bereits vor Jahren angeregt, die Reinigung von Dienstgebäuden auf Reinigungsunternehmen zu übertragen, weil dies wirtschaftlicher sei. Es trifft
nicht zu, daß Reinigungskräfte entlassen werden, um mit der Reinigung private Reinigungsunternehmen zu beauftragen. Es ist vom Bundesministerium der Finanzen auch keine allgemeine Weisung erteilt worden, die Arbeitszeit der Kräfte im Reinigungsdienst zu prüfen. Solche Prüfungen sollen jedoch durch die zuständigen örtlichen Dienststellen von Fall zu Fall vorgenommen werden, wenn dazu ein besonderer Anlaß besteht, z. B. bei der Anmietung neuer Büroräume, bei Neubauten usw. Für diese Prüfungen und auch für Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollen die im Bereich der Bundeswehr geltenden Richtzahlen (ZDV 70/1 Nr. 816) für die Gebäudereinigung als Anhalt dienen, die den Oberfinanzdirektionen durch einen Erlaß vom 26. Mai 1975 mitgeteilt worden sind. Die zuständige Personalvertretung, der örtliche Personalrat, wird in allen Fällen beteiligt.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Frage A 40) :
Trifft es zu, daß die Landesfinanzminister unter Beteiligung des Bundesfinanzministers am 5. Mai 1978 beschlossen haben, einen Gesetzentwurf ausarbeiten zu lassen, der den Wegfalll der Grunderwerbsteuerbefreiung für Eigenheime vorsieht, und bedeutet dies, daß die Bundesregierung eine so grundlegende Änderung des Grunderwerbsteuerrechts beabsichtigt, und wann ist gegebenenfalls mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu rechnen?
Die Konferenz der Länderfinanzminister hat sich am 5. Mai 1978 für eine aufkommensneutrale Reform der Grunderwerbsteuer ausgesprochen und dabei eine Lösung erörtert, bei der ein deutlicher Abbau von Steuerbefreiungstatbeständen mit einer ebenso deutlichen Senkung des Steuersatzes verbunden wird.
Die Bundesregierung wird zunächst dem Deutschen Bundestag auf sein Ersuchen vom 27. Mai 1977 bis zum 31. Dezember 1978 berichten, welche Überlegungen für eine Reform des Grunderwerbsteuerrechts angestellt worden sind. Dabei wird unter anderem auch die von der Konferenz der Länderfinanzminister befürwortete Lösung im einzelnen dargestellt werden. Erst danach kann entschieden werden, bis wann mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu rechnen ist.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/2117 Fragen A 56 und 57) :
Trifft es zu, daß für 983 000 Arbeitsplätze, die 1976 nach dem Gesetz von Schwerbehinderten hätten besetzt werden müssen, nur 671 000 Schwerbehinderte zur Verfügung standen, so daß 312 000 Pflichtplätze .gar nicht zu besetzen waren?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 106. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. September 1978 8409*
Wie lauten die entsprechenden Zahlen für das Kalenderjahr 1977, und welche Entwicklung ist für das Jahr 1978 abzusehen?
Es trifft zwar zu, daß nach dem Ergebnis der Anzeigen der Arbeitgeber gemäß § 10 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes für das Kalenderjahr 1976 rd. 983 000 Arbeits- und Ausbildungsplätze bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern für die Beschäftigung Schwerbehinderter und ihnen Gleichgestellter vorzuhalten waren. Hingegen trifft nicht zu, daß dieser Zahl zur Verfügung stehender Plätze für Schwerbehinderte nur 671 000 unterzubringende Schwerbehinderte gegenüberstanden.
Die Zahl von 671 000 bezeichnet die Zahl der im Jahre 1976 mit Schwerbehinderten besetzten Pflichtplätze. Diese Zahl ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Bedarf an Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte.
Dieser Bedarf war schon im Jahre 1976 und ist erst recht heute sehr viel größer. Zu berücksichtigen sind:
— die voll- und teilzeitarbeitslosen Schwerbehinderten (rd. 40 000 Ende 1976, derzeit mehr als 50 000),
— die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterzubringenden schwerbehinderten Schulabgänger sowie die
— Abgänger von außerbetrieblichen beruflichen
Bildungs- und Rehabilitationseinrichtungen.
Hinzu kommt die erhebliche Zahl jener Schwerbehinderter, die im Jahre 1976 noch nicht als Inhaber von Pflichtplätzen erfaßt werden konnten, weil sie ihre Schwerbehinderteneigenschaft bei den Versorgungsämtern noch nicht hatten feststellen lassen.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes:
Für das Kalenderjahr 1977 liegt bisher nur eine repräsentative Teilerhebung zum Stichtag 31. Dezember 1977 vor.
Danach ist die Erfüllungsquote im Laufe des Jahres 1977 auf 4,5 % angestiegen. Das entspricht einer Zahl von nahezu 740 000 besetzten Pflichtplätzen. Der tatsächliche Bedarf an Pflichtplätzen liegt entsprechend höher. Die Zahl der offenen Pflichtplätze hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 70 000 verringert. Diese offenen Plätze sind mehr noch als im Kalenderjahr 1976 eine unentbehrliche Vermittlungsreserve zur Unterbringung arbeitsloser Schwerbehinderter, deren Zahl sich weiter gesteigert hat.
Damit ist die Entwicklung aber noch nicht abgeschlossen. Es ist damit zu rechnen, daß die Erfüllungsquote im Jahre 1978 um mindestens weitere 0,3 % und auch im Jahre 1979 weiter steigen wird, so daß im Laufe des nächsten Jahres eine Erfüllungsquote von rd. 5 % erreicht wird.
Für diese Einschätzung spricht die Entwicklung der Antragseingänge bei den Versorgungsämtern. Noch im letzten Quartal sind rd. 225 000 Anträge gestellt worden. Erfahrungsgemäß werden ca. 70 % positiv beschieden. Ein Teil dieser Antragsteller steht im Arbeitsleben und ist somit im Falle der Anerkennung auf einen Pflichtplatz angewiesen.
In Anbetracht dieser Entwicklung hält es die Bundesregierung für unverzichtbar, daß Arbeitgeber, die über mehr als 15 Arbeits- und Ausbildungsplätze verfügen, auch weiterhin verpflichtet bleiben, 6 % dieser Plätze für die Besetzung mit Schwerbehinderten vorzuhalten.