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    Plenarprotokoll 8/105 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 105. Sitzung Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 8295 A Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1979 (Haushaltsgesetz 1979) — Drucksache 8/2150 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1978 bis 1982 — Drucksache 8/2151 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1979) — Drucksache 8/2100 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlicher Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 8/2101 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 8/2102 — Brandt SPD 8295 D Dr. Marx CDU/CSU 8306 C Genscher, Bundesminister AA 8313 D Amrehn CDU/CSU 8318 D Schmidt, Bundeskanzler 8321 D Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 8322 C Erklärungen nach § 35 GO Dr. Schöfberger SPD 8328 A Graf Huyn CDU/CSU 8328 C Nächste Sitzung 8329 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8331e A Anlage 2 Regierungserklärungen der Bundeskanzler seit 1949 SchrAnfr 1 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 8331e C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Anlage 3 Publikationen zu mittelstandspolitischen Themen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung; Bevorzugung SPD- und gewerkschaftsnaher Organe bei der Vergabe von Anzeigen SchrAnfr 2 15.09.78 Drs 08/2099 Landré CDU/CSU SchrAnfr 3 15.09.78 Drs 08/2099 • Landré CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 8331* D Anlage 4 Bedenken gegen die für 1979 vorgesehene Sendung des amerikanischen Fernsehfilms Holocaust SchrAnfr 4 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr 5 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StSekr Bölling BPA O 8332* C Anlage 5 Hilfeleistungen der auswärtigen deutschen Vertretungen für verhaftete deutsche Touristen; Aufklärung der Reisenden über bestimmte gesetzliche Verbote in den Hauptreiseländern SchrAnfr 6 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAnfr 7 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAnfr 8 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAnfr 9 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8332* C Anlage 6 Maßnahmen gegen die Einreise pakistanischer Asylsuchender nach West-Berlin, u. a. durch verstärkte Aufklärung im Heimatland SchrAnfr 10 15.09.78 Drs 08/2099 Hansen SPD SchrAnfr 11 15.09.78 Drs 08/2099 Hansen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8333* B Anlage 7 Initiativen der deutschen Botschaft in Islamabad zur Unterbindung der Einschleusung asylsuchender Pakistani nach West-Berlin SchrAnfr 12 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Dübber SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8333* D Anlage 8 Zusammenarbeit der OTRAG mit der südafrikanischen Fluggesellschaft South-African Airways; Heranziehung Deutscher nach zweijährigem Aufenthalt in der Republik Südafrika zum Wehrdienst SchrAnfr 13 15.09.78 Drs 08/2099 Frau von Bothmer SPD SchrAnfr 14 15.09.78 Drs 08/2099 Frau von Bothmer SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8334* A Anlage 9 Zahl der Fachkräfte an deutschen Schulen im Ausland sowie für Stipendien zur Verfügung gestellte Mittel SchrAnfr 15 15.09.78 Drs 08/2099 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr 16 15.09.78 Drs 08/2099 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8334* D Anlage 10 Umfang der Hilfeleistungen der Industrieländer für die von Dürre .bedrohte SahelZone SchrAnfr 17 15.09.78 Drs 08/2099 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 8335* A Anlage 11 Gewährleistung der Pflege der deutschen Kultur für die Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen; Beitritt weiterer Staaten zu den beiden Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen SchrAnfr 18 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr 21 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8335* B Anlage 12 Strafrechtliche Verfolgung der Morde an Deutschen im Lager Lamsdorf durch die polnischen Behörden SchrAnfr 19 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr 20 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 8335* D Anlage 13 Überreichung von Geschenken für die Teilnehmer der 65. IPU-Konferenz in Bonn durch Bundesbehörden Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 III SchrAnfr 22 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8336* A Anlage 14 Vorzeitiges Bekanntwerden der Ermittlungen im neuesten Bonner Spionagefall; vorzeitige Unterrichtung des Bundesinnenministers über die Veröffentlichung des Spionageverdachts gegen den Abg. Dr. Holtz und seine Reaktion gegenüber der Zeitung SchrAnfr 23 15.09.78 Drs 08/2099 Röhner CDU/CSU SchrAnfr 24 15.09.78 Drs 08/2099 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8336* B Anlage 15 Äußerungen des Bundesinnenministers über den Spionageverdacht gegen den Abgeordneten Dr. Holtz vor Journalisten während einer Wahlkampfreise SchrAnfr 25 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8336* C Anlage 16 Häufigkeit von Krebs- und Kindersterblichkeit in der Umgebung amerikanischer Kernkraftwerke; Schlußfolgerungen für die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 26 15.09.78 Drs 08/2099 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8336* C Anlage 17 Vorlage eines Presserechtsrahmengesetzes zur inneren Pressefreiheit und anderer Gesetzesvorhaben aus dem Regierungsprogramm; Äußerungen des Bundesinnenministers hierzu SchrAnfr 27 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr 28 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr 29 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr 30 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8336* D Anlage 18 Strahlengefährdung durch Abraumhalden der Firma Saarberg-Interplan in BadenWürttemberg nach einer Studie des Instituts für Energie und Umweltforschung e. V.; mögliche Gegenmaßnahmen SchrAnfr 31 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr 32 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8337* B Anlage 19 Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel und Gewährleistung der Reaktorsicherheit SchrAnfr 33 15.09.78 Drs 08/2099 Ueberhorst SPD SchrAnfr 34 15.09.78 Drs 08/2099 Ueberhorst SPD SchrAnfr 35 15.09.78 Drs 08/2099 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8337* D Anlage 20 Stationierung eines Rettungshubschraubers im Bereich des Autobahndreiecks Biebelried an der Autobahn Frankfurt—Nürnberg SchrAnfr 36 15.09.78 Drs 08/2099 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8338* C Anlage 21 Lagerung ausländischen Giftmülls in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Insektizids Kepone SchrAnfr 37 15.09.78 Drs 08/2099 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8338* D Anlage 22 Strahlengefährdung durch die Atommülldeponie Bartensleben (DDR) SchrAnfr 38 15.09.78 Drs 08/2099 Ludewig FDP SchrAnfr 39 15.09.78 Drs 08/2099 Ludewig FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8339* B Anlage 23 Sicherheitsstandards für Reaktoren und ihre Entsorgung im RGW SchrAnfr 40 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8339* D Anlage 24 Verweigerung der Festnahme deutscher Terroristen durch jugoslawische Behörden, insbesondere im Falle des gesuchten Gerhard Heissler SchrAnfr 41 15.09.78 Drs 08/2099 Gansel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8340* A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Anlage 25 Gewährleistung des Datenschutzes beim Bundeskriminalamt SchrAnfr 42 15.09.78 Drs 08/2099 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8340* A Anlage 26 Einrichtung einer nationalen Meldestelle für gesundheitsschädliche Stoffe nach den Vorschlägen des DGB SchrAnfr 43 15.09.78 Drs 08/2099 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8340* C Anlage 27 Möglichkeit der Verwechslung des „Umweltzeichens" mit anderen Gütezeichen SchrAnfr 44 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8340* D Anlage 28 Vorlage des Fluglärmberichts durch die Bundesregierung SchrAnfr 45 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8341* B Anlage 29 Erfüllung finanzieller Forderungen des Landes Niedersachsen für die Wiederaufbereitungsanlage Gorleben durch die Bundesregierung und Vereinbarkeit mit dem Verursacherprinzip SchrAnfr 46 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8341* B Anlage 30 Zusätzliche Kosten der aufgegebenen gemeinsamen Fahrbereitschaft der Bonner Ministerien; Einsparungen im Fuhrpark der Ministerien SchrAnfr 47 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr 48 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8341* D Anlage 31 Regelung des Versorgungsausgleichs bei Scheidungen der Ehe eines deutschen Partners mit einem Ausländer SchrAnfr 49 15.09.78 Drs 08/2099 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAnfr 50 15.09.78 Drs 08/2099 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8342* B Anlage. 32 Hausdurchsuchung bei dem Bahr-Referenten Joachim Boudré-Gröger auf Grund eines Spionageverdachts SchrAnfr 51 15.0938 Drs 08/2099 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnfr 52 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8343* A Anlage 33 Praktizierung des Schwangerschaftsabbruchs in Hamburg SchrAnfr 53 15.09.78 Drs 08/2099 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8343* B ' Anlage 34 Beabsichtigte Demissionierung des Generalbundesanwalts Rebmann SchrAnfr 54 15.09.78 Drs 08/2099 Niegel CDU/CSU SchrAnfr 55 15.09.78 Drs 08/2099 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8343* D Anlage 35 Vereinbarkeit des Registrierens und Photografierens der Besucher von Gerichtsverhandlungen mit den Rechtsvorschriften von StPO und GVG SchrAnfr 56 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8344* A Anlage 36 Unterrichtung des SPD-Bundesgeschäftsführers Egon Bahr über den Stand der Untersuchungen gegen seinen persönlichen Referenten Broudré-Gröger und den SPD- Bundestagsabgeordneten Dr. Holtz SchrAnfr 57 15.09.78 Drs 08/2099 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8344* C Anlage 37 Änderung der Strafprozeßordnung oder des Jugendgerichtsgesetzes hinsichtlich der Bestellung eines Verteidigers für Jugendliche und Heranwachsende in Haftfällen SchrAnfr 58 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr 59 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8344* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 V Anlage. 38 Abtransport von 600 000 Patentschriften aus der Kasseler Landesbibliothek am 19./20. August 1975 nach Kuba über Ost-Berlin SchrAnfr 60 15.09.78 Drs 08/2099 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8345* B Anlage 39 Steuerpflicht für Förderbeträge aus dem Sonderprogramm des Bundes zur Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte SchrAnfr 61 15.0938 Drs 08/2099 Wawrzik CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 8345* D Anlage 40 Ausfall von ca. 30 v. H. der Feuerschutzsteuer SchrAnfr 62 15.09.78 Drs 08/2099 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 8346* A Anlage 41 Erhöhung der Investitionszulage von 7,5 auf 10 v. H. SchrAnfr 63 15.09.78 Drs 08/2099 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 8346* C Anlage 42 Veränderung bei den steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsjubiläen SchrAnfr 64 15.09.78 Drs 08/2099 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 8346* D Anlage 43 Ausnutzung der Förderpräferenz für die Errichtung neuer Arbeitsplätze an der Saar durch den Arbed-Konzern bei Stillegung von 1 000 Arbeitsplätzen an anderen Stellen SchrAnfr 66 15.09.78 Drs 08/2099 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr 67 15.09.78 Drs 08/2099 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8347* B Anlage 44 Ungenaue Abfassung von Listen über die Vergabe von Förderungsmitteln beim Regionalfonds SchrAnfr 68 15.09.78 Drs 08/2099 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8347* C Anlage 45 Entwicklung des Westhandels der Comecon-Staaten SchrAnfr 69 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Schmitt-VOckenhausen SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8347* D Anlage 46 Bau und Leistung von Kernkraftwerken in den RGW-Staaten SchrAnfr 70 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAnfr 71 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAnfr 72 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8348* A Anlage 47 - Gesetzgeberische Maßnahmen zur Energieersparnis seit 1973 SchrAnfr 73 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8348* C Anlage 48 Verträge der Bundesrepublik Deutschland über Erdgaseinfuhren; Entwicklung der Stromerzeugungskosten bis 1985 SchrAnfr 74 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr 75 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8349* C Anlage 49 Sicherung der Arbeitsplätze bei der Basalt-AG in Linz SchrAnfr 76 15.09.78 Drs 08/2099 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8350* A Anlage 50 Berücksichtigung der niedrigen Unfallquoten bei Frauen im Straßenverkehr bei der Prämiengestaltung in der Kfz-Versicherung SchrAnfr 77 15.09.78 Drs 08/2099 Egert SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8350* B Anlage 51 Entwicklung der europäischen Kraftverkehrsstruktur SchrAnfr 78 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8350* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Anlage 52 Auswirkungen des Ausbaus der Kernenergie in Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland auf die Strompreise dieser Länder SchrAnfr 79 15.09.78 Drs 08/2099 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr 80 15.09.78 Drs 08/2099 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8352* A Anlage 53 Energieeinsparungen in den Jahren 1980, 1990 und 2000; Zahl der auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene bestehenden energieeinsparenden Gesetze und Verordnungen SchrAnfr 81 15.09.78 Drs 08/2099 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr 82 15.09.78 Drs 08/2099 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr 83 15.09.78 Drs 08/2099 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr 84 15.09.78 Drs 08/2099 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8353* B Anlage 54 Einfuhr ungeimpfter Hunde aus „wilder Zucht" in die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 85 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 8353* A Anlage 55 Unterbindung überflüssiger Tierversuche in Laboratorien SchrAnfr 86 15.09.78 Drs 08/2099 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 8353* B Anlage 56 Förderung landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe SchrAnfr 87 15.09.78 Drs 08/2099 Paintner FDP SchrAnfr 88 15.09.78 Drs 08/2099 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BMI 8353* D Anlage 57 Bundesmittel für den Krankenhausneubau in den einzelnen Bundesländern, insbesondere in Bayern SchrAnfr 89 15.09.78 Drs 08/2099 Höpfinger CDU/CSU SchrAnfr 90 15.09.78 Drs 08/2099 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8355* A Anlage 58 Herabsetzung des Rentenalters für sonderfürsorgeberechtigte Schwerbehinderte SchrAnfr 91 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAnfr 92 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8355* B Anlage 59 Fehlerhafte Angaben in den Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit über das Ausmaß der Jugendarbeitslosigkeit SchrAnfr 93 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8355* D Anlage 60 Rentenzahlungen an Ausländer, mit deren Heimatland kein Sozialversicherungsabkommen besteht SchrAnfr 94 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8356* B Anlage 61 Überangebot von Pflichtarbeitsplätzen für Schwerbehinderte; Zahl der bei den Versorgungsämtern vorliegenden Anträge auf Anerkennung als Schwerbehinderter SchrAnfr 95 15.09.78 Drs 08/2099 Menzel SPD SchrAnfr 96 15.09.78 Drs 08/2099 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8356' C Anlage 62 Bezug von Sozial- und Arbeitslosenhilfe durch eingereiste nicht erwerbstätige Pakistani SchrAnfr 97 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Pfennig CDU/CSU SchrAnfr 98 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Pfennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8357* A Anlage 63 Sicherheit und Verwendung gewerblich genutzter Mikrowellengeräte SchrAnfr 99 15.09.78 Drs 08/2099 Seefeld SPD SchrAnfr 100 15.09.78 Drs 08/7099 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8357* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 VII Anlage 64 Durchführung der im 21. Rentenanpassungsgesetz vorgesehenen Rückkehr zur bruttolohnbezogenen Rentenanpassung; Anwendung der „Risikoklausel" SchrAnfr 101 15.09.78 Drs 08/2099 Katzer CDU/CSU SchrAnfr 102 15.09.78 Drs 08/2099 Katzer CDU/CSU SchrAnfr 103 15.09.78 Drs 08/2099 Katzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8358* A Anlage 65 Einbeziehung der Adoptivmütter in die Neuregelung des Mutterschutzgesetzes SchrAnfr 104 15.09.78 Drs 08/2099 Augstein SPD SchrAnfr 105 15.09.78 Drs 08/2099 Augstein SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8358* C Anlage 66 Entwicklung der Technischen Überwachungsvereine zu Erwerbsunternehmen SchrAnfr 106 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Jens SPD SchrAnfr 107 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . .. 8358* C Anlage 67 Versuch der Betriebskrankenkasse der CWH, Marl, die Ausgaben für Arzt- und Krankenhausbehandlungen den Versicherten bekanntzugeben; Förderung solcher Vorhaben als Modellversuche SchrAnfr 108 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8359* B Anlage 68 Rentenzahlungen an Ausländer, mit deren Heimatland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde; bestehende Sozialversicherungsabkommen mit dem Ausland SchrAnfr 109 15.09.78 Drs 08/2099 • Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAnfr 110 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAnfr 111 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8359* C Anlage 69 Freistellung angehender Mediziner vom Wehrdienst bei Verpflichtung zur Mitarbeit in einer Katastrophenschutzorganisation SchrAnfr 112 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Pinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8360* A Anlage 70 Berücksichtigung militärischer Gesichtspunkte bei der Genehmigung für den Einflug sowjetischer Kampfflugzeuge des Typs MIG 23 in den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 113 15.09.78 Drs 08/2099 Handlos CDU/CSU SchrAnfr 114 15.09.78 Drs 08/2099 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8360* B Anlage 71 Behandlung erkrankter Soldaten durch einen Stabsarzt der Bundeswehr mit schmerzverursachenden Spritzen SchrAnfr 115 15.0938 Drs 08/2099 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8360* D Anlage 72 Bau einer Funkmeßanlage für U-Boote in der Gemeinde Schwedeneck-Stohl (Kreis Rendsburg-Eckernförde) SchrAnfr 116 15.09.78 Drs 08/2099 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8361* B Anlage 73 Einführung von Gasgranaten in der DDR- Volksarmee; Verletzung des SpitzbergenVertrages seitens der UdSSR durch den Bau von Radaranlagen und Flugplätzen auf den Svalbard-Inseln SchrAnfr 117 15.09.78 Drs 08/2099 Werner CDU/CSU SchrAnfr 118 15.09.78 Drs 08/2099 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8361* C Anlage 74 Bedingungen für die Genehmigung zum Überfliegen deutschen Bundesgebiets durch sowjetische Kampfflugzeuge des Typs MIG 23; Aufwand und Konzeptionsänderungen im Spionagefall Lutze/Wiegel SchrAnfr 119 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Voss CDU/CSU VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 SchrAnfr 120 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8362* C Anlage 75 Einführung von Gasgranaten in der DDR-Volksarmee SchrAnfr 121 15.09.78 Drs 08/2099 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8363* A Anlage 76 Arzneimittelversuche an Krankenhauspatienten ohne deren Zustimmung SchrAnfr 122 15.09.78 Drs 08/2099 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8363* B Anlage 77 Änderung der deutschen Gesetzgebung über die Pockenschutzimpfung SchrAnfr 123 15.09.78 Drs 08/2099 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8363* C Anlage 78 Termingerechte Umsetzung von EG-Richtlinien auf wein- und lebensmittelrechtlichem Gebiet durch andere EG-Länder SchrAnfr 124 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr 125 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8363* D Anlage 79 Werbung für Zigaretten und Alkohol in Kinovorstellungen für Kinder und Jugendliche SchrAnfr 126 15.09.78 Drs 08/2099 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8364* A Anlage 80 Zunahme von Infektionskrankheiten im Zusammenhang mit dem Tourismus SchrAnfr 127 15.09.78 Drs 08/2099 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8364* C Anlage 81 Mißstände im medizinischen Ausbildungswesen SchrAnfr 128 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8364* D Anlage 82 Unblutiges Meßverfahren für Blutalkohol SchrAnfr 129 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8365* A Anlage 83 Verabschiedung der Änderungsverordnungen für Fruchtsäfte und Fruchtnektare SchrAnfr 130 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr 131 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8365* B Anlage 84 Mangelnde Laborkapazität zur Kontrolle von Giftrückständen in importiertem Obst und Gemüse SchrAnfr 132 15.09.78 Drs 08/2099 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8365* D Anlage 85 Bundesmittel für die Schaffung von Frauenhäusern SchrAnfr 133 15.09.78 Drs 08/2099 Hoffmann (Saarbrücken) SPD. SchrAnfr 134 15.09.78 Drs 08/2099 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8366* B Anlage 86 Risiken des Arzneimittels Duogynon SchrAnfr 135 15.09.78 Drs 08/2099 Egert SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8366* C Anlage 87 Aktivitäten der Jugendsekten, namentlich der „Kinder Gottes", der „Mun Sekte" und der „Scientology-Kirche Deutschland e. V." SchrAnfr 136 15.09.78 Drs 08/2099 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr 137 15.09.78 Drs 08/2099 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8367* A Anlage 88 Förderung von Forschungsvorhaben im Freizeitbereich SchrAnfr 138 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG .. . . 8367* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 IX Anlage 89 Personelle Engpässe an den Fahrkartenverkaufsschaltern der Bundesbahn SchrAnfr 139 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAnfr 140 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8368* B Anlage 90 Beseitigung der Unsicherheit über die Zulässigkeit von Parkuhren SchrAnfr 141 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8368* D Anlage 91 Neugestaltung der Wallenthaler Höhe der B 266 im Bereich der Gemeinde Kall; Ausbau der B 265 in Blumenthal und Hellenthal sowie der B 258 in Schleiden und Schöneseiffen; Bau der Ortsumgehungen Iversheim, Tondorf und Blankenheim im Zuge der B51 SchrAnfr 142 15.09.78 Drs 08/2099 Milz CDU/CSU SchrAnfr 143 15.09.78 Drs 08/2099 Milz CDU/CSU SchrAnfr 144 15.09.78 Drs 08/2099 Milz CDU/CSU SchrAnfr 145 15.09.78 Drs 08/2099 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8369* A Anlage 92 Maßnahmen gegen sogenannte Geisterfahrer SchrAnfr 146 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8369* C Anlage 93 Fluglärmbelastung durch militärische Übungsflüge im südhessischen Raum SchrAnfr 147 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAnfr 148 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 8369* D Anlage 94 Vorbehalte gegen die Zulassung beliebig vieler amerikanischer Fluggesellschaften im deutschen Luftraum; Zahl der Beinah-Zusammenstöße 1977/78, Zusammenführung der zivilen und militärischen Flugüberwachung sowie Schaffung eines Bundesamts für Flugsicherung SchrAnfr 149 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAnfr 150 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAnfr 151 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAnfr 152 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8370* A Anlage 95 Pläne zur Überwachung von Automietern durch die Polizei im Zuge der Terroristenfahndung SchrAnfr 153 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Simonis SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8370* C Anlage 96 Aufnahme der Ortsumgehungen von IdsteinEschenhahn (B 275) und Taunusstein-Neuhof (B 417) in das Umgehungsstraßen-Programm SchrAnfr 154 15.09.78 Drs 08/2099 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8371* A Anlage 97 Vorbeugung von Tanklastzug-Unglücken durch günstigere Frachtraten der Bundesbahn für den Transport umweltgefährdender und explosiver Flüssigkeiten und Gase SchrAnfr 155 15.09.78 Drs 08/2099 Amling SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8371* A Anlage 98 Aufrechterhaltung des Bundesbahn-Betriebsamtes Ansbach; Beseitigung der Bahnübergänge Wiedersbach bei Leutershausen (Staatsstraße 2246) und Rosenbach bei Flachslanden (Staatsstraße 2253) SchrAnfr 156 15.09.78 Drs 08/2099 Spranger CDU/CSU SchrAnfr 159 15.09.78 Drs 08/2099 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8371* B Anlage 99 Ausstattung der Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Polizei sowie Notarzt- und Krankentransportwagen mit zusätzlichem Blaulicht in Augenhöhe SchrAnfr 157 15.09.78 Drs 08/2099 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8371* D X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Anlage 100 Gewährleistung der gleichzeitigen Beförderung von Fahrer und Fahrzeug bei der Benutzung von Autoreisezügen SchrAnfr 158 15.09.78 Drs 08/2099 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8372* A Anlage 101 Anerkennung der Verlängerung der Ekkehardstraße in Singen (Hohentwiel) als Bundesstraßen-Neubau im Zuge der B 34; Transportsicherheit von Tanklastwagen SchrAnfr 160 15.09.78 Drs 08/2099 Biechele CDU/CSU SchrAnfr 161 15.09.78 Drs 08/2099 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8372* B Anlage 102 Rückgang der Kurverschickung kranker und erholungsbedürftiger Kinder durch den Abbau der Sozialtarife der Bundesbahn SchrAnfr 162 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr 163 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8372* D Anlage 103 Bau einer Ortsumgehung Rengsdorf im Zuge der B 256 SchrAnfr 164 15.09.78 Drs 08/2099 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8373* A Anlage 104 Verlängerung der Bahnhofunterführung in Weiden; Rentabilität und Stillegung von Bundesbahnstrecken SchrAnfr 165 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr 166 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr 167 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8373* B Anlage 105 Auflassung kleinerer Bahnhöfe in Unterfranken SchrAnfr 168 15.09.78 Drs 08/2099 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8373* D Anlage 106 Verbesserung der Verkehrsanschließung des US-Stützpunktes Romeo durch Öffnung der Bundesbahnauffahrt Bosserode SchrAnfr 169 15.09.78 Drs 08/2099 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8373* D Anlage 107 Einführung des Telefonnahbereichs im Raume Villingen—Schwenningen SchrAnfr 170 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 8374* A Anlage 108 Exklusiv-Vertriebsrechte der Bundespost für Fernkopiergeräte und deren Vereinbarkeit mit dem Postverwaltungsgesetz SchrAnfr 171 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Schachtschabel SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 8374* B Anlage 109 Gesundheitszustand und Arbeitsbelastung der Postbeamten im Vergleich zu Bediensteten anderer bundeseigener Verwaltungen SchrAnfr 172 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAnfr 173 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAnfr 174 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAnfr 175 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 8374* C Anlage 110 Versorgung kleinerer Orte in ländlichen Gebieten mit öffentlichen Fernsprechzellen SchrAnfr 176 15.09.78 Drs 08/2099 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 8375* B Anlage 111 Anzeigepflicht für Fahrten von Bediensteten der Landespostdirektion Berlin mit U- und S-Bahnen zwischen Wohnung und Dienststelle durch den Ostteil der Stadt; Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den Postdienst im Bereich der Landespostdirektion Berlin SchrAnfr 177 15.09.78 Drs 08/2099 Schulze (Berlin) SPD SchrAnfr 178 15.09.78 Drs 08/2099 Schulze (Berlin) SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 XI SchrAnfr 179 15.09.78 Drs 08/2099 Schulze (Berlin) SPD SchrAnfr 180 15.09.78 Drs 08/2099 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8375* C Anlage 112 Schließung von Poststellen im Bereich des Regierungsbezirks Kassel SchrAnfr 181 15.09.78 Drs 08/2099 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 8376* B Anlage 113 Zuschüsse an Städte und Gemeinden bei energiesparenden Maßnahmen SchrAnfr 182 15.09.78 Drs 08/2099 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8376* C Anlage 114 Erfahrungen über das Antragsverfahren zur Förderung baulicher Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie SchrAnfr 183 15.09.78 Drs 08/2099 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8376* D Anlage 115 Nutzung des Besuchs des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu einem Hinweis auf die unwürdige Lage der politisch Verfolgten und Inhaftierten in der DDR sowie Vorteile einer Zusammenarbeit mit der DDR auf dem Gebiet des Wohnungs- und Städtebaus SchrAnfr 184 15.09.78 Drs 08/2099 Schmöle CDU/CSU SchrAnfr 185 15.09.78 Drs 08/2099 Schmöle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8377* A Anlage 116 Vereinfachung der Ausführungsbestimmungen der Bundesländer über die Gewährung von Zulagen im Rahmen des Energieeinsparungsgesetzes SchrAnfr 186 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8377* B Anlage 117 Benachteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Forderung von Bürgschaftsbeträgen SchrAnfr 187 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8377* D Anlage 118 Reaktion des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf die Bezeichnung Ost-Berlins als „Hauptstadt der DDR" während seines Besuchs in der DDR SchrAnfr 188 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8378* C Anlage 119 Maßnahmen der Bundesregierung zur Beendigung der widerrechtlichen Inhaftierung des Bürgerrechtskämpfers Nico Hübner in der DDR SchrAnfr 189 15.09.78 Drs 08/2099 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr 190 15.09.78 Drs 08/2099 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr 191 15.09.78 Drs 08/2099 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 8378* D Anlage 120 Maßnahmen gegen Selbstschußanlagen der DDR im Wohnbereich des Lörnhofes im Landkreis Fulda SchrAnfr 192 15.09.78 Drs 08/2099 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8379* A Anlage 121 Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen im Bereich der Kernenergiepolitik durch Finanzierung von Projekten kritischer Parallelforschung SchrAnfr 193 15.09.78 Drs 08/2099 Ueberhorst SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8379* C Anlage 122 Entwicklung stabilerer Transportbehältnisse für umweltgefährdende und explosive Stoffe SchrAnfr 194 15.09.78 Drs 08/2099 Amling SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8379* D Anlage 123 Zuweisung von Studienplatz und Studienort nach Ableistung des Wehrdienstes SchrAnfr 195 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 8380* A XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, .Freitag, den 22. September 1978 Anlage 124 Fortsetzung der Arbeit des Deutschen Bildungsrates durch ein entsprechendes Beratungsgremium für die Bildungspolitik SchrAnfr 196 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Schuchardt FDP SchrAnfr 197 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Schuchardt FDP SchrAnfr 198 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Schuchardt FDP SchrAnfr 199 15.09.78 Drs 08/2099 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 8380* C Anlage 125 Fortsetzung der Arbeit des Deutschen Bildungsrates durch ein entsprechendes Beratungsgremium für die Bildungspolitik SchrAnfr 200 15.09.78 Drs 08/2099 Schäfer (Mainz) FDP SchrAnfr 201 15.09.78 Drs 08/2099 Schäfer (Mainz) FDP SchrAnfr 202 15.09.78 Drs 08/2099 Schäfer (Mainz) FDP SchrAnfr 203 15.09.78 Drs 08/2099 Schäfer (Mainz) FDP SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 8381* B Anlage 126 Vereinbarkeit der deutschen Hilfe für die Universität Daressalam 'mit der Ausbildung von intellektuellen Kadern an der Universität SchrAnfr 204 15.09.78 Drs 08/2099 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 8382* B Anlage 127 Ausbildungshilfe für mehrere hundert Personen in Mozambique SchrAnfr 205 15.09.78 Drs 08/2099 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 8382* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8295 105. Sitzung Bonn, den 22. September 1978 Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung 104. Sitzung, Seite 8203 C: Am Schluß des dritten Absatzes ist nach den Worten „unter Ausnutzung" statt „gemeinsamer Interessen mit der Finnlandisierung Europas kann" zu lesen: „der gemeinsamen Interessen mit' der Volksrepublik China gewährleistet werden kann". Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 22.9. Dr. van Aerssen * 22.9. Dr. Ahrens ** 22.9. Dr. Aigner * 22.9. Alber * 22.9. Dr. Barzel 22.9. Dr. Bayerl * 22.9. Dr. Becher (Pullach) 22.9. Blumenfeld 22.9. Burger 22.9. Cronenberg 22.9. Dr. Dregger 22.9. Dr. Ehmke 22.9. Dr. Ehrenberg 22.9. Dr. Eyrich 22.9. Fellermaier * 22.9. Dr. Fuchs * 22.9. Frau Geier 22.9. Haase (Fürth) * 22.9. Haberl 27:9: Hansen 28:9: Hoffmann (Saarbrücken) * 22.9. Ibrügger * 6. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 22.9. Dr. Jentsch (Wiesbaden) 22.9. Dr. h. c. Kiesinger 22.9. Dr.-Ing. Laermann 22.9. Lemp * 22.9. Dr. Lenz (Bergstraße) 22.9. Luster * 22.9. Möhring 29:9. Müller (Bayreuth) 22.9. Müller (Mülheim) * 22.9. Dr. Narjes 22.9. Nordlohne 29.9. Peter 22.9. Picard 22.9. Dr. Riesenhuber 22.9. Dr. Rose 22.9. Russe 22.9. Sauer (Salzgitter) 29.9. Saxowski 29.9. Schmidhuber 22.9. Schmidt (München) * 22.9. Schmidt (Wattenscheid) 22.9. Dr. Schneider 22.9. Schreiber * 22.9. Schröder (Wilhelminenhof) 22.9. Schulte (Unna) 22.9. Dr. Schwencke (Nienburg) * 22.9. Dr. Schwörer * 22.9. Seefeld * 22.9. Sieglerschmidt ** 22.9. Dr. Starke (Franken) * 22.9. Dr. Steger 22.9. Stücklen 22.9. Frau Dr. Walz * 22.9. Wawrzik * 22.9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wissmann 22.9. Würtz * 22.9. Zeyer 22.9. Ziegler 6. 10. Zink 22.9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 1): Wie viele Regierungserklärungen haben die Bundeskanzler Adenauer, Erhard, Kiesinger, Brandt und Schmidt im Verlauf ihrer Regierungszeit abgegeben, und in welchem Verhältnis steht diese Entwicklung zum, jeweiligen Informationswert für das Parlament? Die Zahl der abgegebenen Regierungserklärungen beträgt: Bundes- kanzler Regierungszeit Regierungserklärungen Adenauer 14 Jahre, 1 Monat 39 (davon eine durch Prof. Erhard) Erhard 3 Jahre, 1,5 Monate 8 Kiesinger 2 Jahre, 11 Monate 11 Brandt 4 Jahre, 7 Monate 17 bisher Schmidt 4 Jahre, 4 Monate 22 Die Bundesregierung geht davon aus, daß Regierungserklärungen stets einen hohen sachlich-politischen Informationswert für Parlament und Öffentlichkeit haben. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Landré (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 2 und 3) : Kann die Bundesregierung zu der im Bulletin Nr. 84, Seite 799, vom 1. August 1978 veröffentlichten Aufstellung über ihre Öffentlichkeitsarbeit genaue Kosten der einzelnen Produkte nennen, und welche Produkte beschäftigen sich mit mittelstandspolitischen Themen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bei der Vergabe von Anzeigen bei vier von 12 Titeln SPD- und gewerkschaftsnahe Organe (Vorwärts, Welt der Arbeit, Bilanz) berücksichtigt worden sind, und hält sie dies für eine Bevorzugung? 8332* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Zu Frage 2: Die Bundesregierung nimmt aus wettbewerbsrechtlichen Gründen davon Abstand, in den vierteljährlich veröffentlichten Übersichten der Öffentlichkeitsarbeit die Kosten der Einzelprojekte aufzuführen. Dadurch ist gewährleistet, daß die bei öffentlichen Ausschreibungen gebotene Vertraulichkeit gesichert bleibt und Agenturen oder Druckereien keine Rückschlüsse auf Angebote konkurrierender Unternehmen ziehen können. Durch den Verzicht auf die Veröffentlichung der Kosten wird außerdem die Möglichkeit, für die Bundesregierung im Interesse des Steuerzahlers günstigere Verträge auszuhandeln, verbessert. Mittelstandspolitische Themen werden in vielen Projekten angesprochen: So zum Beispiel in den Anzeigen des Bundesministeriums für Verkehr zu „Investitionen in die Verkehrswege", deren Ausbau gerade mittelständischen Unternehmen zugute kommt. Ebenso in den Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen des Bundesministers für Forschung und Technologie: der Ausstellung auf der Hannover-Messe zum Innovationsmarkt, dem Faltblatt „Forschung, Technologie und Innovationen" sowie der Anzeige „Wettbewerbsfähig durch Forschung". Zu Frage 3: Die in der Aufstellung aufgeführten Anzeigen mit dem größten Volumen — „Fragen an den Arbeitsminister" des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung sowie „Ratschläge für Auslandsurlauber" des Auswärtigen Amtes — sind in der Tages- und Wochenpresse erschienen. In politischen Parteien nahestehenden Organen sind nur einzelne Anzeigen mit demgegenüber geringer Auflage veröffentlicht worden. Der Bundesminister für Forschung und Technologie sowie der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung haben dabei Organe der CDU, der SPD und der FDP gleichermaßen berücksichtigt. Informationen über Themen, die Arbeitnehmer betreffen, werden deshalb in Zeitschriften der Gewerkschaften veröffentlicht, weil die Zielgruppe so optimal erreicht wird. Auf der anderen Seite werden für den Mittelstand wichtige Themen in Zeitschriften angesprochen, die bei der Zielgruppe Mittelstand/Selbständige eine größere Wirksamkeit und Reichweite gewährleisten. Die Anzeigen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie wurden deshalb in der „Wirtschaftswoche" und in „Der Arbeitgeber" geschaltet. Grundsätzlich verpflichtet der Kabinettsbeschluß zur Öffentlichkeitsarbeit vom 15. Februar 1978 das Presse- und Informationsamt wie auch die Bundesministerien dazu, Planungen von Maßnahmen der Offentlichkeitsarbeit effizient und kostenwirksam anzulegen. Das bedeutet auch, daß sich die Eignung eines Mediums für Insertionen nach der anzusprechenden Zielgruppe und nicht nach seinem Verhältnis zu bestimmten Parteien und Verbänden richtet. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/2099 Fragen 4 und 5) : Teilt die Bundesregierung die wachsenden in- und ausländischen Bedenken gegen die für das nächste Jahr vorgesehene ARD-Sendung des amerikanischen Fernsehfilms Holocaust, die sich seit der Erstausstrahlung in den USA auf Grund der englischen BBC-Sendung in der vergangenen Woche so sehr verstärkt haben, daß diese most beautiful show" (so der amerikanische Hersteller) keineswegs mehr als Beitrag zur Vergangenheitsbewältigung verstanden werden kann, sondern vielmehr wegen ihrer Oberflächlichkeit und historischen Fragwürdigkeit als eine im kommerziellen Horror-Show-Stil inszenierte Darstellung anzusehen ist, und wenn ja, wie will sie diesen Bedenken Rechnung tragen? Ist die Bundesregierung in der Lage und gegebenenfalls bereit, Einfluß dahin gehend geltend zu machen, daß von einer Sendung dieses Films abgeraten wird oder doch zumindest — wie Parlamentarischer Staatssekretär Engholm publizistisch erwog — eine adäquate pädagogisch-didaktische Vorbereitung der Sendung erfolgt? Das Verfassungsorgan Bundesregierung hat grundsätzlich nicht die Absicht, in Programmentscheidungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten einzugreifen. Solche Entscheidungen müssen die Sender in eigener Verantwortung erwägen und treffen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 6, 7, 8 und 9) : Ist die Bundesregierung ausreichend über die zahlreichen Verhaftungen von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland während ihrer Ferienzeit im Ausland informiert, und wird durch die auswärtigen Vertretungen angemessene Hilfe geleistet? Von wie vielen Inhaftierungen hat die Bundesregierung Kenntnis erhalten und in wie vielen Fällen eine Freilassung erwirken können? Helfen die deutschen Vertretungen im Ausland finanziell in Fällen, in denen die Haftstrafe durch eine Geldzahlung ersetzt werden kann? Hält auch die Bundesregierung eine bessere Aufklärung der Bevölkerung vor der Urlaubszeit über bestimmte gesetzliche Verbote in den Hauptreiseländern (z. B. Nacktbadeverbot in Griechenland) für notwendig? Zu Frage 6: Die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts werden über Haftfälle informiert, wenn sich der. Verhaftete selbst oder dessen Angehörige an sie wenden oder wenn die Regierung des Gastlandes sie hierüber auf Verlangen des Verhafteten unterrichtet. Die Auslandsvertretungen leisten Hilfe im Rahmen ihrer völkerrechtlichen Möglichkeiten und auf der Grundlage des Konsulargesetzes. Zu Frage 7: Die Bundesregierung führt keine Statistik über Touristenhaftfälle. Sie hätte auch keine Möglichkeit hierzu, da sich sehr viele Haftfälle durch baldige Entlassung der Betroffenen erledigen, bevor Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8333* Stellen der Bundesregierung Kenntnis erhalten. Außerdem wünschen viele Inhaftierte ausdrücklich keine Kontaktaufnahme mit deutschen Behörden. Wenn die Auslandsvertretungen von Haftfällen Kenntnis erhalten, setzen sie sich in erster Linie dafür ein, daß den Betroffenen ein gerechtes Verfahren gewährt wird. Dies entspricht dem Völkerrecht. Ergibt sich dabei die Chance, die Freilassung des Inhaftierten zu verlangen und zu erreichen, wird diese selbstverständlich voll genutzt. Zu Frage 8: Bei der Umwandlung einer Hafstrafe in eine Geldstrafe treten die Auslandsvertretungen finanziell nur dann ein, wenn der Betroffene selbst oder die ihm gesetzlich zum Unterhalt Verpflichteten die notwendigen Mittel nicht aufbringen können und wenn sicher ist, daß durch die Geldzahlung die Entlassung auch erreicht wird. Außerdem muß eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein: die Straftat ist nach unserem Recht nicht strafwürdig; das Strafmaß ist unangemessen hoch; die Haftbedingungen sind im Vergleich zu Haftbedingungen bei uns unzumutbar. Zu Frage 9: Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß eine bessere Aufklärung der Bevölkerung vor der Urlaubszeit über gesetzliche Verbote, die in den Hauptreiseländern bestehen, notwendig ist. Sie hat selbst im Rahmen ihrer Möglichkeiten entsprechende Schritte in dieser Richtung unternommen. Vor der Reisesaison 1978 hat das Auswärtige Amt kostenlos in großer Zahl eine Broschüre „Urlaub 1978 - Ratschläge für die Auslandsreise" verteilt, die auch insoweit aufklärend wirken soll. Ein Stück dieser Broschüre füge ich- zu Ihrer Unterrichtung bei. Das Auswärtige Amt steht ferner zu diesem Zweck mit den großen Tourismusunternehmen und Automobilclubs laufend in Verbindung, die auch ihrerseits bei den Urlaubsreisenden informierend und aufklärend tätig sind. Durch Interviews mit Presse, Rundfunk und Fernsehen hat der Pressesprecher des Auswärtigen Amts ebenfalls versucht, eine möglichst große Zahl Urlaubsreisender anzusprechen und über die Probleme zu informieren, die mit einer Auslandsreise verbunden sein können. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/2099 Fragen 10 und 11): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um die immer stärkere Einreise pakistanischer Bürger über Ost-Berlin in den Westteil der Stadt zu unterbinden? Wird die Bundesregierung die Möglichkeit einer umfassenden Aufklärung im Heimatland, etwa durch eine Anzeigenkampagne in Presse, Rundfunk und Fernsehen, in Betracht ziehen, um damit der kommerziellen Anwerbung in Pakistan die Grundlage zu entziehen? Zu Frage 10: Die Einreise pakistanischer Staatsangehöriger über Ost-Berlin in den Westteil der Stadt ist schwer zu verhindern. Auf Grund der besonderen Lage Berlins besteht die Möglichkeit, ohne Paßkontrolle und ohne Sichtvermerk von Berlin (Ost) nach Berlin (West) einzureisen. Der Senat von Berlin ist bemüht, diesen ungehinderten Zugang einzuschränken. Die Alliierte Kommandantur hat die Kontrolle der S-Bahn-Züge aus Berlin (Ost) via Bahnhof Friedrichstraße in einem neuen „Public Safety Letter" in einem bestimmten Umfang genehmigt. Zu Frage 11: Unsere Vertretungen in Pakistan haben die Massenmedien in ihrem Gastland wiederholt auf das Problem der Asylsuche in Deutschland hingewiesen. Anläßlich der Rückführung von 139 pakistanischen Staatsangehörigen Anfang Dezember 1977 hat die Botschaft Islamabad eine weitgestreute Information der pakistanischen Öffentlichkeit über die wirklichen Hintergründe dieser Maßnahme veranlaßt. Die Botschaft hat außerdem das pakistanische Außenministerium unterrichtet und hat die Unterstützung der pakistanischen Regierung gefunden. Es erschienen ausführliche Artikel in verschiedenen pakistanischen Zeitungen. Diese haben sicher ein größeres Echo gefunden, als eine Anzeigenkampagne es hätte haben können. Als wirkungsvolle Gegenmaßnahmen können sich wohl nur Tatsachen erweisen, wie sie der Senat von Berlin mit der wiederholten Rückführung von pakistanischen Staatsangehörigen geschaffen hat, die auch in der örtlichen Presse Beachtung finden. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 12) : Sind der Bundesregierung Initiativen — gegebenenfalls welcher Art — der deutschen Botschaft in Islamabad bekannt, die die ständig wachsende organisierte Einschleusung angeblich politisch verfolgter Pakistaner nach West-Berlin zu unterbinden versuchen, und wenn nein, gedenkt die Bundesregierung, entsprechende Schritte zu unternehmen? Die Bundesregierung hat bereits am 24. Juni 1976 im Einvernehmen mit der pakistanischen Regierung die Sichtvermerkspflicht auf der Basis der Gegenseitigkeit eingeführt. Die restriktive Behandlung pakistanischer Sichtvermerksanträge durch unsere Auslandsvertretungen hat allerdings dazu geführt, daß zunehmend pakistanische Staatsangehörige von Berlin (Ost) nach Berlin (West) eingereist sind. Die Botschaft Islamabad steht mit der Regierung Pakistans in dieser Frage fortlaufend in engem Kontakt. Sie hat außerdem ganz wesentlich dazu beigetragen, daß die pakistanischen Massenmedien auf das Problem der Asylbewerber in Deutschland aufmerksam gemacht haben. 8334* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Als wirkungsvolle Gegenmaßnahmen können sich wohl nur Tatsachen erweisen, wie sie der Senat von Berlin mit der wiederholten Rückführung von pakistanischen Staatsangehörigen geschaffen hat und die auch in der örtlichen Presse Beachtung finden. Der Senat von Berlin hat jetzt außerdem von der Alliierten Kommandantur die Erlaubnis zur Kontrolle des Zugangs aus Berlin (Ost) via Bahnhof Friedrichstraße in einem bestimmten Umfang erhalten. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 8/2099 Fragen 13 und 14) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob Meldungen zutreffen, nach denen die OTRAG mit der Republik Südafrika Verträge abgeschlossen haben soll, auf ihrem Gebiet einen Flughafen für die South-African-Airways zu errichten, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gegebenenfalls gegen Aktivitäten der Firma OTRAG vorzugehen, die immer wieder Anlaß zu Behauptungen auch von interessierter Seite geben, die geeignet sind, die deutsche Afrikapolitik in Mißkredit zu bringen? Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer Belastung ihrer Beziehungen zu Schwarzafrika und zu dem schwarzen Bevölkerungsteil in Südafrika in der Tatsache, daß ja Deutsche in der Republik Südafrika nach zweijährigem Aufenthalt zum Wehrdienst herangezogen werden, wenn sie das Land nicht verlassen wollen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage 13: Zum ersten Teil Ihrer Frage: Durch eine Agenturmeldung ist der Bundesregierung bekanntgeworden, daß eine der zairischen Oppositionsgruppen in Brüssel behauptet, die deutsche Firma OTRAG würde auf dem Gelände, das sie von der zairischen Regierung gepachtet hat, zugunsten der südafrikanischen Fluggesellschaft eine Landebahn für Düsenflugzeuge bauen. Die Meldung, die auch von der Firma OTRAG dementiert wurde, ist völlig unglaubwürdig. In diesem Teil Afrikas fehlt es an Flughäfen für Düsenflugzeuge. Eine Flugstunde von dem OTRAG-Versuchsgelände entfernt befinden sich zwei ausgebaute Flughäfen: Lubumbashi und Kamina; letzterer ist nach Pistenlänge der größe Flughafen Zentralafrikas. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die Bundesregierung hat die Ausfuhrverordnung zum Außenwirtschaftsgesetz ergänzt, so daß seit dem 4. Mai 1978. die Ausfuhr von Raketen und Raketenteilen auch für zivile Zwecke von einer Genehmigung abhängig ist. Diese Genehmigung kann u. a. verweigert werden, um eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhindern oder um zu verhüten, daß die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden. Wenn die Firma OTRAG einen Antrag auf Ausfuhr von Raketen für ihre Versuche in Zaire stellt, wird die Bundesregierung prüfen, ob ein Tatbestand erfüllt ist, der die Versagung der Genehmigung rechtfertigt. Zu Frage 14: Die Bundesregierung sieht derzeit keine Gefahr einer Belastung ihrer Beziehungen zu Schwarzafrika und zu dem schwarzafrikanischen Bevölkerungsteil in Südafrika dadurch, daß Deutsche nach Ablauf einer bestimmten Frist in Südafrika zum Wehrdienst herangezogen werden können. Nach Kenntnis der Bundesregierung können Ausländer, die die Annahme der südafrikanischen Staatsangehörigkeit abgelehnt haben, nicht zum Wehrdienst herangezogen werden. Es ist daher in der Regel davon auszugehen, daß diejenigen Deutschen, die zum Wehrdienst herangezogen werden, die südafrikanische Staatsangehörigkeit entweder bereits erworben haben oder aber noch erwerben wollen. Die von Ihnen aufgeworfene Frage stellt sich mithin nur im Hinblick auf deutsch-südafrikanische Doppelstaater. Nach den Regeln des Völkerrechts ist die Republik Südafrika berechtigt,' diese innerhalb ihres Staatsgebiets als ausschließlich südafrikanische Staatsangehörige zu behandeln. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 15 und 16) : Wie hoch ist die Zahl der entsandten oder vermittelten Fachkräfte an deutschen Schulen im Ausland (nicht eingeschlossen Lehrer an europäischen Schulen), und wie soll sich diese Zahl konkret im Hinblick auf den Rahmenplan für die auswärtige Kulturpolitik im Schulwesen in den Jahren 1979/80/81/82 entwickeln? Welche Mittel stellt die Bundesregierung gegenwärtig für Stipendien zur Verfügung, damit in Bedarfsfällen die deutschen Schulen im Ausland einzelnen Schülern Schulgeldnachlaß oder Befreiung gewähren können, und wie sollen sich diese Mittel in den Jahren 1979/80/81/82 entwickeln? Die Zahl der vermittelten oder entsandten Lehrer betrug zum Stichtag 1. Januar. 1978 1 292 (ohne Lehrer an den Europaschulen). Im Haushaltsentwurf 1979 ist ein Mehr von 60 Lehrern vorgesehen. Im Hinblick auf die geplante Umgestaltung und Neugründung von Schulen wird die Zahl der vermittelten und entsandten Lehrer voraussichtlich weiter steigen. Die Bundesregierung hat die von ihr intensiv geförderten Schulen durch Berücksichtigung bei der Schulbeihilfe in Höhe von 0,65 Millionen DM darin unterstützt, Schulgeldnachlaß oder Befreiung zu gewähren. Durch diese Maßnahme sind etwa 15 % der Gesamtschülerzahl der intensiv geförderten Schulen erfaßt worden. Die Bundesregierung wird sich bemühen, die für Stipendien erforderlichen Mittel in den kommenden Jahren zu verstärken. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8335* Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 17): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die Industrieländer bis heute zur Sanierung der dürrebedrohten SahelZone beigetragen haben, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, die Probleme der Sahel-Zone endgültig zu meistern? Die öffentlichen bilateralen Netto-Leistungen der OECD/DAC-Länder (= 17 westliche Industrieländer) betrugen von 1960 bis 1976 für die 8 Sahelstaaten zusammen 2 295 Mrd. US-$. Die multilateralen Stellen erbrachten Netto-Leistungen in Höhe von 1,426 Millionen US-$. Vergleichbare amtliche Angaben über die Leistungen der Ostblockländer liegen nicht vor. Inwieweit diese Beträge ausschließlich der Sanierung der Sahel-Zone dienten, ist in Einzelheiten nicht feststellbar. Es ist jedoch davon auszugehen, daß alle entwicklungspolitischen Förderungsmaßnahmen direkt oder indirekt einen Sanierungsbeitrag darstellen. Die Probleme der Sahel-Zone sind sehr komplex, da sie nicht nur von der labilen Ökologie dieses Klimagebietes bestimmt sind, sondern auch von der menschlichen Landnutzung abhängen. Der Sahelraum verfügt an sich über ein ausreichendes Produktionspotential, um die Ernährung und sonstige Bedürfnisse der Bevölkerung zu sichern. Das setzt jedoch eine Intensivierung der Landnutzung voraus, die gleichzeitig besser an die ökologischen Gegebenheiten angepaßt wird. Anlage 11 Antwort des Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 18 und 21) : Ist die Bundesregierung bereit, auf diplomatischem Wege zu prüfen, ob die Volksrepublik Polen den Artikel 27 des von ihr ratifizierten politischen UN-Menschenrechtspaktes als Bestandteil ihres innerstaatlichen Rechts (unter Umständen mit Vorrang vor ihm) ansieht, nachdem der polnische Justizminister diese Folgen jeder Ratifizierung für das innerstaatliche Recht in der Volksrepublik Polen in der „Polityka" vom 5. März 1977 besonders hervorgehoben hat, und ist sie daraufhin bereit, als Vertragsstaat in Anbetracht der Vertrags- und Verfassungspflicht zu fordern, daß den Deutschen, die nach den objektiven Tatsachen und nach den völkerrechtlichen Merkmalen in den Gebieten östlich von Oder und Neiße derzeit in Minderheit sind, die Pflege der deutschen Kultur mit den Angehörigen ihrer Gruppe gewähr- leistet wird? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Demarchen der Bundesregierung bei befreundeten Ländern und auch bei anderen Staaten dazu beitragen könnten, daß die beiden Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen dort, wo das noch nicht geschehen ist, bald ratifiziert werden oder die betreffenden Länder den beiden UN-Pakten beitreten, denen die Bundesregierung nach ihren wiederholten Bekundungen auch im Rahmen der UN erhebliche politische Bedeutung beimißt? Zu Frage 18: Ich nehme Bezug auf meine Antwort auf Ihre Frage Nr. B 14 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26. Januar 1978, in der ich ausgeführt habe: „Ob die Bundesregierung im Interesse eines Anliegens gegenüber einem anderen Staat die Bestimmungen eines Vertrages geltend macht oder im politischen Gespräch auf die Verwirklichung dieses Anliegens hinwirkt, ist eine Frage ihres pflichtgemäßen Ermessens. Sie wägt dabei ab, welche dieser Möglichkeiten ihr am aussichtsreichsten erscheint. Artikel 27 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte gewährt den Angehörigen ethnischer, religiöser oder sprachlicher Minderheiten individuell bestimmte Rechte ... Ich möchte darauf hinweisen, daß die Bundesregierung über die Frage der sprachlichen und kulturellen Rechte für die Deutschen in Polen mit der polnischen Regierung im Gespräch ist ..." Die Bundesregierung verspricht sich von einem Vorgehen in der von Ihnen erwähnten Form unter den gegenwärtigen Umständen keinerlei Erfolg für die betroffenen Menschen. Zum ersten Teil Ihrer Frage möchte ich hinzufügen, daß es der Bundesregierung mehr darauf ankommt, das Schicksal der betroffenen Personen zu verbessern, als sich zu der rechtsdogmatischen Stellung bestimmter Vorschriften innerhalb des polnischen Rechtssystems zu äußern. Die Politik der Bundesregierung im Menschenrechtsbereich ist nicht auf öffentliche Anklagen gerichtet, sondern sie sucht im Rahmen des Möglichen Verbesserungen für die Betroffenen zu erreichen. Zu Frage 21: Die Bundesregierung hat immer wieder deutlich gemacht, daß sie den beiden VN-Menschenrechtspakten größte Bedeutung beimißt und es begrüßt, wenn weitere Staaten diese Pakte ratifizieren oder ihnen beitreten. Den Staaten, die die Pakte bisher nicht ratifiziert haben oder ihnen nicht beigetreten sind, ist diese Haltung u. a. aus den Stellungnahmen der Bundesrepublik Deutschland im 3. Ausschuß der Vereinten Nationen bekannt. Wenn es ihr sachdienlich erscheint, weist die Bundesregierung auch im bilateralen Gespräch mit Vertretern anderer Staaten auf die Bedeutung der Menschenrechtspakte hin. Sie ist jedoch der Ansicht, daß förmliche Demarchen bei anderen Staaten in der Regel kaum geeignet sind, um diese zu veranlassen, die souveräne Entscheidung zur Ratifikation oder zum Beitritt zu den Menschenrechtspakten zu treffen. Ohne daß wir etwas für die Sache der Menschenrechte erreichen, könnten solche Demarchen den fälschlichen Eindruck erwecken, wir wollten uns als Lehrmeister und Richter in Menschenrechtsfragen sogar gegenüber alten Demokratien gerieren, die bisher noch nicht Vertragsstaaten der Pakte geworden sind. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 19 und 20) : Kann nach Abschluß der Untersuchung des Oberlandesgerichts Hamm zu einem Teil der Mordtaten an tausenden Deutschen in Lamsdorf der Bundesjustizminister angesichts des Legalitätsprinzips bei der Verfolgung von Mord und angesichts der Kenntnis 8336* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 über Wohnsitz und Verbrechen einzelner Täter weiter die Auffassung vertreten, es sei sinnlos, von der Volksrepublik Polen die Bestrafung der Mörder zu fordern? Ist es mit der verfassungsmäßigen Schutzpflicht für das Leben deutscher Staatsbürger vereinbar, wenn sich die Bundesregierung weigert, nachweislich Mörder durch diplomatische Interventionen gegenüber den Staaten, in denen sie sich aufhalten, zu verfolgen? Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hagen hat wegen der von Ihnen angesprochenen Vorgänge ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem nach Mitteilung ,des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen eine abschließende Verfügung noch nicht getroffen worden ist. Unabhängig von dem Ausgang des Ermittlungsverfahrens betrachtet die Bundesregierung es nach wie vor als nicht sinnvoll, der polnischen Regierung Beweismaterial über Straftaten bei der Vertreibung zuzuleiten, weil diese Taten nach polnischem Recht verjährt sind. Ich darf insoweit auf die Antworten Bezug nehmen, die ich auf entsprechende Fragen bereits erteilt habe (z. B. in ,den Fragestunden des Deutschen Bundestages vom 15. Januar 1975 und vom 10. Februar 1977). Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage ,des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 22) : Welche Geschenke — gegebenenfalls in welchem Wert — haben die Teilnehmer an der 65. Interparlamentarischen Konferenz von Bundesbehörden (mit Ausnahme des Deutschen Bundestages) erhalten? Die Teilnehmer an der 65. Herbsttagung der Interparlamentarischen Union in Bonn haben von der Bundesregierung keine Geschenke erhalten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 23 und 24) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um dafür zu sorgen, daß die Gerüchte, die vor der ersten Veröffentlichung in Bonn über einen neuen Spionagefall in Umlauf waren, nicht zum Anlaß von Meldungen genommen wurden, die zu einem vorzeitigen Bekanntwerden der Ermittlungen führten? Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister von der Zeitung, die als erste über den neuen Spionageverdacht berichtet hat, zwei Tage vor der Veröffentlichung entsprechend informiert worden ist, und hat er versucht, beispielsweise durch ein Gespräch mit dem Chefredakteur des Blattes, auf Nichtveröffentlichung hinzuwirken? Zu Frage 23: Die Bundesregierung vertraut darauf, daß das Verantwortungsbewußtsein der Journalisten die Verbreitung von Meldungen ausschließt, die auf ungesicherten Gerüchten basieren und zugleich offensichtlich geeignet sind, wichtige öffentliche Interessen zu gefährden. Die Bundesregierung hat sich mit dieser Haltung in der Vergangenheit durch die verantwortungsbewußte Presse und die anderen Medien bestätigt gefunden. Zu Frage 24: Der Sachverhalt, der Ihrer zweiten Frage zugrunde liegt, trifft nicht zu. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 25) : Trifft es zu, daß der Name des der Spionage verdächtigten SPD-Bundestagsabgeordneten Uwe Holtz zuerst vom Bundesinnenminister ins Spiel gebracht worden ist, und zwar gegenüber Journalisten, die ihn auf einer Wahlkampfreise begleiteten? Der Sachverhalt, den Sie Ihrer Frage zugrunde legen, trifft nicht zu. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/2099 Frage 26) : Kann die Bundesregierung die Pressemeldung bestätigen, wonach in den USA „in der Umgebung mehrerer seit längerer Zeit in Betrieb befindlicher Kernkraftwerke eine erhöhte Rate von Krebs- und Kindersterblichkeit festgestellt" worden sei, wobei es in der Nähe eines 90-Megawatt-Kernkraftwerkes „ein besonders hohes Anwachsen der Krebssterblichkeit von 180 %" gebe und in der Umgebung des Siedewasserreaktors in Big Rock Point am Michigan-See „die Kindersterblichkeit um 50 % höher, Leukämie um 400 % und die Häufigkeit angeborener Mißbildung um 230 % höher als im Gesamtdurchschnitt des Staates Michigan" liege — und dies, obwohl die zugelassenen Grenzwerte für Radioaktivität nicht überschritten worden seien, und welche Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung zu ziehen, falls diese Mitteilung den Tatsachen entspricht? Die in Ihrer Frage wiedergegebenen Behauptungen in einer Pressemeldung sind nicht neu, sondern von Professor E. Sternglass, Universität Pittsburgh (USA), bereits in den Jahren 1971 bis 1973 aufgestellt worden. Diese Behauptungen, die Professor Sternglass in einer Reihe von Abhandlungen zu beweisen versucht hat, sind inzwischen durch verschiedene Arbeiten mehrerer anderer Wissenschaftler eindeutig widerlegt worden. Anläßlich einer Jahrestagung der amerikanischen Health Physics Society ist bereits im Jahre 1971 der Behauptung von Professor Sternglass über die angebliche Erhöhung der Kindersterblichkeit infolge Strahlenbelastung durch Kernkraftwerke in einer Gegendarstellung des Vorsitzenden dieser wissenschaftlichen Gesellschaft und seiner vierzehn Vorgänger heftig widersprochen worden. Angesichts dieses Tatbestandes erübrigen sich Schlußfolgerungen der Bundesregierung. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 27, 28, 29 und 30) : Hält die Bundesregierung gemäß ihrer Ankündigung in Textziffer 64 der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 an ihrer Absicht fest, in der Mitte der Legislaturperiode den Entwurf eines Bundespresserechtsrahmengesetzes zur sogenannten inneren Pressefreiheit vorzulegen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8337* Trifft es zu, daß Bundesinnenminister Baum — wie in der Zeitung „Die Welt" vom 5. September 1978, Seite 2, gemeldet — erklärt hat, „er habe nicht die Absicht, sich an diesem ungeliebten Thema politisch die Finger zu verbrennen", und wenn ja, wie ist diese Äußerung mit dem Erfordernis einer einheitlichen Regierungspolitik zu vereinbaren, falls weiterhin die Absicht besteht, einen Gesetzentwurf vorzulegen? Hat Bundesminister Baum — wie ebenfalls in der Zeitung „Die Welt" vom 5. September 1978 gemeldet — erklärt, der Bundeskanzler müsse sehen, wie er von seiner damaligen Ankündigung wieder herunterkomme, und wenn ja, ist diese Erklärung als neuer Veröffentlichungsstil für nicht erfüllte Teile der Regierungserklärung zu betrachten? Ist die Bundesregierung — falls sie ihre Gesetzesabsicht nicht weiterverfolgt und die in der Frage 28 zitierte Äußerung von Bundesinnenminister Baum zutrifft — in der Lage anzugeben, an welchen weiteren Vorhaben vom 16. Dezember 1976 sie sich gegebenenfalls „politisch nicht die Finger verbrennen" will? Zu Fragen 27 und 28: Wie das Bundesministerium des Innern unmittelbar im Anschluß an die von Ihnen zitierte Meldung der Zeitung „Die Welt" erklärt hat, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb der Bundesregierung über die Vorlage eines Presserechtsrahmengesetzes noch nicht getroffen. Bundesinnenminister Baum hat in einem Gespräch mit einem Journalisten der Zeitung „Die Welt" erklärt, daß er ein Presserechtsrahmengesetz nach wie vor grundsätzlich für wichtig hält, daß er jedoch gegenwärtig für den Gesetzgeber Schwierigkeiten sieht, in einem so sensiblen und auf Kooperation angewiesenen Bereich wie dem der redaktionellen Arbeit den beteiligten Gruppen Regelungen vorzuschreiben, die sie für unannehmbar erklären. Insofern hat er lediglich eine Tendenz wiedergegeben, daß gegen den Widerstand beider Sozialpartner nichts Entscheidendes geschehen solle. Um eine Überwindung der Gegensätze bleibe er ständig bemüht. Die Gespräche im Bundesministerium des Innern mit den Sozialpartnern werden daher fortgesetzt, um den weiteren Handlungsspielraum auszuloten. Zu Frage 29: In diesem Punkt seiner Äußerungen ist Bundesinnenminister Baum offensichtlich mißverstanden worden. Wie Sie der Antwort auf Ihre Fragen 1 und 2 entnehmen können, ist eine Entscheidung noch nicht getroffen; folglich ist die in Ihrer Frage enthaltene Unterstellung gegenstandslos. Zu Frage 30: Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich im Hinblick auf meine vorstehenden Antworten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2099 Fragen 31 und 32) : Treffen nach Auffassung der Bundesregierung Meldungen — u. a. der Stuttgarter Zeitung vom 28. August und des Badischen Tagblatts vom 29. August 1978 — zu, wonach eine Studie des Instituts für Energie und Umweltforschung e. V. Heidelberg entgegen bisheriger Versicherung der aufsichtführenden Behörden und der mit der Uran-Exploration bei Gernsbach und Baden-Baden betrauten Firma Saarberg-Interplan doch gefährliche radioaktive Strahlungen der Abraumhalden festgestellt hat, und beruhen die vorgelegten Untersuchungsergebnisse auf methodisch und wissenschaftlich exakten Erkenntnissen? Welche Schritte wird die Bundesregierung im Benehmen mit den aufsichtführenden Behörden des Landes Baden-Württemberg unternehmen, um eine radioaktive Gefährdung der Bevölkerung durch Abraumhalden auszuschließen und der weiteren Verunsicherung der badischen Bevölkerung durch Sicherungsauflagen, intensive Aufklärung oder gegebenenfalls durch Abbruch der Uran-Exploration zu begegnen? Zu Frage 31: Nach den vorliegenden Informationen hat das Institut für Energie- und Umweltforschung e. V., Heidelberg, die betreffende Studie im Auftrag des Bundesverbandes Bürgerinitiative Umweltschutz (BBU) erstellt. Die Studie wurde mir jedoch bisher weder vom Auftraggeber noch vom beauftragten Institut vorgelegt. Eine Prüfung der Untersuchungsergebnisse auf Inhalt sowie methodische und wissenschaftliche Exaktheit war deshalb bisher nicht möglich. Mir liegen jedoch bereits zahlreiche Erhebungsergebnisse wissenschaftlicher Institute vor, die in meinem Auftrag bzw. im Auftrag der zuständigen Landesbehörden die Expositionsverhältnisse auch im Lande Baden-Württemberg analysieren. Diese Ergebnisse bestätigen die Aussagen, die vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes als der zuständigen Obersten Landesbehörde bisher zum angesprochenen Themenkreis getroffen wurden. Danach ergeben sich durch die vorgenannten Abraumhalden für die Bevölkerung keine gesundheitlichen Gefahren. Zu Frage 32: In Wahrnehmung der Zweckmäßigkeitsaufsicht gem. Artikel 85 des Grundgesetzes über den Vollzug des Atom- und Strahlenschutzrechts steht die Bundesregierung auch mit den Landesbehörden in engem Kontakt, die für die Genehmigung und Beaufsichtigung der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung radioaktiver Mineralien nach den Betriebsplanverfahren der Berggesetze der Länder zuständig sind. Sie prüft gemeinsam mit diesen Behörden die technischen Voraussetzungen und Auflagen, die mit der Genehmigung der genannten Tätigkeiten zu verbinden sind, um die Einhaltung der Schutzvorschriften der, Strahlenschutzverordnung auch in diesem Falle sicherzustellen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2099 Fragen 33, 34 und 35) : Hält die Bundesregierung es nach ihrem Kenntnisstand zum vorschriftswidrigen Verhalten des Betreibers des Kernkraftwerkes Brunsbüttel für verantwortbar, daß dem Betreiber ohne neue Auflagen und Bedingungen die staatliche Genehmigung zum Betrieb des Kernkraftwerkes Brunsbüttel gewährt bleibt? Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, daß mit Ausnahme der bekannt gewordenen vorschriftswidrigen Überbrükkungsmanipulationen zur Ausschaltung des Reaktorschutzsystems beim Kernkraftwerk Brunsbüttel keine weiteren vergleichbaren 8338* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Manipulationen an automatischen Abschaltsystemen anderer Kernkraftwerke durchgeführt worden sind, oder lassen sich bisher keine präzisen Mitteilungen über ungenehmigte Eingriffe in Reaktorschutzsysteme machen? Hält die Bundesregierung nach den Erfahrungen mit dem vorschriftswidrigen Betreiberverhalten beim Kernkraftwerk Brunsbüttel zusätzliche technische, organisatorische und/oder personelle Maßnahmen zur Optimierung der Betreiberkontrolle für geboten, gegebenenfalls welche? Zu Frage 33: Die Bundesregierung hält es für erforderlich und wird dies im Rahmen der Bundesaufsicht sicherstellen, daß vor einer Wiederinbetriebnahme des' Kernkraftwerkes Brunsbüttel alle anläßlich des letzten Störfalls zutage getretenen personellen und organisatorischen Unzulänglichkeiten und technischen Mängel behoben sind. Dies kann durch Aufsichtsanordnungen und nachträgliche Auflagen zur bestehenden Betriebsgenehmigung bzw. durch eine neue Genehmigung geschehen. Die Meinungsbildung über Art und Umfang der erforderlichen technischen und sonstigen Maßnahmen ist weder bei den zuständigen Landesbehörden noch beim Bundesminister des Innern abgeschlossen, insbesondere haben auch die Reaktor-Sicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission ihre Beratung hierzu noch nicht zu Ende geführt. Wie bekannt ist, sind inzwischen einige Herren der Führungslinie von ihren Pflichten durch die HEW entbunden worden. Erst wenn diese Stellen durch zuverlässige und fachkundige Persönlichkeiten besetzt sind, kann die Fortsetzung des Betriebes erwogen werden. Zu Frage 34: Der Bundesregierung und den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder liegen — außer beim Kernkraftwerk Brunsbüttel — weder Kenntnisse noch Anhaltspunkte über unzulässige Manipulationen an Reaktorschutzsystemen von Kernkraftwerken -vor. Gerade hier liegt ein besonderer Schwerpunkt der staatlichen Aufsicht. Gleichwohl wurde das Vorkommnis im Kernkraftwerk Brunsbüttel zum Anlaß genommen, die Aufsichtsbehörden der Länder zu bitten, diesem Problem besondere Aufmerksamkeit zu widmen und in geeigneter Weise gezielte Kontrollen durchzuführen. Zu Frage 35: Die Bundesregierung ist der Meinung, daß die staatliche Aufsicht über den Betrieb von Kernkraftwerken weiter intensiviert werden sollte, um so Unzulänglichkeiten in Organisation und Betriebsführung sowie auch Schadensfälle früher erkennen und bewerten zu können. Weiter werden Maßnahmen eingeleitet, auf Grund deren sowohl die betriebseigene Messung als auch die betreiberunabhängige Überwachung der radioaktiven Emissionen intensiviert werden sollen. Einzelheiten hierzu werden derzeit mit dem den Bundesminister des Innern beratenden Sachverständigen sowie den zuständigen Landesbehörden abgeklärt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 36) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in dem verkehrsstarken Bereich (Bundesautobahndreieck Bibelried) zwischen Frankfurt und Nürnberg nodi kein Rettungshubschrauber stationiert ist, und wann bzw. wo soll zur Verbesserung ein soldier Rettungshubschrauber seinen endgültigen Einsatzstandort erhalten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in dem von Ihnen genannten Autobahnabschnitt ein Hubschrauber für den Rettungsdienst nicht zur Verfügung steht. Bei der Planung der Luftrettungsstationen, die mit Hubschraubern des Katastrophenschutzes betrieben werden, war im Einvernehmen mit dem für den Rettungsdienst zuständigen Land Bayern zunächst vorgesehen, einen Hubschrauber in Würzburg zu stationieren. Dieser Plan mußte aufgegeben werden, weil eine Prüfung vor Ort ergab, daß die für den Einsatz des Hubschraubers im Rettungsdienst notwendigen Voraussetzungen (unter anderem Stationierung an einem geeigneten Krankenhaus) nicht geschaffen werden können. Die als Alternative für Würzburg in Betracht gezogene Stationierung des Hubschraubers in Schweinfurt, die ebenfalls eine Betreuung des Autobahndreiecks Bibelried ermöglicht hätte, konnte bisher gleichfalls nicht realisiert werden. Nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern können in Schweinfurt die erforderlichen Einsatzvoraussetzungen nicht vor 1980 geschaffen werden. Aus diesem Grunde wurde auf Wunsch des Landes Bayern der für den Raum Würzburg/Schweinfurt vorgesehene Hubschrauber in Traunstein eingesetzt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 37) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Deponierung von 250 t des früher auch in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten Insektenvernichtungsmittels Kepone aus den USA in stillgelegten Salzstödcen in Herfa-Neurode vor dem Hintergrund der Tatsache, daß — wie in „Die Zeit" vom 1. September 1978 berichtet — noch große Mengen des Giftmülls Kepone in offenen Deponien in der Bundesrepublik Deutschland lagern, unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und Gesundheit der durch den Transport und die Lagerung betroffenen Bevölkerung, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Lagerung ausländischen Giftmülls in der Bundesrepublik Deutschland künftig zu verhindern? Bei den in der Untertagedeponie Herfa-Neurode abgelagerten Sonderabfällen aus den USA handelt es sich um Reste arsenhaltiger Pflanzenschutzmittel und um Rückstände, die das chlorhaltige Pflanzenschutzmittel Kepone enthalten. Der Bundesregierung ist dagegen nicht bekannt, daß große Mengen von „Kepone" in Deponien abgelagert worden sind. Jeder Transport gefährlicher Abfälle ist nach § 12 des Abfallbeseitigungsgesetzes (AbfG) genehmigungspflichtig unbeschadet weiterer Vorschriften Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8339* nach dem Verkehrsrecht über den Transport gefährlicher Güter. Die Beförderungsgenehmigung darf nur erteilt werden, wenn gewährleistet ist, daß durch den Transport der Abfälle keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu besorgen ist. Dazu können die für die Erteilung der Genehmigung zuständigen Landesbehörden — je nach Art und Eigenschaft der Abfälle — die Beförderung von der Einhaltung bestimmter Auflagen und Bedingungen abhängig machen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die zuständige Landesregierung die Prüfung nach dem Abfallbeseitigungsgesetz ordnungsgemäß durchgeführt hat. Durch die Novelle zum AbfG vom 21. Juni 1976 wurden die Anforderungen an den Beförderer (Prüfung der Zuverlässigkeit) verschärft. Die Einfuhr von Abfällen kann nach § 13 AbfG und den übrigen Vorschriften des Abfallbeseitigungsgesetzes (Beförderungsgenehmigung nach § 12 AbfG, Begleitscheinverfahren nach § 11 AbfG) wirksam überwacht werden. Die Einfuhr kann auch — je nach Lage des Einzelfalles — untersagt werden, da auf die Erteilung der Einfuhrgenehmigung . kein Rechtsanspruch besteht. Soweit von der Behandlung, Lagerung oder Ablagerung ausländischer Sonderabfälle eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu besorgen ist, wird eine Einfuhrgenehmigung nicht erteilt. Diese flexible Regelung im Abfallbeseitigungsgesetz steht auch im Einklang mit der EG-Richtlinie über giftige und gefährliche Abfälle vom 20.. März 1978, die den Import von Abfällen nicht verbieten. Sie berücksichtigt vielmehr, daß auch die Deutsche Industrie auf Beseitigungsmöglichkeiten für Sonderabfälle im Ausland angewiesen ist. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/2099 Fragen 38 und 39) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, seit wann, wieviel und in welcher Weise die Regierung der DDR leicht-, mittel- und hochradioaktiven Müll in der Mülldeponie Bartensleben nahe der Zonengrenze einlagert? Ist der Bundesregierung bekannt, wie weit die Art der Einlagerung den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht? Zu Frage 38: Der Bundesregierung liegen keine näheren Informationen über die Zentraldeponie Bartensleben der DDR vor, die über das hinausgehen, was die DDR 1976 anläßlich einer gemeinsam von der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) und der Nuklearenergieagentur (NEA) der OECD veranstalteten Fachtagung berichtete. Eine Kopie dieses Berichts ist als Anlage beigefügt. Danach soll das ehemalige Salzbergwerk Bartensleben, wenige Kilometer östlich der Grenze bei Helmstedt, zu einer Zentraldeponie für schwach- bis mittelaktive Abfälle aus Kernkraftwerken (Betriebsabfälle), Forschungszentren und Isotopenanwendung in der DDR ausgebaut werden. Die Einlagerungen erfolgen sowohl durch geordnetes Einbringen fester Abfallprodukte in begehbaren Kammern als teilweise auch durch Einleiten flüssiger Abfälle, die mit Bindemitteln vermischt wurden und dann an Ort und Stelle verfestigen. Die Einlagerung hochaktiver Aufarbeitungsabfälle ist — zumindest derzeit — nicht vorgesehen. Eine Notwendigkeit dafür erübrigt sich wohl auch, da abgebrannte Brennelemente aus DDR-Kernkraftwerken in der UdSSR aufgearbeitet werden und der radioaktive Abfall nicht zurückgeliefert wird. Seit wann und in welchem Umfang bisher in Bartensleben radioaktive Abfälle eingelagert wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Zu Frage 39: Über Einzelheiten der für die Zentraldeponie Bartensleben zugrundeliegenden Sicherheitsvorkehrungen ist die Bundesregierung nicht informiert. In dem bereits genannten DDR-Bericht wird lediglich darauf hingewiesen, daß bei der Wahl des Standorts Bartensleben auch Sicherheitsgesichtspunkte berücksichtigt wurden. Ein Vergleich mit den in der Bundesrepublik geltenden Sicherheitsvorschriften für Endlager radioaktiver Abfälle ist daher derzeit nicht möglich. Im übrigen ist zu bemerken, daß Sicherheitsbeurteilungen derartiger Anlagen entscheidend von örtlichen Parametern bestimmt werden, über die die Bundesregierung im Fall Bartensleben nicht verfügt. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 40) : Wie beurteilt die Bundesregierung die im RGW geltenden Standards für die Sicherheit von Kernreaktoren und ihre Entsorgung? Die Bundesregierung kann sich über die Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke und ihre Entsorgung in den RGW-Ländern kein vollständiges Urteil bilden. Offizielle Kontakte zu den zuständigen Behörden der RGW-Länder existieren nicht. Die Tatsache, daß in einem dritten Land ein Kernkraftwerk sowjetischer Bauart mit Hilfe von Reaktorbaufirmen der USA sicherheitstechnisch verbessert errichtet wurde, läßt jedoch vermuten, daß die RGW-Sicherheitsanforderungen nicht dem überaus strengen Sicherheitsstandard in den USA und der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. 8340* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 41) : Sind Zeitungsberichte zutreffend, denenzufolge jugoslawische Behörden längere Zeit hindurch zur Festnahme in der Bundesrepublik Deutschland gesuchter Terroristen nicht bereit waren, und daß dadurch insbesondere der wegen der Beteiligung an der Lorenz-Entführung gesuchte Gerhard Heissler sich über Jugoslawien absetzen konnte? Solche Zeitungsberichte können nicht bestätigt werden. Dem BKA sind zwar auch Hinweise auf einen möglichen Aufenthalt von Heissler in Jugoslawien zugegangen. Diese haben jedoch keine weiteren Erkenntnisse gebracht. Die zuständigen jugoslawischen Stellen sind in allen Fällen Ersuchen des Bundeskriminalamtes nachgegangen. Die praktische gute Zusammenarbeit hat sich dabei ebenso wie bei anderen Fahndungsersuchen bewährt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 42) : Hält es die Bundesregierung für erforderlich, beim Bundeskriminalamt gespeicherte Informationen über einzelne Bürger noch besser vor einem Mißbrauch zu schützen, und was will sie tun, um zu verhindern, daß diese. Informationen über die Dienststellen der Polizei an Unberechtigte gelangen? Die beim Bundeskriminalamt gespeicherten Bestände personenbezogener Daten können entweder durch unmittelbaren Zugriff eines berechtigten 'Benutzers abgefragt oder mittelbar über eine Anfrage bei einer dieser Stellen erfragt werden. Der unmittelbare Zugriff erfolgt über ein Terminal, das sich im Dienstraum des abfrageberechtigten Benutzers befindet. Um eine mißbräuchliche Benutzung des Terminals zu verhindern, ist die Kommunikation mit dem Rechner nur mit Hilfe eines bestimmten Codewortes, das nur den zuständigen Beamten bekannt ist, möglich. Die Geräte, die außer Betrieb sind, werden abgemeldet und verschlossen. Berechtigte Stellen, die über ein Terminal nicht verfügen, können eine unmittelbar zugriffsberechtigte Stelle bitten, die benötigte Information über Terminal abzufragen und mitzuteilen. Um zu verhindern, daß durch telefonische Anfragen Informationen an Unberechtigte mitgeteilt werden, besteht für das Bundeskriminalamt die Anweisung, fernmündliche Ersuchen nur dann zu beantworten, wenn durch Rückruf sichergestellt ist, daß der Anrufer zur Entgegennahme der gewünschten Information berechtigt ist. Die dann erteilte Auskunft ist schriftlich festzuhalten. Nach Auffassung der Bundesregierung reichen diese Sicherungsvorkehrungen, die in ähnlicher Form auch für den Bereich der Länderpolizeien getroffen worden sind, aus, um zu verhindern, daß die beim Bundeskriminalamt gespeicherten personenbezogenen Daten durch unberechtigte Dritte abgefragt werden. Sollte es dennoch ausnahmsweise einem Unbefugten durch Vorgabe einer Berechtigung gelingen, telefonische Auskünfte aus dem polizeilichen Informationsbestand zu erhalten, so wäre dies nur auf Grund menschlichen Fehlverhaltens, nämlich durch Mißachtung bestehender Vorschriften möglich. An die erlassenen Sicherheitsvorschriften werden die Angehörigen des Bundeskriminalamtes in regelmäßigen Abständen erinnert. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 43) : Wird die Bundesregierung den Vorschlag des DGB aufgreifen, eine „nationale Meldestelle für gesundheitsschädliche Stoffe" zu errichten, und wenn ja, wann könnte eine solche Stelle frühestens ihre Arbeit aufnehmen? Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes als Teil ihres Gesamtkonzepts über gefährliche Stoffe. Das Bundeskabinett hat auf der Sitzung am 6. September 1978 die Grundzüge eines Gesetzes über gefährliche Stoffe (Umweltchemikaliengesetz) beraten. Danach wird das Gesetz insbesondere Vorschriften über die Prüfung und Anmeldung neuer Stoffe, das Inverkehrbringen, die Nachprüfung und Bewertung, die Anmeldestelle und die Prüfstellen, die Meldung und Prüfung von bereits auf dem Markt befindlichen Stoffen, sowie bestimmte Eingriffsermächtigungen enthalten. Die neuen Stoffe sollen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung angemeldet werden, der die geschäftsmäßige Bearbeitung obliegt. Die Nachprüfung und Bewertung der Anmeldeunterlagen hinsichtlich Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Arbeitsschutz wird an Hand bestimmter Beurteilungsmerkmale (Exposition und Wirkungen) durch die zuständigen Fachbehörden erfolgen. Eine Aussage über den Termin, wann die Anmelde- und Prüfstellen ihre Arbeit frühestens aufnehmen werden, ist mir z. Z. nicht möglich. Dieser Zeitpunkt ist abhängig von der Verabschiedung des Gesetzes in den Gesetzgebungsorganen des Bundes. Die Bundesregierung strebt eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode an. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 44) : Werden die vom Bundesinnenminister als besonders umweltfreundlich mit dem „Umweltzeichen" ausgezeichneten Produkte auch hinsichtlich Preis, Funktion, Sicherheit und Qualität empfehlenswert sein, und falls dies nicht zutrifft, wie wird der Verbraucher vor einer irreführenden Verwechslung mit den üblichen Gütezeichen bewahrt werden? In den Kriterien, die die für die Vergabe des Umweltzeichens zuständige unabhängige Jury am Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8341* 5. Juni 1978 (Tag der Umwelt) beschlossen hat, heißt es dazu: „Eine Auszeichnung ist für solche Produkte möglich, die im Vergleich zu anderen, demselben Gebrauchszweck dienenden Produkten, die bei einer ganzheitlichen Betrachtung, unter Beachtung aller Gesichtspunkte des Umweltschutzes (einschließlich eines sparsamen Rohstoffeinsatzes) sich insgesamt durch besondere Umweltfreundlichkeit auszeichnen, ohne daß sich dadurch ihre Gebrauchstauglichkeit und -sicherheit wesentlich verschlechtern." Die Vorauswahl der Produktgruppen, für die die Jury das Umweltzeichen vorsieht, erfolgt in der Regel in einem vom RAL (Ausschuß für Lieferbedingungen und Gütesicherung e. V.) organisierten Ausschuß. Dadurch soll sichergestellt werden, daß die jahrzehntelangen Erfahrungen dieses für die Gütesicherung zuständigen Selbstverwaltungsorgans der Wirtschaft in die Auswahl einfließen. Dieses Verfahren dürfte Gewähr dafür bieten, daß die von Ihnen befürchteten Verwechslungen nicht auftreten. Im übrigen ist es erwünscht, den Verbraucher so zu motivieren, daß er, wenn nötig, im Interesse seiner Mitbürger für ein umweltfreundlicheres Produkt auch einen etwas höheren Preis anlegt (z. B. bei besonders schallgedämpften Rasenmähern). In der Mehrzahl der Fälle dürfte aber eine Verteuerung nicht erforderlich sein. Es kann jedenfalls nach bisheriger Erfahrung nicht gesagt werden, daß umweltfreundlichere Produkte in der Regel teurer sind. Unter den ausgezeichneten Produkten dieses Jahres ist sogar eines dabei, das als recycling-Produkt deutlich unter dem Marktpreis von nicht recyclierten Vergleichsprodukten liegt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 45) : Wann wird die Bundesregierung dem Parlament den fälligen Fluglärmbericht vorlegen? Der Entwurf des Fluglärmberichts wurde im BMI im Juli 1978 fertiggestellt. Er befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den zuständigen Bundesressorts. Nach Abschluß der Abstimmung wird er unverzüglich dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SDP) (Drucksache 8/2099 Frage 46) : Inwieweit will die Bundesregierung den finanziellen Forderungen des Landes Niedersachsen für die Wiederaufarbeitungsanlage Gorleben stattgeben, und wie vereinbart sich dies gegebenenfalls mit dem angestrebten Verursacherprinzip bei der Wiederaufarbeitung? Die Landesregierung von Niedersachsen hat (unter Berufung auf die Sonderregelung des Art. 106 Abs. 8 GG) gefordert, daß der Bund dem Land sowie den betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften alle nicht vom Verursacher oder anderweitig zu deckendenden Folge- und Nebenkosten im Zusammenhang mit .dem geplanten Nuklearen Entsorgungszentrum Gorleben (Wiederaufarbeitungsanlage und sonstige Anlagen privater Rechtsträger; Endlager für radioaktive Abfälle, das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt als Anlage des Bundes eingerichtet werden soll) erstattet. Angesichts der gesamtstaatlichen Bedeutung eines Entsorgungszentrums hat die Bundesregierung ihre Bereitschaft erklärt, dem Land im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bei der Finanzierung der notwendigen einmaligen Kosten zu helfen, die im Zusammenhang mit den behördlichen Verwaltungsverfahren für das Entsorgungszentrum entstehen. Bund und Land stimmen darin überein und werden die erforderlichen Vorkehrungen treffen, daß entsprechend dem Verursacherprinzip alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Träger der Wiederaufarbeitungsanlage bzw. die sie tragenden Energieversorgungsunternehmen und der sonstigen industriellen Anlagen des Entsorgungszentrums zur Kostentragung durch Zahlung von Verwaltungskosten, Verwaltungsgebühren und Auslagen für die Durchführung der Verwaltungsverfahren, Benutzungsgebühren und Vorausleistungen für das Endlager heranzuziehen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 47 und 48) : Welche zusätzlichen Kosten verursachte die inzwischen wieder aufgegebene gemeinsame Fahrbereitschaft der Bonner Ministerien? Sind Pressemeldungen richtig, wonach die der Leitzentrale von den einzelnen Ministerien zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeuge zuwenig gebraucht wurden, und daß die den Ministerien verbliebenen Fahrzeuge ausreichten, und sind entsprechende Einsparungen im Fuhrpark vorgenommen worden? Zu Frage 47: Wie in dem Bericht des Bundesministers des Innern vom 19. Juni 1978 an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages über die Auflösung der Kraftfahrzeug-Leitzentrale ausgeführt ist, wurde im Hinblick auf die Errichtung der Kraftfahrzeug-Leitzentrale der Kraftfahrzeugsollbestand um 20 % reduziert. Dadurch ergaben sich jährliche Einsparungen von 3 171 600,— DM, die in entsprechender Höhe auch in den Folgejahren anfallen werden. Darüber hinaus ergeben sich bei gleichbleibenden Gesamtfahranforderungen Einsparungen durch die günstigere Kilometerpreisgestaltung pro gefahrenen Kilometer infolge der Reduzierung der Dienstkraftfahrzeuge und der dadurch erzielten Steigerung der Gesamtkilometerleistung pro Einzelfahrzeug. 8342* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Diesen jährlichen Einsparungen standen folgende Aufwendungen gegenüber: 1. Kosten für den Betrieb der Kraftfahrzeug-Leitzentrale in Höhe von 314 850,— DM (Jahreskosten), 2. einmalige Kosten für die technische Ausstattung der Kraftfahrzeug-Leitzentrale und der PoolKraftfahrzeuge von rund 470 000,— DM. Das für die Kraftfahrzeug-Leitzentrale beschaffte technische Gerät wird weitgehend von der Fahrbereitschaft des Bundesministers des Innern und der Fahrbereitschaft des Bundesministers der Finanzen wirtschaftlich weiterverwendet. Insgesamt betrachtet haben die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen also trotz der Auflösung der Kraftfahrzeug-Leitzentrale zu nachhaltigen finanziellen Einsparungen geführt. Zu Frage 48: Ihre zweite Frage zielt auf die Gesamtwirtschaftlichkeit des Kraftfahrzeugbetriebs in den Ministerien und die Möglichkeiten weiterer Einsparungen im Fuhrpark ab. In dem Bericht an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ist hierzu ausgeführt, daß sich eine wirtschaftliche Betrachtuna bei einer Organisationsstruktur, die — wie dies während der Versuchszeit der Fall war — sowohl eine Kraftfahrzeug-Leitzentrale als auch dezentrale Fahrbereitschaften vorsieht, nicht auf die Kraftfahrzeug-Leitzentrale allein beschränken darf, weil bei gleichem Nachfrageverhalten der Benutzer und gleichem Kraftfahrzeugbestand die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit in einem Teilbereich automatisch zu einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit im anderen Teilbereich führen muß. In dem Bericht wird auch ausgeführt, daß der Fahrbetrieb der beiden Teilbereiche gleichermaßen den Anforderungen hinsichtlich einer wirtschaftlichen Betriebsabwicklung nur ungenügend entsprochen hat. Die unzureichende Auslastung der Dienstkraftfahrzeuge ist dabei weitgehend unabhängig von der Organisationsform; sie ist bedingt durch unterschiedliche Fahranforderungen über die Einsatzzeit, die insbesondere durch Spitzenbelastungen in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00' Uhr gekennzeichnet sind. Berücksichtigt man, daß auch zu den Spitzenzeiten der Fahrbetrieb ohne wesentliche Verzögerungen abgewickelt werden muß, so kann keine Rede davon sein, daß die während des Betriebs der Kraftfahrzeug-Leitzentrale in den Fahrbereitschaften verbliebenen Fahrzeuge ausgereicht hätten, den Gesamtbedarf abzudecken. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 49 und 50) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Rechtsprechung deutscher Gerichte bei Scheidungen der Ehe eines deutschen Partners mit einem Ausländer in bezug auf den Versorgungsausgleich uneinheitlich ist und daß der deutsche Partner in vielen Fällen leer ausgeht, was den Versorgungsausgleich anbetrifft, und teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß hier im Interesse des finanziell schwächeren Partners — zumeist die Frau — Abhilfe geschaffen werden muß? Welche Möglichkeiten zur Abhilfe sieht die Bundesregierung, und was wird sie tun, um dem benachteiligten Personenkreis so bald wie möglich zu helfen? Zu Frage 49: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Rechtsprechung bei Scheidung der Ehe eines deutschen Partners mit einem Ausländer hinsichtlich des Versorgungsausgleichs nicht ganz einheitlich verfährt. Die weitaus überwiegende Praxis führt den Versorgungsausgleich dann durch, wenn der Ehemann Deutscher ist oder wenn die Frau Deutsche ist und den Scheidungsantrag gestellt hat (Art. 17 EGBGB). Von einer Benachteiligung des deutschen Partners kann insoweit nicht gesprochen werden. Im Gegenteil ist hier eher ein Übergewicht des deutschen Rechts festzustellen; denn es kommt schon immer dann zum Zuge, wenn auch nur ein Ehegatte Deutscher ist. Eine Minderheit der Gerichte, insbesondere in Bayern, führt den Versorgungsausgleich allerdings nur dann durch, wenn beide Ehegatten Deutsche sind (Art. 14 EGBGB; Bürgle, FamRZ 1978, 388). Bei dieser Handhabung kommt es vor, daß der deutsche Partner für die Ehezeit hinsichtlich der Alters- und Invaliditätsversorgung leer ausgeht. Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos, sondern nur für die Fälle, in denen das anwendbare ausländische Recht eine Versorgung des geschiedenen Ehegatten nicht vorsieht. In jedem Einzelfall ist bei der einschränkenden Auslegung deshalb noch zusätzlich zu prüfen, in welcher Weise sich der geschiedene Ehegatte gegebenenfalls die ausländische Hinterbliebenenversorgung oder eine eigene Versorgung aus den Ehejahren sichern kann. Bei einer so grundlegenden Neuerung, wie sie der Versorgungsausgleich darstellt, lassen sich während der Übergangszeit divergierende Auffassungen in der Rechtsprechung niemals ganz ausschließen. Es handelt sich bei der einschränkenden Anwendung des Versorgungsausgleichs — wie erwähnt — nur um eine Minderheitsmeinung. Bevor gesetzgeberische Maßnahmen erwogen werden, sollte zunächst — wie in entsprechenden Fällen — abgewartet werden, welche Auffassung über die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs sich in der Praxis durchsetzen wird. Von dieser Übung abzuweichen, besteht im vorliegenden Fall kein hinreichender Anlaß. Zu Frage 50: Die Bundesregierung bereitet zur Zeit ein Gesetz über das internationale Privatrecht vor. Es ist beabsichtigt, in diesem Gesetz auch festzulegen, wann bei Ehen zwischen Deutschen und Ausländern der Versorgungsausgleich vom Familiengericht vorzunehmen ist. Da es sich beim internatio- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8343* nalen Privatrecht um eine sehr vielschichtige Materie handelt, die besonders gründlicher Vorarbeiten bedarf, ist jedoch in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr mit der Vorlage des Gesetzentwurfs zu rechnen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedel (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 51 und 52) : Sind der Bundesregierung die Papiere bekannt, die Anlaß oder Grundlage für den Spionageverdacht gegen den Bahr-Referenten Boudré-Gröger waren, und kann die Bundesregierung diese Papiere der Öffentlichkeit vorlegen? Haben die Beamten, die eine Hausdurchsuchung bei Joachim Boudré-Gröger vornahmen, aktenkundig gemacht oder dienstlich berichtet, Boudré-Gröger habe sie mit der Aussage empfangen, er sei bereits am Vortag von Egon Bahr informiert worden, und wenn ja, aus welchen Gründen geschah dies, und welche Folgerungen wurden daraus gezogen? Ihre Fragen beziehen sich auf ein vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführtes Ermittlungsverfahren, das im Zusammenhang mit den Angaben des rumänischen Überläufers Ion Pacepa steht. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Im Interesse ungestörter Ermittlungen hält die Bundesregierung an der bisher geübten Praxis fest, Auskünfte über Einzelheiten der Ermittlungsergebnisse dem Parlament nicht öffentlich zu erteilen. Hingegen ist die Parlamentarische Kontrollkommission von der Bundesregierung am 13. September 1978 unterrichtet worden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 53) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß jede Hamburgerin, die einen Abbruch ihrer Schwangerschaft wünscht, ihn in Hamburg auch bekommt, und wenn ja, muß daraus nicht geschlossen werden, daß das Strafrecht in Hamburg nicht dem geltenden Recht gemäß ausgeführt wird, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen unternehmen? Die letzte vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte, nach Bundesländern aufgeschlüsselte Übersicht über die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten legalen Schwangerschaftsabbrüche betrifft das Jahr 1977. Aus ihr geht hervor, daß in Berlin (West) und Hamburg die verhältnismäßig meisten legalen Schwangerschaftsabbrüche, jeweils bezogen auf die Zahl der Geburten und der Frauen zwischen 15 und 45 Jahren, vorgenommen wurden. Der Erkenntniswert dieser Feststellung wird allerdings dadurch eingeschränkt, daß in der Statistik nicht der Wohnort der Frau, sondern der Ort des Schwangerschaftsabbruchs erhoben wird. Nach den bislang vorliegenden Erfahrungen besteht in einigen Regionen der Bundesrepublik nicht in allen Fällen des Vorliegens einer gesetzlichen Indikation auch die tatsächliche Möglichkeit, den nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen; die hiervon betroffenen Frauen können die Schwangerschaft nur an einem anderen Ort als ihrem Wohnort abbrechen lassen. Zudem muß in Rechnung gestellt werden, daß generell (dies galt auch in der Zeit vor Inkrafttreten der Reform der §§ 218 ff. StGB) in den großen Ballungszentren relativ mehr Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden als in ländlichen Gebieten. Rückschlüsse auf die Richtigkeit der den legalen Schwangerschaftsabbrüchen vorangegangenen Indikationsfeststellungen oder auf die Sorgfalt, mit der diese Feststellungen getroffen werden, können aus diesem „Stadt-Land-Gefälle" nicht gezogen werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß in Hamburg wie in allen anderen Bundesländern — in Übereinstimmung mit den Vorschriften des StGB — Indikationsfeststellungen nach § 219 StGB nur getroffen und Schwangerschaftsabbrüche in Krankenhäusern oder „zugelassenen Einrichtungen" nur vorgenommen werden, wenn nach dem Urteil sowohl des feststellenden als auch des abbrechenden Arztes eine Indikation im Sinne des § 218 a StGB gegeben ist. An dieser Bewertung vermag auch die der Frage offenbar zugrundeliegende, in der Zeitschrift „Der Spiegel" vom 4. September 1978 wiedergegebene Äußerung nichts zu ändern, wonach jede Hamburgerin, die einen Abbruch wünsche, ihn auch bekomme. Mit dem der Bundesregierung vorliegenden Tatsachenmaterial ist eine derartige Feststellung dann vereinbar, wenn sie dahin gehend ausgelegt wird, daß in Hamburg bei Vorliegen einer Indikation im Sinne des § 218 a StGB immer auch die faktische Möglichkeit besteht, den Schwangerschaftsabbruch in einem Krankenhaus oder in einer „zugelassenen Einrichtung" vornehmen zu lassen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 54 und 55) : Trifft es zu, daß Generalbundesanwalt Rebmann vor wenigen Tagen beabsichtigt hat, sein Amt zur Verfügung zu stellen? Hat die Bundesregierung gegen Bundesanwalt Rebmann Bedenken, und wenn ja, welche — eventuell parteipolitische — und stehen diese im Zusammenhang mit jüngsten Maßnahmen oder Spionageverdächtigungen auf Grund eines Überläufers? Zu Frage 54: Nein. Zu Frage 55: Nein. 8344* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. DäublerGmelin (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 56) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Registrieren und Fotografieren von Besuchern von Gerichtsverhandlungen mit den einschlägigen Rechtsvorschriften von StPO und GVG vereinbar ist, und beabsichtigt sie gegebenenfalls eine Änderung dieser Vorschriften? Die Zulässigkeit einer Registrierung der Zuhörer von Gerichtsverhandlungen — dazu ist auch das Fotografieren zu rechnen — ist zu messen an den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Öffentlichkeit der gerichtlichen Verhandlung. Dabei ist zu berücksichtigen, daß eine Registrierung der Zuhörer geeignet sein kann, interessierte Personen aus Furcht vor späteren polizeilichen oder strafprozessualen Maßnahmen vom Besuch der Verhandlung abzuhalten. Der Grundsatz der Öffentlichkeit verbietet eine solche Beeinträchtigung. In der Rechtsprechung wird allerdings die Ansicht vertreten, daß der Grundsatz der Öffentlichkeit mit dem Sicherheitsbedürfnis der Rechtspflege abzuwägen sei, wozu die Notwendigkeit gehöre, durch geeignete vorbeugende Maßnahmen für eine sichere und ungestörte Durchführung der Verhandlung zu sorgen (BGHSt 2.7, 13 [15]). Im Rahmen dieser Abwägung haben Gerichte über allgemeine Kontrollmaßnahmen hinaus weitere Maßnahmen für erforderlich gehalten, insbesondere die Vorlage der Personalausweise der Zuhörer, ihr Einbehalten während der Sitzung und das Festhalten der Personalien in einer Liste. Die Zulässigkeit einer solchen Maßnahme muß sich unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel nach den besonderen Umständen des Einzelfalles richten, insbesondere nach der Größe der Gefahr und dem Ausmaß der zu befürchtenden Störungen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist bei dieser Güterabwägung jedenfalls ein strenger Maßstab anzulegen, weil der Grundsatz der Öffentlichkeit ein besonders hohes Gut der Rechtsstaatlichkeit darstellt. Das Registrieren oder Fotografieren von Zuhörern, welches nicht nach den besonderen Umständen des Falles zur Abwehr von schweren Störungen der Verhandlung unbedingt geboten ist, hält die Bundesregierung mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung nicht für vereinbar. Derartige Maßnahmen sind insbesondere nicht zulässig, wenn sie allgemeinen polizeilichen Zwecken dienen würden. Ob durch die Registrierung der Zuhörer die Öffentlichkeit der Verhandlung verletzt ist, entscheiden nicht nur der Vorsitzende, dem die Sitzungspolizei, und die Justizverwaltung, der das Hausrecht obliegt. Vielmehr unterliegt diese Frage auch der Kontrolle durch die Revisionsgerichte.. Da die Verletzung der Öffentlichkeit nach § 338 Nr. 6 StPO einen absoluten Revisionsgrund darstellt, wirkt dieses Kontrollinstrument außerordentlich scharf. Weitergehende gesetzliche Vorschriften erscheinen nicht notwendig. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 57) : Haben die Ermittlungsbehörden den Bundesgeschäftsführer der SPD, Egon Bahr, über den Stand der Untersuchungen gegen seinen persönlichen Referenten, Joachim Boudré-Gröger und den SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Holtz informiert? Nein. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2099 Fragen 58 und 59) : Kann die Bundesregierung auf Grund ihrer Erkenntnisse die Feststellung des Professors für Kriminologie und Jugendstrafrecht an der Universität Gießen, Arthur Kreuzer, bestätigen, daß bei Jugendlichen zu oft und zu lange Untersuchungshaft angeordnet wird, weil die Alternativen (Unterbringung in Familien oder Heimen, Führungsaufsicht) nicht ausreichend vorhanden sind oder nicht genutzt werden, die Richter zwar die Haftgründe prüfen, jedoch vielfach die psychischen und sozialen Auswirkungen der Haft nicht oder nicht ausreichend berücksichtigen und sich beim Ausstellen der Haftbefehle häufig mit „formelhaften Befunden" begnügen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Wird die Bundesregierung dem Bundestag eine Änderung der Strafprozeßordnung oder des Jugendgerichtsgesetzes vorschlagen, wonach für Jugendliche und Heranwachsende in allen Haftfällen ein Verteidiger zu bestellen ist, weil die Betroffenen wegen ihres Alters, häufig auch wegen ihrer sozialen Herkunft, ihres Bildungsstandes und ihres Informationsmangels in Rechtsfragen in solchen Fällen besonders schutzbedürftig sind? Zu Frage 58: Die Bundesregierung kann auf Grund ihrer Erkenntnisse nicht bestätigen, daß die Richter im Falle der Anordnung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen zwar die Haftgründe prüfen, jedoch vielfach die psychischen und sozialen Auswirkungen der Haft nicht oder nicht ausreichend berücksichtigen und sich beim Ausstellen der Haftbefehle häufig mit formelhaften Befunden begnügen. Dagegen kann es zutreffen, daß Untersuchungshaft öfter angeordnet wird und länger. dauert, als es nach dem Jugendgerichtsgesetz notwendig wäre, weil die dort zur Vermeidung von Untersuchungshaft vorgesehene Alternative der einstweiligen Unterbringung in einem Erziehungsheim (§ 71 Abs. 2, § 72 Abs. 3 JGG) wegen des Fehlens einer ausreichenden Zahl geeigneter Heimplätze nicht angeordnet werden kann. Die Bundesregierung hofft, daß diesem Mangel durch Ausbau der entsprechenden Einrichtungen abgeholfen werden kann; dazu soll auch das neue Jugendhilfegesetz beitragen, dessen Entwurf in Kürze den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt werden wird. Zu Frage 59: Jugendlichen und Heranwachsenden ist nach geltendem Recht ein Verteidiger zu bestellen, wenn einem Erwachsenen ein Verteidiger zu bestellen wäre (§ 68 Nr. 1 JGG). Danach ist er u. a. zu bestellen, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8345* wenn die Untersuchungshaft mindestens drei Monate gedauert hat und dies beantragt wird; über das Antragsrecht ist der Beschuldigte zu belehren (§ 117 Abs. 4 StPO), wenn der Beschuldigte sich mindestens drei Monate aufgrund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befunden hat und nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen wird (§ 140 Abs. 1 Nr. 5, § 141 StPO). Darüber hinaus ist auf Antrag oder von Amts wegen ein Verteidiger zu bestellen, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, daß sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann (§ 68 Nr. 1 JGG; § 140 Abs. 2, § 141 StPO). Diese Voraussetzungen werden bei Jugendlichen und Heranwachsenden weit eher .und häufiger vorliegen als bei Erwachsenen, so daß anzunehmen ist, daß die gesetzlichen Vorschriften ausreichen, um ihnen in allen Fällen, in denen es notwendig ist, einen Verteidiger bestellen zu können. Darüber hinaus sieht das JGG vor, daß der Vorsitzende des Gerichts dem Beschuldigten in jeder Lage des Verfahrens einen Beistand bestellen kann, wenn kein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt (§ 69 Abs. 1 JGG). Hinzu kommt noch, daß bei Jugendlichen der Erziehungsberechtigte und der gesetzliche Vertreter weitgehend dieselben Rechte wie der Beschuldigte ausüben können. Sie können also auch Anträge auf Bestellung eines Verteidigers stellen und ggf. Rechtsmittel einlegen. Im Entwurf eines neuen Jugendhilfegesetzes wird die Lage des beschuldigten Jugendlichen und Heranwachsenden dadurch verbessert, daß der im Verfahren tätig werdende Jugendgerichtshelfer nicht nur wie bisher die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte zur Geltung bringt, indem er über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des Beschuldigten der Staatsanwaltschaft und dem Gericht berichtet, sondern daneben auch den Beschuldigten während des ganzen Verfahrens betreut. Dazu gehört zwar nicht die dem Verteidiger vorbehaltene Tätigkeit. Jedoch wird er aufgrund seiner Kenntnis der persönlichen Umstände dem Gericht Anregungen zur Haftfrage und zur Bestellung eines Verteidigers geben können. Die Bundesregierung wird im übrigen die weitere Entwicklung beobachten und erforderlichenfalls Gesetzesänderungen vorschlagen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 60) : Treffen Pressemeldungen zu, in denen behauptet wird, daß 600 000 Patentschriften, die in der Kasseler Landesbibliothek gelagert waren, auf Veranlassung des Präsidenten des Deutschen Patentamtes in München, ohne daß sie auf dem neuesten Stand waren, am 19./20. August 1975 nach Ost-Berlin abtransportiert wurden, um nach Kuba verschifft zu werden, und wie erklärt gegebenenfalls die Bundesregierung diesen Vorgang? Bei den erwähnten Patentschriften handelt es sich, soweit in der Kürze der Zeit festzustellen war, um den Schriftenbestand, der nach der im Oktober 1968 erfolgten Auflösung der PatentschriftenAuslegestelle Kassel dem Deutschen Patentamt wieder zur Verfügung gestellt worden war. Dieser Bestand enthielt etwa 650 000 Patentschriften aus der Zeit von 1957 bis 1968. Im Jahr 1975 verwandte sich die Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf gegenüber dem Deutschen Patentamt dafür, die Kasseler Schriftensammlung für den Aufbau einer Patentschriftensammlung in Kuba zur Verfügung zu stellen. Die Patentschriften wurden darauf am 19./20. August 1975 im Einverständnis mit dem Deutschen Patentamt von der kubanischen Botschaft in Ost-Berlin aus Kassel abgeholt und nach Kuba gebracht. Daß die kubanische Botschaft in Ost-Berlin in dieser Angelegenheit tätig wurde, beruhte offenbar darauf, daß sich die erst im Januar 1975 wiedereröffnete kubanische Botschaft in Bonn damals noch im Aufbau befand. Dieser Vorgang hält sich im Rahmen der von deutscher Seite über die Weltorganisation für geistiges Eigentum fortlaufend geleisteten technischen Hilfe für Entwicklungsländer und des ständigen internationalen Literaturaustausches zwischen den Zentralbehörden für gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, zu denen auch Kuba gehört. Zuvor waren z. B. die Schriftensammlung einer anderen aufgelösten Auslegestelle als technische Hilfe an Brasilien und ein anderer Reservesatz im Rahmen des Literaturaustausches an Jugoslawien gegangen. Da schon seit langem die patentrechtliche Literatur mit sozialistischen Ländern ausgetauscht wird, bestanden im vorliegenden Fall nach der im Januar 1975 erfolgten Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zu Kuba keine Gründe für eine Versagung der erbetenen technischen Hilfe, zumal die Kasseler Schriftensammlung seit 1968 nicht mehr fortgeführt worden und damit für deutsche Stellen praktisch unbrauchbar geworden war. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wawrzik (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 61) : Aus welchen Gründen sind Förderbeträge aus dem Sonderprogramm des Bundes zur Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte steuerpflichtig? Zuschüsse, die einem Unternehmer aus betrieblichem Anlaß gewährt werden, z. B. Förderbeträge nach dem Sonderprogramm des Bundes und der Länder zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte, fallen im Rahmen des Betriebs an und sind Betriebseinnahmen 8346* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 im Sinne der steuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung. Die Behandlung als steuerpflichtige Betriebseinnahme ist auch sachgerecht, da der Unternehmer, der die Zuschüsse empfängt, die dieser Betriebseinnahme entsprechenden Arbeitslöhne in vollem Umfang als gewinnmindernde Betriebsausgabe absetzen kann. Bei wirtschaftlicher Betrachtung stellt sich der Zuschuß als die Übernahme eines Teils der Lohnkosten des Unternehmers dar. Würde man diese Zuschüsse beim Unternehmer nicht als steuerpflichtige Betriebseinnahme behandeln, so ergäbe sich eine nicht zu rechtfertigende Begünstigung des Unternehmers. Er könnte dann nämlich den vollen Arbeitslohn gewinnmindernd absetzen, obwohl er wirtschaftlich gesehen, nur einen Teil der Lohnkosten trägt. Etwas anderes gilt nur, soweit die Zuschüsse für zusätzliche Ausbildungsplätze geleistet werden. In diesen Fällen steht dem Unternehmer in Höhe des Zuschusses ein Abzugsbetrag zu (§ 24 b EStG). Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 62) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch Änderung der Rechnungslegungsvorschriften für die Schadensversicherung in NW ein Ausfall von ca. 30 v. H. der Feuerschutzsteuer entstanden ist, und was will die Bundesregierung unternehmen, um eine Gefährdung der Finanzierung von Beschaffungsmaßnahmen im Feuerschutz zu vermeiden? Das Aufkommen der Feuerschutzsteuer, das den Ländern zusteht und zweckgebunden zur Förderung des Feuerlöschwesens und des vorbeugenden Brandschutzes verwendet wird, hat im Jahre 1977 rd. 182 Mio. DM betragen und hat damit um etwa 11 Mio. DM höher gelegen als 1976. Die Aufkommensentwicklung ist in den letzten Jahren allerdings ungünstiger verlaufen als bei anderen vergleichbaren Steuern. Ein wesentlicher Grund dafür ist, daß die verbundene Gebäudeversicherung (VGV) und die verbundene Hausratsversicherung (VHV) sich zu selbständigen Einheitsversicherungen entwickelt haben. Diese Entwicklung ist durch die Verordnung über die Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen vom 11. Juli 1973 (BGBl. I S. 1209) nicht herbeigeführt, sondern lediglich bestätigt worden. Sie führt dazu, daß die genannten Versicherungen seit dem 1. Januar 1974 nicht mehr mit dem auf das Feuerrisiko entfallenden Prämienanteil zur Feuerschutzsteuer herangezogen werden. Die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle werden auf etwa 30 Mio. DM/Jahr geschätzt, die sich auf die Länder unterschiedlich verteilen. Der Bundesrat hält einen Ausgleich dieser Einnahmeausfälle und darüber hinaus zur besseren Finanzierung des Brandschutzes Mehreinnahmen für erforderlich. Er hat deshalb in seiner 461. Sitzung am 7. Juli 1978 beschlossen, den Entwurf eines Feuerschutzsteuergesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen (Bundesrats-Drucksache 292/78 [Beschluß]). Die Stellungnahme der Bundesregierung wird zur Zeit vorbereitet. Sie wird zusammen mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates dem Deutschen Bundestag fristgemäß zugeleitet werden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 63) : Ist die Bundesregierung bereit, den Forderungen auf Erhöhung der Investitionszulage von 7,5 auf 10 v. H. in allen Fördergebieten, vor allem aber für den westmittelfränkischen Raum, stattzugeben, und wann wäre mit einer entsprechenden Erhöhung zu rechnen? Der Vermittlungsausschuß hat am 7. September 1978 bei der erneuten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes und anderer Gesetze beschlossen, dem Deutschen Bundestag eine allgemeine Erhöhung der Investitionszulage für Investitionen im Zonenrandgebiet und in anderen förderungsbedürftigen Gebieten von 7,5 v. H. auf 8,75 v. H. zu empfehlen. Die Bundesregierung stimmt diesem Ergebnis des Vermittlungsausschusses, das noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates bedarf, zu. Anlage 42 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 64) : Plant die Bundesregierung eine Veränderung bei den steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsjubiläen, die gegenwärtig beim 50. und 40. Betriebsjubiläum gelten, etwa dergestalt, daß sie künftig auf Grund der tendenziellen Verkürzung der Lebensarbeitszeit beim 45. bzw. 30. Betriebsjubiläum Geltung haben? Die Forderung nach Einführung neuer Jubiläumsdienstzeiten ist nicht neu. Erst 1977 ist eingehend überlegt worden, wie der tendenziellen Verkürzung der Lebensarbeitszeit im Bereich der steuerfreien Jubiläumszuwendungen Rechnung getragen werden kann. In der Verordnung zur Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung vom 19. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2761) ist deshalb § 4 der Verordnung mit Wirkung ab 1978 dahin gehend geändert worden, daß der steuerfreie Höchstbetrag von 2 400,— DM nicht erst bei einem 50jährigen Jubiläum, sondern bereits nach 40jähriger Dienstzeit in Betracht kommt. Damit ist sichergestellt, daß trotz der Einführung der flexiblen Altersgrenze, der Einführung eines neunten Schuljahres und des neuen Arbeitsschutzgesetzes, das ein Mindestalter von 15 Jahren für die Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeitvorschreibt, der steuerfreie Höchstbetrag in der Praxis auch tatsächlich ausgenutzt werden kann. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung, Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8347* Einer weitergehenden Änderung, insbesondere der Einführung einer neuen Jubiläumszeitstaffel, standen grundsätzliche Erwägungen entgegen. § 4 Abs. 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung stellt für den Bereich der Arbeitnehmerjubiläen die Typisierung des allgemeinen Grundsatzes dar, daß Gelegenheitsgeschenke in einem gewissen Rahmen steuerfrei sein können. Derartige Gelegenheitsgeschenke müssen aber üblich sein und aus einem besonderen persönlichen oder familiären Anlaß dem Arbeitnehmer gewährt werden, um ihn zu ehren oder ihm eine Aufmerksamkeit zu erweisen. Die in der Vorschrift festgelegten Jubiläumszeiträume entsprechen den bisherigen allgemeinen Gepflogenheiten bei der Ehrung von Arbeitnehmern wegen einer längeren Betriebszugehörigkeit. Die Zeiträume sind auch sonst bei Jubiläen im Privat- und Geschäftsleben von Bedeutung. Andere Dienstzeiten haben sich demgegenüber noch nicht allgemein als Anlaß für ein Jubiläum durchgesetzt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß dem in der Anfrage angesprochenen Problem mit der erst kürzlich erfolgten Änderung zunächst ausreichend Rechnung getragen worden ist. Anlage '43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2099 Fragen 66 und 67) : Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt und wie beurteilt sie die Tatsache, daß Firmengruppen bzw. Konzerne Produktionsstätten und technische Einrichtungen veralten lassen, um dann eine Begründung für eine Stillegung zu haben, wenn sie in Fördergebieten oder auf Grund von Sonderprogrammen (z. B. das Saarprogramm) an anderer Stelle mit Hilfe von Zuschüssen des Bundes und der Länder moderne Produktionsstätten aufbauen? Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon und was gedenkt sie gegebenenfalls dagegen zu unternehmen, daß der Arbed-Konzern unter Ausnutzung der Förderpräferenz für die Errichtung neuer Arbeitsplätze an der Saar dabei ist, in Neuwied, Rheinbrohl, Köln und an anderer Stelle mindestens 1 000 Arbeitsplätze stillzulegen? Zu Frage 66: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Firmengruppen absichtlich Produktionsstätten veralten lassen, um diese an anderer Stelle mit Hilfe staatlicher Zuschüsse wieder neu zu errichten. Das gilt auch für das Saarprogramm, das — soweit es den mit erheblichen sozialen Auswirkungen verbundenen Anpassungsprozeß von Saar-Stahlunternehmen unterstützen soll — ohnehin erst weniger als ein Jahr zur Diskussion steht. Die Instrumente der regionalen Wirtschaftspolitik sind darauf ausgerichtet, den Unternehmen Anreize für Investitionsentscheidungen zu geben, damit in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze entstehen. Die Investitionsentscheidung selbst sowie alle Folgeentscheidungen treffen die Unternehmen jedoch in eigener Verantwortung. Zu Frage 67: Es liegt im Rahmen der unternehmerischen Entscheidung, wenn eine Firmengruppe an verschiedenen Orten befindliche Betriebsstätten fortlaufend auf ihre Rentabilität überprüft. Ganz besonders die Eisen- und Stahlwirtschaft sowie die Unternehmen der Stahlverarbeitung sind derzeit gezwungen, sich an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Hierbei kann es Rationalisierungsentscheidungen geben, die zur Stillegung der einen Betriebsstätte führen, eine andere jedoch wettbewerbsfähiger machen und damit Arbeitsplätze sichern. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, daß der Arbed-Konzern Arbeitsplätze in Neuwied, Rheinbrohl und Köln stillegen wird, um diese dann im Saarland neu zu schaffen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 68) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft verlangt, Listen über die Vergabe von Förderungsmitteln beim Regionalfonds so abzufassen, daß es unmöglich ist herauszufinden, um welche Orte und Unternehmen es sich dabei jeweils handelt, und wenn ja, wie ist dies zu erklären und muß daraus nicht geschlossen werden, daß die Bundesregierung der Information über die Finanzierungsinstrumente der Europäischen Gemeinschaft nicht die ihr zukommende große Bedeutung beimißt? Die Haltung der Bundesregierung ergibt sich aus § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz und § 203 Abs. 2 StGB. Danach hat der Schutz der Unternehmungen vor einem Bekanntwerden einzelbetrieblicher Daten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen können, Vorrang vor dem öffentlichen Informationsbedürfnis. Deshalb müssen auch amtliche Statistiken so aufbereitet werden, daß aus den veröffentlichten Angaben keine Rückschlüsse auf einzelbetriebliche Daten gezogen werden können. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 69) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich der Westhandel der Comecon-Staaten entwickelt hat, und kann man im Zusammenhang damit von verstärkter restriktiver Importpolitik und einer Verstärkung der Autarkie sprechen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch eine Fortsetzung der Entspannungspolitik über die westliche Zusammenarbeit bei der Erschließung der Energievorkommen im Osten hier eine Änderung bewirkt werden kann? Die Staatshandelsländer betreiben seit 1976 eine Einfuhrpolitik, mit der das Ziel verfolgt wird, die Handelsbilanzdefizite im Westhandel zurückzuführen. So konnte das durchschnittliche Defizit pro Monat gegenüber der Bundesrepublik Deutschland 8348* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 von 660 Millionen DM 1975 auf 353 Millionen DM in 7 Monaten 1978 verringert werden. Im Westhandel insgesamt hielten die Staatshandelsländer ihre Importe 1977 auf dem Niveau von 1976. Da alle Staatshandelsländer für einen Ausbau ihrer Westhandelsbeziehungen eintreten, sollte der gegenwärtige Zustand als Konsolidierungsphase, nicht aber als Rückkehr zur Autarkie gewertet werden. Gegenwärtig zeigen sich insbesondere im deutschsowjetischen Handel einige Aufwärtstendenzen, wobei der Energiebereich eine wichtige Rolle spielt. Dieser Bereich erscheint ausbaufähig. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 70, 71 und 72) : Ist der Bundesregierung aus den vorliegenden RGW-Wirtschaftsplänen bekannt, daß die RGW-Staaten dem Bau von Kernkraftwerken erhöhte Priorität gewähren wollen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Kernkraftwerke heute im Bereich des RGW im Betrieb, im Bau oder in der Planung sind und auf welche Leistung diese angelegt sind? Ist der Bundesregierung bekannt, ob Presseberichte zutreffen, wonach die Leistung der Kernkraftwerke in den RGW-Staaten von 7 500 Megawatt im Jahre 1976 auf 30 000 MW im Jahre 1980 und bis 1990 auf ein Mehrfaches gesteigert werden soll? Zu Fragen 70 und 72: Nach Kenntnis der Bundesregierung trifft es zu, daß in den RGW-Staaten die Kernenergie künftig prioritär zur Deckung der wachsenden Energienachfrage, eingesetzt werden soll. Die von der Presse zitierten Ausbauziele für 1980 bzw. 1990 stimmen mit den offiziellen Verlautbarungen des RGW-Sekretariats überein. Hinzuzufügen ist, daß die Kernenergie in Zukunft nicht nur der Stromerzeugung, sondern auch. — durch den Zubau von Kernheizkraftwerken — der kombinierten Strom-und Wärmeerzeugung dienen soll. Die Bundesregierung schließt aus dem beschleunigten Ausbau der Kernenergie in den RGW-Ländern, daß diese, ebenso wie die westlichen Industriestaaten, in der Kernenergie einen sicheren und wirtschaftlichen Energieträger sehen, der im Hinblick auf die langfristige Verknappung fossiler Energiequellen wie 01 und Gas sowie zur notwendigen Schonung von Rohstoffquellen für die industrielle Produktion verstärkt eingesetzt werden muß. Zu Frage 71: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen sind gegenwärtig im Bereich des RGW 33 Kernkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 10 659 MW in Betrieb, davon 26 in der Sowjetunion, 4 in der DDR, 2 in Bulgarien und 1 in der Tschechoslowakei. In Bau und Planung befinden sich insgesamt 49 KKW mit einer Gesamtleistung von 36 825, davon 32 in der Sowjetunion, 5 in der DDR, je 4 in der Tschechoslowakei und Ungarn, 2 in Bulgarien und je 1 in Polen und Rumänien. Neben den zur Zeit üblichen Druck- und Leichtwasserreaktoren wird auch die Entwicklung fortgeschrittener Reaktorlinien, z. B. Schneller Brüter, verfolgt. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 73): Welche gesetzgeberischen Maßnahmen zur Energieersparnis sind seit 1973 von der Bundesregierung in die Wege geleitet worden, welche sind verabschiedet, und in welchem Umfange ist hierbei der Aspekt der Verwaltungsvereinfachung berücksichtigt worden? I. Seit der Energiekrise im Jahre 1973 hat die Bundesregierung folgende gesetzgeberischen Maßnahmen zur Energieeinsparung in die Wege geleitet, die inzwischen auch in Kraft getreten sind oder deren Inkrafttreten unmittelbar bevorsteht: Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 1873) 3 Verordnungen zum EnEG Wärmeschutz VO vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) ; stellt Anforderungen an den Wärmeschutz in Neubauten; in Kraft seit 1. November 1977. Heizungsanlagen VO (Verkündung bevorstehend) ; stellt Anforderungen an die energiesparende Auslegung von Heizungsanlagen; tritt voraussichtlich zum 1. Oktober 1978 in Kraft. Heizungsbetriebs VO (Verkündung bevorstehend) ; regelt die Überwachung eines energiesparenden Heizungsbetriebs ; tritt voraussichtlich zum 1. Oktober 1978 in Kraft. Verordnung über Feuerungsanlagen (1. BImSchV) vom 28. August 1974 (BGBl. I S. 2121), geändert durch VO, deren Verkündung bevorsteht; die Änderung tritt zum 1. Januar 1979 in Kraft; enthält Bestimmungen über einen umweltfreundlichen und energiesparenden Heizungsbetrieb. § 4 a Investitionszulagengesetz in der Fassung vom 3. Mai 1977 (BGBl. I S. 669) ; 7,5 %ige Zulage (Steuervergünstigung) für bestimmte energiesparende Investitionen (z. B. Heizkraftwerke, Müllheizwerke, Fernwärmeleitungen, Wärmepumpen, Rekuperatoren zur Wärmerückgewinnung). § 4 b Investitionszulagengesetz in der Fassung vom 3. Mai 1977; 7,5 %ige Zulage für Investitionen innerhalb bestimmter Fristen, darunter auch Großprojekte von besonderer energiepolitischer Bedeutung. Erweiterung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes um den Komplex Energieeinsparung (ModEng) vom 27. Juni 1978 (BGBl. I S. 878); sieht die Förderung energiesparender Investitionen in Gebäuden vor. Im Laufe von 5 Jahren stehen 2,34 Mrd. DM für Zuschüsse zur Verfügung. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8349* Erweiterung der Ermächtigung des § 51 EStG vom 27. Juni 1978 (BGBl. I S. 878) um bestimmte energiesparende Maßnahmen. Die Regelung ermöglicht Sonderabschreibungen in Höhe von 10 % über 10 Jahre. Die ausfüllende VO (§ 82 a EStDV) wird demnächst in Kraft treten. Die zusätzlichen Steuerausfälle werden bis 1982 auf ca. 2 Mrd. DM geschätzt. Abbau mietrechtlicher Hindernisse für energiesparende Investitionen (Gesetz vom 27. Juni 1978, BGBl. I S. 878) ; in Kraft ab 1. Juli 1978. Ab 1975 Investitionshilfen zur Energieeinsparung bei landwirtschaftlichen Betrieben nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Erhöhung der Steuer auf leichtes Heizöl; das Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (BGBl. I S. 1105) ist am 1. August 1978 in Kraft getreten. Steuerliche Entlastung für stationäre Dieselanlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung, die der Energieeinsparung dienen, sowie für den Erdgasantrieb von Wärmepumpen; in Kraft ab 1. August 1978 (BGBl. I S. 1105). Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine Erweiterung des § 4 a eingeleitet (neben bisher geförderten Regeneratoren und Rekuperatoren auch Einbeziehung sonstiger Anlagen zur Wärmerückgewinnung sowie Förderung von Anlagen zur Nutzung der Wind- und Sonnenenergie). Die parlamentarischen Beratungen werden demnächst abgeschlossen. II. Bei allen bisher initiierten Bemühungen um rationelle Energieverwendung hat die Bundesregierung in ihren Konzeptionen dem Gesichtspunkt einer möglichst unbürokratischen Handhabung besondere Bedeutung beigemessen. So hat sie sich der in der Regel verwaltungsaufwendigeren gesetzlichen Regelungen überhaupt nur bedient, wenn andere weniger formalisierte Wege einen ausreichenden Erfolg nicht versprachen. Ein großer Teil des Energieeinsparungsprogramms der Bundesregierung wird daher auch nicht auf gesetzlicher Grundlage abgewickelt (etwa durch Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsprogramme, Dialog mit der Industrie, Förderprogramme ohne gesetzliche Grundlage). Auch die jetzt im Rahmen des Wohnungsmodernisierungsgesetzes durchgeführte Förderung heizenergiesparender Investitionen in Gebäuden sollte nach den Intentionen der Bundesregierung im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern realisiert werden. Es wäre auf diesem Wege zu einer schnell greifenden und auch im Detail umfassenden Regelung gekommen, die Unklarheiten und unterschiedliche Bestimmungen in den Ausführungsrichtlinien der Länder ausgeschlossen hätte. Das Vorhaben der Bundesregierung ist am Widerstand des Landes Baden-Württemberg gescheitert. Die von der Bundesregierung vorgelegte unbürokratische und bürgerfreundliche Überwachungsregelung der Heizungsbetriebsverordnung wurde nur durch das Votum des Bundesrats in ein aufwendigeres Prüfverfahren umgestaltet. Im übrigen konnte die Bundesregierung ihre verwaltungsökonomischen Lösungen jedoch durchsetzen: Die Durchführung der WärmeschutzVO ist in das allgemeine baurechtliche Genehmigungsverfahren einbezogen; ein zusätzlicher Verwaltungsweg ist nicht eröffnet. Die Bewilligungen nach §§ 4 a, 4 b Investitionszulagengesetz werden nach einem effizienten und knappen Verfahren abgewickelt. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 74 und 75) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen, insbesondere mit welchem Abnahmezwang, Erdgaslieferungen für die Bundesrepublik Deutschland kontrahiert sind? Mit welcher Entwicklung der Stromerzeugungskosten (getrennt nach Energie-, Kapital- und Gesamtkosten) aus den verschiedenen Kraftwerkstypen rechnet die Bundesregierung bis 1985 unter Einbezug der neu entstandenen Probleme bei Bau und Betrieb von Kraftwerken (Verzögerungen, Störfälle, Entsorgung etc.)? Zu Frage 74: Die zur Versorgung des deutschen Erdgasmarktes von den Ferngasgesellschaften kontrahierten Mengen lassen sich nach Herkunftsländern wie folgt aufgliedern: Mrd . m3 1978 1986 Inland 19 19 Holland 22 22 Sowjetunion 9 12 Norwegen 5 13 Algerien — 9 Iran — 6 Insgesamt 55 81 Die einzelnen Bezugsverträge weichen, soweit die Informationen der Bundesregierung erkennen lassen, hinsichtlich ihrer Bedingungen stark voneinander ab. Dies gilt namentlich auch für die Mindestabnahmeverpflichtungen, die in den neueren Verträgen (Iran, Norwegen, Algerien) durchweg höher liegen als bei den älteren. Die Erklärung dafür dürfte in erster Linie in den hohen Investitionsleistungen zu suchen sein, die bei den neueren Kontrakten auf seiten der Lieferanten zur Erschließung der Felder (z. B. Nordsee) und zur Überbrückung der großen Transportentfernungen (z. B. Iran) erbracht werden. Zu Frage 75: Die im Auftrage der Bundesregierung vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Energiewirtschaft, München, im September 1977 erstellte „Parameterstudie zur Ermittlung der Stromerzeugungskosten" gibt einen guten Überblick über die mögliche künftige Entwicklung dieser Kosten. 8350* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Die Studie beschränkt sich auf den Vergleich der Stromerzeugung aus Steinkohle und aus Kernkraft, da der Bau von Öl- und Gaskraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland äußerst strengen Beschränkungen unterliegt. Die erarbeiteten Aussagen über die Entwicklung der Stromerzeugungskosten sowie einzelner Kostenbestandteile hängen von einer Vielzahl näher dargelegter Annahmen ab. Die Studie bestätigt die Erkenntnis, daß die Kapitalkosten bei Kernkraftwerken fast doppelt so hoch sind wie bei Kohlekraftwerken, während die Brennstoffkosten einschließlich des Brennstoffkreislaufs bei der Kernkraft nur etwa ein Drittel so hoch liegen wie bei deutscher Steinkohle. Hieraus ergeben sich im Grund- und Mittellastbereich erhebliche Kostenvorteile für die Kernkraft. Für die spätere Stillegung sind in der Studie für ein im Jahre 1985 in Betrieb gehendes 1 300 MW- Kernkraftwerk 250 Mio. DM berücksichtigt. Bauverzögerungen wirken sich um so stärker kostenerhöhend aus, je länger sie dauern und je höher das bereits investierte Kapital ist. Störfälle haben weder im Jahre 1977 noch im 1. Halbjahr 1978 dazu geführt, den Kostenvorteil der Kernkraft gegenüber Steinkohle entscheidend zu vermindern. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 76): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, die Sicherung der in Frage gestellten Arbeitsplätze bei der Basalt-AG in Linz mit dem Forschungsprogramm über die Möglichkeiten der Verwertung isländischer Basalt- und Bimsvorkommen in Verarbeitungsbetrieben der Bundesrepublik Deutschland zu koppeln, um so der Tendenz des Wehrhahn-Konzerns entgegenzuwirken, Betriebe im größeren Umfang stillzulegen? Auf Initiative des Haushaltsausschusses hat der Deutsche Bundestag beschlossen, zusätzliche Mittel für die Prospektion und Bewertung von Lagerstätten in Höhe von 600 000,— DM bereitzustellen. Diese Mittel sind in den Haushalt der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe eingestellt worden. Sie stehen als Zuschuß einer deutsch-isländischen Firmengruppe zu dem Zweck zur Verfügung, die Möglichkeit der Verwertung isländischer Bims- und Basaltvorkommen zu untersuchen. Über die Vergabe der Mittel ist vertraglich' bereits verfügt. Nach der Zweckbestimmung besteht kein direkter Zusammenhang zwischen diesem Forschungsprogramm und Arbeitsplätzen der Basalt AG. Die Untersuchungen .werden voraussichtlich bis Juli 1979 abgeschlossen werden; über ihre Ergebnisse und ihre möglichen Auswirkungen auf die Versorgung der einheimischen Industrie mit Rohstoffen und die Beschäftigungslage dieser Industrien läßt sich z. Z. noch keine Aussage machen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 77) : Verfügt die Bundesregierung entsprechend dem dänischen Beispiel über Erkenntnisse, die belegen, daß Frauen weniger unfallträchtig fahren, und ist sie gegebenenfalls bereit, sich diese Erkenntnisse zu verschaffen und auf Grund dieser Erkenntnis dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zu empfehlen, diesen Sachverhalt bei den anstehenden Erörterungen über die Prämiengestaltung in der Kfz-Versicherung zu berücksichtigen? Der Bundesregierung liegen bisher keine ausreichenden statistischen Informationen vor, daß Frauen weniger unfallträchtig fahren. Nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist versicherungspflichtiger Tatbestand das Halten eines Kraftfahrzeugs. Versicherungsnehmer ist daher der Halter des Kraftfahrzeugs, der nicht immer mit dem Fahrer identisch zu sein braucht. In den Schadenbedarfsstatistiken der Versicherungsunternehmen, die für die Prämienkalkulation maßgebend sind, werden die Schadenaufwendungen daher auch jeweils dem Halter des Kraftfahrzeuges zugeordnet, das den Schaden verursacht hat, unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer selbst oder eine andere Person das Fahrzeug gefahren hat. Darüber hinaus wird nach der Dauer der Schadenfreiheit des Versicherungsvertrages und nach dem Wohnort des Versicherungsnehmers, nicht aber nach dessen Geschlecht unterschieden. Auch aus anderen Statistiken lassen sich keine gesicherten Erkenntnisse über ein weniger unfallträchtiges Fahren der Frauen gewinnen. Die Versicherungswirtschaft beabsichtigt jedoch, im Jahre 1979 eine Stichprobenerhebung durchzuführen, bei der auch die von Ihnen angeschnittene Frage untersucht werden soll. Solange noch keine eindeutigen statistischen Ergebnisse vorliegen, kann das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in den Verhandlungen mit den Versicherungsunternehmen auch keine entsprechende Tarifdifferenzierung anregen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 78) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der europäischen Kraftwerksstruktur, kann sie die Zahlen, wie sie in der Grafik in der Zeitschrift „einheit" vom 3. August 1978 aufgezeigt sind, bestätigen, und wie beurteilt sie diese energiepolitische Entwicklung? Die Stromerzeugung in der Europäischen Gemeinschaft basiert derzeit zu gut 75 % auf fossilen Energieträgern; in einer Reihe von Mitgliedstaaten liegt der Anteil der Kohlenwasserstoffe allein wesentlich über 50 %. Der EG-Ministerrat hat daher im Jahre 1975 Richtlinien erlassen, die den Neubau von Öl- und Gaskraftwerken stark einschränken sollen. Er hat wiederholt ebenfalls die Notwendigkeit des Ausbaus der Kernenergie und eines verstärkten Einsatzes von Kohle zur Stromerzeugung unterstrichen., Die in der Zeitschrift „einheit" der IG Bergbau und Energie vom 15. August 1978 genannten Zahlen über den Kraftwerksausbau in der EG stimmen mit den der Bundesregierung vorliegenden Informationen nicht ganz überein. Richtig ist, daß auf die Kern- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8351* energie als besonders wirtschaftlichen Energieträger der bei weitem größte Anteil an den Zubauten entfällt. Jedoch sind anders als dort gemeldet z. B. bis 1984 nicht 3 200 MW, sondern ohne die deutschen Projekte insgesamt rund 6 000 MW Steinkohlekraftwerke einschließlich Steinkohlenmischfeuerung im Bau bzw. geplant. Die Bundesregierung wird während ihrer Präsidentschaft im EG-Ministerrat nachdrücklich darauf drängen, die Anstrengungen der Gemeinschaft für eine gemeinschaftliche Unterstützung der Kohle zu verstärken; es wird jedoch angesichts der unterschiedlichen Interessenlage in den Kohleländern einerseits und den Verbraucherländern andererseits sehr schwierig sein, die hierfür notwendigen Kompromisse zu erreichen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 79 und 80) : Welche Information über Preissenkungen in der Stromversorgung infolge zunehmenden Einsatzes von Atomenergie in Großbritannien liegen der Bundesregierung vor? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des in der 2. Fortschreibung des Energieprogramms vom 14. Dezember 1977 geplanten Ausbaus der Kernenergie auf die Strompreise in der Bundesrepublik Deutschland, wenn die vorgegebenen Kapazitäten von 24 000 MW in 1985 und 40 000 MW 1990 zur Verfügung stehen werden? Der Bundesregierung liegen bisher keine Informationen vor, nach denen der zunehmende Einsatz von Kernkraft in Großbritannien zu Strompreissenkungen geführt hat. Der bisher erreichte Anteil der Kernenergie an der gesamten Stromerzeugung von etwa 14 % dürfte auch kaum ausreichen, um eine Senkung des gesamten Strompreisniveaus in Großbritannien zu bewirken. Großbritannien hat eine Vielzahl verhältnismäßig kleiner Kernkraftwerke gebaut; von den bis Ende 1977 in Betrieb gegangenen Kernkraftwerken erreichen nur drei eine Größenordnung von 600 MW. Auch sind bei dem im Jahre 1974 beschlossenen Schwerwasserreaktor-Programm beim Übergang vom Prototyp zum kommerziellen Kraftwerk Probleme aufgetreten. Der kommerzielle Ausbau der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland wird sich auf die Strompreise günstig auswirken. Dies gilt auch, wenn die in der Anfrage sowie in der Informationsanlage zur Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms enthaltenen Prognoseaussagen der wissenschaftlichen Institute nicht ganz verwirklicht werden sollten. Wegen der ausschlaggebenden Rolle der Kernenergie für ein langfristig wettbewerbsfähiges Strompreisniveau ist die weitere Entwicklung für stromintensive Industriezweige von besonderer Bedeutung. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 81, 82, 83 und 84) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung die real erreichbare prozentuale Energieeinsparung am Endenergieverbrauch der Bundesrepublik in den Jahren 1980, 1990, 2000 durch die von ihr geförderten Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung ein, und wie verteilt sich diese Einsparung auf Industrie, Haushalte, Kleinverbrauch und Verkehr? Welche Werte nennen die der Bundesregierung bekannten Prognosen für die real erreichbaren Energieeinsparungen in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1980, 1990, 2000? Wie viele Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder Normen sind heute auf Bundesebene in Kraft, die das Energiesparen betreffen, und sind der Bundesregierung die entsprechenden Zahlen für die Länder- und Gemeindeebene bekannt? Von welchen Maßnahmen bzw. Energiesystemen werden mittel- und langfristig die höchsten erreichbaren Energieeinsparungen erwartet? Zu Frage 81: Aussagefähige Abschätzungen über die Höhe der in Zukunft sektoral und insgesamt real erreichbaren prozentualen Einsparungen am Endenergieverbrauch der Bundesrepublik Deutschland sind nicht möglich. Abgesehen davon, daß nicht einmal der künftige Energieverbrauch genau vorhergesagt werden kann, sind die von den einzelnen Energiesparmaßnahmen zu erwartenden Einsparungen von einer Vielzahl möglicher Einflußfaktoren abhängig, deren langfristige Entwicklung nicht bekannt ist. So werden beispielsweise beim Programm zur Förderung heizenergiesparender Investitionen in bestehenden Gebäuden (4,35 Mrd. DM-Programm) die zu erwartenden Energieeinsparungen unter anderem maßgeblich davon abhängen, für welche der förderungsfähigen und in ihren Auswirkungen unterschiedlichen Energiesparmaßnahmen die Fördermittel von den Investoren eingesetzt werden und in welchem Maße die daurch neu geschaffenen Möglichkeiten zur Energieeinsparung von den Verbrauchern genutzt werden. Auch bei den anderen Maßnahmen des Energiesparprogramms der Bundesregierung hängen die Einsparraten in einem solchen Maße insbesondere von individuellen Investitionsentscheidungen und vom Verbraucherverhalten ab, daß Abschätzungen nur geringen Aussagewert besitzen können. Selbst die Energieeinsparungen durch die im Rahmen der Förderung bestimmter energiesparender Maßnahmen nach dem Investitionszulagengesetz (§ 4 a InvZulG) bisher durchgeführten Vorhaben können nicht ermittelt werden, da keine Berichtspflicht besteht. Zu Frage 82: Die im Auftrag des Bundesministers für Forschung und Technologie durchgeführte Studie „Technologien zur Einsparung von Energie" enthält in Teil III — „Wirtschaftspolitische Steuerungsmöglichkeiten zur Einsparung von Energie durch Alternative Technologien" — die nachfolgenden Prognosewerte für das Endenergie-Einsparpotential: Endenergie-Einsparung im Jahr: 1985 2000 Industrie ca. 11 % ca. 23 % Verkehr ca. 10 % ca. 11 % Haushalte und Kleinverbraucher ca. 8-15 % ca. 13-25 % Diese Angaben beziehen sich jedoch nicht auf konkrete Einzelmaßnahmen der Bundesregierung, sondern auf globale technisch-wirtschaftliche Energiesparmöglichkeiten am gesamten Endenergieverbrauch. Ob die genannten Zahlen als „real erreichbar" zu bezeichnen sind oder wenigstens die erreichbaren Größenordnungen und Tendenzen widerspiegeln, ist nicht sicher vorhersehbar. Sie gehen nämlich von bestimmten Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der zu Frage 81 erwähnten Einflußfaktoren aus. Änderungen in der tatsächlichen zukünftigen Entwicklung werden somit auch andere Einsparergebnisse zur Folge haben. Andere neue Prognosen über die real erreichbaren Energieeinsparungen in den Jahren 1980, 1990 und 2000 in den einzelnen Verbrauchssektoren liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage 83: I. Auf Bundesebene sind zur Zeit folgende gesetzliche Regelungen in Kraft, die das Energieeinsparen betreffen: - Energieeinspargesetz vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 1873) - 3 Verordnungen zum Energieeinspargesetz • Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) • Heizungsanlagenverordnung (Verkündung bevorstehend) ; tritt voraussichtlich am 1. Oktober 1978 in Kraft. • Heizungsbetriebs-Verordnung (Verkündung bevorstehend) ; tritt voraussichtlich am 1. Oktober 1978 in Kraft. - Verordnung über Feuerungsanlagen (1. BImSchV) vom 28. August 1974 (BGBl. I S. 2121) ; Änderungsverordnung dazu (Verkündung bevorstehend), die am 1. Januar 1979 in Kraft tritt. - § 4 a Investitionszulagengesetz in der Fassung vom 3. Mai 1977 (BGBl. I S. 669). - § 4 b Investitionszulagengesetz in der Fassung vom 3. Mai 1977 (BGBl. I S. 669). - Erweiterung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes um den Komplex Energieeinsparung vom 27. Juni 1978 (BGBl. I S. 878). - Erweiterung des § 51 EStG um energiesparende Investitionen vom 27. Juni 1978 (BGBl. I S. 878). - Abbau mietrechtlicher Hindernisse für energiesparende Investitionen vom 27. Juni 1978 (BGBl. I S. 878) . - Ab 1975 Investitionshilfen zur Energieeinsparung bei landwirtschaftlichen Betrieben nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". - Erhöhung der Steuer auf leichtes Heizöl (BGBl. I 1978 S. 1105) . - Steuerliche Entlastung energiesparender Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung (BGBl. I 1978 S. 1105). Außerdem liegen auf Bundesebene folgende der Energieeinsparung dienende Regelungen vor, die nicht in Gesetzesform verabschiedet wurden: - Richtlinien zur Förderung der beschleunigten Markteinführung energiesparender Technologien und Produkte vom 17. April 1978 - Richtlinien zur Förderung der Beratung und Information kleiner und mittlerer Unternehmen über Maßnahmen zur Energieeinsparung vom 24. August 1978 - Zuschüsse für Fernwärmeausbau im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen - Investitionskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau - Neue DIN-Norm für praxisnähere Angaben über den Benzinverbrauch von Pkw - Zahlreiche Erlasse für den Bereich der öffentlichen Hand, die die Berücksichtigung von Einspargesichtspunkten sowohl bei der Ausführung von Hochbauten wie der allgemeinen Betriebsführung vorsehen. II. Auch die- Bundesländer unterstützen die Bemühungen um rationelle Energieverwendung durch eigene Maßnahmen. So haben z. B. Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein entsprechende Programme realisiert oder angekündigt. Genaue Zahlen über die bei Ländern und Gemeinden vorliegenden Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Normen, die die Energieeinsparung betreffen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Zu Frage 84: Nach allgemeinem Erkenntnisstand liegen im Bereich der Gebäudeheizung die größten realisierbaren Einsparpotentiale. Ca. 40 % des Gesamtenergieverbrauchs werden dafür aufgewendet. Wie sich aus der Antwort zu Frage 83 ergibt, hat die Bundesregierung hier deshalb auch einen Schwerpunkt ihrer Maßnahmen gesehen. Energieeinspargesetz und dazu ergangene Rechtsverordnungen stellen energiesparende Anforderungen an Neubauten; der Gebäudebestand wird durch das Programm zur Förderung heizenergiesparender Investitionen erfaßt. Darüber hinaus tragen aber auch eine Vielzahl kleinerer Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung bei, die den sonstigen privaten Verbrauch, Industrie und Verkehr betreffen. In diesem Zusammenhang wird eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit insbesondere den privaten Verbraucher zu einem sparsameren Umgang mit Energie veranlassen. Die Bundesregierung begrüßt es daher, daß zusätzliche Mittel für diesen Zweck bereitgestellt wurden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8353* Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 85) : Trifft es zu, daß Hunde aus „wilder Zucht" und ungeimpft aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu unternehmen? Für die gewerbliche Einfuhr von Hunden aus dem Ausland ist weder vorgeschrieben, daß die Tiere aus reinrassiger Zucht abstammen noch, daß sie gegen Tollwut schutzgeimpft sein müssen. Es ist deshalb anzunehmen, daß Einfuhren der in Ihrer Frage genannten Art stattfinden. Im Tierzuchtgesetz vom 20. April 1976 wird nur die Zuchtverwendung der männlichen, ökonomisch bedeutendsten landwirtschaftlichen Nutztiere (Bullen, Eber, Schafböcke, Hengste) geregelt. Ihre Zucht erfolgt in staatlich anerkannten Zuchtverbänden. Die Zucht der Hunde erfolgt dagegen in privatrechtlich organisierten Vereinen, die keiner staatlichen Aufsichtspflicht unterliegen. Daneben existiert auch noch eine freie, ungeregelte Zucht außerhalb der Verbände. Es besteht kein öffentliches Bedürfnis, die Zucht von Hunden durch staatliche Maßnahmen zu reglementieren. Die bei der Einfuhr von Hunden zu beachtenden tierseuchenrechtlichen Schutzmaßnahmen sind in der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Hunden und Hauskatzen vom 20. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1242), geändert durch Verordnung vom 5. Juli 1968 (BGBl. I S. 767) vorgeschrieben. Danach ist für die Einfuhr eine Impfung gegen Tollwut nicht vorgesehen. Es wird vielmehr das Zeugnis des zuständigen amtlichen Tierarztes über die seuchenfreie Herkunft und die amtstierärztliche Untersuchung des Tieres vor der Einfuhr gefordert; dieses Verfahren bietet tierseuchenhygienisch die gleiche Sicherheit wie die Tollwutschutzimpfung, insbesondere auch, weil die Länder, aus denen Hunde z. Z. in die Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich eingeführt werden, frei von Tollwut sind. Für die Einfuhr von Hunden, die im Reiseverkehr von ihren Besitzern mitgeführt werden, sieht die o. a. Verordnung — fakultativ — eine erleichternde Ausnahme in der Weise vor, daß der Nachweis einer Tollwutschutzimpfung während der letzten 12 Monate für den Grenzübertritt ausreichend ist. Es mußte leider festgestellt werden, daß von dieser erleichternden Ausnahmeregelung für den Reiseverkehr in erheblichem Maße durch Tierhändler mißbräuchlich für gewerbliche Einfuhren — insbesondere aus den Niederlanden — Gebrauch gemacht worden ist. Um einen solchen Mißbrauch in der Zukunft zu verhindern, wird zur Zeit von meinem Hause eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Hunden und Hauskatzen vorbereitet. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 86) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß jährlich in der Bundesrepublik Deutschland in Laboratorien an 14 Millionen Tieren Tierversuche zum Teil grausamster Art durchgeführt werden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sinnlose oder überflüssige Versuche zu verhindern oder die Versuche auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken? Die Zahl der Tiere, die in der Bundesrepublik Deutschland jährlich zu Versuchen verwendet werden, wird von Experten auf 10 bis 14 Millionen geschätzt, wovon Hunde, Katzen und Affen weniger als 1 % ausmachen. Eigene Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. Zwar hat sie entsprechende, in Probeläufen bereits getestete statistische Fragebögen entwickelt. Diese können derzeit jedoch nicht eingesetzt werden, da für eine bundeseinheitliche statistische Erfassung von Tierversuchen die Rechtsgrundlage fehlt. Sie soll mit dem Ratifikationsgesetz zu dem derzeit noch beim Europarat, Straßburg, in Ausarbeitung befindlichen Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren bei Versuchen in Wissenschaft und Technik alsbald geschaffen werden. Tierversuche an Wirbeltieren, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können, unterliegen einer Genehmigungspflicht, soweit sie nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden. Die Erteilung einer Genehmigung ist an strenge wissenschaftliche, sachliche und persönliche Voraussetzungen geknüpft. Die Versuche selbst sind auf das unerläßliche Maß zu beschränken (§§ 8 und 9 Tierschutzgesetz). Desgleichen dürfen Schmerzen, Leiden oder Schäden einem Tier nur zugefügt werden, soweit sie für den verfolgten Zweck unvermeidlich sind. Tierversuche sind von den nach Landesrecht zuständigen Behörden zu beaufsichtigen (§ 16 Tierschutzgesetz). Der Antragsteller ist verpflichtet, u. a. darzulegen, daß die angestrebten Versuchsergebnisse nicht durch andere, zumutbare Methoden als den Tierversuch zu erreichen sind. Diese Darlegungen sind, gegebenenfalls unter Hinzuziehung sachverständiger Gutachter, von der Genehmigungsbehörde zu würdigen, da Sinn, Zweck oder möglicher Nutzen eines wissenschaftlichen Versuchsansatzes in manchen Fällen durch eine rein administrative Beurteilung und Bewertung nicht voll zu überschauen sind. Im Bereich der Grundlagenforschung ist die Würdigung der Anträge besonders schwierig. Das Genehmigungsverfahren für Tierversuche darf hier zudem nicht zu einem Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Freiheit der Wissenschaft führen. Die Verwendung von lebenden Tieren zu Versuchszwecken stellt daher einen Vorgang dar, der in besonderem Maße Verantwortungsbewußtsein und Gewissensprüfung des einzelnen Wissenschaftlers voraussetzt. Die Vorschriften über Tierversuche im Tierschutzgesetz vom 24. Juli 1972 sind so ausgerichtet, daß sie den tierexperimentell arbeitenden Wissenschaftler zu einer ständigen kritischen Selbstkontrolle zwingen. Anlage 56 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2099 Fragen 87 und 88) : 8354* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Wie sieht die Bundesregierung die Situation der landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe, und welche Bedeutung haben sie nach ihrer Meinung in der Struktur- und Gesellschaftspolitik des ländlichen Raums? Wie werden die landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland gefördert, und kann die- Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Förderung diese Betriebe in den anderen Mitgliedstaaten der EG erfahren? Zu Frage 87: Der Erwerbscharakter landwirtschaftlicher Betriebe hat sich in der Bundesrepublik Deutschland von 1967 bis 1977 folgendermaßen entwickelt: Der Anteil der Vollerwerbsbetriebe ist von 40,8 auf 47,1 % angestiegen, derjenige der Nebenerwerbsbetriebe von 33,3 % auf 39,4 %. Demgegenüber ist der Anteil der Zuerwerbsbetriebe von 25,9 auf 13,5 % zurückgegangen. Diese Zahlen belegen, daß im letzten Jahrzehnt eine durchgreifende Stabilisierung und Konsolidierung der ländlichen Strukturverfassung eingetreten ist. Die Nebenerwerbsbetriebe stellen somit einen wesentlichen Faktor im ländlichen Raum dar. In den Nebenerwerbsbetrieben arbeiten und leben heute fast ebenso viele Familienarbeitskräfte wie in den Haupterwerbsbetrieben. Eine Zunahme der Nebenerwerbsbetriebe ist im letzten Jahrzehnt insbesondere in Gebieten mit ungünstigen natürlichen Produktionsverhältnissen festzustellen. Nebenerwerbslandwirte tragen somit in erheblichem Maße zur Erhaltung der Kulturlandschaft und des Freizeit- und Erholungswertes ländlicher Räume bei. Zugleich leistet die Landwirtschaft im Nebenberuf einen entscheidenden Beitrag zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Besiedlungsdichte und damit zur Erhaltung einer tragfähigen Wirtschafts- und Infrastruktur. Als Eigentümer von Grund und Boden bilden sie oft einen beständigen Kern innerhalb der Belegschaft von industriell-gewerblichen Unternehmen in ländlichen Räumen. Zu Frage 88: Die Nebenerwerbslandwirtschaft kann ihre Funktion für den ländlichen Raum auf Dauer jedoch nur dann erfüllen, wenn es gelingt, ein befriedigendes Gesamteinkommen zu erzielen und die Arbeitsbelastung der Betriebsinhaber — insbesondere auch der in den Betrieben tätigen Frauen — weiter zu reduzieren. Entscheidende Voraussetzung dafür ist die Schaffung und Sicherung von qualifizierten außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen in wirtschaftlich schwächer strukturierten Gebieten. Von 1972 bis 1977 sind in der Bundesrepublik Deutschland mit Mitteln der regionalen Wirtschaftsförderung 519 000 neue Arbeitsplätze geschaffen und 645 000 bestehende Arbeitsplätze gesichert worden. Das Ziel für den Zeitraum 1978 bis 1981 ist die Schaffung von 300 000 neuen Arbeitsplätzen und die Sicherung von 167 000 bestehenden Arbeitsplätzen. Daneben ist die Bereitstellung eines breitgefächerten Bildungsangebotes im ländlichen Raum von wesentlicher Bedeutung. Es muß über die Vermittlung einer fundierten Grundbildung hinaus vor allem die Möglichkeit eröffnen, qualifizierte Tätigkeiten im industriell-gewerblichen Bereich und im Dienstleistungsbereich aufzunehmen. Was die Förderung der Nebenerwerbslandwirte anbetrifft, so nehmen diese grundsätzlich an allen agrarpolitischen Förderungsmaßnahmen teil — an der Markt- und Preispolitik, an der überbetrieblichen Agrarstrukturförderung (insbesondere Flurbereinigung, Wegebau) sowie auf einzelbetrieblicher Grundlage. Seit März dieses Jahres können Nebenerwerbslandwirte auch eine Förderung aus dem Agrarkreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch nehmen. 1975 wurde in Ergänzung des Einzelbetrieblichen Förderungsprogramms auf meinen Vorschlag ein besonderes Nebenerwerbsprogramm eingeführt. Seine Hauptzielrichtung besteht darin, Nebenerwerbsbetriebe von der arbeitsintensiven auf eine arbeitsextensive Wirtschaftsweise umzustellen. Es sieht zweierlei Förderungsmaßnahmen vor. Zum einen eine Umstellungshilfe für Landwirte, die ihren Betrieb nur noch nebenberuflich bewirtschaften wollen. Zum anderen eine Anpassungshilfe für diejenigen Landwirte, die Grünland- und Futterbaubetriebe bereits nebenberuflich bewirtschaften. In beiden Fällen wird ein Zuschuß von 15 % bei einem Investitionsvolumen zwischen 6 000 und 25 000 DM gewährt. Dieses Nebenerwerbsprogramm, das allen GAL- Landwirten offensteht, wurde in diesem Jahr entscheidend verbessert, und zwar in folgender Weise: — bei Extensivierungsmaßnahmen wurde die Bestandsgrenze von 1 GVE auf 2 GVE/ha LF erweitert — die Milchviehhaltung kann überall dort gefördert werden, wo keine wirtschaftlich vertretbare Alternative zur Milchviehhaltung besteht. Bei der Umstellungshilfe werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die zur endgültigen Umstellung vom Haupterwerb auf den Nebenerwerb notwendig sind. Bei der Anpassungshilfe werden im wesentlichen Stallanbau, Stallumbau und Stallausbauten sowie Weideeinrichtungen gefördert. Darüber hinaus können Nebenerwerbslandwirte auch finanzielle Hilfen für Maschineninvestitionen in Anspruch nehmen, wenn sie gemeinsam mit anderen Nebenerwerbslandwirten Flächen bewirtschaften. Bestandteil des Förderungsprogramms waren jedoch auch von Anfang an Zuschüsse für Investitionen im arbeitswirtschaftlichen Bereich landwirtschaftlicher Wohnhäuser, und zwar in Höhe von 23 % bei einem Investitionsvolumen von bis zu 15 000 DM. Um diesen Programmteil noch stärker zum Tragen zu bringen, habe ich den Ländern vorgeschlagen, auch Zuschüsse für den An-, Um- und Ausbau landwirtschaftlicher Wohnhäuser zu gewähren. Dies wurde jedoch von der Mehrheit der Länder abgelehnt. In den anderen EG-Mitgliedstaaten besteht eine vergleichbare Nebenerwerbsförderung nicht. Negative Erfahrungen in Teilen der Gemeinschaft machen jedoch deutlich, wie wichtig gerade eine intakte Nebenerwerbslandwirtschaft — als Bindeglied Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8355* zwischen Landwirtschaft und industriell-gewerblicher Tätigkeit — für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit ländlicher Räume ist. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Höpfinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 89 und 90) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Bund 1978 den Krankenhausneubau in Bayern nur mit etwa 47 Millionen DM fördert, was einer Förderung von etwa 11 v. H. entspricht, während im gleichen Zeitraum der Freistaat Bayern und die Kommunen allein im Krankenhausneubau 380 Millionen DM aufbringen? Wie hoch sind im Jahr 1978 die Zuschußmittel des Bundes für den Krankenhausneubau an die anderen Bundesländer, und in welchem Verhältnis stehen diese Leistungen des Bundes zu den im Krankenhausfinanzierungsgesetz vereinbarten Förderungssätzen? Zu Frage 89: Nach - dem Krankenhausfinanzierungsgesetz tragen die Länder die Verantwortung für die Bereitstellung der für die Krankenhausinvestitionen notwendigen Mittel. Der Bund leistet zu den Aufwendungen der Länder in diesem Bereich Finanzhilfen, die sich zum Teil nach den tatsächlichen Aufwendungen der Länder, für Baumaßnahmen jedoch nach einem von den Aufwendungen der Länder unabhängigen Plafond bemessen. Dieser Plafond beträgt im Jahre 1978 290 Millionen DM, von denen den Ländern 80 v. H. nach dem Einwohnerschlüssel und 20 v. H. für einzelne Modellprojekte zugewiesen worden sind. Danach ist der von Ihnen genannte Umfang der Finanzhilfen des Bundes für Krankenhausbaumaßnahmen in Bayern zutreffend; er entspricht der Rechtslage, wie sie im Krankenhausfinanzierungsgesetz mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt worden ist. Zu Frage 90: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie sich die in den einzelnen Bundesländern für 1978 vorgesehenen Gesamtaufwendungen auf Krankenhausneubauten, Ersatzbauten und Sanierungsmaßnahmen verteilen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 91 und 92) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Herabsetzung des Rentenalters für Schwerbehinderte auf 61 bzw. 60 Jahre diese Jahreszahl für die Sonderfürsorgeberechtigten nach § 27 c Bundesversorgungsgesetz darüber hinaus zu senken, und wenn ja, auf wieviel Jahre? Wie viele Personen wären von einer solchen Regelung betroffen, und welche finanziellen Auswirkungen wären damit verbunden? Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte schlägt die Bundesregierung vor, die flexible Altersgrenze für Schwerbehinderte bis zum Jahre 1980 stufenweise auf 60 Jahre herabzusetzen. Auf Grund der Regelungen dieses Gesetzentwurfs werden die davon Begünstigten das Altersruhegeld bis zu zwei Jahren früher als bisher in Anspruch nehmen können. Eine noch weitergehende Herabsetzung der Altersgrenze ist schon angesichts der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung und der Haushaltslage des Bundes nicht möglich; dies gilt auch für den Personenkreis der Sonderfürsorgeberechtigten im Sinne von § 27 c des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Die Zahl aller Sonderfürsorgeberechtigten nach § 27 c BVG liegt derzeit bei ca. 95 000. Wieviel Personen hiervon durch eine weitere Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze begünstigt würden, läßt sich nur schwer sagen. Geht man davon aus, daß die Zahl dieser Personen bei ungefähr 500 bis 1 000 pro Jahrgang liegt, so dürfte die Mehrbelastung der gesetzlichen Rentenversicherung durch Rentenmehrausgaben und Beitragsausfälle für jedes Jahr, um das die flexible Altersgrenze unter 60 Jahre gesenkt würde, zwischen 13 und 20 Millionen DM jährlich betragen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 93) : Treffen Berichte zu, nach denen die offiziellen Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit mit nahezu einhunderttausend beschäftigungslosen Jugendlichen nur die ,Hälfte der Zahlen ausweisen, welche aus den Untersuchungen zweier Institute über das reale Ausmaß der Beschäftigungslosigkeit Jug endlicher hervorgehen, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um gegebenenfalls solche fehlerhaften Angaben' in Zukunft zu minimieren und darüber hinaus den betroffenen Jugendlichen schnell und vor allem in ausreichendem Maß zu helfen? Zu den Versuchen, die Aussagekraft der amtlichen Arbeitsmarktstatistik zum Ausmaß der Jugendarbeitslosigkeit in Frage zu stellen, ist folgendes zù bemerken: Die amtliche Arbeitsmarktstatistik beruht auf dem gesetzlichen Arbeitslosenbegriff (§ 100 ff. Arbeitsförderungsgesetz). Der Personenkreis ist weit gefaßt: Er enthält alle jugendlichen Arbeitnehmer, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine geringfügige Beschäftigung ausüben und sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Zum Personenkreis der arbeitslosen Jugendlichen zählen somit alle, die eine Arbeitsstelle suchen, sei es alternativ zu einer Ausbildungsstelle, sei es unmittelbar nach dem Abgang aus allgemein- oder berufsbildenden Schulen, nach Ausscheiden aus dem Wehrdienst bzw. Zivildienst oder nach Abschluß einer betrieblichen Ausbildung. Diese Regelung trägt zugleich der Tatsache Rechnung, daß es jedem Jugendlichen freisteht, ob er sich beim Arbeitsamt meldet oder nicht. Diese Frei- Willigkeit schließt somit die Möglichkeit ein, daß sich Jugendliche ohne Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle nicht arbeitslos melden, weil sie sich beispielsweise als mithelfende Familienangehörige im elterlichen Betrieb betätigen oder sich entschlossen haben, im Bildungssystem zu verbleiben bzw. zeitweise aus unterschiedlichen persönlichen Gründen auf eine Ausbildung oder die Aufnahme einer Beschäftigung zu verzichten. Unabhängig hiervon werden sozialpädagogische Betreuungsmaßnahmen durchgeführt, um besonders benachteiligte Jugendliche zu motivieren, eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle aufzunehmen bzw. sich an das Arbeitsamt zu wenden, um die vielfältigen angebotenen Möglichkeiten, wie z. B. die nach dem Arbeitsförderungsgesetz geförderten berufsbildenden Maßnahmen, auch in Anspruch zu nehmen. Für berufs- und arbeitslose Jugendliche unter 18 Jahren werden zunehmend von den Bundesländern vollzeitschulische Bildungswege, die teilweise obligatorisch sind, angeboten. Bei den über 18jährigen besteht insofern ein Anreiz, sich beim Arbeitsamt zu melden, als in aller Regel entweder bereits ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht oder die seit September 1976 eine Weiterzahlung des Kindergeldes an arbeitslose Jugendliche voraussetzt, dazu führt, daß sich der Jugendliche arbeitslos meldet. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 94) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die bestehenden Unsicherheiten für Rentenzahlungen an Ausländer, mit deren Heimatland kein Sozialversicherungsabkommen besteht, in absehbarer Zeit zu beseitigen? Nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung werden Leistungen grundsätzlich nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin gezahlt. Aus diesem Grund ruht in der Regel die Rente an Berechtigte im Ausland, unabhängig davon, ob es sich um einen deutschen Staatsangehörigen oder um einen Ausländer handelt. Das Gesetz läßt für deutsche Staatsangehörige die Gewährung von Renten ins Ausland insoweit zu, als dem leistungsverpflichteten Träger der gesetzlichen .Rentenversicherung auch die Beiträge des Rentenberechtigten zugeflossen sind. An Ausländer im Ausland wird eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung — vorbehaltlich über- und zwischenstaatlicher Regelungen und Abkommen — nicht gezahlt. Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig und verursachen keine Unsicherheiten. Sie tragen nicht zuletzt dazu bei, den Abschluß von zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen zu erleichtern, in denen unter Wahrung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit eine Leistung der Rentenversicherung vielfach auch an Ausländer vorgesehen wird. Soweit an diese eine Rente in das Ausland nicht gezahlt wird, haben sie grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der von ihnen entrichteten Beiträge. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2099 Fragen 95 und 96) : Teilt die Bundesregierung die in einer Presseerklärung der Arbeitgeberverbände geäußerte Ansicht, daß die Zahl der Schwerbehinderten weitaus geringer sei, als die auf Grund des Pflichtsatzes bereitzustellenden Arbeitsplätze, daß somit Unternehmen für zwangsläufig unbesetzt gebliebene Pflichtplätze eine Ausgleichsabgabe entrichten müßten und der Pflichtsatz von 6% deshalb gesenkt werden solle, und wenn ja, wird die Bundesregierung eine entsprechende Initiative ergreifen? Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, wonach die Zahl der Schwerbehinderten noch nicht zu übersehen ist, weil bei den Versorgungsämtern noch eine Vielzahl unbearbeiteter Anträge liegen und noch ständig neue Anträge auf Anerkennung als Schwerbehinderter in großer Zahl gestellt werden? Zu Frage 95: Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat ihre Forderung nach einer Herabsetzung des Pflichtsatzes von derzeit 6 5 für die Beschäftigung Schwerbehinderter mit überholten Zahlen nach dem Stand vom Oktober 1976 begründet. Damals waren 671 000 von 983 000 Pflichtplätzen mit Schwerbehinderten oder Gleichgestellten besetzt. Nach dem Ergebnis einer repräsentativen Teilerhebung der Bundesanstalt für Arbeit ist die Zahl der Schwerbehinderten, die auf Pflichtplätzen beschäftigt werden, bis zum 31. Dezember 1977 auf rund 740 000 angestiegen. Diese Entwicklung wird sich auch in den Jahren 1978 und 1979 fortsetzen, so daß schon im Laufe des nächsten Jahres ca. 5 5 der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt sein dürften. Die vorhandene Reserve an offenen Pflichtplätzen ist notwendig, um den ca. 50 000 arbeitslosen Schwerbehinderten, die es derzeit in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin gibt, eine Chance zu bieten, wieder in das Erwerbsleben eingegliedert zu werden. Nach den Feststellungen der Bundesanstalt für Arbeit gehören die Schwerbehinderten, wenn sie ihren Arbeitsplatz verloren haben, zu den Personengruppen, deren Unterbringung . in Arbeit besonders schwierig ist. Eine angemessene Reserve offener Pflichtplätze ist auch erforderlich, um regionalen und branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung wird unter diesen Voraussetzungen keine Initiativen ergreifen, um den Pflichtsatz für die Beschäftigung Schwerbehinderter entsprechend der Forderung der Arbeitgeberverbände herabzusetzen. Zu Frage 96: Die Bundesregierung wird in ihrer Haltung bestärkt — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — durch die noch immer anhaltende Antragsflut auf Anerkennung als Schwerbehinderter. Allein im ersten Halbjahr 1978 sind ca. 500 000 neue Anträge eingegangen. Es sind auch noch keine Anzeichen für einen Rückgang des Antrageingangs zu erkennen. Nach dem Stand vom 30. Juni 1978 haben die Versorgungsämter überdies noch über mehr als Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8357* 400 000 unerledigte Anträge zu entscheiden. Da erfahrungsgemäß etwa 70 % der Anträge positiv beschieden werden (seit 1974 rund 2 Millionen) und ein Teil dieser Schwerbehinderten im Arbeitsleben steht, wird die Erfüllungsquote wie dargestellt — weiter steigen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pfennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 97 und 98) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesanstalt für Arbeit, Landesarbeitsamt Berlin, an in der Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Einreise nicht erwerbstätige Pakistani nach gestelltem Asylantrag Arbeitslosenhilfe auf der Rechtsgrundlage des § 134 Abs. 1 Nr. I d ASG gewährt hat, weil diese vor ihrer Ausreise in Pakistan gearbeitet und dies glaubhaft gemacht haben, und hält die Bundesregierung diese Gewährung von Arbeitslosenhilfe ebenso wie das Landesarbeitsamt Berlin für rechtmäßig? Wird die Bundesregierung, falls das Verfahren rechtmäßig ist, auf eine zweckentsprechende Änderung der gesetzlichen Bestimmung hinwirken und zumindest sicherstellen, daß durch entsprechende Hinweise der Bundesanstalt für Arbeit an die Sozialämter der Doppelbezug von Sozial- und Arbeitslosenhilfe ausgeschlossen wird? Zu Frage 97: Der Bundesregierung ist bekannt, daß pakistanischen Asylsuchenden Arbeitslosenhilfe gewährt wird, wenn sie innerhalb eines Jahres vor der Arbeitslosmeldung mindestens 10 Wochen in entlohnter Beschäftigung gestanden haben. Dabei kommt es nach den rechtlichen Bestimmungen nicht darauf an, ob die entlohnte Beschäftigung im Inland oder im Ausland ausgeübt wurde. Der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe ergibt sich aus § 134 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b) Arbeitsförderungsgesetz. Danach muß auch Ausländern Arbeitslosenhilfe gewährt werden, wenn sie eine entlohnte Beschäftigung im Ausland ausgeübt haben. Eine Beschränkung der Arbeitslosenhilfe auf Deutsche widerspräche Artikel 3 Abs. 1 des von der Bundesrepublik Deutschland am 21. August 1970 angenommenen Übereinkommens Nr. 118 der Internationalen Arbeitsorganisation (BGBl. II S. 802) . Zu Frage 98: Die Arbeitslosenhilfe — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — mindert den Anspruch auf Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder schließt ihn völlig aus, soweit sie ausreicht, den Lebensbedarf des Arbeitslosen zu decken. Der Hilfesuchende hat deshalb dem Sozialamt anzugeben, daß er Arbeitslosenhilfe beantragt hat oder bezieht. Wird die Arbeitslosenhilfe später bewilligt, hat er dies dem Sozialamt unverzüglich mitzuteilen. Regelmäßig dürfte der Sozialhilfeträger bei Vorleistungen den Anspruch des Hilfesuchenden auf Arbeitslosenhilfe zum Ausgleich der Sozialhilfeaufwendungen auf sich überleiten. Neben der Arbeitslosenhilfe kann deshalb Sozialhilfe nur insoweit in Betracht kommen, als die Arbeitslosenhilfe nicht ausreicht, den Lebensunterhalt des Arbeitslosen sicherzustellen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2099 Fragen 99 und 100) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Zweifel an der Sicherheit gewerblich genutzter Mikrowellengeräte bestehen, und ist ihr bekannt, ob in der letzten Zeit immer mehr solche Geräte in einem Bereich benutzt werden, der nicht den VDE- Bestimmungen unterliegt? Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls zum Schutz der Gesundheit zu unternehmen, und werden bei den Überlegungen auch andere bereits bestehende Strahlenquellen, wie Radaranlagen u. a., berücksichtigt? Zu Frage 99: Es ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Benutzung von Geräten, die mit Mikrowellen arbeiten, insbesondere von Mikrowellenherden, mit Gesundheitsgefahren zu rechnen ist, wenn sie nicht entsprechend der Bedienungsanleitung benutzt werden. Die Mikrowellengeräte, die im Haushalt und gewerblichen Bereich benutzt werden, unterliegen dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und damit auch den VDE-Bestimmungen. Bereits 1970 hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung über das DIN — Deutsches Institut für Normung e. V. — die für die elektrotechnischen VDE-Bestimmungen zuständige Deutsche Elektrotechnische Kommission (DKE) gebeten, für Mikrowellengeräte eine sicherheitstechnische Norm zu erstellen. Die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) hat unter Beteiligung der DKE die internationale Publikation IEC — 335-25 — veröffentlicht. Auf Grundlage dieses internationalen Standards beabsichtigt die DKE, noch 1978 zu VDE 0720 Teil 1 „Bestimmungen für Elektrowärmegeräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke" eine Sonderbestimmung für Mikrowellengeräte herauszugeben. Entsprechend einer Entscheidung Nr. 33 der VDE- Prüfstelle können bereits seit 1973 Mikrowellengeräte im Sinne des Gesetzes über technische Arbeitsmittel — nach der vorläufigen sicherheitstechnischen Festlegung PM 904, Juni 1973 — geprüft werden. In der PN 904 sind nahezu alle Sicherheitsvorschriften enthalten, die in dem 2. Entwurf der IEC-Publikation 335-25 vorkommen. Daher gelten Geräte, die einer derartigen Prüfung unterzogen worden sind, als sicher. Bei Geräten, die im gewerblichen Bereich einer stärkeren Beanspruchung ausgesetzt sind, ist nicht auszuschließen, daß zusätzliche Sicherheitsanforderungen gestellt werden müssen. Daher habe ich die DKE gebeten zu prüfen, ob eine Ergänzung dieser Vorschriften erforderlich ist. Darüber hinaus beabsichtigen die Berufsgenossenschaften, Sicherheitsregeln für den Betrieb und Umgang mit Mikrowellengeräten im gewerblichen Bereich aufzustellen. Zu Frage 100: Eine Gefährdung von Personen durch im Betrieb befindliche Radaranlagen ist im allgemeinen nicht 8358* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 gegeben. Eine Beeinträchtigung, insbesondere durch die abgestrahlte hochfrequente Energie, ist nur dann im Nahbereich zu erwarten, wenn hierbei gleichzeitig die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen, die im militärischen Bereich sehr umfassend sind, deutlich verletzt werden. Darüber hinaus werden die von der Deutschen Gesellschaft für Ortung und Navigation im „Merkblatt über die Verhütung von Gesundheitsschäden durch Radargeräte und ähnliche Anlagen" aufgestellten Sicherheitskriterien weitgehend beachtet. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 101, 102 und 103): Besteht bei der Bundesregierung die Absicht, die im 21. Rentenanpassungsgesetz vorgesehene Rückkehr zur bruttolohnbezogenen Rentenanpassung im Jahre 1982 nicht durchzuführen? Hat die Bundesregierung bereits jetzt Uberlegungen angestellt, die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der „Risikoklausel" anzuwenden und die vorgesehenen Rentenanpassungen noch weiter zu senken? , Hält die Bundesregierung die wirtschaftliche Entwicklung für derart unsicher, daß die Anwendung der „Risikoklausel" sinnvoll wäre? Zu Frage 101: Die Bundesregierung stellt keine Überlegungen dahin gehend an, die im 21. Rentenanpassungsgesetz beschlossenen Regelungen über die allgemeine Bemessungsgrundlage zu ändern. Nach diesen Regelungen richtet sich der Anstieg der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahre 1982 an wieder nach der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in dem maßgeblichen Dreijahreszeitraum. Dieser Anstieg der allgemeinen Bemessungsgrundlage ist vom Jahre 1982 an maßgebend für die Anpassung der Renten. Zu Frage 102: Die Bundesregierung geht auf Grund der bisher vorliegenden Daten nicht davon aus, daß auf Grund der sog. Risikoabsicherungsklausel eine Änderung der im 21. Rentenanpassungsgesetz für die Jahre 1979 bis 1981 beschlossenen Anpassungssätze erforderlich werden könnte. Zu Frage 103: Die Bundesregierung ist hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung zuversichtlich. Im übrigen kommt es nicht darauf an, ob die Anwendung der Risikoabsicherungsklausel „sinnvoll" wäre, sondern darauf, ob die in der Klausel aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß dies in den nächsten Jahren der Fall sein könnte. Anlage 65 Antwort • des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Augstein (SPD) (Drucksache 8/2099 Fragen 104 und 105) : Hat die Bundesregierung die Absicht, bei der Novellierung des Mutterschutzgesetzes die Adoptivmütter in die neue Regelung miteinzubeziehen? Falls ja, soll die Einbeziehung dann nur für Adoptivkinder bis zum Alter von sechs Monaten oder auch für ältere Kinder gelten, die bei Eintritt in die neue Familie gleichermaßen des engen Kontaktes bedürfen? Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung arbeitet z. Z. — entsprechend dem Auftrag der Bundesregierung — einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs aus. Die Vorbereitungsarbeiten für den Referentenentwurf — vor allem die Beratungen mit den zu beteiligenden Ressorts — sind noch nicht abgeschlossen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, daß ich mich zu Einzelheiten noch nicht äußern kann. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/2099 Fragen 106 und 107) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Technischen Überwachungsvereine (TUV) sich zu Erwerbsunternehmen entwickeln, die entgegen ihrer Satzung einen zum Teil auf Gewinnerzielung gerichteten Geschäftsbetrieb betreiben, und wird sie dafür Sorge tragen, daß in Zukunft für gleiche Leistungen bei verschiedenen TUVs gleiche Gebühren zu entrichten sind? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in den Vorständen und Aufsichtsräten der Technischen Überwachungsvereine die Vertreter von deutschen Großkonzernen Sitz und Stimme haben, deren Produkte von den TUVs geprüft werden sollen, und gedenkt die Bundesregierung, die darin wurzelnde Interessenkollision durch Vorschriften der öffentlichen Hand zu unterbinden? Zu Frage 106: Der Bundesregierung ist bisher nichts davon bekanntgeworden, daß die Technischen ÜberwachungsVereine (TÜV) mit dem Ziel tätig werden, satzungswidrig Gewinne zu erzielen. Soweit die von den TÜV durch ihre Sachverständigen vorgenommenen technischen Prüfungen in Gesetzen oder Verordnungen vorgesehen sind (im Straßenverkehrsrecht und im Recht der überwachungsbedürftigen Anlagen), sind die den TÜV zustehenden Gebühren durch Bundesvorschriften bestimmt. Hinsichtlich dieser Prüftätigkeit unterstehen die TÜV staatlicher Aufsicht. Soweit die TÜV durch ihre sachverständigen Unternehmen in technischen Fragen beraten oder technische Prüfungen vornehmen, die nicht zwingend vorgeschrieben sind, wie z. B. die Prüfung von technischen Arbeitsmitteln im Rahmen des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (GtA), müssen die Entgelte zwischen den TÜV und den Auftraggebern vereinbart werden. Die Prüftätigkeit der TÜV im Rahmen des GtA zum Zwecke des Verbraucherschutzes nimmt zu. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8359* Zu Frage 107: Die Tatsache, daß in den Vorständen der TÜV Großkonzerne vertreten sind, deren eigene Produkte von der TÜV geprüft werden, ist aus der Geschichte der Vereine zu erklären. Die TÜV sind — unter der Bezeichnung „Dampfkessel-Überwachungs- bzw. -Revisionsvereine" — angesichts zahlreicher schwerer Dampfkesselexplosionen vor etwa hundert Jahren als Selbsthilfeorganisationen von Industrieunternehmen (Dampfkesselbetreiber) gegründet worden mit dem Ziel, durch sachverständige Überwachung (technische Prüfungen) die Sicherheit der Dampfkesselanlagen zu erhöhen, und zwar zunächst nur bei den Anlagen der Vereinsmitglieder. Die Vorstände der Vereine wurden und werden noch heute aus dem Kreise der Mitglieder gewählt. Im Laufe der Zeit sind den TÜV zusätzliche Aufgaben übertragen worden — z. B. auch die Aufgaben, überwachungsbedürftige Anlagen von Nichtmitgliedern und Kraftfahrzeuge zu prüfen. Darüber hinaus haben die TÜV auf Grund ihrer Satzung zusätzlich freiwillige Aufgaben auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik übernommen. Inzwischen sind die Aufgaben der TUV in einem solchen Umfang gewachsen, daß sie die Frage stellt, in welcher Form z. B. die Verbraucher in die Organisation der technischen Überwachung einbezogen werden können und durch welche Maßnahmen die Transparenz des Handelns der TÜV erhöht werden kann. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 108) : Wird die Bundesregierung den Versuch der Betriebskrankenkasse der CWH, Marl, die Ausgaben für Arzt- und Krankenhausbehandlungen den Versicherten mitzuteilen, zum Anlaß nehmen, solche Vorhaben als Modellversuche zu fördern? Mit ihrem Versuch will die Betriebskrankenkasse der Chemischen Werke Hüls-Marl die mit dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz geschaffene Möglichkeit, daß die Krankenkassen den Versicherten über die in Anspruch genommenen Leistungen und ihre Kosten unterrichten, praktisch erproben. Das Programm der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit -sieht u. a. vor, mit den Mittel der Forschung zu prüfen, wie die durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz geschaffenen Voraussetzungen für verbesserte Steuerungs- und Kontrollmechanismen wirksam genutzt werden können. In diesem Rahmen ist der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bereit, die wissenschaftliche Begleitung solcher Versuche zu fördern. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 109, 110 und 111): Trifft es zu, daß Ausländer, mit deren Heimatland kein oder kein Sozialversicherungsabkommen mehr besteht, keine Rente erhalten, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren bzw. ihnen nur nach zweijähriger Wartezeit die Hälfte der eingezahlten Beiträge zusteht, und wenn ja, welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Sind Deutsche im Ausland von ähnlichen Regelungen betroffen? Mit welchen Ländern bestehen Sozialversicherungsabkommen, bzw. gibt es Verhandlungen, und warum enthalten sie keine jährliche einseitige Kündigungsfrist? Zu Frage 109: Nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung werden Leistungen grundsätzlich nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin gezahlt. Aus diesem Grund ruht in der Regel die Rente an Berechtigte im Ausland, unabhängig davon, ob es sich um einen deutschen Staatsangehörigen oder um einen Ausländer handelt. Das Gesetz läßt allerdings für deutsche Staatsangehörige die Gewährung von Renten ins Ausland insoweit zu, als dem leistungsverpflichteten Träger der. gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge des Rentenberechtigten zugeflossen sind. An Ausländer im Ausland wird eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung — vorbehaltlich über- und zwischenstaatlicher Regelungen und Abkommen — nicht gezahlt. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden hierbei nicht — von Sondertatbeständen auf Grund nationalsozialistischer Ausbürgerungsmaßnahmen abgesehen — zwischen Ausländern, die früher deutsche Staatsangehörige waren, und anderen Ausländern. Sie tragen nicht zuletzt dazu bei, den Abschluß von zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen zu erleichtern, in denen unter Wahrung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit eine Leistung der Rentenversicherung vielfach auch an Ausländer vorgesehen wird. Zu Frage 110: Hinsichtlich der Beitragserstattung gelten für Deutsche und Ausländer die gleichen Vorschriften, insbesondere gilt allgemein, daß nur der Arbeitnehmeranteil erstattet wird und der Anspruch auf Erstattung frühestens zwei Jahre nach Eintritt der Voraussetzungen geltend gemacht werden kann. Eine Änderung dieser Vorschriften kann schon im Hinblick auf die finanzielle Situation der Rentenversicherung nicht in Betracht gezogen werden; eine Änderung nur für ausländische Versicherte würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen und verbietet sich aus verfassungsrechtlichen Gründen. Zu Frage 111: Die Bundesrepublik Deutschland hat — außer im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft — mit 8360* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 nachstehenden Staaten Gegenseitigkeitsabkommen über Sozialversicherung (Soziale Sicherheit) abgeschlossen, in denen Regelungen über die Rentenversicherung enthalten sind: Griechenland, Israel, Jugoslawien, Kanada, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei. Unterzeichnet, aber .noch nicht in Kraft getreten sind Abkommen mit Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika. In Vorbereitung sind Abkommen mit Finnland, Marokko und Tunesien. Jedes der vorgenannten Sozialversicherungsabkommen enthält in seinen Schlußbestimmungen eine Kündigungsklausel, nach der im allgemeinen jeder Vertragsstaat, meist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, das Abkommen zum Ende eines Kalenderjahres kündigen kann. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Pinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 112) : Erscheint es angesichts der gegenwärtigen Personalsituation bei der Bundeswehr weiterhin notwendig, an der Vereinbarung zwischen Bundesinnenminister und Bundesverteidigungsminister festzuhalten, nach der angehende Mediziner — sofern sie bereits einen „Vorläufigen Einberufungsbescheid" erhalten haben — nicht wegen einer Verpflichtung zur Mitarbeit in einer Katastrophenschutzorganisation vom Wehrdienst freigestellt werden können? Es trifft zu, daß die Wehrersatzbehörden bisher im Interesse der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Soldaten nur in Ausnahmefällen abweichend von der mit dem Bundesminister des Innern geschlossenen Vereinbarung der Verpflichtung eines wehrpflichtigen angehenden Mediziners zum Dienst im Katastrophenschutz zustimmen konnten. In den letzten Monaten hat sich die bis dahin angespannte Lage im Bereich der Deckung des Bedarfs der Streitkräfte an fertig ausgebildeten, wehrpflichtigen Medizinern verbessert. Ich bin deshalb in Kenntnis der Sorgen des Katastrophenschutzes bereits an den Bundesminister des Innern mit der Anregung herangetreten, abweichend von der Vereinbarung, ein bestimmtes Kontingent an wehrpflichtigen (angehenden) Medizinern ohne sonstige Beschränkungen für den Katastrophenschutz freizugeben. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich gegenwärtig zur Höhe dieses Kontingents noch keine Angaben machen kann. Sie wird wesentlich von dem mir noch nicht bekannten Umfang des Bedarfs des Katastrophenschutzes und von der weiteren Entwicklung des Aufkommens an wehrpflichtigen Medizinern abhängen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 113 und 114) : Trifft es zu, daß am 4. September 1978, gegen 12.00 Uhr, eine Formation sowjetischer Kampfflugzeuge vom Typ Mig 23, die u. a. auch über Aufklärungskapazität mit hochempfindlichen Sensoren verfügen, in den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland eingeflogen ist, das Bundesgebiet auf der Route über Erlangen—Dinkelsbühl—Stuttgart überflogen und bei Straßburg wieder verlassen hat? Sind, sofern dieser Sachverhalt zutrifft, bei der Erteilung der entsprechenden Überfluggenehmigung auch militärische Gesichtspunkte berücksichtigt worden, u. a. daß bei der vorgenannten Flugroute militärische Flugplätze aufgeklärt werden konnten? Die Bundesregierung hat die Überflüge sowjetischer Flugzeuge genehmigt. Dabei wurden die für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Vorschriften und Bestimmungen in Erinnerung gerufen und das Mitführen von Waffen, Explosionsstoffen und photographischem Gerät untersagt. Diese Auflagen waren Bestandteil des Genehmigungsschreibens an die UdSSR. Darüber hinaus ist festzustellen, daß eine Aufklärungsversion des Flugzeugtyps MIG 23 nicht bekannt ist. Während des Überfluges über die Bundesrepublik Deutschland wurden die Flugzeuge nicht nur von den zivilen Flugsicherungsbehörden geführt, sondern auch von entsprechenden Einrichtungen der Luftwaffe überwacht. Im übrigen fand der Überflug auf einer Flugstrecke statt, die häufig auch von Zivilflugzeugen aus Ländern des Warschauer Paktes beflogen wird. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 115) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen ein 28 Jahre alter Stabsarzt der Bundeswehr über ein halbes Jahr lang Soldaten seiner Einheit, die sich krank meldeten, mit schmerzverursachenden Spritzen quälen konnte, um ihnen „die Drückebergerei auszutreiben", und warum haben gegebenenfalls Vorgesetzte dieses Stabsarztes nicht eingegriffen, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um vergleichbare Vorfälle im Bereich der Bundeswehr in Zukunft zu verhindern? Die Ihnen aus Pressemeldungen vom 18. August 1978 bekanntgewordenen Vorfälle beim Panzerlehrbataillon 93 in Munster haben sich in der Zeit vom April bis August 1977 abgespielt. Ein Arzt, der seinen Grundwehrdienst mit dem vorläufigen Dienstgrad Stabsarzt beim Panzerlehrbataillon 93 in Munster ableistete, hat offensichtlich versucht, durch Verabfolgung schmerzhafter Injektionen die Soldaten seiner Einheit von der Krankmeldung abzuhalten und dadurch den Krankenstand des Bataillons zu senken. Der Arzt, der am 17. Januar 1977 den Dienst als Truppenarzt begann, machte zunächst auf seinen Bataillonskommandeur, auf den fachvorgesetzten Leitenden Sanitätsoffizier und auf das ihm unterstellte Sanitätspersonal keinen negativen Eindruck. Seit April 1977 verschlechterte sich das Betriebsklima im Sanitätsdienst des Bataillons. Der Arzt bediente sich immer häufiger der Verabfolgung schmerzhafter Injektionen, die er durch das ihm unterstellte Sanitätspersonal verabreichen ließ. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8361* Zwar war es zu Ausbildungs- und Übungszwecken zulässig, die Injektionen dem Sanitätspersonal zu übertragen. Den beauftragten Sanitätssoldaten kamen jedoch wegen der Art der Injektionen zunehmend Bedenken. Ihre Gewissenskonflikte führten zu ersten Meldungen über die unzuträglichen Verhältnisse. Der Bataillonskommandeur und der Leitende Sanitätsoffizier Munster wurden unverzüglich tätig. Nach dem Ergebnis der internen Untersuchungen wurde die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben. Der Stabsarzt wurde sofort von seinem Posten abgelöst und zur Tätigkeit an ein Kreiswehrersatzamt versetzt, wo zwar seine ärztlich-diagnostischen Fähigkeiten für den Rest seines Grundwehrdienstes noch genutzt werden konnten, ihm aber jede Möglichkeit zu behandelnder Tätigkeit versagt blieb. Der Eindruck, daß hier von zuständiger Stelle lau gehandelt worden sei, ist sicher unrichtig. Es ist dem unter dem Einfluß ständig praktizierter Innerer Führung gewachsenen Selbstverständnis der Soldaten zu danken, daß das Sanitätspersonal Meldung machte, sobald erkennbar wurde, daß die Behandlungsmethoden des Truppenarztes an die Grenzen rechtmäßigen Tuns zu stoßen schienen. Die truppendienstlichen und sanitätsdienstlichen Vorgesetzten haben dann rasch, umsichtig und zweckdienlich gehandelt. Sie haben die Angelegenheit aufgeklärt, wegen der voraussichtlichen Schwere des Vergehens der Staatsanwaltschaft übergeben und Sorge getragen, daß der Arzt umgehend als Truppenarzt abgelöst wurde. Die mit den Vorschriften in voller Übereinstimmung stehende Abgabe an die Staatsanwaltschaft stellt sicher, daß die Angelegenheit die volle rechtliche Würdigung finden wird. Die Gerichtsverhandlung wird voraussichtlich im Oktober 1978 beginnen. Der Arzt wurde nach Beendigung seines Grundwehrdienstes am 31. März 1978 ohne Dienstgrad aus der Bundeswehr entlassen. Im übrigen ist die Masse der grundwehrdienstleistenden Ärzte im Einsatz als Truppenarzt erfreulich bemüht, die meist frisch erworbenen ärztlichen Kenntnisse den Patienten zugute kommen zu lassen und dort, wo Erfahrungen noch mangeln, ältere Ärzte und Fachärzte zu Rate zu ziehen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 116) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu den Einwänden der Bürger des Ortsteiles Stohl (Kreis Rendsburg-Eckernförde), die den Bau einer Funkmeßanlage für U-Boote in der Gemeinde Schwedeneck-Stohl verhindern wollen, und ist sie bereit, die vom Bauvorhaben betroffenen Bürger und die für diesen Raum zuständigen parlamentarischen Vertreter vor einer endgültigen Entscheidung anzuhören? Am 10. August 1972 hat bei der Gemeindeverwaltung Suhrendorf ein Erörterungstermin für die Errichtung der genannten Anlage stattgefunden. An dieser Besprechung haben sowohl der Bürgermeister als auch der Fremdenverkehrsdirektor der Gemeinde Schwedeneck teilgenommen. Das Amt Dänischenhagen, der Kreis Eckernförde-Rendsburg und der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein waren ebenfalls vertreten. Alle Besprechungsteilnehmer und die sonst beteiligten Dienststellen haben der Bundeswehrplanung für das Projekt zugestimmt. Die bei der Erörterung geltend gemachten Wünsche werden bei der Bauausführung selbstverständlich berücksichtigt. So wird insbesondere für den Ausbau des zur Zeit kaum erkennbaren Trampelpfades am Rande der Steilküste zu einem ordnungsgemäßen Wanderweg eine hinreichende Freifläche zwischen der Bundeswehranlage und der Steilküste gelassen. Aufgrund des erwähnten Besprechungsergebnisses hat die Landesregierung Schleswig-Holstein am 2. November 1972 der Inanspruchnahme des Geländes im Bereich der Gemeinde SchwedeneckStohl nach Abschluß des Raumordnungsverfahrens gemäß Landbeschaffungsgesetz zugestimmt. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß, die Gemeinde Schwedeneck-Stohl erneut zu hören. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 117 und 118) : Inwiefern treffen Zeitungsberichte (z. B. „FAZ„ vom 9. September 1978) zu, daß in der DDR-Volksarmee z. Z. in besonderen Einheiten Gasgranaten eingeführt werden, und welche Schritte gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun? Wie beurteilt die Bundesregierung die Verletzung des sogenannten Spitzbergen-Vertrages durch die Sowjetunion, die auf den Svalbard-Inseln Radaranlagen und Flugplätze angelegt hat, im Hinblick auf die sich daraus ergebende verstärkte sowjetische Bedrohung der Nordflanke der NATO? Zu Frage 117: Die Streitkräfte des Warschauer Paktes verfügen zur Unterstützung der Truppe im Gefecht unter atomaren und chemischen Bedingungen bis zur Regimentsebene über besonders ausgebildete und ausgerüstete Einheiten und Verbände der „Chemischen Truppen". Auch die NVA verfügt über zwei chemische Bataillone in ihren Militärbezirken. Es muß davon ausgegangen werden, daß die Sowjetunion den anderen Warschauer Pakt-Staaten vermutlich ihr gesamtes Potential für chemische Kampfführung zur Verfügung stellen wird, sobald der Entschluß zum Einsatz dieser Waffe gefaßt ist. Der Einsatz chemischer Kampfstoffe erfordert keine besonderen Waffensysteme. Für fast alle bekannten Waffensysteme wurde chemische Munition entwickelt. Die Streitkräfte können C-Kampfstoffe mit Hilfe von Mörser- und Geschützgranaten, mit Mehrfachraketenwerfern, Raketen, Flugkörpern und Minen einsetzen. Es kann daher aufgrund der Ausrüstung der NVA davon ausgegangen werden, daß sie die Möglichkeit zum Verschießen chemischer Munition hat. 8362* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Bei der Beurteilung der völkerrechtlichen Situation muß davon ausgegangen werden, daß die Sowjetunion und alle anderen Warschauer-Pakt-Staaten sowie die USA und die NATO-Bündnispartner das Genfer Protokoll von 1925 unterzeichnet haben, wonach der Einsatz erstickender Gase verboten ist. Die Großmächte Sowjetunion und USA sowie andere Staaten haben jedoch hierbei ausdrücklich Vorbehaltsklauseln vereinbart, wonach diese Staaten aus Repressaliengründen chemische Kampfstoffe einsetzen dürfen. Ein völkerrechtliches Verbot für die Herstellung und Lagerung chemischer Kampfstoffe sowie auch für die Vorbereitung eines Repressalieneinsatzes besteht nicht. Lediglich der Ersteinsatz chemischer Kampfstoffe ist durch das angesprochene Genfer Protokoll von 1925 untersagt. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1954 völkerrechtlich verbindlich erklärt, daß sie auf die Entwicklung und Herstellung chemischer, atomarer und biologischer Waffen verzichtet. Sie besitzt keine ABC-Waffen und fühlt sich an die Genfer Konvention von 1925 gebunden. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied in der „Conference of the Committee on Disarmament" (CCD), das sich die Ächtung der chemischen Waffen zum Ziel gesetzt hat. Sie unterstützt voll die Zielsetzung dieser Konferenz. Zu Frage 118: Die Sowjets haben, wie erst kürzlich von den norwegischen Behörden entdeckt wurde, in Barentsburg auf Svalbard einen Hubschrauberlandeplatz errichtet. Seit Anfang August sind am Rande dieses Landeplatzes mobile Radargeräte mit einer Reichweite von ca. 60 nautischen Meilen (rd. 100 Kilometer) aufgestellt, die neben ihrer Aufgabe der Navigationshilfe auch für Aufklärungszwecke genutzt werden können. Über weitere sowjetische Flugplätze bzw. Radaranlagen auf den Svalbard-Inseln ist nichts bekannt. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der sowjetischen Maßnahmen bestehen zwischen Norwegen und der Sowjetunion unterschiedliche Auffassungen: Während nach sowjetischem Verständnis Aufbau und Betrieb derartiger Anlagen nicht anmeldepflichtig sind, sieht Norwegen darin einen Verstoß gegen den Spitzbergen-Vertrag und die norwegischen Luftfahrtvorschriften. Norwegen hat die Verbündeten in der NATO über diese und andere Vorfälle unterrichtet und deutlich gemacht, daß es den Vorgang als noch nicht abgeschlossen betrachtet. Das Interesse der Sowjets an Spitzbergen geht weit über wirtschaftliche Gesichtspunkte hinaus, militärstrategische Aspekte spielen eine besondere Rolle. Der Ausbau der Halbinsel Kola zur größten sowjetischen Marinebasis verlangt — aus sowjetischer Sicht — den freien und unbeobachteten Zugang zum Atlantik. Eine nicht nur zivile Nutzung Svalbards würde es den Sowjets ermöglichen, die günstige strategische Lage dieser Insel zu nutzen. Für die NATO bedeutet jede Ausweitung des sowjetischen Einflusses auf Spitzbergen und in der Barentsee eine weitere Schwächung ihrer ohnehin nicht sehr starken Nordflanke. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 119 und 120) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die von der Sowjetunion beantragte Genehmigung, mit sechs Kampfflugzeugen Mig 23 und einem Transportflugzeug Tupolew 124 das Bundesgebiet zweimal zu überfliegen, unter der Bedingung erteilte, daß die Flugzeuge weder Waffen und Explosivstoffe noch photografisches Gerät an Bord haben, und in welcher Weise wurde gegebenenfalls die Einhaltung dieser Bedingung bei den inzwischen durchgeführten Flügen sichergestellt? Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Bundesminister der Verteidigung dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages mitgeteilt hat, daß „die Änderungen langfristiger Planungen und Zielsetzungen", die vom Verratsfall Lutze/Wiegel betroffen sind, „nur unter hohem Kostenaufwand oder grundsätzlicher Änderung von Konzeptionen möglich wären" („Die Welt" vom 1. September 1978), und wie hoch beliefe sich gegebenenfalls der erforderliche Aufwand bzw. würden sich grundsätzliche Konzeptionsänderungen im einzelnen darstellen? Zu Frage 119: Die Bundesregierung hat die Überflüge sowjetischer Flugzeuge genehmigt. Dabei wurde die für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Vorschriften und Bestimmungen in Erinnerung gerufen und das Mitführen von Waffen, Explosionsstoffen und photographischem Gerät untersagt. Diese Auflagen waren Bestandteil des Genehmigungsschreibens an die UdSSR. Es ist nicht bekannt, daß diese Auflagen nicht beachtet wurden. Während des Überfluges über die Bundesrepublik Deutschland wurden die Flugzeuge nicht nur von den zivilen Flugsicherungsbehörden geführt, sondern auch von entsprechenden Einrichtungen der Luftwaffe überwacht. Im übrigen fand der Überflug auf einer Flugstrecke statt, die häufig auch von Zivilflugzeugen des Warschauer Paktes beflogen wird. Zu Frage 120: Die aus dem Zusammenhang gerissenen Zitate in „Die Welt" vom 1. September 1978 stimmen aus einem — geheimen — Schreiben an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses. Als stellvertretendes Mitglied des Verteidigungsausschusses werden Sie, sehr geehrter Herr Kollege, Verständnis dafür haben, daß ich auf ein insgesamt als „geheim" zu behandelndes Thema auch dann nicht öffentlich eingehen kann, wenn durch bedauerliche Indiskretionen Einzelheiten in der Presse zitiert werden. Selbstverständlich bin ich bereit, dem Verteidigungsschuß in nichtöffentlicher Sitzung jede gewünschte Erläuterung zu dem Schreiben zu geben, auf das sich die Pressemeldung vom 1. September 1978 bezieht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8363* Anlage 75 Antwort des Parl Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 121) : Wie beurteilt die. Bundesregierung die derzeitige Einführung u. a. von Gasgranaten in der DDR-Volksarmee bzw. im Bereich des Warschauer Paktes, und welche Schritte gedenkt sie gegen diese völkerrechtswidrige Waffenführung zu unternehmen? Nach derzeitigen Erkenntnissen ist über eine Einführung von Gasgranaten in der NVA nichts bekannt. Nach hiesigen Erkenntnissen besitzt nur die Sowjetunion ein umfangreiches Potential an chemischen Waffen, das sie ständig modernisiert. Es muß davon ausgegangen werden, daß die Sowjetunion den anderen Warschauer-Pakt-Staaten vermutlich ihr gesamtes Potential für die chemische Kampfführung zur Verfügung stellen wird, sobald der Entschluß zum Einsatz dieser Waffen gefaßt ist. Die Streitkräfte des Warschauer Paktes werden in der Struktur, Ausbildung und Ausrüstung auf den Extremfall eines Krieges unter Einsatz von ABC- Kampfmitteln vorbereitet. Bei der Beurteilung der völkerrechtlichen Situation muß davon ausgegangen werden, daß die Sowjetunion und alle anderen Warschauer-Pakt-Staaten sowie die USA und die NATO-Bündnispartner das Genfer Protokoll von 1925 unterzeichnet haben, wonach der Einsatz erstickender Gase verboten ist. Die Großmächte Sowjetunion und USA sowie andere Staaten haben jedoch hierbei ausdrücklich Vorbehaltsklauseln vertraglich vereinbart, wonach diese Staaten aus Repressaliengründen chemische Kampfstoffe einsetzen dürfen. Ein völkerrechtliches Verbot für die Herstellung und Lagerung chemischer Kampfstoffe sowie auch für die Vorbereitung eines Repressalieneinsatzes besteht nicht. Lediglich der Ersteinsatz chemischer Kampfstoffe ist durch das angesprochene Genfer Protokoll von 1925 untersagt. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1954 völkerrechtlich verbindlich erklärt, daß sie auf die Entwicklung und Herstellung chemischer, atomarer und biologischer Waffen verzichtet. Sie besitzt keine ABC-Waffen und fühlt sich an die Genfer Konvention von 1925 gebunden. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied in der „Conference of the Committee on Disarmament" (CCD), das sich die Achtung der chemischen Waffen zum Ziel gesetzt hat. Sie unterstützt voll die Zielsetzung dieser Konferenz. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/2099 Frage 122) : Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der dieser Tage erhobenen Behauptung — Spiegel-Artikel vom 11. September 1978 —, daß Arzneimittelversuche an Patienten in Krankenhäusern — zuweilen mit tödlichem Ausgang — durchgeführt wurden, ohne daß die Kranken bzw. Versuchspersonen über die Risiken des Testes ausführlich informiert wurden bzw. ihre Zustimmung gegeben hatten, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Über Art und Umfang der klinischen Prüfungen von Arzneimitteln am Menschen vor dem 1. Januar 1978, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Arzneimittelgesetzes, liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung war sich der besonderen Bedeutung der Regelung dieses Problembereichs bewußt und hat in dem von ihr im Jahr 1974 vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelrechts Bestimmungen aufgenommen, die einen wirksamen Schutz derjenigen Personen gewährleisten sollen, die sich für eine klinische Prüfung zur Verfügung stellen. Der Bundestag hat nach eingehenden Beratungen dieses Gesetzes verabschiedet. Es enthält in den §§ 40 bis 42 sehr detaillierte Regelungen über die Voraussetzungen, unter denen eine klinische Prüfung am Menschen durchgeführt werden darf. Da das Arzneimittelgesetz erst seit dem 1. Januar 1978 in Kraft ist, liegen Erfahrungen über seine Anwendung wegen der Kürze der Zeit noch nicht vor. Ich werde die Gesundheitsbehörden der Länder bitten, bei der Durchführung des Arzneimittelgesetzes der Einhaltung der Vorschriften über die klinische Prüfung ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 123) : Hält die Bundesregierung angesichts des in Großbritannien aufgetretenen Pockenfalls eine Änderung der deutschen Gesetzgebung über die Pockenschutzimpfung für notwendig, da diese Gesetzgebung davon ausgeht, daß die Pocken weltweit ausgerottet seien? Die Bundesregierung sieht sich durch den Pockenfall in Großbritannien in ihrer Auffassung bestätigt, daß von einer Ausrottung der Pocken nicht schon dann gesprochen werden kann, wenn keine Erkrankungen mehr auftreten; die Pocken können vielmehr, erst als ausgerottet gelten, wenn alle Pockenviren in allen Laboratorien der Welt vernichtet sind. Erst dann können die letzten Sicherheitsmaßnahmen abgebaut werden. Wegen der Gesetzgebung verweise ich auf die Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates über die Pockenschutzimpfung in der Bundestags-Drucksache 8/933 vom 23. September 1977 Anlage 2. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 124 und 125): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die termingerechte Umsetzung von EG-Richtlinien auf wein- und lebensmittelrechtlichem Gebiet durch andere Länder? Bei welchen dieser Richtlinien steht eine entsprechende Umsetzung noch aus? 8364* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Die Verordnungen auf dem Gebiete des Weinrechts werden von der EG erlassen und gelten nach Art. 189 EWG-Vertrag unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Sie bedürfen daher keiner Umsetzung in nationales Recht. Dagegen müssen auf lebensmittelrechtlichem Gebiet die von der EG verabschiedeten Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Von den zuständigen Dienststellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaft wird über den Vollzug in den einzelnen Ländern keine Mitteilung gemacht. Der Bundesregierung ist daher nicht bekannt, ob die übrigen Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen zur Umsetzung von Richtlinien nachgekommen sind. Ihr ist jedoch bekannt, daß die Kommission durch entsprechende Maßnahmen die Mitgliedstaaten dazu anhält, die Richtlinien umzusetzen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 126) : Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Umfang Werbefilme für Zigaretten und Alkohol in Kinos gezeigt werden, und zwar in für Kinder und Jugendliche bestimmten Nachmittagsvorstellungen, und denkt die Bundesregierung daran, angesichts der zunehmenden Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Genußgifte (Zigaretten und Alkohol) die Werbung dieser Produkte in Zusammenhang mit solchen für Jugendliche bestimmten und zugänglichen Kinoveranstaltungen einzuschränken? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Umfang Werbefilme für Zigaretten und Alkohol in nachmittäglichen Kinovorstellungen, die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind, vorgeführt werden. Nach § 22 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) ist jedoch eine Werbung für Tabakerzeugnisse mit Aussagen verboten, die ihrer Art nach besonders dazu geeignet sind, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen. Darüber hinaus ist in den freiwilligen Vereinbarungen der deutschen Zigarettenindustrie zur Beschränkung der Werbung für Zigaretten eine Regelung enthalten, wonach jede Werbung unzulässig ist, die sich speziell an Jugendliche richtet. Unter Berücksichtigung dieser Sachlage ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es zur Zeit keiner weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen zur Beschränkung der Werbung für Zigaretten bedarf. Die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift obliegt den zuständigen Behörden in den Ländern. Die Werbung für alkoholische Getränke unterliegt zwar keinen gesetzlichen Beschränkungen, die den Regelungen in § 22 LMBG für Zigaretten entsprechen. In den Verhaltensregeln der Hersteller und Importeure alkoholischer Getränke über die Werbung für diese Erzeugnisse ist aber festgelegt, daß keine Aufforderungen zum Trinken an Jugendliche ergehen und keine trinkenden oder zum Trinken auffordernden oder aufgeforderten Jugendlichen dargestellt werden sollen. Abweichungen hiervon sind der Bundesregierung noch nicht bekanntgeworden. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 127) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der erschreckenden Zunahme von Infektionskrankheiten im Zusammenhang mit dem Tourismus und einer „unkritisch-massenhaften Verschreibung von Antibiotika" (siehe ,,Süddeutsche Zeitung" vom 21. August 1978) entgegenzuwirken? Ohne Zweifel ist ein Teil der bei uns gemeldeten Infektionskrankheiten bei einem Aufenthalt im Ausland entstanden; für eine erschreckende Zunahme von Infektionskrankheiten im Zusammenhang mit dem Tourismus gibt es jedoch keine Anhaltspunkte. Die Bundesregierung bemüht sich, im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung Reisende über Risiken und Vorbeugungsmaßnahmen zu unterrichten — u. a. durch ein Merkblatt „Gesundheits-Tips für Globetrotter". In diesem Zusammenhang nehme ich auf meine mündliche Antwort auf die Frage der Frau Abgeordneten Grützmann vom 18. Dezember 1974 (Protokoll der 134. Sitzung, S. 9547) und auf meine schriftliche Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Eimer (Sitzungsprotokoll vom 14. April 1978, Anlage 55) Bezug. Auf Verordnungsgewohnheiten der Ärzte hat die Bundesregierung keinen direkten Einfluß, sie begrüßt aber die kritischen Arbeiten in der medizinischen Fachpresse, die darauf hinweisen, daß eine routinemäßige Anwendung von Antibiotika nicht nur in vielen Fällen nutzlos, sondern mit Nachteilen verbunden ist. Anlage 81 Antwort des Parl Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 128) : Wie reagiert die Bundesregierung auf die Vorstellungen, die die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften im Hinblick auf die Mißstände im medizinischen Ausbildungswesen erhebt — wird sie insbesondere die unzulängliche Vermittlung praktischer Erfahrung vor der Aufnahme voll verantwortlicher selbständiger ärztlicher Tätigkeit beseitigen —, und wie begründet die Bundesregierung ihre bislang ablehnende Haltung in dieser Frage? Die Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften zur Verbesserung der praktischen ärztlichen Ausbildung werden gemeinsam mit den Hinweisen und Vorschlägen anderer Stellen zu Fragen der ärztlichen Ausbildung von der Bundesregierung geprüft. Dabei wird zunächst eingehend untersucht, bei welchen Teilen oder Phasen der ärztlichen Ausbildung sich in der Praxis schwerwiegende Unzulänglichkeiten zeigen und auf welche Weise ggf. Verbesserungen realisierbar erscheinen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bereitet die Errichtung einer sog. „Kleinen Kommission zu" Fragen der ärztlichen Ausbildung und zu Fragen der künftigen Entwicklung im Bereich des ärztlichen Berufsstandes" vor, die noch im Herbst 1978 zu ihrer ersten Sitzung zusammentreten soll. Diese Kommission, die sich aus Vertretern der beteiligten Stellen (Bundesministerien, Gesundheitsminister-Konferenz, Kultusminister-Konferenz, Medizinischer Fakultätentag, Westdeutsche Rektoren-Konferenz, ärztlicher Berufsstand, Krankenkassenverbände, Studenten) zusammensetzen wird, wird sich vorrangig auch mit der Frage einer Verbesserung der praktischen ärztlichen Ausbildung zu befassen haben. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 129): Wie beurteilt die Bundesregierung das vom Max-Planck-Institut für Plasmaphysik in Garching entwickelte unblutige Meßverfahren für Blutalkohol, und ist nach ihrer Ansicht in absehbarer Zeit damit zu rechnen, daß sich der vorgestellte Prototyp eines Meßgeräts allgemein durchsetzen wird? Durch kliniseh-chemische Kontrollen verifizierte Meßergebnisse dieses Verfahrens der Blutalkoholbestimmung liegen in nennenswertem Umfang zur Zeit noch nicht vor. Sie sollen in naher Zukunft vorn Max-Planck-Institut zusammen mit dem klinisch-chemischen Institut der Universität München durchgeführt werden. Von dem Ergebnis dieser Untersuchungen und der zur Praxistauglichkeit noch erforderlichen Entwicklungsarbeit am Gerät wind es abhängig sein, ob diese Methode der Blutalkoholbestimmung dem bisherigen Verfahren gleichwertig oder überlegen ist und sich altgemein .durchsetzen wird. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 130 und 131) : Was hat das federführende Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit unternommen, damit nach Verabschiedung der Änderung der Fruchtsaftverordnung vom 25. November 1977 und der Fruchtnektar/Fruchtsirup-Verordnung vom 8. Dezember 1977 durch den EG-Ministerrat die entsprechenden nationalen Änderungsverordnungen unverzüglich Bundeskabinett und Bundesrat zur Verabschiedung zugeleitet werden können? Sieht sich die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern in der Lage, zur Beseitigung der bestehenden Verunsicherung, insbesondere in Kreisen des Handels, schon jetzt eine verbindliche Eiklärung abzugeben, daß nach altem Recht hergestellte und gekennzeichnete Fruchtsäfte und Fruchtnektare, soweit sie sich am 30. November 1978 bereits im Handel befinden, bis 30. November 1979 unbeanstandet bleiben? Zu Frage 130: Der Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über Fruchtsäfte und einige gleichartige Erzeugnisse sieht sowohl materielle Regelungen als auch eine Änderung der augenblicklich geltenden Übergangsvorschriften für Erzeugnisse nach bisherigem Recht vor. Hinsichtlich der materiellen Regelungen werden bei den Beratungen in der Arbeitsgruppe des Rates voraussichtlich Abänderungen vorgenommen, die daher noch abgewartet werden müssen. Bezüglich der Übergangsfristen hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bereits einen Entwurf zur Änderung der Fruchtsaft-Verordnung und der Verordnung über Fruchtnektar und Fruchtsirup erstellt und diesen entsprechend § 39 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) zur Anhörung von Sachkennern versandt. Der Verordnungsentwurf ist ferner den obersten Landesgesundheitsbehörden zur Kenntnis gegeben worden, die sich bereits alle auf Grund meiner Umfrage mit der im Verordnungsentwurf vorgesehenen Regelung einverstanden erklärt haben. Die beteiligten Ressorts sind um Erklärung des Einvernehmens, der Bundesminister der Justiz um Rechtsförmlichkeitsprüfung gebeten worden, so daß nach einer Änderung der Richtlinie über Fruchtsaft und einige gleichartige Erzeugnisse durch den Ministerrat die nationale Änderungsverordnung unverzüglich dem Bundeskabinett und dem Bundesrat zur Verabschiedung zugeleitet werden kann. Zu Frage 131: Zum Erlaß einer Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft-Verordnung und der Verordnung über Fruchtnektar und Fruchtsirup, mit der die dort aufgeführten Übergangsfristen verlängert werden, ist das Einvernehmen der beteiligten Bundesressorts und die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Bei dem augenblicklichen Sachstand kann deswegen noch keine Erklärung darüber abgegeben werden, ob Erzeugnisse, die den bis zum 31. Dezember 1977 geltenden Vorschriften entsprechen und sich am 30. November 1978 noch im Handel befinden, für ein weiteres Jahr unbeanstandet bleiben. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 132) : Wie beurteilt die Bundesregierung Feststellungen des Württembergischen Gärtnereiverbandes, daß importiertes Obst und Gemüse weitgehend unkontrolliert von den deutschen Verbrauchern verzehrt werde, obwohl diese Importe Reste von 62 Pflanzenschutzmitteln erhalten können, deren Anwendung in der Bundesrepublik Deutschland verboten sei; daß die Laborkapazität zur Kontrolle von Giftrückständen bei derartigen Importen in der Bundesrepublik Deutschland bei weitem nicht ausreiche, und weiche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, diese Mißstände zu beseitigen? Importierte wie inländische Erzeugnisse werden stichprobenweise untersucht. Die geltenden Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) und der Höchstmengenverordnung Pflarizenbehandlungsmittel machen es allerdings notwendig, daß importiertes Obst und Gemüse auch auf andere Pflanzenschutzmittel als inländische Er- Zeugnisse untersucht werden müssen. Dies bezieht sich nicht allein auf Rückstände von 62 hier nicht zugelassenen Stoffen, für die Höchstmengen festgesetzt worden sind, sondern betrifft alle in der Bundesrepublik nicht zugelassenen, im Ausland aber möglicherweise angewandten Stoffe. Nach dem LMBG (§ 14 Abs. 1 Nr. 2) dürfen vom i Januar 1978 an Rückstände von in der Bundesrepublik nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln auf Lebensmitteln nicht mehr vorhanden sein; dies gilt nur dann nicht, wenn für solche Mittel Höchstmengen festgesetzt werden. Aus Gründen des Verbraucherschutzes gilt für eine Reihe von hier nicht zugelassenen Stoffen. das Erfordernis der Rückstandsfreiheit, während für 62 Stoffe gesundheitlich akzeptable Rückstandshöchstmengen festgesetzt werden konnten. In diesem Zusammenhang darf auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kiechle, Dr. Hammans, u. a., Drucksache 8/1754, vom. 27. April 1978, verwiesen werden, in der dargelegt worden ist, daß „nicht zugelassen" keineswegs automatisch mit „besonders toxisch" gleichzusetzen ist. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß für eine gewisse Übergangszeit bei der Überwachung noch Schwierigkeiten bestehen, diesen Vorschriften nachzukommen. Durch die Schaffung von Schwerpunktuntersuchungsanstalten haben die Länder aber schon viel zur Verbesserung der. Verhältnisse auf diesem Gebiet beigetragen; es ist zu erwarten, daß ih absehbarer Zeit die Übergangsschwierigkeiten überwunden sein werden: Anlage 85. Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2099 Fragen 133 und 134) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Frauenhäuser bzw. Initiativen für die Erschaffung von Frauenhäusern es bereits in der Bundesrepublik Deutschland gibt, wieviel Frauen und Kinder bereits in diesen betreut worden sind, und teilt die Bundesregierung mit mir -die Ansicht, daß auf Bundesebene der Bedarf an diesen Zufluchtsstätten sehr groß ist? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun bzw.. zu veranlassen, daß in den Kommunen die Bereitschaft zur Unterstützung, Frauenhäuser einzurichten, größer wird und Geldmittel zur Verfügung gestellt werden, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls selbst Geldmittel außerhalb von Modellprojekten über einen noch zu schaffenden Fonds zur Verfügung stellen? Der Bundesregierung ist bekannt,' daß es derzeit in Berlin, Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Köln, Bielefeld, Frankfurt, Stuttgart und München Zufluchtstätten für mißhandelte Frauen gibt. In der Zufluchtstätte in Berlin sind bis zum 30. Juni 1978 937 Frauen und 1 044 Kinder betreut worden, entsprechende Zahlen sind der Bundesregierung aus anderen Zufluchtstätten nicht bekannt. Desgleichen können keine Angaben darüber gemacht werden, wie viele- Initiativen 'es für die Errichtung von Zufluchtstätten für mißhandelte Frauen gibt. Die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Teils haben sich bestehende Initiativen bereits aufgelöst oder mit anderen zusammengeschlossen, teils dürften sich nodi weitere Initiativen bilden. Das Bundeministerium für Jugend, Familie und Gesundheit beobachtet die Entwicklung von Hilfen für diesen Personenkreis mit Aufmerksamkeit und fördert daher auch die erste Zufluchtstätte in Berlin als Modell. Die dortigen Erfahrungen werden wissenschaftlich ausgewertet. Außerdem läßt das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit das Hilfsangebot, das ' andere Stellen bereithalten, im Rahmen des Modellversuchs „Hilfen für mißhandelte Frauen" wissenschaftlich untersuchen. Erst wenn die Ergebnisse dieser Untersuchung vorliegen; können von seiten des Bundes Aussagen über den Bedarf sowie die zweckmäßige Ausgestaltung dieser Einrichtungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Nach der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung ist die Bundesregierung nicht in der Lage, außerhalb von Modellprojekten Mittel für derartige Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 135) : Ist die Bundesregierung angesichts der andauernden öffentlichen Auseinandersetzung um das Arzneimittel Duogynon in der Lage einzuschätzen, inwieweit die vom Bundesgesundheitsamt getroffenen Maßnahmen die Risiken — insbesondere für schwangere Frauen — tatsächlich mindern, und verfügt sie insbesondere über Daten der neueren Umsatzentwicklung für dieses Präparat, und wird sie in Kenntnis dieser Daten gegebenenfalls weitere Maßnahmen treffen, die die Gesundheit der Frauen schützen? Das Präparat Duogynon der Fa. Schering ist seit dem 1. September 1978 aus dem Verkehr gezogen und durch das Präparat „Cumorit" ersetzt worden. Es hat die alleinige Indikation „kurzfristige sekundäre Amenorrhoe". Um die bestimmungsgemäße Anwendung dieses Arzneimittels sicherzustellen, hat das Bundesgesundheitsamt veranlaßt, daß Cumorit einen deutlicheren Hinweis als bisher Duogynon auf die Kontraindikation Schwangerschaft erhält. So tragen die äußeren Umhüllungen in roter Schrift den Warnhinweis: „Nicht bei Schwangerschaft oder Schwangerschaftsverdacht anzuwenden". Außerdem enthält die Gebrauchsanweisung in Fettdruck den Warnhinweis „Cumorit darf nur angewendet werden, wenn eine Schwangerschaft ausgeschlossen wurde". Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit erwartet, daß durch die in den letzten Wochen erfolgte umfassende Information der Ärzteschaft, die wegen der Verschreibungspflicht allein über den Einsatz von Cumorit bestimmt, der bestirrmungsgemäße Gebrauch nunmehr gewährleistet ist. Das Bundesgesundheitsamt verfügt noch nicht über Daten der neuen Umsatzentwicklung für dieses Präparat. Die Fa. Schering hat sich aber bereit erklärt, dem Bundesgesundheitsamt jeweils monatlich die Anzahl der verkauften Packungen von Cumorit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8367* zur Verfügung zu stellen. Die ersten Daten über die Umsatzentwicklung werden dem Bundesgesundheitsamt erst Anfang Oktober zur Verfügung stehen. Die Anwendung des Cumorit wird unter intensiver Beobachtung stehen, um festzustellen, ob das Mittel tatsächlich von den Ärzten bestimmungsgemäß angewendet wird. Das Bundesgesundheitsamt wird auf Grund der laufend gemeldeten Umsatzzahlen sowie sonstiger Daten prüfen, ob eine weitergehende Maßnahme erforderlich wird. Im Oktober dieses Jahres wird im Bundesgesundheitsamt eine Sachverständigensitzung stattfinden, um die Risikofragen eingehend zu erörtern. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 136 und 137): Wie beurteilt die Bundesregierung Aktivitäten und Wirkungen der Jugendsekten, namentlich der „Kinder Gottes" der „Mun Sekte" und der „Scientology-Kirche Deutschland e. V.", und welche Gefährdungen sieht sie für die hiervon betroffenen Jugendlichen? Welche (gesetzlichen) Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich und zulässig, um den jugendgefährdenden Tendenzen dieser Sekten entgegenzuwirken? Zu Frage 136: Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge die Entwicklungen in der deutschen Sektenszene. Die von Ihnen genannte Scientology-Kirche sieht in „Hilfen zur seelischen Gesundheit" ihren Hauptansatzpunkt. Die „Kinder Gottes" sprechen vorwiegend religiöse Bedürfnisse an. „Kinder Gottes" und „Mun-Sekte" lösen die Anhänger aus ihrem bisherigen Lebenszusammenhang, während die ScientologyKirche sie i. d. R. in ihren Lebensbezügen beläßt, um sie „für Aufgaben in der Gesellschaft seelisch zu stärken". In- und ausländischen Berichten zufolge, die sich auf Aussagen ehemaliger Sektenangehöriger, von Eltern, Ärzten und Wissenschaftlern stützen, unterliegen die Sektenangehörigen—dies gilt besonders für die „Mun-Sekte" und die „Kinder Gottes" — einem Indoktrinationsprozeß, der zu tiefgreifenden krankhaften Persönlichkeitsveränderungen führen kann. Offenbar ist es nur seelisch besonders widerstandsfähigen Sektenanhängern möglich, sich ohne erkennbare Schäden aus . der Sektenbindung zu lösen. Der Verdacht, daß einige Sekten die weithin idealistischen Beitrittsmotive junger Menschen mißbrauchen, drängt sich bereits auf Grund ihrer Selbstdarstellung auf. Der Nachweis, daß die Sekten in der Bundesrepublik Methoden und Techniken anwenden, die die Willens- und Entscheidungsfreiheit der Betroffenen einschränken oder gar völlig ausschalten, konnte allerdings bisher nicht geführt werden. Zu Frage 137: Die abschließende Beantwortung der Frage, ob und ggf. welche gesetzlichen Maßnahmen erforderlich und zulässig sind, um den jugendgefährdenden Tendenzen der Sekten entgegenzuwirken, ist derzeit noch nicht möglich. Es fehlen insbesondere noch weitergehende Erkenntnisse über die Hintergründe des Sektenwesens. Die Bundesregierung ist daher bemüht, die Ursachen und Wirkungen der Sektenproblematik wissenschaftlich erforschen zu lassen. Durch eine vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in Auftrag gegebene Vorstudie wird gegenwärtig das vorhandene Quellenmaterial erfaßt und der Stand der einschlägigen wissenschaftlichen Forschung im In- und Ausland ermittelt. Auf der Grundlage dieser Vorstudie sind gezielte Untersuchungen vorgesehen, durch die insbesondere die Voraussetzungen für wirksame Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Therapie und Rehabilitation verbessert werden sollen. Ob über die bestehenden Möglichkeiten unserer Rechtsordnung hinaus zusätzliche gesetzgeberische und administrative Maßnahmen notwendig sind, hängt nicht zuletzt vom Ergebnis dieser Untersuchungen und von der künftigen Tätigkeit der Jugendsekten ab. • Zur Notwendigkeit und Zulässigkeit gesetzlicher Maßnahmen ist generell zu bemerken', daß einerseits in der Bundesrepublik die Betätigung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften — wozu sich die Jugendsekten rechnen — durch verfassungsrechtliche Bestimmungen gegen staatliche Eingriffe besonders geschützt ist und daß andererseits den Jugendsekten überwiegend voll geschäftsfähige Personen angehören, die nicht mehr den Vorschriften der Jugendschutzgesetze und des Personensorgerechts unterliegen. Entscheidendes Gewicht mißt die Bundesregierung der notwendigen geistigen Auseinandersetzung mit dem Sektenphänomen bei. Diesem Ziel dienen vor allem gezielte Maßnahmen der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Hierfür sind neben staatlichen Instanzen insbesondere die gesellschaftlichen Gruppen wie Medien, Kirchen, Verbänden, Elterninitiativen und Jugendorganisationen aufgerufen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 138) : Welche Forschungsvorhaben mit welcher Zielsetzung fördert die Bundesregierung zur Zeit im Freizeitbereich und will sie die dazu vorgebrachten Anregungen der Wissenschaft (vgl. z. B. Prof. Dierkes in „Wirtschaftswoche" Nr. 35/78) aufgreifen? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat in den zurückliegenden Jahren eine Reihe von Forschungsaufträgen zum Thema Freizeit in Auftrag gegeben. Diese Forschungsaufträge dienten zum einen der Bestandsaufnahme; zugleich wurden zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten in Teilbereichen der Freizeitpolitik untersucht. Unmittelbar vor einer Veröffentlichung stehen Untersuchungen über 8368* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 — Freizeitmöglichkeiten von Nacht-, Schicht-, Sonn- und Feiertagsarbeitern — Freizeitmöglichkeiten der Bevölkerung im ländlichen Raum — Freizeitmöglichkeiten ausländischer Arbeitnehmer — Freizeitmöglichkeiten für Familien mit kleinen Kindern — Rahmenbedingungen für Freizeitnutzung — Personalbedarf im Freizeitbereich — Freizeitberufe — Entwicklung eines Modells für Freizeitplanung. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat Untersuchungen zum Thema „Freizeitverhalten außer Haus" und „Freizeit in unseren Wohnquartieren" veröffentlicht. Zwei weitere Forschungsberichte mit dem Thema „Ermittlung von überlasteten oder stark belasteten Regionen durch intensive Freizeitnutzung" sowie „Analyse der raumwirksamen Instrumente des Bundes im Bereich der Freizeit" sind abgeschlossen und werden in Kürze veröffentlicht. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat eine Studie mit dem Thema „Die Wirkung agrarstruktureller Maßnahmen auf die Erlebniswirkung der Erholungslandschaft unter besonderer Berücksichtigung der Flurbereinigung" ausarbeiten lassen; über eine Veröffentlichung dieser Arbeit ist noch nicht entschieden worden. Im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befaßt sich die Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie z. Z. mit dem Versuch einer systematischen Datenerhebung als Grundlage für den Aufbau einer Statistik für landschaftsgebundene Erholung. Außerdem wird eine Studie zum Thema „Ermittlung größerer, noch unzerschnittener Räume in Gebieten mit Eignung für Freizeit und Erholung" durchgeführt. In einer Reihe weiterer Arbeiten dieser Anstalt, die sich mit der Belastung von Natur und Landschaft befassen, werden nach Belastungen durch Freizeitaktivitäten mitbehandelt. Einzelne Aspekte der im genannten Artikel in der „Wirtschaftswoche" Nr. 35/78 angeschnittenen Problematik werden in einer vom Bundesminister für Wirtschaft in Auftrag gegebenen Studie „Bedarfsanalyse Naherholung und Kurzzeittourismus" behandelt, die ebenfalls zur Veröffentlichung ansteht. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß Probleme der Umweltbelastung durch Freizeitnutzung zunehmend Aktualität gewinnen. Dabei werden u. a. auch die von Prof. Dr. Meinolf Dierkes geäußerten Vorstellungen zu berücksichtigen sein. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 139 und 140) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich in letzter Zeit Bahnreisende zunehmend darüber beklagen, daß sich wegen personeller Engpässe an den Fahrkartenverkaufsschaltern häufig Schlangen bilden und Reisende vor der Alternative stehen, trotz einer gewissen eingeplanten Wartezeit entweder den Zug zu verpassen oder aber einen Nachlösezuschlag zahlen zu müssen? Hält die Bundesregierung es für möglich, durch geeignete Gestaltung der Dienstpläne die Fahrkartenschalter wenigstens in den Hauptverkehrszeiten ausreichend zu besetzen oder alternativ Automaten aufzustellen, um beim Fahrkartenverkauf in Zukunft Engpässe und Wartezeiten zu vermeiden und die Bahn als Verkehrsmittel attraktiver zu machen? Zu Frage 139: Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn ist gebeten worden, eventuelle Mängel abzustellen. Zu Frage 140: Die DB hat im Jahre 1977 bei ihren ca. 3 550 Verkaufsstellen (ohne S-Bahn- und Bahnbusverkehr) rd. 200 Mio. Fahrausweise verkauft. Diese Zahlen verdeutlichen die Größenordnung, um die es hier geht. Der Fahrausweisverkauf verläuft während der Schalteröffnungszeiten nicht gleichmäßig. Es bestehen vielmehr erhebliche Nachfrageschwankungen, die durch verschiedene Faktoren örtlicher und zeitlicher Art bestimmt werden, z. B. Großveranstaltungen und der Zeitkartenverkauf für Wochen- und Monatskarten. Die personelle Besetzung der Fahrkartenschalter und deren Öffnungszeiten werden der Nachfrage soweit irgend möglich angepaßt. Allerdings können dabei Kostengesichtspunkte nicht unberücksichtigt bleiben. Die DB beabsichtigt ferner im Rahmen des Projektes „Modernisierter Fahrausweisverkauf" den verstärkten Einsatz von Automaten für die Fahrausweise des Nahverkehrs. Da diese Fahrausweise etwa 70 % des gesamten Verkaufs ausmachen, dürfte sich die Situation an den Schaltern weiter verbessern. Das haben bisherige Erfahrungen in den Verbundräumen München, Frankfurt und Hamburg eindeutig bestätigt. Im übrigen weist die DB ihre Kunden immer wieder auf die Möglichkeiten des Vorverkaufs hin. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 141) : Wann und wie wird die Bundesregierung gewährleisten, daß die in der Rechtsprechung entstandene Unsicherheit über die Zulässigkeit von Parkuhren rasch beseitigt wird? Die Parkuhr wird seit Anfang der 50er Jahre zur Regelung des ruhenden Verkehrs eingesetzt. Ihre Verfassungsmäßigkeit ist vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 1965 ausdrücklich bestätigt worden. Erst mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 15. Dezember 1977 — V 1399/76 — hat der VGH Mannheim eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Erhebung einer Gebühr an der Parkuhr im Gegensatz Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8369* zur bisherigen Rechtsprechung verneint. Diese Meinung ist zuletzt vom Bayerischen Obersten Landesgericht mit Beschluß vom 16. März 1978 — 1 06 OW i 29/78 mit überzeugenden Gründen widerlegt worden. Die Bundesregierung geht mit diesem Beschluß weiterhin von der Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung an Parkuhren aus. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 142, 143, 144 und 145) : Wann erfolgt die Neugestaltung der Wallenthaler Höhe der Bundesstraße B 266 im Bereich der Gemeinde Kall? Wann ist mit dem Ausbau der Bundesstraße 265 durch die Beseitigung der Engpässe der Ortsdurchfahrt in Blumenthal und Hellenthal zu rechnen? Kann eine Aussage darüber gemacht werden, wann die Verkehrssituation durch einen Ausbau der Bundesstraße 258 in der Ortsdurchfahrt Schleiden vom Knotenpunkt bis zum Behördenhaus sowie in der Ortsdurchfahrt Schöneseiffen verbessert werden kann? Wann ist nach dem neuesten Stand im Zuge des Ausbaues der Bundesstraße 51 mit dem Bau der Ortsumgehungen Iversheim, Tondorf und Blankenheim zu rechnen? Zu Frage 142: Der Auftrag für den Bau eines Langsamfahrstreifens an die B 266 im Bereich der Steigungsstrecke zur Wallenthaler Höhe ist erteilt. Mit dem Abschluß der Arbeiten wird im Laufe des Jahres 1979 gerechnet. Zu Frage 143: Der Ausbau der Ortsdurchfahrten im Zuge der B 265 in Blumenthal und Hellenthal ist für 1979 in Aussicht genommen. Zu Frage 144: Die z. Z. laufenden Straßenbauarbeiten für den Ausbau der B 258 in Schleiden zwischen Knotenpunkt und Behördenhaus können voraussichtlich Mitte 1979 abgeschlossen werden. Die B 258 in der Ortsdurchfahrt Schöneseiffen ist bereits ausgebaut. Mit Ausnahme der Verbesserung einer Landstraßeneinmündung sind hier keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Zu Frage 145: Mit den Bauarbeiten für die geplanten Ortsumgehungen Iversheim und Blankenheim im Zuge der B 51 kann voraussichtlich 1979 bzw. 1980 begonnen werden. Die Fertigstellung der beiden Maßnahmen ist für 1981 bzw. 1982 in Aussicht genommen. Für den Bau einer Umgehung Tondorf im Zuge der B 51 liegen noch keine konkreten Planungen vor. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 146) : Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen gegen die zunehmende Zahl sogenannter .Geisterfahrer" zu ergreifen, wenn ja, in welcher Weise? Die Bundesregierung ist bereit, Maßnahmen gegen sogenannte Geisterfahrer zu ergreifen, soweit dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten liegt. Sie hat diese Bereitschaft bereits in der zurückliegenden Zeit bewiesen. Ich darf z. B. auf die Antwort auf die Frage der Abgeordneten Frau Funcke anläßlich der Fragestunde während der Sommerpause 1978 Bezug nehmen; darin wurde u. a. auf die seit dem 1. Januar 1978 laufenden Erhebungen von Falschfahrten hingewiesen, welche von der Bundesanstalt für Straßenwesen ausgewertet werden. Inzwischen liegt ein Zwischenbericht vor, auf dessen Grundlage Anfang Oktober weitere Maßnahmen mit den obersten Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden erörtert werden sollen. Der Bundesminister für Verkehr hat diesen Zwischenbericht am 20. September 1978 auch dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages zugeleitet. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2099 Fragen 147 und 148) : Ist es richtig, daß im Zusammenhang mit dem Problem der Fluglärmbelästigung durch militärische Übungsflüge im südhessischen Raum keine Kontrollen stattfinden, die gewährleisten, daß die ohnehin hohen Grenzen von den Flugzeugführern in ihren Maschinen eingehalten werden? Trifft es zu, daß es keine Radarüberwachung der tieffliegenden Flugzeuge, die sich auftragsgemäß unterhalb der Erfassungsschwelle halten, und daß es keine Fahrtenschreiber in den Maschinen, die aufzeigen könnten, wann, wo, in welcher Höhe welche Geschwindigkeiten geflogen wurden, gibt, und wird die Bundesregierung hier für eine Änderung sorgen? Militärische Tiefflüge sollen den möglichen Gegner durch Unterfliegen der Erfassungsbereiche seiner Radargeräte überraschen und gleichzeitig die eigenen Flugzeuge gegnerischer Abwehr entziehen. Damit sind sie allerdings auch der eigenen Radarkontrolle weitgehend entzogen. Eine lückenlose Radarüberwachung des Tiefflugbereiches der Bundesrepublik Deutschland würde auf Grund der begrenzten Auffassungsreichweiten gradlinig verlaufender Radarwellen mehrere tausend Radargeräte erfordern und ist daher praktisch undurchführbar. Ein entsprechend dichtes Radarnetz mit gezielter Blickrichtung existiert nur entlang unserer ostwärtigen Grenzen. Flugdatenschreiber, die einen Aufschluß über Flugbewegungen des jeweiligen Luftfahrzeuges ermöglichen, werden in lärmintensiven Waffensystemen der kommenden Kampfflugzeuggeneration vor- 8370* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 handen sein. Der nachträgliche Einbau in die derzeitig verfügbaren Muster kann aus Kostengründen nicht verwirklicht werden. Dennoch wird auf gezielte örtlich begrenzt mögliche Kontrollen militärischer Tiefflugbewegungen nicht verzichtet. So werden kurzfristig und ohne Ankündigung stichprobenartig Radarüberwachungen dort durchgeführt, wo sich Lärmschwerpunkte ergeben, deren Ursache auch Verstöße gegen die Tiefflugbestimmungen sein könnten. Die Anzahl der fliegerischen Verstöße, die dabei festgestellt werden, ist jedoch äußerst gering. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/2099 Fragen 149, 150, 151 und 152): Trifft es zu, daß das Bundesverkehrsministerium gegen den amerikanischen Vorschlag, im Luftverkehr über der Bundesrepublik Deutschland das Prinzip des sogenannten „offenen Himmels", also der Zulassung beliebig vieler Fluggesellschaften, einzuführen, "Vorbehalte" erhoben hat, und wie wird das Ministerium in dieser Sache, die nicht nur Probleme des Umweltschutzes, sondern auch Probleme der Flugsicherheit mit sich bringen würde, weiter verfahren? Wie hat sich die Zahl der sogenannten near-misses, also der Beinah-Zusammenstöße, im deutschen Luftraum 1977 und im ersten Halbjahr 1978 entwickelt? Wie weit sind die Bestrebungen der Bundesregierung verwirklicht worden, zivile und militärische Flugüberwachung zusammenzuführen, ist in der Zwischenzeit das angekündigte "„Bundesamt für Flugsicherung" geschaffen worden, und wenn ja, welche Aufgaben sind ihm übertragen worden? In welcher Zeit wird nach Auffassung der Bundesregierung eine einheitliche Handhabung der zivilen und militärischen Flugüberwachung über der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten sein? Zu Frage 149: Bei dem Prinzip des „offenen Himmels" geht es um eine Ausdehnung der Verkehrsrechte der Lufthansa in den Vereinigten Staaten. Soweit der Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland betroffen ist, ist er bereits seit Abschluß des deutschamerikanischen Luftverkehrsabkommens im Jahre 1955 „offen" für eine beliebige Anzahl von amerikanischen Fluggesellschaften. Die Flugsicherheit wird durch etwa hinzukommende neue amerikanische Fluggesellschaften nicht beeinträchtigt werden. Probleme hinsichtlich der begrenzten Luftraumkapazität über dem Gebiet der Bundesrepublik werden schon deshalb nicht erwartet, weil Pan Am in Kürze ihre über die Bundesrepublik Deutschland hinausführenden Dienste drastisch reduzieren wird. Zu Frage 150: Die Zahl der gefährlichen Begegnungen hat sich im Jahr 1977 (156 gefährliche Begegnungen) gegenüber 1976 (216 gefährliche Begegnungen) um 27,8 % verringert. Im ersten Halbjahr 1978 ist die Zahl (84 gefährliche Begegnungen) gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres konstant geblieben. Allerdings ist der Rückgang des Anteils der gefährlicheren Kategorie A von 51 5 auf 28 5 bei einer entsprechenden Zunahme der Kategorie B zu verzeichnen. Zu Fragen 151 und 152: Dieses Vorhaben befindet sich gegenwärtig noch im Entscheidungsprozeß. Das von den Ausschüssen für Verkehr und Verteidigung des Deutschen Bundestages vom Bundesminister für Verkehr erbetene Arbeitspapier über die verfassungsrechtlichen Probleme der Schaffung einer einheitlichen Oberbehörde für Flugsicherung, die sowohl für den zivilen als auch für den militärischen Flugverkehr zuständig sein soll, wird in den nächsten Wochen vorgelegt werden. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 153) : Treffen Berichte zu, nach denen die Bundesregierung plant, durch eine Änderung der Selbstfahrerordnung die Vermieter von Fahrzeugen zu veranlassen, den zuständigen Polizeibehörden persönliche Daten eines Automieters zu melden, und ist die Bundesregierung bejahendenfalls der Aufassung, daß die mögliche polizeiliche Überwachung aller Automieter, deren Zahl sich jährlich auf einige Millionen belaufen dürfte, angesichts des immensen bürokratischen Aufwandes tatsächlich der Erfassung von Terroristen dienlich ist? Die Bundesregierung plant nicht, die Kraftfahrzeugvermieter zu regelmäßiger Meldung der persönlichen Daten aller Automieter an die zuständige, Polizeibehörde zu veranlassen. Es wird allerdings erwogen, die Kraftfahrzeugvermieter durch Änderung der Selbstfahrervermietverordnung dazu zu verpflichten, die Bestätigungen von Gebrauchsüberlassungen oder die Mietverträge im Original oder - unter näher zu regelnden Voraussetzungen — auf Bild — bzw. anderen Datenträgern für eine bestimmte Zeit aufzubewahren und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Ein solches Verlangen kommt in der Praxis — schon angesichts des mit der Auswertung verbundenen Aufwandes — nur bei Vorliegen konkreter Verdachtsmomente in Betracht. Die Erwägungen, Regelungen dieser Art einzuführen, gehen auf einen Beschluß der Innenministerkonferenz aus dem Jahre 1977 zurück. Sie sind nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Terrorismusbekämpfung zu sehen, sondern sollen die Benutzung gemieteter Kraftfahrzeuge ,zu Straftaten allgemein erschweren. Die möglichen Maßnahmen werden im Hinblick auf ihre Notwendigkeit und um jedes Übermaß zu vermeiden zur Zeit sehr sorgfältig geprüft und mit den Verbänden erörtert. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8371* Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 154) : Ist die Bundesregierung bereit, die Umgehung von IdsteinEschenhahn (B 275) und die Umgehung von Taunusstein-Neuhof (B 417) in das Umgehungsstraßen-Programm, gemäß Schreiben des Bundesverkehrsministers, aufzunehmen? Die mit dem Schreiben des Bundesministers für Verkehr von den Ländern angeforderten Vorschläge für das Programm „Ortsumgehungen" liegen dem Bundesverkehrsministerium noch nicht vor. Eine Entscheidung, welche Maßnahmen im einzelnen in das Programm aufgenommen werden können, ist daher zur Zeit noch nicht möglich. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 155) : Welche Möglichkeiten erwägt die Bundesregierung, den Transport von umweltgefährdenden und explosiven Flüssigkeiten und Gasen durch günstige Frachtraten der Deutschen Bundesbahn von der Straße auf die Schiene zu verlagern, um der steigenden Zahl von Tanklastzug-Unglücken vorzubeugen? Die Bundesregierung prüft die Möglichkeiten, Transporte von umweltgefährdenden und explosionsartigen Flüssigkeiten und Gasen verstärkt durch die Deutsche Bundesbahn ausführen zu lassen. Unabhängig hiervon bietet bereits heute die Deutsche Bundesbahn für solche Güter besondere Tarife an. Sie wird sich auch in Zukunft bemühen, derartige Transporte durch günstige Frachtraten entsprechend der Markt- und Wettbewerbslage und unter Berücksichtigung ihrer Eigenwirtschaftlichkeit zu gewinnen. Dabei hat der Gesichtspunkt, die allgemeine Gefährdung zu verringern, selbstverständlich eine besondere Bedeutung. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 156 und 159) : Wird der Bundesverkehrsminister den vorgetragenen Bedenken gegen die Auflösung des Betriebsamtes Ansbach der Deutschen Bundesbahn Rechnung tragen und die Deutsche Bundesbahn anweisen, aus verkehrlichen, strukturellen und arbeitsmarktpolitischen Gründen das Betriebsamt Ansbach unverändert aufrechtzuerhalten? Wann wird die im Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung vorgesehene Beseitigung der Bahnübergänge Wiedersbach bei Leutershausen — Staatsstraße 2246/Westmittelfranken — und Rosenbach bei Flachslanden — Staatsstraße 2253/Westmittelfranken — begonnen und abgeschlossen werden? Zu Frage 156: Die Deutsche Bundesbahn (DB) muß mit Rücksicht auf ihre finanzielle Situation jede Möglichkeit zur Rationalisierung nutzen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die innerbetriebliche Organisation noch den Erfordernissen entspricht. Über Reformmaßnahmen in der Organisationsebene der Betriebsämter entscheidet die DB in eigener Zuständigkeit. Eine Genehmigung durch den Bundesminister für Verkehr sieht das Bundesbahngesetz nicht vor. Zur Zeit prüft der Vorstand der DB, in welcher Weise die Organisation der Ämter im südwestlichen Bereich der Bundesbahndirektion Nürnberg (Region Ansbach) gestrafft und effizienter gestaltet werden kann. Die DB hat versichert, daß sie Struktur- und personalpolitische Gesichtspunkte in ihre Überlegungen einbeziehen wird, ehe sie über Organisationsveränderungen in diesem Bereich entscheidet. Zu Frage 159: Zu St 2246, Wiedersbach: Nachdem das Planfeststellungsverfahren in diesen Tagen abgelaufen sein wird und keine Schwierigkeiten zu erwarten sind, können die Bauarbeiten voraussichtlich noch im Herbst 1978 ausgeschrieben und begonnen werden. Die Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz mit der Deutschen Bundesbahn steht noch aus. Zu St 2253, Rosenbach: Das Planfeststellungsverfahren wird in diesen Tagen eingeleitet. Da das Projekt im Zusammenhang mit einem Flurbereinigungsverfahren läuft, werden keine Schwierigkeiten erwartet. Wenn dies zutrifft, können die Bauarbeiten ebenfalls noch im Jahr 1978 ausgeschrieben und begonnen werden. Die Vereinbarung mit der Deutschen Bundesbahn liegt vor. Für beide Bauvorhaben wird mit einer Bauzeit bis 1980 gerechnet. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 157): Ist der Bundesregierung die kürzlich von der Björn-SteigerStiftung und der Firma Bosch gegebene Anregung bekannt, Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Polizei sowie Notarzt- und Krankentransportwagen auch mit Blaulicht in Augenhöhe auszustatten, damit diese besser als bisher von vorausfahrenden Fahrzeugen erkannt werden können, und ist sie gegebenenfalls bereit, die StVZO entsprechend zu ändern? Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthält weder Vorschriften über die Anzahl noch über die Anbringungshöhe der Kennleuchten für blaues Blinklicht. Der Fahrzeughalter kann damit sowohl Anzahl als auch Anbringungshöhe den jeweils vorliegenden Bedingungen optimal anpassen. Dabei müssen allerdings folgende Bestimmungen beachtet werden: 1. Die Verkehrsblattveröffentlichung über die „Geometrische Sichtbarkeit der Kennleuchten" vom 14. März 1970 (VkBl 1970 S. 336) und 2. Die „Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22 a StVZO" vom 5. Juli 1973 Nummer 13 Abs. 7 (VkBl 1973 S. 558,. 1974 S. 50). 8372* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 158) : Trifft es zu, daß für Autoreisezüge Fahrkarten mit dazugehörigen Platzkarten verkauft wurden, obwohl für die auf den Platzkarten angegebenen Nummern kein Waggon zur Verfügung stand und somit der Fahrer sein Auto verladen durfte, er aber selbst und seine Begleitung einen anderen Zug benutzen mußten, ohne die Gewähr zu haben, vor seinem Auto am Zielbahnhof zu sein, wie u. a. aus einer in der Zeitung .Die Zeit" vom 11. August 1978 gebrachten Kritik von Rudolf Walter Leonhard hervorgeht, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um national wie europäisch ein besseres Funktionieren des Autoreisezug-Angebots zu ermöglichen? Der von Ihnen angesprochene Artikel des Herrn Rudolf Walter Leonhardt in „Die Zeit" vom 11. August 1978 ist der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn (DB) und dem Bundesminister für Verkehr bekannt. Der Artikel ist gemäß anliegendem Presseausschnit von der Hauptverwaltung der DB am 1. September 1978 beantwortet worden. Der Artikel von Herrn Leonhardt betrifft allerdings nicht den von Ihnen angesprochenen Fall einer unrichtigen Platzreservierung in einem Auto-Reisezug. Daß eine Platzreservierung bei der DB einmal ins Leere geht, kann schon wegen des kurzfristigen Ausfalls eines schadhaften Waggons nie ganz ausgeschlossen werden. Die Angebotsgestaltung und die organisatorische Abwicklung des Auto-Reisezugverkehrs sind unternehmerische Maßnahmen, die nach dem Bundesbahngesetz in die Zuständigkeit der DB fallen. Da es auch nach Auffassung der DB sicherlich möglich ist, den Auto-Reisezugverkehr und die damit im Zusammenhang erbrachten Serviceleistungen weiter zu verbessern, bemüht sich die DB mit Unterstützung des BMV ständig, ihr Angebot den Kundenwünschen anzupassen. Sie steht dazu u. a. in ständigen Verhandlungen mit den beteiligten europäischen Eisenbahnen. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 160 und 161) : Sind Informationen zutreffend, daß der Bundesverkehrsminister bereit ist, die Verlängerung der Ekkehardstraße in Singen (Hoh.) als Bundesstraßen-Neubau im Zuge der B 34 anzuerkennen, um dadurch den gefährlichen schienengleichen Bahnübergang Schaffhauser Straße in Singen beseitigen zu können, und in welchem Zeitraum und mit welchen Finanzmitteln soll diese Baumaßnahme verwirklicht werden? In welchem Umfang kann man sich nach Meinung der Bundesregierung auf die Transportsicherheit von Tanklastwagen verlassen, nachdem bei einer nicht angekündigten Kontrolle von Gas- und Benzinfahrzeugen in Nordrhein-Westfalen im Monat August 1978 alarmierende Ergebnisse festgestellt wurden, oder müssen möglicherweise die Sicherheitsvorschriften erweitert und verschärft werden? Zu Frage 160: Es trifft zu, daß das Bundesverkehrsministerium bereit ist, der von der Stadt Singen im Einvernehmen. mit der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagenen Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges im Zuge der Bundesstraße 34 in Singen zuzustimmen. Über den voraussichtlichen Zeitraum der Verwirklichung des Bauvorhabens lassen sich allerdings noch keine Angaben machen, da zunächst die Entwurfsbearbeitung zum Abschluß gebracht werden muß. Die Einstellung des Bauvorhabens in den Bundeshaushalt als Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz wird dann vorgenommen werden, wenn dazu die planerischen und baurechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Zu Frage 161: Die Sicherheitstechnik steht in der Bundesrepublik Deutschland allgemein auf einem hohen Niveau. Dem entsprechen auch die Beförderungsvorschriften für die gefährlichen Güter. Auf europäischer Ebene hat die Bundesrepublik Deutschland in langen, oft schwierigen und mühevollen Verhandlungen maßgeblich dazu beigetragen, daß nunmehr zum 1. Oktober 1978 weiter verbesserte Sicherheitsvorschriften in Kraft treten werden. Sie werden auch für den innerdeutschen Verkehr übernommen. Die Überwachung der Einhaltung der Transportvorschriften obliegt den Bundesländern. Der Bundesminister für Verkehr hat daher die zuständigen Länderminister mit Schreiben vom 18. August 1978 gebeten, der Überwachung größere Aufmerksamkeit zu schenken. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 162 und 163) : Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus der Tatsache ziehen, daß nach dem von ihr eingeleiteten Abbau der Sozialtarife der Bundesbahn im Schienenpersonenverkehr die Zahl der Fahrten kranker und erholungsbedürftiger Kinder mit der Bahn deutlich zurückgegangen ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der an Stelle des Sozialtarifs jetzt angebotene Mengenrabatt seinen Sinn insbesondere darin hat, als besonderes Werbeinstrument Reiselust zu wecken, nicht aber dem Anliegen der Kurverschickung kranker und erholungsbedürftiger Kinder gerecht werden kann, und wenn ja, wird sie Konsequenzen daraus ziehen? Nach dem Leistungsauftrag des BMV an die Deutsche Bundesbahn vom 27. April 1977 sind die Sozialtarife im Schienenpersonenfernverkehr, für die allein im Jahre 1975 10 Millionen DM an Abgeltungsleistungen zu zahlen waren, innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren abzubauen. Diesem Auftrag entspricht die DB durch eine schrittweise Angleichung der Sozialtarife an die Kostenbasis. Davon betroffen sind auch die Tarife für kranke und erholungsbedürftige Kinder. Der Rückgang der Fahrten mit der Bahn ist jedoch nicht durch den Reisepreis bedingt, sondern im wesentlichen auf die im Verhältnis zum Reisepreis wesentlich stärker gestiegenen Unterbringungskosten (Personal- und Verpflegungskosten) in den Kur- und Er- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8333* holungseinrichtungen zurückzuführen. Das zeigt sich auch darin, daß die Beförderungsleistung der DB in pkm auf Grund gestiegener Reiseweite von 1976 auf 1977 um 5,1 % zugenommen hat. Anstelle der abzubauenden Sozialtarife gewährt die Deutsche Bundesbahn aus eigenwirtschaftlichen Gründen zahlreiche kommerzielle Angebote, von denen auch im Falle der kranken und erholungsbedürftigen Kinder die verschickenden Institutionen (Gemeinden, Caritas u. ä.) Gebrauch machen können. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 164) : Inwieweit kann das am 16. August 1978 angekündigte besondere Programm des Bundesverkehrsministers zur „Förderung von Ortsumgehungen im Zuge von Bundesfernstraßen" auch für den dringenden Bau einer Ortsumgehung Heilbad Rengsdorf im Zuge der Bundesstraße 256 angewendet werden, damit die überlastete Ortsdurchfahrt den Kurbetrieb nicht länger beeinträchtigt? Das in Aussicht genommene Programm für den Neubau von Ortsumgehungen soll in Übereinstimmung mit der Bundeshaushaltsordnung nur kleinere Baumaßnahmen umfassen, deren Gesamtkosten den Betrag von 10 Millionen DM nicht übersteigen und die nicht unmittelbar an ebenfalls neuzubauende Streckenabschnitte anschließen. Nach diesen Kriterien kann die Ortsumgehung von Rengsdorf im Zuge der Bundesstraße 256 bedauerlicherweise nicht in das Ortsumgehungs-Programm aufgenommen werden. Dies bedeutet, daß eine baldige Realisierung der Ortsumgehung Rengsdorf nur dann möglich sein wird, wenn bei der bereits laufenden Überprüfung des Bedarfsplanes eine günstigere Dringlichkeitseinstufung erfolgt. Alle Änderungen der Dringlichkeitseinstufung bleiben aber — im Anschluß an die Überprüfung durch den Bundesminister für Verkehr — allein der abschließenden politischen Entscheidung durch das Parlament vorbehalten. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 165, 166 und 167): Welche konkreten Planungen bzw. Absichten über Art und Zeitpunkt der Ausführung liegen vor in bezug auf das von der Bundesregierung erwähnte Vorhaben zur Verlängerung der Bahnhofunterführung in Weiden nach Osten und Westen? Wie hoch ist der Anteil am Gesamtaufwand für die 50 v. H. der vorhandenen Strecken der Deutschen Bundesbahn, von denen die Bundesregierung sagt („Oberpfälzer Nachrichten", Weiden, vom 13. September 1978), daß sie 90 v. H. der Einnahmen bringen? Wie hoch ist der Anteil von Ertrag und Aufwand (gemessen am Gesamtertrag und Gesamtaufwand) bei der Hälfte des Streckennetzes, bei der die Bundesregierung („Oberpfälzer Nachrichten", Weiden, vom 13. September 1978) mit einer Stillegung „liebäugelt"? Zu Frage 165: Wie mir die DB berichtet, beabsichtigt die Stadt Weiden (OPf) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der beidseits der Bahn liegenden Stadtteile eine öffentliche Fußgängerunterführung zu schaffen, und zwar unter Ausnutzung der vorhandenen Bahnsteigunterführung am Bahnhof Weiden. Entsprechende Untersuchungen und Vorplanungen wurden auf Wunsch der Stadt Weiden von der DB Nürnberg im Jahre 1976 für zwei alternative Lösungen — mit und ohne Unterquerung des Bahnhofsvorplatzes — vorgesehen. Zur zeitlichen und baulichen Realisierung dieser Maßnahme sind der DB bisher keine konkreten Angaben und Pläne mitgeteilt worden. Zu Fragen 166 und 167: Die Bundesregierung hat nie mit der Stillegung der Hälfte des Streckennetzes „geliebäugelt". Die Pressemeldung vom 13. September 1978 in den Oberpfälzer Nachrichten trifft somit nicht zu. Es erübrigt sich daher auch ein weiteres Eingehen auf diese Meldung. Im übrigen hat das Bundeskabinett am 14. Juni 1978 beschlossen, die vorgesehenen Stillegungsverfahren für rd. 3 000 km Strecken nur dort einzuleiten, wo dies aus städtebaulichen oder straßenbautechnischen Gründen oder wegen anstehender Investitionen unbedingt notwendig ist. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 168) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesbahn selbst an wichtigen Hauptstrecken in einem Modellvorhaben kleinere Bahnhöfe völlig auflassen will, und wenn ja, welche Bahnhöfe sind im Bereich der Bundesbahndirektion Nürnberg für Unterfranken neben dem bereits in der Presse genannten Bahnhof Gambach der Stadt Karlstadt in solche Überlegungen einbezogen, bzw. was gedenkt die Bundesregierung gegen eine solche Entwicklung im Interesse der betroffenen Bevölkerung zu unternehmen? Um die Kosten im Schienenpersonennahverkehr zu senken, testet die Deutsche Bundesbahn seit Mai 1977 ein neues Produktionsangebot, das sogenannte „Regional-Eilzug-System". In diesem Zusammenhang werden von der Deutschen Bundesbahn z. Z. auch die Strecken Jossa — Gemünden und Aschaffenburg—Nürnberg überprüft. Aussagen sind erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse möglich. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 169) : Ist die Bundesregierung bereit, die Verkehrsanschließung des US-Stützpunktes Romeo durch die Öffnung der geschlossenen Bundesautobahnauffahrt Bosserode zu verbessern, oder welche Vorschläge für die nach der Schließung dieser Auffahrt entstandenen Verkehrsprobleme hat die Bundesregierung? 8374* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Als Lösung des Problems hat der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik dem Hessischen Minister des Innern den Ausbau eines Teilabschnittes eines Verbindungsweges zwischen Raßdorf und Richelsdorf vorgeschlagen. Die Verhandlungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 170) : Ist die Bundesregierung bereit, nach den jahrelangen Vorstößen zugunsten einer, infolge der Besonderheit des Städtezusammenschlusses besonders rasch notwendigen Einführung des Telefonnahbereichs im Raume Villingen-Schwenningen die gleiche klare Erklärung für Villingen-Schwenningen abzugeben, welche Herr Gerd Tenzer, Projektleiter für die Einführung des neuen Tarifsystems im Bundespostministerium, in Konstanz abgegeben hat, wonach Konstanz zu den ersten Städten gehören wird, in denen Anfang 1980 der erweiterte Nahbereich eingeführt wird? Für die Einführungsreihenfolge des neuen Tarifsystems in den einzelnen Umstellungsbereichen sind nach Abstimmung mit dem Bundestags-Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen folgende Kriterien festgelegt worden: — Geringe Bevölkerungsdichte, — Gebiete mit Gemeinden, die auf mehrere Ortsnetze aufgeteilt sind, — Zonenrandgebiet, — Schaffung großer, zusammenhängender Gebiete. Außerdem muß sichergestellt sein, daß die umfangreichen technischen Voraussetzungen geschaffen werden können. Herr Postdirektor Dipl.-Ing. Tenzer hat deshalb im Rahmen der Ausstellung des Bundespresseamtes „Lebendiger Staat" in Konstanz ausgeführt, daß er bei Erfüllung aller dieser Voraussetzungen davon ausgeht, daß Konstanz mit zu den ersten Umstellungsbereichen gehören wird, in denen Anfang 1980 das neue Tarifsystem eingeführt wird. Eine weitergehende Aussage über einen Einführungstermin ist erst nach Überprüfung der technischen Realisierungsmöglichkeiten, die seit einigen Wochen von den Ämtern des Fernmeldewesens im gesamten Bundesgebiet durchgeführt wird, möglich. Dies gilt auch für den Umstellungsbereich Villingen-Schwenningen. Anlage 108 Antwort des Pari. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 171): Trifft es zu, daß Bestrebungen der Deutschen Bundespost bestehen, sich von Herstellern von Fernkopiergeräten ExklusivVertriebsrechte einräumen zu lassen, und wie ist dieses Verhalten bejahendenfalls in Einklang zu bringen mit den Bestimmungen des Postverwaltungsgesetzes, wonach die Deutsche Bundespost verpflichtet ist, ihre Geschäftspolitik nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden ordnungspolitischen Grundsätzen zu richten? In dem geplanten Telefaxdienst beabsichtigt die Deutsche Bundespost den Teilnehmern Fernkopiergeräte zu vermieten. Um den Kunden einen möglichst kostengünstigen Service bieten zu können, plant die Deutsche Bundespost nicht alle am Markt befindlichen sondern nur bestimmte Geräte in ihre Angebotspalette aufzunehmen. Die Entscheidung über die Gestaltung der Verträge mit den Lieferanten ist noch nicht getroffen worden. Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost wird darüber rechtzeitig unterrichtet werden. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 172, 173, 174 und 175) : Wie hoch ist der Anteil der Beamten in den verschiedenen Laufbahnen des Postdienstes — getrennt nach Post- und Fernmeldedienst —, die vor Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren auf eigenen Antrag gemäß § 42 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz in den Ruhestand versetzt werden? Wie hoch ist der Anteil der Beamten in den verschiedenen Laufbahnen des Postdienstes — getrennt nach Post- und Fernmeldedienst —, die vor Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 42 Abs. 1 BundesbeamtenBesetz in den Ruhestand versetzt werden? Wie verhalten sich diese Zahlen zu den entsprechenden Zahlen in den anderen Zweigen bundeseigener Verwaltung, und welche Rückschlüsse auf Gesundheitszustand und Arbeitsbelastung der Postbeamten ergeben diese Zahlen? Wie hoch ist der Krankenstand in den verschiedenen Laufbahnen des Postdienstes bei den über 55jährigen Bediensteten? Bei der Deutschen Bundespost werden statistische Erhebungen über die Rechtsgründe bei den Zurruhesetzungen der Beamten jedes 5. Jahr angestellt. Dabei wird eine Unterscheidung nach den Dienstzweigen, in denen die Beamten bei ihrer Zurruhesetzung beschäftigt waren, nicht getroffen. Die letzte Erhebung betrifft den Zeitabschnitt vom 1. April 1975 bis 31. März 1976. Zu Frage 172: Der Anteil der Beamten an der Gesamtzahl der im Bereich der Deutschen Bundespost zurruhegesetzten Beamten, die im o. a. Erhebungszeitraum vor Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren auf eigenen Antrag gem. § 42 Abs. 3 BBG in den Ruhestand versetzt worden sind, betrug im einfachen Dienst 33,7 v. H., im mittleren Dienst 35,9 v. H., im gehobenen Dienst 47,8 v. H., im höheren Dienst 33,3 v. H. Zu Frage 173: Der Anteil der Beamten an der Gesamtzahl der im Bereich der Deutschen Bundespost zurruhegesetzten Beamten, die im Erhebungszeitraum vor Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren wegen Dienstunfähigkeit (§ 42 Abs. 1 BBG) in den Ruhe stand versetzt worden sind, betrug Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8375* im einfachen Dienst 56,9 v. H., im mittleren Dienst 53,4 v. H., im gehobenen Dienst 32,7 v. H., im höheren Dienst 2,7 v. H: Zu Frage 174: Ein Vergleich der Zahlen der Deutschen Bundespost mit den Durchschnittszahlen aller übrigen Bundesverwaltungen ergibt, daß im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst der Anteil der Beamten, die vor Erreichen der Altersgrenze ih den Ruhestand treten, bei der Deutschen Bundespost höher ist. Das dürfte sich daraus erklären, daß die Deutsche Bundespost überwiegend Betriebsaufgaben wahrzunehmen hat, die bei gleichem Gesundheitszustand und normaler Auslastung an die körperliche Rüstigkeit ihrer Beamten höhere Anforderungen stellen. Zu Frage 175: Die Krankenstatistik der Deutschen Bundespost weist nur Angaben nach Beamten, Angestellten und Arbeitern, jeweils getrennt nach Männern und Frauen, aus. Angaben über den Krankenstand getrennt nach Laufbahnen des Postdienstes und nach Altersgruppen werden nicht ermittelt. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage Ides Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 176) : Ist die Bundesregierung bereit, nachdem die Deutsche Bundespost im Fernsprechdienst für das Jahr 1977 voraussichtlich eine Kostenüberdeckung von 4,915 Milliarden DM ausweist, im Sinne der Gleichversorgung der ländlichen Gebiete öffentliche Fernsprechzellen in kleineren Orten zu installieren, die bislang über keinen öffentlichen Fernsprecher oder lediglich über eine öffentliche Sprechstelle verfügen? Die gegenwärtig positive finanzielle Gesamtlage entbindet die Deutsche Bundespost nicht von der Verpflichtung, strenge Maßstäbe an die Wirtschaftlichkeit ihrer Maßnahmen anzulegen. Sie kann deshalb Fernsprechhäuschen mit Münzfernsprechern, die aufwendigste Form der öffentlichen Sprechstelle, grundsätzlich nur dort einrichten, wo ein ausreichendes allgemeines Sprechbedürfnis und damit eine gewisse Rentabilität gesichert ist. Trotzdem sind in den letzten Jahren praktisch in allen Gemeinden mit mehr als 200 Einwohnern öffentliche Münzfernsprecher aufgestellt worden. Die generelle Versorgung aller Orte mit weniger als 200 Einwohnern mit öffentlichen Münzfernsprechern ist jedoch nicht zu vertreten. Die entstehenden Kosten würden in einem krassen Mißverhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen stehen. Da in den letzten Jahren die Zahl der privaten Telefonanschlüsse auch auf dem flachen Lande stark gestiegen ist, betrachtet die Deutsche Bundespost deshalb die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Sprechstellen im wesentlichen als abgeschlossen. Dies schließt nicht aus, daß auch künftig in Einzelfällen öffentliche Münzfernsprecher eingerichtet werden, wenn ein entsprechendes Sprechbedürfnis vorliegt. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/2099 Fragen 177, 178, 179 und 180) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Bedienstete der Landespostdirektion Berlin, die auf dem Weg zur Arbeitsstelle auf die Benutzung der U- und S-Bahn für Fahrten durch den Ostteil der Stadt angewiesen sind, diese Fahrten der Dienststelle anzeigen müssen? Welches ist die rechtliche Begründung dafür, und welchem Zweck sollen diese Angaben dienen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Drängen der Personalvertretungen und der Deutschen Postgewerkschaft im Bereich der Landespostdirektion Berlin mehrere Postämter ermächtigt wurden, Einstellungen für den dringend notwendigen Personalbedarf beim Paketverlade- und Paketzustell- und beim Briefzustelldienst vorzunehmen, und trifft es zu, daß sich diese dringenden Einstellungen durch Überprüfung der Bewerber auf ihre Verfassungstreue oft um viele Monate verzögern? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß ein solches Verfahren nicht geeignet ist, den dringenden Personalbedarf im Interesse der Postkunden schnellstens zu decken, und daß diese Überprüfungen auch rechtlich bedenklich sind, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage 177: Es trifft zu, daß die Bediensteten der Deutschen Bundespost in Berlin, die auf dem Weg zur Arbeitsstelle auf die Benutzung der U- und S-Bahn für Fahrten durch den Ostteil der Stadt angewiesen sind, diese Fahrten anzeigen müssen. Die Fahrten können jeweils für ein Kalenderjahr im voraus angezeigt werden. Zu Frage 178: Grundlage für. diese Bestimmung sind die „Anordnung der Bundesregierung vom G. Juni 1973 über Reisen von Bundesbediensteten in und durch den kommunistischen Machtbereich" und der ergänzende Erlaß des Bundesministers des Innern, OS 3 — 606 040/1 VS-NfD vom 16. September 1977, mit dem gewisse Erleichterungen zugestanden wurden. Die geforderte Anzeige solcher Fahrten dient dem Zweck, den Bediensteten Verhaltenshinweise zu geben und sie auf die zu beachtenden Bestimmungen bei einem Aufenthalt bzw. Zwischenaufenthalt im kommunistischen Machtbereich einschließlich OstBerlin hinzuweisen. Zu Frage 179: Zur reibungslosen Betriebsabwicklung insbesondere während der Haupturlaubszeiten werden bei der Deutschen Bundespost Aushilfskräfte mit befristeten Arbeitsverträgen eingesetzt. 8376* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Für Bewerber, die eine solche Aushilfsbeschäftigung anstreben — dazu gehören auch Studenten, Praktikanten und Schüler — werden neben den Auskünften aus dem Bundeszentralregister Auskünfte von Sicherheitsbehörden eingeholt, sofern die Bewerber mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten befaßt werden sollen. Als sicherheitsempfindlich gelten der selbständige Einsatz im Zustelldienst wegen etwaiger Berührungen mit Überwachungsmaßnahmen im Rahmen des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, in Berlin auf Grund der Erklärung der Alliierten Kommandantur über Berlin vom 5. Mai 1955, sowie die Beschäftigung in Luftpostleitstellen. Eine Überprüfung von Bewerbern, die für den Paketverladedienst und andere nicht sicherheitsempfindliche Tätigkeiten vorgesehen sind, erfolgt jedoch nicht. Zu Frage 180: Grundlage für die Überprüfungsmaßnahmen ist Ziff. 3.4. der „Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Bundesbediensteten" (Beschluß der Bundesregierung vom 15. Februar 1971). Erfahrungsgemäß kann davon ausgegangen werden, daß die Überprüfungen innerhalb von 10 Tagen abgeschlossen sind, wenn den Sicherheitsbehörden keine sicherheitsrelevanten Erkenntnisse vorliegen. Auf Grund der Überprüfungen haben sich keine betrieblichen Engpässe oder gar Nachteile für die Postkunden ergeben. Sicherheitserwägungen, die nicht zuletzt auch im Interesse der Postkunden liegen, machen die Überprüfungen erforderlich. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 181) : Wie viele Poststellen der Deutschen Bundespost sind im Bereich des Regierungsbezirks Kassel seit 1970 geschlossen worden, und wie viele Poststellen sollen in diesem Bereich in Zukunft noch geschlossen werden? Im Regierungsbezirk Kassel sind — vorwiegend im Zusammenhang mit der Zentralisierung des Eingangs- und Zustelldienstes in den Gemeinden als Folge der kommunalen Neuordnung — seit 1970 insgesamt 432 Poststellen aufgehoben worden. Die Planungen aus Anlaß der kommunalen Neuordnung sind abgeschlossen. Die größte Zahl der dadurch notwendigen Aufhebungen von Poststellen ist durchgeführt. In einigen Fällen wurde die Durchführung zurückgestellt, um unzumutbare soziale Härten zu vermeiden. Im gesamten Bundesgebiet muß die postbetriebliche Organisation laufend dem Verkehrsanfall angepaßt und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Das gilt auch für den Regierungsbezirk Kassel So erarbeitet z. Z. eine Arbeitsgruppe ein Modell für die künftige Landversorgung. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen, so daß sich Folgerungen über das künftige Postbetriebskonzept und damit für die Zahl der in Zukunft erforderlichen Poststellen noch nicht ziehen lassen. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 182) : Ist die Bundesregierung gewillt, im Rahmen des Energiesparprogramms auch den Städten und Gemeinden bei energieeinsparenden Maßnahmen, wie z. B. in städtischen Freibädern, Zuschüsse zu gewähren, und in welchem Umfang ist dies gegebenenfalls vorgesehen? Nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz können energiesparende Maßnahmen der Gemeinden in Wohnungen, Wohnheimen und einzelnen Wohnräumen gefördert werden. Eine Förderung von anderen energiesparenden Maßnahmen ist nicht vorgesehen. Daher kommt auch eine Förderung von Maßnahmen in kommunalen Freibädern nicht in Betracht. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 2099 Frage 183) : Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung inzwischen über das Antragsverfahren zur Förderung baulicher Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie, und ist es danach zutreffend, daß einige Landesregierungen das Antragsverfahren erheblich bürokratisch und für den Antragsteller unverständlich gestaltet haben? Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes, nämlich bereits am 5. Juli 1978 die Programmittel des Bundes für das Energiesparprogramm des Jahres 1978 den Ländern zugeteilt. In Übereinstimmung mit den Bauministern der Länder geschah dies ausdrücklich deshalb, um ein unverzügliches Anlaufen des Energiesparprogramms zu ermöglichen. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist das Energiesparprogramm in vielen Ländern bereits jetzt deutlich überzeichnet. Insoweit ist für das Jahr 1978 der Vollzug des Energiesparprogramms sicherlich erfolgreich angelaufen. Allerdings ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Reihe von Eigentümern über Schwierigkeiten bei dem Antrags- und Bewilligungsverfahren klagen. Die Länder, welche für den Vollzug des Energiesparprogramms ausschließlich zuständig sind, haben diese Verfahren zum Teil unterschiedlich geregelt. Da sich die Bundesregierung einem wirksamen, möglichst unbürokratischen und bürgerfreundlichen Vollzug des Energiesparprogramms verpflichtet Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8377* sieht, beabsichtigt sie, dieses Problem unverzüglich mit den hierfür zuständigen Ländern zu erörtern. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat daher den Ländern die Behandlung dieser Frage anläßlich der bevorstehenden Verhandlungen über eine Verwaltungsvereinbarung zum Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz für die Jahre 1979 bis 1982 angekündigt. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmöle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2099 Fragen 184 und 185) : Hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau anläßlich seines Besuches in Ost-Berlin die offenbar sachlichen und über fachliche Fragen hinausgehenden Gespräche auch dazu benutzt, auf die unwürdige Lage der zahlreichen politisch Verfolgten und Inhaftierten in der DDR hinzuweisen? Welche Vorteile verspricht sich die Bundesregierung von einer Zusammenarbeit mit der DDR auf dem Gebiet des Wohnungs- und Städtebaus? Zu Frage 184: Grundsätzlich hat die Bundesregierung bisher stets die Auffassung vertreten, daß sich diese Problematik nicht für die öffentliche Erörterung eignet. Sie hat sich vielmehr mit nachweisbarem Erfolg für den Weg der nichtöffentlichen Problemlösung des jeweiligen Einzelfalles entschieden. Es besteht kein Anlaß, von dieser Praxis abzuweichen, da auch in 'der jüngsten Vergangenheit in einer Vielzahl von Einzelfällen geholfen werden konnte. Im übrigen galt der Besuch von Bundesminister Dr. Haack der Anknüpfung von Fachkontakten auf dem Gebiet des Wohnungs- und Städtebaus. Zu Frage 185: Die angeknüpften Fachkontakte auf dem Gebiet des Wohnungs- und Städtebaus haben erkennen lassen, daß es Ansatzpunkte für eine Zusammenarbeit gibt, so z. B. in der Stadtsanierung. Anlage 116 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) Drucksache 8/2099 Frage 186) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewährung von Zulagen im Rahmen des Energieeinsparungsgesetzes vom 18. Juli 1978 im Zusammenhang mit den Ausführungsbestimmungen der Bundesländer, und was hat sie getan, um eine Vereinfachung und Vereinheitlichung bei den Ausführungsbestimmungen zu erreichen? Nach dem neuen Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz beteiligt sich der Bund durch Finanzhilfen an der Förderung der Länder zugunsten baulicher Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie in Gebäuden. Der Bund hat unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes seine Finanzhilfen für das Programmjahr 1978 den Ländern zugeteilt. Für den Vollzug des Gesetzes sind ausschließlich die Länder zuständig. Im übrigen enthält das vom Bundestag verabschiedete Gesetz. selbst eine Reihe von Förderungsbestimmungen, welche beim Vollzug zugrunde zu legen sind. Die bevorstehenden Verhandlungen über den Abschluß einer Verwaltungsvereinbarung zum Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz für die Jahre 1979 bis 1982 wird die Bundesregierung jedoch zum Anlaß nehmen, die Frage eines wirksamen, möglichst unbürokratischen und bürgerfreundlichen Vollzugs zu erörtern. Eine Vereinheitlichung der Ausführungsbestimmungen der Länder setzt deren Bereitschaft hierzu voraus. Die Bundesregierung wird sich hierfür einsetzen. Der Bundesregierung ist im übrigen bekannt, daß das Energiesparprogramm sehr rasch angelaufen ist, so daß in vielen Ländern die Programmittel für das Jahr 1978 schon nach kurzer Zeit ausgeschöpft waren. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 187) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß besonders für kleine und mittlere Unternehmen häufig dadurch erhebliche Behinderungen entstehen, daß bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für jede Phase der Bauabwicklung (Bietung, Auftragsausführung, Abschluß, Gewährleistung) Bürgschaftsbeträge in zum Teil prozentual beträchtlicher Höhe verlangt werden, und was gedenkt sie zu tun, daß diese Bürgschaftsbeträge bestimmte vertretbare Mindesthöhen nicht überschreiten und vor allem auch nicht kumulativ gestellt werden müssen, damit sich Bietungs-, Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften jeweils ablösen und nicht gleichzeitig den Finanzierungsspielraum dieser Unternehmen existenzbedrohend einengen? Der Bundesregierung ist durchaus bewußt, daß die Forderung nach Sicherheit in Form von Bankbürgschaften den Kreditspielraum der Bauunternehmen einengt und daß — gerade in den hinter uns liegenden Jahren schwacher Baukonjunktur — die Finanzierungsschwierigkeiten mancher Unternehmen durch derartige Forderungen verstärkt wurden. Auch dies war mit ein Grund dafür, daß die Bundesregierung gerade in den letzten Jahren alles getan hat, um in den eigenen Zuständigkeitsbereichen die strikte Anwendung der VOB-Vorschriften (Verdingungsordnung für Bauleistungen) bei der Vergabe von Bauaufträgen sicherzustellen sowie in anderen Bereichen auf VOB-konforme Vergabe zu dringen und entsprechende Hilfen anzubieten. Die VOB berücksichtigt die Interessen von Auftraggebern (hier deren berechtigtes und mitunter notwendiges Verlangen nach Sicherheit) und von Auftragnehmern (hier: deren Wunsch nach weitgehender Erhaltung ihres Kreditspielraums) angemessen und ausgewogen. § 14 VOB/A lautet: 1. Auf Sicherheitsleistung soll ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn Mängel der Leistung voraussichtlich nicht eintreten oder wenn der Auftragnehmer hinreichend bekannt ist und genügende Gewähr für die vertragsgemäße Leistung und die Beseitigung etwa auftretender Mängel bietet. 2. Die Sicherheit soll nicht höher bemessen und ihre Rückgabe nicht für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen werden, als nötig ist, um den Auftraggeber vor Schaden zu bewahren. Sie soll 5 v. H. der Auftragssumme nicht überschreiten. 3. Wenn bei der Abnahme die Leistung nicht beanstandet wird, soll die Sicherheit ganz oder zum größeren Teil zurückgegeben werden. Nach dieser Vorschrift haben die Vergabestellen von Bund, Ländern und Gemeinden zu verfahren. Sie sind nach dem jeweiligen Haushaltsrecht zur Anwendung und Beachtung der VOB verpflichtet. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat im „Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen" die VOB-Vorschriften erläutert und ergänzt. In der Richtlinie des Vergabehandbuchs zu § 14 VOB/A ist beispielsweise festgelegt: 1. daß die Bauämter Bietungsbürgschaften nur dann fordern dürfen, wenn dies von der technischen Aufsichtsbehörde in der Mittelinstanz im Einzelfall (d. h. ausnahmsweise) angeordnet worden ist; 2. daß Vertragserfüllungsbürgschaften über mehr als 5 v. H. der Auftragssumme nur dann gefordert werden dürfen, wenn ein ungewöhnliches Risiko erkennbar ist, und auch dann nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde; 3. daß als Sicherheit für die Erfüllung der Gewährleistung in keinem Fall mehr als 5 v. H. der Abrechnungssumme vereinbart werden dürfen; 4. daß Bürgschaften jeweils so zurückzugeben sind, daß eine Kumulierung — insbesondere von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit — nicht in Frage kommt. Das Vergabehandbuch — zunächst verbindlich nur im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — wurde zusammen mit den (Hoch-) Bauverwaltungen der Länder erarbeitet und ist daher von den . meisten Ländern bei der Durchführung ihrer Baumaßnahmen als verbindliche Weisung eingeführt. Daneben ist das Vergabehandbuch in einigen Ländern auch von den zuständigen Ressorts den Gemeinden zur Anwendung empfohlen. In den Zuständigkeitsbereichen anderer Bauvergaberessorts des Bundes — wie z. B. beim Bundesverkehrsminister — sind ähnliche die VOB-Bestimmungen ergänzende und konkretisierende Regelungen eingeführt. Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, daß nach einer gemeinsamen Initiative des Bundeswirtschaftsministers und des Bundesbauministers inzwischen die meisten Länder VOB-Beratungsstellen eingerichtet haben (wie sie z. B. in Bayern schon länger existieren), die sowohl den Auftragnehmern die Möglichkeit eröffnen, berechtigte Klagen vorzubringen, als auch den öffentlichen Auftraggebern — insbesondere den kleineren kommunalen Bauämtern — Gelegenheit bieten, sich in der richtigen Anwendung der VOB-Vorschriften beraten zu lassen. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 188) : Hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau anläßlich seines Besuches in Ost-Berlin diesen Teil der Stadt als .Hauptstadt der DDR" bezeichnet, oder wie hat er gegegebenenfalls auf solche Äußerungen seiner Gesprächspartner reagiert? Nein. Die Bundesregierung verwendet Formulierungen, die ihrer Auffassung entsprechen, daß ganz Berlin dem 4-Mächte-Status unterliegt, Rechnung tragen. An dieser Haltung ändert sich auch dann nichts, wenn Vertreter der DDR ihrem Sprachgebrauch folgen. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2099 Fragen 189, 190 und 191): Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Bürgerrechtskämpfer Nico Hübner in das gefürchtete Zuchthaus Bützow-Dreibergen im Bezirk Schwerin verlegt worden ist, wo es wiederholt zu Gefangenen-Mißhandlungen gekommen sein soll, und wie beurteilt die Bundesregierung bejahendenfalls diese Maßnahme? Was hat die Bundesregierung bisher für Nico Hübner mit dem Ziel der Beendigung seiner widerrechtlichen Inhaftierung und Veurteilung bei den für Berlin zuständigen Vier Mächten und bei der DDR, in deren Gewalt er sich befindet, unternommen, und mit welchem Erfolg? Ist die Behandlung Nico Hübners durch die DDR-Behörden nach Auffassung der Bundesregierung mit echter Entspannungspolitik und mit dem Viermädhteabkommen über Berlin vereinbart? Zu Frage 189: Der Bundesregierung liegen bisher keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, daß Nico Hübner in die Haftanstalt Bützow-Dreibergen verlegt sein soll. Zu Frage 190: Die Bundesregierung hat den Fall Nico Hübner in die besonderen Bemühungen um politische Häftlinge einbezogen. Es ist ihr Ziel, die vorzeitige Haftentlassung — möglichst in die Bundesrepublik Deutschland — zu erreichen. Eine Prognose über den Erfolg dieser Bemühungen kann gegenwärtig noch nicht gegeben werden. Im Hinblick auf die Verantwortung der Alliierten in Berlin hat die Bundesregierung die Drei Mächte Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8379* konsultiert. Die Drei Mächte haben in einer Demarche gegenüber der Sowjetunion auf ihren oft geäußerten Standpunkt verwiesen, wonach die Ausdehnung der Wehrgesetzgebung der DDR auf Berlin (Ost) verurteilt werde. Die Position der Drei Mächte bleibe unverändert: Die Entmilitarisierungsbestimmungen gelten für Gesamtberlin. Zu Frage 191: Die Bundesregierung teilt die Auffassung der drei Westmächte, daß der entmilitarisierte Status der Stadt Berlin für die gesamte Stadt, nicht nur für die Westsektoren gilt. Gegen diesen entmilitarisierten Status der Stadt verstößt die DDR sowohl mit der Übernahme der Wehrgesetzgebung der DDR als auch mit der auf sie gestützten Verurteilung eines Bewohners von Berlin (Ost). Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 192) : Welche Schritte hat die Bundesregierung mit welchem Erfolg gegenüber der DDR unternommen, um die für die Bewohner und Gäste des Lörnhofes im Landkreis Fulda vorhandene unmenschliche Situation, die durch die Installation von Selbstschußanlagen durch die DDR in unmittelbarem Wohnbereich entstanden ist und durch mehrere Detonationen von Schußtrichtern bei Nacht zu einer permanenten Angst geführt hat, zu ändern und die DDR zum Abbau der Tötungsautomaten zu bewegen? Die Regierung der DDR hat sich in der Vereinbarung über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze vom 20. September 1973 dazu verpflichtet, all möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintritt von Schäden auf dem Gebiet des anderen Staates, die ihre Ursachen auf dem Gebiet des eigenen Staates haben, zu verhindern. Als Schadensfälle werden in der Vereinbarung ausdrücklich Explosionen sowie Sprengungen an der Grenze genannt, soweit diese Auswirkungen auf das Gebiet des anderen Staates haben können. Die DDR ist 'dementsprechend in der letzten Sitzung der Grenzkommission am 13. und 14. September 1978 in Dresden auf die Gefahren und Auswirkungen eindringlich hingewiesen worden, die nach den Feststellungen der Bundesregierung und der Hessischen Landesregierung durch die Installation von SM-70-Schußapparaten im Bereich des Lörnhofes bestehen, sowie auf die sich hieraus ergebenden rechtlichen Verpflichtungen. Über die Reaktion der DDR kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden. Im übrigen bringe ich erneut zum Ausdruck, welche Belastung für die Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten die Bundesregierung in der menschenunwürdigen Art der „Grenzsicherung" durch die DDR sieht. Anlage 121 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 193) : Hat die Bundesregierung die Absicht, zur Verbesserung durchschaubarer Entscheidungsgrundlagen im Bereich der Kernenergiepolitik zu irreversiblen Entwicklungen und bedeutenden kontroversen Technologien oder Technologieanalysen mehr Projekte kritischer Parallelforschung zu finanzieren, gegebenenfalls welche? Die Arbeit des Bundesministeriums für Forschung und Technologie ist in allen Bereichen durch die Beteiligung von Wissenschaftlern gekennzeichnet mit dem Ziel, deren kritischen Sachverstand zu nutzen. Im Bereich der Kernenergieforschung wurden wichtige Fragen von mehreren Forschungsstellen unterschiedlicher Ausgangspositionen bearbeitet. Insbesondere die Phase II der deutschen Risikostudie, die darauf abzielt, die Risikoanalyse für Kernkraftwerke in ihren Methoden fortzuentwickeln und aussagefähiger zu machen, eignet sich für einen konstruktiven pluralistischen Forschungsansatz. Ebenso geeignet für parallel laufende Untersuchungen ist das Projekt Sicherheitsstudien Entsorgung. Voraussetzung für eine Beteiligung von Wissenschaftlern an derartiger Parallelforschung ist jedoch ihre hinreichende Qualifikation, die erforderliche Sachkunde für die jeweils konkret geplante Untersuchung und die Gewährleistung einer ordentlichen Abwicklung des Vorhabens. Anlage 122 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/2099 Frage 194) : Hält die Bundesregierung es für notwendig, im Rahmen des Haushalts des Bundesministeriums für Forschung und Technologie Mittel bereitzustellen, um die' Entwicklung stabilerer Transportverhältnisse für umweltgefährdende und explosive Stoffe voranzutreiben? Die Frage der Stabilität und der Beanspruchbarkeit von Transportbehältern für umweltgefährdende und explosive Stoffe werden zunächst durch technische Vorschriften über den Bau und die Prüfung derartiger Behälter bestimmt. Diese Vorschriften sind Bestandteil von zahlreichen nationalen und internationalen Bestimmungen und Regelwerken wie z. B. dem „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" oder, im nuklearen Bereich, der IAEO-Vorschriften für den sicheren Transport radioaktiver Materialien. Die Bestimmungen werden ständig neuen Erkenntnissen entsprechend weiterentwickelt. Die Abnahme vcin derartigen Transportbehältern erfolgt durch amtlich anerkannte Sachverständige, insbesondere der Technischen Überwachungsvereine (TÜV), bzw. bei Transportbehältern für den Transport radioaktiver Materialien durch die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM). 8380* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Für Inhalt und Weiterentwicklung der Regelwerke ist der Bundesminister für Verkehr zuständig, im nuklearen Bereich im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die für die Weiterentwicklung der Vorschriften und Bestimmungen erforderlich sind, werden vom Bundesminister für Verkehr an Bundesforschungsanstalten vergeben. Vom Bundesminister für Forschung und Technologie werden derzeit nur Vorhaben gefördert, die sich auf die Entwicklung von Transportbehältern für Brennelemente der fortgeschrittenen Reaktorlinien beziehen. Ob und wieweit weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeiten künftig erforderlich sein werden, wird von der Bundesregierung geprüft. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 195) : Trifft es zu, daß Studienbewerbern, denen durch die Zentrale Vergabestelle Dortmund ein Studienplatz an einem bestimmten Studienort zugewiesen worden ist, die aber das Studium wegen der Einberufung zum Wehrdienst nicht aufnehmen können, nach Ableistung des Wehrdienstes zwar wiederum einen Studienplatz von der Zentralen Vergabestelle zugewiesen wird, daß es sich dabei aber nicht unbedingt um einen Studienplatz an der vor der Aufnahme des Wehrdienstes zugewiesenen Universität handelt, und teilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Auffassung, daß die Zuweisung eines Studienplatzes an einem aus familiären oder persönlichen Gründen „schlechteren" Studienort nach Ableistung des Wehrdienstes zu einer unbilligen Härte führen kann und unter Umständen gegen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit verstößt, weil diejenigen, die ihrer Wehrpflicht nachkommen, dadurch einen Nachteil erleiden, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zum Abbau dieser Ungerechtigkeit zu ergreifen? Der Bundesregierung ist das von Ihnen dargestellte Problem bekannt. Für eine Regelung sind die Länder zuständig. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat sich jedoch in den dafür zuständigen Ländergremien der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) für eine befriedigende Lösung eingesetzt. Nach intensiven Beratungen haben sich die Länder in dem zuständigen Unterausschuß des Verwaltungsausschusses der ZVS auf eine Regelung verständigt, die noch der Zustimmung des Verwaltungsausschusses der ZVS bedarf. Ich kann Ihnen deshalb zur Zeit nur den — nach dem gegenwärtigen Beratungsstand — angestrebten Lösungsweg in groben Zügen darstellen: Studienbewerber, die in dem von ihnen gewählten Studiengang bereits an einem Studienort zum Studium zugelassen worden waren, aber wegen des Beginns eines Wehrdienstes das Studium nicht aufnehmen konnten, erhalten künftig die Möglichkeit, einen „Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches" zu begründen. Mit diesem Antrag hat es folgende Bewandtnis: Im Ortsverteilungsverfahren werden die Bewerber nach einer Liste von sozialen Kriterien auf die Hochschulen verteilt. An erster Stelle werden die Schwerbehinderten berücksichtigt, an zweiter Stelle Bewerber, die mit ihrer Familie am Studienort wohnen. Bereits an dritter, Stelle werden Bewerber berücksichtigt, die einen begründeten „Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches" gestellt haben. Das Neue ist nun, daß künftig als ausreichende Begründung für diesen Antrag angesehen wird, daß der Bewerber vor seinem Wehrdienst an eine bestimmte Hochschule verteilt worden war. Durch die Berücksichtigung dieser Bewerber bereits an dritter Stelle der Kriterienliste wird den meisten von ihnen der früher zugewiesene Studienort erneut zugeteilt werden können. Unbillige Härten werden damit im wesentlichen vermieden werden können. Anlage 124 Anwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/2099 Fragen 196, 197, 198 und 199) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit des Deutschen .Bildungsrates und seinen Beitrag zur Bildungspolitik und zur Bildungsplanung in Bund und Ländern im Jahrzehnt 1965-1975? Wie kam es dazu, daß das Bund-Länder-Abkommen über den Deutschen Bildungsrat nicht verlängert wurde, und welche Versuche wurden unternommen, um doch noch eine Einigung über das Fortbestehen des Deutschen Bildungsrates zu erreichen? Weshalb konnte das von Bund und zehn Ländern abgeschlossene Abkommen über ein neues Beratungsgremium für die Bildungspolitik nicht in die Praxis umgesetzt werden? Trifft es zu, daß die Länder Baden-Württemberg und Bayern Bedingungen gestellt haben, die sich gegenseitig ausschlossen, und damit die Bemühungen des Bundes und der überwältigenden Mehrheit der Länder um ein neues Beratungsgremium zunichte machten? Zu Frage 196: Die Bundesregierung hat wiederholt betont, daß die Bildungspolitik und -reform der vergangenen Jahre dem Deutschen Bildungsrat mit seinen vielfältigen Empfehlungen unverzichtbare Vorarbeiten und Anstöße konzeptioneller und analytischer Art (inhaltlich-strukturell wie quantitativ) verdankt. Ohne den „Strukturplan für das Bildungswesen" wäre der Bildungsgesamtplan nicht denkbar. Zu Frage 197: Die jahrelangen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Neuordnung der Beratungsgremien im Bereich von Bildung, Wissenschaft und Forschung führten im November 1974 zum Entwurf eines Änderungs- und Verlängerungsabkommens für Wissenschaftsrat und Bildungsrat, das von der Bundesregierung und der großen Mehrheit der beteiligten Landesregierungen als ein fairer und tragfähiger Kompromiß betrachtet wurde. Das Abkommen scheiterte in dem Teil, der den Bildungsrat betraf, weil zwei Länder (Baden-Württemberg und Bayern) einen Fortbestand des Bildungsrates nicht für erforderlich hielten. Der Deutsche Bildungsrat mußte daher 1975 aufgelöst werden. Die Bundesregierung hat nach dem Scheitern dieser Verhandlungen alles in ihrer Macht Stehen- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 8381* de versucht, um doch noch die — sachlich wie politisch notwendige — Beratung in den Bereichen, die bis dahin vom Bildungsrat abgedeckt wurden (vorschulische, schulische, berufliche Bildung sowie Weiterbildung) sicherzustellen. Auf ihre Initiative gelang es im April 1975 Einverständnis zwischen den Regierungschefs des Bundes und aller Länder darüber zu erreichen, daß eine kontinuierliche unabhängige wissenschaftliche Beratung im Bildungswesen notwendig ist. Die Folgeverhandlungen führten zu einem Abkommen, das eine kontinuierliche Beratung durch Fachkommissionen und einen Ständigen Ausschuß vorsah. Dieses Abkommen wurde am 28. November 1975 von der Bundesregierung und zehn Landesregierungen unterzeichnet. Lediglich Bayern trat dem Abkommen nicht bei, im wesentlichen mit der Begründung, daß es eine besondere Institution zur ständigen Beratung nicht mehr für erforderlich halte. Damit waren die Bemühungen um eine den Bund und alle Länder umgreifende Regelung am Widerstand Bayerns gegen jede Form eines ständigen Beratungsgremiums endgültig gescheitert. Zu Frage 198: Das Land Bayern widersprach der Umsetzung des Abkommens unter den Vertragschließenden mit erstmalig nach Abschluß des Abkommens geltend gemachten rechtlichen Bedenken. Da die von der CDU regierten Bundesländer trotz der Unterzeichnung des Abkommens nicht bereit waren, vor Klärung der bayerischen Bedenken an der Ausführung des Abkommens mitzuwirken, erneute Verhandlungen auf der Ebene der Ministerpräsidenten nicht zu einer Einigung führten und Bayern nicht einmal bereit war, die Verwirklichung des Abkommens unter den Vertragschließenden zu dulden, war die Umsetzung des Abkommens endgültig blokkiert. Zu Frage 199: Die Länder Baden-Württemberg und Bayern wollten sich zunächst nur mit einer Beratung einverstanden erklären, die durch von Fall zu Fall einzuberufende Fachkommissionen erfolgen sollte. Allerdings hat sich Baden-Württemberg dann doch durch seine Unterschrift unter das o. a. Abkommen mit einer ständigen Beratung einverstanden erklärt. Anlage. 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP) (Drucksache 8/2099 Fragen 200, 201, 202 und 203) : Trifft es zu, daß die Regierungschefs des Bundes und aller Bundesländer am 25. April 1976 einhellig beschlossen haben, auch künftig eine „kontinuierliche, unabhängige, wissenschaftliche Beratung im Bildungswesen zu gewährleisten"? Aus welchen Gründen führte der „Bericht der Arbeitsgruppe Neuorganisation der Bildungsberatung" (Bürgermeister Hans-Ulrich Klose, Ministerpräsident Gerhard Stoltenberg, Bundesminister Helmut Rohde) nicht zu einer Einigung? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein neues unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium auf Bundesebene wesentliche Beiträge zu einer Objektivierten und versachlichten bildungspolitischen Diskussion zwischen den Parteien und in der Öffentlichkeit, zu größerer Transparenz und Vergleichbarkeit in der Bildungspolitik in den einzelnen Ländern und damit zur Verbesserung der Kontroll- und Einflußmöglichkeiten der Parlamente in Bund und Ländern im Sinne einer „Reparlamentarisierung der Bildungspolitik' leisten könnte, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist die Bundesregierung bereit, dem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 1976 nachzukommen und einen Versuch zur Wiederherstellung eines neuen Deutschen Bildungsrates zu unternehmen und ist sie bereit, notfalls alleine oder nur mit den kooperationsbereiten Ländern voranzugehen, um die durch den Wegfall des Deutschen Bildungsrates entstandene Lücke in einer gesamtstaatlich verantworteten Bildungspolitik zu schließen? Zu Frage 200: Es trifft zu, daß eine derartige Übereinstimmung bestand. Die Regierungschefs von Bund und Ländern erklärten in ihrer gemeinsamen Besprechung am 25. April 1975 zu Protokoll, daß eine kontinuierliche, unabhängige wissenschaftlichen Beratung im Bildungswesen notwendig sei. Zu Frage 201: Die Einigung scheiterte am Widerstand des Landes Bayern. Bayern trat dem auf der Grundlage der Vorschläge der Dreierkommission erarbeiteten und vom Bundeskanzler sowie den Regierungschefs der übrigen Bundesländer am 28. November 1975 unterzeichneten Abkommen über die Beratung im Bildungswesen nicht bei. Es widersetzte sich auch — mit erstmalig nach Abschluß des Abkommens geltendgemachten . rechtlichen Bedenken — der Umsetzung des Abkommens unter den Vertragschließenden Da die von der CDU regierten Bundesländer trotz der Unterzeichnung des Abkommens nicht bereit waren, vor Klärung der bayerischen Bedenken an der Ausführung des Abkommens mitzuwirken, erneute Verhandlungen auf der Ebene der Ministerpräsidenten nicht zu einer Einigung führten und Bayern nicht bereit war, die Verwirklichung des Abkommens unter den Vertragschließenden wenigstens zu dulden, waren die Verhandlungen gescheitert. Der Widerstand eines Landes, der sich im Kern gegen eine kontinuierliche, unabhängige sowie an gesamtstaatlichen Bedürfnissen und Notwendigkeiten ausgerichtete Bildungsberatung richtete, machte damit jahrelange Verhandlungen zunichte. Zu Frage 202: Die Bundesregierung hat wiederholt dargelegt, daß eine kontinuierliche unabhängige Beratung ein wesentliches Element gesamtstaatlich verantworteter Bildungsplanung und Bildungspolitik ist. Einzubeziehen in die Beratung sind nicht nur quantitative Entwicklungen, sondern auch Veränderungen der gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Bedingungen. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß Empfehlungen wissenschaftlicher Beratungsgremien nicht nur wichtige Entscheidungshilfen für die politisch verantwortlichen Regierungen von Bund und Ländern sind, sondern zugleich dazu beitragen können, den Beurteilungsspielraum der Parlamente zu erweitern. 8382* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 105. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. September 1978 Die Frage nach den Folgerungen wird im Zusammenhang mit Frage 203 beantwortet. Zu Frage 203: Die Bundesregierung sieht in dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 1976 eine wichtige Unterstützung ihrer Auffassung über die Notwendigkeit einer überregionalen Bildungsberatung. Die Bundesregierung hält es zur Zeit jedoch für wenig erfolgversprechend, mit den Ländern in Neuverhandlungen zur Schaffung eines Bund und alle Länder umgreifenden Beratungsgremiums einzutreten. Sie hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Länder, die sich einer befriedigenden Nachfolgeregelung für den Deutschen Bildungsrat letztlich widersetzt haben, heute zu einer tragfähigen Lösung bereit wären. Angesichts des — notwendigen — Zusammenwirkens des Bundes und aller Länder in einer gesamtstaatlich verantworteten Bildungsplanung hält die Bundesregierung eine nur auf „kooperationsbereite" Länder beschränkte Regelung nicht für zweckmäßig. Die Bundesregierung hat allerdings für ihre Mitwirkung in der gesamtstaatlichen Bildungsplanung insoweit Konsequenzen aus der gegebenen Lage gezogen, als im Oktober 1977 ein Gesprächskreis Bildungsplanung beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft eingerichtet worden ist. Dieses Beratungsgremium stellt allerdings keinen Ersatz für eine nach wie vor wünschenswerte gemeinsame Bildungsberatung von Bund und Ländern dar. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 204) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausbildung von intellektuellen Kadern an der Universität Daressalam, die für einen — möglicherweise gegen die bestehenden Regierungen gerichteten — Einsatz in Shaba und Sambia vorbereitet werden, und ist nach Ansicht der Bundesregierung die deutsche Hilfe für die genannte Universität mit solchen Ausbildungsaktivitäten vereinbar? Die Bundesregierung fördert an der Universität Daressalam die Fakultät für Ingenieurwesen; sie hat für dieses erfolgreiche Projekt seit 1970 45,1 Millionen DM bereitgestellt. Die Fakultät wird auch im Rahmen der englischen, schweizerischen, schwedischen, norwegischen, dänischen und finnischen Entwicklungshilfe personell und/oder materiell unterstützt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Daressalam auch junge Menschen aus anderen afrikanischen Ländern, besonders aus Namibia und Rhodesien studieren; sie begrüßt es, daß auf diese Weise Führungskräfte für Entwicklungsländer ohne eigene Universitäten herangebildet werden. In Daressalam studieren auch Sambier, wie umgekehrt tansanische Studenten in Sambia z. B. Bergbau studieren. Ob auch zairische Studenten in Daressalam sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt; dies ist, da Zaire ein frankophones Land ist, weniger wahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Der Bundesregierung liegen Informationen über Vorgänge der Art, wie sie Ihrer Frage zugrunde liegen, nicht vor. Sie hält es angesichts der Beziehungen Tansanias zu Sambia und zu Zaire für wenig wahrscheinlich, daß in Daressalam oppositionelle Kräfte für einen „Einsatz" gegen die Regierung von Zaire und Sambia vorbereitet werden. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, ihre Förderung der Ingenieurfakultät der Universität Daressalam zu überprüfen. 'Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/2099 Frage 205) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung dem kommunistisch regierten Mozambique für mehrere hundert vom dortigen Regime auszuwählende Personen Ausbildungshilfe zugesagt hat, und wenn ja, welchen Umfang hat diese Aktion? Wie allen Entwicklungsländern, zu denen die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält, wurden Mozambique im Rahmen der Technischen Hilfe Fortbildungs-Stipendien zur Verfügung gestellt, und zwar erstmals zehn Stipendien für die Stipendienplanung 1979; dieses Angebot ist bisher nicht genutzt worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Bundesminister, ich fürchte, Sie haben vorhin meinen Zwischenruf falsch verstanden. Ich wollte fragen: Darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, daß wir nicht mit Streckenstillegungen der Bundesbahn in den kommenden Jahren zu rechnen brauchen?

    (Widerspruch bei der SPD)



Rede von Hans Matthöfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich habe Sie akustisch nicht verstehen können.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Darf ich Ihren eben gemachten Ausführungen entnehmen, daß wir nicht mit Streckenstillegungen bei der Deutschen Bundesbahn in den kommenden Jahren rechnen müssen?