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ID0810405400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/104 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 104. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. September 1978 Inhalt: Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1979 (Haushaltsgesetz 1979) — Drucksache 8/2150 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1978 bis 1982 — Drucksache 8/2151 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1979) — Drucksache 8/2100 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 8/2101 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 8/2102 — Strauß CDU/CSU 8173 C Hoppe FDP 8190 D Schmidt, Bundeskanzler 8195 B Dr. Jenninger CDU/CSU (zur GO) . . 8214 A Porzner SPD (zur GO) 8214 B Spitzmüller FDP (zur GO) . . . . . . 8214 C Dr. Kohl CDU/CSU 8218 C Mischnick FDP 8232 A Dr. Ehmke SPD 8235 C Dr. Biedenkopf CDU/CSU . . . . . . 8242 B Dr. Gruhl fraktionslos 8248 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 8250 D Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 8254 B Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 8255 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1978 Bahr SPD 8259 C Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU . . . 8264 D Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 8267 B Friedrich (Würzburg) SPD 8271 D Dr. Marx CDU/CSU 8276 A Dr. Riedl (München) CDU/CSU 8277 B Löffler SPD 8282 D Gärtner FDP 8285 B Wohlrabe CDU/CSU 8288 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung der Antragsfrist für den Lohnsteuer-Jahresausgleich — Drucksache 8/2088 —Gaddum, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 8215 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Statistik im Handel und Gastgewerbe (Handelsstatistikgesetz) — Drucksache 8/2089 — Gaddum, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 8215 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Anderung des Investitionszulagengesetzes und anderer Gesetze — Drucksache 8/2090 — Büchler (Hof) SPD 8216 B Dr. Warnke CDU/CSU 8217 B Engelhard FDP 8218 A Nächste Sitzung 8291 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8293* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 104. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. September 1978 8173 104. Sitzung Bonn, den 21. September 1978 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Lenz (Bergstraße) 22. 9. Luster * 22. 9. Möhring 29. 9. Müller (Mülheim) * 22. 9. Müller (Wadern) * 21. 9. Nordlohne 29. 9. Peter 22. 9. Russe 22. 9. Sauer (Salzgitter) 29. 9. Saxowski 29. 9. Schmidthuber 22. 9. Schmidt (München) ' 22. 9. Schmidt (Wattenscheid) 22. 9. Schreiber * 22. 9. Schulte (Unna) 22. 9. Dr. Schwencke (Nienburg) * 22. 9. Dr. Schwörer * 22. 9. Seefeld * 22. 9. Sieglerschmidt ** 22. 9. Dr. Starke (Franken) * 22. 9. Stücklen 22. 9. Frau Dr. Walz * 22. 9. Wawrzik * 22. 9: Wissmann 22. 9. Würtz * 22. 9. Ziegler 6. 10. Zink 22. 9. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 22. 9. Dr. van Aerssen * 22. 9. Dr. Ahrens ** 22. 9. Dr. Aigner * 22. 9. Alber * 22. 9. Dr. Bangemann * 21. 9. Dr. Barzel 22. 9. Dr. Bayerl * 22. 9. Dr. Becher (Pullach) 22. 9. Blumenfeld 22. 9. Dr. Dregger 6. 10. Erhard (Bad Schwalbach) 21. 9. Dr. Eyrich 22. 9. Fellermaier * 22. 9. Dr. Fuchs * 22. 9. Haase (Fürth) 22. 9. Haberl 27. 9. Hansen 28. 9. Hoffie 21. 9. Hoffmann (Saarbrücken) * 22. 9. Ibrügger * 6. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 22. 9. Dr. h. c. Kiesinger 22. 9. Kleinert 21. 9. Dr. Klepsch * 21. 9: Klinker * 21. 9. Dr.-Ing. Laermann 22. 9. Lange * 21. 9. Lemp * 22. 9.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat am 7. Juli beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. Juni verabschiedeten Gesetz über die Statistik im Handel und Gastgewerbe den Vermittlungsausschuß anzurufen.
    Der Bundesrat strebte in seinem Vermittlungsbegehren einerseits an, im Gesetz die Möglichkeit eines fünf- bis siebenjährigen Abstandes zwischen den Erhebungen vorzusehen anstelle der im Gesetzesbeschluß des Bundestages vorgesehenen starren Fünfjahreregelung. Es bestünde dann die Möglichkeit, bis zu sieben Jahren mit Erhebungen zu warten, wenn der Informationsbedarf als nicht so dringlich angesehen wird.
    Andererseits hatte das Anrufungsbegehren des Bundesrates zum Ziel, die Zahl der in die statistische Erhebung einbezogenen Betriebe deutlich zu vergrößern, weil nach seiner Auffassung die Aussagekraft wegen der zu kleinen Zahl der in die Stichproben einbezogenen Unternehmen zu gering sei. Deshalb sollten auch im Großhandel, Einzelhandel und Gastgewerbe die einzelnen Arbeitsstätten gesondert erfaßt werden.
    Der Vermittlungsausschuß war der Meinung, bei der Beratung dieses Gesetzes müsse mit beachtet werden, daß die Klagen über zu viele statistische Arbeiten und Erhebungen in der Wirtschaft zuge-



    Staatsminister Gaddum
    nommen haben. In wiederholten Erklärungen von Bundestag und Bundesrat wird immer wieder auf die weitere Ausdehnung statistischer Erhebungen und auf die sich daraus ergebende Belastung der Betriebe und Verwaltungen hingewiesen. Der Vermittlungsausschuß entschied sich daher dafür, Ihnen vorzuschlagen, den Wunsch des Bundesrates insoweit aufzunehmen, als er Erleichterungen für die Auskunftpflichtigen bringt, und zwar durch die Möglichkeit, die Erhebungszeiträume gegebenenfalls von fünf auf sieben Jahre zu verlängern.
    Die Anträge des Bundesrates, die eine weitere Intensivierung statistischer Erhebungen zur Folge gehabt hätten, sind dagegen im Vermittlungsausschuß nicht aufgenommen worden. Folglich schlägt der Vermittlungsausschuß Ihnen lediglich vor, die Ziffern 1 und 6 des Vermittlungsbegehrens anzunehmen, es im übrigen aber bei der vom Bundestag beschlossenen Fassung zu belassen.


Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Berichterstatter. Wird das Wort zur Abgabe einer Erklärung gewünscht? — Das ist nicht der Fall..
Wir kommen dann zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß über die Punkte gemeinsam abzustimmen ist. Ich rufe sie daher gemeinsam zur Abstimmung auf. Wer der Beschlußempfehlung auf Drucksache 2089 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes und anderer Gesetze
— Drucksache 8/2090 —Berichterstatter: Abgeordneter Westphal
Der Herr Berichterstatter hat auf die Berichterstattung verzichtet.
Das Wort zur Abgabe einer Erklärung hat der Herr Abgeordnete Büchler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Büchler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der SPD-Fraktion begrüße ich das am 7. September 1978 erzielte Vermittlungsergebnis. Das gilt besonders für den Bereich Forschung und Entwicklung sowie für die Ergänzungen des Berlin-Förderungsgesetzes. Damit ist der Weg für dieses wichtige Gesetz frei, d. h., die wesentlich verbesserten Förderungen von Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen können endlich beginnen. Dieses Gesetz wird sicher zu einer positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt beitragen.
    Der Weg des Gesetzentwurfes ist bekannt; er war nicht immer von allzu großer Sachlichkeit begleitet. Zuviel wurde dem ursprünglichen Entwurf zugepackt. Die Bundesregierung sah sich gezwungen, wegen der Forderungen der Länder Bayern und Baden-Württemberg den Vermittlungsausschuß anzurufen. Für die SPD-Fraktion kam es darauf an, den dadurch
    erforderlichen Kompromiß so zu gestalten, daß die mittelstandsfreundliche Grundtendenz des Forschungs- und Entwicklungsförderungsgesetzes erhalten blieb und Mitnehmereffekte bei großen Unternehmungen vermieden werden. Außerdem mußten natürlich die Gesamtkosten aller Förderungsmaßnahmen des Gesetzes finanzierbar bleiben.
    Der gefundene Kompromiß erfüllt die Erwartungen. Das gilt für die Erhöhung des Förderungssatzes für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen von 15 % auf 20 v. H. bis zu einer Fördergrenze von 500 000 DM. Damit entstehen zusätzliche Kosten von 55 Millionen DM. Das gilt ferner für die Ergänzungen im Berlin-Förderungsgesetz mit zusätzlichen Kosten von 13 Millionen DM.
    Nicht zufriedenstellend ist für die SPD-Bundestagsfraktion der Kompromiß bei der Anhebung der allgemeinen Investitionszulage für die Fördergebiete der regionalen Wirtschaftsförderung ausgefallen. Die überzogenen Forderungen der Opposition und der Länder Bayern und Baden-Württemberg konnten so nicht verwirklicht werden. Allerdings gilt für die Anhebung der Investitionszulage für alle Fördergebiete von 7,5 auf 8,75 % das gleiche, was der Kollege Kühbacher am 22. Juni 1978 hier sinngemäß ausgeführt hat: Die generelle Anhebung schadet dem Zonenrandgebiet eher, als sie diesem Gebiet nützt, weil sie nicht den erwünschten Förderungsvorsprung schafft, sondern einengt. Konkret heißt dieser Kompromiß nämlich, daß die Erhöhung der Förderungsmaßnahme Investitionszulage jetzt für über zwei Drittel der Fläche des Bundesgebietes mit 361 Schwerpunktorten Gesetz werden wird. So bringt dieser Kompromiß zwar eine Besserstellung von zwei Dritteln des Bundesgebietes gegenüber einem Drittel des Bundesgebietes, aber das eigentliche Ziel der besonderen Förderung des Zonenrandgebietes geht mit dieser Maßnahme ein Stück verloren. Die SPD-Fraktion hält eine gegenüber allgemeinen Förderungsmaßnahmen verstärkte Förderung der Zonenrandgebiete auch weiterhin für geboten. Deshalb hätten wir eine Anhebung der Investitionszulage nur für das Zonenrandgebiet auf 10 % für richtiger gehalten.
    Es gilt nach wie vor, was der Kollege Herbert Wehner bereits am 1. Juli 1965 im Deutschen Bundestag ausführte — ich darf mit Genehmigung der Frau Präsidentin zitieren —:
    Die Zonengrenze hat persönliche, kulturelle und wirtschaftliche Bindungen sowie die Verwaltungsordnungen zerrissen. Sie wirkt sich auf alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens aus. Hilfsmaßnahmen für das Zonenrandgebiet sind somit eine gesamtdeutsche Aufgabe; sie müssen in engem und vertrauensvollem Zusammenwirken zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie den Zusammenschlüssen der Kommunen und der Wirtschaft und den Gewerkschaften durchgeführt werden ... Das Zonenrandproblem ist ein staats- und nationalpolitisches Problem.
    Ich zitiere dies, weil ich die grundsätzliche Auffassung der SPD-Fraktion klarstellen will. Die Politik,
    die dieser Auffassung folgte, war für die Zonenrand-



    Büchler (Hof)

    gebiete erfolgreich. Das Zonenrandförderungsgesetz vom 5. August 1971 und die auf seiner Grundlage erreichten Erfolge belegen dies. Bisher war diese Auffassung im Bundestag unter allen Fraktionen nicht strittig. Die Erfolge sind für jeden Bürger sichtbar, der mit offenen Augen durch seine Gemeinde, durch seine Stadt im Zonenrandgebiet geht. Einrichtungen für die gesamte Bevölkerung, für Bevölkerungsgruppen aller Art, werden mit beträchtlichen Mitteln gefördert.
    Im Rahmen dieser Gesetzesänderung werden die Sonderabschreibungen für unbewegliche Wirtschaftsgüter von 30 % auf 40 % erhöht. Dies bedeutet einen Kostenpunkt von ca. 50 Millionen DM und wird der Wirtschaft im Zonenrandgebiet sicher helfen, ein Stück der Standortbenachteiligung abzubauen. Weiter gilt ebenfalls nur für das Zonenrandgebiet die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von 50 %
    Die SPD-Fraktion hält es für nötig, daß dies, was damals 1965 im Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen unter dem Vorsitz von Herbert Wehner in einer neuen Form begonnen wurde, konsequent fortgeführt wird. Diese Linie besteht bis zum heutigen Tag. Sie beinhaltet die besonderen Förderungsmaßnahmen für diese Gebiete, die durch die Teilung Deutschlands an den Rand des westlichen Wirtschaftsraumes gedrängt wurden. Es ist das Ziel dieser Politik, die dadurch entstandenen vielfältigen Benachteiligungen abzubauen und zu beseitigen.
    Die SPD-Fraktion hält es für geboten, diese Politik fortzusetzen. Sie hält deshalb eine Erhöhung der Investitionszulage auf 10 % allein für das Zonenrandgebiet für nötig. Diese Erhöhung muß durchgesetzt werden. Das heute zur Abstimmung stehende Gesetz wollen wir und sollten wir deshalb nicht verzögern. Der Vermittlungsausschuß hat bei Abwägung aller Fakten gute Arbeit geleistet. Daß sich die SPD-Fraktion nicht ganz durchsetzen konnte, liegt in der Natur der Sache. Das Gesetz, das uns heute vorliegt, wird ein Stück Zukunftsperspektive verwirklichen. Dazu sagen wir ja.
    Die SPD-Bundestagsfraktion stimmt dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zu.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)