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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/101 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 101. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Inhalt: Wahl des Abg. Merker als Schriftführer . . 8027 A Überweisung des Jahresberichts 1977 des Wehrbeauftragten an den Verteidigungsausschuß 8027 A Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 18. September 1978 8027 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens — Drucksachen 8/1719, 8/1836 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1939 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1936 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung — Drucksache 8/1717 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1935 — Dr. Bötsch CDU/CSU 8027 D Bühling SPD 8030 A Wolfgramm (Göttingen) FDP . . . . . 8033 A von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 8034 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 8/971 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1948 — Beschlußempfehlung und Bericht ides Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/1922 — Straßmeir CDU/CSU . . . . . . . . 8035 D Topmann SPD 8037 A Haar, Parl. Staatssekretär BMP/BMV , . 8039 C Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 8040 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Erste Beratung ,des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 1959 — Drucksache 8/1824 — Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 8041 B Dr. von Geldern CDU/CSU 8042 D Grunenberg SPD 8044 D Schäfer (Mainz) FDP 8046 B Beratung ,der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. van Aerssen, Dr. Narjes, Dr. Hoffacker, Dr. Hüsch, Sick und der Fraktion der CDU/CSU zu dem Antrag der Fraktionen der SPD, FDP GATT-Verhandlungen — Drucksachen 8/1547, 8/1699, 8/1917 — Dr. Narjes CDU/CSU 8047 D Rapp (Göppingen) SPD 8049 C Angermeyer FDP 8050 A Nächste Sitzung 8050 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8051* A Anlage 2 Feststellung des Staatssekretärs Bölling über das Verhältnis von Parlamenten zu Regierungen SchrAnfr B2 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 8051* D Anlage 3 Kenntnis des Bundesministers Genscher über die politische Zielsetzung des prokommunistischen Pahl-Rugenstein-Verlages SchrAnfr B3 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8052* A Anlage 4 Genehmigung der Ein- bzw. Ausreise des Herausgebers des neonazistischen Pamphlets „Wille und Weg", Wilhelm Wübbels, nach bzw. aus Berlin durch DDR-Organe MdlAnfr A4 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 8052* C Anlage 5 Ermöglichung des Kontakts von Mitarbeitern der DDR-Vertretung mit den am 12. Juni 1978 in einem Flugzeug aus der DDR geflüchteten Personen; Forderung der DDR nach Überstellung von Beständen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz nach Ost-Berlin MdlAnfr A5 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU MdlAnfr A6 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 8052* D Anlage 6 Waffen, paramilitärische Verbände und Organisationen aus dem Bereich des Warschauer Pakts, die nicht in die MBFR-Verhandlungen einbezogen sind MdlAnfr A39 16.06.78 Drs 08/1931 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A40 16.06.78 Drs 08/1931 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 8053* B Anlage 7 Verhinderung der Auslieferung von acht Kroaten an Jugoslawien MdlAnfr A54 16.06.78 Drs 08/1931 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8054' A Anlage 8 Ausbildung von Arbeitsvermittlern für die Vermittlung von Behinderten MdlAnfr A81 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 8054' B Anlage 9 Mitwirkung der Betriebsräte bei Einstellungen im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen MdlAnfr A82 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 8054* C Anlage 10 Mitwirkung der Personalräte bei Einstellungen im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen MdlAnfr A83 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8054* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 III Anlage 11 Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit an Selbständige MdlAnfr A84 16.06.78 Drs 08/1931 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 8055* B Anlage 12 Studium für Zeitoffiziere an den Hochschulen der Bundeswehr MdlAnfr A89 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU MdlAnfr A90 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 8055* C Anlage 13 Verwaltungskostenzuschlag bei der Gemeinschaftsverpflegung der Bundeswehr MdlAnfr A91 16.06.78 Drs 08/1931 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 8056* B Anlage 14 Einbeziehung der Besichtigung von Einrichtungen mit Arbeitsplätzen für Zivildienstleistende in das Besuchsprogramm des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesmarine anläßlich der Kieler Woche MdlAnfr A92 16.06.78 Drs 08/1931 Conradi SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . 8056* C Anlage 15 Anhebung des Freibetrages für Bestattungskosten nach § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes MdlAnfr A93 16.06.78 Drs 08/1931 Höpfinger CDU/CSU MdlAnfr A94 16.06.78 Drs 08/1931 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 8056* D Anlage 16 Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen gegen Krebs MdlAnfr A95 16.06.78 Drs 08/1931 Jaunich SPD MdlAnfr A96 16.06.78 Drs 08/1931 Jaunich SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 8057* B Anlage 17 Einführung katalytischer Abgasreinigungssysteme für Kraftfahrzeuge MdlAnfr A97 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8057* D Anlage 18 Aussagen von Bundesverkehrsminister Gscheidle über den Bau der Neckar-AlbAutobahn MdlAnfr A98 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8058* A Anlage 19 Abbau von Verkehrsanlagen der Bundesbahn auf stillgelegten Bahnhöfen sowie Verwendung dieser Anlagen MdlAnfr A99 16.06.78 Drs 08/1931 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU MdlAnfr A100 16.06.78 Drs 08/1931 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8058* B Anlage 20 Stationierung eines Feuerlöschbootes auf der Unterelbe bei Cuxhaven MdlAnfr A101 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8058* C Anlage 21 Beibehaltung der täglichen Wasserstandsmeldungen im Hörfunkprogramm von WDR/NDR MdlAnfr A102 16.06.78 Drs 08/1931 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8058* D Anlage 22 Bau eines Autobahnteilstücks von Altenstadt über Bad Vilbel nach Frankfurt sowie von Lauterbach nach Schlitz MdlAnfr A103 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 MdlAnfr A104 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8059* A Anlage 23 Einstellung des Testversuchs mit Selbstbedienungsspeisewagen im Intercity-Verkehr MdlAnfr A105 16.06.78 Drs 08/1931 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8059* B Anlage 24 Auswirkungen der sogenannten Ordnungsmaßnahme zur Sanierung der Bundesbahn MdlAnfr A106 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8059* C Anlage 25 Verhinderung des Fahrens in falscher Richtung auf Autobahnen MdlAnfr A107 16.06.78 Drs 08/1931 Sieler SPD MdlAnfr A108 16.06.78 Drs 08/1931 Sieler SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8059* D Anlage 26 Mitwirkung des Bundes bei den Bilanzprüfungen bei den regionalen Verkehrsgesell-schaf ten MdlAnfr A109 16.06.78 Drs 08/1931 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8060* A Anlage 27 Grundsätze für die Zusammenlegung bzw. Auflösung von Postämtern sowie Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum MdlAnfr A110 16.0638 Drs 08/1931 Dr. Linde SPD MdlAnfr A111 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Linde SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 8060* B Anlage 28 Aufhebung von Postämtern in ländlichen Regionen MdlAnfr A112 16.0638 Drs 08/1931 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 8060* D Anlage 29 Wiedereinführung der Ausgabe des Fernsprechbuchs für Oberbayern an die Fernsprechteilnehmer des Ortsnetzes München MdlAnfr A113 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnwt PStSekr Wrede BMP . . . . . 8061* A Anlage 30 Neuanschaffung von Omnibussen durch die Bundespost MdlAnfr A114 16.06.78 Drs 08/1931 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 8061* B Anlage 31 Abwanderung der Bevölkerung aus ländlichen Gebieten MdlAnfr A115 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Jobst CDU/CSU MdlAnfr A116 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8061* B Anlage 32 Folgewirkungen der Festlegung des Standortes von Kernkraftwerken für Infrastruktur, Wohnwertveränderung und Nutzungsveränderung MdlAnfr A 117 16.06.78 Drs 08/1931 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8062* A Anlage 33 Freistellung von der Zweckbindung der mit Mitteln aus dem Regionalprogramm des Bundes geförderten Wohnungen sowie Engpässe in der Wohnungsversorgung insbesondere in den Ballungsgebieten MdlAnfr A118 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A119 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8062* B Anlage 34 Weitergabe der günstigen Kapitalmarktkonditionen an die Mieter im sozialen Wohnungsbau; Außerung des Bundeswohnungsbauministers über die verstärkte Anwendung des Erbbaurechts MdlAnfr A120 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Möller CDU/CSU MdlAnfr A121 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8063* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 V Anlage 35 Äußerung von Bundesforschungsminister Dr. Hauff über den Bau der Neckar-AlbAutobahn MdlAnfr A122 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8063* D Anlage 36 Genehmigungen für den Aufbau einer Magnetschwebebahn für 25 Millionen DM für die Internationale Verkehrsausstellung 1979 MdlAnfr A123 16.06.78 Drs 08/1931 Dreyer CDU/CSU MdlAnfr A124 16.06.78 Drs 08/1931 Dreyer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8063* D Anlage 37 Förderung von Prozeßrechnern und Entwicklung der Programmierungssprache PEARL MdlAnfr A125 16.06.78 Drs 08/1931 Stockleben SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8064* C Anlage 38 Auffassung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit über den Ausgang der Auseinandersetzungen in Südafrika sowie Äußerungen über die Aufnahme von Verbindungen mit den zukünftig politisch Verantwortlichen in Namibia und Zimbabwe MdlAnfr A129 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU MdlAnfr A130 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 8065* A Anlage 39 Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, insbesondere für die Verteilung von Publikationen in der achten Legislaturperiode SchrAnfr B1 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B2 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B3 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B4 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 8065* B Anlage 40 Möglichkeiten zur Ausweitung der Information des Bürgers nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung SchrAnfr B5 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Nöbel SPD SchrAnfr B6 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Nöbel SPD SchrAnfr B7 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Nöbel SPD SchrAnfr B8 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Nöbel SPD SchrAntw StSekr Bölling BPA 8066* C Anlage 41 Studie des Auswärtigen Amts über die Rohstoffproblematik in den Nord-Süd-Verhandlungen SchrAnfr B9 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8067* B Anlage 42 Aufnahme von Bootsflüchtlingen durch deutsche Schiffe in Südostasien; Lösung der Asylfrage SchrAnfr B10 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Enders SPD SchrAnfr B11 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Enders SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8067* C Anlage 43 Häftlinge aus den USA und Europa in Geheimlagern der UdSSR SchrAnfr B12 16.06.78 Drs 08/1931 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B13 16.06.78 Drs 08/1931 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8068* A Anlage 44 Angabe des durch Gesetze, die die Bürger zu bestimmten Tätigkeiten verpflichten, bedingten Aufwandes an Arbeitsstunden SchrAnfr B14 16.06.78 Drs 08/1931 Carstens CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8068* B Anlage 45 Benutzung der auf Flughäfen abgestellten Fahrzeuge als Nachtquartier; Schutz der VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Fluggäste und Flugzeuge vor Terroranschlägen SchrAnfr B15 16.06.78 Drs 08/1931 Picard CDU/CSU SchrAnfr B16 16.06.78 Drs 08/1931 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8069* A Anlage 46 Erlaß einer Verordnung nach § 27 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Erstellung von Luftreinhalteplänen SchrAnfr B17 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8069* C Anlage 47 Stationierung einer Einsatzabteilung des Bundesgrenzschutzes im Wiesbadener Vorort Kastel SchrAnfr B18 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 8069* D Anlage 48 Ergebnis der „Aktion Bretagne" der Deutschen Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks SchrAnfr B19 16.06.78 Drs 08/1931 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8070* B Anlage 49 Aussage über die Tätigkeit von Neonazis im Verfassungsschutzbericht 1976; Einräumung eines gesetzlich verankerten Klagerechts der Umwelt- und Naturschutzverbände bei der Novellierung des Atomgesetzes SchrAnfr B20 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B21 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8070* D Anlage 50 Gesetzgeberische Voraussetzungen für die im Höcherl-Bericht angeregte Durchführung von Planspielen und Rahmenübungen zur Terrorismusbekämpfung SchrAnfr B22 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Eyrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8071* B Anlage 51 Vermeidung der Mehrstaatlichkeit bei Einbürgerungen SchrAnfr B23 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8071* 'B Die Frage B 24 — Drucksache 8/1931 vom 16. 06. 78 — des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 52 Plakat des Bundesinnenministers zur Umweltbilanz unter der Überschrift „Ist Deutschland noch zu retten?" SchrAnfr B25 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8071* D Anlage 53 Einschränkung der Freizügigkeit für Aussiedler innerhalb der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B26 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8072* A Anlage 54 Stellung Berlins im Kulturaustausch mit den Ostblockstaaten SchrAnfr B27 16.06.78 Dras 08/1931 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8072* C Anlage 55 Übersendung von Listen des Bundesamts für Verfassungsschutz an die Grenzpolizeidienststellen sowie Rückforderung dieser Listen SchrAnfr B28 16.06.78 Drs 08/1931 Conradi SPD SchrAnfr B29 16.06.78 Drs 08/1931 Conradi SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8072* D Anlage 56 Löschung der durch irrtümliche Überwachung erfaßten Daten SchrAnfr B30 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Simonis SPD SchrAnfr B31 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8073* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 VII Anlage 57 Streichung der im Auftrag des südafrikanischen Apartheidregimes erstellten Filme, Tonbildschauen und Diareihen von den Listen der Landesfilmdienste bzw. Landesbildstellen SchrAnfr B32 16.06.78 Drs 08/1931 Coppik SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 8073* D Anlage 58 Verzicht des Bundesinnenministers Gerhart Baum auf einen zweiten Parlamentarischen Staatssekretär SchrAnfr B33 16.06.78 Drs 08/1931 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8074* A Anlage 59 Radioaktive Stoffe in der Elbe durch den Betrieb der Kernkraftwerke Stade und Brunsbüttel SchrAnfr B34 16.06.78 Drs 08/1931 Ueberhorst SPD SchrAnfr B35 16.06.78 Drs 08/1931 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8074* A Anlage 60 Auslieferung kroatischer Gewalttäter an Jugoslawien SchrAnfr B36 16.06.78 Drs 08/1931 Reddemann CDU/CSU SchrAnfr B37 16.06.78 Drs 08/1931 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8074* D Anlage 61 Erhaltung der Arbeitsplätze im Aluminiumwerk Schwandorf der Vereinigten Aluminium-Werke AG SchrAnfr B38 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAnfr B39 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 8075* B Anlage 62 Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen aus vorausgegangenen Haushaltsjahren durch die Bundesregierung SchrAnfr B40 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 8075* C Anlage 63 Errichtung eines zweiten Bildungszentrums der Bundesfinanzverwaltung im Bereich des Hauptzollamts Aachen SchrAnfr B41 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 8075* D Anlage 64 Senkung der Grunderwerbsteuer für unter Denkmalschutz stehende Gebäude SchrAnfr B42 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 8076* B Anlage 65 Grundvermögen des Bundes in München SchrAnfr B43 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 8076* C Anlage 66 Wegfall bzw. Neuschaffung von Arbeitsplätzen durch Importe bzw. Exporte; Unterstützung der deutschen Textilindustrie; Einfuhrpraktiken Frankreichs im textilen Warenverkehr SchrAnfr B44 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B45 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B46 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8076* D Anlage 67 Folgewirkungen des von der VEBA geplanten Kraftwerks im Raum Daaden-Weitefeld (Kreis Altenkirchen) SchrAnfr B47 16.06.78 Drs 08/1931 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8077* C Anlage 68 Lieferung von Ziegeln aus der. DDR ohne Gütenachweise und Überwachungsbescheinigungen SchrAnfr B48 16.06.78 Drs 08/1931 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . ..8077* D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Anlage 69 Finanzierungsregelungen für den Gemeinsamen Rohstoffonds SchrAnfr B49 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8078* B Anlage 70 Finanzierung des Gemeinsamen Rohstofffonds SchrAnfr B50 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAnfr B51 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8078* B Anlage 71 Funktion des Gemeinsamen Fonds im Verhältnis zu den Rohstoffabkommen sowie Haushaltstitel für internationale Lagerhaltung im Zusammenhang mit Rohstoffabkommen für 1979 SchrAnfr B52 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAnfr B53 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8078* C Anlage 72 Auflagen der Bundesregierung bei der Vergabe von Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften an die saarländische Stahlindustrie; Konzentration von Stahlweiterverarbeitung in Belgien und Luxemburg zu Lasten der Saar SchrAnfr B54 16.06.78 Drs 08/1931 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B55 16.06.78 Drs 08/1931 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8078* D Anlage 73 Subventionen und Bundesbürgschaften für Textilfirmen seit 1970 SchrAnfr B56 16.06.78 Drs 08/1931 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B57 16.06.78 Drs 08/1931 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8079* C Anlage 74 Proteste der Bauindustrie und des Baugewerbes gegen die vorgesehene Waren- und Materialeingangserhebung SchrAnfr B58 16.06.78 Drs 08/1931 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8079* D Anlage 75 Sofortmaßnahmen zum Schutz deutscher Fischkutter, insbesondere der Finkenwerder Fischer, gegen Willkürhandlungen Polens in der Ostsee SchrAnfr B59 16.06.78 Drs 08/1931 Rühe CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML . . . . . . . 8080* C Anlage 76 Maßnahmen zur Erhaltung der vom Aussterben betroffenen Vogelarten, insbesondere von Zugvögeln SchrAnfr B60 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw BMin Ertl BML . . . . . . . 8081* A Anlage 77 Berufliche Integration der Kinder ausländischer Arbeitnehmer SchrAnfr B61 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Steinhauer SPD SchrAnfr B62 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Steinhauer SPD SchrAnfr B63 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 8081* D Anlage 78 Gesellschaftliche und berufliche Integration der Kinder ausländischer Arbeitnehmer SchrAnfr B64 16.06.78 Drs 08/1931 Vogelsang SPD SchrAnfr B65 16.06.78 Drs 08/1931 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 8082* C Anlage 79 Informationskampagne über den Regierungsentwurf zum 21. Rentenanpassungsgesetz; Fehlen der Angaben über die Ausgabenentwicklung bei den einzelnen Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung in den Vorausschätzungen des Sozialberichts 1978 SchrAnfr B66 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAnfr B68 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAnfr B69 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAnfr B70 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 8083* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 IX Anlage 80 Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung der Eröffnung des Konkursverfahrens an Arbeitnehmer zur Wahrung ihres Anspruchs auf Konkursausfallgeld SchrAnfr B67 16.06.78 Drs 08/1931 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 8084* B Anlage 81 Zweck des Baus von Tieffliegermeldesystemen in Kirchdorf (Landkreis Regen) bzw. eines Radarturms auf dem Arber nach der Entscheidung für das Aufklärungssystem AWACS SChrAnfr B71 16.06.78 Drs 08/1931 Handlos CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 8084* C Anlage 82 Aktion zur Umsetzung von Hauptfeldwebeln zum Zweck der Bereinigung desSchrAnfr B32 16.06.78 Drs 08/1931 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 8085* B Anlage 83 Ankauf landwirtschaftlich genutzten Geländes zur Erweiterung des Truppenübungsplatzes Achern SchrAnfr B73 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 8085* D Anlage 84 Maßnahmen gegen das Durchbrechen der Schallmauer im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben — Raum Günzburg SchrAnfr B74 16.06.78 Drs 08/1931 Fellermaier SPD SchrAnfr B75 16.06.78 Drs 08/1931 Fellermaier SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 8086* B Anlage 85 Jugendhilfemaßnahmen zugunsten ausländischer Kinder und Jugendlicher SchrAnfr B76 16.06.78 Drs 08/1931 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8086* C Anlage 86 Schutz deutscher Verbraucher vor Tierarzneimittelrückstände enthaltendem Schweinefleisch aus Dänemark sowie lebensmittelrechtliche Vorschriften für eingeführte ausländische Lebensmittel SchrAnfr B77 16.06.78 Drs 08/1931 Glos CDU/CSU SchrAnfr B78 16.06.78 Drs 08/1931 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8087* A Anlage 87 Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten durch Psychologen und ähnliche Berufsgruppen SchrAnfr B79 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8087* D Anlage 88 Erholungskuren für Kinder SchrAnfr B80 16.06.78 Drs 08/1931 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8088* A Anlage 89 Ausführung des Beschlusses des Europarats über Rechte der Kranken und Sterbenden durch die Bundesregierung SchrAnfr B81 16.06.78 Drs 08/1931 Schlaga SPD SchrAnfr B82 16.06.78 Drs 08/1931 Schlaga SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8089* A Anlage 90 Festlegung des Taschengelds für Jugendliche durch Richtsätze SchrAnfr B83 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8089* B Anlage 91 Bearbeitung der Anträge auf Zulassung neuer Arzneimittel beim Bundesgesundheitsamt sowie straf- bzw. zivilrechtliche Verantwortlichkeit bei Mängelrügen SchrAnfr B84 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B85 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B86 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 8089* C X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Anlage 92 Kredithilfeprogramm für die deutschen Partikuliere sowie Wettbewerb zwischen der Bundesbahn und der Binnenschiffahrt; Gutachten über den Werkverkehr sowie Behinderung deutscher Binnenschiffer durch Lizenzierung der Transportübernahmen durch die niederländische Regierung SchrAnfr B87 16.06.78 Drs 08/1931 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B88 16.06.78 Drs 08/1931 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B89 16.06.78 Drs 08/1931 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B90 16.06.78 Drs 08/1931 Seiters CDU/CSU SchAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8090* A Anlage 93 Ausbau des zweiten Kölner Autobahnrings SchrAnfr B91 16.06.78 Drs 08/1931 Milz CDU/CSU SchrAnfr B92 16.06.78 Drs 08/1931 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8091* A Anlage 94 Nahverkehrssystem „Rufbus" in Friedrichshafen SchrAnfr B93 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8091* B Anlage 95 Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der B 13 neu zwischen München-Harlaching und der Autobahn München—Salzburg SchrAnfr B94 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8091* D Anlage 96 Fertigstellung der Autobahn München—Deggendorf SchrAnfr B95 16.06.78 Drs 08/1931 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8092* A Anlage 97 Bau der Ortsumgehung Langenbrand SchrAnfr B96 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8092* B Anlage 98 Beförderung von Rollstuhlfahrern mit Zügen und Bussen der Bundesbahn und der Bundespost SchrAnfr B97 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8092* C Anlage 99 Bau der Bundesbahnstrecke Köln—GroßGerau; Bau der B 42 Bonn—OberkasselKönigswinter SchrAnfr B98 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Möller CDU/CSU SchrAnfr B99 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8093* B Anlage 100 Zollabfertigung der Züge im Zollamt Aachen-Bahnhof-West zum freien Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B100 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8093* D Anlage 101 Entschärfung der Ortsdurchfahrt Rehe SchrAnfr B101 16.06.78 Drs 08/1931 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8094* A Anlage 102 Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn Stuttgart—München im Bereich der Gemeinde Denkendorf SchrAnfr B102 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8094* A Anlage 103 Ausbau des Elbe—Lübeck-Kanals; Errichtung ortsfester Relaisstationen für eine Erweiterung des Seefunks auf den Oberelbe- und Elbe-Seiten-Kanalbereich sowie Zulassung des Funkverkehrs bundesdeutscher Binnenschiffe in der DDR SchrAnfr B103 16.06.78 Drs 08/1931 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B104 16.06.78 Drs 08/1931 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B109 16.06.78 Drs 08/1931 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B110 16.06.78 Drs 08/1931 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8094* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 XI Anlage 104 Verbesserung der Rechtsgrundlagen für Bahnpolizei und Fahndungsdienst der Bundesbahn SchrAnfr B105 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8095* A Anlage 105 Zweispuriger Ausbau der Autobahnstrecke Inntal-Dreieck—Wasserburg; Beibehaltung der Bundesbahnstrecke Rosenheim—Wasserburg—Mühldorf SchrAnfr B106 16.06.78 Drs 08/1931 Graf Huyn CDU/CSU SchrAnfr B107 16.06.78 Drs 08/1931 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 8095* B Anlage 106 Festsetzung des Höchstalters von 45 Jahren für Arbeiter im Paketdienst der Bundespost SchrAnfr B108 16.06.78 Drs 08/1931 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 8095* D Anlage 107 Vereinbarkeit der Zusammenfassung von Telefonanschlüssen zu sogenannten „Wählsternen" mit der Werbung für neue Telefonanschlüsse durch die Bundespost SchrAnfr B i 11 16.06.78 Drs 08/1931 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 8096* A Anlage 108 Zeitaufwand der Betroffenen für die Beantwortung der im Wohnungsstichprobengesetz 1978 geforderten Angaben SchrAnfr B112 16.06.78 Drs 08/1931 Carstens CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8096* B Anlage 109 Einhaltung der Normen für behindertengerechtes Bauen SchrAnfr B113 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8096* D Anlage 110 Auffassung des Dr. Seelke im Bundesbauministerium über die Wiedererreichung der Vollbeschäftigung durch Abwanderung aus strukturschwachen Gebieten sowie als Konsequenz eine Änderung der regionalen Förderungspolitik und sich daraus ergebende Folgen für Niederbayern SchrAnfr B114 16.0638 Drs 08/1931 Dr. Rose CDU/CSU SchrAnfr B115 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Rose CDU/CSU SchrAnfr B116 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8097* A Anlage 111 Wirtschaftliche Situation und soziologische Struktur der Vermieter von Wohnungen SchrAnfr B117 16.06.78 Drs 08/1931 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8098* B Anlage 112 Erstattung für Aufwendungen für Mietwohnungen an Mieter nach dem Städtebauförderungsgesetz SchrAnfr B118 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8098* C Anlage 113 Ziele der deutschen Antarktisforschung SchrAnfr B119 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B120 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8098* D Anlage 114 Nutzung der von der Zentralstelle für Atomkernenergiedokumentation angebotenen Informationsdienstleistungen im Rahmen des Fachinformationszentrums EnergiePhysik-Mathematik SchrAnfr B121 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B122 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8099* B Anlage 115 Errichtung einer Versuchsstrecke für ein Magnetbahnsystem für die internationale Verkehrsausstellung in Hamburg sowie Ermittlung der Einstellung der Benutzer zu diesem Bahnsystem und Umsetzung der Forschungsergebnisse in die praktische Anwendung SchrAnfr B123 16.06.78 Drs 08/1931 Pfeffermann CDU/CSU XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 SchrAnfr B124 16.06.78 Drs 08/1931 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B125 16.06.78 Drs 08/1931 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B126 16.06.78 Drs 08/1931 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8099* C Anlage 116 Zugang von Kernenergiegegnern zu sensitiven Anlagen im Kernforschungszentrum Karlsruhe und im Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg SchrAnfr B127 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B128 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . 8100* D Anlage 117 Plutoniumverluste in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague SchrAnfr B129 16.06.78 Drs 08/1931 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8101* A Anlage 118 Verbesserung der schulischen Betreuung der ausländischen Kinder SchrAnfr B130 16.06.78 Drs 08/1931 Urbaniak SPD SchrAnfr B131 16.06.78 Drs 08/1931 Urbaniak SPD SchrAnfr B132 16.06.78 Drs 08/1931 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 8101* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8027 101. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 99. Sitzung, Seite 7874 und 7875: Die Antworten auf die Fragen 72 und 73 des Abgeordneten Oostergetelo sind einschließlich der Zusatzfragen gegeneinander auszutauschen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23. 6. Dr. Ahrens ** 23. 6. Alber *** 23. 6. Dr. Althammer 23. 6. Dr. Bangemann * 23.6. Dr. Barzel 23. 6. Dr. Bayerl * 23. 6. Frau von Bothmer *** 23. 6. Büchner (Speyer) *** 23. 6. Coppik 23. 6. Frau Dr. Däubler-Gmelin 23. 6. Dr. Dollinger 23. 6. Dr. Dregger 23.6. Dr. Enders *** 23. 6. Erhard (Bad Schwalbach) 23. 6. Dr. Eyrich 23. 6. Fellermaier * 23. 6. Flämig * 23. 6. Friedrich (Würzburg) 23. 6. Dr. Früh * 23. 6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner *** 23. 6. Glos 23. 6. Dr. Gradl 23. 6. Frau Dr. Hamm-Brücher 23. 6. Handlos *** 23. 6. von Hassel *** 23. 6. Hoffmann (Saarbrücken) * 23. 6. Ibrügger * 23. 6. Immer (Altenkirchen) 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 6. Jahn (Marburg) 23. 6. Jung 23. 6. Dr. h. c. Kiesinger 23. 6. Dr. Klepsch *** 23. 6. Klinker * 23.6. Koblitz 23. 6. Kroll-Schlüter 23. 6. Leber 23.6. Lemmrich *** 23. 6. Lemp * 23.6. Lenzer *** 23. 6. Lücker * 23. 6. Luster * 23. 6. Marquardt *** 23. 6. Dr. Mende *** 23. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 23. 6. Mischnick 23. 6. Dr. Müller *** 23.6. Müller (Wadern) * 23. 6. Frau Dr. Neumeister 23.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Pawelczyk *** 23. 6. Dr. Pfennig *** 23. 6. Rawe 23.6. Reddemann *** 23.6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 23. 6. Dr. Rose 23.6. Schmidt (München) * 23. 6. Schmidt (Würgendorf) *** 23. 6. Schwarz 23. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 23. 6. Dr. Schwörer' 23. 6. Sieglerschmidt * 23. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim*** 23. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 23. 6. Sybertz 23. 6. Thüsing 23. 6. Frau Tübler 23. 6. Ueberhorst *** 23. 6. Dr. Vohrer*** 23. 6. Frau Dr. Walz * 23. 6. Dr. Warnke 23. 6. Weber (Heidelberg) 23. 6. Dr. von Weizsäcker .23. 6. Frau Dr. Wex 23. 6. Baron von Wrangel 23. 6. Würtz * 23. 6. Ziegler 23. 6. Zywietz * 23. 6. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 2) : Entspricht es dem notwendigen Verständnis für die Kontrollrechte des Parlaments in einer parlamentarischen Demokratie, wenn Staatssekretär Bölling nach dem Nachrichtenspiegel I vom 26. Mai 1978 im Deutschen Fernsehen tadelnd feststellte, der amerikanische Präsident „habe es mit seinem Parlament sicherlich nicht ganz leicht", oder vertritt der Pressesprecher der Bundesregierung etwa die Ansicht, daß in der parlamentarischen Demokratie die Regierung es mit dem Parlament immer „ganz leicht'' haben müsse? Sie täuschen sich gründlich, wenn Sie meinen, ich hätte das amerikanische Parlament tadeln wollen, was mir natürlich gar nicht zusteht. Ich habe lediglich die Meinung zitiert, die der amerikanische Präsident bei mehreren Anlässen ausgedrückt hat. Außerdem weiß jeder politische Beobachter, Sie so gut wie ich, daß eine von uns sehr gewünschte Politik, nämlich die der Energie-Einsparung, durch den Widerstand des amerikanischen Kongresses zumindest verzögert wird. Im übrigen bin ich der Auffassung, daß jede Regierung in einer parlamentarischen Demokratie auf die positive Herausforderung durch das Parlament angewiesen ist. Ich denke, daß Sie mir auch darin zustimmen, daß unter dieser Voraussetzung gesetzgeberische Vorhaben der Regierung vom Parlament 8052* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 stets nur mit guten Gründen vereitelt werden sollten und nicht etwa, weil man der Regierung einen parlamentarischen Erfolg mißgönnt. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 3) : War Bundesminister Genscher bereits bei Erhalt des Schreibens des prokommunistischen Pahl-Rugenstein-Verlags, mit dem dieser Verlag aus Anlaß des bevorstehenden Besuchs von Generalsekretär Breschnew darum bat, ihm geeignete Äußerungen für ein Buch mit Äußerungen deutscher und sowjetischer Politiker zum Stand der Beziehungen zwischen beiden Ländern und Völkern zur Verfügung zu stellen, die besondere Zielrichtung dieses Verlags bekannt, und wenn ja, warum hat der Bundesminister gleichwohl keine Veranlassung gesehen, dem Verlag die nach der Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf meine Schriftliche Frage (Drucksache 8/1826, Frage B 8) zur Verfügung gestellten Texte vorzuenthalten? Der Pahl-Rugenstein-Verlag ist mit einem Schreiben vom 17. Februar 1978 folgenden Inhalts an den Bundesminister des Auswärtigen herangetreten: An den Außenminister der Bundesrepublik Deutschland Herrn Hans-Dietrich Genscher Konrad-Adenauer-Allee 5300 Bonn Sehr geehrter Herr Minister, aus Anlaß des bevorstehenden Besuchs von Generalsekretär Leonid Breschnew in der Bundesrepublik bringen wir ein Buch mit dem Titel „Zwischenbilanz. Zur Entwicklung der Beziehungen Bundesrepublik — Sowjetunion" heraus. Der Band soll Äußerungen deutscher und sowjetischer Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zum Stand der Beziehungen zwischen beiden Ländern und Völkern dokumentieren. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, uns geeignete Äußerungen, die Sie in jüngster Zeit abgegeben haben, bis zum 5. März zu übermitteln. Mit freundlichen Empfehlungen (Paul Neuhöffer) Darauf hin hat der Bundesminister des Auswärtigen dem Verlag Äußerungen zur Verfügung gestellt, die er in jüngster Zeit zum Stand der deutsch-sowjetischen Beziehungen gemacht hatte. Der Bundesminister des Auswärtigen sah ebensowenig wie u. a. folgende deutsche Persönlichkeiten einen Anlaß, dem Verlag seine bei anderer Gelegenheit gemachten Äußerungen und Veröffentlichungen nicht zur Verfügung zu stellen: Der Bundeskanzler Helmut Schmidt Der Vorsitzende der SPD, Willy Brandt Die Vorsitzenden der Fraktionen der SPD und FDP des Deutschen Bundestages, Herbert Wehner und Wolfgang Mischnick Der Bundesgeschäftsführer der SPD, Egon Bahr Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Klaus von Dohnanyi Der Ministerpräsident des Saarlandes, Dr. Franz Josef Röder Der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr, Anton Jaumann Der Präsident des Deutschen Sportbundes, Willi Weyer Der Vorsitzende des Vorstandes der Salzgitter AG, Hans Birnbaum Der Vorsitzer des Aufsichtsrates der Saar-Bergwerke AG., Staatssekretär a. D. Dr. Ernst Wolf Mommsen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staaatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 4) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der laut „Berliner Extra Dienst" angebliche „Reichsführer der NSDAP" und der Herausgeber des neonazistischen Pamphlets „Wille und Weg", Wilhelm Wübbels, trotz seiner Aktivitäten immer wieder mit einem Pkw auf Transitstrecken nach Berlin fährt, ohne daß er bei der Ein- oder Ausreise bzw. bei der Durchreise von DDR-Organen zurückgewiesen wurde noch sonstwie bisher erkennbare Schwierigkeiten hatte? Die Bundesregierung ist nicht in der Lage zu bestätigen, daß einzelne Reisende die Transitwege von und nach Berlin (West) benutzen, da die Reisenden nicht namentlich erfaßt werden. Die Voraussetzungen für eventuelle Zurückweisungen von Reisenden oder andere Maßnahmen durch die DDR-Organe sind in Artikel 16 des Transitabkommens geregelt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A5 und 52): Hat die Bundesregierung gestattet, daß Mitarbeiter der „DDR"- Vertretung mit den am 12. Juni 1978 in einem Flugzeug aus der „DDR" geflüchteten Personen Kontakt aufzunehmen, und wenn ja, aus welchen Gründen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der „DDR", Bestände der Stiftung Preußischer Kulturbesitz nach Ost-Berlin zu überstellen? Zu Frage A 5: Es ist nicht Sache der Bundesregierung, Gespräche der Ständigen Vertretung der DDR mit Personen aus der DDR, die sich im Bundesgebiet aufhalten, zu gestatten oder zu verweigern. Maßgeblich hierbei ist der Wille ,der Betroffenen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8053* Im einzelnen hat der Vorfall am 12. Juni 1978 sich wie folgt zugetragen: Nach der Landung des Flugzeugs in der Nähe von Kassel hat das Bundeskanzleramt die Ständige Vertretung der DDR von dem Vorfall unterrichtet. Die Ständige Vertretung hat hierbei gebeten, die aus der DDR geflohenen Personen sprechen zu dürfen. Dieser Wunsch wurde entgegengenommen, und es wurde veranlaßt, die drei geflohenen Personen davon zu unterrichten sowie zu fragen, ob sie zu einem solchen Gespräch bereit seien. In der Zwischenzeit sind zwei Angehörige der Ständigen Vertretung der DDR nach Kassel gefahren. Sie wurden dort von Mitarbeitern des Bundesgrenzschutzes und von dem Staatsanwalt empfangen, der den Vorfall unter Prüfung unseres Luftverkehrsrechts bearbeitete. Hierbei wurde den Angehörigen der Ständigen Vertretung mitgeteilt, daß die Flüchtlinge ein Gespräch mit der Ständigen Vertretung der DDR ablehnen. Ein Gespräch ist deshalb nicht zustande gekommen. Zu Frage A 52: Ich vermute, daß Sie mit Ihrer F rage den § 1 Abs. 2 der Verordnung über den staatlichen Museumsfonds der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1978 meinen. Ich habe den Standpunkt der Bundesregierung bereits bei der Beantwortung ,der Anfrage A Nr. 31 des Herrn Kollegen Werner Broll am vorigen Mittwoch deutlich gemacht und ausgeführt: „Die Bundesregierung hat wiederholt, zuletzt am 23. Februar 1978 in der Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, festgestellt, daß über die Bestände der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Rahmen des alliierten Rechts und durch bundesgesetzliche Regelung in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht Verfügungen getroffen worden sind. An diesem Standpunkt hält die Bundesregierung unverändert fest. Die Bundesregierung wird ihren Standpunkt weiterhin in geeigneter Weise vertreten. In diesem Zusammenhang darf ich erwähnen, daß gegenwärtig die Stellungnahme vorbereitet wird, die der Innenausschuß des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 31. Mai 1978 von der Bundesregierung erbeten hat." Ich gehe davon aus, daß diese Stellungnahme dem Innenausschuß noch vor der Sommerpause zugeleitet werden kann. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 39 und 40) : Welche Waffen (auch nukleare) und welche Truppen bzw. paramilitärische Verbände und Organisationen aus dem Bereich des Warschauer Pakts sind nicht in die MBFR-Verhandlungen einbezogen? In welchen Ländern des Warschauer Pakts trifft dies zu, wie stark sind diese Verbände und mit welchen Waffen sind diese ausgerüstet? Streitkräfte und Waffen der direkten Teilnehmer können nur insofern in die MBFR-Verhandlungen einbezogen werden, als sie sich im Raum der Reduzierungen, über den man sich bei Beginn der Verhandlungen geeinigt hat, befinden. Dies gilt auch für die Streitkräfte und Waffen des Warschauer Paktes. Wegen des geographisch auf Mitteleuropa begrenzten Bereichs der Reduzierungen ist für den Westen jedoch nur eine selektive Einbeziehung von Waffen akzeptabel. Aus den gleichen Gründen sollen auch nur die Landstreitkräfte Verminderungen und Limitierungen unterliegen. Paramilitärische Verbände und Grenztruppen werden nicht als Landstreitkräfte, die von MBFR erfaßt werden, betrachtet. Zur Verdeutlichung noch folgende Bemerkungen: 1. Gemäß dem Ergebnis der exploratorischen Gespräche von 1973 nehmen an den MBFR-Verhandlungen aus dem Bereich des Warschauer Pakts als direkte Teilnehmer folgende Staaten teil: die Sowjetunion, Polen, die CSSR und die DDR. Ungarn nimmt an den Verhandlungen als einer der Teilnehmer mit besonderem Status, nicht als direkter Teilnehmer, teil. Es ist aber aus den indirekten Teilnehmern dadurch herausgehoben, daß im Verfahrensprotokoll vom 14. Mai 1973 die westliche Erklärung niedergelegt ist, während der Verhandlungen müsse geprüft und entschieden werden, wie und in welchem Maße Ungarn in künftige Entscheidungen, Übereinkommen und Maßnahmen einbezogen werde. Dementsprechend sind die beiden Staaten des Warschauer Pakts, Bulgarien und Rumänien, eindeutig nicht mit Streitkräften und Waffen in MBFR einbezogen. 2. Während der zur Zeit noch laufenden Datendiskussion wird als Zählkriterium für die Einbeziehung von Streitkräften in die Datenbasis das sogenannte Uniformprinzip zugrunde gelegt. Nach westlicher Vorstellung wird das uniformierte militärische Personal in aktivem Dienst im Raum der Reduzierungen — auf östlicher Seite in Polen, der CSSR und der DDR — gezählt. Nicht eingeschlossen sind z. B. Grenzeinheiten, bei den Streitkräften arbeitende Zivilisten, paramilitärische Verbände oder Betriebskampfgruppen. 3. Hinsichtlich der Waffen ist es das westliche Verhandlungsziel, die zugunsten des Ostens bestehende beträchtliche Disparität bei den sowjetischen Kampfpanzern zu vermindern, die ihrer Natur nach zum bedrohlichsten Offensivpotential zu rechnen sind. Deshalb konzentriert sich eine der zentralen westlichen Forderungen gerade auf die Verminderung der bei den Kampfpanzern bestehenden Disparität. 8054* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 54) : Will die Bundesregierung alles tun, um die von der jugoslawischen Regierung geforderte Auslieferung von acht Kroaten zu verhindern, die zuständigen Gerichte die Gründe wissen zu lassen, die gegen eine Auslieferung sprechen und der jugoslawischen Regierung mitteilen, daß zwischen den in Jugoslawien inhaftierten deutschen Terroristen und den acht Kroaten kein Kompensationsgeschäft möglich ist? Die Bundesregierung wird sich selbstverständlich auch bei der Behandlung und der Beurteilung der in Ihrer Frage erwähnten jugoslawischen Auslieferungsersuchen an die Bestimmungen des deutschjugoslawischen Auslieferungsvertrags vom 26. November 1970 und das geltende deutsche Recht halten. Sie wird die Ersuchen nicht anders bearbeiten als die anderen seit dem Inkrafttreten des Vertrags übermittelten Auslieferungsersuchen. Dabei ist es selbstverständlich, daß den zuständigen deutschen Gerichten, die gegebenenfalls über die Zulässigkeit der Auslieferung zu entscheiden haben, alle notwendigen entscheidungserheblichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Im übrigen hat die Bundesregierung wiederholt deutlich gemacht, daß eine Entscheidung über die jugoslawischen Auslieferungsersuchen nur auf der Grundlage des geltenden Rechts ergehen kann und daß der Vertrag keine Regelung enthält, die es ermöglichte, eine Entscheidung in einem konkreten Auslieferungsfall von einer Entscheidung der anderen Vertragspartei in einem anderen Fall abhängig zu machen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 81): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, _um Arbeitsvermittler (auch in den Nebenstellen) der Arbeitsämter dafür auszubilden, daß sie schwerpunktmäßig Behinderte vermitteln und auf deren besondere Probleme eingehen können? Die Organisation der Arbeitsämter und die Ausbildung ihrer Bediensteten ist Selbstverwaltungsangelegenheit der Bundesanstalt für Arbeit. In jedem Arbeitsamt besteht für den Bereich der beruflichen Rehabilitation der Behinderten — einschließlich der Vermittlung von Behinderten — und für die Durchführung des Schwerbehindertengesetzes eine besondere Organisationseinheit, die Rehabilitation/Schwerbehinderten-Stellen. Die dort tätigen Arbeitsvermittler und Arbeitsberater haben die gleiche Vorbildung wie die anderen Arbeitsberater und Arbeitsvermittler. D. h., sie haben in der Regel die zweite Fachprüfung für den gehobenen Dienst, die Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst oder den Abschluß des Studiums „Arbeits- und Berufsberatung" an der Fachhochschule der Bundesanstalt für Arbeit. Bereits in den allgemeinen Ausbildungswegen für Arbeitsberater und Arbeitsvermittler werden die Probleme der Behinderten eingehend behandelt. Zusätzlich bestehen für die im Rehabilitation/Behinderten-Bereich tätigen Fachkräfte spezielle Fortbildungsmaßnahmen, z. B. Kurse für Beratungsfachkräfte im Berufsförderungswerk Heidelberg. Die Spezialisierung der Bediensteten in den Schwerbehinderten-Stellen ermöglicht ein besonderes intensives Eingehen auf die Belange der Behinderten. In den Nebenstellen der Arbeitsämter, deren Größe keine eigene Schwerbehinderten-Stelle zuläßt, hält ein Arbeitsberater der Schwerbehinderten-Stelle des Hauptamtes regelmäßig Sprechstunden ab, im übrigen obliegt die Vermittlung von Behinderten in diesen Nebenstellen den fachlich zuständigen Hauptvermittlern. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 82) : Welche Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen bisher für Betriebsräte bei Einstellungen im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen? Die Einstellung von Arbeitnehmern, die im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vom Arbeitsamt einem Arbeitgeber zugewiesen werden, ist arbeitsrechtlich wie jede andere Einstellung zu beurteilen. Deshalb unterliegt sie ebenfalls den gesetzlichen Beteiligungsrechten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Die Einstellung bedarf also der Zustimmung des Betriebsrates. Er kann u. a. seine Zustimmung verweigern, wenn die Einstellung gegen ein Gesetz verstoßen würde. Ob die Beschäftigung eines vom Arbeitsamt zugewiesenen Arbeitnehmers mit anderen als zusätzlichen Arbeiten im Sinne von § 91 AFG, für die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit gewährt werden, als ein Gesetzesverstoß im Sinne von § 99 BetrVerfG anzusehen ist, der den Betriebsrat berechtigt, seine Zustimmung zu einer Einstellung zu verweigern, erscheint zweifelhaft. Die Arbeitnehmervertretungen haben im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte zu prüfen, ob die Einstellung als solche gegen Gesetzesvorschriften verstößt, nicht jedoch, ob die Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Leistungen an den Arbeitgeber vorliegen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 83) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8055* Welche Mitwirkungsmöglichkeiten" bestehen bisher für Personalräte bei Einstellungen im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, und ist die Bundesregierung bereit, zu prüfen, wie durch die Mitwirkung von Personalräten bei Einstellungen im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen die sogenannten Mitnahmeeffekte verringert werden können? Nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz hat der Personalrat bei jeder Einstellung, also auch bei Einstellungen im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mitzubestimmen. Er kann seine Zustimmung z. B. verweigern, wenn die Einstellung gegen ein Gesetz, eine Verordnung oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag verstößt. Entsprechende Möglichkeiten haben die Personalvertretungen im öffentlichen Dienst der Länder und Gemeinden nach den Personalvertretungsgesetzen der Länder. Der zweite Teil der Frage bezieht sich offenbar auf den gelegentlich erhobenen Vorwurf, im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vom Arbeitsamt zugewiesene Arbeitskräfte würden zu anderen als den in § 91 des Arbeitsförderungsgesetzes genannten Zwecken verwendet, die von der Bundesanstalt für Arbeit gewährten Lohnkostenzuschüsse daher bestimmungswidrig in Anspruch genommen. Es ist nicht die Aufgabe der Personalräte, sondern der Arbeitämter, über eine den Zielen des Arbeitsförderungsgesetzes gemäße Verwendung der Zuschüsse zu wachen. Im übrigen wäre es für die Personalräte schwierig, quasi als Kontrollorgan der Bundesanstalt für Arbeit eine unberechtigte Inanspruchnahme von Lohnkostenzuschüssen dadurch zu verhindern, daß sie der Einstellung eines Arbeitslosen widersprechen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/1931 Frage A 84) : In welchem Umfang und auf Grund welcher Reditsvorschriften sind Selbständige in den vergangenen Jahren in den Genuß von Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit gekommen? Der größte Teil der Selbständigen, die in den Genuß von Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit kommen, sind Personen, die eine abhängige Beschäftigung aufnehmen wollen. Sie können alle Leistungen in Anspruch nehmen, die ohne vorherige Beitragszahlung gewährt werden können. Hierzu gehören neben den Vermittlungs- und Beratungsdiensten Leistungen zur Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung, zur Förderung der Arbeitsaufnahme sowie zur Rehabilitierung. Sofern diese Personen sich beim Arbeitsamt arbeitlos gemeldet haben, können sie auch an allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung teilnehmen. Bei Bedürftigkeit können sie aus Mitteln des Bundes Arbeitslosenhilfe beziehen. Für die Dauer des Bezuges von Arbeitslosenhilfe zahlt die Bundesanstalt für sie auch Beiträge zur Krankenversicherung und ab 1. Juli 1978 auch Beiträge zur Rentenversicherung. Im übrigen ist auch zu erwähnen, daß die allgemeinen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen selbst sich ebenfalls positiv auf den geschäftlichen Erfolg der Unternehmen auswirken. Eine genaue Aufschlüsselung nach dem Umfang der Inanspruchnahme von Leistungen durch ehemals Selbständige ist nicht möglich. 'Lediglich bei Maßnahmen der beruflichen Fortbildung und Umschulung wird die Stellung im Beruf vor der Maßnahme statistisch erfaßt. Im Jahr 1977 wurden danach von insgesamt 8 455 Nichtbeitragszahlern 504 Personen gefördert, die zuvor als Selbständige oder Mithelfende tätig waren. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß nach langfristigen Erwerbspersonenvorausschätzungen der Bundesregierung jährlich etwa 80 000 bis 100 000 Selbständige und mithelfende Familienangehörige in die abhängige Beschäftigung abwandern. Die Dienste und Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit werden von diesen Personen zu einem ganz erheblichen Teil in Anspruch genommen. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 89 und 90): Hält die Bundesregierung es angesichts der ständig zunehmenden Akademikerarbeitslosigkeit für verantwortbar, auch Z-Offiziere studieren zu lassen? Glaubt die Bundesregierung, die aus der Bundeswehr ausgeschiedenen Z-Offiziere, die ein Studium an den Hochschulen der Bundeswehr absolviert haben, angesichts der hohen Arbeitslosenquoten im pädagogischen und im Ingenieurbereich in den Staatsdienst bzw. in die Wirtschaft integrieren zu können? Der Offizier der Bundeswehr kann heute und in Zukunft Führungsverantwortung in unseren hoch- technisierten Streitkräften nur dann tragen, wenn er zu übergreifendem und differenziertem Handeln auf wissenschaftlicher Grundlage ausgebildet wird. Wir befinden uns hier mit vielen Streitkräften auf dem gleichen anerkannten Weg. Die Auswahl der Studienfachrichtungen an den Hochschulen der Bundeswehr richtet sich nach dem Bedarf, den die Streitkräfte an wissenschaftlich ausgebildeten Offizieren haben. Das Studium für Offiziere des Truppendienstes orientiert sich folglich nicht an der gegenwärtigen Situation des Arbeitsmarktes und kann auch daher nicht ständig umstrukturiert werden. Das Studium als Teil der Ausbildung und damit letztendlich zur Verbesserung der Führungsfähigkeit gilt für Berufsoffiziere und Offiziere auf Zeit gleichermaßen, da sich nach den Bestimmungen der Soldatenlaufbahnverordnung für die meisten Offiziere erst im siebten oder achten Dienstjahr entscheidet, ob sie nach Eignung, Leistung und Bedarf in den Status eines Berufssoldaten übernommen werden können. 8056* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Die Bundesregierung hält daher an ihrer zu Beginn der 70er Jahre geschaffenen Konzeption einer gemeinsamen Ausbildung für Zeit- und Berufsoffiziere fest. Die ersten Offiziere auf Zeit mit abgeschlossenem Studium an den Hochschulen der Bundeswehr werden ab 1984 ihre Dienstzeit beenden. Es läßt sich heute nicht übersehen, wie die Arbeitsmarktlage Mitte der achtziger Jahre aussehen wird. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß die Offiziere des Truppendienstes mit einem Pädagogik- und Ingenieurstudium sowie ihrer siebenjährigen Erfahrung als Ausbilder, Führer und Erzieher genauso wie alle anderen Absolventen der Hochschulen der Bundeswehr nach ihrer Dienstzeit in zivile Berufe integriert werden können. Der Einstieg in das Zivilleben wird durch Berufsförderungsmaßnahmen erleichtert. Ein derzeit in der Planung befindliches Anschlußstudium an unseren Hochschulen der Bundeswehr, als Teil dieser Berufsförderung, wird zu dieser Integration beitragen. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 91): Wann wird die Bundesregierung, der Aufforderung des Haushaltsausschusses vom 15. Dezember 1977 folgend, diesem Ausschuß über den Verwaltungskostenzuschlag bei der Gemeinschaftsverpflegung der Bundeswehr berichten, damit dieser seinen Beschluß vom 5. Mai 1977 endlich aufheben kann, wie es sowohl vom Verteidigungsausschuß und allen Fraktionen des Deutschen Bundestages als auch vom Bundesverteidigungsministerium gewünscht wird? Die Erhebung eines Verwaltungskostenzuschlages für bestimmte Teilnehmer an der Truppenverpflegung entspricht einem Beschluß des Haushaltsausschusses. Die Bundesregierung hatte seinerzeit gebeten, von dieser Regelung abzusehen. Die Bemühungen des Verteidigungsausschusses und der Bundesregierung im Dezember 1977, den Haushaltsausschuß um die Aufhebung seines Beschlusses zu bitten, hatten zunächst keinen Erfolg. Vielmehr hatte der Haushaltsausschuß die erneute Beratung dieses Problems von der Vorlage eines ressortübergreifenden Berichtes des Bundesministers der Finanzen über Vergünstigungen für Bundesbedienstete abhängig gemacht. Hiervon ist der Haushaltsausschuß jetzt abgerückt. Die Bundesregierung beabsichtigt daher, unmittelbar nach der Sommerpause, diese Angelegenheit erneut an den Haushaltsausschuß heranzutragen. Unabhängig davon würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn der Haushaltsausschuß seinen Beschluß von sich aus aufheben würde. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 92) : Wird die Bundesregierung beim Programm für den Informationsbesuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesmarine anläßlich der „Kieler Woche" auch die Besichtigung von Einrichtungen, in denen Zivildienstleistende tätig sind, vorsehen? Der Besuch von Richtern des Bundesverfassungsgerichtes bei der Bundesmarine geht auf Wunsch des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, den er während der Kieler Woche 1977 äußerte, zurück. Aus terminlichen Gründen war der Besuch im Laufe des Jahres 1977 nicht möglich. Die Landesregierung Schleswig-Holstein und die Stadt Kiel schlugen deshalb vor, den vom Bundesverfassungsgericht gewünschten Besuch bei der Marine in die Kieler Woche 1978 zu verlegen. Damit wollten die Landesregierung und die Stadt die Gelegenheit wahrnehmen, ebenfalls als Gastgeber aufzutreten. Dem entsprach der Inspekteur der Marine mit seiner Einladung an das Bundesverfassungsgericht zu einem Besuch von Dienststellen und Einheiten während der Kieler Woche 1978. Ich möchte darauf hinweisen, daß die Bundesmarine nicht über Einrichtungen verfügt, in denen Zivildienstleistende tätig sind. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höpfinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 93 und 94) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Freigrenze nach § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 a der Verordnung hierzu angehoben werden muß, weil sie den wirtschaftspolitischen Änderungen seit ihrer Einführung vor rund 20 Jahren nicht mehr gerecht wird? Ist die Bundesregierung insbesondere der Auffassung, daß dieser Freibetrag von 1 500 DM, der vor allem gedacht ist als Anteil an den Bestattungskosten sowie für Grab und Grabmal, angesichts der gestiegenen Kosten in diesem Bereich auf 5 000 DM zuzüglich eines Betrags von 1 000 DM für jede Person, die vom Hilfesuchenden überwiegend unterhalten wird, angehoben werden sollte, und wird sich die Bundesregierung für eine entsprechende gesetzliche Regelung einsetzen? Zu Frage A 93: Zu dem geschützten Vermögen, von dessen Einsatz die Sozialhilfe nicht abhängig gemacht werden darf, gehören nach § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes auch kleinere Barbeträge, deren Höhe durch Rechtsverordnung bestimmt wird. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ist ein Betrag von 1 500 DM zuzüglich eines Betrages von 750 DM für den nicht getrennt lebenden Ehegatten und von 300 DM für jede vom Hilfesuchenden oder seinem Ehegatten überwiegend unterhaltene Person geschützt. Diese Beträge gelten nicht, wie unterstellt Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8057* wird, bereits seit 20 Jahren, sondern erst seit dem Erlaß der Verordnung im November 1970. Vorher galt eine Regelung mit geringeren und weniger familiengerecht gestalteten Beträgen; der Grundbetrag betrug statt 1 500 DM nur 1 000 DM. Auf Grund einer Entschließung des Bundestages bei Verabschiedung der 3. BSHG-Novelle sind die in der Verordnung bestimmten Schonbeträge im Jahre 1974 überprüft worden. Eine Anhebung wurde für nicht erforderlich angesehen, nachdem die Länder bei einer Umfrage mehrheitlich die Auffassung vertreten hatten, daß die Beträge auch weiterhin den wirtschaftlichen Verhältnissen gerecht würden. Angesichts dieser Sach- und Rechtslage und angesichts der Belastung der Haushalte in den Ländern mit Sozialhilfekosten hat die Bundesregierung Bedenken, allgemein die Schonbeträge höher festzusetzen. Sie ist aber bereit, die Frage bei den bevorstehenden Gesprächen mit den Ländern über den Entwurf einer 4. BSHG-Novelle erneut anzusprechen. Da eine Änderung des geltenden Rechtszustandes der Zustimmung des Bundesrates bedarf, erscheint die Vorlage eines Verordnungsentwurfes nur sinnvoll, wenn mit der Unterstützung durch die Länder gerechnet werden kann. Zu Frage A 94: Ihre Annahme ist nicht zutreffend, daß irgendeine Verbindung zwischen den geschützten Freibeträgen und den Bestattungskosten etc. besteht. Die erforderlichen Kosten einer Bestattung sind im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 15 des Bundessozialhilfegesetzes zu übernehmen, soweit den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 8/1931 Fragen A 95 und 96) : Liegen der Bundesregierung über den Umfang der Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen gegen Krebs Zahlenangaben vor, und wie beurteilt die Bundesregierung in Anbetracht der Pressemeldungen, die von solchen Vorsorgeuntersuchungen abraten, die Früherkennungsuntersuchungen? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie man die Motivation zur Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen gegen Krebs verbessern kann? Zu Frage A 95: Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen läßt nach wie vor zu wünschen übrig. Von den bei den gesetzlichen Krankenkassen versicherten anspruchsberechtigten Frauen macht nur etwa jede dritte, von den Männern sogar nur jeder sechste von dem Angebot zur Krebsfrüherkennung Gebrauch. Besser sind die Verhältnisse bei den Ersatzkassen, wo etwa die Hälfte der versicherten Frauen und gut ein Viertel der Männer an den Untersuchungen teilgenommen haben. Pressemeldungen, die vor angeblichen Gefahren der Früherkennungsuntersuchungen gerade bei Männern warnen, bewirken eine Verunsicherung der Teilnahmeberechtigten. Nach wie vor ist davon auszugehen, daß die möglichst frühe Erkennung einer Krebskrankheit die beste Chance für ihre Heilung darstellt. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat daher die zuletzt von einem öffentlichkeitswirksamen Kritiker erhobenen Vorwürfe gegen bestimmte Früherkennungsmaßnahmen zum Anlaß genommen, diesen aufzufordern, dem wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer hierfür Belege zur Prüfung zuzuleiten, da derartige Vorwürfe nach dem allgemein anerkannten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse als unbegründet angesehen werden müssen. Von der Abgabe solcher Belege ist uns bisher nichts bekannt geworden. Zu Frage A 96: Es liegen der Bundesregierung aus verschiedenen Untersuchungen, u. a. aus der durch das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit geförderten Studie „Motivation der Bevölkerung zur Krebsvorsorge" Erkenntnisse darüber vor, welche Gründe für die Nichtteilnahme an der Krebsvorsorge verantwortlich sind. Neben Schwierigkeiten wie Verdienstausfall, langen Wartezeiten bzw. Anmeldefristen bei den Ärzten muß die Krebsangst als Haupthinderungsgrund angesehen werden. Darunter ist die Furcht vor einem eventuell negativen Untersuchungsergebnis verbunden mit dem nach wie vor verbreiteten Glauben, Krebs sei unheilbar, zu verstehen. Es wird somit darauf ankommen, neben der Ausräumung organisatorischer Probleme eine Änderung der Einstellung der Bevölkerung zur Krebskrankheit u. a. dadurch zu bewirken, daß verstärkt auf die Heilungsquoten gerade bei den durch die Früherkennungsmaßnahmen abgedeckten Krebsarten aufmerksam gemacht wird. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 97): Entsprechen nach der Beurteilung der Bundesregierung katalytische Abgasreinigungssysteme für Kraftfahrzeuge dem Stand der Technik, und ist es gegebenenfalls geboten, diese Maßnahme zur Emissionsminderung im Rahmen der Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einzuführen, und auf welche Weise sollte dies praktisch geschehen? Wirksamkeit und Lebensdauer katalytischer Abgasreinigungssysteme hängen davon ab, ob überhaupt bzw. in welchem Maße diesen Systemen Blei aus dem Kraftstoff zugeführt wird. Sie können daher nur als eine von vielen technischen Möglichkeiten zur Minderung unerwünschter Bestandteile im Abgas von Kraftfahrzeugen angesehen werden. Die 8058* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Vielfalt technisch möglicher Lösungen zur Minderung unerwünschter Bestandteile im Abgas durch Vorschrift einer bestimmten Lösungsmöglichkeit einzuengen. Sie hat daher gemäß § 38 Bundesimmissionsschutzgesetz Grenzwerte für Schadstoffe im Abgas festgelegt und überläßt es den Herstellern, die fahrzeugtypbezogenen wirtschaftlichsten Lösungen zur Einhaltung diesere Grenzwerte anzuwenden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 98): Auf welche Gutachten und Kosten-Nutzen-Berechnungen hat sich Bundesverkehrsminister Gscheidle abgestützt, als er laut „Heilbronner Stimme" vom 22. Mai 1978 den Bau der NeckarAlb-Autobahn aus verkehrlicher Sicht als „dringende Notwendigkeit" bezeichnete? Die Äußerung von Herrn Bundesverkehrsminister Gscheidle, die in der „Heilbronner Stimme" vom 22. Mai 1978 wiedergegeben wurde, stützte sich auf die bei der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen durchgeführten Untersuchungen und Kosten-Nutzen-Berechnungen. Bekanntlich hat dabei die Neckar-Alb-Autobahn A 45 die Einstufung als vorrangigen Bedarf in Dringlichkeit I b erhalten. Was die Durchführung der Bewertung anbetrifft, so sind der Verfahrensgang sowie die anzuwendenden Kriterien zuvor mit den Bundesländern abgestimmt worden und haben dann bei den zu überprüfenden Bauvorhaben an Bundesfernstraßen im gesamten Bundesgebiet in gleicher Weise Anwendung gefunden. Der Vollständigkeit halber darf ich hier noch anfügen, daß der fortgeschriebene Bedarfsplan als wesentlicher Bestandteil des Änderungsgesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen die einhellige Zustimmung des Deutschen Bundestages, d. h. auch der Opposition, gefunden hat. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 99 und 100): Weshalb wurden auf Bahnstrecken, die derzeit nur noch von Eilzügen und D-Zügen bedient werden, die Verkehrsanlagen auf den stillgelegten Bahnhöfen und Haltepunkten ausgebaut, und wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten des Ausbaus dieser Anlagen für einen Bahnhof? Konnten die ausgebauten Anlagen ganz oder teilweise anderweitig verwendet werden? Die Kosten für den Rückbau von Anlagen, insbesondere Gleise, Weichen und Signalanlagen, sind von den örtlichen Verhältnissen abhängig. Rückbauten werden unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität durchgeführt. So werden zum Beispiel Gleise und Weichen sowie Signalanlagen zurückgebaut, wenn ihre Ausbaukosten geringer als der Stoffrückgewinn sind. Die zurückgewonnenen Stoffe werden bei der Erhaltung der Bahnanlagen (zum .Beispiel der Oberbau in Gleisen 2. und 3. Ordnung) weiterverwendet. Auch Bahnsteigkanten aus Betonfertigteilen finden eine Wiederverwendung. Eine Erhebung für das Gesamtnetz der Deutschen Bundesbahn, in welchem Umfang und mit welchem Kostenaufwand entbehrliche Anlagen zurückgebaut worden sind, würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 101) : Trifft es zu, daß trotz der grundsätzlichen Zuständigkeit des Bundes nach § 35 Abs. 2 des Bundeswasserstraßengesetzes und der vom Bundesverkehrsminister seit langem anerkannten Notwendigkeit dieser Maßnahme bis heute kein Feuerlöschboot auf der Unterelbe bei Cuxhaven stationiert worden ist, und wenn ja, wie ist dies nach Auffassung der Bundesregierung zu erklären und zu rechtfertigen? Die langjährigen Bemühungen um Stationierung eines Feuerlöschbootes in Cuxhaven sind der Bundesregierung bekannt. Der Bund hat keine grundsätzliche Zuständigkeit für den Feuerschutz. Er kann nach der gesetzlichen Regelung nur insoweit tätig werden, als „Brände den Verkehr behindern können". Die allgemeine Verwaltungskompetenz für den Feuerschutz mit den vorrangigen Aufgaben Schutz von Menschenleben, Schutz von Sachwerten oder Schutz wirtschaftlicher Betätigung liegt bei den Ländern bzw. den Gemeinden (Art. 30 Grundgesetz). Länder und Gemeinden sind demgemäß auch Träger der Planungs- und Ausführungsverantwortung für den Feuerschutz. Im Rahmen seiner verkehrsbezogenen Mitwirkungsverantwortung hat der Bund sich mehrfach, zuletzt 1977, bereit erklärt, durch einen Finanzierungsbeitrag die Beschaffung und den Betrieb eines Feuerlöschbootes in Cuxhaven zu ermöglichen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 102): Wird die Bundesregierung sich wegen der Sicherheit des Schiffsverkehrs und auch zur wichtigen Information anderer Bereiche für die Beibehaltung der täglichen Wasserstandsmeldungen im gemeinsamen Hörfunkprogramm von WDR und NDR einsetzen, die beabsichtigen, ab 1. Juli 1978 diese Durchsagen zu streichen? Ja! Auf Grund der Bemühungen ,der Bundesregierung hat sich sowohl der WDR als auch der NDR Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8059* bereit erklärt, auch über den 30. Juni 1978 hinaus, täglich die Wasserstandsmeldungen in ihrem Dritten Hörfunkprogramm (UKW) durchzugeben. Ergänzend hierzu hat sich auch der Sender Freies Berlin — vorbehaltlich der Zustimmung seiner Aufsichtsorgane — bereit erklärt, die Durchsage täglicher Wasserstandsmeldungen in sein Programm aufzunehmen. Der Bayerische Rundfunk, der Südwestfunk, der Süddeutsche Rundfunk und der Hessische Rundfunk haben sich ebenfalls bereit erklärt, die Wasserstandsmeldungen wie bisher zu senden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwarz-Schilling (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 103 und 104): Hat die Bundesregierung auf das an den Bundesverkehrsminister dringend gerichtete Ersuchen des Magistrats der Stadt Büdingen vom 14. Oktober 1975, federführend für die Gemeinden Altenstadt, Echzell, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt und Schotten den Bau eines Autobahnteilstücks von der A 45 im Raum Altenstadt über Bad Vilbel nach Frankfurt sowie später die Fortführung dieses Teilstücks über Lauterbach—Schlitz auf die E 70 zu beschließen, geantwortet, sowie die vorliegenden Überlegungen in ihrer Verkehrsplanung berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Form und mit welchen Terminvorstellungen? Ist die Landesregierung Hessen in der gleichen Angelegenheit bei der Bundesregierung vorstellig geworden? Zu Frage A 103: Das Schreiben des Magistrats der Stadt Büdingen vom 14. Oktober 1975 wurde vom Bundesverkehrsministerium am 25. November 1975 beantwortet. Danach kann dem Wunsch nach dem Bau einer Autobahn zwischen Frankfurt/Main und der A 45 bei Altenstadt .und weiter über Lauterbach und Schlitz zur A 7 bzw. E 70 nicht entsprochen werden. Zu Frage A 104: Die hessische Straßenbauverwaltung hat am 10. November 1975 in einem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium zum Anliegen des Magistrats der Stadt Büdingen vom 14. Oktober 1975 Stellung genommen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 105) : Ist die Bundesregierung bereit, dem übereinstimmenden Protest der IC-Zugreisenden Rechnung zu tragen und auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, daß der auf Kosten eines ansprechenden Service derzeit laufende Testversuch mit dem neuen Selbstbedienungsspeisewagen unter Verwendung von Geschirr aus Pappe und Bestecken aus Kunststoff unverzüglich eingestellt wird, da der dem Vernehmen nach bereits eingetretene Umsatzverlust den erstrebten Rationalisierungserfolg mit arbeitspolitisch nicht vertretbaren Personaleinsparungen schon zum Scheitern verurteilt sein dürfte? Die Bundesregierung erkennt das Bemühen der Deutschen Bundesbahn (DB) um kostengünstigere Betriebsformen an, das in der Einführung des Selbstbedienungsspeisewagens (Quick-Pick) zum Ausdruck kommt. Diese unternehmerische Maßnahme, die im übrigen nach dem Bundesbahngesetz in den ausschließlichen Entscheidungsbereich der DB fällt, hat bisher nur in fünf Fällen zu Beschwerden geführt. Die bislang gesammelten Erfahrungen mit Prototypen haben keinen erheblichen Leistungsrückgang erkennen lassen. Darüber hinaus konnte seit der Einführung des Selbstbedienungsspeisewagens am 28. Mai 1978 kein Einnahmerückgang beobachtet werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 106): Was hält die Bundesregierung von sogenannter Ordnungsmaßnahme zur Sanierung der Deutschen Bundesbahn, wie sie die GdED fordert, und welche Auswirkungen hätten diese Maßnahmen für die Wirtschaft, insbesonders im schon heute sehr frachtkostenbelasteten Zonenrandgebiet? Die Bundesregierung hält zusätzliche ordnungspolitische Eingriffe des Staates — z. B. Anhebung der Kraftfahrzeugsteuer für Nutzfahrzeuge, Einführung einer Straßengüterverkehrssteuer oder eines Transportverbotes für bestimmte Güter auf der Straße — nicht für ein geeignetes Mittel zur Konsolidierung der Deutschen Bundesbahn. Derartige Maßnahmen würden vor allem das Transportpreis-Niveau erhöhen. Strukturschwache Gebiete, insbesondere auch das Zonenrandgebiet, wären davon naturgemäß besonders nachteilig betroffen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sieler (SPD) (Drucksache 8/1931 Fragen A 107 und 108) : Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die wesentlichen Ursachen für das Einfahren von Kraftfahrern auf die Gegenfahrbahnen unserer Bundesautobahnen? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, diesen erheblichen Gefährdungstatbestand, auch im Hinblick auf den beginnenden Urlaubsverkehr, einzudämmen oder gänzlich zu beseitigen? Zunächst darf ich auf die Antworten zu Frage 28 und Zusatzfragen des Herrn Abgeordneten Wüster in der Fragestunde am 19. April 1978 verweisen. 8060* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Dort wurde bereits ausgeführt, daß Ursachen und Häufigkeit der Falschfahrten in einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen ermittelt werden sollen. Da diese Untersuchung jedoch erst am 1. Januar 1978 angelaufen ist, liegen statistisch gesicherte Ergebnisse noch nicht vor. Aus den bisherigen Erkenntnissen konnten nicht abgeleitet werden, daß allgemein umfassende Änderungen in der Ausgestaltung der Einfahrten an Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich werden. Vielmehr wurde in Abstimmung mit den zuständigen obersten Länderbehörden neben einer laufenden Überprüfung der Güte und des Zustandes der vorhandenen Ausstattungen (wie Fahrbahnmarkierung, Beschilderung usw.) eine Komplettierung der Beschilderung beschlossen. Weitere Maßnahmen werden erst nach Abschluß der Untersuchung möglich sein, da ihre gezielte Anwendung nicht auf Vermutungen beruhen sollte. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 109) : Welche Mitwirkungsmöglichkeiten hat der Bund bei den jährlichen Bilanzprüfungen bei den regionalen Verkehrsgesellschaften, und kann darüber eine Aussage gemacht werden, wer für diese Bilanzprüfungen allein verantwortlich ist? Die Bilanzprüfung bei Regionalverkehrsgesellschaften obliegt einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das hierfür alleine verantwortlich ist. Mitwirkungsrechte des Bundes bestehen bei der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Alleingesellschafter sind die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost. Darüber hinaus bestehen Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundes an der Feststellung des Jahresabschlusses im Rahmen des Aufsichtsrats sowie im Rahmen der Unterrichtungsrechte des Bundesrechnungshofs und des Hauptprüfungsamtes für die DB. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Linde (SPD) (Drucksache 8/1931 Fragen A 110 und 111) : Ist der Bundesregierung bekannt, von welchen Grundsätzen sich die Deutsche Bundespost leiten läßt bei der Zusammenlegung von Postämtern auf Stadt- und Gemeindeebene, und welche Leistungszahlen und zeitlichen Vorstellungen für die Entscheidungen über die Auflösung von Postämtern maßgebend sind? Auf welche Weise ist sichergestellt, daß durch eine Zentralisierung des Postdienstes insbesondere im ländlichen Raum nicht Einbußen in der Versorgung der dort lebenden Bevölkerung mit Dienstleistungen eintritt? 1. Die Deutsche Bundespost orientiert sich bei organisatorischen Maßnahmen im Bereich ihrer Amtsstellen am Verkehrsbedürfnis und an der Wirtschaftlichkeit. Den für die Einrichtung oder Aufhebung von Postämtern und Poststellen zuständigen Oberpostdirektionen sind Leistungszahlen oder Zeitvorstellungen nicht vorgegeben. Für postalische Bereichsabgrenzungen in der Ortsstufe gilt der Grundsatz, daß das Gebiet einer politischen Gemeinde als einheitlicher Bereich für die postalische Versorgung im Eingangsdienst angesehen wird. 2. Die Ausrichtung postalischer Versorgungsbereiche auf Gemeindebereiche erfordert im Falle von Gemeindezusammenschlüssen als organisatorische Konsequenz der Deutschen Bundespost die Zentralisierung des Eingangsdienstes und im allgemeinen auch des Zustelldienstes. Eine Aufhebung von Amtsstellen ist damit nicht zwingend verbunden. Nur Postanstalten, bei denen nach Verlagerung des Eingangs- und Zustellungsdienstes die Nachfrage nach Annahmeleistungen so gering ist, daß die Beibehandlung einer Postanstalt postbetrieblich und wirtschaftlich nicht vertreten werden kann, werden aufgehoben. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 112): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß erneut Poststellen in ländlichen Regionen aufgehoben werden, wodurch eine Reprivatisierung der Posteinlieferung verbunden mit längeren Wegezeiten sowie eine Kündigung vieler Posthalterverträge, die zur Verminderung von Arbeits- bzw. Verdienstmöglichkeiten ausgerechnet in ungünstigen Arbeitsmarktregionen führt, erfolgt, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Die Deutsche Bundespost verfolgt auch mit ihrer Amtsstellenorganisation das Ziel, ihre Dienstleistungen überall im Bundesgebiet gleichmäßig gut, aber auch in möglichst wirschaftlicher Weise anzubieten. Der Bestand an Poststellen ist deshalb seit jeher ständigen Änderungen unterworfen. Auf Grund mangelnden Verkehrsbedürfnisses wird z. B. durch Übertragung der Annahmebefugnis an den Zusteller am Ort ein ausreichender Ersatz für eine wegfallenden Poststelle sichergestellt. Die Posthalter von aufgehobenen Poststellen genießen einen als vorbildlich anerkannten Rationalisierungsschutz. Die wegfallenden Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten schlagen auf dem Arbeitsmarkt nicht durch, weil die Tätigkeiten lediglich nebenberuflich von den Posthaltern wahrgenommen werden und nur den Bruchteil einer vollbeschäftigen Arbeitskraft ausmachen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8061* Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 113) : Warum erhalten die Fernsprechteilnehmer des Ortsnetzes München nicht mehr wie früher neben dem Amtlichen Fernsprechbuch für München auch das Amtliche Fernsprechbuch für Oberbayern, und ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß auf Grund der engen Zusammenhänge von Bevölkerung und Wirtschaft in München und Oberbayern die ursprüngliche Handhabung wieder hergestellt werden sollte? Durch das ständige Anwachsen der Zahl der Fernsprechteilnehmer werden die amtlichen Fernsprechbücher immer umfangreicher und für die Benutzer wird der Gebrauch mühsam. Sie müssen deshalb dort neu abgegrenzt werden, wo sie andernfalls ihren Zweck als handliches Nachschlagewerk zur schnellen Information der Fernsprechkunden nicht mehr erfüllen. Aus diesem Grunde mußte bereits ab der Ausgabe 1970/71 ein amtliches Fernsprechbuch für das Ortsnetz München und ein weiteres für den umliegenden Bereich herausgegeben werden. Jeder Fernsprechkunde kann aber bei Bedarf gegen eine Schutzgebühr von nur 2,— DM pro Band ein amtliches Fernsprechbuch für die umliegenden Bereiche erhalten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 114): Wieviel Omnibusse schafft die Deutsche Bundespost für den Postreisedienst neu an, und in welchen Bereichen werden diese stationiert werden? Als Ersatz für ausmusterungsreife Omnibusse werden für das Jahr 1978 insgesamt 230 Busse beschafft. Die Omnibusse werden z. Z. an die Oberpostdirektionen ausgeliefert und von dort entsprechend dem örtlichen Bedarf an neuen Fahrzeugen den Ämtern mit Postreisedienst zugewiesen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 115 und 116) : Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung der für die nähere Zukunft zu erwartenden verstärkten Abwanderung der Bevölkerung aus den ländlich geprägten Gebieten begegnen, die dort nach der „Raumordnungsprognose 1990" des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wegen des Fehlens von Arbeitsplätzen einsetzen wird? Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel vom 28. Oktober 1976, die ihr empfiehlt, auf ihr raumordnerisches Ziel, zurückgebliebene und ländliche Gebiete durch Vermehrung und Verbesserung der Arbeitsplätze und Bildungsmöglichkeiten vor übermäßiger Abwanderung zu schützen, zu verzichten und Wanderungen aus dem ländlichen Raum in die Verdichtungsräume sogar zu fördern? Zu Frage A 115: Abwanderungen aus schwach-strukturierten, meist peripheren Gebieten der Bundesrepublik Deutschland stehen in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Fehlen bzw. dem Verlust von Arbeitsplätzen in diesen Gebieten. Die Bundesregierung ist seit 1974 mit mehreren Konjunkturprogrammen und mit dem Programm für Zukunftsinvestitionen der Arbeitslosigkeit in den verschiedenen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland entgegengetreten. Weiterhin werden auch die allgemeinen konjunkturpolitischen Maßnahmen zu einer Verbesserung der Arbeitsmarktsituation in den ländlichen Gebieten beitragen. Besonders aber dient die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Gebieten. So wurden im Jahre 1977 im Rahmen dieser Gemeinschaftsaufgabe 56 000 neue Arbeitsplätze geschaffen und 120 000 Arbeitsplätze gesichert. Insgesamt wurde ein Investitionsvolumen von 8,4 Mrd. DM in diesen Förderungsgebieten subventioniert. Die Bundesregierung leistete damit einen entscheidenden Beitrag zur Wirksamkeit der Maßnahmen im Bereich von Raumordnung und Landesplanung, für welche nach dem Grundgesetz die Länder zuständig sind. Im übrigen gibt es Anzeigen dafür, daß die in der Raumordnungsprognose 1990 des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau prognostizierte Abwanderung aus den peripheren, schwach strukturierten Räumen der Bundesrepublik Deutschland nicht das vorausberechnete Ausmaß annehmen wind. Ab 1974 ist ein Rückgang der Abwanderung aus einigen schwach strukturierten ländlichen Kreisen, insbesondere in den Räumen Osnabrück, Oldenburg und Emsland zu verzeichnen. Die Abwanderung in den letzten Jahren aus den abwanderungsgefährdeten Gebieten wie auch die Zuwanderung in Gebiete, die in den 60er und Anfang der 70er Jahre sehr große Wanderungsgewinne zu verzeichnen hatten, haben etwas abgenommen. Im übrigen wird diese Problematik im Raumordnungsbericht 1978 erörtert werden. Zu Frage A 116: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 12. April 1977 (BT-Drucksache 8/275) unter Bezugnahme auf die Vorschläge der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel erklärt: „Das Ziel der Raumordnungspolitik, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilräumen der Bundesrepublik Deutschland zu sichern, hat für die Bundesregierung nach wie vor Gültigkeit." Die von der Kommission vorgeschlagene Entwicklungsstrategie für eine funktional-räumliche Gliederung des Bundesgebiets als Leitbild der Raumordnung widerspricht somit dem von der Bundesregierung vertretenen Konzept. 8062* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 117): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, die erkennbaren Folgewirkungen der Standortfestlegung von Kraftwerken im Blick auf Infrastruktur, Wohnwertveränderung, Nutzungsveränderungen (z. B. Erschwerung des Fremdenverkehrs) gemeinsam mit dem jeweiligen Bundesland durch langfristige Vorsorgeplanung und durch die Gewährung finanzieller Hilfen für notwendige Veränderungsinvestitionen aufzufangen? Die Festlegung von Kraftwerkstandorten ist Sache der Länder. Soweit die Länder Standortvorsorgepläne für Kraftwerke aufstellen, hat die Bundesregierung im Rahmen der erforderlichen Abstimmung die Möglichkeit, auf bedeutsame strukturelle Wirkungen der Vorhaben hinzuweisen. Darüber hinaus werden zur Zeit im Rahmen der Ministerkonferenz für Raumordnung bundesweit anwendbare Standortkriterien für Kernkraftwerke beraten, die insbesondere dazu beitragen sollen, die Vorhaben mit den Anforderungen einer optimalen Raum- und Siedlungsentwicklung in Einklang zu bringen. Zur Lösung der hier angesprochenen Probleme ist auch eine frühzeitige Festlegung von Kraftwerkstandorten im Rahmen von Standortvorsorgeplänen der Länder notwendig. Um die Länder durchgängig zur Aufstellung von Standortvorsorgeplänen für Kraftwerke zu verpflichten, hat die Bundesregierung in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Raumordnungsgesetzes angekündigt. Die Vorbereitungen für diesen Gesetzentwurf sind noch nicht abgeschlossen. Für besondere Finanzhilfen im Hinblick auf die durch Kraftwerkbau entstehenden Strukturprobleme besteht keine Finanzierungszuständigkeit des Bundes. Inwieweit etwa Förderungsmöglichkeiten nach dem Investitionszulagengesetz, z. B. für die Errichtung eines Heizkraftwerkes, oder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gegeben sind, müßte von den zuständigen Behörden beurteilt werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 118 und 119): Ist der Bundesregierung bekannt, daß mit Mitteln aus dem Regionalprogramm des Bundes geförderte Wohnungen vielfach nicht zur Kostenmiete an den begünstigten Personenkreis vermietet werden können, und ist sie bereit, in diesen die Wirtschaftlichkeit des Objekts gefährdenden Fällen eine Freistellung von der Zweckbindung zuzulassen, ohne daß die dafür gewährten Mittel zurückgezogen werden oder höher zu verzinsen sind? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über bereits wieder auftretende Engpässe in der Wohnungsversorgung besonders in den Ballungsgebieten vor, welche Auswirkungen befürchtet die Bundesregierung daraus auf die allgemeine Wohnungsversorgung, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um negative Rückwirkungen auszugleichen? Zu Frage A 118: Die Vermietung von Wohnungen im Regionalprogramm bereitet nach meinen Erfahrungen im allgemeinen nur dann Schwierigkeiten, wenn die Wohnungen entgegen der ursprünglichen und immer noch geltenden Konzeption des Regionalprogramms auch an Personen unterer, unter der Einkommensgrenze des § 25 II. WoBauG liegenden Einkommensschichten überlassen worden sind oder überlassen werden sollen. In nahezu allen mir vorgetragenen Beschwerden über zu starke Mieterhöhungen aus der Degression der Aufwendungsdarlehen habe ich diesen Sachverhalt feststellen müssen. Das Regionalprogramm ist — besonders was den Mietwohnungsbau angeht — für einen Personenkreis mit einem bis zu 40 % über der Einkommensgrenze des § 25 II. WoBauG liegenden Einkommen bestimmt. Dementsprechend ist in diesem Programm auch die der höheren Leistungskraft des angesprochenen Personenkreises angemessene und vertretbare Förderungsmethode der degressiven Aufwendungsdarlehen gewählt worden. Sollten sich trotz des für die Förderung im Regionalprogramm sehr weit gefaßten Personenkreises auf Grund örtlicher Marktverhältnisse Vermietungsschwierigkeiten ergeben, so müssen auch dem Bauherren im Regionalprogramm ebenso wie im freifinanzierten Wohnungsbau gewisse Aufwandsverzichte zugemutet werden. Erst wenn sich auch bei zumutbaren Aufwandsverzichten im begünstigten Personenkreis des Regionalprogramms keine Mieter finden lassen, bestehen grundsätzlich keine Bedenken, daß im Regionalprogramm geförderte Wohnungen bei Belassung und weiterer Auszahlung der Aufwendungsdarlehen und ohne höhere Verzinsung auch an Wohnungssuchende mit einem Einkommen oberhalb der für das Regionalprogramm vorgesehenen Einkommensgrenze vermietet werden. Eine solche Ausnahme wäre nach § 88 a Abs. 1 II. WoBauG zulässig. Da auch die Durchführung des Regionalprogramms den Ländern obliegt, muß die Entscheidung im Einzelfall den zuständigen Landesstellen vorbehalten bleiben. Zu Frage A 119: Die Wohnungsversorgung in der Bundesrepublik Deutschland hat sich in der Vergangenheit in globaler Sicht ständig verbessert. 1976 wurde erstmals ein rechnerischer Ausgleich der Zahl der Wohnungen und der Zahl der Haushalte bei gleichzeitig erheblicher Vergrößerung der Wohnungsflächen pro Kopf der Bevölkerung erreicht. Die Bundesregierung hat jedoch mehrfach darauf hingewiesen, daß trotz dieser global günstigen Entwicklung die Wohnungsversorgung in gruppenspezifischer und regionaler Sicht nicht in allen Fällen befriedigend ist. Sie hat frühzeitig regionale Wohnungsmarktanalysen als wichtiges Entscheidungsinstrument für die Wohnungspolitik gefordert und gefördert. Aus den bisher vorliegenden Teilergebnissen dieser Analysen und aus einer informellen Umfrage des Deutschen Städtetages bei einigen großen Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8063* Mitgliedstädten aus dem Jahre 1978 geht hervor, daß gewisse Angebotsengpässe bei preisgünstigen Mietwohnungen für kinderreiche Familien und für junge Ehepaare, alte Menschen und ausländische Arbeitnehmer bestehen. Ferner bestehen wegen fehlenden Bodenangebots und/oder zu hoher Bodenpreise gerade in größeren Städten und Ballungsgebieten im Verhältnis zum Nachfragepotential zu wenig Möglichkeiten, in diesen Regionen Wohnungseigentum zu bilden. Wenngleich keine umfassende Quantifizierung der regional unterschiedlich großen Angebotsengpässe möglich ist, so ist die Bundesregierung der Auffassung, daß kein Anlaß zur Befürchtung besteht, die allgemeine Wohnungsversorgung sei gefährdet. Die in einzelnen Ballungsgebieten und Großstädten in Teilbereichen entstandenen Wohnungsengpässe sind zum Teil Folge eines in diesen Bereichen nicht ausreichenden freifinanzierten Mietwohnungsbaus und begrenzter Möglichkeiten zur Eigentumsbildung. Insbesondere auch aus städtebaulicher Sicht sieht die Bundesregierung in diesem Bereich die Notwendigkeit, stützend einzugreifen. Im Bereich der Förderung des Wohnungseigentums tut sie dies mit dem „Eigentumsprogramm", welches gerade auch für Ballungsgebiete große Bedeutung hat. Mit dem Zusatzprogramm zum Regionalprogramm 1977 wurden zudem 30 000 Wohnungen überwiegend in Stadtregionen gefördert. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 120 und 121) : Inwieweit ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung gewährleistet, daß insbesondere im Bereich des sozialen Wohnungsbaus bei mit variablen Zinsen vereinbarten Darlehensverträgen die jetzigen günstigen Kapitalmarktkonditionen an die Mieter weitergegeben werden, bzw. welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß die Mieter auch tatsächlich in den Genuß der gesunkenen Zinsen kommen? An welche Möglichkeiten einer stärkeren Anwendung des Erbbaurechts denkt der Bundeswohnungsbauminister konkret, wenn er in der Zeitung „Die Welt" vom 1. Juni 1978 erklärt, die Bundesregierung sei von dem Modell der Aufspaltung des Grundstückseigentums in ein Nutzungs- und in ein Verfügungseigentum abgerückt, setze sich aber nach wie vor dafür ein, auch das Erbbaurecht stärker anzuwenden? Zu Frage A 120: Im Rahmen der Kostenmiete ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, bei einer Verminderung der laufenden Aufwendungen, zu denen insbesondere auch die Fremdkapitalkosten gehören, eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen, was dann zu einer entsprechenden Mietsenkung führt. Diese muß der Vermieter den Mietern unverzüglich mitteilen (vgl. § 5 der Neubaumietenverordnung — NMV —). Die Mieter haben jederzeit das Recht, vom Vermieter Auskunft über die Ermittlung und Zusammensetzung der Miete zu verlangen und Einsicht in die Berechnungsunterlagen zu nehmen (vgl. § 29 NMV). Dies empfiehlt sich namentlich bei den Mietern, gegenüber denen bereits früher Mieterhöhungen wegen gestiegener Fremdkapitalkosten geltend gemacht worden sind. Bei zuviel gezahlten Beträgen können ,die Mieter nach § 8 Abs. 2 des Wohnungsbindungsgesetzes Rückerstattung verlangen. Ob im Einzelfall eine Zinssenkung für das Fremddarlehen auch zu einer Verringerung der laufenden Aufwendungen und damit tatsächlich zu einer Mietsenkung führt, hängt im übrigen davon ab, daß inzwischen andere laufende Aufwendungen, wie z. B. die Betriebskosten, nicht gleichzeitig gestiegen sind. Angesichts der unterschiedlichen Verhältnisse im Einzelfall kann eine Nachprüfung nur durch die einzelnen Mieter erfolgen. Eine behördliche Kontrolle aller Kostenmieten der Sozialwohnungen ist nicht möglich. Zu Frage A 121: Bei der gerade für die Förderung der jungen Familien notwendigen Beschaffung von Bauland haben auch die Gemeinden die Aufgabe, ihnen gehörende Grundstücke für den Wohnungsbau zu angemessenen Preisen zu Eigentum oder im Erbbaurecht zu überlassen (§ 89 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes). Dieser Aufgabe sind die Gemeinden bisher in unterschiedlichem Ausmaß nachgekommen. Darauf wollte Bundesminister Dr. Haack hinweisen, wenn er von stärkerer Anwendung des Erbbaurechts sprach. Anlage 35 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 122): Auf welche Erkenntnisse und Untersuchungen bezog sich der Bundesforschungsminister Dr. Hauff, als er laut „Esslinger Zeitung" vom 17. April 1978 im Hinblick auf den möglichen Bau der Neckar-Alb-Autobahn erklärte, er sei „nicht bereit, diese Planung zu unterstützen"? In dieser Angelegenheit liegt bereits eine ausführliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf eine mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Langguth vor; Sie dürfen unterstellen, daß ich meine Erklärung auf der Grundlage vieljähriger • unid gründlicher Kenntnisse bezüglich der Probleme des betroffenen Raumes abgegeben habe, der meinen Wahlkreis umfaßt. Anlage 36 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen ,des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 123 und 124) : 8064* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Trifft es zu, daß für die im Jahre 1979 durchzuführende Internationale Verkehrsausstellung in verschiedenen Haushaltstiteln insgesamt 25 Millionen DM für die Demonstration der Magnetschwebebahn „Transrapid-EMS" vorgesehen sind, und hält die Bundesregierung gegebenenfalls den Aufwand für dieses Projekt mit der Kassenlage des Bundes für vereinbar? Sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den Aufbau und den Betrieb einschließlich Personenverkehr die erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden bereits erteilt? Zu Frage A 123: Das Projekt „Demonstration- und Versuchsanlage Magnetschwebebahn zur Internationalen Verkehrsausstellung (IVA) 1979 in Hamburg" wird — wie zuletzt in der 96. Sitzung am 9. Juni erläutert — im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen, aus ,dem Einzelplan 30, Kapitel 06, Titel 892 70, gefördert. 1977 wurden 3 Millionen DM bereitgestellt, für 1978 sind 17,5 Millionen DM eingeplant. Das Programm für Zukunftsinvestitionen wurde nach Abstimmung mit den Ländern im April 1977 vom Bundestag verabschiedet. Mit den für das Projekt bereitgestellten Mitteln sollen folgende Ziele erreicht werden: — Demonstration des Entwicklungsstandes der Magnetschwebetechnik in der Bundesrepublik Deutschland; — Detaillierte Information über das neuartige Bahnsystem und Abbau von Vorbehalten gegenüber der Magnetschwebetechnik als Voraussetzung für die Einführung in absehbarer Zeit; — Erprobung einer Kombination verschiedener neuartiger Komponenten und Technologien für ein leistungsfähiges, umweltfreundliches Verkehrssystem; — Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Darüber hinaus ist nach Beendigung der IVA eine Weiterverwendung der Anlage an einem anderen Standort gewährleistet. Das Projekt ist Bestandteil des Förderungsteilprogramms „Technologien für Bahnsysteme" und ist in dem seit 1970 laufenden Programm nach der Festlegung auf eine Entwicklungslinie Ende 1977 ein. wichtiger Zwischenschritt auf dem Wege zur Umsetzung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in die praktische Anwendung. Den Aufwand für dieses Projekt hält die Bundesregierung für angemessen und mit der Kassenlage des Bundes vereinbar. Langfristig werden von den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich des spurgeführten Verkehrs, dem dieses Projekt zuzuordnen ist, wichtige Beiträge zur Verbesserung der kritischen Situation des Schienenverkehrs erwartet. Zu Frage A 124: Die Errichtung der Demonstrations- und Versuchsanlage Magnetschwebebahn zur Internationalen Verkehrsausstellung 1979 ist von der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft, durch einen Planfeststellungsbescheid vom 21. Februar 1978 genehmigt worden. Darüber hinaus sind für den Bau einzelner Teile der Anlage sowie für den Betrieb Freigaben durch die zuständige Baubehörde erforderlich. Die Freigaben erfolgen nach Prüfung der vorzulegenden Unterlagen. Diese Unterlagen werden von ,der ausführenden Industrie entsprechend dem Projektfortschritt eingereicht. Für wesentliche Teile der Anlage liegen prüffähige Unterlagen vor, und der Bau ist von der zuständigen Behörde freigegeben worden. Die Anträge für den Betrieb einschließlich Personenverkehr sind noch nicht gestellt worden. Auf Grund einer Klage ist durch Beschluß des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 30. Mai 1978 die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbescheides aufgehoben worden. Die beteiligte Industrie hat gegen diesen Beschluß Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Sofern ,die Beschwerde Erfolg haben sollte, kann das Projekt planmäßig durchgeführt werden, anderenfalls sind alternative Lösungen vorzusehen. Anlage 37 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 125) : Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Förderung und Anwendung von Prozeßrechnern, und welche Bedeutung mißt sie der Entwicklung der Programmierungssprache PEARL, die von ihr in erheblichem Umfang gefördert wurde, bei? Im 3. Datenverarbeitungsprogramm der Bundesregierung ist ein Schwerpunkt die Modernisierung und Weiterentwicklung der Technik in verschiedenen Anwendungsbereichen. Hierzu gehört auch die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich Prozeßlenkung mit Datenverarbeitungsanlagen. Dabei sollen Verfahren und Instrumente der Informationstechnologie entwickelt werden, um Beiträge zu folgenden Zielen der Forschungspolitik zu leisten: 1. Stärkung der Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie — ganz besonders auch die von kleinen und mittleren Unternehmen. Hiermit sollen auch Arbeitsplätze langfristig gesichert und menschengerechter gestaltet werden. 2. Bessere Nutzung von Energie und Rohstoffen, wirkungsvollere Überwachung und Verminderung von Umweltbelastungen sowie Erhöhung der Sicherheit von technischen Einrichtungen. Ein besonders wichtiges Ergebnis dieser Förderungsmaßnahmen ist die Prozeßprogrammiersprache PEARL. Die Bedeutung dieser universellen, höheren Echtzeitprogrammiersprache liegt darin, daß es mit ihr möglich ist, in der Sprache des Ingenieurs zuverlässige, übertragbare Software zu angemessenen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8065* Kosten zu produzieren. Ein weiterer bedeutsamer Aspekt ist die Tatsache, daß im April dieses Jahres die DIN-Gremien den PEARL-DIN-Norm-Entwurf verabschiedet haben. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht. Anlage 38 Antwort ,des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 129 und 130) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit in seiner Stellungnahme zur UV-Resolution, daß „der Prozeß, dessen wir gegenwärtig im südlichen Afrika Zeuge sind, in seinem Ausgang historisch feststeht", und wie sieht dieser „historisch feststehende Ausgang" aus? Muß die Äußerung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit zur UV-Resolution, „die Bundesregierung würde verantwortungslos handeln, würde sie nicht frühzeitig direkte Verbindungen aufnehmen mit denen, die in einem unabhängigen Namibia und Zimbabwe politische Verantwortung tragen werden" dahin gehend verstanden werden, daß für sie die SWAPO und Patriotische Front die „Verantwortlichen von morgen" sind? Zu Frage A 129: Am 18. April 1977 haben die Außenminister der Europäischen Gemeinschaft in London ihre Entschlossenheit erklärt, alles in ihrer Macht stehende zu tun, damit für die Völker des südlichen Afrika die Anwendung des demokratischen Mehrheitssystems und die nicht rassengebundene Ausübung der Regierungsgewalt erreicht werden. Dies ist nach Auffassung der Bundesregierung das Ziel der Mehrheit der Bevölkerung im südlichen Afrika. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dieses Ziel auch erreicht wird. Zu Frage A 130: Nein. Anlage 39 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/1931 Fragen B 1, 2, 3 und 4): Worin sieht die Bundesregierung die „Erschwernisse", die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 „insbesondere im Bereich der Publikationenverteilung gebracht hat", und was hält sie für den konzeptionellen Hauptansatz, um diese Erschwernisse zu beheben? Wie lautet der Kabinettsbeschluß vom 13. Februar 1978 zur Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit der achten Legislaturperiode, und' welches sind die nach ihm vorgesehenen wesentlichen Schritte im Anschluß an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts? Welches sind die — in Beantwortung meiner Fragen vom 31. Mai 1978 — herausgestellten „organisatorischen, finanziellen und personellen Gründe", durch die sich die Bundesregierung gehindert sieht, das britische Vertriebsmodell über staatliche Informationsläden mit den für deutsche Verhältnisse erforderlichen Anpassungen zu übernehmen, und welche dieser Gründe sieht die Bundesregierung als behebbar, unter bestimmten insbesondere haushaltlichen Voraussetzungen behebbar und unbehabbar an? Beabsichtigt die Bundsregierung, einen Gutachterauftrag zur Prüfung ausländischer insbesondere auch des britischen Modells eines Informations- und Vertriebssystems zu vergeben und gegebenenfalls an wen? Zu Frage B 1: Vor Erlaß des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 wurden rund 40 % der vom Presse- und Informationsamt veröffentlichten Publikationen — und etwa entsprechend. die Informationen des Ressorts — über die politischen Parteien kostengünstig und effektiv an die Bürger verteilt. Am 9. Dezember 1977 hat sich die Bundesregierung dem Beschluß der Länder, auch außerhalb von Vorwahlzeiten Parteien Informationsmaterial nur noch für die eigenen Mitglieder zur Verfügung zu stellen, angeschlossen. Seitdem ist der Weg, die Bevölkerung über politische Parteien mit Informationen zu versorgen, nicht mehr möglich. Das bedeutet in der Praxis allein für das Presse- und Informationsamt, neue Vertriebswege für jährlich rund 4 Millionen Exemplare zu schaffen. Zur Zeit bestehen zwei konzeptionelle Hauptansätze: a) die zur Verfügung stehenden Publikationen über Anzeigen, Angebotsfaltblätter, Kleinplakate und Austellungen verstärkt anzubieten, um dem Bürger die Möglichkeit zu geben, Informationsschriften bei der Bundesregierung direkt zu bestellen; b) verstärkte Nutzung kommunaler Einrichtungen, wie insbesondere Rathäuser und öffentliche Bibliotheken, für Angebot und Verteilung von Regierungsinformationen. In einer Reihe von Modellversuchen in den Jahren 1978 und 1979 soll geprüft werden, ob der Verkauf von Publikationen möglich und sinnvoll ist. Zu Frage B 2: Den Kabinettbeschluß vom 15. Februar 1978 zur Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit in der 8. Legislaturperiode werde ich Ihnen zuleiten. Als wesentlicher Schritt zur Verbesserung der infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingeschränkten Verteilungsmöglichkeiten ist die inhaltliche und gestalterische Verzahnung aller Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit anzusehen, die dem Bürger einen besseren Überblick über die Informationsschriften der Bundesregierung vermitteln soll. Zu Frage B 3: Das „Britische Vertriebsmodell" löst — wie ein Bericht des Presse- und Informationsamtes vom Herbst 1977 zeigt — nur einen Teil der Vertriebsprobleme der britischen Regierung. Die Mehrzahl der britischen Regierungspublikationen ist kostenlos. Kaufpublikationen werden in Großbritannien lediglich von acht staatlichen Buchläden (in London, Edinburgh, Birmingham, Manchester, Bristol, Cardiff und Belfast) vertrieben. Der Wirkungsgrad von HMSO (Her Majesty's Stationery Office) ist dementsprechend begrenzt. Über die staatlichen 8066* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Buchläden werden im übrigen auch Schriften des Parlaments, anderer staatlicher Einrichtungen sowie internationaler Organisationen vertrieben. Die Versorgung der britischen Bevölkerung mit Informationen über die Regierungsarbeit geschieht demnach im wesentlichen nicht über die staatlichen Buchläden. Für die Übernahme des britischen Modells ergeben sich auf Grund der abweichenden politischen Strukturen folgende organisatorische, finanzielle und personelle Schwierigkeiten: a) Die Bundesregierung gibt zur Zeit fast sämtliche ihrer Informationsschriften kostenlos ab. Für den verbleibenden Rest eine Verkauforganisation aufzubauen, wäre haushaltspolitisch nicht zu vertreten. b) Eine Umwidmung bisher kostenlos vertriebener Veröffentlichungen in Verkaufspublikationen wäre zwar in einigen Fällen möglich, in der Mehrzahl der Fälle aber nicht empfehlenswert. Bei den für den Verkauf geeigneten Publikationen würde es sich um Schriften handeln, deren Vertrieb ohnehin keine Probleme aufwirft: die Ratgeber- und Service-Publikationen. Es ist aber zweifelhaft, ob allgemein-politische Regierungsschriften in größerer Anzahl verkauft werden würden. Deshalb werden diese Schriften auch in Großbritannien nicht verkauft, sondern ebenfalls kostenlos über Vertriebswege außerhalb der staatlichen Buchläden abgegeben. c) Staatliche Informationsläden nach britischem Muster müßten in der föderalistisch organisierten Bundesrepublik Deutschland nicht nur Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, sondern auch Länderregierungen und Länderparlamente sowie zahllose staatliche Institutionen von Bund und Ländern repräsentieren — ein politisch, organisatorisch, finanziell und personell sehr schwieriges und langfristiges Unterfangen. d) Staatliche Informationsläden werden nach britischen Erfahrungen nur in einem Einzugsbereich von wenigen Kilometern genutzt. Ihre Einrichtung etwa in den Landeshauptstädten der Bundesrepublik Deutschland würde somit nur für die ohnehin mit Informationen der Bundesregierung — etwa über Informationsausstellungen -besser versorgte großstädtische Bevölkerung von Bedeutung sein, aber für die weniger gut informierten ländlichen Bevölkerungsgruppen keine Verbesserung bringen. Das zeigt sich auch in Großbritannien: 80 Prozent aller Kaufpublikationen werden dort auf dem Postversandweg verkauft. Dementsprechend arbeiten 75 Prozent der 40 Mitarbeiter des größeren Londoner Buchladens — Kosten inclusive Personal ca. 5 Millionen DM jährlich — im Postvertrieb. Die Einrichtung regionaler Buchläden ist demzufolge auch aus Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten nicht sinnvoll. Insofern hält es die Bundesregierung für wesentlich wirksamer, vorhandene Einrichtungen, wie z. B. öffentliche Bibliotheken und Volksbüchereien, für den Vertrieb kostenloser Publikationen verstärkt und systematischer zu nutzen. Zu Frage B 4: Im Rahmen des Erfahrungsaustausches mit zuständigen Stellen für Öffentlichkeitsarbeit in Großbritannien, Frankreich, Dänemark und den USA, über den ich Sie- in meiner Antwort vom 8. Juni 1978 auf Ihre Schriftlichen Fragen vom 31. Mai 1978 unterrichtet habe, hat das Presse- und Informationsamt einen Bericht zu dem britischen Vertriebsmodell ausgearbeitet. Ein zusätzliches Gutachten ist nicht ins Auge gefaßt. Anlage 40 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 8/1931 Fragen B 5, 6, 7 und 8) : Welche Geltungsdauer, welche Verbindlichkeit und Kontrollmöglichkeit mißt die Bundesregierung dem „vorläufigen Beschluß" der Pressesprecher von Bundesregierung und Landesregierungen zu, an Parteien Informationsmaterial nur noch zur Unterrichtung der eigenen Mitglieder zu verteilen? Ist es nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, „die bisherige Dimension der Information der Bevölkerung aufrechtzuerhalten", oder enthält nicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Oifentlichkeitsarbeit auch Möglichkeiten einer Ausweitung der Information des Bürgers? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die institutionelle Lösung der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgeworfenen organisatorischen Fragen inzwischen auch zeitlich dringlich geworden ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die sichtbare Informationspräsenz des Staates für den Bürger eines der entscheidenden Probleme des Demokratieverständnisses ist, und sieht sie nicht eine Bestätigung dieser Auffassung in der Tatsache, daß einige der Ursachen für die seit den Wahlen in Niedersachsen und Hamburg erkennbar gewordenen Veränderungen der Parteienlandschaft im nicht ausreichend befriedigten Informationsbedarf des Bürgers liegen? Zu Frage B5: Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zur Öffentlichkeitsarbeit von Staatsorganen vom 2. März 1977 die für die Öffentlichkeitsarbeit Verantwortlichen in Bund und Ländern angesprochen, die Grundsätze des Urteils zu konkretisieren. Die am 9. Dezember 1977 zwischen den Pressesprechern von Bundesregierung und Landesregierungen getroffene vorläufige Absprache, an Parteien Informationsmaterial nur noch zur Unterrichtung der eigenen Mitglieder zu verteilen, ist eine dieser Konkretisierungen. Sie ist nach Auffassung der Bundesregierung von den Regierungen in Bund und Ländern so lange verbindlich zu handhaben, bis eine andere Vereinbarung getroffen wird. Bis zu einem solchen Zeitpunkt sind also alle betroffenen Staatsorgane gehalten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Vorkehrungen zu treffen, daß politische Parteien von ihnen bestellte Publikationen ausschließlich zur Information der eigenen Mitglieder verwenden. Diese Vorkehrungen bestehen auf seiten der Bundesregierung in der Ausgabe von Merkblättern mit Hinweisen darauf, daß das Verteilen durch Parteien an Nichtmitgliedern zu unterlassen ist. Bei Bestellung größerer Stückzahlen sind Parteiorganisationen und -gliederungen, Funktionäre und Mandatsträger gehalten, sich auf einem Revers durch Unterschrift zur Beachtung dieser Regelung zu verpflichten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8067* Zu Frage B 6: Nach Auffassung der Bundesregierung ist es nicht ausreichend, die bisherige Dimension der Information der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Wirkungsuntersuchungen belegen, daß wichtige Informationen über Gesetze und Entscheidungen sowie über die Arbeit und Ziele der Bundesregierung bis auf wenige Ausnahmen kaum ein Zehntel der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland erreichen. Gerade bei komplizierter und weniger überschaubar gewordener Politik ist es sinnvoll und notwendig, auch im Interesse des durch das Bundesverfassungsgericht angesprochenen Grundkonsenses zwischen Bürger und Staat die Versorgung der Bevölkerung mit Informationen auszubauen. Einer Ausweitung wettbewerbsneutraler Informationen steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht im Wege. Allerdings ist es vorerst wichtig, zumindest die Erschwernisse aufzufangen, die durch den vorläufigen Ausfall der politischen Parteien als Verteiler von Regierungsinformationen die Chance verringert haben, die Bevölkerung hinreichend über die Politik der Bundesregierung zu unterrichten. Zu Frage B 7: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die Einrichtung neuer Institutionen zur besseren Unterrichtung der Bürger einen hohen finanziellen und personellen Aufwand erfordert, der einschneidende haushaltspolitische Konsequenzen notwendig machen würde. Die Bundesregierung ist gern bereit, die Möglichkeiten detailliert darzustellen, die zu einer Verbesserung der Versorgung der Bürger mit Informationen durch die Bundesregierung führen können. Zu Frage B 8: Die Bundesregierung sieht einen wichtigen Grund für das größer und insbesondere bei den Landtagswahlen in Niedersachsen und Hamburg erkennbar gewordene Protestpotential bei Wahlentscheidungen darin, daß ein Teil der Bevölkerung in der Vergangenheit über das politische System und dessen Chancen auch für den einzelnen Bürger selbst nicht ausreichend unterrichtet worden ist. Die Bundesregierung wird sich deshalb im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, ihren Teil dazu durch eine verbesserte Information über ihre Politik, ihre Ziele und Aufgaben beizutragen. Eine gute Möglichkeit dafür wird sich insbesondere im kommenden Jahr anhand des Termins „3 Jahrzehnte Bundesrepublik Deutschland" bieten. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 9) : Trifft es zu, daß im Auswärtigen Amt eine Studie über die Rohstoffproblematik in den Nord-Süd-Verhandlungen erstellt wurde, in der weitere Zugeständnisse in den Fragen des Gemeinsamen Fonds empfohlen werden, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese einzelnen Empfehlungen? Der Planungsstab des Auswärtigen Amtes hat eine Rohstoff-Studie erstellt. Es ist Aufgabe eines Planungsstabes, alle möglichen Optionen in einer für die deutsche Außenpolitik wesentlichen Sachfrage zu durchdenken. Planungsstudien dieser Art dienen üblicherweise der hausinternen Meinungsbildung und werden — wie auch in diesem Falle — nicht im Ressortkreis erörtert. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/1931 Fragen B 10 und 11): Haben deutsche Schiffe nach Kenntnis der Bundesregierung in Südostasien bereits Bootsflüchtlinge aufgenommen, und kann nach Ansicht der Bundesregierung deren Asylfrage zufriedenstellend gelöst werden? Hält die Bundesregierung die bestehende Verpflichtung für Reeder und Kapitäne zur Aufnahme von Bootsflüchtlingen auf hoher See für ausreichend, oder sind auf Grund der jüngsten Flüchtlingsbewegungen in Südostasien neue Anweisungen erforderlich? Zu Frage B 10: Der Bundesregierung sind in jüngster Zeit drei Fälle bekanntgeworden, in denen deutsche Schiffe im südchinesischen Meer schiffbrüchige vietnamesische Bootsflüchtlinge aus Seenot gerettet haben: Im Juni 1977 nahm das MS „Etha Rickmers" 36 Personen, im Oktober 1977 das MS „Tokyo Express" 43 Personen, im Mai 1978 das MS „Weser Dispatcher" 20 Personen an Bord. Die Schiffbrüchigen des MS „Tokyo Express" sind anscheinend in Hongkong von •Bord gegangen. In den Fällen „Etha Rickmers" und „Weser Dispatcher" durften die Bootsflüchtlinge in Singapur an Land gehen, nachdem die Bundesregierung gegenüber der Regierung von Singapur die Garantie übernommen hatte, diese Personen in der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen, falls sie nicht innerhalb kurzer Frist (jeweils ca. 10 Wochen) in einem Drittland Aufnahme gefunden hätten. Von dieser Aufnahmegarantie haben einmal 13, das andere Mal (bisher) 14 Personen Gebrauch gemacht. Die ersteren sind inzwischen in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, die Einreise der letzteren wird vorbereitet. Die Bundesregierung zweifelt nicht daran, daß es ihr auch in Zukunft möglich sein wird, immer dann, wenn vietnamesische Bootsflüchtlinge von deutschen Schiffen aus Seenot gerettet worden sind, gegebenenfalls hinreichend schnell die Voraussetzungen für die Abgabe von Aufnahmegarantien zu schaffen. Damit bleibt es möglich, diese Schiffbrüchigen innerhalb kurzer Frist von den für die Un- 8068* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 terbringung und Versorgung dieser Menschen in der Regel nicht angemessen ausgerüsteten deutschen Schiffen in die Obhut des zuständigen UNHCR-Vertreters oder der zuständigen deutschen Botschaft an Land zu entlassen, wo die Frage des endgültigen Aufenthalts, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Wünschen nach Familienzusammenführung, abschließend geklärt werden kann. Zu Frage B 11: Die Bundesregierung hält die bestehende Rechtspflicht der Kapitäne zur Hilfeleistung für auf See in Lebensgefahr befindlichen Personen für ausreichend. Ihr ist kein Fall bekanntgeworden, in dem ein deutscher Schiffsführer sich dieser Verpflichtung nicht bewußt gewesen oder ihr nicht nachgekommen wäre. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 12 und 13) : Treffen nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung Pressemeldungen (Bonner General-Anzeiger vom 15. Juni 1978) zu, wonach Flüchtlinge über die Existenz von Geheimlagern in der UdSSR berichtet haben, in denen zahlreiche Häftlinge aus den USA und europäischen Ländern festgehalten werden, und wie beurteilt die Bundesregierung bejahendenfalls diesen Sachverhalt? Haben sich Gremien der EG bereits mit diesem Vorgang befaßt, nachdem zu den Häftlingen dieser Geheimlager auch Bürger von EG-Ländern gehören, und gegebenenfalls in welcher Weise und mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen, auf Grund derer sie die von Ihnen angesprochenen Pressemeldungen bestätigen könnte. Soweit bekannt, haben sich bisher Gremien der Europäischen Gemeinschaft zu solchen Meldungen nicht geäußert. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Carstens (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 14) : Ist die Bundesregierung bereit, bei allen Gesetzen, durch die Bürger zu bestimmten Tätigkeiten verpflichtet werden, schätzungsweise Angaben darüber zu machen, wieviel Arbeitsstunden pro Jahr damit für den einzelnen betroffenen Bürger und wieviel Arbeitsstunden für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland insgesamt damit voraussichtlich verbunden sind? Mit Ihrer Frage greifen Sie einen Teilaspekt aus Nummer 3 Buchstabe c des Entschließungsantrags u. a. der Abgeordneten Dr. Eyrich, Schwarz und der Fraktion der CDU/CSU zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung (BT-Drucksache 8/1206) auf, nämlich die Angabe des für die einzelnen Bürger auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen entstehenden Arbeitsaufwands. Die Bundesregierung teilt die hinter Ihrer Frage stehende Auffassung, daß der einzelne nicht abhängig gemacht wird von einer für ihn völlig undurchsichtigen Bürokratie und Großorganisation, sei es im staatlichen Bereich, im wirtschaftlichen oder im privaten Bereich. Sie hat dies in ihrer Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 dargelegt. Bei der Durchsetzung des Ziels, bei der Vorbereitung gesetzlicher Regelungen den für die jeweils Betroffenen entstehenden zusätzlichen Arbeitsaufwand im voraus zu ermitteln, ergeben sich jedoch beträchtliche Schwierigkeiten. Bereits im Jahre 1974 hat der Bundesminister des Innern an das Forschungsinstitut der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer den Auftrag erteilt, eine Ermittlungsmethode zu einer möglichen Lösung aufzuzeigen, wie der mit neuen Gesetzentwürfen evtl. verbundene vermehrte Personal- und Zeitaufwand genauer berechnet werden könnte. Der Bundesminister des Innern hat dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages am 3. Mai 1977 einen Bericht darüber zugeleitet, der zu dem Ergebnis kommt, daß der durchgeführte Test noch keine schlüssige Beantwortung der Frage zuläßt, ob ein solches Prognose-verfahren praktikabel ist und daß er auch keine konkreten Aufschlüsse über den für eine solche Prognose erforderlichen Aufwand erbracht hat. Der Bundesminister des Innern wird die Erprobung an einem oder mehreren geeignet erscheinenden Bundesgesetzen fortführen lassen und über das Ergebnis berichten. Allerdings ist darauf hinzuweisen, daß ein Zeitraum vorgesehen werden muß, der jeweils das Gesetzgebungsverfahren und einen mindestens einjährigen Vollzug einschließt. Es muß festgestellt werden, daß derzeit für die Vorausermittlung des durch den Vollzug von Gesetzen bereits in den Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden entstehenden Aufwands, der nach § 40 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien Teil II in der Begründung von Gesetzentwürfen — notfalls schätzungsweise — anzugeben ist, keine wissenschaftlich abgesicherten Verfahren vorhanden sind. Um so weniger erscheint es zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich, die für die betroffenen Bürger sich ergebende Arbeitsbelastung zu ermitteln. Neben einem kaum zu bewältigenden Verwaltungsaufwand würde ein solches Verfahren auch dadurch erschwert, daß die beim einzelnen Bürger jeweils anfallende Arbeitszeit von zum Teil subjektiven Faktoren abhängt, die der Bundesregierung nicht bekannt sein können und die sich ihrer Einflußnahme entziehen. Bei dieser Sachlage erscheint es verfrüht, die Aufnahme einer Regelung in die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien vorzuschlagen, wonach entsprechende Angaben in der Begründung von Gesetzentwürfen vorgeschrieben werden. Soweit in Einzelfällen Erfahrungen über den beim Bürger zu erwartenden Arbeitsaufwand vorliegen, dürften diese bereits heute im Rahmen der nach § 24 GGO II vorgesehenen und regelmäßig durch- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8069* geführten Beteiligung der betroffenen Fachkreise und Verbände in das Gesetzgebungsverfahren Eingang finden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 15 und 16) : Treffen Presse- und Rundfunkmeldungen zu, die vor kurzem bundesweit Aufsehen erregt haben, wonach es trotz der strengen „lückenlosen" Sicherheitsmaßnahmen auf dem Frankfurter wie auch auf anderen Flughäfen ohne Schwierigkeit möglich ist, abgestellte Flugzeuge als kostenloses Nachtquartier zu benutzen, und wenn ja, ist die Bundesregierung dieser Tatsache nachgegangen, und zu welchen Erkenntnissen bezüglich der offenbar lückenhaften Sicherheitsmaßnahmen ist sie dabei gekommen? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um sicherzustellen, daß neben der „hochnotpeinlichen" Leibesvisitation der Fluggäste auch andere geeignete Maßnahmen zum Schutz von Terroranschlägen auf Fluggäste und Flugzeuge ergriffen werden? Zu Frage B 15: Es trifft nicht zu, daß es auf dem Frankfurter wie auch auf anderen Flughäfen generell möglich ist, abgestellte Flugzeuge als kostenloses Nachtquartier zu benutzen. Die bestehenden Sicherheitsanordnungen enthalten u. a. die Vorschrift, daß abgestellte Maschinen verschlossen und die Gangways entfernt sein müssen. Diese Anordnungen werden überwacht. Den hier angesprochenen Einzelfall hat die Bundesregierung unter Einschaltung der zuständigen Landesbehörden und der Deutschen Lufthansa zum Anlaß einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts genommen. Danach hat sich ein Wohnsitzloser gewaltsam Zugang zum Flughafenvorfeldbereich und danach Zugang zu einer abgestellten Maschine verschafft. Dieses Vorgehen ist nur bei genauer Ortskenntnis möglich, die in vorliegendem Fall auf Grund der Tatsache unterstellt werden kann, daß der Täter längere Zeit auf dem militärischen Teil des Flughafens Frankfurt (US-Air-Base) beschäftigt war. Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, daß der Täter mehrfach wegen widerrechtlichen Eindringens in Flugzeuge — vorwiegend auf militärisch bewachten NATO-Flughäfen — verurteilt worden ist. Die von dem Täter hinsichtlich eines ungehinderten Eindringens in den geschützten Bereich gegebene Sachdarstellung kann nur als Schutzbehauptung gewertet werden, weil in der gleichen Nacht ein Einbruchsversuch an einer Baubaracke und eine Beschädigung des Zauns in der Nähe des Abstellplatzes des Flugzeuges festgestellt worden war. Die Entfernung der Baubaracke zu dem in Frage stehenden Luftfahrzug betrug lediglich ca. 150 Meter. Zu Frage B 16: Die zum Schutz vor Terroranschlägen für Fluggäste und Flugzeuge getroffenen Maßnahmen beinhalten bereits gegenwärtig einen so hohen Sicherheitsstandard, daß nach menschlichem Ermessen Eindring- und Angriffsversuche keine Aussicht auf Er- folg haben. Auch im vorliegenden Fall wurde der Täter noch an Ort und Stelle festgenommen. Unabhängig davon wurde der Sachverhalt erneut zum Anlaß genommen, die Sicherheitsorgane der beteiligten Stellen zur strikten Einhaltung aller bestehenden Sicherheitsanordnungen, wie z. B. das Verschließen der abgestellten Maschinen und das Entfernen der Gangways, anzuhalten. Die Hessischen Sicherheitsbehörden haben mir darüber hinaus ausdrücklich bestätigt, daß es sich hier um einen einmaligen, nicht zu verallgemeinernden Vorgang gehandelt hat, der zusätzliche polizeiliche Maßnahmen nicht erforderlich macht. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage B 17) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Verordnung nach § 27 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Abgabe der Emissionserklärungen der Betriebe) zu erlassen, damit Luftreinhaltepläne erstellt werden können, und wann ist gegebenenfalls mit dem Erlaß zu rechnen? Die Verordnung nach § 27 Abs. 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über die Emissionserklärung wird in Kürze — voraussichtlich Juli 1978 — von der Bundesregierung beschlossen werden. Sie wird dann dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt, so daß mit dem Inkrafttreten der Verordnung noch in diesem Jahr zu rechnen ist. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 18) : Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu bewogen, im Bereich der Wohnsiedlung „Fort Biehler" im Wiesbadener Vorort Kastel und nicht an einem anderen Ort im Rhein-Main-Gebiet eine Einsatzabteilung des Bundesgrenzschutzes zu stationieren? Das in Ihrer Frage angesprochene Gelände am ehemaligen Fort Biehler ist von allen bisher geprüften Objekten unter einsatz- und verkehrsmäßigen, aber auch unter liegenschafts- und haushaltsmäßigen sowie planungsrechtlichen Gesichtspunkten am besten zur Stationierung des in der „Ausbauplanung innere Sicherheit" für den Raum Frankfurt vorgesehenen BGS-Verbandes geeignet. Das Gelände am ehemaligen Fort Biehler ist zu den zu schützenden Objekten und zu anderen möglichen Einsatzorten im Rhein/Main-Gebiet außerordentlich günstig gelegen. Die Entfernung nach Wiesbaden (bedeutsam wegen der. notwendigen Unterstützung des Bundeskriminalamtes durch den BGS) beträgt 3 km und zum Flughafen Frankfurt 8070* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 15 km. Die Liegenschaft ist darüber hinaus von mehreren überörtlichen Straßen umgeben und wird in unmittelbarer Nähe eine Anbindung an das örtliche sowie überörtliche Straßennetz erhalten, so daß die Einsatzorte in kürzester Zeit zu erreichen sind. Das etwa 44 ha große Gelände, an dessen Rand eine kleine Wohnsiedlung liegt, ist Eigentum des Bundes und im Flächennutzungsplan der Stadt Wiesbaden als Sonderbaugebiet ausgewiesen. Die liegenschaftsmäßigen und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer BGS-Unterkunft sind daher besonders günstig. Zudem ist es aus wirtschaftlichen und haushaltsmäßigen Gründen geboten, zunächst bundeseigene Grundstücke für Bauvorhaben des Bundes in Anspruch zu nehmen. Im übrigen muß ich darauf hinweisen, daß bei den Planungen für den neuen Standort bereits in hohem Maße die kommunalen und raumplanerischen Interessen im Rhein-Main-Gebiet berücksichtigt worden sind. So wurde die Reservierung von zwei anderen bundeseigenen Liegenschaften in WiesbadenFreudenberg (inzwischen an die Stadt Wiesbaden zur Errichtung eines Klinikums verkauft) und in Eschborn (im Raumordnungsplan rechtsverbindlich als „Grünzug" ausgewiesen) für den BGS mit Rücksicht auf die Interessen der Stadt Wiesbaden bzw. der regionalen Planungsgemeinschaft Untermain aufgehoben. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 19) : In welchem Umfang und mit welchem Ergebnis ist die „Aktion Bretagne" der Deutschen Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks (THW) durchgeführt worden, und mit welchen Finanzmitteln hat die Bundesregierung diese Aktion gefördert? 1. Nach dem Unfall des Tankers „Amoco Cadiz" sind wegen der Bereitstellung von Experten und Hilfsmitteln zwischen der französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Regierungsabkommens über gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 3. Februar 1977 Kontakte aufgenommen worden. Von französischer Seite wurde ein detaillierter Operationsplan für den Einsatz einer deutschen Hilfsmannschaft in der Bretagne ausgearbeitet. 2. Der Operationsplan sah den Einsatz von 320 deutschen Helfern vom 29. Mai 1978 bis 10. Juni 1978 vor. Es sollten von deutscher Seite Wasserfahrzeuge und Heißwasserhochdruckwaschgeräte eingesetzt werden, um Felsen, Sandstrände und bauliche Anlagen zu reinigen. Nach entsprechender Vorbereitung durch den vom Bundesminister des Innern eingesetzten Arbeitsstab „Bretagne" reisten am 27. Mai 1978 270 Helfer der Feuerwehren und 42 Helfer des Technischen Hilfswerks mit 2 Sonderzügen der Deutschen Bundesbahn in das Katastrophengebiet. Dort wurden sie auf insgesamt 5 Schadensschwerpunkte in den beiden Departements Finistère und Côte du Nord verteilt. Nach Abschluß des vierzehntägigen Einsatzes kehrten die Helfer wie geplant am 11. Juni 1978 in ihre Heimatorte zurück. 3. Der von den deutschen Helfern erbrachte Arbeitseinsatz kann in jeder Hinsicht als erfolgreich angesehen werden. Die gewonnenen Erfahrungen werden im Hinblick auf die Schadensbekämpfung bei Olkatastrophen. in deutschen Gewässern sorgfältig in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Verkehr und den Küstenländern ausgewertet. Die in der Bretagne tätigen deutschen Helfer haben durch ihre gute Arbeitsleistung einen beachtlichen Beitrag zur Beseitigung des Schadens leistelt können, auch wenn bei einer Schadensausdehnung von etwa 400 km innerhalb von 14 Tagen der tatsächlich sichtbare Erfolg begrenzt war. Insbesondere die von deutscher Seite mitgeführten Heißwasserhochdruckgeräte erwiesen sich als sehr nützlich. Die ursprünglich mitgebrachten 20 Geräte wurden daher noch während des Einsatzes um. weitere 30 Geräte ergänzt. Die Arbeitsleistung der deutschen Helfer und ihr freundliches diszipliniertes Auftreten haben bei der betroffenen Bevölkerung einen sehr positiven Eindruck hinterlassen. Nicht zuletzt auch deshalb kann dieser erste Fall einer deutschen Hilfeleistung im Rahmen des deutsch-französischen Abkommens als erfolgreicher Beitrag grenzüberschreitender Hilfe gewertet werden. 4. Gemäß Art. 8 des deutschfranzösischen Hilfeleistungsabkommens trägt jede Partei die Kosten der Hilfeleistung weitgehend selbst. Jedoch stellt die ersuchende Vertragspartei die Versorgung mit Verpflegung, Unterbringung und Betriebsgütern auf eigene Kosten sicher und bietet auch eventuell notwendig werdende medizinische Betreuung. Zur Abdeckung der der deutschen Seite entstehenden Kosten wurden daher außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 2 000 000,— DM bereitgestellt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf. die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 20 und 21): Hält die Bundesregierung ihre Aussage im Verfassungsschutzbericht 1976 (Seite 53), die verstärkte Tätigkeit von Neonazis stoße in der Öffentlichkeit durchweg auf schärfste Ablehnung und die wenigen Anhänger derartiger Gruppen stellten „kein ernst zu nehmendes Potential für neonazistische Bestrebungen" dar, noch aufrecht? Hat die Bundesregierung die Absicht, bei der Novellierung des Atomgesetzes den Umwelt- und Naturschutzverbänden ein gesetzlich verankertes Klagerecht einzuräumen (vgl. WAZ vom 12. Juni 1978)? Zu Frage B 20: Nach wie vor ist die Feststellung zutreffend, daß der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung den Aktivitäten neonazistischer Gruppierungen ableh- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8071* nend und mit Unverständnis gegenübersteht. Deshalb ist auch die Beurteilung weiterhin zutreffend, daß trotz zunehmender Militanz diesen Gruppen eine politische Basis versagt bleibt, die Grundlage einer ernst zu nehmenden Gefährdung unseres Staates wäre. Zu Frage B 21: Entsprechend der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 16. Dezember 1976 wird von den berührten Bundesressorts die Möglichkeit der Einführung einer praktikablen Form der Verbands' klage im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft. Die Bundesregierung hat die Problematik der Verbandsklage im Hinblick auf die noch sehr kontroverse Diskussion zu den verfassungsrechtlichen, verfahrensrechtlichen und rechtspolitischen Fragen einer Klagebefugnis für Verbände vor den Verwaltungsgerichten im November 1977 eingehend behandelt. Dabei ist sie zu der Auffassung gelangt, daß eine qualifizierte Anhörung von ideellen Bürgervereinigungen, die sich satzungsgemäß dem Schutzzweck des Atomgesetzes widmen, im Verwaltungsverfahren nach § 7 Atomgesetz grundsätzlich sachdienlich erscheint, während sie eine weitere Prüfung der Einführung einer Verbandsklage für erforderlich hält. Ich werde mich dafür einsetzten, daß eine sachgerechte Lösung für eine praktikable Form der von mir grundsätzlich befürworteten Verbandsklage erarbeitet und im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen 5. Novelle zum Atomgesetz verwirklicht wird. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 22): Bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung als Voraussetzung für die im Höcherl-Bericht angeregte Durchführung von Planspielen und Rahmenübungen aller bei der Terrorismusbekämpfung beteiligten Organisationseinheiten des Bundes und der Länder der Änderung des Grundgesetzes oder der Änderung sonstiger Rechtsvorschriften, und wenn ja, welcher? Die Planspiele und Rahmenübungen der von Bundesminister a. D. Hermann Höcherl in seinem Bericht vorgeschlagenen Art betreffen die einzelnen Staatsbürger nicht in ihren Rechten. Eine Änderung des Grundgesetzes oder anderer Rechtsvorschriften ist für ihre Durchführung daher nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich; es genügen entsprechende Absprachen zwischen den beteiligten Stellen des Bundes und der Länder. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage B 23): Trifft es zu, daß auf der einen Seite das Bundesinnenministerium auf Anfrage erklärt, es halte sich bei Einbürgerungen an das Prinzip der Einstaatlichkeit bzw. der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit (diese Auskunft habe ich an Petenten in meinem Wahlkreis weitergegeben), auf der anderen Seite aber die Ein- • bürgerung einer prominenten Person wie der Dr. Otto von Habsburgs möglich ist bei Beibehaltung der österreichischen Staatsangehörigkeit? Die Vermeidung von Mehrstaatlichkeit ist nach wie vor ein in der Einbürgerungspraxis beachteter Grundsatz. Auf die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Einbürgerungsrichtlinien, die am 12. Januar 1978 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden sind, nehme ich ausdrücklich Bezug. Die Vermeidung von Mehrstaatlichkeit bei nachträglichem Staatsangehörigkeitswechsel ist auch Ziel des Europarat-Übereinkommens vom 6. Mai 1963 über die Verringerung von Mehrstaatlichkeit und die Wehrpflicht von Mehrstaatern, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Osterreich beigetreten sind. Danach verliert ein deutscher oder österreichischer Staatsangehöriger, der die Staatsangehörigkeit des anderen Vertragspartners erwirbt, automatisch seine bisherige Staatsangehörigkeit. Der Verlust kann nur abgewendet werden, wenn von dem Vorbehalt der Anlage 3 zum Europarat-Übereinkommen Gebrauch gemacht worden ist. Danach kann jede Vertragspartei einem ihrer Staatsangehörigen gestatten, seine bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten, wenn die Vertragspartei, deren Staatsangehörigkeit er zu erwerben beantragt, dem vorher zugestimmt hat. Mit der von Ihnen erwähnten Einbürgerungsangelegenheit des Herrn Dr. Habsburg-Lothringen war der Bundesminister des Innern nicht befaßt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 25): Welche „politisdien und wirtschaftlichen Interessengruppen, die keine Rücksicht nehmen auf den Umweltschutz" meint die Bundesregierung im einzelnen auf dem vom Bundesinnenminister herausgegebenen Plakat zur Umweltbilanz unter der Überschrift ,,Ist Deutschland noch zu retten"? Das von Bundesminister des Innern herausgegebene Plakat zur Umweltbilanz fordert den Bürger auf, für einen aktiven Umweltschutz „vor allem in seiner näheren Umgebung" einzutreten: „Für unsere Umwelt wird bereits viel getan: Naturschutzgesetze, Landschaftsschutz, Maßnahmen zur Lärmbekämpfung, zur Verbesserung der Luft, zur Reinhaltung des Wassers und zur Müllbeseitigung. Aber es gibt politische und wirtschaftliche Interessengruppen, die keine Rücksicht nehmen auf den Umweltschutz. Deswegen muß jeder von uns mit aufpassen, vor allem in seiner näheren Umgebung, daß die Umwelt erhalten bleibt, daß Umweltschutz nicht mehr zurückgedreht wird. Setzen Sie sich ein 8072* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 für einen wirkungsvollen Umweltschutz. Werben Sie dafür in Ihrer Gemeinde, bei Ihren Arbeitskollegen, in Ihrem Bekanntenkreis. Werden Sie Meinungsmacher in Sachen Umweltschutz." Aus dem Zusammenhang ergibt sich mithin: Dort, wo der Bürger unmittelbar durch Umweltbelastungen betroffen ist, stehen der Durchsetzung eines wirksamen Umweltschutzes häufig andere Interessen entgegen, die durch politische und wirtschaftliche Gruppen vertreten werden. Die Ermittlung dieser Gruppen ist nur im Einzelfall, z. B. bei der Auseinandersetzung um eine umweltbelastende Anlage oder bei der Diskussion über die Umweltverträglichkeit eines Vorhabens möglich. Aus dem Gesamttext des Plakates kann somit ein generelles Verdikt des Bundesministers des Innern über bestimmte politische und wirtschaftliche Interessengruppen nicht abgeleitet werden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 26) : Mit welcher Rechtsbegründung kann für deutsche Vertriebene, insbesondere für Aussiedler, die durch das Grundgesetz und internationale Rechtsverpflichtungen, beispielsweise den politischen Menschenrechtspakt und die Europäische Menschenrechtskonvention, gewährleistete Freizügigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch „Verteilungsentscheidungen" über Menschen, durch „Einbeziehungsrichtlinien" und andere Richtlinien im Geltungsbereich des Grundgesetzes eingeschränkt werden (vgl. Arbeitsgemeinschaft der Flüchtlingsverwaltungen unter Mitwirkung des Bundesinnenministeriums 24./25. November 1977)? Die im Bundesgebiet eintreffenden Aussiedler genießen besondere Rechte und Vergünstigungen. Um die daraus entstehenden finanziellen Verpflichtungen nach Größe und Leistungsfähigkeit der Länder gerecht verteilen zu können, ist die Aufnahme und Verteilung auf die Länder durch die ,,Verordnung über die Bereitstellung von Durchgangslagern und über die Verteilung der in das Bundesgebiet aufgenommenen deutschen Vertriebenen auf die Länder des Bundesgebietes (Verteilungsverordnung) " vom 28. März 1952 und durch den auf Grund dieser Verordnung zuletzt am 21. Dezember 1962 vom Bundesrat festgesetzten Verteilungsschlüssel geregelt worden. Dabei wird Rücksicht auf Verwandtschaft, Beruf und eigene Wünsche genommen. Die Verteilung dient lediglich der erstmaligen wohnungsmäßigen Unterbringung der Aussiedler, die durch Zuschüsse des Bundes gefördert wird. Die Einbeziehungsrichtlinien vom 28. März 1962 sind lediglich eine der einheitlichen Handhabung dienende Weisung, die regelt, welche Personengruppen bei gegebenen Voraussetzungen in die Verteilung einzubeziehen sind. Die Verteilungsrichtlinien vom 10. März 1961 geben dem Beauftragten der Bundesregierung für die Verteilung im Grenzdurchgangslager Friedland die Möglichkeit, die familiären, beruflichen und sonstigen Belange der Aussiedler bei der Verteilung auf die Länder zu berücksichtigen. Die durch das Grundgesetz gewährleistete Freizügigkeit wird dadurch in keiner Weise beeinträchtigt. Die Befolgung der Zuweisung an ein Bundesland ist lediglich Voraussetzung für die Inanspruchnahme bestimmter Förderungsleistungen. Im übrigen bleibt es den Aussiedlern unbenommen, nach der Aufnahme den Wohnsitz wie jeder andere im Bundesgebiet lebende Deutsche zu wechseln. Anlage 54 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 27): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellung Berlins im Kulturaustausch mit den Ostblockstaaten angesichts der Tatsache, daß in dem Kulturabkommen mit diesen Staaten zwar die Frank-Falin-Klausel enthalten ist, offenbar aber erhebliche Schwierigkeiten vorhanden sind, Berlin in den praktischen Kulturaustausch einzubeziehen? Die Kulturabkommen mit der Sowjetunion, Polen, Ungarn, CSSR, Bulgarien und Rumänien enthalten zur Einbeziehung von Berlin die sog. Frank-FalinKlausel. Es ist richtig, daß die Implementierung der Einbeziehung Berlins manchmal Schwierigkeiten in Einzelfragen des Austausches aufwirft. Diese Schwierigkeiten ergeben sich aus den unterschiedlichen Positionen in der Berlinfrage. Es ist jedoch keineswegs so, daß Berlin von dem Kulturaustausch der Bundesrepublik Deutschland mit diesen Staaten ausgeschlossen ist. Die Berliner nehmen z. B. an den bestehenden Austauschprogrammen im Hochschulbereich teil; sie sind bei kulturellen Einzelveranstaltungen — Ausstellungen, Buchausstellungen, künstlerischen Gastspielen — beteiligt. Die Sportkalender des Deutschen Sportbundes spiegeln auch konkrete Berliner Programmpunkte wider, die mit den Sportorganisationen der osteuropäischen Staten vereinbart worden sind. Die Bundesregierung bleibt weiterhin bemüht zu erreichen, daß die Teilnahme von Berlin am kulturellen Austausch der Bundesrepublik Deutschland mit den osteuropäischen Nachbarn keine Probleme mehr bereitet. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/1931 Fragen B 28 und 29): Unter welchem Datum und mit welchem Text hat die Grenzschutzdirektion Listen des Bundesamtes für Verfassungsschutz als Hintergrundwissen an die Grenzpolizeidienststellen geschickt, und wer hat die Verfügung abgezeichnet? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8073* Unter welchem Datum und mit welchem Text hat die Grenzschutzdirektion die als Hintergrundwissen versandten Listen des Bundesamts für Verfassungsschutz wieder von den Grenzpolizeidienststellen zurückgerufen? Die Grenzschutzdirektion hat die in Ihrer Frage angesprochenen Listen den Grenzpolizeidienststellen mit Verfügung vom 17. Mai 1977 übersandt. Diese Verfügung hatte folgenden Wortlaut: Hiermit übersende ich Übersichten über linksextremistische und linksextremistisch beeinflußte Organisationen und Schriften. Sie sollen den mit der grenzpolizeilichen Kontrolle beauftragten Beamten das erforderliche Hintergrundwissen über die Organisationen und ,Schriften vermitteln und die Erfassung der im Rahmen der So-GK zu gewinnenden Erkenntnisse erleichtern. Sie war von den nach der Geschäftsverteilung zuständigen Beamten gezeichnet. Zu Frage B 29: Die Einziehung dieser Listen hat die Grenzschutzdirektion mit Verfügung vom 28. April 1978 angeordnet. Diese Verfügung hatte folgenden Wortlaut: Die mit Bezugsverfügung übersandten Übersichten von linksextremistischen und linksextremistisch beeinflußten Organisationen und periodischen Schriften sind sofort von den Grenzschutzämtern etc. einzuziehen und dort zu vernichten. Bei der Einziehung ist !besonders auf die zahlenmäßige Vollständigkeit der Unterlagen zu achten. Der Vollzug ist mir alsbald anzuzeigen. Über eine Neuausstattung ergeht gesonderte Unterrichtung. Zu dem letzten Satz der Verfügung bemerke ich, daß eine Neuausstattung der Grenzpolizeidienststellen mit entsprechenden Listen nicht beabsichtigt ist. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/1931 Fragen B 30 und 31): Treffen Berichte zu, nach denen Personen, die versehentlich der Befa-Berichterstattung unterliegen, die dort gesammelten Daten auch dann nicht löschen lassen können, wenn die Überwachung zugegebenermaßen aus Versehen erfolgte, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu unternehmen? Treffen Berichte zu, daß man bereits dann in die Befa-Überwachung geraten kann, wenn man seinen Personalausweis als verloren meldet, und was kann der betroffene Bürger nach Auffassung der Bundesregierung unternehmen, um von dieser Datenerfassung unterrichtet zu werden und diese gegebenenfalls wieder löschen zu können? Zu Frage B 30: Vorweg möchte ich feststellen, daß über Art und Umfang der Beobachtenden Fahndung im Innenausschuß des Deutschen Bundestages in vertraulicher Sitzung mehrfach ,berichtet worden ist. Sollte sich in einem Einzelfall die Aufnahme in die Beobachtende Fahndung als nicht gerechtfertigt erweisen, werden etwaige dabei gewonnene Erkenntnisse selbstverständlich gelöscht. Zu Frage B 31: Der Verlust eines Personalausweises allein ist kein Grund für die Aufnahme in die Beobachtende Fahndung. Auch für die Polizeien des Bundes und der Länder gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Hiernach ist die Polizei zwar nicht verpflichtet, dem Bürger über die zu seiner Person gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen. Wenn der Bürger jedoch der Auffassung ist, daß er bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Polizei in seinen Rechten verletzt worden ist, kann er sich nicht nur an die zuständige Polizeibehörde oder ihre Aufsichtsbehörde wenden, sondern auch an die im Datenschutzrecht vorgesehene besondere Aufsichtsbehörde wenden. Dies ist im Bund der weisungsunabhängige Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage B 32) : Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, auf die Kultusminister der Länder mit dem Ziel einzuwirken, daß im Auftrag des südafrikanischen Apartheidregimes erstellte Filme, Tonbildschauen und Diareihen von den Listen der Landesfilmdienste bzw. Landesbildstellen gestrichen bzw. im Sinne didaktischer Konfrontation als eindeutig rassistisches Propagandamaterial gekennzeichnet werden, und wenn ja, was wird die Bundesregierung unternehmen? Die Kultusminister der Länder können auf die Arbeit der Landesbildstellen und die Landesfilmdienste keinen direkten Einfluß nehmen, da diese nicht der Schulaufsicht unterstehen. Die Landesbildstellen sind Einrichtungen der kommunalen Gebietskörperschaften und die Filmdienste eingetragene Vereine, die beide ihre Listen auf Empfehlung ihrer Fachbeiräte zusammenstellen. Soweit in diesen Fachbeiräten Pädagogen oder Kultusbeamte tätig sind,, ist es deren Aufgabe, die Eignung von Filmen, Tonbildschauen und Dia-Reihen für den Schulunterricht auf der Grundlage der jeweiligen Erlaßlage in den einzelnen Bundesländern zu überprüfen. Medien, deren Inhalt gegen das Grundgesetz verstößt, werden nicht angeboten. Sowohl Bildstellen als auch Filmdienste sind bemüht, auch aus deutscher Sicht kritische Materialien, und zwar mit entsprechenden Hinweisen für die Verwendung im Unterricht, anzubieten (so z. B. auch Filme, die gegen die Apartheid-Politik gerichtet sind, wie etwa der Film „Dinbazar-Ende des Dialogs"). 8074* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Entsprechend Ihrem Vorschlag habe ich die Frage im Hinblick auf ihre Zuständigkeit an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder weitergeleitet. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 33): Welche besondere Qualität gegenüber dem bisherigen Bundesinnenminister, Prof. Dr. Werner Maihofer, besitzt der augenblickliche Bundesinnenminister, Gerhart Baum, daß er auf die Arbeitskraft eines zweiten Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium verzichten kann? Die Bundesregierung erkennt in Ihrer Frage keinen für sie nachvollziehbaren Zusammenhang. Im übrigen nehme ich Bezug auf meine Antwort auf die Mündliche Anfrage des Herrn Kollegen Gerster in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 21. Juni 1978. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/1931 Fragen B 34 und 35) : Sind der Bundesregierung die Ergebnisse einer in der Presse als „Geheimstudie" bezeichneten Studie bekannt, wonach in der Elbe „merkliche und gelegentlich gefährliche Mengen radioaktiver Stoffe" nachzuweisen wären, und wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls die Meßergebnisse? Trifft es zu, daß die in der Presse zitierten gefährlichen Mengen radioaktiver Stoffe auf den Betrieb der Kernkraftwerke Stade und Brunsbüttel zurückzuführen sind, und ergeben sich eventuell Konsequenzen für den Betrieb dieser Kraftwerke oder die Inbetriebnahme weiterer Kernkraftwerke an der Elbe? Zu Frage B 34: Eine Geheimstudie über radioaktive Stoffe in der Elbe ist hier nicht bekannt. Bei der in der Presseveröffentlichung genannten Studie handelt es sich wahrscheinlich um das Konzept der Expertenkommission für eine „ökologische Darstellung der Unterelbe/Küstenregion". Der Auftrag zur Erstellung einer Studie wurde am 11. September 1975 von den Regierungschefs der vier norddeutschen Küstenländer erteilt. Am 16. Januar 1976 haben die für Fragen des Umweltschutzes zuständigen Minister eine Expertenkommission eingesetzt, die ihren Abschlußbericht am 19. November 1976 vorlegte. Zu dem von Ihnen angesprochenen Fragenkomplex finden sich in der Studie folgende Ausführungen: „Die ständigen Kontrolluntersuchungen durch die Arbeitsgemeinschaft ‚Elbe' auf Beta-Aktivität sowie spezielle Untersuchungen durch die Bundesanstalt für Fischerei (Isotopenlabor) haben gezeigt, daß schon jetzt merkliche und gelegentlich gefährliche Mengen solcher Stoffe in der Elbe vorhanden sind." Weiter heißt es in der Studie: Wenn auch die radioaktive Belastung in der Elbe im allgemeinen nicht an die Grenze des zur Zeit für tragbar gehaltenen heranreicht, ist die Datensammlung doch fortzusetzen. Es ist keineswegs sicher, daß die jetzigen Toleranzgrenzen auch in Zukunft bei weiterer Erfahrung mit radioaktiven Stoffen in den Ökosystemen als genügend sicher angesehen werden. Bei den genannten Formulierungen in der erwähnten Studie handelt es sich nicht um Feststellungen auf Grund der seit Jahren in der Elbe durchgeführten Messungen zur Überwachung der Radioaktivität, sondern um eine sehr frühe Abschätzung eines einzelnen Mitglieds in der Expertenkommission, das auf Grund von gerätebedingten Meßsignalen bei noch in Entwicklung befindlichen Meßinstrumenten auf erhöhte Radioaktivitätswerte schloß. Die Radioaktivität in der Elbe wird seit vielen Jahren von verschiedenen Institutionen überwacht, u. a. im Auftrag der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die Bundesregierung veröffentlicht diese Meßergebnisse regelmäßig in ihrem Jahresbericht Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung. Die dort aufgeführten Werte geben keinen Anlaß zur Besorgnis. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß jemals gefährliche Werte gemessen worden sind. Alle bisher durchgeführten Untersuchungen zeigen eindeutig, daß die Radioaktivitätswerte in der Elbe weit unterhalb der nach der Strahlenschutzverordnung zulässigen Grenzwerte liegen. Zu Frage. B 35: Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, konnten keine unzulässig hohen Radioaktivitätswerte im Elbwasser festgestellt werden. Demzufolge erübrigen sich derzeit auch Konsequenzen für den Betrieb der Kernkraftwerke Stade und Brunsbüttel. Die Inbetriebnahme weiterer Kernkraftwerke wird hierdurch ebenfalls nicht berührt. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 36 und 37): Beabsichtigt die Bundesregierung, angebliche oder tatsächliche kroatische Gewalttäter an die Behörden Jugoslawiens auszuliefern, obwohl die Konferenz der Katholischen Bischöfe Deutschlands, amnesty international und weite Teile der Bevölkerung aus humanitären Gründen wegen der Methoden der politischen Verfolgung in Jugoslawien ihre Bedenken dagegen angemeldet haben? Hält es die Bundesregierung nicht für rechtsstaatlich einwandfreier, kroatische Straftäter, wenn sie vom Boden der Bundesrepublik Deutschland operieren, nach deutschem Recht, das sich an den Grundrechten des Menschen ausrichtet, aburteilen zu lassen? Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8075* Zu Frage B 36: Die Bundesregierung wird die jugoslawischen Auslieferungsersuchen — wie jedes andere jugoslawische Ersuchen -- nach Maßgabe des geltenden deutsch-jugoslawischen Auslieferungsvertrags vom 26. November 1970 und des geltenden innerstaatlichen Rechts beurteilen und behandeln. Dabei werden sämtliche Erkenntnisse, die für eine Entscheidung von Bedeutung sind, berücksichtigt werden. Zu Frage B 37: Die deutschen Strafverfolgungsbehörden werden in jedem Einzelfall prüfen, ob wegen der Straftaten, die Gegenstand der Auslieferungsersuchen sind, auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet ist und Ermittlungsverfahren gegen die Verfolgten einzuleiten sind. Sofern ein solches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, hat die Bundesregierung gemäß Artikel 10 Abs. 1 Buchst. a) des deutsch-jugoslawischen Auslieferungsvertrags vom 26. November 1970 die Möglichkeit, eine Auslieferung abzulehnen. Nach rechtskräftigem Abschluß des deutschen Verfahrens muß die Auslieferung gemäß Artikel 7 Abs. 1 des deutsch-jugoslawischen Auslieferungsvertrags abgelehnt werden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 38 und 39) : Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um beim Aluminiumwerk Schwandorf der Vereinigten Aluminium-Werke AG, bei denen der Bund Hauptanteilseigner ist, die Arbeitsplätze zu erhalten? Ist der Bundesregierung bewußt, daß der Rückzug eines Bundesunternehmens aus dem Grenzland und ein Verlust von 550 Arbeitsplätzen den Raum Schwandorf schwer treffen würden, nachdem durch die Umstrukturierung der Stahlindustrie in diesem Gebiet in den letzten Jahren über 2000 Arbeitsplätze verlorengegangen sind und weitere 1500 Arbeitsplätze durch die Stillegung der Bayer. Braunkohlen-Industrie AG Schwandorf wegen Erschöpfung des Kohlevorkommens bis 1981 verlorengehen werden? Zu Frage B 38: Das Bundesfinanzministerium hat als zuständiges Ressort für die Verwaltung der Bundesbeteiligungen mit dem Vorstand der Vereinigte Aluminium-Werke AG (VAW) Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsplätze beim Aluminiumoxidwerk Schwandorf erörtert. Obwohl das Werk durch seinen ungünstigen Standort, die veralteten Anlagen und mangelnde Nachfrage in erhebliche Verluste geraten ist, die eine Stillegung nahelegen würden, ist vorgesehen, durch eine Umstrukturierung mit namhaften Investitionen jedenfalls den Großteil der Arbeitsplätze zu erhalten, Soweit für einen Teil die Freisetzung unvermeidlich ist, werden andere Arbeitsplätze in der VAW-Gruppe angeboten. Im Rahmen der Umstrukturierungsmaßnahmen verhandelt der Vorstand der VAW auch mit der Bayerischen Landesregierung über die Errichtung eines Müllkraftwerkes im Werk Schwandorf, das der Energieversorgung der neuen Anlagen dienen soll. Zu Frage B 39: Gerade im Bewußtsein der schwierigen Arbeitsmarktlage im Raum Schwandorf unterstützt die Bundesregierung die Absicht des Vorstandes der VAW, eine an sich gebotene Stillegung des Werkes zu vermeiden und durch Umstrukturierung die Arbeitsplätze weitgehend zu erhalten. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 40) : In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit 1969 Kredite auf Grund von Kreditermächtigungen aufgenommen, die ihr nicht im Jahr der Inanspruchnahme, sondern in vorausgegangenen Haushaltsjahren erteilt worden sind? Das ,das Haushaltsgesetz seit 1949 noch nie vor Beginn des Haushaltsjahres verkündet wurde, mußte bisher in jedem Jahr auf unausgenutzte Kreditermächtigungen des Vorjahres zurückgegriffen werden. In der beigefügten Ubersicht ist für die einzelnen Jahre ab 1969 das Ist der Kreditaufnahme zur Haushaltsfinanzierung angegeben und dem Soll der Nettokreditaufnahme gegenübergestellt. Soweit in den Jahren 1974, 1976 und 1977 das Ist höher ist als das Soll, waren die erhöhten Kreditaufnahmen jeweils durch weitergeltende Kreditermächtigungen gedeckt. Haushaltsjahr Soll Ist der Nettokreditaufnahme lt. der Kreditaufnahme zur Haushaltsfinanzierung Haushaltsgesetz (Nettokreditaufnahme) (ohne methodische Umrechnung) — Mrd. -DM — 1969 3,9 — 1970 0,3 0,2 1971 2,7 1,1 1972 4,0 3,0 1973 1,9 1,2 1974 7,6 9,5 1975 37,9 29,9 1976 23,5 25,8 1977 20,7 21,7 Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 41) : 8076* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Beabsichtigt die Bundesregierung, im Falle der Errichtung eines zweiten Bildungszentrums der Bundesfinanzverwaltung in einen grenznahen Raum zu gehen, um damit praxisorientiert und in einer besonderen Zuordnung auf die europäischen Bedürfnisse arbeiten zu können, und würde sie unter diesen Voraussetzungen die vielfältigen Möglichkeiten nutzen, die sich im Bereich des Hauptzollamts Aachen dafür anbieten? Das geplante zweite Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung soll nach einer Standortentscheidung, die bereits 1973 getroffen wurde, in Münster errichtet werden. Eine Reihe von Voraussetzungen, die für diesen Standort sprechen (z. B. verkehrsgünstige Lage, Nähe zu einer wissenschaftlichen Hochschule), dürften auch in Aachen oder teilweise an anderen Stellen des grenznahen Raumes erfüllt werden. Für Münster war jedoch entscheidend, daß der Bund dort außerdem über ein gut gelegenes, rd. 115 ha großes Gelände verfügt, von dem etwa 15 ha für das Bildungszentrum benötigt werden. Grunderwerbskosten entfallen demnach. In diesem Zusammenhang erweist sich auch die von der Stadt Münster betriebene Erschließung des bundeseigenen Geländes zur Bauvorbereitung als außerordentlich wirtschaftlich. Auch bei einem Standort in Münster wird die Aus- und Fortbildung innerhalb der Bundesfinanzverwaltung in gebotenem Maße praxisorientiert und in angemessener Zuordnung auf die europäischen Bedürfnisse gestaltet werden. Für das Bauvorhaben in Münster sind inzwischen ein Architektenwettbewerb sowie — hieran anschließend — eingehende Planungsarbeiten durchgeführt worden. Bei dieser Sachlage und vor allem auch im Hinblick auf die Dringlichkeit der Errichtung des zweiten Bildungszentrums kann ein anderer Standort, etwa im grenznahen Raum, nicht mehr in Betracht gezogen werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schrift- liche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage B 42) : Welche Uberlegungen existieren seitens der Bundesregierung, die Grunderwerbsteuer für solche Fälle aufzuheben bzw. stark zu reduzieren, in denen Gebäude unter Denkmalschutz stehen? Grunderwerbsteuerbefreiungen für den Erwerb von Grundstücken mit unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden gibt es z. Z. nur in den Ländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In Niedersachsen wird eine solche Befreiung am 1. April 1979 in Kraft treten. Die Voraussetzungen für die Befreiungen sind allerdings nicht einheitlich. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung ersucht, bis zum 31. Dezember 1978 zu berichten, welche Überlegungen zur Reform des Grunderwerbsteuerrechts angestellt worden sind. Diese Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Die grundsätzliche Entscheidung, welcher Weg bei der Reform des Grunderwerbsteuerrechts beschritten werden soll, ist aber Voraussetzung für die weiteren Entscheidungen, wie ein künftiges Grunderwerbsteuergesetz des Bundes im einzelnen gestaltet werden soll. Die Bundesregierung kann daher jetzt keine Angaben darüber machen, welche Steuervergünstigungen in einem Reformgesetz vorgesehen werden sollten. Ich bitte um Verständnis, daß dies auch für die Fälle gelten muß, in denen Grundstücke mit unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden erworben werden. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 43) : Wieviel Grundvermögen, auf dem ein Baurecht besteht, besitzt der Bund in München? Der Bund besitzt in München-Waldperlach rd. 10 000 qm Bauland. Es ist beabsichtigt, dieses Bauland Bediensteten des Europäischen Patentamtes für den Eigenheimbau zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung hat sich bei den Vorbereitungen für die Errichtung des Europäischen Patentamtes in München bereiterklärt, die wohnungsmäßige Unterbringung der Bediensteten des Europäischen Patentamtes durch Bereitstellung bundeseigener Grundstücke zu unterstützen. Weitere unbebaute bundeseigene Grundstücke mit Baurecht sind in München nicht vorhanden. Anlage 66 Antwort des Parl. 'Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 44, 45 und 46) : Wie beurteilt die Bundesregierung Meldungen der Weltbank, daß die Importe aus der südlichen Hemisphäre im Zeitraum von 1974 bis 1985 allein in der Bundesrepublik Deutschland 846 000 Arbeitsplätze fordern und im gleichen Zeitraum durch gesteigerte Exporte lediglich 400 000 Arbeitsplätze neu geschaffen werden, und welche Möglichkeiten sieht sie, um diese absehbare Entwicklung zu verhindern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz der nach dem neuen Welttextilabkommen vereinbarten Exportselbstbeschränkungsverträgen — sie regeln die textilen Warenströme lediglich in mengenmäßiger Sicht — Preisunterbietungen bis zu 60 v. H. der Werksabgabepreise der europäischen Industrie die Regel sind, und deshalb trotz der mengenmäßigen Beschränkung von der deutschen Textilindustrie ein Höchstmaß von Rationalisierung und ständiger Umstrukturierung verlangt wird, und ist die Bundesregierung aus diesen Gründen bereit, die Textilindustrie stärker als bisher zu unterstützen Ist der Bundesregierung bekannt, daß Frankreich den textilen Warenverkehr aus Ländern der Gemeinschaft durch eine Ursprungszeugnispflicht sowie auf der Grundlage des Artikels 39 des französischen Zollgesetzes behindert und daß die Maßnahmen offen gegen Artikel 30 des EWG-Vertrags verstoßen, und welche Gegenmaßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um Frankreich von diesen handelshemmenden Einfuhrpraktiken abzubringen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8077* Zu Frage B 44: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Zunahme der Exporte aus der Dritten Welt in den Industrieländern gesamtwirtschaftlich eher zu Umsetzungen als zu Freisetzungen von Arbeitnehmern führt: z. B. können nach einer Untersuchung des Instituts für Wirtschaftsforschung durch vermehrte Exporte in die Entwicklungsländer gut 80 % der wegen der höheren Importe aus Entwicklungsländern freigesetzten Arbeitskräfte in der zusätzlichen Exportproduktion wieder Beschäftigung finden. In der durch die Frage angesprochene Weltbankstudie werden die genannten Zahlen zwar angeführt; andererseits wird aber in der Wertung der tatsächliche Arbeitsplatzverlust für kleiner gehalten; denn immerhin würde mehr als die Hälfte der verlorenen Arbeitsplätze in Form höherwertiger Arbeitsplätze neu geschaffen. Die erzielte Wohlstandszunahme in den Industrieländern würde außerdem durch verstärkte Nachfrage den Nettoverlust an Arbeitsplätzen ausgleichen. Die Bundesregierung ist im übrigen davon überzeugt, daß eine Handelspolitik mit „Augenmaß" sowohl bruchartige Entwicklungen vermeidet als auch die langfristige Zielsetzung einer partnerschaftlichen Einbeziehung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft zum wechselseitigen Vorteil fördert. Zu Frage B 45: Der Bundesregierung ist bekannt, daß vornehmlich auf Grund unterschiedlicher Standortbedingungen und Produktqualitäten Preisunterschiede nicht unbeträchtlichen Ausmaßes zwischen im Inland hergestellten Textilprodukten und aus bestimmten Lieferländern importierten Erzeugnissen auftreten. Industrie und Handel nutzen das Preisgefälle zur Mischkalkulation und zur Sortimentsergänzung. Die Auswirkungen dieser Preisdifferenzen auf die Industrie und deren Beschäftigungslage werden durch die Einfuhrregelungen im Rahmen des erneuerten Welttextilabkommens in Grenzen gehalten; sie sind durch die neuen fünfjährigen Abkommen der EG für die Zukunft überschaubar geworden. Dennoch müssen die Unternehmen alle Chancen zur Sicherung und zum Ausbau ihrer Wettbewerbsfähigkeit nutzen. Wie die Unternehmen der anderen Branchen stehen sie vor der Notwendigkeit, sich an die sich verändernden Markt- und Wettbewerbsverhältnisse anzupassen. Die Textilindustrie kann dazu, wie Unternehmen anderer Industriezweige auch, die bestehenden Finanzierungshilfen des Bundes und der Länder in Anspruch nehmen. Dabei kommen vor allem die Finanzierungshilfen der regionalen Wirtschaftsförderung sowie zinsverbilligte Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen zur Umstellung des Produktionsprogramms in Betracht. Zu Frage B 46: Der Bundesregierung ist bekannt, daß Frankreich bei der Einfuhr von bestimmten Textilwaren mit Ursprung aus der Gemeinschaft die Vorlage von Ursprungszeugnissen verlangt. Sie hat bereits die Kommission der Europäischen Gemeinschaften befaßt, die gegenwärtig prüft, inwieweit die Vorlagepflicht gegen EG-Recht verstößt. Die Bundesregierung verfolgt den Fall weiter und bemüht sich, die Untersuchungen zu beschleunigen und die Kommission zu einer schnellen Lösung zu veranlassen. Einfuhrbehinderungen. auf der Grundlage von Art. 39 des französischen Zollgesetzes sind der Bundesregierung nicht bekannt. Eine geplante Maßnahme wurde auch wegen der Interventionen der Bundesregierung nicht verwirklicht. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage B 47) : Inwieweit' ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, schon jetzt gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz planerische und finanzielle Vorsorge zu treffen; daß die Folgewirkungen des von der VEBA geplanten Kraftwerkbaus im Raum Daaden-Weitefeld (Kreis Altenkirchen) im Blick auf die Veränderung der Infrastruktur und der Beschäftigungsstruktur (z. B. Minderung des Fremdenverkehrs) rechtzeitig aufgefangen werden können? Entgegen der in Ihrer Frage zum Ausdruck gebrachten Auffassung ergeben sich in aller Regel bei der Errichtung von Kraftwerksbauten infolge der hiermit verbundenen Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen günstige Auswirkungen auf die lokale Beschäftigungssituation und Beschäftigungsstruktur. Auch auf dem Gebiet der Infrastruktur sind bei Investitionsvorhaben derartiger Größenordnungen Verbesserungen festzustellen. Lediglich der Fremdenverkehr könnte von den Folgewirkungen betroffen werden. Sollten sich wider Erwarten negative Folgewirkungen bei einem etwaigen Kraftwerksbau im Raum Daaden-Weitefeld zeigen, wird das Land RheinlandPfalz sicherlich sehr eingehend prüfen, ob und inwieweit eventuell Hilfsmaßnahmen geboten sind. Im übrigen. ist der Bau des Kraftwerks keineswegs beschlossen und auch in absehbarer Zukunft nicht zu erwarten; im Rahmen der langfristigen Standortvorsorge wird lediglich die Eignung des Kreises Altenkirchen für einen eventuellen Kraftwerksbau überprüft. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Frage 48): Auf welchem Weg sind welche Mengen an Ziegeln aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, für die keine der erforderlichen Gütenachweise und Überwachungsbescheinigungen vorliegen, so daß der hessische Minister des Innern veranlaßt war, im Rahmen der Baustellenüberwachung einzugreifen? 8078* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Der Bezug von Ziegeleierzeugnissen im innerdeutschen Handel ist allgemein genehmigt. Im Jahre 1977 wurden Mauerziegel in Höhe von 830 000,— DM aus der DDR bezogen. Die Statistik weist allerdings nicht aus, auf welchem Weg die Ziegel in die Bundesrepublik Deutschland gelangt sind. Bei der Grenzabfertigung wird nicht geprüft, ob für die bezogenen Waren ein Gütenachweis bzw. eine Überwachungsbescheinigung vorliegt, da nicht das Inverkehrbringen dieser Produkte, sondern ihre Verwendung auf Grund des Bauaufsichtsrechtes gewissen Beschränkungen unterliegt. Aus diesem Grund sind statistische Angaben hierüber auch nicht verfügbar. Das Bauaufsichtsrecht unterliegt der Kompetenz der Länder. Anforderungen an Baustoffe werden bauaufsichtlich nur gestellt aus Gründen der Standsicherheit, des Brandschutzes, des Wärmeschutzes, des Schallschutzes, des Feuchtigkeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes und des Schutzes der Gewässer. Für Ziegel ist diese Forderung enthalten in der Verordnung über die Überwachung von Baustoffen und Bauteilen z. B. auch des Landes Hessen (GVBL 1977, S. 270). Danach dürfen künstliche Wand- und Dekkensteine — zu denen die Ziegel gehören — nur verwendet werden, wenn sie aus Betrieben stammen, die einer Überwachung unterliegen. Nach der Hessischen Bauordnung handelt ordnungswidrig, wer die erforderlichen Nachweise über die Brauchbarkeit der verwendeten Baustoffe nicht erbringt oder bereithält. Es ist daher Sache der Bauaufsichtsbehörden, darauf zu achten, daß die gestellten Anforderungen eingehalten werden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage 49) : Hält die Bundesregierung an ihrer bisherigen Haltung fest, daß das zweite Fenster" des Gemeinsamen Fonds nicht als zusätzliches Finanzierungsinstrument konstruiert werden darf? Die Frage, ob es ein sogenanntes „zweites Fenster" geben wird, ist noch offen. Die Bundesregierung hat sich mit den westlichen Industrieländern bereit erklärt, das zu prüfen, da auf diesem Gebiet bereits mehrere internationale Finanzinstitute tätig sind. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird die Bundesregierung in Konsultation mit den westlichen Industrieländern die nötigen Beschlüsse fassen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 50 und 51): Hält die Bundesregierung an ihrer bisherigen Auffassung fest, daß eine Finanzierung von internationalen Ausgleichszahlungen für Rohstoffe überwiegend durch Eigenkapital der Rohstoffabkommen (im Verhältnis zu Krediten) erfolgen muß? Hält die Bundesregierung an ihrer bisherigen Auffassung fest, daß ein Gemeinsamer Fonds über keine Eigenmittel verfügen darf? Zu Frage B50: Die Bundesregierung unterstützt den gemeinsamen Vorschlag der westlichen Industrieländer, der eine überwiegende Finanzierung der Ausgleichslager durch Eigenmittel vorsieht. Über das Verhältnis von Eigenmitteln zu Fremdmitteln wird noch verhandelt werden. Zu Frage B 51: Der gemeinsame Vorschlag der westlichen Industrieländer sieht keine Eigenmittel für den gemeinsamen Fonds vor. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 52 und 53) : Wir beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer bisherigen Aussagen Vorschläge, die die Verantwortlichkeit zwischen den einzelnen Rohstoffabkommen und einem Gemeinsamen Fonds verwischen und die dem Gemeinsamen Fonds Finanzierung- und Managementfunktionen zuweisen? Trifft es zu, daß die Bundesregierung plant, im Haushaltsentwurfs für 1979 einen Titel für internationale Lagerhaltung für Rohstoffabkommen, über die bisher noch verhandelt wird, einzusetzen? Zu Frage B 52: Die Bundesregierung tritt auch bei Ihren Vorstellungen über einen gemeinsamen Fonds gemeinsam mit den westlichen Industrieländern für die Autonomie der einzelnen Rohstoffabkommen und gegen die Übertragung von Managementfunktionen auf den gemeinsamen Fonds ein. Daraus folgt, daß die Bundesregierung entgegenstehende Vorschläge nicht akzeptiert. Zu Frage B 53: Es kann sich ergeben, daß — unabhängig von der Frage eines gemeinsamen Fonds — die Bundesregierung einer Beteiligung an der Finanzierung eines internationalen Ausgleichslagers für ein Abkommen über Naturkautschuk zustimmt. Für den Fall, daß hierfür bereits 1979 Beiträge geleistet werden müssen, sind die notwendigen haushaltsmäßigen Voraussetzungen zu schaffen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saar- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8079* brücken) (SPD) (Drucksache 8/1931 Fragen B 54 und 55) : Welche Auflagen im einzelnen hat die Bundesregierung mit der Vergabe von direkten Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften an die saarländisdie Stahlindustrie verbunden oder gedenkt sie zu verbinden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der belgischen Regierungsvorlage zur Restrukturierung der Stahlindustrie eine Konzentration von Stahlweiterverarbeitung in Belgien und Luxemburg zu Lasten der Saar und dem belgischen CharleroiBecken vorgeschlagen wird, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage B 54: Die Bundesregierung muß auf Grund der bisherigen Erkenntnisse davon ausgehen, daß zwei der drei Stahlunternehmen an der Saar in ihrer jetzigen Struktur und bei der gegebenen Kapital- und Finanzausstattung bei der zu erwartenden Marktentwicklung keine weitere Lebenschance haben. Demnach wären ohne ein neues unternehmerisches Konzept und ohne staatliche Hilfen alle ihre Arbeitsplätze in akuter Gefahr. Bruchartige soziale Entwicklungen wären eine unvermeidbare Begleiterscheinung. Die Bundesregierung gibt deshalb ihre Hilfen mit folgendem Ziel: — Die Unternehmen sollen wieder wettbewerbsfähig werden, damit die verbleibenden Arbeitsplätze auf Dauer gesichert werden. Die Unternehmen müssen sich mithin unverzüglich den weltweit veränderten Marktverhältnissen anpassen; das zugrunde liegende Konzept muß tragfähig sein und die Verlustquellen müssen alsbald abgebaut werden. — Die in diesem Zusammenhang unvermeidbaren Anpassungen auch auf der Beschäftigungsseite sollen organisch vor sich gehen; bruchartige Entwicklungen sind zu vermeiden. — Die Lasten und Aufbauleistungen müssen im ARBED-Bereich gleichgewichtig verteilt werden; Lösungen einseitig zu Lasten der Saar können nicht hingenommen werden. — Für die Saar-Standorte ist eine ausgewogene Lösung zu finden, wobei die unterschiedliche Ausgangslage nicht übersehen werden kann. — Der traditionelle Kohleverbund der Hütten mit Saarberg soll über 1973 hinaus erhalten bleiben. Diese Ziele werden in den mit ARBED abzuschließenden Verträgen ausbedungen. In diesen Verträgen wird auch eine Absprache über die Kokerei- und Roheisenkapazitäten an der Saar zu treffen sein. Es wird ferner erwartet, daß die ARBED ihr in Deutschland gelegenes Vermögen zur Sicherheit verpfändet. Außerdem werden eine Reihe von Kontrollmöglichkeiten vereinbart werden, die Ihnen meine Mitarbeiter gern in einem Gespräch im einzelnen erläutern. Zu Frage B 55: Wie Ihnen bereits mit Schreiben vom 9. Juni 1978 mitgeteilt worden ist, hat die Bundesregierung keine Anhaltspunkte dafür, daß die belgische Regierung Maßnahmen auf dem Gebiet der Stahlweiterverarbeitung zu Lasten der Saar plant. Weder Gespräche mit dem belgischen Wirtschaftsminister und hohen belgischen Beamten noch die Durchsicht uns vorliegender Papiere neueren Datums stützen Ihren Verdacht. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 56 und 57) : Gibt es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland keine Textilfirma, die nicht aus Bundesmitteln subventioniert wird? Für wieviel Textilfirmen wurden seit 1970 Bundesbürgschaften gewährt? Zu Frage B 56: Die Unternehmen der Textilindustrie nehmen ebenso wie die Unternehmen der anderen Wirtschaftszweige die allgemeinen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen in Anspruch. Branchenspezifische Förderprogramme des Bundes zugunsten der Textilindustrie bestehen nicht. Zu Frage B 57: Die Bundesregierung hat seit 1970 unmittelbar keine Bürgschaften für Textilfirmen gewährt. Sie hat aber Bürgschaften über insgesamt 31,4 Millionen DM zu 50 v. H. rückgarantiert, die von sechs Bundesländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 20 mittelständischen Textilfirmen gewährt wurden. Es handelt sich dabei um Bürgschaften, über deren Gewährung die Bundesländer gem. § 9 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe allein entscheiden. Möglicherweise haben auch die Kreditgarantiegemeinschaften des Handwerks und der Industrie Bürgschaften zugunsten kleiner und mittlerer Textilfirmen übernommen, die vom Bund zu 36 v. H. rückverbürgt sind. Auf die Verbürgung durch die Kreditgarantiegemeinschaften im Einzelfall hat der Bund ebenfalls keinen Einfluß. Anlage 74 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 58) : Sind der Bundesregierung die Proteste aus den Reihen der Bauindustrie und des Baugewerbes zu der vorgesehenen Waren- und Materialeingangserhebung in der Bauwirtschaft bekannt, die nach deren Ansicht erhebliche Arbeitsbelastungen bringen und 8080* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Zielsetzungen dieser Statistik stehen, und ist die Bundesregierung bereit, daraus die Konsequenzen zu ziehen? Die für das Berichtsjahr 1978 ,durchzuführende Material- und Wareneingangserhebung basiert auf der mit dem Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe vom 6. November 1975 erfolgten Regelung, alle vier bis sechs Jahre den Material-und Wareneingang im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe sowie im Baugewerbe zu erfragen. Anders als in den beiden erstgenannten Bereichen, in denen bereits in den fünfziger und sechziger Jahren (zuletzt 1968) je eine Erhebung dieser Art durchgeführt wurde und jetzt wiederholt wird, findet die Erhebung im Bereich des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes zum ersten Male statt. Schwierigkeiten bei der Erhebung des Material- und Wareneingangs waren, da die erfragten Daten nicht in allen Fällen und ohne weiteres dem betrieblichen Rechnungswesen zu entnehmen sind, auch jeweils bei den ersten Erhebungen dieser Art in der Industrie zu überwinden. Die Erhebungen sind jedoch nach Beseitigung der Anfangsschwierigkeiten dort relativ gut verlaufen und haben letztlich doch zu brauchbaren Ergebnissen geführt. Die mit der Erhebung gewonnenen Erkenntnisse über die Zusammensetzung des Material- und Wareneingangs bilden die Voraussetzung für gesamtwirtschaftliche Untersuchungen, insbesondere für die Aufstellung von Input-Output-Tabellen und ermöglichen damit erst die Analyse endogener Veränderungen oder exogener Anstöße durch die gesamte Wirtschaft hindurch. In diesem Zusammenhang darf ich auf die Beantwortung der Frage des Abgeordneten Prangenberg in der 89. Sitzung ,des Deutschen Bundestages am 10. Mai 1978 hinweisen. Die Bundesregierung hält die 1Durchführung der Erhebung zu diesem Zeitpunkt nach wie vor für vertretbar, zumal die Fragebogen zur Ermittlung des Material- und Wareneingangs vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachverbänden und Firmensachverständigen erarbeitet wurden. Selbst unter Berücksichtigung der aufgezeigten Zielsetzungen und vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten der angestrebten Ergebnisse habe ich aber durchaus Verständnis für die von Unternehmen der Bauindustrie nunmehr vorgetragenen Probleme. Auch ich bin nach 'Durchsicht der detaillierten Musterfragebogen der Auffassung, daß es in Einzelfällen schwierig sein dürfte — wie bereits erwähnt —, die geforderten Daten den betrieblichen Unterlagen zu entnehmen bzw. ohne große Mühe daraus abzuleiten. Um einerseits die wirtschaftspolitisch dringend benötigten Daten in vertretbarem Umfang bereitstellen zu können und andererseits der von den Unternehmen geäußerten Kritik Rechnung zu tragen, habe ich ,das Statistische Bundesamt gebeten, den Fragenkatalog 'der Material- und Wareneingangserhebung in Zusammenarbeit mit .den Verbänden nochmals zu überprüfen. Ich gehe davon aus, daß dies kurzfristig erfolgen kann, damit der vorgesehene Erhebungstermin dadurch nicht gefährdet wird. Anlage 75 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage Lies Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 59): Kann die Bundesregierung Zeitungsmeldungen bestätigen, nach denen Teile der Kutterflotte aus Hamburg-Finkenwerder aus Angst vor Willkürhandlungen Polens in der Ostsee aus den dortigen traditionellen Fanggebieten in die Nordsee ausweichen, was darüber hinaus zu zusätzlichen wirtschaftlichen Problemen der Finkenwerder Kutterflotte führt, und welche Sofortmaßnahmen plant die Bundesregierung, um den Finkenwerder Fischern schnellstmöglich wieder einen ungefährdeten Fang in ihren traditionellen Fanggebieten in der Ostsee zu ermöglichen, und ist der Bundeskanzler bereit, persönlich bei dem polnischen Parteichef Gierek, der noch vor kurzem Gast in Hamburg war, zu intervenieren, um die für die deutschen Fischer unerträgliche Situation zu bereinigen? Die deutsche Ostseefischerei ist durch die Errichtung von Fischereizonen in der Ostsee und die damit verbundene Verdrängung aus traditionellen Fanggebieten besonders betroffen. Die schwierige Lage wird durch polnische Übergriffe in der Grauzone bei Bornholm verschärft, wo sich dänische und polnische Ansprüche auf Fischereizonen überlappen. Die Bundesregierung steht ebenso wie die dänische Regierung auf dem Standpunkt, daß in dem von Dänemark beanspruchten Seegebiet deutsche Fischer dieselben Rechte haben wie dänische Boote, da die Fischereizonen dem gemeinsamen Fischereiregime der EG unterliegen. Polen hat kein Recht, einseitig und im Gegensatz zur dänischen Auffassung darüber zu befinden, welche Schiffe auf Grund der für die dänische Fischereizone geltenden Regelung in der umstrittenen Grauzone fischen dürfen und welche nicht. Die Bundesregierung hat ihren Standpunkt gegenüber der polnischen Regierung nachdrücklich zum Ausdruck gebracht. Sie erwartet, daß die polnische Regierung das Recht der deutschen Boote ebenso respektiert wie das Recht der dänischen Kutter. Die Bundesregierung wird in ihren Bemühungen von der dänischen Regierung unterstützt, die sich insbesondere bereit erklärt hat, auch für deutsche Fischereifahrzeuge Schutz zu übernehmen. In den inzwischen errichteten unstreitigen Fischereizonen der Ostsee-Anrainer hängt — mit Ausnahme Dänemarks — die Rückgewinnung traditioneller Fangmöglichkeiten für unsere Fischer von Verhandlungen über Zugangsrechte ab. Bilaterale Verhandlungen kommen nicht in Betracht; sie würden der deutschen Fischerei insgesamt nachhaltig schaden. Allein zuständig ist die EG, die sich mit Schweden über Fangrechte für 1978 auf der Grundlage von Gegenseitigkeit einigen konnte. Die Verhandlungen mit der Sowjetunion, Polen und der Deutschen Demokratischen Republik stoßen dagegen auf grundsätzliche Schwierigkeiten. Die Bundesregierung wird sich weiterhin bemühen, im Rahmen der Gemeinschaft auch Zugang zu den Gewässern dieser Länder in der Ostsee zu erreichen, in denen unsere Fischer traditionell Fischfang betrieben haben. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8081* Anlage 76 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage B 60) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um ein teilweises Aussterben von Vogelarten, insbesondere von Zugvögeln, zu verhindern, und was unternimmt sie zu diesem Zweck auf europäischer Ebene (EG-Richtlinie über die Erhaltung der Vogelarten)? Die Bundesregierung bemüht sich auf nationaler und internationaler Ebene um Maßnahmen zum Schutz vom Aussterben bedrohter Vogelarten, insbesondere von Zugvogelarten. Nationale Aktivitäten — Durch die ab 1. April 1977 gültige Neufassung des Bundesjagdgesetzes ist die Liste der jagdbaren Federwildarten den neuesten ornithologischen Kenntnissen angepaßt und eingeschränkt worden. Zusammenhängend damit wurde bei der Neufassung der Verordnung über die Jagdzeiten vom 2. April 1977 für insgesamt 10 besonders bedrohte Federwildarten, darunter Falken und Greife, eine ganzjährige Schonzeit vorgeschrieben. Für andere, jagdbare Federwildarten wurden die Jagdzeiten nach modernen ornithologischen und jagdkundlichen Erkenntnissen neu festgelegt. — Die in Vorbereitung befindliche Bundesartenschutzverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz berücksichtigt bei der Benennung der zu schützenden Arten insbesondere auch Arten gefährdeter Zugvogelpopulationen. Mit der Verabschiedung dieser Verordnung kann noch im Laufe des Jahres 1978 gerechnet werden. — Auch die daran anschließend zu erarbeitende Verordnung über den Ex- und Import von Tieren und Pflanzen wird die Aspekte des Schutzes gefährdeter Zugvogelpopulationen besonders berücksichtigen. Internationale Aktivitäten — Seit rund 2 Jahren wird in Brüssel ferner der Vorschlag einer Richtlinie über die Erhaltung der Vogelarten beraten, der einen umfassenden Schutz der vom Aussterben bedrohten Vogelarten vorsieht. Der Umweltrat der EG hat sich bereits zweimal mit dem. Richtlinienvorschlag befaßt. Zwischen acht Staaten konnte bereits eine Einigung erzielt werden. Ich hoffe, daß auch der neunte Staat in der nächsten Woche seine noch vorbehaltene Zustimmung erteilt. - Die Bundesregierung fördert seit 1974 den Abschluß eines weltweiten internationalen Übereinkommens der wandernden wildlebenden Tierarten, durch das insbesondere gefährdete Zugvogelarten wirksam geschützt werden sollen. Zur Vorbereitung dieses Übereinkommens wurden auf Einladung der Bundesregierung bereits eine internationale Expertenkonferenz in der Bundesrepublik Deutschland abgehalten sowie verschiedene vorbereitende bi- und multilaterale Gespräche geführt. Ich rechne damit, daß das Übereinkommen Mitte 1979 anläßlich einer internationalen Konferenz von Regierungsbevollmächtigten in Bonn verabschiedet werden kann. — Im Hinblick auf die unzufriedenstellende Jagdgesetzgebung für Vögel in Italien hat die Bundesregierung mehrfach ihre Besorgnis gegenüber den zuständigen italienischen Stellen zum Ausdruck gebracht und um eine Änderung der jagdlichen Vorschriften gebeten. Diese bilateralen Bemühungen blieben leider bisher ohne nennenswerten Erfolg. — Dem Schutz gefährdeter Vogelarten dient auch die Konvention des Europarates zum Schutz wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere, die z. Z. in Straßburg auf Grund einer Empfehlung der 2. Europäischen Umweltministerkonferenz vorbereitet wird. Die Bundesregierung beteiligt sich intensiv an den Vorarbeiten zu dieser Konvention, die bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen. Die Konvention soll Anfang 1979 auf der 3. Europäischen Umweltministerkonferenz verabschiedet werden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/1931 Fragen B 61, 62 und 63): Wie tragen die Hilfen der Bundesanstalt für Arbeit (Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Förderung der beruflichen Bildung) der besonderen Situation der ausländischen Jugendlichen Rechnung? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die bisher ergriffenen Maßnahmen ausreichen, um die jungen Ausländer beruflich zu integrieren? Wie beurteilt die Bundesregierung die Chance für eine weitere Ausweitung der bestehenden Maßnahmen zur beruflichen Integration der Kinder ausländischer Arbeitnehmer, und welche finanziellen Aufwendungen sind hierfür erforderlich? Die Hilfen der Bundesanstalt für Arbeit für ausländische Jugendliche im Bereich der Berufsberatung und Arbeitsvermittlung sind grundsätzlich dieselben, die kraft Gesetzes deutschen Jugendlichen zu leisten sind. Die Hilfen setzen bereits in den Abgangsklassen der allgemeinbildenden Schulen in Form einer allgemeinen Berufsorientierung ein. Bei sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten werden in der Regel die Sozialbetreuer der betroffenen Nationalitätengruppe beteiligt. Darüber hinaus hat die Bundesanstalt für Arbeit die Informationsschrift „mach's richtig" für ausländische Schüler, Jugendliche und deren Eltern in italienischer, spanischer, griechischer, türkischer und jugoslawischer Sprache herausgebracht. Im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen zur sozialen Eingliederung ausländischer Jugendlicher, die über den Sprachverband „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer e. V." gefördert werden, 8082* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 wirken Berufsberatung und Arbeitsvermittlung eng mit den Maßnahmeträgern zusammen. Vor Beendigung der Maßnahmen werden — wie für Schulabgänger — rechtzeitig Beratungen vorgesehen und die berufliche Eingliederung eingeleitet. Die Bundesanstalt bietet außerdem ausländischen Jugendlichen die Teilnahme an den von ihr finanzierten berufsvorbereitenden Maßnahmen an. Mit der Teilnahme soll neben der intensiven Vorbereitung auf einen Beruf in gewissen Grenzen auch die sprachliche sowie die soziale Integration der ausländischen Jugendlichen gefördert werden. Die Bundesanstalt kann jedoch nach ihrer durch das Arbeitsförderungsgesetz vorgegebenen Aufgabenstellung nicht die Teilnahme an Maßnahmen finanziell fördern, die Defizite im Schulbereich ausgleichen. sollen (z. B. Nachholen des Hauptschulabschlusses) oder lediglich das Erlernen der deutschen Sprache zum Ziele haben. Leistungen zur individuellen Förderung der beruflichen Bildung werden nach Maßgabe der §§ 40 ff. AFG Ausländern unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutschen gewährt. Die Bundesregierung hat sich mit besonderem Nachdruck der beruflichen Integration der arbeitslosen ausländischen Jugendlichen ohne Hauptschulabschluß angenommen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt in den Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung, die von Bund und Ländern finanziert sowie inhaltlich und organisatorisch vom Sprachverband „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer e. V." koordiniert werden. Diese Maßnahmen sollen die ausländischen Jugendlichen durch den Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie durch sozialpädagogische Hilfen und Berufsorientierung für ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis bzw.' für die Teilnahme an den berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit befähigen. Das Programm, das in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt wird, wird zur Zeit bundesweit in 66 Kursen mit ca. 1 000 Jugendlichen erprobt. Ab Herbst 1978 soll das Programm auf über 2 000 Teilnehmer ausgeweitet werden. Die Maßnahmen sind aber erst der Beginn eines auf Vorschlag der BundLänder-Kommission zur Fortentwicklung einer umfassenden Konzeption der Ausländerbeschäftigungspolitik entwickelten Programms und reichen bei der derzeitigen Größenordnung nicht aus, um einen hinreichend großen Personenkreis zu erfassen. Die Zahl der ausländischen Jugendlichen, die ohne Hauptschulabschluß die Schule verlassen, muß mit mindestens 15 000 Jugendlichen angenommen werden. Eine weitere Verbesserung der personellen, infrastrukturellen und finanziellen Voraussetzungen der Maßnahme ist deshalb notwendig. Die Kapazität der Träger läßt einen weiteren Ausbau der Maßnahmen zu. Die Motivation der Teilnehmer wird sich nicht zuletzt durch eine gezielte Jugend- und Elternberatung steigern lassen. Der Umfang der Maßnahmen wird aber letztlich von den finanziellen Mitteln abhängen, die die Parlamente in Bund und Ländern hierfür bewilligen. Zur Zeit betragen die Kosten eines Jahreskurses mit 20 Teilnehmern etwa 60 000 DM. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der gegebenen Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz um eine kontinuierliche Ausweitung des Integrationsangebots bemühen. Ein ausreichendes Angebot für die berufliche Integration wird jedoch nur aufgebaut werden können, wenn auch die Länder ihre Bemühungen zur beruflichen Vorbereitung der Jugendlichen, wie sie zum Beispiel im Rahmen des Berufsgrundbildungsjahres und seiner Sonderformen eingeleitet wurden, verstärkt fortsetzen. Voraussetzung ist auch dabei ein auf die besondere Situation der ausländischen Jugendlichen abgestelltes Angebot. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 8/1931 Fragen B 64 und 65) : Inwieweit hat die Bundesregierung die in den Vorschlägen der Bund-Länder-Kommission zur Fortentwicklung einer umfassenden Konzeption der Ausländerbeschäftigungspolitik entwikkelten Vorstellungen zur Integration der Kinder ausländischer Arbeitnehmer inzwischen realisiert? Wo müssen nach Auffassung der Bundesregierung die Schwerpunkte der Integrationsmaßnahmen liegen, um eine möglichst rasche gesellschaftliche und berufliche Integration der Kinder ausländischer Arbeitnehmer zu erreichen? Die Bund-Länder-Kommission zur Fortentwicklung einer umfassenden Konzeption der Ausländerbeschäftigungspolitik hat den Problemen der Kinder ausländischer Arbeitnehmer breiten Raum gewidmet. Die Bundesregierung, die die Arbeiten der Kommission wesentlich mitgestaltet hat, sieht in diesen Vorschlägen die konzeptionelle Grundlage ihrer Arbeit in der Ausländerpolitik. Dabei bildet die Integration der Kinder ausländischer Arbeitnehmer die Schwerpunktaufgabe dieser Politik. Die Bundesregierung hat sich vor allem um die stufenweise Verfestigung des aufenthaltsrechtlichen Status der Ausländer bemüht und im Bundesrat eine Vorlage eingebracht, die den Vorschlägen der BundLänder-Kommission entsprach. Der Bundesrat hat diese Vorlage mit einigen zusätzlichen Erleichterungen für Kinder ausländischer Arbeitnehmer am 2. Juni 1978 angenommen. Die Neuregelung, die nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens am 1. Oktober 1978 in Kraft treten dürfte, ermöglicht ausländischen Arbeitnehmern und ihren Kindern — wenn sie schon längere Zeit im Bundesgebiet verweilen — einen gesicherten langfristigen Aufenthalt und stellt damit eine wichtige rechtliche Voraussetzung für verstärkte Integrationsbemühungen und deren positive Aufnahme durch die Ausländer dar. Gleichzeitig sind die besondern Integrationsmaßnahmen für Kinder ausländischer Arbeitnehmer verbessert und ausgeweitet worden. So hat die Bundesregierung die von ihr geförderten außerschulischen Maßnahmen in Form von Haus- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8083* aufgaben- und Freizeithilfen gegenüber 1976 fast verdreifacht und durch Absprache mit den Ländern eine wirksame Integrationshilfe aufgebaut, durch die im Jahre 1978 voraussichtlich über 10 000 Kinder erfaßt werden. Entsprechend den Vorschlägen im Kommissionspapier hat die Bundesregierung ein Jugendprogramm entwickelt, das in enger Absprache mit den Bundesländern und mit deren finanzieller Beteiligung zur Zeit in 66 Kursen mit ca. 1 000 Teilnehmern bundesweit erprobt wird. Dieses Programm, das vom Sprachverband „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer e. V." koordiniert wird, richtet sich an arbeitslose ausländische Jugendliche ohne Hauptschulabschluß, um sie in einjährigen Vollzeitkursen durch den Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, durch sozialpädagogische Hilfen und allgemeine Berufsorientierung auf den Beruf vorzubereiten. Das Programm soll im kommenden Jahr auf etwa 120 Kurse mit über 2 000 Jugendlichen ausgeweitet werden. Ebenso ist der Kommissionsvorschlag, die sprachlichen und beruflichen Fortbildungsmaßnahmen, die für Ausländer berufsbegleitend angeboten werden, auch für ausländische Jugendliche zu öffnen, inzwischen verwirklicht. Bereits 1977 haben an dieser Maßnahme, die von Bund und Ländern gemeinsam gefördert wird, über 1 700 ausländische Jugendliche bis zu 21 Jahren teilgenommen. Große Bedeutung mißt die Bundesregierung auch der stärkeren Ausrichtung der Sozialberatung auf die Integrationsproblematik der zweiten Ausländergeneration unter Einbeziehung der Eltern bei. Erstmals im Haushalt 1978 stehen für eine entsprechende Jugend- und Elternarbeit 2,5 Millionen DM Bundesmittel zur Verfügung. Darüber hinaus werden im Rahmen der Jugendhilfe mehrere Modelle mit dem Ziel gefördert, die allgemeine Jugendarbeit stärker auch auf die ausländischen Kinder übertragen zu können. An diesem Beispiel wird zugleich deutlich, daß nicht nur finanzielle Hilfen erforderlich sind, sondern daß alle gesellschaftlichen Kräfte dem Problem der Integration von Ausländern noch mehr Aufmerksamkeit widmen müssen. Die Schwerpunkte dieser Integrationsbemühungen müssen in der beruflichen Eingliederung der jungen Ausländer liegen. Gelingt sie nicht, bleiben letztlich alle anderen Maßnahmen wirkungslos. Dabei haben die Erfahrungen, die mit dem Jugendprogramm des Sprachverbandes gemacht wurden, die Notwendigkeit sozialpädagogischer Hilfen als wesentlichen Bestandteil dieser beruflichen Eingliederung deutlich gemacht. Diese Hilfen sollen das Spannungsfeld abbauen helfen, in dem der Jugendliche wegen seiner geringen beruflichen Chance als Folge der fehlenden schulischen Bildung und wegen der weitgehend mißlungenen Indentifizierung mit der Fremdkultur steht. Wegen der besonderen Bedeutung der beruflichen Integration hat die Bundesregierung die Bundesananstalt für Arbeit gebeten, bei der Entscheidung über die Arbeitserlaubnis für ausländische Jugendliche, die an dem Sonderprogramm für Jugendliche ohne Hauptschulabschluß teilgenommen haben, die Verhältnisse des einzelnen Falles im Rahmen der Prüfung nach § 19 AFG verstärkt zu beachten, so daß die Arbeitserlaubnis in aller Regel erteilt wird. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 66, 68, 69 und 70): Welche Gründe waren für die Bundesregierung maßgebend, auf Seite 102 ihres Sozialberichts 1978 (Drucksache 8/1805) von Vorausschätzungen der Ausgabenentwicklungen in den Jahren 1978 und 1982 lediglich bei den einzelnen Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung abzusehen, obwohl die Summen aller Sach- und Geldleistungen der Krankenversicherung auch für die Jahre 1978 und 1982 angegeben werden? Welche Kosten sind der Bundesregierung durch ihre Informationskampagne über den Regierungsentwurf zum 21. Rentenanpassungsgesetz durch Anzeigen und Beilagen in Millionenhöhe sowie ihre Informationsbroschüre in einer Startauflage von 100 000 Exemplaren entstanden, und wie hält die Bundesregierung eine solche Kampagne mit der von ihr immer wieder betonten Verpflichtung zur Beachtung des „Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes" bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit für vereinbar? Ist die Bundesregierung auch der Meinung, daß eine solche Informationskampagne über einen Gesetzentwurf nicht noch mehr Verunsicherung des Bürgers bedeutet? Aus welchem Grund und für welchen Personenkreis hat die Bundesregierung die seit kurzem im Umlauf befindliche Informationsfaitmappe, in der sie noch einmal ausführlich über ihre Informationskampagne berichtet, erstellen lassen, und welche Kosten sind allein durch diese Informationsmappe entstanden? Zu Frage B 66: Ich erlaube mir, auf die Erläuterungen hinzuweisen, die auf Seite 101 des Sozialbudgets zu diesem Punkt gemacht werden. Zu der Zeit, in der die Berechnungen zum Sozialbudget angestellt worden sind, lagen die Ergebnisse der konzertierten Aktion im Gesundheitswesen noch nicht vor. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung konnte daher noch keine detaillierten Angaben — auch nicht für den Zeitraum des Sozialbudgets bis 1982 — machen, ohne der konzertierten Aktion vorzugreifen. Wohl aber wurden aus der erwarteten Lohnrate abgeleitete Globalschätzungen vorgenommen, die nicht nur für die Komplettierung des Rechenwerks zum Sozialbudget, sondern auch für andere mittelfristige Berechnungen erforderlich sind. Zu Fragen B 68, 69 und 70: Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat den Entwurf des 21. Rentenanpassungsgesetzes und eine ganze Reihe notwendiger Zusatzinformationen in einer Vielzahl von Veröffentlichungen verbreitet. 1. Der „Leitfaden zum Entwurf des 21. Rentenanpassungsgesetzes" wurde zunächst in einer Auflage von 106 800 Exemplaren gedruckt; die Kosten dafür betrugen 40 135 DM. 2. Sechs Anzeigen in der Boulevard-Presse erreichten eine Auflage von zusammen 39 Millionen Exemplaren und kosteten voraussichtlich 430 000 DM (die Endabrechnung liegt noch nicht vor). 8084* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 3. Eine Zeitungsbeilage in der Regionalpresse wurde mit einer Auflage von 12,7 Millionen Exemplaren verbreitet; die Kosten des Drucks und des Beilegens erreichen voraussichtlich zwei Millionen DM (auch hier gibt es noch keine Endabrechnung). 4. Eine Anzeige in der Gewerkschaftspresse sowie in Zeitschriften aller drei im Bundestag vertretenen Parteien erreichte 3,7 Millionen Auflagen und kostete rd. 99 000 DM (auch hier gibt es noch keine Endabrechnung). 5. Eine Lesezirkel-Beilage wurde in 200 000 Exemplaren verbreitet und kostete 28 000 DM (die Endabrechnung steht noch aus). Alle genannten Maßnahmen sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 nicht nur zulässig, sondern notwendig. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit wurde bei jeder Einzelmaßnahme beachtet. Die Bundesregierung ist — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — der Meinung, daß die Aktion notwendig war, um Beitragszahlern und Rentnern in allgemein verständlicher Weise den Inhalt des Gesetzes nahezubringen und sie über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Zu Ihrer dritten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Informationsfaltmappe ist nicht im Auftrag oder auf Kosten der Bundesregierung hergestellt worden, sondern wurde dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung von der Werbeagentur acon in Köln zur Verfügung gestellt. Die Agentur hat diese Mappe für eigene Werbe- und Repräsentationszwecke herstellen lassen. Eine kleine Stückzahl überließ die Agentur dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, das seinerseits vorrangig dem Bundestagsausschuß für Arbeit und Sozialordnung sechs Exemplare zur Verfügung stellte, damit sich die sachkundigen Abgeordneten aller dort vertretenen Parteien ein vollständiges und zutreffendes Bild von der Informationstätigkeit der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem 21. Rentenanpassungsgesetz machen konnten. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage B 67): Ist die Bundesregierung bereit, in dem in Vorbereitung befindlichen Fünften Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes eine Regelung zu schaffen, die den Konkursverwalter verpflichtet, allen Arbeitnehmern, insbesondere denen, die innerhalb der 3-Monats-Frist vor Eröffnung des Konkurses ausgeschieden sind, von der Eröffnung des Konkursverfahrens ihres Betriebes Mitteilung zu machen, um es dadurch den Arbeitnehmern zu ermöglichen, ihren Antrag auf Konkursausfallgeld unter Wahrung der Ausschlußfrist rechtzeitig zu stellen? Auch die Bundesregierung hält es für nötig, durch gesetzliche Regelungen zu verhindern, daß Arbeitnehmer deshalb kein Konkursausfallgeld erhalten, weil sie ohne ihr Verschulden nicht rechtzeitig von der Eröffnung des Konkursverfahrens Kenntnis erhalten haben. Sie prüft zur Zeit, wie dies unter Berücksichtigung der Belange der Arbeitnehmer einerseits und der Solidargemeinschaft andererseits am zweckmäßigsten gewährleistet werden kann. Dabei wird auch Ihr Vorschlag geprüft werden, den Konkursverwalter zu verpflichten, die aus dem Betrieb ausgeschiedenen Arbeitnehmer über die Eröffnung des Konkursverfahrens zu unterrichten. Ich mächte jedoch schon jetzt darauf hinweisen, daß nach § 111 Abs. 3 der Konkursordnung allen Gläubigern der Beschluß über die Eröffnung des Konkursverfahrens zugestellt wird, deren Anschrift dem Konkursgericht bekannt ist. Anlage 81 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 71): Trifft es zu, daß sich die Bundesregierung nunmehr definitiv für den Kauf des amerikanischen Aufklärungssystems AWACS entschieden hat, und wenn ja, warum wird dann z. B. noch der Bau von Tieffliegermeldesystemen wie z. B. in Kirchdorf (Landkreis Regen) bzw. eines Radarturms auf dem Arber vorangetrieben? Nachdem der Haushalts- und Verteidigungsausschuß am 12. April 1978 über die mögliche Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an Beschaffung und Betrieb des NATO-AWACS-Systems unterrichtet worden sind, hat Bundesminister Dr. Apel anläßlich der DPC-Tagung vom 18./19. Mai 1978 dem Programmvorschlag der NATO im Grundsatz zugestimmt. Er hat jedoch darauf verwiesen, daß eine endgültige Bindung der Bundesrepublik Deutschland erst nach der parlamentarischen Billigung erfolgen kann. Die Verteidigungsminister haben aus diesem Anlaß den Abschluß der jeweiligen nationalen Entscheidungsprozesse unterschiedlich für den Zeitraum Juni — September 1978 angekündigt. Die vergleichende Bewertung bodenständiger und luftgestützter Mittel der Luftraumüberwachung (Frühwarnung, Luftlageerstellung, Leiten von Kampfmitteln) als Teile eines auf die Gesamtverteidigung ausgerichteten Verbundsystems ergibt folgende Feststellungen: 1. AWACS bietet als luftgestützter Sensor eine großräumige Luftraumüberwachung, besonders gegenüber Tieffliegern und in der Tiefe des gegnerischen Raumes. Auf Grund seiner hohen Mobilität eignet sich AWACS besonders für flexibel geführte Einsätze in Schwerpunkten, in Lücken und Räumen ohne ausreichende Abdeckung durch Bodensensoren. 2. Das bodengestützte Luftraumüberwachungssystems (NADLE = NATO AIR DEFENSE GROUND ENVIRONMENT) ermöglicht zu jeder Zeit die kontinuierliche Luftraumüberwachung des NATO-Territoriums in mittleren und großen Höhen, im Erfas- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8085* sungsbereich des deutschen Tieffliegermeldedienstes, d. h. im unmittelbaren Grenzgebiet, auch in tiefen Flughöhen. Die Einführung des NATO-AWACS ersetzt ein ausgewogenes und leistungsfähiges bodenständiges Luftraumüberwachungssystem nicht, sondern ergänzt es im Rahmen der zu erwartenden Bedrohung. Bei vollständigem Ersatz des bodenständigen Luftraumüberwachungssystems durch ein luftgestütztes wäre zur ständigen kontinuierlichen Abdekkung des gesamten Luftraumes der NATO eine um Dimensionen größere AWACS-Flotte erforderlich. Ein solches ausschließlich luftgestütztes System hätte neben unbestreitbaren Vorteilen in seiner Einseitigkeit jedoch auch offensichtliche Nachteile, z. B. höheren technischen und finanziellen Aufwand. Angesichts der geschilderten Sachlage sind der weitere Ausbau des bodenständigen Luftraumüberwachungssystems und seine ständige Verbesserung unerläßlich. Nach der sowjetischen Intervention in der CSSR im August 1968 wurde die Notwendigkeit einer ständigen Radarüberdeckung über dem Bayrischen Wald und der CSSR erneut festgestellt. Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete sich daraufhin im sogenannten „Brüsseler Paket" zur Errichtung der Radarstellung „Großer Arber", deren Inbetriebnahme Ende 1981 erfolgen soll. Die Beachtung des Landschaftsschutzes fand hierbei in sehr weitgehendem Maße Berücksichtigung. Auf Grund nationaler und NATO-seitiger Forderungen nach Schließung der Tieffliegererfassungslücke, wenigstens im Bereich der innerdeutschen und deutsch/tschechisch-slowakischen Grenze, wird seit 1969 ,der Tieffliegermeldedienst aufgebaut. Die ständige und durchgehende Überwachung dieser Grenze wird aus grenznah gelegenen Dauereinsatzstellungen ermöglicht. Die Radarstellung auf dem Eschenberg bei Kirchdorf ist eine Stellung dieses Systems. Zusammenfassend stelle ich fest, daß beide Vorhaben notwendige Verbesserungen des bodenständigen Luftraumüberwachungssystems sind. Anlage 82 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 72) : Ist die Bundesregierung bereit, die Umsetzungsaktion von Hauptfeldwebeln zum Zweck der Bereinigung des Stellenplans, nämlich der Versetzung von Hauptfeldwebeln, die auf einer S-Stelle befördert worden sind, auf echte A 8 mA-Stellen, auf diejenigen zu beschränken, die dazu ihre Zustimmung geben, weil sie zum Beispiel darin die Chance einer weiteren persönlichen oder beruflichen Förderung erkennen können? Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Versetzbarkeit von längerdienenden Soldaten eine unabdingbare Voraussetzung für das Aufrechterhalten eines hohen Standards bei der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und damit für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Wehrdienstsenate und Verwaltungsgerichte haben in einschlägigen Urteilen festgestellt, daß die grundsätzliche Versetzungsbereitschaft bei Berufs- und Zeitsoldaten zum Inhalt ihres Wehrdienstverhältnisses gehört, dessen Verpflichtungen diese Soldaten freiwillig übernommen haben. Daher kann die Bundesregierung die Versetzbarkeit von Hauptfeldwebeln nicht auf diejenigen beschränken, die dazu ihre Zustimmung geben, etwa, weil sie in einer Versetzung eine Möglichkeit zur persönlichen oder beruflichen Förderung sehen. Dienstposten, die in den Organisationsgrundlagen der Bundeswehr ausgewiesen und deren Tätigkeitsinhalt und Notwendigkeit damit anerkannt sind, müssen auch entsprechend besetzt werden. Darüber zu entscheiden muß allein in der Zuständigkeit der Personalführung verbleiben. Unteroffiziere, die mit Hilfe der Weißbuchstellen befördert wurden, haben in aller Regel ihre vorherigen Dienstobliegenheiten beibehalten, solange die Planstellen noch einen ku-Vermerk trugen und jederzeit umgewandelt werden konnten. Nach der Umwandlung dieser „Hilfs"-Planstellen in vollgültige Planstellen sind Hauptfeldwebel, die nur die Tätigkeiten von Feldwebeln oder Oberfeldwebeln wahrnehmen, nach den Grundsätzen des Haushaltsrechts und des Besoldungsrechts umzusetzen auf Dienstposten, deren Wertigkeit ihrem erreichten Dienstgrad entspricht. Dabei besteht keine Möglichkeit, die persönlichen Interessen in jedem Fall vor die dienstlichen Erfordernisse zu setzen und unvermeidliche Personalveränderungen vom Einverständnis der Betroffenen abhängig zu machen. Es wird jedoch versucht, Härten bei den somit erforderlichen Versetzungen zu vermeiden oder wenigstens zu mildern. Ich darf nochmals bestätigen, daß solche Hauptfeldwebel nicht mehr umgesetzt werden, die in den kommenden Jahren planmäßig in den Ruhestand treten werden. Betroffene mit längeren Restdienstzeiten werden, wenn eben möglich, umgeschult, um dadurch Umsetzungen innerhalb der Einheit oder am Standort zu ermöglichen und so einen Ortswechsel des Soldaten und seiner Familie zu vermeiden. Aber auch dann noch notwendige Versetzungen werden nicht kurzfristig verfügt. Für die gesamte Umsetzung kann von einem Zeitraum bis etwa 1984 ausgegangen werden. Anlage 83 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 73) : Betreibt die Bundesregierung weiterhin den Ankauf landwirtschaftlich genutzten Geländes zur Erweiterung des Truppenübungsplatzes Achern, und könnte zutreffendenfalls vom Ankauf des Geländes Abstand genommen werden, indem die Bundeswehr auf weniger wertvolles Gelände ausweicht? 8086* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Der Standortübungsplatz reicht, wie Ihnen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 20. Januar 1978 bereits mitgeteilt wurde, in seiner derzeitigen Größe für die in einem Transport- und Nachschubbataillon notwendige militärische Ausbildung nicht aus. Für die Ausbildung ist die Erweiterung des Platzes von 32 ha auf zunächst 68,5 ha unbedingt erforderlich. Es ist eine Folge des Versorgungsauftrages der in Achern stationierten Truppenteile, daß der gesamte Standortübungsplatz nur zeitweise zu Übungen genutzt wird. Die infanteristische Ausbildung im Rahmen der Grundausbildung von zwei Kompanien der Garnison Achern findet dagegen auf dem Standortübungsplatz ständig statt. Diese Nutzung des Platzes fällt den Bewohnern der Umgebung weniger auf, weil es sich im wesentlichen um die Einzelausbildung von Rekruten in der Gefechtsausbildung handelt. Zur Erweiterung des Platzes werden zur Zeit Verhandlungen über den freihändigen Erwerb benötigter Grundstücke geführt. Dieses Erweiterungsgelände muß an das Gebiet des vorhandenen Standortübungsplatzes anschließen und für militärische Ausbildung und Übungszwecke geeignet sein. Im Interesse der Landwirtschaft werden in die Erweiterung nur solche Grundstücke einbezogen, deren Nutzungsänderung raumordnerisch und wirtschaftlich die geringsten Eingriffe zur Folge hat. Dieses Gelände ist weniger wertvoll, so daß Ihrem Anliegen insofern entsprochen ist. Mit dieser Beantwortung Ihrer Frage sehe ich auch Ihr Schreiben vom 8. März 1978 als beantwortet an. Anlage 84 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache 8/1931 Fragen B 74 und 75): Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung auf Grund des neuerlichen Schallmauerdurchbruchs im bayerischen Regierungsbezirks Schwaben — Raum Günzburg — zu ziehen, damit der Wiederholungsgefahr bei Schallmauerdurchbrüchen begegnet werden kann? Wird es als ausreichend erachtet, den Flugzeugführern lediglich vorzuschreiben, daß im Luftraum unter 10 000 Metern lediglich das Durchbrechen der Schallmauer untersagt ist, ohne daß die Toleranzgrenze herabgezont wird, und ist beabsichtigt, den Flugzeugführern verbindlich vorzuschreiben, daß sie sich an eine Höchstgeschwindigkeit von beispielsweise 0,8 Mach zu halten haben? Im Luftverteidigungssystem der NATO kommt den Jagdverbänden eine besondere Bedeutung zu. Um ihren Auftrag erfüllen zu können, bedürfen die Luftfahrzeug-Besatzungen eines hohen Ausbildungsstandes. Die Mehrzahl ihrer Übungen umfaßt Abfangeinsätze, die von der NATO zwingend vorgeschrieben sind. Die Einsätze sind durch Vorschriften so geregelt, daß bei deren Einhaltung keine Schäden entstehen können. Auf Grund der unvermeidbar hohen Anforderungen an die Besatzungen wird jedoch ein unbeabsichtigtes Durchbrechen der Schallmauer nicht mit völliger Sicherheit ausgeschlossen werden können. Auf Ihre weitere Frage teile ich mit, daß ,die derzeit festgelegten Mindestflughöhen für Überschall-Übungseinsätze über Land 11 000 m betragen. Unterhalb dieser Höhe ist eine Höchstgeschwindigkeit im Sinne Ihres Vorschlags bereits verbindlich vorgeschrieben. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD), (Drucksache 8/1931 Frage B 76): In welchen Bereichen können Maßnahmen der Jugendhilfe zugunsten ausländischer Kinder und Jugendlicher verstärkt werden, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hierzu? Um den Kindern ausländischer Arbeitnehmer bessere Möglichkeiten zu bieten, sich ihren Anlagen entsprechend zu entwickeln, sind neben der Schule und den beruflichen Einrichtungen Maßnahmen der Jugendhilfe erforderlich. Es gilt hierbei insbesondere, das Verständnis für die Situation im Gastland zu vertiefen, Grundlagen gegenseitigen Verstehens zwischen deutschen und ausländischen jungen Menschen aufzubauen und die Verständigungsmöglichkeiten der jungen Ausländer zu verbessern. Die Möglichkeiten der freien und öffentlichen Jugendhilfe zur individuellen Beratung der Kinder und der Eltern, eines breiten Freizeitangebotes offener Treffpunkte, Jugendzentren, Clubs und Neigungsgruppen, der politisch bildenden Information, des Diskutierens und gemeinsamen Handelns im Bereich der Gemeinwesenarbeit, der Zusammenarbeit von Trägern der Jugendsozialarbeit mit den Schulen (Schulsozialarbeit) und der Aufarbeitung sprachlicher Defizite sollten noch stärker als bisher genutzt werden. Soweit als möglich sollten die Veranstaltungen der Jugendhilfe ausländischen und deutschen Jugendlichen gemeinsam offenstehen. Ansatzpunkte bilden Erfahrungen der zum großen Teil von Ländern, Gemeinden oder Bund geförderten Modelle und Aktivitäten. Die Bundesregierung plant einen intensiven Erfahrungaustausch mit den nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz für eine Förderung in erster Linie zuständigen Gemeinden und Ländern — mit dem Ziel, praktikable Möglichkeiten der Jugendhilfe zu eröffnen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Förderung von Modellen der Jugendhilfe beabsichtigt die Bundesregierung das diese Eingliederungsarbeit betreffende, im Jahre 1976 angelaufene und wissenschaftlich begleitete Bundesjugendplanprogramm gründlich auszuwerten und zur Sammlung weiterer Erfahrungen fortzusetzen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8087* Die Arbeiten der Bundesregierung an einem neuen Jugendhilferecht zielen darauf, die grundsätzliche rechtliche Gleichstellung der jungen Ausländer auch im Bereich der Jugendwohlfahrt zu sichern. Dies betrifft nicht nur die Beteiligung an den Förderungsangeboten, sondern auch die mit Rechtsansprüchen versehenen Erziehungshilfen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 77 und 78): Wie schützt die Bundesregierung den deutschen Verbraucher vor Schweinefleisch aus dänischer Erzeugung, welches Arzneimittelrückstände enthält, nachdem in Dänemark, im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland, Tierarzneimittel einem Zeitungsbericht zufolge im Direktversand abgegeben werden und — dem gleichen Bericht zufolge — große Mengen an Antibiotika- und Hormonpräparaten laufend in der Tierernährung verwendet werden? Ist garantiert, daß in die Bundesrepublik Deutschland eingeführte ausländische Lebensmittel den gleichen strengen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen wie bei uns, und was tut die Bundesregierung im Verneinungsfall, um daraus resultierende mögliche Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft zu vermeiden? Zu Frage B 33: Frisches Fleisch, das in die Bundesrepublik Deutschland verbracht wird, unterliegt der Einfuhruntersuchung nach § 13 Fleischbeschaugesetz. Die Einzelheiten der Untersuchung sind in der Einfuhruntersuchungs-Verordnung (EinfV) vom 8. März 1961 (BGBl. I S. 143), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2512) geregelt. Diese Verordnung enthält in den §§ 7 a und 14 a eingehende Vorschriften für die stichprobenweise Rückstandsuntersuchung und die Untersuchung in Verdachtsfällen auf Stoffe mit pharmakologischer Wirkung oder auf andere Stoffe, die in Lebensmittel übergehen und gesundheitlich bedenklich sein können. Antibiotika und Hormonpräparate sind zu diesen Stoffen zu rechnen. Im Rahmen der o. g. Einfuhruntersuchung wird auch Schweinefleisch aus Dänemark auf Rückstände dieser Stoffe untersucht und gegebenenfalls beanstandet. Wenn Beanstandungen vorkommen, unterliegen Sendungen aus dem gleichen Betrieb in den folgenden drei Monaten der intensiven Verdachtsuntersuchung. Darüber hinaus werden Beanstandungen den zuständigen zentralen Behörden des betroffenen Mitgliedstaates mitgeteilt, damit die Ursachen abgestellt werden. Im übrigen habe ich mich — wie auch in anderen ähnlich gelagerten Fällen —, mit den zuständigen Behörden des Herkunftslandes in Verbindung gesetzt und um nähere Unterrichtung, wo nötig um Abhilfe, gebeten. Zu Frage B 78: Ausländische Lebensmittel, die in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden, müssen gemäß § 47 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) den hier geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Die Einhaltung dieser Regelungen wird von den nach Landesrecht zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden durch die Entnahme von Stichproben beim Importeur und Händler überprüft. Soweit bestimmte Kontrollmaßnahmen nicht in speziellen Rechtsvorschriften festgelegt sind, haben die Überwachungsbehörden der Länder die Möglichkeit, die Intensität der Kontrollen schwerpunktmäßig jeweils auf solche Lebensmittel zu lenken, bei denen ein Verdacht von Verstößen dies zweckdienlich erscheinen läßt. Darüber hinaus wirken die Zolldienststellen bei der Überwachung der eingeführten Lebensmittel nach § 48 LMBG mit. In Verdachtsfällen haben sie die Möglichkeit, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontrolle der einzuführenden Produkte sicherzustellen. Die Bundesregierung ist bereit, die in § 49 LMBG enthaltenen Ermächtigungen auszuschöpfen, wenn die Überwachungsbehörden dies auf Grund der Ergebnisse und Erfahrungen bei ihrer Untersuchungstätigkeit für erforderlich halten. In der ersten Zeit nach dem Inkrafttreten des LMBG war dies nicht der Fall. Seit Ende des Jahres 1977 ist aber von den zuständigen Behörden einiger Bundesländer der Wunsch erhaben worden, die Bundesregierung möge in einer auf § 49 LMBG gestützten Rechtsverordnung Anforderungen festlegen, die erfüllt sein müssen, wenn bestimmte Erzeugnisse in das Bundesgebiet verbracht werden sollen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 79): Denkt die Bundesregierung daran, den Entwurf für ein Gesetz vorzulegen, das den Psychologen und unter bestimmten Voraussetzungen auch anderen Berufsgruppen (vgl. "Der Spiegel" vom 12. Juni 1978) das Recht zubilligen soll, heilkundlich tätig zu werden? Im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird der Entwurf eines Gesetzes über den Beruf des Psychotherapeuten vorbereitet. Durch das Gesetz soll der Zugang zu einer heilkundlichen Tätigkeit für den Bereich der Psychotherapie einer weiteren Berufsgruppe eröffnet werden. Das Heilpraktikergesetz behält bekanntlich die Ausübung der Heilkunde am Menschen Ärzten und Heilpraktikern vor. Die im Gesetz vorzusehende Berufserlaubnis soll das Recht zur Ausübung der Psychotherapie in dem durch das Gesetz festgelegten Rahmen und das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung beinhalten. Es ist an eine mehrjährige Ausbildung zum Pschotherapeuten gedacht, zu der in erster Linie Diplompsychologen mit einem Schwerpunktstudium in der klinischen Psychologie Zugang haben sollen. Für Personen mit einer gleichwertigen Vorbildung soll der Zugang ebenfalls eröffnet werden. In den Übergangsregelungen werden Lösungen vorzusehen sein, durch die Personengruppen, die 8088* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 eine einschlägige, bestimmte Anforderungen erfüllende Ausbildung nachweisen und bereits längere Zeit im Bereich der Psychotherapie bestimmte Tätigkeiten ausgeübt haben, die Möglichkeit gegeben wird, u. U. unter Erfüllung gesetzlich festzulegender weiterer Voraussetzungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in den Berufsstand des Psychotherapeuten übergeführt zu werden. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 80): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus alarmierenden Mitteilungen von Kinderärzten und Kinderpsychologen, wonach die Zahl der Kinder, die an Nervosität, Konzentrationsschwächen, Schulstreß, Lernschwierigkeiten, Leistungsabfall, an Milieuschädigungen und psychisch-somatischen Schäden zu leiden haben, immer mehr ansteigt und dadurch auch der Bedarf an Kindererholungsmaßnahmen und Kinderkuren groß ist im Gegensatz dazu jedoch manche Kur- und Erholungseinrichtungen schließen müssen und vielfach unterbelegt sind, weil Krankenkassen und Sozialversicherungsträger Zuschüsse kürzen, bei Heilverfahren zwar großzügig, reine Erholungskuren dagegen kaum bezuschussen? Der Bundesregierung sind die Mitteilungen von Kinderärzten, insbesondere auch von Schulärzten bekannt, denen zufolge die Zahl verhaltensauffälliger oder bereits verhaltensgestörter Kinder stark zugenommen hat. Ohne diese Feststellungen in ihrer Bedeutung in Frage stellen zu wollen, muß darauf hingewiesen werden, daß nicht alle diese Verhaltensauffälligkeiten der therapeutischen Versorgung bis hin etwa zu gezielten Heilverfahren bedürfen. Überwiegend handelt es sich um Störungen, die ihre erkennbaren Ursachen in einem als unphysiologisch zu bezeichnenden Tagesablauf und den damit häufig verbundenen Überforderungen haben, die aber auch auf den Leistungsdruck der Schule, auf eine mangelnde Geborgenheit in der Familie oder im Freundeskreis, nicht zuletzt auch auf Erziehungsfehler zurückzuführen sind. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat für diesen Bereich bereits ein ganzes Bündel von Maßnahmen der gesundheitlichen Aufklärung durchgeführt und insbesondere sich bemüht, die Erziehungskraft der Familien zu stärken. Sicher ist auch die Zahl verhaltensgestörter Kinder angestiegen, die der therapeutischen Hilfe dringend bedürfen. Dabei besteht der Eindruck, daß in Abstimmung zwischen Eltern, Lehrern und Ärzten diese Störungen, denen Krankheitswert zukommt, der erforderlichen Therapie auch zugeführt werden. Dieser Bereich wird zudem im Rahmen der Neuordnung der psychiatrischen und psychotherapeutisch/ psychosomatischen Versorgung besonders bedacht und jetzt bereits in Modellmaßnahmen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit entsprechend berücksichtigt. Die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen sind sehr spezifischer Art und möglicherweise in einem späteren Stadium der Behandlung auch durch Kur- und Erholungsmaßnahmen zu ergänzen. Insgesamt wird man jedoch nicht davon ausgehen können, daß derart gestörte Kinder generell einer Kur im Sinne einer Erholungskur zugeführt werden müssen. Dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welcher Häufigkeit bei derart gestörten Kindern Erholungsaufenthalte in Kurorten als sinnvoll anzusehen sind und wie groß der insgesamt sich daraus ergebende Bedarf einzuschätzen ist. Es liegen auch keine Informationen derart vor, daß für erforderlich gehaltene Erholungsaufenthalte gezielt gestellte Kuranträge nicht bewilligt worden seien. Hinsichtlich der Bewilligung von Kuren hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung folgende Feststellung getroffen: Die Gewährung von Zuschüssen zu Kindererholungskuren sowie die Durchführung von Kinderheilbehandlungsmaßnahmen ist eine zusätzliche Leistung der Rentenversicherungsträger, über deren Art und Umfang sie nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen. Zuschüsse zu Kindererholungskuren, bei denen der Präventivcharakter im Vordergrund steht, haben die meisten Rentenversicherungsträger weder durchgeführt noch bezuschußt. Wenn einzelne Landesversicherungsanstalten, die hierfür Mittel aufgewendet haben, diese Förderung einschränken, so gleichen sie sich hierbei der Verfahrensweise der Mehrzahl der -Rentenversicherungsträger an, die sich von der Förderung gezielter Kinderheilbehandlungen mehr Erfolg als von Kindererholungskuren versprechen. Abgesehen davon. ist der bisherige durchschnittliche Zuschußbetrag der Rentenversicherungsträger von 2,50 DM pro Tag und Kind so gering, daß eine Einschränkung dieser Förderung durch sie nicht allein die Ursache für die Schließung oder Unterbelegung von Einrichtungen der Kindererholung sein dürfte. Es muß den Trägern dieser Einrichtungen überlassen bleiben, Maßnahmen für Kinder gegebenenfalls stärker in Form von Kinderheilbehandlungen durchzuführen, für die die Rentenversicherungsträger zunächst bis zum 31. Dezember 1980 weiterhin vorrangig Mittel aufwenden. Eine Verpflichtung zur Bezuschussung bestimmter Maßnahmen oder Einrichtungen zur Kindererholung besteht nicht. Die Bundesregierung hat daher auch keine Möglichkeit, auf deren Förderung Einfluß zu nehmen. Ob Krankenkassen Zuschüsse zu Kinderkuren gekürzt haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt, da der Umfang der Zuschüsse in der Satzung der einzelnen Krankenkasse festgelegt ist und von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein kann. Aus den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen lassen sich keine entsprechenden Schlüsse ziehen. Im übrigen anerkennt die Bundesregierung den Wert von Kinderkuren im Rahmen der Vorbeugungsmaßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie hat deshalb dafür gesorgt, daß die Voraussetzungen für diese Leistung, die früher gesetzlich nicht eigens geregelt war, im Rahmen des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes in einer eigenen Vorschrift ausdrücklich festgelegt worden sind. Allerdings gehören reine Erholungsmaßnahmen ohne medizinische Notwendigkeit nicht zum Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8089* Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage B 81 und 82) : Was hat die Bundesregierung bisher zur Ausführung des Beschlusses des Europarats vom 26. Januar 1976 über die Rechte der Kranken und Sterbenden unternommen, insbesondere im Hinblick auf die Forderung nach nationalen Untersuchungsausschüssen, die sich mit den ethischen und juristischen Fragen im Zusammenhang mit der Hilfe für Sterbende befassen sollen und im Hinblick auf nationale Appellationsausschüsse, die Beschwerden gegen medizinisches Personal wegen Fehlern oder Nachlässigkeiten in Ausübung seines Berufs prüfen sollen? Ist die Bundesregierung bereit, die am 26. Januar 1976 vom Europarat verabschiedeten Erklärungen über die Rechte der Kranken und Sterbenden in ähnlicher Weise auch für die Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen, wie dies die Schweiz in ihren „Richtlinien für die Sterbehilfe" getan hat? Zu Frage B 81: Soweit die vom Europarat geforderte Einsetzung nationaler Untersuchungsausschüsse wegen Fehlern oder Nachlässigkeiten in der Ausübung des ärztlichen Berufes angesprochen ist, darf auf die in den Bundesländern eingerichteten Schlichtungs- und Gutachterstellen der Landesärztekammern verwiesen werden, deren Tätigkeit zu einer ersten Verbesserung des Patientenschutzes geführt hat und von der Öffentlichkeit stark beachtet wird. Darüber hinaus ist von der Gesundheitsministerkonferenz eine Arbeitsgruppe „Arzthaftpflicht" eingesetzt worden, die die Problematik überprüfen und ggfs. Vorschläge für eine verbessernde Regelung unterbreiten soll. Der Bericht steht noch aus. Bezüglich der Behandlung ethischer und juristischer Fragen im Zusammenhang mit der Hilfe für Sterbende verfolgt die Bundesregierung die wachsende Diskusion über die Problematik mit großer Aufmerksamkeit; sie behält sich vor, sich verstärkt und initiativ in die Diskussion einzuschalten, wenn sich eingehende Konturen dieses ungemein sensiblen Sachverhaltes abzeichnen. Zu Frage B 82: Bei der Regelung über Sterbehilfe in der Schweiz handelt es sich um Richtlinien der dortigen Akademie der Wissenschaften vom 5. November 1976 und nicht um eine regierungsseitige Maßnahme. Über entsprechende Vorschläge der deutschen Ärzteschaft liegen keine Erkenntnisse vor. Zur Haltung der Bundesregierung darf ich auf die Antwort zu Ihrer vorhergehenden Frage hinweisen. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 83) : Wird die Bundesregierung Empfehlungen zur Diskussion in der Öffentlichkeit über die Absicht, das Taschengeld an Jugendliche durch bestimmte Richtsätze festzulegen, geben? Ein dem Alter angemessenes Taschengeld ist Bestandteil des Unterhalts, den Eltern ihren Kindern schulden. Gemäß § 1612 Abs. 2 BGB bestimmen die Eltern die Art und Weise der Unterhaltsgewährung. Es ist demnach auch Sache der Eltern, im Einzelfall die Höhe des Taschengeldes festzulegen, das sie ihren im Haushalt lebenden Kindern neben Nahrung, Bekleidung, Wohnung und Ausbildung geben. Dabei wird u. a. eine wesentliche Rolle spielen, welche pädagogischen Ziele die Eltern mit der Taschengeldzahlung jeweils verfolgen. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, für diese familieninterne Entscheidung Empfehlungen zu geben. Im übrigen weise ich darauf hin, daß in letzter Zeit von Jugendämtern und Elternzeitschriften Empfehlungen publiziert wurden (vgl. z. B. „Eltern", Heft • 9/1977, Seite 98), die Anhaltspunkte für die Eltern geben können. Anlage 91 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 84, 85 und 86) : Wieviel Anträge auf Zulassung beim Bundesgesundheitsamt sind in den ersten fünf Monaten dieses Jahrs nach Inkrafttreten des neuen Arzneimittelgesetzes eingegangen, wieviel genehmigt und wieviel abgelehnt worden? Was hat die Bundesregierung veranlaßt, den Zulassungsausschuß für neue Stoffe beim Bundesgesundheitsamt so spät zu berufen, daß die gesetzliche Bearbeitungsfrist von vier Monaten keinesfalls eingehalten werden konnte? Gedenkt die Bundesregierung, ihre verantwortlichen Beamten des Arzneimittelinstituts im Bundesgesundheitsamt einer möglichen strafrechtlichen Veranwortung z. B. wegen Aufforderung zu strafbaren Handlungen im Sinne vorsätzlichen Totschlags, vorsätzlicher Körperverletzung oder Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch spezifische Auflagen an Arzneimittelhersteller dadurch zu entziehen, daß auf den Mängelrügen bei Arzneimittelzulassungsanträgen die Unterschrift des verantwortlichen Beamten nicht geleistet werden soll, so daß eine personalisierte Zuordnung eventueller straf- und gegebenenfalls zivilrechtlicher Verantwortlichkeit durch Außenstehende nicht mehr möglich ist? Zu Frage B 84: Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der Deutsche Bundestag bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts eine Entschließung angenommen hat, in der die Bundesregierung gebeten wird, dem Deutschen Bundestag binnen vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über die Erfahrungen mit der Zulassung von Arzneimitteln nach § 25 AMG zu erstellen und sich in diesem Zusammenhang auch zu äußern, ob und ggf. welche Folgerungen hieraus zu ziehen sind. Das Gesetz ist am 1. Januar 1978 in Kraft getreten. Bis zum heutigen Tage sind beim Bundesgesundheitsamt 216 Anträge auf Zulassung eines Arzneimittels eingegangen. Davon sind bisher neun Arzneimittel zugelassen worgen. Versagungen wurden bisher nicht ausgesprochen. 10 Zulassungsanträge sind wieder zurückgenommen worden. In 52 Fällen sind den Antragstellern Mängelberichte zugegangen, bei denen Fristverlängerungen eingeräumt worden sind. 8090* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den. 23. Juni 1978 Zu Frage B 85: Es trifft nicht zu, daß die Zulassungskommission nach § 25 Abs. 6 AMG zu spät berufen worden ist. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem eine angeblich verspätete Berufung der Zulassungskommission für eine Fristüberschreitung nach § 27 AMG ursächlich gewesen wäre. Zu Frage B 86: Die Mängelberichte, die das Bundesgesundheitsamt nach § 25 Abs. 4 AMG erläßt, tragen entgegen anderslautenden Behauptungen die Unterschrift desjenigen, der vom Behördenleiter hierfür beauftragt worden ist. Ich nehme in diesem Zusammenhang auf § 37 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Bezug. Diejenigen, die an der Ausarbeitung des Berichtes mitgewirkt haben, lassen sich jederzeit feststellen. Im übrigen setze ich als bekannt voraus, daß die Bundesregierung niemanden seiner strafrechtlichen Verantwortung entziehen kann und will. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 87, 88, 89 und 90) : Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Binnenschifffahrt erhobenen Forderungen eines besonderen Kredithilfeprogramms für die deutschen Partikuliere, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ergreifen? Wie hat sich nach Auffassung der Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren der Wettbewerb zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Binnenschiffahrt entwickelt? Wann ist mit dem Vorliegen des vom Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Gutachtens über den Werkverkehr in der Bundesrepublik Deutschland zu rechnen? Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen zu, daß die Regierung der Niederlande nach wie vor Transportübernahmen durch deutsche Binnenschiffer lizenziert und damit behindert, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine Harmonisierung der Vergabebedingungen sicherzustellen? ZuFrageB87: Für die Förderung kleiner und mittlerer Binnenschiffahrtsunternehmen (Partikuliere und Kleinreeder, deren Betrieb der Größe nach dem eines Partikuliers entspricht) wird seit 1972 aus Mitteln des ERP-Sondervermögens im Rahmen der Mittelstandsförderung ein spezielles Binnenschiffahrtsprogramm finanziert. Dafür stehen jährlich 3 Millionen DM zur Verfügung. Aus diesen Mitteln werden zinsgünstige Kredite für Neu- und Umbauten gewährt. Die Konditionen betragen zur Zeit: a) Zinssatz: 5 °/o p. a. 4 % p. a. für Vorhaben im Zonenrandgebiet b) Laufzeit: bis 10 Jahre, davon tilgungsfrei höchstens 2 Jahre c) Auszahlung: 100 % d) Höchstbetrag: 60 % der Gesamtkosten. Maßgebend für diese Aktion sind die „Richtlinien für ERP-Darlehen zur Förderung der Binnenschifffahrt" (ERP-Binnenschiffahrtsprogramm) sowie die „Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln" (ERP-Vergabebedingungen) in der Fassung vom 21. Juni 1976 — Bundesanzeiger Nr. 139 vom 28. Juli 1976 —. Aus diesem Programm stehen noch Mittel zur Verfügung. Das Ergreifen weiterer Kredithilfemaßnahmen neben diesem ERP-Programm ist daher nicht vorgesehen. Zu Frage B 88: Im Wettbewerbsverhältnis zwischen Bundesbahn und Binnenschiffahrt haben sich während der beiden letzten Jahre nennenswerte Änderungen nicht ergeben. Auf dem Preissektor sind keine Tarifmaßnahmen getroffen worden, die die Preisrelation zwischen den beiden Verkehrsträgern nachhaltig beeinflußt haben. Der Preiswettbewerb ist nach wie vor unverändert hart. Das Tarifniveau in der Binnenschiffahrt hat im ,übrigen wegen vorhandener Überkapazitäten — diese wirken sich gerade im grenzüberschreitenden Verkehr aus — auch bei den innerdeutschen Entgelten nicht immer der kostenmäßigen Entwicklung in vollem Umfang angepaßt werden können. Aus den bisher vorliegenden statistischen Unterlagen lassen sich infolgedessen spürbare Verkehrsverlagerungen auch nicht erkennen. Die Entwicklung beider Verkehrsträger ist vielmehr im wesentlichen gleichläufig. Allein aus dem Vergleich des Anteils der Verkehrsträger am Gesamtgüteraufkommen kann nicht auf Verkehrsverluste der Bundesbahn zugunsten der Binnenschiffahrt geschlossen werden. In der Binnenschiffahrt sind Verluste im Binnenverkehr eingetreten, die allerdings mengenmäßig durch ein starkes Wachstum im weniger ertragreichen grenzüberschreitenden, insbesondere Transitgüterverkehr kompensiert wurden. Zu Frage B 89: Mit den wissenschaftlichen Auftragnehmern des vom Bundesminister für Verkehr vergebenen Untersuchungsauftrages über den Werkverkehr auf Straßen und Binnenwasserstraßen ist vereinbart, das Gutachten bis Ende 1978 fertigzustellen. Zu Frage B 90: In den Niederlanden besteht eine gesetzliche Regelung über den Zugang zum Markt im Binnenschiffsgüterverkehr. Hiernach bedarf derjenige Binnenschiffer einer Lizenz, der innerhalb der Niederlande bestimmte Arten von Verkehren durchführen will. Darüber hinaus müssen bestimmte Transporte über die Frachtenbörsen abgewickelt werden. Diese Lizenz können jedoch deutsche Binnenschiffer in den Niederlanden unter den gleichen Bedingungen erwerben wie niederländische Binnen- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8091* schiffer. Eine unterschiedliche Behandlung je nach Nationalität darf nicht erfolgen. Eine Harmonisierung der Marktzugangsbedingungen ist nur innerhalb der EG möglich. Die Kornmission der EG hat im Zusammenhang mit Erörterungen über Kapazitätsmaßnahmen in der Binnenschiffahrt bereits erste Vorschläge für eine Zugangsregelung vorgelegt. Die Reaktionen der Mitgliedstaaten waren — abgesehen von den Niederlanden — jedoch nicht sehr positiv. Es darf nicht übersehen werden, daß bei einer Harmonisierung subjektiver und objektiver Zulassungsbedingungen auch der deutsche Kabotagevorbehalt auf den nationalen Wasserstraßen (Außenwirtschaftsgesetz) in die internationale Diskussion gebracht wird. Anlage 93 Antwort des Parl. Sttaatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen 91 und 92) : Welche Überlegungen und Planungen zum Ausbau der A 55 bzw. des zweiten Kölner Autobahnrings bestehen zur Zeit? Können schon Angaben über Baubeginn und Fertigstellung dieser Autobahn gemacht werden? Die A 55 ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Strecke des möglichen weiteren Bedarfs nur nachrichtlich dargestellt. Planungen für die A 55 wurden bisher nicht aufgestellt. Für einen zweiten Kölner Autobahnring bestehen bundesseitig keine Vorstellungen. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 93) : Wie beurteilt die Bundesregierung das in Europa bisher einmalige neue Nahverkehrssystem „Rufbus" in Friedrichshafen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraufhin in bezug auf ihre künftige Verkehrspolitik? Unter der Bezeichnung „Bedarfsgesteuerte Bussysteme" werden vom Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) zwei Entwicklungen finanziell gefördert: — „Rufbus" der Fa. Dornier System — „Retax" der Fa. Messerschmidt-Bölkow-Blohm. Bei beiden Systemen, die sich in technischen Details unterscheiden, werden Fahrgäste im zielreinen Verkehr ohne Umsteigen befördert, nachdem der Fahrtwunsch der Betriebszentrale angemeldet wurde. Eine im Auftrag des BMFT erarbeitete Durchführbarkeitsstudie (für Rufbus im Bodenseekreis und Retax in Ahrensburg) kommt u. a. zu folgenden Ergebnissen: Die bedarfsgesteuerten Bussysteme — bieten Möglichkeiten zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrsbedienung (gleichmäßißere Erschließung, gleichbleibende Verfügbarkeit über die gesamte Betriebszeit, direkte Beförderung ohne Umsteigen), — führen zu längeren Beförderungszeiten durch Umwege beim Sammeln und Abladen der Fahrgäste, — erfordern eine stärkere Mitwirkung der Fahrgäste bei der Verkehrsbedienung. Zu den Kosten der bedarfsgesteuerten Bussysteme heißt es weiter: ... sind die ermittelten absoluten Investitions- und Betriebskosten ... so hoch, daß die Systeme nach dem . . . erreichten Entwicklungsstandard betriebswirtschaftlich noch nicht tragfähig sind.. Hauptziel der weiteren Entwicklungsarbeit muß es daher sein, die Kosten zu senken ... Um die noch offen gebliebenen Probleme. klären zu können, wird vom BMFT seit 10. Dezember 1977 die Erprobung des Rufbusses in Friedrichshafen und ab August 1978 ,des Retax-Systems in Wunstorf finanziell gefördert. Die bisherige Erprobungszeit ist noch zu kurz, um gesicherte Aussagen z. B. zur wirtschaftlichen Situation machen zu können. Bevor ein endgültiges Urteil über die neuen Systeme abgegeben werden kann, müssen weitere Erfahrungen abgewartet werden. Nach Abschluß des Probebetriebes wird zu prüfen sein, ob das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) dem dann erreichten Stand der Technik anzupassen ist. Auf Grund des GVFG kann der Bundesminister für Verkehr im Benehmen mit den Ländern ortsfeste Anlagen, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden beitragen, finanziell fördern. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, daß es nach wie vor bei jeder Gemeinde selbst liegt, die Entscheidung über das für sie günstigste Verkehrssystem zu treffen. Eine Mitwirkung durch die Bundesregierung dabei ist auch zukünftig nicht beabsichtigt. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 94) : Mit welchen Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen die Autofahrer künftig auf dem Bundesautobahnzubringer B 13 neu zwischen München-Harlaching und der Einmündung in die Bundesautobahn München—Salzburg rechnen, und welche Konsequenzen muß die Bundesregierung hierzu aus jüngsten Gerichtsentscheidungen ziehen? Die Anordnung von örtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden der Länder. Die Bundesregierung hat darauf keinen Einfluß. Sollten Sie mit den Gerichtsentscheidungen die des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs meinen, durch die Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen für unzulässig erklärt worden sind, so ist die Bundesregierung bereit, dem Bun- 8092* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 desrat eine Änderungsverordnung zur StVO vorzulegen, die den Straßenverkehrsbehörden der Länder die Möglichkeit gibt, Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen anzuordnen. Bisher hat die Bundesratsmehrheit dies allerdings abgelehnt (Sitzung vom 12. Mai 1978). Auf Bitten des bayerischen Staatsministeriums des Innern klärt das Bundesverkehrsministerium zur Zeit, ob sich die Einstellung der Länder in dieser Frage geändert hat. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 95): Trifft es zu, daß der Ausbau der A 92 von München nach Deggendorf immer wieder hinausgezögert wurde, obwohl nach § 4 des Zonenrandförderungsgesetzes vom 5. August 1971 die Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung im Zonenrandgebiet im Rahmen des Ausbaus der Bundesverkehrswege bevorzugt zu fördern ist, und bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung nunmehr mit der Fertigstellung der Autobahn von München nach Deggendorf? Es trifft nicht zu, daß der Ausbau der A 92 von München nach Deggendorf „immer wieder hinausgezögert" wurde. In Übereinstimmung mit dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, dem im Sommer 1976 alle Fraktionen des Deutschen Bundestages zugestimmt haben, sind folgende Bauziele vorgesehen: Bauabschnitte Stand Fertigstellung Spange im Bau Juli 1978 Oberschleißheim (A 99-B 471) Oberschleißheim— im Bau 1979 Achering Achering— im Bau Herbst 1978 Freising/Ost Freising/Ost— in Planung 1983 Moosburg (Baubeginn 1980) Moosburg— im Bau 1981 Landshut/Ost Landshut/Ost— Wallersdorf Baubeginn hängt vom Ergebnis der Fortschreibung des Bedarfsplanes ab. Derzeitige Dringlichkeit 1. Fb. I b, 2. Fb. „möglicher weiterer Bedarf". Wallersdorf—Sautorn bereits unter Verkehr Sautorn—Deggendorf im Bau Oktober 1978 Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 96) : Bis wann ist mit dem Ausbau der B 462 im Zuge der Ortsdurchfahrt Langenbrand bzw. mit dem Bau einer Umgehung dieses Ortsteils zu rechnen, um schweren Verkehrsunfällen an diesem Straßenstück, wie sie sich in letzter Zeit wiederholt ereignet haben, vorzubeugen? Die Planung für den Neubau einer Ortsumgehung von Langenbrand im Zuge der Bundesstraße 462 liegt dem Bundesverkehrsministerium bereits vor. Die Einleitung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens ist noch in diesem Jahr beabsichtigt. Sofern dabei keine schwerwiegenden Einwendungen erhoben werden, kann mit dem Baubeginn dieser Maßnahme, die im Bedarfsplan die Dringlichkeitsstufe I a erhalten hat, noch im Jahr 1979 gerechnet werden. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage B 97): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um Behinderten, insbesondere Rollstuhlfahrern, das Reisen mit den Zügen und Bussen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost zu erleichtern, und welche weiteren Maßnahmen sind dazu geplant? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat folgende Maßnahmen eingeleitet bzw. geplant, um die Einstiegverhältnisse in Reisezügen für ältere und behinderte Mitbürger zu verbessern: 1. Seit Jahren werden alle Neubau-Reisezugwagen mit einer 4. klappbaren Trittstufe ausgerüstet, die den Stufenabstand verringert und einen flacheren Treppenwinkel bewirkt. 2. Bei allen Bahnhöfen, die von Fernzügen angefahren werden, sollen die Bahnsteige nach Maßgabe der verfügbaren Mittel in den nächsten Jahren auf 0,76 m über Schienenoberkante angehoben werden. Auf Trittstufen an den Reisezugwagen kann — abgesehen von neuen S-Bahnen - dennoch nicht verzichtet werden, da im internationalen Verkehr auch mit den Fahrzeugen der DB Bahnsteighöhen zwischen 0,20 und 1,00 m bedient werden müssen. 3. Grundsätzlich können Behinderte bei der DB eine gebührenfreie Platzreservierung und eine Reihe anderer Fahrvergünstigungen in Anspruch nehmen. Auf Bahnhöfen mit regelmäßig anfallendem Schwerbehindertenverkehr (z. B. in Kurorten) erwägt die DB, entsprechend dem „Katalog zur Beseitigung baulicher und technischer Hindernisse" besondere Einstieghilfen in Form von Fahrtreppen und schrägen Ebenen vorzuhalten. 4. Um auch Schwerstbehinderten (Rollstuhlfahrern) die Bahnbenutzung zu erleichtern, hat die DB einen eisenbahngerechten Rollstuhl entwickelt. Nach Abschluß der in diesem Sommer beginnenden Erprobung einiger Prototypen wird voraussichtlich 1979/80 die Serienfertigung dieser Geräte eingeleitet werden können. 5. Mit einem 48seitigen „Reiseratgeber für behinderte Fahrgäste", der bei den Fahrkartenaus- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8093* gaben der DB, bei den zentralen Betreuungs- und Fürsorgestellen sowie bei den Krankenkassen und Dachorganisationen der Behindertenverbände kostenlos erhältlich ist, versucht die DB, den genannten Personenkreis gezielt anzusprechen und ihm durch umfassende Information und Beratung die Benutzung der Schiene zu erleichtern. Die Straßenomnibusse und zugehörigen Haltestellen — und dies gilt für Bundesbahn, Bundespost und die übrigen öffentlichen Verkehrsträger gleichermaßen — sind derzeit aus der Sicht der Behinderten noch nicht optimal gestaltet. Hier gilt es, bei den technischen Lösungen einen tragbaren Kompromiß zwischen Attraktivität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu finden. Die Bemühungen der Bundesregierung zielen vor allem darauf ab, sowohl durch die Fortentwicklung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Richtlinien als auch durch eine finanzielle Förderung entsprechender Objekte die Fahrzeugeinstiege und Haltestellenanlagen zu verbessern: 1 . In die „Verordnung für den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)" und in die Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und O-Busverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sind Bestimmungen aufgenommen worden, wonach auf die Belange Behinderter besondere Rücksicht zu nehmen ist. 2. Im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) werden schon seit längerem und in zunehmendem Maße besondere bauliche Einrichtungen für Behinderte (Einstieghilfen, Rampen, Aufzüge, Fahrtreppen) gefördert. 3. Um die Benutzung von Omnibussen, Straßenbahnen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln durch Behinderte zu erleichtern und eine wissenschaftliche Aussage über die technische und zeitliche Realisierbarkeit einer Vielzahl von Empfehlungen zu erhalten, ist 1977 vom Bundesminister für Verkehr ein Forschungsvorhaben vergeben worden. Die Auswertung dieses Berichtes läßt erkennen, daß nach Abwägung aller — auch der finanziellen — Aspekte für — den überwiegenden Teil der Behinderten eine weitere Anpassung der öffentlichen Verkehrsmittel und — für eine wesentlich kleinere Gruppe von Schwerbehinderten der Einsatz von Sonderfahrzeugen zweckmäßig ist. In Bremen, Frankfurt, Hamburg, Köln und München wurden inzwischen solche Sonderdienste versuchsweise eingerichtet. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 98 und 99) : Trifft es zu, daß bei den Überlegungen zum Bau einer neuen Bundesbahnstrecke von Köln nach Groß-Gerau die rechtsrheinische Trasse über Königswinter durch das Siebengebirge aus betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Erwägungen nicht mehr weiter verfolgt wird? Wann kann endlich mit dem Baubeginn der B 42 im Bereich Bonn—Oberkassel—Königswinter gerechnet werden? Zu Frage B 98: Auf Grund der Zielvorgaben des Bundesministers für Verkehr an den Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) vom Dezember 1974 hat die DB einen anderen Lösungsvorschlag zur Verbesserung der Verbindung Köln und Frankfurt entwickelt und dem Bundesminister für Verkehr am 25. April 1978 vorgelegt. Die Vorstellungen der DB werden zur Zeit geprüft. Aussagen über die Wahl der zweckmäßigsten Trasse hängen vom Ergebnis dieser Überprüfung ab und sind erst nach Abschluß im Rahmen der Fortschreibung des Koordinierten Investitionsprogramms für die Bundesverkehrswege möglich. Zu Frage B 99: Mit den Bauarbeiten für die B 42 n zwischen Bonn-Oberkassel und Königswinter soll 1979 begonnen werden. Voraussetzung ist, daß die zum Teil noch ausstehende verfahrensmäßige Vorbereitung ohne Verzögerung abgeschlossen werden kann. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 100) : Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, angesichts der am 28. Mai 1978 in Kraft getretenen „Wechselseitigen Behandlung der Züge im Eingangsland" (WB-Lösung) im Zollamt Aachen-Bahnhof-West eine völlige Abfertigung zum freien Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland vorzunehmen? Die am 28. Mai 1978 in Kraft getretene Regelung der „Wechselseitigen Behandlung" von Zügen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien ermöglicht es, daß Wagenladungen im Eisenbahngüterverkehr (auch aus Drittländern) nur noch an der Zollgrenzdienststelle des Bestimmungslandes (Aachen-West bzw. Monzen) zolldienstlich behandelt werden. Von der Möglichekit der zolldienstlichen Abfertigung zum freien Verkehr im Bestimmungsland wird z. Z. in etwa 75 % der Fälle Gebrauch gemacht. Die Kapazität der Deutschen Bundesbahn würde zwar ausreichen, um auch die restlichen 25 % im Bahnhof Aachen-West zolldienstlich zu behandeln; maßgeblich für den Ort der Verzollung ist jedoch die Weisung des Empfängers. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß die Binnenzollabfertigung am Empfangsort oder bei Werkverzollung allgemein der Beschleunigung der Transporte dient. 8094* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage B, 101) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die B 255 in der Ortsdurchfahrt Rehe zu einer Rennstrecke geworden ist, die in den letzten Jahren sieben Verkehrstote, darunter vier Kinder, gefordert hat, und wird sie Maßnahmen ergreifen, diese Gefahrenstelle zu entschärfen? Es ist nicht bekannt, daß die Ortsdurchfahrt Rehe Unfallschwerpunkt ist. Sie wurde in den Jahren 1970/71 ausgebaut. Wie aus einem Schreiben an den Bundesminister für Verkehr hervorgeht, wurde der tödliche Unfall eines Schülers am 29. Mai 1978 durch einen undisziplinierten Lkw-Fahrer verursacht. Die B 255 hat nach der Verkehrszählung 1975 auf diesem Abschnitt eine Verkehrsbelastung von nur knapp 3 000 Kfz/24 h. Weitere Maßnahmen sind zur Zeit nicht geplant. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 102) : Inwieweit wird das Bundesverkehrsministerium dafür Sorge tragen, daß im Zusammenhang mit dem geplanten 6spurigen Ausbau der Bundesautobahn zwischen Stuttgart und dem Albaufstieg (Bundesautobahn Stuttgart—München) im Bereich der Gemeinde Denkendorf Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden, und inwieweit wird die Bundesregierung eine Übernahme der aus diesen Lärmschutzmaßnahmen resultierenden Kosten vornehmen? Bei dem geplanten 6spurigen Ausbau der Bundesautobahn A 8 Stuttgart—Ulm im Bereich der Gemeinde Denkendorf kann sicherlich das bereits in der parlamentarischen Behandlung befindliche Lärmschutzgesetz zur Anwendung kommen. Für danach erforderliche Lärmschutzmaßnahmen wäre der Baulastträger — in diesem Falle die Bundesrepublik — kostenpflichtig. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 103, 104, 109 und 110) : Treffen Meldungen zu, denenzufolge die Bundesregierung die Absicht hat, generell keinen Ausbau von Bundeswasserstraßen mehr vorzunehmen? Würde ein solcher Beschluß der Bundesregierung auch den Ausbau und die Erhaltung des Elbe-Lübeck-Kanals berühren? Ist die Bundesregierung bereit, durch die Errichtung von ortsfesten Relaisstationen für eine Erweiterung des Seefunks auf den Oberelbe- und Elbe-Seitenkanalbereich zu sorgen, nachdem die Praxis erwiesen hat, daß der nautische Revierfunkdienst einen nur begrenzten Nutzen hat — insbesondere keinen Sprechverkehr über das öffentliche Fernmeldenetz ermöglicht — und daß der öffentliche bewegliche Landfunkdienst wegen der hohen Anschaffungs- und Betriebskosten von der Binnenschifffahrt kaum genutzt werden kann? Ist die Bundesregierung bereit, in Verhandlungen mit der DDR darauf hinzuwirken, daß der Funkverkehr von Binnenschiffen, die in der Bundesrepublik Deutschland registriert sind, auch auf dem Gebiet der DDR zugelassen wird, wobei eine Koordinierung der Funkfrequenzen kein ernsthaftes Hindernis darstellen darf? Zu Frage B 103: Die genannten Meldungen beziehen sich auf eine Pressekonferenz, die Minister Gscheidle im Anschluß an die Beratungen des Bundeskabinetts über Entwicklungstendenzen der Deutschen Bundesbahn im Rahmen der Verkehrs- und Finanzpolitik am 14. Juni 1978 gegeben hat. Zum Thema „Ausbau der Bundeswasserstraßen" hat Minister Gscheidle auf der Grundlage des vom Kabinett erteilten Auftrags ausgeführt, daß bei der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung unter Beachtung gesamt- und regionalwirtschaftlicher Kriterien von der Leitlinie auszugehen ist, grundsätzlich keine Erweiterungsinvestitionen im Wasserstraßennetz über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus vorzunehmen. Die genannten Leitlinien sollen sicherstellen, daß ausgewogene Investitionsentscheidungen unter Abwägung der gesamtwirtschaftlichen Vorteile von Ausbaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen und deren nachteiligen Wirkungen auf das Wirtschaftsergebnis der Deutschen Bundesbahn getroffen werden. Zu Frage B 104: Bei der im Bundeshaushalt mit 70 Millionen DM veranschlagten Mindestinstandsetzung des ElbeLübeck-Kanals handelt es sich nicht um eine Erweiterungsinvestition, sondern um eine Ersatzinvestition. Diese Maßnahme wird daher von dem Beschluß der Bundesregierung nicht berührt und programmgemäß fortgesetzt. Zu Frage B 109: Die Deutsche Bundespost hat das Problem der zusätzlichen Funkversorgung auf der Oberelbe und dem nördlichen Teil des Elbe-Seiten-Kanals eingehend untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, daß der Aufbau ortsfester Funkstellen wegen der zu erwartenden erheblichen Kostenunterdeckung betriebswirtschaftlich für die Deutsche Bundespost nicht zu vertreten ist. Die Deutsche Bundespost bietet für mobile Teilnehmer mit dem öffentlich beweglichen Landfunkdienst (Funkfernsprechanschlüsse mit Teilnehmerselbstwahl) eine Dienstleistung an, die auch den gesamten Bereich der Oberelbe und des Elbe-SeitenKanals abdeckt. Die dort zur Verfügung stehenden Funkverkehrsbereiche (Lüneburg, Lüchow, Uelzen und Wolfsburg) haben eine genügend große Verkehrskapazität, um eine störungsfreie Gesprächsabwicklung zu gewährleisten. Angesichts dieser Sachlage sieht die Deutsche Bundespost keine Möglichkeit, den Wünschen der deutschen Binnenschiffahrt nach einer weiteren Funkversorgung neben dem öffentlichen beweglichen Landfunkdienst zu entsprechen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8095* Zu Frage B 110: In den Sitzungen der gemeinsamen Kommission nach Artikel 19 des Transitabkommens ist der von der Bundesregierung vorgetragene Wunsch, auch auf der Transitstrecke den Binnenschiffen einen für ihre Sicherheit notwendigen Funkverkehr zu gestatten, von seiten der DDR-Delegation mehrfach abgelehnt worden. Die Bundesregierung wird diese Frage jedoch weiter verfolgen. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage B 105) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die bisherigen Rechtsgrundlagen für Bahnpolizei und Fahndungsdienst der Deutschen Bundesbahn ausreichen, oder wird sie insbesondere im Zusammenhang mit der Einbeziehung der Bahnpolizei und des Fahndungsdienstes in die Terrorismusbekämpfung umgehend für eine entsprechende Verbesserung der Rechtsgrundlagen sorgen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die in §§ 55 ff. der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) enthaltenen Rechtsgrundlagen für bahnpolizeiliches Handeln zur Gefahrenabwehr materiell ausreichen. Um hierfür jedoch eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, sieht der Entwurf eines Bundesgesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (E SOG) in § 58 vor, diese Aufgabe in das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) einzuführen. Dagegen besteht für die Bundesregierung keine Veranlassung, in diese Regelungen auch den Fahndungsdienst der Deutschen Bundesbahn einzubeziehen; die Fahndungsdienstmitarbeiter erforschen lediglich Straftaten, die sich auf die Personen- und Güterbeförderung durch die Deutsche Bundesbahn beziehen. Diese Tätigkeit dient jedoch nicht — wie bei der Bahnpolizei — der Gefahrenabwehr. Anlage 105 .Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 106 und 107): Ist der Bundesverkehrsminister angesichts der hohen Unfallgefahr von zunächst nur halb ausgebauten Bundesautobahnen — wie sich dies insbesondere auf der Inntal-Autobahn zwischen Rosenheim und Kufstein in der ersten Zeit als einbahniger Ausbau gezeigt hat — bereit, auch unter Berücksichtigung der niedrigeren Gesamtbaukosten, einen sofortigen zweibahnigen Ausbau der Autobahnstrecke Inntal-Dreieck—Wasserburg in Erwägung zu ziehen? Wie weit sind die Überlegungen der Deutschen Bundesbahn im Hinblick auf die Beibehaltung der Strecke RosenheimWasserburg—Mühldorf gediehen, insbesondere im Hinblick darauf, daß für die Stadt Wasserburg, vornehmlich für ihre weitere wirtschaftliche Entwicklung eine Anbindung an das Netz der Deutschen Bundesbahn unabdingbar ist? Zu Frage B 106: Kreuzungsfrei ausgebildete einbahnige Straßen werden nicht als Autobahnen betrieben bzw. beschildert; dies gilt auch dann, wenn sie als 1. Baustufe einer geplanten Autobahn entstanden sind. Straßen dieser Art sind im ganzen verkehrssicherer als sonstige einbahnige Straßen mit Gegenverkehr; das hat unter anderem auch eine neuere Untersuchung der Bayerischen Straßenbauverwaltung gezeigt, die über 370 km kreuzungsfreie einbahnige Straßen umfaßt. Danach können diese Straßen hinsichtlich ihrer Unfallhäufigkeit den Autobahnen etwa gleichgesetzt werden; die Unfallschwere ist zwar größer als auf Autobahnen, bleibt aber im Mittel deutlich unter den Durchschnittswerten anderer Landstraßen. Bei der geplanten Bundesfernstraße A 93 Regensburg–Rosenheim ist nach den Festlegungen des „Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen" bisher lediglich eine Fahrbahn als Bedarf anerkannt. Das Erfordernis einer zweiten Fahrbahn wird bei der bevorstehenden Überarbeitung des Bedarfsplanes geprüft. Zu Frage B 107: Auf der Strecke Rosenheim–Wasserburg (Inn)–Mühldorf stehen in nächster Zeit erhebliche Investitionen an. Da die Umstellung des Personenverkehrs zwischen Rosenheim und Mühldorf sowie die Einstellung des Güterverkehrs zwischen WaldkraiburgKraiburg und Rosenheim aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Deutschen Bundesbahn geboten sind, strebt sie eine unverzügliche Entscheidung über diese Strecke an. Unabhängig davon wird Wasserburg (Inn) auch künftig über die Strecke Grafing–Ebersberg–Wasserburg (Inn), die für den Güterverkehr erhalten bleibt, bedient werden können. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage B 108): Ist es zutreffend, daß die Deutsche Bundespost bei der Auswahl von Arbeitern für den Paketdienst in Bremen ein Höchstalter von 45 Jahren festgesetzt hat, und wenn ja, wie begründet die Deutsche Bundespost diese Einstellungspraktik mit der sonst von der Bundesregierung befürworteten Eingliederung älterer arbeitsloser Arbeitnehmer? Das Postamt 5 Bremen hat durch Plakataushang Personal für den Postbetriebsdienst gesucht. In diesem Plakat wird u. a. darauf hingewiesen, daß die Bewerber das 45. Lebensjahr möglichst nicht überschritten haben sollen. Die eingestellten Bewerber werden fast ausnahmslos für den Einsatz im Paketumschlagdienst benötigt. Beim Paketumschlag handelt es sich um schwere körperliche Arbeit, die bei jedem Wetter auch auf offenen Bahnsteigen usw. geleistet werden muß. Deshalb ist dazu eine besonders gute körperliche Verfassung erforderlich. Das 8096* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 betreffende Personal muß auch zu Spät- und Nachtdienst in der Lage sein. Der Hinweis auf dem Plakat war sinnvoll, weil die in dem Paketumschlagdienst beschäftigten Kräfte nach den im Postbetrieb gemachten Erfahrungen in der Regel nach dem 45. Lebensjahr den erheblichen Belastungen des Paketumschlagdienstes nicht mehr gewachsen sind und dann auf geeignete Arbeitsplätze mit leichteren Tätigkeiten umgesetzt werden müssen. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 111) : Wie verträgt sich die ohne Wissen der Betroffenen von der Post praktizierte Zusammenfassung von Telefonanschlüssen zu sogenannten „Wählsternen" und die damit verbundenen erheblichen Erschwernisse dieser Telefonkunden der Deutschen Bundespost mit der ständigen Werbung für neue Telefonanschlüsse, und wie vertritt es die Deutsche Bundespost vor den Postkunden, daß sie die gleichen Gebühren zu zahlen haben wie die Inhaber normaler Telefonanschlüsse? Vermittlungsstellen haben die Aufgabe, den Fernsprechverkehr einer Vielzahl von Telefonanschlüssen zusammenzufassen und auf die zur Verfügung stehenden Wähler und Leitungen zu verteilen. Nach diesem Prinzip arbeitet auch der Wählsternschalter, der einer Vermittlungsstelle vorgeschaltet ist. Die von der Deutschen Bundespost durchgeführte Werbung für Fernsprechanschlüsse ist auf Grund des guten Ausbauzustandes des Ortsliniennetzes voll gerechtfertigt. Das schließt nicht aus, daß durch Bedarfshäufungen örtlich vereinzelt Engpässe auftreten können. Zur Überbrückung solcher Engpässe werden vorübergehend Wählsternschalter eingesetzt, um längere Wartezeiten bei der Einrichtung neu beantragter Fernsprechanschlüsse zu vermeiden. Wegen der hohen Anschaffungs- und Wartungskosten wird jedoch grundsätzlich festgeschalteten Leitungen zwischen den Teilnehmerapparaten und der Vermittlungsstelle gegenüber einem Wählsternschaltereinsatz der Vorzug gegeben. Da die Benutzungsmöglichkeit des Fernsprechanschlusses durch Einsatz eines Wählsternschalters nicht eingeschränkt wird und damit der Teilnehmer nicht benachteiligt wird, ist eine Gebührensenkung nicht gerechtfertigt. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Carstens (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 112) : Wieviel Arbeitstunden müssen die betroffenen Bürger schätzungsweise insgesamt aufwenden, um die in dem Wohnungsstichprobengesetz 1978 vom 17. Dezember 1977 von ihnen geforderten Angaben zu machen? Die Wohnungsstichprobe 1978 ist im Mai 1978 bereits durchgeführt worden. Die Angaben zur Wohnung und zur Person wurden durch Interviewer bei den Auskunftspflichtigen erhoben, für die Angaben zum Gebäude war ein Fragebogen auszufüllen. Nur 1 v. H. aller privaten Haushalte und Wohnungen war in die Erhebung einbezogen; ebenso die Gebäudeeigentümer -der in die Stichprobe fallenden Wohnungen. Mit der Wohnungsstichprobe wurden grundlegende Informationen für Entscheidungen im Bereich der Wohnungspolitik und der Wohnungswirtschaft gewonnen. Erhebungen dieser Art werden von den Statistischen Landesämtern durchgeführt. Es liegen mir keine Erhebungen über die Dauer der Interviews vor. Deshalb müßte eine besondere Umfrage bei den Statistischen Landesämtern vorgenommen werden, um zuverlässige Angaben über den durchschnittlichen Zeitaufwand der betroffenen Bürger machen zu können. Der Zeitaufwand wird sehr unterschiedlich gewesen sein, da immer nur ein Teil 'der Fragen auf den Einzelfall zutrifft. Die Anzahl der Fragen insgesamt läßt keinen Schluß auf den Zeitbedarf zu. Ich möchte davon absehen, das Statistische Bundesamt zu bitten, eine Erhebung bei den Statistischen Landesämtern durchzuführen, um eine differenzierte und zutreffende Antwort auf Ihre Frage geben zu können. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand sollte zunächst noch einmal bedacht werden. Sollten Sie auf einer genauen Antwort bestehen, wären die Statistischen Ämter um eine entsprechende Bearbeitung zu bitten. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage B 113) : Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, daß die Normen für behindertengerechtes Bauen (DIN-Norm 18021-25) auch tatsächlich im öffentlichen wie im privaten Sektor eingehalten werden? Die Planungsnorm DIN 18 025 „Wohnungen für Schwerbehinderte" wird bei der öffentlichen Förderung von Behinderten-Wohnungen, die Planungsnorm DIN 18 024 „Bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich" bei Baumaßnahmen des Bundes, die der Zuständigkeit des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau unterliegen, angewandt. Darüber hinaus hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau an die zuständigen Landesminister appelliert, die Planungsnormen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich ebenfalls anzuwenden. Auf Grund dessen wurden in einer Reihe neuer Landesbauordnungen detaillierte Festlegungen zugunsten Behinderter getroffen. Von der „Arbeitgemeinschaft der für das Bau-, Woh- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8097* nungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister (Senatoren) der Länder" wurden Muster für Durchführungsverordnungen zu den Landesbauordnungen verabschiedet, in denen die Belange der Behinderten berücksichtigt sind. Die Erfolge dieser Bemühungen zeichnen sich inzwischen ab. Eine Kontrolle, insbesondere auch auf gemeindlicher Ebene, ist jedoch der Zuständigkeit des Bundes entzogen. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatsserketärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 114, 115 und 116): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Dr. Seelke im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, die im Band 58 der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, Seite 12/13, nachzulesen ist, daß „die Wiedererreichung der Vollbeschäftigung nur um den Preis einer drastisch erhöhten Abwanderung aus strukturschwachen Randgebieten der Bundesrepublik Deutschland in die strukturstarken erreicht werden kann"? Sieht die Bundesregierung ebenfalls als Konsequenz eine Änderung der regionalen Förderungspolitik „und zwar kurzfristig durch Untergliederung der Fördergebietskulissen nach der Strukturschwäche, räumliche Konzentration der öffentlichen Investitionstätigkeit und -hilfen auf wenige Oberzentren bzw. größere Mittelzentren, langfristig durch Entwicklung neuer Organisationsformen der öffentlichen Infrastrukturversorgung, veränderte Förderpraxis zur Erhaltung der Siedlungsstruktur im ländlichen Raum und neue Schlüssel für die Finanzzuweisung"? Welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung damit für den Regierungsbezirk Niederbayern, insbesondere in bezug auf den Bundesfernstraßenbau und andere Bauinvestitionen? Zu Frage B 114: Herr Dr. Selke hat auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Bevölkerungswissenschaft das Referat „Raumordnung unter veränderten demographischen Verhältnissen" gehalten. Er hat dabei seine persönliche Auffassung vorgetragen. Das Referat ist im Wortlaut in Band 58 der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit abgedruckt. Der zitierte Satz ist danach nicht gesagt worden. Er stammt aus der vom Veranstalter eigenständig erarbeiteten Kurzfassung des Referats. Diese Kurzfassung gibt den Inhalt und die Wertung des Referates nicht korrekt wieder. Die darin enthaltene These wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Zu Frage B 115: Die Frage betrifft die Problematik, wie angesichts der neuen demographischen Verhältnisse den Abwanderungstendenzen des ländlichen Raumes entgegengewirkt werden kann. Von besonderer Bedeutung ist hier die Schaffung von Arbeitsplätzen. Diesem Ziel dient die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Im Rahmen der Richtlinien des Rahmenplanes ist es Sache der Länder, die unterschiedliche Strukturschwäche von Gebieten zu berücksichtigen und die Investitionshilfen räumlich konzentriert nach von ihnen zu bestimmenden Schwerpunktorten und übergeordneten Schwerpunktorten differenziert einzusetzen. Im übrigen überprüft die Bundesregierung anhand neuer Daten und Erkenntnisse laufend ihre regionale Förderpolitik, um einen effizienten Mitteleinsatz zu gewährleisten. Hinsichtlich der angesprochenen Probleme der Infrastrukturversorgung und Erhaltung der Siedlungsstruktur wird sie sich im nächsten Raumordnungsbericht 1978 äußern. Zu Frage B 116: Die Bemühungen der Bundesregierung zielen darauf ab, neben Maßnahmen zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur auch durch Infrastrukturinvestitionen den Abwanderungen aus strukturschwachen Gebieten entgegenzuwirken. Es muß jedoch darauf verwiesen werden, daß die regionale Verteilung der allgemeinen Bau- bzw. Infrastrukturinvestitionen weitestgehend in der Zuständigkeit der Länder liegt. Um eine bundeseinheitliche regionale Steuerung dieser Investitionen im raumordnungspolitischen Sinne sicherzustellen, haben Bund und Länder sich im Bundesraumordnungsprogramm (BROP) 1975 geeinigt, daß Maßstab für Infrastrukturinvestitionen die angestrebte (also nicht unter Status-quo Bedingungen prognostizierte) Bevölkerungsverteilung sein soll (BROP, III. 1.2.1.1.). Daher sollen die Länder die Mittel zum Ausbau der Infrastruktur den abwanderungsgefährdeten Gebieten, zu denen auch der Regierungsbezirk Niederbayern zählt, mit einer gewissen Priorität zuweisen. Im Fernstraßenbau hat die Bundesregierung mit dem jetzt geltenden koordinierten Investitionsprogramm für die Bundesverkehrswege bis zum Jahre 1985 (und dem darin eingebundenen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen) die Investitionstätigkeit festgelegt. Diese Programme berücksichtigen in ihren regionalen Bevölkerungsprojektionen die Zielsetzungen des Bundesraumordnungsprogramms; sie nehmen also bei den Investitionsausweisungen drohende Wanderungsverluste strukturschwacher Regionen, denen es entgegenzuwirken gilt, nicht als gegeben hin. Zu den Schwerpunkten im Regierungsbezirk Niederbayern zählen der Bau der Autobahn Landshut—München, durch den die Verkehrsbedingungen zur Landeshauptstadt wesentlich verbessert werden sowie (in Verbindung mit dem Programm für Zukunftsinvestitionen) die Fertigstellung der Autobahn Regensburg—Passau, die eine schnelle Verkehrsverbindung zum Nürnberger Wirtschaftsraum schafft. Neben dem Bundesprogramm nach dem Städtebauförderungsgesetz werden im Regierungsbezirk Niederbayern im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen (ZIP) Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden mit Bundesmitteln gefördert (vgl. Anlage). Insoweit gibt die Anlage jedoch nur den Stand Juni 1978 wieder; welcher Teil der für Bayern im Jahre 1978 insgesamt entfallenden 80 Millionen DM endgültig für Vorhaben im Regierungsbezirk Nieder- 8098* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 bayern belegt wird, läßt sich deshalb zur Zeit noch nicht sagen. Die regionale Verteilung dieser Bundesmittel im Rahmen der geltenden Förderungsbestimmungen erfolgt durch die bayerische Staatsregierung. Regierungsbezirk Niederbayern Programm zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden (Stand Juni 1978) (ZIP) Gemeinde Bundesprogramm 1971 bis 1977 1978 Kreis 1978 Deggendorf 81 000 — — 1 252 000 Grafenau 623 000 100 000 600 000 Lkr. Freyung- Grafenau Kelheim 1 064 000 — — Lkr. Kehlheim Landshut 1 398 000 300 000 209 000 7 042 000 90 000 — 400 000 — — Passau 2 462 000 400 000 400 000 1 943 000 734 000 1 770 000 808 000 — 200 000 Pfeffenhausen 519 000 — — Lkr. Landshut Straubing 5 639 000 425 000 700 000 1 233 000 — 234 000 Vilsbiburg — 60 000 — Wegscheid — 33 000 110 000 Lkr. Passau Zwiesel 780 000 — 90 000 Summen: 25 244 000 2 142 000 4 313 000 Bayern insgesamt: 229 899 000 30 500 000 50 225 000 Gesamtsummen Reg. Bezirk Niederbayern 31 699 000 Land Bayern 310 624 000 Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 117) : Hat die Bundesregierung Unterlagen über die wirtschaftliche Situation der Vermieter von Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland und über die soziologische Struktur dieses Personenkreises? Der Bundesregierung liegen sowohl verschiedene Unterlagen über die wirtschaftliche Situation der Vermieter von Wohnungen als auch über die soziologische Struktur dieses Personenkreises vor. Da die offizielle Statistik über die genannten Bereiche wenig Auskunft gibt, ist die Bundesregierung ständig bestrebt, durch Sondererhebungen im Rahmen von Forschungsprojekten die Informationsgrundlagen zu verbessern. Ob die vom Fragesteller gewünschten Daten vorliegen, läßt sich anhand der allgemein gestellten Frage nicht beantworten. Die Bundesregierung ist gern bereit, soweit wie möglich, entsprechende Informationen bei Spezifizierung der Frage bereitzustellen. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage B 118): Welche Möglichkeiten bestehen nach dem Städtebauförderungsgesetz, daß den Mietern von Wohnungen im Sanierungsgebiet Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln erstattet werden, die sie im Lauf der Zeit zur Werterhaltung oder Verschönerung ihrer Mietwohnung geleistet haben? Instandsetzung und Instandhaltung der Gebäude und Wohnungen in einem Sanierungsgebiet sind grundsätzlich Aufgaben der Hauseigentümer. Nach § 43 des Städtebauförderungsgesetzes können die unrentierlichen Kosten von sanierungsbedingten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Gemeinde erstattet und mit Sanierungsförderungsmitteln des Bundes und des Landes gefördert werden. In diesem Rahmen ist es aber nicht möglich, frühere Aufwendungen der Mieter zur Werterhaltung oder Verschönerung ihrer Wohnungen zu erstatten. Anlage 1.13 Antwort des Bundesminister Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 119 und 120) : Wie gedenkt die Bundesregierung, nachdem die Bundesrepublik Deutschland Mitglied des internationalen Komitees für Antarktisforschung geworden ist, in diesem Bereich tätig zu werden, und welches sind die Ziele der deutschen Antarktisforschung? Welcher Standort ist als Basis für die deutsche Antarktisforschung vorgesehen, und bei welcher bestehenden Einrichtung soll diese angesiedelt werden? Zu Frage B 119: Nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Antarktisvertrag als einfaches Mitglied wird ein qualifizierter Beitritt als Konsultativmitglied erwogen. Voraussetzung hierfür ist u. a., daß „erhebliche wissenschaftliche Forschungsarbeiten in der Antarktis" vorgenommen werden. In Fortsetzung der langen Tradition erfolgreicher deutscher Antarktisforschung ist eine wesentliche Intensivierung ent- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8099* sprechender Arbeiten vorgesehen. Sie soll im Rahmen eines besonderen Forschungsprogramms erfolgen, das zu Beginn des nächsten Jahres vorliegen soll. Die Schwerpunkte dieses Programms werden sich an den in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Kapazitäten, am Charakter des Antarktisvertrages und an den Programmen der anderen Antarktisstaaten orientieren und sich zunächst vor allem auf grundlegende Untersuchungen zur Klimatologie, zur Ökologie und Biologie, zur Geographie, Geodäsie und Regionalgeologie sowie Glaziologie und der Physik der festen Erde und des Meeres konzentrieren; der Aufbau und Unterhalt einer antarktischen Forschungsstation wird erwogen. In diesem Sinne ist auch die Aufnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in das Wissenschaftliche Komitee für Antarktisforschung (SCAR) zu begrüßen, das nicht-gouvernementalen Charakter hat. Zu Frage B 120: Für die Bundesregierung gilt es zunächst, das Antarktisforschungsprogramm fertigzustellen. Die Frage des Standorts und der organisatorischen Verankerung der Basis der künftigen deutschen Antarktisforschung wird z. Z. geprüft, ist aber nicht entscheidungsreif. Anlage 114 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 121 und 122) : In welchem Umfang werden die von der Zentralstelle für Atomkernenergiedokumentation angebotenen Informationsdienstleistungen im Rahmen des Fachinformationszentrums EnergiePhysik-Mathematik durch Benutzer aus Staat und Wirtschaft genutzt, und welche Erfahrungen liegen bisher über die Abwicklungsdauer von Kundenwünschen vor? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die ZAED Informationsdienstleistungen, die sie in ihrem Fachinformationsdienst Energie-Physik-Mathematik anbietet, nicht durchführt, obwohl Bestellungen aus der Wirtschaft vorliegen? Zu Frage B 121: Die 'Zentralstelle für Atomkernenergie-Dokumentation (ZAED), deren Aufgaben inzwischen auf die Fachinformationszentrum Energie, Physik, Mathematik GmbH übergegangen sind, hat im Jahre 1977 über 8 000 individuelle Anfragen bearbeitet, von denen rund 80 % aus ,dem Bereich des Staates und 20 % aus dem der Wirtschaft stammten. Die Bearbeitungsdauer der Anfragen lag bei der üblichen direkten Benutzer-Rückkopplung unter zwei Wochen. Im April und Mai 1978 wurde im Zusammenhang mit der Zusammenführung bisheriger Informationseinrichtungen zum Fachinformationszentrum Energie, Physik, Mathematik ,der Umzug von Mitarbeitern, Beständen und Maschinen in ein neues Dienstgebäude durchgeführt; durch den Umzug fiel die Rechenanlage aus, wodurch Verzögerungen in der Anfragebearbeitung während dieser Zeit nicht zu vermeiden waren. Inzwischen wurde der Betrieb wieder normalisiert. Zu Frage B 122: Die Fachinformationszentrum Energie, Physik, Mathematik GmbH führt selbstverständlich alle Informations dienstleistungen aus, die von ihr angeboten werden; dabei spielt es keine Rolle, ob die Anfragen aus dem Bereich des Staates oder der Wirtschaft kommen. Mir ist kein Fall bekannt, in dem Anfragen nicht bearbeitet wurden, wobei ich nicht ausschließe, daß sich, wie oben erläutert, durch den Umzug begründete Verzögerungen in der Bearbeitung ergaben. Anlage 115 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 123, 124, 125 und 126) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß trotz des nach einer Meldung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12. Juni 1978 verfügten Baustopps die Versuchs- und Demonstrationsstrecke für ein Magnetbahnsystem für die internationale Verkehrsausstellung in Hamburg errichtet wird, obwohl im Planfeststellungsbeschluß ein Abbau der Anlage bereits bis Ende 1979 gefordert wird? Welche Zeit steht nach Auffassung der Bundesregierung unter diesen Voraussetzungen zur Verfügung, wenn „Verhalten und Einstellung des Benutzers zu diesem neuartigen Bahnsystem im Zusammenhang mit der Demonstration in Hamburg ermittelt werden sollen"? Für welchen anderen Ort ist der Aufbau und die weitere Nutzung dieser Demonstrationsanlage vorgesehen, und wie weit ist dort das Baugenehmigungsverfahren zur Errichtung dieser Anlage? Welcher Art sind die Erkenntnisse, die das Projekt erbracht hat, soweit sie für „Fortführung des Programms und die Umsetzung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in die praktische Anwendung von großer Bedeutung sind"? Zu Frage B 123: Durch Beschluß des Verwaltungsgerichtes Hamburg ist die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbescheides für das Projekt „Demonstrations- und Versuchsanlage Magnetbahn" aufgehoben worden. Die aufschiebende Wirkung einer Klage von verschiedenen Hamburger Bürgern ist damit wiederhergestellt. Die beteiligte Industrie, vertreten durch die Firma Thyssen Industrie AG Henschel, hat gegen diesen Beschluß Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Sofern die Beschwerde Erfolg haben sollte, kann das Projekt planmäßig durchgeführt werden. Für den Fall, daß die Beschwerde abgewiesen werden sollte, werden zur Zeit alternative mögliche Lösungen untersucht. Die Forderungen der Freien und Hansestadt Hamburg, die Anlage bis Ende 1979 zurückzubauen, ist bereits bei der Planung und Bewiligung des Projektes berücksichtigt worden. 8100* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 Zu Frage B 124: Zur Verfügung steht die Zeit vom Juni 1979 bis ca. Oktober 1979. In dieser Zeit können, wenn die Anlage an 20 Tagen im Monat jeweils 8 Stunden betrieben wird, über 250 000 Personen an Versuchsfahrten teilnehmen. Zu Frage B 125: Die drei an dem Bau der Anlage maßgeblich beteiligten Industrieunternehmen haben sich um die weitere Nutzung der Anlage beworben. Ein Wiederaufbau bei einem dieser Unternehmen oder einem anderen Standort ist vorgesehen. Eine Standortfestlegung ist bisher jedoch nicht getroffen worden. Genehmigungsverfahren sind aus diesem Grunde noch nicht eingeleitet worden. Da die in Betracht gezogenen Standorte nicht über öffentlichen Grund führen, wird ein Planfeststellungsverfahren, wie es in Hamburg erforderlich war, nicht durchzuführen sein. Vom Genehmigungsverfahren her werden keine Schwierigkeiten erwartet. Zu Frage B 126: Die wesentlichen Erkenntnisse, die neben dem geplanten Demonstrationseffekt erwartet werden bzw. bereits gewonnen werden konnten, sind: a) Die Versuchs- und Demonstrationsanlage zur Internationalen Verkehrsausstellung (IVA-Bahn) ist seit dem Bau der inzwischen technisch teilweise überholten Transrapid-04-Anlage in München-Allach und des Linearen Hochgeschwindigkeitsprüfstandes in Manching das erste große Hardware-Projekt. Obwohl die Streckenlänge sehr begrenzt ist und besondere Randbedingungen vorliegen, kann man doch den Entwicklungsstand und -fortschritt bei wesentlichen Komponenten und Subsystemen und deren Eignung in einem integrierten System erkennen. Die Wirklichkeitsnähe der in den letzten Jahren auf dem Papier entstandenen Projektentwürfe für Anwendungsfahrzeuge im Hochgeschwindigkeitsbereich kann auf Grund der Erfahrungen mit der IVA-Bahn besser eingeschätzt werden. b) Da für die IVA-Bahn Sicherheit und pünktliche Verfügbarkeit an erster Stelle stehen, müssen erprobte Komponenten eingesetzt werden. Soweit ohne zu großes Risiko möglich, werden jedoch auch interessante technische Neuentwicklungen und neuartige Konzepte angewendet. Als Beispiele sind zu nennen: die Einzelmagnetaufhängung, das dezentrale Regelungskonzept, die Sonden und Stromsteller für die Magnetregelung, die Bremse, die Bordsteuerung, das Informationsübertragungssystem mit Schlitzhohlleiter, der Langstatorantrieb mit erstmalig angewendetem neuartigen Herstellungsverfahren, das Wartungskonzept u. a. m. c) Es ist erstmals die Zusammenarbeit der Entwicklerfirmen mit Genehmigungsbehörden in einem konkreten Fall notwendig. Dabei findet auf beiden Seiten ein Lernprozeß statt: die Genehmigungsbehörden machen sich mit der neuen Technik vertraut und zeigen aus ihrer Sicht Schwachstellen auf, die von den Entwicklerfirmen zu beseitigen sind. Ein ähnlicher Vorgang spielt sich bei der Überprüfung des Konzeptes durch die sicherheitstechnischen Gutachter ab. Aus beiden Kontakten ist erkennbar, welcher Aufwand an Entwicklung und Erprobung, vor allem aber auch an Gesetzgebung und Erstellung von Vorschriften noch notwendig ist, bevor eine Magnetbahn hoher Geschwindigkeit als Personenverkehrsmittel zugelassen werden kann. d) Wichtige Erkenntnisse brachte auch das Planfeststellungsverfahren, bei dem erstmalig das Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr Anwendung gefunden hat. Die Ergebnisse können vor allem bei dem nächsten Schritt in der Entwicklung des neuartigen Bahnsystems, bei der Errichtung der Dauer-Versuchsanlage im Emsland, genutzt werden. Anlage 116 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen B 127 und 128): Sind der Bundesregierung Gruppen von Kernenergiegegnern in Kernforschungszentren, die vom Staat finanziert werden, bekannt? Welchen Zugang haben insbesondere Gruppen von Kernenergiegegnern im Kernforschungszentrum Karlsruhe und im Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg zu sensitiven Anlagen? Zu Frage B 127: Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es an den von ihr mitfinanzierten Kernforschungszentren keine Gruppen, die das Ziel verfolgen, den Bau oder den Betrieb von Kernkraftwerken und anderen nuklearen Einrichtungen prinzipiell zu verhindern. Als Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben allerdings auch die Mitarbeiter der vom Staat finanzierten Kernforschungseinrichtungen das selbstverständliche Recht, über ihre Stellung zu Problemen der Kernenergie eigenverantwortlich zu entscheiden. Dabei liegt es gerade auch im Interesse einer gesicherten Fortentwicklung der Kernenergie, wenn das damit befaßte wissenschaftliche und technische Personal die eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten kritischen Fragestellungen unterzieht. Über die Organisation von Gruppen ist aber auch insofern nichts bekannt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 8101* Zu Frage B 128: Da die in Frage B 127 angesprochenen Gruppen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht existieren, ist diese Frage gegenstandslos. Anlage 117 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage B 129): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie hoch bef der französischen Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague, in der Brennelemente aus deutschen Leichtwasserreaktoren aufgearbeitet werden sollen, die Plutoniumsverluste (MUF) sind? Der Bundesregierung liegen keine einschlägigen Erkenntnisse vor. Allgemein ist in diesem Zusammenhang zu erläutern: Als „MUF" (material unaccounted for) wird die Bilanz-Differenz zwischen den gemessenen Ein- und Ausgangsmengen bezeichnet. Da eine Messung stets mit einem gewissen Meßfehler behaftet ist, kann nicht erwartet werden, daß „MUF" zu Null wird. Es kommt hinzu, daß sich zu einem willkürlich gewählten Stichtag für die Materialbilanzierung gewisse Materialmengen noch im Prozeßbereich (Rohrleitungen und Behälter) befinden („hold-up"), die ebenfalls nur mit einem gewissen Fehler abgeschätzt werden können und damit einen weiteren Beitrag zum „MUF" leisten. Die MUF-Werte können demnach nicht als die Menge verlorengegangenen Materials gedeutet werden. Demgegenüber treten bei der Wiederaufarbeitung als einem chemischen Prozeß Prozeßverluste auf, die dazu führen, daß gewisse Pu-Mengen mit dem Abfallstrom gehen und von dort praktisch nicht mehr zurückzugewinnen sind. Diese Prozeßverluste betragen etwa 1 %, wie aus den Erfahrungen bei der Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen bekannt ist, die wohl auch auf die französische Anlage zu übertragen sind. Grundsätzlich sind diese Verluste an Plutonium keinesfalls gleichzusetzen mit der Aussage, daß Plutonium aus der jeweiligen Wiederaufarbeitsanlage mißbräuchlich entwendet wurde. Zum Schutz dagegen gibt es eine weitreichende Skala von sogenannten physischen Schutzmaßnahmen, die mit Sicherheit auch in der französischen Anlage voll zum Tragen kommen. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 8/1931 Fragen B 130, 131 und 132) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die Verbesserung der schulischen Betreuung der ausländischen Kinder einzuwirken, und wie hat sie diese Möglichkeiten bisher genutzt? Inwieweit sind bei Modellförderungen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung Fragen der schulischen Betreuung von Kindern ausländischer Arbeitnehmer berücksichtigt, und welche Ergebnisse sind dabei erzielt worden? Erlaubt die Zusammenarbeit mit den Ländern eine Intensivierung der Modellarbeit und Übernahme der Ergebnisse in die schulische Praxis? Zu Frage B 130: Die schulische Eingliederung der ausländischen Kinder und Jugendlichen liegt in der Zuständigkeit der Länder. 1. Die Bundesregierung hat jedoch nach Artikel 91 b Grundgesetz die Möglichkeit, mit den Ländern auf Grund von Vereinbarungen an der Bildungsplanung auch für diesen Unterrichtsbereich mitzuwirken. Die Bundesregierung hat diese Möglichkeit genutzt. Etwa 35 Modellvorhaben der Länder zu den Fragen der Eingliederung ausländischer Kinder und Jugendlicher werden oder wurden durch den Bund mit gefördert. Auf Initiative des Bundes in der Bund-LänderKommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung wird in die Fortschreibung des Bildungsgesamtplans ein Kapitel aufgenommen, in dem die Zielvorstellungen zum Unterricht für ausländische Kinder niedergelegt werden. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat sich ferner bereit erklärt, im Rahmen von Modellversuchen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung neue Lehrpläne und Lehrmittel zu fördern, über die Kenntnisse über die Herkunftsländer und über die Wanderarbeitnehmerproblematik vermittelt werden. 2. Auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften hat sich die Bundesregierung nachdrücklich für den Erlaß der Richtlinie des Rates über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern vom 25. Juli 1977 eingesetzt. 3. Die Bundesregierung hat im übrigen im Zusammenwirken mit den Regierungen der Entsende-länder Expertenkommissionen für den Unterricht der ausländischen Kinder in der Bundesrepublik eingesetzt, die ihre Arbeit bereits aufgenommen haben. Die Federführung für die deutsche Seite liegt beim Auswärtigen Amt. Es bestehen z. Z. eine deutsch-griechische, eine deutsch-italienische, eine deutsch-jugoslawische und eine deutsch-türkische Kommission. Zu Frage B 131: Die bisherigen Modellversuche für die Zielgruppe Ausländer gelten der Forschung, Entwicklung und Erprobung in den folgenden Sachgebieten: — Stützkurse im Fach Deutsch — Stützkurse in Sachfächern 8102* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1978 — Lehrbücher im Fach Deutsch als Fremdsprache für den Unterricht an Grundschulen, Hauptschulen und Berufsschulen — Unterrichtsorganisationen mit gemeinsamem Unterricht von deutschen und ausländischen Schülern, überwiegend gemeinsamem Unterricht und überwiegend getrenntem Unterricht — Unterricht mit zwei Unterrichtssprachen — Außerunterrichtliche Fördermaßnahmen (Hausaufgabenhilfe, Freizeitangebote) — Lehrerfortbildung — Berufsbefähigungskurse — Lehrmaterialien für Kindergärten — Kinderliteratur aus den Herkunftsländern für Bibliotheken — Mobile Bibliotheksversorgung — Weiterbildung für ausländische Erwachsene. Folgende Ergebnisse sind in Regeleinrichtungen übernommen worden: — Stützkurse im Fach Deutsch — Stützkurse in Sachfächern — Lehrbücher im Fach Deutsch als Fremdsprache — Zweisprachiger Unterricht — Hausaufgabenhilfe und Freizeitangebote — Ausländische Kinderliteratur — Mobile Bibliotheksversorgung - Lehrmaterialien für Kindergärten — Vorschulische Förderung — Weiterbildung für ausländische Erwachsene. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat darüber hinaus Forschungsvorhaben zu folgenden Fragen gefördert: — Psychische Entwicklung ausländischer Kinder an deutschen Schulen — Arbeit der freien Initiativen zur Förderung ausländischer Kinder — Überblick und Bewertung der von Bund, Ländern, Gemeinden und freien Trägern geförderten Modellversuche — Pädagogische Fragen des Unterrichts für ausländische Kinder — Weiterbildungsverhalten ausländischer Arbeitnehmer. Die Ergebnisse der folgenden Modellversuche und Forschungsvorhaben sind veröffentlicht und, sofern nicht vergriffen, im Buchhandel — im Falle der Veröffentlichung von Bayer u. a. im Selbstverlag — erhältlich: — Akademie für Lehrerfortbildung Dillingen. Deutschunterricht für Kinder ausländischer Arbeitnehmer. Ein Fortbildungsmodell. Verlag Ludwig Auer, Donauwörth, o. J. — Akpinar/Lopez-Blasco/Vink: Pädagogische Arbeit mit ausländischen Kindern und Jugendlichen. Juventa Verlag, München 1977 — Arbeitsgruppe Vorschulerziehung und die Erzieherinnen aus Modellkindergärten der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen. Didaktische Einheit Gastarbeiterkinder. Deutsches Jugendinstitut, München 1976. Erprobungsfassung. Ernst Klett Verlag, Stuttgart, Kösel-Verlag, München, o. J. — Walter Bayer, Viola Gärtner-Harnach, Josef Krolage, Berndt Rüdiger Paul, Alexander Röhrig, Werner Schulte, Elke Träumer: Psychologische Untersuchung der Schulsituation der Kinder ausländischer Arbeitnehmer. Abschlußbericht der Forschungsgruppe „Kinder ausländischer Arbeitnehmer" an der Fachhochschule Sozialwesen Mannheim. Selbstverlag 1977. Bezugsquelle: Prof. Dr. Viola Gärtner-Harnach, Fachhochschule für Sozialwesen Mannheim, Huthorstweg 15 — Heinrich Eckes, Heinz Wilms: Deutsch für Jugendliche anderer Muttersprachen. Berufsschule. Bezugsquelle: Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht GmbH, Bavaria-FilmPlatz 3, 8022 Grünwald — Manfred Hohmann (Hrsg.) : Unterricht mit ausländischen Kindern. Publikation alfa. Verlag Schwann, Düsseldorf 1976 — Horst M. Rabura: Sprich mit uns! Deutsch für Kinder und Jugendliche anderer Muttersprachen. Grundschule, Hauptschule. Bezugsquelle: Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht GmbH, Bavaria-Film-Platz 3, 8022 Grünwald — F. Ronneberger (Hrsg.) : Türkische Kinder in Deutschland. Referate und Ergebnisse des Seminars der Südosteuropa-Gesellschaft über Bildungsprobleme und Zukunftserwartungen der Kinder türkischer Gastarbeiter, 15.-17. November 1976. Südosteuropa-Studien Heft 26. Nürnberger Forschungsberichte Band 9. Nürnberg 1977. Zu Frage B 132: Die Kultus- und Sozialverwaltungen der Länder würden voraussichtlich ihre Innovationspolitik zugunsten der vorschulischen, schulischen und beruflichen Eingliederung der ausländischen Kinder und Jugendlichen verstärken und die Zahl der Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Bundesmitteln für die Förderung von Modellvorhaben erhöhen, wenn der Bund 90 % statt bisher 50 % der innovativen Kosten eines Modellvorhabens übernehmen könnte. Dies ist das Zwischenergebnis von Fachberatungen in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung. Die Beratungen hierüber sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der bisherigen Modellversuche waren übertragbar und sind deshalb, wie in der Antwort zu Frage 2 bereits dargestellt, in die schulische Praxis eingegangen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich eröffne jetzt die Debatte. — Bitte, Herr Kollege!


Rede von Dr. Wolfgang Bötsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, die wir heute in



Dr. Bötsch
zweiter und dritter Lesung zu beraten haben, betrifft materiell zwei völlig verschiedene Sachverhalte, die aber, da die Änderungen vom Rechtsausschuß in einem Gesetz zusammengefaßt wurden, zweckmäßigerweise zusammen beraten werden. Zum einen ist es notwendig, die zentrale Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen für Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund, die bisher bis zum 31. Dezember 1978 befristet war, über diesen Termin hinaus zu verlängern.
Lassen Sie mich 'bei dieser Gelegenheit betonen, daß wir es auch heute noch außerordentlich bedauern, daß die Kapazitäten an unseren Hochschulen nicht so zahlreich sind, daß jedem Bewerber um einen Studienplatz auch die Möglichkeit gegeben ist, an dem Studienplatz seiner Wahl das Studienfach seiner Wahl zu belegen. Deshalb muß bedauerlicherweise auch heute noch in einem zentralen Vergabeverfahren eine Bewirtschaftung des Mangels in diesem Bereich vorgenommen werden. Um aber eine möglichst einheitliche Vergabe- und Verf ahrens-praxis zu gewährleisten, ist es notwendig, daß für Anfechtungen der Entscheidungen der zentralen Vergabestelle e i n Gericht in erster Instanz zuständig ist. Unseres Erachtens ist nur auf diese Weise sichergestellt, daß die zahlreichen Zweifelsfragen, die sich aus der ständigen Weiterentwicklung des Vergaberechts ergeben, schnell durch eine gefestigte Rechtsprechung geklärt werden.
Wir stimmen deshalb der Verlängerung der Zuständigkeit für erstinstanzielle Klagen in diesem Bereich über den genannten Termin hinaus zu. Wir bitten jedoch die Bundesregierung, den für den erwünschten Bericht genannten Termin 1. April 1979 — das Nähere können Sie der Drucksache entnehmen — unbedingt einzuhalten.
Die zweite Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, die Ihnen heute vorliegt, und der Gesetzentwurf zur Änderung des Ausländergesetzes hatten den Weg durch die Ausschüsse von der ersten zur zweiten Lesung in drei Wochen bewältigt. Dieses ist für den Deutschen 'Bundestag eine ungewöhnlich kurze Zeit, die aber nicht etwa dadurch zustande gekommen ist, daß man ,die Gesetzentwürfe nur schlampig beraten hätte, sondern dadurch, daß ihnen sehr gründliche Vorüberlegungen und Diskussionen in der Öffentlichkeit und auch in diesem Hause vorausgegangen sind.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

Dies kann zumindest die Opposition für sich in Anspruch nehmen, weil sie das Problem, mit dem sich diese Gesetzesänderungen auseinandersetzen, nämlich mit den steigenden Zahlen bei den Asylbewerbern, schon im letzten Jahr erkannt hat und bei einem früheren Gesetzgebungsvorhaben hier bereits in die Diskussion einbrachte.
Ich darf die Regierungskoalition daran erinnern, daß wir schon vor einigen Monaten bei der Beratung der Beschleunigungsnovelle zur Verwaltungsgerichtsordnung in den Ausschüssen einen Antrag auf Abschaffung des Berufungsverfahrens bei Asylbewerbern vorgelegt hatten, der aber zum damaligen Zeitpunkt von ihr abgelehnt worden ist.
Wir freuen uns deshalb, daß zum heutigen Zeitpunkt auch die Koalitionsparteien erkannt haben, welche dramatische Entwicklung die Zahlen, was die Anträge bei den Asylbewerbern betrifft, nach oben genommen haben. Ich möchte hier nicht im einzelnen das wiederholen, was der Herr Kollege Spranger anläßlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs bereits ausgeführt hat und was überdeutlich gezeigt hat, wie dringlich schon vor einigen Monaten eine Änderung der Verfahrensregeln gewesen wäre.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, späte Erkenntnis oder — wie sich noch zeigen wird — eine halbe Erkenntnis sind immer noch besser als dauerndes Verharren im Irrtum.

(Zurufe von der CDU/CSU: Sehr gut! — Jawohl!)

Weil wir die Angelegenheit als dringlich erachten, haben wir uns in den Ausschüssen auch nicht dieser beschleunigten Beratung beider Gesetzgebungsvorhaben, nämlich des vorgelegten Entwurfs der Opposition und des Entwurfs der Koalitionsfraktionen, verschlossen, obwohl als Empfehlung der beteiligten Ausschüsse nun einiges herausgekommen ist, was wir nur als die zweitbeste Löung des Problems ansehen können.
Wir begrüßen es, daß die Koalitionsfraktionen der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Asylsachen ihre Zustimmung nicht versagt haben, bedauern es aber, daß in den Beratungen unser schon früher getätigter Vorschlag, auch die Berufung bei solchen Verfahren auszuschließen, nicht die Zustimmung der SPD und der FDP gefunden hat. Wir bedauern das deshalb, weil diese Regelung rechtssystematisch wesentlich klarer und verfassungsrechtlich unbedenklicher gewesen wäre als das, was nun herausgekommen ist. Wir befinden uns hier in bemerkenswerter Gesellschaft; denn auch der Bundesjustizminister hat noch in einem Schreiben vom 29. Mai 1978 an den Bundesvorstand von amnesty international die Meinung vertreten, daß es durchaus angemessen wäre eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung durch Urteil vorzusehen und die Berufung auszuschließen. Dem Kläger stünde dann immer noch eine volle Tatsacheninstanz offen, so daß seinem Anliegen durchaus Rechnung getragen wäre. Die jetzt gefundene Lösung, daß die Berufung gegen ein Urteil dann ausgeschlossen ist, wenn das Verwaltungsgericht die Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abgewiesen hat, kann nur als Hilfskonstruktion gewertet werden, wenn sie auch — das mag eingeräumt werden — besser als die bisherige Lösung oder als überhaupt keine Änderung des bisherigen Zustands ist.
Wir halten es auch für richtig, daß eine Tatsacheninstanz auf jeden Fall erhalten wird, weshalb richtigerweise bei diesem Verfahren das vor wenigen Wochen eingeführte Verfahren mit dem Gerichtsbescheid nicht zur Anwendung kommen soll. Wir werden sehen, wie sich die von der Koalition durchsetzte Regelung bewährt, wobei wir Ihre Bedenken



Dr. Bötsch
gegen einen völligen Ausschluß des Berufungsverfahrens auch deshalb nicht verstehen, weil immerhin im Jahr 1977 nur ganze 1,36 % der eingelegten Berufungen erfolgreich waren.
Wir wollen auch nicht verhehlen, daß wir über die nunmehr beschlossene Dezentralisierung der erstinstanzlichen Gerichtsbarkeit nicht recht glücklich sein können. Wir sind nämlich der Auffassung, daß gerade in Asylsachen der Vorteil einer einheitlichen Rechtsprechung eines einzigen erstinstanziellen Gerichts zugunsten einer Rechtsprechung aufgegeben wird, die auf verschiedene Gerichte verteilt werden soll. Die Rechtsprechung, die das Verwaltungsgericht Ansbach gesetzt hat, kann wirklich als wegweisend betrachtet werden. Aber wir haben uns dem Argument gebeugt — dies ist in der Anhörung im Innenausschuß besonders deutlich geworden —, daß 1978 beim Verwaltungsgericht Ansbach mit insgesamt 13 000 Klageverfahren in Asylsachen gerechnet werden muß, während die derzeitige Kapazität nur 4 000 Verfahren vertragen würde. Dies bedeutet, im Klartext gesprochen, daß allein für Asylsachen 18 neue Kammern gebildet und die entsprechenden Planstellen geschaffen werden müssen. Deshalb haben wir der dezentralisierten Lösung zugestimmt, um — lassen Sie mich das als Bayer sagen — auch andere Bundesländer — salopp formuliert — an diesem „Segen" von Asylsachen zu beteiligen.
Verhängnisvoll aber wäre es im Hinblick auf eine einheitliche Praxis gegenüber asylsuchenden Ausländern, wenn jetzt etwa an jedem Verwaltungsgericht eine erstinstanzielle Zuständigkeit begründet würde. Der Ausschuß war sich deshalb auch darüber einig, daß er erwartet, daß die Länder ihre Gerichtsorganisation so gestalten, daß nach Möglichkeit nur ein einziges Verwaltungsgericht in jedem Bundesland für Ausländersachen zuständig sein soll.
Darüber hinaus haben wir einen Antrag eingebracht, daß in Zukunft nicht nur von den Ländern die Errichtung eines gemeinsamen Oberverwaltungsgerichts vorgenommen werden kann, sondern daß die Möglichkeit besteht, gemeinsame Spruchkörper auch von erstinstanziellen Gerichten für einzelne Sachgebiete zu bilden oder die Ausdehnung von Gerichtsbezirken über die Landesgrenzen hinaus zu vereinbaren. Dadurch soll gewährleistet werden, daß auch in Zukunft nur wenige Verwaltungsgerichte in erster Instanz in diesen Verfahren entscheiden und so wenigstens ein Mindestmaß an gemeinsamer Rechtsprechung erhalten bleibt. Die Koalitionsfraktionen haben diesem unserem Antrag in den Ausschüssen dankenswerterweise zugestimmt.
Auch schien es uns wesentlich, daß ein Ausländer nicht etwa die Möglichkeit hat, sich für ihn günstige Gerichte herauszusuchen und damit durch die Wahl des Wohnsitzes vielleicht selbst seine erste Instanz zu bestimmen, sondern daß jenes Verwaltungsgericht örtlich zuständig sein soll, in dessen Bezirk der Asylsuchende mit Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde entweder seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Um eines in der Öffentlichkeit noch einmal klarzustellen: Keinem, der für eine Beschleunigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und des Vorverfahrens bei Asylsachen eintritt, kann und darf nachgesagt werden, daß es ihm etwa darum gehe, den Rechtsschutz für diejenigen zu verkürzen, die mit guten Gründen und aus wohlerwogenen Erwägungen heraus versuchen, in der Bundesrepublik Deutschland Asyl zu erhalten. Wir sind aber der Auffassung, daß eben nicht alle, die — gerade in den letzten Jahren — die Grenzen unseres Landes überschritten haben, uni sich bei uns niederzulassen, die im Grundgesetz und in den internationalen Vereinbarungen vorgesehenen Gründe vorbringen konnten. Es handelte sich — und dies muß auch sehr deutlich gemacht werden — sehr oft um sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge, die keine politischen Gründe für ihre Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland vorbringen konnten. Dadurch aber, daß sich diese Verfahren über Jahre hinzogen, wurde es ihnen von vornherein ermöglicht, nämlich durch die Verfahrensdauer, eine gewisse Zeit in der Bundesrepublik Deutschland zu bleiben, und andere, die tatsächlich Gründe vorbringen konnten, um bei uns politisches Asyl zu erhalten, wurden länger als notwendig in einem rechtlichen Schwebezustand gehalten.
Dieses Gesetz will deshalb dafür sorgen, daß die Verfahren in Zukunft in angemessener Zeit abgeschlossen werden, um den wirklichen und mit berechtigten Gründen Asylsuchenden die Möglichkeit zu verschaffen, in absehbarer Zeit einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich gesichert zu erhalten. Wir stimmen deshalb dem Gesetz auch in der vorliegenden Fassung zu, weil wir der Auffassung sind, daß es ein Schritt in die richtige Richtung ist, der bewirkt, daß nicht Teile unserer Gerichtsbarkeit durch unnötig lange Verfahren teilweise lahmgelegt werden können.
Bei Annahme des Gesetzes erscheint es der CDU/ CSU zum Teil allerdings überflüssig, zum Teil auch gefährlich, den vorgelegten Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zusätzlich zu verabschieden. Soweit historische Gegebenheiten angesprochen sind, können diese als bekannt vorausgesetzt werden oder sind in dem Bericht des Innenausschusses erwähnt. Was soll z. B. der Hinweis, daß die Richter rechtzeitig und eingehend in die Grundsatzfragen des Asylverfahrens und des Asylrechts eingeführt werden müssen? Es ist wohl selbstverständlich, daß einerseits jeder Richter sich selbst die nötigen Kenntnisse über die von ihm zu bearbeitenden Rechtsgebiete verschafft und daß auf der anderen Seite in Arbeitsgemeinschaften und Fortbildungstagungen diese Rechtsgebiete angesprochen werden.
Insbesondere die Ziffer 4 scheint mir eine Grauzone zwischen dem Asylrecht und anderen Dingen statuieren zu wollen, eine Grauzone, die zwischen den Gesetzen angesiedelt ist. Wir glauben, daß wir hier die gesetzliche Regelung durch die Hintertür wieder konterkarieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen deshalb den Gesetzen zu, sehen aber keine



Dr. Bötsch
Veranlassung, dem Entschließungsantrag zuzustimmen, weil wir befürchten, daß er nur zur Beruhigung dienen soll, weil manche nicht so wollten, wie sie hier aus anderen Gründen tatsächlich abstimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bühling.