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    Plenarprotokoll 8/94 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 94. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1978 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 7423 A Fragestunde — Drucksache 8/1850 vom 02. 06. 1978 — Beurteilung des vom Verbraucherschutzverband Hessen e. V. veröffentlichten Schwarzbuches „Der Grüne Moloch" durch die Bundesregierung MdlAnfr Al 02.06.78 Drs 08/1850 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . . . . 7423 C, 7424 A, B, C, D ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 7424 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 7424 C ZusFr Kiechle CDU/CSU 7424 C ZusFr Gansel SPD . . 7424 D Kürzung der Mittel für landwirtschaftliche Entwässerungsmaßnahmen MdlAnfr A2 02.06.78 Drs 08/1850 Broll CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 7424 D, 7425 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 7425 A Anwendung des § 18 a BAföG bei geringfügiger Unterschreitung der Förderungshöchstdauer MdlAnfr A3 02.06.78 Drs 08/1850 Dr, Schäuble CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW . . . . 7425 B, D, 7426 A, B ZusFr Dr. Schäuble CDU/CSU . 7425 D, 7426 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 7426 A Preiserhöhungen für Arzneimittel MdlAnfr A4 02.06.78 Drs 08/1850 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 7426 C, D, 7427 A, B, C, D, 7428 A, B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 2426 D, 7427 A ZusFr Ey CDU/CSU 7427 B ZusFr Dr. Jens SPD 7427 B, 7428 B ZusFr Urbaniak SPD 7427 C ZusFr Kirschner SPD 7427 C ZusFr Gansel SPD 7427 D ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . 7428 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 7428 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1978 Auswahl der im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zu fördernden Regionen MdlAnfr A8 02.06.78 Drs 08/1850 Feinendegen CDU/CSU MdlAnfr A9 02.06.78 Drs 08/1850 Feinendegen CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7428 B, D, 7429 A, B, C, D, 7430 A, B ZusFr Feinendegen CDU/CSU . 7428 D, 7429 C, 7430 A ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 7429 A, 7430 B ZusFr Nordlohne CDU/CSU 7429 B Erfahrungsbericht über die Auswirkungen der Ausweitung der Widerspruchsverfahren im Sozialrecht, insbesondere über eine Entlastung der Sozialgerichte, sowie Verbesserung der Sachbearbeitung und Aufklärung der Versicherten gemäß dem Sozialgesetzbuch MdlAnfr All 02.06.78 Drs 08/1850 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr Al2 02.06.78 Drs 08/1850 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 7430 C, 7431 A, B, C, D ZusFr Frau Steinhauer SPD 7430 C, 7431 A, B, C ZusFr Urbaniak SPD 7431 C Erhebung der Umlage zur Finanzierung der produktiven Winterbauförderung gemäß § 186 a AFG analog der Regelung des § 186b AFG MdlAnfr A13 02.06.78 Drs 08/1850 Kirschner SPD MdlAnfr A14 02.06.78 Drs 08/1850 Kirschner SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 7431 D Abführung des Gesamtversicherungsbeitrages durch Arbeitgeber an die Ersatzkassen MdlAnfr A15 02.06.78 Drs 08/1850 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A16 02.06.78 Drs 08/1850 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 7432 A, B, C, D, 7433 A, B, C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 7432 C, D, 7433 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 7433 B ZusFr Kirschner SPD . . . . . . . 7433 B Verbesserung der Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter sowie Bewilligung neuer Planstellen MdlAnfr A17 02.06.78 Drs 08/1850 Stutzer CDU/CSU MdlAnfr A18 02.06.78 Drs 08/1850 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7433 C, D, 3434 B, C, 3435 A, B, C, D, 7436 A ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . 7434 A, B, C, D ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 7435 A, D ZusFr Urbaniak SPD 7435 B ZusFr Kirschner SPD . . . . . . . 7435 C ZusFr Frau Steinhauer SPD 7436 A Einsatz von Soldaten der Bundeswehr im HUMA-Markt in St. Augustin und im Großhandelsunternehmen METRO MdlAnfr A19 02.06.78 Drs 08/1850 Lampersbach CDU/CSU MdlAnfr A20 02.06.78 Drs 08/1850 Lampersbach CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7436 B, C ZusFr Lampersbach CDU/CSU 7436 C Aufstiegsmöglichkeiten von Beamtinnen in der Bundeswehrverwaltung sowie abweichende Beurteilungen im Bundesverteidigungsministerium und im nachgeordneten Bereich der Bundeswehrverwaltung MdlAnfr A21 02.06.78 Drs 08/1850 Frau Tübler CDU/CSU MdlAnfr A22 02.06.78 Drs 08/1850 Frau Tübler CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 7436 D, 7437 B, C, D ZusFr Frau Tübler CDU/CSU . . . 7437 A, B, C Nutzung des NATO-Flugplatzes Upjever SchrAnfr B60 02.06.78 Drs 08/1850 Nordlohne CDU/CSU SchrAnfr B61 02.06.78 Drs 08/1850 Nordlohne CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 7437 D, 7438 A, B, C, D ZusFr Nordlohne CDU/CSU . . . . 7438 A, B, C Änderung des Verfahrens der Anrechnung von Steigerungsbeträgen (Kindergeld, Wohngeld, landwirtschaftliches Altersgeld) für Sozialhilfeempfänger MdlAnfr A23 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Enders SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1789 III MdlAnfr A24 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . . 7438 D, 7439 A, B, C, D, 7440 A, B ZusFr Dr. Enders SPD . . . . 7439 A, B, C, D ZusFr Nordlohne CDU/CSU 7439 D ZusFr Ey CDU/CSU 7440 A ZusFr Kirschner SPD 7440 B Entwicklung des deutsch-französischen Jugendwerks MdlAnfr A25 02.06.78 Drs 08/1850 Fiebig SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 7440 B, D, 7441 A ZusFr Fiebig SPD . . . . . . . . 7440 C, D ZusFr Spitzmüller FDP 7440 D ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . . 7441 A Vorlage der Transparenzliste für den Arzneimittelmarkt MdlAnfr A26 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7441 B, C ZusFr Dr. Jens SPD 7441 B, C Hilfe für entwöhnungswillige Raucher MdlAnfr A28 02.06.78 Drs 08/1850 Egert SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . 7441 D, 7442 C ZusFr Egert SPD 7442 A Nächste Sitzung 7442 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7443* A Anlage 2 Erlaß von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Steuerrechts in der Zeit von 1969 bis 1977 im Vergleich zu den Jahren 1960 bis 1968 MdlAnfr A60 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A61 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7443* C Anlage 3 Sicherheitsmaßnahmen für den Transport gefährlicher Stoffe auf Binnengewässern; Ausbau des Warndienstes für den ganzen Rheinlauf SchrAnfr B83 26.05.78 Drs 08/1826 Josten CDU/CSU SchrAnfr B84 26.05.78 Drs 08/1826 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7443* D Anlage 4 Beschleunigter Ausbau der B 248 zwischen Wolfsburg und Braunschweig einschließlich Ortsumgehung Lehre SchrAnfr B85 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7444* B Anlage 5 Informierung der Bundesregierung durch die Bundesbahn über die teilweise Sprengung der Dömitzer Brücke sowie Erhaltung dieser Brücke SchrAnfr B86 26.05.78 Drs 08/1826 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B87 26.05.78 Drs 08/1826 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7444* D Anlage 6 Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Schifferstadt—Speyer—Wörth SchrAnfr B88 26.05.78 Drs 08/1826 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7445* A Anlage 7 Gesetzliche Regelung der Anforderungen an die Schutzwirkung von Sturzhelmen SchrAnfr B89 26.05.78 Drs 08/1826 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7445* B Anlage 8 Vertiefung der Sohle des Rheinhafens von Gernsheim SchrAnfr B90 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7445* C Anlage 9 Zusammenführung der Busreisedienste der Bundesbahn und der Bundespost, Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Verkehrsbedienung sowie Wahrung der Interessen des betroffenen Personals SchrAnfr B91 26.05.78 Drs 08/1826 Picard CDU/CSU SchrAnfr B92 26.05.78 Drs 08/1826 Picard CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1978 SchrAnfr B93 26.05.78 Drs 08/1826 Picard CDU/CSU SchrAnfr B94 26.05.78 Drs 08/1826 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 7445* D Anlage 10 Wegfall der Gebührenerhebung durch die Bundesbahn für die Bereitstellung von Taxistandplätzen auf bahneigenem Gelände SchrAnfr B95 26.05.78 Drs 08/1826 Kraus CDU/CSU SchrAnfr B96 26.05.78 Drs 08/1826 Kraus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 3446* B Anlage 11 Beurteilung der vom ADAC entwickelten Schilderkombination zum Temposchild „Bei Nässe" SchrAnfr B97 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 3446* D Anlage 12 Installierung von Lärmschutzeinrichtungen an der Autobahn Dortmund—Frankfurt in Höhe der Stadt Linden; Abschluß des Raumordnungsverfahrens für den Autobahnabschnitt Olpe—Hattenbach SchrAnfr B98 26.05.78 Drs 08/1826 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B99 26.05.78 Drs 08/1826 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7446* D Anlage 13 Ersetzung des Temposchilds „Bei Nässe" durch ein vom ADAC vorgeschlagenes Symbol SchrAnfr B100 26.05.78 Drs 08/1826 Amling SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7447* B Anlage 14 Angabe der zulässigen Geschwindigkeit für die von den Wohnwagenherstellern montierten Reifen sowie künftige Auslieferung von Wohnwagen mit Ersatzrad SchrAnfr B101 26.05.78 Drs 08/1826 Seefeld SPD SchrAnfr B102 26.05.78 Drs 08/1826 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7443* C Anlage 15 Baubeginn für den Streckenabschnitt Freiburg—Bad Krozingen der Bundesstraße 3 SchrAnfr B103 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr B104 26.05.78.Drs 08/1826 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 7447* D Anlage 16 Verzögerung des Baus der B27 (neu) im Neckartal bei Tübingen bei Änderung der vorgesehenen Trassierung SchrAnfr B105 26.05.78 Drs 08/1826 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr B106 26.05.78 Drs 08/1826 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 7448* A Anlage 17 Realisierung des Verkehrsverbundsystems von Bundesbahn und Bundespost gegen den Widerstand der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands und der Deutschen Postgewerkschaft SchrAnfr B107 26.05.78 Drs 08/1826 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7448* B Anlage 18 Studie über die Berufsberatung der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr A10 02.06.78 Drs 08/1850 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 7448* C Anlage 19 Verhinderung der Ausschließung der homöopathischen Arzneimittel von der Kostenerstattung durch die privaten Krankenkassen MdlAnfr A27 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 7448* D Anlage 20 Nitratgehalt im Trinkwasser MdlAnfr A94 02.06.78 Drs 08/1850 Schäfer (Offenburg) SPD MdlAnfr A95 02.06.78 Drs 08/1850 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 7449* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1978 7423 94. Sitzung Bonn, den 7. Juni 1978 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 9. 6. Dr. von Aerssen * 9. 6. Dr. Aigner * 9. 6. Biehle 9. 6. Brandt 9. 6. Fellermaier * 8. 6. Flämig * 9. 6. Dr. Früh * 9. 6. Gerster 8. 6. Gertzen 9. 6. von Hassel 9. 6. Hölscher 7. 6. Ibrügger * 8.6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 9. 6. Jung * 9.6. Katzer 7. 6. Dr. h. c. Kiesinger 9. 6. Dr. Klepsch * 9. 6. Klinker * 8. 6. Frau Krone-Appuhn 9. 6. Lagershausen ** 9. 6. Lange * 9. 6. Lemp * 9. 6. Lücker * 8. 6. Luster * 9. 6. Marquardt ** 9. 6. Mischnick 15. 6. Dr. Müller ** 9.6. Müller (Mülheim) * 9. 6. Müller (Wadern) * 8. 6. Dr. Müller-Hermann * 9. 6. Rosenthal 9. 6. Schmidt (München) * 8. 6. Schmidt (Würgendorf) 9. 6. Schreiber * 9. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 9. 6. Seefeld * 9. 6. Sieglerschmidt * 8. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 9. 6. Dr. Starke (Franken) * 9. 6. Strauß 7. 6. Sybertz 9. 6. Frau Dr. Walz * 9. 6. Wawrzik * 9. 6. Frau Dr. Wex 7. 6. Dr. Wörner 7. 6. Würtz * 9. 6. Zeyer * 8. 6. Ziegler 9. 6. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 60 und 61): Sind Pressemeldungen zutreffend, daß allein in der Zeit von 1969 bis 1977 von den amtierenden SPD/FDP-Regierungen 306 Steuergesetze sowie 273 neue Verordnungen sowie 1 246 Richtlinien und andere Verwaltungsanweisungen und Bekanntmachungen auf dem Gebiet des Steuerrechts erlassen worden sind? Wieviel Steuergesetze, Verordnungen, Richtlinien und Verwaltungsanweisungen sind in der vergleichbaren Zeit von 1960 bis 1968 erlassen worden? Wie die in Ihrer Anfrage genannten Zahlen ermittelt wurden, ist nicht ersichtlich. In der Kürze der Zeit konnte dies auch nicht besonders überprüft werden. Für eine besondere Nachprüfung müßte im übrigen angemerkt werden, daß die Zahlen für sich allein nicht aussagekräftig sind. Die einzelnen Regelungen sind nämlich von unterschiedlichem Gewicht und Umfang. So hat z. B. ein Änderungsgesetz zum Teesteuergesetz oder eine Verordnung über die Zuständigkeitsabgrenzung von Finanzämtern wesentlich geringere Auswirkungen als ein bedeutsames Änderungsgesetz zum EStG. Für den angesprochenen Zeitraum ab 1969 möchte ich allgemein folgendes hinzufügen: Die von der SPD und der FDP gestellten Bundesregierungen haben seit 1969 eine Reihe von Steuerreformmaßnahmen nach einheitlichem Konzept durchgeführt. Eine solche Steuerreform war von früheren Bundesregierungen seit 1949 zwar immer wieder angekündigt, aber nicht verwirklicht worden. Im Zusammenhang mit diesen Steuerreformgesetzen war es unerläßlich, eine größere Anzahl von Rechtsverordnungen anzupassen und im Interesse einer einheitlichen Anwendung der Gesetze Verwaltungsanweisungen zu erlassen. Auch aus diesem Grunde ist die Zahl der in diesem Zeitraum ergangenen Verordnungen und Verwaltungserlasse als solche nicht aussagefähig. Was jedoch die reine Quantität betrifft, so kann als Indiz der Umfang der Teile des Bundessteuerblattes genannt werden, in denen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und andere besonders wichtige Verwaltungsanweisungen auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrsteuern veröffentlicht werden. Hier läßt ein Vergleich der von Ihnen angesprochenen Zeiträume eher den Schluß zu, daß die Anzahl der getroffenen Regelungen . im Zeitraum 1969-1977 abgenommen hat. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 83 und 84) : 7444* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1978 Welche Sicherheitsmaßnahmen sind nach neuesten Erkenntnissen auf Deutschlands Binnengewässern für den Transport gefährlicher Stoffe getroffen worden? Wieweit ist inzwischen der Warndienst für den ganzen Rheinlauf ausgebaut? Zu Frage B 83: Der Transport gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen sowie Bau und Ausrüstung der Binnenschiffe, die gefährliche Güter befördern, ist durch die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) geregelt. Das ADNR beruht auf internationalen Vereinbarungen und gilt auch auf den übrigen Bundeswasserstraßen mit Ausnahme der Donau. Durch Neufassung der Anlagen des ADNR im Januar 1977 wurden die Sicherheitsanforderungen noch erhöht. Die entzündbaren flüssigen Stoffe wurden entsprechend ihrem Gefahrengrad neu eingeteilt. Die für den Transport dieser Güter erforderlichen Tankschiffe müssen, wenn besonders gefährliche Flüssigkeiten befördert werden sollen, zukünftig vollkommen geschlossen sein im Gegensatz zu den bis dahin noch zugelassenen offenen Tankschiffen. Ferner wurden für alle Tankschiffe bestimmte Einrichtungen vorgeschrieben, die bei besonders gefährlichen Stoffen eine Überfüllung verhindern und bei weniger gefährlichen Gütern vor einer Überfüllung warnen. Zu Frage B 84: Soweit aus dem Transport gefährlicher Güter auf dem Rhein Gefahren für dessen Wassergüte entstehen, gehört die Durchführung von Katastrophenschutzmaßnahmen zu den hoheitlichen Aufgaben der Bundesländer. Die jeweiligen Bundesländer bzw. die ihnen nachgeordneten Dienststellen haben in diesem Zusammenhang Alarmpläne aufgestellt. Im übrigen müssen nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) Binnenschiffe, die bestimmte gefährliche Güter befördern, über Sprechfunkanlagen für den öffentlichen Fernsprechdienst verfügen. Auf dem Rhein müssen diese Anlagen Verbindungen über den Rheinfunkdienst zulassen. Für das deutsche Rheinstromgebiet ist von der Wasserschutzpolizei in Koblenz eine zentrale Schiffsnotrufstelle eingerichtet worden, die über den Rheinfunkdienst oder über das öffentliche Fernsprechnetz ständig zu erreichen ist. Die Schiffsnotrufstelle veranlaßt alle weiteren notwendigen Benachrichtigungen und Maßnahmen zur Hilfeleistung. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 85) : Ist die Bundesregierung angesichts der wachsenden Verkehrsbelastung auf der B 248 zwischen Wolfsburg und Braunschweig, der in diesem Raum zunehmenden Nachfrage nach Zulassung von weiterem Werkverkehr und im Hinblick auf die in letzter Zeit wieder zunehmende Unfallhäufigkeit bereit, den Ausbau der B 248 einschließlich Ortsumgehung Lehre mit entsprechender Dringlichkeit einzustufen, falls das Land Niedersachsen im Lauf dieses Jahrs rechtzeitig zur nächsten Fortschreibung des Bundesfernstraßenplans die planerischen Voraussetzungen schafft? Die Bundesregierung und der Bundesminister für Verkehr haben in Artworten zu parlamentarischen Anfragen wiederholt erklärt, daß der Bund bereit ist, im Zuge der B 248 zwischen Wolfsburg und der Bundesautobahn A 2 „Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufes und der Verkehrssicherheit mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand" durchzuführen. Diese Maßnahmen, zu denen insbesondere Fußgängersignalanlagen, Radwege, Wirtschaftswege, Bushaltebuchten und Linksabbiegespuren an höhengleichen Einmündungen und Kreuzungen des nachgeordneten Netzes, nicht jedoch der Bau einer Ortsumgehung Lehre gehören, sollen möglichst lange vor der durchgehenden Fertigstellung der Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und der Bundesautobahn A 2, die künftig die vorhandene B 248 stark entlasten wird, werkehrlich wirksam werden. Die Bauarbeiten an der Bundesautobahn A 39 laufen in diesem Jahr an und werden bei günstigem Verlauf 1981 im dem vorgenannten Bereich abgeschlossen werden. Der bauliche und finanzielle Umfang der noch zu realisierenden Ausbaumaßnahmen im Zuge der B 248 muß deshalb sorgfältig im Hinblick auf diesen Fertigstellungstermin abgestimmt werden. Eine Überprüfung bzw. Bewertung der Ausbaumaßnahmen im finanziellen Rahmen der üblichen Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten nach Nutzen/Kosten-Maßstäben ist im Verlauf der nächsten Bedarfsplanfortschreibung vorgesehen. Mit der Realisierung der Ausbaumaßnahmen im Zuge der B 248 hat die niedersächsische Straßenbauverwaltung im Bereich der Ortslage Lehre und anschließend bis zur Bundesautobahn A 2 bereits im Jahre 1975 begonnen. Weitere Maßnahmen — jetzt überwiegend im Bereich Flechtorf — werden möglicherweise noch 1978 anlaufen, sobald dafür die planerischen und planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Entsprechende Ingenieuraufträge, die die niedersächsische Straßenbauverwaltung erteilt hat, werden in Kürze abgeschlossen. Haushaltsmittel stehen im Straßenbauhaushalt 1978 zur Verfügung. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 86 und 87): War die Bundsregierung über die Absicht der Deutschen Bundesbahn, Teile der Dömitzer Brücke abzureißen bzw. zu sprengen, vorher informiert, und hat sie ihre Zustimmung gegeben? Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundesbahn anzuhalten, durch entsprechende Renovierungsarbeiten die Dömitzer Brücke zu erhalten? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1978 7445* Zu Frage B 86: Der Abbau der einsturzgefährdeten drei Pfeiler und drei Überbauten der kriegszerstörten Eisenbahnbrücke über die Elbe bei Dömitz bedarf nach dem Bundesbahngesetz nicht der Genehmigung der Bundesregierung oder des Bundesverkehrsministers. Die Deutsche Bundesbahn hat die Bundesregierung über ihre Absicht unterrichtet, diese Brückenteile abzubauen. Eine endgültige Entscheidung steht in dieser Sache noch aus. Zu Frage B 87: Die Bundesregierung prüft die Frage, ob die einsturzgefährdeten Brückenteile erhalten bleiben können. Dies hängt auch von dem Umfang des hierzu gegebenenfalls erforderlichen Aufwandes ab. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage B 88): Wann wird die seit langem geplante und mehrfach zugesagte Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Schifferstadt-SpeyerWörth durchgeführt? Die Deutsche Bundesbahn (DB), die in Fragen der Betriebsführung in eigener unternehmerischer Verantwortung entscheidet, hat mir zu Ihrer Anfrage mitgeteilt, daß ein konkreter Termin für die Umstellung der Strecke Schifferstadt—Speyer—Wörth auf elektrischen Betrieb derzeit noch nicht genannt werden kann. Die Teilstrecke ist nicht Bestandteil des z. Z. laufenden Elektrifizierungsprogramms der DB, das bis ins Jahr 1980 reicht. Die Elektrifizierung dieser Verbindung — mit ihren kapitalaufwendigen Investitionen — ist von der DB beabsichtigt, wenn sich eine Finanzierungsmöglichkeit für das Vorhaben abzeichnet, die das Wirtschaftsergebnis des Unternehmens insgesamt nicht verschlechtert. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage B 89): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anforderungen an die Schutzwirkung von Sturzhelmen gesetzlich zu regeln? Die UN-Wirtschaftskommission für Europa arbeitet z. Z. unter aktiver Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an einer Regelung, die ausreichende Anforderungen an die Schutzwirkung von Schutzhelmen stellen soll. Nach Abschluß dieser Arbeiten beabsichtigt die Bundesregierung, diese Regelung in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft zu setzen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage B 90) : In welcher Weise wird die Bundesregierung Maßnahmen zur erforderlich gewordenen Vertiefung der Sohle des Rheinhafens von Gernsheim unterstützen, um im Interesse der Schiffahrt seine Funktion als Schutz- und Sicherheitshafen weiter zu gewährleisten? Die Bundesregierung sieht sich außerstande, Maßnahmen zur Vertiefung der Sohle des Rheinhafens Gernsheim aus eigener Aufgabenstellung zu unterstützen. Bei der vertraglichen Überlassung einer im Eigentum der Bundeswasserstraßenverwaltung stehenden Teilfläche des Hafens im Jahre 1963 an das Land Hessen hat sich das Land u. a. verpflichtet, im Hafen „einschließlich der Zufahrt bis zur Fahrrinne im Rhein stets mindestens die im Rhein angestrebte Fahrwassertiefe herzustellen und zu erhalten". Darüber hinaus sieht jener Vertrag vor, daß der gesamte Hafen der Schiffahrt bei Hochwasser oder Eisgang als Schutz- und Sicherheitshafen zur Verfügung steht; damit hat der Hafen jedoch nicht die Eigenschaft eines bundeseigenen Schutz- und Sicherheitshafens erlangt. Der derzeitige Rheinausbau zur Vertiefung der Fahrrinne auf 2,10 m unter gleichwertigem Wasserstand, dem sich eine Vertiefung der Hafensohle Gernsheim anpassen würde, richtet sich nach einem zwischen dem Bund und 5 Bundesländern, u. a. Hessen, im Jahre 1968 geschlossenen Abkommen. Hiernach erstreckt sich der von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Ausbau hinsichtlich der Anpassungsmaßnahmen auf das Strombett und nur auf die Schutz- und Sicherheitshäfen des Bundes, jedoch nicht auf andere Häfen. Hiernach ist der Bund weder aus eigener Kompetenz noch auf Grund Vertrages in der Lage, sich an den Anpassungsmaßnahmen im Hafen Gernsheim zu beteiligen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 91, 92, 93 und 94): Wie weit ist die mit Kabinettsbeschluß vom 27. April 1977 vorgesehene Zusammenführung der Busreisedienste der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost inzwischen gediehen? Ist damit zu rechnen, daß die vorgesehenen selbstständigen Regionalgesellschaften bis Ende des laufenden Jahrs gebildet sein werden? Auf welche Weise wird sichergestellt, daß wenigstens die gegenwärtige Verkehrsbedienung, besonders in weniger stark besiedelten Gebieten wie z. B. dem Odenwald, aufrechterhalten werden kann? Inwieweit ist sichergestellt, daß die berechtigten Interessen des in den Busdiensten der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost beschäftigten Personals gewahrt bleiben? 7446* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1978 Zu Frage B 91: Bisher sind die Omnibusdienste von Bahn und Post in vier Regionen, und zwar Schleswig-Holstein, Raum Hannover, Raum Köln und in Oberbayern in Regionalgesellschaften zusammengefaßt worden. Die bestehenden vier Regionalgesellschaften werden zur Zeit in einer Dachgesellschaft zusammengefaßt, um die bisher gewonnenen positiven Erfahrungen zu vervollständigen. Zu Frage B 92: Über die weitere Zusammenführung der Busdienste von Bahn und Post wird die Bundesregierung nach Gründung der Dachgesellschaft und in Kenntnis der weiteren Entwicklung so bald wie möglich entscheiden. Zu Frage B 93: Die Zusammenführung der Busdienste in handelsrechtliche Regionalgesellschaften wird die öffentliche Verkehrsbedienung nicht verschlechtern. Die bisherigen Versuche haben vielmehr die Erwartung bestätigt, daß mit dieser Organisationsform eine erhebliche Kostensenkung je Produktionseinheit erzielbar ist. Damit wird der Handlungsspielraum der Gesellschaften zugunsten einer Verbesserung der Verkehrsbedienung erweitert und eine Absicherung der Aufgaben des Bundes in der Verkehrsbedienung besonders der ländlichen Gebiete langfristig besser gewährleistet. Zu Frage B 94: Das Fahr- und Werkstattpersonal der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost wird keine Nachteile erleiden. Unverändert werden die Arbeitsplätze garantiert und die sozialen Belange in vollem Umfange gewahrt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 95 und 96) : Erhebt die Deutsche Bundesbahn Gebühren nach einheitlichen oder unterschiedlichen Sätzen für die Bereitstellung von amtlichen Taxistandplätzen (I 229 StVO) auf bahneigenem Gelände, und welche Einnahmen werden hierbei unter Berücksichtigung der Verwaltungsaufwendungen erzielt? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß — im Interesse eines reibungslosen Personennahverkehrs — Taxifahrer unter Gleichbehandlung mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln künftig an amtlichen Standplätzen (§ 229 StVO) auch dann keine Sondergebühren bezahlen müssen, wenn es sich bei diesen Plätzen um Grundstückseigentum der Deutschen Bundesbahn handelt? Zu Frage B 95: Die Deutsche Bundesbahn erhebt für die Gestattung der Bereitstellung von Taxis auf bahneigenen Bahnhofsvorplätzen nur dann Vergütungen, wenn diese Plätze keine öffentlichen Straßen oder Plätze im Sinne des Wegerechts sind. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Größe des Ortes und der Bedeutung des Bahnhofes. Nach Abzug des Verwaltungsaufwandes liegen die jährlichen Nettoerträge hieraus bei überschläglich 300 000,— DM. Zu Frage B 96: Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat den gesetzlichen Auftrag, u. a. das Grundeigentum der Deutschen Bundesbahn unter Beachtung kaufmännischer Gesichtspunkte zu verwalten (vgl. § 28 Bunbahngesetz). Im Rahmen dieses Auftrages handelt er in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung sieht sich deswegen nicht in der Lage, darauf einzuwirken, daß die mit dem geltenden Recht in Einklang stehenden und durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigten Entgeltansprüche der Deutschen Bundesbahn gegen Taxiunternehmen mit Standplätzen auf nicht rechtlichöffentlichem Grundeigentum der Deutschen Bundesbahn fallengelassen werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 97) : Wie beurteilt die Bundesregierung nach ihren bisherigen Aussagen zum Temposchild „Bei Nässe" in verschiedenen Fragestunden die nunmehr vom ADAC entwickelte und am 11. Mai 1978 der Presse vorgestellte spezielle Schilderkombination, die aus dem bekannten Tempobegrenzungsschild z. B. „80 km" und einem zusätzlichen quadratischen Piktogramm besteht, auf dem ein Bildsymbol für Regen und ein schleuderndes Auto dargestellt sind? Der Bundesregierung ist das vom ADAC der Presse vorgestellte Zusatzschild nicht bekannt. Sie ist aber bereit, mit den zuständigen obersten Landesbehörden zu erörtern, ob auf dem Zusatzschild das Wort „Nässe" durch ein Symbol ersetzt werden soll. Über das Ergebnis der Erörterung werde ich Sie gern unterrichten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 98 und 99) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1978 7447* Wird die Bundesregierung auf Grund der Wünsche des Magistrats der Stadt Linden, im Ortsbereich Großen-Linden an der Bundesautobahn Dortmund-Frankfurt (Sauerlandlinie) Lärmschutzeinrichtungen zu installieren, Entsprechendes veranlassen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für den Abschnitt der Bundesautobahn Olpe-Hattenbach, das Raumordnungsverfahren für den Landesteil Hessen abzuschließen und den Streckenabschnitten, die z. Z. noch als möglicher weiterer Bedarf ausgewiesen oder in einer niedrigeren Dringlichkeitsstufe sind, eine höhere Priorität einzuräumen? Zu Frage B 98: Die Wünsche des Magistrats der Stadt Linden haben dem Bundesverkehrsministerium bisher nicht vorgelegen. Eine Anfrage bei der hessischen Straßenbauverwaltung ergab folgendes: Am 26. Juli 1977 hat der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik dem Magistrat der Stadt Linden mitgeteilt, daß es sich hier um eine bestehende Straße handelt und die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes keine Anwendung finden können, zumal das genannte Baugebiet in Kenntnis der Autobahn errichtet worden ist. Zu Frage B 99: Das Raumordnungsverfahren für die A 4 OlpeHattenbach ist abgeschlossen. Die Linie kann somit in den nächsten Tagen gemäß § 16 FStrG bestimmt werden. Bedarf und Dringlichkeit der A 4 Olpe—Hattenbach wird im Rahmen der vorgezogenen Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen überprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung bleibt abzuwarten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage B 100) : Wird die Bundesregierung dem Vorschlag des ADAC, das Temposchild „Bei Nässe" durch ein leichtverständliches Symbol zu ersetzen, folgen, und wenn ja, welchen Zeitraum berechnet die Bundesregierung für die vollständige Umstellung der entsprechenden Verkehrsschilder? Die Bundesregierung ist bereit, mit den zuständigen obersten Landesbehörden zu erörtern, ob auf dem Zusatzschild das Wort „Nässe" durch ein Symbol ersetzt werden soll. Über das Ergebnis der Erörterung werde ich Sie gern unterrichten. Kommt eine Einigung mit den Ländern zustande, kann das Zusatzschild unverzüglich eingeführt werden. Die Umstellung ist eine Sache der Länder. Da es sich um relativ wenig Schilder handelt, könnte nach Ansicht der Bundesregierung die Umstellung kurzfristig und ohne großen Aufwand erfolgen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1826 Fragen B 101 und 102) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß z. B. in den Ländern Frankreich und Italien keine Geschwindigkeitsbegrenzungen für Wohnwagengespanne vorgeschrieben sind und erhebliche Gefahren dadurch entstehen können, daß die von den Fabrikanten n Wohnwagen montierten Reifen nur Geschwindigkeiten bis 80 Stundenkilometer (plus 10 v. H. Sicherheitszuschlag) erlauben, und beabsichtigt die Bundesregierung, Wohnwagenherstellern künftig vorzuschreiben, die höchstzulässige Geschwindigkeit der von ihnen montierten Reifen anzugeben? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Wohnwagen ohne Ersatzrad geliefert werden, und ist sie bereit, künftig die Auslieferung von Wohnwagen mit Ersatzrad vorzuschreiben? Zu Frage B 101: Wohnwagen werden entweder mit Pkw-Reifen oder mit speziell dafür vorgesehenen Reifen ausgerüstet. Die letztgenannten Reifen sind in der Regel bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet. An Hand der Reifenkennzeichnung kann sich der Fahrzeugführer darüber informieren, bis zu welcher maximalen Geschwindigkeit die Reifen an seinem Wohnwagen zugelassen sind. Eine Vorschrift, die den Wohnwagenherstellern vorschreibt, zusätzlich zur Reifenkennzeichnung die höchstzulässige Geschwindigkeit der montierten Reifen anzugeben, wird nicht für notwendig erachtet. Zu Frage B 102: Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung schreibt für keine Fahrzeugart das Mitführen eines Ersatzrades vor. Aus der Sicht der Verkehrssicherheit sind der Bundesregierung keine Gründe bekannt, die eine solche Vorschrift, insbesondere für Wohnwagen, notwendig erscheinen lassen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 103 und 104) : Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung über die Trassenführung der Bundesstraße 3 südlich Freiburg bis in den Raum Krozingen? Bis wann kann mit dem Baubeginn für diesen Streckenabschnitt gerechnet werden? Der Neubau der Bundesstraße 3 zwischen Schallstadt—Wolfenweiler und Bad Krozingen südlich von Freiburg ist im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen lediglich als „Möglicher weiterer Bedarf" ausgewiesen. Daher sind Aussagen über die Trassenführung sowie über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Bauinangriffnahme seitens des Bun- 7448* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1978 des vorerst nicht möglich. Hierzu müßte auf jeden Fall abgewartet werden, ob die Fortschreibung des Bedarfsplanes, die bis Ende 1979 abgeschlossen sein soll, eine günstigere Dringlichkeitseinstufung der Baumaßnahme erbringen wird. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 105 und 106) : Beabsichtigt die Bundesregierung, Überlegungen über eine Veränderung der derzeit vorgesehenen Trassierung der B 27 (neu) im Neckartal bei Tübingen aufzugreifen und statt des derzeit nach dem Planfeststellungsverfahren vorgesehenen und teilweise schon zur Ausschreibung vorbereiteten Trassenverlaufs in diesem Bereich einen vierspurigen Ausbau der B 297 im Zuge der B 27 (neu) mit einem gegenüber der jetzigen Planung erheblich verkleinerten Knoten bei Tübingen-Lustnau vorzusehen? Welche zeitliche Verzögerung würde gegebenenfalls eine solche Veränderung in der Planung für den Bau der B 27 (neu) in diesem Bereich und in der Fortführung der B 27 zwischen Tübingen und Hechingen nach Meinung der Bundesregierung zur Folge haben? Für den Neubau der Bundesstraße 27 östlich von Tübingen ist von der Landesstraßenbauverwaltung das Planfeststellungsverfahren durchgeführt und auch rechtskräftig abgeschlossen worden. Es ist nicht beabsichtigt, den festgestellten Trassenverlauf aufzugeben und den geplanten Neubau der Bundesstraße 27 durch einen Ausbau der Bundesstraße 297 zu ersetzen. Wollte man eine solche Konzeptionsänderung tatsächlich in Betracht ziehen, so müßte für die Aufstellung neuer Pläne und für die Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens eine zeitliche Verzögerung von mehreren Jahren in Kauf genommen werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 107): Triff es zu, daß die bisherigen Versuche mit regionalen Verkehrsgesellschaften von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost recht gute Erfolge gebracht haben, eine Ausdehnung auf das gesamte Bundesgebiet jedoch die Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands und die Deutsche Postgewerkschaft entschiedenen Widerstand entgegensetzen, und wie gedenkt die Bundesregierung bundeseinheitlich dieses Verbundsystem, das sich offensichtlich durch höhere Wirtschaftlichkeit und eine bessere Verkehrsbedienung der Bevölkerung auszeichnet, doch noch zu realisieren? Die beiden in Ihrer Fragestellung enthaltenen Annahmen sind zutreffend. Für die bestehenden vier Regionalgesellschaften wird gegenwärtig die Gründung einer Dachgesellschaft vorbereitet, um die bereits gewonnenen Erfahrungen zu ergänzen. Der Bundesminister für Verkehr wird darüber hinaus alle Möglichkeiten ausschöpfen, um der Bevölkerung durch eine erhöhte Wirtschaftlichkeit zusammengeführter Busdienste von Bahn und Post eine gute und gesicherte Verkehrsbedienung anzubieten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/1850 Frage A 10) : Ist der Bundesregierung die Untersuchung eines Mitarbeiters beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln, über die Erfolge der Berufsberatung der Bundesanstalt für Arbeit bekannt, worin u. a. festgestellt wird, daß mehr als ein Drittel der in dieser Untersuchung befragten Jugendlichen nicht wieder zur Berufsberatung gehen würde, wenn es sich noch einmal in der gleichen Situation befände, und wenn ja, wird die Bundesregierung Konsequenzen aus der genannten Studie über die Berufsberatung der Bundesanstalt für Arbeit ziehen? Die Studie aus dem April 1978 ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesanstalt für Arbeit hat in den letzten Jahren mit Unterstützung der Bundesregierung große Anstrengungen unternommen, die Berufsberatung auszubauen und qualitativ zu verbessern. Ich erwähne zum Beispiel die neue Ausbildung für Berufsberater an einer Fachhochschule und eine systematische Fortbildung der Berater. Dabei wird unter anderem besonderes Gewicht auf die Gebiete Verhaltenstraining und Gesprächsmethodik gelegt, die — wie die Untersuchung zeigte — bedeutsam für den Beratungserfolg sind. Sie werden aber verstehen, daß Verbesserungen in der Aus- und Fortbildung bei über 2 000 Beratungsfachkräften mit unterschiedlicher Altersstruktur sowie andere Verbesserungen nicht in kurzer Zeit in die Praxis umgesetzt werden können. Aber auch wenn die eingeleiteten Maßnahmen voll verwirklicht sind, dürfte bei einem Teil der Ratsuchenden eine gewisse subjektiv berechtigte Unzufriedenheit mit der Beratung nicht immer auszuschließen sein. Die Erwartung des Ratsuchenden, eine Ausbildungsstelle im Wunschberuf zu erhalten, übersteigt verständlicherweise in vielen Fällen die objektiven Möglichkeiten des Beraters. Enttäuschungen, die aus derartigen Diskrepanzen erwachsen, werden dabei häufig auf den Berater übertragen. Dies gilt vor allem, wenn die Eignung des Ratsuchenden berührt ist. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1850 Frage A 27): Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um auf Grund der von Herrn Staatssekretär Dr. Wolters nach seinem Chinabesuch publizierten positiven Äußerungen und Berichten über die Bedeutung und Unentbehrlichkeit von Naturheilmitteln, diesen die im Arzneimittelgesetz verankerte Gleichstellung zu verschaffen und den verschiedentlich erkennbaren Absichten entgegenzuwirken, diese Arzneimittelgruppe insbesondere die homöopathischen Arzneimittel von der Kostenerstattung durch die privaten Krankenkassen auf Grund einer den Wettbewerb ausschließenden konzernartigen Verabredung auszuschließen? In der privaten Krankenversicherung besteht keine Tendenz zur Diskriminierung von bestimmten Arzneimittelgruppen, auch nicht von homöopathischen Arzneimitteln. Es gilt allerdings in der privaten Krankenversicherung die sog. Wissenschaft- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Juni 1978 7449* lichkeitsklausel, die besagt, daß für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel keine Leistungspflicht des Versicherers besteht. Hierüber hat Sie Herr Kollege Haehser vom Bundesfinanzministerium bereits in der Fragestunde am 15. Februar 1978 und durch Schreiben vom 14. März 1978 unterrichtet. Durch die Wissenschaftlichkeitsklausel soll die Gemeinschaft der so Versicherten vor der Übernahme von unkalkulierbaren Kosten für .unerprobte Behandlungsmethoden geschützt werden. Homöopathika werden von dieser Klausel kaum betroffen. Sie sind vielmehr in der privaten Krankenversicherung in aller Regel erstattungsfähig. Beschwerden bei der Versicherungsaufsicht sind darum sehr selten. Für die Bundesregierung besteht unter diesen Umständen kein Anlaß zu besonderen Maßnahmen. Sie wird die Entwicklung allerdings weiterhin aufmerksam beobachten lassen. Für den Bereich der Beihilfevorschriften hat Herr Kollege Baum vom Bundesministerium des Innern auf Frage des Herrn Kollegen Fiebig in der Fragestunde vom 22. Februar 1978 ausgeführt, daß nach den Beihilfevorschriften des Bundes die Heilmittel der verschiedenen therapeutischen Richtungen bereits jetzt gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Zu den Beihilfevorschriften der Länder hat der Bundesminister des Innern mit Schreiben vom 28. Dezember 1977 und 8. März 1978 Ihnen gegenüber Stellung genommen. Danach kann davon ausgegangen werden, daß ebenso wie im Bund auch in allen Ländern jedenfalls alle Hilfsmittel, die entsprechend dem Arzneimittelgesetz hergestellt werden, beihilferechtlich gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Die nach Presseberichten zitierten Äußerungen von mir stehen in keinem Widerspruch zu dieser Sach- und Rechtslage. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1850 Fragen A 94 und 95) : Wie beurteilt die Bundesregierung den im Gutachten des Rats von Sachverständigen in Umweltfragen als bedenklich vermerkten Nitratgehalt im Trinkwasser? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es Regionen in der Bundesrepublik Deutschland gibt, in denen der Nitratgehalt im Trinkwasser höher ist als nach den Normen der Weltgesundheitsorganisation zulässig? Zu Frage A 94: Die Bundesregierung prüft zusammen mit den Bundesländern das Gutachten des Rates der Sachverständigen für Umweltfragen. Diese Prüfurig ist noch nicht abgeschlossen. Zum Nitratgehalt im Trinkwasser ist allgemein folgendes festzustellen: Für den Nitratgehalt in Trinkwasser ist in der Trinkwasser-Verordnung ein Grenzwert von 90 mg/l festgesetzt worden. Auf Grund der in der Bundesrepublik bestehenden geologischen Verhältnisse konnte ein an sich wünschenswerter niedrigerer Grenzwert nicht festgesetzt werden, da dieser Grenzwert nicht überall eingehalten werden könnte. Die Weltgesundheitsorganisation hat im übrigen einen Richtwert für Nitrat von 50 mg/l vorgeschlagen, andererseits aber auch einen obersten Grenzwert von 100 mg/l für vertretbar gehalten. Der in der Trinkwasser-Verordnung festgesetzte Grenzwert hält sich daher in dem von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Rahmen. Zu Frage A 95: Beim Bundesgesundheitsamt werden Daten über die Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen in den Bundesländern gesammelt. Nach den Unterlagen des Bundesgesundheitsamtes kommen nur ganz vereinzelte Fälle von Überschreitungen des in der Trinkwasser-Verordnung für Nitrat festgesetzten Wertes vor. Ferner hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit die Länder im Hinblick auf eine in Aussicht genommene Änderung der Trinkwasser-Verordnung um Erfahrungsberichte gebeten. Es liegen allerdings erst Berichte von drei Bundesländern vor. Diese Berichte bestätigen die vom Bundesgesundheitsamt gewonnenen Erkenntnisse, daß es sich nur um vereinzelte Fälle einer Überschreitung des Grenzwertes für Nitrat im Trinkwasser handelt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Johannes Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, Sie haben auf meine Frage geantwortet, Sie hätten nicht von Vorhaben gesprochen. Wollen Sie mir nicht bestätigen, daß Sie in der Antwort auf die Frage meines Kollegen Stutzer erklärt haben, der Bundesarbeitsminister habe von einer Änderung des AFG gesprochen?
    Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, ich habe Ihnen als dritten Punkt genannt, daß die Bundesregierung beabsichtigt, dem Deutschen Bundestag ein weiteres AFG vorzulegen. Das habe ich Ihnen doch nicht verheimlicht; ich habe es Ihnen geradezu bestätigt.


Rede von Johannes Müller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Und ich hatte gefragt, ob — —




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Bitte keine Zwiegespräche, Herr Abgeordneter Müller (Berlin) ! Das ist hier nicht vorgesehen.
    Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Steinhauer.