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    Plenarprotokoll 8/92 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 92. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1978 Inhalt: Benennung des Abg. Dr. Wendig als Mitglied des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. . . 7259 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7259 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 7259 B Fragestunde — Drucksache 8/1826 vom 26.05. 1978 — Chancengleichheit bei der Geflügelhaltung landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe MdlAnfr A1 26.05.78 Drs 08/1826 Oostergetelo SPD MdlAnfr A2 26.05.78 Drs 08/1826 Oostergetelo SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . 7260 A, B, C, D, 7261 B, C, D, 7262 B ZusFr Oostergetelo SPD . . 7260 B, 7261 A, B ZusFr Peters (Poppenbüll) FDP 7260 C, 7262 A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD 7260 C, 7261 D ZusFr Ey CDU/CSU . . 7260 D, 7261 C Berechnung der Bedarfssätze zur Bundesausbildungsförderung MdlAnfr A3 26.05.78 Drs 08/1826 Rühe CDU/CSU MdlAnfr A4 26.05.78 Drs 08/1826 Rühe CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW . . . . 7262 A, B, 7262 B, C ZusFr Rühe CDU/CSU . . . 7262 A, B, 7262 C Entwicklungshilfe für das sahrouische Volk MdlAnfr A5 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Erler SPD Antw PStSekr Brück BMZ . . 7263 C, D, 7264 A ZusFr Frau Erler SPD 7263 C, D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 7264 A Rückgewinnung von Werkstoffen aus Hausmüll MdlAnfr A7 26.05.78 Drs 08/1826 Stockleben SPD MdlAnfr A8 26.05.78 Drs 08/1826 Stockleben SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7264 B, D, 7265 A, B, C ZusFr Stockleben SPD . . . 7264 B, D, 7265 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1978 ZusFr Oostergetelo SPD 7265 A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 7265 B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 7265 B, C Strahlengefährdung durch Kohlekraftwerke MdlAnfr A9 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 7265 D, 7266 A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 7266 A Einschleusen rechtsextremer Organisationen aus dem Osten in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A10 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 7266 A Verbreitung der ersten beiden Strophen des Deutschlandlieds in Bildungseinrichtungen durch reaktionäre und revanchistische Kräfte MdlAnfr A11 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 7266 B, C, D, 7267 A, B, C, D ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 7266 C, D ZusFr Wehner SPD 7266 C ZusFr Reddemann CDU/CSU 7266 D ZusFr Lampersbach CDU/CSU 7267 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7267 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 7267 C ZusFr Weißkirchen (Wiesloch) SPD . . 7267 C Übernahme der Kosten für Reise und Hamburgaufenthalt des ehemaligen Kommunisten und Sowjetgenerals Grigorenko durch die KPD/ML und die Junge Union MdlAnfr A15 26.05.78 Drs 08/1826 Weißkirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 7267 D, 7268 A ZusFr Weißkirchen (Wiesloch) SPD . . . 7268 A Lärmbelästigung der Bevölkerung in der Nähe von Truppenübungsplätzen MdlAnfr A16 26.0538 Drs 08/1826 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 7268 B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 7268 B, C ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU 7268 D Tragen von Abzeichen politischer Parteien durch Bundesbeamte während des Dienstes MdlAnfr A 17 26.05.78 Drs 08/1826 Schartz (Trier) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7268 D, 7269 A, B, D, 7270 A ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . . . 7269 A, B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . . 7269 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7269 D ZusFr Oostergetelo SPD 7270 A Gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda MdlAnfr A35 26.05.78 Drs 08/1826 Wehner SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . . 7270 B, 7271 B, C, D, 7272 A, B ZusFr Wehner SPD . . . . . . . . 7271 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 7271 C ZusFr Jahn (Marburg) SPD . . . . . . 7271 D ZusFr Reddemann CDU/CSU . . . . . . 7272 A ZusFr Dr. Linde SPD . . . . . . . . . 7272 A Schadensersatzansprüche gegen Ladendiebe MdlAnfr A36 26.05.78 Drs 08/1826 Lampersbach CDU/CSU MdlAnfr A37 26.05.78 Drs 08/1826 Lampersbach CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . . 7272 B, 7273 A, B, C, D ZusFr Lampersbach CDU/CSU . . . . . 7272 D, 7273 A, C, D Personenüberwachung auf Grund des Gesetzes zu Art. 10 GG MdlAnfr .A38 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Linde SPD MdlAnfr A39 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Linde SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 7274 A, C, D, 7275 A, B ZusFr Dr. Linde SPD . . . . . 7274 C, 7275 B ZusFr. Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . . 7274 D Verfahren nach § 353 c StGB gegen die Halbmonatszeitschrift „Weltbild" MdlAnfr A40 26.05.78 Drs 08/1826 Reddemann CDU/CSU MdlAnfr A41 26.05.78 Drs 08/1826 Reddemann CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 7275 C, D, 7276 A, B ZusFr Reddemann CDU/CSU . 7275 C, D, 7276 B Meldung im Handelsblatt vom 5. Mai 1978 über die Pressearbeit des Bundesfinanzministeriums in Mexiko-City Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1978 III MdlAnfr A42 26.05.78 Drs 08/1826 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 7276 C, D ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . . 7276 D Steuerliche Behandlung geschiedener und getrennt lebender Eltern sowie der Eltern nichtehelicher Kinder MdlAnfr A43 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Häfele CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 7277 A, B ZusFr Dr. Häfele CDU/CSU . . . . , 7277 A, B Erlaß des Verteilungsgesetzes zum Kriegsschadensausgleich für Deutsche in Italien MdlAnfr A44 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 7277 C, D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 7277 C, D Rückgang der Feuerschutzsteuer durch neue Rechnungslegungsvorschriften für die Schadensversicherung; Anerkennung der Versicherungsvorschriften von ausländischen Dienstleistern MdlAnfr A47 26.05.78 Drs 08/1826 Höpfinger CDU/CSU MdlAnfr A48 26.05.78 Drs 08/1826 Höpfinger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . , 7278 A, B, C ZusFr Höpfinger CDU/CSU . . . . 7278 B Nächste Sitzung 7278 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7279* A Anlage 2 Vereinfachung des Beihilferechts MdlAnfr A6 26.05.78 Drs 08/1826 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7279* C Anlage 3 Überprüfung der Bewerber für den öffentlichen Dienst bei ihrer Verwendung in sicherheitsempfindlichen Bereichen MdlAnfr A14 26.05.78 Drs 08/1826 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7279* D Anlage 4 Aussagen des Bundeskanzlers auf dem DGB-Kongreß in Hamburg über das Grundgesetz und den 17. Juni MdlAnfr A18 26.05.78 Drs 08/1826 Engelsberger CDU/CSU MdlAnfr A19 26.05.78 Drs 08/1826 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7280* A Anlage 5 Immissionswerte in den Reinluftgebieten der Bundesrepublik Deutschland; Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch das Anbringen hoher Schornsteine MdlAnfr A20 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Laufs CDU/CSU MdlAnfr A21 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7280* B Anlage 6 Stand der Produkthaftpflicht und der Produkthaftpflichtversicherung SchrAnfr B24 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B25 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 7280* D Anlage 7 Änderung des Straftatbestands des § 142 StBG in ein Antragsdelikt SchrAnfr B26 26.05.78 Drs 08/1826 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B27 26.05.78 Drs 08/1826 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 7281* D Anlage 8 Entwicklung der Zahlen für Lieferungen von Büchern aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland und umgekehrt und der Anzahl der in beiden Richtungen vergebenen Buchlizenzen SchrAnfr B115 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 7282* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1978 7259 92. Sitzung Bonn, den 31. Mai 1978 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1978 7279* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. von Aerrsen * 9. 6. Dr. Ahrens *** 1. 6. Dr. Aigner * 1. 6. Alber *** 1. 6. Bayha 31.5. Blumenfeld 1. 6. Büchner (Speyer) ** 1. 6. Dr. Dregger 31. 5. Dr. Enders *** 1. 6. Dr. Evers *** 1. 6. Flämig * 1. 6. Francke (Hamburg) 1. 6. Genscher 31.5. Gerstein 31.5. Gertzen 9. 6. Gscheidle 1. 6. Haehser 31.5. Handlos *** 1. 6. Helmrich 31. 5. Jung * 1. 6. Kiechle 1. 6. Dr. h. c. Kiesinger 1. 6. Dr. Klepsch * 1. 6. Kretkowski 1. 6. Frau Krone-Appuhn 1. 6. Marquardt *** 1. 6. Mischnick 15. 6. Dr. Müller *** 1. 6. Müller (Bayreuth) 31. 5. Müller (Mülheim) * 1. 6. Pawelczyk **` 1. 6. Pfeffermann 31. 5. Ravens 1. 6. Schmidhuber *** 1. 6. Schmidt (Hamburg) 31. 5. Schmidt (Würgendorf) *** 1. 6. Schreiber * 1. 6. Dr. Schwörer * 1. 6. Seefeld * 9. 6. Seiters 1. 6. Spilker 31.5. Sybertz 9. 6. Thüsing 1. 6. Dr. Vohrer *** 1. 6. Frau Dr. Walz * 1. 6. Frau Will-Feld 31.5. Würtz * 1. 6. Zebisch *** 1. 6. Ziegler 9. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des ParL Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Frage A 6) : Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister einem Petenten am 15. April 1977 mitgeteilt hat, es würden gegenwärtig die Beihilfevorschriften mit dem Ziel überprüft, alle Möglichkeiten einer Vereinfachung auszuschöpfen und in diesem Zusammenhang werde auch die Frage eingehend geprüft werden, ob mit der Übernahme - evtl. in modifizierter Form - der Regelung des § 27 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages eine Vereinfachung des Beihilferechts zu erreichen sei, und wenn ja, zu welchem Ergebnis hat die Prüfung geführt? Es trifft zu, daß die Beihilfevorschriften gegenwärtig mit dem Ziel überprüft werden, alle Möglichkeiten einer Vereinfachung auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang wird neben anderen Grundsatzfragen auch die Frage geprüft, ob mit der Übernahme - evtl. in modifizierter Form - der Regelung des § 27 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages eine Vereinfachung des Beihilferechts zu erreichen ist. Die Gewährung eines Zuschusses wirft grundsätzliche Fragen des Dienstrechts auf. Die Erörterungen haben sich infolgedessen als schwierig erwiesen. Die Entscheidungsgrundlagen werden zur Zeit von der zuständigen Bund-Länder-Kommission erarbeitet. Mit einer abschließenden Meinungsbildung dürfte im Laufe des Jahres zu rechnen sein. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage A 14) : Werden künftig im Verantwortungsbereich der Bundesregierung Bewerber für den öffentlichen Dienst nur dann auf die Gewähr zum jederzeitigen Eintreten für die demokratische Grundordnung geprüft, wenn sie in sicherheitsempfindlichen Bereichen eingestellt werden sollen, und soll in allen anderen Fällen grundsätzlich die Gewährleistung dieses im § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes genannten Erfordernisses als gegeben vermutet werden, und wenn ja, wieso hält die Bundesregierung dies für vertretbar? Bewerber, die in ein Beamtenverhältnis zum Bund berufen werden sollen, müssen nach der von Ihnen genannten Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Bei der Prüfung, ob diese Eignungsvoraussetzung erfüllt ist, wird im Verantwortungsbereich der Bundesregierung nach den Grundsätzen verfahren, die das Bundeskabinett am 19. Mai 1976 zustimmend zur Kenntnis genommen hat. In ihnen wird auch die Beachtung der Entschließung des Hohen Hauses vom 24. Oktober 1975 vorgeschrieben. Diese Entschließung besagt, daß der freiheitlich-demokratische Staat von der Verfassungsloyalität seiner Bürger ausgehe. 7280* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1978 Zugunsten der Bewerber für den öffentlichen Dienst spreche daher grundsätzlich die Vermutung, daß sie in ihrer Person die Gewähr der Verfassungstreue bieten. Diese Vermutung gilt also prinzipiell für alle Bewerber und ist nicht von den zu übertragenden dienstlichen Obliegenheiten abhängig. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 18 und 19): Muß aus der Tatsache, daß Bundeskanzler Schmidt auf dem DGB-Kongreß in Hamburg die Aussage von Gustav Heinemann, das Grundgesetz sei „ein großes Angebot" übernommen hat, der Schluß gezogen werden, die Bundesregierung sehe dieses Grundgesetz nicht mehr als streng verbindlichen Rahmen an? Muß die Aussage des Bundeskanzlers an gleicher Stelle, der 17. Juni 1953 sei „im Grunde ein Tag der Niederlage für den Freiheitswillen gewesen", nicht als Kapitulation der Bundesregierung vor den Forderungen des Ostens, den 17. Juni als nationalen Gedenktag abzuschaffen, verstanden werden? Zu Frage A 18: Die Antwort auf Ihre Frage lautet: Nein. Zu Frage A 19: Die Antwort lautet Nein. Es besteht nicht die Absicht, den 17. Juni als nationalen Gedenktag abzuschaffen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 20 und 21): Welche Immissionswerte liegen gegenwärtig in den Reinluftgebieten der Bundesrepublik Deutschland vor, die etwa 90 v. H. des Bundesgebietes ausmachen und für welche die Bundesregierung bei der anstehenden Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gegenüber der TA Luft von 1974 eine gesetzliche Verschärfung der Grenzwerte vorschlägt, und welche Konsequenzen dieser Verschärfung sieht die Bundesregierung für die Entwicklung dieser Gebiete? Lehnt es die Bundesregierung ab, Maßnahmen zur Emissionsverteilung etwa durch hohe Schornsteine als hinreichendes Mittel zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen anzuerkennen, und wenn ja, aus welchen Gründen? Zu Frage A 20: In den von Luftverunreinigungen wenig belasteten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland sind die Immissionen heute noch so gering, daß Menschen sowie Tiere und Pflanzen nicht gefährdet oder benachteiligt werden. Eine Auswertung und ein Vergleich von Ergebnissen von Immissionsmessungen im Schwarzwald und in Frankfurt haben ergeben, daß zum Beispiel der SO2-Gehalt in dem Reinluftgebiet Schwarzwald gegenüber dem belasteten Frankfurter Raum nur etwa ein Fünfundzwanzigsten beträgt. Bezüglich der Stickstoffoxide-Immission liegt die Relation Schwarzwald zu Frankfurt bei 1 zu 16. Daß die Luft in den weniger belasteten. Gebieten auch in Zukunft so rein bleibt, ist das Bestreben der Bundesregierung. Deshalb ist in einem Referentenentwurf zur anstehenden Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgesehen, für diese Gebiete besondere Immissionswerte festzusetzen, die auf die Erhaltung von gewissen dort noch existierenden Pflanzen, Tieren und anderen Sachgütern ausgerichtet sind, welche auf bestimmte Luftverunreinigungen — zum Beispiel SO2 —, empfindlicher reagieren als der Mensch. Um die wirtschaftliche Weiterentwicklung der durch Luftverunreinigung weniger belasteten Gebiete z. B. im Rahmen von Plänen zur Entwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur nicht zu behindern, soll den Landesregierungen die Möglichkeit zu Ausnahmeregelungen eingeräumt werden. Zu Frage A 21: Die Bundesregierung kann den Bau hoher Schornsteine nicht als gleichwertig den in § 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geforderten emissionsmindernden Maßnahmen ansehen. Durch hohe Schornsteine bleibt die Emission an Schadstoffen gleich. Die Schadstoffe werden im Meßgebiet um die Anlage zwar verdünnt, aber auch gleichzeitig über einen größeren Raum verteilt. Damit wird der Einwirkungsbereich von Industrieanlagen vergrößert und auch entfernter gelegene Gebiete mit Schadstoffen belastet. Deshalb sind hohe Schornsteine dort, wo der Stand der Technik zur Emissionsminderung nicht ausreicht, ein zwar notwendiges, allein jedoch kein hinreichendes Mittel zur Vorsorge vor schädlichen Einwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 24 und 25) : Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen Stand der Produkthaftpflicht und Produkthaftpflichtversicherung, und gedenkt sie, hier konkrete Änderungen vorzuschlagen? Was hat die Bundesregierung in den letzten Jahren im Bereich der Produkthaftpflicht und Produkthaftpflichtversicherung unternommen, um den Sachverhalt zu klären und um eventuell gesetzliche Änderungen in die Wege zu leiten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Frage der Produktenhaftung — der Haftung des Herstellers für Schäden, die durch Fehler seiner Waren hervorgerufen werden — vom geltenden Recht nur unzureichend gelöst wird. Dies ist schon in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 16. Dezember 1976 (Plenarprotokoll 8/5, S. 35) und später in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bundestagsdrucksache 8/296) betont worden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1978 7281* Die Waren des täglichen Bedarfs werden heute durchweg im Wege der Massenproduktion hergestellt. Ein einzelner Fehler im Herstellungsprozeß führt häufig bei einer Vielzahl von Verbrauchern zu Schäden. Außerdem macht es die technische Entwicklung für Händler und Verbraucher immer schwieriger, Produktfehler zu erkennen und die von diesen ausgehenden Gefahren abzuschätzen. Das geltende Haftungsrecht, das den Hersteller grundsätzlich nur bei Verschulden zum Ersatz verpflichtet, bietet unter diesen Umständen keinen ausreichenden Schutz mehr. Auch die von der Rechtsprechung entwickelte Verschuldensvermutung zu Lasten des Herstellers (BGHZ 51, 91) hilft in einer Reihe von Fällen nicht weiter. Es erscheint im Interesse eines angemessenen Verbraucherschutzes erforderlich, den Hersteller fehlerhafter Waren einer verschuldensunabhängigen Haftung zu unterwerfen. Bei der Ausgestaltung dieser Haftung muß allerdings dafür gesorgt werden — beispielsweise durch angemessene Haftungshöchstgrenzen —, daß die Erweiterung der Haftung des Herstellers nicht zu untragbaren Belastungen für die Wirtschaft führt; auch auf diesen Aspekt ist schon in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 hingewiesen worden. Auf einem beschränkten Gebiet, im Bereich der Haftung für Arzneimittelschäden, ist mit dem Arzneimittelgesetz vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2448, §§ 84 ff.) bereits eine verschuldensunabhängige, summenmäßig begrenzte Herstellerhaftung eingeführt worden. Im übrigen strebt die Bundesregierung wegen der engen internationalen Verflechtung der deutschen Wirtschaft in erster Linie eine mit den benachbarten Industriestaaten abgestimmte Lösung des Problems der Produktenhaftung an. Hier sind schon beträchtliche Fortschritte erzielt worden: Der Europarat hat nach langjährigen Verhandlungen, an denen sich die Bundesregierung intensiv beteiligt hat, im Januar 1977 das „Europäische Übereinkommen über die Produktenhaftung bei Körperverletzung und Tötung" zur Zeichnung aufgelegt. Bereits 1976 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften — nach Vorberatungen mit den Regierungssachverständigen — den „Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte" (Bundestags-Drucksache 7/5812) vorgelegt. Die Verhandlungen über diesen Vorschlag im Rat werden demnächst beginnen. Zu Ihrer Unterrichtung über Inhalt und Auswirkungen der geplanten Richtlinie ist diesem Schreiben eine Aufzeichnung des Bundesministeriums der Justiz vom 20. September 1977 beigefügt. Diese Aufzeichnung ist — zusammen mit einer „Übersicht über die Produktenhaftung in den anderen EG-Staaten", die ich ebenfalls beilege — ,den Ausschüssen der deutschen gesetzgebenden Körperschaften zur Erleichterung ihrer Beratungen über den Richtlinienvorschlag zugeleitet worden. Die Bundesregierung hat wiederholt die zuständigen Ressorts der Länder und die interessierten Verbände über den Stand der internationalen Verhandlungen unterrichtet und Stellungnahmen dazu erbeten. Sie hat sich dabei besonders darum bemüht, Anhaltspunkte für die kostenmäßigen und versicherungstechnischen Auswirkungen der geplanten Neuregelungen zu gewinnen. Das Produktenhaftungsrisiko, das den Hersteller nach geltendem Recht trifft, wird in der Regel bis zu einer bestimmten Höhe von der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung des Herstellers abgedeckt. Eine Erweiterung dieses Haftungsrisikos wird zu einer Erhöhung der Versicherungsprämien führen. Nach einer Schätzung der Versicherungswirtschaft . hätte die im Richtlinienvorschlag der Europäischen Gemeinschaften vorgesehene Haftung die Folge, daß sich die gegenwärtige durchschnittliche Belastung der Wirtschaft durch Haftpflichtprämien von knapp 0,7 auf ca. 0,9 Tausendstel des Umsatzes erhöhen würde. Zur Absicherung des besonderen Haftungsrisikos nach dem Arzneimittelgesetz ist im Hinblick auf die außergewöhnliche Größe des Risikos (bis 200 Millionen DM) von der Versicherungswirtschaft ein eigener Rückversicherungspool gegründet worden. Anlage 7 Antwort des. Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 26 und 27): Wie oft ist die Bundesregierung mit der Problematik der Änderung des Straftatbestands des § 142 StGB zu einem Antragsdelikt befaßt worden, und befürchtet sie von einer solchen Änderung einen negativen Einfluß auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer dahin gehend, daß Verkehrsunfallflucht leichtfertiger oder häufiger begangen wird? Welche juristischen und praktischen Bedenken hat die Bundesregierung, den Straftatbestand des § 142 StGB zu einem Antragsdelikt zu machen, und hat sie bei ihren Überlegungen zu dieser Problematik berücksichtigt, daß viele Vorfälle dieser Art aus versicherungsrechtlichen Gründen zur Anzeige kommen und dann als Offizialdelikt verfolgt werden müssen, auch wenn der Anzeigende nachträglich den Verursacher ermitteln konnte und dann auf eine Strafverfolgung verzichten würde? Die Bundesregierung hat sich mit 'der Frage der Ausgestaltung des § 142 StGB als Antragsdelikt — nicht zuletzt auch aus Gründen der von Ihnen in Frage B 27 genannten Art — seit ,den Arbeiten an der Strafrechtsreform bis zur Änderung des Tatbestands im Jahre 1975 wiederholt befaßt, sie jedoch stets negativ beantwortet. So wurde es bereits im damaligen Entwurf eines Strafgesetzbuches (E 1962) abgelehnt, die Strafverfolgung von einem Strafantrag des Verletzten abhängig zu machen, um u. a. auch dadurch dem allgemeinen Rechtsempfinden Rechnung zu tragen, das diese häufig durch Rücksichtslosigkeit und Eigennutz gekennzeichnete Verhaltensweise als schweres kriminelles Unrecht ansieht (BT-Drucksache IV/650 S. 531). Auch im Entwurf des Vierzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes (BT- 7282* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Mai 1978 Drucksache 7/2434 S. 6), das 1975 als 13. Strafrechtsänderungsgesetz zur Änderung des § 142 StGB führte, hat die Bundesregierung dazu folgendes ausgeführt: „Würde man die Strafverfolgung, sei es auch nur in einem begrenzten unteren Bereich, von ,der Stellung eines Strafantrages abhängig machen, so wäre zu befürchten, daß der Tatbestand bagatellisiert und die Grundforderung, am Unfallort verbleiben zu müssen, geschwächt würde. Viele könnten durch die Erwägung, mit dem Verletzten später einen finanziellen Ausgleich, damit die Rücknahme des Strafantrages und so im Ergebnis die völlige Straffreiheit zu erreichen, zum Entfernen vom Unfallort zusätzlich animiert werden. Die rechtliche Eingriffsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden bliebe zudem vorerst oft unklar." Diesen Überlegungen hat sich schließlich auch der Sonderausschuß für ,die Strafrechtsreform nach eingehender Prüfung der Problematik angeschlossen und das Ergebnis in seinem Bericht und Antrag (BT-Drucksache 7/3503 S. 4) wie folgt zusammengefaßt: „Jedoch hat der Ausschuß eine solche Regelung abgelehnt auf Grund des kriminalpolitischen Bedenkens, daß sie die generalpräventive Wirkung der Vorschrift verringern könnte. Es wurde befürchtet, daß Unfallbeteiligte durch die Regelung verleitet würden, sich zunächst einmal den Feststellungen zu entziehen und darauf zu vertrauen, daß sie im Falle der Entdeckung ,den Geschädigten durch großzügige Schadensregulierung von der Antragstellung abhalten könnten. Zusätzlich zu den im Regierungsentwurf angeführten Gesichtspunkten wurde darauf hingewiesen, daß auch bei einer Einfügung des Antragserfordernisses nicht auf das Korrektiv einer Strafverfolgung aus öffentlichem Interesse verzichtet werden könnte. Dann würde aber wohl — wie es bei Körperverletzungen im Straßenverkehr auch geschieht — in den meisten Fällen das öffentliche Interesse bejaht werden, so daß ,dem Antragserfordernis die Wirkung weitgehend genommen würde. Geeignete Fälle lassen sich nach der Auffassung des Ausschusses auch mit den bestehenden strafprozessualen Möglichkeiten von der Strafverfolgung ausnehmen." Im Anschluß daran haben sich auch Bundesrat und Bundestag für die seit dem 21. Juni 1975 geltende derzeitige Fassung des § 142 StGB, d. h. gegen die Voraussetzung eines Strafantrags, ausgesprochen. Seitdem haben sich keine neuen sachlichen Gesichtspunkte ergeben, die eine Änderung ,dieses Rechtszustandes unabweisbar erscheinen ließen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 115) : Wie haben sich die Zahlen für Lieferungen von Büchern aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland und umgekehrt im Jahr 1977 entwickelt, nachdem die Bilanz 1976 mit 5 bzw. 18 Millionen DM negativ für die DDR war, und wie hat sich die Anzahl der in beiden Richtungen vergebenen Buchlizenzen entwickelt? 1977 wurden im Rahmen des innerdeutschen Handels für etwa 7,5 Millionen Verrechnungseinheiten Bücher in die DDR geliefert. Aus der DDR wurden im gleichen Zeitraum für etwa 17,5 Millionen Verrechnungseinheiten Bücher bezogen. In diesen 17,5 Millionen sind allerdings auch die Aufwendungen für Druckaufträge an Druckereien in der DDR enthalten. Es gibt keine offizielle Statistik über die Vergabe von Buchlizenzen. Man kann aber davon ausgehen, daß bei steigender Tendenz auch 1977 jeweils mehr als einhundert Lizenzen in beiden Richtungen vergeben wurden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Immer.


Rede von Klaus Immer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, würden Sie mir darin zustimmen, daß die in der jüngsten Geschichte erfolgten Interpretationen der ersten und der zweiten Strophe des Deutschlandliedes die Aussage nicht rechtfertigen, diese Strophen seien nicht zeitgemäß, sondern daß aus der Geschichte heraus zu konstatieren ist, daß diese beiden Strophen in Deutschland nicht mehr gesungen werden können?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Daß die ersten beiden Strophen u. a. auch aus den von Ihnen gegenannten Gründen nicht gesungen werden sollen, entspricht auch dem Briefwechsel zwischen dem damaligen Bundeskanzler Adenauer und dem damaligen Bundespräsidenten Heuss, der aus eben diesen Gründen geführt wurde.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Weißkirchen.