Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 12. 5.
Adams * 12. 5.
Dr. Aigner* 12. 5.
Alber* 12.5.
Dr. Bangemann* 12. 5.
Batz 12.5.
Dr. Bayerl* 12. 5.
Dr. Becher (Pullach) 12. 5.
Blank 12.5.
Blumenfeld* 12. 5.
Brandt 12. 5.
Broll 12. 5.
Engelsberger 12. 5.
Fellermaier* 12.5.
Flämig* 12. 5.
Dr. Früh* 12. 5.
Dr. Fuchs* 12. 5.
Gertzen 12. 5.
Dr. Gruhl 12. 5.
Haase (Fürth) 12. 5.
Haberl 12. 5.
Handlos 12.5.
Hartmann 12. 5.
Hoffie 12. 5.
Hoffmann (Saarbrücken)* 12. 5.
Ibrügger* 12. 5.
Dr. Jahn (Braunschweig)* 12. 5.
Jung* 12. 5.
Dr. h. c. Kiesinger 12. 5.
Dr. Klepsch* 12. 5.
Klinker* 12. 5.
Köster 12. 5.
Kroll-Schlüter 12.5.
Lange* 12. 5.
Lemp* 12. 5.
Lücker* 12. 5.
Luster* 12. 5.
Mischnick 12. 5.
Müller (Bayreuth) 12. 5.
Müller (Mülheim)* 12. 5.
Müller (Wadern)* 12. 5.
Neuhaus 12. 5.
Frau Pack 12. 5.
Rainer 12. 5.
Ravens 12. 5.
Reuschenbach 12. 5.
Frau Dr. Riede 12. 5.
Dr. Riedl (München) 12. 5.
Roth 12. 5.
Frau Schlei 12. 5.
Schmidt (München)* 12.5.
Schreiber* 12. 5.
Schröder (Wilhelminenhof) 12. 5.
Dr. Schwörer* 12. 5.
Seefeld* 12.5.
Sieglerschmidt* 12. 5.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Spranger 12. 5.
Dr. Starke (Franken)* 12. 5.
Frau Tübler 12. 5.
Frau Dr. Walz* 12. 5.
Wawrzik* 12. 5.
Dr. Wendig 12. 5.
Wischnewski 12. 5.
Dr. Wittmann (München) 12.5.
Würtz* 12. 5.
Würzbach 12. 5.
Zebisch 12. 5.
Zeyer* 12. 5.
Ziegler 12. 5.
Zywietz* 12. 5.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen A 1 und 2):
Treffen Pressemitteilungen zu, wonach die Bundesregierung das Bundesbaugesetz hinsichtlich des Redits des Bodenverkehrs und des Bodenordnungsrechts sowie des Erschließungsrechts ändarn will, falls ja, zu welchem Zeitpunkt soll dies geschehen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Bereisung des Bundestagsausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau durch Niedersachsen hinsichtlich der §§ 34 und 35 des Bundesbaugesetzes, und ist sie bereit, zur Lösung der Probleme eine Änderung der einschlägigen Vorschriften des Bundesbaugesetzes vorzulegen?
Zu Frage A 1:
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat zwei Sachverständigengremien eingesetzt, die sich mit Problemen der Änderung des Bodenverkehrsrechts sowie des Umlegungs- und Grenzregelungsrechts befassen. Die Beratungen in diesen Gremien sind noch nicht abgeschlossen. Ziel der Arbeiten in diesen beiden Gremien ist es, das Bodenverkehrsrecht und das Bodenordnungsrecht praktikabler auszugestalten.
Zum Erschließungsrecht liegt bereits ein Bericht der Arbeitsgruppe Erschließungsbeitragsrecht beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, der Vorschläge für eine Novellierung des sechsten Teils des Bundesbaugesetzes enthält, vor. Diese Vorschläge sind den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden. Die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Bundesbaugesetzes in den genannten Bereichen ist in dieser Legislaturperiode nicht vorgesehen. Anderslautende Informationen treffen nicht zu.
Zu Frage A 2:
Die Bereisung Niedersachsens durch den Bundestagsausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat ergeben, daß es in den bereisten Gebieten Probleme bei der Genehmigung von Vorhaben im Außenbereich gibt.
7234* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978
Die während der Bereisung erörterten Einzelfälle haben aber vor allem deutlich gezeigt, daß die aufgetretenen Schwierigkeiten im wesentlichen auf die besondere historisch gewachsene Siedlungsstruktur und damit auf Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und unerwünschten Splittersiedlungen sowie auf die weitgehend konkretisierten Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die die bauliche Entwicklung in den Gemeinden maßgebend bestimmen, zurückzuführen sind. Hierzu ist zunächst zu bemerken, daß die Fachkommission „Städtebau" der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) auf Initiative und unter Mitwirkung der Vertreter des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau den Mustererlaß zu den §§ 29, 34 und 35 BBauG überarbeitet und erweitert hat, auch um bestehende Zweifelsfragen hinsichtlich der Abgrenzung von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und unerwünschten Splittersiedlungen zu klären. Der Entwurf liegt dem allgemeinen Ausschuß der ARGEBAU zur Beschlußfassung vor. Einige Schwierigkeiten, die bisher bei der Abgrenzung aufgetreten sind, können, wenn Niedersachsen die Darlegungen der Entwurfsfassung des Mustererlasses in den zu ändernden Landeserlaß übernimmt, vermieden werden. Der fortentwickelte Entwurf des Mustererlasses definiert nämlich den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und stellt zugleich Merkmale für die Abgrenzung gegenüber unerwünschten Splittersiedlungen auf.
Das weitere Problem sind die Auswirkungen der weitgehend konkretisierten Ziele der Raumordnung und Landesplanung auf das Bauen im Außenbereich. Inhaltlich und räumlich ausreichend konkretisierte Ziele können nämlich einem sonstigen Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BBauG entgegengehalten werden. Wenn nun nach diesen Zielen die städtebauliche Entwicklung auf bestimmte Gebiete konzentriert wird, so werden damit der baulichen Entwicklung bestimmte Grenzen gesetzt. Hier hat das Land zu entscheiden, welche Entwicklung gewünscht und gewollt ist.
Die Bundesregierung wird aber darüber hinaus den während der Bereisung aufgeworfenen Fragen sorgfältig nachgehen und sich dabei auch Kenntnisse darüber verschaffen, ob in anderen Bundesländern, in denen ähnlich gelagerte Probleme bestehen müßten, Schwierigkeiten bei der Anwendung der §§ 34, 35 BBauG aufgetreten sind. Vor einer Entscheidung zu weitreichenden Gesetzesänderungen muß deshalb geklärt werden, ob nicht die in Niedersachsen aufgetretenen Probleme ihre landesspezifische Ursache haben. Andere Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände sind nämlich wegen einer Änderung dieser Vorschriften bisher nicht an die Bundesregierung herangetreten. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat bereits Schritte zur Klärung der in Niedersachsen aufgeworfenen Fragen eingeleitet. Über das Ergebnis wird dem 15. Bundestagsausschuß zu gegebener Zeit berichtet werden.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Statssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1773 Frage A 3) :
Wie hoch ist der multilaterale Anteil der deutschen Entwicklungshilfe 1977/78, und mit welchen großen Organisationen wird sie im wesentlichen mit welchem Anteil abgewickelt?
1977 wurden 819 Millionen DM für multilaterale öffentliche Zusammenarbeit ausgegeben. Dies entspricht 25,4 °/o der gesamten öffentlichen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland in diesem Bereich. Die Hauptempfänger dieser Leistungen waren an erster Stelle die Europäischen Gemeinschaften mit gut 528 Millionen DM (64,5 °Io), an zweiter Stelle die VN-Sonderorganisationen und VN-Sonderfonds mit 169 Millionen DM (20,7 0/o), an dritter Stelle folgten die Einzahlungen auf Subskriptionen zum Kapital der Weltbank und der regionalen Entwicklungsbanken sowie deren Sonderfonds mit 52 Millionen DM (6,3 °/o).
Für 1978 sind Haushaltsansätze für multilaterale öffentliche Zusammenarbeit vorgesehen in Höhe von 1 038 Millionen DM. Dies entspricht 23,4 °/o der geplanten öffentlichen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland. Die Hauptempfänger werden voraussichtlich die gleichen sein wie im Jahre 1977.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/1773 Frage A 68):
Trifft es zu, daß Arbeitnehmer, die — wie Stewardessen — beim Ausscheiden aus ihrem früheren Arbeitsverhältnis eine nicht unbeträchtliche Abfindung (z. B. bis zu 50 000 DM) erhalten, bei Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Umschulung von der Bundesanstalt für Arbeit das erhöhte Unterhaltsgeld von 80 v. H. des früheren Nettogehalts erhalten, und zieht die Bundesregierung gegebenenfalls eine Änderung dieser Rechtslage in Betracht?
Das erhöhte Unterhaltsgeld von 80 v. H. des früheren durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts wird Teilnehmern an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung oder Umschulung unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
Die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme muß notwendig sein, um eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beseitigen, eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern oder eine bisher fehlende berufliche Qualifikation zu erwerben. Ebenso wie das Arbeitslosengeld ist das Unterhaltsgeld von vorheriger Beitragsleistung abhängig. Als Lohnersatzleistung wird es unabhängig von der Bedürftigkeit des Teilnehmers gewährt. Auf das Unterhaltsgeld wird allerdings Arbeitsentgeld aus einem bestehenden oder auslaufenden Arbeitsverhältnis, ebenso wie Einkommen, das der Bezieher von Unterhaltsgeld aus einer Nebentätigkeit erzielt, angerechnet. Dies gilt
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978 7235*
auch für Abfindungen, die bei vorzeitiger Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als Lohnersatz gewährt werden. Die Anrechnung vollzieht sich hier nach den gleichen Grundsätzen wie beim Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 und 3 AFG. Dagegen werden Abfindungen, die keine Lohnersatzfunktion haben, also insbesondere Leistungen, die zur Abgeltung des Arbeitplatzverlustes gewährt werden, auf das Unterhaltsgeld nicht angerechnet. Wegen ihres Entschädigungscharakters ist dies auch gerechtfertigt. Die Bundesregierung zieht eine Änderung dieser Rechtslage nicht in Betracht.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die
Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen A 81 und 82):
Treffen Meldungen zu, wonach der ehemalige Bundesverteidigungsminister, Georg Leber, in seiner früheren Eigenschaft als Minister und sein französischer Kollege Bourges Deklarationen unterzeichnet haben, die Protokolle bzw. Vereinbarungen zwischen den Firmen Messerschmitt-Bölkow-Blohm und Aerospatiale betreffen?
Welche Bedeutung haben derartige Deklarationen gegebenenfalls für eventuelle Exportgeschäfte Frankreichs bzw. der Firma Euromissile?
Zu Frage A 81:
Deklarationen zwischen dem ehemaligen Bundesminister der Verteidigung Georg Leber und seinem französischen Kollegen Bourges, die Protokolle bzw. Vereinbarungen zwischen den Firmen Messerschmitt-Bölkow-Blohm und Aerospatiale betreffen, sind nicht unterzeichnet worden.
Gleichwohl bestehen zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland Vereinbarungen über eine enge Rüstungszusammenarbeit, so beispielsweise auf dem Gebiete der Flugkörper und neuerdings auch im Bereich der bilateralen Entwicklung und Fertigung eines künftigen Panzerabwehrhubschraubers II.
Zu Frage A 82:
Die deutsch-französische Rüstungszusammenarbeit wie auch jede andere Kooperation mit NATO-Partnern fördert die Standardisierung und Interoperabilität im Atlantischen Bündnis.
Sie hilft darüber hinaus, unter Ausnutzung der technologischen und industriellen Kapazitäten mehrerer Partner wirtschaftlichere Lösungen für die Ausrüstung der eigenen Streitkräfte zu finden.
Die Firma Euromissile ist eine Firma französischen Rechts mit Sitz in Frankreich. Da über die Genehmigung von Rüstungsexporten in Drittländer die Regierung des Landes, dem der Exporteur angehört, souverän entscheidet, hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, Exportgeschäfte Frankreichs bzw. der Firma Euromissile zu verhindern.
Anlage 6
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage A 83) :
Was hat die Bundesregierung bisher getan, um die breite Öffentlichkeit im Land Niedersachsen, und insbesondere im Kreis Lüchow-Dannenberg, über das geplante Entsorgungszentrum in Gorleben zu informieren?
Im Rahmen der Informationsaktion über Notwendigkeit und Sicherheit der Kernenergie wurden — neben der Verteilung aller allgemeinen Kernenergie-/Energiepublikationen besonders auch in Niedersachsen — ab Anfang 1976 zunächst an den ursprünglich in Aussicht genommenen Standorten für das Nukleare Entsorgungszentrum ca. 50 Informationsveranstaltungen und -fahrten für interessierte Zielgruppen und die allgemeine Öffentlichkeit durchgeführt. Außerdem haben sich mehrere Mitglieder der Bundesregierung auf öffentlichen Veranstaltungen für die friedliche Nutzung der Kernenergie und die Notwendigkeit der nuklearen Entsorgung eingesetzt, zuletzt Bundesminister Hauff am 3. Mai 1978 auf einer öffentlichen Veranstaltung in Lüchow.
Nach der vorläufigen Standortwahl hat der Bundesminister für Forschung und Technologie die Erarbeitung einer Informationsanzeige und von zwei Informationsbroschüren veranlaßt, die innerhalb der nächsten sechs Wochen fertiggestellt sein und in hoher Auflage in Niedersachsen verteilt werden. Die Veröffentlichung der Informationsanzeige wurde auf Vorschlag der niedersächsischen Landesregierung auf einen Zeitpunkt nach dem 4. Juni verschoben.
Am 21./22. April 1978 wurde ein Informationsseminar des Bundesministers für Forschung und Technologie für die Gorleben-Kommission, d. h. die Vertreter der betroffenen Gebietskörperschaften, veranstaltet.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat darüber hinaus ein umfassendes Konzept für die Durchführung von Informationsveranstaltungen in Niedersachsen und im Landkreis Lüchow-Dannenberg angeboten, dessen Verwirklichung noch nicht begonnen hat, weil die schriftliche Zustimmung der Landesregierung Niedersachsen zu diesem Konzept erst Anfang Mai eingegangen ist. Gleiches gilt für das Angebot zur Errichtung einer gemeinsamen Informationsstelle im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Dieses Konzept sieht mindestens 25 bis 30 Informationsveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen im Laufe des Jahres 1978 vor.
Anlage 7
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grunenberg. (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage A 85):
7236* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978
Wie hat die niedersächsische Landesregierung bisher auf das Angebot des Bundesministeriums für Forschung und Technologie reagiert, für alle interessierten gesellschaftlichen Gruppen im Lande Niedersachsen und im Kreis Lüchow-Dannenberg Informationsveranstaltungen durchzuführen?
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat auf Grund mehrerer vorangegangener Gespräche mit der niedersächsischen Landesregierung mit Schreiben vom 20. Januar 1978 ein umfassendes Konzept über die Informationsarbeit zur nuklearen Entsorgung in Niedersachsen und im Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgeschlagen.
Dieses Konzept beinhaltet:
— das Angebot an alle gesellschaftlichen Gruppen und die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, fachliche und finanzielle Unterstützung für Abend-, Tages- oder Wochenendveranstaltungen zum Thema Energie/nukleare Entsorgung anzubieten;
— das Angebot, auf Landes- oder Kreisebene die gesellschaftlichen Gruppen zu Informationsveranstaltungen einzuladen, deren Programm mit dem jeweiligen Partner abgesprochen wird;
— das Angebot der Errichtung einer gemeinsamen Informations- und Kontaktstelle im Landkreis Lüchow-Dannenberg, die am Ort für die bürgernahe Durchführung der vorgesehenen und gewünschten Information sorgt.
Die niedersächsische Landesregierung hat auf diesen Vorschlag erst Anfang Mai schriftlich geantwortet.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage A 88) :
Welche Konsequenzen kann die Bundesregierung aus der Nichtanerkennung eines an einer Gesamthochschule des Landes Nordrhein-Westfalen erworbenen Vordiploms durch die Technische Universität München mit der Begründung: „Nach Auffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus können die Gesamthochschulen des Landes NRW nicht als wissenschaftliche Hochschule angesehen werden" ziehen?
Die Bundesregierung kann aus dem dargestellten Sachverhalt keine unmittelbaren Folgerungen ziehen.
Nach dem Hochschulrahmengesetz haben Länder und Hochschulen bei der Überprüfung und Weiterentwicklung der Studienangebote dafür zu sorgen, daß die Gleichwertigkeit einander entsprechender Hochschulabschlüsse gewährleistet und die Möglichkeit des Hochschulwechsels erhalten bleiben; bei einem Übergang in Studiengänge gleicher oder verwandter Fachrichtung soll eine weitgehende Anrechnung erbrachter vergleichbarer Studien- und Prüfungsleistungen ermöglicht werden. Die Umsetzung und Anwendung ,dieser Grundsätze fällt in dien Aufgabenbereich der Länder.
Die Gesamthochschulen in Nordrhein-Westfalen verbinden nach dem dafür maßgeblichen Landesrecht die von den wissenschaftlichen Hochschulen und den Fachhochschulen wahrzunehmenden Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium. Das Abstellen auf den formalen Begriff „wissenschaftliche Hochschule" — wie dies in der von Ihnen zitierten Stellungnahme geschieht — kann dem differenzierten Studienangebot einer Gesamthochschule deshalb nicht gerecht werden.
Es wird deshalb vor allem darauf ankommen die Studienangebote der einzelnen Gesamthochschulen in den verschiedenen Fachrichtungen inhaltlich zu bewerten.
Auf Betreiben von Nordrhein-Westfalen innerhalb der Kultusministerkonferenz soll die neue Ständige Kommission der Länder für Fragen der Studienreform, die demnächst ihre Arbeit aufnehmen wird, über die Frage der Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen an Gesamthochschulen bei einem Überwechseln an Universitäten oder Technische Hochschulen mit Vordringlichkeit beraten.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1778 Fragen A 89 und 90) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die bildungspolitische Tätigkeit des Verbandes deutscher Studentenschaften (VdS)?
Ist der in der Presse veröffentlichte Vorwurf eines Studentenverbandes gerechtfertigt, wonach der VdS aus studentischen Geldern jährlich 400 000 DM an Personalkosten, etwa 60 000 DM an Reisekosten und 45 000 DM an Telefonkosten verschleudert, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu unternehmen?
Zu Frage A 89:
Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Frage auf die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) bezieht; denn der Verband Deutscher Studentenschaften hat sich im Mai 1975 aufgelöst.
Die Aktivitäten der VDS sind vielfältig: Neben rein hochschulpolitischen Fragen werden auch Probleme einbezogen, die über die hochschulpolitischen Belange hinaus Fragen allgemeinpolitischer Art berühren. Darüber hinaus betrifft ein nicht unerheblicher Teil der VDS-Aktivitäten ausschließlich allgemeinpolitische Probleme. Zur Bewertung dieses Sachverhaltes durch die Bundesregierung verweise ich auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion betreffend die VDS vom 18. 7. 1977 (Drucksache 8/760).
Die bildungspolitischen Tätigkeiten der VDS reichen von Veranstaltungen und Veröffentlichungen zur Hochschulentwicklung, zur Hochschulgesetzgebung und zur Studienreform bis hin zu Informationen und Forderungen zur Ausbildungsförderung und zur Studentenpolitik. Daneben sind Stellungnahmen gegenüber dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und die Teilnahme an Anhörungen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978 7237*
Forschungsförderung bzw. des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft im Deutschen Bundestag zu erwähnen. Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich bei diesen Aktivitäten um die legitime Wahrnehmung studentischer Interessen. Sie würde es allerdings begrüßen, wenn sich die VDS verstärkt und kontinuierlich dieser Aufgabe widmeten.
Zu Frage A 90:
Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, auf das Finanzgebaren der Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) einzuwirken. Die Finanzkontrolle der Hochschul-Asten, aus deren Beiträgen sich die VDS vornehmlich finanzieren, vollzieht sich nach Landesrecht. Einen eigenständigen Anlaß, sich mit der personellen, finanziellen und organisatorischen Ausstattung der VDS näher zu befassen, hat die Bundesregierung noch nicht gehabt, da sie über einen Antrag auf finanzielle Förderung bisher noch nicht zu entscheiden hatte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend die VDS vom 18. Juli 1977 [Drucksache 8/760]).
Die Bundesregierung sieht sich daher nicht in der Lage, zu dem in Ihrer Frage genannten Vorwurf, der ihr nicht näher bekannt ist, Stellung zunehmen.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen A 94 und 95) :
Womit will die Bundesregierung der sowjetischen Politik gegenüber der „Dritten und Vierten Welt" — soweit sie interventionistischen, imperialistischen und friedensgefährdenden Charakter hat — entgegentreten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des früheren amerikanischen Außenministers Kissinger, daß man die Sowjetunion zu einer eindeutigen Wahl zwischen Entspannung und Expansion bringen müsse, und — wenn ja — wird Bundeskanzler Schmidt diese Auffassung bei den sich bietenden Gelegenheiten der Sowjetunion darlegen?
Zu Frage A 94:
Durch Stärkung der Selbständigkeit aller Staaten, und zwar in jeder Beziehung. Durch Beiträge zum Abbau und zur Beseitigung von Konflikherden, insbesondere solchen, die anderen Mächten den Vorwand für Interventionen geben: Beispiel Namibia. Durch Beratungen und Begegnungen zwischen den sogenannten „Blöcken", wie dies bei dem Besuch von Generalsekretär Breschnew der Fall war.
Zu Frage A 95:
In der von Bundeskanzler Schmidt und Generalsekretär Breschnew unterzeichneten Gemeinsamen Deklaration vom 6. Mai wird ausgeführt, daß nach dem Willen beider Seiten der Prozeß der Entspannung in Respektierung der Unteilbarkeit des Friedens und der Sicherheit in allen Teilen der Welt weiterverfolgt werden soll. Damit wird in der Gemeinsamen Deklaration zu einem wichtigen und wiederholt von der Bundesregierung vorgetragenen Anliegen eine bedeutende Aussage gemacht.
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1773 Frage A 98) :
Ist die Bundesregierung bereit, bei künftigen Verhandlungen mit den Staaten Osteuropas nachdrücklich darauf hinzuwirken, daß die Anzahl und Lage der Gräber der in den jeweiligen Ländern Gefallenen erfaßt und mitgeteilt, sowie die Anlegung, Instandhaltung und Pflege von Soldatenfriedhöfen und die Einreise von Angehörigen zum Besuch dieser Gräber ermöglicht werden?
Die Bundesregierung hat immer so verhandelt. Sie wird dies auch in Zukunft weiter versuchen. Die Erfolge werden allerdings nur schrittweise eintreten. Sie hängen auch von der Entwicklung der bilateralen Beziehungen ab.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Frage A 100) :
Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu, daß — wie der Generalsekretär der prowestlichen angolanischen Befreiungsorganisation MFLA, Daniel Chibenda, öffentlich behauptet hat — die sowjetisch-kubanischen Besatzungsmächte in die Nordprovinzen Angolas in der 2. Märzhälfte 1978 eine umfassende Strafexpedition unternommen haben, bei der mindestens 70 000 Angolaner umgebracht und wo KGB-Offiziere die Menschen für Massengräber oder Deportationen ausgesondert haben sollen, und sieht die Bundesregierung gegebenenfalls in diesen Aktionen sowjetisch-kubanischer Truppen einen Widerspruch zu der von der Sowjetunion verkündeten Entspannungspolitik?
Die Bundesregierung kann die von Herrn Daniel Chibenda aufgestellten Behauptungen weder bestätigen noch dementieren. Sie verfügt hierzu über keine gesicherten eigenen Erkenntnisse.
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/177.3 Frage B 1) :
Ist die Bundesregierung bereit, sich anläßlich des Besuchs des sowjetischen Staatspräsidenten Leonid Breschnew in Gesprächen auch für die inhaftierten Bürgerrechtler und sonstigen politischen Gefangenen in der Sowjetunion einzusetzen, darunter unter anderem für Vitold Abankin, Vladimir Afanasyev, Zinovy Antonyuk, Vladimir Balanhonov, Nikolai Bonder, Georg Davydov, Vasyl Frederenko, Yuri Grodetsky, Mykhaylo Osadchy, Zoryan Popadyuk, Anatolj Schtscharanskij, Jurij Orlow, Danilo Shumuk, Vladimir Rotetsky, Stephan Sapeliak, Bargrad Shakhveryan, Yuri Shukhevich, Gabriel Superfin, Johann Waldmann, Anatoly Zdorovy, Eduard Kusnewzow, Alexej Murshenko, Alexander Ginsburg?
In der Ihnen sicher bekannten Gemeinsamen Erklärung vom 6. Mai 1978 als auch im Kommuniqué
7238* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978
vom folgenden Tage über den Besuch von Generalsekretär Breschnew in der Bundesrepublik Deutschland betonen beide Seiten, wie wichtig es ist, sich dafür einzusetzen, daß alle Prinzipien und Bestimmungen der Schlußakte der KSZE — also auch das Prinzip VII (Menschenrechte und Grundfreiheiten) — im Verhältnis zwischen allen Teilnehmerstaaten volle Wirksamkeit erlangen. Damit sind auch konkrete menschenrechtliche Anliegen, wie die in der UdSSR inhaftierten Bürgerrechtler, angesprochen.
Die Bundesregierung läßt sich bei der Lösung von konkreten Einzelfällen von dem Grundsatz leiten, daß nur diejenigen Maßnahmen ergriffen werden, die rechtlich zulässig sind und politisch vertretbar erscheinen. Die Erfahrung zeigt, daß ein intensiver Druck, insbesondere von offizieller Seite, zu Verhärtungen der sowjetischen Haltung gegenüber den Betroffenen führen kann.
Sie dürfen gewiß sein, daß die Bundesregierung — wie bisher — auch weiterhin bemüht sein wird, bei jeder sich bietenden Gelegenheit — sowohl auf der internationalen als auch auf der bilateralen Gesprächsebene — für eine weltweite Verwirklichung der Menschenrechte, insbesondere auch in der Sowjetunion, einzutreten.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/1773 Frage B 2) :
Könnte nach Ansicht der Bundesregierung die Terroristenbekämpfung durch ein Sprengstoff-Identifizierungssystem verbessert werden, dergestalt, daß gewerbliche Sprengstoffe bei der Herstellung mit kennzeichnenden Zusätzen präpariert werden, die auf Grund ihrer codierten Zusammensetzung auch noch nach der Explosion die individuelle Feststellung erlauben, wann und wo der betreffende Sprengstoff produziert bzw. von wem er gekauft worden ist, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die kriminaltechnischen Anwendungsmöglichkeiten eines solchen Sprengstoff-Identifizierungssystems untersuchen zu lassen?
Ein Sprengstoff-Identifizierungssystem, welches auch noch nach der Explosion die individuelle Feststellung des verwendeten Sprengstoffes und der verwendeten Zündmittel erlaubt, wäre ohne Zweifel geeignet, durch die Feststellung der Herkunft und des Vertriebsweges der verwendeten explosionsgefährlichen Stoffe die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten zu erleichtern. Indes gibt es keine Materie, die bei den hohen Umsetzungstemperaturen beim Explosionsvorgang nicht in Gas übergeht und bei der Explosion so fein verteilt wird, daß selbst die Kondensationsprodukte nicht mehr nachweisbar sind. Selbst die chemisch stabilsten Stoffe wie Quarz und Phosphor und seine Isotope, insbesondere Phosphorisotop 32, welche in der Radiobiologie und in der physiologischen Chemie verwendet werden, verhalten sich bei den hier in Rede stehenden Temperaturen instabil.
Entsprechende Versuche, die in den Vereinigten Staaten zur Erforschung von Unfallursachen und
aus Gründen des Arbeitschutzes durchgeführt worden sind, führten zu dem Ergebnis, daß die sogenannte „Überlebenskennzeichnung" mit Ausnahme einer Radioaktivierung technisch nicht realisierbar ist; eine radioaktive Beimischung verbietet sich jedoch aus vielerlei Gründen.
Darüber hinaus werden in Terroristenkreisen überwiegend unkonventionelle oder ausländische Sprengstoffe verwendet, so daß in der Mehrzahl der Fälle mit Selbstlaboraten durch die Einführung einer Überlebenskennzeichnung gewerblicher Sprengmittel keine weitere Ermittlungshilfe zu erwarten ist. Aus den genannten Gründen erscheinen weitere Untersuchungen der kriminaltechnischen Anwendungsmöglichkeiten eines solchen Sprengstoff-Identifizierungssystems wenig erfolgversprechend.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage B 3) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß spätestens mit dem Wahlgesetz für die Europawahlen die Wahlgesetze des Bundes dahin gehend geändert werden sollten, daß in Zukunft wahlberechtigten Deutschen, die innerhalb der EG wohnen, das Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland zugesprochen wird?
Die Bundesregierung hat, was die Ausdehnung des aktiven Wahlrechts bei Bundestagswahlen auf diesen Personenkreis oder gar auch auf weitere „Auslandsdeutsche" angeht, in dieser Wahlperiode bislang aus verschiedenen Gründen den Fraktionen des Deutschen Bundestages die Initiative zu einer entsprechenden Änderung des Bundeswahlgesetzes überlassen. Ich darf insoweit auf meine Antwort auf Ihre Schriftliche Frage für die Fragestunden im Deutschen Bundestag am 7./8. September 1977 (Anlage 3 zum Stenographischen Bericht über die 40. Sitzung des Deutschen Bundestages in der 8. Wahlperiode am 9. September 1977, Seite 3111) verweisen.
Nachdem die Deutschen in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in den Kreis der Wahlberechtigten bei der Direktwahl des Europäischen Parlaments einbezogen worden sind, liegt seit dem 18. April 1978 ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion vor, der diesem Personenkreis auch bei Bundestagswahlen das aktive Wahlrecht verschaffen will (vgl. BT-Drucksache 8/1716). Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf am 27. April 1978 an den Innen- und den Rechtsausschuß zur Beratung überwiesen. Die Bundesregierung wird sich, falls vom Parlament erbeten, wie schon in den vergangenen Wahlperioden an der Suche nach einer befriedigenden, verfassungskonformen und praktikablen Lösung der Problematik des Wahlrechts der Deutschen im Ausland beteiligen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978 7239*
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Frage B 4) :
Wie viele Nachwuchskräfte werden derzeit von den Bundesministerien im mittleren und gehobenen Dienst ausgebildet, und um wieviel Plätze soll in der zweiten Jahreshälfte 1978 bei den einzelnen Bundesministerien das Ausbildungsangebot vermehrt werden?
Die Zahlen der im Bundesdienst ausgebildeten Nachwuchskräfte betrugen nach dem Stande vom 30. Juni 1977
im mittleren Dienst 4 580 und im gehobenen Dienst 5157.
Diese Zahlen beruhen auf den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes auf Grund der Personalstandsstatistik 1977. Die Zahlen der derzeit ausgebildeten Nachwuchskräfte könnten nur durch eine bei den obersten Bundesbehörden durchzuführende Umfrage ermittelt werden. Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus, daß von dieser mit einem erheblichen Zeit- und Verwaltungsaufwand verbundenen Sonderumfrage abgesehen wird.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage nach einer Vermehrung des Ausbildungsangebots in der zweiten Jahreshälfte 1978 verweise ich auf die Antwort meines Kollegen von Schoeler auf die Fragen B 25/26 des Herrn Kollegen Pfeifer (Anlage 41 zum Stenographischen Bericht der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 27. April 1978), aus der sich ergibt, daß nach dem vorläufigen Ergebnis einer im März/April 1978 durchgeführten Umfrage bei den obersten Bundesbehörden im Jahre 1978
im mittleren Dienst 1 472 und
im gehobenen Dienst 475 Nachwuchskräfte
mehr als im Jahre 1977 neu eingestellt werden sollen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1773 Frage B 5) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der sogenannte Radikalenerlaß zur Abwehr von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst im Jahr 1972 hinfällig geworden ist, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung ansonsten das Eindringen von Verfassungsfeinden in den öffentlichen Dienst zu verhindern?
Im Bereich des Bundes wird bei der Fernhaltung von Extremisten vom öffentlichen Dienst nicht nach dem von Ihnen angesprochenen Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder aus dem Jahre 1972 verfahren. Maßgebend sind vielmehr die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1975 sowie vom Deutschen Bundestag in seiner Entschließung vom 24. Oktober 1975 aufgestellten Grundsätze. Diese sind wesentlicher Bestandteil der „Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue" (abgedruckt im Bulletin 1976, S. 553), nach denen im Bundesbereich verfahren wird und die den Beschluß aus dem Jahre 1972 gegenstandslos gemacht haben.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß auch der Beschluß aus dem Jahre 1972 lediglich das Verfahren betraf, die Rechtsgrundlagen aber, nach denen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes nach wie vor Verfassungstreue zu fordern ist, unverändert ließ.
Ich verweise auf meine mündlichen Antworten zu den Fragen Nrm. 33 und 34 des Abg. Daweke und Nrm. 35 und 36 des Abg. Dr. Klein in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 10. Mai 1978.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 6 und 7):
Wird die Bundesregierung es ermöglichen, daß alle deutschen Staatsbürger, die im Ausland arbeiten und für diese Zeit ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland aufgegeben haben, ihr Wahlrecht zur Direktwahl des Europäischen Parlaments ausüben können, wie die Staatsbürger anderer Mitgliedsstaaten in der Europäischen Gemeinschaft?
Hat die Bundesregierung einen zahlenmäßigen Überblick über alle Deutschen, die im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland oder im Auftrag deutscher Unternehmen im Ausland beruflich tätig sind, und kann sie diese Aufstellung nach Ländergruppen vorlegen?
Zu Frage B 6:
Nach § 6 Abs. 2 des Europawahlgesetzes, das vom Deutschen Bundestag einstimmig in 3. Lesung am 16. März 1978 und vom Bundesrat im zweiten Durchgang am 21. April 1978 verabschiedet worden ist, können an der Wahl der 81 Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland diejenigen Deutschen im Ausland teilnehmen, die am Wahltage seit mindestens drei Monaten in den europäischen Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften leben. Nur insoweit wird im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Direktwahl auf das Erfordernis der Ansässigkeit im Wahlgebiet verzichtet.
Ihre Annahme, daß die Bürger der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften ohne Rücksicht auf ihren Aufenthaltsort an der jeweiligen Direktwahl ihrer Heimatstaaten teilnehmen könnten, trifft in dieser Allgemeinheit nicht zu. So werden nach den hier bekannten Entwürfen für die nationalen Wahlvorschriften zur Direktwahl etwa die im Ausland lebenden Briten und Luxemburger — selbst bei Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft — grundsätzlich kein Wahlrecht besitzen. Dänemark, das sein innerstaatliches Wahlgesetz bereits verabschiedet hat, hat eine entsprechende Regelung wie die Bundesrepublik Deutschland getroffen.
7240* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978
Zu Frage B 7:
Im Hinblick auf die oben dargestellte Regelung in § 6 Abs. 2 des Europawahlgesetzes stellt sich die Frage einer Erfassung der Deutschen im Ausland nach den von Ihnen angesprochenen Kriterien nicht. Die Bundesregierung wäre auch nicht in der Lage, Ihnen den gewünschten zahlenmäßigen Überblick zu verschaffen. Die betreffenden Sachverhalte werden amtlichen deutschen Stellen, wie z. B den inländischen Meldebehörden oder den deutschen Auslandsvertretungen, nicht von Amts wegen bekannt. Auch über private Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland würden sich nur unvollständige, auf bestimmte Personenkreise beschränkte Erkenntnisse gewinnen lassen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Frage B 8) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von KompaktLagern in der Bundesrepublik Deutschland zur Lagerung von abgebrannten Brennelementen, und welche Erfahrungen sind mit dieser Methode in den Vereinigten Staaten gesammelt worden?
Gegen das Konzept der sogenannten Kompaktlagerung abgebrannter Brennelemente in Kernkraftwerken bestehen keine grundsätzlichen sicherheitstechnischen Bedenken.
Wie bereits in der Fragestunde am 14. Dezember 1977 auf eine gleichartige Frage des Abgeordneten Dr. Laufs mitgeteilt wurde (Sitzungsprotokoll S. 4811), ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der nachträgliche Einbau von Kompaktanlagen bei bereits fertiggestellten Kernkraftwerken als wesentliche Änderung der Anlage bzw. ihres Betriebs einem Genehmigungsverfahren nach § 7 AtG zu unterwerfen ist. Im Rahmen dieses Verfahrens wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob die Kompaktlagerung unter Berücksichtigung der anlagenspezifischen Gegebenheiten die atomrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Bundesregierung hat in ihrem am 30. November 1977 dem Deutschen Bundestag vorgelegten Bericht zur Situation der Entsorgung der Kernkraftwerke die von ihr als realistisch angesehene Gesamtstrategie der Elektrizitätswirtschaft zur Entsorgung dargelegt. Im Rahmen dieser Entsorgungsvorsorge wird die Nutzung vorhandener und neu zu schaffender Kapazitäten in Lagern innerhalb der Kernkraftwerke allerdings nur als äußerste Reserve zur Überwindung vorübergehender Schwierigkeiten angesehen, falls sich die angestrebte Zwischenlagerlösung nicht rechtzeitig genug realisieren läßt.
Methoden der Kompaktlagerung abgebrannter Brennelemente in den vorhandenen Lagerbecken der Kernkraftwerke werden auch in den USA untersucht und erprobt. In einigen amerikanischen Anlagen sind bereits Kompaktlagerstellen eingebaut,
bei weiteren beantragt. Größere Probleme sind dort
nicht erkennbar, insbesondere sind negative Erfahrungen mit der Kompaktlagerung nicht bekannt.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage B 9) :
Welche Ergebnisse hat die angekündigte Prüfung der möglichen Strahlenschäden durch die Wiederaufbereitungsanlage in Hanford/USA (Plenarprotokoll der 70. Sitzung des Bundestages vom 27. Januar 1978, Seite 5569) erbracht, und ergeben sich daraus zusätzliche Auflagen für die deutsche Wiederaufarbeitungsanlage?
Bei der Arbeit "Radiation exposures of Hanford workers dying from cancer and other causes" von T. F. Mancuso, A. Stewart und G. Kneale, die im November 1977 veröffentlicht worden ist, handelt es sich um eine epidemiologische Untersuchung der Arbeiter in der seit 1943 im Betrieb befindlichen kerntechnischen Anlagen in Hanford (USA), die in den ersten Jahrzehnten im wesentlichen der Erzeugung von Plutonium für Kernwaffen diente.
Die wissenschaftliche Überprüfung dieser Arbeit hat ergeben, daß die Arbeiter in Hanford eine geringere Sterblichkeit haben als die Gesamtbevölkerung der USA, also gesünder sind als der Durchschnitt der Amerikaner, ohne daß daraus selbstverständlich weitere Rückschlüsse in eine andere Richtung gezogen werden können. Die in der Arbeit abgeleiteten Beziehungen zwischen den Strahlendosen, die die Arbeiter während ihrer Tätigkeit in Hanford erhalten haben, und Krebserkrankungen sind — wie die Überprüfung ergeben hat — wissenschaftlich sehr anfechtbar. Die Ergebnisse von Mancuso, Stewart und Kneale konnten nicht bestätigt werden. Dies war nach allen Erkenntnissen der Strahlenbiologie und Strahlenschutzmedizin nicht anders zu erwarten, weil die auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission beruhenden maximal zulässigen Grenzwerte der Körperdosen für beruflich strahlenexponierte Personen so festgelegt sind, daß bei ihrer Einhaltung keine signifikante Erhöhung des Krebserkrankungsrisikos auftritt.
Zusätzliche Auflagen für die geplante deutsche Wiederaufarbeitungsanlage, die mit der Plutoniumanlage in Hanford nicht vergleichbar ist, auf Grund der Arbeit von Mancuso, Stewart und Kneale sind nicht erforderlich. Die in der Strahlenschutzverordnung vom 13. Oktober 1976 verbindlich festgelegten Dosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen werden bei der geplanten deutschen Wiederaufarbeitungsanlage eingehalten werden. Gemäß § 28 der Strahlenschutzverordnung muß die Strahlenexposition der in der Wiederaufarbeitungsanlage beschäftigten Personen im übrigen auch unterhalb der in der Verordnung festgesetzten Grenzwerte so gering wie möglich gehalten werden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978 7241*
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 8/1773 Fragen B 10 und 11):
Treffen Meldungen zu, wonach am 22. März 1978 die Beschlußfassung über den Entwurf der Bundesregierung einer „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes" im Bundesrat abgesetzt wurde, weil die Bundesländer mit der Bundesregierung zuvor noch einmal das Gesamtkonzept der Beschäftigung von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland erörtern wollen?
Besteht die Notwendigkeit, im Rahmen solcher Erörterungen, falls sie stattfinden, auch die Empfehlungen der Bund-LänderKommission vom Februar 1977 zur Verbesserung des aufenthaltsrechtlichen Status ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland erneut zu behandeln, die durch die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Ausländergesetzes aufgenommen worden waren, und worin sieht die Bundesregierung gegebenenfalls die Gründe für eine derartige Notwendigkeit?
Zu Frage B 10:
Die Bundesregierung hat keine Informationen darüber, daß die Entscheidung des Bundesrates am 17. März 1978 deshalb vertagt worden sei, weil die Bundesländer mit der Bundesregierung zuvor noch einmal das Gesamtkonzept der Beschäftigung von Ausländern erörtern wollen. Die Bundesregierung geht daher davon aus, daß der Bundesrat alsbald über die erforderliche Zustimmung zur Änderung der Verwaltungsvorschrift entscheiden wird.
Zu Frage B 11:
Der von der Bundesregierung Anfang Januar 1978 gebilligte Entwurf einer „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes" (BR-Drucksache 71/78) entspricht einem Vorschlag der- 1976 eingesetzten Bund-Länder-Kommission zur Fortentwicklung einer umfassenden Konzeption der Ausländerbeschäftigungspolitik. Diese Kommission, in der neben ,dem Bund die Arbeits-und die Innenminister der Länder sowie die Kommunalen Spitzenverbände vertreten waren, befürwortete nach eingehenden Erörterungen eine schrittweise Verfestigung des aufenthaltsrechtlichen Status ausländischer Arbeitnehmer in der Konzeption, die jetzt dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegt Die von ,der Bund-Länder-Kommission am 28. Februar 1977 verabschiedeten Vorschläge sind auch von der Länder-Arbeitsministerkonferenz am 25. April 1977 und von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder am 22./23. Juni 1977 gebilligt worden. Der federführende Ausschuß für Innere Angelegenheiten und der Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik haben ,dem Bundesrat empfohlen, dem vorliegenden Entwurf zur Änderung ,der Verwaltungsvorschrift zuzustimmen. Für erneute Erörterungen besteht deshalb nach Auffassung der Bundesregierung keine Notwendigkeit.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD). (Drucksache 8/1773 Fragen B 13 und 14):
Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, in welchen bundesdeutschen Behörden, Verwaltungen und privatwirtschaftlichen Bereichen in Computer-Anlagen Personenkennziffern gespeist werden, und wenn ja, um welche Institutionen handelt es sich dabei?
Durch welche Maßnahmen kann sichergestellt werden, daß die Institutionen, bei denen Computer-Anlagen mit Personenkennziffern betrieben werden, sich bei Regreßfällen wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte u. a. Delikte materiell absichern können?
Zu Frage B 13:
Die Bundesregierung hat keinen vollständigen Gesamtüberblick über in automatisierten Datenverarbeitungsanlagen der öffentlichen Verwaltung und der privaten Wirtschaft gespeicherten Personenkennziffern. Ein einheitliches Personenkennzeichen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Es ist jedoch davon auszugehen, ,daß die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung personenbezogener Daten in automatisierten Verfahren stets Ordnungsmerkmale erfordert.
In der Bundesverwaltung werden verschiedene bereichseigene Systeme von Ordnungsmerkmalen verwendet, z. B.
im Rahmen der Gewährung von Leistungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder,
zur Abrechnung der Dienst- und Versorgungsbezüge durch das Bundesamt für Besoldung,
zur Abrechnung der Dienst- und Versorgungsbezüge bei Bundesbahn und Bundespost,
als Versicherten-Nummer bei der Rentenversicherung,
als Personenkennziffer bei der Bundeswehr, zur Führung des Ausländerzentralregisters,
im Informationssystem NADIS beim Bundesamt für Verfassungsschutz,
in den Datensammlungen ides Bundeskriminalamtes.
Aus dem Bereich der Länderverwaltungen sind verschiedene bereichseigene Systeme von Ordnungsmerkmalen bekannt, z. B.
zur Abrechnung der Dienst- und Versorgungsbezüge, im Informationssystem INPOL,
im Einwohnermeldewesen, Krankenhauswesen, Steuerwesen, in der Ausbildungsförderung und der Wohngeldzahlung.
Auch die Privatwirtschaft kann auf solche Ordnungsmerkmale bei der automatisierten Datenverarbeitung nicht verzichten; allgemein bekannte Merkmale wie Konto-, Versicherungs-, Kunden-, Lieferanten-, Personalnummern erfüllen diese Aufgaben.
Zu Frage B 14:
Aus der evtl. Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte beim Betrieb von automatisierten Datenverarbeitungsanlagen entstehen für den betroffenen Bürger gegen die öffentliche Hand wie auch gegen die private Wirtschaft Schadensersatzansprüche nach den allgemeinen Vorschriften, z. B. aus der Amtshaftung (Art. 34 GG, § 839 BGB) oder aus
7242* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978
unerlaubter Handlung (§ 823 BGB). Voraussetzung dafür ist grundsätzlich ein Verschulden auf seiten der datenverarbeitenden Stelle.
Von der Einführung einer eigenständigen verschuldensabhängigen Schadensersatzregelung in das Bundesdatenschutzgesetz haben die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages nach eingehender Beratung zunächst abgesehen; es sollen noch 'einschlägige Erfahrungen gesammelt werden. Dabei wurde auch berücksichtigt, daß in solchen Fällen das Verschuldensprinzip nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugunsten des betroffenen Bürgers erheblich abgemildert ist; danach liege die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsmäßigkeit aller als schadensursächlich in Betracht kommenden Idatenverarbeitungstechnischen und -organisatorischen Arbeitsvorgänge bei der datenverarbeitenden Stelle.
Durch den Einsatz von technischen und organisatorischen Maßnahmen der Datensicherung sowie die Schulung und Überwachung des bei der Datenverarbeitung tätigen Personals nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes kann von den datenverarbeitenden Stellen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Bürger vorgebeugt und damit Schadensfällen und entsprechenden Haftungs- und Regreßansprüchen entgegengewirkt werden. Im übrigen ist bekanntgeworden, daß die Versicherungswirtschaft Versicherungsschutz in evtl. Schadensfällen dieser Art anbietet.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/1773 Fragen B 15 und 16):
Ist die Bundesregierung bereit, sich beim Deutschen Sportbund und den Sportministern der Bundesländer dafür einzusetzen, daß die ständig zunehmenden Erlöse aus dem Lotteriewesen und der Fernsehlotterie „Glücksspirale" zugunsten der Sportorganisationen in verstärktem Maße für sozial- und jugendpolitische Aufgaben der Sportvereine eingesetzt werden?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, darauf hinzuwirken, daß neben den öffentlichen Förderungsmitteln von Bund, Ländern und Gemeinden auch die Eigenmittel der Sportorganisationen und die Erlöse aus dem Lotteriewesen und ähnliche Zusatzfinanzierungen in verstärkter Weise für Maßnahmen der Sportvereine (Integration von Deutschen aus ost-
und südosteuropäischen Ländern, Behindertensport, Programme für gefährdete Jugendliche oder Sport für Bürger im höheren Lebensalter) zu verwenden sind, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung in ihrer Sportpolitik daraus ziehen?
Ihre Fragen beziehen sich vorwiegend auf die Sportorganisationen im Länder- und kommunalen Bereich. Erlöse aus dem Lotteriewesen und der Fernsehlotterie „Glücksspirale" fließen vor allem den Landessportbünden zu. Die Sportorganisationen auf Bundesebene sind nur zum geringeren Teil betroffen.
Wie Ihnen bekannt ist, besteht zudem keine originäre Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Sportvereinen. Die Bundesregierung geht darüber hinaus von dem Grundsatz aus, daß die Organisationen des Sports ihr Aufgabengebiet in selbstverantwortlicher autonomer Entscheidung regeln.
Bei dieser Sachlage halte ich es für erforderlich, vor Beantwortung Ihrer Fragen den Deutschen Sportbund als die Gemeinschaft der Sportverbände und Sportorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland und die zuständigen Ressorts der Bundesländer um Äußerung — auch zu den Ihren Fragen zugrunde liegenden Prämissen — zu bitten. Ich werde Sie über die Ergebnisse unterrichten.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage B 17):
Wie sind nach dem Wissensstand der Bundesregierung die Erfahrungen in den USA mit dem „Son of Sam Act", nach dem niemand durch ein Verbrechen, das er begangen hat, finanziell profitieren darf, und wird die Bundesregierung prüfen, ob und inwieweit solche Bestimmungen Eingang in unser Recht finden könnten?
Über die Erfahrungen mit dem Son of Sam Act in den USA ist der Bundesregierung nichts bekannt. Der Bundesregierung liegt bisher auch der Text des Gesetzes nicht vor. Es kann deshalb noch nicht beurteilt werden, ob es sinnvoll ist, in eine Prüfung darüber einzutreten, inwieweit die Regelungen des fraglichen Gesetzes auch Eingang in unser Recht finden könnten. Ich bin aber gerne bereit, zu gegebener Zeit auf Ihre Frage zurückzukommen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 18 und 19) :
Welche Erfahrungen mit dem Gesetz zur Entschädigung der Opfer von Gewalttaten hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes sammeln können?
Welche Ergänzungen dieses Gesetzes hält die Bundesregierung nach den gesammelten Erfahrungen für erforderlich, und wann gedenkt sie dem Bundestag entsprechende Vorschläge zu unterbreiten?
Zu Frage B 18:
Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) ist am 16. Mai 1976 in Kraft getreten. Es wird von Landesbehörden, den Versorgungsämtern, durchgeführt. Die Bundesregierung hat, um über die bei neuartigen Gesetzen unvermeidlichen Anfangsschwierigkeiten hinwegzuhelfen, im Mai 1976 und im Oktober 1977 Probleme der Anwendung des Gesetzes mit Landesbeamten erörtert. Sie hat darüber hinaus den Anstoß dazu gegeben, daß die Geschädigten in jedem Einzelfall, der zur Kenntnis der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden gelangt, durch Merkblätter auf ihre Rechte und Ansprüche hingewiesen werden.
Nach dem Stand vom 31. Dezember 1977 wurden im Bundesgebiet bisher etwa 9 200 Entschädigungs-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978 7243*
anträge nach dem OEG gestellt. Davon waren am Stichtag rund 5 000 Fälle erledigt. In etwa 350 Fällen sind Leistungen nach dem OEG bewilligt worden. Die verhältnismäßig niedrige Zahl der Bewilligungen erklärt sich u. a. daraus, daß viele Anträge erst gestellt wurden, nachdem die Gesundheitsstörung folgenlos abgeklungen war; in diesen Fällen waren die Kosten der Heilbehandlung in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt worden.
Der Bund trägt 40 % der Ausgaben, die den Ländern durch Geldleistungen nach dem OEG entstehen. Die Aufwendungen, die hiernach auf den Bund entfallen, zeigen eine steigende Tendenz. Sie betrugen im Jahre 1977 etwa 111 000 DM und werden im ersten Quartal 1978 voraussichtlich 120 000 DM erreichen.
Zu Frage B 19:
Die Bundesregierung hat u. a. auch auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit dem OEG in dem Entwurf eines 10. Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes eine Änderung des § 60 des Bundesversorgungsgesetzes vorgeschlagen. Danach soll im gesamten sozialen Entschädigungsrecht, zu dem auch das OEG gehört, künftig vom Zeitpunkt der Schädigung an geleistet werden unter der Voraussetzung, daß der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Schädigung gestellt wird (Rückwirkung des Antrags). Darüber hinaus hält die Bundesregierung zur Zeit keine grundlegenden Ergänzungen des OEG für erforderlich.
Auf einige Punkte, an denen sich öffentliche Kritik entzündet hat, möchte ich hier jedoch eingehen. Der Stichtag des Inkrafttretens des Gesetzes bedeutet Härten für alle zurückliegenden Fälle. Die gesetzgebenden Körperschaften waren sich dessen bewußt und haben dieses Problem eingehend erörtert. Sie haben sich gegen eine Rückwirkung des Gesetzes entschieden. Eine Härteklausel, die eine flexiblere Handhabung erlauben würde, wäre gewiß für solche Fälle wünschenswert, in denen schwere Körperschäden eingetreten sind, die. noch fortdauern. Hier hat sich private Initiative schon helfend eingeschaltet. Ich begrüße das sehr, werde aber auch noch gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung prüfen, ob hier ein Weg gefunden werden kann, auf welchem die nun einmal unvermeidlichen Härten des Stichtages sich mildern lassen.
Die Bundesregierung hatte in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen, Sachschäden, die im Zusammenhang mit einer Gewalttat stehen, in gewissem Umfang zu ersetzen. Diese Vorschrift ist auf Verlangen des Bundesrates gestrichen worden. Im Zusammenhang mit der Reform des Staatshaftungsrechts sind Überlegungen im Gange, die in Zukunft, je nach den Ergebnissen der Beratungen zum Staatshaftungsrecht, zu einer anderen Beurteilung der Frage führen könnten.
Zu den Problemen des Geltungsbereichs (Territorialitätsprinzip) und zur Gegenseitigkeit bei der Entschädigung von Ausländern gestatte ich mir, auf
meine Antwort an die Frau Kollegin Lieselotte Berger (Berlin) auf deren Anfragen vom 27. April 1978 zu verweisen. Abdruck liegt an.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Statssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 20 und 21) :
Hält es die Bundesregierung für angebracht, in den Kreis der Berechtigten nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) auch diejenigen Deutschen einzubeziehen, die gerade wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit, also aus politischen Gründen im Ausland Opfer von Gewalttaten werden?
Hält die Bundesregierung das dem OEG zugrundeliegende Territoritäts- und Gegenseitigkeitsprinzip überhaupt für sinnvoll angesichts der Tatsache, daß einerseits die Zahl der deutschen Staatsangehörigen, die im Ausland Opfer von Gewalttaten werden, von Jahr zu Jahr steigt, und andererseits eine dem OEG entsprechende Regelung nur in wenigen Staaten besteht oder zu erwarten ist?
Zu Frage B 20:
Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) beruht auf dem Grundgedanken, daß der Staat Leben und Gesundheit der Bürger schützen und ihnen helfen muß, wenn sie in diesen Lebensgütern verletzt werden. Wo diese Schutzfunktion nicht mehr ausgeübt werden kann, endet auch die Entschädigungspflicht. Dem entspricht es, daß das OEG nur für Gewalttaten gilt, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder außerhalb an Bord deutscher Schiffe und Flugzeuge begangen werden. Nur für diesen örtlichen Bereich kann deutschen Organen eine Verantwortung für die Sicherheit der Menschen und für die Aufklärung von Straftaten zugeschrieben werden. Dieser in der Begründung zur Regierungsvorlage (Bundestags-Drucksache 7/2506, S. 13) enthaltene Gedanke ist im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages einstimmig gebilligt worden.
Zu Frage B 21:
Die Bundesregierung hält das Territorialitätsprinzip für sinnvoll und sieht keinen Anlaß, dem Deutschen Bundestag vorzuschlagen, seine mit der einstimmigen Annahme des Gesetzes getroffene Entscheidung zu ändern. Sie sieht sich in dieser Auffassung bestärkt durch die Ergebnisse eingehender Beratungen im Europarat. In der am 28. September 1977 von den Ministerdelegierten angenommenen Entschließung heißt es: „Soweit nicht besondere Konventionen anzuwenden sind, soll die Entschädigung vom dem Staat gezahlt werden, auf dessen Gebiet, einschließlich Schiffe und Flugzeuge, das Verbrechen begangen worden ist." Andere Staaten, die eine Entschädigung für Opfer von Gewalttaten eingeführt haben, folgen ebenfalls dem Territorialitätsprinzip, z. B. Großbritannien, Irland, Schweden und die Niederlande. Der Bundesminister der Justiz hat in der Ministerkonferenz des Europarats vorgeschlagen, eine europäische Konvention auszuarbeiten. Dieser Vorschlag ist auf Zustimmung gestoßen.
7244* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978
Die Bundesregierung hält dies für den richtigen Weg, das Entschädigungsrecht auf Deutsche auszudehnen, die in Ländern leben oder sich vorübergehend aufhalten, in denen eine Entschädigung bisher nicht vorgesehen oder bisher auf eigene Staatsangehörige beschränkt ist (Beispiel Österreich).
Das Gegenseitigkeitsprinzip, d. h. Entschädigung für Ausländer nur, wenn deren Heimatstaat Deutsche entsprechend entschädigen würde, ist auf Verlangen des Bundesrates im Verfahren vor dem Vermittlungsausschuß in das OEG eingefügt worden. Die Gegenseitigkeitsklausel ist geeignet, den Schutz Deutscher im Ausland zu verbessern. Sie wirkt in Staaten, die noch keine vergleichbare Entschädigungsregelung haben, als Anreiz, diese auch im Interesse ihrer eigenen Staatsbürger einzuführen. Die letzten Erkenntnisse bestätigen diese Erwartung. Die österreichische Regierung überprüft ihr auf dem Personalitätsprinzip beruhendes System. Die schweizerische Regierung hat nach einem Bericht unserer Botschaft in Bern in Aussicht gestellt, den Schutz von ausländischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz von Gewalttaten betroffen werden könnten, anhand der Ergebnisse entsprechender Vorarbeiten im Europarat und in der Internationalen Strafrechtsvereinigung einer erneuten Prüfung zu unterziehen; sie hat auch ihre Mitarbeit bei einer evtl. Konvention des Europarates zugesichert.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage B 22) :
Kann die Bundesregierung in Aussicht stellen, daß sie im Rat der Europäischen Gemeinschaften eine Initiative ergreifen wird, um den Richtlinienvorschlag der Kommission vom 31. Dezember 1976 zu verwirklichen, mit dem der Freibetrag für Reisemitbringsel von bisher 125 RE auf 200 RE angehoben werden soll?
Die Bundesregierung unterstützt den RichtlinienVorschlag der Kommission, durch den der Realwert der Steuerfreibeträge wiederhergestellt und auch künftig erhalten bleiben soll. Der Vorschlag wurde im EG-Rat im Juni 1977 beraten. Dannach ist die Erörterung ausgesetzt worden. Sie wird voraussichtlich wiederaufgenommen, sobald die kurz vor dem Abschluß stehenden Beratungen über eine Ratsverordnung zur Verwendung der Europäischen Rechnungseinheit in den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erfolgreich zu Ende geführt sein werden.
Wie sich die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie auswirken würde, bitte ich meiner im Protokoll der 57. Sitzung des Deutschen Bundestages — Anlage 5 — abgedruckten Antwort zu entnehmen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Frage B 23) :
Ist die Bundesregierung bereit, unter dem Gesichtspunkt der Unterstützung von Kleinstbetrieben das Problem der Besteuerung bei Haltung mehrerer Nutzfahrzeuge, die aber nur alternativ betrieben werden können, erneut zu überdenken, um gegebenenfalls für einen beschränkten Personenkreis das Kraftfahrzeugsteuergesetz zu ändern?
Nach geltendem Recht unterliegt der Kraftfahrzeugsteuer das Halten eines Kraftfahrzeugs oder eines Kraftfahrzeuganhängers zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. Die Steuer entsteht somit ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang öffentliche Straßen tatsächlich benutzt werden. Außerdem kommt es nach geltendem Recht weder für die Entstehung noch für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Fahrzeughalters an. Die von Ihnen zur Unterstützung von Kleinstbetrieben angeregte Sonderregelung wäre mit diesen Grundsätzen nicht zu vereinbaren. Sie würde zu Berufungen anderer Personenkreise führen und wäre außerdem kaum praktikabel, da nicht wirksam überwacht werden könnte, ob die Fahrzeuge eines Kleinstunternehmens tatsächlich nur alternativ betrieben werden. Die Bundesregierung sieht sich deshalb nicht in der Lage, eine Ihrer Anregung entsprechende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu befürworten.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Frage B 24) :
Welche steuerlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung zugunsten der Selbständigen ergreifen, um die steuerliche Begünstigung von steuerfreien Rücklagen für Zusatzrenten von Arbeitnehmern auszugleichen, die Arbeiter für ihre Arbeitnehmer zu Lasten des betrieblichen Gewinns in Kassen, Fonds und dergleichen einzahlen?
Wenn ich Ihre Frage richtig interpretiere, schlagen Sie vor, Aufwendungen der Selbständigen für die eigene Altersvorsorge steuerlich in ähnlicher Weise zu behandeln wie Leistungen, die ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer nach dem Betriebsrentengesetz erbringt. Dabei gehen Sie offenbar davon aus, daß die gewinnmäßige Berücksichtigung von Vorsorgungslasten, die ein Betrieb nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) vom 19. Dezember 1974 gegenüber seinen Arbeitnehmern vertraglich übernimmt, eine steuerliche Begünstigung darstellt. Das ist jedoch nicht der Fall. Die steuerliche Gewinnermittlung richtet sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Möglichkeit, z. B. für eine gegenüber einem Dritten eingegangene Pensionsverpflichtung handelsrechtlich eine Rückstellung zu bilden, muß also auch für das Steuerrecht gelten. Altersversorgungszusagen gegenüber sich selbst stellen zivilrechtlich jedoch keine Verbindlichkeiten dar, so daß auch ihre gewinnminderne Berücksichtigung nicht möglich ist.
Das BetrAVG regelt die betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern und Personen, die aus Anlaß ihrer Tätigkeit für einen Betrieb Versor-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978 7245*
gungszusagen erhalten haben, nicht jedoch die eigene Altersvorsorge dieses Personenkreises. Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge gehören sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbständigen grundsätzlich zu den Kosten der Lebensführung, die steuerlich in beiden Fällen im Rahmen der gesetzlichen Regelung des § 10 EStG berücksichtigt werden.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1773 Fragen B 25 und 26) :
Ist die Bundesregierung angesichts der prekären Lage der portugiesischen Wirtschaft bereit, der Republik Portugal kurzfristig Finanzhilfen zu gewähren, und welche Möglichkeiten sieht sie hierzu?
Wird die Bundesregierung insbesondere auf den Internationalen Währungsfonds einwirken, damit dieser seine für die portugiesische Regierung problematischen Forderungen, die er an die, Vergabe eines internationalen 750-Millionen-DollarKredits knüpft, abschwächt, und ist sie bereit, dem Beispiel Großbritanniens und Osterreichs zu folgen und Vorauszahlungen von ihrem Anteil am IWF-Kredit zu leisten, um die akuten Zahlungsbilanzschwierigkeiten Portugals kurzfristig zu lindern?
Zu Frage B 25:
Wie Ihnen sicher bekannt ist, hat die Bundesregierung im Juni 1977 zugesagt, sich an einer internationalen Kreditaktion zugunsten Portugals mit einem Beitrag in Höhe von 200 Millionen Dollar zu beteiligen. Die Bundesregierung hat ebenso wie die USA und andere Staaten die Auszahlung ihres Beitrages daran gebunden, daß sich die portugiesische Regierung und der internationale Währungsfonds über ein Stabilisierungsprogramm für einen neuen IWF-Kredit an Portugal einigen. Damit sollte sichergestellt werden, daß die internationalen Stützungskredite wirkungsvoll zur Sanierung der portugiesischen Wirtschaft verwendet werden.
Zu Frage B 26:
Die Kreditverhandlungen zwischen der portugiesichen Regierung und dem IWF, die zeitweise durch die Umbildung der portugiesischen Regierung unterbrochen wurden, sind am 29. April 1978 erfolgreich abgeschlossen worden.
Die Auszahlung des deutschen Kreditbeitrages an Portugal kann nunmehr erfolgen, sobald die Kreditkonditionen zwischen der portugiesischen Notenbank und den deutschen Geschäftsbanken ausgehandelt und die Garantieübernahme durch den Bund geregelt ist.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 28 und 29) :
Sind der Bundesregierung Pläne zur Verlegung des Militärflugplatzes Fulda-Sickels in den Bereich der Stadt Hünfeld bekannt?
Kennt die Bundesregierung die Argumente, mit denen sich die Stadt Hünfeld gegen eine gegebenenfalls beabsichtigte Verlegung des Flugplatzes Fulda-Sickels in den Bereich der Stadt Hünfeld wendet, und ist sie bereit, diese Argumente zu berücksichtigen?
Zu Frage B 28:
Von der Stadt Fulda wird die Verlegung des Flugplatzes Fulda-Sickels angestrebt. Bisherige Vorschläge für einen Ersatzstandort haben sich nicht als realisierbar erwiesen. Der Hessische Minister des Innern ist daher gebeten worden, im Rahmen der Landesplanung zu prüfen, ob weitere Standorte als Ersatz für den Flugplatz Fulda-Sickels in Betracht kommen. Ein Ergebnis hierzu liegt noch nicht vor.
Zu Frage B 29:
Die Stadt Hünfeld hat die Argumente, mit denen sie sich gegen eine Verlegung des Flugplatzes Fulda-Sickels in ihren Bereich wendet, der Bundesregierung mitgeteilt. Die Bundesregierung wird sie bei der weiteren Sachbehandlung im Auge behalten. Da der Bund bei der Ermittlung geeigneten Ersatzgeländes auf Vorschläge des Landes Hessen angewiesen ist, wurde der Hessische Minister des Innern von den Argumenten der Stadt Hünfeld unterrichtet.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Frage B 30) :
Was hat die Bundesregierung mit welchem Ergebnis zur Ausführung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 16. Juni 1977 zu Tagesordnungspunkt 29 (Drucksache 8/521) unternommen?
Die Anregungen des Europäischen Parlaments sind sorgfältig gepüft worden. Die Bundesregierung vermag sich jedoch weder das Analyseergebnis noch die daraus gezogenen Schlußfolgerungen voll zu eigen zu machen.
Es ist richtig, daß sich die Grenzlage als zusätzliches Entwicklungshindernis einiger strukturschwacher Regionen erweist. Diese Feststellung läßt sich jedoch nicht verallgemeinern. Einige Gebiete an den Binnengrenzen der Europäischen Gemeinchaft haben nachweisbar trotz Grenzlage in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung aufgeholt. Zum Beispiel konnten in den letzten Jahren deutsche Gebiete an der französischen, belgischen und niederländischen Grenze aus der Förderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" entlassen werden, weil sie sich wirtschaftlich im Vergleich zu anderen Regionen im Landesinnern positiv entwickelt hatten.
Soweit und solange ein Entwicklungsrückstand in den deutschen Grenzregionen fortbesteht, werden diese Regionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe gefördert. Die Bundesregierung ist bemüht, die Förderungsmaßnahmen mit den Nachbarländern zu koordinieren. Eine grenzüberschreitende Planung ist z. B. zusammen mit den Niederlanden für die Ems-Dollart-Region in Angriff genommen worden.
7246* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978
Ein entsprechendes deutsch-niederländisches Programm konnte vor kurzem der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Bei dieser Gelegenheit bezeichnete das für Regionalpolitik zuständige Mitglied der EG-Kommission Antonio Giolitti diese Art der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als beispielhaft.
Das Programm soll in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Stellen weiterentwickelt werden und als Modell für weitere grenzüberschreitende Programme dienen. Der Ausschuß für Regionalpolitik der Europäischen Gemeinschaften wird auf seiner nächsten Sitzung prüfen, inwieweit die bei der Aufstellung des Programms gesammelten Erfahrungen für die Zusammenarbeit an den übrigen Binnengrenzen der Gemeinschaft nutzbar gemacht werden können.
Der Errichtung von „Euroverbänden" mit eigenen hoheitlichen Befugnissen auf beiden Seiten der Grenze stehen angesichts des heute erreichten Integrationsstandes noch kaum zu überwindende rechtliche und politische Hindernisse entgegen. Entsprechende Vorschläge, welche die ' Kommission der Europäischen Gemeinschaften dem Rat vorlegen müßte, haben unter diesen Umständen wenig Aussicht auf Erfolg. Praktische Erleichterungen für die Zusammenarbeit in den Grenzregionen, die mit der Errichtung von „Euroverbänden" angestrebt werden, lassen sich weitgehend mit bestehenden Organisationsformen erreichen. Grenzüberschreitende Zusammenschlüsse kommunaler Verbände und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften — wie die verschiedenen Euregio-Gremien — können mit Unterstützung der Zentralbehörden die Aufgaben eines „Euroverbandes" erfüllen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 31 und 32) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag von Professor Zöllner, ein unabhängiges Berater-Gremium von Wissenschaftlern, die im Bereich der Ernährungswissenschaften aktiv tätig sind, als Ernährungsbeirat der Bundesregierung zu berufen, um ihr bei Entscheidungsprognosen im Ernährungsbereich behilflich zu sein und auch durch öffentliche Stellungnahmen in den Medien zu informieren und möglicherweise vielfältiger Verunsicherung entgegenzuwirken?
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß ein solcher Ernährungsrat durchaus geeignet wäre, bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einerseits und dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit andererseits, behilflich zu sein, ausgewogene Entscheidungen zu treffen?
Zu Frage B 31:
Der Bundesregierung liegt kein Antrag von Professor Zöllner vor, als neues und zusätzliches Beratungsgremium der Bundesregierung einen „Ernährungsbeirat" zu berufen. Auch sonst ist der Bundesregierung über einen solchen Vorschlag von Professor Zöllner nichts bekannt.
Zu Frage B 32:
Die Bundesregierung mißt den Erkenntnissen der Ernährungswissenschaft und dem Rat der Ernährungswissenschaftler als Entscheidungshilfen für die von ihr zu treffenden Maßnahmen eine große Bedeutung bei. So steht ihr neben einschlägigen Beratungsgrémien beim BMJFG und beim BML, z. B. dem Bundesgesundheitsrat, dem Wissenschaftlichen Beirat und dem Verbraucherausschuß, mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), deren Präsident Professor Zöllner zur Zeit ist, ein Beratungsgremium von Wissenschaftlern zur Verfügung, die im Bereich der Ernährungswissenschaften aktiv tätig sind. Die DGE ist gemeinsam vom BMJFG und vom BML u. a. damit beauftragt, in vierjährigem Abstand einen Ernährungsbericht zu erstellen. Der dritte Ernährungsbericht ist 1976 erschienen, der vierte ist derzeit in Vorbereitung. Außerdem bedient sich die Bundesregierung des sachverständigen Rates der DGE bei der Ernährungsaufklärung und Ernährungsberatung.
Die Bundesregierung ist aus diesen Gründen der Auffassung, daß es keines zusätzlichen, institutionell verankerten Ernährungsbeirats bedarf.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 33 und 34) :
Wie viele Personen wurden in den Jahren 1976 und 1977 durch die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit beschäftigt, und wie groß war dieser Personenkreis zum 31. März 1978?
Welche dieser Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wurden im Bereich der Verwaltungen der öffentlichen Hand durchgeführt, und welche dieser Tätigkeiten eignen sich zur Umwandlung in Dauerarbeitsplätze für Behinderte?
In Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM) waren neben den eingesetzten Stammarbeitnehmern im Jahresdurchschnitt 1976 insgesamt 28 842 und 1977 insgesamt 37 754 von den Arbeitsämtern zugewiesene Arbeitnehmer beschäftigt. Am 31. März 1978 waren in ABM 43 598 zugewiesene Arbeitnehmer tätig. Auf den Bereich „Büro und Verwaltung" entfielen 1976 durchschnittlich 5 586 und 1977 durchschnittlich 12 078 zugewiesene Arbeitnehmer. In diesem Bereich dürfte fast ausschließlich die öffentliche Hand Träger der Maßnahmen gewesen sein.
Die Bundesregierung kann keine Angaben darüber machen, welche im Bereich der Verwaltungen der öffentlichen Hand als ABM geförderte Tätigkeiten sich zur Umwandlung in Dauerarbeitsplätze für Behinderte eignen, da dies von den Voraussetzungen des jeweiligen Personalhaushalts abhängt.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/1773 Fragen B 35 und 36):
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978 7247*
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Verbesserungen bei der Vermittlung durch die z. Z. bei der Bundesanstalt für Arbeit angelaufenen Organisationsänderungen eintreten?
Wird durch diese Umorganisation gerade in der jetzigen Situation nicht vielmehr mindestens für einige Monate ein Rückgang bei der Vermittlungsfähigkeit der Arbeitsämter eintreten, und wie kann dem gegebenenfalls entgegengewirkt werden?
Zu Frage B 35:
Die Bundesanstalt für Arbeit wird ab 1. Juni 1978 schrittweise in den Arbeitsämtern die Abteilung Arbeitsvermittlung/Arbeitsberatung neu organisieren. Sie setzt damit nach und nach die positiven Erfahrungen der mehrjährigen Modellversuche in den Arbeitsämtern Celle und Würzburg bundesweit in die Praxis um.
Folgende organisatorische und personelle Maßnahmen werden getroffen:
— Einbeziehung der Arbeitsberater in das aktive Vermittlungsgeschehen,
— Verbesserung der Vermittlungsarbeit und Arbeitsvereinfachung durch Bildung größerer Organisationseinheiten — Berufsbereiche — mit breiterem Arbeitsmarktausschnitt,
— Verlegung von verwaltungsmäßiger Routinearbeit in Anmelde- und Bearbeitungsstellen,
— Straffung des Leitungsgefüges durch die neue Gliederung: Arbeitsberater — Abschnittsleiter — Abteilungsleiter (Wegfall der bisherigen Gruppenleiter).
Die Vermittlungstätigkeit erfährt durch die Neuorganisation keinen Rückgang; vielmehr wird die bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage erforderliche Effektivität der Arbeitsvermittlung gesteigert.
Zu Frage B 36:
Um personelle Härten zu vermeiden und Umstellungsschwierigkeiten in möglichst geringem Rahmen zu halten, ist die schrittweise Einführung der Neuorganisation in den Arbeitsämtern vorgesehen. Auch dadurch wird vermieden, daß während der Umorganisation die Vermittlungstätigkeit unnötig beeinträchtigt wird.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Karwatzki
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 37 und 38) :
Ist der Bundesregierung bekannt und hält sie es mit dem § 182 Abs. 1 Nr. 1 bzw. dem § 368 Abs. 2 RVO und dem § 26 Abs. 2 des Kartellgesetzes für vereinbar, daß Augenärzte Kontaktlinsen anpassen und Pflegemittel verkaufen?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die dadurch entstehenden fiskalischen Verluste bei Gewerbe- und Umsatzsteuer?
Ich gehe davon aus, daß Ihre Fragen sich auf die Verordnung und Abgabe von Kontaktlinsen durch Augenärzte im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen. Um Ihnen eine auch die Auffassung der an der Durchführung der gesetzlichen Krankenversicherung Beteiligten einbeziehende Antwort erteilen zu können, habe ich zunächst die Spitzenverbände der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung um Stellungnahme gebeten. Sobald mir deren Äußerungen vorliegen, komme ich auf die Angelegenheit zurück.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Frage B 39):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Versorgungsämtern Wartezeiten bis zu einem Jahr bei der Antragstellung auf Anerkennung als Schwerbehinderter bestehen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese Wartezeit zu verkürzen?
Es ist der Bundesregierung bekannt, daß Schwerbehinderte zum Teil erhebliche Wartezeiten hinnehmen müssen, bis sie von den Versorgungsämtern als Schwerbehinderte anerkannt werden. Die Ausdehnung des durch das neue Schwerbehindertengesetz im Arbeitsleben geschützten Personenkreises auf alle Schwerbehinderten, ohne Rücksicht auf Art und Ursache der Behinderung, hat dazu geführt, daß bei den Versorgungsämtern eine große Zahl von Anträgen auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft eingegangen ist und noch eingeht. Die Versorgungsämter sind offenbar noch nicht überall in dem erforderlichen Umfang durch entsprechende organisatorische und personelle Maßnahmen auf die neue Aufgabe eingestellt. Zu Wartezeiten bis zu einem Jahr kommt es nach meiner Kenntnis allerdings nur in Ausnahmefällen. In den meisten Bundesländern liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei 3 bis 6 Monaten.
Im übrigen handelt es sich bei den Versorgungsämtern nicht um Bundesdienststellen, sondern um Landesbehörden, die nicht der Aufsicht der Bundesregierung unterstehen und denen ich Weisungen nicht erteilen kann. Für Organisation und Personalbesetzung der Versorgungsämter sind die Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder verantwortlich, denen die Versorgungsämter nachgeordnet sind. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Länder die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um vorhandene Bearbeitungsrückstände abzubauen und die Bearbeitungszeiten spürbar zu verkürzen.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 40 und 41) :
Wie viele Personen haben nach dem Wissensstand der Bundesregierung in den zwei Jahren seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) eine Schädigung gemäß § 1 erlitten?
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie viele davon einen Antrag auf Entschädigung nach dem OEG gestellt haben und welche Kosten durch die Anwendung des Gesetzes entstanden sind?
7248* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978
Zu Frage B 40:
Wie viele Personen in den zwei Jahren seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) eine Schädigung im Sinne des § 1 OEG erlitten haben, ist nicht bekannt. Die Kriminalstatistiken geben darüber keine verwertbare Auskunft, weil sie insbesondere nicht danach differenzieren, inwieweit der Geschädigte die Schädigung selbst mitverursacht hat. Sie enthalten auch eine große Zahl von Fällen, in denen die Gesundheitsstörung so geringfügig ist, daß der Geschädigte auf eine Antragstellung nach dem OEG verzichtet.
Zu Frage B 41:
Das OEG wird von den Ländern durchgeführt. Die Bundesregierung ist deshalb auf statistische Angaben der Länder angewiesen. Bis zum 31. Dezember 1977 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung rd. 9 200 Anträge gestellt. In rd. 350 von ca. 5 000 erledigten Fällen wurden Leistungen bewilligt. Die niedrige Zahl der Bewilligungen im Verhältnis zur Zahl der Anträge .erklärt sich u. a. daraus, daß eine große Zahl der Anträge erst gestellt wurde, nachdem die Gesundheitsstörung folgenlos abgeklungen war.
Der Bund trägt 40 v. H. der Geldleistungen. Dafür wurden für das Jahr 1976 704 DM, für das Jahr 1977 111 000 DM aufgewandt. Für das erste Quartal 1978 liegen erst Mitteilungen von fünf Bundesländern vor, wonach auf den Bundeshaushalt in diesem Zeitraum ca. 60 000 DM entfallen. Es ist damit zu rechnen, daß sich der Aufwand für das erste Quartal nach Abrechnung auch der übrigen Länder auf rd. 120 000 DM verdoppeln wird.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/ 1773 Frage B 42) :
Haben die von der Bundesregierung Anfang des Jahres angekündigten Gespräche zwischen Bund und Ländern über einen neuen Gesetzentwurf über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr inzwischen stattgefunden, und welches Ergebnis haben sie gegebenenfalls gehabt?
Der im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erarbeitete Diskussionsentwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr wurde am 28. Februar 1978 mit Vertretern der Länder erörtert. Dabei ergaben sich erheblich voneinander abweichende Schätzungen über die Zahl der Schwerbehinderten, die nach dem Diskussionsentwurf in die Vergünstigung einbezogen werden und die finanziellen Aufwendungen, die das angestrebte Gesetz erforderlich machen werden.
Die Erörterungen sollen in Kürze weitergeführt werden. Ich hoffe, daß sich dabei die Möglichkeit ergibt, den Entwurf alsbald den parlamentarischen Gremien vorzulegen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage B 43) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Rentner, die in der knappschaftlichen Krankenversicherung versichert sind und im Alter ihren Wohnsitz außerhalb eines Bergbaureviers haben, eine Beratungs- bzw. Geschäftsstelle ihrer Krankenkasse in zumutbarer Entfernung nicht erreichen können, und erwägt die Bundesregierung, gegebenenfalls diesen Rentnern einen Wechsel zur AOK zu ermöglichen, wenn deren Geschäftsstelle näher am Wohnort liegt?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß nicht in allen Gebieten, in denen Knappschaftsrentner wohnen, ortsnahe Beratungsstellen für die Versicherten der Bundesknappschaft bestehen. Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird derzeit der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der knappschaftlichen Krankenversicherung der Rentner vorbereitet. Die Bundesregierung wird dabei prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen den Knappschaftsrentnern die Mitgliedschaft bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Allgemeinen Ortskrankenkasse ermöglicht werden sollte oder wie sonst die Möglichkeit der versichertennahen Beratungen verbessert werden kann.
Bereits nach geltendem Recht — § 15 Sozialgesetzbuch, Allgemeiner Teil — sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen. Dabei sind die Auskunftsstellen auch verpflichtet, untereinander mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage B 44) :
Ist der Bundesregierung — gegebenenfalls durch Schätzungen — bekannt, wieviel freiwillig Versicherte ihre Beitragsleistungen auf Grund der Erhöhung der Mindestbeiträge nicht weiter zahlen, und wieviel nichterwerbstätige Frauen sich darunter befinden, und ist geplant, gegebenenfalls im Hinblick auf die Schaffung der eigenständigen Altersversicherung der Frau für diese Gruppe eine Übergangsregelung zu schaffen?
Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, ob wegen der Erhöhung des Mindestbeitrages in der freiwilligen Rentenversicherung nach dem 20. Rentenanpassungsgesetz freiwillig Versicherte ihre Beitragsleistungen geändert oder eingestellt haben. Hierzu sind selbst grobe Schätzungen nicht möglich, weil der weitaus größte Teil der freiwillig Versicherten sehr unregelmäßig Beiträge entrichtet und die Gründe für das Beitragsverhalten dieses Personenkreises nicht ermittelbar sind.
Die Anhebung de Mindestbeitrages für die freiwillig Versicherten im 20. Rentenanpassungsgesetz erfolgte unter dem Gesichtspunkt der Beitragsgerechtigkeit und der größeren Gleichbehandlung von freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten. Der vor dem 20. Rentenanpassungsgesetz maßgebliche
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978 7249*
Mindestbeitrag von monatlich 18,— DM führte im übrigen nur noch etwa zu einem Fünftel der Rentenleistung, die der — verhältnismäßig höhere Mindestbeitrag im Jahre der Rentenreform 1957 erbracht hatte, so daß auch leistungsrechtliche Gründe für die Anhebung des Mindestbeitrages in der freiwilligen Versicherung ursächlich waren. Darüber hinaus war zu berücksichtigen, daß der freiwillig Versicherte mit seinem Mindestbeitrag beitragsunabhängige Leistungen auslösen kann, die überwiegend von der Versichertengemeinschaft zu erbringen sind.
Aus all diesen Erwägungen ist zur Zeit nicht beabsichtigt, eine Sonderregelung für Frauen hinsichtlich des Mindestbeitrages in der freiwilligen Versicherung vorzuschlagen. Was die Neuregelung der eigenständigen Alterssicherung für Frauen angeht, so wird die Bundesregierung zunächst die entsprechenden Vorschläge der hierzu eingesetzten Sachverständigenkommission abwarten.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1773 Fage B 45) :
Wie groß ist die Zahl der im Betrieb des Ehemanns versicherungspflichtig beschäftigten Ehefrauen in Wilhelmshaven, und wieviel dieser ehemals versicherungspflichtig beschäftigten Ehefrauen sind beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und erhalten Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz?
Die Zahl der Frauen, die in Wilhelmshaven bei ihrem Ehemann versicherungspflichtig beschäftigt sind, ist nicht bekannt; sie kann auch nicht aus Unterlagen der die Beiträge einziehenden Krankenkassen ermittelt werden. Es läßt sich auch nicht feststellen, wie viele Frauen auf Grund einer beim Ehemann ausgeübten Beschäftigung Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz beziehen, da diese Fälle statistisch nicht erfaßt werden.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1773 Frage B 46) :
Ist es bekannt, daß z. B. im Standort Hammelburg Arbeitnehmer im Hinblick auf Fahrkostenerstattung und gegebenenfalls auch auf Verpflegungszuschuß unterschiedlich abgefunden werden, weil die ursprüngliche Anerkennung des „Lagers Hammelburg" als abgelegene Dienststelle durch Erlaß BMVg — VR IV 8 — Az. 21-05-02 vom 15. Dezember 1977 widerrufen wurde, und sind Maßnahmen in Aussicht genommen, um die dadurch eingetretene Schlechterstellung eines Teils der Arbeitnehmer, die auf Tatsachen zurückzuführen ist, die diese nicht zu vertreten haben, abgestellt wird?
Die Dienststätten „Lager Hammelburg" sind im Sinne des Rundschreibens des Bundesministers des Innern vom 18. Februar 1976 (GMBl S. 119) als abgelegen anerkannt. Diese Anerkennung wurde 1977 nicht widerrufen. Es wird allerdings geprüft, ob ihre Voraussetzungen entfallen sind. Hierbei wird zu beachten sein, daß als abgelegen grundsätzlich nur
solche Dienststätten gelten, in deren Nähe das Wohnen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wie z. B. bei Radarstationen oder Depots. Im Interesse der Gleichbehandlung darf auch nicht außer Betracht bleiben, daß Arbeitnehmern in großen Städten und Ballungsräumen allgemein zugemutet wird, die Kosten für das Zurücklegen oft erheblicher Wegstrekken zwischen Wohnung und Arbeitsplatz aus dem Arbeitseinkommen zu bestreiten.
Soweit bis zum 1. Januar 1967 eingestellte Arbeitnehmer Fahrkostenersatz und Verpflegungszuschuß auf Grund einer Sonderregelung aus dem Jahre 1959 erhalten, werden diese weitergewährt. Diese Leistungen sind arbeitsvertraglich vereinbart und konnten deswegen schon mit der Aufhebung der Erlasse aus 1959 am 31. Dezember 1966 nicht mehr entzogen werden.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage B 47):
Sind dem Bundesverteidigungsministerium die Klagen über die zunehmende Lärmbelästigung durch Kettenfahrzeuge der Einwohner von Oerbke bekannt (Walsroder Zeitung vom 12. April 1978), und was gedenkt das Bundesministerium zu tun, um eine Minderung des Lärms — vor allem in der Nacht — auf ein zumutbares MaB zu erreichen?
Das Problem der Lärmbelästigung der Bürger des Ortes wurde in einer öffentlichen Sitzung der Einwohnervertretung am 10. April 1978 als 6. Tagesordnungspunkt behandelt. Zu dieser Frage hatten sowohl der Gemeindedirektor, Herr Baumann, wie der Kommandant des NATO-Truppenübungsplatzes ausführlich Stellung genommen. Der Berichterstatter der Walsroder Zeitung war nach Auskunft der Beteiligten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr anwesend. Sein Bericht veranlaßte den Gemeindedirektor zu einer Gegendarstellung in der Ausgabe der Zeitung vom 18. April 1978.
Die Klagen der Einwohner beruhen darauf, daß eine für den Militärverkehr gesperrte Straße, die von der Panzerringstraße durch den Ortskern zur Verladeanlage führt, von ortsunkundigen Einheiten auch mit Kettenfahrzeugen benutzt wird, obwohl die Kommandantur mit zweisprachiger Beschilderung das Verbot deutlich kenntlich gemacht hat.
Gemeindevertretung und Kommandantur sind übereingekommen, das mißbräuchliche Benutzen der Straße durch Teile der übenden Truppen gemeinsam zu unterbinden. Dazu hat der Gemeindedirektor die Bevölkerung aufgefordert, die Fahrzeuge, die diese Straße benutzen, der Kommandantur anzuzeigen, um diese in die Lage zu versetzen, die Einheiten zur Verantwortung zu ziehen.
Die Kommandantur übergibt allen übenden Truppenteilen Skizzen über die vorgeschriebene Fahrt zur Verladeanlage; sie wird die Überwachung im Rahmen des Möglichen verstärken und hat veran-
7250* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978
laßt, daß in die Eisenbahntransportbefehle ein Hinweis auf den Marschweg aufgenommen wird.
Beide Seiten sind der Auffassung, daß diese Maßnahmen schnell und wirksam die Lärmbelästigungen eindämmen werden. Es ist vorgesehen, die Kapazität der Verladeanlage durch Neubau von zwei Rampen zu erhöhen, um die Verladezeiten zu verkürzen.
Die Möglichkeit, eine weitere Verladeanlage im Einzugsbereich des Truppenübungsplatzes zu errichten, wird zur Zeit untersucht. Die Durchführung dieses Vorhabens ist jedoch von der Entscheidung der Bundesbahn abhängig, welche der in Frage kommenden Strecken auf lange Sicht in Betrieb gehalten wird.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 48 und 49) :
Besteht die Auffassung, daß es ausreichend ist und den Prinzipien der Inneren Führung entspricht, wenn Offiziere, wie der Parl. Staatssekretär am 26. April 1978 auf meine entsprechende Anfrage mitteilte, in aller Regel" spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Versetzung über diese Maßnahme unterrichtet werden, zumal dann, wenn es sich um verheiratete Offiziere handelt und man davon ausgeht, daß die Unterrichtung eine Vororientierung darstellt, die erst mit Aushändigung, der Versetzungsverfügungen einen endgültigen Charakter erhält?
Mit welchem zeitlichen Vorlauf trifft der Minister seine Entscheidungen auf der Generalsebene, und ist hier gewährleistet, daß man bei den von der Versetzungsfolge betroffenen Offizieren dann noch von einer Transparenz der Personalführung sprechen kann?
Zu Frage B 48:
Bei den Offizieren, deren Versetzung vom Spitzenstellenwechsel abhängt, handelt es sich um eine vergleichsweise kleine Zahl.
Die Unterrichtung dieser Offiziere über ihre beabsichtigte Versetzung erfolgt erst, wenn die Versetzung auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfügt werden wird. Abweichungen hiervon sind die Ausnahme. In den meisten Fällen ist dem Offizier die Planungsabsicht bereits vorher bekannt. Eine Vororientierung drei Monate vor der Versetzung steht durchaus mit den Prinzipien der Inneren Führung im Einklang.
Zu Frage B 49:
Die Entscheidung über Personalveränderungen auf der Generalsebene trifft der Minister in der Regel etwa 6 Monate vor deren Wirksamwerden.
Informationsgespräche, auch mit den Betroffenen, erfolgen jedoch bereits etwa ein Jahr vorher.
Entsprechend frühzeitig wird auch mit der Planung der daran hängenden Versetzungsketten ggf. mit Alternativen begonnen. Die Unterrichtung der von dieser Planung betroffenen Offiziere erfolgt — wie dargestellt — spätestens 3 Monate vor der Versetzung.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/1773 Fragen B 50 und 51):
Welche Erklärung hat die Bundesregierung für die Sicherheitsvorschriften entgegenstehenden Tiefflüge mehrerer Düsenflugzeuge am 3. Mai 1978 gegen 16.45 Uhr über der Stadt Rain am Lech, die nach Pressemeldungen zu Schäden in Millionenhöhe an über 70 Häusern geführt haben?
Ist die Bundesregierung bereit, umgehend die notwendigen Ermittlungen bezüglich der Schäden anzustellen und für rascheste und unbürokratischste Schadensregulierung sowie für eine Abstellung ähnlicher Vorfälle in Zukunft zu sorgen?
Eine Formation des Jagdgeschwaders 74 „Mölders" hatte den Auftrag, Abfangübungen in niedriger Höhe durchzuführen. Dabei kam es auf noch ungeklärte Weise zu Druckwellen, durch die der Schaden entstand. Die erforderlichen Untersuchungen werden durch den General Flugsicherheit der Bundeswehr geführt.
Über Maßnahmen zur Verhinderung einer Wiederholung des bedauerlichen Vorfalls kann erst nach Abschluß der laufenden Untersuchungen entschieden werden.
Die Bundesregierung hat veranlaßt, daß die entstandenen Schäden unmittelbar beglichen werden. Hierzu wurde die Wehrbereichsverwaltung VI in München eingeschaltet, die die erforderlichen Schritte bereits eingeleitet hat.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche 'Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Frage B 52) :
Treffen Presseberichte zu, wonach die Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Huber, bei einem Besuch in der Redaktion einer Ulmer Tageszeitung einerseits erklärt hat, der Geburtenrückgang könne durch finanzielle Anreize z. B. für junge Familien nicht entscheidend gestoppt werden, während sie andererseits die Absicht der Bundesregierung ankündigte, künftig solche Krankenhäuser finanziell zu fördern, die unter der Bezeichnung „Frauen-Fachkrankenhäuser" Abtreibungen vornehmen?
Die Aussage, daß durch finanzielle Anreize allein dem Rückgang der Geburten in der Bundesrepublik nicht begegnet werden könne, hat Frau Bundesminister Huber nicht nur während eines Besuchs einer Ulmer Tageszeitung getan, sondern auch schon bei anderen Anlässen, so auch bei Debatten im Deutschen Bundestag.
Die Erklärung von Frau Minister Huber, man müsse sorgfältig prüfen, ob in unterversorgten Gegenden der Bundesrepublik nicht gynäkologische Zentren eingerichtet werden müßten, wo Frauenkrankheiten aller Art behandelt werden sollen, wo u. a. bei Vorliegen einer Indikationsbescheinigung auch Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, stand in einem anderen Zusammenhang. Sie betraf einen andere Personenkreis, nämlich denjenigen von Frauen, die trotz Vorliegens einer Indikationsbescheinigung keinen Abbruch in den örtlichen Kran-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978 7251*
kenhäusern u. a. wegen der dort gefaßten Kreistagsbeschlüsse vornehmen lassen können. Sie betonte, daß zunächst jedoch der Bericht der Sachverständigenkommission zur Reform des § 218 StGB abgewartet werden müsse.
Im übrigen hat Frau Bundesminister Huber stets erklärt, daß nicht die Bundesregierung solche gynäkologischen Zentren errichten werde, sondern gegebenenfalls erwägen müsse, ob sie andere geeignete Träger unterstützt.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage B 53) :
Mit welchen Mitteln kann dem PCB-Spiegel im Blut — der bei der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland am höchsten sein soll — begegnet werden, und um welchen Giftstoff handelt es sich, und durch welche Substanzen gelangt er in das menschliche Blut?
Der Bundesregierung sind die Ergebnisse von Untersuchungen bekannt, nach denen der Gehalt an polychlorierten Biphenylen (PCB) in .der Muttermilch und im Fettgewebe der Bevölkerung der Bundesrepublik die allgemein registrierten Werte bei anderen Nationen nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation übertroffen haben soll.
Da die Bestimmungsmethoden für PCB außerordentlich schwierig sind und nur wenige Experten sich weltweit mit diesen Untersuchungen beschäftigen, die Methoden aber selbst nicht standardisiert sind, ist ein Vergleich der Untersuchungen nicht möglich. Daher ist eine Aussage, der PCB-Gehalt sei im Körperfett der Bevölkerung ,der Bundesrepublik am höchsten, sehr zweifelhaft. Mit Sicherheit kann davon ausgegangen werden, daß die Belastungen der Menschen in den Industrienationen durch PCB gleich sind. Folglich müßten auch die ermittelten Werte an PCB in etwa korrespondieren.
Polychlorierte Biphenyle bilden eine Gruppe von Organochlorverbindungen, die sehr beständig sind und auf Grund ihrer geringen elektrischen Leitfähigkeit, ihrer thermischen Stabilität, ihrer geringen Wasserlöslichkeit und wegen ihrer hohen Reaktionsträgheit für die verschiedensten Verwendungszwecke benutzt werden. Die Verbindungen erhalten eine besondere Bedeutung durch ihre Nichtbrennbarkeit und Persistenz, die sich für die Umwelt als Belastung manifestiert. Die Anreicherung von PCB im menschlichen Fettgewebe findet überwiegend auf dem Weg über die Nahrungskette statt. So ist auch in der Fernsehsendung „Gift im Griff", die am 15. Dezember 1977 vom Norddeutschen Rundfunk, 3. Programm, ausgestrahlt worden ist, nicht der PCB-Gehalt des Blutes, sondern der des Körperfettes angesprochen worden. Die sehr hohe Fettlöslichkeit und der geringe Abbau im Stoffwechsel von Säugetieren, besonders der hochchlorierten Biphenyle, führen zu sehr langer Verweildauer und damit zur Akkumulation im Körper. Die Stoffe werden sehr gut durch die Lungen, über die Haut und den
Magendarmtrakt absorbiert. Die schädlichen Wirkungen von PCB auf die Gesundheit sind mannigfach, obwohl die akute orale Toxizität sehr gering ist. Da diese Stoffe im Menschen und seiner Umwelt — also offensichtlich ubiquitär — auftreten, sah sich die Bundesregierung veranlaßt, einer sich durch PCB möglicherweise ergebenden gesundheit- lichen Gefährdung des Menschen und ,der Tiere entgegenzuwirken. Die Bundesregierung ist zur Zeit dabei, die Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten der EG für Beschränkungen des Inverkehrbringens und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen vom 27. Juli 1976 (76/790/EWG) in deutsches Recht umzusetzen. Künftig wird das Inverkehrbringen von PCB nur noch für die Verwendung in geschlossenen Systemen, in Kleinkondensatoren u. a. erlaubt sein. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, die bereits seit geraumer Zeit zu beobachtende Abnahme des PCB-Gehaltes im Fettgewebe der Bevölkerung der Bundesrepublik zu beschleunigen, da dann eine kumulative Aufnahme der Stoffe nicht mehr möglich ist.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Statssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 54, 55, 56 und 57):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entstehung, Arbeitsweise und Zielsetzung der sogenannten Scientology-Church vor?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß nach einem rechtskräftigen Beschluß des Landgerichts Stuttgart (Az.: 170321 und 121/75) die folgende Feststellung einer australischen parlamentarischen Untersuchungskommission verbreitet werden darf: „ ... die Scientology-Kirche ist in Wahrheit nicht der Welt größte Organisation für seelische Gesundheit, sondern der Welt größte Organisation aus unqualifizierten Leuten. Ihre Praxis ist eine ernste Bedrohung der Gesellschaft, medizinisch, moralisch und sozial. Ihre Anhänger sind bedauernswerte Verführte und vielfach seelisch krank."?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch das Wirken der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e. V., einer Tarnorganisation der Scientology-Sekte, psychisch Kranke und ihre Angehörigen verunsichert, Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung und ihre Mitarbeiter eher in' Mißkredit gebracht werden, als daß positive Ergebnisse der Tätigkeit dieser Kommission zu verzeichnen sind, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, das in der deutschen Öffentlichkeit teilweise falsche, positive Bild der in Frage 56 genannten Kommission zu korrigieren, den tatsächlichen Sachverhalt darzustellen und so weiteren Schaden zu verhüten?
Zu Frage B 54:
Die „Scientology-Church" ist eine Gesellschaft des kalifornischen Rechts mit dem Geschäftssitz in England. Sie wurde 1954 gegründet und versteht sich als eine überkonfessionelle Religion, die auf den Lehren ihres Gründers Lafayette Ronald Hubbard aufbaut.
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen mehrere Organisationen, die sich zu diesen Lehren bekennen, so z. B. die Scientology-Kirche Deutschland München e. V. und die Scientology-Kirche Stuttgart e. V., aber auch Organisationen, bei denen sich die Zugehörigkeit nicht bereits aus der Bezeichnung ergibt, z. B. die „Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte" in München.
7252* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978
Die Scientology-Church versucht, ihre Weltanschauung durch Werbung von Mitgliedern zu verbreiten und veranstaltet entgeltliche Kurse für diese Mitglieder.
Wegen der Praktiken der „Scientology-Church" wurden in den USA, in Großbritannien und in Australien amtliche Untersuchungen veranlaßt, die zu negativen Beurteilungen der Sekte führten. In der Bundesrepublik startete die „Scientology-Church" 1972 eine großangelegte Kampagne gegen die Psychiatrie, in der sie unwahre und verleumderische Behauptungen über die Behandlung psychisch Kranker in der Bundesrepublik aufstellte.
Zu Frage B 55:
Nach Kenntnis der Bundesregierung trifft es zu, daß nach einem rechtskräftigen Beschluß des Landgerichts Stuttgart vom 22. August 1975 die von Ihnen genannte Feststellung verbreitet werden darf.
Zu Frage B 56:
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß durch das Wirken der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e. V., einer Tarnorganisation der Scientology-Sekte, psychisch Kranke und ihre Angehörigen verunsichert und Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung und ihre Mitarbeit in Mißkredit gebracht werden.
Sowohl die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte als auch die Scientology-Church selbst haben durch breitgestreute Veröffentlichungen unwahre und verleumderische Behauptungen über die Verhältnisse in der deutschen Psychiatrie verbreitet. Hierzu liegen inzwischen gerichtliche Entscheidungen vor, die die Verbreitung derartiger Behauptungen untersagen.
Zu Frage B 57:
Die Bundesregierung tritt entschieden allen Versuchen entgegen, die darauf abzielen, hilfesuchende Patienten und ihre Angehörigen zu verunsichern und das Vertrauen in die Psychiatrie zu untergraben. Sie wird insbesondere durch eine verstärkte Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit auf die bedenklichen Praktiken der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e. V. hinweisen. In diesen Bemühungen wird sie schon heute durch das gezielte Engagement gesellschaftlicher Organisationen, insbesondere der Aktion Bildungsinformation e. V., in Stuttgart, tatkräftig unterstützt.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 58 und 59) :
Ist dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit bekannt, daß die vorgesehenen festen Gebührensätze in dem Entwurf einer Kostenordnung des BGA für die Zulassung von Arzneimitteln und anderen Amtshandlungen nach dem AMG 76 in ihrer Höhe vor allem kleine und mittlere Hersteller von Naturheilmitteln mit einem oft großen Sortiment von Arzneimitteln mit relativ geringem Umsatz unverhältnismäßig stark belasten und damit wettbewerbsverzerrend wirken und den Bestand dieser mittelständischen Unternehmen gefährden?
Teilt der Bundesminister die Auffassung, daß in der Kostenordnung auch die Gebühren für die Registrierung homöopathischer Arzneimittel geregelt werden sollten, damit die außerordentlich hohen Kosten für die Zulassung von Arzneimitteln und für andere Amtshandlungen für diese nicht präjudiziell wirken und damit die vorgesehenen Gebühren (insbesondere für andere Amtshandlungen) im Hinblick auf das große Sortiment der Hersteller solcher Arzneimittel nochmals auf ihre Praktibilität und Zumutbarkeit überprüft und angemessen herabgesetzt werden?
Zu Frage B 58:
Die Verordnungsermächtigung des § 33 des Arzneimittelgesetzes sieht vor, daß sich die Höhe der Gebühren für die Entscheidung über die Zulassung von Arzneimitteln nach dem Personal- und Sachaufwand bestimmt. Die Gebühren sind nach §§ 2 und 3 Satz 2 des Verwaltungskostengesetzes so zu bemessen, daß das geschätzte Gebührenaufkommen den auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwand für den betreffenden Verwaltungszweig nicht übersteigt. An diesen gesetzlich festgelegten Grundsätzen hat sich der Entwurf einer Kostenordnung des Bundesgesundheitsamtes für die Zulassung von Arzneimitteln und anderen Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz, auf den sich ihre Anfrage bezieht, orientiert.
Der Entwurf ist den Bundesressorts und den beteiligten Kreisen zur Stellungnahme übersandt worden.
Bei der Auswertung der Stellungnahmen wird auch das von Ihnen angeschnittene Problem noch einmal eingehend geprüft werden. Schon jetzt aber ist abzusehen, daß der bestehende Markt infolge der Übergangsvorschriften des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts nicht tangiert ist.
Zu Frage B 59:
Der Entwurf der Kostenordnung ist bewußt auf Tatbestände der Zulassung beschränkt worden. Eine präjudizielle Wirkung der hier vorgesehenen Gebührensätze für die Registrierung homöopathischer Arzneimittel besteht nicht, weil es sich um unterschiedliche Tatbestände mit unterschiedlichem Personal- und Sachaufwand handelt, die gesondert zu prüfen sind.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vokkenhausen (SPD) (Drucksache 8/1773 Fragen B 60 und 61) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die B 44 im Bereich Ortsausgang Wolfskehlen in Richtung Goddelau besonders unfallträchtig ist, und welche Maßnahmen hält sie gegebenenfalls für geeignet, um Gefahren zu vermeiden?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Gründe, die die Stadt Groß-Gerau für einen schnellen Ausbau der B 44 in ihrem Stadtgebiet vorgetragen hat, nunmehr zu einer schnelleren Planung Anlaß geben?
Zu Frage B 60:
Zwischen Dornheim und Stockstadt ist, wie Ihnen bekannt, eine Neuführung der B 44 vorgesehen, wo-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978 7253*
durch zugleich die höhengleichen Bahnübergänge nördlich Wolfskehlen und nördlich Stockstadt ausgeschaltet bzw. beseitigt werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluß ist Klage erhoben worden. Mit den Bauarbeiten soll unmittelbar nach Vorliegen der Rechtskraft und Schaffung der baulichen Voraussetzungen begonnen werden.
Nach Fertigstellung dieser Baumaßnahme wird die vorhandene B 44 am Ortsausgang Wolfskehlen stark entlastet, so daß sich weitere Maßnahmen erübrigen.
Zu Frage B 61:
Die von der Stadt Groß-Gerau vorgetragenen Gründe werden bei der Überprüfung des Bedarfsplanes einfließen. Die Planung für einen Ausbau der B 44 in Groß-Gerau kann jedoch erst dann aufgenommen werden, wenn die Überprüfung des Bedarfsplanes abgeschlossen ist und die B 44 in dem angesprochenen Abschnitt eine höherwertige Dringlichkeit erhalten hat.
Anlage 52
Antwort
Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/1773 Fragen B 62 und 63) :
Teilt die Bundesregierung meine Befürchtung, daß die Neufassung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, insbesondere durch die Vorschriften in Anlage 2 zu § 35 Abs. 1 Nr. 5, dazu führt, daß die Flugzeugführerausbildung durch Vereine wegen zu hoher Kosten in Gefahr gerät und darüber hinaus der Erwerb des Flugzeugführerscheins an materielle Voraussetzungen, die nur wenige erfüllen können, gebunden ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Sieht die Bundesregierung mit mir die Gefahr, daß Luftfahrerschulen aus wirtschaftlichen Gründen unerlaubte Nebentätigkeiten veranlassen müssen, die darüber hinaus die Flugsicherheit insgesamt beeinträchtigen, weil Teilzeitfluglehrer berufsmäßig als Luftfahrzeugführer beschäftigt sind und so die gesetzlichen Bestimmungen über Ruhezeiten des fliegenden Personals verletzen, und wenn ja, wie will sie dieser Gefahr begegnen?
Zu Frage B 62:
Nein. Die Vorschriften der Anlage 2 zu § 32 Abs. 1 Nr. 5 .der Luftverkehrszulassungs-Ordnung wurden im wesentlichen lediglich der geänderten Praxis angepaßt und konkretisiert. Soweit Vorschriften wesentliche Ermessensentscheidungen durch die Luftfahrtbehörden voraussetzen, wird auf dem Erlaßwege im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für deren bundeseinheitliche Anwendung gesorgt. Dabei werden die Belange der Luftsportvereine gebührend berücksichtigt.
Zu Frage B 63:
Nein. Nebentätigkeiten von beruflichen Luftfahrern sind durchaus üblich. Einer Verletzung von Flugdienst- und Ruhezeitvorschriften ist in diesen Fällen dadurch vorgebeugt, daß nach § 7 Abs. 3 der 2. Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (2. DVLuftBO) eine Stelle (Luftfahrtunternehmer nach § 1 Abs. 1 der 2. DVLuftBO oder Halter nach § 1 Abs. 3 der 2. DVLuftBO) sämtliche Zeiten aufzuzeichnen und deren Einhaltung nach § 42 Abs. 6 LuftBO zu überwachen hat.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache 8/1773 Fragen B 64 und 65) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch Züge der Deutschen Bundesbahn in dem räumlich kleinen Streckenabschnitt zwischen Wunstorf und Bückeburg (im Zuge der Linie Hannover—Köln) allein im vergangenen Jahr durch — Presseberichten zufolge — angeblich fehlerhafte Sicherung der Bahnübergänge bei mehreren Unfällen vier Menschen getötet worden sind, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Was kann und was wird die Bundesregierung veranlassen, damit in so tragischer Weise deutlich gewordene Mänge] schnellstmöglich beseitigt und das nach regionalen Zeitungsberichten bestehende Zuständigkeits-, Zustimmungs- und Beteiligungsgerangel überwunden und die dringend notwendigen Verkehrssicherungen nach neuesten Erkenntnissen eingebaut werden?
Zwei Unfälle an den Bahnübergängen im Bahnhof Lindhorst im April 1977 und im Bahnhof Kirchhorsten im April 1978 haben 3 Menschenleben gefordert. Beide Unfälle waren nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) auf menschliches Versagen zurückzuführen (vorzeitiges Offnen bzw. nicht rechtzeitiges Schließen der Schranken). Die Planungen für die Herstellung der Signalabhängigkeit wurden bereits in den Vorjahren aufgenommen. Ihre Realisierung wird die Sicherheit an beiden Bahnübergängen wesentlich verbessern. Die entsprechenden Kreuzungsvereinbarungen wurden dem Landkreis Schaumburg-Lippe im Juli bzw. Oktober 1977 zugesandt. Sie sind nach ,den Feststellungen der DB im Februar 1978 dem Niedersächsischen Landesverwaltungsamt zur Genehmigung vorgelegt worden. Sobald die Zustimmung des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes vorliegt, werden seitens der DB die Arbeiten für den Einbau der Signalabhängigkeit eingeleitet.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 66 und 67):
Welche Maßnahmen zum Schutz der deutschen Gewässer hat die Bundesregierung auf Grund des Tankerunfalls vor der bretonischen Küste kurzfristig getroffen, und welche längerfristigen Maßnahmen werden bis wann abgeschlossen sein?
Denkt die Bundesregierung an die Schaffung eines europäischen oder internationalen Hilfsfonds zur Beseitigung der ökologischen Schäden solcher Tankerunfälle und zur Unterstützung der betroffenen Bevölkerung, und welche Hilfen hat sie an die Bevölkerung der bretonischen Küste zur Linderung der Folgen des Unfalls der Amoco Cadiz gegeben?,
Die Bundesregierung hat den Tankerunfall vor der bretonischen Küste zum Anlaß genommen, in einem Memorandum an den Präsidenten des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. April 1978 gemeinsame Maßnahmen der EG-Kommission und der Mitgliedsstaaten zur Verhütung von Tankerunfällen vorzuschlagen. Parallel dazu werden Möglichkeiten zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen international für die Nordsee im Rahmen des 1969 auf Betreiben der Bundesrepublik zustande gekommenen Übereinkommens zusammen mit den NordseeAnliegerstaaten und den Europäischen Gemeinschaften ausgebaut, insbesondere Verbesserung der Techniken zur Ölbekämpfung.
7254* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978
Für den Bereich der Ostsee sind von den OstseeAnliegerstaaten im Rahmen der Helsinki-Konvention entsprechende Initiativen eingeleitet.
Auf Grund der Erfahrungen, die bei anderen Tankerunfällen in der Vergangenheit gewonnen werden konnten, sind auf nationaler Ebene neben den bereits in Kraft getretenen präventiven und repressiven Maßnahmen Regelungen auf folgenden Gebieten in Vorbereitung, um Tankerunfälle zu verhüten, die Unfallfolgen zu begrenzen und eingetretene Ölverschmutzungen zu beseitigen:
1. Verhütung von Tankerunfällen und Verringerung der Unfallfolgen:
— Nautik (Pflichtrouten)
— Seelotswesen (Erweiterung der Lotsenannahmepflicht, Radarberatung, spezielle Ausbildung der Seelotsen)
— Sicherheit und Gesundheit der Besatzung
— schiffahrtspolizeiliche Überwachung der
Schiffssicherheitsvorschriften (Tanker-Checkliste).
Diese Maßnahmen, die national bis Ende des Jahres abgeschlossen sein werden, sollen nach Auffassung der Bundesregierung auch von allen EG-Mitgliedsstaaten gemeinschaftlich übernommen werden.
— Verkehrstechnik (Ausstattung der Jade mit Landradaranlagen), Teilinbetriebnahme bis Ende 1979
2. Bekämpfung von Ölverschmutzungen
— Verbesserung der Möglichkeiten zur schadlosen Beseitigung freigewordenen Öls
— beschleunigte Weiterentwicklung mechanischer Abschöpfgeräte mit größerer Verwendungsbreite (seegehend).
Im Rahmen der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrtsorganisation (IMCO) sind zwei internationale Übereinkommen ausgearbeitet worden, die die Deckung der von Tankern verursachten Ölverschmutzungsschäden zum Gegenstand haben. Nach dem Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden haftet der Eigentümer des Tankers für die durch das Auslaufen von Öl verursachten Verschmutzungsschäden bis zum Gesamtbetrag von ca. 35 Millionen DM. Darüber hinaus sieht das Übereinkommen vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung von Ölverschmutzungsschäden vor, daß, soweit der Schaden die in dem Ölhaftungsübereinkommen festgesetzte Haftungshöchstgrenze übersteigt, eine Entschädigung bis zum Betrage von ca. 75 Millionen DM von dem Internationalen Fonds zur Entschädigung von Ölverschmutzungsschäden geleistet wird. Die Beiträge zu diesem Fonds sind von den Ölgesellschaften in den Vertragsstaaten zu entrichten.
Die Bundesrepublik Deutschland hat beide Übereinkommen ratifiziert. Das Ölhaftungsübereinkommen von 1969 ist für die Bundesrepublik Deutschland seit dem 18. August 1975 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten des Ölfonds-Übereinkommens ist noch
in diesem Jahr zu rechnen. Dem Anliegen der Schaffung eines Internationalen Hilfsfonds zur Deckung der ökologischen Schäden von Tankerunfällen und zur Entschädigung der betroffenen Bevölkerung ist somit bereits Rechnung getragen. Solange das Ö1fonds-Übereinkommen von 191 noch nicht in Kraft getreten ist, leisten die Ölgesellschaften in Fällen, in denen die Haftung des Eigentümers des Tankers nach dem Haftungsübereinkommen von 1969 gegeben ist, der Schaden jedoch durch diese Haftung nicht voll gedeckt ist, auf Grund einer freiwilligen Übereinkunft eine Entschädigung in gleicher Höhe, wie sie das Ölfonds-Übereinkommen vorsieht.
Im Rahmen des am 3. Februar 1977 unterzeichneten deutsch-französischen Abkommens über gegenseitige Hilfeleistungen bei Katastrophen- oder schweren Unglücksfällen hat die Bundesregierung der französischen Regierung Hilfe bei der Beseitigung der Ölverschmutzungsschäden angeboten. Die französische Regierung hat auf Grund dieses Angebots ein Hilfeersuchen an die Bundesregierung gerichtet, das die Entsendung von Ölabsaugschiffen und von Experten umfaßte; sie hat dieses Hilfeersuchen später auf die Entsendung von Experten beschränkt.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage ,des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Frage B 68) :
Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß es bei den zu den Regionalgesprächen über die geplanten Streckenstillegungen bei der Deutschen Bundesbahn eingeladenen Vertretern der entsprechenden Regionen auf wenig Verständnis stößt, wenn das Bundesverkehrsministerium bei diesen Gesprächen nicht, wie beispielsweise die Landesregierung von BadenWürttemberg durch einen Staatssekretär oder wenigstens durch einen leitenden Beamten, vertreten ist, und wird das Bundesverkehrsministerium sich künftig bei diesen Regionalgesprächen so vertreten lassen, daß ein Gespräch zwischen den Vertretern der Region und den an den Entscheidungen über die Streckenstillegung tatsächlich verantwortlichen Personen möglich wird?
Bei Maßnahmen wie die Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf Busbedienung hat die Deutsche Bundesbahn nach § 44 des Bundesbahngesetzes der zuständigen obersten Landesverkehrsbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In Absprache zwischen Bund und Ländern sind im Rahmen ,der DB-Netzkonzeption in dieses Anhörungsverfahren Regionalgespräche eingebunden, in denen die geplanten Maßnahmen mit den örtlich Beteiligten erörtert werden sollen. Endgültige Entscheidungen des Bundesverkehrsministers bzw. Bundeskabinetts können erst nach Einschaltung des DB-Verwaltungsrates und nach Abschluß des gesamten Anhörungsverfahrens unter Einbeziehung aller vorgebrachten Argumente gefällt werden.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage B 69):
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978 7255*
Unterscheidet die Bundesregierung bei der Beurteilung der Sicherheitslage von Flughäfen ein kurzfristiges und ein mittelfristiges Risiko?
Nein, die Bundesregierung beurteilt die Sicherheitslage der Flughäfen unabhängig von irgendwelchen Fristen.
Falls Flughafenanlagen ,ausnahmsweise von den einschlägigen Vorschriften abweichen, müssen, falls es sich um sicherheitsrelevante Abweichungen handelt, auf den Einzelfall abgestimmte, besondere betriebliche und flugsicherungsmäßige Vorkehrungen getroffen werden, die auf andere Weise den notwendigen Sicherheitsstandard garantieren. Da solche Ausnahmelösungen meist nur unter Inkaufnahme der zulässigen Sicherheits-Mindestkriterien möglich sind, drängt ,die Bundesregierung die zuständigen Landesbehörden zur Installierung solcher Flughafenanlagen, die einen 'größeren Sicherheitspuffer gewährleisten, den Piloten durch das Anbieten von Standardverfahren den An- und Abflug erleichtern und so die Anwendung von Sonderverfahren überflüssig machen.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 70 und 71):
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn in Weiden die vorhandenen Einrichtungen für Reinigungsbäder in der „Übernachtung" in absehbarer Zeit schließt und damit den ca. 200 aktiven und ehemaligen Bediensteten der Deutschen Bundesbahn entzieht, die diese dringend erforderliche Einrichtung bisher benutzen, weil in ihren DB-Wohnungen keine Bäder vorhanden sind?
Wieviel Wohnungen der Deutschen Bundesbahn gibt es in Weiden, die weder Dusche noch Bad besitzen, und welche Zeitplanung hat die Bundesregierung zur Modernisierung dieser Wohnungen, die zum Teil nicht einmal mehr den einfachsten Bedürfnissen entsprechen, vorgesehen?
Zu Frage B 70:
Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat für ihre Mitarbeiter seit dem Jahre 1951 Badeeinrichtungen geschaffen, die auch von Angehörigen und ehemaligen Mitarbeitern (gegen Gebühr) benutzt werden können. Die Zahl dieser Badeeinrichtungen ist von 552 im Jahre 1967 auf 24 im Jahre 1977 zurückgegangen. Die DB hat im wesentlichen aus folgenden Gründen verfügt, die Badeeinrichtungen mit Ablauf des Monats Juni 1978 zu schließen.
1. Die vorhandenen Einrichtungen entsprechen nicht mehr den heutigen hygienischen Anforderungen.
2. Es ist grundsätzlich nicht mehr nötig, derartige Einrichtungen vorzuhalten.
3. Die Vorhaltung dieser Einrichtungen ist unwirtschaftlich.
Die bahneigenen Badeeinrichtungen in Weiden/ Oberpfalz bestehen aus zwei Wannenbädern und drei Brausebädern. Sie sind nach einer 1976 durchgeführten Erhebung werktäglich im Durchschnitt von 3 Personen (DB-Mitarbeiter, Angehörige von DB-Mitarbeitern, ehemalige DB-Mitarbeiter) benutzt worden. Diese Personen können nach Schließung der Einrichtung öffentliche Bademöglichkeiten benutzen.
Nicht betroffen von der Schließung der bahneigenen Badeeinrichtungen sind die nach besonderen Richtlinien für bestimmte DB-Mitarbeiter (u. a. Rangierdienst, Ladedienst) vorzuhaltenden Wasch- und Duschräume, die sowohl beim Bahnhof und bei der Güterabfertigung Weiden/Oberpfalz vorhanden sind und somit weiter bestehenbleiben.
Zu Frage B 71:
Die Deutsche Bundesbahn hat ein Belegungsrecht für 880 Wohnungen in Weiden/Oberpfalz. Diese Wohnungen stehen teilweise im Eigentum der Deutschen Bundesbahn, teilweise gehören sie verschiedenen Siedlungsgesellschaften. 360 Wohnungen haben keine Dusch- oder Badeeinrichtungen. Bei 240 dieser Wohnungen ist es nach Zuschnitt oder Bausubstanz nicht möglich, die sanitären Einrichtungen zu verbessern. Die restlichen 120 Wohnungen wird die Deutsche Bundesbahn entsprechend der Bedarfslage zügig modernisieren.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Frage B 72):
Sehen die Planungen für die Deutsche Bundesbahn neben der Neubaustrecke Hannover—Würzburg weiterhin noch die Neubaustrecke Aschaffenburg—Würzburg vor, die in der Trassenführung im Raum Gemünden bei den Gemeinden Rohrbach und Wiesenfeld in die Strecke Hannover—Würzburg einmündet und die bei Nantenbach das Maintal überquert, wie dies aus Zeichnungen in der Zeitschrift „Die Bundesbahn" vom Dezember 1977 hervorgeht?
Der Genehmigungsantrag der Deutschen Bundesbahn (DB) für den Streckenabschnitt Rethen (L) — Würzburg der Neubaustrecke (NBS) Hannover—Würzburg gem. § 14 (3) c Bundesbahngesetz wird zur Zeit beim Bundesminister für Verkehr geprüft.
In den Planungen der DB zur NBS Hannover—Würzburg ist die Anbindung der Strecke Aschaffenburg—Gemünden mit enthalten.
Aus der Sicht der DB sollte bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes (über 1985 hinaus) der Ausbau/Neubau der Strecke Aschaffenburg—Gemünden vorgesehen werden.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage B 73):
Ist die Bundesregierung über Erwägungen der französischen Regierung unterrichtet, den Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Kehl zur Entlastung der bestehenden Europabrücke zu verwirklichen, und — wenn ja — welche konkreten Aussagen können dazu gemacht werden?
Bereits vor längerer Zeit sind von der Stadt Straßburg Überlegungen mit dem Ziel angestellt worden, durch den. Bau einer zweiten Rheinbrücke eine Entlastung des innerstädtischen Straßennetzes herbei-
7256* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978
zuführen. Allerdings sind diese Überlegungen auf den Widerstand der Stadt Kehl gestoßen, da der Anschluß einer solchen Rheinbrücke im Süden von Kehl die bauliche Entwicklung einzelner Stadtteile behindern würde.
Ob und in welcher Weise die Überlegungen der Stadt Straßburg in der Zwischenzeit weitergeführt worden sind, ist dem Bundesverkehrsministerium nicht bekannt geworden. Auch ist von der französischen Seite ein offizieller Vorschlag zur Schaffung eines neuen Rheinüberganges im Raum Straßburg—Kehl bisher nicht gemacht worden. Daher sind von der deutschen Seite vorerst keine konkreten Aussagen zu diesem Problem möglich, zumal die mangelnde Leistungsfähigkeit der bestehenden „Europa-Brücke" in erster Linie auf die Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung sowie auf die anschließende, unzureichende Stadtdurchfahrt von Straßburg zurückzuführen ist.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/1773 Fragen B 74, 75 und 76):
Wie weit sind die planerischen, rechtlichen und finanziellen Vorbereitungen für die Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs beim Übergang der B 83 in Hofgeismar, Landkreis Kassel, gediehen?
Trifft es zu, daß die Durchführung dieser Maßnahme bisher durch Einsprüche verhindert wurde, und was kann gegebenenfalls die Bundesregierung unternehmen, um das Verfahren zu beschleunigen?
Wann kann nach Meinung der Bundesregierung mit der Durchführung dieses dringend notwendigen Maßnahme begonnen werden?
Die planerischen und finanziellen Vorbereitungen für die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges im Zuge der B 83 in Hofgeismar sind abgeschlossen. Im Straßenbauhaushalt des Bundes sind für diese Maßnahme in diesem Jahr 1,0 Millionen DM eingeplant. Das gesetzlich vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren ist im Gange, aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Planfeststellungsbehörde ist der Hessische Minister für Wirtschaft und Technik.
Es trifft zu, daß eine Vielzahl von Einsprüchen vorliegt. Eine Einflußnahme der Bundesregierung auf das Verfahren ist nicht möglich.
Mit der Baumaßnahme kann erst dann begonnen werden, wenn das Planfeststellungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen und der erforderliche Grunderwerb getätigt worden sind.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hasinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 77 und 78):
Wie begründet die Bundesregierung die Abschaffung der Geschwisterermäßigung im Bahnbus- und Postreisedienst, und teilt sie die Auffassung, daß es sich hierbei um eine weitere Benachteiligung kinderreicher Familien handelt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Deckung des Bundesbahndefizits die Streichung anderer Vergünstigungen für kinderreiche Familien, beispielsweise die Geschwisterermäßigung für Einzelfahrkarten, zuzulassen?
Zu Frage B 77:
Die Geschwisterermäßigung im Ausbildungsverkehr von Bahnbus- und Postreisedienst ist im Rahmen der allgemeinen Fahrpreiserhöhung am 1. März 1978 aufgehoben worden. Grund war die unzureichende Kostendeckung im Schülerverkehr. Hinzu kam, daß Eltern und Schüler heute weitgehend von Fahrtkosten entlastet sind:
Für Grund- und Hauptschüler besteht im allgemeinen ein gut ausgebautes, von den Ländern finanziertes Schulbussystem. Schüler weiterführender Schulen erhalten — ausgenommen im Saarland und in Schleswig-Holstein — entweder volle Fahrtkostenerstattung oder die Belastung bleibt auf einen festen Fahrtkostenanteil beschränkt. Die Bundesländer sehen in der Fahrtkostenübernahme eine Aufgabe im Rahmen ihrer Bildungskompetenz; das ist nach der Verfassungsstruktur des Grundgesetzes sicher zutreffend. Im Zuge dieser Entwicklung hat die Geschwisterermäßigung ihre frühere soziale Bedeutung weitgehend verloren; ihre Aufhebung hat insofern weitgehend keine besonderen Auswirkungen mehr auf kinderreiche Familien.
Zu Frage B 78:
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vom 10. Januar 1978 (Bundestagsdrucksache 8/1413) auf die Kleine Anfrage der Opposition zu den „Sozialtarifen im Schienenpersonenfernverkehr" der Deutschen Bundesbahn — zu denen auch die Tarifstelle „kinderreiche Familien" gehört — darauf hingewiesen, daß sich die Deutsche Bundesbahn bemühen wird, ehemals sozial begründete Ermäßigungen in kaufmännische Rabattangebote umzuwandeln.
Anlage 62
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Frage B 86, 87 und 88) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den technischen Stand des Laser-Urananreicherungsverfahrens, und in welchem Umfange läßt sich eine höhere Ausbeutung an Uran 235 erreichen durch den Einsatz der Laser-Anreicherung?
Wie beurteilt die Bundesregierung das vorgeschlagene „CivexVerfahren" zur Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente im Rahmen der Nichtverbreitung von Plutonium, und wer prüft im Auftrag der Bundesregierung die Verwendungsfähigkeit eines derartigen Verfahrens?
Welche Forschungsprojekte zur Verwendung von Thorium in Hochtemperaturreaktoren und Leichtwasserreaktoren wurden bisher in der Bundesrepublik Deutschland verfolgt, und wer ist federführend bei der Koordinierung der Forschungsarbeiten für den Thorium-Uran-Kreislauf beauftragt?
Zu Frage B 86:
Die Bundesregierung fördert die Untersuchung zum Lasar-Urananreicherungsverfahren seit einigen Jahren. Die Arbeiten befinden sich noch im Grundlagenstadium. Es ist nach derzeitiger Erkenntnis nicht damit zu rechnen, daß die Beurteilung der Ein-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978 7257*
satzmöglichkeiten dieser Anreicherungsmethode vor Mitte der 80er Jahre und die Einsetzbarkeit selbst vor Anfang der 90er Jahre gegeben sein wird. Die Erhöhung der Ausbeute an Uran 235 mit Hilfe dieses Verfahrens wird durch die Kosten der damit gewonnenen Trennarbeit und deren Verhältnis zu den Kosten des Natururans bestimmt.
Auf Grund des Standes der Untersuchungen läßt sich dazu derzeit keine abschließende Aussage machen.
Für den sicherlich nicht erreichbaren Idealfall der restlosen Abtrennung des Urans 235 würde dies eine Erhöhung der Ausbeute von ca. 50 % bedeuten.
Zu Frage B 87:
Das „CIVEX" genannte Wiederaufarbeitungsverfahren wurde von seinen „Erfindern" Marshall und Starr als langfristige Alternative für die Wiederaufarbeitung von Schnellbrüter-Brennelementen vorgeschlagen, da es von ihnen, wegen des Gehaltes an hochradioaktiven Spaltprodukten im extrahierten Plutonium, als proliferationssicher angesehen wird: Das so „verunreinigte" Plutonium kann wegen der auftretenden y-Strahlung nicht mehr in Handschuhboxentechnik, sondern nur in „Heißen-Zellen-Anlagen" fernbedient manipuliert werden. Damit wäre der Versuch einer Abzweigung mit sehr großem und demnach leicht entdeckbarem Aufwand verbunden.
Die Idee hierzu ist nicht neu. Das Verfahren ist im Grundsatz dem PUREX-Prozeß der Flüssig-Flüssig-Extraktion gleich; nur entfällt die vollständige Reinigung des Pu von den Spaltprodukten.
Für die Wiederaufarbeitung von Leichtwasserreaktor-Brennelementen ist das vorgeschlagene Verfahren nicht geeignet, da der in Leichtwasserreaktoren einzusetzende Brennstoff aus Reaktivitätsgründen keine derartigen Mengen an Spaltprodukten enthalten darf.
Zur Verwirklichung des „CIVEX"-Verfahrens bedarf es noch einer längeren Studien- und Experimentierphase. Es wird zur Zeit im Rahmen des INFCEProgramms diskutiert, ob und unter welchen Bedingungen eine derartige Wiederaufarbeitungsanlage-Variante tatsächlich die Wiederaufarbeitung proliferationssicherer machen kann. In der Bundesrepublik Deutschland wird dieses Verfahren im Kernforschungszentrum Karlsruhe überprüft.
Zu Frage B 88:
Der Thorium-Brennstoffkreislauf war von Anfang an die Auslegungsbasis der Hochtemperaturreaktoren in der Bundesrepublik Deutschland. Der AVR (Betriebsaufnahme 1967) und der THTR-300 benutzen Thorium als Brutstoff. Dadurch ist der Thorium-Brennstoffkreislauf Bestandteil der deutschen Hochtemperatur-Reaktorentwicklung.
Die Federführung und Koordination der Forschungsarbeiten auf dem Gebiet des Thorium-Brennstoffkreislaufs liegen beim Projekt „Hochtemperaturreaktor-Brennstoffkreislauf" (HBK) der
Kernforschungsanlage Jülich. Die Partner im Projekt sind:
Gelsenberg AG
Gesellschaft für Hochtemperaturreaktor-Technik mbH
Hochtemperatur-Brennelement GmbH Hochtemperatur-Reaktorbau GmbH Kernforschungsanlage Jülich GmbH NUKEM GmbH
SIGRI Elektrographit GmbH
Ringsdorff-Werke GmbH
Im Rahmen des HBK-Projekts erfolgt die Entwicklung von Brennelementen für Hochtemperaturreaktoren sowie die Entwicklung einer Wiederaufarbeitungstechnologie thoriumhaltiger Brennstoffe.
Die Verwendung von Thorium in Schwerwasserreaktoren wurde vor 1970 besonders im Hinblick auf Schwerwasserbrutreaktoren untersucht. Über die Möglichkeit des Einsatzes von Thorium in Druckwasserreaktoren wurden in den Jahren 1970 bis 1973 in Zusammenarbeit von Siemens und der Kernforschungsanlage Jülich Auslegungsstudien durchgeführt.
Im Rahmen des INFCE-Programms wird der Thorium/Uran-Kreislauf als Alternative zum Uran/Plutonium-Kreislauf für schnelle und thermische Reaktoren untersucht. Für die Koordination der Arbeiten über den Thorium/Uran-Kreislauf stellt die Bundesrepublik Deutschland in den entsprechenden Arbeitsgruppen jeweils den Rapporteur.
Ein Einfluß auf Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ist durch das INFCE-Programm nicht vor 1979 zu erwarten.
Anlage 63
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 89 und 90) :
In welchen Arbeitsgruppen des Internationalen Brennstoffkreislaufprogramms INFCE ist die Bundesrepublik Deutschland beteiligt, und wie viele Vertreter von Wirtschafts- und Forschungszentren, differenziert nach den einzelnen Bereichen, arbeiten in den Arbeitsgruppen mit?
Gedenkt die Bundesregierung, die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages über den Stand der Beratungen im Rahmen des INFCE-Programms durch das für die Koordinierung der INFCE-Arbeiten federführend tätige Ministerium zu unterrichten?
Zu Frage B 89:
Die Bundesrepublik Deutschland ist in allen acht Arbeitsgruppen des Internationalen Brennstoffkreislaufprogramms (INFCE) beteiligt und hat darüber hinaus auch Sitz im übergeordneten Technischen Koordinierungskomitee.
Vertreter von Wirtschafts- unid Forschungsinstitutionen arbeiten wie folgt in den einzelnen Arbeitsgruppen (AG) mit:
7258* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Mai 1978
AG 1 — Verfügbarkeit von Kernbrennstoffen und Schwerwasser:
Wirtschaft 5 Vertreter, Forschung 1 Vertreter.
AG 2 — Urananreicherung:
Wirtschaft 6 Vertreter, Forschung 2 Vertreter.
AG 3 — Langfristige Versorgung mit Technologie, Brennstoff und Schwerwasser:
Wirtschaft 7 Vertreter.
AG 4 — Wiederaufarbeitung, Plutonium-Rückführung:
Wirtschaft 5 Vertreter, Forschung 5 Vertreter.
AG 5 — Schnelle Brüter:
Wirtschaft 3 Vertreter, Forschung 7 Vertreter.
AG 6 — Behandlung abgebrannter Brennelemente: Wirtschaft 4 Vertreter, Forschung 2 Vertreter.
AG 7 — Lagerung und Beseitigung radioaktiver Abfälle:
Wirtschaft 4 Vertreter, Forschung 6. Vertreter.
AG 8 — Alternative Reaktorkonzepte und Brennstoffkreisläufe:
Wirtschaft 8 Vertreter, Forschung 9 Vertreter.
Die Leiter der deutschen Delegationen bei den acht Arbeitsgruppen sind Angehörige des Bundesministeriums für Forschung und Technologie.
Zu Frage B 90:
Die Bundesregierung wird die zuständigen Ausschüsse des Bundestages über die wesentlichen Ergebnisse von INFCE informieren.
Da INFCE vorwiegend eine Veranstaltung zur Evaluierung technischer Probleme ist, hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie die Federführung für die Koordinierung der INFCE-Arbeiten.
Anlage 64
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Frage B 91) :
Wie hoch sind die jährlichen Zuschüsse des Bundes an die Saarberg-Interplan für die Uransuche im Raum Baden-Baden-
Gernsbach?
Die Uransuche der Saarberg Interplan im Raum Baden-Baden/Gernsbach (sog. Untersuchungsfeld Murgtal) wird seit 1973 durch Bundesmittel gefördert. Die bis einschließlich 1977 aufgewendeten Bundesmittel von 8,25 Millionen DM verteilen sich zeitlich wie folgt:
1973: 479 TDM
1974: 1 378 TDM
1975: 1 995 TDM
1976: 2 001 TDM
1977: 2 396 TDM
In 1978 wird der Bundesanteil an den Projektkosten etwa 2 Millionen DM betragen.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 92 und 93):
Wie beurteilt die Bundesregierung die jetzt in Hamburg getroffene Regelung, nach der die anteilige Rückzahlung von Mitteln aus der Bundesausbildungsförderung wieder rückgängig gemacht wurde, nachdem ursprünglich für die Beteiligung an rechtswidrigen Streikaktionen an der Universität die Betroffenen zur Rückzahlung aufgefordert worden waren, und welche Folgerungen zieht sie daraus?
Sind Pressemeldungen zutreffend, nach denen der Hamburger Senator für Wissenschaft und Kunst, Prof. Dr. Biallas, eine Weisung des Bonner Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft dabei befolgte, und sind insbesondere Meldungen zutreffend, nach denen Prof. Biallas einen Brief des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft, Dr. Schmude, erhielt, in dem die Hamburger Rückforderungsaktion als zu hart bezeichnet wurde?
Zu Frage B 92:
§ 20 Abs. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) schreibt vor, daß Ausbildungsförderung zurückzufordern ist für die Zeit der Ausbildung, in der sie der Auszubildende aus einem von ihm zu vertretenden Grund unterbrochen hat. Bei der Ausführung dieser Vorschrift ist der Behörde kein Ermessen eingeräumt, das die Berücksichtigung allgemein- oder hochschulpolitischer Erwägungen ermöglichte. Auf diese Rechtslage hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft die Hamburgische Oberste Landesbehörde für Ausbildungsförderung unter Bezugnahme auf das Urteil des OVG Münster vom 23. August 1977 — Gz. VIII A 1672/75 — hingewiesen.
Die Rückforderung setzt aber voraus, daß dem Amt für Ausbildungsförderung die Unterbrechung der Ausbildung aus einem vom Auszubildenden zu vertretenden Grund bekannt ist und gegebenenfalls von ihm nachgewiesen werden kann. Pauschale, an die Nichtabgabe von Erklärungen anknüpfende Vermutungen reichen, zumal wenn zur Abgabe der geforderten Erklärung eine Rechtspflicht nicht besteht, regelmäßig nicht aus. Die Feststellung, ob die genannten Voraussetzungen des Rückforderungsanspruchs vorliegen, obliegt primär dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Die Bundesregierung geht nach dem bisherigen Schriftwechsel des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft mit der zuständigen Hamburgischen Behörde davon aus, daß diese über die Rechtslage unterrichtet ist und das Bundesausbildungsförderungsgesetz dementsprechend vollzieht.
Zu Frage B 93:
Pressemeldungen des in der Frage geschilderten Inhalts sind dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft nicht bekannt; sie wären unzutreffend.