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ID0808903700

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8089

  • date_rangeDatum: 10. Mai 1978

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    2. Zusatzfrage,: 1
    3. Herr: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/89 Deutscher Bundestag 89. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1978 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 7035 A Fragestunde — Drucksache 8/1773 vom 05. 05. 1978 — Erörterung der Entscheidungen über steuerliche Begünstigungsfälle nach § 6 b EStG vor dem Bundestag MdlAnfr A50 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A51 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . . 7035 D, 7036 B, C, D, 7037 A ZusFr Dr. Spöri SPD 7036 A, B, C ZusFr Gobrecht SPD . . . . . . . 7036 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7037 A ZusFr Kühbacher SPD 7037 A Ziele der Verordnung über die statistische Erfassung des Material- und Wareneingangs im Bergbau, insbesondere im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie praxisfremde Gestaltung des Fragebogens MdlAnfr A52 05.05.78 Drs 08/1773 Prangenberg CDU/CSU MdlAnfr A53 05.05.78 Drs 08/1773 Prangenberg CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 7037 B, C, D, 7038 A ZusFr Prangenberg CDU/CSU . 7037 C, 7038 A Aufforderung des Bundeskanzlers an die Abgeordneten zur Mithilfe bei der Beseitigung von Investitionshemmnissen in ihrem Wahlkreis MdlAnfr A54 05.05.78 Drs 08/1773 Milz CDU/CSU MdlAnfr A55 05.05.78 Drs 08/1773 Milz CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 7038 A, B, C, D, 7039 A ZusFr Milz CDU/CSU . . . . . . . 7038 B, D Anstieg der Steinkohlenimporte zu Dumpingpreisen aus der Republik Südafrika MdlAnfr A56 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7039 A, C ZusFr Dr. Steger SPD . . . . . . . . 7039 B Rückerstattung der durch Streik ohne Gegenleistung erhaltenen Abonnementgebühren durch die Zeitungsverlage MdlAnfr A57 05.05.78 Drs 08/1773 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7039 C, D, 7040 A, B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 7039 D, 7040 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 7040 B ZusFr Reddemann CDU/CSU . . . . . 7040 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1978 Verordnung von Säuglingsmilch durch Ärzte sowie Verwendung einwandfreien Wassers für die Zubereitung aus Milchpulver MdlAnfr A4 05.05.78 Drs 08/1773 Braun CDU/CSU MdlAnfr A5 05.05.78 Drs 08/1773 Braun CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 7040 C, D, 7041 A, B, C ZusFr Braun CDU/CSU . . . 7040 D, 7041 B Prüfung linksextremistischen Materials auf Jugendgefährdung analog zu den Prüfungen nationalsozialistischer „Dokumentationssammlungen" und Propagandaschriften MdlAnfr A10 05.05.78 Drs 08/1773 Reddemann CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . . 7041 D, 7042 A, B ZusFr Reddemann CDU/CSU . . 7041 D, 7042 A ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . . . . 7042 A, Unfälle auf Bahnsteigen und in Zügen durch zu steile Einstiegtritte der Personenwagen MdlAnfr A13 05.05.78 Drs 08/1773 Broll CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 7042 C, D ZusFr Broll CDU/CSU . . . . . . . 7042 D Regelung der Abgasreinigung bei Kraftfahrzeugen innerhalb der EG durch Vorschrift des Einbaus von Abgaskatalysatoren MdlAnfr A14 05.05.78 Drs 08/1773 Vogelsang SPD MdlAnfr A15 05.05.78 Drs 08/1773 Vogelsang SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . 7043 A, B, C ZusFr Vogelsang SPD 7043 B, C Äußerungen des Bundesministers Dr. Schmude über die Wiedervereinigung Deutschlands MdlAnfr A24 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB 7043 D, 7044 B, C, D, 7045 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . 7044 A, B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 7044 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7044 D ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 7044 D ZusFr Reddemann CDU/CSU 7045 A ZusFr Broll CDU/CSU . . . . . . . 7045 B Minderung der Geräuschemissionen bei schweren Nutzfahrzeugen durch Kapselung der Motoraggregate; Verwendung lärmarmer Kraftfahrzeuge in öffentlichen Verkehrsbetrieben MdlAnfr A26 05.05.78 Drs 08/1773 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A27 05.05.78 Drs 08/1773 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Baum BMI 7045 C, D, 7046 A, B, C ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD 7045 D, 7046 B ZusFr Kühbacher SPD . . . . . . . . 7046 C Einführung einer generellen amtlichen Leichenschau MdlAnfr A28 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Geßner SPD Antw PStSekr Baum BMI . . . 7046 D, 7047 B ZusFr Dr. Geßner SPD 7047 A, B Wahl von Gorleben als Standort für das geplante Entsorgungszentrum MdlAnfr A32 05.05.78 Drs 08/1773 Stockleben SPD Antw PStSekr Baum BMI 7047 C Anwendung des Beamtenrechts bei der Problematik der Beschäftigung von Extremisten im öffentlichen Dienst MdlAnfr A33 05.05.78 Drs 08/1773 Daweke CDU/CSU MdlAnfr A34 05.05.78 Drs 08/1773 Daweke CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI 7047 D, 7048 B, C, D, 7049 A, B, C, D ZusFr Daweke CDU/CSU . . . . 7048 B, C, D ZusFr Pensky SPD . . . . . 7048 D, 7049 A ZusFr Reddemann CDU/CSU . . . . 7049 A, B ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . , 7049 B, C ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . . 7049 D Gewährleistung des Eintretens aller Beamten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes durch Änderung des Beamtenrechts MdlAnfr A35 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU MdlAnfr A36 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . . 7050 A, B, C, D ZusFr Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . 7050 B, C Herabsetzung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland durch von der DDR Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1978 III gelenkte rechtsextremistische Handlungen sowie Kontakte des angeblich aus der DDR stammenden Rechtsextremisten Edgar Geiss in Ost-Berlin MdlAnfr A37 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Langguth CDU/CSU MdlAnfr A38 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Langguth CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . 7050 D, 7051 A, B, C ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . . 7051 A, B Selbstmord des Jan-Carl Raspe in der Haftanstalt Stammheim mit ausschließlich an das Innenministerium von Rheinland-Pfalz gelieferter Polizeimunition MdlAnfr A42 05.05.78 Drs 08/1773 Pensky SPD MdlAnfr A43 05.05.78 Drs 08/1773 Pensky SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 7051 D, 7052 A, B, C, D ZusFr Pensky SPD 7052 A, B, C, D Anweisung an die Justizminister der Länder durch die Bundesregierung zu Nachforschungen über die Zahl des Auftretens von Mitgliedern des Bundestages als zugelassene Anwälte vor Gerichten MdlAnfr A44 05.05.78 Drs 08/1773 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD MdlAnfr A45 05.05.78 Drs 08/1773 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 7052 D, 7053 B, C, D ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 7053 C, D Sicherstellung der Versorgung der Verbraucher mit Fisch und Fischerzeugnissen sowie Entlassung von Arbeitskräften in Fischverarbeitungsbetrieben wegen der lückenhaften Versorgung mit Rohware MdlAnfr A58 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. von Geldern CDU/CSU MdlAnfr A59 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. von Geldern-CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 7054 A, B, C, D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . 7054 B, C, D, 7055 A Beschränkung der Gammelfischerei wegen Gefährdung der Regeneration der Fischbestände MdlAnfr A60 05.05.78 Drs 08/1773 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 7055 A, D ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 7055 D Nächste Sitzung 7055 D Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7057* A Anlage 2 Aufklärung der Verbraucher über Schadstoffgehalte in Zigaretten MdlAnfr A6 05.05.78 Drs 08/1773 Egert SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 7057* C Anlage 3 Verhinderung der Frühbehandlung spastisch behinderter Säuglinge und Kleinkinder durch Nichtweitergabe von Informationen auf Grund der ärztlichen Schweigepflicht MdlAnfr A7 05.05.78 Drs 08/1773 Lattmann SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 7057* D Anlage 4 Geburtendefizit in den Jahren 1967 bis 1977; Einkommensunterschied einer Familie mit drei Kindern und einem Erwerbstätigen gegenüber einem berufstätigen kinderlosen Ehepaar MdlAnfr A8 05.05.78 Drs 08/1773 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A9 05.05.78 Drs 08/1773 Kolb CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 7058* A Anlage 5 Errichtung von Selbstbedienungstankstellen an Bundesautobahnen MdlAnfr All 05.05.78 Drs 08/1773 Hoffie FDP MdlAnfr A12 05.05.78 Drs 08/1773 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 7058* B Anlage 6 Zahlung des Grenzgängerzehrgeldes für Beschäftigte der Deutschen Bundesbahn auf Schweizer Gebiet MdlAnfr A16 05.05.78 Drs 08/1773 Schäfer (Offenburg) SPD MdlAnfr A17 05.05.78 Drs 08/1773 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 7058* D Anlage 7 Wirtschaftlichkeit der geplanten Schnelltrasse Mannheim—Basel MdlAnfr A18 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Friedmann CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1978 MdlAnfr A19 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 7059* A Anlage 8 Freigabe des 10 m-Kurzwellenbands im Frequenzbereich ab 29,0 MHz für CB-Funker sowie Entkriminalisierung der Verstöße gegen das Gesetz über Fernmeldeanlagen MdlAnfr A20 05.05.78 Drs 08/1773 Hartmann_ CDU/CSU MdlAnfr A21 05.05.78 Drs 08/1773 Hartmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 7059* B Anlage 9 Äußerungen des Bundesministers Dr. Schmude und eines weiteren Regierungsmitglieds über die deutsche Wiedervereinigung MdlAnfr A22 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Riedl ('München) CDU/CSU MdlAnfr A23 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 7059* D Anlage 10 Äußerungen des Bundesministers Dr. Schmude über die Wiedervereinigung Deutschlands MdlAnfr A25 05.05.78 Drs 08/1773 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 7060* A Anlage 11 Abschaffung des besonders in den Transferkosten deutlichen Menschenhandels im bezahlten Fußball der Bundesrepublik Deutschland und der EG MdlAnfr A31 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 7060* B Anlage 12 Auffassung der Heimatauskunftstelle Rumänien über die deutsche Volkszugehörigkeit MdlAnfr A39 05.05.78 Drs 08/1773 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 7060* C Anlage 13 Einstellung der Uranlieferungen aus den USA für den Euratom-Forscliungsreaktor Petten wegen nicht ausreichender Sicherung des Kernmaterials MdlAnfr A40 05.05.78 Drs 08/1773 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 7061 * A Anlage 14 Reservierung der CB-Notruffrequenz kanal 9 für die gesamte Bundesrepublik SchrAnfr B79 05.05.78 Drs 08/1773 Wohlrabe CDU/CSU SchrAnfr B80 05.05.78 Drs 08/1773 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 7061* C Anlage 15 Aufkommen der Bundespost aus dem Betrieb gebührenpflichtiger CB-Funkanlagen; Herausgabe einer Broschüre mit den einschlägigen Rechtsvorschriften für den CB-Funk SchrAnfr B81 05.05.78 Drs 08/1773 Hartmann CDU/CSU SchrAnfr B82 05.05.78 Drs 08/1773 Hartmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 7061* D Anlage 16 Beförderung älterer Post- und Fernmeldeinspektoren SchrAnfr B83 05.05.78 Drs 08/1773 Helmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 7062* A Anlage 17 Vereinbarkeit der Aussagen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft in Bergneustadt mit den Feststellungen des Bundeskanzlers in der Rede zur Lage der Nation; Singen diskriminierender Marschlieder durch DDR-Grenztruppen an der Demarkationslinie zur Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B84 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B85 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 7062' C 89. Sitzung Bonn, den 10. Mai 1978 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 12. 5. Dr. van Aerssen * 11. 5. Dr. Ahrens *** 10. 5. Dr. Aigner * 12. 5. Alber * 12. 5. Dr. Bangemann * 12. 5. Batz 12. 5. Dr. Bayerl * 12. 5. Blumenfeld * 12. 5. Brandt 12. 5. Fellermaier * 12. 5. Frau Fischer 10. 5. Flämig * 12. 5. Friedrich (Würzburg) 11.5. Dr. Früh * 12. 5. Dr. Fuchs ' 12. 5. Gertzen 12. 5. Dr. Gruhl 12. 5. Haase (Fürth) * 12. 5. Dr. Hennig 10. 5. Hoffmann (Saarbrücken) * 12. 5. Frau Huber 10. 5. Ibrügger * 12. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 5. Jung * 12. 5. Dr. h. c. Kiesinger 12. 5. Dr. Klepsch* 12. 5. Klinker * 12. 5. Dr. Köhler (Wolfsburg) 10. 5. Kraus 10. 5. Krockert 10. 5. Lange * 12. 5. Lemp * 12. 5. Lücker * 12. 5. Luster * 12. 5. Mattick 10.5. Mischnick 12. 5. Müller (Mülheim) * 12. 5. Müller (Wadern) * 12. 5. Dr. Müller-Hermann * 12. 5. Pawelczyk 10.5. Ravens 12. 5. Dr. Reimers 10. 5. Frau Dr. Riede 12. 5. Dr. Riedl (München) 12. 5. Frau Schlei 12. 5. Schmidt (München) * 12. 5. Schmidt (Würgendorf) ** 10.5. Schreiber * 12. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 11.5. Dr. Schwörer * 12. 5. Seefeld * 12. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Sieglerschmidt * 12. 5. Dr. Starke (Franken) * 12. 5. Frau Dr. Walz * 12.5. Wawrzik * 12.5. Dr. von Weizsäcker 10. 5. Dr. Wendig 12. 5. Würtz * 12. 5. Zebisch 12. 5. Zeyer 12. 5. Ziegler 12. 5. Zywietz * 12. 5. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage A 6) : Beabsichtigt die Bundesregierung, im Interesse des Gesundheitsschutzes Vorschriften zu erlassen, die es dem Verbraucher ermöglichen, auf leicht verständliche Weise die unterschiedlichen Schadstoffgehalte von Zigaretten zu erkennen, und wie will sie in diesem Fall verhindern, daß die Zigarettenraucher bei sogenannten leichten oder milden Zigaretten von einer gesundheitlichen Unbedenklichkeit ausgehen? Die unterschiedlichen Gehalte von bestimmten Schadstoffen sind schon jetzt aus den aufgedruckten Schadstoffwerten auf den Zigarettenpackungen zu ersehen. Nach einer als Referentenentwurf vorliegenden Zigaretten-Kennzeichnungsverordnung soll zur einfacheren Erkennbarkeit der Schadstoffstärke die Angaben „leicht" und „mild" nur für Zigaretten zugelassen werden, die einen stark verringerten Schadstoffgehalt aufweisen. Auch für diese Zigarettenpackungen wird ein Warnhinweis vorgeschrieben werden, um somit den Eindruck gesundheitlicher Unbedenklichkeit zu verhindern. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage A 7): Wie beurteilt die Bundesregierung Vorkommnisse, die in der Praxis erweisen, daß die sehr ausgedehnte Auslegung der ärztlichen Schweigepflicht vielfach durch nicht erfolgende Weitergabe der Information an zuständige Stellen die Frühestbehandlung spastischer Behinderungen bei Säuglingen und Kleinkindern verhindert, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesem Mißstand im Interesse einer besseren Frühbehandlung der betroffenen Neugeborenen und ihrer Familien abzuhelfen? Ich bedauere, zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage nicht Stellung nehmen zu können, weil mir Vorkommnisse der geschilderten Art aus neuerer Zeit nicht bekannt sind. Ich muß deshalb davon ausgehen, daß die Einschaltung der zuständigen Stellen von den Ärzten 3058* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1978 im Rahmen der ärztlichen ufklärungspflicht-angeregt wird und im Einvernehmen mit den Personensorgeberechtigten erfolgt. Sollten Ihnen konkrete Fälle bekannt sein, so wäre ich für Mitteilung dankbar, damit ich ihnen nachgehen kann. Unabhängig hiervon werde ich jedoch Ihre Anfrage zum Anlaß nehmen, mit den zuständigen Vertretern der Ärzteschaft die von Ihnen angesprochenen Fragen zu erörtern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen A 8 und 9): Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Geburtendefizit in den Jahren 1967 bis 1977 unter Ausschluß der Ausländergeburten, und trifft es zu, daß Frau Bundesminister Huber Aussagen von Unionspolitikern zum Geburtendefizit als simpel bezeichnet hat? Wie hoch ist nach Auffassung der Bundesregierung der durchschnittliche Einkommensunterschied einer Familie mit drei Kindern und einem Erwerbstätigen gegenüber einem Ehepaar ohne Kinder, wo beide berufstätig sind? Zu Frage A 8: Laut Angabe des Statistischen Bundesamtes beträgt das Geburtendefizit von 1967 bis einschließlich 1977 — bezogen auf die deutsche Bevölkerung — insgesamt 534 573 Personen; das heißt, es gab in diesem Zeitraum 534 573 weniger Geburten als Sterbefälle. Zu dem von Ihnen zitierten Ausspruch von Frau Bundesminister Huber bemerke ich, daß Frau Minister eine Denkweise als simpel bezeichnet hat, die die Wirtschaftskraft eines Volkes und den Umfang der möglichen Sozialleistungen nur in Abhängigkeit von der zahlenmäßigen Größe eines Volkes sieht. Zu Frage A 9: Der durchschnittliche Einkommensunterschied zwischen Familien mit Kindern und einem Erwerbstätigen einerseits und beiderseits erwerbstätigen Ehepaaren ohne Kinder andererseits läßt sich nicht ermitteln. Dies wäre nur auf Grund einer tiefgreifenden Aufgliederung der Einkommen der privaten Haushalte möglich, für die gesicherte Daten fehlen. Die Einkommensunterschiede zwischen den beiden erwähnten Familientypen ließen sich nur anhand von Beispielen aufzeigen, die jedoch wegen der vielfältigen Unterschiede in den Verhältnissen kein realitätsgetreues Bild vermitteln können. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/1773 Fragen A 11 und 12) : Warum gibt es bis heute an Bundesautobahnen keine Selbstbedienungstankstellen, um die Treibstoffkosten für den Verbraucher zu verbilligen und eine schnellere Abfertigung insbesondere in Urlaubszeiten zu ermöglichen? Ist die Bundesregierung bereit, über die bundeseigene Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen m. b. H. (GfN) sicherzustellen, daß auch an Autobahnen Tankstellen als Selbstbedienungsstationen ausgerüstet werden, um dem Autofahrer die erheblichen Vergünstigungen zu bieten, die an solchen Stationen üblicherweise in Anspruch genommen werden können? Es trifft zu, daß es bis heute grundsätzlich keine in Selbstbedienungsform betriebene Tankstellen an Bundesautobahnen gibt. Ebenso ist die Lage im benachbarten westlichen Ausland. Nach wie vor beansprucht ein wesentlicher Teil der Verkehrsteilnehmer die bediente Tankstelle, so daß allenfalls an den Bundesautobahnen eine kombinierte Anlage (Selbstbedienung und Bedienung) in Betracht kommen könnte. Was die Beschleunigung der Abfertigung angeht, ist zu sagen, daß nach den Beobachtungen und den Erfahrungen im Straßentankstellenbereich eine generell schnellere Abfertigung der Verkehrsteilnehmer an Selbstbedienungstankstellen nicht erreicht werden konnte. Dies gilt insbesondere bei Verkehrsspitzen, wie zum Beispiel Urlaubsreiseverkehr. Es wird zur Zeit geprüft, ob im Zusammenhang mit der Einführung elektronischer Zapfsäulen kombinierte Tankstellen mit einem Selbstbedienungsteil eingerichtet werden können. Ob und inwieweit dadurch eine Preissenkung möglich wird, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1773 Fragen A 16 und 17): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Verfügung der . Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn vom 25. Oktober 1977, nämlich das Grenzgängerzehrgeld nur noch dann zu zahlen, „wenn durch Einnahme von einer warmen Hauptmahlzeit in Gaststätten im Ausland oder für die Beschaffung von Kaltverpflegung in der Schweiz oder für die dortige Einnahme von Kantinenmahlzeiten unzumutbare Mehrkosten gegenüber der Einnahme von Hauptmahlzeiten in Gaststätten im Inland entstehen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß nach einer derartigen Auslegung dies praktisch die Einstellung der Zahlung des Grenzgängerzehrgeldes für die Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn auf Schweizer Gebiet bedeutet, und wenn ja, wird sie sich für eine Aufhebung der Verfügung einsetzen? Die Zahlung des Grenzgängerzehrgeldes beruht auf Richtlinien, die nicht nur für die Bediensteten der Deutschen Bundesbahn, sondern auch für die Deutsche Bundespost, den Bundesgrenzschutz und den Zolldienst gelten. Wie Ihnen auf Ihr Schreiben an den Herrn Kollegen Haar vom 16. März 1978 mitgeteilt wurde, prüft die Bundesregierung die Angelegenheit zur Zeit unter Einschaltung des hierfür federführenden Bundesminister des Innern und der übrigen beteiligten Ressorts. Nach Abschluß dieser Überprüfung werden Sie die bereits zugesagte Antwort unverzüglich erhalten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1978 7059* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen A 18 und 19) : Welche Wirtschaftlichkeit und welche Verbesserung (in Zahlen) ihres betriebswirtschaftlichen Ergebnisses errechnet sich die Deutsche Bundesbahn aus dem Betrieb der zur Zeit in Planung befindlichen Schnelltrasse Mannheim—Basel, und bis wann ist nach den Vorstellungen der Bundesregierung mit dem Bau dieser Schnelltrasse zu rechnen? Ist die Deutsche Bundesbahn bereit, bei der zur Zeit in Gang befindlichen Überarbeitung der Pläne darauf Bedacht zu nehmen, daß die neue Schnelltrasse auch zwischen Rastatt und Offenburg verstärkt an die Eisenbahnstrecke 700 angelehnt oder — falls dies nicht möglich sein sollte — zumindest möglichst nahe der BAB 5 geführt wird, um weitere „Zerschneidungen" der schmalen Rheinebene zu verhindern, und bis wann ist mit der Vorlage der überarbeiteten Pläne zu rechnen? Zu Frage A 18: Die Frage der Bauwürdigkeit einer Neu-/Ausbaustrecke Rastatt—Basel wird im Rahmen der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung überprüft. Die Ergebnisse werden voraussichtlich frühestens Ende 1978 vorliegen. Erst dann werden Aussagen zur Wirtschaftlichkeit und den Zeitpunkt der Realisierung des Projektes möglich sein. Zu Frage A 19: Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn wurde bei der Überarbeitung der Planungen im Jahre 1977 für die Neu-/Ausbaustrecke Rastatt—Offenburg--Basel auch im Streckenabschnitt Rastatt—Offenburg von dem raumordnerischen Grundsatz der „Bündelung von Verkehrswegen" ausgegangen. Ein durchgehender viergleisiger Ausbau im Zuge des bestehenden Streckenabschnittes Rastatt—Offenburg ist wegen der dichten Bebauung nicht möglich. Die als Neubau geplanten Teile des Streckenabschnittes Rastatt—Offenburg sollen daher parallel zur BAB 5 geführt werden. Der Regionalverband Südlicher Oberrhein hat die überarbeiteten Planungen der Deutschen Bundesbahn bereits am 19. Dezember 1977 im Rahmen eines Anhörungstermins zum Regionalplan-Entwurf in Freiburg der Öffentlichkeit vorgelegt. Anlage 8 Antwort des Parl, Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hartmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen A 20 und 21) : Ist die Bundesregierung bzw. die Deutsche Bundespost bereit, angesichts der rapide zunehmenden Zahl sog. CB-Funker das 10m-Kurzwellenband im Frequenzbereich ab 29,0 MHz für den CB-Funk freizugeben bzw. auf der Funkkonferenz WARC 79 in Genf darauf hinzuwirken? Ist die Bundesregierung bereit, Verstöße im Zusammenhang mit dem Betrieb beweglicher Sprechfunkanlagen kleiner Leistung (CB-Funk) gegen das Gesetz über Fernmeldeanlagen dadurch zu entkriminalisieren, daß diese Verstöße von Vergehen zu Ordnungswidrigkeiten abgestuft werden und die Strafandrohung durch eine Bußgeldandrohung ersetzt wird? Zu Frage A 20: Die Bundesregierung sieht wegen des für bewegliche Landfunkdiienste in der Bundesrepublik Deutschland nur beschränkt verfügbaren Frequenzspektrums und des steigenden Bedarfs an geeigneten Frequenzen für öffentliche Zwecke, Sicherheit, Verkehr, Handel und Gewerbe keine Möglichkeit, aus dem insgesamt knappen Frequenzspektrum neben den 12 Kanälen im 27-MHz-Band weitere Kanäle für den CB-Funk bereitzustellen. Im Rahmen der weltweiten Funkverwaltungskonferenz (WARC 1979) in Genf erscheint es aussichtslos, für den CB-Funk weltweit oder regional einen gesonderten Frequenzbereich, der erst von anderen Funkdiensten freizumachen wäre, anzustreben. Zu Frage A 21: Verstöße gegen die Funkhoheit werden in § 15 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen für strafbar erklärt. Diese Vorschriften sind durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 erneut dem kriminellen Unrecht zugeordnet worden. Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, daß zahlreiche Benutzer des CB-Bandes technisch nicht zugelassene Geräte verwenden. Wegen der dadurch entstehenden Störungsgefahr bei anderen Funkdiensten muß sie die für den jeweiligen Einzelfall angemessenen Schritte unternehmen, um solchen Verstößen zu begegnen. Eine Änderung der gesetzlichen Regelung wird nicht in Betracht gezogen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen A 22 und 23) : Stellt sich die Bundesregierung hinter die Äußerungen des Bundesministers Dr. Schmude, „ . A. eine deutsche Wiedervereinigung im Sinne eines bloßen Anschlusses der DDR an die Bundesrepublik" sei „immer unwahrscheinlicher", und vertritt die Bundesregierung die Meinung, daß sich diese Äußerungen mit dem Auftrag unseres Grundgesetzes vereinbaren lassen, die Einheit und Freiheit Deutschlands in freier Selbstbestimmung zu vollenden? Teilt die Bundesregierung weiterhin die in diesem Zusammenhang geäußerte Meinung eines Kabinettsmitglieds, von der gemeinsamen deutschen Vergangenheit „geprägte Auffassungen auch rechtlicher Art über eine Wiedervereinigung im engeren Sinne verlören an Überzeugungskraft", und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, damit in Zukunft solche Äußerungen insbesondere ressortfremder Regierungsmitglieder unterbleiben? Zu Frage A 22: Die Bundesregierung teilt die von Bundesminister Dr. Schmude dargelegte Auffassung. Sie ist der Meinung, daß diese Äußerungen — in denen sich die Problematik der deutschen Frage seit der Gründung der beiden deutschen Staaten im Jahre 1949 niederschlägt — mit dem Auftrag des Grundgesetzes vereinbar sind. Zu Frage A 23: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung und betreibt gerade deshalb eine an den Problemen der 7060* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1978 Gegenwart orientierte und auf die Zukunft gerichtete Deutschlandpolitik der Erhaltung des nationalen Bewußtseins des deutschen Volkes. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1773 Frage A 25) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Bundesminister Dr. Schmude, daß die Wiedervereinigung Deutschlands im Sinne eines bloßen Anschlusses der „DDR" immer unwahrscheinlicher geworden sei, und muß diese Äußerung nicht sowohl im Inland wie im Ausland den Eindruck hervorrufen, daß sich die politisch Verantwortlichen inzwischen mit der Teilung Deutschlands abgefunden haben und die Forderung des Grundgesetzes, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden", nicht mehr zur Grundlage ihres politischen Handelns zu machen bereit sind? Die Bundesregierung teilt die genannten Äußerungen von Bundesminister Dr. Schmude. Es ist notwendig, daß die Bundesregierung die bestehenden Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Forderungen des Grundgesetzes realistisch erkennt und ausspricht. Eine Beschönigung der Lage der Deutschen dient nicht der Erkenntnis der tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Aufgaben, die uns im Grundgesetz gestellt sind und zu denen wir uns alle bekennen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Frage A 31): Ist die Bundesregierung in der Lage und gegebenenfalls bereit, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den besonders in den Transferkosten deutlichen Menschenhandel im bezahlten Fußball der Bundesrepublik Deutschland und der EG abzuschaffen? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, gegen den mit der Zahlung von Ablöse- und Transfersummen verbundenen Vereinswechsel von Spielern im bezahlten Fußball Maßnahmen einzuleiten. Sie hätte dazu auch gar keine rechtliche Handhabe. Wie ich bereits in meiner Antwort vom 8. Dezember 1976 auf eine Frage des Kollegen Meinicke (BT-Drucksache 7/5948 zu Frage 26) zum Ausdruck gebracht habe, wird das in Frage kommende Grundrecht der freien Berufs- und Arbeitsplatzwahl nach Art. 12 des Grundgesetzes durch die Zahlung von Ablösesummen bei Vereinswechsel von Spielern grundsätzlich nicht berührt. Sollte in Einzelfällen der begründete Verdacht bestehen, daß die Vereinbarung von Ablösesummen im Hinblick auf den betroffenen Spieler mit geltendem Recht nicht vereinbar ist, so ist eine Überprülung der Vorgänge durch die ordentlichen Gerichte möglich. Im übrigen hat der Spieler nach dem Lizenzspielerstatut des Deutschen Fußball-Bundes die Möglichkeit, sich zur Überprüfung der Vorgänge an einen Schiedsgutachter zu wenden. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, daß sich die Spieler auf Grund eigener Entscheidung an die Vereine und damit an die bestehenden Vereins- und Verbandsstatuten binden und die höheren Ablösesummen in der Regel verbunden sind mit höheren Gehältern der Spieler. Transferkosten, die bei einem grenzüberschreitenden Vereinswechsel innerhalb des Gebietes der EWG gezahlt werden, könnten die vom EWG-Vertrag garantierte Freizügigkeit für Arbeitnehmer dann beeinträchtigen, wenn sie gerade auf Grund des grenzüberschreitenden Charakters des Vereinswechsels höher als üblich angesetzt würden. Soweit der Bundesregierung bekannt, ist jedoch das Merkmal der Grenzüberschreitung ohne Einfluß auf die Höhe der Transferkosten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/1773 Frage A 39): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Heimatauskunftsstelle Rumänien, nach der jemand deshalb kein deutscher Volkszugehöriger sein kann, weil sein Vater jüdischer Volkszugehöriger war, und es deshalb nicht glaubhaft sei, daß sich in der Familie das deutsche Element der Mutter durchgesetzt habe, und wenn nein, was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um davon Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen, da alle Behörden und Gerichte sich auf derartige Argumentationen der Heimatauskunftsstelle berufen? Ohne nähere Kenntnis des von Ihnen angesprochenen Einzelfalles bin ich nicht in der Lage, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Heimatauskunftsstelle Rumänien ein zutreffendes Gutachten gefertigt hat. Die von Ihnen wiedergegebene Begründung für die ablehnende Stellungnahme wird von mir jedenfalls nicht geteilt. Voraussetzung für die Ausstellung eines Vertriebenenausweises ist unter anderem, daß der Antragsteller deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger ist. Deutscher Volkszugehöriger ist nach § 6 des Bundesvertriebenengesetzes, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird. Dabei sind alle Beweisanzeichen zu würdigen, die für das Bekenntnis eines Antragstellers zum deutschen Volkstum im Sinne der genannten Vorschrift sprechen. Dabei ist nach Rechtsprechung und Praxis auf die Verhältnisse bis Januar 1933 abzustellen und aus einer ablehnenden Haltung gegenüber dem NS-Regime selbstverständlich nicht der Schluß zu ziehen, die Betroffenen hättten sich nicht zum deutschen Volkstum bekannt. Ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Stellungnahmen der Hei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1978 7061* matauskunftsstellen nur den Rang einer gutachtlichen Äußerung haben. Die Flüchtlingsbehörden der Länder, denen die Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes obliegt, sind verpflichtet, ihrer Entscheidung über die Anerkennung von Antragstellern als deutsche Volkszugehörige im Sinne des § 6 des Bundesvertriebenengesetzes eine eigene selbständige Prüfung zugrunde zu legen. Alle hiermit zusammenhängenden Probleme sind Mitte letzten Jahres mit den für die Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes zuständigen Fachreferenten der obersten Landesbehörden eingehend erörtert worden. Ich bin gern bereit, dem Ihrer Anfrage zugrunde liegenden Einzelfall nachzugehen und mit dem betroffenen Land zu erörtern, wenn Sie mir die hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Frage A 40) : Treffen Pressemeldungen zu, daß von den USA die Uranlieferungen für den Euratom-Forschungsreaktor Petten mangels ausreichender Sicherungen des Kernmaterials inzwischen eingestellt worden sind, und sind nach Meinung der Bundesregierung alle deutschen Anlagen so ausreichend abgesichert, daß nicht ein ähnlicher Lieferstopp befürchtet werden muß? Nach Auskunft der zuständigen niederländischen Behörde treffen diese Pressemeldungen zu. Im derzeitigen Stadium einer bereits seit längerem andauernden Diskussion zwischen den USA, Euratom und den Niederlanden bezüglich der Sicherungsmaßnahmen in der Anlage Petten haben die USA die Lieferung von hochangereichertem Uran bis zur Gewährleistung adäquater Sicherungsmaßnahmen gemäß den Empfehlungen der International Atomic Energy Agency (IAEA) eingestellt. In der Bundesrepublik Deutschland werden für Reaktoren und andere kerntechnische Einrichtungen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen entsprechend den Maßnahmenkatalogen des Bundesministers des Innern sowie den Empfehlungen der Innenministerkonferenz vom Februar 1977 durchgeführt. Diese Maßnahmen entsprechen — zum Teil sind sie sogar strenger — den Schutzgrundsätzen, die in den entsprechenden Empfehlungen der IAEA niedergelegt sind. Die Durchführung der betreiberseitigen Sicherungsmaßnahmen wird durch Auflagen in den entsprechenden Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen sichergestellt. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen wird von den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden überwacht. Die einzelnen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen werden in enger Kooperation von den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden sowie den für die innere Sicherheit zuständigen Behörden der jeweiligen Sicherheitslage angepaßt. Auf Grund dieser Sachlage geht die Bundesregierung davon aus, daß ein Lieferstopp seitens der USA mit der Begründung unzureichender Sicherungsmaßnahmen nicht zu befürchten ist. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 79 und 80) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die international allgemein übliche CB-Notruffrequenz Kanal 9 (im Bereich des 11-Meter-Bands) verbindlich für die gesamte Bundesrepublik Deutschland als Notrufdienst zu reservieren? Mit welchen Aktionen der Bundesregierung kann der allgemein übliche Notruf Kanal 9 im Bewußtsein von Amateurfunkern und sonstigen Autofahrern gefördert werden? Eine bestimmte CB-Notruffrequenz ist weder international festgelegt noch allgemein üblich. Der Frequenzbereich, in dem CB-Funkanlagen betrieben werden, ist für eine sichere Nachrichtenübermittlung wenig geeignet. In diesem Frequenzbereich werden weltweit schon seit langem Hochfrequenzgeräte für industrielle, wissenschaftliche und medizinische Zwecke betrieben, so daß mit Störungen des CB-Funkverkehrs gerechnet werden muß. Die tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten von CB-Funkanlagen hängen damit im Einzelfall von vielen nicht zu beeinflussenden örtlichen und zeitlichen Zufälligkeiten und vom Verhalten der Mitbenutzer ab. Es wäre daher unverantwortlich, durch amtliche Festlegung einer sogenannten Notruffrequenz im CB-Funk den Eindruck zu vermitteln, als ob damit eine sichere Notrufübermittlung gewährleistet sei. Für die Übermittlung von Notfall-Nachrichten bietet die Deutsche Bundespost den hilfswilligen Verbänden und ihren Mitgliedern Möglichkeiten des Betriebs von spezifischen Notfall-Funkanlagen auf besonders geeigneten Frequenzen an. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hartmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 81 und 82): Wie hoch ist das Gebührenaufkommen, welches die Deutsche Bundespost aus dem Betrieb gebührenpflichtiger OB-Funkanlagen (Feststationen) erzielt, und wie hoch werden die sonstigen Einnahmen geschätzt, die der Deutschen Bundespost im Gefolge der Ausübung des CB-Funks zufließen, z. B. durch postalische Versendung sog. QSL-Karten zufließen? Ist die Deutsche Bundespost bereit, angesichts der rapide zunehmenden Zahl sogenannter CB-Funker und im Interesse der Rechtsklarheit alle für den CB-Funk einschlägigen Rechtsvorschriften in einer Broschüre zusammengefaßt darzustellen und diese auf Anforderung kostenlos auszugeben? Zu Frage B 81: Die Deutsche Bundespost hat für ortsfeste Sprechfunkanlagen kleiner Leistung — sogenannte CB-Funkanlagen — im Jahre 1977 rd. 6 Millionen DM Genehmigungsgebühren eingenommen. Die Einnahmen aus der Beförderung der QSL-Karten (Bestätigungskarten) von CB-Funkern sind im 7062* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Mai 1978 Briefdienst nicht genau quantifizierbar. Sie sind jedoch unbedeutend. Zu Frage B 82: Bereits heute wird jedem Benutzer einer genehmigten CB-Funkanlage eine Unterlage ausgehändigt, die alle für den Betrieb dieser Funkanlage zu beachtenden Auflagen enthält. Die Bundesregierung wird jedoch prüfen, ob die Herausgabe und kostenlose Abgabe einer Broschüre über CB-Funkbestimmungen zweckmäßig sein könnte. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Helmrich (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Frage B 83): Treffen Aussagen der Betroffenen zu, daß etwa 4 000 Post-und Fernmeldeinspektoren, die älter als 40 Jahre sind, nicht befördert werden können, obwohl sie die für eine Beförderung notwendigen Voraussetzungen erfüllen, und wenn ja, was sind die Gründe für diesen „Beförderungsstau" und wie können sie behoben werden? Bei der Deutschen Bundespost befinden sich rd. 6 500 Beamte als Postoberinspektoren oder Fernmeldeoberinspektoren (nichttechnische Laufbahnen) in der Besoldungsgruppe A 10. Von diesen Beamten sind rd. 3 600, d. h. 55 v. H., über 40 Jahre alt. Ein Teil dieser Beamten war mit einer notwendigen Versetzung zur Beschäftigung auf einem Beförderungsdienstposten der Besoldungsgruppe A 11 bisher nicht einverstanden. Ein anderer Teil sind Aufstiegsbeamte, die erst seit einigen Jahren der Besoldungsgruppe A 10 angehören und für die es noch keine Härte bedeutet, bisher nicht zum Amtmann befördert zu sein. Dennoch erscheinen bei einer gewissen Zahl von Oberinspektoren die Besorgnisse über ihre Berufsaussichten, soweit sie von anderen als in ihrer Person liegenden Gründen beeinflußt werden, verständlich. Die sich daraus ergebenden Probleme für eine Gruppe von Beamten dürfen nicht isoliert betrachtet, sondern müssen im Zusammenhang mit der Situation des gesamten gehobenen Dienstes bei der Deutschen Bundespost und im übrigen öffentlichen Dienst gesehen werden. Die dazu notwendigen Ermittlungen des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen sind abgeschlossen. Nunmehr muß die Frage zwischen den beteiligten Ressorts beraten werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen B 84 und 85) : Inwiefern sind die Aussagen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft, Dr. Schmude, am 29. April in Bergneustadt mit den Feststellungen des Bundeskanzlers in der Rede zur Lage der Nation vereinbar, der erklärte, daß andere Nationen uns darüber belehren, „daß auch sehr lange währende Teilungen den Willen zur nationalen Einheit nicht zu ersticken vermögen" und die Bundesregierung alles nur Mögliche zur Erhaltung des Bewußtseins einer gemeinsamen politischen Identität" der Deutschen tun und nichts dazu Nötiges versäumen werde? Hält es die Bundesregierung mit den Verpflichtungen der DDR aus dem Grundvertrag zu gutnachbarlichen Beziehungen für vereinbar, wenn — nach dem Monitordienst von RIAS und einer Ost-Berliner Sendung — Grenztruppen der DDR an der Demarkationslinie zur Bundesrepublik Deutschland Marschlieder zu singen haben, in denen es u. a. heißt: „Der dort drüben steht mit der Waffe, / könnte mein Bruder sein, / aber er ist auch ein Heim-ins-Reich-Holer, / billiges Werkzeug der Eroberer, / gefühllose Waffe der Raubmörder, / Mensch, vielleicht Bruder, / jedoch benutzbar zum Mord / und also mein Feind"? Zu Frage B 84: Ich vermag beim besten Willen keinen Widerspruch zwischen den Äußerungen des Bundeskanzlers und denen von Bundesminister Dr. Schmude zu sehen. Zu Frage B 85: Das in Ihrer Frage gebrachte Zitat entspricht nicht unseren Vorstellungen von Entspannung in Europa. Insofern gibt es keine Meinungsverschiedenheiten. Wenn die Verantwortlichen in der DDR und in anderen osteuropäischen Staaten meinen, auf ideologische Mobilisierungen dieser Art nicht verzichten zu können, so ist das ein Ausdruck der als Gegengewicht zur Entspannung von ihnen für notwendig erachteten Abgrenzung. Eine solche Haltung entspricht nicht dem Geist der guten Nachbarschaft. Diese gute Nachbarschaft ist jedoch ein Ziel des Grundlagenvertrages und kein Zustand, der jetzt schon erreicht wäre. Die Bundesregierung geht davon aus, daß es noch eines langen Weges zur Verwirklichung dieses Zieles bedarf. Sie hat über die Länge dieses Weges nie einen Zweifel aufkommen lassen.
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    Ich rufe die Frage 56 des Abgeordneten Dr. Steger auf:
    Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Steinkohlenimporte aus der Republik Südafrika in die EG 1977 um fast 120 v. H. gestiegen sind, sich mithin seit drei Jahren verfünffacht haben, hält die Bundesregierung diese Entwicklung für sinnvoll, oder erwägt sie Gegenmaßnahmen auf europäischer Ebene, insbesondere um Dumping bei den südafrikanischen Steinkohlenimporten zu verhindern?
    Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
    Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Entwicklung der Steinkohleeinfuhren der Gemeinschaft aus Südafrika muß im Zusammenhang mit den Gesamteinfuhren aus Drittländern gesehen werden. Diese haben sich 1977 gegenüber 1976 nur um rund 2 01o, in den letzten drei Jahren jedoch um rund 17 % erhöht. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um Kraftwerkskohle. Der starke Anstieg der Einfuhren aus Südafrika beruht mithin weitgehend auf einer Verbesserung der südafrikanischen Position innerhalb der Gesamtdrittlandseinfuhren.
    Die Entwicklung der Drittlandseinfuhren wird im Hinblick auf den Rückgang des innergemeinschaftlichen Austauschs von der Bundesregierung und der EG-Kommission mit Sorge beobachtet. Der Rat hat deshalb Ende 1977 beschlossen, eine Überwachung der Drittlandseinfuhren in bezug auf Mengen und Preise einzuführen. Hierdurch wird es möglich, Dumping-Maßnahmen der Kohleexportländer festzustellen. Bisher ist ein Dumping nicht erkennbar geworden. Drittlandskohle, insbesondere südafrikanische Kohle, hat gegenüber der Gemeinschaftskohle erhebliche Kostenvorteile, die durch den niedrigen Dollarkurs noch verstärkt worden sind.
    Die Problematik der gemeinschaftlichen Energiepolitik im Kohlebereich steht im Rat der EG seit längerem zur Diskussion. Die Bundesregierung hat hierzu der Gemeinschaft im April dieses Jahres ein Memorandum überreicht, das zum Problem der Drittlandseinfuhren Stellung nimmt und Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Ziel anregt, ein adäquates Verhältnis zwischen Gemeinschafts- und Drittlandskohle herzustellen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Steger.

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    Rede von Dr. Ulrich Steger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, sehen Sie bei den Einfuhren aus Südafrika nicht darin ein besonderes Problem, daß es sich hier um ein politisch besonders instabiles Gebiet handelt und somit die von der Bundesregierung angestrebte Sicherheit der Versorgung auf längere Sicht nicht gewährleistet werden kann?
    Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Einfuhr von südafrikanischer Kohle berührt nicht die Bundesrepublik Deutschland — sie hat an der Einfuhr keinen oder nur einen, für mich im Augenblick nicht feststellbaren, unwesentlichen Anteil —, sondern die Einfuhrpolitik betrifft insbesondere Frankreich und Italien. Die Unsicherheit, die Sie ansprechen, ist
    sicher in einer mittelfristigen Betrachtung durchaus denkbar, hat aber an der Einfuhrpolitik dieser Länder bisher nichts geändert.