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    Plenarprotokoll 8/86 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 86. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Ollesch 6719 A Anteilnahme am Tode des Generals Lucius D. Clay 6719 D Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 6756 A Beratung der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung — Drucksache 8/1357 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Dr. Narjes, Dr. Dollinger, Pfeifer, Lenzer, Dr. Probst, Benz, Breidbach, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Laufs, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen und der Fraktion der CDU/CSU Energiepolitisches Programm — Drucksache 8/1394 (neu) — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen (Erdölbevorratungsgesetz) — Drucksache 8/1634 — Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 6720 B, 6786 D Dr. Narjes CDU/CSU 6726 C Schmidt (Wattenscheid) SPD 6730 C Zywietz FDP 6733 C Dr. Probst CDU/CSU 6738 A Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . . 6741 A Dr.-Ing. Laermann FDP 6744 B Dr. Hauff, Bundesminister BMFT . . . 6747 D Dr. Riesenhuber CDU/CSU 6751 C Stockleben SPD 6771 A Dr. Gruhl CDU/CSU 6773 B Breidbach CDU/CSU 6775 B Ueberhorst SPD 6779 D Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 6782 B Zeyer CDU/CSU 6785 D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/1270 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksache 8/1707 — Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 6792 B Spilker CDU/CSU 6794 C Dr. Spöri SPD 6796 C Frau Matthäus-Maier FDP 6797 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Situation der Entsorgung der Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 8/1281 — Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 6799 D Dr. Laufs CDU/CSU 6802 D Schäfer (Offenburg) SPD . . . . . . 6805 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 6808 A Dr. Hubrig CDU/CSU 6811 B Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 6813 C Stahl, Parl. Staatssekretär BMFT . . . 6815 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes — Drucksache 8/1440 — . . . . . . . 6817 A Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/1645 — . .. . . . . . 6817 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. März 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Spanischen Staates über die Erstreckung einiger Vorschriften über die soziale Sicherheit - Drucksache 8/1533 — 6817 B Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/1637 — 6817 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes — Drucksache 8/1679 — Matthöfer, Bundesminister BMF. . . . . 6817 C Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 6819 A Dr. Diederich (Berlin) SPD 6820 A Hoffie FDP 6821 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1978 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1978) — Drucksache 8/1636 — 6823 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Verkehrslärm an Straßen und Schienenwegen — Verkehrslärmschutzgesetz —— Drucksache 8/1671 — Hanz CDU/CSU 6823 D Daubertshäuser SPD 6826 B Hoffie FDP 6828 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Dezember 1976 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 8/1659 — . . . . . . . 6830 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Januar 1975 und vom 16.. September 1977 zur Änderung des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr — Drucksache 8/1658 — 6830 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes — Drucksache 8/1646 — 6830 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes — Drucksache 8/1647 — 6830 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. November 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über die Gegenseitigkeit in Amtshaftungssachen — Drucksache 8/1660 — . . . . . . 6830 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts — Drucksache 8/1678 — . . . . . . . 6830 D Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen — Drucksache 8/1694 — . . . . . . . 6830 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Funkstörungen durch Hochfrequenzgeräte und Funkanlagen (Durchführungsgesetz EG-Richtlinien Funkstörungen) — Drucksache 8/1672 — . . . . . . . 6831 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Straße zwischen Lörrach und Weil am Rhein auf schweizerischem Gebiet — Drucksache 8/1657 — . . . . . . . 6831 A Beratung der Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 31. März 1978 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/1651 — . . . . . . 6831 B Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/78 — Zollpräferenzen 1978 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksache 8/1643 — . . . . . . . 6831 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch das Europäische Parlament Entschließung zur Informationspolitik der Europäischen Gemeinschaft und insbesondere zum Informationsprogramm der Kommission für die Direktwahlen zum Europäischen Parlament Entschließung über das Wahlrecht bei der Direktwahl — Drucksachen 8/533, 8/710, 8/1635 — . . 6831 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Bestimmung des Ursprungs von Textilwaren der Kapitel 51 und 53 bis 62 des Gemeinsamen Zolltarifs Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Ursprungsnachweise für die Textilwaren der Kapitel 51 und 53 bis 62 des Gemeinsamen Zolltarifs bei der Einfuhr in die Gemeinschaft sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Nachweise anerkannt werden können — Drucksachen 8/1556, 8/1669 — . . . . 6831 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften einer Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen und die Einbringung von Unternehmensteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen — aus Drucksache V/3774, Drucksache 8/1677 — 6831 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2114/71 über die Beihilfen für Ölsaaten — Drucksachen 8/1267, 8/1683 — . . . . 6831 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse Vorchlag einer Verordnung (EWG) des . Rates über Grundregeln für Milcherzeuger-organisationen Vorschlag einer Verordnung (EWG) g ( ) des Rates betreffend das „Milk Marketing Board" Nordirland — Drucksachen 8/1477 Nr. 7, 8/1684 — . . 6832 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1418/76 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2742/75 über die Erstattungen bei der Erzeugung für Getreide und Reis — Drucksachen 8/1435 Nr. 43, 8/1685 — . . 6832 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Entwurfs für eine Entschließung des Rates über die Leitlinien für die gemeinsame Politik im Bereich der Wissenschaft und Technologie Vorschlag eines Entwurfs für einen Beschluß des Rates zur Förderung von Forschungsvorhaben mit industrieller Bedeutung Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Forschungsprogramm zur Vorausschau und Bewertung auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie — Drucksachen 8/768, 8/1638 — . . . . 6832 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2744/75 über die Regelung für die Einfuhr und die Ausfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnissen — Drucksachen 8/1435 Nr. 29, 8/1680 — 6832 C Fragestunde — Drucksache 8/1704 vom 14.04. 1978 — Zahlung des vom Landgericht Traunstein gegen den' Bundeskanzler wegen Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung verhängten Ordnungsgeldes und der Verfahrenskosten MdlAnfr A65 14.04.78 Drs 08/1704 Hartmann CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BK 6756 B, C ZusFr Hartmann CDU/CSU 6756 B, C Veröffentlichung von Informationsmaterial aus Anlaß der 25. Wiederkehr der Ereignisse am 17. Juni 1953 MdlAnfr A5 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . 6756 C, 6757 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 6756 D, 6757 A Zahl der regelmäßig abzuhaltenden Begegnungen des Bundesaußenministers mit ausländischen Regierungen MdlAnfr A66 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6757 B, D, 6758 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 6757 D, 6758 A Überfliegen des Bundesgebiets durch Düsenjäger unbekannter Nationalität von der Tschechoslowakei aus MdlAnfr A71 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6758 A, B, C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 6758 B Zusagen anläßlich des Staatsbesuchs des tschechoslowakischen Staatspräsidenten Husak zur Gewährung von Minderheitenrechten und zur Bewilligung von Ausreiseanträgen für in der CSSR lebende Deutsche MdlAnfr A72 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6758 C, D, 6759 A, B, C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 6758 D, 6759 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6759 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6759 B ZusFr Ey CDU/CSU 6759 C Statistische Grundlagen für die in der am 13. April 1978 veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung getroffenen Feststellungen über positive Ergebnisse hinsichtlich der Aussiedlung Deutscher aus der CSSR und der Berücksichtigung von Minderheitenrechten MdlAnfr A73 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A74 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU 6761 A, B, C, D, 6762 B, C, D Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6759 D, 6760 A, B, C, D, ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 6759 D, 6760 A, 6762 A, B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 6760 B, 6762 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 V ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 6760 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6760 C ZusFr Friedrich (Würzburg) SPD . . . 6760 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6761 A, 6762 C ZusFr Hofmann (Kronach) SPD 6761 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 6761 B, 6762 C ZusFr Broll CDU/CSU 6761 C Höhe der Gebühren für die Entlassung Deutscher aus der Staatsbürgerschaft der CSSR MdlAnfr A75 14.04.78 Drs 08/1704 Broll CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6763 A, B, C, D ZusFr Broll CDU/CSU 6763 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 6763 C ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . 6763 C ZusFr Frau Schlei SPD 6763 D Teilnahme nicht organisierter Jugendlicher an .dem im Kulturabkommen mit der CSSR festgelegten Jugendaustausch sowie an der Ausarbeitung der im Kulturabkommen vorgesehenen Jahresprogramme beteiligte deutsche Stellen MdlAnfr A76 14.04.78 Drs 08/1704 Schmöle CDU/CSU MdlAnfr A77 14.04.78 Drs 08/1704 Schmöle CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6764 A, B, C, D, 6765 A ZusFr Schmöle CDU/CSU . . . . 6764 A, B, C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 6764 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6764 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6765 A Forderung nach Abzug der sowjetischen Truppen aus der CSSR und Erfüllung der menschenrechtlichen Vereinbarungen von Helsinki im Zusammenhang mit den Feststellungen in der Gemeinsamen Erklärung anläßlich des Besuchs von Staatschef Husak MdlAnfr A78 14.04.78 Drs 08/1704 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A79 14.04.78 Drs 08/1704 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6365 B, C, D, 6366 A, B, C, D, 6767 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6765 B, C, 6766 B ZusFr Friedrich (Würzburg) SPD . . . . 6765 C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 6765 D ZusFr Broll CDU/CSU 6766 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 6766 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6766 D ZusFr Dr. Corterier SPD 6766 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . . . 6767 A Verhinderung der Diskriminierung bei dem im Kulturabkommen mit der CSSR vorgesehenen Austausch von Wissenschaftlern, Lehrern, Studenten, Journalisten, Sportlern und Jugendgruppen MdlAnfr A80 14.04.78 Drs 08/1704 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A81 14.04.78 Drs 08/1704 Horstmeier CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6767 B, C, D, 6768 A ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . . . 6767 B, D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 6767 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6767 D Zahl der Anträge auf Umsiedlung aus der CSSR in die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1973 bis 1977 MdlAnfr A82 14.04.78 Drs 08/1704 Werner CDU/CSU MdlAnfr A83 14.04.78 Drs 08/1704 Werner CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6768 A, B, C, D, 6769 A, B, C ZusFr Werner CDU/CSU . . . 6768 B, 6769 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6768 B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 6768 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 6768 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 6768 D, 6769 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6769 C Minderung der Rechtspositionen Deutschlands in Gegenwart des Bundeskanzlers und von Mitgliedern der Bundesregierung durch Regierungs- und Parteichefs des Ostblocks bei Staatsbesuchen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A84 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6369 C, D, 6770 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6769 D Verschwinden von über 20 000 Ausreiseanträgen von Deutschen in der CSSR in den Jahren 1974 bis 1977 MdlAnfr A85 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6770 A, B, C, D, 6771 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6770 B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6770 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6770 D ZusFr Ey CDU/CSU 6770 D Nächste Sitzung 6832 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6833* A Anlage 2 Forschungsergebnis des Instituts für empirische Wirtschaftsforschung der Universität des Saarlands zu den Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes MdlAnfr A3 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A4 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 6833* B Anlage 3 Vorschlag des baden-württembergischen Finanzministers hinsichtlich des künftigen Bund-Länder-Finanzausgleichs MdlAnfr A9 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 6834* A Anlage 4 Steuerliche Begünstigung der Wiederanlage des von der Familie Flick aus dem Verkauf der Daimler-Aktien erzielten Erlöses in Beteiligungen am Versicherungskonzern Gerling MdlAnfr A11 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6834* D Anlage 5 Hilfe für das Zonenrandgebiet MdlAnfr A20 14.04.78 Drs 08/1407 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 6835* A Anlage 6 Verzicht auf Angabe des Originalnamens des zur Adoption vermittelten Kindes in amtlichen Formularen und in der EDV MdlAnfr A56 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6835* C Anlage 7 Schutz der zur Adoption vermittelten Pflegekinder vor einer unkontrollierten Verbreitung des Originalnamens; Führung des neu anzunehmenden Namens des Kindes im Melderegister und in der EDV MdlAnfr A57 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Hoffacker CDU/CSU MdlAnfr A58 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6835* D Anlage 8 Benachteiligung von jugendlichen Spätaussiedlern bei der Hochschulzulassung wegen ihrer Noten im Deutschunterricht MdlAnfr A64 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 6836* C Anlage 9 Diffamierung der Bundesrepublik Deutschland bei einem vom Goethe-Institut in Athen durchgeführten Symposion über Terrorismus und Berufsverbote MdlAnfr A67 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A68 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6837* A Anlage 10 Haushaltsgrundsätze für Gastgeschenke beim Besuch ausländischer Staatsoberhäupter MdlAnfr A70 14.04.78 Drs 08/1704 Milz CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6837* D Anlage 11 Zahl der in der laufenden Legislaturperiode von der Bundesregierung durchgeführten Meinungsumfragen sowie Unterrichtung der Fraktionen des Bundestages über deren Ergebnisse SchrAnfr B1 14.04.78 Drs 08/1704 Röhner CDU/CSU SchrAnfr B2 14.04.78 Drs 08/1704 Röhner CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 6837* D Anlage 12 Veranlassung der italienischen Regierung zur Beseitigung der auf dem Grund der Adria lagernden Giftstoffe SchrAnfr B3 14.04.78 Drs 08/1704 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B4 14.04.78 DTs 08/1704 Biechele CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6839* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 VII Anlage 13 Errichtung eines Generalkonsulats in Shanghai SchrAnfr B5 14.04.78 Drs 08/1704 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6839* D Anlage 14 Wiedergabe von Äußerungen des Bundeskanzlers mit einer Verwechslung der UN-Charta und der UN-Menschenrechtspakte in brasilianischen Zeitungen; humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge aus Vietnam, Laos und Kambodscha in Thailand SchrAnfr B6 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B7 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6839* D Anlage 15 Informierung der Bürger über die Auswirkungen der Satzungsänderungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder SchrAnfr A8 14.04.78 Drs 08/1704 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 6840* B Die Fragen B 9 und B 10 — Drucksache 8/1704 vom 14.04.78 - des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) sind nach Nr. 2 Abs. 2. der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 16 Beförderung von Beamten des Bundesgrenzschutzes; gleichbleibender Besoldungsaufwand für Beamte SchrAnfr B11 14.04.78 Drs 08/1704 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B12 14.04.78 Drs 08/1704 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6840* D Anlage 17 Zahl der seit dem 1. Januar 1977 über Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland gelangten Asylbewerber; Inanspruchnahme der möglichen Rechtsmittelinstanzen SchrAnfr B13 14.04.78 Drs 08/1704 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B14 14.04.78 Drs 08/1704 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6841* C Anlage 18 Tilgung früherer Eintragungen über psychisch Kranke nach dem ehemaligen § 13 des Bundeszentralregistergesetzes SchrAnfr B15 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6842* A Anlage 19 Unterbringung der für den Rhein-Main-Bereich vorgesehenen zusätzlichen Einsatzabteilung des Bundesgrenzschutzes in Wiesbaden SchrAnfr B16 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6842* B Anlage 20 Beachtung der Bestimmungen des BVFG zur Anerkennung von Sowjetzonenflüchtlingen in Baden-Württemberg SchrAnfr B17 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 6842* C Anlage 21 Kosten des Theaterfestes anläßlich der Berliner Theaterwochen 1978 SchrAnfr B18 14.04.78 Drs 08/1704 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6843* A Anlage 22 Anmietung einer Wohnung in Hattersheim als Terroristenunterschlupf; Nichtbeachtung eines diesbezüglichen Hinweises des Hausmeisters durch das Landeskriminalamt in Wiesbaden SchrAnfr B19 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6743* B Anlage 23 Zahl der positiv entschiedenen verwaltungsgerichtlichen Verfahren für Asylbewerber SchrAnfr B20 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B21 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6843* C VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Anlage 24 Zusätzliche Arbeitsplätze und Haushaltsbelastungen infolge des Mehrurlaubs im öffentlichen Dienst SchrAnfr B22 14.04.78 Drs 08/1704 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6844* A Anlage 25 Vereinbarkeit von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat; Entscheidung über die Notwendigkeit einer Gesetzesinitiative und einer Rechtsverordnung SchrAnfr B23 14.04.78 Drs 08/1704 Ey CDU/CSU SchrAnfr B24 14.04.78 Drs 08/1704 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6844* B Anlage 26 Strahlenrisiko im Umkreis eines modernen Steinkohlekraftwerks SchrAnfr B25 14.04.78 Drs 08/1704 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6845* D Anlage 27 Privatjustiz bei Ladendiebstählen sowie Gründung von Arbeitsgemeinschaften zur Verhütung von Ladendiebstählen SchrAnfr B26 14.04.78 Drs 08/1704 Würtz SPD SchrAnfr B27 14.04.78 Drs 08/1704 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6846* B Anlage 28 Anrechnung der Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz bei der Festsetzung des Unterhalts nach dem neuen Scheidungsgesetz SchrAnfr B28 14.04.78 Drs 08/1704 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6847* A Anlage 29 Unterhaltszahlungen ägyptischer Väter an in der Bundesrepublik Deutschland lebende Familien SchrAnfr B29 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Benedix CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6847* D Anlage 30 Anhebung des Steuerfreibetrags für Paketsendungen nach Mitteldeutschland und in die deutschen Ostgebiete SchrAnfr B30 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6848* B Anlage 31 Vortragsveranstaltungen und Publikationen des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien über Ideologien und Strategien verfassungsfeindlicher Kräfte SchrAnfr B31 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6848* D Anlage 32 Bundesmittel für das Textilwerk Reichel in Rheinberg/Niederrhein; Engagement der Kreditanstalt für Wiederaufbau SchrAnfr B32 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Voss CDU/CSU SchrAnfr B33 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6849* A Anlage 33 Konsequenzen des Stopps des 4,35-Milliarden-Programms zur Heizenergieeinsparung für die Produzenten von Wärmepumpen und Solarkollektoren SchrAnfr B34 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6849* C Anlage 34 Bestellung überschwerer landwirtschaftlicher Lastkraftwagen durch die UdSSR bei den Nürnberger Faun-Werken mit nur für militärische Zwecke verwendbaren Fliegerbeobachtungsluken SchrAnfr B35 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6850* A Anlage 35 Erarbeitung eines Strukturprogramms für die deutsche Werftindustrie SchrAnfr B36 14.04.78 Drs 08/1704 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6850* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 IX Anlage 36 Entwicklung von Virus-Insektiziden SchrAnfr B37 14.04.78 Drs 08/1704 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAnfr B38 14.04.78 Drs 08/1704 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 6850* C Anlage 37 Änderung der EG-Richtlinie 75/268 zwecks Einbeziehung der Betriebe ab 1 ha in die Ausgleichszulage in Berggebieten SchrAnfr B39 14.04.78 Drs 08/1704 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B40 14.04.78 Drs 08/1704 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 6850* D Anlage 38 Sicherung der Zivildienstplätze bisher nicht anerkannter Wehrdienstverweigerer nach Aussetzung des bisherigen Anerkennungsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht SchrAnfr B41 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6851* B. Anlage 39 Berücksichtigung koreanischer Krankenschwestern bei der Arbeitsplatzplanung der öffentlichen Hand SchrAnfr B42 14.04.78 Drs 08/1704 Jung FDP SchrAnfr B43 14.04.78 Drs 08/1704 Jung FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6851* C Anlage 40 Maßnahmen zur Eingliederung ausländischer Bevölkerungsgruppen SchrAnfr B44 14.04.78 Drs 08/1704 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6852* A Anlage 41 Unentgeltliche Beförderung geistig Behinderter im Personennahverkehr SchrAnfr B45 14.04.78 Drs 08/1704 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B46 14.04.78 Drs 08/1704 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6852* C Anlage 42 Verwendung der von den Betrieben zu entrichtenden „Behindertenabgabe" SchrAnfr B47 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6B53* D Anlage 43 Gewährung von Krankenhauspflege gemäß § 371 RVO an private Krankenhäuser in Niedersachsen SchrAnfr B48 14.04.78 Drs 08/1704 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B49 14.04.78 Drs 08/1704 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6853* C Anlage 44 Anwendung des § 371 RVO durch die Bundesländer SchrAnfr B50 14.04.78 Drs 08/1704 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6854* A Anlage 45 Beeinflussung der Arbeitnehmer in Aufsichtsräten der dem Mitbestimmungsgesetz unterworfenen Unternehmen durch die IG Chemie SchrAnfr B51 14.04.78 Drs 08/1704 Schedl CDU/CSU SchrAnfr B52 14.04.78 Drs 08/1704 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6854* B Anlage 46 Auffassungen der Bundesminister Dr. Hauff und Graf Lambsdorff zur Frage der Aussperrung SchrAnfr B53 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6854* C Anlage 47 Ersatz von Hörgeräten für ältere Leute, insbesondere Rentner, durch Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen SchrAnfr B54 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAnfr B55 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6854* D Anlage 48 Verstärkte Durchführung von Partnerschaftsseminaren für Unteroffiziere an der Schule der Bundeswehr für Innere Führung SchrAnfr B56 14.04.78 Drs 08/1704 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6855* B Anlage 49 Einrichtung von Bundeswehrsportgruppen zur Förderung militärfachlich relevanter Sportdisziplinen SchrAnfr B57 14.04.78 Drs 08/1704 Jung FDP SchrAnfr B58 14.04.78 Drs 08/1704 Jung FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6855* B Anlage 50 Wiederverwendung der von der Auflösung der wissenschaftlichen Gruppen an den Öffizierschulen der Teilstreitkräfte, der Wehrakademie und der Stabsakademie der Bundeswehr betroffenen Wissenschaftler in Lehre und Forschung SchrAnfr B59 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6855* D Anlage 51 Einberufung der zur Ableistung ihres Wehrdienstes bereitstehenden jugendlichen Arbeitslosen; Umbenennung des Bereichs Ausbildung, Lehre und Forschung an der Führungsakademie der Bundeswehr in Ausbildung und Lehre SchrAnfr B60 14.04.78 Drs 08/1704 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B61 14.04.78 Drs 08/1704 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B62 14.04.78 Drs 08/1704 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6856* A Anlage 52 Notwendigkeit der systematischen gebührenpflichtigen Untersuchungen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch und Geflügelfleisch SchrAnfr B63 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6856* D Anlage 53 Wahlrecht für psychisch Kranke; Auswirkungen des § 13 Nr. 3 und 4 des Bundeswahlgesetzes SchrAnfr B64 14.04.78 Drs 08/1704 Picard CDU/CSU SchrAnfr B65 14.04.78 Drs 08/1704 Picard CDU/CSU SchrAnfr B66 14.04.78 Drs 08/1704 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 685T B Anlage 54 Beseitigung der Belästigungen durch Schadstoffe in der Raumluft, insbesondere im Bereich der sogenannten Monomeren, durch entsprechende Vorschriften SchrAnfr B67 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6858* A Anlage 55 Zahl der Anträge des BMJFG auf Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften seit der Anfrage des Abgeordneten Wehner vom 16. Februar 1978 SchrAnfr B68 14.04.78 Drs 08.1704 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr B69 14.04.78 Drs 08/1704 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6858* B Anlage 56 Verhinderung des Alkoholmißbrauchs durch deutlich sichtbare Angabe des Alkoholgehalts in Medikamenten und Stärkungsmitteln auf den Verpackungen SchrAnfr B70 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B71 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6858* C Anlage 57 Ausdehnung der Sicherheitsbestimmungen für Hersteller und Importeure von Kinderbetten auf den Handel SchrAnfr B72 14.04.78 Drs 08/1704 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 68581 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 XI Anlage 58 Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens von Filterzigaretten sowie Verstoß der Werbung mit dem Begriff des Leichtrauchens gegen § 22 des Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts SchrAnfr B73 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 6859* B Anlage 59 Krebsgefahr bei Verarbeitung von Asbest, insbesondere Asbestzement SchrAnfr B34 14.04.78 Drs 08/1704 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAnfr B75 14.04.78 Drs 08/1704 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6859* C Anlage 60 Stand der Planungen für die Führung des Teilstückes der B 44 im Stadtgebiet GroßGerau; Bau einer Lärmschutzmauer an der neuen B 43 (Mainuferstraße) im Gemarkungsbereich Raunheim SchrAnfr B76 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAnfr B77 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6859* D Anlage 61 Schließung des Bahnbetriebswerks Hamburg-Altona und Verlagerung der Lokwartung nach Lübeck und Flensburg SchrAnfr B78 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAnfr B39 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAnfr B80 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6860* B Anlage 62 Einplanung von Lärmschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Belange des Landschaftsschutzes bei der Anlage von Bundesfernstraßen und Autobahnen SchrAnfr B81 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B82 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B83 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B84 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6860* C Anlage 63 Verbot der Benutzung von Saugnapf-Gepäckträgern SchrAnfr B85 14.04.78 Drs 08/1704 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6861* B Anlage 64 Durchführung des Programms zur Minderung der Beschäftigungsrisiken von Jugendlichen in allen Bundesländern SchrAnfr B86 14.04.78 Drs 08/1704 Schäfer (Mainz) FDP SchrAnfr B87 14.04.78 Drs 08/1704 Schäfer (Mainz) FDP SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 6861* C Anlage 65 Entschädigung far die Beschädigung der Flurbereinigungsstraßen und Feldwege der Gemeinde Biebelried durch den Schwerlastverkehr der am Bau der Autobahn Würzburg—Ulm beteiligten Baufirmen; Ausbau der sogenannten Todeskurve auf der B 8 zwischen Mainbernheim und Kitzingen SchrAnfr B88 14.04.78 Drs 08/1704 Glos CDU/CSU SchrAnfr B89 14.04.78 Drs 08/1704 Glos CDU/CSU SchrAnfr B90 14.04.78 Drs 08/1704 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6862* B Anlage 66 Kosten für die Markierungen am linken Fahrbahnrand der Autobahnen zur Verhinderung zu dichten Auffahrens von Kraftfahrzeugen SchrAnfr B91 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Hürland CDU/CSU SchrAnfr B92 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6862* D Anlage 67 Nachteile für die Stadt Bebra durch den Neubau der Bundesbahnstrecke Hannover—Würzburg SchrAnfr B93 14.04.78 Drs 08/1704 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6862* D XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Anlage 68 Beteiligung des Bundes am Bau der Stadtbahn in Bielefeld SchrAnfr B94 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6863* A Anlage 69 Verzögerung des Ausbaus der Autobahn zwischen der deutsch-niederländischen Grenze bei Goch und Rotterdam durch die niederländische Regierung SchrAnfr B95 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6863* B Anlage 70 Ergebnisse der Kommission zur Beschleunigung und Vereinfachung der Baugenehmigungsverfahren; Beteiligung der Mieter an den Kosten zur Wohnungsmodernisierung SchrAnfr B104 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B105 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 6863* D Anlage 71 Gen-Forschung in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B108 14.04.78 Drs 08/1704 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B109 14.04.78 Drs 08/1704 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B110 14.04.78 Drs 08/1704 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6864* B Anlage 72 Mittel und Förderungsmaßnahmen in den Bereichen Forschung und Technologie für kleine und mittlere Unternehmen SchrAnfr B111 14.04.78 Drs 08/1704 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B112 14.04.78 Drs 08/1704 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B113 14.04.78 Drs 08/1704 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B114 14.04.78 Drs 08/1704 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6865* A Anlage 73 Ablehnung von Inspektoren nach dem Kontrollverfahren der IAEA durch die Bundesregierung sowie Ablehnung deutscher Inspektoren durch Drittländer SchrAnfr B115 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAnfr B116 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6866* A Anlage 74 Berufsausbildung für Jugendliche ohne Hauptschulabschluß SchrAnfr B113 14.04.78 Drs 08/1704 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 6866* B Anlage 75 Deutsche Materialhilfe für Vietnam SchrAnfr B118 14.04.78 Drs 08/1704 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 6866* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6719 86. Sitzung Bonn, den 20. April 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigungen 82. Sitzung, Seite 6488 A, vorletzte Zeile: Statt „oder politisch" ist „und polizeilich" zu lesen. 84. Sitzung, Seite V, Anlage 45 und Seite 6671 * C, Anlage 45: Die Antwort auf die Schriftliche Frage B 74 des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1689) wurde nicht von Parl. Staatssekretär Buschfort, sondern von Parl. Staatssekretär Haar (BMV/ BMP) erteilt. 85. Sitzung, Seite 6716 * D, dritte Zeile: Statt „Bundesregierung" ist „Deutsche Bundespost" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 20.4 van Aerssen * 20. 4. Dr. Aigner * 20. 4. Alber * 20. 4. Dr. Bangemann * 20. 4. Blumenfeld * 28. 4. Dr. von Bismarck 20. 4. Frau von Bothmer 28. 4. Fellermaier * 20. 4. Dr. Früh * 20. 4. Dr. Fuchs * 20. 4. Haase (Fürth) * 20. 4. Hoffmann (Saarbrücken) * 20. 4. Ibrügger * 20. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 4. Dr. h. c. Kiesinger 20. 4. Kleinert 20. 4. Dr. Klepsch * 20. 4. Dr. Kreile 20. 4. Landré 28. 4. Lemp * 20. 4. Lenzer ** 20. 4. Lücker * 20. 4. Luster * 20. 4. Dr. Müller ** 20. 4. Müller (Mülheim) * 20. 4. Müller (Wadern)* 20. 4. Ravens 20. 4. Rosenthal 20. 4. Scheffler ** 20. 4. Schmidt (München) * 20. 4. Schreiber * 20. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 20. 4. Dr. Schwörer * 20. 4. Seefeld * 20. 4. Sieglerschmidt * 20. 4. Dr. Starke (Franken) * 20. 4. Ueberhorst ** 20. 4. Frau Dr. Walz * 20. 4. Dr. Warnke 20. 4. Wawrzik * 20. 4. Dr. Wendig 28. 4. Windelen 20. 4. Wischnewski 20. 4. Würtz * 20. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen A 3 und 4) : Anlagen zum Stenographischen Bericht Wie beurteilt die Bundesregierung das Forschungsergebnis des Instituts für empirische Wirtschaftsforschung der Universität des Saarlands zu den Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes, wonach „auf Grund der vorliegenden Daten ... auch bei vorsichtiger Interpretation die These ernstgenommen werden (müsse), das Wohnraumkündigungsschutzgesetz dämpfe die Investitionen im freifinanzierten Wohnungsbau" (Seite 61)? Trifft die Feststellung im Vorwort des Forschungsberichts zu, daß die Mitarbeiter der Abteilung Wohnungswesen im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau die Manuskripte gelesen und in mehreren Gesprächen Anregungen gegeben haben? Zu Frage A 3: Zunächst ist festzustellen, daß es keine exakten statistischen Daten über die Entwicklung der Genehmigungen im freifinanzierten Mietwohnungsbau gibt. In der Bautätigkeit-Statistik werden freifinanzierte Mietwohnungen zusammen mit Eigentumswohnungen erfaßt. Dennoch steht außer Zweifel, daß nach wie vor nur relativ geringe Bereitschaft zu Investitionen im freifinanzierten Mietwohnungsbau besteht. Diese Tatsache läßt sich bereits mit folgenden Ursachen erklären: - Negative Erfahrungen mit der Überproduktion von freifinanzierten Wohnungen in den Jahren 1972-1974; - Ein allerdings seit 1-2 Jahren laufend geringer gewordenes Mißverhältnis zwischen den am Markt erzielbaren Mieten und den tatsächlich anfallenden laufenden Aufwendungen; - Die sich gerade für besserverdienende Nachfrager bietenden Alternativen „Eigenheim, Eigentumswohnung" oder „modernisierte Altbauwohnung" ; - Das in Gebieten mit geringer Siedlungsdichte konkurrenzlos günstige Angebot von Mietwohnungen in kleinen Gebäuden privater Eigentümer. Daß die Investitionsbereitschaft im freifinanzierten Mietwohnungsbau bis zu einem gewissen Grade auch durch vermutete Wirkungen des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes gedämpft werden kann, ist nie bestritten worden. Damit mußte auch die Opposition rechnen, als sie - mit Ausnahme eines Abgeordneten - dem verbesserten Mieterschutz ihre Zustimmung gab. Zu Frage A 4: Ja. Dabei ist kritisch bemerkt worden, daß die ausschließlich modellmäßige Gedankenführung des Gutachtens wichtige Strukturmerkmale des Wohnungsmarktes außer acht läßt. Zu diesen Strukturmerkmalen gehört namentlich die langsame Anpassung der Bestandsmieten an die Mietentwicklung im Wohnungsneubau. Dieses auch auf völlig freien Wohnungsmärkten zu beobachtende Phänomen ist nicht nur mit Informationsmängeln auf Seiten der Vermieter, sondern auch mit dem Bemühen vieler Vermieter um ein gutes partnerschaftliches Verhältnis zu ihren Mietern zu erklären. Deshalb wird die Wirklichkeit immer erheblich von Modellüberlegungen abweichen, wie sie in dem Gutachten angestellt worden sind. Die empirische Relevanz des Gutachtens ist damit völlig offen. 6834* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage A 9): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des baden-württembergischen Finanzministers Gleichauf, nach dem die bisherigen Gemeinschaftsaufgaben in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft und die darauf entfallenden Bundesmittel im Rahmen des künftigen Bund-Länder-Finanzausgleichs den Ländern pauschal zugewiesen werden sollen? Die Bundesregierung sieht in der Forderung des baden-württembergischen Finanzministers nach Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben kein Rezept, den Problemen eines Bundesstaates gerecht zu werden. Die gegenwärtige Diskussion wird weitgehend mit Argumenten geführt, die sich schon in der Finanzreform 1969 als nicht tragfähig erwiesen haben. Ohne geordnete Formen der Mitfinanzierung wären aus gesamtstaatlicher Sicht notwendige Programme wie das 16-Mrd.-Programm für Zukunftsinvestitionen, aber auch z. B. die jetzt erforderlich werdenden Sondermaßnahmen für das Saarland im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur nicht mehr möglich. Es wäre allerdings zu erwarten, daß sich die Verfassungswirklichkeit in absehbarer Zeit über die rechtlichen Schranken teilweise einfach hinwegsetzen würde. Das hat die Erfahrung in der Zeit vor der Finanzreform 1969 gezeigt, in der die jetzt geforderte Aufgabentrennung dem Wortlaut nach in der Verfassung bestanden hat. Die Finanzreform war gerade deshalb notwendig geworden, weil sich die reinliche Aufgabentrennung in der Praxis nicht hatte durchsetzen lassen. Es muß daher die Frage gestellt werden, ob sich die Zeit seit 1969 so gewandelt hat, daß heute etwas verwirklicht werden könnte, was damals als nicht realistisch angesehen wurde. Die neue Forderung, die auf die Gemeinschaftsaufgaben entfallenden Bundesmittel den Ländern pauschal über den Finanzausgleich zuzuweisen, ist sehr von einseitigen Interessen bestimmt und zudem auch sachlich nicht überzeugend. Es ist sehr fraglich, ob durch Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben tatsächlich Bundesmittel frei würden und den Ländern im Wege des Finanzausgleichs zugewiesen werden könnten. Eine dem Gesamtstaat verantwortliche Bundespolitik müßte im Interesse einer nach wie vor notwendigen Wahrnehmung der Interessen der Gesamtbevölkerung zumindest teilweise auf andere Formen staatlicher Leistungen wie z. B. gemeinsam finanzierte Geldleistungsgesetze übergehen. Das wäre auf Gebieten, auf denen man ohne gesetzliche Festlegungen bessere Ergebnisse erzielt, eine unnötige Erschwerung. Ferner stößt der vom baden-württembergischen Finanzminister in seiner Antwort auf die Großen Anfragen der CDU- und SPD-Landtagsfraktionen in Baden-Württemberg gemachte Vorschlag, nach Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben den Besitzstand der einzelnen Länder dadurch zu wahren, daß die angeblich freiwerdenden Mittel unter den Ländern im Rahmen des horizontalen Finanzausgleichs vorweg außerhalb des Steuerkraftausgleichs verteilt werden sollen, auf Bedenken. Das würde im Ergebnis bedeuten, daß die bisherigen ganz wenigen Bedarfsmerkmale (z. B. Hafenlasten) im horizontalen Finanzausgleich um weitere ergänzt werden müßten. Bei einer solchen Ergänzung könnten die Länder untereinander eine Vielzahl von Gegenforderungen wegen besonderer Bedarfsgesichtspunkte in ganz anderen Bereichen erheben und dadurch weitgehend eine Aufhebung der neuen auf die Gemeinschaftsaufgaben abgestellten Bedarfselemente bewirken. Diese Gefahr hat bereits die Enquete-Kommission für Verfassungsreform in ihrem Schlußbericht deutlich gemacht. Der badenwürttembergische Finanzminister hat deshalb angedeutet, daß sein Vorschlag bei einer Reihe von Ländern auf Vorbehalte oder sogar Ablehnung stößt. Ein weiterer wesentlicher Nachteil des baden-württembergischen Vorschlags liegt darin, daß bei seiner Verwirklichung die Bundesmittel, die in der derzeitigen Situation für die Gemeinschaftsaufgaben bereitgestellt werden, im Finanzausgleich sowohl vertikal als auch horizontal festgeschrieben würden. Es würde sich eine jährliche Steigerungsrate entsprechend der Steigerung der Umsatzsteuereinnahmen ergeben. Auf künftigen zusätzlichen Bedarf wie auch auf evtl. Rückgang der Aufgaben sowohl im gesamten Bundesgebiet als auch in einzelnen Ländern könnte nicht mehr flexibel reagiert werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage A 11): Liegt dem Bundeswirtschaftsminister ein Antrag vor, nach dem Teile des von der Familie Flick 1975 aus dem Verkauf ihrer Daimler-Aktien erzielten Zwei-Milliarden-DM-Erlöses als Wiederanlage in Beteiligungen am Versicherungskonzern Gerling nach § 6 b des Einkommensteuergesetzes steuerlich begünstigt werden sollen, und von welchen konkreten volkswirtschaftlichen Beurteilungskriterien wird die Bundesregierung gegebenenfalls bei der Behandlung dieses Antrags ausgehen? Die Bundesregierung hat bereits bei früheren Anfragen zum § 6 b Einkommensteuergesetz (EStG) darauf hingewiesen, daß das Steuergeheimnis die Offenbarung steuerlicher Verhältnisse im Einzelfall verbietet. Dazu gehört auch eine Antwort auf die Frage, ob ein bestimmter Antrag gem. § 6 b EStG dem Bundesminister für Wirtschaft vorliegt. In dem in Ihrer Frage angesprochenen Fall hat jedoch die Firma Flick auf Anfragen der Presse selbst bestätigt, daß sie einen Antrag nach § 6 b EStG gestellt hat. Dieser richtet sich auf die Erteilung einer Bescheinigung nach § 6 b EStG für die beabsichtigte Wiederanlage eines Teils des aus der Veräußerung von Daimler-Benz-Aktien erzielten Erlöses in einer Mehrheitsbeteiligung an der Versicherungsholding der Deutschen Industrie. Insoweit kann die Bundesregierung diesen Sachverhalt bestätigen. Der Bundesminister für Wirtschaft wird nun im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finan- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6835* zen und im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden den vorliegenden Antrag prüfen und entscheiden. § 6 b Abs. 1 Satz 2 Ziff. 5 EStG setzt für die Bescheinigungserteilung voraus, daß der Anteilserwerb unter Berücksichtigung der Anteilsveräußeßerung volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig und geeignet ist, die Unternehmensstruktur eines Wirtschaftszweiges zu verbessern oder einer breiten Eigentumsstreuung zu dienen. Aus diesen gesetzlichen Kriterien ergibt sich zwingend, daß nicht der individuelle Nutzen für das einzelne Unternehmen Beurteilungsmaßstab sein kann, sondern nur die strukturpolitischen oder vermögenspolitischen Auswirkungen herangezogen werden dürfen. Bei der Prüfung des in Ihrer Frage angesprochenen Antrags werden die gleichen Beurteilungskriterien unter Berücksichtigung der strukturellen Gegebenheiten der berührten Wirtschaftszweige und der gesamten Volkswirtschaft zugrunde gelegt werden, die auch bei der bisherigen Verfahrenspraxis maßgebend waren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage A 20) : Ist die Bundesregierung bereit, in Anwendung des Zonenrandförderungsgesetzes auch am Beispiel von Bundesbehörden, insbesondere der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost, ihre ernsthafte Entschlossenheit unter Beweis zu stellen, dem Zonenrandgebiet vorrangig zu helfen und Arbeitsplätze von Bundeseinrichtungen und Bundesbetrieben soweit irgend möglich in das Zonenrandgebiet zu verlegen oder dort zu belassen, statt sie aus diesem Raum abzuziehen? Die Bundesregierung beläßt soweit irgend möglich Bundeseinrichtungen und Bundesbetriebe im Zonenrandgebiet und ist bereit, neue Einrichtungen vorrangig dort zu schaffen. Die in Ihrer Frage enthaltene Forderung ist demnach nicht nur eine unverbindliche Absichtserklärung, sondern tägliche Praxis. Allerdings können betriebswirtschaftliche Überlegungen auch im Zonenrandgebiet nicht unbeachtet bleiben. Letztlich liegen kostensenkende Rationalisierungsmaßnahmen nicht nur im Interesse des Steuerzahlers, sondern sie sind zugleich die Garantie für gesicherte Arbeitsplätze und für die Aufrechterhaltung einer kundennahen Versorgung insbesondere bei Bahn und Post. Deshalb wird auch das Zonenrandgebiet bei bundesweiten Maßnahmen zur Straffung und Rationalisierung interner Verwaltungsabläufe nicht ausgespart. Sie finden ihre Grenzen dort, wo beispielsweise die der Nachfrage entsprechende Verkehrsbedienung des Zonenrandgebietes leiden würden. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen bei betriebswirtschaftlich gleichwertigen Alternativen aus politischen Gründen dem Zonenrandgebiet der Vorzug gegeben wurde. Ich verweise insoweit auf die Antwort meines Kollegen Grüner vom 11. November 1977 auf die Fragen des Abgeordneten Lintner (56. Protokoll des Deutschen Bundestages Anlage 33). Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1704 Frage A 56) : Ist es erforderlich, den Originalnamen des zur Adoption vermittelten Kindes, zum Beispiel beim Arbeitsamt zum Erhalt des Kindergeldes oder in der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt, anzugeben, und wie kann im Interesse der Anonymität des Kindesnamens auf solche Angaben im Formular- und Computerwesen aller betroffenen Institutionen verzichtet werden? Das noch nicht adoptierte Kind kann bei den künftigen Adoptiveltern als Pflegekind einkommensteuerlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Pflegekindverhältnis vorliegen. Grundlage hierfür ist unter anderem, daß sich das Finanzamt Gewißheit darüber verschafft, ob das Kind existiert. Dafür ist die Angabe des Namens des Kindes eine Mindestvoraussetzung. Im übrigen darf ich auf -den Schutz des Steuergeheimnisses hinweisen, der sich auf die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen bezieht. Das gleiche gilt grundsätzlich für die Gewährung von Kindergeld. Hierbei muß das Arbeitsamt zusätzlich prüfen, ob die leiblichen Eltern des Pflegekindes für das Kind eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung erhalten, die nach § 8 Abs. 1 des Bundeskindergeldgesetzes den Kindergeldanspruch der künftigen Adoptiveltern (Pflegeeltern) ausschließt (z. B. Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Kinderzuschuß aus der gesetzlichen Rentenversicherung). Die Arbeitsämter sind angewiesen, sicherzustellen, daß den leiblichen Eltern der Aufenthalt des zur Adoption vermittelten Kindes nicht bekannt wird. Im übrigen gelten für die Arbeitsämter die Geheimhaltungsvorschriften des § 35 des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuchs. Ergänzend verweise ich auf den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung zur rechtlichen Gleichstellung von ehelichen Kindern und Adoptivkindern sowie von leiblichen Eltern und Adoptiveltern (Bundestags-Drucksache 8/1495), der zur Zeit den beteiligten Ausschüssen des Deutschen Bundestages vorliegt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen A 57 und 58) : Was unternimmt die Bundesregierung — in entsprechender Anwendung der beabsichtigten Maßnahmen zur rechtlichen Gleichstellung von ehelichen Kindern und Adoptivkindern (Drucksache 8/1495) —, um zur Adoption vermittelte Pflegekinder nach Übernahme durch die adoptionswilligen Pflegeeltern, aber vor Abschluß der Adoption, vor einer unkontrollierbaren Verbreitung des Originalnamens zu schützen? Ist es möglich, daß schon bei der Übernahme des Kindes durch die adoptionswilligen Pflegeeltern der neue anzunehmende Name des Kindes im Melderegister und in der EDV geführt wird, da der Sperrvermerk nicht sicher genug ist, um den Originalnamen 6836* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 des zur Adoption vermittelten Kindes nicht publik werden zu lassen? Zu Frage A 57: Die durch das Adoptionsgesetz vom 2. Juli 1976 (BGBl. I S. 1749) eingefügte Vorschrift des § 1758 BGB verbietet die Offenbarung und die Ausforschung von Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken; Ausnahmen gelten nur, wenn Annehmender und Kind zustimmen oder besondere Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen. Als eine solche Tatsache, die nicht offenbart oder ausgeforscht werden darf, ist auch anzusehen, daß das zu adoptierende Kind einen anderen Namen trägt als die Adoptionsbewerber, bei denen es sich in Pflege befindet. Das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot beginnt gemäß § 1758 Abs. 2 Satz 1 BGB bereits dann, wenn die Eltern ihre nach § 1747 erforderliche Einwilligung erteilt haben. Damit wird das Verbot in der Regel annähernd auf den Zeitpunkt der Begründung des Adoptionspflegeverhältnisses vorverlegt. Nach § 1758 Abs. 2 Satz 2 BGB kann das Vormundschaftsgericht in den Fällen, in denen die elterliche Einwilligung ersetzt werden soll, anordnen, daß das Verbot bereits dann wirksam wird, wenn ein Antrag auf Ersetzung der Einwilligung gestellt worden ist. Die Regelung richtet sich an alle mit der Annahme oder ihrer Vorbereitung befaßten Behörden und Gerichte, insbesondere auch an Meldebehörden. Damit ist ein regelmäßig die gesamte Pflegezeit abdeckender Schutz des Adoptionsgeheimnisses gegeben. Weitere Maßnahmen erscheinen danach nicht veranlaßt. In einzelnen Fällen mag es vorkommen, daß ein Kind mit dem Ziel einer Adoption in Pflege gegeben wird, bevor die Eltern in die Adoption eingewilligt haben, so daß ein Offenbarungs- und Ausforschungsverbot noch nicht besteht. Gegen eine Vorverlegung des Beginns des Verbots auf den Zeitpunkt der Inpflegegabe spricht aber, daß bis zur Erteilung der Einwilligung in die Annahme die leiblichen Eltern Inhaber der elterlichen Gewalt sind und bleiben. Zu Frage A 58: Das Meldewesen ist derzeit ausschließlich landesrechtlich geregelt. Die Bundesregierung kann daher keinen Einfluß auf die Handhabung der von den Ländern in alleiniger Verantwortung auszuführenden melderechtlichen Bestimmungen nehmen. Ihr ist indessen bekannt, daß die Meldebehörden für zur Adoption vorgesehene Kinder eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen, die der Verhinderung störender Einflüsse auf das Kind dienen soll. Diese auf Grund von Verwaltungsvorschriften der Länder einzutragende Auskunftssperre gewährleistet nach meinen Informationen einen ausreichenden Schutz des Kindes gegenüber Privatpersonen. Eine Speicherung unter dem Namen der adoptionswilligen Pflegeeltern wird nach Wissen der Bundesregierung weder in automatisiert noch in manuell geführten Melderegistern vorgenommen, weil dies gegen namensrechtliche Vorschriften verstieße. Eine Änderung der bestehenden Praxis ist auch im Rahmen des im Bundesministerium des Innern erarbeiteten Referentenentwurfs eines Bundesmeldegesetzes, durch den unter anderem das Institut der Auskunftssperre auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll, nicht beabsichtigt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/1704 Frage A 64) : Trifft es zu, daß jugendliche Spätaussiedler primär wegen ihrer Noten im Deutschunterricht bei der Hochschulzulassung in harten Numerus-clausus-Fächern „entscheidend benachteiligt" seien, wie die deutschpolnische Gesellschaft in Bremen behauptet, und wie können gegebenenfalls derartige Benachteiligungen durch bundesrechtliche oder staatsvertragliche Regelungen abgebaut und beseitigt werden? Die Zulassungsprobleme jugendlicher Spätaussiedler in den sogenannten harten Numerus-clausus-Fächern ist Gegenstand von Beratungen in den Gremien der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) und der Kultusministerkonferenz, da für den Erlaß der Durchführungsbestimmungen für die Hochschulzulassung ausschließlich die Länder zuständig sind. Diese beschließen die Vergabeverordnung und legen außerdem Richtlinien für die Entscheidung über Härtefälle fest. Da es sich bei den Sprachrückständen jugendlicher Spätaussiedler um besondere Umstände in der Person eines Studienbewerbers handelt, die dieser nicht zu vertreten hat und die ihn regelmäßig gehindert haben, eine bessere Abiturdurchschnittsnote zu erlangen, greift die sogenannte Härtefallregelung ein. Im Rahmen dieser Härtefallregelung wird der erlittene Nachteil ausgeglichen; dies führt aber nicht automatisch zu einer Zulassung, sondern vielmehr nur zu einer Gleichbehandlung mit anderen Bewerbern. Die ZVS-Härtefallrichtlinien führen als einen besonderen Umstand, der einen Härtefall begründen kann, ausdrücklich die Spätaussiedlung an. Schwierigkeiten bereitet jedoch die für den Nachteilsausgleich erforderliche Bewertung ggf. bestehender Sprachrückstände von Spätaussiedlern, also gleichsam die Quantifizierung des Nachteils: Das Problem liegt in der Feststellung, um wieviel Zehntelnoten die vom Spätaussiedler erreichte Abiturdurchschnittsnote im konkreten Einzelfall zu korrigieren ist. Die Bundesregierung wird weiterhin im Rahmen ihrer — allerdings beschränkten — Möglichkeiten und Zuständigkeiten im Bereich der Hochschulzulassung mit allem Nachdruck darauf drängen, daß die schulischen Benachteiligungen der Spätaussiedler insbesondere auf sprachlichem Gebiet im Zulassungsverfahren angemessen ausgeglichen werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6837* Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen A 67 und 68): Hat das Goethe-Institut in Athen kürzlich ein zweitägiges Symposion zum Thema Terrorismus und Berufsverbote in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt, an dem unter anderem das Beiratsmitglied des Russel-Tribunals, Professor Narr, sowie der Generalsekretär der kommunistischen Partei Griechenlands teilgenommen haben? Liegen der Bundesregierung Berichte über den Ablauf dieses Symposions vor, aus denen zu entnehmen ist, daß die Bundesrepublik Deutschland in übelster Weise diffamiert wurde und daß beispielsweise Herr Narr dort erklärte, Terroristen und Polizisten würden sich nicht voneinander unterscheiden, weil beide Gewalt anwenden würden? Zu Frage A 67: Ein Symposium zum Thema „Terrorismus und Berufsverbot in der Bundesrepublik Deutschland" hat das Goethe-Institut Athen nicht durchgeführt. Vielmehr hatte das Goethe-Institut Athen im Rahmen einer Vortragsveranstaltung den Ordinarius an der Pädagogischen Hochschule Bonn, Professor Dr. Schweitzer, zu einem Vortrag über „Verfassung und Extremisten" und den Berliner Politologen Professor Dr. Narr zu einem Vortrag über „Staatsgewalt und Gewalttätigkeit" eingeladen. Diese Veranstaltung wurde zu einer Podiumsdiskussion mit zwei griechischen Journalisten erweitert. Von den beiden griechischen Diskussionsteilnehmern steht der eine der Regierungspartei nahe, der andere der eurokommunistischen Partei Griechenlands. Die Generalsekretäre der beiden kommunistischen Parteien befanden sich nicht unter den Podiumsteilnehmern. Zu Frage A 68: Die Botschaft Athen hat über den Verlauf der Veranstaltung eingehend berichtet. Sie hatte durch ein im voraus geführtes Gespräch mit dem Moderator der Diskussionsrunde, Professor Tsatsos, rechtzeitig für einen geordneten Diskussionsablauf Vorsorge getroffen. Die Vorträge der Professoren Dr. Schweitzer und Dr. Narr verliefen ohne provozierende Fragen und Äußerungen der griechischen Diskussionspartner und der etwa 190 Besucher. Die beiden eingeladenen griechischen Journalisten haben nach dem Vortrag von Professor Schweitzer längere Korreferate gehalten. Deshalb konnten Fragen aus dem Publikum nur gedrängt beantwortet werden. Den weitaus größeren Teil der Diskussion bestritten jedoch die beiden deutschen Redner, deren Standpunkte kontrovers blieben. Professor Narr hatte nach seinem Vortragskonzept u. a. folgendes geäußert: „Polizist und Krimineller. Wer auf einen anderen schießt, übt sichtliche Gewalt aus, die sinnlichste aller Gewaltformen, die physische. Hierbei macht es zunächst keinen Unterschied, ob der Polizist schießt oder der Kriminelle. Gewalt fällt beiderseits an. Für das Opfer ist es gleichgültig." Die Bundesregierung macht sich diese Auffassung ausdrücklich nicht zu eigen. Der Zweigstellenleiter des Goethe-Instituts in Athen war bereits vor der Veranstaltung von unserem Botschafter darauf hingewiesen worden, daß Vorträge dieses Themas durch die Behandlung der Selbstmorde in Stammheim in der griechischen Presse ein aktuelles politisches Gewicht erhalten hätten. Allerdings hatte die Botschaft von der Gesamtveranstaltung so spät Kenntnis erhalten, daß diese ohne Schaden nicht mehr hätte abgesagt werden können. Der Botschafter hatte daher seinen Hinweis dem Zweigstellenleiter gegenüber mit der Feststellung verbunden, daß eine frühzeitige Abstimmung über den Gesamtaspekt des Vorhabens entsprechend dem Vertrag zwischen Auswärtigem Amt und Goethe-Institut von 1976 (§ 4, Abs. 6 u. 7) erforderlich gewesen wäre. Auch die Zentralverwaltung des Goethe-Instituts ist vom Auswärtigen Amt gebeten worden, ihre Zweigstelle Athen darauf hinzuweisen, künftig der vertraglichen Pflicht auf frühzeitige Abstimmung mit der Botschaft besser und rechtzeitiger nachzukommen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1704 Frage A 70): Welche Haushaltsgrundsätze gelten für die Aufwendungen von Gastgeschenken beim Besuch von ausländischen Staatsoberhäuptern? Richtschnur für Aufwendungen von Gastgeschenken beim Besuch von ausländischen Staatsoberhäuptern sind die Regeln der internationalen Gepflogenheiten. Danach werden ausländischen Staatsoberhäuptern und deren Begleitern bei Besuchen in der Bundesrepublik Deutschland persönliche Erinnerungsgeschenke übergeben. Die Geschenke sollen einen Bezug zur Bundesrepublik Deutschland haben und persönlichen Neigungen des Gastes entsprechen. Wegen dieses individuellen Charakters lassen sich Richtlinien, die für alle Einzelfälle gelten, nicht festlegen. Die Bezahlung der Geschenke erfolgt aus Kapitel 05 02 Titel 532 04 (Kosten von Staatsbesuchen in der Bundesrepublik Deutschland). Grundsätzlich gilt auch hierbei der haushaltsrechtliche Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 1 und 2) : 6838* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Welche Meinungsumfragen hat die Bundesregierung bei welchen Instituten in der laufenden Legislaturperiode durchführen lassen? Ist die Bundesregierung bereit, den Fraktionen des Deutschen Bundestages die Ergebnisse dieser Meinungsumfragen zuzuleiten, wie dies früher bereits Praxis war, oder gibt es in dieser Frage eine unterschiedliche Behandlung der Regierungs- bzw. Oppositionsfraktionen, und wenn ja, was sind die Gründe hierfür? Presse- und Informationsamt EMNID der Bundesregierung infratest infas (mit Bundesminister des Innern) Presse- und Informationsamt infas der Bundesregierung Allensbach Bundesminister des Innern EMNID (mit Presse- und Informations- infas amt der Bundesregierung) Bundesminister für inner- infas deutsche Beziehungen Bundesminister für Verkehr infas Zu Frage B 1: In der laufenden Legislaturperiode hat die Bundesregierung folgende Repräsentativerhebungen bei folgenden Meinungsforschungsinstituten durchführen lassen: 14 Globalurteile 1 Deutschlandbild in 8 Ländern 12 Trendanalysen zu wichtigen Indikatoren der wirtschaftlichen und politischen Stimmung 14 Trendanalysen zu wichtigen Indikatoren der wirtschaftlichen und politischen Stimmung 1 Toleranzen der Bundesbevölkerung gegenüber dem Bau von Kernkraftwerken 1 Einstellung und Meinungen zum System der sozialen Sicherung 1 Kernkraftwerke und Abhöraffären 1 Resonanz der Umweltpolitik bei der Bundesbevölkerung 1 Einschätzung von Bürgerinitiativen 1 Innere Sicherheit 1 Kernkraftwerke und Energieversorgung 1 Politische Partizipation der Bürger 1 Befreiung der Lufthansa-Maschine und zum Selbstmord der Terroristen in Stuttgart-Stammheim 1 Resonanz einer Anzeigenkampagne der Bundesregierung 1 Resonanz der Dokumentation zu den Ereignissen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entführung von Hanns Martin Schleyer und der Lufthansa-Maschine „Landshut" 13 Stärke der Parteien 1 Pläne zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen 1 Entführung von Hanns Martin Schleyer 1 EUROPA-Bewußtsein 1 Regierungsumbildung 1 Relevanz politischer Forderungen und Lösungskompetenz der Parteien 1 Einstellungen der wahlberechtigten Bundesbürger zur Abhöraffäre 1 Einstellungen zum Umweltschutz 1 Resonanz der innerdeutschen Beziehungen 1 Zielkonflikt zwischen Umweltschutz und Straßenbau 1 Einführung eines Bußgeldes zur Durchsetzung der Gurtanlegepflicht Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6839* Bundesminister der Verteidigung infas EMNID Bundesminister für Bildung infratest und Wissenschaft Bundesminister für infratest wirtschaftliche Zusammenarbeit Zu Frage B 2: Die Bundesregierung erhebt die vorgenannten Meinungsumfragen als Entscheidungshilfe für ihre politische Arbeit. Diesem auf die regierungsinterne Verwendung ausgerichteten Zweck entsprechend wertet sie die Umfragen aus. Deshalb besteht keine Möglichkeit, Umfrageergebnisse grundsätzlich den Fraktionen des Deutschen Bundestages zuzuleiten. Ich darf auch darauf hinweisen, daß eine Übermittlung der Meinungsumfragen der Bundesregierung an die Bundestagsfraktionen entgegen Ihrer Annahme auch früher keineswegs Praxis war. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wie auch die Ressorts, die entsprechende Umfragen in ihren Aufgabenbereichen erheben; leiten allerdings in langjähriger Praxis Umfragen zu aktuellen Themen von größerer Bedeutung, die über ihre Verwendung für die Regierungsarbeit hinaus von Interesse sind, den Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen zu. Hierbei gibt es keine unterschiedliche Behandlung von Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 3 und 4): Wieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile die Bergung der mit dem MS Cavtat vor der italienischen Adriaküste gesunkenen Giftstoffe gediehen? Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um auf die Regierung der Republik Italien mit dem Ziel der endgültigen Beseitigung der schwerwiegenden Umweltgefahren durch die auf dem Meeresgrund lagernden Giftstoffe einzuwirken? Die italienische Presse und das Fernsehen berichteten in den letzten Tagen übereinstimmend, daß die Bergung der Giftfässer des gesunkenen jugoslawischen Frachters Cavtat abgeschlossen sei. Aus dem Kabinett des zuständigen Ministers für die Handelsmarine konnte dazu in Erfahrung gebracht werden, daß die Operation praktisch abgeschlossen und nur noch 30 Fässer zu heben seien. Ihre Bergung, zu der alle Vorbereitungen getroffen seien und die technisch keine Schwierigkeiten mehr bereite, werde nur durch das zur Zeit im Kanal von Otranto herrschende schlechte Wetter verzögert. Das Handelsmarineministerium hoffe bei 1 Verteidigungsklima 1976 1 Sicherheit, Verteidigung und Bundeswehr in der öffentlichen Meinung 1 Rudel-Affäre im Bewußtsein der Bevölkerung 1 Befragung des wissenschaftlichen Personals der Hochschulen zur Fortentwicklung von Lehre und Forschung im WS 76/77 1 Einstellungen zur Entwicklungshilfe Wetterbesserung auf einen definitiven Abschluß der Arbeiten noch in dieser Woche. Es seien abschließende chemische Untersuchungen angeordnet, um festzustellen, ob tatsächlich jede Umweltbeeinträchtigung und Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden können. Die Bundesregierung hofft, daß die erfolgreichen Bergungsarbeiten dazu beitragen, daß sich der Tourismus in diesem Teil Italiens wieder beleben wird. Sie wird die Angelegenheit weiter verfolgen und bis zu deren Abschluß mit den zuständigen Stellen der italienischen Regierung in engem Kontakt bleiben. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche . Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 5) : Hat die Bundesregierung die Absicht, in naher Zukunft in Shanghai ein Generalkonsulat einzurichten? Dem Auswärtigen Amt ist von einem Vertreter der hiesigen chinesischen Botschaft mündlich der Wunsch der chinesischen Regierung übermittelt worden, ein Konsulat in Hamburg zu errichten. Dieser Antrag wird zur Zeit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit im Auswärtigen Amt geprüft. Eine Zustimmung zu dem chinesischen Antrag würde die Zusage der chinesischen Seite voraussetzen, daß wir ein gleichwertiges Konsulat in der VR China einrichten können. Als Ort käme in erster Linie Shanghai in Frage. Ob und wann wir gegebenenfalls von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hängt von dem zu erwartenden Arbeitsanfall und den Wirkungsmöglichkeiten eines Berufskonsulats in der VR China ab. Diese Fragen werden vom Auswärtigen Amt gegenwärtig geprüft. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 6 und 7): 6840* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Handelt es sich bei den Auszügen aus einem Interview des Bundeskanzlers Schmidt im Informationsfunk der Bundesregierung in deutscher, englischer, französischer und spanischer Sprache aus einer der bedeutendsten Zeitungen Brasiliens vom 4. März 1978 um einen Übermittlungsfehler, wenn davon die Rede ist, daß die Bundesrepublik Deutschland als „Unterzeichner der Menschenrechtscharta der UNO und der vor zwei Jahren in Kraft getretenen allgemeinen Erklärungen zu den Menschenrechten" sich für die elementaren Grundrechte in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen aktiv einsetzen werde, oder wer ist dafür verantwortlich, daß in diesem Interview die UN-Menschenrechtspakte mit einer „in Kraft getretenen allgemeinen Erklärung" verwechselt werden? Kennt die Bundesregierung die erschütternden Berichte im amerikanischen Senat über das Elend der Flüchtlinge aus Vietnam, Laos und Kambodscha in Thailand (Congressional Record-Senate 21/78, Seite 1973) sowie über die vorhandene aber noch unzureichende Hilfe der USA sowie Frankreichs, und beabsichtigt sie, unter diesen Umständen angesichts früherer Erklärungen nunmehr die humanitäre Hilfe für diese Flüchtlinge erheblich auszuweiten? Zu Frage B 6: Es handelt sich um einen Übertragungsfehler. Richtig müßte der Absatz wie folgt heißen: „Selbstverständlich setzen wir uns im Rahmen der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO und mit der Ratifizierung der vor zwei Jahren in Kraft getretenen beiden Pakte über Bürger- und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und in allen einschlägigen Gremien der VN aktiv für einen besseren Schutz dieser elementaren Grundrechte in Nord und Süd, Ost und West ein." Zu Frage B 7: Der Bundesregierung sind die genannten Ausführungen in den amerikanischen Senatsdokumenten bekannt. Sie prüft derzeit auf Grund neuerer Entwicklungen, in welcher Weise sie mit Mitteln der humanitären Hilfe beitragen könnte, das Los der Flüchtlinge aus Ländern des ehemaligen Indochina, die sich insbesondere in Thailand aufhalten, zu er-leichtern und ihnen menschenwürdige Lebensbedingungen zu schaffen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 8) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es als Information für den Bürger ausreicht, Satzungsänderungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und eine Neufassung der Satzung, die 72 Seiten und 106 Paragraphen umfaßt, den Versicherten oder Hinterbliebenen zur Verfügung zu stellen, ohne auf die inhaltliche Auswirkung der Änderung für die Betroffenen hinzuweisen, und wenn nein, welche zusätzlichen individuellen Informationen sieht die Bundesregierung für notwendig an? Änderungen der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder werden gemäß § 14 Abs. 1 a. a. O. vom Verwaltungsrat der Anstalt beschlossen. Sie bedürfen der Genehmigung des Bundesministers der Finanzen als Aufsichtsbehörde. Nach § 14 Abs. 2 der Satzung sind Satzungsänderungen von der Aufsichtsbehörde im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Auch dieses Verfahren ist somit vom Verwaltungsrat der Anstalt, der sich aus Vertretern der beteiligten Arbeitgeber sowie aus von Gewerkschaftsseite benannten Vertretern der Versicherten zusammensetzt, festgelegt worden. Darüber hinaus erläutert die VBL den für Personal-, Vergütungs- und Lohnangelegenheiten zuständigen Stellen der an der Anstalt beteiligten Arbeitgeber die Satzungsänderungen nach deren Bekanntgabe im Bundesanzeiger durch ein Informationsschreiben. Auf deren Grundlage können die Änderungen den bei der Versorgungsanstalt versicherten Arbeitnehmern vom Arbeitgeber erläutert werden. Hinsichtlich der Leistungsberechtigten der Anstalt, also der aus dem Arbeitsverhältnis bereits Ausgeschiedenen, verfährt die VBL in der Weise, daß sie bei der erstmaligen Festsetzung der Leistung und später bei gegebenem Anlaß (z. B. bei Neuberechnungen oder Umrechnungen) den Leistungsberechtigten einen Satzungsabdruck in der letzten Fassung zur Verfügung stellt und betroffenen Leistungsberechtigten ausführliche Auskünfte über die Rechtslage dann erteilt, wenn diese Berechtigten sich mit einer entsprechenden Anfrage an die Anstalt gewandt haben. Damit sind ausreichende Möglichkeiten einer zusätzlichen individuellen Information gegeben. Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen, daß es sich bei der VBL um einen sog. „Massenversicherer" handelt. Am 28. Februar 1978 waren an der Anstalt neben der Bundesrepublik Deutschland als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (ohne Bahn und Post) 5 305 sonstige Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes beteiligt. Die Zahl der zu diesem Zeitpunkt Versicherten betrug 1 304167, die Zahl allein der Rentenempfänger 400 243 Personen. Es liegt auf der Hand, daß bei derartig großen Personenkreisen eine ins einzelne gehende Unterrichtungspflicht der Anstalt einen Personalaufwand erfordern würde, der auch im Interesse der Versichertengemeinschaft schlechthin als unzumutbar zu bezeichnen wäre. Diese Auffassung ist im übrigen in mehreren Entscheidungen des bei der VBL eingerichteten Oberschiedsgerichts bestätigt worden. Es kommt hinzu, daß in aller Regel nicht von vornherein festgestellt werden kann, welche einzelnen Versicherten bzw. Leistungsempfänger von der jeweiligen Satzungsänderung — soweit diese überhaupt das materielle Leistungsrecht betrifft — nach Voraussetzungen und Rechtsfolgen in ihrem Versicherungsverhältnis betroffen sind. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 11 und 12) : Trifft es zu, daß 4020 Beamte des Bundesgrenzschutzes nur deshalb nicht, wie vorgesehen, zum 1. Januar 1978 befördert werden konnten, weil der für die Erarbeitung des erforderlichen Organisations- und Stellenplans zuständige Sachbearbeiter wegen Erkrankung seine Arbeit nicht rechtzeitig fertigstellen konnte, und was gedenkt bejahendenfalls die Bundesregierung zu tun, um die Nachteile für die Betroffenen auszugleichen und derartige Fehlleistungen künftig auszuschließen? Ist der im Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Sicherung der Ausbildungschancen verwendete und von Bun- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6841* deskanzler Schmidt und von Bundesinnenminister Dr. Maihofer in ihren Reden vom 3. März 1978 bzw. 13. Januar 1978 aufgegriffene Begriff des gleichbleibenden Besoldungsaufwands dahin zu verstehen, daß die Besoldung des einzelnen Beamten gesenkt bzw. in Zukunft nicht angehoben werden soll, um trotz der Neuschaffung von Planstellen den Besoldungsaufwand nicht ansteigen zu lassen, und wenn ja, welche Pläne werden derzeit von der Bund-Länder-Kommission auf ihre Brauchbarkeit hin überprüft? Zu Frage B 11: Es trifft nicht zu, daß durch Erkrankung eines für den Organisations- und Stellenplan des BGS zuständigen Sachbearbeiters die durch die 3. Rate des Programms zur Anpassung der Stellenstruktur des BGS an die Länderpolizei begünstigten Beamten des BGS verspätet befördert worden sind. Die Beförderungen waren abhängig von der Verkündung und dem Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes. Nach dessen Verkündung am 21. Februar 1978 konnte der neue Organisations- und Stellenplan des BGS mit rund 5 000 Änderungen noch im März 1978 herausgegeben werden. Die nötigen personalwirtschaftlichen Vorbereitungen einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Personalvertretungen mit bestimmten Äußerungsfristen ließen dann die Beförderungen im April 1978 mit dreimonatiger Rückwirkung zu. Keine der vorhergehenden beiden Anpassungsraten konnte so früh vollzogen werden wie diese 3. Rate. Zu Frage B 12: Der Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 4. November 1977 lautet: Die Regierungschefs von Bund und Ländern beauftragen die für das öffentliche Dienst- und Besoldungsrecht zuständigen Minister von Bund und Ländern, im Hinblick auf die Beschäftigungsmöglichkeiten für die geburtenstarken Jahrgänge zu prüfen, ob und gegebenenfalls durch welche Maßnahmen die Aufnahmefähigkeit des öffentlichen Dienstes bei im wesentlichen gleichbleibendem Gesamtbesoldungsaufwand erhöht werden kann. Die auf Grund des Beschlusses gebildete Bund-Länder-Arbeitsgruppe verfolgt den ihr erteilten Auftrag nach drei Schwerpunkten, die in Wechselbeziehung stehen: Zahl der Absolventen des Bildungs- (insbes. Hochschul-)bereichs; Personalbedarf im öffentlichen Dienst; dienst-, besoldungs- und tarifrechtliche Maßnahmen. Der in dem Auftrag verwendete Begriff „bei im wesentlichen gleichbleibendem Gesamtbesoldungsaufwand" ist nicht auf den unmittelbaren Besoldungsbereich begrenzt, sondern umfaßt den Gesamtbereich des öffentlichen Dienstes; die bisher mit dem Auftrag befaßten Gremien gehen von dieser Begriffsabgrenzung aus. Zum Verfahrensstand darf ich mitteilen, daß die Prüfung eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen ist. Daher bitte ich um Verständnis, daß Ihre Frage noch nicht konkreter beantwortet werden kann. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 13 und 14) : Wie haben sich die Zahlen der Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Januar 1977 bis heute entwikkelt, und wie viele dieser Bewerber sind über Ost-Berlin in die Bundesrepublik Deutschland gelangt? Wie lange bleiben Asylbewerber, die nicht als asylberechtigt anerkannt werden, durchschnittlich in der Bundesrepublik Deutschland, und welcher Prozentsatz dieser Bewerber nimmt die möglichen Rechtsmittelinstanzen in welchem Umfang in Anspruch? 1. Für 1977 hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 13 859 Asylanträge für 16 410 Personen verzeichnet. Ich verweise insoweit auch auf die Anlage 2 zum Protokoll Nr. 37 des Innenauschusses des Deutschen Bundestages (Sitzung vom 18. Januar 1978). 6 801 dieser Asylanträge wurden in Berlin gestellt. In der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1978 sind beim Bundesamt 6 158 Asylanträge (davon 3 430 aus Berlin) für für 6 927 Personen gestellt worden. Der weitaus größte Teil der Asylanträge aus Berlin stammt von Personen, die von Berlin (Ost) nach Berlin (West) eingereist sind. Ergänzend nehme ich auf die Antwort von Frau Kollegin Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Herrn Kollegen Dr. Jahn (Braunschweig) — Stenographischer Bericht, 81. Sitzung am 16. März 1978, Anlage 20, S. 6446* —Bezug. 2. Die Dauer des Asylverfahrens wird wesentlich davon bestimmt, in welchem Umfang von der Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht wird. Statistische Unterlagen über die durchschnittliche Aufenthaltsdauer sind jedoch nicht vorhanden. Anhaltspunkte für die mögliche Aufenthaltsdauer bei Ausnutzung der einzelnen Rechtsbehelfe ergeben sich aus der Arbeitsbelastung der einzelnen Entscheidungsinstanzen. In der Anlage 2 zum Protokoll Nr. 37 des Innenausschusses des Deutschen Bundestages ist im einzelnen dargestellt, welchem Arbeitsumfang die am 1. Januar 1978 anhängigen Verfahren unter Berücksichtigung der Arbeitsleistung des Jahres 1977 entsprechen. Nach diesen Zahlen kann durch Ausnutzung der Rechtsmittelmöglichkeiten ein mehrjähriger Aufenthalt erreicht werden. Nach den statistischen Unterlagen über den Zu-und Abgang in den einzelnen Entscheidungsinstanzen im Jahre 1977 ergeben sich für 1977 für die Rechtsbehelfseinlegungen folgende Prozentsätze: — in etwa 58 % der Entscheidungen des Anerkennungsausschusses wird Widerspruch eingelegt (9 333 Anerkennungsausschußentscheidungen zu 5 491 Widersprüchen) — in etwa 70 % der Entscheidungen des Widerspruchsausschusses wird Klage erhoben (6 163 Widerspruchsentscheidungen zu 4 326 Klagen) — in etwa 63 % der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts wird Berufung eingelegt (1 976 Klageentscheidungen zu 1 244 Berufungen). 3. Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat sich auf seiner Sitzung am 18. Januar 1978 in 6842* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 einer Aussprache über den Bericht des Bundesministers des Innern vom 8. November 1977 über aktuelle Probleme des deutschen Asylverfahrens auch eingehend mit der Entwicklung der Zahlen der Asylanträge in der Bundesrepublik Deutschland befaßt. Der Ausschuß teilt die Besorgnis der Bundesregierung über den Anstieg dieser Zahlen und gelangt in Übereinstimmung mit dem Bericht zu dem Ergebnis, daß möglichst bald wirksame Maßnahmen zur Beschleunigung des Asylverfahrens getroffen werden müssen. Er bat den Bundesminister des Innern, eine Zusammenstellung der denkbaren Beschleunigungsmöglichkeiten vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen, welche Möglichkeiten von der Bundesregierung befürwortet werden und wann mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zu rechnen sei. Ein mit dem Bundesminister der Justiz abgestimmter Entwurf dieses Berichts ist mit den Innenressorts der Länder am 13. April 1978 auf Staatssekretärsebene erörtert worden. Der Bundesminister des Innern ist um eine größtmögliche Beschleunigung des Abstimmungsverfahrens bemüht. Es ist beabsichtigt, den Bericht dem Innenauschuß noch im April zuzuleiten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 15) : Ist die Bundesregierung bereit, geeignete rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um eine Tilgung früherer Eintragungen von psychisch Kranken nach dem ehemaligen § 13 des Bundeszentralregistriergesetzes (BZRG) von Amts wegen zu erreichen, nachdem der frühere § 13 BZRG durch das Änderungsgesetz zum BZRG vom 25. Mai 1976 ersatzlos gestrichen worden ist? Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 25. Mai 1976 ist ab dem 1. Juni 1976 durch die Aufhebung des § 13 des Bundeszentralregistergesetzes die Rechtsgrundlage für die Eintragung von Unterbringungsanordnungen nach Landesrecht entfallen. Am 2. Juni 1976 hat deshalb der Leiter des Bundeszentralregisters die Entfernung aller derartigen Eintragungen aus dem Zentralregister angeordnet. Mit Schreiben vom 6. Juli 1976 (4240/9 — 0 — 25443/76) hat der Bundesminister der Justiz die Landesjustizverwaltungen gebeten, die Registerbehörden der Länder zu veranlassen, in gleicher Weise zu verfahren. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) Drucksache 8/1704 Frage B 16): Welche Planungen (gegebenenfalls welche Vorstellungen) liegen bislang zur Unterbringung der für den Rhein-Main-Bereich vorgesehenen zusätzlichen Einheitsabteilung des Bundesgrenzschutzes in der Landeshauptstadt Wiesbaden vor? Zur Unterbringung der nach dem von der Bundesregierung beschlossenen Ausbauprogramm „Innere Sicherheit" für den Raum Frankfurt/Wiesbaden vorgesehenen Einsatzabteilung ist die Errichtung einer neuen Unterkunft auf dem bundeseigenen Gelände am ehemaligen Fort Biehler in Wiesbaden geplant. Zur Zeit werden die erforderlichen Raumprogramme für die einzelnen Gebäude, Anlagen und Einrichtungen erstellt. Der Planungsauftrag soll noch in diesem Jahr erteilt werden. Nach Absprache mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird mit der Baumaßnahme voraussichtlich 1980 begonnen werden. Bis zur Fertigstellung der neuen Unterkunft in Wiesbaden werden Teile der Abteilung in der ehemaligen RAD-Unterkunft in Bad Schwalbach, deren Herrichtung eingeleitet ist, untergebracht. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage B 17) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Richtlinien des Bundes zur Anerkennung von Sowjetzonenflüchtlingen nach den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in Baden-Württemberg (beispielsweise Landratsamt Rastatt) laufend nicht beachtet werden und damit Nachteile für die Geschädigten entstehen, und ist die Bundesregierung bereit, nachdrüdclich auf die Durchsetzung der von ihr und ihren Vorgängern erlassenen Richtlinien zur allgemeinen Gefährdungsvermutung beim zuständigen Landesinnenministerium in Baden-Württemberg hinzuwirken? Es ist mir nicht bekannt, daß im Anerkennungsverfahren gemäß § 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) die hierzu in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis aufgestellten Grundsätze vom Land Baden-Württemberg nicht beachtet werden. Auch ist mir der Anlaß Ihrer schriftlichen Anfrage aus dem Bereich des Landratsamts Rastatt noch nicht bekannt geworden. Das Bundesvertriebenengesetz wird von den Bundesländern als eigene Angelegenheit durchgeführt. Durch die Beratungen im Rechtsausschuß der Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen wird fortlaufend auf eine bundeseinheitliche Praxis bei der Anwendung der Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes hingewirkt. Dies schließt selbstverständlich nicht aus, daß Einzelfragen von einzelnen Behörden unterschiedlich gesehen und gelöst werden. Ich bin gern bereit, zu prüfen, ob bei den Ihnen bekannt gewordenen Fällen von den allgemeinen Grundsätzen über die Auslegung des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes abgewichen worden ist und gegebenenfalls auf eine einheitliche Praxis auch dort hinzuwirken, wenn Sie mir hierzu Einzelheiten mitteilen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6843* Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 18) : Welche Kosten entstehen durch das Theaterfest anläßlich der Berliner Theaterwochen 1978, zu dem der Bundeskanzler eingeladen hat, und in welcher Höhe ist der Ansatz im Etat der Berliner-Festspiel-GmbH oder anderswo im Bundes- bzw. Landeshaushalt Berlins etatisiert? Zu dem Theaterfest aus Anlaß des Berliner Theatertreffens 1978 haben der Bundeskanzler und der Regierende Bürgermeister von Berlin gemeinsam eingeladen. Die Kosten für die Bewirtung sind mit 60,— DM pro Person veranschlagt. Diese Kosten werden aus Repräsentationsmitteln Berlin getragen. Es sind 1 800 Gäste eingeladen worden Bei den Künstlern und Künstlergruppen, die im Rahmen des Theaterfestes auftreten, handelt es sich um Künstler, die aus Anlaß des Theatertreffens Berlin 1978 für eine Reihe von öffentlichen Veranstaltungen verpflichtet wurden und daher zu dem betreffenden Zeitpunkt ohnehin in Berlin anwesend sind. Für ihre Mitwirkung bei den öffentlichen Veranstaltungen erhalten die Künstler von der Berliner Festspiele GmbH ein Pauschalhonorar. Im Rahmen des Theaterfestes, zu dem der Bundeskanzler und der Regierende Bürgermeister von Berlin eingeladen haben, treten die Künstler dagegen ohne Gage auf. Besondere Kosten entstehen mithin insoweit nicht. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 19) : Ist der Bundesregierung der Bericht des Wiesbadener Kuriers vom 14. April 1978 bekannt, wonach in Hattersheim eine Wohnung als Terroristenunterschlupf vom 15. Juli bis 26. November 1977 angemietet gewesen sein soll, und welche Erkenntnisse liegen ihr zu der in diesem Zusammenhang aufgestellten Behauptungen vor, dem Hinweis des Hausmeisters sei zunächst keine Beachtung geschenkt worden und die Bundesanwaltschaft habe von dem Hinweis erst im April 1978 erfahren, obwohl das Landeskriminalamt in Wiesbaden bereits mit einem Schreiben vom 16. Dezember 1977 auf den Verdacht hingewiesen worden sei? Der Bundesregierung ist der Bericht des „Wiesbadener Kurier" vom 14. April 1978 und die Behauptung des Hausmeisters der Wohnanlage „MainTaunus-Blick" Hattersheim, Südring 1 a-3 d, bekannt, seinem Hinweis auf die konspirative Wohnung in Hattersheim Südring 3 a, ß. Stock, sei zunächst keine Beachtung geschenkt worden. Dazu ist folgendes zu bemerken: Am 16. Dezember 1977 teilte das Hessische Landeskriminalamt dem Bundeskriminalamt fernschriftlich mit, dort sei ein Schreiben der Firma Realbesitz vom 12. Dezember 1977 eingegangen, in dem — wegen verdächtiger Umstände bei Anmietung und Kündigung — auf .eine Wohnung in Hattersheim hingewiesen werde. Mit gleichem Fernschreiben hatte das Hessische Landeskriminalamt die Kripo Frankfurt/Main mit den weiteren Ermittlungen beauftragt. Wie Ihnen aus Presseverlautbarungen des Hessischen Innenministers sicher bekannt ist, hat die Kripo Frankfurt/Main die Ermittlungen erst gegen Ende März 1978 aufgenommen. Ein von dem Schreiben der Firma Realbesitz unabhängiger Hinweis des Hausmeisters ist bei keiner der beteiligten Polizeidienststellen registriert. Die Ermittlungen haben bestätigt, daß Mieteinzahlungen für die Wohnung sehr wahrscheinlich durch Silke Maier-Witt und Christian Klar erfolgten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 20 und 21): In wieviel Prozent der verwaltungsgerichtlichen Verfahren erhalten Asylbegehrende obsiegende Urteile in den einzelnen Instanzen? Wieviel Prozent der Asylbegehrenden, die in verwaltungsgerichtlichen Verfahren kein obsiegendes Urteil erlangen, können anschließend dennoch in der Bundesrepublik Deutschland bleiben? Zu Frage B 20: Eine Übersicht über die in den Jahren 1966 bis 1976 in den einzelnen verwaltungsgerichtlichen Instanzen ergangenen Entscheidungen enthält die Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 8/448) auf die Kleine Anfrage vom 27. April 1977. Für das Jahr 1977 sind diese Angaben wie folgt zu ergänzen: Verwaltungsgericht Ansbach Anerkennung: 39 Klagen mit 45 Personen Ablehnung: 1627 Klagen mit 1739 Personen Einstellung/ Rücknahme: 310 Klagen mit 330 Personen Bayer. Verwaltungsgerichtshof München Anerkennung: — Berufungen mit — Personen Ablehnung: 381 Berufungen mit 395 Personen Einstellung! Rücknahme: 100 Berufungen mit 102 Personen Diese Zahlen zeigen deutlich, daß nur ein sehr geringer Prozentsatz (1977 rd. 2 °/o der Klagen und 0 % der Berufungen) der Asylbegehrenden in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren obsiegt. Zu Frage B 21: Die Entscheidung über den Aufenthalt nach (negativem) Abschluß des Asylverfahrens obliegt der jeweils zuständigen Ausländerbehörde. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Umfang von den Ausländerbehörden in diesen Fällen der weitere Aufenthalt gestattet wird. 6844* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 22) : Wieviel zusätzliche Arbeitsplätze müssen nach den Schätzungen der Bundesregierung als Folge des am 12. April 1978 vereinbarten Mehrurlaubs im öffentlichen Dienst besetzt werden, und welche Haushaltsbelastungen werden hierdurch voraussichtlich entstehen? Die Urlaubsverlängerungen im öffentlichen Dienst um zwei Tage bzw. einen Tag, wie sie für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes bis hin zur Vergütungsgruppe I b/Besoldungsgruppe A 14 vereinbart bzw. vorgesehen sind, stehen arbeitsmarktpolitisch in Einklang mit den Bemühungen der Bundesregierung, der Länder und der Gemeinden, durch bedarfsgerechte Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage beizutragen. Diese Zielrichtung ist in den Personalhaushalten 1978 bereits tendenziell berücksichtigt. Jedoch nicht nur aus diesem Grunde ist es kaum möglich anzugeben, wieviel zusätzliche Arbeitsplätze gerade infolge der Urlaubsverlängerung im öffentlichen Dienst besetzt werden können und welche Mehrbelastungen hierdurch entstehen. Denn angesichts der Breite und Vielgestaltigkeit des öffentlichen Dienstes sind diese Auswirkungen nach Bereichen, Funktionen, Arbeitsorganisation und Personallage derart differenziert, daß ein hinreichender Grad an Sicherheit einer Voraussage gegenwärtig nicht erreichbar wäre. Von Aussagen der gewünschten Art ist daher auch von seiten der Tarifpartner bewußt und mit gutem Grunde abgesehen worden. Bei einer Gesamtbewertung ist im übrigen zu berücksichtigen, daß die Urlaubsverlängerung z. B. im Schuldienst, der mit etwa 500 000 Bediensteten einen gewichtigen Personalbereich des öffentlichen Dienstes darstellt, keinerlei Auswirkungen hat. Auch ist zu beachten, daß für die Bediensteten des Landes Hessen und des Saarlandes sowie .die Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen und Hamburgs bereits durchweg günstigere Regelungen gelten. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 23 und 24) : Hält die Bundesregierung nach dem sogenannten Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975 an dem verfassungsgewohnheitsrechtlichen sogenannten Parlamentarierkabinett als einem wesentlichen Element unseres demokratischen Regierungssystems fest, oder erachtet sie angesichts des anerkannten gewandelten politischen, verfassungsrechtlichen und beruflichen Selbstverständnisses der Abgeordneten die Unvereinbarkeit von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat für angemessen (vgl. Dittmann in ZRP 1978, 52 ff.)? Nach welchen grundsätzlichen Kriterien entscheiden die Bundesregierung und die Bundesminister über die Bedürftigkeit einer Gesetzesinitiative und einer Rechtsverordnung angesichts der für sehr viele Unternehmen, Unternehmer und Bürger kaum mehr überschaubaren und ihren Lebens- und Wirtschaftsbereich betreffenden und einschränkenden Gesetze und Verordnungen (vgl. Dokumentation der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz, „Gängelwirtschaft statt Marktwirtschaft? — Paragraphen-Dirigismus lähmt unternehmerische Dynamik", November 1977) ? Zu Frage B 23: Aus dem „Diätenurteil" des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975 (BVerfGE 40, 296 ff.) können keine Bedenken gegen die gleichzeitige Innehabung von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat hergeleitet werden. Auch die von Ihnen erwähnte Abhandlung von Dittmann „Unvereinbarkeit von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat — eine unliebsame Konsequenz des Diätenurteils?" in der Zeitschrift für Rechtspolitik 1978, S. 52 ff., bezweifelt die verfassungsrechtliche Kompatibilität der beiden Funktionen nicht. Dittmann hält vielmehr im Hinblick auf das im „Diätenurteil" konstatierte gewandelte Verständnis des Abgeordnetenmandats lediglich eine klarstellende Regelung in der Verfassung für sinnvoll. Für eine derartige Klarstellung besteht nach Ansicht der Bundesregierung kein Grund. Das „Diätenurteil" stellt den überkommenen Status des Abgeordneten „im Kern" nicht in Frage (vgl. BVerfG, a. a. O., S. 311). Soweit darin die Tätigkeit des Abgeordneten im Bund als eine „Hauptbeschäftigung" („full-time-job") bezeichnet wird, sind die entsprechenden Ausführungen im Zusammenhang mit der vom Bundesverfassungsgericht zu entscheidenden Frage nach der Bemessung der parlamentarischen Entschädigung zu sehen. Das Gericht hat jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Abgeordnete durch eine Vollalimentation aus der Staatskasse nicht „Beamter" werde, sondern Träger des „freien Mandats" bleibe (vgl. BVerfG, a. a. O., S. 314, 316). Angesichts dessen ist die Verknüpfung von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat auch weiterhin zulässig. Dies ist offensichtlich auch die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, das in dem „Diätenurteil" von der Vereinbarkeit beider Funktionen ausgeht, wenn es für den Fall der gleichzeitigen Ausübung eine den beamtenrechtlichen Grundsätzen entsprechende Verrechnung zwischen Ministergehalt und Abgeordnetenentschädigung verlangt (vgl. BVerfG, a. a. O., S. 329). Diese Anrechnungsregelung ist inzwischen in dem vom Bundestag am 8. Dezember 1976 verabschiedeten Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestags getroffen worden. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß für eine Änderung der Auffassung, daß die gleichzeitige Mitgliedschaft in Regierung und Parlament mit dem geltenden Verfassungsrecht des Bundes nach wie vor im Einklang steht, nicht zuletzt deshalb, weil sie den für das parlamentarische Regierungssystem notwendigen Rückhalt der Regierung durch die Parlamentsmehrheit in effektiver Weise erleichtert. Zu Frage B 24: Die Dokumentation der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz enthält neben einer Auflistung für die gewerbliche Wirtschaft bedeutsamer Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse in lockerer Aneinanderreihung Sachverhaltsschilderungen von Unter- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6845* nehmen aus dem Kammerbezirk, die belegen sollen, wie stark die gewerbliche Wirtschaft in ihrer Tätigkeit durch das geltende Recht eingeschränkt werde. Sieht man einmal davon ab, daß eine Reihe von Beiträgen lediglich die Klage über unsachgemäße Bearbeitung durch einzelne Behörden zum Inhalt hat und damit keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem angeblichen Untersuchungsgegenstand aufweist, so fällt auf, daß vor allem solche Vorschriften als Last empfunden werden, die dem Schutz anderer großer Teile der Bevölkerung zu dienen bestimmt sind, wie z. B. Vorschriften über Verbraucherschutz (Preisauszeichnung und Lebensmittelhygiene), Immissionsschutz, Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz u. ä. und daß dabei manchmal — wie z. B. in dem Beitrag „Zeit schneller Entscheidungen ist vorbei" — die Rechte derer, die durch die Vorschriften geschützt werden sollen, zumindest unterschwellig in Frage gestellt werden. Demgegenüber ist die Bundesregierung gehalten, bei ihren Initiativen zur Rechtssetzung das Wohl der gesamten Bevölkerung zu berücksichtigen. Sie wird daher grundsätzlich dann initiativ werden, wenn — gemessen an den Wertvorstellungen des Grundgesetzes, insbesondere den Grundrechten — dem Sozialstaatsgebot und den rechtsstaatsprinzipberechtigten Bedürfnissen der Bevölkerung oder von Teilen der Bevölkerung nicht hinreichend Rechnung getragen ist und die Verwirklichung nur durch Rechtsvorschrift gesichert erscheint. Solche Bedürfnisse entstehen vor allem als Folge der immer komplizierteren Prozesse im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich und der damit verbundenen Gefahren für sozial Schwächere. So zielte, worauf ich bereits am 21. März 1977 in Abschnitt I meiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Leicht, Vogel (Ennepetal) und Genossen hinwies, ein großer Teil der in den letzten Jahren erlassenen Gesetze — auch solcher, die in den Beiträgen der Dokumentation genannt werden — darauf ab, mehr soziale Gerechtigkeit herzustellen (vgl. BT-Drucksache 8/212). Dabei liegt es in der Natur der Sache, daß auch die gewerbliche Wirtschaft, aus deren Betätigung sich Benachteiligungen oder Gefahren für andere Bevölkerungsgruppen ergeben können, ihren Beitrag zur Verminderung dieser Benachteiligungen oder Gefahren zu leisten hat. Eine Grenze für gesetzliche Regelungen wird dann vorliegen, wenn die Berücksichtigung berechtigter Bedürfnisse eines Bevölkerungsteils bei Abwägung der beiderseitigen Interessen zu unzumutbaren Benachteiligungen eines anderen Bevölkerungsteils führen würde. Die Bundesregierung ist — worauf ich in meiner Antwort (a. a. O.) ebenfalls hingewiesen habe — ständig bemüht, das geltende Recht übersichtlich zu gestalten. So diente ein großer Teil der in der vergangenen Legislaturperiode erlassenen, von ihr initiierten Rechtsvorschriften gerade der Beseitigung der Rechtszersplitterung und der Aufhebung entbehrlich gewordener Rechtsvorschriften. Ergänzend darf ich auf folgendes hinweisen: Die Entscheidung einschließlich der über die Notwendigkeit eines Gesetzes hat der Gesetzgeber. Die Tatsache, daß in der 7. Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag von 516 verabschiedeten Gesetzen 452 Gesetze, d. i. 87,6 v. H., nicht kontrovers verabschiedet wurden und der Bundesrat 498 der verabschiedeten Gesetze, d. i. 96,5 v. H., durch Zustimmung oder Verzicht auf Einspruch gebilligt hat (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage, a. a. O.), zeigt, daß der Gesetzgeber insoweit ein Bedürfnis für gesetzliche Regelungen, die zu einem großen Teil von der Bundesregierung initiiert waren, bejaht hat. Schließlich ermöglicht § 24 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, Teil II, die Beteiligung der von beabsichtigten gesetzlichen Regelungen betroffenen Fachkreise und Verbände an der Vorbereitung von Gesetzen. Von dieser Möglichkeit macht die Bundesregierung auch regelmäßig Gebrauch. Erfahrungsgemäß nutzen gerade Verbände der gewerblichen Wirtschaft diese Möglichkeit, ihre Belange zur Geltung zu bringen. Dabei können sie auch auf die für ihre Mitglieder zu erwartenden Erschwernisse hinweisen und tun dies in aller Regel auch. Der Vollständigkeit halber ist noch auf die Einflußmöglichkeiten der Verbände im Rahmen von den Ausschüssen des Deutschen Bundestages veranstalteter Hearings zu verweisen. Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß für Rechtsverordnungen, die, wie Sie wissen, nur auf Grund und nach Maßgabe einer Ermächtigung in einem Gesetz erlassen werden können, das wiederum unter Berücksichtigung der oben genannten Grundsätze und Verfahren zustande gekommen ist. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 25) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, Wissenschaftler der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig hätten errechnet, daß das Strahlenrisiko im Umkreis eines modernen Steinkohlekraftwerks unter Umständen einhundertmal so groß sein könne wie in der Umgebung eines leistungsgleichen Kernkraftwerks, und ist nach dieser wissenschaftlichen Feststellung der Bau von Kohlekraftwerken für die in der Umgebung lebenden Menschen nicht mit größeren gesundheitlichen Risiken verbunden als bei Kernkraftwerken? Die Presse-Information „Auch Kohlekraftwerke emittieren radioaktive Stoffe" der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig vom 9. Februar 1978 sowie der Bericht „Die Emmission radioaktiver Stoffe mit der Abluft aus Kern- und Steinkohlekraftwerken — ein Vergleich der Strahlenbelastung" der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom Februar 1978 sind der Bundesregierung bekannt. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat in dieser Untersuchung die von meinem Hause herausgegebenen „Allgemeinen Berechnungsgrundlagen für die Bestimmung der Strahlenexposition durch Emission radioaktiver Stoffe" auf ein Kernkraftwerk und auf ein Steinkohlekraftwerk angewandt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, daß das Strahlenrisiko in der Umgebung eines modernen Steinkohlekraftwerkes — auf gleiche Leistung be- 6846* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 zogen — etwa 100mal so groß ist wie in der Umgebung eines Kernkraftwerkes. Die Bundesregierung hat bereits am 7. Dezember 1977 in ihrer Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Dr. Müller die Auffassung vertreten, daß die zusätzliche Strahlenbelastung der Bevölkerung durch Steinkohlekraftwerke ähnlich groß, wahrscheinlich sogar größer ist als die Strahlenbelastung durch Kernkraftwerke im bestimmungsgemäßen Betrieb (vgl. Plenarprotokoll 8/60 vom 7. Dezember 1977 Seite 4621). Sie geht auf Grund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse jetzt davon aus, daß die zusätzliche Strahlenbelastung der Bevölkerung durch Steinkohlekraftwerke an der ungünstigsten Einwirkungsstelle rund zehnmal so groß ist wie an der ungünstigen Einwirkungsstelle in der Umgebung eines Kernkraftwerkes gleicher Leistung. Wie die Bundesregierung jedoch bereits in ihrer Antwort vom 7. Dezember 1977 zum Ausdruck gebracht hat, stellt weder die zusätzliche Strahlenbelastung der Bevölkerung durch Kernkraftwerke noch die Strahlenbelastung durch Steinkohlekraftwerke eine gesundheitliche .Gefährdung der Bevölkerung in der Umgebung dieser Kraftwerke dar. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1704 Fragen B 26 und 27): Wie beurteilt das Bundesjustizministerium die in der letzten Zeit wieder mehrfach in BundesjustizministeriumPresse ,dargestellten Fälle von „Privatjustiz bei Ladendiebstählen", und was gedenkt die Bundesregierung zur Erhaltung der Rechtssicherheit auf diesem Gebiet zu unternehmen? Sieht die Bundesregierung in der Gründung von Arbeitsgemeinschaften zur Verhütung von Ladendiebstählen, wie z. B. in Hessen, eine Gefährdung der Rechtssicherheit auf diesem Gebiet, und wenn ja, welle Konsequenzen wird sie daraus ziehen? Zu Frage B 26: Unter dem Begriff „Privatjustiz bei Ladendiebstählen" ist vor allem zu verstehen, daß von dem Ladendieb die Erstattung einer ausgesetzten Fangprämie oder die Entrichtung einer pauschalierten Bearbeitungsgebühr und unter psychischem Druck das Einverständnis zu „hauseigenen Sanktionen" — wie der mehrmaligen Bekanntgabe des Namens des Ladendiebs durch Lautsprecher oder Aufnahme des Namens in eine öffentlich ausgehängte Liste von ertappten Ladendieben — gefordert wird. Zu der umstrittenen Frage — zu der noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt —, ob ein Ladendieb dem Geschäftsinhaber eine von diesem ausgesetzte Fangprämie erstatten oder eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr entrichten muß, hat die Bundesregierung wiederholt, zuletzt in der Fragestunde am 23. Juni 1976, Stellung genommen und dazu ausgeführt: „Ladendiebstahl ist zivilrechtlich eine unerlaubte Handlung. Der Ladendieb ist daher gemäß §§ 823, 249 BGB verpflichtet, dem Geschäftsinhaber den ihm aus dem Ladendiebstahl entstandenen Schaden zu ersetzen. Ersatzfähig ist nur der durch die konkrete Tat verursachte Schaden, den der Geschäftsinhaber im einzelnen nachzuweisen hat. Ein pauschalierter Schadenersatz in Form einer „Bearbeitungsgebühr" steht dem Geschäftsinhaber grundsätzlich nicht zu. Die sogenannten Fangprämien dürften in der Regel zu den allgemeinen Kontroll- und Vorsorgemaßnahmen des Geschäftsinhabers gehören und ebenfalls keinen vom Ladendieb zu ersetzenden Schaden darstellen. Droht der Geschäftsinhaber dem Ladendieb die Einleitung eines Strafverfahrens für den Fall an, daß der Dieb die pauschalierte Bearbeitungsgebühr oder die Fangprämie nicht bezahlt, so kann er sich der Erpressung (§ 253 StGB) dann schuldig machen, wenn er weiß, daß seine Forderung zivilrechtlich nicht begründet ist. Außerdem kann in einem solchen wissentlich unberechtigten Zahlungsverlangen ein Betrug (§ 263 StGB) des Geschäftsinhabers gegenüber dem Ladendieb liegen." An dieser Rechtsauffassung hält die Bundesregierung fest. Das öffentliche Anprangern als ertappter Ladendieb ist nach Auffassung der Bundesregierung in der Regel ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Insbesondere wenn das Einverständnis des Betroffenen unter psychischem Druck erreicht wird, ist es als unwirksam anzusehen und vermag einen solchen Eingriff nicht zu rechtfertigen. Darüber hinaus kann auch der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllt sein, wenn der Betroffene durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Abgabe der Zustimmung veranlaßt wird. Zu Frage B 27: Auch zu der Frage der Bildung von Arbeitsgemeinschaften zur Verhütung von Ladendiebstählen hat die Bundesregierung schon früher Stellung genommen (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974). Gegen die Bildung solcher Arbeitsgemeinschaften und gegen die Tatsache, daß Ladenketten gemeinsame Maßnahmen zur Verhütung von Diebstählen erwägen, ist nichts einzuwenden. Soweit jedoch von diesen Arbeitsgemeinschaften erwogen wird, insbesondere die Namen von ertappten Ladendieben zu speichern, ist auf folgendes hinzuweisen: Es kann nach geltendem Recht nicht verhindert werden, daß ein Unternehmen eine Kartei über die in seinem Bereich aufgetretenen Diebstahlsfälle anlegt. Problematisch wird dies aber, wenn die Namen von ertappten Ladendieben zentral gespeichert und zwischen den einzelnen Ladeninhabern und Ladenketten ausgetauscht werden. Solchen privaten Strafregistern ermangelt es der rechtsstaatlichen Sicherheiten gegen Mißbräuche, wie sie für die öffentlichen Strafregister gesetzlich vorgesehen sind. Die Anlegung solcher Register und ihre Anwendung kann daher unter Umständen zu Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechtes der betroffenen Personen führen. Nach § 23 des Datenschutzgesetzes vom 27. Januar 1977 (BGBl. I S. 201) ist in diesen Fällen die Spei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6847* cherung personenbezogener Daten nur zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, daß dadurch schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden. Die Übermittlung solcher Daten ist gemäß § 24 BDSG unzulässig, soweit sie nicht zur Wahrung berechtigter Interessen der übermittelnden Stellen, eines Dritten oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden. Derjenige, der unbefugt geschützte Daten übermittelt, kann gemäß § 41 Abs. 1 BDSG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Nach Ansicht der Bundesregierung reichen die bestehenden Vorschriften aus, um Mißbräuche auf dem Gebiet der Bekämpfung des Ladendiebstahls zu verhindern oder zu ahnden. Sie wird die Entwicklung jedoch weiterhin aufmerksam beobachten. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 28): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Aufwandsrenten, Grundrenten u. ä. bei der Festsetzung des Unterhalts nach dem neuen Scheidungsrecht angerechnet werden und nicht dem Betroffenen belassen bleiben, und ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß mindestens die Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, die nirgendwo angerechnet werden, auch hier, bei der Festsetzung des Versorgungsausgleichs, außer Betracht bleiben? Die in der Frage zum Ausdruck kommende Beurteilung der Rechtslage ist der Bundesregierung bekannt. Sie ergibt sich aus folgenden Vorschriften: Nach § 1577 Abs. 1 BGB kann der geschiedene Ehegatte den Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1573, 1575 und 1576 nicht verlangen, solange und soweit er sich aus seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst unterhalten kann. Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist damit von dessen Bedürftigkeit abhängig. Zu den im Rahmen des § 1577 anzurechnenden Einkünften gehören neben dem Arbeitseinkommen auch sonstige Einkünfte wie Arbeitslosengeld, Krankengeld und Renteneinkommen jeder Art (Münch/Komm-Richter, BGB, Rdnr. 10 zu § 1577 BGB). Dieser Rechtszustand ist nicht erst durch das 1. EheRG geschaffen worden, sondern ein Grundgedanke, der von jeher das Unterhaltsrecht beherrscht hat. Dies entspricht auch der herrschenden Gerichtspraxis. In Einzelfällen werden jedoch auch nur prozentuale Anrechnungen vorgenommen. Ein Teil der Gerichte nimmt Grundrenten wegen ihrer öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung generell von der Anrechnung aus (im einzelnen die Zusammenstellung von Kalthoener/Haase-Becher/ Büttner, Die Rechtsprechung der Landgerichte zur Höhe des Unterhalts, 1975, S. 64 f.). Dieselben Grundsätze gelten auch für die Bestimmung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Dieser ist nach § 1581 BGB grundsätzlich ebenso wie andere Unterhaltsschuldner (§ 1603 BGB )insoweit nicht unterhaltspflichtig, als er bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung ,des eigenen angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Der Verpflichtete hat alle Mittel für den Berechtigten bereitzustellen. Renten, die dem Verpflichteten zum Ausgleich besonderer Aufwendungen, insbesondere wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung, gewährt werden, sind daher grundsätzlich seinem Einkommen in vollem Umfang zuzurechnen. Soweit er sie zur Deckung erhöhten eigenen Bedarfs benötigt, kommen sie ihm aufgrund eigenen Unterhaltsbedarfs zugute. Auch hier ergeben sich in der Gerichtspraxis insoweit Abweichungen, als verschiedene Gerichte nur prozentuale Anteile anrechnen oder die Grundrente von der Anrechnung ausnehmen (Kalthoener/ Haase-Becher/Büttner, a. a. O., S. 64 f.). Anders ist die Rechtslage beim Versorgungsausgleich: Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz werden bei Festsetzung des Versorgungsausgleichs nicht berücksichtigt. Dies ergibt sich aus der Bestimmung des § 1587 Abs. 1 Satz 2 BGB. Danach bleiben bei Ermittlung des Versorgungsausgleichs Anwartschaften oder Aussichten außer Betracht, die weder mit Hilfe des Vermögens noch durch Arbeit der Ehegatten begründet oder aufrechterhalten worden sind. Dazu gehören insbesondere Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sowie nach dem Bundesentschädigungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz und Lastenausgleichsgesetz. Diese Leistungen sind durch ihren Entschädigungscharakter gekennzeichnet (Münch/Komm-Maier, Rdnr. 13 zu § 1587 BGB). Die unterschiedliche Behandlung beim Versorgungsausgleich und beim Unterhalt ist auf Grund der Zweckrichtungen der gesetzlichen Bestimmungen gerechtfertigt. Wer eine Rente, gleich welcher Art, erhält, ist insoweit nicht bedürftig. Als Unterhaltsverpflichteter bedarf er ihrer in der Regel zur Deckung des eigenen angemessenen Lebensbedarfs. Die Herausnahme von Leistungen mit Entschädigungscharakter aus dem Versorgungsausgleich beruht demgegenüber auf der Erwägung des Gesetzgebers, daß nur solche Versorgungsanwartschaften in den Versorgungsausgleich einbezogen werden sollen, die als Ergebnis einer partnerschaftlichen Lebensleistung beider Ehegatten angesehen werden können. Soweit das 1. EheRG betroffen ist, ergeben sich hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Renten beim Unterhaltsanspruch keine Besonderheiten. Die Bereinigung der in der Praxis aufgetretenen Unsicherheiten muß der in Arbeit befindlichen Gesamtreform ,des Unterhaltsrechts vorbehalten bleiben. Es besteht daher kein Anlaß, an der Gesetzeslage zum gegenwärtigen Zeitpunkt etwas zu ändern. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 29) : 6848' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Ist der Bundesregierung bekannt, daß wegen angeblicher Zahlungsbilanzschwierigkeiten die Unterhaltszahlungen ägyptischer Väter an in der Bundesrepublik Deutschland lebende Fanrilien praktisch nicht geleistet werden können, und bemüht sich die Bundesregierung hier um Abhilfe? Der Bundesregierung ist allgemein bekannt, daß Unterhaltszahlungen von aus Entwicklungsländern stammenden Vätern, die in ihre Heimatstaaten zu- rückgekehrt sind, nur in seltenen Ausnahmefällen, zu erlangen sind. Dies liegt einmal an dem niedrigeren Lebensstandard ,in diesen Staaten, insbesondere aber an der Gesetzgebung und Rechtsprechung vieler Staaten der Dritten Welt. Wie das in Heidelberg ansässige Deutsche Institut für Vormundschaftswesen auf entsprechende Anfrage des Auswärtigen Amts mitteilte, ist kein Fall bekannt, in dem ein Gericht eines Entwicklungslandes auf Antrag eines deutschen Unterhaltsberechtigten einen in dem betreffenden Land wohnhaften Staatsangehörigen zu Unterhaltsleistungen verurteilt hat. Unterhaltsurteile deutscher Gerichte oder sonstige vollstreckbare Unterhaltstitel bedürfen einer formellen Anerkennung des betreffenden Staates, um zur Volltsreckung zugelassen zu werden. Diese Anerkennung ist gewöhnlich nicht zu erlangen. Wie das Heidelberger Institut dem Auswärtigen Amt ferner mitteilte, scheitern die seltenen Fälle freiwilliger Unterhaltszahlungen von Vätern aus Entwicklungsländern an ihre in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften Familienangehörigen meist an der Devisengesetzgebung der betreffenden Staaten. Zahlungen in das Ausland bedürfen einer Transfergenehmigung, die nur erteilt wird, wenn ein rechtskräftiges Urteil eines innerstaatlichen Gerichts vorgelegt werden kann. Ein solches Urteil ist jedoch, wie ich vorstehend schon ausführte, nicht zu beschaffen. Über die von Ihnen erwähnten Zahlungsbilanzschwierigkeiten bei Unterhaltszahlungen ägyptischer Väter an in der Bundesrepublik Deutschland lebende Familien ist der Bundesregierung nichts bekannt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 30): Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Tatsache ziehen, daß der steuerlich zu berücksichtigende Freibetrag bei Versendung von Paketen nach Mitteldeutschland und in die deutschen Ostgebiete seit vielen Jahren unverändert auf 30 DM festgesetzt worden ist, wo doch dieser Betrag schon längst nicht mehr dem gegenwärtigen Preisniveau entspricht, und es geboten erscheint zu prüfen, ob nicht eine Anhebung dieses Satzes auf 50 DM tunlich und möglich ist? Aufwendungen für Unterhaltsleistungen an Verwandte und sonstige Angehörige in der DDR sowie in den ost- und südosteuropäischen Vertreibungsgebieten werden als außergewöhnliche Belastung nach § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt. Nach dieser Vorschrift wird die Einkommensteuer (Lohnsteuer) dadurch ermäßigt, daß die Aufwendungen, höchstens jedoch 3 000 DM im Kalenderjahr für jede unterhaltene Person, einkommensmindernd abgezogen werden. Die Aufwendungen müssen grundsätzlich nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Durch Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, von denen nach der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland die Einkommensteuer (Lohnsteuer) verwaltet wird, sind aus Vereinfachungsgründen für jedes versandte Paket ein Pauschbetrag (nicht: Freibetrag) von 30 DM und für jedes versandte Päckchen ein solcher von 20 DM zugelassen worden. Die Frage einer Erhöhung der Pauschbeträge ist wiederholt mit Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Nach dem Ergebnis dieser Besprechung erfüllt die getroffene Vereinfachungsmaßnahme auch heute noch ihren Zweck. Erwachsen dem Steuerpflichtigen durch Zuwendungen zur Bestreitung des Lebensbedarfs im Kalenderjahr höhere Aufwendungen und werden diese nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht, so können die tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des für jede unterhaltene Person maßgeblichen Höchstbetrages geltend gemacht werden. Auch -im Hinblick hierauf ist eine Erhöhung der bezeichneten Pauschbeträge nicht geboten. Eine entsprechende schriftliche Anfrage des Kollegen Eberhard Pohlmann für die Fragestunde am 22./23. Februar 1978 habe ich im gleichen Sinne beantwortet (siehe Anlage 27 des Protokolls über die 76. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. Februar 1978). Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 31): Wann und wo fanden im einzelnen statt oder erschienen die „Vielzahl von Vortragsveranstaltungen und Publikationen", mit denen nach der Antwort des Bundesinnenministers vom 17. März auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion das Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien „in umfassender und fundierter Weise über Ideologien und Strategien verfassungsfeindlicher Kräfte informiert"? In der von Ihnen zitierten Antwort der Bundesregierung vom 13. März 1978 (Bundestags-Drucksache 8/1630) ist bei der redaktionellen Überarbeitung das Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien in Köln (BIOst) durch ein bedauerliches Versehen mit aufgeführt. Das Bundesinstitut hat jedoch eine andere Aufgabe: Entsprechend seiner im Gründungserlaß festgelegten Aufgabenstellung führt das BIOst wissenschaftliche Forschungen durch, deren Ergebnisse von den Bundesministerien für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt und regelmäßig veröffentlicht werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6849* Aufgabe des BIOst ist — Untersuchung der gegenwärtigen politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und ideologischen Verhältnisse und Entwicklungen in Osteuropa, besonders in der Sowjetunion, — Untersuchung der Auswirkungen der sowjetischen Politik auf die Politik anderer Staaten, — Beobachtung der Entwicklungen in den kommunistischen und kommunistisch beeinflußten Parteien anderer Staaten, — Studium der historischen und philosophischen Grundlagen des Marxismus-Leninismus und seiner Varianten. In diesem Rahmen sind die Forschungsarbeiten des BIOst auch für die Beurteilung kommunistischer Ideologie und Strategien bedeutsam. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 32 und 33) : Wie hoch ist der Betrag an Bundesmitteln, der seit 1970 dem Textilwerk Reichel in Rheinberg/Niederrhein zugeflossen ist, und in welcher Höhe ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau engagiert? Mit welchem Ergebnis und mit welcher Begründung wurde über eine Bundesbürgschaft für die Textilwerke Reichel entschieden? Zu Frage B 32: Der Bundesbeauftragte für den Steinkohlenbergbau hat der Textilwerke Herbert Reichel in Rheinberg, Niederrhein, in den Jahren 1969 bis 1973 im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen drei Bescheinigungen gemäß § 32 Abs. 2 Kohlegesetz vom 15. Mai 1968 (BGBl. I S. 365) über ein Investitionsvolumen von insgesamt DM 73 Millionen erteilt. Bei Vorlage dieser Bescheinigungen beim Finanzamt kann das Unternehmen Steuerersparnisse bis zu max. 10 v. H. seiner Steuerschuld (Investitionsprämie) erzielen, sofern es Gewinne macht und die sonstigen steuerrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Ob und inwieweit insoweit Steuernachlässe gewährt worden sind, vermag ich Ihnen wegen des Steuergeheimnisses nicht zu beantworten; im übrigen ist dafür das Finanzamt zuständig. Andere Bundesmittel hat das Unternehmen nicht erhalten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist nicht engagiert. Zu Frage B 33: Eine Bundesbürgschaft haben die Textilwerke Reichel nicht erhalten. Über einen Antrag auf Gewährung einer Bundesbürgschaft wurde nach Beratungen mit den zuständigen Ressorts des Landes Nordrhein-Westfalen und mit der Westdeutschen Landesbank nicht entschieden, weil das von Herrn Reichel vorgelegte Konzept keine tragfähige Basis für eine dauerhafte Konsolidierung des Unternehmens bot. Nach dem Ausscheiden von Herrn Reichel aus der Firmenleitung hat das Unternehmen den Bürgschaftsantrag nicht weiterverfolgt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage B 34) : Kann die Bundesregierung abschätzen, welche negativen Konsequenzen der Stopp des 4,35-Milliarden-Progrmms zur Heizenergieeinsparung auf die Produzenten von Wärmepumpen und Solarkollektoren hatte und wie sich der künftige Kapazitätsaufbau dieser Industrie entwickeln wird? Die Bundesregierung kann in Ermangelung von Produktions- und Absatzstatistiken nur tendenziell abschätzen, wie sich die Verschiebung des 4,35- Mrd.-Programms zur Förderung heizenergiesparender Investitionen in bestehenden Gebäuden auf die Produktion von Wärmepumpen und Solarkollektoren ausgewirkt hat. Auf Grund vorliegender Informationen, insbesondere durch die Hersteller, ergibt sich folgendes Bild: Nach dem Bekanntwerden des von der Bundesregierung am 14. September 1977 beschlossenen Programms, das sich auch auf Wärmepumpen und Solaranlagen in Neubauten ersteckte, stiegen die Anfragen im Wohnungsbau für den Bau derartiger Anlagen beträchtlich. Hersteller dieser Anlagen haben ihre Produktions- und Kapazitätsplanungen erweitert und der erwarteten Nachfragesteigerung anzupassen versucht. Die Nachfrage ist dann nicht in dem erwarteten Umfang eingetreten, so daß die teilweise erweiterten Kapazitäten nicht voll ausgelastet waren und die Unternehmen Planungen zum Teil nicht verwirklicht haben. Nach Angaben der Hersteller ist dies auf die Verzögerung des Programms zurückzuführen. Aus den Reaktionen potentieller Investoren, die der Bundesregierung direkt oder über die zuständigen Institutionen der Länder bekanntgeworden sind, ergibt sich, daß die Installation von Wärmepumpen und Solarkollektoren nicht aufgegeben, sondern verschoben wurde. Angesichts der Investitions- und Wirtschaftslage des betroffenen Industrie- und Handwerkszweiges ist die Bundesregierung bemüht, diesen Investitionsstau baldmöglichst abzubauen, um nachteilige Auswirkungen auf diesen Bereich der Industrie zu vermeiden. Sie strebt daher an, das Programm bis zur parlamentarischen Sommerpause wirksam werden zu lassen. Die Bundesregierung hat am 12. April 1978 beschlossen, dem Parlament zu empfehlen, die ursprünglich vorgesehenen Investitionskostenzuschüsse von 4,35 Mrd. DM um 1,5 Mrd. DM zu kürzen. Diese 1,5 Mrd. DM sollen für steuerliche Anreize zur Verfügung gestellt werden, die sich auch auf die Installation von Wärmepumpen und Solaranlagen erstrecken sollen. Nach dieser Konzeption wird der Investor die Wahl haben, welche Vergünstigung er für seine Investition in Anspruch nimmt. 6850* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 35): Trifft es zu, daß die UdSSR bei den Nürnberger Faun-Werken überschwere Lkws für die Landwirtschaft bestellt hat, in deren Führerhäuser eine nur für militärische Zwecke verwendbare Fliegerbeobachtungslucke eingebaut werden soll, und wenn ja, muß daraus nicht geschlossen werden, daß wir im Ernstfall schwere Militärfahrzeuge aus unserer eigenen Produktion dem Feind zur Verfügung gestellt haben? Nach Auskunft der Geschäftsführung der FaunWerke liefern diese Schwerfahrzeuge in die UdSSR, die vorwiegend als Zugmaschinen für TiefladerSattelanhänger Verwendung finden. Damit werden vor allem Baumaschinen transportiert. Andere Fahrzeuge sind als Röhrentransporter für den Einbau von Erdgasleitungen im Einsatz. Schließlich liefern die Faun-Werke auch Kommunalfahrzeuge, wie Müllwagen und Kanalreinigungswagen sowie Feuerwehrfahrzeuge in die UdSSR. Alle diese Fahrzeuge haben völlig normale Fahrerhäuser, wie sie auch in der Bundesrepublik Deutschland für zivile Zwecke Verwendung finden. Ihre Anfrage kann daher mit einem eindeutigen Nein beantwortet werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 36): Wie will die Bundesregierung der deutschen Werftindustrie die Erarbeitung eines Strukturpogramms erleichtern? Die deutschen Werften wissen, daß die Anpassung der Produktionskapazitäten an die Marktaussichten in erster Linie ihre eigene Aufgabe ist. Die Werften selbst müssen sich Ziele setzen und Vorstellungen über angemessene Unternehmensstrukturen entwickeln. Dabei gehe ich davon aus, daß sie die Interessen der Werftbeschäftigten mit berücksichtigen. Die Schiffbaupolitik der Bundesregierung ist im nationalen und internationalen Bereich darauf ausgerichtet, die deutschen Werften bei dem erforderlichen Anpassungsprozeß zu unterstützen und bruchartige Entwicklungen mit ungünstigen Auswirkungen auf die Beschäftigung und die regionale Entwicklung im norddeutschen Küstengebiet zu vermeiden. Seit langem werden Zuschüsse aus Haushaltsmitteln und zinsverbilligte Kredite für Werfthilfen bereitgestellt. Seit 1976 wurde eine Reihe flankierender Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in Schiffahrt und Schiffbau getroffen. Das Volumen der Schiffahrtshilfen wurde erhöht, ein Sonderzuschuß gewährt; die Rahmenbedingungen wurden verbessert. Die Bundesregierung stellte auch verstärkt Kapitalhilfemittel für Schiffsexporte in Entwicklungsländer bereit. Das Fregattenprogramm der Bundesmarine mit einem Auftragsvolumen von über 2 Mrd. DM ist ein wesentlicher Beitrag zur Werftbeschäftigung. Am 19. April 1978 entscheidet das Kabinett über die Fortführung der Werfthilfen in den Jahren 1980 bis 1983. Damit wird den deutschen Werften auch ein Orientierungspunkt für ihre unternehmerischen Entscheidungen über die unmittelbare Zukunft hinaus gegeben und die Erarbeitung eines Strukturkonzepts erleichtert. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 8/1704 Fragen B 37 und 38) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung von Virus-Insektiziden, wie z. B. dem Schweizer Mittel „Elcar", die gezielt gegen bestimmte Schädlinge eingesetzt werden können ohne wie herkömmliche chemische Insektengifte andere Lebewesen zu schädigen, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist der Bundesregierung bekannt, wie weit die Entwicklung solcher Virus-Insektizide in der Bundesrepublik Deutschland vorangeschritten ist? Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung von Insektenviren zur Schädlingsbekämpfung durch Forschungsvorhaben. Für den Zeitraum von 1977 bis 1979 werden z. B. rund 14 Millionen DM für die Entwicklung neuartiger biologischer Präparate (mikrobielle Metabolite, Insektenviren, Sexuallockstoffe) bereitgestellt. Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird jedoch noch einige Zeit vergehen, bis derartige biologische Pflanzenschutzmittel breitgefächert angewendet werden können. Grundsätzlich ist jedoch in ihrer Erforschung und Erprobung ein guter Ansatzpunkt für die Weiterentwicklung der Schädlingsbekämpfung zu sehen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 39 und 40) : Beabsichtigt die BundesregierUng, einen Antrag auf Änderung der EG-Richtlinie 75/268 zu stellen mit dem Ziel, die Betriebe ab 1 ha in die Ausgleichszulage in Berggebieten miteinzubeziehen, und wieviel ha landwirtschaftliche Nutzfläche würde dadurch in der EG zusätzlich in die Förderung einbezogen? Bleibt die Bundesregierung bei ihrer derzeitigen Auffassung, die Gewährung der Ausgleichszulage an die Haltung von Großvieh zu binden, und wieviel ha landwirtschaftliche Nutzfläche würden nach Wegfall dieser Bindung zusätzlich in die Förderung einbezogen? In Ihrem Bericht über die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Berggebieten und bestimmten benachteiligten Gebieten vom 13. Januar 1977, der an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages gerichtet war, hatte die Bundesregierung bereits darauf hingewiesen, daß Änderun- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6851* gen der Förderungsbedingungen erst in Angriff genommen werden sollten, wenn diese sich nach Ablauf eines aussagefähigen Beobachtungszeitraumes über die Anwendung der Richtlinie 75/268 in allen Teilen der Gemeinschaft als notwendig erweisen sollten. Für die Bundesrepublik Deutschland liegen Ergebnisse erst aus. zwei Jahren vor. In einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften, der für die Fragestellung von besonderer Bedeutung ist, ist die Förderung und damit auch die Gewährung der Ausgleichszulage an landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten bisher noch nicht eingeleitet worden. Die Bundesregierung wird sich dieser Überprüfung stellen, vor allem im Hinblick auf die Festlegung von Betriebsgrößengrenzen und die Wahl der Kriterien, nach denen die Ausgleichszulage gewährt wird. Sie hat jedoch zugleich in dem Ausschußbericht darauf hingewiesen, daß Änderungen bei den Förderungsbedingungen nur in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern in den dafür vorgesehenen Gremien der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" und im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften vorgenommen werden können. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 41) : Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, daß nach der Aussetzung des neuen Verfahrens zur Anerkennung von Wehrdienstverweigerern durch das Bundesverfassungsgericht noch nicht anerkannte Wehrdienstverweigerer, die bereits auf Grund eigener Initiative einen Zivildienstplatz zugesichert bekommen haben, diesen infolge der langen Bearbeitungszeiten des Bundesamts für Zivildienst nicht wieder verlieren? Das Bundesamt für den Zivildienst ist bemüht, diejenigen Kriegsdienstverweigerer, die zur Heranziehung zum Zivildienst anstehen, möglichst kurzfristig einzuberufen. Verzögerungen können gelegentlich deshalb eintreten, weil die Einberufung erst dann möglich ist, wenn die Personalakte des betreffenden Dienstpflichtigen beim Bundesamt für den Zivildienst eingegangen ist. Außerdem sind bei den Einberufungen gesetzliche Fristen und Vorlauf, zeiten der Verwaltung für die Einplanung zu berücksichtigen. Diese Umstände haben dazu beigetragen, daß das Bundesamt für den Zivildienst in einer Anzahl von Fällen die Einberufung von Zivildienstpflichtigen, die aufgrund der Novellierung des Wehrpflicht-/ Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 zivildienstpflichtig geworden waren, vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1977, mit der die Novellierung vorläufig außer Anwendung gesetzt wurde, nicht mehr durchführen konnte. Nach dem Wirksamwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 16. Dezember 1977, die durch das Urteil des Gerichts vom 13. April 1978 bestätigt wurde, kann das Bundesamt für den Zivildienst diese Kriegsdienstverweigerer auch dann nicht mehr zum Zivildienst einberufen, wenn ihnen von einer Beschäftigungsstelle des Zivildienstes ein Zivildienstplatz zugesichert worden war, da sie auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zivildienstpflichtig waren und vor ihrer Heranziehung nunmehr das Prüfungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer durchlaufen müssen. Anlage 39 Antwort des Parl. Statssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/1704 Fragen B 42 und 43) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Problem, das durch das Auslaufen der Zeitverträge für eine Reihe von koreanischen Krankenschwestern entsteht, dadurch abzubauen, daß z. B. sowohl der Ausbau von Sozialstationen angeregt als auch die Zahl des Personals für die häusliche Krankenpflege erhöht wird? Ist die Bundesregierung bereit, die besonderen, aus dem unterschiedlichen Rollenverständnis wie aus der anders gearteten koreanischen Sozialstruktur entstehenden Probleme abzuwägen, und ist sie bereit, die koreanischen Krankenschwestern, die in der Bundesrepublik Deutschland bleiben wollen, bei der Arbeitsplatzplanung der öffentlichen Hand besonders zu berücksichtigen? Die Möglichkeiten der Bundesregierung, zur Lösung des angesprochenen Problems durch den Ausbau von Sozialstationen oder durch die Einstellung koreanischer Krankenschwestern in der häuslichen Krankenpflege beizutragen, sind aus folgenden Gründen begrenzt: Der Ausbau von Sozialstationen gehört zum ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen. Die Mehrzahl der Länder fördert den Auf- und Ausbau von Sozialstationen und anderen ambulanten Diensten durch Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten dieser Dienste. Auch ,das arbeitsmarktpolitische Programm der Bundesregierung vom 25. Mai 1977 für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Dienste, mit 270 Millionen DM dotiert, bietet zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten. Auf die Einstellung und Auswahl der für diese Dienste erforderlichen Kräfte hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Das gilt auch für die Kräfte, denen von den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung die häusliche Krankenpflege nach § 185 RVO übertragen wird. Zu Ihrer zweiten Frage weise ich darauf hin, daß die Arbeitsplatzplanung den Trägern der Einrichtungen obliegt, bei denen Pflegekräfte beschäftigt werden. Dies sind, soweit Träger die öffentliche Hand ist, insbesondere Länder und Gemeinden. Auch hier steht der Bundesregierung eine Einflußnahme auf die Arbeitsplatzplanungen dieser Arbeitgeber nicht zu. Unabhängig davon, ob Möglichkeiten geschaffen werden können, arbeitslos gewordene koreanische Krankenschwestern in Sozialstationen in der häuslichen Krankenpflege oder auf Arbeitsplätzen der öffentlichen Hand weiter zu beschäftigen, benötigen sie für die Beschäftigung in der Bundesrepublik 6852* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Deutschland eine Arbeitserlaubnis. Die Erteilung der Arbeitserlaubnis richtet sich nach § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes und den hierauf beruhenden Rechtsvorschriften. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 44) : Was wird die Bundesregierung zur Eingliederung ausländischer Bevölkerungsgruppen unternehmen, nachdem die Maßnahmen zur Eindämmung des Zuzugs von Ausländern zwar wirksam waren, dennoch aber nicht zu einer Lösung der Beschäftigungsprobleme der Ausländer geführt haben? Die ausländerpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung beruhen auf den Vorschlägen der BundLänder-Kommission zur Fortentwicklung einer umfassenden Konzeption der Ausländerbeschäftigungspolitik vom 28. Februar 1977. Dort steht die Aufgabe einer verbesserten Integration der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer gleichgewichtig und gleichwertig neben der Aufgabe der Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung. Dabei ist die Fortführung der Konsolidierungspolitik eine unerläßliche Voraussetzung wirksamer Integration. Entsprechend den Empfehlungen der Bund-LänderKommission wird vor allem angestrebt, die Sozial-und Beratungsdienste für Ausländer an die durch gestiegene Aufenthaltsdauer und verstärkten Familiennachzug veränderten Erfordernissen anzupassen, den Sprachunterricht für Ausländer auszubauen und — als Schwerpunktaufgabe der Eingliederungspolitik — die Anstrengungen zur Verbesserung der schulischen und beruflichen Chancen der ausländischen Kinder und Jugendlichen zu intensivieren. Zu erwähnen ist hierbei insbesondere der Ausbau der außerschulischen Betreuung von ausländischen Kindern durch Hausaufgabenhilfen und ein Sonderprogramm zur sozialen und beruflichen Eingliederung arbeitsloser ausländischer Jugendlicher (intensiver Sprachunterricht, ergänzt durch Sozialisationshilfen und Berufsorientierung in 8-Monats-Kursen; sodann entweder Vermittlung in Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisse oder berufsvorbereitende Maßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz). Die Mittel für die Betreuung und Eingliederung von Ausländern im Bereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung sind für 1978 gegenüber 1977 um knapp 7 Millionen DM auf 32 Millionen DM erhöht worden. Von den Ländern werden entsprechende Anstrengungen erwartet. Was die Arbeitsmarktsituation der ausländischen Arbeitnehmer betrifft, so läßt sich feststellen, daß die Ausländer-Arbeitslosenquote gegenwärtig zwar höher als bei Deutschen liegt, im langjährigen Durchschnitt jedoch der Gesamtquote entsprach. Dies gilt auch bezogen auf 1977. Ob die jüngste Entwicklung eine Tendenzwende signalisiert, läßt sich deshalb noch nicht abschätzen. Im übrigen ist die soziale Sicherheit der Ausländer bei Arbeitslosigkeit verbessert worden. Während Ausländer früher nur ihren Arbeitslosengeldanspruch ausschöpfen konnten, erhalten sie heute — unter denselben Voraussetzungen wie Deutsche — Arbeitslosengeld und -hilfe für die Dauer mindestens eines Jahres. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/1704 Fragen B 45 und 46) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der Benachteiligung geistig Behinderter gegenüber anderer Gruppen Behinderter hinsichtlich der unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr entgegenzuwirken? Was will die Bundesregierung unternehmen, um den geistig Behinderten im Personenfernverkehr Tarifvergünstigungen (z. B. unentgeltliche Beförderung des notwendigen Begleiters), die bestimmten Beschädigtengruppen und Blinden zugestanden werden, zu gewähren? Zu Frage B 45: Der Bundesregierung sind die Schwierigkeiten und Nachteile bekannt, die infolge der jetzigen Abgrenzung des Personenkreises bei der unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr vor allem geistig Behinderten entstehen. Sie hat u. a. deshalb bereits 1974 den Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung. Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr beschlossen (Bundesratsdrucksache 736/74). Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf damals aus finanziellen Erwägungen nicht zugestimmt. Der Entwurf wurde daraufhin in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr weiterbehandelt. Es besteht die Absicht, das Vorhaben in der laufenden Legislaturperiode erneut aufzugreifen. Ein entsprechender Diskussionsentwurf wurde inzwischen mit den Ländern erörtert. Die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens bedürfen jedoch noch weiterer Abstimmung mit den Bundesressorts und den Ländern. Zu Frage B 46: In dem vorerwähnten Gesetzentwurf — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — ist auch vorgesehen, daß die bisher auf Tarifvorschriften der Eisenbahnunternehmen beruhende Vergünstigung (unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson im Fernverkehr) gesetzlich geregelt und auf alle Schwerbehinderten ausgedehnt wird, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt und auf ständige Begleitung angewiesen sind. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 47): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6853* In welcher Weise wird die von den Betrieben zu entrichtende „Behindertenabgabe" verwendet? Die Ausgleichsabgabe, die von Arbeitgebern, die der Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz nicht nachkommen, in Höhe von 100 DM monatlich für jeden unbesetzten Pflichtplatz zu entrichten ist, wird für Zwecke der Arbeits- und Berufsförderung Schwerbehinderter und für Leistungen an Schwerbehinderte zur nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben verwendet. Diese Zweckbindung der Ausgleichsabgabe ist in § 8 Abs. 3 des Schwerbehindertengesetzes ausdrücklich vorgesehen. Die Bundesregierung ist ermächtigt, die Verwendung der Ausgleichsabgabe durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, näher zu regeln. Sie hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und am 30. März 1978 eine entsprechende Verordnung, die Ausgleichsabgabeverordnung, beschlossen. Diese Verordnung liegt derzeit im Bundesrat zur Beschlußfassung vor. Die Mittel der Ausgleichsabgabe sollen mit Vorrang zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für Schwerbehinderte und für Leistungen zur nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben für Schwerbehinderte verwendet werden. Arbeitgeber sollen in bestimmten Fällen Zuwendungen für die Schaffung, Bereitstellung und behinderungsgerechter Einrichtungen und Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte — auch für die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für Schwerbehinderte — erhalten. Schwerbehinderte sollen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile im Arbeitsleben und zur zur Sicherung ihrer Eingliederung in Arbeit und Beruf eine Reihe von Leistungen erhalten: Hilfen zur Ausstattung und zum Erreichen des Arbeitsplatzes, zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz, zur Beschaffung und Erhaltung einer ihren besonderen Bedürfnissen entsprechenden Wohnung, zur Erhaltung der Arbeitskraft und in sonstigen besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen. Des weiteren soll die Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen insbesondere für die Vertrauensmänner von Schwerbehinderten, für die Betriebs- und Personalräte sowie für die Beauftragten der Arbeitgeber in Angelegenheiten der Schwerbehinderten, aber auch für die breitere Öffentlichkeit gefördert werden. Schließlich sollen die Mittel der Ausgleichsabgabe für die Schaffung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen eingesetzt werden, die der beruflichen Bildung Schwerbehinderter und ihrer Eingliederung in das Arbeitsleben dienen. Aus dem Ausgleichsfonds, dessen Mittel vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung unter Mitwirkung des Beirats für die Rehabilitation der Behinderten vergeben werden, sollen überregionale Maßnahmen zur Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit und Beruf gefördert werden. Schwerpunkt der Förderung ist der Aufbau eines länderübergreifenden Netzes von Werkstätten für Behinderte und mit ihnen im Zusammenhang stehender Wohnstätten für Behinderte. Darüber hinaus werden Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Arbeits- und Berufsförderung Schwerbehinderter, die Entwicklung technischer Arbeitshilfen und FortbildungsAufklärungs- und Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit und Beruf gefördert werden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 48 und 49) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Absicht der niedersächsischen Landesverbände der Orts-, Innungs- und Betriebskrankenkassen sowie der Bundesknappschaft, Verwaltungsstelle Hannover, den privaten Krankenhäusern in Niedersachsen deren Bereiterklärung nach § 371 RVO abzulehnen, in Übereinstimmung mit der Erklärung des Bundesarbeitsministers steht, die dieser bei Verabschiedung des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes vor dem Bundesrat abgab, derzufolge alle Krankenhäuser, die nach § 371 RVO für die Gewährung von Krankenhauspflege an Versicherte vorgesehen sind, auch dann ohne jede Einschränkung von den Versicherten in Anspruch genommen werden können, wenn zwischen diesen Krankenhäusern und den Krankenkassen kein Vertrag besteht, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die genannten Krankenkassen angesichts der Erklärung des Bundesarbeitsministers vor dem Bundesrat bei der Verabschiedung des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes und angesichts der Vereinbarung der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundesverbände der Krankenkassen mit dem Bundesarbeitsminister vom 5. Dezember 1977 gar nicht berechtigt waren, ihre Ablehnungsbescheide vom März 1978 an die privaten Krankenanstalten in Niedersachsen herauszugeben, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Ablehnung der Bereiterklärungen von Krankenhäusern, die nicht in den Bedarfsplan des Landes aufgenommen sind, durch die Landesverbände der Krankenkassen bedarf nach § 371 RVO der Zustimmung der Aufsichtsbehörden. Für die im Bedarfsplan vorgesehenen Krankenhäuser sowie die Hochschulkliniken ist weder eine Bereiterklärung noch deren Annahme erforderlich; sie sind ohne weiteres zur Krankenhauspflege für Versicherte zugelassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat in einer auch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft gebilligten Empfehlung vom 5. Dezember 1977 allen Beteiligten zu einer Übergangsregelung geraten, die dem Vertrauensschutz der Krankenhäuser Rechnung trägt. Damit wird auch der Erklärung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vor dem Bundesrat entsprochen. Es läßt sich zur Zeit nicht übersehen, ob und inwieweit die Beteiligten im Lande Niedersachsen im Sinne der Empfehlung vom 5. Dezember 1977 verfahren. Soweit auf der Grundlage des neugefaßten § 371 RVO auf Landesebene Entscheidungen zu treffen sind, sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die klare Zuständigkeitsregelung über die im Dezember 1977 übersandte Empfehlung hinaus keine rechtliche Möglichkeit, auf bereits getroffene oder noch anstehende Entscheidungen Einfluß zu nehmen. 6854* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/1704 Frage B 50): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gemäß des von ihr vorgelegten und vom Bundestag beschlossenen Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes und damit auch bezüglich des § 371 RVO für eine dem Buchstaben und dem Geist dieser Vorschrift entsprechende Auslegung — wie sie auch der Beirat und Krankenkassen zustimmend akzeptierten Empfehlung vom Dezember 1977 entspricht — bei den Bundesländern einzutreten bzw. erforderlichenfalls gegenüber den Landesregierungen auf eine solche Auslegung zu drängen? Die jetzt geltende Fassung des § 371 RVO ist bei der Beratung des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes erst auf Grund der Anrufung durch den Bundesrat im Vermittlungsausschuß gefunden worden. Da die Schwierigkeiten mit der Anwendung dieser Vorschrift bereits vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 1. Januar 1978 absehbar waren, hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Herbst vorigen Jahres Abstimmungsgespräche im Bund-Länder-Ausschuß für Krankenhausfragen nach § 7 Krankenhausfinanzierungsgesetz sowie mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden der Krankenkassen unter Beiziehung des Bundesversicherungsamts aufgenommen. Als Ergebnis dieser Abstimmungsgespräche wurde allen Beteiligten am 14. Dezember 1977 eine Empfehlung zu Fragen des Verfahrens und zu einer Übergangsregelung übersandt, die insbesondere auch die Billigung der Deutschen Krankenhausgesellschaft gefunden hat. Soweit auf det Grundlage des neugefaßten § 371 RVO auf Landesebene Entscheidungen zu treffen sind, sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die klare Zuständigkeitsregelung über die im Dezember 1977 übersandte Empfehlung hinaus keine rechtliche Möglichkeit, auf bereits getroffene oder noch anstehende Entscheidungen Einfluß zu nehmen. Unabhängig davon ist die Bundesregierung aber weiterhin bemüht, mit den Ländern eine Anwendung des § 371 RVO zu erreichen, die dem Sinn und Zweck sowie auch dem politischen Willen des Gesetzgebers entspricht. Dazu ist erneut eine Erörterung mit den Ländern vorgesehen, die insbesondere die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen zum Inhalt hat. Anlage 45 Antwort des Parl. Statssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 51 und 52) : Muß aus der Aufforderung der IG Chemie an die Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten der dem Mitbestimmungsgesetz unterworfenen Unternehmen der Schluß gezogen werden, daß der Wortlaut des Gesetzes insoweit den Willen des Gesetzgebers nicht klar und unzweideutig zum Ausdruck gebracht hat, und wäre eine entsprechende Klarstellung durch den Gesetzgeber der richtige und erfolgversprechende Weg, Aufforderungen zu unterbinden, das Mitbestimmungsgesetz zu verletzen? Wird die Bundesregierung auf das Verhalten der IG Chemie hin diejenigen gegenüber Pressionen, durch die sie zur Rücknehme der entsprechend en Anträge veranlaßt werden sollen, in Schutz nehmen, die die Versuche des DGB, das Mitbestimmungsgesetz zu unterlaufen, zum Anlaß genommen haben, den Inhalt des Mitbestimmungsgesetzes und seine Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht authentisch feststellen zu lassen? Aus den Fragen ist nicht ersichtlich, welchen Inhalt die Aufforderung ,der IG Chemie-Papier-Keramik hat. Daher ist es der Bundesregierung nicht möglich, hierzu Stellung zu nehmen. Der Bundesregierung ist keine Aufforderung der IG Chemie-Papier-Keramik bekannt, das Mitbestimmungsgesetz zu verletzen. Anlage 46 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 53): Trifft es zu, daß — wie in der Esslinger Zeitung vom 31. März 1978 berichtet — der Bundesforschungsminister Dr. Hauff auf einer DGB-Kreisvorstandssitzung des DGB Esslingen in eindeutiger Form erklärt hat, die Aussperrung sei unmenschlich und verfassungsfeindlich, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß demzufolge zur Frage der Aussperrung innerhalb des Bundeskabinetts divergierende Auffassungen bestehen, da Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff Aussperrungen mit den bestehenden Gesetzen für vereinbar erklärte? Die mir zugeschriebene Äußerung ist in dieser Form nicht korrekt wiedergegeben. In einem Gespräch mit dem Kreisvorstand Esslingen des Deutschen Gewerkschaftsbundes ging ich von folgenden Tatsachen aus: Das Recht des Arbeitskampfes ist nicht gesetzlich geregelt. Das Grundgesetz gibt — insbesondere in Art. 9 Abs. 3 GG — nur wenige Anhaltspunkte für die Gestaltung des Arbeitskampfrechts; es enthält keine ausdrückliche Anerkennung oder Nichtanerkennung der Aussperrung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob die Aussperrung verfassungsrechtlich garantiert sei, ausdrücklich offengelassen. Das Bundesarbeitsgericht hat — insbesondere durch zwei Beschlüsse des Großen Senats aus den Jahren 1955 und 1971 (BAG AP Nr. 1 und Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) allgemeine Rechtsregeln für die Zulässigkeit von Arbeitskämpfen entwickelt. Danach steht die Aussperrung unter dem obersten Gebot der Verhältnismäßigkeit (wirtschaftliche Gegebenheiten sind zu berücksichtigen, das Gemeinwohl darf nicht offensichtlich verletzt werden). Unter Beachtung dieser höchstrichterlichen Entscheidungen plädierte ich für eine Ächtung jener . Aussperrungen, die den vom Bundesarbeitsgericht mit Bezug auf das Grundgesetz erarbeiteten Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des fairen Kampfes widersprechen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 54 und 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ältere Leute, insbesondere Rentner, von einzelnen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen keine HdO (Hinter-dem-Ohr-Gerät), sondern nur Taschenhörgeräte ersetzt bekommen, und hält sie dies für eine Diskriminierung der Betroffenen und Unterlaufung des Rehabilitationsgesetzes? Ist der Bundesregierung bekannt und hält sie es für sinnvoll, daß nach Untersuchung durch den Facharzt und Anpassung des Hörgeräts durch den Akustiker die Unterlagen zur Überprüfung dem vertrauensärztlichen Dienst übersandt werden und dadurch zusätzliche Kosten entstehen, obwohl der vertrauensärztliche Dienst nur in seltenen Fällen fachlich und/oder gerätemäßig in der Lage ist, sachgerecht zu urteilen und zudem die Überprüfung meist ohne Inaugenscheinnahme des Patienten vornimmt? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6855* Bei dem Ihren Fragen zugrunde liegenden Sachverhalt gehe ich davon aus, daß es sich um Einzelfälle handelt. Die rechtmäßige Anwendung der gesetzlichen Vorschriften über den Anspruch auf Ausstattung mit Hörgeräten ist in dem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung vom 10. Juni 1975 niedergelegt. In diesem Rundschreiben wird ausgeführt, daß die Art des Hörgerätes unter Berücksichtigung einer optimalen Hörverbesserung und der Erkrankung den jeweiligen Bedürfnissen des Versicherten und seinen Möglichkeiten der Handhabung entsprechen muß. Die Art des Hörgerätes "richtet sich somit allein nach den persönlichen Verhältnissen des Versicherten. Wenn Ihnen konkrete Fälle bekannt sind, in denen die Krankenkassen statt des erforderlichen „Hinter-dem-Ohr-Gerätes" ein Taschenhörgerät zur Verfügung gestellt haben, sollte eine aufsichtsrechtliche Prüfung veranlaßt werden. Soweit es sich um landesunmittelbare Krankenkassen handelt, wird in Nordrhein-Westfalen die Aufsicht durch den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales durchgeführt. Der Bundesregierung — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — ist nicht bekannt, daß die Krankenkassen die Verordnungen über Hörgeräte generell dem vertrauensärztlichen Dienst zur Überprüfung zuleiten. Ich habe deshalb Ihre Frage zum Anlaß genommen, mit den Spitzenverbänden der Krankenversicherung diese Fragen zu erörtern. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage B 56) : Denkt das Bundesverteidigungsministerium daran, die Partnerschaftsseminare an der Schule der Bundeswehr für Innere Führung zukünftig verstärkt auch für Unteroffiziere mit und ohne Portepee durchzuführen, und wenn ja, warum ist in diesem Jahr im Gegensatz zu den angebotenen Seminaren für Offiziere nur eins für Unteroffiziere geplant? Im Einvernehmen mit den verbündeten Streitkräften wurden bisher nur Offizierseminare durchgeführt. Erstmalig 1978 ist geplant, in Absprache mit den französischen und den amerikanischen Streitkräften auch zwei Seminare für Unteroffiziere mit Portepee abzuhalten. Es ist beabsichtigt, in den kommenden Jahren vermehrt Unteroffizierseminare in den Veranstaltungsplan aufzunehmen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/1704 Fragen B 57 und 58) : Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß die grundsätzliche staatliche Förderung einzelner Sportdisziplinen nicht davon abhängig gemacht werden kann, daß sie olympische oder internationale Militärmeisterschaftsdisziplin ist, und wenn ja, wird sie sich entsprechend verhalten? Ist die Bundesregierung bereit, in militärfachlich begründeten Einzelfällen für derartige Sportdisziplinen Bundeswehrsportgruppen einzurichten? Die Bundesregierung macht eine Förderung nicht davon abhängig, ob eine Sportdisziplin zum olympischen Programm gehört. Die Spitzenfachverbände stimmen ihre Jahresplanungen mit dem Bundesministerium des Innern ab und erhalten im Rahmen der im Einzelplan 06 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine entsprechende Unterstützung. Über die Förderung von Disziplinen, die als internationale Militärmeisterschaften ausgeschrieben werden, entscheidet der Bundesminister der Verteidigung. Entsprechende Mittel sind im Einzelplan 14 ausgebracht. Bei der Bundeswehr wurden bereits 1970 Sportfördergruppen und Sportlehrkompanien eingerichtet, in denen Spitzensportler ihren Wehrdienst ableisten können. Die fachliche Auswahl trifft der Deutsche Sportbund in Zusammenarbeit mit den Spitzenfachverbänden; die gezielte Einberufung erfolgt auf Weisung des Bundesministeriums der Verteidigung durch die Wehrersatzbehörde. Auch hier ist die Förderung nicht auf olympische, Disziplinen beschränkt. Darüber hinaus hat die Teilstreitkraft Heer Voraussetzungen geschaffen, durch die auch längerdienende Zeit- und Berufssoldaten gefördert werden können, wenn sie „Spitzensportler" sind. Auf Grund der Haushalts- und Personallage mußte die Einrichtung der „Sportgruppen Heer" jedoch auf Sportarten beschränkt bleiben, die zum Sport- und Ausbildungsprogramm der Bundeswehr gehören und in denen „Internationale Meisterschaften" des Conseil International du Sport Militaire (CISM) ausgetragen werden. Als Beispiel seien genannt: Nordischer Skilauf, Biathlon, Fallschirmsportspringen, Sportschießen, Moderner Fünfkampf, Militärischer Fünfkampf, Leichtathletik, Schwimmen, Boxen, Fechten, Judo u. a. m. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 59) : Werden nunmehr ausnahmslos alle Wissenschaftler (wissenschaftliche Räte, wissenschaftliche Oberräte usw.), die von der Auflösung der wissenschaftlichen Gruppen an den Offizierschulen der Teilstreitkräfte, der Wehrakademie und der Stabsakademie der Bundeswehr betroffen waren, als Wissenschaftler in Lehre und/oder Forschung wiederverwendet und an den neuen Einrichtungen auch mit ihrem Einverständnis und zu ihrer Zufriedenheit untergebracht (siehe meine schriftliche Frage vom 4. März 1975 und die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung in der 156. Sitzung vom 14. März 1975, Plenarprotokoll Seite 10920 A)? Neben den 24 mit ihrem Einverständnis an anderen Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr eingesetzten Wissenschaftlern sind gegenwärtig fünf weitere auf eigenen Wunsch in ihren bisherigen Funktionen außerhalb von Dienstposten ebenfalls weiterhin in Lehre und Forschung tätig. Ein Beamter ist zwischenzeitlich in den Ruhestand getreten, so daß die Zahl der Ausgeschiedenen sich auf 2 erhöht. Ein Beamter wurde an die Bundeswehrverwaltungsschule IV versetzt und ist dort als Lehr- 6856* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 kraft für Volks- und Betriebswirtschaftslehre tätig. Er strebt aber eine andere Verwendung an. Diesem Wunsch konnte jedoch bisher nicht nachgekommen werden, zumal der Beamte sich an den Großraum München gebunden fühlt. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 60, 61 und 62) : Trifft es zu, daß eine Vielzahl jugendlicher Arbeitsloser, die zur Ableistung ihres Wehrdienstes bereitstehen, nicht zur Bundeswehr eingezogen werden, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit zu veranlassen, daß durch einen engeren Kontakt zwischen den Kreiswehrersatzämtern und Arbeitsämtern eine umgehende Einberufung dieser Jugendlichen erfolgen kann, um so die starken persönlichen und volkswirtschaftlichen Belastungen einzuschränken? Trifft es zu, daß an der Führungsakademie der Bundeswehr der bisherige Bereich Ausbildung, Lehre und Forschung umbenannt werden soll in Ausbildung und Lehre? Wenn ja, wird damit beabsichtigt, an dieser bedeutendsten militärischen Bildungsstätte die Forschung im Rahmen der militärischen Lehre einzustellen? Zu Frage B 60: In der Heranziehung der arbeitslosen Jugendlichen, die dies wünschen, sieht die Bundesregierung kein Problem. Die gegenwärtige Wehrersatzlage erfordert die Einberufung nahezu aller verfügbaren Wehrpflichtigen, teilweise auch der eingeschränkt Verwendungsfähigen, die zeitweilig nicht herangezogen werden mußten. Die Einberufung der arbeitslosen Wehrpflichtigen wird daher in aller Regel möglich sein. Aus keiner der zahlreichen täglich im Verteidigungsministerium eingehenden Eingaben konnte entnommen werden, daß bisher ein für den Wehrdienst geeigneter Arbeitsloser, der um seine Einberufung nachgesucht hatte, von den Wehrersatzbehörden zurückgewiesen wurde. Ich bin gern bereit, Hinweisen auf Fälle nachzugehen, in denen anders verfahren wurde. Ihrem Vorschlag, die Arbeitslosigkeit Wehrpflichtiger durch Informationsaustausch zwischen Arbeitsamt und Kreiswehrersatzamt amtlich festzustellen, vermag die Bundesregierung nicht zu entsprechen. Abgesehen von dem erheblichen Arbeitsaufwand steht diesem Vorschlag die berechtigte Erwartung des Wehrpflichtigen entgegen, im Hinblick auf die Erfüllung der Wehrpflicht ohne seinen Willen nicht anders behandelt zu werden als der Berufstätige. Nicht alle Arbeitslosen sehen die Lösung ihrer Probleme in der bevorzugten Heranziehung zum Wehrdienst. Die Wehrpflichtigen werden daher bei der Musterung belehrt, daß sie jederzeit die bevorzugte Einberufung beantragen können, wenn sie Zeiten der Arbeitslosigkeit durch die Wehrdienstleistung überbrücken möchten. Ob von diesem Angebot Gebrauch gemacht wird, muß dem einzelnen überlassen bleiben. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die bevorzugte Einberufung Arbeitsloser bei gleichbleibender Einberufungsquote die Gesamtzahl der Arbeitslos en nicht beeinflussen kann. Denn auch ein aus dem Arbeitsverhältnis heraus einberufener Wehrpflichtiger macht einen Platz zur Unterbringung eines Arbeitslosen frei. Zu Frage B 61: Es ist beabsichtigt, die Bezeichnung „Ausbildung, Lehre und Forschung", wie sie der vorläufige Entwurf der STAN (Stärke- und Ausrüstungsnachweisung) der Führungsakademie der Bundeswehr vom 1. August 1974 enthält, durch das Begriffspaar „Ausbildung und Lehre" zu ersetzen. Diese Änderung berücksichtigt die Praxis der Führungsakademie, Forschung lediglich zur Weiterentwicklung ihrer speziellen Lehre, also für den eigenen Bedarf zu betreiben. Hierfür verfügt jede der sechs Fachgruppen, die dem „Direktor Ausbildung, Lehre und Forschung" unterstehen, wie er zur Zeit noch heißt, über eine Teileinheit „Bedarfsforschung", die aus zwei bis drei Planungsstabsoffizieren besteht. Zu Frage B 62: Nein. Die Forschung im Rahmen der militärischen Lehre wird an der Führungsakademie unverändert nach Art und Umfang beibehalten. Die Änderung der Bezeichnung ändert nichts an dem tatsächlich seit vier Jahren, d. h. also seit Bestehen der neuen Führungsakademie, geübten Verfahren. Sie beseitigt nur einen irreführenden, weil der Aufgabe der Führungsakademie nicht entsprechenden Namen. Die Teileinheiten „Bedarfsforschung" bleiben unverändert erhalten. Damit ändert sich auch nichts an der für jeden Dozenten an der Führungsakademie bestehenden Pflicht zur selbständigen Weiterentwicklung der Lehre auf seinem Fachgebiet, also an seiner speziellen Bedarfsforschung. Zweckfreie Forschung im Sinne der Hochschulen gehört nicht zu den Aufgaben der Führungsakademie als der höchsten militärischen Ausbildungsstätte. Hierfür ist sie deshalb auch nach Kapazität des Personals und Materials nicht eingerichtet. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 63) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß systematische gebührenpflichtige Untersuchungen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch und Geflügelfleisch im Interesse der Verbraucher und der Gesundheit der Bevölkerung nach wie vor unverzichtbar sind, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die Rechtsgrundlage für solche Untersuchungen auch in Zukunft erhalten bleibt? Systematische gebührenpflichtige, dem Gesundheitsschutz des Verbrauchers dienende Untersuchungen von frischem Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Einhufern sowie frischem Geflügelfleisch aus Mitgliedstaaten der EWG stehen sowohl nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) als auch des Bundesverwal- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6857* tungsgerichts (Urteil Moormann / Stadt Emmerich-BVerwG VII C 16.76 vom 26. August 1977) in Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht. Nach Harmonisierung der Vorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten müssen die notwendigen systematischen Untersuchungen im Versandland durchgeführt werden, und nach Maßgabe der hierzu ergangenen einschlägigen Urteile dürfen beim Verbringen in einen anderen Mitgliedstaat in der Regel nur noch Kontrollen der Genußtauglichkeitsbescheinigung und der Nämlichkeit stattfinden. Untersuchungen, die darüber hinausgehen, sind nur zulässig, „wenn sie sich nicht so sehr häufen, daß sie eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen Mitgliedstaaten darstellen" (Zitat aus dem Urteil des EuGH in der Rechtssache 35/76 vom 15. Dezember 1976). Nach Auffassung der Bundesregierung bietet die vom EuGH entwickelte Leitlinie genügend Spielraum für weitergehende, allerdings kostenfreie Untersuchungen. Darunter fallen die Untersuchungen bei Unstimmigkeiten der Genußtauglichkeitsbescheinigung oder bei Verdacht auf vorschriftswidrige Beschaffenheit des Fleisches, ferner — da noch nicht harmonisiert — die Rückstands- und Trichinenuntersuchungen. Die Bundesregierung sieht durch eine sorgfältige Dokumenten- und Nämlichkeitskontrolle sowie durch entsprechende Handhabung der bestehengebliebenen Untersuchungsmöglichkeiten den Gesundheitsschutz des Verbrauchers als ausreichend gewahrt an. Sie wird mit den obersten Veterinärbehörden der Länder abgestimmte Verordnungen zur Anpassung der bestehenden Einfuhruntersuchungsvorschriften in Kürze dem Bundesrat zuleiten, so daß die neuen Vorschriften voraussichtlich vor der Sommerpause 1978 in Kraft treten können. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 64, 65 und 66): Erblickt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit — wie nach einer dpa-Meldung in der „Süddeutschen Zeitung" vom 4. April 1978 berichtet — in den Auswirkungen des § 13 Nr. 3 und 4 des Bundeswahlgesetzes (Ausschluß vom Wahlrecht im Falle der Pflegschaft) eine „unvertretbare Diskriminierung von Kranken", und wenn ja, wie ist diese' Beurteilung mit der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern vom 16. März 1978 zu vereinbaren, worin auf meine Fragen (Drucksache 8/1612) erklärt wird, daß die Bundesregierung in den Auswirkungen der zitierten Vorschrift des Bundeswahlgesetzes keine Diskriminierung des betreffenden Personenkreises sehe? Ist der Bundesregierung entgangen, daß der Bundesinnenminister in einer Stellungnahme an den Petitionsausschuß vom 1. August 1977 eine Überprüfung des § 13 des Bundeswahlgesetzes zugesagt hat, mit dem Ziel, den von den Einschränkungen des Wahlrechts durch den § 13 des Bundeswahlgesetzes betroffenen Personenkreis weiter einzugrenzen, insbesondere zu überprüfen, ob „Bürger, bei denen sich das geistige Gebrechen und die Pflegschaftsanordnung auf ganz andere Bereiche beziehen und bei denen die Fähigkeit zur Teilnahme an •der politischen Willensbildung nicht beeinträchtigt ist, generell von der Wahlberechtigung zum Deutschen Bundestag ausgeschlossen bleiben" sollen? Welche Stellungnahme hat die Bundesregierung abgegeben oder gedenkt sie abzugeben zu einer Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, der in seiner Herbstsitzung gefordert hat, daß psychisch Kranke auch das Wahlrecht erhalten und dazu in psychiatrischen Einrichtungen mit den notwendigen Informationen versorgt werden sollen? Zu Frage B 64: Die Bundesregierung hat zu dem gegenwärtigen Stand der Erörterungen über die Bedeutung und die Auswirkungen der Regelungen in § 13 Nr. 2 und 4 Bundeswahlgesetz (Ausschluß vom Wahlrecht im Falle der Pflegschaft und der nicht nur einstweiligen Unterbringung) aus Anlaß der schriftlichen Anfrage des MdB Christian Lenzer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12./13. April 1978 geantwortet, daß es das Bestreben der Bundesregierung sei, in den Bereichen, in denen sie für gesetzgeberische und sonstige Maßnahmen zuständig ist, den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker Rechnung zu tragen. Es ist u. a. darauf hingewiesen worden, daß im übrigen auch zu prüfen sein wird, ob der Ausschluß des Personenkreises der nicht nur einstweilig Untergebrachten vom Wahlrecht undifferenziert aufrechterhalten bleiben soll. Dies gelte auch für die Personen, die wegen geistiger Gebrechen unter Pflegschaft gestellt sind und deshalb nicht wählen dürfen. Die von Ihnen erwähnten Äußerungen sind in dem Sinne zu verstehen, daß im Interesse der Betroffenen die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu diesen wichtigen Fragen noch nicht als abgeschlossen anzusehen ist. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die in § 13 Bundeswahlgesetz normierten Fälle des Wahlrechtsausschlusses seit den Anfängen der parlamentarischen Demokratie in Deutschland traditionell zulässige Begrenzungen der Allgemeinheit der Wahl enthalten. Der Deutsche Bundestag hat sich 1975 bei der einstimmig erfolgten Novellierung des Bundeswahlgesetzes für eine neue gegenüber dem früheren Rechtszustand deutlich eingeschränkte Fassung des § 13 Nr. 4 Bundeswahlgesetz entschieden. Zu Frage B 65: Die von Ihnen angesprochene Stellungnahme des Bundesministers des Innern vom 1. August 1977 gegenüber dem Petitionsauschuß des Deutschen Bundestages betraf nicht das Wahlrecht der in psychischen Krankenhäusern untergebrachten Personen, d. h. nicht die Wahlrechtsausschlußgründe in § 13 Nr. 3 und 4 Bundeswahlgesetz, sondern den Wahlrechtsausschluß bei Pflegschaft wegen geistigen Gebrechens nach § 13 Nr. 2, zweite Alternative Bundeswahlgesetz. Der Bundesminister des Innern hat entsprechend seiner Ankündigung bereits eine Überprüfung des zuletzt genannten Tatbestandes eingeleitet. In diese Überprüfung ist auch der Tatbestand des Wahlrechtsausschlusses nach § 13 Nr. 4 Bundeswahlgesetz einbezogen. Zu Frage B 66: Soweit in der Empfehlung Nr. 818 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 8. Oktober 1977 das Wahlrecht von psychisch Kranken angesprochen ist, hat die Bundesregierung dazu auf der Grundlage der geltenden Regelung im Bundeswahlrecht Stellung genommen. Sie wird die Ergebnisse ihrer Überprüfung zu den oben angesprochenen Wahlrechtsausschlußgründen zu gegebener Zeit in die Erörterung der Fachausschüsse beim Europarat, denen die Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung zur Beratung vorliegt, einbringen. 6858* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage B 67): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die nicht zureichende Regelung von Schadstoffen in der Raumluft, insbesondere im Bereich der sogenannten Monomeren, dazu führt, daß selbst dadurch eindeutig verursachte Belästigungen (Übelkeit usw.) mangels hinreichender Rechtsgrundlagen nicht beseitigt werden können, und will sie dafür entsprechende Vorschriften erarbeiten? Am 22./23. Februar 1978 hat die Bundesregierung in ihrer schriftlichen Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Renate Lepsius am Beispiel der Formaldehydabgasung aus Spanplatten in die Raumluft erklärt, daß sie dabei ist, den in Ihrer Anfrage angesprochenen Risiken zu begegnen. Sie verweist hierbei auch auf die Initiative betreffs der Verwendung von Pentachlorphenol in Holzschutzmitteln. Allerdings wird von Fall zu Fall genau zu prüfen sein, welches rechtliche oder andere Instrumentarium zur Erreichung dieses Ziels geeignet ist. Ausgangspunkt der Erwägungen und Maßnahmen ist dabei der Nachweis von gesundheitlichen Schäden oder erheblichen Belästigungen. Die Bundesregierung hat daher das Bundesgesundheitsamt beauftragt, in enger Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Institut für Bautechnik in Berlin sowie mit einschlägigen Wissenschaftlern und Institutionen der Bundesregierung die hierzu notwendigen fachlichen Grundlagen und geeignete Vorschläge zur Schadensverhütung zu erarbeiten. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, welche Folgerungen daraus zu ziehen sind. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 68 und 69) : Wieviel Anträge auf Indizierung hat durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdendes Schrifttum das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit seit der Anfrage des Abgeordneten Wehner vom 16. Februar 1978 gestellt? Worauf beziehen sich diese Anträge? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat inzwischen zwei Sammelanträge bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften gestellt. Ein Antrag betrifft 16 Langspielplatten mit „Tondokumenten" nationalsozialistischer Propaganda (u. a. Hitler- und Goebbels-Reden, Berichte der Propaganda-Kompanien usw.), die wegen ihrer kriegsverherrlichenden und verfassungsfeindlichen Tendenzen als erheblich jugendgefährdend zu beurteilen sind. Der zweite Sammelantrag bezieht sich auf fünf 1977 von einem deutschen Verlag herausgegebene Bildbände mit Nachdrucken aus Original-Heften der Wehrmacht-Propagandazeitschrift „Signal" der Jahre 1940-1945. Die Bundesprüfstelle wird über diese Anträge in der Mai- und Juni-Sitzung entscheiden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 70 und 71): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Alkoholgehalt aus pharmazeutischer Sicht nicht zu den wirksameren Bestandteilen eines beliebigen Medikaments gehört, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus im Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht in bezug auf den Alkoholgehalt in Medikamenten und Stärkungsmitteln? Ist die Bundesregierung bereit, Bestrebungen voranzutreiben, daß auf den Verpackungen dieser Mittel (siehe meine Anfrage 79 vom 15./16. März 1978) grundsätzlich deutlich sichtbar die allgemeinverständliche Angabe über den Alkoholgehalt in Volumenprozent angegeben wird (die Möglichkeit besteht —siehe Antwort auf meine Anfrage), um auch von dieser Seite dem Alkoholmißbrauch — in diesen Fällen aus Unkenntnis — zu begegnen? Wie ich in meiner Antwort auf Ihre Schriftliche Anfrage Nr. 79 vom 15./16. März 1978 ausgeführt habe, ist die Deklarationspflicht nach den Bestimmungen des neuen Arzneimittelgesetzes nicht mehr auf die arzneilich wirksamen Bestandteile eines Fertigarzneimittels beschränkt, sondern gilt für alle Bestandteile, sofern sie im menschlichen oder tierischen Körper Wirkungen hervorrufen. Hierzu gehört auch der Alkohol, sofern er nicht nur in sehr geringer Konzentration im Fertigarzneimittel vorliegt oder das Arzneimittel nur in sehr geringer Dosierung angewendet wird. Der Alkoholgehalt ist daher bei . allen Fertigarzneimitteln in deutlich lesbarer Schrift gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 8 des Arzneimittelgesetzes auf den Behältnissen und, soweit verwendet, auf den äußeren Umhüllungen und gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Arzneimittelgesetzes auch auf der Packungsbeilage als wirksamer Bestandteil anzugeben. Bezüglich der Auflagenbefugnis des Bundesgesundheitsamtes verweise ich auf die letzten beiden Absätze meiner Antwort auf Ihre Frage 79 vom 15.116. März 1978. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage B 72): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nodi immer Restbestände an Kinderbetten im Handel sind, die den erforderlichen Sicherheitsbestimmungen nicht entsprechen, und ist sie bereit, die neuen Sicherheitsbestimmungen für Hersteller und Importeure von Kinderbetten auch auf den Handel auszudehnen, um tödliche Unfälle — wie 1974 in Warendorf und im April 1978 in Remscheid vorgekommen — zu verhindern? Nach dem Maschinenschutzgesetz dürfen Hersteller und Importeure Kinderbetten, Kinderlaufställe und Kinderschutzgitter nur in Verkehr bringen, wenn diese den sicherheitstechnischen Anforderungen der Normen DIN 66 076 „Kinderlaufställe und Kinderschutzgitter" (Ausgabe Mai 1974) und DIN 66 078 „Kinderbetten" (Ausgabe Dezember 1975) entsprechen. Theoretisch dürften demnach lebensgefährliche Kinderbetten nicht mehr vom Handel angeboten werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6859* Einen Hinweis auf trotzdem noch im Handel befindliche unvorschriftsmäßige Kinderbetten hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung von dem nordrhein-westfälischen Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Januar 1978 erhalten, in dem auf ein an Einzelhändler gerichtetes Großhändler-Schreiben aufmerksam gemacht wird. In diesem Schreiben wurden nichtvorschriftsmäßige Kinderbetten als Sonderangebote offeriert. Dabei sind die Einzelhändler ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß die Kinderbetten nicht der jetzt gültigen DIN-Norm entsprechen. Ein Eingreifen der Gewerbeaufsicht im Handel ist bei der gegenwärtigen Rechtslage jedoch praktisch nicht möglich. In den Ausschüssen des Deutschen Bundestages wird zur Zeit ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Maschinenschutzgesetzes beraten, der u. a. die Einbeziehung des Handels in das Gesetz zum Gegenstand hat. Sollte der Deutsche Bundestag das Maschinenschutzgesetz nicht dahin ändern, daß auch der Handel mit einbezogen wird, können auch weiterhin im Handel befindliche unsichere Kinderbetten von der Gewerbeaufsicht nicht aus dem Verkehr gezogen werden. Der Handel bemüht sich gegenwärtig, auf dem Wege einer freiwilligen Vereinbarung mit der Industrie eine Verbesserung der Rückgabemöglichkeit für unsichere Geräte zu erreichen, um damit dem Sicherheitsbedürfnis der Verbraucher Rechnung zu tragen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 73): Muß nicht nach den Ergebnissen neuester amerikanischer Untersuchungen (Miller: World Smoking & Health 3, 4 [1978]), wonach die Raucher von Filterzigaretten — infolge des hohen CO-Gehalts im Rauch von Filterzigaretten — durchschnittlich 3,7 Jahre früher sterben als Raucher von Zigaretten ohne Filter, sowie angesichts der Tatsache, daß der Begriff „Leichtrauchen", der sich ausschließlich auf Filterzigaretten beschränkt, dem Raucher geringere Gesundheitsschädlichkeit suggeriert, eine Werbung für Zigaretten unter dem Aspekt des Leichtrauchens als Verstoß gegen § 22 des Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts betrachtet werden, der jegliche Aussagen in der Werbung für Tabakwaren unter dem Aspekt gesundheitlicher Unbedenklichkeit verbreitet, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die zitierte Untersuchung ist neuesten Datums und liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Welche Daten dieser amerikanischen Untersuchung zugrunde liegen und ob diese Daten die hieraus gezogenen weitreichenden Schlußfolgerungen zu tragen vermögen, wird von der Bundesregierung geprüft werden. Es ist richtig, daß Hinweise auf einen geringen Nikotin- bzw. sonstigen Schadstoffgehalt des Zigarettenrauches bisher nur bei Filterzigaretten in Frage kamen. Die unterschiedliche Regelung für Zigaretten mit und ohne Filter soll durch die im Referentenstadium konzipierte Zigaretten-Kennzeichnungsveroidnung beseitigt werden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 74 und 75): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Parlaments, niedergelegt in dem Dokument 344/77 vom 9. November 1977, wonach Asbest (insbesondere Asbestzement) bei Verarbeitung krebserregend und damit gesundheitsgefährdend ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Verarbeitung von Asbest kurz- oder langfristig zu untersagen, und ist sie bereit, den öffentlichen Händen schon jetzt zu empfehlen, die in der Anlage I des vorgenannten Dokuments (Seite 19) aufgeführten Erzeugnisse in Zukunft möglichst nicht zu verwenden? Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Europäischen Parlaments, daß bei der Bearbeitung von Asbest oder asbesthaltigen Produkten entstehender Staub in Abhängikeit von der Asbestart, der Konzentration Und der Dauer der Einwirkung zu einer Asbestose oder zu bösartigen Tumoren, also zu Krebserkrankungen, führen kann. Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften und auf nationaler Ebene bestehen bereits seit längerer Zeit verstärkte Aktivitäten hinsichtlich der Erarbeitung von Schutzvorschriften für Asbest. Im Zusammenhang mit dem Dokument 344/77 des Europäischen Parlaments hat die EG-Kommission im Herbst 1977 einen Richtlinienvorschlag für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von bestimmten Arten von Asbestfasern vorgelegt; die Beratungen laufen noch. Bei der EG sind ferner Vorschriften zur Kennzeichnung krebserzeugender Stoffe einschließlich Asbest in Vorbereitung. In der Bundesrepublik Deutschland ist auch der beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bestehende Ausschuß für gefährliche Arbeitsstoffe eingeschaltet, dem u. a. Vertreter der Gewerkschaften, der Industrie, der Wissenschaft und der Arbeitsschutzbehörden angehören. Ob die Verarbeitung von Asbest insgesamt verboten werden muß, bedarf noch sorgfältiger Prüfung, insbesondere auch wegen der unterschiedlichen Eigenschaften der verschiedenen Asbestarten. Es ist jedoch zu erwarten, daß in absehbarer Zukunft bestimmte Anwendungsbereiche von Asbest nicht mehr zugelassen werden können. Sollte ein umfassender Schutz der Arbeitnehmer gegen die Gefahren bei der Verarbeitung von Asbest und Asbestprodukten nicht möglich sein, wird die Bundesregierung nicht zögern, den Krebsgefahren durch entsprechende Verbote entgegenzuwirken. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1704 Fragen B 76 und 77): 6860* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Wie ist der Stand der Planungen für die Führung des Teilstücks der B 44 im Stadtgebiet Groß-Gerau ? zwischen den abgeschlossenen bzw. vor dem Abschluß stehenden Planfeststellungsverfahren „Verlegung der B 44 zwischen Stockstadt und Dornheim" im Süden und „Verlegung der B 44/B 486 im Raum Walldorf/Mörfelden" im Norden, und wie kann die Planung beschleunigt werden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Lärmschutzmauer an der neuen B 43 (Mainuferstraße) im Gemarkungsbereich Raunheim im Hinblick auf die Interessen der Bürger von Flörsheim/Main als absorbierende (lärmschluckende) Schallmauer gebaut werden muß, und was gedenkt sie gegebenenfalls zu unternehmen, um gegebenenfalls diese Auffassung durchzusetzen? Zu Frage B 76: Der Abschnitt der B 44 im Stadtgebiet Groß-Gerau ist nach dem Gesetz über den Ausbau der Bundesstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 als „möglicher weiterer Bedarf" ausgewiesen. Danach kann diese Maßnahme in absehbarer Zeit noch nicht durchgeführt werden. Somit besteht auch vorerst kein Anlaß, die Planung zu beschleunigen. Zu Frage B 77: Für die Lärmschutzmaßnahmen an der neuen B 43 in Raunheim läuft z. Z. ein besonderes Planfeststellungsverfahren. In diesem Verfahren sollen auch Einzelheiten des Lärmschutzes geklärt werden. Der Bundesminister für Verkehr kann in das schwebende Verfahren nicht eingreifen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 78, 79 und 80) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn die Schließung des Bahnbetriebswerks Hamburg-Altona plant und erwägt, wodurch 300 Arbeitsplätze in Hamburg verlorengehen und ein Gesamtanlagevermögen von rund 300 Millionen DM aufgegeben würden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Verlagerung der Lokwartung nach Lübeck und Flensburg dazu führen würde, daß alle Einsatzfahrzeuge (Diesel-Lok 218) bei Notfällen im Großraum Hamburg und insbesondere im Hamburger Hafen aus Entfernungen von 70 bzw. 120 km herangefahren werden müssen und die am Rande des Einsatzgebiets gelegenen Standorte an die Stelle des zentralen Wartungszentrums HamburgAltona treten, und hat die Deutsche Bundesbahn diese Umstände bei ihren Überlegungen ausreichend berücksichtigt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Verlagerung der Lokwartung nach Lübeck und Flensburg auch dazu führen würde, daß erhebliche Neuinvestitionen in Lübeck und Flensburg notwendig werden, um die in Hamburg-Altona vorhandenen Anlagen zu ersetzen, und daß die in den letzten drei Jahren vorgenommenen Modernisierungen und Neuinvestitionen in Hamburg-Altona sinnlos werden, und hat die Bundesregierung auch diese Umstände bei ihren Überlegungen ausreichend berücksichtigt? Zur Senkung ihres Aufwandes für die Betriebsführung beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn (DB) in den nächsten Jahren u. a., die Unterhaltung der Triebfahrzeuge und Wagen im gesamten Bundesgebiet in leistungsfähigen Werkstätten zusammenzufassen und den Einsatz des rollenden Materials nachhaltig am Verkehrsaufkommen im Netz zu orientieren. Mit dieser Zielsetzung sind bei der Zentralen Transportleitung (ZTL) im März Untersuchungen angelaufen, die bis zum Herbst dieses Jahres zeigen sollen, wo solche Schwerpunktdienststellen zweckmäßigerweise eingerichtet werden. Die Entscheidung hierüber wird der Vorstand der DB in eigener Zuständigkeit und Verantwortung treffen und zu gegebener Zeit bei den anstehenden Rationalisierungs- und Investitionsmaßnahmen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie die persönlichen und sozialen Belange seiner Mitarbeiter berücksichtigen. Die Hauptverwaltung der DB hat mir auf Rückfrage mitgeteilt, daß nach dem derzeitigen Planungsstand davon auszugehen ist, daß Hamburg Schwerpunkt für die Unterhaltung von Triebfahrzeugen und Wagen bleiben wird. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 81, 82, 83 und 84) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß bereits bei der Planung und der Anlage von Hochleistungsstraßen — z. B. Autobahnen, vierspurigen Bundesstraßen und großzügig ausgebauten Ortsdurchfahrten und Umgehungen —, die die Wohngemeinden zerteilen oder ortsnahe vorbeiführen, Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen und gleichzeitig gebaut werden, wie es z. B. unser Nachbarland, die Schweiz, zwingend vorschreibt? Könnte sich die Bundesregierung nicht ausländische Erfahrungen zu eigen machen, daß durch das Aufschütten von Dämmen und Wällen unter Verwendung des Aushubmaterials ein bedeutend „natürlicher" wirkender Lärmschutz zu erreichen ist, als mittels der oft häßlichen, nachträg ich montierten Lärmschutzwände, und ist sie nicht auch der Meinung, daß diese Maßnahme auch von der Kostenseite interessant und überprüfenswert ist, da der Abtransport des dazu verwendeten Aushubmaterials weitgehend entfällt? Ist die Bundesregierung bereit, der Behauptung von der „Zubetonierung der Landschaft" durch Straßenbauten für ihren Verantwortungsbereich durch die Veröffentlichung von konkreten Zahlen über den Landschaftsverbrauch durch Straßenbaumaßnahmen entgegenzutreten, und ist sie bereit, auch über den Standard des deutschen Straßennetzes Auskunft zu geben, das nach Meldungen der Informationsschrift „Straße und Wirtschaft" (Nr. 1, Februar 1978, Seite 4) 34 v. H. der Bundesstraßen unter der Norm liegen, die den Kraftverkehr zügig und sicher abrollen lassen? Ist sie weiter bereit, auf Grund der beiden genannten Tatsachen die Notwendigkeit eines sicheren und leistungsfähigen Straßennetzes für unser hockindustrialisiertes Land durch entsprechende Informationen herauszustellen, um für ihren Verantwortungsbereich damit dazu beizutragen, daß geplante und finanzierte Straßenbaumaßnahmen nicht unnötig verzögert oder gar verhindert werden? Zu Frage B 81: Bundesfernstraßen werden schon heute nach § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes so geplant, daß schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Darüber hinaus müssen nach dem Entwurf des Verkehrslärmschutzgesetzes beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Bundesfernstraßen Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden, wenn bestimmte, in diesem Gesetz festgelegte Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Zu Frage B 82: Die Bundesregierung ist der Meinung, daß Lärmschutzwälle, wenn es die Platzverhältnisse zulassen und die notwendigen Bodenmassen vorhanden sind, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6861 jederzeit Lärmschutzwänden vorzuziehen sind. Nach diesem- Grundsatz wird bei der Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen bereits heute verfahren. Zu Frage B 83: Die Länge des klassifizierten Straßennetzes für den überörtlichen Verkehr beträgt rd. 169 000 km; hinzu kommen noch rd. 296 000 km Gemeindestraßen. Insgesamt sind das also rd. 465 000 km. Diese Straßen nehmen überschläglich insgesamt rd. 3 500 qkm Fläche in Anspruch (Grundstücksflächen für Fahrbahnbefestigung einschließlich Flächen für Einschnitte, Böschung, Anschlußstellen usw.). Dies entspricht etwa 1,4 % der Fläche des Bundesgebietes. Auf die Bundesfernstraßen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung entfallen davon rd. 600 qkm oder rd. 0,25 % der Bundesgebietsfläche bzw. rd. 17 % der gesamten Straßenfläche. Die in den Jahren bis 1985 nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen benötigten Flächen betragen schätzungsweise rd. 100 qkm; das sind rd. 0,04 % der Bundesgebietsfläche. Insgesamt werden damit im Jahre 1985 rd. -0,3 % der Bundesgebietsfläche für Bundesfernstraßen beansprucht sein. Von einer Zubetonierung der Landschaft durch Bundesfernstraßen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung kann somit nicht die Rede sein. Die Angabe von 34 % bezieht sich nach der Straßenbestandsaufnahme des Jahres 1976 auf jenen Teil des Bundesstraßennetzes, der eine befestigte Breite (Fahrbahn, Randstreifen und Seitenstreifen) von weniger als 7,0 m aufweist. Dies entspricht einer Bundesstraßenlänge von 11 070 km am gesamten Bundesstraßennetz von 32 518 km. Dabei ist zu berücksichtigen, daß in den 11 070 km allein 9 237 km enthalten sind, die immerhin eine befestigte Breite von 6,0 m bis unter 7,0 m aufweisen. Zu Frage B 84: Die Bundesregierung hat mit dem gesetzlich beschlossenen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ihre Vorstellungen zur Schaffung eines sicheren und leistungsfähigen Bundesfernstraßennetzes konkretisiert. Sie hat die Absicht zur Verwirklichung dieses Planes im koordinierten Investitionsprogramm und im Programm für Zukunftsinvestitionen sowie durch entsprechende Informationen in der Presse wie auch in Form von Leistungsberichten und der Beantwortung von Anfragen usw. dokumentiert. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage B 85) : Teilt die Bundesregierung die von der Stiftung Warentest vertretene Auffassung, daß die Benutzung von Saugnapfgepäckträgern gefährlich sein kann und deshalb untersagt werden sollte, und wird sie gegebenenfalls entsprechende Schritte in die Wege leiten? Die Bundesregierung hat durch die Zeitschrift „Test" (Heft Nr. 3, 1978) von Saugnapf-Dachgepäckträgern Kenntnis bekommen und unverzüglich Sachverständige um Prüfung gebeten. Nach dem gegenwärtigen Stand ist die Bundesregierung der Auffassung, daß mit Saugnapf-Dachgepäckträgern ausgerüstete Kraftfahrzeuge nicht in allen Punkten die Bestimungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllen. Das endgültige Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten. Anlage 64 Antwort ,des Parl. Staatssekretärs Engholm auf- die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP) (Drucksache 8/1704 Fragen B 86 und 87): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das Programm zur Durchführung vordringlicher Maßnahmen und zur Minderung der Beschäftigungsrisiken von Jugendlichen bereits seit 1976 in der Bund-Länder-Kommission (BLK)• für Bildungsplanung und Forschungsförderung beraten wurde (Verabschiedung durch die BLK am 15. November 1976), aber bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 17. Februar 1978 nicht einmal von allen Ländern „im Grundsatz zustimmend zur Kenntnis" genommen wurde? Welchen konkreten Beitrag zur Sicherung der Bildungs- und Berufschancen der jungen Generation können derartige Programme leisten, wenn man die lange Beratungszeit, die verschiedenen Sondervoten einzelner Länder und schließlich die trotz der eingegangenen Kompromisse nicht einmal einstimmige Zustimmung der Regierungschefs berücksichtigt? Zu Frage B 86: Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) hat am 15. November 1976 ein Programm zur Durchführung vordringlicher Maßnahmen zur Minderung der Beschäftigungsrisiken von Jugendlichen verabschiedet. Da einige Problembereiche zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend behandelt werden konnten und die dem Programm zugrunde gelegten Daten z. T. noch nicht genügend differenziert waren, z. T. noch auf vorläufigen Annahmen beruhten, hat die BLK auf Drängen des Bundes zugleich beschlossen, die Möglichkeiten einer Fortschreibung, Ergänzung und Konkretisierung des Programms unter Einbeziehung aktuellerer Daten zu prüfen. Dieser Sachverhalt ist den Regierungschefs von Bund und Ländern bei Übermittlung des Programms zur Kenntnis gebracht worden; sie haben daraufhin die BLK am 6. Mai 1977 gebeten, ein entsprechendes konkretisiertes und ergänztes Programm bis zum Jahresende vorzulegen. In Erfüllung dieses Auftraps hat die BLK am 5. Dezember 1977 ein konkretisiertes Programm verabschiedet, das Grundlage für die Beschlußfassung der Regierungschefs von Bund und Ländern am 17. Februar 1978 war. Es trifft zu, daß ein Land (Bayern) dem Programm nicht zugestimmt hat. Die Bundesregierung bedauert dies, da die gemeinsame Bildungsplanung von Bund und Ländern nur dann ihre volle Wirkung entfalten kann, wenn die in der BLK erarbeiteten bundesweiten Programme und Pläne von allen Ländern in konkrete Ausbauprogramme umgesetzt werden. 6862* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Das von Ihnen angesprochene Programm soll die Voraussetzungen zur Versorgung der geburtenstarken Jahrgänge mit ausreichenden und qualifizierten Ausbildungsangeboten im Bereich der beruflichen Bildung für die Zeit des Spitzenbedarfs (bis 1982) schaffen. Es ist daher schon ein bemerkenswerter Vorgang, wenn ein Land einem solchen Programm seine Zustimmung verweigert, zumal alle Regierungschefs bei ihrem Beschluß zur Sicherung der Ausbildungschancen der geburtenstarken Jahrgänge vom November 1977 dem Ausbau der beruflichen Bildung besondere Priorität zuerkannt haben. Zu Frage B 87: Nach dem Abkommen über die BLK ist eine einstimmige Beschlußfassung der Regierungschefs nicht erforderlich. Der Beschluß ist somit für den Bund und 10 Länder verbindlich. Die Bundesregierung mißt diesem Programm trotz der nicht einstimmigen Verabschiedung einen hohen Stellenwert zu im Rahmen ihrer Politik, jedem Jugendlichen auch der geburtenstarken Jahrgänge ein Angebot qualifizierter Berufsausbildung zu machen. Dabei konnte das Programm durch die Konkretisierung erheblich verbessert werden, so daß sich der zusätzliche Beratungsaufwand gelohnt hat. Die Bundesregierung erwartet eine rasche Umsetzung des Programms, wozu sie einen erheblichen finanziellen Beitrag leistet (650 Millionen DM im Rahmen von Sonderprogrammen; dazu Ausbau der überbetrieblichen Ausbildungsstätten). Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1304 'Fragen B 88, 89 und 90) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zuge des bereits begonnenen Autobahnneubaus Würzburg—Ulm die Flurbereinigungsstraßen und Feldwege der Gemeinden Biebelried und Umgebung, die ansonsten für öffentlichen Verkehr gesperrt sind, vom Schwerlastverkehr der beteiligten Baufirmen befahren und beschädigt werden, und auf welche Weise wird sichergestellt, daß den betroffenen, angrenzenden Grundstückseigentümern und der Gemeinde Biebelried, die für die Baulast verantwortlich ist, kein finanzieller Schaden entsteht? Ist das Bundesverkehrsministerium bzw. seine vorgelagerten Behörden bereit, in diesen Fällen der Gemeinde Hilfestellung bzw. eine Ausfallgarantie bei der Abwicklung der Entschädigungsforderung zu geben, da die Schäden auf den gemeindlichen Wegen meist von privaten Baufirmen verursacht werden? Ist der Ausbau der sogenannten Todeskurve auf der Bundesstraße 8 in Höhe des Klettenbergs zwischen Mainbernheim und Kitzingen, wo innerhalb von zwei Wochen drei Tote zu beklagen waren, an fehlenden Bundesmitteln gescheitert, und wenn ja, wann ist mit der Bereitstellung von Bundesmitteln zu rechnen? Zu Frage B 88: Der geschilderte Sachverhalt ist der Bundesregierung nicht bekannt. Grundsätzlich gilt jedoch, daß Baufirmen für Schäden, die sie außerhalb der Bauflächen bzw. der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Flächen und Zufahrten verursachen, in eigener Verantwortung aufzukommen haben. Zu Frage B 89: Das Bundesverkehrsministerium sieht keine Möglichkeit, sich in das privatrechtliche Verhältnis von Baufirmen zu Dritten einzuschalten, wird aber Einfluß auf die Vertragsgestaltung nehmen. Zu Frage B 90: Die zwischen Mainbernheim und Kitzingen in letzter Zeit zu beklagenden tödlichen Verkehrsunfälle standen nicht im Zusammenhang mit dem Ausbauzustand der Straße. Messungen der Polizei haben ergeben, daß auch der Übergangsbereich zwischen bereits ausgebauter Strecke und der alten Straße mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sicher befahren werden kann, so daß eine angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben wurde. Der Ausbau ,der B 8 wird in diesem Jahr weitergeführt. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 91 und 92) : Wie hoch waren die Kosten für die Markierungen am linken Fahrbahnrand der Bundesautobahnen insgesamt, mit deren Hilfe zu dichtes Auffahren von Kraftfahrzeugen festgestellt werden soll? An wieviel Stellen der Bundesautobahn wurden solche Markierungen angebracht, und in wieviel Fallen wurde mit Hilfe dieser Markierungen dichtes Auffahren von Kraftfahrzeugen festgestellt? Es handelt sich um die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder fällt. Der Bundesregierung liegen deshalb Zahlen hierüber nicht vor. Ob die Länder über entsprechendes Zahlenmaterial verfügen, wird geklärt. Über das Ergebnis werde ich Sie gern unterrichten. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 93) : Wie will die Bundesregierung vermeiden, daß der Eisenbahnerstadt Bebra im hessischen Zonenrandkreis Hersfeld! Rotenburg durch die geplante Neubaustrecke der Deutschen Bundesbahn von Hannover nach Würzburg erheblicher Schaden in ihrer verkehrspolitischen Bedeutung zugefügt wird und in dieser Stadt weitere Arbeitsplätze im Bereich der Deutschen Bundesbahn verlorengehen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6863* Der Genehmigungsantrag der DB für den Strekkenabschnitt Rethen (L) — Würzburg der Neubaustrecke (NBS) Hannover—Würzburg gemäß § 14 (3) c Bundesbahngesetz wird zur Zeit geprüft. Die geplante NBS ist dem schnellen durchgehenden Reise- und Güterverkehr vorbehalten. Die Bedienung durch D-Züge mit vielfachen Übergangsmöglichkeiten zur NBS in Göttingen, Kassel und Fulda wird voll erhalten bleiben; die Einschränkung des Güterverkehrs, der bisher in Bebra behandelt wird, ist ebenfalls nicht beabsichtigt. Die herausragende Funktion von Bebra als Eisenbahnknoten im Ost-West-Verkehr bleibt bestehen. Untersuchungen der Deutschen Bundesbahn über den zukünftig erforderlichen Personalbestand im Raum Bebra zeigen, daß abgesehen von der Berücksichtigung allgemeiner Rationalisierungsmaßnahmen im gesamten DB-Bereich durch die NBS keine nennenswerte Schmälerung eintreten wird. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 94) : In welchem Umfang (absolute Zahl und Prozentsatz) beteiligt sich der Bund an der Finanzierung des Stadtbahnbaus in Bielefeld in den nächsten zehn Jahren? Im Rahmen der Förderung von Verkehrswegen des öffentlichen Personennahverkehrs (OPNV) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sind zur Finanzierung des Stadtbahnbaus in Bielefeld für die nächsten 10 Jahre Bundesfinanzhilfen in Höhe von rd. 105 Millionen DM eingeplant. Nach § 4 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) i. d. F. vom 13. März 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 501) ist die Förderung eines Vorhabens aus Finanzhilfen bis zu 60 vom Hundert der zuwendungsfähigen Kosten zulässig. Bei der Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Stadtbahn Bielefeld soll dieser Prozentsatz ausgeschöpft werden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 95) : Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die Entscheidung der niederländischen Regierung, den Ausbau der Autobahn zwischen der deutschniederländischen Grenze bei Goch und Rotterdam zeitlich mit der Folge zu verschieben, daß der für 1980 geplante Anschluß des westdeutschen Autobahnnetzes bei Goch an das niederländische Autobahnnetz nicht erfolgen kann, und was unternimmt die Bundesregierung, um bei der niederländischen Regierung eine Abänderung der jetzt bekanntgewordenen Entscheidung zur zeitlichen Verzögerung des niederländischen Autobahnausbaus und zur Einhaltung ursprünglicher Planungen zu erreichen? Die Bundesregierung und die Regierung der Niederlande sind von jeher daran interessiert, die grenzüberschreitende Autobahn A 57/RW 77 so schnell wie möglich und zeitlich aufeinander abgestimmt fertigzustellen. In der letzten Zusammenkunft der Besonderen Gruppe Deutschland/Niederlande im Rahmen der CEMT am 15. Dezember 1977 wurde deutlich, daß die durchgehende Strecke wegen Schwierigkeiten in Deutschland im Bereich Rheinberg und u. U. auch wegen Schwierigkeiten in den Niederlanden im Bereich der Anbindung des RW 73 an den RW 77 nicht vor 1982 wird fertiggestellt werden können. Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die A 57 westlich Goch längsgeteilt mit 2 Fahrstreifen in der Dringlichkeitsstufe I b und mit 2 Fahrstreifen als möglicher weiterer Bedarf ausgewiesen. Gegenüber dieser gesetzlichen Grundlage bedeutet somit eine Fertigstellung 1982 keine Verzögerung. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, sich zwecks Beschleunigung an die niederländische Regierung zu wenden, zumal in Kenntnis des Vorbereitungsstandes in Deutschland ein solches Bemühen keinen praktischen Erfolg verspricht. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 104 und 105) : Welche Ergebnisse hat die vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau berufene Kommission zur Beschleunigung und Vereinfachung der Baugenehmigungsverfahren erzielt, und inwieweit haben sich diese Ergebnisse bisher in der Praxis tatsächlich positiv ausgewirkt? Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung über die Bereitschaft der Mieter vor, sich an den Kosten einer Wohnungsmodernisierung zu beteiligen oder solche Modernisierungen auf eigene Kosten durchzuführen, und welche Möglichkeiten sieht sie, derartige Mieterinvestitionen in die öffentliche Förderung bzw. in die Steuer- und Bausparbegünstigung einzubeziehen? Zu Frage B 104: In den ersten Sitzungen der Studiengruppe „Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Bauwesen", in der u. a. auch Vertreter der drei Fraktionen aus dem Bundestagsausschuß für „Raumordnung, Bauwesen und Städtebau" mitwirken, wurden und werden zunächst mit Vorrang Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens behandelt, die teilweise von einem Arbeitskreis der Länder und meines Hauses vorbereitet worden waren. Andere Verfahren sowie die mittel-und langfristigen Aspekte des das Baurecht sowie anderes Recht einbeziehenden Baugenehmigungsverfahrens, für das die Länder die Gesetzgebungskompetenz haben, werden in späteren Erörterungen behandelt. Die Sofortmaßnahmen werden zur Zeit bei den Ländern umgesetzt; dazu gehören insbesondere ein teilweiser Abbau der bautechnischen Prüfung im Baugenehmigungsverfahren, eine Erleichterung von Modernisierungen sowie der Nutzung der Solarenergie, die Verringerung der Zahl der Bauvorhaben, die einer Genehmigung bedarf, sowie 6864* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 eine Verbesserung des organisatorischen Verfahrensablaufs in der Praxis. Neben der angelaufenden Umsetzung dieser und anderer konkreter Maßnahmen ist auch als Folge der Tätigkeit der Studiengruppe bei den obersten Landesbaubehörden und kommunalen Spitzenverbänden eine erfreuliche Mitwirkungsbereitschaft festzustellen. Beide Seiten haben jeweils in ihrem Bereich Arbeitsgruppen und Untersuchungen initiiert, die u. a. auch weitere organisatorische Maßnahmen vorbereiten und umsetzen. Ich bin gern bereit, dem Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu gegebener Zeit über die Tätigkeit der Studiengruppe im einzelnen zu berichten. Zu Frage B 105: Es ist davon auszugehen, daß bei bestimmten Mietern Bereitschaft besteht, sich an Modernisierungsmaßnahmen zu beteiligen. Nähere Erfahrungen, die auch eine Quantifizierung ermöglichen könnten, liegen der Bundesregierung hierüber jedoch nicht vor. Das Wohnungsmodernisierungsgesetz geht im übrigen auch von einer Beteiligungsbereitschaft der Mieter aus; ,der Vermieter kann daher seine grundsätzliche Verpflichtung zur angemessenen Eigenleistung ggf. auch durch Einsatz von Mieterleistungen erfüllen. Die Frage einer Steuer- und Prämienvergünstigung bei Verwendung von Bausparverträgen zu mieterseitigen Modernisierungsleistungen wurde vom Bundestag anläßlich der Beratung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes geprüft, jedoch nicht aufgegriffen. Ich bin indessen bemüht, festzustellen, ob die "bisher hierzu bestehenden Bedenken noch fortbestehen. Anlage 71 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 108, 109 und 110) : Welche Forschungseinrichtungen, die durch die Bundesregierung gefördert werden, beschäftigen sich mit Aktivitäten auf dem Gebiet der Gen-Forschung? Wie ist bisher eine Kontrolle dieser Forschungstätigkeit gesichert worden? Hat die Bundesregierung einen Überblick über Gen-Forschungsaktivitäten, die sich außerhalb staatlicher Institutionen vollzieht? Zu Frage B 108: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Einsatz der Gentechnologie, d. h. Untersuchungen zum gezielten Einsatz von neuen Techniken zur Veränderung des genetischen Materials (Desoxiribonukleinsäure), in dem Desoxiribonukleinsäure (DNS) aus einem Spenderorganismus isoliert und in einen Empfängerorganismus übertragen wird, werden in Forschungseinrichtungen des Bundes derzeit in der Gesellschaft für Biotechnologische Forschung (GBF) in Braunschweig-Stöckheim, in Instituten der Max- Planck-Geselischaft (MPG) und demnächst im Europäischen Laboratorium für Molekularbiologie (EMBL) durchgeführt. Genforschung hingegen wird heute in fast jedem mikrobiologischen, aber auch tier- und pflanzenbiologischen Labor betrieben. Hierbei werden in der Regel natürliche Prozesse wie Mutationen, Transduktion und Zellkonjugation nachvollzogen und mit gezielten Selektionsmethoden Organismen mit bestimmten gewünschten Eigenschaften angereichert. Zu Frage B 109: Die Bundesregierung, die MPG und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) haben die betroffenen Institute unmittelbar nach der Konferenz von Asilomar aufgefordert, die dort von Wissenschaftlern selbst aufgestellten Regeln und Beschränkungen bei Experimenten der Gentechnik zu beachten. Nach Verabschiedung der amerikanischen „NIH-Guidelines" wurde die Einhaltung der dort vorgesehenen Sicherheitsvorschriften im Rahmen der Bewilligungsbedingungen für die Projektförderung für alle durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) und die DFG geförderten Vorhaben verbindlich vorgeschrieben. Das BMFT und die MPG haben darüber hinaus die institutionell von ihnen geförderten Forschungseinrichtungen verpflichtet, diese Richtlinien anzuwenden. In Fällen, in denen die Zuordnung von geplanten Experimenten zu einer bestimmten Klassifikationsstufe nicht eindeutig war, wurde der beim BMFT gebildete „Ad-hoc-Ausschuß zur Erarbeitung eines Vorschlags für deutsche Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren" eingeschaltet, um ein Gutachten abzugeben. Am 15. Februar 1978 hat die Bundesregierung den „Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in-vitro neukombinierte Nukleinsäuren" des Bundesministers für Forschung und Technologie zugestimmt und beschlossen, diese für die unmittelbar oder mittelbar vom Bund geförderten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten einzuführen. Die Bundesregierung erwartet, daß die Richtlinien auch bei allen übrigen Einrichtungen, in denen Nukleinsäuren neukombiniert werden oder von denen entsprechende Forschungsarbeiten gefördert werden, Anwendung finden. Die umfassende Anwendung der Richtlinien, insbesondere das Angebot, die von der Bundesregierung berufene „Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit" (ZKBS) mit allen Arbeiten der Gentechnik zu befassen, soll zu einem System ausreichender Kontroll- und Sicherheitsvorkehrungen führen. Zu Frage B 110: Die Bundesregierung hat auf Grund — der Zusammensetzung und Sachkenntnis der von ihr berufenen „Zentralen Kommission für die biologische Sicherheit" Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 6865* — der intensiven Diskussion mit allen betroffenen Kreisen während der Vorbereitung der Richtlinien und — der von ihr und der DFG geförderten Vorhaben einen praktisch vollständigen Überblick über Arbeiten zur Neukombination von Nukleinsäuren in der Bundesrepublik Deutschland. Anlage 72 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 111, 112, 113 und 114): Welche zusätzlichen Mittel beabsichtigt die Bundesregierung zur Ausstattung ihres vorgelegten Forschungs- und technologiepolitischen Gesamtkonzepts für kleine und mittlere Unternehmen mit 350 Millionen DM pro Jahr in welchen Fachprogrammen einzuplanen? Welche vergleichbaren Mittel sind in welchen Unterabschnitten der Einzelpläne des Bundeshaushalts 1978 in welcher Höhe etatisiert? Wie teilen sich die vorgesehenen 350 Millionen DM auf die einzelnen Förderungsmaßnahmen, nämlich Förderung von Forschungsprojekten, Kapital- und Kredithilfen, steuerliche Hilfen, Förderung der Vertrags- und Gemeinschaftsforschung, Begünstigong des Technologietransfers, auf? Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im einzelnen zur beabsichtigten besseren Information der kleinen und mittleren Unternehmen über die F.- und T.-Programme? Zu den Fragen B 111 bis 113: 1. Projektförderung durch Bundesressorts a) Förderung aus den Fachprogrammen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (Projektförderungstitel des Einzelplans 30). In 1977 flossen an kleine und mittlere Unterternehmen rd. 120 Millionen DM; für 1978 wird mit 130 Millionen DM gerechnet. — Die Etatisierung der Mittel erfolgt im Bundesministerium für Forschung und Technologie fach-programmbezogen. Eine weitere betriebsgrößenspezifische Untergliederug der Haushaltsansätze erfolgt nicht; die Etatmittel stehen allen Unternehmen — unabhängig von ihrer Betriebsgröße — offen, die entsprechende fachprogrammspezifische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen. b) Erstinnovationsförderungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft (Einzelplan 09 Tit. 02/685 20). In 1977 wurden 12,1 Millionen DM an Fördermitteln ausgegeben. Angesichts der zunehmenden Inanspruchnahme wurde der Haushaltsansatz 1978 auf 18,5 Millionen DM erhöht. c) Technische Entwicklung in der Berliner Industrie (Einzelplan 09 Tit. 02/685 18). Nach 4,5 Millionen DM in 1977 wurde der Ansatz von 1978 auf 6,0 Millionen DM erhöht. 2. Kapital- und Kredithilfen a) Deutsche Wagnisfinanzierungs-Gesellschaft (Einzelplan 30 Tit. 03/683 29). Die im Jahre 1975 gegründete Deutsche Wagnisfinanzierungs-Gesellschaft hat ihr Gesellschaftskapital Anfang 1978 auf 30 Millionen DM aufgestockt. Für 1978 ist ein Finanzierungsvolumen für Beteiligungen von ca. 10 Millionen DM vorgesehen. b) ERP-Sondervermögen (Einzelplan 09) Im ERP-Wirtschaftsplan 1978 wurde das Existenzgründungsprogramm um 265 Millionen DM auf 500 Millionen DM aufgestockt, Die Bundesregierung geht davon aus, daß mindestens 10 °/o dieses Kreditvolumens auf Investitionen entfällt, welche die Anwendung, Herstellung und den Vertrieb neuartiger Produkte und Verfahren zum Ziel haben. 3. Steuerliche Hilfen Die derzeit in den parlamentarischen Beratungen befindlichen Änderungen des Investitionszulagengesetzes sehen im Bereich der Forschungs-und Entwicklungszulage Steuervergünstigungen in Höhe von rd. 100 Millionen DM vor, die auf Grund der spezifischen Ausgestaltung der Änderungsvorschläge überwiegend kleinen Unternehmen zugute kommen sollen. Nach einer groben Schätzung wird auf kleine und mittlere Unternehmen in 1978 ein Betrag von etwa 70 bis 80 Millionen DM entfallen. 4. Vertragsforschung (Einzelplan 30 Tit. 02/683 01) Der Bundesminister für Forschung und Technologie fördert die Vertragsforschung in 1978 mit insgesamt 8 Millionen DM. Hiervon entfallen auf die Fraunhofer-Gesellschaft 2 Millionen DM (Verstärkungsfonds) und auf die neue Maßnahme „Förderung der externen Vertragsforschung" 6 Millionen DM. Für 1979 sind insgesamt 12 Millionen DM vorgesehen. 5. Gemeinschaftsforschung (Einzelplan 09 (Tit. 02/685 16) Der Bundesminister für Wirtschaft stelllt nach 50,4 Millionen DM in 1977 in 1978 59,0 Millionen DM an Mitteln bereit. Zu Frage B 114: Das forschungs- und technologiepolitische Gesamtkonzept der Bundesregierung für kleine und mittlere Unternehmen wird in den nächsten Tagen gedruckt veröffentlicht. Zusätzlich wird zur Hannover-Messe ein Faltblatt, das über die Maßnahmen kurz und informativ Auskunft gibt, herausgegeben. Die Förderfibel, die breiten Anklang in der Wirtschaft gefunden hat, wird in 3. Auflage aktualisiert. Durch rasche Information aller an den Fördermaßnahmen interessierten Stellen, insbesondere der Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft und der Länderwirtschaftsressorts, soll eine schnelle Verbreitung der im Konzept enthaltenen Maßnahmen erreicht werden. 6866* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 86. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. April 1978 Anlage 73 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 115 und 116) : Hat die Bundesregierung bisher, und wenn ja, in wieviel Fällen und gegen wen, von dem ihr nach den Kontrollverfahren der IAEA zustehenden Recht Gebrauch gemacht, Inspektoren abzulehnen? Sind bisher, und wenn ja, durch wen und in wieviel Fällen, deutsche Staatsangehörige als Inspektoren von Drittstaaten abgelehnt worden? Zu Frage B 115: Nach Art. 85 c des Verifikationsabkommens kann die Internationale Atomenergie Organisation (IAEO) Inspektoren für das Gebiet der sieben dem Verifikationsabkommen angehörenden EG-Staaten, also auch für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, benennen, wenn sie von der EG und den sieben EG-Staaten akzeptiert worden sind. Bisher ist noch kein von der IAEO vorgeschlagener Inspektor von der EG oder einem der sieben EG-Staaten abgelehnt worden. Zu Frage B 116: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß ein IAEO-Inspektor aus der Bundesrepublik Deutschland von einem der IAEO-Sicherungskontrolle unterliegenden Staat bisher formell abgelehnt worden ist. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 117): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, z. B. Erlaß besonderer Ausbildungsordnungen, um den durch die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation besonders betroffenen lernbeeinträchtigten Jugendlichen, insbesondere ohne Hauptschulabschluß, zu einer beruflichen Ausbildung zu verhelfen, und was ist in diesem Zusammenhang geplant? Die Berufsausbildung lernbeeinträchtigter Jugendlicher bereitet besondere Probleme, wenn das Gesamtangebot an Ausbildungsplätzen knapper wird. Alle Maßnahmen zur Erhöhung des allgemeinen Ausbildungsplatzangebots tragen daher zugleich wesentlich zur Verbesserung der Ausbildungsplatzchancen lernbeeinträchtigter Jugendlicher bei. Für diese Jugendlichen kommt nach Ansicht der Bundesregierung nur die Ausbildung in einem der z. Z. bestehenden 455 Ausbildungsberufe in Frage. Diese weisen nicht nur eine unterschiedliche Ausbildungsdauer (zwischen 1 und 3V2 Jahren) auf, sondern auch unterschiedliche Anforderungsniveaus. Auch Jugendliche mit weniger ausgeprägten theoretischen Neigungen und Fähigkeiten können daher in der Regel einen für sie geeigneten anerkannten Ausbildungsberuf finden. Um lernbeeinträchtigten Jugendlichen den erfolgreichen Ausbildungs abschluß in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erleichtern, entwickelt die Bundesregierung ein System von übertragbaren ausbildungsbegleitenden (z. B. methodischen oder sozialpädagogischen) Förderungsmaßnahmen. Eine Berufsausbildung auf der Grundlage besonderer Ausbildungsregelungen sollte nur für solche Jugendliche vorgesehen werden, die im Sinne des Berufsbildungsgesetzes behindert sind und deshalb nicht in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden können. Besondere Maßnahmen im Ordnungsbereich der Berufsausbildung führen daher m. E. nicht zu einer Lösung des Problems. Sie führen aber in jedem Fall zu einer im Niveau gesenkten Berufsausbildung. Die Bundesregierung setzt sich seit langem dafür ein, daß geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsplatzchancen lernbeeinträchtigter Jugendlicher verwirklicht werden. Sie hat insbesondere folgende Maßnahmen eingeleitet: 1. Die Förderung von Modellversuchen mit dem Ziel einer Verbesserung der Bildungs- und Berufsberatung. 2. Zusammen mit den Ländern ist ein verstärkter Ausbau von Sonderformen des Berufsgrundbildungsjahres vorgesehen, der vor allem Jugendliche mit hohem Beschäftigungsrisiko für eine Berufsausbildung befähigen soll. 3. Die Bundesanstalt für Arbeit hat im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes weiterhin zahlreichen Jugendlichen, die besondere Vermittlungsschwierigkeiten hatten, die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Maßnahme ermöglicht. Im Jahre 1976/77 hat die Bundesanstalt (ohne Einzelmaßnahmen) gefördert: — 140 Grundausbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung mit 3 177 Teilnehmern und — 354 „Förderungslehrgänge" zur Förderung der Berufsreife mit 15 195 Teilnehmern. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 118) : Treffen Pressemeldungen zu, daß nach einem Bericht der Belgrader Zeitung „Politiken" auch die Bundesrepublik Deutschland ihre für Vietnam vorgesehene Materialhilfe von 5 Millionen Dollar in Frage stelle, zumal „ausländische Fachleute, die in Vietnam wirtschaftliche Objekte oder Einrichtungen des Gesundheitswesens aufbauen, immer weniger ihre Unzufriedenheit darüber verhehlen, wie die ausländische Hilfe aufgenommen und genutzt wird", und worauf bezieht sich konkret letztere Aussage? Die zitierte Pressemeldung ist unverständlich. Die zwischenstaatliche entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit der Sozialistischen Republik Vietnam ist noch nicht aufgenommen worden. Eine Materialhilfe an Vietnam ist nicht vorgesehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Staatsminister, wenn Sie keine Frage erkannt haben — —
    Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ich habe keine Frage erkannt.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Dann brauchen Sie auch nicht darauf zu antworten.
Keine weiteren. Zusatzfragen. — Ich rufe die Frage 82 des Herrn Abgeordneten Werner auf:
Wieviel Anträge auf Umsiedlung in die Bundesrepublik Deutschland sind in den Jahren 1973, 1974, 1975, 1976 und 1977 (aufgegliedert) von Deutschen in der CSSR gestellt und von den Behörden der CSSR genehmigt worden?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Der Bundesregierung ist die Zahl der von Deutschen bei den tschechoslowakischen Behörden zum Zwecke der Aussiedlung gestellten Ausreiseanträge nicht bekannt; davon war vorhin ja schon wiederholt die Rede. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Ausreiseanträge wie folgt genehmigt worden — ich nenne jetzt die Zahlen —: 1973 192 Personen, 1974 164 Personen, 1975 389 Personen, 1976 664 Personen, 1977 451 Personen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine Zusatzfrage, bitte.