Plenarprotokoll 8/85
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
85. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 19. April 1978
Inhalt:
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 6687 A Fragestunde
— Drucksache 8/1704 vom 14. 04. 1978 —
Abwehr nationalsozialistischen Propagandamaterials durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften
MdlAnfr Al 14.04.78 Drs 08/1704 Wehner SPD
Antw BMin Frau Huber BMJFG 6687 B,
6688 A, B, C, D, 6689 A, B
ZusFr Wehner SPD . . . . . . . . 6688 A, B
ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 6688 C
ZusFr Jahn (Marburg) SPD 6688 C
ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 6688 D
ZusFr Fiebig SPD 6689 A
ZusFr Lampersbach CDU/CSU 6689 A
ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 6689 B
Verbot des Verkaufs von Oxychinolin-Präparaten
MdlAnfr A2 14.04.78 Drs 08/1704 Amling SPD
Antw BMin Frau Huber BMJFG . . . . 6689 B, C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 6689 C
Abschreibung der Kosten für den Kindergartenbesuch von Kindern hörgeschädigter Eltern als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG
MdlAnfr A6 14.04.78 Drs 08/1704
Braun CDU/CSU
Antw PStSekr Haehser BMF 6689 D, 6690 A, B, C ZusFr Braun CDU/CSU . . . . . . . 6690 A, B ZusFr. Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 6690 C Kosten für ein Jugendhilfegesetz
MdlAnfr A7 14.04.78 Drs 08/1704
Kroll-Schlüter CDU/CSU
MdlAnfr A8 14.04.78 Drs 08/1704
Kroll-Schlüter CDU/CSU
Antw PStSekr Haehser BMF . 6690 C, D, 6691 A ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . 6690 D, 6691 A Einbeziehung der mehrbetrieblichen Ma-
schinenverwendung in der Landwirtschaft
in die Mehrwertsteuerbegünstigung
MdlAnfr A10 14.04.78 Drs 08/1704
Ey CDU/CSU
Antw PStSekr Haehser BMF 6691 A, C
ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . 6691 B, C
II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1978
Unterschiedliches Vorgehen der Industrie-und Handelskammern bei der Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
MdlAnfr A12 14.04.78 Drs 08/1407 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi 6691 D, 6692 A, B
ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 6692 A, B
Stillegung der Schachtanlage Fürst-Leopold-Wulfen in Dorsten; Haushaltszuschüsse zu den Schrumpfungslasten des Steinkohlenbergbaus
MdlAnfr A13 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Hürland CDU/CSU
MdlAnfr A14 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Hürland CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi . . 6692 B, C, D,
6693 A, B
ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . 6692 C, 6693 A
Unterstützung des mittelständischen Unternehmens bei der Stellung von Bietungs-
und Leistungsgarantien durch Schaffung eines Rückbürgschaftsinstruments
MdlAnfr A15 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Friedmann CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi . . 6693 B, C, D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 6693 C
Zahl der ausländischen, insbesondere koreanischen Krankenschwestern in der Bundesrepublik Deutschland; Erleichterung der Wiedereingliederung in ihren Heimatländern
. MdlAnfr A17 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Simonis SPD
Antw PStSekr Buschfort BMA 6693 D, 6694 B, C
ZusFr Frau Simonis SPD 6694 B
Einräumung größerer Zuständigkeiten für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
MdlAnfr A19 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD
Antw PStSekr Buschfort BMA 6694 C, 6695 A, B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 6694 D, 6695 A ZusFr Lampersbach CDU/CSU . . . . . 6695 B
Einbeziehung eines generellen Vorsorgetests zur Früherkennung der angeborenen Schilddrüsenunterfunktion bei Neugeborenen in das Vorsorgeprogramm
MdlAnfr A21 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6695 C, D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 6695 D
Verpflichtung der Arbeitgeber zu einer sechswöchigen Lohnfortzahlung an Arbeitnehmer, die nach Ableistung des Wehrdienstes arbeitsunfähig oder krank entlassen werden
MdlAnfr A16 14.04.78 Drs 08/1704 Lampersbach CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 6696 A
Grundlagen für die Ermittlung gegen Angehörige des Militärischen Abschirmdienstes
MdlAnfr A26 14.04.78 Drs 08/1704 Spranger CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 6696 B, D,
6697 A
ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . 6696 C, D ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . . 6696 D
Anzeigen der Bundesbahn in der kommunistischen Zeitung „Extra elan & rote blätter, Das Jugendmagazin"
MdlAnfr A27 14.04.78 Drs 08/1704 Broll CDU/CSU
Antw PStSekr Wrede BMV . . . 6697 A, B, C
ZusFr Broll CDU/CSU 6697 B, C
Unfälle im Jahr 1977 durch Fahren auf falscher Autobahnspur
MdlAnfr A28 14.04.78 Drs 08/1704 Wüster SPD
MdlAnfr A29 14.04.78 Drs 08/1704 Wüster SPD
Antw PStSekr Wrede BMV 6697 C D, 6698 A, B ZusFr Wüster SPD . . . . . 6697 D, 6698 A
Bericht der Wirtschaftswoche über Alkoholmißbrauch während der Dienstzeit in Bundesministerien
MdlAnfr A42 14.04.78 Drs 08/1704 Braun CDU/CSU
Antw PStSekr Baum BMI 6698 C, D, 6699 A, B, C
ZusFr Braun CDU/CSU 6698 C, D
ZusFr Ey CDU/CSU 6699 A
ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 6699 A
ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 6699 B
ZusFr Broll CDU/CSU 6699 C
Auswertung der Leihkarten öffentlicher
Bibliotheken durch den Verfassungsschutz
MdlAnfr A43 14.04.78 Drs 08/1704 Brandt (Grolsheim) SPD
MdlAnfr A44 14.04.78 Drs 08/1704 Brandt (Grolsheim) SPD
Antw PStSekr Baum BMI . . 6699 C, D, 6700 A
ZusFr Brandt (Grolsheim) SPD . . . . . 6699 D
ZusFr Dr. Steger SPD . . . . . . . . 6700 A
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1978 III
Auswertung der Leihkarten öffentlicher
Bibliotheken durch den Verfassungsschutz
MdlAnfr A45 14.0438 Drs 08/1704 Kretkowski SPD
MdlAnfr A46 14.04.78 Drs 08/1704 Kretkowski SPD
Antw PStSekr Baum BMI 6700 B, C
Zurverfügungstellung von Mikrodaten für die Wissenschaft durch das Statistische Bundesamt sowie Sicherstellung einer angemessenen Datenbasis, insbesondere für die Sozialforschung
MdlAnfr A48 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Steger SPD
Antw PStSekr Baum BMI . . 6700 C, 6701 A, B
ZusFr Dr. Steger SPD 6700 D
ZusFr Broll CDU/CSU . . . . . . 6701 A
Aufnahme- von Verhandlungen mit der
CSSR wegen der Belästigung durch Abgase
aus dem Kohlevergasungswerk bei Falkenau
MdlAnfr A50 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
Antw PStSekr Baum BMI 6701 C, D
ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 6701 C, D
Verhinderung des Datenmißbrauchs bei der zentralen Erfassung psychisch Kranker nach dem Bundeswahlgesetz und dem Entwurf des Bundesmeldegesetzes
MdlAnfr A52 14.0438 Drs 08/1704 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU
Antw PStSekr Baum BMI . 6702 A, B
ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 6702 B
Ausdehnung der Vorschriften zur Erstattung der Umzugskosten für Aussiedler auf aus der DDR übergesiedelte Mitbürger
MdlAnfr A53 14.04.78 Drs 08/1704 Wohlrabe CDU/CSU
MdlAnfr A54 14.04.78 Drs 08/1704 Wohlrabe CDU/CSU
Antw PStSekr Baum BMI . . 6702 C, 6703 A, B
ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . 6702 D, 6703 A, B
Speicherung der Namen sogenannter „Geistiger Komplizen" der Terroristenszene beim Bundeskriminalamt
MdlAnfr A55 14.04.78 Drs 08/1704 Thüsing SPD
Antw PStSekr Baum BMI 6703 B
Nachteile für die Produzenten deutscher Sektgrundweine durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Bezeichnung „Prädikatsekt" sowie Herstellung von
Schaumweinen mit der Bezeichnung „deutscher Sekt" aus deutschen Weinen MdlAnfr A60 14.04.78 Drs 08/1704 Schartz (Trier) CDU/CSU
MdlAnfr A61 14.04.78 Drs 08/1704 Schartz (Trier) CDU/CSU
Antw PStSekr Gallus BML 6703 C, 6704 A, B, C, D,
6705 A
ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . . . 6703 C,
6304 A, B, C, D
Höhe des zulässigen Nitratgehalts für Käse in Italien
MdlAnfr A62 14.04.78 Drs 08/1704
Kiechle CDU/CSU
Antw PStSekr Gallus BML . . . 6705 A, B, C, D
ZùsFr Kiechle CDU/CSU 6705 B, C
ZusFr Ey CDU/CSU 6705 D
Soziale Eingliederung von Analphabeten MdlAnfr A63 14.04.78 Drs 08/1704
Egert SPD
Antw PStSekr Engholm BMBW . . . . 6706 A, B ZusFr Egert SPD . . . .. . . . . . . 6706 B ZusFr Thüsing SPD . . . . . . . . . 6706 B
Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft für Absolventen der Hochschulen von Bremen, Frankfurt, Marburg, Heidelberg und Berlin
MdlAnfr A22 14.04.78 Drs 08/1704
Thüsing SPD
Antw PStSekr Engholm BMBW . . . 6706 C, D
ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . 6706 D
Nächste Sitzung 6707 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6709* A Anlage 2
Zahl der Deutschen, die seit Verabschiedung der UN-Resolution 385 Namibia verlassen haben
MdlAnfr A131 07.04.78 Drs 08/1689
Wohlrabe CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6709* C Anlage 3
Behandlung des Einreiseantrags des chilenischen KP-Generalsekretärs Luis Corvalan durch die Bundesregierung
MdlAnfr A132 07.04.78 Drs 08/1689
Spranger CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 6709* D
IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1978
Anlage 4
Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Begründung des Urteils vom 2. November 1977 im Spionagefall Berger
SchrAnfr B7 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Czaja CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6710* A
Anlage 5
Arbeitsplätze für Absolventen von Sonderschulen und Schulen für Lernbehinderte
MdlAnfr A18 14.04.78 Drs 08/1704 Conradi SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort AA . . . . 6710* B Anlage 6
Einstellungsmöglichkeit für Absolventen des Berufsgrundbildungsjahrs „Metall" als Flugzeugmechaniker-Auszubildender
MdlAnfr A23 14.04.78 Drs 08/1704 Lattmann SPD
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 6710* D Anlage 7
Verzicht auf das Aufhängen von Bildern der jeweiligen Verteidigungsminister in Dienststellen des Bundesverteidigungsministeriums
MdlAnfr A24 14.04.78 Drs 08/1704 Biehle CDU/CSU
MdlAnfr A25 14.04.78 Drs 08/1704 Biehle CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 6711* B Anlage 8
Entschädigungsregelungen für. durch den Bau der Staustufe Iffezheim im Landkreis Rastatt entstandene Erosionsschäden
MdlAnfr A30 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Dr. Lepsius SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6711* C
Anlage 9
Umweltgefährdung durch unbeaufsichtigte
Lagerung von Behältern mit radioaktivem
Müll auf dem Güterbahnhof Braunschweig
MdlAnfr A31 14.04.78 Drs 08/1704 Schäfer (Offenburg) SPD
MdlAnfr A32 14.04.78 Drs 08/1704 Schäfer (Offenburg) SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6711* D Anlage 10
Verkehrspolitische Notwendigkeit der geplanten Bundesbahnstrecke Hannover-Würzburg
MdlAnfr A33 14.04.78 Drs 08/1704 Böhm (Melsungen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . 6712* B
Anlage 11
Forderung der Lufthansa nach Streichung der Bundeszuschüsse für Berlinflüge
MdlAnfr A34 14.04.78 Drs 08/1704 Kittelmann CDU/CSU
MdlAnfr A35 14.04.78 Drs 08/1704 Kittelmann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6712* B Anlage 12
Blockade von Telefonanschlüssen durch nichtaufgelegte Telefonhörer
MdlAnfr A36 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Steger SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 6712* C Anlage 13
Beibehaltung alter Ortsnamen neben der
postalischen Bezeichnung des Zustellamts,
wie z. B. 7560 Gaggenau 12, Bad Rotenfels
MdlAnfr A37 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Dr. Lepsius SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6712* D
Anlage 14
Festlegung der Ortsmittelpunkte im Fernsprechnahverkehr
MdlAnfr A38 14.04.78 Drs 08/1704 Kolb CDU/CSU
MdlAnfr A39 14.04.78 Drs 08/1704 Kolb CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6713* A
Anlage 15
Vergabe der Buchstabenkombinationen „SA" und „SS" u. ä. (sogenanntes NaziKennzeichen) durch die Kraftfahrzeugzulassungsbehörden
MdlAnfr A40 14.04.78 Drs 08/1704 Schäfer (Mainz) FDP
MdlAnfr A41 14.04.78 Drs 08/1704 Schäfer (Mainz) FDP
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6713* B Anläge 16
Aufhebung des Sperrvermerks bei Erreichen der Volljährigkeit des zu adoptierenden Pflegekindes
MdlAnfr A47 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Hüsch CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI 6713* D
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1978 V
Anlage 17
Gründe für die Nichterwähnung der HIAG, des Verbands der früheren Waffen-SS, im Verfassungsschutzbericht 1976
MdlAnfr A49 14.04.78 Drs 08/1704 Conradi SPD
SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 6714* A Anlage 18
Reduzierung der Einzelabordnungen von Beamten des Bundesgrenzschutzes
MdlAnfr A51 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Baum BMI 6714* B
Anlage 19
Indirekte Bundeszuwendungen für sozialistische und kommunistische Jugendverbände für die Teilnahme an den Weltjugendfestspielen in Havanna im Juli 1978
MdlAnfr A69 14.04.78 Drs 08/1704 Gerster (Mainz) CDU/CSU
SchrAntw BMin Frau Huber BMJFG . . . 6714* C
Anlage 20
Verbesserung des Service der Bundespost für ihre Postscheckkunden durch Verwendung der „Eurocard"
SchrAnfr B96 14.04.78 Drs 08/1704 Luster CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6714* D
Anlage 21
Einrichtung einheitlicher Telefonnetze in den neugegliederten Städten und Gemeinden durch die Bundespost
SchrAnfr B97 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 6715* A Anlage 22
Nichtanerkennung eines mit Hilfe der EDV ausgedruckten Rechnungsformulars als Drucksache durch die Bundespost
SchrAnfr B98 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 6715* B Anlage 23
Verkauf von Verpackungsmaterial für Pakete durch die Bundespost
SchrAnfr B99 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Jenninger CDU/CSU
SchrAnfr B100 14.04.78 Drs 08/1704 Dr. Jenninger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6716* A
Anlage 24
Wartezeiten bei Anmeldung neuer Fernsprechanschlüsse
SchrAnfr B101 14.04.78 Drs 08/1704 Milz CDU/CSU
SchrAnfr B102 14.04.78 Drs 08/1704 Milz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6716* B
Anlage 25
Ausschluß der Postschließfachinhaber von der vorgesehenen Portoerhöhung
SchrAnfr B103 14.04.78 Drs 08/1704 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6716* D
Anlage 26
Gespräche mit der DDR über den Abbau der Sperranlagen und Tötungsapparate einschließlich des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze; Erhebung von Gebühren bis zu 600 DM bei Einführen eines Taschenrechners als Geschenk in die DDR
SchrAnfr B106 14.04.78 Drs 08/1704 Jäger (Wangen) CDU/CSU
SchrAnfr B107 14.04.78 Drs 08/1704 Jäger (Wangen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 6717* A
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1978 6687
85. Sitzung
Bonn, den 19. April 1978
Beginn: 13.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Adams * 20. 4.
van Aerssen * 20. 4.
Dr. Ahrens 19. 4.
Dr. Aigner * 20. 4.
Alber * 20. 4.
Bahr 19. 4.
Dr. Bangemann * 20. 4.
Blumenfeld * 28. 4.
Dr. Biedenkopf 19. 4.
Dr. von Bismarck 20. 4.
Frau von Bothmer 28. 4.
Dr. Ehmke 19. 4.
Dr. Evers 19. 4.
Fellermaier * 20. 4.
Dr. Früh * 20. 4.
Dr. Fuchs * 20. 4.
Genscher 19. 4.
Gerster (Mainz) 19. 4.
Haase (Fürth) * 20. 4.
Haberl 19. 4.
Hoffmann (Saarbrücken) * 20. 4.
Ibrügger * 20. 4.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 4.
Dr. h. c. Kiesinger 20. 4.
Dr. Klepsch * 20. 4.
Klinker * 19. 4.
Landre 28. 4.
Lemp * 20. 4.
Lenzer ** 20. 4.
Lücker * 20. 4.
Luster * 20. 4.
Dr. Müller ** 20.4.
Müller (Mühlheim) * 20. 4.
Müller (Wadern) * 20. 4.
Ravens 20. 4.
Rosenthal 20. 4.
Scheffler ** 20. 4.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Schmidt (München) * 20.4.,
Schreiber * 20. 4.
Dr. Schwencke (Nienburg) ** 20. 4.
Dr. Schwörer * 20. 4.
Seefeld * 20. 4.
Sieglerschmidt * 20. 4.
Dr. Starke (Franken) * 20. 4.
Ueberhorst** 20. 4.
Frau Dr. Walz * 20.4.
Wawrzik * 20. 4.
Dr. Wendig 28. 4.
Würtz * 20. 4.
Anlage 2
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 131):
Wie viele Deutschstämmige bzw. deutsche Staatsbürger, die in SWA/Namibia lebten, haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Land seit der Verabschiedung der UN-Resolution 385 am 30. Januar 1976 verlassen?
Die südafrikanischen Behörden veröffentlichen keine Einzelangaben über den weißen Bevölkerungsanteil in Namibia. Die Bundesregierung muß daher sowohl bei der Zahl der Deutschen und Deutschstämmigen als auch bei der Zu- und Abwanderung von Schätzungen ausgehen. Die Zuwanderung von Deutschen nach Namibia weist seit Jahren eine rückläufige Tendenz auf. Während sich noch Anfang der 70er Jahre Zu- und Abwanderung im großen und ganzen die Waage hielten, wird jetzt davon ausgegangen, daß die Abwanderung leicht überwiegt.
Über die Zahl der Abwanderungen können nur Vermutungen angestellt werden. In den letzten Monaten sollen es nach unbestätigten Informationen aus Windhuk monatlich etwa 10-15 Personen gewesen sein. Legt man diese Ziffer zugrunde, so haben seit dem 30. Januar 1976 etwa 260-390 Deutsche und Deutschstämmige Namibia verlassen.
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 132) :
6710* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1978
Wird die Bundesregierung den Einreiseantrag des chilenischen KP-Generalsekretärs Luis Corvalan, der im Mai an einem sogenannten Jugendfestival von SDAJ und MSB-Spartakus in Dortmund teilnehmen will, ebenso ablehnen, wie sie das wiederholt bei den Einreiseanträgen des belgischen Trotzkisten Ernest Mandel getan hat, oder welche Gründe sieht sie gegebenenfalls für ein anderes Verhalten?
Herr Corvalan Lepe hat bis jetzt bei unserer Botschaft in Moskau keinen Sichtvermerksantrag gestellt. Ich kann auf hypothetische Fragen hier nicht antworten.
Ob er überhaupt einen Sichtvermerk benötigt, hängt davon ab, welchen gültigen Reisepaß welchen Landes er zur Zeit führt.
Wenn Herr Corvalan Lepe einen Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerks stellen wird, so wird die Bundesregierung im konkreten Zeitpunkt und in Kenntnis der konkreten Umstände der bevorstehenden Reise zu entscheiden haben, ob sie die Einreise gestatten wird.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 7):
Wann hat das Auswärtige Amt die schriftliche Urteilsbegründung der Entscheidung vom 2. November 1977 im Spionageprozeß Berger erhalten, nachdem nach § 275 der Strafprozeßordnung dafür Fristen einzuhalten sind und das Auswärtige Amt aus politischen und dienstrechtlichen Gesichtspunkten an dem Urteil über eine langjährige Angehörige des Auswärtigen Amts ein besonderes Interesse hatte?
Das Auswärtige Amt hat die schriftliche Urteilsbegründung am 21. Februar 1978 über den Bundesminister der Justiz erhalten.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage A 18) :
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß den Absolventen von Sonderschulen und Schulen für Lernbehinderte in besonderem Maß Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes zuteil werden muß, und ist die Bundesregierung bereit, für Absolventen dieser Schulen Arbeitsplätze auch im Bereich der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost zur Verfügung zu stellen bzw. entgegenstehende Vorschriften abzubauen?
Die Bundesregierung sieht in der dauerhaften Eingliederung Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft eine zentrale sozialpolitische Aufgabe. Sie teilt daher Ihre Auffassung, daß den Absolventen von Sonderschulen, darunter auch Lernbehinderten, im besonderen Maße Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes zuteil werden muß. Wesentliche Voraussetzung für eine dauerhafte Eingliederung in das Arbeitsleben ist eine möglichst qualifizierte Berufsausbildung.
Zur Verwirklichung dieser Ziele hat die Bundesregierung folgende Maßnahmen durchgeführt oder in die Wege geleitet:
— Mit finanzieller Unterstützung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesanstalt für Arbeit wird ein bundesweites Netz von speziellen Ausbildungsstätten für behinderte Jugendliche, die Berufsbildungswerke, errichtet. Dabei finden die Probleme der Lernbehinderten besondere Beachtung.
— Auch das Schwerbehindertengesetz bietet Hilfen bei der Ausbildung und Beschäftigung Behinderter, Insbesondere kommt es darauf an, daß die Mittel der Ausgleichsabgabe vor allem auch für die Schaffung und Bereitstellung von Arbeits-und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte eingesetzt -werden.
— Im übrigen möchte die Bundesregierung erneut darauf hinweisen, daß die im Arbeitsförderungsgesetz vorgesehenen Hilfen für die Eingliederung behinderter Jugendlicher in das berufliche Leben voll genutzt werden sollen.
— Darüber hinaus haben Bund und Länder mit dem zweiten Sonderprogramm für Schwerbehinderte, das für private und öffentliche Arbeitgeber gilt, insgesamt 100 Millionen DM zur Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte zur Verfügung gestellt.
Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß auch dem von Ihnen genannten Personenkreis auch künftig eine hohe beschäftigungspolische Aufmerksamkeit gewidmet wird. Hier kommt es besonders darauf an, daß die Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter auch im öffentlichen Dienst — dabei natürlich auch bei Bahn und Post — erfüllt wird.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage A 23):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Mitteilung der Bundeswehrstandortverwaltung Ulmen (II 2.1. — Aktenzeichen: 18-40-01), wonach für einen Absolventen des Berufsgrundbildungsjahrs „Metall" keine Einstellungsmöglichkeit als Flugzeugmechaniker-Auszubildender bestehe, da er Anspruch auf verkürzte Ausbildung habe, die aber nicht zu realisieren sei, und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?
Nach § 2 der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung, entschuldigen Sie, ich bin für diese Bezeichnung nicht verantwortlich, ist ein schulisches Berufsgrundbildungsjahr bei bestimmten Berufsfeldern — sie sind in der Anlage zu die-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1978 6711*
ser Verordnung aufgeführt, der Ausbildungsberuf „Flugzeug-Mechaniker" rechnet dazu — als erstes Jahr der Berufsausbildung anzurechnen. Ein Verzicht auf diese Anrechnung ist nicht möglich.
Der von Ihnen in Ihrer Frage erwähnte Absolvent hat sich bei der Standortverwaltung Ulmen um eine Ausbildung als Flugzeug-Mechaniker beim Jagdbombergeschwader 33 in Büchel beworben.
Da in der Ausbildungswerkstatt Büchel im zweiten Ausbildungsjahr, in das der Bewerber nach Abschluß seines Berufsgrundausbildungsjahres hätte eingestellt werden müssen,. keine Ausbildungsplätze frei waren, mußte die Bewerbung von der Standortverwaltung Ulmen abgelehnt werden.
Die Ausbildungswerkstatt Büchel ist personell und materiell auf eine durchgehende Ausbildung ausgerichtet. Ein Freihalten von Ausbildungsplätzen im ersten Ausbildungsjahr für mögliche „Seiteneinsteiger" ins zweite Ausbildungsjahr würde Ausbildungskapazitäten ungenutzt lassen. Dabei ist auch die Gefahr nicht zu übersehen, daß nicht abgesehen werden kann, ob diese Plätze im zweiten Jahr durch geeignete Bewerber tatsächlich besetzt werden können, was letztlich zur Folge hätte, daß die freigehaltene Ausbildungskapazität für die gesamte Dauer der Ausbildung nicht genutzt werden könnte.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen A 24 und 25) :
Sieht auch die Bundesregierung in dem Umstand, daß das Bild des jeweiligen Bundesverteidigungsministers in den Räumen der Truppe und Dienststellen aufgehängt wird, eine Form des Personenkults, und ist die Bundesregierung bereit, künftig u. a. auch aus Kostenersparnisgründen wie in anderen Ministerien von Bund und Ländern auf das Bild des jeweiligen Bundesverteidigungsministers in den Räumen der Truppe und Dienststellen zu verzichten?
Wieviel Bilder müssen jeweils bei einer Änderung des Ressoriministers Verteidigung ausgewechselt werden, und wie hoch waren dabei jeweils die Kosten bei den Bundesverteidigungsministern Schmidt, Leber und Dr. Apel?
1. Die Bundesregierung sieht in dem Umstand, daß das Bild des Bundesministers der Verteidigung in Diensträumen der Bundeswehr aufgehängt wird, keine Form des Personenkults.
Wie ich bereits in der Fragestunde im März 1978 dargestellt habe, dienen die Bilder des Bundesministers der Verteidigung dazu, vor allem die jungen Soldaten mit dem Aussehen des Inhabers der Befehls- und Kommandogewalt vertraut zu machen. Die Soldaten sollen den Minister wie ihre anderen Vorgesetzten kennen.
Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, auf die Bilder des Verteidigungsministers in den
Diensträumen zu verzichten, zumal die Kosten verhältnismäß gering sind.
2. Bei einem Wechsel im Amt des Bundesministers der Verteidigung werden ca. 6 500 Bilder in Diensträumen der Bundeswehr ausgewechselt. Im Jahre 1970 wurde auf Anordnung des damaligen Verteidigungsministers Schmidt die Bilder mit dem dazugehörigen Glas und den Rahmen erstmalig beschafft. Die Kosten betrugen seinerzeit 130 000 DM.
Für das Auswechseln der Bilder anläßlich der Amtsübernahme von Bundesminister Leber waren nur noch 2 254 DM erforderlich.
Wie ich bereits in der Fragestunde am 18. März 1978 erklärt habe, werden für die Beschaffung von Bildern von Bundesminister Dr. Apel ca. 2 500 DM benötigt.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage A 30) :
Welche Entschädigungsregelungen sind von der Bundesregierung in Verbindung mit der baden-württembergischen Landesregierung für Erosionsschäden vorgesehen, die in Verbindung mit dem Bau und der Eröffnung der Staustufe Iffezheim auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, durch Überspülen der Uferbefestigungen und durch Unterspülung von Straßen im Landkreis Rastatt entstanden sind?
In Verbindung mit dem Bau und der Eröffnung der Staustufe Iffezheim sind keine Erosionsschäden entstanden. Entschädigungsregelungen, die nach den Bestimmungen des Wasserstraßengesetzes zu treffen wären, sind daher nicht notwendig.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1704 Fragen A 31 und 32) :
Treffen Presseberichte („Braunschweiger Zeitung" vom 4. April 1978) zu, nach denen Behälter mit radioaktivem Müll aus Karlsruhe unbeaufsichtigt auf dem Güterbahnhof Braunschweig herumstanden, und wenn ja, entspricht dieser Tatbestand den Vorschriften des Atomgesetzes, der ersten Strahlenschutzverordnung und den Verkehrsgesetzen für den Transport gefährlicher Güter?
Welche geeigneten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die staatliche Aufsicht über radioaktive Transporte jederzeit sicherzustellen?
Die Darstellung des Vorfalls, wie sie in der Braunschweiger Zeitung gebracht wurde, trifft nicht zu.
6712* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den ,19. April 1978
Auf dem Bahngelände standen Behälter mit radioaktiven Abfällen geringer spezifischer Aktivität.
Die Beförderung radioaktiver Abfälle erfolgt nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften, die wiederum auf weltweit eingeführten Empfehlungen der Internationalen Atom-Energie-Organisation (IAEO) in Wien beruhen. Diese Empfehlungen gewähren für die Transporte einen hohen Sicherheitsstandard und decken hiermit für die Umwelt verbundene Risiken (Strahlung, Verunreinigung der Umwelt durch Austritt radioaktiver Stoffe) mit hinreichender Sicherheit ab. Bei geringer spezifischer Aktivität sehen weder das Atomgesetz noch die darauf beruhende 1. Strahlenschutzverordnung eine Genehmigung oder Aufsicht vor.
Bei der Beförderung radioaktiver Stoffe in der gesamten westlichen Welt sind bisher keine Fälle bekanntgeworden, in denen bei Zwischenfällen Personen durch Strahlen oder dergleichen verletzt wurden.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen werden die derzeitigen verkehrsrechtlichen Vorschriften für vollkommen ausreichend gehalten.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1704 Frage A 33) :
Ist die Bundesregierung bereit, ein unabhängiges wissenschaftliches Institut mit einem Gutachten über die verkehrspolitische Notwendigkeit der von der Deutschen Bundesbahn geplanten Neubaustrecke Hannover—Würzburg zu beauftragen, um sicherzugehen, daß das 8-Milliarden-DM-Projekt unter den gewandelten Zukunftserwartungen hinsichtlich des Bevölkerungs-und Wirtschaftswachstums nicht am tatsächlichen Bedarf vorbei geplant wird?
Es besteht kein Anlaß, ein Gutachten über die Bauwürdigkeit der Neubaustrecke Hannover–Würzburg zu vergeben. Die Neubaustrecken der Deutschen Bundesbahn sind mehrfach im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung bewertet worden. Außerdem wird vor der Genehmigung jeder Neubaustrecke das Vorhaben einer eingehenden Überprüfung an Hand der neuesten gesamtwirtschaftlichen und verkehrlichen Prognosen unterworfen. Dies geschieht auch in diesem Fall.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen A 34 und 35) :
Wie verträgt sich die Äußerung der Lufthansa, vertreten durch ihren Mitarbeiter Wolfgang Schmidt, mit der Berlinpolitik der Bundesregierung, indem dieser dazu auffordert, die Bundeszuschüsse für Berlinflüge zu streichen?
Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung dieser in der Öffentlichkeit sehr negativ aufgenommenen Forderung nicht sichtbar entgegengetreten?
Zu Frage A 34:
Die Überlegung, die Flugpreis-Subventionen im Berlin-Verkehr aufzuheben, stellt keine Äußerung der Lufthansa dar. Die Bundesregierung identifiziert sich in keiner Weise mit einem solchen Gedanken.
Zu Frage A 35:
Die Bundesregierung sah und sieht keinen Anlaß, zu jeder in der Öffentlichkeit diskutierten Fragestellung, die den Berlin-Verkehr betrifft, Stellung zu nehmen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage A 36) :
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Blockade von Telefonanschlüssen durch nichtaufgelegte Telefonhörer nach einem geführten Gespräch zu beseitigen?
Mit der Umrüstung der technischen Einrichtungen der Ortsvermittlungsstellen auf Ortszeitzählung wird gleichzeitig technisch für Anrufer die Möglichkeit beseitigt, den Fernsprecher des angerufenen Teilnehmers durch Nichtauflegen des Handapparates zu blockieren.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage A 37) :
Denkt die Bundesregierung daran, zur Bewahrung von Bürgernähe die Verwendung alter Ortsnamen bei der Umstellung auf Zahlen als Ortsangabe in den einzelnen Zustellungsbezirken der Deutschen Bundespost sicherzustellen (Beispiel: 7560 Gaggenau 12, Bad Rotenfels, oder 7570 Baden-Baden 23, Neuweier) ?
Die Deutsche Bundespost hat dem Wunsch der Bürger nach Erhaltung alter Ortsnamen in der Postanschrift Rechnung getragen. Sie hat zugestanden, daß diese Namen (Stadtteil- und Ortsteilnamen) in einer zusätzlichen Zeile oberhalb der Straßenangabe vermerkt werden dürfen. Die letzte Zeile der Postanschrift muß hingegen im Interesse einer raschen,
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1978 6713*
sicheren und kostengünstigen Übermittlung der Sendungen ausschließlich den diesem Zweck dienenden Angaben vorbehalten bleiben. Sie darf demzufolge nur die Postleitzahl und den als postamtlichen Namen übernommenen politischen Gemeindenamen sowie — in Städten und Gemeinden mit mehreren Zustellpostämtern — die zur Kennzeichnung des jeweiligen Zustellamts zusätzlich erforderliche Unterscheidungsnummer enthalten.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen A 38 und 39) :
Stimmt die Bundesregierung darin mit mir überein, daß nach der bisherigen Fernmeldeordnung die festgelegten Ortsmittelpunkte mehr willkürlich als geographisch festgelegt waren und daß dieser Ortsmittelpunkt genauso in jedem übrigen Bereich innerhalb des Ortznetzes hätte festgelegt werden können?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten, sofern innerhalb der jetzigen Tarifordnung ein Ortsmittelpunkt verschoben wird?
Die Bundesregierung vermag in der Festlegung der Entfernungsmeßpunkte keine Willkür zu erkennen. In § 33 der Fernmeldeordnung ist ihre Festlegung nach sachlichen Gesichtspunkten rechtsverbindlich geregelt. Die Entfernungsmeßpunkte sind nicht nur Grundlage für die Einteilung der Nahbereiche, sondern dienen darüber hinaus als Grundlage aller entfernungsabhängigen Tarifierungen in den Fernmeldenetzen der Deutschen Bundespost.
Die Entfernungsmeßpunkte sind daher nicht die Ortsmittelpunkte, sondern grundsätzlich die Netzschwerpunkte der einzelnen Ortsnetze.
Es gibt keine für alle Betroffenen akzeptablen Gründe, von den festgelegten Entfernungsmeßpunkten abzuweichen. Die Frage nach den Kosten könnte nur dann beantwortet werden, wenn eine genau definierte Alternative zu der bestehenden Regelung angeboten werden könnte.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP) (Drucksache 8/1704 Fragen A 40 und 41) :
Trifft es zu, daß von den Kraftfahrzeugzulassungsbehörden abweichend von früheren Regelungen nunmehr in verstärktem Maße die Buchstabenkombinationen „SA" und „SS" u. ä. (sogenannte Nazi-Kennzeichen) vergeben werden, und wie stellt sich die Bundesregierung zu dieser Praxis?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Niederlanden bereits Widerstand in der Öffentlichkeit gegen die von den dortigen Behörden vergebenen Buchstabenkombinationen „SD" und „SS" besteht, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß
die zuständigen deutschen Behörden sich in dieser Frage so verhalten sollten, daß negative Reaktionen der Öffentlichkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und im benachbarten Ausland nicht gefördert werden?
Zu Frage A 40:
Die Bundesregierung hat bereits bei Einführung des derzeitigen Kennzeichensystems den Kraftfahrzeugzulassungsstellen empfohlen, Buchstabenkombinationen, gegen die eine allgemeine Abneigung besteht, nicht auszugeben, jedenfalls dann nicht zuzuteilen, wenn der Fahrzeughalter eine derartige Buchstabenkombination beanstandet. Es besteht die Möglichkeit, daß diese Empfehlung, bedingt durch den Zeitablauf seit Ende des Krieges oder deswegen, weil die vorhandenen Buchstabenkombinationen zur Neige gehen, nicht mehr in dem Maße beachtet wird wie früher. Obwohl bisher keine Beschwerden bekanntgeworden sind, ist das Bundesverkehrsministerium bereit, über die zuständigen obersten Landesbehörden die Kraftfahrzeugzulassungsstellen an die frühere Empfehlung zu erinnern.
Zu Frage A 41:
Nach fernmündlicher Mitteilung der Niederländischen Botschaft werden die Buchstabenkombinationen „SD" und „SS" in den Niederlanden nicht ausgegeben; einen „Widerstand in der niederländischen Öffentlichkeit" konnte die Botschaft nicht bestätigen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage A 47) :
Ist die Streichung des Sperrvermerks bei Erreichen der Volljährigkeit des zu adoptierenden Pflegekindes zwingend, oder kann die Streichung auf Antrag beschränkt werden, und zwar auf Antrag der Adoptionseltern, des Vormundschaftsgerichts oder — nach Erreichen der Volljährigkeit — des Kindes selbst?
Die mit Ihrer Frage angesprochene Möglichkeit der Streichung des Sperrvermerks über ein zu adoptierendes, also bis dahin noch nicht als Kind angenommenes Pflegekind bezieht sich auf das bisher ausschließlich landesgesetzlich geregelte, von den Ländern in alleiniger Verantwortung auszuführende Melderecht. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen tragen die Meldebehörden für zur Adoption vorgesehene Kinder eine Auskunftssperre im Melderegister ein, die dem § 1758 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Rechnung trägt. Die Eintragung erfolgt in der Regel auf Antrag der Adoptionsvermittlungsstelle.
Diese Auskunftssperre endet nach den hier zur Verfügung stehenden Informationen nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit, so daß ihre Streichung, ebenso wie eine etwaige Beschränkung der Strei-
6714 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1978
chung, eines Antrages bedürfte, dessen Stellung nach Erreichen der Volljährigkeit des Pflegekindes in erster Linie diesem selbst obliegen würde.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist jedoch eine Verrechtlichung des Auskunftsverweigerungsrechtes der Meldebehörden im Interesse des Kindes und seiner Familie geboten, um auch für die Zukunft eindeutig klarzustellen, daß schon so früh wie möglich, und zwar vom Beginn des Pflegekindschaftsverhältnisses an, störende Einflüsse auf die sich anbahnende Verbindung zwischen dem Kind und seinen künftigen Adoptiveltern fernzuhalten sind. Einen entsprechenden Vorschlag wird die Bundesregierung im Bundesmeldegesetz machen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage A 49) :
Warum wird die HIAG, der Verband der früheren Waffen-SS, nicht im Verfassungsschutzbericht 1976 aufgeführt?
Der Verfassungsschutzbericht hat, soweit er den Extremismus betrifft, die Aufgabe, die Öffentlichkeit über Bestrebungen zu unterrichten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Wie mein Kollege von Schoeler am 11. August 1977 dem Kollegen Immer auf eine schriftliche Anfrage mitgeteilt hat, liegen keine Erkenntnisse über eine Herabsetzung der verfassungsmäßigen Ordnung, insbesondere des Parlamentarismus oder der Grundrechte sowie über positive Äußerungen zu den „Werten des 3. Reiches" auf den offiziellen Treffen dieser Vereinigung vor. Auch seit dieser Antwort konnten keine derartigen Erkenntnisse gewonnen werden.
Sollten sich für die Beurteilung der HIAG andere als die vorstehend dargestellten Gesichtspunkte ergeben, wird die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage A 51) :
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Einlösung der Zusage aus dem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Bundesgrenzschutzverbands am 10. März 1978 eingeleitet, um Einzelabordnungen von Beamten des Bundesgrenzschutzes drastisch zu reduzieren?
Eine Zusage im Sinne der Frage ist dem Vorsitzenden des Bundesgrenzschutzverbandes nicht gegeben worden.
In dem Gespräch am 10. März 1978 ist ihm vielmehr mitgeteilt worden, daß bei Einzelabordnungen von Beamten des Bundesgrenzschutzes ein strenger Maßstab angelegt wird.
Die jeweilige Sicherheitslage muß dabei aber berücksichtigt werden.
Anlage 19
Antwort
des Bundesministers Frau Huber auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1704 Frage A 69):
Treffen meine Informationen zu, daß die Bundesregierung zwar keine eigenen Zuschüsse an sozialistische und kommunistische Jugendverbände für die Teilnahme an den sogenannten Weltjugendfestspielen in Havanna im Juli 1978 gewährt hat, daß sie aber damit einverstanden ist, daß aus den pauschalen Bundeszuwendungen an derartige Jugendverbände Zuschüsse für Teilnehmer an diesen Weltjugendfestspielen gewährt und abgerechnet werden können?
Gemäß dem Verfahren bei den Weltjugendfestspielen 1973 in Berlin wird das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit keine direkten Subventionen für die Teilnahme an den diesjährigen Weltjugendfestspielen in Havanna zur Verfügung stellen.
Den als förderungswürdig anerkannten zentralen Jugend- und Studentenorganisationen steht es frei, im Rahmen der ihnen generell für internationale Jugendbegegnungen zur Verfügung stehenden Zentralstellenmittel, über deren Verwendung sie entsprechend den Richtlinien und dem Durchführungserlaß für den Bundesjugendplan in eigener Verantwortung entscheiden können, auch die Teilnahme ihrer Mitglieder an den Weltjugendfestspielen finanziell zu unterstützen.
Hierzu gehören nicht die kommunistischen Jugendverbände.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Luster (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 96) :
Ist die Bundesregierung in der Lage, Auskunft darüber zu geben, ob die Deutsche Bundespost hinsichtlich der Verwendung der „Eurocard" ihren Postscheckkunden einen vergleichbaren Service anbieten wird, wie dies andere Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland für ihre Kunden bereits getan haben?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1978 6715*
Die Deutsche Bundespost ist auch im Postscheckdienst weiterhin bestrebt, das Leistungsangebot den Wünschen und Erwartungen ihrer Kunden anzupassen.
Das gilt für die Ausgabe der „Eurocard". Kontaktgespräche mit Vertretern des Kreditgewerbes (Träger des Eurocard-Systems) haben bereits stattgefunden.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage B 97):
Welche Rationalisierungsmaßnahmen mit Auswirkungen auf das Leistungsangebot in Städten und Gemeinden werden von der Deutschen Bundespost geplant oder bereits durchgeführt, und wie lange wird es insbesondere dauern, bis die Deutsche Bundespost in den neugegliederten Städten und Gemeinden einheitliche Telefonnetze eingerichtet haben wird?
Die von der Deutschen Bundespost in der letzten Zeit durchgeführten Rationalisierungsmaßnahmen im Post- und Fernmeldewesen hatten keine negativen Auswirkungen auf das Leistungsangebot in Städten und Gemeinden. Das wird nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand auch bei geplanten Rationalisierungsmaßnahmen so sein.
Im Postwesen haben insbesondere die Beschleunigung der Paketbeförderung und die Erweiterung des Service-Angebots im Paketdienst (Abgabe von Verpackungen, Rücknahme von Sendungen, Vorausentrichtung der Zustellgebühren usw.) das Leistungsangebot verbessert.
Im Fernmeldewesen wird mit der Einführung des Nandienstes und der Ortszeitzählung das Leistungsangebot erweitert. Im Januar 1980 wird das neue Tarifsystem für etwa 50 % der Teilnehmer eingeführt. Die restlichen Teilnehmer werden bis Ende 1982 schrittweise dazugeschaltet. Weitere Leistungsverbesserungen werden sich aus der Umstellung auf das Elektronische Wählsystem mit einer breiten Palette neuer Möglichkeiten („Ruhe vor dem Telefon", automatischer Weckdienst usw.) ergeben.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 98) :
Trifft es zu, daß ein mit Hilfe der EDV ausgedrucktes Rechnungsformular von der Deutschen Bundespost nicht als „drucksachenwürdig" anerkannt wird, obwohl diese Art des Rechnungsschreibens im Zuge der fortschreitenden Technisierung mehr und mehr zum Einsatz kommt, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf eine Änderung der Bestimmungen über Drucksachen dahin gehend hinzuwirken, daß der zunehmenden Verwendung von EDV-Anlagen (Buchungsautomaten) im Schriftverkehr Rechnung getragen wird?
Das Problem der Anerkennung der Computerschrift zur Herstellung oder Ergänzung von Drucksachen ist, nicht zuletzt wegen der zunehmenden Bedeutung der EDV, von der Deutschen Bundespost eingehend geprüft worden. Insbesondere mit dem Postausschuß des Deutschen Industrie- und Handelstages sind dabei die Möglichkeiten diskutiert worden, die Versandbestimmungen der Postordnung zugunsten der Postkunden zu ändern. Leider war es bisher aus folgenden Gründen nicht möglich, die Versandbestimmungen zu ändern:
Nur wenige Computerschriften haben ihr eigenes Erscheinungsbild. In zunehmendem Maße kommen Schnelldrucker auf den Markt, deren Schriftbild sich nicht mehr von dem einer Schreibmaschine unterscheidet.
Der einzelnen Drucksache muß anzusehen sein, ob sie in einem zulässigen Verfahren in mehreren gleichen Stücken hergestellt worden ist. Diese Voraussetzung ist nur gegeben, wenn der Wortlaut der Drucksachen mittels Druckform, Schablone oder Negativs vervielfältigt worden ist. Schriftstücke, die mit dem Schnelldrucker einer Datenverarbeitungsanlage hergestellt worden sind, weisen hingegen alle Eigenschaften eines mit einer Schreibmaschine geschriebenen individuellen Briefes auf, z. B. sind die für Schreibmaschinenschrift typischen stärkeren Durchschläge bei den Satzzeichen leicht zu erkennen. Die Dienststellen der Deutschen Bundespost könnten bei der Prüfung dieser Schrift nicht erkennen, ob das jeweils zu prüfende Schriftstück einzeln oder in großen Mengen hergestellt worden ist. Diese Schriftstücke können deshalb nicht als Drucksache gelten.
Über ein Magnetband gesteuerte Schnelldrucker können auch deshalb von der Deutschen Bundespost zur Drucksachenherstellung nicht zugelassen werden, weil dann ebenfalls solche Schriftstücke als Drucksachen anerkannt werden müßten; die mit einer lochstreifengesteuerten elektrischen Schreibmaschine angefertigt worden sind. Das würde jedoch bedeuten, daß wegen des gleichen Schriftbildes ohne Prüfungsmöglichkeit für die Dienststellen der Deutschen Bundespost auch Einzelmitteilungen, die auf einer herkömmlichen Schreibmaschine geschrieben wurden, zu den besonders günstigen Gebühren für Drucksachen versandt werden könnten.
Auch die in einem herkömmlichen Verfahren hergestellten Drucksachen, z. B. Rechnungsvordrucke, die in Computerschrift ergänzt werden, können nicht zugelassen werden, weil damit die individuelle Gestaltung der einzelnen Drucksache und die nicht mehr überprüfbare Inanspruchnahme von Gebührenvergünstigungen ermöglicht würden.
Die Deutsche Bundespost befindet sich im übrigen, was die Beurteilung von Herstellungsverfahren von Inlandsdrucksachen betrifft, im Einklang mit den für die Länder des Weltpostvereins verbindlichen internationalen Bestimmungen des Weltpostvertrages.
6716* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1978
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 99 und 100) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Ausnutzung der Monopolstellung der Deutschen Bundespost, die diese zur Zeit durch den Verkauf von Paketsets und Gebinde für Pakete und Päckchen zum Nachteil der betroffenen Handelssparten betreibt, zu unterbinden?
Sind zu diesen — für den entsprechenden Handel wettbewerbsverzerrenden und existenzschädigenden — Praktiken weitere Vorhaben ähnlicher Art geplant?
Zu Frage B 99:
Die Deutsche Bundespost nutzt mit der Aufnahme des Vertriebs von Pack-Sets und Gebinden für Pakete und Päckchen keine Monopolstellung aus. Sie rundet lediglich ihr Dienstleistungsangebot im Paketdienst ab. Damit entspricht sie einem häufig geäußerten Wunsch und ermöglicht den Postkunden, insbesondere den privaten Versendern, Pakete und Päckchen bequemer, leichter und versendungsfreundlicher als bisher zu verpacken.
Vor Beginn des Versuchs wurde geprüft, ob der Einzelhandel bereits Produkte anbietet, die den „Pack-Sets" und Gebinden gleich oder ähnlich sind. Dies ist insbesondere was die Faltschachteln angeht, nur vereinzelt der Fall. Eine existenzbedrohende Wirkung für den Einzelhandel, dem es unbenommen bleibt, ein ähnliches Angebot an Verpackungsmaterial seinen Kunden anzubieten, ist daher nicht zu erkennen.
Zu Frage B 100:
Die Deutsche Bundespost hat weder in der Vergangenheit wettbewerbsverzerrende oder für den betroffenen Handel existenzschädigende Maßnahmen ergriffen, noch plant sie solche Maßnahmen für die Zukunft.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 101 und 102) :
Kann die Deutsche Bundespost sicherstellen, daß sie auf Grund ihres Versprechens in der Reklame für schnelle Telefonanschlüsse auch tatsächlich einen schnellen Fernsprechanschluß gewährleisten kann, und daß der Fernsprechkunde nicht monatelang, wenn nicht noch länger, auf den Anschluß warten muß?
Wäre es nicht ehrlicher, wenn die Deutsche Bundespost in ihrer Reklame für einen schnellen Anschluß an das Fernsprechnetz darauf hinweisen würde, daß in bestimmten Fällen unter Angabe der einzelnen Gründe mit Wartezeiten gerechnet werden muß?
Zu Frage B 101:
Die Deutsche Bundespost hat im Jahr 1977 fast 1,5 Millionen neue Telefonanschlüsse eingerichtet.
Trotzdem lagen Ende des vorigen Jahres nur 90 000 Anträge vor, die nicht innerhalb von 4 Wochen ausgeführt werden konnten. Je nach den örtlichen Verhältnissen lassen sich Wartezeiten leider niemals völlig ausschließen. Die Zahlen lassen jedoch erkennen, daß die Deutsche Bundespost im allgemeinen durchaus in der Lage ist, beantragte Telefonanschlüsse in angemessener Frist herzustellen.
Zu Frage B 102:
Die Deutsche Bundespost hat nur 1975 und 1976 für die Einrichtung von neuen Fernsprechhauptanschlüssen geworben und dabei die schnelle Einrichtung besonders herausgestellt. 1977 wurde nur noch einen Monat lang für neue Telefonanschlüsse geworben, ohne jedoch eine schnelle Einrichtung zu versprechen. 1978 wirbt die Deutsche Bundespost nicht mehr für neue Telefonanschlüsse, weil die Nachfrage die gewünschte Höhe erreicht hat.
Die Arbeitsgemeinschaft Telefon, ein Zusammenschluß der deutschen Fernmeldeindustrie, wirbt z. Z. allerdings für neue Telefonanschlüsse, ohne jedoch die schnelle Einrichtung besonders zu erwähnen.
Die Deutsche Bundespost wirbt 1978 nur noch für häufigeres Telefonieren („Ruf doch mal an").
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die mündliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Frage B 103) :
Ist die Bundesregierung bereit, bei der vorgesehenen Portoerhöhung Postschließfachinhaber als Empfänger von Postsendungen auszuschließen, da sich die Postverteilung in Schließfächer im Verhältnis wenig verteuert hat und im Gegensatz zur Botenverteilung erheblich kostengünstiger ist, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Haltung?
Empfänger holen ihre Briefsendungen ab, weil die Abholung für sie zeitlich vorteilhaft ist. Sie gelangen in der Regel frühzeitiger in den Besitz ihrer Sendungen und können diese je nach den örtlichen Verhältnissen vielfach auch außerhalb der Schalterstunden — z. B. in den frühen Morgenstunden — abholen.
Die Zustellkosten hängen in hohem Maße von den Wegeleistungen der Zusteller ab. Diese Wegeleistungen werden jedoch kaum dadurch beeinflußt, ob viele Empfänger ihre Briefsendungen abholen oder wenige.
Die Briefträger müssen in der Regel ihren gesamten Zustellbezirk abgehen. Dabei fällt kaum ins Gewicht, ob sie unterwegs einige Abgabestellen mehr oder weniger aufsuchen. Andererseits entstehen auch für die Zweigleisigkeit in der Behandlung von Sendungen für Abholer, für die Bereitstellung von Räumen für Postfachanlagen und von Sachmitteln Kosten, so daß die Bundesregierung schon aus diesen Gründen auch künftig die volle Gebühr für Abholsendungen erheben muß.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. April 1978 6717*
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1704 Fragen B 106 und 107):
Durch wen und bei welcher konkret bezeichneten Gelegenheit hat die Bundesregierung in Erfüllung des Auftrags des Bundesverfassungsgerichts zuletzt mit der Regierung der DDR Gespräche über den Abbau der unmenschlichen Sperranlagen an der innerdeutschen Demarkationslinie einschließlich Schießbefehl, Minenfelder und automatische Tötungsapparate an den Metallgitterzäunen geführt, und wann wird dies verneinendenfalls geschehen?
Treffen Meldungen in der Presse zu, wonach die DDR Genehmigungsgebühren in Höhe von bis zu 600 DM von den DDR-Besuchern erhebt, die bei Bekanntenbesuchen Taschenrechner als Geschenk mitbringen, und was wird die Bundesregierung bejahendenfalls gegen diese neue Form der Geldschneiderei durch die DDR unternehmen?
Zu Frage B 106:
Die gewalttätige Grenze zwischen beiden deutschen Staaten ist ein Faktor, der die Glaubwürdigkeit einer Politik der guten Nachbarschaft immer wieder gefährdet. Die Bundesregierung hat dies wiederholt deutlich gemacht und betont, daß die Grenzpraxis der DDR die schwerste Belastung für unser Verhältnis zur DDR ist.
Andererseits ist die Grenze der deutlichste Ausdruck für die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den kommunistisch regierten Staaten in Osteuropa und der DDR einerseits und den parlamentarisch-demokratisch verfaßten Staaten andererseits. Dieser grundsätzliche Unterschied begrenzt den Handlungsspielraum jeder Bundesregierung, der insbesondere da eine Grenze findet, wo die DDR und die mit ihr verbündeten Staaten ihre Sicherheit bedroht sehen.
Unbeschadet dieser schwierigen Gesamtsituation versucht die Bundesregierung in Verhandlungen eine Milderung der Härten der Teilung Deutschlands zu erreichen. Dies gilt insbesondere für eine Verbesserung der Durchlässigkeit der innerdeutschen Grenze. Hierbei sind vor allem die Gespräche über eine Verbesserung der Verkehrsbeziehungen und die Tätigkeit der Grenzkommission zu nennen. Die diesen Verhandlungen vorausgehende Teilung des Landes und damit die Grenze zwischen beiden deutschen Staaten kann hierdurch allerdings nicht überwunden werden. Die Bundesregierung hat stets davor gewarnt, die laufenden Verhandlungen durch eine Uberschätzung der tatsächlichen Verhandlungsmöglichkeiten zusätzlich zu belasten.
Zu Frage B 107:
Die von Ihnen zitierten Pressemeldungen treffen nach den hier vorliegenden Erkenntnissen nicht mehr zu.
Als Anfang 1975 erstmals bekannt wurde, daß zunehmend Taschenrechner als Geschenk im Reiseverkehr in die DDR mitgenommen wurden, hat mein Haus zur Unterrichtung der Reisenden im Mai 1975 eine Pressemitteilung herausgegeben, in der vor der Mitnahme von Taschenrechnern gewarnt wurde (siehe Anlage). In das Merkblatt „Reisen in die DDR" der damaligen Ausgabe wurde ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
Seit längerer Zeit sind jedoch keine Klagen mehr über die Bewertung von Taschenrechnern durch die DDR-Behörden zu beobachten. Daraus kann der Schluß gezogen werden, daß Taschenrechner von den DDR-Zollstellen jetzt so abgefertigt werden, daß kein Anlaß zu Beschwerden mehr besteht.
Dieser Entwicklung hat mein Haus dadurch Rechnung getragen, daß der Hinweis auf Seite 18 des beigefügten Merkblatts „Reisen in die DDR" abgeschwächt wurde. Es wird zu prüfen sein, ob in einer der nächsten Auflagen des Merkblatts nicht noch eine weitere Abschwächung vorgenommen werden kann.