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    Plenarprotokoll 8/84 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 84. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. April 1978 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 6622 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 6619 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes — Drucksache 8/1692 — Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 6619 B Francke (Hamburg) CDU/CSU . . . . 6622 D Krockert SPD 6626 D Dr. Schneider CDU/CSU 6629 B Gattermann FDP . . . . . . . . . 6631 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr Neumeister, Immer (Altenkirchen), Spitzmüller und Genossen Rheumabekämpfung — Drucksache 8/1542 — Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . . . 6635 B Immer (Altenkirchen) SPD 6638 A Spitzmüller FDP 6640 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr van Aerssen, Dr. Narjes, Dr. Hoffacker, Dr Hüsch, Sick und der Fraktion der CDU/CSU GATT-Verhandlungen — Drucksache 8/1547 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, FDP GATT-Verhandlungen — Drucksache 8/1699 — Dr. van Aerssen CDU/CSU . . . . . 6642 A Grunenberg SPD 6645 B Angermeyer FDP 6645 D Nächste Sitzung 6647 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6649* A Anlage 2 Zugehörigkeit des in den einstweiligen Ruhestand versetzten Ministerialdirektors Werner Müller vom Bundespresseamt zum Krisenstab anläßlich der Entführungsfälle im Herbst 1977 SchrAnfr Bi 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 6649* C Anlage 3 Anwendung der Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen und der Vereinbarungen der KSZE-Schlußakte auf Fälle der Rechtsverletzung SchrAnfr B2 07.04.78 Drs 08/1689 Jung FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6649* C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 Anlage 4 Verbleib ehemaliger, als Arbeitskräfte in die „sowjetische Freiheit" entlassener deutscher Kriegsgefangener SchrAnfr B3 07.04.78 Drs 08/1689 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6650' B Anlage 5 Berücksichtigung der Stellungnahme des Landkreises Soltau-Fallingbostel zum Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Soltau-Lüneburg-Abkommens SchrAnfr B4 07.04.78 Drs 08/1689 Würtz SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6650* C Anlage 6 Teilnahme des Staatsministers Dr. von Dohnanyi an der Ungarnreise des SPD-Vorsitzenden Brandt SchrAnfr B5 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw BMin Genscher AA 6650* D Anlage 7 Berichte der polnischen Presse über Fälle angeblich erzwungener und durch deutsche Behörden rechtswidrig unterstützter Familientrennung SchrAnfr B6 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6651* A Die Frage B 8 — Drucksache 8/1689 vom 07. 04. 78 — des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 8 Maßnahmen gegen die Verwendung des Kürzels „BRD" ; Festlegung eines einheitlich verwendbaren Kürzels SchrAnfr B9 07.04.78 Drs 08/1689 Luster CDU/CSU SchrAnfr B10 07.04.78 Drs 08/1689 Luster CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6651* C Anlage 9 Einsetzung der Beamten des Bundesgrenzschutzes im Grenzdienst an der Demarkationslinie; gleiche Vergütung und gleicher Verpflegungssatz bei gemeinsamen Großeinsätzen von Polizei- und Bundesgrenzschutzeinheiten SchrAnfr B11 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B12 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B13 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B14 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6651* D Anlage 10 Beseitigung des medizinischen Abfalls aus Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenpflegeheimen usw. getrennt von kommunalem Haushaltsmüll SchrAnfr B15 07.04.78 Drs 08/1689 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . • 6652* D Anlage 11 Höhe der Ablösesummen für Lizenzspieler des Deutschen Fußballbundes; Benachteiligung der Frauen durch das Prämiensystem des Deutschen Ski-Verbands SchrAnfr B16 07.04.78 Drs 08/1689 Würtz SPD SchrAnfr B17 07.04.78 Drs 08/1689 Würtz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6653* C Anlage 12 Neuregelung der Beihilfevorschriften für Beamte hinsichtlich der Rehabilitationsmaßnahmen SchrAnfr B18 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAnfr B19 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6654* B Anlage 13 Ergebnisse der Untersuchung der Kommission der EG über die künftige Bevölkerungsentwicklung der großen Mitgliedsländer; Bevölkerungsrückgang der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B20 07.04.78 Drs 08/1689 Susset CDU/CSU SchrAnfr B21 07.04.78 Drs 08/1689 Susset CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6654* C Anlage 14 Erfahrungsaustausch zwischen den Ausrichtern der Olympischen Sommerspiele 1972 und 1980; Beteiligung von Unternehmen aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) an Bauprojekten für die Olympischen Spiele in Moskau und Tallinn SchrAnfr B22 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr B23 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6655* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 III Anlage 15 Aussage des Verfassungsschutzberichts 1977 der Landesregierung Baden-Württemberg zu Aktivitäten politisch extremer Ausländer; Zusammenarbeit palästinensischer Terrororganisationen mit deutschen und internationalen Terroristen SchrAnfr B24 07.04.78 Drs 08/1689 Westphal SPD SchrAnfr B25 07.04.78 Drs 08/1689 Westphal SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6656* B Anlage 16 Verwendung eines Teils der Grundvergütung von Beamten als Beiträge zu einer Direktversicherung zur Schaffung einer zusätzlichen Hinterbliebenenversorgung SchrAnfr B26 07.04.78 Drs 08/1689 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B27 07.04.78 Drs 08/1689 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6656*' D Anlage 17 Kriminalität in Hochhäusern und Wohntürmen, insbesondere Kinder- und Jugendkriminalität SchrAnfr B28 07.04.78 Drs 08/1689 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6657* C Anlage 18 Vorlage des dem Lenkungsausschuß der Notgemeinschaft Flugplatz Pferdsfeld zugesagten Berichts zur Durchführung des Fluglärmgesetzes SchrAnfr B29 07.04.78 Drs 08/1689 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6658* A Anlage 19 Beurteilung der Sicherheit von Siedewasser- und Druckwasserreaktoren SchrAnfr B30 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6658* B Anlage 20 Herstellung der P 225 in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B31 07.04.78 Drs 08/1689 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6658* D Anlage 21 Kenntnis eines Sympathisanten der Terroristenszene über Baupläne für den Neubau des Aachener Polizeipräsidiums; Einsatz des Grenzzolldienstes und der Zollfahndung bei der Fahndung nach den Entführern von Dr. Hanns Martin Schleyer SchrAnfr B32 07.04.78 Drs 08/1689 Milz CDU/CSU SchrAnfr B33 07.04.78 Drs 08/1689 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6659* A Anlage 22 Untersuchungen des Instituts für Kriminalwissenschaften an der Universität Münster über die Darstellung der Kriminalität im deutschen Fernsehen SchrAnfr B34 07.04.78 Drs 08/1689 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6659* B Anlage 23 Verhinderung einer Einführung der Patrone mit der Bezeichnung 30.06 „Accelerator" SchrAnfr B35 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6660* A Anlage 24 Indirekte Finanzierung der DKP durch Anzeigenaufträge für das „Messe-Magazin International" SchrAnfr B36 07.04.78 Drs 08/1689 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B37 07.04.78 Drs 08/1689 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6660* B Anlage 25 Verwendung von im Recycling-Verfahren hergestelltem Papier durch Dienststellen der Bundesregierung SchrAnfr B38 07.04.78 Drs 08/1689 Gansel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6660* D Anlage 26 Überprüfung von Mitarbeitern in privaten Betrieben durch den Verfassungsschutz sowie Weitergabe der Erkenntnisse an die jeweiligen Personalabteilungen SchrAnfr B39 07.0438 Drs 08/1689 Schreiber SPD SchrAnfr B40 07.04.78 Drs 08/1689 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6661* A Anlage 27 Wahrnehmung des Wahlrechts zur Europawahl für EG-Ausländer im jeweiligen Gastland IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 SchrAnfr B41 07.04.78 Drs 08/1689 Krockert SPD SchrAnfr B42 07.04.78 Drs 08/1689 Krockert SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6661* C Anlage 28 Einleitung noch möglicher NS-Prozesse vor Ablauf der Verjährungsfrist am 31. Dezember 1979 SchrAnfr B43 07.04.78 Drs 08/1689 Klein (Dieburg) SPD SchrAnfr B44 07.04.78 Drs 08/1689 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6662* B Anlage 29 Änderung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen für fristgebundene Rechtsbehelfe; Herabsetzung der Gebührenermäßigung nach § 144 Abs. 3 der Kostenverordnung für die Beurkundung von Rechtsgeschäften für Vertragsbeteiligte mit persönlicher Gebührenfreiheit SchrAnfr B45 07.04.78 Drs 08/1689 Gattermann FDP SchrAnfr B46 07.04.78 Drs 08/1689 Gattermann FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6662* D Anlage 30 Ausnutzung der Notlage von Unfallopfern durch Abforderung von Abfindungserklärungen sowie Abwälzung der Rehabilitationskosten durch die Haftpflichtversicherung der Schädiger zu Lasten öffentlicher Einrichtungen SchrAnfr B47 07.04.78 Drs 08/1689 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAnfr B48 07.04.78 Drs 08/1689 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6664* A Anlage 31 Unterlaufen der Reform des § 218 StGB durch kommunale und kirchlich getragene Krankenhäuser SchrAnfr B49 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Nöbel SPD SchrAnfr B50 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Nöbel SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6664* D Anlage 32 Mißbrauch der Transitwege seitens der DDR durch Schmuggel von Zigaretten und Alkohol in die Bundesrepublik Deutschland und andere EG-Länder sowie bevorzugte Grenzabfertigung der mit Schmuggelware beladenen Lastwagen durch die DDR SchrAnfr B51 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAnfr B52 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAnfr B53 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 6665* B Anlage 33 Steuerliche Behandlung der Eigentumsmaßnahmen, insbesondere der Bau- und Grundstückskosten SchrAnfr B54 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6665* D Anlage 34 Richtlinien für die Finanzämter zur Bearbeitung von Anträgen auf steuerliche Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Personen SchrAnfr B55 07.04.78 Drs 08/1689 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6666* B Anlage 35 Erhöhung der Benzinpreise bei sinkenden Rohöleinstandspreisen SchrAnfr B56 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6666* C Anlage 36 EG-Richtlinie zur Unternehmensbilanzierung, Zulassung von Neubewertungsrücklagen und Abschreibungen auf die Wiederbeschaffungswerte sowie Anpassung der Abschreibungsbedingungen an die der EG-Partner zur Erleichterung des Strukturwandels und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit SchrAnfr B57 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B58 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6667* A Anlage 37 Gewährleistung des Marktzugangs im Bereich der deutschen Erdgaswirtschaft sowie Beteiligung eines weiteren Anbieters von Flüssigerdgas an der DFTG (Deutsche Flüssigerdgas Terminal Gesellschaft mbH) SchrAnfr B59 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAnfr B60 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6668* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 V Anlage 38 Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" SchrAnfr B61 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Unland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6668* C Anlage 39 Zahl der seit 1969 mit Bundesmitteln geförderten im Zonenrandgebiet und außerhalb des Zonenrandgebiets angesiedelten ausländischen Unternehmen sowie Verteilung der Fördermittel des Bundes auf Ballungsräume und Zonenrandgebiet seit 1969 SchrAnfr B62 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B63 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6668* D Anlage 40 Entwicklung der deutschen Agrarimporte SchrAnfr B64 07.04.78 Drs 08/1689 Paintner FDP SchrAnfr B65 07.04.78 Drs 08/1689 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 6669* B Anlage 41 Irreführung der Verbraucher durch falsche Datenangaben auf Eierverpackungen SchrAnfr B66 07.04.78 Drs 08/1689 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 6669* D Anlage 42 Erlaß einer Verordnung nach § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz von in der Bundesrepublik Deutschland nicht heimischen Arten SchrAnfr B67 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 6670* A Anlage 43 Rückgang der Bereitschaft zur Durchführung der Einfuhruntersuchung von Geflügelfleisch und Fleisch von Haustieren infolge des Wegfalls der Gebühren SchrAnfr B68 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAnfr B69 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAnfr B70 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAnfr B71 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6670* B Anlage 44 Auffassung der Arbeitsverwaltung über die Unzumutbarkeit eines Arbeitsverhältnisses bei einer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz von mehr als 60 Minuten SchrAnfr B72 07.04.78 Drs 08/1689 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6671* B Anlage 45 Verhinderung eines Lohnabzugs für Facharbeiter bei Zuordnung eines Auszubildenden durch Änderung des § 23 des Jugendarbeitsschutzgesetzes; Sicherheitsüberprüfung von bei der Bundespost vorübergehend beschäftigten Studenten und Schülern SchrAnfr B73 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Holtz SPD SchrAnfr B74 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6671* C Anlage 46 Wartezeit zwischen der Antragstellung auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe und deren Auszahlung bei Antragstellung im Januar und Februar 1978 SchrAnfr B75 07.04.78 Drs 08/1689 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6672* A Anlage 47 Befreiung von der Rezeptgebühr für eine mitversicherte zu 80 v. H. Schwerbehinderte Ehefrau SchrAnfr B76 07.04.78 Drs 08/1689 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6672* B Anlage 48 Änderung der §§ 185 (häusliche Krankenpflege) und 376 b RVO SchrAnfr B77 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6672* C Anlage 49 Kritik von Bundesminister Graf Lambsdorff an der Gewerkschaftsforderung nach Einkommenssicherung bei qualitativer Abwertung von Arbeitsplätzen durch Einführung elektronischer Hilfsmittel SchrAnfr B78 07.04.78 Drs 08/1689 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6672* D Anlage 50 Rückwirkende Umwandlung des Dienstverhältnisses von Berufsoffizieren der Geburts- VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 Jahrgänge 1935 bis 1944 in das eines Soldaten auf Zeit SchrAnfr B79 07.04.78 Drs 08/1689 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6673* A Anlage 51 Zahlung von Grundsteuer für Grundstücke der Bundeswehr an die Garnisonstädte SchrAnfr B80 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6673" C Anlage 52 Munition für die Schießausbildung der Truppe SchrAnfr B81 07.04.78 Drs 08/1689 Frau Krohne-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6674* A Anlage 53 Regelung für das Abstellen privater Pkws von Zivilbediensteten der Bundeswehr mit Parteiaufklebern auf einem Kasernengelände SchrAnfr B82 07.04.78 Drs 08/1689 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6674* B Die Frage B 83 — Drucksache 8/1689 vom 07. 04. 78 — des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 54 Förderung von Patenschaften zwischen Gemeinden und Bundeswehreinheiten SchrAnfr B84 07.04.78 Drs 08/1689 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6674* C Anlage 55 Häufigkeit von Tropenkrankheiten sowie Information über die Prophylaxe bei Auslandsreisen SchrAnfr B85 07.04.78 Drs 08/1689 Eimer (Fürth) FDP SchrAnfr B86 07.04.78 Drs 08/1689 Eimer (Fürth) FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6674* D Anlage 56 Zahl der vollbeschäftigten Arbeitnehmer mit Anspruch auf Sozialhilfe im Dezember 1977 SchrAnfr B87 07.04.78 Drs 08/1689 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6675* A Anlage 57 Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland an multipler Sklerose Erkrankten; Ergebnisse der Ursachenforschung SchrAnfr B88 07.04.78 Drs 08/1689 Vogelsang SPD SchrAnfr B89 07.04.78 Drs 08/1689 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6675* B Anlage 58 Behandlungsergebnisse der offiziell nicht sanktionierten und subventionierten Krebsforschung und -therapie SchrAnfr B90 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6675* D Die Frage B 91 — Drucksache 8/1689 vom 07. 04. 78 — des Abgeordneten Kühbacher (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 59 Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse psychisch Kranker SchrAnfr B92 07.04.78 Drs 08/1689 Lenzer CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 6676* B Anlage 60 Dreispuriger Ausbau der E 5/A 4 zwischen Aachen und Köln SchrAnfr B93 07.04.78 Drs 08/1689 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B94 07.04.78 Drs 08/1689 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B95 07.04.78 Drs 08/1689 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B96 07.04.78 Drs 08/1689 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 6676* D Anlage 61 Senkung der Betriebskosten im Rahmen der Zusammenlegung der Busdienste von Bundesbahn und Bundespost im Bereich des Aachener Verkehrsverbunds durch eine Vereinigung der Wartungs- und Reparaturdienste SchrAnfr B97 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 6677* C Anlage 62 Vorteil der Busbedienung gegenüber dem Schienenpersonenverkehr für die Strecke Appenweier—Bad Griesbach SchrAnfr B98 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 6677* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 VII Anlage 63 Ausrüstung aller Personenkraftwagen mit Verbundglasfrontscheiben SchrAnfr B99 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 6677* D Anlage 64 Werbeanzeigen der Deutschen Bundesbahn in einer Beilage zur DKP-Zeitung „Unsere Zeit" SchrAnfr B100 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B101 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 6678* B Anlage 65 Frachterhebung im Kiesverkehr mittels Binnenschiffen ab oberrheinischen Ladestellen zur Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen SchrAnfr B102 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B103 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 6678* B Anlage 66 Kosten für den Brückenbau der Bundesbahn im Streckenabschnitt Dorsten—Borken und Dorsten—Coesfeld SchrAnfr B104 07.04.78 Drs 08/1689 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 6678* D Anlage 67 Sicherheitsvorkehrungen beim Ausbau des Flughafens Bremen für die Anwohner und Passagiere SchrAnfr B105 07.04.78 Drs 08/1689 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 6679* A Anlage 68 Verschärfung der Vorschriften für die Lufttüchtigkeit von Flugzeugen sowie Nichtzulassung von nicht den Lärmnormen entsprechenden Flugzeugtypen SchrAnfr B106 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAnfr B107 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 6679* B Anlage 69 Kosten zum Schutz gegen Straßenverkehrs- lärm bei einer Zumutbarkeitsgrenze von 45 Dezibel bei Nacht und 55 Dezibel am Tag für Wohngebiete; Verlegung der B 36 zwischen Lichtenau und Rheinmünster sowie Planung der Trassenführung SchrAnfr B108 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B109 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 6679* D Anlage 70 Pläne hinsichtlich der Bundesautobahn Reiskirchen—Montabaur, insbesondere bezüglich des Teilstücks Wetzlarer Kreuz bis Anschluß Krodorf-Gleiberg SchrAnfr B110 07.04.78 Drs 08/1689 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 6680* A Anlage 71 Einsparungen der Bundesbahn bei einer Verlagerung des Personenverkehrs von der Schiene auf die Straße bei den noch in der Überprüfung befindlichen Bundesbahnstrekken in Baden-Württemberg; Auflösung der Bahnverbindungen Bad Waldsee, Isny oder Saulgau SchrAnfr B111 07.04.78 Drs 08/1689 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B112 07.04.78 Drs 08/1689 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 6680* B Anlage 72 Wiederaufnahme der Berufsausbildung im Kraftfahrzeughandwerk bei der Deutschen Bundespost; Ausbildung von Kraftfahrzeughandwerkern in der Betriebswerkstätte beim Postamt 2 in Frankfurt SchrAnfr B113 07.04.78 Drs 08/1689 Link CDU/CSU SchrAnfr B114 07.0438 Drs 08/1689 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 6680* D Anlage 73 Verwendung der Bezeichnung „Westberlin" in Aushängekästen der Bundespost SchrAnfr B115 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . 6681* A Anlage 74 Einführung des Telefonnandienstes im Kreisgebiet Minden—Lübbecke SchrAnfr B116 07.04.78 Drs 08/1689 Ibrügger SPD SchrAnfr B117 07.04.78 Drs 08/1698 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 6681* B VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84, Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 Anlage 75 Auswirkungen der geplanten Erhöhung der Postgebühren auf die wirtschaftliche Lage der Ansiditskartenverlage und des Kioskgewerbes SchrAnfr B118 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 6681* D Anlage 76 Verwaltungsaufwand und neue Dienstposten bei der OPD Frankfurt im Zuge der beabsichtigten Neuorganisation der Verwaltungsdienste; Abzug qualifizierter Arbeitsplätze aus dem Usinger Land im Rahmen der Zentralisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundespost SchrAnfr B119 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B120 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 6682* A Anlage 77 Telefonnahbereiche für die Küsten- und Grenzgebiete SchrAnfr B121 07.04.78 Drs 08/1689 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 6682* B Die Fragen B 122 und B 123 — Drucksache 8/1689 vom 07. 04. 78 — des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) sind vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 78 Wohneigentum in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu anderen EG-Ländern SchrAnfr B124 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 6682* D Anlage 79 Ermöglichung des Erwerbs von Wohnungseigentum durch jüngere Käufer SchrAnfr B125 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 6683* B Anlage 80 Angaben eines ehemaligen Sachbearbeiters bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR über Gefährdungen bei der Benutzung der Transitwege nach Berlin (West) sowie über die 'Verhaftung eines Bewohners von West- Berlin auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße bei der Durchfahrt durch den Ostsektor SchrAnfr B126 07.04.78 Drs 08/1689 Schlaga SPD SchrAnfr B127 07.04.78 Drs 08/1689 Schlaga SPD SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 6683* C Anlage 81 Bau von Entsorgungsanlagen in der Bundesrepublik Deutschland im Falle ihrer hundertprozentigen Sicherheit SchrAnfr B128 07.04.78 Drs 08/1689 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6684* B Anlage 82 Mischfinanzierungsregelung bei der Fraunhofer-Gesellschaft SchrAnfr B129 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6684* D Anlage 83 Beauftragung eines kommerziellen Unternehmens mit der Ermittlung von Unterlagen der Länder für den Bericht der Bundesregierung über die strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems SchrAnfr B130 07.04.78 Drs 08/1689 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 6685* A Anlage 84 Beauftragung eines kommerziellen Unternehmens mit der Erstellung eines Berichts über die strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems SchrAnfr B131 07.04.78 Drs 08/1689 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 6685* B Anlage 85 Verteilung einer neuen Weltkarte nach Dr. Arno Peters an Gäste der Dritten Welt durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit SchrAnfr B132 07.04.78 Drs 08/1689 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 6685* C Anlage 86 Gewährung eines Kredits in Höhe von 18 Millionen DM an Nicaragua SchrAnfr B133 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 6685* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6619 84. Sitzung Bonn, den 14. April 1978 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigungen 81. Sitzung, Seite 6456* C, letzte Zeile: Statt „absetzbar" ist „abschätzbar" zu lesen. 83. Sitzung, Seite 6545 D, Zeile 15: Statt „ 1 000 Wohnungen" ist „1 000 Einwohner" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 14.4. Dr. van Aerssen * 14. 4. Dr. Aigner * 14. 4. Alber * 14. 4. Dr. Bangemann * 14. 4. Dr. Barzel 14. 4. Dr. Bayerl * 14. 4. Blumenfeld * 14. 4. Frau von Bothmer 28. 4. Cronenberg 14. 4. Fellermaier * 14.4. Flämig * 14. 4. Frau Dr. Focke 14.4. Dr. Früh * 14. 4. Dr. Fuchs * 14. 4. Haase (Fürth) ' 14. 4. Hoffmann (Saarbrücken) * 14.4. Dr. Holtz ** 14. 4. Ibrügger * 14. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) ' 14. 4. Jahn (Marburg) 14. 4. Jung * 14. 4. Dr. Klepsch * 14. 4. Klinker * 14. 4. Dr. Kreile 14. 4. Kroll-Schlüter 14. 4. Lange * 14. 4. Lemp * 14. 4. Lenzer *** 21.4. Lücker * 14. 4. Luster * 14. 4. Dr. Müller *** 21. 4. Müller (Bayreuth) 14. 4. Müller (Mülheim) * 14. 4. Müller (Remscheid) 14. 4. Müller (Wadern) * 14. 4. Dr. Müller-Hermann* 14. 4. Scheffler*** 21. 4. Schmidhuber ** 14. 4. Schmidt (München) * 14. 4. Schreiber ' 14. 4. Schröder (Wilhelminenhof) 14. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 21. 4. Dr. Schwörer * 14.4. Seefeld ' 14. 4. Sieglerschmidt * 14. 4. Dr. Starke (Franken) * 14. 4. Ueberhorst *** 21.4. Dr. Vohrer ** 14. 4. Frau Dr. Walz * 14.4. Wawrzik * 14. 4. Würtz * 14.4. Zeyer * 14.4. Zywietz * 14. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 1) : War der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Ministerialdirektor Werner Müller vom Bundespresse- und Informationsamt Mitglied bzw. Informationsempfänger des Krisenstabs der Entführungsfälle im Herbst 1977? Ministerialdirektor a. D. Dr. Werner Müller war lediglich insoweit Informationsempfänger, als dies für die Erstellung der „Dokumentation zu den Ereignissen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entführung von Hanns Martin Schleyer und der Lufthansa-Maschine ,Landshut" erforderlich war. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/1689 Frage B 2): Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß die Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen - der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - im Bewußtsein der Bürger weniger berücksichtigt werden als die - rechtlich nicht verpflichtenden - Vereinbarungen der KSZE-Schlußakte, und sieht sich die Bundesregierung in der Lage, aus der völkerrechtlichen unverbindlichen Vereinbarung der Helsinki-Schlußakte einerseits und des rechtsverpflichtenden Charakters der beiden Weltpakte andererseits Schlüsse zu ziehen, bei den Versuchen, konkrete Fälle der Rechtsverletzung zu lösen? Die KSZE-Schlußakte hat sich im Vergleich zu den beiden Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte deshalb soviel stärker in das Bewußtsein der Bürger eingeprägt, weil die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die am 1. August 1975 in Helsinki mit der feierlichen Unterzeichnung ihrer Schlußakte endete, als wichtiges Ereignis in den Ost-West-Beziehungen eine besondere Beachtung in der Öffentlichkeit aller beteiligten Länder fand. Dies gilt in besonderem Maße für die Bundesrepublik Deutschland, wo die Auswirkungen der KSZE-Schlußakte auf die Lage unseres geteilten Landes, aber auch die Chancen für menschliche Erleichterungen in Parlament und Öffentlichkeit besonders intensiv diskutiert worden sind. Demgegenüber ist das Inkrafttreten der beiden genannten Pakte vergleichsweise geräuschlos vor sich gegangen: Sie traten 3 Monate nach der Hinterlegung der 35. Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen - der Ratifikationsurkunde Jamaikas für den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte am 3. Oktober 1975 und der tschechoslowakischen Ratifikationsurkunde für den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte am 23. Dezember 1975 - am 3. Januar und am 23. März 1976 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland 6650* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 hatte ihre Ratifikationsurkunden bereits am 17. Dezember 1973 hinterlegt. In der deutschen Öffentlichkeit und bei den deutschen Massenmedien hat weder die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden zu den beiden Pakten noch deren Inkrafttreten, noch die Hinterlegung der Unterwerfungserklärung der Bundesrepublik Deutschland unter das Staatenbeschwerdeverfahren nach Artikel 41 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte eine größere Resonanz gefunden. Was die Lösung von konkreten Einzelfällen angeht, so verfährt die Bundesregierung nach dem Grundsatz, diejenigen rechtlich zulässigen und politisch vertretbaren Maßnahmen zu ergreifen, die nach ihrer Erfahrung im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen Umstände am ehesten geeignet sind, dem einzelnen zu helfen. Unter diesem vorrangigen Kriterium sind Situationen denkbar, in denen es sinnvoller erscheint, einen Vertragsstaat der genannten Pakte auf seine, sich aus ihnen ergebenden völkerrechtlichen Verpflichtungen hinzuweisen. Andererseits hat die Bundesregierung in zahlreichen Fällen auch mit der Berufung auf die Schlußakte von Helsinki positive Erfahrungen bei der Lösung konkreter humanitärer Einzelfälle gemacht. Die Schlußakte von Helsinki ist zwar kein völkerrechtlicher Vertrag; sie ist aber ein Dokument von hoher politischer Bedeutung. Ihre mangelnde völkerrechtliche Verbindlichkeit schließt nicht ihre politische Wirksamkeit aus. Das abschließende Dokument des Belgrader KSZE-Folgetreffens weist erneut auf die politische Bedeutung der Schlußakte von Helsinki hin. In welcher Weise die Bundesregierung die Schlußakte von Helsinki auf dem Belgrader Treffen zugunsten der Menschen genutzt hat und nutzen wird, ist in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU über „Die menschliche Lage in Deutschland und der Deutschen in Osteuropa und ihre Erörterung auf dem KSZE-Überprüfungstreffen in Belgrad" im einzelnen dargestellt. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 3) : Ist es der Bundesregierung bekannt, daß lange vor der allgemeinen Rückführung der deutschen Kriegsgefangenen aus der Sowjetunion jungen deutschen Kriegsgefangenen von den Sowjets angeboten worden ist, in die „sowjetische Freiheit" entlassen zu werden, wenn sie sich verpflichteten, als Arbeitskräfte in der Sowjetunion zu bleiben, und befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung solche ehemalige Kriegsgefangenen noch in der Sowjetunion? Unsere Botschaft in Moskau hat von Einzelfällen erfahren, in denen, wie in anderen Ländern auch, Kriegsgefangene wohl aus vorwiegend persönlichen Gründen in der Sowjetunion geblieben sind, insbesondere bei Eheschließung mit einer sowjetischen Staatsangehörigen. Einen Aufschluß über die Gesamtzahl der in der Sowjetunion freiwillig verbliebenen ehemaligen deutschen Kriegsgefangenen geben diese Einzelfälle jedoch nicht. Hierüber könnten die Heimkehrerverbände evtl. Auskunft erteilen. Dem Auswärtigen Amt liegen keine Unterlagen darüber vor, daß deutschen Kriegsgefangenen in der Sowjetunion vor der Rückführung angeboten wurde, in die „sowjetische Freiheit" entlassen zu werden. Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes, der sich mit der Nachforschung nach vermißten Kriegsgefangenen beschäftigt, könnte wahrscheinlich nähere Angaben machen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage B 4) : Ist der Bundesregierung die detaillierte Stellungnahme des Landkreises Soltau-Fallingbostel zum Bericht der Bundesregierung vom 5. April 1977, die Auswirkungen des Soltau-LüneburgAbkommens betreffend, vom 27. Februar 1978 bekannt, und wenn ja, wie wird sie die Anregungen und Vorschläge des' Landkreises Soltau-Fallingbostel berücksichtigen? Der Bundesregierung ist die detaillierte Stellungnahme des Landkreises Soltau-Fallingbostel vom 27. Februar 1978 zum Bericht der Bundesregierung vom 5. April 1977 betreffend die Auswirkungen des Soltau-Lüneburg-Abkommens nicht im Wortlaut bekannt. Herr Oberkreisdirektor Schumacher vom Landkreis Soltau-Fallingbostel hat am 6. März 1978 anläßlich eines Informationsgesprächs mit mir, an dem auch ein Vertreter der Landesregierung Niedersachsen sowie Vertreter der betroffenen Landkreise teilnahmen, über die Auswirkungen des Übungsbetriebes in seinem Landkreis berichtet. Ferner habe ich im Januar und Februar 1978 Gespräche mit den MdB Helmrich, Möhring, Neumann, Schröder, Schwencke, de Terra und Wendig sowie Vertretern verschiedener Bundesressorts in dieser Sache geführt. Anregungen und Vorschläge aus all diesen Gesprächen werden vom Auswärtigen Amt bei Abfassung des neuen Berichts der Bundesregierung an den Bundestag Berücksichtigung finden. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 5) : War Staatsminister Dr. von Dohnanyi als Begleiter des SPD-Vorsitzenden Brandt während dessen Urlaubs in Ungarn vom Auswärtigen Amt beurlaubt, oder hatte er den SPD-Vorsitzenden in seiner amtlichen Eigenschaft begleitet? Herr von Dohnanyi hat an den Gesprächen zwischen dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei, Janos Kadar, und dem Vorsitzenden der Sozialdemokra- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6651* tischen Partei Deutschlands, Herrn Willy Brandt, in seiner Eigenschaft als Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion teilgenommen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 6) : Sind der Bundesregierung jene Fälle angeblich erzwungener und durch deutsche Behörden angeblich rechtswidrig unterstützter Familientrennung bekannt, die in „Zycie Warszawy" vom 9. März 1978 behandelt werden (vgl. BPA/Ostinformation vom 10. März 1978, Seite 5), haben dabei deutsche Behörden gegen den freien Willen von Ehegatten gehandelt bzw. gebotene amtliche Hilfe unterlassen? Die in dem Artikel der polnischen regierungsamtlichen Zeitung „Zycie Warszawy" vom 9. März 1978 erwähnten drei polnischen Sonderfälle der Familienzusammenführung sind der Bundesregierung nicht bekannt. In vergleichbaren, dem Auswärtigen Amt bekannten anderen Fällen haben die Regierungen der betroffenen osteuropäischen Staaten jeweils sehr nachdrücklich gefordert, daß die meist mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten oder eines Elternteils in das Bundesgebiet eingereisten und hier verbliebenen Kinder und Jugendlichen auf administrativem Wege in die Ostblockstaaten zurückgeschickt werden. Die betroffenen Regierungen haben sich unter Hinweis auf die Schlußakte von Helsinki in all diesen Fällen geweigert, dafür Sorge zu tragen, daß der Rechtsweg beschritten wird. Es handelt sich bei diesen Fällen nicht um Familienzusammenführung, sondern um Sorgerechtsfälle, die nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über den Schutz von Minderjährigen in die ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte fallen. Eine Einwirkung auf die Gerichte ist der Bundesregierung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verwehrt. Den Antragstellern aus den osteuropäischen Staaten stehen aber alle im deutschen Rechtssystem vorgesehenen Rechtsbehelfe und Rechtsmittel in gleicher Weise wie deutschen Staatsangehörigen zur Verfügung. Das Auswärtige Amt hat daher regelmäßig auf die den Sorgeberechtigten zustehende Möglichkeit hingewiesen, unter Nachweis der ihnen zustehenden elterlichen Gewalt Klage auf Herausgabe des Kindes nach § 1632 BGB vor dem zuständigen deutschen Gericht zu erheben oder die Vollstreckbarkeit einer entsprechenden Entscheidung über das Personensorgerecht und die Herausgabe des Kindes eines Gerichts des betroffenen Staates in der Bundesrepublik Deutschland zu beantragen. In dem in „Zycie Warszawy" angeführten ungarischen Fall Krisztina Naszladi hat der Bundesgerichtshof am 1. Februar 1978 die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 14. Juli 1977, mit der die Klage der ungarischen Mutter auf Herausgabe ihrer Tochter aus prozessualen Gründen abgewiesen wurde, aufgehoben und zur Entscheidung in der Sache zurückverwiesen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Luster (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 9 und 10) : Wird die Bundesregierung grundsätzlich wegen der zunehmenden Verwendung des Kürzels „BRD" für „Bundesrepublik Deutschland" Initiativen zugunsten einer anderen Abkürzung ergreifen, und wird sie dafür sorgen, daß in Texten von Verwaltungen in Bund, Ländern und Gemeinden sowie Körperschaften und Bundesbehörden die Abkürzung „BRD" nicht weiter verwendet wird? Hat die Bundesregierung für den Fall der Notwendigkeit der Verwendung eines Kürzels für die Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" — z. B. bei Tabellen und ähnlichem — ein einheitlich verwendbares Kürzel festgelegt, das nicht „BRD" lautet, und hat die Bundesregierung die entsprechenden Richtlinien gegenüber den eigenen Behörden und dringende Empfehlungen gegenüber den Behörden der Länder und Gemeinden zur Verwendung eines solchen Kürzels veranlaßt? Die Bundesregierung vertritt — wie wiederholt erklärt — die Auffassung, daß im amtlichen Sprachgebrauch die Abkürzung „BRD" vermieden werden sollte. Sie wird deshalb auch weiterhin im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dar. uf hinwirken, daß grundsätzlich in allen in Betracht kommenden Fällen die Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" von staatlichen Stellen gebraucht wird. Die Bundesregierung erwägt dagegen nicht eine Initiative zugunsten einer anderen Abkürzung, da dieser Weg nicht geeignet sein würde, der nach dem Grundgesetz korrekten Bezeichnung für unseren Staat im allgemeinen Sprachgebrauch Geltung zu verschaffen. Die Bundesregierung geht vielmehr davon aus, daß die Praxis der staatlichen Organe auch Orientierungsmaßstäbe für den nichtstaatlichen Bereich setzt. Auch in amtlichen Tabellenwerken und statistischen Zusammensetzungen sollte sich grundsätzlich drucktechnisch eine Form finden lassen, die die Angabe der vollen Staatsbezeichnung erlaubt. Demnach wird es nur ausnahmsweise erforderlich sein, in Abweichung von dieser Regel eine Kurzbezeichnung zu wählen. In derartigen Fällen obliegt es den jeweils zuständigen Stellen, die für ihre Zwecke geeignete Abkürzung zu bestimmen. Eine einheitliche Praxis erscheint insoweit nicht geboten; sie ließe sich auch nicht immer realisieren, da aus technischen Gründen (z. B. zur Vermeidung von Datenübertragungsfehlern) oder im Hinblick auf völkerrechtliche Vereinbarungen oftmals nur bestimmte Kurzbezeichnungen in Betracht kommen oder aber wegen des Sachzusammenhangs eine Orientierung an international gebräuchlichen Abkürzungen zweckmäßig erscheint. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 11, 12, 13 und 14): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß zur Zeit im Durchschnitt nur ca. 400 Beamte des Bundesgrenzschutzes im Grenzdienst an der Demarkationslinie eingesetzt sind? Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß mit dieser großen Einschränkung des Grenzdienstes die wirkliche Aufgabenstellung des Bundesgrenzschutzes im Kern verändert worden ist? 6652* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 Ob und wann ist damit zu rechnen, daß in Zukunft bei gemeinsamen Großeinsätzen von Polizei- und Bundesgrenzschutzeinheiten die gleiche Vergütung erfolgt, und wann ist mit einem grundlegenden Erlaß in dieser Frage zu rechnen? Wird der Bundesgrenzschutz in Zukunft bei Großeinsätzen den gleichen Verpflegungssatz erhalten wie die Polizeieinheiten? Zu Frage B 11: Die Bundesregierung kann die von Ihnen genannte Durchschnittszahl nicht bestätigen. Zwar ist die Anzahl der Grenzstreifen des Bundesgrenzschutzes auf Grund der derzeitigen Lage an der Grenze zur DDR und wegen anderer Einsatzschwerpunkte an den Grenzen zum westlichen Ausland zur Zeit reduziert. Gleichwohl hat der Bundesgrenzschutz auch heute noch ein Vielfaches dieser von Ihnen angenommenen Personalstärke im Grenzeinsatz an der Grenze zur DDR und CSSR. Darin sind neben Grenzstreifen der BGS-Verbände und den Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes an den Grenzübergängen auch die Bereitschaftskräfte eingeschlossen, die in den Unterkünften der Einsatzabteilungen rund um die Uhr bereitgehalten werden. Zu Frage B 12: Der gesetzliche Auftrag des Bundesgrenzschutzes, das Bundesgebiet grenzpolizeilich zu schützen, erstreckt sich nicht nur auf die Grenze zur DDR und CSSR, er umfaßt vielmehr alle Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. Umfang und Intensität grenzpolizeilicher Maßnahmen sind jedoch nicht in allen Grenzabschnitten immer gleich. Sie müssen sich vielmehr der jeweiligen Schwerpunktlage anpassen. Zur Zeit besteht auch an der Grenze zum westlichen Ausland ein grenzpolizeilicher Schwerpunkt. Im Rahmen der Terroristenbekämpfung hat der Bundesgrenzschutz, wie andere Organe der öffentlichen Sicherheit, in diesem Bereich seine Einsatzkräfte verstärkt. Dazu war und ist es erforderlich — auf Grund der Lage an der Grenze zur DDR/CSSR war dies auch möglich —, zeitweilig Kräfte aus dem Abschnitt der Grenze zur DDR/CSSR zu verlagern. Insgesamt hat der Bundesgrenzschutz damit heute mehr Kräfte im Grenzschutz eingesetzt als sonst. Zu Frage B 13: Die reisekostenrechtliche Aufwandsvergütung, die Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz bei Einsätzen erhalten, ist auf Grund des § 17 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz (BRKG) im Erlaß meines Hauses vom 4. August 1977 — Z I 4 — 002 683/1 — (Mitteilungsblatt für den Bundesgrenzschutz Nr. 18/77 S. 437) geregelt. Da den Beamten in der Regel unentgeltlich Verpflegung und Unterkunft gewährt werden, beträgt die Aufwandsvergütung gemäß § 12 Abs. 1 und 2 BRKG 10 v. H. der Vergütung nach § 11 Abs. 1 BRKG. Wenn unentgeltliche Verpflegung und Unterkunft ausnahmsweise nicht oder nur teilweise bereitgestellt werden, erhalten die Beamten Reisekostenvergütung bis zu den vollen Sätzen der §§ 9 und 10 BRKG. Eine höhere Vergütung läßt das Bundesreisekostengesetz nicht zu; sie wäre auch nicht gerechtfertigt, weil das Reisekostenrecht keine zusätzlichen Einkünfte verschaffen, sondern nur dienstlich veranlaßte Mehraufwendungen erstatten soll (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BRKG). Die mit dem Polizeivollzugsdienst verbundenen Erschwernisse werden durch die Polizeizulage abgegolten. Soweit mir bekannt ist, entspricht die von den meisten Ländern ihren Polizeivollzugsbeamten gewährte Aufwandsvergütung der Regelung des Bundes. Wenn in einzelnen Fällen eine andere Vergütung gezahlt wird, habe ich wegen der reisekostenrechtlichen Regelungskompetenz der Länder nur geringe Möglichkeiten, die Höhe der Vergütung zu beeinflussen. In der zuständigen Bund-Länder-Kommission wird diese Angelegenheit demnächst erörtert werden, um eine einvernehmliche Regelung zu erreichen. Zu Frage B 14: Am 30. Januar 1978 hat der Bundesminister des Innern angeordnet, den im Einsatz befindlichen Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes zu den üblichen drei Hauptmahlzeiten (Wertansatz z. Z. bis zu 6,— DM) zusätzlich Erfrischungen im Werte bis zu 2,— DM täglich zu gewähren. Im Ergebnis bestehen danach zu 'den Wertansätzen der Einsatzverpflegung bei den Länderpolizeien keine nennenswerten Unterschiede mehr. Für die Einsatzverpflegung beim Bundesgrenzschutz stehen mithin bis zu 8,— DM je Teilnehmer und Tag zur Verfügung. Mit geringen Abweichungen entspricht das in der Höhe etwa den Wertansätzen bei den Länderpolizeien. Abweichungen sind nicht nur im Vergleich Bundesgrenzschutz zu den Länderpolizeien festzustellen, sondern ergeben sich auch im Vergleich der Länder zueinander. Das Ergebnis einer vom Bundesminister des Innern bei Einführung des Erfrischungszuschusses für den Bundesgrenzschutz durchgeführten Länderumfrage macht dies deutlich. Aus dieser Aufstellung geht hervor, daß der Wertansatz der Einsatzverpflegung (Morgen-, Mittags-und Abendkost ohne Erfrischungszuschuß) überwiegend nach dem Prinzip „Wertansatz der normalen Tagesverpflegung im Standort zuzüglich 50 v. H." berechnet wird. Wegen der bei Bund und Ländern unterschiedlichen Höhe des Wertansatzes für die normale Tagesverpflegung führt dies zwangsläufig auch zu unterschiedlichen Wertansätzen bei der Einsatzverpflegung. Auch die Zuschüsse für Erfrischungen sind dementsprechend bei Bund und Ländern nicht gleich. Insofern kann von einem für alle Polizeien einheitlichen Wertansatz für die Einsatzverpflegung z. Z. noch nicht gesprochen werden. Vergleichbar sind in etwa der maximale tägliche Gesamtverfügungsbetrag. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage B 15): Deutscher Bundestau — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6653* Gibt es Überlegungen, aus hygienischen Gründen das Einsammeln und die Beseitigung von medizinischem Abfall und Pharmaabfällen aus Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenpflegeheimen usw. getrennt vom Einsammeln und Beseitigen von kommunalem Haushaltsmüll zu betreiben? Die Bundesregierung hat schon frühzeitig und vor dem Erlaß des Abfallbeseitigungsgesetzes im Juni 1972 im Benehmen mit den Ländern nach Wegen zur schadlosen Beseitigung der Abfälle aus dem medizinischen und pharmazeutischen Bereich gesucht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellt sich die Sach- und Rechtslage wie folgt dar: Abfälle aus dem medizinischen und pharmazeutischen Bereich sind nach Maßgabe der Vorschriften des Abfallbeseitigungsgesetzes (AbfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Januar 1977 und den Abfallbeseitigungsgesetzen der Länder zu beseitigen. Der Vollzug liegt in der Zuständigkeit der Länder. Nach § 6 des AbfG sind diese insbesondere verpflichtet, Pläne für die Regelung der Abfallbeseitigung nach übergeordneten Gesichtspunkten aufzustellen. Dies ist inzwischen weitgehend geschehen. Die Länder haben Beseitigungspläne getrennt nach Abfallarten (z. B. Hausmüll, Sondermüll, Autowracks) verabschiedet. Im Rahmen dieser Planung erwägen einige Länder, auch Teilpläne für die schadlose Beseitigung von Abfällen aus dem medizinischen und pharmazeutischen Bereich aufzustellen oder eine Regelung dadurch herbeizuführen, daß den Beseitigungspflichtigen Ausführungsinformationen an die Hand gegeben werden. Entsprechende wissenschaftliche und technische Unterlagen wurden in verschiedenen Modell- bzw. Systemuntersuchungen in repräsentativen Regionen der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und der Stadt Berlin ermittelt. Weitere Untersuchungen dieser Art mit besonderer Zielrichtung sind in Vorbereitung. Die Durchführung der Beseitigung hygienisch bedenklicher Abfälle aus Krankenhäusern, Arztpraxen und sonstigen Einrichtungen des medizinischen Bereichs richtet sich bislang nach dem von Bund und Ländern 1974 gemeinsam aufgestellten Merkblatt Nr. 8 der ehemaligen Zentralstelle für Abfallbeseitigung. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall hat im Herbst 1977 die Anwendbarkeit des Merkblattes unter den heutigen Gesichtspunkten überprüft und denjenigen Ländern zur offiziellen Einführung empfohlen, die diesen Schritt bislang noch nicht getan haben. Die vorherrschende Beseitigungsmethode ist die Verbrennung. Ein geringerer Teil dieser Abfälle wird der Untertage-Deponie in Herfa-Neurode zugeführt. Der' Trend zum weiteren Ausbau der getrennten Sammlung hygienisch bedenklicher Abfälle und deren Beseitigung in zentralen Anlagen entsprechend dem Merkblatt Nr. 8 hält an. Neue Spezialverbrennungsanlagen zur regionalen Entsorgung dieser Abfälle werden vermehrt gebaut und bestehende oder im Bau befindliche Müllverbrennungsanlagen mit speziellen Einrichtungen ausgestattet. Sammlung und Transport geschehen in Behältnissen (vorwiegend Einwegverpackungen aus Kunststoff), durch die die Infektionsgefährdung des Personals soweit wie möglich herabgesetzt wird. Eine andere Situation ergibt sich für Arzneimittelabfälle aus Haushaltungen. Nach den bisherigen Erfahrungen und gestützt auf eine im Oktober 1977 vom Bundesgesundheitsamt abgegebene Stellungnahme bestehen keine Bedenken, derartige Abfälle gemeinsam mit Hausmüll zu sammeln und zu beseitigen. Die Bundesregierung sieht unter diesen Umständen keinen Anlaß für zusätzliche Initiativen. Die vorgenannte Praxis schließt jedoch regionale Sammelaktionen auf freiwilliger Basis nicht aus. In diesem Zusammenhang ist auf Angebote von Apotheken und Medikamentengroßhandel hinzuweisen, verfallene oder nicht verbrauchte Medikamente zurückzunehmen. Die Bundesregierung hält eine verstärkte Aufklärungsarbeit für notwendig, damit Möglichkeiten dieser Art vermehrt genutzt werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen B 16 und 17) : Wie beurteilt das Bundesministerium die in der letzten Zeit deutlich erkennbar gewordenen erheblichen Steigerungen der Ablösesummen für Lizenzspieler des Deutschen Fußballbunds, und hält sie diese — wie der Lizenzspieler Paul Breitner — für grundgesetzwidrig? Ist der Bundesregierung das in der Zeitschrift „Sport" (Nr. 1/78, Seite 49) veröffentlichte Prämiensystem des Deutschen SkiVerbands bekannt, und wie beurteilt sie die unterschiedlichen Siegprämien für Damen und Herren? Zu Frage B 16: Die Frage der Ablösesummen oder Transferentschädigungen für Lizenzspieler ist verbandsautonom im Lizenzspielerstatut des Deutschen Fußballbundes geregelt. Danach kann die Transferentschädigung zwischen dem abgebenden und dem aufnehmenden Verein auch der Höhe nach frei vereinbart werden. Bedingt durch die höheren Gehälter der Spieler sind auch die Ablösesummen im Laufe der Zeit gestiegen. Entscheidender Bestimmungsfaktor für ihre Höhe ist jedoch nach wie vor die Qualifikation des jeweils betroffenen Spielers und damit sein Wert für den interessierten Verein. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die im Lizenzfußball bestehende Praxis der Zahlung von Ablösesummen für vereinswechselnde Spieler als solche grundgesetzwidrig ist. Das hier in Betracht zu ziehende Grundrecht der freien Berufs- und Arbeitsplatzwahl nach Art. 12 des Grundgesetzes ist in erster Linie ein Abwehrrecht des Bürgers im Verhältnis zum Staat. Demgegenüber werden die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen wie die des Lizenzspielers zu einem Verein und zum Deutschen .Fußballbund entscheidend vom Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägt. Dazu gehört vor allem auch die Freiheit der Spieler, sich auf Grund eigener Entschließung an die bestehenden Vereins- und Verbandsstatuten mit ihren Vor- und Nachteilen zu binden. Immerhin kann nach dem Statut des Deutschen Fußballbundes auch der Spieler bei einem Streit 6654* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 über die Höhe der Transferforderung diese durch einen Schiedsgutachter feststellen lassen. Soweit besondere Umstände im Einzelfall die Annahme rechtfertigen, ein Spieler werde durch die geforderte Ablösesumme in rechtlich anfechtbarer Weise am Vereinwechsel gehindert, steht ihm die Möglichkeit offen, die Rechtmäßigkeit der Vorgänge durch ein ordentliches Gericht überprüfen zu lassen. Zu Frage B 17: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Aktiven des alpinen Skisports von dem Deutschen Ski-Verband erfolgsbezogene Zuwendungen in unterschiedlicher Höhe erhalten. Das Reglement der Fédération Internationale de Ski steht der Zahlung derartiger Zuwendungen nicht entgegen. Die Mittel für diese Prämien stellen Firmen der Wintersportindustrie, die in einem Ski-Pool zusammengeschlossen sind, zur Verfügung. Im Einvernehmen mit dem Deutschen Ski-Verband legt die Pool-Versammlung das Prämiensystem und die Höhe der Zuwendungen jährlich fest. Obwohl es der Bundesregierung nicht möglich ist, auf die autonomen Entscheidungen der Pool-Versammlung Einfluß zu nehmen, hält sie die Differenzierung bei der Prämienbemessung für die Damen und Herren im alpinen Skisport für problematisch. Die Bundesregierung begrüßt deshalb, daß sich auf Anregung des Deutschen Ski-Verbandes die Pool-Versammlung im Jahre 1978 erstmalig mit dem unterschiedlichen Prämiensystem befassen wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 18 und 19) : Wann gedenkt die Bundesregierung, die Anpassung der Beihilfevorschriften für Beamte hinsichtlich der Rehabilitationsmaßnahmen vorzunehmen, die sich aus dem 20. Rentenanpassungsgesetz ergeben, das bereits am 1. Juli 1977 in Kraft getreten ist? Wie gedenkt die Bundesregierung den Betroffenen zu helfen, die einerseits nach dem 20. Rentenanpassungsgesetz keinen Anspruch mehr auf Finanzierung einer Rehabilitationsmaßnahme durch die Rentenversicherungsträger und andererseits auch keinen Anspruch auf Leistungen aus Beihilfevorschriften für Beamte haben? Zu Frage B 18: Die Bundesregierung hat eine Besitzstandsregelung vorbereitet für diejenigen Beihilfeberechtigten, die ihre Ansprüche auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen nach dem 20. Rentenanpassungsgesetz verloren haben. Es ist vorgesehen, daß die Rehabilitationsmaßnahmen für diesen Personenkreis wie bisher durch die Rentenversicherungsträger auf Kosten des Bundes durchgeführt werden. Die Rentenversicherungsträger haben diesem Vorhaben inzwischen im Grundsatz zugestimmt. Die Einzelheiten des Verfahrens und der Kostenerstattung werden in Kürze mit den Rentenversicherungsträgern und den hauptamtlichen Bundesressorts erörtert. Zu Frage B 19: Die Bundesregierung beabsichtigt, die Besitzstandsregelung als eigenständige Regelung außerhalb des Beihilferechts zu treffen. Damit ist sichergestellt, daß die von Ihnen angedeuteten Schwierigkeiten nicht auftreten können. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 20 und 21): Sind der Bundesregierung die in der Tagespresse veröffentlichten statistischen und in Diagrammen dargestellten Untersuchungsergebnisse der Kommission der Europäischen Gemeinschaft über die künftige Bevölkerungsentwicklung der großen Mitgliedsländer der EG bekannt, nach denen in anderen großen Ländern von 1976 bis 1990 ein erheblicher Bevölkerungszuwachs verzeichnet wird (Frankreich von 52,7 auf 56,9 Millionen, Großbritannien von 56,0 auf 58,2 Millionen und Italien von 56,1 auf 58,9 Millionen Einwohner), während für die Bundesrepublik Deutschland, in diametral entgegengesetzter Richtung, ein Bevölkerungsrückgang von 61,5 auf 54,8 Millionen Einwohner ermittelt wurde, und hat die Bundesregierung Uberlegungen angestellt, wie sich diese vorausgesagte absolute Bevölkerungsverringerung auf die zukünftige Gesetzgebung, die gesamte Politik in der Exekutive und auf die Lage der Nation insgesamt auswirken könnte? Wie gedenkt die Bundesregierung dieser für die gesamte Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland einschneidenden Entwicklung zu begegnen? Zu Frage B 20: Die von Ihnen erwähnten Zahlenangaben entstammen der Veröffentlichung „Sozialindikatoren" des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaft (EuroStat), Tabelle I/1, Seite 66 ff. Soweit sie sich auf die Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland beziehen, vermitteln sie ein falsches Bild insofern, als die erstgenannte Zahl (61,5 Millionen) bezogen auf 1976 die gesamte Wohnbevölkerung im Bundesgebiet (d. h. einschl. Ausländer) wiedergibt, die zweite Zahl dagegen (54,8 Millionen) nur eine Prognose für die deutsche Bevölkerung auf Grund der fünften koordinierten Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Bundesamtes. Diese Prognose könnte allenfalls mit dem Bestand der deutschen Bevölkerung des Bundesgebietes 1976 (57,5 Millionen) in Bezug gesetzt werden. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat im übrigen bei der Darstellung der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung in den -großen Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft betont, daß die Praktiken in bezug auf die Fortschreibung der voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung von Land zu Land sehr unterschiedlich sind. Während das Zahlenmaterial in einigen Ländern, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland, fast jährlich aktualisiert und revidiert wird, geschieht dies in anderen Ländern seltener. Die Vorausschätzungen geben deshalb nicht immer den letzten Trend insbesondere in bezug auf die Geburten- und Bevölkerungsentwicklung wieder. Beispielsweise basieren die genannten Zahlen für die Bevölkerungsentwicklung in Frankreich auf einer Vorausschätzung, die bereits im April 1973 veröffentlicht wurde Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6655* und von einer Basisbevölkerung des Jahres 1970 ausging. Mögliche Auswirkungen der seit 1973 verstärkt auch in Frankreich rückläufigen Geburtenzahlen auf die Bevölkerungsentwicklung fanden in dieser Vorausschätzung noch keinen Ausdruck. Für Großbritannien hat das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft kürzlich neuere Vorausschätzungszahlen vorgelegt; dabei wird nach vorübergehend sogar rückläufiger Einwohnerzahl nur noch ein Bevölkerungsanstieg von 56,0 Millionen 1976 auf 56,6 Millionen im Jahre 1990 angenommen. Im übrigen hat die Bundesregierung ein namhaftes Prognoseinstitut beauftragt, nach einheitlicher Methode eine Bevölkerungs- und Arbeitsplatzprognose für die Staaten des Europarates zu erstellen. Diese Prognose, die vor dem Abschluß steht, zeigt, daß die Mehrzahl der Länder in den nächsten 1 1/2 Jahren mit erheblich sinkenden Fruchtbarkeitsziffern zu rechnen haben. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der CDU/ CSU vom 24. Juni 1977 (Drucksache 8/680 ausführlich ihre Überlegungen hinsichtlich der Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung dargestellt. Ich verweise insbesondere auf die Antwort zu Fragen 2 und 3 sowie 12. Wie dort zum Ausdruck gebracht, verkennt die Bundesregierung nicht, daß sich aus der derzeitigen Bevölkerungsentwicklung und den Änderungen in der Bevölkerungsstruktur Anpassungsprobleme in Teilbereichen ergeben können. Zu betonen ist im übrigen, daß sich solche Probleme nicht nur aus dem rein zahlenmäßigen Rückgang der deutschen Bevölkerung ergeben. Sie haben ihre Ursache vielmehr auch in den Änderungen der altersmäßigen Zusammensetzung der deutschen Bevölkerung. Zu Frage B 21: Die Bundesregierung hält auch hinsichtlich dieser Problematik an ihrer in der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 24. Juni 1977 abgegebenen Stellungnahme fest. Bevor Maßnahmen in Verbindung mit der Bevölkerungssituation ergriffen werden, muß sorgfältig geprüft werden, wo sich die erwähnten Anpassungsprobleme ergeben, welche Tragweite ihnen im einzelnen zukommt und was zur Lösung erforderlich ist. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wiederholt, daß sie zur Bewältigung von Anpassungsproblemen und möglichen weiterreichenden Konsequenzen der Geburtenentwicklung auf die tatkräftige Mithilfe aller Verantwortungsträger, vor allem auch in den Ländern und Kommunen, wie sie auch in der im Dezember 1977 gegründeten Nationalen Kommission zur Vorbereitung der Aktivitäten zum „Internationalen Jahr des Kindes" (1979) bereits zusammenwirken, angewiesen sein wird. Dabei wird es gerade auch darauf ankommen, insgesamt eine kinderfreundlichere Einstellung der Gesellschaft zu erreichen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen B 22 und 23) : In welchem Umfang besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland — bzw. dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland als Ausrichter der XX. Olympischen Sommerspiele 1972 in München und Kiel — und den Organisatoren der UdSSR für die Ausrichtung der XXII. Olympischen Sommerspiele 1980 in Moskau und der estnischen Hauptstadt Tallinn ein Erfahrungsaustausch, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Zusammenarbeit? Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Ausmaß Unternehmen aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) an der Errichtung von Bauprojekten und Einrichtungen für die XXII. Olympischen Sommerspiele 1980 in Moskau und Tallinn — auch als Folge der im September 1976 in Moskau stattgefundenen internationalen Ausstellung „Technik für Olympische Spiele" — bisher beteiligt sind oder noch beteiligt werden? Zu Frage B 22: Aufgrund eines Angebots des Präsidenten des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland, Herrn Dr. h. c. Willi Daume, bei der Vergabe der XXII. Olympischen Spiele 1980 an Moskau und Tallinn zu einem Erfahrungsaustausch über die Vorbereitung und Durchführung der XX. Olympischen Spiele 1972 in München und Kiel, hat sich eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Organisatoren der Olympischen Spiele in München und Moskau entwickelt. Zu diesem Erfahrungsaustausch besuchten — im Jahre 1975 sieben sowjetische Delegationen mit 30 Personen die Bundesrepublik und vier deutsche Expertengruppen die Sowjetunion; — im Jahre 1976 sieben sowjetische Delegationen mit 44 Personen die Bundesrepublik Deutschland und drei deutsche Expertengruppen die Sowjetunion; — im Jahre 1977 drei sowjetische Delegationen mit 11 Personen die Bundesrepublik Deutschland und zwei deutsche Expertengruppen die Sowjet- union. Auch auf staatlicher Ebene wurden die Erfahrungen anläßlich der Veranstaltung der Olympischen Spiele in der Bundesrepublik Deutschland in Kontakten des Bundesministeriums des Innern und der zuständigen Ministerien und Behörden des Freistaats Bayern, des Landes Schleswig-Holstein und der Städte München und Kiel mit den Verantwortlichen der Olympischen Spiele in der UdSSR ausgetauscht. Diese Kontakte waren auch Gegenstand der Gespräche des Bundesministers des Innern mit dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten der UdSSR, Nowikow, und dem Stellvertretenden Vorsitzenden des Komitees für Körperkultur und Sport beim Ministerrat der UdSSR, Ivonin, die im Februar 1978 in Wiesbaden und Bonn geführt wurden. Sie werden mit dem noch in diesem Jahr vorgesehenen Besuch des Bundesministers des Innern in Moskau und Tallinn auf Einladung des Vorsitzenden des Komitees für Körperkultur und Sport beim Ministerrat der UdSSR, Pawlow, fortgesetzt werden. 6656* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 Gegenstand dieses Erfahrungsaustausches waren insbesondere Fragen über Bauwesen, Konstruktion, Elektronik, Verkehrsplanung, Werbung, Nachrichtenwesen, Olympia-Lotterie, Meldewesen, Akkreditierung. Die Bundesregierung beurteilt diese Zusammenarbeit des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland und der weiteren vorgenannten Stellen mit den Organisatoren der XXII. Olympischen Spiele in Moskau und Tallinn sehr positiv. Sie unterstützt diese Zusammenarbeit, die zu der insgesamt positiven Entwicklung der Sportbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR wesentlich beigetragen hat, ideell und finanziell. Zu Frage B 23: In meiner Antwort vom 3. März 1977 auf Ihre Frage zur Beteiligung deutscher Firmen an den Baumaßnahmen in Moskau und Tallinn für die XXII. Olympischen Spiele habe ich bereits auf die Bedeutung der von der deutsch-sowjetischen Kommission für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit eingesetzten Beauftragten für die deutsch-sowjetische Kooperation im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 1980 hingewiesen. Die Herren Dr. h. c. Daume und W. G. Smirnow haben in dieser offiziellen Funktion eine Vielzahl von Kontakten entsprechender Wirtschaftsunternehmen und Fachleute mit den zuständigen Organisatoren der XXII. Olympischen Spiele eingeleitet und vermittelt. Diese Kontakte haben zu einer nennenswerten Beteiligung von Unternehmen aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) bei Bau- und Einrichtungsprojekten, direkt oder über entsprechende Firmenkonsortien, mit einem Gesamtauftragswert von über 250 Millionen DM geführt. Die Großprojekte Ausbau des Flughafens Scheremetjewo 2 und der Hockey-Stadien möchte ich besonders hervorheben. Eine Reihe von entsprechenden Vertragsverhandlungen ist noch im Gange. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen B 24 und 25) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des eben erschienenen Verfassungsschutzberichts 1977 der Landesregierung Baden-Württemberg zu Aktivitäten politisch extremer Ausländer, in der es u. a. heißt, „ . wird der Ausbau bereits bestehender ,Al Fatah -Zellen getarnt weiterbetrieben. Die unveränderte Konzentration dieser Kräfte auf den ,zionistischen Hauptfeind' und ihre beweisbare Zusammenarbeit mit internationalen — unter anderem deutschen — Terroristen lassen die Gefahr von Gewaltakten, begangen von palästinensischen Terrororganisationen, fortbestehen" Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß der Zeitpunkt des Eingreifens der Organe unseres Staats zum Schutze seiner Bürger gekommen ist, um die im Verfassungsschutzbericht des Landes Baden-Württemberg dargestellte Gefahr zu beseitigen, wenn es — wie es dort heißt — „beweisbare Zusammenarbeit" mit deutschen und internationalen Terroristen gibt? Zu Frage B 24: Die Bundesregierung teilt die Aussage des Verfassungsschutzberichtes 1977 des Landes Baden-Württemberg, daß der Ausbau bereits bestehender „Al Fatah-Zellen" getarnt weiter betrieben wird und daß die beweisbare Zusammenarbeit von palästinensischen Terrororganisationen mit deutschen Terroristen die Gefahr von Gewaltakten fortbestehen läßt. Nach den aufgrund eines international vereinbarten Meldesystems mitgeteilten Informationen versucht die palästinensische Kampforganisation Fatah in Westeuropa ein Netz konspirativ arbeitender Zellen aufzubauen. Ihre Mitglieder gehören, soweit sie bekannt sind, zugleich nach außen offen auftretenden palästinensischen Vereinigungen an. Einzelne Mitteilungen deuten darauf hin, daß sich solche Zellen auch in der Bundesrepublik Deutschland gebildet haben könnten. Allerdings liegen über eine entsprechende Aufgabenstellung von Vereinigungen in der Bundesrepublik noch keine Erkenntnisse vor. Auch gibt es bislang keine konkreten Anhaltspunkte dafür, daß ihre Mitglieder in der Bundesrepublik mit deutschen Terroristen zusammenarbeiten. Hierauf müssen sich unsere Sicherheitsbehörden jedoch einstellen, nachdem unter anderem durch den Überfall auf die OPEC-Konferenz im Dezember 1975 in Wien, durch die Entführung einer Air-France-Maschine nach Entebbe im Juni 1976 und durch die Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut" nach Mogadischu im September 1977 Verbindungen zwischen palästinensischen Terrororganisationen und deutschen Terroristen deutlich zutage getreten sind. Zu Frage B 25: Die Bundesregierung ist sich dieser Zusammenhänge und der Gefahr von Gewaltakten seit langem bewußt. Sie hat daher bereits in der Vergangenheit vielfältige Initiativen für eine verbesserte internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus entfaltet. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die UNO-Initiative zur Ausarbeitung einer Konvention gegen Geiselnahme vom Herbst 1976, an das beim Europarat abgeschlossene Europäische Übereinkommen zur Verbesserung der Auslieferung von Gewalttätern, das vom Deutschen Bundestag am 20. Januar 1978 angenommen worden ist, an die gemeinsame Initiative des britischen, französischen und des deutschen Innenministers zu einer verstärkten Zusammenarbeit der EG-Staaten bei der Bekämpfung des Terrorismus sowie an die besonders enge bilaterale Zusammenarbeit mit allen Nachbarstaaten auf diesem Gebiet, die in der jüngeren Vergangenheit vor allem mit den Fahndungserfolgen in der Schweiz und den Niederlanden zum Ausdruck gekommen ist. Selbstverständlich werden auch im Inland in allen Verdachtsfällen intensive Ermittlungen und vorbeugend umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatsskretärs von Schoeler auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 26 und 27): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6657* Wie wird sich die Bundesregierung künftig gegenüber Anträgen von Beamten, einen Teil der Grundvergütung als Beiträge zu einer Direktversicherung zu leisten (vgl. Abschnitt 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Lohnsteuer-Richtlinien 1978) , verhalten, nachdem sie es dem Beamten freigestellt hat, für den Fall seines Todes eine zusätzliche Hinterbliebenenversorgung zu schaffen (vgl. Plenarprotokoll der 81. Sitzung des Deutschen Bundestages, Seite 6451)? Wie werden entsprechende Anträge von Arbeitern oder Angestellten im öffentlichen Dienst behandelt? Zu Frage B 26: In Abschitt 96 Abs. 2 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 1978 ist festgelegt, daß es für die Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht darauf ankommt, ob die Beiträge zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn oder auf Grund von Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern anstelle des geschuldeten Barlohnes erbracht werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Barlohn so weit herabgesetzt wird, daß aus der Barlohnkürzung nicht nur die Zukunftssicherungsleistung, sondern auch zugleich die pauschale Steuer finanziert werden kann. Unabhängig von der hier geregelten Frage, ob die Beiträge zusätzlich oder anstelle geschuldeten Lohnes erbracht werden, muß es sich rechtlich jedoch um Beiträge des Arbeitgebers für Direktversicherungen zugunsten von Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen handeln, wobei der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer übernimmt und Schuldner der pauschalen Lohnsteuer wird (vgl. § 40 Abs. 3 Satz 1 und 2 i. V. m. § 40 b Abs. 3 Satz 1 EStG, § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung und Abschnitt 96 Abs. 1 und 3 Satz 1 LStR). Wesensmerkmal der Direktversicherung ist danach, daß die Lebensversicherung nicht vom Arbeitnehmer, sondern vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abgeschlossen wird. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß der Dienstherr mit dem Abschluß einer Lebensversicherung als Direktversicherung dem Beamten und seinen Hinterbliebenen eine Versorgung verschaffen würde, und zwar auch dann, wenn der Dienstherr den Direktversicherungsbeitrag sowie die darauf entfallende pauschale Lohnsteuer aus Mitteln des Beamten zahlen würde. Da nach § 3 des Beamtenversorgungsgesetzes die Versorgung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen durch Gesetz geregelt wird, der Abschluß einer Lebensversicherung durch den Dienstherrn (Direktversicherung) zugunsten eben der Beamten und ihrer Hinterbliebenen aber gesetzlich weder vorgeschrieben noch ausdrücklich zugelassen ist, müßten solche Anträge von Beamten abgelehnt werden. Der Abschluß einer Direktversicherung im Sinne des § 40 b EStG durch den Dienstherrn des Beamten wäre im übrigen auch nicht durch den Normzweck dieser Regelung gedeckt, bei deren Schaffung davon ausgegangen wurde, daß der sozialpolitisch wünschenswerte Ausbau der betrieblichen Altersversorgung eine solche lohnsteuerliche Erleichterung erfordert (Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, BT-Drucks. 7/1281 S. 40). Denn die Beamtenversorgung ist umfassend bundeseinheitlich durch Gesetz geregelt und bedarf somit keiner steuerlichen Förderung auf dem Umweg über vom Dienstherrn abzuschließende private Lebensversicherungen. Zu Frage B 27: Für die Arbeitnehmer des Bundes hat der Bundesminister des Innern mit Rundschreiben vom 3. März 1978 darauf hingewiesen, daß Vereinbarungen über die Verwendung eines Teils des Arbeitsentgelts zum Abschluß der Direktversicherung im Sine des § 40 b EStG durch den Arbeitgeber nicht in Betracht gezogen werden können. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder sowie die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vertreten die gleiche Auffassung. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 28): Wie ernst nimmt die Bundesregierung die auf der Veranstaltung der Gewerkschaft der Polizei in Köln geäußerten Erfahrungswerte über Kriminalität in Hochhäusern und Wohntürmen, besonders über das Anwachsen der Kinder- und Jugendkriminalität in solchen Gebäuden, welche Schlüsse zieht sie daraus, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, diesem gefährlichen Trend entgegenzuwirken? Die auf der in der Frage erwähnten Veranstaltung der Gewerkschaft der Polizei dargestellten Erfahrungen über den Zusammenhang zwischen dem Anwachsen der Jugendkriminalität und der Wohnsituation von Kindern und Jugendlichen in Hochhäusern basieren auf Einzelfallstudien und können dementsprechend nicht generalisiert werden. Über Zusammenhänge zwischen Jugendkriminalität und Bauwesen liegen für die Bundesrepublik Deutschland derzeit keine gesicherten Erkenntnisse vor. Aus den USA sind allerdings Einzeluntersuchungen bekannt, die solche Zusammenhänge bestätigen. Jedoch ist die Übertragung dieser Feststellungen auf hiesige Verhältnisse nur begrenzt möglich. Grundsätzlich wird man davon ausgehen können, daß Hochhäuser mit ihren negativen Begleiterscheinungen einer anonymisierten Wohnweise potentiell günstige Voraussetzungen für bestimmte Formen der Jugendkriminalität schaffen kann. Im Hinblick auf mögliche Ursachen der Jugendkriminalität werden Einflüsse ungünstiger baulicher Gestaltung jedoch immer nur ein Faktor in einem Ursachenbündel sein, dessen Gewicht im Verhältnis zu weiteren möglichen Einflußfaktoren (z. B. gestörte Familiensituation) im einzelnen festzustellen ist. Es ist somit notwendig, durch umfassende empirische Untersuchungen gesicherte Erkenntnisse über Art und Umfang des Einflusses derartiger Bauweisen auf die Entstehung von Kriminalität zu erlangen. Erst auf der Basis der Ergebnisse entsprechender Analysen wird es möglich sein, gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität in diesen Bereichen zu entwickeln. 6658* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 Die kriminalistisch-kriminologische Forschungsgruppe des Bundeskriminalamtes bereitet derzeit ein internationales Symposium zum Thema „Architektonische Raumgestaltung und Kriminalität" vor, das eine intensive Erörterung dieser Fragen vorsieht. Im übrigen wird auf die Ausführungen meines Kollegen Baum auf die Mündliche Frage des Kollegen Dr. Schneider für die Fragestunde am 19. Oktober 1977 (Sitzungsprotokoll S. 3752) verwiesen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 29) : Bis wann liegt der von der Bundesregierung dem Lenkungsausschuß der Notgemeinschaft Flugplatz Pferdsfeld bis Dezember 1977 zugesagte Bericht zur Durchführung des Fluglärmgesetzes vor, und was waren die Grande für die Verzögerung? Zur Vorbereitung des Berichts über die Erfahrungen beim Vollzug des Fluglärmgesetzes hat mein Haus bereits Mitte vergangenen Jahres die zuständigen Bundes- und Landesbehörden, Flughäfen und andere mit der Durchführung des Fluglärmgesetzes befaßte Stellen angeschrieben und um Mitteilung ihrer Erfahrungen gebeten. Da die Stellungnahmen zum Teil erst in den ersten Monaten dieses Jahres bei mir eingegangen sind, konnte der zunächst vorgesehene Termin für die Vorlage des Berichts nicht eingehalten werden. Ich hoffe, daß der Fluglärmbericht dem Deutschen Bundestag Mitte dieses Jahres zugeleitet werden kann. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage B 30) : Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung signifikante Unterschiede in der Sicherheit zwischen dem Siedewasserreaktor und dem Druckwasserreaktor, sind gegebenenfalls diese ursächlich für das Einstellen der Siedewasserlinie, und welche zusätzlichen Auflagen sind — im Lichte bisheriger Störfälle bei Siedewasserreaktoren — bei den noch abzuwickelnden Genehmigungsverfahren der Siedewasserreaktoren gemacht worden? Für die atomrechtliche Genehmigung von Siedewasserreaktoren (SWR) und Druckwasserreaktoren (DWR) gelten in der Bundesrepublik Deutschland die gleichen gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen; insbesondere ist entsprechend § 7 AtG die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden bei Errichtung und Betrieb zu gewährleisten. Auch für die betrieblichen Ableitungen gelten für SWR und DWR die gleichen Vorschriften der Strahlenschutzverordnung. Somit ist festzustellen, daß SWR und DWR, die das strenge atomrechtliche Genehmigungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich durchlaufen haben, keine signifikanten Unterschiede in ihrer Sicherheit aufweisen. Auf Grund der teilweise unterschiedlichen technischen Konzeption von SWR und DWR sind zur Erreichung der sicherheitstechnischen Ziele zum Teil andersartige technische Maßnahmen erforderlich. Solche typenspezifischen Maßnahmen können bei gleichem Sicherheitsstandard jedoch unterschiedlichen technisch-konstruktiven Aufwand und damit unterschiedliche Kosten beinhalten,- so daß hieraus auch Auswirkungen auf die ökonomischen Entscheidungen der Energieversorgungsunternehmen zur Wahl des einen oder des anderen Reaktorsystems möglich sind. Es ist jedoch nicht bekannt, daß aus einem derartigen Grund bei den EVU eine Entscheidung gegen die Siedewasserlinie gefällt worden ist. Störfälle hat es — wie übrigens bei jeder großtechnischen Anlage — bei Siedewasserreaktoren und bei Druckwasserreaktoren gegeben. Sie werden in jedem Fall sorgfältig analysiert. Die gewonnenen Erkenntnisse führen zu Verbesserungen der betroffenen und vergleichbarer anderer Anlagen. Beispielhaft sei hier der bekannte Störfall im April 1972 am Kondensationssystem des Kernkraftwerks Würgassen genannt. Das System wurde daraufhin erneut umfangreichen theoretischen und experimentellen Untersuchungen unterzogen. Das Kernkraftwerk Würgassen und die vergleichbaren Anlagen der KWU-Baulinie 69 Brunsbüttel, Philippsburg 1, Isar und Krümmel wurden entsprechend den daraus gewonnenen vertieften Kenntnissen über die bei der Kondensation auftretenden Beanspruchungen ertüchtigt. Für das neue SWR-Konzept der KWU-Baulinie 72, nach dem die beiden Blöcke des Kernkraftwerkes Gundremmingen II errichtet werden, waren die neuen Erkenntnisse weniger relevant, da hier u. a. auch in dem problematischen Anlagenbereich Konstruktionsgrundziele verfolgt wurden, die von vornherein eine höhere Strukturstabilität gewährleisten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 31) : Wird die P 225 insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt? Die Pistole 225 wird mit Ausnahme der Schließfeder in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt, und zwar werden ca. 80% in Eckernförde, Schleswig-Holstein, bei der Fa. Sauer und Sohn und 20 °/o in Tiengen, Baden-Württemberg, bei der Fa. Haemmerli gefertigt. Montage und Beschuß erfolgen ausnahmslos im Sauer-Werk in Eckernförde. Der Anteil der Schließ- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6659* feder beträgt etwa 0,18 % des Preises pro Waffe. Die Schließfeder wird von einem Schweizer Zulieferer bezogen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 32 und 33) : Ist dem Bundeskriminalamt bekannt, ob bei einem Sympathisanten der Terroristenszene Unterlagen über die Baupläne und Sicherheitseinrichtungen für den Neubau des Aachener Polizeipräsidiums vorgelegen haben, und welche Konsequenzen werden gegebenenfalls aus diesem Umstand für die innere Sicherheit gezogen? Inwieweit ist die Zollverwaltung, insbesondere der Grenzzolldienst sowie die Zollfahndung in die Fahndung nach den Entführern von Dr. Hanns Martin Schleyer einbezogen worden, und kann man generell bestimmte Dienstzweige des Zolls als Organ der inneren Sicherheit ansehen? Zu Frage B 32: Das Bundeskriminalamt kann den in Ihrer Frage dargestellten Sachverhalt nicht bestätigen. Eine Beziehung zwischen den in einem Würzburger Markt versteckten, dort im Spätsommer 1977 aufgefundenen Teilen von Bauplänen des Polizeipräsidiums Aachen und Personen der Terroristenszene konnte nicht festgestellt werden. Hinsichtlich möglicher Konsequenzen für die Innere Sicherheit möchte ich darauf hinweisen, daß in der Innenministerkonferenz bereits im Mai 1972 vereinbart wurde, alle notwendigen Maßnahmen zur Eigensicherung von staatlichen Gebäuden einzuleiten. Dazu gehört selbstverständlich auch die sichere Aufbewahrung von Bau- und Sicherheitsplänen. Zu Frage B 33: Durch Kabinettbeschluß waren diejenigen Bereiche der Zollverwaltung, die Aufgaben der inneren Sicherheit wahrnehmen, nämlich Zollgrenzdienst und Zollfahndungsdienst, in die Fahndung nach den Entführern von Dr. Hanns Martin Schleyer einbezogen. .Soweit die Zollverwaltung Aufgaben des Grenzschutzes wahrnehmen, die ihnen durch den Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen übertragen worden sind (§§ 2, 62 BGS-Gesetz), sind die Organe der Inneren Sicherheit. Anlage 22 Antwort des. Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 34): Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis einer Untersuchung des Instituts für Kriminalwissenschaften an der Universität Münster, in der der Psychologe und Kriminologe Professor Dr. Hans J. Schneider und seine Mitarbeiter feststellen, daß das deutsche Fernsehen seinem Publikum ein weitgehend unzutreffendes Bild der tatsächlichen Kriminalität präsentiert, und besteht tatsächlich die Gefahr, daß der Zuschauer „sein Augenmerk auf die falsche Deliktsart richtet, so daß er eher ein Opfer wirklicher Kriminalität zu werden vermag", und welche Moglichkeiten sieht gegebenenfalls die Bundesregierung, auf diese Entwicklung in der Weise einzuwirken, daß die „wirkliche Kriminalität" mit den Möglichkeiten des Fernsehens wirkungsvoller bekämpft werden kann? Die erwähnte Untersuchung des Instituts für Kriminalwissenschaften an der Universität Münster liegt mir noch nicht vor. Eine Beurteilung ist mir daher zur Zeit noch nicht möglich. Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich vorweg darauf hinweisen, daß die Rundfunk- und Fernsehanstalten ihren Zuschauern in großem Umfang Informationen über die Kriminalität vermitteln. Dies geschieht — im Wege des aktuellen Nachrichtendienstes — durch aktuelle, regelmäßig von der Polizei gestaltete oder zumindest entscheidend mitgestaltete Fahndungsmeldungen — durch Berichterstattung über aktuelle Kriminalfälle mit dem Ziel der Informationsvermittlung oder der Fahndungsunterstützung — durch Dokumentarsendungen über spektakuläre, meist historische Kriminalfälle — durch eingekaufte oder eigenproduzierte Spieloder Kriminalfilme. Bei dem Angebot überwiegt in quantitativer Hinsicht bei weitem jenes der letzten Gruppe, nämlich der Filme oder Filmserien. Diese Gruppe zeigt aber auch in der Darstellung der Kriminalität oft die eklatantesten Abweichungen im Vergleich zu dem realen Kriminalitätsgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Persönlichkeit von Täter und Opfern sowie deren Verhaltensweisen werden häufig verzerrt gezeichnet. So wird der Täter überwiegend als unsympathischer Außenseiter der Gesellschaft dargestellt, der brutal und rücksichtslos agiert und der sich nicht selten eines gefährlichen Machtapparates bedienen kann. Der Gebrauch der Schußwaffe ist an der Tagesordnung. Das Opfer wird häufig als schutz- und hilflos dem Täter ausgeliefertes Objekt darstellt, das zwar auch materiellen Schaden, in vielen Fällen jedoch den Tod zu erleiden hat. Diese Darstellungen stehen nicht nur zu den verfügbaren statistischen Daten, sondern auch den modernen kriminalsoziologischen Erkenntnissen in klarem Widerspruch. Diese und ähnliche Probleme, die sich nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen durch den Einkauf ausländischer Spiel- und Kriminalfilmserien ergeben haben, werden von den Verantwortlichen' der Rundfunk- und Fernsehanstalten seit einiger Zeit in verstärktem Maß gesehen. ZDF und die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten, die Fernsehen ausstrahlen, haben gerade in jüngster Zeit verlauten lassen, „diesen Fragenkomplex von sich aus auf den Prüfstand zu bringen" (vgl. Aktueller Mediendienst, Nr. 11-12/78 vom 20. März 1978, S. 4). Die ARD hat unter dem Vorsitz des Südwestfunk-Fernsehdirektors Felix Schmidt bereits eine Kommission eingesetzt, die die notwen- 6660* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 digen Vorarbeiten leisten soll. Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, bei dergleichen Arbeiten fachkundige Unterstützung aus ihrem Polizeibereich zur Verfügung zu stellen. Ich bin sicher, daß die von Ihnen zitierte Untersuchung von Prof. Dr. Hans Schneider und seinen Mitarbeitern einen wesentlichen Beitrag zu dieser bereits eingeleiteten Überprüfung dieses Problemfeldes zu leisten vermag. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 35) : Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die Auswirkungen einer eventuellen Einführung der Patrone mit der Bezeichnung 30.06 „Accelerator" zu verhindern? Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die Herstellung, den Vertriebe und den Besitz dieser Patrone zu verhindern. Die Patrone im Kaliber 30-06/.224 (7,62 X 63) ist in den USA für jagdliche Zwecke entwickelt worden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist sie störungsfrei nur in Handrepetierern zu verwenden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß derartige Patronen künftig auch für Selbstladewaffen, die in erster Linie für kriminelle Zwecke in Betracht kommen, entwickelt werden. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Ermächtigung des § 6 Abs. 4 Nr. 2 WaffG so zu ergänzen, daß sie die Einführung eines Verbotes für diese Art von Munition durch Rechtsverordnung zuläßt. Im übrigen verweise ich auf die Antwort meines Kollegen Baum auf die Schriftliche Frage B 42 des Kollegen Dr. Schmitt-Vockenhausen für die Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 9. März 1978 (Sitzungsprotokoll vom 10. März 1978, S. 6270). Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 36 und 37): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß durch das von der Druck- und Verlagsgesellschaft Plambeck & Co., Neuss, verlegte und bei der Heska-Druck GmbH, Hainburg hergestellte, jeweils zu den Leipziger Messen herausgegebene „Messe-Magazin International" der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) erhebliche finanzielle Mittel vor allem durch die zahlreichen teuren Anzeigen in diesem „Messe-Magazin" zufließen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Mittel? Sind der Bundesregierung Einzelheiten über die Methoden der Anzeigenbeschaffung für das „Messe-Magazin International" bekannt, und was hat die Bundesregierung bisher getan bzw. was gedenkt sie zu tun, um Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland über die Hintergründe dieses „Messe-Magazins" zu informieren, um sie vor einer indirekten Finanzierung der DKP durch Anzeigenaufträge für das „Messe-Magazin International" zu warnen? Die Bundesregierung geht davon aus, daß zumindest ein Teil der Erlöse aus dem Anzeigengeschäft des von der „Interessengemeinschaft zur Förderung des Ost-West-Handels" herausgegebenen „MesseMagazin International" indirekt der DKP zufließt. Die Höhe der Anzeigenerlöse sowie Einzelheiten über die Methoden der Anzeigenbeschaffung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Der vom Bundesministerium des Innern herausgegebene Informationsdienst „Innere Sicherheit" enthält in seiner Ausgabe Nr. 41 vom 2. Dezember 1977 S. 24 f. einen ausführlichen Beitrag zum Thema „Ost-West-Handel als Geldquelle für DKP und SED". In diesem Zusammenhang informiert dieser Beitrag auch über den Hintergrund, den Vorläufer („US-Messemagazin"), über Herausgeber, Verleger und Drucker des „Messe-Magazin International". „Ein besonders augenfälliges Verfahren," — so heißt es dort wörtlich — „Firmen zur Finanzierung der DKP heranzuziehen, ist die gewinversprechende Herausgabe von Messemagazinen, Inseraten- und Werbezeitungen, die anläßlich von Messen in sozialistischen Ländern erscheinen. Firmen, die in derartigen Publikationen inserieren, müssen damit rechnen, daß dafür geleistete Zahlungen der DKP zugute kommen." Dieser Beitrag hat in den Medien und in der übrigen interessierten Öffentlichkeit breite Beachtung gefunden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage B 38) : In welchem Umfang wird durch Dienststellen der Bundesregierung Papier, insbesondere für Formularvordrucke, verwandt, das durch Recycling-Verfahren aus Altpapier hergestellt worden ist, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Verwendung solchen Papiers zu fördern? Über den Anteil von altpapierhaltigen Gebrauchspapieren, z. B. Packpapier, Papierhandtücher, liegen keine Aufzeichnungen vor; diese Papiere werden seit jeher weitgehend aus Altpapier hergestellt. Altpapierhaltiges Schreibpapier wird in nennenswertem Umfang z. Z. nur im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern verwendet. Dort wird im Offset-Druck (Bürovervielfältigung) nahezu der gesamte Papierbedarf aus altpapierhaltigem Papier gedeckt, auch bei der Herstellung von Formularen. Aber auch im Schreibdienst wird zunehmend altpapierhaltiges Schreibpapier verwendet. Der Bundesminister des Innern hat die anderen obersten Behörden bereits im Februar 1976 aufgefordert, in ihren Geschäftsbereichen altpapierhaltiges Schreibpapier zu verwenden. Daneben hat er im Mai 1977 über seine positiven Erfahrungen berichtet. Altpapierhaltiges Schreibpapier ist nunmehr auch in der Liste der Materialien enthalten, die bei den obersten Bundesbehörden einer gemeinsamen Beschaffung unterliegen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6661* Eine stärkere Förderung der Verwendung altpapierhaltigen Schreibpapiers verspricht sich die Bundesregierung durch Beseitigung der Ungewißheit, die hinsichtlich der Alterungsbeständigkeit dieses Papiers noch besteht. Sie hat entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben. Bei den hierfür notwendigen Untersuchungen sollen auch die Erkenntnisse ergänzt werden, die der Bundesminister des Innern zur büromaschinellen Bearbeitung dieses Papiers gewonnen hat. Daneben wird auf ein Umdenken hinsichtlich der Qualitätsansprüche hingewirkt, die sich nur auf die optischen Eigenschaften dieses Papiers erstrecken. Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang die Empfehlung des BT-Innenausschusses an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, in seinem Amtsbereich auf der Basis von Altpapier hergestelltes Papier zu verwenden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen B 39 und 40) : Treffen Presseberichte zu, denenzufolge der Verfassungsschutz Mitarbeiter in privaten Betrieben überprüft und seine Erkenntnisse an die jeweiligen Personalabteilungen weitergibt, und zwar auch in solchen Firmen, die keine „lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen" im Sinne des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes sind? Existiert im Bundeswirtschaftsministerium eine Liste, in der alle Firmen aufgeführt sind, für die der Verfassungsschutz tätig werden darf, und kann die Bundesregierung gegebenenfalls ausschließen, daß auch Privatfirmen, die nicht auf dieser Liste stehen, auf Anforderung Unterlagen des Verfassungsschutzes erhalten? Zu Frage B 39: Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, zu Presseberichten Stellung zu nehmen, die Vorgänge außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs betreffen. Das dem Bundesminister des Innern unterstehende Bundesamt für Verfassungsschutz führt eine vorbeugende Überprüfung von Angehörigen privater Wirtschaftsunternehmen nur in den Fällen des § 3 Abs. 2 VerfSchG durch. Herr des Überprüfungsverfahrens ist in diesen Fällen der Bundesminister für Wirtschaft. Im Rahmen seiner Mitwirkung übermittelt das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Erkenntnisse nicht dem privaten Unternehmen, sondern dem Bundesminister für Wirtschaft Über diese Fälle hinaus sind durch das Bundesamt für Verfassungsschutz keine präventiven Sicherheitsüberprüfungen im Bereich der Wirtschaft durchgeführt worden. Zu Frage B 40: Beim Bundesminister für Wirtschaft existiert lediglich eine Aufstellung der Unternehmen, die die Voraussetzungen für die Beteiligung an geheimhaltungsbedürftigen öffentlichen Aufträgen erfüllen. Die Aufgaben des Bundesministers für Wirtschaft beschränken sich auf den Geheimschutz für amtlich geheimgehaltene Vorgänge, die in den privaten Bereich der Wirtschaft gelangen. Diese Geheimschutzmaßnahmen, bei denen das I Bundesamt für Verfassungsschutz mitwirkt, beziehen sich jedoch nur auf die Bereiche und Personen eines Unternehmens, die bei solchen geheimhaltungsbedürftigen Arbeiten zwingend eingeschaltet werden müssen. Die Personenüberprüfungen werden vom Bundesminister für Wirtschaft nur mit dem Einverständnis der betroffenen Personen veranlaßt. Außerhalb des Geheimschutzverfahrens werden vom Bundesminister für Wirtschaft keine Auskünfte an Privatfirmen gegeben. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen B 41 und 42): Wie stellt sich nach Abschluß aller Gesetzgebungsverfahren zur Europawahl das Wahlrecht für EG-Ausländer dar, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, und welche Vorbereitungen müssen auf seiten der Bundesrepublik Deutschland getroffen werden, damit sie ihr Wahlrecht wahrnehmen können? Auf welche Weise werden Deutsche mit Wohnsitz in einem anderen EG-Mitgliedstaat ihr Europawahlrecht ausüben können? Zu Frage B 41: Bei der ersten Wahl des Europäischen Parlaments (EP) werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften (EG) bis auf Irland und wahrscheinlich auch die Niederlande noch nicht den Grundsatz praktizieren, daß die „Gemeinschaftsbürger" in ihrem jeweiligen Aufenthaltsstaat an der Wahl der dortigen Abgeordneten teilnehmen. Ob und wie die etwa 833 000 in• der Bundesrepublik Deutschland lebenden Bürger der anderen Mitgliedstaaten der EG bei der Direktwahl in ihren Heimatländern mitstimmen können, richtet sich nach den jeweiligen nationalen Wahlrechtsbestimmungen, die bisher erst in Frankreich, Dänemark und Irland vorliegen. Da- ' nach werden sich die in anderen EG-Staaten lebenden Franzosen, Dänen und Iren an der Wahl des EP in ihren Heimatstaaten vom EG-Ausland aus beteiligen können, irische Staatsangehörige allerdings nur, sofern sie in einem irischen Wählerverzeichnis eingetragen sind und zum Wählen nach Irland zurückkehren. Für die übrigen Mitgliedstaaten der EG läßt sich diese Frage noch nicht endgültig beantworten. Nach den bisher bekanntgewordenen Entwürfen für die nationalen Wahlgesetze bzw. Vorüberlegungen — in Italien liegt noch kein Gesetzentwurf vor — werden Belgien, Italien und die Niederlande ihre in den anderen Partnerstaaten lebenden Staatsangehörigen bei der Direktwahl mitwählen lassen, während dies den im EG-Ausland lebenden Luxemburgern und Briten grundsätzlich nicht möglich sein wird. Soweit die einzelnen nationalen Wahlgesetze zur Direktwahl dies gestatten, werden die im Bundesgebiet lebenden Bürger aus den anderen Mitgliedstaaten der EG vom Boden der Bundesrepublik Deutschland aus an der Direktwahl in ihren Heimatländern teilnehmen können. Wie die Bundesregierung bereits in Übereinstimmung mit den Bundes- 6662* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 ländern gegenüber ihren Partnerstaaten erklärt hat, wird die Bundesrepublik Deutschland, sofern dies gewünscht wird (ein entsprechendes Ersuchen liegt bisher nur von Italien vor), den Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten die Stimmabgabe für die dortige Direktwahl neben der Briefwahl auch in besonderen Wahllokalen gestatten, die in den Botschaften und Konsulaten sowie — in begrenztem Umfang — in weiteren Räumlichkeiten im Bundesgebiet eingerichtet werden können. Die erforderlichen Vorkehrungen, wie z. B. Anmietung und Ausstattung der Wahllokale, werden die Regierungen der Partnerstaaten in eigener Organisation und auf eigene Kosten zu treffen haben. Derzeit läßt sich noch nicht absehen, inwieweit und in welchem Umfang die Regierungen der anderen Mitgliedstaaten letztlich von diesen Möglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch machen werden. Die Einzelheiten werden zu gegebener Zeit mit den Ländern, in deren Händen (Gemeinden) zu einem großen Teil die Wahlvorbereitung liegt, abzustimmen sein. Zu Frage B 42: Die nach dem Inkrafttreten des vom Deutschen Bundestag am 16. März dieses Jahres in dritter Lesung verabschiedeten Europawahlgesetzes zu erlassende Verordnung zur Durchführung der Direktwahl des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung), eine Rechtsverordnung des Bundesministers des Innern, wird unter anderem auch das Verfahren regeln, nach dem die in den europäischen Gebieten der anderen Mitgliedstaaten der EG lebenden Deutschen an der Wahl der 81 Abgeordneten des EP aus der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen können. Nach dem gegenwärtigen Stand der Überlegungen sollen diese „Auslandsdeutschen" auf Antrag in die Wählerverzeichnisse in der Bundesrepublik Deutschland am Ort ihres letzen Aufenthaltes im Wahlgebiet eingetragen werden. Die betreffenden Wahlberechtigten können dann vom Ausland mit der — von Bundestagswahlen gewohnten — Briefwahl ihre Stimme abgeben. Bei Wahlberechtigten, die keinen Anknüpfungspunkt im Wahlgebiet nachweisen können, wird die Eintragung in ein besonderes Wählerverzeichnis bei einer zentralen Stelle erfolgen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen B 43 und 44) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bis zum Ende der Verjährungsfrist am 31. Dezember 1979 alle noch möglichen NS-Prozesse beginnen können, und wieviel NS-Prozesse dürften noch zu erwarten sein? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Landesjustizverwaltungen einzuwirken mit dem Ziel, noch mögliche NS-Prozesse beschleunigt einzuleiten? Zu Frage B 43: In allen Fällen, in denen auf Grund von Anzeigen oder Hinweisen der Verdacht eines bisher noch nicht strafrechtlich überprüften NS-Verbrechens bestand, sind die erforderlichen Ermittlungen eingeleitet worden. Darüber hinaus hat die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg das gesamte ihr zugängliche Archivmaterial und die einschlägige Literatur ausgewertet und die erforderlichen Vorermittlungen durchgeführt. Überall dort, wo davon auszugehen war, daß auf Grund einheitlicher Befehle und Weisungen übergeordneter Stellen gleichartige Verbrechen an verschiedenen Orten und durch verschiedene Dienststellen verübt worden sein könnten, wurden alle in Betracht kommenden Stellen systematisch überprüft. Die meisten dieser Verfahren sind bereits an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden; auch die wenigen aus diesem Bereich noch bei der Zentralen Stelle anhängigen Verfahren werden den Staatsanwaltschaften so rechtzeitig zugeleitet werden, daß eine Unterbrechung der Verjährung noch vor dem 31. Dezember 1979 möglich ist. Von den derzeit bei der Zentralen Stelle geführten 182 Vorermittlungsverfahren sind 170 erst in der Zeit vom 1. Januar 1976 bis 31. März 1978 auf Grund ,der von ausländischen Staaten — überwiegend aus Polen — eingegangenen Beweismittelsendungen eingeleitet worden. Nach Auffassung der Zentralen Stelle bieten sie durchweg zu geringe Ansatzpunkte für eine erfolgversprechende Ermittlung bzw. Überführung der Täter, so daß in der Regel nicht mit der Erhebung einer Anklage oder einem gerichtlichen Verfahren gerechnet werden kann. Der Zufluß an Beweismittelsendungen, insbesondere aus Polen, hält unvermindert an. Er hat sich in den letzten Monaten eher noch verstärkt. Es ist somit nicht abzusehen, wie viele Ermittlungsverfahren wegen NS-Verbrechen bis Ende 1979 von den Staatsanwaltschaften noch einzuleiten sind. Zu Frage B 44: Die Bundesregierung hat sich stets im Rahmen der ihr zustehenden Möglichkeiten bemüht, auf die beschleunigte Einleitung von NS-Prozessen hinzuwirken. Einer Einwirkung auf ,die Landesjustizverwaltungen seitens der Bundesregierung bedarf es jedoch derzeit nicht, da nach den dem Bundesministerium der Justiz bisher bekanntgewordenen Vorgängen davon auszugehen ist, daß die Justizbehörden der Länder von sich aus die Verfahren mit der notwendigen Beschleunigung betreiben. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gattermann (FDP) (Drucksache 8/1689 Fragen B 45 und 46) : Denkt die Bundesregierung daran, die verfahrensrechtlichen Bestimmungen, nach denen fristgebundene Rechtsbehelfe innerhalb der Frist dem Adressaten zugegangen sein müssen, im Interesse der Rechtsuchenden und zur Entlastung der Gerichte dahin gehend zu ändern, daß zur Fristwahrung die Aufgabe der Rechtsbehelfsschrift per eingeschriebenem Brief bei einem deutschen Postamt ausreicht? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6663* Hält die Bundesregierung den Gebührenermäßigungssatz des § 144 Abs. 3 der Kostenordnung von 80 v. H. für die Beurkundung bestimmter kostenprivilegierter Rechtsgeschäfte und Beurkundungsgeschäfte mit Vertragsbeteiligten, die persönliche Gebührenfreiheit genießen, noch für angemessen, nachdem der verbleibende Gebührenanteil von 20 v. H. der Kostendeckung dienen soll, der Kostensatz zwischenzeitlich aber ca. 50 v. H. und darüber beträgt? Zu Frage B 45: Nach dem geltenden Verfahrensrecht ist ein befristetes Rechtsmittel, das schriftlich anzubringen ist, durch Einreichung der Rechtsmittelschrift bei dem dafür zuständigen Gericht einzulegen. Maßgebend für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rechtsmittelschrift bei dem zuständigen Gericht. Diese Regelung dient der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit. Es ist allerdings nicht zu verkennen, daß die Regelung zu Nachteilen für eine Partei führen kann. So ist diejenige Partei, die nicht am Gerichtsort wohnt, in der Regel auf den Postweg angewiesen. Sie muß die Rechtsmittelschrift so rechtzeitig auf den Weg geben, daß sie das zuständige Gericht vor Ablauf der Frist erreicht. Bei einer nicht vorhersehbaren Verzögerung des Postlaufs ist sie darauf angewiesen, wegen Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Aus diesen Gründen ist in der Vergangenheit wiederholt angeregt worden, zur Fristwahrung auf den Zeitpunkt der Aufgabe der Rechtsmittelschrift per eingeschriebenen Brief bei einem deutschen Postamt abzustellen. Einer solchen Regelung steht jedoch eine Reihe von Bedenken entgegen. Die Bedenken bestehen insbesondere darin, — daß der Eintritt der Rechtskraft verzögert und die Feststellung, ob die Rechtskraft eingetreten ist, erschwert würde, — daß Rechtsmittelschriften auf dem Postwege verlorengehen oder — vor allem bei ungenauer Anschrift — fehlgeleitet werden können, — daß Manipulationen mit dem Datum auf dem Einlieferungsschein nicht ganz ausgeschlossen wären und — daß Rechtsmittelfristen versäumt werden können, weil die Form des eingeschriebenen Briefs nicht gewahrt wurde. Es bedarf daher einer sorgfältigen Prüfung, insbesondere einer Abstimmung mit der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis, ob die dem Vorschlag entgegenstehenden Bedenken so schwer wiegen, daß es sich empfiehlt, an der bisherigen Regelung festzuhalten. Die Bundesregierung wird diese Frage in die Überlegungen zur Neuordnung des Rechts der Fristen und der Zustellung im Verfahrensrecht einbeziehen. Ich beabsichtige, hierzu auch die Landesjustizverwaltungen und die gerichtliche Praxis zu hören, und werde Sie nach Abschluß dieser Meinungsbildung, die allerdings einige Zeit in Anspruch nimmt, erneut unterrichten. Zu Frage B 46: Nach § 144 Abs. 3 der Kostenordnung haben Vorschriften, die eine völlige sachliche Gebührenfreiheit bestimmen, für Notare, denen die Gebühren für ihre Tätigkeit selbst zufließen, die Wirkung, daß sich die in den §§ 36 bis 59, 71, 133, 145 und 148 der Kostenordnung bestimmten Gebühren um 80 v. H. ermäßigen. Die Bundesregierung hält diese Regelung nach wie vor für angemessen. Mit Gebührenbefreiungsvorschriften werden bestimmte Ziele verfolgt, die im Interesse der Allgemeinheit liegen, insbesondere solche sozialpolitischer Art. Vor Inkrafttreten des Beurkundungsgesetzes am 1. Januar 1970 hatten die Personen, denen eine Gebührenbefreiungsvorschrift zugute kam, in den meisten Ländern der Bundesrepublik Deutschland, die Möglichkeit, die Beurkundung bei einem Amtsgericht oder einer anderen Stelle völlig gebührenfrei vornehmen zu lassen. Bei Einführung der ausschließlichen Beurkundungszuständigkeit der Notare durch das Beurkundungsgesetz hat der Gesetzgeber den Notaren, denen die Gebühren für ihre Tätigkeit selbst zufließen, nicht zugemutet, die Beurkundungen in gleicher Weise gebührenfrei vorzunehmen, wie sie von Amtsgerichten und anderen Stellen vorgenommen worden sind. Er mußte aber darauf bedacht sein, daß die sachlichen Gebührenvergünstigungen weiterhin eine ausreichende Wirkung entfalteten und sich keine allzu große Abweichung von den Gebieten ergab, in denen die Beurkundungen auch nach dem Inkrafttreten des Beurkundungsgesetzes gebührenfrei vorgenommen werden können, weil Notare zuständig sind, denen die Gebühren für ihre Tätigkeit nicht selbst zufließen. Diese Ziele verlangen eine bedeutende Herabsetzung von bestimmten Gebühren, wie sie in § 144 Abs. 3 der Kostenordnung vorgenommen worden ist. Bei den Beratungen des Beurkundungsgesetzes im Bundesrat und im Bundestag war die Frage der Ermäßigung der Gebühren ein wichtiger Punkt. So hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Zuständigkeit der Gerichte insoweit bestehen zu lassen, als Beurkundungsgeschäfte kostenbegünstigt sind. Er hatte dabei vor allem geltend gemacht, daß schon der Satz von 20 °/o der Gebühren, der bei einer Beurkundung durch den Notar . mindestens zu zahlen sei, eine erhebliche Belastung darstelle. Die Bundesregierung hat sowohl gegenüber dieser Stellungnahme als auch gegenüber Einwänden, die in den Ausschußberatungen erhoben worden sind, darauf hingewiesen, daß infolge der Gebührenermäßigung bei der Beurkundung durch die Notare infolge des Gesetz gewordenen § 144 Abs. 3 der Kostenordnung nur sehr geringe Gebühren entstünden. Diese Hinweise waren maßgebend dafür, daß der Bundestag die Beurkundungszuständigkeit gemäß dem Vorschlag des Regierungsentwurfs beschlossen hat. Die Tätigkeit des Notars unterliegt wegen ihrer öffentlichen Aufgabenstellung besonderen Pflichtbindungen, die auch bei der Gebührenermäßigung für die hier in Rede stehenden Beurkundungshandlungen Ausdruck finden. Der legitimierende Grund für § 144 Abs. 3 der Kostenordnung liegt in der Rücksichtnahme auf sozialpolitische und andere Interessen der Gemeinschaft. Dabei kann nicht nur auf den Einzelfall abgestellt werden. Vielmehr ist 6664* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 das Gesamtgebührenaufkommen des Notars zu berücksichtigen. Insgesamt gesehen wird jedoch die Tätigkeit der Notare angemessen entgolten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen B 47 und 48) : Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, daß die materielle und seelische Notlage, in die Unfallopfer geraten, dazu ausgenutzt wird, sie sogenannte gütliche Abfindungserklärungen unterzeichnen zu lassen, obwohl sie ihren Zukunftsschaden weder kennen noch ermessen können? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Rehabilitationskosten, die auf den Geschädigten von der Haftpflichtversicherung des Schädigers abgewälzt wurden, in der Regel öffentlichen Institutionen wie der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), der Landesversicherungsanstalt (LVA), den Sozial- und Arbeitsämtern aufgebürdet werden, weil der Prozeß durch Gutachterwendungen wie „anlage-, altersschicksalsbedingt" oder „er hat keinen Dauerschaden erlitten, weil er eine sitzende Tätigkeit ausüben kann" oder „ein anderes Krankheitsbild hat sich dazwischengeschoben" zuungunsten des Geschädigten entschieden wird, und wenn ihr das bekannt ist, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Zu Frage B 47: Wenn nach einem Unfall der Geschädigte und der Haftpflichtversicherer des Schädigers unterschiedliche Auffassungen über den Umfang des zu ersetzenden Schadens haben, besteht — wie in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten allgemein — die rechtliche Möglichkeit, die Angelegenheit durch einen Vergleich beizulegen. Ein solcher Vergleich wird häufig in der Form geschlossen, daß der Geschädigte eine von der anderen Seite vorbereitete Abfindungserklärung unterschreibt. Sinn und zugleich begriffliche Voraussetzung eines Vergleichs ist es, den Streit oder die Ungewißheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens zu beseitigen (§ 779 BGB). Dies vorausgeschickt ist die Bundesregierung der Auffassung, daß gesetzgeberische Maßnahmen zur Verhinderung von Abfindungsvergleichen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Schadensereignissen nicht angebracht sind. Sollten im Einzelfall Mißbräuche vorkommen, d. h., sollte ein Versicherer die Unterzeichnung des Vergleichs durch den Geschädigten auf die in der Frage näher gekennzeichnete Weise herbeiführen, so muß die zuständige Behörde, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, hiergegen einschreiten. Nach den aufsichtsbehördlichen Grundsätzen, die in dem Rundschreiben Nr. R 14/53 vom 16. Juli 1953 (VerBAV 1953, S. 152) enthalten sind und die das Bundesaufsichtsamt später den Versicherungsunternehmen nochmals in Erinnerung gebracht hat, darf ein Versicherungsunternehmen die Regulierung entstandener und fälliger Ansprüche nicht von der Unterzeichnung einer Abfindungserklärung abhängig machen. Die Nichtbeachtung dieser Grundsätze durch ein Versicherungsunternehmen hat aufsichtsrechtliche Maßnahmen zur Folge, wenn dem Amt der Mißbrauch nachgewiesen wird. Eine Ablichtung des erwähnten Rundschreibens des Bundesaufsichtsamtes ist beigefügt. Zu Frage B 48: Wenn und soweit ein Sozialversicherungsträger nach einem Unfall Aufwendungen für den Geschädigten erbringt — etwa Heilmaßnahmen zur Rehabilitation finanziert —, gehen eventuelle Ersatzansprüche des Geschädigten gegen den Schädiger und seine Haftpflichtversicherung kraft Gesetzes auf den Sozialversicherungsträger über (§ 1542 Reichsversicherungsordnung). Wenn dem Geschädigten also ein bürgerlich-rechtlicher Ersatzanspruch zustand, kann der Sozialversicherungsträger insoweit, als dieser Anspruch reicht, Ersatz seiner Aufwendungen verlangen; hatte der Geschädigte keinen Ersatzanspruch, gehen die Kosten in der Tat zu Lasten des Sozialversicherungsträgers. Besteht Streit über das Vorliegen oder den Umfang eines Ersatzanspruchs, kann eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden. Dabei können im Einzelfall medizinische Gutachten der in der Frage beschriebenen • Art den Ausgang des Verfahrens beeinflussen. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle wird der interne Ausgleich zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Haftpflichtversicherern allerdings ohne nähere Prüfung der Umstände des Einzelfalles auf Grund sogenannter Schadensteilungsabkommen vorgenommen. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, auf eine Änderung der gegenwärtigen Rechtslage oder der beschriebenen Praxis hinzuwirken. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen B 49 und 50) : Trifft es zu, daß die Wirksamkeit der Reform des § 218 StGB weitgehend dadurch vereitelt wird, daß kommunale und kirchlich getragene Krankenhäuser den als indiziert anerkannten Schwangerschaftsabbruch weitgehend ablehnen, und wenn ja, welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, ein Unterlaufen der Reform des § 218 StGB dadurch zu verhindern, daß die Befugnisse der Beratungsstellen erweitert werden, indem ihnen außer der Feststellung der Indikation der Abbruch der Schwangerschaft ermöglicht wird? Zu Frage B 49: Nach den der Bundesregierung bislang vorliegenden Erfahrungsberichten und statistischen Daten trifft es generell nicht zu, daß die Wirksamkeit der Reform des § 218 StGB durch die Ablehnung bestimmter Krankenhäuser, an Schwangerschaftsabbrüchen mitzuwirken, „weitgehend vereitelt" wird. ' Zwar gibt es regional und örtlich gewisse Schwierigkeiten, in zumutbarer Entfernung ein Krankenhaus zu finden, das den indizierten Schwangerschaftsabbruch durchführt, insbesondere dann, wenn es sich um einen Schwangerschaftsabbruch bei Notlageindikation handelt und wenn es in einem bestimmten Gebiet überwiegend nur Krankenhäuser konfessionell gebundener Träger gibt. Regionale Schwierigkeiten werden aber dadurch gemildert, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6665* daß zum Teil nicht rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche von Privatkliniken vorgenommen werden. Außerdem haben sich die Möglichkeiten schwangerer Frauen, nach festgestellter Indikation eine Einrichtung zu finden, die den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, inzwischen auch dadurch verbessert, daß eine Reihe von Ländern gynäkologische Arztpraxen als Einrichtungen für den Schwangerschaftsabbruch im Sinne von Art. 3 Abs. 1 des 5. StrRG zugelassen hat. Umfassende Aufschlüsse über die Handhabung der Reformvorschriften zum Schwangerschaftsabbruch erwartet die Bundesregierung für Anfang 1979 von dem Bericht der Sachverständigenkommission, die auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit eingesetzt worden ist. Diese Kommission hat die Aufgabe, über die Auswirkungen der Reform des § 218 StGB zu berichten und hierbei u. a. die Erfahrungen von Ärzten, Krankenanstalten und Beratungsstellen über die Beratung von Schwangeren und über die medizinischen, psychischen und sozialen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen zu sammeln und auszuwerten. Zu Frage B 50: Nach § 218 b Abs. 1 Nr. 1 StGB haben Beratungsstellen die Aufgabe, schwangere Frauen über die zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zu beraten, insbesondere über solche Hilfen, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern. Hingegen sind die Beratungsstellen als solche nach geltendem Recht nicht befugt, Indikationsfeststellungen zu treffen und Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Die Indikationsfeststellung ist ausschließlich Aufgabe der Ärzte, die diese Befugnis auch dann haben, wenn sie in anerkannten Beratungsstellen tätig sind. Auf Grund der bisher gewonnenen Erfahrungen hält es die Bundesregierung nicht für zweckmäßig, anerkannten Beratungsstellen generell die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu übertragen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/ CSU) (Drucksache 8/ 1689 Fragen B 51, 52 und 53): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, nach denen große Mengen unversteuerter Zigaretten sowie Alkohol in Fässern über die Transitstrecken von Berlin (West) in die Bundesrepublik Deutschland bzw. durch die Bundesrepublik Deutschland in andere EG-Länder eingeschmuggelt werden, wobei die Zuladung der Schmuggelware jeweils in der DDR erfolgt, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Trifft es nach den Erkenntnisse der Bundesregierung zu, daß sich die Grenzabfertigung der mit Schmuggelware beladenen LKW seitens der DDR-Behörden bemerkenswert reibungslos und ohne die üblichen Kontrollen abspielt, und daß die DDR-Grenzorgane offenbar entsprechende Anweisungen erhalten, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Sind der Bundesregierung Aussagen von in Haft befindlichen Kraftfahrern bekannt, nach denen feststeht, daß die praktizierte Schmuggeltechnik nur darum reibungslos funktioniert, weil Stellen in der DDR eingeschaltet sind, die die kriminellen Vereinigungen wirkungsvoll unterstützen, z. B. durch Verschlußmanipulationen, Be- und Entladungen in DDR-Transitlagern und bevorzugte Abfertigung der Transporte durch die DDR-Grenzorgane, und wenn ja, was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um der offenkundigen Förderung krimineller Unternehmungen zu Lasten der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft durch die DDR entgegenzutreten, und was hat sie gegebenenfalls insbesondere gehindert, die Öffentlichkeit über diesen eklatanten Mißbrauch der Transitwege durch die DDR zu unterrichten? Zu Frage B 51: Der Bundesregierung liegen Angaben darüber vor, daß über die Transitstrecken Alkohol und Zigaretten in die Bundesrepublik Deutschland eingeschmuggelt wurden und die Schmuggelwaren teilweise in andere EG-Staaten weitergeschleust worden sind. In allen bekanntgewordenen Fällen sind Steuerstrafverfahren gegen die Beteiligten eingeleitet worden bzw. noch Ermittlungen der Zollfahndung im Gange. Zu Frage B 52: Die Bundesregierung hat darüber keine Erkenntnisse. Einzelne an Schmuggelfällen beteiligte Fahrer haben zwar ausgesagt, daß mit Schmuggelware beladene LKWs durch die DDR-Organe ohne die üblichen Grenzkontrollen abgefertigt worden seien. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß nach dem Transitabkommen sich die Kontrollen der DDR-Grenzorgane bei verplombten Fahrzeugen auf die Prüfung der Begleitdokumente und der Verschlüsse zu beschränken haben. Zu Frage B 53: Der Bundesregierung ist bekannt, daß von beschuldigten Kraftfahrern in Steuerstrafverfahren dahin gehende Angaben gemacht wurden. Gerichtliche Tatsachenfeststellungen liegen hierzu jedoch bislang nicht vor. Die Bundesregierung verfügt über keine weiteren Erkenntnisse zu diesem Sachverhalt. Aus diesem Grunde und um den anhängigen Verfahren nicht vorzugreifen, hat die Bundesregierung es nicht für angebracht gehalten, diese Angelegenheit bisher gegenüber der DDR anzusprechen und die Öffentlichkeit zu unterrichten. Anlage .33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 54) : Müßte nicht angesichts der vom Bonner Städtebauinstitut angegebenen Zahlen eine bessere steuerliche Behandlung der Eigentumsmaßnahmen, besonders eine Änderung der Bestimmungen erfolgen, die in keiner Weise an die Entwicklung der Baukosten. besonders auch der Grundstückskosten, angepaßt worden sind? Die Bundesregierung mißt der Vermögensbildung in Form von Wohneigentum seit jeher erhebliche Bedeutung zu. Dies wird auch durch das im vergange- 6666* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 nen Jahr verabschiedete Gesetz über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude deutlich, mit dem die in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 angekündigte Ausdehnung der erhöhten Absetzungen nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf Altbauten und der damit verbundene Wegfall der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eigengenutzter Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen verwirklicht wurden. Wird die überwiegend eigentumspolitische Zielsetzung des § 7 b EStG berücksichtigt, nach der den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen durch erhöhte Abschreibungen der Erwerb von Wohnungseigentum erleichtert werden soll, dann reichen die geltenden Grenzen für die begünstigten Herstellungskosten aus. Hierdurch kann in der Regel angemessener Wohnraum geschaffen und die Eigentumsbildung gefördert werden. Die Bundesregierung sieht deshalb eine Anhebung der Höchstgrenzen der begünstigten Anschaffungs-und Herstellungskosten nicht als erforderlich an. Grund und Boden ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, es unterliegt keinem Wertverzehr. Kosten für die Anschaffung von Grund und Boden können deshalb nicht in die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG einbezogen werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage B 55) : Hält die Bundesregierung es für erforderlich, daß den Finanzämtern Richtwerte an die Hand gegeben werden, damit sie bei der Bearbeitung von Anträgen auf steuerliche Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland wohnende Personen eine klare Grundlage für die Beurteilung der Bedürftigkeitsfrage haben, und wann ist mit dem Vorliegen soldier Richtwerte zu rechnen? Die wesentlichsten Verwaltungsregelungen zur steuerlichen Anerkennung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33 a Abs. 1 EStG sind in Abschnitt 67 der Lohnsteuer-Richtlinien, Abschnitt 190 der Einkommensteuer-Richtlinien und in Verfügungen der Oberfinanzdirektionen enthalten. Darüber hinaus sind von verschiedenen ausländischen Botschaften in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Vordrucke entwickelt worden, die dem Steuerpflichtigen gerade bei Unterhaltsaufwendungen an im Ausland wohnende Personen den Nachweis erleichtern und dem Finanzamt die Nachprüfung ermöglichen. Der Bundesregierung ist allerdings bekannt, daß dadurch nicht alle Schwierigkeiten behoben sind. Besonders problematisch ist im Hinblick auf die unterschiedlichen Währungsverhältnisse und das unterschiedliche Niveau der Lebenshaltungskosten in den Herkunftsländern der ausländischen Arbeitnehmer die Frage der Unterhaltsbedürftigkeit bei im Ausland lebenden Unterhaltsempfängern. Wie in derartigen Fällen auf Grund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Bedürftigkeit der Unterhaltsempfänger zu bestimmen ist, wird z. Z. in einem Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof geklärt. Eine mündliche Verhandlung hat bereits stattgefunden. Mit einer Entscheidung kann daher in Kürze gerechnet werden, so daß zuvor eine Verwaltungsregelung nicht mehr getroffen werden sollte. Sobald die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vorliegt, werden die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ohnehin zu prüfen haben, welche Forderungen daraus für die Praxis zu ziehen sind. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/1689 Frage B 56): Sieht die Bundesregierung in den steigenden Benzinpreisen bei währungsbedingt sinkenden Rohöleinstandspreisen ein Versagen des Wettbewerbs in dieser Brandie, und beabsichtigt sie, hier Abhilfe zu schaffen? Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung auf dem Benzinmarkt sehr sorgfältig. Sie hat jedoch gegenwärtig keine Anhaltspunkte dafür, daß die Benzinpreisentwicklung in den vergangenen Wochen und Monaten auf fehlenden Wettbewerb zurückzuführen ist. Richtig ist, daß der durchschnittliche Benzinpreis in der Bundesrepublik im ersten Quartal 1978 um ca. 21/2 Pf einschließlich der Preiserhöhung von knapp einem Pfennig als Folge der Mehrwertsteuererhöhung Anfang Januar gestiegen ist und daß in der gleichen Zeit der durchschnittliche Rohölpreis frei deutsche Grenze infolge der Dollarkursentwicklung um ca. 15 DM/t gesunken ist. Die Benzinpreise in der Bundesrepublik werden wesentlich durch die Entwicklung auf dem Rotterdamer Markt beeinflußt, auf dem sich nach wie vor ein großer Teil der unabhängigen Bezinanbieter versorgt. In Rotterdam haben seit Beginn des Jahres die Notierungen ebenfalls — wenn auch in geringerem Umfang als in der Bundesrepublik — angezogen. Die unabhängigen Anbieter in der Bundesrepublik haben dementsprechend ihre Preise in geringerem Umfang angehoben als die Markengesellschaften, was wiederum nach Äußerungen aus Konzerngesellschaften gewisse Absatzverluste auf seiten der Markengesellschaften zur Folge hatte. Den Erlösverbesserungen bei Benzin stehen Erlösverschlechterungen bei leichtem (ca. 1,30 DM pro 100 1) und schwerem Heizöl (ca. 15 DM pro t) gegenüber, die die Erlösverbesserungen fast völlig ausgleichen. Aus der Rohölpreis- und Produktenentwicklung insgesamt ergibt sich gleichwohl eine Verbesserung der Ertragslage der Mineralölverarbeitung im 1. Quartal 1978, wenn auch nach den Informationen der Bundesregierung die Mineralölverarbeitung in der Bundesrepublik — von Ausnahmen abgesehen — hach wie vor mit Verlusten verbunden ist. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6667* Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 57 und 58): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die EG in der unmittelbar vor der Verabschiedung stehenden vierten EG-Richtlinie bei der Bilanzierung der Unternehmen vorsieht, vom Nominalwertprinzip abzugehen und zur Erhaltung der Unternehmenssubstanz Neubewertungsrücklagen und Abschreibungen auf die Wiederbeschaffungswerte zuzulassen, und ist der Bundesregierung bekannt, daß dieses Verfahren in Italien und Frankreich heute schon zugelassen und in Großbritannien vor der Aufnahme in die Steuervorschriften steht, und könnte die Bundesregierung sidi nicht auch zu einem solchen Schritt entschließen, angesichts der Gefahr des weiteren Substanzverzehrs der deutschen Wirtschaft und der damit verbundenen Gefahr für die Arbeitsplätze? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die EG-Partner Großbritannien, Frankreich und Italien sehr viel großzügigere Abschreibungsbedingungen haben bis hin zur Vollabschreibung im ersten Jahr, und damit ihrer Industrie Hilfestellung für Modernisierung und Strukturverbesserung geben, und wie stellt sich die Bundesregierung die Hilfe zur nötigen Strukturveränderung der deutschen Wirtschaft vor — angesichts der ständigen Beteuerungen der Bundesregierung, keine protektionistische Handelspolitik zuzulassen — um ohne Protektionismus die Arbeitsplätze zu erhalten und für die heranwachsende Generation neue Arbeitsplätze zu ermöglichen, und wäre nicht die sofortige Vollabschreibung im Anschaffungsjahr ein marktwirtschaftlicher Wog zur Umstrukturierung? Zu Frage B 57: Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Artikel 30 der 4. EG-Richtlinie (Bilanzrichtlinie), die federführend vorn Bundesminister der Justiz bearbeitet wird, ein Mitgliedstaatenwahlrecht für die Einführung der Wiederbeschaffungswertrechnung oder anderer Methoden zur Berücksichtigung der Geldentwertung enthält. Der Bundesregierung ist ebenfalls bekannt, daß in verschiedenen Ländern der EG entsprechende Verfahren teilweise bereits rechtlich zugelassen, teilweise in der Praxis angewandt werden. Deshalb besteht bei den meisten anderen Mitgliedstaaten — vor allem auch vor dem Hintergrund der dortigen, erheblich höheren Geldentwertungsraten — ein besonderes Interesse an der Durchsetzung dieser Vorschrift, die außer dem Anschaffungswertprinzip wahlweise auch die Wiederbeschaffungswertrechnung zuläßt. Die Bundesregierung ist jedoch der Meinung, daß gegen die Wiederbeschaffungsbewertung schwerwiegende Bedenken aus grundsätzlichen stabilitätswährungs- und finanzpolitischen Gesichtspunkten zu erheben sind. Bei der Einführung der Wiederbeschaffungswertrechnung besteht die Gefahr der Aushöhlung des Nominalwertprinzips und der Ausdehnung auf andere Rechtsgebiete. Diese Bedenken werden auch von der Deutschen Bundesbank geteilt. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß eine wirkungsvolle Absicherung gegen weitere Geldentwertungstendenzen durch die Zulassung der Wiederbeschaffungsbewertung erreicht werden könnte. Im Gegenteil würde hierdurch die Gefahr einer zusätzlichen Beschleunigung des Geldwertschwundes geradezu heraufbeschworen. Der Problematik der Substanzauszehrung von Unternehmen durch Inflation muß mit einer konsequenten Fortsetzung der Stabilitätspolitik begegnet werden. Allein eine solche Politik kann auf die Dauer Gewähr für sichere Arbeitsplätze bieten. Die deutsche Delegation bei den EG hat sich aus diesen Gründen bisher stets für die Streichung von Artikel 30 eingesetzt. Mit dieser Auffassung steht die deutsche Delegation bisher in Brüssel allerdings allein. In den anstehenden Verhandlungen wird gegebenenfalls noch zu prüfen sein, mit welchem geeigneten Verfahren den anderen Mitgliedstaaten ein Weg eröffnet werden kann, um zum Nominalwertprinzip zurückzukehren. Entscheidender Gesichtspunkt für die deutsche Verhandlungsführung muß hierbei bleiben, daß das grundlegende Nominalwertprinzip der Richtlinie nicht in Frage gestellt wird. Zu Frage B 58: Die allgemeine steuerliche Berücksichtigung des Investitionsaufwands ist bei den EG-Partnern Großbritannien, Frankreich und Italien sehr unterschiedlich geregelt. In Großbritannien entsprechen die grundsätzlichen gesetzlichen Bestimmungen über die Abschreibungsmöglichkeiten denen in der Bundesrepublik. Seit 1972 kann auf Grund einer Sonderregelung alternativ von einer 100%igen Sofortabschreibung Gebrauch gemacht werden. In Frankreich sind die 1977 vorübergehend um einen halben Prozentpunkt angehobenen maximalen Abschreibungssätze je nach Nutzungsdauer der beweglichen Wirtschaftsgüter im Vergleich zu den deutschen Regelungen geringer, gleich oder höher. In Italien wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Hinzu kommt eine allgemeine Sonderabschreibung (vorgezogene Abschreibung) von je 15% in den ersten drei Jahren. Bei der wirtschaftspolitischen Bewertung der unterschiedlichen Abschreibungsbedingungen sind zunächst die Vorteile der deutschen Wirtschaft zu berücksichtigen, die sich aus der im Vergleich zu Großbritannien, Frankreich und Italien wesentlich geringeren allgemeinen Preisentwicklung und dem entsprechend niedrigeren Anstieg der Wiederbeschaffungskosten ergeben. Darüber hinaus bleibt zu beachten, daß höhere Abschreibungssätze keinen endgültigen Steuervorteil begründen. Die finanzielle Begünstigung liegt in der Steuerstundungswirkung, die den Unternehmen zunächst befristet zusätzliche Liquidität verschaffen kann. Grundsätzlich werden diese Liquiditätsvorteile nur dann wirksam, wenn die Ertragslage des Unternehmens die volle Inanspruchnahme der Abschreibungsmöglichkeiten erlaubt. Nicht zuletzt diese begrenzte Entlastungswirkung höherer Abschreibungssätze hat die Bundesregierung veranlaßt, bei ihren steuerlichen Maßnahmen eine Kombination aus Abschreibungserleichterungen und Entlastungsmaßnahmen bei den ertragsunabhängigen Steuern zu wählen, um eine möglichst breite Wirkung zu erreichen. Aus den genannten Gründen sieht die Bundesregierung auch in einer sofortigen Vollabschreibung keine sinnvolle Maßnahme zur Hilfestellung für die Modernisierung und Strukturverbesserung der deutschen Wirtschaft. Im Gegenteil ist zu befürchten, daß von einer sofortigen Vollabschreibung vor allem prosperierende Unternehmen, die über entsprechende Erträge verfügen, Gebrauch machen können, so daß eine Strukturverbesserung nicht zu erwarten ist. 6668* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 Den Strukturwandel zu bewältigen, ist in erster Linie Aufgabe der Unternehmen. Alle am Wirtschaftsprozeß Beteiligten müssen den veränderten strukturellen Rahmen- und Marktbedingungen Rechnung tragen. Der Staat kann nach Auffassung der Bundesregierung diesen Anpassungsprozeß lediglich generell erleichtern und ihn nur in bestimmten Fällen unterstützen. Der Strukturwandel wird derzeit vor allem durch die beschlossenen steuerpolitischen Maßnahmen und durch die Programme zur Wachstumsförderung und Nachfragebelebung gefördert. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 59 und 60) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Marktzugang wesentlicher bzw. unverzichtbarer Bestandteil der Marktwirtschaft ist, und sieht die Bundesregierung den Marktzugang im Bereich der deutschen Erdgaswirtschaft gewährleistet? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Beteiligung eines potentiellen weiteren Anbieters von Flüssigerdgas an der DFTG (Deutsche Flüssigerdgas Terminal Gesellschaft mbH) sowie gegebenenfalls (entgeltliche) Durchleitungsrechte für die von diesem weiteren Anbieter in Wilhelmshaven angelandeten Flüssigerdgasmengen wettbewerbs- und energiepolitisch erwünscht sind, und in welcher Weise hat die Bundesregierung sich bei den Gesellschaftern der DFTG und anderen in Betracht kommenden Seiten (u. a. die Regierung des Landes Niedersachsen) für diese Beteiligung und die Vereinbarung von Durchleitungsrechten eingesetzt? Zu Frage B 59: Die Bundesregierung hat aus der Überzeugung heraus, daß der Marktzugang ein unverzichtbarer Bestandteil der Marktwirtschaft ist, vor allem durch Verbesserungen des Kartellrechts konkrete Schritte getan, um Marktstrukturen offen zu halten. Dazu gehören neben der Fusionskontrolle auch Mißbrauchsvorschriften, die marktstarken Unternehmen verbieten, Dritten den Zugang zum Markt zu versperren. Die Bundesregierung wird angesichts des wachsenden Erdgas-Einfuhranteils darauf achten, daß sich die auf der Importstufe vorhandenen Ansätze einer ausgewogenen Struktur weiterentwickeln können (vgl. dazu meine Antwort auf Fragen von Herrn Abgeordneten Breidbach vom 17. Februar 1978, BT-Protokoll S. 5821 D). Zu Frage B 60: Für die strukturelle Entwicklung des deutschen Erdgasimportmarktes wird ab Mitte der 80er Jahre der Zugang zu einem Anlandeterminal für flüssiges Erdgas (LNG) eine wichtige Rolle spielen. Die niedersächsische Landesregierung hat daher, unterstützt von der Bundesregierung, den Mitte 1976 mit der DFTG und ihren damaligen Gesellschaftern Ruhrgas AG und Gelsenberg AG abgeschlossenen Vertrag über die Errichtung eines Anlandehafens für Flüssigerdgas in Wilhelmshaven so ausgestaltet, daß auch Dritten die Anlandung von LNG zu nicht diskriminierenden Bedingungen möglich ist. Inzwischen geführte Verhandlungen lassen erwarten, daß der Gesellschafterkreis der DFTG in naher Zukunft erweitert wird. Außerdem sind Gespräche zwischen der DFTG und interessierten Unternehmen über den Durchsatz von LNG in den Wilhelmshavener Anlagen und über den Weitertransport des Erdgases im Inland im Gange. Die Bundesregierung wird wie die niedersächsische Landesregierung auch weiterhin darauf hinwirken, daß Dritte über den LNG-Terminal in Wilhelmshaven im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten Zugang zum LNG-Importmarkt erhalten. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 61) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" verstärkt auf die Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen hinzuwirken? Die Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundes bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sind grundsätzlich auf die Rahmenplanung beschränkt, während die Durchführung allein bei den Ländern liegt. Der Bund hat somit keinen unmittelbaren Einfluß darauf, daß die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe verstärkt zur Schaffung von Frauenarbeitsplätzen eingesetzt werden. Der Bund kann allerdings zusammen mit den Ländern versuchen, über eine adäquate Ausgestaltung der Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Anreize zur Schaffung von Frauenarbeitsplätzen zu geben. Dies ist in der Vergangenheit auch bereits geschehen. So darf nur in den im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (6. Rahmenplan Teil II Ziffer 2.8.2.2.) aufgeführten Legal-ausnahmen von dem Prinzip abgewichen werden, daß Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen nur in Schwerpunktorten der Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden. Zu diesen Legalausnahmen gehört auch der Fall, daß überwiegend Dauerarbeitsplätze für Frauen geschaffen werden. Generell läßt sich sagen, daß die Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe im Vergleich zu Nichtfördergebieten eher besser mit Frauenarbeitsplätzen ausgestattet sind. Die regionale Strukturpolitik muß allerdings in Zukunft ihre Bemühungen fortsetzen, um das Angebot an qualitativ guten Arbeitsplätzen für Frauen zu erhöhen. Konkrete Ansatzpunkte zu diesem Fragenkomplex werden von der Auswertung vergebener Forschungsaufträge erwartet. Anlage 39 Antwort des Parl. Statssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 62 und 63) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6669* Wieviel ausländische Unternehmen und Niederlassungen mit wieviel Arbeitsplätzen und mit welchen Bundesförderungsmitteln haben sich seit 1969 im Zonenrandgebiet angesiedelt und wieviel außerhalb? Wie ist die regionale Verteilung der Fördermittel des Bundes auf Ballungsräume und Zonenrandgebiet (wobei die Fördermittel für das VW-Werk getrennt ausgewiesen werden sollten), aufgegliedert nach Bundesländern und Jahren seit 1969? Zu Frage B 62: Da Ausländer bei staatlichen Förderungsmaßnahmen gleichbehandelt werden, sind sie mit ihren Daten nicht gesondert statistisch erfaßt. Die Bundesregierung ist daher nicht in der Lage, festzustellen, welche Förderungsfälle sich auf Ausländer beziehen. Zu Frage B 63: Eine Unterscheidung zwischen „Ballungsräumen" einerseits und dem Zonenrandgebiet andererseits kennt die regionale Wirtschaftsförderung nicht. Verdichtungsräume i. S. der Raumordnung gibt es sowohl innerhalb als außerhalb des Zonenrandgebietes. Es fehlen daher auch die auf eine solche Unterscheidung abgestellten Statistiken. Verfügbar sind die Angaben über das im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" seit dem 1. Januar 1972 mit der Investitionszulage und Gemeinschaftsaufgabemitteln geförderte Investitionsvolumen und die Zahl der dadurch geschaffenen und gesicherten Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet und den übrigen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe. Danach sind im Zonenrandgebiet Investitionen in Höhe von rd. 22 Mrd. DM gefördert worden. Das entspricht rd. 40 °/o des geförderten Gesamtvolumens. Nach Angaben der Unternehmen wurden dadurch 204 829 zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen und 506 824 bestehende Arbeitsplätze gesichert. Obwohl der Bevölkerungsanteil des Zonenrandgebietes an den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe nur rd. ein Drittel ausmacht, entfielen 40 °/o aller durch die Förderung neu geschaffenen Arbeitsplätze und sogar 84 °/o aller durch Rationalisierungsmaßnahmen gesicherten Arbeitsplätze auf das Zonenrandgebiet. Nach Jahren und Bundesländern gegliederte Aufstellungen liegen nicht vor. Angaben über die Förderung einzelner Unternehmen sind aus rechtlichen Gründen nicht statthaft. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/1689 Fragen B 64 und 65) : Wie haben sich die Agrarimporte der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren entwickelt, und zwar, bezogen auf die Mitgliedsländer der EG, die USA und Länder der sogenannten Dritten Welt? Welchen Rang nehmen die deutschen Agrarimporte innerhalb der EG und weltweit ein, und welche anderen wichtigen Industrieländer haben einen ähnlich hohen Agrarimport wie die Bundesrepublik Deutschland? Die gesamten ernährungswirtschaftlichen Einfuhren der Bundesrepublik Deutschland stiegen von 20,9 Mrd. DM im Jahr 1970 auf 39,3 Mrd. DM in 1977. Davon entfielen knapp die Hälfte (18,4 Mrd. DM) auf Bezüge aus den EG-Mitgliedstaaten, 28% auf Importe aus Entwicklungsländern und rd. 12 % auf Importe aus den USA. Unter den EG-Mitgliedstaaten nahmen die Niederlande mit 7,8 Mrd. DM die Spitzenposition ein, gefolgt von Frankreich (3,7 Mrd. DM) und Italien (3,1 Mrd. DM). Relativ am stärksten expandierten seit 1970 die Importe aus den Entwicklungsländern, und zwar um gut 12 °/o pro Jahr. Die Zunahme im innergemeinschaftlichen Handel sowie bei den Importen aus den USA entsprach mit 9,1 % bzw. 9,5 % pro Jahr etwa der Entwicklung des gesamten ernährungswirtschaftlichen Imports. Vom innergemeinschaftlichen Handel (59,6 Mrd. DM) entfielen 1976 — neuere Zahlen sind nicht verfügbar — rd. 29 °/o auf Bezüge der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Position als größter Absatzmarkt für EG-Länder hat sich seit 1970 kaum verändert. Auch im Welthandel mit Agrargütern lag die Bundesrepublik Deutschland 1976 mit einem Anteil von 11 % an den Weltimporten — wie in den Vorjahren — an erster Stelle, gefolgt von den USA (8 °%), Japan (8 %) und dem Vereinigten Königreich (7 %). Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage B 66): Entsprechen Angaben der hessischen Verbraucherzentrale der Wahrheit, daß die Stempelaufdrucke auf Eierverpackungen falsche Datenangaben beinhalten, da „die Eierwoche des Eierkalenders um zehn Tage vorauseilt", und — wenn ja — welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um diese Irreführung am Käufer zu verhindern? Nach geltendem EG-Recht aus dem Jahre 1969 muß auf Kleinpackungen mit Hühnereiern das Datum der Verpackung oder die Nummer der Woche angegeben werden, in der die Eier verpackt worden sind. Hinsichtlich dieser Wochennummer ist EG-einheitlich vorgeschrieben, daß die Nummer 1 die Woche erhält, in die der 1. Januar fällt. Da beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland als erste Kalenderwoche nur die Woche zählt, in die mindestens vier der ersten sieben Januartage fallen, kann der Fall eintreten, daß die Numerierung der sog. Eierwoche der der Kalenderwoche sozusagen vorauseilt. Diese Situation ist unbefriedigend. Deshalb hat sich die deutsche Delegation in dem entsprechenden Beratungsgremium in Brüssel, unterstützt durch zwei weitere Delegationen, entschieden gegen eine eigene Eierwoche ausgesprochen und die ausschließliche Angabe von offenen Daten gefordert. Dies entspricht im übrigen auch den Empfehlungen, die in dieser Angelegenheit der Deutsche Bundestag und der Bundesrat abgegeben haben; auf die Bundestagsdrucksache 8/1420 vom 13. Januar 1978 wird Bezug genommen. 6670* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU)' (Drucksache 8/1689 Frage B 67): Wann gedenkt die Bundesregierung, eine Verordnung nach §23 des Bundesnaturschutzgesetzes zu erlassen, nachdem ein entsprechender Entwurf seit einem Jahr in der Prüfung ist und sich ein Ergebnis bezüglich des Schutzes von in der Bundesrepublik Deutschland nicht heimischen Arten (z. B. Einfuhrverbot für Jungrobbenfelle) nicht abzeichnet, so daß in der Öffentlichkeit der Vorwurf der Verschleppungstaktik erhoben wird, wie z. B. vom Freundeskreis der Franz Weber Stiftung e. V.? Bei der von Ihnen angesprochenen Prüfung handelt es sich um die seit mehr als einem Jahr laufenden Arbeiten an der sog. Bundesartenschutzverordnung nach § 22 Abs. 4 BNatSchG. Diese Verordnung bildet eine wichtige Grundlage für die ImportExport-Verordnung nach § 23 BNatSchG, für die z. Z. Material gesammelt wird. Die Arbeit an der neuen, sehr umfassenden Artenschutzverordnung nach § 22 BNatSchG ist sehr mühsam und zeitraubend. Nach Vorlage mehrerer Entwürfe und ihrer Erörterung in zahlreichen Besprechungen konnte inzwischen eine weitgehende Übereinstimmung mit den zuständigen Fachleuten der Länder erzielt werden. Es ist daher zu hoffen, daß die Artenschutzverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, noch in diesem Jahr erlassen werden kann. In dem dann zu erstellenden Entwurf der ImportExport-Verordnung, für die gleichfalls die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, wird auch die Aufnahme nichtheimischer Arten von wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tieren, deren Teilen und hieraus gewonnenen Erzeugnissen geprüft werden. Ob und inwieweit die Aufnahme eines Importverbotes für Felle kanadischer Sattelrobben gerechtfertigt ist, kann noch nicht gesagt werden. Bei dieser Prüfung wird zu beachten sein, daß Robbenfelle dieser Art in nennenswertem Umfange ohnehin nicht in die Bundesrepublik Deutschland importiert werden. Zudem ist die kanadische Sattelrobbe nicht als im Bestande bedroht anzusehen und schließlich bestehen über die Tötungsmethode sehr unterschiedliche Ansichten. Darüber hinaus ist festzustellen, daß die kanadische Sattelrobbe auch nicht in den Anhängen des „Washingtoner Artenschutzübereinkommens" verzeichnet ist, das den internationalen Handel mit im Bestand bedrohten Arten wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen regelt. Zu beachten ist außerdem, daß deutsche Importregelungen nicht unerheblich in- ureigene kanadische Angelegenheiten eingreifen würden. Über den Inhalt der Import-Export-Verordnung kann daher heute noch nichts Konkretes gesagt werden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. van Aerssen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 68, 69, 70, und 71) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß durch den Wegfall von Gebühren für Einfuhruntersuchungen von Geflügelfleisch und Fleisch von Haustieren im innergemeinschaftlichen Verkehr und im Drittland-Handelsverkehr, wie es vom Bundesverwaltungsgericht beschlossen wurde, eine Einschränkung der Untersuchungsbereitschaft droht und damit ein neues Handelshemmnis im Importverkehr geschaffen wird, und wenn ja, welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen? Welche Schritte wird die Bundesregierung in Abstimmung mit der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen unternehmen, um die unklare Sach- und Rechtslage, die zu Einschränkungen bei der Einfuhruntersuchung geführt hat, so schnell wie möglich zu beenden? Warum hat es die Bundesregierung zugelassen, daß es zu diesen Einschränkungen gekommen ist, obwohl die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts absehbar waren? Ist die Bundesregierung bereit, in Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen dafür Sorge zu tragen, daß den kommunalen Körperschaften, die. die Einfuhruntersuchungen als Pflichtaufgaben nadi Weisung erfüllen, die Übernahme der personellen und tatsächlichen Kosten garantiert wird, und wenn ja, bis wann wird die Bundesregierung die Landesregierung auffordern, eine solche Garantie auszusprechen? Zu Frage B 68: Die vom Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig entschiedenen. beiden Verwaltungsstreitverfahren betreffen ausschließlich den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleisch. Der Handelsverkehr mit Drittländern ist davon nicht betroffen. Durch die beiden Urteile, die sich auf die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stützen, wurde ein seit dem Erlaß des Fleischbeschaugesetzes im Jahre 1900 bestehendes und ständig weiterentwikkeltes Untersuchungssystem in wesentlichen Grundzügen verändert. Der Untersuchungsumfang wurde erheblich eingeschränkt, weil die Untersuchung bei der Gewinnung des Fleisches im Versandland nach harmonisierten Vorschriften erfolgt und damit grundsätzlich nur noch, Raum für die Kontrolle der Genußtauglichkeitsbescheinigung und die Prüfung der Nämlichkeit durch das Bestimmungsland belassen bleibt. Die bisher dafür erhobenen Gebühren dienten der Kostendeckung und hatten wegen ihrer Zweckgebundenheit zur Folge, daß auch besondere Wünsche der Importwirtschaft, wie Einrichtung zusätzlicher Untersuchungszeiten oder besonderer Untersuchungsstellen, unschwer erfüllt werden konnten. Im Verlaufe der Verfahren vor dem EuGH und dem Bundesverwaltungsgericht hat die Bundesregierung ständig darauf hingewiesen, daß ein künftiger Wegfall von Gebühren und die Übernahme der verbleibenden Kosten in die Haushalte der Länder bzw. der kommunalen Träger Berücksichtigungen spezifischer Wünsche der Importwirtschaft erschweren würden. Die als Folge der Urteile vorgesehene unvermeidliche Neuregelung der Einfuhruntersuchungsvorschriften wird sicherstellen, daß trotz gewisser nicht auszuschließender künftiger Einschränkungen der öffentlichen Dienstleistungen der Gesundheitsschutz für den Verbraucher gewahrt, die Wettbewerbsgleichheit der inländischen Fleischwirtschaft mit der Importwirtschaft berücksichtigt und keine neuen Handelshemmnisse geschaffen werden. Zu Frage B 69: Die Bundesregierung hat unverzüglich nach Verkündung der Urteilsgründe in mehreren Besprechungen und Rundschreiben den Ländern die Folgen der Urteile erläutert, administrative Übergangsmaßnah- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6671* men empfohlen und zwischenzeitlich Entwürfe Zur Anpassung der bestehenden Einfuhruntersuchungsvorschriften erstellt, die sie in Kürze dem Bundesrat zuleiten wird, damit die Verordnungen möglichst vor der Sommerpause 1978 in Kraft treten können. Zu Frage B 30: Im Verlaufe der Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und mit Beginn der einschlägigen Musterstreitverfahren vor den Verwaltungsgerichten hat die Bundesregierung in ständigem Kontakt mit den Ländern und Vertretern der Importwirtschaft die möglichen Folgen und in Betracht kommende Lösungen eingehend erörtert, um rechtzeitig entsprechende administrative und legislative Maßnahmen in die Wege leiten zu können, wenn den Anträgen der Kläger aus den Kreisen der Importwirtschaft höchstrichterlich entsprochen würde. Die Durchführung der Einfuhruntersuchung in den einzelnen Einfuhruntersuchungsstellen jedoch ist nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland Sache der Länder, so daß der Vorwurf, Einschränkungen der Untersuchungsbereitschaft zugelassen zu haben, die Bundesregierung nicht trifft. Zu Frage B 71: Auf Grund von Artikel 104 a in Verbindung mit Artikel 83 des Grundgesetzes tragen die Länder die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Länder bereit, die den Kommunen aus dem Wegfall der Gebühren entstehenden Kostenausfälle zu tragen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 72): Trifft es zu, daß die Arbeitsverwaltung die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses als unzumutbar für den Arbeitsuchenden ansieht, wenn der Arbeitsplatz nicht binnen 60 Minuten von der Wohnung aus zu erreichen ist, und billigt — bejahendenfalls — die Bundesregierung diese Auslegung des Arbeitsförderungsgesetzes? Zu dem Begriff der Zumutbarkeit im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes hat der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit Dienstanweisungen erlassen. Danach könen einem gesunden Arbeitslosen einfach Wege- oder Fahrtzeiten bis zu 60 Minuten, in verkehrsmäßig schlecht erschlossenen Gebieten bis höchstens 90 Minuten zugemutet werden. Sofern einem Arbeitslosen, der für Vollzeitarbeit in Betracht kommt, innerhalb angemessener Frist kein Arbeitsplatz vermittelt werden kann, den er von seinem Wohnort aus erreichen kann, sind dem Arbeitslosen auch Arbeitsplätze zumutbar, die er nur als Wochenendpendler erreichen kann oder die einen Umzug erforderlich machen. Einschränkungen können sich allerdings aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergeben, beispielsweise bei einem Arbeitslosen, der wegen der Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder nur Teilzeitbeschäftigung ausüben kann. Diese Auslegung des Begriffes Zumutbarkeit halte ich für angemessen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen B 73 und 74): Denkt die Bundesregierung daran, den § 23 Abs. 2 Nr. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes entweder abzuschaffen oder genauer zu formulieren, da er in der Praxis bewirkt, daß der fachkundige Facharbeiter, dem ein Auszubildender zugeordnet wird, im Arbeitsgruppenverbund einem Lohnabzug unterliegt, worunter naturgemäß die Ausbildungsqualität leidet, oder gedenkt die Bundesregierung, andere Maßnahmen zu ergreifen, die sowohl die rein auf Effizienz und gegen eine vernünftige Ausbildung bedachte Einstellung vieler Facharbeiter bei der jetzigen Regelung mildern als auch die verbreitete Ablehnung der Zuordnung von auszubildenden Jugendlichen unter Facharbeitern ausschließen? Trifft es zu, daß diejenigen Studenten und Schüler, die zeitweilig bei der Deutschen Bundespost Beschäftigung suchen, nicht nur ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen müssen, sonden darüber hinaus auch noch einer Überprüfung durch die politische Polizei unterzogen werden? Zu Frage B 73: Die von Ihnen genannte Vorschrift des Jugendarbeitsschutzgesetzes enthält eine Ausnahme vom Verbot der Beschäftigung Jugendlicher in Akkordgruppen erwachsener Arbeitnehmer. Sie ermöglicht die Berufsausbildung jugendlicher Auszubildender in Akkordgruppen, soweit dies zur Erreichung des Ausbildungszieles der Jugendlichen erforderlich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist. Die Vorschrift ist in dieser Form im Interesse der Berufsausbildung weiterhin erforderlich. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß fachkundige Facharbeiter, denen ein jugendlicher Auszubildender in der Akkordgruppe zugeordnet wird, einem Lohnabzug unterliegen und daß viele Facharbeiter die Zuordnung jugendlicher Auszubildender ablehnen. Es besteht daher nicht die Absicht, § 23 Abs. 2 Nr. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes aufzuheben oder zu ändern. Zu Frage B 74: Für Bewerber, die eine Aushilfsbeschäftigung bei der Deutschen Bundespost anstreben — dazu gehören auch Studenten und Schüler —, werden neben den Auskünften aus dem Bundeszentralregister Auskünfte von Sicherheitsbehörden eingeholt, sofern die Bewerber mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten befaßt werden sollen. Als sicherheitsempfindlich gelten der selbständige Einsatz im Zustelldienst wegen etwaiger Berührungen mit Überwachungsmaßnahmen im Rahmen des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie die Beschäftigung in Luftpostleitstellen. Grundlage für die Überprüfungsmaßnahmen ist Ziffer 3.4. der „Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Bundesbediensteten" (Beschluß der Bundesregierung vom 15. Februar 1971), wonach die oberste Bundesbehörde Sicherheitsüberprüfungen anordnen kann, wenn Sicherheitsbelange dies im Einzelfall erfordern. 6672* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 75): Hat die Bundesregierung Informationen, wie lange in den Monaten Januar und Februar 1978 ein Arbeitsloser bei ordnungsgemäßer Antragstellung auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe durchschnittlich warten mußte, bis er über die Leistung verfügen konnte, und in wieviel Fällen in diesen beiden Monaten Sozialämter in Vorleistung treten mußten? Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe betrug im Januar 1978 etwa 11/2 Wochen und im Februar 1978 etwa 2 Wochen. Nach der Bewilligung wird die zustehende Leistung vom Zentralamt der Bundesanstalt für Arbeit dem Arbeitslosen sofort überwiesen, in dringenden Fällen vom Arbeitsamt bar gezahlt. Die Zahl der Fälle, in denen die Sozialämter vorleisten mußten, ist nicht bekannt. In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch darauf hinweisen, daß die Arbeitsämter Vorschüsse zahlen, wenn der Anspruch dem Grunde nach feststeht und lediglich noch Feststellungen zur Höhe der Leistung getroffen werden müssen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 76): Sieht die Bundesregierung eine zur Befreiung von der Rezeptgebühr führende Härte darin, daß eine mitversicherte Ehefrau zu 80 v. H. schwerbehindert und ständig auf Medikamente angewiesen ist, auch wenn der gesetzlich krankenversicherte Ehemann mehr als 845 DM monatlich verdient? Die Krankenkasse kann in besonderen Härtefällen, vor allem, wenn laufend Arznei-, Verband-und Heilmittel benötigt werden, von der Arzneikostenbeteiligung befreien. Ob die Voraussetzungen für eine solche Befreiung vorliegen, entscheidet die zuständige Krankenkasse in eigener Verantwortung und nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie hat dabei zu berücksichtigen, daß die Zuzahlung den Versicherten finanziell nicht unzumutbar belastet. Das läßt sich nur anhand der Verhältnisse des Einzelfalles beurteilen. Die in Ihrer Frage enthaltenen Angaben würden dazu meines Erachtens nicht ausreichen. Im Interesse einer möglichst gleichmäßigen Behandlung der Versicherten und um der einzelnen Krankenkasse die Durchführung dieser Vorschrift zu erleichtern, haben die Spitzenverbände der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Richtlinien für die Befreiung von der Arzneikostenbeteiligung erarbeitet und ihren Mitgliedskassen zur Anwendung empfohlen. Diese Richtlinien sind so ausgestaltet, daß sie eine flexible Handhabung der Befreiungsvorschrift ermöglichen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf. die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage B 77): Wie beurteilt die Bundesregierung die in der öffentlichen Diskussion befindlichen Vorschläge zur Änderung der II 185 (häusliche Krankenpflege) und 376 b RVO, und welche Maßnahmen wird sie gegebenenfalls ergreifen? Die Bundesregierung hat in den letzten Tagen den Verbänden den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zugeleitet. Sie hat darin eine Neufassung des § 185 RVO vorgeschlagen, die in der Praxis aufgetretene Schwierigkeiten beseitigt und den Vorstellungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge weitgehend entspricht. Dagegen sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, dem Vorschlag zur Abänderung des § 376 b RVO zu folgen. Nach geltendem Recht können nur bestimmte speziell in der Krankenpflege ausgebildete Personen zur Erbringung häuslicher Krankenpflege herangezogen werden. Sie sind in § 185 RVO abschließend aufgeführt,. Die vorgeschlagene Änderung würde hingegen dazu führen, daß über Verträge der Krankenkassen mit entsprechenden Einrichtungen auch solche Personen zur Erbringung häuslicher Krankenpflege herangezogen werden können, die nach § 185 RVO für die häusliche Krankenpflege nicht vorgesehen sind. Dadurch würden auf die Krankenkassen erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen zukommen. Die Bundesregierung wird aber — auch im Interesse einer möglichst wirksamen Entlastung des Krankenhausbereichs — diese Frage im Auge behalten. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 78): Stimmt die Bundesregierung mit der Kritik von Bundesminister Graf Lambsdorff an einer Gewerkschaftsforderung nach einer Einkommenssicherung in den Fällen überein, in denen Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der Einführung elektronischer Hilfsmittel herabgestuft werden, und teilt sie das Bedauern des Bundesministers zur Entscheidung der Bundesanstalt für Arbeit, trotz des Arbeitskampfes in Baden-Württemberg als Folge von Drittwirkungen in anderen Tarifbezirken Leistungen zu gewähren, da dadurch möglicherweise die Pflicht zur Neutralität im Arbeitskampf verletzt werde? Ihre Frage gliedert sich in zwei Abschnitte. Zum ersten Teil möchte ich Ihnen mitteilen, daß die Bundesregierung einmütig die von den Tarifvertragsparteien der Metallindustrie in Nordwürttemberg/ Nordbaden vereinbarte Absicherungsregelung als einen vernünftigen Kompromiß betrachtet; denn die tarifliche Vereinbarung trägt sowohl dem sozialen Schutz der Arbeitnehmer als auch der Erhaltung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen Rechnung. Ich möchte ausdrücklich hin- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6673* zufügen, daß der Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Graf Lambsdorff, diese Beurteilung des Tarifvertrags teilt, wie er in seiner Rede am 8 April 1978 anläßlich der Eröffnung der Saarmesse in Saarbrücken ausgeführt hat. Soweit Ihre Frage die Neutralitätsverpflichtung der Bundesanstalt für Arbeit zum Gegenstand hat, möchte ich auf folgendes hinweisen: Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat sich laut Zeitungsinterview (vgl. Handelsblatt vom 30. März 1978) dahin geäußert, es sei zu prüfen, ob die Bundesanstalt für Arbeit ihre Pflicht zur Neutralität im Arbeitskampf verletzt habe. Diese Prüfung hat ergeben, daß der Verwaltungserlaß des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit dem geltenden Recht entspricht. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche 'Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 79): Unter welchen konkreten Bedingungen und in welchem Umfang wird im Interesse eines bedarfsorientierten Altersaufbaus in den Streitkräften Anträgen von Berufsoffizieren der Geburtsjahrgänge 1935 bis 1944 entsprochen, ihr Dienstverhältnis rückwirkend vom Dienstantritt an in das eines Soldaten auf Zeit umzuwandeln? Nach § 4 Abs. 1 Ziffer 2 des Soldatengesetzes (SG) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) kann auf Antrag das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten in das eines Soldaten auf Zeit umgewandelt werden. Dieser Umwandlungsmöglichkeit ist jedoch die gesetzliche Grenze des § 40 Abs, 1 Ziffer 2 SG gesetzt, wonach ein Offizier nur bis zu einer Dienstzeit von insgesamt 15 Jahren in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden kann. Im Rahmen dieser gesetzlichen Möglichkeit wird nach den zur Zeit geltenden Bestimmungen dem Antrag eines Berufsoffiziers entsprochen, wenn a) der Offizier glaubhaft darlegt, daß er im Falle der Ablehnung des Umwandlungsantrags die Entlassung verlangen oder auf einem bereits gestellten Entlastungsantrag bestehen will; b) der Offizier sich für den Fall der Umwandlung noch für mindestens drei Jahre — Zeiten der Berufsförderung nicht eingerechnet — weiterverpflichtet und die Bundeswehr an dem weiteren Verbleib ein erhebliches dienstliches Interesse hat. Berufsoffiziere der Geburtsjahrgänge 1935 bis 1944 können aber im überwiegenden Maße von dieser Umwandlungsmöglichkeit kaum Gebrauch machen, da sie in der Regel schon so lange dienen, daß sie die vorstehend erwähnte zulässige Höchstdauer für eine Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit von 15 Jahren bereits überschritten haben. Von rund 10 800 Berufsoffizieren der o. a. Jahrgänge hatten am 1. April 1978 fast 8 000 mehr als 15 Jahre Dienst in der Bundeswehr geleistet. Selbst bei Antragstellung noch innerhalb dieses 15-Jahreszeitraumes bereitet eine Umwandlung des Dienstverhältnisses große Schwierigkeiten, weil die geforderte Restdienstzeit von mindestens drei Jahren nur von ganz wenigen Berufsoffizieren der Geburtsjahrgänge 1935 bis 1944 erbracht werden kann (mit Stichtag 1. April 1978: nur ca. 500 Berufsoffiziere). Angesichts dieser überstarken Geburtsjahrgänge lasse ich daher zur Zeit prüfen, ob der Dreijahreszeitraum für diese Offiziere auf ein Jahr herabgesetzt werden kann, um so die Möglichkeit zu nutzen, auch durch Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten in das eines Soldaten auf Zeit die überstarken Geburtsjahrgänge abbauen zu können. Nach einer solchen Herabsetzung könnten ca. weitere 1 400 Berufsoffiziere Antrag auf Umwandlung ihres Dienstverhältnisses stellen. - Es besteht jedoch bei den Berufsoffizieren hierzu sehr geringe Neigung; im Jahre 1977 stellten z. B. nur sechs Berufsoffiziere Antrag auf Umwandlung ihres Dienstverhältnisses. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 80) : Trifft die laut Pressemeldung Anfang März von Ministerialdirektor Schmunk vom Bundesverteidigungsministerium auf einer SPD-Versammlung abgegebene Erklärung zu, die Bundesregierung bereite eine neue Regelung vor, bei der die Garnisonstädte für Grundstücke der Bundeswehr vom Bund Grundsteuer erhalten? Falls es eine derartige Pressemeldung gibt, die hier nicht bekannt ist, trifft sie inhaltlich nicht zu. Ministerialdirektor Schmunk hat am 1. März 1978 nachmittags bei einer Behördenbesprechung mit dem Landrat von Schwandorf und den vier Bürgermeistern der Garnisongemeinden des Landkreises zur Frage nach der Zahlung von Grundsteuer für die Liegenschaften der Bundeswehr sinngemäß erklärt, daß nach .Wegfall der Grundsteuerersatzbeträge (§ 26 GrStG a. F.) über Anträge von Gemeinden auf Ausgleichsleistungen nach Artikel 106 Abs. 8 GG als Folge der Grundsteuermindereinnahmen nach den Grundsätzen des Bundesministers der Finanzen, die durch einen Verfahrenserlaß des Bundesministers der Verteidigung ausgefüllt worden sind, entschieden werde; die Klagen der Gemeinden über die Gewährung der Ausgleichsleistungen seien bekannt, es gelte aber zunächst den Ausgang des Musterprozesses, den eine Garnisonsgemeinde eingeleitet hat, abzuwarten. Bei der am Abend in Pfreimd stattgefundenen SPD-Versammlung ging es um Themen der Verteidigungspolitik sowie um Einzelprobleme des Standortes. Auch hier wurde eine Erklärung des von Ihnen zitierten Inhalts nicht abgegeben. 6674* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 81) : Wieviel Stunden sind nach dem GAP vom 1. Januar 1978 für die Schießausbildung der Truppe vorgesehen, wieviel Munition steht dafür zur Verfügung, und ist die bei der Truppe vorhandene Munition dafür ausreichend? Die ab 1978 erfolgte Kürzung der Munition für Ausbildungszwecke ist wegen der gestiegenen Kosten und zur Erhöhung des Verteidigungsvorrates erforderlich. Die Ausbildung und Einsatzbereitschaft der Truppe wird dadurch jedoch nicht gemindert. Für die Schießausbildung mit Handwaffen sind nach den Gesamtausbildungsplänen vom 1. Januar 1978 — in der Grundausbildung (1.-3. Monat) 25 Stunden, — in der Vollausbildung (4.-15. Monat) 40 Stunden vorgesehen. Dafür stehen je Schütze folgende Munitionsmengen zur Verfügung: — für Gewehr insgesamt 330 Schuß — für Pistole insgesamt 156 Schuß — für Maschinenpistole insgesamt 644 Schuß — für MG insgesamt 900 Schuß. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/ 1689 Frage B 82) : Wird die Bundesregierung den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 23. Februar 1978 -(75. Sitzung) nach Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses — Sammelübersicht 18, Drucksache 8/1450 — zum Anlaß nehmen, den Erlaß des Generalinspekteurs zur letzten Bundestagswahl so zu ändern, daß zivile Bedienstete Pkws- mit Autoaufklebern von Parteien künftig auf einem Kasernengelände abstellen können, da, nach dem Beschluß die gesetzliche Grundlage für ein Verbot unzureichend sei, oder welche Regelung soll gegebenenfalls für Soldaten, Zivilbedienstete oder zivile Kasernenbesucher bei Verwendung von Parteiaufklebern auf ihren privaten Pkws im Kasernen- oder Dienstbereich der Bundeswehr auch -unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. August 1977 gelten? Der Bundesminister der Verteidigung hat den Auftrag erteilt, Einzelerlasse zum Thema „Bundeswehr und Wahl" in einem Grundsatzerlaß zusammenzufassen. In diesem Erlaß soll u. a. auch eine Regelung über die Zulässigkeit von Plakaten, Aufklebern und Anstecknadeln der politischen Parteien erfolgen. Es sollen dabei möglichst einheitliche Bestimmungen für Soldaten und Zivilbedienstete gefunden werden. Nach Abschluß der Überprüfungen wird der Präsident des Deutschen Bundestages gemäß § 11 GGO II über das Ergebnis unterrichtet werden. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 84) : Wie will die Bundesregierung Patenschaften zwischen Gemeinden und Bundeswehreinheiten fördern mit dem Ziel, das Zusammenleben zwischen Bürgern und Soldaten zu pflegen und zu vertiefen, ohne den Wehrpflichtigen zu zwingen, hierfür private Mittel einzusetzen, und ist sie bereit, zur Unterhaltung der Patenschaften wenigstens den Einsatz von Dienstfahrzeugen zuzulassen? Patenschaften von Einheiten und Verbänden der Bundeswehr mit Städten und Gemeinden, werden von der Bundeswehr zu den sogenannten außerdienstlichen Kontakten gerechnet mid begrüßt. Haushaltsmittel des Bundes können zu ihrer Pflege jedoch im Regelfall nicht in Anspruch genommen werden. Die Beteiligung von Soldaten an Veranstaltungen mit Patengemeinden ist freiwillig. Der Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen bis zu einem Umkreis von 50 km ist zulässig, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die der Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen dienen. So kann z. B. der Jugendoffizier des Truppenteils, der in der Patengemeinde sicherheitspolitische Themen vortragen soll, selbstverständlich mit einem Dienstkraftfahrzeug befördert werden. Dienstkraftfahrzeuge können z. B. auch für den Transport von Schulklassen aus der Patengemeinde zur Truppenunterkunft und zurück eingesetzt werden, wenn es sich um Informationsbesuche handelt. Für die Kosten, die durch die Bewirtung der Schüler entstehen, stehen Ausgabemittel zur Verfügung. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eimer (Fürth) (FDP) (Drucksache 8/1689 Fragen B 85 und 86) : Liegen der Bundesregierung genaue Zahlen über die Häufigkeit von Tropenkrankheiten vor? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, noch wirksamer über die erforderliche Prophylaxe bei Auslandsreisen — insbesondere bei Urlaubern — zu informieren? Zu Frage B 85: Der Bundesregierung liegen genaue Zahlen über die Häufigkeit von Tropenkrankheiten vor, soweit hierüber von der Weltgesundheitsorganisation in den Weekly Epidemiological Records Angaben aus den Mitgliedstaaten veröffentlicht werden bzw. soweit für das Gebiet der Bundesrepublik derartige Erkrankungen nach dem Bundes-Seuchengesetz meldepflichtig sind oder neuartige Erkrankungen (wie z. B. Marburg-Virus-Infektionen, Lassa-Fieber) auftreten. Zu Frage B 86: Die Bundesregierung hat • bereits bisher im Rahmen ihres Aufgabenbereichs und der vorhandenen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6675* finanziellen Mittel die Bevölkerung über ggfs. bestehende gesundheitliche Gefahren bei Reisen in tropische Gebiete informiert. Dabei hat sie sich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln bedient. Sie wird diese Informationspolitik fortsetzen. Im Haushalt 1978 sind wiederum Mittel für ein diesbezügliches Merkblatt bereitgestellt. Es sollte jedoch nicht verkannt werden, daß zur Beurteilung der individuellen Risiken in erster Linie die praktizierende Ärzteschaft der Gesprächspartner der Bevölkerung ist. Um Reisende jedoch auch über aktuelle bzw. neu entstehende örtliche epidemiologische Entwicklungen möglichst frühzeitig zu orientieren, hat die Bundesregierung über das Auswärtige Amt inzwischen veranlaßt, daß der Dachverband der Reiseveranstalter von solchen Erkenntnissen der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik direkt unterrichtet wird. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 87) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie viele vollbeschäftigte Arbeitnehmer im Dezember 1977 einen Anspruch auf Sozialhilfe hatten, weil der Arbeitsverdienst nicht ausreichte, den notwendigen Lebensunterhalt zu beschaffen? Die Bundesregierung Fiat keine Kenntnis darüber, wie viele vollbeschäftigte Arbeitnehmer im Dezember 1977 einen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) hatten. Insbesondere ergibt auch die Jahresstatistik der Sozialhilfe die von Ihnen erwünschte Angabe nicht. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen B 88 und 89): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Personen in der Bundesrepublik Deutschland an Multipler Sklerose erkrankt sind und ob eine Zu- oder Abnahme dieser Erkrankungen zu beobachten ist? Welche Ergebnisse hat die von der Bundesregierung geförderte Ursachenerforschung bisher erbracht? Zu Frage B 88: Die Zahl der Multiple-Sklerose-Kranken (MS) kann nur geschätzt werden,. da in der Bundesrepublik Deutschland eine allgemeine Morbiditätsstatistik nicht geführt wird. Eine genaue Erfassung von MS-Kranken wäre auch deswegen schwierig, weil die überwiegende Zahl der Fälle einen leichten Verlauf nimmt; dabei können die sehr unterschiedlichen Krankheitssymptome in nur geringerem Umfange auftreten und sich wieder zurückbilden. Außerdem gibt es Fälle, die fast symptomlos verlaufen und nur durch Zufall diagnostiziert werden. Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft e. V., deren Arbeit aus Bundesmitteln gefördert wird, schätzt die Zahl der MS-Kranken auf 70 000 bis 90 000. In diesen Zahlen sind auch die angenommenen unerkannten Fälle mit berücksichtigt. Darüber hinaus hat die Gesellschaft alle ihr bekanntgewordenen Fälle registriert. Eine Übersicht hierüber enthalt eine Schrift, die von der Gesellschaft aus Anlaß ihres 25jährigen Bestehens im Oktober 1977 herausgegeben wurde. Die Multiple Sklerose, eine organische Erkrankung des Zentralnervensystems, gehört zu den Krankheiten, die in den letzten Jahrzehnten eine Zunahme erfahren haben. In einer empirischen Untersuchung, die auf Veranlassung der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft durchgeführt wurde, wird dazu festgestellt: „Diese Zunahme betrifft sowohl ihre prozentuale Häufigkeit wie auch ihre geographische Verbreitung. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß diese Zunahme der Multiplen Sklerose nicht zuletzt auch die Folge verbesserter Verfahren zu ihrer Erkennung sein kann, da die Möglichkeit besteht, daß die Multiple Sklerose früher aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit anderen Erkrankungen bei der Diagnosestellung nicht erkannt worden ist. Es ist darüber hinaus zu beachten, daß heute die Voraussetzungen zu einer ungleich gründlicheren Erfassung des Krankengutes gegeben sind, so daß sich die Zunahme der Multiplen Sklerose auch unter diesem Aspekt nicht vorbehaltlos als effektive Morbiditätszunahme interpretieren läßt." Zu Frage B 89: Ergebnisse, die eindeutige Aufschlüsse über die Ursachen der Multiplen Sklerose geben können, liegen bisher noch nicht vor. Die Forschungsarbeit auf diesem Gebiet ist äußerst schwierig und kann auch bei Einsatz größerer Mittel ähnlich wie bei der Krebsforschung nicht entscheidend vorangetrieben werden, so daß sich nicht voraussehen läßt, wann mit abschließenden Ergebnissen gerechnet werden kann. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 90) : Wie beurteilt die Bundesregierung Existenz- und Behandlungsergebnisse jenes Teils der Krebsforschung und -therapie, die offiziell nicht sanktioniert und subventioniert wird, und beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, die den Zugang von Krebskranken zu diesem Teil der Krebstherapie erleichtern? Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ist durch Beschluß des Deutschen Bundestages (BT-Drucksache 7/5459) gehalten, auch unkonventionelle Verfahren der Krebsforschung einer ernsthaften Prüfung zu unterziehen und ggf. im Einzelfall zu fördern. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum oder 6676* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 4 Fachleuten, deren onkologisches Spezialgebiet sie besonders geeignet erscheinen läßt, sich zu den anstehenden Fragen zu äußern. Diese Prüfungen er- strecken sich auch auf „Außenseiterverfahren" bei der Krebstherapie. Bislang hat sich lediglich ein Ansatz ergeben, der wissenschaftlich weiter verfolgt werden wird, während alle anderen Prüfungen zu einem negativen Ergebnis gekommen sind. Die Beurteilung von Behandlungsverfahren und deren Ergebnissen, die mit den allgemein angewendeten Therapieformen nicht in Einklang zu bringen sind, muß den wissenschaftlichen Fachgesellschaften vorbehalten bleiben. Da der Bundesregierung keine vergleichenden Forschungen bekannt sind, die nach den geltenden wissenschaftlichen Kriterien durchgeführt worden sind, um Erkenntnisse über den Wert solcher Verfahren zu gewinnen, kann darüber kein Urteil getroffen werden. Bei der Frage, ob Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu den genannten Therapieverfahren getroffen werden sollten, ist zudem folgendes zu berücksichtigen: Krebs ist die am stärksten mit Angst besetzte Krankheit. Die Auffassung, daß Krebs nicht heilbar sei, ist immer noch weit verbreitet, obwohl durch Früherkennung, konsequente Behandlung und Nachbehandlung heute bereits für viele Tumorformen Heilungsquoten von 90 % und darüber erreicht werden können.• Diese würden in Frage gestellt, wenn der Zugang zu den angesprochenen Therapieverfahren erleichtert werden würde, weil zum einen damit der Eindruck entstehen könnte, daß diese den üblichen Therapieverfahren gleichwertig sind und zum anderen der Teil der Betroffenen, die von einer falschen Einschätzung ihrer Erkrankung und deren Heilungschancen ausgehen, sich in verstärktem Umfange solchen Verfahren anvertrauen könnten, ohne die gegebenen Möglichkeiten der Frühbehandlung durch anerkannte Therapieformen zu nutzen. Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 92): Wie sind die besonderen Bedürfnisse psychisch Kranker bei Bundesmeldegesetz, Krankenpflege- und Hebammengesetz, Bundeszentralregister- und Krankenhausfinanzierungsgesetz berücksichtigt, so daß einerseits eine wirkungsvolle Therapie erreicht, andererseits aber eine Diskriminierung des Kranken vermieden wird? Es ist das Bestreben der Bundesregierung, in den Bereichen, in denen sie für gesetzgeberische und sonstige Maßnahmen zuständig ist, den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker Rechnung zu tragen. Zu den einzelnen angesprochenen Gesetzgebungsbereichen ist folgendes zu sagen: Zum Entwurf eines Bundesmeldegesetzes sind aus Fachkreisen Bedenken gegen die Aufnahme in das Melderegister von Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche nicht nur einstweilig in einem psychischen Krankenhaus infolge Richterspruchs aufgrund landesrechtlicher Vor- schriften untergebracht sind, vorgetragen worden. Zu diesem Problem hat sich auch schon der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, von Schoeler, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 16. März 1978 auf die Anfragen des Herrn Abgeordneten Picard geäußert (Protokoll über die 81. Sitzung vom 16. März 1978, S. 6448 — Anlage 24 —). Vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ist angeregt worden, den Komplex noch einmal gemeinsam mit den Ländern zu erörtern und dabei auch zu prüfen, ob das Verfahren nicht so gestaltet werden kann, daß die allein für den Ausschluß vom Bundeswahlrecht erhebliche Tatsache der Unterbringung des genannten Personenkreises nur den für die Durchführung des Bundeswahlgesetzes zuständigen Dienststellen mitgeteilt wird. Im übrigen wird zu prüfen sein, ob der Ausschluß dieses Personenkreises vom Wahlrecht undifferenziert aufrechterhalten bleiben soll. Dies gilt auch für die Personen, die wegen geistiger Gebrechen unter Pflegschaft. gestellt sind und deshalb nicht wählen dürfen. Der Referenten-Entwurf des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit für ein Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege und den Beruf der Hebamme und des Entbindungshelfers (Krankenpflege- und Hebammengesetz) - Stand Dezember 1977 —, der gegenwärtig nach den Erörterungen mit denn Beteiligten überarbeitet wird, berücksichtigt auch die Bedürfnisse psychisch Kranker nach entsprechender Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal. Deshalb sieht die Ermächtigungsvorschrift für den Erlaß von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen ausdrücklich vor, daß sich die Ausbildung in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflegehilfe auch auf die Psychiatrie erstrecken soll. Die in § 13 des Bundeszentralregistergesetzes vom 18. März 1971 vorgesehene Registrierung von gerichtlichen Entscheidungen, durch die jemand auf Grund landesrechtlicher Vorschriften wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Rauschgift- oder Alkoholsucht nicht nur einstweilig untergebracht wird, ist mit der Neufassung des Bundeszentralregistergesetzes vom 22. Juli 1976 aufgehoben worden. Die Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes gelten ohne Einschränkung auch für Eirichtungen zur Versorgung psychisch Kranker. Es ist Sache der Länder, im Rahmen der Krankenhausbedarfsplanungen zu entscheiden, in welchem Umfange diese Einrichtungen in den jeweiligen Krankenhausbedarfsplan und damit in die Förderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz einbezogen werden. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6677* (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 93, 94, 95 und 96) : Ist die Äußerung der Bundesregierung in der Fragestunde vom 9. März 1978, der dreispurige Ausbau der E 5 / A 4 zwischen Aachen und Köln habe keine Priorität, darauf zurückzuführen, daß in den letzten Jahren für diese Strecke keine Bedarfsanalysen erstellt worden sind, oder hat diese Äußerung einen Zusammenhang mit der Stellung des Wirtschaftsraums Aachen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? Welche Verkehrsfrequenzen weist die E 5 / A 4 in den Jahren 1973, 1974, 1975, 1976, 1977 auf, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß auf Grund der täglich nachprüfbaren Belastungen durch Pendelverkehr und europäischen Schwerlastverkehr die Kapazität dieser Autobahn ihre Grenze erreicht hat? Haben die Regierungen der Länder Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande und Großbritannien in Gesprächen mit der Bundesregierung auf den Ausbau der E 5 / A 4 als für sie wichtige internationale Achse zu den wichtigsten Industriezentren der Bundesrepublik Deutschland (Hamburg/Bremen, Ruhrgebiet und Rhein-Main-Gebiet) hingewiesen, und geht die Bundesregierung davon aus, daß der Schwerlastverkehr und der Personenverkehr auf dieser Autobahn weiterhin zunehmen werden, oder ist sie der Meinung, daß in Zukunft keine Steigerung des Verkehrsaufkommens auf dieser Autobahn anzunehmen ist? Welchen Einfluß hat die Aufschließung des Braunkohlentagebaus Hambacher Forst auf den Streckenverlauf der E 5 / A 4, und welche Maßnahmen zum dreispurigen Ausbau wird die Bundesregierung bei einer Verlegung in Angriff nehmen, und in welchen Streckenabschnitten wird das wann sein? Zu Frage B 93: Grundlage für den Ausbau der Bundesfernstraßen ist der Bedarfsplan. Danach ist ein Ausbau der A 4 / E 5 Aachen—Köln auf drei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn nur zwischen der Anschlußstelle Kerpen und dem Autobahndreieck Heumar erforderlich. Ob darüber hinaus weitere Ausbaumaßnahmen notwendig werden, wird sich bei der derzeit laufenden Überprüfung des Bedarfsplanes herausstellen. Zu Frage B 94: Die Verkehrsbelastung auf der A 4 / E 5 zwischen Aachen und Köln ist seit 1973 im wesentlichen konstant geblieben. Der durchschnittliche tägliche Verkehr beläuft sich im Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Aachen und Düren auf etwa 37 000 Kfz/ Tag und steigert sich bis zum Autobahnkreuz Köln-West auf etwa 43 000 Kfz/Tag. Soweit im Abschnitt östlich Kerpen die vorhandene Leistungsfähigkeit überschritten wird, ist nach dem Bedarfsplan in den nächsten Jahren ein sechsstreifiger Ausbau vorgesehen. Zu Frage B 95: Der Bundesregierung liegen keine Anfragen der westlichen Nachbarländer zum Ausbau der A 4 / E 5 Aachen—Köln vor. Eine Aussage über die künftige Verkehrsentwicklung auf dieser Autobahn wird von den derzeit laufenden Untersuchungen zur Überprüfung des Bedarfsplanes erwartet. Zu Frage B 96: Durch den geplanten Braunkohlentagebau Hambacher Forst wird voraussichtlich eine Verlegung der A 4 zwischen Düren und Kerpen notwendig. Über Termine und welche Maßnahmen im einzelnen zu treffen sind können derzeit noch keine näheren Angaben gemacht werden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 97): Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Bestrebungen zur Zusammenlegung der Busdienste der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost im Bereich des Aachener Verkehrsverbunds (AVV) die Möglichkeit geprüft, durch eine Vereinigung der Wartungs- und Reparaturdienste eine Senkung der Betriebskosten zu erreichen? Eine solche Prüfung ist für den Raum Aachen im Rahmen der Zusammenführung der Busdienste von Bahn und Post bisher deswegen nicht durchgeführt worden, weil dieser Raum zur Zeit nicht zum Tätigkeitsgebiet der Regionalverkehrsgesellschaft Köln gehört. Generell sieht es die Bundesregierung als Pflicht der zuständigen Dienststellen von Bahn und Post an, alle sich bietenden Möglichkeiten zur Senkung der Betriebskosten auszuschöpfen, einschließlich der Vergabe von Wartungs- und Reparaturleistungen an das jeweils andere Sondervermögen des Bundes. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 98): Trifft die Meldung im „Schwarzwälder Boten" vom 28. Februar 1978 zu, wonach der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Haar, vor der Landespressekonferenz in Stuttgart erklärt haben soll, u. a. für die Strecke Appenweier—Bad Griesbach habe sich bei der gesamtwirtschaftlichen Bewertung ein Vorteil der Busbedienung gegenüber dem Schienenpersonenverkehr ergeben, und wie verträgt sich gegebenenfalls eine solche Festlegung des Vertreters der Bundesregierung mit der Tatsache, daß nach Angaben der Bundesregierung diese Stillegungsabsichten erst in einem „Regionalgespräch" im April erörtert werden sollen? Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haar hat bei der Pressekonferenz in Stuttgart u. a. das Ergebnis der gesamtwirtschaftlichen Bewertung einzelner Strecken mitgeteilt. Damit war jedoch in keiner Weise eine Festlegung verbunden, sondern damit hat er lediglich die Ausgangsbasis für die Erörterung der vorgesehenen Maßnahmen in den bevorstehenden Regionalgesprächen umrissen. Nicht die betriebswirtschaftlichen Berechnungs- und gesamtwirtschaftlichen Bewertungsergebnisse allein sind für die Entscheidungën maßgebend, sondern gleichgewichtig die ergänzend dazu getroffenen Feststellungen, wie sie sich aus den Regionalgesprächen ergeben werden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 99): 6678* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 Wird die Bundesregierung bei ihren Überlegungen zu einer eventuellen Ausrüstung aller Personenkraftwagen mit Verbundglasfrontscheiben zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auch der in Heft 25 der Schriftenreihe des Verbands der Automobilindustrie (VDA) im Januar 1978 veröffentlichten Kosten-NutzenUntersuchung zu diesem Projekt Beachtung schenken? Die Bundesregierung beabsichtigt z. Z. nicht, eine der beiden derzeit für Windschutzscheiben verwendeten Glassorten zu verbieten. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat nach eigenen umfangreichen Arbeiten sowie nach Anhörung der beteiligten, betroffenen und interessierten Kreise (Automobilclubs, Industrie, Wissenschaft und Ärzte) im im Jahre 1977 diese Haltung erneut bestätigt. Danach ist nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand das Verbundglas zur Folgenminderung bei Unfällen sowie zur Vermeidung von Unfällen nicht so viel besser als das Einscheibenglas, daß es gerechtfertigt wäre, nur noch Verbundglas zuzulassen. Die Ergebnisse von Kosten/Nutzen-Analysen können in diesem Zusammenhang nur eine ergänzende Rolle spielen. Wesentlich für die Begründung eines verkehrsrechtlichen Verbots eines bestimmten Produktes können nur die unfall- und verletzungsrelevanten Eigenschaften sein, hierbei haben beide Scheibensorten ihre-Vorzüge und Nachteile. Die Bundesregierung sieht auch unter Würdigung der zitierten Arbeit keinen Anlaß, ihre bisherige Haltung zu ändern. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 100 und 101) : Was hat die Deutsche Bundesbahn dazu bewogen, in einer vom SDAJ-Bundesvorstand herausgebenen Beilage zur DKP-Zeitung „Unsere Zeit" vom 10. März 1978 zwei Werbeanzeigen aufzugeben? Beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, auch in Zukunft die SDAJ oder die DKP durch Anzeigenaufträge finanziell zu unterstützen? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist nur eine Anzeige in der Zeitung „Unsere Welt" mit dem Thema „DB-Juniorpaß" und einem Kostenaufwand von 658,— DM aufgegeben worden. Die zweite Anzeige wurde von der Redaktion des Blattes selbst als Füller eingebaut. Die Entscheidung der Deutschen Bundesbahn über die Anzeigenvergabe hat mir nicht vorgelegen. Dies ist auch nicht notwendig. Nach meiner Auffassung kann diese Entscheidung mit kommerziellen Gründen nicht gerechtfertigt werden. In diesem Sinne habe ich den Vorstand, was die zukünftige Anzeigenvergabe in dieser Zeitung angeht, entsprechend informiert. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 102 und 103) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Beseitigung der bekannten Wettbewerbsverzerrungen im Kiesverkehr mittels Binnenschiffen ab oberrheinischen Ladestellen Frachten zu verordnen, die in ihrer Höhe den freien Marktfrachten des grenzüberschreitenden Verkehrs entsprechen, um damit die Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Werke und zur Sicherung der in diesem Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte zu beseitigen? Ist die Bundesregierung bereit, zur Ermittlung der Marktfrachthöhe für die einzelnen Transportrelationen für eine Übergangszeit (z. B. ein halbes Jahr lang) die Frachtbildung für Sand, Kies und Splitt ab oberrheinischen deutschen Ladestellen aus dem FTB (Frachten- und Tarifanzeiger der Binnenschiffahrt) herauszunehmen und durch Angebot und Nachfrage sich bilden zu lassen? Zu Frage B 102: Mit Verordnung Nr. 1/78 über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt vom 28. Februar 1978 hat der Bundesminister für Verkehr folgende Regelung getroffen: „Für Verladungen von Kies und Sand und von Steinen und Steinsplitt von oberrheinischen Ladestellen nach Neckar-, Main-, Mosel- und Rheinhäfen können Frachterhöhungen bis zu 7 v. H. bzw. Frachtermäßigungen bis zu 35 v. H. auf die festgesetzten Grundfrachten vereinbart werden." Die Verordnung ist im Bundesanzeiger Nr. 44 vom 3. März 1978 verkündet worden. Sie ist am 1. April 1978 in Kraft getreten; ihre Geltungsdauer ist nicht befristet. Die hiermit geschaffene Möglichkeit, Ermäßigungen der Richtfrachten um bis zu 35 v. H. zu vereinbaren, trägt dem Problem der Frachtendisparität der beiden Rheinseiten hinreichend Rechnung. Sie wird ausreichen, eine Verlagerung von Kiestransporten auf elsässische Ladestellen zu vermeiden. Zu Frage B 103: Die Frage, Beförderungsentgelte für Kies von oberrheinischen Ladestellen vorübergehend aus der Tarifbindung herauszunehmen, um auf diese Weise ein Bild von der Marktfracht zu erhalten, stellt sich nicht mehr, nachdem die genannte Verordnung durch ihre großzügige Margenregelung hinreichend Spielraum für die Bildung marktgerechter Frachten zuläßt. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 104) : Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Brückenbauwerk der Deutschen Bundesbahn im Streckenbereich Dorsten—Borken und Dorsten-Coesfeld in der Halterner Straße in Dorsten, wer beteiligt sich in welcher Höhe hieran, und wann ist mit der endgültigen Fertigstellung zu rechnen? Es handelt sich um die Aufweitung der bestehenden Eisenbahnüberführung im Zuge des Ausbaus der L 509 (Haltener Straße) in Dorsten. Die Maßnahme wird auf alleinige Veranlassung des Straßenbaulastträgers durchgeführt und von diesem gemäß § 12 Ziffer 1 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) voll finanziert. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Deutschen Bundesbahn (DB) im Jahre 1976 getroffen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14 April.1978 6679* Die Arbeiten an den Eisenbahnanlagen (Brückenbauwerk) wurden von der DB im Jahre 1977 begonnen und werden voraussichtlich im Herbst 1978 abgeschlossen. Die Kosten hierfür betragen nach Angaben der DB rd. 4,4 Millionen DM. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage B 105) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach das Bundesverkehrsministerium Sicherheitsbedenken zum derzeitigen Ausbaustand . des Bremer Flughafens gegenüber dem Land Bremen geäußert hat, und wenn ja, was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Sicherheit der Anwohner und der Passagiere zu gewährleisten? Der Bundesverkehrsminister hat solche Bedenken gegenüber der zuständigen Bremer Behörde geäußert und um dringliche Verwirklichung der dort bereits vorgesehenen Abhilfemaßnahmen gebeten. Im wesentlichen handelt es sich hierbei um die Wiederherstellung der Nutzbarkeit der vollen Start-und Landebahnlänge, die Verbesserung der Hindernisfreiheit sowie die Vervollständigung der Befeuerungseinrichtungen. Die Zuständigkeit und Verantwortung für den Ausbauzustand des Flughafens liegt bei der Freien und' Hansestadt Bremen. Der derzeitige Zustand enthält zwar kein aktuelles Sicherheitsrisiko für die Flughafenanwohner und die Passagiere und kann deshalb vorübergehend ge- duldet werden. Als Dauerregelung würde er jedoch dem international üblichen Sicherheitsstandard widersprechen und kann somit nicht auf unbegrenzte Zeit verantwortet werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haas auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen B 106 und 107): Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, sich bei der internationalen Zivilorganisation dafür zu verwenden, daß die zur Zeit gültigen Lufttüchtigkeitsvorschriften für Luftfahrzeuge mit raschmöglichster Wirkung versdiörft und dem Stand der Technik angepaßt werden, insbesondere die Zulassung aller Muster von Luftfahrzeugen gleich behandelt wird wie die Zulassung neuentwickelter Flugzeugtypen? Welche Möglichkeiten sieht .die Bundesregierung, die . Zulässigkeitsbewilligung für Flugzeugtypen, die den neuen Lärmnormen nicht entsprechen, in kürzeren Fristen zu entziehen, als es bisher vorgesehen war, und ist sie bereit sicherzustellen, daß jeder technische Fortschritt für den Bau lärmgünstigerer Triebwerke bei der Festsetzung der Lufttüchtigkeitsanforderungen laufend berücksichtigt wird? Zu Frage B 106: Lufttüchtigkeitsvorschriften für Luftfahrtgerät werden nicht von der Internationalen ZivilluftfahrtOrganisation, sondern jeweils von den nationalen Luftfahrtbehörden für ihr Hoheitsgebiet erlassen. Die deutschen Lufttüchtigkeitsvorschriften entsprechen im wesentlichen den US-amerikanischen. Durch ständige Ergänzungen und Verbesserungen dieser Lufttüchtigkeitsvorschriften wird bei der Zulassung. deutschen Luftfahrtgeräts den besonderen deutschen und internationalen Gegebenheiten und dem jeweils neuesten Stand der Technik Rechnung getragen. Die Bundesregierung ist ständig bemüht, eine Verschärfung der Lufttüchtigkeitsvorschriften außerhalb unseres Hoheitsgebietes durch Anregungen bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu erreichen. Zu Frage B 107: Nach der Bekanntmachung über Lärmgrenzwerte bei Flugzeugen über 5,7 t Höchstgewicht mit Strahlturbinenantrieb vom 6. August 1973 und 8. Juni 1976 wird kein Großgerät in die deutsche Luftfahrzeugrolle mehr eingetragen, das nicht dem ab 1976 verbindlichen Anhang zum ICAO-Abkommen entspricht. Ausnahmen sind nur dann nodi möglich, wenn entsprechende Nachrüstsätze vorhanden sind und die Bereitschaft des Unternehmens besteht, die. Umrüstung bis zu einem von der Zulassungsbehörde festzulegenden Zeitpunkt durchzuführen. Bei Flugzeugen unter 5,7 t und Motorseglern gelten in der Bundesrepublik bereits seit 1972 Lärmgrenzwerte, die im Rahmen der ICAO erst in einigen Jahren verbindlich eingeführt werden sollen. Mit diesen Lärmforderungen erfüllt die Bundesrepublik bereits jetzt alle der erst teilweise für die 80er Jahre von der ICAO zur Anwendung beschlossenen Vorschriften. Sie besitzt somit weltweit neben der Schweiz die unter Berücksichtigung des heutigen technischen Standes möglichen niedrigsten Lärmgrenzwerte und ist bereit, auch in Zukunft alle technischen Möglichkeiten zur Reduzierung des Fluglärms umgehend zu nutzen. Außer über verschärfte Zulassungsvorschriften für neu zum Verkehr zuzulassendes Gerät hat die Bundesregierung bereits eine Reihe von flankierenden Maßnahmen veranlaßt, um die Aussonderung von Flugzeugtypen, die den neuen Lärmnormen nicht entsprechen, zu beschleunigen Beispiele dafür sind die Einführung von lärmabhängigen Landegebühren im Jahre 1976, deren Erhöhung zum 1. November 1978 vorgesehen ist, sowie die fortschreitende Verschärfung von Nachtbetriebsbeschränkungen an deutschen Verkehrsflughäfen für lautes Fluggerät. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 108 und 109) : Wie hoch wären die Kosten zum Schutz gegen .Straßenverkehrslärm, wenn die Kostenerstattung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches 45 Dezibel in der Nacht und 55 Dezibel am Tag als Zumutbarkeitsgrenze für urvorbelastete Wohngebiete feststellt, vorgenommen würde? Bis wann ist mit der Verlegung der B 36 zwischen Lichtenau — Südausgang — und Rheinmünster — Nordausgang zu rechnen, und welche Trassenführung ist auf diesem Teilstück geplant? 6680* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 Zu Frage B 108: Der Bundesregierung liegen keine Schätzungen vor, die eine Aussage über die Lärmschutzkosten erlauben würden, die bei einem Immissionsgrenzwert von 55 dB (A) am Tage und 45 dB (A) in der Nacht in .nicht vorbelasteten Wohngebieten aufzuwenden wären. Bei den bisher durchgeführten Kostenschätzungen ist: von höheren Immissionsgrenzwerten ausgegangen worden. Zu Frage B 109: Im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen ist die Bundesstraße 36 zwischen Rastatt und Kehl nur als „möglicher weiterer Bedarf" enti halten. Bei dem relativ guten Ausbauzustand des vorhandenen Straßenzuges und dessen geringer Verkehrsbelastung läßt sich gegenwärtig nicht übersehen, ob und wann hier ein Neubau der Bundesstraße 36 in Aussicht genommen werden muß. Ebenso lassen sich über eine etwaige Trassenführung noch keinerlei Aussagen machen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 110): Welche Plane hinsichtlich der Bundesautobahn Reiskirchen—Montabaur, insbesondere aber bezüglich des Teilstücks Wetzlarer Kreuz (Sauerlandlinie) bis Anschluß Krofdorf-Gleiberg, dessen Bauzustand bereits' seit geraumer. Zeit weit fortgeschritten ist? Hinsichtlich der Bundesautobahn ReiskirchenMontabaur (A 48) bestehen folgende Absichten: Abschnitt Reiskirchen-Gießen Nord: beide Fahrbahnen im Bau Fertigstellung 1979 vorgesehen. Abschnitt Gießen Nord-Krofdorf: fertig und unter Verkehr Abschnitt Krofdorf-Kreuz Wetzlar Dringlichkeiten im Bedarfsplan: 1. Fahrbahn: I b; mit Bau kann vor 1985 kaum gerechnet werden. 2. Fahrbahn: möglicher weiterer Bedarf; mit Bau ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Abschnitt Kreuz Wetzlar-Montabaur Dringlichkeit im Bedarfsplan: möglicher weiterer Bedarf; mit Bau ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 111 und 112): Wie hoch würde sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Summe der jährlichen Einsparungen der Deutschen Bundesbahn bei einer Verlagerung des Personenverkehrs von der Schiene auf die Straße belaufen, die bei den derzeit noch in der Überprüfung befindlichen Bundesbahnstrecken in BadenWürttemberg zu erzielen wäre, und wie hoch beläuft sich demgegenüber der jährlich zu erwartende Aufwand der Deutschen Bundesbahn zur Abdeckung der Defizite im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr der baden-württembergischen Großstädte? Hält es die Bundesregierung unter raumordnerischen und verkehrspolitischen Gesichtspunkten für vertretbar, wichtige Städte wie Bad Waldsee, Isny oder Saulgau überhaupt von jeder Bahnverbindung im öffentlichen Personenverkehr abzuschneiden? Zu Frage B 111: Nach den vorliegenden Unterlagen der Deutschen Bundesbahn wird durch die Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf Busbedienung im Strekkenbereich von Baden-Württemberg ein Einsparungsbetrag in Höhe von 24 Millionen DM erzielt. Die Verlustzahlen aus dem schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr liegen für die Großstädte in Baden-Württemberg nicht im einzelnen aufbereitet vor. Zur Gewinnung einer Übersicht mögen folgende Vergleichszahlen dienen: 1976 belief sich im Bundesgebiet der Verlust des Schienenpersonennahverkehrs in den Ballungsräumen auf. rd. 1,05 Milliarden DM, während der Betrieb des übrigen schienengebundenen Personennahverkehrs einen Verlust von rd. 2,8 Milliarden DM aufwies. - Zu Frage B 112: Die von Ihnen gestellte Frage wird im Rahmen der Regionalgespräche behandelt werden. Es bleiben die Gesprächsergebnisse abzuwarten. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen' Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 113 und 114) : Bis wann hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Jugendarbeitslosigkeit und den Mangel an Ausbildungsplätzen die Frage nach der Wiederaufnahme der Berufsausbildung im Kraftfahrzeughandwerk bei der Deutschen Bundespost geprüft, und ist damit zu rechnen, da B der bereits 1976 ablehnende Bescheid aufgehoben wird? Bis wann kann der Amtsgruppenvorstand der Deutschen Postgewerkschaft beim Postamt 2 in Frankfurt damit rechnen, daß eine Entscheidung über seine Anregung, in der dortigen Betriebswerkstätte etwa 50 Kraftfahrzeughandwerker auszubilden, gefällt wird? Zu Frage B 113: Bei der Frage der Berufsausbildung im Kraftfahrzeug-Handwerk bei der Deutschen Bundespost handelt es sich um ein vielschichtiges Problem. Die Prüfung kann daher nicht kurzfristig abgeschlossen werden: Die erforderlichen Untersuchungen erstrekken sich nicht nur auf den Bereich der Deutschen Bundespost, sondern müssen auch im Bereich der gewerblichen Wirtschaft die regionalen Unterschiede der Situation im Kraftfahrzeug-Handwerk einbeziehen. Die Deutsche Bundespost wird aber die Untersuchungen mit größter Beschleunigung durchführen. Ob die Prüfung im Hinblick auf die für eine Ausbildung notwendigen personellen und sächlichen Ka- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6681* pazitäten zu einem positiven Ergebnis führen wird, ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand sehr ungewiß. Zu Frage B 114: Nach Abschluß der Ermittlungen wird der Hauptvorstand der Deutschen Postgewerkschaft über die getroffene Entscheidung informiert werden. Dabei wird auch zu einer Ausbildung beim Postamt 2 in Frankfurt am Main Stellung genommen werden. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 115): Wie beurteilt die Bundsregierung die Tatsache, daß die Deutsche Bundespost in ihren Aushangkästen mit den zur Zeit gültigen Postwertzeichen die Bezeichnung „Westberlin" verwendet, obgleich diese falsche Bezeichnung von den Kommunisten zur Unterstützung der Dreistaatentheorie verwendet wird? Nach den geltenden Regelungen werden in den Schautafeln in der oberen Hälfte — unterhalb einer Schriftleiste „Hier und bei den Versandstellen für Sammlermarken" — die bei den Postämtern im Bundesgebiet zur Abgabe bereitgehaltenen Postwertzeichen und Sonderpostwertzeichen mit der Beschriftung „Deutsche Bundespost" ausgestellt. Bei den Postämtern im Bereich der Landespostdirektion Berlin werden die dort vorrätigen Postwertzeichen und Sonderpostwertzeichen mit der Beschriftung „Deutsche Bundespost Berlin" präsentiert. In der unteren Hälfte der Tafel werden — unterhalb einer Schriftleiste „Nur bei den Versandstellen für Sammlermarken" — alle bei den Versandstellen vorrätig gehaltenen Marken, sowohl die mit der Beschriftung „Deutsche Bundespost" als auch die mit der Beschriftung „Deutsche Bundespost Berlin" zur Schau gestellt. An keiner Stelle der Textvordrucke der Markenschautafeln wird danach der Begriff „West-Berlin" verwendet. Ein Einsteckzettel mit dem Text „Nur in West-Berlin erhältlich" war in den Innentafeln der Markenschautafeln bis 1967 eine zeitlang zur Kennzeichnung der Marken mit der Beschriftung „Deutsche Bundespost Berlin" verwendet worden. Sollte bedauerlicherweise in der Markenschautafel eines Postamtes noch das Einsteckschild ,,Nur in West-Berlin erhältlich" verwendet werden, wäre ich Ihnen für einen Hinweis dankbar, um die Dienststelle auf die geltenden Regelungen hinweisen zu können. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen B 116 und 117): Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Deutsche Bundespost, den Nahdienst im Kreisgebiet Minden-Lübbecke einzuführen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die überdurchschnittlich große Fläche des Kreisgebiets, die Verteilung der Bevölkerung auf mehr als 120 Ortschaften in elf oftmals weiträumigen Städten und Gemeinden mit jeweils mehreren Ortsnetzen es rechtfertigt, den Telefonnahdienst so rasch wie möglich und zum gleichen Zeitpunkt für das gesamte Kreisgebiet einzuführen? Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, im Januar 1980 das neue Tarifsystem für ca. 50 % aller Fernsprechkunden einzuführen. Die restlichen Teilnehmer sollen bis Ende 1982 schrittweise dazugeschaltet werden. Für die Auswahl und die Reihenfolge der Einschaltung der Knotenvermittlungsstellen-Bereiche sollen neben der Berücksichtigung der erforderlichen technischen Umstellungsmaßnahmen folgende Kriterien gelten: — geringe Bevölkerungsdichte — Zonenrandgebiet — Gemeinden, die auf mehrere Ortsnetz aufgeteilt sind — Minimierung der Probleme, die mit der Umstellung der Gegenrichtung verbunden sind. Darüber hinaus können konkrete Aussagen zum Umstellungstermin einzelner Knotenvermittlungsstellen-Bereiche noch nicht gemacht werden. Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost wird voraussichtlich am 26. April 1978 über die beabsichtigten Regelungen beschließen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 118): Wel Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Ansichtskättenverlage und des Kioskgewerbes sind auf Grund der geplanten. Gebührenerhöhungen der Deutschen Bundespost zu erwarten, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus? Postkarten in Form Von Ansichtskarten verursachen die gleichen Kosten wie Standardbriefe, weil sie wie diese in der betrieblichen Arbeitsabwicklung behandelt werden. Auf Grund dieser personal- und somit sehr kostenaufwendigen Bearbeitung erheben einige ausländische Postverwaltungen wie Frankreich, Großbritannien, die Schweiz und Kanada in ihrem Bereich für Postkarten dieselbe Gebühr wie für Standardbriefe. Die Deutsche Bundespost erhebt dagegen trotz gleichen Kostenaufwandes für Postkarten niedrigere Gebühren als für Standardbriefe. Sie kann deshalb auch bei der geplanten Gebührenneuregelung auf eine Anhebung des Postkartenportos nicht verzichten. In der Vergangenheit sind mittel- und langfristig negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Ansichtskartenverlage und des Kioskgewerbes auf Grund von Gebührenerhöhungen bei der Deutschen Bundespost nicht festgestellt worden. Nach einer Gebührenanhebung geht das Verkehrsvolumen zwar kurzfristig geringfügig zurück; es stabilisiert r sich jedoch wegen der relativ geringen Nachfrageelastizität nach kurzer Zeit wieder. Auch auf Grund der geplanten _Gebührenanhebungen im Bereich des Postwesens nach 41/2 Jahren konstanter Gebühren sind nachhaltige negative Auswirkungen nicht zu befürchten. Von weit größerer Bedeutung als die Höhe der Postgebühren ist der Meinungs- und Geschmackswandel und die Substitution durch das Telefon, also die Änderung des Verbraucherverhaltens der privaten Haushalte zugunsten der fernmeldetechnischen Kommunikation. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen B 119 und 120) : Welche neuen Dienstposten werden bei der OPD Frankfurt und beim aufnehmenden Postamt Bad Homburg . im Zuge der beabsichtigten Neuorganisation der Verwaltungsdienste im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst mehr benötigt, und welcher Verwaltungsaufwand entsteht durch die verstärkte Zentralisation und die Verlängerung der Behörden-und Dienstwege? Wie ist der Abzug von qualifizierten Arbeitsplätzen aus dem struktursdiwädieren Usinger Land im Rahmen der Zentralisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundespost in die Strukturpolitik der Bundesregierung einzuordnen, und wie gedenkt die Bundesregierung den erneuten Arbeitsplatzverlust in diesem Raum auszugleichen? Zu Frage B 119: Die Neuordnung der Verwaltungsorganisation bei den Postämtern läßt den Geschäftsumfang bei den Mittelbehörden unberührt. Der Dienstpostenbestand der Oberpostdirektion Frankfurt am Main verändert sich nicht. Mit der Übertragung der Verwaltungsaufgaben, die z. B. noch bei den Postämtern Oberursel und Usingen liegen, werden dem Postamt Bad Homburg im mittleren Dienst etwa 5,5 Dienstposten und im gehobenen Dienst 5 Dienstposten zugeordnet. Durch die Zentralisierungsmaßnahmen wird der Verwaltungsaufwand bei Erhöhung der Effizienz der Dienststellen insgesamt vermindert. Zu Frage B 120. Die Unternehmenspolitik der Deutschen Bundespost kann nicht auf die Beibehaltung erkennbar überflüssiger Arbeitsplätze abgestellt werden. Die Deutsche Bundespost fördert jedoch die Strukturpolitik der Bundesregierung auf jede sinnvolle Weise, z. B. durch gezielte Vergabe von Aufträgen. Die Maßnahmen der Deutschen Bundespost wirken sich in Oberursel und Usingen nicht auf den Arbeitsmarkt aus, weil durch die Neuordnung kein Bediensteter der Post freigesetzt wird. Anlage 77 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 121) : Sind Informationen zutreffend, daß die Bundesregierung für die Küsten- und Grenzgebiete Telefonnahbereiche mit gleicher Ausdehnung vorsieht wie für die Nahbereiche im Innern der Bundesrepublik Deutschland, und wie soll diese Regelung aussehen? Für Ortsnetze, die im Zonenrandgebiet sowie an der Küste oder Grenze der Bundesrepublik Deutschland liegen oder hei denen durch die Küsten- oder Grenzlinie ein bestimmter Teil des 20-km-Nahbereichs abgeschnitten wird, beabsichtigt der Bundespostminister Sonderregelungen. Sie sollen als Ausgleich einen größeren Nahbereichsradius erhalten. Das vorgesehene kombinierte Flächenausgleichs- und Nachbarschaftsmodell beruht auf einheitlichen und objektiv nachprüfbaren Kriterien, so daß es mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand zu realisieren ist. Es sollen für den Nahbereichsradius, der generell auf 20 km festgelegt ist, folgende Ausnahmen gelten: 1. Ortsnetze, bei denen mehr als 40 %, jedoch weniger als 70 °/o des Flächeninhalts ides Kreises mit dem Radius 20 km um den Entfernungsmeßpunkt auf das 'Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (ohne die Nord- und Ostsee und deren Inseln) entfallen, erhalten einen Nahbereichsradius von 25 km. 2. Ortsnetze, bei denen weniger oder gleich 40 % des Flächeninhaltes des Kreises mit dem Radius 20 km um den Entfernungsmeßpunkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (ohne die Nord- oder Ostsee und deren Inseln) entfallen, erhalten einen Nahbereichsradius von 30 km. 3. Ortsnetze, deren Bereiche die Grenze der Bundesrepublik Deutschland, die Festlandsgrenze gegenüber der Nord- oder Ostsee oder das Ufer des Bodensees berühren, erhalten einen Nahbereichsradius von 25 km, sofern die Bedingung unter 2. nicht erfüllt ist. Über diesen Vorschlag des Bundespostministers muß der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost noch auf seiner nächsten Sitzung am 26. April 1978 beschließen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 124) : Treffen Meldungen des ,,Bonner Städtebauinstituts" vom März 1978 zu, daß beim Wohneigentum — d. h. der Anteil des Wohneigentums am Gesamtwohnungsbestand — die Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Europäischen Gemeinschaften nach wie vor das Schlußlicht bildet, und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieses Mißverhältnis positiv zu verändern? Die Bundesregierung hat bereits bei der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Neuorientierung der Wohnungspolitik (Bundestagsdrucksache 8/1436 vom 19. Januar 1978) darauf hingewiesen, daß die Eigentumsquote in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1965 und 1972 von 34,8 auf 35,8 v. H. gestiegen ist. Die Eigentumsquote erreichte im Jahre 1976 eine Höhe von rd. 38 v. H. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung.. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6683e und konnte allein im Jahr 1977 auf über 39 v. H. gesteigert werden. Im Jahre 1980 wird sie voraussichtlich mehr als 40 v. H. betragen. Nicht zuletzt durch die intensiven eigentumsfördernden Maßnahmen der Bundesregierung ist die Eigentumsquote bei der Gesamtzahl aller neu erstellten Wohnungen stets gestiegen. Lag diese 1972 noch bei 47,8 v. H., so hat sie heute bereits die 60 %-Marke deutlich überschritten. Dennoch zeigen Zahlen aus anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft; die allerdings nur bedingt miteinander vergleichbar sind, daß die Eigentumsquote in der Bundesrepublik Deutschland noch zu niedrig ist. Die Bundesregierung wird deshalb ihre erfolgreiche Politik zur Eigentumsbildung konsequent fortsetzen und damit die Eigentumsquote im Wohnungsbestand mittelfristig jährlich um etwa 1 %-Punkt steigern. Dabei ist die neue Regelung des § 7 b EStG, dessen Anwendung auf den Erwerb von vorhandenem Wohnraum ausgeweitet wurde, sowie die entsprechende Ausweitung der Grunderwerbsteuerbefreiung von besonderer Bedeutung. Die Politik der Bundesregierung zur Bildung von Wohnungseigentum wird sich in den nächsten Jahren u. a. auf folgende Punkte konzentrieren: a) Erarbeitung von Modellen, um die Eigentumsbildung in den Städten attraktiver und finanziell tragbarer zu gestalten. Denn gerade in städtischen Bereichen liegt die Eigentumsquote vielfach unter 20 v. H. Die Politik zur Eigentumsförderung wird damit gleichzeitig Bestandteil auch der Stadtentwicklungspolitik. In diesem Zusammenhang wird die Erarbeitung eines Konzepts für ein „Stadthaus" von der Bundesregierung mit Nachdruck vorangetrieben. b) Entwicklung neuer Finanzierungs- und Förderungsmethoden, um die Belastung aus der Finanzierung besser als bisher auf die individuellen Einkommensverhältnisse der Bauherren abzustimmen. c) Stärkere Eigentumsförderung bei jungen und kinderreichen Familien. Die Bundesregierung weist darauf hin, daß Bausparkassen und das gesamte Realkreditsystem bei der Eigentumsförderung im Wohnungsbau einen erheblichen Anteil tragen. Sie ist mit ihnen in einen Dialog eingetreten, um neue Finanzierungs- und Förderungsmethoden zu entwickeln und einzuführen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 1/5): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, beim Erwerb von Wohnungseigentum das Durchschnittsalter der Erwerber herabzumindern? Einen entscheidenden Schritt zur Herabsetzung des Durchschnittsalters für den Erwerb von Wohneigentum hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr mit der Ausdehnung der Sonderabschreibung nach § 7 b EStG und der Grunderwerbsteuerbefreiung auf den Erwerb vorhandenen Wohnraums zur eigenen Nutzung getan. Diese gesetzgeberische Maßnahme wird auf längere Sicht den Gebrauchtwohnungsmarkt verbreitern und durchlässiger machen. In. dem Maße, in dem billigeres Wohneigentum aus zweiter und dritter Hand angeboten wird, verbessern sich auch die Voraussetzungen für einen früheren Erwerb von Wohneigentum durch junge Ehepaare. Darüber hinaus wird gegenwärtig erörtert, welche Möglichkeiten dafür bestehen, jüngeren Ehepaaren mit noch geringerem Eigenkapital, durch Ausweitung des Fremdfinanzierungsanteils zum früheren Erwerb von Wohneigentum zu verhelfen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen B 126 und 127): Sind die Angaben des ehemaligen Sadibearbeiters an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR, Fritz Wilke, im Spiegel (Nr. 10/1978) über eine mangelhafte Information von Bundesbürgern über die in bestimmter Fällen vorhandenen Gefährdungen bei der Benutzung der Transitwege nach Berlin (West) zutreffend, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um konkret gefährdete Personen künftig zuverlässig vor der Benutzung der Transitwege nach Berlin (West) und vor Reisen in die DDR zu warnen? Trifft die Behauptung des ehemaligen Sachbearbeiters an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR, Fritz Wilke, im Spiegel (Nr. 10/1978) zu, daß Angehörige der Sicherheitsorgane der DDR vor einiger Zeit einen West-Berliner auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße aus der U-Bahn heraus bei der Durchfahrt durch den Ostsektor mit der von der West-Berliner BVG betriebenen U-Bahnlinie Wedding-Kreuzberg verhaftet haben, und wenn ja, was hat die Bundesregierung unternommen? Zu Frage B 126: Die Behauptung des Herrn Fritz Wilke im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" Nr. 10/78, Seite 60, über eine angeblich mangelhafte Information von Ratsuchenden über evtl. Gefährdungen bei der Benutzung der Transitwege von und nach Berlin (West) trifft in der dort dargestellten Art und Weise nicht zu. Über die Festnahme des Ehepaares, dessen Fall H err Wilke vermutlich gemeint hat, und die damit zusammenhängende Problematik hat die Bundesregierung. den Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen des Deutschen Bundestages am 16. April 1975 ausführlich unterrichtet. Die Bundesregierung hat alle Personen, die sich über eine evtl. Gefährdung bei einer Reise in oder durch die DDR im unklaren sind, aufgefordert, einen Rat des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen einzuholen. In Berlin (West) werden derartige Auskünfte von der zentralen Beratungsstelle beim Innensenator erteilt. Konkret gefährdete Personen werden selbstverständlich vor derartigen Reisen gewarnt. In den vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen herausgegebenen 6684* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 und in großer Auflage verbreiteten Merkblättern „Reisen in die DDR" und „Reisen nach und von Berlin (West)" wird u. a. auch zu der Frage Stellung genommen, welche Personen bei Reisen in oder durch die DDR evtl. gefährdet sind. Zu Frage B 127: Es trifft zu, daß am 28. April 1974 ein West-Berliner — Heinrich Schostek — von Angehörigen der Sicherheitsorgane der DDR verhaftet wurde, als er mit der U-Bahn von Kreuzberg über Friedrichstraße (Ost-Berlin) nach Wedding fahren wollte. Herr Schostek ist ehemaliger DDR-Bürger und flüchtete 1965 als Angehöriger der NVA in die Bundesrepublik Deutschland. Er hat — allein und mit anderen — wiederholt Grenzanlagen beschädigt, Grenzorgane der DDR provoziert und an der Grenze demonstriert; letzteres unter teilweiser Vorankündigung beim MfS unter voller Namensnennung. U-Bahnfahrten durch den Ostsektor der Stadt hat er wiederholt durchgeführt, und zwar in voller Kenntnis des Risikos seiner Verhaftung und entgegen der Warnungen von Bekannten. Herr Schostek wurde am 17. September 1974 durch das Stadtgericht von Groß-Berlin zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt, und zwar gem. §§ 101, 102, 110 StGB/DDR „wegen Terrors im schweren Fall", § 106 StGB/DDR „staatsfeindliche Hetze", § 105 StGB/DDR „staatsfeindlicher Menschenhandel", §§ 63, 64 StGB/DDR „mehrfacher Grenzverletzung" . Er ist in die besonderen Bemühungen der Bundesregierung einbezogen; reguläres Strafende ist am 27. April 1987. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 128) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die in Gorleben geplante Entsorgungsanlage im Falle ihrer hundertprozentigen Sicherheit dann auch überall woanders gebaut werden könne? Die Vorauszahl des Standorts für das geplante Entsorgungszentrum geschah unter Beachtung einer Vielzahl von Kriterien. Insbesondere waren Gesichtspunkte der Raumordnung und Landesplanung zu berücksichtigen; vor allem mußte aber ein geeigneter Salzstock für das geplante Endlager radioaktiver Abfälle vorhanden sein. Die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission haben in ihrer am 20. Oktober 1977 abgegebenen Beurteilung und Empfehlung zur grundsätzlichen sicherheitstechnischen Realisierbarkeit des Entsorgungszentrums unter anderem die — Bevölkerungsverteilung — Boden- und Wassernutzung — Gewerbe und Industrie — Verkehrswege — meteorologischen Verhältnisse — geologischen und seismischen Verhältnisse — hydrologischen Verhältnisse — Strahlenexposition in der Umgebung bewertet und sind zu dem Ergebnis gelangt, daß der Standort für die oberirdisch zu errichtenden Anlagen geeignet ist, und daß auf Grund der großen Ausdehnung des Salzstocks Gorleben die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen dort möglich ist. Angesichts dieser komplizierten Zusammenhänge teilt die Bundesregierung nicht die Auffassung, daß das Entsorgungszentrum auch überall woanders gebaut werden könnte, unabhängig davon, daß im Rahmen der noch bevorstehenden Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren dafür Sorge zu tragen sein wird, daß an diesem Standort die Sicherheit sowohl für die Bevölkerung als auch die in den Anlagen Beschäftigten gewährleistet ist. Die Bundesregierung schließt aber nicht aus, daß auch an anderen Standorten die Voraussetzungen für die Errichtung und den sicheren Betrieb des Entsorgungszentrums erfüllt werden könnten, insbesondere wenn dort gleichzeitig auch ein geeigneter Salzstock für die Endlagerung radioaktiver Abfälle verfügbar ist. Anlage 82 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage B 129) : Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Mischfinanzierungsregelung bei der Fraunhofer-Gesellsdiaft, insbesondere in bezug auf die Entscheidungsfähigkeit und Organisationsflexibilität der Gesellschaft, und gedenkt die Bundesregierung, den früheren Zustand wieder anzustreben? Rechtsgrundlage für die gemeinsame Finanzierung der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) durch Bund und Länder im Verhältnis von 90 : 10 ist Art. 91 b GG sowie die Rahmenvereinbarung Forschungsförderung und deren Ausführungsvereinbarung Fraunhofer-Gesellschaft. Die gemeinsame Finanzierung ist seit dem 1. Januar 1977 in Kraft. Die Wirtschaftsplanverhandlungen 1977 und 1978 haben gezeigt, daß die an der Finanzierung beteiligten Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland) nicht ohne weiteres bereit sind, den vom Bund für sinnvoll gehaltenen Aufwuchs der FhG mitzutragen. Es bleibt abzuwarten, ob , sich dieser- Eindruck bei den Wirt- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1978 6685* schaftsplanverhandlungen der kommenden Jahre, wiederholen wird. Wegen der kurzen Laufzeit der gemeinsamen Finanzierung erscheint es mir verfrüht, schon jetzt die frühere Regelung wiederanzustreben. Angesichts der Besonderheiten der FhG als anwendungs- und industrieorientierte Forschungsorganisation halte ich eine reibungslose Praxis bei der gemeinsamen Bund/Länder-Finanzierung für dringend erforderlich. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 130): Trifft es zu, daß die Bundesregierung ein kommerzielles Unternehmen beauftragt hat, bei den Ländern Unterlagen für den Bericht der Bundesregierung über die strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems zu ermitteln, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung ein kommerzielles Unternehmen beauftragt, Unterlagen für die Erstellung ihres Berichts über die strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems einzuholen, und warum hat sie sich nicht direkt mit den Ländern in Verbindung gesetzt, um, wie es der Wunsch der Ministerpräsidenten der Länder gewesen ist, diesen Bericht gemeinsam mit den Ländern zu erarbeiten? Nein. Die Bundesregierung hat kein kommerzielles Unternehmen damit beauftragt, Unterlagen für die Erstellung ihres Berichtes über die strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems einzuholen; sie hat diesen Bericht aus allgemein zugänglichen Quellen bzw. ihr vorliegenden Unterlagen erarbeitet. Richtig ist, daß das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft ein kommerzielles Unternehmen damit beauftragt hat, ein Poster zu entwerfen, auf dem das Bildungswesen der Bundesrepublik unter besonderer Berücksichtigung der Lage in den einzelnen Ländern dargestellt wird, um häufige Nachfragen nach derartiger Information erfüllen zu können. Im Zusammenhang mit diesem Auftrag hat sich das Unternehmen mit der Bitte um Unterlagen an die Kultusministerien gewandt; eine Bitte, die dem Unternehmen nur von einem Bundesland, das Informationen über sein Bildungssystem verweigert hat, abgeschlagen worden ist. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage B 131): Ist die Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 21. März 1978 zutreffend, daß das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft ein kommerzielles Unternehmen beauftragt hat, einen Bericht über die strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems zu erstellen, und wie begründet die Bundesregierung gegebenenfalls die Einschaltung eines kommerziellen Unternehmens? In der von Ihnen zitierten Form ist der Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung falsch. Die von Ihnen gestellte Frage ist mit Nein zu beantworten. Die Bundesregierung hat kein kommerzielles Unternehmen damit beauftragt, Unterlagen für die Erstellung ihres Berichtes über die strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems einzuholen oder diesem zuzuarbeiten. Sie hat diesen Bericht vielmehr aus allgemein zugänglichen Quellen bzw. ihr vorliegenden Unterlagen erarbeitet. Richtig ist, daß das Bundesministrium für Bildung und Wissenschaft ein kommerzielles Unternehmen damit beauftragt hat, ein Poster zu entwerfen, das das Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Lage in den einzelnen Ländern darstellt, um häufige Nachfragen nach derartiger Information erfüllen zu können. Zur Vorbereitung der für dieses Poster vorgesehenen Grafik hat das Unternehmen die Kultusministerien der Länder um Unterlagen gebeten. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage B 132) : Trifft es zu, daß das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit bereits eine neue Weltkarte nach Dr. Arno Peters an Gäste der Dritten Welt verteilt, und ist daraus gegebenenfalls zu schließen, daß die Bundesregierung die Einführung der Karte unterstützen und fördern will? Der deutsche Wissenschaftler Arno Peters hat eine Weltkarte entwickelt, die die Länder der Erde entsprechend ihrer tatsächlichen Größe darstellt. Hierdurch werden Verzerrungen der Mercator-Projektion (z. B. Skandinavien erscheint größer als Indien) korrigiert. Diese „neue" Weltkarte ist im Buchhandel und bei Schulbuchverlagen erhältlich. Die ehemalige Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat die Karte einigen Besuchern als Geschenk übergeben. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit verwendet sie in seiner Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel in der Informationsbroschüre POLITIK DER PARTNER. Die Bundesregierung ist von der Anschaulichkeit der „Peters-Karte" überzeugt und plant ihre Verwendung in weiteren geeigneten Informationsmedien. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage B 133) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, denenzufolge die Bundesregierung dem Staat Nicaragua in diesem Jahr einen Kredit in Höhe von 18 Millionen DM gewähren will, und unter welchen Bedingungen und zu welchem Zweck wurden diese Mittel gegebenenfalls bewilligt? Zeitungsmeldungen, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, Nicaragua in diesem Jahr einen Kredit in Höhe von 18 Millionen DM zu gewähren, treffen nicht zu.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus Francke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte schön.


Rede von Ernst Waltemathe
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Francke, abgesehen davon, daß es nicht üblich ist, angebliche Wortzitate aus Ausschußsitzungen, die ja nicht öffentlich sind,

(Dr. Kohl [CDU/CSU]: Stellen Sie doch Ihre Frage!)

hier vorzutragen, darf ich Sie fragen, ob es zutrifft,
daß Herr Paterna im Zusammenhang mit dem Aus-
druck „Trauerspiel" vom Bundesrat gesprochen hat.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Francke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Erstens ist Ihre Behauptung falsch;

    (Zuruf von der CDU/CSU: Eindeutig falsch!)

    er hat genau das Gegenteil gesagt. Zweitens kann ich verstehen, daß Bemerkungen aus Ausschußsitzungen Ihnen natürlich nur dann unangenehm auffallen, wenn sie sich gegen Sie richten.
    Am 9. November 1977 hat die Bundesregierung erstmals in einer Referentenbesprechung ihre Absicht erklärt, eine weitere Verwaltungsvereinbarung nach Art. 104 a des Grundgesetzes über ein Programm zur Förderung heizenergiesparender Maßnahmen mit den Ländern abzuschließen. Zur Finanzierung des Bundesanteils sollte eine Erhöhung der Heizölsteuer dienen. Aber bereits am 14. September 1977 hat Herr Kollege Ravens den Ländern und der Öffentlichkeit — sprich: der Presse — seine Absichten kundgetan.
    Ich habe damit im Grunde alle Elemente, die zwangsläufig zum Scheitern der Aktivität führen mußten, genannt, möchte dies aber in drei Punkten noch verdeutlichen.
    Erstens. Nach dem Wortlaut und dem Verständnis unserer Verfassung sind Bund und Länder gleichberechtigte Partner. Dies bedingt — unabhängig von Stilfragen -, daß man erst seinen Partner informiert und befragt, statt ihn in der Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen zu stellen, ihm öffentlich dezidiert den Inhalt einer Verwaltungsvereinbarung vorzuhalten und im Kommentar sinngemäß nach dem Prinzip zu verfahren: Friß, Vogel, oder stirb! Dies hat nichts, aber auch gar nichts mit einer Partnerschaft, ja noch nicht einmal etwas mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu tun.
    Zweitens. Sie waren in Ihrer Verwaltungsvereinbarung davon ausgegangen, daß das Gesamtprogramm je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern finanziert werden sollte, und haben dabei listigerweise hinzugefügt, Ihren Anteil — den Bundesanteil — würden Sie durch eine Erhöhung der Heizölsteuer refinanzieren. Zum Zeitpunkt Ihrer Erklärung hatten alle Länder mindestens durch Kabinettsbeschluß, ganz zu schweigen von dem vorliegenden und durch die Landesparlamente beschlossenen mittelfristigen Finanzplan, ihren Aufgabenkatalog für das Jahr 1978 finanziell abgesichert und öffentlich bekanntgegeben. Änderungen wären also ohne zum Teil tiefgreifende Veränderungen in den sich aus der Landespolitik zwingend ergebenden politischen Prioritäten gar nicht möglich gewesen.
    Damit bin ich beim dritten, dem verfassungspolitisch gewichtigsten Argument aller — ich betone: aller — Bundesländer gegen Ihr Vorgehen. Sie, Herr Dr. Haack, und die Regierung wollten die Durchführung und Finanzierung auf der Grundlage des Art. 104 a des Grundgesetzes vornehmen.
    Für die Beurteilung dieser Frage ist nach meiner Auffassung der Absatz 4 maßgebend. Er wird in dem Kommentar von Maunz/Dürig/Herzog wie folgt interpretiert — und diese Interpretation haben Sie bislang nicht aus der Welt reden können —:



    Francke (Hamburg)

    Art. 104 a ist keine Generalklausel für die Beteiligung des Bundes an besonders bedeutsamen Investitionen der Länder und Gemeinden. Vielmehr ist die Beteiligung nur in drei Fallgruppen möglich.
    Diese drei Fallgruppen werden dann im einzelnen aufgezählt.
    Keiner dieser Tatbestände, die die Voraussetzung für die Anwendung des Art. 104 a sind, liegen hier vor. Art. 104 a soll eine plötzlich erkennbare Notsituation erfassen und schnell lösen helfen. Er soll die Ausnahme von der Regel ermöglichen. Deshalb hat auch die Konferenz der Finanzminister und Finanzsenatoren am 10. November 1977 einstimmig — ich betone: einstimmig — in Berlin zu dem Vor- gehen der Regierung zu Recht erklärt:
    Die Vorlage der Entwürfe des Bundes zu den Verwaltungsvereinbarungen auf dem Gebiet der Wohnungsbauförderung gibt Anlaß, zu der Praxis der Anwendung des Art. 104 a Abs. 4 Stellung zu nehmen. Die Finanzministerkonferenz beobachtet mit Besorgnis die zunehmende Inanspruchnahme des Instruments der Verwaltungsvereinbarung. Aus ihrer Sicht bestehen folgende Bedenken: Art. 104 GG könnte den ihm zugedachten Charakter einer Ausnahmeregelung verlieren. Durch die häufige Anwendung dieser Rechtsform besteht die Gefahr einer unzulässigen Einwirkung auf die Haushaltswirtschaft der Länder. Für längerfristig angelegte Programme sollte statt der Verwaltungsvereinbarung das nach Art. 104 GG ebenfalls mögliche Instrument des Förderungsgesetzes gewählt werden. Durch die insbesondere im Jahre 1977 'festzustellende vermehrte Inanspruchnahme des Art. 104 GG befürchtet die Finanzministerkonferenz, daß sich der Ausnahmecharakter dieser Regelung verliert, und zugleich wächst auch die Gefahr,
    — sagen die Herren ferner —
    daß die in Art. 109 GG festgelegte Selbständigkeit der Haushaltswirtschaft der Länder durch die von seiten des Bundes weitgehend vorgegebenen Investitionsbereiche in unzulässiger Weise berührt wird.
    Das sind — um es zur Erläuterung zu sagen — nicht nur Befürchtungen der Herren; denn zur Zeit bestehen bereits sieben Verwaltungsvereinbarungen.
    In diesem Zusammenhang haben die Finanzminister am gleichen Tage einstimmig gefordert: Die Förderungsregelung ist nicht durch Verwaltungsvereinbarung, sondern durch Gesetz zu treffen. Trotz dieser begründeten, klaren und alternativen Position hat die Bundesregierung sowohl am 15. November 1977 wie auch später immer wieder den untauglichen Versuch einer Verwaltungsvereinbarung unternommen und damit allein durch ihr Fehlverhalten eine weitere erhebliche Verzögerung der notwendigen und richtigen Maßnahme verursacht. Nicht die
    CDU/CSU-regierten Länder tragen Schuld, sondern
    allein die Bundesregierung und die sie tragende Koalition.

    (Zuruf von der SPD: Warum haben die Länder unterschrieben?)

    Heute liegt nun ein Gesetzentwurf vor, zu dem die Regierung gestern und heute morgen wesentliche Änderungsvorschläge mündlich unterbreitet hat. Herr Paterna, Sie haben gestern gesagt, das sei ein Trauerspiel, und beklagt, daß die SPD-Fraktion nunmehr nicht nur unter Zeitdruck gesetzt werde, sondern auch — ich komme darauf noch zurück — gegen ihre Überzeugungen handeln müßte, wenn sie die Regierungsäußerungen von gestern und auch von heute morgen akzeptieren sollte. Meine Damen und Herren, Sozialisten sind nun einmal Planungsfetischisten. Hauptsache, es besteht eine Absicht und ein Plan; ob er ordnungs-, Finanz- und konjunkturpolitisch ausgereift und vernünftig ist, spielt keine Rolle. Hauptsache, Herr Waltemathe, es gibt einen Plan. Genau nach diesem Muster ist der Gesetzentwurf gestrickt. Er kann deshalb in der vorliegenden Form von uns nicht akzeptiert werden.
    Wir werden zu den Kernpunkten des Gesetzes Änderungsanträge stellen, die ich kurz begründen möchte. Die Regierung gibt dem Gesetzentwurf zwei Zielsetzungen.
    Erstens. Die Energieeinsparung im Gebäudebestand trägt wesentlich zur langfristigen Sicherung des wirtschaftlichen Wachstums bei; sie erfordert entsprechende bauliche Maßnahmen.
    Zweitens. Verstärkte Investitionen zur Energieeinsparung sind auch aus konjunkturellen Gründen erforderlich.
    Zu diesen beiden Zielsetzungen ist folgendes zu sagen.
    Erstens. Weder im Gesetz noch in seiner Begründung, noch in den gestrigen Ausschußberatungen war die Regierung in der Lage, eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen — oder sie wollte es nicht. Beweisen Sie uns im Ansatz, daß Ihre These richtig ist, mit den vorgesehenen Maßnahmen würde in einer bestimmbaren Größe Energie eingespart.

    (Zurufe von der SPD)

    Solange Sie das nicht tun, müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dem Gesetz eine zutreffende Überschrift, aber eine unbewiesene Behauptung in der Zielsetzung gegeben zu haben.
    Zweitens. Konjunkturelle Anreize im Ausbaugewerbe sind nur sehr bedingt nötig; das sowohl nach den Äußerungen des Bundeswirtschaftsministeriums als auch des betroffenen Gewerbes. Als Ergebnis Ihrer Zielsetzung fürchte ich eher eine Verteuerung der Maßnahmen, da der Markt den Preis reguliert, maßgeblich dafür aber die vorhandene freie Kapazität im Verhältnis zur Nachfrage ist.
    Nach meiner Auffassung ist es allein zulässig, zur Zielsetzung des Gesetzes folgendes zu sagen. Das bestehende Wohnungsmodernisierungsgesetz wird um einen neuen Tatbestand erweitert. Daraus folgt, daß sich der Rahmen der staatlichen Förderung sowohl gegenüber dem beschlossenen Haushaltsansatz für 1978 wie auch in den Vorgaben für die Jahre 1979 bis 1982 erhöhen muß. Daß dabei ein zusätzlicher Effekt in Form von eingesparter Energie eintritt, ist zu begrüßen.



    Francke (Hamburg)

    Bei dieser Sachlage haben wir dafür Sorge getragen, daß sich die Bestimmungen dieses Änderungsgesetzes ordnungs-, finanz- und rechtssystematisch in das bestehende Gesetz eingliedern lassen bzw. daß da, wo bereits im bestehenden Gesetz Unklarheiten oder Ungereimtheiten bestehen, diese ausgeräumt werden.
    Bevor ich zu den Details unserer Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge komme, lassen Sie mich vier Vorbemerkungen machen.
    Das bestehende Förderungssystem im Wohnungsbau besteht aus einer Mischung von direkter und indirekter, sprich steuerlicher Förderung. An diesem System soll zur Zeit festgehalten werden.
    Der finanzielle Rahmen für Mindereinnahmen bzw. für die Gewährung von Zuschüssen soll in den kommenden fünf Jahren bis 1982 die 4,35-Milliarden-DMGrenze nicht überschreiten.
    Die im Bundeshaushalt 1978 für die Zuschußgewährung vorgesehenen Mittel dürfen nicht reduziert werden, da sich die steuerlichen Maßnahmen erst im Haushaltsjahr 1979 auswirken.
    Bei der Berechnung unserer Vorschläge sind die Folgerungen aus dem Erlaß vom 28. Februar 1978 des Bundes- und der Länderfinanzminister außer Ansatz geblieben, genauso wie das offensichtlich auch die Regierung zwischenzeitlich tut. Wir halten es allerdings für richtig, den Inhalt des Erlasses in das geltende Gesetz zu übernehmen.
    Die CDU/CSU-Fraktion betrachtet die Aufgabe der Modernisierung auch im Rahmen der zusätzlichen Möglichkeiten, Energie einzusparen, als Daueraufgabe. Sie stellt daher dem Regierungsentwurf, der eine ausschließliche Subventionslösung vorsieht, eine gleichgewichtige Kombination von steuerlichen Erleichterungen und von Zuschußgewährung gegenüber. Mit dieser Alternative wird an das bestehende System zur Förderung wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen angeknüpft.
    Darüber hinaus haben steuerliche Lösungen insbesondere den Vorteil, daß sie zur Vermeidung eines bürokratischen Antragswesens beitragen und die notwendige schnelle Privatinitiative wesentlich rascher aktivieren können. Lassen Sie mich zum Beweis meiner These auch daran erinnern, daß die sehr schlechten Erfahrungen der Vergangenheit — als Stichwort nenne ich nur das „Windhundverfahren" — nur mit einer auch steuerlichen Lösung für die Zukunft gemindert bzw. vermieden werden können. Steuerliche Lösungen stellen für den Bürger einen Rechtsanspruch dar, auf den er sich langfristig einstellen kann und der ihn nicht zwingt, unnötige Hast an den Tag zu legen.
    In diesem Zusammenhang muß die Frage gestellt werden — und ich will sie aus meiner Sicht gleichzeitig beantworten —: Soll ein Antragsberechtigter beides fordern können, soll also eine Kumulation stattfinden, oder soll sie nicht stattfinden? Hierzu vertreten wir eine klare Meinung: Nein; der Antragsteller soll und kann zwischen einer Bezuschussung und einer steuerlichen Hilfe wählen. Dabei will ich gerne hinzufügen, daß für einkommensschwache Bevölkerungskreise eine Möglichkeit zur
    Doppelförderung aus sozialen Gründen geschaffen werden sollte.
    Im einzelnen werden folgende Änderungen vorgeschlagen, wobei ich an dieser Stelle darauf verzichte, sie bis ins letzte Detail zu erläutern; dazu wird im Ausschuß ausreichend Zeit sein:
    Erstens. Änderung des § 21 a des Einkommensteuergesetzes mit dem Ziel, eine steuerliche Begünstigung von eigengenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch eine Gleichbehandlung des Erhaltungsaufwandes wie bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern zu erreichen. Dieser Vorschlag stellt den zentralen Punkt unserer Alternative dar.
    Zweitens. Wir wollen die Einbeziehung von Gebäuden, die nach dem 31. Dezember 1956, jedoch vor dem 1. Januar 1978 hergestellt sind, in die ,Regelungen des § 82 a.
    Drittens. Es geht um eine Harmonisierung des Maßnahmekatalogs der Anlage 7 zu § 82 a, also über den Wärmeschutz hinausgehend, mit dem § 4 Abs. 3 des Wohnungsmodernisierungsgesetzes in der Fassung des Regierungsentwurfs.
    Viertens. Steuerlicher Anreiz bedeutet für uns auch, daß wir die Abschreibungssätze des § 82 a verdoppeln wollen auf 20 °/o im ersten Jahr, dem Jahr der Fertigstellung also, und in den folgenden vier Jahren.
    Fünftens. In diesem Zusammenhang sind auch unsere Vorschläge zu sehen, dann eine erhöhte Absetzung bei Gebäuden vorzusehen, die nach dem 1. Januar 1978 fertiggestellt sind, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die zum Anschluß an ein energiesparendes Fernwärmenetz, zum Einbau von Wärmepumpen, zum Einbau von Solarkollektoren und für Anlagen zur Zurückgewinnung und Speicherung von Wärme dienen.
    Ferner soll eine Ausdehnung der erhöhten Absetzung auf Wohngebäude, die zum Betriebsvermögen gehören, vorgesehen werden sowie für sonstige Räume gelten, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen.
    Nun habe ich gesagt: ein solches Gesetz muß systemgerecht sein und daher sich finanzpolitisch ausgewogen zwischen einer steuerlichen Lösung und einer Subventionslösung darstellen. Das heißt konkret: die CDU/CSU spricht sich dafür aus, daß die einkommensschwachen Bevölkerungskreise und die Wohnungsunternehmen, bei denen sich steuerliche Entlastungen nicht auswirken, eine äquivalente Förderung erfahren und entsprechende Zuschüsse erhalten.
    Dabei soll folgender Personenkreis begünstigt werden:
    1. Eigentümer von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen, wenn das Gesamteinkommen des Eigentümers und der zur Familie rechnenden Angehörigen im Sinne des § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes die dort bezeichneten Grenzen nicht übersteigt,
    2. Eigentümer von Mietwohnungsgebäuden unter denselben Voraussetzungen wie bei der Moderniesierung,



    Francke (Hamburg)

    3. gemeinnützige Wohnungsunternehmen unter denselben Voraussetzungen wie bei der Modernisierung,
    4. juristische Personen, die Eigentümer von sonstigen Räumen und von der Körperschaftsteuer befreit sind, d. h. Kirchen und Stiftungen. Hierbei soll es jedoch eine Beschränkung der Förderung auf Wohngebäude _geben.
    In diesem Zusammenhang muß ich deutlich sagen, daß mich und uns die im Ausschuß vorgetragenen Argumente des Vertreters der kommunalen Spitzenverbände gegen eine steuerliche Lösung keinesfalls überzeugt haben. Dies konnte auch um so weniger der Fall sein, weil gleichzeitig die Vertreter des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindeverbundes in der gleichen Sitzung eine, um es sehr vorsichtig auszudrücken, differenzierte Ansicht dazu geäußert haben.
    Lassen Sie mich zu zwei anderen wichtigen Themen überleiten. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, daß wir das bestehende Modernisierungsgesetz und die zu beschließende Änderung ordnungs- und rechtspolitisch gleichbehandeln müssen und möglicherweise vorhandene Fehler ausbessern sollten. In der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms hat die Bundesregierung erklärt — ich zitiere —:
    Die Bundesregierung wird in der ersten Jahreshälfte 1978 Änderungen des Mietrechts vorschlagen, die bestehenden Hindernisse für energieeinsparende Investitionen des Vermieters ab-
    bauen und die Rechtsbeziehungen zum Mieter regeln. Zu diesem Zweck soll
    — sagt die Regierung —
    unter Wahrung der berechtigten Interessen des Mieters die Duldungspflicht des Mieters gegenüber energieeinsparenden Investitionen erweitert und eine Möglichkeit geschaffen werden, die Miete im Hinblick auf die energiesparenden und dadurch auch den Mieter begünstigenden Investitionen angemessen zu erhöhen.
    Ich frage Sie, Herr Dr. Haack, wo bleiben Ihre konkreten Vorschläge? Spätestens, meine ich, hätten Sie sich mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs äußern müssen. Aber genauso ungenau, unkonzentriert und unüberlegt wie der ganze Entwurf haben Sie auch in diesen angesprochenen Fragen gearbeitet. Vor der Verabschiedung des Novellierungsgesetzes muß nach unserem Verständnis von Ihnen, von der Bundesregierung eine klare und präzise formulierte Vorlage zu diesem Themenkreis eingebracht sein.
    Hierzu hat sich im übrigen auch schon der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 17. März geäußert und Sie in gleicher Richtung aufgefordert.
    Damit komme ich zum Schluß. Nach unserer Auffassung ist eine vernünftige Maßnahme von der Regierung falsch im Ansatz und in der Methode behandelt worden, was zu einer nicht notwendigen Verzögerung geführt hat. Der Gesetzentwurf ist ordnungspolitisch sowie finanz- und rechtspolitisch schlecht. Er bedarf zu seiner Anwendung einer
    gründlichen Überarbeitung. Dies wird durch unsere Änderungsanträge ermöglicht werden.
    An diesen Feststellungen ändert auch nichts die Tatsache, daß Sie, Herr Dr. Haack, sowohl gestern als auch heute Änderungen mündlich angekündigt haben. Im Gegenteil, es bestärkt nur unsere Argumentation. Ihre Fraktion hat doch gestern im Ausschuß klipp und klar erklärt, sie würde den von uns vorgeschlagenen Änderungen nur zustimmen, weil anders keine Mehrheiten zu erzielen wären. Mit anderen Worten: Nicht aus Überzeugung wird das Gesetz durch Sie mit verbessert werden, sondern ausschließlich, weil Sie sich gegen die CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat nicht durchsetzen können. Wir begrüßen dies sehr, weil dadurch ein weiterer Beweis für die Notwendigkeit geliefert wurde, schlechte Regierungsvorlagen durch sachlich überzeugendere Lösungen der CDU/CSU-Fraktion zu ersetzen.

    (Zuruf von der SPD: Sie sind für das imperative Mandat!)

    Von dieser Bemerkung mache ich auch deshalb keine Abstriche, weil die Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung gestern und heute hat vortragen lassen, materiell nicht den Notwendigkeiten entsprechen, wie wir und eine Vielzahl von Bürgern in ihren Einwendungen gegen die Regierungsvorlage sie sehen und fordern.
    Wie hatte doch der Kollege Paterna gestern gesagt: Es ist ein Trauerspiel. Ich habe dem in bezug auf die Regierungsvorlage nichts hinzuzufügen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)