Berichtigung
78. Sitzung, Seite 6162 B, viertletzte Zeile: Zwischen den Worten „als normal" ist das Wort „nicht" einzufügen.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Ahrens ** 10. 3.
Dr. Aigner * 10. 3.
Alber * 10.3.
Dr. Bangemann * 10. 3.
Blank 10. 3.
Brandt 10. 3.
Coppik 10.3.
Damm 10. 3.
Dr. Dollinger 10.3.
Engholm 10. 3.
Eymer 10. 3.
Fellermaier * 10. 3.
Dr. Fuchs * 10. 3.
Dr. Haack 10.3.
Haase (Fürth) * 10. 3.
Haberl 10. 3.
von Hassel 10. 3.
Höffkes 10. 3.
Ibrügger * 10.3.
Dr. h. c. Kiesinger 10. 3.
Dr. Kraske 17. 3.
Kraus 10. 3.
Leber 17. 3.
Lemp * 10. 3.
Lenders 17. 3.
Dr. Mende * 10. 3.
Müller (Bayreuth) 10. 3.
Müller (Mülheim) * 10. 3.
Dr. Narjes 10. 3.
Ravens 10. 3.
Scheffler ** 10.3.
Schmidt (Würgendorf) ** 10. 3.
Schreiber * 10.3.
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-
Hohenstein 10. 3.
Strauß 17. 3.
Dr. Warnke 10. 3.
Wawrzik 10. 3.
Anlage 2
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Jochimsen auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/1573 Fragen A 1 und 2) :
Ist es richtig, daß der Bund künftig auf jede Einwirkungsmöglichkeit, wieviel Studienplätze mit den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln geschaffen werden, verzichten will?
Stimmt es, daß das bisherige bewährte Richtwertsystem so geändert werden soll, daß in Zukunft universitäre Bauvorhaben der Länder ohne Rücksicht auf einen Richtwerthöchstsatz mit der Hälfte aller entstehenden Investitionskosten vom Bund den Ländern gegenüber gefördert werden?
für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
sa für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Zu Frage A 1:
Nein, der Bund wird auch künftig alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um mit den vorhandenen Bundesmitteln eine möglichst große Zahl von Studienplätzen zu schaffen. Die gegenwärtig mit den Ländern geführten Verhandlungen sollen die Anwendung der im 7. Rahmenplan einvernehmlich festgelegten Grundsätze der Baukostenprüfung so konkretisieren, daß Schwierigkeiten und vor allem Bauverzögerungen vermieden werden, die sich nach Ansicht aller Beteiligten in der Praxis ergeben könnten.
Zu Frage A 2:
Nein. Das bisherige Richtwertsystem soll - wie in den Erläuterungen zum Bundeshaushaltsplan vorgesehen - entsprechend der verfassungsrechtlichen Verantwortlichkeit von Bund und Ländern als „wesentliche Grundlage für die Flächen- und Kostenplanung" beibehalten bleiben.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 8/1573 Frage A 44):
Trifft es zu, daß der Freistaat Bayern entschieden hat, eine Sonderstraßenbenutzungsgebühr für Schwertransporte auf bayerischen Straßen einzuführen, und wenn ja, welche Folgerungen werden sich nach Auffassung der Bundesregierung daraus unter anderem im Hinblidck auf mögliche Verteuerungen und Erschwernisse des deutschen Exports von schweren Gütern, z. B. in den vorderen Orient und Afrika, und auf Erschwernisse bei neuen Industrieansiedlungen in Bayern ergeben?
Es trifft zu, daß das Bayerische Staatsministerium des Innern eine Verordnung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren bei Bundesfernstraßen und bayerischen Staatsstraßen erlassen hat. Die Verordnung erfaßt nur die erlaubnispflichtige Sondernutzung. Unter diese fällt auch das Benutzen von Straßen durch Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht, Achslasten oder Abmessungen die nach der Straßenverkehrszulassungsordnung bestimmten Grenzen überschreiten. Die Verordnung ist am 1. Januar 1978 in Kraft getreten. Über die Auswirkungen der Gebührenerhöhungen stehen der Bundesregierung wegen der kurzen Zeitspanne noch keine Ergebnisse zur Verfügung. Die Bundesregierung wird sich mit der Bayerischen Staatsregierung in Verbindung setzen und eine Klärung herbeiführen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 8/1573 Fragen A 47 und 48) :
6242* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Beabsichtigt die Bundesregierung, ausgehend von der Forderung der kommunalen Spitzenverbände, das Personenbeförderungsgesetz vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) dahin gehend zu ändern, daß an die privaten gewerblichen Unternehmer des Rettungs- und Krankentransportdienstes strengere Anforderungen gestellt werden, die von den Trägern des öffentlichen Rettungs-und Krankentransportdienstes bereits weitgehend erfüllt werden?
Sieht die Bundesregierung darin ein geeignetes Mittel, um Wettbewerbsverzerrungen zu verringern mit der Folge, daß die vom öffentlichen Rettungs- und Krankentransport vorzuhaltenden Kapazitäten besser genutzt werden, und damit eine größere Wirtschaftlichkeit erreicht wird?
Zu Frage A 47:
Im Rahmen der nächsten Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes wird in Abstimmung mit den Bundesländern und den Ressorts für Arbeit und Sozialordnung, für Gesundheit, für Inneres und für Wirtschaft auch die Frage der Verbesserung der fachlichen Qualifikation privater Unternehmer bei der Durchführung von Rettungsdiensten und Krankentransporten zu prüfen sein. Hierbei wird voraussichtlich zwischen der Beförderung nicht betreuungsbedürftiger Patienten mit Personenkraftwagen und der Beförderung betreuungsbedürftiger Patienten mit Spezialfahrzeugen zu unterscheiden sein. Im Hinblick auf die gewichtigen unterschiedlichen Interessen der Betroffenen kann die Prüfung der Frage, ob und inwieweit durch Berufszulassungs- und Berufsausübungsregelungen in diese Dienstleistungen eingegriffen werden kann, nicht kurzfristig abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß Rettungs- und Krankentransporte seit vielen Jahren nicht nur von Sanitätsorganisationen und Feuerwehren, sondern auch von privaten Unternehmen durchgeführt werden.
Zu Frage A 48:
Eine allgemeine Verschärfung der Anforderungen ohne Rücksicht auf die Art des Krankentransports wäre kein geeignetes Mittel zur Regelung des Wettbewerbs. Etwaige Maßnahmen könnten für die Beförderung von betreuungsbedürftigen Patienten mit Spezialfahrzeugen angezeigt sein. Wenngleich regionale Unterschiede bestehen, wird allerdings angesichts der in fast allen Bundesländern verhältnismäßig geringen Zahl privater Unternehmer mit Spezialfahrzeugen eine wesentliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Rettungs- und Krankentransportträger dadurch nicht zu erreichen sein.
Anlage 5
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/1573 Fragen A 55 und 56) :
Wie hoch ist der Anteil des Telefonverkehrs, der in der Bundesrepublik Deutschland über Kabel und über Richtfukstredcen geführt wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung von Nachrichtenexperten, daß die über Kabel geführten Telefongespräche abhörsicherer sind als der über Mikrowellen abgewickelte Fernsprechverkehr, und hat die Bundesregierung die Absicht, den Telefonverkehr stärker zu verkabeln, und in welchem Tempo wird dies gegebenenfalls geschehen?
Zu Frage A 55:
Die Abwicklung des Fernmeldeverkehrs in der Bundesrepublik erfolgt im Ortsnetz — mit Ausnahme von Funkgesprächen — ausschließlich über Kabel.
Auch Ferngespräche über geringe Entfernungen — ca. 15 bis 20 km — werden fast zu 100 °/o über Kabel abgewickelt.
In der weiteren Fernnetzebene verhalten sich die Übertragungskapazitäten in Kabeln zu denen im Richtfunk wie 70 zu 30.
Zu Frage A 56:
Die Übertragungsmedien „Kabel" und „Richtfunk" wurden nicht nur aus ökonomischen, sondern auch aus Gründen der betrieblichen Sicherung (Verteilung auf zwei Medien) eingeführt.
Ein illegales Abhören mit entsprechendem technischen Aufwand ist bei beiden Medien möglich. Eine noch stärkere Verkabelung würde deshalb zu keiner Erhöhung der Abhörsicherheit führen, dagegen aber eine Minderung der Betriebssicherheit bewirken.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 59 und 60):
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie viele Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland nicht nach den Erkenntnissen der Wärmedämmung (Energiesparbuch des Bundesbauministeriums 04.024) gebaut worden sind, und mit welchem Gesamtaufwand rechnet die Bundesregierung für die Durchführung von Wärmedämmungsmaßnahmen?
Werden mit dem neuen Modernisierungsprogramm nur bestimmte Einkommensgruppen bedacht, und wenn ja, wird die Bundesregierung Änderungen des § 51 Abs. 2 Nr. 1 EStG und des § 82 a EStDV vorschlagen, um allen Wohnungsinhabern und Hausbesitzern die Wärmedämmung zu erleichtern, die auf Grund der zu geringen Finanzmasse nicht am Modernisierungsprogramm teilhaben können?
Zu Frage A 59:
Die Frage des Herrn Abgeordneten Kolb kann nur allgemein beantwortet werden. Zur Frage erstens: Das Energiesparbuch für das Eigenheim enthält keine technischen Vorschriften für den Wärmeschutz bei neu zu errichtenden Gebäuden; es gibt lediglich Hinweise und konstruktive Beispiele für Verbesserungsmaßnahmen im Gebäudebestand. Bestehende Gebäude, insbesondere die nach dem Kriege errichteten, weisen fast ausschließlich nur den bauphysikalischen erforderlichen Mindestwärmeschutz auf, der nach den heutigen Erkenntnissen im Hinblick auf einen sparsamen Heizenergieeinsatz unzureichend ist. Im Gebäudebestand sind daher wärmeschutztechnische Verbesserungsmaßnahmen im allgemeinen erwünscht und erforderlich. Diese Maßnahmen müssen aber unter Berücksichtigung architektonischer, bautechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte jeweils ausgewählt werden. Hierzu gibt das Ener-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6243*
giesparbuch für das Eigenheim Anleitungen. Daraus folgt für die Frage zweitens: Der Gesamtaufwand für Wärmedämmungsmaßnahmen kann nicht präzisiert werden, um so weniger als solche Aufwendungen in vielen Fällen mit Maßnahmen im Bereich der Heizungstechnik gekoppelt sind.
Zu Frage A 60:
Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes, den die Bundesregierung am 8. Februar 1978 dem Bundesrat zugeleitet hat (Bundesratsdrucksache 85/78), hängt die Förderung energiesparender Maßnahmen nicht vom Einkommen des Hauseigentümers ab. Das Programm soll auch so dotiert werden, daß jeder Antragsteller eine hohe Förderungschance hat. Der Bund hat für die Jahre 1978 bis 1982 einen Betrag von 2,175 Milliarden Deutsche Mark bereitgestellt.
Bereits das geltende Einkommensteuerrecht begünstigt u. a. Maßnahmen zum Zweck des Wärmeschutzes, und zwar ebenso für den durch die neuere Rechtsprechung erweiterten Bereich des Erhaltungsaufwands wie für den über § 82 a EStDV begünstigten Herstellungsaufwand.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 61):
Mit welchen Mieterhöhungen muß ein Mieter nach Durchführung energiesparender Maßnahmen auf Grund der Novelle der Bundesregierung zum Wohnungsmodernisierungsgesetz rechnen?
Energiesparende Maßnahmen können nach § 3 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe zu einer Mieterhöhung führen, wenn sie den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen. Bei voller Ausnutzung kann dies bis zu 14 % der berücksichtigungsfähigen Kosten führen.
Ich will versuchen, die zusätzliche finanzielle Belastung des Mieters — also die Mieterhöhung minus der zu erwartenden Heizkostenersparnis — an Hand eines typischen Förderungsfalls darzustellen. Dazu gehe ich von folgenden Annahmen aus:
In einer Wohnung von 70 qm Wohnfläche werden energiesparende Maßnahmen mit Kosten von 7 000,— DM vorgenommen. Durch einen öffentlichen Einmalzuschuß werden die berücksichtigungsfähigen Kosten um 25 % vermindert. Die monatlichen Heizkosten pro qm, die bisher 1,— DM pro qm betrugen, vermindern sich durch die energiesparenden Maßnahmen um 30 %, also 0,30 DM pro qm. Bei voller Ausnutzung der Mieterhöhungsmöglichkeit würde sich dadurch eine zusätzliche finanzielle Belastung des Mieters in Höhe von 0,58 DM pro qm ergeben. Dieser Mieterhöhung steht als Äquivalent die Gebrauchswerterhöhung der Wohnung gegenüber. Allerdings stellt sich die Frage, ob die gegenwärtige Marktlage eine volle Ausnutzung des rechtlichen Mieterhöhungsspielraums gestattet. Außerdem dürften bei dem gegenwärtigen Zinsniveau viele Hauseigentümer auf eine volle Ausschöpfung des rechtlich zulässigen Mieterhöhungsspielraums verzichten.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksachen 8/1573 Fragen A 62 und 63):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob der Leiter der Wehrsportgruppe Hoffmann im Besitz gültiger Waffenscheine ist, und wenn ja, für welche Einzelwaffen haben diese Waffenscheine Geltung?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, von welcher Behörde diese Waffenscheine ausgestellt wurden und wie seitens des Antragstellers die Notwendigkeit für die Erteilung von Waffenscheinen begründet wurde?
Wenn der Fragesteller damit einverstanden ist, würde ich, Herr Präsident, seine beiden Fragen gern zusammen beantworten. Die Länder vollziehen das Waffengesetz als eigene Angelegenheit. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat am 7. März 1978 mitgeteilt, daß für Herrn Hoffmann auf Grund der Anmeldung der Schußwaffen durch die Stadt Nürnberg im Jahre 1973 drei Waffenbesitzkarten ausgestellt wurden, in die insgesamt 18 Schußwaffen (3 Pistolen, 1 Revolver und 14 Langwaffen) eingetragen wurden. Ein Waffenschein sei von Herrn Hoffmann nicht beantragt worden. Mit Bescheid vom 24. Oktober 1974 habe die Stadt Nürnberg Herrn Hoffmann die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schußwaffen untersagt und die sofortige Vollziehung des Bescheides angeordnet. Das Verwaltungsgericht Ansbach habe die sofortige Vollziehung aufgehoben; das Verfahren in der Hauptsache sei noch anhängig.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1573 Fragen A 64 und 65):
Was hat die Bundesregierung seit dem Tübinger Vorfall im Jahr 1976 im einzelnen unternommen, um zusammen mit dem Freistaat Bayern die Zuständigkeit für ein Verbot der sogenannten Wehrsportgruppe Hoffmann zu klären, welche Fragen sind derzeit noch offen, und bis wann ist mit einer abschließenden Klärung zu rechnen?
Welche materiellen Gründe haben die Bundesregierung nach einer vierjährigen Beobachtung der Wehrsportgruppe Hoffmann durch die zuständigen Sicherheitsbehörden bislang davon abgehalten, ein Verbotsverfahren einzuleiten oder beim Freistaat Bayern auf eine Einleitung hinzuwirken, nachdem die Kompetenzfrage laut Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs Baum das Verbotsverfahren oder entsprechende Überlegungen nicht beeinträchtigt hat?
Die Zuständigkeit für Verbotsverfügungen ist in § 3 Abs. 2 des Vereinsgesetzes geregelt.
Einige der bekanntgewordenen Sachverhalte sprechen für die Zuständigkeit des Bundesministers des Innern für ein etwaiges Vereinsverbot.
6244* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Offentliche Äußerungen darüber, ob außer polizeilichem Eingreifen und der strikten Anwendung der Strafvorschriften die gravierenden Maßnahmen des Vereinsgesetzes angezeigt erscheinen, sind nach Auffassung der Bundesregierung nicht sachdienlich.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 66):
Handelt es sich bei dem öffentlichen Aufruf zur Sammlung von Geld für die Ausrüstung einer Guerilla-Kompanie um eine Tätigkeit oder Bestrebung, deren Beobachtung und Auswertung dem Bundesamt für Verfassungsschutz obliegt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Herr Abgeordneter, um Ihre Frage zutreffend beantworten zu können, wäre es erforderlich, den Ihrer Frage zugrunde liegenden Sachverhalt dahin zu vervollständigen, wer oder welche Organisation zur Sammlung von Geld, für wen (welche Person oder Organisation) und für welchen Zweck aufgerufen hat. Erst dann ist eine Beurteilung möglich, ob diese Tätigkeit der Beobachtung und Auswertung durch die Verfassungsschutzbehörden obliegt.
Ich bin selbstverständlich zu einer Antwort bereit, wenn Sie Ihre Frage in der von mir aufgezeigten Richtung vervollständigen könnten.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schwarz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 67 und 68):
Trifft es zu und billigt es die Bundesregierung, daß der Präsident des Bundeskriminalamts zwar das von ihm zu liefernde Konzept für die Fortentwicklung des polizeilichen Datenverbunds seit über einem Jahr seinem Bundesminister und den Ländern schuldig bleibt, seine Vorstellungen dazu aber statt dessen auf einer SPD-Veranstaltung in Berlin verkündete?
Hat der Präsident des Bundeskriminalamts behauptet, ohne das Datenverarbeitungssystem des Bundeskriminalamts sei noch kein einziger der 20 meistgesuchten Terroristen bekannt, und wenn ja, wie ist nach Auffassung der Bundesregierung diese Behauptung mit der Wirklichkeit kriminalistischer Arbeit in Übereinstimmung zu bringen?
Der Präsident des Bundeskriminalamtes hat dem Bundesminister des Innern im Laufe des Jahres 1977 einen ersten Vorschlag für die Fortentwicklung des polizeilichen Datenverbundes vorgelegt. Er hat die Grundzüge dieses Konzepts am 2./3. Februar 1977 den zuständigen Gremien der Innenministerkonferenz und am 14. Dezember 1977 dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorgetragen.
Das Konzept wirft eine Reihe schwieriger Fragen auf, deren Klärung erst in diesen Tagen abgeschlossen werden kann. Dazu war es erforderlich, ein Gutachten eines Universitätsinstituts über die informatorische Realisierbarkeit der Errichtung einer Straftaten-/Straftäterkartei einzuholen. Ferner hat sich in
den letzten Monaten eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit diesem neuen Konzept befaßt. Dies Konzept wird jedoch voraussichtlich noch in diesem Monat den Innenministern/Senatoren für Inneres der Länder vorgelegt werden können. Es wird die notwendige technische Vereinheitlichung durch gewisse Zentralisation der Ausrüstung und Programmierung und eine entsprechende Stellung des Bundeskriminalamtes bei der Bestimmung der Form und der Art und Weise der auszutauschenden Nachrichten anstreben. Diese Konzeption soll auch der beabsichtigten Novellierung des BKA-Gesetzes mit einer den sachlichen Bedürfnissen wie der technischen Entwicklung angepaßten Neufassung der Vorschriften über die Aufgabe des Bundeskriminalamtes als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts-und Nachrichtenwesen zugrunde liegen.
Im übrigen hat der Präsident des Bundeskriminalamtes keineswegs in Berlin die Konzeption zur Neuordnung des INPOL-Systems dargelegt. Der Präsident des Bundeskriminalamtes hat vielmehr in einem von der SPD veranstalteten und vom Berliner Innensenator geleiteten öffentlichen Sachverständigen-Hearing neben dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei und dem Generalstaatsanwalt beim Kammergericht in kurzer Form zu allgemeinen Fragen der Verbrechensbekämpfung vorgetragen und dabei die Grundsätze dezentraler Polizeiorganisation und zentraler Information erläutert.
Der Präsident des Bundeskriminalamtes hat bei dieser Gelegenheit erklärt, die Mehrzahl der 20 meistgesuchten Terroristen wäre ohne den Einsatz elektronischer Hilfsmittel namentlich nicht bekannt. Diese Feststellung entspricht den Tatsachen. Denn ohne den Einsatz des zwischen Bund und Ländern arbeitsteiligen Datenverbundsystems INPOL wäre es bei der Fülle der vorhandenen Informationen und der eingegangenen Hinweise nicht möglich gewesen, die relevanten Erkenntnisse über Täter- und Tatzusammenhänge nach den schweren terroristischen Gewaltverbrechen im Jahre 1977 eindeutig herauszufiltern.
Auch die erkennungsdienstlichen Feststellungen im Bereich der Daktyloskopie sowie die physikalischen, chemischen und mikroskopischen Zentraluntersuchungen, mit deren Hilfe der Sachbeweis in den Terroristenprozessen geführt wird, sind in angemessener Zeit nur mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung zu bewältigen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage A 71) :
Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, bei denen Polizei, Bundesgrenzschutz, Zoll oder andere Behörden Personalausweise oder Pässe von kontrollierten Bürgern gekennzeichnet haben, wie das in Stuttgart anläßlich der Beerdigung von Baader, Ensslin und Raspe geschehen ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus für ihren Verantwortungsbereich?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6245*
Der Bundesregierung sind andere als die von Ihnen genannten Fälle einer Kennzeichnung von Ausweispapieren nicht bekannt. Wie Ihnen aus der Presse bekannt sein dürfte, hatte der örtliche Einsatzleiter der Polizei anläßlich der Beerdigung von Baader, Ensslin und Raspe in Stuttgart aus eigenem Entschluß angeordnet, auf der Innenseite des Dekkels von Personalausweisen und Reisepässen das Zeichen „D" = datenüberprüft anzubringen, um Mehrfachkontrollen zu vermeiden. Die Stuttgarter Polizei hat inzwischen allen Betroffenen, vermutlich etwa 15 Personen, die kostenlose Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses angeboten.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1573 Fragen A 72 und 73):
Trifft es zu, daß in zunehmendem Maße Objektschutz und Sicherung kerntechnischer Anlagen von privaten Sicherungskräften wahrgenommen werden, die in einzelnen Fällen auch mit Maschinenpistolen ausgerüstet sind bzw. ausgerüstet werden sollen, und wenn ja, wird die Bundesregierung diesem Trend im Rahmen ihrer Möglichkeiten entgegenwirken?
Warum werden für diese Aufgaben nicht Polizeikräfte oder der Bundesgrenzschutz eingesetzt, und ist die Bundesregierung bereit, falls dem rechtliche Gründe entgegenstehen sollten, eine Novellierung bestehender gesetzlicher Bestimmungen, etwa des Bundesgrenzschutzgesetzes, vorzuschlagen?
Zu Frage A 72:
Die Sicherung kerntechnischer Anlagen gegen äußere Gefahren wird durch das Zusammenwirken des Betreibers der kerntechnischen Einrichtung und der Polizei gewährleistet.
Nach den geltenden atomrechtlichen Bestimmungen, die sich bewährt haben, wird die Genehmigung zum Betreiben einer kerntechnischen Anlage auch davon abhängig gemacht (§ 7 Abs. 2 Ziffer 5 AtG), daß der Betreiber Schutzvorkehrungen gegen Störmaßnahmen Dritter trifft. Der Betreiber einer gefährlichen Anlage wird nach dem sogenannten Verursacherprinzip und im Rahmen der verfassungsrechtlich anerkannten Verpflichtung zur Eigensicherung damit belastet, den präventiven Grundschutz gegen äußere Gefahren durch Störungen Dritter sicherzustellen. Die Betreiber werden dieser Verpflichtung gerecht durch baulich-technische Vorkehrungen, durch administrativ organisatorische Maßnahmen und durch Aufstellung eines Objektsicherungsdienstes (teilweise auch Werkschutz genannt).
Diese Sachlage und die sie bestimmenden atomrechtlichen Bestimmungen haben seit Mitte der 60er Jahre im Grundsatz keine Veränderung erfahren. Es trifft daher nicht zu, daß die Sicherung kerntechnischer Anlagen und insbesondere der Objektschutz in zunehmendem Maße von privaten Sicherungskräften wahrgenommen werden. Richtig ist vielmehr, daß gerade in den vergangenen zwei bis drei Jahren die den Aufgaben des betreiberseitigen Objektsicherungsdienstes korrespondierenden, polizeilichen Schutzmaßnahmen durch die hierfür aus-
schließlich verantwortlichen Länderbehörden wesentlich verstärkt wurden. Nach den grundlegenden Beschlüssen der IMK vom 17./18. Februar 1977 werden einerseits die betreiberseitigen Sicherungsmaßnahmen des präventiven Grundschutzes mit den polizeilichen Schutzmaßnahmen der konkreten Gefahrenabwehr verzahnt. Andererseits haben die hierfür ausschließlich zuständigen obersten Landespolizeibehörden Vorsorge getroffen, daß bundesweit gleichwertige Polizeimaßnahmen vorbereitet sind und innerhalb kürzester Zeit im Ereignisfalle vor Ort umgesetzt werden können. Seit den genannten IMK-Beschlüssen kann von einem integrierten Gesamtsystem der betreiberseitigen Sicherung und polizeilichen Schutzmaßnahmen gesprochen werden.
Zur Ausrüstung des Objektsicherungsdienstes hat die IMK am 17./18. März 1977 einen gesonderten Beschluß gefaßt, der folgenden Wortlaut hat:
Die Innenministerkonferenz bekräftigt ihre Auffassung, daß die Frage der Ausrüstung von Werkschutz zur Sicherung kerntechnischer Anlagen in die Zuständigkeit des jeweils betroffenen Landes fällt.
Bisher wurde nur in einem Fall (Kernforschungszentrum Karlsruhe) durch die zuständige oberste Landesbehörde die Auflage erteilt, für einen Teil des Objektsicherungsdienstes die Ausrüstung mit Maschinenpistolen vorzusehen.
Es ist jedoch damit zu rechnen, daß die Auflage aufgehoben wird, wenn der Zeitraum für das im Gefahrenfall erforderliche polizeiliche Eingreifen durch entsprechende Einsatzmaßnahmen verkürzt worden ist.
Zu Frage A 33:
Die Bereitstellung von Polizeikräften für Sicherungs- und Schutzaufgaben im Bereich kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz ist ausschließlich Aufgabe der Bundesländer.
Der Einsatz der Polizei setzt jedoch in jedem Fall das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraus. Eben weil diese Voraussetzung allein durch den Betrieb einer kerntechnischen Anlage nicht gegeben ist, sehen die in meiner Antwort auf Ihre erste Frage genannten atomrechtlichen Bestimmungen einen präventiven Grundschutz des Betreibers zur Eigensicherung vor.
Nach geltendem Recht ist ein Einsatz des BGS zum Schutz kerntechnischer Anlagen nicht zulässig. Allerdings kann der BGS unter den in § 9 BGS-Gesetz genannten Voraussetzungen zur Unterstützung der zuständigen Landespolizei bei der Abwehr einer konkreten Gefahr eingesetzt werden.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 74 und 75):
6246` Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Richtlinien zur Entschwefelung der Kraftwerksrauchgase dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse über die Auswirkungen von Schadstoffimmissionen anzupassen, oder hält sie daran fest, daß die einseitige Verringerung der SO2-Immissionen aus Kraftwerken eine volkswirtschaftlich vertretbare Umweltschutzmaßnahme ist?
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine Luftreinhalteplanklausel vorzusehen, welche es zuläßt, verschiedene Maßnahmen zur Immissionsverminderung, zum Beispiel Rauchgasentschwefelung und Ausbau eines Fernwärmenetzes, volkswirtschaftlich optimal aufeinander abzustimmen?
Zu Frage A 74:
Die Vorschriften zur Verminderung der Emissionen von Schwefeldioxid bei Kraftwerken sind bereits in der 1. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz — Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft — vom 28. August 1974 enthalten. Diese Vorschriften geben auch heute noch den Stand der Technik zur Emissionsminderung richtig wieder. Im Rahmen der Verbesserung der umweltrechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau von Kohlekraftwerken wird die Bundesregierung jedoch die Anforderungen zur Begrenzung der Emissionen, insbesondere hinsichtlich der Rauchgasentschwefelung, in einer Rechtsverordnung nach § 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz festlegen.
Die Bundesregierung hat bei der Förderung der Entwicklung von Anlagen zur Rauchgasentschwefelung darauf geachtet, daß damit nicht einseitig die Schwefeldioxid-Emissionen verringert werden, sondern daß diese Anlagen gleichzeitig eine teilweise drastische Verringerung der Chlor-, Fluor- und Feinstaubemissionen bewirken. Dabei sind die letzteren wegen ihres Gehaltes an gesundheitsgefährdenden Substanzen besonders bedeutsam. Ich verweise hierzu auf die Antworten auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Spitzmüller (Frage B 32 am 18./19. Januar 1978, BT-Drucksache 8/1417) und Dr. Steger (Frage B 126 am 17. Februar 1978, BT-Drucksache 8/1497).
Zu Frage A 75:
Diese Frage beantworte ich mit Ja.
Ziel der Luftreinhaltepolitik der Bundesregierung ist die konsequente Senkung der Schadstoffbelastungen. Dabei prüft sie, ob und in welcher Weise auch Maßnahmen, die — wie z. B. der Ausbau von Fernheizungsnetzen — erst längerfristig wirken können, bei Anwendung der sogenannten Luftreinhalteplanklausel zu berücksichtigen sind.
Die Luftreinhalteplanklausel regelt die Fälle, in denen ein Unternehmen die Immissionssituation zwar nicht durch eigene Anstrengungen verbessern kann, für die geplante Inbetriebnahme einer Anlage aber ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Dies kommt z. B. bei Kraftwerksbauten in Betracht, die zur Sicherung der Energieversorgung notwendig sind. Zwar muß in einem derartigen Fall in Kauf genommen werden, daß sich die Immissionssituation vorübergehend verschlechtert. Dies wird jedoch auf die Dauer durch die Verbesserungsmaßnahmen kompensiert, die nach dem Luftreinhalteplan durchzuführen sind. Wenn sichergestellt ist, daß in der Zwischenzeit keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit eintritt, wird mit dieser
Regelung die dem Gesetzgeber vom Verfassungsrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) eingeräumte Gestaltungsfreiheit ausgeschöpft, aber nicht überschritten.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Fürth) (SPD) (Drucksache 8/1573 Fragen A 76 und 77):
Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerungen eines Zirndorfer Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit den Kommunisten gleichzusetzen versuchen?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung gegebenenfalls für angemessen, um sicherzustellen, daß kein Bediensteter des Bundesverfassungsschutzes seine Aufgabe, die Bundesrepublik Deutschland vor verfassungsfeindlichen Gruppen zu schützen, mit persönlichen Antipathien gegen eine der demokratischen Parteien vermischt?
Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat der im öffentlichen Dienst Beschäftigte, wie jeder andere Staatsbürger auch, das Recht der freien Meinungsäußerung. Dieses Grundrecht umschließt auch die Freiheit, sich politisch zu engagieren und sich in einer oder für eine politische Partei zu betätigen.
Im außerdienstlichen Bereich unterliegt dieses Recht, abgesehen von der Pflicht zur Verfassungstreue und dem für Beamten gemäß § 53 BBG vorgeschriebenen sogenannten Mäßigungsgebot keiner Einschränkung. Entsprechendes gilt für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.
Die danach zu stellenden Anforderungen an die außerdienstliche Verhaltensweise eines im öffentlichen Dienst Tätigen werden, soweit hier von Bedeutung, im wesentlichen von der Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber geprägt. Mit dieser Grundpflicht ist es nicht vereinbar, wenn ein Bediensteter den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat und die ihn tragenden Institutionen in unangemessener Weise angreift oder verächtlich macht. Außerdienstliche Äußerungen eines Bediensteten, durch die versucht wird, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands Kommunisten gleichzusetzen, wären unangemessen und würden gegen das bereits erwähnte Mäßigungsgebot verstoßen.
Zur Vermeidung solcher Verstöße bedarf es keiner besonderen Maßnahmen seitens der Bundesregierung. Die seit vielen Jahren bestehenden einschlägigen Regelungen im Beamten- und Tarifrecht sind eindeutig und allgemein bekannt. Auf ihre Beachtung wird bei den verschiedensten Anlässen hingewiesen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neu-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6247*
meister (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 78 und 79):
Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, nunmehr das Gesetz über Explantation und Transplantation von Organen dem Deutschen Bundestag vorzulegen, und wann ist mit einer solchen Vorlage zu rechnen?
Wird die Bundesregierung mit dem sogenannten Transplantationsgesetz zugleich die Sektionsproblematik lösen, und in welcher Form gedenkt sie dies gegebenenfalls zu tun?
Die Bundesregierung ist weiterhin und intensiv bemüht, kurzfristig eine von breiter Zustimmung getragene Regelung der Transplantationsproblematik zu erreichen. Sie hat über den Bundesminister des Innern Kontakt zu den Innenressorts der Länder aufgenommen mit dem Ziel, deren Einverständnis zu erreichen, künftig sowohl positive als auch negative Transplantatspendeerklärungen im Personalausweis zu vermerken. Der Bundesminister der Justiz hat die Justizminister und -senatoren der Länder gebeten, sich ihrerseits für eine entsprechende Eintragungsmöglichkeit im Personalausweis zu verwenden und dieses Anliegen gegenüber den jeweiligen Innenressorts der Länder zu vertreten. Auch der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat sich gegenüber den für das Gesundheitswesen zuständigen Ministern und Senatoren für eine Förderung der Ausweislösung eingesetzt. Es ist zu hoffen, daß die genannten Bemühungen zu einem baldigen positiven Ergebnis führen. Der Referentenentwurf eines Transplantationsgesetzes könnte sodann kurzfristig fertiggestellt werden.
Ob es gelingen kann, kurzfristig auch Lösungsvorschläge für die Sektionsproblematik vorzulegen, erscheint dagegen zweifelhaft. Die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der inneren Leichenschau, der anatomischen Sektion und den wissenschaftlichen Leichenversuchen stellen, sind derart vielschichtig und umstritten, daß ausgewogene Lösungsvorschläge unter Umständen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden können.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1573 Fragen A 80 und 81) :
Ist die Bundesregierung bereit, den Problembereich der Organverpflanzung rechtlich zu regeln?
Welche Lösungsmöglichkeiten erscheinen sinnvoll, und wann ist mit einem Gesetzentwurf zu rechnen?
Wie ich in meiner Antwort vom heutigen Tage gegenüber der Kollegin Frau Dr. Hanna Neumeister ausgeführt habe, ist die Bundesregierung bemüht, alsbald Vorschläge für eine gesetzliche Regelung der Transplantationsproblematik zu unterbreiten. In Übereinstimmung mit der Mehrheit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die beim Bundesminister der Justiz Vorarbeiten für eine gesetzliche Lösung der anstehenden Fragen geleistet hat, neigt die Bundesregierung der sogenannten „Widerspruchslösung" zu. Angesichts der Notwendigkeit, Transplantationen zur Rettung von Menschenleben und Behandlung schwerer Erkrankungen durchzuführen, erscheint es ihr grundsätzlich vertretbar, dem einzelnen Bürger zuzumuten, noch zu Lebzeiten einen etwaigen Widerspruch gegen eine spätere Transplantatentnahme ausdrücklich kundzutun. Vorhandene Bedenken gegen dieses Lösungsmodell sollten nach Auffassung der Bundesregierung dadurch ausgeräumt werden, daß man auf praktikablem Wege nicht nur jeden Bürger von seinem Recht, einer etwaigen Explantation zu widersprechen, in Kenntnis setzt, sondern es ihm auch ermöglicht, seinen Willen auf eine einfache und spätere Zweifel ausschließende Weise zu dokumentieren. Die insoweit notwendige Fühlungnahme mit den Innenressorts der Länder ist — wie schon erwähnt — aufgenommen worden.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage A 82) :
Welche gesetzgeberischen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um dafür zu sorgen, daß die unschulchgen Opfer von Verkehrsunfällen in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu internationalen Maßstäben — besonders im Vergleich zu den USA — ein angemessenes Schmerzensgeld von den Gerichten zugesprochen bekommen?
Die Rechtsprechung der Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland zeigt in den letzten Jahren die deutliche Tendenz, auch ohne eine Maßnahme des Gesetzgebers die frühere Zurückhaltung bei der Bemessung des Schmerzensgeldes im Falle von Körperschäden aufzugeben. Wiederholt sind Beträge von über 100 000 DM zuerkannt worden. Der Gegensatz, der in der Vergangenheit zwischen der gerichtlichen Praxis zum Schmerzensgeld bei Körperschäden und den großzügigeren Urteilen zum Schmerzensgeld bei Persönlichkeitsverletzungen bestand, scheint allmählich abgebaut zu werden.
Die hohen Summen, die in den USA als Schadensersatz für Körperschäden zuerkannt werden, können nicht dem Schmerzensgeld im Sinne des deutschen Rechts gleichgesetzt werden. Bei den in den USA gezahlten Summen handelt es sich regelmäßig um Pauschalbeträge, mit denen alle Schäden einschließlich der Arzt- und Krankenhauskosten sowie des Verdienstausfalls abgegolten werden. Meist muß der Kläger aus dem zuerkannten Betrag noch Gerichtskosten und das Erfolgshonorar seines Anwalts — bis zu 50 % der Urteilssumme — bestreiten.
Die Bundesregierung beabsichtigt daher zur Zeit nicht, auf eine Gesetzesänderung mit dem Ziel einer Erhöhung der Schmerzensgeldbeträge für die Opfer von Verkehrsunfällen hinzuwirken. Sie wird das Problem jedoch bei ihren künftigen Arbeiten auf dem Gebiet des Haftungsrechts — die allerdings in der laufenden Legislaturperiode noch nicht zu einem Gesetzentwurf führen werden — im Auge behalten.
6248* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 83 und 84):
Welche von Bundesminister Dr. Haack mehrfach angesprochene "technische" Verbesserungen des geltenden Mietrechts hält die Bundesregierung für möglich und erforderlich, um das Vergleichsmietensystem praktikabel zu gestalten?
Wie konkret sind bei der Bundesregierung bereits Überlegungen gediehen, nach dem Schweizer Vorbild paritätisch besetzte Schlichtungsstellen für Mietverhältnisse einzuführen?
Zu Frage A 83:
Ob und gegebenenfalls in welcher Richtung technische Verbesserungen des geltenden Mietrechts erforderlich sind, wird Gegenstand des Berichts über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes sein. Die Bundesregierung hat sich darauf eingestellt, diesen Bericht Anfang 1979 vorzulegen, wie es der Deutsche Bundestag in seiner Entschließung vom 17. Oktober 1974 gefordert hat.
Aus diesem Grunde sind die rechtstatsächlichen Erhebungen, auf die sich der Bericht stützen soll, zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Erst kürzlich sind die Landesjustizverwaltungen und die Verbände gebeten worden, ihre Erfahrungen mit dem Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz mitzuteilen. Eine abschließende Äußerung zu Änderungsvorschlägen, wie sie etwa in der rechtspolitischen Diskussion in Fachzeitschriften und von interessierten Verbänden gemacht worden sind, ist daher zur Zeit noch nicht möglich.
Zu Frage A 84:
In der Bundesregierung gibt es noch keine konkreten Überlegungen zu der Frage, ob ein Schlichtungsverfahren für Mietstreitigkeiten gesetzlich geregelt werden sollte.
Gegen die obligatorische Einschaltung solcher Stellen — wie sie in der Schweiz vor dem Hintergrund eines anders ausgestalteten Mietrechts vorgesehen ist — spricht allerdings, daß sie das Verfahren für solche Beteiligte, die von Anfang an eine gerichtliche Entscheidung anstreben, unnötig verzögern würde.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 85 und 86) :
Hält die Bundesregierung die Benachteiligung der „Grenzgänger" — Personen, auch Deutsche, die in den Niederlanden wohnen, aber in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben — nach deutschem Einkommensteuerrecht insgesamt für weiter tragbar, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um diesen Steuerpflichtigen nach deutschem Einkommensteuerrecht eine ihrem Familienstand entsprechende Steuerklasse, Splitting und Sonderausgaben zu verschaffen, und ab wann kann mit einer Beseitigung der bestehenden Benachteiligung gerechnet werden?
Gestatten Sie mir, daß ich meine Antwort auf Ihre beiden Fragen zusammenfasse.
Die Bundesregierung hat in Kenntnis der derzeitigen einkommen- und lohnsteuerrechtlichen Behandlung der Grenzgänger an der deutschniederländischen Grenze im Rahmen des deutsch-niederländischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit den niederländischen Steuerbehörden erörtert, wie den Grenzgängern steuerlich geholfen werden kann. Dabei stellte sich heraus, daß es sich hier in erster Linie um eine Frage des deutschen Steuerrechts handelt.
Nun werfen aber die Einführung des Splittingverfahrens oder die Gewährung von Steuervergünstigungen, die mit dem Familienstand des Steuerpflichtigen verbunden sind, an beschränkt Steuerpflichtige — die Grenzgänger mit Wohnsitz in den Niederlanden sind beschränkt steuerpflichtig — für das deutsche Steuerrecht grundsätzlich Probleme auf. Zu deren Klärung reichte die Zeit seit Beendigung der Gespräche mit den niederländischen Steuerbehörden nicht aus.
Im übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, daß zur Zeit im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft Erörterungen über eine Richtlinie zur einheitlichen einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Grenzgänger stattfinden. Es ist zweifelhaft, ob der deutsche Gesetzgeber im gegenwärtigen Zeitpunkt dieser Regelung vorgreifen sollte; denn eventuell müßte eine innerstaatliche gesetzliche Regelung alsbald wieder geändert werden. Falls jedoch die Erörterungen im EG-Bereich ergeben sollten, daß eine EG-Richtlinie in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, wird die Bundesregierung eine nationale Regelung erwägen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 87 und 88) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Abschreibungsvergünstigungen in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten am unteren Rand der Vergleichstabelle liegen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Ist es richtig, daß nicht nur die weitgehend allgemein gültigen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland ungünstiger sind, sondern auch die vergleichbaren Investitionsbegünstigungen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Zu Frage A 87:
In der Bundesrepublik wurden durch das Gesetz zur Steuerentlastung und Investitionsförderung rückwirkend zum 1. September 1977 die Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter wesentlich verbessert. Die Bundesrepublik nimmt im internationalen Vergleich einen mittleren Platz ein und steht gegenüber anderen Staaten keineswegs am unteren Rand der Vergleichstabelle.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6249*
Zu Frage A 88:
Neben den allgemein gültigen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten werden in der Bundesrepublik Investitionsvergünstigungen in Form von Sonderabschreibungen gewährt, wie z. B. für Investitionen im Zonenrandgebiet, im Bergbau und für Wirtschaftsgüter, die dem Umweltschutz dienen. Außerdem werden bestimmte Investitionen im Zonenrandgebiet und in anderen förderungsbedürftigen Gebieten, Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen, energiesparende Investitionen und bestimmte Investitionen in Berlin durch Gewährung von Investitionszulagen gefördert. Die Steuermindereinnahmen aus diesen Förderungsmaßnahmen sind auf insgesamt über 2,5 Mrd. DM jährlich zu veranschlagen. Dazu kommen noch Steuerausfälle von über 8 Mrd. DM in den Jahren 1975-1978 für die der Wirtschaft zugeflossenen 7,5 v. H. Investitionszulagen aus der Konjunkturförderung von 1974/75.
Auch im Ausland ist die Gewährung von sonstigen Investitionsvergünstigungen nicht die Regel. Sie finden sich dort vor allem grundsätzlich nur alternativ zu Abschreibungsvergünstigungen oder als spezielle konjunkturfördernde Maßnahmen.
Im übrigen hat die Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf zur Änderung des Investitionszulagengesetzes vorgelegt, der insbesondere eine wesentliche Erhöhung der Investitionszulagen für Forschung und Entwicklung vorsieht. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat die Bundesregierung auch die Überprüfung der regionalen Investitionsförderungsmaßnahmen, des Berlinförderungsgesetzes und des Zonenrandförderungsgesetzes zugesagt.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 89) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die unter Bundeseinfluß stehende Deutsche Bau- und Grundstücks AG, Bonn, als Eigentümerin eines umfangreichen Wohnungsbestands in zahlreichen deutschen Gemeinden die Mieten für Wohnungen in Altbauten mit z. T. dem Baujahr 1925 nach einer Meldung der Mönchengladbacher Ausgabe der Rheinischen Post vom 24. Februar 1978 im September 1977 um teilweise 30 v. H. angehoben und eine weitere Mieterhöhung für 1978 um erneut 20 v. H. in Aussicht gestellt hat, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorgehen?
Es ist richtig, daß die Deutsche Bau- und Grundstücks-AG die Mieten der von ihr treuhänderisch für den Bund verwalteten etwa 5 000 Altbauwohnungen im Jahr 1977 erhöht hat. Die Mieterhöhung richtete sich nach den Grundsätzen, nach denen auch die Mieten für die etwa 50 000 bundeseigenen Wohnungen erhöht worden sind. Danach war die Miete grundsätzlich an die untere Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete heranzuführen, allerdings mit der Maßgabe, daß die Mieterhöhung auf 20 % der bisherigen Miete zu begrenzen war. Nur bei einer erheblichen Differenz zur ortsüblichen Vergleichsmiete war eine Erhöhung bis zu 30 % möglich. Ich darf
insoweit auf meine Antwort vom 26. Januar 1978 auf die schriftlichen Fragen des Kollegen Dr. von Wartenberg Bezug nehmen (Plenarprotokoll 8/70, Anlage 135, Seite 5609 [D]).
Der weit überwiegende Teil der Mieter hat sich mit der Mieterhöhung einverstanden erklärt.
Für das Jahr 1978 ist eine weitere Mieterhöhung nicht vorgesehen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage A 93) :
Gedenkt die Bundesregierung, in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Steuergesetzgebung dahin gehend zu verändern, daß alleinstehende erwerbstätige Mütter und Väter die Kosten für die Unterbringung ihrer Kinder in Kindertagesstätten steuerlich absetzen können?
Nach bisheriger Auffassung werden Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindertagesstätten als übliche Unterhaltsaufwendungen durch das Kindergeld abgegolten. Sie können deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (§ 33 a Abs. 1, 5 EStG).
Ich darf jedoch auf den zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt vorgesehenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1977 zur Gewährung eines einkommensteuerrechtlichen Freibetrages für die berufsbedingte Beschäftigung einer Hausgehilfin bei beiderseits erwerbstätigen Eltern hinweisen. Diese Entscheidung gibt Veranlassung, auch die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Kosten für die aus beruflichen Gründen erforderliche Unterbringung von Kindern in Kindertagesstätten zu prüfen. Dies wird geschehen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 94) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Resozialisierung Rauschgiftabhängiger dadurch zu fördern, daß nach pflichtmäßigem Ermessen im Billigkeitsweg von der Festsetzung von Steuern und Zöllen abgesehen wird, wenn die Belastung mit derartigen Abgaben eine erfolgreiche Resozialisierung beeinträchtigen oder unmöglich machen würde?
Der Bundesminister der Finanzen hat bereits durch Erlaß vom 23. Juni 1976 besondere Anweisungen für Billigkeitsmaßnahmen zugunsten ehemaliger Suchtabhängiger erteilt.
Der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 24. November 1977 zu der Petition von Eltern eines Suchtabhängigen (Drucksache 8/1112 — Pet (600)8-601-1489) und Anregungen der Außenverwaltung haben zu einer erneuten Erörterung der Angelegenheit geführt. In Kürze wird eine Weisung
6250* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
des Bundesministers der Finanzen zu weiteren über die bisherige Regelung noch hinausgehenden Billigkeitsmaßnahmen ergehen. Damit werden für das Gebiet der Zollabgaben und Steuern geeignete Maßnahmen getroffen, welche die Resozialisierung von ehemals Drogenabhängigen fördern.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 95) :
Will der Bundesfinanzminister bei der Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol die unerwünschte mißbräuchliche, allerdings nur an wenigen Mißbrauchsfällen begründbare, Aktivierung ruhender Brennrechte zum Anlaß nehmen, um die Übertragung von Brennrechten ab 1. Oktober 1978 allein auf Erbgang zu beschränken und dadurch die auf Obstanbau spezialisierten landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe im Einkommen erheblich zu beschneiden, und wenn ja, warum?
Der Vorentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Branntweinmonopolgesetzes sieht nicht vor, die Übertragung von Brennrechten einzuschränken. Im Gegenteil, er soll sie erleichtern. Die Frage betrifft deshalb offenkundig nur die Übertragung von Abfindungsbrennereien.
Abfindungsbrennereien gibt es fast ausschließlich in Süddeutschland. Sie dienen der kleinbäuerlichen Obstverwertung. Der dort hergestellte Branntwein wird steuerlich und preislich erheblich subventioniert. Dieser Besitzstand der Abfindungsbrenner soll nicht angetastet werden. Der Gesetzentwurf sieht nur vor, daß Brennereien, die von ihren Eigentümern nicht genutzt werden, nicht mehr an andere veräußert werden dürfen. Wegen der Subventionswirkung ist es nicht länger vertretbar, daß solche Brennereien verkauft werden. Damit entfällt zwar die Möglichkeit, die Abfindungsvergünstigung zu verwerten. Das Einkommen der Eigentümer aus dem Obstanbau wird dadurch aber nicht beeinträchtigt.
Außerdem erinnere ich daran, daß Abfindungsbrennereien in Obstanbaugebieten außerhalb Süd-und Südwestdeutschlands schon nach geltendem Recht nicht übertragen werden können.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 96 und 97):
Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, nach denen interessierte Kreise in Brüssel versuchen, das Inkrafttreten einer Richtlinie des Rates über den Verkehr mit Mischfuttermitteln hinauszuzögern, und dabei sogar die Forderung erheben, in der geplanten EG-Richtlinie die sogenannte offene Deklaration zu verbieten, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Welche Schritte wird die Bundesregierung gegebenenfalls unternehmen, um sicherzustellen, daß als Voraussetzung für die notwendigen Änderungen des nationalen Redits eine EG-Richtlinie verabschiedet wird, die den deutschen veredelnden Landwirten wieder alle erforderlidien Informationen für den Einsatz von Mischfuttern sichert und gleichzeitig die Möglichkeit der
analytischen Uberprüfung für die wertbestimmenden Inhaltsstoffe schafft?
Zu Frage A 96:
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, daß bestimmte Kreise versuchen, den Erlaß der EG-Mischfuttermittelrichtlinie hinauszuzögern. Zugleich hat sie keine Anhaltspunkte für Bestrebungen, in dieser Richtlinie die sogenannte offene Deklaration, d. h. die Angabe der Zusammensetzung nach Gemengteilen, beim Verkehr mit Mischfuttermitteln zu verbieten. Einer solchen Forderung, sollte sie gestellt werden, würde die Bundesregierung entgegentreten.
Zu Frage A 97:
Etwaige Erweiterungen der Deklarationsvorschriften für Mischfuttermittel, insbesondere auch für Normtyp-Mischfuttermittel, können nach dem neuen Futtermittelgesetz jederzeit durch Rechtsverordnung erfolgen.
Der ErlaB der EG-Mischfuttermittelrichtlinie ist dafür nicht Voraussetzung.
Die Erfahrungen mit dem neuen Futtermittelrecht werden gerade in diesen Tagen wieder im Kreise von Fachleuten erörtert; dabei wird geprüft, durch welche zusätzlichen Deklarationsvorschriften die Kennzeichnung der Futtermittel verbessert werden kann.
Beim Erlaß der EG-Mischfuttermittelrichtlinie wird die Bundesregierung darauf achten, daß die geltenden nationalen Kennzeichnungsregelungen für Mischfuttermittel nicht eingeschränkt werden und alle vorgeschriebenen Angaben über Inhaltsstoffe analytisch überprüfbar bleiben.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 98 und 99) :
Wie kann die Bundesregierung in Nummer 121 des Agrarberichts 1978 zu der Feststellung gelangen, daß sich das novellierte Futtermittelrecht bewährt hat, wo ihr doch bekannt ist, daß bei den veredelnden Landwirten eine große Unruhe dadurch entstanden ist, daß die geltende Futtermittelverordnung den Mischfutterherstellern erlaubt, ihren Kunden nur unzureichende Informationen über Zusammensetzung und wertbestimmende Inhaltsstoffe zu geben, die zum Teil noch nicht einmal nachprüfbar sind?
Sind der Bundesregierung die zahlreichen Veröffentlichungen in der Fachpresse bekannt, nach denen einige Futtermittelhersteller die in der Futtermittelverordnung verankerte geschlossene Deklaration dazu genutzt haben, der Landwirtschaft Mischfutter anzubieten und zu verkaufen, deren tatsächlicher Futterwert weit hinter den Angaben der Hersteller zurückbleibt, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung bei der Formulierung der Futtermittelverordnung zu ziehen, nachdem sich herausgestellt hat, daß das Angebot der betroffenen Wirtschaftsverbände nach mehr Informationen auf freiwilliger Basis völlig unzureichend realisiert worden Ist?
Das neue Futtermittelrecht regelt — im Gegensatz zum früheren Recht — den Gesamtbereich von der Herstellung der Futtermittel bis zur Verfütte-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6251*
rung. Auch wenn sich in einem Teilbereich, nämlich bei der Kennzeichnung der Normtyp-Mischfuttermittel, gewisse Informationslücken für die Tierhalter ergeben haben, kann festgestellt werden, daß sich das novellierte Recht im Grundsatz bewährt hat.
Bei Normtyp-Mischfuttermitteln ist nach der Futtermittelverordnung vorgeschrieben, daß diese Mischfuttermittel bei den Inhaltsstoffen bestimmten Mindestanforderungen entsprechen müssen. Es ist gegenwärtig bei Normtyp-Mischfuttermitteln zulässig, daß je nach Art dieses Mischfuttermittels keine oder nur wenige Inhaltsstoffe deklariert werden. Für die nichtdeklarierten Inhaltsstoffe bei Normtyp-Mischfuttermitteln werden dem Käufer die vorgeschriebenen Mindestanforderungen garantiert.
Es hat sich gezeigt, daß Normtyp-Mischfuttermittel jedoch in unterschiedlichen Qualitätsstufen oberhalb der Mindestanforderungen angeboten werden. Die Verbände, die die Mischfutterhersteller vertreten, haben daher auf Wunsch des BML empfohlen, freiwillig bei Normtyp-Mischfuttermitteln weitere Inhaltsstoffe zu deklarieren, um diese qualitativen Unterschiede zu verdeutlichen. Selbstverständlich sind diese Angaben wie auch die festgesetzten Mindesanforderungen analytisch nachprüfbar.
Die Bundesregierung prüft zur Zeit — auch im Hinblick auf die zu erwartende EG-Richtlinie über den Verkehr mit Mischfuttermitteln —, wie ein höheres Maß an Information durch eine Erweiterung der anzugebenden Inhaltsstoffe, insbesondere bei Normtyp-Mischfuttermitteln, sichergestellt werden kann.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die freiwilligen Angaben beim Verkehr mit Mischfuttermitteln, die außerhalb der amtlichen Kennzeichnung gemacht werden und die sich auf den Energiewert beziehen, in der Fachpresse kritisch betrachtet werden.
Freiwillige Angaben wurden bereits vor der Novellierung des Futtermittelrechts gemacht, also nicht erst, seitdem „geschlossen" deklariert werden darf. Die Energieschätzwerte, z. B. ausgedrückt in Stärkeeinheiten, wurden früher an Hand der Futterwerttabellen für die einzelnen Futtermittel errechnet. Nunmehr bilden offenbar in vielen Fällen die Rohnährstoffgehalte die Berechnungsgrundlage. Unsicherheiten sind entstanden, weil sich die Wirtschaftsverbände bisher auf eine einheitliche Berechnungs- und Kontrollmethode des Energiewertes nicht einigen konnten. Die Bundesregierung prüft daher zur Zeit gemeinsam mit Wissenschaftlern, ob es angebracht oder notwendig ist, eine einheitliche Berechnungsmethode für den Energiewert vorzuschreiben.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 100 und 101):
Ist die Bundesregierung bereit, sich mit Nachdruck für die baldige Einrichtung einer EG-Marktorganisation für Kartoffeln einzusetzen?
Kann sich die Bundesregierung der Erkenntnis verschließen, daß die Wettbewerbsverzerrungen, die sich durch die nationalen Marktordnungen anderer EG-Mitgliedstaaten ergeben, zu einem Verlust weiterer Marktanteile der deutschen Kartoffelwirtschaft führen und damit eine weitere Verringerung des Kartoffelanbaus und eine unerwünschte Produktionsverlagerung in der deutschen Landwirtschaft verursachen?
Zu Frage A 100:
Die Bundesregierung lehnt nach wie vor, in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und dem Bundestag, den vorliegenden Vorschlag der Kommission für eine gemeinsame Kartoffelmarktordnung ab, da die vorgesehenen Instrumente nicht übersehbare finanzielle Risiken enthalten und eine wirkungsvolle und spürbare Verbesserung der Marktverhältnisse nicht erkennen lassen. Auch in der Kartoffelwirtschaft bestehen gegenüber dem vorliegenden Entwurf erhebliche Bedenken. Die Bundesregierung ist bereit, über eine Gemeinschaftsregelung für Kartoffeln zu verhandeln, die folgende Merkmale enthält: gemeinsame Qualitätsnormen, gemeinsame Wettbewerbsregeln und eine wirksame Drittlandsregelung.
Zu Frage A 101:
Der Selbstversorgungsgrad für Kartoffeln ist nach wie vor hoch. Es bestehen keine Anzeichen dafür, daß nationale Marktordnungen anderer EG-Mitgliedstaaten in der Bundesrepublik zu einem Verlust geführt haben. Vielmehr lassen sich nach Ansicht der Bundesregierung bei entsprechender Anpassung an den Bedarf und Nutzung der bestehenden Förderungsmöglichkeiten im Bereich des Einzelbetriebes und der Marktstrukturverbesserung die Positionen der deutschen Erzeuger behaupten. Soweit einzelne Mitgliedstaaten Praktiken anwenden, die wettbewerbsverfälschend sind, werden wir uns dagegen zur Wehr setzen. Wie bereits ausgeführt, treten wir dafür ein, daß die Wettbewerbsbedingungen auf dem Kartoffelmarkt der Gemeinschaft harmonisiert werden. Im übrigen ist der leichte Rückgang der Erzeugung und der Anbauflächen auf die Veränderungen in der Nachfrage und auf zwei schlechte Erntejahre, nicht aber auf eine fehlende EG-Marktorganisation zurückzuführen.
Anlage 29
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bayha (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 102 und 103):
Treffen Pressemeldungen (VWD vom 1. März 1978) zu, daß Frankreich mit Wirkung vom 1. März 1978 alle Schweinefleischeinfuhren gestoppt hat, und wie verhält sich die Bundesregierung für den Fall, daß diese Meldung zutrifft?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu den Forderungen der französischen Regierung, den Grenzausgleich für Schweinefleisch durch eine Änderung der Berechnungskriterien, wie z. B. durch die Zurückstufung des Grenzausgleichs auf die Getreidepreisinzidenz oder die Nichtberücksichtigung der jüngsten Abwertung des französischen Franc, herbeizuführen, und welche Auswirkungen hätte eine Verwirklichung der französischen Forderungen mittelbar und unmittelbar auf die deutsche Landwirtschaft (z. B. auch durch Umlenkung von Warenströmen aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland) ?
6252* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Zu Frage A 102:
Die Bundesregierung kann diese Pressemeldungen nicht bestätigen.
Zu Frage A 103:
Die Bundesregierung hat im Agrarrat am 6./7. März 1978 zusammen mit anderen Delegationen den französischen Antrag abgelehnt, bei der Berechnung des Grenzausgleichs für Schweinefleisch nur noch die Getreideinzidenz zu berücksichtigen. Eine solche Änderung könnte bis zu einer Halbierung der Ausgleichsbeträge im Schweinefleischsektor führen, verbunden mit der Gefahr eines verstärkten Importdruckes auf den deutschen Markt.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/1573 Frage A 104) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es bei der gegenwärtigen Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt im Interesse der Berufsausbildung geboten ist, die nach § 21 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorgesehene Verordnung zu erlassen, und wenn ja, wann kann mit dem Erlaß der Verordnung gerechnet werden?
Eine Rechtsverordnung auf Grund des § 21 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes kann nur erlassen werden, soweit dies zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist und eine Beeinträchtigung der Gesundheit oder der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung der Jugendlichen nicht zu befürchten ist. Die Bundesregierung prüft zur Zeit sorgfältig, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Sie hat zu diesem Zweck eine Anhörung am 2. November 1977 durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, daß die Standpunkte zur Frage der Notwendigkeit einer Rechtsverordnung sehr kontrovers sind. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung versucht, die gegensätzlichen Auffassungen abschließend zu klären. Er hofft, daß die Klärung in den nächsten Monaten abgeschlossen und danach über den Erlaß einer Rechtsverordnung entschieden werden kann.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf eine kleine Anfrage (8/1519) aufmerksam machen, die zu der von Ihnen angesprochenen Problematik an die Bundesregierung gerichtet wurde. Auf die Antwort (8/1574), in der sich die Bundesregierung ausführlicher auch mit Einzelfragen aus diesem Themenbereich auseinandersetzt, möchte ich hinweisen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 105):
Welche Konsequenzen ergeben sich nach Meinung der Bundesregierung aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom
10. November 1977 (Az.: 3 RK 7177), wonach die Krankenkassen deshalb das Führhundfuttergeld nicht bezahlen müssen, weil schon die Versorgung eines Blinden mit einem Fährhund nicht zur Ausstattung mit einem sonstigen Hilfsmittel im Sinne des § 182 b RVO gehört, und welche Maßnahmen sind notwendig, um Nachteile für die betroffenen Blinden zu vermeiden?
Das Bundessozialgericht hat entschieden, daß ein Blindenführhund nicht zu den sonstigen Hilfsmitteln im Sinne des § 182 b RVO gehört. Danach können die Krankenkassen die Kosten für die Anschaffung und den Unterhalt eines solchen Tieres nicht übernehmen. Allerdings haben die Krankenkassen bisher die Auffassung vertreten, daß sie in diesem Fall leistungspflichtig sind.
Die Auslegung des § 182 b RVO durch das Bundessozialgericht bedeutet nicht, daß der Blinde nun in jedem Fall die Kosten für einen Blindenführhund zu tragen hat. Vielmehr kommt nur die gesetzliche Krankenversicherung als Kostenträger nicht in Betracht. Dieser Umstand läßt jedoch die Leistungsverpflichtung anderer Träger unberührt. Hierfür kommen z. B. die Unfallversicherungsträger, die Versorgungsverwaltung und in Ausnahmefällen auch die Bundesanstalt für Arbeit und die Rentenversicherungsträger in Betracht, nämlich wenn der Blindenführhund überwiegend erforderlich ist, um den Rehabilitanten dauerhaft in das Erwerbsleben einzugliedern. Auch die Sozialhilfeträger haben im Rahmen der Blindenhilfe diese Leistungen zu erbringen, wobei besondere Einkommensgrenzen für die Betroffenen gelten.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 106):
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe im Jahr 1977 auf Grund fehlerhafter Entscheidungen der Arbeitsämter im Bereich des Leistungsrechts nach dem Arbeitsförderungsgesetz Überzahlungen erfolgt sind?
Die Bundesanstalt für Arbeit hat selbstverständlich durch alle tauglichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen Vorkehrungen getroffen, um fehlerhafte Bearbeitungen von Leistungen nach Möglichkeit auszuschließen. So wird z. B. grundsätzlich jede Entscheidung, die der Sachbearbeiter trifft, von einem sogenannten Anordnungsbefugten überprüft. Zusätzlich wird bei der Abwicklung im EDV-Verfahren jeder Fall anhand eines Fehlerkatalogs auf seine Plausibilität hin überprüft.
Die von Ihnen gewünschten Angaben zu Überzahlungen auf Grund der fehlerhaften Bearbeitung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesanstalt ermittelt hierzu weder die Zahl der Fälle noch die Höhe etwaiger Überzahlungen. Eine Ubersicht könnte nur durch eine statistische Sondererhebung, die mit erheblicher Mehrarbeit für die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit verbunden wäre, erlangt werden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6253*
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 107) :
Ist die Bundesregierung bereit, ein Sozialabkommen mit dem Staat Iran abzuschließen, um die Sozialbeiträge deutscher Arbeitnehmer im Iran auf Dauer sicherzustellen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß für Arbeitnehmer, die in den Iran entsandt wurden, seit November 1976 neben den Beiträgen zur Deutschen Sozialversicherung zusätzlich noch 27 v. H. des Lohnes als Beitrag an die iranische Sozialversicherung entrichtet werden müssen.
Die Bundesregierung hat ein großes Interesse, über den sozialversicherungsrechtlichen Status von entsandten Arbeitnehmern eine Vereinbarung mit der Regierung des Kaiserreichs Iran abzuschließen; sie hat daher bereits einen entsprechenden Entwurf ausgearbeitet, der in diesen Tagen der iranischen Regierung übergeben wird.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 108) :
Warum macht die Bundesregierung, wenn sie nach ihrer eigenen Aussage das Ziel verfolgt, ab 1982 die Renten wieder nach der geltenden (bruttolohnbezogenen) Formel an die Lohnentwicklung anzupassen, anstatt die Renten in den Jahren 1979 bis 1981 nach anderen Gesichtspunkten zu erhöhen, nicht von dem § 1384 RVO bzw. § 111 AVG Gebrauch — wonach das Nähere über die Bundesgarantie durch ein besonderes Gesetz bestimmt wird — und unterbreitet dem Bundestag den hier vorgesehenen Gesetzentwurf?
Ihre Frage stehst in engem Zusammenhang mit dem Inhalt des 21. Rentenanpassungsgesetzes, dessen Entwurf gestern von der Bundesregierung beschlossen worden ist. Hierin hat die Bundesregierung ein ausgewogenes Konzept zu der notwendigen Konsolidierung der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Rentenanpassungsbericht, den die Bundesregierung zum 31. März 1978 erstatten wird. Ihre Frage läuft auf eine Alternative zur Finanzierung der Rentenversicherung hinaus, und zwar allein zu Lasten des Bundeshaushalts. Dies ist in dem gestern verabschiedeten Gesetzentwurf nicht vorgesehen, da eine Deckung im Bundeshaushalt fehlt. Auch Ihre Frage läßt eine Deckungsmöglichkeit nicht erkennen, so daß ein Ihrer Frage entsprechender Vorschlag ohne realen Hintergrund bleiben würde.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 109) :
Hält die Bundesregierung auf die Dauer ein Wahlverfahren nach dem Mitbestimmungsgesetz politisch und wirtschaftlich für vertretbar, das allein bei einem Betrieb Unkosten für das Wahlverfahren in Höhe von 1,4 Millionen DM hervorrief, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Bei der Festlegung des Wahlverfahrens im Mitbestimmungsgesetz hat der Gesetzgeber besonderen Wert darauf gelegt, Minderheiten zu schützen und den Belegschaften weitreichende Entscheidungsfreiheit über den Ablauf des Verfahrens einzuräumen. So können die Belegschaften selbst entscheiden, ob sie ihre Vertreter im Aufsichtsrat in unmittelbarer Wahl bestimmen wollen oder mittelbar durch Wahlmänner. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich in besonderen Abstimmungen gegen eine nach Arbeitnehmergruppen getrennte Wahl auszusprechen. Die leitenden Angestellten treffen — ebenfalls in besonderen Abstimmungen — eine enge Vor-Auswahl ihrer Aufsichtsratskandidaten.
Der Umfang und die Kompliziertheit der Aufsichtsratswahlen sind nicht auf die Wahlordnungen der Bundesregierung zurückzuführen, sondern ergeben sich bereits aus den genannten und anderen Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes, das seinerzeit mit sehr großer Mehrheit vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Der Gesetzgeber hat die Kompliziertheit der Wahlen — und die damit verbundenen Kosten — zugunsten der sehr minderheitenfreundlichen Ausgestaltung des Wahlverfahrens in Kauf genommen.
Im übrigen kann auch die demokratische Willensbildung der Aktionärsseite mit erheblichen Kosten verbunden sein: So ist bei den Anhörungen zum Mitbestimmungsgesetz 1974 dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung für ein Großunternehmen berichtet worden, daß die Hauptversammlung 400 000 bis 500 000 DM koste. Die Hauptversammlung muß aber mindestens einmal jährlich stattfinden, die Aufsichtsratswahl nach dem Mitbestimmungsgesetz dagegen in der Regel nur alle fünf Jahre.
Insgesamt gesehen erscheinen daher die Kosten der Aufsichtsratswahlen nach dem Mitbestimmungsgesetz sehr wohl vertretbar.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 111 und 112):
Warum erwähnte Bundesarbeitsminister Dr. Ehrenberg bei seinen Presseerklärungen, wie z. B. in seinem Interview im „Spiegel" vom 20. Februar 1978, als wesentlichen Belastungsunterschied zwischen Sozialrenten und Beamtenpensionen nur die unterschiedliche steuerliche Belastung der beiden Versorgungsarten und nicht auch den Umstand, daß Beamtenpensionen im Gegensatz zu den Renten durch Beiträge für eine beihilfenkonforme (restkostendeckende) Krankenversicherung auf einen bis zu 20. v. H. niedrigeren Nettobetrag reduziert werden?
Ist dem Bundesarbeitminister bekannt, daß Beamtenpensionen durch die Beiträge für eine notwendige Krankenversicherung um so stärker belastet werden, je niedriger die Versorgungsbezüge sind, und deshalb dieser Faktor bei den kleinen und mittleren Pensionen eine weit größere Rolle spielt als die Minderung durch Lohn- und Kirchensteuer, wie das besonders in Nachversicherungsfällen erkennbar geworden ist, wo oft die daraus resultierende Rente die letzte Nettopension übersteigt (vgl. Zeitschrift für Beamtenrecht, Nr. 10/1969, S. 312), und wenn ja, welche Folgerungen zieht er daraus?
6254* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Die Faktoren, die bei einer Gegenüberstellung des Niveaus der Beamtenpensionen mit dem der Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung eine Rolle spielen und demnach bei einer vergleichenden Aussage berücksichtigt werden müssen, darf ich als bekannt unterstellen. Auch die unterschiedliche Belastung der Pensionen einerseits und der Renten andererseits mit Aufwendungen für die Sicherung vor Krankheit gehört in diesen Zusammenhang.
Auf der anderen Seite ist es naheliegend, daß in einem Zeitungsinterview Detailfragen nur sehr beschränkt angesprochen werden können. Was das von Ihnen herangezogene Spiegel-Gespräch angeht, so meine ich, daß Herr Minister Dr. Ehrenberg gerade hier besonders deutlich gemacht hat, wie sehr die Dinge differenziert betrachtet und beurteilt werden müssen. Daß dabei die Steuerfrage in den Vordergrund gestellt wurde, ist angesichts ihrer Wichtigkeit wohl nur naheliegend. Daß daneben weitere Faktoren wie etwa die des Krankenversicherungsbeitrags eine Rolle spielen, wird damit aber keineswegs bestritten.
Die Aussage in Ihrer zweiten Frage deckt sich mit den Aussagen von Herrn Minister Dr. Ehrenberg in dem genannten Spiegel-Gespräch. Minister D -. Ehrenberg führt dort ausdrücklich aus, daß eine pauschale Aussage über die unterschiedlichen Leistungssysteme (hier Beamtenpension, dort Sozialrente) gerade im Hinblick auf die Lage der Versorgungsempfänger in den unteren Besoldungsgruppen nicht möglich ist. Ich denke daher, daß Ihre Annahme, hier werde vom Bundesarbeitsminister ungenau oder gar unrichtig argumentiert, nicht begründet ist.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meininghaus (SPD) (Drucksache 8/1573 Fragen A 113 und 114) :
Welche ersten Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der „Konzertierten Aktion für das Gesundheitswesen", und sind die Verlautbarungen richtig, wonach insbesondere eine Kassenzahnärztliche Vereinigung bundeseinheitliche Honorarempfehlungsvereinbarungen ablehnt?
Wird die Bundesregierung auf wirkungsvolleren gesetzlichen Regelungen bestehen müssen, wenn bei der Anwendung des Krankenversidierungs-Kostendämpfungsgesetzes eine Vereinigung, wie zum Beispiel die der Zahnärzte, Vereinbarungen generell ablehnt?
Die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat sich am 12. Dezember 1977 unter Vorsitz des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung konstituiert. Sie wird am 17. März 1978 ihre zweite Sitzung abhalten und dabei u. a. Empfehlungen über eine angemessene Veränderung der Gesamtvergütungen für Ärzte und Zahnärzte beraten. Die Konzertierte Aktion steht damit am Beginn ihrer Arbeit. Erfahrungen liegen noch nicht vor. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß alle Beteiligten bereit sind, an der Erfüllung des Auftrages mitzuwirken, den der Gesetzgeber der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen gegeben hat.
Ihr sind die von Ihnen erwähnten Verlautbarungen einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung nicht bekannt.
Lassen Sie mich zur Erläuterung der rechtlichen Situation noch hinzufügen, daß die Veränderung der Gesamtvergütung für Ärzte und Zahnärzte Gegenstand von Vereinbarungen ist, die auf Landesebene zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Verbänden der Krankenkassen zu treffen sind. Bei den Vereinbarungen über die Veränderung der Gesamtvergütungen sind vorliegende Empfehlungen angemessen zu berücksichtigen.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes:
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlaß, eine Änderung der im KrankenversicherungsKostendämpfungsgesetz getroffenen Regelungen zu erwägen. Derartige Überlegungen wären insbesondere deshalb verfrüht, weil die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, deren Aufgabe es ist, zu einer gemeinsamen Abstimmung von Orientierungsdaten zu kommen, erst am Anfang ihrer Arbeit steht. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen künftig entscheidende Ansatzpunkte auch für gemeinsames Handeln der Vertragspartner schaffen wird; sie hat auch keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß die Vertragsparteien sich gesetzmäßig verhalten werden. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, daß der Gesetzgeber die Bundesregierung aufgefordert hat, zum 31. Dezember 1981 einen Erfahrungsbericht zur Konzertierten Aktion und zu den Bundesempfehlungen vorzulegen.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 116) :
Trifft es zu, daß beabsichtigt ist, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu erhöhen, wenn ja, in welcher Höhe, und wie groß wäre die Belastung für den Arbeitnehmer?
Innerhalb der Bundesregierung bestehen zur Zeit keine Pläne, eine Erhöhung der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit vorzuschlagen. Für derartige Überlegungen besteht auch kein aktueller Anlaß; denn die im Haushaltsplan der Bundesanstalt für Arbeit für das Haushaltsjahr 1978 vorgesehenen Ausgaben können durch Einnahmen aus Beiträgen und Umlagen sowie Entnahmen aus der Rücklage gedeckt werden.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 117 und 118) :
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6255*
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Unterhaltsberechtigte, ebenso wie ihre Prozeßbevollmächtigten, gegebenenfalls aber auch die Staatsanwaltschaft auf Grund des § 35 des Sozialgesetzbuchs (SGB) keine Auskünfte von Sozialversicherungsträgern, Arbeitsämtern und Finanzämtern über das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten erhalten, selbst wenn diese Auskünfte zur Vollstreckung eines Urteils oder sonstigen Titeln benötigt werden, und welche Folgerungen zieht sie daraus?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß hier eine Gesetzeslücke besteht, die einer Regelung bedarf, zumal derartige Auskünfte den Leistungsträgern im Sinne des Sozialgesetzbuchs, z. B. den Sozialämtern, erteilt wird und sich die Anspruchsberechtigten daher in der Regel an die Leistungsträger wenden, und wenn ja, wird sie eine entsprechende Initiative ergreifen?
Bei der Auskunftserteilung im Zusammenhang mit Unterhaltsansprüchen sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Das ist einmal der Fall der Auskunftserteilung gegenüber der Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen wegen Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht. Hier kann die Bundesregierung die in der Frage liegende Feststellung, daß die Leistungsträger der Staatsanwaltschaft keine Auskünfte über das Einkommen von Unterhaltsverpflichteten geben, nur begrenzt bestätigen. Es hat, da die Vorschrift neu ist, Auslegungsschwierigkeiten gegeben. Die Leistungsträger sind nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich verpflichtet, der Staatsanwaltschaft die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Denn das öffentliche Interesse übersteigt hier in der Regel das Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen erheblich. Daher hat z. B. die Bundesanstalt für Arbeit die Auskunftserteilung durch die Arbeitsämter rin diesen Fällen durch einen Runderlaß sichergestellt.
Davon zu unterscheiden ist der Fall der Auskunftserteilung gegenüber den Unterhaltsgläubigern selbst. Diesen Personen gegenüber sind die Leistungsträger, wie beliebigen anderen Gläubigern gegenüber auch, nur im Rahmen des § 840 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung auskunftspflichtig. Das heißt: Sie haben nur im Falle der Pfändung von Sozialleistungen und nur darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit die gepfändeten Ansprüche bestehen und für eine Auszahlung verfügbar sind. Für sogenannte Ausforschungsauskünfte besteht keine Rechtsgrundlage. Das entspricht den allgemeinen Grundsätzen des Zivilprozeßrechts.
Was Ihre zweite Frage anlangt, so ist die Bundesregierung dabei, zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit Unterhaltsgläubiger bei der Vollstrekkung von Unterhaltsansprüchen im Rahmen des § 35 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch priviligiert werden sollen, da dieser Personenkreis auch sonst vollstreckungsrechtlich bevorzugt wird. Die Bundesregierung teilt damit die Auffassung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages, der dieses Problem bereits im anderen Zusammenhang angesprochen hat. Der Ausgestaltung einer etwaigen Gesetzesänderung muß allerdings noch eine sorgfältige Abklärung der beteiligten Interessen vorangehen.
Im Rahmen der beabsichtigten Neufassung des § 35 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch wird dann eine etwaige Änderung zugunsten der Unterhaltsgläubiger mit aufgenommen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Straßmeir (CDU/
CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 119 und 120) :
Trifft es zu, daß die DDR 15 Bürgern der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin, die wegen angeblicher Spionage in der DDR verurteilt sind, die Betreuung durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin verweigert?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, damit unsere Ständige Vertretung in den Stand gesetzt wird, den Verurteilten entsprechend Artikel 8 des Grundlagenvertrages in Verbindung mit Nummer 5 des Protokolls zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über die Einrichtungen der Ständigen Vertretungen vom 14. März 1974 Hilfe und Beistand zu leisten?
Zu Frage A 119:
Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR erhielt seit Juli 1977 von den zuständigen DDR-Stellen nicht mehr die von ihr beantragten Besuchstermine für Gespräche mit Häftlingen aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin, die
a) im Juni 1977 schon wegen Spionageverdachts in der DDR inhaftiert und noch nicht verurteilt waren;
b) die seit Juni 1977 wegen Spionageverdachts in der DDR inhaftiert worden sind.
Der Ständigen Vertretung blieb es möglich, auch mit diesen Inhaftierten schriftlich in Verbindung zu treten und ihnen zu Weihnachten 1977 ein Päckchen zu schicken.
Die Betreuungsmöglichkeiten wurden durch die Verweigerung der Gesprächstermine jedoch wesentlich eingeschränkt.
Betroffen waren 15 Frauen und Männer. In vier von diesen Fällen hat die Ständige Vertretung jetzt von den DDR-Behörden Termine für einen Haftbesuch bekommen. Ein Haftbesuch hat bereits stattgefunden, drei weitere Besuche sind für die nächsten Tage vorgesehen.
Zu Frage A 120:
Die Bundesregierung hat sich .unmittelbar und über die Ständige Vertretung mit Nachdruck dafür eingesetzt, daß auch diese Häftlinge mit unserer Vertretung sprechen können.
Diese Bemühungen dauern an.
Nachdem der Ständigen Vertretung in vier von diesen Fällen für März 1978 von den DDR-Stellen Gesprächstermine benannt worden sind, hofft die Bundesregierung, daß- die DDR-Behörden auch in den übrigen Fällen in Kürze Haftbesuche durch unsere Vertretung ermöglichen werden.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 122 und 123) :
6256* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Sind die Veröffentlichungen in der Tagespresse zutreffend,
nach denen der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Auftrag der Bundesregierung einem namhaften Frankfurter Forschungsinstitut, unter Zuweisung einer größeren Summe aus den Haushaltsmitteln des Bundesministeriums, einen Forschungsauftrag mit der ausdrücklichen Auflage erteilte, daß der ehemalige Präsident der Hessischen Landesbank, Prof. Dr. Hankel, mit der Durchführung dieses Forschungsauftrags beauftragt wird?
Hätte gegebenenfalls der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Auftrag der Bundesregierung diesen Forschungsauftrag auch erteilt, wenn er nicht mit der Auflage der Mitarbeit des Prof. Dr. Hankel hätte verbunden werden können, und kann die Bundesregierung nähere Angaben über den Gegenstand des Forschungsauftrags machen?
Zu Frage A 122:
Die zitierten Behauptungen in der Tagespresse treffen nicht zu. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat durch Werkvertrag vom 14./16. Dezember 1977 ein Forschungsvorhaben mit einem Höchstpreis von bis zu DM 60 000,— an das Institut für ländliche Strukturforschung an der Universität Frankfurt/Main vergeben. Eine Auflage, daß der ehemalige Präsident der Hessischen Landesbank, Herr Prof. Dr. Hankel, mit der Durchführung der Forschungsaufgabe beauftragt wird, besteht nicht.
Verantwortlich für die Erfüllung des Vertrages ist ausschließlich der Direktor des Instituts für ländliche Strukturforschung, Herr Prof. Dr. Hermann Priebe.
Zu Frage A 123:
Der erste Teil der Frage ist bereits durch die Antwort auf die Frage 122 beantwortet. Der Werkvertrag ist unabhängig von einer Mitarbeit von Prof. Dr. Hankel mit dem Institut für ländliche Strukturforschung abgeschlossen worden.
Das Thema der Forschungsaufgabe lautet:
„Preispolitik für Grundnahrungsmittel in Entwicklungsländern. Erzeuger- und Verbraucherpreissubventionspolitik zur Aktivierung der Vielzahl landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere in Schwarzafrikanischen Ländern."
Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen für die Konzeption zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung verwertet werden.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 124 und 125) :
Treffen Pressemeldungen zu („Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 23. Februar 1978), wonach das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit die Vergabe eines Forsdhungsauftrags auf Wunsch des SPD-Parteivorsitzenden mit der Auflage versehen hat, zur Durchführung des Forschungsauftrags ein namentlich benanntes SPD-Mitglied heranzuziehen?
Wenn ja, um welches Forschungsvorhaben handelt es sich, und warum hat das Bundesministerium den Wunsch des SPD-Parteivorsitzenden nicht zurückgewiesen?
Zu Frage A 124:
Die Pressemeldungen treffen nicht zu.
Zu Frage A 125:
Es gab und gibt keinen Wunsch des SPD-Parteivorsitzenden, Willy Brandt, ein namentlich benanntes SPD-Mitglied zur Durchführung eines Forschungsauftrags heranzuziehen.
Anlage 43
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage A 129) :
Aus welchen Gründen wurde im Organisationsplan des Auswärtigen Amtes die Aufgabenbezeichnung des Referats 403 „Rüstungsexport-Kontrolle" durch „Rüstungsexport-Politik" ersetzt, und teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auffassung des Informationsdienstes „Wehrdienst", „Angesichts der Genehmigung deutscher Rüstungsexporte in der Größenordnung von jährlich mehr als 2 Milliarden DM klingt das Wörtchen ,Kontrolle eher nach amtlichem Versagen in diesem Bereich. Zudem hört sich ,Politik' ideologiefreier an"?
Die Bundesregierung teilt diese zitierte Auffassung nicht. Sie hält vielmehr an ihrer restriktiven Rüstungsexportpolitik gegenüber Drittländern fest. Die Bundesrepublik Deutschland ist an Waffenlieferungen insbesondere im NATO-Bereich beteiligt. Um das Referat entsprechend seiner Aufgabe zu bezeichnen, wurde die Bezeichnung „Rüstungsexportpolitik" gewählt. Dies bedeutet in keiner Weise eine Änderung der Rüstungsexportpolitik.
Anlage 44
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 134) :
Trifft es zu, daß Jugoslawien sich bis heute weigert, wegen des kriminellen Verhaltens des verurteilten Fluglotsens anläßlich des Flugzeugunglücks in Zagreb vom 10. September 1976 Schadensersatz zu leisten und zwar mit der Begründung, daß es zwischen Bonn und Belgrad kein Gegenseitigkeitsabkommen gebe, und ist die Bundesregierung bereit, ein solches Abkommen im nachhinein abzuschließen, um den berechtigten Forderungen der Geschädigten Rechnung zu tragen?
Der Bundesregierung liegt keine Erklärung des jugoslawischen Staates vor, wonach sich Jugoslawien weigert, den Hinterbliebenen der Opfer des Flugzeugunglücks in Zagreb Schadenersatz zu leisten.
Voraussetzung für Ansprüche wäre zunächst das Feststehen eines rechtswidrigen Verhaltens jugoslawischer Staatsbediensteter. Das am 16. Mai 1977 von der Großen Strafkammer des Kreisgerichts Zagreb erlassene Urteil, in dem der Hauptangeklagte der Bezirksflugkontrolle Zagreb zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Erst nach dem rechtskräftigen Abschluß des Strafverfahrens wird beurteilt werden können, ob Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen außergerichtlich oder gerichtlich gegen den jugoslawischen Staat geltend gemacht werden können.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6257*
Anlage 45
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 137 und 138) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Volksrepublik Polen die Oder-Neiße-Linie nicht als „deutsch-polnische Grenze" bezeichnet werden darf („Spiegel" vom 6. Februar 1978, Seite 116), und ist auch die Bundesregierung darum bemüht, daß eine solche Bezeichnung wegen des Verbots, eine Rechtsposition von Deutschland als Ganzem preiszugeben (BVerfGE vom 31. Juli 1972, B III 2), auch in keinem amtlichen Dokument in der Bundesrepublik Deutschland auftaucht?
In welchen Ländern hat die EG im Rahmen der EPZ diplomatische Demarchen unternommen, um menschenrechtliche Probleme der Bürger dieser Länder zu hören und mit welchem Erfolg?
Zu Frage A 137:
Der Bundesregierung ist der von Ihnen angeführte Spiegel-Artikel vom 6. Februar 1978, in dem über polnische Zensurvorschriften berichtet wird, bekannt.
Die Rechtsauffassung der Bundesregierung ist im Warschauer Vertrag festgelegt. In Art. 1 dieses Vertrages haben beide Staaten festgestellt, daß die Oder-Neiße-Grenze die Westgrenze Polens bildet.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind beide Bezeichnungen — deutsch-polnische Grenze wie Grenze zwischen der DDR und Polen — möglich.
Zu Frage A 138:
Im europäischen Rahmen haben sich in der KSZE Ansätze geboten. Auf dem .Folgetreffen in Belgrad haben die Neun eng zusammengearbeitet. Sie haben hierbei die Verwirklichung der Menschenrechte im Vollzuge der Schlußakte von Helsinki überprüft. Mit ihren Vorschlägen in Belgrad sind die Neun für eine Bekräftigung des Menschenrechtsprinzips der Schlußakte von Helsinki sowie für eine verbesserte Verwirklichung der Schlußakte in den konkreten Anwendungsfällen des 3. Korbes eingetreten.
Im weltweiten Rahmen arbeiten die Neun gemeinsam in den VN. Im 3. Ausschuß der letztjährigen Generalversammlung gaben sie eine gemeinsame Erklärung ab, in der auch die Berücksichtigung der individuellen Menschenrechte gefordert wurde.
In welcher Weise die Neun durch Demarchen bei anderen Regierungen menschenrechtliche Belange wirksam fördern können, muß sich nach der Lagerung des einzelnen Falles richten. Wichtig ist, daß konkrete Schritte den betroffenen Menschen nützen. 1977 und 1978 unternahmen die Neun Demarchen bei den Regierungen von Südafrika, Uganda, Chile und Uruguay. Wir haben den Eindruck, daß in einigen Fällen behutsames Einwirken in Einzelfällen positive Ergebnisse hatte.
Anlage 46
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 139 und 140) :
Teilt die Bundesregierung den Standpunkt, zumal sich seit der Verabschiedung der Resolution 385 durch den UNO-Sicherheitsrat weitere politische Parteien und Gruppierungen in Namibia/ SWA gebildet haben, daß die SWAPO nicht die einzige legitime Vertreterin des Volks von Namibia/SWA sein kann, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Was gedenkt die Bundesregierung — auch unter dem Eindruck neuer Terroraktionen durch die SWAPO gegen die Zivilbevölkerung von Namibia/SWA — zu tun, um bei den noch ausstehenden Verhandlungen der Kommission der fünf Westmächte diesem nichtbegründeten Alleinvertretungsanspruch der SWAPO entgegenzuwirken?
Zu Frage A 139:
Die Bundesrepublik hat sich bei der Abstimmung über die GV-Resolution Nr. 3111 vom 12. Dezember 1973 — betreffend SWAPO — der Stimme enthalten und insofern einen Alleinvertretungsanspruch der SWAPO nicht anerkannt.
Die Bundesregierung ist zusammen mit den westlichen Mitgliedern des Sicherheitsrats innerhalb des Rahmens, den die SR-Resolution 385 steckt, intensiv bemüht, das Recht des Volkes von Namibia auf Unabhängigkeit und Selbstbestimmung durchzusetzen. Sie erstrebt deshalb die Entlassung Namibias in die Unabhängigkeit durch ein international anerkanntes und gesichertes Verfahren, das freie Wahlen unter Teilnahme aller politisch relevanten Parteien und Gruppierung und unter Aufsicht der Vereinten Nationen einschließt. Erst aus diesen Wahlen wird die legitime Vertretung des Volkes von Namibia hervorgehen.
Zu Frage A 140:
Ich darf mich auf meine Antwort zu Frage 139 beziehen. Nur ein zusätzlicher Gesichtspunkt:
Wenn SWAPO, wie im Fünfer-Lösungsvorschlag vorgesehen, neben allen anderen politischen Parteien und Gruppierungen an freien Wahlen teilnimmt, tritt sie zu diesen in freie Konkurrenz und begibt sich so des von ihr geltend gemachten Alleinvertretungsanspruchs.
Anlage 47
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Fischer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 141) :
Kann sich die Bundesregierung der Forderung anschließen, daß neben der SWAPO auch andere politische Parteien in Namibia/SWA, wie z. B. die Demokratische Turnhallen Allianz, offiziell bei internationalen Verhandlungen beteiligt werden müssen?
Ich verweise auf meine Antworten zu den Fragen 139 und 140, die ich in Ablichtung beigefügt habe und kann nur wiederholen: Die Initiative der fünf westlichen SR-Mitglieder besteht nicht in internationalen Verhandlungen, sondern im breit angelegten Versuch, durch vermittelnde Kontakte divergierende Standpunkte über die Zukunft Namibias einander anzunähern und so eine tragfähige, international anerkannte Plattform für die Unabhängigkeit zu finden. In diesem Kontaktprozeß sind neben SWAPO auch die anderen politisch relevanen Gremien ständig einbezogen.
6258* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Anlage 48
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 142 und 143):
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der in der letzten Zeit zunehmenden Sorge maßgeblicher politischer Kräfte in Namibia/SWA, daß die SWAPO die in der Resolution 385 des UNO-Sicherheitsrats festgelegten Voraussetzungen für die Wahlen in Namibia/SWA nicht anerkennt und es vorzieht, sich an den Wahlen nicht zu beteiligen?
Was hat die Bundesregierung als Mitglied der Kommission der fünf Westmächte unternommen, und was wird sie noch tun, um darauf hinzuwirken, daß Namibia/SWA eine demokratische Regierung erhält und nicht in die Hände der marx stisch gegrägten SWAPO fällt?
Zu Frage A 142:
Der Bundesregierung sind die von Ihnen in Ihrer Fragestellung gemachten Unterstellungen nicht bekannt. Die Bundesregierung beurteilt die Haltung der SWAPO vielmehr nach ihren letzten verbindlichen Äußerungen im Rahmen der New Yorker Gespräche. Danach fordert die SWAPO gerade als Voraussetzung für ihre Zustimmung zum westlichen Lösungsvorschlag die vollständige Erfüllung der genannten SR-Resolution 385. Darüber hinaus betont SWAPO ihre fortdauernde Gesprächsbereitschaft.
Zu Frage A 143:
Wie schon mehrfach betont, ist Kern des Lösungsvorschlags der Fünf. an dem die Bundesrepublik Deutschland wesentlichen Anteil hat, Namibia im Rahmen einer international akzeptablen Lösung und unter Wahrung demokratischer Spielregeln, vor allem aber auf friedlichem Wege in die Unabhängigkeit zu entlassen. Es ist deshalb ein besonderes Anliegen des westlichen Lösungsvorschlags, die Grundlagen dafür zu schaffen, daß in Namibia demokratische und freie Wahlen mit gleichen Chancen für alle Parteien und ohne unzulässige Beeinflussung der Wähler, gleich von welcher Seite, abgehalten werden können.
Im übrigen hat die Bundesregierung wiederholt ihre Bereitschaft erklärt, ein unabhängiges Namibia bei seiner wirtschaftlichen Aufbauarbeit großzügig zu unterstützen.
Anlage 49
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 144 und 145) :
Unterstützt die Bundesregierung die Auffassung, daß lediglich die Truppen der SWAPO, die z. Z. zum Teil außerhalb von Namibia/SWA stationiert sind und sich an Terroraktionen gegen die Zivilbevölkerung beteiligen, in der Übergangszeit als einzige aus Namibia/SWA rekrutierte Streitkräfte neben einem begrenzten Kontingent der südafrikanischen Armee und VN-Truppen die Sicherung der Grenze von Namibia/SWA übernehmen sollen?
Ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung, daß die Entwaffnung der zivilen Kräfte, Kommandos und ethnischen Sicherheitskräfte, wie sie im Vorschlag der fünf Westmächte vom 31. Januar 1978 (Ziffer II 8 C) gefordert wird, ebenfalls die Truppen der SWAPO umfassen muß, und wenn ja, wird sie sich in diesem Sinne einsetzen?
Zu Frage A 144:
Die Bundesregierung unterstützt diese Auffassung nicht. Nach westlichem Lösungsvorschlag kommt eine Grenzsicherung durch militärische Verbände der SWAPO nicht in Betracht.
Zu Frage A 145:
Der westliche Lösungsvorschlag strebt eine größtmögliche Reduzierung bzw. weitestgehende Entwaffnung aller Streitkräfte in Namibia an. Gegenwärtig befinden sich ausschließlich südafrikanische Streikräfte in dem Territorium. Der westliche Lösungsvorschlag sieht bekanntlich Reduzierung dieser Kräfte auf ein Minimum sowie ihre Beschränkung auf vorhandene von den VN kontrollierte Stützpunkte vor (Ziffer 8 A).
Sofern sich Streitkräfte der SWAPO bei und nach Inkrafttreten der Verhandlungslösung auf namibischem Territorium befinden sollten, sieht der westliche Lösungsvorschlag für diese, ebenso wie für die Streitkräfte Südafrikas die Beschränkung auf vorhandene, von den VN kontrollierte Stützpunkte vor. Da von den verbleibenden südafrikanischen Streitkräften eine Entwaffnung nicht verlangt wird, kann sie auch von diesen Streitkräften der SWAPO nicht gefordert werden.
Im übrigen können nach dem westlichen Lösungsvorschlag SWAPO-Angehörige von außerhalb des Territoriums nur über festgelegte Grenzübergänge friedlich nach Namibia zurückkehren.
Anlage 50
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 146 und 147):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Formulierung der Resolution 385 des UNO-Sicherheitsrats, welche die „Entlassung aller politischen Gefangenen in Namibia durch Südafrika und ungehinderte Rückkehr exilierter Personen" verlangt, dahin gehend zu verstehen sei, daß auch alle von anderen afrikanischen Regierungen oder von der SWAPO selbst festgehaltenen politischen Gefangenen aus Namibia/SWA — gleich welchen politischen Bekenntnisses — entlassen werden müssen und ihnen die ungehinderte Rückkehr in ihre Heimat ermöglicht werden muß, und wenn ja, wird sie sich in diesem Sinne einsetzen?
Was wird die Bundesregierung tun, um dieser Auffassung auch im Rahmen der von den fünf westlichen Sicherheitsratsmächten eingeleiteten Namibia-Initiative Geltung zu verschaffen?
Die Resolution 385 des VN-Sicherheitsrates wendet sich zwar wegen der Entlassung namibischer politischer Gefangener ausdrücklich und ausschließlich an Südafrika, so daß die in Ihrer Frage enthaltene extensive Interpretation dieser Resolution ausgeschlossen sein dürfte.
Die Bundesregierung hat sich aber zusammen mit ihren Partnern im Rahmen der Kontaktgespräche nachdrücklich für die Freilassung aller von beiden Beteiligten oder auf ihre Veranlassung festgehaltenen Namibier eingesetzt. Bei den Gesprächen auf Außenministerebene in New York am 11./12. Februar 1978 hat sich SWAPO bereit erklärt, in an-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978* 6259*
deren afrikanischen Ländern auf ihre Veranlassung festgehaltene Namibier im Fall eines Zustandekommens der Verhandlungslösung freizugeben. Die Entlassung solcher Gefangener wäre also im Rahmen der Verhandlungslösung sichergestellt.
Anlage 51
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Fischer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 148):
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, daß das Gebiet der Walfischbay, welches niemals der Treuhänderschaft des Völkerbunds oder der Vereinten Nationen unterlag, nunmehr dem künftigen Staatsgebiet von Namibia/SWA eingegliedert werden soll?
Nach Auffassung der fünf westlichen Mitglieder des Sicherheitsrates kann die Frage Walvis-Bay nur in Verhandlungen zwischen der Regierung eines künftigen unabhängigen Namibia und der südafrikanischen Regierung geregelt werden. Diese Frage in die gegenwärtigen Gespräche über eine Verhandlungslösung einzubeziehen, würde diese ohne Not mit einem zusätzlichen überaus schwierigen Problem belasten.
Anlage 52
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 149 und 150) :
In welchem Umfang wurden in das Schlußdokument der KSZEÜberprüfungstreffen Aussagen zu Menschenrechtsverletzungen aufgenommen, und verneinendenfalls warum nicht?
Sind der Bundesregierung die Praxis und die Gründe der Botschaft der CSSR bekannt, von sudetendeutschen Visumsbewerbern die Vorlage des Bundesvertriebenenausweises zu verlangen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Zu Frage A 149:
Das Schlußdokument, das gestern in Belgrad verabschiedet werden konnte, enthält wichtige Feststellungen zur Bestätigung der Schlußakte in Helsinki, zur Fortsetzung des Entspannungsdialogs, und zur erneuten Überprüfung der Verwirklichung der Schlußakte in Madrid im Herbst 1980. Es legt ferner gewisse Expertentreffen fest, die in der Zwischenzeit stattfinden sollen.
Die Konferenz in Belgrad konnte sich nicht auf ein detailliertes Schlußdokument einigen, weil Meinungsverschiedenheiten insbesondere über die Verwirklichung der Menschenrechte bis zum Ende der Konferenz fortbestanden.
Die Bundesregierung bedauert dies; ihr Verhandlungsziel konnte sie also nicht voll erreichen. Sie sieht aber denoch in dem offen geführten Dialog und in der auch in Belgrad bestätigten Bereitschaft aller
Partner der Schlußakte, den Entspannungsprozeß konkret fortzuführen, einen Erfolg für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.
Zu Frage A 150:
Das Auswärtige Amt hat keine Unterlagen feststellen können, aus denen sich ergäbe, daß die Botschaft der CSSR von Visumsbewerbern die Vorlage von Bundesvertriebenenausweisen verlangt habe. Ich möchte Ihnen daher anheimstellen, das Auswärtige Amt von einschlägigen Fällen zu unterrichten, damit diesen gegebenenfalls nachgegangen werden kann.
Anlage 53
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 151 und 152) :
Sind der Bundesregierung die Untersuchungen des Leiters der amerikanischen UN-Mission in Genf, Botschafter Francis Dale, und der Bericht des Senate Committee on Government Operations unter dem Vorsitz des Senators Abraham Ribicoff bekannt, die sich mit dem Problem der Ausweitung und Doppelzuständigkeit in UN-Organisationen befassen, und welche Konsequenzen will sie aus den Ergebnissen ziehen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, eigene Untersuchungen über die Verwaltungseffizienz von UN-Organisationen anzustellen und gegebenenfalls Rationalisierungsvorschläge auf internationaler Ebene durchzusetzen?
Zu Frage A 151:
Der Bundesregierung sind die zitierten Berichte bekannt. Die Bundesregierung überprüft die eventuellen Konsequenzen gegenwärtig. Ein Bericht an dieser Stelle wäre verfrüht.
Zu Frage A 152:
Die Bundesregierung sieht zunächst ihre Aufgabe in effektiver Mitarbeit in allen zuständigen VN-Gremien, prüft aber auch Verbesserungsmöglichkeiten.
Anlage 54
Antwort
des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 1) :
Welche Werbeagenturen haben 1976 und 1977 im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung bei der Erstellung von Schriften, Anzeigen oder sonstigen Maßnahmen, wie z. B. Fernseh- und Rundfunkspots mitgewirkt, und erfolgte die Auftragsvergabe auf Grund einer Ausschreibung?
Zur Beantwortung Ihrer Schriftlichen Frage füge ich als Anlage eine Ubersicht über die mit Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in den Jahren 1976 und 1977 beauftragten Werbeagenturen und über die Art der jeweiligen Auftragsvergabe bei.
6260* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Ubersicht über mit Offentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung 1976 und 1977 beauftragte Werbeagenturen
Ressort I Agenturen I Auftragsvergabe
BPA ARE-Kommunikation, 4000 Düsseldorf
Harry Lorenz GmbH, 4000 Düsseldorf HBU-Werbeagentur, 4000 Düsseldorf GGK-Werbeagentur, 4000 Düsseldorf Pischel PR; 4006 Erkrath
RWA Carstensen, 5300 Bonn
Berlin-Display, 5000 Köln
AA TPR, 4000 Düsseldorf
Hennenhofer KG, Kronberg
BMI Fehlanzeige
BMJ ACON-Werbung, 5000 Köln
BMF Harry Lorenz GmbH, 4000 Düsseldorf
BMWi Fehlanzeige
BMI ACON-Werbung, 5000 Köln
BMA ACON-Werbung, 5000 Köln
BMVg Fehlanzeige
BMJFG D. Rahmel, 5000 Köln
ACON-Werbung, 5000 Köln
Troost KG, 4000 Düsseldorf
Harry Lorenz GmbH, 4000 Düsseldorf
BMV Harry Lorenz GmbH, 4000 Düsseldorf
Heinrich Eisler-Werbung, 2000 Hamburg
Hoenisch & Partner, 5300 Bonn
Reinhard Ryborsch-Werbung, 7600 Offenbad
BMBau Fehlanzeige
BMB Fehlanzeige
BMFT Intermedia GmbH, 5000 Köln
BMBW Hoenisch & Partner, 5300 Bonn RWA Carstensen, 5300 Bonn
Harry Lorenz GmbH, 4000 Düsseldorf ACON-Werbung, 5000 Köln
BMZ ACON-Werbung, 5000 Köln
GGK-Werbeagentur, 4000 Düsseldorf
Mit den Werbeagenturen ARE, GGK, HBU und Pischel PR wurden Rahmenverträge auf Grund vorheriger Präsentationen abgeschlossen. Entsprechend der jeweils optimalen Leistungsfähigkeit freihändige Vergabe gem. § 3 Abs. 3 VOL.
Im übrigen Beauftragung gem. § 3 Abs. 3 Buchst. a, e und f VOL und Präsentationswettbewerb ohne Rahmenvertrag.
freihändige Vergabe beschränkte Ausschreibung
teilweise Ausschreibung und Präsentation, teilweise freihändige Vergabe gem. § 3 Abs. 3 Buchst. e, f und g VOL
gem. § 3 Abs. 3 Buchst. f VOL
beschränkte Ausschreibung gem. VOL
freihändige Vergabe gem. § 3 Abs. 3 Buchst. e und g VOL
Ausschreibung
freihändige Vergabe Ausschreibung
freihändige Vergabe Ausschreibung
freihändige Vergabe gem. § 3 Abs. 3 Buchst. h VOL
freihändige Vergabe gem. § 3 Abs. 3 VOL
teilweise Ausschreibung, Präsentationswettbewerb und freihändige Vergabe gem. § 3 Abs. 3 Buchst. a und h VOL
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6261*
Anlage 55
Antwort
des Staatssekretärs Bolling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 2, 3, 4 und 5) :
Wann, in welches Amt und mit welchem Dienstrang wurde der jetzt 42jährige Leiter der Abteilung Inland des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, dessen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erwogen wird oder bereits erfolgt ist (vgl. Handelsblatt vom 3./4. März 1978) in das Beamtenverhältnis berufen?
Wie oft wurde der Beamte seit 1969 befördert?
Welche Kosten entstehen dem Bundeshaushalt jährlich durch die Gesamtbezüge, die dieser Beamte nach seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erhält?
Welche berufliche Qualifikation hat dazu geführt, daß dieser Beamte in diesem Dienstrang in den öffentlichen Dienst übernommen worden ist, und welche Dienstzeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes wurden ihm beamtenrechtlich anerkannt?
Bei der Beantwortung Ihrer Fragen, die sich auf eine Personalangelegenheit beziehen, ist zu berücksichtigen, daß die gesetzlich geschützte Persönlichkeitssphäre des Beamten nicht beeinträchtigt wird. Ihre Fragen beantworte ich daher wie folgt:
Zu Fragen B 2 und 3:
Der mit Wirkung vom 3. März 1978 in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, der seit 1963 als Angestellter in der Bundesverwaltung tätig war, wurde im Juli 1974 unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Ministerialdirektor ernannt.
Zu Frage B 4:
Der Beamte erhält gemäß den Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes für die Dauer von 5 Jahren eine Versorgung in Höhe von 75 v. H. der Bezüge eines Ministerialdirektors nach Bes.-Gr. B 9 in der jeweils geltenden Fassung. Anschließend erhält der Beamte diejenige Versorgung, die ihm auf Grund seiner persönlichen ruhegehaltsfähigen Vordienstzeiten zusteht.
Zu Frage B 5:
Die Ernennung von Dr. Müller zum Ministerialdirektor erfolgte unter Beachtung der beamtenrechtlichen Grundsätze über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Nachdem sich Dr. Müller über lange Jahre im öffentlichen Dienst bewährt hatte, hat der Bundespersonalausschuß seine Befähigung für den höheren Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes festgestellt und seine Anstellung unmittelbar als Ministerialdirektor zugelassen.
Anlage 56
Antwort
des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 6 und 7) :
Wo wurden die im Bulletin Nr. 17, Seite 147 ff. (vom 24. Februar 1978) aufgeführten Broschüren, Faltblätter und Beilagen gedruckt, welche der dort angeführten Drucksachen wurden ausgeschrieben?
Sind diese Drucksachen den Regierungsparteien zur unentgeltlichen Verteilung zur Verfügung gestellt worden, und wenn ja, in welcher Auflagenhöhe?
Zu Frage B6:
Die erforderlichen Feststellungen in den Ressorts und im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung sind eingeleitet worden. Sobald das Ergebnis vorliegt, werden Sie die Detailinformationen — voraussichtlich bis spätestens 18. März 1978 — erhalten.
Zu Frage B 7:
Bei der Beantwortung dieser Frage wird die im Anschluß an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 von der Bundesregierung geübte Praxis der zulässigen Verteilung von Publikationen im einzelnen dargelegt werden.
Anlage 57
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 8 und 9) :
Welche Stellungnahme hat die Bundesregierung zum Bericht der Kommission der EG über die Errichtung einer Europäischen Stiftung, die der Europäische Rat am 5. und 6. Dezember 1977 in Brüssel vorgelegt hat, eingenommen?
Stimmt die Bundesregierung der Organisation, den Zielen und geplanten Tätigkeiten der Stiftung zu?
Die Bundesregierung hat den Bericht der Kornmission der Europäischen Gemeinschaften über die Errichtung einer „Europäischen Stiftung", die vorn Europäischen Rat in seiner Sitzung am 516. Dezember 1977 grundsätzlich gebilligt wurde, sehr begrüßt.
Die Stiftung soll es allen Bürgern ermöglichen, die europäische Realität im weitesten Sinn des Wortes besser kennenzulernen und zu begreifen, und auf diese Weise das Gefühl der Zugehörigkeit zu ein und derselben Gemeinschaft vermitteln. Diese Aufgaben und Ziele der Stiftung, Europa zu einer Sache aller Bürger zu machen, finden die Unterstützung der Bundesregierung.
Anlage 58
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 10) :
Hat der Heilige Stuhl bei der kürzlichen Eingliederung des bis dahin zum Erzbistum Breslau gehörenden Teils der Tschechoslowakei in das Erzbistum Olmütz nicht nur die Regietungen der Tschechoslowakei und der Volksrepublik Polen — Deutsche Tagespost vom 24. Januar 1978 — konsultiert, sondern auch die Bundesregierung gemäß Artikel 11 des Reichskonkordats, und wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung diese Unterlassung?
6262* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Der Heilige Stuhl hat bei der kirchenrechtlichen Eingliederung der bisher zum Erzbistum Breslau gehörenden, in der CSSR gelegenen Bistumsteile in das Erzbistum Olmütz die Bundesregierung nicht konsultiert. Die Bundesregierung hat dies nicht gerügt. Hierzu bestand für sie angesichts der durch den Warschauer Vertrag geschaffenen Rechtslage keine Veranlassung, unbeschadet der Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland bei Abschluß des Warschauer Vertrags nur im eigenen Namen gehandelt hat und die endgültige Festlegung der staatlichen Außengrenzen ganz Deutschlands nach wie vor einem Friedensvertrag vorbehalten bleibt.
Anlage 59
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 11 und 12):
Wieviel Stellen im Generalsekretariat der Vereinten Nationen stehen der Bundesrepublik Deutschland nach ihrem Finanzanteil zu?
Wie hoch war die Zahl der deutschen Sekretariatsbeamten jeweils in den letzten Jahren seit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinten Nationen?
Zu Frage B 11:
Der Personalbestand der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des ordentlichen VN-Haushalts (VN-Generalsekretariat einschließlich UNIDO, UNCTAD, UNEP, regionale Wirtschaftskommissionen, u. a.) ist auch vier Jahre nach ihrem Beitritt zu den Vereinten Nationen immer noch zu gering. Gegenwärtig beträgt unser mittlerer Personalananspruch (bei einem Haushaltsbeitrag von 7,7 %) 144 Stellen (Sollstellenrahmen: 122 bis 165 Stellen). Davon besetzen wir zur Zeit nicht mehr als 75 Stellen (laut letzter offizieller Statistik des Generalsekretariats nach dem Stand vom 30. Juni 1977: 69 Stellen). Vor allem sind unverhältnismäßig wenige Führungspositionen in deutscher Hand (nur 17 leitende Stellen ab Referatsleiter).
Zu Frage B 12:
Seit unserem Beitritt zu den Vereinten Nationen im Jahre 1973 stieg unser Stellenanteil von 21 auf 75. Während in den Jahren 1974, 1975 und 1976 ein progressiver Anstieg zu verzeichnen war (30-47-67), sank der Stellengewinn 1977 auf 2 ab (6 Neueintritte, 4 Abgänge, insgesamt: 69). Die Gründe liegen vor allem im folgenden:
a) Bei der Besetzung jeder freien Stelle stehen wir in zunehmendem Wettbewerb mit sämtlichen Mitgliedstaaten der VN, den traditionell stark vertretenen Gründerstaaten der VN einerseits und den personell nicht-vertretenen (22 Staaten) oder unterrepräsentierten Ländern (12) auf der anderen Seite.
b) Die Gewinnung hochqualifizierter und damit aussichtsreicher deutscher Fachkräfte für die Mitarbeit in den VN scheitert immer wieder an den
erschwerten Lebensbedingungen an einzelnen Einsatzorten der VN und an Wiedereingliederungsproblemen nach Rückkehr in die Heimat.
Anlage 60
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 13):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in wichtigen Sekretariatsbereichen wie z. B. im Sekretariat der VN-Seerechtskonferenz kein deutscher Beamter tätig ist, und welche Folgerungen wird sie daraus ziehen?
Tatsächlich sind in einigen wichtigen Sekretariatsbereichen der Vereinten Nationen bisher noch keine deutschen Bediensteten tätig, so z. B. auch im Sekretariat der VN-Seerechtskonferenz.
Die allgemeinen Gründe hierfür sind die folgenden:
a) Bei der Besetzung jeder freien Stelle stehen wir in zunehmendem Wettbewerb mit sämtlichen Mitgliedstaaten der VN, den traditionell stark vertretenen Gründerstaaten der VN einerseits und den personell nicht-vertretenen (22 Staaten) oder unterrepräsentierten Ländern (12) auf der anderen Seite.
b) Die Gewinnung hochqualifizierter und damit aussichtsreicher deutscher Kräfte für die Mitarbeit in den VN scheitert immer wieder an den erschwerten Lebensbedingungen an einzelnen Einsatzorten der VN und an Wiedereingliederungsproblemen nach Rückkehr in die Heimat. (An einigen ausländischen Dienstorten, bei zum Teil außerordentlich hohen Mieten, bei einem Teil der Bediensteten keine ausreichende internationale Besoldung, keine Gewährung von Mietzuschüssen im VN-Dienst, keine Beihilfe usw.; nach Ablauf der internationalen Dienstzeit oft Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung; unzureichende Altersversorgung, besonders bei Ausscheiden aus dem VN-Dienst vor Ablauf von 5 Jahren, aber auch Entwertung späterer UNO-Pension durch Dollarkursverfall; kein Wahlrecht zum Bundestag während internationaler Dienstzeit, u. a.)
Was das Seerechts-Sekretariat im besonderen angeht, so war die Bundesrepublik Deutschland bei Gründung dieses Sekretariats noch nicht Mitglied der Vereinten Nationen, konnte sich also bei den ursprünglichen Stellenausschreibungen hierfür noch nicht beteiligen. Nun muß das Freiwerden einer Stelle abgewartet werden, bis ein deutscher Kandidat präsentiert werden kann, der dann wieder im Wettbewerb mit zahlreichen anderen Bewerbern liegen wird. Das Seerechts-Sekretariat weist nur 16 Stellen des höheren Dienstes auf. 9 dieser Stellen sind von Angehörigen der Entwicklungsländer besetzt, 6 vom WEOG-Ländern und 1 von der Ukraine. Es ist nicht zu erwarten, daß sich die Stellenverteilung zugunsten der westlichen Länder verschieben wird; die Neueinrichtung von Posten ist ebenfalls nicht vorgesehen, da die Konferenz ihrem Ende zu-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6263*
geht. Unter diesen Umständen wird es kaum möglich sein, noch eine der Positionen im Sekretariat der VN-Seerechtskonferenz mit einem deutschen Bediensteten zu besetzen.
Die Bundesregierung bemüht sich jedoch laufend, den deutschen Stellenanteil zu verbessern. Sie konzentriert ihre Bemühungen ganz besonders auf die für uns wichtigen Sekretariatsbereiche.
Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Bundeskanzleramtes (mit AA, BMI, BMF, BMWi, BML, BMA, BMFT und BMZ, eingesetzt mit Kabinettbeschluß vom 2. Juni 1976) hat einen Bericht mit Vorschlägen für Maßnahmen zur Verbes-. serung der deutschen personellen Repräsentation in internationalen Organisationen ausgearbeitet, die das Kabinett am 12. Oktober 1977 grundsätzlich gebilligt hat, deren Durchführung aber noch größtenteils der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften bedarf. Der Katalog der Vorschläge umfaßt u. a. folgende Maßnahmen:
— Erleichterung der Wiedereingliederung nach Ablauf der internationalen Dienstzeit (Arbeitslosenunterstützung),
— Prüfungsaufträge zur Verbesserung der Altersversorgung für nicht-beamtete internationale Bedienstete, die vor Erwerb eines Pensionsanspruchs aus dem internationalen Dienst ausscheiden,
— Ausgleichszahlungen in Härtefällen in Anpassung an das deutsche Auslandsbesoldungssystem.
Außerdem hat die Bundesregierung in den letzten Monaten auch mit den VN über Mittel und Wege zur schnelleren Erfüllung ihrer Personalansprüche verhandelt. Mit der VN-Personalabteilung wurde Einigung darüber erzielt, daß sie der Bundesregierüng in Kürze eine Reihe konkreter vakanter Posten anbietet, die deutschen Stellen hierfür möglichst mehrere geeignete Interessenten aussuchen und eine Interview- und Auswahlkommission der VN, unter Beteiligung von Fachabteilungen der VN, im Frühjahr 1978 in Deutschland unter den Bewerbern die geeignetsten auswählt.
Anlage 61
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hoffacker
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 14 und 15) :
Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, daß eine dem Finanzanteil der Bundesrepublik Deutschland entsprechende Besetzung der Sekretariatsstellen durch deutsche Beamte nicht möglich war, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
In welcher Weise bemüht sich die Bundesregierung, eine größere Zahl von deutschen Beamten für Tätigkeiten im VN-Generalsekretariat zu gewinnen?
Zu Frage B 14:
Die Gründe der personellen Unterrepräsentation der Bundesrepublik Deutschland in den VN-Sekretariaten liegen in folgendem:
a) Bei der Besetzung jeder freien Stelle stehen wir in zunehmendem Wettbewerb mit sämtlichen Mitgliedstaaten der VN, den traditionell stark vertretenen Gründerstaaten der VN einerseits und den personell nicht-vertretenen (22 Staaten) oder unterrepräsentierten Ländern (12) auf der anderen Seite.
b) Die Gewinnung hochqualifizierter und damit aussichtsreicher deutscher Kräfte für die Mitarbeit in den VN scheitert immer wieder an den erschwerten Lebensbedingungen an einzelnen Einsatzorten der VN und an Wiedereingliederungsproblemen nach Rückkehr in die Heimat. (An einigen ausländischen Dienstorten, bei zum Teil außerordentlich hohen Mieten, bei einem Teil der Bediensteten keine ausreichende internationale Besoldung, keine Gewährung von Mietzuschüssen im VN-Dienst, keine Beihilfe usw.; nach Ablauf der internationalen Dienstzeit oft Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung; unzureichende Altersversorgung, besonders bei Ausscheiden aus dem VN-Dienst vor Ablauf von 5 Jahren, aber auch Entwertung späterer UNO-Pension durch Dollarkursverfall; kein Wahlrecht zum Bundestag während internationaler Dienstzeit, u. a.)
Zu Frage B 15:
Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Bundeskanzleramtes (mit AA, BMI, BMF, BMWi, BML, BMA, BMFT und BMZ, eingesetzt mit Kabinettbeschluß vom 2. Juni 1976) hat einen Bericht mit Vorschlägen für Maßnahmen zur Verbesserung der deutschen personellen Repräsentanz in internationalen Organisationen ausgearbeitet, die das Kabinett am 12. Oktober 1977 grundsätzlich gebilligt hat, deren Durchführung aber noch größtenteils der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften bedarf. Der Katalog der Vorschläge umfaßt u. a. folgende Maßnahmen:
— Erleichterung der Wiedereingliederung nach Ablauf der internationalen Dienstzeit (Arbeitslosenunterstützung),
— Prüfungsaufträge zur Verbesserung der Altersversorgung für nichtbeamtete internationale Bedienstete, die vor Erwerb eines Pensionsanspruchs aus dem internationalen Dienst ausscheiden,
— Ausgleichszahlungen in Härtefällen in Anpassung
an das deutsche Auslandsbesoldungssystem.
Außerdem hat die Bundesregierung in den letzten Monaten auch mit den VN über Mittel und Wege zur schnelleren Erfüllung ihrer Personalansprüche verhandelt. Mit der VN-Personalabteilung wurde Einigung darüber erzielt, daß sie der Bundesregierung in Kürze eine Reihe konkreter vakanter Posten anbietet, die deutschen Stellen hierfür möglichst mehrere geeignete Bewerber aussuchen und eine Interview- und Auswahlkommission der VN, unter Beteiligung von Fachabteilungen der VN, im Frühjahr 1978 in Deutschland unter den Bewerbern die geeignetsten auswählt.
6264* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Anlage 62
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage B 16) :
Wie steht die Bundesregierung zu der vom Europäischen Rat am 5./6. Dezember 1977 gebilligten Errichtung einer „Europäischen Stiftung", und in welcher Weise und mit welchem finanziellen Aufwand ist sie gegebenenfalls bereit, diese Stiftung zu unterstützen?
Die Bundesregierung hat die vom Europäischen Rat in seiner Sitzung am 5./6. Dezember 1977 gebilligte Errichtung einer „Europäischen Stiftung" sehr begrüßt.
Ihrer Auffassung nach wird durch die Tätigkeit einer solchen Stiftung europäische Aktivität stimuliert, die Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg vertieft und dem europäischen Bürger das Gefühl der Zugehörigkeit zu ein und derselben Gemeinschaft vermittelt.
Darüber, in welcher Weise und mit welchem finanziellen Aufwand die Stiftung unterstützt wird, wird zur Zeit noch im Rahmen der Gemeinschaft in Brüssel verhandelt.
Anlage 63
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage B 17) :
Sind der Bundesregierung die in der „Deutschen Verkehrszeitung" am 23. Februar 1978 auf Seite 2 unter der Überschrift „Chaotische Zustände an der türkischen Grenze" berichteten Zustände über die schleppende Abfertigung von Lastkraftwagen, mit Wartezeiten bis zu zehn Tagen, bekannt, und in welcher Weise gedenkt sie bei der türkischen Regierung im Sinne einer Verbesserung des jetzigen Zustands zu intervenieren?
Der Bundesregierung sind die in der Deutschen Verkehrszeitung vom 23. Februar 1978 geschilderten Zustände an der türkischen Grenze bekannt.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwierigkeiten hat das Auswärtige Amt der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ankara Weisung erteilt, bei der türkischen Regierung vorstellig zu werden und auf schnellstmögliche Beseitigung der Mißstände bei der Grenzabfertigung zu drängen. Auf entsprechende Intervention, beim türkischen Außenministerium und den anderen zuständigen Ministerien erklärte die türkische Seite, daß entsprechende Weisungen an die zuständigen türkischen Stellen bereits ergangen sind.
Die Bundesregierung wird diese Angelegenheit weiter im Auge behalten und erforderlichenfalls erneut bei der türkischen Regierung vorstellig werden.
Anlage 64
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann
(München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 18) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob bei offiziellen Gesprächen deutscher Parlamentarier mit Vertretern der tschechoslowakischen Regierung auch Mitglieder der deutschen Botschaft in Prag anwesend waren?
Offenbar haben Sie den Besuch im Auge, den eine Delegation der SPD-Bundestagsfraktion unter Leitung ihres Vorsitzenden Wehner auf Einladung des tschechoslowakischen Parlamentspräsidenten Indra vom 11. bis 14. Januar 1978 in Prag abgestattet hat. Dieser Besuch ist in engem Einvernehmen mit unserer Botschaft durchgeführt worden.
Bei den Gesprächen der Delegation mit Parlamentspräsident Indra und Vertretern der tschechoslowakischen Regierung waren Mitglieder der Botschaft anwesend. An den Gesprächen, die der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion mit Staatspräsident Husak und Parteisekretär Bilak geführt hat, nahm kein Vertreter der Botschaft teil.
Anlage 65
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 19):
Hat die Bundesregierung Informationen über den Inhalt der Vorschläge des französischen Präsidenten Giscard d'Estaing über die „Errichtung eines Sonderfonds zur Förderung Afrikas" und „zum Abschluß eines europäisch-afrikanischen Solidaritäts-Pakts", die der Präsident anläßlich seines Besuchs der Elfenbeinküste angekündigt hat?
Auf dem französisch-afrikanischen Gipfel (Mai 1976) wurde die Schaffung eines Fonds zur Förderung Afrikas beschlossen. Mit ihm sollen vor allem Infrastruktur-Vorhaben, Agrar- und Rohstoffprojekte gefördert werden. Präsident Giscard sieht den Fonds als Mittel zur Stabilisierung der Lage in Afrika an. An dem Fonds sollen sich auch andere westliche Industrieländer mit besonderen Beziehungen zu Afrika beteiligen.
Die Bundesregierung ist seit Mitte März 1976 über die Vorschläge des französischen Staatspräsidenten unterrichtet. Sie weiß die politische Idee zu würdigen, die den französischen Überlegungen zugrunde liegt. Auch die Bundesregierung setzt sich für ein verstärktes Engagement Europas in Afrika ein. Sie glaubt, daß dies vor allem durch eine engere Koordinierung der bilateralen Hilfe und durch eine noch bessere Ausnutzung der bestehenden multilateralen Institutionen geschehen sollte. Auch das Abkommen von Lomé, durch das wir unsere entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas stärken, weist in die gleiche Richtung. Gleiches gilt für unsere Beiträge zur Weltbanktochter IDA und zum afrikanischen Entwicklungsfonds und für unsere bilaterale Hilfe an Afrika, die wir in den letzten Jahren verstärkt haben.
Die Idee eines Solidaritätspaktes zwischen Europa und Afrika war von Präsident Giscard erstmals am Vorabend der Unabhängigkeit Djiboutis im Jahre
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6265*
1977 der Offentlichkeit vorgetragen worden. Einzelheiten zur Ausgestaltung des europäisch-afrikanischen Solidaritätspaktes wurden auch während des Staatsbesuchs des französischen Präsidenten in der Elfenbeinküste nicht mitgeteilt. Die Außenminister Frankreichs und der Elfenbeinküste wurden lediglich beauftragt, konkrete Vorschläge auszuarbeiten, die sie ihren europäischen bzw. afrikanischen Kollegen unterbreiten sollen.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 20):
Ist die Bundesregierung bereit, bei der nächsten Änderung der Beihilfevorschriften wieder die Möglichkeit zu schaffen, daß für Angehörige von Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst wieder Beihilfe in Anspruch genommen werden kann?
Bei Verabschiedung der Sparbeschlüsse Ende 1975 wurde es für vertretbar gehalten, Beihilfeberechtigte, soweit ihre Krankenversorgung anderweitig gesetzlich sichergestellt ist, auf die Wahrnehmung der zustehenden Ansprüche zu verweisen. Von dieser Regelung werden unter anderem auch die Familienangehörigen von Schwerbeschädigten mit Ansprüchen nach § 10 Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes erfaßt. Die Bundesregierung hielt diese Regelung nur aus der besonderen finanziellen Situation heraus vorübergehend für vertretbar. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch, die frühere Regelung bei der nächsten Novellierung der Beihilfevorschriften wieder einzuführen. Nach der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen des Bundes und der Länder vom 1. Juli 1977 bedürfen kostenwirksame strukturelle Maßnahmen auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts allerdings der Zustimmung der Länder nach näherer Maßgabe der Verfahrensregelung.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 21) :
Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, nach denen linksextremistische kreise in der Bundesrepublik Deutschland versuchen, eine neue Terroristengeneration zu organisieren und dabei auch die Antikernkraftbewegung einzuspannen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Die in Ihrer Frage erwähnten Presseberichte gehen auf Mitteilungen in einem Pressegespräch im Innenministerium Schleswig-Holstein am 14. Februar dieses Jahres zurück. Anlaß zu diesem Gespräch waren bekanntgewordene Ausführungen in der vierten, Anfang Januar 1978 erschienenen Zeitung „Revolutionärer Zorn", die anonym von „Revolutionären Zellen" herausgegeben wird, in
Nr. 216 des „Informationsdienstes zur Verbreitung unterbliebener Nachrichten" vom 11. Februar 1978 und in einer ebenfalls seit Beginn dieses Jahres herausgegebenen und bundesweit verbreiteten Schrift „Das tapfere Schneiderlein — Organ der Unverbesserlichen".
Die Schriften publizieren ein neues „massenorientiertes" Konzept des militanten Linksextremismus mit Anleitung zum praktischen Widerstand und zur Gewaltanwendung, möglichst auch unter Einbeziehung von Anhängern der Anti-Kernkraft-
Bewegung.
Die zuständigen Sicherheitsorgane beobachten diese Entwicklung mit der größten Sorgfalt, um festzustellen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Gruppen des terroristischen Umfeldes hinter dieser Entwicklung stehen. Die dadurch zu gewinnenden Erkenntnisse werden Grundlage der eventuell zu ergreifenden Maßnahmen sein. Gegenwärtig gibt es keine Anhaltspunkte dafür, daß Anhänger der von Ihnen so bezeichneten Anti-Kernkraft-
Bewegung sich zu terroristischen Aktivitäten verleiten lassen.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage B 22):
Denkt die Bundesregierung daran, in Kürze den Beruf des Klärwärters staatlich anzuerkennen, und wenn nein, welche Schwierigkeiten sind bisher vorhanden?
Die staatliche Anerkennung des Berufs des Klärwärters ist bislang nicht betrieben worden. Bei dem Klärwärter handelt es sich um einen Arbeiter, der seine fachliche Qualifikation in einem zweiwöchigen Praktikum auf einem Klärwerk und einem einwöchigen Grundkurs der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV) e. V. mit abschließender Kenntnisprüfung erwirbt.
Vorgesehen ist dagegen, den Beruf eines Klärfacharbeiters im Rahmen der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs eines Facharbeiters der Wasserwirtschaft oder des Ver- und Entsorgungsbereiches mit anzuerkennen. Frühere Bestrebungen, den Ausbildungsberuf Klärfacharbeiter staatlich anzuerkennen, mußten wegen teilweisen Fehlens der vom Bundesausschuß für Berufsbildung vorgegebenen Kriterien für die Anerkennung eines Ausbildungsberufes aufgegeben werden.
Zur Zeit wird mit Vertretern der beteiligten technisch-wissenschaftlichen Verbände der Wasserwirtschaft und der benachbarten Fachbereiche geprüft und abgestimmt, wie die Voraussetzungen und Bedingungen für den Erlaß einer entsprechenden Ausbildungsordnung geschaffen werden können.
Die beteiligten Fachverbände wollen im Laufe dieses Jahres den voraussichtlichen Bedarf an qualifizierten Facharbeitern feststellen und ihre Vorstel-
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4 lungen über eine berufliche Ausbildung oder Fortbildung sowie über die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten bekanntgeben. Erst danach kann der Bundesminister des Innern als zuständiger Fachminister über den Erlaß einer Ausbildungs- oder Fortbildungsordnung entscheiden und damit den Beruf staatlich anerkennen.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage B 23) :
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in ihrem Zuständigkeitsbereich getroffen, um gemäß § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertigen Arbeitsschutz für den öffentlichen Dienst zu gewährleisten?
1. Die Bundesregierung sieht, wie sie mehrfach erklärt hat, in der Verabschiedung und Verwirklichung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) einen wichtigen Bestandteil der sozialen Reformpolitik. Sie hat zur Realisierung des Gesetzesauftrages nach § 16 ASiG für den Bereich der öffentlichen Hand den Entwurf einer „Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes" erarbeitet. Der Entwurf ist für die Bundesverwaltung am 28. Januar 1978 mit folgender Maßgabe stufenweise in Kraft getreten, und zwar
— für medizinische und technische Bereiche mit Wirkung vom 1. Januar 1978 und
— für Bürobereiche/Verwaltungen mit Wirkung vom 1. Januar 1981.
2. In meiner Antwort auf die Mündliche Frage der Kollegin Frau Simonis in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 20. April 1977 (BT-Sitzungsprotokoll S. 1472, Anlage 1.6) und in meiner Antwort auf die Schriftliche Frage des Kollegen Prangenberg (BT-Sitzungsprotokoll vom 17. Juni 1977, S. 2487, Anlage 63) habe ich darauf hingewiesen, daß sich das Inkraftsetzen des Richtlinienentwurfs verzögert hat, weil die für eine einheitliche Anwendung im öffentlichen Dienst erforderliche Abstimmung mit den Ländern angestrebt wurde. Da mit den Ländern bisher ein Einvernehmen nicht hergestellt werden konnte, habe ich die Richtlinie für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den Verwaltungen und Betrieben des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in Kraft gesetzt.
3. Zwischen den Bundesressorts ist aber schon im September 1975 Einvernehmen erzielt worden, den Richtlinienentwurf ohne Verzögerungen anzuwenden, soweit entsprechendes Personal und geeignete ärztliche und technische Einrichtungen vorhanden sind und kein zusätzlicher Personal- und Kostenaufwand entsteht. Hierdurch wurde erreicht, daß bereits in weiten Bereichen der Bundesverwaltung Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt worden sind.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/1573 Fragen B 24 und 25):
Welche Maßnahmen sind zur Bekämpfung des militärischen Fluglärms durchgeführt worden, auf die der Umweltbericht 76 Bezug nimmt?
Bei welchen Kurorten besteht ein Verbot des Überfliegens, und welche zeitlichen Beschränkungen sind für Tiefflüge und Überschallflüge festgelegt worden?
Zu Frage B 24:
Zur Bekämpfung des Fluglärms militärischer Flugzeuge wurde eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen ergriffen, zu denen insbesondere die folgenden gehören:
a) Festsetzung der Lärmschutzbereiche für die militärischen Flugplätze Leipheim, Nörvenich, Memmingen, Gütersloh, Bremgarten, Erding, Neuburg/ Donau, Söllingen, Hopsten, Pferdsfeld, Zweibrücken, Wittmundhafen, Lechfeld, Jever, Ramstein, Büchel, Laarbruch und Hahn. Die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für einen militärischen Flugplatz steht unmittelbar bevor; zwei weitere Lärmschutzbereiche werden festgesetzt werden, sobald der Bundesrat seine Zustimmung gegeben hat. Für alle noch ausstehenden Lärmschutzbereiche läuft das Festsetzungsverfahren.
b) Verlagerung von Teilen des militärischen Flugbetriebs aus dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in den Luftraum verbündeter anderer Staaten und über die hohe See.
c) Fliegerische Beschränkungen für den Flugbetrieb allgemein und speziell für Tiefflüge und Überschallflüge, die im Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, insbesondere
— Vermeiden des Überfliegens von Großstädten sowie von Heilbädern und Kurorten,
— Festlegung zeitlicher Begrenzungen für Tiefflüge und Überschallflüge,
— Anhebung der Mindesthöhe für Tiefflüge von Strahlflugzeugen der Bundeswehr von 75 m auf 150-450 m über Grund,
— Festlegung der Mindestflughöhe von 11 000 m für Überschallflüge,
— Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit bei tieffliegenden Flugzeugen auf 450 Knoten,
— Verbot jeglichen militärischen Flugbetriebs an Sonn- und Feiertagen bis auf die unbedingt erforderlichen Flüge (z. B. Flüge im Rahmen der Luftverteidigung sowie des Such- und Rettungsdienstes).
d) Bauliche Maßnahmen an Flugplätzen, wie z. B.
— Errichtung von Lärmschutzhallen für bodengebundene Prüf- und Abbremsläufe von Strahltriebwerken,
— Ausstattung der Flugplätze mit lärmdämmenden Schutzwällen, Waldstücken, Blenden und ähnlichen Bauelementen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6267*
e) Permanente Erziehung der Flugzeugführer zu •
umweltbewußtem Verhalten.
Zu Frage B 25:
Nach heute geltenden Regelungen sind Kurorte grundsätzlich von Strahlflugzeugen der Bundeswehr und der NATO zu umfliegen, soweit dies flugtechnisch möglich ist. In den Tiefflugkarten der Luftstreitkräfte sind Kurorte besonders kenntlich gemacht und sollen bereits bei der Flugwegplanung und der Flugvorbereitung möglichst . ausgespart werden. Dem Bemühen um die Erfüllung dieser Anordnung sind gewisse Grenzen gesetzt durch die relativ weiten Kurvenradien infolge der hohen Geschwindigkeiten militärischer Flugzeuge. Ferner können Wetterbedingungen und spezielle Übungserfordernisse Ausnahmen unumgänglich machen.
Militärische Tiefflüge dürfen grundsätzlich nur montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr durchgeführt werden. Militärische Nachtflüge werden auf das unvermeidliche Mindestmaß beschränkt. Sie dürfen nur auf besonders dafür festgelegten Flugstrecken und keinesfalls nach Mitternacht stattfinden.
Militärische Überschallflüge dürfen montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr, sonnabends von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, nur in Höhen über 11 000 m und unter Radarkontrolle durchgeführt werden.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen. des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 26 und 27) :
Wieviel Schutzraumplätze stehen jeweils in welchem Land der Bundesrepublik Deutschland der Bevölkerung zur Verfügung?
In welchen Städten der Bundesrepublik Deutschland stehen öffentliche, den Anforderungen an einen Schutzraum entsprechende Großräume, z. B. Großgaragen, U-Bahn-Anlagen usw., mit wieviel Schutzraumplätzen zur Verfügung?
Zu Frage B 26:
Die Anzahl der Schutzraumplätze in der Bundesrepublik Deutschland bezogen auf jedes Land — außer den Stadtstaaten — ergeben sich aus Anlage 1 (Stand: 31. Dezember 1976).
Zu Frage B 27:
Die öffentlichen Schutzraumplätze in den Städten der Bundesrepublik Deutschland sind aus Anlage 2 (Stand 31. Dezember 1976) ersichtlich.
Die Erfassung der Zuwachszahlen des Jahres 1977 ist noch nicht abgeschlossen.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 28, 29, 30 und 31) :
Warum hat es die Bundesregierung unterlassen, in der Antwort vom 22. Februar 1978 auf die Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) darauf hinzuweisen, daß die Durchschnittsbezüge aller Beamten deshalb über dem Durchschnittsbruttover dienst aller Arbeitnehmer liegen, weil im öffentlichen Dienst der Anteil der Stellen, die eine qualifizierte Vor- und Ausbildung erfordern, sehr viel höher ist als im Durchschnitt aller Arbeitsplätze?
Wie hoch sind im Durchschnitt die jährlich gezahlten Beihilfen, wenn der Vetsorgungszeitraum nicht auf die aktive Dienstzeit umgelegt wird, und in welchem Verhältnis steht dieser Betrag zu den bei den Beamten eingesparten Arbeitgeberbeiträgen zur Krankenversicherung?
Von welchen Grundannahmen ist die Bundesregierung bei der Errechnung der für die Beamten angeblich erforderlichen „Pensionsrückstellung" — gemeint ist wohl die „Zuführung zur Pensionsrückstellung" — ausgegangen, und hat die Bundesregierung dabei unterstellt, daß die beamtenrechtliche Versorgung, anders als bei den Sozialversicherungsrenten, nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu finanzieren ist?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die derzeitige Form der beamtenrechtlichen Versorgung auch von der Überlegung beeinflußt worden ist, daß die „Eigenfinanzierung" der Versorgung durch die jeweilige Körperschaft für diese insgesamt geringere Aufwendungen verursacht als die Absicherung der Versorgungsberechtigten über eine rechtlich selbständige Einrichtung?
Zu Frage B 28:
In meiner Antwort in der Sitzung am 22. Februar 1978 auf die Frage 23 des Herrn Kollegen Becker habe ich bereits darauf hingewiesen, daß sich die angegebenen Beträge nicht für Gehaltsvergleiche eignen. Es trifft zu, daß insbesondere der Durchschnittsbetrag von 35 000 DM ganz wesentlich durch die Personalstruktur beeinflußt ist. Der Anteil der Stellen, die eine qualifizierte Vor- und Ausbildung erfordern, ist — wie die Bundesregierung mehrfach zum Ausdruck gebracht hat — sehr viel höher als im Durchschnitt aller Arbeitsplätze.
Zu Frage B 29:
Die im Durchschnitt gezahlten Beihilfen einschließlich entsprechender Zuschüsse zu Krankenversicherungen z. B. bei der Deutschen Bundesbahn liegen derzeit pro aktivem Beamten zwischen 1 200 -und 1 300 DM im Jahr; im Bundesbereich liegt der Durchschnitt etwas niedriger. Hierbei handelt es sich aber um einen rein rechnerischen Wert, der sich ergibt aus der Teilung des Beihilfenaufwandes durch die Zahl der Beihilfeberechtigten. Aussagefähige Durchschnittswerte über tatsächliche Beihilfeaufwendungen pro Person lassen sich, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 22. März 1976 auf eine Kleine Anfrage betr. Krankheitsbeihilfen im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht (BT-Drucksache 7/4920) zum Ausdruck gebracht hat, aus methodischen Gründen nicht entwickeln.
Wenn aktive Beamte wie krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer behandelt würden, entstünden nach geltendem Besoldungsstand grob gerechnet jährliche Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung von etwa zwischen 1 700 und 1 800 DM je Beamten.
Zu Frage B 30:
Die Versorgungsbezüge werden bekanntlich nach Zahl und Einstufung der Versorgungsempfänger grundsätzlich in den Haushalten veranschlagt und aus diesen gezahlt. Bei den sogenannten Pensionsrückstellungen handelt es sich daher lediglich um angenommene, also fiktive Rückstellungen. Der dem Betrag von 12 250 DM zugrunde liegende Satz von
6268* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
35 % bezieht sich auf die Brutto-Aktivenbezüge und erfaßt Ruhegehalt und Witwenbezüge. Er wurde fiktiv berechnet auf Lebenseinkommensbasis nach einem neueren Stand der Versorgung und Besoldung. Verschiedentlich werden auch niedrigere und höhere Zahlen genannt: die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung geht derzeit von rd. 29 % fiktiven Pensionsrückstellungen aus, Umlagen zu kommunalen Versorgungskassen können maximal rd. 39 % des Aufwandes für Aktivenbezüge betragen. Die Gesamtsumme der Ausgaben für die Beamtenversorgung ergibt, bezogen auf die Gesamtsumme der Bezüge der aktiven Beamten, eine Quote von rd. 43 %; dieses Verhältnis ist aber wegen der insbesondere kriegsbedingten Versorgungslasten (G 131, BWGöD) für die hier vorgenommenen globalen Arbeitsplatzkostenberechnungen nicht verwendbar.
Zu Frage B 21:
Die Bundesregierung hält es für wenig wahrscheinlich, daß allein Kostenüberlegungen entscheidend für die derzeitige auf Artikel 33 Abs. 5 GG beruhende Form der Beamtenversorgung waren.
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 32) :
Trifft es zu, daß Beamte, die ohne Umzugsbewilligung an eine Auslandsvertretung, z. B. in Brüssel oder Paris, abgeordnet sind, keinen Anspruch auf Sonderurlaub für Familienheimfahrten gemäß § 11 der Sonderurlaubsverordnung haben, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung von Inlands- und Auslandsbeamten, wonach Inlandsbeamten gemäß § 11 der Sonderurlaubsverordnung bis zu neun Tagen Sonderurlaub im Urlaubsjahr zu gewähren sind?
Die Gewährung von Sonderurlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge für Familienheimfahrten ist in § 11 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst vom 18. August 1965 (BGB1. I S. 902) geregelt. Die Vorschrift grenzt mit einer Verweisung auf die reise- und umzugskostenrechtlichen Bestimmungen den berechtigten Personenkreis dahin ab, daß nur die Beamten erfaßt werden, die nach § 5 Abs. 1 der Trennungsgeldverordnung vom 22. November 1973 (BGB1. I S. 1715) Reisebeihilfen für Familienheimfahrten beanspruchen können. Beamte, die an eine Auslandsvertretung abgeordnet sind, können Reisebeihilfen für Familienheimfahrten nicht erhalten (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 2 TGV); dabei ist ohne Bedeutung, ob ihnen Umzugskostenvergütung zugesagt worden ist. Ihnen steht daher auch kein Sonderurlaub für Familienheimfahrten zu. Der Grund hierfür liegt in der Überlegung, daß die mit einer Verwendung im Ausland verbundenen materiellen und immateriellen Belastungen im Rahmen des Auslandstrennungsgeldes durch den besonderen Auslandszuschlag abgegolten werden.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 33, 34, 35 und 36) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Kölner Initiative des sog. Russel-Tribunals eine EDV-Liste des DGB, in der Namen, Adressen, Geburtsdaten und Ausschlußgrund ehemaliger Gewerkschaftsmitglieder vermerkt sind, dazu benutzt, von diesen Betroffenen Informationen und dokumentarisches Material über die angebliche Repression in der Bundesrepublik Deutschland zu sammeln, und wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß diese Daten von linksextremistischen Gruppen zur Verfolgung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele eingesetzt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß linksextremistische Gruppen solche Daten unter Verletzung der schutzwürdigen Belange der betroffenen, ehemaligen Gewerkschaftsmitglieder erlangen konnten, und welche Konsequenzen wird sie daraus für das Datenschutzgesetz ziehen, damit ein ausreichender Schutz personenbezogener Daten gewährleistet ist?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob noch weitere personenbezogene Daten in die Verfügung der Veranstalter des sog. Russel-Tribunals gelangt sind?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Praktiken der linksextremistischen Veranstalter des sogenannten Russel-Tribunals die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden, indem die von den Initiativgruppen des sogenannten Russel-Tribunals unter dem Vorwand einer statistischen Erhebung angesprochenen Personen möglicherweise auf Grund ihrer persönlichen Enttäuschung über ihren Gewerkschaftsausschluß leicht für die politischen Vorstellungen des sogenannten Russel-
Tribunals und zur Mitwirkung gewonnen werden können, und wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, daß aus diesen Gruppen eine neue Sympathisanten- und Helfershelferschicht für die terroristische Szene entstehen kann?
Zu Frage B 33:
Linksextremistische Zeitungen, z. B. „Rote Fahne", das Zentralorgan der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), Nr. 4 vom 25. Januar 1978 und „Arbeiterkampf", das Zentralorgan des „Kommunistischen Bundes" (KB), Nr. 122 vom 6. Februar 1978 haben darüber berichtet, daß die „Kölner Initiative für ein Russell-Tribunal" angeblich über einen Computerausdruck des DGB verfügt, in dem listenmäßig personenbezogene Daten von etwa 600 ausgeschlossenen Gewerkschaftsmitgliedern enthalten sind. Nach den Zeitungsmeldungen sollen die Gewerkschaftsausschlüsse aufgrund dieser Liste in die Untersuchungen des Dritten Russell-Tribunals miteinbezogen werden. Ob zu diesem Zweck bei den in der Liste genannten ehemaligen Gewerkschaftsmitgliedern Informationen eingeholt werden, ist nicht bekannt.
Zu Frage B 34:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob die zu 1.) genannten Zeitungsmeldungen zutreffen und wie ggfs. der Computerausdruck in den Besitz der „Kölner Initiative für ein Russell-Tribunal" gelangt ist. Sollte dafür eine den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unterliegende Person aus dem Bereich des DGB oder einer seiner Mitgliedsgewerkschaften etwa durch Übergabe an einen Angehörigen einer die „Kölner Initiative für ein Russell-Tribunal" tragenden linksextremistischen Organisation verantwortlich sein, so lägen darin nach Auffassung der Bundesregierung eine Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes. Diese Datenübermitteilung dürfte aus keinem der in §§ 3, 24 BDSG genannten Zulässigkeitsgründen zu rechtfertigen sein und den Tatbestand der unbefugten Datenübermittlung in der Strafvorschrift des § 31 BDSG erfüllen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6269*
Es wäre in diesem Falle vor allem Aufgabe des vom DGB nach § 28 BDSG zu bestellenden Beauftragten für den Datenschutz; die Ausführung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz sicherzustellen (§ 29 BDSG). Das Bundesdatenschutzgesetz enthält also für diesen Fall ausreichende Regelungen, so daß gesetzgeberische Konsequenzen nicht zu ziehen sind.
Zu Frage B 35:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob noch weitere personenbezogene Daten in Form von Listen oder Computerausdrucken in den Besitz der das Dritte Russell-Tribunal vorbereitenden oder unterstützenden Gruppen gelangt sind.
Zu Frage B 36:
Sekretariat und „Deutscher Beirat" des Russell-Tribunals haben am 10. Januar 1978 bekanntgegeben, Gewerkschaftsausschlüsse seien kein Untersuchungsgegenstand des Russell-Tribunals, da eine antigewerkschaftliche Politik nicht beabsichtigt sei. Es muß abgewartet werden, ob sich einzelne Initiativgruppen mit ihrer gegenteiligen Auffassung durchsetzen werden.
Bezüglich der politischen Bewertung des Russell-Tribunals und der Vorstellungen, die im terroristischen Umfeld mit dem Tribunal verbunden werden, weise ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 21. 12. 1977 auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages zum Russel-Tribunal hin (BT-Drucksache 8/1205).
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 37 und 38) :
Sieht die Bundesregierung angesichts der 1977 um weit über 50 v. H. gestiegenen Zahl der Ausländer, die in der Bundesrepublik Deutschland politisches Asyl begehren, und angesichts der Aussage des Bundesverwaltungsgerichts, daß nur der Gesetzgeber gegen mißbräuchliche Geltendmachung politischer Gründe wirkungsvoll vorgehen könne, die Notwendigkeit, das Asylverfahren umgehend neu zu ordnen und damit entscheidend abzukürzen?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung, daß die Welle pakistanischer Asylbegehrender nunmehr von einer ähnlichen Welle aus Indien abgelöst bzw. ergänzt wird?
Zu Frage B 37:
Die Bundesregierung hat bereits in der Antwort (BT-Drucksache 8/654) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion und in dem Bericht des Bundesministers des Innern an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages ausgeführt, daß sie einen schnelleren Abschluß der Asylverfahren für dringend geboten halte.
Für eine Beschleunigung der Asylverfahren im Anerkennungsverfahren wie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gibt es eine Reihe von Modellen, die entsprechend dem Auftrag des Innenausschusses
des Deutschen Bundestages gegenwärtig im Bundesministerium des Innern auf ihre Zweckmäßigkeit geprüft werden. Mit der Vorlage der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten an den Innenausschuß wird sich die Bundesregierung auch dazu äußern, welche Maßnahmen sie für erforderlich und sachgerecht hält.
Ich nehme insoweit auch auf meine Antworten auf die Frage des Herrn Kollegen Dr. Friedmann in der Fragestunde am 23. Februar 1978 (Sitzungs-Protokoll S. 5935) und auf die Schriftliche Frage des Herrn Kollegen Hoffie (Protokoll vom 24. Februar 1978, S. 6043 — Anlage 19 —) Bezug.
Zu Frage B 38:
Eindeutige Hinweise für Ihre Annahme liegen bisher nicht vor. Die Zahl der Asylbegehrenden aus Indien ist 1977 gegenüber 1976 um 98 Personen gestiegen. In den ersten zwei Monaten dieses Jahres ist allerdings ein gewisser Anstieg erkennbar. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 39, 40 und 41) :
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie hoch die jährliche Wasserförderung der öffentlichen Wasserversorgung ist, und welchen Nutzungen und in welchen Anteilen die geförderte Wassermenge zugeführt wird?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie hoch die jährliche Wasserförderung der Industrie ist, und welchen Nutzungen und in welchen Anteilen die geförderte Wassermenge zugeführt wird?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie hoch der Anteil der Trinkwasserförderung an der jährlichen Wasserförderung der öffentlichen Wasserversorgung und der Industrie ist und ob von der Trinkwasserförderung im Hinblick auf ihre besondere Bedeutung ein rationeller Gebrauch gemacht und in welchem Umfang durch Wasserrecycling der lebensnotwendige Trinkwasservorrat für die Zukunft gesichert wird?
Zu Frage B 39:
Ergebnisse der letzten amtlichen Erhebung (Erhebungsjahr 1975) nach dem Umweltstatistikgesetz vom 15. August 1974 liegen über das gesamte Bundesgebiet leider noch immer nicht vor, da noch die Ergebnisse einiger Bundesländer fehlen.
Dennoch kann ich Ihre Frage mit hinreichender Genauigkeit auf Grund der soeben vorgelegten Ergebnisse der 88. Wasserstatistik des Bundesverbandes der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e. V. (BGW) über das Berichtsjahr 1976 beantworten.
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf das Jahr. 1976, die Zahlen in Klammern auf die Jahre 1975 und 1974.
Die gesamte nutzbare Abgabe der öffentlichen Wasserversorgung an Verbraucher betrug 3,639 (3,419; 3,366) Milliarden m3. Von dieser Gesamtjahresmenge wurden abgegeben an
Haushalte und Kleingewerbe 68,5 (67,5; 64,9) %
Industrie 23,9 (24,8; 27,7) %
Sonstige 7,6 ( 7,7; 7,4) %
6270* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Unter dem Begriff „Sonstige" sind insbesondere öffentliche Einrichtungen zu nennen.
Zu Frage B 40:
Die letzten amtlichen Zahlen über die Wasserförderung der Industrie liegen aus dem Jahre 1973 vor. Die Erhebungen über das Jahr 1975 werden zusammen mit den Zahlen der öffentlichen Wasserversorgung und öffentlichen Abwasserbeseitigung überprüft und vom Statistischen Bundesamt erst im Laufe dieses Jahres ausgewertet werden können:
Die Industrie förderte im Jahr 1973 durch Eigengewinnung rd. 10,7 Milliarden m3 Wasser. Die Gesamtwassernutzung der Industrie von 11,7 Mrd. verteilt sich auf folgende Nutzungen
Kühlwasser 74,5 %
Kesselspeisewasser 2,4 %
Sonstiges Fabrikationswasser 20,9 %
Belegschaftswasser 2,2 %
Getrennt von der Industriewasserversorgung wird noch die Wasserversorgung der Elektrizitätswerke für die öffentliche Versorgung erfaßt. Sie ist nach den Schätzungen für 1974 bereits jetzt in der Bundesrepublik größer als der Bedarf aller übrigen Verbrauchssektoren zusammen. Der Wasserbedarf der Wärmekraftwerke ist nach dem Umweltstatistikgesetz für das Jahr 1975 erstmals amtlich erhoben worden, aber auch diese Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Der Wasserbedarf der Elektrizitätswerke für die öffentliche Stromversorgung wird für 1974 auf rd. 15,3 Milliarden m3 geschätzt. Er kann weiter überproportional steigen. Es handelt sich dabei nahezu ausschließlich um Kühlwasser.
Zu Frage B 41:
Der Anteil der öffentlichen Wasserversorgung an der gesamten Wassernutzung im Bundesgebiet beträgt etwa 11 °/o. Die Unternehmer der öffentlichen Wasserversorgung liefern zum Teil Wasser minderer Qualität in getrennten Leitungen an industrielle Großverbraucher, vor allem in Nordrhein-Westfalen. Im übrigen werden bei der Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe insbesondere aus hygienischen Gründen keine Anforderungen an eine rationelle (verminderte) Verwendung gestellt.
Wenn Sie eine rationelle Bewirtschaftung der Trinkwasservorräte ansprechen, darf ich davon ausgehen, daß damit vor allem die Bewirtschaftung der Grundwasservorräte, die besonders für die Gewinnung von Rohwasser für die Trinkwasserversorgung geeignet sind, gemeint ist. Nach § 1 a Abs. 1 des WHG sind die Gewässer so zu bewirtschaften, daß sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und daß jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt. In diesem Rahmen obliegt den zuständigen Wasserbehörden der Länder die Bewirtschaftung der Gewässer einschließlich der Erteilung von Erlaubnissen und Bewilligungen für beantragte Gewinnung von Grundwasser zu unterschiedlichen Nutzungen. Die Bundesregierung hat hierauf keinen Einfluß.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage B 42) :
Wird die Bundesregierung Maßnahmen gegen die Herstellung bzw. den Verkauf der sogenannten Patrone ohne Vergangenheit, bei der das Geschoß in einer Plastikführung sitzt, so daß beim Schuß auf dem Geschoß weder Spuren von der Hülse noch vom Rohr der Waffe zurückbleiben, in der Bundesrepublik Deutschland ergreifen?
Bei der sogenannten „Patrone ohne Vergangenheit" handelt es sich um eine Patrone mit einem Geschoß, das sich in einer Kunststoffummantelung (Treibspiegel) befindet. Diese Patrone im Kaliber 30-06/.224 (7,62 x 63) ist in den USA für jagdliche Zwecke entwickelt worden. Sie ermöglicht es dem Jäger, in einer einläufigen Büchse sowohl für die Jagd auf Schalenwild als auch auf Raubzeug Geschosse mit verschiedenem Kaliber und verschiedener Wirkung zu verschießen.
Die Patrone kann nach den derzeitigen Erkenntnissen nur in Repetierwaffen verwendet werden. Bei den beim Bundeskriminalamt durchgeführten Versuchen wurde festgestellt, daß das Geschoß keine Verfeuerungsspuren für schußwaffenerkennungsdienstliche Zwecke aufweist. Die Verfeuerungsspuren und die Systemmerkmale der Waffe (Kaliber, Felderanzahl, Felderbreite, Drallwinkel) können nur — wenn überhaupt — anhand des Kunststofftreibspiegels ermittelt werden.
Es wird im Rahmen der Beratungen des Gesetzes zur Änderung von Strafvorschriften des Waffenrechts geprüft werden, ob in das Gesetz Ermächtigung aufzunehmen ist, dies es gestattet, im Bedarfsfall durch Rechtsverordnung Herstellungs-, Vertriebs- und Besitzverbot für diese Patrone einzuführen. Von dieser Ermächtigung könnte dann Gebrauch gemacht werden, wenn sich aus der praktischen Erfahrung eine schwerwiegende Beeinträchtigung von Belangen der öffentlichen Sicherheit durch diese Munitionsart ergibt.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage B. 43) :
Sieht die Bundesregierung in den erheblichen finanziellen Forderungen — z. B. der Schufa — für eine Auskunft über schon gespeicherte personenbezogene Daten gem. § 34 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes nicht eine erhebliche Gefahr des Unterlaufens dieser gesetzlichen Bestimmung, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen?
Auf die von Ihnen angesprochene Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung GmbH (SCHUFA) und die sonstigen Kreditauskunfteien finden nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 BDSG die §§ 32 bis 35, 38-40 dieses Gesetzes Anwendung.
Nach § 34 Abs. 3 BDSG kann in solchen Fällen für die Auskunft an den Betroffenen über die zu seiner
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6271*
Person gespeicherten Daten ein Entgelt verlangt werden, das über die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen darf.
Das bedeutet, daß durch das Entgelt kein Gewinn, aber auch keine volle Selbstkostendeckung erzielt werden darf; berücksichtigungsfähig bei der Berechnung der Entgelthöhe sind nicht die Gemeinkosten, sondern nur die Einzelkosten.
Ein Entgelt kann nach § 34 Abs. 3 BDSG jedoch dann nicht verlangt. werden, wenn durch besondere Umstände die Annahme gerechtfertigt wird, daß personenbezogene Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden oder wenn die Auskunft ergeben hat, daß die personenbezogenen Daten zu berichtigen oder wegen unzulässiger Speicherung zu löschen sind.
Diese Regelungen treffen nach Auffassung der Bundesregierung bei der Verteilung des durch die Auskunft entstehenden zusätzlichen Aufwandes einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der speichernden Stelle und des betroffenen Bürgers. Die Bundesregierung hat keinen Überblick über die von den unter den 4. Abschnitt des BDSG fallenden Stellen für die Auskunftserteilung gemäß § 34 Abs. 3 BDSG verlangten Entgelte. Verletzungen der vorbezeichneten Regelungen durch übermäßige Entgeltforderungen für die Auskunft sind der Bundesregierung bisher nicht bekanntgeworden. Die Überwachung der Befolgung dieser Regelungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden (§ 40 BDSG) ; im Falle der SCHUFA wäre das der Regierungspräsident in Darmstadt.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 44 und 45) :
Innerhalb welchen Zeitraums war es in den Jahren 1973 bis 1977 Bundesbediensteten, die Anspruch auf Trennungsgeld hatten, in der Regel möglich, eine Familienwohnung im Raum Bonn zu finden, und war dieser Zeitraum von der Höhe des Gehalts des jeweiligen Bediensteten abhängig?
Nach welcher Zeit und unter welchen Voraussetzungen mußte in den letzten Jahren (1973 bis 1977) ein in Bonn beschäftigter Bundesbediensteter damit rechnen, daß ihm das Trennungsgeld entzogen wurde?
Zu Frage B 44:
Der Bundesregierung liegen allgemeine statistische Unterlagen, die eine Beantwortung Ihrer Frage ermöglichen könnten, nicht vor.
Ganz allgemein kann gesagt werden, daß sich auf Grund der hohen Förderungsleistungen der vergangenen Jahre — zur Versorgung der Bundesbediensteten stehen im Raum Bonn rd. 25 000 Wohnungen zur Verfügung — etwa seit 1974/75 eine Entspannung der Bedarfslage abzeichnete, die dazu führte, daß Wohnungssuchende in aller Regel sehr kurzfristig mit geeignetem Wohnraum versorgt werden können. Dies gilt insbesondere für Trennungsgeldempfänger, die bei der Überlassung von Wohnungen seit jeher vorrangig berücksichtigt worden sind.
Zu Frage B 45:
Über den Entzug von Trennungsgeld eines Bediensteten entscheidet die jeweilige Beschäftigungsdienststelle des Wohnungssuchenden. Ob im Einzelfall eine Wohnung zur Versorgung der Familie eines Bediensteten geeignet ist und dies den Entzug von Trennungsgeld zur Folge hat, kann nur nach Lage des jeweiligen Falles, u. U. durch Einschaltung der Gerichte, entschieden werden.
Nach einer repräsentativen Umfrage bei den Bundesressorts kann davon ausgegangen werden, daß in den letzten Jahren Trennungsgeld im allgemeinen nicht länger als 6 Monate gewährt wurde, weil es in der Regel möglich war, Wohnungsbewerbern innerhalb dieses Zeitraumes mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Nach Ablauf dieser Zeit lagen die Voraussetzungen für die Gewährung von Trennungsgeld, nämlich Umzugsbereitschaft und Wohnungsmangel grundsätzlich nicht mehr vor.
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 46) :
Welche Maßnahme hat die Bundesregierung bereits mit welchen Ergebnissen ergriffen, oder was gedenkt die Bundesregierung zu tun, daß die widerliche Geruchsbelästigung der Grenzlandbevölkerung durch tschechische Abgase zwischen Selb und Weiden eingedämmt bzw. abgestellt wird?
Die Bundesregierung ist über die bestehende Belastung des von Ihnen angesprochenen Grenzraumes durch grenzüberschreitende Schwefeldioxidemissionen, die von dem Braunkohle-Hydrierwerk in Sokolov (CSSR) herrühren könnten, bereits seit geraumer Zeit unterrichtet. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat das Bayerische Landesamt für Umweltschutz festgestellt, daß bislang zu keiner Zeit eine Konzentration gegeben war, die zu gesundheitlichen Schädigungen hätte führen können; die Einwirkungen dieser Emissionen auf die Belastungssituation in dem Grenzraum wird weiterhin insbesondere in quantitativer Hinsicht durch kontinuierliche Messungen in Tröstau untersucht.
Die Bundesregierung nimmt die gegebene Geruchsbelästigung der Bevölkerung in diesem Grenzraum durch grenzüberschreitende Luftverschmutzung ernst; sie ist bemüht, für Abhilfe zu sorgen. Die deutsche Botschaft in Prag hatte in dieser Angelegenheit bereits Kontakt mit dem tschechoslowakischen Außenministerium aufgenommen.
Die Bundesregierung ist bereit, erneut in dieser Angelegenheit an die Regierung der CSSR heranzutreten. Sie geht davon aus, daß die Bayerische Staatsregierung ihr — sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind —. die Ergebnisse der kontinuierlichen
6272* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Sondermessungen übermittelt, die von den bayerischen Behörden über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden. Damit werden detaillierte Daten als Basis für eine neue Intervention bei der Regierung der CSSR zur Verfügung stehen.
Anlage 81
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 47 und 48) :
Wie hat sich die Anerkennungspraxis des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gegenüber Luftpiraten, insbesondere aus dem Ostblock, entwickelt, und in wieviel Fällen wurde die Gewährung politischen Asyls gegenüber Luftpiraten mit welcher Begründung verweigert?
Werden abgelehnte Asylbewerber auf Grund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Ausländergesetzes in Länder, in denen ihnen Verfolgung droht, insbesondere Ostblockstaaten, abgeschoben bzw. ausgeliefert, und falls ja, in welche Länder wurden wie viele Asylsuchende sowie sonstige Ausländer abgeschoben?
Zu Frage B 47:
Die weisungsunabhängigen Ausschüsse des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge haben in den letzten Jahren Asylanträge von Personen, die unter Androhung von Waffengewalt Flugzeuge zur Landung in der Bundesrepublik Deutschland veranlaßt haben, unter Hinweis auf Art. 1 F b des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge („Die Bestimmungen dieses Abkommens finden keine Anwendung auf Personen, in bezug auf die aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, daß sie ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Aufnahmelandes begangen haben, bevor sie dort als Flüchtling aufgenommen wurden.") abgelehnt. In den letzten 5 Jahren sind 11 Ablehnungen mit dieser Begründung von den Anerkennungsausschüssen getroffen worden.
In einem dieser Verfahren ist inzwischen das Berufungsverfahren bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München anhängig, so daß mit einer baldigen obergerichtlichen Klärung der grundsätzlichen Rechtsfragen zu rechnen ist.
Zu Frage B 48:
Die Entscheidung über die Abschiebung eines Ausländers treffen die zuständigen Landesbehörden (Ausländerbehörden). Beabsichtigt eine Ausländerbehörde die Abschiebung eines Ausländers in einen Staat, in dem er eine politische Verfolgung zu befürchten hat, so ist gemäß § 26 Abs. 1 Ziff. 3 des Ausländergesetzes das Benehmen mit dem Bundesminister des Innern herzustellen.
In allen Fällen, in denen mir entsprechende Anträge zur Äußerung zugeleitet worden sind, waren nach meiner Auffassung die Voraussetzungen für eine Abschiebung, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. 10. 1975 — I C 46.69
— (DVBl 1976, S. 500 ff.) festgelegt hat, nicht gegeben. Dies wurde dem betreffenden Land jeweils mitgeteilt.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 49) :
Wird die Bundesregierung im Hinblick auf den ihr vorliegenden Richtlinienvorschlag der Kommission der EG über den „Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe", die durch „direkte oder indirekte" Ableitung durch den Menschen in das Grundwasser gelangen und eine Gefahr für die menschliche Gesundheit, die Wasserversorgung, die einzelnen Lebewesen oder das Ökosystem des Wassers darstellen, die Verbotsliste 1 als Vorschlag billigen, und welche Stellung bezieht sie zu den Einschränkungen der Artikel 2 und 3?
Der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe ist dem Rat mit Schreiben der Kommission vom 31. Januar 1978 vorgelegt worden.
Dieser Vorschlag hat zum Ziel, die Maßnahmen zu definieren, die geeignet sind, die auf die Ableitung gefährlicher Stoffe zurückzuführende Verschmutzung des Grundwassers zu verhüten, zu verringern oder zu beseitigen. Er beruht auf den in den Aktionsprogrammen der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz niedergelegten Grundsätzen sowie auf Art. 4 der Richtlinie des Rates vom 4. Mai 1976 betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft.
Die Bundesregierung begrüßt diesen Richtlinienvorschlag. Eine erste Beratung in der Ratsgruppe „Umweltfragen" ist für April 1978 vorgesehen. Die Anhörung beteiligter Verbände und eine erste Abstimmung der Meinung der Bundes- und Länderressorts ist im Gange.
Die Liste I des Richtlinienvorschlages entspricht weitgehend der Liste I der Richtlinie vom 4. Mai 1976. Es fehlt lediglich die Ziff. 8, da Stoffe, „die im Wasser treiben, schwimmen oder untergehen können", für das Grundwasser nicht relevant sind. Ob wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit des Grundwassers die Liste I erweitert werden sollte, kann erst nach Anhörung der Verbände und anschließender Abstimmung der Haltung der Bundesregierung entschieden werden.
Die Ausnahmen in Art. 2 des Richtlinienvorschlages werden von der Bundesregierung grundsätzlich als sachlich vertretbar anerkannt. Dabei wird allerdings vorausgesetzt, daß die Abgrenzungen der Begriffe, insbesondere „normale Ausübung landwirtschaftlicher Tätigkeiten", klarer definiert werden.
Der Ausnahmenkatalog des Art. 3 Abs. 2 bedarf noch der abschließenden Prüfung insbesondere im Hinblick auf die Nutzung anderer Bodenschätze. Für die künstliche Grundwasseranreicherung für Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung wird von deutscher Seite eine Ausnahmeregelung befürwortet.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6273*
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 50 und 51):
Welche Rechtsbereiche würden Folgewirkungen zeigen, wenn der Berufsunteroffizier, der wegen des Kriegsendes seine zur Versorgung genügenden zwölf Dienstjahre nicht erreichen konnte, wie die übrigen Beamten schon nach zehn Jahren einen Versorgungsanspruch nach G 131 erhalten würden, wie im Härtebericht vom 10. Februar 1971, Nummer 2.17, ausgeführt wurde?
Wie hoch wäre angesichts des Alters der betroffenen Jahrgänge der jährliche Aufwand in den Jahren 1978 bis 1982, nachdem im Jahr 1971 für diese Härteregelung ein Betrag von 18,5 Millionen DM genannt wurde?
Zu Frage B 50:
Das G 131 knüpft entsprechend dem Verfassungsauftrag des Art. 131 des Grundgesetzes, die Rechtsverhältnisse der am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst gestandenen oder versorgungsberechtigten Personen zu regeln, bei allen von ihm erfaßten Personengruppen nach einheitlichem Grundsatz an die bis zum 8. Mai 1945 tatsächlich erreichte Rechtsstellung an. Es entspricht dem für Berufssoldaten damals maßgebenden Wehrmachtfürsorge- und -versorgungsgesetz (WFVG), wenn frühere Berufsoffiziere mit einer Dienstzeit am 8. Mai 1945 von zehn Jahren und Berufsunteroffiziere mit einer Dienstzeit von achtzehn Jahren Versorgung wie Beamte auf Lebenszeit erhalten (§§ 19, 28 WFVG; § 53 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 G 131). Berufsunteroffiziere mit einer Dienstzeit am 8. Mai 1945 von mindestens zwölf, aber noch nicht achtzehn Jahren hatten als solche noch keinen unmittelbaren Anspruch auf lebenslängliche Dienstzeitversorgung. Diese erhalten aber einen Unterhaltsbeitrag in Höhe des Ruhegehaltes nach § 54 Abs. 3 G 131 in Anknüpfung an den Status eines Militäranwärters, den sie bei ihrer Entlassung nach Ablauf der zwölfjährigen Dienstverpflichtung regelmäßig erwarben und auch erst frühestens erwerben konnten (§§ 37, 43 WFVG).
Ein Abgehen von diesem, dem G 131 zugrunde liegenden Anknüpfungsgrundsatz zugunsten früherer Berufsunteroffiziere mit einer Statusdienstzeit am 8. Mai 1945 von weniger als 12 Jahren würde zunächst unmittelbare Folgewirkungen für entsprechende untere Reichsarbeitsdienstführer und für frühere Polizeivollzugsbeamte haben. Darüber hinaus würden sich auch Auswirkungen auf frühere Beamte auf Widerruf ergeben, die als entlassen gelten (§ 6 Abs. 1 G 131). Ferner müßten Konsequenzen z. G. früherer Angestellter und Arbeiter mit Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen (§ 52 G 131) gezogen werden, wie sich aus den Ausführungen unter Ziff. 2.11 Buchst. b meines Berichts vom 10. Februar 1971 ergibt. Weiterhin sind auch Folgewirkungen auf die Vorschrift des § 52 b Abs. 2 G 131 hinsichtlich der Gewährung von Übergangsbezügen an Angestellte und Arbeiter, die nicht unter §§ 52 und 52 a G 131 fallen, nicht auszuschließen.
Es kann in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden, daß der betroffene Personenkreis wenig Verständnis dafür zeigen würde, wenn nur für eine bestimmte Gruppe eine Regelung getroffen würde.
Zu Frage B 51:
Bei den von Ihnen angesprochenen, unter Ziffer 2.17 Buchstabe c meines Berichts vom 10. Februar 1971 angegebenen Mehrkosten von 18,5 Millionen DM jährlich handelt es sich lediglich um die finanziellen Auswirkungen der hier dargestellten Maßnahme insoweit, als die Mehraufwendungen für den genannten Personenkreis noch nicht von den in den Ziffern 2.11 und 2.15 des Berichts dargestellten Erwägungen erfaßt sind. Das ergibt sich aus den Ausführungen in Ziffer 2.17 unter Buchstabe b des Berichts. Die Kosten allein für die versorgungsrechtliche Einbeziehung der früheren Berufsunteroffiziere, berufsmäßigen unteren Reichsarbeitsdienstführer und Polizeivollzugsbeamten einheitlich bei einer Dienstzeit von 10 und mehr Jahren beliefen sich nach damaligen Berechnungen auf über 90 Millionen DM.
In der Größenordnung von rd. 100 Millionen DM jährlich würden sich die Aufwendungen für die Einbeziehung des hier genannten Personenkreises in die Versorgungsregelungen des G 131 heute und in den folgenden Jahren bis 1982 bewegen. Hierzu darf ich abschließend bemerken, daß die angegebenen Beträge mangels ausreichender Unterlagen auf einer mit gewissen Unsicherheiten behafteten Schätzung beruhen. Dessenungeachtet geben sie aber einen ausreichenden Überblick über das finanzielle Ausmaß der erhobenen Forderungen.
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 52) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Dritten Umweltbericht der niedersächsischen Landesregierung nachgewiesene erhebliche Belästigung der Bevölkerung im Raum Helmstedt durch Flugasche aus dem grenznahen Kraftwerk Harbke in der DDR, und ist sie bereit, dieses Problem im Rahmen der Verhandlungen mit der DDR aufzugreifen und einer Lösung näherzubringen?
Die Bundesregierung beobachtet zusammen mit der Regierung des Landes Niedersachsen aufmerksam die durch das Kraftwerk Harbke verursachten Auswirkungen der Emissionen auf das angrenzende Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen eines Anfang dieses Jahres vom Land Niedersachsen begonnenen großräumigen Immissionsmeßprogramms sollen auch Art und Umfang der durch das Kraftwerk Harbke verursachten Immissionen eindeutig festgestellt werden.
Die Bundesregierung hat die Regierung der DDR bereits unabhängig von den angestrebten Umweltverhandlungen nach konkreten Abhilfemaßnahmen befragt. Die Regierung der DDR hat geantwortet, gegegenwärtig werde ein Betriebsregime erarbeitet, das die vorhandenen Umweltbelästigungen in Zukunft einschränken werde.
6274* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 53) :
Trifft es zu, daß die Manöverschäden des Reforger-Manövers Carbon Edge vom September 1977 in der Region Donau-Iller und Bodensee-Oberschwaben noch nicht alle bewertet und vergütet sind, und wenn nein, bis wann soll dies geschehen?
Obwohl die Abgeltung der durch das amerikanische Manöver „Carbon Edge" im Raum südlich der Donau verursachten Schäden alsbald nach Beendigung des Manövers (30. September 1977) von den Behörden mit besonderen Anstrengungen begonnen wurde, konnte bis heute nur etwa 70 % der Manöverschäden aufgenommen und begutachtet werden. Soweit dies geschehen ist, sind einem großen Teil der Geschädigten endgültige Entschädigungszahlungen oder Vorschüsse geleistet worden. Die Manöverschäden werden überwiegend von der Verteidigungslastenverwaltung der Länder Baden-Württemberg und Bayern (Ämter für Verteidigungslasten in Ulm und München) und nur zum geringen Teil von der Bundeswehrverwaltung reguliert.
Wie das Finanzministerium Baden-Württemberg und das Bayerische Staatsministerium der Finanzen mitgeteilt haben, wurde die ihnen unterstehende Verteidigungslastenverwaltung durch die schon Mitte November 1977 einsetzenden Schneefälle gehindert, die Manöverschäden mit der angestrebten Beschleunigung abzugelten. Die dichte Schneedecke über dem Manövergebiet machte es den Schadenskommissionen weitgehend unmöglich, insbesondere die zahlreichen landwirtschaftlichen Schäden aufzunehmen und zu begutachten. Da der süddeutsche Raum erst Ende Februar 1978 schneefrei wurde, sind die beiden Ämter für Verteidigungslasten, die von Landesbediensteten der Verteidigungslastenverwaltung aus anderen Amtsbereichen unterstützt werden, jetzt bemüht, die noch nicht abgewickelten Manöverschäden aufzunehmen und mit der nunmehr gebotenen Eile zu regulieren. Die Landesbehörden sehen sich jedoch außerstande, einen genauen Zeitpunkt anzugeben, bis zu dem alle Manöverschäden abgewickelt sein werden. Vermutlich wird zur Abgeltung der vielen land- und forstwirtschaftlichen Schäden noch ein Zeitraum von etwa drei bis vier Monaten benötigt werden.
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/1573 Fragen B 54 und 55) :
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, oh und wie viele deutsche Zivilbedienstete von den in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräften im laufenden Jahr 1978 infolge veränderter Währungsrelationen bzw. auf Grund bereits eingeleiteter amerikanischer Sparmaßnahmen voraussichtlich entlassen werden?
Existieren in diesem Zusammenhang schon konkrete Entlassungszahlen für Bayern, insbesondere den Raum München, und könnten entlassene Fachkräfte eventuell in einem vertretbaren Umfang von der Bundeswehr übernommen werden?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß die US-Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland Entlassungen von deutschen Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der veränderten Währungsrelation eingeleitet haben oder in Erwägung ziehen.
Der Bundesregierung ist auch nicht bekannt, daß die US-Stationierungsstreitkräfte auf Grund von Rationalisierungsmaßnahmen in größerem Umfang deutsche Arbeitnehmer entlassen wollen. Bei allen Rationalisierungsmaßnahmen sind die amerikanischen Behörden bemüht, freigesetzte Arbeitskräfte auf anderen Arbeitsplätzen für zivile Kräfte weiterzubeschäftigen.
Wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, liegen der Bundesregierung auch keine Informationen vor, die auf bevorstehende Entlassungen in Bayern und speziell im Raum München hindeuten. Überlegungen zur Unterbringung entlassener Fachkräfte bei der Bundeswehr erübrigen sich deshalb.
Anlage 87
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/1573 Fragen B 56 und 57):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des Bundes Deutscher Zollbeamter an der personellen und technischen Ausstattung des Grenzzoll- und Zollfahndungsdienstes?
Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß der Aufgabenstellung der Zolldienste im Gegensatz zu der der Grenzsicherungsdienste (Bundesgrenzschutz, Polizei) eine Ausbildung an und Bewaffnung mit Maschinenpistolen nicht entspricht, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Zu Frage B 56:
Für den Grenzzolldienst sind bis 1980 insgesamt 480 neue Planstellen vorgesehen, davon sind 170 im Entwurf des Haushaltsplans 1978 veranschlagt. Außerdem werden 1978 ca. 120 Planstellen des Binnenzolldienstes in den Grenzzolldienst überführt. Neben dieser dauernden personellen Verstärkung des Grenzzolldienstes werden die Grenzzollstellen an der internationalen Grenze für die aktuellen Fahndungsmaßnahmen vorübergehend schwerpunktmäßig durch Beamte aus anderen Bezirken verstärkt. Der Zollfahndungsdienst ist bereits seit 1972 um ca. 150 Beamte verstärkt worden. Im Rahmen der inneren Sicherheit hält die Bundesregierung diese Maßnahmen für angemessen.
Die technische Ausstattung des Grenzzolldienstes und des Zollfahndungsdienstes wird laufend auf dem neuesten Stand gehalten. Allein dafür sind in diesem Jahr im Hinblick auf die verstärkte Grenzüberwachung neben den zunächst vorgesehenen Haushaltsmitteln zusätzliche Mittel in Höhe von 4,5 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden.
Die Waffen entsprechen dem heutigen Stand der Technik. Es wird z. Z. geprüft, ob die vom Grenzzolldienst geführte Pistole des Kalibers 7,65 mm durch die künftige Polizeipistole des Kalibers 9,0 mm ersetzt werden soll.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6275*
Die Zollverwaltung verfügt über ein nahezu vollständiges Funknetz an den Grenzen. Sie ist im Begriff, die noch bestehenden geringfügigen Lücken zu schließen.
Fahndungsterminals werden entsprechend den grenzpolizeilichen Erfordernissen von Dienststellen der Zollverwaltung und des Bundesgrenzschutzes betrieben. Bei dem gegenwärtigen Ausbau des Netzes werden auch Dienststellen der Zollverwaltung wie bisher mit einbezogen. Bereits heute ist sichergestellt, daß alle Dienststellen des Grenzzolldienstes und Zollfahndungsdienstes Zugriff zu mindestens einem Fahndungsterminal haben.
Zu Frage B 57:
Die Aufgabenstellung des Grenzzolldienstes erfordert eine Ausrüstung mit Maschinenpistolen. Der Grenzzolldienst wird wie der Bundesgrenzschutz zur Überwachung der Bundesgrenzen eingesetzt. In weiten Grenzbereichen ist er allein, in den übrigen gemeinsam mit dem Bundesgrenzschutz und teilweise auch mit Länderpolizeien tätig. Zur Erfüllung zölinerischer Aufgaben — insbesondere der Bekämpfung des Rauschgift- und Waffenschmuggels — sowie zur Wahrnehmung der übertragenen grenzpolizeilichen Aufgaben (§ 62 Abs. 1 Bundesgrenzschutzgesetz vom 18. August 1972, Bundesgesetzbl. I S. 1834, i. V. m. der BGSZollV vom 25. März 1975, Bundesgesetzbl. I S. 1068) kann auf die derzeitige Bewaffnung nicht verzichtet werden.
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 58) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundes der Deutschen Zollbeamten, daß die Betriebssportgemeinschaften in der Zollverwaltung durch das Verhalten des zuständigen Bundesfinanzministers gegenüber den Betriebssportgemeinschaften in anderen Bundesverwaltungen „eklatant benachteiligt" werden, und wie gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Benachteiligung im Sinne einer Gleichbehandlung der Betriebssportgemeinschaften aller Bundesverwaltungen abzustellen?
Den Angehörigen der Zollverwaltung steht es — ebenso wie den Beschäftigten anderer Bundesverwaltungen — frei, Betriebssportgemeinschaften zu bilden. Der Bundesminister der Finanzen begrüßt das in der sportlichen Betätigung der Verwaltungsangehörigen zum Ausdruck kommende Streben nach Erhaltung und Förderung der Gesundheit und unterstützt es in Einzelfällen insbesondere durch kostenlose Überlassung von Räumen, vorhandenem Sportgerät und gelegentlich stundenweiser Freistellung einzelner Verwaltungsangehöriger für Wettkämpfe. Die Betriebssportgemeinschaften in der Zollverwaltung werden daher gegenüber denen in anderen Verwaltungszweigen des Bundes nicht benachteiligt.
Eine direkte finanzielle Förderung des Betriebssports der Bundeszollverwaltung ist dem Bundesminister der Finanzen dagegen nicht möglich, da
für den Betriebssport Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen und auf Grund eines Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages auch nicht veranschlagt werden dürfen.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krampe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 59 und 60) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob im Rahmen der „Vereinbarung mit der DDR über den Transfer aus Guthaben in bestimmten Fällen" (Sperrguthabenvereinbarung) vom 25. April 1974 seit geraumer Zeit mehr Transferaufträge von Bundesbürgern als von Bewohnern der DDR gestellt werden und daß die Deutsche Bundesbank ab 1. Mai 1976 die Entgegennahme weiterer Transferaufträge einstellen mußte, und was gedenkt sie demzufolge zu unternehmen?
Hält die Bundesregierung es für angebracht, daß zumindest in Härtefällen, wie Krankheit, hohe Ausgaben, weiterhin Transferaufträge mit der Staatsbank der DDR vermittelt und auf eine schnellere Abwicklung der bisher noch nicht ausgeführten Aufträge gedrängt wird?
Zu Frage B 59:
Der von Ihnen genannte Tatbestand ist der Bundesregierung bekannt. Sie hat hierzu wiederholt — letztmals ausführlich im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU/CSU zu den Folgevereinbarungen gemäß Art. 7 des Grundlagenvertrages (BT-Drucksache 8/1553) — Stellung genommen und auch ihre Bemühungen um Abhilfe bei den aufgetretenen Schwierigkeiten aufgezeigt. Ich darf im einzelnen auf diese Antwort (S. 5, 12 und 13) verweisen.
Zu Frage B 60:
Die vor dem Annahmestopp am 1. Mai 1976 eingereichten Transferaufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs von der Deutschen Bundesbank weiterhin abgewickelt. Die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit der für die Durchführung der Sperrguthabenvereinbarung zuständigen Deutschen Bundesbank der Auffassung, daß in Anbetracht der unter sozialen Gesichtspunkten abgeschlossenen Vereinbarung eine weitere Härtefall-Regelung bei der Abwicklung der Transferaufträge nicht praktikabel ist.
Anlage 90
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage B 61):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Industrie-und Handelskammer in London von steuerlichen Benachteiligungen deutscher Unternehmen in Großbritannien sowie britischer Investoren in der Bundesrepublik Deutschland berichtet, und welche Möglichkeiten sieht sie, das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen der veränderten Körperschaftsteuersituation in beiden Ländern anzugleichen, um so eine annähernd gleich starke Steuerbelastung für in- und ausländische Investoren zu gewährleisten?
Die Überlegungen der deutsch-britischen Industrie-und Handelskammer zur Revision des deutsch-briti-
6276* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
schen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind aus Gesprächen bekannt, die seitens des Bundesfinanzministeriums im Hinblick auf die Revisionsverhandlungen mit Vertretern der Kammer geführt worden sind. Ein Bericht der Kammer zu diesen Fragen liegt nicht vor.
Inwieweit das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen der Körperschaftsteuersituation in beiden Staaten anzupassen ist, bildet den Hauptgegenstand der Revisionsverhandlungen. Eine Äußerung hierzu ist — schon mit Rücksicht auf die Vertraulichkeit der Verhandlungen — zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Ich darf indessen auf die folgenden Gesichtspunkte hinweisen.
1. In Großbritannien besteht seit 1973 ein. Körperschaftsteuersystem mit Teilanrechnung. Nach dem innerstaatlichen britischen Recht erhalten ausländische Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Großbritannien auf ihre Dividendenbezüge keine Anrechnung oder Erstattung von Körperschaftsteuer. Großbritannien hat sich jedoch in neueren — noch nicht ratifizierten — Doppelbesteuerungsabkommen bereit erklärt, für derartige Dividenden eine Anrechnung bzw. Erstattung in Höhe der Hälfte des Betrages zu gewähren, der für Dividenden an britische Muttergesellschaften vorgesehen ist. Die Bundesregierung strebt an, daß deutschen Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Großbritannien die gleiche Abkommensvergünstigung eingeräumt wird.
2. Die Bundesregierung hält es für wünschenswert, daß das deutschbritische Doppelbesteuerungsabkommen auch für britische Unternehmen mit deutschen Tochtergesellschaften im Hinblick auf das neue deutsche Körperschaftsteuersystem geändert wird. Sie ist bereit, einer Regelung zuzustimmen, wonach die deutsche Kapitalertragsteuer auf Dividenden deutscher Tochtergesellschaften auf 15 v. H. gesenkt wird. Ein solcher Schritt entspräche auch der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 10. Juni 1976.
Die Bundesregierung bedauert, daß das deutschbritische Doppelbesteuerungsabkommen noch nicht revidiert werden konnte. Zum Hintergrund darf ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Häfele vom 17. Juni 1977 verweisen. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag über den weiteren Verlauf der Verhandlungen und die zu treffenden Maßnahmen berichten, sobald dies angesichts der internationalen Entwicklung angezeigt ist.
Anlage 91
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage B 62) :
Wie bewertet die Bundesregierung die Frage der Erhaltung der „Langen Anna" auf Helgoland, und sieht sie eine Möglichkeit, durch Bereitstellung von Fördermitteln zum Erhalt dieses Wahrzeichens der Insel beizutragen?
Die Erhaltung der „Langen Anna" auf Helgoland gehört nicht in den verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Deswegen besteht keine Möglichkeit für Förderungsmaßnahmen des Bundes.
Nach Art. 30 i. V. m. Art. 104 a Abs. 1 GG ist die Erfüllung und auch die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt. Der Bund darf demgemäß nur solche Förderungsmaßnahmen ergreifen, für die ihm die Verfassung eine Zuständigkeit einräumt. In den Regelungen des Grundgesetzes über die Bundeszuständigkeiten läßt sich keine Regelung finden, die finanzielle Hilfen des Bundes zur Rettung der „Langen Anna" erlaubt.
Die „Lange Anna" gehört nicht zu den als Bundeswasserstraßen geltenden Seewasserstraßen. Die Seewasserstraßen werden nämlich zur Küste hin durch die Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser begrenzt (§ 1 Abs. 2 Bundeswasserstraßengesetz). Die „Lange Anna" hat jedoch eine Verbindung zur Insel Helgoland, die über dem mittleren Hochwasser liegt.
Auch aus den sogenannten ungeschriebenen Bundeszuständigkeiten läßt sich keine Finanzierungskompetenz des Bundes für die „Lange Anna" herleiten. Das Bundesverfassungsgericht hat ungeschriebene Förderungskompetenzen des Bundes nur in sehr engem Rahmen für Maßnahmen anerkannt, die „ihrer Natur nach eigenste, der partikularen Zuständigkeit a priori entrückte Angelegenheiten" des Bundes darstellen und eine Förderung durch den Bund begriffsnotwendig „unter Ausschluß anderer Möglichkeiten sachgerechter Lösung zwingend fordern". Diese Voraussetzungen können z. B. bei Einrichtungen oder Denkmälern gegeben sein, in denen Rang und Würde des Gesamtstaats zum Ausdruck kommen (Gesamtstaatliche Repräsentation). Auf die „Lange Anna" trifft das aber nicht zu.
Schließlich läßt sich eine Hilfsmaßnahme des Bundes auch nicht auf das private Eigentumsrecht stützen. Der Bund ist nicht Eigentümer des Felsens. Er ist im Umlegungsverfahren von 1957 zwar Eigentümer der Nord-West-Spitze von Helgoland geworden. Das Eigentumsrecht des Bundes erstreckt sich aber nur bis zur Abbruchkante. Danach deutet alles darauf hin, daß niemand Eigentümer der „Langen Anna" ist und daher das Land Schleswig-Holstein ein Aneignungsrecht hat.
Es wäre also Aufgabe des Landes Schleswig-Holstein, nach geeigneten Wegen für die Erhaltung der „Langen Anna" zu suchen.
Anlage 92
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage 63) :
Welche Kosten für Anfertigung oder Umtausch von Bundesministerbildern entstehen durch die letzte Kabinettsumbildung?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6277*
Aus Anlaß der Kabinettsumbildung am 16. Februar 1978 sind Kosten für den Umtausch von Minister-Bildern nur im Bereich des Bundesministers der Verteidigung angefallen. Sie betragen etwa 6 000,— DM.
Anlage 93
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 64 und 65):
Erstreckt sich die Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht durch Änderung der Abgabenordnung ab 1. Januar 1978 auf alle nicht staatlichen Alten- und Pflegeheime, oder sind von dieser Änderung nur die privaten Alten- und Pflegeheime betroffen?
Ist die Einbeziehung der Heime von freigemeinnützigen Trägern in die Umsatzsteuerpflicht eine beabsichtigte Folge der Novellierung der Abgabenordnung, oder handelt es sich hierbei um eine unbeabsichtigte Schlechterstellung der freigemeinnützigen Einrichtungen im Vergleich zu denen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, und beabsichtigt die Bundesregierung, gegebenenfalls eine Korrektur der am 1. Januar in Kraft getretenen Regelung vorzuschlagen, die die Gleichstellung der Heime freigemeinnütziger Träger mit denen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft wieder herstellt?
Zu Frage B 64:
Altenheime, Altenwohnheime und Altenpflegeheime sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen wirtschaftlich hilfsbedürftigen Personen zugute kommen (§ 4 Nr. 16 c UStG). Durch die neue Abgabenordnung sind die Grenzen für die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit ab dem 1. Januar 1977 gegenüber der früheren Regelung geändert worden (§ 53 Nr. 2 AO). Die Regelung gilt sowohl für private als auch für gemeinnützige Heime. Gemeinnützige Altenheime sind jedoch, soweit bekannt, stets Mitglied eines amtlich anerkannten Wohlfahrtsverbandes. Sie können deshalb auch die Steuerbefreiung für Wohlfahrtsverbände (§ 4 Nr. 18 UStG) in Anspruch nehmen. Dem Bundesfinanzministerium ist kein Fall bekannt, in dem gemeinnützige Altenheime zur Umsatzsteuer herangezogenworden sind.
Zu Frage B 65:
Eine Schlechterstellung der gemeinnützigen Heime liegt nicht vor. Wie dargelegt, können diese Heime von der Steuerbefreiung für Wohlfahrtsverbände Gebrauch machen und werden deshalb, soweit dem Bundesfinanzministerium bekannt ist, nicht zur Umsatzsteuer herangezogen.
Im übrigen wird die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften voraussichtlich vorschlagen, die Umsatzsteuerbefreiung für Altenheime zu erweitern. Hierzu sollen die pflegebedürftigen alten Menschen in die Zweidrittelgrenze des § 4 Nr. 16 c UStG einbezogen werden. Außerdem ist beabsichtigt, die Grenze für die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit auszudehnen.
Anlage 94
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 66) :
Welche Grundstücke in München (allgemeine Beschreibung genügt) könnte und würde gegebenenfalls die Bundesregierung für städtebauliche Zwecke freigeben?
Die Bundesregierung ist auch künftig grundsätzlich bereit, entbehrliche bundeseigene Liegenschaften für städtebauliche Zwecke zu veräußern.
Wie Ihnen bekannt ist, wird die Bundeswehr ihren Übungsbetrieb von Feldmoching/Freimann in den Bereich nördlich Garching verlegen. Anfang 1979 wird voraussichtlich das rd. 200 ha große Gelände zwischen Schleißheimer-, Ingolstädter- und Neuherbergstraße, das die Stadt München erwerben möchte, freigegeben werden; Voraussetzung dafür ist, daß bis dahin der Kernbereich des neuen Übungsplatzes erworben ist.
Anlage 95
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Druc(sache 8/1573 Fragen B 67 und 68) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Investitionspläne der Bomin zur Erhaltung der Frisia-Raffinerie in Emden an den Finanzierungsmöglichkeiten gescheitert sind, und ist sie unter diesen Umständen bereit, ihren Einfluß auf die Unternehmensleitung der Veba dahin gehend geltend zu machen, daß die Veba die Frisia-Raffinerie wieder übernimmt und durch geeignete Investitionen die Arbeitsplätze dieses Unternehmens sichert?
Sieht die Bundesregierung andere Möglichkeiten, die Arbeitsplätze bei der Frisia in Emden zu erhalten, oder muß die Belegschaft befürchten, daß sie zum 31. März dieses Jahres entlassen wird?
Zu Frage B 67:
Mir ist nicht bekannt, daß die Investitionspläne der BOMIN zur Erhaltung der Frisia-Raffinerie gescheitert seien. Nach meinen Informationen verhandelt BOMIN über die Finanzierung.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage verweise ich auf die Beantwortung Ihrer Anfrage durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Haehser in der 71. Sitzung am 15. Februar 1978, in der dargelegt wurde, daß die Veba ihre unternehmerischen Entscheidungen — wie andere Unternehmen auch — in eigener aktienrechtlicher Verantwortung trifft.
Zu Frage B 68:
Die Bundesregierung ist bemüht, zusammen mit der Landesregierung für den Fall des Scheiterns der Investitionspläne der BOMIN Alternativen zur Erhaltung der Arbeitsplätze zu finden.
Anlage 96
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/1537 Frage B 69) :
6278* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Wann werden vom Bundesfinanzminister im Rahmen des Vollzugs des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Lärmbelästigung durch das Autobahnzollamt Kiefersfelden getroffen?
Die Bundesfinanzverwaltung sieht sich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage, bauliche Lärmschutzmaßnahmen bei dem Zollamt durchzuführen. Die Angelegenheit erfordert noch eine eingehende Klärung, welche Einzelmaßnahmen nach ihrer Zweck- und Verhältnismäßigkeit vertretbar sind. Eine solche Klärung ist auch erforderlich, weil der angesprochenen Frage wegen der Vergleichbarkeit der Situation in Kiefersfelden mit derjenigen an anderen Grenzübergängen für den Bund eine weitreichende finanzielle Bedeutung zukommt.
Die Prüfung wird beschleunigt durchgeführt werden. Im Anschluß hieran wird die Bundesfinanzverwaltung alle möglichen und vertretbaren Maßnahmen ergreifen.
Anlage 97
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1573 Fragen B 70 und 71):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es sich bei der Firma Hydraulic Plant, Pretoria, SAU, die als Bestellerin der Perforieranlage WABAG gegenüber der unter Mehrheitsbeteiligung der bundeseigenen Industrieverwaltungsgesellschaft geführten Firma Steigerwald GmbH, Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, aufgetreten ist, um eine nicht existierende Scheinfirma handelt, während der eigentliche Vermittler und Auftraggeber die Atomenergiebehörde war, und sieht sich die Bundesregierung aus diesem Grund gegebenenfalls veranlaßt, der Angelegenheit auf den Grund zu gehen?
Trifft es zu, daß die Produktion der Perforieranlage nach meiner ersten diesbezüglichen Anfrage unvermittelt abgebrochen wurde, und ist die Bundesregierung unter diesen Umständen immer noch der Auffassung, daß es sich nicht um eine Anlage handelte, die zur Plutoniumsanreicherung im Rahmen eines südafrikanischen Großprojekts dienen sollte?
Zu Frage B 70:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß es sich bei der Bestellerin der Perforieranlage um eine Scheinfirma handelt. Auch der Firma Steigerwald GmbH, Puchheim, liegen nach ihrer Erklärung hierfür keine Anhaltspunkte vor.
Im übrigen kommt es für die Frage der Zulässigkeit des Exports auch nicht auf die Person des Bestellers an. Die Feststellung, daß die Ausfuhr der Anlage keinem Genehmigungserfordernis unterliegt, stützt sich allein auf die Prüfung der objektiven technischen Merkmale dieser Anlage.
Zu Frage B 71:
Der Bundesregierung ist über eine Einstellung der Produktion der Perforieranlage nichts bekannt. Die Firma Steigerwald hat im Gegenteil mitgeteilt, daß die Anlage fertiggestellt und im Dezember 1977 nach Südafrika ausgeliefert worden sei.
Anlage 98
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 72) :
Wann werden die Zahlen der Produktionsstatistik aus dem Jahr 1977 veröffentlicht, und was hat angesichts der Aufwendung hoher Steuermittel für die Produktionsstatistik die Bundesregierung getan, um die baldige Verfügbarkeit der gewünschten Zahlen zu gewährleisten, und ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß der Nutzen statistischer Unterlagen insbesondere von deren rechtzeitigem Vorliegen abhängt?
Die Produktionsstatistik ist eine vierteljährliche Erhebung, die von den Statistischen Landesämtern durchgeführt wird. Das Statistische Bundesamt stellt das Bundesergebnis aus den Daten der Statistischen Landesämter zusammen und veröffentlicht es. In der Regel werden die Veröffentlichungen vier Monate nach dem jeweiligen Berichtsquartal vom Verlag ausgeliefert.
Das Bundesergebnis für das erste Vierteljahr 1977 lag am 21. Februar 1978 vor. Das Ergebnis für das zweite Vierteljahr wird zur Zeit aufbereitet und ist voraussichtlich Mitte März im Statistischen Bundesamt abrufbereit. Mit der Veröffentlichung ist Mitte April zu rechnen. Die Erhebungsergebnisse des dritten Vierteljahres 1977 sind bisher von acht Statistischen Landesämtern an das Statistische Bundesamt weitergegeben worden.
Bei der Beurteilung der Frage, was die Bundesregierung getan habe, um die baldige Verfügbarkeit der gewünschten Zahlen zu gewährleisten, ist zu berücksichtigen, daß die Bundesstatistik nicht zu den Verwaltungsgebieten gehört, für die gemäß Art. 87 Abs. 1 GG eine bundeseigene Verwaltung eingerichtet ist. Die Bundesstatistik wird — soweit keine besonderen Regelungen getroffen sind — von den Ländern durchgeführt, d. h. den Ländern obliegt es, die Bundesstatistiken zu erheben und aufzubereiten. So wird auch die Produktionsstatistik von den Statistischen Landesämtern erhoben und aufbereitet. Das Statistische Bundesamt hat nach § 2 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 lediglich die Möglichkeit, Bundesstatistiken technisch und methodisch vorzubereiten sowie auf ihre Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit „hinzuwirken".
Verzögerungen bei der Vorlage der Ergebnisse aus dem Jahre 1977 haben ihre Ursache vor allem in Umstellungsarbeiten überwiegend technisch-organisatorischer Art (hier insbesondere: Vollmaschinelle Aufbereitung), die die Statistischen Landesämter bei Neugestaltung der kurzfristigen Wirtschaftsstatistiken vornehmen mußten. Dies zeigt sich vornehmlich in den Fällen, bei denen landeseigene Rechenzentren eingeschaltet sind. Das Statistische Bundesamt wirkt ständig beratend auf die Statistischen Landesämter ein, um die sich daraus ergebenden Anspannungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Parallel dazu hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe vom 6. November 1975 mehrmals die Länderwirtschaftsministerien auf die Schwierigkeiten bei den kurzfristigen Wirt-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6279*
schaftsstatistiken hingewiesen und darüber hinaus auch die zuständigen Dienstaufsichtsbehörden der Statistischen Landesämter unterrichtet.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß der Terminrückstand im Laufe des Jahres 1978 abgebaut wird. Sie ist selbstverständlich auch der Auffassung, daß der Nutzen statistischer Unterlagen insbesondere von deren rechtzeitigem Vorliegen abhängt.
Anlage 99
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 73 und 74):
Wie hoch belaufen sich nach dem Wissensstand der Bundesregierung die sicheren, wahrscheinlichen und vermuteten Ölreserven des Iran als eines der für den Export in die Bundesrepublik Deutschland wichtigen Ölförderländer, und mit welcher jährlichen Ölförderung und welcher Gesamtförderung des Iran ist nach Schätzung der Bundesregierung bis zum Jahr 1995 zu rechnen?
Welche Ölmenge will der Iran nach dem Wissensstand der Bundesregierung für den eigenen Bedarf im Nachölzeitalter in seinen Lagerstätten konservieren?
Zu Frage B 73:
Der Iran zählt mit einem Einfuhranteil von rd. 16 % neben Saudi-Arabien und Libyen zu den bedeutendsten Erdöllieferanten der Bundesrepublik
Deutschland.
Nach Untersuchungen der BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) belaufen sich die nachgewiesenen Erdölreserven des Iran auf etwa 9 Mrd. t. Verbesserte Fördermethoden und die Erschließung neuer Felder ergeben nach Auffassung der Bundesanstalt ein mögliches Reservepotential von weiteren 9 Mrd. t. Die Aussichten, neue große Ölprospekte zu entdecken, werden von den Experten nicht sehr hoch eingeschätzt. Entscheidendes Gewicht kommt daher der Entwicklung verbesserter Fördertechniken (Gasinjektion) zu, mit denen es möglich wird, den derzeitigen Ausbeutefaktor von durchschnittlich etwa 16 % wesentlich zu steigern.
Die Ölförderung des Iran lag 1977 bei rd. 280 Millionen t. Die künftige Entwicklung hängt neben den technischen Fördermöglichkeiten vor allem von der iranischen Förderpolitik und der Preisstellung für das iranische Erdöl ab. Nach neueren Schätzungen der Internationalen Energieagentur dürfte die iranische Förderung Anfang der 80er Jahre mit etwa 330 Millionen t ihren voraussichtlichen Höchststand erreichen und dann bis 1990 auf etwa 250 Millionen t absinken.
Zu Frage B 74:
Angaben darüber, welche Erdölmengen der Iran im Nachölzeitalter für den eigenen Bedarf in seinen Lagerstätten konservieren möchte, liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Iran vertritt seit Jahren gegenüber den Industrieländern die Auffassung, daß der Erdölverbrauch angesichts der nur begrenzt
zur Verfügung stehenden Reserven im substituierbaren Bereich wesentlich eingeschränkt werden und das Erdöl in erster Linie der Petrochemie vorbehalten bleiben muß. Im eigenen Lande forciert der Iran ein Programm zur Entwicklung alternativer Energiequellen, das den verstärkten Einsatz von Erdgas und Atomenergie vorsieht. Auf diesem Hintergrund wird die Förderpolitik des Iran von einer Vielzahl von Faktoren beeinflußt; dazu zählen sicher auch der Finanzbedarf des Landes, die weitere Entwicklung der Erdölnachfrage und der verstärkte Einsatz alternativer Energiequellen.
Anlage 100
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conrad (Riegelsberg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 75, 76 und 77):
Ist die Bundesregierung bereit, sofern ihr Pläne zur Umstrukturierung und Rationalisierung der saarländischen Eisen-und Stahlindustrie vorliegen, sie mir zur Kenntnis zu bringen?
Teilt die Bundesregierung die in der öffentlichen Diskussion in der letzten Zeit verstärkt erhobene Forderung nach kapitalmäßiger Beteiligung der öffentlichen Hand durch Errichtung einer Sperrminorität, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Erkennt die Bundesregierung die besondere wirtschaftliche Lage der saarländischen Wirtschaft und besondere Arbeitsmarktsituation angesichts ihres schwierigen Grenzlandcharakters und ihrer speziellen historischen Hypothek an, und ist sie bereit, durch eine verstärkte Strukturförderung für neue Industrien, die krisenfeste Arbeitsplätze schaffen, Anreize und Impulse zu geben?
Zu Frage B 75:
Der Bundesregierung liegt ein erstes noch unvollständiges Modell zur Umstrukturierung und Rationalisierung der saarländischen Eisen- und Stahlindustrie vor. Die detaillierten Pläne werden z. Z. von den Saarhütten ausgearbeitet. Ich darf darauf hinweisen, daß das Bundeskabinett am 14. Dezember 1977 öffentliche Hilfen für die Realisierung eines tragfähigen Unternehmenskonzepts an der Saar in Aussicht genommen hat. Die Bundesregierung wird sich unverzüglich nach Vorliegen der detaillierten Pläne und deren Prüfung bemühen, die notwendige Zustimmung des Parlaments zur Bereitstellung der erforderlichen Hilfen zu erhalten. Sie haben also dann Gelegenheit, sich über die Angelegenheit eingehend zu informieren.
Zu Frage B 36:
Die Bundesregierung sieht in einer kapitalmäßigen Beteiligung der öffentlichen Hand durch Errichtung einer Sperrminorität keinen geeigneten Weg, auf die Umstrukturierung und Rationalisierung der Saarhütten einzuwirken.
Zu Frage B 77:
Die Bundesregierung ist sich der besonderen wirtschaftlichen Probleme des Saarlandes bewußt. Bereits in der Vergangenheit hat daher das Saarland beachtliche Bundeshilfen erhalten. Am 14. Dezem-
6280* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
ber 1977 hat das Kabinett eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen beschlossen, um dem Saarland bei der Flankierung des Anpassungsprozesses der saarländischen Stahlindustrie zu helfen. Kernstück dieses Flankierungsprogramms bildet ein Sonderprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", mit dem die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen für die im Zuge des Anpassungsprozesses der saarländischen Stahlindustrie entlassenen bzw. von Entlassung bedrohten Arbeitskräfte ermöglicht werden soll. Dieses Sonderprogramm soll für die Jahre 19781981 mit einem Mittelvolumen von insgesamt 200 Millionen DM (Bundesanteil: 100 Millionen DM) ausgestattet werden. Der Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur hat am 8. März 1978 einstimmig beschlössen, daß dieses Sonderprogramm in den 7. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" aufgenommen wird.
Anlage 101
Antwort.
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/1573 Fragen B 78 und 79) :
Ist der Bundesregierung der Angebotsüberhang auf dem Altpapiermarkt bekannt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Welche Kontingente sind bei Einfuhr von Altpapier aus Ostblockländern vorgesehen, und ist daran gedacht, die Kontingente angesichts des Preisverfalls und der negativen Wirkungen auf das Recycling zu erhöhen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß gegenwärtig ein Angebotsüberhang bei Altpapier besteht. Das Inlandsaufkommen an Altpapier ist 1977 um 4 % auf 2,81 Millionen t gestiegen, während sich der Altpapiereinsatz der heimischen Papierindustrie gleichzeitig um rd. 2 % auf 2,79 Millionen t Altpapier verringert hat. Beim Altpapierhandel haben sich teilweise hohe Lagerbestände gebildet.
Ursache dieser Entwicklung sind vor allem der 1977 zu verzeichnende Rückgang der Produktion von Verpackungspapieren um 3 % und die Stagnation bei der Pappeerzeugung, zu deren Herstellung 85 % des Altpapiers herangezogen werden. In den ersten Wochen dieses Jahres hat sich die Lage noch nicht verändert.
Der leicht verringerten Aufnahmefähigkeit der Papierindustrie stand 1977 eine gegenüber dem Vorjahr um 19 % auf 0,385 Millionen t gestiegene Altpapierausfuhr gegenüber. Die Importe und die Bezüge aus der DDR sind dagegen im gleichen Zeitraum zusammengerechnet um 21 % auf rd. 0,37 Millionen t zurückgegangen. Der Anteil der Staatshandelsländer einschließlich der DDR an den Einfuhren beträgt 18 %. Beim Import oder Bezug von Altpapier aus Staatshandelsländern bestehen keine Kontingente; die Einfuhr bzw. Bezüge sind voll liberalisiert. Beschränkungen sind nicht beabsichigt.
Hinsichtlich der künftigen Entwicklung des Altpapiermarktes ist anzunehmen, daß im Zuge der allgemeinen Konjunkturentwicklung auch die Erzeugung von Verpackungspapieren und -pappen und damit die Nachfrage nach Altpapier allmählich wieder ansteigen werden. Eingriffe in das Produktions-und Marktgeschehen zur Steigerung des Altpapiereinsatzes hält die Bundesregierung nicht für angebracht.
Anlage 102
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 80 und 81):
Welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung als Grundlage für ihre Energie-Einsparungs-Projekte vor, die die Wirtschaftlichkeit und die Wirkungsbreite alternativer Energie-Einsparungs-Verfahren auf ihren volkswirtschaftlichen Nutzen und ihre privatwirtschaftliche Rentabilität hin vergleichen?
Welchen Erntefaktor als Verhältnis der bei den Energie-Einsparungs-Maßnahmen eingesetzten Energie zu der planungsgemäß einzusparenden Energie schätzt die Bundesregierung für ihr sogenanntes Energie-Einsparungs-Programm ab, wenn bei Gesamtinvestitionen von 17,4 Milliarden DM über einen Abschreibungszeitraum von 20 Jahren gemäß den von der Bundesregierung zugrunde gelegten Zahlen 1,6 Millionen t SKE pro Jahr eingespart werden sollen?
Zu Frage B 80:
Ein großer Teil der vom Bundesminister für Forschung und Technologie vergebenen und im Jahresbericht 1976 zusammengestellten Forschungsvorhaben behandelt Fragen der Wirtschaftlichkeit und Wirkungsbreite alternativer EnergieeinsparungsVerfahren sowie ihren yolks- und privatwirtschaftlichen Nutzen. Da die Aufzählung aller dieser Thematik zuzuordnenden Forschungsvorhaben den Rahmen dieser Antwort sprengen würde, sei stellvertretend auf die von einem Forscherteam bearbeitete „Studie über Technologien zur Einsparung von Energie" hingewiesen, deren letzter Teil „Wirtschaftspolitische Steuerungsmöglichkeiten zur Einsparung von Energie durch alternative Technologien" noch nicht abgeschlossen ist. Bei der Konzeption von Energieeinspar-Projekten greift die Bundesregierung bei Bedarf auf solche Forschungsvorhaben zurück oder bedient sich in bilateralen Kontakten des Sachverstandes der mit der Durchführung der Vorhaben betrauten Stellen.
Zu Frage B 81:
Es ist selbstverständlich, daß auch für die Durchführung von Einsparungsmaßnahmen im Rahmen der beabsichtigten Erweiterung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes Energie benötigt wird. Allerdings sind mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Gegebenheiten bei den einzelnen Maßnahmen und den davon betroffenen Gebäuden exakte Berechnungen über das Verhältnis zwischen der für die Maßnahmen aufzuwendenden Energie und der möglichen Einsparung („Erntefaktor") nicht möglich. Dabei ist insbesondere in Betracht zu ziehen, daß der Energieverbraucher durch sein nur schwer abschätzbares Verhalten entscheidend die Höhe der Energieeinsparung bestimmen wird. Unter Zugrundelegung der von Ihnen angeführten Zahlen, die auf einem
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6281*
energiebewußten Verbraucherverhalten basieren, lassen sich jedoch durch eine Modellrechnung einige allgemeine Aussagen machen, die Rückschlüsse auf einen sehr günstigen „Erntefaktor" zulassen.
Bei heutigen Energiepreisen kann der Wert der 20 Jahre nach Abschluß des Einsparungsprogramms erzielten Energieeinsparung ca. 10,3 Mrd. DM (1,6 Millionen t SKE/a X 20 Jahre X 323 DM Kosten pro t SKE Heizenergie) erreichen; dies entspräche ca. 60 % des Wertes der Gesamtinvestition von 17,4 Mrd. DM. Demgegenüber liegt der Energiekostenanteil bei den vorgesehenen Einsparungsinvestitionen in jedem Fall erheblich niedriger; Zahlen über den energiekostenaufwendigen Materialanteil an der Gesamtinvestition von 17,4 Mrd. DM lassen sich wegen der bei jeder Maßnahme variierenden Gegebenheiten zwar nicht genau bestimmen. Der Materialanteil dürfte im Durchschnitt jedoch nicht über einem Drittel der Gesamtinvestitionskosten liegen. Bei einem Energiekostenanteil am Bruttoproduktionswert (direkte und indirekte Energiekosten) des für die Einsparung benötigten Materialeinsatzes zwischen 10 % und 20 % (Chemie z. B. 1974 13,2 %; Steine und Erden 1974 19,1 %; Glas [nur direkte Energiekosten] 1974 7,58 %) ergibt sich daraus ein Energiekostenanteil an der Gesamtinvestition zwischen 3,5 % und 7 % (ein Drittel von 10 % bzw. 20 %). Die Gegenüberstellung mit der im Laufe von 20 Jahren eingesparten Energie erbringt mithin als „Erntefaktor" für den gewählten Modellfall eine bis zu 14fach höhere Einsparung (60 % eingesparte Energiekosten in Relation zu 3,5 % bzw. 7 % aufgewandten Energiekosten).
Dieses an sich schon sehr günstige Verhältnis dürfte tatsächlich noch wesentlich vorteilhafter ausfallen, da ein großer Teil der energiesparenden Investitionen eine Lebensdauer von mehr als 20 Jahren erreicht (z. B. Doppelfenster). Neben dem darin liegenden erheblichen Einspareffekt wird sich darüber hinaus bei steigenden Energiepreisen aber auch noch zusätzlich die auf die Energiekosten bezogene Kosten/Nutzen-Relation wesentlich verbessern.
Anlage 103
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1573 Fragen B 82 und 83):
Treffen Untersuchungen von Wissenschaftlern zu, wonach bei den Berechnungen zu den Verordnungen des Energieeinspargesetzes implizit ein interner Kalkulationszinsfuß von 7 v. H. zugrunde gelegt wurde, mit der Folge, daß die erst längerfristig rentierlichen Energiesparmaßnahmen gegenüber herkömmlichen Energiedarbietungen diskriminiert würden, und beabsichtigt die Bundesregierung hier gegebenenfalls Veränderungen?
Wird die Bundesregierung im Rahmen der Überprüfung der Bundestarifordnung auch einen Sondertarif für Wärmepumpen, insbesondere bei Auskoppelung zu Spitzenlastzeiten, vorschlagen oder durch sonstige Maßnahmen sicherstellen, daß die Wärmepumpe nicht tariflich diskriminiert wird?
Zu Frage B 82:
Bei den im Jahre 1977 durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu den Verordnungen zum
Energieeinsparungsgesetz wurde der seinerzeit gültige Hypothekenzins in Höhe von 7,5 % p. a. als kalkulatorischer Zins einschließlich aller Nebenkosten zugrunde gelegt. Die Bundesregierung hat bewußt diesen über dem durchschnittlichen Finanzierungskostensatz eines privaten Bauvorhabens liegenden Zinssatz gewählt, um dem Argument Rechnung zu tragen, daß zusätzliche Maßnahmen eine Grenzkostenrechnung (= höchster Zinssatz) verlangen. Die Anhörungen der beteiligten Kreise und die parlamentarischen Beratungen haben gezeigt, daß das diesem Zinssatz entsprechende Anforderungsniveau nach dem Stand der Technik erfüllbar und für Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar ist. Eine Revision der Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf Grund des gegenwärtig niedrigen Kapitalzinses hält die Bundesregierung deshalb und angesichts der beträchtlichen Lebensdauer von Gebäuden, innerhalb derer nach § 5 des Energieeinsparungsgesetzes die Erwirtschaftung der Aufwendungen zur Einhaltung des Anforderungsniveaus erfolgen muß, für nicht angemessen.
Von einer Diskriminierung längerfristig rentierlicher Energiesparmaßnahmen gegenüber herkömmlichen Energiedarbietungen kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein, da die Verordnungen zum Energieeinsparungsgesetz Mindestanforderungen enthalten, deren Überschreitung zulässig und energiepolitisch wünschenswert ist; soweit durch andere als die vorgeschriebenen Maßnahmen die gleichen Energieeinsparungen möglich sind, sind Ausnahmen vorgesehen.
Zu Frage B 83:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Verbreitung der elektrischen Wärmepumpe nicht zuletzt auch von ihrer tariflichen Einstufung durch die Elektrizitätsversorgungsunternehmen abhängt. Sie hat deshalb zusammen mit den für die Strompreisaufsicht zuständigen Wirtschaftsministerien der Länder umfangreiche Untersuchungen über die derzeitige tarifliche Behandlung der Wärmepumpe durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, daß die tarifliche Behandlung der Wärmepumpe durch die Versorgungsunternehmen sehr unterschiedlich gestaltet ist und sich noch in der Erprobungsphase befindet. In einer Vielzahl von Fällen werden zur Erleichterung der Markteinführung tarifliche Sonderkonditionen gewährt. Dies gilt insbesondere bei Auskoppelung zu Spitzenlastzeiten.
Beim Betrieb von Wärmepumpen ohne zeitlich eingeschränkten Elektrizitätsbezug kann von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach der Bundestarifordnung Elektrizität ein angemessener Zuschlag zum Grundpreis berechnet werden.
Die Bundesregierung wird darauf achten, daß die Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Markteinführung der Wärmepumpe durch günstige tarifliche Bedingungen erleichtern. In der gegenwärtigen Erprobungsphase hält sie es jedoch nicht für sinnvoll, darüber zu entscheiden, ob Sondertarife für die Wärmepumpe in der Bundestarifordnung Elektrizität vorgeschrieben werden sollten.
6282* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Anlage 104
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) Drucksache 8/1573 Frage B 84) :
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung im Rahmen des neuen Welttextilabkommens in bezug auf ein effizientes Kontrollsystem ergreifen, und was gedenkt sie zu tun, uni eine Zersplitterung der Überwachungsmaßnahmen zwischen den einzelnen Regierungen der Europäischen Gemeinschaft zu vermeiden?
Das von Ihnen angesprochene Problem eines effizienten und gemeinschaftsweit vereinheitlichten Überwachungssystems im Rahmen der Textileinfuhren aus den sog. Niedrigpreisländern ist auch schon vor der Verlängerung des Welttextil-Abkommens als eine vorrangige Frage angesehen worden.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zum Schutze der betroffenen inländischen Industrie und im Interesse der Allgemeinheit ein wirksames Überwachungssystem zur Abwehr von unerlaubten und über die mit den Lieferländern vereinbarten Höchstmengen hinausgehenden Einfuhren notwendig ist, daß auf der anderen Seite dieses Kontrollsystem aber nicht zu einem neuen Handelshemmnis im internationalen Warenverkehr führen sollte.
Inzwischen sind die wesentlichen Voraussetzungen für eine wirksame Kontrolle der Textileinfuhren bereits weitgehend geschaffen worden. In den bilateralen Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den verschiedenen Lieferländern sind ausführliche und ins Detail gehende Bestimmungen enthalten, denen zufolge die Überwachung durch Export- und Importgenehmigungen (sog. Doppelkontroll-Verfahren) und Ursprungsnachweise erfolgt. Darüber hinaus ist ein regelmäßiger Austausch von statistischen Daten zwischen den Einfuhr- und Ausfuhrländern vorgesehen.
Diese Maßnahmen sollen in der gesamten Gemeinschaft zur Anwendung gelangen, sobald einige noch offene Detailfragen, die zur Zeit in der Gemeinschaft unter dem Gesichtspunkt einer weitgehenden Vereinheitlichung der nationalen Verfahrensregeln diskutiert werden, geklärt sind.
Anlage 105
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 85, 86 und 87) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Entwicklung der Eigenkapitalquoten der kleinen und mittleren Unternehmen — gemessen an den Eigenkapitalpolstern ausländischer Unternehmen, die mit den deutschen Unternehmen im harten Wettbewerb auf dem Weltmarkt stehen — einen alarmierenden Stand erreicht hat (z. B. hat der Anteil des Eigenkapitils im Handwerk von 1969 bis 1975 um rund 27 v. H. abgenommen), und ist sie bereit, die Voraussetzungen für eine Stabilisierung der Eigenkapitalbasis im mittelständischen Bereich zu schaffen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß gerade für kleinere und mittlere Unternehmen eine hohe Eigenkapitalausstattung die wesentliche Voraussetzung zur Erlangung von Krediten ist, und ist sie bereit, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den mittelständischen Unternehmen stärker als bisher Mittel für eine langfristige Fremdfinanzierung zu verschaffen?
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen einer betriebsgrößenorientierten Strukturpolitik die Finanzierungshilfen und Bürgschaftsprogramme für kleine und mittlere Unternehmen den gestiegenen Anforderungen anzupassen und im Rahmen der Steuerpolitik den Unternehmen durch gezielte Entlastungen, durch steuerstundende Investitionsrücklagen und verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten zu helfen, die Eigenkapitalbasis der Betriebe zu erweitern?
Zu Frage B 85:
Über die durchschnittliche Eigenkapitalquote kleiner und mittlerer Unternehmen liegen keine repräsentativen statistischen Angaben vor. Im Hinblick auf die starken Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen wäre der Aussagewert derartiger Angaben auch sehr problematisch. Ich verweise insoweit auf meine Antworten vom 15. Mai 1975 und 9. Juni 1976 auf Ihre entsprechenden Fragen.
Die Steueränderungsgesetze von 1977 haben eine Reihe gezielter Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen gebracht, die zum 1. Januar 1978 in Kraft getreten sind. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, die Selbstfinanzierungsmöglichkeiten dieser Unternehmen zu verbessern und damit ihre Eigenkapitalbasis zu stabilisieren.
Zu Frage B 86:
Die Eigenkapitalausstattung ist eines der Kriterien, die die Kreditinstitute bei der Kreditwürdigkeitsprüfung von Unternehmen im allgemeinen zugrunde legen. Erheblich wichtiger ist für die Kreditinstitute erfahrungsgemäß die Beurteilung der künftigen Marktchancen und — gerade bei kleinen und mittleren Betrieben — die Unternehmerqualifikation. Insofern stellt die Eigenkapitalausstattung nicht die wesentliche Voraussetzung für die Erlangung von Krediten dar.
Die langfristige Fremdfinanzierung mittelständischer Unternehmen wird durch Darlehen aus ERP-Mitteln gefördert. Die Ansätze sind in den letzten Jahren beträchtlich erhöht worden. Der Entwurf des ERP-Plans 1978 sieht eine weitere Aufstockung um 260 Millionen DM auf 975 Millionen DM vor. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Lastenausgleichsbank werden ihre Darlehensprogramme für die mittelständische Wirtschaft verstärkt fortführen.
Zu Frage B 87:
Die Bundesregierung hat, wie in der Antwort zu Frage 2 bereits ausgeführt, im Entwurf des ERP-Plans 1978 eine erhebliche Aufstockung der Finanzierungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen. Ebenso wird der Bürgschaftsrahmen für die Kreditgarantiegemeinschaften laufend den steigenden Anforderungen angepaßt.
Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten sind mit Wirkung vom 1. September 1977 an verbessert worden. Diese Maßnahme stellt eine wichtige Entlastung auch der mittelständischen Wirtschaft dar. Die Einführung einer steuerfreien Investitionsrücklage hält die Bundesregierung dagegen nicht für ratsam. Wegen des Zwanges zur Nachversteuerung der Rücklage bei Nichtvornahme von Investitionen würde eine solche Maßnahme gerade für kleine und
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6283*
mittlere Unternehmen erhebliche Gefahren in sich bergen, die vor allem in möglichen Fehlinvestitionen oder in existenzgefährdenden Steuernachzahlungen liegen.
Anlage 106
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 88 und 89):
Haben sich für die Durchführung des Bundesentscheids im Leistungspflügen und für die Abhaltung des Weltpflügens noch andere Bundesländer außer Hessen beworben?
Ist es purer Zufall, daß als Durchführungsland Hessen ausgewählt wurde, obwohl dort wenige Wochen später Landtagswahlen stattfinden?
Zu Frage B 88:
Bereits im Jahre 1972 wurde allen Bundesländern der Anforderungskatalog für die Ausrichtung des Weltpflügens 1978 zugeleitet. Die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und — bereits mit Vorbehalten — Bayern haben sich um die Ausrichtung beworben. Von diesen konnte zunächst nur Schleswig-Holstein — mit Einschränkungen — die erforderlichen Wettbewerbsflächen von über 80 ha zur Verfügung stellen.
Im Jahre 1974 erwies ein Probepflügen auf dem in Schleswig-Holstein vorgesehenen Betrieb, daß das Vorhandensein von Steinen und Bodenunebenheiten eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistete. Hieraufhin erfolgten neue Initiativen des Deutschen Pflügerrates. Die Wahl fiel auf das Hofgut Wickstadt in Hessen, das die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung des Bundes- und Weltentscheides im Pflügen bietet.
Zu Frage B 89:
Nur das Land Hessen konnte nach umfangreichen Verhandlungen die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Die Standortauswahl erfolgte letztlich durch den Deutschen Pflügerrat, der die nationalen Interessen in der Weltpflügerorganisation wahrnimmt. Alleinige Entscheidungskriterien waren die Bereitstellung geeigneter Flächen, das Einverständnis des Betriebes und die zur Durchführung des Entscheids notwendige Personalausstattung.
Anlage 107
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 90 und 91):
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Beitragseinzug für Ersatzkassenmitglieder der allgemeinen Regelung anzupassen, das heißt, die Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags durch die Arbeitgeber an die Ersatzkassen vorzuschreiben?
Wieweit sind die Vorbereitungsarbeiten für die Anpassung des Beitragseinzugs für Ersatzkassenmitglieder an die allgemeine Regelung gediehen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Beitragseinzugsverfahren für die Mitglieder der Ersatzkassen einer Neuregelung bedarf. Bei der Anhörung der Krankenkassenverbände zum Entwurf eines 21. Rentenanpassungsgesetzes am 21. Februar 1978 wurde den Vertretern der Ersatzkassen zugesagt, diese Frage im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Einzug eines Krankenversicherungsbeitrages für Rentner zu erörtern. Im mache jedoch darauf aufmerksam, daß eine Verlagerung des Einzugs der Beiträge der nicht krankenversicherungspflichtigen Ersatzkassenmitglieder von den Betriebskrankenkassen auf die Ersatzkassen zu einer höheren Einzugskostenvergütung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Bundesanstalt für Arbeit führen würde. Diese Frage bedarf noch einer sorgfältigen Abstimmung mit allen am Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrags Beteiligten.
Anlage 108
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 92):
Wie schlüsselt sich die von Bundesminister Dr. Ehrenberg (anläßlich des Telefoninterviews mit der Bild-Zeitung vom 22. Februar 1978) genannte durchschnittliche Entwicklung der Nettoeinkommen um plus 98 v. H. seit 1969 auf, bzw. aus welchem Einzelzahlenmaterial wurde dieser Durchschnitt errechnet?
Die durchschnittliche Entwicklung der Nettoarbeitsentgelte, für die von 1969 bis heute ein Anstieg um rund 98 % festzustellen ist, wird berechnet aus einer Zeitreihe der durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelte, die wie folgt ermittelt werden: Ausgegangen wird vom durchschnittlichen Bruttojahresarbeitsentgelt aller Versicherten der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten. Dieses wird vermindert um die gesamtwirtschaftliche Lohnabzugsbelastung, d. h. um den Anteil der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge der Arbeitnehmer an der Bruttolohn- und -gehaltssumme in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes. Die Daten für 1978 sind auf der Grundlage der Jahresproduktion des Jahreswirtschaftsberichts 1978 geschätzt.
Aus dem Zahlenmaterial, das der Berechnung zugrunde liegt, ergibt sich, daß die Angaben über die durchschnittliche Entwicklung der Nettoarbeitsentgelte repräsentativ sind für die Gesamtheit der Arbeitnehmer, jedoch nicht nach einzelnen Gruppen von Arbeitnehmern, die sich z. B. durch die Einkommenshöhe unterscheiden, aufgeschlüsselt werden können.
Anlage 109
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Heyenn (SPD) Drucksache 8/1573 Frage B 93) :
6284* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Liegen der Bundesregierung genaue Angaben über die Anzahl von Familienangehörigen aus Fremdenverkehrs-, landwirtschaftlichen und anderen Betrieben vor, die in Gebieten mit starker saisonaler Arbeitslosigkeit als Arbeitslose gemeldet sind?
Die von Ihnen erbetenen Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. Statistisch werden die Personen, die vor ihrer Arbeitslosmeldung als mithelfende Familienangehörige tätig waren, nicht gesondert gezählt. Sie sind bei den Angaben zur bisherigen Tätigkeit in der Kategorie „sonstige" Arbeitslose mit anderen Personengruppen zusammengefaßt und lassen sich damit in der Statistik nicht identifizieren.
Anlage 110
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 94) :
Trifft es zu, daß im September 1978 in der Region Donau-Iller und Bodensee-Oberschwaben erneut Manöver stattfinden sollen, und wenn ja, warum werden die Belastungen durch große Manöver nicht besser verteilt?
Es trifft zu, daß im September 1978 in der Region Donau—Iller und Bodensee—Oberschwaben erneut Manöver, und zwar eine deutsche Korpsübung und eine französische Divisionsübung, stattfinden.
Alle Übungen mit einer Beteiligung von mehr als 2 000 Mann werden zwischen den Alliierten und dem Bundesministerium der Verteidigung koordiniert. Dabei ist langjährige Übung, daß keine Korpsgefechtsübung in einem Raum stattfinden soll, in dem bereits im Vorjahr eine solche Übung stattfand.
Der durch die Übung CARBON EDGE 1977 belastete Raum wird 1978 durch die deutsche Korpsübung um etwa 10 % und durch die französische Divisionsübung um ca. 30 % erneut in Anspruch genommen. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß diese geringfügige Überlappung auf Grund sachlich begründeter Forderungen unseres Alliierten in diesem Falle nicht zu vermeiden war.
Ich halte sie deshalb für vertretbar, weil die Übungsintensität in der erwähnten Region 1977 relativ gering war und weil die Überlappung am Rande der Übungsgebiete entsteht. Hinzu kommt, daß die Größe des Übungsraumes der französischen Divisionsübung eine Verteilung der Übungs-Kampfhandlungen bewirken wird.
Anlage 111
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 95) :
In welcher Weise gedenkt das Bundesverteidigungsministerium, den offenen Brief der Deutschen Angestelltengewerkschaft Bonn vom 16. Februar 1978 bezüglich der Personalakte Laabs zu beantworten, insbesondere zu der Frage, über welche rechtlichen und üblichen Regelungen der Beförderungspraxis sich hinweggesetzt wurde?
Zu Ihrer Frage nach der Antwort auf den Offenen Brief der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft vom 16. Februar 1978 teile ich Ihnen mit, daß der Leiter der Personalabteilung im Bundesministerium der Verteidigung den an ihn gerichteten Brief am 24. Februar 1978 wie folgt beantwortet hat:
„Sehr geehrter Herr Stumpf!
In Ihrem Offenen Brief vom 16. Februar 1978 stellen Sie die Frage, ob Personalakten nicht mehr bei den zuständigen personalführenden Stellen, sondern beim Zweiten Deutschen Fernsehen geführt würden. Anlaß war die Sendung des Zweiten Deutschen Fernsehens am 15. Februar 1978 über Ministerialdirektor Laabs.
Ich verstehe Ihre zugespitzt formulierte Frage sicher richtig, wenn ich daraus Ihre Sorge entnehme, Personalakten würden nicht mehr mit der gebotenen Vertraulichkeit behandelt. Ich kann Ihnen versichern, daß zu dieser Sorge keinerlei Anlaß besteht. Auch im konkreten Fall bestehen keine Anhaltspunkte, daß Unterlagen von hier an das Zweite Deutsche Fernsehen gelangt sind.
Im Rahmen der zur Zeit laufenden Untersuchungen sind jedoch persönliche Unterlagen ordnungsgemäß und mit Zustimmung des Betroffenen auch an Stellen außerhalb der Personalabteilung gegeben worden."
Anlage 112
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1573 Fragen B 96 und 97):
Ist es zutreffend, daß an der Bundeswehrhochschule in Hamburg bei den Arbeiten zum Vordiplom die Ergebnisse in den unterschiedlichen Fächern erheblich voneinander abweichen?
Ist in diesem Zusammenhang festzustellen, daß bei den Klausurergebnissen des Vordiploms im Fach Mathematik (Prof. Dr. Ing. Nixdorff) unterdurchschnittliche Leistungen (11 v. H. erfolgreich, 89 v. H. erfolglos) der Studenten vorlagen, und wie ist der Vergleich mit München?
1. Es trifft zu, daß die Ergebnisse in verschiedenen Fächern der Diplomvorprüfung erheblich voneinander abweichen. Das hat seinen Grund in der Verschiedenartigkeit von Leistungsstand und Leistungsbereitschaft des zur Prüfung anstehenden Studienjahrganges und in Art und Inhalt der Prüfungen in den einzelnen Fachgebieten und Studiengängen. Dies gilt sowohl bezüglich des einzelnen Prüfungsfaches als auch bezogen auf den einzelnen Kandidaten.
Entscheidend für die Beurteilung der Prüfungsergebnisse ist das schließlich erzielte Gesamtergebnis. Hier halten die Hochschulen der Bundeswehr einem Vergleich mit öffentlichen Hochschulen stand.
2. Die Benotung der in den Klausurarbeiten der Diplomvorprüfung im Fach Mathematik des Studienganges Maschinenbau gezeigten Leistungen sind dem Bundesministerium der Verteidigung bekannt.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6285*
Für die Beurteilung von Prüfungsleistungen ist grundsätzlich der Professor zuständig, der in dem der Prüfung vorausgehenden Studienabschnitt eine eigenverantwortliche und selbständige Lehrtätigkeit ausgeübt hat. Er ist in seiner Entscheidung frei.
Ein unmittelbarer Vergleich mit der HSBw München ist nicht möglich, da dort kein wissenschaftlicher Studiengang Maschinenbau besteht. Allerdings wurden auch dort bei Klausurarbeiten in anderen Studiengängen unterdurchschnittliche Leistungen . festgestellt. In den meisten Fällen brachte die im nächsten Prüfungstermin erfolgte Wiederholungsprüfung eine Normalisierung. Ich nehme an, daß bei der HSBw Hamburg die gleiche Lage eintreten wird.
Anlage 113
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zeyer (CDU/
CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 98, 99 und 100):
Trifft es zu, daß die Bundesregierung keine weitere Zusammenlegung von Kreiswehrersatzämtern mehr vornehmen will?
Soll die Zusammenlegung der drei Kreiswehrersatzämter im Saarland die letzte sein?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Unbehagen der Bürger gegenüber den unpersönlich gewordenen Großverwaltungen immer größer wird, und ist sie bereit, auf die geplante Zusammenlegung der drei Kreiswehrersatzämter im Saarland zu verzichten?
Ihre erste Frage nach einer weiteren Zusammenlegung von Kreiswehrersatzämtern beantworte ich wie folgt:
Die Pläne über die weitere Errichtung von Kreiswehrersatzämtern mit Facharztstationen (Musterungszentren) ruhen zur Zeit. In der nächsten Zeit werden daher keine weiteren Kreiswehrersatzämter zusammengelegt.
Zu Ihrer zweiten Frage, ob die Zusammenlegung der drei Kreiswehrersatzämter im Saarland die letzte sein soll, teile ich Ihnen mit, daß das Bundesverteidigungsministerium im Interesse der Wehrpflichtigen die Pläne zur Errichtung von Kreiswehrersatzämtern mit Facharztstationen nicht aufgegeben hat; sie werden zu gegebener Zeit weiterverfolgt.
Auf Ihre dritte Frage, ob die Bundesregierung die Auffassung über das Unbehagen der Bürger gegenüber den unpersönlich gewordenen Großverwaltungen teile und ob sie auf die geplante Zusammenlegung der drei Kreiswehrersatzämter im Saarland verzichte, darf ich Ihnen antworten, daß die Bundesregierung diese Auffassung nicht teilt. Die bisherigen positiven Erfahrungen mit Musterungszentren sprechen auch weiterhin dafür, daß durch die Errichtung von Kreiswehrersatzämtern mit Facharztstationen die gute Zusammenarbeit der Wehrersatz-behörden mit der Bevölkerung, der Wirtschaft und den übrigen Behörden keineswegs beeinträchtigt wird. Das im Jahre 1982 in Saarbrücken vorgesehene Kreiswehrersatzamt mit Facharztstationen wird die gute Zusammenarbeit der Wehrersatzbehörden mit den Bürgern wie bisher fortsetzen.
Anlage 114
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 101 und 102) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach dem Abbrennen des Soldatenheims vom Marinegeschwader I in Kropp, das dort Mittelpunkt des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens ziviler militärischer Veranstaltungen ist, alles unternommen werden muß, um einen zügigen Wiederaufbau zu gewährleisten, und wenn ja, wird sie sich dementsprechend verhalten?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um mögliche bürokratische, technische, finanzielle und andere Hemmnisse auszuschließen, um auf einen sofortigen Wiederaufbau hinzuwirken?
Das in Fertigbauweise errichtete, im Jahre 1966 in Betrieb genommene Soldatenheim in Kropp, das in den Morgenstunden des 23. Februars 1978 aus bisher noch ungeklärter Ursache abgebrannt ist, wurde von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (EAS) betrieben. Die Bundeswehr gewährt bei allen derartigen, von einem Trägerverband betriebenen Soldatenheimen neben Zuwendungen für die Ausstattung ein Darlehen in Höhe von 90 O/0 der Herstellungskosten.
In vorliegendem Falle wird die EAS nach Abschluß der polizeilichen Ermittlung wegen der Brandursache sofort ihre Vorstellungen über den Wiederaufbau erarbeiten und der zuständigen Wehrbereichsverwaltung I in Kiel übermitteln. Es ist sichergestellt, daß eventuell- die Leistungen der Brandversicherung übersteigende Kosten des Wiederaufbaus dem Trägerverband im Rahmen der höchstmöglichen Förderung rasch zur Verfügung gestellt werden.
Anlage 115
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die
Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann
(Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 103) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Vordiplomklausur Mathematik III/IV des Studentenjahrgangs 1976 an der Hochschule der Bundeswehr Hamburg — Fachbereich Maschinenbau — am 11. Januar 1978 von 91 studierenden Offizieren 81 mit Note schlechter als 4,0 abgeschnitten haben und somit die Klausur nicht bestanden haben, und wenn ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung des zuständigen Prof. Dr. Ing. Nixdorff, die Klausur für gültig zu erklären, obwohl bei vergleichbaren Klausuren im Durchschnitt mindestens 50 v. H. der Studenten bestanden haben?
Dem Bundesminister der Verteidigung ist das Ergebnis Mathematik III/IV der Diplomprüfung des Studienganges Maschinenbau bekannt.
Zur Benotung von Prüfungsleistungen ist zu bemerken, daß für die Beurteilung der Klausurarbeiten grundsätzlich der Professor zuständig ist, der in dem der Prüfung vorausgehenden Studienabschnitt eine eigenverantwortliche und selbständige Lehrtätigkeit im Prüfungsfach ausgeübt hat. Er ist in seiner Entscheidung frei.
6286* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Die Hochschule der Bundeswehr Hamburg hat mitgeteilt, daß für alle studierenden Soldaten, die in der Klausur am 11. Januar 1978 eine nicht ausreichende Zensur erhalten haben, in Kürze eine Wiederholungsmöglichkeit gegeben ist. Die Studierenden werden auf diese Wiederholungsklausur besonders intensiv vorbereitet.
Anlage 116
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 104):
Wann ist mit der seit über zwei Jahren in Vorbereitung befindlichen bundeseinheitlichen Lebensmittelhygiene-Verordnung zu rechnen?
Das Vorhaben einer bundeseinheitlichen Lebensmitelhygiene-Verordnung, das in der zweiten Jahreshälfte 1977 — nicht zuletzt wegen einer Reihe vordringlicher und fristgebundener Lebensmittelrechtlicher Verordnungsvorhaben insbesondere aus Anlaß des Inkrafttretens des Zusatzstoffverbotes — nicht in dem erwünschten Maße gefördert werden konnte, wird nunmehr mit Vorrang weiter bearbeitet. Außerdem haben sich bei der Vorbereitung zusätzliche Regelungsnotwendigkeiten ergeben, die u. a. spezielle hygienische Anforderungen an bestimmte Lebensmittel zum Gegenstand haben. Es kann daher nicht genau gesagt werden, wann mit der Verordnung zu rechnen ist. Jedoch ist beabsichtigt, den Verordnungsentwurf nach Anhörung der beteiligten Kreise und Abstimmung mit den Ländern dem Bundesrat so bald wie möglich zuzuleiten.
Anlage 117
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 105 und 106):
Beabsichtigt die Bundesregierung, freiberuflich tätige Diplompsychologen künftig von der Ausübung der Erziehungsberatung auszuschließen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die berufliche Betätigung freiberuflich tätiger Diplompsychologen im Rahmen des künftigen Jugendhilfegesetzes zu gewährleisten?
Zu Frage B 105:
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, freiberuflich tätige Diplom-Psychologen künftig von der Ausübung der Erziehungsberatung auszuschließen.
Zu Frage B 106:
Ob bzw. inwieweit Jugendhilfeleistungen durch freiberuflich tätige Psychologen oder durch ange- stellte Psychologen freier oder öffentlicher Träger der Jugendhilfe im Zusammenhang mit anderen Jugendhilfeleistungen erbracht werden, läßt der Entwurf des Jugendhilfegesetzes (Stand: 31. Oktober 1977) offen. Die Beantwortung dieser Frage kann sich nur nach dem fachlichen Bedarf in der Praxis richten, kann aber nicht durch ein Bundesgesetz erfolgen.
Anlage 118
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Klinker (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 107) :
Teilt die Bundesregierung die auch in dem jetzt veröffentlichten Gutachten von Prof. Oppermann vertretene Auffassung, daß gegen Werbeaussagen der Margarinewirtschaft, in denen bestimmten Margarinesorten diätetische Wirkungen beigemessen werden, erhebliche rechtliche Bedenken bestehen, und welche Konsequenzen gedenkt sie gegebenenfalls daraus zu ziehen?
Der Bundesregierung ist das Gutachten von Prof. Oppermann soeben erst zugegangen. Bevor die darin vertretene Auffassung nicht eingehend geprüft ist, vermag die Bundesregierung hierzu nicht Stellung zu nehmen. Sie wird jedoch nach Überprüfung auf die Angelegenheit zurückkommen.
Anlage 119
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 1573 Fragen B 108 und 109) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Erhöhung des Kindergelds ab 1. Januar 1978 für Sozialhilfeempfänger nicht wirksam werden kann, da nach dem Bundessozialhilfegesetz das Kindergeld als Einkommen von der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt abgezogen wird und sich dadurch keine Einkommensverbesserungen gegenüber dem Vorjahr ergeben, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ziehen?
Welche Mittel werden nach der Erhöhung des Kindergelds bei den Aufwendungen für die Hilfe zum Lebensunterhalt eingespart, und wie denkt die Bundesregierung, diese den Betroffenen, insbesondere den Müttern mit mehreren Kindern, zuzuführen, damit alle Bezieher des Kindergelds in den Genuß der Verbesserung kommen?
Zu Frage B 108:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß entsprechend dem Nachranggrundsatz der Sozialhilfe auch die Erhöhungen des Kindergeldes ab 1. Januar 1978 bei Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz in vollem Umfange angerechnet werden.
Die Bundesregierung beabsichtigt keine Änderung des für die Sozialhilfe geltenden Nachrangs, da dies insoweit zu einer grundlegenden Veränderung der Aufgabenstellung der Sozialhilfe führen würde. Außerdem würden für denselben Zweck Doppelleistungen aus öffentlichen Mitteln erbracht, wenn die Sozialhilfe bei der Bemessung ihrer Leistungen das Kindergeld unberücksichtigt ließe.
Zu Frage B 109:
Es ist nicht bekannt, in welchem Umfange Mittel nach der Erhöhung des Kindergeldes bei den Auf-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6287*
wendungen für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz eingespart werden, weil dies statistisch nicht erfaßt wird.
Das Kindergeld wird gewährt, um die finanzielle Last der Eltern für den Unterhalt und die Pflege der Kinder zu mindern. Demselben Zweck dienen die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz, die bei Kindern und Jugendlichen auch den besonderen, vor allem den durch das Wachstum bedingten Bedarf umfassen. Diese Leistungen werden, soweit sie den laufenden Bedarf abdecken und in Form von Regelsätzen bemessen werden, von Zeit zu Zeit den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepaßt und erhöht. Die zusätzlichen einmaligen Hilfen und der Mietanteil berücksichtigen die tatsächlich entstehenden Kosten.
Die Regelsätze betragen seit dem 1. Januar 1978 im Durchschnitt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres 131 DM, vom Beginn des 8. bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres 189 DM, vom Beginn des 12. bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres 218 DM und vom Beginn des 16. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres 262 DM. Diese Beträge decken zusammen mit der einmaligen Hilfe (z. B. für Bekleidung) den gesamten Bedarf des Kindes oder Jugendlichen ab. Würde man dem betroffenen Personenkreis auch noch die sogenannten Ersparnisse zuwenden, hätte dies zur Folge, daß Leistungen über den sozialhilferechtlichen Bedarf hinaus gewährt würden und für denselben Zweck Doppelleistungen aus öffentlichen Mitteln gewährt würden.
Alleinstehenden Elternteilen, die mit zwei oder mehr Kindern unter 16 Jahren zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, wird, wenn sie ebenfalls Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, ein Mehrbedarf (30 v. H. bzw. 50 v. H.) des maßgebenden Regelsatzes zuerkannt. Dadurch erfährt dieser Personenkreis eine weitere, nicht unwesentliche Verbesserung.
Anlage 120
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage B 110):
Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren beträchtlich gesunken ist, und worauf führt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Entwicklung zurück?
Die Pressemeldungen treffen zu: allein in den letzten vier Jahren (1973 bis 1976) ist die Säuglingssterblichkeit von 22,7 auf 17,4 je 1 000 Lebendgeborene gesunken, während sie vorher fast ein Jahrzehnt um 23 bis 24 stagnierte.
Diese Entwicklung wird von den Fachleuten übereinstimmend auf die seit Jahren in der Fachpresse und auf einschlägigen Kongressen geführte Diskussion sowie dem Ergebnis zahlreicher in den letzten Jahren durchgeführter und auch vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit geförderter Forschungsvorhaben (s. Antwort der Bundesregierung vorn 2. September 1977 auf die Kleine Anfrage über die Säuglings- und Müttersterblichkeit — Bundestagsdrucksache Nr. 8/874) zurückgeführt, die wertvolle Aufschlüsse insbesondere hinsichtlich der Risikofälle erbracht haben. Mit diesen Erkenntnissen ist das Problembewußtsein des mit der Beobachtung der Schwangerschaft, der Durchführung der Geburt sowie der Pflege des Neugeborenen betrauten Personals geschärft worden; die Maßnahmen konnten entsprechend erweitert werden. Von seiten der Schwangeren ist insbesondere die steigende Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen als Grund für die Senkung der Säuglingssterblichkeit zu nennen.
Anlage 121
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 111, 112, 113 und 114):
Auf Grund welcher konkreten Rechtsgrundlage wurde Staatssekretär Professor Dr. Wolters vom 4. Mai 1973 bis 30. November 1975 Trennungsgeld gewährt, und welche rechtlichen Voraussetzungen mußten danach im einzelnen für die Gewährung des Trennungsgelds gegeben sein?
Wann wurden Staatssekretär Professor Dr. Wolters von seinem Dienstherrn in dem Zeitraum vom 4. Mai 1973 bis 30. November 1975 im einzelnen familiengerechte Wohnungen im Raum Bonn angeboten und mit welchen Gründen wurde das Angebot jeweils abgelehnt?
Welche Bemühungen hat Staatssekretär Professor Dr. Wolters in dem Zeitraum vom 4. Mai 1973 bis 30. November 1975 selbst unternommen, um auf dem privaten Wohnungsmarkt eine geeignete Familienwohnung anzumieten?
Welchen konkreten Ansprüchen hätte eine Wohnung nach Auffassung des Dienstherrn und von Staatssekretär Professor Dr. Wolters genügen müssen, damit sie für Staatssekretär Professor Dr. Wolters nach seinem Familienstand und seiner Dienststellung als geeignete Familienwohnung hätte betrachtet werden können oder müssen?
Zu Frage B 111:
Die Gewährung von Trennungsgeld an Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Wolters beruhte auf den §§ 2 Abs. 1 und 4 Abs. 1 und 3 der Trennungsgeldverordnung vom 22. November 1973 (BGBl. I S. 1715).
Zu Frage B 112:
In dem genannten Zeitraum sind Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Wolters im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes 20 Wohnungen angeboten worden. Diese Wohnungen sind abgelehnt worden, weil sie entweder zu weit von der Dienststelle entfernt, nicht familiengerecht oder ihre Mieten nicht zumutbar waren.
Zu Frage B 113:
Herr Staatssekretär Prof. Dr. Wolters hat Wohnungsangebote in der örtlichen Presse verfolgt.
Zu Frage B 114:
Eine Wohnung für Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Wolters muß seinem Familienstand und der Dienst-
6288* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
stellung entsprechen, sie darf im Hinblick auf seine starke dienstliche Inanspruchnahme nicht zu weit von der Dienststelle entfernt und die Miete muß zumutbar sein.
Anlage 122
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 115):
Wie gedenkt die Bundesregierung, Verwaltungen von Kreisen an Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, die veterinärmedizinische Untersuchungen bei Importen von lebenden Tieren oder Fleisch durchführen und die bisher dafür erhobenen Gebühren, z. B. im Kreise Viersen jährlich 160 000 DM, nicht mehr von den Importeuren fordern können, die durch diese Untersuchungen entstandenen Kosten zu ersetzen?
Die Einfuhruntersuchungen von Fleisch und lebenden Tieren, die auf Grund des Fleischbeschaugesetzes und des Viehseuchengesetzes nach dem föderativen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt werden (Art. 83, 84 Grundgesetz), sind von den Ländern weitgehend auf die Kommunen delegiert worden.
Die Bundesregierung vertritt die auch von den Ländern grundsätzlich geteilte Rechtsauffassung, daß die Länder verpflichtet sind, den Kommunen die an die Gebührenschuldner für die Vergangenheit zurückzuzahlenden Gebühren sowie die künftig für die verbleibende Restuntersuchung entstehenden Kosten kostendeckend zu ersetzen.
Anlage 123
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 116 und 117) :
Ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung des Bundessozialhilfegesetzes dahin gehend vorzuschlagen, daß bei der Auflage, verwertbares Vermögen vor Inanspruchnahme der Sozialhilfe zu veräußern, Belastungen gegengerechnet werden dürfen, so daß es z. B. nicht mehr notwendig ist, ein behindertengerecht gebautes Einfamilienhaus zu verkaufen, obwohl es in voller Höhe mit Schulden belastet ist?
Ist die Bundesregierung bereit, falls sie sich zu obigem Vorschlag nicht durchringen kann, wenigstens den Verkehrswert eines nicht zu veräußernden behindertengerechten Einfamilienhauses durch Gesetzesvorschlag auf 250 000 DM zu erhöhen?
Zu Frage B 116:
Das geltende, Sozialhilferecht gewährleistet nach Auffassung der Bundesregierung einen ausreichenden Schutz vorhandenen Grundeigentums. Dabei ist davon auszugehen, daß es sich bei der Schutzvorschrift des § 88 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) um eine Ausnahmeregelung handelt, während im Grundsatz die Allgemeinheit, die die Sozialhilfeausgaben bestreitet, erwartet, daß ein Hilfesuchender zunächst einmal neben verfügbarem Einkommen
auch vorhandenes Vermögen zur Linderung oder Überwindung seiner Notlage vorrangig einsetzt.
Nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG darf die Sozialhilfe nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung eines kleinen Hausgrundstücks, besonders eines Familienheims, wenn der Hilfesuchende das Hausgrundstück allein oder zusammen mit Angehörigen, denen es nach seinem Tode weiter als Wohnung dienen soll, ganz oder teilweise bewohnt. Was in diesem Sinne als „kleines Hausgrundstück" zu verstehen ist, richtet sich nach allen Besonderheiten des Einzelfalles. Steht das Heim danach nicht in einem unangemessenen Verhältnis zu den Bedürfnissen und der Lebenshaltung des Hilfesuchenden und seiner Angehörigen, so dürfte es die Voraussetzungen des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG er- füllen.
Etwaige Belastungen spielen lediglich bei der Frage des Umfangs und der Grenzen der Verwertung eine Rolle. So hat das Bundesverwaltungsgericht (a. a. O.) ausgeführt, daß es fehlerhaft wäre, wenn ein Sozialhilfeträger die Verwertung eines Hausgrundstücks ungeachtet des Umstandes verlangen würde, daß sie wegen einer bereits vorhandenen, über den Verkehrswert hinausgehenden Belastung nur zu einem unvernünftigen Ergebnis führen würde. Entsprechendes wird zu gelten haben, wenn es sich — wie in dem in der Frage geschilderten Fall — um ein Einfamilienhaus handelt, das in voller Höhe mit Schulden belastet ist. Hier würde sich durch eine Veräußerung des Grundstücks die Bedarfssituation nicht ändern, weil der erzielte Erlös nicht dem Hilfesuchenden, sondern in vollem Umfange seinen Gläubigern zufließen würde.
Zu Frage B 117:
Durch eine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift zu normieren, daß bei Behinderten Einfamilienhäuser mit einem Verkehrswert bis zu 250 000 DM stets als „klein" im Sinne des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG zu gelten hätten, verbietet sich schon deshalb, weil der Verkehrswert eines Hauses nach der bei der Antwort zu Frage 1 zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die in Übereinstimmung mit dem sozialhilferechtlichen Prinzip von der Individualisierung der Leistung steht, nur eines von mehreren gleichwertigen Kriterien für die gesetzliche Subsumierung darstellt. Hiervon abgesehen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sich eine derartige Bevorzugung von Grundeigentum bei einem bestimmten Empfängerkreis vor anderen Vermögenswerten und vor anderen Hilfeempfängern sachlich nicht rechtfertigen ließe. In besonders gelagerten Einzelfällen, in denen sich § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG in seiner geltenden Fassung als nicht anwendbar erweist, wäre im übrigen vor einer Verweisung des Hilfesuchenden auf das vorhandene Grundeigentum als Möglichkeit der Selbsthilfe der Sachverhalt zusätzlich unter Härtegesichtspunkten zu prüfen (§ 88 Abs. 3 BSHG). Auch diese Prüfung kann nach den Besonderheiten des Einzelfalles dazu führen, daß einem Hilfesuchenden der Einsatz oder die Verwertung von Grundeigentum nicht zugemutet werden darf.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6289*
Anlage 124
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 118 und 119) :
Ist die Bundesregierung bereit, nachdem sich Haftreifen für den Rettungsdienst als unzureichend erwiesen haben, für Rettungsfahrzeuge Spikes-Reifen zuzulassen?
ist die Bundesregierung bereit, die Benutzung von Spikes-Reifen bei Rettungsfahrzeugen während der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März durch eine Verordnung zuzulassen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen Roten Kreuzes und anderer Organisationen, daß die Bedrohung von Menschenleben absoluten Vorrang vor möglichen Straßenschäden hat?
Zu Frage B 118:
Nein; Haftreifen sind Spikes-Reifen praktisch nur auf eisglatter Fahrbahn bei Temperaturen um 0° C unterlegen.
Der Nutzen von Spikes-Reifen dagegen wird häufig überschätzt. Untersuchungen haben bestätigt, daß der Spikes-Reifen nicht das optimale Sicherheitsinstrument ist, für das er anfangs gehalten wurde.
Die kurze Zeit, während der mit vereisten Straßen gerechnet werden muß, kann mit einer vorsichtigen Fahrweise und mit Hilfe der neu entwickelten Winterreifen, ggf. unter Verwendung von Schneeketten, überbrückt werden.
Zu Frage B 119:
Auch mit Spikes-Reifen mußte sehr vorsichtig gefahren werden. Der mögliche Zeitgewinn ist so gering und die Anzahl der Stunden, in denen er trotz des guten Streudienstes eine Rolle spielen könnte, ist so begrenzt, daß eine bundesweite Ausnahme für Rettungsfahrzeuge nicht gerechtfertigt ist.
Die Erteilung von Ausnahmen durch oberste Lan-. desbehörden ist rechtlich möglich, wird jedoch — wenn überhaupt — äußerst begrenzt gehandhabt.
Im übrigen waren vor Einführung des Spikes-Verbots ohnehin Spikes-Reifen nur zulässig an Personenkraftwagen und an Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t. Da Krankenkraftwagen und Rettungswagen zum Teil über dieser Gewichtsgrenze liegen, kam bereits vor dem Verbot eine Ausrüstung mit Spikes-Reifen nicht in Betracht.
Anlage 125
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 120) :
Trifft es zu, daß die Republik Osterreich ab 1. Juli 1978 einen Straßenverkehrsbeitrag erheben will in Höhe von 1 österreichischen Schilling pro Tonnenkilometer für beförderte Güter und von 0,6 österreichischen Schilling pro Tonnenkilometer für Leerfahrten, wobei diesen Straßenverkehrsbeitrag auch ausländische (deutsche) Fahrzeuge zu entrichten haben, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um dadurch entstehende Wettbewerbsverzerrungen der heimischen Landwirtschaft insbesondere im Hinblick auf den Export von Milch und Agrarprodukten zu verhindern?
Es trifft zu, daß die österreichische Regierung beabsichtigt, ab 1. Juli 1978 einen Straßenverkehrsbei-
trag für den in- und ausländischen Straßengüterverkehr einzuführen. Gegen einen im Januar 1978 bekanntgewordenen Gesetzentwurf hat die Bundesregierung gegenüber der österreichischen Regierung sofort Bedenken geäußert und auf die Gefahr einer ,Diskriminierung deutscher Verkehrs- und Wirtschaftsunternehmen hingewiesen.
Offenbar wird der österreichische Gesetzentwurf zwischenzeitlich überarbeitet. Z. B. soll der Beitragssatz von 1 öS/tkm auf 25 Groschen/tkm ermäßigt werden.
Die Bundesregierung ist bemüht, unter Einschaltung des österreichischen Landwirtschaftsministeriums die Beförderung von Agrarprodukten von der in Aussicht genommenen Belastung durch den Straßenverkehrsbeitrag auszunehmen. Die Bundesregierung wird hierbei durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften unterstützt.
Anlage 126
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 121 und 122) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach neueren Berechnungen der Personenverkehr auf der Bundesbahnstrecke Entringen-Tübingen auch nach der Stillegung der Strecke Entringen-
Herrenberg in den vergangenen Jahren um 10 v. H. auf den Wert von 1 190 Reisende pro Kilometer Betriebslänge zugenommen hat, und daß bei einigen Fahrplanverbesserungen sowie nach der Einrichtung eines weiteren Haltepunkts beim Wildermuth-
Gymnasium in Tübingen eine weitere Verlagerung des Personenverkehrs von der Straße auf die Schiene bis zu einem Wert möglich wäre, bei dem andere Bahnstrecken selbstverständlich erhalten bleiben, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Geht die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung über die Erhaltung und die Stillegung des Personenverkehrs auf dieser Strecke von bestimmten Mindestwerten hinsichtlich der Zahl der den Schienenverkehr benutzenden Personen aus, und wie hoch liegt gegebenenfalls dieser Mindestwert bei den anderen Strekken in Baden-Württemberg, deren Stillegung ursprünglich auch einmal erwogen, dann aber fallengelassen wurde?
Das Aufkommen im Personenverkehr der Nebenbahn Tübingen—Entringen hat nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn (DB) in letzter Zeit geringfügig zugenommen, erreicht aber lediglich einen Wert von rund 1 100 Reisenden/km Betriebslänge. Die für die Angebotsgestaltung eigenverantwortliche DB sieht keine Möglichkeit für eine nachhaltigere Belebung des Schienenpersonenverkehrs der Strecke.
Bei der Festlegung der Strecken, die in die Untersuchungen über die Umstellung auf Busbedienung einbezogen sind, bestand der erste Schritt darin, solche mit schwachem Verkehr und damit schlecht ausgenutzter Kapazität zu erkennen. In einem zweiten Schritt wurden die betriebs- und volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Umstellung des Schienenpersonenverkehrs geprüft.
In diese Untersuchungen wurden Strecken mit weit höherem Aufkommen einbezogen, als es die Nebenbahn Tübingen—Entringen aufweist. Eine Festgrenze gab es nicht dabei, weil auch sonstige Gesichtspunkte (z. B. anstehende Investitionen, Bedeutung für Umleitungen usw.) bei der Streckenauswahl eine Rolle spielten.
6290* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Anlage 127
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 123 und 124):
Trifft es zu, daß die Schweiz und Osterreich ab 1. Januar 1978 eine Transitgebühr für Lastkraftwagen eingeführt haben, und wird gegebenenfalls seitens der Bundesregierung ebenfalls die Einführung einer Transitgebühr erwogen und wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie sich der Werksverkehr in den letzten vier Jahren entwickelt hat, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung im Zusammenwirken mit der Deutschen Bundesbahn für erforderlich, damit ein Teil dieser Transporte auf die Schiene verlagert wird?
Zu Frage B 123:
Es trifft zu, daß die österreichische Regierung beabsichtigt, ab 1. Juli 1978 einen Straßenverkehrsbeitrag für den in- und ausländischen Straßengüterverkehr einzuführen. Ein im Januar 1978 vorgelegter Gesetzentwurf wird von der österreichischen Regierung inzwischen überarbeitet.
Es ist bekannt, daß auch die Schweiz unter dem Eindruck zunehmender Belastung des Fernstraßennetzes in der Schweiz durch den internationalen Lkw-Verkehr die Einführung einer wegekostenorientierten Transitsteuer für zweckmäßig hält. Konkrete Pläne sind noch nicht bekannt.
Die Bundesregierung beobachtet sorgfältig die Entwicklung des internationalen Straßengüterverkehrs im Transit durch die Bundesrepublik Deutschland. Sein Anwachsen gibt durchaus Anlaß, Fragen seiner Begrenzung zu diskutieren.
Bei der Diskussion von Transitgebühren nur für diesen Teil des Straßengüterverkehrs ist jedoch das Nichtdiskriminierungsgebot zu beachten. Zudem sind aber sowohl ein attraktiver grenzüberschreitender Schienenverkehr — vor allem im kombinierten Transport Schiene/Straße — sowie die praktizierte Begrenzung der bilateralen Transit-Genehmigungskontingente wirksame Mittel, um diesen Teil des internationalen Straßenverkehrs unter Kontrolle zu halten.
Zu Frage B 124:
Der Bundesregierung liegen folgende Zahlen über die Entwicklung des Werkfernverkehrs in den Jahren 1974 bis 1977 vor:
1974: 69,6 Millionen t 1975: 79,2 Millionen t 1976: 91,1 Millionen t 1977: 96,7 Millionen t
Die Bundesregierung hält an dem Grundsatz der freien Wahl des Verkehrsmittels im Rahmen einer kontrollierten Wettbewerbsordnung fest. Durch den Leistungsauftrag zur Konsolidierung der Deutschen Bundesbahn ist der DB aufgegeben, ihre Marktstellung im Rahmen einer gesamtwirtschaftlich sinnvollen Arbeitsteilung zu festigen und auszubauen. Ihre Absatzkonzeption ist durch eine bessere Erfassung der Teilmärkte weiter zu entwickeln.
Der Bundesminister für Verkehr hat eine Untersuchung über den Werkfernverkehr auf Straßen und Binnenwasserstraße in Auftrag gegeben, um ein gesamt- wie einzelwirtschaftlich umfassendes und objektives Bild zu erhalten. Die Ergebnisse werden Ende 1978 vorliegen. Danach wird über das weitere Vorgehen entschieden.
Anlage 128
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage B 125) :
Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn einzuwirken, daß sie ihre Planvorstellungen revidiert, nach denen die Datenstation für das Bahnbetriebswerk nicht in Bayreuth errichtet werden soll, obwohl seit 1975 durch Rationalisierungsmaßnahmen beim Bahnbetriebsamt Bayreuth schon 153 Arbeitsplätze, durch Zuordnung des Betriebsamts Bayreuth nach Lichtenfels weitere 40 hockqualifizierte Arbeitsplätze verlorengegangen sind und bei der Neuregelung der Generalvertretungen die Stadt Bayreuth nicht berücksichtigt worden ist, obwohl sich ihre zentrale Lage betriebswirtschaftlich als Standort angeboten hätte?
Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat mir auf Rückfrage mitgeteilt, daß entsprechend den Planungen für die Integrierte Transportsteuerung (ITS) die Errichtung einer Datenstation beim Bahnbetriebswerk (Bw) Bayreuth für das Jahr 1979 vorgesehen ist.
Anlage 129
Anwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 126 und 127) :
Trifft es zu, daß — wie vom Ersten Präsidenten der Deutschen Bundesbahn am 2. Februar 1978 und von der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands am 14. Februar 1978 erklärt worden sein soll im vergangenen Jahr von den bewilligten Investitionsmitteln für den Neubau von Bundesbahnstrecken 170 Millionen DM nicht ausgegeben werden konnten und daß von den für die Neubaustrecke Stuttgart-Mannheim für 1978 bewilligten Mitteln von 300 Millionen DM höchstens 120 Millionen DM abfließen werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Wie vertragen sich gegebenenfalls diese Äußerungen des Ersten Präsidenten der Deutschen Bundesbahn und der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands mit den Erklärungen des Bundesverkehrsministers am 14. Februar 1978, die Haushaltsreste bei der Abwicklung der Verkehrsinvestitionen seien vergleichsweise gering, sie seien auch im letzten Jahr nicht über 2 v. H. hinausgegangen, und des Vertreters des Bundesverkehrsministeriums im Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages am 18. Januar 1978, beim Abfluß der Investitionsmittel für die Neubaustrecken der Deutschen Bundesbahn gebe es keine Stauungen?
Von den im Nachtrag zum Wirtschaftsplan 1977 der Deutschen Bundesbahn (DB) veranschlagten Investitionsmitteln für den Bau von Neubaustrecken in Höhe von 187 Millionen DM konnten nach den vorläufigen Abrechnungsergebnissen rund 37 Millionen DM nicht verausgabt werden.
Für das Jahr 1978 sind im Wirtschaftsplan der DB 300 Millionen DM für die Neubaustrecke Mannheim–Stuttgart vorgesehen. Hiervon werden nach den neuesten Angaben der DB wegen erheblicher Ver-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6291*
zögerungen in den Planfeststellungsverfahren im Jahre 1978 voraussichtlich nicht mehr als 120 Millionen DM verausgabt werden.
Zu einem Stau der der DB zur Verfügung stehenden Investitionsmittel wird es wegen der beabsichtigten Umsetzung dieser Mittel auf andere Maßnahmen des Streckenausbaues nicht kommen.
Anlage 130
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 128) :
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Tonnen Straßensalz in diesem Winter zum Zwecke der Beseitigung von Schnee und Eis auf den bundesdeutschen Straßen verwandt wurden, und kann die Bundesregierung sagen, welchen Einfluß langfristig der Verbrauch von Salz zur Schnee- und Eisbeseitigung für die Straßenbeläge und die Umwelt — vor allem für die Wasservorkommen in Form von Grundwasser- bzw. Trinkwasserspeichern — hat?
Es ist der Bundesregierung noch nicht bekannt, wieviel Tonnen Streusalz in diesem Winter zur Beseitigung von Schnee und Glatteis auf Straßen verwendet worden sind.
Auf bituminöse Fahrbahndecken hat Streusalz keine Wirkung. Auch moderne Betondecken sind Salz gegenüber widerstandsfähig.
Auf die Umwelt hat die Verwendung von Streusalz im Straßenwinterdienst nur geringen Einfluß. Insbesondere sind Beeinträchtigungen des Grundwassers und des Trinkwassers in Speicherbecken nicht festgestellt worden. Negative Auswirkungen auf das Pflanzenwachstum beschränken sich im allgemeinen auf Grünflächen der Straßen. Nur in seltenen Fällen sind in geringem Umfang auch Anliegergrundstücke betroffen.
Anlage 131
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/1573 Frage B 129) :
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu Plänen des österreichischen Finanzministers Androsch ein, den Güterkraftverkehr auf den österreichischen Straßen mit einem Straßenverkehrsbeitrag für ausländische Lastkraftwagen zu belegen, insbesondere im Hinblick auf diesbezügliche europäische Vereinbarungen, und welche Schritte hat die Bundesregierung entweder bereits unternommen oder wird sie gegebenenfalls unternehmen, um diese erhebliche Mehrbelastung, die für die bayerische Milchwirtschaft allein mit 20 Millionen DM veranschlagt wird, zu verhindern?
Schon vor zwei Jahren hat die Bundesregierung in Brüssel darauf aufmerksam gemacht, daß die Transitländer auf die Dauer die Belastungen ihrer Verkehrsinfrastruktur nicht hinnehmen werden. Die Ankündigung österreichischer Straßenverkehrsabgaben ist deshalb nicht zuletzt vor dem Hintergrund jahrelanger Vernachlässigung gemeinsamer Verkehrsplanungen zu sehen. Der Bundesminister für Verkehr hat unmittelbar nach Bekanntwerden des österreichischen Gesetzentwurfs dem Präsidenten des Rates (Verkehr) der Europäischen Gemeinschaften vorgeschlagen, die Kommission durch den Ministerrat zu beauftragen, unverzüglich für die Gemeinschaft Verhandlungen mit der österreichischen Regierung aufzunehmen. Ziel dieser Verhandlungen soll es sein, die österreichische Seite zu überzeugen, daß ein isoliertes einzelstaatliches Vorgehen nicht zu einer befriedigenden Lösung des Problems in Europa beiträgt. Abdruck dieses Schreibens hat der Bundesminister für Verkehr auch den Verkehrsministern der Mitgliedstaaten sowie Osterreichs und der Schweiz zugeleitet. Der österreichische Verkehrsminister ist außerdem mit Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 15. Februar 1978 darauf hingewiesen worden, daß die deutsche Seite rechtliche Widersprüche zwischen dem österreichischen Gesetzesvorhaben und bestimmten bilateralen deutsch-österreichischen Lkw-Steuerabkommen sieht. Auch der Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben in Schreiben an ihre österreichischen Kollegen Bedenken gegen den österreichischen Plan, insbesondere wegen der beabsichtigten Höhe der Abgabe und der Gefahr einer Diskriminierung deutscher Verkehrs- und Wirtschaftsunternehmen geäußert.
Inzwischen hat auch die EG-Kommission in einem Aide Memoire gegenüber der österreichischen Regierung zu der Abgabe kritische Stellung genommen.
Dem Vernehmen nach wird der österreichische Gesetzentwurf zwischenzeitlich überarbeitet. Z. B. soll der Beitragssatz von 1 öS/tkm auf 25 Groschen/ tkm ermäßigt werden.
Anlage 132
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 130 und 131):
Aus welchen Gründen beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn (Fahrleitungsmeisterei Wetzlar), die Ausbildung von Elektroanlageninstallateuren, Energieanlagenelektronikern von Wetzlar nach Gießen zu verlegen?
Welche Investitionsmaßnahmen (incl. Umbau, Ausbau, Lärmschutz usw.) sind in den Kreisen Lahn—Dill sowie der Stadt Lahn im laufenden Haushaltsjahr und innerhalb des gegenwärtig gültigen Programms geplant?
Zu Frage B 130:
Die Deutsche Bundesbahn hat mir mitgeteilt, daß eine Zusammenlegung der Ausbildungsplätze in Gießen beabsichtigt ist, weil ein Teil der bisherigen Ausbildungsräume in Wetzlar im Zusammenhang mit dem Neubau des Empfangsgebäudes Wetzlar abgerissen wird. Durch diese Maßnahmen werden in Gießen insgesamt verbesserte Ausbildungsmöglich keiten geschaffen, ohne daß sich die Zahl der Aus. Bildungsplätze dadurch für den Raum Gießen-Wetzlar verringert.
6292* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Zu Frage B 131:
Aus Ihrer Frage geht eindeutig nicht hervor, auf welche Bereiche im einzelnen sich „Umbau, Ausbau, Lärmschutz usw." beziehen sollen und auf welches konkrete „gegenwärtig gültige Programm" Sie in Ihrer Frage abheben.
Ich bedaure daher, Ihre Frage in dieser Fassung nicht beantworten zu können.
Anlage 133
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 132) :
Wird die Bundesregierung die Resolution des Deutschen Gewerkschaftsbunds — Kreis Rendsburg — bezüglich der geplanten Stillegung der Bundesbahnstrecke Neumünster—Heide in Erwägung ziehen, und ist sie bereit, den Bürgern ein ausgereiftes Konzept mit Alternativen zur Diskussion vorzulegen, so wie es der Deutsche Gewerkschaftsbund in der Resolution fordert?
Eingaben, Stellungnahmen und Resolutionen von betroffenen Behörden, Verbänden und politischen Instanzen zu den Streckennetzmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn werden in den vorgesehenen Regionalgesprächen im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingehend erörtert und zu allen Maßnahmen wird im einzelnen Stellung genommen, wobei auch Alternativen diskutiert und in die Gesamtbeurteilung einbezogen werden.
Anlage 134
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 133):
Wann ist mit dem Beginn des Baus der Bundesautobahn A 81 Singen—Konstanz zu rechnen, welche Bauzeiten sind vorgesehen, und welche Kosten müssen für diese Streckenabschnitte veranschlagt werden?
Nach den Dispositionen des Bauprogramms 1978/ 1979 für die Bundesautobahn ist für die A 81 zwischen dem BAB-Kreuz Singen und der Bundesstraße 33 (Reichenaustraße) in Konstanz folgendes vorgesehen:
1. Teilstrecke Singen (A 98) bis Allensbach (1. Fahrbahn); Länge: 15,3 km; vorgesehene Bauzeit: 1979-1982; veranschlagte Gesamtkosten: 60 Millionen DM.
2. Teilstrecke Allensbach-Hegne; Länge: 8 km; veranschlagte Gesamtkosten: 47 Millionen DM; vorgesehene Bauzeit: 1982-1985.
3. Teilstrecke Hegne-Konstanz (Reichenaustraße); Länge: 5,2 km; veranschlagte Gesamtkosten: 55 Millionen DM; vorgesehene Bauzeit: 1981-1984.
Die vorgesehenen Bautermine setzen voraus, daß im Rahmen der Bauvorbereitung (u. a. Planfeststellung) keine wesentlichen Verzögerungen durch Einsprüche eintreten.
Anlage 135
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage B 134):
Entspricht es der Tatsache, daß immer mehr Autofahrer beim Fahren von Bundesautobahnen die Fahrbahn verwechseln und dadurch den Verkehr gefährden, und wenn ja, könnte die bisherige Beschilderung der Einfahrten an den Bundesautobahnen nicht ausreichend sein, bzw. welche anderen Gründe könnten Ursprung für derartige Verkehrsgefährdungen sein?
1. Exakte Feststellungen über eine Vermehrung des falschen Auffahrens auf die Autobahn gibt es nicht. Gemessen am Gesamtverkehr handelt es sich um seltene Ausnahmefälle.
So waren zum Beispiel 1975 in Hessen von 18 Unfällen mit Falschfahrten auf Bundesautobahnen 15 Fahrten auf ein Fehlverhalten der Kraftfahrer (zum Beispiel Wenden auf der Fahrbahn) zurückzuführen. Nur in drei Fällen war an Anschlußstellen falsch in die Autobahn eingefahren worden.
2. Die bisherige Beschilderung der Einfahrten beruht auf verkehrstechnischen Erkenntnissen und entspricht den Forderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, welche mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde. In Abstimmung mit den Ländern wird im Bereich der Trenninselspitze der Verbindungsrampe zwischen Autobahn und angeschlossener Straße zusätzlich zu den an der „falschen" Fahrbahn bereits vorhandenen Zeichen 267 „Verbot der Einfahrt" (linke Seite) und Zeichen 222 „Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei" (rechte Seite) das Zeichen 267 auf der rechten Seite aufgestellt.
Einem bayerischen Vorschlag, zusätzlich ein Pfeilschild „Einfahrt" anzuordnen, wurde aus Gründen der Verwechselungsgefahr mit Zielangaben — insbesondere durch Ausländer — nicht gefolgt.
3. Um die Gründe für den Ursprung von Falschfahrten zu ermitteln, wird zur Zeit von der Bundesanstalt für Straßenwesen eine Erhebung durchgeführt; diese wird sich über mehrere Jahre hinziehen.
Anlage 136
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage B 135) :
Inwieweit wird die Bundesregierung die Empfehlungen des 16. Verkehrsgerichtstags aufgreifen und in die Straßenverkehrs-Ordnung besondere Sorgfaltspflichten für Kfz-Führer gegenüber Kindern aufnehmen?
Auf eine vergleichbare Frage hat die Bundesregierung in der Fragestunde vom 25. Mai 1977 (Anlage 18 zur Niederschrift) geantwortet, daß zwar alles getan werden müsse, um einen bestmöglichen Schutz für unsere Kinder im Straßenverkehr zu erreichen, eine Änderung oder Ergänzung des geltenden Straßenverkehrsrechts hierzu jedoch nicht erforderlich sei.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6293*
Das gilt im Prinzip auch jetzt noch. Die Bundesregierung nimmt aber die ihr bekannte Entschließung des Arbeitskreises VI des 16. Deutschen Verkehrsgerichtstages
Erkennt der Fahrzeugführer auf oder in der Nähe der Fahrbahn ein oder mehrere Kinder im Alter bis zu zehn Jahren, hat er sich so zu verhalten, daß jede Gefährdung ausgeschlossen ist.
zum Anlaß, dieses Problem mit den zuständigen obersten Landesbehörden zu erörtern. Das wird voraussichtlich am 30./31. Mai 1978 geschehen. Über das Ergebnis werde ich Sie gern unterrichten.
Anlage 137
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/1573 Fragen B 136 und 137) :
Welche Gründe haben nach Auffassung der Bundesregierung bisher den Ausschlag gegeben, Planungskosten für Straßenbaumaßnahmen in den Gemeinden nicht in die förderungsfähigen Kosten nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz einzubeziehen?
Hält die Bundesregierung eine Überprüfung und Änderung dieser Regelung für geboten, wenn dadurch den Städten und Gemeinden durch den Anreiz zur zusätzlichen Vorbereitung beabsichtigter, aber nicht gleichzeitig zu verwirklichender Straßenbauprojekte eine flexiblere Handhabung bei der Auswahl von baureifen Maßnahmen — gerade bei auftretenden Durchführungshemmnissen oder Verzögerungen — erleichtert werden könnte?
Die Planungskosten der Gemeinden für Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus gehören zu den Verwaltungskosten. Verwaltungskosten sind nach § 4 Abs. 3 Ziff. 2 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) nicht zuwendungsfähig.
Der Gesetzgeber verfolgte damit die Absicht, daß die knappen Mittel aus dem zweckgebundenen Mineralölsteueraufkommen gezielt für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden eingesetzt werden. Er ging dabei auch von dem Grundsatz aus, daß die Gemeinden die Kosten übernehmen, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben anfallen.
Die Planung von Straßen in der Baulast der Gemeinden gehört aber zum Aufgabenbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Die Gemeinden verfügen in der Regel über eigene Verwaltungskapazitäten und sind in der Lage, die Kosten hierfür selbst zu tragen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Bund und Länder bereits die Finanzierung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten eines Vorhabens übernehmen.
Dies gilt verstärkt für Planungsarbeiten zur Vorbereitung beabsichtigter Straßenbauprojekte, deren Realisierung noch ungewiß ist.
Die Bundesregierung teilt davon abgesehen nicht die Ansicht, daß durch eine Finanzierung auch der Verwaltungskosten nach dem GVFG die Auswahl von Baumaßnahmen bei auftretenden Durchführungshemmnissen oder Verzögerungen erleichtert würde. Bei Generalverkehrsplänen oder für die Beurteilung gleichwertiger Pläne, wie sie nach § 3 Ziff. 1 b) GVFG u. a. als Voraussetzung für eine
Förderung vorgeschrieben sind, besteht in solchen Fällen ausreichender Spielraum für alternative Straßenbaumaßnahmen.
Es besteht daher kein Anlaß, die seinerzeit getroffene und von Bund und Ländern getragene Entscheidung aufzuheben.
Anlage 138
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 138) :
Welche Maßnahmen ist die Bundesregierung bereit zu ergreifen, um die besonderen Belastungen zu verhindern, abzumildern oder auszugleichen, die insbesondere den bayerischen Transportunternehmern durch die Einführung eines Straßenverkehrsbeitrags für Lastkraftwagen in Osterreich entstehen?
Gegen den im Januar dieses Jahres bekanntgewordenen Gesetzentwurf, der die Einführung eines Straßenverkehrsbeitrags zum 1. Juli 1978 vorsieht, hat die Bundesregierung gegenüber der österreichischen Regierung Bedenken geäußert und auf die Gefahr einer Diskriminierung deutscher Verkehrs-und Wirtschaftsunternehmen hingewiesen. Außerdem ist der Präsident des Rates (Verkehr) der Europäischen Gemeinschaften gebeten worden, die Kornmission durch den Ministerrat zu beauftragen, unverzüglich für die Gemeinschaft Verhandlungen mit der österreichischen Regierung aufzunehmen. Ziel dieser Verhandlungen soll es sein, die österreichische Seite zu überzeugen, daß ein isoliertes einzelstaatliches Vorgehen nicht zu einer befriedigenden Lösung des Problems in Europa beiträgt. Auch der Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben in Schreiben an ihre österreichischen Kollegen Bedenken gegen den österreichischen Plan, insbesondere wegen der beabsichtigten Höhe der Abgabe und der Gefahr einer Diskriminierung deutscher Verkehrs- und Wirtschaftsunternehmen geäußert.
Es ist nunmehr bekanntgeworden, daß die österreichische Regierung den Gesetzentwurf mittlerweile überarbeitet. Beispielsweise soll der Beitragssatz von 1 öS/tkm auf 25 Groschen/tkm ermäßigt werden. Die Erhebung eines Straßenverkehrsbeitrags für Leerfahrten soll ebenso entfallen wie die bisher vorgesehene unterschiedliche Behandlung österreichischer und ausländischer Unternehmer.
Es ist zunächst abzuwarten, bis nähere Einzelheiten über das endgültige Konzept des österreichischen Verkehrsbeitrages sowie über die Höhe der Beitragssätze bekannt sind.
Anlage 139
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 139 und 140) :
Wie ist zur Zeit der Stand der Planungen des Baus der Ortsumgehung Blankenheim im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße B 51/E 42?
Wann kann mit dem Baubeginn sowie mit der Fertigstellung dieser Ortsumgehung gerechnet werden?
Für die Umgehungsstraße Blankenheim im Zuge der B 51 wird zur Zeit der Bauentwurf aufgestellt, Ende 1978 soll das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Nach Abschluß der baureifen Vorbereitung kann voraussichtlich 1980 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Fertigstellung wird für 1982 erwartet.
Anlage 140
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 141) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Amtsgruppenvorstand der Deutschen Postgewerkschaft beim Postamt 2 in Frankfurt gemachten Vorschläge, nämlich etwa 50 Auszubildende in der zum Postamt 2 in Frankfurt gehörenden Bezirkswerkstatt als Kraftfahrzeughandwerker auszubilden, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die vom Amtsgruppenvorstand der Deutschen Postgewerkschaft als geeignet angesehene Bezirkswerkstatt als Ausbildungsstätte bereitzustellen und damit mehr Ausbildungsplätze zu schaffen?
1976 ist zuletzt eingehend geprüft worden, ob die Deutsche Bundespost die Berufsausbildung im Kraftfahrzeug-Handwerk wieder aufnehmen soll. Seinerzeit erschien die Annahme von Auszubildenden des Kraftfahrzeug-Handwerks aus betrieblichen und fachlichen Gründen insbesondere deshalb nicht vertretbar, weil die Deutsche Bundespost keine geeignete Ausbildungskapazität im KraftfahrzeugHandwerk zur Verfügung stellen konnte.
Im Hinblick auf die Jugendarbeitslosigkeit und den Mangel an Ausbildungsplätzen ist die Frage nach der Aufnahme der Berufsausbildung im Kraftfahrzeug-Handwerk bei der Deutschen Bundespost vor kurzem erneut aufgegriffen worden. In diese Untersuchungen, die z. Z. noch nicht abgeschlossen sind, werden auch die Vorschläge der Amtsgruppe der Deutschen Postgewerkschaft beim Postamt 2 Frankfurt am Main einbezogen werden.
Anlage 141
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 142 und 143) :
Wie haben sich bei der Deutschen Bundespost seit 1970 die gewöhnlichen und außergewöhnlichen Abschreibungen auf Sachanlagevermögen absolut und gemessen am Gesamtvermögen entwickelt?
In welchem Umfang haben die in der Zwischenzeit erfolgten Steueränderungen Einfluß auf das Abschreibungsvolumen, das Sachanlagevermögen, die Kapitalstruktur und die Betriebsergebnisse bei der Deutschen Bundespost in der fraglichen Zeitperiode gehabt?
Zu Frage B 142:
Die gewöhnlichen und außergewöhnlichen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen haben sich von 2,1 Mrd. DM im Jahre 1970 auf 4,1 Mrd. DM im Jahre 1977 erhöht. Im gleichen Zeitraum waren beim Sachanlagevermögen eine Steigerung von 23,0 Mrd. DM (1970) auf 49,1 Mrd. DM (1977) und beim . Gesamtvermögen eine Steigerung von 27,0 Mrd. DM (1970) auf 56,1 Mrd. DM (1977) zu verzeichnen (s. Anlage). Als wesentliche Änderung im Abschreibungsverfahren ist zu vermerken, daß einer Anregung des Bundesrechnungshofs folgend vom Jahre 1975 an bei allen Anlagen mit zeitabhängiger Abschreibung im Jahre der Anschaffung nur noch eine halbe statt bis dahin eine volle Abschreibungsrate angesetzt wird. Für das Jahr 1975 bedeutete dies etwa 200 Millionen DM weniger Abschreibungsaufwand.
Zu Frage B 143:
Die in den Jahren 1970 bis 1977 erfolgten Steueränderungen hatten keinen wesentlichen Einfluß auf das Abschreibungsvolumen, das Sachanlagevermögen, die Kapitalstruktur und die Betriebsergebnisse der Deutschen Bundespost.
Jahr Gewöhnliche Sachanlage- Die Abschreibungen (Sp. 2) betragen ... v. H. des Sachanlagevermögens (Sp. 3) Gesamtvermögen Die Abschreibungen (Sp. 2)
und vermögen v. H. (ohne Forderungen betragen ... v. H.
außergewöhnliche Millionen DM gegen den Bund) des Gesamtvermögens (Sp. 5)
Abschreibungen Millionen DM v. H.
Millionen DM
1 I 2 I 3 I 4 I 5 I 6
1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1) 2 079,8 23 017,6 27 264,3 32 081,3 37 305,3 41 855,7 44 891,2 47 035,9 49 089,9 9,0 8,9 8,5 8,3 8,5 7,9 8,3 8,3 27 023,0 31 831,8 37 179,1 42 950,1 48 545,8 51 214,5 53 925,9 56 051,0 7,7 7,6 7,3 7,2 7,3 7,0 7,2 7,3
2 420,9
2 712,0
3 080,3
3 561,7
3 564,5
3 879,7
4 065,0
1) Voraussichtliches Ergebnis geschätzt
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6295*
Anlage 142
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen
Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein
(SPD) (Drucksache 8/1573 Fragen B 144 und 145):
Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundespost darauf hinzuwirken, daß künftig die alten Telefonbücher beim Umtausch gegen neue wieder zurückgenommen und die so entstehenden großen Mengen an Altpapier systematisch der Wiederverwendung zugeführt werden?
Welche Mengen an Altpapier fallen jährlich an durch den Austausch der Telefonbücher, und welche Möglichkeiten gibt es, den Papieraufwand zu verringern, z. B. durch Nachtragsverzeichnisse?
Zu Frage B 144:
Die Deutsche Bundespost nimmt nach wie vor die alten Fernsprechbücher zurück. Die Bücher werden zum Altpapier der Deutschen Bundespost genommen und von den örtlichen Dienststellen den Altpapiersammelstellen zugeführt.
Es wird jedoch niemand zur Rückgabe verpflichtet, da vor allem ältere und gebrechliche Mitbürger klagten, durch das Zurückbringen der zum Teil schweren Bücher unangemessen belastet zu werden.
Alte Fernsprechbücher, die nicht zum Postamt zurückgebracht werden, sollen entsprechend der Empfehlung der Deutschen Bundespost, die auf der Rückseite der Abholkarten für neue amtliche Fernsprechbücher gegeben wird, für Altpapiersammlungen der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Verfügung gestellt werden.
Zu Frage B 145
Da zur Zeit für Altpapier kein Erlös zu erzielen ist, werden keine Aufzeichnungen über die abgelieferten Mengen geführt.
Die Auflagenhöhe jeder Ausgabe wird so gering wie möglich gehalten. Durch ein seit 1975 praktiziertes Ausgabeverfahren kann jeder Fernsprechteilnehmer selbst entscheiden, ob er ein neues Fernsprechbuch wünscht oder auf den Bezug verzichtet. Dieses Verfahren hat zu einer Senkung der Auflagenhöhe und damit auch zu Papiereinsparungen bei der Herstellung geführt.
Die Herausgabe von Berichtigungen oder Nachträgen ist unzweckmäßig. Über 30 % (!) der Einträge müssen jährlich infolge von Neuanschließungen, Kündigungen, Übernahmen und Änderungen der Teilnehmeranschrift berichtigt werden.
Auf Grund dieser umfangreichen Änderungen wären die Teilnehmer überfordert, wenn nur Berichtigungen oder Nachträge herausgegeben würden.. Diese müßten dann bei jedem Heraussuchen einer Rufnummer ebenfalls durchgesehen werden.
Anlage 143
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 146) :
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Entwicklung im Bereich des CB-Funks dafür zu sorgen, daß über die bisher freigegebenen fünfzehn Kanäle weitere Kanäle freigegeben werden, um damit einen neuen Kanal als amtlichen Notrufkanal für den CB-Funk zu installieren und somit Hilfeleistungen in Notfällen zu unterstützen?
Die tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten von CB-Funkanlagen im Einzelfall hängen von vielen, nicht zu beeinflussenden örtlichen und zeitlichen Zufälligkeiten und vom Verhalten der Mitbenutzer ab. Diese Einschränkung gilt für alle Kanäle des Frequenzbereichs 26 960 bis 27 280 kHz. Es ist daher nicht zu verantworten, irgendeinen der nur bedingt geeigneten Kanälen als Notrufkanal amtlich festzulegen. Auch die Freigabe neuer Kanäle - die aus Gründen der Frequenzökonomie nicht beabsichtigt ist — würde keine besseren Voraussetzungen bringen.
Die Deutsche Bundespost bietet deshalb schon seit 1976 den an der Notfall-Übermittlung interessierten Vereinen und Verbänden Möglichkeiten des Betriebs technisch geeigneter Funkanlagen auf wesentlich besser geeigneten Frequenzen eines anderen Frequenzbereichs. Durch dieses Notfall-Funkanlagen-
System werden die Bereitschaft und die Möglichkeiten engagierter Bürger zur Hilfeleistung durch Einsatz von Funkanlagen in Notfällen nach Auffassung der Bundesregierung in geeigneter Weise unterstützt.
Anlage 144
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 147 und 148) :
Wieviel Prozent der auf Bussen, Paketwagen und sonstigen Fahrzeugen der Deutschen Bundespost zur Verfügung stehenden Werbeflächen werden für die Eigenwerbung der Deutschen Bundespost genutzt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Eigenwerbung der Deutschen Bundespost zugunsten einer wirtschaftlicheren Nutzung durch Vermietung an die Privatwirtschaft eingeschränkt werden sollte, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Zu Frage B 147:
Grundsätzlich stehen 50 v. H. der für Werbung freigegebenen Kraftfahrzeuge der Deutschen Bundespost für Fremdwerbung und 50 v. H. für Eigenwerbung zur Verfügung. Lediglich in Orten mit weniger als 50 000 Einwohnern dürfen diese Kraftfahrzeuge der Deutschen Bundespost bis zu einem Anteil von 60 v. H. für Fremdwerbung genutzt werden, sofern entsprechende Anträge aus Wirtschaftskreisen vorliegen.
Zu Frage B 148:
Die Deutsche Bundespost ist wie jeder andere Anbieter auf dem Dienstleistungsmarkt gezwungen, die Vorzüge ihrer Produkte herauszustellen und deren Verkauf zu fördern. Die durch die Eigenwerbung erzielte stärkere Nutzung der Dienstleistungen führt zu einem besseren wirtschaftlichen Ergebnis der
6296* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
Deutschen Bundespost, als die Vermietung der Werbeflächen an andere. Andererseits müßte die Deutsche Bundespost, wenn sie auf Werbung an ihren eigenen Werbeträgern verzichten wollte, erheblich teurere fremde Werbeträger belegen.
Unter Berücksichtigung dieser unternehmenspolitischen Aspekte hält die Bundesregierung die Aufteilung der Werbeträger zwischen Eigen- und Fremdwerbung im Verhältnis von 1:1 für ausgewogen.
Anlage 145
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 149 und 150) :
Trifft es zu, daß das Postamt in 3515 Schaden aufgelöst werden und die für Scheden bestimmte Post künftig vom Postamt in 3402 Dransfeld ausgeliefert werden soll?
Welche zwingenden betrieblichen oder sonstigen Gründe sind bejahendenfalls für die geplante Entscheidung maßgebend, und sind diese Gründe ausreichend, die mit der veränderten Postzustellung verbundenen Nachteile für die betroffenen Einwohner in Kauf zu nehmen?
Zu Frage B 149:
Die Postanstalt in 3515 Scheden wird nicht aufgelöst.
Zu Frage B 150:
Für die seit 1. Januar 1973 bestehende neue Samtgemeinde Dransfeld soll die postalische Betriebsorganisation untersucht und den neuen kommunalen Gegebenheiten angepaßt werden.
Die Mitgliedsgemeinden Scheden, Bühren und Gühnde werden zur Zeit über Hann. Münden versorgt, die Mitgliedsgemeinden Dransfeld und Niemetal dagegen über Göttingen. Die Postämter Göttingen und Hann. Münden sind beauftragt, Vorschläge für die künftige postalische Versorgung in der Samtgemeinde Dransfeld zu erarbeiten und mit den Betroffenen zu erörtern.
Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Die Postämter werden die Gemeinden und die Bevölkerung rechtzeitig unterrichten.
Anlage 146
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 151 und 152):
Trifft die Feststellung der „Zeit" vom 27. Januar 1978 zu, daß das Palais Schaumburg verkommt, und welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung mit ihm?
Hat die Bundesregierung ihre Meinungsbildung bezüglich eines Erwerbs des Petersbergs abgeschlossen?
Zu Frage B 151:
Es ist unzutreffend, daß das Palais Schaumburg verkommt. In den Jahren 1976 und 1977 sind für Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen insgesamt 450 000 DM ausgegeben worden. Damit wurden u. a. der Außenanstrich erneuert und neue Fenster eingebaut sowie das Innere des Palais soweit hergerichtet, daß es für kleinere repräsentative Verpflichtungen genutzt werden kann.
Es ist darüber hinaus beabsichtigt, das Palais Schaumburg für kleinere Empfänge (bis zu 80 gesetzte Essen) durch den Herrn Bundespräsidenten und den Herrn Bundeskanzler gemeinsam nutzen zu lassen. Die Bundesbauverwaltung erarbeitet zur Zeit die für eine bauliche Ausgestaltung dieses denkmalwerten Gebäudes erforderlichen Pläne und Kostenschätzungen.
Zu Frage B 152:
Mit Beschluß vom 25. Mai 1977 hat das Bundeskabinett bekräftigt, daß ein Gästehaus notwendig ist. Die Überlegungen, zu denen u. a. auch die Möglichkeit eines Erwerbs des Petersberges gehört, sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage 147
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage B 153) :
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, in das vom Bund zur Hälfte mitfinanzierte Bauvorhaben Nordostmole auf Helgoland eine Wärmepumpe zur Energieversorgung der Insel mit einzubeziehen, und wäre die Bundesregierung eventuell bereit, eine entsprechende Baumaßnahme zu fördern?
Der Bund kann sich an der Errichtung einer Wärmepumpe zur Energieversorgung der Insel Helgoland nicht beteiligen.
Auf Grund von Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den vier Küstenländern zum Schutz gewerblich genutzter Anlagen in Häfen und entsprechender gewerblich genutzter Grundstücke vor Sturmfluten aus dem Jahre 1977 beteiligt sich der Bund mit 50 vH (= 10,2 Millionen DM) an dem Bauvorhaben Nordost-Mole Helgoland.
Der Bau einer Wärmepumpe zur Energieversorgung stellt keine Sturmflutschutzmaßnahme dar. Eine Finanzierung in diesem Rahmen scheidet somit aus.
Eine andere Finanzierungskompetenz des Bundes ist nicht gegeben. Nach Art. 30 GG ist die Erfüllung staatlicher Aufgaben und deren Finanzierung grundsätzlich Sache der Länder. Für eine Ausnahmeregelung liegen hier die Voraussetzungen nicht vor.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6297*
Anlage 148
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 154):
Trifft es zu, daß die Bundesregierung bzw. der Bundesverteidigungsminister und der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau das Einvernehmen mit dem Ausbau des Munitionslagers Köppern-Süd der US-Armee erklärt hat, und wenn ja, welche Gründe haben die Bundesregierung bzw. die genannten Bundesminister dazu im einzelnen bezogen?
Zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten halten die amerikanischen Streitkräfte den Ausbau des von ihnen benutzten Munitionslagers Köppern-Süd innerhalb der derzeitigen Lagergrenzen für erforderlich. Über die Notwendigkeit dieser Maßnahme entscheiden die amerikanischen Streitkräfte nach den zwischenstaatlichen Vereinbarungen in eigener Verantwortung. Sie brauchten daher auch nicht das Einvernehmen mit der Bundesregierung über die vorgesehene Kapazitätserweiterung des Munitionslagers herbeizuführen. Soweit öffentliche Belange durch die Ausbaumaßnahme berührt werden (äußere Sicherheit des Munitionslagers, Abwasserfragen, Landschaft- und Waldschutz), wurden und werden die deutschen Fachbehörden eingeschaltet.
Anlage 149
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 155 und 156) :
Treffen Pressemeldungen zu, daß die „DDR" 15 wegen angeblicher Spionage verurteilten Deutschen aus dem Bundesgebiet einschließlich Berlins die Betreuung durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland verweigert hat, und um welche Personen handelt es sich gegebenenfalls dabei?
Wie bewertet die Bundesregierung dieses Verhalten der „DDR" für den Stand der innerdeutschen Beziehungen im Hinblick darauf, daß mehrfache Bemühungen, die „DDR" zu einem vertragsgemäßen Verhalten zu bewegen, abgewiesen wurden?
Zu Frage B 155:
Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR erhielt seit Juni 1977 von den zuständigen DDR-Stellen nicht mehr die von ihr beantragten Besuchstermine für Gespräche mit denjenigen westdeutschen und West-Berliner Häftlingen, die
a) im Juni 1977 schon wegen Spionageverdachts in der DDR inhaftiert und noch nicht verurteilt waren;
b) die seit Juni 1977 wegen Spionageverdachts in der DDR inhaftiert wurden.
Der Ständigen Vertretung blieb es möglich, auch mit diesen Inhaftierten schriftlich in Verbindung zu treten und ihnen zu Weihnachten 1977 ein Päckchen zu schicken.
Die Betreuungsmöglichkeiten wurden durch die Verweigerung der Gesprächstermine wesentlich eingeschränkt.
Betroffen waren etwa 15 Frauen und Männer. Ich rechne auf Ihr Verständnis, wenn ich — im Interesse der Bemühungen um diese Menschen — meiner Antwort keine Namensliste beifüge, bin aber bereit, Sie vertraulich zu unterrichten, wenn Sie es wünschen.
Bundesregierung und Ständige Vertretung haben sich auf vielfache Weise und mit Nachdruck dafür eingesetzt, daß auch diese Häftlinge mit unserer Vertretung sprechen können. Inzwischen sind der Vertretung in vier von diesen Fällen für März 1978 von den DDR-Stellen Gesprächstermine benannt worden.
Zu Frage B 156:
Die Bundesregierung bewertet das Verhalten der DDR in dieser Sache als eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Aufgabe unserer Ständigen Vertretung, „Hilfe und Beistand für Personen" zu leisten, so wie es in dem zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vereinbarten Protokoll über die Einrichtung der Ständigen Vertretung vom 14. März 1974 vorgesehen ist.
Sie hat diese Einschätzung gegenüber der DDR unmißverständlich zum Ausdruck gebracht und wird dies weiter tun in der Erwartung, daß die DDR die Gesprächswünsche der Ständigen Vertretung mit westdeutschen und West-Berliner Häftlingen in vertretbaren Zeitabständen erfüllt, und dies auch dann, wenn Haftgrund der Vorwurf nachrichtendienstlicher Tätigkeit ist.
Anlage 150
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage B 157):
Wie hat die Bundesregierung auf die von einem Mitglied der Ständigen Vertretung der DDR im Bundeskanzleramt vorgetragenen Bedenken der DDR gegen Gorleben als Standort des integrierten Entsorgungszentrums geantwortet, und wie bewertet die Bundesregierung diesen diplomatischen Schritt der DDR?
Die Bundesregierung bewertet die Erklärung der DDR im Hinblick auf den grenznahen Standort als einen vorsorglichen Schritt im Interesse ihrer Bevölkerung.
Die Bundesregierung hat der Ständigen Vertretung der DDR eine Prüfung und Beantwortung ihrer Erklärung zugesagt. Die Antwort befindet sich noch in Vorbereitung.
Vorbehaltlich einer genauen Prüfung hat die Bundesregierung in einer ersten Stellungnahme darauf hingewiesen, daß sie auf der Grundlage der Berichte der Strahlenschutzkommission und der Reaktorsicherheitskommission keine Veranlassung für die Annahme habe, daß durch Errichtung einer Wiederaufbereitungsanlage und eines Endlagers für
6298* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
radioaktive Stoffe in Gorleben eine Gefährdung für die DDR eintreten würde.
Anlage 151
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prangenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 158) :
H. 4.3.3
Weiche Forschungsprojekte zur Gewinnung geothermischer Energie werden von der Bundesregierung im Jahr 1978 gefördert?
Die Bundesregierung fördert im Haushaltsjahr 1978 die in der Anlage aufgelisteten Forschungsprojekte zur Nutzung der Erdwärme. Darüber hinaus sind weitere Projekte in Vorbereitung, die im Zusammenhang mit der Erforschung der Wärmeanomalie „Urach" und „Oberrheintalgraben" stehen.
Nichtnukleare Energieforschung und -technologie
Stand: 31. Dezember 1977 *)
Lfd. Referat Zuwendungsempfänger Thema Laufzeit Gesamter Förderungsbetrag in DM Ist bis 1977
Nr. FKZ Ausführende Stelle Soll ab 1978
in DM
192 KFA PLE Bundesanstalt für 03E4150A Geowissenschaften
und Rohstoff (BGR) 316 3000 Hannover 51
ETS6001A
193 KFA PLE Niedersächsisches 03E4027A Landesamt für
Bodenforschung 316 3000 Hannover ETS6000A
194 KFA PLE Niedersächsisches
03E4131A Landesamt für
Bodenforschung 316 3000 Hannover ETS6001A
195 KFA PLE Stadt Urach 03E4023A 7417 Urach
316 ETS6000A
196 KFA PLE TU Braunschweig 03E4033A 3300 Braunschweig
316 Institut für
ETS6000A Geophysik und
Meteorologie der TU Braunschweig 3300 Braunschweig
Erzeugung eines ausgedehnten Risses im niedrigpermeablen Untergrund in ca. 300 m Tiefe. Ortung sowie Ermittlung der hydraulischen und thermischen Eigenschaften des Risses. Übertragung der Ergebnisse auf die Bedingungen in mehrere tausend Meter Tiefe
Erkundung des Temperaturfeldes bis in größere Tiefen im Bereich von Urach sowie Erprobung geophysikalischer und geochemischer Methoden
Geophysikalische Untersuchungen im Baselement der Forschungsbohrung Urach
Gewinnung von Erdwärme aus dem Kristallin
Entwicklung und Erprobung geophysikalischer Explorationsmethoden zur Bestimmung der Temperaturverteilung in größeren Tiefen (Phase 1). Phase 2: Erkundung des Temperaturfeldes bis in größere Tiefen im Bereich der Eifel oder des Rheingrabens
1977-79 4 218 698 77: 20 664
78: 545 421
79: 3 652 613
1976-79 707 185 77: 285 000
78: 324 685
79: 97 500
1977-79 556 655 77: 276 838
78: 214 505
79: 65 312
1976-79 5 233 603 76: 770 100
77: 1 664 446
78: 1 592 622
79: 1 132 327
80: 74 108
1976-79 941 958 76: 187 700
77: 275 458
78: 325 400
79: 153 400
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6299*
Lfd. Referat Zuwendungsempfänger Thema Laufzeit Gesamter Förderungsbetrag in DM Ist bis 1977
Nr. FKZ Ausführende Stelle Soll ab 1978
in DM
197 KFA Uni Bochum
Bereich 3 4630 Bochum 1
03E4122A
Institut für
316 Mineralogie der
ETS6001A Uni Bochum
4630 Bochum 1
198 KFA PLE Uni Göttingen 03E3016A 3400 Göttingen
316 Institut für
ETS6000A Geophysik der Uni Göttingen 3400 Göttingen
Form, Volumen und Magmainhalt der ca. 10 000 Jahre alten Magmakammer des Laacher Vulkans (Eifel). Der aus diesen Daten errechnete Wärmeinhalt der Magmakammer definiert ihr geothermisches Potential
Erdmagnetische und magnetotellurische Sondierungen im Gebiet des mitteleuropäischen Riftsystems, insbesondere Rheingraben, im Hinblick auf geothermische Energiequellen
1977-78 70 000 77: 27 500
78: 42 500
1976-79 203 379 77: 42 300
78: 91 179
79: 69 900
Summen Förderungssystematik H.4.3.3
*) über Projektträger geförderte Vorhaben teilweise unvollständig 11 931 478 76: 957 800
davor — BMFT 77: 2 592 206
78: 3 136 312
79: 5 171 052 80F 74 108
Anlage 152
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1573 Frage B 159):
Inwieweit ist die Bundesregierung der Empfehlung der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel nachgekommen und hat die bisher überwiegend technisch-naturwissenschaftlich ausgerichtete Personalstruktur des Bundesforschungsministeriums durch weiteres wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Personal ergänzt?
Angesichts der immer enger werdenden Verbindung von Technologie und Wirtschaft ist die Zahl der Volks- und Betriebswirte im Bundesministerium für Forschung und Technologie 1977 im Einklang mit der Empfehlung der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel auf 18 erhöht worden. Damit ist der Anteil der Wirtschaftswissenschaftler von 6 v. H. auf 9 v. H. der Mitarbeiter des höheren Dienstes gestiegen.
Anlage 153
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Jochimsen auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 8/1573 Fragen B 160 und 161):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost ihre Ausbildungskapazitäten im Ausbildungsjahr 1978/79 nicht mit dem Eigenbedarf ausfüllen können, und wird sie — wie im vergangenen Jahr — mit einem erneuten Sonderprogramm der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost finanziell die Möglichkeit verschaffen, alle Ausbildungskapazitäten durch Ausbildung über den Eigenbedarf hinaus zu erschöpfen? -
Wird die Bundesregierung in einem neuen Sonderprogramm auch andere Ressorts, z. B. Verteidigung und Finanzen, in die Lage versetzen, alle Ausbildungskapazitäten auch über den Eigenbedarf hinaus auszuschöpfen?
Zu Frage B 160:
Das Bundeskabinett wird sich, voraussichtlich am 15. März, im Zusammenhang mit dem Berufsbildungsbericht 1978 auch mit der Frage beschäftigen, in welchem Umfang der Bund für seinen Bereich das Angebot an Ausbildungsplätzen auch über den Eigenbedarf hinaus erhöhen kann.
Mit den im vergangenen Jahr durchgeführten Maßnahmen zur Nutzung freier Ausbildungskapazitäten in Bundeseinrichtungen wurde die zusätzliche Besetzung von etwa 1 330 Ausbildungsplätzen weitergeführt. Der Deutschen Bundesbahn sind im Hinblick auf ihre Finanzlage und auch auf den Umfang der zusätzlichen Einstellungen - dort sind 1 236 Auszubildende über den Eigenbedarf hinaus aufgenommen worden — finanzielle Hilfen aus allgemeinen Haushaltsmitteln zugewiesen worden.
Zu Frage B 161:
Die Bestrebungen, auch 1978 alle verfügbaren Ausbildungsplätze zu nutzen, werden nicht auf die Bundespost und Bundesbahn beschränkt bleiben,
6300* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978
wenn auch die Ausbildungsleistung dieser beiden Großunternehmen von besonderem Gewicht ist; von den insgesamt 10 083 Berufsausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz, die im Bereich des Bundes 1977 neu begründet wurden, entfallen allein rund 75 % auf Bundespost und Bundesbahn.
Der vollen Nutzung der Ausbildungsmöglichkeiten in den Geschäftsbereichen anderer Bundesministerien wird jedoch die gleiche Bedeutung beigemessen wie der vollen Nutzung der Ausbildungskapazitäten in den Betrieben von Bundespost und Bundesbahn; so bestehen vor allem im Verteidigungsbereich und bei der Bundesanstalt für Arbeit vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten.
Über die zur Sicherung der vollen Auslastung aller beim Bund verfügbaren Ausbildungskapazitäten erforderlichen Maßnahmen wird gegenwärtig beraten.
Anlage 154
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 162) :
Beteiligt sich die Bundesregierung an der Finanzierung der von Willy Brandt, MdB, geleiteten unabhängigen Kommission für internationale Entwicklungsfragen, und wenn ja, in welchem Umfang, und wo sind diese Mittel etatisiert?
Die Unabhängige Kommission für Internationale Entwicklungsfragen hat ihre Eröffnungssitzung vom 9. bis 11. Dezember 1977 in der Bundesrepublik Deutschland abgehalten. Sie ist während ihres Aufenthaltes Gast der Bundesregierung in. Schloß Gymnich gewesen.
Auf andere Weise hat die Bundesregierung die Kommission nicht gefördert. Die politischen Stiftungen haben Interesse gezeigt, sich an der Ausrichtung von einzelnen Arbeitssitzungen der Kommission zu beteiligen. Die Bundesregierung würde entsprechende Finanzierungsanträge wohlwollend prüfen.
Im übrigen hat die Bundesregierung Kenntnis davon erhalten, daß mehrere europäische Regierungen namhafte Beträge zur Unterstützung der Kommission bereitgestellt haben.
Anlage 155
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Höffkes (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 163 und 164):
Trifft es zu — siehe „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 23. Februar 1978 —, daß vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit ein größerer Forschungsauftrag an ein Frankfurter Forschungsinstitut mit der ausdrücklichen Auflage, den Präsidenten a. D. der Hessischen Landesbank, Prof. Dr. Wilhelm Henkel, zur Durchführung des Forschungsauftrags heran-
zuziehen, vergeben worden ist, und wenn ja, um welchen Forschungsauftrag hat es sich gehandelt, und wie hoch sind seine Kosten?
Worin sieht das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit gegebenenfalls die besondere Qualifikation des Professors Dr. Henkel für die Durchführung des Forschungsauftrags gegeben?
Es gibt weder eine Empfehlung des Abgeordneten Willy Brandt, noch hat Frau Bundesminister a. D. Schlei das Forschungsreferat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit angewiesen, eine größere Summe einem Frankfurter Forschungsinstitut mit der Auflage, Prof. Dr. Hankel hierbei heranzuziehen, zuzuweisen.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat durch Werkvertrag vom 14./16. Dezember 1977 mit einem vereinbarten Höchstpreis bis zu DM 60 000,— (unter Vorbehalt von Verwendungsnachweisen) einen Forschungsauftrag an das Institut für ländliche Strukturforschung an der Universität Frankfurt unter Leitung von Prof. Dr. Hermann Priebe mit dem Thema vergeben:
„Preispolitik für Grundnahrungsmittel in Entwicklungsländern, Erzeuger- und Verbraucherpreissubventionspolitik zur Aktivierung der Vielzahl landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere in Schwarzafrikanischen Ländern".
Prof. priebe, als Unterzeichner und Direktor des Instituts, ist dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit ausschließlich für die Erfüllung des Werkvertrages verantwortlich. Ausschließlich die für das Thema einschlägige fachliche Qualifikation von Prof. Priebe war für die Vergabe an das Institut für ländliche Strukturforschung maßgebend.
Anlage 156
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen B 165 und 166) :
Kann die Bundesregierung. Presseberichte bestätigen, nach denen auf Empfehlung des Abgeordneten Willy Brandt der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Frau Marie Schlei, das Forschungsreferat des Hauses angewiesen hat, eine größere Summe an ein namhaftes Frankfurter Forschungsinstitut zuzuweisen mit der ausdrücklichen Auflage, den Expräsidenten der Helaba, Herrn Prof. Dr. Hankel, zur Durchführung dieses Forschungsauftrages heranzuziehen?
Welche sachlich zwingenden und den Vergabe-Richtlinien entsprechenden Gründe haben den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit gegebenenfalls bewogen, der Empfehlung des Abgeordneten Willy Brandt zur Vergabe eines Gutachtens auf dem Wege über das Institut für ländliche Strukturforschung, Frankfurt, an Herrn Prof. Hankel zu folgen?
Es gibt weder eine Empfehlung des Abgeordneten Willy Brandt, noch hat Frau Bundesminister a. D. Schlei das Forschungsreferat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit angewiesen, eine größere Summe einem Frankfurter Forschungsinstitut mit der Auflage, Prof. Dr. Hankel hierbei heranzuziehen, zuzuweisen.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat durch Werkvertrag vom 14./16. De-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. März 1978 6301*
zember 1977 mit einem vereinbarten Höchstpreis bis zu DM 60 000,— (unter Vorbehalt von Verwendungsnachweisen) einen Forschungsauftrag an das Institut für ländliche Strukturforschung an der Universität Frankfurt unter Leitung von Prof. Dr. Hermann Priebe mit dem Thema vergeben:
„Preispolitik für Grundnahrungsmittel in Entwicklungsländern. Erzeuger- und Verbraucherpreissubventionspolitik zur Aktivierung der Vielzahl landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere in Schwarzafrikanischen Ländern".
Prof. Priebe, als Unterzeichner und Direktor des Instituts, ist dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit ausschließlich für die Erfüllung des Werkvertrages verantwortlich. Ausschließlich die für das Thema einschlägige fachliche Qualifikation von Prof. Priebe war für die Vergabe an das Institut für ländliche Strukturforschung maßgebend.
Anlage 157
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage B 167) :
Trifft es zu, daß Teile der von der Bundesrepublik Deutschland geleisteten Entwicklungshilfe mittel- oder unmittelbar auch für Wetterbeeinflussung verwendet werden, und wenn ja, in welchem Umfang und in welchen Gebieten?
Die Bundesregierung hat bisher keine Mittel der Entwicklungshilfe zur unmittelbaren oder mittelbaren Wetterbeeinflussung in den Entwicklungsländern verwendet. Sie hat ausschließlich im Rahmen ihrer staatlichen Technischen Zusammenarbeit den Ausbau und Unterhalt von Meteorologischen Diensten in Birma, Brasilien, Chile, El Salvador, Jamaica, Peru und Thailand in einer Höhe von insgesamt rund DM 3,5 Millionen gefördert. Abgesehen von der Unterstützung des birmanischen Wetterdienstes sind diese Vorhaben bereits abgeschlossen. •