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ID0807713800

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    Vokabeln: 5
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage,: 1
    3. Herr: 1
    4. Abgeordneter: 1
    5. Conradi.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/77 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 77. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 8. März 1978 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 6073 A Fragestunde — Drucksache 8/1573 vom 03.03. 1978 — Entwicklung der Reallöhne und der Lohnstückkosten MdlAnfr A3 03.03.78 Drs 08/1573 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A4 03.03.78 Drs 08/1573 Kittelmann CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 6074 A, B, C, D, 6075 A, B, C, D, 6076 A, B, C, D, 6077 A ZusFr Kittelmann CDU/CSU 6074 A, B, C, 6075 A ZusFr Breidbach CDU/CSU 6075 B ZusFr Pieroth CDU/CSU 6075 C ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . 6075 D, 6076 A ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . 6076 A, B ZusFr Stutzer CDU/CSU 6076 C ZusFr Ey CDU/CSU 6076 D ZusFr Nordlohne CDU/CSU 6076 D Bedeutung der angebotsorientierten Seite der Wirtschaftspolitik für das Wirtschaftswachstum MdlAnfr A5 03.03.78 Drs 08/1573 Schmidhuber CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 6077 A, C, D, 6078 A, B, C, D ZusFr Schmidhuber CDU/CSU . . . . 6077 B, D ZusFr Dr. Jens SPD 6077 D ZusFr Breidbach CDU/CSU 6078 A ZusFr Dr. Spöri SPD 6078 B ZusFr Pieroth CDU/CSU 6078 B ZusFr Kittelmann CDU/CSU 6078 C ZusFr Sick CDU/CSU . . . . . . . 6078 D Bau von Kohlekraftwerken in Niedersachsen; Abbau standortbedingter Kostennachteile von Kohlekraftwerken in revierfernen Bundesländern MdlAnfr A6 03.03.78 Drs 08/1573 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A7 03.03.78 Drs 08/1573 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 6078 D, 6079 A, B, C, D, 6080 A, B, C, D ZusFr Dr. Spöri SPD 6079 A, 6080 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1978 ZusFr Stutzer CDU/CSU 6079 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . 6079 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . 6079 C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . 6079 D ZusFr Dr. Hubrig CDU/CSU 6079 D ZusFr Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 6080 A ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . 6080 A Lieferung militärischer Einzelteile in Spannungsgebiete durch das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft MdlAnfr A8 03.03.78 Drs 08/1573 Dr. Dübber SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 6080 D Schaffung eines Frachtkostenausgleichs für revierferne Bundesländer beim Einsatz von Steinkohlekraftwerken in diesen Ländern; Kosten für den Bau von Kraftwerken auf Steinkohlebasis MdlAnfr A9 03.03.78 Drs 08/1573 Dr. Hubrig CDU/CSU MdlAnfr A10 03.03.78 Drs 08/1573 Dr. Hubrig CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 6081 A, B, C, D, 6082 A, B ZusFr Dr. Hubrig CDU/CSU 6081 B, C, 6082 A ZusFr Sick CDU/CSU . . . . . . . . 6081 C ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . . . . 6082 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . . 6082 B Verzicht auf den Verwaltungskostenbeitrag für die freiwilligen Teilnehmer an der Truppenverpflegung der Bundeswehr MdlAnfr A11 03.03.78 Drs 08/1573 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 6082 C, D, 6083 A, B, C, D ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . 6082 C, 6083 A ZusFr Josten CDU/CSU 6083 A ZusFr Pawelczyk SPD . . . . . . . 6083 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 6083 B ZusFr Nordlohne CDU/CSU 6083 C ZusFr Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . . 6083 D Erhöhung der Unterkunftspauschalen für Offiziere und Unteroffiziere, die freiwillig amtliche Unterkunft in Anspruch nehmen MdlAnfr A14 03.03.78 Drs 08/1573 Pawelczyk SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 6084 A Zahl der Wehrpflichtigen, die noch einen Restgrundwehrdienst abzuleisten haben; Anrechnung des Vollzugsdienstes beim Bundesgrenzschutz auf die Wehrdienstzeit bei vorzeitiger Beendigung der Verpflichtungszeit MdlAnfr A12 03.03.78 Drs 08/1573 Dr. Enders SPD MdlAnfr A13 03.03.78 Drs 08/1573 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 6084 B, D, 6085 A, B ZusFr Dr. Enders SPD . . . . 6084 D, 6085 A Fachärztliche Ausbildung wehrdienstleistender Ärzte MdlAnfr A17 03.03.78 Drs 08/1573 Frau Krone-Appuhn CDU/ CSU MdlAnfr A18 03.03.78 Drs 08/1573 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 6085 B, D ZusFr Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . . 6085 C Kauf von Bildern für den Bereich des Bundesverteidigungsministeriums MdlAnfr A21 03.03.78 Drs 08/1573 Dr. Langner CDU/CSU MdlAnfr A22 03.03.78 Drs 08/1573 Dr. Langner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 6086 A, B, C, D, 6087 A, B ZusFr Dr. Langner CDU/CSU 6086 B, C, 6087 B ZusFr Josten CDU/CSU 6086 D ZusFr Conradi SPD 6086 D ZusFr Broll CDU/CSU 6087 A ZusFr Jaunich SPD . . . . . . . . 6087 B Weltanschauliche Überprüfung des Küchenpersonals im öffentlichen Dienst des Bundes auf Grund der Entlassung des Bundeswehrkochs Norbert Spröer MdlAnfr A23 03.03.78 Drs 08/1573 Conradi SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6087 C, D, 6088 A, B ZusFr Conradi SPD . . .. . . 6087 D, 6088 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6088 A ZusFr Simpfendörfer SPD 6088 B Übernahme der Mehrwertsteuer auf den Pflegesatz für Sozialhilfeempfänger in privaten Alten- und Pflegeheimen durch die Sozialämter MdlAnfr A28 03.03.78 Drs 08/1573 Kuhlwein SPD MdlAnfr A29 03.03.78 Drs 08/1573 Kuhlwein SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1978 III Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6088 C, D, 6089 A, B, C ZusFr Kuhlwein SPD . . . . 6088 D, 6089 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6089 C Konsequenzen aus der Lipidsenker-Studie der Weltgesundheitsorganisation für die Eindämmung der Kosten für Arzneimittel bei den gesetzlichen Krankenkassen MdlAnfr A115 03.03.78 Drs 08/1573 Fiebig SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 6089 C Belastung der bayerischen Milchwirtschaft durch die von Österreich geplante Straßenbenutzungsgebühr MdlAnfr A31 03.03.78 Drs 08/1573 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A32 03.03.78 Drs 08/1573 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 6089 D, 6090 A, B, C, D, 6091 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . 6090 A, B, C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . 6090 B, 6091 B ZusFr Simpfendörfer SPD 6091 A ZusFr Frau Funcke FDP 6091 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6091 C Freifahrt für Polizeibeamte bei Fahndungsmaßnahmen in Reisezügen der Bundesbahn MdlAnfr A33 03.03.78 Drs 08/1573 Pensky SPD MdlAnfr A34 03.03.78 Drs 08/1573 Pensky SPD Antw PStSekr Haar BMV . 6091 C, D, 6092 A, C ZusFr Pensky SPD . . . . 6091 D, 6092 A, C Ausbau des Nürburgrings MdlAnfr A35 03.03.78 Drs 08/1573 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 6092 D, 6093 A, C ZusFr Josten CDU/CSU . . . . . . . 6093 A, C Nächste Sitzung 6093 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6095* A Anlage 2 Berufsausbildung bzw. Studium ersatzdienstleistender Wehrpflichtiger MdlAnfr A 15 03.03.78 Drs 08/1573 Höpfinger CDU/CSU MdlAnfr A16 03.03.78 Drs 08/1573 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Billow BMVg 6095* B Anlage 3 Verteilen von Propagandamaterial in bundeswehreigenen Anlagen durch Angehörige des KBW MdlAnfr Al 9 03.03.78 Drs 08/1573 Dr. Miltner CDU/CSU MdlAnfr A20 03.03.78 Drs 08/1573 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 6096* A Anlage 4 Überhöhte DDT-Rückstände in importierten Weintrauben; Gesundheitsschäden infolge des Genusses von Lebensmitteln mit hohem DDT-Gehalt MdlAnfr A24 03.03.78 Drs 08/1573 Heyenn SPD MdlAnfr A25 03.03.78 Drs 08/1573 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6096* B Anlage 5 Gesundheitssicherstellung im Katastrophenoder Verteidigungsfall MdlAnfr A26 03.03.78 Drs 08/1573 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6096* D Anlage 6 Verlängerung der in der Fruchtsaft- und Fruchtnektar-Verordnung enthaltenen Übergangsfrist für die Deklaration von Fruchtsäften MdlAnfr A27 03.03.78 Drs 08/1573 Neuhaus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6097* A Anlage 7 Förderung einer Jugendorganisation, die bei der Verfolgung sozialistischer Ziele die Anwendung von Gewalt nicht ausschließt, nach § 9 des Jugendwohlfahrtsgesetzes MdlAnfr A30 03.03.78 Drs 08/1573 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6097* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1978 6073 77. Sitzung Bonn, den 8. März 1978 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 8. 3. Dr. Ahrens ** 8. 3. Dr. Aigner* 10. 3. Alber ** 8. 3. Blank 10. 3. Frau von Bothmer ** 8. 3. Büchner (Speyer) ** 8. 3. Cronenberg 8. 3. Damm 10. 3. Dr. Dollinger 10. 3. Engholm 10. 3. Eymer 10. 3. Dr. Fuchs * 10. 3. Höffkes 10. 3. Ibrügger * 10. 3. Dr. h. c. Kiesinger 10. 3. Dr. Klepsch * 9. 3. Klinker * 9. 3,, Dr. Kraske 17. 3. Lagershausen ** 8. 3. Lange * 9. 3. Leber 17. 3. Lemp * 10. 3. Lenders 17. 3. Lücker * 8. 3. Luster * 9. 3. Marquardt ** 8. 3. Müller (Mülheim) * 10. 3. Reddemann ** 8. 3. Schreiber * 10. 3.. Schröder (Wilhelminenhof) 8. 3. Dr. Schwörer * 9. 3. Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein 10. 3. Seefeld * 9. 3. Sieglerschmidt ' 9. 3. Dr. Frhr. Spies von Büllesheim ** 8. 3. Dr. Starke (Franken) * 9. 3. Frau Dr. Walz * 9. 3. Wawrzik 10. 3. Würtz * 9. 3. Dr. Zeitel 8. 3. Ziegler 8. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höpfinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 15 und 16): Können Wehrpflichtige, die von den Möglichkeiten der Wehrdienstnovelle Gebrauch gemacht und sich vom Wehrdienst abgemeldet und zum Ersatzdienst angemeldet haben, jetzt ihr Studium oder ihre Berufsausbildung beginnen, ohne während der Ausbildungs- bzw. Studienzeit zur Bundeswehr oder zum Ersatzdienst einberufen zu werden? Was will die Bundesregierung tun, um diesen zahlenmäßig sehr großen Personenkreis nicht unnötig in Ungewißheit warten zu lassen, wodurch wertvolle Zeit des Studiums und der Berufsausbildung verlorengeht? Zu Frage A 15: Auch Wehrpflichtige, die von den Möglichkeiten der Wehrpflichtnovelle Gebrauch gemacht haben, unterliegen den allgemeinen Regelungen der Einberufung bzw. der Zurückstellung. Danach erfolgt die Einberufung entsprechend dem jeweiligen Bedarf der Bundeswehr bzw. des Zivildienstes in der Regel im Jahr der Musterung oder im darauf folgenden Jahr. Die erste Berufsausbildung wird jedoch auf Antrag durch Zurückstellung geschützt. Anderes gilt für jene jungen Männer, die bereits die Hochschul- oder die Fachhochschulreife erlangt haben. Diese können bis zur weitergehenden Förderung ihrer Ausbildung einberufen werden, es sei denn, sie erleiden durch die wehr- oder zivildienstbedingte Unterbrechung einen über diesen Dienst hinausgehenden Zeitverlust von mehr als sechs Monaten bei ihrer Ausbildung. In diesem Fall werden sie bis zum Abschluß der Ausbildung zurückgestellt. Zu Frage A 16: Sollten Sie die Ungewißheit darin sehen, daß der hier angesprochene Personenkreis keine völlige Gewißheit über den Zeitpunkt der Einberufung hat, so bestehen keine Unterschiede zu anderen Wehrpflichtigen. Da die Heranziehung zur Bundeswehr vom jeweiligen Bedarf und zum Zivildienst .vom jeweiligen Angebot an Zivildienstplätzen abhängt, kann kein Wehrpflichtiger mit einem bestimmten Einberufungstermin rechnen. In jedem Fall sind Bundeswehr und Zivildienst jedoch bemüht, die jungen Männer so heranzuziehen, daß nach Möglichkeit kein Zeitverlust in der Ausbildung entsteht, der über die Dienstzeit hinausgeht. Abiturienten und Fachoberschulabsolventen, die ein Studium beabsichtigen, werden daher meist sofort nach Schulabschluß zum 1. Juli des Jahres einberufen. Die Ungewißheit über den Zeitpunkt aber, zu dem feststeht, welcher Dienst geleistet werden muß, behindert das Studium oder die sonstige Berufsausbildung zeitlich in keiner Weise. Vor einer Einberufung kann es zu Zeitverlusten in der Ausbildung aus Anlaß der Erfüllung der Wehrpflicht nicht kommen. Soweit der Wehrpflichtige im übrigen ein Interesse daran hat, daß über seine Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung alsbald entschieden wird, wird dem im Rahmen des Möglichen auf Antrag entsprochen. Anlagen zum Stenographischen Bericht 6096* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1978 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Fragen A 19 und 20): Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Auftreten von Angehörigen des KBW und Verteilen von Propagandamaterial in bundeswehreigenen Anlagen und Einrichtungen und Auftreten von Angehörigen des KBW und Verteilen von Propagandamaterial unmittelbar außerhalb solcher Anlagen und Einrichtungen zu unterbinden? Werden Personenfeststellungen veranlaßt, wenn vor den Kasernentoren, also außerhalb militärischer Anlagen und Einrichtungen, Propagandamaterial durch KBW-Angehörige verteilt wird? In Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr ist die Verteilung von Flugblättern, Presseerzeugnisse und ähnlichen Druckschriften, die ihrem Inhalt nach gegen Strafvorschriften verstoßen oder mit dem Auftrag der Bundeswehr unvereinbar sind, unzulässig. Zuwiderhandlungen werden disziplinar- oder arbeitsrechtlich ggf. aber auch strafrechtlich verfolgt. Außerhalb von Bundeswehranlagen, z. B. unmittelbar vor der Wache einer Kaserne, werden Verteiler derartiger Druckerzeugnisse aufgefordert, sich zu entfernen oder mit Hilfe der Polizei entfernt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß sie sich noch auf bundeswehreigenem Gelände befinden. Ist das nicht der Fall, wird allein die Polizei benachrichtigt. Personenfeststellungen außerhalb militärischer Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr durch Soldaten sind nicht zulässig und finden nicht statt. Die Feststellungen der Personalien von Verteilern von Flugblättern erfolgt hier, soweit erforderlich, durch die Polizei. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 8/1573 Fragen A 24 und 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß entgegen der Annahmen aus dem Oktober 1977 DDT-Rückstände in importierten Weintrauben nicht nur neunfach überhöht aufgetreten sind, sondern bis zu 159mal mehr Gift als erlaubt enthielten, und welche Konsequenzen wird sie gegebenenfalls daraus ziehen? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche gesundheitlichen Schäden kurz- und langfristig infolge des Genusses von Lebensmitteln mit einem derartig hohen DDT-Gehalt eintreten können? Zu Frage A 24: Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Januar 1978 in einer Pressemitteilung auf eine Rückstandsmenge von 1,59 mg DDT auf importierten Weintrauben aufmerksam gemacht worden ist, wobei fälschlicherweise behauptet wurde, diese Menge sei das 159fache (statt „das 15,9fache") der zulässigen Höchstmenge von 0,1 mg pro kg Trauben. Bei diesem Wert von 1,59 mg pro kg Weintrauben handelt es sich um den maximalen Einzelwert von 80 Weintraubenproben des Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsamtes der Stadt Bonn, von denen 50 Proben ohne DDT oder unterhalb der zulässigen Höchstmenge gefunden wurden, während je eine Probe 1,0 bzw. 0,4 mg/kg und die übrigen bei 0,1 mg DDT pro kg lagen. Die Bundesländer, die für die Lebensmittelkontrolle zuständig sind, unternehmen in Beanstandungsfällen entsprechende Maßnahmen, unter anderem informieren sie das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit von Überschreitungen der zulässigen Höchstmengen bei importierten Weintrauben. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit teilt die ihm bekannt gewordenen Fälle, insbesondere sofern das Produktionsgebiet oder der Lieferant bekannt sind, dem betreffenden Exportland mit der Bitte mit, dafür Sorge zu tragen, daß Maßnahmen gegen die unzulässige Behandlung der Weintrauben ergriffen werden. Zu Frage A 25: Die zulässigen Höchstmengen für Pflanzenschutzmittelrückstände basieren auf den ADI-Werten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die von der WHO empfohlenen ADI-Werte (d. h. die für den Menschen täglich akzeptablen Mengen eines Stoffes) werden aus Tierversuchen mit einem Sicherheitsfaktor von mindestens 100 errechnet. Diese ADI-Werte sollen für den lebenslangen Verzehr des betreffenden Stoffes gelten. Durch eine einmalige oder auch kurzfristige Aufnahme einer etwa 10- bis 20fach höheren Menge an DDT sind keine akuten Schädigungen zu befürchten, erst eine langanhaltende Aufnahme überhöhter Mengen könnte unter Umständen zu Schädigungen führen. Erst bei einer Menge von 600 mg DDT, also bei einer 6 000fach höheren Menge als der für ein Kilogramm Trauben zulässigen Höchstmenge, treten (berechnet für einen 60 kg schweren Menschen) allgemeine Vergiftungserscheinungen auf. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 26) : Bestehen gesetzliche Regelungen der Gesundheitssicherstellung für den Katastrophen- oder Verteidigungsfall als Rahmengesetz, und wenn nein, wird die Bundesregierung eine Initiative ergreifen, um diese Lücke zu schließen? Zur Ergänzung der bereits bestehenden Vorschriften über die Bereitstellung von Hilfskrankenhäusern, über die Anlegung von Sanitätsmittelvorräten sowie über das Sanitätswesen im Gesetz über den Zivilschutz und im Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes wird gegenwärtig im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. März 1978 6097* ne gesetzliche Regelung vorbereitet, die die erforderliche gesundheitliche Versorgung und den Schutz vor gesundheitlichen Gefahren der Bevölkerung und der Streitkräfte im Verteidigungsfall gewährleisten und vorhandene Lücken schließen soll. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Neuhaus (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 27): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in der FruchtsaftVerordnung und Fruchtnektar-Verordnung enthaltene Übergangsfrist (30. November 1978) so kurz bemessen ist, daß es bei den Herstellern von Fruchtsäften zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Umstellung und Deklaration ihrer Produkte kommt, und ist die Bundesregierung bereit, die in den Verordnungen enthaltene Übergangsfrist unverzüglich angemessen zu verlängern oder bei der EG-Kommission auf Fristverlängerung zu drängen? Die Übergangsfristen in der Fruchtsaft-Verordnung und in der Verordnung über Fruchtnektar und Fruchtsirup berücksichtigen die in der Richtlinie des Rates vom 17. November 1975 über Fruchtsäfte und einige gleichartige Erzeugnisse festgelegten gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, von denen nicht abgewichen werden kann. Die Bundesregierung ist jedoch darüber informiert, daß der Europäische Verband der Fruchtsafthersteller bei der EG-Kommission auf Schwierigkeiten in einigen Mitgliedstaaten hingewiesen hat, die eine Verlängerung der Übergangsfristen in der Fruchtsaft-Richtlinie erforderlich machten, und daß die EG-Kommission in dieser Angelegenheit die Mitgliedstaaten befragen wird. Die Bundesregierung wird sich dabei einem Vorschlag der Kommission für eine angemessene Fristverlängerung in der Fruchtsaft-Richtlinie nicht widersetzen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1573 Frage A 30) : Sieht die Bundesregierung eine Jugendorganisation nach § 9 des Jugendwohlfahrtsgesetzes als förderungswürdig an, wenn sich die Delegierten dieser Organisation weigern, die Worte „nach Möglichkeit" in einer Beschlußvorlage u. a. mit dem Text „Dabei ist es sehr entscheidend, für den Erhalt bestehender demokratischer Rechte zu kämpfen bzw. deren Ausweitung, um nach Möglichkeit ohne Anwendung von Gewalt die Gesellschaft in Richtung Sozialismus umzugestalten", zu streichen? Die Bundesregierung kann die Förderungswürdigkeit einer Jugendorganisation nach § 9 JWG nicht auf Grund eines aus dem Zusammenhang gerissenen Zitatbruchstückes beurteilen.
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    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Parlamentarischer Staatssekretär, Sie werden damit aber doch nicht sagen wollen, daß die Väter und Mütter und Kinder so gewechselt werden wie Minister?

    (Heiterkeit)

    Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Nein, die Kinder werden nicht gewechselt, aber ihr Aussehen verändert sich im Ablauf der Zeit.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Conradi.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Conradi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, hat das Bundesministerium der Verteidigung Vorsorge dafür getroffen, daß die Bilder von früheren Verteidigungsministern aufbewahrt werden, so daß sie für den Fall, daß der Verteidigungsminister Bundeskanz-



    Conradi
    ler wird, von anderen Behörden wieder verwendet werden können?

    (Heiterkeit)

    Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Ich glaube, daß ein solcher, an sich sehr sinnvoller Kreislauf die Ressortgrenzen noch nicht überschreitet.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU] : Dieser Fall tritt auch nicht mehr ein!)