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    Plenarprotokoll 8/74 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 74. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1978 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 5857 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 5857 B Beratung des Agrarberichts 1978 der Bundesregierung — Drucksachen 8/1500, 8/1501 —Ertl, Bundesminister BML 5876 A Fragestunde — Drucksache 8/1526 vom 17. 02. 1978 — Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen MdlAnfr Al 17.02.78 Drs 08/1526 Sieglerschmidt SPD MdlAnfr A2 17.02.78 Drs 08/1526 Sieglerschmidt SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ 5857 D, 5858 B, C, D, 5859 A ZusFr Sieglerschmidt SPD . . 5858 B, D, 5859 A Verschärfung der Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt insbesondere für ausländische Jugendliche wegen fehlender Schulabschlüsse MdlAnfr A5 17.02.78 Drs 08/1526 Thüsing SPD MdlAnfr A6 17.02.78 Drs 08/1526 Thüsing SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . . . . 5859 C, D, 5860 A, C, D ZusFr Thüsing SPD . . . . . 5859 D, 5860 C ZusFr Höpfinger CDU/CSU 5859 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5860 D Maßnahmen zur Förderung des bayerischen Zonenrandgebiets MdlAnfr A7 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . . 5861 A, B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 5861 B, C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 5861 C ZusFr Lintner CDU/CSU 5861 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1978 Verstärkte Einbeziehung der nationalen Frage in die Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung auf Grund des Manifests einer SED-internen Opposition MdlAnfr A10 17.02.78 Drs 08/1526 Lintner CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . . . 5862 A, B, C ZusFr Lintner CDU/CSU . . . . . . 5862 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 5862 B Darstellung der Lage der Nation im geteilten Deutschland in dem vom „Spiegel" veröffentlichten Manifest einer SED-internen Opposition sowie Bedeutung des ungelösten nationalen Problems für den Weltfrieden MdlAnfr A11 17.02.78 Drs 08/1526 Kunz (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A12 17.02.78 Drs 08/1526 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . . . . . 5862 C, D, 5863 A, B, C, D, 5864 A, B, C, D, 5865 A ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . 5862 D, 5864 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 5863 A, 5865 A ZusFr Schmöle CDU/CSU . . . 5863 B, 5864 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 5863 B ZusFr Straßmeir CDU/CSU . . . . 5863 C ZusFr Thüsing CDU/CSU . . . . . . . 5863 C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . . . . . . 5863 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . . . . 5864 A ZusFr Sieglerschmidt SPD . . . . . . . 5864 C ZusFr Dr. van Aerssen CDU/CSU . . . . 5864 C Beschlagnahme von Schallplatten mit Liedern des Sängers Heino im innerdeutschen Reise- und Postverkehr durch DDR-Behörden MdlAnfr A13 17.02.78 Drs 08/1526 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . . . 5865 B, C, D, 5866 A, B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 5865 C, D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . . 5865 D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . . . . . . 5866 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . . 5866 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 5866 C Befürchtungen über die Nichtvollendung des Atomreaktors in Kalkar MdlAnfr A40 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. van Aerssen CDU/CSU MdlAnfr A41 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. van Aerssen CDU/CSU Antw StSekr Haunschild BMFT 5866 D, 5867 A, B ZusFr Dr. van Aerssen CDU/CSU . . . 5867 A, B Gewährung von Beihilfen für Arzneimittel der besonderen therapeutischen Richtungen durch das Bundesamt für den Zivildienst MdlAnfr A17 17.02.78 Drs 08/1526 Fiebig SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5867 C, D ZusFr Fiebig SPD . . . . . . . . . . 5867 D Verwendung eines von § 1272 Abs. 2 RVO bzw. § 49 Abs. 2 AVG abweichenden Berechnungsverfahrens für das Rentenniveau durch die Bundesregierung; Anstieg des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts der Versicherten sowie der Renten seit 1957 MdlAnfr A18 17.02.78 Drs 08/1526 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A19 17.02.78 Drs 08/1526 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 5868 A, B, D, 5869 A, B, C, D ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 5868 B, C, 5869 C, D ZusFr Nordlohne CDU/CSU 5868 D ZusFr Höpfinger CDU/CSU 5869 A, D Einbeziehung der Ehefrauen von Nebenerwerbslandwirten in the Familienhilfe der Krankenversicherung des Ehemanns MdlAnfr A20 17.02.78 Drs 08/1526 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 5870 A, C, D ZusFr Horstmeier CDU/CSU 5870 B, D Jährliche Mindestkosten eines zusätzlichen Arbeitsplatzes für einen vollbeschäftigten Beamten nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums MdlAnfr A22 17.02.78 Drs 08/1526 Becker (Nienberge) SPD MdlAnfr A23 17.02.78 Drs 08/1526 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Baum BMI . . . 5871 A, B, C, D ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . 5871 A, C ZusFr Josten CPU/CSU 5871 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 5871 D Verstärkte Förderung des Behindertensports MdlAnfr A2.5 17.02.78 Drs 08/1526 Brandt (Grolsheim) SPD MdlAnfr A26 17.02.78 Drs 08/1526 Brandt (Grolsheim) SPD Antw PStSekr Baum BMI . . . . 5872 A, C, D ZusFr Brandt (Grolsheim) SPD 5872 B ZusFr Schirmer SPD 5872 C ZusFr Josten CDU/CSU . . . . . . . 5872 D ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD 5872 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1978 III Gewährung von Beihilfen für Arzneimittel der besonderen Heilverfahren MdlAnfr A27 17.02.78 Drs 08/1526 Fiebig SPD Antw PStSekr Baum BMI 5873 A, B ZusFr Fiebig SPD . . . . . . . . . 5873 B Verbot der Wehrsportgruppe Hoffmann gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Vereinsgesetzes MdlAnfr A30 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schöfberger SPD MdlAnfr A31 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Baum BMI . 5873 C, D, 5874 A, B ZusFr Dr. Schöfberger SPD . 5873 D, 5874 A, B Ziele der beabsichtigten Einrichtung eines „Skizugs für Mädchen" im Bundesgrenzschutz MdlAnfr A33 17.02.78 Drs 08/1526 Schirmer SPD MdlAnfr A34 17.02.78 Drs 08/1526 Schirmer SPD Antw PStSekr Baum BMI 5874 B, D ZusFr Schirmer SPD . . . . . . . . 5874 D Rechtliche Konsequenzen aus dem Störfall im Atomkraftwerk Ohu am 8. Februar 1978 sowie Information von Behörden und Öffentlichkeit durch den Kraftwerksbetreiber MdlAnfr A35 17.02.78 Drs 08/1526 Marschall SPD MdlAnfr A36 17.02. 78 Drs 08/1526 Marschall SPD Antw PStSekr Baum BMI 5874 D, 5875 A, B, C, D ZusFr Marschall SPD 5875 A, B, D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5881 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 5883* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1978 (Haushaltsgesetz 1978) 5883* C Anlage 3 Äußerungen von Bundeskanzler Schmidt und Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff über die Dollarabwertung SchrAnfr B82 10.02.78 Drs 08/1497 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5883* D Anlage 4 Förderung von Muster-Solarhäusern privater Bauherren; Einführung der Solarenergie in öffentlichen Gebäuden sowie Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Auftragsvergabe MdlAnfr A14 17.02.78 Drs 08/1526 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A15 17.02.78 Drs 08/1526 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 5884* B Anlage 5 Aufrechterhaltung der Option für einen gasgekühlten Brüter sowie diesbezüglich insbesondere mit den USA getroffene Vereinbarungen MdlAnfr A16 17.02. 78 Drs 08/1526 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Haunschild BMFT . . . 5885* A Anlage 6 Beurteilung der Äußerung von Bundeskanzler Schmidt über Sparguthaben der Rentner angesichts der tatsächlich sehr beschränkten Einkommenssituation vieler Rentner MdlAnfr A21 17.02.78 Drs 08/1526 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5885* C Anlage 7 Auslegung der in Endziffer 40 der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms enthaltenen Formulierung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Hochtemperaturreaktoren und Demonstrationsvorhaben für Brutreaktoren MdlAnfr A24 17.02.78 Drs 08/1526 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 5885* D Anlage 8 Einbeziehung der Leistungen in Fällen legaler Schwangerschaftsabbrüche in die Bei-hilf evorschriften MdlAnfr A28 17.0238 Drs 08/1526 Frau Eilers (Bielefeld) SPD MdlAnfr A29 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Eilers (Bielefeld) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . .. . 5886* B Anlage 9 Gewährung politischen Asyls für Verfolgte aus südamerikanischen Ländern MdlAnfr A32 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 5886* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1978 5857 74. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1978 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 70. Sitzung, Seite 5552, dritter Absatz, Zeile 5: Statt „Drucksache 8/1379" ist zu lesen „Drucksache 8/1469". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis. einschließlich Dr. Aigner * 24. 2. Dr. Barzel 24. 2. Frau von Bothmer 22. 2. Brandt 22. 2. Dürr 24. 2. Engelhard 22. 2. Engelsberger 24. 2. Francke (Hamburg) 22. 2. Dr. Früh * 22. 2. Dr. Fuchs * 23. 2. Gerstein 22. 2. Gertzen 24. 2. von Hassel 22. 2. Hoffmann (Saarbrücken) * 22. 2. Dr. h. c. Kiesinger 24. 2. Klinker * 22. 2. Lattmann 24. 2. Lemp * 24. 2. Dr. Lenz (Bergstraße) 22. 2. Luster * 22. 2. Müller (Bayreuth) 22. 2. Müller (Mülheim) * 24. 2. Müller (Wadern) * 22. 2. Rühe 22. 2. Schmidt (München) * 24. 2. Schmidt (Wattenscheid) 22. 2. Schreiber 24. 2. Schulze (Berlin) 22. 2. Dr. Todenhöfer 24. 2. Tönjes 24. 2. Frau Dr. Walz * 24. 2. Wawrzik* 23. 2. Werner 24. 2. Zebisch 24. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1978 (Haushaltsgesetz 1978) Der Bundesrat hat in seiner 454. Sitzung am 17. Februar 1978 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. Januar 1978 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung angenommen: 1. Gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes dürfen die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushalt veranschlagten Investitionsausgaben grundsätzlich nicht überschreiten. Nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages soll sich die Summe der Investitionsausgaben auf rund 29 Mrd. DM, die Neuverschuldung dagegen auf 30,8 Mrd. DM belaufen. Die Neuverschuldung übersteigt damit die Summe der Investitionsausgaben um rund 1,8 Mrd. DM. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem angekündigten Nachtragshaushalt alle Möglichkeiten zu Einsparungen ausschöpft, um die Neuverschuldung auf die Höhe der Investitionsausgaben zurückzuführen. 2. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei der Vorbereitung des Bundeshaushalts 1979 und der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung bis 1982 durch Einschränkung der Ausgaben die Neuverschuldung deutlich zu verringern und damit den Bundeshaushalt nachhaltig zu konsolidieren. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1497 Frage B 82) : Trifft es zu, daß Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff - wie von der FAZ vom 6. Februar 1978 gemeldet - erklärt hat, die bisherige Dollarabwertung stelle keine akute und unerträgliche Bedrohung für die deutsche Wirtschaft dar, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Äußerung in Abgrenzung zur Behauptung von Bundeskanzler Schmidt in der Regierungserklärung vom 19. Januar 1978, bereits die Wechselkursentwicklung im letzten Jahr habe zu einem realen Rückgang der Unternehmenserträge von 2,5 Prozent geführt? Herr Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff hat während seines kürzlichen USA-Aufenthalts sinngemäß in einem Pressegespräch geäußert, die jüngste Dollar-Abwertung stelle angesichts des nur begrenzten Anteils unserer Exporte in die USA (1977 rd. 7 %) für sich allein keine akute und unerträgliche Bedro- 5884* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1978 hung für die deutsche Wirtschaft dar, wenn auch nicht zu übersehen sei, daß einzelne Branchen der deutschen Wirtschaft in stärkerem Maße betroffen seien. Er hat gleichzeitig aber nachdrücklich darauf hingewiesen, daß die Unruhen an den Devisenmärkten erheblich die Ungewißheit hinsichtlich der weltwirtschaftlichen Entwicklung steigern und die Unsicherheit der Unternehmen über ihre künftigen Absatz- und Ertragsmöglichkeiten vergrößern und damit zusätzlich ihre Investitionsentscheidungen belasten. Diese Äußerung entspricht auch der Feststellung der Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 1978. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 19. Januar 1978 wörtlich erklärt: „Dagegen hat die Wechselkursentwicklung wesentlich dazu beigetragen, daß die Erträge der Unternehmen in der Bundesrepublik im letzten Jahr, im Jahre 1977, real um 2,5 0/0 'zurückgegangen sind." Der Bundeskanzler hat sich damit in seiner Erklärung nicht nur auf die jüngste Dollarabwertung und ihre direkten Auswirkungen bezogen, sondern hat auf die generellen Rückwirkungen der Wechselkurs- und Weltwirtschaftsentwicklung im Verlaufe des ganzen letzten Jahres für die Ertragslage der Unternehmen hingewiesen. Es ist dabei nicht zu übersehen, daß sich die DM gegenüber dem Durchschnitt aller Währungen bereits im ganzen Jahr 1977 beträchtlich aufgewertet hat, nach den Rechnungen der Bundesbank lag der gewichtete Außenwert der DM gegenüber den 22 wichtigsten Handelspartnern der Bundesrepublik am Ende des Jahres 1977 um rd. 8,2 % höher als Ende 1976. Damit ergibt sich aus den Äußerungen von Bundesminister Graf Lambsdorff und der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 19. Januar .1978 kein Widerspruch, die beiden Erklärungen haben nur verschiedene Aspekte desselben Problems aufgezeigt. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen A 14 und 15) : Ist die Bundesregierung bereit, tausend Muster-Solarhäuser für private Bauherren über den Bundesforschungsminister direkt zu fördern, um die Markteinführung und technische Entwicklung zu erleichtern? Welche Mittel wird die Bundesregierung in den nächsten Jahren für die Einführung der Solarenergie in öffentlichen Gebäuden bereitstellen, und wie werden bei der Auftragsvergabe kleine und mittlere Unternehmen eingeschaltet? Zu Frage A 14: Im Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) wird zur Zeit erwogen, im Rahmen eines größeren Forschungs- und Demonstrationsvorhabens den Einbau von Solaranlagen zunächst für die Warmwasserbereitung und später auch für Raumheizzwecke im Rahmen des Programms „Technologien zur Nutzung der Sonnenenergie 1977 bis 1980" zu fördern. In diesem Zusammenhang ist daran gedacht, entsprechende Solaranlagen in eine größere Zahl geeigneter Häuser von privaten und an der Erprobung dieser neuen Technologien interessierten Bauherren an verschiedenen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland einzubauen. Hauptziel des Vorhabens ist es, durch ein umfassendes projektbegleitendes Meßprogramm mit zentraler Auswertung sowohl anlage- als auch solarspezifische Daten beim Betrieb einer Warmwasser- bzw. Raumheizungsanlage unter den meteorologischen Bedingungen an verschiedenen Standorten in der Bundesrepublik zu erhalten. Hierbei ist beabsichtigt, insbesondere die Möglichkeiten der solaren Raumheizung zu erforschen, deren technische Entwicklung zu beschleunigen, um auch auf diesem Gebiet so schnell wie möglich eine Annäherung an die Schwelle der Wirtschaftlichkeit zu erreichen und dadurch die Markteinführung zu erleichtern. Um die mit der Durchführung dieses umfangreichen Projekts verbundenen Fragen vorab zu klären, ist geplant, eine Voruntersuchung zu vergeben. In dieser sollen insbesondere Probleme technischer, organisatorischer und administrativer Art untersucht und Lösungsvorschläge erarbeitet werden, darunter auch die Entwicklung von Kriterien zur Auswahl geeigneter Bauobjekte sowie Richtlinien zu Förderbedingungen und Ausschreibungsmodalitäten. Für diese Arbeiten ist eine Laufzeit von einem Jahr, beginnend im Frühjahr 1978, vorgesehen. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse kann entschieden werden, ob ein solches Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchgeführt werden wird. Zu Frage A 15: Die Bundesregierung hat im Rahmen des Programms Zukunftsinvestitionen für den Einbau von Solaranlagen in bundeseigene Gebäude Mittel in Höhe von rund 31 Millionen DM bereitgestellt. Diese verteilen sich wie folgt: 1978 — 3 Millionen DM, 1979 — 12,5 Millionen DM, 1980 — 15,5 Millionen DM. Mit dieser Maßnahme soll der im Entstehen begriffene Markt für Solartechnik unterstützt und geeigneten Unternehmen die Gelegenheit gegeben werden, Aufträge für Solartechniken zu erhalten. Gleichzeitig wird die administrative Abwicklung dazu beitragen, daß Erfahrungen mit den der Solartechnik spezifischen Problemen bei der Bauverwaltung und den Genehmigungsbehörden gesammelt werden. Darüber hinaus soll hierdurch ein Beitrag zur Herabsetzung der jährlichen Betriebskosten bei diesen Gebäuden erreicht werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen erfolgt nach Maßgabe der Richtlinien nach der VOB durch Abgabe eines Angebots im Zuge der Ausschreibungen, die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1978 5885* von den mit der Abwicklung der einzelnen Vorhaben befaßten Oberfinanzdirektionen, Oberpostdirektionen und der Bundesbaudirektion öffentlich bekanntgemacht werden. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Haunschild auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage A 16) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Option für einen gasgekühlten Brüter aufrechtzuerhalten, und welche Vereinbarungen sind diesbezüglich insbesondere mit den USA getroffen worden? Nach vorangegangenen grundlegenden Studien werden in der Bundesrepublik Deutschland seit etwa 1970 Arbeiten zum gasgekühlten Schnellen Brutreaktor durchgeführt. Diese Arbeiten basieren auf einer eingehenden Untersuchung über die Aussichten und technischen Möglichkeiten eines gasgekühlten Brutreaktors (Gasbrüter-Memorandum vom Oktober 1970). Danach wurde beschlossen, kein eigenständiges Projekt. neben dem natriumgekühlten Brutreaktor durchzuführen, wohl aber Schlüsselprobleme im Rahmen der Wirtschaftspläne der Kernforschungszentren Jülich und Karlsruhe in gegenseitiger Abstimmung fortzuführen, die sich vorzugsweise auf die Entwicklung eines speziellen Brennelementes für einen gasgekühlten Brutreaktor konzentrieren. Besonders zu nennen ist hier der Großversuch im BR 2-Reaktor in Mol (Belgien). Die genannten Arbeiten gehören zum Vertragsgegenstand des deutsch-amerikanischen Rahmenabkommens zur Zusammenarbeit bei der Entwicklung gasgekühlter Reaktoren (Umbrella Agreement BMFT/DOE). Darüber hinaus bestehen vertragliche Bindungen zwischen Kernforschungsanlage Jülich/ Kraftwerk Union (KFA/KWU) und Kernforschungsanlage Karlsruhe/Kraftwerk Union (KfK/KWU) einerseits und der amerikanischen General Atomic Company (GAC) andererseits, die einen gegenseitigen Kenntnisaustausch gestatten. Der gasgekühlte Brutreaktor stellt in den USA heute kein eigenständiges nationales Projekt dar. Im Rechnungsjahr 1978 waren für einschlägige Arbeiten rund 16 Mio. $ vorgesehen, für Rechnungsjahr 1979 ist eine Verdoppelung dieses Betrages beantragt. Eine grundsätzliche Entscheidung über den Bau eines Prototypreaktors in den USA ist bis heute nicht gefallen. Neben der Zusammenarbeit mit den USA existiert über das genannte Rahmenabkommen ein entsprechender Austausch mit der Schweiz. Darüber hinaus geschieht im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/ Kernenergie-Agentur (OECD-NEA) eine Koordinierung der Aktivitäten in den europäischen Ländern, sofern diese ihre Entwicklung nicht inzwischen eingestellt haben. Eine Weiterführung dieser Arbeiten in dieser internationalen Kooperation ist auch für das Jahr 1978 vorgesehen. In den Programm-Budgets der KfK und der KFA sind hierfür insgesamt 23 Mannjahre und ein Budget von 9,1 Mio. DM vorgesehen. In diesen Mitteln sind enthalten Aufwendungen für Unteraufträge bei der Industrie in Höhe von ca. 1 Mio. DM. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage A 21) : Trifft es zu, daß Bundeskanzler Schmidt am 8. Februar 1978 im Hamburger Congreßcentrum erklärt hat, ,Es geht sogar soweit, daß die Rentner alle ein Sparbuch unterhalten. Und die sparen nicht nur für sich — das haben sie nicht nötig —, sondern für die Enkel zu Weihnachten", und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Äußerung, und wie läßt sich dies rechtfertigen angesichts der tatsächlich sehr beschränkten Einkommenssituation vieler Rentner? Nach den Ergebnissen der letzten Einkommens-und Verbrauchsstichprobe besaßen 1973 bereits 84 % der Nichterwerbstätigenhaushalte — und das sind zum größten Teil Rentnerhaushalte — ein Sparbuch. Die Hölle der Spareinlagen unterschied sich dabei kaum vom Durchschnitt aller Haushalte. Allein im Bereich der Sparkassen gab es 1974 10,7 Millionen Sparbücher von Rentnern und Pensionären mit einer Gesamteinlage von 53,4 Mrd. DM. Die durchschnittliche Spareinlage betrug hier also knapp 5 000 DM und lag damit sogar weit höher als bei den Arbeitnehmern. Wie die Deutsche Bundesbank ermittelte, sparten Rentnerhaushalte im Jahre 1976 durchschnittlich 1 500 DM; die Sparquote der Rentnerhaushalte lag im Durchschnitt der Jahre 1970/36 bei 8 %. Natürlich sparen auch Rentner nicht nur für die Enkel zu Weihnachten. Das ist selbstverständlich nur als Beispiel für ein Sparziel unter vielen zu verstehen. Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß ein großer Teil der Rentnerhaushalte nicht nur Renten, sondern auch Einkünfte aus anderen Quellen bezieht. Wie in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1973 festgestellt wurde, bestand das Haushaltseinkommen der Nichterwerbstätigenhaushalte nur zu rd. zwei Dritteln aus Renten und Pensionen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage A 24) : 5886* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1978 Was versteht die Bundesregierung mit der in Teilziffer 40 in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms enthaltenen Formulierung, nach der angestrebt werden soll, „daß auch die Hoch temperaturreaktoren und Demonstrationsvorhaben für Brutreaktoren vom Gesetzgeber grundsätzlich als genehmigungsfähig angesehen werden"? Das in Ihrer Frage enthaltene Teilzitat aus Absatz 1 ,der Teilziffer 40 der 2. Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung muß in den Gesamtzusammenhang dieses Absatzes gestellt werden. Daraus ergibt sich, daß die Bundesregierung eine Änderung des Atomgesetzes vorschlagen wird, die zur Beseitigung der für die vom Atomgesetz erfaßten Reaktorarten entstandenen Rechtsunsicherheit die bestehende Rechtslage rechtsdarstellend deutlich machen soll. Bei diesem Gesetzesvorschlag handelt es sich um den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung atomrechtlicher Vorschriften, mit dem § 7 Abs. 1 des Atomgesetzes durch eine Aufzählung der grundsätzlich als zugelassen angesehenen Reaktorarten, insbesondere Leichtwasserreaktoren, Hochtemperaturreaktoren sowie Prototypen von Brutreaktoren, aktualisiert wird. Auf Zweck und Funktion dieses Gesetzentwurfes wurde bereits in der Antwort auf die von Ihnen in der Fragestunde am 7. Dezember 1977 gestellte Frage Nr. 19 hingewiesen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen A 28 und 29) : Ist die Bundesregierung bereit, die geltenden Beihilfevorschriften an die Leistungen des Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetzes anzupassen, damit Leistungen in allen Fällen nichtrechtswidriger Schwangerschaftsabbrüche künftig auch beihilfefähig sind? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine solche Novellierung der Beihilfevorschriften rückwirkend zum 1. Dezember 1975, also zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetzes, erfolgen sollte, um finanzielle Nachteile der Beihilfeberechtigten zu vermeiden? Zu Frage A 28: Die Bundesregierung wird die Beihilfevorschriften des Bundes in der Weise ergänzen, daß in den Fällen eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs sowie einer nicht rechtswidrigen Sterilisation die notwendigen Aufwendungen beihilfefähig sind. Ein Entwurf zur Änderung der Beihilfevorschriften, der sich an die §§ 200 e und f der Reichsversicherungsordnung anlehnt, ist inzwischen mit den Ländern und den beteiligten Ressorts besprochen und mit den Spitzenorganisationen der Beamten- und Richtervereinigungen erörtert worden. Er ist nunmehr den Ländern zugeleitet worden, die ihrerseits nach der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen des Bundes und der Länder vom 1. Juli 1977 innerhalb von drei Monaten sich zu dem Entwurf zu erklären haben. Zu Frage A 29: In der Novelle wird durch eine rückwirkende Inkrafttretensregelung sichergestellt, daß den Beihilfeberechtigten in den Fällen des nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs keine finanziellen Nachteile entstehen. Es ist beabsichtigt, diese Vorschriften nicht ab 1. Dezember 1975, sondern ab 1. Juli 1976 in Kraft zu setzen. Dieser Zeitpunkt ist in Übereinstimmung mit der Auffassung der Länder gewählt worden, da Ende Juni 1976 das Fünfzehnte Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten ist. Bei Bekanntmachung der neuen Beihilfevorschrift ist beabsichtigt, in einem Einführungsrundschreiben darauf hinzuweisen, daß die Aufwendungen für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch nach dem Fünften Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 18. Juni 1974 unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1975 bereits ab 1. Dezember 1975 beihilfefähig sind. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage A 32) : Ist es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung richtig, daß die Bundesrepublik Deutschland politisch Verfolgten aus südamerikanischen Ländern wesentlich seltener politisches Asyl gewährt als andere vergleichbare westeuropäische Länder im Verhältnis zur Bevölkerung, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um diese Praxis zu ändern? Nach Artikel 16 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" hat jeder politisch verfolgte Ausländer, der noch nicht in einem anderen Staat Schutz vor Verfolgung gefunden hat, einen Rechtsanspruch auf Asylgewährung und Anerkennung als Asylberechtigter. Die Bundesrepublik Deutschland gehört damit zu den wenigen Staaten, die über das Völkerrecht hinausgehend dem politisch Verfolgten ein subjektives Recht auf Asyl gewähren, das der Ausländer ggf. auch vor den Gerichten durchsetzen kann. Jeder politisch Verfolgte aus südamerikanischen Ländern, der hier Asyl begehrt und in keinem anderen Land Schutz gefunden hat, ist folglich als Asylberechtigter anzuerkennen. Zahlenmäßige Verhältnisse zur Bevölkerung oder sonstige Ermessensgesichtspunkte dürfen bei Asylentscheidungen nicht berücksichtigt werden. Von der Asylgewährung ist die Frage einer Aufnahme von Personen auf humanitärer Basis zu un- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 74. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Februar 1978 5887* terscheiden. Ich habe dies in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 24. September 1975 bei der Beantwortung der Frage des Herrn Kollegen Dr. Köhler im einzelnen dargelegt. Im Rahmen der laufenden humanitären Aufnahmeaktion für Personen aus Chile sind bisher rund 2 500 Personen aufgenommen worden. Etwa 400 Aufnahmeplätze stehen noch zur Verfügung. Im Verhältnis zur jeweiligen Bevölkerung haben zwar einige westeuropäische Staaten einen prozen- tual größeren Anteil aufgenommen (z. B. Schweden und Niederlande). Hier muß aber berücksichtigt werden, daß die Bundesrepublik Deutschland noch andere besondere Aufnahmeverpflichtungen zu erfüllen hat, nämlich vor allem bezüglich unserer Landsleute aus den osteuropäischen Staaten. Zudem begehren mehr Personen an unseren Grenzen Asyl (im letzten Jahr rd. 16 000 Ausländer), als in jedem anderen europäischen Land.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Höpfinger.


Rede von Stefan Höpfinger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Staatssekretär, können Sie die Auffassung teilen, daß der Vergleich zwischen Rentenanpassung und Nettolöhnen auch deshalb auseinanderfällt, weil nicht etwa die Rentenanpassung so hoch ist, sondern weil die Besteuerung der Einkommen so hoch ist?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bin mit Ihnen einig, wenn ich feststelle, daß es sehr problematisch ist, so aus der hohlen Hand heraus



Parl. Staatssekretär Buschfort
hier über die Formel „Nettoanpassung" zu argumentieren. Ich kenne die Schwachpunkte einer Nettoanpassung, aber ich muß jetzt hinzufügen, die Bundesregierung beabsichtigt dies ja auch nicht. Wir haben an verschiedenen Stellen sehr deutlich gemacht, daß wir, nachdem das 21. Rentenanpassungsgesetz abgewickelt ist, zur dynamischen Rentenformel zurückkehren wollen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich rufe die Frage 20 des Abgeordneten Horstmeier auf:
    Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach den Bestimmungen des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes vom 27. Juni 1977 Ehefrauen von Nebenerwerbslandwirten nicht mehr in der Familienhilfe der Krankenversicherung des Ehemanns einbezogen sind, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung von Voll- und Nebenerwerbsbetrieben bezüglich des gemeinsam erwirtschafteten Einkommens in Zukunft regeln?
    Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Horstmeier, nach geltendem Recht besteht für die Ehefrau eines in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten kein Anspruch auf Familienhilfe, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 390 DM — das ist der Wert für 1978 — übersteigt. Diese durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz eingeführte Regelung gilt auch für die Ehefrau eines Nebenerwerbslandwirts, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
    Für die in der Krankenversicherung der Landwirte versicherten Vollerwerberslandwirte gilt darüber hinaus folgendes: Bei der Feststellung des Gesamteinkommens bleibt das Einkommen außer Betracht, das die Ehegatten aus dem von ihnen gemeinsam betriebenen landwirtschaftlichen Unternehmen oder aus der gemeinsamen Tätigkeit als mitarbeitende Familienangehörige erzielen. Dadurch soll erreicht werden, daß der Ertrag eines landwirtschaftlichen Unternehmens nicht mehrfach zur Beitragsleistung herangezogen wird. Das könnte eintreten, wenn auch die Tätigkeit der mitarbeitenden Ehefrau in dem landwirtschaftlichen Unternehmen bei der Ermittlung des Gesamteinkommens berücksichtigt würde. Handelt es sich um einen Nebenerwerbslandwirt, der in der Regel nicht in der Krankenversicherung der Landwirte versichert ist, so werden für die Ermittlung des Gesamteinkommens die Einkünfte aus einem gemeinsam geführten landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb wie auch aus jeder anderen gemeinsamen Erwerbstätigkeit grundsätzlich beiden Ehegatten zur Hälfte zugerechnet. Es ist bekannt, daß die Krankenkassen im Einzelfall unterschiedlich verfahren und teilweise die Ehegatten entscheiden lassen, wem die Einkünfte zugerechnet werden sollen, zumal wenn die Tätigkeit beider Ehegatten im Betrieb erhebliche Unterschiede aufweist.
    Ich halte die geltende Regelung für ausreichend, denn sie berücksichtigt ausreichend die Sonderverhältnisse in der Krankenversicherung der Landwirte, die sich allerdings nicht auf die allgemeine Krankenversicherung übertragen lassen.