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ID0807006500

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8070

  • date_rangeDatum: 27. Januar 1978

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/70 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 70. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 5515 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 5515 A Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1978 (Haushaltsgesetz 1978) — Drucksachen 8/950, 8/1285, 8/1361 bis 8/1388 — Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung — Drucksache 8/1481 — Windelen CDU/CSU . . . . .5517 A Löffler SPD 5522 D Hoppe FDP 5527 C Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 5530 C Strauß CDU/CSU 5537 B Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 5544 B Matthöfer, Bundesminister BMFT . . .5548 D Geisenhofer CDU/CSU . . . . . . . 5550 C Gansel SPD 5551 B Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . . 5552 A Müntefering SPD 5552 C Ravens, Bundesminister BMBau 5553 A Präsident Carstens 5537 A, 5548 D Namentliche Abstimmung . . 5553 C, 5554 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes — Drucksache 8/1478 — 5553 D Nächste Sitzung 5555 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 555T A Anlage 2 Eindämmung des Zustroms der Asylanten in Berlin durch außenpolitische Maßnahmen SchrAnfr B3 13.01.78 Drs 08/1417 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 555T A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Anlage 3 Vermittlung von Praktikumsplätzen an ausländische Studierwillige SchrAnfr B4 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Holtz SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5557* C Anlage 4 Aktivitäten des jugoslawischen Geheimdienstes in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B5 13.01.78 Drs 08/1417 Röhner CDU/CSU SchrAnfr B6 13.01.78 Drs 08/1417 Röhner CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5558* A Anlage 5 Schutz deutscher Bürger vor sogenannten Privatentscheidungen der thailändischen Botschaft SchrAnfr B7 13.01.78 Drs 08/1417 Seefeld SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5558* B Anlage 6 Veröffentlichung der Vorlagen der amerikanischen Commission on Security and Cooperation in Europe im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über die Belgrader KSZE- Nachfolgekonferenz SchrAnfr B8 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5558* B Anlage 7 Berücksichtigung der politischen Funktion von Gästen bei Einladungen zu gesellschaftlichen Veranstaltungen durch deutsche Botschafter SchrAnfr B9 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B10 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5558* D Anlage 8 Bewertung des Spionagefalles Helge Berger durch Staatsminister Dr. von Dohnanyi SchrAnfr B11 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B12 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5559* A Anläge 9 Vorgänge um den früheren Leiter des Goethe-Instituts in San Francisco SchrAnfr B13 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5559* C Anlage 10 Rückschlüsse aus den Außerungen von Staatsminister Wischnewski über den bevorstehenden Breschnew-Besuch auf die Aufnahme einer Berlinformel in bisher blockierte Abkommen mit Ostblockstaaten, Verwendung der Bezeichnung „BRD" durch Staatsminister Wischnewski in dem Interview mit der Moskauer Zeitschrift „Neue Zeit" SchrAnfr B14 13.01.78 Drs 08/1417 Daweke CDU/CSU SchrAnfr B15 13.01.78 Drs 08/1417 Daweke CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5560* A Anlage 11 Maßnahmen und Aufwendungen zur Gewährung konsularischen Schutzes im Fall des Söldnerführers Steiner und Eichmanns SchrAnfr B16 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AK 5560* B Anlage 12 Wiedergutmachung für die Konfiskation privaten Vermögens deutscher Heimatvertriebener durch die das Unrecht verursachenden Staaten SchrAnfr B67 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5561* A Anlage 13 Seit Dezember 1977 erschienene Zeitungsanzeigen der Bundesregierung sowie Höhe der für sie bereitgestellten Mittel SchrAnfr 1 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr 2 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 5561* B Anlage 14 Verzicht der Bundesrepublik Deutschland auf Androhung und Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele; Ausführungen des Bundesministers für in- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 III nerdeutsche Beziehungen im Bulletin der Bundesregierung zum Gewaltverzicht SchrAnfr 3 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr 4 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5561* D Anlage 15 Interpretation des Viermächteabkommens über Berlin nach der Gemeinsamen Bukarester Erklärung vom 7. Januar 1978 SchrAnfr 5 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5562* B Anlage 16 Zahl der in Rumänien lebenden ausreisewilligen Deutschen SchrAnfr 6 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5562* C Anlage 17 Beurteilung der Tätigkeit der für den Nahost-Bereich zuständigen Beamten des Auswärtigen Dienstes SchrAnfr 7 20.01.78 Drs 08/1437 Möllemann FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5562* D Anlage 18 Hilfe der Bundesregierung und der deutschen Botschaft in Warschau für das zu hohen Freiheitsstrafen verurteilte Ehepaar Preiß SchrAnfr 8 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAnfr 9 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5563* A Anlage 19 Vorlage des Berichts der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes SchrAnfr 10 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5563* B Anlage 20 Personalkontingent der Bundesrepublik Deutschland bei der EG SchrAnfr 11 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5564* A Anlage 21 Verschärfung der bulgarischen Einreisebestimmungen SchrAnfr 12 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5564* C Anlage 22 Verwirklichung der kulturellen, menschlichen, personalen und Gruppenrechte der Deutschen in den Gebieten östlich von Oder und Neiße SchrAnfr 13 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr 14 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr 15 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr 16 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5565* A Anlage 23 Äußerung des Bundeskanzlers über die Achtung der Menschenrechte in Rumänien SchrAnfr 17 20.01.78 Drs 08/1437 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5565* D Anlage 24 Schwierigkeiten beim Vollzug des Fluglärmgesetzes SchrAnfr 18 20.01.78 Drs 08/1437 Spilker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 5566* A Anlage 25 Einbürgerungsbestimmungen für ausländische Arbeitnehmer SchrAnfr 19 20.01.78 Drs 08/1437 Krockert SPD SchrAnfr 20 20.01.78 Drs 08/1437 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . 5566* B Anlage 26 Novellierung des Atomgesetzes hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Leichtwasserreaktoren und Reaktoren der fortgeschrittenen Linien HTR und SBR SchrAnfr 21 20.01.78 Drs 08/1437 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr 22 20.01.78 Drs 08/1437 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 5567* B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Anlage 27 Alarmpläne der Bundesländer für den Fall terroristischer Anschläge SchrAnfr 23 20.01.78 Drs 08/1437 Pensky SPD SchrAnfr 24 20.01.78 Drs 08/1437 Pensky SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 5567* D Anlage 28 Befassung der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung e. V. mit der Erforschung der Ursachen des Terrorismus SchrAnfr 25 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Althammer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 5568* B Anlage 29 Umweltschutzauflagen beim Bau neuer Kohlekraftwerke SchrAnfr 26 20.01.78 Drs 08/1437 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAnfr 27 20.01.78 Drs 08/1437 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 5568* C Anlage 30 Leistungsfördernde Maßnahmen im Hochleistungssport SchrAnfr 28 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 5569* A Anlage 31 Vermehrtes Auftreten tödlicher Krebsfälle in der Plutoniumanlage der USA in Hanford SchrAnfr 29 20.01.78 Drs 08/1437 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 5569* B Anlage 32 Förderung der Modellvorhaben der Müllbeseitigung und Müllverwertung als Recycling-Anlagen SchrAnfr 30 20.01.78 Drs 08/1437 Biechele CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 5569* C Anlage 33 Finanzmittel aus dem „Programm für Zukunftsinvestitionen" für 1978 für Projekte der Abwasserreinigung am Bodensee SchrAnfr 31 20.01.78 Drs 08/1437 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 5570* A Anlage 34 Bau des von der RWE in Remerschen/ Luxemburg geplanten Kernkraftwerks sowie Aufnahme der dort anfallenden radioaktiven Abfälle durch die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 32 20.01.78 Drs 08/1437 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 5570* C Anlage 35 Einflußnahme des Bundeskanzlers auf die Besetzung des Postens des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Wolfgang Zeidler SchrAnfr 33 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 5571* A Anlage 36 Verweigerung der Einreise des amerikanischen Staatsbürgers Philip Agee in die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 34 20.01.78 Drs 08/1437 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 5571 * B Anlage 37 Verstöße des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Nollau, gegen Verschwiegenheits- und Loyalitätspflichten SchrAnfr 35 20.01.78 Drs 08/1437 Spranger CDU/CSU SchrAnfr 36 20.01.78 Drs 08/1437 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 5571 * C Anlage 38 Stand der Vorarbeiten für die Unterhaltsrechtsreform SchrAnfr 37 20.01.78 Drs 08/1437 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 5571* D Anlage 39 Zahl der seit 1969 verabschiedeten Gesetze und Rechtsverordnungen sowie Zahl der Fälle, in denen der Bundesrat die erforderliche Zustimmung verweigert hat SchrAnfr 38 20.01.78 Drs 08/1437 Gansel SPD SchrAnfr 39 20.01.78 Drs 08/1437 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 5572* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 V Anlage 40 Vorlage des Entwurfs eines Transplantationsgesetzes SchrAnfr 40 20.01.78 Drs 08/1437 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 5573* A Anlage 41 Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen ehemalige ASTA-Angehörige oder Mitglieder von Studentenparlamenten wegen finanzieller Aufwendungen zur Wahrnehmung des allgemeinpolitischen Mandats SchrAnfr 41 20.01.78 Drs 08/1437 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 5573* B Anlage 42 Auslegung des Einkommensteuergesetzes in den Fassungen von 1974 und 1975 hinsichtlich der Vorsorgeaufwendungen SchrAnfr 42 20.01.78 Drs 08/1437 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr 43 20.01.78 Drs 08/1437 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 5573* C Anlage 43 Energieeinsparung durch Erhöhung der Heizölsteuer oder durch Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen SchrAnfr 44 20.01.78 Drs 08/1437 Frau Pack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5574* A Anlage 44 Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Bürgerinitiativen gegen Atomkraftwerke SchrAnfr 45 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 5574* B Anlage 45 Abschaffung bzw. Ermäßigung der Mehrwertsteuer im Gebrauchtwagenhandel SchrAnfr 46 20.01.78 Drs 08/1437 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 5574* D Anlage 46 Absetzung der Kosten für Anlagen zur Nutzung der Solarenergie nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes SchrAnfr 47 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr 48 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 5575* A Anlage 47 Stützungsmaßnahmen für deutschen Kornbranntwein im Wettbewerb mit britischem Getreidealkohol SchrAnfr 49 20.01.78 Drs 08/1437 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5575* C Anlage 48 Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Bürgerinitiativen gegen den Bau von Kernkraftwerken SchrAnfr 50 20.01.78 Drs 08/1437 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr 51 20.01.78 Drs 08/1437 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr 52 20.01.78 Drs 08/1437 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 5576* A Anlage 49 Stärkere steuerliche Belastung bzw. Entlastung von Zigaretten mit hohem bzw. geringem Teer- und Nikotingehalt SchrAnfr 53 20.01.78 Drs 08/1437 Amling SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 5576* C Anlage 50 Zahl der wegen anderer Einkünfte zur Einkommensteuer herangezogenen Rentner bzw. Altersruhegeldbezieher; Höhe des auf die Rentenanteile entfallenden Steueraufkommens SchrAnfr 54 20.01.78 Drs 08/1437 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr 55 20.01.78 Drs 08/1437 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 5577* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Anlage 51 Auswirkungen der französischen Preisfestlegungen für Bier auf die Bierexporte nach Frankreich SchrAnfr 56 20.01.78 Drs 08/1437 Engelhard FDP SchrAnfr 57 20.01.78 Drs 08/1437 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 557T B Anlage 52 Förderung der Rationalisierungsberatung in freien Berufen SchrAnfr 58 20.0128 Drs 08/1437 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5577* C Anlage 53 Drosselung der Importe von Stahl und Drittlandkohle SchrAnfr 59 20.01.78 Drs 08/1437 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAnfr 60 20.01.78 Drs 08/1437 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5578* A Anlage 54 Öffentliche Kontrolle privater Sicherheitsdienste SchrAnfr 61 20.01.78 Drs 08/1437 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5578* D Anlage 55 Zusage einer Bürgschaft von 700 Millionen DM an Rumänien durch den Bundeskanzler SchrAnfr 62 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 5579* A Anlage 56 Gefährdung der Existenz mittelständischer Betriebe des Brennstoffhandels durch die Erhöhung der Heizölpreise SchrAnfr 63 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . , . 5579* B Anlage 57 Energie-, insbesondere Erdgasimportbedarf der westeuropäischen Länder von der zweiten Hälfte der 80er Jahre an bis zum Jahr 2000 SchrAnfr 64 20.01.78 Drs 08/1437 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr 65 20.01.78 Drs 08/1437 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5579* C Anlage 58 Vergütung der Gutachter des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung SchrAnfr 66 20.01.78 Drs 08/1437 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5580* A Anlage 59 Atomstrompreis; Ermittlung der Beträge für die noch nicht erprobten Technologien für Wiederaufbereitung und Entsorgung SchrAnfr 67 20.01.78 Drs 08/1437 Walther SPD SchrAnfr 68 20.01.78 Drs 08/1437 Walther SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5580* B Anlage 60 Beschlüsse des Europäischen Rats über die Fortführung des Europäischen Regionalfonds SchrAnfr 69 20.01.78 Drs 08/1437 Männing SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5580* D Anlage 61 Funktionsabgrenzung des Selbstbedienungsgroßhandels zum Einzelhandel unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten SchrAnfr 7020.01.78 Drs 08/1437 Angermeyer FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5580* D Anlage 62 Erhöhung des Kohlepreises im Jahr 1978 SchrAnfr 71 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5581* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 VII Anlage 63 Einführung eines zweiten Ferienblocks zwischen Herbst und Frühjahrsanfang SchrAnfr 72 20.01.78 Drs 08/1437 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5581* D Anlage 64 Haltung des Bundeskanzlers zu Empfehlungen des Sachverständigenrats für die Tarifrunde im Jahr 1978; Umstrukturierung der Konzertierten Aktion SchrAnfr 73 20.01.78 Drs 08/1437 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr 74 20.01.8 Drs 08/1437 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr 75 20.01.78 Drs 08/1437 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr 76 20.01.78 Drs 08/1437 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5582* B Anlage 65 Förderung des Zonenrandgebiets zur Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen SchrAnfr 77 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5582* D Anlage 66 Nutzen kleiner und mittlerer Werften aus der Lieferbindung für Schiffsbauten bei Kapitalhilfemaßnahmen der Entwicklungspolitik SchrAnfr 78 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr 79 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 5583* B Anlage 67 Auswirkungen der Verfügung der französischen Regierung über Höchstpreise für Bier auf den Export deutscher Flaschen- und Fatibiere nach Frankreich SchrAnfr 80 20.01.78 Drs 08/1437 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr 81 20.01.78 Drs 08/1437 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5583* C Anlage 68 Gefährdung der Existenz eines großen Teils der deutschen Kutterflotte durch Ausdehnung der DDR-Fischereizone in der Ostsee SchrAnfr 82 20.01.78 Drs 08/1437 Carstens (Fehmarn) CDU/CSU SchrAnfr 83 20.01.78 Drs 08/1437 Carstens (Fehmarn) CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 5583* D Anlage 69 Förderungspolitik für landwirtschaftliche Neben- und Zuerwerbsbetriebe im Hinblick auf die im Jahr 1975/76 von den Haupterwerbsbetrieben erzielten Verkaufserlöse aus der Bewirtschaftung von rund 86 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche SchrAnfr 84 20.01.78 Drs 08/1437 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAnfr 85 20.01.78 Drs 08/1437 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 5584* B Anlage 70 Ausdehnung der Fischereigrenzen der DDR in der Ostsee; Schaffung einer EG-Fischereiregelung zur Verhandlung mit Drittländern über den Tausch von Fangquoten SchrAnfr 86 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAnfr 87 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 5584* D Anlage 71 Konsequenzen für die Stellung des deutschen Weinbaus im gemeinsamen Agrarmarkt für den Fall des EG-Beitritts von Griechenland, Portugal und Spanien SchrAnfr 88 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 5585* B Anlage 72 Energieeinsparung und Umweltschutz durch die Verwendung von Bodensera zur Bodenbehandlung und -düngung SchrAnfr 89 20.01.78 Drs 08/1437 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 5585* D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Anlage 73 Bereitstellung von Bundesmitteln zur Bekämpfung der Feldmäuseplage SchrAnfr 90 20.01.78 Drs 08/1437 Lagershausen CDU/CSU SchrAnfr 91 20.01.78 Drs 08/1437 Lagershausen CDU/CSU SchrAnfr 92 20.01.78 Drs 08/1437 Lagershausen CDU/CSU SchrAnfr 93 20.01.78 Drs 08/1437 Lagershausen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 5586* A Anlage 74 Einschränkung der Selbstverwaltungsbefugnisse und Eingriffe in die Personalpolitik der Bundesanstalt für Arbeit durch die im Haushaltsgenehmigungsschreiben vom 1. Dezember 1977 gemachten Auflagen SchrAnfr 94 20.01.78 Drs 08/1437 Müller- (Remscheid) CDU/CSU SchrAnfr 95 20,01.768 Drs 08/1437 Müller (Remscheid) CDU/CSU SchrAnfr 96 20.01.78 Drs 08/1437 Müller (Remscheid) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5586* C Anlage 75 Lockerung des Anwerbungsstopps für ausländische Arbeitnehmer für Arbeitsplätze im Hotel- und Gaststättengewerbe SchrAnfr 97 20.01.78 Drs 08/1437 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAnfr 98 20.01.78 Drs 08/1437 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 5586* D Anlage 76 Träger der Kasten für die ärztliche Behandlung der drei Millionen fettleibigen Kinder in der Bundesrepublik Deutschland und Höhe des von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragenden Anteils SchrAnfr 99 20.01.78 Drs 08/1437 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr 100 20.01.78 Drs 08/1437 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 5587* B Anlage 77 Unentgeltliche Beförderung geistig Behinderter im öffentlichen Personennahverkehr SchrAnfr 101 20.01.78 Drs 08/1437 Reuschenbach SPD SchrAnfr 102 20.01.78 Drs 08/1437 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5588* A Anlage 78 Auslegung der Bestimmung des § 9 Abs. i Nr. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes über das Verbot der Beschäftigung von Jugendlichen an Berufsschultagen SchrAnfr 103 20.01.78 Drs 08/1437 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5588* B Anlage 79 Deckung der in den kommenden Jahren zu erwartenden Fehlbeträge in der Renten- und Arbeitslosenversicherung SchrAnfr 104 20.01.78 Drs 08/1437 Kraus CDU/CSU SchrAnfr 105 20.01.78 Drs 08/1437 Kraus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5588* D Anlage 80 Mehrausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung durch die 1972 erfolgte Vorziehung des Rentenanpassungstermins SchrAnfr 106 20.01.78 Drs 08/1437 Cronenberg FDP SchrAnfr 107 20.01.78 Drs 08/1437 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5589' A Anlage 81 Höhe der von verschiedenen Ortskrankenkassen erhobenen Beiträge für Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge SchrAnfr 108 20.01.78 Drs 08/1437 Kraus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5589* C Anlage 82 Ergebnisse der Prognos-Untersuchung über die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und Auswirkungen einer solchen Entwicklung auf das Finanzsystem der gesetzlichen Rentenversicherung SchrAnfr 109 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAnfr 110 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5589* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 IX Anlage 83 Intensivere Arbeitsvermittlung durch Besetzung der angekündigten 1 600 neuen Stellen bei der Arbeitsverwaltung SchrAnfr 111 20.01.78 Drs 08/1437 Walther SPD SchrAnfr 112 2Ò.01.78 Drs 08/1437 Walther SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5590* C Anlage 84 Zahl der ehemaligen teilzeitbeschäftigten, jetzt arbeitslosen Schwerbehinderten SchrAnfr 113 20.01.78 Drs 08/1437 Burger CDU/CSU SchrAnfr 114 20.01.78 Drs 08/1437 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5590* D Anlage 85 Entwicklung der Ausgaben der Knappschaftsversicherung und der staatlichen Zuwendungen hierzu in den Jahren 1970 bis 1977 SchrAnfr 115 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5591* A Anlage 86 Schaffung einer zusätzlichen steuerfreien Altersversorgung für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung SchrAnfr 116 20.01.78 Drs 08/1437 . Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 5591* B Anlage 87 Geringere Bewertung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bei der späteren Rentenleistung SchrAnfr 117 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5591* C Anlage 88 Negative Auswirkungen der Anhebung des Weihnachtsfreibetrags und der übrigen Steuerentlastungsmaßnahmen für Arbeitnehmer mit Nettolohnvereinbarung auf die spätere Rentenleistung SchrAnfr 118 20.01.78 Drs 08/1437 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5591* D Anlage 89 Berücksichtigung der Vorkenntnisse und des schulischen Ausbildungsstandes bei der Einrichtung von Sprachlehrgängen für Ausländer SchrAnfr 119 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5592* C Anlage 90 Entwicklung der Arbeitslosigkeit von Universitäts- und Fachhochschulabsolventen in den letzten Jahren SchrAnfr 120 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5592* D Anlage 91 Berufsbild des „Industriemechanikers" in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 121 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5593*B Anlage 92 Koordination der Arbeitsvermittlung zwischen benachbarten Arbeitsämtern SchrAnfr 122 20.01.78 Drs 08/1437 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5593* C Anlage 93 Bereitstellung von Stellen gemäß § 10 SVG für 1977 im Bereich des Bundesarbeitsministers SchrAnfr 123 20.01.78 Drs 08/1437 Broll CDU/CSU SchrAnfr 124 20.01.78 Drs 08/1437 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5593* D Anlage 94 Forderung des IG-Metall-Vorstandsmitglieds Janzen nach einer Einheitskrankenversicherung und der Selbstverwaltung der Krankenversicherung ausschließlich durch die unmittelbar Versicherten SchrAnfr 125 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5594* B X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Anlage 95 Wettbewerbsverzerrungen im Backgewerbe durch die französische Nachtbackregelung SchrAnfr 126 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5594* C Anlage 96 Beantragung eines Schwerbehindertenausweises als Voraussetzung für die Gewährung des besonderen Freibetrags bei der Wohngeldberechnung an Behinderte SchrAnfr 127 20.01.78 Drs 08/1437 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 5596* A Anlage 97 Aussage von Bundesminister Dr. Ehrenberg zu dem Rückstand der Beamtenpensionen hinter der Versorgung der ehemaligen Behördenangestellten SchrAnfr 128 20.01.78 Drs 08/1437 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 5596* B Anlage 98 Vergabe von Forschungsaufträgen im Rahmen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens", insbesondere an die Firma METAPLAN SchrAnfr 129 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr 130 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 5596* C Anlage 99 Einführung eines Stellenvorbehalts im höheren Dienst für Zeitoffiziere, die Bundeswehrhochschulen absolviert haben SchrAnfr 131 20.01.78 Drs 08/1437 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 5598* B Anlage 100 Festlegung der Lärmschutzbereiche für die Militärflugplätze Brüggen und Wildenrath durch Rechtsverordnung SchrAnfr 132 20.01.78 Drs 08/1437 Stahl (Kempen) SPD SchrAnfr 133 20.01.78 Drs 08/1437 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 5598* D Anlage 101 Neubau des Dienstgebäudes für das militärgeographische Amt in Euskirchen SchrAnfr 134 20.01.78 Drs 08/1437. Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 5599* A Anlage 102 Errichtung eines Panzerfaustschießstands auf dem Truppenübungsplatz Boostedt SchrAnfr 135 20.01.78 Drs 08/1437 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr 136 20.01.78 Drs 08/1437 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 5599* B Anlage 103 Erlaß der Prüfungsordnung für den Sachkundenachweis zum Handel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln SchrAnfr 137 20.01.78 Drs 08/1437 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5599* D Anlage 104 Errichtung von Spezialbehandlungszentren für schwere Verbrennungen SchrAnfr 138 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5600* A Anlage 105 Vergabe eines Forschungsauftrags zur Bewertung der Behandlung mit Frisch- oder Trockenzellen und Ausschließung von Gesundheitsschäden SchrAnfr 139 20.01.78 Drs 08/1437 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5600* B Anlage 106 Durchführung einer Antiraucheraktion; Gesundheitsgefährdung durch den Farbstoff Tartrazin SchrAnfr 140 20.01.78 Drs 08/1437 Amling SPD SchrAnfr 141 20.01.78 Drs 08/1437 Amling SPD SchrAnfr 142 20.01.78 Drs 08/1437 Amling SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 5600* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 XI Anlage 107 Verbesserung der vorbeugenden Maßnah- men und der ärztlichen Ausbildung in der Kinderheilkunde SchrAnfr 143 20.0138 Drs 08/1437 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr 144 20.01.78 Drs 08/1437 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5601* C Anlage 108 Herabsetzung der Toleranzgrenze für krebserregende Aflatoxine in Lebensmitteln SchrAnfr 145 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5602* B Anlage 109 Zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Gründen des Lärmschutzes SchrAnfr 146 20.01.78 Drs 08/1437 Engelhard FDP SchrAnfr 147 20.01.78 Drs 08/1437 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 5602* C Anlage 110 Erfahrungen mit der Regelung des § 42 Abs. 6 Nr. 1 d der Straßenverkehrs-Ordnung SchrAnfr 148 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 5602* D Anlage 111 Stand der Planungen für die „Osttangente" Mönchengladbach SchrAnfr 149 20.01.78 Drs 08/1437 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 5603* A Anlage 112 Verweigerung der Verkehrs- und Landerechte für eine deutsche Ferienfluggesellschaft durch thailändische Behörden SchrAnfr 150 20.01.78 Drs 08/1437 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 5603* B Anlage 113 Heraufsetzung der Mindestprofiltiefe bei Autoreifen auf 2 mm zur Erhöhung der Verkehrssicherheit SchrAnfr 151 20.01.78 Drs 08/1437 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 5603* C Anlage 114 Einführung eines Sehtests für Führerscheininhaber ab 60 Jahren SchrAnfr 152 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 5603* D Anlage 115 Lage der privaten Eisenbahngesellschaften und Übertragung ihres Erfolgsrezepts auf die Deutsche Bundesbahn SchrAnfr 153 20.01.78 Drs 08/1437 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr 154 20.01.78 Drs 08/1437 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 5604* B Anlage 116 Überprüfung der Wirtschaftlichkeitsrechnung der Bundesbahn bezüglich der südlichen Güterumgehungsbahn Hamburg und Berücksichtigung des Landschaftsschutzes bei deren Streckenführung SchrAnfr 155 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAnfr 156 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 5604* D Anlage 117 Sicherung von Bahnübergängen in geschlossenen Ortsbereichen durch automatische Vollschranken SchrAnfr 157 20.01.78 Drs 08/1437 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 5605* A Anlage 118 Stand der Verhandlungen über die Beteiligung des Bundes am Ausbau der Ingolstädter Landstraße in München SchrAnfr 158 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 5605* A XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Anlage 119 Verbesserung des Emsfahrwassers bis Papenburg SchrAnfr 159 20.01.78 Drs 08/1437 Seiters CDU/CSU SchrAnfr 160 20.01.78 Drs 08/1437 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 5605* B Anlage 120 Untersuchung der Stiftung Warentest über „Hygiene in Eisenbahnzügen" SchrAnfr 161 20.01.78 Drs 08/1437 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 5605* C Anlage 121 Bau der Ortsumgehung Firmenich–Obergartzem noch vor 1981 SchrAnfr 162 20.01.78 Drs 08/1437 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 5606* A Anlage 122 Stand der Planung für die Schnellbahntrasse im Rheintal und Funktion des Teilbahnabschnitts Karlsruhe–Freiburg i. Br.; Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes und des Landschaftsschutzes bei der Planung; Möglichkeit anderer Zugführungen im Güterverkehr zur Entlastung der Rheintalstrecke SchrAnfr 163 20.01.78 Drs 08/1437 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr 164 20.01.78 Drs 08/1437 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr 165 20.01.78 Drs 08/1437 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 5606* A Anlage 123 Erhaltung des bestehenden Verkehrsangebots der Bundesbahn im Personenverkehr auf der Strecke Wiesbaden–Diez SchrAnfr 166 20.01.78 Drs 08/1437 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 5606* C Anlage 124 Anlegung eines Geh- und Radfahrweges zwischen Achern und Sasbach, Ausbau der östlichen Umfahrtsrampe L 78/A 5 bei der Autobahnraststätte Baden-Baden für den Schwerlastverkehr SchrAnfr 167 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr 168 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 5606* D Anlage 125 Teilzeitarbeitsplätze in der Fernsprechauskunft SchrAnfr 169 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAnfr 170 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 5607* A Anlage 126 Förderung des Erwerbs von Telefonanlagen mit bis zu zehn Amtsleitungen durch Klein-und Mittelbetriebe durch Änderung einschlägiger Vorschriften der Bundespost SchrAnfr 171 20.01.78 Drs 08/1437 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 5607* B Anlage 127 Einführung des Feiertagstarifs für Telefongespräche am Bull- und Bettag SchrAnfr 172 20.01.78 Drs 08/1437 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 5607* C Anlage 128 Abiturnote als Auswahlkriterium für Bewerbungen bei der Bundespost SchrAnfr 173 20.01.78 Drs 08/1437 Milz 'CDU/CSU SchrAnfr 174 20.01.78 Drs 08/1437 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 5607* D Anlage 129 Zahl der im Postverkehr mit der DDR während der Vorweihnachtszeit verlorengegan- genen Pakete und statistische Auswertung der Verlustmeldungen SchrAnfr 175 20.01.78 Drs 08/1437 Landré CDU/CSU SchrAnfr 176 20.01.78 Drs 08/1437 Landré CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 5608* A Anlage 130 Rückführung der im Besitz der ehemaligen Reichspost befindlichen berühmtesten Briefmarken der Welt in die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 177 20.01.78 Drs 08/1437 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 5608* B Anlage 131 Ausdehnung der Beschäftigungsgarantie der Bundespost auf die Deutsche FernkabelGesellschaft Rastatt SchrAnfr 178 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 5608* C Anlage 132 Verwendbarkeit von 1 DM-, 50 Pf- und 10 Pf-Münzen und des Rückrufs durch Angabe der Telefonnummer in neu zu installierenden öffentlichen Fernsprechautomaten mit Tastatur SchrAnfr 179 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAnfr 180 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 5608* D Anlage 133 Zusammenhang von Krebserkrankungen und der Lage eines Gebäudes im Einzugsbereich schädlicher Wasser- oder Erdstrahlen SchrAnfr 181 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 5609* B Anlage 134 Nachprüfbarkeit der Berechtigung der Kostenmiete und nachträglicher Mieterhöhungen bei Sozialwohnungen SchrAnfr 182 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 5609* C Anlage 135 Mieterhöhung für Bundesbedienstetenwohnungen ab 1. Januar 1978 SchrAnfr 183 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAnfr 184 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5609* D Anlage 136 Anspruch auf Wohngeld für Studenten ohne BAföG-Leistungen SchrAnfr 185 20.01.78 Drs 08/1437 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 5610* A Anlage 137 Anteil der 1977 genehmigten Anträge nach dem Wohnungsmodernisierungsprogramm sowie Umschichtung nicht abgerufener Mit- tel auf die Länder SchrAnfr 186 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr 187 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 5610* B. Anlage 138 Vermeidung von Vermögensverlagerungen zu Lasten der Mieter durch Änderung der Bestimmungen für die Gestaltung der Mieten im sozialen Wohnungsbau SchrAnfr 188 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 5610* D Anlage 139 Dokumentation über die Berichterstattung der Presse in der DDR und über die von der DDR finanzierte kommunistische Presse in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 189 20.01.78 Drs 08/1437 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5611* B Anlage 140 Vorwürfe der DDR-Regierung gegen Bundesinstitute in Berlin (West) SchrAnfr 190 20.01.78 Drs 08/1437 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5611* B XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Anlage 141 Praxis der DDR gegenüber kritischen Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 191 20.01.78 Drs 08/1437 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5611* C Anlage 142 Belastung der Beziehungen zur Regierung der DDR durch die Schließung des Spiegelbüros SchrAnfr 192 20.01.78 Drs 08/1437 Straßmeir CDU/CSU SchrAnfr 193 20.01.78 Drs 08/1437 Straßmeir CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5612* A Anlage 143 Überwachung der Gespräche bundesdeutscher Häftlinge in DDR-Strafanstalten mit Mitarbeitern der Ständigen Vertretung in Berlin (Ost) sowie Mißhandlung bundesdeutscher Häftlinge in DDR-Strafanstalten SchrAnfr 194 20.01.78 Drs 08/1437 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr 195 20.01.78 Drs 08/1437 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr 196 20.01.78 Drs 08/1437 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5612* B Anlage 144 Sprachregelung bei Verlautbarungen über Verhandlungen mit der Regierung in Berlin (Ost) SchrAnfr 197 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB .. . 5612* D Anlage 145 Nichtbestehen inhaltlicher Beschränkungen für Fraktionssitzungen in Berlin SchrAnfr 198 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5612* D Anlage 146 Angabe der Nummern der Reisepässe und der Personalausweise bei Einreisen in die DDR SchrAnfr 199 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5613* B Anlage 147 Verweigerung der Einreise in die DDR für Bundesbürger sowie Festnahmen und verschärfte Durchsuchungen durch DDR-Kontrollorgane SchrAnfr 200 20.01.78 Drs 08/1437 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAnfr 201 20.01.78 Drs 08/1437 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5613* D Anlage 148 Zahl der bundesdeutschen Benutzer der Transitwege, Zahl der Reisen in die DDR und nach Ost-Berlin, Zahl der Eintagsreisen im grenznahen Bereich und Zahl der Verweigerungen von Einreisen in die DDR, Festnahmen und Durchsuchungen seit dem Inkrafttreten des Transitabkommens mit der DDR am 3. Juni 1972 SchrAnfr 202 20.01.78 Drs 08/1437 Wohlrabe CDU/CSU SchrAnfr 203 20.01.78 Drs 08/1437 Wohlrabe CDU/CSU SchrAnfr 204 20.01.78 Drs 08/1437 Wohlrabe CDU/CSU SchrAnfr 205 20.01.78 Drs 08/1437 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5614* D Anlage 149 Bisher aufgewendete Mittel für den Bau des Spacelab SchrAnfr 206 20.01.78 Drs 08/1437 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr 207 20.01.78 Drs 08/1437 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 5616* B Die Fragen 208 und 209 — Drucksache 8/1437 vom 20. 01. 78 — des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) sind vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 150 Entscheidung über die Vergabe der im Forschungshaushalt 1978 veranschlagten Mittel für die Vertragsforschung SchrAnfr 210 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 5616* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 XV Anlage 151 Vergabe von Mitteln für die Vertragsforschung SchrAnfr 211 20.01.78 Drs 08/1437 Broll CDU/CSU SchrAnfr 212 20.01.78 Drs 08/1437 Broll CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 5617* A Anlage 152 Unterrichtung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer durch qualifizierte Lehrer SchrAnfr 213 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Staudt SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 5617* C Anlage 153 Bundeseinheitliche Bestimmungen bei der Studienzulassung von Leistungssportlern in Numerus-clausus-Fächern SchrAnfr 214 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr 215 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 5618* C Anlage 154 Vorlage der Novelle zur Ausbildungsförderung SchrAnfr 216 20.01.78 Drs 08/1437 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 5619* A Anlage 155 Erstattung der Kosten für Druck und Versand der Publikation „Bundesrundbrief" der entwicklungspolitischen Aktionsgruppen durch die Bundesregierung SchrAnfr 217 20.01.78 Drs 08/1437 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 5619* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5515 70. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5557* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 27. 1. Dr. Bangemann * 27. 1. Ertl 27. 1. Klinker * 27. 1. Dr. Kraske 27. 1. Frau Krone-Appuhn 27. 1. Offergeld 27. 1. Dr. Todenhöfer 24. 2. Baron von Wrangel 27. 1. Anlage 2 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 3): Ist die Bundesregierung der Aufforderung des Senats von Berlin, außenpolitisch tätig zu werden, um den Zustrom der Asylanten einzudämmen, nachgekommen? Nachdem im Jahre 1975 die Zahl der Asylbewerber aus Pakistan erstmals sprunghaft zugenommen 9 hat, hat die Bundesregierung bereits am 24. Juni 1976 im Einvernehmen mit der Regierung von Pakistan die Sichtvermerkspflicht auf der Basis der Gegenseitigkeit eingeführt. Die deutschen Auslandsvertretungen sind im Hinblick auf die Erteilung von Sichtvermerken mit der Problematik besonders vertraut gemacht worden. Die Zahl der Asylbewerber aus Pakistan stagnierte daraufhin bis zum Sommer 1977. Seit dem Sommer des letzten Jahres sind mehrere tausend Asylbewerber aus Pakistan nach Berlin (West) eingereist. Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts sind dabei keine Fälle festgestellt worden, in denen zur Einreise Sichtvermerke durch unsere Auslandsvertretungen erteilt worden sind. Es handelt sich vielmehr um illegale Einreisen, da auf Grund der besonderen Lage Berlins die Möglichkeit besteht, ohne Paßkontrolle und ohne Sichtvermerk von Berlin (Ost) nach Berlin (West) einzureisen. Ein Grund für die Benutzung dieses Weges dürfte gerade in der restriktiven Behandlung pakistanischer Sichtvermerksanträge durch unsere Auslandsvertretungen zu suchen sein. In Anbetracht des neuen Zustroms der Asylbewerber nach Berlin hat das Auswärtige Amt unverzüglich Kontakte mit der Regierung von Pakistan aufgenommen. Nachdem deutsche Stellen die erforderlichen Angaben über Herkunft und Reisewege der Einreisenden gemacht haben, sind alle in Betracht kommenden Regierungen auf diplomatischem Wege eingehend über die Problematik unterrichtet und für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht gebeten worden, im Rahmen des Möglichen, insbesondere bei der Erteilung von Einreise- bzw. Durchreisesichtvermerken, zur Lösung unserer Schwierigkeiten beizutragen. Da allerdings einige osteuropäische Staaten, ebenso wie die DDR, die Durchreise der Pakistaner nach Berlin möglich machen, kann das Problem des Zustroms pakistanischer Asylbewerber nach Berlin nur durch Maßnahmen der Innenverwaltung wirksam gelöst werden. Das Auswärtige Amt steht in dieser Frage in engem Kontakt mit dem Bundesministerium des Innern und mit dem Senat von Berlin. Es wird die Innenverwaltung auch weiterhin außenpolitisch in jeder möglichen Weise unterstützen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 4): Ist der Bundesregierung bekannt, daß ausländische Studierwillige (z. T. aus Thailand) mehrfach trotz Erhalt eines Studienplatzes ihr Studium in Deutschland (Fachhochschule) nicht aufnehmen können, da es ihnen nicht gelingt, ein neunmonatiges Betriebspraktikum zu absolvieren, und denkt die Bundesregierung aus Gründen der Verhinderung nachwirkender Enttäuschung dieser Personengruppe und langfristig zunehmender wirtschaftlicher Verflechtung mit solchen Ländern daran, entweder obengenannte Voraussetzungen für diesen Personenkreis fallenzulassen oder sich gezielt darum zu bemühen, ausländischen Studenten zu Praktikumsplätzen zu verhelfen? Die Bundesregierung begrüßt das Studium von Ausländern, besonders von Angehörigen der Entwicklungsländer, an deutschen Fachhochschulen. Sie ist sich andererseits aber auch der Schwierigkeiten bewußt, die den genannten Personen die Erfüllung der Zulassungsbedingungen bereitet. Mit der Vermittlung von Praktikantenplätzen an ausländische Bewerber für Fachhochschulen sind der DAAD und die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Frankfurt sowie die örtlichen Arbeitsämter befaßt. Ihre Bemühungen, Studenten aus den Entwicklungsländern an die Industrieunternehmen zu vermitteln, wurden in letzter Zeit dadurch erschwert, daß die Industrieunternehmen infolge der Rezession sich weniger als früher bereit und in der Lage zeigten, Praktikanten aufzunehmen. Dies galt besonders für ungelernte Anfänger mit mangelhaften Deutschkenntnissen. Die zuständigen Stellen haben sich auf Bitten der Bundesregierung bereit erklärt, trotz der Schwierigkeiten ihre Bemühungen zur Vermittlung der Praktikanten fortzusetzen und zu verstärken. Die Bedingungen für die Zulassung an deutschen Fachhochschulen gehören in die Gesetzgebungskompetenz der Länder und sind damit einer unmittelbaren rechtlichen Einwirkungsmöglichkeit von Bundes wegen entzogen. Die in den einzelnen Ländern geforderten Praktika variieren zwischen 6 und 12 Monaten. Die Bundesregierung wird die Angelegenheit an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder herantragen. 5558* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Anlage 4 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 5 und 6) : Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Aktivitäten des jugoslawischen Geheimdienstes in der Bundesrepublik Deutschland vor? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, um zukünftige Übergriffe und vor allem die Entsendung von Mordkommandos" — wie „Die Welt" vom 30. Dezember 1977 berichtete — zu unterbinden? Die Bundesregierung unterrichtet die Öffentlichkeit in dem jährlich vom Bundesminister des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzbericht auch über die Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland. Soweit darüber hinaus zu einzelnen Fragen das Bedürfnis nach einer speziellen Unterrichtung besteht, sollte dies nach Auffassung der Bundesregierung in den dafür kompetenten engeren parlamentarischen Gremien geschehen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich zunächst darauf hinweisen, daß die Ermittlungen des Generalbundesanwalts noch nicht abgeschlossen sind. Die Bundesregierung hat mit der jugoslawischen Regierung Kontakt aufgenommen und klargestellt, daß sie derartige Aktivitäten auf keinen Fall dulden kann und wird. Sie geht im übrigen von der Erwartung aus, daß sich die Frage künftiger Maßnahmen nicht stellen wird. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 7) : Ist dem Auswärtigen Amt bekannt, daß Angehörige der thailändischen Botschaft sog. Privatsdieidungen vornehmen, die sowohl nach deutschem Recht im Hinblick auf Artikel 17 Abs. 1 EGBGB als auch nach thailändischem Redit im Hinblick auf Sektion 26 des thailändischen Gesetzes betreffend Gesetzeskollisionen vom 4. August 2480 (veröffentlicht am 10. März 1939) unwirksam sind, und welche Schritte werden gegebenenfalls für geeignet gehalten, deutsche Bürger vor dieser Vorgehensweise der thailändischen Botschaft zu schützen? Dem Auswärtigen Amt ist nicht bekannt, daß die thailändische Botschaft in Bonn sogenannte Privatscheidungen vornimmt. Das Auswärtige Amt wird der Angelegenheit gerne nachgehen und bittet, ihm vorher den näheren Sachverhalt mitzuteilen. Nach thailändischem Recht ist eine Ehescheidung allein durch gegenseitige schriftliche Einwilligung (Vertrag) gültig, wenn sie nach dem Recht des Heimatstaates beider Eheleute zulässig ist. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt- Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 8) : Beabsichtigt die Bundesregierung, bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit über die Belgrader KSZE-Nachfolgekonferenz die Vorlagen der amerikanischen Commission on Security and Cooperation in Europe der deutschen Öffentlidikeit zugänglich zu machen, beziehungsweise würde sie eine Veröffentlichung in geeigneter Weise unterstützen? Die Bundesregierung hat der Unterrichtung der deutschen Öffentlichkeit über die KSZE und über Vorbereitung und bisherigen Verlauf des Belgrader Folgetreffens besondere Bedeutung beigemessen. In der ausführlichen Berichterstattung und Kommentierung von Vorbereitungs- und Folgetreffen durch die deutschen Medien hat diese Öffentlichkeitsarbeit ihren Niederschlag gefunden. Die Bundesregierung beabsichtigt, die deutsche Öffentlichkeit auch uber Abschluß und Ergebnisse des nun in seine Schlußphase eintretenden KSZE- Folgetreffens umfassend zu unterrichten. Dabei wird sie alle — auch nichtdeutschen — Dokumente berücksichtigen, die hierfür von Bedeutung sind. Die „Commission on Security and Cooperation in Europe" ist eine von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unabhängige Kommission des amerikanischen Kongresses. Sie veröffentlicht Berichte über ihre „hearings", die zum Teil außerordentlich umfangreich sind. Daneben gibt es halbjährliche Berichte der amerikanischen Administration an diese Kommission, die eine Rolle in der Vorbereitung des Belgrader Folgetreffens gespielt haben. Die Bundesregierung ist gerne bereit, dazu beizutragen, daß diese amerikanische Dokumentation interessierten Stellen, insbesondere den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages, zur Verfügung gestellt wird, wenn ihre Beschaffung durch die Bibliothek oder den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages auf Schwierigkeiten stoßen sollte. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 9 und 10) : Entspricht es internationalen Gepflogenheiten, daß ein Missionschef wichtige Vertreter der Institutionen des Gastlandes zu einer gesellschaftlichen Veranstaltung einlädt, ohne deren politischen oder sonstigen Hintergrund in Betracht zu ziehen? Hält sich der Botschafter im Rahmen seiner beamtenrechtlichen Pflichten, wenn z. B. unser Botschafter in Moskau den Chef des sowjetischen KGB zu einem Empfang einlädt oder unser Botschafter in Chile den Chef des chilenischen Staatssicherheitsdienstes oder unsere Botschafter in Moskau, Santiago de Chile, Prag, Seoul und anderen Hauptstädten vergleichbare Personen? Zu Frage B 4: Es entspricht internationalen Gepflogenheiten, daß sich ein Missionschef bei der Festlegung des Kreises einzuladender Gäste von formalen Kriterien leiten läßt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen verweisen, die Herr Staatsminister von Dohnanyi in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. Dezember 1977 in Beantwortung einer Frage des Abgeordneten Dr. Corterier gemacht hat. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5559* Zu Frage B 10: Wen der Botschafter zu seinen gesellschaftlichen Veranstaltungen einlädt, ist dienstrechtlich nicht normiert. Hierüber entscheidet der Botschafter grundsätzlich selbst nach seinem pflichtgemäßen Ermessen. Dabei können vielerlei Gesichtspunkte von Interesse sein: Neben der Wahrung und Förderung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland auch die lokalen diplomatischen Gepflogenheiten. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 11 und 12) : Welchen Umständen zufolge konnte nach den Erkenntnissen des Auswärtigen Amtes im Falle der Helge Berger die „Gefahr des schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland" so abgewendet werden, daß „die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht tatsächlich bedroht worden ist", obwohl Frau Berger nach den Feststellungen der Bundesanwaltschaft „alle wesentlichen Einzelheiten" der deutsch-polnischen Verhandlungen und ihre Vorbereitungen verraten hat und „über Jahre hinweg über den gleichen Informationsstand über die deutsche Außenpolitik verfügte, wie jede deutsche Botschaft im Ausland" („FAZ" vom 29. Oktober 1977)? Waren Staatsminister Dr. von Dohnanyi bei der Beantwortung der Frage A 133 des Abgeordneten Dr. Czaja (Stenographischer Bericht über die 57. Sitzung am 23. November 1977) diese Feststellungen der Bundesanwaltschaft und die Erkenntnisse des Prozeßverlaufs bekannt, daß „der gesamte Verhandlungsspielraum Bonns verlorengegangen sein könne", Frau Berger „eine hochrangige Quelle von großer Ergiebigkeit" während der Warschauer Vertragsverhandlungen war („FAZ" vom 29. Oktober 1977), Warschau „bis ins letzte Detail über alle Absichten und Schachzüge der Bundesrepublik Deutschland im voraus informiert war" („Stuttgarter Zeitung" vom 29. Oktober 1977), und ist Staatsminister Dr. von Dohnanyi gegebenenfalls bereit, die Antwort zu korrigieren? Zu Frage B 11: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Frau Helga Berger am 2. November 1977 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 StGB) verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig; die schriftliche Urteilsbegründung liegt dem Auswärtigen Amt noch nicht vor. Das Vorliegen eines Landesverrats (§§ 93, 94 StGB) hat das Gericht jedoch in seiner mündlichen Urteilsbegründung verneint, weil Frau Berger durch ihr Verhalten die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht herbeigeführt hat. Mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist das Auswärtige Amt der Auffassung, daß Frau Helge Berger durch die Weitergabe von Informationen die Gefahr schwerer Nachteile für die Bundesrepublik Deutschland verursacht, aber die Verteidigungsfähigkeit oder äußere Machtstellung unseres Landes nicht bedroht hat. Zu Frage B 12: Der von Herrn Staatsminister von Dohnanyi in der Fragestunde am 23. November 1977 auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja gegebenen Antwort ist nichts hinzuzufügen. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 13): Waren bereits seit Jahren genügend Gründe vorhanden, mit allen Konsequenzen gegen den früheren Leiter des GoetheInstituts in San Francisco vorzugehen, und wenn ja, wer trägt nach Auffassung der Bundesregierung die Verantwortung dafür, daß der frühere Leiter des Goethe-Instituts jahrelang dort bleiben konnte, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, sicherzustellen, daß sich ein solcher Vorgang nicht wiederholt? Sie hatten bereits im 7. Deutschen Bundestag eine Frage bezüglich Herrn Dr. Vetter eingebracht, die am 4. Juni 1976 von meinem Vorgänger im Amt, Herrn Staatsminister Moersch, beantwortet worden war (Protokoll der 248. Sitzung, Drucksache des Deutschen Bundestages, Seite 17657; Anlage 1). Ihre damalige Frage bezog sich darauf, ob die in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe wegen der Versetzurig von Herrn Dr. Vetter aus San Francisco von der Bundesregierung geprüft worden seien. Herr Dr. Vetter hat auch wegen seiner durch das Goethe-Institut verfügten Versetzung den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages angerufen. Auf die Stellungnahme des Auswärtigen Amts zu dieser Petition vom 4. Oktober 1976 darf ich hinweisen. Ihre jetzige Frage beantworte ich wie folgt: Nach dem Rahmenvertrag mit dem Goethe-Institut ist bei dessen Personalentscheidungen dem Auswärtigen Amt nur in geringem Umfang ein Mitwirkungsrecht eingeräumt (Präsident, Vizepräsident, Vorstand, Abteilungsleiter für Personal und Verwaltung). Auch tatsächlich hat das Auswärtige Amt eine Mitwirkung in anderen Fragen der Personalwirtschaft bisher weder begehrt noch praktiziert. So entscheidet das Goethe-Institut insbesondere bei Versetzungen und ggf. Entlassungen von Zweigstellenleitern in eigener Verantwortung. Schwierigkeiten mit dem Leiter der Zweigstelle in San Francisco traten bei der Zentralverwaltung des Goethe-Instituts erstmals Anfang 1973 auf. Nachdem diese auf andere Weise nicht zu lösen waren, war Herrn Dr. Vetter am 5. Mai 1975 eine Änderungskündigung zugestellt worden. Wegen Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten gegen die verfügte Versetzung und Änderungskündigung (Klage vor dem Arbeitsgericht München, Berufungsverfàhren; Eingaben von zahlreichen Persönlichkeiten zugunsten von Herrn Dr. Vetter an Abgeordnete des Deutschen Bundestages, an Minister, Staatsminister; Anrufung des Petitionsausschusses) .hat er erst Mitte 1976 seine Position in San Francisco verlassen. Inzwischen hat das Goethe-Institut sein Arbeitsverhältnis mit Herrn Dr. Vetter beendet. Es liegt nicht im Interesse des Goethe-Instituts, daß sich derartige Fälle wiederholen. Das Auswärtige Amt begrüßt das in letzter Zeit verstärkt angewandte Rotationsprinzip des Goethe-Instituts bei Versetzungen von Zweigstellenleitern nach einer angemessenen Aufenthaltszeit im Gastland. Die im 5560* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Herbst 1977 realisierte Verstärkung der Zentralverwaltung ermöglicht eine intensivere Dienstaufsicht u. a. auch über die Zweigstellenleiter im Ausland. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 14 und 15) : Bedeutet die Formulierung des Staatsministers Wischnewski Im Interview mit der Moskauer Zeitschrift „Neue Zeit" (vgl. BPA-Ostinformationen vom 5. Januar 1978, S. 1), die Bedingungen dafür, daß der Besuch Breschnews in Bonn „im Interesse beider Parteien konstruktiv und positiv" verlaufe, seien derzeit günstig, daß eine Verständigung über den Wortlaut einer Berlinformel in den dadurch bisher blockierten Abkommen erzielt worden oder zumindest wahrscheinlicher geworden ist? Hat Staatsminister Wischnewski in diesem Interview, wie in dem nach Radio Moskau wiedergegebenen Auszug in den BPA- Ostinformationen vom 6. Januar 1978 abgedruckt, tatsächlich mindestens siebenmal den Ausdruck BRD" bzw. BRD-Regierung" verwendet oder hat die „Neue Zeit oder Radio Moskau den Text des Interviews insofern verfälscht? Zu Frage B 14: Die Überzeugung, die Staatsminister Wischnewski in dem Interview zum Ausdruck gebracht hat, bezog sich auf den Besuch als solchen und nicht auf konkrete Einzelfragen, die mit dem Besuch zusammenhängen. Die Bundesregierung sieht den Wert der Visite des sowjetischen Staatsoberhauptes, Generalsekretär Breschnew, in der Bundesrepublik Deutschland vor allem in dem politischen Gespräch, das es beiden Seiten ermöglicht, ihre Meinungen zu aktuellen Fragen bilateraler und internationaler Art auszutauschen. Es wäre falsch, einen Besuch darüber hinaus mit bestimmten Erwartungen zu belasten und Hoffnungen zu wecken, die nachher möglicherweise nicht erfüllt werden können. Was die offenen Abkommen anbelangt, so ist diese Frage sicher ein wichtiger Aspekt der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR. Sie sollten aber nicht zum alleinigen Maßstab für den Erfolg oder Mißerfolg des Besuchs von Generalsekretär Breschnew in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Zu Frage B 15: Staatsminister Wischnewski hat an keiner Stelle des Interviews von „BRD" bzw. „BRD-Regierung" gesprochen. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 16) : Welche Maßnahmen und Aufwendungen zur Gewährung konsularischen Schutzes wurden im Fall des Söldnerführers Steiner und Eichmanns seitens der Bundesregierung ergriffen bzw. gemacht? Herr Steiner beteiligte sich in den Jahren 1969 und 1970 an bewaffneten Aktionen südsudanesischer Widerstandsgruppen gegen die Zentralregierung des Sudan. Am 7. Oktober 1970 wurde er in Uganda inhaftiert und auf Ersuchen der Regierung des Sudan am 11. Januar 1971 an den Sudan ausgeliefert. Ein sudanesisches Militärgericht verurteilte ihn zum Tode. Die Todesstrafe wurde später auf dem Gnadenweg in eine 20jährige Freiheitsstrafe umgewandelt. Die Botschaft in Khartoum sowie andere deutsche Stellen haben sich ständig aus humanitären Gründen für seine Haftentlassung eingesetzt, die schließlich im März 1974 aus gesundheitlichen Gründen erfolgte. Für die Rückkehr nach Deutschland wurde ihm ein Darlehen in Höhe von 1 119,90 DM nach § 26 KG gewährt, das noch nicht zurückgezahlt ist. Während seiner Haft wurde Herr Steiner von unserer Botschaft in Khartoum betreut. Die Botschaft hat sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten besonders darum bemüht, daß Herr Steiner korrekt behandelt wurde, Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend waren und allgemein die Grundsätze des völkerrechtlichen Mindeststandards für Menschenrechte Beachtung fanden. Eine von Herrn Steiner angestrengte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Gewährung diplomatischen Schutzes bei der Durchsetzung seiner Schadensansprüche gegen den Sudan ist vom Verwaltungsgericht Köln durch Urteil vom 31. März 1976 rechtskräftig abgewiesen worden. Wegen seiner maßgeblichen Beteiligung an der Judenverfolgung war Eichmann vom israelischen Geheimdienst 1960 in Argentinien aufgespürt, heimlich nach Israel verbracht und dort vor Gericht gestellt worden. Er wurde zum Tode verurteilt und Anfang Juni 1962 hingerichtet. Zu dieser Zeit bestanden zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel keine diplomatischen oder konsularischen Beziehungen, auch nicht über eine Schutzmacht. Daher bestand keine Möglichkeit zur Gewährung konsularischen Schutzes. Ein Auslieferungsersuchen an Israel war nach gutachtlich geprüfter Rechtslage aussichtslos, weil kein Auslieferungsabkommen bestand und somit nach israelischem Recht eine Auslieferung zwingend verboten war. Von israelischer Seite ist mehrfach erklärt worden, daß eine Auslieferung Eichmanns nicht in Frage komme. Ein vom Prozeßbevollmächtigten Eichmanns, Rechtsanwalt Dr. Servatius, angestrengter Verwaltungsrechtsstreit gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Bezahlung der Verteidigungskosten wurde vom Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 4. April 1961 und in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 30. Oktober 1961 zurückgewiesen. An der Verhandlung gegen Eichmann hat eine Beobachterdelegation der Bundesregierung teilgenommen, die laufend über die Verhandlung berichtete. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5561* Anlage 12 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 67) Besteht ein grundsätzlicher völkerrechtlicher Unterschied in den Argumenten, die zur Verabschiedung der Resolution des Wirtschafts- und Finanzausschusses durch die UN-Vollversammlung mit der Aufforderung an Israel zur Entschädigung der arabischen Völker und Staaten für Vertreibungsverluste geführt haben einerseits und dem auf Artikel 14 des Grundgesetzes gestützten Anspruch deutscher Staatsangehöriger andererseits, daß mit ähnlichen Argumenten ihr Heimatstaat die volle Wiedergutmachung für die völkerrechtswidrige Konfiskation des privaten Vermögens deutscher Heimatvertriebener von den das Unrecht verursachenden Staaten fordert? Die von Ihnen erwähnte VN-Resolution stützt sich in der Entschädigungsfrage rechtlich vor allem darauf, daß die Wegnahme und der Entzug von Eigentum auch im Besatzungsfalle nicht ohne weiteres und schrankenlos zulässig ist. Insofern geht die im übrigen nicht unproblematische Resolution auf einen Satz des allgemeinen Völkerrechts zurück, von dessen Bestehen auch die Bundesrepublik Deutschland stets ausgegangen ist. Was Art. 14 GG angeht, so lassen sich auf diese Bestimmung, die dem deutschen Verfassungsrecht angehört, nach außen gerichtete völkerrechtliche Ansprüche nicht stützen. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 1 und 2) : Wieviel Anzeigen der Bundesregierung zu welchen Sachthemen sind seit Anfang Dezember 1977 bis jetzt in welchen Zeitungen der Bundesrepublik Deutschland erschienen? Handelt es sich um eine bundesweite oder regional begrenzte Aktion, bis wann soll sie dauern, und wie hoch sind die finanziellen Mittel, die für diese Kampagne bereitgestellt wurden? Zu Frage 1: Die Bundesregierung — Presse- und Informationsamt und Bundesministerien — hat im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit Inland seit Anfang Dezember 1977 25 Anzeigen in der überregionalen und regionalen Presse, in Fachzeitschriften, Monatszeitschriften und Wochenzeitungen zu folgenden Themen veröffentlicht: Presse- und Informationsamt: Sechs Anzeigen zu wichtigen Problemen in unserer Gesellschaft, drei Anzeigen zu den Steuersenkungen und Leistungsverbesserungen des Staates für 1978; Bundesministerien: Eine Anzeige zur Finanzpolitik, eine Anzeige zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, drei Anzeigen zur Verkehrspolitik, fünf Anzeigen zur Integration älterer Menschen in der Familie, drei Anzeigen zum Thema Freizeit und Familie, drei Anzeigen zur Entwicklungspolitik. Zu Frage 2: Bundesweit veröffentlicht wurden die Anzeigen des Presse- und Informationsamtes zu den Steuersenkungen und Leistungsverbesserungen des Staates für 1978, eine Anzeige des Bundesministeriums der Finanzen zur Finanzpolitik in einer Fachzeitschrift, eine Anzeige des Bundesministeriums für Verkehr zur Verkehrspolitik in einer Fachzeitschrift, acht Anzeigen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zu den Themen „Ältere Menschen" und „Freizeit", drei Anzeigen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Entwicklungspolitik in Fachzeitschriften. Bundesweit ohne Berücksichtigung der Länder Bayern und Schleswig-Holstein wurden die sechs Anzeigen des Presse- und Informationsamtes zu wichtigen Problemen in unserer Gesellschaft veröffentlicht; in einigen Bundesländern und Städten — ohne Berücksichtigung der Länder Bayern und Schleswig-Holstein — erschien die Anzeige des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen; in jeweils einem Medium in Bayern („Bayernkurier", „Nürnberger Nachrichten") erschienen die beiden Anzeigen des Bundesministeriums für Verkehr zur Verkehrspolitik. Bei den genannten Anzeigen der Bundesregierung zu sehr unterschiedlichen Sachthemen und für unterschiedliche Zielgruppen handelt es sich nicht um eine einheitliche Aktion. Mit Ausnahme der drei Anzeigen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, die im Januar 1978 veröffentlicht wurden, sind alle Anzeigen im Dezember 1977 erschienen. Die Kosten der-einzelnen Anzeigenaktionen und Anzeigen betrugen: Für sechs Anzeigen des Presse- und Informationsamtes zu wichtigen Problemen in unserer Gesellschaft 2,7 Millionen DM; für drei Anzeigen des Presse- und Informationsamtes zu den Steuersenkungen und Leistungsverbesserungen des Staates für 1978 1,53 Millionen DM; für eine Anzeige des Bundesministeriums der Finanzen zur Finanzpolitik 9 879 DM; für eine Anzeige des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen 256 902,55 DM; für drei Anzeigen des Bundesministeriums für Verkehr zur Verkehrspolitik 22 000 DM; für acht Anzeigen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zur Familienpolitik und Freizeit 285 254,42 DM; für drei Anzeigen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Entwicklungspolitik 87 506,20 DM. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 3 und 4) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Bundesrepublik Deutschland bereits im Deutschlandvertrag vom 23. Oktober 1954 mit den drei Westmächten auf die Androhung und Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele glaubwürdig verzichtet hat, daß diese Verpflichtung von allem Anfang an nicht nur gegenüber den westlichen Vertragspartnern, sondern universal und generell — also auch gegenüber den Mitgliedern des Warschauer Pakts, vor allem gegen- über dem anderen Teil Deutschlands — galt und daß sich alle 5562* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Bundesregierungen von 1949 bis 1969 in ihrer gesamten Politik konsequent und konkret an diesen Gewaltverzicht gehalten haben? Welchen Unterschied erkennt die Bundesrepublik Deutschland zwischen einem vertraglich erklärten und konkret verpflichtenden Gewaltverzicht einerseits und einem „konsequenten Gewaltverzicht" im Sinne der Ausführungen des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen (Bulletin der Bundesregierung vom 20. Dezember 1977) andererseits? Schon durch Artikel 26 des Grundgesetzes ist jede Bundesregierung seit 1949 verpflichtet gewesen, alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören. Auf der Londoner Neun-Mächte-Konferenz hat die Bundesregierung am 3. Oktober 1954 feierlich und formell erklärt, daß sie ihre Politik in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen gestalten werde und daß sie die in Artikel 2 dieser Charta enthaltenen Verpflichtungen annehme; anläßlich ihres Beitritts zum Nordatlantikvertrag und zum Brüsseler Vertrag erklärte sie, daß sie sich aller Maßnahmen enthalten werde, die mit dem streng defensiven Charakter dieser beiden Verträge unvereinbar sind und daß sie sich insbesondere verpflichte, alle mit anderen Staaten gegebenenfalls entstehenden Streitfragen mit friedlichen Mitteln zu lösen. In Artikel 3 des Deutschlandvertrages hat die Bundesrepublik Deutschland sich gegenüber den drei Mächten vertraglich verpflichtet, ihre Politik im Einklang mit den Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen zu halten. Es trifft zu, daß alle Bundesregierungen von 1949 bis heute sich in ihrer gesamten Politik konsequent und konkret an den bereits durch das Grundgesetz normierten Gewaltverzicht gehalten haben. Dieser Gewaltverzicht, der auf der Londoner Konferenz in Form einer feierlichen Erklärung bekräftigt und anschließend auch als vertragliche Verpflichtung in den Deutschlandvertrag aufgenommen wurde, wirkte und wirkt selbstverständlich erga omnes, war als ausdrückliche vertragliche Verpflichtung jedoch nur gegenüber den drei Mächten übernommen worden. Durch die nach 1969 abgeschlossenen Verträge wurden entsprechende vertragliche Verpflichtungen auch gegenüber der UdSSR, der Volksrepublik Polen, der CSSR und der DDR und durch unseren Beitritt zu den Vereinten Nationen schließlich gegenüber allen Mitgliedstaaten der Weltorganisation übernommen. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 5) : Hat sich seitens der Bundesregierung bezüglich der Interpretation des Viermächteabkommens über Berlin insofern eine Wandlung vollzogen, als in der Gemeinsamen Bukarester Erklärung vom 7. Januar 1978 nicht mehr von der „strikten Einhaltung und vollen Anwendung", sondern nur noch von einer „strikten Beachtung und vollen Anwendung" gesprochen wird? Die Auffassung, der Bundeskanzler habe in Rumänien eine abgeschwächte Form der deutsch-sowjetischen sogenannten Petersberger Formel von der „strikten Einhaltung und vollen Anwendung" des Viermächteabkommens akzeptiert, ist völlig unzutreffend. Die Rumänen haben, ohne den Inhalt verändern zu wollen, die Formulierung „strikte Beachtung" statt „strikte Einhaltung" nur deswegen gewünscht, um klarzustellen, daß sie selbst weder Partner des Viermächteabkommens, wie die Sowjetunion, noch Beteiligter, wie die Bundesrepublik Deutschland, sind. Unsere Position wird dadurch also nicht beeinträchtigt. Die strikte Beachtung der vollen Anwendung wurde, im Gegenteil, zum ersten Mal in einem Abschlußkommuniqué mit einem osteuropäischen Staat verankert. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 6): Wie hoch ist die Zahl der in Rumänien lebenden ausreisewilligen Deutschen, und wie lange würde es dauern, bis dieser Personenkreis in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, wenn es — wie Presseberichten zu entnehmen ist — bei jährlich 11 000 Ausreisebewilligungen bleibt? Ober die Zahl der in Rumänien lebenden ausreisewilligen Deutschen gibt es keine verläßlichen Zahlen. Nach den beim Deutschen Roten Kreuz registrierten Ausreisewünschen ist von einer Zahl von 50 000 bis 60 000 auszugehen. Hinsichtlich dieser Zahl ist zu berücksichtigen, daß möglicherweise nicht mehr alle Ausreisewünsche aktuell sind und andererseits nicht alle bestehenden Ausreisewünsche erfaßt sind. Die Bemühungen der Bundesregierung sind darauf gerichtet, die möglichst baldige Lösung der bestehenden Ausreiseanliegen zu unterstützen. Natürlich könnte man die genannten Zahlen, die dem Deutschen Roten Kreuz vorliegen, in eine Relation zu den gegenwärtigen jährlichen Ausreisezahlen setzen. Man muß sich aber darüber klar sein, daß jede derartige Rechnung mit einer Reihe von erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet bleiben müßte. Ich möchte daher auf eine solche Rechnung verzichten. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/1437 Frage 7) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tätigkeit der für den Nahost-Bereich zuständigen Beamten des Auswärtigen Dienstes, nachdem Berichte des Nahost-Korrespondenten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in letzter Zeit von einer „Palästina-Lobby” im Auswärtigen Amt sprechen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5563* Wie alle Angehörigen des Auswärtigen Amts arbeiten auch die für den Nahostbereich zuständigen Beamten im Rahmen der vom Bundesminister des Auswärtigen vorgesehenen Richtlinien. Ein wesentliches Element der deutschen Nahostpolitik ist ihre Ausgewogenheit. Dies wird auch von den Parteien des Konflikts anerkannt. Es besteht keinerlei Anlaß, daran zu zweifeln, daß die Beamten, die sich mit der Ausführung dieser Politik befassen, ihre Aufgaben loyal und unparteiisch wahrnehmen. Der Ausdruck „Lobby" ist unangebracht, weil er Parteilichkeit unterstellt. Die Beamten haben vielmehr wesentlich zur Festigung der deutschen Position im Nahen Osten beigetragen. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8%1437 Fragen 8 und 9) : Welche politischen und juristischen Möglichkeiten stehen der Bundesregierung in der Volksrepublik Polen zur Verfügung, dem in Warschau zu hohen Freiheitsstrafen verurteilten Ehepaar Preiß Hilfe und Beistand zu leisten? Hat die deutsche Botschaft in Warschau dem Ehepaar Preiß während der Untersuchungshaft und nach Übergabe der Anklageschrift juristischen Beistand leisten können und gegebenenfalls in welcher Weise? Die deutsche Botschaft Warschau hat dafür Sorge getragen, daß sowohl Frau Preiß als auch Herr Preiß von einem polnischen Anwalt vertreten werden. Da beide Angeklagte über kein Vermögen verfügen, werden die Kosten auf amtliche Mittel übernommen. Ein Vertreter der Botschaft hat beide Eheleute wiederholt in der Untersuchungshaft besucht. Dabei konnte allerdings nicht über den Tatvorwurf gesprochen werden. Die Bundesregierung wird dem Ehepaar im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen und sie vor allem konsularisch betreuen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es wurde bereits Revision eingelegt. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt- Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 10) : Wann und in welcher Weise wird die Bundesregierung über die noch nicht abschließend erledigten Empfehlungen des Berichts der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes und die neu hinzugekommenen Probleme Lösungsvorschläge, soweit die Zuständigkeit des Bundestages gegeben ist, vorlegen? Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag über den Stand der Reform des Auswärtigen Dienstes zwei Berichte (Drucksache 7/1551 — neu vom 17. Januar 1974 und Drucksache 8/1400 vom 27. Dezember 1977) erstattet. Aus diesen Berichten geht hervor, daß die meisten Empfehlungen des Berichts der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes inzwischen abschließend oder zumindest weitgehend erledigt werden konnten. Soweit es nicht möglich oder sachdienlich war, eine Empfehlung der Reformkommission zu verwirklichen (z. B. die Schließung von Kleinstbotschaften im afrikanischen und mittelamerikanischen Raum), sind die Gründe hierfür .in den vorgenannten Berichten dargelegt worden. Folgende Empfehlungen des Berichts der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes konnten leider noch nicht abschließend erledigt werden: 1. Personalreserve: Der Aufbau einer Personalreserve von rund 8 % des Stellenbestandes im höheren und gehobenen Dienst - 171 Planstellen ist durch die restriktive Haushaltspolitik der letzten Jahre unterbrochen worden. In den Haushaltsjahren 1973, 1976, 1977 und 1978 sind für diesen Zweck keine Stellen bewilligt worden; es steht daher zur Zeit nur eine Personalreserve von 54 Planstellen zur Verfügung. Diese soll in den nächsten Haushaltsjahren schrittweise vergrößert werden. Für das Haushaltsjahr 1979 wird das Auswärtige Amt 12 weitere Planstellen für die Personalreserve beantragen. 2. Ausbau des mittleren Dienstes: Auch die für den von der Reformkommission empfohlenen Ausbau des mittleren Dienstes erforderlichen Planstellen sind in den Haushaltsjahren 1973, 1976, 1977 und 1978 nicht bewilligt worden. Statt der vorgesehenen 200 Planstellen konnte der mittlere Dienst daher bisher nur um 71 Planstellen verstärkt werden. Um die Umstrukturierung fortsetzen zu können, werden in den nächsten Haushaltsjahren weitere Planstellen beantragt werden. Für das Haushaltsjahr 1979 wird das Auswärtige Amt für diesen Zweck 16 Planstellen beantragen. 3. Stellenkegel: Der Stellenkegel der Zentrale entspricht — von geringfügigen, sich aus der Besonderheit des Auswärtigen Dienstes ergebenden Ausnahmen abgesehen — dem anderer Bundesressorts. Der Auslandsstellenkegel hingegen ist merklich ungünstiger, da den Auslandsvertretungen kein ministerieller Charakter zuerkannt wird. Diese Divergenz behindert jedoch in erheblichem Maße den Personalaustausch zwischen Zentrale und Ausland. Das Auswärtige Amt bleibt bemüht, eine noch weiter gehende Annäherung des Auslandskegels an die Stellenstruktur der Zentrale zu erreichen. Einige der Probleme, die neu hinzugekommen sind oder die in den letzten Jahren schärfere Konturen angenommen haben (vergleiche Abschnitt III des zweiten Berichts des Auswärtigen Amts über den Stand der Reform des Auswärtigen Dienstes, BT-Drucksache 8/1400), sind von der Bundesregierung bereits in Angriff genommen worden. Hierzu gehört die Frage der Abgeltung materieller Belastungen als Folgen von Unruhen oder Terrorakten im Gastland. Bei den Ressortverhandlungen über die Neufassung der entsprechenden Richtlinien konnten Fortschritte erzielt werden. Den Nachteilen und Erschwernissen, die die Auslandsversetzungen im Bereich der Kindererziehung mit sich bringen, soll durch eine Verbesserung der Schul- und Kinderreisebeihilfen Rechnung getragen werden. Verhandlungen hierüber sind zwischen den beteiligten Bundesressorts in Gange. Ferner hat das Auswärtige Amt Schritte eingeleitet, um den an einer Berufsausübung interessierten Ehefrauen seiner Bediensteten die Aufnahme einer Berufstätigkeit am Auslandsdienstort zu erleichtern oder ihnen bei Rückkehr ins Inland bei der Wiedereingliederung in den Beruf behilflich zu sein. Ob durch derartige Einzelmaßnahmen des Auswärtigen Amts oder durch einvernehmliche Einzelregelungen der Ressorts befriedigende Lösungen für alle anstehenden Probleme gefunden werden können, oder ob es zweckmäßig wäre, den Lösungsbemühungen — etwa durch Berufung einer neuen Reformkommission — eine breitere Grundlage zu geben, ist weiterhin Gegenstand intensiver Überlegungen. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, daß die derzeitige Haushaltslage des Bundes kostenwirksamen Neuregelungen enge Grenzen setzt. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 11) : Warum stellt die Bundesrepublik Deutschland als der größte Beitragszahler der EG von den 10 670 EG-Bediensteten wesentlich weniger als Italien und Belgien, die zusammen die Hälfte des Personalkontingents stellen? Die Europäischen Gemeinschaften wurden bei ihrer Gründung — besonders auch mit Unterstützung der damaligen deutschen Regierung — mit personeller und organisatorischer Autonomie ausgestattet. Art. 212 EWG-Vertrag in der Fassung des Art. 24 Abs. 1 des „Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rats und einer gemeinsamen Kommission der EG" (Fusionsvertrag) ermöglichte dem Rat den Erlaß eines Beamtenstatuts, durch das ein eigenständiger europäischer öffentlicher Dienst begründet wurde. Nach Art. 27 Abs. 1 des Beamtenstatuts ist bei der Einstellung der Mitarbeiter anzustreben, sie unter den Staatsbürgern der Mitgliedstaaten auf möglichst breiter geographischer Grundlage auszuwählen, wobei jedoch kein Dienstposten den Angehörigen eines bestimmten Mitgliedstaates vorbehalten werden darf. Eine Direktive, wonach die Anzahl der Bediensteten einer Nationalität an den — im übrigen durch die eigene Finanzverfassung der EG aufgehobenen — festgelegten Beitragsanteil zu binden wäre, existiert nicht und widerspräche auch dem Wesen der Europäischen Gemeinschaft. Ich möchte außerdem hinzufügen, daß die Stellenanteile der einzelnen Nationen differenziert gesehen werden sollten, wobei auch die verschiedenen Laufbahn-Kategorien unterschiedlich beurteilt werden müssen. So ist z. B. das belgische „Personalkontingent" durch Einrechnung einer großen Anzahl von Ortskräften besonders hoch. Nach dem Stand vom 1. Juli 1977 waren von den Dienstposten der EG (Kommission, Rat und Gerichtshof) insgesamt 15,43 °/o, im höheren Dienst 20,725 °/o von Deutschen besetzt. (Das Europäische Parlament veröffentlicht keine Personaldaten und mußte ausgeklammert werden.) Berücksichtigt man die Auflage des Beamtenstatuts, die Stellenbesetzung auf möglichst breiter geographischer Grundlage durchzuführen — d. h. angemessener Personalanteil auch der kleineren Mitgliedstaaten —, so sollte man unsere personelle Repräsentanz nicht unterbewerten. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 12) : Kann die Bundesregierung die Erfahrung von Reisenden nach Bulgarien bestätigen, wonach sich die Bestimmungen für Einzelreisende über den Nachweis des Devisenpfliditumtausches verschärft haben, sowie medizinische Behandlung nicht mehr kostenfrei, sondern nur noch gegen westliche Devisen erfolgt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus dieser veränderten Lage? Dem Auswärtigen Amt ist nicht bekannt, daß sich die bulgarischen Bestimmungen für Einzelreisende über den Nachweis des Devisenumtausches verschärft haben. Die Bestimmungen, nach denen die Ein- und Ausfuhr bulgarischer Währung untersagt ist, bestehen bereits seit langem. Die Handhabung dieser Bestimmungen ist in der Praxis unterschiedlich. Die Kontrollen zur Einhaltung dieser Bestimmungen werden von Zeit zu Zeit vermehrt und genauer durchgeführt. Dies scheint in letzter Zeit der Fall zu sein. Das Auswärtige Amt hat nicht feststellen können, daß sich eine Änderung der Bestimmungen oder der Praxis über die kostenfreie medizinische Behandlung von Ausländern in Bulgarien ergeben hat. Nach bulgarischen Verordnungen aus den Jahren 1974 und 1976 wird vielmehr nach wie vor erste Hilfe zur Abwendung von Lebensgefahr kostenlos für alle Ausländer geleistet; ferner sind im Rahmen des organisierten Tourismus ambulante Behandlungen und Krankenbesuche in den Kurorten ebenfalls kostenlos; das gleiche gilt bei akuten Erkrankungen und Unfällen von Ausländern, die sich als Kongreß-, Delegations- oder Konferenzteilnehmer in Bulgarien aufhalten bzw. an sonstigen Tagungen und Sportwettkämpfen teilnehmen. Ausländer, die im Auftrag ausländischer Firmen für bulgarische Unternehmen in Bulgarien tätig sind, werden mit Ausnahme der Kosten für Medikamente frei behandelt und sind insoweit bulgarischen Staatsangehörigen gleichgestellt. Soweit für medizinische Behandlungen Honorare gefordert werden dürfen, ist unserer Botschaft in Sofia nicht bekannt, daß die Zahlung in Devisen gefordert würde. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5565* Anlage 22 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) _(Drucksache 8/1437) Fragen 13,14,15 und 16): Trifft es zu, daß beim Besuch des Bundeskanzlers in Warschau im November 1977 überhaupt keine greifbaren Fortschritte für die kulturellen, menschlichen, personalen und Gruppenrechte der Deutschen in den Gebieten östlich von Oder und Neiße in bezug auf Muttersprache, deutsche Schulen, Gottesdienste, Vereinigungen, die Gewährleistung des Gleichheitssatzes für Deutsche und die Wahrung nationaler Eigenart erreicht wurden? Kann die Bundesregierung angesichts ihrer verfassungsmäßigen Schutzpflicht und ihrer Vertragspflicht die konstante schwerwiegende Verletzung der eindeutigen und vorbehaltlosen Rechtsverpflichtungen des Artikels 27 des Menschenrechtspakts für bürgerliche und politische Rechte gegenüber den Deutschen in den Gebieten östlich von Oder und Neiße weiterhin hinnehmen, ohne mit allen international zulässigen Mitteln von der VR Polen die Erfüllung der Vertragspflichten einzufordern, oder hält sie es für rechtlich zulässig und politisch tragbar, sich — auch angesichts des Ausreiseprotokolls und der „Information" von 1970 — mit der polnischen Behauptung, es gäbe keine Deutschen, weil es sie in der Heimat nicht geben dürfe, abzufinden? Ist die Bundesregierung bereit, die deutsche Öffentlichkeit und alle verbündeten Staaten sowie die Staaten, mit denen amtliche Beziehungen bestehen, von der Versagung der Rechte auf nationale Eigenart (Artikel 27 UNO-Menschenrechtspakt) für vier Millionen Deutsche im Ostblock zu unterrichten und das Bewußtsein für deren durch mehrere weltweite Verträge gewährleistete kulturelle und sprachliche Menschenrechte ebenso nach innen wach zu erhalten wie nach außen beharrlich zu vertreten? Welche rechtlichen und politischen Gründe gestatten es der Bundesregierung, trotz der grundgesetzlichen Schutzpflicht für die Deutschen, trotz der eindeutigen Rechtsverpflichtungen aus Artikel 27 des UN-Paktes für bürgerliche und politische Rechte und entgegen der feierlichen moralisch-politischen Verpflichtung der Teilnehmerstaaten in Helsinki zum Abschluß ergänzender bilateraler Verträge zwecks Verbesserung der menschlichen Lage es abzulehnen, einerseits von der Volksrepublik Polen den Eintritt in förmliche zweiseitige Verhandlungen über Verwirklichung der sprachlichen und kulturellen Rechte der über 11/4 Millionen Deutschen in den Gebieten östlich von Oder und Neiße zu fordern und andererseits auch die bereits vorhandene kulturelle Freiheit der Polen in der Bundesrepublik Deutschland vertraglich abzusichern? Zu Frage 13: Es trifft zu, daß vom Besuch des Bundeskanzlers in Polen keine greifbaren Fortschritte in der Frage der sprachlichen und kulturellen Rechte der dort lebenden Deutschen zu erwarten waren und dementsprechend auch nicht erzielt wurden. Die Bundesregierung hat stets darauf hingewiesen, daß diese Frage nur auf längere Sicht lösbar ist. Voraussetzung hierfür ist eine weitere allgemeine Verbesserung der deutschpolnischen Beziehungen und ein Klima gegenseitigeegenseitigen Vertrauens, in dem das unselige historische Erbe nationalsozialistischer Volkstumspolitik überwunden werden kann. Hierzu hat der Besuch des Bundeskanzlers in Polen einen wichtigen Beitrag geleistet. Zu Frage 14: Ob die Bundesregierung im Interesse eines Anliegens gegenüber einem anderen Staat die Bestimmungen eines Vertrages geltend macht oder im politischen Gespräch auf die Verwirklichung dieses Anliegens hinwirkt, ist eine Frage ihres pflichtgemäßen Ermessens. Sie wägt dabei ab, welche dieser Möglichkeiten am aussichtsreichsten ist. Artikel 27 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte gewährt den Angehörigen ethnischer, religiöser oder sprachlicher Minderheiten individuell bestimmte Rechte. Eine Vertragspflicht der Bundesrepublik Deutschland der von Ihnen dargestellten Art enthält der Pakt nicht. Ich möchte darauf hinweisen, daß die Bundesregierung über die Frage der sprachlichen und kulturellen Rechte für die Deutschen in Polen mit der polnischen Regierung im Gespräch ist. Aus der Tatsache dieser Gespräche wie aus der von Ihnen genannten Information ergibt sich, daß die polnische Regierung nicht behauptet, es gäbe keine Deutschen in Polen. Zu Frage 15: Artikel 27 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte besagt: „In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen." Es trifft nicht zu, daß den Deutschen in den osteuropäischen Ländern dieses Recht grundsätzlich und generell vorenthalten wird. Vielmehr wird es in einer Reihe von Staaten im Rahmen ihrer Verfassungen berücksichtigt und auch den dort lebenden Deutschen eingeräumt, wenn auch in unterschiedlicher und nicht immer befriedigender Weise. Bekanntlich sind die Verhältnisse von Land zu Land verschieden. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dieses Thema in einer Form aufzunehmen, die nur zu fruchtloser Polemik und einer schädlichen Konfrontation führen würde. In dieser sehr schwierigen Frage, die keineswegs nur in dem von Ihnen angesprochenen Raum, sondern weltweit vielfältige Probleme aufwirft, ist Behutsamkeit geboten. Die Bundesregierung ist bestrebt, vorwiegend im internationalen Rahmen, im Einzelfall auch im bilateralen Gespräch praktische Fortschritte zu erreichen. Zu Frage 16: Die von Ihnen genannten internationalen Instrumente geben der Bundesrepublik Deutschland keine Handhabe, von der Volksrepublik Polen Verhandlungen über sprachliche und kulturelle Rechte zu verlangen. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 17) : Bedeuten die Äußerungen des Bundeskanzlers über seinen Besuch in Rumänien, auf bilateralem Gebiet seien die Erwartungen, mit denen die deutsche Delegation nach Bukarest gekommen sei, voll erfüllt worden, daß sich die rumänische Regierung künftig an die von ihr mitunterzeichnete KSZE-Schlußakte von Helsinki halten und die darin versprochene Achtung der Menschenrechte — insbesondere des Rechts auf Ausreise aus jedem Land einschließlich des eigenen — voll praktizieren wird, oder wie ist verneinendenfalls die Äußerung des Bundeskanzlers zu verstehen? 5566* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Einmal bezieht sich das Zitat ausdrücklich auf Erwartungen auf „bilateralem Gebiet". Zum anderen setzt die Schlußakte von Helsinki Ziele, auf die es gilt hinzuarbeiten. Alle Unterzeichner waren sich darüber im klaren, daß die Ziele von Helsinki nicht in einem Schritt verwirklicht werden können. Der Bundeskanzler fuhr daher mit realistischen Erwartungen nach Rumänien. Diese Erwartungen sind durch die Ergebnisse der deutsch-rumänischen Gespräche erfüllt worden. Hierauf bezieht sich die von Ihnen zitierte Äußerung des Bundeskanzlers. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 18): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts der Schwierigkeiten beim Vollzug des Fluglärmgesetzes und in Erwartung des Erfahrungsberichts der Bundesregierung über den Vollzug dieses Gesetzes die Fünf-Jahres-Frist nach § 9 Abs. 1 des Fluglärmgesetzes außer Vollzug gesetzt werden sollte, bis die Ergebnisse des Berichts Beachtung in neuen Fluglärmvorschriften finden konnten, damit betroffenen Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, eventuelle Anpassungen des Rechts an die Vollzugsprobleme abzuwarten, und wenn ja, ist sie bereit, entsprechende Initiativen zu ergreifen? Nach § 9 Abs. i Satz 3 des Fluglärmgesetzes kann der Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs geltend gemacht werden. Der erste Lärmschutzbereich ist durch die am 14. März 1974 in Kraft getretene Verordnung für den Flughafen Düsseldorf (Bundesgesetzbl. I S. 657) festgesetzt worden. Die gesetzliche Frist für die Antragsberechtigten am Flughafen Düsseldorf wird demnach am 13. März 1979 ablaufen. Für die in der Folge festgesetzten Lärmschutzbereiche wird der Fristablauf zu noch späteren Zeitpunkten eintreten. Eine Änderung der Regelung über die Antragsfrist im Sinne einer Verlängerung oder Aussetzung kann nur vom Gesetzgeber selbst getroffen werden. In Ihrem Bericht über die Erfahrungen mit dem Vollzug des Fluglärmgesetzes — auf die Antwort meines Kollegen von Schoeler zu der Frage des Kollegen Dr. Hennig am 19. Januar 1978 nehme ich Bezug (Stenogr. Bericht 8/66, Anlage 14, vom 20. Januar 1978) — wird die Bundesregierung sich auch zu der Frage äußern, in welcher Weise die Bekämpfung des Fluglärms verbessert werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch über die Antragsfristen zu entscheiden sein. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/1437 Fragen 19 und 20): Auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung muß von einem einbürgerungswilligen ausländischen Arbeitnehmer, der nicht Ehegatte einer Deutschen ist, die Beibringung eines Ausbürgerungsbescheids seines Herkunftslands verlangt werden, und nach wieviel vergeblichen Versuchen muß eine deutsche Behörde anerkennen, daß der Bewerber die Ausbürgerung ohne sein Verschulden nicht erlangt hat? Ist die Bundesregierung bereit, zugunsten von ausländischen Arbeitnehmern mit langer Aufenthaltsdauer darauf hinzuwirken, daß künftig auf Einbürgerungsbedingungen, die nicht nach §§ 8, 9 oder 13 StAG zwingend erforderlich sind, verzichtet werden kann? Zu Frage 19: Die Vermeidung von Mehrstaatigkeit ist ein international anerkannter Grundsatz, . der in der Einbürgerungspraxis der Staaten durchweg beachtet wird. Er soll verhindern, daß die Loyalität eines Bürgers zu seinem Staat durch die zusätzliche Staatsangehörigkeit zu einem anderen Staat beeinträchtigt wird und daß international privatrechtlich eine für den Bürger riskante Rechtsunsicherheit entsteht. Auf internationaler Ebene ist dieses Prinzip im Rahm en des Übereinkommens über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 (BGBl. II 1969, 1953), dem die Bundesrepublik beigetreten ist, geltendes Recht. Innerstaatlich ist dieser Grundsatz im Anwendungsbereich der am 1. Januar 1970 in Kraft getretenen Neufassung des § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes zwingende Voraussetzung einer Einbürgerung. Er ist aber auch bei Ermessenseinbürgerungen nach § 8 dieses Gesetzes regelmäßig zu beachten. Die zwischen dem Bundesminister des Innern und den Innenministern der Länder abgestimmten Grundsätze für die Einbürgerung im Ermessenswege stehen daher nicht im Widerspruch zu den genannten Paragraphen des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes. Sie konkretisieren lediglich den in § 9 manifestierten gesetzgeberischen Willen und das Interesse des Staates an einer Einschränkung mehrfacher Staatsangehörigkeit. Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit schließt allerdings nicht aus, daß in besonders gelagerten Fällen Mehrstaatigkeit hingenommen wird. Das gilt vor allem dann, wenn der Heimatstaat die Entlassung von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder wenn nachgewiesen ist, daß trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen über einen Zeitraum von zwei Jahren eine Entlassung nicht erreicht werden konnte. Nach diesen Grundsätzen wird in der Einbürgerungspraxis ständig verfahren. Zu Frage 20: Das deutsche Einbürgerungsrecht gilt für alle Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, in gleicher Weise. Neben den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen — Niederlassung im Inland, Geschäftsfähigkeit, Unbescholtenheit sowie gesicherte Existenzgrundlage — wird wegen der mit der Einbürgerung verbundenen weitgehenden Rechte und Rechtspositionen, vor allem auch wegen der politischen Mitwirkungsrechte, eine gewachsene Beziehung und Bindung als Bürger zum Gemeinwesen (Assimilation) verlangt. Da diese eine gewisse Zeit- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5567* dauer voraussetzt wird regelmäßig ein 10jähriger rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet vorausgesetzt. Ferner wird zur Vermeidung der auch international als unerwünscht angesehenen Mehrstaatigkeit verlangt, daß der Einbürgerungsbewerber vor seiner Einbürgerung aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit ausscheidet. Sondervorschriften für ausländische Arbeitnehmer bestehen nicht und sind in Zukunft auch nicht beabsichtigt. Sie wären auch nicht mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung aller Einbürgerungsbewerber vereinbar. Für eine Privilegierung gegenüber anderen Ausländern besteht auch keine Notwendigkeit, wie wiederholte Rundfragen bei den Ländern ergeben haben. Übereinstimmend wird von den Ländern dargetan, daß der Wunsch der ausländischen Arbeitnehmer nach Einbürgerung gering ist, gemessen an der Gesamtzahl der hier beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer. Es geht dem angesprochenen Personenkreis weniger um die Einbürgerung als um die Sicherung des Aufenthalts in Deutschland und die Erhaltung des Arbeitsplatzes. Im übrigen können ausländische Arbeitnehmer, die sich im Verlauf ihres Aufenthalts im Bundesgebiet in die deutschen Lebensverhältnisse eingefügt haben und unter Aufgabe der fremden die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, im allgemeinen darauf vertrauen, die begehrte Einbürgerung zu erhalten. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 21 und 22) : Von welchen Grundsätzen wird die Bundesregierung bei dei geplanten Novellierung des Atomgesetzes hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Leichtwasserreaktoren und Reaktoren der fortgeschrittenen Linien HTR und SBR ausgehen? Wie wird die Bundesregierung bei HTR- und SBR-Projekten verfahren, die nach Fertigstellung der jetzt im Bau befindlichen THTR 300 und SNR 300 zur Genehmigung anstehen? § 7 des Atomgesetzes (AtG) bestimmt, daß Errichtung und Betrieb von „Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen" (Abs. 1) — das sind Reaktoren jeglicher Art — der Genehmigung bedürfen, wobei diese Genehmigung nur erteilt werden darf, wenn die in Abs. 2 aufgeführten Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Im Hinblick auf die durch den Vorlagebeschluß des OVG Münster vom 18. August 1977 an das Bundesverfassungsgericht (zum SNR 300 in Kalkar) aufgeworfene Frage, ob § 7 AtG eine verfassungsmäßige Grundlage auch für Errichtung und Betrieb von Brutreaktoren bildet, hat das Bundeskabinett, wie bereits in der 2. Fortschreibung des Energieprogramms vom 14. Dezember,1977 dargestellt, beschlossen, dem Deutschen Bundestag kurzfristig eine Änderung des AtG vorzuschlagen, mit der klargestellt wird, daß neben Leichtwasserreaktoren auch Hochtemperaturreaktoren sowie Prototypen und Demonstrationsvorhaben für Brutreaktoren vom Gesetzgeber grundsätzlich als genehmigungsfähig angesehen werden. Zu Frage 21: Für die Genehmigungsfähigkeit von Reaktoren jeglicher Art gelten im übrigen unverändert folgende Grundsätze: Die Genehmigungsvoraussetzungen des § 7 Abs. 2 AtG bilden nach Auffassung der Bundesregierung ein umfassendes System zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Reaktoren. Als zentrale Schutzbestimmung ist dabei u. a. festgelegt, daß „die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden" zu treffen ist. Diese Schutzbestimmung wird durch ein mehrstufiges Regelungssystem konkretisiert. Dazu gehören die Strahlenschutzverordnung, behördliche Vorschriften und Anordnungen (so Sicherheitskriterien, Richtlinien, Leitlinien, Einzelweisungen) sowie Regeln der Technik (Kerntechnische Regeln des Kerntechnischen Ausschusses und relevante Regeln anderer regelbildender Gremien). Bei den unter Auswertung der Stellungnahmen von Beratungsgremien (Reaktorsicherheits-Kommission, Strahlenschutz- Kommission) und Sichverständigen erarbeiteten Detailanforderungen in den behördlichen Vorschriften und Anordnungen sowie in den Regeln der Technik werden die speziellen physikalischen und technischen Gegebenheiten der verschiedenen Reaktorarten berücksichtigt. Dieses mehrstufige atomrechtliche Schutzsystem, mit dem eine im technischen Sicherheitsrecht auch sonst übliche und bewährte Regelungsmethode angewendet wird (so auch beim 'Bundes-Immissionsschutzgesetz und Maschinenschutzgesetz), erfaßt neben Leichtwasserreaktoren auch die in der Errichtung befindlichen Prototypen für Hochtemperaturreaktoren (THTR 300) und Brutreaktoren (SNR 300). Wie die Bundesregierung ebenfalls in der 2. Fortschreibung des Energieprogramms bereits darstellte, wird sie dieses System gegebenenfalls durch weitere Gesetzgebungsvorhaben konkretisieren, die insbesondere die Präzisierung unbestimmter Rechtsbegriffe, aber auch eine bessere Absicherung des Handlungsspielraums der Behörden bei der Festlegung konkreter Entsorgungs-Vorsorgemaßnahmen im Genehmigungsverfahren zum Ziele haben. Zu Frage 22: Die Bundesregierung wird die Erfahrungen auf sicherheitstechnischem Gebiete, die bei Errichtung und Betrieb des THTR 300 und des SNR 300 gesammelt werden, sowie ihr zugängliche Erfahrungen, die für vergleichbare Entwicklungen im Ausland gesammelt werden, sorgfältig für. eine Fortschreibung des vorgenannten atomrechtlichen Schutzsystems für Hochtemperatur- sowie Brutreaktoren auswerten. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 8/1437 Fragen 23 und 24): 5568* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Gibt es nach dem Wissensstand der Bundesregierung polizeiliche Alarmpläne Nordrhein-Westfalens, die — wie das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" berichtete — darauf abzielen, bei terroristischen Anschlägen eine totale Verkehrsblockade zu Wasser, zu Lande, in der Luft und auf den Schienenwegen durchzuführen, und wenn ja, sind diese Pläne mit den zuständigen Bundesministern für Verkehr bzw. Inneres abgesprochen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Pläne gegebenenfalls? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß andere Bundesländer ähnliche Alarmpläne vorbereiten oder bereits in Kraft gesetzt haben? Zur Unterstützung der Rettungsdienste und der Polizei bei besonderen Gefahrensituationen wie Katastrophen, schweren Unglücksfällen, terroristischen Anschlägen u. ä. hat der Bundesminister des- Innern aufgrund einer Absprache mit den Innenministern der Länder durch Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für den örtlichen Alarmdienst ein allgemeines Warnsignal eingeführt. Dieses Warnsignal besteht in einem Sirenen-Heulton von einer Minute Dauer. Durch das Signal wird die Bevölkerung aufgefordert, in ihrem Rundfunkgerät eines der Programme ihres Regionalsenders einzuschalten und auf die nach kurzer Zeit folgenden Durchsagen zu achten. Im Zusammenhang mit der Einführung dieses Warnsignal hat die Innenministerkonferenz u. a. Grundsätze für bestimmte polizeitaktische Maßnahmen zur Intensivierung der Fahndung nach terroristischen Gewalttätern erörtert und gebilligt, die im Einzelfall auch die Möglichkeit vorsehen, verkehrsbeschränkende Maßnahmen zu ergreifen. Diese liegen in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Es liegt in der Natur der Sache, daß ich mich zu Einzelheiten nicht äußern kann. Anlage 28 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 25) : Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die durch hohe Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt finanzierte Deutsche Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung e. V. sich auch mit der Erforschung der Ursachen des Terrorismus, des bedeutendsten innerstaatlichen Konfliktherds unserer Zeit, befaßt? Um die notwendige Konsolidierung der Friedens- und Konfliktforschung in Gang zu setzen, hat die Deutsche Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung e. V. ihre Förderungspolitik auf zwei längerfristig konzipierte Schwerpunkte konzentriert, Auf Beschluß des Kuratoriums, dem neben Wissenschaftlern Vertreter des Bundes, der Länder und der gesellschaftlichen Gruppen angehören, wird der überwiegende Teil der Fördermittel für Forschungen zur „Friedenswahrung und Übergangsstrategien in Europa" und „Konflikte zwischen westeuropäischen Industriestaaten und Entwicklungsländern und deren friedliche Überwindung" bereitgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusätzlich einen Beitrag zu Fragen der inner-gesellschaftlichen Konfliktforschung durch die Organisation eines internationalen Symposiums leisten. Sollten sich hier wissenschaftlich tragfähige Ansätze zeigen, wird es Aufgabe der Förderkommission und des Kuratoriums sein, weiterführende Planungen zu entwickeln. Dabei würden die Vertreter des Bundes und der Länder auf eine ausreichende Koordinierung mit Forschungsaufträgen der unter der Leitung des Bundesministers des Innern eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Ursachenforschung zum Terrorismus hinwirken müssen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/1437 Fragen 26 und 27): Trifft es zu, daß innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich von Umweltschutzauflagen für Kohlekraftwerke bestehen, wie aus dem Artikel im „Spiegel" Nr. 1 vom 2. Januar 1978 „Hand in Hand" ersichtlich? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß der Bau neuer Kohlekraftwerke und damit verbunden die Schließung alter und kleiner Kohlekraftwerke dringend geboten ist und daß zur Zeit weder Aufweichungen der bestehenden Umweltschutzbestimmungen noch Verschärfungen angebracht und vertretbar sind? Zu Frage 26: Die Auffassung der Bundesregierung ist in der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms vom 14. Dezember 1977 (BT-Drucksache 8/1357) wiedergegeben. Darin erläutert die Bundesregierung ihren Beschluß vom 11. November 1977, das Bundes-Immissionsschutzgesetz zu ändern und zu ergänzen, wie folgt: „In das Gesetz sollen eine Sanierungsklausel und eine Luftreinhalteplanklausel aufgenommen werden. Die höchstzulässigen Schadstoffbelastungen der Luft (Immissionswerte), die bisher in einer Anweisung an die Genehmigungsbehörden (TA Luft) festgelegt sind, werden entweder durch eine gesetzliche Vermutungsklausel oder durch ihre Aufnahme in das Gesetz abgesichert. Der Bundesminister des Innern ist beauftragt, der Bundesregierung bis zum 31. März 1978 entsprechende alternative Vorschläge vorzulegen. Ferner wird der Entwurf einer Rechtsverordnung zur Festlegung des Standes der Technik, insbesondere der Rauchgasentschwefelung für Kraftwerke, vorbereitet." Aus der Formulierung des Kabinettbeschlusses ist ersichtlich, daß es zu Einzelheiten noch der abschließenden Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung bedarf. Zu Frage 27: Diese Frage beantworte ich mit Ja, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5569* Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 28) : Hat die Bundesregierung sich veranlaßt gesehen, aus der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zum Thema leistungsbeeinflussende und leistungsfördernde Maßnahmen im Hochleistungssport durch den Sportausschuß des Deutschen Bundestages am 28. September 1977 Folgerungen zu ziehen, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung sieht sich durch die öffentliche Anhörung vom 28. September 1977 in ihrer Auffassung bestätigt, daß die Grundsatzerklärung für den Spitzensport des Deutschen Sportbundes zwar eine anerkennenswerte Initiative des deutschen Sports darstelle, die Umsetzung der Grundsätze in die Praxis jedoch auf erhebliche Schwierigkeiten treffen werde. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Verständnis dafür, daß von seiten des Deutschen Sportbundes und seiner Fachverbände bislang noch keine praktikablen Vorschläge zur Umsetzung der in der Erklärung aufgestellten Grundsätze in die Sportpraxis vorliegen. Da die Bundesregierung aber eine weitere Verstärkung der sportmedizinischen und physiotherapeutischen Betreuung der Athleten nicht nur im Wettkampf, sondern auch im Training für ein wirksames Mittel zum Schutze der Gesundheit des Athleten und zur Verhinderung mißbräuchlicher und gesundheitsgefährdender Verwendung pharmakologischer Mittel zur Leistungssteigerung hält, hat sie im Haushaltsjar 1978 die Mittel für die medizinische und physiotherapeutische Betreuung der Athleten gegenüber dem Vorjahr um 400 000 DM auf 1,3 Millionen DM erhöht. Darüber hinaus werden auch 1978 wieder 1,3 Millionen DM für die sportmedizinische Untersuchung zur Verfügung stehen. Für das Haushaltsjahr 1979 ist eine weitere Anhebung der Mittel für die sportärztliche und physiotherapeutische Betreuung der Athleten vorgesehen, insbesondere für den Fall des Ausscheidens des Deutschen Sportbundes aus der institutionellen Förderung durch den Bundesminister des Innern. Die durch diesen Schritt freiwerdenden Mittel sollen neben der Erhöhung der Anzahl der Bundestrainer vorrangig im genannten Bereich verwendet werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sie sich mit ihrer Auffassung und den eingeleiteten Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem Sportausschuß des Deutschen Bundestages befindet. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der großen Plutoniumanlage der USA in Hanford (Washington) eine ungewöhnlich große Zahl tödlicher Krebsfälle aufgetreten sind, die eine Häufung von Knochenmark-, Lungen- und Bauchspeicheldrüsenkrebs ergeben haben, und wird die Bundesregierung solche Untersuchungen prüfen und im Rahmen ihrer Energiepolitik verwerten? Die im November 1977 in der amerikanischen Fachzeitschrift Health Physics erschienene Arbeit „Radiation exposures of Hanford workers dying from cancer and other causes" von T. F. Mancuso, A. Stewart und G. Kneale sowie ein Bericht in der Frankfurter Rundschau vom 2. Dezember 1977 über diese Untersuchung sind der Bundesregierung bekannt. Eine endgültige Stellungnahme zu den Ergebnissen dieser Arbeit ist erst nach Abschluß der im Gang befindlichen wissenschaftlichen Überprüfung möglich. Die bisherige Diskussion hat jedoch ergeben, daß die in der Arbeit verwendeten Methoden sehr anfechtbar und die darin abgeleiteten Beziehungen zwischen Krebserkrankungen und Strahlendosen unbewiesen sind. Nach Abschluß der Auswertung werde ich Sie gerne weiter unterrichten. Anlage 32 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 30) : Welche Modellvorhaben der Müllbeseitigung und Müllverwertung als Recycling-Anlagen werden mit Bundesmitteln gefördert, wie hoch sind die jeweiligen Bundeszuschüsse, und wie hoch sind die Ansätze hierfür im Bundeshaushalt 1978? Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Abfallwirtschaftsprogramms 1975 zwei Modellanlagen zur Wiederverwendung und Verwertung von Hausund Gewerbemüll. Es handelt sich um das Bundesmodell „Recycling", das in den Landkreisen Tübingen und Reutlingen errichtet wird, sowie die erste Ausbaustufe des Rohstoffrückgewinnungszentrums in Herten (Ruhr). Während die technischen Konzeptionen dieser Modelle grundsätzlich unterschiedlich sind, ist es Ziel beider Vorhaben, durch neue Technologien der Müllaufbereitung und Sortierung eine bessere Nutzung der in Abfallstoffen enthaltenen Rphstoff- und Energieinhalte zu erzielen und zugleich eine Reduzierung der Abfallmengen und der Müllbeseitigungskosten zu erreichen. Das Vorhaben in Tübingen/Reutlingen wird mit ca. 37,8 Millionen DM (1976-1983) gefördert, das Vorhaben in Herten wird im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen (ZIP) durchgeführt (1977 bis 1980) und mit ca. 37 Millionen DM gefördert. Darüber hinaus werden folgende Projekte zur Pyrolyse von Haus-, Gewerbe- und Sondermüll gefördert, die zum Teil im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung durchgeführt werden sollen: 1. Pyrolytische Rohstoffrückgewinnung bei der Gesellschaft für Materialrückgewinnung und Umweltschutz (GMU) Bundesförderung ca. 5 Millionen DM (68 %), Laufzeit 1975-1978. 2. Erprobung des Pyrolyse-Systems „Krauss-Maffei", Förderung im Rahmen des Investitionsprogramms der Bundesregierung 1977-1980 5570* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27: Januar 1978 Bundesförderung ca. 5,2 Millionen DM, Laufzeit 1977 bis 1980. 3. Erprobung des Pyrolyse-Systems „Goldshöfe", Förderung im Rahmen des Investitionsprogramms der Bundesregierung, Laufzeit 1977-1980 4. Erprobung des Pyrolyse-Systems „andco-torrax" Bundesförderung ca. 8 Millionen DM, Laufzeit 1975 bis 1978 5. Vergasung von Haus- und Industriemüll, Saarberg-Fernwärme GmbH, Bundesförderung ca. 5,6 Millionen DM, Laufzeit 1974 bis 1977 Im Rahmen des Abfallwirtschaftsprogramms werden darüber hinaus anwendungstechnische Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Verwertung von Müllfraktionen sowie Planungsarbeiten für fortgeschrittene Müllbehandlungssysteme gefördert. Anlage 33 Antwort des Pari. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 31): Welche Finanzmittel werden aus dem „Programm für Zukunftsinvestitionen" für 1978 für Projekte der Abwasserreinigung am Bodensee und im Einzugsbereich des Bodensees bereitgestellt, und mit wellten Zuschüssen werden die Träger dieser Projekte rechnen können? Vom Freistaat Bayern wurden im Jahr 1977 drei Maßnahmen im Bodenseeraum mit einem gesamten Investitionsvolumen von 45,5 Millionen DM in die Förderung aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen, Programmteil „Rhein-Bodensee-Programm", aufgenommen. Diese Maßnahmen werden mit Bundes- und Landesmitteln in Höhe von 12 Millionen DM gefördert. Die Durchführung dieser Maßnahmen erstreckt sich über die Jahre 1977-1980; die Zuschüsse werden entsprechend dem Baufortschritt vom Freistaat Bayern gezahlt, dem die Abwicklung auch hinsichtlich der in einer Summe zur Verfügung gestellten Bundesmittel obliegt. Mit den in 1977 begonnenen Maßnahmen hat der Freistaat Bayern seinen Anteil am Rhein-Bodensee-Programm ausgeschöpft. Vom Land Baden-Württemberg wurden im Jahr 1977 20 Maßnahmen im Bodenseeraum mit einem gesamten Investitionsvolumen von 75,5 Millionen DM in das Rhein-Bodensee-Programm aufgenommen. Diese Maßnahmen werden mit Bundes- und Landesmitteln in Höhe von je 16,7 Millionen DM gefördert. Die Durchführung dieser Maßnahmen erstreckt sich durchweg über mehrere Jahre. Die Bundes- und Landeszuschüsse werden vom Land Baden-Württemberg entsprechend dem Baufortschritt gezahlt. Ob und wieviel Maßnahmen im baden-württembergischen Bodenseeraum zusätzlich im Jahr 1978 begonnen werden sollen, kann erst nach Vorliegen der Förderungsliste des Landes Baden-Württemberg für 1978 und Prüfung durch den Bundesminister des Innern beantwortet werden. Abwasserreinigungsmaßnahmen im Bodenseegebiet sind darüber hinaus auch in dem federführend vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betreuten Programmteil „Sichere Trinkwasserversorgung" enthalten, aus dem auf der Basis der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" u. a. Abwassermaßnahmen im ländlichen Raum gefördert werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 32) : Wie ist derzeit der Stand des Genehmigungsverfahrens für das von der RWE in Remerschen/Luxemburg geplante Kernkraftwerk, und hält die Bundesregierung nach wie vor ihr Angebot aufrecht, die gegebenenfalls dort anfallenden radioaktiven Abfälle in die Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen? Das bei Remerschen an der Mosel in Luxemburg geplante Kernkraftwerk soll von einer luxemburgisch-deutschen Betreibergesellschaft SENU errichtet werden. An dieser ist das deutsche Energieversorgungsunternehmen RWE beteiligt und wird einen erheblichen Anteil der in dem luxemburgischen Kernkraftwerk zu erzeugenden elektrischen Energie in das deutsche Verbundnetz einspeisen. Der Antrag zur Genehmigung des Kernkraftwerkes liegt seit längerer Zeit der zuständigen luxemburgischen Behörde, dem Gesundheitsministerium, vor und wird dort geprüft. Eine Entscheidung über die Genehmigung ist bislang von der Regierung des Großherzogtums Luxemburg noch nicht getroffen worden. Wegen der engen energiewirtschaftlichen Verflechtung des geplanten luxemburgischen Kernkraftwerks mit der Energieversorgung für Teile des Bundesgebietes und wegen der umweltpolitischen Belange wurde zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Bundesregierung eine enge Zusammenarbeit und ein entsprechendes bilaterales Regierungsabkommen vereinbart. Hierdurch soll das Kraftwerk in Remerschen den Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich sicherheitstechnischer Auslegung, Überwachung bei Errichtung, Betrieb, Stillegung und Beseitigung sowie Entsorgung gleichgestellt werden. Die Bundesregierung hat somit keinesfalls von sich aus dem Großherzogtum Luxemburg angeboten, die ggf. in Remerschen anfallenden radioaktiven Abfälle in die Bundesrepublik zu übernehmen. Sie hat jedoch wegen der erwähnten besonderen Verhältnisse in diesem Fall und wegen der Zusage Luxemburgs, das Kernkraftwerk Remerschen analog zum deutschen Sicherheitsstandard zu errichten und zu betreiben, dem ausdrücklichen Wunsch Luxemburgs stattgegeben, die luxemburgische Anlage auch hinsichtlich ihrer Entsorgung mit deutschen Anlagen gleichzustellen. Dies bedeutet, daß abgebrannte Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5571* Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Remerschen hinsichtlich Zwischenlagerung, Wiederaufarbeitung und Endlagerung der radioaktiven Abfälle in gleicher Weise behandelt werden sollen, wie dies bei abgebrannten Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken vorgesehen ist. Durch die erwähnte ausgewogene vertragliche Regelung haben die Bundesregierung und die Regierung des Großherzogtums Luxemburg Vorsorge getroffen, daß die Einwohner des Bundesgebietes im Grenzraum in gleicher Weise vor eventuellen Gefahren aus Errichtung und Betrieb eines Kernkraftwerks in Luxemburg geschützt werden, wie dies an anderen Standorten bei deutschen Kernkraftwerken der Fall ist. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 33) : Trifft es zu, daß der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Wolfgang Zeidler, „auf Helmut Schmidts Geheiß auf den Posten des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts umsatteln mußte", wie es die sozialdemokratische Zeitschrift „Recht und Politik" 1977, Heft 4, S. 204, formuliert, und wie beurteilt die Bundesregierung bejahendenfalls diese Einflußnahme des Bundeskanzlers? Die Antwort lautet: Nein. Herr Dr. Wolfgang Zeidler ist vom Wahlmännerausschuß des Deutschen Bundestages zum Richter des Bundesverfassungsgerichts und vom Bundesrat zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden. Nachdem sich Herr Dr. Zeidler schriftlich bereit erklärt hat, Mitglied des Bundesverfassungsgerichts zu werden, hat ihn der Bundespräsident sodann ernannt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 34) : Mit welcher Begründung wurde dem US-amerikanischen Staatsbürger und Autor des Buches „Inside the Company", Philip Agee, am 22. Dezember 1977 auf dem Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert? Der US-amerikanische Staatsangehörige Philip Agee, geb. am 19. Januar 1935 in Tacoma Park, wurde am 22. Dezember 1977 bei dem Versuch der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen. Für die Zurückweisung waren Sicherheitsgesichtspunkte maßgebend. Ich bitte um Verständnis, daß ich die Gründe im einzelnen hier nicht darlegen kann. Die Zurückweisung stützt sich auf § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 11 i. V. mit § 18 Abs. 1 Satz 2 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965. Agee war zuvor bereits aus Großbritannien ausgewiesen worden. Auch Frankreich mußte er verlassen, weil seine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert wurde. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 35 und 36) : Wie beurteilt die Bundesregierung die ständigen Offenbarungen in Wort und Schrift interner und unbedingt geheimzuhaltender nachrichtendienstlicher Erkenntnisse und Arbeitsmethoden durch den ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Sendung sungsschutz, Dr. Nollau, wie zum Beispiel in der Sendung Monitor vom 3. Januar 1978 mit präzisen Hinweisen auf eine Aktion gegen die verbotene illegale KPD, und gelten für den ehemaligen BfV-Präsidenten Dr. Nollau dieselben Auflagen, die alle derzeitigen und ehemaligen Mitarbeiter unserer Nachrichtendienste und Abwehrorgane zu beachten haben? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um Verstöße des Herrn Dr. Nollau gegen Verschwiegenheits- und Loyalitätspflichten zu verhindern oder zu ahnden? Zu Frage 35: Der ehemalige Präsident des BfV, Dr. Nollau, hat über die fast 20 Jahre zurückliegende Aktion gegen die verbotene KPD nicht nur in der in Ihrer Frage erwähnten Fernsehsendung „Monitor" am 3. Januar 1978 berichtet, sondern — wie aus der Sendung hervorging — auch in seinem demnächst erscheinenden Erinnerungsbuch. In meiner Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 15. Dezember 1977 (Bundestagsdrucksache 8/1344) zu Veröffentlichungen von Vorgängen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz habe ich mich im Zusammenhang mit dem Erinnerungsbuch Dr. Nollaus auch zur Verschwiegenheitspflicht von Angehörigen der Nachrichtendienste geäußert. Ich verweise insoweit auf die Nummern 1 und 4 der Antwort. Zu Frage 36: Sofern die Bundesregierung Anlaß dazu haben sollte, wird sie die dienstrechtlich vorgesehenen Maßnahmen ergreifen. Die Stilfrage, ob sich der pensionierte Präsident eines Nachrichtendienstes eine gewisse publizistische Zurückhaltung auferlegen sollte, muß von den hierfür allein maßgeblichen Rechtsgrundsätzen unterschieden werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Druchsache 8/1437 Frage 37): Wann ist mit der vor Jahren angekündigten großen Unterhaltsrechtsreform zu rechnen, und welche Vorarbeiten sind von seiten der Bundesregierung hierfür in die Wege geleitet? Wichtige Teilbereiche des Unterhaltsrechts sind durch die Reform des Nichtehelichenrechts, durch 5572* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 das Erste Eherechtsreformgesetz und durch das Gesetz zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten geändert worden. Diese Änderungen, die zum Teil u. a. auf Ihre Initiativen zurückgehen, haben eine Überarbeitung des Unterhaltsrechts nicht entbehrlich gemacht. Nach Abschluß der Arbeiten an den umfangreichen Reformen auf dem Gebiet des Familienrechts in der 7. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ist im Bundesministerium der Justiz eine umfassende Überprüfung des Unterhaltsrechts mit dem Ziel einer Überarbeitung eingeleitet worden. Dabei sind das Verfahrensrecht einschließlich des Vollstreckungsrechts, ferner das Ineinandergreifen von materiellem Unterhaltsrecht, Verfahrensrecht und öffentlichem Recht (besonders Sozial- und Steuerrecht und Recht der Ausbildungsförderung) und das Verhältnis zu öffentlich-rechtlichen Leistungen zu berücksichtigen. Das Unterhaltsrecht kann sinnvoll nur auf der Grundlage von rechtsvergleichenden und besonders von rechtstatsächlichen Untersuchungen überarbeitet werden. Entsprechende Aufträge sind bereits vor einiger Zeit erteilt worden. Die Untersuchungen konnten aber noch nicht abgeschlossen werden. Sobald sie vorliegen, werden sie mit den beteiligten Stellen, besonders mit Praktikern aus der Rechtspflege und von Jugendämtern, zu erörtern sein. Es läßt sich daher zur Zeit nicht voraussagen, wann ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden kann. Im Arbeitsprogramm des Bundesministeriums der Justiz, das dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung vom 9. Februar 1977 vorgelegt und dort erörtert worden ist (Protokoll Nr. 2), ist deshalb die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Unterhaltsrechts — der Begriff „große Unterhaltsrechtsreform", der falsche Erwartungen wecken könnte, ist seitens der Bundesregierung nicht verwendet worden — in die Kategorie der Vorhaben aufgenommen worden, die weiter gefördert werden sollen, bei denen sich der Zeitpunkt der Kabinettreife aber noch nicht absehen läßt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1437 Fragen 38 und 39) : Wieviel Gesetze und Rechtsverordnungen sind seit 1969 verabschiedet worden, und wieviel bedurften der Zustimmung des Bundesrats? In wie vielen Fällen hat der Bundesrat seine Zustimmung verweigert, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Behauptung, aus Bonn sei auf die Länder eine „Flut" von Gesetzen und Verordnungen „eingestürzt", die sie nicht hätten verhindern können? A. Seit Beginn der 6. Wahlperiode (1969) des Deutschen Bundestages wurden im Bundesgesetzblatt I, II und Bundesanzeiger verkündet: Rechtsetzungsart 6. WP 7. WP 8. WP Gesamt bisher (Stand: 20. Januar 1978) Gesetze 333 506 50 889 Rechtsverordnungen 1 343 1 726 481 3 550 Quelle: Redaktionen der Verkündungsblätter Die Anzahl der zustimmungsbedürftigen Rechtsetzungsbeschlüsse wird dort nicht gesondert erfaßt. B. Für die 7. Wahlperiode ergibt sich aus dem im Bundestag geführten Informationssystem GESTA für Gesetze folgendes: a) vom Bundestag verabschiedet: 516 b) zustimmungsbedürftig laut Bundesrat: 338 c) Zustimmung verweigert: 11 (= 3,2 % von Zeile b) d) Einspruchsgesetze laut Bundesrat: 178 (Zeile a minus Zeile b) e) Einspruch eingelegt: 7 (= 4 % von Zeile d) f) Bundesrat formell „dagegen" (c -+- e) : 18 (= 3,5 % von Zeile a) g) Nicht zur Verkündung gelangt: 10 (8 wegen Zustimmungsverweigerung, 1 wegen Einspruchs, 1 aus anderen Gründen) Quelle: Telefonische Auskunft der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Informationssystem GESTA C. Von den im gesamten unter A. erfaßten Zeitraum verabschiedeten Rechtsverordnungen wurden bzw. werden 1 408 im Bundesrat behandelt. Von diesen sind 152 nicht zustimmungsbedürftig (Zoll- und Außenwirtschafts-Verordnungen). Mit dem Rest (1 256) war bzw. ist der Bundesrat zustimmungshalber befaßt. Er hat zugestimmt: 1 244 Verordnungen, nicht zugestimmt: 3 Verordnungen. Noch offen sind demnach: 9 Fälle. Quelle: Sekretariat des Bundesrates — Dokumentation und Datenverarbeitung — Die Nichtzustimmungsquote (3 von 1 247) beträgt 0,24 %. Die etwa 65 % zustimmungsfreien Rechtsverordnungen des Bundes sind für Ihre Fragestellung nicht von Interesse, da durch sie Länderbelange nicht berührt werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5573* D. Nach alledem erscheint der in Ihrer zweiten Frage umschriebene Eindruck nicht zutreffend. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 40): Trifft es zu, daß auf Beschluß der Gesundheitsministerkonferenz vom März dieses Jahrs an eine Länderinitiative für ein Transplantationsgesetz vorbereitet werden soll, sofern die Bundesregierung bis dahin keinen Gesetzentwurf vorlegt, und ist die Bundesregierung bereit, einer solchen Initiative rechtzeitig durch einen eigenen Entwurf zuvorzukommen? Die 40. Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder hat in einer Entschließung vom November vergangenen Jahres die Bundesregierung ersucht, „schnellstmöglich einen Gesetzentwurf über Organtransplantationen" vorzulegen. Für den Fall, daß sich die Bundesregierung hierzu nicht in der Lage sehen sollte, hat die Gesundheitsministerkonferenz angekündigt, „auf eine Bundesratsinitiative hinwirken oder sich für landesgesetzliche Regelungen gesundheitsrechtlicher Art einsetzen" zu wollen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat beim Bundesministerium der Justiz wesentliche Vorarbeiten für einen entsprechenden Gesetzentwurf geleistet. Die Bemühungen gehen zur Zeit dahin, noch vorhandene, vor allem auch von der Mehrheit der Landesjustizverwaltungen erhobene Bedenken dadurch auszuräumen, daß man es auf praktikablem Wege jedem Bürger ermöglicht, seinen Willen auf eine einfache und spätere Zweifel ausschließende Weise zu dokumentieren. Im Interesse einer von breiter Zustimmung getragenen Regelung ist zu hoffen, daß die derzeitigen hierzu laufenden Gespräche mit den Innenressorts zu einem baldigen positiven Ergebnis führen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage ides Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 41): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, ob gegen ehemalige AStA-Angehörige oder Mitglieder von Studentenparlamenten wegen finanzieller Aufwendungen zur Wahrnehmung des allgemeinpolitischen Mandats ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird? Nach fernmündlicher Mitteilung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen hat die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Münster vor dem Landgericht bzw. dem Amtsgericht Münster gegen drei Studenten Anklage wegen Untreue in bezug auf Mittel der Studentenschaft erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten aus diesen Mitteln Ordnungsgelder bezahlt, die verwaltungsgerichtlich wegen satzungs- und rechtswidrigen Verhaltens gegen Angehörige des AStA und Mitglieder des Studentenparlaments der Universität Münster festgesetzt worden seien. Ein viertes Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Nach fernmündlicher Mitteilung der Niedersächsischen Ministeriums der Justiz hat die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Göttingen in vier Verfahren Anklage wegen Untreue gegen insgesamt neun Studenten vor dem erweiterten Schöffengericht Göttingen erhoben. Ihnen wird u. a. vorgeworfen, mit Mitteln des AStA Geldstrafen gegen Studenten wegen einer Hausbesetzung bezahlt zu haben. Soweit mir bekannt ist, hat die Hauptverhandlung in einem Verfahren zur Verurteilung eines und zum Freispruch eines anderen Studenten geführt. In einem zweiten Verfahren soll ebenfalls schon eine Hauptverhandlung stattgefunden haben, deren Ergebnis ich jedoch nicht kenne. Weitere Erkenntnisse liegen mir nicht vor. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 42 und 43) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die Verschiedenartigkeit der Textgestaltung im Einkommensteuergesetz 1974 und 1975 sich die rechtlichen Voraussetzungen des Abzugs der Vorsorgeaufwendungen nicht geändert haben? Ist der Bundesregierung bekannt, daß einige Finanzämter in der Bundesrepublik Deutschland bei Anwendung des Einkommensteuergesetzes 1975 die Auffassung vertreten, daß der Text des Einkommensteuergesetzes 1975 eine engere Rechtsauslegung zulasse, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG 1975 und 1977 ist Voraussetzung für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen, daß sie weder unmittelbar noch mittelbar in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits stehen. Diese Vorschrift ist unverändert aus dem Einkommensteuergesetz 1974 übernommen worden (§ 10 Abs. 1 drittletzter Satz EStG 1974). Dagegen ist die Vorschrift des § 10 Abs. 1 vorletzter Satz EStG 1974 nicht mehr übernommen worden. Danach entfiel das Kreditaufnahmeverbot, soweit die Vorsorgeaufwendungen nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsabschluß in der beim Abschluß des Vertrags ursprünglich vereinbarten Höhe laufend und gleichbleibend geleistet wurden. Diese Unterscheidung nach dem Zeitpunkt der Leistung erschien sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Deshalb sowie unter dem Gesichtspunkt der Rechtsvereinfachung ist die Ausnahme vom Kreditaufnahmeverbot im Zuge der Einkommensteuerreform fallengelassen worden. Dabei ging der Gesetzgeber davon aus, daß der Änderung im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Kreditaufnahmeverbot kaum praktische Bedeutung zukommt. In dieser Rechtsprechung hatte der Bundesfinanzhof klargestellt, daß nur die Beitragsleistung „mit Kredit", nicht dagegen auch die Beitragslei- 5574* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 stung „bei Kredit" steuerschädlich sei (vgl. BFH-Urteile vom 5. Dezember 1958 — BStBl 1959 III S. 58 bis 62, vom 12. Dezember 1958, BStBl 1959 III S. 63). Der Steuerpflichtige konnte seitdem seine Verhältnisse regelmäßig so einrichten, daß der Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen vom Kreditaufnahmeverbot praktisch nicht mehr betroffen wurde. Darüber hinaus ist seit 1975 in Abschnitt 87 a Abs. 1 Satz 7 der Einkommensteuerrichtlinien angeordnet worden, daß bei Überweisung laufender Beiträge von einem Girokonto (z. B. durch Dauerauftrag oder im Einzugsermächtigungsverfahren) das Vorhandensein ausreichender Eigenmittel regelmäßig unterstellt werden kann, wenn ein durch die Abbuchung entstandener Schuldbetrag innerhalb von 30 Tagen durch eine Gutschrift ausgeglichen wird. Nach dieser Anordnung, die für die Finanzämter bindend ist, dürfte das Kreditaufnahmeverbot — jedenfalls für laufende Beitragszahlungen — keine besonderen Probleme mehr aufwerfen. Dem Bundesfinanzministerium liegen keine Erkenntnisse vor, aus denen sich ergibt, daß die Finanzämter nicht entsprechend den Anordnungen in den Einkommensteuerrichtlinien verfahren. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Pack (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 44): Was führt nach Ansicht der Bundesregierung zu einer größeren Energieeinsparung, die Erhöhung der Heizölsteuer um 1 Pf/Liter oder die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen auf 130 km/h bzw. 120 km/h? Untersuchungen der Mineralölindustrie und des ADAC schätzen den Einspareffekt einer generellen Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen auf 130 bzw. 120 km/h auf 0,5 bzw. 1,5-2 0/o des Kraftstoffverbrauchs, das sind bezogen auf den Kraftstoffverbrauch des Jahres 1977 ca. 109 000 t bzw. 327 000-436 000 t jährlich. Dies entspricht ca. 0,04 0/o bzw. 0,14-0,18 °/o unseres gesamten Energieverbrauchs in 1977. Im Gegensatz dazu hängt die Einsparung der beabsichtigten Heizölsteuererhöhung um ca. 1 Pf/1 allein von der Reaktion des Verbrauchers ab. Eine auch nur annähernde Quantifizierung und damit ein Vergleich der Einsparwirkungen einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung und der beabsichtigten Heizölsteuererhöhung ist deshalb nicht möglich. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/1437.Frage 45): Hält die Bundesregierung die — womöglich rückwirkende —Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Bürgerinitiativen gegen Atomkraftwerke mit der Begründung, die Kernenergie würde von der Mehrheit der Bevölkerung befürwortet, für zulässig, oder teilt sie die Ansicht, daß derartige Maßnahmen eine Radikalisierung von Bürgerinitiativen bewirken könnte und den von der Bundesregierung eingeleiteten konstruktiven Dialog um die Kernenergie weiter erschweren würde, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Bürgerinitiativen können wie alle anderen Körperschaften als gemeinnützig anerkannt werden, wenn ihre Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (§ 52 AO 1977). Diesen Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts muß die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung der Bürgerinitiative entsprechen. Es ist Aufgabe des örtlich zuständigen Finanzamts, dies im konkreten Einzelfall zu prüfen. Ergibt die Prüfung, daß eine bereits als gemeinnützig anerkannte Bürgerinitiative ihre Ziele beispielsweise mit ungesetzlichen Mitteln, etwa durch Gewalt gegen Personen oder Sachen, durchzusetzen versucht, so kann das Finanzamt die Steuervergünstigungen wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke nicht gewähren. Die Entscheidung der örtlich zuständigen Finanzbehörden darüber, ob eine Bürgerinitiative nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung gemeinnützige Zwecke verfolgt, darf sich allein nach rechtlichen und nicht nach politischen Maßstäben richten. Das Recht der Bürgerinitiativen, sich in dem vom Grundgesetz gezogenen Rahmen kritisch mit staatlichen Maßnahmen auseinanderzusetzen, wird davon nicht berührt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 46): Beabsichtigt die Bundesregierung, den Bestrebungen auf Abschaffung oder Ermäßigung der Mehrwertsteuer im Gebrauchtwagenhandel nachzugeben, oder aus welchen Gründen wird keine Änderung erfolgen? Die Kraftfahrzeugwirtschaft strebt seit der Einführung des Mehrwertsteuersystems am 1. Januar 1968 eine Sonderregelung für die Lieferungen gebrauchter Kraftfahrzeuge an, durch die sich die umsatzsteuerliche Belastung verringert. Wegen grundsätzlicher Bedenken und aus praktischen Erwägungen mußte eine derartige Sonderregelung bislang unterbleiben. Eine Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferungen gebrauchter Kraftfahrzeuge wird dagegen nicht verlangt. Sie wäre auch nach geltendem Gemeinschaftsrecht unzulässig. Nach Artikel 32 der Sechsten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern vom 17. Mai 1977 soll auf Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine gemeinschaftliche Regelung für die Besteuerung von Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsstücken getroffen werden. Bis zum Erlaß der Gemeinschaftsregelung können die Mitgliedstaa- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5575* ten zwar bestehende Sonderregelungen weiter anwenden. Sie dürfen aber keine neue Regelung einführen. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat dem Rat inzwischen einen Vorschlag für eine • Siebente Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern unterbreitet, der sich mit der Vereinheitlichung der Besteuerung von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken, Antiquitäten und Gebrauchtgegenständen befaßt. Für die Lieferungen gebrauchter Personenkraftwagen, die Händler von Nichtunternehmern (Privatpersonen, öffentliche Hand) oder nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern erworben haben, sieht der Vorschlag einen fiktiven Vorsteuerabzug vor. Der Richtlinienvorschlag, der nur eine von mehreren möglichen Gemeinschaftsregelungen enthält, muß noch beraten werden. Zur Zeit läßt sich nicht voraussehen, welche Gemeinschaftsregelung der Ministerrat beschließen wird. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 47 und 48) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die nach § 7 d des Einkommensteuergesetzes möglichen erhöhten Absetzungen für Wirtschaftsgüter, die dem Umweltschutz dienen, so erfaßt werden, daß auch Anlagen zur Nutzung der Solarenergie zu denjenigen Wirtschaftsgütern gerechnet werden, für die eine Bescheinigung seitens einer Landesregierung zur Erreichung der vorgesehenen Abschreibungsmöglichkeiten ausgestellt wird? Durch welche ergänzenden Maßnahmen kann ohne Änderung des Gesetzestextes der § 7 d des Einkommensteuergesetzes, in dem erhöhte Absetzungen für Wirtschaftsgüter, die dem Umweltschutz dienen, vorgesehen sind, so interpretiert werden, daß auch Anlagen zur Nutzung der Solarenergie erfaßt sind? Sinn und Zweck des § 7 d EStG ist es, den Betrieben — als von der EG-Kommission bis 1980 zugestandene Ausnahme von des sonst geltenden Verursacherprinzip — die Finanzierung von umweltentlastenden Investitionen durch steuerliche Abschreibungsbegünstigungen zu erleichtern. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen ist deshalb u. a., daß die Wirtschaftsgüter unmittelbar und ausschließlich oder fast ausschließlich dem Umweltschutz und nicht anderen Zwecken dienen und daß ihre Anschaffung oder Herstellung im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Solarenergieanlagen dürften im allgemeinen nicht ausschließlich oder fast ausschließlich dem Umweltschutz, sondern vornehmlich der Energieeinsparung dienen. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Möglichkeit, solartechnische Anlagen im Rahmen des § 7 d EStG allgemein zu begünstigen. Der Förderungswürdigkeit von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie hat die Bundesregierung im übrigen dadurch Rechnung getragen, daß für energieeinsparende betriebliche Investitionen Investitionszulagen nach § 4 a des Investitionszulagengesetzes lin Betracht kommen können. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche . Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 219): Sind Berichte zutreffend, daß die Bundesregierung über bestehende Stützungsmaßnahmen hinaus den deutschen Kornbrennern eine Beihilfe gewähren will, um die Differenz zwischen dem britischen und dem deutschen Preis auszugleichen, und in welchem Verhältnis stehen die Mittel zueinander, die in der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung des Alkoholabsatzes und zur Bekämpfung des Alkoholismus von öffentlicher Seite gewährt werden? Nachdem das Einfuhrverbot für unverarbeiteten Branntwein (Alkohol) aus den EG-Mitgliedstaaten aufgrund von .Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes im Februar 1976 aufgehoben werden mußte, wird in der Bundesrepublik die Erzeugung von Agraralkohol staatlich gestützt. Diese Maßnahme dient der Existenzsicherung der überwiegend landwirtschaftlich orientierten Brennereien, denen das Branntweinmonopolgesetz einen kostendeckenden Preis garantiert. Dieser Preis liegt beträchtlich über dem Preis, zu dem Alkohol aus den EG-Staaten auf unserem Markt angeboten wird. Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein kann deutschen Alkohol deshalb nur noch unter Einstandspreis absetzen. Die dabei entstehenden Verluste werden vom Bundeshaushalt übernommen. Das gilt auch für deutschen Kornbranntwein, dessen Marktpreis durch Konkurrenzprodukte aus Großbritannien beeinflußt wird. Seit Ablauf der Übergangszeit für die Beitrittsländer (31. Dezember 1977) kann britischer Getreidealkohol, der in industriellen Großbetrieben hergestellt wird, ungehindert auf den deutschen Markt gelangen. Die EG-Kommission hat es abgelehnt, britische Getreidealkoholimporte zum Schutz der deutschen Erzeuger mit einer Ausgleichsabgabe nach Art. 43 EWG-Vertrag zu belasten. Darauf mußte die Deutsche Kornbranntwein-Verwertungsstelle, eine gesetzlich zugelassene Vertriebsorganisation der Kornbrennereien, ihren Verkaufspreis von 170 DM auf 155 DM je Hektoliter Weingeist senken, um sich dem britischen Preisniveau anzupassen. Da das bestehende Stützungssystem im wesentlichen auf dem jeweiligen Marktpreis basiert, müssen auch die Verkaufspreise der Bundesmonopolverwaltung und der Deutschen Kornbranntwein-Verwertungsstelle die Marktpreisschwankungen berücksichtigen. Eine Senkung des Verkaufspreises führt somit zwangsläufig zu einer höheren Stützung der Brennereien. Haushaltsmittel, die zur Stützung des Branntweinmonopols eingesetzt werden, dienen nicht zur Förderung des Alkoholabsatzes. Sie sind vielmehr, ausschließlich dazu bestimmt, die Existenz der eng mit der Landwirtschaft verbundenen Brennereien bis zur Ablösung des Branntweinmonopols durch eine andere Alkoholregelung zu sichern. Ohne diese Stützung wäre unsere Brennereiwirtschaft nicht mehr lebensfähig. Der deutsche Markt würde dann fast nur noch mit ausländischem Alkohol beliefert werden. Für Stützungsmaßnahmen zugunsten der Brennereien sind 1978 insgesamt 294 Millionen DM vorgesehen. Davon entfallen ca. 63 Millionen DM auf die Stützung von Kornbranntwein. 5576* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Zu ihrer Frage, welche Aufwendungen zur Bekämpfung des Alkoholismus erbracht werden, verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung zu Ziffer 8 der Großen Anfrage der Abgeordneten Kroll-Schlüter, Burger u. a. (Bundestagsdrucksache 8/922) . Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten. Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1437 Fragen 50, 51 und 52) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung einzelner Finanzämter (z. B. Finanzamt I, Freiburg), wonach Bürgerinitiativen gegen den Bau von Kernkraftwerken nicht als gemeinnützige Körperschaften anerkannt werden können? Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Tatsache ziehen, daß einzelne Finanzämter mit Hilfe der Abgabenordnung bei der Entscheidung über die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft Maßstäbe anlegen, die kritisches Engagement gegenüber staatlichen Maßnahmen erschweren? Ist es üblich, die Gemeinnützigkeit rückwirkend abzuerkennen? Zu Frage 50: Bürgerinitiativen können wie alle anderen Körperschaften als gemeinnützig anerkannt werden, wenn ihre Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (§ 52 AO 1977). Diesen Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts muß die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung der Bürgerinitiative entsprechen. Es ist Aufgabe des örtlich zuständigen Finanzamts, dies im konkreten Einzelfall zu prüfen.- Ergibt die Prüfung, daß eine bereits als gemeinnützig anerkannte Bürgerinitiative ihre Ziele beispielsweise mit ungesetzlichen Mitteln, etwa durch Gewalt gegen Personen oder Sachen, durchzusetzen versucht, so kann das Finanzamt die Steuervergünstigungen wegen Verfolgung gemeinnütziger . Zwecke nicht gewähren. Zu Frage 51: Die Entscheidung der örtlich zuständigen Finanzbehörden darüber, ob eine Bürgerinitiative nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung gemeinnützige Zwecke verfolgt, darf sich allein nach rechtlichen und nicht nach politischen Maßstäben richten. Das Recht der Bürgerinitiativen, sich in dem vom Grundgesetz gezogenen Rahmen kritisch mit staatlichen Maßnahmen auseinanderzusetzen, wird davon nicht berührt. Zu Frage 52: Das örtlich zuständige Finanzamt entscheidet im Veranlagungsverfahren, ob eine Körperschaft wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke steuerbegünstigt ist. Satzung und tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft müssen dafür ununterbrochen während des gesamten Veranlagungszeitraums den gesetzlichen Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprochen haben (§§ 60 Abs. 2, 63 Abs. 2 AO 1977). War dies nach den Feststellungen des Finanzamtes für einen zurückliegenden Zeitraum nicht der Fall, so müssen die Steuervergünstigungen für diesen Zeitraum versagt werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 53) : Gedenkt die Bundesregierung, dem Beispiel in den USA zu folgen, Zigaretten mit geringem Teer- und Nikotingehalt steuerlich zu entlasten und dafür Zigaretten mit hohem Teer- und Nikotingehalt steuerlich stärker zu belasten? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Zigaretten nach ihrem Schadstoffgehalt unterschiedlich zu besteuern, weil das nach EG-Recht unzulässig ist. Außerdem würde die Bemessung der Tabaksteuer nach dem Schadstoffgehalt der Tabakerzeugnisse zahlreiche wirtschaftliche, soziale und fiskalische Probleme aufwerfen. Gemäß Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie zur Harmonisierung der Tabaksteuer in der EG vom 19. Dezember 1972 muß in jedem Mitgliedstaat jeweils der Satz der proportionalen und der Betrag der spezifischen Tabaksteuer für alle Zigaretten gleich sein. Lediglich das Vereinigte Königreich ist durch die Richtlinie vom 19. Dezember 1977 ermächtigt worden, abweichend von dieser Bestimmung für einen auf 30 Monate beschränkten Zeitraum auf Zigaretten mit einem Teergehalt im Rauch von 20 mg oder mehr eine Zusatzsteuer zu erheben. Mit dieser Übergangsregelung sollen Schwierigkeiten vermieden werden, die sich aus der Umstellung vom Rohtabakzoll auf die EG-Zigarettensteuerstruktur im Vereinigten Königreich ergeben könnten. Alle anderen Mitgliedstaaten haben sich gegen eine entsprechende allgemeine Ermächtigung und gegen eine zeitlich nicht befristete Ausnahme für das Vereinigte Königreich ausgesprochen. Der Rat hat die Kommission beauftragt, einen Bericht über die Auswirkungen der britischen Sonderregelung bis zum 31. Dezember 1980 vorzulegen. Bei dieser Rechtslage kann eine unterschiedliche Zigarettensteuer nach Schadstoffgehalten nur für alle EG-Mitgliedstaaten einheitlich eingeführt werden, wenn der Rat nach Vorliegen des Berichts der Kommission ein solches System einstimmig beschließen sollte. Nach Presseberichten hat der Gesundheitsminister der Vereinigten Staaten die Absicht geäußert, vorgesehene Zigarettensteuererhöhungen nach Nikotin, Teer- und Kohlenmonoxydgehalt der verschiedenen Zigaretten zu staffeln. Falls das verwirklicht wird, werden die Auswirkungen im Bericht der Kommission zum Jahresende 1980 und bei den anschließenden Beratungen der EG sicher nicht unberücksichtigt bleiben. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5577* Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 54 und 55) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie viele Renten- bzw. Altersruhegeldbezieher aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grund noch anderer Einkünfte eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wenn ja, wie hoch ist das auf die Rententeile nach § 22 des Einkommensteuergesetzes entfallende Steueraufkommen? In der Einkommensteuerstatistik werden die Rentner mit den zu versteuernden Rentenanteilen bei der Einkunftsart „Sonstige Einkünfte" erfaßt. Unter § 22 EStG („Sonstige Einkünfte") fallen neben dem Ertragsanteil der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch private Leibrenten sowie Einkünfte aus Spekulationsgeschäften und gelegentliche Leistungen. Nach der kürzlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Einkommensteuerstatistik 1971 wurden bei ca. 900 000 Steuerpflichtigen „sonstige Einkünfte" in Höhe von insgesamt etwa 1,5 Mrd. DM festgestellt. Die hierauf entfallende Steuerschuld kann nicht beziffert werden, da sie nur für den gesamten zu versteuernden Einkommensbetrag ermittelt wird. Aus dem vorhandenen statistischen Material ist eine gesonderte Aufbereitung für Rentner nach verschiedenen Einkunftsarten leider nicht möglich. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/1437 Fragen 56 und 57): Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen sowie künftigen Risiken für bundesdeutsche, insbesondere bayerische Bierexporte nach Frankreich, nachdem die französischen Behörden seit November 1977 eine bestimmte Preisobergrenze für in- und ausländische Biere vorschreiben, und welche Folgerungen zieht sie aus dieser Beurteilung? Ist die Bundesregierung bereit, sich im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für eine Auflockerung bzw. Beseitigung dieser handelshemmenden Preisregelung einzusetzen? Zu Frage 56: Die Festsetzung der Höchstpreise von 3,50 FF für Bier in Gefäßen bis zu 0,51 ist Teil der französischen Stabilisierungsbemühungen. Obwohl dabei formell Biere inländischer und ausländischer Herkunft gleich behandelt werden, ergibt sich in der Praxis doch eine Benachteiligung der Einfuhrwaren insbesondere aus Bayern. Bei der Preisfestsetzung werden nämlich weder die längeren Transportwege der Einfuhrbiere noch die Abfüllung in vergleichsweise größere Flaschen und die höheren Kosten der überwiegend versandten Starkbiere berücksichtigt. Demgemäß soll nach Mitteilungen aus der Wirtschaft der Export bayerischer Biere nach Frankreich weitgehend zum Erliegen gekommen sein; statistische Unterlagen liegen aber noch nicht vor. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften kann davon ausgegangen werden, daß eine derartige materiell diskriminierende und handelsbeschränkende Maßnahme unzulässig ist. Zu Frage 57: Die Bundesregierung hat die Angelegenheit sofort bei der Kommission der EG anhängig gemacht; eine Stellungnahme der Kommission ist in Kürze zu erwarten. Die deutsche Botschaft in Paris ist angewiesen worden, ebenso wie die britische und dänische Botschaft bei der französischen Regierung vorstellig zu werden, damit die Preisfestsetzung korrigiert wird. Die Bundesregierung wird die Frage bei den nächsten deutsch-französischen Konsultationen am 6./7. Februar 1978 ansprechen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 58): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Rationalisierungsberatung in den Praxen, Kanzleien, Büros und Atelier§ der freien Berufe direkt oder indirekt zu fördern? Bisher gibt es im Bundeshaushaltsplan keinen Titel, der es ermöglichen würde, Rationalisierungsberatungen bei Angehörigen der freien Berufe aus Haushaltsmitteln des Bundes zu fördern. Die von der Bundesregierung geförderten Beratungsprogramme beziehen sich auf die gewerbliche mittelständische Wirtschaft. Sie haben den Zweck, betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile der kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber großen ausgleichen zu helfen. Diese Zwecksetzung entfällt aufgrund einer anders gearteten Wettbewerbssituation im allgemeinen bei den freien Berufen. Damit soll allerdings nicht in Frage stellt werden, daß Rationalisierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Kostensenkung auch für die freien Berufe von Bedeutung sind und daß bei diesen dementsprechend ein Informations- und Beratungsbedarf über Rationalisierungsmöglichkeiten besteht. Die Bundesregierung hat deshalb vor wenigen Jahren den Beratungsbedarf und die Beratung der freien Berufe über Rationalisierungsmöglichkeiten im betriebswirtschaftlich-organisatorischen Bereich vom Institut für freie Berufe an der FriedrichAlexander-Universität Erlangen-Nürnberg untersuchen lassen. Der Ergebnisbericht, der auch den Organisationen der freien Berufe zur Verfügung gestellt wurde, enthält für das Beratungswesen der Kammern und Verbände dieses Wirtschaftssektors nützliche Anregungen. Er zeigt aber auch, daß zwischen den einzelnen Berufsgruppen der freien Berufe z. T. sehr erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Beratungsbedarfs und des Beratungsangebotes bestehen. So ergibt sich aus der Untersuchung, daß im Bereich der Ärzte und Zahnärzte ausreichende Beratungsmöglichkeiten vorhanden sind, die z. T. 5578* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 kostenlos angeboten werden. Demgegenüber verfügen die technischen freien Berufe zur Zeit der Untersuchung über ein unzureichendes Angebot. Die Bunderegierung beabsichtigt, in dem neu zu berufenden Mittelstandsbeirat, dem auch Vertreter der freien Berufe angehören werden, die Beratungsförderung für freiberuflich Tätige demnächst zur Dis- - kussion zu stellen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/1437 Fragen 59 und 60) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Brüsseler Überlegungen und Pläne, nach dem Vorbild der Agrarmarktordnung eine Bremse für Stahlimporte zu schaffen, und ist damit zu rechnen, daß dadurch ein wesentlicher Teil der Probleme und Sorgen der heimischen Stahlindustrie gelöst wird? Beabsichtigt die Bundesregierung, im EG-Ministerrat initiativ zu werden, um eine vergleichbare Begrenzung auch für Importe von Drittlandkohle zu erreichen bzw. der Lieferverpflichtung in Zeiten einer Mangellage eine Abnahmeverpflichtung in Energieüberschußzeiten entgegenzusetzen? Zu Frage 59: Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat Ende Dezember eine bindende Empfehlung an die Regierungen der Mitgliedstaaten erlassen, die für drei Monate ein verschärftes Antidumpingverfahren für alle Drittlandsimporte vorsieht. Das Dumpingverfahren basiert auf dem Antidumpingkodex des GATT. In ihm können vorläufige Antidumpingzölle festgesetzt werden. Die Kommission will in Gesprächen mit den Außenhandelspartnern versuchen, diese zu mehr Rücksicht auf unsere schwierige Stahlmarktlage zu veranlassen. Falls und soweit möglich, soll dann das verschärfte Antidumpingverfahrer& entfallen. In der vorausgegangenen Ministerratssitzung hatten mehrere Mitgliedstaaten verlangt, ein automatisch wirkendes Abschöpfungssystem für Importe vorzusehen, das dem bei Agrarimporten angenähert gewesen wäre. Diesen Wünschen hat sich die Bundesregierung widersetzt; auch die Kommission hat sie abgelehnt. Für die Haltung der Bundesregierung war unter anderem maßgeblich, daß ein automatisch wirkendes Schutzsystem die Außenhandelspartner zu Vergeltungsmaßnahmen gegen unsere immer noch hohen Stahlexporte, aber auch gegen die übrigen Exporte hätte veranlassen können. Die Kommission der EG hat das verschärfte Anti-dumpingverfahren für notwendig angesehen, um • ihre übrigen auf den Montanvertrag gestützten Maßnahmen zur Regelung des Stahlmarktes (Preisregelungen, Mengenempfehlungen) besser durchsetzen zu können. Zur Zeit kann noch nicht abgesehen werden, wie sich die Kommissionsbeschlüsse auswirken. Jedoch ist zu erwarten, daß sie zu einer zeitweiligen Marktberuhigung und -stabilisierung beitragen. Insoweit dürften sie der europäischen Stahlindustrie die für eine wirksame und dauerhafte Lösung der Probleme notwendige Anpassung an die weltweit veränderten Marktverhältnisse erleichtern. Zu Frage 60.: In Tz 26 der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms weist die Bundesregierung darauf hin, daß ihre bisherigen Initiativen zur langfristigen Sicherung des Absatzes von Gemeinschaftskohle nicht die Unterstützung aller Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaften gefunden haben. Angesichts der sich aus der Einfuhrpolitik anderer Mitgliedstaaten auch für die deutsche Steinkohle ergebenden Absatzschwierigkeiten betont die Bundesregierung, daß sie weiterhin auf eine Änderung der Haltung der Gemeinschaft zur EG-Steinkohle drängen wird. Entsprechend dieser Ankündigung wird die Bundesregierung demnächst in Brüssel erneut mit Vorschlägen zur Kohlepolitik initiativ werden. Ziel dieser Vorschläge wird es wiederum sein, gemeinschaftliche Maßnahmen zur Sicherung eines langfristigen Absatzes bestimmter Mengen an Gemeinschaftskohle in den wichtigsten Absatzbereichen, insbesondere im Bereich der Kraftwerkskohle, zu erreichen. Welche Maßnahmen hierfür im einzelnen in Betracht kommen und angesichts der bisherigen Haltung anderer Mitgliedstaaten Aussicht auf Realisierung haben, wird derzeit noch eingehend geprüft. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 61) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, private Sicherheitsdienste einer öffentlichen Kontrolle zu unterziehen, und wird sie entsprechend gesetzgeberisch tätig werden? Private Sicherheitsdienste (-unternehmen), die gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen, unterliegen nach gewerberechtlichen Vorschriften bereits einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden. Für die Aufnahme dieser Tätigkeit ist eine behördliche Erlaubnis nach § 34 a der Gewerbeordnung (Bewachungsgewerbe) erforderlich. Sie wird u. a. nur erteilt, wenn der Antragsteller über die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit verfügt. Diese wird insbesondere anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses und durch Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister geprüft. Ergibt sich hieraus die Unzuverlässigkeit des Antragstellers, wird die Erlaubnis versagt. Bei der Ausübung der Tätigkeit hat der Gewerbetreibende die Vorschriften der vom Bundesminister für Wirtschaft erlassenen Verordnung über das Bewachungsgewerbe in der Fassung vom 1. Juni 1976 (BGBl. I S. 1342) zu beachten. Die Verordnung enthält u. a. Verpflichtungen über die Einstellung und Überprüfung der Wachpersonen, die Behandlung und Aufbewahrung der Waffen, die Wahrung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5579* von Geschäftsgeheimnissen, über die Buchführung, ferner Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften an Überwachungsbehörden und über die Duldung der behördlichen Nachschau (Überwachungsmaßnahmen). Das Grundrecht des Artikels 13 des Grundgesetzes ist insoweit eingeschränkt. Die Einhaltung der o. a. Verpflichtungen wird von den für die Gewerbeüberwachung zuständigen Behörden kontrolliert. Werden hierbei Mißstände festgestellt, können dein Gewerbetreibenden, wie auch schon bei der Erlaubniserteilung, Auflagen zum Schutze der Allgemeinheit und der Auftraggeber erteilt werden. Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften können mit einer Geldbuße bis zu 10 000 DM gehndet, bei beharrlicher Wiederholung u. U. als Vergehen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt werden. Bei schwerwiegenden Tatbeständen kommt schließlich eine Rücknahme der Gewerbeerlaubnis nach § 53 GewO in Betracht. Die aufgezeigten Möglichkeiten reichen nach Auffassung der Bundesregierung im Bereich des Gewerberechts für eine angemessene behördliche Kontrolle der privaten Sicherheitsdienste aus; sie hält daher den Erlaß weiterer gewerberechtlicher Vorschriften nicht für erforderlich. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 62): Auf Grund welcher haushaltsrechtlichen Ermächtigung konnte der Bundeskanzler bei seinem Besuch in Rumänien der dortigen Regierung eine Bürgschaft von 700 Millionen DM zusagen? Rechtsgrundlage für die Übernahme von Ausfuhrbürgschaften ist der jährlich im Haushaltsgesetz festgelegte Ermächtigungsrahmen. Auf § 8 des Haushaltsgesetzes 1977 weise ich hin. Der Ermächtigungsrahmen des Jahres 1977, der bis zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 1978 gilt, beträgt 110 Mrd. DM; seine Ausnutzung beläuft sich gegenwärtig auf rd. 82 Mrd. DM. Im Entwurf des Haushaltsgesetzes 1978 ist eine Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Ausfuhrbürgschaften auf 130 Mrd. DM vorgesehen. Die Zusage des Bürgschaftsplafonds von 700 Millionen DM für Rumänien-Geschäfte ist somit durch den bestehenden Ermächtigungsrahmen gedeckt. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 63) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um nach der Erhöhung der Heizölsteuer und der damit verbundenen Preiserhöhung für Heizöl eine Existenzgefährdung mittelständischer Betriebe des Brennstoffhandels auszuschließen, und teilt sie Befürchtungen, daß infolge eines Rückgangs der Zahl derartiger Betriebe Versorgungslücken auf dem Energiesektor auftreten könnten? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Erhöhung der Heizölsteuer und die dadurch zu erwartende Preiserhöhung für Heizöl zu einer Existenzgefährdung mittelständischer Betriebe des Brennstoffhandels führen wird. Mit dieser Maßnahme soll u. a. ein Signal für eine sparsame Energieverwendung gegeben werden. Ein erheblicher Minderabsatz von Heizöl, der sogar zu einer Existenzgefährdung mittelständischer Unternehmen des Brennstoffhandels führen würde, ist von dieser Maßnahme nicht zu erwarten. Die Preiserhöhung in Höhe eines knappen Pfennigs pro Liter wird sich im übrigen nicht zu Lasten der Betriebe des Brennstoffhandels auswirken, sondern als Verbrauchsteuer vom Verbraucher getragen werden. Auch insoweit ist eine Existenzgefährdung der mittelständischen Betriebe des Brennstoffhandels somit nicht ersichtlich. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 64 und 65): Mit welchem Energieimportbedarf der westeuropäischen Länder rechnet die Bundesregierung- von der zweiten Hälfte der 80er Jahre an bis etwa zum Jahr 2000? Erkennt die Bundesregierung, daß der Erdgasimportbedarf verschiedener westeuropäischer Länder während einer Zeitspanne ansteigen wird, für die unsere Erdgasimporteure noch Anschlußverträge zur Schließung der bestehenden Gasversorgungslücke suchen müssen, und was veranlaßte die Bundesregierung, trotz des mit großer Wahrscheinlichkeit ab Ende der 80er Jahre steigenden Erdgasimportbedarfs anderer westeuropäischer Länder und der hier zu erwartenden starken Nachfragekonkurrenz, die Lösung des Problems unserer künftigen Versorgung mit Importerdgas in der 2. Fortschreibung des Energieprogramms (dort Tz. 47) in westeuropäischen Quellen zu sehen? Zu Frage 64: Im Jahre 1974 betrug der Energieimport Westeuropas an Öl, Gas und Kohle 30 263 Petajoule (1 033 Millionen t SKE). Nach der WAES-Studie wird er sich unter der Voraussetzung starken weltwirtschaftlichen Wachstums und steigender Energiepreise von 26 370 Petajoule (900 Millionen t SKE) in 1985 auf 52 740 Petajoule (1 800 Millionen t SKE) im Jahre 2000 verdoppeln. Eine Studie der BP gelangt sogar zu einem Einfuhrbedarf Westeuropas von 55 380 Petajoule (1 890 Millionen t SKE) im Jahre 2000. Unter Westeuropa ist in diesem Zusammenhang OECD-Europa zu verstehen. Zu Frage 65: Nach der WAES-Studie soll der Erdgasimportbedarf Westeuropas von 3 139 Petajoule (107 Millionen t SKE) in 1985 auf etwa 8 581 Petajoule (293 Millionen t SKE) in 2000 steigen. Da die Verlängerung der Anfang der 90er Jahre endenden Verträge über niederländisches Erdgas ungewiß ist, wird sich die deutsche Gaswirtschaft rechtzeitig um neue Importe bemühen müssen. Allerdings kann dies gegenwärtig noch nicht erwartet werden, da diese Lieferungen erst in etwa 15 Jahren oder später anlaufen sollen. Die bereits heute vertraglich ge- 5580* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 sicherte Erdgasmenge für das Jahr 2000 beträgt immerhin schon etwa 30 Milliarden m3. Der westeuropäische Bereich wird für die Bundesrepublik Deutschland auch in den 90er Jahren Importschwerpunkt bleiben, weil die spezifischen Vorteile des deutschen Marktes — günstige Infrastruktur, hohe Verbraucherdichte und freie Preisbildung —der deutschen Gaswirtschaft auch künftig gute Chancen zur vertraglichen Sicherung westeuropäischen Erdgases eröffnen werden. Eine wichtige Rolle spielen dabei die geographische Nähe der Bundesrepublik zu den Erdgasreserven insbesondere in der Nordsee, die sich herausbildende intereuropäische Durchleitungs- und Verteilerfunktion des deutschen Erdgasnetzes und nicht zuletzt die für potente Erdgasexportländer interessanten Kooperationsmöglichkeiten mit der deutschen Wirtschaft. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 66): Welche Vergütung und geldwerten Vorteile erhielten die einzelnen Gutachter des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung? Nach dem Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (vom 14. August 1963) erhalten die Mitglieder eine pauschale Entschädigung sowie Ersatz ihrer Reisekosten. Die Höhe der pauschalen Entschädigung beträgt 1978 für jedes Mitglied 55 000 DM, der Vorsitzende erhält jährlich zusätzlich 6 000 DM. Weitere Vergütungen aus Mitteln des Bundeshaushaltes erhalten die Mitglieder nicht. Die Gesamtkosten des Sachverständigenrates sind im Kapitel 06 08 des Bundeshaushaltsplans veranschlagt. Die Bundesregierung hält die Vergütungen für den Sachverständigenrat im Hinblick auf die Komplexität seines gesetzlichen Auftrags, die hohe Arbeitsbelastung und die sonst für gutachterliche Tätigkeit von Wissenschaftlern üblichen Honorare für angemessen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/1437 Fragen 67 und 68) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß „Atomstrom" billiger sei als auf der Grundlage Wanderer Primärenergie" erzeugter Strom, welche Kalkulationen liegen gegebenenfalls solchen Feststellungen nach dem Wissensstand der Bundesregierung zugrunde, und um wieviel ist gegebenenfalls Atomstrom danach billiger? Mit welchen Beträgen sind die noch nicht erfolgreich erprobten Technologien für Wiederaufbereitung und Entsorgung nach dem Wissensstand der Bundesregierung in solchen Kalkulationen enthalten, und wie sind solche Beträge ermittelt? Zu Frage 67: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Stromerzeugung aus Leichtwasserreaktoren der heute üblichen Standardgröße von 1 300 MW zumindest im Grundlastbereich kostengünstiger ist als beispielsweise aus Steinkohle. Diese Auffassung wird durch ein im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft erstelltes Gutachten über die Stromerzeugungskosten von Steinkohle- und Kernkraftwerken vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln und der Forschungsstelle für Energiewirtschaft in München gestützt. Zu den Ergebnissen dieses Gutachtens verweise ich auf meine Antwort an den Herrn Abgeordneten Dr. Riesenhuber am 25. November 1977 im Deutschen Bundestag (8. Wahlperiode, 59. Sitzung, Seite 4590). Seitdem liegen mir keine neueren Erkenntnisse vor. Zu Frage 68: Bei der Ermittlung der spezifischen Wiederaufarbeitungskosten gehen die Gutachter von gegenwärtigen Kostenschätzungen für eine 1990 in Betrieb gehende Wiederaufbereitungsanlage aus (4 Mrd. DM Preisstand 1977). Berücksichtigt wurden weiterhin Mehrkosten für die Herstellung von MischoxydBrennelementen, die Konditionierung und Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie eine Gutschrift für Plutonium. Ausgehend von diesen Zahlen wurde eine Belastung von rd. 0,9 Pf/kWh errechnet. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 69): Hat, wie vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft am 14. Dezember 1977 angekündigt, der Europäische Rat in seiner Sitzung am 19. und 20. Dezember 1977 in Verbindung mit der Fortsetzung des Europäischen Regionalfonds zu einer befriedigenden Regelung der in diesem Zusammenhang vom Ausschuß für Wirtschaft in seiner Beschlußempfehlung vom 23. November 1977 (Drucksache 8/1326) aufgeworfenen Sachfragen gefunden, und kann die Bundesregierung die diesbezüglichen Beschlüsse des Rats im einzelnen erläutern? Der Allgemeine Rat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1977 über die noch offenen Sachfragen der Dispositionsreserve und der Infrastrukturförderung noch nicht beschlossen. Die Bundesregierung ist weiterhin entschlossen, diese Frage einer befriedigenden Regelung zuzuführen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Angermeyer (FDP) (Drucksache 8/1437 Frage 70) : Wie beurteilt die Bundesregierung unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten die Funktionsabgrenzung des Selbstbedienungsgroßhandels zum Einzelhandel, insbesondere unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung zu den hierfür relevanten wettbewerbsrechtlichen Begriffen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5581* Eine sachgerechte Funktionsabgrenzung zwischen Groß- und Einzelhandel ist sowohl im Interesse des Verbraucherschutzes als auch zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen, die sich zu Lasten des Einzelhandels auswirken, aus wirtschafts- und wettbewerbspolitischer Sicht unerläßlich. Aus diesen Gründen stellen die für den Großhandel geltenden Vorschriften, insbesondere des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, entscheidend auf die Unterscheidung zwischen der Belieferung von „Wiederverkäufern" und „gewerblichen Verbrauchern" einerseits und den Verkauf an „letzte Verbraucher" andererseits ab. Die Auslegung dieser Begriffe hat in der Vergangenheit vor allem im Bereich des Selbstbedienungsgroßhandels zu Schwierigkeiten geführt. Insbesondere war die Frage noch nicht geklärt worden, ob als „gewerbliche Verbraucher" im Sinne des § 6 a UWG nur Gewerbetreibende anzusehen sind, die die erworbene Ware nach einer Be-oder Verarbeitung weiter veräußern oder ob auch solche Unternehmen unter diesen Begriff fallen, die die Ware in ihrem Gewerbebetrieb verwenden. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof jedoch in einer Entscheidung vom 11. November 1977 festgestellt, daß es der Großhandelseigenschaft nicht entgegensteht, wenn Gewerbetreibende für ihren beruflichen Bedarf Arbeitsgeräte und sonstige Betriebsmittel, die sie nicht weiterveräußern, einkaufen. Andererseits sind Käufe von Gewerbetreibenden für ihren privaten Bedarf, soweit eine Toleranzgrenze von ca. 10 v. H. des Großhändlerumsatzes überschritten wird, nicht mit der Funktion des Großhandels vereinbar. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang vor allem die Notwendigkeit unterstrichen, daß der Selbstbedienungsgroßhandel durch geeignete Kontrollmaßnahmen nicht nur verhindern muß, daß bei ihm Privatpersonen einkaufen, sondern auch dafür sorgen muß, daß Gewerbetreibende bei ihm nicht auch ihren betriebsfremden Privatbedarf decken. Aus wettbewerbspolitischer Sicht ist die Klarstellung der bisher offenen Rechtsfragen zu begrüßen. Die Bundesregierung hat wiederholt betont, daß nach ihrer Auffassung zu den wirtschaftlich unerläßlichen Funktionen des Großhandels auch die Belieferung von gewerblichen Verbrauchern mit den für ihre beruflichen und gewerbliche Tätigkeit notwendigen Werkzeugen, Materialien und sonstigen Waren gehört. Auf der anderen Seiten muß durch eine wirksame Kontrolle seitens der Großhändler sichergestellt werden, daß nicht durch Verkäufe an private Letztverbraucher der Wettbewerb zwischen Groß- und Einzelhandel verfälscht wird. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 71) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen des Bundesamts für gewerbliche Wirtschaft, daß „die von den Bergwerksgesellschaften angekündigten Preiserhöhungen für 1978 um rund 10 Prozent zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Kohlepreises von 15 DM je Tonne führen und „beim Einsatz von jährlich 30 Millionen Tonnen Steinkohle in der Elektrizitätswirtschaft käme es zu einer zusätzlichen Belastung im Jahr 1978 von 450 Millionen DM, die aus den Mitteln für den ,Kohlepfennig' gezahlt werden müßten", und ist wegen der beabsichtigten zunehmenden Verstromung der Steinkohle mit einer Erhöhung der Abgabe nach dem Verstromungsgesetz (Kohlepfennig) zu rechnen? Es trifft zu, daß die Unternehmen des deutschen Steinkohlenbergbaus ihre Preise für Kraftwerkskohle vom 1. Januar 1978 an im Durchschnitt um rd. 15 DM je Tonne erhöht haben. Die letzte Preiserhöhung war am 1. Januar 1976. Neben der Kraftwerkskohle sind auch die Preise für andere Kohlearten und -sorten erhöht worden. Die neuen Preise für Kraftwerkskohle sind nach § 3 Abs. 7 des Dritten Verstromungsgesetzes und den dazu ergangenen Richtlinien auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Das Verfahren dazu ist bereits eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Rein rechnerisch trifft die Aussage des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft zu, daß die Preiserhöhungen für den Ausgleichsfonds nach dem Dritten Verstromungsgesetz zu einer Mehrbelastung in der Größenordnung von 450 Millionen DM führen. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen der neuen Kohlepreise auf den Ausgleichsfonds hängen entscheidend von der Entwicklung der Ölpreise ab, da sich die Verstromungshilfen für mehr als zwei Drittel der gesamten Kraftwerkskohle nach der Kostendifferenz zum schweren Heizöl richten; insoweit aber sind Voraussagen für 1978 außerordentlich schwierig. Außerdem ist bei den Berechnungen, die der Festsetzung des Abgabesatzes für 1978 auf 4,5 Prozent durch das Gesetz zur Änderung energierechtlicher Vorschriften (Verstromungsnovelle) zugrunde liegen, bereits eine erhebliche Kohlepreiserhöhung einkalkuliert worden, wenn auch nicht voll in dem jetzt vorgenommenen Umfang. Die Bundesregierung geht danach davon aus, daß — auch bei Feststellung der Angemessenheit der neuen Kraftwerkskohlenpreise — die gegenüber früheren Annahmen entstehende Mehrbelastung jedenfalls mit Hilfe des Kreditrahmens des Ausgleichsfonds, der durch die Verstromungsnovelle auf 500 Millionen DM erweitert worden ist, in 1978 aufgefangen werden kann. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 72): Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Beirat für Fragen des Tourismus beim Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Empfehlung zur Einführung eines zweiten Ferienblocks zwischen Herbst und Frühjahrsanfang, und wird sie in diesem Zusammenhang den Vorschlag zur Durchführung einer Untersuchung über die Feriengebundenheit der Bevölkerung aufgreifen? Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlung des Beirats für Fragen des Tourismus beim Bundesminister für Wirtschaft als eine konstruktive Anregung zur notwendigen weiteren Verbesserung der Schul- 5582* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 ferienregelungen durch die zuständigen Kultusminister der Länder. Ein zweiter Ferienblock von etwa drei Wochen entspricht einem Grundsatzbeschluß der Kultusministerkonferenz, dem die meisten Länder schon zu folgen bereit sind. Besondere Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Vorschlag bei, diesen Ferienabschnitt jeweils etwa in die Mitte des Zeitraumes zwischen den Sommerferien und Weihnachten bzw. Weihnachten und den Sommerferien zu legen. Bei der Beurteilung dieses Vorschlages fällt vor allem ins Gewicht, daß den Familien mit Schulkindern mit einer solchen Regelung eine konkrete Alternative zum Sommerurlaub abwechselnd im Herbst oder Frühjahr angeboten werden kann, wodurch zudem eine Minderung der Spitzenbelastung auf den Straßen und in Zielgebieten während der Sommermonate eintreten könnte. Durch Verteilung dieses Ferienabschnittes auf Herbst und Frühjahr könnte zugleich vermieden werden, daß es um Ostern wieder zu Ballungen im Urlaubsreiseverkehr kommt, wie sie schon in vergangenen Jahren eingetreten sind. Der Bundesminister für Wirtschaft hat deshalb die Kultusministerkonferenz gebeten, die Empfehlungen des Beirats so bald wie möglich zu erwägen und Vertretern des Ministeriums Gelegenheit zu geben, die Vorschläge zu erläutern. Inwieweit die erhoffte Dämpfung der Saisonspitzen im Urlaubsreiseverkehr eintreten wird, hängt entscheidend davon ab, wie die Urlauber, insbesondere die an die Schulferien gebundenen Familien, die alternativen Ferienabschnitte für ihre Urlaubsreise annehmen. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, die vom Beirat für Fragen des Tourismus empfohlenen Untersuchungen sobald wie möglich durchführen zu lassen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 73, 74, 75 und 76) : Hat der Bundeskanzler — wie im Spiegel-Interview vom 16. Januar 1978 wiedergegeben — tatsächlich erklärt, die Sachverständigen sollten sich bei ihren wirtschaftspolitischen Äußerungen zur Lohnhöhe „ein bißchen in ihrem eigenen Gesetz umsehen", und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung angesichts des Wortlauts und Sinns von § 2 des Gesetzes über die Bildung eines Sadiverständigenrats und angesichts Artikel 5 des Grundgesetzes den daraus zum Ausdruck kommenden Vorwurf? Ubernimmt der Bundeskanzler damit den Vorwurf des Deutschen Gewerkschaftsbundes an den Sadiverständigenrat, er habe in seinem letzten Jahresgutachten gesetzeswidrig Empfehlungen abgegeben — obwohl doch nach § 2 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrats dieser zwar keine Empfehlungen abgeben, bei seiner Untersuchung aber verschiedene Annahmen zugrunde legen, unterschiedliche Wirkungen darstellen und beurteilen, Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder deren Beseitigung aufzeigen soll? Treffen Meldungen zu, wonach in der Bundesregierung Bestrebungen im Gange sind, die Konzertierte Aktion umzustrukturieren? Bleibt der Sachverständigenrat Mitglied der Konzertierten Aktion? Zu Frage 73: Es trifft zu, daß der Herr Bundeskanzler im Spiegel-Interview vom 16. Januar 1978 die von Ihnen zitierte Äußerung getan hat. Ihr Zitat ist jedoch nicht vollständig; der ganze Satz, aus dem Sie das Zitat herausgenommen haben, lautet: „Es wäre auch gut, wenn die Sachverständigen sich da ein bißchen in ihrem eigenen Gesetz umsehen würden, damit nicht durch Interviews, die der eine oder andere gibt, dieses Mißverständnis sich festhakt." Daraus ist ersichtlich, daß sich die Äußerung des Bundeskanzlers auf Interviews von Mitgliedern des Sachverständigenrates bezieht. Zu Frage 74: Die Stellungnahme der Bundesregierung zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates kann dem Jahreswirtschaftsbericht 1978 entnommen werden, der dem Bundestag in den nächsten Tagen zugehen wird. Zu Frage 75: Es trifft zu, daß die Bundesregierung bestrebt ist, die Partner der Konzertierten Aktion wieder an einen Tisch zu bringen. Die Bundesregierung hat keine Pläne, die Konzertierte Aktion „umzustrukturieren" ; entsprechend der ursprünglichen Absicht und Übung ist lediglich eine Verringerung der Zahl der Teilnehmer an der Gesprächsrunde vorgesehen. Zu Frage 76: Eine gesetzlich fixierte Mitgliedschaft bestimmter Verbände oder des Sachverständigenrates in der Konzertierten Aktion gibt es nicht. Die Bundesregierung wird sich aber entsprechend § 1 des SVRGesetzes der beratenden Funktion des Sachverständigenrates auch weiterhin für die Beratungen der Konzertierten Aktion bedienen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 77): Wie kann die Bundesregierung nach dem Beschluß des Planungsausschusses für den 7. Rahmenplan den Auftrag des Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebiets vom 5. August 1971 erfüllen, der eine bevorzugte Berücksichtigung dieses Raums vorschreibt, nachdem die Entwicklung bestätigt, daß die dort gewährten Förderungen schon bisher nicht mehr ausreichten, um die notwendige Zahl von Arbeitsplätzen zu erhalten oder zu schaffen, und wenn die im Planungsausschuß beschlossene Ausweitung der Fördergebiete auf 63 v. H. der Fläche und 36 v. H. der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland die Wettbewerbssituation des Zonenrandgebiets langfristig zur Aussichtslosigkeit verurteilt? Der Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur hat am 12. Dezember 1977 ohne Gegenstimmen Beschlüsse gefaßt, die zwar eine geringfügige Vergrößerung der Fördergebiete. zur Folge haben, die Priorität der Zonenrandförderung aber nicht beeinträchtigen. Angesichts der allgemeinen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5583* Beschäftigungslage und wegen des mit großen Unsicherheiten behafteten Datenmaterials sah sich der Planungsausschuß nicht in der Lage, im gegenwärtigen Zeitpunkt Regionen aus der Förderung mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zu entlassen. Andererseits mußte er in Fällen starker Datenänderungen eine befristete Übergangslösung treffen, um in fünf Arbeitsmarktregionen — drei in Nordrhein-Westfalen, zwei in Bayern — mit deutlich ungünstiger Entwicklung Förderungsmöglichkeiten zu eröffnen. Die dadurch eintretende geringfügige Vergrößerung der Fördergebiete ist auf drei Jahre befristet. Zusammen mit den vier Zonenrandländern, die dieser Übergangslösung zugestimmt bzw. nicht widersprochen haben, wird die Bundesregierung auch künftig sicherstellen, daß der Auftrag des Zonenrandförderungsgesetzes erfüllt wird. Die Vermutung in der Fragestellung, daß die im Zonenrandgebiet bisher gewährte Förderung nicht ausreicht, um eine notwendige Zahl von Arbeitsplätzen zu erhalten oder zu schaffen, kann nicht bestätigt werden; vielmehr entfielen in den letzten sechs Jahren 40 °/o aller durch Förderung neu geschaffenen Arbeitsplätze und 84 % aller durch Rationalisierungsmaßnahmen gesicherten Arbeitsplätze auf das Zonenrandgebiet; der Bevölkerungsanteil des Zonenrandgebietes an den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe macht rund ein Drittel aus. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, daß auch in Zukunft solche überproportionalen Förderungserfolge möglich sind. Für diese Annahme bieten auch die unveränderte Mittelverteilung zugunsten des Zonenrandgebietes und die nur dort möglichen Spitzenpräferenzen hinreichend Anlaß. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 78 und 79) : In welchem Umfang kommt die Lieferbindung für Schiffsbauten bei Kapitalhilfemaßnahmen der deutschen Entwicklungspolitik kleinen und mittleren Werften zugute? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei Aufträgen dieser Art eine ausreichende Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen zu gewährleisten? Entsprechend den entwicklungspolitischen Prioritäten der Entwicklungsländer werden die an Schiffslieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland gebundenen Mittel der Finanziellen Zusammenarbeit fast ausschließlich für die Lieferung von Spezialschiffen eingesetzt. Bei den bisher zugesagten Schiffslieferungen handelt es sich dementsprechend um Fähren, Flußschiffe, Forschungsschiffe, Fischereischiffe, Hafenschlepper usw., in wenigen Fällen um Spezialfrachter. Nach der Größe und der technischen Auslegung derartiger Schiffe haben kleinere und mittlere Werften im Wettbewerb zumindest gleiche Chancen, Aufträge zu bekommen. Tatsächlich sind alle bisher aus Mitteln der Jahre 1976 und 1977 erteilten Bauaufträge an kleinere und mittlere Werften (auch Binnenwerften) gegangen. Angesichts dieser Situation sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, zusätzliche Maßnahmen für diesen Werftenkreis zu ergreifen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 80 und 81): Welchen Einfluß auf den Export deutscher Flaschen- und Faßbiere nach Frankreich hat nach Auffassung der Bundesregierung die Verfügung von Höchstpreisen für Bier durch die französische Regierung vom 4. November und 25. November 1977 beim Verkauf von Mengen unter 0,5 1 in Restaurants, Gaststätten und Hotels, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist die Bundesregierung bereit, in dieser Angelegenheit bei der EG-Kommission und der französischen Regierung zu intervenieren, hat sie bereits entsprechende Schritte unternommen, und was gedenkt sie zu tun, um die französische Regierung zu einer Rücknahme dieser Maßnahmen zu bewegen, die im Widerspruch zu den Europäischen Verträgen und zu der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen? Zu Frage 80: Die Festsetzung der Höchstpreise von 3,50 FF für Bier in Gefäßen bis zu 0,51 ist Teil der französischen Stabilisierungsbemühungen. Obwohl dabei formell Biere inländischer und ausländischer Herkunft gleichbehandelt werden, ergibt sich in der Praxis doch eine Benachteiligung der Einfuhrwaren insbesondere aus Bayern. Bei der Preisfestsetzung werden nämlich weder die längeren Transportwege der Einfuhrbiere noch die Abfüllung in vergleichsweise größere Flaschen und die höheren Kosten der überwiegend versandten Starkbiere berücksichtigt. Demgemäß soll nach Mitteilungen aus der Wirtschaft der Export bayerischer Biere nach Frankreich weitgehend zum Erliegen gekommen sein; statistische Unterlagen liegen aber noch nicht vor. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften kann davon ausgegangen werden, daß eine derartige materiell diskriminierende und handelsbeschränkende Maßnahme unzulässig ist. Zu Frage 81: Die Bundesregierung hat die Angelegenheit sofort bei der Kommission der EG anhängig gemacht; eine Stellungnahme der Kommission ist in Kürze zu erwarten. Die deutsche Botschaft in Paris ist angewiesen worden, ebenso wie die britische und dänische Botschaft bei der französischen Regierung vorstellig zu werden, damit die Preisfestsetzung korrigiert wird. Die Bundesregierung wird die Frage bei den nächsten deutsch-französischen Konsultationen am 6./7. Februar 1978 ansprechen. Anlage 68 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 82 und 83) : 5584* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Mußte die Bundesregierung nicht voraussehen, daß die DDR ihre Fischereizone in der Ostsee ausdehnen würde, nachdem dies bereits Schweden und Polen getan hatten, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung dann nicht in Erwartung dieser Entwicklung mit der Regierung der DDR auf der Basis des Grundlagenvertrags Verhandlungen geführt, um wenigstens eine Ubergangslösung zu erzielen? Sieht die Bundesregierung in dem Vorgehen der DDR, das die Lebensgrundlage für einen großen Teil der deutschen Kutterflotte gefährdet, eine Handlung, die dem Geist des Grundlagenvertrags widerspricht? Noch im September 1977 wurden — in Kenntnis der Ausdehnung der Fischereizone durch Schweden — im Rahmen der Fischereikonvention in der Ostsee Fangquoten für die Ostsee außerhalb des Küstenmeeres für das Jahr 1978 ausgehandelt. An diesen Beschlüssen war die DDR beteiligt. Sie hat dabei nicht zu erkennen gegeben, daß sie ihre Fischereizone ausdehnen will. Aus der Sorge heraus, daß die Ausdehnung der Fischereizone durch die DDR Nachteile für unsere Kutter- und Küstenfischerei mit sich bringt, hat die Bundesregierung gegenüber der DDR ihre Erwartung vorgetragen, daß unsere Ostsee-Fischer vorläufig im bisherigen Umfang weiter fischen können und so durch eine Interimslösung nachteilige Auswirkungen auf unsere Fischerei mildert. Die Bundesregierung muß aber zugleich beachten, daß,für Fischereiverhandlungen mit Drittstaaten die Europäische Gemeinschaft zuständig ist. Sie wird daher ihr Möglichstes tun, damit die Gemeinschaft bald das EG-interne Fischereiregime verabschiedet und so die Basis für konkrete Verhandlungen mit Drittländern, darunter auch der DDR, über gegenseitige Fischereirechte schafft. Zur Wahrung der Interessen der deutschen Fischerei hat die Bundesregierung darüber hinaus am 25. Januar 1978 im Grundsatz beschlossen, die Fischereizone in der Ostsee auszudehnen. Sie handelt dabei in enger Abstimmung mit Dänemark und der Europäischen Gemeinschaft. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/1437 Fragen 84 und 85) : Trifft es zu, daß im Jahr 1975/76 die Haupterwerbsbetriebe der deutschen Landwirtschaft rund 86 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche bewirtschafteten und hierbei rund 91 v. H. der Verkaufserlöse der bundesdeutschen Landwirtschaft erwirtschafteten? Welche Förderungspolitik für die Neben- und Zuerwerbsbetriebe leitet die Bundesregierung aus diesen Zahlen ab, wenn sie zutreffend sein sollten, und welche Höhe der Subventionierung des Zu- und Nebenerwerbslandwirts hält die Bundesregierung durch den Letztverbraucher für vertretbar? Nach den Ergebnissen des Agrarberichtes 1977 bewirtschafteten die Haupterwerbsbetriebe, zu denen Vollerwerbsbetriebe und Zuerwerbsbetriebö gehören, im Jahre 1976 rd. 86 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche ab 1 ha Betriebsgröße. Aufgrund ihrer relativ höheren Flächenintensität und Verkaufsanteile erwirtschaften die Haupterwerbsbetriebe, wie eine Sonderuntersuchung für das Wirtschaftsjahr 1973/74 ergeben hat, ungefähr 91 % aller Verkaufserlöse. Richtschnur der Agrarpolitik der Bundesregierung bleibt die Erhaltung eines funktionsfähigen ländlichen Raumes. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Wahrung der Vielfalt der landwirtschaftlichen Existenzen. Vollerwerbsbetrieben, Zuerwerbsbetrieben und Nebenerwerbsbetrieben wird dazu die ihnen adäquate Unterstützung zuteil - über die Markt- und Preispolitik, die Strukturpolitik und die Sozialpolitik. Insgesamt sind die Maßnahmen und Leistungen der Bundesregierung so angelegt, daß der notwendige Anpassungsprozeß so effizient wie möglich und in einer für die Landwirte erträglichen Form verlaufen kann. So bestehen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" spezielle Förderungsprogramme, wonach bestimmten Nebenerwerbslandwirten (Mitglieder der landwirtschaftlichen Altersklasse — GAL-Landwirte) Anpassungs- oder Umstellungshilfen für Maßnahmen im Wirtschaftsbereich bzw. zur Rationalisierung des Wohnhauses durch Investitionshilfen im arbeitswirtschaftlichen Bereich gewährt werden. Zielsetzung des Nebenerwerbslandwirteprogrammes ist die Extensivierung der Produktion (bezogen auf die Fläche) und die Erleichterung der nebenberuflichen Landbewirtschaftung (insbesondere zugunsten der Ehefrau) zur Verbesserung und Erleichterung der Voraussetzungen für den außerlandwirtschaftlichen Hauptberuf. Diese Extensivierung der Produktion im Nebenerwerbsbetrieb wirkt marktentlastend und damit tendenziell kostensenkend. Die einzelbetriebliche Förderung der Zuerwerbsbetriebe erfolgt im Rahmen der Förderung der Haupterwerbsbetriebe nach vergleichbaren Grundsätzen. Anlage 70 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 86 und 87) : Ist aus der Tatsache, daß der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 19. Januar 1978, in der er sich auch mit Fragen der Fischereipolitik und der Politik gegenüber der DDR befaßt hat, das Problem der Ausdehnung der Fischereigrenzen der DDR in der Ostsee mit keinem Wort erwähnt hat, zu schließen, daß die Bundesregierung keine Gespräche unter Berufung auf den Grundlagenvertrag mit der DDR führt, um mindestens für eine Übergangszeit den Fischern der Bundesrepublik Deutschland eine Fortsetzung ihrer Tätigkeit in der von der DDR beanspruchten Zone zu ermöglichen, die Grenzen dieser Zone festzustellen und Basislinien an der Ostseeküste festzulegen? Was beabsichtigt die Bundesregierung konkret zu unternehmen, um endlich eine EG-interne Fischereiregelung zu erreichen, so daß mit Drittländern über den Tausch von Fangquoten verhandelt werden kann? Zu Frage 86: Die Ausdehnung der Fischereizone durch die DDR hat für unsere Kutter- und Küstenfischerei nachteilige Auswirkungen. Die Bundesregierung hat daher gegenüber der DDR ihre Erwartung vorgetragen, daß unsere Kutter- und Küstenfischer vorläufig im bis- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5585* herigen Umfang weiter fischen können und so durch eine Interimslösung die nachteiligen Auswirkungen gemildert werden. Die Bundesregierung muß zugleich berücksichtigen, daß für die Fischereiverhandlungen mit Drittländern die Europäische Gemeinschaft zuständig ist. Die Bundesregierung wird deshalb innerhalb der EG — wie bisher — alle Anstrengungen unternehmen, damit das interne Regime endlich verabschiedet werden kann, das die Grundlage für konkrete Verhandlungen mit Drittländern, darunter auch der DDR, über gegenseitige Fischereirechte bildet. Um die Interessen der deutschen Kutter- und Küstenfischer zu wahren, hat die Bundesregierung am 25. Januar 1978 im Grundsatz beschlossen, die Fischereizone in der Ostsee auszudehnen. Sie handelt dabei in enger Abstimmung mit Dänemark und der Europäischen Gemeinschaft. Die mit der Abgrenzung unserer Fischereizone zusammenhängenden Fragen werden selbstverständlich sorgfältig geprüft. Zu Frage 87: Die Bundesregierung hat ihrerseits alles getan, damit im EG-Ministerrat am 30. Januar 1978 eine Einigung über das interne Fischereiregime erzielt werden kann. Fortschritte, die im Rat vom 16. bis 18. Januar 1978 — insbesondere bei den Verhandlungen über die Fangquoten erreicht wurden, bilden zudem eine verbesserte Ausgangslage. Im übrigen werden die EG-Agrarminister auf meine Einladung hin am 27. Januar 1978 im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin zusammentreffen, um sich in Vorbereitung auf den Ministerrat am 30. Januar nochmals um eine allen Partnern gerecht werdende Lösung zu bemühen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 88): Mit welchen Konsequenzen für die Stellung des deutschen Weinbaus innerhalb des gemeinsamen Agrarmarkts rechnet die Bundesregierung für den Fall des Beitritts von Griechenland, Portugal und Spanien zur EG? Die in Griechenland, Portugal und Spanien erzeugten Weine sind, abgesehen von Likörweinen wie Samos, Portwein, Sherry etc., größtenteils den Tafelweinen der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung vergleichbar. Die Produktion deutscher Tafelweine schwankt von Jahr zu Jahr, liegt jedoch durchschnittlich weit unter 10 °/o der Gesamterzeugung, so daß durch den Beitritt nur ein kleiner Teil der deutschen Erzeugung betroffen würde. Dazu kommt, daß der Tafelwein der nördlichen Zonen (Luxemburg, Deutschland und ein Teil Frankreichs) bereits heute einen weitgehend selbständigen, von den Tafelweinen der südlichen Zonen getrennten, Markt aufweisen. Erhaltung der Spezialität und Steigerung der Qualität aller deutschen Weine muß daher nach Auffassung der Bundesregierung die wichtigste Konsequenz aus einem evtl. Beitritt beachtlicher Weinproduzentenländer zur EG sein. Andererseits ist eine gewisse Abhängigkeit der einzelnen Märkte voneinander — unabhängig vom Beitritt — nicht zu bestreiten. Die Bundesregierung mißt daher der Wiederherstellung und Erhaltung des Marktgleichgewichts in der Gemeinschaft auch im Interesse ides deutschen Weinbaues große Bedeutung bei und unterstützt alle geeigneten Maßnahmen zur Anpassung des Produktionspotentials an die Marktbedürfnisse. Wie in der Vergangenheit wird sie auch künftig für eine angemessene Erzeugermitbeteiligung eintreten, wie sie — unabhängig von einer vorsichtigen Preispolitik — in der Einführung von Destillationsmaßnahmen zu niedrigen Ankaufspreisen für die Erzeuger, Erhöhung der Qualitätsanforderungen, Anbauregelung bzw. Anbaustopp für Neuanpflanzungen u. ä. zum Ausdruck kommt. Ausgehend von dem Grundsatz, daß die Beitrittsländer die zum Zeitpunkt des Beitritts bestehende Gemeinsame Weinmarktordnung übernehmen werden, unterstützt die Bundesregierung alle Bemühungen, die die Anwendung entsprechender Maßnahmen seitens der betroffenen Länder bereits vor dem Beitritt zum Ziele haben, wie z. B. Anbaustopp in Spanien. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der deutsche Weinbau bei einer schrittweisen Eingliederung der Weinwirtschaft Griechenlands, Portugals und Spaniens in den Gemeinsamen Weinmarkt im Zuge einer angemessenen Übergangszeit auch in einem neuen, größeren Markt seine gute Stellung behaupten wird. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 89): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse über die Verwendung von Bodensera zur Bodenbehandlung und -düngung, wie sie in den USA seit längerer Zeit in Anwendung sind, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung besonders unter den Aspekten der möglichen Energieeinsparungen und umweltfreundlichen Eigenschaften? Die Anwendung von Bodenimpfmitteln (Bodensera) ist für unsere Landwirtschaft nicht neu. Bodenimpfungen mit Azotobacter oder Knöllchenbakterien sind seit Jahrzehnten bekannt. Der Anwendungserfolg solcher Präparate hängt weitgehend vom Standort, vor allem aber von der Wirtschaftsweise eines Betriebes ab. Wegen dieser Abhängigkeit von den Gegebenheiten des Einzelfalls sind Bodenimpfmittel nach dem neuen Düngemittelgesetz vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2134) nicht mehr typenzulassungspflich- 5586* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 tig. Sie müssen als Bodenhilfsstoffe im Verkehr ausreichend gekennzeichnet sein. In letzter Zeit hat es mehrfach Versuche gegeben, Bodensera aus den USA einzuführen. Ein Präparat dieser Art, das in der Bundesrepublik Deutschland unter verschiedenen Namen aufgetaucht ist, wurde hinsichtlich seiner Wirksamkeit in Testversuchen vom Institut für Bodenbiologie der FAL Braunschweig-Völkenrode geprüft. Zusätzlich habe ich im vergangenen Jahr über die Deutsche Botschaft in Washington. Erkundigungen beim amerikanischen Landwirtschaftsministerium einholen lassen. Testversuche und Äußerungen offizieller Stellen in den USA waren bisher .durchweg negativ. Die Verwendung von Bodensera zur Bodenbehandlung oder Düngung wird in meinem Hause aufmerksam verfolgt. Außerdem habe ich angeregt, daß die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) im Rahmen des Themas „Alternativen im Landbau" auch die Anwendung solcher Präparate prüft. Die DLG wird über das Ergebnis ihrer fachlichen Beratungen zu gegebener Zeit berichten. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 90, 91, 92 und 93): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Feldmäusebekämpfung nicht allein Aufgabe der betroffenen Grönlandbetriebe und des Kreislandvolkverbands, sondern eine öffentliche Aufgabe ist, en der auch der Bund mitzuwirken hat? Ist die Bundesregierung bereit, einen Teil des inzwischen entstandenen Kostenaufwands von mehr als 500 000 DM zu übernehmen bzw. den besonders hart betroffenen Betrieben eine Beihilfe zu gewähren? Ist die Bundesregierung bereit, jährlich eine bestimmte Summe in einen Fonds einzuzahlen, um auf diese Weise in zukünftigen Befallsjahren vorbeugend und wirkungsvoll die Mäuseplage bekämpfen zu können? Ist die Bundesregierung bereit, wissenschaftliche Institute mit umfassenden Versuchen zur Bekämpfung der Mäuseplage zu beauftragen und langfristig finanziell abzusichern? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, sich an der Bekämpfung von Feldmäusen, die regional und sporadisch in großer Zahl auftreten, finanziell zu beteiligen. Sie kann — entsprechend der Verfassungslage — nur in Katastrophenfällen nationalen Ausmaßes Hilfe leisten. Der von Ihnen angesprochene Schaden wird jedoch — wie ich einer Verlautbarung der niedersächsischen Landesregierung vom 29. Dezember 1977 entnehme — selbst von dort nicht als eine regionale Notlage des Landes angesehen. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß es Aufgabe der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) ist, die Prüfung und Zulassung von Pflanzenbehandlungsmitteln unter Abwägung aller — auch der ökologischen — Gesichtspunkte vorzunehmen. Dazu wird im Rahmen des Möglichen und Nötigen auch Forschungsarbeit geleistet. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Müller (Remscheid) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 94, 95 und 96): Sind die im Haushaltsgenehmigungsschreiben der Bundesregierung an die Bundesanstalt für Arbeit vom 1. Dezember 1977 gemachten Auflagen nicht eine erhebliche Einschränkung der Befugnisse der Selbstverwaltung? Hält die Bundesregierung die Auflagen — auch im Hinblick - auf den Umfang des Gesamtetats — nicht für kleinliche Eingriffe in die Personalpolitik der Bundesanstalt für Arbeit, die wohl der Rechts-, aber nicht der Fachaufsicht unterliegt? In welchem Umfang werden durch die Ablehnung der Erhöhung der Hauptstellenzulage die Nettobezüge der Bediensteten der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit ab 1. Januar 1978 gekürzt? Zu Frage 94: Die Bundesregierung hat mit ihrer Genehmigung des Haushalts 1978 der Bundesanstalt für Arbeit nur drei Änderungswünsche verbunden, die offenbar auch Sie — wie ich Ihrer Frage 2 entnehme — für weniger bedeutend halten. Im übrigen hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung namens der Bundesregierung in seinem Genehmigungsschreiben die Haushaltsbeschlüsse der Selbstverwaltungsorgane der Bundesanstalt ausdrücklich positiv gewürdigt. Die Bundesregierung hat mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, daß der Verwaltungsrat der Bundesanstalt als das für die Feststellung des Haushalts zuständige Organ der Selbstverwaltung ihren Änderungswünschen inzwischen ohne Gegenstimme entsprochen hat. Zu Frage 95: Die Bundesregierung hat die Bundesanstalt bei der Genehmigung des Haushalt 1978 — wie auch in früheren Jahren — nur um diejenigen Änderungen gebeten, die sie bei voller Berücksichtigung der Stellung der Bundesanstalt als Selbstverwaltungskörperschaft aus übergeordneten Gründen für unerläßlich hielt. Zu Frage 96: Die Auswirkungen der Feststellung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, daß die Hauptstellenzulage der Bundesanstalt für Arbeit der Lohn- und Einkommensteuer unterliegt, auf die Nettobezüge der Bediensteten in der Hauptstelle hängen von dem individuellen Steuersatz des Bediensteten ab. Eine allgemeine Aussage läßt sich dazu nicht machen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 97 und 98): Welche konkreten Schlußfolgerungen für den Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes will die Bundesregierung aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium zu den aktuellen Problemen der Beschäftigungspolitik (Bulletin vom 29. November 1977, Seite 1110 f.) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5587* ziehen, demzufolge eine partielle Lockerung des Anwerbungsstopps für ausländische Arbeitnehmer für Arbeitsplätze angebracht erscheint, die — bis auf weiteres — von inländischen Arbeitnehmern nicht nachgefragt werden oder mit Inländern nidit besetzt werden können? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des wissenschaftlichen Beirats, derzufolge „die Besetzung der Arbeitsplätze unmittelbar das gesamtwirtschaftliche Produktionspotential erhöht und -- jedenfalls soweit es sich um komplementäre Arbeitsplätze handelt — wahrscheinlich auch die Beschäftigungschance für arbeitslose Inländer positiv beeinflußt? Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Engelsberger usw. und der Fraktion der CDU/CSU zur Fremdenverkehrspolitik vom 10. November 1977 (BT-Drucksache 8/1169, Antwort zu Frage 13) deutlich gemacht, daß und aus welchen hauptsächlichen Gründen eine partielle Lockerung des Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer zugunsten einzelner Sektoren und speziell des Hotel- und Gaststättengewerbes nicht in Betracht gezogen werden kann. Ein guter Teil der derzeit rund eine Million Arbeitslosen kommt auch für Tätigkeiten infrage, die nach dem Votum des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Wirtschaft von neu anzuwerbenden Ausländern ausgeübt werden sollen. Der Auffassung des Beirats, daß eine partielle Lockerung des Anwerbestopps inländische Arbeitskräfte nicht verdrängen und sogar komplementäre Beschäftigungsmöglichkeiten für inländische Arbeitskräfte schaffen würde, kann deshalb nicht gefolgt werden. Anlage 76 Antwort des Pari. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 99 und 100): Wer trägt außer den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in Höhe von jährlich rund 3,5 Milliarden DM, die — nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Frau Huber auf dem letzten Weltgesundheitstag — erforderlich sind für die ärztliche Behandlung der drei Millionen fettleibigen Kinder in der Bundesrepublik Deutschland, und wie hoch ist nach dem Wissensstand der Bundesregierung der von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragende Anteil? Was geschieht seitens der Bundesregierung, um die Eltern dieser Kinder darauf aufmerksam zu machen, daß die Fettleibigkeit ihrer Kinder nicht nur gesundheitliche Schäden verursacht, sondern audi die an sich schon hohen Ausgaben der Krankenkassen und damit auch ihre Beitragserhöhungen mitverursacht? Zu Frage 99: Die von Ihnen erwähnten Ausführungen hinsichtlich der jährlichen Kosten von rund 3,5 Milliarden DM für die ärztliche Behandlung der drei Millionen fettleibigen Kinder in der Bundesrepublik Deutschland sind von Frau Bundesminister Huber anläßlich des Weltgesundheitstages am 18. April 1977 nicht gemacht worden. Die Rede ist im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 20. April 1977 abgedruckt. Genaue Angaben darüber, wie hoch die Kasten für die ärtzliche Behandlung von fettleibigen Kindern in der Bundesrepublik Deutschland sind und wie hoch der von den gesetzlichen Krankenkassen hiervon zu tragende Anteil ist, liegen der Bundesregierung nicht vor. Dies hängt insbesondere damit zusammen, daß das Übergewicht bei Kindern, von Ausnahmen abgesehen, an sich noch keine behandlungsbedürftige Krankheit ist, sondern das Übergewicht nur ein, z. T. wesentlichen Risikofaktor für die Begünstigung oder Auslösung zahlreicher Erkrankungen ist. Nach den hier vorliegenden Unterlagen, die sich insbesondere auf den Ernährungsbericht 1976 und wissenschaftliche Untersuchungen des vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zur Hälfte finanzierten Instituts für Kinderernährung in Dortmund stützen, sind etwa 20 % der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland überernährt, wobei Überernährung nicht mit Fettsucht gleichzusetzen ist, denn eine Fettsucht wird im allgemeinen nur dann an-genommen, wenn das Übergewicht 20% über dem Normalgewicht liegt. Zu Frage 100: Angesichts der Bedeutung der Überernährung für die Gesundheit sehe ich eine verstärkte Aufklärung über eine gesunde Ernährung und die Entwicklung noch wirksamerer Methoden auf 'diesem Gebiete als eine Schwerpunktaufgabe der gesundheitlichen Aufklärung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit an. So lief im September 1975 die Aktion Ernährung und Bewegung unter dem Slogan „Essen und Trimmen — beides muß stimmen" an. Diese Aktion ist längerfristig angelegt. Ziel der Kampagne ist es, die Bevölkerung über den Zusammenhang zwischen Ernährung und Bewegung aufzuklären, um allmählich zu einer Verhaltungsänderung in bezug auf die Ernährung hinzuwirken. Das Vorhaben wird zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, dem Deutschen Sportbund, der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher und den obersten Landesgesundheitsbehörden im Auftrag des Ministeriums durchgeführt. Auch die Bundesärztekammer und die Medien unterstützen diese Kampagne. Im Rahmen dieser Aktion wurde u. a. in Millionenauflage die Schrift „Essen und Trimmen — beides muß stimmen" auch über die Wartezimmer der ärztlichen Praxen verteilt. In dieser Schrift wird ausführlich auf die Frage, welche nachteiligen Folgen für die Gesundheit eine Überernährung des Kindes hat, hingewiesen und wirksame Möglichkeiten zur Vermeidung einer Überernährung aufgezeigt. Außerdem werden im Auftrage des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit eine Reihe von Informationsschriften zur Unterrichtung der Eltern herausgegeben, in denen ebenfalls das Problem der Überernährung näher behandelt wird. Als Beispiel hierfür möchte ich die Schriften „Das Baby", „Die Ernährung des Säuglings", „Die Ernährung des Klein- und Schulkindes" und „Schlank werden, schlank bleiben" 'nennen. Außerdem wird in Kürze im Auftrage des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit die Broschüre „Fahrplan für die Ernährung des Säuglings" erscheinen, die für Ärzte und sonstige Schlüsselkräfte bestimmt ist und u. a. als Beilage zum Deutschen Ärzteblatt verteilt wird. 5588` Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/1437 Fragen 101 und 102) : Aus welchen Gründen wird geistig Behinderten, die nicht zugleich gehbehindert sind, nicht unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr eingeräumt, obwohl geistig Behinderte sich in der Regel nicht ohne Hilfe im Straßenverkehr orientieren können und auf ständige Begleitung angewiesen sind? Hat die Bundesregierung die Absicht, sich für eine Gleichstellung von geistig Behinderten mit anderen Gruppen von Schwerbehinderten in diesem Punkt einzusetzen, und welche Schritte hat sie dazu unternommen bzw. vor? Zu Frage 101: In die Freifahrtsvergünstigung im Nahverkehr sind nach dem geltenden Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 u. a. nur Körperbehinderte i. S. des § 39 Abs. 1 Nr. 1 des Bundessozialhilfegesetzes in der vor dem 31. März 1974 geltenden Fassung und ihre notwendige Begleitperson einbezogen, wenn sie erheblich gehbehindert sind und ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Geistig Behinderte gehören danach nicht zu dem so bestimmten Personenkreis der Körperbehinderten. Für diese Begrenzung waren seinerzeit vor allem finanzielle Erwägungen maßgebend. Zu Frage 102: Der Bundesregierung sind die Schwierigkeiten und Nachteile bekannt, die infolge der jetzigen Abgrenzung des Personenkreises vor allem geistig Behinderten entstehen. Sie hat u. a. deshalb bereits 1974 den Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr beschlossen (Bundesrats-Drucksache 736/74). Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf damals aus finanziellen Erwägungen nicht zugestimmt. Der Entwurf wurde daraufhin in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr weiterbehandelt. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Vorhaben in der laufenden Legislaturperiode erneut aufzugreifen. Sie wird in Kürze in Gespräche mit den Ländern eintreten, um zu prüfen, ob sie bereit sein werden, bei einer erneuten Vorlage dem Gesetz zuzustimmen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 103) : Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei der Bestimmung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (§ 9 Abs. 1 Nr. 2), daß Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen ,an Berufsschultagen mit einer Unterrichtszeit einschließlich der Pausen von mindestens fünf Stunden", um Unterrichts- oder um Zeitstunden, und bedeutet „einschließlich der Pausen", daß die auf den Unterrichtsschluß folgende Mittagspause bei diesen fünf Stunden nicht mitgerechnet zu werden braucht, und wie kann die Bundesregierung ihrer Auffassung in der Praxis der Gesetzesanwendung Geltung verschaffen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß in § 9 Abs. i Nr. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz mit dem Begriff „Stunde" die Stunde von 60 Minuten gemeint ist, wie sie durch DIN 1301, Seite 6, Tabelle 3, Ziffer 4.1 festgelegt ist. Der im sprachlichen Umgang gebrauchte Begriff „Unterrichtsstunde" erfaßt unterschiedliche Zeiträume, häufig 45 Minuten; er wäre deshalb für die Abgrenzung zwischen Freizeit und Arbeitszeit nicht zu gebrauchen. Nach dem Gesetz ist auf die Arbeitszeit nicht die nur reine Unterrichtsdauer, sondern die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen anzurechnen. Als Pausen zählen nur die Unterbrechungen zwischen den Unterrichtsstunden, nicht dagegen die Zeit nach Beendigung des Unterrichts. Eine „Mittagspause" nach Unterrichtsschluß wird also auf die fünf Stunden nicht angerechnet. Soweit mir bekannt ist, wird diese Auffassung auch von den Aufsichtsbehörden der Länder, denen die Aufsicht über die Durchführung des Jugendarbeitsschutzgesetzes obliegt, vertreten. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist jedoch gern bereit, diese Frage auf der nächsten Besprechung mit den Referenten für Jugendarbeitsschutz der Länder zu klären. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 104 und 105): Treffen die in jüngster Zeit veröffentlichten (insbesondere Platow-Brief vom 9. Dezember 1977) Zahlen zu, wonach bereits 1978 mit einem Defizit in der Arbeitslosenversicherung von zwei bis drei Milliarden DM zu rechnen ist, das sich nach zwei bis drei Jahren auf eine „zweistellige Milliardengröße" erhöhen wird, und daß zur Deckung dieses Fehlbetrages eine Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge um einen (oder mehr) Beitragsprozentpunkt(e) zur Diskussion steht? Trifft es ferner zu, daß in den kommenden Jahren ein — über die Berechnungen des Bundesarbeitsministers vom Frühjahr 1977 hinausgehendes — Defizit der Rentenversicherungsträger von 20 bis 30 Milliarden DM zusätzlich zu erwarten bzw. nicht auszuschließen ist und daß sich der Bundesfinanzminister bereits heute erklärtermaßen weigert, zur Deckung dieses Fehlbetrags und des Fehlbetrags der Arbeitslosenversicherung Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen? Zu Frage 104: Der von der Bundesregierung genehmigte Haushaltsplan der Bundesanstalt für Arbeit für das Haushaltsjahr 1978 sieht Ausgaben für 950 000 bis 980 000 Arbeitslose und 250 000 Kurzarbeiter im Jahresdurchschnitt vor und schließt mit einem Defizit von 1 024 Millionen DM ab, das voll aus der vorhandenen Rücklage der Bundesanstalt gedeckt werden kann. Die liquide Rücklage der Bundesanstalt für Arbeit betrug am 31. Dezember 1977 rd. 2,1 Milliarden DM, so daß auch ein bei veränderten Arbeitsmarktdaten höherer Finanzbedarf abgedeckt wäre. Über die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung wird die Bundesregierung mit der Vorlage des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 1979 entscheiden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5589* Zu Frage 105: Die — gegenüber dem Rentenanpassungsbericht 1977 — zwischenzeitlich veränderte Einschätzung der mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung wird auch auf die Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung Auswirkungen haben. Das Ausmaß dieser Auswirkungen wird entscheidend von den Annahmen des Jahreswirtschaftsberichts bestimmt. Die Auswirkungen der Jahreswirtschaftsprojektion auf die Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung werden im Rentenanpassungsbericht 1978, der in Kürze von der Bundesregierung erstellt wird, im einzelnen dargestellt. Im Zusammenhang mit dem Rentenanpassungsbericht 1978 und dem 21- Rentenanpassungsgesetz wird die Bundesregierung ihre Vorschläge zur Deckung des sich ergebenden Konsolidierungsbedarfs vorlegen. Dabei prüft die Bundesregierung auch die Frage, ob und inwieweit Deckungslücken im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung durch Mittel aus dem Bundeshaushalt geschlossen werden können. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/1437 Fragen 106 und 107) : Welche Mehrausgaben sind der gesetzlichen Rentenversicherung durch die 1972 erfolgte Vorziehung des Rentenanpassungstermins entstanden? Welche weiteren Mehrausgaben entstehen dadurch bis Ende 1978? Durch die Vorverlegung des Anpassungstermins vom 1. Januar auf den 1. Juli sind den Rentenversicherungsträgern in den zweiten Jahreshälften 1972 bis 1977 Mehraufwendungen entstanden. Diese haben betragen 1972 2,5 Milliarden DM 1973 3,4 Milliarden DM 1974 4,0 Milliarden DM 1975 4,4 Milliarden DM 1976 5,1 Milliarden DM 1977 5,2 Milliarden DM 1972-1977 24,6 Milliarden DM In diesen Beträgen sind die entgangenen Zinseinnahmen nicht berücksichtigt. Unter Einbeziehung der Zinsverluste belaufen sich bei einem angenommenen Zinssatz von 5,5 v. H. die Mehraufwendungen durch die Vorziehung der Rentenanpassung bis Ende 1977 auf rd. 28 Milliarden DM. Abgesehen von Zinsverlusten entstehen durch die Vorziehung der Rentenanpassung in den Jahren 1972 bis 1977 im Jahr 1978 keine Mehraufwendungen. Die Zinsverluste betragen 1978 rd. 1,5 Milliarden DM. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 108) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß verschiedene Ortskrankenkassen von Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge, z. B. Berufssoldaten und Polizeibeamte, die also Kassenleistungen nur für ihre Familienangehörigen erhalten, Beiträge nach Beitragssätzen nur um 4 v. H. erheben? Freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben, erhalten — mit -Ausnahme des Sterbegeldes — für ihre Person keine Leistungen. Haben sie Angehörige, für die ihnen Familienhilfe zusteht, wird diese gewährt. Wegen der erheblichen Leistungseinschränkung schreibt § 313 Abs. 5 Satz 4 RVO vor, daß die Satzung der Krankenkasse für diese Versicherten den Beitrag entsprechend zu ermäßigen hat. „Entsprechend" bedeutet in diesem Falle, daß der Beitrag nach dem Verhältnis der verbleibenden Leistungen zu den ungekürzten Leistungen der Krankenkasse festzusetzen ist. -Der danach maßgebliche Beitragssatz ist von den Selbstverwaltungsorganen durch Satzung zu bestimmen und von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen. Da diese speziellen Beitragssätze statistisch nicht für das Bundesgebiet ausgewertet werden, sind mir die von den Krankenkassen im einzelnen nach § 313 Abs. 5 RVO festgesetzten Beitragssätze nicht bekannt. Der Bundesverband der Ortskrankenkassen hat mir mitgeteilt, daß im Jahre 1976 etwa 1 v. H. der freiwilligen Mitglieder der Ortskrankenkassen von der Regelung betroffen war; der für diese Mitglieder festgesetzte Beitragssatz betrug im Durchschnitt 5,91 vom Hundert des Grundlohns. Die Frage, ob einzelne Ortskrankenkassen den Beitragssatz nach § 313 Abs. 5 RVO nicht entsprechend der Leistungskürzung festgesetzt haben, kann nur von der Aufsichtsbehörde der jeweiligen Krankenkasse geprüft werden. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 109 und 110): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der PrognosUntersuchung über die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland, nach der zum Beispiel bei gleichbleibender Geburtenziffer die Alterslastquote von 31,6 v. H. im Jahr 1980 auf über 39 v. H. im Jahr 2000 und schließlich auf 64 v. H. im Jahr 2030 steigen wird, und welche Folgerungen zieht sie aus dieser Beurteilung? Welche Auswirkungen hätte eine solche Entwicklung auf das Finanzsystem der gesetzlichen Rentenversicherung? Die von Prognos im Jahre 1975 ermittelten Alterslastquoten wurden auf der Basis der Wohnbevölkerung des Jahres 1973 ohne Berücksichtigung von Wanderungen unter Beibehaltung der Geburts- und 5590* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Sterbeziffern des Jahres 1973 für den gesamten Vorausschätzungszeitraum berechnet. Als sog. Alterslastquote wird das Verhältnis der Personen im Renten- bzw. Pensionsalter zu den erwerbsfähigen Personen ausgedrückt. Je nachdem, in welchen Altersgruppen Personen als erwerbsfähig oder nicht erwerbsfähig angenommen werden (z. B. im Alter 15 bis 65 Jahre oder 18 bis 60 Jahre), verschieben sich, insbesondere infolge des uneinheitlichen Altersaufbaus der Bevölkerung, z. B. durch Auswirkungen der beiden Weltkriege und der Weltwirtschaftskrise, auch die altersmäßigen Belastungen. Die von Prognos dargestellten Altersbelastungen müssen allerdings als rein demographische Meßzahlen gewertet werden; sie lassen — insbesondere über einen so langfristigen Zeitraum — keine Schlüsse über das tatsächliche Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern zu. Unter demographischen Gesichtspunkten ist kaum damit zu rechnen, daß eine stark rückläufige Bevölkerungszahl — wie in den Vorausschätzungen angenommen — ohne Rückwirkungen auf das Geburtenverhalten bleibt. Insoweit sind Bevölkerungsvorausschätzungen, die für Jahrzehnte von einer gegenüber früheren Entwicklungen extrem niedrigen Geburtenentwicklung ausgehen, mit einem hohen Risiko behaftet. Andererseits werden sich — sofern sich die Bevölkerung zahlenmäßig entsprechend den von Prognos verwendeten Modellberechnungen entwickeln würde — auch die ökonomischen Rahmenbedingungen verändern, so daß Rückschlüsse auf das Finanzsystem der gesetzlichen Rentenversicherung aus heutiger Sicht einer sicheren Grundlage entbehren. Es läßt sich z. B. heute kaum übersehen, inwieweit bei langfristig sinkender Zahl erwerbsfähiger Personen sogar eine Kompensation in Form einer steigenden Erwerbsbeteiligung (d. h. Zunahme der Erwerbsquoten) stattfinden würde. Ebenso ist ungeklärt, ob bei langfristig zunehmender Produktivität nicht ein größerer Teil der Zuwächse als bisher für die Versorgung der älteren Bevölkerung verwendet werden kann, ohne den Anteil der Erwerbstätigen zu schmälern. Um über die vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen der Bevölkerungsentwicklung, den Entwicklungen in der Wirtschaft und im Bereich der Sozialen Sicherung näheren Aufschluß zu erhalten, hat die Bundesregierung eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministers des Innern, in der auch externe Bevölkerungswissenschaftler beratend mitarbeiten, mit entsprechenden Untersuchungen beauftragt Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß auch das System der sozialen Sicherung stärker berührt werden könnte, wenn sich das generative Verhalten der Deutschen entgegen den Vermutungen auch in den nächsten Jahren weiter verändert und die Geburtenzahl, trotz geburtenstarker Jahrgänge, die in das Heiratsalter hineinwachsen, ständig weiter zurückgeht. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß Maßnahmen zur Beeinflussung der Bevölkerungsentwicklung — ungeachtet der Langfristigkeit und der Kostenfrage — erst dann ergriffen werden sollten, wenn diese als wirksam angesehen werden können. Für das nächste Jahrzehnt stellt sich zunächst weniger das Problem einer ungünstigeren Altersbelastung als vielmehr die arbeitsmarktpolitische Aufgabe, für eine gegenüber heute stark steigende Zahl von Erwerbspersonen entsprechende Arbeitsplätze zu schaffen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/1437 Fragen 111 und 112) : Wann werden die angekündigten 1 600 neuen Stellen bei der Arbeitsverwaltung besetzt sein? Wann ist damit zu rechnen, daß die Arbeitsverwaltung demgemäß zu einer intensiveren und phantasievolleren Arbeitsvermittlung kommt? Nach dem mir vorliegenden Bericht der Bundesanstalt für Arbeit ist die Auswahl der Bewerber für die neu geschaffenen 1 600 Stellen in der Arbeitsvermittlung und Berufsberatung im wesentlichen abgeschlossen. Die zusätzlichen Kräfte haben überwiegend zum 1. Januar 1978 ihre Tätigkeit aufgenommen oder mit der Ausbildung begonnen. Für einen relativ kleinen Rest ist eine Einstellung zum 1. April 1978 vorgesehen. Soweit zusätzliche Kräfte für eine Tätigkeit als Fachkräfte (Arbeits- oder Berufsberater) vorgesehen sind, ist ihr endgültiger Ansatz auf einem solchen Dienstposten erst nach entsprechender Ausbildung oder Einarbeitung möglich. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind zum Teil bereits im Oktober 1977 angelaufen; sie dauern zwischen 6 und 12 Monate. Die mit der Stellenmehrung angestrebten Verbesserungen in der Arbeitsvermittlung und Berufsberatung können somit weitgehend im Laufe des Jahres 1978 erreicht werden, Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 113 und 114) : Ist es zutreffend, daß in der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit arbeitslose Schwerbehinderte, die teilzeitbeschäftigt waren, nicht berücksichtigt werden? Wenn ja, wie hoch ist die Zahl der ehemaligen teilzeitbeschäftigten, jetzt arbeitslosen Schwerbehinderten? In der monatlichen Zählung der Arbeitslosen erfaßt die Bundesanstalt für Arbeit zwar alle arbeitslosen Schwerbeschädigten, die eine Beschäftigung suchen, ohne Rücksicht darauf, ob es sich dabei um eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt. Ausgewiesen werden aber nur die Schwerbeschädigten, die eine Vollzeitarbeit suchen. Arbeitslose Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5591* Schwerbeschädigte, die eine Teilzeitbeschäftigung anstreben, sind in der Zahl der Teilzeitarbeitslosen mit enthalten, werden aber nicht gesondert gezählt und aufgeführt. Die ausführlicheren Sondererhebungen der Bundesanstalt für Arbeit, die jedes Jahr Ende Mai und Ende September durchgeführt werden, weisen dagegen sowohl die arbeitslosen Schwerbeschädigten aus, die unmittelbar vor der Arbeitslosmeldung eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt haben, als auch diejenigen, die eine Teilzeitbeschäftigung suchen. So standen von den Ende September 1977 insgesamt rund 45 600 arbeitslosen Schwerbeschädigten rd. 2 300 vorher in einer Teilzeitbeschäftigung und knapp 5 000 suchten eine Teilzeitbeschäftigung. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 115) : Wie haben sich die Ausgaben der Knappschaftsversicherung sowie die Zuwendungen des Staates hierzu in den Jahren 1970 bis 1977 entwickelt, absolut und bezogen auf die Zahl der Empfänger von Renten aus der Knappsdiaftsversicherung? Die Zuschüsse des Bundes zur knappschaftlichen Rentenversicherung im Verhältnis zu den Ausgaben und der Anzahl der Renten haben sich in den Jahren 1970 bis 1977 wie folgt entwickelt: Jahr Ausgaben Bundeszuschuß in honen DM v H Anzahl der Renten im Dezember Bundeszuschuß 1970 der 3 406 55,5 753 000 pro Rente in DM KnRV in 4 523 Millionen DM 6 131 1971 6 565 3 642 55,5 733 000 4 969 1972 7 285 4 119 56,5 734 000 5 612 1973 7 952 4 377 55,0 738 000 5 931 1974 8 882 4 854 54,6 739 000 6 568 1975 9 771 5 407 55,3 731 000 7 397 1976 10 955 6 331 57,9 722 000 8 769 1977 12 000 7 000 58,3 730 000 9 589 Die Werte für 1977 wurden aufgrund der bis einschließlich November 1977 vorliegenden Monatsergebnisse geschätzt. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 116): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auch den Steuerpflichtigen, die keine über die Sozialversicherung hinaus- gehenden Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung haben, die Chance zu verschaffen, eine in gleicher Weise steuerfreie Altersversorgung aufzubauen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, Arbeitnehmern, denen keine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung zusteht, einen steuerlichen Ausgleich in irgendeiner Form zu gewähren. Anwartschaften und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind Ausfluß des Arbeitsverhältnisses. Die hier geltenden steuerlichen Regelungen können nicht auf Leistungen der privaten Eigenvorsorge von Arbeitnehmern, die keine betriebliche Altersversorgung erhalten, übertragen werden. Das Steuerrecht ist nicht geeignet, in diesen Fällen etwaige versorgungsrechtliche Nachteile gegenüber Arbeitnehmern von Unternehmen, die eine betriebliche Altersversorgung gewähren, zu beseitigen oder abzumildern. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 117) : Erwägt die Bundesregierung, den Gesetzgeber zu veranlassen, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei der späteren Rentenleistung geringer zu bewerten als Pflichtbeiträge, z. B. freiwillige Beiträge bei der laufenden Rentendynamisierung nicht mehr zu berücksichtigen? - Der Deutsche Bundestag hat bei der Verabschiedung des 20. Rentenanpassungsgesetzes die Bundesregierung u. a. ersucht, das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung sowohl hinsichtlich der Versicherungsberechtigung als auch der Leistungsgewährung mit dem Ziel zu überprüfen, mehr Beitragsgerechtigkeit zu verwirklichen, darüber möglichst bald zu berichten und gegebenenfalls Vorschläge zu Rechtsänderungen im Entwurf eines 21. Rentenanpassungsgesetzes zu machen. In diesem Ersuchen wird insbesondere auf die Beitragsgestaltung von Pflichtversicherten (Aufstockung), die Abhängigkeit der Anpassung der Leistungen aus freiwilligen Beiträgen von einer regelmäßigen Beitragsentrichtung und der Probleme, die sich aus diskontinuierlicher Erwerbstätigkeit ergeben, hingewiesen. Im Rahmen der Vorarbeiten für den vom Deutschen Bundestag geforderten Bericht werden alle denkbaren Möglichkeiten auf ihre Verwirklichung geprüft. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, so daß ich um Verständnis bitte, wenn ich im derzeitigen Zeitpunkt noch keine Einzelheiten mitteilen kann. Die Bundesregierung wird ihre Auffassung jedoch spätestens mit dem 21. Rentenanpassungsgesetz dem Parlament mitteilen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 118) : 5592* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Anhebung des Weihnachtsfreibetrags sowie durch die übrigen Steuerentlastungsmaßnahmen für Arbeitnehmer, die am 1. Januar 1978 in Kraft getreten sind, die Bruttolöhne der Arbeitnehmer mit vereinbartem Nettolohn, deren Anzahl in Handwerksbetrieben z. T. noch beträchtlich ist, niedriger zu berechnen sind als bisher, was dazu führt, daß die Beitragsleistungen zur Sozialversicherung entsprechend sinken, und hält es die Bundesregierung angesichts dieser Rechtslage, die zur Folge hat, daß die Ansprüche des betreffenden Personenkreises gegenüber der Arbeitslosen- und später gegenüber der Rentenversicherung niedriger ausfallen als die der netto gleichviel verdienenden Kollegen mit vereinbartem Bruttolohn, für notwendig, künftig das Prinzip der Nettolohnvereinbarung nicht mehr zuzulassen? Die von Ihnen genannten Steuerentlastungsmaßnahmen können sich durchaus auch für Arbeitnehmer mit Nettolohnvereinbarungen auswirken. Dies hängt davon ab, ob eine abgeleitete oder eine originäre Nettolohnvereinbarung im Einzelfall vorliegt. Bei der abgeleiteten Nettolohnvereinbarung haben die Parteien zunächst den Bruttobetrag ermittelt und alsdann den Nettolohn den Vertragsverhandlungen zugrunde gelegt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts sind nach Abschluß der Nettolohnvereinbarung erfolgte Steuervergünstigungen im Wege der Vertragsanpassung zu berücksichtigen, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist (vgl. Urteil vom 6. Juli 1970, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Nettolohn). Demnach erhöht sich bei nachträglich eintretenden Steuervergünstigungen der Nettolohn und damit das für die Beitragsbemessung zugrunde liegende Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), so daß keine Nachteile für die Arbeitnehmer eintreten. Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei sogenannten originären Nettolohnvereinbarungen, bei denen die Vertragsparteien bewußt den entsprechenden Bruttobetrag außer acht lassen, später eintretende steuerliche Vergünstigungen dem Arbeitnehmer nicht zugute kommen. Da Steuervergünstigungen das zu ermittelnde Bruttoentgelt senken, folgen daraus auch niedrigere Beitragsleistungen zur Sozialversicherung. Es ist nicht bekannt, in welchem Umfang solche originären Nettolohnvereinbarungen getroffen werden. Doch ist damit zu rechnen, daß die betroffenen Arbeitnehmer zumindest bei der nächsten Lohnänderung darauf drängen werden, daß die inzwischen erfolgten Steuervergünstigungen zu ihren Gunsten berücksichtigt werden. Es dürfte sich im Regelfall nur um eine vorübergehende Verzögerung der Anpassung der bereits bestehenden Nettolohnvereinbarungen handeln, so daß die Nachteile für die Arbeitnehmer nicht von großem Gewicht sein dürften. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Aus der Sicht der Sozialversicherung wäre es zu begrüßen, wenn ausschließlich Bruttolöhne vereinbart würden, da die Höhe der Beitragsleistung und die Höhe der Leistung im Versicherungsfall voneinander abhängig sind. Steuerliche Freibeträge kommen bei Bruttolohnvereinbarungen sofort in vollem Umfang dem Arbeitnehmer zugute, ohne daß die Beiträge zur Sozialversicherung berührt werden. Außerdem würden die Einzugsstellen verwaltungsmäßig entlastet. Jedoch sieht die Bundesregierung keinen zwingenden Grund, Nettolohnvereinbarungen generell zu verbieten und die Privatautonomie zu beschränken, zumal die Arbeitnehmer selbst häufig eine Nettolohnvereinbarung anstreben. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 119) : Bestehen Lehr- und Stoffpläne im Hinblidc auf Sprachlehrgänge für Aussiedler, die in erster Linie die Vorkenntnisse und den schulischen Ausbildungsstand der Menschen differenziert berücksichtigen, und sieht die Bundesregierung gegebenenfalls Möglichkeiten, durch allgemeine Anweisung über die Arbeitsverwaltung eine solche Ausrichtung sicherzustellen? Sprachlehrgänge für Aussiedler werden von der Bundesanstalt für Arbeit gefördert, wenn sie bestimmten Anforderungen genügen. Nach den hierzu bestehenden Durchführungsanweisungen der Bundesanstalt an die nachgeordneten Dienststellen sind bei der Gestaltung des Lehrplanes möglichst die sprachlichen Besonderheiten, die sich aus dem Herkunftsland, dem Alter und dem Bildungsstand der Teilnehmer ergeben, zu berücksichtigen. Der Lehrstoff soll in Abschnitte gegliedert sein, die es ermöglichen, Teilnehmer mit umfangreichen Vorkenntnissen in einen späteren Abschnitt aufzunehmen. Die Vorkenntnisse sind bei Beginn der Teilnahme durch den Träger festzustellen. Praktische Schwierigkeiten bei der personellen Zusammensetzung der Lehrgänge sind insbesondere darauf zurückzuführen, daß oftmals nur das vorhandene Angebot am Ort in Anspruch genommen wird. Viele Aussiedler sind — aus durchaus verständlichen Gründen — nicht bereit, ihren Familienverband zu verlassen, um einen speziell für sie geeigneten Kurs an einem anderen Ort zu besuchen. Die Bundesregierung ist bemüht, aufgetretenen Schwierigkeiten durch die Entwicklung von Lehrgangsmaterial, das eine nach Alter, Vorkenntnissen und schulischem Ausbildungsstand differenzierte Teilnahme von Aussiedlern an Deutschkursen ermöglicht, zu begegnen. Ein vom Goethe-Institut entwickeltes Sprach- und Informationsprogramm, das sich vornehmlich an erwachsene, arbeitsuchende, verheiratete Aussiedler richtet, wird zur Zeit gutachtlich daraufhin überprüft, ob seine Verwendung für den Sprachunterricht empfohlen und gefördert werden kann. Soweit es sich um die Hinführung jugendlicher Aussiedler zur schulischen Ausbildung handelt, sind Lehr- und Stoffpläne weitgehend vorhanden (z. B. für Intensivkurse in den Ländern und in der OttoBehnecke-Stiftung). Für den Bereich der Jugendgemeinschaftswerke werden zusätzliche Sprachmaterialien zur Zeit erarbeitet. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1437) Frage 120) : Wie hat sich im letzten Jahr die Arbeitslosigkeit von Universitäts- und Fachhochschulabsolventen entwickelt, und gibt es berufsmäßige und zeitliche Schwerpunkte (z. B. Chemiker nach dem Examen), und würden diese gegebenenfalls eine Einbeziehung in die Arbeitsmarktprogramme rechtfertigen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5593* Von Ende September 1976 bis Ende September 1977 nahm die Zahl der Arbeitslosen mit abgeschlossener Hochschulausbildung um 3 441 oder 16,9 Prozent auf 23 777 zu. Im gleichen Zeitraum verminderte sich dagegen die Zahl der Arbeitslosen mit Fachhochschulausbildung um 521 oder 3,2 Prozent auf 15 984. Die Schwerpunkte der Arbeitslosigkeit bei den Hochschulabsolventen lagen Ende September 1977 bei den Lehrern (5 702), Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlern (4 729), Ingenieuren (3 810) und den Rechtswahrern (1 568). Bei den Fachhochschulabsolventen waren die Ingenieure (7 360), sozialpflegerische Berufe (2 331) und die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler (1 577) besonders betroffen. Generell ist festzustellen, daß der Anteil der Berufsanfänger an der Gesamtzahl der Arbeitslosen in beiden Gruppen zugenommen hat. Trotz des Anstiegs der Arbeitslosigkeit hat sich die Lage auf dem Teilarbeitsmarkt für Angehörige besonders qualifizierter Berufe eher gebessert: Die Zahl der für diese Qualifikationen gemeldeten offenen Stellen lag Ende September 1977 um 2 427 oder 39,5 Prozent höher als vor Jahresfrist. Auch die Fachvermittlungsstellen der Bundesanstalt für Arbeit für diese Berufsgruppen registrieren seit Herbst 1976 verbesserte Vermittlungsmöglichkeiten. Bis Mitte 1977 war erstmals seit 1973 der Zugang an Bewerbergesuchen gegenüber der Vergleichszeit des Vorjahres rückläufig. Umgekehrt stiegen die Zahl der neuen Stellenangebote und die Zahl der Vermittlungen erstmals wieder an. Die bisher abgewickelten arbeitsmarktpolitischen Programme der Bundesregierung sahen eine nach dem beruflichen Qualifikationsniveau differenzierte Förderung nicht vor. Demgemäß konnten auch Fachhochschul- und Hochschulabsolventen Leistungen in Anspruch nehmen, sofern sie den jeweiligen Förderungskriterien entsprachen. Ein spezielles Arbeitsmarktprogramm für Hochqualifizierte ist derzeit nicht vorgesehen. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 121) : Gibt es in der Bundesrepublik Deutschland das Berufsbild des „Industriemechanikers" oder sind Entwicklungen daraufhin sichtbar? In der Bundesrepublik ist noch kein Ausbildungsberuf „Industriemechaniker" staatlich anerkannt worden. Die Berufsbezeichnung „Industriemechaniker" ist in einem Mitte 1975 vorgelegten differenzierten Stufenausbildungsmodell des Gesamtverbandes metallindustrieller Arbeitgeberverbände (Gesamtmetall) enthalten und kennzeichnet einen zweijährigen Grundberuf, auf dem fünf einjährige Ausbildungsberufe aufbauen. Das Modell ist aus der Anfang der siebziger Jahre geplanten Stufenausbildungsordnung für feinschlosserische Berufe der Metallindustrie abgeleitet worden. Das differenzierte Stufenmodell von Gesamtmetall ist von der Industriegewerkschaft abgelehnt worden. Die Gewerkschaft richtet sich aus grundsätzlichen bildungspolitischen Erwägungen sowohl gegen eine Stufenausbildungsform nach § 26 Berufsbildungsgesetz als auch gegen die Anerkennung von zweijährigen Ausbildungsberufen. Die Tarifvertragspartner sind im Herbst vorigen Jahres wieder in Gespräche über die Neuordnung der feinschlosserischen Berufe eingetreten. Wie dem Bundesministerium für Wirtschaft bekanntgeworden ist, ist bisher noch kein Ergebnis erzielt worden. Die Verhandlungen werden fortgesetzt. Die Gesprächspartner sind nicht bereit, eine Aussage darüber zu treffen, wie lange die Gespräche noch dauern werden und ob noch über das Konzept des „Industriemechanikers" eine Einigung erzielt werden kann. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 122) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch eine bessere Koordination der Arbeitsvermittlung zwischen benachbarten Arbeitsämtern — beispielsweise in Hamburg und in Schleswig-Holstein — sicherzustellen, daß insoweit ein Vermittlungsausgleich stattfindet, als jeweils auch Arbeitslose bei der Vermittlung berücksichtigt werden, die bei einer Nadibardienststelle registriert sind? Die Arbeitsvermittlung obliegt der Bundesanstalt für Arbeit als Selbstverwaltungsaufgabe. Als Beitrag zu der vom Bundesminister Dr. Ehrenberg im Herbst 1977 geforderten „Vermittlungsoffensive" hat die Bundesanstalt für Arbeit die bisherige, nicht mehr situationsgerechte Praxis des Vermittlungsausgleichs zwischen ihren Dienststellen Anfang Dezember 1977 neu geregelt. Danach hat jede Arbeitsamtsdienststelle zu prüfen, ob eingehende Stellenangebote mit den im eigenen Bezirk gemeldeten Arbeitsuchenden kurzfristig besetzt werden können. Ist dies nicht möglich, hat die (federführende) Arbeitsamtsdienststelle unverzüglich alle im Tagespendelbereich gelegenen (mitführenden) Arbeitsamtsdienststellen unter Bekanntgabe aller für die Arbeitsvermittlung notwendigen Daten einzuschalten. Es ist zu erwarten, daß auf diese Weise die offenen Stellen allen dafür in Betracht kommenden Arbeitslosen erschlossen werden. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 123 und 124): 5594* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Aus welchen Gründen hat der Bundesarbeitsminister — entsprechend einer Ubersicht der Vormerkstelle des Bundes beim Bundesverwaltungsamt Köln — für 1977 keine vorbehaltenen Stellen gem. § 10 SVG gemeldet und zur Verfügung gestellt? Wieviel Stellen für den einfachen und mittleren, den gehobenen Dienst und für Angestellte in den Vergütungsgruppen X bis III BAT im Bereich des Bundesarbeitsministers sind 1977 angefallen, und sind diese Stellen den Soldaten für 1978 gutgeschrieben worden? Beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und im Geschäftsbereich (Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Unfallforschung und das Bundesamt für den Zivildienst) waren im Jahre 1977 (einschließlich Übertrag aus 1976) sieben Stellen der Vergütungsgruppen X bis III BAT in den Stellenvorbehalt nach § 10 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) einzubeziehen. Da nur jede 10. Stelle Inhabern eines Zulassungsscheins vorzubehalten ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 SVG), ergab sich auch keine vorzubehaltende Stelle, die hätte gemeldet werden müssen. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sind in den Laufbahngruppen des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes keine Stellen für Beamte im Vorbereitungsdienst (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 SVG) vorhanden. Der Stellenvorbehalt kann insoweit nicht wirksam werden. Die aus dem Jahre 1977 verbliebenen sieben Stellen der Vergütungsgruppen X bis III BAT werden für 1978 wieder in den Stellenvorbehalt einbezogen. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 125) : Wie stellt sich die Bundesregierung zur Forderung des IG- Metall-Vorstandsmitglieds Janzen nach einer Einheitskrankenversicherung und als ersten entscheidenden Schritt dazu zur gleichzeitig erhobenen Forderung nach der Selbstverwaltung der Krankenversicherung ausschließlich durch die unmittelbar Versicherten? Die Bundesregierung sieht keinen aktuellen Anlaß und derzeit keine Notwendigkeit zu grundlegenden Änderungen der Organisations- und Selbstverwaltungsstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Zusammenfassung und Zentralisierung der Krankenversicherungsträger würde Probleme der Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung aufwerfen und auch Gefahren der Bürokratisierung mit sich bringen. Die Bundesregierung stimmt mit dem Bundestag darin überein, die Selbstverwaltung zu erhalten und zu festigen. Das schließt allerdings nicht aus, daß die derzeitige Organisationsstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung insbesondere im Hinblick auf eine engere Kooperation nicht verbesserungsbedürftig wäre. Die Bundesregierung hält es deshalb für eine Aufgabe, die Frage nach einer weiteren Verbesserung der Organisation der Krankenversicherungsträger zu prüfen. Hierbei dürfen nur die berechtigten Interessen und Bedürfnisse der Versicherten maßgeblich sein. Das gilt auch für die Gestaltung der Selbstverwaltung. Die Frage der angemessenen Organisation betrifft auch die optimale Größe der Versicherungsträger, wobei die Nähe zu dem zu betreuenden Personenkreis und die demokratische Mitbestimmung Vorrang vor der technischen Aufgabenerfüllung haben. Das Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz und das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz haben der Selbstverwaltung der Krankenversicherungsträger neue Aufgaben gestellt und damit ein neues Gewicht gegeben. Die Frage nach einer Änderung der Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane wird um so weniger Bedeutung erlangen, wie die Selbstverwaltung die ihr gegebenen Möglichkeiten nutzt. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 126): Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zur Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen im Backgewerbe, die, vor allem entlang der französischen Grenze, daraus entstehen, daß es in Frankreich kein Nachtbackverbot gibt? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß das Nachtbackverbot Wettbewerbsverzerrungen im Backgewerbe entlang der französischen Grenze zur Folge hat. Zwar gilt in Frankreich im Unterschied zur Bundesrepublik kein Nachtbackverbot. Dies wirkt sich jedoch in der Bundesrepublik nicht wettbewerbsverzerrend aus, weil in der Bundesrepublik Bäcker- oder Konditorwaren unabhängig vom Zeitpunkt und vom Ort ihrer Herstellung nicht vor 5.45 Uhr an Verbraucher oder Verkaufsstellen abgegeben, ausgetragen oder ausgefahren werden dürfen. Bis zu diesem Zeitpunkt können aber auch deutsche Bäckereien Brötchen und anderes Weißgebäck herstellen. Sie können mit den Vorarbeiten ab 3.00 Uhr und mit den Produktionsarbeiten ab 4.00 Uhr beginnen. Das Nachtbackverbot ist bei seiner letzten Änderung im Jahre 1969 in Kenntnis der unterschiedlichen französischen Regelung aufrechterhalten worden. Zur Vermeidung von Nachteilen für deutsche Backbetriebe wurde das Ausfahrverbot auch auf Lieferungen von Backwaren aus dem Ausland ausgedehnt. Diese Regelung ist ein Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Interessen des Backgewerbes, der im Backgewerbe Beschäftigten und der Bevölkerung. Die Stellungnahmen dieser Gruppe haben sich seitdem nicht geändert. Die Bundesregierung hat daher nicht die Absicht, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5595* Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 127): Trifft es zu, daß Behinderte, deren Erwerbsminderung mindestens 50 v. H. beträgt und die infolgedessen einen besonderen Freibetrag bei der Wohngeldberechnung in Anspruch nehmen können, nun einen Schwerbehindertenausweis beantragen müssen, obwohl ihr Anspruch durch vorangegangenen Feststellungsbescheid bereits amtlich festgelegt worden ist? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beantworte ich die Frage wie folgt: Zur Erlangung eines Freibetrages haben Wohngeldberechtigte den Nachweis einer schweren Behinderung und des Grades einer auf ihr beruhenden Minderung der Erwerbsfähigkeit grundsätzlich durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises zu führen. Das gilt nicht, wenn eine solche Feststellung schon in einem Rentenbescheid, einer entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung oder einer vorläufigen Bescheinigung der für diese Entscheidungen zuständigen Dienststellen getroffen worden ist. Entsprechende Verwaltungsentscheidungen sind die von der zuständigen Verwaltungsbehörde erlassenen Entscheidungen über eine Rente, Kapitalabfindung oder sonstige Versorgungs-, Unfallfürsorge- oder Entschädigungsleistungen, sofern der Leistungsgewährung die Feststellung einer bestimmten, nicht nur vorübergehenden Minderung der Erwerbsfähigkeit zugrunde liegt (Einzelheiten vgl. Nr. 8.8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz in der Fassung vom 21. Dezember 1977, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 243 vom 29. Dezember 1977). Unter der Voraussetzung, daß der angeführte Feststellungsbescheid vorstehenden Erfordernissen genügt, benötigt der Wohngeldberechtigte keinen Schwerbehindertenausweis. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 128) : Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, nach denen Bundesminister Dr. Ehrenberg in einem Zeitungsinterview den Rückstand der Beamtenpensionen hinter der Versorgung der ehemaligen Behördenangestellten bestritten hat, und wenn ja, wie verträgt sich diese Ausage des Bundesministers mit dem im Auftrag der Bundesregierung erstellten Gutachten der „Treuarbeit"-AG, Frankfurt, in dem nach ausführlichen Berechnungen nachgewiesen wurde, daß die Beamtenpensionen bis zu drei Besoldungsgruppen hinter der Versorgung der ehemaligen Behördenangestellten zurückbleiben? Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage sich auf ein Interview von Herrn Bundesminister Dr. Ehrenberg im „Kölner Stadt-Anzeiger" vom 31. Dezember 1977 bezieht. Dieses Interview enthält die Feststellung, daß trotz schwieriger Vergleichbarkeit der Systeme der Alterssicherung für Beamte einerseits und Angestellte (insbesondere des öffentlichen Dienstes) andererseits immerhin aber doch eine relative Gleichgewichtigkeit gegeben sei. Dies deckt sich durchaus mit dem Ergebnis des Gutachtens der „Treuarbeit"-AG. Dort heißt es in der Schlußbemerkung (Textziffer 353) : „Aufgabe dieses Gutachtens war es, die für Beamte, nichtbeamtete Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und Arbeitnehmer der Privatwirtschaft geltende Versorgungsregelungen zu vergleichen. Dazu war es erforderlich, zunächst den wesentlichen sachlichen Inhalt der verschiedenen Regelungen darzustellen und im Anschluß daran deren Auswirkung auf die Betroffenen gegenüberzustellen. Hierbei hat sich gezeigt, daß es wegen der Vielschichtigkeit der Regelungen nicht möglich ist, ein bestimmtes System als besser oder schlechter als andere Systeme einzustufen." Anlage 98 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 129 und 130) : Welche Gutachter und Projektbegleiter im Rahmen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" sind gleichzeitig wieder an Forschungsaufträgen im Rahmen des gleichen Programms beteiligt, differenziert nach Sachgegenstand, Bearbeiter und Auftragsvolumen? Was sind die Gründe für die Vergabe des Forschungsauftrags Nr. 4005 Durchführung von Fachkonferenzen auf dem Gebiet „Humanisierung des Arbeitslebens" an die Firma METAPLAN mit einem Zuwendungsvolumen von 355 800 DM, und nach welchen Kriterien wurde dieses Unternehmen ausgewählt? Zu Frage 129: Ich verweise insofern auf die beigefügte Liste. Zu Frage 130: Die Firma Metaplan, Quickborn, wurde mit dem von Ihnen genannten Auftrag betraut, weil sie aufgrund ihrer Qualifikationen und Erfahrung besonders geeignet ist, kleine Fachkonferenzen sowie größere Fachkongresse mit neuartigen Kommunikationstechniken durchzuführen. Aus diesem Grunde wurde diese Firma in den vergangenen Jahren mehrfach von obersten Bundesbehörden mit der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen beauftragt, bei denen sie die besonderen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen ihrer Mitarbeiter auf den genannten Gebieten unter Beweis stellen konnte. 5596* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 (A) Anlage zu Frage 129 (C) Liste der Gutachter und Projektbegleiter, die im Rahmen von Zuwendungs- bzw. Forschungsaufträgen am Aktionsprogramm „Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens" beteiligt sind: Gutachter Zuwendungsempfänger Thema I Förderungs- Projektbegleiter betrag Prof. Dr. B. Schulte TU Berlin Handbuch der Arbeitshilfen 269 420 DM Prof. Dr. B. Schulte TU Berlin Arbeitswissenschaftliche Begleitforschung — 980 458 DM Siemens — Waschgerätefertigung — Prof. Dr. B. Schulte Inst. für Betriebsforschung, Berlin Entwicklung von neuen Arbeitsstrukturen in der Bekleidungsindustrie — Vorstudie — Problemfeldanalyse 28 900 DM Prof. Dr. B. Schulte Inst. für Betriebsforschung, Berlin Arbeitswissenschaftliche Begleitforschung zum Vorhaben „Arbeitsstrukturierung in der Kastenmöbelfertigung" der Fa. Baehre 140 371 DM Prof. Dr. B. Schulte TU Berlin Begleitforschung altersadäquate Arbeitsanforderungen für Pkw und Lkw Reifenkonfektionsplätze (Fa. Continental) 268 105 DM Dr. W. Fricke Friedrich-EbertStiftung, Bonn Arbeitsorganisatorische Innovationen als Qualifizierungsprozesse von Industriearbeiten. Modellversuche zur Entwicklung und Erprobung arbeitsorganisatorischer Alternativen durch Industriearbeiter (Fa. Peiner Schraubenwerke AG) 1 376 040 DM Prof. Dr. H. Dupuis MPI für Landarbeit und Landtechnik, Bad Kreuznach Untersuchungen zur Verbesserung von Fahrersitzen für Nutzfahrzeuge und Arbeitsmaschinen unter dem Gesichtspunkt der Schwingungsbelastung und Sitzgestaltung 369 170 DM (B) Dr. W. Ecker TU Hannover Lärmminderung an dickwandigen Stahikonstruktionen bei impulsförmigen Bearbeitungsvorgängen (D) 230 350 DM Prof. Dr. D. Henschler Uni Würzburg Prüfung von Trichloräthylen auf carcinogene 407 090 DM Wirkung bei inhalatorischer Aufnahme und Mechanismen der Bioaktivität im Stoffwechsel H. Hamacher H. Hamacher Koordinierung der Einzelvorhaben „Vorstufe Arbeitsstrukturierung in der Bekleidungsindustrie" 44 500 DM Dr. H. P. Euler Uni Karlsruhe Integrierte Arbeitsstrukturierung am Beispiel einer Kleinmotoren-Montage in einem mittelständischen Unternehmen (Vorphase) bei der Fa. Stihl, Waiblingen _ 595 300 DM Prof. Dr. Müller-Limmroth TU München Physiologische Untersuchungen gesundheitsfördernder Sitzmöbel mit verformbaren Rükkenlehnen 977 148 DM Prof. Dr. Müller-Limmroth TU München Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Funk und Fernsehen 616 282 DM Prof. Dr. Lürig TU Clausthal- Zellerfeld Beanspruchung des Menschen durch Arbeit und Klima im Salzbergbau 540 300 DM Prof. Dr. Lürig Ruhrkohle AG, Essen (Unterauftrag) Staubbekämpfung beim Schildausbau durch Absaugen und Niederschlagen des durch den Spaltraum zwischen den Schilden gelangenden Staubs 398 150 DM Prof. Dr. Dr. Schwarz Ruhrkohle AG, Essen Arbeitsphysiologische Untersuchungen über 262 702 DM die zumutbare bzw. arbeitsphysiologisch noch zulässige Dauer der Flucht von Bergleuten mit Filterselbstrettern Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5597* Gutachter Projektbegleiter Zuwendungsempfänger Thema Förderungs- betrag Prof. Dr. Kettner TU Hannover Ordnen und Magazinieren schwer handhabbarer Werkstücke. Systematische Untersuchung von Prinzipien, Entwicklung und Erprobung von Geräten am Beispiel von Wirrgutteilen elektrofeinmechanischer Geräte 536 970 DM Prof. Dr. Kettner TU Hannover Vorausberechnung der Lärmdosisverteilung in Fabrikhallen 439 800 DM Prof. Dr. Kettner TU Hannover Ordnen und Zuführen schwer handhabbarer Werkstücke. Systematische Untersuchungen zur Handhabung platinenförmiger Werkstükke. Entwicklung und Erprobung von Verfahren und gerätetechnischer Lösungen 603 665 DM Dr. R. Peter Inst. für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V., Saarbrücken Sozialwissenschaftliche Begleitforschung zum Organisationsentwicklungsprojekt der Fa. INOVAN 924 250 DM Dr. R. Peter Inst. für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V., Saarbrücken Automation und industrielle Arbeitnehmer 113 500 DM (Studie) Dr. R. Peter Inst. für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V., Saarbrücken Arbeitsformen und Arbeitsbedingungen im 863 000 DM Streckenvortrieb Prof. Dr. K. Krahn Uni Bielefeld Handlungsprobleme bei Maßnahmen zur Humanisierung der Arbeitswelt 844 250 DM Mario Helfert Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Inst. des DGB, Düsseldorf Implikationen des Regierungsprogramms zur Humanisierung der Arbeit für die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften 484 600 DM Dr. Altmann ISF München Sozialwissenschaftliche Begleitforschung zum Vorhaben von Zahnradfabrik Friedrichshafen: Wandel der Arbeitsbedingungen durch verkettetes Fertigungssystem mit modularem Aufbau 800 535 DM Dr. Altmann ISF München Bedingungen und Probleme betrieblich initiierter Humanisierungsmaßnahmen 1 255 630 DM Dr. Altmann ISF München Öffentliche Maßnahmen als Bedingungen betrieblicher Aktivitäten zur menschengerechten Gestaltung des Arbeitslebens 1 097 580 DM Prof. Dr. Naschold Uni Konstanz Auswirkungen bestimmter Arbeitssituationen auf die Anfälligkeit für Herz-/Kreislauferkrankungen 21 100 DM Prof. Dr. Naschold jetzt: Wissenschaftszentrum Berlin Herz-/Kreislaufkrankheiten und industrielle 508 706 DM Arbeitsplätze Prof. Dr. Schumann Uni Bremen Sozialwissenschaftliche Begleituntersuchung 30 000 DM zum Vorhaben des Volkswagenwerkes. Neue Handhabungssysteme als technische Hilfen für den Arbeitsprozeß Prof. Dr. Ulich Eidgen. TH Zürich Arbeits- und betriebspsychologische Begleitforschung für das VW-Vorhaben Untersuchung von Arbeitsstrukturen im Bereich der Aggregatefertigung der Volkswagen AG 360 119 DM Prof. Dr. Ulich Eidgen. TH Zürich Psychischer Streß am Arbeitsplatz — Hemmende und fördernde Bedingung für humanere Arbeitsplätze 506 005 DM 5598* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Gutachter Zuwendungsempfänger Thema I Förderungs- Projektbegleiter betrag Prof. Dr. Ulich Eidgen. TH Zürich Entwicklung von Methoden zur Bewertung von Qualifizierung 48 700 DM Prof. Dr. Burkardt Uni Frankfurt (Unterauftrag Ruhrkohle) Weiterentwicklung von Beleuchtungseinrichtungen untertage ca. 200 000 DM Dr. med. habil. Manz Hamburger Gas- und Wasserwerke Möglichkeiten zur Herabsetzung des Krebsrisikos in Gaswerken • 163 247 DM Prof. Dr. H. Schmale Uni Hamburg Begleitforschung zum Vorhaben ,,Gruppengeschäftsstellen des Amtsgerichts Hamburg" 233 000 DM Toni Pollen Gewerkschaft Textil u. Bekleidung Qualifizierung von Betriebsräten und Gewerkschaftssekretären zur Humanisierung des Arbeitslebens (Projektleitung) ca. 800 000 DM Prof. Dr. G. Lehnert Uni Hamburg Kombinierte Wirkung mehrerer Arbeitsstoffe 1 070 000 DM Prof. Dr. Victor Uni Karlsruhe Unterauftrag Fa. Brüninghaus: Lärmminderung an Axialkolbenpumpen 118 500 DM Prof. Dr. Stute Uni Stuttgart Sensorgeführte Steuerung für Handhabungssysteme 550 800 DM Priv. Doz. Dr. Greif FU Berlin Psychischer Streß am Arbeitsplatz 789 646 DM Prof. Dr. Hettinger Gesamthochschule Wuppertal Hitzearbeitsplätze in der Stahlindustrie 2 805 095 DM Dr. R. Röbke Inst. für angewandte Arbeitswissenschaft, Köln Taschenbuch der Arbeitsgestaltung (Risikoabsicherung der Veröffentlichung) 54 000 DM Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 131): Sind dem Bundesverteidigungsminister Klagen von Absolventen der Bundeswehrhochschulen darüber bekannt, daß ein Stellenvorbehalt für Zeitoffiziere für den höheren Dienst nicht besteht, und wenn ja, welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu diesem Problem? Dem Bundesministerium der Verteidigung sind Klagen von Absolventen der Bundeswehrhochschulen darüber, daß ein Stellenvorbehalt für die Laufbahn des höheren Dienstes nicht besteht, bisher nicht bekanntgeworden. Die Frage, ob der Stellenvorbehalt auf die Laufbahn des höheren Dienstes erweitert werden kann, ist jedoch im Zusammenhang mit der ab 1. Januar 1976 vorgenommenen Einbeziehung der Offiziere auf Zeit in den Personenkreis, der mit Hilfe des Stellenvorbehalts eingegliedert werden kann, geprüft worden. Die Prüfung hat ergeben, daß den jeweiligen Dienstherren die mit der Erweiterung verbundene Einschränkung ihrer Personalhoheit nicht zugemutet werden kann. Die Stellen im höheren Dienst sind stärker als in anderen Laufbahngruppen in Sonderlaufbahnen aufgegliedert, die Anzahl der Stellen insgesamt ist außerdem gegenüber der Zahl der Stellen in den übrigen Laufbahnen relativ gering. Ein Stellenvorbehalt müßte — der Systematik des § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes folgend — daher enger als in den übrigen Laufbahnen gefaßt werden. Das würde die Auswahlmöglichkeit des Dienstherrn erheblich einschränken. Auch unter Berücksichtigung des besonderen Interesses der ehemaligen Soldaten auf Zeit an einer solchen Eingliederungshilfe ist eine so weitgehende Beschränkung bei der Besetzung der Stellen des höheren Dienstes im Hinblick auf die herausgehobene Bedeutung dieser Stellen nicht zumutbar. Es ist daher nicht beabsichtigt, das Soldatenversorgungsgesetz dahin gehend zu ändern, einen Stellenvorbehalt auch für die Laufbahn des höheren Dienstes einzuführen. Im übrigen wird durch § 7 Abs. 2 Soldatenversorgungsgesetz sichergestellt, daß die in Laufbahnvorschriften für die Einstellung vorgeschriebenen Altersgrenzen einer Einstellung ehemaliger, längerdienender Soldaten auf Zeit nicht entgegenstehen. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 8/1437 Fragen 132 und 133) : Wann werden von seiten des Bundesverteidigungsministers die vom Bundesinnenminister für eine Festsetzung der Lärmschutzbereiche notwendigen Prognosedaten für die Militärflugplätze Brüggen und Wildenrath fertiggestellt sein, damit, wie auch bei anderen Zivil- und Militärflughäfen, die Lärmschutzbereiche durch Rechtsverordnung festgelegt werden können, damit dem Gesetz zum Schutze des Fluglärms und so dem Wohl der in dieser Gegend wohnenden Menschen Rechnung getragen wird? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5599* Welche positiven Auswirkungen hatten bisher die Lärmschutzbereiche, die durch Rechtsverordnung festgelegt wurden, im Bereich von Flugplätzen aus der Sicht bisheriger Erfahrung in Verbindung mit dem Lärmschutzgesetz für die Bürger gebracht? Zu Frage 132: Der Bundesminister der Verteidigung hat am 24. Januar 1978 dem Bundesminister des Innern die maßgeblichen Daten für die Berechnung der Lärmschutzbereiche für die militärischen Flugplätze Brüggen und Wildenrath zugeleitet. Zu Frage 133: Beim Bundesminister des Innern wird zur Zeit ein Erfahrungsbericht über die Durchführung des Fluglärmgesetzes erarbeitet. In diesem Bericht wird auch auf die von Ihnen gestellte Frage eingegangen. Dieser Bericht wird dem Deutschen Bundestag in den nächsten Monaten vorgelegt. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 134): Ist nach Abschluß der parlamentarischen Beratungen absolut sichergestellt, daß mit dem Neubau des Dienstgebäudes für das militärgeographische Amt in der bundeseigenen Liegenschaft Euskirchen, Funkkaserne, im 4. Quartal 1978 begonnen wird, und wann erfolgt die Belegung durch das Dienstpersonal? Auf Grund des derzeitigen Bearbeitungsstandes kann der Ihnen im Juli 1977 mitgeteilte Termin des voraussichtlichen Baubeginns (4. Quartal 1978) nicht eingehalten werden. Da mit den Planungsarbeiten erst nach der endgültigen Entscheidung über den künftigen Standort des Militärgeographischen Amtes (MilGeoA) im September 1977 begonnen werden konnte, wurde in der Herbstfortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung der voraussichtliche Baubeginn auf das 2. Quartal 1980 hinausgeschoben. Anläßlich der nächsten Fortschreibung der mittelfristigen Planung, im Frühjahr 1978, soll der Baubeginn entsprechend dem Fortschreiben der Bauplanung auf das 2. Quartal 1979 vorgezogen werden. Bei einer Bauzeit von drei Jahren kann mit der Fertigstellung des Neubaus und mit der Belegung durch das Personal des MilGeoA im Sommer 1982 gerechnet werden. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 135 und 136) Beabsichtigt die Bundesregierung, auf dem Truppenübungsplatz Boostedt einen Panzerfaustschießstand zu errichten? Hat die Bundesregierung die Anlage gegebenenfalls so geplant, daß Lärmbelästigungen für die unmittelbare Umgebung der Gemeinde Boostedt ausgeschlossen und eine Einbeziehung in den schon bestehenden Schießplatzkomplex vorgesehen sind? Zu Frage 135: Es trifft zu, daß die Errichtung eines Panzerfaustschießstandes im Rahmen eines Geländeteils für die Ausbildung mit Panzerabwehrkampfmitteln geplant ist. Zu Frage 136: Die ursprüngliche Absicht, die Anlage auf Grund der Ergebnisse entsprechender fachlicher Untersuchungen auf dem hierfür besonders geeigneten südöstlichen Erweiterungsgelände zu errichten, ist aufgegeben worden, weil nicht auszuschließen war, daß Bewohner der Gemeinde Boostedt durch Lärmeinwirkungen gestört worden wären. Nunmehr ist geplant, die Anlage ostwärts der Truppenunterkunft zu errichten, wo auch bisher schon Schießübungen mit der Panzerfaust durchgeführt worden sind. Allerdings werden hierdurch die Übungsmöglichkeiten eingeschränkt, da insbesondere der gleichzeitige Ablauf verschiedener Übungen nur in vermindertem Umfang möglich ist. Dies wird jedoch hingenommen, da die Bundeswehr bemüht ist, Lärm von der Bevölkerung, soweit möglich, fernzuhalten. Die Einbeziehung des Geländeteils für die Ausbildung mit Panzerabwehrkampfmitteln in die im Norden des Übungsplatzes vorhandene Standortschießanlage (Schießplatzkomplex) ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 137) : Warum hat die Bundesregierung die Prüfungsordnung für den Nachweis der Sachkunde zum Handel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach dem Arzneimittelgesetz noch nicht erlassen, und wie stellt die Bundesregierung sicher, daß. den Betroffenen keine Nachteile dadurch entstehen, daß sie den Sachkundenachweis nicht führen können? Die Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln hätte frühestens am 2. Januar 1978 erlassen werden können. Die Vorbereitungen zu dieser Verordnung sind rechtzeitig eingeleitet worden. Da es sich aber um eine neue Konzeption handelt, waren grundsätzliche Erörterungen mit allen Beteiligten unbedingt erforderlich. Die vorbereitenden Arbeiten sind soweit gediehen, daß die Verordnung nunmehr voraussichtlich Anfang Februar 1978 dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden kann. Es ist vorgesehen, daß die Verordnung insoweit rückwirkend ab 1. Januar 1978 in Kraft tritt, als Rechtsunsicherheiten eintreten können. Nachteile können nur für solche Personen entstehen, die bereits jetzt die Prüfung zum Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel ablegen möchten. Dieser Nachteil dürfte jedoch wegen des kurzen Zeit- 5600* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 raumes bis zum Erlaß der Verordnung gering sein, zumal ich davon ausgehe, daß in der Zwischenzeit die organisatorischen Vorbereitungen zur Ablegung der Prüfungen getroffen werden. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 138) : Sieht die Bundesregierung angesichts der hohen Zahl von ca. 50 000 jährlichen schweren Verbrennungsunfällen, von denen 1 200 tödlich enden, die Anzahl der Spezialbehandlungszentren in der Bundesrepublik Deutschland, die zudem nur eine beschränkte Aufnahmekapazität haben, obwohl dort die besten Heilungschancen gegeben sind, für ausreichend an, und wenn nein, was kann die Bundesregierung tun, um zu einer Verbesserung der Lage beizutragen? Nach dem Grundgesetz liegt die Zuständigkeit für die Bedarfsplanung von Krankenhäusern ausschließlich bei den Bundesländern. Der Bund hat hier keine Handhabe einer gesetzlichen Einflußnahme. Es bleibt dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit lediglich die Möglichkeit, die Bundesländer zu bitten, die Bedarfsdeckung durch die vorhandenen Betten zu prüfen. Dies ist in den letzten Jahren wiederholt geschehen. Verschiedene Bundesländer haben darauf hingewiesen, daß bei ihnen Schwierigkeiten bei der Behandlung schweroder schwerstverbrannter Personen in den letzten Jahren nicht bekanntgeworden sind. Der überwiegende Teil der Bundesländer hat mitgeteilt, daß weitere Behandlungseinrichtungen für Schwer- und Schwerstverbrannte im Bau oder in der Planung sind. Es ist deshalb zu erwarten, daß durch den weiteren Ausbau und die Zentralisierung der Behandlung schwerer Verbrennungen in der Zukunft die Heilungschancen dieser Verletzten weiter verbessert werden. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 139): Wird die Bundesregierung, da die bezüglich der Behandlung mit • Frisch- oder Trockenzellen vorgetragenen Meinungen von Fachleuten völlig gegensätzlich sind, durch einen Forschungsauftrag mit unabhängiger wissenschaftlicher Begleitung Licht in das Dunkel bringen, um Gesundheitsschädigungen auszuschließen, und wenn nein, welche Möglichkeiten stehen ihr weiterhin offen, um eine objektive Bewertung der Anwendung der Zellentherapie zu veranlassen, und wann wird dies geschehen? Derzeit wird die Zelltherapie vergleichsweise unspezifisch für ein breites Feld sehr verschiedener Indikationen angewandt. Nach der Häufigkeit der Anwendung wird man annehmen müssen, daß sie mit besonderem Schwergewicht bei Alterungs- und Erschöpfungszuständen in der Erwartung einer Revitalisierung eingesetzt wird. Gleichzeitig gibt es sehr spezifische Anwendungsgebiete, so z. B. bei der Behandlung des Mongolismus. Schon die damit angezeigte Bandbreite läßt es schwierig erscheinen, die Wirksamkeit der Zelltherapie insgesamt zu überprüfen. Obwohl es für eine derart umstrittene Therapieform erfahrungsgemäß schwer ist, wissenschaftlich exakte Vergleichsstudien anzusetzen, ist die Bundesregierung bereit, zu prüfen, ob sich für ein spezifisches Indikationsgebiet ein Forschungsansatz definieren läßt, von dem erwartet werden kann, daß er gesicherte Erkenntnisse möglich macht und der unter Berücksichtigung der ethischen sowie anderer Auflagen für die klinische Prüfung auch realisierbar ist. Es wird daran zu denken sein, die Prüfung dieser Frage zunächst für den Bereich der Zelltherapie bei der Mongolismusbehandlung durchzuführen. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/1437 Fragen 140, 141 und 142): Ist die Bundesregierung bereit, in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls eine Antiraucheraktion zu starten auf Grund der neuesten in den USA gewonnenen medizinischen Erkenntnisse, nach denen 90 v. H. aller Lungenkrebserkrankungen mit dem Rauchen in Verbindung gebracht werden und für die meisten tödlichen Herzattacken das Rauchen bedeutende Ursache war? Ist der Bundesregierung der Tod eines jungen Franzosen bekannt, der durch, den gelben Farbstoff Colorant 102, der in Frankreich in Nahrungsmitteln und rund 600 Medikamenten verwendet wird, auf Grund einer allergischen Reaktion verursacht worden sein soll, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist nach Ansicht der Bundesregierung auszuschließen, daß der in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und mit Colorant 102 identische Farbstoff Tartrazin ebenfalls allergische Reaktionen auslösen kann, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage 140: Die Bundesregierung führt bereits seit Jahren Aufklärungskampagnen über die Gesundheitsschäden durch das Rauchen durch. Im Laufe der Jahre haben sich . die Zielgruppen und die Zielsetzungen der Kampagnen entsprechend der Erkenntnisse aus Studien über das Rauchverhalten, über die Motive des Rauchens und die Einstellung zum Rauchen verändert. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die BT-Drucksachen 7/2070 vom 10. Mai 1974, 7/3597 vom 5. Mai 1975, 8/662 vom 23. Juni 1977 hinweisen. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist, möglichst frühzeitig mit der Aufklärung über die Gefährlichkeit des Rauchens zu beginnen. Aus diesem Grunde hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit Medien entwickelt, die sich an Kinder und Jugendliche richten. Für den Schulunterricht sind für die Klassen 1 bis 4 sowie 5 bis 8 umfangreiche Curricula erarbeitet und in den Schulunterricht eingeführt worden. Parallel dazu wurden die Eltern angesprochen. In Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer wurde die Broschüre „15 sec. zum Nachdenken" entwickelt, die hauptsächlich Ge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5601* sundheitsschäden wie Erkrankungen der Atmungsorgane u. ä. darstellt und in den Wartezimmern der Ärzte ausliegt. Epidemiologische und Motivstudien zeigen, daß der Gewohnheitsraucher durch Aufklärung allein nicht von seiner Gewohnheit abzubringen ist. Durch einen Forschungsauftrag an das Max-Planck-Institut München hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit eine Raucherentwöhnungsmethode entwickeln lassen, die im Jahre 1978 an Volkshochschulen und Gesundheitsämtern angeboten wird. Derzeit wird überlegt, dieses Trainingsprogramm der besonderen Zielgruppe „schwangere Frauen" anzubieten, weil Rauchen auch schädigend auf das noch ungeborene Kind wirkt. Zu Fragen 141 und 142: Tartrazin ist in der Bundesrepublik Deutschland in zahlreichen Arzneispezialitäten, Kosmetika und Lebensmitteln enthalten. Auf Grund der Farbstoff-Richtlinie der EG ist der Farbstoff unter der Nummer E 102 zum Färben von Lebensmitteln in den EG-Mitgliedstaaten zugelassen, seiner Anwendung ist vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuß der EG nach toxikologischer Prüfung zugestimmt worden. Auch in der erst kürzlich erlassenen EG-Farbstoff-Richtlinie für Arzneimittel ist Tartrazin als zulässiger Farbstoff aufgeführt. Es ist bekannt, daß Tartrazin bei entsprechender Disposition allergische Reaktionen auslösen kann. Entsprechende Mitteilungen im medizinischen Schriftturn veranlaßten das Bundesgesundheitsamt bereits Anfang 1976, intensive Recherchen durchzuführen mit dem Ergebnis, daß mit Tartrazin in Verbindung stehende allergische Reaktionen offenbar sehr selten sind. Der Fall eines jungen Franzosen, dessen Tod mit „Colorant 102" in Zusammenhang gebracht wurde, veranlaßte das Bundesgesundheitsamt bereits am 20. Januar 1977 zu einer Anfrage bei einer amtlichen Stelle in Paris. Aus dem Ministère de la Santé, Service de Pharmacovigilance, Paris, war fernmündlich zu erfahren, daß z. Z. überprüft wird, ob ein direkter kausaler Zusammenhang zwischen dem Todesfall und „Colorant 102" besteht. Bisher seien in Frankreich keine derartigen Todesfälle bekanntgeworden. Das Gesamtproblem wird anläßlich einer Routinesitzung der klinischen Referenzzentren Frankreichs am 27. Januar 1978 in Paris erörtert werden. Das Ergebnis der Beratung der französischen Sachverständigen zur Frage der Kausalität wird bei der Entscheidungsfindung des Bundesgesundheitsamtes berücksichtigt werden. Trotz der sehr häufigen Verwendung von Tartrazin in Arzneispezialitäten, Kosmetika und Lebensmitteln stellen hiermit in Verbindung stehende allergische Reaktionen vergleichsweise eine außerordentliche Seltenheit dar. Es wird geprüft, ob aus Gründen der Arzneimittelsicherheit im Interesse einer bestimmten Patientengruppe (Allergiker, Asthmatiker) eine Deklaration vorgenommen werden sollte oder — auch bei Lebensmitteln — eventuelle weitergehende Maßnahmen erforderlich sind. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 143 und 144) : Teilt die Bundesregierung die Besorgnis vieler Fachärzte für Kinderheilkunde, daß angesichts der medizinischen Unterversorgung, besonders in ländlichen Gebieten, wo Kinder auch durch Allgemeinärzte und Fachärzte anderer Disziplinen versorgt werden, eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte insoweit eine drastische Verschlechterung der Ausbildung der Ärzte in all den Fragen mit sich bringt, die das Kind angehen, da in dieser Vorlage die chirurgischen Probleme ein Schwergewicht gegenüber allgemeinärztlichen und kinderärztlichen Problemen erhalten, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch die Besorgnis, daß Medizinstudenten ohne spezielle Prüfungen in Fragen der allgemeinen Kinderheilkunde die Qualifikation zum Arzt erwerben können, da einerseits Kinderheilkunde in diesem Gesetzentwurf eine Art „Wahlfach" geworden ist, andererseits aber Kinderheilkunde für die Studenten ein „schwieriges" Fach ist und sie insoweit weniger schwierige Fächer als Wahlfach bevorzugen werden, und ist die Bundesregierung nach alldem nicht der Auffassung, daß in dem gegenwärtigen Zeitalter wachsender Gefahren für die Kinder durch die technisierte Umwelt, durch Überzivilisation und Umweltschäden die Bedeutung vorbeugender Maßnahmen im Kindesalter in Lehre und Forschung verstärkt werden muß? Zu Frage 143: Es trifft keinesfalls zu, daß die Zweite Änderungsverordnung zur Approbationsordnung für Ärzte, die derzeit dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegt, eine Verschlechterung der ärztlichen Ausbildung in den das Kind betreffenden Fragen mit sich brächte und die chirurgischen Probleme demgegenüber mit einem besonderen Schwergewicht versehe. Das Gegenteil ist der Fall. Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung hat eine Neugestaltung erfahren, indem er in drei statt wie bisher zwei Stoffgebiete aufgegliedert worden ist. Das Stoffgebiet II „Umgang mit Patienten, Grundlagen der klinischen Untersuchung, der Erstversorgung und der Radiologie" ist unter besonderer Berücksichtigung der Kinderheilkunde als besonderes Stoffgebiet gebildet worden. Der Umgang mit Kindern, die Untersuchungen des Kindes und die damit zusammenhängenden Fragen sollen das ihnen gemäße Gewicht im Rahmen der ärztlichen Ausbildung erhalten. Unter Beachtung gerade dieser Zielsetzung ist die Zahl der Fragen für diesen Prüfungsabschnitt von 240 auf 290 erhöht worden. Ein zahlenmäßiger Vergleich der nunmehr vorgesehenen Prüfungsfragen für die Innere Medizin und das sonstige Nichtoperative Stoffgebiet und für die Chirurgie und das Operative Stoffgebiet mit je 280 Fragen gegenüber 290 und 250 Fragen bisher scheint zwar für ein Übergewicht der operativen Fächer zu sprechen. Ein solches Übergewicht ist aber nicht gegeben, weil die Neugliederung und die Umgestaltung der Stoffgebiete beim 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung durch die Hereinnahme der bisher im Nichtoperativen Stoffgebiet ausgewiesenen Urologie in das Operative Stoffgebiet eine Entlastung des Nichtoperativen Stoffgebietes gebracht hat. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß die Zweite Änderungsverordnung zur Approbationsordnung für Ärzte die Bedeutung der Allgemeinmedizin wesentlich verstärkt, indem sie für den 2. klinischen Studienabschnitt einen „Kursus zur Einführung in Fragen der allgemeinmedizinischen Praxis" neu einführt, der auch die wichtigen Aspekte der Kinderheilkunde für die Tätigkeit des praktischen Arztes 5602* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 zu berücksichtigen haben wird. Außerdem ist die Allgemeinmedizin künftig bei den Prüfungen im Rahmen des Ökologischen Stoffgebietes zu berücksichtigen. Zu Frage 144: Es trifft nicht zu, daß die Kinderheilkunde durch die Zweite Änderungsverordnung zur Approbationsordnung für Ärzte eine Art Wahlfach geworden ist. Durch die Änderung der Regelung für die Bewertung der schriftlichen Prüfungen, nach der künftig eine schriftliche Prüfung nur bestanden ist, wenn mindestens 60 Prozent der Prüfungsfragen zutreffend beantwortet sind, wird es erheblich schwieriger, ganze Fächer im Rahmen eines Examens von der Beantwortung auszusparen. - Vorbeugende Maßnahmen im Kindesalter müssen in Forschung und Lehre in starkem Maße berücksichtigt werden. Die Approbationsordnung für Ärzte weist deshalb auch der Vorsorge durch die ausdrückliche Erwähnung der „Prävention" in der Präambel jedes Stoffgebiets des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der besonderen Hinweise zur Kinderheilkunde ist die „Sozialpädiatrie" genannt. Soweit es im Rahmen eines sechsjährigen Medizinstudiums möglich ist, kann der Student über die Pflichtpraktika hinaus angebotene Lehrveranstaltungen in der Kinderheilkunde besuchen. Ich möchte allerdings, betonen, daß die Approbationsordnung für Ärzte die ärztliche Ausbildung und damit die Vermittlung der Grundlagen ärztlichen Handelns betrifft. Sie muß eine Vertiefung von Kenntnissen und Fähigkeiten auf Spezialgebieten der fachärztlichen Weiterbildung vorbehalten. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 145) : Wie bewertet die Bundesregierung die in der Schweiz verfügte Herabsetzung der Toleranzgrenze für krebserregende Aflatoxine in allen Lebensmitteln auf Null im Hinblick auf die bundesdeutsche Regelung vom 1. März 1977 (Aflatoxin-Verordnung)? Nach Auskunft des Eidgenössischen Gesundheitsamtes in Bern trifft es nicht zu, daß in der Schweiz die Toleranzgrenze für Aflatoxine auf Null herabgesetzt worden ist. Die Höchstmengen der in der Bundesrepublik Deutschland seit 1. März 1977 geltenden Aflatoxin-Verordnung sind unter Berücksichtigung analytischer Gesichtspunkte auf die seinerzeit technisch unvermeidbaren Werte festgesetzt worden, um das Gesundheitsrisiko auf das erreichbare Minimum herabzusetzen. Eine völlige Aflatoxinfreiheit kann in bestimmten Lebensmittelgruppen auch bei aller möglichen Sorgfalt durch den Hersteller nicht garantiert werden. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/1437 Fragen 146 und 147): Ist die Bundesregierung bereit, in die Straßenverkehrs-Ordnung neben der allgemeinen Lärmschutzvorschrift des § 30 (Lärmschutz und Sonntagsfahrverbot) eine zusätzliche Regelung aufzunehmen, die den Straßenverkehrsbehörden die Befugnis einräumt, Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht nur wie bisher aus Gründen eines sicheren und geordneten Verkehrsablaufs, sondern künftig im Einzelfall auch aus „Lärmschutzgründen" einzuführen (etwa im Bereich von Krankenhäusern, Sanatorien, Altersheimen, Schulen etc.) ? Könnten gegebenenfalls Verkehrszeichen für Geschwindigkeitsbegrenzungen das Zusatzschild „Lärmschutz" erhalten? Zu Frage 146: Schon nach geltendem Recht können die Straßenverkehrsbehörden Verkehrsbeschränkungen, hierzu zählen auch Geschwindigkeitsbeschränkungen, in Bade- und heilklimatischen Kurorten, in Luftkurorten, in Erholungsorten von besonderer Bedeutung, in Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend der Erholung der Bevölkerung dienen, und in der Nähe von Krankenhäusern und Pflegeanstalten sowie in unmittelbarer Nähe von Erholungsstätten außerhalb geschlossener Ortschaften, wenn dadurch anders nicht vermeidbare Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verhütet werden können anordnen (§ 45 Abs. 1 StVO). Darüber hinaus können sie Verkehrsbeschränkungen zum Schutz der Nachtruhe in Wohngebieten anordnen. Die Frage, ob die Verordnungsermächtigung des § 6 StVG auch noch weitergehende Verkehrsbeschränkungen zum Schutz der Ruhe in Wohngebieten erlaubt, ist streitig. Zur Klarstellung beabsichtigt deshalb die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes einzubringen, der unter anderem diese Ermächtigung enthält. Der Gesetzentwurf ist Anfang Januar dieses Jahres den Bundesressorts, den Ländern und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden. Zu Frage 147: Wenn die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen zulässig ist —, sei es auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 StVO in der geltenden Fassung, sei es nach der beabsichtigten Ergänzung dieser Vorschrift —, ist auch die Anbringung eines Zusatzschildes „Lärmschutz" zulässig. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 148): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5603* Wie sind die Erfahrungen mit der Regelung des § 42 Abs. 6 Nr. 1 d der Straßenverkehrs-Ordnung, nach der Kraftfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften auf einer Richtungsfahrbahn mit drei Fahrstreifen den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren dürfen, wo — auch nur hin und wieder — rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt? Die Erfahrungen sind gut. Diese Regelung gilt , nicht nur bei uns, sondern weltweit. Sie entspricht dem Art. i i Abs. 5 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, dessen Ratifizierung der Bundestag zugestimmt hat (Gesetz vom 21. September 1977, BGB1. II, S. 809 ff.). Die Regelung ist sachgerecht, weil unnötige Fahrstreifenwechsel vermieden werden. Das dient der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 149) : Wie ist der derzeitige Planungsstand für die „Osttangente" Mönchengladbach, wie der genaue Zeitplan für den weiteren Verfahrensablauf, und wann ist mit dem Baubeginn für die weiteren Bauabschnitte voraussichtlich zu rechnen? Für die Osttangente Mönchengladbach ist zur Zeit die Entwurfsbearbeitung im Gange. Das Planfeststellungsverfahren soll für die Teilstrecke südlich der B 230 Anfang 1979 und für die nördlich anschließende Teilstrecke im Jahr 1980 eingeleitet werden. Die Baudurchführung ist in der Zeit von 1980 bis 1984 vorgesehen. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 150) : Trifft es zu, daß thailändische Behörden einer deutschen Ferienfluggesellschaft, die in ihrem' Programm auch den Fernen Osten mit aufnehmen wollte, die Verkehrs- und Landerechte verweigert hat, wie aus einer Meldung der Süddeutschen Zeitung (Nr. 289) vom 15. Dezember 1977 — Reise und Erholung — hervorgeht, und wenn ja, welche konkreten Schritte zur Abwendung von Schäden dieser deutschen Ferienfluggesellschaft hat die Bundesregierung unternommen bzw. gedenkt sie zu unternehmen? Während andere deutsche Chartergesellschaften bisher ohne Schwierigkeiten Verkehrsrechte für ihre Ferien-Charterflüge nach Thailand (Bangkok) erhalten haben, wurde der in Düsseldorf beheimateten Charterfluggesellschaft LTU vom thailändischen Verkehrsministerium überraschend und kurzfristig • die Genehmigung für einen wöchentlichen Flug nach Bangkok in der Wintersaison 1977/78 verweigert. Die Ablehnung wurde mit ausreichend vorhandener Kapazität auf dieser Strecke begründet. Die Bundesregierung hat sich unverzüglich und wiederholt um eine Änderung der ablehnenden Entscheidung bemüht. Die thailändische Regierung ist daraufhin erneut in eine Prüfung des LTU-Vorhabens eingetreten. Eine positive Entscheidung liegt bisher jedoch noch nicht vor. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für eine Erteilung der Verkehrsrechte an die LTU einsetzen. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/1437 Frage 151): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach einer Untersuchung aus dem Jahr 1974 an rund 30 000 Pkw-Reifen, die vom deutschen Reifenhandel demontiert worden waren, 41 v. H. eine Profiltiefe von weniger als 1 mm bis total abgefahrene Reifen hatten, und ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Verbesserung der Verkehrssicherheit untersuchen zu lassen, inwieweit bei Unfällen zu geringe Reifenprofiltiefe direkt oder mitbedingend Ursache war, und einen Forschungsauftrag darüber zu vergeben, ob und inwieweit die Verkehrssicherheit durch eine Mindestprofiltiefe von 2 mm erhöht werden kann? Im Jahre 1974 hatte ein Reifenrunderneuerungsbetrieb darauf aufmerksam gemacht, daß Reifen, die zur Runderneuerung gegeben wurden, in erheblichem Maße nicht mehr die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe hatten. Da für die Überwachung der Vorschriftsmäßigkeit der Straßenfahrzeuge die Bundesländer zuständig sind, wurden hierüber die für die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zuständigen Verkehrsminister und die Innenminister der Länder unterrichtet. Das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz teilte hierauf mit, daß bei regelmäßigen verkehrspolizeilichen Fahrzeugkontrollen bis dahin nur 1,5 °/o bis 2 °/o der kontrollierten Fahrzeuge wegen der Bereifung beanstandet werden mußten. Nach der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik des Bundes sind im Durchschnitt nur ca. 0,8 % aller Kraftfahrzeugunfälle mit Personenschaden auf Reifenmängel, d. h. auch auf unvorschriftsmäßige Bereifung zurückzuführen. Unabhängig davon hat das Bundesverkehrsministerium die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, ausgehend von der ECE-Regelung Nr. 30 über Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger Vorschläge für Reifenprüfvorschriften zu erarbeiten. In Kürze wird hierzu ein Expertengespräch stattfinden. Dabei werden auch die Naßrutscheigenschaften der Reifen zur Sprache kommen. Dieses Expertengespräch wird zeigen, ob und inwieweit Forschungsarbeiten zu dem Gesamtkomplex erforderlich sind. Es besteht jedoch nicht die Absicht und auch nicht die Notwendigkeit, einen Forschungsauftrag allein wegen der Mindestprofiltiefe zu vergeben. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 152): 5604* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit mehrfach erhobenen Forderungen, für Führerscheininhaber von 60 Jahren, und darüber die Verpflichtung einzuführen, sich einem Sehtest zu unterziehen, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Der Bundesminister für Verkehr und die Konferenz der Verkehrsminister der Länder sind übereingekommen, den ursprünglich beabsichtigten obligatorischen Sehtest für ältere Kraftfahrer nicht einzuführen. Grund dafür ist die Feststellung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), daß aus den bisher vorliegenden Erkenntnissen kein signifikanter Zusammenhang zwischen dem geminderten Sehvermögen älterer Kraftfahrer und der Verursachung von Unfällen besteht. Der Bundesminister für Verkehr mißt dem Problem des Sehvermögens im Straßenverkehr jedoch weiterhin große Bedeutung bei. Deshalb werden die seit Jahren von der Deutschen Verkehrswacht veranstalteten Sehtests in diesem Jahr zu einer bundesweiten Großaktion zusammengefaßt, zu deren Finanzierung der Bundesminister für Verkehr entscheidend mit beiträgt (1 450 000,— DM). Ziel der Bemühungen ist es, nicht nur die über 60jährigen Kraftfahrer zu freiwilligen Überprüfungen ihres Sehvermögens zu veranlassen. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/1437 Fragen 153 und 154): Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der privat betriebenen Eisenbahngesellschaften, die insgesamt nur einen unbedeutenden Anteil am Schienenverkehr der gesamten Bundesrepublik haben und insbesondere auf den von der Deutschen Bundesbahn als unrentabel bezeichneten und zum großen Teil bereits aufgehobenen Nebenstrecken tätig sind? Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu, daß die privaten Eisenbahngesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland durchweg mit Gewinn arbeiten, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Erfolgsrezept dieser Eisenbahngesellschaften teilweise auf die Deutsche Bundesbahn zu übertragen? Zu Frage 153: Die Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) können nicht mehr als Privatbetriebe bezeichnet werden. Das Kapital der 122 NE des öffentlichen Verkehrs befindet sich zu 90 °/o in öffentlicher Hand. Die NE bedienen Nebenbahnen bzw. Netze mit vergleichsweise geringer Ausdehnung. Die durchschnittliche Reise- und Transportweite beträgt rd. 10 km. Im vergangenen Jahr haben die NE rd. 82 Millionen t Güter und rd. 572 Millionen Reisende befördert. Nach Angabe des Bundesverbandes Deutscher Eisenbahnen haben 1976 rd. 75 °/o der NE des öffentlichen Verkehrs mit Verlust abgeschlossen. 'Die Ursachen sind die gleichen wie bei allen westlichen Eisenbahnen, nämlich die Personalintensität, die Wegekostenbelastung und zu niedrige Tarife im Personenverkehr sowie generell der wirtschaftliche Strukturwandel. Seit 1977 erhalten die NE Ausgleichszahlungen für Tarifermäßigungen im Ausbildungsverkehr, für Belastungen bei der Unterhaltung und dem Betrieb von höhengleichen Kreuzungen und .für gewisse Pensionslasten. Diese Leistungen der Bundesländer, die auf den Novellen zum Allgemeinen Eisenbahngesetz und zum Personenbeförderungsgesetz beruhen, haben zu einer gewissen Entlastung der NE beigetragen. Zu Frage 154: Wie sich schon aus der Antwort zur Frage 153 ergibt, befinden sich die NE in einer schwierigen finanz- und verkehrswirtschaftlichen Lage. Nur etwa 25 % der Bahnen haben in 1976 noch ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt. Dies ist im Vergleich zu den großen Staatsbahnen, insbesondere auch zur Deutschen Bundesbahn, allerdings ein Erfolg. Das liegt darin begründet, daß sie sich als Kleinunternehmen mit begrenztem Wirkungsbereich den regionalen Gegebenheiten und Möglichkeiten gut anpassen konnten. Der Personenverkehr ist größtenteils auf den Omnibusbetrieb verlagert worden; nur noch 12 % der Reisenden werden auf der Schiene befördert. Die Bahnanlagen und der Eisenbahnbetrieb konnten daher sehr vereinfacht und mit geringerem Aufwand betrieben werden. Unrentable Strecken sind in großem Umfange stillgelegt worden. Die Verhältnisse und Möglichkeiten der NE können nur begrenz i. auf die Deutsche Bundesbahn übertragen werden. So wurden im Rahmen der Untersuchungen zur Netzkonzeption beispielhaft einige Vergleichsrechnungen NE/DB für Güterverkehrs-strecken mit einfachen Verhältnissen durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, daß nach Verlagerung des Reiseverkehrs der Aufwand bei der Deutschen Bundesbahn dem der NE weitgehend angenähert werden kann. Bei den weiteren Untersuchungen zur Netzkonzeption sind diese Ergebnisse berücksichtigt worden. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 155 und 156) : Ist die Bundesregierung bereit, die Wirtschaftlichkeitsrechnung der Deutschen Bundesbahn bezüglich der südlichen Güterumgehungsbahn Hamburg im Hinblick auf die äußerst kontrovers geführte Diskussion von einer neutralen Stelle überprüfen zu lassen? Haben bei der Planung der Streckenführung der südlichen Güterumgehungsbahn Hamburg auch Landschaftsschutzgesichtspunkte eine Rolle gespielt? Die von der Deutschen Bundesbahn (DB) aufzustellende Investitionsrechnung wird, wie auch alle anderen Investitionsrechnungen, einer kritischen Prüfung unterzogen. Landschaftsschutzgesichtspunkte wurden von der DB — soweit in diesem Stadium der Planung möglich — berücksichtigt. Die Planung wird in enger Abstimmung mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg vorgenommen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5605* Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 157): Ist nach Meinung der Bundesregierung bei Bahnübergängen in geschlossenen Ortsbereichen die gebotene Verkehrssicherheit mit Halbschranken und Blinklichtanlagen gewährleistet, oder sollte man hierfür nicht automatisch bediente Vollschranken vorsehen, wie es der tragische Unglücksfall beim Bahnübergang Brunnengasse in Allensbach, Kreis Konstanz, am 3. Oktober 1977 nahelegt? Blinklicht- bzw. Lichtzeichenanlagen mit Halbschranken entsprechen — auch in geschlossenen Ortschaften — den gesetzlichen Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) für die Sicherung von Bahnübergängen. Halbschranken bieten gegenüber Vollschranken den Vorteil, daß Verkehrsteilnehmer im Gefahrenraum nicht eingeschlossen werden können. Die EBO läßt daher keine automatische Bahnübergangssicherung mit Vollschranken zu. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 158) : Wie weit sind die Verhandlungen mit der Stadt München über die Beteiligung des Bundes beim Ausbau der Ingolstädter Landstraße in München (B 13) inzwischen gediehen (vgl. Antwort auf meine Anfrage in der 27. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Mai 1977, S. 1998) ? Die in meiner Antwort vom 12./13. Mai 1977 erwähnten Verhandlungen haben inzwischen stattgefunden. Die Wehrbereichsverwaltung VI wurde mit Erlaß vom 24. Januar 1978 ermächtigt, mit der Landeshauptstadt München eine Vereinbarung über die Vorausleistung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau der Ingolstädter Straße gemäß. § 133 (3) BBauG abzuschließen. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekrtärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 159 und 160) : Wie ist der letzte Stand der Überlegungen der Bundesregierung zu einer Verbesserung des Emsfahrwassers bis Papenburg, und wieweit ist insbesondere die angekündigte Prüfung des Bundesverkehrsministeriums über die Verbesserungsmaßnahmen im einzelnen? Mit welchem Zeitraum ist für den Abschluß der Prüfungen hinsichtlich dieses Projekts zu rechnen, und wann wird abzusehen sein, ob die Bundesregierung zu einer Bereitstellung von Haushaltsmitteln bereit ist? Zu Frage 159: Aufgrund eines Berichts der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest an den Bundesminister für Verkehr vom 6. Dezember 1977 wird zur Zeit geprüft, ob durch die jährlich notwendigen Uferunterhaltungsmaßnahmen an der Ems zusätzlich eine Verbesserung des Emsfahrwassers für die Schiffahrt eintritt. Mit dem Ergebnis dieser Prüfung ist bis Ende März 1978 zu rechnen. Zu Frage 160: Die Stadt Papenburg hat der Firma Planco Consulting GmbH einen Auftrag über -eine Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse zwischen Papenburg und Emden erteilt. Mit der Abgabe des Ergebnisberichtes ist im Frühjahr 1978 zu rechnen. Erst nach Vorliegen dieses Berichtes ist die Bundesregierung in der Lage, die verkehrswirtschaftliche Notwendigkeit einer Leistungssteigerung des Emsfahrwassers zwischen Papenburg und Emden zu prüfen. Von dem Ergebnis wird es abhängen, ob und gegebenenfalls wann für den Ausbau der Ems in diesem Streckenabschnitt Mittel im Haushalt eingeworben werden können. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 161) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Untersuchung der Stiftong Warentest „Hygiene in Eisenbahnziigen" -- veröffentlicht in Test 12/77 — insbesondere mit Hinblick auf das schlechte Ergebnis der Waschwasserkontrolle, in dem gefährliche Krankheitserreger wie Coli-Bakterien gefunden wurden, und welche Konsequenzen sind mittlerweile daraus gezogen worden, um die Kunden der Deutschen Bundesbahn nicht weiterhin einer vermeidbaren Infektionsgefahr auszusetzen? Im Bericht der Stiftung Warentest wird ausdrücklich festgestellt, daß die Untersuchung „Hygiene in Eisenbahnzügen" insgesamt kein schlechtes Ergebnis gebracht hat und epidemiologische Bedenken gegen die derzeitigen . Zugtoiletten und -waschräume nicht bestehen. Insbesondere sind in keinem der 44 Züge der Deutschen Bundesbahn, in denen Wasserproben entnommen wurden, coliforme Bakterien, die selbst nicht als Krankheitserreger, sondern als Indikatoren für Verunreinigungen anzusehen sind, festgestellt worden.. Die Ausführungen der Stiftung Warentest sind nach Auffassung eines ärztlichen Gutachters der Deutschen Bundesbahn nicht geeignet, die von der DB bisher getroffenen Hygienemaßnahmen in Reisezügen hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen in Frage zu stellen. Der Bundesminister für Verkehr hat die Hauptverwaltung der DB am 2. Dezember 1977 beauftragt, zu untersuchen, ob und welche weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Waschwasserqualität in den Zügen — ggf. im Benehmen mit den Eisenbahnverwaltungen der Nachbarländer — erforderlich werden. Diese Stellungnahme liegt derzeit noch nicht vor. 5606* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 162): Ist die Bundesregierung bereit, der jetzt durch die Anbindung an das Autobahnende der Al auf der Ortsdurchfahrt FirmenidiObergartzem der B 266 eingetretenen übermäßigen Verkehrsbelastung, die zu unerträglichen Zuständen in bezug auf die Verkehrssicherheit und Lärmbelästigung in nicht vorhersehbarer Weise geführt hat, dadurch Abhilfe zu schaffen, indem die Ortsumgehung nodi vor 1981 gebaut wird und diese Straßenbaumaßnahme durch unbürokratisches Vorgehen vorgezogen wird, um eine Verkehrsentlastung in diesem Bereich zu erreichen, und ist der Bundesverkehrsminister bereit, in diesem Fall eine ähnliche Entscheidung zu treffen, wie dies vor kurzem bei der Entscheidung über den vorzeitigen Autobahnbau der Strecke Würzburg—Aalen—Ulm stattgefunden hat? Die Umgehungsstraße Firmenich—Obergartzem soll unmittelbar nach baureifer Vorbereitung verwirklicht werden. Bei dem derzeitigen Vorbereitungsstand wird der Baubeginn Anfang 1980 zu erwarten sein. Einer Ausnahmeregelung für die in der Dringlichkeitsstufe Ia befindliche Maßnahme bedarf es nicht. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/1437 Fragen 163, 164 und 165) : Welchen Stand hat die Planung einer Schnellbahntrasse der Deutsdien Bundesbahn (DB) im Rheintal erreicht, und welche Funktion ist dabei dem Teilabschnitt Karlsruhe—Rastatt—Baden-Baden—Offenburg—Freiburg i. Br. im gesamten Sdinellbahnnetz der Deutschen Bundesbahn überhaupt zugedacht? Inwieweit sind beim gegenwärtigen Stand der Planung der Deutschen Bundesbahn die Interessen der Bevölkerung zur Sicherung vor Lärmschutzimmissionen und die Gesamtbelange des Landschaftsschutzes überhaupt berücksichtigt? Sind zur Entlastung der jetzt überlasteten Rheintalstreche im Güterverkehr auch andere Zugführungen bei der DB in Erwägung gezogen, zumal auf anderen Strecken — wie beispielsweise Pforzheim—Nagold—Horb — Kapazitäten frei sind und früher auch genutzt worden sind? - Am 20. Januar 1978 ist dem Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (siehe Protokoll über die 66. Plenarsitzung — Anlage 37) zu dem gleichen Sachverhalt wie nachstehend geantwortet worden: „Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat im Jahre 1977 die Planungen bezüglich der Strecke Rastatt—Offenburg—Basel aktualisiert und das Ergebnis am 19. Dezember 1977 den Beteiligten und der Presse bekanntgeben. Danach beabsichtigt sie, die Strecke Rastatt—Offenburg—Basel durch Ausbau und — soweit erforderlich — abschnittsweisen Neubau zu verbessern. Die rechtlichen Verfahren zur Sicherung der Planung werden durch die obengenannte Bekanntgabe der Planungen jedoch nicht präjudiziert oder ersetzt. Eine Aussage über den Zeitpunkt der Entscheidung zur Trassenführung ist daher derzeit verfrüht. Im übrigen wird über die Dringlichkeit der Realisierung und damit über den Baubeginn im Rahmen der Fortschreibung des Koordinierten Investitionsprogramms für die Bundesverkehrswege entschieden. Diese Arbeiten werden voraussichtlich 1980 abgeschlossen sein." Probleme des Umweltschutzes wurden von der DB — soweit im derzeitigen Stadium der Planung möglich — berücksichtigt. Die Planung der DB zielt darauf ab, die Strecke Karlsruhe—Rastatt—Basel als die Hauptmagistrale in diesem Raum leistungsfähiger und attraktiver zu gestalten. Die Führung von Fernzügen über andere Strecken würde diesem Vorhaben zuwiderlaufen. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten • Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 166) : Kann die Bundesregierung die von örtlichen Sachkennern vorgetragene Meinung bestätigen, daß auf der Aartalstrecke zwischen Wiesbaden und Diez die Deutsche Bundesbahn den Personenverkehr auf der Schiene kostendeckend abwickelt, und ist die Bundesregierung unter diesen Umständen dazu bereit, das jetzt bestehende Verkehrsangebot zu erhalten? Die Strecke Wiesbaden–Diez ist in die Untersuchungen zur Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf Busbedienung einbezogen. Das Ergebnis der Untersuchungen sowie die Regionalgespräche — Ende 1978/Anfang 1979 in Hessen — bleiben abzuwarten. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 167 und 168) : Ist beabsichtigt, zwischen Achern und Sasbach westlich der B 3 einen Geh- und Radfahrweg und östlich der B 3 einen Radfahrweg anzulegen? Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, dem Antrag des Landes Baden-Württemberg auf Ausbau und Zulassung der östlichen Umfahrtsrampe L 78/A 5 bei der Tank- und Rastanlage Baden-Baden für den Schwerverkehr als kurzfristig durchführbarer Möglichkeit zu entsprechen, nachdem feststeht, daß das Warten auf das Ergebnis der laufenden Verkehrsuntersuchung -Rhein-Murg vor 1985 zu keinem konkreten Ergebnis führen wird? Die Durchführung von kleineren Um- und Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen wird von den Landesstraßenbauverwaltungen zwar im Auftrag des Bundes, jedoch in eigener Zuständigkeit vorgenommen. Ob für den Bau von Geh- und Radwegen im Zuge der Bundesstraße 3 zwischen Achern und Sasbach eine rechtliche Verpflichtung besteht, ist dem Bundesminister für Verkehr nicht bekannt. Was die Schaffung einer Zufahrtsmöglichkeit für den Schwerverkehr zur Bundesautobahn A 5 im Raume Baden-Baden anbetrifft, so ist das Ergebnis der laufenden verkehrswirtschaftlichen Untersuchung mit Sicherheit von großem Einfluß auf die Lage einer evtl. erforderlichen Anschlußstelle und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5607* die Trassenführung eines Zubringers. Daher ist eine Entscheidung hierüber erst möglich, wenn das Ergebnis der Untersuchung vorliegt. Die dafür zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg ist bestrebt, die Untersuchung bald-möglich zum Abschluß zu bringen. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 169 und 170): Wie hoch ist der Anteil von Teilzeitarbeitsplätzen im Bereich der Fernsprechauskunft? Ist die Bundesregierung bereit, im Tätigkeitsbereich Fernsprechauskunft mehr Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen? Zu Frage 169: In der Fernsprechauskunft werden rund 27 0/o der Arbeit durch Teilkräfte erledigt. Es sind 1 295 Teilzeitarbeitsplätze eingerichtet, die durch teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Angestellte besetzt sind. Zu Frage 170: Bei entsprechendem Angebot vom Arbeitsmarkt ist die Deutsche Bundespost bereit, im Rahmen der insgesamt vorhandenen Arbeitsplätze mehr Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Leider ist die Nachfrage sehr gering, da auch zu ungünstigen Zeiten Dienst (Wechseldienst, Sonn- und Feiertagsdienst) verrichtet werden muß. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 171): Ist die Bundesregierung bereit, einschlägige Vorschriften der Deutschen Bundespost in der Weise zu ändern, damit auch Klein-und Mittelbetriebe mit bis zu zehn Amtsleitungen Telefonhausanlagen mit Direktdurchwahlmöglichkeiten zu den Nebenstellen erwerben können, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Haltung? Um die Durchwahl in eine Nebenstellenanlage verwirklichen zu können, sind nicht nur bei der Nebenstellenanlage, sondern auch bei der öffentlichen Vermittlungsstelle besondere technische Maßnahmen erforderlich. Der Aufwand in der öffentlichen Vermittlungsstelle ist dabei erheblich. Eingehende Untersuchungen haben ergeben, daß die Überlassung durchwahlfähiger Amtsleitungen bei der heutigen Technik wirtschaftlich erst vertretbar wird, wenn für die Anschließung einer Nebenstellenanlage mindestens 10 durchwahlfähige Amtsleitungen beantragt werden. Mit Einführung des elektronischen Wählsystems und der Entwicklung neuer Nebenstellenanlagen können jedoch in Zukunft eine Reihe neuer Leistungsmerkmale geboten werden. Darunter wird auch die Durchwahl bis zur Nebenstelle bei Nebenstellenanlagen mit weniger als 10 Amtsleitungen sein. Die herkömmliche Technik in den Vermittlungsstellen der Deutschen Bundespost wird im Laufe der kommenden Jahrzehnte Zug um Zug durch die neue Technik ersetzt werden. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CDU) (Drucksache 8/1437 Frage 172): Ist die Bundesregierung bereit, am Buß- und Bettag bundesweit den Feiertagstarif bei Telefongesprächen einzuführen, weil die Postkunden in den Bundesländern, wo der Buß- und Bettag gesetzlicher Feiertag ist, zwar die normalen Telefongebühren zu tragen haben, Störungen der Telefonanlagen aber in vielen Gebieten nicht oder nur mit großer Verzögerung behoben werden, und wenn nein, wie ist diese Einstellung zu rechtfertigen? Es besteht kein Zusammenhang zwischen der Tarifgestaltung im Fernsprechdienst und der Organisation des Fernsprechentstörungsdienstes. Wegen der bundeseinheitlichen technischen Struktur des Fernsprechnetzes kann die Tarifgestaltung nur bundeseinheitlich vorgenommen werden. Davon unabhängig muß die Organisation des Fernsprechentstörungsdienstes, der werktags in vollem Umfang wahrgenommen wird, an Sonn- und Feiertagen wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte berücksichtigen. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 173 und 174): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundespost bei der Auswahl von Bewerbern, z. B. für den gehobenen Postdienst, als Auswahlkriterium die Abiturnote zugrunde legt? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, diesen „Numerus clausus", der bei der Oberpostdirektion Köln zur Zeit bei der Durchschnittsnote 2,1 liegt, abzuschaffen? Zu Frage 173: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Deutsche Bundespost bei der Auswahl von Bewerbern für den gehobenen Dienst die Abiturnote berücksichtigt. Nach § 18 Bundesbeamtengesetz wird für den Eintritt in den gehobenen Postdienst eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung gefordert. Folgerichtig kann bei der Vielzahl der Bewerber und den nur geringen Einstellungsmöglichkeiten bei der Vorauswahl auf die Abiturnote zurückgegriffen werden. Die endgültige Entscheidung über die Einstellung erfolgt jedoch stets aufgrund eines Einstellungsgesprächs, zu dem pro Einstellungsplatz in der Regel jeweils fünf Bewerber geladen werden. 5608* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Zu Frage 134: Solange es für die Auswahl von Bewerbern keine verläßlichen und gesicherten Methoden der Bewerberauswahl gibt, wird es sich nicht vermeiden lassen, zunächst auf die jeweiligen Zeugnisnoten zurückzugreifen, um über eine Vorauswahl den Bewerberkreis überschaubar zu machen und sodann die individuelle Entscheidung über die Einstellung zu treffen. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Landré (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 175 und 176): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Pakete im Postverkehr mit der DDR während der Vorweihnachtszeit 1977 verlorengegangen sind, und werden die Verlustmeldungen statistisch ausgewertet? Wenn ja, werden aus diesen statistischen Auswertungen Schlußfolgerungen gezogen, aus denen sich möglicherweise Erkenntnisse über die politische Verfolgung bestimmter Personen herleiten lassen? Zu Frage 175: Der Bundesregierung ist z. Z. noch nicht bekannt, wie viele Pakete im Postverkehr mit der DDR und Berlin (Ost) während der Vorweihnachtszeit 1977 verlorengegangen sind. Die Verluste werden regelmäßig registriert. Der Registrierung gehen die Anmeldung des Verlustes durch den Paketabsender und die sich hieran anschließenden postalischen Nachforschungen voraus. Die Verlustmeldungen werden statistisch ausgewertet. Z. B. finden die Erkenntnisse über besonders gefährdete Paketinhalte Aufnahme in das Merkblatt „Hinweise für Geschenksendungen in die DDR und nach Berlin (Ost)", das von dem Gesamtdeutschen Institut, Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben, herausgegeben und an den Postschaltern kostenlos abgegeben wird. Zu Frage 176: Ergeben sich aufgrund der Verlustmeldungen Anhaltspunkte dafür, daß bestimmte Personen bzw. Personengruppen von den Verlusten besonders betroffen werden, so wird die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR eingeschaltet, um diese Vorkommnisse_ gegenüber den zuständigen Stellen der DDR anzusprechen und nach Möglichkeit für. Abhilfe zu sorgen. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragé 177): Welche Bemühungen hat die Bundesregierung mit welcher Aussicht auf Erfolg bis heute unternommen, um die einst im Besitz der ehemaligen Reichspost befindlichen berühmtesten Briefmarken der Welt, die rote und die blaue Mauritius, sowie andere ebenfalls in ehemals reidisdeutschem Besitz befindliche Briefmarkenraritäten aus den USA in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen? Eine genaue Prüfung und Identifizierung der in den Vereinigten Staaten aufgefundenen Briefmarken aus dem früheren Reichspostmuseum war bisher nicht möglich, weil die Stücke sich im Gewahrsam der amerikanischen Zollbehörden befinden. Nach den übermittelten Beschreibungen handelt es sich jedoch mit einiger Sicherheit um die vermißten Raritäten. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Washington hat in einer Note an das State Department die Rückgabe der Raritäten an die Deutsche Bundespost verlangt. Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen hat eine Stellungnahme zur Rechtslage dem Auswärtigen Amt zugeleitet, das die Botschaft anweisen wird, der amerikanischen Regierung den Rechtsstandpunkt der Bundesrepublik zu erläutern. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 178): Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, die für ihren Bereich geltende und vom Bundespostminister ausgesprochene Beschäftigungsgarantie auf die Deutsche Fernkabel-Gesellschaft Rastatt, deren Gesellschafter die Deutsche Bundespost ist, auszudehnen? Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat eine Beschäftigungsgarantie nur für die Mitarbeiter der Deutschen Bundespost gegeben. Die Deutsche Fernkabel-Gesellschaft mbH (DFKG) ist eine Gesellschaft des privaten Rechts, an der die Deutsche Bundespost mit 31 v. H. des Stammkapitals beteiligt ist. Die bei der DFKG Beschäftigten sind daher nicht Angehörige der Deutschen Bundespost, so daß die Beschäftigungsgarantie nicht für sie gelten kann. Trotzdem wird z. Z. geprüft, ob und ggf. zu welchen Konditionen Angehörigen der DFKG für den Fall, daß die Gesellschaft keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr für sie hat, Arbeitsplätze bei der Deutschen Bundespost angeboten werden könen. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 179 und 180): Ist der Bundespostminister bereit, der Nachfrage entsprechend, bei den neu zu installierenden öffentlichen Fernsprechautomaten mit Tastatur wieder die Münzbenutzung von 1 DM, 50 Pfennig und 10 Pfennig zu ermöglichen, statt von 5 DM, 1 DM, 10 Pfennig? Ist der Bundespostminister bereit, auch in öffentlichen Fernsprechzellen durch Angabe der Telefonnummer den Rückruf zu ermöglichen, wie das in anderen Nachbarländern üblich ist? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5609* Zu Frage 179: Die neuen Welt-Münzfernsprecher mit Tastenwahl sind — wie auch alle anderen öffentlichen Münzfernsprecher — mit drei Münzkanälen ausgestattet. Die bisher bei, den Münzfernsprechern übliche Münzbenutzung von 10 Pfennig, 50 Pfennig und 1 DM war jedoch nicht mehr ausreichend. Die Benutzer hätten bei interkontinentalen Gesprächen mit den kürzesten Zeittakten je Gebühreneinheit von 1,067 Sekunden in sehr kurzen Zeitabständen 1-DM-Stücke nachwerfen müssen. Es wurde deshalb ein Münzkanal für 5-DM-Münzen eingerichtet und dafür der Münzeinwurf von 50 Pfennig-Stücken weggelassen. Dies ist eine Kompromißlösung, die den Benutzern sowohl bei Inlandsgesprächen als auch bei interkontinentalen Gesprächen die Möglichkeit bietet, die Gesprächsgebühr in gängigen Münzsorten einzuwerfen. Zu Frage 180: Nach dem Ergebnis einer vorliegenden Marktstudie besteht nur wenig Interesse an der Anrufbarkeit von öffentlichen Münzfernsprechern. Diese Tatsache dürfte auch auf die bestehenden vielfältigen Möglichkeiten, sich bei den öffentlichen Sprechstellen der Postämter, Poststellen usw. anrufen zu lassen, zurückzuführen sein. Unabhängig davon würde die Anrufbarkeit öffentlicher Münzfernsprecher folgende Probleme aufwerfen: — Bei stark in Anspruch genommenen Telefonzellen kämen Anrufe erst nach mehreren Anrufversuchen an. — Kunden, die Anrufe erwarten, würden den zügigen Publikumsverkehr der Telefonzellen erheblich behindern, unliebsame Auseinandersetzungen wären unvermeidbar. — Bei ankommenden handvermittelten R-Gesprächen aus dem Ausland, bei denen der angerufene Teilnehmer die Gesprächsgebühr übernehmen soll, wäre der Möglichkeit von Gebührenhinterziehungen Tür und Tor geöffnet. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, die • Anrufbarkeit von öffentlichen Münzfernsprechern zu ermöglichen. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 181): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Zusammenhang von Krebserkrankungen bzw. sonstigen schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Lage eines Gebäudegrundstücks im Einzugsbereich schädlicher Wasser- oder Erdstrahlen vor, und welche Möglichkeiten sieht sie, gegebenenfalls derartige Gebäude durch bautechnische Maßnahmen vor schädlichen Strahlen abzuschirmen? Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über einen Zusammenhang der genannten Sachverhalte und über nachteilige Folgen liegen nicht vor. Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 182) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es den Mietern von Sozialwohnungen nicht zuletzt auch durch den weitgehenden Einsatz von EDV-Anlagen kaum mehr möglich ist, im einzelnen die Berechtigung der Kostenmiete und späterer Mieterhöhungen nachzuprüfen, und welche Möglichkeiten sieht sie, die Ermittlung, den Nachweis und die Geltendmachung der Kostenmiete so zu vereinfachen und auszugestalten, daß der verständige Mieter ohne unzumutbare Anforderungen in der Lage ist, die Berechtigung der Kostenmiete und nachträglicher Mieterhöhungen im einzeinen nachprüfen und nachvollziehen zu können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die mit Hilfe . des Einsatzes von EDV-Anlagen erstellten Mieterhöhungserklärungen . oftmals den Erfordernissen des § 10 WoBindG nicht genügen und daher rechtlich unwirksam sind; dies kann der Mieter geltend machen. Nach der genannten Vorschrift muß die Erhöhung nicht nur berechnet; sondern auch erläutert sein. Außerdem muß eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung, ein Auszug oder eine Zusatzberechnung beigefügt werden. Diese Vorschriften bezwecken, den Mieter in die Lage zu setzen, die Berechtigung und Berechnung der Mieterhöhung nachzuprüfen. Ob und in welchem Umfang es möglich sein wird, auch beim Einsatz von Computern Mieterhöhungserklärungen inhaltlich so auszugestalten, daß der Mieter ohne unzumutbare Anforderungen die einzelnen Angaben nachvollziehen kann, hängt von den technischen Möglichkeiten beim Einsatz von EDV-Anlagen ab. Hierauf vermag die Bundesregierung keinen Einfluß auszuüben. Sie hält daher an den derzeitigen rechtlichen Voraussetzungen bei der Anwendung des § 10 WoBindG aus rechtsstaatlichen Gründen fest. Sie beabsichtigt, die sich beim Einsatz von Computern für die Anwendung des § 10 WoBindG ergebenden Schwierigkeiten mit den zuständigen obersten Landesbehörden zu erörtern. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 183 und 184): In welchem Umfang hat die Bundesregierung die für den 1. Januar 1978 in Aussicht genommene Mieterhöhung für Bundesbedienstetenwohnungen durchgeführt? Wieviel Wohnungen sind von dieser Aktion betroffen, und wie hoch ist die durchschnittliche Mietsteigerung? Zu Frage 183: Im Jahr 1977 war eine Mietanhebung zur Anpassung an die Entwicklung auf dem allgemeinen Mietenmarkt für die bundeseigenen Mietwohnungen, nicht für die Bundesdarlehenswohnungen vorgesehen. Bis auf wenige Fälle, in denen Mieter dem Miterhöhungsverlangen gemäß § 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe vom 18. Dezember 1974 (BGBl. I, S. 3603) nicht zugestimmt haben, ist diese Aktion inzwischen abgeschlossen. 5610* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Zu Frage 184: In die Mietanpassungsaktion sind fast alle der rund 50 000 bundeseigenen Mietwohnungen einbezogen. Die durchschnittliche Mietsteigerung betrug im wesentlichen 20 0/o, in Teilbereichen bis zu 30 % der bisherigen Grundmiete. Sie machte für die meisten Wohnungen 0,30 bis 0,60 DM/qm/Monat aus. In keinem Fall wurde die untere Grenze der ortsüblichen Vergleichsmieten überschritten. Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 185) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß Studenten, die nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer keine BAföG-Leistungen mehr erhalten und von Gelegenheitsarbeiten und privater Unterstützung leben, einen Anspruch auf Wohngeld erheben können, und wenn ja, wird die Bundesregierung die zuständigen Verwaltungsstellen entsprechend informieren? Grundsätzlich haben Studenten unter den gleichen Voraussetzungen wie andere Antragsteller einen Anspruch auf Wohngeld. Erhalten Studenten wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer keine Leistungen mehr nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), kann Wohngeld nach den allgemeinen Vorschriften gewährt werden. Es können jedoch u. U. Versagungsgründe vorliegen, z. B. eine nur vorübergehende Abwesenheit vom Familienhaushalt (§ 22 Nr. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 WoGG) oder das Fehlen einer sozialen Härte (§ 18 Satz 1 WoGG). Erhalten Studenten in den von Ihnen genannten' Fällen die private Unterstützung für ihre Lebenshaltung noch überwiegend von anderen zum Familienhaushalt rechnenden Familienmitgliedern, bleibt auch während ihrer Abwesenheit der Familienhaushalt der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen, so daß sie noch zu diesem gerechnet werden. In diesen Fällen muß ihnen ein Wohngeld nach § 22 Nr. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 WoGG versagt werden. In Einzelfällen kann Wohngeld z. B. auch wegen bestehender Unterhaltsansprüche nach § 18 Satz 1 WoGG versagt werden. Die Bundesregierung kann deshalb die von Ihnen gewünschte generelle Weisung an die Wohngeldstellen für die Behandlung von Studenten nicht erteilen. Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 186 und 187): Welchen Anteil der Anträge auf Förderung nach dem Wohnungsmodernisierungsprogramm konnte im Jahr 1977 auf die Bundesebene bezogen befriedigt werden, und ist der Bundesregierung bekannt, daß in einzelnen Regierungbezirken kaum einem Drittel der gestellten Anträge entsprochen werden konnte? Welche Bundesländer haben ihre Bundesquote im Rahmen des Wohnungsmodernisierungsprogramms im Jahre 1977 nicht verbraucht, und ist die Bundesregierung bereit, entweder nicht abgerufene Mittel auf die Länder umzuschichten, die Mittel noch unterbringen können, oder entsprechende Aufstockungen vorzunehmen? Zu Frage 186: Nach der im Grundgesetz geregelten Aufgabenteilung obliegt die Durchführung aller Förderungsmaßnahmen im Wohnungssektor den Ländern. Dazu gehört auch das Bund-Länder-Modernisierungsprogramm. Der Bund verteilt die von ihm bereitgestellten Mittel nach einem bestimmten Schlüssel an die einzelnen Länder. Über den Einsatz dieser Bundesmittel und der von den Ländern bereitgestellten zusätzlichen Mittel entscheiden dann die Länder über ihre Bewilligungsstellen anhand der gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen und -vorränge sowie ihrer Durchführungsvorschriften in eigener Zuständigkeit. Ob also ein Antragsteller berücksichtigt werden kann oder nicht, liegt in der Entscheidungszuständigkeit der Länder. Eine Übersicht über die Anzahl der Anträge, die wegen fehlender Mittel nicht mehr bewilligt werden konnten, existiert nicht. Soweit hier bekannt ist, nehmen die Bewilligungsstellen einiger Länder, wenn das Kontingent der öffentlichen Mittel erschöpft ist, Anträge nicht mehr an. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß nur einem Teil der Anträge auf öffentliche Mittel zur Förderung der Modernisierung entsprochen werden kann. Bedauerlicherweise reichen die von Bund und Ländern gemeinsam zur Verfügung gestellten Mittel nicht aus, alle Anträge zu bedienen. Diesem Problem sehen sich alle Bewilligungsstellen der Bundesrepublik gegenübergestellt. Zu Frage 187: Nach Nummer 2 Abs. 3 der zwischen Bund und Ländern getroffenen Verwaltungsvereinbarung über die Förderung der Modernisierung von Wohnungen nach dem Wohnungsmodernisierungsgesetz teilen die Länder dem Bund bis zum 1. Oktober die Höhe der Bundesmittel mit, die im Rahmen des jeweiligen Jahresprogramms wegen fehlender Komplementärmittel des Landes oder aus anderen Gründen nicht eingesetzt werden können. Der Bund ist berechtigt, die Mittel unter Berücksichtigung des vereinbarten Schlüssels neu zu verteilen. Im Jahre 1977 hat ein Land Bundesmittel für Darlehen in Höhe von 1 067 693,50 DM wegen fehlender Landesmittel nicht einsetzen können. Diese Mittel sind an die einsatzbereiten Länder verteilt worden. Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 188) : Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die gesetzliche Gestaltung der Mieten für Sozialwohnungen zu einem Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5611* erheblichen Vermögenszuwachs bei den Wohnungseigentümern zu Lasten der Mieter führt (vgl. ARCH, Zeitschrift für Architekten, Stadtplaner, Sozialarbeiter und kommunalpolitische Gruppen, Heft 32, und Sonderdruck des Landesverbands südwestdeutscher Mietervereine e. V. vom 12. Mai 1977), und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch Änderung der gesetzlidien Bestimmungen zu gewährleisten, daß die aufgezeigten Vermögensverlagerungen durch die Berechnung und Erhebung der Kostenmiete in Zukunft _vermieden werden, ohne daß gleichzeitig die Bereitschaft zur Investierung im sozialen Wohnungsbau herabgesetzt wird, und beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag entsprechende Vorschläge zur Genehmigung vorzulegen? Der Bundesregierung sind die erwähnten Veröffentlichungen zur Berechnung der Mieten im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau bekannt. Die dort vorgetragene Kritik an dem in der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. Berechnungsverordnung) geregelten System der Ermittlung der Kostenmieten hält jedoch einer Prülung nicht stand. Private Investitionsbereitschaft setzt ein Mindestmaß an Gewinnaussichten voraus. Ziel der II. Berechnungsverordnung ist es, die Vermietergewinne im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau unter Berücksichtigung der öffentlichen Förderung auf dieses Mindestmaß zu beschränken. Die gegenteilige Ansicht der Verfasser beruht insbesondere auf der Unkenntnis der Methodik des Verordnungsgebers bei der Ermittlung der Instandhaltungskostenpauschalen, wie sie in der Verordnungsbegründung dargestellt ist, sowie einer Fehlinterpretation der Ansätze für Abschreibung und Mietausfallwagnis. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, wegen angeblich überhöhter Vermietergewinne eine Änderung des Systems der Kostenmietenberechnung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau zu erwägen. Anlage 139 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 189) : Ist die Bundesregierung bereit, umgehend eine Dokumentation über die Berichterstattung einmal der Presse in der DDR und zum anderen der von der DDR finanzierten kommunistischen Presse in der Bundesrepublik Deutschland zu erstellen und diese zu veröffentlichen, aus der hervorgeht, daß diese Presse ununterbrochen und seit langem in beleidigender und hetzerischer Art und Weise politische Ereignisse in der Bundesrepublik Deutschland darstellt und Persönlichkeiten aus dem politischen und gesellschaftlichen Bereich angreift? Der Bundesregierung sind Fakten dieser Art in großer Zahl bekannt. Sie behält sich vor, politische Zweckmäßigkeit und Zeitpunkt einer eventuellen Veröffentlichung selbst zu bestimmen. Die Bundesregierung wird sich ihr Handeln grundsätzlich nicht vom jeweiligen Vorgehen der DDR- Führung vorschreiben lassen. Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 190) : Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung gegen die unsinnigen Vorwürfe der DDR-Regierung gegen Bundesinstitute in Berlin (West) wann und wo unternommen, um zum einen im Rahmen der Fürsorgepflicht die angegriffenen und verunglimpften Mitarbeiter der Institute zu schützen und zum anderen die Unverfrorenheit der DDR-Regierung abzuwehren, sich anzumaßen, offizielle Institute der Bundesrepublik Deutschland zu verleumden und anzugreifen? Die Bundesregierung hat durch ihren Regierungssprecher am 2. Januar 1978 (Pressemitteilung des Bundespresseamtes Nr. 3/78) erklären lassen: „Die Bundesregierung weist die Behauptung von ADN gegen den Bundesnachrichtendienst und das Gesamtdeutsche Institut mit Entschiedenheit zurück. Weder der Bundesnachrichtendienst noch das Gesamtdeutsche Institut haben mit der als ,Manifest' bezeichneten Veröffentlichung einer angeblichen Oppositionsgruppe in der DDR irgend etwas zu tun." Anlage 141 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 191) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um die DDR-Regierung zu veranlassen, ihre gegen die Vereinbarungen des Grundlagenvertrags verstoßende Praxis gegenüber kritischen Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland aufzugeben, und wird sie auf eine weitere vertragswidrige Weigerung der DDR, einen Korrespondenten des „Spiegel" zu akkreditieren, ebenso reagieren wie sie auf frühere spektakuläre Ausweisungen von Journalisten aus der DDR reagiert hat? Nachdem die DDR dem als ständigen Korrespondenten für den Spiegel in Berlin (Ost) vorgesehenen Journalisten Karlheinz Vater die Akkreditierung verweigert hatte, hat die Bundesregierung am 4. Januar in Bonn durch Staatsminister Wischnewski gegenüber dem Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Dr. Kohl, und in Berlin (Ost) durch unseren Ständigen Vertreter, Staatssekretär Gaus, beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten um Erläuterung der Gründe für das Vorgehen gebeten. Die Bundesregierung hat hierbei deutlich gemacht, daß es sich um eine ungerechtfertigte und schädliche Maßnahme handelt, die nicht im Einklang mit dem Briefwechsel über die Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten steht. Nach der Schließung des Spiegel-Büros in Berlin (Ost) haben unverzüglich am 10. Januar Staatsminister Wischnewski und Staatssekretär Gaus bei der DDR protestiert. Nach Auffassung der Bundesregierung ist diese Maßnahme der DDR ein ernster Fall der Beschränkung der freien Berichterstattung und unvereinbar mit dem Geist des Grundlagenvertrages. Die Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten sind hierdurch schwer beeinträchtigt und belastet worden. Die Bundesregierung hat sich nach ihren Möglichkeiten mit aller Entschiedenheit für die Rechte unserer Korrespondenten in der DDR eingesetzt. Sie wird das auch in Zukunft tun. 5612* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Straßmeir (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 192 und 193): Betrachtet die Bundesregierung die Schließung des Spiegel-Büros als eine schwere Beeinträchtigung ihrer Beziehungen zur Regierung der DDR? Bedeutet die Behauptung der SED-Führung, das Manifest der Oppositionellen sei ein „Machwerk des Bundesnachrichtendienstes", nicht eine schwerwiegende Belastung ihrer Beziehungen zur Regierung der DDR? Zu Frage 192: Die Bundesregierung hat mehrfach gegenüber der Öffentlichkeit und auch gegenüber der DDR erklärt, daß die Schließung des Spiegel-Büros eine schwere Beeinträchtigung ihrer Beziehungen zur Regierung der DDR ist. Zu Frage 193: Die Bundesregierung hat bei der Regierung der DDR gegen das Verhalten der DDR protestiert und sich insbesondere gegen die von der DDR für ihre Maßnahmen angegebenen Begründungen verwahrt. Die Bundesregierung hat hierbei festgestellt, daß die DDR damit in eklatanter Weise dem Sinn der getroffenen Vereinbarungen zuwider handelt. Sie hat die DDR darauf hingewiesen, daß dies zu einer Belastung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR geführt hat. Anlage 143 Antwort des ParL Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 194, 195 und 196) : Treffen Pressemeldungen zu, daß nach Aussagen freigelassener Inhaftierter aus DDR-Strafanstalten die Kontakte bundesdeutscher Inhaftierter mit unserer Ständigen Vertretung in Ost-Berlin überwacht werden, daß Häftlinge die Notizen über Beschwerden, die sie vorbringen wollen, vor dem Besuch abgeben und genehmigen lassen müssen? Trifft es außerdem zu, daß Beamte des Staatssicherheitsdienstes Gespräche zwischen bundesdeutschen Häftlingen und Mitarbeitern der Ständigen Vertretung abgebrochen haben, wenn die Gefangenen Beschwerden vorbrachten? Trifft es zu, daß Häftlinge aus der Bundesrepublik Deutschland in DDR-Strafanstalten mißhandelt und zusammengeschlagen wurden respektive werden? Zu Frage 194: Die Kontakte der in der DDR Inhaftierten aus dem Bundesgebiet mit unserer Ständigen Vertretung werden überwacht. Der Briefwechsel durchläuft Kontrollen, bei Gesprächen zwischen Inhaftierten und Mitgliedern der Vertretung sind Vertreter der Ermittlungsbehörde oder der Strafvollzugsanstalt zugegen. Inhaftierte haben in Gesprächen mit Mitarbeitern der Vertretung zum Teil Aufzeichnungen benutzt. Ich schließe nicht aus, daß sie angehalten wurden, solche Aufzeichnungen vor den Gesprächen vorzulegen. Zu Frage 195: Inhaftierte können bei Gesprächen mit Mitarbeitern der Ständigen Vertretung auch Beschwerden vortragen. Sie machen davon häufig Gebrauch und werden daran von den anwesenden DDR-Vertretern auch nicht gehindert, solange diese Beschwerden ihre persönlichen Haftumstände betreffen. Wenn die Inhaftierten sich in allgemeiner Form über den Strafvollzug äußern oder die Belange von Mithäftlingen zur Sprache bringen, wird von den DDR-Vertretern in das Gespräch eingegriffen. Zu dem Abbruch eines Gesprächs ist es aber auch in einem solchen Fall noch nicht gekommen. Zu Frage 196: In den über 2 000 Gesprächen, die Mitarbeiter unserer Ständigen Vertretung mit Inhaftierten geführt haben, ist einige Male — soweit feststellbar in sechs Fällen von Übergriffen des DDR-Vollzugspersonals gegenüber Häftlingen aus dem Bundesgebiet berichtet worden. Die Ständige Vertretung hat in diesen Fällen um eine Überprüfung ersucht. In zwei Fällen wurde ihr mitgeteilt, daß sich die Angaben der Inhaftierten bestätigt hätten und die beschuldigten Vollzugsbediensteten zur Verantwortung gezogen worden seien. In den übrigen Fällen hieß es, die Vorfälle hätten sich anders zugetragen, als von den Häftlingen berichtet. Anlage 144 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 197): Warum wird in offiziellen Verlautbarungen der Bundesregierung nach Verhandlungen mit der Regierung in Ost-Berlin wiederholt von Bonn und Berlin, nicht aber unserer Rechtsauffassung entsprechend von Bonn und Ost-Berlin oder Berlin (Ost) gesprochen, und gedenkt die Bundesregierung, in Zukunft anders zu verfahren? Die Bundesregierung bewertet es positiv, daß seit 1972 rund 450 Verhandlungen zwischen. ihr und der Regierung der DDR mit praktischen Ergebnissen für die Erleichterung der Beziehungen zwischen den Menschen in beiden Staaten an verschiedenen Orten geführt werden konnten. Dies hat für die Bundesregierung absoluten Vorrang vor Bezeichnungsfragen, über die sie keinen Streit herbeiführen will, solange ihre Rechtspositionen völlig klar und unberührt bleiben. Dies ist der Fall. Anlage 145 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 198) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5613* Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß inhaltliche Beschränkungen für Fraktionssitzungen in Berlin nicht bestehen, weil sie Verfassungs- oder Amtsakte im Sinne des Viermächteabkommens gar nicht vornehmen können, und daß die Ansicht der DDR insofern falsch ist? 1m Viermächteabkommen vom 3. September 1971 heißt es in Anlage II Ziff. 2 u. a... Der Bundesrat und der Bundestag, einschließlich ihrer Ausschüsse und Fraktionen, . .. werden in den Westsektoren Berlins keine Verfassungs- oder Amtsakte vornehmen, die in Widerspruch zu Abs. 1 stehen". Abs. 1 enthält den Passus über die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen mit dem Zusatz, daß die Westsektoren „wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden". In dem Interpretationsbrief der Drei Botschafter an den Bundeskanzler vom 3. September 1971, der Teil des Viermächteabkommens ist, wird unter Buchstabe a) festgestellt, daß der Satz in Anlage II Abs. 2 des Viermächteabkommens über die „Verfassungs- oder Amtsakte" so auszulegen ist, „daß darunter Akte in Ausübung unmittelbarer Staatsgewalt über die Westsektoren Berlins verstanden werden" . Solche Verfassungs- oder Amtsakte nehmen die Fraktionen des Deutschen Bundestages bei ihren Sitzungen in Berlin ohnehin nicht vor. Der Interpretationsbrief der Drei Botschafter sieht unter b). vor, daß einzelne Ausschüsse des Bundesrates und des Bundestages in den Westsektoren Berlins" im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen zwischen diesen Sektoren und der Bundesrepublik Deutschland tagen" können. Zu Fraktionssitzungen heißt es dort: „Im Falle der Fraktionen können Sitzungen nicht gleichzeitig abgehalten werden." Im Unterschied zu Sitzungen von Bundestagsausschüssen in Berlin sieht demnach das Viermächteabkommen für Fraktionssitzungen in Berlin keine inhaltliche Beschränkung vor. Anderslautende Ansichten, von wem sie auch stammen mögen, können sich deshalb nicht auf das Viermächteabkommen stützen. Anlage 146 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 199): In welchem Umfang liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, daß die DDR von Einreisenden nicht nur die Nummern der Reisepässe, sondern auch die von dazu gar nicht verwendbaren Personalausweisen wissen will, und empfiehlt sie den Betroffenen — gegebenenfalls warum —, dem Wunsch der DDR-Behörden nachzukommen und die Frage zu beantworten, auch wenn kein vernünftiger Grund erkennbar ist? Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß die DDR generell von allen Einreisenden außer der Nummer des Reisepasses auch die Nummer des Personalausweises zu wissen wünscht. Dementsprechend hat die Bundesregierung auch keine allgemeine Empfehlung ausgesprochen, die Reisewilligen sollten den DDR-Behörden außer den Paßnummern auch die Nummern der Personalausweise mitteilen. Wenn in Einzelfällen auch die Nummern der Personalausweise erbeten werden, so kann es sich durchaus um die irrtümliche Anfrage einer örtlichen DDR-Behörde handeln. Es kann sich ferner um das Mißverständnis eines DDR-Bewohners handeln, da Westdeutsche bei Reisen in die DDR — von Tagesaufenthalten im grenznahen Bereich abgesehen — die Genehmigung zur Einreise nicht selber bei den örtlichen DDR-Behörden beantragen, sondern dies Verwandte oder Bekannte in der DDR für sie tun. Bei organisierten Touristenreisen werden die Anträge von den Reisebüros gestellt. Wenn in Einzelfällen sich Bürger an die Bundesregierung mit der Bitte um Rat wenden, weil von ihren Verwandten oder Bekannten in der DDR angeblich außer der Paßnummer auch die Personalausweisnummer verlangt wird, so wird allerdings der Rat erteilt, daß die gewünschten Nummern angegeben werden sollten. Diese Auskunft erfolgt in erster Linie im Interesse der Betroffenen, damit nicht durch weiteren Schriftwechsel mit den Verwandten oder Bekannten in der DDR die Antragstellung und damit die Reise verzögert wird. Die Bundesregierung bemüht sich, solche Ratschläge zu erteilen, die die Reisen nach Möglichkeit erleichtern. Nachteile sind durch die Angabe der Personalausweisnummer außer der Paßnummer bisher nicht bekanntgeworden; sie sind auch kaum denkbar. Anlage 147 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 200 und 201): Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für Einreiseverweigerungen für Bürger der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlins, die in die DDR oder nach Ost-Berlin einreisen wollen, sowie die Festnahmen und sich häufenden verschärften Durchsuchungen an den Transitkontrollstellen nach Berlin bzw. von Berlin nach Westdeutschland durch die DDR-Kontrollorgane? Was hat die Bundesregierung bisher bei der Regierung der . DDR und gegebenenfalls der Sowjetunion unternommen bzw. was wird sie unternehmen, um die Rechtsbrüche und willkürlichen Handhabungen gegen die Regelungen des Reiseverkehrs, insbesondere des Transitabkommens, durch die DDR zu verhindern? Ihre Fragen beziehen sich sowohl auf den Transitverkehr von und nach Berlin (West) wie auch auf Einreisen in die DDR durch Westdeutsche und West-Berliner. Ich erinnere zunächst daran; daß diese Reisen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen: Für die Benutzung der Transitwege von und nach Berlin (West) gilt das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) vom 17. Dezember 1971; für Reisen von West-Berlinern in die DDR und nach Ost-Berlin gilt die Vereinbarung zwischen dem Senat 5614* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs vom 20. Dezember 1971; für Reisen von Westdeutschen in die DDR gilt die im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages erlassene und im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages ergänzte Anordnung über Einreisen von Bürgern der „BRD" in die DDR vom 17. Oktober 1971 in der Fassung vom 14. Juni 1973. Die Gründe für die Einreiseverweigerungen (einschließlich Zurückweisungen) von Westdeutschen und West-Berlinern im Wechselverkehr sind mangels amtlicher Verlautbarungen der DDR der Bundesregierung nicht genau bekannt aus einer Analyse der Fälle ergibt sich, daß es sich zum großen Teil um solche Personen handelt, die in den letzten Jahren mit Genehmigung der DDR-Behörden in das Bundesgebiet übergesiedelt sind. Zu dieser Gruppe gehören auch ehemalige Häftlinge der DDR. Ferner sind solche Personen betroffen, deren Verlobte oder Verwandte in der DDR die Genehmigung zur Übersiedlung in das Bundesgebiet beantragt haben. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, daß nach unseren Erkenntnissen zahlreiche Angehörige der genannten Personengruppen weiterhin in die DDR einreisen können. Die unterschiedliche Genehmigungspraxis macht es schwierig, generell die Gründe aufzuzeigen, die vermutlich für das Verhalten der DDR-Behörden maßgeblich sind. Über Festnahmen im Transitverkehr von und nach Berlin (West) wird die Bundesregierung von der DDR-Regierung gem. Art. 16 Ziff. 5 des Transitabkommens unterrichtet, wobei nicht nur die Personalien des Betroffenen, sondern auch die Gründe angegeben werden, die zu seiner Festnahme geführt haben. Hieraus und aus den Befragungen der aus DDR-Haft Entlassenen ergibt sich, daß die meisten wegen Fluchthilfe festgenommen werden. Darüber hinaus kommen auch andere Gründe in Betracht, z. B. die schuldhafte Verursachung eines schweren Verkehrsunfalles mit tödlichem Ausgang oder auch Spionage. Die Gründe für die sich seit Oktober vergangenen Jahres häufenden Verdachtskontrollen (Durchsuchungen von Pkw etc.) im Transitverkehr von und nach Berlin (West) können nicht genau angegeben werden; oftmals waren folgende Personengruppen betroffen: — Reisende im Alter zwischen 20 und 30 Jahren; — frühere DDR-Bewohner sowie Reisende, die Angehörige in der DDR haben; — Reisende, die in der Dunkelheit die Transitstrekken befahren; — Reisende, die zulässigerweise unterwegs gehalten haben, z. B. zum Tanken oder zur Rast auf einem dafür zugelassenen Parkplatz. Die DDR-Regierung hat auf die verschiedenen Proteste der Bundesregierung geantwortet, daß alle Durchsuchungen von Transitreisenden zulässig im Sinne von Art. 16 Ziff. 2 des Transitabkommens und notwendig gewesen seien, weil hinreichende Verdachtsgründe für einen Mißbrauch der Transitwege bestanden hätten. Die Tatsache, daß die Bundesregierung die Fluchthilfe über die Transitwege nicht unterbinde, zwinge die DDR-Regierung dazu, von sich aus alle nach dem Transitabkommen zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um derartige Mißbräuche der Transitwege zu unterbinden. Mit der letzten Aussage habe ich bereits zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage übergeleitet: Schwierigkeiten im Transitverkehr von und nach Berlin (West) werden in der dafür gem. Art. 19 des Transitabkommens vorgesehenen Kommission behandelt. Hier bringt die Delegation der Bundesrepublik Deutschland jeden Einzelfall einer ihr bekanntgewordenen Durchsuchung vor; darüber hinaus hat die Delegation der Bundesrepublik Deutschland generell die sich seit Oktober 1977 häufende Anzahl von Verdachtskontrollen angesprochen. Außerdem ist die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Regierung der DDR vorstellig geworden. Schwierigkeiten bei Reisen von West-Berlinern in die DDR werden in den Gesprächen zwischen den Beauftragten beider Seiten gem. Art. 8 der zitierten Reise- und Besuchervereinbarung behandelt. Einreiseverweigerungen (einschließlich Zurückweisungen) von Westdeutschen werden nach Prüfung des Einzelfalles von der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der DDR-Regierung angesprochen. Zusammenfassend darf ich feststellen, daß die Bundesregierung sorgfältig alle Schwierigkeiten sowohl des Transitverkehrs als auch des Wechselverkehrs prüft und ggf. auf den verschiedenen Ebenen bei der DDR-Regierung vorstellig wird. Die Bundesregierung bedauert die in jüngster Zeit aufgetretenen Schwierigkeiten im Reiseverkehr außerordentlich; wenn auch die Probleme nicht bagatellisiert werden sollen, so darf doch daran erinnert werden, daß trotz aller Schwierigkeiten während des vergangenen Jahres Westdeutsche und West-Berliner die Transitwege zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) rund 18 Millionen Mal benutzt haben und rund 7,7 Millionen Mal die DDR oder Ost-Berlin besucht haben. Anlage 148 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 202, 203, 204 und 205) : Wie viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlins haben seit Inkrafttreten des Transitabkommens mit der DDR am 3. Juni 1972 die Transitwege (Straße und Wasser getrennt) nach Berlin bzw. von Berlin nach Westdeutschland benutzt? Wie viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlins sind im gleichen Zeitraum in die DDR und nach Ost-Berlin eingereist? Wie viele Bürger haben seit Inkrafttreten des Transitabkommens am 3. Juni 1972 von der Möglichkeit der Eintagsreisen im grenznahen Bereich Gebrauch gemacht? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5615* Wie viele dieser Reisenden wurde seit Inkrafttreten des Transitabkommens am 3. Juni 1972 von den DDR-Kontrollorganen die Einreise verweigert, wie viele wurden festgenommen und wie viele waren Durchsuchungen ausgesetzt? Zu Frage 202: Vom 3. Juni 1972 bis 31. Dezember 1972 haben Westdeutsche und West-Berliner die Transitwege von und nach Berlin (West) in beiden Richtungen rund 6,9 Millionen Mal benutzt. Für die folgenden Jahre lauten die Zahlen: 1973: 13,6 Millionen 1974: 13,4 Millionen 1975: 14,6 Millionen 1976: 14,8 Millionen 1977: 18,0 Millionen. Die Straßen von und nach Berlin (West) sind im Jahre 1976 rund 12,8 Millionen Mal von Westdeutschen und West-Berlinern benutzt worden; für das Jahr 1977 lautet die Zahl rund 15,8 Millionen. (Diese Zahlen sind in den vorstehenden Angaben enthalten.) Auf den Wasserstraßen sind im Jahre 1977 34 305 Personen von und nach Berlin (West) gefahren. Für die zurückliegenden Jahre lauten die Zahlen: 1972: 33 856 1973: 46 509 1974: 46 395 1975: 41 763 1976: 35 883. Zu Frage 203: Von Juni bis einschließlich Dezember 1972 sind Westdeutsche rund 1 Million Mal in die DDR gefahren. Für die folgenden Jahre lauten die Zahlen: 1973: 2,2 Millionen 1974: 1,9 Millionen 1975: 3,1 Millionen 1976: 3,1 Millionen 1977: 2,9 Millionen. Hinzu kommen jährlich rund 1,4 Millionen Tagesbesuche Westdeutscher von Berlin (West) aus nach Ost-Berlin. Die Anzahl der Besuche von West-Berlinern in Ost-Berlin und in der DDR betrug nach Angaben des Senats vom 4. Juni bis 31. Dezember 1972 rund 2 Millionen. Für die folgenden Jahre lauten die Zahlen: 1973: 3,8 Millionen 1974: 2,5 Millionen 1975: 3,2 Millionen 1976: 3,4 Millionen 1977: 3,4 Millionen. Zu Frage 204: (C) Tagesbesuche im grenznahen Bereich der DDR sind seit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages am 21. Juni 1973 möglich. Bis zum Ende des Jahres 1973 haben rund 192 900 derartige Besuche stattgefunden. Für die folgenden Jahre lauten die Zahlen: 1974: 331 350 1975: 463 190 1976: 445 306 1977: 443 021. Zu Frage 205: Die Zahl der Festnahmen im Transitverkehr von und nach Berlin (West) beträgt: ab 3. Juni 1972: 40 1973: 106 1974: 162 1975: 129 1976: 164 1977: 162. Die Zahl der Festnahmen bei Reisen in die DDR (einschließlich Ost-Berlin) sowie bei Reisen durch die DDR in dritte Länder beträgt: ab 3. Juni 1972: 4 1973: 20 1974: 35 1975: 33 1976: 29 1977: 48. im Jahre 1977: Westdeutsche West-Berliner Januar 144 200 Februar 148 302 März 349 201 April 183 104 Mai 83 69 Juni 51 78 Juli 99 72 August 129 78 September 224 38 Oktober 79 58 November 100 45 Dezember 94 27 insgesamt 1 683 1 272. Die Zahl der Westdeutschen und West-Berliner, denen im Wechselverkehr die Einreise verweigert und die beim Grenzübergang zurückgewiesen worden sind, betrug 5616* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 Die Tatsache, daß die Monate März und September die meisten Betroffenen aufweisen, beruht auf den Zurückweisungen bei geplanten Reisen zur Leipziger Messe. Im Jahre 1976 waren 299 Westdeutsche und 329 West-Berliner, zusammen also 628 Deutsche, betroffen. Die Zahl der West-Berliner, die während der vorangegangenen Jahre zurückgewiesen worden sind und denen die Einreise verweigert worden ist, ergibt sich aus folgender Ubersicht: ab 3. Juni 1972: 212 1973: 280 1974: 211 1975: 279. Bei Westdeutschen ist für die zurückliegenden Jahre nur die Zahl derjenigen erfaßt, die an den Grenzübergängen zurückgewiesen worden sind, nicht aber die Zahl derjenigen, denen im Rahmen des schriftlichen Antragsverfahrens die Einreise verweigert worden ist. Unter Berücksichtigung dieser Einschränkung ergibt sich folgende Ubersicht der Zurückweisungen: ab 3. Juni 1972: 25 1973: 44 1974: 62 1975: 17. Die Zahl der Durchsuchungen im Transitverkehr von und nach Berlin (West) betrug im Oktober 1977 insgesamt 23, im November 1977 65, im Dezember 1977 100. Für die Zeit vom 1. bis 20. Januar 1978 lautet die Zahl: 99. Während der früheren Monate seit dem Inkrafttreten des Transitabkommens hatte die Zahl bei jeweils weniger als 10 gelegen. Im Wechselverkehr sind 1975 37, 1976 51 und 1977 (soweit bis jetzt bekannt) 23 Westdeutsche durchsucht worden. Bei den Duchsuchungen ist zwischen Transit- und -Wechselverkehr insofern zu unterscheiden, als die Kontrollbefugnisse der DDR-Behörden im Transitverkehr von und nach Berlin (West) durch das Viermächteabkommen und das Transitabkommen eingeschränkt worden sind. Dies gilt nicht für den Wechselverkehr; hier haben die Zollorgane der DDR das übliche Kontroll- und Durchsuchungsrecht, wie es üblicherweise von allen Staaten beansprucht wird. Anlage 149 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 206 und 207): Welche Mittel wurden bisher bzw. werden insgesamt für den Bau des Spacelab aufgewendet? Hält die Bundesregierung die Kosten des Spacelab angesichts der bestehenden Pläne über mögliche Nutzlasten vertretbar? Zu Frage 206: Die Gesamtkosten für das im Rahmen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) vereinbarte SPACELAB-Programm werden zur Zeit auf 509,58 Millionen Rechnungseinheiten (Preisstand Mitte 1977, 1 Rechnungseinheit = 2,66 DM) veranschlagt. Bis Ende .1977 wurden ungefähr 53 % der Mittel für die Entwicklung ausgegeben. Zu Frage 207: Diese Frage ist zu bejahen. Bereits in der ersten SPACELAB-Mission Ende 1980, die zum wesentlichen Teil der Erprobung des Gesamtsystems Space Shuttle/Spacelab dient, ist Europa zur Hälfte mit wissenschaftlichen Untersuchungen beteiligt. Von den 61 europäischen Experimenten der ersten Mission entfallen 28 auf deutsche Wissenschaftler. Für die ersten Jahre des damit eingeleiteten operationellen Einsatzes sind in Europa zunächst weitere vier Missionen geplant. Für die Jahre 1982 und 1983 sind bei ESA zwei europäische Missionen für Erderkundung und Atmosphärenphysik sowie für Werkstofforschung und Biomedizin als Demonstrationsvorhaben für die Einleitung eines umfassenderen SPACELAB-Nutzungsprogramms in der planenden Vorbereitungsphase. Für diesen Zeitraum hat die Bundesregierung zusätzlich zur Deckung des im deutschen Weltraumprogramm bestehenden Bedarfs bei der NASA inzwischen Optionen auf zwei weitere SPACELAB-Einsätze für den Betrieb. eines Technologielabors sowie für Projekte der Astro- und Hochenergiephysik erworben. Damit soll auch der operationelle Einsatz solcher Forschungslaboratorien für die technologische Forschung und Entwicklung eingeleitet werden. Anlage 150 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) _ (Drucksache 8/1437 Frage 210) : Welches Gremium soll nach Ansicht der Bundesregierung über die Mittel für die Vertragsforschung im Forschungshaushalt 1978 entscheiden, damit die beantragten Zuwendungen für Forschungsaufträge, wie die Bundesregierung verlangt,, „technologisch erfolgversprechend sind und einen greifbaren wirtschaftlichen Nutzen erwarten lassen", und wie will die Bundesregierung bei der Mittelvergabe feststellen, daß Zuwendungen nur für Forschungs- und Entwicklungsaufträge gewährt werden, „für die der erforderliche Aufwand im Verhältnis zur Finanzkraft des auftraggebenden Unternehmens so erheblich ist, daß der Auftrag ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur erheblich verzögert zustande käme"? Die in der Frage angesprochenen Förderkriterien sind einem Rohentwurf entnommen, der als interne und erste Diskussionsbasis für die Gespräche mit dem Bundesminister der Finanzen, dem Bundesminister für Wirtschaft und mit Vertretern aus der Wirtschaft über die zu erarbeitenden Richtlinien diente. Bei den Gesprächen stand im Vordergrund der Bemühungen, zu administrativ einfachen Kriterien zu gelangen und das Antrags- und Bewilligungsverfahren möglichst einfach zu gestalten. . Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5617* Aufgrund der bisherigen Diskussion kann erwartet werden, daß die zitierten Formulierungen in den zu veröffentlichenden Richtlinien nicht enthalten sein werden. Anlage 151 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Fragen 211 und 212): Aus welchen Gründen beharrt die Bundesregierung darauf, daß die Mittel für die Vertragsforschung nur dann gewährt werden, wenn ,,nicht schon im Rahmen anderer technologieorientierter Programme des Bundes oder der Länder eine Förderung erfolgt oder eine Investitionszulage gewährt wird", und wer soll dies im einzelnen kontrollieren? Bei welchen Stellen der Bundesregierung können die Mittel für die Vertragsforschung ab 1978 beantragt werden, und welche Richtlinien sind hierbei zu beachten? Zu Frage 211: Die genannten Bestimmungen sollen bewirken, daß unerwünschte Doppelförderungen vermieden werden. Nach dem forschungs- und technologiepolitischen Konzept für kleine und mittlere Unternehmen, das in Kürze verabschiedet wird, ist z. B. vorgesehen, daß im Rahmen von Fachprogrammen Forschungs- und Entwicklungsaufträge, die kleine und mittlere Unternehmen an Dritte vergeben, gefördert werden können. Über die durch die Fachprogramme gezogenen Grenzen hinaus soll das Programm „Vertragsforschung" diese Maßnahme ergänzen und auch diejenigen Forschungs- und Entwicklungsaufträge kleiner und mittlerer Unternehmen in die Förderung einbeziehen, die thematisch nicht in ein Fachprogramm eingeordnet werden können. Durch die entsprechende Bestimmung soll deshalb vermieden werden, daß Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowohl aus einem Fachprogramm als auch aus dem Programm „Vertragsforschung" gefördert werden. Im Rahmen des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) ist ferner vorgesehen, die Forschungs- und Entwicklungszulage nach § 4 auf erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Patente) auszudehnen, um damit einen Anreiz zum Kauf vorhandener Technologien zu geben, damit Doppelentwicklungen vermieden und bereits erarbeitetes Wissen besser genutzt wird. Das Programm „Vertragsforschung" erweitert diese Förderung auf extern vergebene Forschungs- und Entwicklungsaufträge, die darauf abzielen, neue Technologien hervorzubringen. Weil Fälle denkbar sind, in denen nach Abschluß des geförderten Forschungs- und Entwicklungsauftrages ein im Sinne des § 4 InvZulG zulagefähiges immaterielles Wirtschaftsgut entstanden ist, muß durch eine entsprechende Bestimmung in den Richtlinien Vorsorge getroffen werden, daß Doppelförderungen durch Inanspruchnahme sowohl des Zuschusses als auch der Zulage vermieden werden. Zur Kontrolle ist an stichprobenweise Prüfungen gedacht. Zu Frage 212: Es ist vorgesehen, mit der Abwicklung des Programms die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigung e. V. (AIF) zu beauftragen. Die Zuschüsse können erstmals für 1978 beantragt werden. Die Arbeiten an den Richtlinien stehen vor dem Abschluß; sie werden in Kürze veröffentlicht. Anlage 152 Antwort des Parl. Staatsekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Staudt (SPD) (Drucksache 8/1437 Frage 213) : Was wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern für Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß die Kinder ausländischer Arbeitnehmer von qualifiziertem Personal unterrichtet werden, das mit den speziellen Problemen ausländischer Kinder vertraut ist? Für die Regelung der in der Frage angesprochenen Probleme liegt die wesentliche Zuständigkeit bei den Ländern. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat sich bereits seit 1972 im Rahmen der Mitwirkung bei der Bildungsplanung in enger Abstimmung mit den Ländern um die Verbesserung des Unterrichts für Kinder ausländischer Arbeitnehmer bemüht. Ein Schwerpunkt der Förderung ist die Qualifizierung von Lehrern für diese besondere Aufgabe. So hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft vier Modellversuche der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern zur Entwicklung und Erprobung von Modellen zur Fortbildung von Lehrern mit 830 000 DM gefördert, die nunmehr von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung ausgewertet werden, um die Ergebnisse allen Ländern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieser Modellversuche nahmen weit über 3 000 Lehrer an der Fortbildung in Nordrhein-Westfalen und Bayern teil. Zusammen mit diesen Lehrern wurden die praxisnahen Fortbildungsmodelle „Deutschunterricht für Kinder ausländischer Arbeitnehmer" (Bayern), „Materialien zur Fortbildung von Lehrern für Ausländerkinder" (Nordrhein-Westfalen) und ein „Fernstudienkurs für ausländische Lehrer" (Nordrhein-Westfalen) entwickelt und erprobt, die nunmehr von den Fortbildungsinstitutionen dieser Länder übernommen und weiterentwickelt werden. Das bayerische Fortbildungsmodell stellt die Didaktik und die Methodik des Deutschen als Fremdsprache in den Mittelpunkt, analysiert Lehrbücher hierzu und erarbeitet Unterrichtshilfen. Weiterhin 5618* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 wurde ein Katalog von Qualifikationen für Lehrer von Grund-, Haupt- und Berufsschulen aufgestellt und ein Lehrgangsmodell entwickelt. Das nordrhein-westfälische Modell erarbeitete Fortbildungsmaterialien in der Form einer LoseBlatt-Sammlung zum berufsbegleitenden Selbststudium sowie für regionale und zentrale Fortbildungsveranstaltungen. Dieses Modell beschäftigt sich mit allen Aspekten einer Verbesserung des Unterrichts für ausländische Kinder, vor allem mit Fragen der Unterrichtsorganisation, mit Deutsch als Fremdsprache, mit dem Problem des Fachunterrichts und des muttersprachlichen Unterrichts sowie mit dem Schulrecht. Außerdem werden alle wichtigen Unterlagen zur Ausländerbildungspolitik, Lehr- und Lernmittel für Deutsch als Fremdsprache, ein Literaturverzeichnis mit Kurzkommentaren sowie ein Verzeichnis der Institutionen, die sich mit dem Unterricht für ausländische Kinder befassen, dokumentiert. Ergänzt wird das Fortbildungsmaterial durch detaillierte Vorschläge zur Planung und Organisation von Fortbildungsveranstaltungen. Diese Materialien ermöglichen es dem Lehrer, sich im Medienverbund (Bücher, Filme, Dias, Tonbänder, Folien, Bildkarten, Schallplatten, Glossare) auf den Unterricht mit ausländischen Kindern vorzubereiten. In diese Fortbildungsmaßnahmen wurden auch die ausländischen Lehrer durch einen „Fernstudienkurs Deutsch" einbezogen. Damit ist ein erster Schritt zur Verbesserung des Unterrichts für ausländische Kinder getan worden. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft wird auch in Zukunft diese Bemühungen fortsetzen. So ist auf Anregung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft in der Bund-LänderKommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Ausländische Kinder und Jugendliche" gebildet worden, die den Auftrag hat, ein Konzept für die Fortentwicklung des Modellversuchsprogramms zu entwickeln. Hinsichtlich der Fort- und Weiterbildung von Personal im Bildungswesen wird sich das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft vor allem dafür einsetzen, daß die bereits entwickelten Fortbildungsmaterialien in möglichst vielen Bundesländern eingesetzt und erprobt werden. Besonders wichtig ist auch die Entwicklung von Fortbildungsmodellen für Kindergärtnerinnen und Sozialpädagogen, da ca. 50 % der in der Bundesrepublik lebenden ausländischen Kinder im Vorschulalter sind. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und dem Lande Nordrhein-Westfalen geförderten Fernstudienlehrgangs „Ausbildung von Beratungslehrern" wird vom Deutschen Institut für Fernstudien an der Universität in Tübingen ebenfalls das Problem der Förderung von Kindern ausländischer Arbeitnehmer in die Studienbriefe einbezogen. Die Bundesregierung hat sich zusätzlich dafür ausgesprochen, daß im Rahmen der Fortschreibung des Bildungsgesamtplanes ein Abschnitt über den Unterricht für ausländische Kinder und Jugendliche aufgenommen wird. Bei der Erarbeitung dieses Abschnitts wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die besonderen pädagogischen Anforderungen für die Betreuung von Ausländerkindern in der Planung berücksichtigt werden. Anlage 153 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/1437 Fragen 214 und 215): Wie beurteilt die Bundesregierung das Verfahren und die bisherigen Ergebnisse der seit 1977 geltenden „Härtefall-Ausgleichsregelung" bei der Studienzulassung von Leistungssportlern in Numerus-clausus-Fächern? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, dazu beizutragen, daß die Zulassungsbestimmungen für Leistungssportler nach Einzelfallprüfung bundesweit einheitlich angewendet werden und damit erhebliche Unterschiede und Nachteile der Betroffenen (z. B. im Bundesland Bayern) verhindert werden? Zu Frage 214: Die Länder haben Richtlinien für die Entscheidung über Härtefallanträge erlassen, die in allen Fällen einheitlich gelten. Diese Richtlinien sind im „ZVSInfo" abgedruckt. Eine Härtefallanerkennung von Spitzensportlern ist nach den Fallgruppen II und III möglich. Als Spitzensportler sind dabei die Sportler definiert, die mindestens ein Jahr lang in ununterbrochener Folge zu den A-, B- oder C-Kadern der Bundessportfachverbände gehört haben. Die Fallgruppe II soll einen Ausgleich möglich machen für besondere Umstände des Bewerbers, die dieser nicht zu vertreten hat und die ihn gehindert haben, die Voraussetzungen für eine Zulassung im Rahmen der Quote nach dem Grad der Qualifikation zu erfüllen. Hierfür wird ergänzend gefordert, daß die Zugehörigkeit zu den Kadern während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bestanden haben muß. Nach Fallgruppe III ist ein Härteausgleich bei der Wartezeit möglich. Diese Regelung der Länder ist unter Beteiligung der zuständigen Ressorts des Bundes sowie nach Anhörung des Deutschen Sportbundes zustandegekommen. Diese Richtlinien ermöglichen, in Härtefällen eine sachgerechte Entscheidung über die Zulassung von Spitzensportlern zu treffen. Die Handhabung dieser Vorschriften ist eine. Angelegenheit der Hochschulen und der Länder. Nach Auskunft der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) liegen Statistiken über die Zahl der Bewerber, die ihre Härteanträge auf ihre Zugehörigkeit zu den A-, B- oder C-Kadern stützen, nicht vor. Es sind jedoch nach Mitteilung der ZVS Spitzensportler über die Härtequote zugelassen worden. Einzelfälle, in denen Spitzensportler nicht zugelassen werden konnten, sind zwischen dem Deutschen Sportbund und der ZVS besprochen worden. Offenbar sind einige Ablehnungen darauf zurückzuführen, daß Bewerber die unzutreffende Vorstellung hatten, daß die Zugehörigkeit zu den Kadern gleichsam automatisch einen Härtefall begründet. Dies ist jedoch nicht vorgesehen und beabsichtigt. Vielmehr müssen im Einzelfall die Voraus- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. Januar 1978 5619* setzungen für die Begründung des Härtefalls nachgewiesen werden. Nach Auskunft der ZVS soll am 16. Februar 1978 ein Gespräch zwischen dem Deutschen Sportbund und der ZVS stattfinden, auf der noch offene Fragen gemeinsam besprochen werden sollen. Zu Frage 215: Die Länder versuchen, durch den Erlaß der bereits genannten Richtlinien zu einer Vereinheitlichung der Anwendungspraxis beizutragen. Zudem ist bei der ZVS eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die sich mit der Zulassungspraxis in Härtefällen besonders befaßt. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft wird in den Gremien der ZVS, in denen es allerdings nur mit beratender Stimme vertreten ist, im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinwirken, daß die Zulassungspraxis auch im Bereich der Zulassung von Leistungssportlern weiter vereinheitlicht wird. Anlage 154 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 216): Inwieweit kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, denenzufolge die Novelle zur Ausbildungsförderung im Entwurf erst im Herbst dieses Jahrs vorgelegt werden soll, obwohl dies bereits für den Herbst 1977 bzw. für den Beginn des Jahrs 1978 angekündigt worden war, und welche Gründe sind gegebenenfalls ausschlaggebend für diese Verzögerung? Die Bundesregierung führt die Vorbereitungsarbeiten für eine gründliche Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gemeinsam mit den Ländern mit Nachdruck und Sorgfalt durch. Dabei wurde zunächst die Frage geprüft, ob das derzeitige System der bundesrechtlichen Ausbildungsförderung, nämlich die sozial modifizierte Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln, durch ein System der vollen Aufbringung der Mittel in Form individueller Darlehen oder einer Solidarhaftung der Hochschulabsolventen ersetzt und ob Kindergeld und Steuerfreibeträge mit der Ausbildungsförderung zu einer einheitlichen Leistung verbunden werden sollen. Die abschließende Beratung in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung am 5. Dezember 1977 hat erkennen lassen, daß Vorschläge für eine solche tiefgreifende strukturelle Änderung des Systems der individuellen Ausbildungsförderung nicht die erforderliche Zustimmung der Beteiligten finden würden. Nunmehr wird — wiederum gemeinsam mit den Ländern — geprüft, welche Änderungen innerhalb der Grobstruktur des gegenwärtigen Systems im einzelnen notwendig oder angeraten sind. Hierfür gilt es — unter Berücksichtigung der nunmehr umfangreichen Vollzugspraxis des Gesetzes und seiner Behandlung in der Rechtsprechung die bestmöglichen Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Wenn diese Arbeiten zu einem Regierungsentwurf führen sollen, der eine fundierte Grundlage der Beratungen der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bilden kann, bedürfen sie großer Sorgfalt und damit einen erheblichen Zeitaufwand. Auch bei dieser Sachlage rechnet der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft damit, daß die Bundesregierung den Entwurf für ein umfassendes Änderungsgesetz zum BAföG im Herbst dieses Jahres vorlegen wird. Anlage 155 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1437 Frage 217) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Kosten für den Druck und Versand des Publikationsorgans „Bundesrundbrief" (Arbeitstitel) der entwicklungspolitischen Aktionsgruppen in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin, einer lose kommunizierenden Aktionsgruppe, zu erstatten, und wenn ja, von welcher Beurteilung des "Bundesrundbriefs" geht die Bundesregierung dabei aus? Der Bundeskongreß der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen etwa 500 bis 600 entwicklungspolitischen Aktionsgruppen hat im Oktober 1977 in, München beschlossen, daß der „Bundesrundbrief" aus eigenen Einnahmen finanziert wird. Der Koordinierungsausschuß des Bundeskongresses entwicklungspolitischer Aktionsgruppen hat daher beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit für die Herausgabe des Bundesrundbriefs lediglich einen Betrag von 8 000 DM als einmaligen Starthilfe zur Finanzierung des ersten Heftes und zum Aufbau eines Versandsystems beantragt. Der Antrag wird zur Zeit noch geprüft. Die Bundesregierung begrüßt es, daß die entwicklungspolitischen Aktionsgruppen in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundeskongreß, dem Koordinationsausschuß und dem „Bundesrundbrief" ein Forum für eine bundesweite entwicklungspolitische Kommunikation geschaffen haben. Damit wird in der Bundesrepublik Deutschland eine Entwicklung nachvollzogen, die in anderen EG-Ländern (z. B. Vereinigtes Königreich und Niederlande) bereits seit einigen Jahren abgeschlossen ist und sich dort im Interesse einer Intensivierung des entwicklungspolitischen Dialogs zwischen Öffentlichkeit, Parlament und Regierung bewährt hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Matthöfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wenn man die Mechanismen und Arbeitsweisen in Europa kennt, kann man ermessen, wie wir versucht haben, auf alle mögliche Art und Weise mit allen Kräften den Standort Garching durchzusetzen.
    Gestatten Sie mir, Herr Präsident, in gleicher Ausführlichkeit wie Herr Strauß, zu diesem Thema einige Zitate vorzutragen. Das erste Zitat stammt von der CDU-Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des Ausschusses für Energie und Forschung des Europaparlaments, Frau Dr. Hanna Walz, erschienen im Deutschland-Union-Dienst, etwa vier Wochen später in Form eines Interviews reproduziert im „Rheinischen Merkur".
    Frau Dr. Hanna Walz sagt:
    Europa, das bis jetzt beim wissenschaftlichen Wettbewerb zur Lösung der Kernfusion ganz gut „im Rennen gelegen" hat, wenn nicht gar geführt hat, wird diesen Vorsprung auf immer verlieren, wenn es nicht gelingt, unverzüglich
    — das Wort „unverzüglich" ist unterstrichen —
    die Standortfrage für dieses Projekt zu entscheiden.

    (Anhaltende Unruhe)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Bundesminister, ich bitte, Ihre Rede einen Augenblick unterbrechen zu dürfen. Ich bitte die Damen und Herren, die stehen, Platz zu nehmen. Ich bitte, dem Redner Ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Diejenigen Damen und Herren, die Gespräche führen wollen, bitte ich, dies außerhalb des Saales zu tun. Ich möchte dringend bitten, daß wir den Redner anhören, während er spricht.
Bitte schön.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Matthöfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Dr. Hanna Walz fährt fort, und zwar am 3. Februar 1977, also neun Monate, bevor die Entscheidung gefallen ist — ich überspringe einige Ausführungen —:
    Eine unvernünftige und für Europa möglicherweise verhängnisvolle Kirchturmspolitik der französischen Regierung hat die notwendige Entscheidung über den „JET"-Standort über ein Jahr lang verhindert, obwohl sich innerhalb der
    EG eine Mehrheit für den britischen Standort entschieden hat, eine Mannschaft vorgesehen, Material bestellt und das Projekt selbst mehrere Jahre lang vorbereitet worden war .
    Für Europa ist die Kernfusionsforschung möglicherweise die letzte Chance, um in der Versorgung mit Energie langfristige Unabhängigkeit zu gewinnen. Doch die für den 20. Dezember 1976 vorgesehene Ratstagung, die die endgültige Entscheidung über den Standort treffen sollte, mußte ausfallen, weil Frankreich nicht mehr bereit war, einen der drei vorgeschlagenen Standorte Culham/England, Ispra/Italien oder Garching/Deutschland zu akzeptieren, sondern auf dem französischen Standort Caderache beharrte. Als Alternativlösung wollte es allenfalls einem Standort in einem Drittland, und zwar in der Nähe von Genf, zustimmen. Hier muß ich die Frage stellen: Wie ernst meint eigentlich Frankreich sein europäisches Engagement noch, wenn es die übrigen Länder der Gemeinschaft auf diese Weise blockiert oder zu erpressen versucht?
    Aber da die Frage des Standorts für das „JET"-
    Projekt für keines der Mitgliedsländer eine nationale Lebensfrage ist
    — immer noch Frau Dr. Hanna Walz —
    sollte man erwarten dürfen, daß der letzte Rest europapolitischen Engagements schließlich doch noch zu einer Lösung führt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Bemühungen des Europäischen Parlaments,
    — für den Standort Culham, wie aus dem ganzen Kontext hervorgeht, —
    die von allen Parteien getragen werden, intensiver als bisher zu unterstützen.
    Der Abgeordnete Dr. Riesenhuber, Mitglied des Forschungs- und Technologieausschusses, schreibt in den Materialien für den CDU-Energiekongreß in Hannover: „Der JET darf an der Standortfrage nicht scheitern."
    Herr Dr. Strauß, Sie haben Wissenschaftler zitiert. Ich habe mit vielen Dutzend Wissenschaftlern, die auf diesem Gebiet arbeiten, gesprochen, ich habe dies sorgfältig mit ihnen diskutiert, auch die Taktik. Ich habe gefragt: Wenn wir in die Situation kommen, JET scheitern zu lassen oder nach Culham zu gehen, was soll ich dann machen?

    (Strauß [CDU/CSU] : Die Alternative ist ja falsch!)

    Da war die unverzügliche Antwort aller Wissenschaftler: Culham.
    Da es sich hier um das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik handelt, möchte ich, Herr Präsident, zitieren, was mir der Präsident der Max-PlanckGesellschaft nach der Entscheidung geschrieben hat:
    Sehr geehrter Herr Bundesminister! Lieber Herr Matthöfer! Nachdem die Entscheidung für den Standort von JET gefallen ist, möchte ich Ihnen, der Bundesregierung und den Mitarbeitern



    Bundesminister Matthöfer
    Ihres Hauses für den nachhaltigen Einsatz für den Standort in Garching ganz besonders danken. Ich weiß, wie sehr Sie sich immer wieder für Garching engagiert haben.
    Andererseits empfinde ich es als richtig
    — das sagt der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft —
    daß Sie jetzt eine Mehrheitsentscheidung akzeptiert haben. Dies ist wegen des Fortgangs der Fusionsforschung in Europa wichtig. Darüber hinaus haben Sie damit ein weitsichtiges Zeichen für die zukünftige europäische Forschungspolitik gesetzt.
    Jawohl, Herr Dr. Strauß, wir hätten JET scheitern lassen können, aber wir hätten damit Europa geschadet.

    (Strauß [CDU/CSU] : Das ist eine klägliche Ausrede! Eine falsche Alternative!)

    Für unsere nationalen Interessen ist es schädlich, daß Sie wegen Ihrer bayerischen Landtagswahlinteressen eine solche Verschwörungstheorie entwikkeln.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)

    Sie stellen sich in die Reihe anderer CDU-Provinzpolitiker, die aus Landtagswahlinteressen heraus nationale Interessen schädigen.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Ich brauche keine weiteren Beispiele zu bringen.
    Herr Strauß, ich empfehle Ihnen — sie lesen ja viel —, einmal in dem von deutschen Sozialwissenschaftlern, die aus Nazi-Deutschland vertrieben worden waren, in den 40er Jahren herausgebrachten Monumentalwerk „Die autoritäre Persönlichkeit" über die Mechanismen faschistoider Agitatoren zu lesen. Sie werden dort die Verschwörungstheorie, den Verfolgungswahn und das Zeihen des Gegners der nationalen Unzuverlässigkeit als Mechanismen solcher Agitatoren wiederfinden. Ich empfehle Ihnen, nach dem Studium dieser Untersuchung Ihren Redestil und Ihre Argumentationsweise in Zukunft zu ändern, damit Sie nicht weiterhin in einen bestimmten Verdacht geraten.

    (Beifall 'bei der SPD)