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Ja, Herr Kollege Erhard, voll und ganz, denn es ist ja eigentlich der Pfiff beim Versorgungsausgleich, daß, während bisher die sogenannte Nur-Hausfrau, die drei Kinder aufgezogen hat, nach Scheidung der Ehe an der Versorgungsanwartschaft des Mannes in gar keiner Weise partizipierte, diese Versorgungsanwartschaft jetzt für die Zeit der Ehe geteilt wird.