Rede von
Dr.
Werner
Maihofer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ebenso steht es beim zweiten Schwerpunkt unserer Politik auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, nämlich • bei der weiteren Verstärkung der präventiven Maßnahmen. Sie wissen, die Änderungsvorschläge zum Versammlungsrecht sind im Bundestagsausschuß abgestimmt. Sie wissen, die Vorschläge zum Waffenrecht sind in der Endberatung mit all den erforderlichen Formulierungshilfen, auch zum Kriegswaffenrecht.
Sie wissen ebenso, daß wir bei der Bankensicherung durch eine Selbstverpflichtung der Banken die unverzügliche Durchführung der noch ausstehenden Sicherheitsmaßnahmen entweder schon erreicht oder doch eingeleitet haben, durch Herabsetzung der Geldbeträge, durch Einbau von Zeitverzögerungseinrichtungen, durch Anbringung von Raumüberwachungsanlagen. Herr Kollege Liedtke hat zu Recht darauf hingewiesen, daß wir hier im Bankenbereich präventive Maßnahmen, und zwar ohne gesetzliche Vorgaben, in wenigen Monaten durchgesetzt haben, die einen ganz entscheidenden Zuwachs an innerer Sicherheit bringen werden.
So geht es weiter mit dem Meldegesetz, das in der kommenden Woche im Kabinett beraten werden wird. Auch dieses wird nicht nur einen Zuwachs an Rechtssicherheit bringen, sondern auch an Sicherheit, durch Einführung von Landesadreßregistern, die endlich eine Fahndung auch nach Feierabend und am Wochenende möglich machen, was mit unserem heutigen, schwerfälligen Karteisystem überhaupt nicht möglich ist.
Aber doch nicht dazu! Auf alle diese und andere Felder der Prävention richtet sich unsere Aktivität, wie ich hoffe: unsere gemeinsame Aktivität.
Die Hoffnung habe ich nach wie vor.
Dies alles wird einen tatsächlichen Zuwachs an innerer Sicherheit bringen, der um ein Vielfaches jede bisher irgendwo erwogene gesetzgeberische Maßnahme im Bereich des Strafrechts oder des Strafverfahrensrechts übersteigt.
So wichtig auch diese gesetzgeberischen Beratungen von uns genommen werden, der entscheidende Zuwachs an tatsächlicher Sicherheit ergibt sich in den von mir herausgehobenen Bereichen der Polizei
und der Prävention. Dies ist unsere Antwort auf die Herausforderung auch des Terrorismus.
Und nun — es tut mir leid, ich kann es nicht unterschlagen — in gebotener Kürze zu den Herren Kollegen Spranger und Riedl, wenigstens zu den wesentlichsten Fragen, die sie aufgegriffen haben und die noch ohne Antwort geblieben sind.
— Das werde ich tun.
Zu dem von Herrn Spranger erhobenen Vorwurf der Planlosigkeit kann ich mir angesichts der stetigen Ausbauplanung, von der ich Ihnen hier einige Beispiele vorgeführt habe, jedes weitere Wort ersparen. Auch zur angeblichen Handlungsunfähigkeit dieser Regierung auf dem Felde der inneren Sicherheit genügt die Feststellung: Der BGS war weder quantitativ noch qualitativ jemals so stark wie heute; das Bundesamt für Verfassungsschutz weist in der Spionagebekämpfung Jahr für Jahr größere Erfolge auf; zum BKA brauche ich nach dem vorher Gesagten kein Wort mehr zu verlieren. Wie man angesichts dieser Tatsachen von Handlungsunfähigkeit der Regierung auf dem Felde der inneren Sicherheit reden kann, ist mir völlig unerfindlich.
Nun zu der Frage, die Sie gestellt haben: Ich habe in der Tat seinerzeit, in der Regierungserklärung vom 16. März 1977, wie Sie richtig zitiert haben, festgestellt, daß es für meinen Verantwortungsbereich nur diesen einen damals behandelten und keinen anderen Lauschangriff gegeben hat. Dies ist damals meine Antwort gewesen, und dies ist heute meine Antwort. Ich habe keinen Grund, jene Antwort zu berichtigen. Mein damaliger Wissensstand war genau dieser, den ich seinerzeit in der Regierungserklärung vorgetragen habe.