Rede:
ID0806603900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 83
    1. daß: 4
    2. —: 4
    3. in: 3
    4. das: 3
    5. die: 3
    6. ist: 2
    7. es: 2
    8. zu: 2
    9. und: 2
    10. wenn: 2
    11. bestimmte: 2
    12. bekannt: 2
    13. Herr: 1
    14. Stavenhagen,: 1
    15. Ihnen: 1
    16. bekannt,: 1
    17. es,: 1
    18. seitdem: 1
    19. Deutschland,: 1
    20. alte: 1
    21. Preußen: 1
    22. eingeschlossen,: 1
    23. eine: 1
    24. Bauaufsicht: 1
    25. gibt,: 1
    26. immer: 1
    27. schon: 1
    28. üblich: 1
    29. war,: 1
    30. technisch: 1
    31. erreichenden: 1
    32. Normen: 1
    33. gewisse: 1
    34. Vorschriften: 1
    35. umgesetzt: 1
    36. worden: 1
    37. sind,: 1
    38. quantitativ: 1
    39. möglichst: 1
    40. eindeutig: 1
    41. für: 1
    42. jedermann: 1
    43. verständlich: 1
    44. waren,: 1
    45. von: 1
    46. daher: 1
    47. auch: 1
    48. ganz: 1
    49. klar: 1
    50. ist,: 1
    51. Sie,: 1
    52. Sie: 1
    53. Wärmedämmwerte: 1
    54. erreichen: 1
    55. müssen,: 1
    56. dies: 1
    57. umsetzen: 1
    58. müssen: 1
    59. unter: 1
    60. Beteiligung: 1
    61. baden-württembergischer: 1
    62. Ministerialbeamter: 1
    63. geschehen: 1
    64. Vorschriften?\n: 1
    65. Ich: 1
    66. habe: 1
    67. ihn: 1
    68. gefragt,: 1
    69. ob: 1
    70. ihm: 1
    71. oder: 1
    72. nicht: 1
    73. ist.\n: 1
    74. Nein,: 1
    75. Frage: 1
    76. mit: 1
    77. Ja: 1
    78. beantworten: 1
    79. wäre,: 1
    80. hätte: 1
    81. er: 1
    82. anders: 1
    83. argumentiert.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/66 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 66. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 5051 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 5051 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus — Drucksache 8/1204 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1416 —in Verbindung mit Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Terrorismus in der Gemeinschaft — Drucksache 8/1300 — Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . . 5052 B Sieglerschmidt SPD . . . . . . . . . 5053 D Wolfgramm (Göttingen) FDP . . . . . . 5056 A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . . 5056 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 8/1039 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1430 — Beschlußempfehlung. und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1341 — Dr. Langner CDU/CSU 5058 B Dr. Spöri SPD 5060 B Gärtner FDP 5062 B Haehser, Parl. Staatssekretär BMF . . . 5064 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Burger, Dr. Gruhl, Gerlach (Obernau), Dr. Müller und der Fraktion der CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Förderung der Solartechnik in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 8/1268 — Lenzer CDU/CSU 5065 C Stahl (Kempen) SPD 5067 C Dr.-Ing. Laermann FDP 5069 B Dr. Stavenhagen CDU/CSU 5071 B Dr. Böhme (Freiburg) SPD 5073 B Dr. Haussmann FDP 5076 B Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär BMFT . . 5077 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesberggesetzes — Drucksache 8/1315 — Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 5078 D Dr. Luda CDU/CSU 5080 B Wolfram (Recklinghausen) SPD 5082 B Angermeyer FDP 5083 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel — Drucksache 8/1018 — 5084 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen — Drucksache 8/211 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1343 (neu) — 5084 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen — aus Drucksache 8/693 — Erste Beschlußempfehlung und erster Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1414 — 5084 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über den Zivilen Luftverkehr — Drucksache 8/1135 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen . — Drucksache 8/1349 — . . . . . . . 5084 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes — Drucksache 8/1040 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1335 — . . . . . . . 5085 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Risikobeteiligung des Bundes im Bereich der Kernenergie (Demonstrationskernkraftwerke Gundremmingen/Donau und Lingen/ Ems) hier: Einwilligung zu einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1977 — Kap. 30 05 Tit. 683 15 —— Drucksachen 8/1012, 8/1316 — . . . . 5085 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Uberplanmäßige Ausgabe bei Kap. 06 40 Tit. 68106 — Eingliederungshilfen und Ausgleichsleistungen an ehemalige politische Häftlinge —— Drucksachen 8/1005, 8/1340 — . . . . 5085 C Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1976 — Einzelplan 20 —— Drucksache 8/1324 — 5085 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 29,9 ha großen Grundstücksfläche aus dem bundeseigenen Gelände in Bonn-Hardtberg an die Deutsche Bau- und Grundstücks-AG — Drucksache 8/1327 — 5085 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1975" — Drucksachen 8/311, 8/1329 — . . . . 5085 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 III Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Empfehlung des Rates vom 8. August 1977 über Fluorkohlenwasserstoffe in der Umwelt — Drucksachen 8/894, 8/1328 — . . . . 5086 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein mehrjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm auf dem Gebiet primärer Rohstoffe (Indirekte Aktion) (1978 bis 1981) — Drucksachen 8/752, 8/1334 — . . . . 5086 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung über die Rohstoffversorgung in der Gemeinschaft — Drucksache 8/368, 8/1321 - . . . . . 5086 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend die Leitlinien für die gemeinschaftliche Regionalpolitik — Drucksachen 8/689, 8/1326 — . . . . 5086 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht über die Verwirklichung der Ziele der gemeinschaftlichen Energiepolitik für 1985 — Drucksachen 8/845, 8/1308 — . . . . 5086 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat über Energieeinsparungen durch Modernisierung von Altbauten — Drucksachen 8/660, 8/1309 — . . . . 5086 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf einer Entschließung des Ministerrates über die gemeinschaftliche Abstimmung über Fragen der Standortwahl beim Bau von Kernkraftwerken . Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Konsultationsverfahrens für Kraftwerke, von denen Auswirkungen auf das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates ausgehen könnten — Drucksachen 8/29, 8/1310 — . . . . 5086 C Nächste Sitzung 5086 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5087* A Anlage 2 Umfang der im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Strukturmaßnahmen gewährten Mobilitätszulagen, getrennt aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern; Zahl der durch ABM-Maßnahmen vermittelten arbeitslosen Frauen und Männer MdlAnfr A10 13.0138 Drs 08/1417 Dr. Linde SPD MdlAnfr A11 13.0138 Drs 08/1417 Dr. Linde SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 5087* C Anlage 3 Zunahme der Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz MdlAnfr A16 13.01.78 Drs 08/1417 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 5087* D Anlage 4 Antwort des Bundeskanzlers auf die Petition von über 200 Künstlern zur Erhaltung der privaten Künstlervermittlung; Behandlung der differenzierten, aufgefächerten Statistiken über die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt MdlAnfr A17 13.01.78 Drs 08/1417 Schedl CDU/CSU MdlAnfr A18 13.01.78 Drs 08/1417 Schedl CDU/CSU SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 5088* A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Anlage 5 Rechtspflicht zur Überprüfung medizinisch-technischer Geräte durch eine von Herstellerinteressen unabhängige Institution MdlAnfr A25 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Jens (Voerde) SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 5088* C Anlage 6 Öffentliche Bekanntgabe der lokalen Stellenangebote auf Stellwänden o. ä. innerhalb der Arbeitsamtsgebäude MdlAnfr A27 13.01.78 Drs 08/1417 Roth SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 5088* D Anlage 7 Todesfälle und Gesundheitsschäden durch nicht funktionsgerechte oder schadhafte medizinisch-technische Geräte oder Einrichtungen sowie Einführung einer Prüfungspflicht MdlAnfr A28 13.01.78 Drs 08/1417 Meininghaus SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 5089* A Anlage 8 Feststellung des Direktors im Bundesamt für Verfassungsschutz, Hellenbroich, in der Zeitschrift „Quick" über die Durchführung der Sicherheitsvorkehrungen MdlAnfr A33 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5089* B Anlage 9 Finanzielle Zuwendungen an Lärmgeschädigte der Zone 2 im Lärmschutzbereich bei Flughäfen MdlAnfr A34 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Althammer CDU/CSU MdlAnfr A35 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Althammer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5089* C Anlage 10 Verwendung der im Haushaltsplan 1977 unter dem Titel „Deutsche Nationalstiftung" vorgesehenen 12,5 Millionen DM MdlAnfr A36 13.01.78 Drs 08/1417 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5090* A Anlage 11 Rechtliche Grundlage der Kontrolle eines Redemanuskripts des Journalisten Henryk M. Broder durch Bundesgrenzschutzbeamte bei der Paßkontrolle im Flughafen Köln/ Bonn MdlAnfr A41 13.01.78 Drs 08/1417 Hansen SPD MdlAnfr A42 13.01.78 Drs 08/1417 Hansen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5090* B Anlage 12 Maßnahmen zum Schutz junger Boxsportler vor gesundheitlichen Schäden MdlAnfr A43 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5090* D Anlage 13 Rückgang der Benutzung von Lufthansamaschinen für Dienstreisen von Politikern und Beamten nach den Terroristendrohungen MdlAnfr A44 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Langner CDU/CSU MdlAnfr A45 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5091* B Anlage 14 Erfahrungen mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sowie Anträge auf Erstattung der Kosten für Lärmschutzmaßnahmen MdlAnfr A46 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Hennig CDU/CSU MdlAnfr A47 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5091* C Anlage 15 Kritik des Schriftstellers Max Frisch an der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Umgang mit Terroristen MdlAnfr A49 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5092* A Anlage 16 Verbot der antisemitische und nationalsozialistische Artikel veröffentlichenden Deutschen National-Zeitung MdlAnfr A51 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A52 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5092* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 V Anlage 17 Sonderabschreibungen für Betriebe, die bauliche Maßnahmen für die Beschäftigung von Frauen durchführen MdlAnfr A53 13.01.78 Drs 08/1417 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5092* D Anlage 18 Anhebung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 1978 für den Betrieb von GeldspielAutomaten MdlAnfr A54 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5093* A Anlage 19 Vorbereitung einer „Steuersünderkartei" durch das Bundesfinanzministerium MdlAnfr A55 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr A56 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5093* B Anlage 20 Aufsichtsmaßnahmen gemäß dem Kreditwesengesetz hinsichtlich der Westdeutschen und der Hessischen Landesbank MdlAnfr A60 13.01.78 Drs 08/1417 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5093* C Anlage 21 Zukunftsaussichten der Vorhaben zum Abbau der steilen Lagerung im Steinkohlenbergbau MdlAnfr A64 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5093* C Anlage 22 Erfolg der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der VOL MdlAnfr A65 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5094* A Anlage 23 Erkenntnisse über die Erdgasvorräte im dänischen Teil der Nordsee MdlAnfr A66 13.01.78 Drs 08/1417 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5094* B Anlage 24 Unterstützung von Agrarfarmen und Tierfabriken durch das einzelbetriebliche Förderungsprogramm für Landwirtschaftsbetriebe MdlAnfr A67 13.01.78 Drs 08/1417 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML . . . . . . 5094* B Anlage 25 Auswirkungen des von einem Teil der Teilnehmer an der Truppenverpflegung zu entrichtenden Verwaltungskostenbeitrags auf die soziale Lage der Bundeswehrangehörigen MdlAnfr A73 13.01.78 Drs 08/1417 Berger (Lahnstein) CDU/CSU MdlAnfr B74 13.01.78 Drs 08/1417 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 5094* D Anlage 26 Klagen von Unteroffizieren mit Portepee über dienstliche Belastungen durch die Einteilung zu zusätzlichen Diensten MdlAnfr A75 13.01.78 Drs 08/1417 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 5095* A Anlage 27 Einrichtung einer Kommission zum Abbau der Diskriminierung von Frauen MdlAnfr A76 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5095* B Anlage 28 Unterkunft von Amts wegen für den Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit im Gästehaus des Senats von Berlin in den Jahren 1973 bis 1975 und sich hieraus ergebende Auswirkungen auf den Anspruch auf Trennungsentschädigung MdlAnfr A77 13.01.78 Drs 08/1417 Gerlach (Obernau) CDU/CSU MdlAnfr A78 13.01.78 Drs 08/1417 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5095* C Anlage 29 Erkenntnisse zur Rechtfertigung der zunehmenden Werbung für Behandlungen mit Frisch- oder Trockenzelltherapien MdlAnfr A79 13.01.78 Drs 08/1417 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5095* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Anlage 30 Schutz der Patienten durch das gegenwärtige Verfahren bei Beschwerden wegen ärztlicher Kunstfehler MdlAnfr A80 13.01.78 Drs 08/1417 Kuhlwein SPD MdlAnfr A81 13.01.78 Drs 08/1417 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5096* A Anlage 31 Erlaß der im Arzneimittelgesetz vorgesehenen Bestimmungen für Prüfungsausschüsse und Prüfungsordnungen zum Nachweis der Sachkunde für den Vertrieb freiverkäuflicher Arzneimittel MdlAnfr A82 13.01.78 Drs 08/1417 Hauser (Krefeld) CDU/CSU MdlAnfr A83 13.01.78 Drs 08/1417 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5096* B Anlage 32 Anbringung von Hinweisschildern linksseitig oder über. der Autobahn für die linke Fahrspur benutzende Autofahrer, deren Sicht nach rechts durch Lastkraftwagen behindert ist MdlAnfr A84 13.01.78 Drs 08/1417 Gobrecht SPD MdlAnfr A85 13.01.78 Drs 08/1417 Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 5096* C Anlage 33 Ergebnis des Gesprächs zwischen dem Bundesverkehrsminister und dem französisischen Bauminister Icart über die Aussetzung des Baubeginns der Staustufe Neuburgweier MdlAnfr A86 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Corterier SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 5096* D Anlage 34 Verbrauch an Streusalz in den beiden vergangenen Wintern sowie Beifügung wichtiger Nährstoffe zum Streusalz zur Verhinderung der Schädigung von Bäumen MdlAnfr A87 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Ahrens SPD MdlAnfr A88 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Ahrens SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 5097* B Anlage 35 Bezuschussung des Baus der Zubringerstraße zur Bundesautobahnanschlußstelle Bremerhaven—Geestemünde/Schiffdorf durch das Land Bremen MdlAnfr A89 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. von Geldern CDU/CSU MdlAnfr A90 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 5097* C Anlage 36 Behauptungen im „Spiegel" über „Filz und Schlendrian" im Deutschen Verkehrssicherheitsrat MdlAnfr A91 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 5097* D Anlage 37 Ausbaupläne der Deutschen Bundesbahn für den Hochgeschwindigkeitsverkehr in der Rheinebene zwischen der Schweizer Grenze und Karlsruhe MdlAnfr A92 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Böhme (Freiburg) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV '5098* A Anlage 38 Zulassung der Postschalterstellen als Toto- und Lottoannahmestellen sowie Einrichtung von Sonderschaltern in Kaufhäusern zum Vertrieb der Fernsehlotterie MdlAnfr A93 13.01.78 Drs 08/1417 Ludewig FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 5098* B Anlage 39 Einbeziehung erhaltenswerter Einzelvorhaben und Baudenkmäler in das Programm zur Förderung historischer Stadtkerne MdlAnfr A94 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A95 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 5098* C Anlage 40 Verwirklichung der energie- und konjunkturpolitischen Ziele des Energieprogramms durch eine Novellierung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes MdlAnfr A96 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A97 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 5099* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 VII Anlage 41 Position der baden-württembergischen Regierung zum gescheiterten Bund-LänderEnergiesparprogramm MdlAnfr A98 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A99 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 5099* C Anlage 42 Unterlassung eines Grußworts an die Menschen in der DDR in der Neujahrsansprache des Bundeskanzlers MdlAnfr A100 13.01.78 Drs 08/1417 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5100* A Anlage 43 Schutz des vertraglich geregelten freien Verkehrs zwischen Berlin (West) und dem übrigen Bundesgebiet MdlAnfr A106 13.01.78 Drs 08/1417 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5100* B Anlage 44 Zahl der von der DDR seit Abschluß des Grundvertrages genehmigten Ausreiseanträge MdlAnfr A107 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5100* C Anlage 45 Statistische Genauigkeit der Angaben über die Forschungsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Förderung der Entwicklung marktnaher Produkte durch den Bundesforschungsminister MdlAnfr A108 13.01.78 Drs 08/1417 Gerstein CDU/CSU MdlAnfr A109 13.01.78 Drs 08/1417 Gerstein CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 5100* D Anlage 46 Anwendung des Art. 10 Abs. 4 des Euratom-Vertrags auf die Schürfungen von Uran im badischen Raum MdlAnfr A110 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Friedmann CDU/CSU MdlAnfr A111 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 5101* B Anlage 47 Förderung der Berufsausbildung von Mädchen im gewerblich-technischen Bereich MdlAnfr A112 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Traupe SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 5101* D Die Frage A113 des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig Anlage 48 Konsequenzen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster für die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes MdlAnfr A114 13.01.78 Drs 08/1417 Daweke CDU/CSU MdlAnfr A115 13.01.78 Drs 08/1417 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 5102* B Anlage 49 Ergebnisse der AKP-EG-Konferenz von Maseru/Lesotho hinsichtlich der Menschenrechte MdlAnfr A118 13.01.78 Drs 08/1417 Würtz SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 5102* C Anlage 50 Untersuchung von Verstößen gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über unzulässige Wahlwerbung nach den Kommunalwahlen 1978 SchrAnfr B1 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAnfr B2 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 5102* D Anlage 51 Beschleunigung der Anerkennungsverfahren für ausländische Asylsuchende SchrAnfr B17 13.01.78 Drs 08/1417 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5103* C Anlage 52 Abkürzung des Asylverfahrens vor den Verwaltungsgerichten und der Antragsbearbeitung vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge; Änderung des Verteilerschlüssels für Asylanten auf die Bundesländer SchrAnfr B18 13.01.78 Drs 08/1417 Sieler SPD VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn,' Freitag, den 20. Januar 1978 SchrAnfr B19 13.01.78 Drs 08/1417 Sieler SPD SchrAnfr B20 13.01.78 Drs 08/1417 Sieler SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5103* D Anlage 53 Verbot von Stahlkugelschleudern SchrAnfr B21 13.01.78 Drs 08/1417 Wüster SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5104* B Anlage 54 Aufenthaltsberechtigung für ausländische Sozialbetreuer SchrAnfr B22 13.01.78 Drs 08/1417 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAnfr B23 13.01.78 Drs 08/1417 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5104* C Anlage 55 Ausnahmegenehmigungen für außerplanmäßige bzw. nicht laufbahngerechte Beförderungen und Einstellungen von Beamten in den Besoldungsgruppen A 16 aufwärts in den Jahren 1969 bis 1977 SchrAnfr B24 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Voss CDU/CSU SchrAnfr B25 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5105* A Anlage 56 Einrichtung einer Mülldeponie mit radioaktivem Abfall in Weisweiler SchrAnfr B26 13.01.78 Drs 08/1417 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B27 13.01.78 Drs 08/1417 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5106* A Anlage 57 Beurteilung der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) und der Jungen Pioniere (JP) als Organisationen mit verfassungsfeindlichen Zielsetzungen SchrAnfr B28 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5107* A Anlage 58 Verbesserung der Besoldung der Berufsfeuerwehr SchrAnfr B29 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5107* B Anlage 59 Beteiligung der Betreiber von Kernkraftwerken an den Kosten der Katastrophenschutzvorsorge SchrAnfr B30 13.01.78 Drs 08/1417 Engelhard FDP SchrAnfr B31 13.01.78 Drs 08/1417 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5107* C Anlage 60 Gefahr genetischer Veränderungen bei Menschen durch Flugasche aus Kohlekraftwerken SchrAnfr B32 13.01.78 Drs 08/1417 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5108* A Anlage 61 Verbesserung der Ausstattung und Unterbringung der niedersächsischen Ortsverbände des THW, insbesondere der Ortsverbände Bassum und Hoya SchrAnfr B33 13.01.78 Drs 08/1417 Würtz SPD SchrAnfr B34 13.01.78 Drs 08/1417 Würtz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5108* C Anlage 62 Zentrale Registrierung der Meldungen von Paß- und Ausweisverlusten SchrAnfr B35 13.01.78 Drs 08/1417 Jung FDP SchrAnfr B36 13.01.78 Drs 08/1417 Jung FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5109* A Anlage 63 Rechtliche Grundlage der am 20. Dezember 1977 auf der Bundesautobahn Koblenz—Mannheim von bewaffneter Polizei durchgeführten Kontrolle SchrAnfr B37 13.01.78 Drs 08/1417 Conradi SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5109* B Anlage 64 Grenzpolizeiliche Kontrolle von Manuskripten eines Journalisten SchrAnfr B38 13.01.78 Drs 08/1417 Gansel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5109* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 IX Anlage 65 Auskünfte über Erwerbstätigkeit und Ausbildung von Asylanten; Verwaltungskosten für die Abwicklung der Asylverfahren in den Jahren 1976 und 1977 SchrAnfr B39 13.0138 Drs 08/1417 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B40 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5110* A Anlage 66 Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz der Berufsboxer SchrAnfr B41 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr B42 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5111* A Anlage 67 Gefahr für die Bevölkerung durch Lagerung von Uranhexalfluorid in einer Lagerhalle der ehemaligen Brikettfabrik der Rhein-Braun AG in Eschweiler-Weisweiler SchrAnfr B43 13.01.78 Drs 08/1417 Koblitz SPD SchrAnfr B44 13.01.78 Drs 08/1417 Koblitz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5111* D Anlage 68 Gesundheitliche Gefahren im „Frauenboxen" SchrAnfr B45 13.01.78 Drs 08/1417 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5112* B Anlage 69 Anerkennung als politischer Flüchtling für Bürger aus der DDR, die ihre Kinder nicht der atheistischen Jugendweihe aussetzen wollen SchrAnfr B46 13.01.78 Drs 08/1417 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5112* C Anlage 70 Beurteilung der Bezeichnung „Berufsverbote" zur Kennzeichnung der Bund-LänderVereinbarung zur Nichteinstellung extremistischer Bewerber in den öffentlichen Dienst SchrAnfr B47 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5113' A Anlage 71 Inanspruchnahme der nach dem Fluglärmgesetz bereitgestellten zwei Millionen DM durch den betroffenen Personenkreis SchrAnfr B48 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5113* B Anlage 72 Zahl der Terroristen, die sich bisher bei der Bundesregierung und ihren nachgeordneten Organen gemeldet haben SchrAnfr B49 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5113* C Anlage 73 Fehlerhafte Übersetzung der Fahndungsblätter für die Fahndung nach den Terroristen in andere Sprachen SchrAnfr B50 13.01.78 Drs 08/1417 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5113' D Anlage 74 Intensivierung der Bemühungen um die Substitution der Fluorkohlenwasserstoffe und Unterstützung des Votums des Europäischen Parlaments SchrAnfr B51 13.01.38 Drs 08/1413 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5113* D Anlage 75 Erfahrungen mit Skistoppern in bezug auf die Sicherheit des Skiläufers SchrAnfr B52 13.01.78 Drs 08/1417 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 5114* B Die Frage B53 — Drucksache 8/1417 vom 13.01.78 — des Abgeordneten Schreiber (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 76 Beantwortung der Anfragen betreffend steuerliche Behandlung der Wohnbesitzberechtigen . SchrAnfr B54 13.01.78 Drs 08/1417 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAnfr B55 13.01.78 Drs 08/1417 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5114* D X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Anlage 77 Zusätzliche Möglichkeit zur Absetzung der Kilometerpauschale für auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesene Schwerbehinderte und Körpergeschädigte SchrAnfr B56 13.01.78 Drs 08/1417 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5115* A Anlage 78 Gewährung einer Pauschalentschädigung an die Gemeinden für die Beseitigung der von der Bundeswehr oder den Stationierungsstreitkräften verursachten Straßen- und Wegeschäden SchrAnfr B57 13.01.78 Drs 08/1413 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5115* C Anlage 79 Erhaltung der Arbeitsplätze deutscher Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B58 13.01.78 Drs 08/1417 Zebisch SPD SchrAnfr B59 13.01.78 Drs 08/1417 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5116* A Anlage 80 • Herstellung von Geldscheinen mit der jeweiligen Zahl des Nennwerts in Blindenschrift SchrAnfr B60 13.01.78 Drs 08/1417 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5116* B Anlage 81 Freigabe eines Teils des britischen Munitionsdepots in Brüggen, Kreis Viersen, für den Tonabbau SchrAnfr B61 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Hammans CDU/CSU . SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5116* C Anlage 82 Erhöhung des Personalbestands beim Zollamt Aachen, Autobahn-Süd SchrAnfr B62 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5116* D Anlage 83 Werbung der VW-Niederlassung in Chile aus Anlaß des vierten Jahrestages des Militärputsches mit Verbeugungen vor den Machthabern Chiles SchrAnfr B63 13.01.78 Drs 08/1417 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5117* A Anlage 84 Rechtsverordnung über die Verteilung des kommunalen Anteils an der Einkommensteuer auf die einzelnen Gemeinden SchrAnfr B64 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Traupe SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5117* B Anlage 85 Verkauf eines Teils eines bundeseigenen Grundstücks an die Gemeinde Bad Ems sowie Schätzwert für den bebaubaren und den unbebaubaren Teil des Grundstücks SchrAnfr B65 13.01.78 Drs 08/1417 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B66 13.01.78 Drs 08/1417 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5118* A Anlage 86 Aufstockung des Stammkapitals der Lastenausgleichsbank mit Hilfe der nicht mehr benötigten Mittel des Ausgleichsfonds SchrAnfr B68 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5118* B Anlage 87 Beseitigung der Umsatzsteuerfreiheit für viele Alten- und Pflegeheime durch die neue Bundesabgabenordnung SchrAnfr B69 13.01.78 Drs 08/1417 Rühe CDU/CSU SchrAnfr B70 13.01.78 Drs 08/1417 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5118* D Anlage 88 Gesetzentwurf zum Schutz der Berufsbezeichnung „Drogist" bzw. der Geschäftsbezeichnung „Drogerie" SchrAnfr B71 13.01.78 Drs 08/1417 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5119* B Anlage 89 Stornierung von Aufträgen an deutsche Firmen durch den Irak wegen der Kürzungen beim Öleinkauf im Irak durch die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B72 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr B73 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5119* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 XI Anlage 90 Rückgang der Zahl der Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte insbesondere in Landgemeinden von 1970 bis heute und wahrscheinliche Entwicklung bis 1980 SchrAnfr B74 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr B75 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5119* D Anlage 91 Nicht ausreichende Stromstärken der von der DDR bezogenen Strommengen für Walkenried, Wieda, Zorge, Bad Sachsa und Braunlage insbesondere im Hinblick auf medizinische Einrichtungen SchrAnfr B76 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Schmidt (Gellersen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5120* C Anlage 92 Steinkohlenbedarf der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2000 sowie verstärkter Import von Steinkohle aus Polen SchrAnfr B77 13.01.78 Drs 08/1417 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B78 13.01.78 Drs 08/1417 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5120* D Anlage 93 Verwendung des Erdgases im Iran an Stelle des Exports von Flüssiggas SchrAnfr B79 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAnfr B80 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5121* A Anlage 94 Abschluß zukünftiger Verträge über den Export von verflüssigtem Erdgas aus den Förderländern am Persischen Golf mit Japan wegen des gegenüber anderen westlichen Industriestaaten höheren Energiepreisniveaus; Abschluß von Lieferkontrakten über den Export von verflüssigtem Erdgas aus Nigeria mit den USA und evtl. Frankreich und Italien wegen der Erzielung höherer Preise SchrAnfr B81 13.01.78 Drs 08/1413 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B82 13.01.78 Drs 08/1417 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B83 13.01.78 Drs 08/1417 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B84 13.01.78 Drs 08/1417 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5121* D Anlage 95 Schutz der Arbeitsplätze im Zusammenhang mit den Billigimporten von Glühbirnen aus Staatshandelsländern SchrAnfr B85 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5123* A Die Fragen B86 und 87 — Drucksache 8/ 1417 vom 13.01.78 — des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/ CSU) sind vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 96 Richtlinienentwurf des EG-Ministerrats über die ausschließliche Zulässigkeit der 0,75-Liter-Flasche sowie Anpassung an die Vorschriften der USA und Kanadas SchrAnfr B88 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B89 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5123* C Anlage 97. Inkrafttreten der Rechtsverordnungen nach §§ 26 und 27 des Gesetzes über die Allgemeinen Bedingungen der Energieversorgungsunternehmen und die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser und Fernwärme SchrAnfr B90 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5123* D Anlage 98 Umgehung der Deutschen Außenwirtschaftsverordnung durch die Republik Südafrika durch falsche Angaben über den Verwendungszweck beim Export von Turboverdichtern für eine Urananreicherungsanlage SchrAnfr B91 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Spöri SPD SchrAnfr B92 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5124* A Anlage 99 Suche nach Kavernen zur Einlagerung von Erdöl in Ottenhöfen-Furschenbach SchrAnfr B93 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5124* B XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Anlage 100 'Stopp des Exports von Erdgas aus Dänemark SchrAnfr B94 13.01.78 Drs 08/1417 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5124* C Anlage 101 Belebung des Handels mit Taiwan SchrAnfr B95 13.01.78 Drs 08/1417 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5124* C Anlage 102 Schätzungen der Erdgasvorräte der einzelnen Länder in der Nordsee sowie Umfang der Erdgasproduktion dieser Länder bis Anfang der 90er Jahre SchrAnfr B96 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAnfr B97 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5124* D Anlage 103 Sicherstellung der Forderung des Tierschutzes, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Jagd- und Lebensmittelrechts bei der Damwildhaltung zur Fleischproduktion in Klein- und Kleinstarealen SchrAnfr B98 13.01.78 Drs 08/1417 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B99 13.01.78 Drs 08/1417 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 5125* C Anlage 104 Auswirkungen der Ausweitung der Fischereizone der DDR in der Ostsee auf die Kutterfischerei der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B100 13.01.78 Drs 08/1417 Stutzer CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 5126* C Anlage 105 Preisunterschied zwischen dem infolge des Lomé-Abkommens aus einigen AKP-Staaten eingeführten Zucker und dem Zucker auf dem Weltmarkt sowie Erkenntnisse über die Praktizierung des Lomé-Abkommens hinsichtlich der Preisgarantien und die Auswirkung solcher Garantien auf die Produktionspolitik der AKP-Staaten SchrAnfr B101 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Marx CDU/CSU SchrAnfr B102 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 5127* A Anlage 106 Einbeziehung Schwerbehinderter in den begünstigten Personenkreis für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr SchrAnfr B103 13.01.78 Drs 08/1417 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . . 5127* B Anlage 107 Zwang zur Akzeptierung geringerer Stundenverdienste und kürzerer Wochenarbeitszeiten insbesondere im Reinigungsgewerbe wegen sozialversicherungsrechtlicher Regelungen SchrAnfr B104 13.01.78 Drs 08/1417 Walther SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . . 5127* C Anlage 108 Schaffung eines europäischen Ausgleichsfonds zur Minderung der Härten auf dem Rentensektor für ehemalige Wanderarbeitnehmer SchrAnfr B105 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAnfr B106 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . . 5127* D Anlage 109 Übertragung der Zuständigkeit bei der Eingliederung Behinderter auf einen Versicherungsträger SchrAnfr B107 13.01.78 Drs 08/1417 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAnfr B108 13.01.78 Drs 08/1417 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . . 5128* B Anlage 110 Nichttteilnahme eines Mitglieds der Bundesregierung an dem Prozeß vor dem Bundesverfassungsgericht über die Wehrdienstnovelle als Ausdruck des Desinteresses an einem positiven Ausgang des Prozesses SchrAnfr B109 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Vohrer FDP SchrAntw StSekr Dr. Strehlke BMA . . . 5128* D Anlage 111 Ausgleichszahlung für Firmen mit einer höheren Quote von schwerbehinderten Arbeitnehmern, als sie einzustellen verpflichtet sind SchrAnfr B110 13.01.78 Drs 08/1417 Broll CDU/CSU SchrAnfr B111 13.01.78 Drs 08/1417 Broll CDU/CSU SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . . 5129* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66, Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 XIII Anlage 112 Beerdigungskosten bei Totgeburten SchrAnfr B112 13.01.78 Drs 08/1417 Krey CDU/CSU SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . . 5129* D Anlage 113 Gutachten über die gesundheitlichen Auswirkungen von Tätigkeiten vor Bildschirmgeräten SchrAnfr B113 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr B114 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Strehlke BMA . . . 5130* B Anlage 114 Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse als Voraussetzung für eine längere Aufenthaltsberechtigung für ausländische Arbeitnehmer SchrAnfr B115 13.01.78 Drs 08/1417 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B116 13.01.78 Drs 08/1417 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw StSekr Dr. Strehlke BMA . . . 5130* C Anlage 115 Belastungen der Bundesanstalt für Arbeit durch die im Bundeskindergeldgesetz vorgeschriebene Kontrolle des Anspruchs auf Kindergeld gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber durch den Antragsteller sowie Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung SchrAnfr B117 13.01.78 Drs 08/1417 Müller (Remscheid) CDU/CSU SchrAnfr B118 13.01.78 Drs 08/1417 Müller (Remscheid) CDU/CSU SchrAnfr B119 13.01.78 Drs 08/1417 Müller (Remscheid) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Strehlke BMA . . . 5130* D Anlage 116 Verhinderung des Diebstahls von Waffen und Kriegsgerät der Bundeswehr durch Terroristen SchrAnfr B120 13.01.78 Drs 08/1417 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 5131* A Anlage 117 Überlegungen der Bundesregierung zum Beschaffungsvorhaben AWACS SchrAnfr B121 13.01.78 Drs 08/1417 Möllemann FDP SchrAnfr B122 13.01.78 Drs 08/1417 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 5131* C Anlage 118 Wegfall des Personal- und Sachkostenzuschlags zum Verpflegungsgeld bei freiwilliger Teilnahme an der Truppenverpflegung SchrAnfr B123 13.01.78 Drs 08/1417 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 5132* A Anlage 119 Status der deutschen Zivilbeschäftigten bei der niederländischen Einheit in Seedorf SchrAnfr B124 13.01.78 Drs 08/1417 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 5132* C Anlage 120 Sowjetische Rüstungseskalation; Argumente der sowjetischen Regierung gegen die Einführung der Neutronenwaffe im nordatlantischen Bündnis SchrAnfr B125 13.01.78 Drs 08/1417 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B126 13.01.78 Drs 08/1417 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 5132* D Anlage 121 Berücksichtigung des ortsansässigen Baugewerbes bei der Vergabe von Bauaufträgen im Zonenrandgebiet, insbesondere beim Bau einer Bundeswehrkaserne in Hofgeismar SchrAnfr B127 13.01.78 Drs 08/1417 Walther SPD SchrAnfr B128 13.01.78 Drs 08/1417 Walther SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 5133* C Anlage 122 Erweiterung des Kasernen- und Truppenübungsgeländes der Bundeswehr in Achern SchrAnfr B129 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 5133* D Anlage 123 Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B130 13.01.78 Drs 08/1417 Picard CDU/CSU SchrAnfr B131 13.01.78 Drs 08/1417 Picard CDU/CSU SchrAnfr B132 13.01.78 Drs 08/1417 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5134* A XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Anlage 124 Verweigerung der Entschädigung für gekaufte Lebensmittel, die durch staatliche Stellen auf Mängel untersucht werden SchrAnfr B133 13.01.78 Drs 08/1417 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5134* C Anlage 125 Gesundheitliche Risiken bei der Behandlung mit Frisch- und Trockenzellen SchrAnfr B134 13.01.78 Drs 08/1417 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5134* D Anlage 126 Erlaß einer Verschreibungsverordnung für Ärzte SchrAnfr B135 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAnfr B136 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5135* A Anlage 127 Bau einer Autobahn von Geisingen über Blumberg in Richtung Waldhut; Verbesserung der Straßenverhältnisse im Wutachtal im Bereich der B 314 SchrAnfr B137 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B138 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5135* C Anlage 128 Verlegung und Trassierung der Bundesstraße 188 im Gebiet des Ortsteils Kästorf der Stadt Wolfsburg SchrAnfr B139 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B140 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5135* D Anlage 129 Erstattung der von den Gemeinden vorfinanzierten Kosten für Schallschutzmaßnahmen an Autobahnen mit hoher Verkehrsfrequenz und starkem Lkw-Anteil SchrAnfr B141 13.01.78 Drs 08/1417 Ueberhorst SPD SchrAnfr B142 13.01.78 Drs 08/1417 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 5136* B Anlage 130 Bau der S-Bahn von Düsseldorf über Erkrath, Hochdahl, Wuppertal nach Hagen SchrAnfr B143 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 5136* C Anlage 131 Stillegung der Bundesbahnstrecke Stauderheim—Lauterecken—Altenglan bzw. Lauterecken—Kaiserslautern SchrAnfr B144 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAnfr B145 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5136* D Anlage 132 Erprobung der Ankopplung von Waggons an fahrende Züge SchrAnfr B146 13.01.78 Drs 08/1417 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5137* A Anlage 133 Aufrechterhaltung des Zugpostfunk-Telefonbetriebs in IC- und TEE-Zügen bis zur Umrüstung auf Selbstwählfunktelefonbetrieb SchrAnfr B147 13.01.78 Drs 08/1417 Spitzmüller FDP SchrAnfr B148 13.01.78 Drs 08/1417 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 5137* B Anlage 134 Beteiligung der regionalen Vertretungen der Gewerkschaften an den Gesprächen über die Umstellung vom Schienenpersonenverkehr auf Busbedienung SchrAnfr B149 13.01.78 Drs 08/1417 Mahne SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . 5137* C Anlage 135 Ausbau der A 56 zwischen Düren und Zülpich SchrAnfr B150 13.01.78 Drs 08/1417 Milz CDU/CSU SchrAnfr B151 13.01.38 Drs 08/1413 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5137* D Anlagt 136 Inkrafttreten der ICAO-Hindernisrichtlinien SdirAnfr B152 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B153 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . 5138* A Anlage 137 Psychotherapeutische Betreuung far Geiselopfer SchrAnfr B154 13.01.78 Drs 08/1417 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAnfr B155 13.01.78 Drs 08/1417 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . . 5138* B Anlage 138 Verbot des Heliokopter-Skiiug SchrAnfr B156 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 5138* D Anlage 139 Einstellung der zentral gesteuerten Verkehrsabwicklung auf dem Nord-Ostsee-Kanal sowie Verlegung des Wasser- und Schiffahrtsamts Ostsee von Kiel nach Lübeck SchrAnfr B157 13.01.78 Drs 08/1417 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B158 13.01.78 Drs 08/1417 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5139* A Anlage 140 Mängel bei dem Motorradtyp Honda GL 1000 — Gold Wing SchrAnfr B159 13.01.78 Drs 08/1417 Wohlrabe CDU/CSU SchrAnfr B160 13.01.78 Drs 08/1417 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5139* C Anlage 141 Bau der Autobahnstrecke von Olpe nach Hattenbach SchrAnfr B161 13.01.78 Drs 08/1417 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5140* A Anlage 142 Verbindlichkeit der Verkehrsschildkombination-„80 km bei Nässe" SchrAnfr B162 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5140* A Anlage 143 Erstellung und Bezuschussung eines Radwegs im Zuge der Kreisstraße 24, HagenSandstedt SchrAnfr B163 13,01.78 Drs 08/1417 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAnfr B164'13.01.78 Drs 08/1417 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 5140* B Anlage 144 Ernennung des Oberlokomotivführers Röder zum Beamten 'auf Lebenszeit SchrAnfr B165 13.01.78 Drs 08/1417 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 5140* C Anlage 145 Änderung der Prioritäten des Lärmschutzes auf Grund einer INFAS-Umfrage SchrAnfr B166 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . 5140* D Anlage 146 Trassenführung der A 60 im Bereich Bad Kreuznach SchrAnfr B167 13.01.78 Drs 08/1417 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . 5141* A Anlage 147 Erhöhung der Zahl der freien Kanäle des Jedermannfunks im 27 MHz-Band SchrAnfr B168 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Sprung CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 5141 * B Anlage 148 Vorverlegung der jährlichen Quotenfestlegung für Auszubildende im Post- und Fernmeldebereich SchrAnfr B169 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 5141* C Anlage 149 Bau des Postgebäudes in Haan (Rheinland) SchrAnfr B170 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 5141* D XVI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Anlage 150 Auflösung bzw. Verkleinerung der Fernmeldedienststelle Donaueschingen SchrAnfr B171 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 5142* A Anlage 151 Disziplinarverfahren gegen einen Postbeamten der Landespostdirektion Berlin wegen seiner Kritik am Kundendienst der Deutschen Bundespost in der ;,Berliner Stimme" SchrAnfr B172 13.01.78 Drs 08/1417 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B173 13.01.78 Drs 08/1417 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 5142* B Anlage 152 Verleihung des Thomas-Dehler-Preises an den Politliteraten Peter Weiß SchrAnfr B174 13.01.78 Drs 08/1417 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5142* D Anlage 153 Deutsche Patentansprüche für die nach dem Krieg in die USA gelangten deutschen Unterlagen zur Technologie der Kohleverflüssigung SchrAnfr B175 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. von Bismarck CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 5143* A Anlage 154 Einspruch gegen die Entscheidung des Bundesforschungsministeriums über die Nichtförderung eines Vorhabens vor einem Verwaltungsgericht SchrAnfr B176 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B177 13.01.78 Drs 08/1417 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 5143* B Anlage 155 Zuschüsse des Bundesforschungsministers seit 1973 für Bücher und Broschüren sowie für Zeitungsanzeigen zum Thema Energie und Kernenergie seit 1975 SchrAnfr B178 13.01.78 Drs 08/1417 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B139 13.01.78 Drs 08/1417 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 5143* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5051 66. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1978 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 20. 1. Adams * 20. 1. Dr. van Aerssen * 20. 1. Dr. Aigner * 20. 1. Alber * 20. 1. Dr. Bangemann * 20. 1. Dr. Barzel 20. 1. Dr. Bayerl * 20. 1. Dr. Becher (Pullach) 20. 1. Blumenfeld * 20. 1. Cronenberg 20. 1. Fellermaier * 20. 1. Flämig * 20. 1. Dr. Früh * 20. 1. Dr. Fuchs * 20. 1. Glos 20.1. Haase (Fürth) * 20. 1. Hölscher 20. 1. Höpfinger 20. 1. Hoffmann (Saarbrücken) * 20. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 1. Dr. Jenninger 20. 1. Jung 20. 1. Dr. Klepsch * 20. 1. Klinker * 20. 1. Dr. Kreile 20. 1. Frau Krone-Appuhn 27. 1. Lange * 20. 1. Lemmrich 20. 1. Lemp * 20. 1. Lücker * 20. 1. Luster ' 20. 1. Müller (Mülheim) * 20. 1. Müller (Wadern) * 20. 1. Dr. Müller-Hermann * 20. 1. Schlaga 20. 1. Schmidt (Kempten) 20. 1. Schmidt (München) * 20. 1. Schreiber * 20. 1. Dr. Schwörer * 20. 1. Seefeld * 20. 1. Sieglerschmidt * 20. 1. Dr. Starke (Franken) * 20. 1. Dr. Todenhöfer 24.2. Frau Dr. Walz * 20. 1. Dr. Warnke 20. 1. Wawrzik * 20. 1. Baron von Wrangel 20. 1. Würtz * 20. 1. Zeyer ' 20. 1. Zywietz ** 20. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Linde (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen A 10 und 11) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Strukturmaßnahmen Mobilitätszulagen gewährt worden sind, und wie lauten die Zahlen nach Frauen und Männern getrennt aufgeschlüsselt? Wie viele arbeitslose Frauen und Männer konnten bisher durch die ABM-Maßnahmen der Bundesregierung vermittelt werden, um welche Maßnahmen im einzelnen handelte es sich dabei, und liegen der Bundesregierung auch regional aufgeschlüsselte Erfolgsziffern von ABM-Maßnahmen vor? Zu Frage A 10: Mobilitätszulagen wurden nach dem arbeitsmarktpolitischen Programm vom Dezember 1974 und November 1976 auf der Grundlage von Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung durch die Bundesanstalt für Arbeit gezahlt. Nach dem Programm vom Dezember 1974 haben über 56 000 Personen Mobilitätszulagen erhalten, darunter 9 327 Frauen. Die Gesamtaufwendungen betrugen rd. 26 Millionen DM. Nach dem Programm vom 10. November 1976 wurden mit einem Gesamtaufwand von rd. 28 Millionen DM Mobilitätszulagen an fast 30 000 Arbeitslose gezahlt; davon waren rd. 6 400 Frauen. Zu Frage A 11: Im Laufe des Monats November 1977 wurden 4 838 Männer und 1 947 Frauen "in allgemeine Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung vermittelt, davon 2 432 Männer und 1 306 Frauen, im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Programms der Bundesregierung vom 25. Mai 1977; von den Zuweisungen im Rahmen eines Programms entfielen also 35% auf Frauen. Insgesamt waren im November 1977 in 11 624 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 42 363 zugewiesene Arbeitnehmer beschäftigt, davon waren 32 953 Männer und 9 410, also ein knappes Viertel, Frauen. Die Maßnahmen werden in neun Gruppen erfaßt. Einen Schwerpunkt bilden dabei die 6 631 Maßnahmen im Bereich Büro und Verwaltung. Daneben sind insbesondere Maßnahmen in den Bereichen des Garten- und Landschaftsbaus, des Hochbaus und der sozialen Dienste bedeutsam. Der Bundesregierung liegen nach Landesarbeitsamtsbezirken aufgeschlüsselte Angaben über Art und Umfang der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vor. Daraus ergibt sich beispielsweise, daß Ende November 1977 in Bayern insgesamt 3 615 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen liefen mit 7 005 zugewiesenen Männern und 2 301 zugewiesenen Frauen, das ist ein knappes Drittel. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage A 16) : 5088* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Trifft es nach dem Wissensstand der Bundesregierung zu, daß die Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz zunehmen, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um diese Entwicklung zu verhindern? Nach dem Wissensstand der Bundesregierung trifft es nicht zu, daß die Zahl der Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz zunimmt. Vielmehr ist nach den Jahresberichten der Gewerbeaufsicht die Tendenz zu beobachten, daß die Zahl der Verstöße abnimmt. So sind noch im Jahre 1970 67 225 Verstöße festgestellt worden gegenüber 25 195 Verstößen im Jahre 1976. Zahlen aus dem Jahre 1977 liegen noch nicht vor. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/1411 Fragen A 17 und 18): Wie hat der Bundeskanzler auf die an ihn gerichtete Petition von über 200 Künstlern mit der Bitte, die private Künstlervermittlung zu erhalten, geantwortet, und wie hilft die Bundesregierung den in der Petition aufgezeigten Gefahren im einzelnen ab? Woran liegt es, daß bisher die vom Bundesarbeitsminister geforderte Weitergabe der differenzierten, aufgefächerten Statistiken über die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt unterblieben ist, und was hat die Bundesregierung getan, um das von ihr für erforderlich Gehaltene zu veranlassen? Zu Frage A 17: Die Eingaben der Künstler hat das für die angesprochenen Fragen fachlich zuständige Bundesministerium für' Arbeit und Sozialordnung beantwortet. Darin wird dem Anliegen der Petenten Rechnung getragen. Es ist nicht beabsichtigt, die Künstlervermittlung durch private Vermittler im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit zu beseitigen. Die Bundesanstalt für Arbeit erteilt vielmehr bei Ausscheiden eines beauftragten privaten Vermittlers — z. B. durch Tod oder aus Altersgründen — einen neuen Auftrag. Sie ist vom sogenannten Auslaufprinzip abgegangen, das vorsah, die private Künstlervermittlung durch Nichterteilung von Aufträgen bei Ausscheiden eines beauftragten Vermittlers allmählich auslaufen zu lassen. Außerdem bereitet die Bundesanstalt für Arbeit eine Neufassung der Anordnung ihres Verwaltungsrates über Arbeitsvermittlung im Auftrage der Bundesanstalt vor. Die Verwaltung hat in ihrem Entwurf für diese Anordnung vorgeschlagen, in Zukunft auch die Arbeitsvermittlung durch Manager von Künstlern zuzulassen. Zu Frage A 18: Mit einem Zeitungsinterview, auf das Sie mit Ihrer Frage offensichtlich anspielen, wollte Herr Minister Dr. Ehrenberg auf die Notwendigkeit hinweisen, die Öffentlichkeit noch stärker als bisher über die vorliegenden Arbeitsmarktdaten zu unterrichten. Dies ist in erster Linie eine Aufgabe gezielter Öffentlichkeitsarbeit. In diesem Sinne hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vor einiger Zeit an die Bundesanstalt für Arbeit gewandt. Seitdem hat die Bundesanstalt bereits ihre Aktivitäten zu einer verbesserten Unterrichtung der Allgemeinheit über die Arbeitsmarktvorgänge weiter intensiviert. Ich bin überzeugt, daß sich diese Bemühungen, die auch im Zusammenhang mit der von der Bundesanstalt gestarteten Vermittlungsoffensive stehen, im laufenden Jahr in der Informationsarbeit der Arbeitsverwaltung auswirken werden. Entscheidend ist dabei, daß diese aufgefächerten Statistiken von den Medien auch entsprechend angenommen und weitergegeben werden. Mit Globalzahlen ist hier nicht gedient. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage A 25) : Warum gibt es bisher in der Bundesrepublik Deutschland noch keine Rechtspflicht zur Überprüfung medizinisch-technischer Geräte durch eine von Herstellerinteressen unabhängige Institution, und gedenkt die Bundesregierung, eine derartige Prüfung in Kürze zur Pflicht zu machen? Für einen Teil der medizinisch-technischen Geräte, nämlich Röntgengeräte und Bestrahlungsgeräte, gibt es gesetzliche Vorschriften — die Röntgenverordnung und die Strahlenschutzverordnung —, die beide eine Baumuster-Prüfung der Geräte vorsehen und außerdem Bestimmungen für den Betrieb enthalten. Für die übrigen medizinisch-technischen Geräte schienen die Regelungen im Gesetz über technische Arbeitsmittel bisher ausreichend. Die Gesundheitsministerkonferenz hat sich in ihrer Sitzung am 1./2. Juni 1977 mit der Frage der Einführung von Prüfpflichten für medizinisch-technische Geräte befaßt. Zur Klärung der rechtlichen Möglichkeiten wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt. Zur Erarbeitung der für gesetzliche Regelungen erforderlichen fachlichen Unterlagen hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ein Beratergremium aus Sachverständigen und Vertretern der Industrie und der Fachverbände berufen. Dieses Gremium erstellt zur Zeit aus der Vielzahl der auf dem Markt befindlichen, sehr unterschiedlichen Geräte einen Katalog, der auch eine Aufgliederung nach Gefährdungsstufen enthält. Auf dieser Grundlage wird abschließend geprüft, welche organisatorischen und technischen Maßnahmen für die einzelnen Gerätetypen oder Gerätegruppen erforderlich sind. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roth (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage A 27) : Wirkt die Bundesregierung bzw. wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Bundesanstalt für Arbeit die Arbeitsämter veranlaßt, das lokale, dem jeweiligen Arbeitsamt gemeldete Angebot an unbesetzten Stellen auf Stellwänden o. ä. innerhalb des Arbeitsamtsgebäudes der Öffentlichkeit bekanntzugeben? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5089' Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der Bundesanstalt für Arbeit, das örtliche Angebot an offenen Stellen möglichst praxisnah und unbürokratisch unmittelbar an die Stellensuchenden heranzutragen. Die Bundesanstalt für Arbeit bereitet einen Erlaß vor, in dem die Arbeitsämter angewiesen werden, verstärkt den Stellenaushang einzuführen. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meininghaus (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage A 28) : Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Todesfälle und Gesundheitsschäden durch nicht funktionsgerechte oder schadhafte medizinisch-technische Geräte oder Einrichtungen wie zum Beispiel Herzschrittmacher, Herz-Lungen-Maschinen, Druckkammern usw., und welche gesetzlichen Maßnahmen zur Einführung einer generellen Prüfungspflicht für medizinisch-technische Geräte und Einrichtungen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen? Der Bundesregierung sind die Presseveröffentlichungen über Schadensfälle, die durch fehlerhafte medizinisch-technische Geräte verursacht worden sind, bekannt. Sie ist diesen Veröffentlichungen selbstverständlich nachgegangen und hat versucht, sich ein Bild über Zahl und Art der Schäden und Mängel zu machen. Eine an die Länder, die Berufsgenossenschaft „Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege", an die industriellen Fachverbände und an den Technischen Überwachungsverein Rheinland gerichtete Umfrage brachte allerdings nur Teilerkenntnisse über in Einzelfällen festgestellte Mängel, beispielsweise bei Röntgengeräten, Überdruckkammern und Infusionspumpen oder über die Situation in einzelnen Krankenhäusern, die sich einer freiwilligen Überprüfung unterzogen haben. Die Bundesregierung hat auf Bitten der Gesundheitsministerkonferenz im Herbst vergangenen Jahres beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Frage befaßt, welche gesetzlichen Vorschriften zur Überprüfung und Überwachung medizinisch-technischer Geräte erforderlich sind. Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit aufgenommen und zunächst einen Katalog der in Betracht kommenden medizinisch-technischen Geräte erstellt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Frage A 33) : Ist die Feststellung des Direktors im Bundesamt für Verfassungsschutz und Leiters der Abteilung Spionageabwehr, Hellenbroich, in der Ausgabe der Zeitschrift „Quick" vom 22. Dezember 1977, „Die Sicherheitsvorkehrungen werden generell bei uns leider zu lasch gehandhabt. Solche Vorkehrungen könnten ohne großen Ärger oder Aufwand für die Betroffenen durchgeführt werden.", zutreffend? Die Verschlußsachen-Anweisung für die Bundesbehörden regelt die Behandlung von Verschlußsachen sehr eingehend. Sie sieht im einzelnen auch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Verschlußsachen vor Ausspähungsversuchen vor. Es ist selbstverständlich, daß sie , geändert oder ergänzt werden, wenn zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen notwendig und möglich sind. Entgegen der Auffassung in der genannten „Quick"-Ausgabe kann die Bundesregierung davon ausgehen, daß die vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen generell beachtet und auch praktiziert werden. Die Bundesregierung bemüht sich ständig mit Nachdruck, durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung dieser Sicherheitsvorkehrungen zu gewährleisten. Einzelne Verstöße bei der Behandlung von Verschlußsachen rechtfertigen nicht die in der Äußerung liegende Verallgemeinerung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen A 34 und 35) : Hat das Bundsinnenministerium die Feststellung gemacht, daß die Einteilung des Lärmschutzbereichs bei Flughäfen in zwei Zonen mit den entsprechenden finanziellen Konsequenzen für die Betroffenen gerechtfertigt ist? Ist die Bundesregierung bereit, den Lärmgeschädigten der Zone 2 ebenso finanzielle Zuwendungen zukommen zu lassen wie denen der Zone 1? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Einteilung der Lärmschutzbereiche an zivilen und militärischen Flugplätzen in Zonen mit unterschiedlich intensiver Lärmbelastung und mit unterschiedlichen Rechtsfolgen im Grundsatz sachlich berechtigt ist: Dort, wo die Lärmbelastung größer ist, bedarf es auch eines höheren Maßes an Schutz. Mit dieser Feststellung ist freilich die Frage noch nicht beantwortet, ob die im Fluglärmgesetz für die beiden Schutzzonen im einzelnen vorgesehenen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen die bestmögliche Lösung darstellen. Diese Frage wird derzeit von der Bundesregierung bei der Vorbereitung ihres Erfahrungsberichtes über den Vollzug des Fluglärmgesetzes sorgfältig erwogen. Sie kann sich bei ihrer Prüfung auf eigene Beobachtungen und auf zahlreiche Stellungnahmen stützen, die sie u. a. von den in den Vollzug des Fluglärmgesetzes eingeschalteten Stellen erbeten hat; ein großer Teil dieser Stellungnahmen liegt bereits vor, die restlichen Äußerungen dürfen in den nächsten Wochen beim Bundesinnenminister eingehen. Die Bundesregierung wird in ihrem Erfahrungsbericht auf die in den beiden Anfragen angesprochenen Probleme im einzelnen eingehen und eventuell auch Vorschläge für eine Verbesserung des Fluglärmgesetzes vorlegen. 5090* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage A 36) : Welche Aufwendungen hat die Bundesregierung mit den im Haushaltsplan 1977 unter dem Titel „Deutsche Nationalstiftung" vorgesehenen 12,5 Millionen DM bestritten? Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, daß sie für die Deutsche Nationalstiftung eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Lösung anstrebt. In diesem Zusammenhang gibt es eine Reihe von grundsätzlichen Fragen, über die trotz intensiver Bemühungen der Bundesregierung auch im Jahre 1977 das erforderliche Einvernehmen mit den Ländern noch nicht erzielt werden konnte. Die im Haushaltsplan 1977 des Bundes unter dem Titel „Deutsche Nationalstiftung" bereitgestellten Mittel sind daher — wie öffentlich und allgemein bekannt ist — nicht verausgabt worden. Der Bund und die Länder sind jedoch weiter im Gespräch. Die Entwicklung dieser Gespräche läßt nach Auffassung der Bundesregierung die Hoffnung zu, daß im Laufe dieses Jahres eine Lösung gefunden wird, die es ermöglicht, Mittel, die für die Deutsche Nationalstiftung vorgesehen sind, dem Bereich von Kunst und Kultur nunmehr auch tatsächlich zuzuführen. Die Bundesregierung ist unverändert bereit, im Rahmen gemeinsamer Finanzierung mit den Ländern hierzu beizutragen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen B 41 und 42) : Treffen Presseberichte („Frankfurter Rundschau" vom 19. Dezember 1977 sowie „Kölner Stadtanzeiger" vom 16. Dezember 1977) zu, wonach der Kölner Journalist Henryk M. Broder von Beamten des Bundesgrenzschutzes auf dem Fughafen Köln/Bonn am 13. Dezember 1977 vor seinem Abflug nach Zürich einer Kontrolle unterzogen wurde, die sich nicht auf seine Person bezog, sondern auch Redemanuskripte einschloß, die H. M. Broder für eine Veranstaltung in Zürich mit sich führte? Auf welche Rechtsgrundlage stützen sich gegebenfalls derartige Maßnahmen, und hat zukünftig jeder Flugreisende damit zu rechnen, daß Papiere, Unterlagen und andere Schriftstücke, die er mit sich führt, vom Bundesgrenzschutz im Rahmen „grenzpolizeilicher Maßnahmen" kontrolliert und möglicherweise einbehalten werden? Nach § 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 2 des Bundesgrenzschutzgesetzes vom 18. August 1972 (BGBl. I, S. 1834) obliegt dem Bundesgrenzschutz die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Grenzfahndung. Außerdem ist dem Bundesgrenzschutz nach § 1 Abs. 3 Buchst. g) des Bundesgrenzschutzgesetzes in Verbindung mit § 46 Abs. 4 Satz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes vom 28. April 1961 (BGBl. I, S. 481), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Februar 1973 (BGBl. I, S. 109) die Überwachung der Ausfuhr von Waffen und Sprengstoff zugewiesen. Hierbei können gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 dieses Gesetzes Gepäckstücke darauf geprüft werden, ob sie Waffen oder Sprengstoffe enthalten. Grundsätzlich nicht gestattet ist die Nachprüfung des Textes mitgeführter Schriftstücke. Danach konnte der Beamte des Bundesgrenzschutzes bei der grenzpolizeilichen Kontrolle des Journalisten Henryk Broder bei dessen Ausreise am 13. Dezember 1977 über den Flughafen Köln/Bonn den Paß überprüfen und den Reisenden selbst fahndungsmäßig überprüfen. Außerdem konnte das Gepäck von Broder darauf geprüft werden, ob Waffen oder Sprengstoff ausgeführt werden. Eine inhaltliche Nachprüfung der mitgeführten Texte wäre ebenso wie eine Sicherstellung oder Beschlagnahme der Schriftstücke nicht zulässig gewesen. Der Bundesminister des Innern hat unmittelbar nach Veröffentlichung des Presseartikels in der Frankfurter Rundschau am 19. Dezember 1977 eine genaue Aufklärung des Sachverhalts in die Wege geleitet. Nach den Aussagen der betroffenen Beamten hat weder eine Überprüfung des Textes der Manuskripte stattgefunden noch ist versucht worden, diese Manuskripte abzulichten. Die Beamten bestreiten insbesondere entschieden die im Presseartikel wiedergegegebene Aussage: „Wir können es hier ablichten." Broder hat gegen die Beamten eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Eine abschließende Würdigung der Angelegenheit wird erst im Zusammenhang mit der Entscheidung über diese Beschwerde erfolgen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage A 43) : Sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit Möglichkeiten, und in welcher Weise gedenkt sie diese gegebenenfalls zu nutzen, um junge Boxsportler vor Schäden zu schützen, wie sie der 19jährige deutsche Europameister Jörg Eipel im Europameisterschaftskampf in Paris erleiden mußte? Die Bundesregierung hat sich schon frühzeitig mit der Frage des Gesundheitsschutzes im Boxsport befaßt. So hat sie u. a. bereits im Jahre 1973 das Bundesinstitut für Sportwissenschaft beauftragt, eine Stellungnahme zur Frage der gesundheitlichen Gefährdung durch das Boxen, zu den Möglichkeiten der Schädigungsverhütung durch die Schutzbestimmungen — insbesondere bei jungen Boxern — sowie zum Problem ,der Altersgrenzen im Boxen zu erarbeiten. Das im Jahre 1976 vorgelegte Gutachten stellt u. a. fest, — daß es zwar grundsätzlich im Boxsport zu akuten und chronischen Hirnschäden kommen könne, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5091' Boxer im Vergleich zu anderen Sportarten aber nicht wesentlich stärker akut gefährdet seien, — die für den Bereich des Amateurboxsports geltenden und im internationalen Raum als vorbildlich anerkannten Schutzbestimmungen — und hier insbesondere auch die für jugendliche Boxsportler getroffenen Regelungen — als ausreichend angesehen werden könnten, um gesundheitliche Gefährdungen des Boxers weitgehend auszuschließen, und — eine Gegenüberstellung mit den Schutz- und Wettkampfbestimmungen des Bundes Deutscher Berufsboxer (BDB) keine fundamentalen Unterschiede zeige, diese aber hinsichtlich des Handschuhgewichts, der Rundenzahl, der Altersgrenze und der regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen verbessert werden könnten. Der Bundesregierung ist bekannt, daß der BDB inzwischen auch für nationale Kämpfe entsprechende Verbesserungen der Schutz- und Wettkampfbestimmungen vorgenommen hat. Allerdings muß bemerkt werden, daß bei internationalen Kämpfen die Regeln der internationalen Verbände angewendet werden, die insbesondere hinsichtlich des Eingriffsrechts des Ringarztes hinter den deutschen Schutzbestimmungen zurückbleiben. Der BDB ist jedoch bemüht, entsprechende Regelverbesserungen bei den internationalen Verbänden und darüber hinaus die Festsetzung eines Mindestalters von 21 Jahren für Europameisterschaftskämpfe zu erreichen. Der tragische Unfall des 19jährigen deutschen Europameisters Jörg Eipel ereignete sich bei einem Europameisterschaftskampf, der nach den Regeln der Europäischen Box-Union ausgetragen wurde. Da die behandelnden Ärzte ein offizielles Bulletin über den genauen Gesundheitszustand noch nicht herausgegeben haben und der Bundesregierung auch das Ergebnis der vom französischen Sportministerium eingesetzten offiziellen Untersuchungskommission bisher nicht bekannt ist, kann eine abschließende Beurteilung des Falles gegenwärtig noch nicht erfolgen. Die Bundesregierung wird jedoch nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses, von dem sie gesicherte Erkenntnisse über die Ursachen und die Art der Schädigung erwartet, erneut alle mit dem Problem des Gesundheitsschutzes der Boxsportler zusammenhängenden Fragen sorgfältig prüfen und unabhängig davon alle Bemühungen um eine Verbesserung der Schutzbestimmungen im internationalen Bereich nachdrücklich unterstützen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen A 44 und 45) : Ist der Bundesregierung. bekannt, ob nach den Terroristendrohungen gegen Lufthansamaschinen für Dienstreisen von Politikern und Beamten die Flugzeuge der Lufthansa in geringerem Umfang genutzt werden? Wenn ja, erwägt die Bundesregierung, für ihren Zuständigkeitsbereich darauf hinzuwirken, daß bei Dienstreisen nach Möglichkeit die Lufthansa benutzt wird? Der Bundesminister des Innern hat schon vor Jahren die obersten Bundesbehörden darauf hingewiesen, daß bei Dienstreisen grundsätzlich Flugzeuge der Deutschen Lufthansa zu benutzen sind. Ausnahmen sind nur in besonders begründeten Einzelfällen zulässig. Die Regelung besteht nach wie vor. Der Bundesminister des Innern hat noch mit Rundschreiben vom 30. Mai 1975 an ihre Beachtung erinnert. Weder der Bundesregierung noch der Deutschen Lufthansa liegen Erkenntnisse darüber vor, daß nach den Terroristendrohungen gegen Lufthansa-maschinen Politiker und Beamte bei Dienstreisen Flugzeuge der Deutschen Lufthansa in geringerem Umfange benutzen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen A 46 und 47): Ist die Bundesregierung bereit — nachdem der Immissionsschutzbericht zum 1. Januar 1978 nicht erstattet werden konnte —, vorab über die Erfahrungen mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm zu berichten und zur Frage einer Änderung des Gesetzes Stellung zu nehmen, wie sie das in Drucksache 8/732 für Ende 1977 versprochen hatte? Wieviel Anträge auf Erstattung von Lärmschutzmaßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm 'sind 1977 insgesamt gestellt worden, nachdem dieses Gesetz bereits aus dem Jahr 1971 stammt, die ersten drei Anträge aber erst im letzten Quartal 1976 bei den dafür zuständigen Landratsämtern bzw. Bezirksregierungen eingereicht wurden? Zu Frage A 46: Der Bundesinnenminister hat in seiner Antwort vom 4. Juli 1977 auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion angekündigt, er werde bis Ende des Jahres über die Erfahrungen mit dem Fluglärmgesetz berichten (BT-Drucksache 8/732). Er hat zu diesem Zweck noch im Juli 1977 die mit dem Vollzug befaßten Stellen gebeten, ihm ihre Erfahrungen bis Oktober 1977 mitzuteilen. Leider sahen sich zahlreiche angesprochene Stellen nicht in der Lage, zu dem vorgesehenen Termin die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Mit dem Eingang eines Teils des Materials ist erst in den nächsten Wochen zu rechnen. Angesichts dieser Sachlage hält es die Bundesregierung für richtig, nach Vorlage der noch ausstehenden Unterlagen eine sorgfältige Auswertung aller Informationen vorzunehmen und dem Parlament sodann einen fundierten Erfahrungsbericht zu unterbreiten. Sie würde es für verfehlt halten, dem Deutschen Bundestag aufgrund von Teilinformationen einen unzureichend abgesicherten Bericht vorab vorzulegen. Zu Frage A 47: Es trifft zu, daß die Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz bei den zuständigen 5092* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Landesbehörden anfangs nur zögernd eingegangen sind. Dies hing wohl in erster Linie damit zusammen, daß seit geraumer Zeit eine Erhöhung des im Gesetz vorgesehenen Erstattungshöchstbetrages für baulichen Schallschutz an Wohngebäuden im Gespräch war und die Antragsberechtigten im Hinblick hierauf ihre Anträge zunächst zurückgestellt haben. Nach Erlaß der Schallschutzerstattungsverordnung 77 vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1553), durch die der Erstattungshöchstbetrag von 100,— DM auf 130,— DM je Quadratmeter Wohnfläche erhöht wurde, ist zu erwarten, daß nunmehr in vermehrtem Umfang Anträge gestellt werden. Außerdem sind die zuständigen Landesbehörden wiederholt gebeten worden, die Antragsberechtigten auf ihre Ansprüche nach dem Fluglärmgesetz intensiver hinzuweisen. Nach den mir vorliegenden Informationen sind bis zum Herbst 1977 bei den zuständigen Landesbehörden insgesamt 1 498 Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gestellt worden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage A 49) : Ist die Bundesregierung bereit, der Kritik an unserem Staat durch den Schriftsteller Max Frisch entgegenzutreten, der in seinen Reden in der Frankfurter Paulskirche anläßlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels und vor dem SPD-Parteitag in Hamburg die „ethische Legitimation" (der Bundesrepublik Deutschland) zum harten Umgang mit den Terroristen bezweifelte, weil dieses Recht nur ein Staat besitze, der ein „Menschenrechtsstaat geworden ist oder zu werden verspricht"? In den in der Frage erwähnten Reden des Schriftstellers Max Frisch wird der Bundesrepublik Deutschland nicht die „ethische Legitimation zum harten Umgang mit den Terroristen" abgesprochen. Schon deshalb sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, in dem in ihrer Frage erwähnten Sinne tätig zu werden. Im übrigen ist es nicht die Aufgabe der Bundesregierung, Äußerungen einzelner demokratischer Persönlichkeiten zu bewerten oder zu beurteilen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen A 51 und 52) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß Veröffentlichungen in der Deutschen National-Zeitung wie am 2. Dezember 1977, „Schmidts Lügen im KZ Auschwitz: das Märchen von 4 Millionen Vergasten" kaum verhohlen den Nationalsozialismus preisen, das Ansehen Ermordeter verletzen, den Antisemitismus fördern und vom Grundgesetz nicht gedeckt sind, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist die Bundesregierung bereit, ein weiteres Erscheinen dieser Zeitung — deren nationalistische, antisemitische und rassistische Veröffentlichungen im In- und Ausland immer wieder Anstoß erregen — durch Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 18 des Grundgesetzes beim Bundesverfassungsgericht zu verhindern? Zu Frage A 51: Die Bundesregierung hat die in der „Druckschriften- und Zeitungsverlag GmbH" des Dr. Frey in München erscheinende Deutsche National-Zeitung in den jährlichen Verfassungsschutzberichten stets den rechtsextremistischen Publikationen zugeordnet und damit an der Einschätzung dieses Blattes zur Aufklärung der Öffentlichkeit keinen Zweifel gelassen. Die Bundesregierung bedauert die Veröffentlichung zutiefst und sieht in ihr — unbeschadet der von den zuständigen Organen der Rechtspflege zu beurteilenden Frage der Strafbarkeit — einen erneuten Beweis für die Einschätzung der Deutschen National-Zeitung als rechtsextremistisch. Die Bundesregierung nimmt Ihre Frage daher gerne zum Anlaß, auf diese Einschätzung der Zeitung und die Gefahren des Rechtsextremismus hinzuweisen. Zu Frage A 52: Die Bundesregierung hat bereits am 20. März 1969 beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf — Verwirkung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung, insbesondere der Pressefreiheit bezüglich des Dr. Frey und der Druckschriften- und Zeitungsverlag GmbH, München — Aberkennung des Wahlrechts, der Wählbarkeit und der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter — Auflösung der Druckschriften- und Zeitungsverlag GmbH gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag mit Beschluß vom 2. Juli 1974 im wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, daß die Deutsche National-Zeitung keine als ernsthafte Gefahr für den Bestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Betracht kommende, politisch bedeutsame Resonanz findet. Hieran hat sich nicht geändert. Die ganz überwiegende Mehrheit unserer Bevölkerung steht einer solchen rechtsextremistischen Propaganda mit absolutem Unverständnis gegenüber. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage A 53) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß finanzielle Erleichterungen, gegebenenfalls durch Sonderabschreibungen, gewährt werden sollten, wenn Betriebe die für die Beschäftigung von Frauen erforderlichen baulichen Maßnahmen (Aufenthaltsräume, sanitäre Einrichtungen) durchführen, und welche Abschreibungsmöglichkeiten bestehen bereits? Die Aufwendungen für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Einrichtungen für die Arbeitnehmer eines Betriebs stellen, soweit es sich nicht um sofort abschreibungsfähigen Erhaltungsaufwand handelt, Herstellungskosten dar, die im Wege der Absetzun- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5093* gen für Abnutzung nach § 7 EStG steuermindernd berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende besondere steuerliche Vergünstigungen werden für derartige Einrichtungen bisher nicht gewährt. Die Bundesregierung sieht es als nicht erforderlich an, im Falle von Einrichtungen, die weiblichen Arbeitnehmern zur Verfügung stehen, eine Änderung dieser Rechtslage anzustreben. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 8/1417 Frage A 54) : Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob und inwieweit bei dem Betrieb von Geldspielautomaten die Anhebung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 1978 bei unveränderter Mindestausspielquote und unverändertem Vervielfältiger des Kasseninhalts zu Schwierigkeiten führt, und ist sie bereit, gegebenenfalls den Vervielfältiger zu ändern? Die Bundesregierung prüft zur Zeit aufgrund einer Eingabe der Zentralorganisation der Automatenunternehmer die 'wirtschaftliche Lage der Automatenaufsteller. Sie wird aus dem Ergebnis dieser Prüfung die erforderlichen Folgerungen ziehen. Diese können auch in einer Herabsetzung des Vervielfältigers des Kasseninhalts bestehen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen A 55 und 56) : Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, nach denen das Bundesfinanzministerium .eine „Steuersünderkartei" vorbereitet, in der nicht nur die Steuerstraftaten aufgeführt werden sollen, sondern auch nach Art der Verbrecherkartei beim Bundeskriminalamt die Tatmerkmale ausgewiesen werden? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in diese „Steuersünderkartei" alle Namen von Personen aufgenommen werden sollen, die u. a. im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern belegt wurden? Informationen, nach denen vom Bundesministerium der Finanzen eine „Steuersünderkartei" vorbereitet wird, treffen nicht zu. Ihre Frage könnte sich auf die „Informationszentrale für den Steuerfahndungsdienst" beziehen, die beim Finanzamt Wiesbaden II aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Bundesländern eingerichtet worden ist. Diese Informationszentrale dient insbesondere der Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Steuerfahndungsstellen. Sie soll verhindern, daß Ermittlungen nach demselben Täter unabgestimmt nebeneinander herlaufen. Die Fahndungskartei ist nach Straftätern geordnet, wobei auf den entsprechenden Karteikarten in Fallgruppen zusammengefaßte Tatmerkmale festgehalten werden. In die Fahndungskartei werden grundsätzlich nur Fälle aufgenommen, bei denen anzunehmen ist, daß ihnen überregionale Bedeutung zukommt. Bei Ordnungswidrigkeiten liegen diese Voraussetzungen regelmäßig nicht vor. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage A 60) : Welche Aufsichtsmaßnahmen unternimmt die Bundesregierung gemäß dem Kreditwesengesetz zur Gewährleistung solider Geschäftstätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute wie z. B. der Westdeutschen und der Hessischen Landesbank? Wie alle Kreditinstitute werden auch die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen beaufsichtigt. Solange die laufende Überwachung ergibt, daß die im öffentlichen Interesse liegenden Bestimmungen des Gesetzes über das Kreditwesen eingehalten werden, besteht kein Grund für besondere Aufsichtsmaßnahmen. Eine weitergehende Kontrolle der Geschäftstätigkeit ist nicht Angelegenheit der Bankaufsicht des Bundes, sondern der von den Eigentümern bestellten Aufsichtsorgane des Instituts, Daneben besteht die Staatsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage A 64) : Wie beurteilt die Bundesregierung die technischen und wirtschaftlichen Zukunftsaussichten der beiden von ihr geförderten Vorhaben zum Abbau der steilen Lagerung im Steinkohlenbergbau, und läßt sich schon absehen, ob nur ein Verfahren sich in der Praxis durchsetzen wird? Bei den von der Bundesregierung geförderten Vorhaben zum Abbau von Kohlenvorräten in der steilen Lagerung (Kohlenflöze mit mehr als 40 gon Neigung) handelt es sich einerseits um den Einsatz herkömmlicher, in der flachen Kohlenlagerung bewährter Abbaumaschinen (wie Kohlenhobel, Schrämmaschinen, Strebförderer, hydraulischer Strebausbau) und zum anderen um den Einsatz von Wasser als Gewinnungs- und Fördermittel (sog. Hydrogrube). Bei dem ersten Verfahren — Einsatz konventioneller Strebtechniken in der steilen Lagerung — ist bis heute ein durchschlagender technischer und wirtschaftlicher Erfolg noch nicht erreicht. Um die Zukunftsaussichten dieses Verfahrens konkreter beurteilen zu können, sind zusätzliche Forschungsvorhaben erforderlich. Das zweite Verfahren wird seit dem 29. 11. 1977 mit der Inbetriebnahme der Hydrogrube Hansa großtechnisch angewandt. Eine Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Zukunftsaussichten dieses Verfahrens ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Angesichts des geschilderten Standes der beiden geförderten Vorhaben kann die Frage, ob sich nur ein Verfahren in der Praxis durchsetzen läßt, zur Zeit nicht beantwortet werden. 5094* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/1413 Frage A 65) : Haben die von der Bundesregierung beschlossenen Richtlinien vom 19. Mai 1976, nach denen kleine und mittlere Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der VOL eine angemessene Beteiligung erhalten sollen; den gewünschten Erfolg gebracht? In den am 19. Mai 1976 beschlossenen „Richtlinien der Bundesregierung zur angemessenen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen in Handwerk, Handel und Industrie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Verdingungsordnung für Leistungen — ausgenommen Bauleistungen - (VOL)" (Mittelstandsrichtlinien) ist vorgesehen, daß die obersten Bundesbehörden dem Bundesminister für Wirtschaft jährlich das Ausmaß der an kleine und mittlere Unternehmen vergebenen öffentlichen Aufträge mitteilen. Gleichzeitig mit dem Erlaß der Richtlinien beschloß das Kabinett, den Bundesressorts aufzugeben, über ihre Erfahrungen mit der Regelung des Eintrittsverfahrens, einem Kernstück der Richtlinien, zu berichten. . Die Daten für das Jahr 1977 liegen erfahrungsgemäß erst im Februar vor, so daß die Meldungen der Ressorts frühestens zum 1. März 1978 erfolgen können. Der BMWi wird auf der Grundlage der dann verfügbaren Daten dem Kabinett Bericht erstatten, so daß über den Erfolg der Mittelstandsrichtlinien erst im Frühjahr 1978 befunden werden kann. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage A 66) : Trifft es nach dem Wissensstand der Bundesregierung zu, daß die Erdgasvorräte im dänischen Teil der Nordsee nunmehr auf mindestens 30 und höchstens 80 Milliarden Kubikmeter geschätzt werden? Die verfügbaren Angaben über die Erdgasvorräte im dänischen Teil der Nordsee sind nicht einheitlich, sie schwanken vielmehr je nach Informationsquelle. Im Schnitt wird man nach derzeitigem Wissensstand von sicheren dänischen Reserven ausgehen können, die zwischen 40 und 70 Mrd. cbm liegen. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hat für Dänemark die nachgewiesenen Reserven mit 50 Mrd. cbm und die zusätzlichen möglichen Reserven mit 100 Mrd. cbm ausgewiesen. Anlage 24 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/ 1417 Frage A 67) : Wieviel Agrarfarmen und Tierfabriken Mansholtscher Vorstellungen, von denen der bayerische Landwirtschaftsminister Dr. Eisenmann bei der Ankündigung seines Agrarkredits sprach, sind bisher nach dem einzelbetrieblichen Förderungsprogramm der Bundesregierung für die Land- und Forstwirtschaft unterstützt worden, und wie hoch war ihr Anteil an der Gesamtzahl der geförderten Betriebe in Bayern? Seit dem Inkrafttreten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" im Jahre 1973 sind in Bayern bis einschließlich 1976 im betrieblichen Bereich über 7000— von den dortigen Behörden ausgewählte — bäuerliche Betriebe nach dem Einzelbetrieblichen Förderungsprogramm der Bundesregierung gefördert worden. Der Bund hat dabei 60 % der Förderungsmittel getragen, das Land Bayern 40 %. Ich gehe davon aus, daß sich die Bayerische Staatsregierung nicht an der Förderung von Agrarfarmen und Tierfabriken Mansholtscher Vorstellungen beteiligt hätte. Denn sie hätte sich damit eines klaren Verstoßes gegen die Förderungsrichtlinien schuldig gemacht. Der Bayerischen Staatsregierung dürfte ferner bekannt sein, daß sich die EG im Jahre 1972 das von der Bundesregierung entwickelte Konzept der einzelbetrieblichen Förderung zu eigen gemacht hat und die Mansholtschen Vorstellungen daraufhin endgültig ad acta gelegt wurden. Im übrigen weise ich darauf hin, daß es diese Bundesregierung war, die die Wettbewerbsfähigkeit der bäuerlichen Veredlungsbetriebe gegenüber der gewerblichen Veredlung entscheidend verbessert hat. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen A 73 und 74) : Welche Auswirkungen hat der seit dem 1. November 1977 von einem Teil der Teilnehmer an der Truppenverpflegung zu entrichtende Verwaltungskostenzuschlag bzw. -beitrag zu den Sach- und Personalkosten auf die soziale Lage der Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr? Hält die Bundesregierung die Tatsache, daß ein Teil der Verpflegungsteilnehmer diesen Verwaltungskostenzuschlag zahlen muß, für einen anderen Teil die Verpflegung aber ohne diesen Zuschlag bereitgestellt wird, für geeignet, Kameradschaft und Zusammenhalt der Truppe zu fördern? Zu Frage A 73: Angehörige der Bundeswehr, die freiwillig an der Truppenverpflegung teilnehmen, sind vor allem Soldaten und Zivilbedienstete, die den unteren Besoldungs-, Lohn- und Gehaltsgruppen zugehören. Sie sehen die Erhebung des Zuschlags — wie aus einer Vielzahl von Eingaben und Beschwerden hervorgeht — als eine beträchtliche finanzielle Einbuße an. Die Mehrkosten betragen für den einzelnen bei einer arbeitstäglichen Teilnahme an der Mittagskost jährlich 132,- DM und bei der Teilnahme an der Tagesverpflegung, d. h. an der Morgen-, Mittags- und Abendkost jährlich 264,— DM. Zu Frage A 74: Zu dieser Frage kann nur nochmals darauf hingewiesen werden, daß der BMVg gehalten war, den Beschluß des Haushaltsausschusses des Bundestages Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5095* vom 5. Mai 1977, mit dem dieser das Bezahlen von Personal- und Sachkosten durch die freiwillig an der Truppenverpflegung teilnehmenden Angehörigen der Bundeswehr gefordert hatte, sowie die entsprechenden Bestimmungen des Haushaltsplans 1977 durchzuführen. Für eine hiervon abweichende Regelung durch den BMVg bestand kein Raum. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage A 75): Sind dem Bundesverteidigungsminister Klagen von Unteroffizieren mit Portepee über erhebliche dienstliche Belastungen durch die Einteilung zu zusätzlichen Diensten (z. B. Feldwebel vom Wochendienst, Lagermeister vom Bereitschaftsdienst, OvB) bekannt, und wenn ja, wann gedenkt das Bundesverteidigungsministerium, der Anregung des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages auf Änderung der ZDv 10/6 Nr. 302 zu folgen? 1. Im Laufe der letzten 18 Monate sind aus der Teilstreitkraft Heer zwei und aus der Teilstreitkraft Luftwaffe eine Klage von Unteroffizieren mit Portepee über erhebliche dienstliche Belastungen durch Einteilung zu Wochen- oder Tagesdiensten zur Kenntnis gelangt. Die geringe Zahl der Klagen beweist, daß die verantwortlichen Disziplinarvorgesetzten die Einteilung zu diesen Diensten so gestalten, daß eine Überlastung einzelner Unteroffiziere mit Portepee vermieden wird. 2. In einer Vielzahl von Kasernen müssen auch Unteroffiziere mit Portepee anteilmäßig zum Dienst als „Offizier vom Wachdienst (OvWa)" eingeteilt werden. Zu dieser Regelung wurden die Kasernenkommandanten wegen der geringen Zahl der zur Verfügung stehenden Offiziere veranlaßt, da sich ein großer Teil der Leutnante und Oberleutnante als Student auf den Hochschulen der Bundeswehr befindet. Um eine nicht gerechtfertigte Überlastung einer Dienstgradgruppe zu vermeiden, sind die Kasernenkommandanten aus Fürsorgegründen zu dieser Maßnahme gezwungen. Die ZDv 10/6 Nr. 302 bestimmt: „Der OvWa ist grundsätzlich ein Offizier. Ausnahmen regelt der Kasernenkommandant." Diese zulässige Ausnahmeregelung hebt den Grundsatz nicht auf, sondern erweitert lediglich nach örtlich zwingenden Gegebenheiten den Personenkreis, der zum Dienst als „Offizier vom Wachdienst" herangezogen werden kann. Eine Zentrale Dienstvorschrift enthält grundsätzliche Aussagen und kann nicht jeden Einzelfall regeln. Daher ist eine Änderung der Nr. 302 nicht vorgesehen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage A 76): Wann gedenkt die Bundesregierung, wie zahlreiche andere europäische Regierungen, eine Kommission zum Abbau der bestehenden Diskriminierung von Frauen einzurichten, und wann kann dieses Gremium gegebenenfalls seine Tätigkeit aufnehmen? Da der Deutsche Bundestag in dieser Legislaturperiode eine Enquête-Kommission zur Vorbereitung von Entscheidungen eingesetzt hat, die zur vollen rechtlichen und sozialen Gleichberechtigung der Frau in der Gesellschaft führen sollen, hält die Bundesregierung es z. Zt. nicht für erforderlich, eine zweite der Regierung zugeordnete Kommission mit einer ähnlichen Aufgabenstellung einzusetzen. Die Bundesregierung ist aber — unabhängig von dem Vorhandensein einer solchen Kommission — darum bemüht, Benachteiligungen von Frauen in unserer Gesellschaft praktisch abzubauen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen A 77 und 78) : Hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit von 1973 bis 1975 im Gästehaus des Senats von Berlin in der Joachimstraße 6-8 von Amts wegen Unterkunft erhalten, und wenn ja, unentgeltlich oder gegen welches Entgelt? Ergeben sich hieraus Auswirkungen auf den Anspruch auf Trennungsentschädigung, und wenn ja, wurden diese berücksichtigt? Staatssekretär Prof. Dr. Wolters hat vom 3. Mai 1973, dem Tage seines Dienstantritts, bis zum 19. September 1973 (ohne Wochenenden) im Gästehaus der Berlinvertretung gewohnt und für diesen Zeitraum incl. Frühstück ein Entgelt von 1 180,— DM gezahlt. Dieser Sachverhalt hatte nach den geltenden Bestimmungen keine Auswirkungen auf die Gewährung des Trennungsgeldes. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage . des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage A 79): Sind nach Meinung der Bundesregierung genügend wissenschaftlich gesicherte positive Erkenntnisse vorhanden, die eine zunehmende Werbung für Behandlungen mit Frisch- oder Trokkenzelltherapien rechtfertigen, und was wird die Bundesregierung bei negativen Erkenntnissen dieser Behandlungsmethoden unternehmen, um unwissende Menschen, die sich solchen Behandlungen aus Unkenntnis anvertrauen, vor Gesundheitsschädigungen zu bewahren? Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich am 7. Dezember 1977 durch die Anhörung von Fachleuten darüber unterrichten lassen, ob die Zelltherapie als wissenschaftlich allgemein anzuerkennende Therapieform eingestuft und damit anderen Kassenleistungen gleichgestellt werden kann. Die vorgetragenen Meinungen waren völlig gegensätzlich. Insbesondere die Vertreter der wissenschaftlichen Fachgesellschaften hoben hervor, daß nach ihrer Einschätzung die Zelttherapie nicht nur unwirksam, sondern unter bestimmten Bedingungen auch als gefährlich eingestuft werden müsse. 5096* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Sollte sich diese Bewertung weiter verstärken, müßte die ärztliche Anwendung der Zelltherapie von den zuständigen Standesorganisationen als unzulässig erklärt und damit einem Kunstfehler gleichgestellt werden. Die zuständigen Behörden wären in diesem Falle gehalten, zu prüfen, ob Frisch- oder Trockenzellpräparate aus dem Handel genommen werden müssen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen A 80 und 81) : Hält die Bundesregierung das gegenwärtig praktizierte Verfahren bei Beschwerden wegen möglicher ärztlicher Kunstfehler für ausreichend, um einen wirkungsvollen Schutz der Patienten sicherzustellen, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gegebenenfalls. zu einem wirksameren Schutz der Patienten beizutragen? Zu Frage A 80: Die Bundesregierung kann sich in ihrem Bedauern im gegenwärtigen Zeitpunkt zu der Frage nicht äußern. Hierzu bedarf sie der Erfahrungsberichte der Landesärztekammern und entsprechender Stellungnahmen der zuständigen Aufsichtsbehörden. Es bestehen z. Z. 6 Schlichtungs- bzw. Gutachter-stellen, die bis 'auf das Saarland alle Bundesländer erfassen. Die erste Schlichtungsstelle in Bayern nahm am 1. Juli 1975 ihre Arbeit auf, die derzeit letzte am 1. Juli 1977. Da die Schlichtungs- und Gutachterstellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten tätig geworden sind — die derzeit letzte für die Landesärztekammern Hessen und Rheinland-Pfalz, wie erwähnt, erst am 1. Juli 1977 —, können zusammenfassende Ergebnisse noch nicht erwartet werden. Zu Frage A 81: Die Frage eines möglichen Beitrages der Bundesregierung zu einem wirksameren Schutz der Patienten wird sich nach den Erfahrungen mit den Schlichtungs- und Gutachterstellen richten. Z. Z. befaßt sich eine auf Beschluß der Gesundheitsminister und Senatoren der Länder eingesetzte Arbeitsgruppe „Arzthaftpflichtrecht" damit, erste auswertbare Angaben durch Anfrage bei den Landesärztekammern zu erhalten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen A 82 und 83) : Mit welchen Argumenten kann die Bundesregierung die Tatsache erklären, daß die auf Grund des schon im September 1976 erlassenen Arzneimittelgesetzes zum Nachweis der geforderten Sachkunde für den Vertrieb freiverkäuflicher Arzneimittel vorgesehenen Bestimmungen für Prüfungsausschüsse und Prüfungsordnungen immer noch nicht erlassen sind? Was gedenkt die Bundesregierung nunmehr unverzüglich zur Beseitigung der dadurch verursachten Rechtsunsicherheit zu unternehmen, nachdem das Arzneimittelgesetz am 1. Januar 1978 in Kraft getreten ist und von den Beteiligten angewandt werden muß? Die Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln hätte frühestens am 2. Januar 1978 erlassen werden können. Die Vorbereitungen zu dieser Verordnung sind rechtzeitig eingeleitet worden. Da es sich aber um eine neue Konzeption handelt, waren grundsätzliche Erörterungen mit allen Beteiligten unbedingt erforderlich. Die vorbereitenden Arbeiten sind soweit gediehen, daß die Verordnung nunmehr voraussichtlich Anfang Februar 1978 dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden kann. Es ist vorgesehen, daß die Verordnung insoweit rückwirkend ab 1. Januar 1978 in Kraft tritt, als Rechtsunsicherheiten entstehen können. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen A 84 und 85) : Gibt es Pläne der Bundesregierung, dem die linke fahrspurbefahrenden Autobahnbenutzer in den Fällen eine bessere Orientierungshilfe zu gewähren, in denen durch rechts dicht aufgeschlossen fahrende Lastkraftwagen die meist nur neben der rechten Fahrspur aufgestellten Hinweisschilder auf Ausfahrten etc. uneinsehbar werden? Bestehen in diesem Zusammenhang Überlegungen, auch linksseitig mehr als bisher über der Fahrbahn entsprechende Hinweisbrücken und Schilder anzubringen? Die Entscheidung darüber, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen sind, fällt in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden der Länder. Diese entscheiden also auch darüber, ob Verkehrszeichen auf der linken Fahrbahnseite wiederholt werden müssen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gibt Hinweise, unter welchen Voraussetzungen dies geschehen sollte. Detailprobleme der Beschilderung werden in den „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung an Autobahnen" behandelt, die zur Zeit bei der Bundesanstalt für Straßenwesen überarbeitet werden. Auf meine Veranlassung hin ist das auch von Ihnen erwähnte Problem in den bereits vorhandenen Entwürfen berücksichtigt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Corterier (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage A 86) : Welches ist das Ergebnis des Gesprächs, das der Bundesverkehrsminister mit dem französischen Bauminister Icart am 5. Dezember 1977 in Paris über die Aussetzung des Baubeginns der Staustufe Neuburgweier führte? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5097* Das Gespräch mit dem französischen Fachminister Icart hat in Vertretung des Herrn Bundesministers für Verkehr Staatssekretär Ruhnau geführt. Minister Icart meinte, einer Aussetzung des Baubeginns der Staustufe Neuburgweier bis zum Abschluß der Untersuchungen 1980 nicht zustimmen zu können, weil seine Experten eine Beeinträchtigung der Schiffahrt befürchten. Das Bundesministerium für Verkehr schlug nochmals eine eingehende Diskussion dieser technischen Vorfrage durch Fachbeamte vor, weil sie glaubt, diese Befürchtungen ausräumen zu können. Es wurde abgesprochen, das Problem auf die Ebene der Außenminister zu verlagern, falls keine Einigung der Fachminister erzielen läßt. Staatssekretär Ruhnau stellte abschließend in Aussicht, der französischen Seite die Vorschläge im einzelnen schriftlich zuzuleiten, wonach der Baubeginn bis zum Abschluß der Untersuchungen in 1980 ausgesetzt wird, und die deutsche Seite 1. vorsorglich sowohl die baureife technische Planung als auch die Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren zum Abschluß bringt, 2. auf ihre Kosten durch Geschiebezugabe nachteilige Auswirkungen auf den Wasserspiegel und damit auf die Schiffahrt verhindert, 3. bereit ist, eventuelle Risiken aus der Geschiebezugabe allein zu tragen. Diese Vorschläge sind der französischen Seite durch ein Schreiben von Bundesminister Gscheidle inzwischen zugeleitet worden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen A 87 und 88) : Trifft es zu, daß in den beiden vergangenen Wintern im Durchschnitt mehr als 20 t Streusalz auf den Autobahnkilometer verteilt wurden? Was hält die Bundesregierung von Vorschlägen, dem Streusalz Düngestoffe beizufügen, durch die bis zur Hälfte des Salzes eingespart und dem Boden wichtige Nährstoffe zugeführt werden könnten, und wird sie diese Vorschläge für ihren Verantwortungsbereich aufgreifen, um insbesondere zu verhindern, daß Bäume durch Streusalz so stark geschädigt werden, daß sie eingehen? Zu Frage A 87: An Streusalz wurden pro Autobahn-km verbraucht — im Winter 1974/75 11 t — im Winter 1975/76 15 t — im Winter 1976/77 21 t Zu Frage A 88: Vorschläge, dem Streusalz Düngemittel beizusetzen, sind nicht an den Bundesminister für Verkehr herangetragen worden. Der Bundesminister für Verkehr sieht sich deshalb außerstande, zu solchen Vorschlägen Stellung zu nehmen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen A 89 und 90) : Steht allein die Tatsache, daß entgegen der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem ehemaligen Landkreis Wesermünde und der Stadt Bremerhaven vom 8. November 1973 bzw. 21. Januar 1974 und der weiteren schriftlichen Bauplanungszusage der Stadt Bremerhaven an den ehemaligen Landkreis Wesermünde vom 22. August 1975 sowie zahlreicher entsprechender öffentlicher mündlicher Erklärungen das Land Bremen sich bis heute weigert, die wichtige Zubringerstraße zur Bundesautobahnanschlußstelle Bremerhaven-Geestemünde/Schiffdorf auf Bremerhavener Gebiet zu planen und zu bauen, einer Bezuschussung dieses Bauvorhabens durch den Bund nach Maßgabe des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes entgegen? Hält es die Bundesregierung für notwendig und auf welche Weise gegebenenfalls für möglich, die bisherige Weigerung Bremens, seinen Anteil an dem Autobahnzubringer zu leisten, zu überwinden und sodann den Bau des Bundesautobahnzubringers Bremerhaven-Geestemünde/Schiffdorf nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu fördern, um endlich zu einer vollen Wirksamkeit der Erschließungsfunktion der Bundesautobahn für den heutigen Landkreis Cuxhaven und die Stadt Bremerhaven zu kommen? Zu Frage A 89: Die Verantwortung und Festsetzung von Prioritäten für die Aufnahme von Maßnahmen, die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden sollen, liegt beim Land Bremen. Ein Antrag auf Zustimmung für die Zubringerstraße zur Bundesautobahn-Anschlußstelle BremerhavenGeestmünde—Schiffdorf ist bisher beim Bund nicht gestellt worden. Zu Frage A 90: Der Bund hat keinen Einfluß auf die Komplementärmittel des Landes bzw. der Stadt. Laut Auskunft des Landes Bremen ist für die Finanzierung die Stadt Bremerhaven in eigener Verantwortung zuständig. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage A 91): Sind der Bundesregierung die im „Spiegel" Nr. 51/77, S. 89 ff., aufgestellten Behauptungen über „Filz und Schlendrian" im Deutschen Verkehrssicherheitsrat als zutreffende Tatsachen bekannt, und welche über die qualifizierte Haushaltssperre des diesbezüglichen Mittelansatzes hinausgehenden Konsequenzen will sie gegebenenfalls daraus ziehen? 1. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat nicht nur 2 Mio. DM des genannten Titels qualifiziert gesperrt, sondern gleichzeitig den Bundesrechnungshof mit der Prüfung der im „Spiegel" erhobenen Vorwürfe beauftragt; diese Prüfung ist bereits im Gang. Angesichts dieses schwebenden Prüfungsverfahrens sieht sich die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt gehalten, von einer Stellungnahme zu der Frage abzusehen, ob und inwieweit die im „Spiegel" aufgestellten Behauptungen zutreffen. 2. Anläßlich der Erörterung dieser Angelegenheit im Vorstand des Deutschen Verkehrssicherheitsrates hat der Vertreter des Bundesministers für Verkehr erneut auf die Notwendigkeit strenger Beachtung 5098* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 der haushaltsrechtlichen Vorschriften hingewiesen, die für die Zuwendung öffentlicher Mittel gelten und in der Bundeshaushaltsordnung samt Richtlinien und in der Verdingungsordnung für Leistungen enthalten sind, Weitere Konsequenzen können sich aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes ergeben. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage A 92): Welchen Stand haben die Ausbaupläne der Deutschen Bundesbahn für den Hochgeschwindigkeitsverkehr in der Rheinebene zwischen der Schweizer Grenze und Karlsruhe, und bis wann ist mit der endgültigen Entscheidung über die Trassierung und den Baubeginn zu rechnen? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat im Jahre 1977 die Planungen bezüglich der Strecke Rastatt—Offenburg—Basel aktualisiert und das Ergebnis am 19. Dezember 1977 den Beteiligten und der Presse bekanntgegeben. Danach beabsichtigt sie, die Strecke Rastatt—Offenburg—Basel durch Ausbau und — soweit erforderlich — abschnittsweisen Neubau zu verbessern. Die rechtlichen Verfahren zur Sicherung der Planung werden durch die oben genannte Bekanntgabe der Planungen jedoch nicht präjudiziert oder ersetzt. Eine Aussage über den Zeitpunkt der Entscheidung zur Trassenführung ist daher derzeit verfrüht. Im übrigen wird über die Dringlichkeit der Realisierung und damit über den Baubeginn im Rahmen der Fortschreibung des Koordinierten Investitionsprogramms für die Bundesverkehrswege entschieden. Diese Arbeiten werden voraussichtlich 1980 abgeschlossen sein. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/1417 Frage A 93) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Deutsche Bundespost in Bereichen tätig wird bzw. tätig werden will, die bisher insbesondere mittelständischen Unternehmen vorbehalten waren, indem sie an ihren Schaltern sogenannte „Paketsets" (Faltschachteln, Verpackungsmaterial) vertreibt und sich um die Zulassung ihrer Schalterstellen als Toto- und Lotto-Annahmestellen sowie darum bemüht, in großen Kaufhäusern Sonderschalter zum Vertrieb der Fernsehlotterie einzurichten? Die Deutsche Bundespost will ihr Dienstleistungsangebot im Paketdienst durch die Abgabe von Verpackungen abrunden. Sie entspricht damit einem häufig geäußerten Wunsch und ermöglicht den Postkunden, insbesondere den privaten Versendern, Pakete und Päckchen bequemer, leichter und versendungsfreundlicher als bisher zu verpacken. Vor Beginn des Versuchs wurde geprüft, ob der Einzelhandel bereits Produkte anbietet, die dem „Pack-Set" gleich oder ähnlich sind. Dies ist, insbesondere was die Faltschachteln angeht, nur vereinzelt der Fall. Eine existenzbedrohende Wirkung zu Lasten mittelständischer Unternehmen ist daher nicht zu erkennen. Da sich die Deutsche Bundespost mit dem Paket- und Päckchendienst im Wettbewerbsbereich befindet, muß sie sich auch um die Erhaltung ihres Marktanteils in diesen Diensten bemühen. Dazu soll das neue — kostendeckende — Leistungsangebot beitragen. Es trifft nicht zu, daß sich die Deutsche Bundespost bemüht um — Zulassung ihrer Schalterstellen als Toto- und Lotto-Annahmestellen und — Einrichtung von Sonderschaltern in großen Kaufhäusern zum Vertrieb für die Fernsehlotterie. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen A 94 und 95) : Wieviel Projekte werden bisher mit welchem durchschnittlichen Mittelvolumen innerhalb des Programmteils „Historische Stadtkerne" des mehrjährigen Investitionsprogramms gefördert, und wie entwickelt sich bisher der Mittelabfluß in diesem Programmteil? Hält es die Bundesregierung nach den ihr bisher vorliegenden Erfahrungen und Erkenntnissen auch im Hinblick auf das Verhältnis von größeren Städten und kleineren Gemeinden, die innerhalb dieses Programms berücksichtigt werden, weiterhin für notwendig, die Fördermittel allein auf Erneuerungsgebiete nach dem Städtebauförderungsgesetz zu begrenzen, bzw. welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bestimmte erhaltenswerte Einzelvorhaben und Baudenkmäler auch außerhalb der Fördergebiete nach § 3 der zwischen Bund und Ländern zu diesem Programm abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung in die Förderung einbeziehen zu können? Zu Frage A 94: Mit der Jahresrate 1977 sind im Investitionsbereich „Historische Stadtkerne" 321 Projekte gefördert worden. Hierfür wurden Bundesfinanzhilfen in Höhe von 95 832 186 DM bereitgestellt. Im Schnitt entfallen somit 298 543 DM Bundesfinanzhilfen auf das einzelne Projekt. Dieser Bundesanteil beträgt ein Drittel der jeweiligen förderungsfähigen Kosten. Insgesamt wurde durch die 321 Projekte ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 427 Millionen DM ausgelöst. Das Auftragsvolumen bis zum 31. Dezember 1977 beträgt etwa 240 Millionen DM. Bis zum 31. Dezember 1977 sind für den Investitionsbereich „Historische Stadtkerne" Bundesmittel in Höhe von 4,8 Millionen DM abgeflossen. Wir können ganz allgemein sagen, daß alle für Stadterneuerung und Stadterhaltung eingesetzten Mittel sehr schnell abfließen. Zu Frage A 95: Der vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau betreute Programmbereich „Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden" mit den vier Investitionsbereichen „Historische Stadtkerne", „Infrastruktur", „Betriebsverlagerungen" , „Ersatzwohnungsbau, Aus- und Umbau" dient insgesamt der Unterstützung laufender Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz. Nach der zwischen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5099* Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung sollen insbesondere Vorhaben berücksichtigt werden, die geeignet sind, die Durchführung laufender Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen wirksam zu beschleunigen und zum Abschluß zu bringen. Diese Zielrichtung hat sich bisher voll bewährt. Sie gewährleistet einen zielgerichteten Mitteleinsatz auf Stadterneuerungsgebiete, für die nach Einschätzung der Gemeinden Stadterneuerungsinvestitionen am dringlichsten sind und für die bereits detaillierte planerische Vorarbeiten vorliegen. Die Bundesregierung denkt daher nicht daran, die in § 3 der Verwaltungsvereinbarung festgelegte gebietliche Beschränkung auf Erneuerungsgebiete nach dem Städtebauförderungsgesetz aufzulockern. Sie läßt sich hierbei im übrigen auch von verfassungspolitischen Erwägungen leiten. Für Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz besteht bereits eine gesetzlich fixierte Mitfinanzierungskompetenz des Bundes. Bei einer Einbeziehung von erhaltenswerten Einzelvorhaben und Baudenkmälern außerhalb dieser Gebiete würde dagegen ein neuer Mischfinanzierungstatbestand geschaffen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß auch auf seiten der Länder an einer Ausdehnung der Mischfinanzierungstatbestände kein Interesse besteht. Im übrigen weise ich darauf hin, daß die Erhaltung und der Wiederaufbau von Baudenkmälern mit besonderer kultureller und nationaler Bedeutung auch außerhalb von Erneuerungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz gefördert werden können, und zwar in einem besonderen Programmbereich des Programms für Zukunftsinvestitionen, der in Verantwortung des Bundesministers des Innern und der Kultusminister der Länder abgewikkelt wird. Für diese Zwecke stehen in den Jahren 1977 bis 1980 insgesamt 127,625 Millionen DM zur Verfügung; der Bundesanteil beträgt 51,05 Millionen DM. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen A 96 und 97): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Scheitern ihres Energiesparprogramms, beabsichtigt sie insbesondere die energie- und konjunkturpolitischen Ziele dieses Programms auf dem Wege einer Novellierung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes zu verwirklichen? Bis zu welchem Zeitpunkt wäre eine Novellierung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes möglich, und wie gedenkt die Bundesregierung, der von ihr in der Fragestunde vom 7. Dezember 1977 bestätigten Gefahr entgegenzutreten, daß weiterhin Investitionen zurückgehalten werden, die ohne die Ankündigung eines Energiesparprogramms getätigt worden wären? Zu Frage A 96: Die Bundesregierung bedauert, daß die Verwaltungsvereinbarung zum Heizenergieeinsparungsprogramm nicht zustande gekommen ist, weil zwei Länder nicht zur Unterschrift bereit waren. An den energie- und beschäftigungspolitischen Zielen des Programms hält sie fest. Das Bundeskabinett hat deshalb in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, eine gesetzliche Grundlage für die Förderung heizenergiesparender Maßnahmen anzustreben. Sie wird alsbald den Entwurf einer Novelle zum Wohnungsmodernisierungsgesetz einbringen. Zu Frage A 97: Die Bundesregierung hält es für erforderlich, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Programms zur Förderung heizenergiesparender Maßnahmen so schnell wie möglich, allerspätestens bis zur Sommerpause zu verabschieden. Mit der Verwaltungsvereinbarung sollte der Gefahr des Attentismus entgegengewirkt werden. Gerade auch aus diesem Grund ist die Haltung der Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen unverständlich. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen A 98 und 99) : Treffen Meldungen zu, daß während der ersten Verhandlungsrunden zum nunmehr gescheiterten Bund-Länder-Energiesparprogramm die Vertreter der baden-württembergischen Landesregierung gegenüber der Bundesregierung eine aktiv bejahende Position zu diesem Programm einnahmen, und welche konjunkturpolitischen bzw. welche sonstigen wirtschaftspolitischen Folgen sind nach Auffassung der Bundesregierung aus dem Scheitern dieses Programms zu befürchten? Wie hat die Bundesregierung auf die von der baden-württembergischen Landesregierung gegen das gescheiterte Energiesparprogramm vorgebrachte Kritik reagiert, daß es sich hierbei um einen Fall von Mischfinanzierung handle, der den landespolitischen Spielraum verenge und dem Grundgedanken des Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland widerspreche? Zu Frage A 98: Während der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über das „Programm zur Förderung heizenergiesparender Investitionen in bestehenden Gebäuden" hat das Land Baden-Württemberg zwar einige Bedenken vorgetragen, die Notwendigkeit des vom Bund vorgeschlagenen Programms jedoch nicht geleugnet. In der Konferenz mit den für das Bauwesen zuständigen Länderministern am 19. Dezember 1977, in der in allen Sachpunkten Einigkeit zwischen Bund und Ländern erzielt werden konnte, hat das Land Baden-Württemberg nicht zu erkennen gegeben, daß es die Verwaltungsvereinbarung nicht unterschreiben und damit das Programm zu Fall bringen werde. Entsprechend der einstimmigen Entschließung des Konjunkturrates für die öffentliche Hand vom 2. September 1977 folgte das von der Bundesregierung vorgelegte Programm einer mehrfachen Zielsetzung. Ziel des Programms war es, durch die Förderung von Investitionen zur Verringerung des Heizenergiebedarfs auch die Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum zu verbessern. Zugleich sollten zusätzliche Dauerarbeitsplätze insbesondere im Ausbaugewerbe und in der Zulieferindustrie geschaffen werden. 5100* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Zu Frage A 99: In allen Verhandlungen mit den Ländern hat der Bund versucht, die verfassungspolitischen Bedenken einiger Länder auszuräumen und in Aussicht gestellt, das „Programm zur Förderung heizenergiesparender Investitionen in bestehenden Gebäuden" schnellstmöglich in das Wohnungsmodernisierungsgesetz zu integrieren. Gleichwohl hat die Bundesregierung wiederholt, zuletzt mit Schreiben des Herrn Bundeskanzlers an den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg vom 9. Januar 1978, darauf hingewiesen, daß der Bund bei der gegebenen Finanzverfassungslage aus konjunktur- und wachstumspolitischen Gesichtspunkten auf das Instrument der Mischfinanzierung nicht verzichten könne, wenn die in Art. 104 a Abs. 4 GG genannten Zwecke erreicht werden sollen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage A 100) : Warum hat Bundeskanzler Schmidt in seiner Ansprache zum Jahreswechsel 1977/78 mit keinem Wort der Menschen in der DDR gedacht und keine Grüße an diese unsere deutschen Landsleute gerichtet? In- diesen Tagen ständiger Diskussionen über die Situation in der DDR sind die Gedanken von uns allen bei den dort lebenden Deutschen. Die Bundesregierung hat in sehr deutlicher Weise ihre politische Verantwortung für die gemeinsame Situation aller Deutschen bekundet. Darum ist jeder Verdacht, als messe gerade jetzt der Bundeskanzler den Problemen der deutschen Teilung und den Menschen in der DDR nicht das gleiche Gewicht wie wir alle bei, unangemessen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage. des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Frage A 106) : Welche Schritte zum Schutz des vertraglich geregelten freien Verkehrs zwischen Berlin (West) und dem übrigen Bundesgebiet hat die Bundesregierung unternommen, nachdem sich in den letzten Tagen die willkürliche und vertragswidrige Durchsuchung von Kraftfahrzeugen im Rahmen des Berlinverkehrs häuft? Es trifft zu, daß sich seit Oktober vergangenen Jahres die Kontrolle von Reisenden und die Durchsuchungen ihrer Pkw im Transitverkehr von und nach Berlin (West) häufen. Der Bundesregierung sind bisher für Oktober 23 Fälle, für November 65 Fälle und für Dezember 100 Fälle bekanntgeworden. Wenn auch die politische und rechtliche Bedeutung der Durchsuchungen nicht bagatellisiert werden darf, so ist doch darauf hinzuweisen, daß die Zahl der Durchsuchungen im Verhältnis zur Zahl der Reisenden außerordentlich gering ist. Im Oktober 1977 haben Westdeutsche und West-Berliner die Transitwege in beiden Richtungen rund zweimillionenmal und in den beiden folgenden Monaten jeweils rund einmillionmal benutzt. Auf Weisung der Bundesregierung ist die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR-Regierung vorstellig geworden. Die DDR- Regierung hat in ihrer Antwort auf den Komplex der Fluchthilfe, der ja bekanntlich in den letzten Wochen häufig Gegenstand von Presseveröffentlichungen war, hingewiesen. Die Transitkommission wird auf ihrer nächsten Sitzung, die noch im Januar stattfinden wird, sich ebenfalls mit den Verdachtskontrollen befassen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage A 107): In welcher Weise hat nach Abschluß des innerdeutschen Grundvertrags die Zahl der Deutschen, die innerhalb der Familienzusammenführung und auf Grund einer Heiratserlaubnis die DDR haben verlassen können — nach Jahren aufgeschlüsselt —, zu- oder abgenommen? Die Zahl der im Wege der Familienzusammenführung aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelten Personen ergibt sich aus der folgenden Aufstellung. Aus ihr kann zugleich der Einfluß des Grundvertrages auf diesen Bereich der humanitären Bemühungen der Bundesregierung abgelesen werden. 1970 541 Personen 1971 860 Personen 1972 984 Personen 1973 886 Personen 1974 2 273 Personen 1975 5 499 Personen 1976 4 914 Personen. Die Auswertung des Jahres 1977 ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 45 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen A 108 und 109) : Wie beurteilt die Bundesregierung die statistische Genauigkeit der Angaben über die Forschungsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen vor allem auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Erfassung der Forschungsausgaben in kleinen und mittleren Unternehmen anders gehandhabt wird als bei Großunternehmen? In welchem Umfang wird die Entwicklung marktnaher Produkte, insbesondere von Prototypanlagen, durch den Bundesforschungsminister gefördert und als Forschungsausgabe deklariert? Zu Frage A 108: Angaben zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation bei kleinen und mittleren Unternehmen sind ausführlich im Mittelstandsbericht Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5101* der Bundesregierung (BT-Drucksache 7/5248 vom 21. Mai 1976) enthalten. Sie beruhen auf den im Rahmen der mittelstandsorientierten Förderprogramme (z. B. Erstinnovationsförderungsprogramm) verausgabten Mitteln sowie auf unternehmensgrößenspezifischen Auswertungen der Datenbank des Bundesministeriums für Forschung und Technologie. Dabei wurden Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 100 Millionen DM als industrielle Erstempfänger in die Statistik einbezogen. Die Bundesregierung beurteilt die statistische Genauigkeit dieser Angaben positiv. Was die Frage statistischer Angaben zu den Ausgaben kleiner und mittlerer Unternehmen für Forschung, Entwicklung und Innovation angeht, so ist hier auf die Statistik des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft zu verweisen, die auf freiwilligen Angaben der Unternehmen beruht. In seiner Erhebung aus dem Jahre 1973 ist zur Frage der Genauigkeit der Angaben unter Punkt 2.1 „Repräsentation" ausgeführt, daß viele kleine und mittlere Unternehmen sich durch die Befragungsaktionen nicht angesprochen fühlen, weil sie z. B. Forschen und Entwickeln nicht als besondere, von den übrigen Tätigkeiten zu separierende Aktivitäten ansehen bzw. eine gesonderte Erfassung nicht für notwendig erachten. Die Erhebungen dürften insgesamt jedoch den Großteil der forschungsintensiven Klein- und Mittelunternehmen erfassen. Zu Frage A 109: Die Förderung marktnaher Vorhaben ist ausführlich im 6. Subventionsbericht der Bundesregierung unter Punkt III. 4. b. 4, lfd. Nr. 64-74 mit Angaben über Zweckbestimmung, Inhalte und Fördermittel zu den einzelnen Haushaltstiteln beschrieben. Die marktnahe Förderung schließt im Rahmen der Datenverarbeitung häufig auch den Bau, die Erprobung und den versuchsweisen Betrieb von Prototypen der zu verbessernden Produkte und Verfahren mit ein. Darüber hinaus fördert der Bundesminister für Forschung und Technologie auch bei technischen Großvorhaben Prototypen (z. B. THTR 300, SNR 300) zum Nachweis der technischen Machbarkeit und Funktionstüchtigkeit sowie zur Sammlung von Erfahrungen über Betriebszustände. Anlage 46 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen A 110 und 111) : Gibt es nach dem Wissensstand der Bundesregierung in den Mitgliedstaaten der Euratom Uranaufkommen, und wenn ja, welche und in welcher Größenordnung, zu denen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 70 Abs. 4 des Euratom-Vertrags der Zugang versperrt würde, wenn sie auf Schürfungsmaßnahmen im badischen Raum, z. B. im Raum Gernsbach, verzichten würde? Durch welche Möglichkeiten der Einflußnahme im Rahmen der Kompetenzen von Bund und Ländern kann der Bund nach innen eine Erfüllung des nach außen geschlossenen Euratom-Vertrags bezüglich der Förderung von Uran sicherstellen? Zu Frage A 110: In den EG-Mitgliedstaaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland finden sich in der Kostenklasse bis 80 $/kg U im wesentlichen folgende Uranlagerstätten (in t Uranmetall) : Frankreich: 37 000 t Großbritannien: 1 800 t Italien: 1 200 t Ein „Aufkommen" im Sinne von Art. 70 Abs. 4 Euratomvertrag gibt es zur Zeit lediglich in Frankreich, wo jährlich ca. 2 000 t Uranmetall produziert werden. Wegen der . Folgen eines möglichen Abbauverzichts vgl. Antwort zu Frage A 111. Zu Frage A 111: Wie ich bereits in meiner Antwort auf eine Anfrage von Frau Kollegin Dr. Lepsius am 8. Dezember 1977 erklärt habe, besteht nach dem Euratomvertrag keine Verpflichtung zum Abbau von Uranvorkommen. Die Kommission kann gemäß Art. 70 Abs. 2 Euratomvertrag lediglich Empfehlungen geben. Die Bundesregierung würde sich bemühen, die Ausführung einer solchen Empfehlung durch Verhandlungen mit den zuständigen Landesbehörden, Eigentümern und sonstigen Betroffenen sowie — im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen — durch entsprechenden finanziellen Einsatz zu ermöglichen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Traupe (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage A 112) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die Berufsausbildung von Mädchen im gewerblich-technischen Bereich zu fördern, und ist sie bereit, durch Modellvorhaben weitere Anstöße zu geben, um Mädchen verstärkt in gewerblich-technischen Berufen, den sogenannten Männerberufen, auszubilden? Zur Zeit sind rund 2/3 der Jugendlichen, die sich erfolglos um einen Ausbildungsplatz bewerben, Mädchen. In dem gewerblich-technischen Bereich, in dem die Mehrheit aller Ausbildungsplätze angesiedelt ist, sind Mädchen sehr stark unterrepräsentiert (91 % Jungen, 9 % Mädchen). Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Einengung des Berufsbildungsangebotes für Mädchen, aber auch der Berufswünsche der Mädchen auf sog. „Frauenberufe" eine der Ursachen der Benachteiligung der Mädchen und Frauen im Berufsleben ist. Sie ist deshalb intensiv um eine Öffnung neuer Berufswege für Mädchen vor allem in gewerblich-technischen Berufen bemüht. Zu diesem Zweck ist es zum einen erforderlich, durch Berufswahl-Unterricht und Berufsberatung den Mädchen die notwendigen Kenntnisse und Informationen zu vermitteln, um sie zur Aufnahme von 5102* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 „frauenuntypischen", aber aussichtsreichen Ausbildungsberufen zu motivieren. Zum anderen müssen den Mädchen ausreichende Ausbildungsplätze in gewerblich-technischen Berufen offenstehen. Hierfür müssen Hindernisse psychologischer, organisatorischer und rechtlicher Art abgebaut werden. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat in der vergangenen Woche Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis zu einer Expertentagung eingeladen, um mit ihnen Wege zur Erweiterung der Berufsbildungsmöglichkeiten für Mädchen zu diskutieren. Er hat außerdem Maßnahmen eingeleitet, die der Untersuchung dienen, welche Hemmnisse in den einzelnen gewerblich-technischen Berufen der Ausbildung von Mädchen entgegenstehen und wie diese zu beseitigen sind. Vor allem initiiert und fördert der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft eine Palette von Modellversuchen bei aufgeschlossenen Ausbildungsbetrieben, bei denen Mädchen in sog. Männerberufen vor allem aus den Bereichen Metall und Elektro ausgebildet werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung, Wirtschaftsmodellversuche dieser Art künftig mit dem erhöhten Satz von 75 % der versuchsbedingten Mehrkosten zu fördern. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen A 114 und 115) : Welche Auswirkungen hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. VIII A 469) auf die Leistungen gem. Bundesausbildungsförderungsgesetz? Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung bei der Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes aus diesem Urteil ziehen? Zu Frage A 114: Die Feststellung des Oberverwaltungsgerichts Münster in dem Urteil vom 16. September 1977 — VIII A 469/76 —, daß der Kläger als Ausländer keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz hat, weil weder er sich vor Beginn der förderungsfähigen Ausbildung fünf Jahre lang im Bundesgebiet aufgehalten hat und erwerbstätig war noch sich ein Elternteil von ihm vor Aufnahme der Förderung drei Jahre lang im Bundesgebiet aufgehalten hat und erwerbstätig war, entspricht voll dem geltenden Recht in § 8 Abs. 2 BAföG. Das Urteil bestätigt, daß das Gesetz in diesem Förderungsfall fehlerlos vollzogen worden ist. Es hat keinerlei Auswirkungen auf die Praxis. Zu Frage A 115: Die Bundesregierung sieht aufgrund dieses Urteils, das keinerlei kritische Bewertung der in der Antwort zur Frage A 114 bezeichneten Vorschrift des BAföG enthält, keine Veranlassung, die gegenwärtige Rechtslage zu ändern. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage 'des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage A 118) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der AKP- EG-Konferenz von Maseru/Lesotho (November/Dezember 1977), und welche konkreten Schritte wird sie in diesem Zusammenhang zur Fortentwicklung der Menschenrechte ergreifen? Die Bundesregierung begrüßt die parlamentarische Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens von Lomé, mit der eine lange Tradition europäisch-afrikanischer Parlamentariertreffen im Rahmen der Abkommen von Jaunde fortgesetzt und erweitert wird. Sie wertet die Tatsache des Treffens also positiv. Die Ergebnisse des Paritätischen Ausschusses der Beratenden Versammlung AKP/EG in Maseru/Lesotho zeigen ebenso wie die des AKP/EG-Ministerrats im April 1977 in Suva/Fidschi, daß die im Abkommen von Lomé zwischen der Europäischen Gemeinschaft und 52 afrikanischen und pazifischen Staaten vereinbarten Regelungen einen erkennbaren Beitrag zur Intensivierung der Zusammenarbeit auf handelspolitischem, finanziellem, technischem und industriellem Gebiet leisten. Die Bundesregierung stimmt der Auffassung des Ausschusses zu, daß das Abkommen von Lomé einen Beitrag zur Herstellung einer echten Partnerschaft zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern darstellt. Die Bundesregierung hat auch die Aussagen des Ausschusses zur Erneuerung des Abkommens von Lomé mit Interesse zur Kenntnis genommen. Sie wird sich im Sinne der Schlußerklärung des Ausschusses für einen raschen und konstruktiven Verhandlungsverlauf einsetzen, damit die Kontinuität zwischen den Abkommen „Lomé I" und „Lomé II" gewährt worden kann. Die vom Ausschuß befürwortete weltweite Förderung der Menschenrechte sollte auch nach Ansicht der Bundesregierung bei den Verhandlungen der Europäischen Gemeinschaft mit den AKP-Staaten über die Erneuerung des Abkommens gebührend berücksichtigt werden. Anlage 50 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordeten Dr, Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 1 und 2) : Ist die Bundesregierung bereit, im Anschluß an die Untersuchung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung über angebliche Verstöße von Ländern, die von der CDU/CSU regiert werden, gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 auch dazu Stellung zu nehmen, inwieweit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5103' Publikationen von Kommunen für die bevorstehenden Kommunalwahlen, beispielsweise in Bayern, eine unzulässige Wahlwerbung der derzeitigen Amtsinhaber zu ihrer Wiederwahl darstellen und somit gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 verstoßen? Hält es die Bundesregierung auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 für zulässig, wenn Stadträte und Stadtratskandidaten der SPD Publikationen der Bundesregierung mit ihrem eigenen Stempel versehen und zu Wahlwerbungszwecken an die Bevölkerung verteilen, und wenn nein, welche Vorkehrungen wird sie treffen, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den daraus für sie folgenden Pflichten in dieser Hinsicht Rechnung zu tragen? Zu Frage B 1: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat keine „Untersuchung . . . über angebliche Verstöße von Ländern, die von der CDU/CSU regiert werden, gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2. März 1977" durchgeführt, sondern zur Vorbereitung von Besprechungen mit den Leitern der Pressestellen der Länder intern Material zusammengestellt, anhand dessen die nach übereinstimmender Auffassung von Bund und Ländern äußerst schwierige Frage der verfassungsrechtlichen Abgrenzung der Informationskompetenzen von Bund und Ländern erörtert werden konnte. In diesem Zusammenhang hält es die Bundesregierung für legitim, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit anderer Verfassungsorgane unter dem Gesichtspunkt zu analysieren, ob im Sinne des Karlsruher Urteils durch eventuelle Kompetenzüberschreitungen Belange und Rechte der Bundesregierung berührt werden. Eine Stellungnahme zu kommunalen Publikationen kann die Bundesregierung nicht abgeben. Zu Frage B 2: Eine Verwendung von Publikationen der Bundesregierung zu wahlwerbenden Zwecken durch kommunale Mandatsträger und Kandidaten hält die Bundesregierung nicht für zulässig. Gemeinsam mit dem Bundesminister des Innern und dem Bundesminister der Justiz hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in zwei Konsequenzen-Papieren auch zu diesem Punkte die Auffassung der Bundesregierung verdeutlicht. Durch die in diesen Konsequenzen-Papieren vorgesehenen Merkblätter, die seit dem Frühjahr 1977 verwendet werden und bei Bestellungen größeren Umfangs sogar die schriftliche Versicherung der bestellenden Organisationen voraussetzen, die Publikationen „weder mit Aufdrucken oder Aufklebern einer Partei oder ihrer Kandidaten zu versehen noch in sonstiger Weise wahlwerbend" einzusetzen, hat die Bundesregierung die für sie möglichen Vorkehrungen getroffen, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts insoweit Rechnung zu tragen. In bezug auf die von Ihnen angesprochenen Fälle möchte ich Sie bitten, dem Presse- und Informationsamt genauere Hinweise zu geben. Das Presse- und Informationsamt wird die von Ihnen genannten Partei-Organisationen dann noch einmal nachdrücklich über die Konsequenzen des Urteils vom 2. März 1977 informieren. Alplage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 17): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf die Aufforderung des Senats von Berlin hin, Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Anerkennungsverfahren für ausländische Asylsuchende beschleunigt werden, eingeleitet? In meinem Bericht vom 8. November 1977 an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages sind verschiedene Möglichkeiten einer Verfahrensbeschleunigung aufgezeigt worden. Welche dieser Möglichkeiten — oder ggf. welche andere Lösung — am ehesten zu der angestrebten Beschleunigung der Asylverfahren führt, werden die Erörterungen im Innenausschuß ergeben, der sich in Kürze mit der Gesamtproblematik des Asylverfahrens befassen will. Durch die bereits in der Antwort (BT-Drucksache 8/654) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion und in dem vorgenannten Bericht vom 8. November 1977 angeführten Personalverstärkungsmaßnahmen konnte im Bereich der Widerspruchsverfahren inzwischen die rechnerisch ermittelte Verfahrensdauer (vgl. S: 4 der BT-Drucksache 8/448) von 13,6 Monaten am 1. Januar 1977 auf 7,3 Monate am 1. Dezember 1977 verkürzt werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sieler (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen B 18, 19 und 20): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung innerhalb ihres Verantwortungsbereichs, das Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten wirksam abzukürzen, und inwieweit wird sie diese Möglichkeiten nutzen? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Antragsbearbeitung vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu beschleunigen? Liegt der Bundesregierung das Ergebnis des Prüfungsbegehrens aus der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. Oktober 1977 vor, wonach ein neuer Verteilerschlüssel für Asylanten auf die einzelnen Bundesländer angestrebt wird, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gekommen? Zu Frage B 18: In der Bundestagsdrucksache 8/654 und in meinem Bericht vom B. November 1977 an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages sind verschiedene Möglichkeiten einer Verfahrensbeschleunigung — auch der gerichtlichen Verfahren — aufgezeigt worden. Welche dieser Möglichkeiten — oder ggf. welche andere Lösung — am besten geeignet ist, zu der angestrebten Verfahrensbeschleunigung zu führen, wird Gegenstand der Erörterungen im Innenausschuß des Deutschen Bundestages am 18. Januar und einer auf dieser Grundlage zu führenden Erörterung in der Innenministerkonferenz am 10. Februar 1978 sein. 5104* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Zu Frage B 19: Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um eine Beschleunigung der Bearbeitung der Asylverfahren beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu erreichen. Durch die in der Bundestagsdrucksache 8/654 und in dem vorgenannten Bericht vom 8. November 1977 dargelegten Personalverstärkungsmaßnahmen konnte 1977 eine weitere Steigerung der Arbeitsleistung in der Vorprüfung um 12,7 % in den Anerkennungsausschüssen um 3,6 % in den Widerspruchsausschüssen um 63,8 % erreicht werden. Gegenüber 1973 ist damit die Arbeitsleistung in der Vorprüfung um 177,6% in den Anerkennungsausschüssen um 133,4 % in den Widerspruchsausschüssen um 544 % gestiegen. Bei den Widerspruchsverfahren konnte die rechnerisch ermittelte Verfahrensdauer (vgl. S. 4 der BT-Drucksache 8/448) von 13,6 Monaten am 1. Januar 1977 auf 7,0 Monate am 1. Januar 1978 verkürzt werden. Die hohen Zugänge im letzten Vierteljahr 1977 Oktober = 1 537 Anträge mit 1 703 Personen November = 1 776 Anträge mit 1 944 Personen Dezember = 2 062 Anträge mit 2 268 Personen konnten jedoch trotz Ausnutzung aller organisatorischen Möglichkeiten (einheitliches Meldebogenmuster, Konzentration bestimmter Nationalitäten in bestimmten Ausschüssen) von der Vorprüfung und den Anerkennungsausschüssen nicht mehr aufgefangen werden. Hier ist ein Anwachsen der Zahl der anhängigen Verfahren zu verzeichnen. Zu Frage B 20: Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder hat die Staatssekretäre des Bundes und der Länder beauftragt, die Frage einer Änderung des Verteilerschlüssels zu prüfen. Diese haben am 12. Januar 1978 verschiedene Lösungsmodelle erörtert. Eine einvernehmliche Regelung innerhalb der Länder war jedoch nicht erreichbar. Der Innenministerkonferenz werden deshalb mehrere Vorschläge zur Entscheidung vorgelegt. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 21) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährlichkeit von Stahlkugelschleudern, und ist die Bundesregierung eventuell bereit, Stahlkugelschleudern Im Waffengesetz zu verbieten? Untersuchungen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt haben ergeben, daß durch die in Rede stehenden Präzisions-Gummischleudern (Stahlkugelschleudern) je nach der Armlänge und der Körperkraft des Benutzers den verwendeten Geschossen (Blei- oder Stahlkugeln) eine Bewegungsenergie bis zu 14,5 Joule erteilt werden kann. Das Institut für gerichtliche Medizin der Universität Bonn hat festgestellt, daß je nach verwendeten Geschossen schmerzhafte Unterblutungen als auch offene Wunden erzeugt werden können. Mit ernsthaften Augenverletzungen muß bei den beiden Kugelarten gerechnet werden. Im Zusammenhang mit dem z. Z. im Innenausschuß des Deutschen Bundestages behandelten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Straf- (und anderen) Vorschriften des Waffenrechts wird auch eine Ermächtigung der Bundesregierung beraten, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auch diese Präzisions-Gummischleudern zu verbieten. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weißkirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen B 22 und 23) : Trifft es zu, daß ausländischen Sozialbetreuern der mit der Sozialbetreuung befaßten Wohlfahrtsorganisationen auf Weisung des baden-württembergischen Innenministeriums trotz langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland die Aufenthaltsberechtigung versagt wird, obwohl diese Sozialbetreuer deutschen öffentlichen Interessen dienen, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit ausländische Sozialbetreuer leichter als bisher eine Aufenthaltsberechtigung erhalten können? Zu Frage B 22: Da ausländische Sozialbetreuer eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, gehören sie zu dem Personenkreis der ausländischen Arbeitnehmer und unterliegen den für diesen Personenkreis geltenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Für die derzeitige Praxis der Ausländerbehörden ist daher die Bestimmung der Nummer 4 zu § 7 der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes" vom 7. Juli 1967 i. d. F. vom 10. Mai 1977 (GMBl. S. 201) maßgebend, wonach ausländischen Arbeitnehmern in der Regel eine längstens auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist. Nach mir vorliegenden Mitteilungen hat das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg die Ausländerbehörden anläßlich eines Rechtsstreites darauf hingewiesen, daß ausländische Sozialbetreuer aufenthaltsrechtlich ebenso zu behandeln sind wie die von ihnen betreuten ausländischen Arbeitnehmer. Dies entspricht somit der derzeit geltenden Regelung. Zu Frage B 23: Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach dafür ausgesprochen, daß die erwähnte Bestimmung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5105* geändert und der aufenthaltsrechtliche Status ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien bei längerer Aufenthaltsdauer schrittweise verbessert wird. Nachdem auch die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eingesetzte Bund-Länder-Kommission zur Fortentwicklung einer umfassenden Konzeption der Ausländerbeschäftigungspolitik eine solche Regelung befürwortet hatte, wurde eine entsprechende Änderung der Verwaltungsvorschrift in die Wege geleitet, der das Bundeskabinett am 5. Januar 1978 zugestimmt hat. Danach ist ausländischen Arbeitnehmern und ihren Familien nach Befristung der Aufenthaltserlaubnis auf ein und jeweils zwei Jahre auf Antrag regelmäßig nach fünf Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und nach acht Jahren eine Aufenthaltsberechtigung zu erteilen. Die Änderung der Verwaltungsvorschrift bedarf jetzt noch der Zustimmung des Bundesrates. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 24 und 25) : Wie groß ist die Zahl der Beamten, für die die Bundesregierung Ausnahmegenehmigungen für außerplanmäßige bzw. nicht laufbahngerechte Beförderungen und Einstellungen in den Jahren von 1969 bis 1977 in den Besoldungsgruppen A 16 aufwärts — aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gruppen — erwirkt hat? Wie verteilen sich diese Beamten auf die einzelnen Ressorts? Die Bundesregierung hat in den Jahren von 1969 bis 1977 in 548 Fällen Ausnahmen von den Laufbahnvorschriften für Bundesbeamte für Einstellungen und Beförderungen in Ämter der Besoldungsgruppe A 16 und höher erwirkt. Die Zahl der Beamten, für die der Bundespersonalausschuß diese Ausnahmen erteilt hat, ist geringfügig kleiner, weil innerhalb des erfaßten Zeitraums z. T. für dieselben Beamten wiederholt Ausnahmen erforderlich waren; es hätte einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, die Zahl der insoweit mehrfach erfaßten Beamten zu ermitteln. In den Ausnahmefällen sind 65 Beförderungen beziehungsweise Einstellungen enthalten, die Planstellen betreffen, deren Inhaber gem. § 36 BBG jederzeit in einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Bezogen auf den Berichtszeitraum ergibt sich damit einschließlich der politischen Beamtenstellen ein Jahresdurchschnitt von rd. 60 Ausnahmebewilligungen durch den Bundespersonalausschuß. Diese Zahl liegt wesentlich unter derjenigen beispielsweise des Jahres 1968, als 117 Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden. Wird dabei die seit 1968 gestiegene Zahl von Planstellen für Beamte berücksichtigt, so zeigt sich daran eine restriktive Haltung der Ressorts bei der Antragstellung seit 1969. Die verfügbaren Angaben für die einzelnen Bundesressorts enthalten zugleich Zahlen für den jeweils nachgeordneten Bereich. Sie ergeben sich ebenso wie die Aufschlüsselung auf Besoldungsgruppen aus der nachstehenden Ubersicht. BesGr. A16 B 2 B3 B4 B 5 B6 B7 B8 B9 B10 B11 Insgesamt Ressort R3 R6 ChBK 12 2 2 1 1 18 AA 9 6 2 17 BMI I) 33 2 10 6 7 2 60 BMJ 19 5 3 4 31 BMF 2) 33 6 1 40 BMWi 21 4 1 6 2 1 2 1 38 BMWF 7 2 1 2 1 13 BML 16 6 1 1 1 25 BMA 13 10 19 2 11 3 2 3 2 65 BMVg 25 6 5 6 3 4 1 50 BMJFG 11 13 3 1 2 1 2 33 BMV 30 10 6 1 3 2 1 2 1 56 BMP 8 2 2 2 2 1 17 BMBau 5 1 1 1 8 BMB 11 1 1 1 14 BMFT 8 1 9 BMBW 15 7 2 1 25 BMZ 14 1 1 16 BPA 6 2 1 2 2 13 Insgesamt 296 58 67 14 8 49 8 4 29 2 13 548 1) einschl. BMVt 1969 2) einschl. BMSchatz 1969 5106* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Diese Zahlenangaben müssen jedoch mit der Zahl der Beamten des höheren Dienstes, die in den Bundesressorts einschließlich ihres Geschäftsbereichs nach dem Stand vom 30. Juni 1974 insgesamt 18 901 betrug, sowie mit der Gesamtzahl der Beförderungen im höheren Dienst während des Vergleichszeitraumes in Beziehung gesetzt werden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 26 und 27): Warum wird die Existenz einer Mülldeponie mit radioaktivem Abfall in Weisweiler erst jetzt den zuständigen Parlamentariern und der Bevölkerung bekannt, und welche Gefährdungen medizinischer Art für die Bediensteten und Angestellten des Betriebes und im Katastrophenfalle der Bevölkerung sind zu erwarten, und welche Vorkehrungen sind gegen diese möglichen Unfälle getroffen worden? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Zukunft zur Sicherung der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Verwaltungsstellen getroffen, und wird sie dafür sorgen, daß in Zukunft die Bevölkerung über die Einrichtung solcher Anlagen nicht im unklaren gelassen wird und auf die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Auswirkungen einer solchen Deponie mit radioaktivem Abfall hingewiesen wird? Zu Frage B 26: In Weisweiler gibt es entgegen den durch die Presse verbreiteten Berichten keine Mülldeponie mit radioaktivem Abfall. Das in Presseberichten kritisierte Lager der Fa. Umschlags- und Speditionsgesellschaft „Braunkohle" GmbH, Wesseling, auf dem Gelände des Tagebaus Inden bei Weisweiler dient der Aufbewahrung von Uran in Form von Uranhexafluorid, das den Prozeß zur Gewinnung von Kernbrennstoff für Kernkraftwerke in einer Trennanlage der Sowjetunion einmal durchlaufen hat. In diesem Prozeß wird das in natürlichem Uran enthaltene spaltbare Uranisotyp Uran-235 so weit angereichert, daß das Produkturan als Kernbrennstoff in den modernen Leichtwasserreaktoren eingesetzt werden kann. Das dabei anfallende nicht mehr unmittelbar als Kernbrennstoff verwendbare Resturan enthält jedoch noch einen beachtlichen Anteil an spaltbarem Uran-235. Es hat erhebliche strategische Bedeutung und unterliegt aus diesem Grunde speziellen Bestimmungen im Rahmen des Handels mit Ostblockstaaten. Mit modernen Trennverfahren kann und soll diesem Uranhexafluorid noch weiteres Uran-235 entzogen werden, bevor es in anderer chemischer Form, etwa als Uranoxid oder Uranmetall für Brutreaktoren oder sonstige Zwecke in Chemie und Technik Anwendung findet. Aus dieser Sicht ist das in Weisweiler gelagerte Uranhexafluorid ein wertvoller Ausgangsstoff. Im Sinne des Atom- und Strahlenschutzrechtes handelt es sich bei dem abgereicherten Uran nicht um einen Kernbrennstoff, sondern um einen „sonstigen radioaktiven Stoff" . Deshalb war für die Errichtung des Uranhexafluoridlagers in Weisweiler nur eine Genehmigung nach § 3 der Strahlenschutzverordnung (Umgangsgenehmigung für sonstige radioaktive Stoffe) erforderlich. Der Regierungspräsident Köln hat als zuständige Genehmigungsbehörde der Fa. Umschlags- und Speditionsgesellschaft „Braunkohle", Wesseling, eine entsprechende, bis 30. Juni 1978 befristete Genehmigung zur Lagerung von Uranhexafluorid bis zu maximal 2200 t erteilt. Für derartige Genehmigungen ist im Gegensatz zu Genehmigungen nach § 7 des Atomgesetzes (Errichtung und Betrieb von Kernbrennstoffanlagen) nach dem Atom- und Strahlenschutzrecht eine Bekanntmachung des Vorhabens und ein Erörterungstermin nicht erforderlich. Abgereichertes Uran gehört zu den „sonstigen radioaktiven Stoffen" geringster Radiotoxizität und bedarf aus Gründen des Strahlenschutzes trotz des großen Lagerbestandes (derzeit etwa 1100 t Uranhexafluorid) keiner aufwendigen Schutzvorkehrungen. Das Hauptrisiko ist konventioneller Art und durch die besondere, für die weitere Verarbeitung benötigte chemische Verbindung gegeben, in der das Uran vorliegt. Bei einer Freisetzung des bei normalen Temperaturen pulverförmigen Uranhexafluorid kann durch Einwirkung des in der Luft enthaltenen Wasserdampfes gasförmiger Fluorwasserstoff gebildet werden. Deshalb wird das Uranhexafluorid in hermetisch verschlossenen robusten Behältern, die auch zur Beförderung des Materials dienen und den strengen für die Beförderung geltenden Sicherheitsanforderungen genügen, aufbewahrt. Diese Behälter haben eine Füllmenge von jeweils etwa 12 t Uranhexafluorid. Damit ist der Lagerbestand in kleine, gesondert kontrollierbare Einheiten aufgeteilt. Die Ätzwirkung des bei einer Freisetzung von Uranhexafluorid entstehenden Fluorwasserstoffs auf Augen, Atemorgane und Haut macht Schutzmaßnahmen für das Bedienungspersonal des Lagers erforderlich. Aus diesem Grunde mußte im Rahmen der Genehmigung eine Betriebsanweisung für das Lager erstellt werden, in der alle erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Sicherheit und Sicherung des Lagers sowie zur Beherrschung von Zwischenfällen mit Freisetzung von Uranhexafluorid enthalten sind. Ein besonderes Gewicht haben hierbei die Maßnahmen bei einem größeren Ausbruch von Uranhexafluorid (Schutzkleidung, Atemschutzgeräte, behelfsmäßige Reparaturen) und die Maßnahmen im Brandfall. Da die genehmigte Uranmenge in dem Uranhexafluoridlager von Weisweiler das 107fache der Freigrenze der Anlage IV, Tab. IV 1 Spalte 4 der Strahlenschutzverordnung unterschreitet, werden weitere Vorbereitungen zur Schadensbekämpfung bei Unfällen oder Störfällen gemäß § 38 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung als nicht erforderlich angesehen. Das Uranhexafluoridlager in Weisweiler ist deshalb in sicherheitstechnischer Hinsicht nicht anders zu behandeln als ein Lager mit anderen gefährlichen Arbeitsstoffen. Es ist wie andere vergleichbare Anlagen in die allgemeine Katastrophenschutzplanung der zuständigen Landesbehörden einbezogen. Zu Frage B 27: Der Bundesregierung kann im Falle des Lagers von Weisweiler keine Verheimlichungspolitik vor- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5107* geworfen werden. Wie in der Antwort zur voraufgehenden Frage ausgeführt wurde, handelt es sich keineswegs um eine Deponie mit radioaktivem Abfall, sondern um ein Lager mit einem wertvollen Arbeitsstoff, von dem keine radiologische Gefährdung für die Umgebung ausgeht. Derartige Lager können von den zuständigen Behörden auch künftig nur wie vergleichbare Chemikalienlager behandelt werden: Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 28): Hält die Bundesregierung an ihrer Beurteilung der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) und der jungen Pioniere (JP) als Organisationen mit verfassungsfeindlichen Zielsetzungen fest, und steht sie zu ihrer im Vorwort des Verfassungsschutzberichts 1976 vom Bundesinnenminister erhobenen Forderung, den Versuchen des orthodoxen Kommunismus, schon „Kinder und Schüler politisch zu indoktrinieren", entgegenzutreten? Sowohl die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend als auch die Jungen Pioniere verfolgen als Nebenorganisationen der DKP deren Zielsetzungen. Zu einer Änderung der im Verfassungsschutzbericht 1976 im einzelnen gegebenen Schilderung und Charakterisierung der beiden Organisationen sowie der von ihnen und von der DKP mit ihnen verfolgten Ziele besteht derzeit keine Veranlassung. Selbstverständlich wird auch weiterhin dem Versuch, schon Schüler und Kinder politisch zu indoktrinieren sowie Lehrlingen, jüngeren Arbeitnehmern und Studenten die kommunistische Ideologie als Rezept für den Weg in eine „bessere Zukunft" anzupreisen, insbesondere durch Aufklärung entgegengewirkt werden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 29) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen der berufsständischen Organisationen der Berufsfeuerwehr, aufgrund und infolge der Vielfalt der Aufgaben der Berufsfeuerwehr herausgehobene Funktionen über die Besoldungsgruppe A 9 hinaus durch eine Zulage auch besoldungsmäßig anzuerkennen, und wird auf Grund dieser Forderungen der Berufsfeuerwehr zum gegenwärtigen Zeitpunkt daran gedacht, die geplante Schaffung eines neuen Spitzenamts im mittleren Dienst der Polizei auf die entsprechenden Bereiche der Berufsfeuerwehr auszudehnen? Der Bundesrat hat in seiner 451. Sitzung am 4. November 1977 beschlossen, beim Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache 436/77 Beschluß) einzubringen. Die Gesetzesvorlage hat zum Ziel, den Kriminal- und Polizeihauptmeistern der Besoldungsgruppe A 9 in herausgehobenen Funktionen nach Maßgabe sachgerechter Bewertung eine auf bis zu 30 v. H. ihrer Stellen begrenzte Amtszulage von monatlich 225 DM zu gewähren. Die Meinungsbildung der Bundesregierung zu diesem Gesetzentwurf, insbesondere über die Frage von Folgewirkungen einer solchen Zulagenregelung auch auf andere Bereiche, im vorliegenden Falle auf den Bereich der Berufsfeuerwehr, ist bisher noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird jedoch den Gesetzentwurf mit ihrer Stellungnahme rechtzeitig dem Deutschen Bundestag zuleiten. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/1417 Fragen B 30 und 31): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Betreiber von Kernkraftwerken künftig an den Kosten der Katastrophenschutzvorsorge (Selbstschutz/Hilfsdienste) zu beteiligen? Könnte eine entsprechende Kostenbeteiligung gegebenenfalls über einen freiwilligen Fonds der Kernkraftwerkbetreiber erfolgen, bzw. wäre ergänzend eventuell die Einführung eines dem „Kohlepfennig" ähnlichen „Kernkraftpfennigs" zur Mitfinanzierung der Katastrophenschutzvorsorge in Betracht zu ziehen? Zu Frage B 30: Die Vorbereitung der Schadensbekämpfung bei Unfällen oder Störfällen in kerntechnischen Anlagen ist durch § 38 der Strahlenschutzverordnung geregelt. Danach sind die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichtet, das zur Schadensbekämpfung erforderliche Personal und die erforderlichen Hilfsmittel vorzuhalten und den zuständigen Behörden die notwendigen Informationen und die erforderliche Beratung zu gewähren. Die Verpflichtung der Betreiber ist auf den Kontrollbereich und den betrieblichen Überwachungsbereich beschränkt; eine Verpflichtung zur Beteiligung an der Katastrophenschutzvorsorge außerhalb kerntechnischer Anlagen besteht daher nicht. Die Haftung für die Folgen eines eventuellen Schadensereignisses bleibt davon unberührt. Die Bundesregierung sieht daher keine Möglichkeit, die Betreiber von Kernkraftwerken über die durch § 38 der Strahlenschutzverordnung gegebene Verpflichtung hinaus an den Kosten für die Katastrophenschutzvorsorge zu beteiligen. Zu Frage B 31: Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung zu einer Kostenbeteiligung der Betreiber, denn die Planung von Notfallschutzmaßnahmen ist grundsätzlich nicht Bestandteil des Sicherheitskonzepts kerntechnischer Anlagen. Die Anlagen sind nach dem Verursacherprinzip so zu planen, zu errichten und zu betreiben, daß auch ohne Notfallschutzmaßnahmen hinreichende Sicherheit gegen das Auftreten von Störungen und gegen die Auswirkungen von Störungen nach außen gewährleistet wird. 5108* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Die Notfallschutzplanung bildet eine zusätzliche Vorsorgemaßnahme zu der umfassenden sicherheitstechnischen Konzeption einer kerntechnischen Anlage, mit der lediglich das Restrisiko abgedeckt wird, das trotz der extremen Unwahrscheinlichkeit kerntechnischer Notfälle außerhalb der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge verbleibt. Dies entspricht dem Vorgehen, wie es auch in anderen Bereichen zur Abdeckung von unkalkulierbaren Lebensrisiken üblich ist und durch die gesetzlichen Vorschriften der Länder über den Katastrophenschutz auf der Grundlage des Gemeinlastprinzips geregelt wird. Die Beteiligung der Kernkraftwerksbetreiber an den Kosten der allgemeinen Katastrophenschutzvorsorge über einen freiwilligen Fonds oder über die Einführung eines „Kernkraftpfennigs" als Sonderabgabe zur Finanzierung besonderer Katastrophenschutzeinrichtungen wird daher nicht in Betracht gezogen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß die gemäß § 38 der Strahlenschutzverordnung erforderlichen Hilfsmittel und Informationen bei Bedarf auch für Schutzmaßnahmen in der Umgebung zur Verfügung gestellt werden können. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/1417 Frage B 32) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Warnung von Wissenschaftlern der Universität von Kalifornien vor einem unüberlegten Ausbau von Kohlekraftwerken, da nach deren Erkenntnissen die aus den Kohlekraftwerken austretende Flugasche genetische Veränderungen bei Menschen verursache, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung gerade im Hinblick auf die Sicherung des künftigen Energiebedarfs zu ziehen? Über die Aussagen der Wissenschaftler der Universität von Kalifornien in obiger Angelegenheit liegt der Bundesregierung ein Bericht noch nicht vor. Ich habe die Deutsche Botschaft in Washington gebeten, mir die Ausgabe der Wochenzeitschrift „Science", in der nach einer Mitteilung der „International Harald Tribune" vom 5. Januar 1978 die Aussagen der amerikanischen Wissenschaftler veröffentlicht sein sollen, zu beschaffen. Die Bundesregierung verweist jedoch auf ihre schon mehrfach geäußerte Feststellung, daß insbesondere bei den von ihr geförderten Verfahren zur Entschwefelung von Kraftwerksabgasen neben dem Schwefeldioxid auch andere Komponenten sowohl gasförmiger als auch fester Art ausgeschieden werden, die schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben. Dabei handelt es sich u. a. um atembare Feinstäube, die von üblichen Elektrofiltern nicht vollständig abgeschieden, aber nach Behandlung der Abgase in einer Entschwefelungsanlage bis unter die Meßbarkeitsgrenze vermindert werden. In dem Maße, wie alte Kohlekraftwerke durch neue ersetzt werden, die dann vollständig mit den in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft geforderten Abgasreinigungssystemen ausgestattet sind, werden die von den amerikanischen Wissenschaftlern aufgeworfenen Probleme an Bedeutung verlieren. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen B 33 und 34) : Sind der Bundesregierung die wiederholt vorgetragenen Sorgen des niedersächsischen Technischen Hilfswerks (THW) in bezug auf fehlende Ausstattung und mangelhafte Unterbringung der Ortsverbände bekannt, und wenn ja, welche Maßnahmen wurden bzw. werden ergriffen? Ist in diesem Zusammenhang eine baldige Änderung bei der unzureichenden Unterbringung des Technischen Hilfswerks (THW) des Ortsverbands Bassum und des Ortsverbands Hoya zu rechnen? Zu Frage B 33: Der Bundesregierung ist bekannt, daß Ausstattung und Unterbringung des Technischen Hilfswerks trotz der in den vergangenen Jahren erreichten Verbesserungen nicht überall zufriedenstellend sind. Auch der Landesverband Niedersachsen ist insoweit betroffen. Eine Verbesserung der Ausstattung des THW, deren Mängel insbesondere im Kraftfahrzeugbereich liegen, wird durch die Neuordnung des Katastrophenschutzes angestrebt, deren Grundzüge vom Bundeskabinett am 6. Juli 1977 gebilligt worden sind. Danach ist vorgesehen, daß der Bund seinen finanziellen Beitrag künftig schwerpunktmäßig auf diejenigen Fachdienste konzentrieren wird, die in erster Linie V-Fall-spezifische Aufgaben zu erfüllen haben. Hierzu gehört insbesondere auch der vom THW getragene Bergungs- und Instandsetzungsdienst. - Zur Verbesserung der Unterkunftsverhältnisse sind für 7 Ortsverbände des niedersächsischen THW angemessene Objekte angemietet worden. Bei weiteren Ortsverbänden wurden mit einem Aufwand von 212 000 DM kleine Umbaumaßnahmen in Angriff genommen. 1978 sind für 8 weitere Ortsverbände solche Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von ca. 1 000 000 DM geplant. Darüber hinaus ist bereits bisher für 12 Ortsverbände des THW Niedersachsen die Errichtung von Neubauten auf bundeseigenen oder zu erwerbenden Grundstücken vorgesehen. Mit dem Baubeginn ist 1978/79 zu rechnen. Die Bundesregierung wird, unabhängig von diesen schon geplanten Maßnahmen, bemüht sein, die Unterbringungssituation beim THW durch Anmietung von neuen Objekten sowie durch Neu- und Umbaumaßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu verbessern. Der Fehlbedarf wird jedoch kurzfristig nicht voll zu befriedigen sein. Zu Frage B 34: Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen ergriffen, um für Abhilfe bei der unzureichenden Un- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5109* terbringung der Ortsverbände Bassum und Hoya des niedersächsischen THW zu sorgen. Zur Verbesserung der Unterkunftsverhältnisse des THW-Ortsverbandes Bassum werden im Haushaltsjahr 1978 70 480 DM bereitgestellt. Der THW-Ortsverband Hoya soll auf dem Gelände der Katastrophenschutzschule des Bundes — Außenstelle Hoya — untergebracht werden. Außerdem ist vorgesehen, daß Gebäude der Katastrophenschutzschule des Bundes - Außenstelle Hoya — teilweise mitgenutzt werden können. Die Stellungnahme der Schule zu dieser Planung steht noch aus. Sobald sie eingegangen ist, werden die erforderlichen Vorbereitungen zur erstmaligen Herrichtung eingeleitet werden. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/1417 Fragen B 35 und 36) : Wird die Meldung von Paß- und Ausweisverlusten zentral registriert, und werden Paßkontrollstellen über derartige Verluste informiert? Ist die Bundesregierung bereit, eine Initiative mit dem Ziel zu ergreifen, daß das Versäumnis, den Verlust von Ausweis- und Paßpapieren zu melden, unter Strafe gestellt wird? Zu Frage B 35: Die Meldungen über Verluste von Reisepässen und Personalausweisen werden bereits seit längerer Zeit im Sachfahndungsbestand des beim Bundeskriminalamt installierten INPOL-Systems registriert. Die Polizei- und Meldebehörden sind durch Weisungen der Landesinnenministerien gehalten, Verluste von Reisepässen und Personalausweisen, die ihnen zur Kenntnis gelangen, unverzüglich auf vorgeschriebenen Meldewegen dem Bundeskriminalamt mitzuteilen. Das Bundeskriminalamt speichert diese Meldungen in das INPOL-System ein. Es gibt außerdem regelmäßig Sachfahndungsnachweise heraus, in denen die Nummern aller als verloren und gestohlen gemeldeten Reisepässe und Personalausweise einschließlich der abhanden gekommenen Blanko-Vordrucke enthalten sind. In den Verteiler für diese Sachfahndungsnachweise sind alle Grenzübergangsstellen einbezogen. Zu Frage B 36: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, einen Straftatbestand einzuführen, der das Unterlassen von Meldungen über den Verlust von Reisepässen und Personalausweisen zum Gegenstand hätte. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 37) : Ist die am 16. Dezember 1977 gegen 20 Uhr auf der Bundesautobahn Koblenz—Mannheim von bewaffneter Polizei durchgeführte Kontrolle, bei der alle Verkehrsteilnehmer auf der genannten Bundesautobahn angehalten und einer Kontrolle der Fahrzeugpapiere, nicht des Fahrzeugs, unterzogen wurden, von einer Bundesdienststelle veranlaßt worden, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Kontrolle vorgenommen? Die aus Anlaß der Entführung und Ermordung von Dr. Hanns Martin Schleyer beim Bundeskriminalamt gebildete Zentrale Einsatzleitung hat länderübergreifende exekutive Fahndungsmaßnahmen auf der Grundlage von Beschlüssen der Innenministerkonferenz und ihres Arbeitskreises II „Öffentliche Sicherheit und Ordnung" aus den Jahren 1974 und 1975 örtlich und zeitlich koordiniert. Für den 16. Dezember 1977 hatte die Zentrale Einsatzleitung u. a. für den Bereich des Landes Rheinland-Pfalz Fahndungsmaßnahmen in Form von Verkehrskontrollen auf Bundesautobahnen und Stadtautobahnen für die Dauer von drei Stunden zwischen 14.00 und 23.00 Uhr angeregt. Daraufhin hat das Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz die Durchführung der Verkehrskontrollen in der Zeit von 18.30 bis 20.30 Uhr angeordnet; die Polizei des Landes hat sie eigenverantwortlich durchgeführt. Sie stützte sich dabei auf § 36 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung und §§ 4 und 24 der Straßenverkehrszulassungsordnung. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 38) : Ist der Bericht der Frankfurter Rundschau" vom 19. Dezember 1977 über die grenzpolizeiliche Kontrolle von Manuskripten eines Journalisten (Thema: Gefahr des Neonazismus) zutreffend, und wenn ja, was wird die Bundesregierung veranlassen, damit sich derartige Situationen nicht wiederholen? Nach § 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 2 des Bundesgrenzschutzgesetzes vom 18. August 1972 (BGBl. I, S. 1834) obliegt dem Bundesgrenzschutz die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Grenzfahndung. Außerdem sind dem Bundesgrenzschutz nach § 1 Abs. 3 Buchst. g) des Bundesgrenzschutzgesetzes in Verbindung mit § 46 Abs. 4 Satz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes vom 28. April 1961 (BGBl. I, S. 481), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Februar 1973 (BGBl. I, S. 109) die Überwachung der Ausfuhr von Waffen und Sprengstoff zugewiesen. Hierbei können gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 dieses Gesetzes Gepäckstücke darauf geprüft werden, ob sie Waffen oder Sprengstoffe enthalten. Danach konnte der Beamte des Bundesgrenzschutzes bei der grenzpolizeilichen Kontrolle des Journalisten Henryk Broder bei dessen Ausreise am 13. Dezember 1977 über den Flughafen Köln/Bonn den Paß überprüfen und den Reisenden selbst fahndungsmäßig überprüfen. Außerdem konnte das Gepäck von Broder darauf geprüft werden, ob Waffen oder Sprengstoff ausgeführt werden. Der Bundesminister des Innern hat unmittelbar nach Veröffentlichung des Presseartikels in der 5110* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Frankfurter Rundschau am 19. Dezember 1977 eine genaue Aufklärung des Sachverhalts in die Wege geleitet. Nach den Feststellungen lagen die besonderen Voraussetzungen für eine Sicherstellung oder Beschlagnahme der Schriftstücke, die Broder mit sich führte, nicht vor. Nach den Aussagen der betroffenen Beamten hat weder eine Überprüfung des Textes der Manuskripte stattgefunden noch ist versucht worden, diese Manuskripte abzulichten. Die Beamten bestreiten insbesondere entschieden die im Presseartikel wiedergegebene Aussage: „Wir können es hier ablichten." Broder hat gegen die Beamten eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Eine abschließende Würdigung der Angelegenheit wird erst im Zusammenhang mit der Entscheidung über diese Beschwerde erfolgen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 39 und 40) : Sind die bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage betreffend Asylverfahren (Drucksache 8/448 Nr. 6) noch nicht vorhanden gewesenen Auskünfte über Erwerbstätigkeit und Ausbildung von Asylanten jetzt verfügbar, und falls ja, welche Feststellungen lassen sich dazu treffen? Welche Verwaltungskosten sind dem Bund bei der Abwicklung der Asylverfahren beim Bundesamt bzw. den einzelnen Gerichtsinstanzen in den Jahren 1976 und 1977 jeweils entstanden? Zu Frage B 39: Außer den in der BT-Drucksache 8/448 angeführten Auskünften der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen sind mir Äußerungen folgender Bundesländer zugegangen: Bayern In den vier Sammelunterkünften (Zirndorf, Neuburg/Donau, Augsburg, Iraßlberg) waren am 31. März 1977 insgesamt 757 Asylbegehrende untergebracht. Von diesen waren 261 erwerbstätig, 239 erhielten Sozialhilfe, 263 bezogen Arbeitslosengeld bzw. -hilfe. Über die außerhalb dieser Sammelunterkünfte untergebrachten Personen liegen keine Angaben vor. Die Nettoaufwendungen für Sozialhilfe an Asylbegehrende (einschließlich der nicht in Sammelunterkünften untergebrachten Personen) der sieben bayerischen Bezirke, die als überörtliche Träger für Sozialhilfeleistungen an Ausländer zuständig sind, beliefen sich 1976 auf 778 855,65 DM. Bremen Anfang Mai 1977 waren 2 Asylsuchende erwerbstätig, 18 Personen erhielten Sozialhilfe, 71 Personen bezogen Arbeitslosenhilfe von durchschnittlich wöchentlich 166,20 DM (gelernte Arbeiter) bzw. 124,40 DM (ungelernte Arbeiter). Hamburg Von den am 4. Mai 1977 erfaßten 994 Asylbewerbern befanden sich 525 im Anerkennungsverfahren und 469 im Rechtsmittelverfahren. Von den 525 Personen im Anerkennungsverfahren gingen 221 einer Erwerbstätigkeit nach, 203 Personen erhielten Sozialhilfe. Von den 469 im Rechtsmittelverfahren stehenden Personen waren 287 erwerbstätig, 134 von ihnen erhielten Sozialhilfe. Insgesamt erhielten 337 Asylbewerber Sozialhilfe. Bei einem Regelsatz von 285 DM für eine Einzelperson ergibt dies monatliche Kosten von 96 045 DM. Hinzu kommt ein Mietanteil, der sich an den tatsächlichen Kosten orientiert, der in einer Wohnunterkunft für eine Einzelperson jedoch mindestens 72 DM beträgt. Dies ergibt einen Betrag von 24 264 DM. Am 30. April 1977 wohnten 146 Asylbewerber in einer Sozialunterkunft. Die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten von 118 DM pro Person belaufen sich auf 17 228 DM. Hinzu kommen weitere in der Höhe nicht ohne weiteres feststellbare Kosten für Sachleistungen etc. Saarland Von den seit März 1974 dem Saarland im Rahmen des Verteilungsverfahrens zugewiesenen Asylbewerbern befanden sich Anfang Mai 1977 26 Personen im Anerkennungsverfahren und 81 Personen im Rechtsmittelverfahren. Von den 26 im Anerkennungsverfahren stehenden Personen waren 11 erwerbstätig; von den 81 im Rechtsmittelverfahren stehenden Personen gingen 44 einer Erwerbstätigkeit nach. 18 Personen erhielten Sozialhilfe; 34 Personen erhielten Arbeitslosengeld bzw. -hilfe in einer durchschnittlichen Höhe von wöchentlich 110 bis 125 DM. Schleswig-Holstein Von den am 1. Mai 1977 erfaßten 214 Asylbegehrenden gingen 159 Personen einer Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung nach, 47 Personen erhielten Leistungen der Sozialhilfe nach dem Regelsatz und 13 Personen sonstige öffentliche Leistungen. Zu Frage B 40: Nachstehend sind die IstAusgaben des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Kap. 06 33) für die Jahre 1976 und 1977 angeführt: Ist-Ergebnis Vorläufiges 1976 Ist-Ergebnis (1 000 DM) 1977 (1 000 DM) Personalausgaben 4 519 4 975 Sächliche Verwaltungsausgaben 543 (geschätzt) 601 Investitionsausgaben 639 1 277 insgesamt 5 701 6 853 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5111* Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. MüllerEmmert (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen B 41 und 42) : Ist der Bundesregierung bekannt, welche Maßnahmen im Bereich des Boxens — insbesondere des Berufsboxens — auf Grund der vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft erstellten und im April 1977 vorgelegten Studie „Boxen und Gesundheit — Zur Frage von Langzeitschäden und ihrer Verhütung" eingeleitet worden sind? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß vor allem kommerzielle Mißstände im Berufsboxen im Interesse des gesundheitlichen Schutzes der finanziell meist abhängigen Berufsboxer bekämpft werden müssen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese Bemühungen — auch als Ergebnis der Boxstudie des Bundesinstituts für Sportwissenschaft — zu unterstützen? Zu Frage B 41: Wie Ihnen bekannt ist, hat das im Jahre 1976 vorgelegte Gutachten der Boxsportkommission beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft festgestellt, daß die für den Bereich des Amateurboxsports geltenden Schutzbestimmungen nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als ausreichend angesehen werden, um gesundheitliche Gefährdungen des Boxers weitgehend auszuschließen. Um darüber hinaus fundierte Erkenntnisse zur Frage eventuell auftretender Spätschäden zu gewinnen, fördert das zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern gehörige Bundesinstitut für Sportwissenschaft eine Langzeitstudie des Deutschen Amateur-Box-Verbandes, die Aufschluß darüber liefern soll, ob die bestehenden Schutzbestimmungen auch insoweit tatsächlich ausreichen oder ob gezielte weitere Maßnahmen notwendig sind. Für den Bereich des Berufsboxens hatte sich der in der Boxsportkommission beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft vertretene Bund Deutscher Berufsboxer (BDB) verpflichtet, Verbesserungen seiner Schutz- und Wettkampfbestimmungen vorzunehmen. Wie der Präsident des BDB der Bundesregierung mitgeteilt hat, sind entsprechende — allerdings nur für nationale Kämpfe geltende — Änderungen hinsichtlich des Handschuhgewichts, der Rundenzahl, der Altersgrenze und der regelmäßigen ärztlichen Untersuchung in die Schutz- und Wettkampfbestimmungen des BDB inzwischen auch aufgenommen worden. Der BDB ist bemüht, diese Verbesserungen auch bei den Regeln der internationalen Verbände zu erreichen. Darüber hinaus hat der BDB in seiner Präsidiumssitzung am 14. Januar 1978 beschlossen, in der im Mai 1978 vorgesehenen nächsten Sitzung der Europäischen Boxunion weitergehende Schutzbestimmungen zu beantragen (Festlegung eines Mindestalters für die Teilnahme an Europameisterschaftskämpfen von 21 Jahren, Einsatz neutraler Ringrichter und Ringärzte). Der BDB hatte diese Forderung bereits am 20. Dezember 1977 schriftlich an die Europäische Boxunion herangetragen. Zu Frage B 42: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß kommerzielle Mißstände in jedem Bereich unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens bekämpft werden müssen, insbesondere dann, wenn Menschen in diesem Zusammenhang gesundheitliche Schädigungen erleiden können. Da die Bundesregierung die Gefahr sieht, daß im Berufsboxen aus kommerziellen Interessen sowohl die strikte Einhaltung der Schutzbestimmungen umgangen als auch eine Beratung und Betreuung betrieben werden kann, die nicht unter dem Prinzip steht, daß der Gesundheit des Boxers oberste Priorität zukommt, hat sie den BDB in die Arbeit der Boxsportkommission beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft einbezogen. Der BDB hat bei der Erarbeitung des Gutachtens der Boxsportkommission beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft mit Nachdruck erklärt, daß Ärzte, Trainer, Betreuer und Funktionäre sich ihrer hohen Verantwortung für die Gesundheit der ihnen anvertrauten Sportler bewußt sind und alles daranzusetzen, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Der BDB ist, wie sein Präsident gegenüber der Bundesregierung erneut bekräftigt hat, entschlossen, gegen Verletzungen dieses Grundsatzes rigoros vorzugehen. Die Bundesregierung wird diese Bemühungen, auch als Ergebnis des Gutachtens der Boxsportkommission beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft, nachdrücklich unterstützen. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Veranstaltung von Berufsboxwettkämpfen einer Erlaubnis nach § 33 a der Gewerbeordnung bedarf. Diese Erlaubnis kann u. a. versagt werden, wenn gegen den Nachsuchenden Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß die beabsichtigte Veranstaltung den Gesetzen oder guten Sitten zuwiderlaufen wird. Es ist Aufgabe der zuständigen Behörde, zu entscheiden, ob dieser Tatbestand erfüllt ist. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Koblitz (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen B 43 und 44) : Hält die Bundesregierung die Lagerung von ca. 1 100 Tonnen Uranhexafluorid in einer Lagerhalle der ehemaligen Brikettfabrik der Rhein-Braun AG in Eschweiler-Weisweiler für die Bevölkerung in dieser Ballungsrandzone für gefährlich, und hält sie die vom Regierungspräsidenten in Köln angeordneten Sicherungs- und Bewadiungsmaßnahmen für ausreichend? Ist sichergestellt, daß bis zum Ablauf der Genehmigung am 30. Juni 1978 die eingelagerten Mengen abtransportiert werden, und welcher endgültige Lagerplatz ist vorgesehen? Zu Frage B 43: Das von Ihnen genannte Lager der Fa. Umschlagsund Speditionsgesellschaft „Braunkohle" GmbH, Wesseling, auf dem Gelände des Tagebaus Inden in Weisweiler dient der Aufbewahrung von Uranhexafluorid, das bei der Gewinnung von Kernbrennstoff für Kernkraftwerke als wertvolles Zwischenprodukt anfällt. Hierzu verweise ich auf meine Antworten auf die Schriftlichen Fragen B 26 und 27 des Herrn Kollegen Hans Peter Schmitz für die Fragestunden des Deutschen Bundestages am 18./19. Januar 1978. Das Uranhexafluoridlager in Weisweiler ist in si- 5112* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 cherheitstechnischer Hinsicht nicht anders zu behandeln, als ein Lager mit anderen gefährlichen Arbeitsstoffen. Das Hauptrisiko bei der Lagerung von Uranhexafluorid ist nicht radiologischer, sondern konventioneller Art und durch die Fluorverbindung des Urans bedingt, die für die weitere Verarbeitung benötigt wird. Aus dem bei Normaltemperaturen pulverförmigen Uranhexafluorid bildet sich bei Einwirkung von Wasser gasförmiger Fluorwasserstoff, der insbesondere die Schleimhäute angreifen kann. Deshalb wird das Uranhexafluorid in den speziellen für den Transport verwendeten starkwandigen Stahlbehältern aufbewahrt, für die strenge Sicherheitsanforderungen gelten. Die gesamte Lagermenge von derzeit ca. 1 100 t Uranhexafluorid ist auf diese jeweils ca. 12 t fassenden Behälter aufgeteilt, die in einer Lagerhalle in übersichtlicher Weise so angeordnet sind, daß jeder Behälter allseitig kontrollierbar -ist. Für das Uranhexafluoridlager in Weisweiler sind im Rahmen der Genehmigung umfangreiche Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen vorgesehen worden, so daß die Lagerung des Uranhexafluorids in dem genehmigten Umfang vertretbar ist. Zu Frage B 44: Der Regierungspräsident Köln hat als zuständige Genehmigungsbehörde der Fa. Umschlags- und Speditionsgesellschaft „Braunkohle" GmbH, Wesseling, eine vorerst bis zum 30. Juni 1978 befristete Genehmigung zur Lagerung von Uranhexafluorid bis zu maximal 2 200 t erteilt. Mit modernen Trennverfahren soll aus diesem Uranhexafluorid weiterer Kernbrennstoff gewonnen werden, bevor es in anderer Form zum Erbräten von Kernbrennstoff in Brutreaktoren oder für sonstige Zwecke verwendet wird. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage -des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 45) : Sieht die Bundesregierung im ,,Frauenboxen" gesundheitliche Gefahren, und was kann sie gegebenenfalls im Rahmen ihrer Zuständigkeit tun, um mögliche oder wahrscheinliche Gesundheitsschäden zu verhindern? Der Begriff „Frauenboxen" ist — wie Ihnen sicherlich bekannt ist — mißverständlich. Das, was in letzter Zeit in einigen deutschen Städten unter dieser Bezeichnung geboten wurde, hat mit dem Boxen, einer der ältesten und in der Welt mit am weitesten verbreiteten Sportarten, nicht das Geringste zu tun und hat sich völlig außerhalb jeder verbandsmäßigen Organisation und Verantwortung entwickelt. Die deutschen Boxsportverbände lehnen diese Art von Schaustellung strikt ab. Die Bundesregierung geht davon aus, daß beim sogenannten „Frauenboxen" gesundheitliche Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können, zumal nicht sicher bekannt ist, ob Schläge auf die weibliche Brust nicht zu bösartigen Veränderungen des Organs führen können. Über eingetretene Schädigungen liegen der Bundesregierung bisher jedoch keine Unterlagen vor. Nach Auffassung der Bundesregierung kann es generell nicht staatliche Aufgabe sein, durch gesetzgeberische Maßnahmen jeglichen möglichen Gesundheitsschäden vorzubeugen, bei denen sich die Betroffenen oder Gefährdeten freiwillig in die Gefährdungssituation begeben. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Veranstaltung von „Frauenboxwettkämpfen", sofern sie gewerbsmäßig erfolgt, einer Erlaubnis nach § 33 a der Gewerbeordnung bedarf. Diese Erlaubnis kann u. a. versagt werden, wenn gegen den Nachsuchenden Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß die beabsichtigte Veranstaltung den Gesetzen oder guten Sitten zuwiderlaufen wird. Es ist Aufgabe der zuständigen Behörde, zu entscheiden, ob dieser Tatbestand erfüllt ist. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 46): Betrachtet es die Bundesregierung als für die Anerkennung als politischer Flüchtling hinreichendes Fluchtmotiv, wenn Bürger aus der DDR deshalb in die Bundesrepublik Deutschland kommen, weil sie ihre Kinder nicht der atheistischen Jugendweihe des kommunistischen Regimes aussetzen wollen? Bei der Beurteilung von Fällen, wie sie Ihrer Frage als Sachverhalt zugrunde liegen, ist die Bundesregierung ebenso wie die Länder, die das Bundesvertriebenengesetz als eigene Angelegenheit ausführen, an die Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) gebunden und gehalten, die hierzu ergangene Rechtsprechung zu beachten. Für die Anerkennung als Flüchtling gemäß § 3 BVFG ist Voraussetzung, daß der Antragsteller flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen. Wer die DDR verläßt, um seine Kinder nicht der Jugendweihe auszusetzen, kann als Sowjetzonenflüchtling im Sinne des § 3 BVFG angesehen werden, wenn durch diese Weigerung beim weiteren Verbleiben in der DDR für Eltern oder Kinder eine besondere Zwangslage, etwa durch unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit, entstanden wäre. Auch Nachteile im beruflichen Fortkommen können zu einer besonderen Zwangslage führen. Ebenso kann durch die Verpflichtung zur Teilnahme der Kinder an der kommunistischen Jugendweihe ein schwerer Gewissenskonflikt ausgelöst werden, dem sich der Betroffene nur durch das Verlassen der DDR entziehen konnte. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling im Sinne des § 3 BVFG sind im Einzelfall von den Landesbehörden zu prüfen: Dabei sind die besonderen Verhältnisse vom Antragsteller darzulegen. Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5113* Möglicherweise beziehen Sie sich in Ihrer Anfrage auf einen Fall der von der hessischen Flüchtlingsverwaltung unter Bezugnahme auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden worden ist. Falls diese Angelegenheit im Verwaltungsstreitverfahren zum Bundesverwaltungsgericht kommen sollte, werde ich auf die Beteiligung des Oberbundesanwalts und darauf hinwirken, daß in diesem Falle auch von der Rechtsprechung der besonderen Situation der Menschen Rechnung getragen wird, die durch die Weigerung, ihre Kinder an der Jugendweihe teilnehmen zu lassen, in eine besondere Zwangslage gekommen sind und deshalb ihre Heimat in der DDR verlassen mußten. Darüber hinaus bin ich bestrebt, im gleichen Sinne Einvernehmen mit den Landesflüchtlingsverwaltungen bei ihren Entscheidungen in vergleichbaren Fällen zu erreichen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 47): Hält die Bundesregierung die Bezeichnung „Berufsverbote" zur Kennzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zur Nichteinstellung extremistischer Bewerber in den öffentlichen Dienst für angemessen? Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1975 (2 BvL 13/73 — Amtliche Sammlung Band 39, Seite 334/371) folgendes ausgeführt: Das politische Schlag- und Reizwort vom „Berufsverbot" für Radikale ist völlig fehl am Platz und soll offensichtlich nur politische Emotionen wecken. Die Verfassung und die sie konkretisierende Regelung des Beamtenrechts statuiert kein Berufsverbot. Sie stellen nur eine legitime Zulassungsvoraussetzung auf, die zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nötig ist und von jedem, der den Staatsdienst anstrebt, erfüllt werden kann, wenn er will. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung ohne jede Einschränkung und hat das auch in der Öffentlichkeit bereits eindeutig erklärt. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 48): In welcher Höhe sind die für 1977 in der Erwartung einer vermehrten Antragsstellung nach dem Fluglärmgesetz bereitgestellten zwei Millionen DM in Anspruch genommen worden, nachdem 1976, also fünf Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes, noch keine einzige Mark dem vom Gesetzgeber begünstigten Personenkreis aus Bundesmitteln zugeflossen war? Nach den von den Ländern mir vorgelegten Informationen haben die Flugplatzhalter, die nach § 12 des Fluglärmgesetzes zur Zahlung der Erstattungen von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen verpflichtet sind, bisher insgesamt 3 647 182,05 DM gezahlt. Hiervon wurden im Jahr 1977 vom Bund als Halter militärischer Flugplätze 264 632,05 DM für bauliche Schutzmaßnahmen erstattet. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 49): Wie viele Terroristen haben sich bisher bei der Bundesregierung und ihren nachgeordneten Organen gemeldet, und wie beurteilt die Bundesregierung die Aussicht, daß sich welche melden? Auf die verschiedenen Aufrufe der Sicherheitsbehörden und auf die Aufforderung des Herrn Bundespräsidenten in seiner Weihnachtsansprache 1977 haben sich bisher keine Terroristen bei den zuständigen Behörden gestellt. Allerdings haben bis in die jüngste Zeit insgesamt 6 Mitglieder oder Unterstützer terroristischer Vereinigungen gemäß § 129 a StGB (davon 4 noch unter dem Vorwurf der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB) Aussagen gemacht. Die Bereitschaft von Terroristen, sich freiwillig zu stellen, ist sicher als gering, die Bereitschaft zu Aussagen nicht wesentlich höher einzuschätzen. Dennoch darf in dem Bemühen, Terroristen zur Abkehr vom Terrorismus und vor allem zur Offenbarung ihres Wissens um geplante Gewaltakte und terroristische Zusammenhänge zu bewegen, nicht nachgelassen werden. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 50): Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß die Obersetzungen der Fahndungsblätter nach den Terroristen in andere Sprachen auf ihre Richtigkeit und Sinngemäßheit überprüft werden, nachdem sich herausgestellt hat, daß die Übersetzung ins Serbokroatische „haarsträubende Fehler", wie der Präsident des Bundeskriminalamts Herold zugab, enthielt? Das Bundeskriminalamt wird sicherstellen, daß bei der Übersetzung des Textes von Fahndungsaufrufen in fremde Sprachen Übersetzungsfehler künftig vermieden werden. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 51) : Will die Bundesregierung auf Grund des vorgelegten Berichts des Europäischen Parlaments zum Vorschlag der EG-Kommission für eine Empfehlung über Fluorkohlenwasserstoffe (Dok. 417/77) 5114* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 ihre Bemühungen um die Substitution der Fluorkohlenwasserstoffe intensivieren und insbesondere das Votum des Europäischen Parlaments unterstützen, daß die o. a. Empfehlung in eine verbindlichere Richtlinie umgewandelt wird? Die Bundesregierung begrüßt den Empfehlungsvorschlag des Rats über Fluorkohlenwasserstoffe in der Umwelt, an dessen Zustandekommen sie bei den Beratungen in Brüssel maßgeblich mitgewirkt hat. Sie teilt mit den Partnern in den Europäischen Gemeinschaften die Auffassung, daß die weitere Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen für Sprays langfristig zu einer Schädigung der Ozonschicht mit möglicherweise schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt führen kann. Das Problem der Fluorkohlenwasserstoffe kann nur international gelöst werden. Daher hat die Bundesregierung im Rahmen einer internationalen Konferenz im April 1977 in Washington mit der Mehrheit der dort vertretenen Regierungen die Absicht bekundet, in Richtung auf eine Verminderung der Emissionen voranzuschreiten, wobei primär an eine freiwillige Umstellung der Industrie auf Spraydosen mit mechanischen Pumpen oder mit umweltfreundlichen Treibgasen gedacht ist. Die Bundesregierung hat in langwierigen Verhandlungen mit der deutschen chemischen Industrie bereits erreicht, daß diese auf freiwilliger Basis die Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen auf dem Aerosolgebiet bis 1979 um etwa 25 0/t, bezogen auf das Jahr 1975, einschränken wird. Die Bundesregierung hat darüber hinaus ein umfangreiches Forschungsprogramm eingeleitet, um an der Klärung noch offener Fragen mitzuwirken. Überdies hat sie angeboten, noch in diesem Jahr die 2. internationale Konferenz zur Begrenzung der Fluorkohlenwasserstoffe auszurichten. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 52) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, welche Erfahrungen mit dem Gebrauch von Skistoppern im Verhältnis zu Fangriemen in bezug auf die Sicherheit des Skifahrers selbst bzw. die Beeinträchtigung der anderen Skifahrer gemacht wurden, und wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse? Die Bundesregierung geht nach den derzeitigen Erfahrungen mit dem Gebrauch von Skistoppern, von denen die ersten Modelle in nennenswertem Umfang erst seit der Wintersaison 1975/76 im Handel sind, davon aus, daß die Verwendung von Skistoppern sowohl in bezug auf die Sicherheit des Skifahrers selbst als auch im Hinblick auf die Beeinträchtigung anderer Skifahrer im Vergleich zu Fangriemen keinen höheren Gefährdungsgrad aufweist. Die Bundesregierung stützt sich hierbei auf erste Untersuchungsergebnisse des Internationalen Arbeitskreises für Sicherheit beim Skilauf — einer Partnerorganisation der Stiftung Sicherheit im Skisport —, die den Schluß zulassen, daß bei Verwendung von Skistoppern die Eigengefährdung des Skifahrers — insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten — geringer und die Beeinträchtigung anderer Skifahrer üblicherweise jedenfalls nicht höher zu bewerten sind, als dies beim Gebrauch von Fangriemen der Fall wäre. Die Skiunfallstatistiken zeigen seit geraumer Zeit eine steigende Tendenz einschlägiger Verletzungen des Skifahrers durch Fangriemen, die darauf zurückzuführen sein dürften, daß sich der Ski mit Fangriemen nicht — wie dies beim Skistopper der Fall wäre — beim Sturz verselbständigt und abbremst, sondern der Sturzbewegung folgt. Dies hat mit hoher Wahrscheinlichkeit ein erhöhtes Verletzungsrisiko des Skifahrers zur Folge, das in dieser Form bei Verwendung von Skistoppern nicht gegeben wäre. In gleicher Weise dürfte das Gefährdungsrisiko anderer Skifahrer beim Gebrauch von Skistoppern im allgemeinen schon deshalb nicht höher als bei Verwendung von Fangriemen zu veranschlagen sein, weil in beiden Fällen der Ski im Falle eines Sturzes in der Regel den Sturzraum nicht verläßt, so daß die Gefährdungszone für Dritte gleichbleibt. Der Internationale Arbeitskreis für Sicherheit beim Skilauf und die Stiftung Sicherheit im Skisport haben Vorsorge getroffen, die Erfahrungen beim Gebrauch von Skistoppern langfristig systematisch zu untersuchen und auszuwerten, um — über die oben erwähnten Befunde hinaus — gesicherte Erkenntnisse über die Sicherheits- und Gefährdungsrelevanz von Skistoppern im Vergleich zu Fangriemen zu gewinnen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 54 und 55) : Sind die von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Anfragen Nummer 25 und 26 aus der Drucksache 8/838 dargestellten Abstimmungen zwischen der Bundesregierung und den Ländern über die steuerliche Behandlung der Wohnbesitzberechtigten abgeschlossen? Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, nunmehr die, lediglich mit einer Zwischenmitteilung bedachten, Fragen Nummer 25 und 26 aus der Drucksache 8/838 endgültig zu beantworten? Die zur Beurteilung der Rechtsposition der Wohnbesitzberechtigten erforderlichen Vertragsmuster sind inzwischen eingehend mit den beteiligten Bundesressorts und den interessierten Verbänden erörtert worden. Dabei wurde angeregt, die Musterverträge im Hinblick auf die steuerrechtliche Problematik noch zusammen mit den für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen obersten Landesbehörden zu überarbeiten. Nach Abschluß dieser Arbeiten, mit denen voraussichtlich nicht vor Herbst dieses Jahres gerechnet werden kann, wird die steuerrechtliche Beurteilung endgültig mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5115* Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/1417 Frage B 56) : Ist vorgesehen, den Schwerbehinderten und Körperbeschädigten, die auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind, ohne berufstätig zu sein, die Absetzungsmöglichkeit der Kilometerpauschale zusätzlich zum jährlichen Pauschbetrag von 960 DM zu gewähren? Nach Abschnitt 194 Abs. 11 der EinkommensteuerRichtlinien 1975 und ergänzenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder sowie nach Abschnitt 70 Abs. 11 der Lohnsteuer-Richtlinien 1978 gilt hinsichtlich der Berücksichtigung privater Kraftfahrzeugkosten Körperbehinderter folgendes: Bei Körperbehinderten, die in ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 80 v. H. gemindert sind, können Kraftfahrzeugkosten, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, in angemessenem Rahmen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) berücksichtigt werden. Das gleiche gilt bei Körperbehinderten, die in ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 70 v. H., aber weniger als 80 v. H. gemindert sind und bei denen darüber hinaus eine Geh- und Stehbehinderung vorliegt. Als angemessen kann im allgemeinen ein nachgewiesener oder glaubhaft gemachter Aufwand für Privatfahrten von insgesamt 3000 km jährlich angesehen werden. Dabei kann ein km-Satz von 0,32 DM — bei 3 000 km also ein Aufwand von 960 DM im Kalenderjahr — zugrunde gelegt werden. Was die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Kraftfahrzeugaufwendungen der vorbezeichneten Körperbehinderten für Privatfahrten von mehr als 3 000 km jährlich angeht, ist nach dem Ergebnis von Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder, denen nach der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland die, Verwaltung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) obliegt, folgendes vorgesehen: Eine Berücksichtigung dieser Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG mit einem km-Satz von 0,32 DM kommt in Betracht, wenn die höhere Fahrleistung im einzelnen dargetan wird. Das kann z. B. durch ein Fahrtenbuch oder durch eine Aufstellung der von dem Körperbehinderten unternommenen Privatfahrten geschehen. In-solchen Fällen sind die unternommenen Privatfahrten insgesamt darzutun. Bei Steuerpflichtigen, die so gehbehindert sind, daß sie sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe eines Kraftfahrzeugs fortbewegen können, sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen (vgl. Urteil vom 1. August 1975 — VI R 158/72; Bundessteuerblatt II S. 825). Die vorstehenden Grundsätze gelten nur für private Kraftfahrzeugaufwendungen der bezeichneten Körperbehinderten, nicht aber anderer Schwerbehinderter. Bei diesen kann nicht angenommen werden, daß sie wegen ihrer Behinderung auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind und ihnen deshalb für Privatfahrten Aufwendungen zwangsläufig erwachsen. Schwerbehinderte sind nach § 1 des Schwerbehindertengesetzes Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind und infolge ihrer Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 v. H. gemindert sind. Auf das Vorliegen einer Geh- und Stehbehinderung kommt es demnach für die Anerkennung als Schwerbehinderter nicht an. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 57): Ist die Bundesregierung bereit, bei Straßen- und Wegeschäden, die von der Bundeswehr oder den Stationierungsstreitkräften verursacht werden, den Gemeinden für die ihnen bei der Beseitigung dieser Schäden entstehenden Verwaltungskosten eine angemessene Pauschalentschädigung zu gewähren? Werden von den ausländischen Streitkräften oder der Bundeswehr Schäden an Straßen und Wegen verursacht, so können die geschädigten Gemeinden Schadensersatz nach dem einschlägigen deutschen Recht (vor allem nach §§ 77 Bundesleistungsgesetz, 7 Straßenverkehrsgesetz) verlangen. Lassen die Gemeinden die Schäden durch einen Dritten (z. B. Straßenbauunternehmen) beheben, steht ihnen nach den Entschädigungsvorschriften ein Anspruch auf Ersatz der entstehenden Instandsetzungskosten zu. Darüber hinaus können die Gemeinden für ihre eigene Verwaltungstätigkeit bei der Feststellung und Abwicklung der Schäden keine Entschädigung beanspruchen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nämlich der Geschädigte für seine Mühewaltung bei der Schadensabwicklung keinen Kostenersatz fordern, weil diese Tätigkeit zu seinem eigenen Pflichtenkreis zählt. Dies gilt auch, wenn öffentlich-rechtliche Körperschaften bei der Schadensregulierung tätig werden (BGH in NJW 1969, 1109 und in NJW 1977, 35). Für die Gewährung eines Verwaltungskostenzuschlages an die Gemeinden besteht deshalb insoweit keine Rechtsgrundlage. Werden dagegen die beschädigten Straßen und Wege von den Gemeinden mit ihrem eigenen Verwaltungspersonal instand gesetzt, können die Gemeinden die anfallenden Selbstkosten ersetzt verlangen. Diese umfassen auch die anteiligen Gemeinkosten, zu denen u. a. die allgemeinen Geschäftsunkosten und der Verwaltungsaufwand zählen. In der Regel werden solche Aufwendungen durch einen Zuschlag auf die Material- und Lohnkosten pauschal abgegolten. Die Zubilligung der Kostenpauschale findet ihre Berechtigung darin, daß ein mit der Instandsetzung beauftragter Unternehmer diese Gemeinkosten bei seiner Preisgestaltung ebenfalls einkalkuliert und der Geschädigte nicht dadurch schlechter gestellt werden soll, daß er die Instandsetzung selbst vornimmt (vgl. BGH in NJW 1961, 729). 5116* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen B 58 und 59): Sind der Bundesregierung Bestrebungen der Vereinigten Staaten bekannt, deutsche Bedienstete zugunsten des zivilen Gefolges der Streitkräfte zu entlassen bzw. im Falle der natürlichen Fluktuation nicht zu ersetzen, und was wird sie unternehmen, um die Arbeitsplätze der deutschen Arbeitnehmer bei den Streitkräften der Vereinigten Staaten zu erhalten? Sieht die Bundesregierung in dem Prüfbericht des amerikanischen Rechnungshofs den Auftakt zu einer gezielten Änderung der Beschäftigungspolitik der US-Streitkräfte, und was wird sie unternehmen, um einer solchen Entwicklung zu Lasten der deutschen Arbeitnehmer entgegenzuwirken? Mit dem in der Presse erwähnten Prüfungsbericht des amerikanischen Rechnungshofes hat sich der Deutsche Bundestag bereits in seiner 63. Sitzung am 15. Dezember 1977 im Rahmen der Fragestunde befaßt. Wie ich der Beantwortung der Fragen A 131, 136 (s. BT-Protokoll S. 4853 über die 63. Sitzung des Deutschen Bundestages), B 42-44, 46, 51 und 52 (s. Anlagen 56, 58, 62 und 63 des Protokolls über die 63. Sitzung des Deutschen Bundestages) der BT- Drs. 8/1317 zu entnehmen bitte, sieht die Bundesregierung aufgrund der mitgeteilten Stellungnahme der amerikanischen Regierung und der dargelegten Rechtslage keinen Anlaß, um die Sicherheit der Arbeitsplätze der zivilen Arbeitnehmer bei den US- Stationierungsstreitkräften besorgt zu sein. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung jedoch mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen. Entlassungen ziviler Arbeitskräfte, die darauf abzielen, auf den freigemachten Stellen amerikanische Staatsangehörige zu beschäftigen, sind nach den Vorschriften des US-Hauptquartiers nicht zulässig. Der Bundesregierung ist auch nicht bekannt, daß die US-Streitkräfte abweichend hiervon verfahren. Die Richtlinien der amerikanischen Streitkräfte erlauben jedoch, US-Staatsangehörige auf Arbeitsplätzen für zivile Arbeitskräfte zu beschäftigen, die durch natürliche Fluktuation frei geworden sind. Die Bundesregierung hat in Verhandlungen mit der US-Botschaft erreicht, daß die amerikanischen Streitkräfte die Erlaubnis zur Einstellung von US- Staatsangehörigen auf freien Stellen für zivile Arbeitskräfte grundsätzlich nur auf Familienangehörige amerikanischer Soldaten anwenden und die Anzahl der von Familienangehörigen insgesamt besetzten Stellen auf 11 000 begrenzen. Das US-Hauptquartier hat dem Bundesminister der Finanzen ausdrücklich bestätigt, daß diese Vereinbarung von dem Bericht des amerikanischen Rechnungshofes unberührt bleibt. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 60) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß ähnlich wie in den Niederlanden Geldscheine mit der jeweiligen Zahl des Nennwerts in Blindenschrift hergestellt werden? Die Deutsche Bundesbank wird voraussichtlich im Zusammenhang mit der bei ihr eingeleiteten Automatisierung der Papiergeldbearbeitung in einigen Jahren neue Banknoten entwickeln. Hierbei wird auch geprüft werden, ob und in welcher Weise die neuen Geldscheine mit Blindenmerkmalen ausgestattet werden können. Es wird allerdings zu bedenken sein, daß Geldscheine mit solchen Merkmalen dazu mißbraucht werden könnten, Blinddn anstelle von Banknoten einfache Papierscheine unterzuschieben, die mit den Blindenmerkmalen einer Banknote versehen sind. Hinzu kommt, daß sich derartige Merkmale nicht nur hinsichtlich der einzelnen Stückelungen, sondern auch hinsichtlich der Währungen anderer Länder deutlich voneinander unterscheiden müssen. Die Deutsche Bundesbank wird zu gegebener Zeit zur Lösung dieser Probleme die in Betracht kommenden Verbände und Organisationen einschalten. Ob, wann und in welcher Form die Noten der Deutschen Bundesbank mit Blindenmerkmalen ausgestattet werden können, läßt sich jedoch heute noch nicht übersehen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 61) : Wann ist damit zu rechnen, daß ein Teil des britischen Munitionsdepots in der Gemeinde Brüggen im Kreise Viersen für den Tonabbau freigegeben wird? Wie- ich Ihnen mit Schreiben vom 28. September 1977 mitgeteilt habe, ist die grundsätzliche Bereitschaft der britischen Streitkräfte zur Freigabe eines Teils des Munitionslagers in Brüggen an Bedingungen geknüpft, die eine Reihe von Feststellungen auf deutscher Seite erfordern. Das Bundesministerium der Finanzen hat zu diesem Zweck das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen um eine gutachtliche Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme liegt bisher nicht vor. Es ist deshalb noch ungewiß, ob und wann die britischen Streitkräfte Teilflächen des Munitionslagers für den Tonabbau freigeben werden. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 62) : Beabsichtigt die Bundesregierung eine baldige Erhöhung des Personalstands beim Zollamt Aachen—Autobahn-Süd, um damit der erheblich gestiegenen Zahl der Einreisen und Ausreisen (Lkw: 184 000 im Jahr 1968, 370 000 im Jahr 1976) Rechnung zu tragen? Der grenzüberschreitende Lkw-Verkehr hat in den vergangenen zehn Jahren nicht nur beim Zollamt Aachen—Autobahn-Süd erheblich zugenommen, son- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5117* dern sich allgemein nahezu verdoppelt. Um den gestiegenen Verkehr zügig abfertigen zu können, sind neben baulichen und organisatorischen Maßnahmen zahlreiche Verfahrensvereinfachungen zugelassen worden. Personelle Verstärkungen sind erfolgt, soweit es möglich war, die dafür erforderlichen Stellen von anderen Dienststellen abzuziehen. Die Oberfinanzdirektion Köln wird prüfen, ob beim Zollamt Aachen—Autobahn-Süd im Vergleich zu den übrigen Zollämtern im Aachener Raum eine erhebliche Unterbesetzung besteht, und diese gegebenenfalls im Rahmen des Möglichen durch innerbezirkliche Maßnahmen ausgleichen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 63) : Hält es die Bundesregierung nach dem bisherigen Ergebnis ihrer Prüfung dieser Angelegenheit für einen belanglosen Vorgang, wenn die VW-Niederlassung in Chile aus Anlaß des vierten Jahrestags des Militärputsches in einer dortigen Tageszeitung wie folgt inseriert: „Die Familie Volkswagen möchte an diesem großen Tag der Regierung Chiles für die ihr gegebene Möglichkeit danken, daß sie in dieses Land kommen durfte, um mit seinem Volk Freiheit, Wohlstand und Lebensfreude zu teilen.", oder stimmt mir die Bundesregierung zu, wenn ich diese Art von „Geschäftswerbung" angesichts der in Chile herrschenden Verhältnisse für instinktlos, dem deutschen Ansehen schadend und dem Konzerninteresse zuwiderlaufend erachte, und wie wird sie gegebenenfalls ihren Einfluß gegenüber dem VW-Konzern geltend machen, um eine Wiederholung solcher Verbeugungen vor den Machthabern in Chile oder in anderen Länder, in denen ähnliche Verhältnisse herrschen, künftig auszuschließen? Die Zeitungsanzeige ist nicht von einer Niederlassung der Volkswagenwerk AG (VW), sondern von einem chilenischen Importeur aufgegeben worden, der von VW rechtlich unabhängig ist. VW hat auf die Werbung dieses Importeurs keinen Einfluß genommen. Sie ist dem Unternehmen erst nachträglich bekanntgeworden. Die Bundesregierung legt grundsätzlich Wert darauf, daß Werbung seitens Unternehmen mit Bundesbeteiligung von politischen Aussagen freigehalten wird. Auch der Vorstand der Volkswagenwerk AG teilt diese Auffassung. Das Bundesfinanzministerium kennt den Vorgang seit Beginn des Jahres. Die zuständige Abteilung hat VW bereits um Prüfung gebeten, welche rechtlichen Möglichkeiten für den Konzern bestehen, künftig eine politisch ausgerichtete Verwendung des VW-Firmenzeichens zu vermeiden. Sobald mir eine Stellungnahme vorliegt, werde ich Sie weiter unterrichten. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Traupe (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 64): Wie weit ist die Bundesregierung mit den Vorbereitungen für eine Rechtsverordnung, mit der die Verteilung des kommunalen Anteils an der Einkommensteuer auf die einzelnen Gemeinden aktualisiert wird, nachdem nunmehr die Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik 1974 vorliegen und für die Bemessung herangezogen werden können? Der kommunale Anteil an der Einkommensteuer wird auf die einzelnen Gemeinden nach einem Verteilungsschlüssel ,aufgeteilt, für den die Ergebnisse der alle drei Jahre durchzuführenden Einkommensteuerstatistik maßgebend sind. Dabei werden nach § 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes nur zu versteuernde Einkommenbeträge bis zu einer bestimmten Höchstgrenze berücksichtigt, die seit 1972 bei 16 000 DM (Ledige) bzw. 32 000 (Verheiratete) liegt. Für den Verteilungsschlüssel der Jahre 1975 bis 1977 war die Einkommensteuerstatistik 1971 maßgebend. Bei Beibehaltung des bisherigen Dreijahresturnus wäre mit Wirkung zum 1. Januar 1978 eine Umstellung des Verteilungsschlüssels auf die Einkommensteuerstatistik 1974 fällig gewesen. Der Bundesminister der Finanzen hat als Ausnahme von der üblichen Regelung den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, nach dem der Verteilungsschlüssel der Jahre 1975 bis 1977 auch noch für das Jahr 1978 gelten soll. Die Einkommensteuerstatistik 1974 wird damit — nach Zustimmung des Bundesrates — erst für die Zeit ab 1979 maßgebend sein. Durch diese Verschiebung um ein Jahr wird der Betrag, der den Gemeinden insgesamt aus der Einkommensteuer zufließt, nicht verändert. Ausschlaggebend für diese Entscheidung _war die besondere Situation, die diesmal bei der Neufestsetzung der Schlüsselzahlen vorliegt. Es geht gegenwärtig nicht nur darum, eine zeitnähere Verteilung des Gemeindeanteils aufgrund der Einkommensteuerstatistik 1974 zu ermöglichen. Zugleich müssen — wie vom Bundesrat gefordert — noch Modellberechnungen für eine sachgerechte Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer angestellt werden, um zu prüfen, ob eine Anhebung der Höchstbeträge für das zu berücksichtigende Einkommen notwendig oder zweckmäßig ist. Die Schlüsselzahlen können erst dann festgesetzt werden, wenn eine Entscheidung über die zukünftigen Höchstbeträge getroffen ist, die ggf. durch Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes erfolgen muß. Der Überprüfung der Höchstbeträge vorausgehen muß die Auswertung der Modellberechnungen, die von den Statistischen Ämtern noch durchgeführt werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zwischen dem Einkommensteueranteil einer Gemeinde und der Steuerleistung ihrer Bürger ein möglichst aktueller Zusammenhang bestehen sollte. Sie hat sich deshalb erst dann für eine Verlängerung der Geltungsdauer des gegenwärtigen Verteilungsschlüssels um ein Jahr entschieden, als feststand, daß die Anwendung der neuen Schlüsselzahlen rückwirkend ab 1. Januar 1978 für die Gemeinden eine zu lange erhebliche Unsicherheit auf der Einnahmeseite mit sich bringen würde. Die Innen- und Finanzminister der Länder haben sich ebenfalls für eine Verlängerung ausgesprochen. 5118* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 65 und 66) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Verkauf eines Teils der sich im Besitz der Bundesvermögensverwaltung befindlichen Parzelle 40 in Flur 61 und 63 der Gemarkung Ems an die Verbandsgemeinde Bad Ems, Rhein-Lahn-Kreis, zwecks Errichtung eines Bauhofs zuzustimmen? Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß der dort ermittelte Schätzwert von 10 DM pro qm nur für den bebaubaren Teil des Grundstücks angemessen ist, und der als Hanglage unbebaubare Teil zu einem niedrigeren Preis veräußert werden sollte? Zu Frage B 65: Die bundeseigenen Flurstücke in Bad Ems, Flur 61 Nr. 126/2 und Flur 63 Nr. 40 (Gesamtgröße 3,4326 ha), sind für den Bund dauernd entbehrlich und können veräußert werden. Kaufinteressenten sind die Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz und die Verbandsgemeinde Bad Ems. Letztgenannte benötigt für die Errichtung eines Bauhofes den überwiegenden Teil des 1,8255 ha großen Flurstücks Nr. 40 der Flur 63. Darüber hinaus ist vorgesehen, der Verbandsgemeinde auch einen geringen Teil der von der Straßenverwaltung nicht benötigten Flächen des Flurstücks Nr. 126/2 der Flur 61 zu veräußern. Eine endgültige Abstimmung des Grundstücksbedarfs hat zwischen den Kaufinteressenten noch nicht stattgefunden. Zu Frage B 66: Bei dem Verkauf von bundeseigenen Grundstükken ist nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften stets der volle Wert zu fordern. Der bisher im Gespräch befindliche Verkehrswert in Höhe von 10,— DM/m2 wird zur Zeit überprüft. Dabei wird berücksichtigt, daß das Gelände zum Teil hängig ist. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird die Oberfinanzdirektion Koblenz die Verhandlungen mit der Verbandsgemeinde fortsetzen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 68): Besteht noch die Absicht, die den anerkannten Belangen der Vertriebenen und Flüchtlinge schädlichen Fusionierungspläne bezüglich der Lastenausgleichsbank weiter zu verfolgen, die Unruhe in die Erfüllung des Eigenauftrags dieser Bank für die wirtschaftliche Förderung der Geschädigten, insbesondere auch der Aussiedler und in die Rationalisierung der Arbeitsabläufe bei der Auszahlung von zahllosen Leistungen der Ausgleichsverwaltung in neun Ländern zu bringen, aber auch die Bank mit Geschäften im Wettbewerb mit öffentlich-rechtlichen und privaten Banken zu belasten geeignet sind, oder beabsichtigt die Bundesregierung vielmehr, das Stammkapital der Lastenausgleichsbank mit Hilfe der für die Eingliederung der Vertriebenen, Flüchtlinge und Geschädigten bei der Deutschen Pfandbriefanstalt nicht mehr benötigten Mittel des Ausgleichsfonds aufzustocken? Die Bundesregierung hat dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages auf dessen Wunsch umfassend über die Strukturfragen der Kreditinstitute des Bundes berichtet. In diesem Bericht vom 26. Oktober 1977 wird u. a. ausgeführt, daß die zuständigen Bundesressorts beauftragt sind, Zweckmäßigkeit und gegebenenfalls Modalitäten einer Verbindung von Lastenausgleichsbank und Deutscher Siedlungs- und Landesrentenbank zu überprüfen. Nach Abschluß der Behandlung des Berichts der Bundesregierung im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages werden die zuständigen Ressorts zusammen mit den betroffenen Kreditinstituten alle Aspekte einer Zusammenlegung prüfen. Dabei wird auch den von Ihnen genannten Gesichtspunkten einer optimalen Förderung der Belange der Geschädigten, insbesondere der Aussiedler, und der Rationalisierung der Arbeitsabläufe sowie den Problemen bei Zusammenlegung von Auftrags- und Wettbewerbsgeschäften Rechnung getragen werden. Gemäß § 319 des Lastenausgleichsgesetzes verwaltet der Präsident des Bundesausgleichsamtes den Ausgleichsfonds selbständig und verfügt über die Verwendung der Mittel. Für die Anlage von Mitteln des Ausgleichsfonds ist daher allein der Präsident des Bundesausgleichsamtes zuständig. Im übrigen wäre für eine Erhöhung der Kapitalbeteiligung des Ausgleichsfonds an der Lastenausgleichsbank eine Änderung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank erforderlich. Hinlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/ 1417 Fragen B 69 und 70): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der am 1. Januar 1978 in Kraft getretenen neuen Bundesabgabenordnung, die die Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 16 UStG vieler privaten und gemeinnützigen Alten- und Pflegeheime beseitigt? Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um die Umsatzsteuerfreiheit für private und gemeinnützige Alten- und Pflegeheime wiederherzustellen? Zu Frage B 69: Die Umsatzsteuerfreiheit für Altenheime (§ 4 Nr. 16 UStG) ist durch die am 1. Januar 1977 in Kraft getretene neue Abgabenordnung nicht beseitigt worden. Altenheime der öffentlichen Hand sind nach wie vor ohne Einschränkung von der Umsatzsteuer befreit. Desgleichen sind private Altenheime von der Umsatzsteuer befreit, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen den in § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung genannten Personen zugute kommen. Dies sind Personen, deren Bezüge nicht höher sind als das Dreifache des Regelsatzes der Sozialhilfe (rd. 900 DM). Daneben konnte nach früherem Recht noch das Dreifache der Miete berücksichtigt werden (pauschal rd. 540 DM). Das letztere ist nach der durch die neue Abgabenordnung geschaffenen Rechtslage nicht mehr zulässig. Dafür ist jedoch beim Alleinstehenden oder beim Haushaltsvorstand statt des Dreifachen das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe (rd. 1 200 DM) als Grenze für die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit anzusetzen. Die Miete wird hierdurch pauschal mit einem zusätzli- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5119* chen Regelsatz der Sozialhilfe abgegolten. Dieser liegt höher als die durchschnittliche Mietbelastung. Durch die neue Regelung liegt die Grenze für die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit um ca. 240 DM niedriger als früher. Von den privaten Altenheimen wird behauptet, daß .hierdurch die Umsatzsteuerbefreiung nur noch in wenigen Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden könne. Zur Zeit wird geprüft, ob diese Behauptung zutrifft. Zu Frage B 70: Die gesetzgebenden Körperschaften haben die in § 53 Nr. 2 AO getroffene Regelung besonders eingehend beraten und einstimmig beschlossen. Sie haben sich hierbei von dem Grundsatz leiten lassen, daß die Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen stehen müssen. Die Masse der arbeitenden Bevölkerung sollte nicht durch Gesetz zu wirtschaftlich hilfsbedürftigen Personen erklärt werden. Außerdem sollte ein steuerlicher Anreiz erhalten bleiben, Personen mit niedrigem Einkommen bevorzugt in Altenheime aufzunehmen. Bei der getroffenen Regelung haben die gesetzgebenden Körperschaften auch berücksichtigt, daß der Vermietungsanteil der Leistungen der Altenheime (etwa 30 bis 40 v. H. des Pflegesatzes) in jedem Fall kraft Gesetzes von der Umsatzsteuer befreit ist. Zur Zeit wird eine Umsatzsteuer-Novelle zur Anpassung des deutschen Umsatzsteuerrechts an die 6. Umsatzsteuer-Richtlinie der EG vorbereitet. Im Rahmen dieser Novelle wird auch geprüft, ob den gesetzgebenden Körperschaften eine Änderung der Befreiungsvorschrift für private Altenheime vorgeschlagen werden soll. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 71): Sind wiederholt getroffene Feststellungen zutreffend, denenzufolge die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Schutze der Berufsbezeichnung „Drogist" bzw. zum Schutze der Geschäftsbezeichnung „Drogerie" plant? Die Bundesregierung" beabsichtigt nicht, einen Gesetzentwurf zum Schutze der Berufsbezeichnung „Drogist" bzw. zum Schutze der Geschäftsbezeichnung „Drogerie" einzubringen. Hinsichtlich des Schutzes einer Berufsbezeichnung fehlt dem Bund die hierfür erforderliche Gesetzgebungszuständigkeit. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 26, 246 ff.) fallen solche Regelungen nicht unter Art. 74 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft). Wird unter dem Schutz einer Geschäftsbezeichnung eine Berufsausübungsregelung verstanden, wäre Art. 12 GG zu beachten. Danach sind solche Regelungen nur zulässig, wenn sachgerechte und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls dies rechtfertigen und wenn sie sich innerhalb der durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gezogenen Grenzen halten. Nodi höhere Anforderungen müßten an eine Berufszulassungsregelung gestellt werden. Eine solche, das Grundrecht der freien Berufswahl nach Art. 12 GG einschränkende Regelung würde nur zulässig sein, wenn dies zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter zwingend erforderlich wäre. Dem hier möglicherweise in Betracht kommenden Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes wird durch eine Reihe von Verbraucherschutzvorschriften hinreichend Rechnung getragen, so daß für Drogerien spezielle Berufszulassungs- oder -ausübungsvorschriften nicht erforderlich sind. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 72 und 73): Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, daß Kürzungen beim Öleinkauf im Irak durch die Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung staatlicher Stellen zu einer „Störung im Handel zwischen beiden Staaten" geführt haben und daß deshalb Auftragserteilungen an deutsche Firmen, z. B. durch die State Organization of Tourism in Bagdad für Hotelbauten, storniert worden sind und an Firmen in anderen Ländern vergeben werden sollen, bis eine Änderung der restriktiven Haltung der Bundesrepublik Deutschland beim Öleinkauf abzusehen sei? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, hier durch Änderung der bezeichneten Maßnahmen oder auf andere Weise zugunsten deutscher Unternehmen, insbesondere des Bausektors, tätig zu werden, um möglicherweise vermeidbare zusätzliche Belastungen einer konjunkturell stark benachteiligten Branche — die möglicherweise durch entsprechende Maßnahmen anderer arabischer Länder verstärkt werden könnten — zu verhindern? Zu Frage B 72: Es ist richtig, daß die irakischen staatlichen Vergabestellen unter Hinweis auf die unausgeglichene bilaterale Handelsbilanz angewiesen worden sind, an deutsche Unternehmen keine neuen Aufträge zu vergeben. Zu Frage B 73: Die Bundesregierung widmet den deutsch-irakischen Handelsbeziehungen große Aufmerksamkeit. Sie hat wegen der weitreichenden irakischen Maßnahmen hochrangige Gespräche mit der irakischen Regierung aufgenommen. Diese Gespräche sollen durch direkte Kontakte der deutschen Industrie mit den zuständigen irakischen Stellen ergänzt werden. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 74 und 75) : Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über den Rückgang von Milch- und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften von 1970 bis heute vor, und wie beurteilt sie die wahrscheinliche Entwicklung bis 1980? 5120* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Trifft es nach dem Wissensstand der Bundesregierung zu, daß insbesondere in Landgemeinden Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte haben schließen müssen, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dieser, insbesondere für ältere Leute, Kranke und kinderreiche Familien nachteiligen Entwicklung zu begegnen? Zu Frage B 74: Der Bundesregierung liegen aus der Umsatzsteuerstatistik bis 1974 Angaben über die zahlenmäßige Entwicklung von Milch- und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften vor. Danach hat sich die Zahl der Einzelhandelsgeschäfte im Wirtschaftszweig Nahrungs- und Genußmittel von 154 221 (1970) auf 118 989 (1974) verringert. In der Wirtschaftsklasse Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier ging im vorgenannten Zeitraum die Zahl der Geschäfte von 10 222 auf 7 098 zurück. Nach Schätzungen des Ifo-Instituts dürfte sich diese Entwicklung in den letzten Jahren weiter fortgesetzt haben; für die kommenden Jahre wird mit einer leichten Verlangsamung des Auslesetempos — ähnlich wie im gesamten Einzelhandel — gerechnet. Nach Beobachtungen der Bundesregierung dürfte dieser Trend nicht nur der Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch der in den übrigen EG-Ländern entsprechen. Zu Frage B 75: Es trifft zu, daß vom Ausscheiden kleiner Lebensmittelgeschäfte verstärkt ländliche Gebiete betroffen sind. Eine im Auftrage des Bundesministeriums für Wirtschaft in 1977 abgeschlossene Untersuchung zeigt jedoch, daß trotz einer rückläufigen Anzahl von Lebensmittelgeschäften bislang keine gravierenden Versorgungsengpässe entstanden sind. Das Vorhandensein eines Lebensmittelschäftes am Ort ist nur ein Kriterium für die Beurteilung der Versorgungslage. Weiterhin spielen der Pkw für Einkaufsfahrten, Bevorratungseinrichtungen, die Anbindung an den Nahverkehr sowie die Versorgung durch Verkaufswagen eine wichtige Rolle. Die Untersuchung, die vorwiegend in Orten ohne Geschäft durchgeführt wurde, hat deutlich gezeigt, daß es in dieser Hinsicht unzureichend versorgte Haushalte selten gibt. Die Bundesregierung stellt seit langem Finanzierungshilfen zur Existenzgründung bereit, die auch für Geschäftsgründungen im ländlichen Raum — ebenso für die Anschaffung von Verkaufswagen — in Anspruch genommen werden können. Ferner ist die Bundesregierung bemüht, die Existenzfähigkeit der vorhandenen Betriebe durch einen kontinuierlichen Ausbau ihrer Mittelstandsförderungsmaßnahmen, z. B. durch Erhöhung der Freibeträge bei der Gewerbesteuer, die Intensivierung der Gewerbeförderungsmaßnahmen, zu sichern. Voraussetzung für die Erhaltung mittelständischer Lebensmittelgeschäfte in ländlichen Räumen ist aber ein entsprechendes Umsatzpotential. Daher hängt es auch vom Einkaufsverhalten der Verbraucher ab, ob die Grundlagen für den Bestand eines Lebensmittelgeschäftes in seinem Ort gegeben sind. Die Bundesregierung wird dem Strukturwandel im Einzelhandel auch weiterhin durch Ausbau der Anpassung ihrer Förderungsprogramme, insbesondere der Maßnahmen zur Erleichterung von Existenzgründungen, Rechnung tragen und insbesondere im Rahmen der Wettbewerbspolitik darauf hinwirken, daß die strukturellen Entwicklungen nicht durch machtbedingte Wettbewerbsverzerrungen verfälscht werden. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 76): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die auf Grund von Lieferverträgen mit der DDR für die Orte Walkenried, Wieda, Zorge, Bad Sachsa und Braunlage bezogenen Strommengen nicht den üblichen Normen (220 Volt — 50 Hertz) entsprechen, so daß die elektrischen Geräte in den Haushalten, in der Wirtschaft und insbesondere in den medizinischen Einrichtungen nicht nur einem erhöhten Verschleiß unterliegen, sondern auch zu Ungenauigkeiten (Fehldiagnosen) führen, und ist die Bundesregierung bereit, die DDR auf diese Tatbestände hinzuweisen und um die Lieferung der entsprechenden Stromstärken zu ersuchen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß einige Gemeinden bzw. Teile von Gemeinden im Versorgungsgebiet der Licht- und Kraftwerke Harz, Osterode (LKH) mittelbar oder unmittelbar von der DDR mit Strom versorgt werden. Nach Auskunft des LKH bemüht sich der Stromlieferer zunehmend, die Qualität des Stromes zu verbessern. Konkrete Klagen sind nicht bekannt. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß evtl. auftretende Versorgungsprobleme unmittelbar zwischen den beteiligten Vertragspartnern erörtert werden sollten. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 77 und 78): Wie groß wird der Steinkohlenbedarf — differenziert nach deutscher Steinkohle und Importkohle — nach Ansicht der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2000 insgesamt und für die Verstromung sein, wenn die in der „Informationsanlage" zur Fortschreibung des Energieprogramms angeführten Zahlen zum Energieverbrauch zugrunde gelegt werden? Beabsichtigt die Bundesregierung einen verstärkten Import von Steinkohle aus der Volksrepublik Polen, und hat sie gegenüber der dortigen Regierung schon entsprechende Zusagen im Hinblick auf die Kreditfinanzierung der Lieferung gemacht? Zu Frage B 77: Der in den Perspektiven der wirtschaftswissenschaftlichen Institute für das Jahr 2000 geschätzte Kohlebedarf ist von den Instituten nicht auf heimische Kohle und Importkohle aufgeteilt worden. Eine solche Aufteilung ist auch wegen einer Reihe in ihrer Auswirkung derzeit nicht abschätzbarer Faktoren — weltweite Entwicklung der Produktionskapazitäten, der Nachfragestrukturen, der Kosten und Preise — nicht möglich. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5121* Zu Frage B 78: Die Bundesregierung hat der Volksrepublik Polen gegenüber bisher keine Zusagen über höhere Einfuhren oder über Kreditfinanzierungen für solche Einfuhren gemacht. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 79 und 80): Sind der Bundesregierung die von Experten durchgeführten Berechnungen bekannt, wonach es für die Erdöl- und Erdgaswirtschaft des Iran in Verbindung mit den Industrialisierungsplänen dieses Landes wirtschaftlicher und auch sonst sinnvoller ist, anstelle des Exports von Flüssiggas (LNG) das Erdgas auf verschiedene Weise im eigenen Lande zu verwenden und teilweise auch zu konservieren, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Kann die Bundesregierung im einzelnen mitteilen, welche Planungen hinsichtlich der zukünftigen Verwendung des Erdgases im Iran bestehen und auf welchen Gebieten und inwieweit diesbezügliche Maßnahmen schon eingeleitet worden sind oder vorbereitet werden, und welche energiepolitischen Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage B 79: Im Herbst 1976 hat eine gewisse Neuorientierung der Erdgaspolitik Irans stattgefunden: Kurz- und mittelfristig Zurückhaltung bei neuen Gasexportprojekten, dafür verstärkter Einsatz von Erdgas im Inland mit Vorrang für das Gas-Injektionsprogramm zur Erhöhung der Ölausbeute und Steigerung des Inlandsverbrauchs in Petrochemie, Industrie und Haushalten. Bei der derzeitigen Preissituation für Erdgas in den potentiellen Importländern ist es für Iran nicht wirtschaftlich, Erdgas anstelle von Erdöl zu exportieren. Die Bundesregierung sieht in dem Bestreben Irans, 'aus ökonomischen Gründen kurz- und mittelfristig keine neuen Erdgasexportverträge abzuschließen, weder eine Gefährdung der bisher mit dem Iran getroffenen Liefervereinbarungen noch längerfristig des Abschlusses neuer Erdgasgeschäfte. Sie geht dabei von folgenden Tatsachen aus: — Das zwischen Ruhrgas AG, Gaz de France und der Österreichischen Mineralölverwaltung AG und der National Iranian Gas Company (NIGC) im November 1975 unter Beteiligung der UdSSR (sog. Dreiecksgeschäft) abgeschlossene Erdgasexportgeschäft wird von keinem Vertragspartner in Frage gestellt. Auch in Iran laufen alle technischen und baulichen Vorbereitungen für die vereinbarte Lieferaufnahme in 1981. — Die Reservesituation Irans ermöglicht trotz des beabsichtigten umfangreichen Reinjektionsprogramms und der Pläne für den starken Ausbau der Inlandsversorgung weitere größere Erdgasexporte. Eine Bestätigung dieser Überlegungen ist z. B. in den Ausführungen des Managing Director der NIGC, Mossadeghi, auf der LNG 5-Konferenz in Düsseldorf im Sommer 1977 zu sehen. Er erklärte, daß Iran über ausreichende Erdgasreserven verfüge, um einen Beitrag zur Ausweitung des internationalen Erdgashandels, insbesondere in Form von LNG, zu leisten und damit zur Lösung der weltweiten Energieprobleme beizutragen. Zu Frage B 80: Zu den Plänen des Iran über die künftige Verwendung des Erdgases ist folgendes bekannt: Im Bereich des Erdgasexports werden drei Vorhaben mit folgenden Mengen verfolgt: Liefervertrag mit der UdSSR 10 Mrd. m3/a, Erdgas-Dreiecksgeschäft (Lieferung an Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und Österreich. Dazu wird auch der Liefervertrag mit der CSSR über 3,6 Mrd. m3/a gerechnet, der entsprechend dem Dreiecksgeschäft abgeschlossen wurde) 17 Mrd. m3/a, LNG-Kalingas-Projekt (Lieferung nach Japan und USA, noch kein Vertragsabschluß) 4-12 Mrd. m3/a. Der heutige iranische Inlandsverbrauch von 14 Mrd. m3/a soll durch verschiedene Projekte (u. a. Ausbau städtischer Gasnetze und regionaler Gasversorgung, Versorgung industrieller Großabnehmer) um weitere 30 Mrd. m3/a gesteigert werden. Hinzu kämen noch die für das Reinjektionsprogramm benötigten Mengen, das in der Endstufe eine Größenordnung von bis zu 130 Mrd. m3/a haben soll. Insgesamt würden die Exportvorhaben und die Inlandsprojekte des Iran zu einem jährlichen Bedarf von etwa 200 Mrd. m3 Erdgas führen. Angesichts der nachgewiesenen und möglichen Erdgasreserven des Iran .von etwa 24 000 Mrd. m3 kann längerfristig von der grundsätzlichen Bereitschaft des Iran ausgegangen werden, den Erdgasexport auszuweiten. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 81, 82, 83 und 84): Liegt das Energiepreisniveau Japans nach dem Wissensstand der Bundesregierung über dem anderer westlicher Industriestaaten, und wenn ja, kann die Bundesregierung die Gründe und Anhaltswerte für das höhere Energiepreisniveau Japans mitteilen? Könnten die Förderländer am persisch-arabischen Golf bei einem Export von verflüssigtem Erdgas (LNG) in die Bundesrepublik Deutschland — wegen des hier gegebenen Energiepreisniveaus — nach dem Wissensstand der Bundesregierung keinen Erlös erzielen und würden evtl. zukünftige Verträge über LNG-Export aus dem Golf aller Voraussicht nach mit japanischen Importeuren abgeschlossen, weil sie transportgünstiger liegen und auf Grund des Energiepreisniveaus in ihrem Land höhere Preise zahlen können, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, ab wann und in welchem Umfang Nigeria verflüssigtes Erdgas (LNG) exportieren wird, und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung? Wird — wenn es zum Export von LNG aus Nigeria kommt — nach dem Wissensstand der Bundesregierung der erste große Lieferkontrakt mit den USA abgeschlossen, weil diese höhere Preise zahlen können und evtl. weitere Liefermengen dann voraussichtlich mit Importeuren Frankreichs und Italiens kontrahiert würden, die sich in der Nachfragekonkurrenz um Erdgas ebenfalls mit höheren Preisen bzw. sonstigen Vorteilen für das Exportland eine Bevorzugung verschaffen können, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Tendenzen für unsere zukünftige Versorgung? 5122* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Zu Frage B 81: Nach den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Informationen liegt das Energiepreisniveau Japans zwar über dem der USA und Kanadas, wo aufgrund umfangreicher eigener Primärenergievorkommen und aufgrund staatlicher Preiskontrollen besondere Bedingungen bestehen, nicht aber über demjenigen der übrigen westlichen Industiestaaten. Für den Vergleich Japan — Bundesrepublik Deutschland ist dabei eine einheitliche Aussage nicht möglich, die Verhältnisse schwanken vielmehr von Energieträger zu Energieträger. So lag nach einer Aufstellung der Internationalen Energieagentur aus dem Jahre 1976 z. B. das Preisniveau für Heizöl, die Hauptkonkurrenzenergie von Erdgas, Ende 1975 in Japan mit 11,4 US-cent/1- deutlich unter dem deutschen Durchschnittspreis (12,4 01). Noch größer war der Unterschied bei der Kohle (Japan 37,3 $/t, Bundesrepublik 57,6 $/t), während umgekehrt das Benzin in Japan mit 36,7 c/1 mehr kostete als in der Bundesrepublik mit 32,5 c/1. Auch der Erdgaspreis lag für Japan mit 7,69 $/Goal über dem deutschen (7,14 $/Goal). Allerdings muß beim Gas berücksichtigt werden, daß der Wert für Japan als „Produktionspreis" ausgewiesen ist. Zu Frage B 82: Der Umfang der geschätzten Erdgasreserven der Länder um den Persischen Golf hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hat die nachgewiesenen Welterdgasreserven auf rd. 72 000 Mrd. m3, die des Nahen Ostens auf rd. 19 000 Mrd. m3 beziffert. Angesichts dieser Reservesituation und des im Verhältnis hierzu gering einzuschätzenden Inlandsverbrauchs stellt der Nahe Osten für alle Erdgasverbraucherländer einen attraktiven Exportmarkt dar. Derzeit verfügt Japan aufgrund der geographischen Gegebenheiten über einen gewissen Transportkostenvorteil. Hier wird für die künftige Perspektive die Frage einer eventuellen Öffnung des Suez-Kanals für LNG-Tanker eine entscheidende Rolle spielen. Insgesamt gesehen dürfte die künftige Entwicklung der Erdgaspreise in erster Linie von den Knappheitsverhältnissen auf den internationalen Erdgasmärkten und von den Preisen abhängen, die die einzelnen Verbraucherländer für die Verwendungsvorteile des Erdgases gegenüber den Konkurrenzenergien zu zahlen bereit sind. Berücksichtigt man die Rationalisierungsmöglichkeiten, die sich für die westeuropäischen Länder durch Zusammenarbeit auf der Beschaffungsseite ergeben können, so sind längerfristig die Aussichten auch der Bundesrepublik, Erdgas aus diesem Gebiet einzuführen, nicht ungünstig zu beurteilen, wobei auch das Diversifikationsinteresse der Förderländer eine gewisse Rolle spielen dürfte. Ferner darf nicht übersehen werden, daß der Nahost-Markt von den Europäern bisher deshalb nicht mit bevorzugtem Interesse behandelt worden ist, weil ausreichende Erdgasmengen aus günstiger gelegenen anderweitigen Vorkommen zur Verfügung standen. Schließlich kann festgehalten werden, daß mit Blick auf die USA die günstigere geographische Situation Westeuropas zum Persischen Golf für den Aufbau künftiger LNG-Ketten nicht ohne Einfluß bleiben wird. Zu Frage B 83: Mit nachgewiesenen und möglichen Reserven in Höhe von ca. 3 500 Mrd. m3 ist Nigeria nach Algerien das zweitwichtigste afrikanische Erdgasreserveland. Derzeit fallen in Nigeria beachtliche Erdgasmengen als assoziiertes Gas in Verbindung mit der Produktion von Erdöl an, die jedoch mangels Exportmöglichkeiten oder Eigenbedarf weitgehend abgefackelt werden. In den letzten Jahren bemüht sich Nigeria verstärkt um den Aufbau des LNG-Exportgeschäftes. Zur Zeit sind zwei Projekte mit einer jährlichen Exportkapazität von zusammen ca. 15 Mrd. m3 in der Diskussion. Verhandlungen werden sowohl mit amerikanischen als auch mit europäischen Interessenten geführt. Eine Lieferaufnahme dürfte indessen bei realistischer Einschätzung kaum vor Mitte der 80er Jahre zu erwarten sein. Zu Frage B 84: Aus heutiger Sicht kann noch nicht abschließend beurteilt werden, in welches Land die ersten nigerianischen LNG-Exporte gehen werden. Auf der Seite der Exporteure scheinen gewisse Präferenzen für den Erdgasmarkt in den Vereinigten Staaten vorzuliegen, da offenbar amerikanische Gesellschaften bereit sind, einen relativ hohen Preis zu zahlen, den sie anschließend bei der Bildung ihrer Verkaufspreise mit dem kostengünstigen heimischen Gas kalkulatorisch mischen können. Die Entscheidung wird — gerade auch unter Preisgesichtspunkten — maßgeblich von der weiteren Konkretisierung der Grundsätze der amerikanischen Erdgasimportpolitik abhängen, da sämtliche Erdgasimportverträge in die USA einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Angesichts der günstigen Reservesituation in Nigeria dürfte jedoch, selbst wenn mit den ersten Exportverträgen zunächst die USA zum Zuge kommen sollten, das Exportpotential , Nigerias noch längst nicht erschöpft sein. Die weiteren Aussichten für die Europäer können unter diesem Gesichtspunkt, und namentlich bei einem weiteren Anstieg des weltweiten Energiepreisniveaus, durchaus optimistisch eingeschätzt werden. Eine besondere Beeinträchtigung der deutschen Erdgasimportmöglichkeiten aus Nigeria im Verhältnis zu anderen europäischen Ländern ist nicht ersichtlich. Wie auch das Beispiel Algerien zeigt, dürften sich gegebenenfalls gewisse geographisch bedingte Transportkostennachteile, die bei Nigeria indessen eine geringere Roll spielen als im Falle Algerien, mit spezifischen Vorteilen des deutschen Marktes (z. B. freie Preisbildung, hohe Verbraucherdichte, günstige Infrastruktur) etwa ausgleichen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5123* Was unsere zukünftige Versorgung generell anlangt, so geht die Bundesregierung unverändert und auch mit Bezug auf den vor der Entwicklung stehenden nigerianischen Exportmarkt davon aus, daß die deutsche Gaswirtschaft wie in der Vergangenheit ihre Chancen nutzen wird. Die Versorgung des deutschen Erdgasmarktes ist langfristig gesichert. Bei Erhaltung der gegebenen ordnungs- und energiepolitischen Rahmenbedingungen wird die Bundesrepublik auch weiterhin und selbst bei einem verschärften internationalen Nachfragewettbewerb ihre Rolle auf den Weltmärkten aller Voraussicht nach behaupten können. Aus dieser Sicht rechnet die Bundesregierung auf der Grundlage der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms damit, daß der Anteil des Erdgases an der Energieversorgung im Rahmen der Gesamtentwicklung weiter ansteigen wird. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 85) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Arbeitsplätze deutscher Arbeitnehmer vor Billigimporten von Glühlampen aus ost- und mitteleuropäischen Staatshandelsländern zu schützen, deren Einfuhr sich von 18,8 v. H. des Gesamtimports im Jahr 1974 auf 46,1 v. H. im 1. Halbjahr 1977 gesteigert hat? Die Einfuhren von Glühlampen aus Staatshandelsländern ist in der Tat in den letzten Jahren angestiegen. Im Verhältnis zur Produktion in der Bundesrepublik nahm der Anteil (Wertbasis) der Einfuhren von Glühlampen aus Staatshandelsländern von 0,7 % im Jahre 1974 auf 3,3 % im 1. Halbjahr 1977 zu. Diese Zahlen geben noch keinen Anlaß zur Besorgnis. Die in Ihrer Frage genannten Zahlen beziehen sich auf den Teilbereich der sogenannten Allgebrauchslampen. Der Zentralverband der Elektrotechnischen Industrie, Fachverband Elektrische Lampen, hat für diesen Bereich im August 1977 beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft (BAW) ein Preisprüfungsverfahren gegenüber Jugoslawien, Polen, Rumänien und CSSR sowie der DDR beantragt. Die Vorprüfung im Verfahren gegenüber den genannten Staatshandelsländern hat zwar z. T. beachtliche Preisunterbietungen gezeigt, insgesamt gesehen jedoch ergeben, daß Anhaltspunkte für eine eingetretene oder drohende erhebliche Schädigung der deutschen Hersteller nicht zu erkennen sind. Das Verfahren wurde daher im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft eingestellt. Das BAW wurde jedoch aufgefordert, die weitere Entwicklung genau zu beobachten und hierüber halbjährlich zu berichten. Dagegen ergab das Preisprüfungsverfahren gegenüber der DDR Hinweise für eine erhebliche Schädigung der deutschen Hersteller. Die DDR wurde inzwischen in dem zuständigen Gremium unterrichtet und nachdrücklich aufgefordert, ihre Preise für Allgebrauchslampen unverzüglich den Marktgegebenheiten anzupassen. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat sich für den Fall der Nichtbeachtung weitergehende Schritte vorbehalten. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 88 und 89) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die EG-Kommission dem EG-Ministerrat einen Richtlinienentwurf zugeleitet hat, in dem definitive Übergangsregelungen zur ausschließlichen Zulässigkeit der 0,75-Literflasche enthalten sind? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die USA und Kanada die Flaschengröße 0,75 Liter schon ab 1. Januar 1979 vorschreiben, und wenn ja, warum ist dann eine allgemeine Anpassung an die Vorschriften dieser beiden Länder im EG-Raum erforderlich? Zu Frage B 88: Es trifft zu, daß die EG-Kommission sich in einem Richtlinienvorschlag zugunsten der 0,75-1-Flasche ausgesprochen hat. Die Kommission kommt mit ihrem Vorschlag einem Auftrag des Rates nach, einen Vorschlag zur Beseitigung des aus der Sicht des Verbraucherschutzes zu engen Nebeneinanders der Flaschengrößen 0,71 und 0,75 1 vorzulegen. Zu Frage B 89: Bei der Entscheidung für die 0,75-1-Flasche wird die Kommission auch berücksichtigt haben, daß die USA und Kanada für einzelne Erzeugnisse auf diese Flaschengröße übergehen. Diese Tatsache hat aber nach Kenntnis der Bundesregierung nicht allein die Entscheidung der Kommission bestimmt. Die. Bundesregierung wird sich aus wirtschaftlichen Gründen für eine Beibehaltung der 0,7-1- Flasche zumindest auf nationaler Ebene einsetzen. Lediglich bei Wein ist sie bereit, dem Übergang auf die 0,75-1-Flasche zuzustimmen. Die Haltung der Bundesregierung wird von den Spitzenverbänden der betroffenen Wirtschaftskreise geteilt. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. DäublerGmelin (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 90) : Wie weit sind die Arbeiten an den Rechtsverordnungen nach §§ 26 und 27 des Gesetzes über die Allgemeinen Bedingungen der Energieversorgungsunternehmen und die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser und Fernwärme, und wann ist mit ihrem Inkrafttreten zu rechnen? Die §§ 26 und 27 des AGB-Gesetzes vom 9. Dezember 1976 ermächtigen den Bundesminister für Wirtschaft, die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme durch Rechtsverordnung zu regeln. Wie ich bereits in meinem Schreiben vom 24. November 1977 auf Ihre entsprechende Frage darge- 5124* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 legt habe, sind die Vorarbeiten für die Neuordnung der Versorgungsbedingungen Strom und Gas seit geraumer Zeit aufgenommen. Es wird angestrebt, die entsprechenden Verordnungen noch in diesem Jahre zu erlassen. Nach Beendigung dieser Arbeiten werden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Wasser- und Fernwärmeversorgung geregelt. Das AGB- Gesetz geht davon aus, daß die entsprechenden Rechtsverordnungen spätestens drei Jahre nach seinem Inkrafttreten vorliegen. Das Gesetz ist am 1. April 1977 in Kraft getreten. Ich gehe davon aus, daß sich diese Frist einhalten läßt. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen B 91 und 92) : Treffen Meldungen zu, daß die Republik Südafrika unter Umgehung der deutschen Außenwirtschaftsverordnung durch falsche Angaben über den Verwendungszweck bei der Sterkrade AG Turboverdichter für die Urananreicherungsanlage in Pelindaba bezogen hat, und in wieviel weiteren Fällen wurde gegebenenfalls auf diese Weise beim Export nuklearer Anlagen die Außenwirtschaftsverordnung der Bundesrepublik Deutschland umgangen? Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung gegebenenfalls aus einer derartigen Umgehung der Genehmigungspflicht für nukleare Technologieexporte im Hinblick auf eine eventuelle Veränderung der Außenwirtschaftsverordnung oder deren veränderte Anwendung ziehen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Firma GHH Sterkrade AG Turboverdichter für eine Urananreicherungsanlage in Südafrika unter Umgehung der Außenwirtschaftsverordnung geliefert hat. Die Firma bestreitet entschieden den Tatbestand einer Falschdeklaration. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 93) : Trifft es zu, daß in Ottenhöfen-Furschenbach, Gewann Günsberg, durch die Industrieverwaltungs-GmbH Bonn-Bad Godesberg nach Kavernen für die Einlagerung von Erdöl gesucht wird? Die bundeseigene Industrieverwaltungsgesellschaft mbH, Bonn-Bad Godesberg (IVG), führt zur Zeit in Ottenhöfen-Furschenbach, Gewann Günsberg Standortuntersuchungen für die mögliche Anlage einer Felskaverne zur Einlagerung von Erdöl und Erdölerzeugnissen durch. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wird voraussichtlich 1979 entschieden, ob und ggf. wo die Anlage errichtet werden soll. Andere Firmen nehmen an den Untersuchungen in den genannten Orten nicht teil. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 94): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung in bezug auf künftige Erdgasimportmöglichkeiten angesichts der Bestrebungen unseres Nachbarn Dänemark, eigene Erdgasvorräte in Zukunft nicht mehr zu exportieren? Auf dänischer Seite haben in der Vergangenheit, soweit bekannt, keine konkreten Absichten bestanden, Erdgas aus eigenen Nordsee-Vorkommen zu exportieren. Die bekannten dänischen Reserven, die nach derzeitigem Wissensstand zwischen 40 und 70 Milliarden m3 liegen dürften, sind von der Menge her relativ begrenzt. Gemessen an den bekannten gesamten Nordsee-Reserven beläuft sich der dänische Anteil auf etwas über 2 %. Das würde in etwa dem derzeitigen jährlichen Erdgasverbrauch der Bundesrepublik entsprechen. Die dänische Erdgasexportpolitik hat folglich aus heutiger Sicht keine nennenswerten Auswirkungen auf die Erdgasimportmöglichkeiten der Bundesrepublik. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 95) : Welche außen- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen unternimmt die Bundesrepublik Deutschland zur Belebung des bilateralen Handels mit der Republik Taiwan, zur langfristigen Ausgleichung unseres Handelsbilanzdefizits gegenüber diesem Handelspartner sowie zur Erhaltung eines ausgewogenen internationalen Wettbewerbs um Auftragserteilungen aus Taiwan? Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Taiwan bestehen bekanntlich weder diplomatische noch konsularische Beziehungen. Der bilaterale Handelsaustausch vollzieht sich auf privatwirtschaftlicher Ebene. Gleichwohl beobachtet die Bundesregierung die Entwicklung dieses Austausches aufmerksam und wird bei Fortgang der beträchtlichen taiwanesischen Überschüsse nach geeigneten Möglichkeiten suchen, zu einer ausgewogeneren bilateralen Handelsbilanz zu gelangen. Die EG hat, wie gleichfalls bekannt ist, Maßnahmen zur Eindämmung von Importen in die Mitgliedsländer, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, ergriffen. Der Beschränkung der taiwanesischen Ausschreibung von Diesellokomotiven auf amerikanische Anbieter, die der Anfrage zugrunde liegen dürfte, ist die Bundesregierung in geeignet erscheinender Weise entgegengetreten. Es bleibt zunächst abzuwarten, ob die eingeleiteten Schritte zu dem gewünschten Erfolg führen. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 96 und 97): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5125* Sind nach dem Wissensstand der Bundesregierung Informationen zutreffend, nach denen die erschließbaren Erdgasvorräte in der Nordsee aufgrund weiterer Explorationsergebnisse heute niedriger geschätzt werden als zu Beginn der Öl- und Gasgewinnung aus der Nordsee, und kann die Bundesregierung Zahlen über die früheren Schätzungen und über die nunmehrigen Schätzungen der Nordsee-Erdgasvorräte der einzelnen Länder mitteilen? Mit welcher Erdgasproduktion (in Milliarden cbm pro Jahr) der einzelnen Länder mit Vorräten in der Nordsee ist nach Auffassung der Bundesregierung unter dem hier zugrunde zu legenden Zeithorizont, d. h. bis Anfang der 90er Jahre zu rechnen? Zu Frage B 96: Es trifft zu, daß die Erdgasvorräte in der Nordsee gegenwärtig niedriger eingeschätzt werden als vor einigen Jahren. So wurden z. B. 1975 die NordseeReserven in einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe aus dem Jahre 1976 („Die künftige Entwicklung der Energienachfrage und deren Deckung — Perspektiven bis zum Jahr 2000 — Abschnitt III — Das Angebot von EnergieRohstoffen") wie folgt beziffert: Mrd. m3 nachgewiesene mögliche gesamte Reserven Reserven Reserven Großbritannien 1 260 1 000 2 260 Norwegen 700 600 1 300 Niederlande 400 100 500 Dänemark 50 100 150 Bundesrepublik — 100 100 Nordsee 2 410 1 900 4 310 Stellt man demgegenüber die verfügbaren neuesten Zahlen zusammen, die in erster Linie auf amtliche Verlautbarungen aus den betreffenden Ländern zurückgehen, so ergibt sich folgendes Bild: Mrd. m3 nachgewiesene mögliche gesamte Reserven Reserven Reserven Großbritannien 810 620 1 430 Norwegen 710 500 1 210 Niederlande 400 100 500 Dänemark 50 30 80 Irland 30 — 30 Bundesrepublik — 20 20 Nordsee 2 000 1 270 3 270 Bei einem Vergleich dieser Zahlen ist zu berücksichtigen: 1. Alle Angaben über den explorations- und produktionstechnisch schwer zugänglichen Nordsee-Bereich sind im Zeitablauf starken Schwankungen unterworfen. Die jeweils letzten Zahlen sind nur eine Momentaufnahme, die schon nach kurzer- Zeit überholt sein könnte. 2. Die meisten Regierungen der Nordsee-Anrainer — insbesondere Großbritannien — sind in den letzten Jahren bei der Bewertung der Nordsee-Reserven sehr viel vorsichtiger und zurückhaltender geworden. Abstufungen der offiziellen Zahlen können bis zu einem gewissen Grade auch politisch motiviert sein. Zu Frage B 97: Verläßliche Prognosen über die mutmaßliche Förderung der Nordsee-Anrainer aus ihren OffshoreVorkommen bis Anfang der 90er Jahre liegen nicht vor. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 98 und 99) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei den sich immer mehr umgreifenden Praktiken einer Damwildhaltung zur Fleischproduktion in Klein- und Kleinstarealen die Forderung des Tierschutzes, Naturschutzes, Landschaftsschutzes, des Jagd- und Lebensmittelrechts sicherzustellen? Liegen der Bundesregierung genaue Informationen über die Zahl der in solchen Klein- und Kleinstarealen gehaltenen Wildtiere vor, und hält sie die hierbei zutage tretenden Einschränkungen des Lebensraums dieser Tiere sowie des Schutzanliegens einer so gehaltenen Wildtierart mit den Grundsätzen des Tierschutzrechts, insbesondere mit § 1 des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972, für vertretbar? Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der Damwildhaltung — einer sonst freilebenden Säugetierart — in Gehegen, Farmen oder ähnlichen Einrichtungen, vor allem zum Zwecke der Fleischerzeugung, mit besonderer Aufmerksamkeit. Bereits die z.Z. bestehenden Anfänge einer nutztierartigen Haltung dieser Tiere lassen einen vielschichtigen Komplex von offenen Fragen erkennen. Neben dem Naturschutzrecht, Jagd- und Forstrecht, Schlacht-, Fleischbeschau- und Lebensmittel- sowie Tierseuchenrecht ist schwerpunktmäßig das Tierschutzgesetz vom 24. Juli 1972 (TierSchG) betroffen. Nach den Grundnormen dieses Gesetzes muß für die eingezäunte Haltung eines sonst freilebenden Tieres ein „vernünftiger Grund" (§ 1) vorliegen. Zum anderen dürfen Einschränkungen im Bereich „verhaltensgerechte Unterbringung" sowie „artgemäße Nahrung und Pflege" (§ 2) nur in Betracht gezogen werden, wenn damit nicht mehr an Einschränkung gesetzt wird, als der „vernünftige Grund" zuläßt. Diese Zusammenhänge und die Frage ihrer Bewertung haben die Bundesregierung bereits Ende vergangenen Jahres veranlaßt, eine Gruppe von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. In ihrer ersten Sitzung im Dezember 1977 hat diese Sachverständigengruppe im Zusammenhang mit der 5126* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Prüfung des „vernünftigen Grundes" bei der nutztierartigen Haltung von Damwild in Gehegen usw. ihre Überlegungen auf a) landschaftspflegerische Maßnahmen, b) die Fleischproduktion vor dem Hintergrund hier relevanter Rechtsbereiche — insbesondere Schlachtrecht, Fleischbeschau- und Lebensmittelrecht — sowie auf c) eine genetische Durchleuchtung der Damwildpopulation in der Bundesrepublik Deutschland ausgerichtet. Aussagen, denen zufolge die in der Praxis bereits bestehenden Damwildhaltungen keine Tierschutzfragen hinsichtlich Haltung einschließlich Enthornung, Transport und Tötung/Schlachtung aufwerfen, kann nicht gefolgt werden. Vielmehr besteht der Eindruck, daß bei diesem Haltungsverfahren noch viele Fragen offen sind. Um die hier notwendigen näheren Einblicke zu erhalten, hat die Bundesregierung den Sachverständigen zunächst die Abklärung nachstehender Grundsatzfrage aufgegeben: 1. Landschaftspflege: Kann nach dem derzeitigen Wissensstand Damwildhaltung in o. a. Sinne als wirkungsvoll zur Pflege und Nutzung von Brachland bzw. Grünland in Betracht gezogen werden? 2. Fleischproduktion: Wie ist nach dem derzeitigen Wissensstand eine so ausgerichtetete Damwildhaltung aus der Sicht der Produktion betriebs- und volkswirtschaftlich zu beurteilen (einschl. Vermarktung, Verdrängungswettbewerb) ? 3. Haltungsverfahren: a) Welche Vorstellungen bestehen unter den unterschiedlichen Standortgegebenheiten hinsichtlich der nutztierartigen Haltung von Damwild? b) Welche Vorstellungen bestimmen nach derzeitigem Wissensstand die Anforderungen an Größe der Fläche (Min./Max.), Raumstruktur sowie Besatzdichte (Min./Max.) hinsichtlich einer tiergerechten Haltung von Damwild in diesen Einrichtungen (§§ 1/2 TierSchG)? Die Bundesregierung wird die Prüfung der aufgezeigten Fragen und Zusammenhänge mit Nachdruck fortführen und die Ergebnisse des Gutachtens zu gegebener Zeit bekanntmachen. Nach § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 20. Dezember 1976 obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden die Genehmigung der Errichtung, Erweiterung und des Betriebes von Tiergehegen. Definitive Zahlen über derartige Haltungen von Damwild in Gehegen o. ä. Einrichtungen stehen der Bundesregierung daher nicht zur Verfügung. Auf Grund von Hinweisen kann jedoch davon ausgegangen werden, daß die Gesamtzahl solcher Einrichtungen (zu Schau-, Mast- und Zuchtzwecken) in der Bundesrepublik Deutschland — mit Schwerpunkten in den Ländern Bayern und Nordrhein-Westfalen — derzeit bei dreihundert liegt. Anlage 104 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 100) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen für die Kutterfischerei aus der von der DDR zum 1. Januar 1978 angekündigten Ausweitung ihrer Fischereizone in der Ostsee nach dem sogenannten Mittellinienprinzip, und was gedenkt sie zu tun, den von Massenentlassungen bedrohten Kutterbetrieben, genossenschaftlichen Zusammenschlüssen und fischverarbeitenden Betrieben zu helfen? Die Bundesregierung sieht die Ausdehnung der Fischereizone der DDR mit Sorge. Sie kann aber diesen Schritt nicht verhindern, da die internationale seerechtliche Entwicklung eine solche Maßnahme der DDR zuläßt. Durch die Proklamation einer Fischereizone durch die DDR verliert die deutsche Kutterfischerei Fangmöglichkeiten überwiegend für Dorsch und Hering. Sie wird daher von der Maßnahme der DDR nachteilig betroffen. Dies gilt um so mehr, als auch Polen und Schweden gleichzeitig ihre Fischereizone ausgedehnt haben. Um die negativen Auswirkungen der Errichtung einer Fischereizone durch die DDR auf die deutsche Kutterfischerei zu mildern, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß von der DDR Übergangsregelungen zugelassen werden. Die Bundesregierung muß zugleich berücksichtigen, daß für Fischereiverhandlungen mit Drittstaaten die Europäische Gemeinschaft zuständig ist. Sie setzt sich dafür ein, daß die Gemeinschaft unverzüglich die Situation in der Ostsee prüft, Vorschläge unterbreitet und danach Verhandlungen mit der DDR und Polen wieder aufgenommen werden. Ergebnisse in diesen Verhandlungen sind erst möglich, wenn die Gemeinschaft sich über das EG-interne Fischereiregime geeinigt hat und danach unter Einräumung von Fangrechten in der Nordsee über Fangmöglichkeiten auf Gegenseitigkeit in der Ostsee verhandelt werden kann. Die Bundesregierung wird daher alles in ihren Kräften Stehende tun, um eine möglichst rasche Verabschiedung des Internen Regimes zu erreichen. Dieses Regime, über das erneut im EG-Ministerrat vom 16.-18. Januar 1978 verhandelt wurde, beinhaltet auch strukturelle Hilfsmaßnahmen, mit denen der durch die Einschränkung ihrer Fangmöglichkeiten betroffenen Seefischerei geholfen werden soll. Auf diese Grundlage wird sich die Bundesregierung bei in Härtefällen erforderlichen Hilfsmaßnahmen zugunsten der Kutterfischerei in der Ostsee stützen. Zur Wahrung der Interessen der Kutterfischerei wird die Bundesregierung demnächst in enger Abstimmung mit Dänemark und unter Einbeziehung der EG ihrerseits in der Ostsee ihre Fischereizone ausdehnen. Die Abgrenzung gegenüber der DDR muß dann im einzelnen ausgehandelt werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5127* Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 101 und 102) : Wie hoch liegt nach Feststellung der Bundesregierung der Preis des infolge des Lomé-Abkommens aus einigen AKP-Staaten in die ohnehin genügend Zucker produzierende Europäische Gemeinschaft und in die Bundesrepublik Deutschland eingeführten Zuckers über jenem des Weltmarkts? Was bedeuten die von der Bundesregierung gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse über die Praktizierung des LoméAbkommens hinsichtlich des Problems von Preisgarantien, und welche Auswirkung solcher Garantien auf die Produktionspolitik der AKP-Länder hat sie festgestellt? Der Garantiepreis für Rohzucker aus AKP-Staaten beträgt 27,25 RE/100 kg. Der Durchschnitt der Weltmarktnotierungen des Jahres 1977 lag bei 14,86 RE/ 100 kg. Der den AKP-Staaten garantierte Preis lag somit 12,39 RE/100 kg über. den Notierungen des Jahres 1977. Die den AKP-Staaten gewährte Preisgarantie ist ein Sonderfall, der sich zwingend aus dem Beitritt Großbritanniens zur Europäischen Gemeinschaft ergab. Traditionsgemäß wird der Rohzucker aus AKP- Staaten fast vollständig nach Großbritannien geliefert. Bei dem Aushandeln der Preisgarantien in den Gemeinschaftsgremien und bei den Verhandlungen mit den AKP-Staaten hat die Bundesregierung Forderungen der AKP-Staaten nach Garantiepreisen, die höher liegen als die EG-Zuckerpreise, immer strikt abgelehnt. Generell besteht in zuckerproduzierenden Entwicklungsländern eine Tendenz zur Ausweitung der Produktion. Dies gilt auch für die AKP-Staaten. Eine Ausdehnung der Produktion auf Grund der Preisgarantien der Gemeinschaft ist nicht feststellbar, weil viele Faktoren die Ausrichtung der Produktion bestimmen. Dabei darf nicht übersehen werden, daß die wichtigsten AKP-Zuckerproduktionsländer überwiegend vom Zuckerexport abhängig sind. Anlage 106 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 103) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, den begünstigten Personenkreis für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr zu erweitern, und hat die Bundesregierung die Absicht, den am 7. November 1974 eingebrachten Gesetzentwurf über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr (UnBefG) (Bundesrats-Drucksache 736/74) erneut in die parlamentarischen Beratungen einzubringen? Die Bundesregierung hält an der Konzeption des Entwurfs eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr, wie er von der Bundesregierung am 7. November 1974 beschlossen wurde, grundsätzlich fest. Es ist beabsichtigt, dieses Vorhaben erneut aufzugreifen. Die Bundesregierung wird in Gespräche mit den Ländern eintreten, um zu prüfen, ob sie bereit sein werden, bei einer erneuten Vorlage dem Gesetz zuzustimmen. Anlage 107 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 104) : Trifft es zu, daß sozialversicherungsrechtliche Regelungen dazu animieren, daß insbesondere im Bereich des Reinigungsgewerbes Arbeitnehmer gezwungen werden können, geringere Stundenverdienste und/oder kürzere Wochenarbeitszeiten zu akzeptieren, und wenn ja, welche Bestimmungen sind dies, und was kann gegebenenfalls nach Ansicht der Bundesregierung getan werden, um die oben aufgezeigten Mißstände zu ändern? Ich gehe davon aus, daß Sie mit Ihren Fragen die Regelungen über versicherungsfreie Nebenbeschäftigungen ansprechen. Diese sind durch die am 1. Juli 1977 in Kraft getretenen Gemeinsamen Vorschriften des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches neu gestaltet worden. Durch § 8 des Gesetzes ist die Versicherungsfreigrenze von 425,— DM im Jahre 1977 auf 370,— DM gesenkt worden. Für 1978 liegt die Versicherungsfreigrenze bei 390,— DM. Mit dieser im Vergleich zum bisherigen Recht geminderten Versicherungsfreigrenze ist ein Schritt getan worden, um der auch von Ihnen kritisierten Entwicklung entgegenzuwirken. Unabhängig davon hat der Deutsche Bundestag bei Verabschiedung des 20. Rentenanpassungsgesetzes der Bundesregierung einen Prüfungsauftrag erteilt, der auch die von Ihnen angesprochenen Probleme umfaßt. Die Bundesregierung ist danach auf-, gefordert, zu prüfen, ob und in welcher Weise der Zunahme von versicherungsfreien Nebenbeschäftigungen entgegengewirkt werden kann, die unter Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen ausgeübt werden und ggf. Vorschläge unter ausgewogener Berücksichtigung der Belange von Beschäftigten und Arbeitgebern, insbesondere auch im Interesse der eigenständigen Alterssicherung der Frauen, spätestens im Entwurf des 21. Rentenanpassungsgesetzes mit dem Ziel zu machen, die Chancengleichheit für Arbeitsuchende und Wettbewerbsgleichheit für Arbeitgeber auf diesem Teilgebiet des Arbeitsmarktes herzustellen. Die Arbeiten hierzu sind eingeleitet. Ich möchte Sie bitten, das Ergebnis dieser Prüfung abzuwarten. Anlage 108 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 105 und 106): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf europäischer Ebene einen Ausgleichsfonds einzurichten, der die ehemaligen Wanderarbeitnehmern im Sozialleistungsbereich (Renten) durch Währungsverluste entstehenden Härten mindern würde? 5128* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Vorlage eines Sonderberichts über „besondere, die soziale Lage betreffende Fragen" durch die EG-Kommission (Artikel 122 Abs. 2 EWG-Vertrag), der die Möglichkeit bieten würde, zu prüfen, ob ein Ausgleichsfonds im genannten Sinne geschaffen werden kann, hinzuwirken und gegebenenfalls einen dafür erforderlichen Antrag des Europäischen Parlaments zu unterstützen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, auf europäischer Ebene einen Ausgleichsfonds einzurichten, um Währungsverluste ehemaliger Wanderarbeitnehmer bei der Rentenzahlung auszugleichen. Abgesehen davon, daß es nicht Aufgabe eines einzelnen Staats, sondern Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft wäre, einen solchen Fonds zu schaffen, ist die Bundesregierung der Ansicht, daß keine so schwerwiegenden Härten vorliegen, daß ein Ausgleichsfonds erforderlich wäre. Verluste bei der Umrechnung von Renten können entstehen, wenn Renten aus währungsschwachen Ländern in währungsstarke Länder transferiert werden, während in umgekehrter Richtung Gewinne eintreten, tatsächlich sind aber Verluste oder Gewinne durch höhere Rentenanpassungen in den währungsschwachen Ländern bzw. durch niedrige Rentenanpassungen in den währungsstarken Ländern weitgehend ausgeglichen. So beträgt z. B. der Verlust der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Bezieher von Renten aus Frankreich gegenüber einem deutschen Rentner in der Zeit von 1960 bis 1976 nur etwa 5 %, obwohl der französische Franc in dieser Zeit fast die Hälfte seines nominalen DM-Wertes bei der Umrechnung verloren hat. Im übrigen ist mit einer Zustimmung der währungsschwachen Länder zu einem Ausgleichsfonds, der die Rentenüberweisungen in diese Länder beeinträchtigen würde, nicht zu rechnen. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Der „Bericht über die Entwicklung der Sozialen Lage in der Gemeinschaft", auf den die Frage abzielt, wird jährlich von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften erstellt. Die Einwirkungsmöglichkeiten auf die Gestaltung des Berichtes durch die Mitgliedstaaten sind begrenzt. Die Bundesregierung ist im übrigen der Meinung, daß sich der Bericht nicht für die Darstellung so komplizierter und umfangreicher Probleme, wie Währungsumrechnung, Rentenanpassung und Kaufkraftentwicklung im Verhältnis der neun Staaten untereinander, eignet. Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, daß die Verwaltungskommission für die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer, die bei der Europäischen Gemeinschaft besteht, seit längerer Zeit mit dem Problem befaßt ist. Sie hat hierzu den Entwurf eines Berichtes gefertigt. Es ist damit zu rechnen, daß dieser Bericht in nächster Zeit von der Kommission dem Europäischen Parlament vorgelegt wird. Anlage 109 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen B 107 und 108) : Trifft es zu, daß durch die verschiedenen Zuständigkeiten bei der Eingliederung Behinderter immer wieder erhebliche Schwierigkeiten auftreten, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Ist insbesondere beabsichtigt, die Zuständigkeit auf einen Versicherungsträger (Bundesanstalt für Arbeit oder Landesversicherungsanstalten) zu übertragen? Der Bundesregierung ist bekannnt, daß das gegliederte System der Rehabilitation, das die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen insgesamt fünf Gruppen von Sozialleistungsträgern zuordnet, zu gewissen verfahrensmäßigen Schwierigkeiten führt. Das Gesetz zur Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation vom 7. August 1974 (BGBl. I, S. 1881) hat allerdings die Voraussetzungen dafür geschaffen, diese Schwierigkeiten so gering wie möglich zu halten. Das Gesetz verpflichtet u. a. bestimmte Rehabilitationsträger, vorläufige Leistungen zu erbringen, wenn die Zuständigkeit streitig oder die unverzügliche Einleitung notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen aus anderen Gründen gefährdet ist. Die Rehabilitationsträger wurden zugleich verpflichtet, bei der Eingliederung Behinderter eng zusammenzuarbeiten. Einzelheiten können u. a. in Gesamtvereinbarung geregelt werden. Die Träger haben im Jahr 1977 im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation insgesamt drei Gesamtvereinbarungen zur Regelung von Verfahrensfragen abgeschlossen. Weitere Vereinbarungen sind in Vorbereitung. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Rehabilitationsträger auf der Grundlage des Angleichungsgesetzes in der Lage sein werden, Probleme, die aus den unterschiedlichen Zuständigkeiten entstehen, in befriedigender Weise zu lösen. Sie sieht keinen Anlaß, anstelle des derzeitigen gegliederten Systems nur einen Träger mit der Gewährung von Rehabilitationsleistungen zu betrauen. Anlage 110 Antwort des Staatssekretärs Dr. Strehlke auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/1417 Frage B 109): Wie äußert sich die Bundesregierung zu dem in der Öffentlichkeit — z. B. im Rundfunkkommentar von Norbert P. Engel für den Hessischen Rundfunk und den Sender Freies Berlin am 1. Dezember 1977 — erhobenen Vorwurf, wonach die Tatsache, daß die Bundesregierung sich im Prozeß vor dem Bundesverfassungsgericht über die Wehrdienstnovelle lediglich durch einen Rechtsprofessor vertreten lasse und keinen Bundesminister oder Staatssekretär in die Verhandlung entsandt habe, darauf schließen lasse, daß angesichts der gestiegenen Zahl von Wehrdienstverweigerern die Bundesregierung nicht mehr an einem positiven Ausgang des Prozesses interessiert ist? Die Bundesregierung ist auch angesichts der gestiegenen Zahl von Wehrdienstverweigerern nach wie vor an einem positiven Ausgang des Prozesses über die Wehrdienstnovelle interessiert. Sie hat deshalb unverzüglich nach Einreichung der Klage beim Bundesverfassungsgericht den Professor für Öffentliches Recht, Manfred Kriele, mit der Vorbereitung des Verfahrens beauftragt und ihm die Prozeßbevollmächtigung für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erteilt. Durch die Hinzuziehung des Sachverstands eines anerkannten Pro- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5129* fessors des Öffentlichen Rechts wird gewährleistet, daß alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, das Verfahren in Karlsruhe in optimaler Weise zu betreiben und für einen günstigen Verfahrensausgang Sorge zu tragen. Darüber hinaus der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Iven, damit beauftragt, als der ranghöchste Experte auf dem Gebiet des Zivildienstes in der mündlichen Verhandlung dem Gericht Auskunft zu Fragen über den Zivildienst zu geben. Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Zivildienstgesetz (ZDG) führt der Bundesbeauftragte für den Zivildienst die dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auf dem Gebiet des Zivildienstes obliegenden Verwaltungsangelegenheiten durch. Damit verkörpert der Bundesbeauftragte für den Zivildienst das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung als oberste Bundesbehörde bei der Durchführung des Zivildienstgesetzes, soweit das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nichts anderes bestimmt. Ihm stehen grundsätzlich alle verwaltungsmäßigen Befugnisse zu, die in diesem Gesetz dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eingeräumt sind. Zusätzlich zu seinen gesetzlichen Aufgaben ist dem Bundesbeauftragten für den Zivildienst durch Organisationserlaß die Zuständigkeit für die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivildienstes innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung übertragen worden. Mit der Teilnahme des Bundesbeauftragten für den Zivildienst an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht wurde dem Gericht die Möglichkeit gegeben, auf den kompetentesten Fachverstand zurückzugreifen, der auf diesem Gebiet zur Verfügung steht. Durch die Entsendung dieser beiden Fachleute nach Karlsruhe war deshalb m. E. die Bundesregierung sowohl in rechtlicher als auch fachlicher Hinsicht hervorragend vertreten, so daß keinesfalls auf ein fehlendes Interesse der Bundesregierung am Ausgang des Verfahrens geschlossen werden kann. Anlage 111 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 110 und 111): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß, in dem Schwerbehinderte Berufstätige häufiger durch Erkrankung vom Arbeitsplatz fernbleiben müssen als nichtbehinderte? Wäre es nicht gerecht, wenn Unternehmen, die mehr Schwerbehinderte beschäftigen, als sie einzustellen verpflichtet wären, dafür eine Ausgleichszahlung aus dem Fonds erhielten, in den diejenigen Firmen einzahlen, die ihre Verpflichtungen bei der Einstellung von Schwerbehinderten nicht erfüllen, und wenn ja, wird die Bundesregierung eine entsprechende Initiative ergreifen? Zu Frage B 110: Statistische Erkenntnisse darüber, ob und inwieweit Schwerbehinderte dem Arbeitsplatz wegen Erkrankung häufiger fernbleiben müssen als nicht oder weniger schwer Behinderte sind nicht verfügbar. Es liegen nur allgemeine Erfahrungen über krankheits- und behinderungsbedingte Ausfallzeiten Schwerbehinderter vor. Danach kann nicht davon ausgegangen werden, daß Schwerbehinderte generell höhere Ausfallzeiten aufzuweisen haben. Es lassen sich auch keine verallgemeinernden Aussagen darüber machen, inwieweit Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung auf die Behinderung zurückzuführen ist. Die Bundesregierung geht davon aus, daß Schwerbehinderte nach Durchführung der erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen und bei — ihrer individuellen Situation entsprechendem — Arbeitseinsatz auf behinderungsgerecht ausgestatteten Arbeitsplätzen nicht weniger leisten als vergleichbare Nichtbehinderte und etwaige Leistungsminderungen durch überdurchschnittlichen Einsatz ausgleichen. Zu Frage B 111: Leistungen an Arbeitgeber, besonders an diejenigen, die Schwerbehinderte über die gesetzliche Pflichtquote hinaus beschäftigen, werden in einer Reihe von Fällen gewährt, insbesondere zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte und zur behinderungsgerechten Einrichtung dieser Plätze. Im vergangenen Jahr sind allein schon für Leistungen an Arbeitgeber im Rahmen der Durchführung des 1. Sonderprogramms 100 Millionen DM gezahlt worden. Weitere 100 Millionen sind für das 2. Sonderprogramm, das ab 1. Januar 1978 läuft, aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung gestellt worden. Solche Leistungen zur Arbeits- und Berufsförderung Schwerbehinderter und zur nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben auf Grund § 28 Abs. 3 des Schwerbehindertengesetzes sind auch im Referentenentwurf einer 2. Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Ausgleichsabgabeverordnung) vorgesehen. Dieser Entwurf wird am 31. Januar und 1. Februar 1978 mit den Ländern und Verbänden sowie dem Beirat für die Rehabilitation der Behinderten erörtert werden. Zu den dort vorgesehenen Leistungen gehören aber nicht Zahlungen an Arbeitgeber zum Ausgleich für angeblich höhere Ausfallzeiten von Schwerbehinderten. Dies verbietet zum einen die gesetzliche Bestimmung, die die Zwecke festlegt, für die Ausgleichsabgabe eingesetzt werden darf. Diese Mittel dürfen ausschließlich für die Arbeits- und Berufsförderung Schwerbehinderter sowie für Leistungen zur nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben verwendet werden (§ 8 Abs. 3 SchwbG). Die Bundesregierung wird daher eine Gesetzesänderung nicht vorsehen. Anlage 112 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 112) : Trifft es zu, daß für Totgeburten einerseits eine Beerdigung wie bei anderen Todesfällen vorgeschrieben ist, wenn das Kind mindestens 35 cm groß war, daß aber andererseits die 5130* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Eltern diesem Kind keinen Vornamen erteilen dürfen und daß sie außerdem aus der gesetzlichen Krankenversicherung kein Sterbegeld oder nur einen geringen Bruchteil der heutigen Beerdigungskosten erstattet erhalten, und wenn ja, wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß entweder das Recht der Namensgebung sowie die Reichsversicherungsordnung an die Bestattungsvorschriften angepaßt werden oder umgekehrt? Das Bürgerliche Recht schreibt vor, daß die Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Vollendung der Geburt beginnt. Ein totgeborenes Kind ist demnach nicht rechtsfähig. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Personenstandsgesetz die Aufnahme von Vor- und Familiennamen des totgeborenen Kindes in den Personenstandseintrag über die Totgeburt nicht vorgesehen. Davon unberührt bleibt das Recht der Eltern, z. B. auf dem Grabstein des totgeborenen Kindes einen Namen ihrer Wahl anzugeben. Die Reichsversicherungsordnung bestimmt, daß die Krankenkasse bei Totgeburten ein Sterbegeld zubilligen kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß die Satzung der Krankenkasse eine entsprechende Vorschrift enthält. Nach meinen Informationen ist dies bei den meisten Kassen der Fall. Die Bundesregierung hält diese Regelung für ausreichend und beabsichtigt derzeit nicht, eine andere gesetzliche Regelung vorzuschlagen. Eine Änderung des Bürgerlichen Rechts über den Beginn der Rechtsfähigkeit und der damit in Zusammenhang stehenden Vorschriften des Personenstandsrechts ist gleichfalls nicht geplant. Die Bestattung von Totgeburten fällt, wie das gesamte Bestattungswesen nicht in die Zuständigkeit des Bundes, so daß ich zu der Frage insoweit nicht Stellung nehmen kann. Anlage 113 Antwort des Staatssekretärs Dr. Strehlke auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 113 und 114) : Seit wann liegt der Bundesregierung das von ihr bei Prof. Armbruster, Berlin, in Auftrag gegebene Gutachten über die gesundheitlichen Auswirkungen von Tätigkeiten vor Bildschirmgeräten vor, und zu welchem Ergebnis kommt dieses Gutachten? Wird die Bundesregierung das Ergebnis des Gutachtens veröffentlichen bzw. es der insoweit interessierten Öffentlichkeit in vollem Umfang zugänglich machen? Die Rohfassung des Forschungsberichtes „Untersuchungen zur Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an die physische und psychische Funktionsweise des Menschen" ist über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund im November 1977 hier vorgelegt worden. Im wesentlichen hat sich die Forschergruppe mit der technisch-ergonomischen Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes befaßt. Dazu ist von ihr ein beispielhaftes Arbeitsplatzmodell entwickelt worden. Die übrigen mit der Arbeit am Bildschirm verbundenen Beanspruchungen wurden von der Forschungsgruppe nur zum Teil untersucht. Endgültige Schlußfolgerungen, z. B. hinsichtlich der Arbeitsorganisation (Arbeitseinsatzzeiten, Erholungspausen) lassen sich daraus noch nicht ableiten. Die Bundesregierung bereitet eine Anhörung aller beteiligten und an dieser Untersuchung interessierten Kreise vor. Es ist beabsichtigt, den Forschungsbericht in Fortführung der bisherigen Handhabung der interessierten Öffentlichkeit danach in vollem Umfang zugänglich zu machen. Anlage 114 Antwort des Staatssekretärs Dr. Strehlke auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen 115 und 116) : Trifft es zu, daß die Bund-Länder-Kommission, die an einer Konzeption über die Ausländerbeschäftigung arbeitet, unter anderem eine längere Aufenthaltsberechtigung daran binden will, daß die Betroffenen den Nachweis über eine ausreichende deutsche Sprachkenntnis führen sollen? Kann die Bundesregierung klarstellen, welcher Personenkreis ausländischer Gastarbeiter von einer solchen Regelung erfaßt werden soll, und daß hiervon auf keinen Fall Arbeitskräfte aus den Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaften betroffen sein werden? Die Bund-Länder-Kommission hat in ihrem Abschlußbericht vom Februar vergangenen Jahres unter anderem vorgeschlagen, daß ausländischen Arbeitnehmern nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von acht Jahren in der Regel eine Aufenthaltsberechtigung erteilt werden soll. Es trifft zu, daß als Voraussetzung hierzu u. a. ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verlangt werden. Die Vorschläge der Bund-Länder-Kommission sind inzwischen von den Konferenzen der Arbeits- und der Innenminister der Länder einstimmig gebilligt worden. Die vorgeschlagene Regelung umfaßt ausländische Arbeitnehmer, deren Ehegatten und minderjährige Kinder (ab 16 Jahren). Sie berührt nicht das auf gemeinschaftlichen Vorschriften beruhende Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige aus den Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft. Anlage 115 Antwort des Staatssekretärs Dr. Strehlke auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Remscheid) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen 117, 118 und 119) : Welche Belastungen entstehen der Bundesanstalt für Arbeit aus der Regelung des § 45 des Bundeskindergeldgesetzes durch die Kontrolle, ob Antragsteller oder ihre Ehegatten Anspruch auf Kindergeld gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Arbeitergeber oder Dienstherren haben? Welche Belastungen ergeben sich beim Wechsel der Zuständigkeit? Ist eine einheitliche Rechtsanwendung bei der Vielzahl der Träger bei den Kindergeldleistungen sichergestellt? Die Bundesanstalt für Arbeit prüft bei der Gewährung und dem Fortbezug des Kindergeldes durch Fragebögen u. a., ob der Kindergeldanspruch durch eine Beschäftigung bei einem öffentlichen Arbeitgeber oder Dienstherrn ausgeschlossen ist. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5131* Eine wesentliche Mehrarbeit ist mit der Auswertung der Antworten auf diese Frage nicht verbunden. Beim Wechsel der Zuständigkeit tauscht die Bundesanstalt für Arbeit mit den öffentlichen Arbeitgebern und Dienstherrn sog. Vergleichsmitteilungen aus, die die bisher gewährten Kindergeldleistungen ausweisen. Diese Mitteilungen stellen eine Mehrbelastung der Bundesanstalt für Arbeit dar, die allerdings dadurch ausgeglichen wird, daß die Bundesanstalt für Arbeit keine Kindergeldakten für die Kindergeldberechtigten im öffentlichen Dienst führt. Die einheitliche Rechtsanwendung der Kindergeldgesetzgebung ist dadurch gewährleistet, daß Runderlasse der Bundesanstalt für Arbeit zur Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes wortgleich von dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und dem Bundesminister des Innern den öffentlichen Arbeitgebern und Dienstherrn im Gemeinsamen Ministerblatt bekanntgemacht werden. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 120) : Trifft es zu, daß — wie in der Presse gemeldet — im Jahr 1976 durch Terroristen und sonstige Elemente bei der Bundeswehr 127 Waffen, 17 000 Patronen, 6,2 Kilogramm TNT und 34 Funkgeräte gestohlen wurden, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, derartige Diebstähle in Zukunft zu verhindern? Es trifft nicht zu, daß — wie in der Presse gemeldet — im Jahre 1976 durch Terroristen und sonstige Elemente bei der Bundeswehr 127 Waffen, 17 000 Patronen, 6,2 kg TNT und 34 Funkgeräte gestohlen wurden. Es trifft vielmehr zu, daß im Jahre 1976 bei der Bundeswehr 168 Waffen, 21 276 Schuß Munition, 6,8 kg Sprengstoff und 42 Funkgeräte durch Verlust, Diebstahl und Fehlbuchungen abhanden kamen. Hiervon wurden 35 Waffen, 4 306 Schuß Munition, 0,67 kg Sprengstoff und 8 Funkgeräte im Jahre 1976 sichergestellt. Es handelt sich bei den Verlusten und Diebstählen um Einzelfälle, gesteuerte • Aktionen waren nicht nachweisbar. Die Verlustzahlen setzen sich zusammen aus den bei Manövern, Schieß- und Truppenübungsplatzaufenthalten verlorengegangenen Waffen, Munition sowie Sprengmittel und den durch Diebstähle eingetretenen Verlusten. Bei den Diebstählen waren 1976 keine erwähnenswerten Gewalteinbrüche zu verzeichnen. Dem BMVg liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die in Verlust geratenen Wehrmittel in Terroristenkreise gelangt sind. Ich darf erwähnen, daß die Bundeskriminalstatistik zeigt, daß die Waffenverluste der Bundeswehr durch gute Absicherungsmaßnahmen verschwindend gering sind. Hier die Vergleichszahlen für 1976: — Verluste der Bundeswehr 168 Waffen — Diebstähle von Waffen im gesamten Bundesgebiet, laut Kriminalstatistik 1 596 Waffen. Zu den Möglichkeiten, Verluste, Diebstähle und Fehlbuchungen im Bereich der Bundeswehr einzuschränken, ist folgendes zu sagen: Untersuchungen haben ergeben, daß in den meisten Fällen mangelndes Verantwortungsbewußtsein von Soldaten Ursache der Verluste und Fehlbuchungen war. Hier wurde disziplinar eingeschritten. Nur in wenigen Fällen sind die Ursachen in mangelnden Absicherungsmaßnahmen zu suchen. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/1417 Fragen B 121 und 122): Wie ist der Stand der Überlegungen der Bundesregierung zum Beschaffungsvorhaben AWACS? Welche Änderungen haben sich in der Beurteilung der Bundesregierung seit dem 19. Januar 1977 ergeben? Der Bundesminister der Verteidigung beabsichtigt, den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages im Laufe des Jahres 1978 ausführlich über das Vorhaben AWACS zu unterrichten. Ich bitte deshalb um Verständnis dafür, daß ich einerseits dieser Unterrichtung nicht vorgreifen will und andererseits eine abschließende Beantwortung Ihrer Fragen im Augenblick noch nicht möglich ist. Gestatten Sie mir aus diesem Grunde, zu Ihren Fragen nur kurz Stellung zu nehmen: 1. Die Überlegungen der Bundesregierung zu dem von der NATO initiierten Programm eines gemeinsamen luftgestützten Frühwarn- und Leitsystems (NATO-AEW-System) basieren auf den Ergebnissen der DPC-Ministersitzung vom Dezember 1977. Die sich daraus ergebenden nationalen Folgerungen werden im Augenblick im Bundesministerium der Verteidigung einer abschließenden Bewertung unterzogen. Parallel zu den Aktivitäten der NATO werden deshalb in unserem Hause die notwendigen Vorarbeiten für das Gesamtvorhaben einschließlich eines Angebots der Haupteinsatzbasis auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen. 2. Zu Ihrer Frage nach Änderungen im Ergebnis der Beurteilung durch die Bundesregierung seit dem 19. Januar 1977 ist darauf hinzuweisen, daß zum damaligen Zeitpunkt eine Vielzahl von Einzeluntersuchungen mit dem Ziel einer Entscheidung bereits im Frühjahr 1977 im Verteidigungsministerium durchgeführt wurde. Eine abschließende Bewertung lag jedoch nicht vor. 5132* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Zu diesem Zeitpunkt war die britische Entscheidung zugunsten einer nationalen Lösung — sie fiel erst Anfang April 1977 — noch nicht getroffen. Ohne der abschließenden Bewertung vorgreifen zu wollen, sind wir im Augenblick der Überzeugung, daß das von der NATO vorgeschlagene System die bestehende Luftraumüberwachung, vor allem im Vorfeld des NATO-Bereiches Mitteleuropa und über See, ergänzt. Die vorhandenen Lücken im Erfassungsbereich sollen besonders in niedrigen Flughöhen geschlossen werden. Ich darf Ihnen versichern, daß wir trotz dieser im Grundsatz positiven Haltung und unserer konstruktiven Mitarbeit im Bündnis immer darauf hingewiesen haben, daß Bindungen erst nach einer abschließenden Entscheidung durch die Bundesregierung und das Parlament eingegangen werden können. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 123) : Ist die Bundesregierung bereit, den Forderungen des Deutschen Bundeswehr-Verbands nachzukommen und rückwirkend ab 1. November 1977 den eingeführten Personal- und Sachkostenzuschlag zum Verpflegungsgeld bei freiwilliger Teilnahme an der Truppenverpflegung wieder rückgängig zu machen? Die Anordnung der Bundesregierung beruht auf einem Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, den dieser in der Sitzung vom 5. Mai 1977 gefaßt hatte. Die Anordnung ist auf einhellige Ablehnung in der Bundeswehr und bei den interessierten Organisationen (Bundeswehrverband, Verband der Beamten der Bundeswehr, Gewerkschaften) gestoßen. Vor allem wird nicht verstanden, daß durch den Beschluß nur die Bundeswehrverpflegung, nicht aber auch die vergleichbare Verpflegung in anderen Bundesressorts (so die BGS- Verpflegung) erfaßt wurde. Die Bundesregierung kann die Anordnung nur aufheben, wenn der Haushaltsausschuß einen entsprechenden Beschluß faßt. Der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages hat hierzu in seiner Sitzung vom 7. Dezember 1977 beschlossen: Der Verteidigungsausschuß empfiehlt einstimmig, die vom Haushaltsausschuß beschlossene Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrages bei der Truppenverpflegung im Interesse einer gerechten Behandlung aller im Bundesdienst Tätigen sowie einer Verwaltungskosten sparenden Regelung wieder rückgängig zu machen. Dieser Beschluß ist vom Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses am gleichen Tage übersandt worden. Der Haushaltsausschuß hat sich nicht entschließen können, der Empfehlung des Verteidigungsausschusses zu folgen. Er hat die Absicht, sich noch in diesem Jahr erneut mit der Angelegenheit zu befassen. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 124): Trifft es zu, daß die deutschen Zivilbeschäftigten bei der niederländischen Einheit in Seedorf gemäß Titel VII Nr. 2 in Verbindung mit Titel VI Nr. 2 der „Technischen Vereinbarung" von der Bundeswehr eingestellt, entlohnt, befördert und entlassen werden, also Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes sind, während dieser Status den Zivilbeschäftigten bei den übrigen NATO-Stationierungsstreitkräften verwehrt wird, und wenn ja, wie vereinbart die Bundesregierung diese Tatsache mit dem Gleichheitsgebot des Artikels 3 des Grundgesetzes? Auf der Grundlage des deutsch-niederländischen Regierungsabkommens über die Stationierung militärischer Einheiten der Bundesrepublik Deutschland in den Niederlanden vom 17. Januar 1963 (BGBl. 1965 II S. 1439) haben die beiden Regierungen in einem Notenwechsel vom 17. Mai 1963 (BGBl. 1965 II S. 1441) vereinbart, daß die Niederlande in Budel und die Bundesrepublik Deutschland in Seedorf im Wege der Gegenseitigkeit jeweils die Gesamtverantwortung einschließlich Betrieb und Unterhaltung der dem anderen Staat überlassenen Liegenschaften übernehmen. Die Einzelheiten sind in der von Ihnen genannten „Technischen Vereinbarung" vom 14. Juli 1963 festgelegt. Zur Erfüllung der deutschen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung hat die Standortverwaltung Seedorf Arbeitnehmer ihrer Dienststelle zur Dienstverrichtung bei den niederländischen Streitkräften in Seedorf eingesetzt. Es handelt sich hierbei um Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes, die Aufgaben wahrnehmen, die die Bundesrepublik Deutschland gegenüber den niederländischen Streitkräften vertraglich übernommen hat. Als Gegenleistung werden die in Budel für die Bundeswehr tätigen niederländischen zivilen Arbeitskräfte von den niederländischen Streitkräften gestellt. Vergleichbare Vereinbarungen auf der Grundlage des Gegenseitigkeitsprinzips mit anderen Stationierungsstreitkräften bestehen nicht. Für sie gelten daher die Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens. Mit der Regelung des Budel-Seedorf-Abkommens wurde einer besonderen Situation im Rahmen der deutsch-niederländischen militärischen Zusammenarbeit Rechnung getragen. Die Regelung der Beschäftigung von deutschen zivilen Arbeitskräften bei den anderen Stationierungsstreitkräften ist hiermit nicht vergleichbar. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 125 und 126) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5133* Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die UdSSR derzeit 300 bis 400 mobile Mittelstreckenraketen des Typs SS-20 in Stellung bringt, die feststoffgetrieben und mit atomaren Mehrfachsprengköpfen ausgerüstet sind und die bei einer Reichweite von 5 000 km ausschließlich gegen Westeuropa gerichtet sind, und welche sonstigen Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über diese neue sowjetische Rüstungseskalation? Welches Gewicht mißt die Bundesregierung den Argumenten der sowjetischen Regierung gegen die Einführung der sogenannten Neutronenwaffe im nordatlantischen Bündnis angesichts der vorauseilenden sowjetischen Rüstungseskalation durch die Stationierungen neuer Mittelstreckenraketen mit Mehrfachsprengköpfen und Festtreibstoff gegen Westeuropa zu? Zu Frage B 125: Es ist zutreffend, daß die Sowjetunion mit der Dislozierung der ballistischen Rakete vom Typ SS-20 begonnen hat. Größere Stückzahlen sind zur Zeit noch nicht in Dienst gestellt. Es ist nicht auszuschließen, daß die Endstärke des Systems 300 bis 400 Werfer erreicht; dies würde jedoch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die SS-20 dürfte die vorhandenen sowjetischen SS-4- und SS-5-Mittelstreckenraketen ablösen, die seit 1959 bzw. 1961 eingesetzt sind. Diese beiden Raketen besitzen nur einen nuklearen Sprengkopf und sind überwiegend ortsgebunden. Die SS-20 besitzt einen zweistufigen Festtreibstoffantrieb und kann von mobilen, nachladefähigen Werferfahrzeugen aus eingesetzt werden; damit wird die Aufklärung des Systems erschwert. Die SS-20 ist mit drei nuklearen Gefechtsköpfen (MIRV) ausgestattet, die unabhängig voneinander auf verschiedene Ziele gerichtet werden können. Die Zielgenauigkeit des Systems übertrifft diejenige der SS-4/SS-5 erheblich. Wieweit die Zahl der bekämpfbaren Ziele gesteigert werden kann, hängt von der Zahl der dislozierten Werfer und dem Raketennachladebestand ab. Beides läßt sich noch nicht absehen. Es muß jedoch davon ausgegangen werden, daß sich die Gesamtzahl der einsetzbaren Sprengköpfe erheblich erhöhen wird. Die Einsatzflexibilität des ballistischen Mittelstreckenpotentials der Sowjetunion wird bedeutend erhöht. Die maximale Reichweite der SS-20 dürfte bei rund 5 000 km liegen. Wenn die SS-20 etwa in den bisherigen Dislozierungsgebieten der SS-4/SS-5 in Dienst gestellt wird, kann die Sowjetunion das System gegen Ziele in Asien, in ganz Westeuropa und in Nordafrika einsetzen. Die Mobilität des Systems erlaubt zudem eine Schwerpunktverlagerung. Analog zur Dislozierung der SS-4/SS-5 ist zu erwarten, daß die Masse der SS-20 gegen Ziele in Europa gerichtet sein wird. Die SS-20 könnte durch Ergänzung einer dritten Antriebsstufe oder durch Verringerung der Nutzlast interkontinentale Reichweite, d. h. über 5 500 km Reichweite, erreichen. Damit wäre die Waffe auch gegen Nordamerika einsetzbar. Sie unterläge dann den Bestimmungen eines SALT-Abkommens. Gegenwärtig ist jedoch davon auszugehen, daß die Sowjetunion die Reichweite des Systems so beschränken wird, daß es nicht auf die SALT-Obergrenzen anrechnet. Damit dürfte sich vor allem die strategische Bedrohung Westeuropas erhöhen. Die Bundesregierung teilt die von der Nuklearen Planungsgruppe der NATO (NPG) bei der letzten Ministerkonferenz im Oktober 1977 ausgedrückte Besorgnis über diese Entwicklung. Zu Frage B 126: Die Bundesregierung konsultiert die außenpolitischen, sicherheitspolitischen und rüstungskontrollpolitischen Aspekte der Entwicklung des militärischen Kräfteverhältnisses zwischen NATO und Warschauer Pakt mit ihren Verbündeten. In diesem größeren Zusammenhang sind auch die sowjetische SS-20 und die sogenannte Neutronenwaffe einzuordnen. Die Bundesregierung und das Bündnis werden sich in der Beurteilung der Lage und bei den daraus resultierenden Maßnahmen von den vorliegenden Tatsachen leiten lassen. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen B 127 und 128) : Trifft es zu, daß bei der Vergabe von Bauaufträgen durch den Bund in Zonenrandgebieten das ortsansässige Gewerbe bei Angebotsgleichheit vor auswärtigen Ausschreibungsteilnehmern aus strukturpolitischen Gründen den Vorzug erhält? Falls dies zutrifft, aus welchen Gründen ist das ortsansässige Baugewerbe bei den Ausschreibungen für den Bau einer neuen Bundeswehrkaserne im besonders strukturschwachen Hofgeismar nicht berücksichtigt worden? Zu Frage B 127: Die Richtlinien für die bevorzugte Berücksichtigung von Personen und Unternehmen aus dem Zonenrandgebiet und aus Berlin (West) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" sehen in § 3 (3) die Bevorzugung des im Zonenrandgebiet ansässigen Baugewerbes bei Angebotsgleichheit mit Bewerbern, die ihren Sitz nicht dort haben, vor. Dies gilt auch bei geringfügiger Überschreitung des wirtschaftlichsten/annehmbarsten Angebotes, deren zulässiger Umfang in der Richtlinie definiert ist. Zu Frage B 128: In der Manteuffel-Kaserne in Hofgeismar werden z. Z. zwei Kompaniegebäude gebaut. An den im Sommer und Herbst 1977 beschränkt durchgeführten vier Ausschreibungen wurden ausschließlich Firmen des nordhessischen Zonenrandgebietes beteiligt. Von diesen vier Ausschreibungen haben zwei Firmen aus Hofgeismar den Zuschlag erhalten. Die beiden anderen Aufträge sind an Firmen in der Nähe von Hofgeismar vergeben worden, weil Angebote der ortsansässigen Firmen nicht so preisgünstig waren. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 129) : Ist beabsichtigt, das Kasernen- bzw. Truppenübungsgelände der Bundeswehr (Transportbataillon 861) in Achern zu erweitern, und wenn ja, in welchem Umfang soll dies geschehen? 5134* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Für die Baumaßnahmen im Bereich der MarkgrafLudwig-Wilhelm-Kaserne reicht das vorhandene Gelände aus. Der Standortübungsplatz Achern mit 40 ha ist für die Zwecke des Transportbataillons 861 zu klein. Die Oberfinanzdirektion Freiburg verhandelt deshalb z. Z. mit den Eigentümern von 32 ha angrenzender Grundstücke über den freiwilligen Erwerb. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 130, 131 und 132) : Wann wird die Bundesregierung voraussichtlich ihre Stellungnahme zu dem Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland — zur psychiatrischen und psychotherapeutisch-psychosomatischen Versorgung der Bevölkerung (Drucksache 7/4200) — abgeben, nachdem seit der Zuleitung mehr als zwei Jahre verstrichen sind? Trifft es zu, daß die von den Ländern erbetenen Stellungnahmen zu dem o. g. Bericht noch nicht alle eingegangen sind, und von welchen Ländern sind gegebenenfalls die Stellungnahmen bis wann zu erwarten? Wie weit ist der Prozeß der Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts innerhalb der Bundesregierung gediehen, und welche Schwierigkeiten sind hier noch bis zum Abschluß dieser Abstimmung zu überwinden? Zu Frage B 130: Die Bundesregierung erwartet noch wesentliche Beiträge von Verbänden und Trägern auf Bundesebene zur Psychiatrie-Enquete und zur Planungsstudie sowie zu den Entwicklungen in der psychiatrischen und psychotherapeutisch-psychosomatischen Versorgung selber. Nach Eingang und Einarbeitung dieser Beiträge und nach Abstimmung mit Bundesressorts und Ländern bemüht sich die Bundesregierung weiterhin, die Stellungnahme so schnell wie möglich dem Deutschen Bundestag zuzuleiten. Zu Frage B 131: Bis Ende 1977 haben acht Länder ihre Stellungnahmen dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit zugeleitet. Die drei übrigen Länder (Bayern, Niedersachsen, Saarland) haben bis Ende Januar 1978 die Übersendung ihrer Stellungnahmen zugesagt. Zu Frage B 132: Den Bundesressorts liegen der Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland — Zur psychiatrischen und psychotherapeutisch-psychosomatischen Versorgung der Bevölkerung (Drucksachen 7/4200 und 7/4201) sowie die Planungsstudie zu diesem Bericht vor. Die Abstimmung mit den Bundesressorts ist eingeleitet. Sie muß in Verbindung mit den Beiträgen der Länder sowie der Verbände und Träger auf Bundesebene fortgeführt werden. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 133) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Verbraucher, die Lebensmittel von staatlichen Stellen auf Mängel untersuchen lassen, keine Entschädigung für das von ihnen gekaufte Produkt erhalten und somit finanzielle Einbußen erleiden, die u. U. die Initiative der Bürger zu solchen Reklamationen hemmen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese Gesetzeslücke zu schließen? Der Bundesregierung ist der geschilderte Sachverhalt bekannt. Sie sieht jedoch keinen Anlaß und keine Möglichkeit, hier einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch zu schaffen. Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Käufer eines Lebensmittels und dem Verkäufer regeln sich nach den allgemeinen zivilrechtliche Bestimmungen. Nimmt der Käufer eines Lebensmittels an, daß dieses in seiner Beschaffenheit nicht den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entspricht und bestätigt die von ihm veranlaßte Untersuchung des Produktes (Beschwerdeprobe) in einer staatlichen oder kommunalen chemischen oder tierärztlichen Untersuchungsanstalt diese Annahme, so hat der Käufer die üblichen Ansprüche aus dem Kaufvertrag gegen den Verkäufer. Die Untersuchung der Beschwerdeprobe wird im Regelfall von den Untersuchungsämtern kostenlos vorgenommen. Insoweit ist der Käufer also nicht einmal vorläufig finanziell belastet. Bestätigt die Untersuchung die Annahme des Käufers nicht, so hat er zwar den Verlust der durch die Untersuchung zerstörten Ware zu tragen. Diese Belastung ist dem Käufer aber zuzumuten, zumal es sich im allgemeinen um kleine Beträge handeln wird. Im übrigen genügt in Fällen, in denen der Verbraucher beim Kauf eines Lebensmittels Anlaß zu Beanstandungen zu haben glaubt, in der Regel der entsprechende Hinweis an die zuständige Behörde. Um die Überwachungstätigkeit der Behörde in einem speziellen Fall auszulösen, bedarf es keineswegs immer der Übergabe der vom Verbraucher beanstandeten Ware. Insofern kann also auch nicht davon ausgegangen werden, daß es einer Entschädigungsregelung für den Käufer eines Lebensmittels bedarf, um die Initiative des Verbrauchers zu erhalten, die Behörde von beobachteten Mißständen zu unterrichten. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 134) : Ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung bei der Behandlung mit Frisch- und Trockenzellen (Sendung des WDR am 28. Dezember 1977) mit Risiken und Gefahren zu rechnen, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern zu schützen, die solche Behandlungen anwenden lassen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5135* Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich am 7. Dezember 1977 durch die Anhörung von Experten über die derzeitige Bewertung der Zelltherapie unterrichten lassen. Es ergab sich eine völlig unterschiedliche Bewertung. Insbesondere von seiten der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften wurde ganz generell der Wert der Zelltherapie angezweifelt und auf deren Risiken hingewiesen. Es ist Aufgabe der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und der ärztlichen Standesvertretung, diese Positionen weiter abzuklären. In deren Zuständigkeit fällt es auch, die Zelltherapie gegebenenfalls als nicht mit den Regeln der ärztlichen Kunst vereinbare Methode einzustufen. Im Falle einer derart eindeutigen ablehnenden Bewertung werden die zuständigen Behörden zu prüfen haben, ob Herstellung und Vertrieb von Frisch- und Trockenzelipräparaten unterbunden werden muß. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sehr sorgfältig beobachten. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 135 und 136) : Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß die Apotheker durch Befolgung der Verordnung nach § 35 des Arzneimittelgesetzes über verschreibungspflichtige Arzneimittel vom 31. Oktober 1977 gegenüber den Ärzten in eine Kontrollfunktion hineinmanövriert werden, die ihnen einerseits nicht zusteht, andererseits auch nicht von ihnen wahrgenommen werden kann, solange eine Verschreibungsverordnung für Ärzte fehlt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Verschreibungsverordnung für Ärzte zu erlassen und in Kraft zu setzen? Zu Frage B 135: In § 35 des Arzneimittelgesetzes 1961 und in § 48 des Arzneimittelgesetzes 1976 wird bestimmt, daß durch Rechtsverordnung der Verschreibungspflicht unterstellte Arzneimittel nur nach Vorlage einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen. Die Rechtsverordnung vom 31. Oktober 1977 behält die grundsätzliche Konzeption der Rechtsverordnung vom 7. August 1968 bei, mit der die Verschreibungspflicht erstmalig bundeseinheitlich geregelt und die bis dahin geltenden, im wesentlichen Bleichlautenden landesrechtlichen Bestimmungen abgelöst wurden. Neu gegenüber den bisherigen Bestimmungen über Form und Inhalt der Verschreibung ist vorgeschrieben die Angabe des Namens des Patienten, der Wartezeit bei Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren, die abzugebende Menge und die Gültigkeitsdauer der Verschreibung. Wie in den Ermächtigungen zum Erlaß der Rechtsverordnung in § 35 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes 1961 und § 48 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes 1976 durch den wiederholten Gebrauch des Wortes „abgeben" zum Ausdruck gebracht wird, ist die Verordnung als „Abgabeverordnung" gewollt. Durch die speziellen Regelungen in der Verordnung, wann Arzneimittel abgegeben werden darf, soll die Sicherheit bei der Abgabe erhöht werden. Die Prüfung des Rezeptes durch den Apotheker vor der Abgabe ist nicht als Kontrollfunktion gegenüber dem Arzt aufzufassen, sondern als letzte Sicherheitsschranke vor der Abgabe an den Patienten. Zu Frage B 136: Die Bundesregierung hält eine derartige Verordnung über Form und Inhalt der Verschreibung nicht für notwendig, weil bereits die Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel entsprechende Vorschriften enthält. Diese Vorschriften sind an den Verschreibungsgewohnheiten der Praxis und an den für die Sicherheit bei der Abgabe erforderlichen Grundsätzen ausgerichtet. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 137 und 138): Bleibt die Bundesregierung -bei der Auffassung, daß eine Autobahn von Geisingen über Blumberg in Richtung Waldshut wegen der schwierigen Topographie nicht in Betracht kommt (vgl. Antwort auf meine Fragen in der Fragestunde vom 9./10. April 1975)? Wird dagegen in den kommenden Jahren im Wutachtal im Bereich der B 314 wenigstens durch Zwischenausbau eine Verbesserung der Straßenverhältnisse erreicht? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Meinung, daß eine Autobahnverbindung von Geisingen über Blumberg in Richtung Waldshut wegen der schwierigen topographischen Verhältnisse nicht in Frage kommen kann und daß deshalb die Weiterführung der Bundesautobahn Stuttgart—Singen in Richtung Zürich am zweckmäßigstens über Gottmadingen und Bietingen erfolgt. Diese Konzeption ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen festgelegt. Mit einer Entlastung der Bundesstraße 314 zwischen Blumberg und Waldshut durch eine Autobahn ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Die Landesstraßenbauverwaltung prüft deshalb zur Zeit, wie in den nächsten Jahren durch einen Zwischenausbau bzw. durch den Bau von Ortsumgehungen die B 314 Zug um Zug verbessert werden kann. Mit dem Bau der Ortsumgehung WutöschingenOfteringen soll in diesem Jahr begonnen werden. Für die Umgehung von Untereggingen liegt bereits ein Vorentwurf vor. Anlage 128 Antwort des Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 139 und 140) : 5136* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Ist die Bundesregierung bereit, über das Bundesverkehrsministerium umgehend das Planfeststellungsverfahren zur Verlegung und Trassierung der Bundesstraße 188 im Gebiet des Ortsteils Kästorf der Stadt Wolfsburg durchführen zu lassen, damit das angrenzende Baugebiet Kreuzheide-Süd vorzeitig von der Stadt erschlossen werden kann? Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse einer elastischen Verwirklichung von Konjunktur- und Straßenbauprogrammen der geplanten Ortsumgehung im Ortsteil Kästorf der Stadt Wolfsburg eine höhere Priorität einzuräumen und demzufolge unter Einsatz von Restmitteln des Bundesfernstraßenbaus oder mit bereits bewilligten und an anderer Stelle nicht verausgabten Mitteln eine schnelle Baudurchführung zu gewährleisten? Bei der von Ihnen angesprochenen Baumaßnahme handelt es sich um die Verlegung der B 4 von nördlich Wagenhoff bis nordwestlich Gifhorn (B 188) im Bereich der Ortsteile Gamsen und Kästorf der Stadt Gifhorn. Der Bundesregierung ist ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Bauleitplanung der Stadt Gifhorn im Ortsteil Kästorf und dem Planfeststellungsverfahren für die vorgenannte Fernstraßenmaßnahme — wie er von Ihnen aufgezeigt wird — nicht bekannt. Die Niedersächsische Straßenbauverwaltung hat zum Stand der Planung für die Bundesstraßenverlegung mitgeteilt, daß die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 18 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) im September 1977 beim Regierungspräsidenten in Lüneburg beantragt wurde. Zwischenzeitlich haben die Planunterlagen gemäß § 18 Abs. 3 FStrG öffentlich ausgelegen. Der Erörterungstermin gemäß § 18 Abs. 6 FStrG ist noch nicht festgelegt. Es bleibt von diesem Sachstand ausgehend abzuwarten, ob die Pläne für den Bau der B-4-Verlegung im Bereich Gamsen/Kästorf noch im Jahre 1978 gemäß § 18 a FStrG festgestellt werden können und Rechtskraft erlangen. Die Bundesregierung und die Niedersächsische Straßenbauverwaltung sind bereit, für die in Dringlichkeitsstufe I a des Bedarfsplanes ausgewiesene Maßnahme die finanziellen Voraussetzungen für eine schnellstmögliche bauliche Abwicklung und Fertigstellung zu schaffen, sobald die vorgenannten rechtlichen Voraussetzungen für einen Baubeginn vorliegen. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen B 141 und 142): Besteht für Gemeinden, die im Vorgriff auf die zu erwartende Schallschutzregelung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz aktiv werden und bereits jetzt erforderliche Schallschutzmaßnahmen ergreifen, die Möglichkeit, die ihnen hierdurch entstandenen Kosten später vom Träger der Straßenbaulast erstattet zu bekommen? Ist die Bundesregierung bereit, bei Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen solche Streckenabschnitte bevorzugt zu berücksichtigen, die, wie etwa die durch das Gebiet der Stadt Quickborn führenden Autobahnen, infolge hoher Verkehrsfrequenz mit starkem Lkw-Anteil störende Auswirkungen für anliegende Wohngebiete haben? Zu Frage B 141: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Entwurf des Verkehrslärmschutzgesetzes, durch das künftig der Schutz vor Verkehrslärm geregelt werden soll, enthalten keine Vorschrift, nach der eine Gemeinde vorgelegte Kosten für Lärmschutzmaßnahmen an Straßen anderer Baulastträger von diesen ersetzt verlangen kann. Dafür ist ein Bedürnis nicht ersichtlich, da die Träger der Straßenbaulast schon nach geltendem Recht zu Lärmschutzmaßnahmen bei dem Bau und der wesentlichen Änderung von Straßen verpflichtet sind; durch den Gesetzentwurf soll vor allem die Höhe der einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte festgesetzt werden. Zu Frage B 142: Die Bundesregierung ist bereit, Lärmschutzmaßnahmen an den bestehenden Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Baulast des Bundes zu treffen, wenn der Lärmpegel 75 dB (A) tags oder 65 dB (A) in der Nacht überschreitet. Sie wird dabei die in Betracht kommenden Bundesfernstraßen nach Dringlichkeit und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel mit Lärmschutz versehen, wobei unter anderem die Verkehrsbelastung der Bundesfernstraße und die Art des vom Verkehrslärm betroffenen Gebietes maßgebliche Faktoren für die Dringlichkeit sein können. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 143): Ist die Bundesregierung bereit, den Bau der S-Bahn von Düsseldorf über Erkrath, Hochdahl, Wuppertal nach Hagen baldmöglichst in Angriff zu nehmen, und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, nach Abschluß ihrer Prüfungen der Deutschen Bundesbahn die Zustimmung zum Baubeginn der OstWest-S-Bahn (Hagen—Wuppertal—DüsseldorfMönchengladbach) zu erteilen. Voraussetzung für den Baubeginn ist außer der Zustimmung des Bundes auch die Ratifizierung des Finanzierungsvertrages durch das Land NordrheinWestfalen und des sogenannten Konkurrenzierungsabkommens durch die beteiligten Kommunen und Verkehrsbetriebe. Ein Termin für den Baubeginn läßt sich daher heute noch nicht nennen. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 144 und 145) : Trifft es zu, daß im Landkreis Kusel neben der Glantalbahn auch die Strecken Stauderheim—Lauterecken—Altenglan bzw. Lauterecken—Kaiserslautern der Lautertalbahn nun doch stillgelegt werden sollen? Sind gegebenenfalls die Gründe für diese Stillegung mit den Zielen der Raumordnungspolitik der Bundesregierung zu vereinbaren, und tragen sie der Notwendigkeit Rechnung, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in dem von großer Wirtschaftsschwäche gekennzeichneten Landkreis Kusel zu verbessern? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5137* Nach der derzeitigen Terminplanung werden in Rheinland-Pfalz voraussichtlich im Juli dieses Jahres die mit den Ländern vereinbarten Regionalgespräche über die geplante Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf Busbedienung stattfinden. Eine Entscheidung über Umstellungsmaßnahmen wird erst nach Abschluß des Anhörungsverfahrens, in das die Regionalgespräche eingebunden sind, fallen. Entscheidungen über Güterverkehrsstrecken stehen zur Zeit nur dort an, wo Ersatzinvestitionen oder Vorhaben Dritter dies erfordern. Bei allen Überprüfungen wird durch das gesamtwirtschaftliche Bewertungsverfahren die verkehrs-, regional- und raumordnungspolitische Bedeutung einer Strecke anhand objektiver Meßgrößen erfaßt und differenziert bewertet. Die Maßnahmen im Rahmen der DB-Netzkonzeption stehen deshalb in Einklang mit der Raumordnungspolitik der Bundesregierung. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 146) : Ist der Deutschen Bundesbahn die sogenannte Rixen-NonstopTechnik, die die Ankoppelung von Waggons an fahrende Züge ermöglicht, bekannt, und gedenkt sie, dieses von dem unabhängigen Sachverständigen Dr. Bernsau positiv beurteilte Verfahren zu erproben? Wie mir die Hauptverwaltung der Deutsche Bunsche Bundesbahn (DB) mitteilt, ist die Rixen-Nonstop-Technik seit vielen Jahren bekannt. Eingehende Untersuchungen seitens der DB haben ergeben, daß dieses System für die Eisenbahnen nicht anwendbar ist. Aus diesem Grunde beabsichtigt die DB nicht, eine Erprobung in ihrem Bereich durchzuführen. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/1417 Fragen B 147 und 148) : Welche Gründe haben die Deutsche Bundesbahn veranlaßt, in vielen IC- und TEE-Zügen den Zugpostfunk-Telefonbetrieb ab Mitte Dezember 1977 einzustellen, ohne die Kunden über diesen Serviceabbau zu informieren? Welche technischen Gründe erlauben es der Deutschen Bundesbahn nicht, den bisherigen Zugpostfunk-Telefonbetrieb bis ein oder zwei Tage vor der Umrüstung auf Selbstwählfunktelefonbetrieb aufrechtzuerhalten? Die Deutsche Bundesbahn hat in der Mitteilung „Kurzer Draht beim Telefon im Zug" des „DB-Pressedienstes" Nr. 48/77 vom 23. Dezember 1977 die Umstellung des, Zugpostfunks vom handvermittelten Betrieb auf Selbstwählverkehr bekanntgegeben. Zur Begründung der Tatsache, daß der Übergang von einem Funksystem in ein anderes nicht nahtlos erfolgen kann, wurde hier folgendes mitgeteilt: „Die Umstellungsarbeiten können wegen der gegenwärtig starken Auslastung der TEE- und IC-Züge erst im Januar abgeschlossen werden, so daß vorübergehend eine Reihe von Zugsekretariaten ohne Telefon bleiben muß. Die Bundesbahn rechnet damit, daß spätestens Ende Januar wieder voller Betrieb möglich sein wird." Zur Verdeutlichung der technischen und betrieblichen Schwierigkeiten, die bei der Umstellung zu überwinden sind, ist zu erwähnen, daß bei dieser Umstellungsaktion bei rd. 120 Reisezugwagen die Grundausrüstung (Verkabelung, Antennen etc.) geändert werden muß. Diese Arbeiten sind aus den bereits genannten Gründen nur nachts oder begrenzt an Wochenenden möglich. Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Mahne (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 149) : Wird die Bundesregierung sicherstellen, daß bei dem schriftlichen Anhörungsverfahren und den Regionalgesprächen zur Umstellung von Schienenpersonenverkehr auf Busbedienung auch die regionalen Vertretungen der Gewerkschaften beteiligt werden? Die Anhörungsverfahren und die in diesem Rahmen vorgesehenen Regionalgespräche fallen in die Zuständigkeit der Länder. In der Länderverkehrsministerkonferenz am 2./3. November 1977 konnte jedoch vereinbart werden, Vertreter der Gewerkschaften an den Regionalgesprächen zu beteiligen. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 150 und 151) : Ist die Bundesregierung bereit, den vollen Ausbau der Autobahn A 56 zwischen Düren und Zülpich sobald wie möglich zu verwirklichen, insbesondere für das Teilstück bis Vettweiß, und welche Ausbaustufen sind im einzelnen zeitlich vorgesehen? Wann kann verbindlich festgestellt werden, daß für die vorgesehene Autobahn A 56 westlich Düren ein echter Bedarf vorliegt? Zu Frage B 150: Die A 56 zwischen Zülpich und Düren wird in die laufenden Untersuchungen zur Überprüfung des Bedarfsplanes einbezogen. Das Ergebnis der Untersuchungen, das voraussichtlich 1979 vorliegen wird, bleibt auch hinsichtlich des Querschnittes abzuwarten. Zu Frage B 151: Eine Aussage zur A 56 westlich Düren kann erst nach Abschluß der Überprüfung des Bedarfsplanes voraussichtlich im Jahre 1979 gemacht werden. 5138* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 152 und 153) : Wann ist in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Inkrafttreten der neuen ICAO-Hindernisrichtlinien zu rechnen? Werden die neuen ICAO-Hindernisrichtlinien schon vor ihrem Inkrafttreten, also bereits ab 1. Januar 1978, den Planungen und Genehmigungen des Bundesverkehrsministeriums zugrunde gelegt, und wenn nicht, warum? Die Hoffnung auf eine zukünftige Lockerung der ICAO-Hindernisvorschriften für Verkehrsflughäfen wird sich in absehbarer Zeit leider nicht erfüllen. Insbesondere ist das von Ihnen genannte Datum vom 1. Januar 1978 von der ICAO nicht in Aussicht gestellt worden. In diesem Zusammenhang sind zwei ICAO-Regelungen zu unterscheiden: diejenige für die Instrumenten-Anflugverfahren und diejenige für die Hindernisfreiheit der Flughäfen. a) Für die Anflugverfahren ist eine Neuregelung in Vorbereitung; Inhalt und Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Neuregelung muß nach einer mir vor- liegenden Mitteilung der ICAO gegenwärtig noch als unbestimmt angesehen werden. Möglicherweise werden hier Erwartungen verwirklicht, nach denen für das Instrumenten-Landeverfahren der Verkehrsflugzeuge etwas weniger Hindernisfreiheit benötigt wird. b) Für die Hindernisfreiheit der Flughäfen ist eine Änderung der ICAO-Vorschriften bisher nicht vorgesehen. Ausdrücklich weist die ICAO in ihrem Schreiben darauf hin, daß eine Änderung der Anflugverfahren nicht eine Änderung der für Flughäfen geltenden Hindernisfreiheitsvorschriften nach sich ziehen muß. Die Anflugverfahren müßten den Leistungdaten der jeweils in Betrieb befindlichen Flugzeugtypen angepaßt werden; die Hindernisfreiheit hingegen könne nicht derartig elastisch gehandhabt werden; denn die Flughäfen dürfen für die in ihren Leistungsdaten noch unbekannten Flugzeuge von morgen nicht „zugebaut werden". Sollte die ICAO sich -zu einer Änderung der Hindernisvorschriften entschließen, so werde eine Lockerung dieser Vorschriften keineswegs in dem Umfang erfolgen wie bei den Verfahrensvorschriften. Nach alledem muß bei der Flughafenplanung gegenwärtig und in absehbarer Zukunft von den geltenden Vorschriften ausgegangen werden. Diese enthalten Möglichkeiten, im Rahmen des Vertretbaren auch besonderen örtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden. Anlage 137 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weißkirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/1417 Fragen B 154 und 155) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung — wie in der Stuttgarter Zeitung vom 21. Dezember 1977 berichtet — bisher unterlassen hat, den Geiselopfern der nach Mogadischu entführten Lufthansa-Maschine Landshut nach ihrer Befreiung psychotherapeutische Betreuung oder Beratung anzubieten, und wenn ja, welche Gründe liegen dafür vor? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, den Entführungsopfern psychotherapeutische Hilfen zur Verminderung seelischer Schäden anzubieten, wie dies in Holland und den USA bei vergleichbaren Fällen versucht wurde? Die Deutsche Lufthansa AG hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung alle Passagiere der Lufthansamaschine „Landshut", die wegen erlittener Gesundheitsstörungen Schadenersatzansprüche angemeldet haben, darüber informiert, daß sie für alle Gesundheitsstörungen, die durch die Entführung und die damit zusammenhängenden Ereignisse verursacht sind, Anspruch auf Heilbehandlung — dazu gehört selbstverständlich auch die psychotherapeutische Behandlung — nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) haben. Nach der von Ihnen angesprochenen Pressemitteilung hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Lufthansa gebeten, die Passagiere nochmals auf den Anspruch auf Heilbehandlung nach dem OEG aufmerksam zu machen. Dies ist zwischenzeitlich mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Möglichkeit psychotherapeutischer Maßnahmen geschehen. Weiterhin hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die für die Durchführung des OEG zuständigen Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß insbesondere bei Anträgen auf psychotherapeutische Behandlung eine schnelle Durchführung gewährleistet ist. Im übrigen weise ich darauf hin, daß derartige Maßnahmen nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag der Betroffenen eingeleitet werden können. Soweit mir bekannt ist, liegen den Versorgungsämtern nur einige Anträge vor. Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 156) : Wird die Bundesregierung die Forderung des Deutschen Alpenvereins, das Helikopter-Skiing wegen der Störungen der großen Masse der in den Alpen Erholung suchenden Skifahrer und Bergsteiger und auch für das Wild und nicht zuletzt wegen der Gefährdung der Teilnehmer an solchen Flügen einzustellen, zum Anlaß nehmen, ein Verbot solcher Flüge in Erwägung zu ziehen, und wenn nein, warum nicht? Für das „Helikopter-Skiing" sind Landungen und Starts der beteiligten Helikopter außerhalb von Flugplätzen erforderlich. Solche Außenlandungen und -starts sind gem. § 25 Luftverkehrsgesetz nur mit Erlaubnis der Luftfahrtbehörde zulässig. Es geht somit nicht um eine Frage des Verbots, sondern der Erlaubnis für das „Helikopter-Skiing". Für Erlaubnisse zu Außenlandungen und -starts von Luftfahrzeugen ist indessen gem. § 31 Abs. 1 Nr. 13 Luftverkehrsgesetz und § 15 Luftverkehrs-Ordnung jeweils das Land zuständig, in dem die Außenlandungen und -starts durchgeführt werden sollen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5139* Die Bundesregierung zieht wegen der hier gegebenen Zuständigkeit der Länder ein Verbot des „Helikopter-Skiing" nicht in Erwägung. Anlage 139 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 157 und 158): Will die Bundesregierung die zentral gesteuer'e Verkehrsabwicklung auf dem Nord-Ostsee-Kanal aufgeben obwohl mehrere unabhängige Gutachter, der Gesamtpersoanlrat des Kanalamts und die Lotsenbrüderschaft davor gewarnt haben, und wenn ja, aus welchen Gründen? Will die Bundesregierung das Wasser- und Schiffahrtsamt Ostsee von Kiel nach Lübeck verlegen, obwohl die Projektgruppe Organisation der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung Kiel als optimalen Standort bezeichnet, und würde eine solche Verlegung nicht im Widerspruch zur Erklärung des Bundeskanzlers vor dem Städte- und Gemeindetag stehen, in der er sich gegen „Bürgerferne" und "Verteuerung der öffentlichen Leistung" aussprach, und welche Gründe liegen gegebenenfalls dafür vor? Zu Frage B 157: Für den Bereich des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) wurden die möglichen Alternativen mit einem Amt bzw. zwei Ämtern eingehend untersucht, wobei selbstverständlich auch die Belange des Verkehrs mit einbezogen wurden. Es zeigte sich, daß der erhebliche Umfang der Aufgaben am NOK je ein Amt in den Aufgabenschwerpunkten in Kiel und Brunsbüttel erfordert. Diese im Einvernehmen mit den für Strukturpolitik zuständigen Bundesressorts beabsichtigte Lösung wird vom Land Schleswig-Holstein begrüßt. Im übrigen sind die personellen Auswirkungen bei dieser Lösung am geringsten. Hinsichtlich der reibungslosen Abwicklung des Schiffsverkehrs auf dem Kanal wird sich entgegen Ihrer Annahme gegenüber dem bisherigen Zustand nichts ändern. Die bestehenden, regional arbeitenden Verkehrslenkungsstellen in Kiel-Holtenau und Brunsbüttel, die den Verkehr je nach Richtung unter entsprechender Koordinierung regeln, bleiben erhalten. Die Koordinierung wird selbstverständlich auch in Zukunft sichergestellt. Eine etwaige Zusammenlegung der beiden Verkehrslenkungsstellen in einer Zentrale ist unabhängig von der Anzahl der _Wasser- und Schiffahrtsämter am Kanal. Entsprechende Untersuchungen sind eingeleitet. In diesem Zusammenhang ist von Interesse, daß auch die Kanallotsen in getrennten Organisationen in Kiel und Brunsbüttel aufgeteilt sind. Bei jeder Kanalpassage eines Schiffes erfolgt ein Lotsenwechsel, ohne daß dieses in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten in einer einheitlichen Verkehrsabwicklung geführt hätte. Zu Frage B 158: Bei der Wahl der künftigen Standorte der Wasser- und Schiffahrtsämter (WSÄ) werden neben innerbetrieblichen Kriterien und den Interessen der Nutzer der Wasserstraße auch die Ziele der Raumordnung und Strukturpolitik berücksichtigt. Sowohl Kiel als auch Lübeck sind Aufgabenschwerpunkte der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes; für Lübeck sprechen zusätzlich strukturpolitische Gründe, die sich vor allem aus der extremen Zonenrandlage ergeben sowie die Vermeidung einer Ämterhäufung in Kiel, wo neben der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord eines der beiden WSÄ für den Nord-Ostsee-Kanal in Kiel-Holtenau verbleiben wird. Im Einvernehmen mit den für Raumordnung und Strukturpolitik zuständigen Bundesressorts und mit dem Land Schleswig-Holstein ist deshalb als Standort des Wasser- und Schiffahrtsamtes für den Bereich Ostsee/Trave Lübeck vorgesehen. Die Aufgaben des Marineneubaus sollen weiterhin ortsnah in Kiel abgewickelt werden. Darüber hinaus wird noch geprüft, ob auch die Unterhaltungsaufgaben 'für den Marinebau in Kiel verbleiben können. Für den Aufsichtsbezirk Kiel und den Tonnenhof in Kiel-Holtenau ergeben sich im Zuge der Neuordnung keine Veränderungen. Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 159 und 160) : Sind der Bundesregierung besonders häufig auftretende Mängel bei dem Motoradtyp Honda GL 1000-Gold Wing bekanntgeworden, die möglicherweise die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und bisher bereits zu zahlreichen Unfällen führten? Welche Untersuchungen das Fahrwerk und die Verkehrssicherheit betreffend wurden vor Erteilung der allgemeinen Betriebserlaubnis durchgeführt, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eventuell erst nach längerer Laufdauer des Motorrads auftretende Mängel festzustellen? Zu Frage B 159: Die Bundesregierung hat Ende 1977 durch einen Mitbürger den Hinweis erhalten, daß bei Krafträdern des Typs Honda GL 1000-Gold Wing bei höheren Geschwindigkeiten ungünstige Fahreigenschaften auftreten sollen. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ist gebeten worden, diesem Hinweis unverzüglich nachzugehen. Ein entsprechender Bericht des Kraftfahrt-Bundesamtes wird in Kürze vorliegen. Unfälle, die eindeutig auf das geschilderte Fahrverhalten zurückzuführen wären, sind hier bislang nicht bekannt geworden. Zu Frage B 160: Vor Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) wird das Fahrzeug auf die Einhaltung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hin überprüft. Hierzu gehört insbesondere eine Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr, ob das Fahrzeug hinsichtlich seiner Beschaffenheit und Ausrüstung für die vorgesehene Höchstgeschwindigkeit geeignet ist. Die Bundesregierung geht allen die Verkehrssicherheit betreffenden Hinweisen nach und wird von Fall zu Fall, ggf. unter Einschaltung des Kraftfahrt-Bundesamtes, erforderliche Maßnahmen treffen. 5140* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Anlage 141 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 161) : Hat sich die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich des Baus der für die Erschließung des hessischen Zonenrandgebiets und für den Verkehr vom Ruhrgebiet in den bayerischen Raum wichtigen Autobahnstrecke von Olpe nach Hattenbach in jüngster Zeit geändert, so daß diese Strecke nicht mehr „als möglicher weiterer Bedarf", sondern als dringlich zu realisieren anzusehen ist? Für die Bundesregierung ist der Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen, der als Anlage dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 beigefügt ist, auch weiterhin verbindlich. Gemäß § 4 des Gesetzes wird aber gegenwärtig der Bedarfsplan überprüft. Dabei wird untersucht, ob die als „möglicher weiterer Bedarf" ausgewiesenen Bundesfernstraßen weiterhin Bedarf und in welche Dringlichkeit sie ggf. einzustufen sind. Das Ergebnis dieser Untersuchung muß zunächst abgewartet werden. Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 162); Inwieweit muß die Bundesregierung ihre Beantwortung meiner Frage vom 7. Juni 1977 (Drucksache 8/571, Teil B Nr. 99) revidieren, nachdem der Bundesgerichtshof jetzt die Zulässigkeit der Verbindlichkeit der Verkehrsschildkombination „80 km bei Nässe" bejaht hat? Die Bundesregierung schließt sich in dieser — auch unter den Oberlandesgerichten strittig gewesenen — Rechtsfrage der Auffassung des Bundesgerichtshofes an. Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 163 und 164) : Gehört die Bewilligung von Mitteln zur Erstellung eines Radweges im Zuge der Kreisstraße 24, Hagen—Sandstedt zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung, und wenn ja, stimmt die Bundesregierung mit der Gemeinde Sandstedt, der Samtgemeinde Hagen, dem Landkreis Cuxhaven und mir darin überein, daß die Erstellung eines Radweges im Zuge der Kreisstraße 24, Hagen—Sandstedt nach der Inbetriebnahme des Bundesautobahnteilstücks Bremen—Bremerhaven aus Gründen der Verkehrssicherheit äußerst dringlich geworden ist und daß Ergebnisse früherer Verkehrszählungen aus der Zeit vor der Autobahneröffnung für die jetzige Situation ohne Bedeutung sind, und wenn nein, warum nicht? Wann wird die Bundesregierung den Wiederholungsantrag des ehemaligen Landkreises Wesermünde, heutigen Landkreises Cuxhaven, vom 27. Juni 1977 auf Bezuschussung des Radweges mit einer Quote von mindestens 60 v. H. nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz positiv bescheiden, und wenn nein, warum nicht? Zu Frage B 163: Nein; die Bewilligung von Zuschußmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für einen Radweg im Zuge der K 24 Hagen—Sandstedt liegt in dem Verantwortungsbereich des Niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr. Zu Frage B 164: Entfällt. Anlage 144 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 165) : Aus welchen Gründen wollen Bundesregierung und Deutsche Bundesbahn bis zum 1. Juli 1978 mit der Überprüfung der Ernennung des Oberlokomotivführers Röder zum Beamten auf Lebenszeit warten, obwohl Röder bereits am 26. August 1977 in der „UZ" erklärt hat, er weise jede Distanzierung von der DKP zurück und er betrachte das Verlangen auf Distanzierung als Unverschämtheit und grundgesetzwidrig, und wie läßt sich die Entscheidung von Bundesregierung und Deutscher Bundesbahn im Falle Röder vereinbaren mit der Behandlung des DKP-Mitglieds und Inspektorenanwärters und Beamten auf Widerruf Axel Seiderer, der nach Berichten der „Frankfurter Rundschau" vom 16. Dezember 1977 wegen seiner Mitgliedschaft und Aktivitäten in der DKP Ende 1977 entlassen wurde? Der Oberlokomotivführer Röder ist, wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 18. Oktober 1977 mitteilte, bei seiner Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit eingehend auf die dienstrechtliche und bundesverfassungsgerichtliche Beurteilung von Mitgliedschaft und Aktivitäten in der DKP hingewiesen worden. Zugleich ist ihm aufgegeben worden, sich in angemessener Frist von dieser Partei zu distanzieren. Wegen der zwischenzeitlichen Äußerungen des Beamten in der UZ hat die Deutsche Bundesbahn (DB), wie mir der Vorstand der DB mitgeteilt hat, bereits Ermittlungen eingeleitet. Das Vorgehen der DB gegen den Bundesbahninspektor-Anwärter Axel Seiderer, der wegen Mitgliedschaft und Aktivität in der DKP entlassen worden ist, ist somit insofern nicht anders als das gegen den Beamten Röder. Der Unterschied besteht nur darin, daß bei einem Beamten auf Lebenszeit mangelnde Verfassungstreue nur in einem Disziplinarverfahren verfolgt werden kann, während ein Beamter auf Widerruf ohne Disziplinarverfahren entlassen werden kann. Anlage 145 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 166) : Gedenkt die Bundesregierung, die an INFAS vergebene umfangreiche Befragungsaktion (Welt vom 28. Dezember 1977) als Begründung zu verwenden für eine Änderung der Priorität zugunsten von mehr Lärmschutz gegenüber mehr Autobahnen, oder ist die Bundesregierung doch bereit, zuzusagen, daß Vorrang haben soll der zweibahnige Ausbau von Autobahnen in die marktfernen Gebiete? Die Ergebnisse der INFAS-Befragung können nicht dazu führen, den Bau von zweibahnigen Autobahnen in marktferne Gebiete einseitig zu bevorzu- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5141* gen. Der Bau und Ausbau von Bundesfernstraßen — ggf. mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen — muß den verkehrlichen Notwendigkeiten in allen Gebieten der Bundesrepublik Rechnung tragen. Anlage 146 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 167): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Ministerialrat Tröndle dem ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Kreuz-nach, Philipp Jung, und dem Geschäftsführer der SPD-Verbandsarbeitsgemeinschaft, Erwin Speier, aus Wöllstein auf die Frage über die Trassenführung der A 60 im Bereich Bad Kreuz-nach die Auskunft gab, daß die Trassenführung der Bundesautobahn 60 südlich von Bad Kreuznach eine reine Wunschvorstellung der Landesregierung Rheinland-Pfalz sei, und ist gegebenenfalls aus dieser Aussage des für Rheinland-Pfalz zuständigen Referenten im Bundesverkehrsministerium zu schließen, daß die Bundesregierung gegen diese sogenannte „Südvariante" und damit für die „Nordvariante" ist? In einer Besprechung am 29. November 1977 bei der Abteilung Straßenbau des Bundesverkehrsministeriums, um die die Verbandsarbeitsgemeinschaft Kreuznach-Süd gebeten hatte, wurde von den Vertretern der Arbeitsgemeinschaft ein Lageplan des Straßenneubauamtes Bad Kreuznach vorgelegt mit der Frage, ob der Bundesminister für Verkehr dieser Trassenführung zugestimmt habe. Den Vertretern der Arbeitsgemeinschaft wurde erklärt, daß der Plan dem Bundesverkehrsministerium nicht bekannt sei. Über die Führung der A 60 St. Vith (belgische Grenze) — Frankfurt/Main im Bereich Bad Kreuz-nach ist noch nicht entschieden. Anlage 147 Antwort des. Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sprung (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 168) : Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, angesichts der hoffnungslosen Überlastung des Jedermannfunks im 27 MHz-Band die Zahl der freien Kanäle von zur Zeit zwölf zu erhöhen, um einer Bevölkerungsgruppe die Möglichkeit für eine Freizeitgestaltung zu geben, für die die derzeitigen freien Kanäle nicht ausreichen? Die Deutsche Bundespost hat die Belegung der 12 Kanäle des Jedermannfunks im 27-MHz-Band durch ihre Meßdienste an verschiedenen repräsentativen Meßorten über mehrere Tage beobachten lassen. Die Kanäle waren im allgemeinen innerhalb jeweils einer Stunde lediglich zu 50 % durch ordnungsgemäßen Funkverkehr belegt. Der Jedermannfunk ist danach generell nicht hoffnungslos überlastet. Zum „Jedermannfunk" wird jeder ohne besondere Prüfung gebührenfrei zugelassen. Das Problem gelegentlicher, zeitlich und örtlich begrenzter Überlastungen infolge zufälliger Massierung von Funkverkehr oder ausgeprägt undisziplinierten Funkverhaltens würde auch die Bereitstellung weiterer Kanäle nicht lösen können. Deshalb sieht die Bundesregierung wegen des für bewegliche Landfunkdienste in der Bundesrepublik Deutschland nur beschränkt verfügbaren Frequenzspektrums und des steigenden Bedarfs an geeigneten Frequenzen für öffentliche Zwecke, Sicherheit, Verkehr, Handel und Gewerbe leider keine Möglichkeit, aus dem insgesamt knappen Frequenzspektrum weitere Kanäle für den Jedermannfunk bereitzustellen. In der Erwartung, daß auch die Benutzer ein gewisses Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme üben, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die an einer sinnvollen Freizeitgestaltung interessierten Teilnehmer im Jedermannfunk unter den gegebenen Verhältnissen gute Bedingungen vorfinden. Anlage 148 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 169) : Denkt die Bundesregierung daran, die jährliche Quotenfestlegung für Auszubildende im Post- und Fernmeldebereich, die sich bis März hinziehen kann, zeitlich vorzulegen, damit Jugendliche nicht genötigt sind, sich aus Unsicherheit über ihre berufliche Zukunft andernorts zu bewerben? Die Nachwuchsquoten 1978 für 3 500 Postjungboten (Nachwuchskräfte für den einfachen Postdienst) und für 4 000 Auszubildende im Fernmeldehandwerk sind bereits im Dezember 1977 den Oberpostdirektionen bekanntgegeben worden. Auch künftig sollen die Quoten rechtzeitig bekanntgegeben werden, um den Jugendlichen eine frühzeitige Entscheidung über ihre berufliche Zukunft zu ermöglichen. Im Bereich des Fernmeldehandwerks hat die Deutsche Bundespost zwar keinen eigenen Bedarf an Nachwuchskräften. Gleichwohl bildet sie — wie auch in den vergangenen Jahren — Fernmeldehandwerker auf ihre Kosten in einem anerkannten Berufsbild aus und leistet damit einen besonderen Beitrag zu den Bemühungen der Bundesregierung, den Schulabgängern eine genügende Zahl von qualifizierten Ausbildungsplätzen anzubieten. Anlage 149 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1417 Frage B 170): Denkt die Bundesregierung daran, den Bau des Postgebäudes in Haan (Rheinland) nunmehr unverzüglich in Angriff zu nehmen und dabei die städtebaulichen Gegebenheiten in Absprache mit der Stadt gebührend zu berücksichtigen? Die räumlichen Verhältnisse sowie der Zustand der haustechnischen Anlagen im alten Postamt in 5142* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 Haan zwangen die Deutsche Bundespost schon frühzeitig — vor der Fertigstellung der Betriebs- und Bauplanung für den Neubau — den Betrieb in einen Behelfsbau (Ausweiche) zu verlegen. Nach dem Stand der Planungen ist beabsichtigt, den Neubau für das Postamt in Haan, Rheinl 1 im Rechnungsjahr 1979 auszuführen. Die bisher erarbeiteten Pläne entsprechen den Festlegungen des im Entwurf vorliegenden Bebauungsplans Nr. 50 a der Stadt und werden zur Zeit von der zuständigen Oberpostdirektion Düsseldorf vervollständigt. Da die Zustimmung des Regierungspräsidenten als „Obere Bauaufsichtsbehörde" noch einzuholen ist, ist eine Abstimmung mit den städtischen Dienststellen erforderlich. Die Oberpostdirektion wurde bereits am 7. Oktober 1977 mit dem Abbruch des Altbaus beauftragt. Das Grundstück wird in Kürze baureif hergerichtet. Anlage 150 Antwort des Parl. Staatsskretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 171): Sind Nachrichten zutreffend, es drohe eine Auflösung oder Verkleinerung der Fernmeldedienststelle Donaueschingen, welche rund 50 Bedienstete umfaßt? Die in den letzten Monaten von allen Fernmeldeämtern (hier: dem FA Konstanz) aufgrund neuer Vorschriften durchgeführten organisatorischen Planungen zur Neuaufteilung ihrer Amtsbezirke in Fernmeldebaubezirke werden z. Z. geprüft. Mit dem Gesamtergebnis aus dem Bundesgebiet, mit dem dann auch die endgültige Zahl von Baubezirken je Fernmeldeamt festgelegt wird, ist nicht vor April 1978 zu rechnen. Bis dahin kann über eventuelle Standortveränderungen oder Verringerungen der Zahl von Arbeitsplätzen bestehender Fernmeldebaubezirke — auch des Fernmeldebaubezirks Donaueschingen — keine verbindliche Aussage gemacht werden. Anlage 151 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 172 und 173): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Landespostdirektion Berlin gegen einen Postbeamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet hat, weil dieser in' einem Leserbrief in der Berliner Stimme vom 3. September 1977 unter der Übersthrift Unzumutbare Nachteile" den Kundendienst der Deutschen Bundespost kritisiert hat, und wenn ja, billigt sie dieses Verfahren? Kennt die Bundesregierung auch das mit der Novembernummer des Bezirksblatts verschickte, den obigen Sachverhalt betreffende und als Antwort auf einen Artikel über „Meinungsfreiheit" in der Berliner Post Nr. 11/77 zu wertende Rundschreiben des Präsidenten der Landespostdirektion Berlin, und wenn ja, wie beurteilt sie Form und Inhalt dieses ganzen Vorgangs? Zu Frage B 172: Im Bereich der Landespostdirektion Berlin werden Vorermittlungen gegen einen Beamten durchgeführt, der sich in einem Leserbrief nicht nur kritisch, sondern auch abfällig über innerdienstliche Vorgänge geäußert hat. Durch die Ermittlungen soll festgestellt werden, ob der Beamte pflichtwidrig gehandelt und sich eines Dienstvergehens schuldig gemacht hat. Beim Verdacht eines Dienstvergehens ist die zuständige Behörde nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesdisziplinarordnung gehalten, Vorermittlungen einzuleiten. Die Vorermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu Frage B 173: Das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen hat sich den Artikel aus dem Novemberheft der Zeitschrift Berliner Post und die Stellungnahme des Präsidenten der Landespostdirektion vorlegen lassen. Die aufgetreten Meinungsverschiedenheiten und die öffentlich geführten Auseinandersetzungen über die Pflichten des Beamten lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung für die Zukunft durch einen Ausgleich der gegensätzlichen Standpunkte der Beteiligten vermeiden. Anlage 152 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 174): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Schriftsteller Peter Weiss die Bundesrepublik Deutschland verschiedentlich als faschistisch bezeichnet hat, und wie begründet die Bundesregierung angesichts dieser Tatsache die Verleihung des Thomas- Dehler-Preises an diesen Politliteraten? Über den Thomas-Dehler-Preis entscheidet — wie es auch sonst bei staatlichen Kunst- und Literaturpreisen üblich ist — ein unabhängiges Preisgericht. Die Jury, die die Preisentscheidung im Jahre 1977 getroffen hat, setzte sich aus hervorragenden Kritikern und Fachkennern zusammen. Die Begründung für den Beschluß des Preisgerichts lautete: „Das Werk von Peter Weiss zeichnet sich ebenso durch moralische Leidenschaft und zeitkritisches Engagement wie durch stilistische Originalität und künstlerischen Mut aus. Dereinst aus Deutschland vertrieben, setzt sich Weiss im schwedischen Exil und von einer unabhängigen Position aus mit der sozialen und politischen Vergangenheit der Deutschen auseinander. Vor allem in dem Roman ,Die Ästhetik des Widerstandes', dessen erster Band 1975 erschienen ist, stellt er mit radikaler Offenheit die Frage nach den individuellen und gesellschaftlichen Voraussetzungen, die zum Widerstand gegen Unmenschlichkeit und Tyrannei befähigen. Der Preis gilt einem bedeutenden Schriftsteller unserer Zeit, der in beiden deutschen Staaten geachtet wird und der hier wie dort auf Literatur und Öffentlichkeit Einfluß ausübt." Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5143* Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen als Stifter des Thomas-Dehler-Preises sieht keinen Anlaß, sich diese Begründung des Preisgerichts nicht zu eigen zu machen. Die Behauptung, daß Peter Weiss die Bundesrepublik Deutschland — also unser Staatswesen — verschiedentlich als faschistisch bezeichnet habe, ist aus dem mir zur Verfügung stehenden Material (das natürlich auch die Presse der DDR einschließt) nicht zu bestätigen. Anlage 153 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Bismarck (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1417 Frage B 175): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Presseberichten -der letzten Monate zufolge in den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem Kriege erlangte deutsche Unterlagen zur Technologie der Kohleverflüssigung, die zur Zeit verstreut lagern — es soll sich dabei um mehrere hunderttausend Dokumente handeln —, gesammelt und ausgewertet werden sollen, und welche Überlegungen bestehen, um aus den Dokumenten auch unmittelbar technologische Erkenntnisse für die Bundesrepublik Deutschland erlangen zu können, sowie Einsichten über eventuell bestehende deutsche Patentansprüche? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem Kriege erlangte deutsche Unterlagen zur Technologie der Kohleverflüssigung zur Zeit gesammelt und ausgewertet werden. Alle bei den damaligen Entwicklungen entstandenen Patentansprüche sind nach dem geltenden Patentrecht mittlerweile verjährt. Im November vergangenen Jahres hat die Bundesregierung Vereinbarungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet, die eine gemeinsame Weiterführung der Technologie zur Kohleverflüssigung zum Ziel haben. Wesentlicher Inhalt dieser Vereinbarung ist u. a. die gegenseitige Konsultation und Abstimmung bei der Konzeption von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen auf diesem Gebiet. Darüber hinaus ist die gemeinsame Entwicklung von geeigneten Verfahren zur Erzeugung und Verarbeitung von flüssigen Kohlenwasserstoffen in Absichtserklärungen dokumentiert worden. Anlage 154 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417, Fragen B 176 und 177): Besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen des Bundesforschungsministers betreffend die Bezuschussung beantragter Förderungsvorhaben vor Verwaltungsgerichten Einspruch zu erheben, und in welchem Umfange wird gegebenenfalls von seiten des Bundesforschungsministers auf die Einspruchsmöglichkeit bei der Zuleitung der Entscheidung hingewiesen? Sind bisher schon Fälle vorgekommen, daß gegen die Entscheidung des Bundesforschungsministers über die Nichtförderung eines Vorhabens Einspruch vor einem Verwaltungsgericht eingelegt wurde? Zu Frage B 176: Die förmliche Ablehnung eines Förderungsantrages kann mit einer Verpflichtungsklage verwaltungsgerichtlich angefochten werden. Eine Rechtsmittelbelehrung wird nur in dem Fall erteilt, daß der Antragsteller eine förmliche Entscheidung verlangt, im allgemeinen dagegen nicht. Zu Frage B 177: In seltenen Einzelfällen wurden gegen ablehnende Förderungsentscheidungen verwaltungsgerichtliche Klagen erhoben. Alle Klagen wurden abgewiesen, wobei jeweils im Mittelpunkt der Begründung stand, daß es einen Rechtsanspruch auf Forschungsförderungsmittel nicht gibt. Anlage 155 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1417 Fragen B 178 und 179): Wieviel Bücher und Broschüren sind seit 1973 vom Bundesforschungsminister durch direkte Zuschüsse oder durch Ankauf finanziert worden? Wieviel Zeitungsanzeigen zum Thema Energie und speziell zum Thema Kernenergie sind seit 1975 vom Bundesforschungsminister finanziert worden? Zu Frage B 178: Die Zweckbestimmung der Haushaltsstellen Kapitel 3001 Titel 531 01, Kapitel 3001 Titel 531 02 und Kapitel 3005 Titel 531 05 gestattet den Ankauf und die Verteilung von Büchern und Broschüren, die für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministers für Forschung und Technologie (BMFT) bzw. für die Unterrichtung über Notwendigkeit und Sicherheit der Kernenergienutzung besonders geeignet sind. Im Rahmen dieser Möglichkeiten sind seit 1973 zahlreiche Publikationen, deren Aufzählung den Rahmen dieser Antwort sprengen würde, und seit 1975 zusätzlich im Rahmen der Informationsaktion über Kernenergie in jeweils wenigen Exemplaren angekauft und verteilt worden. Direkte Zuschüsse wurden aus den o. a. Mitteln nicht gewährt. Darüber hinaus wurde bei den folgenden Publikationen (Anzahl und Haushaltsstelle in Klammern angegeben) durch Übernahme einer gewissen Garantiemenge der Gesamtauflage durch den BMFT die Herausgabe der Publikation erleichtert und bei dem jeweiligen Verlag das wirtschaftliche Risiko gemindert. In keinem Falle sind jedoch Bücher und Broschüren voll finanziert worden. — W. Gries, Staatliche Förderung der Forschung und Entwicklung für Unternehmen der Wirtschaft ( 20 — 3001/531 01) — Ehmke, Politik als Herausforderung (1 200 — 3001/531 01) — Matthöfer/Hauff, Forschungspolitik (1 000 — 3001/531 01) 5144* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 — Weitpert, Nobel führte sie zusammen ( 170 — 3001/531 02) — Hauff/Scharpf, Modernisierung der Volkswirtschaft ( 450 — 3001/531 01) — Geimer, Science in the Federal Republik of Germany (1 000 — 3001/531 02) — Forschung in der Bundesrepublik Deutschland (2 100 — 3001/531 02) — Schaecke, Radiotelemetrie in der Arbeitsmedizin ( 30 — 3001/531 02) — Matthöfer, Für eine menschliche Zukunft (4 500 — 3001/531 01) — Lefringhausen, Menschlich überleben ( 300 — 3005/531 05) — Hauff, Politik als Zukunftsgestaltung (1 000 — 3001/531 02) — Reihe Forschung aktuell (3001/531 02) — Energiequellen für morgen (1 500) — Datenverarbeitung (3 500) — Sonnenenergie (3 500) — Umweltforschung (3 500) — Technologien für die Sicherheit im Straßenverkehr (3 500) — Fernwärme (3 000) — Verbraucherforschung (3 000) — Sonnenenergie II (3 000) — Technologien für Bahnsysteme (3 000) — Matthöfer, Interviews und Gespräche zur Kernenergie (470 000 — 3005/531 05) — Oeser/Zilleßen, Kernenergie, Menschen und Umwelt (600— 3005/531 05) — Deutsches Atomforum, Entsorgung (900 — 3005/531 05) — Stumpf, Leben und Überleben (300 — 3005/531 05) — Matthöfer, Humanisierung der Arbeit und Produktivität in der Industriegesellschaft ( 5 000 — 3001/531 01) — Reihe Argumente in der Energiediskussion (3005/531 05) — Schneller Brüter, Pro und Contra (5 000) — Energiebedarf und Energiebedarfsforschung (5 000) — Bürgerbeteiligung und Bürgerinitiativen (5 000) — Kaufmann, Bürgernahe Gestaltung der sozialen Umwelt ( 500 — 3001/531 02) — Belknap, Probleme der Kernenergie ( 1 000 — 3005/531 05) — Zeitbild, Energie für eine sichere Zukunft (885 000 — 3005/531 05) Zu Frage B 179: Der BMFT hat seit 1975 im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Thematik der Notwendigkeit und Sicherheit der friedlichen Nutzung der Kernenergie die folgenden 25 Anzeigen bzw. Anzeigenaktionen finanziert. Soweit es sich nicht um Einzelanzeigen (14) in Zeitungen/Zeitschriften handelte, sondern um Anzeigenaktionen (11), wurden die Anzeigen bundesweit in Tageszeitungen und Zeitschriften veröffentlicht. — August 1975 Kernenergie ist in der Bundesrepublik nicht denkbar ohne breite Vertrauensbasis in der Bevölkerung — November 1975 Die Bundesregierung sorgt für Sicherheit — auch mit der Kernenergie — Dezember 1975 Kernenergie — Der Dialog geht alle an — April 1976 Bundesminister Hans Matthöfer antwortet — April 1976 Vorhandene Energie besser nutzen — neue Energiequellen entwickeln; in: Pardon — Mai 1976 Bundesminister Hans Matthöfer: Drei Antworten im Bürgerdialog Kernenergie — Juni 1976 Bundesminister Hans Matthöfer antwortet auf kritische Fragen -August 1976 Lesezirkel-Beilage Ein offenes Wort zur Kernenergiediskussion — August 1976 Was der Bundesminister für Forschung und Technologie mit Ihrem Urlaub zu tun hat (Neue Energiequellen) — August 1976 Eine Zwischenbilanz des Bürgerdialogs Kernenergie — August 1976 Maternseite Neue Strukturen der Energieversorgung — August 1976 Maternseite Neue Technologien sichern die Energieversorgung — November 1976 V-illustriert Wir leben nicht vom 01 allein Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 66. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1978 5145* — Dezember 1976 Deutsches Monatsmagazin Eine Zwischenbilanz des Bürgerdialogs Kernnergie — Dezember 1976 Deutsches Monatsblatt Eine Zwischenbilanz des Bürgerdialogs Kernenergie — Dezember 1976 Informationen zur Kernenergie (Coupon-Anzeige) — April 1977 Kernenergie und ihre Alternativen — Oktober/November 1977 Sozialdemokrat-Magazin Sichere Energie für eine lebenswerte Umwelt — Oktober 1977 Vorwärts Energie für die Zukunft November 1977 Deutsches Monatsblatt Energie für die Zukunft — Dezember 1977 Deutsches Monatsblatt Sichere Energie für eine lebenswerte Umwelt - Dezember 1977 Energie für die Zukunft — Dezember 1977 Berliner Studentenzeitung Energie für die Zukunft — Dezember 1977 FÜR SIE-Beilage Wo kommt die Energie für morgen her? — Januar 1978 ZU HAUSE-Beilage Wo kommt die Energie für morgen her?
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Lutz G. Stavenhagen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ja, eine letzte Zwischenfrage, bitte.


Rede von Dr. Ulrich Steger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Stavenhagen, ist Ihnen bekannt, daß es, seitdem es in Deutschland, das alte Preußen eingeschlossen, eine Bauaufsicht gibt, immer schon üblich war, daß die technisch zu erreichenden Normen in gewisse Vorschriften umgesetzt worden sind, die quantitativ möglichst eindeutig und für jedermann verständlich waren, und daß es von daher auch ganz klar ist, daß Sie, wenn Sie bestimmte Wärmedämmwerte erreichen müssen, dies umsetzen müssen — das ist unter Beteiligung baden-württembergischer Ministerialbeamter geschehen — in bestimmte Vorschriften?

(Zuruf von der CDU/CSU: Fragestellung!)

— Ich habe ihn gefragt, ob ihm das bekannt oder nicht bekannt ist.

(Lenzer [CDU/CSU] : Die Frage ist mit Ja zu beantworten!)

— Nein, wenn die Frage mit Ja zu beantworten wäre, hätte er anders argumentiert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen nur zur Stellung einer Frage das Wort gegeben, nicht zum Zwiegespräch. Das können Sie viel einfacher dahinten haben.