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    Plenarprotokoll 8/64 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 64. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1978 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 4935 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 4935 B Fragestunde — Drucksache 8/1417 vom 13. 01. 1978 — Rückgang der Eheschließungen seit Inkrafttreten des neuen Ehescheidungsrechts MdlAnfr A50 13.01.78 Drs 08/1417 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 4937 A, B, C, D, 4938 A, B, C, D, 4939 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU 4937 A, B ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD 4937 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 4937 D ZusFr Dr. Emmerlich SPD 4938 A ZusFr Ey CDU/CSU 4938 A ZusFr Frau Dr. Wex CDU/CSU 4938 B ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 4938 C ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 4938 C ZusFr Broll CDU/CSU 4938 D ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . 4938 D ZusFr Frau Traupe SPD 4939 A Beteiligung der Frauen an Maßnahmen der Arbeitsämter zur Umschulung und Fortbildung; Umschulung in sogenannte typische Männerberufe MdlAnfr Al 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Dr. Lepsius SPD MdlAnfr A2 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Dr. Lepsius SPD Antw StSekr Frau Fuchs BMA . . . . 4939 B, D, 4940 A, B, C, D, 4941 A, B, C, D, 4942 A, C, D, 4943 B, C, D ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD . . 4939 D, 4940 A, 4942 C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . 4940 B, 4942 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 4940 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . 4940 D, 4943 C ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . . 4941 A, 4943 A ZusFr Frau Dr. Wex CDU/CSU . . . . . 4941 B ZusFr Frau Dr. Wilms CDU/CSU 4941 B, 4943 B ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . . 4941 C ZusFr Frau Verhülsdonk CDU/CSU . . 4941 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 4941 D ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 4943 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1978 Zusammenhang zwischen der überproportionalen Frauenarbeitslosigkeit und der Konzentration von Frauen auf wenige Berufs- und Tätigkeitsbereiche MdlAnfr A3 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Traupe SPD Antw StSekr Frau Fuchs BMA . 4944 A, B, C, D, 4945 A, B, C, D, 4946 A, B ZusFr Frau Traupe SPD . . . . . . 4944 A, B ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . . 4944 C ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . 4945 A ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 4945 A ZusFr Frau Dr. Wex CDU/CSU 4945 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 4945 C ZusFr Roth SPD 4945 D ZusFr Frau Pack CDU/CSU 4945 D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 4946 B Geschlechtsneutrale Erfassung der bei der Bundesanstalt für Arbeit registrierten offenen Stellen und Stellenangebote durch die Arbeitgeber MdlAnfr A4 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr A5 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Steinhauer SPD Antw StSekr Frau Fuchs BMA . . . . 4946 B, C, 4947 A, B, C, D, 4948 A, B ZusFr Frau Steinhauer SPD . 4946 D, 4947 A, B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . . . . 4947 B ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 4947 C ZusFr Frau Dr. Wilms CDU/CSU . . . 4947 C ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 4947 D ZusFr Frau Karwatzki CDU/CSU . . . 4948 A ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . 4948 B Nutzung von Mitteln aus dem europäischen Sozialfonds zur Entzerrung des geschlechterspezifisch geteilten Arbeitsmarktes MdlAnfr A6 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw StSekr Frau Fuchs BMA . . . . 4948 C, D, 4949 A, B ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 4948 C, D ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . . . 4949 A ZusFr Frau Dr. Wex CDU/CSU . . . . . 4949 A Erhöhung des Angebots von Teilzeitarbeitsplätzen für Frauen MdlAnfr A7 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A8 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw StSekr Frau Fuchs BMA . . . . . 4949 B, 4950 A, B, C, D, 4951 A, B, C, D, 4952 A, B, C, D ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 4949 B, D, 4950 A, B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . . . 4950 C, D ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 4950 D ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 4951 A ZusFr Ey CDU/CSU 4951 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 4951 B ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 4951 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 4951 D ZusFr Frau Karwatzki CDU/CSU . . . 4952 A ZusFr Frau Dr. Wilms CDU/CSU . . . 4952 A ZusFr Frau Dr. Wex CDU/CSU 4952 B ZusFr Frau Geier CDU/CSU 4952 C ZusFr Frau Steinhauer SPD 4952 D Gewährung von Lohnkostenzuschüssen an Firmen bei Einstellung arbeitsloser Frauen MdlAnfr A9 13.01.78 Drs 08/1417 Frau Eilers (Bielefeld) SPD Antw StSekr Frau Fuchs BMA 4953 A Gewährung von Eingliederungshilfen an Klein- und Mittelbetriebe bei Einstellung von Frauen in sogenannte typische Männerberufe MdlAnfr A12 13.01.78 Drs 08/1417 Jahn (Marburg) SPD MdlAnfr A13 13.01.78 Drs 08/1417 Jahn (Marburg) SPD Antw StSekr Frau Fuchs BMA . 4953 B, C, D, 4954 A, B, C ZusFr Jahn (Marburg) SPD . 4953 C, D, 4954 A ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 4954 A ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 4954 B ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 4954 C Nächste Sitzung 4954 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4955* A Anlage 2 Höhe der Ausgaben bzw. der Einnahmeverluste bei Gesetzen nach dem 1. 1. 1970 durch Beschlüsse des Vermittlungsausschusses sowie Auswirkung auf die Kommunen SchrAnfr B39 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD ErgSchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . 4955* C Anlage 3 Förderung des Landarbeiterwohnungsbaus nach Einbeziehung in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" MdlAnfr A2 09.12.77 Drs 08/1317 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML auf ZusFr Ey CDU/CSU 4958* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1978 4935 64. Sitzung Bonn, den 18. Januar 1978 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 61. Sitzung, Seite 4740* B: In der dritten Zeile des vorletzten Absatzes ist zwischen den Worten „Haushaltsmittel" und „im Zusammenhang" das Wort „nicht" einzufügen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 20. 1. Dr. van Aerssen * 20. 1. Dr. Aigner * 20. 1. Alber * 20. 1. Dr. Bangemann * 20. 1. Dr. Bayerl * 20. 1. Blumenfeld * 20. 1. Böhm (Melsungen) 18. 1. Buschfort 18. 1. Damm *** 18. 1. Dr. Dregger 18. 1. Fellermaier * 20. 1. Flämig * 20. 1. Dr. Früh * 20. 1. Dr. Fuchs * 20. 1. Haase (Fürth) * 20. 1. Höpfinger 20. 1. Hoffmann (Saarbrücken) * 18. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 1. Jung 20. 1. Dr. Klepsch * 20. 1. Klinker * 20. 1. Frau Krone-Appuhn 27. 1. Lange * 20. 1. Lemp * 20. 1. Lenzer ** 18. 1. Lücker * 20. 1. Luster * 20. 1. Müller (Mülheim) * 20. 1. Müller (Wadern) * 20. 1. Dr. Müller-Hermann * 20. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Offergeld 18. 1. Scheffler ** 18. 1. Schlaga 19. 1. Schmidt (München) * 20. 1. Schreiber * 20. 1. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 18. 1. Dr. Schwörer * 20. 1. Seefeld * 20. 1. Sieglerschmidt * 20. 1. Dr. Starke (Franken) * 20. 1. Frau Dr. Walz * 20. 1. Dr. Warnke 20. 1. Wawrzik * 20. 1. Baron von Wrangel 20. 1. Würtz * 20. 1. Zeyer * 20. 1. Zywietz * 20. 1. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage B 39 56. Sitzung, Seite 4364*, Anlage 31) : Die abschließenden Untersuchungen haben ergeben, daß der Vermittlungsausschuß seit 1970 zu 14 Gesetzentwürfen Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen für die Kommunen gefaßt hat. Eine Zusammenstellung dieser Gesetze ist beigefügt. Die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses haben sowohl zu finanziellen Belastungen als auch zu Entlastungen der Kommunen geführt. In einigen Fällen war der Vermittlungsausschuß mit kommunalen Belangen befaßt, ohne daß sich dies finanziell auf die Kommunen ausgewirkt hat. Diese Gesetze sind in der Anlage nicht aufgeführt. Beschlüsse des Vermittlungsausschusses mit finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen Lfd. Titel des BGBl. Beschlüsse des Vermittlungsausschusses Finanzielle Auswirkungen Nr. Gesetzentwurfs Seite für die Kommunen in Millionen DM Belastung + / Entlastung - 1 2 3 4 5 1 Gemeindeverkehrs- 239 a) Parallelförderung nach Gesetz Ge- Entlastungen finanzierungsgesetz meinschaftsaufgabe „Verbesserung (nicht quantifizierbar) vom 18. März 1971 der regionalen Wirtschaftsstruktur" b) Mögliche Doppelförderung nach dem Entlastungen Eisenbahnkreuzungsgesetz (nicht quantifizierbar) c) Förderung von Gehwegen in Orts- Entlastungen durchfahrten außerhalb der Bagatell- (nicht quantifizierbar) grenze 4956* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1978 Lfd. Titel des BGBl. Beschlüsse des Vermittlungsausschusses Finanzielle Auswirkungen Nr. Gesetzentwurfs Seite für die Kommunen in Millionen DM Belastung + / Entlastung — 1 2 3 4 5 d) Vereinfachter Verwendungsnachweis Entlastungen (nicht quantifizierbar) e) Zweckbindung des Aufkommens aus —100 Millionen DM der Erhöhung der Mineralölsteuer um (Mehreinnahmen ab 1970, 1 Pf/1 durch Art. 4 Nr. 3 des Straßenbaufinanzierungsgesetzes jährlich steigend) 2 Gesetz zur wirt- 1009 Mehrere Maßnahmen, im wesentlichen — 200 Millionen DM schaftlichen Siche- Herausnahme bestimmter Leistungen (jährliche finanzielle Ent- rung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze aus der öffentlichen Förderung und Einbeziehung in den Pflegesatz sowie stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes lastung, vor allem wegen der Abwälzung der Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten auf den Pflegesatz vom 29. Juni 1972 sowie Erhöhung der Bundesfinanzhilfen) 3 Gesetz über den 853 Verkürzung der Ausbildungszeit von 3 Entlastung der Gemeinden Beruf des Diät- auf 2 Jahre nicht bekannt assistenten vom 17. September 1973 (Gesamtentlastung aller Träger von Lehranstalten rd. 1,2 Millionen DM jähr- lich) 4 Steueränderungs- 676 Stabilitätsabgabe — 536 Millionen DM Besetz 1973 a) Konstruktion als Zuschlag zur Ein- (Mehreinnahmen, geschätzt vom 26. Juni 1973 kommen- und Körperschaftsteuer für das Entstehungsjahr 1973) b) Stillegung nach den Vorschriften des Stabilitätsgesetzes auf Sonderkonten von Bund und Ländern 5 Zweites Bundes- 1569 Eingangsamt A 10 für gehobenen techni- +1 Million DM besoldungserhöhungsgesetz schen Dienst mit Fachhochschulausbil- dung (geschätzte jährliche Mehrausgaben) vom 5. November 1973 6 Drittes Gesetz zur 777 a) Dynamisierung des Pflegegeldes für Belastungen der Landkreise Änderung des Bun- Schwerbehinderte und kreisfreien Städte nicht dessozialhilfe- b) Erhöhung des Taschengeldes um bekannt, nur für örtliche und gesetzes vom 25 v. H. des Einkommens, höchstens überörtliche Träger insge- 25. März 1974 20 v. H. des Regelsatzes eines Haushaitsvorstandes bei anstaltsmäßig gewährtem Lebensunterhalt samt zu a) 16 Millionen DM in 1975 mit jährlicher Steigerung um 10 v. H. zu b) 22 Millionen DM in 1975 mit jährlichen erheblichen Steigerungen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1978 495T Lfd. Titel des BGBl. Gesetzentwurfs Finanzielle Auswirkungen Nr. Seite Beschlüsse des Vermittlungsausschusses für die Kommunen in Millionen DM Belastung + / Entlastung — 1 2 3 4 5 Einkommensteuerreformgesetz 1769 a) Abzug der Vorsorgeaufwendungen +518 Millionen DM (Mindereinnahmen im Entstehungsjahr 1975) vom 5. August 1974 nicht von der Steuer, sondern von der Bemessungsgrundlage b) Einführung eines Ausbildungsfreibetrages +89 Millionen DM (Mindereinnahmen im Entstehungsjahr 1977) c) Anhebung des Freibetrages für + 1 Million DM Altenheimbewohner auf 1 200 DM (Mindereinnahmen im Entstehungsjahr 1975) 8 Gesetz zur Anderung des Gerichtskostengesetzes 2189 Anhebung der Gebühren in der Tabelle zum Gerichtskostengesetz + (geringe Mehrbelastung, nicht quantifizierbar) vom 20. August 1975 • 9 Haushaltsstrukturgesetz vom 3091 Übernahme des Kindergeldes für die —520 Millionen DM (jährliche Entlastung) Kinder aller öffentlichen Bediensteten 18. Dezember 1975 - auf den Bund ab 1. Januar 1977 10 Gesetz zur Anderung des Bundesbaugesetzes vom 2221 Fortfall des Planungswertausgleichs Trotz Durchführung von Planspielen — KostenausWirkungen nicht zu ermitteln 18. August 1976 11 Bundesdatenschutzgesetz vom 201 Mehrere Maßnahmen, im wesentlichen Entlastung der Kommunen nicht bekannt das Hinausschieben des Inkrafttretens 27. Januar 1977 vom 1. Juli 1977 auf den 1. Januar 1978 12 Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz 1069 Mehrere Maßnahmen, für die Kommunen bedeutsam die Abkopplung des geringe Entlastung der Kommunen, Höhe nicht bekannt Krankenhausbereichs (Eigenbeteiligung vom 27. Juni 1977 der Krankenhausträger an Investitionen) 13 Sechstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz 2117 a) Nivellierung und Senkung der Anwärterbezüge für nach dem 30. September 1977 eingestellte Anwärter Jährliche Mehrausgaben zu a) . +4 Millionen DM vom 15. November unterbleibt 1977 b) Aufhebung der Beschränkung des zu b) +0,2 Millionen DM Urlaubsgeldes an Beamte ab B 3 14 Gesetz zur Steuerentlastung und 1965 a) Befristung der Gewährung eines Ausbildungsplatz-Abzugsbetrags bis zu a) und b): Belastungen der Kommu- Investitionsförderung vom 31. Dezember 1985 nen noch nicht zu übersehen 4. November 1977 b) Ausdehnung des AusbildungsplatzAbzugsbetrags auf andere Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln c) Einführung eines Tarifausgleichsbetraps von 510/1 020 DM und eines um zu c) +767 Millionen DM (Mindereinnahmen) 300/600 DM erhöhte Grundfreibetrages 4958* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1978 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 2, 62. Sitzung, Seite 4781 C) : Ihre Zusatzfrage Herr Staatssekretär, halten Sie die Einbeziehung der Mitarbeiter von landwirtschaftlichen Lohnunternehmern in den Kreis der Begünstigten des Landarbeiterwohnungsbaus für möglich, und liegt es in Ihrer Absicht, dies möglich zu machen? beantworte ich wie folgt: Nach Nr. 3.1 der Grundsätze für die Förderung von Landarbeiterwohnungen (BT-Drucksache 8/488 S. 87) können nur solche Arbeitnehmer diese Förderung in Anspruch nehmen, die ihre Tätigkeit in einem Betrieb ausüben, der gem. § 13 Einkommensteuergesetz der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet wird. Landwirtschaftliche Lohnunternehmen sind nach dem Einkommensteuerrecht nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen. Sie sind gewerbliche Betriebe. . Diese Abgrenzung ist gerechtfertigt, weil gewerbliche Betriebe in aller Regel wirtschaftlich stärker sind als landwirtschaftliche Betriebe. Grundlage für die Übernahme der Abgrenzung in die Grundsätze für die Förderung des Landarbeiterwohnungsbaus ist die Überlegung, daß Arbeitnehmer in Gewerbebetrieben in der Regel höhere Löhne erhalten als Landarbeiter. Bei ihnen ist eine Abwanderung in einen anderen Wirtschaftszweig wegen anderweitiger besserer Bezahlung daher weniger zu befürchten. Ich halte es daher nicht für richtig, von der die Anwendung der Förderungsgrundsätze sehr erleichternden klaren Abgrenzung abzugehen. Außerdem läge eine Entscheidung darüber nicht in meinen Händen, sondern wäre Sache des Planungsausschusses nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" .
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Bitte schön, Frau Abgeordnete Karwatzki, eine weitere Zusatzfrage.


Rede von Irmgard Karwatzki
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Staatssekretärin, sind Sie in diesem Zusammenhang in der Lage, mir zu sagen, wie in den Chefetagen die Spitzenpositionen grundsätzlich mit Frauen besetzt sind? Könnten Sie mir darüber hinaus sagen, in welcher Weise die Bundesregierung bereit und in der Lage ist, auch Spitzenfunktionen in den Bundesbehörden und in den damit zusammenhängenden Körperschaften des öffentlichen Rechts einzuräumen und zu besetzen?
Frau Fuchs, Staatssekretär:. Frau Abgeordnete, Sie werden mit mir der Auffassung sein, daß wir kein Gesetz machen können, in dem steht: „§ 1: Morgen müssen in allen Vorständen und Spitzen der Organisationen Frauen in Funktionen sein." Dies ist ein sehr schwer umzusetzendes Ziel. Die Bundesregierung hat nur begrenzt Möglichkeiten, über eine allgemeine Aktivität hinaus zu versuchen, Frauen in führenden Positionen zu haben. Ich darf hinzufügen, daß die Bundesregierung an sich ja sehr fortschrittlich ist, indem sie zwei weibliche Minister und einen weiblichen Staatssekretär in führende Funktionen genommen hat.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kuhlwein.