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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 25. November 1977

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    Plenarprotokoll 8/59 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 59. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 4529 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 4529 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. Juni 1977 zur Bekämpfung des Terrorfismus — Drucksache 8/1204 — Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 4530 B Helmrich CDU/CSU 4531 B Sieglerschmidt SPD 4532 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 4533 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Böhm (Melsungen), Dr. Marx und der Fraktion der CDU/CSU Beschwerdestelle für den innerdeutschen Reise- und Postverkehr — Drucksache 8/1070 — Böhm (Melsungen) CDU/CSU 4534 C Mattick SPD 4537 A Hoppe FDP 4537 D Franke, Bundesminister BMB . . . . . 4540 A Baron von Wrangel CDU/CSU . . . . 4544 A Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur gemeinschaftlichen Verbraucherpolitik — Drucksache 8/936 — Dr. Hammans CDU/CSU 4545 A Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 4545 D Gärtner FDP 4548 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Eyrich, Sick, Vogel (Ennepetal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 8/744 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . . 4549 C Dürr SPD 4551 B Kleinert FDP 4552 B Nächste Sitzung 4553 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4555* A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Anlage 2 Nichteinhaltung der 10jährigen Dienstzeit durch Helfer von Hilfsorganisationen im Bereich des Katastrophenschutzes MdlAnfr A5 18.11.77 Drs 08/1200 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4555* C Anlage 3 Außerung der DDR zum Verlauf der Zonengrenze im Bereich der Elbe zwischen Lauenburg und Schnackenburg MdlAnfr A14 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . 4556* A Anlage 4 Einigung mit der DDR über den Verlauf der Demarkationslinie an der Elbe MdlAnfr A15 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. von Wartenberg CDU/CSU MdlAnfr A16 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4556* C Anlage 5 Erkenntnisse des Brüsseler Kongresses über die zunehmenden Ausschreitungen bei Großveranstaltungen im Bereich des Sports MdlAnfr A25 18.11.77 Drs 08/1200 Büchner (Speyer) SPD MdlAnfr A26 18.11.77 Drs 08/1200 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 4556* D Anlage 6 Zunahme der Zahl der in der Bundesrepublik asylsuchenden Ausländer MdlAnfr A27 18.11.77 Drs 08/1200 Schulze (Berlin) SPD MdlAnfr A28 18.11.77 Drs 08/1200 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 4557* B Anlage 7 Entwicklung der innerdeutschen Sportbeziehungen MdlAnfr A30 18.11.77 Drs 08/1200 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A31 18.11.77 Drs 08/1200 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 4558* B Anlage 8 Beitrag des Bundesamtes für Finanzen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie Zusammenarbeit ähnlicher Institutionen innerhalb der Staaten der Europäischen Gemeinschaften MdlAnfr A39 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. von Wartenberg CDU/CSU MdlAnfr A40 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4558* D Anlage 9 Beteiligung der Bundesregierung an einer stärkeren Aktivierung der Inlandswerbung im Fremdenverkehr MdlAnfr A43 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMW . . . . 4559* A Anlage 10 Schlußfolgerungen aus dem Ergebnis der Studie Schwefeldioxid-Immissionen in Stadt- und Landkreisen MdlAnfr A44 18.11.77 Drs 08/1200 Gerstein CDU/CSU MdlAnfr A45 18.11.77 Drs 08/1200 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMW . . . . 4559* B Anlage 11 Anpassung der Versorgungsbedingungen für Strom und Gas an die Regelungen des AGB MdlAnfr A49 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMW . . . . 4559* D Anlage 12 Entschädigung für die durch chemische Entlaubungsmittel der DDR in Heldra vernichteten Rübenpflanzen MdlAnfr A54 18.11.77 Drs 08/1200 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 4560* A Anlage 13 Entschädigung für die infolge Minenanschwemmung aus der DDR nicht genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Kapern und Gartow MdlAnfr A55 18.11.77 Drs 08/1200 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 4560* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 III Anlage 14 Finanzielle Lage der Rentenversicherungsträger MdlAnfr A61 18.11.77 Drs 08/1200 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4560* C Anlage 15 Zahl der vom 1. Juli bis 1. November 1977 Zivildienst leistenden Kriegsdienstverweigerer sowie zur Verfügung stehende Zivildienstplätze MdlAnfr A66 18.11.77 Drs 08/1200 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU MdlAnfr A67 18.11.77 Drs 08/1200 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4560* D Anlage 16 Leistung der Krankenkassen für die Durchführung von Krankenfahrten mit Taxis und Mietwagen MdlAnfr A68 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU MdlAnfr A69 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4561* B Anlage 17 Änderung der staatlichen Kündigungsschutzpolitik hinsichtlich der Ausleihe von Arbeitskräften und der Überstunden MdlAnfr A70 18.11.77 Drs 08/1200 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4561* C Anlage 18 Kennzeichnung des Fettgehalts der Wurst MdlAnfr A72 18.11.77 Drs 08/1200 Egert SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 4562* A Anlage 19 Auftreten von Kindern in der Produktionswerbung MdlAnfr A76 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Pack CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 4562* B Anlage 20 Entfernung einer Europakarte in der Autobahnraststätte Helmstedt mit Städtenamen der Gebiete des Deutschen Reichs von 1937 sowohl in deutscher als auch in polnischer Schreibart auf Grund des Protestes einer polnischen Besuchergruppe MdlAnfr A79 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU MdlAnfr A80 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4562* C Anlage 21 Beamtenrechtliche Voraussetzungen für die Beförderung von Bediensteten der Deutschen Bundesbahn; Berufung des DKP-Funktionärs R. Röder in das Beamtenverhältnis auf Probe und seine zweimalige Beförderung MdlAnfr A81 18.11.77 Drs 08/1200 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A82 18.11.77 Drs 08/1200 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4562* D Anlage 22 Wochenendfahrverbot für Personenkraftwagen mit Anhängern in der Hauptreisezeit 1978 MdlAnfr A84 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Linde SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 4563* A Anlage 23 Einführung neuer Kraftfahrzeugkennzeichen MdlAnfr A89 18.11.77 Drs 08/1200 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 4563* B Anlage 24 Befreiung von Pflegeheimbewohnern von Kostenanteilen für Arznei-, Verband- und Heilmittel MdlAnfr A90 18.11.77 Drs 08/1200. Dr. Reimers CDU/CSU MdlAnfr A91 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 4563* B Anlage 25 Anpassung der Postbenutzungs- und der Bahnbenutzungsbedingungen an die Regelung des AGB MdlAnfr A92 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 4563* D Anlage 26 Mietanhebungen bei Neu- und Wiedervermietung sowie jährliche Fluktuation im freifinanzierten Mietwohnungsbau MdlAnfr A93 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Schneider CDU/CSU Iv Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 MdlAnfr A94 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 4564* B Anlage 27 Förderung des Erwerbs vorhandener familiengerechter Wohnungen zur Eigennutzung durch kinderreiche Familien; Schätzungen über ausgewiesenes und zum Teil erschlossenes Baugelände MdlAnfr A95 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A96 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 4564* D Anlage 28 Verminderung der Präsenz von Bundesbehörden in Berlin durch Verlagerung von Referaten des BMB nach Bonn MdlAnfr A97 18.11.77 Drs 08/1200 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A98 18.11.77 Drs 08/1200 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 4565* B Anlage 29 Repressalien der DDR-Behörden gegen Besucher der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin MdlAnfr A99 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 4565* C Anlage 30 Verminderung der Bundespräsenz durch Reduzierung der Referate des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen in Berlin MdlAnfr A100 18.11.77 Drs 08/1200 Lintner CDU/CSU MdlAnfr A101 18.11.77 Drs 08/1200 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 4565* D Anlage 31 Außerungen von Bundesminister Franke über die Erfüllung der Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR MdlAnfr A102 18.11.77 Drs 08/1200 Lagershausen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 4566* A Anlage 32 Zahl der in diesem Jahr nicht besetzten Berufsausbildungsplätze für Jugendliche MdlAnfr A106 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Dübber SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4566* B Anlage 33 Verwirklichung des Projekts eines deutschfranzösischen Berufsbildungswerks im saarländisch-lothringischen Grenzgebiet; Errichtung eines Ausbilderförderungszentrums MdlAnfr A107 18.11.77 Drs 08/1200 Thüsing SPD MdlAnfr A108 18.11.77 Drs 08/1200 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4566* C Anlage 34 Beschlagnahme des Wochenmagazins „Der Spiegel" in Kamerun wegen einer Anzeige aus der durch das BMZ zu verantwortenden Serie „ ... Goldene Betten" MdlAnfr A109 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 4567* B Anlage 35 Zusage von 65 Millionen DM an ein Entwicklungsland durch den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit ohne Prüfung des Bedarfs für das Projekt MdlAnfr A110 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 4567* C Anlage 36 Zusage einer Kapitalhilfe an die Volksrepublik Mozambique im Haushaltsjahr 1978 MdlAnfr A111 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Fischer CDU/CSU MdlAnfr A112 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Fischer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 4567* D Anlage 37 Gewährung von Mitteln für technische Hilfe an Vietnam und Laos MdlAnfr A113 18.11.77 Drs 08/1200 Petersen CDU/CSU MdlAnfr A114 18.11.77 Drs 08/1200 Petersen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 4568* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 V Anlage 38 Zusage einer Kapitalhilfe an die Volksrepublik Jemen im Jahr 1978 MdlAnfr A115 18.11.77 Drs 08/1200 Werner CDU/CSU MdlAnfr A116 18.11.77 Drs 08/1200 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 4568* C Anlage 39 Gewährung von Kapitalhilfe an. die Volksrepublik Mozambique MdlAnfr A 117 18.11.77 Drs 08/1200 Höffkes CDU/CSU MdlAnfr A118 18.11.77 Drs 08/1200 Höffkes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 4569* A Anlage 40 Forderung der Beseitigung Israels durch den PLO-Vertreter Frangi auf einer Veranstaltung des Kommunistischen Bundes Westdeutschlands in Berlin MdlAnfr A119 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 4569* B Anlage 41 Treffen von Mitgliedern der Bundesregierung mit dem Chef der AOLP, Dr. Issam El-Sartaoui MdlAnfr A122 18.11.77 Drs 08/1200 Milz CDU/CSU MdlAnfr A123 18.11.77 Drs 08/1200 Milz CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4569* C Anlage 42 Aushöhlung des Viermächteabkommens durch Behinderung des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Colombo, durch sowjetische Patrouillen in West-Berlin und ein Interview des sowjetischen Botschafters in der DDR, Abrassimow MdlAnfr A124 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4569* D Anlage 43 Interview des sowjetischen Botschafters in der DDR, Pjotr Abrassimow, gegen die Bundespräsenz in Berlin sowie Abrede zwischen Helmut Schmidt und Erich Honecker in Helsinki über die Nichtbelastung des Viermächteabkommens MdlAnfr A125 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Hennig CDU/CSU MdlAnfr A126 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4570* A Anlage 44 Anpassung des arbeitsrechtlichen Status der Zivilangestellten bei den Stationierungsstreitkräften an das deutsche Arbeitsrecht sowie Problem der Einstellung arbeitsloser US-Bürger bei den Stationierungsstreitkräften MdlAnfr A127 18.11.77 Drs 08/1200 Kretkowski SPD MdlAnfr A128 18.1137 Drs 08/1200 Kretkowski SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4570* B Anlage 45 Verwendung von Bundesmitteln für die Teilnahme eines Vertreters der Sozialistischen Bildungsgemeinschaft Bochum an dem kommunistischen Weltkongreß der Friedenskräfte in Moskau 1973 MdlAnfr A131 18.11.77 Drs 08/1200 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4570* D Anlage 46 Kenntnis Staatssekretär Böllings vom Inhalt der Schleyer-Botschaft an Helmut Kohl SchrAnfr Bi 18.11.33 Drs 08/1200 Röhner CDU/CSU SchrAnfr B2 18.11.77 Drs 08/1200 Röhner CDU/CSU SchrAnfr B3 18.11.77 Drs 08/1200 Röhner CDU/CSU SchrAnfr B4 18.11.77 Drs 08/1200 Röhner CDU/CSU SchrAntw StvChBPA Dr. Liebrecht BPA . . 4571* A Anlage 47 Einrichtung des Lektorats für rumänische Sprache an den Universitäten Frankfurt oder Mainz SchrAnfr B5 18.11.33 Drs 08/1200 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4571* D Anlage 48 Wahl der Stadt Trier zum Sitz europäischer Einrichtungen SchrAnfr B6 18.11.77 Drs 08/1200 Schartz (Trier) CDU/CSU VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 SchrAnfr B7 18.11.77 Drs 08/1200 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAnfr B8 18.11.77 Drs 08/1200 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4571* A Anlage 49 Polnische Forderung nach Fortschritten bei der Umsetzung der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen als Voraussetzung einer Intensivierung des Jugendaustauschs SchrAnfr B9 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4571 * D Anlage 50 Vermittlung politischen Asyls in der Bundesrepublik Deutschland für Tausende von Pakistanis aus türkischen Sammellagern SchrAnfr B10 18.11.77 Drs 08/1200 Schulze (Berlin) SPD SchrAnfr B11 18.11.33 Drs 08/1200 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4571 * D Anlage 51 Beurteilung der Außerung des Bundeskanzlers vom 3. Oktober 1977 zur Rechtslage Berlins SchrAnfr B12 18.11.33 Drs 08/1200 Ollesch FDP SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4573* B Anlage 52 Erklärungen des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Dr. von Dohnanyi, über einen konstruktiven Beitrag der Bundesregierung zur Diskussion über die europäische Strukturpolitik im Industriebereich SchrAnfr B13 18.11.33 Drs 08/1200 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4574* A Anlage 53 Auffassung der US-Regierung zur Bewertung der Kritik an der Behandlung der Menschenrechte in anderen Staaten als Einmischung in die inneren Angelegenheiten SchrAnfr B14 18.11.33 Drs 08/1200 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B15 18.11.33 Drs 08/1200 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4574* B Anlage 54 Kriterien für die Gewährung von Sprachzulagen für Fremdsprachen an Beamte des Auswärtigen Dienstes SchrAnfr B16 18.11.e Drs 08/1200 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4574* C Anlage 55 Rückgang der Umweltbelastung durch Schwefeldioxid (S02) SchrAnfr B13 18.11.e Drs 08/1200 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4575* A Anlage 56 Abbau der außertariflichen Lohnzuschläge für Beschäftigte in der graphischen Technik des Deutschen Hydrographischen Instituts SchrAnfr B18 18.11.33 Drs 08/1200 Damm CDU/CSU SchrAnfr B19 18.11.33 Drs 08/1200 Damm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4575* C Anlage 57 Herausgabe der Fahndungsbücher der Polizei in Form von Loseblattsammlungen SchrAnfr B20 18.11.33 Drs 08/1200 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4576* C Anlage 58 Auffassung der Bundesregierung über „Basisgruppen" an Hochschulen SchrAnfr B21 18.11.33 Drs 08/1200 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 4576* D Anlage 59 Bau der Kläranlage Hügelsheim SchrAnfr B22 18.11.33 Drs 08/1200 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4577* A Anlage 60 Mitglieder der DKP im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt SchrAnfr B23 18.11.33 Drs 08/1200 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4577* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 VII Anlage 61 Nebentätigkeit von Bundesbediensteten SchrAnfr B24 18.11.77 Drs 08/1200 Jung FDP SchrAnfr B25 18.11.77 Drs 08/1200 Jung FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 457T C Anlage 62 Überwachung und Einziehung der an in Bonn arbeitende Auslandskorrespondenten adressierten Post SchrAnfr B26 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAnfr B27 18.11. 77 Drs 08/1200 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 4578* B Anlage 63 Unterstützung von Modellbauvorhaben zur Überdachung vorhandener öffentlicher Freibäder SchrAnfr B28 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B29 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Bußmann SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 4579* B Anlage 64 Zahl der dem 6., dem 7. und dem 8. Deutschen Bundestag von der Bundesregierung in Form amtlicher Drucksachen vorgelegten Berichte und amtlichen Schriftstücke SchrAnfr B30 18.11.77 Drs 08/1200 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4579* C Anlage 65 Verzicht auf die Flugplanabgabe beim grenzüberschreitenden Hubschrauberverkehr im Rettungsdienst SchrAnfr B31 18.11.77 Drs 08/1200 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B32 18.11.77 Drs 08/1200 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4579* D Anlage 66 Krebserregende Substanzen in Rhein, Lippe und Emscher durch Abwässer aus Chemiebetrieben und Kokereien SchrAnfr B33 18.11.77 Drs 08/1200 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4580* B Anlage 67 Steigender Zugang von Asylbewerbern in das Sammellager Zirndorf und Errichtung eines weiteren Sammellagers in einem anderen Bundesland SchrAnfr B34 18.11.77 Drs 08/1200 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4580* D Anlage 68 Einbürgerung von Bewerbern jugoslawischer Staatsangehörigkeit, die seit Jahren mit einem Elternteil in der Bundesrepublik Deutschland leben SchrAnfr B35 18.11.77 Drs 08/1200 Glos CDU/CSU SchrAnfr B36 18.11.77 Drs 08/1200 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4581* C Anlage 69 Ausbau des Rechtsschutzes für Bürger mit geringem Einkommen SchrAnfr B37 18.11.77 Drs 08/1200 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 4581* D Anlage 70 Verhältnis der einvernehmlichen zu den streitigen Mieterhöhungen im freifinanzierten Mietwohnungsbau SchrAnfr B38 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 4582* A Anlage 71 Erfahrungen mit dem § 247 BGB (Kündigungsrecht bei hohem Zinssatz) SchrAnfr B39 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 4582* C Anlage 72 Befreiung gemeinnütziger Sportvereine von der Körperschaftsteuer; Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden an Sportvereine SchrAnfr B40 18.11.77 Drs 08/1200 Müller (Bayreuth) SPD SchrAnfr B41 18.11.77 Drs 08/1200 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4583* A VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Anlage 73 Vorlage des Subventionsberichts unter Einbeziehung von Empfehlungen und Vorschlägen für einen Abbau von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen SchrAnfr B42 18.11.77 Drs 08/1200 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4583* C Anlage 74 Wettbewerbsverzerrungen zwischen praxiseigenen und gewerblichen zahntechnischen Labors SchrAnfr B43 18.11. 77 Drs 08/1200 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4583* D Anlage 75 Gewährung der Polizeizulage an Beamte der Zollfahndung SchrAnfr B44 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4584* A Anlage 76 Behebung der Benachteiligung ausländischer Aktionäre und Anteilsinhaber auf Grund der ab 1. Januar 1977 rechtswirksam gewordenen Körperschaftsteuerreform SchrAnfr B45 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4584* B Anlage 77 Steigerungsrate der Pachtpreise für von der Bundesvermögensverwaltung verpachtete Grundstücke und Gebäude sowie Unterschiede zwischen staatlichen und privaten Miet- und Pachtpreisen SchrAnfr B46 18.11.77 Drs 08/1200 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B47 18.11.77 Drs 08/1200 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4584* C Anlage 78 Erhöhung der Freibeträge für Reisemitbringsel SchrAnfr B48 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B49 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4585* A Anlage 79 Beurteilung der Teilnahme von Beamten des Bundesfinanzministeriums an der Tagung „Die Steuerfahndung, ihre Problematik und Methodik im Europa von heute" im Zusammenhang mit den Vorwürfen des „Spiegel" gegenüber dem Veranstalter SchrAnfr B50 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4585* B Anlage 80 Staatliche Vergünstigungen für solartechnische Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie für alle Maßnahmen zur Einsparung von Energie SchrAnfr B51 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B52 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4585* C Anlage 81 Haltung der Bundesregierung zu der Frage künftiger Boykottmaßnahmen gegen deutsche Unternehmen und Produkte SchrAnfr B53 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4586* B Anlage 82 Gewährleistung eines Berufs- und Titelschutzes für vereidigte Sachverständige SchrAnfr B54 18.11.77 Drs 08/1200 Scheu SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4586* C Anlage 83 Erkenntnisse der Bundesregierung aus dem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten des Prognos-Instituts, Basel: „Welchen Informationsbedarf hat die Bundesregierung beim Tourismus" SchrAnfr B55 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4587* A Anlage 84 Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Mißbrauch der Marktmacht der Elektrizitätsunternehmen und des deutschen Einzelhandels SchrAnfr B56 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Spöri SPD SchrAnfr B57 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4587* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 IX Anlage 85 Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Wettbewerbssituation und der Beschäftigungslage bei den deutschen Werf ten SchrAnfr B58 18.11.77 Drs 08/1200 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B59 18.11.77 Drs 08/1200 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4588* B Anlage 86 Eventueller Einsatz der Mittel aus dem Zonenrandförderungsprogramm zur Sanierung der Phönix-Werke in Reinsdorf SchrAnfr B60 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4588* D Anlage 87 Rückgang der Zahl der Betriebe im Bauhauptgewerbe um fast 13 500 sowie Abnahme der Beschäftigtenzahl um etwa 200 000 in der Bauwirtschaft bis 1985 SchrAnfr B61 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4589* A Anlage 88 Auftragserteilung der Südafrikanischen Union bei der Firma Steigerwald GmbH, Puchheim, Tochter der bundeseigenen IVG, zur Fertigung einer Perforieranlage, die der Plutoniumsanreicherung dient SchrAnfr B62 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4589* B Anlage 89 Verbesserung der Exportchancen für kleinere und mittlere Unternehmen SchrAnfr B63 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Haussmann FDP SchrAnfr B64 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Haussmann FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4589* C Anlage 90 Gewährung von Bürgschaften für Kapitalinvestitionen im Ausland an Staaten, die nicht den Anschauungen eines freiheitlichdemokratischen Rechtsstaats entsprechen SchrAnfr B65 18.11.77 Drs 08/1200 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4590* B Anlage 91 Kosten der Reaktorentwicklung der letzten Jahre in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich SchrAnfr B66 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B67 18.1137 Drs 08/1200 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4590* C Anlage 92 Neufassung des Begriffs Berggebiet im Sinne des Bergbauernprogramms durch Rücknahme der jetzt geltenden Grenze von 800 auf 600 Meter Höhe SchrAnfr B68 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 4591* B Anlage 93 Umstellung der bisher vertraglich vereinbarten Gehälter von Chefärzten an Krankenhäusern auf staatlich geregelte Festgelder SchrAnfr B69 18.11.77 Drs 08/1200 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4591* C Anlage 94 Untersuchungen über die gesundheitlichen Auswirkungen längeren Arbeitens bei künstlichem Licht SchrAnfr B70 18.11.77 Drs 08/1200 Spitzmüller FDP SchrAnfr B71 18.11.77 Drs 08/1200 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4591* D Anlage 95 Auflage eines zweiten Sonderprogramms des Bundes und der Länder zur Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte SchrAnfr B72 18.11.77 Drs 08/1200 Zebisch SPD SchrAnfr B73 18.11.77 Drs 08/1200 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4592* A Anlage 96 Hinfälligkeit des Anspruchs auf Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 1267 RVO bei nicht nachgewiesener Praktikantenstelle nach der einjährigen theoretischen Ausbildung und daraus resultierender Ausschluß der Arbeitslosenhilfe X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 SchrAnfr B74 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B75 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4592* D Anlage 97 Auffassung der Bundesregierung bezüglich einer Abhängigkeit zwischen Artikel 6 und 12 des Abkommens von Ankara SchrAnfr B76 18.11.77 Drs 08/1200 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4593* B Anlage 98 Einsatz von Zivildienstleistenden in Krankenhäusern SchrAnfr B77 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4593* D Anlage 99 Gleichwertiger Ersatz koreanischer Krankenschwestern durch deutsche Arbeitskräfte sowie Möglichkeit einer weiteren Berufstätigkeit koreanischer Krankenschwestern in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B78 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Schmude SPD SchrAnfr B79 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Schmude SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4593* D Anlage 100 Verlängerung der Arbeitserlaubnis für koreanische Krankenschwestern sowie Maßnahmen der Bundesregierung zur Finanzierung sozialer Projekte in Korea SchrAnfr B80 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAnfr B81 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4594* C Anlage 101 Sperrung der ehemaligen L 172 für den zivilen Anliegerverkehr im Bereich des Truppenübungsplatzes Baumholder; Bau des Autobahnzubringers zur A 76 als Ersatzverbindung SchrAnfr B82 18.11.77 Drs 08/1200 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B83 18.11.77 Drs 08/1200 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 4595* A Anlage 102 Gefährdung der Anwohner des Übungsgeländes Nordhorn-Range durch Militärflugzeuge, Verbesserung des Abflugverfahrens im Raum Nordhorn und Schüttdorf SchrAnfr B84 18.11.77 Drs 08/1200 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B85 18.11.77 Drs 08/1200 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 4595* C Anlage 103 Bewertungskriterien der Sozialämter für Hausgrundstücke, die gemäß § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG als Schonvermögen zu behandeln sind SchrAnfr B86 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 4596* A Anlage 104 Ausführung des § 62 des Arzneimittelgesetzes betr. Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie durch den Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes SchrAnfr B87 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B88 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 4596* C Anlage 105 Gesetzgeberische Maßnahmen zur Sicherheitsprüfung chemischer Stoffe vor ihrem Einsatz in den Betrieben SchrAnfr B89 18.11.77 Drs 08/1200 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4596* D Anlage 106 Verabschiedung des laut Resolution vom 18. Juni 1974 zum Lebensmittelgesetz geforderten Nichtraucherschutzprogramms durch die Bundesregierung SchrAnfr B90 18.11.77 Drs 08/1200 Hasinger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 4597* B Anlage 107 Auswirkungen von Kriegsspielzeug auf Kinder, Einschränkung der Werbung SchrAnfr B91 18.11.77 Drs 08/1200 Eimer (Fürth) FDP SchrAnfr B92 18.11.77 Drs 08/1200 Eimer (Fürth) FDP SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 4597* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 XI Anlage 108 Eingliederung von Umsiedlern im Bereich der Sport- und Jugendorganisationen SchrAnfr B93 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr B94 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 4597* D Anlage 109 Erneuerung der Eisenbahnbrücke bei Passau-Hacklstein; Aufrechterhaltung des Eisenbahnverkehrs auf der Nebenstrecke Passau—Freyung SchrAnfr B95 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 4598* C Anlage 110 Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h für Führerscheinneulinge; Konsequenzen aus dem höheren Unfallrisiko von Kraftfahrern mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis SchrAnfr B96 18.11.77 Drs 08/1200 Picard CDU/CSU SchrAnfr B97 18.11.77 Drs 08/1200 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4598* D Anlage 111 Kosten des Geschäftsberichts 1976 der Deutschen Bundesbahn SchrAnfr B98 18.11.77 Drs 08/1200 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4599* A Anlage 112 Ausgabe alter, als gestohlen geltender KfzKennzeichen durch Kfz-Zulassungsstellen; Verbesserung der Kontrolle zur Vermeidung von Nummernschild-Dubletten SchrAnfr B99 18.1137 Drs 08/1200 Engelhard FDP SchrAnfr B100 18.11.77 Drs 08/1200 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4599* B Anlage 113 Wegfall der bisherigen Auffahrt zur A 59 an der Siegburger Straße in Bonn-Beuel; Auswirkungen auf die Verkehrsverhältnisse im Beueler Osten; Bau eines Ersatzanschlusses SchrAnfr B101 18.11.77 Drs 08/1200 Helmrich CDU/CSU SchrAnfr B102 18.11.77 Drs 08/1200 Helmrich CDU/CSU SchrAnfr B103 18.11.77 Drs 08/1200 Helmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4599* D Anlage 114 Berücksichtigung möglicher Schäden für die Tierwelt bei Straßenplanungen SchrAnfr B104 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4600* A Anlage 115 Größenbeschränkung für Fahrzeuge des Fernlastverkehrs zur Entlastung des Verkehrs auf Bundesstraßen und Autobahnen SchrAnfr. B105 18.11.77 Drs 08/1200 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4600* B Anlage 116 Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte beim Wasserstraßen-Maschinenamt Rendsburg SchrAnfr B106 18.11.77 Drs 08/1200 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4600* B Anlage 117 Förderung des geplanten Eisenbahntunnels zwischen Steinach und Sterzing zur Entlastung der Straßenverbindungen nach Italien SchrAnfr B107 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4600* C Anlage 118 Verwendung der aufgelösten BundesbahnSchulungsstätte in Bad Schwalbach, Absprache mit dem Rheingau-Taunus-Kreis und der Stadt SchrAnfr B108 18.11.77 Drs 08/1200 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAnfr B109 18.11.77 Drs 08/1200 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4600* D Anlage 119 Bau einer Brücke über den Silberbach im Zuge der B 13 zwischen Ansbach und Hohe Fichte SchrAnfr B110 18.11.77 Drs 08/1200 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4601* B XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Anlage 120 Ausbau von zweibahnigen Autobahnen in Ostbayern SchrAnfr B111 18.11.37 Drs 08/1200 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4601* B Anlage 121 . Entschädigung der Gemeinde Iffezheim für die durch den Bau der Staustufe entgangene Nutzung von 25 ha Gelände, die zum Kiesabbau geeignet gewesen wären SchrAnfr B112 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B113 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4601* C Anlage 122 Betriebsversuch mit Notrufsäulen in Verbindung mit einer Stauwarnblinkanlage an Autobahnen SchrAnfr B114 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4602* A Anlage 123 Vierspuriger Ausbau der B 9 zwischen Sinzig und Bonn SchrAnfr B115 18.11.77 Drs 08/1200 Peiter SPD SchrAnfr B116 18.11.77 Drs 08/1200 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4602* B Anlage 124 Voller zweibahniger Ausbau bestimmter Autobahnstrecken — z. B. der A 96 zwischen Aitrach und dem Wangener Kreuz — aus Haushaltsmitteln, die infolge von Verfahrensverzögerungen bei der Planfeststellung nicht verbaut werden können SchrAnfr B117 18.11.77 Drs 08/1200 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4602* C Anlage 125 Vergleich der Kosten des Ausbaus einer vierspurigen mit den Kosten des Ausbaus einer zweispurigen Fernstraße SchrAnfr B118 18.11.77 Drs 08/1200 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . 4602* D Die Frage B 119 — Drucksache 8/1200 vom 18.11.77 — des Abgeordneten Walther (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 126 Ausbauplanung der Bundesstraße 251 von der Stadtgrenze Kassel in Richtung Habichtswald SchrAnfr B120 18.11.77 Drs 08/1200 Walther SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4603* A Anlage 127 Behandlung von Notfällen beim Versand von Tieren, insbesondere Hunden, durch die Bundespost SchrAnfr B121 18.11.77 Drs 08/1200 Müller (Bayreuth) SPD - SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 4603* B Anlage 128 Zukunft des Fernmeldebezirks Kulmbach SchrAnfr B122 18.11.77 Drs 08/1200 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 4603* C Anlage 129 Erlaß von Sicherheitsvorschriften für den Postversand von Giftschlangen, Vogelspinnen und anderen gefährlichen Tieren SchrAnfr B123 18.11.77 Drs 08/1200 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 4603* D Anlage 130 Übernahme des gesamten Ausbildungsjahrgangs 1975 durch die Deutsche Bundespost SchrAnfr B124 18.11.77 Drs 08/1200 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . 4604* A Anlage 131 Auswirkungen der Verzögerung bei der Durchführung des Programms für heizenergiesparende Investitionen auf die Auftragsvergabe in der Industrie SchrAnfr B125 18.11.77 Drs 08/1200 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 4604* B Anlage 132 Anträge von Städten des Kreises Aachen zur Finanzierung von Maßnahmen im Rah- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 XIII men des mehrjährigen öffentlichen Investitionsprogramms SchrAnfr B126 18.11.77 Drs 08/1200 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B127 18.11.77 Drs 08/1200 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 4604* C Anlage 133 Regionen mit besonders langsamem Abfluß von Mitteln zur Finanzierung staatlicher Konjunkturprogramme SchrAnfr B128 18.1137 Drs 08/1200 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 4605* A Anlage 134 Anzahl der unter Inanspruchnahme der Sondermittel für Schwerbehinderte durch den Bund geförderten Wohnungen für Bundesbedienstete SchrAnfr B129 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 4607* A Anlage 135 Verwendung von Betonplatten von der Autobahn-Transitstrecke Hirschberg—Dreilinden zum Ausbau der Mauer durch DDR-Organe SchrAnfr B130 18.11.77 Drs 08/1200 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . 4607* C Anlage 136 Steuerliche Förderung für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der Forschung SchrAnfr B131 18.11.77 Drs 08/1200 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4607* C Anlage 137 Orientierungsrichtlinien des geplanten Forschungsförderungsprogramms SchrAnfr B132 18.11.77 Drs 08/1200 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 4609* A Anlage 138 Steuerpolitische Maßnahmen zur Stärkung der Eigenfinanzierungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Bereich von Forschung und Entwicklung SchrAnfr B133 18.11.77 Drs 08/1200 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B134 18.11.77 Drs 08/1200 Gerstein CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 4609* B Anlage 139 Erteilung von Forschungsaufträgen des BMFT zur Entwicklung genormter Rollstühle für Behinderte SchrAnfr B135 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 4610* B Anlage 140 Überwachung der Radioaktivitätsabgabe in der Umgebung der GfK in Karlsruhe; Entstehung von Sicherheitslücken, insbesondere im Krankenhausbereich, auf Grund der Umstellung der kerntechnischen Hilfszüge gemäß den neuen Anforderungen der Strahlenschutzverordnung SchrAnfr B136 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Steger SPD SchrAnfr B137 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 4610* C Anlage 141 Höhe der staatlichen Aufwendungen für die Entwicklung des Hochtemperaturreaktors und des Schnellen Brüters in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich SchrAnfr B138 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B139 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 4611* B Anlage 142 Schaffung einer ausreichenden Anzahl neuer Ausbildungsplätze SchrAnfr B140 18.11.77 Drs 08/1200 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4612* A Anlage 143 Vereinheitlichung von Ausbildungs- und Beförderungsmöglichkeiten für Fachlehrer auf dem Gebiet des Fachs der Bürowirtschaft und Textverarbeitung (Kurzschrift und Maschinenschreiben) SchrAnfr B141 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4612* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4529 59. Sitzung Bonn, den 25. November 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 11. Dr. Ahrens ** 25. 11. Dr. Aigner * 25. 11. Alber * 25. 11. Amrehn 16. 12. Dr. von Bismarck 25. 11. Blumenfeld 25. 11. Dr. Bötsch 25. 11. Buchstaller 25. 11. Dr. Dollinger 25. 11. Engelhard 25. 11. Eymer 25. 11. Fellermaier * 25. 11. Friedrich (Würzburg) 25. 11. Dr. Fuchs * 25. 11. Genscher 25. 11. Gerstein 25. 11. Handlos 25. 11. Dr. Haussmann 25. 11. Höffkes 25. 11. Hoffmann (Saarbrücken) * 25. 11. Dr. Hüsch 25. 11. Dr. h. c. Kiesinger 25. 11. Dr. Klepsch * 25. 11. Kroll-Schlüter 25. 11. Lange * 25. 11. Lemmrich ** 25. 11. Lemp * 25. 11. Lenzer ** 25. 11. Dr. Müller ** 25. 11. Müller (Mülheim) * 25. 11. Dr. Müller-Hermann * 25. 11. Neuhaus 25. 11. Ollesch 25. 11. Pfeifer 25. 11. Dr. Reimers 25. 11. Schäfer (Offenburg) 25. 11. Scheffler ** 25. 11. Schmidhuber 25. 11. Schmidt (Hamburg) 25. 11. Schmidt (München) * 25. 11. Schmidt (Wattenscheid) 25. 11. Schreiber * 25. 11. Schröder (Lüneburg) 25. 11. Schröder (Wilhelminenhof) 25. 11. Dr. Schwarz-Schilling 25. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 25. 11. Sybertz 25. 11. Ueberhorst ** 25. 11. Dr. Vohrer ** 25. 11. Frau Dr. Walz * 25. 11. Dr. Warnke 25. 11. Wehner 25. 11. Würtz * 25. 11. Dr. Zeitel 25. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage A 5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Fälle häufen, nach denen Helfer der verschiedensten Hilfsorganisationen, die sich gem. § 8 Abs. 2 des Katastrophenschutzgesetzes auf eine mindestens zehnjährige Dienstzeit verpflichtet hatten, vorzeitig um Rücknahme ihrer Verpflichtung ersuchen, zudem sie eine Einberufung zur Bundeswehr nach der Entpflichtung wegen Erreichung der Altersgrenze (28 Jahre) oder wegen Verehelichung nicht mehr zu befürchten haben, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, um die Wehrgerechtigkeit weitgehendst aufrechtzuerhalten? Der Bundesregierung ist durchaus bekannt, daß es Helfer von Katastrophenschutzorganisationen gibt, die sich zu einer mindestens zehnjährigen ehrenamtlichen Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet haben, diese Mitwirkung aber vorzeitig beenden oder beenden möchten. Daß sich solche Fälle häufen, ist den Berichten der zuständigen obersten Landesbehörden und des Bundesamtes für Zivilschutz allerdings nicht zu entnehmen. Das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968 und damit die Wehrdienstausnahme nach § 8 Abs. 2 für Helfer im Katastrophenschutz sind vor neun Jahren beschlossen und in Kraft getreten. Es mag daher im Einzelfall verständlich sein, daß Katastrophenschutzhelfer, die sich alsbald nach Inkrafttreten des Gesetzes bei einer Hilfsorganisation zur zehnjährigen Mitwirkung verpflichtet haben, aus beruflichen oder persönlichen Gründen ihren Dienst im Katastrophenschutz nunmehr vorzeitig zu beenden suchen. Grundsätzlich ist ein solches Verhalten indessen zu mißbilligen. Jedem einzelnen Katastrophenschutzhelfer sollte die Bedeutung der von ihm freiwillig übernommenen Aufgabe, aber auch der innere Zusammenhang zwischen Wehrdienst und Mitwirkung im Katastrophenschutz als Dienst für die Gemeinschaft klar sein. Die Wehrdienstausnahme nach § 8 Abs. 2 des Katastrophenschutzgesetzes gilt nur, solange die nach dieser Vorschrift freigestellten Helfer tatsächlich im Katastrophenschutz mitwirken. Wehrpflichtige, die vorzeitig aus dem Dienst im Katastrophenschutz ausscheiden, sollten daher nicht damit rechnen, daß sie nicht zum Wehrdienst herangezogen werden. Die Hauptverwaltungsbeamten der Kreise und kreisfreien Städte sind gesetzlich verpflichtet, den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtheranziehung zum Wehrdienst dem jeweils zuständigen Kreiswehrersatzamt anzuzeigen. Die Bundesminister des Innern und der Verteidigung stehen in dieser Frage in engem Kontakt. Der Bundesminister des Innern erwägt darüber hinaus, weitere Schritte zu unternehmen, nicht zuletzt auch unter dem von Ihnen, Herr Kollege, angesprochenen Gesichtspunkt der Wehrgerechtigkeit. 4556* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage A 14): Wie beurteilt die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Erörterungen in der Grenzkommission die jüngsten Äußerungen seitens der DDR zum Verlauf der Zonengrenze im Bereich der Elbe zwischen Lauenburg und Schnackenburg? Der Auftrag der Grenzkommission nach dem Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag in Verbindung mit der Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission macht deutlich, daß für den Grenzverlauf die Vereinbarungen der früheren Besatzungsmächte entscheidend sind. Zur Feststellung des von den ehemaligen Besatzungsmächten festgelegten Verlaufs der Grenze bedarf es der Übereinstimmung beider Seiten in der Grenzkommission. Beschlüsse innerstaatlicher Gerichte — wie des Präsidiums des obersten Gerichts. der DDR — können ihrer Natur nach keine den Grenzverlauf bestimmende Wirkung haben. Im übrigen erwartet die Bundesregierung, daß die bisherige Praxis im Elb-Abschnitt unberührt bleibt. Diese Praxis ist insbesondere durch Artikel 23 des Verkehrsvertrages mit der DDR vom 26. Mai 1972 bestimmt, in dem beide Staaten einen reibungslosen Binnenschiffsverkehrs im Elbe-Abschnitt gewährleisten. Für die Grenzkommission sind im Elbe-Abschnitt als Vereinbarung der früheren Besatzungsmächte nicht nur das Londoner Protokoll vom 12. September 1944 sondern auch die später zwischen den Besatzungsmächten vereinbarten Abweichungen von den Festlegungen des Londoner Protokolls maßgeblich. Auf Einzelheiten kann gegenwärtig nicht eingegangen werden; ich beziehe mich insoweit auf die Antwort vom 5. Februar 1975 auf eine Kleine Anfrage in Drucksache 7/4154. Ich möchte lediglich erwähnen, daß die im Londoner Protokoll genannten alten Landes- und Provinzgrenzen die Elbe mehrfach gekreuzt haben. Die Grenzkommission hat die Aufgabe, die Grenzvereinbarungen der früheren Besatzungsmächte anzuwenden. Ungeachtet der Tatsache, daß die Interpretation von Vereinbarungen der Besatzungsmächte in erster Linie durch deren Äußerungen bestimmt ist, wird die Bundesregierung mit großer Sorgfalt auch oberstgerichtliche Entscheidungen berücksichtigen, in denen zur Auslegung der Vereinbarungen der Besatzungsmächte beigetragen wird. Dem Beschluß des Zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 1977, der in der öffentlichen Erörterung eine große Rolle spielt, trägt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten die gebührende Rechnung. Bekanntlich trifft der Beschluß eine strafprozessuale Zuständigkeitsentscheidung. Ich möchte aber ebenso an das erinnern, was der Regierungssprecher am 9. November 1977 vor der Bundespressekonferenz ausgeführt hat, daß es nämlich „schwer war und auch heute noch ist, solche Unterlagen zu finden, die unseren Anspruch, das, was wir politisch für wünschbar halten, zweifelsfrei dokumentieren." Ich brauche hierzu nicht auf Einzelheiten einzugehen; die Präsenz der Streifenboote der DDR auf der Elbe seit mehreren Jahrzehnten besagt genug. Nach alledem ist die Ausklammerung der Elbe-Problematik aus der Arbeit der Grenzkommission, wie sie von der Bundesregierung und der Niedersächsischen Landesregierung übereinstimmend angestrebt wird, die gegenwärtig allein mögliche Konsequenz. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 15 und 16) : Welche Rechtsauffassung vertritt demgegenüber die Bundesregierung bezüglich des Grenzverlaufs, und wird sie insbesondere in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung, wie vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist, die Markierung des Grenzverlaufs am Nordostufer der Elbe verlangen? Welche Erwägungen haben den Sprecher der Bundesregierung dazu veranlaßt, gerade angesichts der jüngsten Erklärungen von DDR-Seite, die Hoffnung zu äußern, daß es im Rahmen der Erörterungen in der Grenzkommission zu einer Einigung mit der DDR über den Verlauf der Demarkationslinie an der Elbe kommen könnte? Zu Frage A 15: Ich beziehe mich auf meine schriftliche Antwort für die Fragestunde am 23. November 1977 auf eine entsprechende Frage von Herrn Kollegen Dr. Hammans. Zu Frage A 16: Der Sprecher der Bundesregierung hat eine solche Hoffnung nicht geäußert. Er hat am 9. November 1977 im Gegenteil auf die Notwendigkeit der Ausklammerung hingewiesen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/1200 Fragen A 25 und 26) : Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmenden Ausschreitungen bei Großveranstaltungen (z. B. im Bereich des Sports), und welche Gründe sowie Möglichkeiten der Bekämpfung dieser Erscheinungen sieht die Bundesregierung? Welche Erkenntnisse hat nach dem Wissensstand der Bundesregierung der im September 1977 in Brüssel durchgeführte Kongreß Gewalt im Sport" gebracht, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die dort gewonnenen Erfahrungen zusammen mit den staatlichen Organen in Bund und Ländern sowie in den Sportorganisationen zu verwerten? Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß zur Besorgnis, daß in der Bundesrepublik Deutschland Ausschreitungen bei Großveranstaltungen zunehmen könnten. Eine solche Tendenz besteht auch nicht im Bereich des Sports. Es ist jedoch nicht von . Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4557* der Hand zu weisen, daß es in Einzelfällen ärgerliche Vorkommnisse — wie etwa anläßlich der jüngsten Bundesligabegegnung 1860 München gegen Fortuna Düsseldorf in München — gegeben hat. Wegen entsprechender Auschreitungen im Ausland ist die Thematik allerdings zu einem Gegenstand allgemeinen Interesses geworden und hat deshalb auch Eingang in die Erörterungen der Europäischen Sportministerkonferenz gefunden. Die Bundesregierung hat es in diesem Zusammenhang begrüßt, daß auf Einladung der belgischen Regierung im September 1977 der Internationale Kongreß „Gewalt im Sport", an dem auf deutscher Seite Vertreter des Bundes, der Sicherheitsbehörden eines Landes, des Deutschen Fußball-Bundes sowie Vertreter der Sportwissenschaft teilgenommen haben, stattgefunden hat. Der Kongreß diente einer Bestandsaufnahme der Gesamtproblematik und hat deutlich gemacht, daß dem Phänomen „Gewalt im Sport" nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Sportverbänden, staatlichen Behörden, Sportwissenschaft und Massenmedien begegnet werden kann. Die belgische Regierung führt z. Z. Gespräche mit den beteiligten europäischen Sportministern, um zu einer weiteren Konkretisierung der auf dem Brüsseler Kongreß gewonnenen Erkenntnisse zu gelangen. Der Kongreß hat im Rahmen seiner Thematik zugleich das öffentliche Bewußtsein geschärft und damit fachliche Diskussionen sowie ein intensives Bemühen um Lösungen auf den verschiedensten Ebenen eingeleitet. So hat beispielsweise die belgische Ministerin für niederländische Kultur, die unter anderem für Fragen des Sports verantwortlich ist, den Bundesminister des Innern um ein Gespräch gebeten, in dem die beiderseitigen Standpunkte zur Gewalt im Sport abgestimmt werden sollen. Das Gespräch ist für Ende des Jahres vorgesehen. Auf nationaler Ebene befaßt sich im Auftrag des Bundesministers des Innern das Bundesinstitut für Sportwissenschaft mit der Thematik. Es wird in diesem Zusammenhang eine Projektgruppe einrichten, die u. a. die Beratungsergebnisse des Brüsseler Kongresses systematisch auswerten und praxinahe Entscheidungshilfen erarbeiten soll. Die Projektgruppe wird insbesondere auch die Frage zu klären haben, welche Bedingungen Ausschreitungen bei Wettkämpfen auslösen oder begünstigen und mit welchen Maßnahmen derartigen Eskalationen entgegengewirkt werden kann. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/1200 Fragen A 27 und 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Anzahl der Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestiegen ist und daß auf Grund dessen die Kapazität des Aufnahmelagers Zirndorf bei weitem nicht mehr ausreicht und das Lager in diesem Jahr schon zweimal geschlossen werden mußte, und kann die Bundesregierung Angaben machen über die genaue Anzahl der Asylsuchenden und die Kapazität des Aufnahmelagers Zirndorf? Wo und bis wann wird die Bundesregierung, um der starken Zunahme der ausländischen Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland zu begegnen, ein zweites Aufnahmelager einrichten? Zu Frage A 27: Die Bundesregierung beobachtet sorgfältig die Zahl der Asylbegehrenden. Ihr ist daher bekannt, daß in diesem Jahr ein Anstieg der Zahl der Asylbegehrenden gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 37 % zu verzeichnen ist. Während 1976 im Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober insgesamt 8 923 Personen Asyl begehrten, betrug die Zahl der Asylsuchenden im gleichen Zeitraum dieses Jahres bereits 12 198 Personen. Für die hohen Zugänge in den letzten Monaten im August 1 427 Personen im September 1 574 Personen im Oktober 1 703 Personen reicht — auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß es sich nicht bei allen diesen Personen um unerlaubt eingereiste Ausländer handelt — die Kapazität des Sammellagers für Ausländer in Zirndorf mit seinen 200-300 Plätzen nicht mehr aus. Die Schließungen dieses Lagers im Januar und August dieses Jahres waren allerdings nicht auf übermäßig hohen Zugang, sondern darauf zurückzuführen, daß einige Bundesländer zeitweilig die auf sie verteilten Asylbegehrenden nicht aufgenommen haben und dadurch zeitweilig etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Lagerplätze für die Aufnahme in Zirndorf neu eintreffender Asylbegehrender nicht verfügbar war. In meinem Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages über aktuelle Probleme des deutschen Asylverfahrens vom 8. November 1977 ist dies mit Zahlenangaben im einzelnen dargestellt. Zu Frage A 28: Ich muß zunächst einmal klarstellen, daß die Bundesregierung keine Sammellager für Ausländer errichten kann. Nach § 39 des Ausländergesetzes bestimmt die Bundesregierung im Benehmen mit der zuständigen Landesregierung die Sammellager für Ausländer. Der Bund hat folglich lediglich eine Bestimmungskompetenz. Errichtung und Unterhaltung des Sammellagers für Ausländer sind Sache des jeweiligen Bundeslandes. Dies habe ich auch in meinem Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages über aktuelle Probleme des Deutschen Asylverfahrens vom 8. November 1977 dargelegt. Ich stimme Ihnen zu, daß der derzeitige Zustrom asylbegehrender Ausländer die Kapazität des Sammellagers für Ausländer in Zirndorf auch unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten des von der Innenministerkonferenz beschlossenen Verteilungsverfahrens übersteigt. Diesem Zustrom kann jedoch auch nicht mit der Bestimmung eines zweiten Sammellagers für Ausländer begegnet werden. Auch die Funktionsfähigkeit eines zweiten Sammellagers für Ausländer 4558* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 könnte bei dem derzeitigen Zustrom nicht sichergestellt werden. Die derzeit praktizierte Verteilung der Asylbegehrenden unmittelbar von Berlin aus auf die einzelnen Bundesländer dürfte deshalb die bestehenden Probleme besser lösen. Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, daß dieser hohe Zugang nicht nur die Frage der Unterbringung berührt, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf das Asylverfahren und seine bauer selbst hat. Insbesondere die Gerichtsinstanzen konnten schon bisher dem Zustrom nicht in ausreichendem Maße begegnen. Während die Zahl der anhängigen Widerspruchsverfahren seit dem 1. Januar 1977 von 4 260 auf 3 770 verringert werden konnte, stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der anhängigen Klageverfahren beim Bayer. Verwaltungsgericht Ansbach von 3 207 auf 5 084 und die Zahl der anhängigen Berufungsverfahren beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof in München von 986 auf 1 655. Mit der Bestimmung eines oder mehrerer weiterer Sammellager für Ausländer ließen sich daher die sich aus dem hohen Zustrom asylbegehrenden Ausländer ergebenden Probleme nicht lösen. In meinem bereits zitierten Bericht vom 8. November 1977 an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages habe ich deshalb ausgeführt: Unbeschadet dessen kann die Regelung der Aufnahme und Unterbringung der Asylbegehrenden und damit auch die Frage der Bestimmung eines oder mehrerer weiterer Sammellager für Ausländer nicht losgelöst von der Frage des bestgeeigneten Verfahrens der Anerkennung politisch Verfolgter erörtert werden. Wenn die Zahl der Asylanträge derart ansteigt, daß das Verteilungsverfahren auch bei Ausnutzung aller seiner Möglichkeiten die Funktionsfähigkeit des Sammellagers für Ausländer in Zirndorf nicht mehr gewährleisten kann, wird zu entscheiden sein, ob das derzeitige zentralisierte Asylverfahren mit Sammellager, Verteilungsverfahren und zentraler Entscheidungsinstanz überhaupt noch geeignet ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 30 und 31) : Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der deutsch/ deutschen Sportbeziehungen unter Berücksichtigung der Erfahrung der Jahre 1975, 1976 und 1977 und der Einbeziehung der Stellungnahme des DSB-Bundestags und des DSB-Präsidenten Weyer ein, wobei besonders die außerordentlich rückläufige Tendenz der Begegnungen mit West-Berliner Mannschaften zu beachten ist? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die DDR mit der Behinderung des deutsch/deutschen Sportverkehrs die KSZE-Schlußakte verletzt, und welches wären die Kriterien, die die Bundesregierung veranlassen könnten, auf politischer Ebene tätig zu werden, um einigermaßen sicherzustellen, daß die ursprünglichen Vorstellungen des deutsch/deutschen Sportverkehrs wieder in die Praxis umgesetzt werden können? Zu Frage A 30: Die beiden deutschen Sportverbände DSB und DTSB haben am 8. Mai 1974 vereinbart, jährlich einen Plan über die Durchführung von Sportveranstaltungen auszuarbeiten. In diesen jährlichen Sportkalendern waren 1974 40 Treffen, 1975 62 Treffen, 1976 64 Treffen und 1977 68 Treffen vorgesehen. In jedem Sportkalender waren Treffen mit Sportlern in Berlin (West) enthalten, so z. B. im Kalender 1974 4 Treffen, im Kalender 1977 3 Treffen. Von einer „außerordentlich rückläufigen Tendenz" kann in diesem Zusammenhang nicht die Rede sein. Zu Frage A 31: Die Bundesregierung teilt nicht Ihre Ansicht. Über den jährlichen Sportkalender finden Verhandlungen ausschließlich zwischen den beiden deutschen Sportverbänden DSB und DTSB statt. Die Bundesregierung selbst kann auf politischer Ebene nur auf Anforderung aktiv werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 39 und 40) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 1974 ergriffen, um das Bundesamt für Finanzen, welches durch seine Informationszentrale für Auslandsbeziehungen (IZA) zur Aufdeckung von Steuerflucht und Steuermißbrauch beitragen soll, in die Lage zu versetzen, einen größeren Beitrag zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu leisten, und inwieweit sind die am 28. März 1974 gemachten Ankündigungen in die Tat umgesetzt worden? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit ähnlichen Institutionen innerhalb der Staaten der Europäischen Gemeinschaft? 1. Die in der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage vom 28. März 1974 gemachten Ankündigungen sind in die Tat umgesetzt worden. — Der Betriebsprüfungsdienst des Bundesamtes für Finanzen ist um 9 Kräfte verstärkt worden. — Die Informationszentrale für Auslandsbeziehungen — IZA — ist personell und sachlich mit den notwendigen Mitteln für den Aufbau einer Datenbank ausgestattet worden. - Die Übernahme der in verschiedenen Karteien geführten Unterlagen der IZA ist im Gange. Erschwerend und verzögernd hat sich hier ausgewirkt, daß auf dem Markt — entgegen den Erwartungen — kein Datenbanksystem angeboten wurde, das die komplexen Aufgaben ohne erhebliche Programmänderungen und -ergänzungen übernehmen konnte. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4559* — Das Merkblatt über die Aufgaben des Bundesamtes ist verteilt worden. — Das Personal ist zur Bekämpfung der Steuerflucht weiter geschult worden. Damit werden laufend die Voraussetzungen verbessert, die dazu dienen, die Mithilfe des Bundesamtes für Finanzen bei der Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung zu intensivieren. 2. Ähnliche Institutionen innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind nicht bekannt. Die Bundesrepublik Deutschland arbeitet im Rahmen der internationalen Amts- und Rechtshilfe mit den Mitgliedsländern der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen. Diese Zusammenarbeit vollzieht sich durch die Finanzministerien. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage A 43) : Ist die Bundesregierung im Interesse einer stärkeren Aktivierung der Inlandswerbung im Fremdenverkehr bereit, sich an einer zentralen Inlandswerbung angemessen zu beteiligen? Die Bundesregierung ist dazu unter Berücksichtigung der verfassungsmäßigen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern bereit. Sie hat es begrüßt, daß sich alle deutschen Fremdenverkehrsregionen zu einer gemeinschaftlichen Anzeigenwerbung im Inland für den Urlaub in Deutschland zusammengefunden haben. Schon 1975/76 und 1976/77 ist mit dieser Anzeigenaktion eine Umfrage des Bundeswirtschaftsministeriums bei den Lesern verbunden worden, die wertvolle Aufschlüsse darüber brachte, was deutsche Urlauber von einem Urlaub in Deutschland erwarten. Die Umfragen sollen über mehrere Jahre systematisch fortgesetzt werden, wobei auch hier Nutzen-Kosten-Gesichtspunkte zu beachten sind. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 44 und 45) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der jahrzehntelangen Untersuchungen und neueren Tests des SilikoseForschungsinstituts in Bochum, wonach entsprechend einer Aussage des Leiters des Instituts, Professor Wolfgang Ulmer, ein Zusammenhang zwischen Schwefeldioxidbelastung der Luft und einer Gesundheitsgefährdung oder gar Sterblichkeit nicht besteht? Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Studie Schwefeldioxid — Immissionen in Stadt- und Landkreisen? Zu Frage A 44: Der Bundesregierung ist die Auffassung von Professor Ulmer bekannt. Professor Ulmer ist ein anerkannter Fachmann. Er wird in der für Februar 1978 vorgesehenen Anhörung medizinischer Sachverständiger zum Thema „höchstzulässige Schadstoffkonzentrationen in der Luft" Gelegenheit haben, seine Untersuchungs- und Forschungsergebnisse darzulegen. Zu Frage A 45: Aus der Studie ergibt sich daß — nur ein kleiner Teil des Bundesgebiets nennenswert mit SO2-Immissionen belastet ist, — diese Belastung seit 1965 stetig zurückgeht und — bis 1980 weiterhin entscheidend reduziert wird. Dieses ist sowohl auf die Veränderung der Energieverbrauchsstruktur als auch auf gesetzliche und administrative Maßnahmen zur Herabsetzung der SO2-Belastung zurückzuführen. Zu beachten ist, daß der prognostische Teil der Studie auf „Mittelwerten" für den jeweiligen Stadtoder Landkreis beruht. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Energiestatistik — als Basis für die Hochrechnung der künftigen SO2-Belastung — nur bis auf die Kreisebene aufgeschlüsselt ist. Die Untersuchung ist daher insbesondere für die Entscheidung der Frage geeignet, ob weitere Maßnahmen zur Herabsetzung der SO2-Emissionen erforderlich sind und wo solche Maßnahmen anzusetzen hätten. Bezüglich der Standortentscheidungen für emittierende Großanlagen gibt sie Aufschluß darüber, welche Kreise als immissionsrechtlich kritisch anzusehen sind. Da die Immissionssituation innerhalb des einzelnen Kreises jedoch — nach oben oder unten — von der ermittelten Durchschnittsbelastung abweichen kann, enthebt die Studie die Genehmigungsbehörde nach der gegenwärtigen Rechtslage indessen nicht von der Verpflichtung, den konkreten Standort des jeweiligen Vorhabens auf seine immissionsrechtliche Tauglichkeit zu untersuchen. Hierfür ist auf .die Meßergebnisse der zuständigen Behörde und die geltenden Rechtsvorschriften zurückzugreifen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage A 49) : Wie weit sind die Vorarbeiten beim Bundeswirtschaftsministerium gediehen, die Versorgungsbedingungen für Strom und Gas an die Regelungen des AGB anzupassen, bzw. welche inhaltlichen Schwerpunkte lassen sich dabei erkennen? Der Bundesminister für Wirtschaft hat seit geraumer Zeit die Vorarbeiten für die Neuordnung der Versorgungsbedingungen Strom und Gas aufgenommen. Er hat zu diesem Zweck eine Sachverständigengruppe eingesetzt, in der die Versorgungswirtschaft und die Verbraucherseite vertreten sind. Sie hat ihre 4560* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Arbeiten weitestgehend abgeschlossen. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. Der Bundesminister für Wirtschaft beabsichtigt, die entsprechenden Verordnungen im Laufe des nächsten Jahres zu erlassen. Ziel der Neuordnung ist es, die Vertragsbeziehungen zwischen Versorgungsunternehmen und Tarifabnehmern ausgewogener zu gestalten und einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Vertragspartnern zu schaffen. Hierbei sind insbesondere auch die Zielsetzungen des Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen zu berücksichtigen. Wesentliche Schwerpunkte sind die Einführung einer Haftungsregelung der Versorgungsunternehmen bei grob fahrlässig verursachten Versorgungsstörungen sowie die Regelung der Baukostenzuschüsse, deren Umfang und Bemessung künftig an gesetzliche Kriterien gebunden werden soll. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Frage A 54): Trug die DDR gemäß der in der Grenzkommission verabredeten Schadensbekämpfungsregelung die Entschädigungskosten für die durch chemische Entlaubungsmittel vernichteten Rübenpflanzen der Bauern aus Heldra im Jahr 1974? Der Schadensersatzanspruch wegen der Vernichtung von Rübenpflanzen von Bauern aus WanfriedHeldra durch die Verwendung von Antivegetationsmitteln seitens der DDR im Jahre 1974 ist der DDR über unsere Ständige Vertretung bei der DDR mit allen notwendigen Unterlagen übermittelt worden. Die Ständige Vertretung hat in mehreren Gesprächen nachdrücklich darauf hingewiesen, daß nach unserer Auffassung die DDR aufgrund der haftungsrechtlichen Regelungen in Verbindung mit der Vereinbarung über Grundsätze der Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 20. September 1973 zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist. Die DDR hat sich bisher zu einer Schadensregulierung nicht bereitgefunden. Die Gespräche werden mit Nachdruck fortgeführt. Aufgrund der Richtlinien des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen vom 28. Oktober 1969 für den Ersatz von Sachschäden, die im Bereich der Demarkationslinie durch Sperrmaßnahmen der DDR verursacht worden sind, ist den Betroffenen vorab eine Entschädigungsleistung durch den Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen gewährt worden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage A 55) : Wer trug die Entschädigungskosten für den Nutzungsausfall durch DDR-Minenanschwemmung 1975 und die anschließend erforderliche Sperrung der landwirtschaftlichen Nutzungsfläche der Bauern aus Kapern und Gartow in Niedersachsen? Die Bundesregierung hat am 14. Februar 1977 21 Landwirten und Grundstücksbesitzern aus den Gemeinden Kapern und Gartow, Landkreis LüchowDannenberg, Entschädigungen in einer Gesamthöhe von 17 961,80 DM zum Ersatz von Schäden gewährt, die ihnen Ende 1974/Anfang 1975 an Acker- und Grünlandflächen entstanden waren. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage A 61) : Was hat die Bundesregierung auf Grund der Warnungen des Verbands der Rentenversicherungsträger unternommen, zu denen ihn seine kurz- und mittelfristigen Berechnungen über die finanzielle Lage der Rentenversicherungsträger veranlaßten, und welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die besorgniserregende Entwicklung der Rentenfinanzen vor? Die Bundesregierung beobachtet die finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung sehr sorgfältig. So hat sie Mitte September 1977 dafür Sorge getragen, daß den gegenüber dem Rentenanpassungsbericht 1977 veränderten wirtschaftlichen Grundannahmen unverzüglich Rechnung getragen wurde. Hierdurch konnte die finanzielle Ausstattung ,der Rentenversicherung zusätzlich zu den Maßnahmen des 20. Rentenanpassungsgesetzes zu Lasten des Bundes verbessert werden. Sie wird auch in Zukunft darauf achten, daß die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung einer stabilen Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar in die politische Willensbildung und Entscheidung einbezogen werden. Da die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 1978 nach Auffassung auch der Rentenversicherungsträger als gesichert angesehen werden kann, besteht für die Bundesregierung allerdings zur Zeit kein akutes Erfordernis zu Entscheidungen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 66 und 67) : Wie viele Kriegsdienstverweigerer leisteten am 1. Juli 1977, 1. August 1977, 1. September 1977, 1. Oktober 1977 bzw. 1. November 1977 Zivildienst? Treffen Pressemeldungen zu, wonach Zivildienstleistende aus dem Zivildienstzentrum Finkenhof in Castrop-Rauxel zu Beschäftigungsstellen versetzt worden sind, deren Zivildienstplätze nur noch statistisch zur Verfügung standen, nicht aber tatsächlich, und wenn ja, wieviel Zivildienstplätze stehen überhaupt zwar statistisch, nicht aber tatsächlich zur Verfügung? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4561* Zu Frage A 66: Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer, die Zivildienst leisten, ist in den letzten Monaten gestiegen. Nach den vorliegenden Unterlagen befanden sich am 1. Juli 1977 15 713 Dienstleistende, 1. August 1977 16 894 Dienstleistende, 1. September 1977 18 102 Dienstleistende, 1. Oktober 1977 19 819 Dienstleistende und 1. November 1977 21 830 Dienstleistende im Dienst. Zu Frage A 67: Aus dem Zivildienstzentrum Vinckehof in CastropRauxel konnte ein Zivildienstleistender nicht zu der vorgesehenen Beschäftigungsstelle versetzt werden, weil diese Stelle ohne vorherige Unterrichtung des Bundesamts für den Zivildienst geschlossen worden war. Jeder Dienstplatz ist von den Beschäftigungsstellen beantragt worden. In welchem Maße die Beschäftigungsstellen entgegen eigener Angabe weniger Dienstleistende beschäftigen wollen, als sie zuvor beantragt haben, kann erst bei einer annähernd vollen Belegung aller Dienstplätze übersehen werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 68 und 69) : Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Ersatzpflicht der Krankenkassen die Qualität der Leistung und die Preisgünstigkeit von Taxis und Mietwagen bei der Beförderung und Versorgung solcher Kranken, die nicht liegend oder mit ärztlicher Betreuung befördert werden müssen, und sieht die Bundesregierung in dieser Beförderung leicht Kranker durch das private Taxi- und Mietwagengewerbe einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung der Kosten im Gesundheitswesen? Anerkennt die Bundesregierung, daß insbesondere in weniger dicht besiedelten Regionen zur Durchführung von Krankenfahrten mit Taxis und Mietwagen oftmals gar keine Alternative gegeben ist, und wird sie sich gegebenfalls in ihrem Verantwortungsbereich Bestrebungen widersetzen, die darauf abzielen, die Beförderung von leicht Kranken in Taxis und Mietwagen einzuschränken? Die Krankenkassen haben die im Zusammenhang mit der Gewährung einer Leistung erforderlichen Fahrkosten zu übernehmen, sofern bestimmte Mindestbeträge überschritten werden. Welche Verkehrsmittel für derartige Fahrten zu benutzen sind, schreibt das Gesetz nicht vor. Maßgebend ist vor allem die Wirtschaftlichkeit des Transports und der Umstand, ob dem Versicherten ein Fußweg zum Ort, an dem die Leistung zur Verfügung gestellt wird, zuzumuten ist. Aus diesem Grund sind auch schon bisher in geeigneten Fällen Fahrkosten von Taxis und Mietwagen übernommen worden. Der Bundesregierung liegen über die Qualität der Leistung und der Preisgünstigkeit dieser Beförderungsmittel in diesem Zusammenhang keine Ergebnisse vor. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz hat zwar die Übernahme von Fahrtkosten durch die Krankenkassen eingeschränkt. Es hat aber zugleich die Krankenkassen ermächtigt, durch Satzung die Voraussetzungen dafür festzulegen, unter denen die Fahrkosten voll übernommen werden können. Die Krankenkassen können aufgrund der Ermächtigung flexible Regelungen insbesondere auch für solche Personen vorsehen, die in ländlichen Gebieten wohnen oder wegen der .'Behandlung ihrer Krankheit häufiger Verkehrsmittel in Anspruch nehmen müssen. Hiervon ging auch der Deutsche Bundestag bei der Beratung des Gesetzes aus. Auf die Beschlußempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Bundestages möchte ich in diesem Zusammenhang hinweisen. Die Bundesregierung erwartet, daß die Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen von dieser ihnen eingeräumten Möglichkeit im Interesse der Versicherten sachgerecht Gebrauch machen werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage A 70): Was hat die Bundesregierung unternommen, um die staatliche Kündigungsschutzpolitik zu ändern, soweit sie die Ausleihe von Arbeitskräften begünstigt und soweit sie Überstunden statt Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte zur Folge hat, und wie rechtfertigt — verneinendenfalls — die Bundesregierung ihre Untätigkeit? Der in Ihrer Frage enthaltene Vorwurf, daß die Unternehmer lieber Überstunden anordnen oder Leiharbeitnehmer beschäftigen, statt zusätzliche Arbeitskräfte einzustellen, ist in dieser allgemeinen Form sicher nicht berechtigt. Das schließt aber nicht aus, daß in Einzelfällen solche Überlegungen angestellt werden können. Das Kündigungsschutzgesetz gilt im wesentlichen unverändert seit 1951. Durch dieses Gesetz werden die Arbeitnehmer vor sozialwidrigen Kündigungen geschützt. Muß jedoch ein Unternehmer, z. B. auf Grund der Auftragslage, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen Arbeitnehmer entlassen, so ist dies auch nach dem Kündigungsschutzgesetz zulässig; in diesem Fall ist auch keine Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz zu zahlen. Das Gesetz hindert die Unternehmer also nicht an den erforderlichen Entlassungen. Das Kündigungsschutzgesetz kann die Unternehmer demnach auch nicht an der Einstellung zusätzlicher Arbeitnehmer hindern. Die Unternehmer beschäftigen wegen des Kündigungsschutzgesetzes auch nicht lieber Leiharbeitnehmer. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 4562* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 darf ein Verleiher einen Leiharbeitnehmer an denselben Unternehmer für längstens 3 Monate überlassen. Nach dem Kündigungsschutzgesetz kann der Unternehmer jedoch einen Arbeitnehmer einstellen und 6 Monate beschäftigen, bevor überhaupt das Kündigungsschutzgesetz zugunsten des eingestellten Arbeitnehmers Anwendung findet. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht auf Grund unbewiesener Behauptungen und unberechtigter Vorwürfe, den sozialen Kündigungsschutz zu Lasten der Arbeitnehmer abzubauen, und wird sich auch solchen Versuchen entgegenstellen. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage A 72) : Hält die Bundesregierung die vom Fleischerhandwerk vereinbarten freiwilligen Regelungen zur Kennzeichnung des Fettgehalts in der Wurst insbesondere unter dem Gesichtspunkt des gesundheitlichen Verbraucherschutzes für ausreichend, und wenn nein, welche Maßnahmen beabsichtigt sie auf dem Hintergrund ihrer Erkenntnisse zu treffen? Die vom Fleischerhandwerk auf freiwilliger Basis betriebene Kenntlichmachung des Fettgehaltes der im Angebot befindlichen Wurstwaren erscheint, soweit sie einheitlich und bundesweit durchgeführt wird, durchaus geeignet, dem Verbraucher eine Auswahl der für seine persönlichen Ernährungsbedürfnisse geeigneten Erzeugnisse zu ermöglichen. Mir ist bekannt, daß das Fleischerhandwerk sich um eine möglichst vollständige Information bemüht. Sie bedarf der Unterstützung durch die übrigen am Fleischwarenverkehr Beteiligten; diese ist zugesagt worden. Eine Beurteilung des Erfolges dieser Aktion und deren kritische Bewertung wird die Bundesregierung erst nach Vorliegen der hierzu erbetenen Stellungnahmen der Lebensmittelüberwachungsbehörden und der Verbraucherschaft vornehmen können. Ich hoffe, daß diese Aktion positiv verläuft, so daß sich der Erlaß einer Verordnung erübrigt. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Pack (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage A 76) : Was hält die Bundesregierung grundsätzlich vom Auftreten von Kindern in dei Produktionswerbung, und welche Konsequenzen hält sie auf Grund ihrer Auffassung für erforderlich? Die gestaltende Mitwirkung von Kindern bei Werbeveranstaltungen sowie bei Aufnahmen im Hörfunk und Fernsehen bedarf nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einer Genehmigung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes, die nur unter den bestimmten Voraussetzungen des § 6 erteilt werden darf. Aus pädagogischer Sicht ist das Auftreten von Kindern in der Produktionswerbung zweifellos problematisch, sowohl im Hinblick auf die bei der Werbung mitwirkenden, als auch auf die durch die Werbung angesprochenen Kinder. Bereits im Jahre 1973 hat der Deutsche Werberat Verhaltensregeln für die Werbung mit und vor Kindern in Werbefunk und Werbefernsehen erarbeitet, zu deren Einhaltung sich die im Zentralausschuß der Werbewirtschaft zusammengeschlossenen Vereinigungen verpflichtet haben. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 79 und 80): Trifft es zu, daß in den Räumen der Autobahnraststätte Helmstedt „Express-Imbiß" eine Europakarte, die die Städtenamen in den Gebieten des Deutschen Reichs von 1937 sowohl in deutscher als auch in polnischer Schreibart wiedergab, auf Grund des Protests einer polnischen Besuchergruppe bei der bundeseigenen Gesellschaft für Nebenbetriebe (GfN) und nach deren Intervention beim Pächter entfernt worden ist? Wie beurteilt gegebenenfalls die Bundesregierung das Vorgehen der GfN, und stimmt sie dieser Verhaltensweise zu? Die Europa-Karte in den Räumen der Autobahnraststätte Helmstedt ist vom Pächter aufgrund der Einwände einer polnischen Besuchergruppe nach Fühlungnahme mit der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen entfernt worden, weil sie für die Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie, die heute unter polnischer Hoheitsgewalt stehen, die Bezeichnung „Deutsche Gebiete unter polnischer Verwaltung" trug. Diese Bezeichnung entspricht nicht den Festlegungen des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen vom 7. Dezember 1970. Die Entfernung der Karte war deshalb berechtigt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 81 und 82): Welche Maßnahmen hat der Bundesverkehrsminister gegen diejenigen Bediensteten der Deutschen Bundesbahn veranlaßt, die es derart an der „normalen Aufmerksamkeit" haben fehlen lassen, daß es zur Berufung des DKP-Funktionärs R. Röder in das Beamtenverhältnis auf Probe und zu seiner zweimaligen Beförderung kam? Auf welche Weise ist festgestellt worden, daß die in Frage 81 bezeichneten beamtenrechtlichen Schritte nur auf ein Fehlen der „normalen Aufmerksamkeit", nicht aber auf bewußtes Handeln in Kenntnis aller Umstände zurückzuführen sind? Der Bundesverkehrsminister hat keine Maßnahmen gegen Bedienstete der Deutschen Bundesbahn veranlaßt. Die unmittelbar nach der Ernennung des Oberlokomotivführers Röder zum Beamten auf Lebens- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4563* zeit von Amts wegen erfolgte Prüfung hat ergeben, daß gegen die mit dieser Angelegenheit früher befaßten Beamten kein disziplinarrechtlich relevanter Vorwurf erhoben werden kann. Auch der Bundesdisziplinaranwalt hat keine Veranlassung gesehen, gegen die Beamten vorzugehen. Nach Überprüfung des Falles muß davon ausgegangen werden, daß bei der Ernennung zum Beamten auf Probe und bei den Beförderungen zum Lokomotiv- und Oberlokomotivführer den beteiligten Beamten keinerlei Kenntnisse über die Aktivitäten des Herrn Röder vorlagen. Dies ist auch vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn als der zuständigen obersten Dienstbehörde und vom Bundesdisziplinaranwalt festgestellt worden. Ein „bewußteres" — oder auch nur nachlässiges — „Handeln in Kenntnis aller Umstände" der beteiligten Beamten ist daher nicht in Betracht zu ziehen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Linde (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage A 84) : Aus welchen Gründen und auf welchen Strecken beabsichtigt der Bundesverkehrsminister in der Hauptreisezeit 1978 ein Wochenendfahrverbot für Pkw mit Anhänger einzuführen, und wird dabei sichergestellt, daß damit nicht gerade Urlauber getroffen werden, die auf die Benutzung der Bundesautobahn zur Erreichung ihrer Ferienziele in besonderer Weise angewiesen sind? Der Bundesminister für Verkehr beabsichtigt nicht, ein allgemeines Wochenendfahrverbot für Pkw mit Anhänger einzuführen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage A 89) : Hält die Bundesregierung an ihren Plänen für neue Kraftfahrzeugkennzeichen fest, nachdem Untersuchungen ergeben haben, daß die als fälschungssicher angesehenen Kennzeichen offenbar den Erwartungen nicht entsprechen? Die Bundesregierung hält nach wie vor die Einführung fälschungs- und diebstahlssicherer Kraftfahrzeug-Kennzeichen für notwendig. Soweit bei den bisher von verschiedenen Seiten angestellten Untersuchungen Mängel gefunden wurden, bestehen Möglichkeiten, die vorgelegten technischen Lösungen zu verbessern. Dies gilt auch für die Folienlösung. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 90 und 91): Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der Bundespostbetriebskrankenkasse Hamburg, die im Gegensatz zur AOK und anderen Krankenkassen die Anerkennung als Härtefall von Pflegeheimbewohnern bei der Befreiung von Kostenanteilen bei der Abnahme von Arznei-, Verband- und Heilmitteln enger handhabt? Ist die Bundesregierung bereit, die Bundespostbetriebskrankenkasse zu veranlassen, sich der großzügigeren Entscheidungspraxis der übrigen Krankenkassen anzupassen, um damit die Gleichbehandlung aller auf Pflegeheime angewiesenen Versicherten sicherzustellen? Durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz ist die Beteiligung der Versicherten an den Arzneikosten neu geregelt worden. Im Gesetz wurde sichergestellt, daß die Krankenkassen in besonderen Härtefällen Ausnahmen von der Zahlungspflicht machen können. Zur Durchführung dieser Härteregelung haben die Spitzenverbände (Bundesverbände) der gesetzlichen Krankenversicherung konkrete Empfehlungen gegeben, die eine einheitliche Handhabung ermöglichen sollen. Hiernach liegt ein besonderer Härtefall dann vor, wenn die Aufwendungen für Kostenanteile in einem unzumutbaren Verhältnis zum Gesamteinkommen stehen. Wann dies der Fall ist, wird in den Empfehlungen der Spitzenverbände im einzelnen ausgeführt. Diese Empfehlungen werden auch im gesamten Bereich der Bundespostbetriebskrankenkasse angewendet. Damit ist eine Gleichbehandlung wie bei den anderen gesetzlichen Krankenkassen sichergestellt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage A 92) : Wie weit ist die Bundesregierung mit der Anpassung der Postbenutzungsbedingungen und der Bahnbenutzungsbedingungen an die Regelungen des AGB, und lassen sich inhaltliche Schwerpunkte erkennen? Anders als bei Privatrechtsgeschäften stehen sich bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Post und der Bahn nicht Partner mit Individualinteressen gegenüber. Bei diesen Dienstleistungen muß vielmehr ein Ausgleich zwischen dem Individualinteresse des Nutzers im Einzelfall und dem Gesamtinteresse aller potentiellen Benutzer dieser Dienste Platz greifen. Es ist deshalb nicht möglich, die normativ geregelten Benutzungsbedingungen der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn in vollem Ausmaß mit den Bestimmungen des Gesetzes über die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) zu harmonisieren. Sie werden jedoch Zug um Zug im Sinne dieses Gesetzes kundenfreundlicher gestaltet. Der Schwerpunkt der Änderungen dürfte in den Haftungsregelungen liegen, die zugunsten der Kunden geändert werden. Im Fernmeldebereich werden mit der Zehnten Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung, die in Kürze im Bundesgesetzblatt verkündet werden wird, eine Reihe von Vorschriften kundenfreundlicher gestaltet. Der Schwerpunkt liegt in den Be- 4564* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 reichen — Übernahme von Fernsprechanschlüssen durch andere, insbesondere durch Wohnungsnachfolger — Einschränkung der Schadensersatzpflicht des Kunden bei bestimmungswidriger vorzeitiger Aufgabe von Fernsprecheinrichtungen und — Änderung von bestehenden Fernsprechanschlüssen einschließlich der Zusatzeinrichtungen. Im Postbereich sind schon konkrete Änderungen im Referentenentwurf des Staatshaftungsgesetzes enthalten und bringen eine Änderung des Postgesetzes. Es handelt sich insbesondere um verbesserte Haftungsregelungen in Fällen von Postkriminalität und bei der Beförderung von Paketen, Postgut, Handgepäck, Reisegepäck und Kraftpostgut. Darüber hinaus wird der Rechtsschutz der Postkunden durch die normative Regelung eines Abhilfeverfahrens verbessert. Für den Bereich des Fernmeldewesens werden Änderungen u. a. im Haftungsbereich parallel zum Erlaß des Staatshaftungsgesetzes geprüft. Die Bahnbenutzungsbedingungen — hier im wesentlichen die haftungsbegrenzenden Bestimmungen — werden im Zuge der 85. Verordnung zur Änderung der Eisenbahnverkehrs-Ordnung an die Regelungen des AGB-Gesetzes angepaßt. Die 85. Verordnung zur Änderung der Eisenbahnverkehrs-Ordnung soll etwa in einem Jahr vorgelegt werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 93 und 94): Welche Mietanhebungen lassen sich nach den Feststellungen der Bundesregierung gegenwärtig durchschnittlich auf den einzelnen Teilmärkten des freifinanzierten Mietwohnungsbaus im Zuge von Neu- und Wiedervermietungen bezogen auf die örtliche Vergleichsmiete bzw. auf die bisherige Miete erreichen, und wie wirkt sich nach den Feststellungen der Bundesregierung § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes auf die Mietentwicklung bei der Neu- und Wiedervermietung freifinanzierter Mietwohnungen aus? Wie hoch ist die jährliche Fluktuation im freifinanzierten Mietwohnungsbau, die als Grundlage zur Fortschreibung der örtlichen Mietspiegel dienen kann? Zu Frage A 93: Über Mietanpassungen beim Abschluß neuer Mietverträge im freifinanzierten Mietwohnungsbau gibt es bislang keine repräsentativen Daten. Das geringe Neubauvolumen aber auch die gerade hier vermutlich nur geringe Auskunftsbereitschaft der Vermieter machen Erhebungen auf diesem Gebiet besonders schwierig. Verschiedenen Einzeluntersuchungen ist jedoch zu entnehmen, daß bei Wiedervermietung im Schnitt Mietanhebungen zwischen 10 und 20 v. H. erzielt werden. Im Wohngeld- und Mietenbericht 1977 (BT-Drucksache 8/707) werden die Anfangsmieten für größere Neubauwohnungen in Großstadtanlagen mit etwa 6,— DM je qm monatlich angegeben. Eine Gegenüberstellung vorliegender Einzelangaben mit den jeweiligen örtlichen Vergleichsmieten ist auch deshalb schwierig, weil nicht in jedem Fall Angaben über die Vergleichsmiete vorliegen. Wegen des unzulänglichen Datenmaterials über die Mietenentwicklung bei Neu- und Wiedervermietung freifinanzierter Wohnungen lassen sich auch die Wirkungen des § 5 WiStG noch nicht abschließend beurteilen. In den vergangenen beiden Jahren sind jeweils nur wenig mehr als 2 000 Fälle von Mietpreisüberhöhungen (1975 2 247, 1976 2 164) festgestellt worden. Die Zahl neu abgeschlossener Verträge dürfte aber mit Sicherheit jährlich die Millionengrenze überschreiten. Einflüsse auf die Mietenentwicklung durch § 5 WiStG sind in Einzelfällen nicht auszuschließen, dürfen aber nicht übertrieben werden. Wie bereits mehrfach dargelegt wurde, wird die Bundesregierung auch diesem Problem in dem Anfang 1979 zu erstattenden Bericht über die Auswirkungen des 2. WKSchG besondere Aufmerksamkeit widmen. Zu Frage A 94: Über die jährliche Fluktuation gibt es nur sehr grobe Durchschnittsangaben. Spezielle Daten für den freifinanzierten Mietwohnungsbau existieren nicht. Im übrigen dürften allein Angaben über die Fluktuation kaum eine geeignete Grundlage zur Fortschreibung von Mietspiegeln sein. Eine Fortschreibung muß vielmehr die Entwicklung von Bestandsmieten und Mieten neu abgeschlossener Verträge berücksichtigen, die durch Erhebungen auf kommunaler Ebene und — mit Einschränkungen — auch durch Auswertung von Mietindices erfaßt werden kann. Dies geschieht inzwischen in verschiedenen Kommunen, wie z. B. Mannheim, Stuttgart oder Marburg. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 95 und 96) : In welchem Umfang sind in den letzten Jahren von den den Ländern zugeteilten Bundesmitteln für die Förderung des Sozialen Wohnungsbaus tatsächlich Mittel zur Förderung des Erwerbs vorhandener familiengerechter Wohnungen zur Eigennutzung durch kinderreiche Familien (vgl. Nummer 3.1 Buchstabe b des Rundschreibens des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 28. April 1977 — W II — 240103 — 4/77) zum Einsatz gekommen? Sind der Bundesregierung Schätzungen bekannt, wonach in der Bundesrepublik Deutschland für rund 100 Millionen Menschen ausgewiesenes und zum Teil erschlossenes Baugelände vorhanden sein soll, bzw. über welche diesbezüglichen Kenntnisse verfügt die Bundesregierung? Zu Frage A 95: Von den aus dem Sozialprogramm den Ländern bereitgestellten Mitteln sind für den Erwerb vorhandener familiengerechter Wohnungen zur Eigennutzung durch kinderreiche Familien bewilligt worden: Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4565* 1974 für 143 Wohnungen 1 693 000,— DM 1975 für 251 Wohnungen 2 677 000,— DM 1976 für 386 Wohnungen 3 874 000,— DM insgesamt: für 780 Wohnungen 8 244 000,— DM Zu Frage A 96: Solche Schätzungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Frage, wie viele Menschen die Siedlungsfläche aufnehmen kann, ist nur zu -beantworten, wenn vielfältige hypothetische Annahmen in Kauf genommen werden. Wird beispielsweise das Verhältnis Siedlungsfläche/Einwohner von 1939 zugrunde gelegt, so könnte die heute bereits ausgebaute Siedlungsfläche allein für mindestens 71 Millionen Einwohner ausreichen. Tatsächlich wohnten 1977 jedoch nur rd. 61 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Dies allein zeigt, wie problematisch Vorausschätzungen über die Aufnahmefähigkeit der Siedlungsfläche sind und wie hoch ihr Aussagewert ist. Die Siedlungsfläche hat sich in erster Linie wegen wachsender Flächenansprüche je Einwohner vergrößert, nicht nur infolge der wachsenden Bevölkerungszahl. Von wesentlicher Bedeutung für solche Untersuchungen und Vorausschätzungen sind Kenntnisse über Baulandreserven. Bundesweite Daten hierüber liegen bisher jedoch nicht vor. Die Bundesregierung ist daher erheblich daran interessiert, die Grundstücks- und Flächenstatistik zu verbessern, so daß künftig neben der tatsächlichen Nutzung der Grundstücke auch die geplante Nutzung erfaßt werden kann. Dies sieht der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung vor, den die Bundesregierung kürzlich dem Bundesrat zugeleitet hat. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 97 und 98) : Ist die Bundesregierung bereit, das Inkrafttreten des vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen erarbeiteten Organisationsplans, der zum 1. Januar 1978 eine erhebliche Minderung der Präsenz von Bundesbehörden in Berlin vorsieht, zu verhindern? Ist die Bundesregierung davon überzeugt, daß die Verlagerung von mehreren Referaten nach Bonn mit dem Bemühen in Einklang zu bringen ist, die Lebensfähigkeit Berlins durch ein verstärktes Engagement zu sichern und zu verbessern? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die bestehende und für die Aufgaben in Berlin erforderliche Präsenz des Bundes in Berlin in irgendeiner Form zu verringern. Es trifft auch nicht zu, daß Referate von Berlin nach Bonn verlegt werden sollen. Richtig ist, daß die im Rahmen der Dienststelle des Bevollmächtigten der Bundesregierung in Berlin bestehende Abteilung „Innerdeutsche Beziehungen" aufgrund eines Gutachtens des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung organisatorisch gestrafft werden wird. Dabei werden weder Funktionen verändert noch Mitarbeiter von Berlin nach Bonn versetzt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage A 99) : Verfügt die Bundesregierung über Nachrichten — in wieviel Fällen —, daß Besucher der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin nicht nur „durch Kontrollorgane der DDR festgestellt" werden, sondern hinterher auch persönliche Benachteiligungen und Verfolgungen erleiden müssen, die auch das Versagen der Besuchserlaubnis von Angehörigen der Bundesrepublik Deutschland in der DDR zum Inhalt haben? Ich kann nicht bestätigen, daß Besuche in der Ständigen Vertretung zu Einreiseverweigerungen geführt haben. Eine gesicherte Aussage hierüber ist schon deshalb nicht möglich, weil es nach § 22 Paßgesetz der DDR für die Versagung von Visa-Berechtigungsscheinen keiner Begründung bedarf und eine solche Begründung auch regelmäßig nicht gegeben wird. Es ist deshalb in keinem Fall mit Sicherheit festzustellen, welche Gründe für die Ablehnung eines Einreiseantrages maßgebend waren. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 100 und 101) : Treffen Zeitungsberichte zu, wonach das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen die Bundespräferenz durch eine Reduzierung von Referaten in Berlin vermindern will, und wenn ja, welche Abteilungen des Bundesministeriums in Bonn sollen welche neuen Zuständigkeiten erhalten? Wie bringt die Bundesregierung bejahendenfalls diese Reduzierung in Einklang mit ihren öffentlichen Erklärungen, die Berlinpräsenz des Bundes verstärken zu wollen? Presseberichte, nach denen Referate von Berlin nach Bonn verlegt werden sollen, sind falsch. Richtig ist, daß die im Rahmen der Dienststelle des Bevollmächtigten der Bundesregierung in. Berlin bestehende Abteilung „Innerdeutsche Beziehungen" aufgrund eines Gutachtens des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung organisatorisch gestrafft werden wird. Dabei werden weder Funktionen verändert noch Mitarbeiter von Berlin nach Bonn versetzt. Die Beantwortung Ihrer weiteren Frage ist damit gegenstandslos. 4566* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lagershausen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Frage A 102): Weshalb hat Bundesminister Franke in seinem Interview mit dem Saarländischen Rundfunk die mangelnde Bereitschaft der DDR-Regierung, die abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland voll zu erfüllen, unerwähnt gelassen, während er von Erwartungen seitens der DDR nach Vertragstreue der Bundesrepublik Deutschland sprach? Die Bundesregierung nennt Schwierigkeiten in den Beziehungen zur DDR bei der vollen Erfüllung abgeschlossener Verträge beim Namen. Sie sieht es aber auch als notwendig an, das Verhalten der DDR in anderen Bereichen gegebenenfalls positiv zu würdigen. BM Franke hat deshalb in einem Interview mit dem Saarländischen Rundfunk am 5. November 1977 darauf hingewiesen, daß die DDR sich bei der Erteilung von Ausreisegenehmigungen in den letzten Jahren großzügig verhalten und Tausenden von Bewohnern der DDR die Ausreise aus der DDR gestattet hat. So konnten beispielsweise 1975 und 1976 insgesamt über 10 000 schwierige Fälle gelöst werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage A 106) : Wieviel Ausbildungsplätze für Jugendliche sind in diesem Jahr unbesetzt geblieben, und um welche Berufe handelt es sich dabei? Über die Zahl der der Bundesanstalt für Arbeit gemeldeten und in diesem Jahr unbesetzt gebliebenen betrieblichen Ausbildungsstellen liegen bisher erst die Ergebnisse der Monatszählung zum Ende September 1977 vor. Danach betrug die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen 26 865, dies sind rund 7 900 oder 42 % mehr im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die unbesetzt gebliebenen Ausbildungsstellen können wie folgt nach den wichtigsten Berufsbereichen aufgegliedert werden (eine Aufgliederung nach allen 455 anerkannten Ausbildungsberufen liegt dagegen nicht vor) : Der größte Teil der unbesetzten Stellen konzentrierte sich auf Bau- und Baunebenberufe (7 733 oder 28,8 % der Gesamtzahl), auf Waren- und Dienstleistungskaufleute (4 341 oder 16,2 % der Gesamtzahl) sowie Metallberufe (3 508 oder 13,1 %) und Ernährungsberufe (2 958 oder 11,0 %). Die Ergebnisse der Jahresstatistik, die zum gleichen Stichtag (30. September) durchgeführt wird, werden erst in einigen Wochen vorliegen. Nach den Erfahrungen vom Vorjahr können sich dabei noch geringe Veränderungen ergeben. Im letzten Jahr betrug die Differenz zwischen der Monatsstatistik und der Jahresstatistik bei den unbesetzten Ausbildungsstellen rund 900 oder 4,7 %. Die letzte vorliegende Monatsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit vom September 1977 — die entsprechenden Meldungen für Oktober 1977 liegen noch nicht vor, sondern werden z. Z. noch von der Bundesanstalt für Arbeit aufgrund der Meldungen der einzelnen Arbeitsämter zusammengestellt — ergibt folgende Relation für die „unversorgten Bewerber" zu den unbesetzten Plätzen: — Unversorgte Bewerber 27 033 — Unbesetzte Plätze 26 865 Das Verhältnis der unversorgten Bewerber zu den unbesetzten Ausbildungsstellen beträgt damit im September 1977 1,0 im Gegensatz zu 1,5 im entsprechenden Monat des Vorjahres. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/1200 Fragen A 107 und 108) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das im Juli zwischen dem französischen Staatspräsidenten und Bundeskanzler Schmidt vereinbarte Projekt eines deutsch-französischen Berufsbildungswerks im saarländisch-lothringischen Grenzgebiet zu verwirklichen, und welche Schritte hat die Bundesregierung bisher in dieser Richtung unternommen? Wann ist mit der Errichtung eines Ausbilderförderungszentrums zu rechnen, das der Bundesbildungsminister bereits im Sommer 1974 angekündigt hat? Zu Frage A 107: Die Bundesregierung mißt dem Projekt eines deutsch-französischen Berufsbildungszentrums hohe politische Bedeutung zu; sie beurteilt die Möglichkeiten zu seiner Verwirklichung positiv. Unmittelbar nach der im Juli 1976 zwischen den Regierungschefs getroffenen Vereinbarung über die Errichtung des Berufsbildungszentrums hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erste Schritte zur Realisierung des Vorhabens in die Wege geleitet. Auf der Basis eines von dem Bundesministerium erarbeiteten Diskussionspapiers hat zunächst eine deutsche Arbeitsgruppe aus Vertretern der zuständigen Bundes- und Landesressorts sowie der Spitzen- und Regionalverbände der Wirtschaft und der Gewerkschaften weitere Vorschläge zur Konzeption des Zentrums vorgelegt; diese gehen davon aus, daß jungen Deutschen und Franzosen eine gemeinsame zweisprachige Aus- und Fortbildung in qualifizierten und geeigneten Berufen vermittelt wird. Nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe soll das Zentrum auf deutschem Gebiet im saarländisch-lothringischen Grenzraum errichtet werden. Auf Anregung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft hat der Bundeskanzler im Februar 1977 zugestimmt, daß auf der Basis dieser Vorschläge die Sachberatungen mit der französischen Seite rasch aufgenommen werden. Daraufhin hat am 5. und 6. Mai 1977 ein erstes Gespräch zu diesem Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4567* Thema im Rahmen der Beratungen der deutsch-französischen Expertenkommission für Berufsbildung stattgefunden. In einer weiteren Sitzung der Expertenkommission am 20. und 21. Oktober 1977 wurde die Bildung einer deutsch-französischen Arbeitsgruppe vereinbart, die unter Einbeziehung der deutschen Vorschläge eine abgestimmte Konzeption für das gemeinsame Berufsbildungszentrum erarbeitet. Diese Arbeitsgruppe soll Anfang 1978 in Saarbrükken zusammentreten. Die Bundesregierung ist bestrebt, die bilateralen Beratungen über das Projekt zügig fortzuführen. Sie hat die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Errichtung des Zentrums geprüft und beabsichtigt, im Haushaltsvorschlag 1979 entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen. Zu Frage A 108: Die an der Berufsbildung beteiligten Gruppen und der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft kamen überein, ab Sommer 1976 in einer Vorlauf- und Erprobungsphase (als Modellversuch) die Errichtung eines Ausbilderförderungszentrums vorzubereiten. Diese Modellmaßnahme wird vom Berufsförderungszentrum in Essen durchgeführt und vom Bundesinstitut für Berufsbildung wissenschaftlich begleitet. Dem für dieses Vorhaben gegründeten Fachbeirat gehören Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, der Deutschen Angestellten-. gewerkschaft, des Deutschen Handwerkskammertages, des Deutschen Industrie- und Handelstages sowie des Rates des Handels an. Die Erprobungsphase ist bis Ende 1979 vorgesehen. Die entsendenden Betriebe bzw. Organisationen übernehmen die Lohnausfallkosten und die Reisekosten der Teilnehmer an den Seminaren, und der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft trägt die Kosten der Durchführung der Lehrgänge. Im Frühsommer 1978 wird das Bundesinstitut für Berufsbildung einen Zwischenbericht über die bislang geleistete Arbeit des Modells vorlegen. Bisher sind über 30 Seminare durchgeführt worden. Die Nachfrage zu diesen Seminaren war jeweils größer als Plätze zur Verfügung gestellt werden konnten. Von dem Ergebnis des Zwischenberichtes und einer Stellungnahme des Fachbeirates hierzu wird es weitgehend abhängen, ob der Modellversuch bis zum Ende der Laufzeit (31. Dez. 1979) durchgeführt werden soll, oder ob schon zu einem früheren Zeitpunkt das Ausbildungsförderungszentrum als feste Einrichtung errichtet werden kann. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage A 109) : Trifft es zu, daß in Kamerun die Ausgabe des Wochenmagazins „Der Spiegel" wegen einer Anzeige aus der durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu verantwortenden Serie ... Goldene Betten" beschlagnahmt wurde, weil sich dieses Land durch Art und Aufmachung der Anzeige beleidigt fühlt? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Nummer 40 des „Spiegel" vom 26. September 1977 in Kamerun nicht ausgeliefert wurde. Dem Vernehmen nach sollen ein unter den Leserbriefen abgedrucktes Foto eines afrikanischen Präsidenten und eine BMZ-Anzeige eine Rolle gespielt haben. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Frage A 110) : Trifft es zu, daß — wie in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 11. November 1977, Seite 13, gemeldet — der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit einem Entwicklungsland eine Forderung von 65 Millionen DM zugesagt hat, ohne zuvor den Bedarf für das Projekt prüfen zu lassen, und wenn ja, handelt es sich hierbei um ein Symptom dafür, daß im Verantwortungsbereich des Bundes in Ämtern und Behörden „flott und unbeschwert darauf losgewirtschaftet worden ist"? Bei dem angesprochenen Projekt handelt es sich um das „Wärmekraftwerk Suez II" in Ägypten. Dem üblichen Verfahren entsprechend wurde die prinzipielle, völkerrechtlich verbindliche Zusage unter dem Vorbehalt der Feststellung der Förderungswürdigkeit bereits vor der Projektprüfung erteilt. Die Projektprüfung werde in diesem Falle ausnahmsweise beschränkt auf die technische Durchführbarkeit, die Angemessenheit . der Kosten und auf die Gesamtfinanzierung. Eine Bedarfsprüfung erübrigte sich, da der Bau des Kraftwerkes Suez II eine wesentliche Voraussetzung für den Wiederaufbau der Suez-Kanal-Zone ist. Die entwicklungspolitische Bedeutung der Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen in diesem Gebiet liegt auf der Hand. Außerdem beabsichtigt die ägyptische Regierung, das Kraftwerk Suez in das gesamtägyptische Verbundnetz einzubeziehen, so daß die Kapazitätsauslastung auch von daher sichergestellt ist. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Fischer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 111 und 112) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung plant, im Rahmen der Entwicklungshilfe der Volksrepublik Mozambique im Haushaltsjahr 1978 eine Kapitalhilfe in Höhe von 10 Millionen DM zuzusagen? Hat die Bundesregierung bei ihren Überlegungen bedacht, daß es sich bei der Volksrepublik Mozambique um einen kommunistisch orientierten Staat handelt, dessen Wirtschaftssystem auf Grund marxistischer Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik zerrüttet ist, der antiwestliche Außenpolitik betreibt und in 4568* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 dessen Bevölkerung wachsender Widerstand — auch in bewaffneter Form — gegen Unterdrückung durch das herrschende System zu beobachten ist? Zu Frage A 111: Die Rahmenplanung der Bundesregierung für die für das Jahr 1978 geplanten Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit liegt dem Haushaltsausschuß und dem Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit gemäß den Vorschriften des Bundeshaushaltes als vertrauliche Erläuterung vor. Die Bundesregierung hält sich an die Vertraulichkeit. Als Mitglied des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit kennen Sie, Frau Kollegin, den Inhalt der vertraulichen Erläuterungen. Zu Frage A 112: Die Regierung der Volksrepublik Mozambique hat sich für einen sozialistischen Weg bei der Entwicklung ihres Landes entschieden, weil sie der Auffassung ist, daß sie so am besten mit den damit verbundenen großen Schwierigkeiten fertig werden wird. Die Bundesregierung achtet diese Entscheidung und ist der Ansicht, daß dies nicht gegen eine entwicklungspolitische Zusammenarbeit spricht. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über einen bewaffneten Widerstand gegen die Regierung der Volksrepublik Mozambique vor. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 113 und 114) : Stimmen Pressemeldungen, wonach Vietnam 3 Millionen DM und Laos 2 Millionen DM für technische Hilfe bekommen sollen, und wenn ja, hat die Bundesregierung bedacht, daß die kommunistische Regierung in Laos nach dem Umsturz Terror im Innern und ständig Grenzübergriffe nach Thailand unternimmt und daß die Regierung in Vietnam die Pariser Verträge gebrochen hat und seine Nachbarn mit Strömen von Flüchtlingen und dem Versuch der Ausrottung der christlichen Stämme in den Bergen in Furcht und Schrecken versetzt? Hat die Bundesregierung bedacht, daß sie selber nach der kürzlich erfolgten Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ausgeführt hat, daß sie erst die Erfahrungen bei der Verwendung der Mittel für technische Hilfe im Jahre 1977 abwarten wolle, bevor entschieden werde, wie die Zusammenarbeit weiter zu gestalten sei, und ist sie der Meinung, daß Erfahrungen schon in ausreichendem Maße vorliegen? Zu Frage A 113: Die Bundesregierung hält sich an die Vertraulichkeit der Rahmenplanung für die Haushaltsansätze der Entwicklungszusammenarbeit. Ich verweise auf meine Antwort auf die Frage Nr. 111 von Frau Kollegin Fischer. Zu Frage A 114: Die in der Antwort auf die Große Anfrage erklärte Absicht besteht nach wie vor. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 115 und 116) : Treffen Presseberichte zu, wonach im Jahre 1978 die antiwestliche sozialistische Volksrepublik Jemen, die durch Überlassung des Inselstützpunkts Sokotra an die Sowjetunion zur Gefährdung von für Europa lebensnotwendigen Versorgungswegen beiträgt, aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit eine Zusage für 11 Millionen DM Kapitalhilfe erhalten soll? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Volksrepublik Jemen, die bisher in der Bundesrepublik Deutschland als eine bedeutende Ausbildungs- und Zufluchtsstätte für deutsche Terroristen bekannt wurde, dem deutschen Staatsminister Wischnewski während der Entführung der Lufthansa-Maschine ,,Landshut" die Landeerlaubnis verweigerte sowie die gegen die Republik Somalia gerichtete Politik der Militärdiktatur in Äthiopien durch Militärhilfe unterstützt? Zu Frage A 115: Die Bundesregierung hält sich an die Vertraulichkeit der Rahmenplanung für die Haushaltsansätze der Entwicklungszusammenarbeit. Ich verweise auf meine Antwort auf die Frage Nr. 111 von Frau Kollegin Fischer. Zu Frage A 116: Schon vor der Notlandung der entführten Lufthansa-Maschine „Landshut" in Aden am 16. Oktober 1977, 17.55 Uhr Ortszeit, hatte die Demokratische Volksrepublik Jemen alle Flughäfen des Landes für den gesamten Flugverkehr gesperrt; der südjemenitische Zivilflugverkehr war eingestellt worden. Die Entscheidung wurde damit begründet, daß die Demokratische Volksrepublik Jemen auf keinen Fall etwas mit der Flugzeugentführung und den Terroristen zu tun haben wolle. Diese Auffassung hatte die südjemenitische Regierung Herrn Staatsminister Wischnewski bereits bei dessen vorausgegangenen Besuch in Aden am 18./ 19. September 1977 mit Nachdruck dargelegt. Während die Gespräche noch andauerten — die südjemenitische Regierung stellte es Staatsminister Wischnewski u. a. frei, am nächsten Morgen, dem 17. Oktober 1977 auf dem Landweg nach Aden einzureisen — hatte die „Landshut" am 17. Oktober 1977, 04.30 Uhr Ortszeit, Aden jedoch schon wieder verlassen. Im übrigen hat der Staatspräsident der Demokratischen Volksrepublik Jemen gegenüber der Bundesregierung schon im Dezember 1976 versichert, daß seine Regierung weder den Aufenthalt noch eine Ausbildung deutscher Terroristen in der Demokratischen Volksrepublik Jemen zulassen oder billigen werde. Die Bundesregierung bemüht sich auch gegenüber dem Konflikt am Horn von Afrika um eine ausgewogene Politik. Sie unterhält sowohl mit Äthiopien als auch mit Somalia traditionell gute Beziehungen. Sie unterstützt alle Bemühungen der beiden betroffenen Staaten, die Auseinandersetzung einver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4569* nehmlich zu beenden. Darüber hinaus ist sie der Auffassung, daß der Konflikt eine innerafrikanische Angelegenheit ist und er deswegen auch durch die Afrikaner selbst gelöst werden muß. Anlage 39 Antwort des Pari. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höffkes (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 117 und 118): Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß es sich bei der Volksrepublik Mozambique um eine Aufmarschbasis fur bewaffneten Konflikt im südlichen Afrika und einen strategischen Stützpunkt der sowietischen Politik in Afrika handelt? Hält es die Bundesregierung gegebenenfalls für sinnvoll und zweckmäßig, im' Rahmen der von ihr sogenannten Friedens-, politik und der knappen rind unzureichenden entwicklungspolitischen Finanzmittel und der dadurch notwendigen Konzentration des Mitteleinsatzes Millionenbeträge zur Sanierung ideologisch-marxistischer Mißwirtschaft in Gesellschafts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik für die Volksrepublik Mozambique in Aussicht zu stellen? Zu Frage 117: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß es sich bei der Volksrepublik Mozambique nicht um einen strategischen Stützpunkt der Sowjetpolitik in Afrika handelt. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß auch von Mozambique aus das illegale Smith-Regime bekämpft wird. Zu Frage 118: Zu Ihrer Bewertung der Volksrepublik Mozambique weise ich auf das hin, was ich auf die Frage Nr. 112 von Frau Kollegin Fischer ausgeführt habe. Im übrigen weise ich darauf hin, daß die wichtigsten westlichen Geberländer bereits Hilfe in beträchtlichem Umfang an Mozambique zugesagt haben. Dies entspricht dem Beschluß Nr. 411 des Sicherheitsrates vom 30. Juni 1977, sowie dem Beschluß des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen vom 2. August 1977, wonach der Volksrepublik Mozambique geholfen werden soll, sowohl die Lasten aus dem Rhodesien-Boykott zu tragen als auch das Land wirksam bei seiner sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung zu unterstützen. Anlage 40 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage A 119) : Hat die Bundesregierung inzwischen neue Erkenntnisse zu der Frage gewonnen, ob der dem Büro der Arabischen Liga in Bonn angehörende Herr Frangi auf einer Veranstaltung des Kommunistischen Bundes Westdeutschlands in Berlin die Beseitigung des zionistischen Gebildes Israel" gefordert hat, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Die Bundesregierung hat hierzu keine neuen Erkentnnisse gewonnen. Wie dem Auswärtigen Amt mitgeteilt wurde, ist die Angelegenheit inzwischen Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Solange dieses Verfahren oder ein anschließendes Strafverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, enthält sich die Bundesregierung aller Stellungnahmen hierzu. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 122 und 123) : Trifft es zu, daß sich Mitglieder der Bundesregierung mit dem Chef der Aktionsorganisation zur Befreiung Palästinas (AOLP), Dr. Issam El-Sartaoui, getroffen haben, und wenn ja, um welche Mitglieder der Bundesregierung handelt es sich, und wie beurteilt die Bundesregierung das Treffen? Sieht die Bundesregierung Dr. El-Sartaoui als ein Sicherheitsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland an Zu Frage A 122: Es trifft nicht zu, daß sich die Mitglieder der Bundesregierung in offizieller Eigenschaft mit Herrn Dr. Sartaoui getroffen haben. Dem Auswärtigen Amt ist nur bekannt, daß sich am 3. November 1977 Vertreter der SPD mit Herrn Sartaoui getroffen haben. Neben dem Parteivorsitzenden und dem Bundesgeschäftsführer wohnte auch Herr Wischnewski in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parteivorstandes der SPD und Vorsitzender der Kommission für internationale Beziehungen beim Parteivorstand dem Treffen bei. Zu Frage A 123: Den zuständigen- Stellen der Bundesregierung liegen über Herrn Dr. Sartaoui keine Erkenntnisse vor. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 124): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Zwischenfälle Anfang November in Berlin, bei denen sowjetische Offizierspatrouillen die Fahrt des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Colombo, behindert haben und die Angriffe, die der Botschafter der UdSSR in Ost-Berlin, Abrassimow, in einem Interview mit dem Tagesspiegel am 6. November gegen die rechtmäßige Handhabung des Viermächteabkommens von westlicher Seite gerichtet hat, Bestandteile einer Kampagne der UdSSR zur Aushöhlung des Viermächteabkommens und zu seiner einseitigen Interpretation im Interesse der UdSSR und der DDR sind, die ernsthaftes Entgegenwirken der drei Mächte erfordern? Die Bundesregierung ist über den Zwischenfall mit der sowjetischen Patrouille während der Fahrt der Wagenkolonne des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Colombo, durch Berlin am 4. November 1977 vom Berliner Senat und von den Alliierten unterrichtet worden. Die Behandlung der Angelegen- 4570* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 heit ist bei den Schutzmächten in bewährter Hand. Spekulationen über Zusammenhänge und Hintergründe des Zwischenfalls möchte die Bundesregierung nicht anstellen. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen A 125 und 126) : Wie beurteilt die Bundesregierung das jüngste Interview des sowjetischen Botschafters in der DDR, Pjotr Abrassimow, im ,,Tagesspiegel", in dem er sich dagegen gewandt hat, Elemente des Regierens West-Berlins durch die Bundesrepublik Deutschland einzuschmuggeln und die Bundespräsenz in West-Berlin zu verstärken? Trifft es zu, daß zwischen Helmut Schmidt und Erich Honecker in Helsinki die Abrede getroffen wurde, die Belastbarkeit des Viermächteabkommens nicht mehr auszuprobieren, und wenn ja, beeinträchtigt diese Abrede ein Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bundespräsenz in Berlin in Absprache mit den Allierten zu verstärken? Zu Frage A 125: Das Interview des sowjetischen Botschafters in der DDR, Pjotr Abrassimow, mit dem „Tagesspiegel" vom 6. November 1977 enthält Feststellungen, die nicht den Tatsachen entsprechen und Bewertungen, die sich nicht mit Haltung und Urteil der Bundesregierung decken. Die Bundesregierung hält es jedoch nicht für angebracht, sich öffentlich mit Zeitungsinterviews von Botschaftern anderer Staaten auseinanderzusetzen. Zu Frage A 126: Der Bundeskanzler hat in Helsinki mit Generalsekretär Honecker keinerlei Abreden getroffen, die das Recht der Bundesregierung beeinträchtigen könnten, die Bundespräsenz in Berlin im Rahmen des Viermächteabkommens und im Einvernehmen mit den Alliierten zu gestalten. Anlage 44 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/1200 Fragen A 127 und 128) : Was hat die Bundesregierung seit der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 22. März 1973, in der sie aufgefordert wird, dafür Sorge zu tragen, daß der arbeitsrechtliche Status der Zivilangestellten bei den Stationierungsstreitkräften den Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts angepaßt wird, unternommen, um die Arbeitsbedingungen dieser Arbeitnehmergruppe zu verbessern? Wie weit sind die seit über einem Jahr dauernden Verhandlungen zwischen dem Auswärtigen Amt und der Botschaft der USA über das Problem der Einstellung arbeitsloser US-Bürger (Touristen und Familienangehörige) bei den Stationierungsstreitkräften fortgeschritten, und wann ist mit deren Abschluß zu rechnen? Zu Frage A 127: Wie bereits mein Vorgänger mit Schreiben vom 22. April 1976 (vgl. BT-Drucksache 7/5098) ausgeführt hat, handelt es sich hier um einen sehr komplexen Sachverhalt. Das nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen am 21. Oktober 1971 unterzeichnete und am 19. Januar 1974 in Kraft getretene Abkommen zur Änderung des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (BGBl. 1973 II S. 1021) hat zu einer wesentlichen Verbesserung der arbeitsrechtlichen Regelungen für die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften geführt. Art. 56 des Zusatzabkommens zu dem NATO-Truppenstatut (ZA) und die Regelung im Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 ZA wurden dem deutschen Recht erheblich weiter angeglichen als zuvor. Es bleiben nur noch relativ geringfügige Abweichungen vom deutschen Arbeitsrecht bestehen. Eine völlige Angleichung an die einschlägigen deutschen arbeitsrechtlichen Vorschriften erscheint weiterhin nicht realisierbar. In den Revisionsverhandlungen, die zu dem Änderungsabkommen von 1971 geführt haben, sind die Entsendestaaten an die Grenzen dessen gegangen, was ihnen mit ihrem Verteidigungsauftrag vereinbar erschien. Weitere Zugeständnisse waren und sind unter den bestehenden Verhältnissen nach gegenwärtigem Stand nicht zu erreichen. Zu Frage A 128: Die Verhandlungen der Bundesregierung mit der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika haben sich länger als erwartet hingezogen; sie sind daher noch immer nicht gänzlich abgeschlossen. Die Bundesregierung hofft, noch weitere Verbesserungen erreichen zu können. Ein Termin für den Abschluß der Verhandlungen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Anlage 45 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage A 131): Trifft es zu, daß ein Vertreter der Sozialistischen Bildungsgemeinschaft Bochum, eine Zuwendungsempfängerin des Bundes, an dem kommunistischen Weltkongreß der Friedenskräfte in Moskau 1973 teilgenommen hat, und kann die Bundesregierung ausschließen, daß Bundesmittel für diese Reise und für die weitere Ostreisetätigkeit des betreffenden Vereins verwendet wurden? Eine Reise nach Moskau im Jahre 1973 wurde nicht mit Bundesmitteln gefördert. Für die Vortragsreise einer Referentengruppe in die Sowjetunion im Jahre 1974 wurde eine Zuwendung gewährt. Im übrigen werden alle Anträge auf finanzielle Unterstützung von Auslandsreisevorhaben von den zuständigen Stellen sehr sorgfältig geprüft. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4571* Anlage 46 Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Dr. Liebrecht auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 1, 2, 3 und 4) : Trifft die unter der Überschrift „Streit um Schleyer-Tonband geht weiter" wiedergegebene Meldung der „Süddeutschen Zeitung" vom 3. November 1977 zu, Staatssekretär Bölling habe behauptet, er habe „vor dem Samstag, an dem Strauß darüber sprach" den Inhalt des Tonbands von Hanns Martin Schleyer an Helmut Kohl überhaupt nicht gekannt, und wie bewertet die Bundesregierung bejahendenfalls diesen Vorgang angesichts der Tatsache, daß Staatssekretär Bölling bereits am Freitag, dem 28. Oktober 1977 — also einen Tag vor dem genannten Samstag —, dem Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag den zweiten Entwurf der Regierungsdokumentation übergeben hatte, in dem der fragliche Text enthalten war? Wann ist der Inhalt der Schleyer-Botschaft an Helmut Kohl dem Chef des Presse- und Informationsamts, Staatssekretär Bölling, erstmals zur Kenntnis gekommen? Trifft die unter der Überschrift „Streit um Schleyer-Tonband geht weiter" wiedergegebene Meldung der „Süddeutschen Zeitung" vom 3. November 1977 zu, Staatssekretär Bölling habe auf eine in Bonn veröffentlichte Stellungnahme von CSU-Generalsekretär Tandler und mir erklärt, er habe „nicht einen einzigen Journalisten" über den Inhalt des Tonbands von Schleyer informiert, und wie bewertet die Bundesregierung bejahendenfalls dieses Dementi angesichts der Tatsache, daß in der genannten, durch Presseerklärung der CSU-Landesgruppe am 2. November 1977 veröffentlichten Stellungnahme lediglich gesagt wurde, Staatssekretär Bölling habe „längst vor der Strauß-Rede einige Journalisten" darüber „unterrichtet", daß „die Bundesregierung die Veröffentlichung" des Tonbands von Hanns Martin Schleyer an Helmut Kohl „beschlossen" habe? Trifft die unter der Überschrift „Bölling weist Vorwurf Zimmermanns zurück" wiedergegebene Meldung der „Süddeutschen Zeitung" vom 5. November 1977 zu, Staatssekretär Bolling habe behauptet, CSU-Generalsekretär Tandler und ich hätten den Vorwurf erhoben, der Regierungssprecher habe „über den Inhalt der Schleyer-Botschaft schon vor der Rede des CSU-Vorsitzenden zu Journalisten gesprochen", und wie bewertet die Bundesregierung bejahendenfalls diesen Vorgang angesichts der in Frage 2 genannten Presseerklärung von CSU-Generalsekretär Tandler und mir? 1. Die zitierte Passage aus der Meldung der „Süddeutschen Zeitung" vom 3. November 1977 trifft nicht zu. Darauf ist in der Erklärung von Staatssekretär Bölling, die die „Süddeutsche Zeitung" am 5. November 1977 im Wortlaut veröffentlicht hat, ausdrücklich hingewiesen worden. 2. Die Niederschrift des Tonbandes wurde dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 27. Oktober 1977 vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt, nachdem Herr Dr. Kohl die erbetene Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt hatte. Der Text wurde in den Entwurf der Dokumentation eingearbeitet, der noch am gleichen Tage dem Chef des Presse- und Informationsamtes vorgelegt wurde. 3. In der hier zitierten Passage ist die Meldung der „Süddeutschen Zeitung" vom 3. November 1977 zutreffend. Die Bundesregierung nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß in der Presseerklärung, die Sie als Parlamentarischer Geschäftsführer für die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und Herr Generalsekretär Gerold Tandler für die CSU-Landesleitung am 2. November 1977 veröffentlicht haben, kein Vorwurf der Unterrichtung von Journalisten über den Inhalt des Tonbandes enthalten ist. Wie in der Antwort auf Ihre weitere Frage ausgeführt wird, mußte Staatssekretär Bölling jedoch zum damaligen Zeitpunkt davon ausgehen, daß ein solcher Vorwurf zumindest auch erhoben wurde. 4. Die Meldung der „Süddeutschen Zeitung" vom 5. November 1977 („Bölling weist Vorwurf Zimmermanns zurück") ist richtig. In seiner dort wörtlich wiedergegebenen Erklärung ging Staatssekretär Bölling davon aus, daß ihm in der Presseerklärung vom 2. November 1977 vorgehalten werden sollte, er habe Journalisten über den Inhalt des Tonbandes unterrichtet. Wie Ihren Fragen jetzt zu entnehmen ist, war ein solcher Vorwurf nicht beabsichtigt. Herrn Bölling lag seinerzeit lediglich der Wortlaut der CSU-Pressemitteilung vom 2. November 1977 vor, deren Punkt 2 lautet: Regierungssprecher Bölling hatte längst vor der Strauß-Rede einige Journalisten in gleichem Sinne unterrichtet. Die „Süddeutsche Zeitung" war sogar in . der Lage, bereits am Samstag, noch vor der Rede von Herrn Strauß, Teile aus der Tonbandabschrift zu veröffentlichen. Aus diesen Formulierungen war nicht erkennbar, daß die Unterrichtung einiger Journalisten „in gleichem Sinne" ausschließlich als eine Information über die Absicht der Bundesregierung, das Tonband zu veröffentlichen, zu verstehen sei. Es mußte vielmehr angenommen werden, die Formulierungen enthielten auch die Behauptung, Staatssekretär Bölling habe einige Journalisten „in gleichem Sinne" wie der Vorsitzende der CSU die Junge Union in München unterrichtet, also über Inhalte des Tonbands, und diese Unterrichtung sei auch ursächlich für die Veröffentlichung von Teilen der Tonbandabschrift durch die „Süddeutsche Zeitung" gewesen. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage B 5) : In welcher Form hat sich die Bundesregierung darum bemüht, daß das in dem Kulturabkommen mit Rumänien vorgesehene Lektorat für rumänische Sprache an den Universitäten Frankfurt oder Mainz — als Pendant für das in Timicoara bereits bestehende Lektorat für deutsche Sprache — eingerichtet wird, und welche Maßnahmen kann sie gegebenenfalls zusätzlich ergreifen, um die Einrichtung des Lektorats zu beschleunigen? Das Zweijahresprogramm für 1977/78 zum deutschrumänischen Kulturabkommen sieht vor, daß beide Seiten sich für den Austausch von je vier Lektoren der deutschen bzw. rumänischen Sprache und Literatur einsetzen, und daß die Lektoren ihre Tätigkeit in den Hochschuljahren 1977/78 und 1978/79 auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ausüben. Obwohl die Verhandlungen über das Programm bisher noch nicht abgeschlossen werden konnten und daher das Zweijahresprogramm noch nicht in Kraft ist, hat sich das Auswärtige Amt im Sommer dieses Jahres mit den Universitäten Frankfurt am Main und Mainz sowie mit den zuständigen Landeskulturministerien vorbereitend in Verbindung gesetzt und auf das kulturpolitische Interesse an der Errichtung von rumänischen Teil-Lektoraten an den beiden genann- 4572* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 ten Universitäten hingewiesen. Diese Bemühungen blieben bisher ohne Erfolg, da den beiden Universitäten unter Hinweis auf die angespannte Stellensituation keine Mittel zur Errichtung je eines hälftig von den beiden Universitäten getragenen Lektorats bewilligt wurden. Im übrigen ist das Lektorat für deutsche Sprache in Timiçoara seit Wintersemester 77/78 vakant. Das Auswärtige Amt wird sich weiterhin im Bahnen seiner Möglichkeiten für die Errichtung der beiden rumänischen Teil-Lektorate einsetzen; seine Einwirkungsmöglichkeiten sind jedoch wegen der Kulturhoheit der Länder und der weitgehenden Autonomie der Universitäten sehr begrenzt. Im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Implementierung der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Enquete-Kommission wird im Auswärtigen Amt der Gedanke geprüft, ob in Zukunft ausländische Austauschlektorate an deutschen Universitäten aus Bundesmitteln finanziert werden könnten; wenn ihre Errichtung im Interesse der auswärtigen Kulturpolitik geboten ist. Anlage 48 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 6, 7 und 8) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß es vorteilhaft ist, wenn Dienststellen der Europäischen Gemeinschaft ihren Dienstsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Stadt Trier ein geeigneter Standort für solche europäischen Dienststellen ist, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, der Europäischen Gemeinschaft und ihren einzelnen Organisationen die Stadt Trier als Sitz europäischer Einrichtungen vorzuschlagen? Ist die Bundesregierung bereit, einen solchen Vorschlag mit allem Nachdruck sowohl bei der Europäischen Gemeinschaft als auch bei den einzelnen nationalen Regierungen der EG zu vertreten? Mit Beschluß der Regierungen der Mitgliedstaaten der EG vom 8. April 1955 wurden Brüssel, Luxemburg und Straßburg als die vorläufigen Arbeitsorte der Gemeinschaft bestimmt. Dieser Beschluß, an den sich die Bundesregierung hält, wird auf absehbare Zeit die Frage des Sitzes der europäischen Einrichtungen bestimmen. Um einer ineffizienten Zersplitterung entgegenzuwirken, ist die Bundesregierung auch stets dafür eingetreten, die Standorte der zentralen Gemeinschaftsorgane an den vorläufigen Arbeitsorten zu konzentrieren. Andererseits ist die Bundesregierung der Auffassung, daß andere, nachgeordnete Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft in den einzelnen Mitgliedstaaten angesiedelt werden könnten und sollten. Allerdings ist die Zahl solcher Einrichtungen, einschließlich der des Euratom- und Forschungsbereichs, noch sehr gering. Selbstverständlich sollte die Bundesrepublik Deutschland bei der Aussiedlung solcher Institutionen ihrem Gewicht in der EG entsprechend berücksichtigt werden. Derzeit gibt es hier von Einrichtungen der EG das Europäische Institut für Transurane in Karlsruhe und das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung in Berlin (West). Auch das Europäische Patentamt, das allerdings keine Gemeinschaftsinstitution ist, hat seinen Sitz bekanntlich in der Bundesrepublik Deutschland. Unter eventuellen deutschen Bewerbern für den gegebenenfalls -noch zu bestimmenden Sitz einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaft wäre gewiß auch die Stadt Trier willkommen. Abgesehen davon, daß aber in jedem einzelnen Fall die jeweiligen Standortbedingungen und -vorteile genau zu prüfen wären, muß zugleich betont werden, daß es auch andere deutsche Städte gibt, die ihr besonderes Interesse bekundet haben, Sitz einer europäischen Einrichtung zu werden. Schließlich darf auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß in der EG gegenwärtig neun Mitgliedstaaten in Standortangelegenheiten einstimmig beschließen müssen, und daß sich diese Zahl in Zukunft noch auf zwölf vergrößern wird. Schon heute legen auch alle anderen Mitgliedstaaten der EG Wert darauf, Einrichtungen der Gemeinschaft bei sich aufzunehmen. Dabei ist zu bemerken, daß im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland einige Mitgliedstaaten noch keine europäische Einrichtung innerhalb ihrer Grenzen beherbergen konnten. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 9) : Kann die. Bundesregierung bestätigen, daß die polnische Regierung eine Intensivierung des deutsch-polnischen Jugendaustauschs von Fortschritten bei der Umsetzung der deutschpolnischen Schulbuchempfehlungen abhängig machen möchte, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß die polnische Regierung eine Intensivierung des deutsch-polnischen Jugendaustausches von Fortschritten bei der Umsetzung der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen abhängig macht. Ein Zusammenhang besteht jedoch für die polnische Seite wegen der Bedeutung, die sie den Schulbuchempfehlungen für die Erziehung der jungen Generation beimißt. Auch die deutsche Seite ist an Fortschritten in beiden Bereichen interessiert. Diese Fragen sind Gegenstand der Gespräche, die beim Bundeskanzlerbesuch in Polen geführt werden. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/1200 Fragen B 10 und 11) : Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, daß in der Türkei ein Sammellager mit 10 000 bis 20 000 Pakistani, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4573* die mit Hilfe pakistanischer Geschäftsleute und deutscher Rechtsanwälte in die Bundesrepublik Deutschland gebracht werden sollen und Asyl zu beantragen gedenken, besteht? Sieht sich die Bundesregierung gegebenenfalls in der Lage, eine Beurteilung darüber abzugeben, ob die politischen Verhältnisse in Pakistan so sind, daß sie ein Asylgesuch in der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen? Zu Frage B 10: Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu dem in der Frage dargestellten Sachverhalt vor. Nach Auskunft der pakistanischen Botschaft in Ankara befinden sich einige tausend Pakistani in der Türkei, insbesondere im Istanbuler Raum. Die Zahl von 20 000 könnte in der Vergangenheit zutreffend gewesen sein. Nach Einführung der Visumpflicht zwischen Pakistan und Türkei seit dem 26. Oktober 1977 dürfte sie jedoch erheblich gesunken sein. Es handle sich in der Regel um arbeitsfähige Männer ohne ihre Familien, die not. falls auch mit gefälschten Papieren versuchen, nach Westeuropa zu kommen, um Arbeit zu finden. Von einem Lager war der pakistanischen Botschaft nichts bekannt. Zu Frage B 11: Die politischen Verhältnisse in Pakistan rechtfertigen die pakistanischen Asylgesuche nur zu einem verschwindend geringen Teil. In der Regel werden die Asylanträge gestellt, um unter Vortäuschung eines asylrechtlich relevanten Tatbestandes einen allein aus wirtschaftlichen Gründen angestrebten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen. Anlage 51 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache 8/1200 Frage B 12): Wie beurteilt die Bundesregierung unter rechtlichen und politischen Gesichtspunkten die Äußerung des Bundeskanzlers vom 3. Oktober 1977 zur Rechtslage Berlins unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses zu den Schutzmächten? Die Frage des Verhältnisses von Berlin (West) zur Bundesrepublik Deutschland stellt sich auf einer staatsrechtlichen und auf einer völkerrechtlichen Ebene. Staatsrechtlich ist das Verhältnis so, wie es im Grundgesetz, interpretiert durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, geregelt ist, Es ist selbstverständlich, daß die Bundesregierung die Verfassung und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts achtet. Völkerrechtlich ist die Situation so, daß die staatsrechtliche Lage in bezug auf Berlin durch die Vorbehaltsrechte der drei Mächte überlagert ist, d. h., das Besatzungsrecht der drei Mächte geht dem deutschen Staatsrecht vor. Die drei Mächte haben in Ausübung ihrer Vorbehaltsrechte das Viermächteabkommen vom 3. September 1971 geschlossen, in dem sie nach dem bekannten Satz über die Bindungen erklären, daß „diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden". Weiter heißt es im Viermächteabkommen: „Die Bestimmungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der in den Westsektoren Berlins in Kraft befindlichen Verfassung, die zu dem Vorherstehenden in Widerspruch stehen, sind suspendiert worden und auch weiterhin nicht in Kraft." Die drei Mächte haben in ihrem Informationsschreiben an die Bundesregierung vom 3. September 1971 über den Abschluß des Viermächteabkommens auch das Aide-mémoire der drei Regierungen vom 18. April 1967 betreffend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 1966 im Fall Niekisch bekräftigt. In diesem Aide-mémoire hatten die drei Mächte bekanntlich der Aussage des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis Berlins zum Bund widersprochen und bestätigt, „daß Berlin nicht als Land der Bundesrepublik zu betrachten" ist. Die Bundesregierung hat bei Abschluß des Viermächteabkommens in ihren Erläuterungen darauf hingewiesen, daß sich diese Auffassung, die die Westmächte ständig, auch vor Abschluß des Viermächteabkommens, vertreten haben, darauf stützt, daß sie die Verantwortung für die Sicherheit und Freiheit Berlins übernommen haben und deshalb auch die damit verbundenen Risiken zu tragen haben. Die Frage hat außer der rechtlichen eine außenpolitische Dimension. Die Bundesregierung legt aus vitalen Gründen der Berlin-Politik großen Wert darauf, in allen wichtigen Aspekten der Berlin-Frage enges Einvernehmen mit den drei Mächten zu halten. Sie will keinen Zweifel an der Respektierung der Entscheidungen aufkommen lassen, welche die Alliierten in Ausübung ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in , bezug auf Berlin getroffen haben. Die Bundesregierung legt auch Wert darauf, daß an ihren grundlegenden außenpolitischen Bekenntnissen in der Berlin-Frage kein Zweifel entsteht. Das Bekenntnis zur strikten Einhaltung, neben dem zur vollen Anwendung, des Viermächteabkommens bezieht sich auch auf den eben zitierten Passus des Viermächteabkommens. Bei der Feststellung des Bundeskanzlers in seiner Rede in Berlin am 3. Oktober 1977: „Berlin ist zwar kein Bestandteil der Bundesrepublik, aber niemand kann die gewachsenen Bindungen leugnen." hat die Verantwortung für die außenpolitische Geradlinigkeit der Haltung der Bundesregierung in der Berlin-Frage eine wesentliche Rolle gespielt. Dabei sollte nicht übersehen werden, daß sich die Hauptaussage auf die Bindungen bezieht. Die verfassungsrechtliche Beurteilung der Rechtslage nach dem Grundgesetz bleibt von der Feststellung des Bundeskanzlers unberührt. Im übrigen darf auch auf die Antwort der Bundesregierung vom 16. Juni 1977 auf die schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Zimmermann hingewiesen werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Frage, in der sie bei allen möglichen Unterschieden der Betonung Einigkeit in der rechtlichen Beurteilung und Einigkeit hinsichtlich der Notwendigkeit engen Einvernehmens mit den Berliner Schutzmächten voraussetzt, nicht zu einer innenpolitischen Streitfrage gemacht werden sollte, die außenpoli. tischen Schaden hervorrufen könnte. 4574* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Anlage 52 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage 13) : Treffen Meldungen laut VWD zu, daß der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. von Dohnanyi, erklärt hat, daß die Bundesregierung einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion über die europäische Strukturpolitik im Industriebereich leisten wird, so daß die Märkte gefährdeter europäischer Industriezweige zu einem positiven Strukturwandel befähigt bleiben, und wie sieht das Konzept der Bundesregierung für die entscheidenden Verhandlungen in den europäischen Gremien aus? 1. Es trifft zu, daß ich erklärt habe, die Bundesregierung werde einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion über die europäische Strukturpolitik im Industriebereich leisten, so daß die Märkte gefährdeter europäischer Industriezweige zu einem positiven Strukturwandel befähigt bleiben. 2. Die EG-Kommission erörtert mit den Mitgliedstaaten gemeinsam interessierende Probleme der Industriepolitik, um so zur Koordinierung der nationalen Politiken und der Erarbeitung gemeinsamer Standpunkte beizutragen. 3. Die Bundesregierung nimmt aktiv an diesen Arbeiten teil. Sie verfolgt dabei das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu sichern. Anlage 53 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 14 und 15) : Teilt die Bundesregierung die nachstehende Auffassung der US-Regierung über die völkerrechtskonformen Grenzen der Menschenrechte, vorgetragen am 3. November 1977 von Botschafter Arthur Goldberg beim Belgrader Folgetreffen: „Wenn eine Regierung kritische Stellungnahmen zu der Leistung einer anderen Regierung bei der Verwirklichung von Prinzip VII oder anderen Mensdhenrechtsbestimmungen der Schlußakte abgibt, ist das dann aus irgendeinem Grunde eine unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten dieser Regierung? Unsere Antwort lautet: ,Nein!. Erstens müssen derartige Beschränkungen (der Menschenrechte) in der nationalen Gesetzgebung verankert werden; zweitens muß die Anwendung solcher nationalen Gesetze im einzelnen Fall bestimmten internationalen Prüfungen unterzogen werden; und drittens ist die Entscheidung, ob sie diese Prüfungen besteht, nicht ein Urteil, das einzig dem Ermessen des Staates überlassen wird, um dessen Gesetze es sich handelt."? Teilt die Bundesregierung ferner auch diese weiteren Feststellungen der US-Regierung, vorgetragen von Botschafter Goldberg in Belgrad: „Keinem Staat steht es frei, ganz allein zu entscheiden, ob die Beschränkungen, die er den Menschenrechten auferlegt, den festgelegten internationalen Maßstäben entsprechen. Denn das Ziel besteht gerade darin, die Menschenrechtsnormen eher in einem System gegenseitig akzeptierter Vorschriften und Prinzipien zu verankern als einer Sammlung einseitiger Erklärungen hoher Vorsätze und guter Absichten. Wäre dies nicht der Fall, könnten die Konzeptionen, die ich erwähnt habe, alsbald von jeder Regierung eine Auslegung erfahren, die langfristig über die tragbaren Grenzen ihrer gewöhnlichen Bedeutung hinausgeht, und die Regierung würde sofort den Zwang spüren, diese oder jene allzu repressive Politik oder Handlung zu rechtfertigen."? Botschafter Goldberg hat die Ausführungen, mit denen Sie ihn zitieren, nicht gemacht. Das Zitat lautet: When one government makes critical comments about the performance of another in the implementation of principle VII or other human rights provisions of the Final Act, is this in some sense an illicit interference in the latter's domestic affairs? Our answer is "no" ... Such critisism is neither unlawful nor otherwise improper, and should not in my view in any way affect the smooth flow of bilateral relations. Die von Ihnen anschließend zitierte weitere Textstelle findet sich in der Erklärung von Botschafter Goldberg etwa eine Seite weiter. Sie hängt mit der Frage, mit der sich der Botschafter zu Anfang Ihres Zitats beschäftigt, nicht unmittelbar zusammen. Die Bundesregierung hat ihre Auffassung, daß die Grundfreiheiten weltweite Geltung haben sollten, wiederholt dargelegt, auch im KSZE-Folgetreffen. Unser Delegationsleiter hat am 21. Oktober Ausführungen von gleicher Klarheit gemacht. Auch Ihre zweite Frage (mit dem Zitat: "No state is free ...") betrifft gemeinsame westliche Überzeugungen. Anlage 54 Antwort des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 16) : Trifft es zu, daß Beamte des Auswärtigen Dienstes eine Sprachzulage für solche Fremdsprachen erhalten, die sie beherrschen und in denen sie sich fortbilden, und daß diese Sprachzulage entfällt, wenn der Beamte einen Dienstposten in einem Land des jeweiligen Sprachgebiets übernimmt, mit der Folge, daß ein negatives Interesse der Beamten an der Verwendung in Ländern besteht, deren Sprache sie beherrschen? Es trifft zu, daß Angehörige des Auswärtigen Dienstes für Sprachen (mit Ausnahme von englisch und französisch), in denen sie eine spezielle Sprachprüfung abgelegt haben, eine Sprachenzulage erhalten. Ebenfalls trifft zu, daß diese Sprachenzulage ruht, so lange der Bedienstete in einem Land des jeweiligen Sprachgebiets eingesetzt ist. Trotz dieser der Motivation zur Erlernung fremder Sprachen abträglichen Regelung ist bisher noch kein allgemein negatives Interesse der Bediensteten des Auswärtigen Amts zu verzeichnen, in Ländern, deren Sprache sie beherrschen, Dienst zu tun. Dies wohl aus zwei Gründen: 1. Die Sprachenzulage für die meisten Sprachen ist so gering, daß sie schon an sich kaum noch einen Anreiz darstellt, eine Fremdsprache zu erlernen. 2. Die Beherrschung der Sprache des Gastlandes wird von den Bediensteten als so wichtig für die Erfüllung der ihnen im Ausland obliegenden Arbeiten angesehen, daß bei vorhandenen Sprachkenntnissen trotz des Wegfalls der Sprachenzulage die Motivation bisher noch immer groß genug war, einen Dienstposten in einem Land dieser Sprache zu übernehmen. Die Tatsache des Ruhens der Sprachenzulage wird aber generell als nicht verständlich angesehen und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4575* könnte langfristig die Bereitschaft zur Übernahme von entsprechenden Dienstposten hemmen. Das Auswärtige Amt ist im übrigen seit Jahren bemüht, eine Erhöhung der Sprachenzulage und eine Abschaffung des Ruhens der Sprachenzulage während eines entsprechenden Auslandsaufenthalts zu erreichen. Leider sind diese Bemühungen bisher noch nicht erfolgreich gewesen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 17) : Worauf führt die Bundesregierung zurück, daß die durchschnittliche Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland durch Schwefeldioxid (SO2) um mehr als 70 v. H. in den letzten zehn Jahren zurückgegangen ist? Angaben über die Umweltbelastung durch Luftverunreinigungen, die über die ganze Bundesrepublik Deutschland Bemittelt sind, haben wenig Aussagekraft. Die eigentlichen Probleme sind die Verminderung der Umweltbelastung in den Ballungsgebieten, wo auf 8 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland fast 50 % der Bevölkerung leben, und die Vorsorge gegen einen Anstieg der Verschmutzung in den noch weniger belasteten Gebieten. Dabei hat vor allem in den industriellen Ballungsgebieten wegen des Zusammenwirkens von Schwefeldioxid mit anderen Schadstoffen, insbesondere mit atembaren Feinstäuben und Stickoxiden, der Gesundheitsschutz Vorrang. Während der sechziger Jahre wurde — trotz starker wirtschaftlicher Expansion — die Umweltbelastung durch Schwefeldioxid, die damals bei einem Vielfachen der aus heutiger Sicht zum Schutz der Gesundheit zulässigen Immissionswerte lag, um bis zu 60 Prozent in den Ballungsgebieten der Bundesrepublik Deutschland vermindert. Dazu haben folgende Maßnahmen, insbesondere aufgrund der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) von 1964 geführt: — Begrenzung der Emissionen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen — Trend zu größeren Anlageeinheiten mit höheren Wirkungsgraden bei der Verwertung von Brenn- und Rohstoffen — Abführung der nach dem Stand der Technik zur Begrenzung der Emissionen unvermeidlichen Abgase über höhere Schornsteine. Die Belastung der Umwelt durch Schwefeldioxid hat auch in den siebziger Jahren trotz weiter ansteigender Energieerzeugung aus schwefelhaltigeren Brennstoffen vor allem in den hochbelasteten Gebieten — wenn auch weit weniger ausgeprägt als vorher — weiterhin abgenommen. Sie liegt jedoch in den Kernbereichen der hochindustrialisierten Ballungsgebiete noch immer über oder nahe bei den in der TA Luft von 1974 festgelegten Immissionswerten. Mit den Zielen — des Vermeidens eines abermaligen Anstieges der S02-Belastung bei einer weiteren Zunahme der Verwendung schwefelhaltigerer Brennstoffe — der wirksamen Verminderung des großräumigen grenzüberschreitenden Transports von S02 und seinen Folgeprodukten wurden folgende Maßnahmen durch die Bundesregierung getroffen: — weitere Begrenzung des Schwefelgehaltes in Brennstoffen für genehmigungsbedürftige Anlagen durch die TA Luft von 1974 — Einführung der Abgasentschwefelung in der TA Luft von 1974 — Verminderung des Schwefelgehaltes im leichten Heizöl und Dieselkraftstoff durch die 3. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Damm (CDU/CSU) (Drucksache 8/ 1200 Fragen B 18 und 19) : Trifft es zu, daß Lohnzuschläge für Beschäftigte in der graphischen Technik des Deutschen Hydrographischen Instituts nunmehr einseitig stufenweise abgebaut werden, obwohl viele Beschäftigte in der graphischen Technik des Deutschen Hydrographischen Instituts durch Ausschreibungen und Zeitungsannoncen zur Einstellung gewonnen worden sind, in denen auf die bisherigen außertariflichen Lohnzuschläge ausdrücklich hingewiesen wurde, und wenn ja, welche Gründe rechtfertigen den Abbau der Lohnzuschläge? Ist die Bundesregierung bereit, den Abbau der außertariflichen Lohnzuschläge unter den Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes, der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht sowie ihrer eigenen Glaubwürdigkeit nochmals zu überprüfen? Zu Frage B 18: Es trifft zu, daß außertarifliche widerrufliche Lohnzuschläge für Druckereipersonal des DHI in Hamburg stufenweise normalisiert werden. Diese Lohnzuschläge, die neben dem tariflichen Monatslohn gezahlt werden, waren in der Vergangenheit nur für Arbeiter mit bestimmten Tätigkeiten im Druckereiwesen mit dem ausdrücklichen Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zugestanden worden; sie dienten allein der Erhaltung und Gewinnung von Fachkräften für Druckereien des Bundes in Ballungszentren der Druckindustrie. Wegen der Einzelheiten der seinerzeit notwendigen Einführung der außertariflichen widerruflichen Lohnzuschläge und ihrer Höhe darf ich auf die Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Kollegen Link für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 25./26. Mai 1977 verweisen (Anlage 27 zum Stenografischen Bericht über die 30. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. Mai 1977 — Plenarprotokoll 8/30 S. 2194 —). Der Abbau der außertariflichen widerruflichen Lohnzuschläge 4576* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 ist im Frühjahr dieses Jahres eingeleitet worden. Folgende Gründe waren für diesen Abbau maßgebend: — Die allgemeine Arbeitsmarktlage rechtfertigt heute nicht mehr die Zahlung von jederzeit widerruflichen Arbeitsmarktzulagen, die in besonderen Fällen zur Erhaltung und Gewinnung von Fachkräften in bestimmten Bereichen des Bundes notwendig waren. — Die Arbeitsmarktlage auf dem Druckereisektor ist im allgemeinen ausgeglichen; Angebot und Nachfrage an Arbeitskräften des Druckereisektors entsprechen sich im wesentlichen. — Die Tariflöhne des Bundes liegen über den Tariflöhnen der Druckindustrie. — Die Tariflöhne des Bundes für Hilfskräfte in Druckereien liegen im allgemeinen über den Effektivverdiensten vergleichbarer Kräfte in der Druckindustrie. — Bei dem eingeleiteten Abbau der Lohnzuschläge für das Druckereipersonal handelt es sich nicht um eine erstmalige Maßnahme solcher Art; außertarifliche Lohnzuschläge/-zulagen sind, soweit sie als sog. Arbeitsmarktzulagen gezahlt wurden, auch in anderen Bereichen des Bundes in den letzten Jahren normalisiert worden. — Da die rechtfertigenden Gründe für die außertariflichen widerruflichen Lohnzuschläge zur Erhaltung und Gewinnung von Druckereipersonal für den Bund in bestimmten Ballungszentren der Druckindustrie nicht mehr bestehen, kann die bisherige Besserstellung gegenüber dem Druckereipersonal des Bundes außerhalb der Ballungszentren nicht mehr vertreten werden. — Es bestehen für die_ Aufrechterhaltung der seinerzeitigen außertariflichen Regelung keine zwingenden dienstlichen Gründe im Sinne des Kabinettsbeschlusses vom 11. Januar 1961 mehr, die allein diese Regelung zuließen. Nach Mitteilung des Bundesministers für Verkehr, zu dessen Geschäftsbereich das DHI gehört, ist für die Einstellung von Druckereipersonal im DHI mit den außertariflichen widerruflichen Lohnzuschlägen in Zeitungsannoncen nicht geworben worden. Im Rahmen von Vorstellungsgesprächen mit interessierten Bewerbern ist selbstverständlich bei der Auskunft über das Gesamteinkommen die Zahlung des außertariflichen widerruflichen Lohnzuschlages einbezogen worden. Lediglich in hausinternen Ausschreibungen, die sich jedoch ausschließlich an Beschäftigte des DHI richteten, ist auf den Zuschlag, aber auch auf seine Widerruflichkeit .hingewiesen worden. Zu Frage B 19: Nach dem eingeleiteten Abbau der außertariflichen widerruflichen Lohnzuschläge ist aufgrund verschiedener Initiativen aus dem parlamentarischen und außerparlamentarischen Raum die eingeleitete Maßnahme mit dem Ergebnis überprüft worden, daß der ursprünglich vorgesehene Abbau um 0,30 DM/ Stunde nunmehr bei jeder künftigen allgemeinen Lohnerhöhung nur um 0,20 DM/Stunde von den jeweils verbliebenen Lohnzuschlagsbeträgen vorgenommen wird. Im Hinblick auf die in meiner Antwort zu der Frage 1 genannten Gründe muß es — auch unter dem Gesichtspunkt des Gebotes der Sparsamkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes — bei der eingeleiteten Normalisierung der Löhne des Druckereipersonals verbleiben. Bei der Besetzung freigewordener Arbeitsplätze haben sich seitdem keine Schwierigkeiten ergeben. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 20) : Warum werden Fahndungsbücher der Polizei nicht in der Form von Loseblattsammlungen herausgebracht, um eine schnellere Ergänzung bzw. Veränderung zu ermöglichen? Für die Fahndungsarbeit der Polizei ist das polizeiliche Informationssystem INPOL, das durch die dezentrale Eingabemöglichkeit ständig auf dem aktuellsten Stand gehalten wird, das wichtigste Hilfsmittel. Das Fahndungsbuch hat dadurch wesentlich an Bedeutung verloren und wird nur noch von solchen Stellen benutzt, die keinen unmittelbaren INPOL-Zugriff haben. Der Druck der monatlich erscheinenden Fahndungsbücher erfolgt weitgehend automatisiert über eine magnetbandgesteuerte Lichtsetzanlage. Basis hierfür ist der INPOL-Personenfahndungsbestand. Bei einer Umstellung der Fahndungsbücher auf Loseblattform müßten in kurzen Intervallen neue Magnetbänder erstellt und die Änderungsausdrucke in das Fahndungsbuch eingeordnet werden. Bei dem Umfang der Änderungen wäre dies mit erheblichem materiellen und personellen Aufwand verbunden. Ziel ist aber nicht die Verbesserung des Fahndungsbuches, sondern der noch stärkere Übergang zu INPOL-Abfragen, z. B. durch Funkterminals. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 21) : Bedeutet die Auffassung der Bundesregierung, wie sie durch den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, von Schoeler, in der Fragestunde von Mittwoch, dem 9. November 1977, wiedergegeben worden ist, daß die an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland auftretenden „Basisgruppen" „in der Regel für sich keine verbindlich festgelegten politischen Grundsatz- und Aktionsprogramme beschlossen haben und nicht überregional organisiert sind", daß es sich bei diesen Gruppierungen nicht um Kommunisten handelt? Wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen der Basisgruppen an den Hochschulen ist eine generelle Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4577* und einheitliche Zuordnung zu einer bestimmten politischen Richtung nicht möglich. Darauf weist die von Ihnen angeführte Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde am 9. November 1977 ebenso hin wie die Antworten der Bundesregierung vom 29. Juli 1975 — Drucksache 7/3898 — und vom 18. Juli 1977 — Drucksache 8/760 auf Kleine Anfragen der CDU/CSU-Fraktion. Im übrigen nehme ich Bezug auf die Ausführungen des Verfassungsschutzberichtes 1976 zu den Basisgruppen auf den Seiten 85, 106 und 107. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 22) : Bis wann kann nunmehr mit dem Bau der Kläranlage Hügelsheim, die auch für die kanadischen Streitkräfte bzw. deren Familienangehörige bestimmt ist, begonnen werden, nachdem hierüber seit Jahren in vielen Instanzen verhandelt wird? Die geplante gemeindeeigene Kläranlage in Hügelsheim soll nicht vom Bund, sondern von der Gemeinde Hügelsheim gebaut werden. Der Bund ist bereit, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die den kanadischen Streitkräften überlassene bundeseigene Wohnsiedlung an die geplante Kläranlage anzuschließen und sich an den Neubaukosten in Form einer Zuwendung — ein Drittel der Baukosten — zu beteiligen. Wann mit dem Bau der Kläranlage begonnen wird, entscheidet nicht die Bundesregierung. Die Sondervereinbarung zwischen dem Bund und der Gemeinde Hügelsheim über die in Aussicht gestellte finanzielle Zuwendung aus Bundesmitteln konnte bisher noch nicht abgeschlossen werden. Voraussetzung hierfür ist einmal die Bereitschaft der Gemeinde, nicht nur die Abwässer der kanadischen Wohnsiedlung, sondern auch das anfallende Regen- bzw. Oberflächenwasser in die Kläranlage aufzunehmen. Eine Zusage der Gemeinde hierzu liegt noch nicht vor. Zum anderen setzt die Gewährung der in Aussicht gestellten Zuwendung die Vorlage von Planungsunterlagen, einer Kostenaufstellung und insbesondere eines Finanzierungsplans voraus. Auch diese Unterlagen sind der örtlich zuständigen Oberfinanzdirektion Freiburg von der Gemeinde bisher nichtunterbreitet worden. Die Oberfinanzdirektion Freiburg bleibt bemüht, in möglichst kurzer Zeit eine einvernehmliche Regelung über die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Baukosten für die neue Kläranlage herbeizuführen. Sie ist hierbei von der Bereitschaft der Gemeinde zur Herbeiführung der vorerwähnten Voraussetzungen abhängig. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 23): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt vier eingetragene Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei arbeiten? Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß dem Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt eingetragene Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei angehören. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/1200 Fragen B 24 und 25) : Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, den Bundestag über den Umfang der Nebentätigkeit von Bundesbediensteten zu unterrichten? Ist die Bundesregierung bereit, für ihren Bereich eine Verschärfung der Genehmigungs- und Anzeigerichtlinien für die Erlaubnis von Nebentätigkeiten vorzunehmen? Zu Frage B 24: Wie der Parl. Staatssekretär von Schoeler in der Antwort auf die Mündlichen Fragen des Herrn Kol- legen Sick (53. Sitzung des Deutschen Bundestages am 28. Oktober 1977 — Plenarprotokoll S. 4143 D) schon dargelegt hat, werden über die Nebentätigkeit von Bundesbediensteten keine zentral geführten laufenden Erhebungen angestellt. Die Entscheidung über Genehmigung oder Versagung von Nebentätigkeiten erfolgt im allgemeinen durch die zuständigen Dienstvorgesetzten. Aus der Tatsache der Genehmigung allein ergeben sich in der Regel noch keine genaueren Hinweise über den Umfang der — außerhalb des Dienstes liegenden — Nebentätigkeiten. Eine Umfrage bei den nachgeordneten Bundesbehörden würde daher kaum zu aussagekräftigen Feststellungen führen können; abgesehen davon wäre eine solche Erhebung auch mit einem sehr erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden. Zu Frage B 25: Die- Bundesregierung sieht das Problem der Ausübung von Nebentätigkeiten durch Angehörige des öffentlichen Dienstes angesichts der schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt durchaus und nimmt es keineswegs auf die leichte Schulter. Allerdings ist nicht zu übersehen, daß die Ausübung von Nebentätigkeiten durch öffentliche Bedienstete — was Art und Umfang der Nebentätigkeiten anlangt — durch die bestehende Rechtslage und die dazu ergangene Rechtsprechung eher begünstigt als gebremst wird. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hat der Beamte — wie jeder andere Bürger auch — das grundgesetzlich verbürgte Recht der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit. Im Hinblick darauf ist es ihm gestattet, seine Arbeitskraft in der ihm verbleibenden freien Zeit seinen Vorstellungen entsprechend zu verwerten, solange dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt die Auf- 4578* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 fassung vertreten, daß die Pflicht des Beamten, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, der Ausübung einer Nebentätigkeit während der Freizeit nicht entgegensteht. Ein Beschränkung der Nebentätigkeiten ist nach Auffassung des Gerichts verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn durch die Ausübung dieser Tätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Dieser Grundgedanke hat — man mag das gutheißen oder nicht — nach der Rechtsprechung Maßstab für die Frage zu sein, ob im konkreten Fall die Genehmigung für eine Nebentätigkeit zu erteilen oder zu versagen ist. Es ist Ihnen darin zuzustimmen, daß diese Situation in Zeiten einer schwierigen Arbeitsmarktlage nicht befriedigend ist und Überlegungen herausfordert, wie eine Verringerung der Nebentätigkeiten erreicht werden könnte. Die Bundesregierung verschließt sich Ideen und Vorstellungen, die in diese Richtung zielen, nicht. Sie läßt die Angelegenheit nicht auf sich beruhen, sondern sucht in Zusammenarbeit mit den Ländern nach einer den unterschiedlichen Interessen in angemessener Weise Rechnung tragenden Lösung. Dabei stellen sich jedoch schwierige rechtliche, insbesondere verfassungsrechtliche Fragen. Die Überlegungen erstrecken sich nicht nur auf die nach der geltenden Rechtslage denkbaren Möglichkeiten für eine einschränkende Anwendung der bestehenden Vorschriften, sondern auch darauf, ob es möglich erscheint, das vorhandene Nebentätigkeitsrecht mit dem Ziel einer Einschränkung zu ändern. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. DäublerGmelin (SPD) (Drucksache 8/1200 Fragen B 26 und 27) : Treffen Meldungen in Auslandszeitungen zu, nach denen in der zwischen dem 5. September und 18. Oktober 1977 während verschiedener Zeitabschnitte die an in Bonn arbeitende Auslandskorrespondenten adressierte Post, insbesondere Briefe, überwacht wurde, und wenn ja, was waren die tatsächlichen und rechtlichen Gründe für diese Maßnahme, und wie weit erstreckte sie sich? Falls die Meldungen in den Auslandszeitungen unzutreffend sind, wie erklärt sich die Bundesregierung, daß in Bonn arbeitende Auslandskorrespondenten, u. a. der Neuen Zürcher Zeitung, des Corriere della Sera, von Politiken, von Cambio, vom Bundeskriminalamt, später vom Bundesgerichtshof, die Mitteilung erhielten, einzelne bestimmte, an sie gerichtete, u. a. in Dortmund und Heidelberg aufgegebene Schreiben, deren Inhalt und Adressaten ihnen bis heute nicht bekannt sind, seien eingezogen worden? Zu Frage B 26: Nach Auskunft des Bundesministers des Innern treffen die Meldungen ausländischer Zeitungen nicht zu, wonach in der Zeit vom 5. September bis 18. Oktober 1977 während verschiedener Zeitabschnitte Postsendungen überwacht worden sein sollen, die an ausländische Korrespondenten in Bonn adressiert gewesen seien. Auch der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat mir auf Anfrage dazu erklärt, daß eine Überwachung oder allgemeine Beschlagnahme von Postsendungen an in Bonn arbeitende Auslandskorrespondenten von ihm nicht veranlaßt worden sei. Zu Frage B 27: Nach weiterer Auskunft des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof sind im Zusammenhang mit der Entführung von Hanns Martin Schleyer in zwei Fällen insgesamt elf derartige Postsendungen gemäß §§ 99, 100 Strafprozeßordnung beschlagnahmt worden. Der Generalbundesanwalt hat mir dazu im einzelnen folgenden Sachverhalt mitgeteilt: 1. Am 13. September 1977 habe das Bundeskriminalamt ihn wie folgt informiert: „Der Leiter des 14. Kommissariats (der Kriminalpolizei) in Dortmund (hier folgt der Name des Beamten) teilte soeben mit, daß bei der Bundespost in Dortmund insgesamt fünf Briefe angehalten wurden, die vermutlich von der RAF in Dortmund aufgegeben wurden. Es handelt sich dabei um das Schreiben des „Kommando Siegfried Hausner", welches bereits in den Nachmittagsstunden bei den Dortmunder Zeitungen „Ruhrnachrichten", „Rundschau" und bei dem Rechtsanwalt (hier folgt der Name des Anwalts) eingegangen ist. Die festgehaltenen Briefe seien an a) AFP in Bonn, Pressehaus b) Politiken in Bonn, Pressehaus c) Corriere della Sera, Bonn, Pressehaus d) Neue Zürcher Zeitung, Bonn, Pressehaus e) Bild-Zeitung, Hamburg gerichtet. Die Anschriften seien mit einer Schreibmaschine geschrieben worden. Der Brief an die Bild-Zeitung habe sich bei der Post zufällig in einem offenen Zustand befunden. Daher sei man auf die gesamte Postsendung Dortmund, abgestempelt (Zeitstempel 17.00 Uhr), aufmerksam geworden; die Aufgabe müsse daher zwischen 16.00 und 17.00 Uhr erfolgt sein." Die Bundesanwaltschaft habe daraufhin noch am gleichen Tage wegen Gefahr im Verzug die Beschlagnahme der Briefe verfügt, da zu befürchten gewesen sei, daß Fingerabdrücke oder sonstige Spuren an den Postsendungen unbrauchbar würden. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes habe auf Antrag der Bundesanwaltschaft mit Beschluß vom 15. September 1977 die Beschlagnahme bestätigt. Das Bundeskriminalamt habe auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft den Korrespondenten der AFP, Politiken, Corriere della Sera, Neue Zürcher Zeitung und Bild-Zeitung je eine Ausfertigung des Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes zugeleitet. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4579* Darüber hinaus habe die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt mit Schreiben vom 17. November 1977 beauftragt, dem Repräsentanten der Zeitung „Politiken" eine Ablichtung der an diese Zeitung gerichteten Briefsendung auszuhändigen, weil der Repräsentant dieser Zeitung telefonisch bei dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes darum gebeten habe. 2. Am 14. Oktober 1977 habe das Bundeskriminalamt die Bundesanwaltschaft darüber unterrichtet, daß von den in Heidelberg am 14. Oktober 1977 per Eilbrief aufgegebenen Kommunikationsbriefen der Entführer noch 6 Briefe beim Hauptpostamt Bonn mit folgenden Adressen lagerten: 1. A. Shears, Heussallee 1-10, daily telegraph, Bonn 2. Marcille Delvaux, Pressehaus 1/419, Heussallee, Bonn 3. Jürg Bisseger, Rheinweg 23, Bonn 4. Jose ma Comas Vega, Adenauerallee 270, Bonn 5. Eugenius Guz, Heussallee 2-10, Bonn 6. Robert Elphick, Heussallee 2-10, Bonn Diese Briefe seien noch nicht geöffnet worden, und es sei davon auszugehen, daß Fingerabdruckspuren oder Anhaftungen in den Briefen vorhanden seien, die kriminaltechnisch ausgewertet werden könnten. Auf diese Meldung des Bundeskriminalamtes hin habe die Bundesanwaltschaft noch am selben Tage ebenfalls wegen Gefahr im Verzug die Beschlagnahme der hier genannten sechs Postsendungen verfügt. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes habe auf Antrag der Bundesanwaltschaft mit Beschluß vom 17. Oktober 1977 die Beschlagnahme bestätigt und der Bundeanwaltschaft die Befugnis zur Öffnung der Postsendungen übertragen. Nach Auskunft des Bundeskriminalamtes seien vier der Korrespondenten vom Bundeskriminalamt durch Übergabe des Beschlagnahmebeschlusses von der Beschlagnahme unterrichtet worden. Bei zwei weiteren Korrespondenten habe die Benachrichtigung nicht mehr erfolgen können, weil sie inzwischen in ihre Heimatländer zurückgekehrt seien. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 8/1200 Fragen B 28 und 29) : Ist die Bundesregierung bereit, Modellbauvorhaben zu unterstützen, durch die vorhandene öffentliche Freibäder kostengünstig überdacht und damit ganzjährig benutzbar gemacht werden? Ist die Bundesregierung bereit, den Betrieb von Modellbauvorhaben überdachter und ganzjährig benutzbar gemachter öffentlicher Freibäder unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten mehrjährig untersuchen zu lassen und damit Erkenntnisse für kostengünstige Sportförderung zu gewinnen? Zu Frage B 28: Die Bundesregierung hat bereits im Rahmen ihrer Finanzierungszuständigkeit Modellbauvorhaben unterstützt, durch die öffentliche Freibäder kostengünstig überdacht und damit ganzjährig nutzbar gemacht werden. Sie wird weitere geeignete Modellbauvorhaben dieser Art fördern. Zu Frage B 29: Bisher liegen über die genannten Bauvorhaben noch keine ausreichenden Ergebnisse zum Verhältnis von Kosten und Nutzen vor. Die Bundesregierung wird daher den Betrieb von kostengünstig überdachten Freibädern weiterhin auf diese Gesichtspunkte hin untersuchen lassen. Bei Vorliegen endgültiger Untersuchungsergebnisse werde ich Sie unterrichten. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 30) : Wieviel Berichte und sonstige amtliche Schriftstücke mit einem Umfang von mehr als hundert Seiten sind dem 6., dem 7. und dem 8. Deutschen Bundestag von der Bundesregierung in der Form amtlicher Drucksachen vorgelegt worden, und wieviel Seiten umfaßte die umfangreichste dieser Drucksachen? Die Bundesregierung registriert die von ihr dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Berichte und amtlichen Schriftstücke weder nach Anzahl, noch nach jeweiliger Seitenzahl. Die Anzahl der vorgelegten Berichte kann sie sich bei Bedarf vom Sachregister des Deutschen Bundestages mitteilen lassen, dessen sie sich zur Vermeidung von Doppelarbeit in derartigen Fällen bedient und das dazu — wenn auch mit erheblichem Zeitaufwand — in der Lage wäre. Allerdings sind auch dort die Seitenzahlen der Berichte nicht vermerkt. Diese könnten nur durch manuelle Durchsicht jeder Drucksache, die einen Bericht oder ein sonstiges amtliches Schriftstück enthält, ermittelt werden. Der damit verbundene Arbeitsaufwand würde nach Auffassung der Bundesregierung in keinem angemessenen Verhältnis zum Erkenntniswert einer solchen Zusammenstellung stehen. Ich möchte außerdem darauf hinweisen, daß die Bundesregierung eine Einschränkung von Umfang und Zahl der Berichte anstrebt. Es werden z. Z. Vorschläge zur Eindämmung des Berichtswesens erarbeitet. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 31 und 32) : Sind Informationen zutreffend, daß in Notfällen Piloten von Rettungshubschraubern vor Grenzüberflügen einen Flugplan beantragen müssen, wobei es sich z. B. um Grenzüberflüge handelt, um Schwerverletzte aus dem Dreiländereck in das Kantonspital Basel zu transportieren oder um Hilfe bei schweren Unfällen jenseits der Grenze zu leisten? 4580* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, dafür einzutreten, daß beim grenzüberschreitenden Hubschrauberverkehr im Rettungsdienst auf die Flugplanabgabe verzichtet wird, um auf diese Weise so schnell wie möglich Hilfe leisten und Menschenleben retten zu können? Zu Frage B 31: Bei der am 18. November 1975 eingerichteten Hubschrauber-Rettungsstation Villingen-Schwenningen fliegen seit dem 9. September 1976 Maschinen und Piloten der Bundeswehr (Heer) in Aushilfe für den Bundesminister des Innern, da bisher Maschinen des Katastrophenschutzes und Piloten des Bundesgrenzschutzes nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung standen. Die Bundeswehr teilt auf Anfrage mit, daß Anforderungen zu Rettungseinsätzen auf schweizerischem Bundesgebiet bisher nicht gestellt wurden. Die Abgabe des nach internationalem Recht grundsätzlich erforderlichen Flugplans führt zu keinerlei Zeitverzögerung, da Abgabe und Zustimmung während des Fluges per Funk durch Vermittlung der deutschen und schweizerischen Flugsicherungsstellen erledigt werden können. Zu Frage B 32: Um bei regelmäßigen Rettungseinsätzen auf die Abgabe eines Flugplans verzichten zu können und darüber hinaus allen Zoll- und Verwaltungsvorschriften zu genügen, ist beabsichtigt, Rettungseinsätze auf schweizerischem Gebiet sowie das Überfliegen desselben durch Abschluß einer Vereinbarung zu regeln. Es ist vorgesehen, das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Erleichterung von Rettungseinsätzen und Rücktransporten mit Luftfahrzeugen vom 29. April 1965, gültig ab 3. August 1968 mit ausdrücklicher Genehmigung der Schweizer Behörden (Artikel 2 Abs. 3 des Abkommens) auch auf Staatsluftfahrzeuge (Bundesgrenzschutz und Bundeswehr) zu erweitern. Die Aushilfe der Bundeswehr bei der Station Villingen-Schwenningen läuft am 31. August 1978 aus. Ab 1. September 1978 wird diese Station wieder mit Hubschraubern des Katastrophenschutzes bedient. Auch dann ist sichergestellt, daß bis zum Inkrafttreten der Vereinbarung jederzeit Rettungseinsätze in der Schweiz ohne Verzögerung durchgeführt werden können. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 33) : Sind Informationen zutreffend, daß neuere Untersuchungen der Landesanstalt für Wasser und Abfall, Düsseldorf, ergeben haben, daß krebserregende Substanzen, für deren Einleitung nachweislich Chemiebetriebe und Kokereien verantwortlich sind, sich in relativ hohen Konzentrationen in Rhein, Lippe und Emscher finden, bedeuten diese Konzentrationen eine aktuelle Gefahr für Menschen, und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls nach Meinung der Bundesregierung erforderlich, um diese Gefahr abzuwehren? In den Mitteilungen der Landesanstalt für Wasser und Abfall, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Heft Oktober 1976 bis März 1977, werden für die Mündungsbereiche von Emscher und Lippe Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen angegeben, die den unteren Grenzwert von 0,001 mg/l, der nach der EG-Richtlinie über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung noch zulässig ist, um etwa das 11fache bzw. 5fache überschreiten. Einige dieser Verbindungen sind als krebserregende Substanzen bekannt. Eine aktuelle Gefahr für Menschen geht jedoch von den relativ hohen Gehalten dieser Stoffe nicht aus, da weder aus der Emscher noch aus dem Unterlauf der Lippe Trinkwasser gewonnen wird. Im Rhein wird der genannte Grenzwert im wesentlichen eingehalten. Die Wassergewinnung aus dem Rhein für die öffentliche Wasserversorgung wird durch die erhöhten Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in Emscher und Lippe nicht gefährdet, wie auch von Wasserwerken bestätigt wurde. Auf Anfrage teilte das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen mit, daß Anstrengungen im Gange seien, in Frage kommende Einleitungen aus Industriebetrieben, die die erhöhten Gehalte der genannten Substanzen in Emscher und Lippe verursachen, zu sanieren. Nach Meinung der Bundesregierung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt darüber hinausgehende Maßnahmen nicht erforderlich. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 34) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der ständig steigende und völlig ungeregelte Zugang von Asylbewerbern in das Sammellager nach Zirndorf die Errichtung eines weiteren Sammellagers i. S. von § 38 des Ausländergesetzes in einem anderen Bundesland unverzüglich erforderlich macht, und was wird die Bundesregierung tun, um die in Zirndorf entstandenen Schwierigkeiten zu lösen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß der derzeitige Zustrom asylbegehrender Ausländer die Kapazität des Sammellagers für Ausländer in Zirndorf auch unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten des von der Innenministerkonferenz beschlossenen Verteilungsverfahrens übersteigt. Diesem Zustrom kann , jedoch auch nicht mit der Bestimmung eines zweiten Sammellagers für Ausländer mit der gleichen Kapazität begegnet werden. Auch die Funktionsfähigkeit eines zweiten Sammellagers für Ausländer könnte bei dem derzeitigen Zustrom nicht sichergestellt werden. Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, daß die sich aus dem hohen Zugang an Asylbegehrenden ergebenden Probleme auch erhebliche Auswirkungen auf die Verfahrensdauer insbesondere bei den Gerichtsinstanzen haben. Das Verwaltungsge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4581* richt in Ansbach und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München konnten bisher dem gestiegenen Zustrom nicht in dem notwendigen Maße begegnen. Während die Zahl der anhängigen Widerspruchsverfahren seit dem 1. Januar 1977 von 4 260 auf 3 770 verringert werden konnte, stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der anhängigen Klageverfahren von 3 207 auf 5 084 und die Zahl der anhängigen Berufungsverfahren von 986 auf 1 655. Die Bestimmung eines oder mehrerer weiterer Sammellager für Ausländer ist deshalb nicht geeignet, die sich aus dem gestiegenen Zustrom der Asylbegehrenden ergebenden Probleme angemessen zu lösen. In meinem Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages über aktuelle Probleme des deutschen Asylverfahrens vom 8. 11. 1977 habe ich daher zu dem in Ihrer Frage angeschnittenen Problem auch ausgeführt: Der Bayerische Staatsminister für Arbeit und Sozialordnung und der Bayerische Staatsminister des Innern haben bisher die Wiederöffnung des Sammellagers für Ausländer in Zirndorf u. a. von einer „zeitlich bestimmten, verbindlichen Zusage der Bundesregierung, ein weiteres Sammellager zu errichten", abhängig gemacht. Hierzu ist festzuhalten, daß die Bundesregierung keine Sammellager für Ausländer errichten, sondern lediglich nach § 39 AuslG im Benehmen mit der zuständigen Landesregierung bestimmen kann, während Errichtung und Unterhaltung des Sammellagers Sache des jeweiligen Bundeslandes sind. Unbeschadet dessen kann die Regelung der Aufnahme und Unterbringung der Asylbegehrenden und damit auch die Frage der Bestimmung eines oder mehrerer weiterer Sammellager für Ausländer nicht losgelöst von der Frage des bestgeeigneten Verfahrens der Anerkennung politisch Verfolgter erörtert werden. Wenn die Zahl der Asylanträge derart ansteigt, daß das Verteilungsverfahren auch bei Ausnutzung aller seiner Möglichkeiten die Funktionsfähigkeit des Sammellagers für Ausländer in Zirndorf nicht mehr gewährleisten kann, wird zu entscheiden sein, ob das derzeitige zentralisierte Asylverfahren mit Sammellager, Verteilungsverfahren und zentraler Entscheidungsinstanz überhaupt noch geeignet ist. Ich gehe davon aus, daß auch diese Frage im Innenausschuß des Deutschen Bundestages, der sich mit dem Gesamtproblem befassen will, erörtert werden wird. Derzeit ergeben sich für Zirndorf durch die Verteilung von Berlin aus keine Schwierigkeiten. Im übrigen nehme ich ergänzend auf meine schriftlichen Antworten auf die Fragen des Herrn Kollegen Schulze (Berlin) — A 27/28 — für die gestrige Fragestunde Bezug. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 35 und B 36) : Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, damit Einbürgerungsbewerber jugoslawischer Staatsangehörigkeit, die seit Jahren mit einem Elternteil in der Bundesrepublik Deutschland leben, der bereits deutscher Staatsangehöriger ist, oder ähnliche Fälle ihre Entlassung -aus der jugoslawischen Staatsangehörigkeit erhalten, und welches Ergebnis wurde erreicht? Ist die Bundesregierung bereit, in solchen Fällen bei der Einbürgerung auch die Mehrstaatigkeit hinzunehmen, wenn der Versuch auf Entlassung aus der jugoslawischen Staatsangehörigkeit keinen Erfolg hatte? Zu Frage B 35: Zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird bei Ermessenseinbürgerungen im Regelfall gefordert, daß der Einbürgerungsbewerber vor oder gleichzeitig mit dem Vollzug der Einbürgerung aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit ausscheidet. Da jugoslawische Einbürgerungsbewerber nur durch Entlassung die jugoslawische Staatsangehörigkeit aufgeben können, wird ihnen zur Förderung ihres Entlassungsantrags nach Abschluß des Einbürgerungsvérfahrens eine Einbürgerungszusicherung ausgehändigt. Durch sie wird bindend die Einbürgerung für den Fall zugesagt, daß der Einbürgerungsbewerber die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nachweist. Gestützt auf diese Zusicherung haben in der Vergangenheit viele Jugoslawen ihre Entlassung erreichen können. Scheitern Entlassungsbemühungen, dann wird nur ausnahmsweise über das Auswärtige Amt die deutsche Botschaft in Belgrad eingeschaltet werden können. Das hängt damit zusammen, daß es sich bei der Entlassung um eine sich aus der Personalhoheit ergebende innere Angelegenheit des betreffenden Staates handelt. Nach allgemeinem Völkerrecht entscheidet jeder Staat allein nach seinem Ermessen, wie seine Staatsangehörigkeit erworben oder verloren wird. Zu Frage B 36: Die Bundesregierung hat sich bereits seit längerem damit einverstanden erklärt, daß Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit auch dann vollzogen werden können, wenn nachgewiesen ist, daß trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen über einen längeren Zeitraum eine Entlassung nicht erreicht oder von unzumutbaren Bedingungen abhängig gemacht worden ist. Wie der Bundesregierung bekannt ist, wird hiernach in der Einbürgerungspraxis ständig verfahren. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage B 37) : 4582* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Hat die Bundesregierung inzwischen ihre Prüfungen hinsichtlich eines Ausbaus des Rechtsschutzes für Bürger mit geringem Einkommen durch Einführung einer kostenlosen oder verbilligten vor- und außergerichtlichen Rechtsberatung abgeschlossen, und liegen ihr nunmehr ausreichende Ergebnisse über die verschiedenen Modellversuche in den Bundesländern vor, so daß sie in der Lage ist, den bereits für das Frühjahr 1976 angekündigten Gesetzentwurf vorzulegen? Die über längere Zeit fortgesetzten Modellversuche in den Bundesländern haben wesentliche Aufschlüsse für den künftigen Ausbau des Rechtsschutzes für Bürger mit geringem Einkommen erbracht. Den Bundesressorts ist ein Vorentwurf eines Gesetzes über Beratungshilfe in Rechtsangelegenheiten (Beratungshilfegesetz) zur Stellungnahme zugeleitet worden. Nach dieser Abstimmung wird der Referentenentwurf den Landesjustizverwaltungen sowie den Verbänden übersandt und steht alsdann interessierten Mitgliedern des Deutschen Bundestages ebenfalls zur Verfügung. Nach der Beteiligung der Länder wird der Entwurf den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden können. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 38) : In welchem Verhältnis stehen nach den Feststellungen der Bundesregierung bei der Geltendmachung von Mieterhöhungen im freifinanzierten Mietwohnungsbau einvernehmliche und streitige Mieterhöhungen zueinander, in welchem Maße ist seit dem Inkrafttreten des 2. Wohnraumkündigungsschutzgesetzes eine Zunahme von Mietrechtsstreitigkeiten insbesondere auf Zustimmung der Mieter zu Mieterhöhungen feststellbar, und kann die Bundesregierung bestätigen, daß das komplizierte Verfahren zur Geltendmachung von Mieterhöhungen und das sich daraus ergebende Prozeßrisiko inzwischen zu einem beachtlichen Kostenfaktor in der Wohnungswirtschaft geworden sind? Die Bundesregierung hat zu den von Ihnen gestellten Fragen Untersuchungen eingeleitet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in den Bericht über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes eingehen, den die Bundesregierung gemäß dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 17. Oktober 1974 Anfang 1979 vorlegen soll. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Bisher verfügt die Bundesregierung nicht über Zahlen zum Verhältnis einvernehmlicher und streitiger Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau. Der Bundesregierung ist gegenwärtig auch nicht bekannt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Klagen der Vermieter auf Zustimmung der Mieter zu Mieterhöhungen seit dem Inkrafttreten des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes zu- oder abgenommen haben. Die Rechtspflegestatistiken der Länder weisen diese Klagen nicht gesondert aus. Bei der Durchsetzung einer Mieterhöhung nach § 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe können sich praktische Schwierigkeiten für den Vermieter daraus ergeben, daß er die Höhe der ortsüblichen Entgelte für vergleichbaren Wohnraum in einer Weise begründen muß, die eine Nachprüfung durch den Mieter ermöglicht. Diese Schwierigkeiten verringern sich jedoch ganz erheblich, wenn für die betreffende Gemeinde ein Mietspiegel aufgestellt worden ist, da der Vermieter in diesem Fall auf die Angaben im Mietspiegel Bezug nehmen kann. Die Bundesregierung hat insbesondere durch ihre Beteiligung an der Ausarbeitung der „Hinweise für die Aufstellung von Mietspiegeln" (Bundestags-Drucksache 7/5160) auf die Vermehrung der Zahl der Mietspiegel hingewirkt. Mittlerweile liegen über 80 Mietspiegel vor. Steht dem Vermieter ein Mietspiegel nicht zur Verfügung, so kann er im Einzelfall — wenn auch die Benennung von drei Vergleichswohnungen nicht möglich ist — zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf ein u. U. kostspieliges Sachverständigengutachten angewiesen sein. Auch im Prozeß können dem Vermieter nicht unerhebliche Kosten entstehen, insbesondere dann, wenn das Gericht die Einholung eines Gutachtens für erforderlich hält. Für die Wohnungswirtschaft insgesamt kann jedoch von einem beachtlichen Kostenfaktor nicht gesprochen werden. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 39): Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung vor mit dem § 247 BGB, in dem das Recht eines Schuldners verankert ist, ein Darlehen mit einem Zinssatz von über 6 v. H. ohne Rücksicht auf die vereinbarte Laufzeit nach sechs Monaten mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zu kündigen, und ist sie bereit, die Bürger auf diese Möglichkeiten stärker als bisher hinzuweisen? Während in Zeiten steigender Kreditkosten das in § 247 BGB verankerte Kündigungsrecht kaum praktische Bedeutung hatte, gibt das seit einiger Zeit sinkende Zinsniveau den Kreditnehmern in erhöhtem Ausmaß Anlaß zur Ausübung des Kündigungsrechts. Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Kenntnisse darüber vor, in welchem Umfang das Kündigungsrecht nach § 247 BGB ausgenutzt wird. Berichten der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen sowie für das Versicherungswesen kann allerdings entnommen werden, daß Darlehen in nicht unerheblichem Maße nach § 247 Abs. 1 BGB gekündigt werden, und daß auch in Fällen, in denen sich der Kreditgeber auf einen Ausschluß des Kündigungsrechtes nach § 247 Abs. 2 BGB beruft, eine Kündigung seitens des Darlehensnehmers versucht wird. Vielfach treten Kreditnehmer, statt zu kündigen, auch mit Zinsanpassungswünschen an die Kreditgeber heran. Namentlich vom Anlagegeschäft der Versicherungsunternehmen wird berichtet, daß eine große Zahl von Darlehensverträgen und hohe Beträge von Kündigungen bzw. Zinsanpassungswünschen betroffen sind. Eine Umfrage unter 15 größeren Versicherungsunternehmen mit einem Bestand von 20 932 Millionen DM an Hypotheken- und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4583* Schuldscheindarlehen hat ergeben, daß rund 135 Millionen DM nach § 247 Abs. 1 BGB gekündigt und rund 297 Millionen DM von Zinsanpassungswünschen betroffen wurden. Dabei lagen nach der Stückzahl der betroffenen Verträge die privaten nichtgewerblichen Darlehensnehmer (Baufinanzierung) sogar an der Spitze. Auf Grund der vorliegenden Berichte geht die Bundesregierung davon aus, daß das Kündigungsrecht nach § 247 Abs. 1 BGB in Kreisen der Darlehensnehmer weithin bekannt ist. Dazu tragen auch die in jüngster Zeit zunehmenden Presseberichte über das Kündigungsrecht bei, wie z. B. das am 25. November in einem bekannten Wirtschaftsmagazin erscheinende Interview des Herrn Bundesjustizministers Dr. Vogel zu Fragen des § 247 BGB. Die Verbraucherverbände werden das Ihre tun, um Informationslücken zu schließen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/1200 Fragen B 40 und 41): Ist die Bundesregierung bereit, alle gemeinnützigen Sportvereine von der Körperschaftsteuer bei den aus ihren verschiedenartigen Betätigungen, einschließlich den im wirtschaftlichen Geschäftsbereich erzielten Überschuß, zu befreien, wenn diese unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke des Vereins (Satzungszweck) verwendet werden? Ist die Bundesregierung bereit, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden an Sportvereine als steuerbegünstigte Ausgaben von bisher 5 v. H. des Gesamtbetrags der Einkünfte auf 10 v. H. zu erhöhen? 1. Bei den Beratungen der neuen Abgabenordnung hat sich das Parlament besonders eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, ob die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervorteile der Sportvereine auf die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der Vereine, in erster Linie also die Vereinsgaststätten sowie die kommerzielle Werbung in den Sportstätten und auf der Sportkleidung, ausgedehnt werden können. Dies wurde abgelehnt, weil die Sportvereine sich insoweit am allgemeinen Wirtschaftsleben beteiligen und im Wettbewerb zu uneingeschränkt steuerpflichtigen Unternehmen des Gaststättengewerbes und der Werbewirtschaft stehen. Einseitige Steuervorteile für die Sportvereine würden hier zu Wettbewerbsverzerrungen führen und wären mit den Grundsätzen steuerlicher Gleichbehandlung nicht vereinbar. Diese Auffassung hat bei den parlamentarischen Beratungen auch die Bundesregierung vertreten. Sie beabsichtigt daher nicht, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen. Ich darf in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, ' daß nicht zuletzt auf Betreiben der Bundesregierung durch die neue Abgabenordnung und das neue Körperschaftsteuergesetz wesentliche Verbesserungen für die steuerliche Behandlung der Sportvereine eingeführt worden sind. So sind insbesondere die Freigrenze für die steuerliche Begünstigung der sportlichen und geselligen Veranstaltungen der Vereine von bisher 5 000 DM auf 12 000 DM jährlich angehoben und ein Körperschaftsteuerfreibetrag von 5 000 DM für die Besteuerung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (Gaststätten und Werbung) geschaffen worden. 2. Die Bundesregierung beabsichtigt ebenfalls nicht, den gesetzgebenden Körperschaften eine Verdoppelung des Höchstsatzes für Spenden zur Förderung des Sports vorzuschlagen. Sie sieht dafür kein Bedürfnis, weil bereits der geltende Höchstsatz — von ganz vereinzelten Ausnahmen abgesehen — von den Spendern nicht ausgeschöpft wird. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 42) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Subventionsbericht vorzulegen, und wird dieser Bericht Empfehlungen und Vorschläge für einen Abbau von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen enthalten? Die Bundesregierung hat den Subventionsbericht am 15. November 1977 verabschiedet und am 17. November den Präsidenten des Deutschen Bundestages und Bundesrates zugeleitet. Der Bericht enthält Abbaulisten über einen Abbau von gut 1 Milliarde DM bei den Finanzhilfen und von gut 2,5 Milliarden DM bei den Steuervergünstigungen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 43): Hat die Bundesregierung entsprechend dem Ersuchen des Bundestages lt. Drucksache 8/388 inzwischen geprüft, ob zwischen praxiseigenen zahntechnischen Labors und gewerblichen zahntechnischen Labors Wettbewerbsverzerrungen bestehen, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung dabei eventuell gekommen? Die Prüfung der Frage der Wettbewerbssituation zwischen den praxiseigenen zahntechnischen Labors und den gewerblichen zahntechnischen Labors und die daraus möglicherweise zu ziehenden rechtlichen Folgen durch die Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat sich in dieser Frage mit den Ländern ins Benehmen gesetzt. Die zur tatsächlichen Lage gesammelten Erkenntnisse müssen noch mit den Ressorts abgestimmt werden. Über etwa zu treffende Maßnahmen sind anschließend die Länder nochmals zu hören. Es ist mir nicht möglich, den Bericht im Rahmen einer schriftlichen Anfrage vorwegzunehmen. Ich hoffe jedoch, daß die Arbeiten an dem Bericht trotz der Vielzahl der beteiligten Stellen bald abgeschlossen werden können. 4584* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 44) : Ist die Bundesregierung bereit, abweichend von der Antwort auf meine schriftliche Frage vom 7. November 1973, den Beamten der Zollfahndung die Polizeizulage anstelle oder zusätzlich zu den bisher gewährten Zulagen zu gewähren, nachdem der Zollfahndungsdienst inzwischen als Organ der inneren Sicherheit anerkannt worden ist und an verschiedenen Orten gemeinsame Fahndungstrupps von Zollfahndung und Kriminalpolizei bestehen, die die Rauschgiftschmuggelbekämpfung gemeinsam durchführen? Nachdem für die Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes die Polizeizulage durch das 2. Bundesbesoldungserhöhungsgesetz vom 5. November 1973 eingeführt worden war, sind durch das 3. Bundesbesoldungserhöhungsgesetz vom 26. Juli 1974 mit Wirkung ab 1. Januar 1974 aus- dem Bereich der Zollverwaltung auch die Beamten des Grenzaufsichtsdienstes und des Grenzabfertigungsdienstes in die Polizeizulage-Regelung einbezogen worden. Hierfür war auschlaggebend, daß diese Beamten an den Grenzen und im Zollgrenzbezirk teils in eigener Zuständigkeit, teils im Auftrag des Bundesministers des Innern zusammen mit dem BGS die grenzpolizeilichen Aufgaben wahrnehmen. Von einer Einbeziehung der Beamten des Zollfahndungsdienstes war seiner Zeit abgesehen worden, weil er in erster Linie nicht mit dem Zollgrenzdienst, sondern mit der Steuerfahndung und der Betriebsprüfung vergleichbar ist; demzufolge erhalten die Beamten der Zollfahndung die Prüferzulage, und für sie gelten dieselben verbesserten Stellenobergrenzen wie für die Betriebsprüfer. An diesem Sachverhalt hat sich seither nichts geändert. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage B 45) : Sieht die Bundesregierung einen realisierbaren Lösungsvorschlag zur Behebung der Benachteiligung ausländischer Aktionäre und Anteilsinhaber auf Grund der ab 1. Januar 1977 rechtswirksam gewordenen Körperschaftsteuerreform darin, die Rüdcvergütung der Körperschaftsteuer durch einen Ausbau des § 52 des Körperschaftsteuergesetzes zu erreichen, in dem festgelegt wird, daß die betroffenen Ausländer die ihnen durch die Nichtanrechnungsfähigkeit der 36 Prozent Körperschaftsteuer entstandene Mehrbelastung von 11,44 Prozent durch die Finanzverwaltung vergütet erhalten? Die Bundesregierung hält den Vorschlag, das Körperschaftsteuergesetz so zu ändern, daß ausländische Anteilseigner über die Fälle des § 52 des Körperschaftsteuergesetzes hinaus einen Teil der von den deutschen Gesellschaften gezahlten Körperschaftsteuer erstattet erhalten, für nicht realisierbar. Die Bundesregierung befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem Deutschen Bundestag, der nach eingehender Erörterung auch unter wettbewerbs- und investitionspolitischen Gesichtspunkten in seinem einstimmig angenommenen Beschluß vom 10. Juni 1976 ausdrücklich das Prinzip der Nichterstattungsfähigkeit von Körperschaftsteuer bekräftigt hat. Die Bundesregierung beabsichtigt im übrigen, dem Bundestag in Kürze einen Bericht vorzulegen, in dem sie ihre Haltung zur Frage der Behandlung ausländischer Anteilsinhaber näher darlegen wird. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 46 und 47): Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Pachtpreise der von der Bundesvermögensverwaltung verpachteten Grundstücke und Gebäude überdurchschnittlich hohe Steigerungsraten aufweisen, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls dieses preispolitische Verhalten unter stabilitätspolitischen Gesichtspunkten? An welchen Kriterien richtet die Bundesvermögensverwaltung ihre Miet- und Pachtpreisfestsetzungen aus, und inwieweit lassen sich Unterschiede zwischen den staatlich administrierten und den privaten Miet- und Pachtpreisen feststellen? Die von der Bundesvermögensverwaltung bei der Vermietung oder Verpachtung für gewerbliche Zwecke vereinbarten Entgelte richten sich gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen nach den entsprechenden ortsüblichen Entgelten. Sie werden nach Ablauf von jeweils 3 Jahren auf ihre Ortsüblichkeit überprüft und ggf. angepaßt. Für die Vermietung von bundeseigenen Wohnungen gilt folgendes: Bis vor kurzem wurden die Mieten auf der Grundlage von — nach Baualtersklassen differenzierten — Sätzen für den qm Wohnfläche gebildet. Dieses aus der Zeit der Mietpreisbildung überkommene System wurde Anfang dieses Jahres geändert. Nunmehr orientieren sich die Mieten grundsätzlich an der unteren Grenze der ortsüblichen Mieten für Wohnungen des allgemeinen Wohnungsmarktes mit vergleichbarem Wohnwert. Soweit Bundesdarlehenswohnungen mit zumindest gleichem Wohnwert eine geringere Miete haben, ist diese maßgebend. Die aufgrund dieser Systemänderung im laufenden Jahr vorgenommenen Mietanpassungen sind im übrigen auf 20 v. H., in Ausnahmefällen auf höchstens 30 v. H. der bisherigen Grundmieten begrenzt. Die inzwischen praktisch abgeschlossene Aktion ist in fast allen Fällen im Einvernehmen zwischen der Bundesvermögensverwaltung und dem jeweiligen Mieter durchgeführt worden. Die Unterschiede bei der Miet- und Pachtzinsbildung zwischen der Bundesvermögensverwaltung und den privaten Eigentümern bestehen in folgendem: Bei den Mieten und Pachten für gewerbliche Zwecke werden von der Bundesvermögensverwaltung die Entwicklungen nachvollzogen, die sich auf dem privaten Markt ergeben haben. Bei den Wohnungsmieten gilt dies ebenfalls, und zwar mit der Maßnahme, daß sich die Bundesvermögensverwaltung hier aus sozialen Gründen noch weitere Beschränkungen auferlegt. Stabilitätspolitische Bedenken gegen die Miet- und Pachtzinsbildung der Bundesvermögensverwal- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4585* tung bestehen nicht, da, wie dargestellt, von der Bundesvermögensverwaltung nicht die Preisführerschaft übernommen, sondern im Gegenteil nur eine behutsame Anpassung an bereits vollzogene Entwicklungen vorgenommen wird. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 48 und 49) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die im Jahr 1972 auf 125 Verrechnungseinheiten festgelegte (für die Bundesrepublik Deutschland ca. 460 DM) Freigrenze für Reisemitbringsel inzwischen längst überholt ist und daß mindestens die Preissteigerungen und Wechselkursänderungen der letzten fünf Jahre berücksichtigt werden müssen, und ist sie nicht auch der Auffassung, daß mehr als 20 Jahre nach Inkrafttreten der Römischen Verträge durch eine kräftige Erhöhung der Freibeträge den Bürgern Europas das Gefühl vermittelt werden sollte, in einem gemeinsamen Markt zu leben? 1st die Bundesregierung bereit, diese Anpassung der Freibeträge aus Gründen der Preisanstiege und der Wechselkursveränderungen in den letzten fünf Jahren auch gegenüber NichtEG-Ländern vorzunehmen? In der Fragestunde am 23. November 1977 hat Herr Kollege Niegel eine gleichartige Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Die Antwort ist als Anlage 5 zum Stenographischen Bericht über die 57. Sitzung abgedruckt. Ich bitte, ihr zu entnehmen, daß die Bundesregierung aus den von Ihnen angeführten Gründen für eine Erhöhung der Freigrenzen im Reiseverkehr — EWG und Drittländer — eintritt. Da die Reisefreigrenzen gemeinschaftsrechtlich festgelegt sind, können sie nicht durch die Bundesregierung, sondern nur durch den Rat der Europäischen Gemeinschaften geändert werden. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 50) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Teilnahme von Beamten des Bundesfinanzministeriums an der Tagung Die Steuerfahndung, ihre Problematik und Methodik im Europa von heute" im Zusammenhang mit den Vorwürfen des „Spiegel" (Eine Treuhand wäscht die andere) gegenüber dem Veranstalter dieses Symposiums? Beamte des Bundesfinanzministeriums haben an der von Ihnen erwähnten Tagung „Die Steuerfahndung, ihre Problematik und Methodik im Europa von heute" nicht teilgenommen. Ein Beamter des Bundesfinanzministeriums hatte zunächst privat die Übernahme eines Vortrags zugesagt, jedoch seine Teilnahme an der Veranstaltung später wieder abgesagt. Im übrigen hat die geplante Tagung nach meinen Informationen nicht stattgefunden. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 51 und 52) : Welche staatlichen Vergünstigungen gibt es zur Zeit für solartechnische Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, differenziert nach steuerlichen Vergünstigungen und sonstigen? Welche staatlichen Vergünstigungen gibt es zur Zeit für alle Maßnahmen zur Einsparung von Energie, differenziert nach steuerlichen, gesetzgeberischen und direkten Zuwendungen im Rahmen von Programmen der Bundesregierung? Zu Frage B 51: 1. Solartechnische Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen werden zur Zeit nach § 4 a Investitionszulagengesetz in der Fassung vom 24. Februar 1975 (BGBl. I S. 529) gefördert. Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen wird danach eine 7,5 %ige Investitionszulage gewährt, soweit die solartechnischen Einrichtungen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind oder Ausbauten und Erweiterungen an zum Anlagevermögen gehörenden Gebäuden darstellen. 2. Im übrigen hat die Bundesregierung im Rahmen des am 14. September 1977 beschlossenen Programms zur Förderung heizenergiesparender Investitionen den Bundesländern u. a. auch die Bezuschussung des Einbaus von Wärmepumpen und Solarkollektoren in Neubauten und bestehenden Gebäuden vorgeschlagen. Vorgesehen sind Zuschüsse in Höhe von 20 % auf mindestens 4 000,— DM und höchstens 12 000,— DM Investitionskosten je Wohnung oder je 100 qm beheizter Nutzfläche in Nichtwohngebäuden .Die Gespräche mit den Ländern über die Programmausgestaltung sind noch nicht abgeschlossen. Zu Frage B 52: Staatliche Vergünstigungen für sonstige Maßnahmen zur Einsparung von Energie werden nach Maßgabe der folgenden Regelungen gewährt: 1. Nach § 82 a EStDV können Investitionen in Gebäuden, die bis zum 31. Dezember 1956 errichtet wurden und die ausschließlich dem Wärmeschutz dienen, mit jährlich 10 % beschleunigt abgeschrieben werden. Die Gebäude dürfen nicht zum Betriebsvermögen gehören. Soweit diese Vorschrift auch Heizungs- und Warmwasseranlagen begünstigt, gilt dies auch für solartechnische Einrichtungen. 2. Der unter I. erwähnte § 4, a Investitionszulagengesetz begünstigt noch eine Reihe weiterer energiesparender Investitionen im gewerblichen Bereich (u. a. Errichtung und Erweiterung von Heizkraftwerken, Müllkraftwerken, Müllheizwerken, Wärmepumpenanlagen einschließlich Anlagen zur Wärme- 4586* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 verteilung). Es ist darüber hinaus beabsichtigt, auch Wärmerückgewinnungsanlagen in der Industrie in die Förderung einzubeziehen. 3. Dem Wärmeschutz dienende Maßnahmen werden weiterhin im Rahmen der Bund/Länderprogramme nach dem Wohnungsmodernisierungsgesetz vom 23. August 1976 (BGBl. I S. 2429) gefördert. Gewährt werden Zuschüsse und Darlehen aus jährlich von Bund und Ländern gemeinsam bereitgestellten Mitteln. 4. Das o. a. beabsichtigte Bund/Länderprogramm vom 14. September 1977 sieht die Begünstigung weiterer energiesparender Investitionen in bestehenden Gebäuden vor. Es handelt sich um Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung und der heizungstechnischen Anlagen. Einzelheiten bedürfen auch hier noch der Klärung mit den Bundesländern. 5. Ohne ausdrückliche Erwähnung energiesparender Zielsetzungen können entsprechende Maßnahmen auch im Rahmen folgender allgemeiner Regelungen gefördert werden: — § 82 b EStDV (Abschreibungserleichterungen bei Erhaltungsaufwand) — § 7 b EStG (Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen) — Investitionskredite für kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Kreditvolumen 1974 bis 1976 rund 1 Milliarde DM, davon ca. 25 % für energiesparende Maßnahmen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 53): Welche Handlungen beabsichtigt die Bundesregierung künftig der Androhung oder Anwendung von Boykottmaßnahmen gegen deutsche Unternehmen und deutsche Produkte entgegenzusetzen? Die Bundesregierung erneuert ihre ablehnende Haltung gegenüber allen Formen des Boykotts als wirtschaftliches Druckmittel zur Durchsetzung politischer Ziele, soweit nicht bindende Beschlüsse der Vereinten Nationen vorliegen. Sie wird betroffenen deutschen Unternehmen auch in Zukunft bei der Abwendung von Boykottmaßnahmen die erforderliche und im konkreten Fall jeweils mögliche Unterstützung gewähren. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Scheu (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage B 54): Hält die Bundesregierung es für geboten, für vereidigte Sachverständige einen Berufs-, mindestens jedoch einen Titelschutz herbeizuführen, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um gegebenenfalls einen derartigen Berufs- oder Titelschutz zu gewährleisten? Gemäß § 36 Abs. 1 GewO werden Sachverständige von den durch die Landesregierungen bestimmten Stellen öffentlich bestellt und vereidigt. Die Bestellung setzt voraus, daß der Sachverständige besondere Sachkunde nachweist und gegen seine Eignung keine Bedenken bestehen. Die Länder haben die Aufgabe der öffentlichen Bestellung und Vereidigung den Industrie- und Handelskammern übertragen. Für den Bereich des Handwerks können die Handwerkskammern . Sachverständige bestellen (§ 91 Abs. 1 Nr. 8 HwO). Nach § 36 Abs. 3 GewO können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung Durchführungsvorschriften über die Voraussetzungen für die Bestellung sowie über die Befugnisse und Verpflichtungen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erlassen. Die Landesregierungen haben von dieser Möglichkeit bisher ganz überwiegend keinen Gebrauch gemacht, da sich nach ihrer Auffassung die auf einem Muster des Deutschen Industrie- und Handelstages basierenden Sachverständigenordnungen der Industrie- und Handelskammern in der Praxis bewährt haben. In Kürze wird auch der Deutsche Handwerkskammertag eine Mustersachverständigenordnung für seinen Bereich erlassen. Der Mißbrauch der Bezeichnung „öffentlich bestellter Sachverständiger" ist durch § 132 a Abs. 1 Nr. 2 StGB unter Strafe gestellt. Eine weitergehende Regelung des Berufsrechts der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hält die Bundesregierung nicht für erforderlich. Sollte sich entgegen den bisherigen Erfahrungen erweisen, daß das statutarische Recht der Kammern nicht genügt, so müßte seitens der Länder erwogen werden, von der Verordnungsermächtigung des § 36 Abs. 3 GewO Gebrauch zu machen. Neben den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können auch nicht öffentlich bestellte Sachverständige als Gutachter tätig werden. Im Prozeß sollen jedoch, sofern für bestimmte Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt sind, andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es fordern (§ 73 Abs. 2 StPO, § 404 Abs. 2 ZPO). Aus dem Bereich der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist an die Länder die Forderung herangetragen worden, einen gesetzlichen Schutz der Bezeichnung „Sachverständiger" zu schaffen, um zu verhindern, daß nicht genügend qualifizierte Personen als „freie", d. h. nicht öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auftreten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4587* Der Erlaß eines solchen Titelschutzgesetzes würde wie die Gesetze zum Schutz der Berufsbezeichnungen „Architekt" und „Ingenieur" nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 26, 246) in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen. Diese halten gegenwärtig übereinstimmend eine dahin gehende Gesetzesinitiative für nicht geboten. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 55) : Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung daraus gewonnen, daß sie das Prognos-Institut, Basel, mit dem Gutachten „Welchen Informationsbedarf hat die Bundesregierung beim Tourismus" beauftragt hat? Die sozialwissenschaftliche Forschung hat sich in der Vergangenheit mehr punktuell als systematisch der Fremdenverkehrswirtschaft und -politik angenommen. Insbesondere um zu einer genaueren Analyse der ökonomischen Aspekte des modernen Tourismus zu kommen, ist eine Intensivierung dieser Forschung anzustreben. Die Arbeit des Prognos-Instituts „Informationsbedarf für die Fremdenverkehrspolitik in der Bundesrepublik Deutschland" fächert den Forschungsbedarf im Tourismus systematisch auf. Die Beteiligung der Bundesländer, der Fremdenverkehrswirtschaft, der Wissenschaft, der Verbraucher und der Medien hat dazu beigetragen, daß Antworten nicht nur für den Informationsbedarf der Bundesregierung gegeben wurden; die Studie dient vielmehr einer gemeinsamen längerfristigen Orientierung aller an der Vergabe von Forschungsaufträgen Beteiligter auf gemeinsam festgelegte Schwerpunkte der künftigen Tourismusforschung. Im Vordergrund stehen Analysen der Nachfrageentwicklung und der gruppenspezifischen Beteiligung am Tourismus. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/1200 Fragen B 56 und 57) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewinnentwicklung der Elektrizitätsunternehmen, und inwieweit hält sie vor diesem Hintergrund die Beantragung zusätzlicher Strompreiserhöhungen aus verbraucherpolitischer Sicht für vertretbar? Wird die Bundesregierung die auf der 28. Delegiertentagung der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels getroffenen Feststellungen hinsichtlich des Mißbrauchs der Marktmacht im deutschen Einzelhandel zum Anlaß nehmen, wettbewerbsrechtliche Konsequenzen zu ziehen? Zu Frage B 56: Für die Genehmigung von Strompreiserhöhungen bei Tarifabnehmern sind die Bundesländer zuständig. Im Rahmen dieser Genehmigungsverfahren haben die Preisbehörden der Bundesländer Einblick in die Kosten- und Ertragslage der betreffenden Unternehmen. Daher können auch nur die Bundesländer beurteilen, ob eine konkrete, beantragte Strompreiserhöhung angemessen ist, wobei auch der Verbraucherschutz zu berücksichtigen ist. Generell ist zu bemerken, daß angesichts der bisher von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen Jahr für Jahr durchgeführten umfangreichen Investitionen erwirtschaftete Gewinne im allgemeinen in ausreichendem Umfang wieder investiert worden sein dürften. Investitionen in Stromerzeugungs- und verteilungsanlagen dienen der Sicherheit der Stromversorgung und damit letztlich auch dem einzelnen Abnehmer. Zu Frage B57: Der Abbau von wettbewerbsverzerrenden Mißbräuchen der Marktmacht im Einzelhandel, auf deren Problematik die 28. Delegiertentagung der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels erneut hingewiesen hat, stellt, wie die Bundesregierung stets betont hat, eine der vorrangigen Aufgaben der Wettbewerbspolitik dar; denn machtbedingte Wettbewerbsverzerrungen, insbesondere willkürliche Diskriminierungen kleiner und mittlerer Unternehmen, fördern die Konzentration im Einzelhandel und schaden damit letztlich dem Verbraucher. Die Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 hat daher im Zusammenhang mit der beabsichtigten 4. Kartellgesetznovelle vor allem auch die Notwendigkeit eines wirksameren Schutzes des Leistungswettbewerbs im Einzelhandel unterstrichen. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hatte der Bundesminister für Wirtschaft im November 1974 mit der Herausgabe des sog. „Sündenregisters" an die Spitzenverbände der Wirtschaft appelliert, im Wege der Selbsthilfe gegen wettbewerbsverzerrende Praktiken vorzugehen. Die daraufhin von 16 Verbänden des Handels, der Industrie und des Handwerks im Herbst 1975 veröffentlichte „Gemeinsame Erklärung zur Sicherung des Leistungswettbewerbs" hat sich insgesamt positiv ausgewirkt und ist auch bereits in einer Reihe von Gerichtsentscheidungen zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb berücksichtigt worden. So hat der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr das Fordern oder Gewähren von Eintrittsgeldern, Regal- und Schaufenstermieten und entsprechenden Sonderzuwendungen für unzulässig erklärt. Ferner hat der Bundesminister für Wirtschaft zu Beginn dieses Jahres einen Arbeitskreis „Sicherung des Leistungswettbewerbs", dem die Spitzenverbände der Wirtschaft einschließlich der Verbraucher und Gewerkschaften angehören, mit dem Ziel eingesetzt, die Selbsthilfe der Wirtschaft ebenso wie die Ausschöpfung des geltenden Wettbewerbsrechts durch die Kartellbehörden zu intensivieren und gleichzeitig mögliche Verbesserungen des Kartellgesetzes zu erörtern. 4588* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Die Beratungen dieses Arbeitskreises und die bisherigen praktischen Erfahrungen mit der Selbsthilfe der Wirtschaft und der Anwendung der 1973 wesentlich erweiterten Vorschriften der Mißbrauchsaufsicht und des Diskriminierungsverbots sowie das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Gutachten der Monopolkommission zur Problematik der „Nachfragemacht" bilden wichtige Grundlagen für die 4. Kartellgesetznovelle. Hierin werden insbesondere auch Vorschläge für eine Verbesserung des Diskriminierungsverbots, vor allem gegenüber Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von Nachfragemacht, vorgesehen sein. Das von der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels geforderte umfassende Diskriminierungsverbot, das generell Anbietern und Nachfragern unabhängig von ihrer Marktstärke eine sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung bei Preisen, Rabatten und Konditionen untersagen würde, ist nach Auffassung der Bundesregierung jedoch keine geeignete Lösung der im Einzelhandel bestehenden Wettbewerbsprobleme. Eine solche Regelung würde die wettbewerbliche Handlungsfreiheit einschränken und damit letztlich zum Schaden des Verbrauchers die Vielfalt der Wettbewerbsmittel und der Erscheinungsformen im Handel beeinträchtigen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 58 und 59) : Wie beurteilt die Bundesregierung die wachsenden Sorgen hinsichtlich der Zukunft der deutschen Werften, und welche Maßnahmen gedenkt sie im einzelnen über die bisherigen Hilfsmaßnahmen hinaus zu ergreifen, um die Wettbewerbssituation der deutschen Werften zu verbessern und die Beschäftigungslage zu sichern? Wie beurteilt die Bundesregierung die Schiffbausubventionen anderer europäischer Regierungen, wie z. B. die bis zu 25 v. H. der Neubaupreise reichenden Subventionen für die auf französischen Werften gebauten Schiffe bzw. die besonders weitreichenden norwegischen Maßnahmen zugunsten von Entwicklungsprojekten, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage B 58: Die Schiffbauindustrie steht in der Anfangsphase eines längeren tiefgreifenden strukturellen Anpassungsprozesses. Die Lage ist geprägt durch seit 1975 stark rückläufige Auftragseingänge und -bestände. Bei noch hoher Produktion — 1977 wird mit rd. 5,5 Mrd. DM der höchste jemals erreichte Umsatz erzielt werden — wird die Beschäftigung schrittweise reduziert. Die Werften müssen sich dem Strukturwandel in eigener Verantwortung anpassen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die Bundesregierung hat 1976 und 1977 zusätzliche flankierende Maßnahmen ergriffen, um die Werften bei den notwendigen Anpassungen zu unterstützen. Damit sollen insbesondere auch bruchartige Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sowie schwerwiegende regionale Probleme an der Küste vermieden werden. Über die Fortführung dieser Maßnahmen wird die Bundesregierung jeweils im geeigneten Zeitpunkt nach eingehender Beratung mit allen Beteiligten entscheiden und das Instrumentarium dahin gehend überprüfen, daß ein Höchstmaß an Effizienz und Flexibilität gewährleistet ist. Darüber hinausgehende Maßnahmen werden z. Z. nicht erwogen. Zu Frage B 59: Die Bundesregierung wirkt in der OECD und der EG einem Subventionswettlauf entgegen und trägt dafür Sorge, daß die Strukturkrise nicht einseitig auf dem Rücken der deutschen Werften ausgetragen wird. Sie hat insbesondere die EG-Kommission in ihren Bemühungen bestärkt, neue Beihilfen der Mitgliedstaaten unter eine gemeinschaftliche Disziplin zu bringen. Bei aller Kritik an der Intensität der französischen und auch der niederländischen Schiffbaubeihilfen ist darauf hinzuweisen, daß Paris und Den Haag entsprechend ihren wirtschaftspolitischen Grundsätzen die Beihilfegewährung von strukturellen Anpassungsmaßnahmen der Werften und Kapazitätsreduzierungen abhängig gemacht haben. Die norwegische Förderung von Schiffslieferungen in Entwicklungsländer wird von uns sehr sorgfältig beobachtet. Wir sind grundsätzlich bereit, unsere Werften bei norwegischer Konkurrenz in die Lage zu versetzen, zu gleichen Konditionen anzubieten. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 60) : Ist der Bundesregierung die schwierige Lage bei den PhönixWerken, Reinsdorf, bekannt, die darin besteht, daß die Reifenproduktion erheblich verringert werden soll, was zur Folge hat, daß 20 v. H. der Belegschaft die Entlassung droht, und welche Wege sieht die Bundesregierung eventuell unter Einsatz der Mittel aus dem Zonenrandförderungsprogramm, diese Entwicklung und damit die weitere Strukturschwächung im Zonenrandgebiet aufzuhalten? Im allgemeinen hat sich die Produktion der deutschen Reifenindustrie in den letzten beiden Jahren nicht ungünstig entwickelt. Einer befriedigenden Entwicklung im Erstausstattungsgeschäft steht allerdings eine weniger günstige Absatzsituation bei Ersatzreifen gegenüber, wozu die längere Lebensdauer der Stahlgürtelreifen beiträgt. Rückgänge im Ersatzgeschäft und Ertragseinbußen sind, wie ich höre, auch der Grund für die Absicht der Phönix AG, in ihrem Reifenwerk in Reinsdorf die Produktion schrittweise zu verringern, wovon etwa 80 der insgesamt 450 der dort Beschäftigten betroffen sind. Zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen für die von der Entlassung bedrohten Arbeitnehmer des Werkes Reinsdorf steht das Förderungsinstrumentarium der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung, durch das Investitionsvorhaben gewerblicher Produktionsbetriebe zur Schaffung von neuen Dauer- Deutscher. Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4589* arbeitsplätzen bezuschußt werden. Ferner können Mittel der Gemeinschaftsaufgabe dann eingesetzt werden, wenn im Werk Reinsdorf zum Fortbestand der Betriebsstätte und zur Sicherung der dort bestehenden Dauerarbeitsplätze Umstellungs- oder grundlegende Rationalisierungsinvestitionen durchgeführt werden müssen. Tiber die Vergabe der Gemeinschaftsaufgabemittel entscheidet ausschließlich das Land Niedersachsen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 61): Welche Konsequenten ergeben sich für die Bundesregierung aus dem Ergebnis eines durch sie in Auftrag gegebenen Gutachtens über die Entwicklung der Bauwirtschaft, wonach sich bis 1985 das Leistungsprogramm der Bauwirtschaft beträchtlich zugunsten des Ausbaus verschieben, die Zahl der Betriebe im Bauhauptgewerbe um fast 13 500 auf 45 000 zurückgehen und die Beschäftigtenzahl um nahezu 200 000 auf 1 Million abnehmen werden? Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich der Struktufwandlungsprozeß in der Bauwirtschaft in den nächsten Jahren noch fortsetzen wird. Eine Quantifizierung der damit im einzelnen einhergehenden Entwicklungstendenzen, wie sie z. B. vom Ifo-Institut in dem von Ihnen zitierten Gutachten für den Zeitraum von .1975-1985 versucht wurde, ist freilich mit außerordentlichen Unsicherheiten belastet, die sich nicht zuletzt in den zahlreichen Annahmen der Gutachter manifestieren. Der von dem Institut skizzierten Grundrichtung des Strukturwandels dürfte allerdings eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit zuzubilligen sein. So wird sich vermutlich die Nachfrage nach Bauleistungen in den nächsten Jahren verstärkt dem Ausbaubereich zuwenden. Dies wird nicht ohne Auswirkungen auf Zahl und Struktur der Unternehmen und die Beschäftigtenzahl im Bauhauptgewerbe bleiben. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren diesen Strukturwandlungsprozeß durch eine Reihe von Maßnahmen zugunsten der. Bauwirtschaft erleichtert; sie wird ihm in ihrer Politik auch künftig Rechnung tragen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage B 62) : Trifft es zu, daß die Südafrikanische Union über die Vermittlung der Atomenergiebehörde durch die Firma Hydraulic Plant, Pretoria, bei der Firma Steigerwald GmbH, Puchheim, Tochter der bundeseigenen IVG, eine Perforieranlage namens WABAG fertigen läßt, die der Plutoniumsanreicherung dient, und kann die Bundesregierung gegebenenfalls hoheitlich oder über die IVG dagegen einschreiten? Es trifft zu, daß die Firma Steigerwald GmbH, Puchheim, von der Firma Hydraulikplant, Pretoria, einen Auftrag zur Lieferung einer Perforieranlage erhalten hat. Die Bestellerin hat auf ausdrückliche Anfrage als Verwendungszweck das Extrahieren von Metallen der Platingruppe und von Gold angegeben. Die Ausfuhr der Anlage unterliegt nach den Feststellungen der Genehmigungsbehörde keinem Genehmigungserfordernis. Die Anlage erfüllt danach vor allem nicht das Kriterium „besonders konstruiert oder hergerichtet für die Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe" (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 der Außenwirtschaftsverordnung in Verbindung mit Nr. 0119 der Ausfuhrliste — Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung —) . Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf aie Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haussmann (FDP) (Drucksache 8/1200 Fragen B 63 und 64) Wie sieht die Bundesregierung die Exportchancen der kleinen und mittleren Unternehmen, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang Möglichkeiten großer Unternehmen, ihre sehr gute Ertragslage im Ausland für inländische Marktpositionen einzusetzen? Hält die Bundesregierung die bestehenden Förderungsmaßnahmen zur Verbesserung der Exportchancen für kleinere und mittlere Unternehmen, vor allem . in bezug auf Beratung, Technologie, Innovation und Kooperation im ausländischen Markt, für ausreichend, und welche Verbesserungen hält sie — gegebenenfalls in Verbindung mit anderen Institutionen — für notwendig? Zu Frage B 63: Kleine und mittlere Unternehmen haben infolge ihrer hohen Flexibilität und Anpassungsfähigkeit auch auf Auslandsmärkten reelle Wettbewerbschancen. So hat sich z. B. in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 1966 bis 1974 der Exportanteil der Industrieunternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten erhöht, während der Exportanteil der größeren Unternehmen zurückgegangen ist. Allerdings zeigt die Erfahrung, daß -kleine und mittlère Unternehmen bei Exportgeschäften häufig vor Schwierigkeiten stehen, die sich aus einem Mangel an notwendigen Kenntnissen über die Marktverhältnisse und die Abwicklung von Auslandsgeschäften ergeben. Auch das Institut für Mittelstandsforschung kommt in einer empirischen Analyse der Exportprobleme mittelständischer Betriebe zu dem Ergebnis, daß sich „der Bereich des Informationswesens" als eine wesentliche Schwachstelle der Exportaktivitäten dieser Betriebe erwiesen hat. Zur Verbesserung des Informationsstandes hat das Bundesministerium für Wirtschaft im vergangenen Jahr eine „Exportfibel" herausgegeben, die allgemeine Hinweise für die Anbahnung und Abwicklung von Exportgeschäften sowie eine Darstellung der staatlichen Förderungsmaßnahmen enthält. Deutsche Unternehmen stehen ebenso wie im Inland auch im Ausland in einem sich ständig verschärfenden Wettbewerb mit ausländischen Unterrehmen, der sich auch auf die Ertragslage auswirkt. Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß Großunternehmen eine etwaige positive Ertragssituation bei Auslandsgeschäften für inländische Marktpositionen ausnutzen. Zu Frage B 64: Die Bundesregierung hat in ihrem Aktionsprogramm zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen auch eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen im Außenhandelsgeschäft vorgesehen. Im Hinblick auf den bereits erwähnten Mangel an den erforderlichen Kenntnissen über Exportgeschäfte kommt insbesondere der Verbesserung des Informations- und Beratungswesens besondere Bedeutung zu. Deshalb wird im Rahmen der Unternehmensberatungsprogramme verstärktes Gewicht auf den Be-Teich der Exportberatungen gelegt. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung erhebliche Mittel zur Förderung der Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an Auslandsmessen und -ausstellungen bereit. Beim Wettbewerb um Auslandsaufträge sind kleine und mittlere Unternehmen gegenüber Großunternehmen ferner bei der Stellung von Bietungs- und Leistungsgarantien häufig benachteiligt, da das Garantievolumen den Finanzierungsspielraum dieser Unternehmen nicht selten übersteigt. Um derartige Wettbewerbsnachteile auszugleichen, prüft die Bundesregierung, ob ein besonderes Rückbürgschaftsinstrument geschaffen werden soll, das den mittelständischen Unternehmen die Stellung solcher Garantien erleichtert und die bereits in einigen Bundesländern ergriffenen Maßnahmen auf diesem Gebiet vereinheitlicht Außerdem wird die Bundesregierung bei der Erstellung des forschungs- und technologiepolitischen Gesamtkonzepts für kleine und mittlere Unternehmen darauf Bedacht nehmen, daß die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen auch auf Auslandsmärkten durch geeignete Maßnahmen weiter verbessert wird. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 65): Durch welches Kriterium ist der bisher geltende Grundsatz für die Gewährung von Bürgschaften für Kapitalinvestitionen im Ausland, daß die inneren Angelegenheiten des ausländischen Staats bei der Entscheidung keine Rolle spielen, ersetzt worden, und wird die Bundesregierung die Investitionen in allen Staaten, deren innere Verhältnisse nicht den Anschauungen eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats entsprechen, von der Bürgschaftsgewährung ausschließen? Kapitalanlagengarantien werden unverändert in ständiger Praxis wie bisher nach dem Haushaltsgesetz zur Absicherung des politischen Risikos für deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungsländern übernommen, wenn die Kapitalanlage förderungswürdig und der Rechtsschutz gewährleistet ist. Dies bleiben weiterhin die entscheidenden Kriterien. Bei der Beurteilung der Förderungswürdigkeit werden außenwirtschaftliche und entwicklungspolitische Gesichtspunkte berücksichtigt; insbesondere soll die Kapitalanlage zur Vertiefung der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den Entwicklungsländern dienen. Der Rechtsschutz der Kapitalanlage wird als ausreichend angesehen, wenn zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausland ein Investitionsförderungsvertrag besteht, der auf die zu garantierende Kapitalanlage Anwendung findet; besteht ein solcher Vertrag nicht, muß der Rechtsschutz durch die Rechtsordnung des betreffenden Landes oder in sonstiger Weise gewährleistet sein. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen. B 66 und 67) : Wie hoch sind die Stromerzeugungskosten bei Kern- und Kohlekraftwerken auf Grund der Gutachten, die der Bundeswirtschaftsminister anfertigen ließ, und verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, auf welche Höhe sich im Vergleich dazu die Stromerzeugungskosten nach dem Gutachten belaufen, das der Wirtschaftsminister Dr. Riemer bei Battelle bestellte? Welche Gremien kommen in der Bundesrepublik Deutschland für die Feststellung eines gesamtwirtschaftlich notwendigen ,,Energierestbedarfs" in Frage, der etwa in den Beschlüssen eines Parteitags genannt wird, und wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere den Bau von Kohle- und Kernkraftwerken in Abhängigkeit von den Beschlüssen derartiger Gremien? Zu Frage B 66: Das vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln und der Forschungsstelle für. Energiewirtschaft in München im Auftrag des BMWi erstellte Gutachten über die Stromerzeugungskosten von Steinkohle- und Kernkraftwerken wurde Anfang November 1977 vorgelegt. Es bestätigt im Grundlastbereich einen eindeutigen Kostenvorteil der Kernenergie gegenüber der deutschen Steinkohle und errechnet für 1977 einen Kostenvorsprung von 3,8 Pf/kWh und für 1985 in Betrieb gehende Kraftwerke von 5,4 Pf/kWh. Ein Kostenvorteil besteht ebenfalls, wenn auch in geringerem Maße, gegenüber Importkohle. Die Höhe des Kostenvorteils ist z. T. mitbestimmt durch die von den Gutachtern angewandte Barwertmethode, die die Kostenentwicklung über die Lebenszeit der Kraftwerke mit einbezieht. Bei einem Vergleich, der lediglich auf die Kosten im Jahr der Inbetriebnahme abstellt — wie in den sonst üblichen Rechnungen —, ist der Vorteil etwas geringer. Der Kostenvorsprung besteht auch noch bei ungünstigeren Annahmen für die Kernenergie (z. B. höhere Entsorgungskosten; stärkerer Uranpreisanstieg als im Basisfall unterstellt) und optimistischeren Annahmen für die Kohle (z. B. nur Entschwefelung von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4591* 50 % der Rauchgasmenge bei 80 % Entschwefelungsgrad). Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob das von Herrn Minister Dr. Riemer beim Battelle-Institut bestellte Gutachten vorliegt bzw. zu welchen Ergebnissen dieses Gutachten kommt. Zu Frage B 67: Die Bundesregierung hat in ihren Antworten auf die Große Anfragen der Fraktionen der SPD, FDP und der CDU/CSU vom 8. Juni 1977 (Bundestagsdrucksachen 7/569 und 7/570) erklärt, daß zur Sicherung der langfristigen Energieversorgung sowohl Kohle als auch Kernenergie erforderlich sind und in diesem Zusammenhang dargelegt, daß sie den Ausbau der Kernkraft in dem zur Sicherung der Stromversorgung unbedingt erforderlichen Ausmaß für notwendig hält. Die Notwendigkeiten des Zubaus neuer Kraftwerkskapazitäten orientieren sich jeweils an den Erfordernissen der einzelnen Regionen und Versorgungsgebiete und der regionalen Zuwachs-Einschätzungen. Die Bundesregierung wird ,in Kürze in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms ihre politische Grundorientierung für die weitere Genehmigung von Kernkraftwerken vorlegen. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 68) : Trifft es zu, daß von der Bundesregierung definiert werden kann, welche Regionen als Berggebiet im Sinne des Bergbauernprogramms gelten, und ist die Bundesregierung zutreffendenfalls bereit, die jetzt geltende Grenze von 800 Metern bzw. 600 Metern (plus 18 Prozent Hangneigung) generell auf 600 Meter zurückzunehmen? Die Kriterien für diejenigen Regionen, die als Berggebiet im Sinne des Art. 3 Abs. 3 der Bergbauernrichtlinie (75/268/EWG) gelten, sind gemeinsam von Bund und Ländern festgelegt worden. 1974 sind diese Kriterien und die auf ihrer Grundlage abgegrenzten Berggebiete einschließlich der übrigen benachteiligten Gebiete der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel notifiziert und am 19. Mai 1975 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (R 75/270/EWG, Amtsblatt Nr. L 128) rechtswirksam geworden. Zusätzlich wurde 1975 von den Bundesländern auf der Grundlage von Art. 2 Abs. 3 der Bergbauernrichtlinie eine Feinabgrenzung durchgeführt. Auch diese Feinabgrenzung ist zwischenzeitlich rechtswirksam geworden. In der Bundesrepublik Deutschland entfallen auf die Berggebiete ca. 2,6 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Im einzelnen handelt es sich um die Alpen, größere Teile des Schwarzwaldes und der Schwäbischen Alb sowie um einige Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Sauerland, Eifel). Der verbleibende Teil der Mittelgebirge unseres I Landes zählt nahezu ausnahmslos zu den benachteiligten Agrarzonen und den Kleinen Gebieten im Sinne des Art 3 Abs. 4 und 5 der Bergbauernrichtlinie. In einem Teil dieser Gebiete, den Kerngebieten, wird wie in den Berggebieten bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine direkte Einkommensübertragung, die Ausgleichszulage, gewährt. Die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit nahezu allen Bundesländern der Auffassung, daß mit der 1975 durchgeführten Feinabgrenzung im Grundsatz alle Abgrenzungshärten, die bei einer ersten Abgrenzung nie ganz ausgeschlossen werden können, beseitigt wurden. Zusätzliche Abgrenzungskriterien sind daher nicht erforderlich, zumal mit der Zurücknahme des Höhenkriteriums auf 600 m keine zusätzlichen Fördergebiete ausgewiesen werden würden. Diese möglichen Gebiete gehören bereits jetzt zu den Gebietskategorien des Art. 3 Abs. 4 und 5 vorgenannter Richtlinie. Auch in diesen Gebieten werden — wie in den Berggebieten — die gegenüber den nicht benachteiligten Gebieten vorgesehenen zusätzlichen und günstigeren Förderungsmaßnahmen gewährt. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/1200 Frage B 69) : Trifft es zu, daß der Bundesarbeitsminister einen Forschungsauftrag vergeben hat, eine Umstellung der bisher vertraglich vereinbarten Gehälter von Chefärzten an Krankenhäusern auf staatlich geregelte Festgehälter zu prüfen? In den Beratungen des Bund-Länder-Ausschusses nach § 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes haben mehrere Länder den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gebeten, ein seit längerem in Aussicht genommenes Forschungsvorhaben über die „Auswirkungen der Einführung von Festgehältern für leitende Krankenhausärzte" beschleunigt zu vergeben. Sie haben eine Reihe von Krankenhäusern benannt, in denen entsprechende Erfahrungen vorliegen. Das Vorhaben ist darauf gerichtet, die vorliegenden Erfahrungen auszuwerten, und mit dieser Zielsetzung unter einer Reihe von Forschungsinstituten ausgeschrieben worden. Sobald die Angebote vorliegen, soll im Benehmen mit dem Bund-LänderAusschuß über die Vergabe entschieden werden. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/1200 Fragen B 70 und 71) : Wie beurteilt die Bundesregierung neueste Forschungsergebnisse der Universitäts-Augenklinik in Münster sowie des Instituts für Sozialmedizin an der Universität Heidelberg, wonach angeblich längeres Arbeiten bei künstlichem (insbesondere wei- 4592* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 ßem Neon-)Licht u. U. zu verstärkter Streßbelastung mit typisch krebsbegünstigenden Hormonveränderungen führen kann, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist die Bundesregierung bereit, dieses Phänomen — eventuell in einer praxisorientierten Langzeitstudie — gründlich untersuchen zu lassen und gegebenenfalls auch einschlägige Arbeitsschutznormen einer sorgfältigen Überprüfung zu unterziehen? Der Bundesregierung sind keine Forschungsergebnisse über mögliche gesundheitliche Folgert längeren Arbeitens bei künstlichem Licht bekannt. Auf Anfrage hat das Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, daß es Herrn Prof. Dr. Holiwich, UniversitätsAugenklinik Münster, einen einschlägigen Forschungsauftrag erteilt hat, daß der Auftrag aber noch nicht abgeschlossen ist. Wenn der Forschungsbericht vorliegt und der Bundesregierung mitgeteilt worden ist, wird sie prüfen, ob weitere Untersuchungen erforderlich sind und die vorgelegten Ergebnisse in Arbeitsschutznormen übernommen werden können. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 8/1200 Fragen B 72 und 73): Wird die Bundesregierung nach dem Auslaufen des Sonderprogramms des Bundes und der Länder zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte für 1977/78 ein zweites Sonderprogramm auflegen, und bis wann kann gegebenenfalls mit der Verabschiedung dieses Programms gerechnet werden? Wird ein solches Programm die gleichen Förderkriterien aufweisen wie das erste Programm oder/und gegebenenfalls welche Modifikationen sind zu erwarten? Das Sonderprogramm des Bundes und der Länder zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte, das am 1. November 1976 in Kraft trat und am 1. September 1977 ausgelaufen ist, hat sich in einer schwierigen Arbeitsmarkt- und Ausbildungsstellensituation als eine wertvolle Hilfe bei der Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung Schwerbehinderter erwiesen. Mit Hilfe dieses Programmes mit einem Volumen von 100 Millionen DM, das aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz finanziert worden ist, konnten nach dem Stand der derzeitigen Auswertung durch die Bundesanstalt für Arbeit mehr als 8 500 besonders schwer betroffene und längerfristig arbeitslose Schwerbehinderte wieder in Arbeit (rund 7 600) oder in eine Ausbildungsstelle (rund 940) vermittelt werden. Das Sonderprogramm hat einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter wesentlich entgegengewirkt. Die Zahl der Vermittlungen Schwerbehinderter konnte um mehr als 70 % gesteigert werden. Besonders bemerkenswert ist, daß gerade auch schwervermittelbaren Schwerbehinderten geholfen werden konnte (Schwerbehinderten im Alter von 55 Jahren und mehr, Schwerbehinderten, die auf eine Hilfskraft angewiesen sind und Schwerbehinderten, die länger als 1 Jahr arbeitslos waren). Der Anteil dieser Gruppen an der Gesamtzahl der Förderungsfälle beträgt fast 90 %. Der Erfolg des Sonderprogramms hat Anlaß zu der unverzüglichen Prüfung gegeben, ob das Programm unter besonderer Berücksichtigung der Ausbildungssituation behinderter Jugendlicher und der bei der Durchführung gewonnenen Erfahrungen erneut mit einem Volumen von 100 Millionen DM aufgelegt werden kann. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat dem Beirat für die Rehabilitation der Behinderten, in dem die Länder und die Organisationen der Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rehabilitationsträger und Behinderten vertreten sind, einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Der Beirat hat den Vorschlag begrüßt und seinerseits vorgeschlagen, aus dem Ausgleichsfonds nach dem Schwerbehindertengesetz 40 Millionen DM bereitzustellen. Zugleich hat er die Erwartung geäußert, daß sich die Länder wiederum mit 60 Millionen aus der Ausgleichsabgabe, die den Hauptfürsorgestelle zufließt, beteiligen. Die Konzeption für ein neues Sonderprogramm wird am 24. November 1977 mit Vertretern der Länder erörtert werden; dabei wird auch zu klären sein, in welchen Punkten die Förderungskriterien abweichend vom 1. Sonderprogramm festgelegt werden sollen. Eine abschließende Aussage darüber ist mir daher zur Zeit noch nicht möglich. Nach den Vorstellung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung soll ein Schwerpunkt die verstärkte Förderung der Bereitstellung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche sein. Außerdem soll bei der Förderung zwischen Arbeitgebern, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllt haben, und denen, bei denen dies nicht der Fall ist, stärker differenziert werden. Mit der Verabschiedung des neuen Sonderprogramms ist in den nächsten Wochen zu rechnen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/1200 Fragen B 74 und 75) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einer einjährigen theoretischen Ausbildung nebst anschließendem einjährigen Praktikum ein Anspruch auf Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 1267 RVO dann entfällt, wenn auf Grund der allgemeinen Ausbildungssituation eine Praktikantenstelle nicht nachgewiesen werden kann, und daß gleichfalls Arbeitslosenhilfe deshalb ausgeschlossen ist, weil die Ausbildung mit Praktikum als nicht abgeschlossen gilt, und was gedenkt die Bundesregierung vorzuschlagen, um dieses unerwünschte sozialpolitische Ergebnis auszuschließen? Wird die Bundesregierung unter Umständen eine Änderung der Arbeitslosenhilfe-Verordnung in der Weise ins Auge fassen, daß die mit dem Haushaltsstrukturgesetz gestrichene Regelung in § 2 Nr. 2 dieser Verordnung wieder in Kraft tritt, nachdem ein vorgeschriebenes Praktikum entsprechend § 134 Abs. 1 Nr. 4 AFG noch zur Ausbildung gehört und Arbeitslosenhilfe nur dann gewährt wird, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist? Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nach Abschluß einer schulischen Ausbildung keine Praktikantenstelle finden, erhalten keine Wai- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4593* senrente nach § 1267 RVO, es sei denn, daß die Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nur kurz ist. Bei dieser Regelung ging der Gesetzgeber davon aus, daß es nicht so sehr Aufgabe der Sozialversicherung und damit der Versichertengemeinschaft, sondern eher Aufgabe der Allgemeinheit ist, für diesen Personenkreis Leistungen vorzusehen. Ein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe dürfte regelmäßig daran scheitern, daß die nach § 134 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c AFG erforderliche 26wöchige entlohnte Beschäftigung vor Beginn der Ausbildung nicht nachgewiesen werden kann. Diese Vorschrift beruht auf der Erwägung, daß die Arbeitslosenhilfe grundsätzlich nur Personen gewährt werden sollte, die bereits eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nach Abschluß einer allgemeinbildenden, beruflichen oder Hochschule ist deshalb auf die Fälle des zweiten Bildungswegs beschränkt. Er besteht nicht, wenn im Anschluß an die schulische Ausbildung für den angestrebten Beruf noch eine praktische Tätigkeit vorgeschrieben ist. Anders als das Arbeitslosengeld ist die Arbeitslosenhilfe keine Versicherungs-, sondern eine besondere Fürsorgeleistung. Sie wird, wie die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz, grundsätzlich aus Steuermitteln finanziert und nur gewährt, wenn der Arbeitslose bedürftig ist. Arbeitslosen, die nur deshalb keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben, weil sie noch nicht berufstätig waren, ist Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz zu gewähren. Für arbeitslose Kinder, die das 18., nicht aber das 23. Lebensjahr vollendet haben und eine Berufsausbildung mangels eines Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können, wird außerdem seit 1. September 1976 Kindergeld gewährt. Die Bundesregierung sieht derzeit keine Möglichkeit, eine Änderung dieser Vorschriften vorzuschlagen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß § 2 Nr. 2 der Arbeitslosenhilfe-Verordnung in der bis 31. Dezember 1975 geltenden Fassung durch Rechtsverordnung nicht wieder in Kraft gesetzt werden kann. Denn der Sachverhalt ist jetzt in § 134 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c AFG abschließend geregelt. Auch nach dem früheren § 2 Nr. 2 der Arbeitslosenhilfe-Verordnung galt aber die Ausbildung als nicht abgeschlossen, wenn für den angestrebten Beruf eine noch zu leistende zusätzliche Ausbildung oder praktische Tätigkeit vorgeschrieben war. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 76) : Warum vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Frage A 12 vom 23. September 1977 (Drucksache 8/926) die Auffassung, daß vor einer Anwendung des Artikels 6 des Beschlusses des Assoziationsrats über die Durchführung des Artikels 12 des Abkommens von Ankara die Durchsetzung der ersten Stufe abgewartet werden sollte, obwohl Artikel 6 nach seinem Wortlaut unabhängig von der Stufenfestsetzung nach Artikel 1 und Artikel 11 ist? Artikel 6 des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei über die Durchführung von Art. 12 des Abkommens von Ankara gibt die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b des Beschlusses nicht automatisch anzuwenden. Da Art. 2 Abs. 1 Buchst. a „unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des den Arbeitnehmern aus den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft einzuräumenden Vorrangs" steht und Buchst. b dem dort genannten Personenkreis türkischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland keine erweiterten Rechte gegenüber der Zeit vor Inkrafttreten der ersten Freizügigkeitsstufe einräumt, entfällt die Notwendigkeit, von Art. 6 gegenwärtig Gebrauch zu machen. Eine derartige Schutzbestimmung, wie sie für die erste Freizügigkeitsstufe vereinbart worden ist, könnte allerdings für weitergehende Freizügigkeitsregelungen nach Ablauf der ersten Stufe Bedeutung erlangen. Meine Antwort auf Ihre entsprechende Zusatzfrage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 29. September 1977 ist in diesem Sinne zu werten. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 77) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Zivildienstleistenden durch das Bundesamt für Zivilschutz in Krankenhäusern, und wie sieht der jetzige Einsatz von Zivildienstleistenden in den Krankenhäusern der Altkreise Fallingbostel und Grafschaft Hoya aus? Zivildienstleistende sind in Krankenhäusern im hauswirtschaftlichen Dienst, im technischen und organisatorischen Bereich, der Verwaltung, in Laboratorien und im Pflegedienst eingesetzt. Die Tätigkeit der Dienstleistenden in Krankenhäusern hat sich nach Auffassung der Bundesregierung besonders bewährt. Umfragen in den letzten Jahren haben ergeben, daß diese Beurteilung von dem größten Teil der Krankenhausverwaltungen geteilt wird. In den Altkreisen Fallingbostel und Grafschaft Hoya ist nur das Kreiskrankenhaus Hoya mit fünf Zivildienstplätzen als Beschäftigungsstelle des Zivildienstes anerkannt. Die Dienstleistenden werden dort im Pflegehilfsdienst, in der Gartenarbeit und in der Verwaltung eingesetzt. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 8/1200 Fragen B 78 und 79) : 4594* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Aufgaben koreanischer Krankenschwestern, deren Anstellungsverträge gegenwärtig auslaufen, durch genügend vorhandene deutsche Arbeitskräfte gleichwertig wahrgenommen werden können, oder liegen bei deutschen Arbeitssuchenden überwiegend erhebliche Einschränkungen der Einsatzfähigkeit (keine Vollzeitbeschäftigung, kein Nacht-, Sonntags- und Schichtdienst) vor? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den für die deutsche Krankenhausversorgung vor Jahren unentbehrlichen koreanischen Krankenschwestern auch in den Fällen die weitere Berufstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu gestatten, in denen eine fünfjährige ununterbrochene Tätigkeit noch nicht vorliegt? Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, dessen Dienststellen für die Vermittlung von Arbeitnehmern und die Erteilung der Arbeitserlaubnis zuständig sind, hat mir zu Ihrer ersten Frage mitgeteilt, daß ein Teil der arbeitslosen deutschen Krankenpflegekräfte wegen familiärer Bindungen nicht überregional vermittelbar ist. Zum Teil seien die arbeitslosen Krankenpflegekräfte auch nur an einer Teilzeitbeschäftigung oder an einer Beschäftigung ohne Nacht- oder Wochenenddienst interessiert. Insgesamt läßt das .vorliegende Zahlenmaterial nach der Mitteilung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit jedoch den Schluß zu, daß die Aufgaben koreanischer Krankenschwestern, deren Arbeitsverträge von Arbeitgebern nicht mehr verlängert werden, oder deren Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist, durch eine genügende Anzahl deutscher Arbeitsloser wahrgenommen werden können. In Ihrer zweiten Frage gehen Sie 'zutreffend davon aus, daß der in § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes normierte Vorrang deutscher Arbeitnehmer nicht gilt, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer fünf Jahre ununterbrochen im Bundesgebiet gearbeitet hat. In diesen Fällen wird die Arbeitserlaubnis mit einer fünfjährigen Geltungsdauer unabhängig von der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes erteilt. Es ist nicht zu verkennen, daß es Härten geben kann, wenn eine ausländische Krankenschwester vor Ablauf der Fünfjahresfrist in Konkurrenz zu einer deutschen Bewerberin tritt. Für diese Fälle enthält die Arbeitserlaubnisverordnung eine Härteklausel, die allerdings zur Wahrung des gesetzlichen Vorrangs deutscher Arbeitnehmer eng auszulegen ist. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat seine nachgeordneten Dienststellen angewiesen, überregionale Vermittlungsbemühungen einzuleiten, wenn die Arbeitserlaubnis einer ausländischen Krankenschwestern wegen des Vorrangs deutscher Bewerberinnen für die bisherige Beschäftigung nicht verlängert werden kann. Diese Regelung soll dazu beitragen, Härten nach Möglichkeit zu vermeiden. Während der Dauer der Vermittlungsbemühungen, die nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 1977 für arbeitslose ausländische Arbeitnehmer mindestens ein Jahr lang durchgeführt werden müssen, erhält der Ausländer unter denselben Voraussetzungen wie ein deutscher Arbeitnehmer Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, insbesondere Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 80 und 81): Ist die Bundesregierung bereit, die Arbeitserlaubnis für koreanische Krankenschwestern zu verlängern, weil für diesen Personenkreis nach Rückkehr in Korea erhebliche Beschäftigungsprobleme bestehen? Für wie viele Betroffene und welche anderen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, und ist insbesondere vorgesehen, mit Geldern der deutschen Auslandshilfe notwendige soziale und gesundheitspflegerische Projekte in Korea zu finanzieren? Die Arbeitserlaubnis wird nach § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles erteilt. Demnach ist die Arbeitserlaubnis in der Regel zu versagen, wenn für den Arbeitsplatz ein geeigneter deutscher Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Die Arbeitsmarktlage im Herkunftsland ist für die Entscheidung über die Arbeitserlaubnis ohne Bedeutung. Der in § 19 des Arbeitsförderungsgesetzes normierte Vorrang deutscher Arbeitnehmer gilt jedoch nicht, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer fünf Jahre ununterbrochen im Bundesgebiet gearbeitet hat. In diesen Fällen wird die Arbeitserlaubnis mit einer fünfjährigen Geltungsdauer unabhängig von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes erteilt. Ich verkenne nicht, daß es Härten geben kann, wenn eine ausländische Krankenschwester vor Ablauf der Fünfjahresfrist in Konkurrenz zu einer deutschen Bewerberin tritt. Für diese Fälle enthält die Arbeitserlaubnisverordnung eine Härteklausel, die allerdings zur Wahrung des gesetzlichen Vorrangs deutscher Arbeitnehmer eng auszulegen ist. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat seine nachgeordneten Dienststellen angewiesen, überregionale Vermittlungsbemühungen einzuleiten, wenn die Arbeitserlaubnis einer ausländischen Krankenschwester wegen des Vorrangs deutscher Bewerberinnen für die bisherige Beschäftigung nicht verlängert werden kann. Diese Regelung soll dazu beitragen, Härten nach Möglichkeit zu vermeiden. Während der Dauer der Vermittlungsbemühungen, die nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Januar 1977 für arbeitslose ausländische Arbeitnehmer mindestens ein Jahr lang durchgeführt werden müssen, erhält der Ausländer unter denselben Voraussetzungen wie ein deutscher Arbeitnehmer Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, insbesondere Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Im Rahmen der Reintegrationsförderung, und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage, aus Mitteln des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit wird als erstes Modellprogramm die Umschulung von 12 koreanischen Krankenschwestern zu Fremdsprachenkorrespondentinnen — Beitrag zur Deckung eines speziellen Fachkräftebedarfs in Korea — unterstützt. Außerdem fördert die Bundesregierung mit 15 Millionen DM Kapitalhilfe das Krankenhausprojekt der Yonsei-Universität in Seoul. Auf deutschen Wunsch Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4595* wird im Rahmen dieses Vorhabens der Wiedereingliederung des aus der Bundesrepublik Deutschland zurückkehrenden koreanischen Krankenpflegepersonals besondere Bedeutung beigemessen. Das Krankenhaus soll als „Mutterhaus" Anlauf- und Durchleitungsstation mit dem Ziel sein, die gesellschaftliche und berufliche Reintegration des zurückkehrenden Krankenpflegepersonals zu erleichtern. Das Vorhaben befindet sich zur Zeit im Prüfungsstadium; der Prüfungsbericht der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt/Main wird voraussichtlich im Frühjahr 1978 vorliegen. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 82 und 83) : Trifft es zu, daß die im Bereich des Truppenübungsplatzes Baumholder entwidmete Landesstraße 172, jetzt im Besitz des Bundes befindliche Privatstraße, zum 2. November 1977 für den gesamten zivilen Anliegerverkehr endgültig gesperrt wurde, ohne daß dafür, wie zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Bund am 2. Dezember 1973 vereinbart, eine Ersatzverbindung für die Beschäftigten des Truppenübungsplatzes und der amerikanischen Garnison geschaffen wurde, und wenn ja, billigt die Bundesregierung dieses einseitige, den Vereinbarungen widersprechende Verhalten der dafür verantwortlichen Dienststellen? Ist die Bundesregierung bereit, als Ersatzverbindung den zwar geplanten, aus Haushaltsgründen vom Bundesverkehrsminister zunächst aber zurückgestellten Bau des Autobahnzubringers zur A 76 zwischen Ruschberg und Baumholder vorzuziehen und gegebenenfalls aus Mitteln des Bundesverteidigungsministers mit zu finanzieren, da durch die nunmehr gegebene neue Verkehrssituation das vorhandene Straßennetz insbesondere innerhalb der Stadt Baumholder den durch die Umleitung zusätzlich anfallenden Verkehr nicht mehr bewältigt? Zu Frage B 82: Die Landesstraße 172 wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1975 entwidmet, da sie über den Truppenübungsplatz verläuft. Wegen des Baus eines Regenrückhaltebedcens mußte Anfang November dieses Jahres die Teerdecke dieser Straße teilweise beseitigt und deshalb die Straße für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Mißverständnisse über die Auslegung einer im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz am 4. Dezember 1973 getroffenen Vereinbarung, nach der die Bundeswehr bei einer erforderlichen Unterbrechung der Straße eine Ersatzverbindung für die Beschäftigten des Truppenübungsplatzes und der amerikanischen Garnison schaffen wird, wurden inzwischen in einer Besprechung mit dem Verbandsbürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder ausgeräumt. An der Baustelle wird eine behelfsmäßige Umfahrt geschaffen, die — günstige Witterung vorausgesetzt — in etwa vier Wochen fertiggestellt sein wird. Diese Zufahrt über die frühere L 172 wird dann für die Beschäftigten der deutschen und der amerikanischen Streitkräfte sowie für den Lieferverkehr solange offengehalten werden, bis eine Ersatzstraße von der L 169 her angelegt ist. Zu Frage B 83: An dem vom Land Rheinland-Pfalz geplanten Bau des Autobahnzubringers von der Landstraße 169 zwischen Ruschberg und Baumholder zur A 75 trägt der Bund aus Mitteln des Bundesministeriums der Verteidigung den Kostenanteil, der sich aus der militärischen Forderung auf Verbreiterung des Regelquerschnitts der Straße von 10,5 m auf 11,5 m ergibt. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 84 und 85): Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, daß es nach Auskunft des niedersächsischen Innenministers vom 7. November 1977 in jüngster Zeit eine erhebliche Gefahr für die Bewohner der Ortschaften gibt, die an den Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn-Range angrenzen, und zwar auf Grund „einiger Fastzusammenstöße", das Bundesverteidigungsministerium demgegenüber ebenfalls im November eine Gefährdung der Stadt Nordhorn ausgeschlossen hat? Wieweit sind die Untersuchungen über neue, das Stadtgebiet von Schüttorf meidende Abflugverfahren, und mit welchen Verbesserungen können die Räume Nordhorn und Schüttorf in nächster Zeit im einzelnen rechnen? Zu Frage B 84: Dem Bundesministerium der Verteidigung, der Bundesanstalt für Flugsicherung und dem Amt für Flugsicherung der Bundeswehr sind Fastzusammenstöße im Bereich des Luft-Boden-Schießplatzes Nordhorn nicht bekannt. Von einer in jüngster Zeit aufgrund von angeblichen Fastzusammenstößen ausgehenden erheblichen Gefahr für die Bewohner der Ortschaften, die an den Luft-Boden-Schießplatz angrenzen, kann nicht die Rede sein. Die Verfahren beim Übungsschießen selbst sind so festgelegt, daß ein überaus hohes Maß an Flugsicherheit erreicht wird. Daran hat sich auch in jüngster Zeit nichts geändert. Zu Frage B 85: Im November 1976 wurde das bis zu diesem Zeitpunkt praktizierte Abflugverfahren zugunsten der stark durch Lärm belasteten Samtgemeinde Schüttdorf geändert. Eine neue Streckenführung wurde versuchsweise festgelegt. Es stellte sich heraus, daß die neue Strekkenführung durch zu viele enge Kurven schwer zu fliegen war und daher Sicherheitsrisiken enthielt. Um eine Gefährdung der umliegenden Ortschaften auszuschließen, wurde im Februar 1977 das ursprüngliche Abflugverfahren wieder in Kraft gesetzt. Seit diesem Zeitpunkt wird in Zusammenarbeit mit den für den Schießplatz verantwortlichen britischen Luftstreitkräften versucht, eine Abflugroute zu entwickeln, die sowohl den Sicherheitserfordernissen entspricht als auch eine ubnzumutbare Lärmbelastung der Bevölkerung ausschließt. 4596* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Der Abschluß der laufenden Untersuchung wird bis zum Jahresende erwartet. Zwischenergebnisse liegen noch nicht vor. Anlage 103 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 86): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Sozialämter bei der Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1974 — V C 50.73 — Hausgrundstücke für die Frage, ob sie als Schonvermögen im Sinne des § 88 Abs: 2 Nr. 7 BSHG zu behandeln sind, nach ihrem Verkehrswert und nicht nach ihrem nach Abzug der auf dem Grundstück lastenden Schulden verbleibenden wirtschaftlichen Wert beurteilen müssen, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Begründung zu seinem Urteil vom 17. Oktober 1974 ausdrücklich festgestellt, daß bei der Beurteilung, ob ein Hausgrundstück als „klein" im Sinne des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG anzusehen ist, alle Gesichtspunkte zu beachten sind, die für die Individualisierung eines Anspruchs auf Sozialhilfe von Bedeutung und einschlägig sind. Das bedeutet, daß es bei der Beurteilung auf die Besonderheiten des Einzelfalles ankommt, vor allem auf die Größe der Familie des Hilfesuchenden sowie auf die sonstigen Personen der Bedarfsgemeinschaft, auf die Größe, den Zuschnitt und die Ausstattung des Hauses im Verhältnis zu den Wohnbedürfnissen und schließlich auch auf den Wert des Objekts. Beim Wert des Hausgrundstücks ging das Gericht vom Verkehrswert aus; ein Abzug der Belastungen wurde nicht vorgenommen. Dies ist sozialhilferechtlich nicht zu beanstanden. Denn Schulden können nach den Grundsätzen des Sozialhilferechts — von wenigen, ausdrücklich geregelten Ausnahmen abgesehen — nicht berücksichtigt werden. Gleichwohl sind die mit einem Hausgrundstück verbundenen Belastungen nicht schlechthin unbeachtlich. Sie sind als „Kosten der Unterkunft" im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. beim Einsatz des Einkommens nach Abschnitt 4 des BSHG zu berücksichtigen; ausgenommen sind allerdings Beträge zur Tilgung eines Darlehens. Insoweit vertritt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. Dezember 1970 — V C 73.70 — die Auffassung, daß eine Berücksichtigung von Tilgungsbeträgen dem Schutz einer Umschichtung in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Hilfesuchenden gleichkäme. Damit wird berücksichtigt, daß es andernfalls in das Belieben des Hilfesuchenden gestellt wäre, von sich aus die Höhe der Sozialhilfeleistungen durch Festlegung der Höhe der Tilgung zu bestimmen. Dem ist zuzustimmen. Unter den geschilderten Umständen ist eine Erweiterung des Schutzes des „kleinen Hausgrundstücks" nicht beabsichtigt. Anlage 104 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 87 und 88) : Trifft es zu, daß der Präsident des Bundesgesundheitsamts § 62 des Arzneimittelgesetzes nicht im Sinne des erklärten und unzweideutig zum Ausdruck gekommenen Willens des Gesetzgebers ausführt, und wenn ja, was hat die Bundesregierung getan, um den Präsidenten des Bundesgesundheitsamts dazu anzuhalten, die zitierte Bestimmung im Sinne des Gesetzgebers auszuführen, und welchen Erfolg hatte die Bundesregierung dabei? Wie ist sichergestellt, daß in Zukunft der Präsident des Bundesgesundheitsamts auch mit den von der Pharma- und Heilmittelindustrie geschaffenen Stellen im gleichen Umfang und in den gleichen Formen zusammenarbeitet wie mit den übrigen im Gesetz Genannten? Nach § 62 des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts, das am 1. Januar 1978 in Kraft tritt, hat das Bundesgesundheitsamt als Bundesoberbehörde zur Verhütung einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier die bei der Anwendung von Arzneimitteln auftretenden Risiken, insbesondere Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, Gegenanzeigen und Verfälschungen, zentral zu erfassen, auszuwerten und die nach dem Gesetz zu ergreifenden Maßnahmen zu koordinieren. Dabei hat das Bundesgesundheitsamt mit den Dienststellen der Weltgesundheitsorganisation, den Arzneimittelbehörden anderer Länder, den Gesundheits- und Veterinärbehörden der Bundesländer, den Arzneimittelkommissionen der Kammern der Heilberufe sowie mit anderen Stellen zusammenzuwirken, die bei der Durchführung ihrer Aufgaben Arzneimittelrisiken erfassen. Zur Durchführung dieser Aufgaben werde ich durch allgemeine Verwaltungsvorschrift mit Zustimmung des Bundesrates einen Stufenplan erlassen, der die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Stellen auf den verschiedenen Gefahrenstufen sowie die Einschaltung der pharmazeutischen Unternehmer näher regelt. Dabei wird auch sichergestellt werden, daß die in § 62 des Arzneimittelgesetzes genannten „anderen Stellen" in den Stufenplan mit einbezogen werden. Nach der Berichtsdrucksache 7/5091 vom 28. April 1976 des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts sind unter „anderen Stellen" auch Gremien der pharmazeutischen Industrie zu verstehen, die zu diesem Zweck zu gründen sind. Ich kann nicht feststellen, daß der Präsident des Bundesgesundheitsamtes entgegen der Intention des Gesetzgebers handelt. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage B 89) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1973 4597* Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, durch Novellierung entsprechender Gesetze und Verordnungen sicherzustellen, daß neue chemische Stoffe vor ihrem Einsatz in den Betrieben auf ihre Gefährlichkeit hin untersucht und gegebenenfalls mit einem Sicherheitsattest versehen werden? Der Entwurf einer Richtlinie der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vom 21. September 1976 zur 6. Änderung der Richtlinie vom 27. Juni 1967 über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe sieht vor dem erstmaligen Inverkehrbringen die Prüfung neuer chemischer Stoffe durch den Hersteller auf gefährliche Eigenschaften nach vorgegebenen Kriterien sowie eine entsprechende Kennzeichnung vor. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen einer nationalen Behörde und der EG-Kommission mitgeteilt werden. Damit soll die Grundlage für das Anlegen einer umfassenden Kartei, die Vornahme von Überprüfungen und etwaige Folgemaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer und. Dritter geschaffen werden. Die Bundesregierung hat sich eingehend mit dem Entwurf befaßt und dem Rat der Europäischen Gemeinschaften, der den Entwurf zur Zeit berät, eine ausführliche Stellungnahme übersandt. Nach dem für 1978 zu erwartenden Erlaß der Richtlinie wird deren Inhalt durch Gesetz in deutsches Recht umgesetzt. Anlage 106 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 90): Trifft es zu, daß das vom Deutschen Bundestag in einer Resolution vom 18. Juni 1974 zum Lebensmittelgesetz geforderte Nichtraucherschutzprogramm bereits Mitte 1977 fertig ausgearbeitet war, seither aber hinausgezögert wird, und wann gedenkt die Bundesregierung das Nichtraucherschutzprogramm zu verabschieden? Der Entwurf eines Nichtraucherschutzprogrammes von Bund und Ländern ist im Ständigen Arbeitskreis der Drogenbeauftragten im Mai 1977 verabschiedet worden. Das Abstimmungsverfahren zwischen den Bundes- ressorts und den obersten Landesgesundheitsbehörden konnte im September dieses Jahres abgeschlossen werden, so daß nun, nach abschließenden Arbeiten beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, die Verabschiedung in den nächsten Wochen eingeleitet werden kann. Anlage 107 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eimer (Fürth) (FDP) (Drucksache 8/1200 Fragen B 91 und 92): Liegen der Bundesregierung Untersuchungen vor, die Auskunft geben können über die Auswirkungen bei Kindern durch Benutzung von Kriegsspielzeug? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß durch Werbung und Anzeigenkampagnen für Kriegsspielzeug die Grenzen der eigentlichen Funktion von Werbung überschritten werden, und sieht sie Möglichkeiten, in Ergänzung der staatlichen Ordnungsorgane hier Einfluß zu üben auf Stärkung der Selbstkontrollorgane der Werbewirtschaft? Zu Frage B91: Der Bundesregierung liegen Meinungsäußerungen von Wissenschaftlern über mögliche Auswirkungen einer Beschäftigung von Kindern mit Kriegsspielzeug vor, die aber rein hypothetischen Charakter haben. Wissenschaftliche Untersuchungen dieser Art sind bislang nicht angestellt worden. Die Wahrscheinlichkeit, auf Grund solcher Untersuchungen zu wissenschaftlich abgesicherten Ergebnissen zu gelangen, ist nach den bisherigen Erfahrungen der Medienwirkungsforschung gering zu veranschlagen, da Einstellung und Verhalten eines Menschen nicht nur auf einer Monokausalität beruhen, sondern auf einem Zusammenwirken verschiedener Einflüsse. Zu Frage B 92: Abgesehen von einigen Werbeprospekten der Spielwarenindustrie liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über derartige Anzeigenkampagnen vor. Eine kürzlich durchgeführte Umfrage des Instituts für angewandte Sozialwissenschaft (infas) hatte das erfreuliche Ergebnis, daß unter den Geschenkartikeln für Kinder militärisches Spielzeug und militärische Modellbausätze an letzter Stelle mit je 6 °/o rangierten. Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf eine ähnliche Anfrage am 24. September 1975 erklärt, daß Kriegsspielzeug aus erzieherischen Gründen abzulehnen, daß aber die Frage gesetzlicher Einschränkungen der Herstellung und des Vertriebs im Hinblick auf das Grundrecht der Gewerbefreiheit problematisch sei (vgl. Stenographischer Bericht über die 186. Sitzung S. 13109 C bis 13110 C). Entsprechendes gilt auch für geschäftliche Werbung. Der Deutsche Werberat hat sich bereits im Jahre 1973 für eine Einbehaltung der „Internationalen Verhaltensregeln für die Werbepraxis" eingesetzt, die u. a. bestimmen, daß Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche wendet, in Text oder Bild nichts enthalten soll, was geeignet ist, ihnen geistigen, moralischen oder psychischen Schaden zuzufügen. Sollten der Bundesregierung Werbemittel für Kriegsspielzeug bekannt werden, die mit dieser Verhaltensregel nicht im Einklang stehen, so wird sie diese Frage mit dem Deutschen Werberat erörtern. Anlage 108 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. MüllerEmmert (SPD) (Drucksache 8/1200 Fragen B 93 und 94) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen sich die Sport- und Jugendorganisationen an den Bemühungen um die Eingliederung der deutschen Umsiedler aus den ost- und südosteuropäischen Ländern durch spezielle Maßnahmen und Programme beteiligt haben? 4598* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Bemühungen um die Eingliederungen der deutschen Umsiedler auch im Bereich der Sport- und Jugendorganisationen mehr nodi als bisher zu unterstützen, und in welcher Weise könnte dies nach Auffassung der Bundesregierung geschehen? Zu Frage B 93: Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich sowohl Sport- wie Jugendorganisationen durch — vor allem örtliche — Aktivitäten um die Eingliederung der Aussiedler bemühen. Der Präsident des Deutschen Sportbundes hat im Frühjahr 1976 die Turn- und Sportvereine in der Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, sich gezielt der deutschen Aussiedler anzunehmen und durch vielfältige Sportangebote konkrete Integrationshilfen an die Hand zu geben. In Vollzug dieses Appells haben zahlreiche Sportvereine Maßnahmen und Programme zur Einbeziehung der deutschen Aussiedler in das Vereinsleben eingeleitet und verwirklicht. Dieses Integrationsangebot, das nach Auffassung der Bundesregierung noch ausbaufähig ist, hat sich im wesentlichen bewährt. Die Eingliederungshilfen der Sportvereine sind nach den vorliegenden Erfahrungen von den Aussiedlern dankbar aufgegriffen worden. Im Bereich der Jugendorganisationen, zu denen auch die Deutsche Sportjugend gehört, werden zahlreiche Veranstaltungen insbesondere in Form von Gruppenarbeit und Freizeiten den jungen Aussiedlern angeboten und von diesen auch angenommen. Diese Veranstaltungen werden zum größten Teil gemeinsam mit einheimischen Jugendlichen durchgeführt. Vor allem sind Aktivitäten des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend, der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend, der Deutschen Sportjugend und der Deutschen Jugend in Europa zu nennen. Auch diese Maßnahmen haben sich für die Eingliederung der Aussiedler bewährt. Die Träger der Jugendsozialarbeit haben — nachhaltig gefördert aus dem Bundesjugendplan und auf Grund des Programms der Bundesregierung für die Eingliederung der Aussiedler und Zuwanderer vom 12. Mai 1977 — das Betreuungsnetz der Jugendgemeinschaftswerke wesentlich erweitert. Es bestehen nunmehr 148 Gemeinschaftswerke, die über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik verteilt sind und die Aufgaben der Beratung, der Information, der Gruppen- und Clubarbeit sowie der sprachlichen Unterweisung mit großem Erfolg wahrnehmen. Im Jahre 1976 wurden 19 100 junge Aussiedler und Zuwanderer betreut. Dieser Haushaltsansatz des Bundesjugendplanes wurde im Jahre 1977 auf 14,8 Millionen DM erhöht. Zu Frage B 94: Die Bundesregierung beabsichtigt, die Bemühungen der genannten Organisationen im Rahmen der nach dem Bundeshaushalt gegebenen Möglichkeiten auch weiterhin zu unterstützen. So ist für das Haushaltsjahr 1978 für die Förderung der Gemeinschaftswerke eine weitere Steigerung des Haushaltsansatzes um nahezu 3 Millionen DM auf 17,785 Millionen DM vorgesehen. Allerdings kann die Bundesförderung einzelner Maßnahmen örtlicher Verbände in der Regel nicht in Betracht gezogen werden. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 95) : Wann wird mit der Erneuerung der Eisenbahnbrücke über die Donau bei Passau-Hacklstein (Nebenbahnlinie Passau-Freyung) begonnen, und ist sichergestellt, daß der Personen- und Güterverkehr auf jeden Fall bis zur endgültigen Entscheidung über die Stillegungspläne der Deutschen Bundesbahn aufrechterhalten werden kann? Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn (DB) soll mit der Erneuerung der Kachletbrücke über die Donau bei Passau-Hacklstein nach dem gegenwärtigen Stand spätestens zum Jahreswechsel 1978/79 begonnen werden, wenn durch verstärkte' Unterhaltungsaufwendungen kein Aufschub mehr zu erreichen ist. Mit der Fertigstellung rechnet sie 1979. Bis zur endgültigen Entscheidung über eine Stilllegung wird der Personen- und Güterverkehr auf der Strecke Passau—Freyung aufrechterhalten. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 96 und 97): Ist die Bundesregierung entgegen ihrer bisherigen Haltung bereit, auf Grund jüngst veröffentlichter Ergebnisse des HUK-Verbands, die eindeutig einen weit überdurchschnittlichen Prozentsatz von Führerscheinersterwerbern als Unfallverursacher ausweisen, eventuell durch zeitlich begrenzte Geschwindigkeitseinschränkungen (100 km/h) oder durch sonstige Maßnahmen dieses Risiko abzubauen und eine entsprechende gesetzgeberische Initiative zu ergreifen? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Tatsache zu ziehen, daß der Anteil von Fahrern mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis in der Gruppe der Unfallverursacher mit 36,8 v. H. wesentlich höher als bei den Unfallunschuldigen mit 28,5 v. H. liegt? Beide Fragen beziehen sich auf die Ergebnisse der neuesten Untersuchung des Verbandes der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer e. V. (HUK-Verband) über „Fakten zu Unfallgeschehen und Fahrzeugsicherheit". Die Bundesregierung hat zu den dort gemachten Vorschlägen für Maßnahmen des Gesetzgebers erst jüngst Stellung genommen. Es wird auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Anlage 68 zum Stenographischen Bericht über die 56. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. November 1977, 4830 [C]) Bezug genommen. Der Sachstand ist seitdem unverändert. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4599* Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 98): In. welchem Verhältnis steht die Herstellung und teure Ausstattung des Geschäftsberichts 1976 der Deutschen Bundesbahn zur derzeitigen defizitären Wirtschaftslage der Deutschen Bundesbahn? Die Deutsche Bundesbahn (DB) ist nach § 32 Abs. 3 Bundesbahngesetz verpflichtet, zusammen mit dem Jahresabschluß einen Geschäftsbericht aufzustellen. Die grundsätzlichen Normen für den Inhalt ergeben sich aus § 160 Aktiengesetz. Der Umfang der Berichterstattung ist insoweit — unabhängig vom Wirtschaftsergebnis — vorgegeben. Neben seiner formalen Funktion soll er dem Minden der DB und der Öffentlichkeit die Probleme des Unternehmens und seine Leistungsfähigkeit übersichtlich und anschaulich nahebringen. Wegen des auch werbenden Charakters dieser Berichterstattung hält es die DB für angemessen, dem Geschäftsbericht auch eine äußerlich ansprechende Form zu geben, um das Interesse der Leser zu wecken. Angesichts der Wettbewerbssituation der DB erscheint der Aufwand von 120 000 DM für 12 000 Ausfertigungen auch bei der derzeitigen defizitären Wirtschaftslage vertretbar. Dies auch deshalb, weil der z. T. auch werbende Aufwand durch die Überschüsse aus der im Bereich der DB betriebenen Fremdwerbung mehr als gedeckt wird. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/1200 Fragen B 99 und 100) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem Umfang Kfz-Zulassungsstellen in der Vergangenheit zuweilen alte, als gestohlen geltende Kfz-Kennzeichen erneut ausgegeben haben, ohne hierbei vorgeschriebene Warte- bzw. Sperrfristen einzuhalten? Sieht die Bundesregierung im Bereich der Kfz-Kennzeichenausgabe gegebenenfalls praktische Möglichkeiten für eine bundesweit verbesserte Koordination bzw. Kontrolle, damit in Zukunft fahndungshindernde Kfz-„Kennzeichen-Dubletten" vermieden werden können? Zu Frage B 99: Nach Mitteilung des Bundeskriminalamtes wurde bei den in jüngster Zeit durchgeführten Fahndungsmaßnahmen festgestellt, daß die vom Bundesverkehrsministerium im Einvernehmen mit den obersten Landesbehörden empfohlene Sperrfrist für die Neuausgabe gestohlener Kennzeichen unterschritten wurde. Ein Vergleich des polizeilichen Kraftfahrzeugfahndungsbestandes mit dem Bestand des Kraftfahrt-Bundesamtes hat ergeben, daß 28 860 Kennzeichen als zugelassen registriert sind, obwohl für sie noch Fahndungsersuchen im „INPOL" enthalten sind. Maßnahmen zur Bereinigung sind eingeleitet. Zu Frage B 100: Die Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen wurden schon im Jahre 1969 in einer Bekanntmachung im Verkehrsblatt (Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr) darauf hingewiesen, daß amtliche Kennzeichen gestohlener oder anderweitig abhanden gekommener Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie gestohlene oder anderweitig abhanden gekommene Kennzeichen nicht vor dem Wiederauffinden, sonst nicht früher als 5 Jahre nach dem Bekanntwerden des Verlustes wieder ausgegeben werden dürfen. Im Jahre 1972 wurde in einer weiteren Bekanntmachung an die Einhaltung erinnert. Aus aktuellem Anlaß hat der Bundesverkehrsminister am 30. September 1977 die Länder aufgefordert, ihre nachgeordneten Behörden anzuweisen, die Fünfjahresfrist unbedingt einzuhalten. Um die Sperrfrist rechtsverbindlich festzulegen, ist beabsichtigt, eine entsprechende Bestimmung in die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung aufzunehmen. In diesem Zusammenhang wird das KraftfahrtBundesamt sicherstellen, daß die Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen über die von der Polizei gemeldeten Diebstähle von Fahrzeugen und Kennzeichen unterrichtet werden. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Helmrich (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 101, 102 und 103) : Beabsichtigt die Bundesregierung, mit der Eröffnung des Autobahnteilstücks der A 59 von der Siegburger Straße in BonnBeuel bis zum Ramersdorfer Kreuz in Beuel Süd im Jahr 1978 die bisherige Auf- und Abfahrt (z. Z. = Ende der Autobahn) an der Siegburger Straße in Bonn-Beuel ersatzlos wegfallen zu lassen, so daß die Verkehrsteilnehmer dann auf den einzigen weiteren, verkehrstechnisch mangelhaften Anschluß Beuel Ost verwiesen werden? Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß für diesen Fall ein Verkehrschaos im Beneler Osten eintreten und ein Teil des heute über die Nordtangente/Friedrich-Ebert-Brücke fließenden Verkehrs in die Wohnstraßen Beuels und über die Kennedybrücke in die Bonner Innenstadt abgedrängt wird? Ist die Bundesregierung bereit, sicherzustellen, daß bis zur Herstellung eines weiteren Vollanschlusses an die A 59 im Bereich des Stadtbezirks Bonn-Beuel ein provisorischer Anschluß an der Siegburger Straße (Auffahrt in Richtung und Abfahrt aus Richtung Nordtangente) errichtet und mit der Eröffnung des in Frage 101 genannten Teilstücks der A 59 in Betrieb genommen wird, damit die in Frage 102 geschilderten Nachteile vermieden werden? Die planfestgestellten Unterlagen für den Bau der A 59 sehen an der Kreuzung A 59/Siegburger Straße keine Anschlußstelle vor. Als Ersatz für die jetzige Auffahrtsmöglichkeit am zwischenzeitlichen Autobahnende soll die Maarstraße angeschlossen werden. Da jedoch ein gleichzeitiger Bau der Anschlußstelle und der A 59 nicht erreicht werden kann, untersucht zur Zeit die zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen die verkehrliche Notwendigkeit und technische Möglichkeit der Beibehaltung eines provisorischen Anschlusses an der Siegburger Straße. Nach Abschluß der Untersuchungen bleibt hierüber zu entscheiden. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage B 104): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, aus Gründen des Umweltschutzes u. a. auch die Straßenbaulastträger zu verpflichten, bei ihren Straßenplanungen die vielfach negativen Folgen von Straßenbaumaßnahmen für den Lebensraum von Tieren zu berücksichtigen, um Schäden für die Tierwelt möglichst gering zu halten? Diese Möglichkeiten bestehen nach dem geltenden Recht. Die Straßenbaulastträger haben nach den Straßengesetzen von Bund und Ländern (z. B. § 17 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz) neben anderen öflentlichen Belangen diejenigen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die planerischen Überlegungen einzustellen und abzuwägen. Zu ihnen gehört auch der Schutz der Tierwelt als Teil des Naturhaushaltes (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Bundesnaturschutzgesetz). Die Rahmenvorschrift des § 8 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz bestimmt, daß vermeidbare Beeinträchtigung zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen sind, soweit es zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. Dies wird z. B. für den Schutz seltener Tiere zu bejahen sein. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage B 105) : Ist die Bundesregierung bereit, mit Rücksicht auf die Verkehrsverhältnisse auf Autobahnen und Bundesstraßen einschränkende Maßnahmen gegen den Fernlastverkehr bezüglich der Ausmaße dieser Fahrzeuge in Erwägung zu ziehen? Angesichts der immer stärker werdenden internationalen Verflechtung auf dem Gebiet des Verkehrs können nationale technische Vorschriften für Straßenfahrzeuge allein nicht mehr den gewünschten Erfolg bringen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher gegenwärtig nicht, die höchstzulässigen Abmessungen der Straßenfahrzeuge für die. Bundesrepublik Deutschland zu ändern. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 106) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß das Wassetstraßen-Maschinenamt Rendsburg noch wirtschaftlicher arbeiten könnte, wenn es etwa 50 Kräfte zusätzlich einstellen dürfte, und würde das nicht auch zu einem Abbau der Arbeitslosigkeit beitragen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die personelle Besetzung von Werkstätten der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung (WSV) ist im Grundsatz danach bemessen, die Verfügbarkeit betriebsnotwendiger Anlagen und Einrichtungen an Bundeswasserstraßen jederzeit und kurzfristig sicherzustellen. Zusätzliche Arbeitskräfte in der angesprochenen Größenordnung und die damit verbundene Erhöhung der Werkstattkapazität bedingen eine Verminderung öffentlicher Aufträge an das private Gewerbe in diesem Bereich. Die Einwerbung neuer Stellen in den Haushalt und die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte beim Wasserstraßen-Maschinenamt (WMA) Rendsburg wird deshalb als unzweckmäßig angesehen. Es wird jedoch im Zuge der Neuordnung der WSV derzeit geprüft, ob die Wirtschaftlichkeit der Werkstattbetriebe durch Konzentration vorhandener Stellen verbessert werden kann. Diese Überlegungen erstrecken sich auch auf das WMA Rendsburg. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 107): Wie beurteilt die Bundesregierung das vom „Komitee für den Brennerverkehr" vorgelegte Projekt, das den Bau eines 20 Kilometer langen Eisenbahntunnels zwischen Steinach und Sterzing vorsieht, und wird die Bundesregierung dieses Projekt, das eine Anhebung der Leistungsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs und eine Entlastung der Straßenverbindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien zum Ziele hat, fördern? Die Bundesregierung geht gemeinsam mit der Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) von der Notwendigkeit einer gemeinsamen Planung für den Ausbau der großen europäischen Achsen aus. Sie ist der Meinung, daß die Ergebnisse der geplanten Fortschreibung des vom Internationalen Eisenbahnverband (UIC) vorgelegten Leitplans der europäischen Eisenbahn abgewartet werden sollten, bevor über vorliegende Einzelplanungen und damit auch über einen Ausbau der Brennerbahn eine Beurteilung abgegeben werden kann. Im übrigen ist der Ausbau der Brennerbahn in erster Linie ein Problem der beteiligten Länder Osterreich und Italien. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 108 und 109) : Welche Verwendung ist seitens des Bundes für die von der Deutschen Bundesbahn aufgelöste und geräumte Schulungsstätte in Bad Schwalbach — ehemalige Feldmeisterschule 5 — vorgesehen, für deren Erwerb sich der Rheingau-Taunus-Kreis interessiert hat? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4601* Ist — falls das in der vorstehenden Frage genannte Objekt beispielsweise für den Bundesgrenzschutz Verwendung finden sollte — mit den örtlichen Behörden Rheingau-Taunus-Kreis Stadt Bad Schwalbach darüber ein Einvernehmen oder die Herstellung des Einvernehmens versucht worden? Zu Frage B 108: Für die Sicherung des Flughafens Frankfurt' hat das Land Hessen zur Unterstützung seiner Polizei gemäß § 9 Bundesgrenzschutzgesetz BGS-Kräfte angefordert, die — mangels anderweitiger zumutbarer Unterbringungsmöglichkeiten — auf Anerbietung des Landes Hessen während ihres Einsatzes in Frankfurt in der bis dahin leerstehenden ehemaligen RAD-Kaserne in Bad Schwalbach untergebracht sind. Darüber hinaus wird z. Z. geprüft, ob die Liegenschaft bis zur Fertigstellung einer neuen Unterkunft im Rhein-Main-Gebiet zur vorübergehenden Unterbringung von BGS-Einheiten verwendet werden kann. Mir ist nicht bekannt, daß der Rheingau-TaunusKreis an dem Erwerb dieser bundeseigenen Liegenschaft interessiert ist. Zu Frage B 109: Mit den örtlichen Behörden des Rheingau-TaunusKreises sowie der Stadt Bad Schwalbach ist über die in Erwägung gezogene Inanspruchnahme der Liegenschaft als Zwischenunterkunft für den BGS bisher nicht verhandelt worden, da das Interesse dieser Behörden an der bundeseigenen Liegenschaft in Bad Schwalbach bisher nicht bekannt und die Meinungsbildung über die Inanspruchnahme dieser Liegenschaft für BGS-Zwecke nicht abgeschlossen war. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 110): Teilt der Bundesverkehrsminister die Auffassung des Stadtrats Ansbach, derzufolge im Rahmen des Ausbaus der B 13 zwischen Ansbach und Hohe Fichte das Silberbachtal mit einer mindestens 150 m langen Brücke zu überqueren ist, und wann ist mit einer Verwirklichung dieses Projekts zu rechnen? Für die Überquerung des Silberbachtales sieht die geänderte Planung ein Bauwerk mit rund 92 m Gesamtstützweite vor. Diese Stützweite stellt einen noch vertretbaren Kompromiß zwischen den Interessen des Landschaftsschutzes und dem Gebot einer wirtschaftlichen Straßenplanung dar. Die Baumaßnahme soll im Jahr 1978 anlaufen. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 111) : Ist die Bundesregierung bereit, ausreichende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um den zweibahnigen Ausbau der Autobahnen in den marktfernen Gebieten Ostbayerns schneller als bisher voranzutreiben und insbesondere den infolge von Bürgerinitiativen und anderen Erschwernissen verlangsamten Mittelabfluß in verschiedenen Bundesländern verstärkt in die ostbayerischen Gebiete zu lenken und zum Ausbau von zweibahnigen Autobahnen einzusetzen? Die Bundesregierung ist beim Ausbau des Bundesfernstraßennetzes an die Festlegungen des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen gebunden. Es ist bekannt, daß bei der Überarbeitung des Bedarfsplanes die Erschließungs- und Anbindungsfunktion des Fernstraßennetzes ein sehr hohes Gewicht erhalten hat. Gerade der ostbayerische Raum hat von diesem verkehrspolitischen Ziel der Förderung strukturschwacher Gebiete bereits in hohem Maße profitiert. Verzögerter Mittelabfluß bei einzelnen Straßenbauprojekten kann deshalb nur im Rahmen der Dringlichkeitsfestlegungen des Bedarfsplanes durch entsprechende Beschleunigung anderer dringlicher Projekte ausgeglichen werden. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 112 und 113): Ist der Bund bereit, die von der Gemeinde Iffezheim für den Bau der Rheinstaustufe Iffezheim in Anspruch genommenen 25 Hektar Gelände, die zum Kiesabbau geeignet gewesen wären, entsprechend der entgangenen Nutzung mit 10 DM bis 15 DM je Quadratmeter zu entschädigen, so daß sich die beim Landgericht Baden-Baden anhängige Klage erübrigen würde? Ist der Bund bereit, der Gemeinde Ifferzheim für die verbliebenen 10 Hektar Gelände, auf denen nunmehr nach Wegnahme der o. g. 25 Hektar kein Kies mehr abgebaut werden kann, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, so daß sich die auch hierwegen beim Landgericht Baden-Baden anhängige Klage ebenfalls erübrigen würde? Zu Frage B 112: Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes teilt nicht die Auffassung der Gemeinde Iffezheim, daß die für den Bau der Rheinstaustufe Iffezheim in Anspruch genommenen 25 ha Gelände zum Kiesabbau geeignet gewesen wären. Die zuständige Enteignungsbehörde des Landes hat durch Feststellungsbescheid vom 4. Oktober 1977 eine entgangene Kiesnutzung nicht anerkannt. Gegen diese Entscheidung ist bisher keine Klage anhängig. Zu Frage B 113: Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes hat aus Rechtsgründen keine Entschädigung für den Verlust einer Kiesnutzungsmöglichkeit auf dem verbliebenen Gelände anerkennen können. Zudem bestehen erhebliche Zweifel, ob der Kiesabbau rechtlich, tatsächlich und wirtschaftlich möglich gewesen wäre. Die Gemeinde Iffezheim hat Klage vor dem Landgericht Baden-Baden erhoben. Angesichts der Rechtslage sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, in das schwebende Verfahren einzugreifen. 4602* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 114) : Ist die Bundesregierung bereit, einen weiteren Betriebsversuch vor der bundesweiten Einführung der neuen Notrufsäulentechnik durchzuführen, und zwar mit der geplanten Notrufsäule in Verbindung mit einer Stauwarnblinkanlage, die in Kombination mit der Notrufsäule eingesetzt wird, und wenn nein, mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zukunft auf Bundesautobahnen die Autofahrer vor plötzlich auftretenden Staus warnen? Die neue Notrufsäulentechnik hat keinen Bezug zur Stauwarnung. Stauwarnungen sollten international verständlich sein und sich insoweit der straßenverkehrsrechtlich üblichen Hilfsmittel bedienen. Auf Notrufsäulen aufgesetzte Blinklichter erscheinen für diesen Zweck nicht geeignet, zumal auch der Abstand der Notrufsäulen für eine sicherheitsfördernde Stauwarnung zu groß ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der an der Bundesautobahn A 8 am Aichelberg eingeschlagene Lösungsweg mit einer auf den tatsächlichen Verkehrszuständen beruhenden Erfassung des Verkehrszustandes und besonderen Verkehrszeichen — ggf. auch an Schilderbrücken — die beste Lösung darstellt. Die Bundesregierung beabsichtigt, nach entsprechender Entwicklung Stauwarnanlagen in solchen Bereichen anlegen zu lassen, die als besonders staugefährdet anzusehen sind. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/1200 Fragen B 115 und 116) : Hat die Bundesregierung bereits Unterlagen darüber, ob durch die neue linksrheinische Autobahn eine Verkehrsentlastung der B 9 stattgefunden hat? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bevölkerung und des Rats der Stadt Remagen, daß ein vierspuriger Ausbau der B 9 zwischen Sinzig und Bonn nicht mehr erforderlich ist? Zu Frage B 115: Auf der Bundesstraße 9 sind automatische Zählgeräte installiert, so daß Vergleichszahlen über die Verkehrsbelastung der B 9 vor und nach der durchgehenden Inbetriebnahme der Autobahn Krefeld—Ludwigshafen (A 61) vorliegen. Nach der Jahresauswertung 1976 der Langzeitzählstellen auf Straßen in der Bundesrepublik Deutschland ist durch die Fertigstellung der A 61 Krefeld—Ludwigshafen der Verkehr auf der Bundesstraße 9 stark zurückgegangen. Die Abnahme beträgt: B 9 Remagen: —22,4 %, B 9 Bad Breisig: —43,5 %. Zu Frage B 116: Die Bundesregierung ist nach wie vor der Ansicht, daß die Notwendigkeit besteht, die Bundesstraße 9 vom Anschluß der Umgehungsstraße Mehlem bis Koblenz vierspurig auszubauen. Aufgrund der Verkehrsbelastung nach Inbetriebnahme der Autobahn Krefeld—Ludwigshafen (A 61) wird für den Abschnitt Sinzig—Landesgrenze RP/NRW ein vierspuriger städtischer Querschnitt mit 13,50 m Fahrbahnbreite und Linksabbiegespuren im Bereich der einmündenden und kreuzenden Straßen für ausreichend gehalten. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 117) : Wird die Bundesregierung den Umstand, daß infolge von Verfahrensverzögerungen bei der Planfeststellung von Bundesfernstraßen in verschiedenen Teilen des Bundesgebiets in den nächsten Jahren vorgesehene Haushaltsmittel nicht verbaut werden können, zum Anlaß nehmen, bisher zum nur einbahnigen Ausbau bestimmte Autobahnstrecken, z. B. die A 96 zwischen der bayerisch-baden-württembergischen Landesgrenze bei Aitrach und dem Wangener Kreuz nunmehr für den vollen zweibahnigen Ausbau vorzusehen? Die Bundesregierung ist beim Ausbau des Bundesfernstraßennetzes an die Festlegungen des Bedarfsplanes gebunden. Daher kann ein verzögerter Mittelabfluß infolge von Schwierigkeiten bei der Durchführung der erforderlichen Planfeststellungsverfahren nur im Rahmen der Dringlichkeitsfestlegungen des Bedarfsplanes durch die Beschleunigung anderer, ebenfalls dringlicher Projekte ausgeglichen werden. Für die Bundesautobahn A 96 Memmingen—Wangen bedeutet dies, daß ein Vollausbau auf dem Abschnitt zwischen der bayerischen/baden-württembergischen Landesgrenze bei Aitrach und dem Wangener Kreuz nur dann zeitlich vorgezogen werden könnte, wenn die nächste gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung des Bedarfsplans das Erfordernis der zweiten Fahrbahn bestätigt und zu einer vorrangigen Einstufung der zweiten Fahrbahn dieser Autobahn führen würde. Darüber sind aber gegenwärtig noch keinerlei Aussagen möglich. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) Drucksache 8/1200 Frage B 118) : Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für den Ausbau eines Kilometers einer vierspurigen Fernstraße, wie hoch sind die Kosten für den Ausbau eines Kilometers einer zweispurigen Fernstraße, und um wieviel wird im Verhältnis einer zweispurigen Fahrbahn zu einer vierspurigen Fahrbahn eingespart unter der Berücksichtigung, daß die Brückenwerke sowieso vierspurig ausgelegt werden müssen? Die durchschnittlichen Kosten für den Ausbau von 1 km einer vierspurigen Fernstraße (Autobahn) lie- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4603* gen zur Zeit bei 7,6 Millionen DM. Bei Bundesstraßen kann ein entsprechender Durchschnittswert nicht angegeben werden. Die Kosten liegen je nach Topographie zwischen 3 und 5 Millionen DM. Wenn eine Autobahn stufenweise ausgebaut wird, so werden für die erste Fahrbahn rund 70 % der o. g. Kosten aufgewendet. Dabei werden im Brückenbau Vorleistungen nur für Überführungen erbracht. Alle größeren Talbrücken und Unterführungen werden zunächst für die erste Fahrbahn errichtet. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage B 120): Wer trägt die Verantwortung für die aufwendige Ausbauplanung und -ausführung der Bundesstraße 251 von der Stadtgrenze Kassel in Richtung Habichtswald, die im Gegensatz zum früheren Zustand Überholvorgänge kaum noch zuläßt und damit verkehrsgefährdender ist als der bisherige Straßenverlauf, obwohl sich — im Sinne eines vernünftigen Verkehrsflusses — bessere Möglichkeiten angeboten hätten? Der Ausbau der B 251 von der Stadtgrenze Kassel in Richtung Habichtswald wird aus den dem Land Hessen zur Verfügung stehenden Globalmitteln des Bundes finanziert. Für die .Art der Ausführung ist die hessische Straßenbauverwaltung zuständig. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage B 121) : Treffen Presseberichte zu, nach denen es im Gegensatz zu bisherigen humanen Gepflogenheiten den Beamten der Deutschen Bundespost aus rein juristischen Erwägungen heraus untersagt worden ist, beim Versand von Tieren, insbesondere von Hunden, im Notfall Tiere aus nicht sofort bei den Postämtern abgeholten Paketen zu befreien und solchen Tieren während des Versands alle nur denkbaren Erleichterungen zu verschaffen, was gerade zu der Weihnaditszeit von aktueller Bedeutung ist? Die Bestimmungen über die Behandlung von Paketen mit lebenden Tieren sind nicht geändert worden. Wenn mehrere Feiertage aufeinanderfolgen ist der Betriebsdienst der Deutschen Bundespost zeitlich nicht mehr dazu in der Lage, Pakete mit lebenden Tieren ihrem Inhalt gemäß zu behandeln (z. B. vorsichtiger Transport von Hand zu Hand, temperaturgerechte Aufbewahrung und Fütterung). Deshalb muß in jedem Jahr für die Weihnachtszeit eine Annahmesperre für Pakete mit lebenden Tieren verhängt werden. Für 1977 wurde diese vom 22. bis 26. Dezember festgesetzt. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 122): Welche Vorstellungen hat nunmehr die Bundesregierung hinsichtlich der Zukunft des Fernmeldebezirks Kulmbach unter Berücksichtigung der in meiner Eingabe an Bundesminister Gscheidle vom 17. November d. J. dargelegten Gründe? Die in der Antwort vom 15. September 1977 (Bundestagsdrucksache 8/885, Frage Nr. 76, Teil B) genannten Vorschriften für Fernmeldebaubezirke sind inzwischen mit der Auflage erlassen worden, sie zunächst nur probeweise anzuwenden. Diese Vorschriften sind allgemein anzuwendende Planungsregeln, die in Zukunft zu einer optimalen Aufteilung der Fernmeldeamtsbezirke in Fernmeldebaubezirke führen sollen. Erst nach Vorliegen aller Erprobungsergebnisse aus dem gesamten Bundesgebiet wird über die endgültige Fassung der Vorschriften entschieden werden. Sofern eine Neueinteilung des Amtsbezirks erforderlich wird, können verbindliche Aussagen über zukünftige Standorte für Fernmeldebaubezirke erst nach endgültigem Erlaß der Vorschriften und deren planmäßiger und örtlicher Anwendung getroffen werden. Für die Entscheidung, welche Standorte für Baubezirke bei einer Neueinteilung in Frage kommen, sind dann die Fernmeldeämter zuständig. Sollte bei einer Verringerung der Anzahl der Baubezirke des Fernmeldeamtes Bayreuth — wobei selbstverständlich auch die Anschlußdichte eine Rolle spielt — der Baubezirk Kulmbach aufgelöst werden müssen, würden langfristig nur 7 Arbeitsplätze von insgesamt 31 aufgehoben werden. Eine Benachteiligung von Behörden, Wirtschaft oder Bevölkerung würde bei einer solchen Maßnahme in keiner Weise eintreten, da ein Bautrupp weiterhin seinen Standort in Kulmbach erhalten würde. Die Belange der Mitarbeiter der Baubezirke werden bei allen Entscheidungen mit berücksichtigt. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 123) : Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, denenzufolge Giftschlangen, Vogelspinnen und andere gefährliche Tiere ohne jegliche Auflage und ohne jede Kontrolle „per Post" an Privatpersonen geliefert werden können, und plant die Bundesregierung für den Fall, daß derartige Käufe ohne nachgewiesene Sicherheitsmaßnahmen möglich sind, den Erlaß entsprechender Sicherheitsvorschriften mit Auflagen für Käufer und Verkäufer sowie für den Versand der Tiere? Sendungen durch die Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können, sind nach § 13 Abs. 2 der Postordnung von der Postbeförderung ausgeschlossen. Als Beispiel für derartige Sendungen sind in den Ausführungsbestimmungen zur Postordnung Sendungen mit giftigen Schlangen aus- 4604* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 drücklich aufgeführt. Für andere gefährliche Tiere gilt dasselbe. Der Inhalt von Postsendungen jeder Art unterliegt dem verfassungsrechtlich und postgesetzlich geschützten Postgeheimnis. Der Absender ist nicht verpflichtet, den Inhalt seiner Sendungen bei der Einlieferung bekanntzugeben. Den mit postdienstlichen Verrichtungen betrauten Personen ist es durch das Postgesetz untersagt, eine verschlossene Sendung zu öffnen oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses Kenntnis zu verschaffen. Die Ausschlußbestimmungen des § 13 der Postordnung wenden sich deshalb in erster Linie an den Absender. Nach § 13 Abs. 2 der Postordnung hat die Post lediglich das Recht, vom Absender die Angabe des Inhalts zu verlangen, wenn sie in einer Sendung Stoffe vermutet, durch die Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage B 124) : Ist sichergestellt, daß die Deutsche Bundespost dem gesamten Ausbildungsjahrgang 1975 ein Einstellungsangebot unterbreiten wird und sie somit in der Lage ist, diese Beschäftigten in ihren Dienst zu übernehmen? Der gesamte Ausbildungsjahrgang 1975 erhält, wenn auch nicht im erlernten Beruf, so doch im Postbereich ein Einstellungsangebot zu den dort geltenden Bedingungen. Eine entsprechende Erklärung hat die Deutsche Bundespost bereits im Mai 1977 abgegeben. Im Bereich des Postwesens wird zwar ein entsprechender Bedarf vorhanden sein, jedoch nicht immer am Ort der Ausbildung, so daß gelegentlich örtliche Mobilität erforderlich sein wird. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 125): In welchem Umfang wird durch die Verzögerung der Durchführung von Zuwendungen im Rahmen des Programms für heizenergiesparende Investitionen die Auftragsvergabe in der Industrie in den betroffenen Wirtschaftszweigen gestoppt, weil Auftraggeber warten, bis die Bedingungen für die Vergabe der geplanten Zulagen bekannt sind, und welche Folgerungen zieht hieraus die Bundesregierung? Es ist nicht auszuschließen, daß durch die Ankündigung eines Programms zur Förderung heizenergiesparender Investitionen in bestehenden Gebäuden Aufträge zunächst zurückgehalten werden. Über den Umfang ist der Bundesregierung nichts bekannt. Wegen der vom Grundgesetz vorgegebenen Zuständigkeitsregelungen auf dem Gebiete der Wohnungsbauförderung wird über die Ausgestaltung des Programms zur Zeit mit den Ländern verhandelt. Auch die Frage eines vorzeitigen Inkrafttretens kann von der Bundesregierung nicht einseitig beschlossen werden. Ich erwarte, daß auf der für den 28. November 1977 vorgesehenen Konferenz mit den für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Ministern (Senatoren) der Länder eine Einigung über die Programmdurchführung erzielt werden kann. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 126 und 127): Aus welchen Städten des Kreises Aachen sind Anträge zur "Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des mehrjährigen öffentlichen Investitionsprogramms zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge — Programmbereich Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden — bei der Bundesregierung eingegangen, und welche Projekte wurden genehmigt? Welchen Städten des Kreises Aachen wurden welche Anträge abgelehnt, und wie lautete die Begründung für die Ablehnung in den einzelnen Fällen? Nach der zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung des Programms für Zukunftsinvestitionen, Programmbereich „Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden", obliegen die Auswahl unter den bei den Ländern eingegangenen Förderungsanträgen und das Bewilligungsverfahren den Ländern. Die Länder übersenden für das jeweilige Programmjahr dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau nur für die vom Land ausgewählten Vorhaben Angaben, die den Bund in die Lage versetzen, das ihm zustehende Prüfungsrecht auszuüben. Das Auswahlverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen und die entsprechende Zustimmung des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau sind inzwischen abgeschlossen für die Investitionsbereiche „Historische Stadtkerne", „Infrastruktur" und „Betriebsverlagerungen". Im Investitionsbereich „Ersatzwohnungsbau, Aus- und Umbau" steht noch die Benennung von einigen Vorhaben zur Belegung der rest. lichen Bundesmittel aus. Im bisherigen Verfahren sind vom Bundesminister für. Raumordnung, Bauwesen und Städtebau keine vom Land ausgewählten Vorhaben aus Städten und Gemeinden des Kreises Aachen zurückgewiesen worden. Nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens werden mit Zustimmung des Bundes folgende Vorhaben im Kreis Aachen mit Bundes- und Landesmitteln gefördert: Investitionsbereich „Historische Stadtkerne" Aachen Modernisierung des historischen Rathauses Bundeszuschuß = 859 000,— DM Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4605* Aachen Ausbau der Augustinergasse zur Fußgängerzone Bundeszuschuß = 183 000,— DM Investitionsbereich „Ersatzwohnungsbau, Aus- und Umbau" Aachen Ersatzwohnungsbau Ottostraße (8 WE) Bundesdarlehen = 132 000,— DM Eschweiler Kr. Aachen Ersatzwohnungsbau Odilienstraße (8 WE) Bundesdarlehen = 143 000,— DM Ersatzwohnungsbau Cecilienstraße (11 WE) Bundesdarlehen = 153 000,— DM Ersatzwohnungsbau Cecilienstraße (7 WE) Bundesdarlehen = 108 000,— DM Ersatzwohnungsbau Cecilienstraße (8 WE) Bundesdarlehen = 124 000,— DM Ersatzwohnungsbau Grünstraße (6 WE) Bundesdarlehen = 82 000,— DM Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage B 128): Im Bereich welcher Finanzbauverwaltungen bzw. Landesbauämter und auf Grund welcher Umstände erfolgt der Abfluß von Mitteln zur Finanzierung staatlicher Konjunkturprogramme besonders langsam, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung zur Behebung dieser Situation ergreifen? Die Abteilung Bauwesen meines Hauses nimmt bei der Durchführung ziviler Baumaßnahmen des Bundes durch die Finanzbauverwaltung die oberste Fachaufsicht wahr. Für die von den Landesbauämtern durchzuführenden Baumaßnahmen der Bundesländer ist eine Zuständigkeit meines Hauses nicht gegeben. Ich kann daher Ihre Anfrage vom 11. November 1977 nur für meinen Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltung beantworten. Die Abteilung Bauwesen ist besonders bemüht, die Durchführung der Bundesbaumaßnahmen und der Zuwendungsbaumaßnahmen, die durch Konjunkturprogramme des Bundes finanziell gefördert werden, durch verfahrensmäßige Vereinfachungen zu beschleunigen, um so einen zügigen Mittelabfluß und eine zeitgerechte Abwicklung der Programme zu ermöglichen. So ist für diese Vorhaben u. a. — nach den Richtlinien für beschleunigte Vergabe der Baumaßnahmen im Rahmen konjunkturpolitischer Sofortprogramme zu verfahren (s. Anlage), — zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Bauämter verstärkt von der Möglichkeit der Einschaltung freiberuflich Tätiger Gebrauch zu machen, — für die Fälle, in denen die Haushaltsunterlage — Bau — noch nicht genehmigt ist, die Genehmigung der technischen Aufsichtsbehörde in der Mittelinstanz zu übertragen, — im Interesse einer zügigen Durchführung der Umfang der Ausführungsunterlage — Bau —, die von der technischen Aufsichtsbehörde in der Mittelinstanz zu prüfen und zu genehmigen ist, auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Trotz der eingeführten Regelungen sind bei einzelnen Baumaßnahmen, wie z. B. beim Neubau des Technikums der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund -- Oberfinanzdirektion Münster — und dem Erweiterungsbau für das Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg — Oberfinanzdirektion Kiel —, aber auch bei einigen Zuwendungsbaumaßnahmen die Mittel zu langsam abgeflossen oder nicht voll in Anspruch genommen worden. Für die Zuwendungsbaumaßnahmen ist jedoch zu bemerken, daß die Abteilung Bauwesen auf die Abwicklung der Zuwendungen des Bundes an Stellen außerhalb der Bundesbauverwaltung nur bedingt Einfluß nehmen kann. Wie ich unterrichtet wurde, sind die genannten Verzögerungen darauf zurückzuführen, daß 1. Baumaßnahmen in die Konjunkturprogramme aufgenommen wurden, deren Planungsstand einen kurzfristigen Baubeginn bzw. eine zügige Baudurchführung nicht gestatteten, und 2. für Baumaßnahmen, die sich bereits in der Durchführung befanden, zusätzliche Baumittel eingestellt wurden, ohne zuvor geklärt zu haben, ob sich die Baudurchführung entsprechend beschleunigen läßt. Um diesen Schwierigkeiten in Zukunft zu begegnen, beabsichtige ich, die Ressorts nochmals darauf hinzuweisen, daß es notwendig ist, die Bauverwaltung des Bundes stärker als bisher bei der Einstellung von Baumaßnahmen bzw. zusätzlicher Baumittel in die Konjunkturprogramme des Bundes zu beteiligen. Die Oberfinanzdirektionen und die Bundesbaudirektionen wurden erneut angewiesen, bei der Durchführung der Baumaßnahmen der Konjunkturprogramme des Bundes die Verfahrensvereinfachungen voll auszuschöpfen und — sofern die Bauämter leistungsmäßig ausgelastet sind — verstärkt von der Möglichkeit der Einschaltung freiberuflich Tätiger Gebrauch zu machen. Anlage zum Schreiben BMBau — B I 1 — 0 1085 — 31 /75 — vom 3. September 1975 Richtlinien für beschleunigte Vergabe bei Baumaßnahmen im Rahmen konjunkturpolitischer Sofortprogramme — RiVSP 1975 — 1. Allgemeines 1.1. Diese Richtlinien sind bei der Vergabe von Bauleistungen für solche Baumaßnahmen anzuwenden, die nach Mitteilung der obersten technischen Instanz an die Technische Aufsichtsbehörde in der Mittelinstanz in ein konjunkturpolitisches Sofortprogramm 4606* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 aufgenommen worden sind. Sie dienen dazu, die Auftragserteilung soweit wie möglich zu beschleunigen. Sofern sich — beispielsweise durch die Bildung von Investitionsschwerpunkten — Besonderheiten ergeben, werden die erforderlichen Regelungen — insbesondere hinsichtlich des Vergabeverfahrens — jeweils in der Mitteilung der obersten technischen Instanz festgelegt. 1.2. Die Baudienststellen haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erfoderlichen Maßnahmen so zu treffen, daß bei Zuweisung der Ausgabemittel und/ oder Erteilung von Verpflichtungsermächtigungen die Aufträge an die Unternehmen unverzüglich erteilt werden können. Wurde der Bauauftrag noch nicht erteilt, so ist die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen und die Erteilung des Bauauftrages gemäß RBBau G 1 nach Möglichkeit zu beschleunigen. 2. Zuständigkeit der technischen Aufsichtsbehörde in der Mittelinstanz . Im Interesse einer Beschleunigung des Vergabeverfahrens kann die technische Aufsichtsbehörde in der Mittelinstanz bis zur Auftragserteilung auf ihre Mitwirkung nach der Zuständigkeitsregelung des Vergabehandbuchs „Zuständigkeiten" — VHB Teil I — verzichten, soweit dies erforderlich und vertretbar ist. Dabei bestimmt die technische Aufsichtsbehörde in der Mittelinstanz jeweils, ob sich dieser Verzicht auf alle Vergaben im Rahmen des betreffenden Konjunkturprogramms oder nur auf bestimmte Vergaben erstreckt. 3. Wahl der Vergabeart 3.1. In der Regel ist gemäß § 3 Nr. 3 VOB/A bzw. § 3 Nr. 1 VOL/A öffentlich auszuschreiben. Kann jedoch durch die Wahl einer anderen Vergabeart die Auftragserteilung wesentlich beschleunigt werden, so darf beschränkt ausgeschrieben oder in besonderen Fällen auch freihändig vergeben werden. 3.2. Bei der Vergabe von Anschlußaufträgen ist das Erfordernis der Geringfügigkeit nicht eng auszulegen. 4. Aufforderung zur Angebotsabgabe Zur Angebotsabgabe ist unverzüglich aufzufordern, sobald die Verdingungsunterlagen vollständig zusammengestellt sind. Abweichend von RBBau G 2.1 i. V. m. G 1.1.4 und von der VHB-Richtlinie zu § 16 VOB/A ist nicht zu warten, bis die Ausgabemittel zugewiesen und/oder Verpflichtungsermächtigungen erteilt worden sind. In diesen Fällen ist in die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots — EVM (B/K/L)A — folgender Hinweis aufzunehmen: Es wird besonders darauf hingewiesen, daß zur Beschleunigung der Vergabe schon jetzt zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, obwohl die Ausgabemittel noch nicht zugewiesen sind. Es besteht daher die Möglichkeit, daß der Auftrag nicht wie vorgesehen vergeben werden kann. 5. Fristen 5.1. Die Angebotsfristen sollen so kurz wie möglich bemessen werden. Die Mindestfristen nach § 18 VOB/A sind einzuhalten. Voraussetzung für eine knappe Bemessung der Angebotsfristen ist u. a., daß durch entsprechende Gestaltung der Verdingungsunterlagen der evtl. erforderliche Zeitaufwand der Bieter für Baustellenbesichtigungen oder Beschaffung von Unterlagen möglichst gering gehalten wird. 5.2. Zuschlags-(Binde-)fristen sind möglichst kurz zu bemessen. Längere Zuschlagsfristen als von höchstens 24 Tagen nach § 19 Nr. 2 VOB/A können ausnahmsweise zur Bindung der Bieter an ihr Angebot festgelegt werden, wenn die Zuweisung der Ausgabemittel und/oder die Erteilung einer Verpflichtungsermächtigung erst nach Ablauf dieser Frist zu erwarten ist. In der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots — EVM(B/K/L)A — ist in derartigen Fällen der Grund für die Länge der Zuschlagsfrist zu erläutern. Fehlen hinreichende Anhaltspunkte für die Bemessung der Zuschlagsfrist — etwa weil der Zeitpunkt einer Entscheidung über die Zuweisung der Ausgabemittel und/oder die Erteilung einer Verpflichtungsermächtigung noch nicht bekannt ist — kann in die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots — EVM(B/K/L)A — folgender Hinweis aufgenommen werden: Es bleibt vorbehalten, die Zuschlags-(Binde-) frist im Einvernehmen mit Ihnen zu verlängern, wenn sich die Zuweisung der Ausgabemittel länger als vorgesehen verzögert. 6. Prüfung und Wertung der Angebote Prüfung und Wertung der Angebote sind unbeschadet der gebotenen Sorgfalt zu beschleunigen. Zur Vereinfachung der Angebotsprüfung und -wertung können Angebote, die insbesondere wegen der Höhe der geforderten Preise nicht in die engere Wahl kommen (§ 25 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A) bzw. unwirtschaftlich sind (§ 24 Nr. 3 VOL/A), ohne weitere Prüfung ausgeschieden werden. Das gleiche gilt für Angebote von Bietern, von denen zweifelsfrei feststeht, daß sie ungeeignet sind (§ 2 Nr. 1 Satz 1 VOB/A, § 2 Nr. 1 Satz 1 VOL/A). In die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots — EVM(B/K/L)A — ist folgender Hinweis aufzunehmen: Um die Auftragserteilung zu beschleunigen, wird von der Prüfung und Wertung solcher Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4607* Angebote von vornherein abgesehen, die wegen der Höhe des geforderten Preises (Angebotssumme) nicht in die engere .Wahl kommen; es wird daher empfohlen, der rechnerischen Richtigkeit des Angebots besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 7. Vergabe nach den EWG-Richtlinien Die Vorschriften über das Verfahren bei der Vergabe der vom zuständigen Bundesminister bekanntgegebenen Vergabefälle bleiben unberührt. (Vgl. insbesondere §§ 3, 17 und 18 VOB/A in Verbindung mit der Bekanntmachung des Bundesministers für Wirtschaft zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge nach Maßgabe der EWG-Richtlinien VHB Teil IV.) Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : (Drucksache 8/1200 Frage B 129) : Wie groß ist die Zahl der Bundesbedienstetenwohnungen und der durch den Bund geförderten Wohnungen für Bundesbedienstete unter Inanspruchnahme der Sondermittel für Schwerbehinderte? Statistische Unterlagen liegen weder mir noch dem Bundesminister der Finanzen, der Vermieter der bundeseigenen Wohnungen ist, vor. Die von Ihnen vermutlich gemeinten, bei Kap. 2502 Tit. 85213 eingestellten Bundesmittel kommen im Rahmen des Wohnungsbaues für Bundesbedienstete nicht zum Einsatz. Soweit in diesem Teilbereich des Wohnungsbaues besondere bauliche Maßnahmen erforderlich sind, die durch Art und Grad der Behinderung bedingt sind, werden sie — in Anlehnung an die für die Mittel des Tit. 852 13 geltenden Grundsätze — aus den Mitteln finanziert, die für den Wohnungsbau für Bundesbedienstete im Haushalt eingestellt sind (vgl. Kap. 1412 Tit. 861 — ff — 51, bzw. 2502 Tit. 861 — ff — 42). Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 130): Kann die Bundesregierung die Meldung im „Fränkisdien Tag", Kronach, vom 5. November 1977, bestätigen, wonach die DDR von der Autobahn-Transitstrecke Hirschberg—Dreilinden Betonplatten aus der Autobahn entfernt, um diese dann zum Ausbau der Mauer in Berlin bzw. für Fahrwege zur Grenze zu verwenden, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zur Sicherstellung des reibungslosen Verkehrs von und nach Berlin zu tun? Die Bundesregierung kann die Meldung im „Fränkischen Tag" vom 5. November 1977 nicht bestätigen. Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 131): Welche Maßnahmen der indirekten, insbesondere der steuerlichen Förderung für kleine und mittlere Unternehmen werden z. Z. mit welchen Finanzmitteln angewandt? Die steuerlichen Vergünstigungen, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen, sind aus der folgenden Übersicht zu ersehen (vgl. dazu 6. Subventionsbericht der Bundesregierung, BT-Drucksache 8/1195) : Lfd. Nr. Lfd. Nr. im Maßnahme Steuermindereinnahmen 6. Subventions- 1977 bericht, — Millionen Anlage 3 DM — 1 2 3 4 1 1 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft mit . 1) Durchschnittssätzen (§ 13 a EStG) 2 12 Steuerbefreiung für Viehversicherungen, bei denen die Ver- sicherungssumme 7 500 DM nicht übersteigt (§ 4 Nr. 9 VersStG) 1 3 15 Steuerermäßigung und Steuerfreiheit für Brennereien bis 4 hl 52 W, Stoffbesitzer und Obstgemeinschaftsbrennereien (§ 79 Abs. 2 und § 79 a BranntwMonG, § 124 Brennereiordnung) 4 41 Kürzungsanspruch für kleinere West-Berliner Unternehmer bei 17 der Umsatzsteuer (§ 13 BerlinFG) 1) Die Berechnungsergebnisse der von der Bundesregierung berufenen Kommission zur Begutachtung der Einkommenbesteuerung in der Landwirtschaft liegen z. Z. noch nicht vor. 4608* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Lfd. Nr. Lfd. Nr. im Maßnahme Steuermindereinnahmen 6. Subventionsbericht, — Millionen Anlage 3 DM — 1 2 3 4 5 51 Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude bei Vertriebenen, Flüchtlingen 1 und Verfolgten (§ 7 e EStG) 6 52 Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns für Vertriebene, Flüchtlinge und Verfolgte (§ 10 a EStG) 7 3; 53 Freibetrag für landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmen 32 von 30 000 DM für Veräußerungsgewinne bis 100 000 DM (§ 14 und § 16 Abs. 4 EStG) 8 75 Steuererleichterung für kleinere Betriebe der Tabakindustrie in 4 der Form, daß unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der abgeführten Tabaksteuer vergütet wird (§§ 35 bis 42 TabStG) 9 76 Staffelung der Biersteuersätze nach der Höhe des Bierausstoßes 80 — Mengenstaffel — (§ 3 BierStG) 10 106 Steuerermäßigung wegen Gewährung vermögenswirksamer 450 Leistungen für Arbeitgeber, die nicht mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigen (§ 14 des 3. VermBG in der Fassung vom 15. Januar 1975) 11 122 Befreiung der Schaustellerzugmaschinen (§ 2 Nr. 7 KraftStG) 1 Hinzu kommen noch zahlreiche steuerliche Erleichterungen, durch die kleinere und mittlere Unternehmen relativ stärker entlastet werden als Großunternehmen. Hier handelt es sich vor allem um folgende Steuervergünstigungen bzw. Steuerrechtsänderungen der letzten Jahre: — Erhöhung der Freibeträge bei der Vermögen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 1. Januar 1974 (Steuerreform). — Senkung des Vermögensteuersatzes für natürliche Personen von 1 % auf 0,7 % ab 1. Januar 1974 (Steuerreform); weitere Senkung des Vermögensteuersatzes für natürliche Personen von 0,7 % auf 0,5 % und für juristische Personen von 1 % auf 0,7 % ab 1. Januar 1978 (Steueränderungsgesetz 1977). — Stundung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bis zu sieben Jahren bei Erwerb von Betriebsvermögen, soweit dies zur Erhaltung des Unternehmens notwendig ist (Steuerreform). — Verschiedene Vergünstigungen bei der Einkommensteuer (z. B. Reform des Tarifs, Wegfall der Ergänzungsabgabe, Anhebung der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen, Altersentlastungsbetrag) im Rahmen der zum 1. Januar 1975 in Kraft getretenen Einkommensteuerreform, des Steueränderungsgesetzes 1977 und des Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung tragen insbesondere zur steuerlichen Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen bei. — Begünstigung des „Sparens im eigenen Betrieb" insofern, als selbständige Unternehmer ihre prämienbegünstigt angelegten Beträge vor Ablauf der Festlegungsfrist (7 Jahre) prämienunschädlich für Investitionen in ihrem Betrieb verwenden können. — Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere Möglichkeit des Abschlusses einer Direktversicherung auch zugunsten des im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten. — Gewährung von progressions- und prämienunabhängigen Investitionszulagen für Investitionen im Zonenrandgebiet und anderen förderungsbedürftigen Gebieten, für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen (Verbesserungen zugunsten des Mittelstandes sind vorgesehen) I), für energiesparende Investitionen sowie im Rahmen des Konjunkturprogramms von Dezember 1974 — befristet — für alle Investitionen (Investitionszulagengesetz) . — Einführung eines auf 5 Millionen DM begrenzten Verlustrücktrages (erstmals für 1975 entstandene Verluste). — Erleichterungen bei der Gewerbesteuer Gewerbeertragsteuer: Anhebung des Freibetrages von 7 200 DM auf 15 000 DM und Ausdehnung der Ermäßigungsstufen ab 1: Januar 1975 (Steuerreform) ; Anhebung des Freibetrages von 15 000 DM auf 24 000 DM bei Wegfall der Ermäßigungsstufen ab 1. Januar 1978 (Steueränderungsgesetz 1977) Gewerbekapitalsteuer: Umwandlung der Freigrenze von 6 000 DM in einen Freibetrag bei gleichzeitiger Erhö- *) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes (BR-Drucksache 431/77) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4609* hung auf 60 000 DM (Steueränderungsgesetz 1977) Lohnsummensteuer: Anhebung des Freibetrages von 9 000 DM auf 60 000 DM bei Wegfall der bisherigen Lohnsummen-Höchstgrenze von 24 000 DM (Steueränderungsgesetz 1977). Der Anteil der mittelständischen Unternehmen an den finanziellen Auswirkungen dieser Steuerentlastungen läßt sich mangels genauer Abgrenzungskriterien und detaillierten statistischen Materials nicht beziffern. Zu den übrigen indirekten Maßnahmen zur Förderung des Mittelstandes darf ich auf den Mittelstandsbericht der Bundesregierung vom 21. Mai 1976 (BT-Drucksache 7/5248) verweisen. Anlage 137 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 132): An welchen Grundsätzen wird sich die Bundesregierung bei der Vorlage des geplanten Forschungsförderungsprogramms orientieren? Der Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 im Zusammenhang mit der Frage der Existenzsicherung der kleinen und mittleren Unternehmen in Industrie und Handwerk die Vorlage eines forschungs- und technologiepolitischen Gesamtkonzeptes der Bundesregierung für kleine und mittlere Unternehmen angekündigt. Mit diesem Konzept soll das gerade in diesen Unternehmen vorhandene Innovationspotential aktiviert werden. Die Bundesregierung wird auch in diesem Gesamtkonzept deutlich machen, daß ihre Politik von der Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen für die Volkswirtschaft unter dem speziellen Aspekt der Nutzung von Forschung und Technologie als Element der Leistungssteigerung ausgeht. Sie wird sich insbesondere mit den darin liegenden Möglichkeiten für die Erhaltung und Verbesserung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen mit dem Ziel einer ständigen Anpassung an den strukturellen Wandel auseinandersetzen. Die Bundesregierung wird dieses Konzept noch im Lauf der nächsten beiden Monate beschließen und dem Parlament vorlegen. Anlage 138 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 133 und 134) : Welche politischen Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der von ihr selbst festgestellten Tatsache (Faktenbericht 1977, Forschung), daß die Zahl der Beschäftigten im Forschungsbereich der Wirtschaft seit 1971 zurückgeht und auch ein inflationsbereinigter Rückgang der Forschungsausgaben zu verzeichnen ist? Welche Maßnahmen steuerlicher Art gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Eigenfinanzierungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Bereich der Forschung und Entwicklung zu stärken und vor allem das Human-Kapital als Basis für steuerliche Zuwendungen festzulegen? Zu Frage B 133: Der Rückgang des Forschungs- und Entwicklungspersonals in der Wirtschaft von 1971 bis 1975 um ca. 13 000 betrifft ganz überwiegend das Verwaltungs- und Hilfspersonal; das wissenschaftliche und technische Personal ist in diesem Zeitraum hingegen um ca. 6 000 gestiegen (vgl. Tabelle 28, Faktenbericht 1977). Die Gründe für den Rückgang dürften in den auch weltweit in der Industrieforschung zu beobachtenden Rationalisierungsmaßnahmen liegen, die insbesondere durch verbesserte Anlagen- und Geräteausstattungen ermöglicht werden. Die Forschungs- und Entwicklungsausgaben in der Wirtschaft sind von 10,7 Milliarden DM im Jahre 1971 auf 16,8 Milliarden DM im Jahre 1977 gestiegen, so daß keinesfalls von einem realen Rückgang der Forschungsanstrengungen insgesamt gesprochen werden kann (vgl. Tabelle 3, Faktenbericht 1977). Die politischen Folgerungen kommen in den konjunktur- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung zum Ausdruck, die in zunehmendem Maße den Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich, eine besondere Technologieförderung für kleine und mittlere Unternehmen und die Verstärkung der Förderung der Vertragsforschung berücksichtigen. Zu Frage B 134: Aufgrund der vielfältigen Vorschläge sowie des Gutachtens des Ifo-Instituts zur „Effizienz der indirekten steuerlichen Forschungsförderung" wirkt die Bundesregierung darauf hin, die Breitenwirkung der Förderung durch stärkere Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Das Kabinett hat daher am 14. September 1977 beschlossen: — Die Zulagen für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen für begünstigte Investitionsaufwendungen bis zur Höhe von 500 000 DM pro Unternehmen und Jahr von bisher 7,5 auf 15 % zu verdoppeln (§ 4 InvZulG) ; — die Zulagen ebenfalls für die Anschaffung aktivierter immaterieller Wirtschaftsgüter (z. B. Patente) zu gewähren; — die Zweckbindungsvorschrift bei der Nutzung von Gebäuden für Forschung und Entwicklung zu lockern, d. h., die Begünstigung auf Gebäude sowie Ausbauten und Erweiterungen, die zu 1/3 bis 2/3 der Forschung und Entwicklung dienen, auszudehnen. Die entsprechende Gesetzesvorlage befindet sich derzeit in den parlamentarischen Beratungen (vgl. BR-Drucksache 431/77). Darüber hinaus hat das Kabinett am 12. Oktober 1977 beschlossen, die externe Vertragsforschung 4610* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 kleiner und mittlerer Unternehmen ab 1978 aus Haushaltsmittel des BMFT zu fördern. Zu dem Vorschlag, die Zulage auf Personalaufwendungen im Forschungs- und Entwicklungsbereich auszudehnen, ist folgendes zu bemerken: es bestehen große Zweifel an der ökonomischen Effizienz einer derartigen Förderung, weil nach den Ergebnissen der Ifo-Studie — kaum erwartet werden kann, daß die Zulage eine Ausweitung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit bewirkt — von der Zulage besonders die Großunternehmen mit ihren personalintensiven Forschungs- und Entwicklungsstäben begünstigt würden — die Abgrenzungsprobleme zum Produktionsbereich bei den Personalaufwendungen ungleich schwieriger würden und der damit verbundene Kontrollaufwand unwirtschaftliche Ausmaße annehmen müßte. Dies gilt gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen, deren Rechnungswesen den von derartigen Kontrollen ausgehenden Anforderungen nur selten gewachsen sein dürfte. Es sei überdies darauf hingewiesen, daß die im Wege der direkten Projektförderung vergebenen Mittel wie die Mittel zur institutionellen Förderung in ganz überwiegendem Maße für die Finanzierung von Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung ausgegeben werden. Anlage 139 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1200 Frage B 135): Hat die Bundesregierung durch den Bundesforschungsminister bereits Forschungsaufträge erteilt mit dem Ziel, genormte Rollstühle für Behinderte zu entwickeln, bei denen zum Beispiel auch der Austausch der Räder und die sonstige Beschaffung von Ersatzteilen erleichtert ist, und warum hat — verneinendenfalls — die Bundesregierung hierzu bisher noch keine Initiativen ergriffen? Das Bundesministerium für Forschung und Technologie hat im Jahre 1975 die Untersuchung „Systemanalytische Studie Technische Orthopädie" über die Situation der Behindertenversorgung mit technischen Hilfsmitteln veröffentlicht: Die Untersuchung hat Lücken aufgedeckt, deren rasche Schließung eine gezielte Förderung von Forschung und Entwicklung erfordert. Zu den vordringlichen Bereichen gehören die Verbesserung der Ober- und Unterschenkelprothesen und der Rollstühle. Entsprechend den gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gesetzten Prioritäten hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie zunächst die Aufgabe der Beinprothesenverbesserung in Angriff genommen und einen diesbezüglichen Förderschwerpunkt aufgebaut. Als nächster Schritt ist nun die verstärkte Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Rollstühlen vorgesehen. Die fachlichen und technischen Zielsetzungen für die Förderung werden z. Z. erarbeitet, die Frage der Normung wird hierbei eine hervorragende Rolle spielen. Die geplanten Fördermaßnahmen werden in Kürze in Form einer Ausschreibung veröffentlicht werden. Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1200 Fragen B 136 und 137): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der GfK in Karlsruhe bei der Umgebungsüberwachung die Radioaktivitätsabgabe des „backgrounds" zwischen durchschnittlich 10 bis 15 mrem, maximal sogar 25 mrem, schwankte und von daher die in der Strahlenschutzverordnung festgesetzte Höchstgrenze der Radioaktivitätsabgabe von Kernkraftwerken von 30 mrem an der ungünstigsten Stelle schwierig zu überwachen ist, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus ziehen? Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Umstellung der kerntechnischen Hilfszüge gemäß den neuen Anforderungen der Strahlenschutzverordnung zu Sicherheitslücken, insbesondere im Krankenhausbereich, geführt hat, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus gegebenenfalls ziehen? Zu Frage B 136: Die Einhaltung der Dosisgrenzwerte nach § 45 StrlSchV i. d. Fassung vom 13. Oktober 1976 (früher 30-Millirem-Konzept) läßt sich mit den Methoden der Umgebungsüberwachung generell sehr schwierig nachweisen; dies stellt kein für das Kernforschungszentrum Karlsruhe (GfK) spezifisches Problem dar. Ursache hierfür ist die durch natürliche Radioaktivität verursachte Untergrundstrahlung, die in der Bundesrepublik Deutschland im Mittel etwa 110 Millirem pro Jahr beträgt. Wegen der im Vergleich hierzu i. a. sehr geringen zusätzlichen Belastung durch kerntechnische Anlagen wird der Nachweis der Einhaltung der Dosisgrenzwerte mittels einer sehr genauen Emissionsmessung in Verbindung mit radioökologischen Ausbreitungsberechnungen geführt. Der Umgebungsmessung kommt für die meisten relevanten Belastungspfade nur eine zweitrangige Kontrollfunktion zu. Trotzdem wird die Bundesregierung die Kontrollmöglichkeiten für die Einhaltung der restriktiven Vorschriften der neuen Strahlenschutzverordnung sowohl hinsichtlich der Verbesserung der radioökologischen Berechnungsverfahren als auch der Meßverfahren für die Umgebungsüberwachung mit Nachdruck weiter vorantreiben. Zu Frage B 137: Der im Kernforschungszentrum Karlsruhe stationierte Kerntechnische Hilfszug ist von der Gesellschaft für Kernforschung im Auftrag der Bundesregierung entwickelt worden. Im Rahmen der Erprobung dieser Einrichtung haben auch Einsätze in Kliniken insbesondere für Dekontaminationsaufgaben stattgefunden. Die Beseitigung von Schäden aus dem Umgang mit radioaktiven Stoffen ist grundsätzlich Aufgabe des Strahlenschutzverantwortlichen. Die in Krankenhäusern und Kliniken möglichen Schadensfol- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 4611* gen sind im allgemeinen von dem verfügbaren Personal unter Aufsicht des Strahlenschutzbeauftragten und ggf. der Aufsichtsbehörden beherrschbar. Bei Bedarf kann Fachpersonal von anderen Stellen (Behörden, Forschungsinstitute, kerntechnische Anlagen) herangezogen werden, insofern bestünde auch bei Nichtverfügbarkeit des Kerntechnischen Hilfszuges in diesem Bereich keine Sicherheitslücke. In § 38 der Strahlenschutzverordnung ist die Vorbereitung der Schadensbekämpfung deshalb gerade für die Bereiche gefordert, in denen nach Art der Anlage oder Menge der verwendeten Radioaktivität vermutet werden kann, daß Unfallfolgen mit den normalerweise verfügbaren Mitteln nicht beherrscht werden können und deshalb dafür besondere Vorkehrungen zu treffen sind. Dies kann auch durch Vereinbarung mit einer für derartige Schadensbekämpfung geeigneten Einrichtung geschehen. Die Betreiber von Kernkraftwerken haben deshalb gemeinsam mit den Unternehmen des Kernbrennstoffkreislaufs und den Kernforschungseinrichtungen die Kerntechnische Hilfswerk GmbH gegründet, die den Kerntechnischen Hilfszug als Träger übernimmt und damit das bestehende Schadensbekämpfungspotential zunächst aufrechterhält. Da die Vorbereitung der Schadensbekämpfung nunmehr eine Voraussetzung für den Betrieb von Anlagen und den Umgang mit radioaktiven Stoffen darstellt, ist im Gegensatz zu den in der Frage angesprochenen Vermutungen eine Verbesserung der bisherigen Situation gewährleistet. Zwischen den für die Schadensbekämpfung zuständigen Landesbehörden haben mit Beteiligung des Bundesministers des Innern bereits Beratungen stattgefunden, die in Ergänzung zum betrieblichen Notfallschutz das Ziel haben, auch die behördliche Notfallschutzplanung in der Umgebung kerntechnischer Anlagen zu verbessern. Anlage 141 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1200 Fragen B 138 und 139): Wie hoch sind die staatlichen Aufwendungen für die Schnellbrutreaktorentwiddung und die Hochtemperaturreaktorentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in Frankreich bis 1976, differenziert nach Jahren, und wie ist die voraussichtliche Entwicklung auf Grund der Finanzlage in den nächsten Jahren? In welchem Umfang sind die Beschlüsse von Nizza im Februar 1976 über die deutsch-französische Zusammenarbeit bei der Reaktorentwicklung dahin gehend verwirklicht worden, daß die staatlichen Aufwendungen für die Entwicklung des Hochtemperaturreaktors als auch für den Schnellen Brutreaktor in Frankreich und Deutschland jeweils die gleichen Beträge ausmachen, entsprechend den Angaben von Bundesminister Matthöfer in der Ausschußsitzung vom 19. Oktober 1977? Die staatlichen Aufwendungen in der Bundesrepublik Deutschland für die Schnellbrutreaktor- und die Hochtemperaturreaktorentwicklung sind in der beiliegenden Tabelle zusammengestellt. Dabei entsprechen die Zahlen für die Jahre 1977-1980 der derzeitigen Finanzplanung. In gleicher Detaillierung liegen der Bundesregierung die entsprechenden Zahlen für Frankreich noch nicht vor. In Frankreich werden seit 1976 etwa 550 bis 600 Millionen FF pro Jahr für die Schnellbrüterentwicklung aufgewendet. Darin sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, der Betrieb von Versuchsanlagen, nicht aber die Baukosten des Super-Phénix enthalten. Die französischen Aufwendungen im Hochtemperaturreaktorbereich belaufen sich auf durchschnittlich 80 Millionen FF pro Jahr. Bei der Gegenüberstellung dieser Zahlen ist zu beachten, daß die mit diesen Mitteln finanzierten Aufgaben in beiden Ländern unterschiedlich sind. So sind in den deutschen Programmen die Zuschüsse zu den Prototypanlagen SNR-300 und THTR-300 enthalten, während es in Frankreich kein derartiges HTR-Projekt gibt und der französische Prototyp-Brüter Phénix bereits in Betrieb ist. Mit dieser Maßgabe ergeben sich für die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen die nach der gemeinsamen Erklärung von Nizza vorgesehenen vergleichbaren Aufwendungen für beide Bereiche. Im übrigen sieht diese gemeinsame Erklärung vor, daß die Minister gemeinsam prüfen werden, welche Maßnahmen getroffen werden sollen, wenn sich im Zuge der deutsch-französischen Zusammenarbeit herausstellen sollte, daß sich ein finanzielles Ungleichgewicht ergeben hat. Dazu sieht die Bundesregierung zur Zeit keinen Anlaß. Staatliche Aufwendungen für die SBR- und HTR-Entwicklung (Millionen DM, aufgerundet) in der Bundesrepublik Deutschland 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 SBR*) HTR **) 110 120 130 220 270 300 290 340 340 330 345 60 150 215 205 140 180 215 195 250 295 280 *) Die Gesamtaufwendungen, einschließlich der Basis F-FE bei der GfK seit 1960, ergeben sich bis Mitte 1977 zu rund 2,8 Milliarden DM (vgl. Bericht des BMFT über die SBR-Entwicklung vom 1. September 1977). **) Die Gesamtaufwendungen bis Mitte 1977 ergeben sich zu rund 1,5 Milliarden DM (Vgl. „Kosten und Finanzierung der Entwicklung fortgeschrittener Reaktorlinien" vom 16. März 1977). 4612* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. November 1977 Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrükken) (SPD) Drucksache 8/1200 Frage B 140) : Ist die Bundesregierung über die von der Bundesanstalt für Arbeit veröffentlichten Zahlen, wonach das Angebot an Ausbildungsplätzen vom 1. Oktober 1976 bis zum 30. September 1977 um 42 300 zugenommen hat, zufrieden, oder sieht die Bundesregierung auf dem Hintergrund dieser Zahlen die Notwendigkeit, in Zukunft von den Unternehmen die gesetzlich mögliche Abgabe zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze zu erheben bzw. andere Maßnahmen zu ergreifen, damit in Zukunft für jeden Ausbildungswilligen ein Ausbildungsplatz- zur Verfügung gestellt werden kann? Die Bundesanstalt für Arbeit hat bei Veröffentlichung der von Ihnen genannten Zahl darauf hingewiesen, daß das ihr bekannte Verhältnis von Angebot (345 300 Berufsausbildungsstellen) zur Nachfrage (436 900 Bewerber) nur begrenzte Schlüsse auf die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt zulasse, da ihr nicht alle offenen Ausbildungsstellen zur Vermittlung gemeldet werden und nicht alle Bewerber um einen Ausbildungsplatz die Vermittlung der Bundesanstalt und ihrer Dienststellen in Anspruch nehmen. Im letzten Jahr wurden den Arbeitsämtern nach den Ausführungen der Bundesanstalt etwa drei Fünftel der offenen betrieblichen Berufsausbildungsstellen zur Vermittlung genannt, während gleichzeitig drei Viertel aller Bewerber um Ausbildungsstellen bei den Arbeitsämtern vorsprachen. Eine endgültige Aussage über die derzeitige Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt ist deshalb erst möglich, wenn die Statistiken der zuständigen Stellen über die abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse vorliegen; damit kann in ca. 4 Wochen gerechnet werden. Die vollständigen Daten werden dann im Hauptausschuß des Bundesinstituts für Berusfbildung bei der Erörterung des Entwurfs des Berufsbildungsberichts 1978 mit den beteiligten Gruppen eingehend besprochen werden. Die Entscheidung, welche Schlüsse und Folgerungen aus dem dann vorliegenden Zahlenmaterial einschließlich der Angebots- und Nachfrageschätzung für 1978 im Hinblick auf die Durchführung der Berufsausbildungsfinanzierung nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz im Jahre 1978 zu ziehen sein werden, wird auf der Grundlage des Berufsbildungsberichts 1978 endgültig von der Bundesregierung getroffen werden. Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1200 Frage B 141): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit in der Ausbildung und die einheitliche Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit der Fachlehrer auf dem Gebiet des Fachs der Bürowirtschaft und Textverarbeitung (Kurzschrift und Maschinenschreiben), das auch im Berufsgrundschuljahr verankert ist, in Verhandlungen mit den Ländern auf eine Vereinheitlichung hinzuwirken? Für die Ausbildung der Lehrer an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sind nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung allein die Länder zuständig. Der Bund hat. lediglich die Möglichkeit, im Rahmen der Mitwirkung an der Bildungsplanung zusammen mit den Ländern Programme zu entwickeln, die nach Möglichkeit auch auf Vereinheitlichung unterschiedlicher Ausbildungsgänge hinwirken, sofern die Länder eine solche Entwicklung anstreben. So fördert das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft auf der Grundlage der Vereinbarung der Kultusminister vom 6. Juli 1973 über die Ausbildung der Lehrer für Fachpraxis die Entwicklung und Erprobung eines länderübergreifenden Aus- und Fortbildungskursus im Medienverbund. Durch ihn werden Lehrer für fachpraktische Aufgaben an der Berufsschule besser qualifiziert, als das durch die traditionelle Ausbildung allein möglich ist. Auch für die Fachlehrer für Büro, Wirtschaft und Textverarbeitung, wie sie z. B. in Hessen auf der Grundlage der Vereinbarung der Kultusminister vom 6. Juli 1973 ausgebildet werden, sind die erarbeiteten Materialien eine nützliche Hilfe. Darüber hinaus entwickelt der Bund mit den Ländern in zwei weiteren Medienprogrammen geeignete Unterrichtshilfen für alle an Berufsschulen tätigen Lehrer, die besonders auf die speziellen pädagogischen Probleme an beruflichen Schulen eingehen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Durch seine Mitarbeit an diesem Vorhaben leistet das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft den ihm möglichen Beitrag zur Vereinheitlichung der Ausbildung für Lehrer an beruflichen Schulen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus Gärtner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verzichte in Anbetracht der vorgerückten Zeit auf einen Einstieg in eine Grundsatzaussprache über die Problematik, die mit der Definition des Begriffs Agrarmarkt zusammenhängt. Ich will mich statt dessen auf das konzentrieren, was wir heute zu behandeln haben.
    Die Fraktion der Freien Demokraten begrüßt die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verbraucherpolitik. Sie mißt dem europäischen Engagement einer Politik zur Förderung der Interessen der Verbraucher, wie sie vom Europäischen Parlament gefordert wird, eine besondere Bedeutung bei. Mit dem ersten Programm der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 14. April 1975 für eine Politik zum Schutz und zur Unterrichtung der Verbraucher hat der Rat die allgemeinen Ziele und Grundzüge einer Verbraucherpolitik festgelegt und bestimmte Maßnahmen hervorgehoben, die vorrangig getroffen werden sollten. Dieses Programm ist Grundlage der verbraucherpolitischen Arbeit der EG-Kommission.
    Auf Grund der unterschiedlichen Ausgangssituation der einzelnen Mitgliedsländer und auch wegern der sehr komplizierten Materie ist es eben unvermeidbar, daß die Durchführung von konkreten Maßnahmen eine erhebliche Zeit in Anspruch nimmt. Wir wissen aus vielen anderen Bereichen, daß solche Vorgänge nicht so schnell ablaufen, wie das die Erfinder bestimmter Maßnahmen gerne. sähen. Es ist zu begrüßen, daß das Europäische Parlament nicht nur darauf dringt, daß die Angelegenheit fristgerecht behandelt wird und sich nicht nut auf allgemeine Hinweise beschränkt, sondern daß es vielmehr zu einzelnen Punkten konkret Stellung bezogen hat. Lassen Sie mich dazu einige Bemerkungen machen.
    Zu den genannten Maßnahmen gehört auch die Information des Verbrauchers. Sie sollte eine hervorgehobene Rolle spielen. Den Satz, daß es einen mündigen Bürger gibt, bin ich zunächst einmal bereit zu unterschreiben. Bei der Bewertung des Satzes, daß es einen mündigen Verbraucher gibt, bin ich hingegen sehr zurückhaltend.

    (Dr. Hammans [CDU/CSU]: Sehr schade!)

    — Es geht nicht darum, ob wir das schade finden oder nicht. Die Frage ist doch, ob der Satz, den das Europäische Parlament ausgesprochen hat, tatsächlich mit der Wirklichkeit in Einklang zu bringen ist. Es ist nun einmal nicht so, daß der mündige Verbraucher in der beschriebenen Form existiert. Deshalb muß etwas getan werden. Das ist ja auch die einzige Begründung dafür, daß der Staat auf diesem Gebiet bestimmte Maßnahmen treffen muß.

    (Kolb [CDU/CSU] : Dann müssen Sie Nachhilfeunterricht geben!)

    Ich gehe davon aus, daß wir in diesem Bereich bei den Beratungen keine größeren Streitigkeiten haben werden. Wer die verbraucherpolitische Diskussion in dem Land mitverfolgt hat, aus dem ich komme — Nordrhein-Westfalen —, muß feststellen, daß die dortige Opposition, die mit der hiesigen identisch ist, immer sehr begeistert ist, wenn es darum geht, verbraucherpolitische Maßnahmen, insbesondere auch im Informationsbereich, zu unterstützen.
    In enger Verbindung mit der Frage der Information steht der Schutz des Verbrauchers vor irreführender und unlauterer Werbung. Hierzu werden in der Entschließung ein Vertragsauflösungsrecht und Schadensersatzansprüche vorgeschlagen. Diese Vorschläge sollten sorgfältig geprüft werden, vor allem, was die Schadensersatzansprüche angeht, da hier eine Menge schwieriger Fragen zu klären sein werden. Unbestritten ist, daß wir das Problem der unlauteren und irreführenden Werbung besser in den Griff bekommen müssen. Vielleicht ist in diesem Zusammenhang auch die Zulassung der vergleichenden Werbung hilfreich.
    Der Vorschlag des Europäischen Parlaments, Schlichtungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern einzurichten,



    Gärtner
    wird von meiner Fraktion ausdrücklich unterstützt. Schlichtungsstellen, wie sie in der Bundesrepublik von Verbraucherorganisationen und den Kammern inzwischen in großer Zahl gegründet worden sind, haben sich in hohem Maße bewährt und verdienen weitere Verbreitung. Die Auffassung des Europäischen Parlaments, daß sich die Harmonisierung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften an den für den Verbraucher günstigsten Regelungen orientieren sollte, wird von meiner Fraktion uneingeschränkt geteilt. Ich hoffe, daß dies auch für die Änderung der Ladenschlußzeiten gelten wird.
    In der Vergangenheit sind die Belange der Verbraucher in dem erforderlichen Interessenausgleich oft zu kurz gekommen. Durch die Beteiligung der Verbraucher am Rechtsetzungsverfahren der Gemeinschaft — sei es durch den beratenden Verbraucherausschuß, sei es durch die Verbrauchervertreter im Wirtschafts- und Sozialausschuß — ist vieles besser geworden. Dies scheint mir auch der richtige Weg zu sein. Denn auch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft soll — wie die nationalen Wirtschaftsordnungen — vor allem dem Verbraucher dienen. Konsequent ist es deshalb, wenn das Europäische Parlament darauf besteht, daß die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die Anwendung der auf Grund der Richtlinien erlassenen oder angepaßten nationalen Rechtsvorschriften streng zu kontrollieren. Wir alle wissen, daß es da noch einiges zu tun gibt und daß auch in der Zukunft einiges an Verbesserungen notwendig sein wird.
    Abschließend möchte ich sagen: Der Bericht, der von der EG-Kommission jährlich zu erstatten ist, scheint mir nicht so wenig hilfreich zu sein, wie Sie, Frau Kollegin, es qualifiziert haben. Auch wenn wir das Thema Verbraucherpolitik im Rahmen der Debatte über den Jahreswirtschaftsbericht behandeln, so wird dies kaum dazu führen, daß das Haus besser besetzt ist als zur Zeit. Ich kann mich an die Debatte über die Energiepolitik erinnern, die so viele bedeutsame Parteitage bestimmt hat. Gleichwohl wurde die Besetzung des Hauses der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht. Ich habe meine Zweifel, ob die Zeitpunkte, die wir für bestimmte Debatten gelegentlich reservieren, den jeweiligen Themen vom Verfahrensablauf her überhaupt gerecht werden können.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Entschließung zur gemeinschaftlichen Verbraucherpolitik auf der Drucksache 8/936 dem Ausschuß für Wirtschaft
federführend — und dem Rechtsausschuß — mitberatend — zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 22 unserer Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Eyrich, Sick, Vogel (Ennepetal) und der Fraktion der
CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Drucksache 8/744 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Rechtsausschuß (federführend)

Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen
Zur Begründung der Vorlage hat der Herr Abgeordnete Dr. Lenz das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carl Otto Lenz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute morgen hat ein Rundfunksender gemeldet, wir würden heute über die Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Regelung des Straßenverkehrs beraten. Ich möchte annehmen, Frau Kollegin, daß dies eine unzulässige Vermischung von Themen war, des Themas, das Sie soeben hier behandelt haben, und des Themas, das wir hier jetzt behandeln. Gestatten Sie mir deshalb zunächst einige Worte darüber, worum es sich bei dem, was wir hier machen, handelt.
    Rechtsänderungen auf dem Gebiete des Straßenverkehrsrechts interessieren fast jeden Bürger. Denn fast jeder Bürger, ja jeder Bürger ist Teilnehmer am Straßenverkehr. Aber solche Rechtsänderungen werden nach dem geltenden Recht, wie Sie wissen, ohne Mitwirkung des Deutschen Bundestages durchgeführt. Die Fragen werden durch Rechtsverordnungen oder sogar nur durch Allgemeine Verwaltungsvorschriften geregelt. Ich darf an die heißen Diskussionen um die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen, an das Sonntagsfahrverbot, den Verwarnungsgeldkatalog, den Bußgeldkatalog oder an die „berühmte", umstrittene Taxiverordnung erinnern. Alle diese Dinge haben große öffentliche Diskussionen hervorgerufen. Die Bürger sind zu uns in unsere Versammlungen und Sprechstunden gekommen und haben gesagt: Herr Abgeordneter, tun Sie etwas daran! Aber wir konnten nichts daran tun, weil dies nach dem geltenden Recht eine Sache der Bundesregierung und des Bundesrates ist.
    Meine Fraktion ist der Auffassung, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß es sich hier um eine wahrhaft anachronistische Rechtslage handelt. Als das Gesetz über den Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen im Jahre 1909, d. h. vor nunmehr fast 70 Jahren, beschlossen wurde, war es angesichts der geringen Zahl von Kraftfahrzeuginhabern und angesichts der mäßigen Verkehrsdichte sicherlich richtig, den Gesetzgeber, den Reichstag, von weiterer Mitwirkung am Erlaß straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zu entlasten, zumal die damals zu regelnden Fragen nur wenige Bürger interessierten. Aber heute betreffen auch die kleinsten Detailregelungen nicht nur einige wenige, sondern fast jeden Angehörigen unseres Volkes. Die Volksvertretung, der Bundestag, kann sich deshalb nicht mehr mit gutem Gewissen so weitgehend wie bisher der Verantwortung für das Straßenverkehrsrecht entziehen. Deshalb verlangen wir die Beteiligung des Deutschen Bundestages an dieser Rechtsetzung.
    Wie soll das nun geschehen? Man könnte die zuständige Ermächtigungsvorschrift im Straßenver-



    Dr. Lenz (Bergstraße)

    kehrsrecht ganz oder teilweise aufheben. Aber was wäre dann die Folge? Wir müßten alles das, was jetzt der Bundesverkehrsminister mit dem Bundesrat per Rechtsverordnung oder Allgemeine Verwaltungsvorschrift regelt, in diesem Hause behandeln, jede einzelne Vorlage. Das würde in den allermeisten Fällen, wo es sich nur um Technik handelt, de facto gar nichts ändern. Die Bürokratie macht eine Vorlage, und die läuft durch die politischen Instanzen durch, ohne großes Interesse zu finden. Wir würden sozusagen nur das Alibi für die Bürokratie hergeben. Das ist nicht das, was wir wollen.
    Will man nicht den ohnehin überlasteten Bundestag mit neuer Detailarbeit belasten — was geschähe, wenn man beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Bußgeldkataloge in Gesetzesform beschlösse —, wollen wir vielmehr einerseits den Vorteil, daß die Regierung gewisse Sachen mit dem Bundesrat machen kann, behalten, auf der anderen Seite aber parlamentarische Verantwortung möglich machen, müssen wir eine andere Regelung finden.
    Deshalb schlagen wir vor, auf das verfassungsrechtlich zulässige Rechtsinstitut der Zustimmungsverordnung zurückzugreifen. Eine Zustimmungsverordnung ist eine Verordnung, die von der Regierung erlassen wird, wenn der Bundestag nicht binnen einer bestimmten Frist Widerspruch dagegen einlegt. Diesen Weg wollte bereits der 7. Deutsche Bundestag beschreiten. Unsere damalige Gesetzesinitiative wurde von allen Fraktionen des Hohen Hauses begrüßt und einstimmig in erster Lesung in den Ausschüssen und in zweiter und dritter Lesung im Plenum beschlossen. Diese damaligen einstimmigen Beschlüsse des Deutschen Bundestages, also Beschlüsse, denen die FDP zugestimmt hat, denen die CDU/CSU zugestimmt hat und denen die SPD zugestimmt hat, liegen unserer heutigen Drucksache zugrunde.
    Warum ist es damals nicht dazu gekommen? Der Bundesrat hat Einspruch eingelegt. Es ist uns nicht gelungen, diesen Einspruch zurückzuweisen, weil sich die SPD-Fraktion damals dieser Aufgabe versagt hat. Ich hoffe aber, daß es dieses Mal im Bundesrat gar nicht mehr zum Einspruch kommen wird, sondern daß der Bundesrat seine Bedenken so weit zurückstellt, daß unser Grundanliegen verwirklicht werden kann.
    Wir schlagen folgendes vor. Unser Gesetzentwurf will nicht generell, für alle Fälle, die Rechtsverordnungen auf Grund der Ermächtigung des Straßenverkehrsgesetzes, denen der Bundesrat zugestimmt hat, auch noch einer Behandlung im Bundestag unterziehen. Wir wollen hier rationell vorgehen. Durch den Einspruchsvorbehalt soll lediglich sichergestellt werden, daß in politisch bedeutsamen Fällen, wenn im Bereich des Straßenverkehrs erheblich in die Interessen des Bürgers eingegriffen wird, die Volksvertretung ein begrenztes Mitspracherecht erhält. Ein solches legitimes Interesse des Parlaments zur Mitwirkung am Erlaß von straßenverkehrsrechtlichen Rechtsverordnungen, die sich besonders schwerwiegend auf die Rechtssphäre des Bürgers auswirken, kann beispielsweise in folgenden Fällen vorliegen.
    Ich nenne die Einführung von Sonntagsfahrverboten. Überlegen Sie sich: wenn die Bundesregierung und die Landesregierungen beschlössen: „Sonntags kein Kraftverkehr mehr", würde das sicherlich die Lebensgewohnheiten von Millionen Deutschen erheblich beeinflussen.
    Oder die Festlegung von Mindestbedingungen und zeitlichen Befristungen der Fahrerlaubnis: Das betrifft z. B. die Frage, ob man ab einem gewissen Lebensalter noch eine Fahrerlaubnis beibehalten kann, die man 30 oder 40 Jahre lang gehabt hat. Dies ist zweifellos ein Eingriff in die Rechte von Mitbürgern, zu dem wir normalerweise keine Regierung ermächtigen würden. Wenn ein Gericht so etwas im Einzelfall macht, dann gibt es ein paar Instanzen darüber. So etwas können wir nicht einfach der Bundesregierung oder dem Bundesrat überlassen.
    Oder Rechtsverordnungen über Gesundheitsprüfungen zum Zweck der Feststellung mangelnder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen: Da werden Sie von der Bundesregierung par ordre de mufti aufgefordert, sich beim Gesundheitsamt zu melden und dort feststellen zu lassen, ob Sie noch richtig gucken können.
    Das sind Sachen, die nach unserer Meinung in diesem Hause beraten und beschlossen werden müssen und nicht der Bundesregierung und dem Bundesrat überlassen werden können.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Oder Festsetzung des Mindestalters der Führer von Kraftfahrzeugen: Haben Sie vielleicht zu Hause Kinder im Alter von 15, 16, 17 Jahren? Für die gibt es kein dringenderes Problem als das, wann sie ein Mofa oder ein Moped fahren dürfen. Und das überlassen wir der Bundesregierung und dem Bundesrat! Ich möchte beinahe die Behauptung wagen, daß die Frage, ab wann sie diese Dinger fahren dürfen, sie mehr interessiert als die Frage der Volljährigkeit oder der Beteiligung an Wahlen — aber dafür war eine Grundgesetzänderung erforderlich.
    Oder der Einführung von allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten: Über die Diskussion darüber ist einmal ein Verkehrsminister gestürzt. Aber der Deutsche Bundestag soll sich weiterhin des Rechts begeben, darüber, wenn er will, entscheiden zu können.
    Oder die Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausrüstung der Fahrzeuge: Diese Bestimmungen haben eine größere finanzielle Bedeutung für unsere Bürger als manche hochgefeierten Steuerentlastungsgesetze, die wir in diesem Haus beschlossen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich meine, damit deutlich gemacht zu haben, warum der Deutsche Bundestag sich mit diesen Themen befassen soll.
    Wir schlagen nun vor, nicht alle zu nehmen, sondern nur die politisch wichtigen. Das bedeutet: Wir wollen, daß sich der Bundestag mit diesen Verordnungen nur befaßt, wenn so viele Mitglieder des Bundestages, wie zur Bildung einer Fraktion erforderlich sind, den Antrag auf Befassung mit der



    Dr. Lenz (Bergstraße)

    Rechtsverordnung stellen. Damit ist ein Filter geschaffen, damit dieses Haus nicht überschwemmt wird, sondern nur die politisch wirklich relevanten, d. h. die in der Bevölkerung diskutierten Themen sollen hier besprochen werden.
    Politisch zu verantwortende Grundsatzentscheidungen gehören nach der Auffassung meiner Fraktion und nach meiner Überzeugung im Grund genommen des ganzen Hauses in die Hand der Volksvertretung. Sie müssen im Bundestag gefällt werden.
    Der Bundesrat wirkt zwar mit. Wir begrüßen das natürlich. Denn er garantiert eine fachliche Kontrolle und breitere Grundlage der Regierungsentscheidung. Der Bundesrat ist gesetzgebende Körperschaft. Aber er ist nicht Volksvertretung. Deshalb genügt seine Einschaltung allein nicht, wenn rechtspolitische Grundsatzentscheidungen erforderlich sind. Ich hoffe, der Bundesrat sieht dies ein und ficht nicht einen Kampf auf diesem Feld aus, wo er auf die Dauer nur verlieren kann.
    Wenn auch andere Vorschläge zur Bewältigung des Bedürfnisses nach Beteiligung des Bundestags ins Gespräch gebracht worden sind, z. B. von seiten der SPD-Fraktion, so darf ich doch bemerken, daß alternative Lösungsvorschläge, obwohl wir dieses Thema seit nunmehr wohl vier Jahren diskutieren, nicht vorliegen und daß im 7. Deutschen Bundestag einhellig die Auffassung vertreten wurde, das Parlament müsse das Straßenverkehrsrecht stärker als bisher mitgestalten.
    Deshalb ist es nur folgerichtig, daß meine Fraktion in diesem Sinn aufs neue die Gesetzesinitiative ergreift, genauso wie sie heute zu anderen Punkten dieser Tagesordnung die Initiative ergriffen hat. Ich frage mich überhaupt, wie die Tagesordnung des Deutschen Bundestages im Augenblick aussehen würde, wenn hier nicht Initiativen der Opposition behandelt würden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich darf Sie daher bitten, den Entwurf dieses Gesetzes an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen und ihn mit Ihrer Unterstützung zu begleiten, bis er im Bundesgesetzblatt steht.
    Ich bedanke mich bei den anwesenden Damen und Herren und bei den Zuhörern für ihre freundliche Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)