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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/58 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 58. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 Inhalt: Wahl des Abg. Dr. Möller zum stellvertretenden Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß 4411 A Ersetzung des Abg. Dr. Kohl durch Abg Amrehn als stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 4411 A Bestellung des Abg. Pfennig als ordentliches Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 4411 B Wahl des Abg. Windelen zum ordentlichen Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost 4411 B Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Rawe, Dr. Schneider, Dr. Dregger, Braun, Schwarz, Sick, Hauser (Krefeld), Dr. Möller, Dr. Wallmann, Dr. Waigel, Dr. Jahn (Münster), Frau Dr. Neumeister, Spranger, Vogel (Ennepetal), Dr. Dollinger, Dr. Häfele, Franke, Dr. Zeitel, Dr. Warnke, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Hoffacker, Dr. Köhler (Wolfsburg), Frau Hoffmann (Hoya), Dr. van Aerssen, Dr. Nothhelfer, Krey, Köster, Weber (Heidelberg), Tillmann, Dr. Jobst, Dr. Hüsch, Feinendegen, Vogt (Düren), Burger, Milz, Dr. Sprung, Dr. Hornhues, Helmrich, Dr. Hammans und der Fraktion der CDU/CSU Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksachen 8/244, 8/906 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Gemeindefinanzreformänderungsgesetz 1977) — Drucksache 8/923 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Lemmrich, Dr. Jobst, Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Dr. Möller, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Waigel, Kiechle, Glos, Spranger, Regenspurger, Biehle, Dr. Riedl (München), Weber (Heidelberg), Hartmann, Dr. Voss, Dr. Wittmann (München), Niegel, Schwarz, Schartz (Trier), Hanz, Dr. George, Neuhaus, Dr. Laufs, Susset, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes — Drucksache 8/1147 — Dr. Waffenschmidt CDU/CSU . ... . . 4411 D Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD . . . . . 4419 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 Gattermann FDP 4424 C Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 4431 A Dr. Schneider CDU/CSU 4438 B Frau Traupe SPD . . . . . . . . . 4441 C Dr. Wendig FDP 4445 A Hauser (Krefeld) CDU/CSU . . . . . 4448 B Dr. Möller CDU/CSU . . . . . . . . 4450 C Dr. Zeitel CDU/CSU . . . . . . . . 4452 C Titzck, Minister der Landes Schleswig-Holstein 4473 D Dr. Penner SPD 4476 D Schwarz CDU/CSU 4478 C Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU . . 4480 A Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 4481 A Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 4484 B Lemmrich CDU/CSU 4487 D Ravens, Bundesminister BMBau 4489 B Gaddum, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 4492 D Hoffie FDP 4495 B Müntefering SPD 4496 D Braun CDU/CSU 4499 D Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 4500 C Glombig SPD 4501 C Spitzmüller FDP 4503 A Frau Pack CDU/CSU 4504 B Egert SPD 4505 B Burger CDU/CSU 4506 C Sick CDU/CSU 4507 C Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 4508 A Dr. van Aerssen CDU/CSU 4508 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksachen 8/1027, 8/1186 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1236 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1162 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Besoldungsänderungsgesetzes — Drucksache 8/771 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1236 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1162 — de Terra CDU/CSU 4511 A Gerstl (Passau) SPD 4512 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur — Drucksache 8/1101 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1163 — Berger (Herne) CDU/CSU 4514 B Liedtke SPD 4515 B Dr. Wendig FDP 4515 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes — Drucksachen 8/1026, 8/1171 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1237 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 8/1192 — Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 4516 C Thüsing SPD 4517 B Dr.-Ing. Laermann FDP . . . . . . . . 4517 D Rohde, Bundesminister BMBW 4519 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes — Drucksache 8/855 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1175 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/1124 — Stahiberg CDU/CSU 4520 B Gerstl (Passau) SPD 4521 B Ludewig FDP 4522 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 III Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Inkrafttreten der Vorschriften über die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt — Drucksache 8/792 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1215 — . . . . . . . . 4523 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und zu dem Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen — Drucksache 8/217 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1212 — 4523 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen — Drucksache 8/218 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1213 — 4523 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ergänzungsprotokoll vom 15. Juni 1973 zur Änderung des Abkommens vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern sowie seines Schlußprotokolls — Drucksache 8/1042 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1187 — 4524 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Auslandskostengesetzes — Drucksache 8/176 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/1160 — 4524 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vorn 24. Juni 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/366 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/1161 — 4524 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über den Zivilen Luftverkehr — Drucksache 8/1135 — 4524 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. September 1976 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik — Drucksache 8/1136 — 4524 D Beratung der Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 30. September 1977 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/1112 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 13 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/1113 — 4525 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/1193 — 4525 A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zum Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Gelände in Wilhelmshaven, Rüstersieler Groden hier: Veräußerung einer Teilfläche an das Land Niedersachsen — Drucksachen 8/937, 8/1108 — . . . . 4525 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der Kartoffelringfäule — Drucksachen 8/699, 8/1114 — . . . . . 4525 C Fragestunde — Drucksache 8/1200 vom 18. 11. 1977 — Einführung einer Erlaubnis als Bauträger für die Hersteller von Typen- und Fertighäusern MdlAnfr A46 18.11.77 Drs 08/1200 Hasinger CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4455 B, D ZusFr Hasinger CDU/CSU . . . . . 4455 C, D Notwendigkeit der genehmigten Standorte für Kohlekraftwerke in Ibbenbüren und Bergkamen im Rahmen der Energieversorgung; Baubeginn für die Kohlekraftwerke MdlAnfr A47 18.11.77 Drs 08/1200 Becker (Nienberge) SPD MdlAnfr A48 18.11.77 Drs 08/1200 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 4456 A, B, C, D, 4457 A, B, C, D ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . 4456 B, C ZusFr. Rawe CDU/CSU . . . . 4456 D, 4457 C ZusFr Frau Simonis SPD 4457 A, D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 4457 A, C Vereinbarung zwischen der Rheinischen Braunkohlenbrikett-Verkauf-GmbH und der staatlichen Braunkohlen-Handelsgesellschaft der DDR über ein ausschließliches Angebot von Braunkohle aus der DDR MdlAnfr A50 18.11.77 Drs 08/1200 Walther SPD MdlAnfr A51 18.11.77 Drs 08/1200 Walther SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 4458 A, C, D, 4459 A ZusFr Walther SPD . . . . 4458 C, D, 4459 A Entlassungen bei der BBC Mannheim auf Grund zurückgegangener Anträge für den Kraftwerkbau MdlAnfr A103 18.11.77 Drs 08/1200 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4459 A, C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 4459 C Steuerpolitische Konsequenzen aus der Gegenüberstellung der Buchführungsgewinne von 6 223 Testbetrieben mit den Durchschnittsatzgewinnen nach Anwendung des § 13 a des Einkommensteuergesetzes MdlAnfr A56 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Gallus BML . 4459 D, 4460 A ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . . . . . 4460 A Schätzung der Steuermindereinnahmen im Subventionsbericht 1976 MdlAnfr A57 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Gallus BML 4460 B, C, D, 4461 A ZusFr Dr. Spöri SPD 4460 C ZusFr Frau Simonis SPD 4460 C ZusFr Oostergetelo SPD 4460 D ZusFr Ey CDU/CSU 4460 D Vorratshaltung an Lebensmitteln MdlAnfr A58 18.11.77 Drs 08/1200 Ey CDU/CSU MdlAnfr A59 18.11.77 Drs 08/1200 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 4461 A, B, C, D, ZusFr Ey CDU/CSU 4461 B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 4461 D Auswirkungen des Gesetzes zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen MdlAnfr A60 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . 4462 A, B, C, D ZusFr Dr. Enders SPD 4462 A, B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 4462 B ZusFr Stutzer CDU/CSU 4462 C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 4462 C Anstieg der Einkommen der Ärzte im Vergleich zum Anstieg der Einkommen der Arbeitnehmer MdlAnfr A62 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 V MdlAnfr A63 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 4462 D, 4463 B, C, D, 4464 A, B, C, D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 4463 B, 4464 A, B ZusFr Jaunich SPD . . . . . . . . 4463 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 4463 C, 4464 C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 4464 B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . . 4464 D Überstunden der Bediensteten der Bundesanstalt für Arbeit in den Jahren 1974 bis 1977 MdlAnfr A65 18.11.77 Drs 08/1200 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 4465 A, B, C, D ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . . . 4465 A, B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . . 4465 D Behebung der in der Enquete über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland festgestellten Unterversorgung psychisch Kranker und Behinderter MdlAnfr A71 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Simonis SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 4466 B, D, 4467 A, B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . 4466 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 4467 A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 4467 B Interpretierende Rechtsverordnung für die EWG-Verordnungen des neuen Weinrechts MdlAnfr A73 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr A74 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Will-Feld CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 4467 C, D, 4468 A, B, C, D ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . . 4467 D, 4468 A, C, D Kostenlose Verteilung von Zigaretten an Jugendliche in Gaststätten durch Zigarettenfirmen MdlAnfr A75 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . . 4468 D, 4469 B, C, D, 4470 A ZusFr Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . . 4469 B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 4469 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4469 D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 4469 D Abstimmung des Beginns der Sommerferien mit den Nachbarstaaten zur Verhinderung eines Verkehrschaos MdlAnfr A77 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Wrede BMV 4470 B, C ZusFr Dr. Enders SPD . . . . . . . 4470 C Sonderprogramm für den Lärmschutz an Bundesfernstraßen MdlAnfr A78 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . 4470 D, 4471 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . 4470D, 4471 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4471 B Zweibahniger Ausbau von Autobahnen mit Erschließungsfunktion in marktfernen Lagen MdlAnfr A83 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . 4471 C, D, 4472 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 4471 D, 4472 A Betätigung von Fahrlehrern der Bundeswehr als Fahrlehrer im zivilen Bereich; Erlaß einer Gebührenordnung zum Fahrlehrergesetz MdlAnfr A85 18.11.77 Drs 08/1200 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A86 18.11.77 Drs 08/1200 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . 4472 B, C, D ZusFr Horstmeier CDU/CSU 4472 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 4472 D Ausdehnung des Ausbaustandards für Bundesfernstraßen auf innerörtliche Strecken; Zurückstellung kommunaler Investitionsvorhaben im Tiefbau MdlAnfr A87 18.11.77 Drs 08/1200 Conradi SPD MdlAnfr A88 18.11.77 Drs 08/1200 Conradi SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . 4473 A, B, C, D ZusFr Conradi SPD 4473 A, C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 4525 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4527* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 4411 58. Sitzung Bonn, den 24. November 1977 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 4527* Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 11. Dr. Ahrens ** 25. 11. Dr. Aigner * 25. 11. Alber * 25. 11. Amrehn 16. 12. Dr. von Bismarck 25. 11. Buchstaller * 25. 11. Engelhard 25. 11. Eymer 25. 11. Fellermaier * 25. 11. Flämig * 24. 11. Francke (Hamburg) 24. 11. Dr. Fuchs * 25. 11. Genscher 25.11 Gerstein 25. 11. Haase (Fürth) * 24. 11. Höffkes 25. 11. Hoffmann (Saarbrücken) * 25. 11. _Dr. h. c. Kiesinger 25. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 24. 11. Jahn (Marburg) 24. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lange * 25. 11. Lemmrich ** 25. 11. Lemp * 25. 11. Lenzer ** 25. 11. Dr. Linde 24. 11. Dr. Müller '* 25. 11. Müller (Mülheim) * 25. 11. Pieroth 24. 11. Schäfer (Offenburg) 25. 11. Scheffler ** 25. 11. Schmidt (Hamburg) 25. 11. Schmidt (München) * 25. 11. Schmidt (Wattenscheid) 25. 11. Schreiber * 25. 11. Schröder (Lüneburg) 25. 11. Schwabe * 24. 11. Dr. Schwarz-Schilling 25. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 25. 11. Dr. Schwörer * 24. 11. Dr. Starke (Franken) * 24. 11. Strauß 24. 11. Sybertz 25. 11. Ueberhorst ** 25. 11. Dr. Vohrer ** 25. 11. Frau Dr. Walz * 25. 11. Wawrzik * 24. 11. Wehner 25. 11. Würtz * 25. 11. Zeyer * 24. 11. Zywietz * 24. 11.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).


Rede von Claus Jäger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

(Öffentlichkeit — bei Fernsehsendungen und ähnlichem — selber das Rauchen einstellen? Dr. Wolters, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich kann mir eine ganze Reihe von guten Beispielen vorstellen, mit denen man dazu beitragen kann, Jugendliche vom Rauchen abzuhalten. Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Becker. Herr Staatssekretär, würden Sie annehmen, daß die für Jugendliche ohnehin weit verbreitete Möglichkeit, in einem schädlichen Maße von der Möglichkeit des Rauchens Gebrauch zu machen, noch dadurch gefördert wird, daß in den Schulen Raucherzimmer eingerichtet werden, und wären Sie bereit, auf die Kultusminister entsprechend einzuwirken? Dr. Wolters, Staatssekretär: Ich glaube, Herr Abgeordneter, daß man zwar grundsätzlich der Aussage zustimmen kann, daß auch hier Gelegenheit Diebe macht, wenn ich diese sprichwörtliche Ausdrucksweise einmal gebrauchen darf, daß aber ein eindeutiger Beweis dafür, daß Raucherzimmer kausal für das Beginnen mit dem Rauchen sind, wohl nicht herzustellen sein wird. Die Kultusminister zerbrechen sich nach meinen Kenntnissen ohnehin den Kopf darüber, ob das, was sie mit den Raucherzimmern erreichen wollen, nämlich das Rauchen einigermaßen unter Kontrolle zu halten — es gibt ja auch Gründe dafür, warum sie eingerichtet worden sind —, auch tatsächlich erreicht wird. Das von den Kultusministern angestrebte Ziel muß gegen die von Ihnen angedeutete Möglichkeit, nach der man sie natürlich abschaffen müßte, neu abgewogen werden. Weitere Fragen hierzu liegen nicht vor. Die Frage 76 wird auf Wunsch der Fragestellerin, der Abgeordneten Frau Pack, schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Der Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit ist damit abgeschlossen. Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung der Fragen. Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Wrede zur Verfügung. Ich rufe die Frage 77 des Herrn Abgeordneten Dr. Enders auf: Ist die Bundesregierung bereit, dazu beizutragen, den Beginn' der Sommerferien in den Bundesländern mit den benachbarten Staaten so abzustimmen, daß. der Urlaubsverkehr nicht am gleichen Wochenende beginnt und auf unseren Durchgangsstraßen ein Verkehrschaos mit zahlreichen Unfällen hervorruft? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Herr Präsident! Herr Kollege Enders! Die Aufstellung der Ferienordnung fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesländer. Die Kultusministerkonferenz hat bei der Vorbereitung der langfristigen Ferienordnung für die Jahre 1972 bis 1978 und für die Jahre 1979 bis 1986 jeweils Vertreter der Niederlande beteiligt und die übrigen Nachbarstaaten frühzeitig informiert. Unbeschadet dessen hat sich die Bundesregierung kürzlich noch einmal um eine Entzerrung des gleichzeitigen Ferienbeginns in Nordrhein-Westfalen sowie in Belgien und in den Niederlanden mit Nachdruck bemüht. Darüber hinaus haben die Niederländer anläßlich einer Sondersitzung der OECD-Arbeitsgruppe „Fremdenverkehr" mitgeteilt, daß sie ab 1978 von dem festgelegten Ferienbeginn am letzten Freitag im Juni 1978 abgehen und eine Ferienteilung in drei Blöcke, nämlich 1. Juli, 8. Juli, 15. Juli 1978 vorsehen werden. Die befürchtete Verkehrsmassierung wird daher geringer ausfallen als erwartet. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Enders. Herr Staatssekretär, kann davon ausgegangen werden, daß auch für künftige Jahre derartige Absprachen getroffen werden, damit nicht, wie es ursprünglich für das Jahr 1978 aussah, in unserem bevölkerungsstärksten Land und in den Nachbarländern der Ferienbeginn auf e i n Wochenende fällt? Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie können davon ausgehen, daß sich die Bundesregierung immer bemüht, zu einer Regelung zu kommen, in der der Ferienbeginn der verschiedenen Bundesländer und der Nachbarländer, von denen aus viele Reisende durch die Bundesrepublik über unsere Straßen fahren, so weit entzerrt wird, wie das möglich ist. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, daß der Bund hier keine Kompetenzen hat. Er ist auf das gute Zusammenwirken aller beteiligten deutschen und internationalen Stellen angewiesen. Eine weitere Zusatzfrage wird nicht gestellt. Dann rufe ich die Frage 78 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf: Beabsichtigt die Bundesregierung, das Anliegen der Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen mit weiteren Sonderprogrammen ähnlich dem Bund-Länder-Programm für Zukunftsinvestitionen aufzugreifen, oder wird sie die Schaffung besonderer Rechtsgrundlagen etwa im Rahmen eines Verkehrslärmschutzgesetzes anstreben? Zur Beantwortung, Herr Staatssekretär. Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat im Entwurf des Bundeshaushalts 1978 Mittel für Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen sowie für Schallschutz an Gebäuden im Bereich von Bundesfernstraßen in Form von Entschädigungsleistungen vorgesehen. Die Bundesregierung hat deshalb davon abgesehen, ein weiteres Sonderprogramm für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen zu schaffen. Die Überlegungen, ob besondere Rechtsgrundlagen im Rahmen eines Verkehrslärmschutzgesetzes geschaffen werden sollen, sind noch nicht abgeschlossen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs. Herr Staatssekretär, welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der gegenwärtig diskutierten Festsetzung von Immissionshöchstwerten für neue Bundesfernstraßen und dem Erfordernis der Lärmsanierung an bereits bestehenden Bundesstraßen? Wrede, Parl. Staatssekretär: Der Zusammenhang zwischen den von Ihnen angesprochenen verschiedenen Kategorien ist nicht gesetzlich zu fixieren. Ich verweise auf das Bundesimmissionsschutzgesetz, das uns für den Neubau von Straßen eine besondere Verpflichtung zum Lärmschutz auferlegt. Natürlich Parl. Staatssekretär Wrede gibt es einen Zusammenhang, weil es langfristig niemandem begreiflich zu machen ist, daß Bürger, die an Straßen wohnen, die neu gebaut werden, gegen unzumutbaren Lärm geschützt werden sollen, während Bürger, die an schon bestehenden Straßen wohnen, diesen Lärm ertragen müssen. Dieser Zusammenhang ist also nicht zu übersehen. Deswegen bemüht sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln Lärmschutz auch an schon vorhandenen Straßen anzubringen. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs. Herr Staatssekretär, geht die Bundesregierung davon aus, daß sich die schon in der Vergangenheit belasteten Bürger an den Lärm gewöhnt haben und nicht im gleichen Umfang des Schallschutzes bedürfen wie die Bürger, die entlang der neuen Bundesfernstraßen wohnen? Wrede, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege, davon geht die Bundesregierung nicht aus. Ich habe vorhin die rechtlichen Zusammenhänge erläutert. Das Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet uns zu Lärmschutzregelungen bei Neubau von Bundesfernstraßen. Die Bundesregierung ist darüber hinaus der Auffassung — ich habe es dargelegt —, daß langfristig natürlich auch Lärmschutz an schon vorhandenen Straßen angebracht werden muß. Nur ist dies ein finanzielles Problem in einer Größenordnung, die niemand übersehen sollte. Deswegen kann das nicht innerhalb eines kurzen Zeitraumes realisiert werden. Wir werden viele Jahre benötigen, um dieses Problem in den Griff zu bekommen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger Herr Staatssekretär, wie will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, das sie im Frühjahr dieses Jahres in einer Antwort auf eine Frage von mir mitgeteilt hat, daß die Lärmschutzwerte noch im Verlauf des Jahres 1977 festgelegt werden, wenn Sie uns eben erklärt haben, daß sie sich noch nicht einmal darüber endgültig im klaren sei, ob dies durch ein Gesetz oder auf Grund einer Verordnung erfolgen solle, wie sie nach dem bisherigen Immissionsschutzgesetz vorgesehen war? Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, ich habe das zwar eben nicht erklärt, aber Sie wissen das, ohne daß ich Ihnen das gesagt habe. Deswegen darf ich davon ausgehen, daß Ihnen die Zusammenhänge bekannt sind. Es handelt sich um eine sehr komplizierte Materie, bei der verschiedene Bundesressorts und besonders die Bundesländer und die Gemeinden zumindest in der Anhörung zu beteiligen sind. Es ist völlig klar, daß bei der gesetzlichen oder verordnungsmäßigen Regelung einer Frage, die nachher ganz enorme finanzielle Auswirkungen hat, alle, die dann zur Kasse gebeten werden — und das sind auch die Länder und die Gemeinden — im Rahmen der ihnen gebotenen Einwirkungsmöglichkeiten mitarbeiten möchten. Darum ist das so kompliziert. Deswegen hat sich dies leider in der Realisierung etwas verzögert. Ich gehe dennoch davon aus, daß die Entscheidung, was den Bund angeht, noch in diesem Jahr fällt. Meine Damen und Herren, es werden keine weiteren Fragen hierzu gestellt. Die Fragesteller der Fragen 79, 80, 81 und 82 bitten um schriftliche Beantwortung. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 83 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz Ist die Bundesregierung bereit, dem zweibahnigen Ausbau von neuen Autobahnen mit Erschließungsfunktion in den marktfernen Lagen Vorrang einzuräumen vor der Verwendung von Haushaltsmitteln zur nachträglichen Durchführung von Lärmbekämpfungsmaßnahmen bei schon bestehenden Autobahnen? Zur Beantwortung hat der Herr Parlamentarischer Staatssekretär das Wort. Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung ist nicht bereit, Haushaltsmittel, die für den Lärmschutz an bestehenden Autobahnen vorgesehen sind, zugunsten der Entschließung von marktfernen Gebieten umzuschichten. Der Lärmschutz an Straßen — ich beziehe mich auf das, was ich eben erläutert habe — hat eine derartige Bedeutung, daß keine Neubaumaßnahmen zu Lasten der hierfür bereitgestellten Haushaltsmittel durchgeführt werden können. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz Herr Staatssekretär, wie verhält es sich mit meiner Forderung nach dem Vorrang des Ausbaues zweispuriger Autobahnen vor nachträglichen Lärmbekämpfungsmaßnahmen an bestehenden Autobahnen, und zwar in die Zukunft gerichtet — nicht, wovon Sie ausgegangen sind, auf die zur Zeit vorgesehenen Haushaltsmittel bezogen? Wrede, Parl. Staatssekretär: Es gibt zwischen diesen zwei Punkten überhaupt keinen sachlichen Zusammenhang. Der Ausbau der Bundesfernstraßen vollzieht sich auf der Grundlage des Gesetzes zum Ausbau der Bundesfernstraßen und der Anlage zu diesem Gesetz, nämlich des Bedarfsplans über den Ausbau der Bundesfernstraßen. Hier ist durch einen Beschluß des Deutschen Bundestags — der, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, einstimmig gefaßt wurde — genau festgelegt worden, welche Straßen in welcher Ausbaubreite — zweispurig oder vierspurig — im Zeitraum der Gültigkeit dieses Gesetzes, der bis zum Jahr 1980 reicht, ausgebaut werden können. Straßen, die in diesem Gesetz nicht für den Ausbau vorgesehen sind, können also nicht ausgebaut werden, weil das Gesetz es nicht vorsieht. Die Anbringung von Lärmschutz an vorhandenen Autobahnen wird anders finanziert. Dafür gibt es gesonderte Haushaltsmittel. Sie können nicht zur FiParl. Staatssekretär Wrede nanzierung von Straßenbaumaßnahmen in Anspruch genommen werden, die nach dem Gesetz nicht finanziert werden dürfen. Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Kunz Herr Staatssekretär, da die Ausbaugeschwindigkeit von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel abhängt und diese nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, frage ich Sie, ob die Bundesregierung bereit ist, die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, um den Ausbau von zweispurigen Autobahnen in den marktfernen Gebieten im vorgesehenen Zeitraum durchzuführen. Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich verweise noch einmal auf folgendes: Der Ausbau der Bundesfernstraßen vollzieht sich auf Grund des Gesetzes, das der Bundestag beschlossen hat. Straßen, die in diesem Gesetz nicht zum Ausbau vorgesehen sind, können nicht gebaut werden. Sie können bei der Fortschreibung dieses Gesetzes, die für das Jahr 1980 vorgesehen ist, in die Überprüfung einbezogen und dann unter Umständen ausgebaut werden. Das ist das eine. Das andere ist: Der Vollzug des Ausbaus von Bundesfernstraßen leidet nicht so sehr darunter, daß nicht genügend Geld zur Verfügung steht. Wir haben in einigen Bundesländern sogar eine völlig gegenteilige Entwicklung. Er leidet viel mehr darunter, daß wir im Planverfahren durch Einwände von Bürgern — von einzelnen oder Gruppen oder Bürgerinitiativen — gehindert werden, die Straßen in dem vorgesehenen Zeitraum auszubauen. Keine weiteren Zusatzfragen. Der Fragesteller der Frage .84 bittet um schriftliche Beantwortung. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Wir kommen zur Frage 85 des Herrn Abgeordneten Horstmeier. Hält die Bundesregierung es bei der heutigen Arbeitsmarktlage der Fahrlehrer noch für zulässig, daß sich Fahrlehrer der Bundeswehr nebenher als Fahrlehrer im zivilen Bereich betätigen, und wenn ja, wie begründet sie das? Zur Beantwortung hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär das Wort. Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Möglichkeit für Bundeswehrfahrlehrer, nebenberufliche Tätigkeiten in zivilen Fahrschulen auszuüben, ergibt sich aus der Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit vom 28. August 1974. Diese Verordnung gestattet generell, Tätigkeiten außerhalb der Bundeswehr auszuüben, wenn dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, die Beschäftigung in zivilen Fahrschulen hiervon auszuschließen. Nach den Informationen der Bundesregierung besteht gegenwärtig ein zusätzlicher Bedarf an Fahrlehrern in zivilen Fahrschulen, der nicht allein mit den neu zugelassenen zivilen Fahrlehrern gedeckt werden kann. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Horstmeier. Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung mit den Regeln des Wettbewerbs für vereinbar, wenn Beamte, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit durch eine nebenberufliche Tätigkeit eine Verzerrung des Fahrlehrerangebots hervorrufen? Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe in meiner ersten Antwort darauf verwiesen, daß die Möglichkeit dieser Nebentätigkeit gesehen werden muß im Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen, die auch andere Nebentätigkeiten regeln. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, für einen ganz bestimmten Berufszweig hiervon eine Ausnahme zu machen. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Horstmeier. Sieht die Bundesregierung nur diese Regelung und nicht den Arbeitsmarkt? Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung sieht natürlich auch den Arbeitsmarkt. Aber hier liegt eine gesetzliche Regelung vor, die geändert werden müßte. Die Bundesregierung sieht nicht die Notwendigkeit, für einen ganz bestimmten Berufszweig eine Änderung vorzunehmen. Wer hier etwas ändern will, müßte dann den Gesamtkomplex der Nebentätigkeit ins Auge fassen. Dafür sieht die Bundesregierung keine Veranlassung. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller. Würden Sie einmal neue Überlegungen anstellen, wenn dies aus arbeitsmarktpolitischen Gründen erforderlich wäre? Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung ist immer verpflichtet, im Zusammenhang mit der arbeitsmarktpolitischen Situation Überlegungen anzustellen. Sie können davon ausgehen, daß sie auch in diesen Fällen Überlegungen anstellt. Ich rufe die Frage 86 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf: Hält die Bundesregierung es für angebracht, zum Fahrlehrergesetz eine Gebührenordnung zu erlassen und somit den § 19 dieses Gesetzes zu ändern? Herr Staatssekretär, bitte schön. Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Antwort auf Ihre Frage lautet: Nein. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? — Da dies nicht der Fall ist, rufe ich die Frage 87 des Herrn Abgeordneten Conradi auf: Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —.58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 4473 Präsident Carstens Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Ausbaustandards für Bundesfernstraßen auch auf innerörtliche Strecken ausdehnt, und ist die Bundesregierung sich darüber im klaren, daß dies nicht nur erheblich höhere finanzielle Aufwendungen, sondern auch Verluste an baulicher und sozialer Stadtsubstanz nach sich ziehen muß? Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär. Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Conradi, die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die bisher angewandten Ausbaustandards für innerörtliche Strecken der Bundesfernstraßen zu ändern. Eine Zusatzfrage, Herr Abgegeordneter Conradi. Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Bedürfnisse des Individualverkehrs in der Stadtplanung nicht Vorrang vor anderen Bedürfnissen haben können, sondern mit anderen Bedürfnissen der Planung abzustimmen sind? Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Conradi, die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie verfährt aber auch so. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Conradi. Herr Staatssekretär, sehen Sie den Verlust an gemeindlicher Entscheidungsfreiheit und damit kommunaler Selbstverwaltung, der entsteht, wenn die Richtlinien für Straßenbaustandards der Planung vorgegeben werden und damit die Entscheidung des Gemeinderats ersetzt wird durch die Richtlinienentscheidung der vorgesetzten Behörden? Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich muß zunächst darauf verweisen, daß der Bund die Baulast für Straßen nur in Städten unter 80 000 Einwohnern hat. Dies ist Ihnen bekannt. Ich muß weiter unterstellen, daß es richtig ist, daß sich der Ausbau der Straßen in diesen Städten, wo der Bund die Zuständigkeit hat, nach bestimmten einheitlichen Standards vollziehen muß. Ich rufe die Frage 88 des Herrn Abgeordneten Conradi auf: Trifft es zu, daß kommunale Investitionsvorhaben im Tiefbau zurückgestellt werden müssen, weil die überhöhten Ausbaustandards die Planung und Realisierung vorgesehener Straßenbaumaßnahmen in den Gemeinden verzögern, zum Teil unmöglich machen? Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär. Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, von einer Zurückstellung kommunaler Investitionsvorhaben im Tiefbau wegen überhöhter Ausbaustandards von Straßenbaumaßnahmen ist der Bundesregierung nichts bekannt. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Conradi. Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Tatsache, daß eine Stadt einen seit langem notwendigen zweispurigen Tunnel für eine Straße nicht genehmigt bekommt mit der Begründung, die Standards verlangten einen vierspurigen Ausbau, so daß dieses Investitionsprojekt unterbleibt, weil die Stadt nicht willens bzw. nicht in der Lage ist, den Ausbau nach den Richtlinien zu betreiben? Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann diesen Fall nicht beurteilen, weil es ein Einzelfall ist, der noch nicht an mich herangetragen worden ist. Im übrigen sehe ich nicht den Zusammenhang zu den Ausbaustandards, ob das zweioder vierspurig ausgebaut werden soll. Diese Entscheidung richtet sich danach, ob das prognostizierte Verkehrsaufkommen die Notwendigkeit eines solchen Straßenbaus begründet. Aber, wie gesagt, es handelt sich um einen Einzelfall, zu dem ich nicht konkret Stellung nehmen kann. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Conradi. Herr Staatssekretär, würden Sie mir darin zustimmen, daß die Anwendung von Richtlinien und Standards im Straßenbau die Aussage mancher Stadtplaner rechtfertigt, die sagen: Stadtplanung ist das, was übrigbleibt, wenn die Verkehrsplaner festgelegt haben, welche Flächen sie für den Verkehr brauchen? Wrede, Parl. Staatssekretär: Nein, dieser Aussage kann ficht nicht zustimmen. Die Fragen 89 des Abgeordneten Reddemann, 90 und 91 des Abgeordneten Dr. Reimers und 92 der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin sollen nach dem Verlangen der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Wir haben damit den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr abgehandelt. Ich danke dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär und schließe die Fragestunde. Wir fahren in der Aussprache zu Punkt 2 der Tagesordnung, der Großen Anfrage hinsichtlich der Lage der Städte, Gemeinden und Kreise fort. Das Wort hat der Herr Innenminister des Landes Schleswig-Holstein. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Kommunaldebatte hier heute im Deutschen Bundestag gibt Anlaß, daß auch Vertreter der Bundesländer, denen die kommunalen Gebietskörperschaften räumlich und auch aus anderen Gründen etwas näher als dem Bunde stehen, das Wort nehmen. Die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland und ihre ehrenamtlichen und hauptberuflichen Repräsentanten haben es verdient, heute im Mittelpunkt einer Aussprache im Deutschen Bundestag zu Minister Titzck stehen. Diese Aussprache ist notwendig. In jedem Fall ist sie geeignet, den hohen Rang der kommunalen Selbstverwaltung in unserem Staatsaufbau in das Bewußtsein einer breiteren Öffentlichkeit zu rücken. Die erfolgreiche orts-, problemund bürgernahe Arbeit Zehntausender von Mitbürgern als Gemeindevertreter, als Kreistagsabgeordnete oder in vielen anderen Ämtern der kommunalen Selbstverwaltung und das rege kommunalpolitische Leben draußen in unseren Städten, in unseren Kreisen, Am-tern und in unseren Dörfern beweisen, daß die kommunale Selbstverwaltung auf einer breiten Grundlage in unserer Bevölkerung ruht und im Bewußtsein der Bevölkerung einen festen Platz hat. Wir wissen, daß sich in dieser täglichen praktischen Arbeit die freiheitliche Verfassung unseres Staates verwirklicht. Die Kommunen sind nach dem Willen des Grundgesetzes und in der politischen Wirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland die demokratischen Bausteine eines demokratischen Staates. Die kommunale Selbstverwaltung ist deshalb Ausdruck einer großen, die gesamte staatliche Existenz tragenden Idee. Aber: Diese Idee muß die Menschen auch erreichen. Die kommunale Selbstverwaltung lebt von der aktiven Teilnahme der Bürger an der Gestaltung ihrer örtlichen Gemeinschaft. Sie kann ihre beiden wichtigsten Funktionen, die Legitimation öffentlicher Gewalt zu verstärken und die Menschen in das Gemeinwesen zu integrieren, nur dann erfüllen, wenn es gelingt, auch in Zukunft eine möglichst große Zahl von Menschen an die kommunale Selbstverwaltung heranzuführen. Ich sehe jedoch Entwicklungen, die die kommunale Selbstverwaltung in ihrer Substanz gefährden. Erstens: Sie droht in einer Gesetzesflut zu ersticken. Davon war heute morgen schon die Rede; ich werde darauf noch eingehen. Zweitens: Sie wird durch sogenannte Bürgerinitiativen zunehmend unterlaufen. Drittens: Ihr wird durch den Bund eine aufgabengerechte Steuerausstattung vorenthalten. Viertens: Sie ist durch sogenannte Gebietsreformen, die zum Teil jedes Augenmaß vermissen lassen, und durch andere Zentralisierungstendenzen ins Mark getroffen. Zur Gebietsreform hat der Herr Bundeskanzler in seiner unnachahmlichen Rede vor der Mitgliederversammlung des Deutschen Städteund Gemeindebundes am 27. Oktober das Notwendige gesagt. Ich kann das nur unterstreichen. Geschichtliche Zusammenhänge, örtliche Verbundenheit, Überschaubarkeit, Bewahrung demokratischer Substanz und Erhaltung dörflicher, kleinund mittelstädtischer Individualität sind für mich manchmal wichtiger als Verwaltungsrationalität. Ich sehe mit Interesse, wie die Faszination der großen Zahl heute, in unseren Tagen, von Ernüchterung abgelöst wird. Diejenigen Bundesländer, die wie Schleswig-Holstein, an notwendige gebietliche Neuordnungen mit Zurückhaltung und Augenmaß herangegangen sind, könnten sich durch diese Entwicklung und durch den Herrn Bundeskanzler nur bestätigt fühlen. Aber der anderswo eingetretene Schaden für die kommunale Selbstverwaltung ist ebenso groß wie die Unfähigkeit zur Umkehr. In zunehmendem Maße werden immer weitere Lebensbereiche vom Staat reglementiert. Viele Gesetzesinitiativen folgen dabei perfektionistischen Vorstellungen, alle Zuständigkeiten in die öffentliche Hand zu legen. Die Gemeinden sehen sich einer Flut von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Programmen und Plänen gegenüber, die ihnen dann in weiten Teilen zur Ausführung übertragen werden. Diese Ubersteigerung der Gesetzgebung hat der Selbstverwaltung Lasten und Sorgen aufgebürdet, die an die Grenzen der Funktionsfähigkeit und an die Grenzen der Funktionstüchtigkeit führen müssen. Eine umfassende Reglementierung engt auch den Freiheitsraum der Bürger ein. Sie lähmt die Entscheidungsfreudigkeit der Verwaltung. Wir alle sollten uns deshalb entsprechend den kommunalpolitischen Vorstellungen der Unionsparteien und entsprechend den Vorstellungen der schleswig-holsteinischen Landesregierung zu gemeinsamer Anstrengung verbinden, den kommunalen Gebietskörperschaften durch eine Begrenzung staatlichen Handelns den erforderlichen Freiraum zu erhalten oder ihn wiederherzustellen. Das setzt allerdings, meine Damen und Herren von der SPD, eine Korrektur Ihres Kommunalprogramms voraus. Eine gewisse Zurückhaltung bei der Übernahme neuer Aufgaben sollte auch die Kommunen leiten. Der schleswig-holsteinische Landtag hat dazu mit Mehrheit ein Signal gesetzt. Er hat sich bei der Novellierung des kommunalen Verfassungsrechts ausdrücklich zur Privatisierung bekannt, zum einen bei der Beschreibung der öffentlichen kommunalen Aufgaben und zum anderen beim Recht der wirtschaftlichen Betätigung. Das Recht der Kommunen, sich wirtschaftlich zu betätigen, folgt zwar grundsätzlich aus ihrem Recht zur Selbstverwaltung. Die wirtschaftliche Betätigung muß aber dort eine Grenze haben, wo sie wirtschaftlicher und besser durch Private ausgeführt werden kann. Es liegt im Interesse der Gemeinden, aber auch im Interesse einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung, privatwirtschaftlichen Initiativen insoweit den Vorrang einzuräumen. (Zustimmung bei der CDU/CSU — Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Werden Sie doch mal konkret!)


(Beifall bei der CDU/CSU — Becker [Nienberge] [SPD] : Das gilt auch für Oppositionspolitiker!)