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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/58 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 58. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 Inhalt: Wahl des Abg. Dr. Möller zum stellvertretenden Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß 4411 A Ersetzung des Abg. Dr. Kohl durch Abg Amrehn als stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 4411 A Bestellung des Abg. Pfennig als ordentliches Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 4411 B Wahl des Abg. Windelen zum ordentlichen Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost 4411 B Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Rawe, Dr. Schneider, Dr. Dregger, Braun, Schwarz, Sick, Hauser (Krefeld), Dr. Möller, Dr. Wallmann, Dr. Waigel, Dr. Jahn (Münster), Frau Dr. Neumeister, Spranger, Vogel (Ennepetal), Dr. Dollinger, Dr. Häfele, Franke, Dr. Zeitel, Dr. Warnke, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Hoffacker, Dr. Köhler (Wolfsburg), Frau Hoffmann (Hoya), Dr. van Aerssen, Dr. Nothhelfer, Krey, Köster, Weber (Heidelberg), Tillmann, Dr. Jobst, Dr. Hüsch, Feinendegen, Vogt (Düren), Burger, Milz, Dr. Sprung, Dr. Hornhues, Helmrich, Dr. Hammans und der Fraktion der CDU/CSU Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksachen 8/244, 8/906 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Gemeindefinanzreformänderungsgesetz 1977) — Drucksache 8/923 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Lemmrich, Dr. Jobst, Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Dr. Möller, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Waigel, Kiechle, Glos, Spranger, Regenspurger, Biehle, Dr. Riedl (München), Weber (Heidelberg), Hartmann, Dr. Voss, Dr. Wittmann (München), Niegel, Schwarz, Schartz (Trier), Hanz, Dr. George, Neuhaus, Dr. Laufs, Susset, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes — Drucksache 8/1147 — Dr. Waffenschmidt CDU/CSU . ... . . 4411 D Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD . . . . . 4419 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 Gattermann FDP 4424 C Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 4431 A Dr. Schneider CDU/CSU 4438 B Frau Traupe SPD . . . . . . . . . 4441 C Dr. Wendig FDP 4445 A Hauser (Krefeld) CDU/CSU . . . . . 4448 B Dr. Möller CDU/CSU . . . . . . . . 4450 C Dr. Zeitel CDU/CSU . . . . . . . . 4452 C Titzck, Minister der Landes Schleswig-Holstein 4473 D Dr. Penner SPD 4476 D Schwarz CDU/CSU 4478 C Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU . . 4480 A Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 4481 A Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 4484 B Lemmrich CDU/CSU 4487 D Ravens, Bundesminister BMBau 4489 B Gaddum, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 4492 D Hoffie FDP 4495 B Müntefering SPD 4496 D Braun CDU/CSU 4499 D Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 4500 C Glombig SPD 4501 C Spitzmüller FDP 4503 A Frau Pack CDU/CSU 4504 B Egert SPD 4505 B Burger CDU/CSU 4506 C Sick CDU/CSU 4507 C Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 4508 A Dr. van Aerssen CDU/CSU 4508 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksachen 8/1027, 8/1186 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1236 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1162 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Besoldungsänderungsgesetzes — Drucksache 8/771 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1236 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1162 — de Terra CDU/CSU 4511 A Gerstl (Passau) SPD 4512 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur — Drucksache 8/1101 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1163 — Berger (Herne) CDU/CSU 4514 B Liedtke SPD 4515 B Dr. Wendig FDP 4515 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes — Drucksachen 8/1026, 8/1171 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1237 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 8/1192 — Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 4516 C Thüsing SPD 4517 B Dr.-Ing. Laermann FDP . . . . . . . . 4517 D Rohde, Bundesminister BMBW 4519 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes — Drucksache 8/855 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1175 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/1124 — Stahiberg CDU/CSU 4520 B Gerstl (Passau) SPD 4521 B Ludewig FDP 4522 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 III Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Inkrafttreten der Vorschriften über die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt — Drucksache 8/792 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1215 — . . . . . . . . 4523 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und zu dem Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen — Drucksache 8/217 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1212 — 4523 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen — Drucksache 8/218 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1213 — 4523 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ergänzungsprotokoll vom 15. Juni 1973 zur Änderung des Abkommens vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern sowie seines Schlußprotokolls — Drucksache 8/1042 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1187 — 4524 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Auslandskostengesetzes — Drucksache 8/176 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/1160 — 4524 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vorn 24. Juni 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/366 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/1161 — 4524 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über den Zivilen Luftverkehr — Drucksache 8/1135 — 4524 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. September 1976 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik — Drucksache 8/1136 — 4524 D Beratung der Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 30. September 1977 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/1112 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 13 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/1113 — 4525 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/1193 — 4525 A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zum Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Gelände in Wilhelmshaven, Rüstersieler Groden hier: Veräußerung einer Teilfläche an das Land Niedersachsen — Drucksachen 8/937, 8/1108 — . . . . 4525 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der Kartoffelringfäule — Drucksachen 8/699, 8/1114 — . . . . . 4525 C Fragestunde — Drucksache 8/1200 vom 18. 11. 1977 — Einführung einer Erlaubnis als Bauträger für die Hersteller von Typen- und Fertighäusern MdlAnfr A46 18.11.77 Drs 08/1200 Hasinger CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4455 B, D ZusFr Hasinger CDU/CSU . . . . . 4455 C, D Notwendigkeit der genehmigten Standorte für Kohlekraftwerke in Ibbenbüren und Bergkamen im Rahmen der Energieversorgung; Baubeginn für die Kohlekraftwerke MdlAnfr A47 18.11.77 Drs 08/1200 Becker (Nienberge) SPD MdlAnfr A48 18.11.77 Drs 08/1200 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 4456 A, B, C, D, 4457 A, B, C, D ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . 4456 B, C ZusFr. Rawe CDU/CSU . . . . 4456 D, 4457 C ZusFr Frau Simonis SPD 4457 A, D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 4457 A, C Vereinbarung zwischen der Rheinischen Braunkohlenbrikett-Verkauf-GmbH und der staatlichen Braunkohlen-Handelsgesellschaft der DDR über ein ausschließliches Angebot von Braunkohle aus der DDR MdlAnfr A50 18.11.77 Drs 08/1200 Walther SPD MdlAnfr A51 18.11.77 Drs 08/1200 Walther SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 4458 A, C, D, 4459 A ZusFr Walther SPD . . . . 4458 C, D, 4459 A Entlassungen bei der BBC Mannheim auf Grund zurückgegangener Anträge für den Kraftwerkbau MdlAnfr A103 18.11.77 Drs 08/1200 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4459 A, C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 4459 C Steuerpolitische Konsequenzen aus der Gegenüberstellung der Buchführungsgewinne von 6 223 Testbetrieben mit den Durchschnittsatzgewinnen nach Anwendung des § 13 a des Einkommensteuergesetzes MdlAnfr A56 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Gallus BML . 4459 D, 4460 A ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . . . . . 4460 A Schätzung der Steuermindereinnahmen im Subventionsbericht 1976 MdlAnfr A57 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Gallus BML 4460 B, C, D, 4461 A ZusFr Dr. Spöri SPD 4460 C ZusFr Frau Simonis SPD 4460 C ZusFr Oostergetelo SPD 4460 D ZusFr Ey CDU/CSU 4460 D Vorratshaltung an Lebensmitteln MdlAnfr A58 18.11.77 Drs 08/1200 Ey CDU/CSU MdlAnfr A59 18.11.77 Drs 08/1200 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 4461 A, B, C, D, ZusFr Ey CDU/CSU 4461 B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 4461 D Auswirkungen des Gesetzes zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen MdlAnfr A60 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . 4462 A, B, C, D ZusFr Dr. Enders SPD 4462 A, B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 4462 B ZusFr Stutzer CDU/CSU 4462 C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 4462 C Anstieg der Einkommen der Ärzte im Vergleich zum Anstieg der Einkommen der Arbeitnehmer MdlAnfr A62 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 V MdlAnfr A63 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 4462 D, 4463 B, C, D, 4464 A, B, C, D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 4463 B, 4464 A, B ZusFr Jaunich SPD . . . . . . . . 4463 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 4463 C, 4464 C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 4464 B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . . 4464 D Überstunden der Bediensteten der Bundesanstalt für Arbeit in den Jahren 1974 bis 1977 MdlAnfr A65 18.11.77 Drs 08/1200 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 4465 A, B, C, D ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . . . 4465 A, B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . . 4465 D Behebung der in der Enquete über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland festgestellten Unterversorgung psychisch Kranker und Behinderter MdlAnfr A71 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Simonis SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 4466 B, D, 4467 A, B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . 4466 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 4467 A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 4467 B Interpretierende Rechtsverordnung für die EWG-Verordnungen des neuen Weinrechts MdlAnfr A73 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr A74 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Will-Feld CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 4467 C, D, 4468 A, B, C, D ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . . 4467 D, 4468 A, C, D Kostenlose Verteilung von Zigaretten an Jugendliche in Gaststätten durch Zigarettenfirmen MdlAnfr A75 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . . 4468 D, 4469 B, C, D, 4470 A ZusFr Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . . 4469 B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 4469 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4469 D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 4469 D Abstimmung des Beginns der Sommerferien mit den Nachbarstaaten zur Verhinderung eines Verkehrschaos MdlAnfr A77 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Wrede BMV 4470 B, C ZusFr Dr. Enders SPD . . . . . . . 4470 C Sonderprogramm für den Lärmschutz an Bundesfernstraßen MdlAnfr A78 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . 4470 D, 4471 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . 4470D, 4471 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4471 B Zweibahniger Ausbau von Autobahnen mit Erschließungsfunktion in marktfernen Lagen MdlAnfr A83 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . 4471 C, D, 4472 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 4471 D, 4472 A Betätigung von Fahrlehrern der Bundeswehr als Fahrlehrer im zivilen Bereich; Erlaß einer Gebührenordnung zum Fahrlehrergesetz MdlAnfr A85 18.11.77 Drs 08/1200 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A86 18.11.77 Drs 08/1200 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . 4472 B, C, D ZusFr Horstmeier CDU/CSU 4472 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 4472 D Ausdehnung des Ausbaustandards für Bundesfernstraßen auf innerörtliche Strecken; Zurückstellung kommunaler Investitionsvorhaben im Tiefbau MdlAnfr A87 18.11.77 Drs 08/1200 Conradi SPD MdlAnfr A88 18.11.77 Drs 08/1200 Conradi SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . 4473 A, B, C, D ZusFr Conradi SPD 4473 A, C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 4525 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4527* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 4411 58. Sitzung Bonn, den 24. November 1977 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 4527* Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 11. Dr. Ahrens ** 25. 11. Dr. Aigner * 25. 11. Alber * 25. 11. Amrehn 16. 12. Dr. von Bismarck 25. 11. Buchstaller * 25. 11. Engelhard 25. 11. Eymer 25. 11. Fellermaier * 25. 11. Flämig * 24. 11. Francke (Hamburg) 24. 11. Dr. Fuchs * 25. 11. Genscher 25.11 Gerstein 25. 11. Haase (Fürth) * 24. 11. Höffkes 25. 11. Hoffmann (Saarbrücken) * 25. 11. _Dr. h. c. Kiesinger 25. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 24. 11. Jahn (Marburg) 24. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lange * 25. 11. Lemmrich ** 25. 11. Lemp * 25. 11. Lenzer ** 25. 11. Dr. Linde 24. 11. Dr. Müller '* 25. 11. Müller (Mülheim) * 25. 11. Pieroth 24. 11. Schäfer (Offenburg) 25. 11. Scheffler ** 25. 11. Schmidt (Hamburg) 25. 11. Schmidt (München) * 25. 11. Schmidt (Wattenscheid) 25. 11. Schreiber * 25. 11. Schröder (Lüneburg) 25. 11. Schwabe * 24. 11. Dr. Schwarz-Schilling 25. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 25. 11. Dr. Schwörer * 24. 11. Dr. Starke (Franken) * 24. 11. Strauß 24. 11. Sybertz 25. 11. Ueberhorst ** 25. 11. Dr. Vohrer ** 25. 11. Frau Dr. Walz * 25. 11. Wawrzik * 24. 11. Wehner 25. 11. Würtz * 25. 11. Zeyer * 24. 11. Zywietz * 24. 11.
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    Rede von Brigitte Traupe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Sicherlich, sehr verehrter Herr Kollege Waffenschmidt, ist es sehr schön, eine Anhäufung von Schlagworten hier anzubringen und ein fast furioses Bild von Sozialismus, Verstaatlichung, Bürokratie und Verschuldung der SPD insgesamt zu zeichnen.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Verschuldung? Der SPD geht es doch im Gegensatz zu den Gemeinden gut!)

    Nur, eine sinnvolle Politik ersetzt das nicht.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir alle — ich sah das ein wenig in dem Beitrag vom Kollegen Schneider wiedergegeben — wollen eine kraftvolle kommunale Selbstverwaltung.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Sehr schön!)

    Daran wollen wir auch weiterhin festhalten. Da ich Sie normalerweise als engagierten Kommunalpolitiker kenne, ist der andere Eindruck hier wohl dem politischen Kampf zuzuschreiben.
    Meine Damen und Herren, es ist meine Aufgabe, mich heute dem Bereich der Finanzen zuzuwenden. Ich habe mich gefragt, als ich die im März 1976 gestellte Große Anfrage noch einmal genau las, woher Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU-Fraktion, die Berechtigung für Behauptungen, wie sie im Vorspann Ihrer Anfrage stehen, ableiten. Sie sagen da — ich darf zitieren —:
    Städte, Gemeinden und Kreise in der Bundesrepublik befinden sich in einer schwierigen Finanzsituation.
    Es heißt weiter:
    Außerdem beeinflussen eine große Zahl von Gesetzen, Verordnungen und Plänen des Bundes den Handlungsspielraum der Kommunalen Selbstverwaltung. -
    Ein dritter Satz:
    Ferner muß die Bundesregierung angesichts der angespannten Finanzsituation der Gemeinden . . Aussagen darüber machen, wie sie konkret ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Gemeinden ... gerecht werden will.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr richtig! — Alles sehr gut!)

    Ihre 47 dazu gestellten Fragen sind sicherlich mit
    sehr viel Eifer zusammengestellt, aber sie kommen



    Frau Traupe
    uns doch ein bißchen zu selbstgestrickt vor, zu schnell gestrickt und vor allen Dingen zuwenig ausgewogen.

    (Beifall bei der SPD)

    Es war die Aufgabe der Bundesregierung, Ihnen umfassend zu antworten. Dies hat sie in der Drucksache 8/906 vom 15. September 1977 getan. Wir möchten Ihnen als SPD-Fraktion zu den drei zitierten Sätzen, zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und. zu Ihrem Entschließungsantrag auf Drucksache 8/1209 einige Anmerkungen machen.
    Lassen Sie mich zuerst einmal die pauschale Behauptung aufgreifen, Städte, Gemeinden und Kreise in der Bundesrepublik befänden sich in einer schwierigen Finanzsituation. Als Sie diese Behauptung aufstellten, mußten Sie ja wohl vorher Ver- gleiche angestellt haben über die finanzwirtschaftliche Situation der Gemeinden und Gemeindeverbände untereinander und auch gegenüber den Ländern und dem Bund. Bei aller Manipulierbarkeit von Zahlen — und ich halte niemanden von uns ganz frei davon — hält eine so pauschale Behauptung keinem kritischen Vergleich stand. Das Jahr 1976 war für die Gemeinden nach der Rezession ein Jahr der Konsolidierung. Die bisher vorliegenden statistischen Daten weisen dies auch für 1977 aus; man kann davon ausgehen, daß die Kommunen auch in diesem Jahr weitere Fortschritte in der Konsolidierung der Haushalte erzielen werden. Für 1978 gibt es bereits eine Reihe von Berichten über ausgeglichene Etats, erhöhte Zuschüsse aus dem Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt und damit erfreulicherweise höhere Investitionen in vielen kommunalen Aufgabenbereichen.
    Ich will nicht verschweigen, daß die Zurückhaltung der Gemeinden 1975/76 in ihrer Haushaltsgestaltung aus der Unsicherheit über die künftige wirtschaftliche und besonders finanzielle Entwicklung herrührte. Als dann aber die Steuereinnahmen 1976 und 1977 auch für die Gemeinden verstärkt anstiegen, haben viele Kämmerer dies zur Konsolidierung ihrer Haushalte genutzt und nicht, wie es konjunkturgerecht gewesen wäre, zur Tätigung neuer Investitionen genommen.
    Vergleicht man die Finanzsituation von Bund, Ländern und Gemeinden von 1970 bis 1976, so stiegen die Ausgaben auf allen drei Ebenen relativ gleichmäßig, beim Bund um 84 %, bei den Ländern um 99,2 % und bei den Gemeinden um 86,5 %. Die Einnahmen stiegen aber in diesem Zeitraum sehr unterschiedlich, nämlich die des Bundes um 53,8 %
    — das wäre eine durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von 7,4 % —, die der Länder um 86,9 %,
    — das ist eine durchschnittliche Steigerungsrate von 11 % — und die der Gemeinden, man höre, um 100,5 %, was einer durchschnittlichen Steigerungsrate von jährlich 12,3 % entspricht. Die Einnahmen der Gemeinden stiegen dank der Gemeindefinanzreform von 1969/70 fast doppelt so schnell wie die des Bundes.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Sie können zwar sagen, daß ein CDU-Abgeordneter Kanzler und ein anderer Finanzminister war. Nur, das waren sie bereits 20 Jahre lang. Insoweit frage ich mich, warum Sie ausgerechnet erst die Sozialdemokraten dazu brauchten, um diese Kommunalfinanzreform durchzuführen.

    (Beifall bei der SPD)

    Herr Waffenschmidt, Sie haben selbst das 1965 von der SPD aufgestellte Wahlprogramm zitiert, in dem eine bessere, gemeindefreundlichere Politik bei einer von Sozialdemokraten mitbestimmten Bundesregierung schon angekündigt wurde,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Was ist darausgeworden?)

    und sie kam ja auch, erfreulicherweise übrigens für die Kommunen.
    Unser Finanzminister hat einige Beispiele genannt, wie es um die Situation der Gemeinden und der Gemeindeverbände steht. Ich will nur erwähnen, daß mir gestern ein Mitarbeiter aus dem bayerischen Finanzministerium auf die Frage, wie er denn nun die kommunalen Finanzen sehe, sagte: sehr gut; beispielsweise sei der Landkreis München in der Lage, seine Kreisumlage zu senken. — Die Finanzsituation der Gemeinden Nordrhein-Westfalens ist hier mehrfach als besonders gut dargestellt worden.

    (Dr. Schmitt-Vockenhausen [SPD] : Da könnte der Landrat Möller in Siegburg mal was tun und die Kreisumlage senken! — Dr. Möller [CDU/CSU] : Wir liegen am untersten Ende!)

    Die Finanzsituation der zehn Kommunen in meinem eigenen Wahlkreis muß man einfach differenziert sehen. Sie ist insgesamt aber alles andere als schlecht. So muß z. B. die größte Gemeinde in meinem Landkreis — sie hat rund 60 000 Einwohner — wegen ihrer gesunden Finanzlage auf Schlüsselzuweisungen des Landes verzichten. Sie kann bei dem Etat des Jahres 1978 in Höhe von immerhin 167 Millionen DM aus dem Verwaltungshaushalt, der 109 Millionen DM umfaßt, noch 9,4 Millionen DM in den Vermögenshaushalt abfließen lassen, der ein Volumen von 58 Millionen DM hat. Nach zwei Jahren relativer Zurückhaltung und Hilfen durch Bund und Land investiert diese Kommune im Jahre 1978 erfreulich viel aus eigener Kraft. Die Tageszeitung sprach von „blendenden Zahlen". Sie können sich vorstellen, daß der Haushaltsplan des Jahres 1978 einstimmig vom Rat angenommen wurde.
    Zu ihrer pauschalen Behauptung von der schwierigen Finanzsituation der Gemeinden lassen Sie mich auch noch einmal auf den schon zweimal zitierten Minister Gleichauf aus Baden-Württemberg Bezug nehmen. Minister Apel hat einen Teil dessen, was am 19. Oktober 1977 im Landtag bei der Einbringung des Doppelhaushalts 1977/78 gesagt wurde, zitiert:

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Wir machen eben einen so guten Finanzausgleich in Baden-Württemberg!)




    Frau Traupe
    Es besteht aus der Sicht der Landesregierung kein Anlaß, daß die Gemeinden und Gemeindeverbände, wie es gelegentlich geschieht, wegen ihrer Finanzlage ein Klagelied gegenüber dem Land anstimmen.
    Das hat Minister Apel zitiert.

    (Beifall bei der SPD)

    Es geht aber noch weiter — und das, meine ich, ist wichtig —:
    Nach dem Jahresbericht der Landeszentralbank lagen die Steuereinnahmen der baden-württembergischen Gemeinden im Jahre 1976 um 17,3 % höher als im Vorjahr.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Das ist vorbildlich! Ein Musterländle!)

    Das Land mußte sich im gleichen Zeitraum mit nur 14,5 % begnügen.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Da kann Hessen nicht mitkommen, Frau Traupe!)

    Der Anteil der Gemeinden an den Schulden der Gebietskörperschaften hat sich im Bundesgebiet von insgesamt 39,2 % im Jahre 1970 auf 28 % im Jahre 1976 verringert.
    Hier war nicht nur yon Baden-Württemberg, sondern vom ganzen Bundesgebiet die Rede. Ich glaube, man könnte noch eine ganze Reihe von Zitaten von Leuten aus Ihrer Partei hinzufügen, die belegen, daß es um die Konsolidierung der kommunalen Haushalte heute recht gut bestellt ist.
    Lassen Sie mich abschließend nur noch eines sagen. Im Vorspann zu Ihrer Großen Anfrage sagen Sie:
    Außerdem beeinflussen eine große Zahl von Gesetzen, Verordnungen und Plänen des Bundes den Handlungsspielraum der kommunalen Selbstverwaltung.
    Es ist fast merkwürdig, daß in Frage 7 dann von ständig steigenden, großen finanziellen Belastungen der Gemeinden durch die Sozialhilfe geredet wird. Richtig ist, daß die Sozialhilfeleistungen zwischen 1971 und 1975 beträchtlich gestiegen sind. Inzwischen sind die Zuwachsraten jedoch von 24,7 % im Jahre 1974 über 12 % im Jahre 1976 auf — geschätzt — 9 % im Jahre 1977 gesunken. Ich habe einen etwas schalen Geschmack, wenn Sie ausgerechnet wieder die Sozialleistungen ansprechen und ich gleichzeitig an Ausführungen von Strauß und neuerdings auch von Stoltenberg denke.

    (Beifall bei der SPD)

    Außerdem hat der Bund durch die sozialpolitische Gesetzgebung — etwa durch die Neuregelung im Bereich der beruflichen Rehabilitation und des Berufsausbildungsgesetzes und durch die Dynamisierung und Verbesserung der Kriegsopferleistungen — Länder und Gemeinden ganz beträchtlich von Kosten entlastet.

    (Erneuter Beifall bei der SPD)

    Ich könnte auch noch das Krankenhausfinanzierungsgesetz, das Konkursausfallgesetz und andere
    Dinge nennen, mit denen die Gemeinden finanziell
    entlastet worden sind. Alle diese Gesetze haben dazu geführt, daß Länder und Gemeinden in mehr oder weniger großem Umfang finanzwirksame sozialpolitische Aufgaben an den Bund oder an die Sozialversicherungsträger abgegeben haben.
    Sicherlich könnten bei einer anhaltenden Arbeitslosigkeit, die wir uns alle nicht wünschen, die Sozialhilfeausgaben bei den Gemeinden in den nächsten Jahren auch wieder steigen. Aber dann müßte zunächst die Verteilung der Lasten zwischen Gemeinden und Ländern geprüft werden. Die Länder könnten beispielsweise durch einen — von Hessen angeregten — Sozialhilfelastenausgleich einen größeren Teil der Sozialhilfekosten übernehmen und die. von den Gemeinden zu tragenden Aufwendungen gerechter ausgleichen. Eine Beteiligung des Bundes an den Sozialhilfekosten ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht akzeptabel, auch nicht in Anbetracht der Neuregelung zur Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern. Eine Leistungsverschlechterung im Sozialhilfebereich kommt für uns Sozialdemokraten nicht in Frage.

    (Beifall bei der SPD)

    Über Kostendämpfungsmaßnahmen in der Sozialhilfe muß im Rahmen der Pflegekosten vielleicht noch intensiver nachgedacht werden.

    (Sehr gut! bei der SPD)

    Den dritten Satz im Vorspann Ihrer Anfrage — ich zitiere auch hier —:
    Ferner muß die Bundesregierung angesichts der angespannten Finanzsituation der Gemeinden . . . Aussagen darüber machen, wie sie konkret ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Gemeinden . . . gerecht werden will.
    kann man vielleicht als einen Versuch ansehen, den Streit zwischen Ländern und Bund über ihre Zuständigkeit gegenüber den Kommunen erneut zu beginnen. Aber das wollen Sie doch hoffentlich nicht.
    Der Bund besitzt — auch wenn das vielleicht wünschenswert wäre — nach der Verfassung keine allumfassende Zuständigkeit für die Gemeindebelange. Nach dem Grundgesetz gehören die Gemeinden, wie das auch der Kollege Schneider ausgeführt hat, zum Zuständigkeitsbereich der Länder. Zu Recht erwähnt die Bundesregierung bei der Beantwortung der Frage 22 deshalb, daß die Zuständigkeit des Bundes für die Kommunalfinanzen auf globale gesetzgeberische Maßnahmen beschränkt ist. Eine qualitative Verbesserung der Gemeindefinanzen etwa im Sinne eines Ausgleichs zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden steht nur den Ländern über den kommunalen Finanzausgleich zu. Aber es ist doch unleugbar, daß sich die jährlichen Leistungen des Bundes seit 1970 an die Gemeinden und Gemeindeverbände mehr als vervierfacht haben. Sie wuchsen von 1,97 Milliarden DM im Jahre 1970 auf 8,3 Milliarden DM im Jahre 1976 an.
    Ohne Zweifel war die Finanzsituation der Kommunen vor der Gemeindefinanzreform 1969/70 ex-



    Frau Traupe
    trem ungesund. Daher, lieber Kollege Waffenschmidt, kam auch die hohe Verschuldungsquote der Kommunen.

    (Beifall bei der SPD)

    Das hat dann dazu geführt, daß die Bundesregierung der Großen Koalition damals das Reformgesetz verabschiedet hat. Aber Bund und Länder haben damals bei den Kreditiaufnahmen noch nicht so sehr darauf zurückgreifen müssen. Es waren gerade wir Sozialdemokraten, die sich für eine direkte Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer im Tausch gegen die Beteiligung des Bundes an der Gewerbesteuer einsetzten und damit die nachhaltige Gesundung der Gemeindefinanzen einleiteten. Aber die die Bundesregierung heute tragenden Parteien können in ihrer Verantwortung für die finanzielle Situation des Gesamtstaates nun nicht zulassen, daß für die ab 1977/78 gültigen Steuerentlastungsgesetze vorrangig und fast ausschließlich der Bund zahlt. Der Herr Bundeskanzler hat am 27. Oktober vor dem Städte- und Gemeindebund folgendes gesagt — ich zitiere —:
    Es kann nicht angehen, daß der Bundeshaushalt und die Bundesregierung der Atlas sind oder der Sisyphos — um ein anderes Bild zu gebrauchen —, die die Last der fiskalischen Konjunktursteuerung allein zu tragen haben. Das kann nicht zum Erfolg führen, denn dazu ist die Finanzmasse des Bundes viel zu klein, kleiner als die Hälfte der öffentlichen Finanzen.
    Deshalb kommt der Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Anhebung des Gemeindeanteils an der Lohn-
    und Einkommensteuer von 14 auf 15 % zur falschen Zeit. Sicherlich kann es sich die Opposition im Bundestag leicht machen und sich wenig um solide Bundesfinanzen kümmern.

    (Braun [CDU/CSU] : Sie haben doch 18 % gefordert!)

    Doch schon die Ministerpräsidenten der von CDU und CSU geführten Bundesländer konnten keine Sympathie für den sie in gleicher Weise treffenden Verlust von rund 740 Millionen DM' bei der Lohn-
    und Einkommensteuer entwickeln.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Das stimmt ja gar nicht!)

    Am 1. Juli 1977 einigten sich der Herr Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten auf die Neufestsetzung der Umsatzsteueranteile für 1977 und 1978. Der Bund verzichtete auf seine ursprüngliche Forderung nach Erhöhung des Anteils am Umsatzsteueraufkommen. Dieser Verzicht bedeutete für die Länder konkret folgende Verbesserung: 1977 bleiben den 'Ländern die vom Bund geforderten 8 Milliarden DM. 1978 bekommen sie eine Milliarde DM zusätzlich. Mit der Einigung der Regierungschefs werden die Länder in die Lage versetzt, ihre Leistungen an die Gemeinden wesentlich zu verstärken arid für die Steuerausfälle einen entsprechenden Ausgleich vorzunehmen.
    Der von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände noch vor Abschluß der Verhandlungen über die Umsatzsteuerneuverteilung vorgelegte Vorschlag für einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des Gemeindeanteils an der Lohn- und Einkommensteuer von 14 auf 14,8 % wurde von den Ländern nicht aufgegriffen, sondern die Regelung der Einnahmeausfälle für die Kommunen wurde allein der Neuverteilung der Umsatzsteuer überlassen. Dies war auch im Sinne Ihrer Finanzminister, wenn man die Äußerung von Gaddum sieht.
    Der Bund kann gegenwärtig weitere Maßnahmen zu einer stärkeren Finanzausstattung der Gemeinden nicht unterstützen. Dies bedeutet freilich nicht, daß er nicht Verständnis für die Forderung der Kommunen nach einer Verstetigung ihrer Einnahmen hat.
    Es wird zunächst abzuwarten sein, wie 1978 die Länder ihren erhöhten Umsatzsteueranteil an die Gemeinden weitergeben werden. Ob es freilich in diesem Zeitpunkt hilfreich für die Gemeinden sein kann, wenn Finanzpolitiker wie Franz Josef Strauß jetzt von einem völligen Abbau der Gewerbesteuer sprechen, der umfangreichsten Steuerquelle der Kommunen, deren Hebesatz sie außerdem weitgehend selbst bestimmen, mag dahingestellt bleiben.
    Auch dem von Ihnen am 21. November 1977 eingebrachten Entschließungsantrag 8/1209 mit der Forderung nach pauschalen Mitteln zur eigenverantwortlichen Verwendung für Investitionen der Kommunen statt einzelprojektbezogener Konjunkturprogramme von Bund, Ländern und Gemeinden stehen wir mit großer Skepsis gegenüber. Daß durch eine pauschale Überweisung der Mittel an die Gemeinden wirklich Fehler vermieden werden, wagen wir zu bezweifeln.
    Wir sind jedoch der Meinung, daß wir einer sachlichen Auseinandersetzung über dieses Thema mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden nicht aus dem Weg gehen sollten, zumal Nordrhein-Westfalen so etwas schon 1967 erprobt hat. Wir wollen daher diesen Antrag nicht ablehnen, sondern zur Überweisung empfehlen.
    Zudem hat der Herr Bundeskanzler eine Prüfung der Forderungen nach einer Investitionspauschale in der interfraktionellen Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zugesagt. Wir sind sehr skeptisch, ob das aus verfassungsrechtlichen Gründen überhaupt geht.
    Lassen Sie mich abschließend sagen: Das Horrorgemälde von der Finanznot der Gemeinden findet heute keinen Platz in einer sachlichen Gewichtung.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Längerfristig geordnete Finanzen in Bund, Ländern und Gemeinden zu wahren ist für uns Sozialdemokraten eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit.

    (Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Richtig! Leider sind Sie da nicht sehr glaubwürdig!)

    Dazu gehört auch der Mut, unbequem zu sein.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Wendig.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Wendig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Lage der Städte, Gemeinden und Kreise in der Bundesrepublik Deutschland ist eigentlich kein Thema, das sich für einen polemisch aufgezäumten Parteienstreit eignet. Alle demokratischen Parteien tragen auf allen Ebenen der Politik und der öffentlichen Verwaltung im Grundsatz gleiche Verantwortung. Dies zwingt dazu, keines der angeschnittenen Themen oder Probleme isoliert auf einen Teilbereich zu betrachten. So ist auch die Lage der Städte und Gemeinden nur auf der Grundlage unserer Verfassung und der sich daraus ergebenden finanziellen Zuständigkeiten und Verpflichtungen z.} sehen.
    Wir begrüßen es, daß die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Opposition die Lage der Städte und Gemeinden in dem richtigen gesamtstaatlichen Zusammenhang dargestellt hat. Auf einige besondere Einzelheiten komme ich noch.
    Gestatten Sie zunächst eine grundsätzliche Äußerung zu diesem gesamten Fragenkomplex für mich und meine Fraktion: Wir, die Freien Demokraten, bekräftigen auch für uns, daß die in Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes niedergelegte Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung ein Kernstück unserer Verfassung ist. Wir sehen in dieser Erklärung zugleich den Ausdruck unseres politischen Willens, der sich nicht in wohltönenden Formeln bei irgendwelchen kommunalpolitischen Veranstaltungen erschöpft. Hier, wo der mündige Bürger am unmittelbarsten an der Gestaltung der öffentlichen Belange mitwirken kann, entwickelt sich am besten jener demokratische Bürgersinn, ohne den auch in den staatlichen Bereichen des Bundes und der Länder Demokratie nicht gedeihen kann. Zudem haben die kommunalen Selbstverwaltungen bei uns in Deutschland eine jahrhundertealte, bewährte Tradition, die zu der Entwicklung der heutigen parlamentarischen Demokratie maßgeblich beigetragen hat. Dies sind, wie ich meine, Tatsachen, die bei keiner der maßgeblichen politischen Kräfte in unserem Lande in Zweifel stehen.
    Wenn man auf die Fragen, die die Opposition in ihrer Großen Anfrage gestellt hat, näher eingehen will, darf man dennoch einige Grundtatbestände nicht außer Betracht lassen. Ich will sie kurz nennen.
    Die Fragen, die die Opposition in ihrer Großen Anfrage aufwirft, sind im Grund nicht neu. Wir haben vor drei Jahren, etwa um die gleiche Jahreszeit, über fast die gleichen Themen hier debattiert. Gewiß bleiben die Dinge im Fluß und bedürfen von Zeit zu Zeit einer kritischen Durchleuchtung, vielleicht auch Aufmunterung. Eines aber hat sich seit der Debatte vor drei Jahren u. a. geändert: Inzwischen liegt der Bericht der Enquete-Kommission Verfassungsreform vor, den wir im Deutschen Bundestag leider noch nicht haben beraten können. Ich will auch heute eine solche Debatte nicht vorwegnehmen. Wir wissen aber aus dem Bericht der Enquete-Kommission u. a., wie man dort die Stellung der kommunalen Selbstverwaltung im Rahmen des Gesamtstaates gesehen hat. Vieles davon ist
    nicht neu, aber wir erkennen besonders im Hinblick auf die Finanzverfassung sehr klar, wo die Grenzen des heute verfassungsrechtlich Machbaren liegen.
    Als Persepktive für die Zukunft wird auch deutlich, daß man von den drei Ebenen- Bund, Ländern und Gemeinden eigentlich nur unter gewissen Einschränkungen sprechen kann. Der Verfassung entspricht vielmehr ein Ordnungssystem, das den Staat der kommunalen Selbstverwaltung gegenüberstellt. Im Grunde geht es also um zwei Ebenen: die des Staates — in einem föderativen Staat gegliedert in Bund und Ländern — und die der kommunalen Selbstverwaltung.
    In diesem Ordnungssystem — und da komme ich auf einiges, was meine Vorredner vorgetragen haben — sind die Gemeinden primär eindeutig den Ländern zugeordnet. Dies gilt nicht nur für die Finanzausstattung, zu der Art. 106 Abs. 9 bestimmt, daß als Einnahmen und Ausgaben der Länder auch die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände zu gelten haben. Den Ländern obliegt es, den Ausgleich im Steuerkraftgefälle zwischen den kommunalen Körperschaften herzustellen. Sie, die Länder, sind es, die die Kommunalaufsicht, die Staatsaufsicht über die Gemeinden führen. Die Länder sind es schließlich, die Verbesserungen des eigenen Aufkommens im Steuerverbund, beispielsweise bei der Umsatzsteuer, in einem bestimmten Rahmen an die Gemeinden weiterzugeben haben; davon war schon mehrfach die Rede. Länder und Gemeinden sind also insoweit eine finanzpolitische Einheit, und das bedeutet, daß die Gemeinden an der Finanzausstattung des Landes teilzunehmen haben.

    (Zustimmung bei der FDP)

    Zu Recht verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf den Kompromiß zur Umsatzsteuerneuverteilung vom 1. Juli 1977, der hier schon mehrfach angesprochen wurde, und sie verweist auf die Aufgabe der Länder, einen auf die Finanzsituation der Gemeinden Rücksicht nehmenden finanziellen Ausgleich vorzunehmen.
    Ein weiterer Gesichtspunkt ist zu beachten, wenn man von der Lage der Städte und Gemeinden hier im Deutschen Bundestag, also unter bundespolitischen Aspekten, spricht: Die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes steht in einem Spannungsverhältnis zu dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in unserem Lande, die von den Gemeinden- allein nicht hergestellt wer- den kann. Die sich hieraus ergebenden Probleme sind also nicht isoliert nur von der Seite einer Ebene, hier der Gemeinden oder der Kreise, zu diskutieren oder gar zu lösen. Die Mobilität der Bevölkerung, die zunehmende Technisierung und Industrialisierung unseres Landes, die regionalen Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur, Belange der Raumordnung und der Landesplanung und vieles andere mehr zwingen zur Einordnung der kommunalen Belange in das gesamtstaatliche System. Die- ser Notwendigkeit entspricht die grundgesetzliche Kompetenzverteilung; ihr entsprechen insbesondere die Vorschriften der Art. 104 a ff. des Grundgeset-



    Dr. Wendig
    zes, ohne daß ich hiermit schon sagen wollte, daß Einzelheiten dieses Systems immer die letzte Vollkommenheit darstellten.
    Diesen Tatsachen entsprechen aber auch alle Maßnahmen, die der Bund in Wahrnehmung seiner Ausgleichsfunktion die ich hier besonders hervorheben möchte, den Gemeinden in Form unmittelbarer Hilfen zukommen läßt. Diese Finanzhilfen sind beträchtlich. Ich will mit diesem Hinweis keineswegs gleich die Forderung der Gemeinden beiseite schieben, über stärkere originäre Quellen zur Finanzierung ihrer Aufgaben verfügen zu können; davon wird gleich noch zu sprechen sein. Auch die Bundesleistungen für Investitionsmaßnahmen, von denen schon die Rede war, sind nicht neu; sie haben sich jedoch, wie die Kollegin Traupe eben gesagt hat, seit 1970 mehr als vervierfacht. Mit besonderer Priorität nenne ich die Gemeindeverkehrsfinanzierung und die Krankenhausfinanzierung. Auch das mehrjährige Programm für Zukunftsinvestitionen schließlich berücksichtigt ebenso wie frühere Konjunkturprogramme ganz gewichtige Gebiete aus den kommunalen Aufgabenbereichen, die der Bund im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion zur vollen Zufriedenheit wahrnimmt.
    Meine Damen und Herren, richtig ist sicher, daß alle Struktur- und Konjunkturprogramme des Bundes nicht voll als echter Einnahmeersatz für die Gemeinden zu betrachten sind; das wollte ich mit diesen Ausführungen auch keineswegs zum Ausdruck bringen. Deswegen bleibt natürlich gleichwohl die Frage bestehen, ob den Grundsätzen des Art. 28 Abs. 2 nicht durch die Eröffnung zusätzlicher originärer Finanzquellen für die Gemeinden stärker Rechnung getragen werden muß. Dies schließt dann natürlich insbesondere die Frage nach einer Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer ein, wie das in dem Vorschlag der Opposition niedergelegt ist.
    Ich will in meinem Beitrag auf die finanz- und steuerpolitischen Aspekte der Großen Anfrage nicht näher eingehen; das haben die Herren Vorredner — für meine Fraktion der Kollege Gattermann — bereits getan. In diesem Zusammenhang nur soviel: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort dargelegt und begründet, daß die finanzielle Enge des Bundeshaushalts gegenwärtig eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer nicht gestattet. Dies mag man mittelfristig bezweifeln; ich will das nicht zu Ende diskutieren. Fragen muß man aber jetzt auch, ob man eine solche Maßnahme mittel und langfristig innerhalb der bestehenden Aufgaben- und Finanzstruktur für Bund, Länder und Gemeinden isoliert betrachten und lösen kann.
    Schon die Reform der Finanzverfassung im Jahre 1969 ging von der Erkenntnis aus, daß die Finanzstruktur, mit der der Verfassunggeber von 1949 der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden entsprechen zu können meinte, nicht mehr stimmte. Aber auch seit 1969 ist die Entwicklung weitergegangen, und diese Entwicklung ist nicht nur durch einen steigenden Aufgabenzuwachs bei den Gemeinden gekennzeichnet. Ebenso haben sich im staatlichen Bereich Aufgaben von den Ländern weg zum Bund hin verschoben. Eine verfassungspolitische Debatte, etwa auf Grund des Berichts der Enquete-Kommission, würde also zu behandeln haben, ob die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden so bestehenbleibt oder ob und in welche Richtung sie fortentwickelt wird. Dann erst kann endgültig bestimmt werden, wie auch die Finanzverfassung der vorgegeben Aufgabenstruktur anzupassen ist.
    Die Frage für uns lautet heute daher wie folgt: Wie sieht das Aufgabengefüge der drei Ebenen letztendlich aus? Wie wird danach die Finanzausstattung für jede dieser Ebenen geregelt? Diese grundsätzliche Frage mag sich vielleicht noch nicht
    das will ich einräumen — bei der Erhöhung um einen Punkt ergeben. Aber sie steckt in einer mittel-
    und langfristigen Planung sicherlich drin. Zu Recht verweist der Bericht der Enquete-Kommission Verfassungsreform darauf, daß über die Höhe eines Gemeindeanteils nur im Gesamtrahmen und unter Berücksichtigung der Finanzierungsmöglichkeiten und -verpflichtungen von Bund und Ländern entschieden werden kann. Zu bedenken ist schließlich auch, daß die Erhöhung des Gemeindeanteils einen Ausgleich des Steuerkraftgefälles zwischen einzelnen Gemeinden sicher nicht bewirken kann.
    Ein letzter Gesichtspunkt: Wie sähe es für die Gemeinden aus, wenn die Verbundmasse der Länder für den kommunalen Finanzausgleich beträchtlich verringert würde? Auch hiervon war schon die Rede. Das, meine Damen und Herren, sind Fragen, die wir stellen müssen, wenn man über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer jetzt spricht. Auf jeden Fall sind das Fragen, die gestellt werden müssen, wenn man — ich sagte es schon — mittel- oder langfristig einen Anteil anstrebt, der über 15 °/o hinausgeht. Im gegenwärtigen Zeitpunkt kann es meines Erachtens in dieser Frage nur darum gehen, daß wir die Entwicklung der Umsatzsteuerverhandlungen für 1979 abwarten. In diesem Rahmen würde dann diese Frage, die den Gesetzentwurf der CDU/CSU von heute betrifft, möglicherweise anders zu entscheiden sein.
    Meine Damen und Herren, ich möchte nun noch einige Ausführungen mehr zum verwaltungspolitischen Teil der Großen Anfrage machen. Ein Kernproblem für die Bundesregierung und den Bundesgesetzgeber besteht ohne Zweifel darin, daß den Gemeinden durch den Gesetzgeber nicht erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen ohne entsprechenden Ausgleich erwachsen dürfen. Das ist ja Gegenstand einer Ihrer Fragen, meine Damen und Herren von der Opposition. Konkret ist dies aber auch nur mit dem Blick auf die Be- und Entlastungen aller Gebietskörperschaften zu beurteilen. Darauf hat vorhin der Herr Bundesminister der Finanzen sehr ausführlich und durch Zahlen abgestützt hingewiesen. Die Kostenermittlung, meine Damen und Herren, steht bei diesen Erwägungen sicher an erster Stelle. Hierbei ist die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände sichergestellt.
    Auch auf das durch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehene Anhörungs- und Informationsrecht der kommunalen Spitzenverbände legen wir Freie Demokraten beson-



    Dr. Wendig
    deren Wert. Mit Genugtuung nehmen wir davon Kenntnis, daß sich die Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände seit 1975, seitdem dieses Instrument besteht, positiv entwickelt hat. Die Bundesregierung meint nun allerdings, daß zuverlässige Informationen über die finanziellen Auswirkungen auf Vorhaben der Kommunen noch nicht überall hätten gewonnen werden können. Ich verkenne die Schwierigkeiten, die hier bestehen mögen, sicher nicht. Aber gerade in diesem Bereich ist ein umfassender Informationsstand von Bundesregierung und Bundestag von besonderem Gewicht. Ohne auf Einzelheiten einzugehen, sollten wir alle Beteiligten dringend darum bitten, das Äußerste zu tun, damit etwaige Mängel im Interesse einer guten Gesetzgebungspraxis baldmöglichst behoben werden.
    Die Bundesregierung hat ein Forschungsinstitut der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit der Ausarbeitung eines Modells für eine zuverlässige Kostenschätzung beauftragt. Dieses Modell liegt seit Mai dieses Jahres vor. Ich meine, daß wir zunächst einmal die Erprobung dieses Modells abwarten sollten. Die von der Opposition in der Drucksache 8/1208 ins Spiel gebrachte Forderung nach Planspielen erübrigt sich vielleicht, ist im übrigen aber auch in der bisherigen Praxis bei geeigneten Gesetzgebungsmaßnahmen bereits erprobt worden. Das ist also nichts Neues.
    Wichtig ist weiter die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände in den Planungsgremien des Bundes und an der Vorbereitung der Bundesgesetze und Rechtsverordnungen. Über die Mitwirkung in diesen Gremien ist ja eine ausführliche Übersicht in der Antwort der Bundesregierung enthalten. Schon daraus können wir entnehmen, daß hier in einem sehr großen Umfang eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände stattfindet.
    Weiterhin müssen wir darum bemüht sein — das ist eine andere Frage der Großen Anfrage —, die kommunale Selbstverwaltung nicht durch ein Übermal] oft komplizierter Gesetze zu beeinträchtigen. Aber dies ist nicht nur ein Problem der kommunalen Ebene; das gilt für alle staatlichen Ebenen in Bund und Ländern ganz genauso. Wir müssen sicherlich dafür sorgen, daß der gesamte öffentliche Bereich nicht durch Überbürokratisierung zu schwerfällig und damit handlungsunfähig wird. Diese Frage müssen wir alle als an uns selbst gerichtet ansehen, und aus dieser Verantwortung kann sich auch hier in diesem Hause keiner und auch keine Fraktion entlassen. Es geht also nicht an, hier nur mit einer Steigerung des Volumens des Bundesgesetzblattes zu argumentieren. Man muß doch berücksichtigen — das wissen wir alle —, daß am Zustandekommen der meisten Gesetze die Oppositon genauso teilgenommen hat wie wir auch.

    (Beifall bei. der FDP)

    Im übrigen möchte ich an das anknüpfen, was die Kollegin Traupe gesagt hat. Wenn man schon von einem Abbau staatlicher Leistungen spricht, dann bitte aber auch präzise: wo, in welchem Umfang und mit welchen Konsequenzen. Wir müssen weiterhin danach trachten, daß auch die Regelungen des Gesetzgebers bezüglich ihrer Ausführung
    in der Verwaltung, also die Zuständigkeitsregelungen, dem Gebot der Orts- und Bürgernähe Rechnung tragen. Darum sollten wir alle bemüht sein.
    Ich möchte noch einmal unterstreichen, daß der Bund schon nach dem jetzigen Verfahren den kommunalen Spitzenverbänden ein hohes Maß an Einflußnahme auf die Gesetzgebung einräumt. Wir werden uns für die Verwirklichung von Verbesserungsvorschlägen gegenüber dem jetzigen System einsetzen, soweit sie uns begründet vorgetragen werden. Die Sorgen und Nöte der kommunalen Selbstverwaltung müssen auch die Sorgen und Nöte des Gesamtstaates sein. Oft ist es ja so, daß Bewegungen und Strömungen in unserer Bevölkerung im positiven wie im negativen Sinne am ehesten auf der kommunalen Ebene deutlich werden. Dies zwingt Bund und Länder, stets die Auswirkungen staatlichen Handelns oder auch staatlicher Unterlassung in ihrer Auswirkung auf das Bürgerverhalten in den Gemeinden sorgfältig zu beobachten.
    Eine dieser Erscheinungen ist das Auftreten von Bürgerinitiativen, die vor allem im kommunalen Bereich breiten Raum gewonnen haben. Das verstärkte politische Engagement, das in diesen Bürgerinitiativen zum Ausdruck kommt, wird auch von uns uneingeschränkt begrüßt. Dieses Bürgerverhalten muß aber allen politischen Kräften in Bund, Ländern und Gemeinden Anlaß zu der selbstkritischen Frage sein, wo Fehler gemacht sind, wo notwendige Maßnahmen versäumt worden sind oder wo man möglicherweise am Bürger vorbeigeplant hat. Daß das Engagement der Bürger in den Gemeinden oft am stärksten ist, liegt auf der Hand. Alle politischen Kräfte müssen sich aber auch in der Erkenntnis einig sein, daß die letzten Entscheidungen allein in den Händen der politischen Vertretungen liegen müssen. Im Gegensatz zu den speziellen Interessen des einzelnen oder einzelner Bürgergruppen an einem besonderen Problem sind die politischen Vertretungen in Bund, Ländern und Gemeinden aus- schließlich am Gesamtwohl orientiert. Dieser Beurteilung der Bürgerinitiativen durch die Bundesregierung ist im Prinzip nichts hinzuzufügen.
    Im Hinblick allerdings — das ist ein letzter Gedanke — auf die kommunale Selbstverwaltung möchten wir in diesem Zusammenhang den Landesgesetzgebern zu bedenken geben, ob nicht eine bessere Bürgerbeteiligung dadurch erreicht werden kann, daß man in den kommunalen Verfassungsgesetzen ein Bürgerbegehren als besondere Institution gesetzlich verankert. Das Bürgerbegehren schafft für die Bürgerbeteiligung einen gesetzlichen Rahmen. Es führt zu einem stärkeren Engagement des Bürgers in seiner Gemeinde und bringt im Gegensatz zu der Tätigkeit der Bürgerinitiativen hier nicht nur die Auffassung einer oft kleinen Minderheit zum Ausdruck, sondern gestattet einen Einblick in die Meinung der Gesamtbevölkerung oder eines großen Teiles der Gesamtbevölkerung zu einem wichtigen Problem.
    In diesem Zusammenhang ist auch ganz kurz auf das Problem der sogenannten Verbandsklage einzugehen. Meine Damen und Herren, als ein stabilisierendes Element in unserer parlamentarischen



    Dr. Wendig
    Verfassungsstruktur halten wir sie im Denkansatz für erwägenswert. Ich verkenne allerdings nicht — das sage ich ganz ausdrücklich —, daß es eine Reihe gewichtiger Bedenken aus dem rechts- und verfassungspolitischen Raum gibt. Auch dies möchte ich hierzu sagen.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Aus dem kommunalpolitischen Raum!)

    Nach der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 will die Bundesregierung prüfen, ob eine praktikable Form der Verbandsklage eingeführt werden kann.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Da gibt es gar keine!)

    Das Ergebnis dieses Prüfungsverfahrens sollten wir einfach abwarten, bevor wir über die Frage der Einführung oder auch Nichteinführung der Verbandsklage entscheiden.
    Aus diesen von mir genannten Gründen bitte ich, den Entschließungsantrag 8/1211 der Opposition abzulehnen.
    Die Fraktion der Freien Demokraten will eine leistungsfähige und finanzstarke Gemeinde im Interesse unserer gesamtstaatlichen Ordnung. Sie will die kommunale Selbstverwaltung um keinen Preis als eine drittrangige Außenstelle staatlicher Verwaltung verstanden wissen. Wir sehen allerdings im Gegensatz zur Opposition einen solchen Zustand nicht als gegeben an.
    Diese Feststellung schließt unsere Bereitschaft ein, die Entwicklung der Städte und Gemeinden in all ihren Bereichen weiter mit kritischer Anteilnahme zu verfolgen. Staat und Gemeinde sind nach Auffassung meiner Fraktion einander zugeordnete Größen von grundsätzlich gleich hohem Rang. Beiden wird auch in Zukunft unsere ungeteilte Aufmerksamkeit gehören.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)