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    6. Traupe.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/58 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 58. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 Inhalt: Wahl des Abg. Dr. Möller zum stellvertretenden Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß 4411 A Ersetzung des Abg. Dr. Kohl durch Abg Amrehn als stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 4411 A Bestellung des Abg. Pfennig als ordentliches Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 4411 B Wahl des Abg. Windelen zum ordentlichen Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost 4411 B Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Rawe, Dr. Schneider, Dr. Dregger, Braun, Schwarz, Sick, Hauser (Krefeld), Dr. Möller, Dr. Wallmann, Dr. Waigel, Dr. Jahn (Münster), Frau Dr. Neumeister, Spranger, Vogel (Ennepetal), Dr. Dollinger, Dr. Häfele, Franke, Dr. Zeitel, Dr. Warnke, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Hoffacker, Dr. Köhler (Wolfsburg), Frau Hoffmann (Hoya), Dr. van Aerssen, Dr. Nothhelfer, Krey, Köster, Weber (Heidelberg), Tillmann, Dr. Jobst, Dr. Hüsch, Feinendegen, Vogt (Düren), Burger, Milz, Dr. Sprung, Dr. Hornhues, Helmrich, Dr. Hammans und der Fraktion der CDU/CSU Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksachen 8/244, 8/906 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Gemeindefinanzreformänderungsgesetz 1977) — Drucksache 8/923 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Lemmrich, Dr. Jobst, Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Dr. Möller, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Waigel, Kiechle, Glos, Spranger, Regenspurger, Biehle, Dr. Riedl (München), Weber (Heidelberg), Hartmann, Dr. Voss, Dr. Wittmann (München), Niegel, Schwarz, Schartz (Trier), Hanz, Dr. George, Neuhaus, Dr. Laufs, Susset, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes — Drucksache 8/1147 — Dr. Waffenschmidt CDU/CSU . ... . . 4411 D Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD . . . . . 4419 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 Gattermann FDP 4424 C Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 4431 A Dr. Schneider CDU/CSU 4438 B Frau Traupe SPD . . . . . . . . . 4441 C Dr. Wendig FDP 4445 A Hauser (Krefeld) CDU/CSU . . . . . 4448 B Dr. Möller CDU/CSU . . . . . . . . 4450 C Dr. Zeitel CDU/CSU . . . . . . . . 4452 C Titzck, Minister der Landes Schleswig-Holstein 4473 D Dr. Penner SPD 4476 D Schwarz CDU/CSU 4478 C Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU . . 4480 A Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 4481 A Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 4484 B Lemmrich CDU/CSU 4487 D Ravens, Bundesminister BMBau 4489 B Gaddum, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 4492 D Hoffie FDP 4495 B Müntefering SPD 4496 D Braun CDU/CSU 4499 D Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 4500 C Glombig SPD 4501 C Spitzmüller FDP 4503 A Frau Pack CDU/CSU 4504 B Egert SPD 4505 B Burger CDU/CSU 4506 C Sick CDU/CSU 4507 C Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 4508 A Dr. van Aerssen CDU/CSU 4508 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksachen 8/1027, 8/1186 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1236 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1162 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Besoldungsänderungsgesetzes — Drucksache 8/771 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1236 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1162 — de Terra CDU/CSU 4511 A Gerstl (Passau) SPD 4512 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur — Drucksache 8/1101 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1163 — Berger (Herne) CDU/CSU 4514 B Liedtke SPD 4515 B Dr. Wendig FDP 4515 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes — Drucksachen 8/1026, 8/1171 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1237 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 8/1192 — Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 4516 C Thüsing SPD 4517 B Dr.-Ing. Laermann FDP . . . . . . . . 4517 D Rohde, Bundesminister BMBW 4519 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes — Drucksache 8/855 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1175 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/1124 — Stahiberg CDU/CSU 4520 B Gerstl (Passau) SPD 4521 B Ludewig FDP 4522 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 III Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Inkrafttreten der Vorschriften über die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt — Drucksache 8/792 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1215 — . . . . . . . . 4523 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und zu dem Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen — Drucksache 8/217 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1212 — 4523 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen — Drucksache 8/218 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1213 — 4523 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ergänzungsprotokoll vom 15. Juni 1973 zur Änderung des Abkommens vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern sowie seines Schlußprotokolls — Drucksache 8/1042 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1187 — 4524 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Auslandskostengesetzes — Drucksache 8/176 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/1160 — 4524 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vorn 24. Juni 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/366 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/1161 — 4524 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über den Zivilen Luftverkehr — Drucksache 8/1135 — 4524 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. September 1976 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik — Drucksache 8/1136 — 4524 D Beratung der Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 30. September 1977 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/1112 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 13 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/1113 — 4525 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/1193 — 4525 A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zum Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Gelände in Wilhelmshaven, Rüstersieler Groden hier: Veräußerung einer Teilfläche an das Land Niedersachsen — Drucksachen 8/937, 8/1108 — . . . . 4525 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der Kartoffelringfäule — Drucksachen 8/699, 8/1114 — . . . . . 4525 C Fragestunde — Drucksache 8/1200 vom 18. 11. 1977 — Einführung einer Erlaubnis als Bauträger für die Hersteller von Typen- und Fertighäusern MdlAnfr A46 18.11.77 Drs 08/1200 Hasinger CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4455 B, D ZusFr Hasinger CDU/CSU . . . . . 4455 C, D Notwendigkeit der genehmigten Standorte für Kohlekraftwerke in Ibbenbüren und Bergkamen im Rahmen der Energieversorgung; Baubeginn für die Kohlekraftwerke MdlAnfr A47 18.11.77 Drs 08/1200 Becker (Nienberge) SPD MdlAnfr A48 18.11.77 Drs 08/1200 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 4456 A, B, C, D, 4457 A, B, C, D ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . 4456 B, C ZusFr. Rawe CDU/CSU . . . . 4456 D, 4457 C ZusFr Frau Simonis SPD 4457 A, D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 4457 A, C Vereinbarung zwischen der Rheinischen Braunkohlenbrikett-Verkauf-GmbH und der staatlichen Braunkohlen-Handelsgesellschaft der DDR über ein ausschließliches Angebot von Braunkohle aus der DDR MdlAnfr A50 18.11.77 Drs 08/1200 Walther SPD MdlAnfr A51 18.11.77 Drs 08/1200 Walther SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 4458 A, C, D, 4459 A ZusFr Walther SPD . . . . 4458 C, D, 4459 A Entlassungen bei der BBC Mannheim auf Grund zurückgegangener Anträge für den Kraftwerkbau MdlAnfr A103 18.11.77 Drs 08/1200 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4459 A, C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 4459 C Steuerpolitische Konsequenzen aus der Gegenüberstellung der Buchführungsgewinne von 6 223 Testbetrieben mit den Durchschnittsatzgewinnen nach Anwendung des § 13 a des Einkommensteuergesetzes MdlAnfr A56 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Gallus BML . 4459 D, 4460 A ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . . . . . 4460 A Schätzung der Steuermindereinnahmen im Subventionsbericht 1976 MdlAnfr A57 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Gallus BML 4460 B, C, D, 4461 A ZusFr Dr. Spöri SPD 4460 C ZusFr Frau Simonis SPD 4460 C ZusFr Oostergetelo SPD 4460 D ZusFr Ey CDU/CSU 4460 D Vorratshaltung an Lebensmitteln MdlAnfr A58 18.11.77 Drs 08/1200 Ey CDU/CSU MdlAnfr A59 18.11.77 Drs 08/1200 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 4461 A, B, C, D, ZusFr Ey CDU/CSU 4461 B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 4461 D Auswirkungen des Gesetzes zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen MdlAnfr A60 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . 4462 A, B, C, D ZusFr Dr. Enders SPD 4462 A, B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 4462 B ZusFr Stutzer CDU/CSU 4462 C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 4462 C Anstieg der Einkommen der Ärzte im Vergleich zum Anstieg der Einkommen der Arbeitnehmer MdlAnfr A62 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 V MdlAnfr A63 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 4462 D, 4463 B, C, D, 4464 A, B, C, D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 4463 B, 4464 A, B ZusFr Jaunich SPD . . . . . . . . 4463 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 4463 C, 4464 C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 4464 B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . . 4464 D Überstunden der Bediensteten der Bundesanstalt für Arbeit in den Jahren 1974 bis 1977 MdlAnfr A65 18.11.77 Drs 08/1200 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 4465 A, B, C, D ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . . . 4465 A, B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . . 4465 D Behebung der in der Enquete über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland festgestellten Unterversorgung psychisch Kranker und Behinderter MdlAnfr A71 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Simonis SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 4466 B, D, 4467 A, B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . 4466 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 4467 A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 4467 B Interpretierende Rechtsverordnung für die EWG-Verordnungen des neuen Weinrechts MdlAnfr A73 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr A74 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Will-Feld CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 4467 C, D, 4468 A, B, C, D ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . . 4467 D, 4468 A, C, D Kostenlose Verteilung von Zigaretten an Jugendliche in Gaststätten durch Zigarettenfirmen MdlAnfr A75 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . . 4468 D, 4469 B, C, D, 4470 A ZusFr Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . . 4469 B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 4469 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4469 D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 4469 D Abstimmung des Beginns der Sommerferien mit den Nachbarstaaten zur Verhinderung eines Verkehrschaos MdlAnfr A77 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Wrede BMV 4470 B, C ZusFr Dr. Enders SPD . . . . . . . 4470 C Sonderprogramm für den Lärmschutz an Bundesfernstraßen MdlAnfr A78 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . 4470 D, 4471 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . 4470D, 4471 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4471 B Zweibahniger Ausbau von Autobahnen mit Erschließungsfunktion in marktfernen Lagen MdlAnfr A83 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . 4471 C, D, 4472 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 4471 D, 4472 A Betätigung von Fahrlehrern der Bundeswehr als Fahrlehrer im zivilen Bereich; Erlaß einer Gebührenordnung zum Fahrlehrergesetz MdlAnfr A85 18.11.77 Drs 08/1200 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A86 18.11.77 Drs 08/1200 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . 4472 B, C, D ZusFr Horstmeier CDU/CSU 4472 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 4472 D Ausdehnung des Ausbaustandards für Bundesfernstraßen auf innerörtliche Strecken; Zurückstellung kommunaler Investitionsvorhaben im Tiefbau MdlAnfr A87 18.11.77 Drs 08/1200 Conradi SPD MdlAnfr A88 18.11.77 Drs 08/1200 Conradi SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . 4473 A, B, C, D ZusFr Conradi SPD 4473 A, C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 4525 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4527* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 4411 58. Sitzung Bonn, den 24. November 1977 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 4527* Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 11. Dr. Ahrens ** 25. 11. Dr. Aigner * 25. 11. Alber * 25. 11. Amrehn 16. 12. Dr. von Bismarck 25. 11. Buchstaller * 25. 11. Engelhard 25. 11. Eymer 25. 11. Fellermaier * 25. 11. Flämig * 24. 11. Francke (Hamburg) 24. 11. Dr. Fuchs * 25. 11. Genscher 25.11 Gerstein 25. 11. Haase (Fürth) * 24. 11. Höffkes 25. 11. Hoffmann (Saarbrücken) * 25. 11. _Dr. h. c. Kiesinger 25. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 24. 11. Jahn (Marburg) 24. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lange * 25. 11. Lemmrich ** 25. 11. Lemp * 25. 11. Lenzer ** 25. 11. Dr. Linde 24. 11. Dr. Müller '* 25. 11. Müller (Mülheim) * 25. 11. Pieroth 24. 11. Schäfer (Offenburg) 25. 11. Scheffler ** 25. 11. Schmidt (Hamburg) 25. 11. Schmidt (München) * 25. 11. Schmidt (Wattenscheid) 25. 11. Schreiber * 25. 11. Schröder (Lüneburg) 25. 11. Schwabe * 24. 11. Dr. Schwarz-Schilling 25. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 25. 11. Dr. Schwörer * 24. 11. Dr. Starke (Franken) * 24. 11. Strauß 24. 11. Sybertz 25. 11. Ueberhorst ** 25. 11. Dr. Vohrer ** 25. 11. Frau Dr. Walz * 25. 11. Wawrzik * 24. 11. Wehner 25. 11. Würtz * 25. 11. Zeyer * 24. 11. Zywietz * 24. 11.
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    Rede von Dr. Oscar Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Finanzminister hat eine lange erwartete, aber überaus enttäuschende Rede gehalten. Ich habe dafür Verständnis. Die Lage der SPD in den Städten, Gemeinden und Kreisen hat sich derart verschlimmert und verschlechtert, daß es mir durchaus verständlich erscheint, daß sie ihr kommunalpolitisches Versagen neben ihrem bundespolitischen Versagen verschleiern und verharmlosen möchte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    In der deutschen Kommunalpolitik haben die Unionsparteien seit langem die Führung übernommen.

    (Lachen bei der SPD)

    — Lachen Sie nicht. Ihnen ist das Lachen in Frankfurt und in Stuttgart bereits vergangen. Dort regieren ja bekanntlich CDU-Oberbürgermeister.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Und demnächst in München!)

    In zwei Dritteln der kommunalen Körperschaften stellen die Unionsparteien die stärkste Fraktion. Ich glaube, mit diesen Bemerkungen ist meine These begründet, bewiesen.
    Herr Finanzminister, Sie haben die Finanzminister Gleichauf und Behles unzutreffend zitiert. Herr
    Gleichauf hat im August erklärt, und zwar wörtlich:
    Auch ich bin der Meinung, daß den Gemeinden für die auf sie zukommenden Mehrbelastungen ein angemessener Ersatz verschafft werden muß. Das Land Baden-Württemberg ist grundsätzlich bereit, die Verluste seiner Kommunen sachgerecht zu Lasten des Landeshaushalts auszugleichen.
    Er sagt freilich — und da stimmen wir ihm zu; deswegen auch unser Antrag —:
    Eine entsprechende Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wäre allerdings aus der Sicht des Landes der bessere Weg, weil dann auch der Bund zum Verlustausgleich beitragen müßte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Um auch dem Finanzminister des Saarlandes, Herrn Behles, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, möchte ich auch ihn zitieren. Er hat nämlich öffentlich erklärt, er teile die Sorge, daß im Hinblick auf die angespannte Finanzlage bei unseren Kommunen die Erfüllung der diesen obliegenden wichtigen und notwendigen Aufgaben immer schwerer wird.
    Ein Ausweg 'aus dieser bedrohlichen Situation ist meines Erachtens in einer Reform der Gemeindefinanzen zu sehen, und zwar im Sinn des Unionsantrags.
    Nun zu meinen Ausführungen, die ich mir zur Antwort der Bundesregierung vorgenommen habe. Mehrmals wurde heute schon die Verfassung strapaziert, zum Teil zutreffend, zum Teil auch bedenklich, gewagt und schief.

    (Zuruf von der SPD: Von Herrn Waffenschmidt!)

    — Ich werde das, was der Kollege Waffenschmidt gesagt hat, in einigen Punkten nachhaltig unterstützen und unterstreichen.

    (Beifall des Abg. Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] — Lachen bei der SPD)

    Die Antwort der Bundesregierung liest sich streckenweise wie ein regierungsamtlicher Kommentar zur Finanzverfassung des Grundgesetzes. Freilich, etwas Neues, für unser Thema Hilfreiches oder Anregendes findet man nicht.

    (Zuruf des Abg. Kühbacher [SPD])

    Wohl trifft es durchaus zu, daß ein isolierter Ausgleich von finanziellen Belastungen der Kommunen auf Grund einzelner gesetzlicher Regelungen nicht den Grundsätzen unserer Finanzverfassung entspricht. Das hat niemand bestritten, Herr Bundesfinanzminister. Doch es hat allen Anschein, als verstecke sich die Bundesregierung hinter einem Wall verfassungsrechtlicher Bestimmungen, weil sie in politischer Untätigkeit verharren und sich auf die bequemste Art und Weise ihrer staatspolitischen Verantwortung für die Gemeinden entziehen will.
    Ihre Antwort ist deshalb um so weniger überzeugend und zufriedenstellend, als sie selbst zugeben muß, und zwar wörtlich, daß sie die finanziellen



    Dr. Schneider
    Auswirkungen von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen auf die Gemeinden gar nicht kenne. Das steht im Punkt 1 der Beantwortung der Anfrage. Diese Antwort der Bundesregierung gewinnt erst dann ihre volle politische Dimension, wenn man sich gleichzeitig die Tatsache ins Bewußtsein ruft, daß sich der Umfang des Bundesgesetzblatts in der 7. Wahlperiode im Verhältnis zur 6. Wahlperiode mehr als verdoppelt hat.
    Mir scheint es deshalb im Rahmen dieser Aussprache geboten zu sein, die Finanzverfassung des Grundgesetzes nicht nur einer verfassungsrechtlichen, sondern in erster Linie einer verfassungspolitischen Würdigung zu unterziehen. Dabei sehe ich mich durch die jüngste Verfassungsgebung und durch die Ergebnisse der Enquete-Kommission Verfassungsreform ermächtigt und in meiner politischen Absicht vielfach gestützt und bestätigt.
    Auch darauf darf ich verweisen: Das Grundgesetz, am 23. Mai 1949 in Kraft getreten, berücksichtigte die Gemeinden nur im Art. 28 und gewährte lediglich eine Bestandsgarantie. Man sah bald, daß diese Verankerung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts in unserer Verfassung nicht ausreichend ist. Und nun muß ich Sie erinnern: Im Gegensatz zur heutigen Bundesregierung und zur heutigen Koalition hat die zweite Regierung Konrad Adenauers mit dem damaligen Finanzminister Fritz Schäffer eine Finanzverfassungsreform durchgeführt, die das Datum vom 24. Dezember 1956 trägt. Durch diese Finanzverfassungsreform wurde den Gemeinden das Aufkommen der Realsteuern als originäre Steuerquelle zuerkannt. Diese wichtige Finanzverfassungsreform zugunsten der Gemeinden ist aus dem politischen Bewußtsein leider entschwunden.
    Ein weiteres. Es war wiederum ein Finanzminister der CDU/CSU, in diesem Fall Franz Josef Strauß, der die Verantwortung für die Finanzverfassungsreform vom 12. Mai 1969 trägt. Durch sie erhielten die Gemeinden einen Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer, der von den Ländern ihren Gemeinden auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner weiterzuleiten ist. Wenn die SPD sagt, sie habe dazu den Antrag gestellt, so will ich das gar nicht bestreiten. Aber damals hat eine Koalitionsmehrheit ja gesagt zu einem vernünftigen Antrag, während Sie heute zu vernünftigen Anträgen zugunsten der Gemeinden eben nein sagen. Das ist der Unterschied.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Auch die Rechtsschutzgewährleistung der Gemeinden nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 b des Grundgesetzes hat das Selbstverwaltungsrecht weiter gestärkt.
    Ich darf also feststellen: In den Jahren 1949 bis 1969 war der Bundesgesetzgeber immer bereit, verfassungspolitisch zu handeln. Die ursprüngliche Eingliederung der Gemeinden und Gemeindeverbände in unseren Staatsaufbau ist niemals ein verfassungspolitisches Tabu für CDU und CSU gewesen.
    Inzwischen hat der Bundesgesetzgeber den Gemeinden neue und erweiterte gesetzliche Zuständigkeiten und Verpflichtungen aufgebürdet, die erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen zur Folge haben. Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit den Kompetenzen und der Aufgabenverteilung der Gemeinden zu befassen gehabt.
    Unbestreitbar erscheint mir die Erkenntnis, daß die angemessene Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände in der konkreten justiziablen Durchsetzungsfähigkeit höchst fragwürdig erscheint. Hier sehe ich die eigentliche und politisch wichtigste Problematik der finanzpolitischen Sicherung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts.
    Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind rechtlich den Ländern zugeordnet. An der föderalistischen Zweiteilung der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland soll und darf nicht gerüttelt werden. Aber unbeschadet dieser Erkenntnis und prinzipiellen Festlegung darf nicht verkannt werden, daß der kommunale Bereich politisch wie rechtlich einen bundesstaatlichen Bezug hat. Durch Art. 109 des Grundgesetzes in der Neufassung vom 8. Juni 1967 und 30. August 1971 in Verbindung mit dem Stabilitätsgesetz sind die Gemeinden und Gemeindeverbände in die mittelfristige Finanzplanung und in die staatliche Konjunkturpolitik einbezogen, Nach §§ 19 und 20 des Stabilitätsgesetzes kann die Kreditaufnahme der Gemeinden und Gemeindeverbände durch Rechtsverordnung beschränkt werden.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Beschränkt, aber nicht ausgedehnt!)

    Nach Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes kann der Bund unter bestimmten Voraussetzungen den Ländern für besonders bedeutsame Investitionen der Gemeinden Finanzhilfen gewähren, ferner den Gemeinden Bundeszuschüsse nach dem Städtebauförderungsgesetz und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz vom 29. Juni 1972 geben. In entscheidendem Maße sind die Gemeinden und Gemeindeverbände allerdings auf Dotationen durch die Länder im Rahmen der Finanzausgleichsgesetze angewiesen.
    Mit Erlaubnis der Frau Präsidentin darf ich eine Stelle aus dem Bericht der Enquete-Kommission Verfassungsreform zitieren, der mir hier besonders wesentlich erscheint:
    Der in der Verfassungswirklichkeit sichtbare Bedeutungswandel in den Beziehungen zwischen Staatsverwaltung und Kommunalverwaltung, der auf eine stärkere Verzahnung der öffentlichen Verwaltung mit überregionalen Entscheidungsträgern dringt, sowie die stärkere Steuerung der kommunalen Selbstverwaltung durch Bundes- und Landesgesetze und durch zentrale Entwicklungs- und Fachplanungen, die Zunahme finanzieller Abhängigkeiten vom Staat bei steigendem kommunalen Investitionsbedürfnis für Infrastrukturaufgaben sind offenkundig. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet und der gesteigerte Anspruch des Bürgers auf öffentli-



    Dr. Schneider
    che Daseinsvorsorge sind die bestimmenden Einflußgrößen dieser Entwicklung.
    Soweit die Enquete-Kommission „Verfassungsreform".
    Meine Damen und Herren, es wurde bei der Aussprache heute mehrfach auf die Befugnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände zur Mitwirkung an den Entscheidungsprozessen des Staates hingewiesen. Ich darf Ihnen sagen: Natürlich wissen wir, daß die Gemeinden in einer Reihe von Gremien vertreten sind. Ich möchte nur die wichtigsten nennen: den Konjunkturrat, den Finanzplanungsrat und die Konzertierte Aktion. Aber, Herr Bundesfinanzminister, ich frage Sie: Wer hat denn eigentlich bei diesen Beratungen auf die Gemeinden auch gehört? Ich muß sagen: Man sollte die Gemeinden nicht nur loben und das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden beschwören, sondern man sollte auf die Gemeinden mehr hören. Das scheint mir das Entscheidende zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der materielle Erfolg dieser Beteiligungsrechte bzw. Mitgestaltungsmöglichkeiten bleibt offen. Jedenfalls konnte dadurch nicht verhindert werden, daß sich die Schere zwischen Aufgabenlast der Gemeinden und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit immer bedrohlicher öffnet.
    Der Bund kann sich deswegen nicht hinter einer Verfassungsmauer verschanzen, weil die kommunale Selbstverwaltung schön mit Rücksicht auf den materiellen Inhalt von Bundesgesetzen keineswegs frei von Determinierungen durch den Bund ist. Gewiß — wer möchte es bestreiten — übt der Bundesrat über Art. 84 Abs. 1 und Art. 85 Abs. 1 des Grundgesetzes Einfluß aus, soweit die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren betroffen sind. Entscheidend ist folgendes: Im materiellen Recht ist es der Bund, der weitgehend steuernd mitwirkt.

    (Dr. Müller [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

    Diese These kann ernsthaft nicht bestritten werden, sie ist wissenschaftlich erhärtet, sie entspricht der unleugbaren Erfahrung, die jeder Kommunalpolitiker in seiner täglichen Praxis machen muß. Die Bundesregierung selbst räumt ein, daß die Fülle der von den Gemeinden zu beachtenden Bundes- und Landesvorschriften als Einschränkung der Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit der kommunalen Selbstverwaltung empfunden werden muß und daß diese Einschränkung auch tatsächlich entstanden ist. Trotzdem will die Bundesregierung nicht von einem Übermaß von Gesetzen und Verordnungen sprechen. Sie verharmlost und beschönigt auch hier und setzt sich in offenen Widerspruch zu .dem, was Bundeskanzler Schmidt in seiner vielzitierten Rede vom 27. Oktober 1977 vor dem Deutschen Städte-
    und Gemeindebund in Bad Godesberg auf das lebhafteste beklagt hat. Er hat hier etwas kritisiert, für das er selbst verantwortlich ist. Kollege Schmitt-Vockenhausen hat sich heute lebhaft dafür ausgesprochen, den Wald — besser gesagt: die Wildnis — der Gesetze und Verordnungen zu durchforsten; aber er sagt dies zu einem Zeitpunkt, zu dem in einer einzigen Wahlperiode die Summe der Gesetze und Verordnungen, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, mehr als das Doppelte dessen ausmacht, was in der vorangegangenen Legislaturperiode verabschiedet wurde.

    (Zuruf von der SPD: Da haben sie fast überall mitgestimmt!)

    Ich denke — um ein Problem aufzugreifen — nur an die Umweltschutzgesetzgebung und an eine Reihe von Fach- und Sachplanungen, die den kommunalen Bereich unmittelbar berühren. Die SPD will den Bürger immer enger und fester nicht an dem goldenen Zügel führen, sondern an das rote Gängelband heften. Die Subsidiarität ist ein Freiheitsrecht, ein Ordnungsprinzip in unserer Verfassungs-
    und Gesellschaftswirklichkeit, die häufig gegen die Sozialdemokraten erheblich erkämpft werden muß.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich denke nur an den Prozeß, den das Land Hessen damals gegen das Bundessozialhilfegesetz angestrengt hat, weil dort nach dem Subsidiaritätsprinzip zunächst der Vorrang der freien Verbände gesetzlich institutionalisiert worden war. Ich erinnere an die zentralen Entwicklungs- und Fachplanungen, die direkte Beeinflussung der kommunalen Investitionsentscheidungen durch die Konjunkturprogramme des Bundes, die direkte und indirekte Auswirkung der Finanz- und Steuerpolitik des Bundes. Man denke vor allem auch daran, daß die Gemeinden mehr als Bund und Länder zusammen Träger der öffentlichen Investitionen sind. Bedenken Sie nur einmal die Auswirkungen von. Bundesgesetzen im Zusammenhang mit dem Bundesbaugesetz, dem Städtebauförderungsgesetz, dem Raumordnungsgesetz, dem Sozialhilfegesetz, dem Jugendwohlfahrtsgesetz und vor allen Dingen mit dem weiten Kreis der Umweltschutzgesetze.
    Die Gemeinden teilen grundsätzlich das finanzpolitische Schicksal der Länder. Zu den Aufgaben in eigener Zuständigkeit der Länder zählt vor allem, die ihren Gemeinden vom Grundgesetz eingeräumte Ausstattung mit Steuern durch einen Finanzausgleich zu ergänzen, damit alle Gemeinden in gleicher Weise zur Bewältigung ihrer Aufgaben, einschließlich der ihnen vom Bund oder Land übertragenen Aufgaben, befähigt werden.
    Die Vollzugskosten haben nach deutscher Verfassungsrechtstradition die Länder ohne Anspruch auf Erstattung durch den Bund zu tragen. Häufig verpflichten jedoch Bundesgesetze die Länder auch zu Ausgaben, die neben dem erforderlichen Vollzugsaufwand geleistet werden müssen, um den Zweck des Gesetzes zu erfüllen. Im Hinblick auf diese Tatsache habe ich als Mitglied der Enquete-Kommission Verfassungsreform ein Sondervotum unterstützt, das das Erfordernis der Zustimmung des Bundesrates für Bundesgesetze vorsah, durch die die Länder zur Übernahme von Aufgaben verpflichtet werden, die der Zweck des Gesetzes bedingt, wo es also um Zweckausgaben geht. Die Länder und mit ihnen die Gemeinden sollten vor finanziellen Überforderungen durch den Bundesgesetzgeber geschützt werden, um ihre eigenstaatliche und selbst-



    Dr. Schneider
    verwaltungsrechtliche Substanz aufrechtzuerhalten. Ein bloßes Einspruchsrecht des Bundesrates, das von der Mehrheit des Bundestages ausgeräumt werden kann, bietet den Ländern und mit ihnen den Gemeinden keinen ausreichenden verfassungsrechtlichen Schutz.
    Die Enquete-Kommission hat den zitierten Antrag mehrheitlich abgelehnt. Im Interesse der Städte, Gemeinden und Kreise rufe ich diesen Antrag in das Bewußtsein des Deutschen Bundestages zurück und empfehle ihn seiner ausdrücklichen Aufmerksamkeit, wenn es demnächst darum geht, über die Ergebnisse der Enquete-Kommission Verfassungsreform zu befinden.
    Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen.
    Erstens. Unbeschadet der Tatsache, daß die Gemeinden den Ländern zugeordnet sind, hat der kommunale Bereich politisch wie rechtlich einen bundesstaatlichen Bezug.
    Zweitens. In der Verfassungswirklichkeit sind eine stärkere Steuerung der kommunalen Selbstverwaltung durch Bundes- und Landesgesetze und eine Zunahme finanzieller Abhängigkeiten vom Staat bei steigendem kommunalen Investitionsbedürfnis für Infrastrukturaufgaben offenkundig.
    Drittens. Die Gemeinden teilen grundsätzlich das finanzpolitische Schicksal der Länder. Deshalb sollten auch aus kommunaler Sicht Bundesgesetze, welche die Länder zur Übernahme von Aufgaben verpflichten, die der Zweck des Gesetzes erfordert, der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
    Viertens. Die staatliche Organisationsstruktur der Bundesrepublik Deutschland muß als eine gegliederte organische Einheit gesehen werden. Eine streng formalistische Betrachtungsweise ist außerstande, die gemeindliche Abhängigkeit von staatlichen Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen.
    Fünftens. Nur wenn wir das föderalistische Ganze unseres staatlichen Gemeinwesens in seinen wechselseitigen Bezügen und Abhängigkeiten ins Auge fassen, wird unsere Arbeit als Bundesgesetzgeber kommunalpolitisch schlüssig und im Ergebnis bürgernah, aber auch gemeindefreundlich sein.
    Die kommunalpolitische Entwicklung seit 1969 zeichnet sich durch einen wachsenden Verlust an Handlungsfreiheit der Gemeinden aus. Darüber könnte man sich vielleicht noch hinwegsetzen. Aber in dem Maße, in dem die Selbstverwaltungsrechte der Gemeinden eingeschränkt werden, werden auch die Rechte der einzelnen Bürger betroffen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir haben unsere Große Anfrage nicht deshalb eingebracht, weil wir zunächst die Gebietskörperschaft, die juristische Person, im Auge haben, sondern uns geht es primär um den Bürger; denn jeder Bürger ist zunächst Bürger seiner Gemeinde. Die Gemeinde tritt ihm als erstes Hoheitsorgan in unserer Verfassungswirklichkeit gegenüber. Es geht also heute nicht nur um die Lage der Städte, Gemeinden und Kreise, sondern es geht primär darum,
    ob wir in unserem Lande durch eine stärkere kommunale Selbstverwaltungspolitik dem Bürger in den Gemeinden als Staatsbürger mehr Rechte und Freiheiten einräumen wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Bundesminister Dr. Apel: Wo war denn nun die Abrechnung? — Dr. Waffenschmidt [CDU/ CSU]: Das haben Sie nicht gehört! Sie sprachen immer mit der Kollegin Schlei!)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Traupe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Brigitte Traupe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Sicherlich, sehr verehrter Herr Kollege Waffenschmidt, ist es sehr schön, eine Anhäufung von Schlagworten hier anzubringen und ein fast furioses Bild von Sozialismus, Verstaatlichung, Bürokratie und Verschuldung der SPD insgesamt zu zeichnen.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Verschuldung? Der SPD geht es doch im Gegensatz zu den Gemeinden gut!)

    Nur, eine sinnvolle Politik ersetzt das nicht.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir alle — ich sah das ein wenig in dem Beitrag vom Kollegen Schneider wiedergegeben — wollen eine kraftvolle kommunale Selbstverwaltung.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Sehr schön!)

    Daran wollen wir auch weiterhin festhalten. Da ich Sie normalerweise als engagierten Kommunalpolitiker kenne, ist der andere Eindruck hier wohl dem politischen Kampf zuzuschreiben.
    Meine Damen und Herren, es ist meine Aufgabe, mich heute dem Bereich der Finanzen zuzuwenden. Ich habe mich gefragt, als ich die im März 1976 gestellte Große Anfrage noch einmal genau las, woher Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU-Fraktion, die Berechtigung für Behauptungen, wie sie im Vorspann Ihrer Anfrage stehen, ableiten. Sie sagen da — ich darf zitieren —:
    Städte, Gemeinden und Kreise in der Bundesrepublik befinden sich in einer schwierigen Finanzsituation.
    Es heißt weiter:
    Außerdem beeinflussen eine große Zahl von Gesetzen, Verordnungen und Plänen des Bundes den Handlungsspielraum der Kommunalen Selbstverwaltung. -
    Ein dritter Satz:
    Ferner muß die Bundesregierung angesichts der angespannten Finanzsituation der Gemeinden . . Aussagen darüber machen, wie sie konkret ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Gemeinden ... gerecht werden will.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr richtig! — Alles sehr gut!)

    Ihre 47 dazu gestellten Fragen sind sicherlich mit
    sehr viel Eifer zusammengestellt, aber sie kommen



    Frau Traupe
    uns doch ein bißchen zu selbstgestrickt vor, zu schnell gestrickt und vor allen Dingen zuwenig ausgewogen.

    (Beifall bei der SPD)

    Es war die Aufgabe der Bundesregierung, Ihnen umfassend zu antworten. Dies hat sie in der Drucksache 8/906 vom 15. September 1977 getan. Wir möchten Ihnen als SPD-Fraktion zu den drei zitierten Sätzen, zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und. zu Ihrem Entschließungsantrag auf Drucksache 8/1209 einige Anmerkungen machen.
    Lassen Sie mich zuerst einmal die pauschale Behauptung aufgreifen, Städte, Gemeinden und Kreise in der Bundesrepublik befänden sich in einer schwierigen Finanzsituation. Als Sie diese Behauptung aufstellten, mußten Sie ja wohl vorher Ver- gleiche angestellt haben über die finanzwirtschaftliche Situation der Gemeinden und Gemeindeverbände untereinander und auch gegenüber den Ländern und dem Bund. Bei aller Manipulierbarkeit von Zahlen — und ich halte niemanden von uns ganz frei davon — hält eine so pauschale Behauptung keinem kritischen Vergleich stand. Das Jahr 1976 war für die Gemeinden nach der Rezession ein Jahr der Konsolidierung. Die bisher vorliegenden statistischen Daten weisen dies auch für 1977 aus; man kann davon ausgehen, daß die Kommunen auch in diesem Jahr weitere Fortschritte in der Konsolidierung der Haushalte erzielen werden. Für 1978 gibt es bereits eine Reihe von Berichten über ausgeglichene Etats, erhöhte Zuschüsse aus dem Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt und damit erfreulicherweise höhere Investitionen in vielen kommunalen Aufgabenbereichen.
    Ich will nicht verschweigen, daß die Zurückhaltung der Gemeinden 1975/76 in ihrer Haushaltsgestaltung aus der Unsicherheit über die künftige wirtschaftliche und besonders finanzielle Entwicklung herrührte. Als dann aber die Steuereinnahmen 1976 und 1977 auch für die Gemeinden verstärkt anstiegen, haben viele Kämmerer dies zur Konsolidierung ihrer Haushalte genutzt und nicht, wie es konjunkturgerecht gewesen wäre, zur Tätigung neuer Investitionen genommen.
    Vergleicht man die Finanzsituation von Bund, Ländern und Gemeinden von 1970 bis 1976, so stiegen die Ausgaben auf allen drei Ebenen relativ gleichmäßig, beim Bund um 84 %, bei den Ländern um 99,2 % und bei den Gemeinden um 86,5 %. Die Einnahmen stiegen aber in diesem Zeitraum sehr unterschiedlich, nämlich die des Bundes um 53,8 %
    — das wäre eine durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von 7,4 % —, die der Länder um 86,9 %,
    — das ist eine durchschnittliche Steigerungsrate von 11 % — und die der Gemeinden, man höre, um 100,5 %, was einer durchschnittlichen Steigerungsrate von jährlich 12,3 % entspricht. Die Einnahmen der Gemeinden stiegen dank der Gemeindefinanzreform von 1969/70 fast doppelt so schnell wie die des Bundes.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Sie können zwar sagen, daß ein CDU-Abgeordneter Kanzler und ein anderer Finanzminister war. Nur, das waren sie bereits 20 Jahre lang. Insoweit frage ich mich, warum Sie ausgerechnet erst die Sozialdemokraten dazu brauchten, um diese Kommunalfinanzreform durchzuführen.

    (Beifall bei der SPD)

    Herr Waffenschmidt, Sie haben selbst das 1965 von der SPD aufgestellte Wahlprogramm zitiert, in dem eine bessere, gemeindefreundlichere Politik bei einer von Sozialdemokraten mitbestimmten Bundesregierung schon angekündigt wurde,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Was ist darausgeworden?)

    und sie kam ja auch, erfreulicherweise übrigens für die Kommunen.
    Unser Finanzminister hat einige Beispiele genannt, wie es um die Situation der Gemeinden und der Gemeindeverbände steht. Ich will nur erwähnen, daß mir gestern ein Mitarbeiter aus dem bayerischen Finanzministerium auf die Frage, wie er denn nun die kommunalen Finanzen sehe, sagte: sehr gut; beispielsweise sei der Landkreis München in der Lage, seine Kreisumlage zu senken. — Die Finanzsituation der Gemeinden Nordrhein-Westfalens ist hier mehrfach als besonders gut dargestellt worden.

    (Dr. Schmitt-Vockenhausen [SPD] : Da könnte der Landrat Möller in Siegburg mal was tun und die Kreisumlage senken! — Dr. Möller [CDU/CSU] : Wir liegen am untersten Ende!)

    Die Finanzsituation der zehn Kommunen in meinem eigenen Wahlkreis muß man einfach differenziert sehen. Sie ist insgesamt aber alles andere als schlecht. So muß z. B. die größte Gemeinde in meinem Landkreis — sie hat rund 60 000 Einwohner — wegen ihrer gesunden Finanzlage auf Schlüsselzuweisungen des Landes verzichten. Sie kann bei dem Etat des Jahres 1978 in Höhe von immerhin 167 Millionen DM aus dem Verwaltungshaushalt, der 109 Millionen DM umfaßt, noch 9,4 Millionen DM in den Vermögenshaushalt abfließen lassen, der ein Volumen von 58 Millionen DM hat. Nach zwei Jahren relativer Zurückhaltung und Hilfen durch Bund und Land investiert diese Kommune im Jahre 1978 erfreulich viel aus eigener Kraft. Die Tageszeitung sprach von „blendenden Zahlen". Sie können sich vorstellen, daß der Haushaltsplan des Jahres 1978 einstimmig vom Rat angenommen wurde.
    Zu ihrer pauschalen Behauptung von der schwierigen Finanzsituation der Gemeinden lassen Sie mich auch noch einmal auf den schon zweimal zitierten Minister Gleichauf aus Baden-Württemberg Bezug nehmen. Minister Apel hat einen Teil dessen, was am 19. Oktober 1977 im Landtag bei der Einbringung des Doppelhaushalts 1977/78 gesagt wurde, zitiert:

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Wir machen eben einen so guten Finanzausgleich in Baden-Württemberg!)




    Frau Traupe
    Es besteht aus der Sicht der Landesregierung kein Anlaß, daß die Gemeinden und Gemeindeverbände, wie es gelegentlich geschieht, wegen ihrer Finanzlage ein Klagelied gegenüber dem Land anstimmen.
    Das hat Minister Apel zitiert.

    (Beifall bei der SPD)

    Es geht aber noch weiter — und das, meine ich, ist wichtig —:
    Nach dem Jahresbericht der Landeszentralbank lagen die Steuereinnahmen der baden-württembergischen Gemeinden im Jahre 1976 um 17,3 % höher als im Vorjahr.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Das ist vorbildlich! Ein Musterländle!)

    Das Land mußte sich im gleichen Zeitraum mit nur 14,5 % begnügen.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Da kann Hessen nicht mitkommen, Frau Traupe!)

    Der Anteil der Gemeinden an den Schulden der Gebietskörperschaften hat sich im Bundesgebiet von insgesamt 39,2 % im Jahre 1970 auf 28 % im Jahre 1976 verringert.
    Hier war nicht nur yon Baden-Württemberg, sondern vom ganzen Bundesgebiet die Rede. Ich glaube, man könnte noch eine ganze Reihe von Zitaten von Leuten aus Ihrer Partei hinzufügen, die belegen, daß es um die Konsolidierung der kommunalen Haushalte heute recht gut bestellt ist.
    Lassen Sie mich abschließend nur noch eines sagen. Im Vorspann zu Ihrer Großen Anfrage sagen Sie:
    Außerdem beeinflussen eine große Zahl von Gesetzen, Verordnungen und Plänen des Bundes den Handlungsspielraum der kommunalen Selbstverwaltung.
    Es ist fast merkwürdig, daß in Frage 7 dann von ständig steigenden, großen finanziellen Belastungen der Gemeinden durch die Sozialhilfe geredet wird. Richtig ist, daß die Sozialhilfeleistungen zwischen 1971 und 1975 beträchtlich gestiegen sind. Inzwischen sind die Zuwachsraten jedoch von 24,7 % im Jahre 1974 über 12 % im Jahre 1976 auf — geschätzt — 9 % im Jahre 1977 gesunken. Ich habe einen etwas schalen Geschmack, wenn Sie ausgerechnet wieder die Sozialleistungen ansprechen und ich gleichzeitig an Ausführungen von Strauß und neuerdings auch von Stoltenberg denke.

    (Beifall bei der SPD)

    Außerdem hat der Bund durch die sozialpolitische Gesetzgebung — etwa durch die Neuregelung im Bereich der beruflichen Rehabilitation und des Berufsausbildungsgesetzes und durch die Dynamisierung und Verbesserung der Kriegsopferleistungen — Länder und Gemeinden ganz beträchtlich von Kosten entlastet.

    (Erneuter Beifall bei der SPD)

    Ich könnte auch noch das Krankenhausfinanzierungsgesetz, das Konkursausfallgesetz und andere
    Dinge nennen, mit denen die Gemeinden finanziell
    entlastet worden sind. Alle diese Gesetze haben dazu geführt, daß Länder und Gemeinden in mehr oder weniger großem Umfang finanzwirksame sozialpolitische Aufgaben an den Bund oder an die Sozialversicherungsträger abgegeben haben.
    Sicherlich könnten bei einer anhaltenden Arbeitslosigkeit, die wir uns alle nicht wünschen, die Sozialhilfeausgaben bei den Gemeinden in den nächsten Jahren auch wieder steigen. Aber dann müßte zunächst die Verteilung der Lasten zwischen Gemeinden und Ländern geprüft werden. Die Länder könnten beispielsweise durch einen — von Hessen angeregten — Sozialhilfelastenausgleich einen größeren Teil der Sozialhilfekosten übernehmen und die. von den Gemeinden zu tragenden Aufwendungen gerechter ausgleichen. Eine Beteiligung des Bundes an den Sozialhilfekosten ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht akzeptabel, auch nicht in Anbetracht der Neuregelung zur Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern. Eine Leistungsverschlechterung im Sozialhilfebereich kommt für uns Sozialdemokraten nicht in Frage.

    (Beifall bei der SPD)

    Über Kostendämpfungsmaßnahmen in der Sozialhilfe muß im Rahmen der Pflegekosten vielleicht noch intensiver nachgedacht werden.

    (Sehr gut! bei der SPD)

    Den dritten Satz im Vorspann Ihrer Anfrage — ich zitiere auch hier —:
    Ferner muß die Bundesregierung angesichts der angespannten Finanzsituation der Gemeinden . . . Aussagen darüber machen, wie sie konkret ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Gemeinden . . . gerecht werden will.
    kann man vielleicht als einen Versuch ansehen, den Streit zwischen Ländern und Bund über ihre Zuständigkeit gegenüber den Kommunen erneut zu beginnen. Aber das wollen Sie doch hoffentlich nicht.
    Der Bund besitzt — auch wenn das vielleicht wünschenswert wäre — nach der Verfassung keine allumfassende Zuständigkeit für die Gemeindebelange. Nach dem Grundgesetz gehören die Gemeinden, wie das auch der Kollege Schneider ausgeführt hat, zum Zuständigkeitsbereich der Länder. Zu Recht erwähnt die Bundesregierung bei der Beantwortung der Frage 22 deshalb, daß die Zuständigkeit des Bundes für die Kommunalfinanzen auf globale gesetzgeberische Maßnahmen beschränkt ist. Eine qualitative Verbesserung der Gemeindefinanzen etwa im Sinne eines Ausgleichs zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden steht nur den Ländern über den kommunalen Finanzausgleich zu. Aber es ist doch unleugbar, daß sich die jährlichen Leistungen des Bundes seit 1970 an die Gemeinden und Gemeindeverbände mehr als vervierfacht haben. Sie wuchsen von 1,97 Milliarden DM im Jahre 1970 auf 8,3 Milliarden DM im Jahre 1976 an.
    Ohne Zweifel war die Finanzsituation der Kommunen vor der Gemeindefinanzreform 1969/70 ex-



    Frau Traupe
    trem ungesund. Daher, lieber Kollege Waffenschmidt, kam auch die hohe Verschuldungsquote der Kommunen.

    (Beifall bei der SPD)

    Das hat dann dazu geführt, daß die Bundesregierung der Großen Koalition damals das Reformgesetz verabschiedet hat. Aber Bund und Länder haben damals bei den Kreditiaufnahmen noch nicht so sehr darauf zurückgreifen müssen. Es waren gerade wir Sozialdemokraten, die sich für eine direkte Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer im Tausch gegen die Beteiligung des Bundes an der Gewerbesteuer einsetzten und damit die nachhaltige Gesundung der Gemeindefinanzen einleiteten. Aber die die Bundesregierung heute tragenden Parteien können in ihrer Verantwortung für die finanzielle Situation des Gesamtstaates nun nicht zulassen, daß für die ab 1977/78 gültigen Steuerentlastungsgesetze vorrangig und fast ausschließlich der Bund zahlt. Der Herr Bundeskanzler hat am 27. Oktober vor dem Städte- und Gemeindebund folgendes gesagt — ich zitiere —:
    Es kann nicht angehen, daß der Bundeshaushalt und die Bundesregierung der Atlas sind oder der Sisyphos — um ein anderes Bild zu gebrauchen —, die die Last der fiskalischen Konjunktursteuerung allein zu tragen haben. Das kann nicht zum Erfolg führen, denn dazu ist die Finanzmasse des Bundes viel zu klein, kleiner als die Hälfte der öffentlichen Finanzen.
    Deshalb kommt der Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Anhebung des Gemeindeanteils an der Lohn-
    und Einkommensteuer von 14 auf 15 % zur falschen Zeit. Sicherlich kann es sich die Opposition im Bundestag leicht machen und sich wenig um solide Bundesfinanzen kümmern.

    (Braun [CDU/CSU] : Sie haben doch 18 % gefordert!)

    Doch schon die Ministerpräsidenten der von CDU und CSU geführten Bundesländer konnten keine Sympathie für den sie in gleicher Weise treffenden Verlust von rund 740 Millionen DM' bei der Lohn-
    und Einkommensteuer entwickeln.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Das stimmt ja gar nicht!)

    Am 1. Juli 1977 einigten sich der Herr Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten auf die Neufestsetzung der Umsatzsteueranteile für 1977 und 1978. Der Bund verzichtete auf seine ursprüngliche Forderung nach Erhöhung des Anteils am Umsatzsteueraufkommen. Dieser Verzicht bedeutete für die Länder konkret folgende Verbesserung: 1977 bleiben den 'Ländern die vom Bund geforderten 8 Milliarden DM. 1978 bekommen sie eine Milliarde DM zusätzlich. Mit der Einigung der Regierungschefs werden die Länder in die Lage versetzt, ihre Leistungen an die Gemeinden wesentlich zu verstärken arid für die Steuerausfälle einen entsprechenden Ausgleich vorzunehmen.
    Der von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände noch vor Abschluß der Verhandlungen über die Umsatzsteuerneuverteilung vorgelegte Vorschlag für einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des Gemeindeanteils an der Lohn- und Einkommensteuer von 14 auf 14,8 % wurde von den Ländern nicht aufgegriffen, sondern die Regelung der Einnahmeausfälle für die Kommunen wurde allein der Neuverteilung der Umsatzsteuer überlassen. Dies war auch im Sinne Ihrer Finanzminister, wenn man die Äußerung von Gaddum sieht.
    Der Bund kann gegenwärtig weitere Maßnahmen zu einer stärkeren Finanzausstattung der Gemeinden nicht unterstützen. Dies bedeutet freilich nicht, daß er nicht Verständnis für die Forderung der Kommunen nach einer Verstetigung ihrer Einnahmen hat.
    Es wird zunächst abzuwarten sein, wie 1978 die Länder ihren erhöhten Umsatzsteueranteil an die Gemeinden weitergeben werden. Ob es freilich in diesem Zeitpunkt hilfreich für die Gemeinden sein kann, wenn Finanzpolitiker wie Franz Josef Strauß jetzt von einem völligen Abbau der Gewerbesteuer sprechen, der umfangreichsten Steuerquelle der Kommunen, deren Hebesatz sie außerdem weitgehend selbst bestimmen, mag dahingestellt bleiben.
    Auch dem von Ihnen am 21. November 1977 eingebrachten Entschließungsantrag 8/1209 mit der Forderung nach pauschalen Mitteln zur eigenverantwortlichen Verwendung für Investitionen der Kommunen statt einzelprojektbezogener Konjunkturprogramme von Bund, Ländern und Gemeinden stehen wir mit großer Skepsis gegenüber. Daß durch eine pauschale Überweisung der Mittel an die Gemeinden wirklich Fehler vermieden werden, wagen wir zu bezweifeln.
    Wir sind jedoch der Meinung, daß wir einer sachlichen Auseinandersetzung über dieses Thema mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden nicht aus dem Weg gehen sollten, zumal Nordrhein-Westfalen so etwas schon 1967 erprobt hat. Wir wollen daher diesen Antrag nicht ablehnen, sondern zur Überweisung empfehlen.
    Zudem hat der Herr Bundeskanzler eine Prüfung der Forderungen nach einer Investitionspauschale in der interfraktionellen Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zugesagt. Wir sind sehr skeptisch, ob das aus verfassungsrechtlichen Gründen überhaupt geht.
    Lassen Sie mich abschließend sagen: Das Horrorgemälde von der Finanznot der Gemeinden findet heute keinen Platz in einer sachlichen Gewichtung.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Längerfristig geordnete Finanzen in Bund, Ländern und Gemeinden zu wahren ist für uns Sozialdemokraten eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit.

    (Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Richtig! Leider sind Sie da nicht sehr glaubwürdig!)

    Dazu gehört auch der Mut, unbequem zu sein.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)