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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/58 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 58. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 Inhalt: Wahl des Abg. Dr. Möller zum stellvertretenden Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß 4411 A Ersetzung des Abg. Dr. Kohl durch Abg Amrehn als stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 4411 A Bestellung des Abg. Pfennig als ordentliches Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 4411 B Wahl des Abg. Windelen zum ordentlichen Mitglied im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost 4411 B Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Waffenschmidt, Rawe, Dr. Schneider, Dr. Dregger, Braun, Schwarz, Sick, Hauser (Krefeld), Dr. Möller, Dr. Wallmann, Dr. Waigel, Dr. Jahn (Münster), Frau Dr. Neumeister, Spranger, Vogel (Ennepetal), Dr. Dollinger, Dr. Häfele, Franke, Dr. Zeitel, Dr. Warnke, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Hoffacker, Dr. Köhler (Wolfsburg), Frau Hoffmann (Hoya), Dr. van Aerssen, Dr. Nothhelfer, Krey, Köster, Weber (Heidelberg), Tillmann, Dr. Jobst, Dr. Hüsch, Feinendegen, Vogt (Düren), Burger, Milz, Dr. Sprung, Dr. Hornhues, Helmrich, Dr. Hammans und der Fraktion der CDU/CSU Lage der Städte, Gemeinden und Kreise — Drucksachen 8/244, 8/906 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Gemeindefinanzreformänderungsgesetz 1977) — Drucksache 8/923 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Lemmrich, Dr. Jobst, Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Dr. Möller, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Waigel, Kiechle, Glos, Spranger, Regenspurger, Biehle, Dr. Riedl (München), Weber (Heidelberg), Hartmann, Dr. Voss, Dr. Wittmann (München), Niegel, Schwarz, Schartz (Trier), Hanz, Dr. George, Neuhaus, Dr. Laufs, Susset, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes — Drucksache 8/1147 — Dr. Waffenschmidt CDU/CSU . ... . . 4411 D Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD . . . . . 4419 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 Gattermann FDP 4424 C Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 4431 A Dr. Schneider CDU/CSU 4438 B Frau Traupe SPD . . . . . . . . . 4441 C Dr. Wendig FDP 4445 A Hauser (Krefeld) CDU/CSU . . . . . 4448 B Dr. Möller CDU/CSU . . . . . . . . 4450 C Dr. Zeitel CDU/CSU . . . . . . . . 4452 C Titzck, Minister der Landes Schleswig-Holstein 4473 D Dr. Penner SPD 4476 D Schwarz CDU/CSU 4478 C Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU . . 4480 A Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 4481 A Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 4484 B Lemmrich CDU/CSU 4487 D Ravens, Bundesminister BMBau 4489 B Gaddum, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 4492 D Hoffie FDP 4495 B Müntefering SPD 4496 D Braun CDU/CSU 4499 D Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 4500 C Glombig SPD 4501 C Spitzmüller FDP 4503 A Frau Pack CDU/CSU 4504 B Egert SPD 4505 B Burger CDU/CSU 4506 C Sick CDU/CSU 4507 C Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 4508 A Dr. van Aerssen CDU/CSU 4508 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksachen 8/1027, 8/1186 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1236 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1162 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Besoldungsänderungsgesetzes — Drucksache 8/771 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1236 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1162 — de Terra CDU/CSU 4511 A Gerstl (Passau) SPD 4512 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur — Drucksache 8/1101 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1163 — Berger (Herne) CDU/CSU 4514 B Liedtke SPD 4515 B Dr. Wendig FDP 4515 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes — Drucksachen 8/1026, 8/1171 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1237 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 8/1192 — Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 4516 C Thüsing SPD 4517 B Dr.-Ing. Laermann FDP . . . . . . . . 4517 D Rohde, Bundesminister BMBW 4519 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes — Drucksache 8/855 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1175 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/1124 — Stahiberg CDU/CSU 4520 B Gerstl (Passau) SPD 4521 B Ludewig FDP 4522 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 III Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Inkrafttreten der Vorschriften über die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt — Drucksache 8/792 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1215 — . . . . . . . . 4523 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und zu dem Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen — Drucksache 8/217 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1212 — 4523 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen — Drucksache 8/218 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1213 — 4523 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ergänzungsprotokoll vom 15. Juni 1973 zur Änderung des Abkommens vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern sowie seines Schlußprotokolls — Drucksache 8/1042 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1187 — 4524 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Auslandskostengesetzes — Drucksache 8/176 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/1160 — 4524 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vorn 24. Juni 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/366 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/1161 — 4524 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über den Zivilen Luftverkehr — Drucksache 8/1135 — 4524 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. September 1976 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik — Drucksache 8/1136 — 4524 D Beratung der Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 30. September 1977 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/1112 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 13 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/1113 — 4525 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/1193 — 4525 A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zum Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigenes Gelände in Wilhelmshaven, Rüstersieler Groden hier: Veräußerung einer Teilfläche an das Land Niedersachsen — Drucksachen 8/937, 8/1108 — . . . . 4525 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der Kartoffelringfäule — Drucksachen 8/699, 8/1114 — . . . . . 4525 C Fragestunde — Drucksache 8/1200 vom 18. 11. 1977 — Einführung einer Erlaubnis als Bauträger für die Hersteller von Typen- und Fertighäusern MdlAnfr A46 18.11.77 Drs 08/1200 Hasinger CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4455 B, D ZusFr Hasinger CDU/CSU . . . . . 4455 C, D Notwendigkeit der genehmigten Standorte für Kohlekraftwerke in Ibbenbüren und Bergkamen im Rahmen der Energieversorgung; Baubeginn für die Kohlekraftwerke MdlAnfr A47 18.11.77 Drs 08/1200 Becker (Nienberge) SPD MdlAnfr A48 18.11.77 Drs 08/1200 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 4456 A, B, C, D, 4457 A, B, C, D ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . 4456 B, C ZusFr. Rawe CDU/CSU . . . . 4456 D, 4457 C ZusFr Frau Simonis SPD 4457 A, D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 4457 A, C Vereinbarung zwischen der Rheinischen Braunkohlenbrikett-Verkauf-GmbH und der staatlichen Braunkohlen-Handelsgesellschaft der DDR über ein ausschließliches Angebot von Braunkohle aus der DDR MdlAnfr A50 18.11.77 Drs 08/1200 Walther SPD MdlAnfr A51 18.11.77 Drs 08/1200 Walther SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 4458 A, C, D, 4459 A ZusFr Walther SPD . . . . 4458 C, D, 4459 A Entlassungen bei der BBC Mannheim auf Grund zurückgegangener Anträge für den Kraftwerkbau MdlAnfr A103 18.11.77 Drs 08/1200 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4459 A, C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . . 4459 C Steuerpolitische Konsequenzen aus der Gegenüberstellung der Buchführungsgewinne von 6 223 Testbetrieben mit den Durchschnittsatzgewinnen nach Anwendung des § 13 a des Einkommensteuergesetzes MdlAnfr A56 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Gallus BML . 4459 D, 4460 A ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . . . . . 4460 A Schätzung der Steuermindereinnahmen im Subventionsbericht 1976 MdlAnfr A57 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Gallus BML 4460 B, C, D, 4461 A ZusFr Dr. Spöri SPD 4460 C ZusFr Frau Simonis SPD 4460 C ZusFr Oostergetelo SPD 4460 D ZusFr Ey CDU/CSU 4460 D Vorratshaltung an Lebensmitteln MdlAnfr A58 18.11.77 Drs 08/1200 Ey CDU/CSU MdlAnfr A59 18.11.77 Drs 08/1200 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 4461 A, B, C, D, ZusFr Ey CDU/CSU 4461 B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU 4461 D Auswirkungen des Gesetzes zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen MdlAnfr A60 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . 4462 A, B, C, D ZusFr Dr. Enders SPD 4462 A, B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 4462 B ZusFr Stutzer CDU/CSU 4462 C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 4462 C Anstieg der Einkommen der Ärzte im Vergleich zum Anstieg der Einkommen der Arbeitnehmer MdlAnfr A62 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 V MdlAnfr A63 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 4462 D, 4463 B, C, D, 4464 A, B, C, D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 4463 B, 4464 A, B ZusFr Jaunich SPD . . . . . . . . 4463 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 4463 C, 4464 C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 4464 B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . . 4464 D Überstunden der Bediensteten der Bundesanstalt für Arbeit in den Jahren 1974 bis 1977 MdlAnfr A65 18.11.77 Drs 08/1200 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 4465 A, B, C, D ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . . . 4465 A, B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . . 4465 D Behebung der in der Enquete über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland festgestellten Unterversorgung psychisch Kranker und Behinderter MdlAnfr A71 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Simonis SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 4466 B, D, 4467 A, B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . 4466 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 4467 A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 4467 B Interpretierende Rechtsverordnung für die EWG-Verordnungen des neuen Weinrechts MdlAnfr A73 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr A74 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Will-Feld CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . 4467 C, D, 4468 A, B, C, D ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . . 4467 D, 4468 A, C, D Kostenlose Verteilung von Zigaretten an Jugendliche in Gaststätten durch Zigarettenfirmen MdlAnfr A75 18.11.77 Drs 08/1200 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . . 4468 D, 4469 B, C, D, 4470 A ZusFr Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . . 4469 B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 4469 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4469 D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 4469 D Abstimmung des Beginns der Sommerferien mit den Nachbarstaaten zur Verhinderung eines Verkehrschaos MdlAnfr A77 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Wrede BMV 4470 B, C ZusFr Dr. Enders SPD . . . . . . . 4470 C Sonderprogramm für den Lärmschutz an Bundesfernstraßen MdlAnfr A78 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . 4470 D, 4471 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . 4470D, 4471 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4471 B Zweibahniger Ausbau von Autobahnen mit Erschließungsfunktion in marktfernen Lagen MdlAnfr A83 18.11.77 Drs 08/1200 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . 4471 C, D, 4472 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 4471 D, 4472 A Betätigung von Fahrlehrern der Bundeswehr als Fahrlehrer im zivilen Bereich; Erlaß einer Gebührenordnung zum Fahrlehrergesetz MdlAnfr A85 18.11.77 Drs 08/1200 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A86 18.11.77 Drs 08/1200 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . 4472 B, C, D ZusFr Horstmeier CDU/CSU 4472 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 4472 D Ausdehnung des Ausbaustandards für Bundesfernstraßen auf innerörtliche Strecken; Zurückstellung kommunaler Investitionsvorhaben im Tiefbau MdlAnfr A87 18.11.77 Drs 08/1200 Conradi SPD MdlAnfr A88 18.11.77 Drs 08/1200 Conradi SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . 4473 A, B, C, D ZusFr Conradi SPD 4473 A, C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 4525 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4527* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 4411 58. Sitzung Bonn, den 24. November 1977 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. November 1977 4527* Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 11. Dr. Ahrens ** 25. 11. Dr. Aigner * 25. 11. Alber * 25. 11. Amrehn 16. 12. Dr. von Bismarck 25. 11. Buchstaller * 25. 11. Engelhard 25. 11. Eymer 25. 11. Fellermaier * 25. 11. Flämig * 24. 11. Francke (Hamburg) 24. 11. Dr. Fuchs * 25. 11. Genscher 25.11 Gerstein 25. 11. Haase (Fürth) * 24. 11. Höffkes 25. 11. Hoffmann (Saarbrücken) * 25. 11. _Dr. h. c. Kiesinger 25. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 24. 11. Jahn (Marburg) 24. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lange * 25. 11. Lemmrich ** 25. 11. Lemp * 25. 11. Lenzer ** 25. 11. Dr. Linde 24. 11. Dr. Müller '* 25. 11. Müller (Mülheim) * 25. 11. Pieroth 24. 11. Schäfer (Offenburg) 25. 11. Scheffler ** 25. 11. Schmidt (Hamburg) 25. 11. Schmidt (München) * 25. 11. Schmidt (Wattenscheid) 25. 11. Schreiber * 25. 11. Schröder (Lüneburg) 25. 11. Schwabe * 24. 11. Dr. Schwarz-Schilling 25. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 25. 11. Dr. Schwörer * 24. 11. Dr. Starke (Franken) * 24. 11. Strauß 24. 11. Sybertz 25. 11. Ueberhorst ** 25. 11. Dr. Vohrer ** 25. 11. Frau Dr. Walz * 25. 11. Wawrzik * 24. 11. Wehner 25. 11. Würtz * 25. 11. Zeyer * 24. 11. Zywietz * 24. 11.
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    Rede von Dr. Hans Apel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Entschuldigen Sie, im Gegensatz zur CDU/CSU — ich verstehe, daß Sie von der Vergangenheit leben müssen, weil die Zukunft Ihnen so wenig verspricht —

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der FDP)

    schlage ich grundsätzlich nicht die Schlachten, die vergangen sind. Es hat keine 2 %ige Mehrwertsteuererhöhung gegeben. Sie sollten das wissen.

    (Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Sie haben sie doch vorgeschlagen! Sie können sich jetzt doch nicht von Ihren eigenen Vorschlägen distanzieren!)

    — Ich bitte Sie. Ich debattiere doch hier nicht über die Schlachten der letzten Jahre. Das überlasse ich gern Ihnen. Was soll denn das?

    (Dr. Zeitel [CDU/CSU] : So einfach ist das! — Zuruf von der CDU/CSU: Ein doppelter Salto mortale! — Dr. Ritz [CDU/ CSU] : „Was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern!" — Dr. Böhme [Freiburg] [SPD] : Das ganze Geld floß doch an die Gemeinden! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU und Gegenrufe von der SPD)

    — Wenn ich Herr Strauß wäre, würde ich eine entsprechende Bemerkung zu Ihrer Unruhe machen. Aber ich will ihn auch in diesem Punkt nicht kopieren. Das muß ich ganz offen sagen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU — Rawe [CDU/CSU] : Steigen Sie doch mal auf die Pferdchen, statt sich immer treten zu lassen!)

    Das ist ja eigentlich auch nicht angemessen und nicht empfehlenswert.
    Ich möchte zum nächsten Punkt kommen. Herr Waffenschmidt hat hier mit bewegten Worten davon geredet, was diese sozialliberale Koalition hier in Bonn alles tue, um die gemeindliche Selbstverwaltung einzuschränken.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Ich habe Herrn Koschnick zitiert! Den kennen Sie doch?)

    — Den kenne ich. Aber ich kenne auch die Süddeutsche Zeitung vom 22. November — sie ist ja von Hermann Schmitt-Vockenhausen bereits in die Debatte eingeführt worden —: An der Spitze dieser Bewegung in Bayern, Protest gegen die Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung, stehen nur CSU-Bürgermeister. Sozialdemokraten sind ja da sehr viel vornehmer.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Die gibt es da gar nicht — mit Ausnahme von München!)

    — Oh doch, da irren Sie sich gewaltig. Es gibt dort eine ganze Reihe. Sie sind da nicht ganz im Bilde, aber das kann ich von Ihnen auch nicht verlangen.
    Lesen Sie mit uns einmal genau durch, was dort gesagt wird. Dort wird gesagt, was in Bayern geschehe, nämlich Zuständigkeitsübernahme auf andere Ebenen — bei der Polizei, bei den Berufsschulen, bei der Wohlfahrtspflege, bei der Müllbeseitigung, bei der Denkmalpflege —, widerspreche dem eindeutigen Willen des Verfassungsgesetzgebers. Nun kehren Sie doch bitte vor Ihrer eigenen Tür; der nächste Debattenredner ist ja ein Abgeordneter der CSU.

    (Dr. Schneider [CDU/CSU] : Ich werde Ihnen gleich antworten! — Zurufe des Abg. Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] und weiterer Abgeordneter der CDU/CSU)

    — Ja, nur so kommt doch Debatte zustande. Sagen Sie doch einmal, wie es in Bayern ist! Hören wir doch einmal auf mit diesen pauschalen Verdächtigungen!

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Was sagen Sie denn zu Herrn Koschnick?)

    — Ich sage das, was Sozialdemokraten dazu sagen.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Ist denn Koschnick kein Sozialdemokrat?)

    — Herr Koschnick ist heute nachmittag hier; er wird Ihnen dann Rede und Antwort stehen.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Ich habe nicht die Aufgabe, für Herrn Koschnick zu sprechen.
    Aber nun schauen Sie sich bitte das an, was Sozialdemokraten sagen. Unsere Grundwerte-Kommission hat dazu Dinge festgestellt, die, glaube ich, bemerkenswert sind und die Sie, denke ich, mit unterschreiben können. Ich zitiere, Herr Präsident, aus dem Dokument „Grundwerte in einer gefährdeten Welt", was Sozialdemokraten dazu sagen:
    Deshalb brauchen wir eine Dezentralisierung
    der Entscheidungsstrukturen und, wo dies sach-



    Bundesminister Dr. Apel
    lich gerechtfertigt und möglich erscheint, auch eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
    Das bezieht sich übrigens auf unseren „Orientierungsrahmen '85", der ja schon etwas älter ist und den Sie kennen könnten. Dort wird gesagt:
    Die Bereitschaft des Bürgers, getroffene Entscheidungen solidarisch zu tragen, wird um so größer sein, je durchsichtiger die Prozesse der Willensbildung und der Entscheidung für ihn sind und je mehr Möglichkeiten der Mitwirkung er am Zustandekommen der Entscheidungen hat.
    Hochverehrte Damen und Herren von der CDU/ CSU, regeln Sie also bitte Ihr bayerisches Problem, und lassen Sie ansonsten Ihre pauschalen Verdächtigungen sich anderswo ausbreiten, meinetwegen in Wahlreden, meinetwegen auf Parteikongressen, aber nicht im Deutschen Bundestag; reden Sie hier bitte zur Sache

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Das tun wir!)

    und über das, was Sozialdemokraten zu diesem Thema offiziell in ihren Stellungnahmen sagen, über nichts weiter.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU]: Zu Ihrer Politik reden wir ja! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Ich komme damit zum nächsten Punkt, zur Gesetzesflut und zum durch sie erzeugten Ausgabendruck. Ich habe eben deutlich gemacht, daß es Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung nicht zuletzt und im wesentlichen im Freistaat Bayern gibt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ach je!)

    Im übrigen will ich darüber hinaus gern sagen, daß die größte Zahl von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Erlassen von den Ländern ausgeht. Hier sollten Sie, lieber Herr Kollege Dr. Waffenschmidt, wiederum die richtige Adresse suchen.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Aber sie tun das auf Grund von Bundesgesetzen!)

    Wir haben wenigstens — hier kann ich mich auf das beziehen, was der Herr Bundeskanzler in diesen Jahren immer wieder gesagt hat — 1975 zum erstenmal etwas erreicht und durchgesetzt, was es bis dahin nicht gegeben hatte, nämlich die Mitsprache der kommunalen Spitzenorganisationen hier in Bonn

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    bei allen maßgeblichen Schritten der Verwaltung und der Gesetzgebung.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Das haben wir im Bundesrat beantragt!)

    Dies hat der Bundeskanzler Helmut Schmidt nach vielen Mühen und vielen Schwierigkeiten durchgesetzt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das haben wir hier vor drei Jahren in der kommunalpolitischen Debatte beantragt!)

    Uns brauchen Sie hier also überhaupt keine Lektionen zu erteilen.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Wir hatten es beantragt!)

    — Wir haben das durchgesetzt!

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Sie haben die Mehrheit!)

    Sie haben bis 1969 20 Jahre lang nicht im entfernstesten daran gedacht, dies zu tun,

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Dazu wird Herr Schneider etwas sagen!)

    nicht zuletzt deswegen, weil Sie natürlich um die Stärke der Sozialdemokraten in der Kommunalpolitik wußten und uns hier keine Einflußmöglichkeiten geben wollten.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU]: Das ist ja nicht mehr anzuhören! Das stimmt ja alles nicht!)

    Lassen Sie mich zum letzten Punkt kommen, zu den Gemeindefinanzen. In einem sollten wir uns einig sein — ich denke darin können wir uns auch einig sein, ob wir nun die eine Rechnung nehmen, die Sie aufgemacht haben, oder die andere Rechnung, die Herr Gattermann Ihnen dann entgegengehalten hat, die deutlich gemacht hat, wie „tricky" Sie gerechnet haben —:

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Und die des Städtetages!)

    Die Finanzdecke ist überall — beim Bund, bei den Ländern, bei den Gemeinden — zu kurz. Dies ist, glaube ich, der gemeinsame Ausgangspunkt, den wir einfach zur Kenntnis zu nehmen haben. Nicht umsonst sind ja Finanzminister von Bund und Ländern sowie Gemeindekämmerer Leute, die besondere Sorgen haben.
    Aber wenn wir dies einmal zum Ausgangspunkt nehmen und uns dann auf Art. 106 GG abstützen, der sagt, daß alle Gebietskörperschaften — Bund, Länder und Gemeinden — gleichermaßen Anspruch auf einen gleichmäßigen Anteil der Staatseinnahmen zur Deckung ihrer notwendigen Ausgaben haben, dann wird deutlich, wer am schwierigsten dran ist, nämlich der Bund. Der Bund hatte im Haushaltsjahr 1976 eine Deckungsquote von 82,6 %. Das heißt, wir decken rund 17 % unserer Ausgaben über NeuverSchuldung. Die Länder haben eine Deckungsquote von 90 %. Die Deckungsquote der Gemeinden ist sogar angestiegen. Sie belief sich 1970 auf 89 %. Sie betrug im Jahre 1976 96,3 % — Erfolg und Ergebnis unserer gemeindefreundlichen Finanzpolitik.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Widerspruch bei der CDU/CSU)

    — Aber natürlich! Woher kommt denn diese hohe Fehlquote im Bundeshaushalt? Woher kommt sie denn?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ja, überlegen Sie einmal!)

    Wollen Sie bestreiten, daß sie davon kommt, daß
    der Bund von den 30 Milliarden DM öffentlicher



    Bundesminister Dr. Apel
    Investitions- und Konjunkturprogramme 60 % zu finanzieren hat,

    (Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Das bestreitet niemand, Herr Minister! Da liegt doch gar nicht das Problem!)

    obwohl es im wesentlichen Investitionsaufgaben und -ausgaben bei anderen Gebietskörperschaften, im wesentlichen bei den Gemeinden, sind? Bestreiten Sie eigentlich, daß wir mit der Übernahme des Kindergeldes aus den öffentlichen Haushalten von Ländern und Gemeinden erneut eine milliardeschwere Last auf den Bundeshaushalt übernommen haben?

    (Dr. Zeitel [CDU/CSU] : Das bestreitet doch niemand!)

    Bestreiten Sie eigentlich, daß eine ganze Reihe von Gesetzen, etwa das Krankenhausfinanzierungsgesetz, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, den Gemeinden Lasten abgenommen oder sie zumindest gemildert und auf den Bundeshaushalt übertragen haben? Bestreiten Sie dies eigentlich? Wollen Sie dies bestreiten? Haben Sie dies nicht alles mitgefordert und mitbeschlossen? Was soll denn das, sich dann erneut von eigenen Taten zu distanzieren,

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU]: Das tut ja niemand!)

    wenn es gerade paßt, um in eine gewisse Richtung Gesten zu machen?

    (Beifall bei der SPD und der FDP) Ich kann dies wirklich nicht verstehen.


    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU]: Herr Schneider wird Ihnen gleich darauf antworten!).

    Ich kann auch nicht verstehen, wieso hier immer mit falschen Zahlen operiert werden muß.

    (Dr. Penner [SPD] : Das ist nicht verwunderlich!)

    Sie haben Herrn Kohl, denke ich, aufgeschrieben, daß die Gemeinden in 1976 mit einer Selbstfinanzierungsquote von 10 % leben mußten. Schon diese Zahlen stimmen nicht, wie mein Kollege Gattermann deutlich gemacht hat.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Wieso „mein Kollege"? Das ist doch auch unser aller Kollege!)

    In diesem Jahre wird die Deckungsquote 25 % betragen. Damit es nun draußen niemand falsch versteht: Deckungsquote bei kommunalen Finanzen heißt ja nicht, daß, wenn es 25 % sind, 75 % fremdfinanziert werden müssen. Dazu kommen die Zuschüsse, dazu kommen Entnahmen aus den Rücklagen, dazu kommen Erschließungsbeiträge. Wir stellen fest, daß im Jahre 1977 — das können wir übersehen, das ist fast zu Ende — bei 30 Milliarden DM kommunaler Investitionen gerade 3 Milliarden DM auf den Kapitalmärkten fremdfinanziert werden müssen.

    (Dr. Böhme [Freiburg] [SPD] : Hört! Hört!)

    Ich weiß überhaupt nicht, warum dieses große Krisengeschrei kommen muß.
    Wenn dies alles als Beweis nicht reicht, dann bitte ich darum, Frau Präsidentin, doch einige Quellen zitieren zu dürfen, die aus Ihrer Sicht sicherlich unverdächtiger sind als die unbestreitbaren Zahlen des Bundesfinanzministers. Der baden-württembergische Finanzminister Gleichauf hat in der Einbringungsrede seines Nachtragshaushaltes am 19. Oktober
    1977 festgestellt:
    Es besteht aus der Sicht der Landesregierung kein Anlaß, daß die Gemeinden und Gemeindeverbände, wie es gelegentlich geschieht, wegen ihrer Finanzlage ein Klagelied anstimmen.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : In Baden-Württemberg! Da sind die gut dran! Da haben Sie aber falsch zitiert!)

    Der saarländische Finanzminister Behles erklärte in seiner Haushaltsrede, daß — und das ist nun das umgekehrte — auf Grund der geänderten finanz-
    und steuerpolitischen Verhältnisse auch für das Saarland die Einlösung der in der Regierungserklärung angekündigten Bereitschaft einer Erhöhung des Anteils von 14 % auf 15 % Einkommensteueranteil immer problematischer wird.

    (Schwarz [CDU/CSU] : Klar, bei der Wirtschaftspolitik!)

    Der schleswig-holsteinische Finanzminister Lausen hat sich ähnlich geäußert.
    Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sagten am 10. Oktober 1977 — ich denke, Herr Dr. Waffenschmidt, Sie haben an dieser Sitzung teilgenommen —, daß es — ich zitiere wörtlich — „eine relativ günstige Entwicklung der effektiven Steuereinnahmen seit 1976 gegeben hat und daß das den Konsolidierungsprozeß unterstützt hat".

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Wir haben auch klare Forderungen gestellt!)

    Die Vertreter des baden-württembergischen Städtetages sagten vor wenigen Tagen, daß die Finanzlage der Städte im Augenblick nicht allzu schlecht sei.
    Wenn Kämmerer und Finanzminister sagen, die Finanzlage sei nicht allzu schlecht, dann können Sie davon ausgehen, daß. sie ganz dicke Taschen haben. Das sind ja Stöhner von Natur aus.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Das ist wie bei Ihnen!)

    — Wie bei mir, das gebe ich ohne weiteres zu. Dafür werde ich auch bezahlt. Ich bin ja nicht der Mann mit den Spendierhosen, sondern der, der die öffentlichen Finanzen in Ordnung zu halten hat. Das ist ja wohl klar.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich meine also, wir haben hier drei Probleme. Problem Nr. 1: arme und reiche Gemeinden. Ich bin sehr dafür, daß wir stärker als bisher auch auf die Länder einwirken, um dieses Problem zu lösen. Im. übrigen sind von den 30 Milliarden DM Zuschüssen, die die Länder 1976 an die Gemeinden gegeben haben, fünf Milliarden DM aus 'Bundesmitteln. Ich bin zweitens sehr dafür, daß wir uns alle ernsthaft dar-



    Bundesminister Dr. Apel
    über unterhalten, ob nicht die Finanzdecke zu knapp ist. Und ich bin drittens sehr dafür, daß wir zu einem späteren Zeitpunkt, dann, wenn der Bund wieder in eine Finanzsituation eingerückt ist, die es für ihn erträglich macht, den Gemeindesteueranteil zu erhöhen, diese Frage ernsthaft debattieren.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Wollen Sie schon wieder Ihren Aussprüchen untreu werden?)

    — Ich muß Ihnen sagen, Herr Kollege Dr. Waffenschmidt, Propagandaanträge, die zu düster malen, die die Lage der Gemeinden unnötig dramatisieren,

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU]: Sie haben es doch selbst gefordert!)

    die an den Realitäten vorbeigehen, nämlich daß das Jahr 1977 ein ertragreiches Jahr für die Gemeinden war, helfen uns nicht weiter. Wir werden weiterhin die Gemeinden unterstützen.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Dann stimmen Sie zu!)

    Wir werden weiterhin die kommunale Selbstverwaltung stärken. Wir sind dafür, daß mehr Rationalität in die Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften einzieht. Aber wir sind ganz entschieden dagegen, daß Polemik, Demagogie, unsolide Anträge an die Stelle von Rationalität, Verantwortungsbewußtsein und Leistungsbereitschaft zugunsten der Gemeinden, der Städte und der Kreise treten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schneider.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Oscar Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Finanzminister hat eine lange erwartete, aber überaus enttäuschende Rede gehalten. Ich habe dafür Verständnis. Die Lage der SPD in den Städten, Gemeinden und Kreisen hat sich derart verschlimmert und verschlechtert, daß es mir durchaus verständlich erscheint, daß sie ihr kommunalpolitisches Versagen neben ihrem bundespolitischen Versagen verschleiern und verharmlosen möchte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    In der deutschen Kommunalpolitik haben die Unionsparteien seit langem die Führung übernommen.

    (Lachen bei der SPD)

    — Lachen Sie nicht. Ihnen ist das Lachen in Frankfurt und in Stuttgart bereits vergangen. Dort regieren ja bekanntlich CDU-Oberbürgermeister.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Und demnächst in München!)

    In zwei Dritteln der kommunalen Körperschaften stellen die Unionsparteien die stärkste Fraktion. Ich glaube, mit diesen Bemerkungen ist meine These begründet, bewiesen.
    Herr Finanzminister, Sie haben die Finanzminister Gleichauf und Behles unzutreffend zitiert. Herr
    Gleichauf hat im August erklärt, und zwar wörtlich:
    Auch ich bin der Meinung, daß den Gemeinden für die auf sie zukommenden Mehrbelastungen ein angemessener Ersatz verschafft werden muß. Das Land Baden-Württemberg ist grundsätzlich bereit, die Verluste seiner Kommunen sachgerecht zu Lasten des Landeshaushalts auszugleichen.
    Er sagt freilich — und da stimmen wir ihm zu; deswegen auch unser Antrag —:
    Eine entsprechende Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wäre allerdings aus der Sicht des Landes der bessere Weg, weil dann auch der Bund zum Verlustausgleich beitragen müßte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Um auch dem Finanzminister des Saarlandes, Herrn Behles, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, möchte ich auch ihn zitieren. Er hat nämlich öffentlich erklärt, er teile die Sorge, daß im Hinblick auf die angespannte Finanzlage bei unseren Kommunen die Erfüllung der diesen obliegenden wichtigen und notwendigen Aufgaben immer schwerer wird.
    Ein Ausweg 'aus dieser bedrohlichen Situation ist meines Erachtens in einer Reform der Gemeindefinanzen zu sehen, und zwar im Sinn des Unionsantrags.
    Nun zu meinen Ausführungen, die ich mir zur Antwort der Bundesregierung vorgenommen habe. Mehrmals wurde heute schon die Verfassung strapaziert, zum Teil zutreffend, zum Teil auch bedenklich, gewagt und schief.

    (Zuruf von der SPD: Von Herrn Waffenschmidt!)

    — Ich werde das, was der Kollege Waffenschmidt gesagt hat, in einigen Punkten nachhaltig unterstützen und unterstreichen.

    (Beifall des Abg. Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] — Lachen bei der SPD)

    Die Antwort der Bundesregierung liest sich streckenweise wie ein regierungsamtlicher Kommentar zur Finanzverfassung des Grundgesetzes. Freilich, etwas Neues, für unser Thema Hilfreiches oder Anregendes findet man nicht.

    (Zuruf des Abg. Kühbacher [SPD])

    Wohl trifft es durchaus zu, daß ein isolierter Ausgleich von finanziellen Belastungen der Kommunen auf Grund einzelner gesetzlicher Regelungen nicht den Grundsätzen unserer Finanzverfassung entspricht. Das hat niemand bestritten, Herr Bundesfinanzminister. Doch es hat allen Anschein, als verstecke sich die Bundesregierung hinter einem Wall verfassungsrechtlicher Bestimmungen, weil sie in politischer Untätigkeit verharren und sich auf die bequemste Art und Weise ihrer staatspolitischen Verantwortung für die Gemeinden entziehen will.
    Ihre Antwort ist deshalb um so weniger überzeugend und zufriedenstellend, als sie selbst zugeben muß, und zwar wörtlich, daß sie die finanziellen



    Dr. Schneider
    Auswirkungen von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen auf die Gemeinden gar nicht kenne. Das steht im Punkt 1 der Beantwortung der Anfrage. Diese Antwort der Bundesregierung gewinnt erst dann ihre volle politische Dimension, wenn man sich gleichzeitig die Tatsache ins Bewußtsein ruft, daß sich der Umfang des Bundesgesetzblatts in der 7. Wahlperiode im Verhältnis zur 6. Wahlperiode mehr als verdoppelt hat.
    Mir scheint es deshalb im Rahmen dieser Aussprache geboten zu sein, die Finanzverfassung des Grundgesetzes nicht nur einer verfassungsrechtlichen, sondern in erster Linie einer verfassungspolitischen Würdigung zu unterziehen. Dabei sehe ich mich durch die jüngste Verfassungsgebung und durch die Ergebnisse der Enquete-Kommission Verfassungsreform ermächtigt und in meiner politischen Absicht vielfach gestützt und bestätigt.
    Auch darauf darf ich verweisen: Das Grundgesetz, am 23. Mai 1949 in Kraft getreten, berücksichtigte die Gemeinden nur im Art. 28 und gewährte lediglich eine Bestandsgarantie. Man sah bald, daß diese Verankerung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts in unserer Verfassung nicht ausreichend ist. Und nun muß ich Sie erinnern: Im Gegensatz zur heutigen Bundesregierung und zur heutigen Koalition hat die zweite Regierung Konrad Adenauers mit dem damaligen Finanzminister Fritz Schäffer eine Finanzverfassungsreform durchgeführt, die das Datum vom 24. Dezember 1956 trägt. Durch diese Finanzverfassungsreform wurde den Gemeinden das Aufkommen der Realsteuern als originäre Steuerquelle zuerkannt. Diese wichtige Finanzverfassungsreform zugunsten der Gemeinden ist aus dem politischen Bewußtsein leider entschwunden.
    Ein weiteres. Es war wiederum ein Finanzminister der CDU/CSU, in diesem Fall Franz Josef Strauß, der die Verantwortung für die Finanzverfassungsreform vom 12. Mai 1969 trägt. Durch sie erhielten die Gemeinden einen Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer, der von den Ländern ihren Gemeinden auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner weiterzuleiten ist. Wenn die SPD sagt, sie habe dazu den Antrag gestellt, so will ich das gar nicht bestreiten. Aber damals hat eine Koalitionsmehrheit ja gesagt zu einem vernünftigen Antrag, während Sie heute zu vernünftigen Anträgen zugunsten der Gemeinden eben nein sagen. Das ist der Unterschied.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Auch die Rechtsschutzgewährleistung der Gemeinden nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 b des Grundgesetzes hat das Selbstverwaltungsrecht weiter gestärkt.
    Ich darf also feststellen: In den Jahren 1949 bis 1969 war der Bundesgesetzgeber immer bereit, verfassungspolitisch zu handeln. Die ursprüngliche Eingliederung der Gemeinden und Gemeindeverbände in unseren Staatsaufbau ist niemals ein verfassungspolitisches Tabu für CDU und CSU gewesen.
    Inzwischen hat der Bundesgesetzgeber den Gemeinden neue und erweiterte gesetzliche Zuständigkeiten und Verpflichtungen aufgebürdet, die erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen zur Folge haben. Das Bundesverfassungsgericht hat sich wiederholt mit den Kompetenzen und der Aufgabenverteilung der Gemeinden zu befassen gehabt.
    Unbestreitbar erscheint mir die Erkenntnis, daß die angemessene Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände in der konkreten justiziablen Durchsetzungsfähigkeit höchst fragwürdig erscheint. Hier sehe ich die eigentliche und politisch wichtigste Problematik der finanzpolitischen Sicherung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts.
    Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind rechtlich den Ländern zugeordnet. An der föderalistischen Zweiteilung der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland soll und darf nicht gerüttelt werden. Aber unbeschadet dieser Erkenntnis und prinzipiellen Festlegung darf nicht verkannt werden, daß der kommunale Bereich politisch wie rechtlich einen bundesstaatlichen Bezug hat. Durch Art. 109 des Grundgesetzes in der Neufassung vom 8. Juni 1967 und 30. August 1971 in Verbindung mit dem Stabilitätsgesetz sind die Gemeinden und Gemeindeverbände in die mittelfristige Finanzplanung und in die staatliche Konjunkturpolitik einbezogen, Nach §§ 19 und 20 des Stabilitätsgesetzes kann die Kreditaufnahme der Gemeinden und Gemeindeverbände durch Rechtsverordnung beschränkt werden.

    (Dr. Möller [CDU/CSU] : Beschränkt, aber nicht ausgedehnt!)

    Nach Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes kann der Bund unter bestimmten Voraussetzungen den Ländern für besonders bedeutsame Investitionen der Gemeinden Finanzhilfen gewähren, ferner den Gemeinden Bundeszuschüsse nach dem Städtebauförderungsgesetz und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz vom 29. Juni 1972 geben. In entscheidendem Maße sind die Gemeinden und Gemeindeverbände allerdings auf Dotationen durch die Länder im Rahmen der Finanzausgleichsgesetze angewiesen.
    Mit Erlaubnis der Frau Präsidentin darf ich eine Stelle aus dem Bericht der Enquete-Kommission Verfassungsreform zitieren, der mir hier besonders wesentlich erscheint:
    Der in der Verfassungswirklichkeit sichtbare Bedeutungswandel in den Beziehungen zwischen Staatsverwaltung und Kommunalverwaltung, der auf eine stärkere Verzahnung der öffentlichen Verwaltung mit überregionalen Entscheidungsträgern dringt, sowie die stärkere Steuerung der kommunalen Selbstverwaltung durch Bundes- und Landesgesetze und durch zentrale Entwicklungs- und Fachplanungen, die Zunahme finanzieller Abhängigkeiten vom Staat bei steigendem kommunalen Investitionsbedürfnis für Infrastrukturaufgaben sind offenkundig. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet und der gesteigerte Anspruch des Bürgers auf öffentli-



    Dr. Schneider
    che Daseinsvorsorge sind die bestimmenden Einflußgrößen dieser Entwicklung.
    Soweit die Enquete-Kommission „Verfassungsreform".
    Meine Damen und Herren, es wurde bei der Aussprache heute mehrfach auf die Befugnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände zur Mitwirkung an den Entscheidungsprozessen des Staates hingewiesen. Ich darf Ihnen sagen: Natürlich wissen wir, daß die Gemeinden in einer Reihe von Gremien vertreten sind. Ich möchte nur die wichtigsten nennen: den Konjunkturrat, den Finanzplanungsrat und die Konzertierte Aktion. Aber, Herr Bundesfinanzminister, ich frage Sie: Wer hat denn eigentlich bei diesen Beratungen auf die Gemeinden auch gehört? Ich muß sagen: Man sollte die Gemeinden nicht nur loben und das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden beschwören, sondern man sollte auf die Gemeinden mehr hören. Das scheint mir das Entscheidende zu sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der materielle Erfolg dieser Beteiligungsrechte bzw. Mitgestaltungsmöglichkeiten bleibt offen. Jedenfalls konnte dadurch nicht verhindert werden, daß sich die Schere zwischen Aufgabenlast der Gemeinden und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit immer bedrohlicher öffnet.
    Der Bund kann sich deswegen nicht hinter einer Verfassungsmauer verschanzen, weil die kommunale Selbstverwaltung schön mit Rücksicht auf den materiellen Inhalt von Bundesgesetzen keineswegs frei von Determinierungen durch den Bund ist. Gewiß — wer möchte es bestreiten — übt der Bundesrat über Art. 84 Abs. 1 und Art. 85 Abs. 1 des Grundgesetzes Einfluß aus, soweit die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren betroffen sind. Entscheidend ist folgendes: Im materiellen Recht ist es der Bund, der weitgehend steuernd mitwirkt.

    (Dr. Müller [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

    Diese These kann ernsthaft nicht bestritten werden, sie ist wissenschaftlich erhärtet, sie entspricht der unleugbaren Erfahrung, die jeder Kommunalpolitiker in seiner täglichen Praxis machen muß. Die Bundesregierung selbst räumt ein, daß die Fülle der von den Gemeinden zu beachtenden Bundes- und Landesvorschriften als Einschränkung der Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit der kommunalen Selbstverwaltung empfunden werden muß und daß diese Einschränkung auch tatsächlich entstanden ist. Trotzdem will die Bundesregierung nicht von einem Übermaß von Gesetzen und Verordnungen sprechen. Sie verharmlost und beschönigt auch hier und setzt sich in offenen Widerspruch zu .dem, was Bundeskanzler Schmidt in seiner vielzitierten Rede vom 27. Oktober 1977 vor dem Deutschen Städte-
    und Gemeindebund in Bad Godesberg auf das lebhafteste beklagt hat. Er hat hier etwas kritisiert, für das er selbst verantwortlich ist. Kollege Schmitt-Vockenhausen hat sich heute lebhaft dafür ausgesprochen, den Wald — besser gesagt: die Wildnis — der Gesetze und Verordnungen zu durchforsten; aber er sagt dies zu einem Zeitpunkt, zu dem in einer einzigen Wahlperiode die Summe der Gesetze und Verordnungen, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, mehr als das Doppelte dessen ausmacht, was in der vorangegangenen Legislaturperiode verabschiedet wurde.

    (Zuruf von der SPD: Da haben sie fast überall mitgestimmt!)

    Ich denke — um ein Problem aufzugreifen — nur an die Umweltschutzgesetzgebung und an eine Reihe von Fach- und Sachplanungen, die den kommunalen Bereich unmittelbar berühren. Die SPD will den Bürger immer enger und fester nicht an dem goldenen Zügel führen, sondern an das rote Gängelband heften. Die Subsidiarität ist ein Freiheitsrecht, ein Ordnungsprinzip in unserer Verfassungs-
    und Gesellschaftswirklichkeit, die häufig gegen die Sozialdemokraten erheblich erkämpft werden muß.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich denke nur an den Prozeß, den das Land Hessen damals gegen das Bundessozialhilfegesetz angestrengt hat, weil dort nach dem Subsidiaritätsprinzip zunächst der Vorrang der freien Verbände gesetzlich institutionalisiert worden war. Ich erinnere an die zentralen Entwicklungs- und Fachplanungen, die direkte Beeinflussung der kommunalen Investitionsentscheidungen durch die Konjunkturprogramme des Bundes, die direkte und indirekte Auswirkung der Finanz- und Steuerpolitik des Bundes. Man denke vor allem auch daran, daß die Gemeinden mehr als Bund und Länder zusammen Träger der öffentlichen Investitionen sind. Bedenken Sie nur einmal die Auswirkungen von. Bundesgesetzen im Zusammenhang mit dem Bundesbaugesetz, dem Städtebauförderungsgesetz, dem Raumordnungsgesetz, dem Sozialhilfegesetz, dem Jugendwohlfahrtsgesetz und vor allen Dingen mit dem weiten Kreis der Umweltschutzgesetze.
    Die Gemeinden teilen grundsätzlich das finanzpolitische Schicksal der Länder. Zu den Aufgaben in eigener Zuständigkeit der Länder zählt vor allem, die ihren Gemeinden vom Grundgesetz eingeräumte Ausstattung mit Steuern durch einen Finanzausgleich zu ergänzen, damit alle Gemeinden in gleicher Weise zur Bewältigung ihrer Aufgaben, einschließlich der ihnen vom Bund oder Land übertragenen Aufgaben, befähigt werden.
    Die Vollzugskosten haben nach deutscher Verfassungsrechtstradition die Länder ohne Anspruch auf Erstattung durch den Bund zu tragen. Häufig verpflichten jedoch Bundesgesetze die Länder auch zu Ausgaben, die neben dem erforderlichen Vollzugsaufwand geleistet werden müssen, um den Zweck des Gesetzes zu erfüllen. Im Hinblick auf diese Tatsache habe ich als Mitglied der Enquete-Kommission Verfassungsreform ein Sondervotum unterstützt, das das Erfordernis der Zustimmung des Bundesrates für Bundesgesetze vorsah, durch die die Länder zur Übernahme von Aufgaben verpflichtet werden, die der Zweck des Gesetzes bedingt, wo es also um Zweckausgaben geht. Die Länder und mit ihnen die Gemeinden sollten vor finanziellen Überforderungen durch den Bundesgesetzgeber geschützt werden, um ihre eigenstaatliche und selbst-



    Dr. Schneider
    verwaltungsrechtliche Substanz aufrechtzuerhalten. Ein bloßes Einspruchsrecht des Bundesrates, das von der Mehrheit des Bundestages ausgeräumt werden kann, bietet den Ländern und mit ihnen den Gemeinden keinen ausreichenden verfassungsrechtlichen Schutz.
    Die Enquete-Kommission hat den zitierten Antrag mehrheitlich abgelehnt. Im Interesse der Städte, Gemeinden und Kreise rufe ich diesen Antrag in das Bewußtsein des Deutschen Bundestages zurück und empfehle ihn seiner ausdrücklichen Aufmerksamkeit, wenn es demnächst darum geht, über die Ergebnisse der Enquete-Kommission Verfassungsreform zu befinden.
    Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen.
    Erstens. Unbeschadet der Tatsache, daß die Gemeinden den Ländern zugeordnet sind, hat der kommunale Bereich politisch wie rechtlich einen bundesstaatlichen Bezug.
    Zweitens. In der Verfassungswirklichkeit sind eine stärkere Steuerung der kommunalen Selbstverwaltung durch Bundes- und Landesgesetze und eine Zunahme finanzieller Abhängigkeiten vom Staat bei steigendem kommunalen Investitionsbedürfnis für Infrastrukturaufgaben offenkundig.
    Drittens. Die Gemeinden teilen grundsätzlich das finanzpolitische Schicksal der Länder. Deshalb sollten auch aus kommunaler Sicht Bundesgesetze, welche die Länder zur Übernahme von Aufgaben verpflichten, die der Zweck des Gesetzes erfordert, der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
    Viertens. Die staatliche Organisationsstruktur der Bundesrepublik Deutschland muß als eine gegliederte organische Einheit gesehen werden. Eine streng formalistische Betrachtungsweise ist außerstande, die gemeindliche Abhängigkeit von staatlichen Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen.
    Fünftens. Nur wenn wir das föderalistische Ganze unseres staatlichen Gemeinwesens in seinen wechselseitigen Bezügen und Abhängigkeiten ins Auge fassen, wird unsere Arbeit als Bundesgesetzgeber kommunalpolitisch schlüssig und im Ergebnis bürgernah, aber auch gemeindefreundlich sein.
    Die kommunalpolitische Entwicklung seit 1969 zeichnet sich durch einen wachsenden Verlust an Handlungsfreiheit der Gemeinden aus. Darüber könnte man sich vielleicht noch hinwegsetzen. Aber in dem Maße, in dem die Selbstverwaltungsrechte der Gemeinden eingeschränkt werden, werden auch die Rechte der einzelnen Bürger betroffen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir haben unsere Große Anfrage nicht deshalb eingebracht, weil wir zunächst die Gebietskörperschaft, die juristische Person, im Auge haben, sondern uns geht es primär um den Bürger; denn jeder Bürger ist zunächst Bürger seiner Gemeinde. Die Gemeinde tritt ihm als erstes Hoheitsorgan in unserer Verfassungswirklichkeit gegenüber. Es geht also heute nicht nur um die Lage der Städte, Gemeinden und Kreise, sondern es geht primär darum,
    ob wir in unserem Lande durch eine stärkere kommunale Selbstverwaltungspolitik dem Bürger in den Gemeinden als Staatsbürger mehr Rechte und Freiheiten einräumen wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Bundesminister Dr. Apel: Wo war denn nun die Abrechnung? — Dr. Waffenschmidt [CDU/ CSU]: Das haben Sie nicht gehört! Sie sprachen immer mit der Kollegin Schlei!)