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ID0805526100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8055

  • date_rangeDatum: 10. November 1977

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    Plenarprotokoll 8/55 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 55. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Friderichs auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . 4221 A Eintritt des Abg. Schäfer (Mainz) in den Deutschen Bundestag 4221 A Begrüßung des Vizemarschalls des Sejm der Volksrepublik Polen und einer Delegation 4224 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/1030 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1148 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/1126 — Russe CDU/CSU 4221 B Wolfram (Recklinghausen) SPD 4224 D Schmidhuber CDU/CSU 4228 A Zywietz FDP 4229 D Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 4232 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude — Drucksache 8/896 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1149 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1118 —Stutzer CDU/CSU 4235 C Ewen SPD 4237 D Dr. Schneider CDU/CSU 4239 C Frau Matthäus-Maier FDP 4241 C Seifriz, Senator der Freien Hansestadt Bremen 4244 A Offergeld, Parl. Staatssekretär BMF . . 4245 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Jahn (München), Dr. Schneider, Nordlohne, Eymer (Lübeck), Francke (Hamburg), Lintner, Link, Luster, Dr. Möller, Niegel, Kolb, Frau Pack, Prangenberg, Sauter (Ep- II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 fendorf), Dr. van Aerssen und der Fraktion der CDU/CSU Privatisierung von Grund und Boden und von Sozialmietwohnungen — Drucksache 8/1010 — Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 4246 C Krockert SPD 4251 A Gattermann FDP . . . . . . . . . 4254 B Francke (Hamburg) CDU/CSU 4257 A Ravens, Bundesminister BMBau . . . 4258 B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste — Drucksache 8/1140 — Jahn (Marburg) SPD 4276 C Dr. Eyrich CDU/CSU 4278 B Spitzmüller FDP 4281 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes — Drucksache 8/370 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/1065 — de Terra CDU/CSU . . . . . . . . 4282 A Horn SPD 4283 B Ludewig FDP 4283 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds in der Fassung von 1976 — Drucksache 8/763 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1103 — Beschluß und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1082 — Dr. Sprung CDU/CSU . . . . . . . 4284 D Rapp (Göppingen) SPD 4287 C Frau Matthäus-Maier FDP 4290 A Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 4291 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1975 — Drucksache 8/272 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1150 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 8/1055 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . . . . 4293 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über 'den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 8/1039 — 4294 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes — Drucksache 8/1037 — . . . . . . 4294 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 1975 zur Änderung des Vertrages vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Zusammenarbeit in der Emsmündung (Ems-Dollart-Vertrag) — Drucksache 8/1017 — 4294 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes — Drucksache 8/1041 — 4294 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Lemmrich, Dr. Abelein, Spranger, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Dollinger, Dr. Jenninger, Dr. Bötsch, Dr. Miltner, Ziegler, Kiechle, Biehle, Dr. Stark (Nürtingen), Stücklen, Susset, Dr. Rose, Höffkes, Feinendegen, Glos, Regenspurger, Dr. Voss, Kolb, Lintner und Genossen Autobahn Würzburg-Ulm — Drucksache 8/1075 — . . . . . . . 4294 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend ein Aktionsprogramm für die europäische Luftfahrtindustrie und Luftfahrt Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Einführung einer gemeinsamen Politik Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 III auf dem Gebiet der Zivilluftfahrtindustrie und der Zivilluftfahrt Entwurf einer Entschließung der im Rat vereinigten Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend Kauf und Entwicklung von Luftwaffensystemen — Drucksachen 7/4195, 8/1066 — . . . . 4294 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung , Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 974/71 hinsichtlich des Preisniveaus, das bei der Berechnung der Währungsausgleichsbeträge zu Grunde zu legen ist — Drucksachen 8/539, 8/1088 — . . . . 4294 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG in bezug auf Maßnahmen zur Brucellosebekämpfung (gepufferter Brucella-Antigen-Test, Impfstoff 45/20 und der Zweifelsbereich beim Blutserum-Agglutinationstest) — Drucksachen 8/754, 8/1089 — . . . . 4294 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates mit ergänzenden Bestimmungen zu den von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Erhebungen über die Rinderzucht — Drucksachen 8/449, 8/1090 — 4294 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur erstmaligen Änderung der Richtlinie des Rates Nr. 76/118/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung — Drucksachen 8/483, 8/1091 — 4295 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 66/400/EWG, 66/401/EWG, 66/402/EWG, 66/403/EWG, 68/193/EWG, 69/208/EWG, 70/458/EWG und 70/457/EWG über den Verkehr mit Betarübensaatgut, mit Futterpflanzensaatgut, mit Getreidesaatgut, mit Pflanzkartoffeln, mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben, mit Saatgut von 01- und Faserpflanzen, mit Gemüsesaatgut und über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten — Drucksachen 8/544, 8/1096 — . . . . 4295 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses 75/458/EWG über das Programm von Modellvorhaben und Modellstudien zur Bekämpfung der Armut — Drucksachen 8/734, 8/1092 — . . . . . 4295 C Fragestunde — Drucksache 8/1125 vom 04. 11. 1977 — Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Internationalen Arbeitsorganisation nadi dem Austritt der USA MdlAnfr A93 04.11.77 Drs 08/i 125 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 4261 B, C, D, 4262 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 4261 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4262 A Austritt der USA aus der Internationalen Arbeitsorganisation MdlAnfr A94 04.11.77 Drs 08/1125 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 4262 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4262 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 4262 D Fristlose Kündigung von Arbeitsverhältnissen bei ungenehmigter Urlaubsverlängerung sowie Verlängerung von Sperrzeiten bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit MdlAnfr A95 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A96 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 4263 A, B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . . . 4263 B, C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 Regionale Unterschiede in der Häufigkeit von tödlichen oder zur Invalidität führenden Unfällen in der Landwirtschaft MdlAnfr A97 04.11.77 Drs 08/1125 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A98 04.1137 Drs 08/1125 Müller (Schweinfurt) SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 4263 D, 4264 B, C, D, 4265 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 4264 B ZusFr Ey CDU/CSU. 4264 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 4264 D Eintreten der Bundesregierung für die Gewährung des Volksgruppenrechts gegenüber den Deutschen jenseits von Oder und Neiße MdlAnfr A9 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 4265 B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4265 B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 4265 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 4265 C Forderung des PLO-Vertreters in Bonn, Herrn Frangl, nach Vernichtung des jüdischen Volks und Staats auf einer Veranstaltung in Berlin MdlAnfr A29 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A30 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 4265 D, 4266 A, B, C, D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 4266 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4266 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 4266 C Vertretung der Bundesregierung bei den Krönungsfeierlichkeiten am 4. Dezember 1977 in Zentralafrika MdlAnfr Al26 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Schöfberger SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 4266 D Schließung deutscher Konsulate in Ländern ohne freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftsordnung MdlAnfr Al28 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 4267 A, B, C, D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 4267 A, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4267 D Verhaltenskodex für die Behandlung von Arbeitnehmern bei der Kooperation von Betrieben aus der Europäischen Gemeinschaft und dem COMECON MdlAnfr Al29 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 4268 A, B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 4268 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4268 C Auswirkungen der Agententätigkeit von Frau Helge Berger und Zustand der Warschauer Handelsmission während der Verhandlungen zum Warschauer Vertrag MdlAnfr A131 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A132 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Czaja CDU/CSU ' Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 4268 D, 4269 A, B, C, D, 4230 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 4268 D, 4269 A, 4270 A, B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 4269 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 4269 C, 4270 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 4269 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4269 D Erwerb der Fahrerlaubnis durch beim Wehrdienst vollständig ausgebildete Lkw-Fahrer MdlAnfr A99 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Schäuble CDU/CSU MdlAnfr A100 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Schäuble CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 4270 D, 4271 A, B ZusFr Dr. Schäuble CDU/CSU 4270 D, 4271 A, B Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr bei Einführung einer Straßengebühr durch die österreichische Regierung MdlAnfr A107 04.11.77 Drs 08/1125 Curdt SPD Antw PStSekr Haar BMV 4271 D Erfahrungsaustausch über Verbesserungen im Fernreiseverkehr 1978 sowie , Mitwirkung an der Ferienplanung der Kultusministerkonferenz bis 1986 MdlAnfr A109 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU MdlAnfr A110 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . 4272 A, B, C, D ZusFr Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU . . 4272 A, B, C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 V Kosten der Anzeigenserie des Bundespostministers im „Spiegel" angesichts der Gebührenerhöhungen in den letzten vier Jahren MdlAnfr A111 04.11.77 Drs 08/1125 Milz CDU/CSU MdlAnfr A112 04.11.77 Drs 08/1125 Milz CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMP 4272 D, 4273 A, B, C, D, 4234 A, B ZusFr Milz CDU/CSU . . . . . . 4273 B, C, D ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . . 4273 D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 4274 A ZusFr Braun CDU/CSU . . . . . . . 4274 B Einführung des Telefonzeittaktes in und um Hamburg MdlAnfr A113 04.11.77 Drs 08/1125 Heyenn SPD Antw PStSekr Haar BMP . . . . . . . 4274 B Gebühren für lizenzierte Amateurfunker und Feststationen im Jedermannfunk MdlAnfr A114 04.11.77 Drs 08/1135 Dr. Diederich SPD Antw PStSekr Haar BMP . . . . . . . 4274 C Kosten einer „Spiegel"-Anzeige der Deutschen Bundespost zur Übernahme von 8 400 Leuten in die Ausbildung MdlAnfr A115 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. von Wartenberg CDU/CSU MdlAnfr A116 04.1137 Drs 08/1125 Dr. von Wartenberg CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMP . 4274 D, 4275 A, B, C ZusFr Dr. von Wartenberg CDU/CSU . 4275 A, B ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . . 4275 B Auffassung von Bundesminister Rohde über den Stand der Arbeitslosigkeit beim Fortbestand des Bildungssystems der 60er Jahre MdlAnfr Al20 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Hürland CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW 4275 D, 4276 A, B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 4276 A ZusFr Kittelmann CDU/CSU 4276 B Nächste Sitzung 4295 C Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4297* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zur Steuerentlastung und Investitionsförderung 4297* C Anlage 3 Einschätzung der Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) durch die Bundesregierung; Koalitionen zwischen SHB, JusoHochschulgruppen und LHV einerseits und kommunistischen Organisationen andererseits in Studentenparlamenten an Hochschulen MdlAnfr A10 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Langguth CDU/CSU MdlAnfr All 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4297* C Anlage 4 Gemeinsame Aktionen kommunistischer Organisationen mit SHB, Jungsozialisten und Jungdemokraten gegen Einrichtungen der Bundeswehr MdlAnfr A20 04.11.77 Drs 08/1125 Kunz (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4298* A Anlage 5 Förderungsmaßnahmen zum Ausbau von Wasserkraftwerken MdlAnfr A40 04.11.77 Drs 08/1125 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4298* B Anlage 6 Abmilderung der periodischen Miet- und Betriebskostenerhöhungen für öffentlich geförderte oder begünstigte Wohnungen MdlAnfr A44 04.11.77 Drs 08/1125 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 4298* D Anlage 7 Vorschrift zur Übernahme von nur 4 % Zinsen in die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Eigentümer von Sozialwohnungen bei der Ablösung von mit 4,5 % zu verzinsenden öffentlichen Baudarlehen; Auffassung von Ministerialdirektor Pfeiffer beim BMBau über eine Erhöhung der Eigentumsquote im Wohnungsbau MdlAnfr A45 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A46 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 4299* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 Anlage 8 Entwicklung des Kapitalexports sowie Vergleich der Investitionsbereitschaft deutscher Unternehmen im In- und Ausland MdlAnfr A47 04.11.77 Drs 08/1125 Ey CDU/CSU MdlAnfr A48 04.11.77 Drs 08/1125 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4299* B Anlage 9 Wegfall von Arbeitsplätzen im Druckereigewerbe durch von der Bundesregierung geförderte Rationalisierungsmaßnahmen in Presseunternehmen MdlAnfr A49 04.11.77 Drs 08/1125 Lutz SPD MdlAnfr A50 04.11.77 Drs 08/1125 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4300* A Anlage 10 Wirtschaftlichkeit der Erdgasversorgung nach einem „Systemvergleich Fernwärme-/ Erdgasversorgung" der Ruhrgas AG MdlAnfr A51 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4300* C Anlage 11 Abhängigkeit des Baus neuer Kernkraftwerke vom Grad der Ausschöpfung anderer Energieträger MdlAnfr A53 04.11.77 Drs 08/1125 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4301* A Anlage 12 Einfuhr von Spankörben aus Polen trotz Auftragsrückgangs bei den deutschen Span-korbfirmen MdlAnfr A54 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4301* A Anlage 13 Auswirkungen der Senkung der Apothekenspannen auf Grund des Arzneimittelmarktgesetzes auf die Arzneimittelpreise bei gleichzeitiger Erhöhung der Abgabepreise durch die Arzneimittelindustrie MdlAnfr A55 04.1177 Drs 08/1125 Dr. Jens (Voerde) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4301* B Anlage 14 Berücksichtigung mittelstandspolitischer Gesichtspunkte bei der Vergabe von Investitionshilfen nach § 6 des Marktstrukturgesetzes bzw. aus der Abteilung Ausrichtung des EAGFL MdlAnfr A60 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Schachtschabel SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 4301* C Anlage 15 Berücksichtigung der Mitverantwortungsabgabe bei Milch bei der Errechnung des Erzeugerpreisindex für Milch durch das Statistische Bundesamt sowie umsatz- und einkommensteuerrechtliche Behandlung der Abgabe MdlAnfr A61 04.11.77 Drs 08/1125 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A62 04.11.77 Drs 08/1125 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 4302* A Anlage 16 Gewährleistung des Schutzes der deutschen Küstenfischerei durch Fischereischutzfahrzeuge MdlAnfr A63 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. von Geldern CDU/CSU MdlAnfr A64 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 4302* B Anlage 17 Entwicklung des Anteils der Zeit- und Berufssoldaten sowie des Bedarfs an Wehrpflichtigen seit fünf Jahren MdlAnfr A101 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Kraske CDU/CSU MdlAnfr A102 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4302* D Anlage 18 Deckung des Personalbedarfs der Streitkräfte mit im Januar 1978 verfügbaren Wehrpflichtigen MdlAnfr A103 04.11.77 Drs 08/1125 Stahlberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4303* C Anlage 19 Umfang der Weiterverpflichtung von Zeitsoldaten vor dem Auslaufen der Verpflichtungsprämien Ende 1976 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 VII MdlAnfr A104 04.11.77 Drs 08/1125 Ernesti CDU/CSU MdlAnfr A105 04.11.77 Drs 08/1125 Ernesti CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4303* D Anlage 20 Durchführung der Sicherheitskontrollen bei Charterflügen in Feriengebiete MdlAnfr A106 04.11.77 Drs 08/1125 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 4304* B Anlage 21 Aufnahme von Bestimmungen über Passagier- und Gepäckkontrollen in die Luftverkehrsabkommen MdlAnfr A108 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 4304* C Anlage 22 Abdruck des „Buback-Nachrufs" durch Studenten- und Jugendorganisationen MdlAnfr Al21 04.11.77 Drs 08/1125 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4304* C Anlage 23 Ausstattung der Allgemeinen Studentenausschüsse mit Haushaltsmitteln der Länder MdlAnfr Al22 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4305* A Anlage 24 Inanspruchnahme eines allgemeinen politischen Mandats durch Organe der Verfaßten Studentenschaft MdlAnfr Al23 04.11.77 Drs 08/1125 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4305* B Anlage 25 Teilnahme ehemaliger hoher Bundeswehroffiziere an der 125-Jahr-Feier in Chile MdlAnfr Al24 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4305* D Anlage 26 Analoge Anwendung der Reisebestimmungen für pensionierte Militärs für Reisen in den Ostblock auf Reisen in Länder mit Herrschaftssystemen anderer Prägung, z. B. Chile MdlAnfr Al25 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4306* A Anlage. 27 Gefährdung der Ölversorgung Westeuropas durch die Bildung kommunistischer Stützpunkte an der Südspitze Afrikas im Zuge des UNO-Waffenembargos gegenüber der Republik Südafrika MdlAnfr Al27 04.11.77 Drs 08/1125 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4306* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 4221 55. Sitzung Bonn, den 10. November 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigungen 51. Sitzung, Seite 3971* C und 52. Sitzung, Seite 4087* C: In den Listen der entschuldigten Abgeordneten ist der Name „Wohlrabe" und das Datum „28. 10." zu streichen. 54. Sitzung, Seite 4177 A, Zeilen 10 bis 13 der Amtlichen Mitteilungen ohne Verlesung: Die Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Steuerentlastung und Investitionsförderung ist nicht als Anlage dem Stenographischen Bericht der 54. Sitzung, sondern diesem Stenographischen Bericht als Anlage 2 beigefügt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 11. 11. Dr. Aigner * 11. 11. Alber * 11. 11. Dr. Arnold 11. 11. Dr. Bayerl * 11. 11. Blumenfeld * 11. 11. Böhm (Melsungen) ** 11. 11. Frau von Bothmer ** 11. 11. Büchner (Speyer) ** 11. 11. Cronenberg 10. 11. Dr. Dregger 11. 11. - Feinendegen 11. 11. Fellermaier * 11. 11. Flämig * 10. 11. Dr. Fuchs * 11. 11. Frau Funcke 10. 11. Haase (Fürth) * 11. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher . 11. 11. Hoffmann (Saarbrücken) * 10. 11. Graf Huyn 1.1. 11. Immer (Altenkirchen) 10. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11. 11. Jaunich 11. 11. Dr. h. c. Kiesinger 11. 11. Dr. Klepsch * 11. 11. Klinker * 11. 11. Lange * 11. 11. Lemp * 11. 11. Dr. Marx 11. 11. Metz 10. 11. Dr. Müller 11. 11. Müller (Mülheim) * 11. 11. Müller (Wadern) * 11. 11. Dr. Müller-Hermann * 11. 11. Schmidt (München) * 11. 11. Schmidt (Würgendorf) 11. 11. Schreiber * 11. 11. Schwabe * 11. 11. Dr. Schwörer * 11. 11. Seefeld * 11. 11. Sieglerschmidt 11. 11. Dr. Starke (Franken) * 11. 11. Stommel 11. 11. Strauß 11. 11. Voigt (Frankfurt) 11. 11. Frau Dr. Walz * 11. 11. Wawrzik * 11. 11. Würtz * 11. 11. Zeyer * 11. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zur Steuerentlastung und Investitionsförderung Der Bundesrat hat in seiner 451. Sitzung am 4. November 1977 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 27. Oktober 1977 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, sobald wie möglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die vom Bundesverfassungsgericht geforderte und auch konjunkturell wichtige verfassungsgerechte Lösung des Kinderlastenausgleichs enthält und zugleich eine familienpolitisch dringend notwendige Entlastung von Familien mit Kindern bringt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 10 und 11) : Ist die Bundesregierung bereit, weiterhin an ihrer Einschätzung der Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS), die sie in ihrer Antwort vom 6. Oktober 1977 auf meine Anfrage im Deutschen Bundestag zu den Vorfällen auf der Mitgliederversammlung der VDS vom 23. bis 25. September 1977 gegeben hat, festzuhalten? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, an wieviel Hochschulen gegenwärtig in den jeweiligen Studentenparlamenten Koalitionen zwischen Sozialistischem Hochschulbund (SHB), Juso-Hochschulgruppen und Liberalem Hochschulverband (LHV) einerseits und kommunistischen Organisationen andererseits bestehen, und wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse? Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern wie folgt: Zu Frage A 11: Der Bundesregierung stehen keine vollständigen Informationen über die gegenwärtigen Koalitionen von studentischen Organisationen in den Asten an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Aufgrund der „Übersicht über die Ergebnisse der Wahlen zu den Studentenvertretungen im Sommersemester 1977; Stand: 31. Juli 1977" der Westdeutschen Rektorenkonferenz erscheint jedoch die Aussage gerechtfertigt, daß zu diesem Zeitpunkt an 35 Hochschulen Koalitionen zwischen SHB, Juso-HG und LHV einerseits sowie kommunistischen Gruppierungen andererseits gebildet waren; in 34 Fällen war dies der MSB Spartakus und in einem Fall, nämlich im Sprecherrat der katholischen Stiftungs-Fachhochschule für Sozialwesen in München, der KHB. Hinzuweisen ist ferner darauf, daß in 14 Fällen eine derartige Koalition allein von 4298* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 SHB und MSB Spartakus gestellt wurde. Zur Bewertung dieses Sachverhalts verweise ich auf die Antworten der Bundesregierung zu den Kleinen Anfragen betreffend die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) vom 18. Juli 1977 (Drs. 8/760) und zu den „Volksfrontbündnissen an den Hochschulen" vom 18. August 1976 (Drs. 7/5702). Zu Frage A 10: Ja. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 20) : Gibt es gemeinsame Aktionen kommunistischer Organisationen mit SHB und/oder Jungsozialisten, aber auch Jungdemokraten gegen Einrichtungen oder Ausstellungen der Bundeswehr? Öffentliche Veranstaltungen der Bundeswehr wie Waffenschauen, „Tage der offenen Tür", Wanderausstellungen der Teilstreitkräfte und öffentliche Vereidigungen werden, wie in den Vorjahren, von linksextremistischen Parteien einschließlich ihren Jugendorganisationen sowie Sympathisantengruppen dazu genutzt, um gegen Bundeswehr und Wehrbereitschaften zu agitieren. Sie versuchen, durch Verteilen von Druckschriften, Plakataktionen, Demonstrationen und Errichten eigener Informationsstände den Ablauf der Veranstaltungen der Streitkräfte zu beeinträchtigen. Vereinzelt bilden sich dabei auch Aktionseinheiten unter Beteiligung von Jugendorganisationen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. So wurden u. a. allgemeine Abrüstungsforderungen in Flugblättern gemeinsam von prokommunistischen Organisationen und örtlichen Gruppen der Jungsozialisten und Jungdemokraten erhoben. Das betrifft z. B. auch Aktionen verschiedener Gruppen gegen die Ausstellung „Bundeswehr 77", die vom 30. September bis 2. Oktober 1977 in Wahn stattfand. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen sind derartige Aktionsgemeinschaften fast ausschließlich auf der untersten Ebene — örtlich begrenzt — zustande gekommen; sie sind vermutlich auf die Initiative Einzelner zurückzuführen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 40) : Ist die Bundesregierung bereit, den Ausbau derjenigen Wasserkraftwerke, die nicht in den Genuß der steuerlichen Vergünstigungen für Wasserkraftwerke kommen, in die gleichen Fördermaßnahmen einzubeziehen wie sie für Solarenergie, Wärmepumpen und andere regenerative Energiequellen vorgesehen sind? Wasserkraftwerke werden durch die Verordnung über die steuerliche Begünstigung derartiger Kraftwerke steuerlich umfassend gefördert, insbesondere durch eine Ermäßigung auf die Hälfte der gesetzlichen Beträge bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer auf die Dauer von 20 Jahren ab Betriebsbeginn. Durch das 1. Steueränderungsgesetz 1977 ist die bisher auf den 31. Dezember 1977 begrenzte Geltungsdauer der Verordnung verlängert worden. Die Begünstigung gilt nunmehr für alle Anlagen, mit deren Bau bis zum 21. Dezember 1985 begonnen wird. Die Begünstigung wird zwar von einer Begrenzung der Ausschüttungen auf 8 v. H. des Nennkapitals und der Entnahmen auf 8 v. H. des Vermögens abhängig gemacht. Die Unternehmen haben es aber grundsätzlich in der Hand, den Umfang ihrer Ausschüttungen oder Entnahmen selbst zu bestimmen und sich damit die Begünstigung zu erhalten. Lediglich bei Kleinkraftwerken können sich u. U. Probleme mit der Entnahmebegrenzung ergeben. Hierzu könnte eine Lösung aber nicht durch eine Investitionszulage erfolgen, wie sie für Investitionen im Bereich der Energieerzeugung und -verteilung vorgesehen ist, da diese Förderungsmaßnahmen ihrer Art und ihrem Umfang nach mit der Steuerermäßigung für Wasserkraftwerke nicht vergleichbar sind. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weißkirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 44) : Welche längerfristigen Maßnahmen plant die Bundesregierung, die periodischen Mietsprünge und die ständigen Betriebskostenerhöhungen im Interesse der Bewohner von öffentlich geförderten oder begünstigten Wohnungen abzumildern? Die für das Wohnungswesen zuständigen Länderminister haben sich bereits in ihrer Konferenz am 26. November 1976 darauf geeignigt, in der Förderung des sozialen Wohnungsbaues Regelungen anzustreben, nach denen die jährliche Mietsteigerung durch Subventionsabbau 3 v. H. nicht übersteigt. Ein völliger Verzicht auf die degressive Förderung kann angesichts der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Förderungsmittel nicht in Betracht kommen. Soweit in früheren Jahren in einzelnen Ländern bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaues eine stärkere Degression vorgesehen war, muß von den betreffenden Ländern in eigener Verantwortung entschieden werden, in welcher Weise sich daraus ergebenden unzumutbaren Belastungen begegnet wird. Das mit Wirkung ab 1. Januar 1978 verbesserte Wohngeldrecht wird insoweit allgemein zu einer gewissen Entlastung beitragen. Daneben können sich in Einzelfällen, in denen sich Mehrbelastungen verschiedener Art in unzumutbarer Weise häufen, gezielte Interventionen als notwendig erweisen. Ent- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 4299* scheidungen dieser Art können nur von den zuständigen Landesbehörden getroffen werden. Betriebskostenerhöhungen sind zumeist sowohl Folge steigender Anforderungen an die wohnnahe Infrastruktur als auch Folge steigender Lohnkosten. Sie müssen auch von den Mietern von Sozialwohnungen getragen werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 45 und 46) : Trifft es zu, daß der Eigentümer von Sozialwohnungen, der bereits mit 4,5 v. H. zu verzinsende öffentliche Baudarlehen ablöst, in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nunmehr nur noch einen Zinssatz von 4 v. H. einsetzen darf, und wie beurteilt die Bundesregierung gebenenfalls diese Unstimmigkeit hinsichtlich der Bereitschaft der Eigentümer von Sozialwohnungen, die öffentlichen Mittel durch auf dem Kapitalmarkt aufzunehmende Mittel zu ersetzen? Wie beurteilt die Bundesregierung die von Ministerialdirektor beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ulrich Pfeiffer auf der Vortragsveranstaltung des Bonner Städtebauinstituts am 28. September 1977 vertretene Auffassung, einer Erhöhung der Eigentumsquote im Wohnungsbau seien im Hinblick auf die dafür erforderlichen überproportional hohen Förderungsbeträge enge Grenzen gesetzt? Zu Frage A 45: Für die öffentlichen Baudarlehen darf nach § 18 a des Wohnungsbindungsgesetzes eine höhere Verzinsung als 4 Prozent nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, für deren Vorliegen hier jedoch nichts dargetan ist, verlangt werden. Es dürfte daher bei der angegebenen Verzinsung von 4,5 Prozent auch der übliche Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent enthalten sein, der auf den Zinssatz nicht anzurechnen ist (vgl. § 18 b Abs. 2 WoBindG). Da dieser Verwaltungskostenbeitrag jedoch nach der Zweiten Berechnungsverordnung zu den Fremdkapitalkosten rechnet, darf er während der Laufzeit des öffentlichen Baudarlehens, also bis zur Rückzahlung, ebenfalls in der Wirtschaftlichkeitsberechnung angesetzt werden. Der Umstand, daß nach Ablösung der öffentlichen Mittel keine höhere Verzinsung als 4 Prozent angesetzt werden darf — wie es in § 28 WoBindG bestimmt ist —, bedeutet daher keine Unstimmigkeit, die die Rückzahlungsbereitschaft ungünstig beeinflussen könnte. Zu Frage A 46: Ministerialdirektor Pfeiffer hat auf Befragen mitgeteilt, daß er auf der genannten Vortragsveranstaltung eine derartige summarische Pauschalaussage nicht gemacht habe. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 47 und 48) : Liegen der Bundesregierung neuere Erkenntnisse über die Entwicklung des Kapitalexports aus der Bundesrepublik Deutschland vor, und wenn ja, welche? Wie erklärt sich die Bundesregierung die größere Investitionsbereitschaft deutscher Unternehmen in einigen Ländern des Auslands im Vergleich zur Investitionsbereitschaft in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage A 47: Nach der Zahlungsbilanzstatistik der Deutschen Bundesbank betrugen in den ersten 9 Monaten des Jahres 1977 die deutsche Nettokapitalexporte im Bereich des langfristigen Kapitalverkehrs rd. 11,2 Milliarden DM gegenüber einem Nettozufluß von 1,7 Milliarden DM in der gleichen Vorjahreszeit. Die starke Zunahme des langfristigen Kapitalexports ist zum größten Teil auf erhöhte Kredite und Darlehen seitens der Banken an das Ausland zurückzuführen. Ihre Hauptursache dürfte die verstärkte weitere Senkung des langfristigen Zinssatzes in der Bundesrepublik im Jahre 1977 gewesen sein. Der langfristige Kapitalzins in der Bundesrepublik ist jetzt mit Ausnahme der Schweiz niedriger als in allen anderen wichtigen Ländern. Mit der Verstärkung des langfristigen Kapitalexports leistet die Bundesrepublik einen erheblichen Beitrag zur Verringerung der Zahlungsbilanzprobleme in anderen Ländern. Er stellt gleichzeitig auch einen den Wechselkurs stabilisierenden Gegenposten gegenüber den noch bestehenden Leistungsbilanzüberschüssen dar. Zu Frage A 48: Es ist richtig, daß in einigen von deutschen Investoren bevorzugten Anlageländern (z. B. USA, Brasilien, Großbritannien) die Investitionen in letzter Zeit prozentual stärker gestiegen sind als im Inland, in anderen Ländern ging die Investitionsbereitschaft aber sogar zurück. Insgesamt war bei den Auslandsinvestitionen von 1975 auf 1976 ein geringfügiger Rückgang zu verzeichnen. Die Anlageinvestitionen der Unternehmen im Inland stiegen 1976 gegenüber 1975 um 11 °/o. Die Gründe für den Anstieg in einigen Ländern — wie für Auslandsinvestitionen überhaupt — sind vielschichtig. Unternehmerische Investitionensentscheidungen werden in erster Linie durch marktbezogene Motive bestimmt. Viele Unternehmen haben sich trotz der Rezession durch eine vorausschauende Auslandsinvestitionspolitik um Erschließung, Erhaltung und Ausbau der bisher vorwiegend durch Export belieferten ausländischen Absatzmärkte bemüht, was insbesondere auch vor dem Hintergrund drohender protektionistischer Tendenzen von Bedeutung ist. Diese Ergänzung des Exports vertieft ferner die Kenntnis des ausländischen Marktes und erlaubt eine bessere Anpassung an seine Bedürfnisse und Besonderheiten. Nicht zu unterschätzen ist auch der Beitrag von Auslandsinvestitionen zur Sicherung der Rohstoffversorgung; die Tendenz nimmt zu, daß wenigstens ein Teil der Rohstoffe im Herkunftsland verarbeitet werden muß. 4300* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 Ferner dürften auch Wechselkursveränderungen und gestiegene inländische Produktionskosten Anreize für vermehrte Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen geschaffen haben, ohne daß hier jedoch Quantifizierungen möglich wären. Die Bundesregierung begrüßt und fördert Auslandsinvestitionen, da sie auch in unserem Interesse liegen; sie tragen dem weltweiten Strukturwandel Rechnung, erhöhen die internationale Leistungs-und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und erbringen einen Beitrag zur Erreichung einer ausgewogenen Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 8/1125 Fragen A 49 und 50) : Wieviel Arbeitsplätze in jeweils welchen Berufen werden durch das Investitionsvolumen von 17,7 Millionen DM wegrationalisiert, das laut Beschluß der zuständigen Vergabekommission unter Vorsitz des Bundeswirtschaftsministeriums mit ERP-Krediten an Presseunternehmen in Höhe von 7,8 Millionen DM gefördert wird? Sieht die Bundesregierung in dieser Förderung der Umstellung auf computergesteuerten Fotosatz im Druckereigewerbe einen Beitrag zur Wiedergewinnung der Vollbeschäftigung, oder welche anderen wirtschaftspolitischen Ziele werden mit einer solchen Kreditvergabe verfolgt? Zu Frage A 49: Die Bundesregierung verfolgt mit der ERP-Förderung von kleinen und mittleren Presseunternehmen das Ziel, die Vielfalt der Presse als Träger der politischen Meinungsbildung zu erhalten und zu verstärken. Um ihnen im Wettbewerb mit den Großverlagen die Anpassung an den Strukturwandel zu erleichtern, werden zinsgünstige ERP-Mittel zur Mit-, finanzierung der erforderlichen Rationalisierungs- und Umstellungsinvestitionen bereitgestellt. Damit wird mittelständischen Presseverlagen geholfen, unternehmerische Ziele zu verwirklichen, die sie in eigener Verantwortung anstreben. Wie bei allen Rationalisierungsmaßnahmen kann dies mit der Einsparung von Arbeitskosten und damit von Arbeitsplätzen verbunden sein. Ob und gegebenfalls in welchem Umfang Arbeitsplätze eingespart werden, wird der Fachkommission bei Beratung der formlos unterbreiteten Kreditanträge nicht nachgewiesen und deshalb durch diese auch nicht behandelt. Im übrigen werden bei den im Zuge von Kapazitätserweiterungen mitfinanzierten Bauinvestitionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Auf die grundsätzliche Bewertung von Investitionen und insbesondere von Rationalisierungsinvestitionen wird bei Beantwortung der Frage 2 eingegangen. Zu Frage A 50: Mit dieser Frage werden der Nutzen bzw. mögliche Nachteile von arbeitsplatzsparenden Rationalisierungsinvestitionen angesprochen. Je stärker der technische und organisatorische Fortschritt in einer modernen Industriegesellschaft ist, desto mehr bedarf es zusätzlicher wirtschaftlicher Aktivitäten, damit so für potentiell Freigesetzte Arbeitsplätze geschaffen werden. Wenn es nicht zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommen soll, ja bei bestehender Arbeitslosigkeit und wachsendem Erwerbspersonenpotential zusätzliche Arbeitsplätze benötigt werden, müssen Produktivitätsfortschritte durch zusätzliche gesamtwirtschaftliche Aktivität ausgeglichen bzw. überkompensiert werden. Unter diesen Bedingungen werden durch Produktivitätsfortschritt, da kostengünstiger produziert werden kann, die Wettbewerbsbedingungen der erzeugten Produkte verbessert und somit die Arbeitsplätze, an denen diese Produkte hergestellt werden, sicherer. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 51) : Wie beurteilt die Bundesregierung den im Auftrag der Ruhrgas AG erstellten „Systemvergleich Fernwärme/Erdgasversorgung" (Essen 1977), der zu der Aussage kommt, daß Erdgasversorgung in fast allen Fällen unwirtschaftlicher ist, insbesondere bezüglich der unterstellten Preisannahmen und der Verteilungskostenstruktur, und sieht sich die Bundesregierung dadurch veranlaßt, ihre bisherige Förderpolitik bei der Fernwärme zu ändern? Zunächst will ich der Fairneß halber richtigstellen: Die Studie kommt zum Ergebnis, daß Erdgas wirtschaftlicher ist und nicht — wie in Ihrer Frage formuliert — unwirtschaftlicher. Die Förderpolitik der Bundesregierung bei der Fernwärme zielt darauf ab, das durch Kraft-WärmeKopplung erschließbare beachtliche Ernergieeinsparpotential der Fernwärmeversorgung zu nutzen. Die bisherige stetige Entwicklung der Fernwärme hat gezeigt, daß diese Art der Energieversorgung bei Erfüllung bestimmter Parameter wirtschaftlich realisierbar ist. Wir messen nach einer ersten Analyse der von Ihnen zitierten Studie — z. B. im Hinblick auf die getroffene Auswahl von Versorgungsbereichen — nur einen begrenzten Aussagewert bei. Sie geht im übrigen zwar von derzeitigen Energiepreisen und Kosten für Investitionen aus, läßt aber gleichzeitig den Schluß zu, daß langfristig bei einem zu erwartenden stärkeren Anstieg der Brennstoffkosten gegenüber den Investitionskosten Fernwärme zunehmend Wirtschaftlichkeitsvorteile gegenüber der Gasversorgung haben kann. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, ihre bisherige Fernwärmepolitik zu ändern. Die Förderung der Fernwärme durch das Investitionszulagengesetz und das Programm für Zukunftsinvestitionen soll in erster Linie die besonderen Anlaufschwierigkeiten der Fernwärme im investiven Bereich erleichtern. Im übrigen muß sich die Fernwärme, wie die Bundesregierung mehrfach betont hat, im Wettbewerb durchsetzen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 4301* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 53) : Teilt die Bundesrepublik die energiewirtschaftliche Zielsetzung, den Bau neuer Kernkraftwerke nur zu befürworten, wenn eine Ausschöpfung aller anderen Energieträger den Energiebedarf nicht zu decken vermochte? Die Bundesregierung hat in der Beantwortung der Großen Anfragen der Fraktionen der SPD, FDP und der CDU/CSU zur Energiepolitik vom ß. Juni 1977 (Bundestags-Drucksache 8/570) ausgeführt, daß in Anbetracht des für Wachstum und Beschäftigung erforderlichen Energiebedarfs sowie der Grenzen des Einsatzes anderer Energieträger die Kernenergie in dem zur Sicherung der Stromversorgung unbedingt erforderlichen Ausmaß stetig ausgebaut werden muß. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 54) : Welche Gründe waren maßgebend, daß die Bundesregierung die Einfuhr von weiteren 200 000 Spankörben aus Polen bewilligt hat, obwohl die deutschen Spankorbfirmen einem erheblichen Auftragsrückgang ausgesetzt sind und die Einfuhrquote in diesem Sektor bereits 25 v. H. beträgt? Die deutschen Spankorbhersteller müssen sich seit Jahren einem Strukturwandel stellen, der u. a. durch kostengünstigere Verpackungsmaterialien aus Kunststoff und Pappe ausgelöst wurde. Bei dieser Sachlage haben mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen nur eine sehr begrenzte Schutzwirkung. Trotzdem war die Einfuhr aus Staatshandelsländern bisher auf ein Kontingent gegenüber der CSSR in Höhe von 220 000 DM (1977) entsprechend einer Stückzahl von rd. 500 000 beschränkt. Da eine völlige Ablehnung polnischer Lieferwünsche aus handelspolitischen Gründen nicht mehr möglich war, hat die Bundesregierung im Sommer erstmals ein Kontingent in Höhe von 200 000 Stück eröffnet. Die Einfuhrwünsche hiesiger Obst- und Fischverpacker sowie deutscher Importeure waren wesentlich höher. Das Einfuhrkontingent steht zudem zur Hälfte nur deutschen Herstellern zur Verfügung. Sie erhalten damit die Möglichkeit, an den Einfuhren zu partizipieren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 55) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Senkung der Apothekenspannen auf Grund des Arzneimittelmarktgesetzes ab 1. Januar 1978 nicht zu einer Senkung der Arzneimittelpreise führen wird, da die Arzneimittelindustrie ihre Abgabepreise um den gleichen oder einen höheren Prozentsatz zur gleichen Zeit zu erhöhen gedenkt, so daß Kostensenkungen für die Krankenkassen nicht zu erwarten sind, und sieht die Bundesregierung gegebenenfalls eine Möglichkeit, eine solche Entwicklung zu verhindern? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die deutsche Arzneimittelindustrie beabsichtigt, Kostensenkungen für die Krankenkassen, welche durch die Verminderung der Apothekenspannen auf Grund der Verordnung über Preisspannen für Fertigarzneimittel ab 1. Januar 1978 zu erwarten sind, durch Anhebung ihrer Abgabepreise zu verhindern. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die pharmazeutische Industrie durch ihre Preispolitik die Bemühungen um eine Kostendämpfung im Gesundheitswesen unterstützt. Sie wird die Entwicklung der industriellen Erzeugerpreise im 1. Halbjahr 1978 mit besonderer Sorgfalt beobachten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 60): Ist die Bundesregierung bereit, im Zusammenwirken mit den Ländern Kriterien zu entwickeln, die sicherstellen, daß bei der Vergabe von Investitionshilfen nach § 6 des Marktstrukturgesetzes bzw. aus der Abteilung Ausrichtung des EAGFL verstärkt mittelstandspolitische Gesichtspunkte berücksichtigt werden, um auszuschließen, daß diese Mittel vorzugsweise den kapital- und ertragsstärksten Unternehmen zufließen? Die Berücksichtigung mittelstandspolitischer Gesichtspunkte, d. h. insbesondere die Sicherung des Fortbestandes kleiner und mittlerer Unternehmen der Agrarwirtschaft, ist ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Sie hat sich bei der Ausgestaltung von § 6 Marktstrukturgesetz bzw. der Verabschiedung der die Förderung nach § 6 Marktstrukturgesetz ergänzenden EWG-VO Nr. 355/77 mit Erfolg für einen gleichberechtigten Zugang aller antragsberechtigten Unternehmen zu den Förderungsmitteln verwandt. Die entsprechenden Regelungen sind mit den Ländern eingehend abgestimmt worden. Für die mittelständischen Betriebe der Agrarwirtschaft hat diese Gesamtregelung in der Praxis — wie die Abrechnungsunterlagen zeigen — keinerlei Benachteiligung gegenüber den kapital- und ertragsstarken Unternehmen dieses Wirtschaftsbereiches zur Folge gehabt. Die räumliche Nähe zu den landwirtschaftlichen Betrieben und die traditionellen Bindungen zur Landwirtschaft bieten gerade mittelständischen Unternehmen geeignete Voraussetzungen, um an den Investitionsbeihilfen des Marktstrukturgesetzes substantiell partizipieren zu können. Eine weitere Voraussetzung allerdings ist, daß die gegebenen Förderungsmöglichkeiten auch konsequent genutzt werden. Darüber hinaus können auch die kleinen und mittleren Unternehmen des Agrargewerbes das um- 4302* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung: Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 fangreiche Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß die mittelständischen Unternehmen des Agrargewerbes aufgrund ihrer hohen Leistungs- und Anpassungsfähigkeit bei konsequenter Ausnutzung dieses Aktionsprogrammes und der eingangs genannten Investitionsbeihilfen auch in Zukunft in der Lage sein werden, im Wettbewerb mit größeren Unternehmen zu bestehen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 61 und 62) : Kann die Bundesregierung angeben, ob die Mitverantwortungsabgabe bei Milch, die zu einer effektiven Senkung des Erzeugerpreises für Milch führt, bei der Errechnung des Erzeugerpreisindex für Milch durch das Statistische Bundesamt entsprechend berücksichtigt wird? In welcher Weise wird die Mitverantwortungsabgabe Milch umsatzsteuerrechtlich und einkommensteuerrechtlich behandelt? Die seit dem 16. September 1977 erhobene Mitverantwortungsabgabe für Milch wird vom Statistischen Bundesamt in der Preisstatistik entsprechend berücksichtigt. Bei dem für September veröffentlichten vorläufigen Erzeugerpreisindex ist die Abgabe bereits berücksichtigt. Die Mitverantwortungsabgabe wird steuerlich beim Erzeuger wie folgt behandelt: Nach einer Entscheidung des Bundesministers der Finanzen vom 14. Juli 1977 wird das für die Umsatzsteuer maßgebende Entgelt des Landwirts für die von ihm gelieferte Milch nicht durch die Mitverantwortungsagabe gemindert. Die Molkerei darf deshalb die einzubehaltenden Abgabebeträge nur vom Brutto-Milchpreis, d. h. vom Gesamtbetrag aus Milchpreis plus Umsatzsteuer, abziehen. Die Mitverantwortungsabgabe Milch ist bei buchführungspflichtigen Landwirten einkommensteuerlich als Betriebsausgabe anzusehen. Bei Landwirten, die ihren Gewinn nach § 13 a EStG ermitteln, ist die Abgabe mit den Wertansäzen dieser Vorschrift abgegolten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 63 und 64) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß der Schutz der deutschen Küstenfischerei durch Fischereischutzfahrzeuge in der erforderlichen Weise gewährleistet ist? Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß entgegen der Ankündigung des Parlamentarischen Staatssekretärs Gallus im Bundestag vom 15. Juni 1977, ein neues Fischereischutzboot in der ersten Oktoberwoche 1977 in Dienst zu stellen, dies bis heute nicht geschehen ist? Zu Frage A 63: Die Bundesregierung ist, wie ich bereits in der Fragestunde vom 15. Juni 1977 ausgeführt habe, bemüht, durch ständigen Einsatz von Fischerei-Aufsichtsfahrzeugen der deutschen Küstenfischerei ausreichenden Schutz zu gewähren. Entsprechende Bemühungen unternehmen auch die betroffenen Küstenländer für die ihrer Fischereiaufsicht unterliegende 3-Seemeilenzone. Es ist die Absicht der Bundesregierung, über die bisherige laufende Kontrolle hinaus für den Bereich der deutschen Fischereizone mit Hilfe von seegehenden Fahrzeugen der Zollverwaltung einen Patrouillendienst einzurichten, der ein unbefugtes Fischen in der Fischereizone verhindern soll. Bei der Würdigung des Einsatzes von Fischereischutzbooten des Bundes ist zu berücksichtigen, daß diese auch Betreuungsaufgaben für die Küstenfischerei, vor allem aber für die Hochseefischerei zu übernehmen haben. Im Bereich der Küstenfischerei werden die Fangplätze regelmäßig aufgesucht; bei Bedarf sind auch mehrtägige Aufenthalte vorgesehen. Für den Bereich der Hochseefischerei ist ein Fischereihilfsdienst unabdingbar, da diese in küstenfernen Gebieten operiert. Zusammenfassend ist zu sagen, daß mit den vorhandenen Fischereischutzbooten und unter Berücksichtigung der beabsichtigten Maßnahme der Schutz der deutschen Küstenfischerei gewährleistet werden kann. Zu Frage A 64: Der Termin für die Ablieferung des neuen Fischereischutzbootes ist auf Antrag der Bremer Bauwerft von Anfang Oktober auf Ende Oktober dieses Jahres verschoben worden. Die Werft hat ihren Antrag mit der Beschäftigungslage in ihrem Betrieb und mit dem Fehlen von Anschlußaufträgen begründet. Nachdem das Land Bremen die Terminverschiebung befürwortet und auch Herr Kollege Dr. MüllerHermann sich für die Verschiebung eingesetzt hat, hat die Bundesregierung keinen Anlaß gesehen, dem Antrag der Werft nicht zu entsprechen. Während der Erprobung des Neubaus stellten sich Mängel an- der Innenbeschichtung der Treibstofftanks heraus, deren Beseitigung eine Dockzeit von ca. 5 Wochen erfordert. Das neue Fischereischutzboot wird nunmehr Anfang Dezember 1977 in Dienst gestellt werden können. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 101 und 102) : Wie hoch war der Anteil der Zeit- und Berufssoldaten in den letzten fünf Jahren, und welche Entwicklung der Anteile wird in den nächsten Jahren erwartet? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 4303* Wie hoch war der Bedarf der Streitkräfte an Wehrpflichtigen in den letzten fünf Jahren, getrennt nach den einzelnen Jahren, und wie hoch wird er in Zukunft sein? Zu Frage A 101: Die Bundeswehr soll als Wehrpflichtarmee entsprechend den Forderungen der NATO bezogen auf ihren Gesamtumfang von 490 000 aktiven Soldaten im Jahresdurchschnitt einen Anteil von 269 600 Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit haben. Obwohl der Bestand an Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit seit Bestehen der Bundeswehr bis 1974 eine im ganzen positive Entwicklung nahm, konnte dieses Ziel bisher nicht erreicht werden. Das seit 1975 deutlich verringerte Aufkommen an Soldaten mit zweijähriger Verpflichtungszeit brachte sogar eine Verschlechterung der Personallage. Im einzelnen konnten bei den Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit folgende Jahresdurchschnittszahlen erreicht werden: 1973 = 250 600, 1974 = 258 600, 1975 = 254 500, 1976 = 239 100 und 1977 = voraussichtlich 239 000. Für die kommenden Jahre wird mit einer positiven Bestandsentwicklung bei den Soldaten mit längeren Verpflichtungszeiten (drei und mehr Jahre) gerechnet. Unter der Voraussetzung der Wiedereinführung des Gehalts für Soldaten auf Zeit ab 1. Dienstmonat wird auch bei den Soldaten mit zweijähriger Verpflichtungszeit eine günstigere Entwicklung erwartet. Für 1978 wird eine Jahresdurchschnittsstärke von 250 000 Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit angestrebt. Zu Frage A 102: Zur Erhaltung des Umfangs der Streitkräfte von 490 000 aktiven Soldaten (ohne 5 000 Wehrübungsplätze) ist es erforderlich, bei Mangel an Soldaten auf Zeit einen entsprechenden Ausgleich durch Grundwehrdienstleistende zu schaffen. Hierdurch ergaben sich für die letzten fünf Jahre sehr unterschiedliche Einberufungszahlen: 1973 traten 227 000 1974 196 000 1975 209 000 1976 224 000 und 1977 203 000 Grundwehrdienstpflichtige ihren Dienst in den Streitkräften an. Für die Zukunft ist unter der Voraussetzung einer günstigen Bestandsentwicklung bei den Soldaten auf Zeit jährlich die Einberufung von rd. 205 000 Grundwehrdienstpflichtigen geplant. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stahlberg (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 103): wie ist das Verhältnis des Personalbedarfs der Streitkräfte an grundwehrdienstleistenden Wehrpflichtigen zu Januar 1978 zur Zahl der zu diesem Termin verfügbaren Wehrpflichtigen? Das Verhältnis des Personalbedarfs der Streitkräfte an Grundwehrdienstleistenden zur Anzahl der verfügbaren Grundwehrdienstpflichtigen wird durch den sogenannten Bedarfsdeckungsquotienten dargestellt. Dieser hat für den Einberufungstermin Januar 1978 bei einem Bedarf von 52 975 Wehrpflichtigen und 81 333 Verfügbaren einen Wert von 1:1,53. Dabei sind die zwar verfügbaren, für bestimmte Verwendungen und in der Grundausbildung aber eingeschränkten Wehrpflichtigen (sogenannte Signierziffer 3) außer Betracht gelassen; unter Einschluß dieses Personenkreises ist das Verhältnis 1:3,29. Wehrpflichtige der Signierziffer 3 werden nach den einschlägigen Weisungen nachrangig einberufen, d. h. nur dann, wenn der Bedarf der Streitkräfte nicht mit entsprechend qualifizierten Wehrpflichtigen mit größerer Verwendungsbreite gedeckt werden kann. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ernesti (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 104 und 105) : Wie viele Soldaten haben sich kurz vor dem Auslaufen der Regelung für die Weitergewährung von Verpflichtungsprämien mit Ende des Jahres 1976 noch weiterverpflichtet und für welche Zeiträume? Wie hoch lag die Zahl der Weiterverpflichtungen zum gleichen Zeitpunkt der vergangenen fünf Jahre? Zu Frage A 104: Mit dem 31. Dezember 1976 wurde dem § 76 des Bundesbesoldungsgesetzes entsprechend die Zahlung von Verpflichtungsprämien an Soldaten mit vier-und achtjähriger Verpflichtungszeit eingestellt. Die Verpflichtungsprämien für zwei- und zwölfjährige Verpflichtungszeiten waren bereits zum 1. Januar 1976 als eine der Maßnahmen des Haushaltsstrukturgesetzes entfallen. Zum Jahresende 1976 waren damit im wesentlichen Auswirkungen auf die Weiterverpflichtungen auf vier bzw. acht Jahre zu beobachten. Im Monatsdurchschnitt verpflichteten sich 1976 350 Soldaten auf 4 Jahre 700 Soldaten auf 8 Jahre und 450 Soldaten auf 12 Jahre weiter. Vermutlich in dem Bestreben der Soldaten, noch in den Genuß der Verpflichtungsprämie zu kommen stiegen die Weiterverpflichtungen auf vier und acht 4304* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 Jahre im Dezember 1976 gegenüber dem Jahresmittel deutlich an. Es verpflichteten sich: 440 Soldaten auf 4 Jahre (+ 18 %) und 1 100 Soldaten auf 8 Jahre (+ 58 %) Die EDV-Meldung für den Januar 1977 enthält in größerem Umfang noch Nachmeldungen über schon im Dezember durchgeführte Weiterverpflichtungen. Diese Zahlen weisen eine noch deutlichere Zunahme aus. Mit 510 Weiterverpflichtungen auf 4-7 Jahre und 2 407 auf 8-11 Jahre lagen diese Ergebnisse um 36 % bzw. 251 % über dem Monatsdurchschnitt 1976. Zur Zeit liegt die Zahl der Weiterverpflichtungen etwas unter dem monatlichen Mittel des Vorjahres. Zu Frage A 105: In den vergangenen 5 Jahren lag das monatliche Mittel an Weiterverpflichtungen auf Dienstzeiten von vier und mehr Jahren — 1973 und 1974 bei rund 1 950, — 1975 bei 2 300 und — 1976 etwas über 1 500, — 1977 werden voraussichtlich 1 400 erreicht werden. Das 1975 deutlich höhere Personalaufkommen aus Weiterverpflichtungen ist vermutlich auf die zum Jahresende 1975 im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes geplante Verminderung beziehungsweise den Wegfall der Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit zurückzuführen. Eine deutliche Konzentration der Weiterverpflichtungen, wie sie um den Jahreswechsel 1976/1977 zu beobachten war, konnte 1975 jedoch nicht festgestellt werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 106) : Treffen Pressemeldungen zu, die besagen, daß Bundesverkehrsministerium habe sich mit verschiedenen Fluggesellschaften darauf geeinigt, daß bei Charterflügen in Feriengebieten nur stichprobenartige Sicherheitskontrollen durchgeführt werden sollen? Nein. Im Zuge der Sofortmaßnahmen nach Entführung des DLH-Flugzeuges wurde angeordnet, daß bei Charterflügen die gleichen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen sind wie im Linienflugverkehr. Ausnahmen von dieser Regelung wurden vom Bundesminister für Verkehr auch für Charterflüge aus Feriengebieten nicht zugelassen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 108): Wird die Bundesregierung in künftigen Luftverkehrsabkommen mit anderen Staaten darauf bestehen, daß Sicherheitsklauseln insbesondere mit dem Ziel der Passagier- und Gepäckkontrolle aufgenommen werden, und wird die Bundesregierung darauf dringen, daß bestehende Luftverkehrsabkommen entsprechend ergänzt werden? Nein. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, in bestehende und künftige Luftverkehrsabkommen Sicherheitsklauseln aufzunehmen. Sie hält weltweit wirksame Vereinbarungen — wie den Anhang 17 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt — und jederzeit modifizierbare bilaterale Ad-hoc-Vereinbarungen für geeignetere Aktionsmittel. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 121): In welchen bekannten Fällen haben politische Studentenverbände, Organe der Verfaßten Studentenschaft oder Jugendorganisationen den sog. „Buback-Nachruf" abgedruckt, und haben sich die jeweils Verantwortlichen nachträglich von dessen Inhalt distanziert? Die Sammlung von Informationen über den Abdruck des sog. „Buback-Nachrufes" im Hochschulbereich wird für die Bundesregierung dadurch erschwert, daß aufgrund der Verfassung die Zuständigkeit für die Aufsicht über die Hochschulen bei den Ländern liegt. Die Landesbehörden selbst berichten wegen der Kompetenzlage über solche Vorfälle nicht an das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft. Die Bundesregierung ist daher weitgehend auf die Auswertung entsprechender Pressemitteilungen oder ihr zugeleiteter Berichte angewiesen. Danach haben von den Allgemeinen Studentenausschüssen verantwortete Publikationen folgender Hochschulen den sog. „Buback-Nachruf" abgedruckt: TH Aachen, U Bochum, TU Braunschweig, U Bremen, TU Clausthal-Zellerfeld, TH Darmstadt, U Dortmund, U Frankfurt, U Göttingen, TU Hannover, U Heidelberg, U Kaiserslautern, GH Kassel und U Tübingen. Die Organe der Verfaßten Studentenschaften haben sich jedoch auf verschiedene Art entweder gleichzeitig oder im nachhinein von dem Inhalt des Abdrucks distanziert; lediglich im Falle des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Kaiserslautern liegen der Bundesregierung hierüber keine Informationen vor. Im Hinblick auf die politischen Studentenverbände ist der Bundesregierung lediglich der auszugsweise und mit einer Distanzierung versehene Abdruck in den „Demokratischen Blättern" bekannt. Herausgeber dieser Zeitschrift ist der RCDS-Bundesvorstand. Mit Ausnahme des von den Ber- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1077 4305* liner Jungdemokraten veranlaßten und ebenfalls mit einer Distanzierung versehenen Abdrucks verfügt die Bundesregierung über keine entsprechenden Informationen hinsichtlich der Jugendorganisationen. Ich möchte noch einmal betonen, daß es sich hier um den Zuständigkeitsbereich der Kultusminister der Länder handelt, soweit es sich um Rechtsaufsichtsmaßnahmen gegen die örtlichen Allgemeinen Studentenausschüsse handelt. Strafrechtliche oder aufsichtliche Maßnahmen sind von den Länderbehörden ggf. einzuleiten bzw. zu veranlassen. Zur Bewertung des Sachverhalts verweist die Bundesregierung im übrigen auf ihre Antwort zur Kleinen Anfrage betreffend die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) vom 18. Juli 1977 (Drs. 8/760), insbesondere zu Frage 8, sowie den Umstand, daß auch der Bundesminister der Justiz in seiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzter der Bundesanwaltschaft wegen Beleidigung von Angehörigen dieser Behörde in geeigneten Fällen Strafantrag gestellt hat. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 122) : Hat die Bundesregierung bei den Ländern Erkundigungen eingeholt, in welcher Höhe den jeweiligen ASten in der Bundesrepublik Deutschland finanzielle Mittel nach den Haushaltsplänen zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Erkenntnisse? Aufgrund der Ordnung der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland kann die Bundesregierung nur bei konkretem Anlaß — z. B. einer entsprechenden parlamentarischen Anfrage — bei den Ländern Erkundigungen der von Ihnen gewünschten Art einholen. Der Bundesregierung ist lediglich der Text der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Scheuer der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg zu den „Pflichtbeiträgen der Studentenschaften" vom 23. Mai 1977 (Landtags-Drucksache 7/1639) bekannt. Sie ist jedoch gern bereit, die Länder über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister um Prüfung der Frage zu bitten, ob sie eine Aufstellung erarbeiten wollen, die Auskunft über die den ASten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel gibt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 123): In welchen konkreten Fällen haben Organe der Verfaßten Studentenschaft von einem allgemeinpolitischen Mandat Gebrauch gemacht, das die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage betr. VDS (Drucksache 8/760) für nicht gerechtfertigt erklärt hat? Die Aufsicht über die Hochschulen obliegt nach den verfassungsmäßigen Zuständigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland den Ländern. Informationen über die Inanspruchnahme des allgemeinpolitischen Mandats durch Organe der verfaßten Studentenschaft werden der Bundesregierung weder von den Ländern noch von den Hochschulen zugeleitet. Der Bundesregierung stehen daher keine repräsentativen Informationen über diesen Bereich zur Verfügung. Zur Beurteilung der mit dieser Problematik zusammenhängenden Fragen, denen die Bundesregierung große Bedeutung beimißt, ist sie daher vor allem auf ihr bekanntgewordene Urteile oder Pressemitteilungen angewiesen. Hiernach kann gesagt werden, daß sich die Inanspruchnahme eines allgemeinpolitischen Mandates durch die Organe der verfaßten Studentenschaft vor allem auf internationale Vorgänge und in jüngerer Zeit die Kernenergie konzentriert. Beispielhaft hierfür sei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg vom 18. Januar 1977 (Az. OVG Bf. III 4/76; IV Vg. 69/76), Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster vom 22. Juni 1977 (Az. 1 M 4/777), auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Hessen vom 24. Februar 1975 (Az. VI OE 17/74) und vom 23. Juni 1976 (Az. VI OE 82/75) sowie auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 5. April 1974 (Az. OVG Bf. III 9/72) verwiesen. Die Bundesregierung betont in diesem Zusammenhang erneut, daß sie Stellungnahmen der Organe der verfaßten Studentenschaft zu internationalen Vorgängen, soweit sie sich nicht auf die überregionale und internationale Studentenpolitik beziehen, sowie zu Fragen der Nutzung von Kernenergie nicht für gerechtfertigt hält. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 124) : Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, nach der durch den Besuch u. a. einer Reihe von pensionierten hohen Militärs bei der 125-Jahr-Feier in Chile keine Aufwertung des Regimes in Chile beabsichtigt ist, und wird die Bundesregierung geeignete Schritte, z. B. über den Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Chile, einleiten, um den durch chilenische Zeitungen bewußt hervorgerufenen entgegengesetzten Eindruck zu korrigieren? Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung. Sie bedauert, wenn durch private, nicht von der Bundesregierung unterstützte Reisen, ein entgegengesetzter Eindruck entstanden ist. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß keine falschen Auffassungen über die Haltung der Bundesregierung entstehen. 4306* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 125): Werden die Reisebestimmungen für pensionierte Militärs, die für Reisen in Ostblockstaaten gelten, in denen empfohlen wird, daß sich pensionierte Militärs bis zu fünf Jahren nach ihrer Pensionierung bei ihrer letzten Dienststelle um eine Genehmigung für diese Reise bemühen und nach denen üblicherweise in solchen Fällen „dringend abgeraten" wird, analog auch für Herrschaftssysteme anderer Prägung, z. B. Chile, angewandt? Die im Bereich der Bundeswehr geltenden Reisebestimmungen für Reisen von aktiven und ausgeschiedenen Bundeswehrangehörigen in oder durch Länder des kommunistischen Machtbereichs beruhen auf einer Anordnung der Bundesregierung und den hiernach von dem Bundesminister des Innern als nationale Sicherheitsbehörde erlassenen Rahmenrichtlinien, die für alle Bundesbehörden verbindlich sind. Ausgeschiedenen Bundeswehrangehörigen wird danach sofern sie vor Beendigung des Dienstoder Arbeitsverhältnisses Geheimnisträger der Stufe II waren — lediglich angeraten, sich an eine Frist von 5 Jahren zu halten. Eine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht ist für derartige Reisen nicht vorgesehen. Sofern von ausgeschiedenen Bundeswehrangehörigen in Unkenntnis dieser Bestimmungen Anträge an das Bundesministerium der Verteidigung gerichtet werden, wird im Regelfall anhand eines vom Bundesamt für Verfassungsschutz herausgegebenen „Merkblattes für Reisen nach Osteuropa und in die Sowjetunion" auf die mögliche Gefährdung hingewiesen. Die Reisebestimmungen beschränken sich auf Länder des kommunistischen Machtbereichs in der gesicherten und durch langjährige Erfahrung gewonnenen Erkenntnis, daß deren Nachrichtendienste die durch den Reiseverkehr gebotenen Möglichkeiten zur mündlichen Kontaktaufnahme und zu Anbahnungsversuchen massiv nutzen. Die Ausdehnung der Reisebestimmungen auf Länder, die zwar unseren Vorstellungen von Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit nicht entsprechen, deren Nachrichtendienste aber nicht versuchen, Reisende nachrichtendienstlich anzusprechen, ist unter dem genannten Aspekt nicht erforderlich. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 127): Ist durch das Waffenembargo gegenüber Südafrika, das auch die Bundesrepublik Deutschland in der UNO befürwortet hat, nicht die Gefahr gegeben, daß an der Südspitze Afrikas kommunistische Stützpunkte entstehen, die die Ölversorgung Westeuropas ernsthaft gefährden könnten, nachdem sich gerade am. Beispiel Angolas erwiesen hat, daß die UdSSR die afrikanischen Befreiungsbewegungen mit Hilfe sowjetischer Waffen und kubanischer Truppen für eine kommunistische Machtübernahme zu mißbrauchen versucht? Das von der Bundesregierung unterstützte, einstimmig beschlossene mandatorische Waffenembargo des VN-Sicherheitsrats vom 4. November 1977 dient der Sicherung des Friedens in dieser Region. Die Unabhängigkeit der afrikanischen Staaten gegenüber jeder Art von unerwünschten, nicht-afrikanischen Einflüssen wird nur dann erreicht und erhalten werden können, wenn inner-afrikanische Konflikte nicht ausländischen Mächten Anlaß und Gelegenheit zum Ausbau ihrer Einflußzonen geben. Abgesehen von der Verletzung der Menschenrechte birgt die Apartheidpolitik der Regierung der Republik Südafrika aber gerade diese Gefahr. Aus dieser Überlegung heraus unterstützt die Bundesregierung jede Politik, die realistisch die Aufhebung der Apartheidpolitik zum Ziele hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Sprung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Internationale Währungsfonds (IWF) ist aus den Erfahrungen der 30er Jahre geboren worden: dem Zusammenbruch des internationalen Handels, dem Abwertungswettlauf und den protektionistischen und diskriminierenden Praktiken im Handels- und Zahlungsverkehr zwischen den Ländern. Entsprechend wurden in Bretton Woods seine Aufgaben formuliert, nämlich die Ausweitung- und ein ausgewogenes Wachstum des internationalen Handels zu erleichtern und dadurch zu einem hohen Beschäftigungsgrad, zu wirtschaftlichem Wachstum und zur Stabilität der Währungspolitik beizutragen. Der IWF hat diese Aufgaben bis Ende der 60er Jahre in zufriedenstellender Weise gelöst.
    Die Entwicklung zu Beginn der 70er Jahre, der Verfall des Systems fester Paritäten und der damit verbundene Übergang zu flexiblen Kursen, die Folge hoher — wenn auch unterschiedlich hoher — Inflationsraten in allen Ländern und schließlich die Ölpreiskrise des Jahres 1973 zwangen zu einer Reform der bisher geltenden Regelung, die auf der Konferenz von Jamaika Anfang 1976 nach einer Reihe von Vorkonferenzen beschlossen wurde. Die vorliegende Neufassung des IWF-Abkommens ist das Ergebnis dieser Beschlüsse.

    (V o r s i t z: Präsident Carstens)




    Dr. Sprung
    Ich will nicht auf die Einzelheiten der Neufassung eingehen; sie sind bekannt. Soweit sie es nicht sind, sind sie technischer Natur und können daher hier unerwähnt bleiben. Die wichtigsten sachlichen Änderungen nenne ich nur noch einmal stichwortartig. Es sind erstens die Legalisierung flexibler Wechselkurse, zweitens die Herstellung eines engeren Zusammenhanges als bisher zwischen der nationalen Wirtschafts- und Finanzpolitik und der Stabilität der Wechselkurse, drittens der Ausschluß des Goldes sowohl als Bezugsgröße für die Festlegung von Währungsparitäten .als auch als Reservemedium und Zahlungsmittel, viertens schließlich die Ausdehnung der Verwendungsmöglichkeiten der Sonderziehungsrechte mit dem Ziel, sie zum Hauptreservemedium werden zu lassen.
    Diese Änderungen wurden nach den Erfahrungen der letzten Jahre notwendig. In allen Erörterungen und Diskussionen in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages über die verschiedenen Etappen, auf denen diese Änderungen vereinbart wurden, hat auch die Opposition stets ihre grundsätzliche Zustimmung zum Ausdruck gebracht. Die Haltung der Bundesregierung auf den verschiedenen internationalen Konferenzen, ihr Einsatz für mehr Stabilität des Weltwährungssystems und die Vermeidung einer zu starken Aufblähung der internationalen Liquidität hat stets unsere Unterstützung gefunden. Hier gibt es einmal einen Bereich, in dem weitgehende Übereinstimmung zwischen Regierung und Opposition bestand und besteht.
    Dennoch stellen sich Fragen, wenn man sich die derzeitige internationale Währungslage und die Neuregelungen im IWF-Abkommen ansieht, auch wenn es darauf vielleicht keine oder noch keine eindeutigen Antworten gibt. Zumindest zwingen sie dazu, äußerst aufmerksam die weitere Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls entsprechend zu reagieren. Es sind die folgenden Fragen, die sich stellen.
    Erstens. Der Übergang zum System flexibler Wechselkurse hat die Position des IWF ganz offensichtlich nicht, wie man zunächst glauben mochte, geschwächt, sondern vielmehr gestärkt. Ich meine, das muß jeden mit Genugtuung erfüllen, der die Tätigkeit des IWF positiv beurteilt. Zu begrüßen ist, daß der Fonds inzwischen die Grundsätze und Verfahren für die Wechselkurspolitik der Mitgliedstaaten und die Überwachung dieser Politik bekanntgegeben hat. Der zweifellos wichtigste Grundsatz ist der Grundsatz A, der aus Art. IV des Abkommens abgeleitet wird, nämlich der Grundsatz, daß ein Mitglied Manipulationen der Wechselkurse oder des internationalen Währungssystems mit dem Ziel, eine wirksame Zahlungsbilanzanpassung zu verhindern oder einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mitgliedstaaten zu erlangen, vermeiden soll; also keine Beggar-my-neighbour-Policy wie in den 30er Jahren. Ein guter Grundsatz.
    Allerdings sollten vor allem die wichtigen Industrieländer diesem Grundsatz nicht nur feierlich zustimmen, sondern auch danach handeln. Gerade in einer Situation wie der jetzigen, d. h. bei hohen Arbeitslosenquoten in allen Industrieländern, ist die
    Versuchung beträchtlich, das eigene Beschäftigungsproblem auf Kosten anderer Länder zu lösen. Beispiele gibt es dafür ja: Die einen reden ihren Wechselkurs gezielt herunter, die anderen halten ihn durch Intervention künstlich niedrig. Wenn in diesen Tagen die Neigung zum Protektionismus wächst — auch in einigen Industrieländern, und zwar nicht in den unwichtigsten —, dann auch aus diesem Grund. Eine strikte Überwachung der Wechselkurspolitik der Mitgliedstaaten durch den Fonds darf deshalb nicht nur eine papierene Feststellung im Abkommen bleiben.
    Zweitens. Es ist zu begrüßen, daß die neuen Bestimmungen mehr als bisher einen engen Zusammenhang zwischen der nationalen Wirtschafts- und Finanzpolitik und der Stabilität des Weltwährungssystems herstellen. Es ist ja gerade die ungenügende Beachtung dieses Zusammenhanges gewesen, die zu dem Verfall der alten Bretton-Woods-Regelung, des Systems fester Paritäten, geführt hat. Insoweit ist man heute also unendlich klüger.
    Aus diesem engen Zusammenhang folgt, daß natürlich auch bei der Kreditgewährung durch den Fonds darauf abzustellen ist und daß man das auch tut. Das heißt, Kredite in den höheren Tranchen werden mit entsprechenden wirtschaftspolitischen Auflagen versehen: Die kreditnehmenden Länder haben sich zu einer auf Stabilität ausgerichteten Wirtschafts-und Finanzpolitik zu verpflichten. Konditionierte Kreditgewährung heißt das neue Zauberwort dafür.
    Es ist nur die Frage, ob das wirklich ausreicht. Wenn die kreditnehmenden Länder die Erfahrung machen — sie machen diese Erfahrung immer wieder, bisher haben sie sie wenigstens gemacht —, daß die Mißachtung der wirtschaftspolitischen Auflagen kaum oder gar keine Konsequenzen hat, dann ist der unbefriedigende Erfolg der wirtschaftspolitischen Auflagen kaum verwunderlich. Natürlich hat IWF keine Möglichkeiten, Sanktionen zu verhängen. Vielleicht könnte aber etwas mehr Öffentlichkeit, auch öffentliche Kritik bei Mißachtung der zugesagten wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen etwas bewirken. Jedenfalls, so meine ich, sollte man sich von der Konditionalität der Kredite nicht zuviel versprechen.
    Drittens. Mit einem deutlichen Fragezeichen muß die Finanzierung der Kreditgewährung durch den Fonds versehen werden. Jede Quotenerhöhung, die erfolgt, bedeutet, da sie zu einem großen Teil mit Landeswährungen finanziert wird, zusätzliche Liqidität und wirkt damit inflationsfördernd bzw. vermehrt zumindest das Inflationspotential. Nun könnte man sich damit abfinden, wenn sich die Quotenerhöhungen im Rahmen hielten. Gerade davon kann aber keine Rede sein. Noch ist die 6. Quotenerhöhung nicht tatsächlich eingezahlt worden, die immerhin eine Aufstockung der IWF-Mittel von 33 % gebracht hat, da wird schon über die 7. Erhöhung gesprochen, und diese soll gleich 50 % betragen. Das Tempo, mit dem diese Ausweitung der Kreditmöglichkeiten des Fonds zunimmt, wird langsam beängstigend. Hinzu tritt, was die Vermehrung der internationalen Liquidität anlangt, das enorme amerikanische Zahlungsbilanzdefizit. Wer weiß, wie lange außerdem



    Dr. Sprung
    eine Neuzuteilung von Sonderziehungsrechten noch verhindert werden kann? Wie bescheiden nehmen sich dagegen die Prozentsätze aus, mit denen im Inland Geldmengenpolitik betrieben wird: 8 % pro Jahr seit 1975, und 1 oder 2 % Abweichung sind bereits wegen der inflationsfördernden Wirkung eine kleine Katastrophe.
    Herr Minister, hier stellen sich Fragen. Ist die These wirklich richtig, daß wir bei einer weniger expansiven Ausweitung der internationalen Liquidität einen Kollaps des Welthandels riskieren würden, oder sind wir angesichts anhaltender Zahlungsbilanzungleichgewichte trotz floatender Kurse und abgeklungener Preissteigerungen auf den Weltrohstoffmärkten nicht auf dem falschen Weg, wenn das System der Zahlungsbilanzhilfen immer weiter ausgebaut wird? Besteht nicht, so muß man fragen, die Gefahr, daß das Netz von Zahlungsbilanzhilfen, das inzwischen gespannt ist, die kreditnehmenden Staaten eher daran hindert, auf jeden Fall sie nicht wirklich zwingt, ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik stabilitätsgerecht zu gestalten? Was ist Ursache, was ist Wirkung? Sicherlich standen am Anfang Zahlungsbilanzdefizite, die durch internationale Kreditgewährung finanziert wurden. Aber haben nicht die relativ leichte Finanzierung der Defizite und der ständig fortgesetzte weitere Ausbau der internationalen Kreditgewährung dazu geführt, daß die währungsschwachen Länder in die Lage versetzt wurden, sich den Notwendigkeiten des Marktes zu entziehen? Der Zwang, straffe und wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahlungsbilanz wieder ins Gleichgewicht zu bringen, hat gefehlt. Niemand wird die Verdienste des IWF bestreiten wollen. Besteht nicht die Gefahr, daß, je länger Leistungsbilanzüberschüsse und -defizite bestehenbleiben, sie um so mehr strukturellen Charakter mit entsprechenden Rückwirkungen auf die Produktionsstruktur in den betreffenden Ländern erhalten, die immer stärker verzerrt wird? Produktionszweige können sich weiter halten, die ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit bereits verloren haben. Das ist die Folge. Auf der anderen Seite werden Produktionszweige von den internationalen Märkten verdrängt, die durchaus noch wettbewerbsfähig wären.
    Viertens. Die Bereitschaft, die internationalen Kreditmöglichkeiten weiter zu erhöhen, hat sicherlich auch mit der Sorge der Überschußländer zu tun, damit einen Beitrag zur Erhaltung der Exportmöglichkeiten zu leisten. Aus Sorge um die Erhaltung der Exportkonjunktur werden Kredite gewährt, die dem eigentlichen Ziel, dem Abbau von Zahlungsbilanzungleichgewichten, entgegengerichtet sind. Wir kennen alle die Konsequenzen einer solchen Entwicklung: Die außenwirtschaftliche Anpassung wird weiter hinausgezögert und damit zu einem schwieriger zu lösenden Problem. Am Ende stehen drastische und rigerose Maßnahmen, von denen dann sowohl Defizitländer als auch Überschußländer betroffen sind. Oft bestehen diese Maßnahmen dann auch noch in teilweise protektionistischen Eingriffen, also genau dem, was wir mit der Kreditgewährung um jeden Preis verhindern wollten.
    Fünftens. Die Bundesregierung hat sich bemüht — das muß gesagt werden —, den Forderungen nach einer noch stärkeren Quotenerhöhung, nach Schaffung von noch mehr inflatorisch wirkender internationaler Liquidität entgegenzutreten. Sie hat dies getan, weil sie die Gefahr der Entwicklung sieht und fürchtet, daß der IWF seine Rolle als Flurwärter der Stabilität, wie es einmal Herr Klasen ausgedrückt hat, immer weniger zu spielen vermag. Vielleicht fürchtet sie auch — und das würde sie dann nicht zu Unrecht tun —, daß der Fonds Gefahr läuft, in die Rolle eines Entwicklungshilfeinstituts hineinzurutschen. Sie hat mit ihren Befürchtungen allerdings kaum, auch nicht bei den anderen Industriestaaten, Unterstützung gefunden. Dies zumindest kann man über die letzte IWF-Tagung Ende September hören und lesen.
    Der Bundesregierung und ihrer Argumentation ist auf dieser Tagung entgegengehalten worden, daß zu geringe Quoten und damit zu geringe Kreditgewährungsmöglichkeiten des Fonds die kreditsuchenden Länder, Defizitländer, davon abhalten könnten, sich dem mühevollen Prüfungsprozeß durch den Fonds und den wirtschaftspolitischen Auflagen des Fonds zu unterziehen. Anstatt Fondskredite nachzufragen, so wurde gesagt, würden die Defizitländer auf Kredite von privaten Banken ausweichen. Die privaten Banken aber würden keine unbequeme Fragen stellen wie der IWF. Eine solche Entwicklung, so wurde gesagt, würde den wirtschaftspolitischen Anpassungsprozeß in den Defizitländern nur verzögern. Erst dann, wenn es zu spät sei, wenn die privaten Banken das private Kreditrisiko scheuten, kämen diese Länder zum IWF.
    Meine Damen und Herren, auf diese Argumentation hin ist .eine kritische Frage unausweichlich: Wird damit nicht nur versucht, die privaten Banken aus einer schwierigen Lage zu befreien, in die sie sich selbst hineinmanövriert haben, und zwar dadurch hineinmanövriert haben, daß sie den Großteil des Recycling der Öldollars übernommen haben und damit auch die Finanzierung von Zahlungsbilanzdefiziten und daß sie dabei bei einer Reihe von Ländern die Risikogrenzen überschritten und nun um die Rückzahlung ihrer Kredite bangen? Allerdings waren sie in der Regel auch gar nicht in der Lage, ihr Risiko voll zu erkennen, weil nirgendwo zu erfahren war, wieviel Kredite ein Land schon aufgenommen hat. Es fehlt, und zwar immer noch, das, was wir seit langem fordern, nämlich eine Evidenzzentrale.
    Meine Damen und Herren, sind von der Erreichung bzw. der Überschreitung der Risikogrenzen nicht gerade amerikanische Banken betroffen, und erklärt sich von daher die Haltung des amerikanischen Zentralbankpräsidenten, wenn er fordert, daß das Verhältnis zwischen offizieller und privater Finanzierung der Zahlungsbilanzdefizite wieder ins Lot gebracht werden müsse, weil die Banken weder die Fähigkeit noch die Verantwortung hätten, das Kreditrisiko bestimmter Länder zu überprüfen oder diese Länder durch Forderungen, durch wirtschaftspolitische Auflagen auf einen Stabilitätspfad zurückzubringen? Kann es- die Aufgabe des IWF sein,
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 4287
    Dr. Sprung
    so muß hier rückgefragt werden, wenn sich die privaten Banken in einigen Ländern in einer Zeit allgemeiner Überliquidität mit ihrer Kreditgewährung zu weit zum Fenster hinausgelehnt haben, sie von ihrem nun zu großen Kreditrisiko zu befreien? Meine Damen und Herren, ich meine, damit wird vom IWF vielleicht doch ein bißchen zu viel verlangt. Wenn dieser Gesichtspunkt einer der Gründe für die vorgesehene Quotenerhöhung von 50 % ist, so ist sie zu hoch, auch wenn ein größerer Anteil in den höheren Kredittranchen untergebracht werden soll, wie es die Bundesregierung, der Bundesfininzminister für die Bundesrepublik gefordert hat, also in jenen Kredittranchen, deren Inanspruchnahme mit wirtschaftspolitischen Auflagen verbunden ist.
    Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Der IWF hat eine nicht überschätzbare Bedeutung für die internationalen Wirtschafts- und Währungsbeziehungen. Ohne ihn sähe der internationale Handels- und Zahlungsverkehr anders aus, ohne ihn gäbe es ihn so, wie er heute ist, nicht. Die weitgehende Freiheit der internationalen Wirtschafts-und Währungsbeziehungen ist weitestgehend auch das Verdienst des Internationalen Währungsfonds. Dennoch ist die weitere Entwicklung nicht ohne Gefahren. Dem Fonds ist es zwar gelungen, die Probleme im großen und ganzen zu meistern, die sich aus der Entwicklung der letzten Jahre, der Inflation, den Rohstoffpreiserhöhungen und insbesondere der Explosion der Ölpreise, ergaben. Ob dies auch für die Zukunft gelingt, hängt davon ab, ob eine weitere Politisierung des Fonds zu verhindern ist. Hilfe durch den Fonds muß in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Die Konditionalität der Kreditgewährung ist dafür grundsätzlich der richtige Weg. Auch die Sonderfazilitäten zur Behebung struktureller Probleme und ihre gezielte Verwendung sind geeignet, den internationalen Handels- und Zahlungsverkehr von Beschränkungen freizuhalten.
    Sorge bereiten muß jedoch das Tempo — ich wiederhole etwas, was ich vorhin schon gesagt habe —, mit dem die verfügbare internationale Liquidität zunimmt. Anlaß zur Sorge müssen aber auch die in diesen Tagen und Wochen deutlich erkennbaren anhaltenden Bestrebungen geben, den Zahlungsbilanzproblemen mit zunehmenden protektionistischen Praktiken mit neuen Handelsbeschränkungen, zu begegnen. Hier heißt es, so meine ich, höllisch aufpassen.
    Die Ausschüsse des Bundestages begrüßen daher den Art. 8 des vorliegenden Gesetzentwurfs, der vorsieht, daß die Bundesregierung Bundestag und Bundesrat über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterichtet, die sich bei der Anwendung des Übereinkommens ergeben. Sie gehen dabei davon aus, daß die Unterrichtung rechtzeitig erfolgt, also bevor Entscheidungen auf internationaler Ebene getroffen werden.
    Meine Damen und Herren, die CDU/CSU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rapp.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Rapp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hätte die inhaltliche Gestaltung des Abkommens, auf das sich das heute zu verabschiedende Gesetz bezieht, dem Bundestag obgelegen, so würde wohl nicht nur von einem sehr bedeutsamen, sondern auch von einem außerordentlich schwierigen Gesetzgebungsvorgang zu reden sein. Nun aber geht es „nur" darum, ein fertiges, in vielen Verhandlungsjahren ausgereiftes internationales Abkommen durch Gesetz für uns verbindlich zu machen, was wie eine Formalität anmutet. Aber vielleicht ist der Umstand, daß wir uns nicht mit der Schwierigkeit und Kompliziertheit der Materie zu befassen brauchen, eine Chance, ihre Bedeutung um so stärker herauszuarbeiten.
    In der Tat, in einer Zeit, in der „Nationalökonomie" immer weniger, hingegen „Internationalökonomie" immer mehr stattfindet, kann einfach niemand mehr kompetent über Wirtschafts- und Wirtschaftspolitik reden, der nicht die Zusammenhänge der Wechselkursentwicklung und der Weltwährungsordnung, der nicht die Funktionen des Internationalen Währungsfonds und der anderen multi- und bilateralen technischen und Beistandseinrichtungen des internationalen Zahlungsverkehrs kennt und durchschaut. In einem Land, das so stark wie das unsere in die Weltwirtschaft verflochten ist, gilt dies in besonderer Weise. Weil dem so ist, muß noch einmal etwas zur Schwierigkeit der Materie gesagt werden.
    Die Entwicklung des nationalen wie des internationalen Geldwertes ist sozusagen das Kondensat, ist letztes Ergebnis des Gelingens und Mißlingens aller anderen Politiken und wirkt als Ergebnis wieder in alle anderen Politiken zurück. Es ist klar, daß Währungspolitik da keine ganz einfache Sache sein kann. Die Auffassung aber, die Weltwährungsordnung und die Wechselkurspolitik seien so unabsehbar komplizierte Dinge, daß es von daher verständlich und entschuldbar erscheine, wenn dies alles kaum ein Thema der öffentlichen Diskussion ist, ist schlicht falsch.
    Deshalb ist es eine wichtige und verdienstvolle Sache, meine Damen und Herren, wenn das Bundesfinanzministerium mit dieser sehr gut lesbaren Schrift, betitelt „Unsere internationalen Währungsbeziehungen", versucht, in ein breites Publikum hinein Kompetenz zur wirtschaftspolitischen Diskussion zu vermitteln.

    (Beifall bei der FDP)

    Warum soll es nicht auch einmal geschehen, daß vom Podium des Deutschen Bundestages aus einer guten und wichtigen Schrift breite Aufmerksamkeit und Resonanz gewünscht wird?

    (Beifall)

    Der Internationale Währungsfonds hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit in der Währungspolitik zu fördern, durch Gewährleistung möglichst stabiler Wechselkursbeziehungen die Ausweitung des Welthandels zu erleichtern, ein von Devisenverkehrsbe-



    Rapp (Göppingen)

    schränkungen freies multilaterales Zahlungssystem bereitzustellen und dies durch die Vermeidung oder Verminderung von Zahlungsbilanzungleichgewichten, im Ernstfall, d. h. bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten, durch Gewährung von Krediten zu ermöglichen.
    Es ist nun zu fragen, ob die in der Neufassung des Abkommens statuierten Regelungen diesen Aufgaben und Zielen angemessen sind. Die erste Neuerung ist die, daß die Mitglieder im Internationalen Währungsfonds in der Wahl ihres nationalen Wechselkursregimes grundsätzlich frei sind. Sie können den Wert ihrer Währung in Sonderziehungsrechten oder nach einem anderen Maßstab außer dem des Goldpreises, was neuerdings untersagt ist, definieren. Sie können dies auch durch die Bestimmung einer Relation zu einer anderen Währung oder zu einem Währungskorb tun. Sie können des weiteren die Wechselkurse nach Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten sich bilden und frei fluktuieren lassen. Sie können auch — dazu wäre allerdings eine hohe Stimmenmehrheit aller Mitgliedsländer erforderlich — zu einem System fester Paritäten zurückkehren, wie es unter dem Bretton-Woods-Regime bestanden hat, das freilich unter der wachsenden Spannung immer weiter auseinanderlaufender nationaler Inflationsraten in den Jahren 1971 bis 1973 zusammengebrochen ist.
    Für uns in der Bundesrepublik bedeutet dies, daß außerhalb des europäischen Währungsverbunds, der Schlange, der Kurs der D-Mark sich weitgehend nach Angebot und Nachfrage bildet, während wir den Preis, d. h. den Kurs der D-Mark innerhalb des Währungsverbunds, in Grenzen fixieren und die Mengen anpassen. Die Anmerkungen „weitgehend" und „in Grenzen" zeigen aber schon an, daß die Unterschiede zwischen den Wechselkursregimes in der Praxis weniger scharf zu sein pflegen als in den Lehrbüchern.
    Nun könnte jemand sagen, dies alles sei überhaupt nicht neu. Im Grunde habe man bei der Neufassung des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds nur die Verlegenheitslösungen und Provisorien festgeschrieben, mit denen man sich nach dem Zusammenbruch des Systems der festen Paritäten, insbesondere nach dem Ölpreisschock, beholfen hat. Dies ist deshalb nicht richtig, weil als das neue Kernstück in das IWF-Abkommen — Herr Dr. Sprung hat dies ebenfalls herausgearbeitet — die Verpflichtung der Mitgliedsländer aufgenommen wurde, ihre Wechselkurspolitik auf der Grundlage einer stabilitätsorientierten Wirtschaftspolitik zu führen. Regeln für das Floating sehen vor, daß der Wechselkurs weder den Zahlungsbilanzausgleich erschweren noch einem Mitgliedsland auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen darf. Schwerwiegenden kurzfristigen Schwankungen ist durch Interventionen, d. h., durch aktives politisches Handeln, entgegenzuwirken, wobei die Interessen der Partnerländer zu berücksichtigen sind. Der Fonds hat Befugnisse, die Einhaltung dieser und anderer Normen in einem abgestimmten System von Konsultationen zu überwachen. Im Falle der Kreditgewährung bestehen, Herr Dr. Sprung, über Auflagen durchaus Sanktionsmöglichkeiten. Das internationale Währungssystem ist somit jetzt stärker als früher der politischen Gestaltung und Verantwortung, weniger den Regelmechanismen anheimgegeben. Dieses ist das grundsätzlich Neue: in einem guten und, wie ich meine, richtigen Sinne stärker politisiert und weniger den Regelmechanismen anheimgegeben.
    Meine Damen und Herren, vielleicht ist eine funktionierende internationale Währungsordnung die größtmögliche Solidarleistung, die sich überhaupt denken läßt. Die Versuchung, nationale Probleme der Unterbeschäftigung und der Geldwertinstabilität vor der Tür des Nachbarn abzuladen, mag oftmals groß und verständlich sein. Also muß der Währungsfonds, der dieser Gefahr zu steuern hat, Autorität haben, und zwar Fach- und Sachautorität, aber auch die Möglichkeit, durchzusetzen, daß Verstöße gegen die Spielregeln auf denjenigen zurückfallen, der die Regeln verletzt. Zur Zeit der Ölpreisexplosion waren es ja nicht wenige, die all dies für ganz und gar unmöglich gehalten haben, die das große Währungschaos unaufhaltsam heraufkommen sahen. Es ist anders gekommen. Nicht, daß die Weltwährungsordnung eine heile Welt wäre. Aber sie hat Unheil zu verhindern vermocht.
    Wer auch immer — mehr oder weniger verzweifelt — nach Indizien Ausschau hält, ob die Menschheit sich nach vorn entwickelt und ob sie reifer wird: Hier, im Bereich der internationalen Währungspolitik, gibt es, meine ich, solche Indizien.
    Herr Dr. Sprung, wir sind, glaube ich, ohne uns abgesprochen zu haben, dabei, die zwischen einer Regierungspartei und der Oppositionspartei natürliche Arbeitsteilung zu machen. Ich hebe etwas stärker hervor, was gut gelaufen ist und gut läuft, ohne die Gefahren unter den Teppich zu kehren — ich komme darauf zurück —; Sie haben die umgekehrte Reihenfolge und Gewichtung gewählt.
    Das entscheidend neue Element des Übereinkommens über den IWF in der Fassung von 1976 ist somit darin zu sehen, daß jetzt die Steuerung des Systems zur politischen Aufgabe erklärt ist, daß also der Primat der Politik statuiert wurde, wo Entwicklungen bisher manchmal passiv hingenommen werden mußten. Dem widerspricht ganz und gar nicht, daß dabei der Marktsteuerung — und darum handelt es sich beim Floating; bei mehr oder weniger reinem Floating — größere Bewährungsmöglichkeiten gegeben werden.
    Im Vergleich damit treten die anderen Neuregelungen in ihrer Bedeutung zurück. Ich kann sie hier aus Zeitmangel nur kurz aufzählen. Es sind: 1. die weitere Zurückdrängung der Rolle des Goldes und die Ausschaltung der Goldmystik aus den internationalen Währungsbeziehungen, 2. die Verfeinerung der Regeln für das Management der Sonderziehungsrechte als eines Reserve- und Transaktionsmediums — Regeln, mit denen wenigstens dieser Teil der internationalen Liquidität einer besseren



    Rapp (Göppingen)

    Kontrolle unterworfen wird, 3. die abgestufte Konditionalität der Kreditbranchen und 4. die Möglichkeit, auf Ministerebene einen Rat zu bilden, der Entscheidungsbefugnisse hat, wo bisher nur Beratung möglich war. Ich will da nicht allzu hoch greifen; aber vielleicht wird an dieser Stelle demonstriert werden, daß internationale Gremien entscheidungs- und handlungsfähig sein können.
    Nun ist zu fragen: Haben wir somit die beste aller möglichen Währungswelten? Was wir haben, ist eine tragfähige Weltwährungsordnung, die sich bereits bewährt hat. Aber es wäre sträflich, die Gefahrenpotentiale, die ihr drohen, zu übersehen.
    Dazu ist zunächst einmal festzuhalten, daß das internationale Währungssystem ja nur die Zahlungsseite der Weltwirtschaft betrifft. Ist der Welthandel — Stichwort: GATT — nicht ähnlich in ein Netz der internationalen Solidarität und Disziplin eingebunden, so hängt eine noch so gute Währungsordnung in der Luft. Gerade in der jetzigen weltwirtschaftlichen Situation erweist sich die Gefahr als groß, daß man sich -für die im Währungssystem abverlangte Disziplin im Handelsbereich schadlos hält. Der Kampf gegen Handelsrestriktionen und protektionistische Praktiken ist nach der Friedenssicherung und ihr korrelierend die derzeit wichtigste internationale Aufgabe.
    Sodann gibt es die Gefahr einer schlechten Politisierung der internationalen Währungsordnung. Darunter verstehe ich die Versuchung, ihr Aufgaben anzulasten, die sie gar nicht leisten darf und auch gar nicht leisten kann. Ein Beispiel und eine Analogie: Es wäre gewiß ein Stück schlechter Politik, würde man irgendwo dem Sozialminister oder dem Verkehrsminister — Leuten also, die weltweit und notorisch unter leeren Kassen leiden — die Herrschaft über die Notenbank überantworten.
    Vergleichbar schlecht wäre es, wollte man der Pflicht, von den reichen Ländern auf die armen Länder realen Wohlstand zu übertragen, durch die bloße Schöpfung und Verteilung von neuem Geld, d. h. durch die Inflationierung der Weltwirtschaft, ausweichen. Wie übrigens im nationalen Rahmen allemal die Ärmsten und die Schwächsten unter der Geldentwertung am härtesten zu leiden haben und die Reichen, die Sachwertbesitzer, die Bezieher von Gewinneinkommen den Folgen der Inflation wenigstens vorübergehend ausweichen und sie vielleicht gar auf andere abladen können, so sind in völlig logischer Entsprechung im internationalen Bereich die Entwicklungsländer von Inflation am brutalsten betroffen. Für manche in den reichen Ländern mag Geldwertschwund eine Sache sein, die nun eben mit einigen Unannehmlichkeiten verbunden ist, für die Massen in den armen Ländern aber, meine Damen und Herren, ist Inflation eine Frage auf Leben und Tod.
    Die bevorstehende siebte Quotenerhöhung des Internationalen Währungsfonds hat nun gewiß auch den entwicklungspolitischen Aspekt, daß dabei den Entwicklungsländern dringend benötigte zusätzliche Finanzierungsfazilitäten eröffnet werden. Ich kann auch nicht finden, daß das Verlangen der Bundesregierung, die unkonditionierten, die unbedingten Tranchen weniger anzuheben als die anderen, schlechterdings gegen die Interessen der Entwicklungsländer gerichtet sein soll.
    Ich möchte hier einmal die Frage nach der Konditionierung der Währungskredite so stellen: Ich möchte wissen, warum nicht Auflagen möglich sein sollen, die dazu führen, daß die zufließenden Devisen in Investitionen zugunsten der Hebung des allgemeinen Wohls Verwendung finden sollen und daß z. B. die Finanzierung von Importen zur Befriedigung der Luxusbedürfnisse städtischer Oberschichten in den Entwicklungsländern ausgeschlossen bleibt. Warum sollten wir nicht die Phantasie entwickeln, die Kredite des Internationalen Währungsfonds in dieser Weise zu konditionieren?
    Wir sollten jedenfalls, so meine ich, der Bundesregierung den Rücken stärken, wenn sie bei den Verhandlungen zur siebten Quotenerhöhung darauf drängt, daß die konditionierten Kreditfazilitäten stärker angehoben werden als die anderen.
    Gerade weil das Funktionieren der internationalen Währungsordnung nach dem neuen Abkommen in noch höherem Maße als früher eine Gemeinschaftsleistung ist, muß festgehalten werden, daß Solidarität hier wie überall keine Einbahnstraße sein kann.
    Ich will eine weitere Gefahr ansprechen. Angesichts des riesigen Potentials an internationaler Liquidität, das der Kontrolle durch den Internationalen Währungsfonds ganz oder weitgehend entzogen ist, bleibt mir die Kritik daran, daß es überhaupt eine Quotenerhöhung geben soll, durchaus unverständlich. Vergrößert doch gerade die Quotenerhöhung das Steuerungspotential! Es wird nunmehr, nachdem das Abkommen über den Internationalen Währungsfonds neugefaßt ist, darauf ankommen, mit demselben Sachverstand und derselben Beharrlichkeit das Problem der Kontrolle über die freie internationale Liquidität anzugehen.
    Zum Schluß, meine Damen und Herren, bleibt die Frage, ob man der Perspektive einer Rückkehr zu festen Paritäten, die das neue Abkommen ja auch bietet, den Rang einer realen Utopie zuerkennen kann. Was immer man gegen das Bretton-WoodsSystem sagen mag: Es hat eine beispiellose Expansion des Welthandels ermöglicht. Auch wird man sagen können, daß das System der festen Paritäten nicht etwa an einem Mangel an innerer Logik, sondern an notorischen Zuwiderhandlungen gegen diese Logik zerbrochen ist.
    Die Frage, welchem der beiden Systeme — feste Paritäten, floatende Wechselkurse — die größere Integrationskraft innewohnt, würde uns in metaphysische Gefilde entführen. Ich meine, wir sollten uns auf Dauer in der neuen Weltwährungsordnung des IWF-Abkommens von 1976 einrichten, das wir durch die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs für uns verbindlich machen wollen. Diese neue Währungsordnung scheint mir flexibler und deshalb besser dafür ausgestattet zu sein, schwierige Zeiten durchzustehen. Diese Weltwährungsordnung wird allerdings gerade uns, einer der gesündesten und



    Rapp (Göppingen)

    stärksten Volkswirtschaten der Welt, ein besonderes Maß an Verantwortung abverlangen.
    Das gute Ansehen der Bundesrepublik in der Welt gründet nicht zuletzt darauf, daß die Bundesregierung dieser Verantwortung stets gerecht geworden ist. Wir wollen und sollten alle dafür sorgen, daß das so bleibt.
    Für die SPD-Bundestagsfraktion erkläre ich, daß wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)