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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8055

  • date_rangeDatum: 10. November 1977

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/55 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 55. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Friderichs auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . 4221 A Eintritt des Abg. Schäfer (Mainz) in den Deutschen Bundestag 4221 A Begrüßung des Vizemarschalls des Sejm der Volksrepublik Polen und einer Delegation 4224 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/1030 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1148 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/1126 — Russe CDU/CSU 4221 B Wolfram (Recklinghausen) SPD 4224 D Schmidhuber CDU/CSU 4228 A Zywietz FDP 4229 D Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 4232 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude — Drucksache 8/896 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1149 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1118 —Stutzer CDU/CSU 4235 C Ewen SPD 4237 D Dr. Schneider CDU/CSU 4239 C Frau Matthäus-Maier FDP 4241 C Seifriz, Senator der Freien Hansestadt Bremen 4244 A Offergeld, Parl. Staatssekretär BMF . . 4245 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Jahn (München), Dr. Schneider, Nordlohne, Eymer (Lübeck), Francke (Hamburg), Lintner, Link, Luster, Dr. Möller, Niegel, Kolb, Frau Pack, Prangenberg, Sauter (Ep- II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 fendorf), Dr. van Aerssen und der Fraktion der CDU/CSU Privatisierung von Grund und Boden und von Sozialmietwohnungen — Drucksache 8/1010 — Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 4246 C Krockert SPD 4251 A Gattermann FDP . . . . . . . . . 4254 B Francke (Hamburg) CDU/CSU 4257 A Ravens, Bundesminister BMBau . . . 4258 B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste — Drucksache 8/1140 — Jahn (Marburg) SPD 4276 C Dr. Eyrich CDU/CSU 4278 B Spitzmüller FDP 4281 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes — Drucksache 8/370 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/1065 — de Terra CDU/CSU . . . . . . . . 4282 A Horn SPD 4283 B Ludewig FDP 4283 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds in der Fassung von 1976 — Drucksache 8/763 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1103 — Beschluß und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1082 — Dr. Sprung CDU/CSU . . . . . . . 4284 D Rapp (Göppingen) SPD 4287 C Frau Matthäus-Maier FDP 4290 A Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 4291 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1975 — Drucksache 8/272 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1150 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 8/1055 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . . . . 4293 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über 'den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 8/1039 — 4294 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes — Drucksache 8/1037 — . . . . . . 4294 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 1975 zur Änderung des Vertrages vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Zusammenarbeit in der Emsmündung (Ems-Dollart-Vertrag) — Drucksache 8/1017 — 4294 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes — Drucksache 8/1041 — 4294 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Lemmrich, Dr. Abelein, Spranger, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Dollinger, Dr. Jenninger, Dr. Bötsch, Dr. Miltner, Ziegler, Kiechle, Biehle, Dr. Stark (Nürtingen), Stücklen, Susset, Dr. Rose, Höffkes, Feinendegen, Glos, Regenspurger, Dr. Voss, Kolb, Lintner und Genossen Autobahn Würzburg-Ulm — Drucksache 8/1075 — . . . . . . . 4294 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend ein Aktionsprogramm für die europäische Luftfahrtindustrie und Luftfahrt Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Einführung einer gemeinsamen Politik Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 III auf dem Gebiet der Zivilluftfahrtindustrie und der Zivilluftfahrt Entwurf einer Entschließung der im Rat vereinigten Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend Kauf und Entwicklung von Luftwaffensystemen — Drucksachen 7/4195, 8/1066 — . . . . 4294 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung , Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 974/71 hinsichtlich des Preisniveaus, das bei der Berechnung der Währungsausgleichsbeträge zu Grunde zu legen ist — Drucksachen 8/539, 8/1088 — . . . . 4294 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG in bezug auf Maßnahmen zur Brucellosebekämpfung (gepufferter Brucella-Antigen-Test, Impfstoff 45/20 und der Zweifelsbereich beim Blutserum-Agglutinationstest) — Drucksachen 8/754, 8/1089 — . . . . 4294 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates mit ergänzenden Bestimmungen zu den von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Erhebungen über die Rinderzucht — Drucksachen 8/449, 8/1090 — 4294 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur erstmaligen Änderung der Richtlinie des Rates Nr. 76/118/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung — Drucksachen 8/483, 8/1091 — 4295 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 66/400/EWG, 66/401/EWG, 66/402/EWG, 66/403/EWG, 68/193/EWG, 69/208/EWG, 70/458/EWG und 70/457/EWG über den Verkehr mit Betarübensaatgut, mit Futterpflanzensaatgut, mit Getreidesaatgut, mit Pflanzkartoffeln, mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben, mit Saatgut von 01- und Faserpflanzen, mit Gemüsesaatgut und über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten — Drucksachen 8/544, 8/1096 — . . . . 4295 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses 75/458/EWG über das Programm von Modellvorhaben und Modellstudien zur Bekämpfung der Armut — Drucksachen 8/734, 8/1092 — . . . . . 4295 C Fragestunde — Drucksache 8/1125 vom 04. 11. 1977 — Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Internationalen Arbeitsorganisation nadi dem Austritt der USA MdlAnfr A93 04.11.77 Drs 08/i 125 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 4261 B, C, D, 4262 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 4261 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4262 A Austritt der USA aus der Internationalen Arbeitsorganisation MdlAnfr A94 04.11.77 Drs 08/1125 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 4262 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4262 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 4262 D Fristlose Kündigung von Arbeitsverhältnissen bei ungenehmigter Urlaubsverlängerung sowie Verlängerung von Sperrzeiten bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit MdlAnfr A95 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A96 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 4263 A, B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . . . 4263 B, C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 Regionale Unterschiede in der Häufigkeit von tödlichen oder zur Invalidität führenden Unfällen in der Landwirtschaft MdlAnfr A97 04.11.77 Drs 08/1125 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A98 04.1137 Drs 08/1125 Müller (Schweinfurt) SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 4263 D, 4264 B, C, D, 4265 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . . 4264 B ZusFr Ey CDU/CSU. 4264 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 4264 D Eintreten der Bundesregierung für die Gewährung des Volksgruppenrechts gegenüber den Deutschen jenseits von Oder und Neiße MdlAnfr A9 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 4265 B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4265 B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 4265 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 4265 C Forderung des PLO-Vertreters in Bonn, Herrn Frangl, nach Vernichtung des jüdischen Volks und Staats auf einer Veranstaltung in Berlin MdlAnfr A29 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A30 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 4265 D, 4266 A, B, C, D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 4266 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4266 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 4266 C Vertretung der Bundesregierung bei den Krönungsfeierlichkeiten am 4. Dezember 1977 in Zentralafrika MdlAnfr Al26 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Schöfberger SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 4266 D Schließung deutscher Konsulate in Ländern ohne freiheitlich-demokratische Staats- und Gesellschaftsordnung MdlAnfr Al28 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 4267 A, B, C, D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 4267 A, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4267 D Verhaltenskodex für die Behandlung von Arbeitnehmern bei der Kooperation von Betrieben aus der Europäischen Gemeinschaft und dem COMECON MdlAnfr Al29 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 4268 A, B, C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 4268 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4268 C Auswirkungen der Agententätigkeit von Frau Helge Berger und Zustand der Warschauer Handelsmission während der Verhandlungen zum Warschauer Vertrag MdlAnfr A131 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A132 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Czaja CDU/CSU ' Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 4268 D, 4269 A, B, C, D, 4230 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 4268 D, 4269 A, 4270 A, B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 4269 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 4269 C, 4270 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 4269 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4269 D Erwerb der Fahrerlaubnis durch beim Wehrdienst vollständig ausgebildete Lkw-Fahrer MdlAnfr A99 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Schäuble CDU/CSU MdlAnfr A100 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Schäuble CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 4270 D, 4271 A, B ZusFr Dr. Schäuble CDU/CSU 4270 D, 4271 A, B Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr bei Einführung einer Straßengebühr durch die österreichische Regierung MdlAnfr A107 04.11.77 Drs 08/1125 Curdt SPD Antw PStSekr Haar BMV 4271 D Erfahrungsaustausch über Verbesserungen im Fernreiseverkehr 1978 sowie , Mitwirkung an der Ferienplanung der Kultusministerkonferenz bis 1986 MdlAnfr A109 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU MdlAnfr A110 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . 4272 A, B, C, D ZusFr Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU . . 4272 A, B, C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 V Kosten der Anzeigenserie des Bundespostministers im „Spiegel" angesichts der Gebührenerhöhungen in den letzten vier Jahren MdlAnfr A111 04.11.77 Drs 08/1125 Milz CDU/CSU MdlAnfr A112 04.11.77 Drs 08/1125 Milz CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMP 4272 D, 4273 A, B, C, D, 4234 A, B ZusFr Milz CDU/CSU . . . . . . 4273 B, C, D ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . . 4273 D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 4274 A ZusFr Braun CDU/CSU . . . . . . . 4274 B Einführung des Telefonzeittaktes in und um Hamburg MdlAnfr A113 04.11.77 Drs 08/1125 Heyenn SPD Antw PStSekr Haar BMP . . . . . . . 4274 B Gebühren für lizenzierte Amateurfunker und Feststationen im Jedermannfunk MdlAnfr A114 04.11.77 Drs 08/1135 Dr. Diederich SPD Antw PStSekr Haar BMP . . . . . . . 4274 C Kosten einer „Spiegel"-Anzeige der Deutschen Bundespost zur Übernahme von 8 400 Leuten in die Ausbildung MdlAnfr A115 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. von Wartenberg CDU/CSU MdlAnfr A116 04.1137 Drs 08/1125 Dr. von Wartenberg CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMP . 4274 D, 4275 A, B, C ZusFr Dr. von Wartenberg CDU/CSU . 4275 A, B ZusFr Stahl (Kempen) SPD . . . . . . 4275 B Auffassung von Bundesminister Rohde über den Stand der Arbeitslosigkeit beim Fortbestand des Bildungssystems der 60er Jahre MdlAnfr Al20 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Hürland CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW 4275 D, 4276 A, B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 4276 A ZusFr Kittelmann CDU/CSU 4276 B Nächste Sitzung 4295 C Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4297* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zur Steuerentlastung und Investitionsförderung 4297* C Anlage 3 Einschätzung der Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) durch die Bundesregierung; Koalitionen zwischen SHB, JusoHochschulgruppen und LHV einerseits und kommunistischen Organisationen andererseits in Studentenparlamenten an Hochschulen MdlAnfr A10 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Langguth CDU/CSU MdlAnfr All 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4297* C Anlage 4 Gemeinsame Aktionen kommunistischer Organisationen mit SHB, Jungsozialisten und Jungdemokraten gegen Einrichtungen der Bundeswehr MdlAnfr A20 04.11.77 Drs 08/1125 Kunz (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4298* A Anlage 5 Förderungsmaßnahmen zum Ausbau von Wasserkraftwerken MdlAnfr A40 04.11.77 Drs 08/1125 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4298* B Anlage 6 Abmilderung der periodischen Miet- und Betriebskostenerhöhungen für öffentlich geförderte oder begünstigte Wohnungen MdlAnfr A44 04.11.77 Drs 08/1125 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 4298* D Anlage 7 Vorschrift zur Übernahme von nur 4 % Zinsen in die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Eigentümer von Sozialwohnungen bei der Ablösung von mit 4,5 % zu verzinsenden öffentlichen Baudarlehen; Auffassung von Ministerialdirektor Pfeiffer beim BMBau über eine Erhöhung der Eigentumsquote im Wohnungsbau MdlAnfr A45 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A46 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 4299* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 Anlage 8 Entwicklung des Kapitalexports sowie Vergleich der Investitionsbereitschaft deutscher Unternehmen im In- und Ausland MdlAnfr A47 04.11.77 Drs 08/1125 Ey CDU/CSU MdlAnfr A48 04.11.77 Drs 08/1125 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4299* B Anlage 9 Wegfall von Arbeitsplätzen im Druckereigewerbe durch von der Bundesregierung geförderte Rationalisierungsmaßnahmen in Presseunternehmen MdlAnfr A49 04.11.77 Drs 08/1125 Lutz SPD MdlAnfr A50 04.11.77 Drs 08/1125 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4300* A Anlage 10 Wirtschaftlichkeit der Erdgasversorgung nach einem „Systemvergleich Fernwärme-/ Erdgasversorgung" der Ruhrgas AG MdlAnfr A51 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4300* C Anlage 11 Abhängigkeit des Baus neuer Kernkraftwerke vom Grad der Ausschöpfung anderer Energieträger MdlAnfr A53 04.11.77 Drs 08/1125 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4301* A Anlage 12 Einfuhr von Spankörben aus Polen trotz Auftragsrückgangs bei den deutschen Span-korbfirmen MdlAnfr A54 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4301* A Anlage 13 Auswirkungen der Senkung der Apothekenspannen auf Grund des Arzneimittelmarktgesetzes auf die Arzneimittelpreise bei gleichzeitiger Erhöhung der Abgabepreise durch die Arzneimittelindustrie MdlAnfr A55 04.1177 Drs 08/1125 Dr. Jens (Voerde) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4301* B Anlage 14 Berücksichtigung mittelstandspolitischer Gesichtspunkte bei der Vergabe von Investitionshilfen nach § 6 des Marktstrukturgesetzes bzw. aus der Abteilung Ausrichtung des EAGFL MdlAnfr A60 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Schachtschabel SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 4301* C Anlage 15 Berücksichtigung der Mitverantwortungsabgabe bei Milch bei der Errechnung des Erzeugerpreisindex für Milch durch das Statistische Bundesamt sowie umsatz- und einkommensteuerrechtliche Behandlung der Abgabe MdlAnfr A61 04.11.77 Drs 08/1125 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A62 04.11.77 Drs 08/1125 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 4302* A Anlage 16 Gewährleistung des Schutzes der deutschen Küstenfischerei durch Fischereischutzfahrzeuge MdlAnfr A63 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. von Geldern CDU/CSU MdlAnfr A64 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 4302* B Anlage 17 Entwicklung des Anteils der Zeit- und Berufssoldaten sowie des Bedarfs an Wehrpflichtigen seit fünf Jahren MdlAnfr A101 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Kraske CDU/CSU MdlAnfr A102 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Kraske CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4302* D Anlage 18 Deckung des Personalbedarfs der Streitkräfte mit im Januar 1978 verfügbaren Wehrpflichtigen MdlAnfr A103 04.11.77 Drs 08/1125 Stahlberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4303* C Anlage 19 Umfang der Weiterverpflichtung von Zeitsoldaten vor dem Auslaufen der Verpflichtungsprämien Ende 1976 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 VII MdlAnfr A104 04.11.77 Drs 08/1125 Ernesti CDU/CSU MdlAnfr A105 04.11.77 Drs 08/1125 Ernesti CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4303* D Anlage 20 Durchführung der Sicherheitskontrollen bei Charterflügen in Feriengebiete MdlAnfr A106 04.11.77 Drs 08/1125 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 4304* B Anlage 21 Aufnahme von Bestimmungen über Passagier- und Gepäckkontrollen in die Luftverkehrsabkommen MdlAnfr A108 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 4304* C Anlage 22 Abdruck des „Buback-Nachrufs" durch Studenten- und Jugendorganisationen MdlAnfr Al21 04.11.77 Drs 08/1125 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4304* C Anlage 23 Ausstattung der Allgemeinen Studentenausschüsse mit Haushaltsmitteln der Länder MdlAnfr Al22 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4305* A Anlage 24 Inanspruchnahme eines allgemeinen politischen Mandats durch Organe der Verfaßten Studentenschaft MdlAnfr Al23 04.11.77 Drs 08/1125 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4305* B Anlage 25 Teilnahme ehemaliger hoher Bundeswehroffiziere an der 125-Jahr-Feier in Chile MdlAnfr Al24 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4305* D Anlage 26 Analoge Anwendung der Reisebestimmungen für pensionierte Militärs für Reisen in den Ostblock auf Reisen in Länder mit Herrschaftssystemen anderer Prägung, z. B. Chile MdlAnfr Al25 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4306* A Anlage. 27 Gefährdung der Ölversorgung Westeuropas durch die Bildung kommunistischer Stützpunkte an der Südspitze Afrikas im Zuge des UNO-Waffenembargos gegenüber der Republik Südafrika MdlAnfr Al27 04.11.77 Drs 08/1125 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4306* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 4221 55. Sitzung Bonn, den 10. November 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigungen 51. Sitzung, Seite 3971* C und 52. Sitzung, Seite 4087* C: In den Listen der entschuldigten Abgeordneten ist der Name „Wohlrabe" und das Datum „28. 10." zu streichen. 54. Sitzung, Seite 4177 A, Zeilen 10 bis 13 der Amtlichen Mitteilungen ohne Verlesung: Die Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Steuerentlastung und Investitionsförderung ist nicht als Anlage dem Stenographischen Bericht der 54. Sitzung, sondern diesem Stenographischen Bericht als Anlage 2 beigefügt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 11. 11. Dr. Aigner * 11. 11. Alber * 11. 11. Dr. Arnold 11. 11. Dr. Bayerl * 11. 11. Blumenfeld * 11. 11. Böhm (Melsungen) ** 11. 11. Frau von Bothmer ** 11. 11. Büchner (Speyer) ** 11. 11. Cronenberg 10. 11. Dr. Dregger 11. 11. - Feinendegen 11. 11. Fellermaier * 11. 11. Flämig * 10. 11. Dr. Fuchs * 11. 11. Frau Funcke 10. 11. Haase (Fürth) * 11. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher . 11. 11. Hoffmann (Saarbrücken) * 10. 11. Graf Huyn 1.1. 11. Immer (Altenkirchen) 10. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11. 11. Jaunich 11. 11. Dr. h. c. Kiesinger 11. 11. Dr. Klepsch * 11. 11. Klinker * 11. 11. Lange * 11. 11. Lemp * 11. 11. Dr. Marx 11. 11. Metz 10. 11. Dr. Müller 11. 11. Müller (Mülheim) * 11. 11. Müller (Wadern) * 11. 11. Dr. Müller-Hermann * 11. 11. Schmidt (München) * 11. 11. Schmidt (Würgendorf) 11. 11. Schreiber * 11. 11. Schwabe * 11. 11. Dr. Schwörer * 11. 11. Seefeld * 11. 11. Sieglerschmidt 11. 11. Dr. Starke (Franken) * 11. 11. Stommel 11. 11. Strauß 11. 11. Voigt (Frankfurt) 11. 11. Frau Dr. Walz * 11. 11. Wawrzik * 11. 11. Würtz * 11. 11. Zeyer * 11. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zur Steuerentlastung und Investitionsförderung Der Bundesrat hat in seiner 451. Sitzung am 4. November 1977 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 27. Oktober 1977 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, sobald wie möglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die vom Bundesverfassungsgericht geforderte und auch konjunkturell wichtige verfassungsgerechte Lösung des Kinderlastenausgleichs enthält und zugleich eine familienpolitisch dringend notwendige Entlastung von Familien mit Kindern bringt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 10 und 11) : Ist die Bundesregierung bereit, weiterhin an ihrer Einschätzung der Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS), die sie in ihrer Antwort vom 6. Oktober 1977 auf meine Anfrage im Deutschen Bundestag zu den Vorfällen auf der Mitgliederversammlung der VDS vom 23. bis 25. September 1977 gegeben hat, festzuhalten? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, an wieviel Hochschulen gegenwärtig in den jeweiligen Studentenparlamenten Koalitionen zwischen Sozialistischem Hochschulbund (SHB), Juso-Hochschulgruppen und Liberalem Hochschulverband (LHV) einerseits und kommunistischen Organisationen andererseits bestehen, und wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse? Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern wie folgt: Zu Frage A 11: Der Bundesregierung stehen keine vollständigen Informationen über die gegenwärtigen Koalitionen von studentischen Organisationen in den Asten an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Aufgrund der „Übersicht über die Ergebnisse der Wahlen zu den Studentenvertretungen im Sommersemester 1977; Stand: 31. Juli 1977" der Westdeutschen Rektorenkonferenz erscheint jedoch die Aussage gerechtfertigt, daß zu diesem Zeitpunkt an 35 Hochschulen Koalitionen zwischen SHB, Juso-HG und LHV einerseits sowie kommunistischen Gruppierungen andererseits gebildet waren; in 34 Fällen war dies der MSB Spartakus und in einem Fall, nämlich im Sprecherrat der katholischen Stiftungs-Fachhochschule für Sozialwesen in München, der KHB. Hinzuweisen ist ferner darauf, daß in 14 Fällen eine derartige Koalition allein von 4298* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 SHB und MSB Spartakus gestellt wurde. Zur Bewertung dieses Sachverhalts verweise ich auf die Antworten der Bundesregierung zu den Kleinen Anfragen betreffend die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) vom 18. Juli 1977 (Drs. 8/760) und zu den „Volksfrontbündnissen an den Hochschulen" vom 18. August 1976 (Drs. 7/5702). Zu Frage A 10: Ja. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 20) : Gibt es gemeinsame Aktionen kommunistischer Organisationen mit SHB und/oder Jungsozialisten, aber auch Jungdemokraten gegen Einrichtungen oder Ausstellungen der Bundeswehr? Öffentliche Veranstaltungen der Bundeswehr wie Waffenschauen, „Tage der offenen Tür", Wanderausstellungen der Teilstreitkräfte und öffentliche Vereidigungen werden, wie in den Vorjahren, von linksextremistischen Parteien einschließlich ihren Jugendorganisationen sowie Sympathisantengruppen dazu genutzt, um gegen Bundeswehr und Wehrbereitschaften zu agitieren. Sie versuchen, durch Verteilen von Druckschriften, Plakataktionen, Demonstrationen und Errichten eigener Informationsstände den Ablauf der Veranstaltungen der Streitkräfte zu beeinträchtigen. Vereinzelt bilden sich dabei auch Aktionseinheiten unter Beteiligung von Jugendorganisationen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. So wurden u. a. allgemeine Abrüstungsforderungen in Flugblättern gemeinsam von prokommunistischen Organisationen und örtlichen Gruppen der Jungsozialisten und Jungdemokraten erhoben. Das betrifft z. B. auch Aktionen verschiedener Gruppen gegen die Ausstellung „Bundeswehr 77", die vom 30. September bis 2. Oktober 1977 in Wahn stattfand. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen sind derartige Aktionsgemeinschaften fast ausschließlich auf der untersten Ebene — örtlich begrenzt — zustande gekommen; sie sind vermutlich auf die Initiative Einzelner zurückzuführen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 40) : Ist die Bundesregierung bereit, den Ausbau derjenigen Wasserkraftwerke, die nicht in den Genuß der steuerlichen Vergünstigungen für Wasserkraftwerke kommen, in die gleichen Fördermaßnahmen einzubeziehen wie sie für Solarenergie, Wärmepumpen und andere regenerative Energiequellen vorgesehen sind? Wasserkraftwerke werden durch die Verordnung über die steuerliche Begünstigung derartiger Kraftwerke steuerlich umfassend gefördert, insbesondere durch eine Ermäßigung auf die Hälfte der gesetzlichen Beträge bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer auf die Dauer von 20 Jahren ab Betriebsbeginn. Durch das 1. Steueränderungsgesetz 1977 ist die bisher auf den 31. Dezember 1977 begrenzte Geltungsdauer der Verordnung verlängert worden. Die Begünstigung gilt nunmehr für alle Anlagen, mit deren Bau bis zum 21. Dezember 1985 begonnen wird. Die Begünstigung wird zwar von einer Begrenzung der Ausschüttungen auf 8 v. H. des Nennkapitals und der Entnahmen auf 8 v. H. des Vermögens abhängig gemacht. Die Unternehmen haben es aber grundsätzlich in der Hand, den Umfang ihrer Ausschüttungen oder Entnahmen selbst zu bestimmen und sich damit die Begünstigung zu erhalten. Lediglich bei Kleinkraftwerken können sich u. U. Probleme mit der Entnahmebegrenzung ergeben. Hierzu könnte eine Lösung aber nicht durch eine Investitionszulage erfolgen, wie sie für Investitionen im Bereich der Energieerzeugung und -verteilung vorgesehen ist, da diese Förderungsmaßnahmen ihrer Art und ihrem Umfang nach mit der Steuerermäßigung für Wasserkraftwerke nicht vergleichbar sind. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weißkirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 44) : Welche längerfristigen Maßnahmen plant die Bundesregierung, die periodischen Mietsprünge und die ständigen Betriebskostenerhöhungen im Interesse der Bewohner von öffentlich geförderten oder begünstigten Wohnungen abzumildern? Die für das Wohnungswesen zuständigen Länderminister haben sich bereits in ihrer Konferenz am 26. November 1976 darauf geeignigt, in der Förderung des sozialen Wohnungsbaues Regelungen anzustreben, nach denen die jährliche Mietsteigerung durch Subventionsabbau 3 v. H. nicht übersteigt. Ein völliger Verzicht auf die degressive Förderung kann angesichts der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Förderungsmittel nicht in Betracht kommen. Soweit in früheren Jahren in einzelnen Ländern bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaues eine stärkere Degression vorgesehen war, muß von den betreffenden Ländern in eigener Verantwortung entschieden werden, in welcher Weise sich daraus ergebenden unzumutbaren Belastungen begegnet wird. Das mit Wirkung ab 1. Januar 1978 verbesserte Wohngeldrecht wird insoweit allgemein zu einer gewissen Entlastung beitragen. Daneben können sich in Einzelfällen, in denen sich Mehrbelastungen verschiedener Art in unzumutbarer Weise häufen, gezielte Interventionen als notwendig erweisen. Ent- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 4299* scheidungen dieser Art können nur von den zuständigen Landesbehörden getroffen werden. Betriebskostenerhöhungen sind zumeist sowohl Folge steigender Anforderungen an die wohnnahe Infrastruktur als auch Folge steigender Lohnkosten. Sie müssen auch von den Mietern von Sozialwohnungen getragen werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 45 und 46) : Trifft es zu, daß der Eigentümer von Sozialwohnungen, der bereits mit 4,5 v. H. zu verzinsende öffentliche Baudarlehen ablöst, in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nunmehr nur noch einen Zinssatz von 4 v. H. einsetzen darf, und wie beurteilt die Bundesregierung gebenenfalls diese Unstimmigkeit hinsichtlich der Bereitschaft der Eigentümer von Sozialwohnungen, die öffentlichen Mittel durch auf dem Kapitalmarkt aufzunehmende Mittel zu ersetzen? Wie beurteilt die Bundesregierung die von Ministerialdirektor beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Ulrich Pfeiffer auf der Vortragsveranstaltung des Bonner Städtebauinstituts am 28. September 1977 vertretene Auffassung, einer Erhöhung der Eigentumsquote im Wohnungsbau seien im Hinblick auf die dafür erforderlichen überproportional hohen Förderungsbeträge enge Grenzen gesetzt? Zu Frage A 45: Für die öffentlichen Baudarlehen darf nach § 18 a des Wohnungsbindungsgesetzes eine höhere Verzinsung als 4 Prozent nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, für deren Vorliegen hier jedoch nichts dargetan ist, verlangt werden. Es dürfte daher bei der angegebenen Verzinsung von 4,5 Prozent auch der übliche Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent enthalten sein, der auf den Zinssatz nicht anzurechnen ist (vgl. § 18 b Abs. 2 WoBindG). Da dieser Verwaltungskostenbeitrag jedoch nach der Zweiten Berechnungsverordnung zu den Fremdkapitalkosten rechnet, darf er während der Laufzeit des öffentlichen Baudarlehens, also bis zur Rückzahlung, ebenfalls in der Wirtschaftlichkeitsberechnung angesetzt werden. Der Umstand, daß nach Ablösung der öffentlichen Mittel keine höhere Verzinsung als 4 Prozent angesetzt werden darf — wie es in § 28 WoBindG bestimmt ist —, bedeutet daher keine Unstimmigkeit, die die Rückzahlungsbereitschaft ungünstig beeinflussen könnte. Zu Frage A 46: Ministerialdirektor Pfeiffer hat auf Befragen mitgeteilt, daß er auf der genannten Vortragsveranstaltung eine derartige summarische Pauschalaussage nicht gemacht habe. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 47 und 48) : Liegen der Bundesregierung neuere Erkenntnisse über die Entwicklung des Kapitalexports aus der Bundesrepublik Deutschland vor, und wenn ja, welche? Wie erklärt sich die Bundesregierung die größere Investitionsbereitschaft deutscher Unternehmen in einigen Ländern des Auslands im Vergleich zur Investitionsbereitschaft in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage A 47: Nach der Zahlungsbilanzstatistik der Deutschen Bundesbank betrugen in den ersten 9 Monaten des Jahres 1977 die deutsche Nettokapitalexporte im Bereich des langfristigen Kapitalverkehrs rd. 11,2 Milliarden DM gegenüber einem Nettozufluß von 1,7 Milliarden DM in der gleichen Vorjahreszeit. Die starke Zunahme des langfristigen Kapitalexports ist zum größten Teil auf erhöhte Kredite und Darlehen seitens der Banken an das Ausland zurückzuführen. Ihre Hauptursache dürfte die verstärkte weitere Senkung des langfristigen Zinssatzes in der Bundesrepublik im Jahre 1977 gewesen sein. Der langfristige Kapitalzins in der Bundesrepublik ist jetzt mit Ausnahme der Schweiz niedriger als in allen anderen wichtigen Ländern. Mit der Verstärkung des langfristigen Kapitalexports leistet die Bundesrepublik einen erheblichen Beitrag zur Verringerung der Zahlungsbilanzprobleme in anderen Ländern. Er stellt gleichzeitig auch einen den Wechselkurs stabilisierenden Gegenposten gegenüber den noch bestehenden Leistungsbilanzüberschüssen dar. Zu Frage A 48: Es ist richtig, daß in einigen von deutschen Investoren bevorzugten Anlageländern (z. B. USA, Brasilien, Großbritannien) die Investitionen in letzter Zeit prozentual stärker gestiegen sind als im Inland, in anderen Ländern ging die Investitionsbereitschaft aber sogar zurück. Insgesamt war bei den Auslandsinvestitionen von 1975 auf 1976 ein geringfügiger Rückgang zu verzeichnen. Die Anlageinvestitionen der Unternehmen im Inland stiegen 1976 gegenüber 1975 um 11 °/o. Die Gründe für den Anstieg in einigen Ländern — wie für Auslandsinvestitionen überhaupt — sind vielschichtig. Unternehmerische Investitionensentscheidungen werden in erster Linie durch marktbezogene Motive bestimmt. Viele Unternehmen haben sich trotz der Rezession durch eine vorausschauende Auslandsinvestitionspolitik um Erschließung, Erhaltung und Ausbau der bisher vorwiegend durch Export belieferten ausländischen Absatzmärkte bemüht, was insbesondere auch vor dem Hintergrund drohender protektionistischer Tendenzen von Bedeutung ist. Diese Ergänzung des Exports vertieft ferner die Kenntnis des ausländischen Marktes und erlaubt eine bessere Anpassung an seine Bedürfnisse und Besonderheiten. Nicht zu unterschätzen ist auch der Beitrag von Auslandsinvestitionen zur Sicherung der Rohstoffversorgung; die Tendenz nimmt zu, daß wenigstens ein Teil der Rohstoffe im Herkunftsland verarbeitet werden muß. 4300* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 Ferner dürften auch Wechselkursveränderungen und gestiegene inländische Produktionskosten Anreize für vermehrte Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen geschaffen haben, ohne daß hier jedoch Quantifizierungen möglich wären. Die Bundesregierung begrüßt und fördert Auslandsinvestitionen, da sie auch in unserem Interesse liegen; sie tragen dem weltweiten Strukturwandel Rechnung, erhöhen die internationale Leistungs-und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und erbringen einen Beitrag zur Erreichung einer ausgewogenen Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 8/1125 Fragen A 49 und 50) : Wieviel Arbeitsplätze in jeweils welchen Berufen werden durch das Investitionsvolumen von 17,7 Millionen DM wegrationalisiert, das laut Beschluß der zuständigen Vergabekommission unter Vorsitz des Bundeswirtschaftsministeriums mit ERP-Krediten an Presseunternehmen in Höhe von 7,8 Millionen DM gefördert wird? Sieht die Bundesregierung in dieser Förderung der Umstellung auf computergesteuerten Fotosatz im Druckereigewerbe einen Beitrag zur Wiedergewinnung der Vollbeschäftigung, oder welche anderen wirtschaftspolitischen Ziele werden mit einer solchen Kreditvergabe verfolgt? Zu Frage A 49: Die Bundesregierung verfolgt mit der ERP-Förderung von kleinen und mittleren Presseunternehmen das Ziel, die Vielfalt der Presse als Träger der politischen Meinungsbildung zu erhalten und zu verstärken. Um ihnen im Wettbewerb mit den Großverlagen die Anpassung an den Strukturwandel zu erleichtern, werden zinsgünstige ERP-Mittel zur Mit-, finanzierung der erforderlichen Rationalisierungs- und Umstellungsinvestitionen bereitgestellt. Damit wird mittelständischen Presseverlagen geholfen, unternehmerische Ziele zu verwirklichen, die sie in eigener Verantwortung anstreben. Wie bei allen Rationalisierungsmaßnahmen kann dies mit der Einsparung von Arbeitskosten und damit von Arbeitsplätzen verbunden sein. Ob und gegebenfalls in welchem Umfang Arbeitsplätze eingespart werden, wird der Fachkommission bei Beratung der formlos unterbreiteten Kreditanträge nicht nachgewiesen und deshalb durch diese auch nicht behandelt. Im übrigen werden bei den im Zuge von Kapazitätserweiterungen mitfinanzierten Bauinvestitionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Auf die grundsätzliche Bewertung von Investitionen und insbesondere von Rationalisierungsinvestitionen wird bei Beantwortung der Frage 2 eingegangen. Zu Frage A 50: Mit dieser Frage werden der Nutzen bzw. mögliche Nachteile von arbeitsplatzsparenden Rationalisierungsinvestitionen angesprochen. Je stärker der technische und organisatorische Fortschritt in einer modernen Industriegesellschaft ist, desto mehr bedarf es zusätzlicher wirtschaftlicher Aktivitäten, damit so für potentiell Freigesetzte Arbeitsplätze geschaffen werden. Wenn es nicht zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommen soll, ja bei bestehender Arbeitslosigkeit und wachsendem Erwerbspersonenpotential zusätzliche Arbeitsplätze benötigt werden, müssen Produktivitätsfortschritte durch zusätzliche gesamtwirtschaftliche Aktivität ausgeglichen bzw. überkompensiert werden. Unter diesen Bedingungen werden durch Produktivitätsfortschritt, da kostengünstiger produziert werden kann, die Wettbewerbsbedingungen der erzeugten Produkte verbessert und somit die Arbeitsplätze, an denen diese Produkte hergestellt werden, sicherer. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 51) : Wie beurteilt die Bundesregierung den im Auftrag der Ruhrgas AG erstellten „Systemvergleich Fernwärme/Erdgasversorgung" (Essen 1977), der zu der Aussage kommt, daß Erdgasversorgung in fast allen Fällen unwirtschaftlicher ist, insbesondere bezüglich der unterstellten Preisannahmen und der Verteilungskostenstruktur, und sieht sich die Bundesregierung dadurch veranlaßt, ihre bisherige Förderpolitik bei der Fernwärme zu ändern? Zunächst will ich der Fairneß halber richtigstellen: Die Studie kommt zum Ergebnis, daß Erdgas wirtschaftlicher ist und nicht — wie in Ihrer Frage formuliert — unwirtschaftlicher. Die Förderpolitik der Bundesregierung bei der Fernwärme zielt darauf ab, das durch Kraft-WärmeKopplung erschließbare beachtliche Ernergieeinsparpotential der Fernwärmeversorgung zu nutzen. Die bisherige stetige Entwicklung der Fernwärme hat gezeigt, daß diese Art der Energieversorgung bei Erfüllung bestimmter Parameter wirtschaftlich realisierbar ist. Wir messen nach einer ersten Analyse der von Ihnen zitierten Studie — z. B. im Hinblick auf die getroffene Auswahl von Versorgungsbereichen — nur einen begrenzten Aussagewert bei. Sie geht im übrigen zwar von derzeitigen Energiepreisen und Kosten für Investitionen aus, läßt aber gleichzeitig den Schluß zu, daß langfristig bei einem zu erwartenden stärkeren Anstieg der Brennstoffkosten gegenüber den Investitionskosten Fernwärme zunehmend Wirtschaftlichkeitsvorteile gegenüber der Gasversorgung haben kann. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, ihre bisherige Fernwärmepolitik zu ändern. Die Förderung der Fernwärme durch das Investitionszulagengesetz und das Programm für Zukunftsinvestitionen soll in erster Linie die besonderen Anlaufschwierigkeiten der Fernwärme im investiven Bereich erleichtern. Im übrigen muß sich die Fernwärme, wie die Bundesregierung mehrfach betont hat, im Wettbewerb durchsetzen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 4301* Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 53) : Teilt die Bundesrepublik die energiewirtschaftliche Zielsetzung, den Bau neuer Kernkraftwerke nur zu befürworten, wenn eine Ausschöpfung aller anderen Energieträger den Energiebedarf nicht zu decken vermochte? Die Bundesregierung hat in der Beantwortung der Großen Anfragen der Fraktionen der SPD, FDP und der CDU/CSU zur Energiepolitik vom ß. Juni 1977 (Bundestags-Drucksache 8/570) ausgeführt, daß in Anbetracht des für Wachstum und Beschäftigung erforderlichen Energiebedarfs sowie der Grenzen des Einsatzes anderer Energieträger die Kernenergie in dem zur Sicherung der Stromversorgung unbedingt erforderlichen Ausmaß stetig ausgebaut werden muß. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 54) : Welche Gründe waren maßgebend, daß die Bundesregierung die Einfuhr von weiteren 200 000 Spankörben aus Polen bewilligt hat, obwohl die deutschen Spankorbfirmen einem erheblichen Auftragsrückgang ausgesetzt sind und die Einfuhrquote in diesem Sektor bereits 25 v. H. beträgt? Die deutschen Spankorbhersteller müssen sich seit Jahren einem Strukturwandel stellen, der u. a. durch kostengünstigere Verpackungsmaterialien aus Kunststoff und Pappe ausgelöst wurde. Bei dieser Sachlage haben mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen nur eine sehr begrenzte Schutzwirkung. Trotzdem war die Einfuhr aus Staatshandelsländern bisher auf ein Kontingent gegenüber der CSSR in Höhe von 220 000 DM (1977) entsprechend einer Stückzahl von rd. 500 000 beschränkt. Da eine völlige Ablehnung polnischer Lieferwünsche aus handelspolitischen Gründen nicht mehr möglich war, hat die Bundesregierung im Sommer erstmals ein Kontingent in Höhe von 200 000 Stück eröffnet. Die Einfuhrwünsche hiesiger Obst- und Fischverpacker sowie deutscher Importeure waren wesentlich höher. Das Einfuhrkontingent steht zudem zur Hälfte nur deutschen Herstellern zur Verfügung. Sie erhalten damit die Möglichkeit, an den Einfuhren zu partizipieren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 55) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Senkung der Apothekenspannen auf Grund des Arzneimittelmarktgesetzes ab 1. Januar 1978 nicht zu einer Senkung der Arzneimittelpreise führen wird, da die Arzneimittelindustrie ihre Abgabepreise um den gleichen oder einen höheren Prozentsatz zur gleichen Zeit zu erhöhen gedenkt, so daß Kostensenkungen für die Krankenkassen nicht zu erwarten sind, und sieht die Bundesregierung gegebenenfalls eine Möglichkeit, eine solche Entwicklung zu verhindern? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die deutsche Arzneimittelindustrie beabsichtigt, Kostensenkungen für die Krankenkassen, welche durch die Verminderung der Apothekenspannen auf Grund der Verordnung über Preisspannen für Fertigarzneimittel ab 1. Januar 1978 zu erwarten sind, durch Anhebung ihrer Abgabepreise zu verhindern. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die pharmazeutische Industrie durch ihre Preispolitik die Bemühungen um eine Kostendämpfung im Gesundheitswesen unterstützt. Sie wird die Entwicklung der industriellen Erzeugerpreise im 1. Halbjahr 1978 mit besonderer Sorgfalt beobachten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 60): Ist die Bundesregierung bereit, im Zusammenwirken mit den Ländern Kriterien zu entwickeln, die sicherstellen, daß bei der Vergabe von Investitionshilfen nach § 6 des Marktstrukturgesetzes bzw. aus der Abteilung Ausrichtung des EAGFL verstärkt mittelstandspolitische Gesichtspunkte berücksichtigt werden, um auszuschließen, daß diese Mittel vorzugsweise den kapital- und ertragsstärksten Unternehmen zufließen? Die Berücksichtigung mittelstandspolitischer Gesichtspunkte, d. h. insbesondere die Sicherung des Fortbestandes kleiner und mittlerer Unternehmen der Agrarwirtschaft, ist ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Sie hat sich bei der Ausgestaltung von § 6 Marktstrukturgesetz bzw. der Verabschiedung der die Förderung nach § 6 Marktstrukturgesetz ergänzenden EWG-VO Nr. 355/77 mit Erfolg für einen gleichberechtigten Zugang aller antragsberechtigten Unternehmen zu den Förderungsmitteln verwandt. Die entsprechenden Regelungen sind mit den Ländern eingehend abgestimmt worden. Für die mittelständischen Betriebe der Agrarwirtschaft hat diese Gesamtregelung in der Praxis — wie die Abrechnungsunterlagen zeigen — keinerlei Benachteiligung gegenüber den kapital- und ertragsstarken Unternehmen dieses Wirtschaftsbereiches zur Folge gehabt. Die räumliche Nähe zu den landwirtschaftlichen Betrieben und die traditionellen Bindungen zur Landwirtschaft bieten gerade mittelständischen Unternehmen geeignete Voraussetzungen, um an den Investitionsbeihilfen des Marktstrukturgesetzes substantiell partizipieren zu können. Eine weitere Voraussetzung allerdings ist, daß die gegebenen Förderungsmöglichkeiten auch konsequent genutzt werden. Darüber hinaus können auch die kleinen und mittleren Unternehmen des Agrargewerbes das um- 4302* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung: Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 fangreiche Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß die mittelständischen Unternehmen des Agrargewerbes aufgrund ihrer hohen Leistungs- und Anpassungsfähigkeit bei konsequenter Ausnutzung dieses Aktionsprogrammes und der eingangs genannten Investitionsbeihilfen auch in Zukunft in der Lage sein werden, im Wettbewerb mit größeren Unternehmen zu bestehen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 61 und 62) : Kann die Bundesregierung angeben, ob die Mitverantwortungsabgabe bei Milch, die zu einer effektiven Senkung des Erzeugerpreises für Milch führt, bei der Errechnung des Erzeugerpreisindex für Milch durch das Statistische Bundesamt entsprechend berücksichtigt wird? In welcher Weise wird die Mitverantwortungsabgabe Milch umsatzsteuerrechtlich und einkommensteuerrechtlich behandelt? Die seit dem 16. September 1977 erhobene Mitverantwortungsabgabe für Milch wird vom Statistischen Bundesamt in der Preisstatistik entsprechend berücksichtigt. Bei dem für September veröffentlichten vorläufigen Erzeugerpreisindex ist die Abgabe bereits berücksichtigt. Die Mitverantwortungsabgabe wird steuerlich beim Erzeuger wie folgt behandelt: Nach einer Entscheidung des Bundesministers der Finanzen vom 14. Juli 1977 wird das für die Umsatzsteuer maßgebende Entgelt des Landwirts für die von ihm gelieferte Milch nicht durch die Mitverantwortungsagabe gemindert. Die Molkerei darf deshalb die einzubehaltenden Abgabebeträge nur vom Brutto-Milchpreis, d. h. vom Gesamtbetrag aus Milchpreis plus Umsatzsteuer, abziehen. Die Mitverantwortungsabgabe Milch ist bei buchführungspflichtigen Landwirten einkommensteuerlich als Betriebsausgabe anzusehen. Bei Landwirten, die ihren Gewinn nach § 13 a EStG ermitteln, ist die Abgabe mit den Wertansäzen dieser Vorschrift abgegolten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 63 und 64) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß der Schutz der deutschen Küstenfischerei durch Fischereischutzfahrzeuge in der erforderlichen Weise gewährleistet ist? Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß entgegen der Ankündigung des Parlamentarischen Staatssekretärs Gallus im Bundestag vom 15. Juni 1977, ein neues Fischereischutzboot in der ersten Oktoberwoche 1977 in Dienst zu stellen, dies bis heute nicht geschehen ist? Zu Frage A 63: Die Bundesregierung ist, wie ich bereits in der Fragestunde vom 15. Juni 1977 ausgeführt habe, bemüht, durch ständigen Einsatz von Fischerei-Aufsichtsfahrzeugen der deutschen Küstenfischerei ausreichenden Schutz zu gewähren. Entsprechende Bemühungen unternehmen auch die betroffenen Küstenländer für die ihrer Fischereiaufsicht unterliegende 3-Seemeilenzone. Es ist die Absicht der Bundesregierung, über die bisherige laufende Kontrolle hinaus für den Bereich der deutschen Fischereizone mit Hilfe von seegehenden Fahrzeugen der Zollverwaltung einen Patrouillendienst einzurichten, der ein unbefugtes Fischen in der Fischereizone verhindern soll. Bei der Würdigung des Einsatzes von Fischereischutzbooten des Bundes ist zu berücksichtigen, daß diese auch Betreuungsaufgaben für die Küstenfischerei, vor allem aber für die Hochseefischerei zu übernehmen haben. Im Bereich der Küstenfischerei werden die Fangplätze regelmäßig aufgesucht; bei Bedarf sind auch mehrtägige Aufenthalte vorgesehen. Für den Bereich der Hochseefischerei ist ein Fischereihilfsdienst unabdingbar, da diese in küstenfernen Gebieten operiert. Zusammenfassend ist zu sagen, daß mit den vorhandenen Fischereischutzbooten und unter Berücksichtigung der beabsichtigten Maßnahme der Schutz der deutschen Küstenfischerei gewährleistet werden kann. Zu Frage A 64: Der Termin für die Ablieferung des neuen Fischereischutzbootes ist auf Antrag der Bremer Bauwerft von Anfang Oktober auf Ende Oktober dieses Jahres verschoben worden. Die Werft hat ihren Antrag mit der Beschäftigungslage in ihrem Betrieb und mit dem Fehlen von Anschlußaufträgen begründet. Nachdem das Land Bremen die Terminverschiebung befürwortet und auch Herr Kollege Dr. MüllerHermann sich für die Verschiebung eingesetzt hat, hat die Bundesregierung keinen Anlaß gesehen, dem Antrag der Werft nicht zu entsprechen. Während der Erprobung des Neubaus stellten sich Mängel an- der Innenbeschichtung der Treibstofftanks heraus, deren Beseitigung eine Dockzeit von ca. 5 Wochen erfordert. Das neue Fischereischutzboot wird nunmehr Anfang Dezember 1977 in Dienst gestellt werden können. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kraske (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 101 und 102) : Wie hoch war der Anteil der Zeit- und Berufssoldaten in den letzten fünf Jahren, und welche Entwicklung der Anteile wird in den nächsten Jahren erwartet? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 4303* Wie hoch war der Bedarf der Streitkräfte an Wehrpflichtigen in den letzten fünf Jahren, getrennt nach den einzelnen Jahren, und wie hoch wird er in Zukunft sein? Zu Frage A 101: Die Bundeswehr soll als Wehrpflichtarmee entsprechend den Forderungen der NATO bezogen auf ihren Gesamtumfang von 490 000 aktiven Soldaten im Jahresdurchschnitt einen Anteil von 269 600 Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit haben. Obwohl der Bestand an Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit seit Bestehen der Bundeswehr bis 1974 eine im ganzen positive Entwicklung nahm, konnte dieses Ziel bisher nicht erreicht werden. Das seit 1975 deutlich verringerte Aufkommen an Soldaten mit zweijähriger Verpflichtungszeit brachte sogar eine Verschlechterung der Personallage. Im einzelnen konnten bei den Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit folgende Jahresdurchschnittszahlen erreicht werden: 1973 = 250 600, 1974 = 258 600, 1975 = 254 500, 1976 = 239 100 und 1977 = voraussichtlich 239 000. Für die kommenden Jahre wird mit einer positiven Bestandsentwicklung bei den Soldaten mit längeren Verpflichtungszeiten (drei und mehr Jahre) gerechnet. Unter der Voraussetzung der Wiedereinführung des Gehalts für Soldaten auf Zeit ab 1. Dienstmonat wird auch bei den Soldaten mit zweijähriger Verpflichtungszeit eine günstigere Entwicklung erwartet. Für 1978 wird eine Jahresdurchschnittsstärke von 250 000 Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit angestrebt. Zu Frage A 102: Zur Erhaltung des Umfangs der Streitkräfte von 490 000 aktiven Soldaten (ohne 5 000 Wehrübungsplätze) ist es erforderlich, bei Mangel an Soldaten auf Zeit einen entsprechenden Ausgleich durch Grundwehrdienstleistende zu schaffen. Hierdurch ergaben sich für die letzten fünf Jahre sehr unterschiedliche Einberufungszahlen: 1973 traten 227 000 1974 196 000 1975 209 000 1976 224 000 und 1977 203 000 Grundwehrdienstpflichtige ihren Dienst in den Streitkräften an. Für die Zukunft ist unter der Voraussetzung einer günstigen Bestandsentwicklung bei den Soldaten auf Zeit jährlich die Einberufung von rd. 205 000 Grundwehrdienstpflichtigen geplant. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stahlberg (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 103): wie ist das Verhältnis des Personalbedarfs der Streitkräfte an grundwehrdienstleistenden Wehrpflichtigen zu Januar 1978 zur Zahl der zu diesem Termin verfügbaren Wehrpflichtigen? Das Verhältnis des Personalbedarfs der Streitkräfte an Grundwehrdienstleistenden zur Anzahl der verfügbaren Grundwehrdienstpflichtigen wird durch den sogenannten Bedarfsdeckungsquotienten dargestellt. Dieser hat für den Einberufungstermin Januar 1978 bei einem Bedarf von 52 975 Wehrpflichtigen und 81 333 Verfügbaren einen Wert von 1:1,53. Dabei sind die zwar verfügbaren, für bestimmte Verwendungen und in der Grundausbildung aber eingeschränkten Wehrpflichtigen (sogenannte Signierziffer 3) außer Betracht gelassen; unter Einschluß dieses Personenkreises ist das Verhältnis 1:3,29. Wehrpflichtige der Signierziffer 3 werden nach den einschlägigen Weisungen nachrangig einberufen, d. h. nur dann, wenn der Bedarf der Streitkräfte nicht mit entsprechend qualifizierten Wehrpflichtigen mit größerer Verwendungsbreite gedeckt werden kann. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ernesti (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 104 und 105) : Wie viele Soldaten haben sich kurz vor dem Auslaufen der Regelung für die Weitergewährung von Verpflichtungsprämien mit Ende des Jahres 1976 noch weiterverpflichtet und für welche Zeiträume? Wie hoch lag die Zahl der Weiterverpflichtungen zum gleichen Zeitpunkt der vergangenen fünf Jahre? Zu Frage A 104: Mit dem 31. Dezember 1976 wurde dem § 76 des Bundesbesoldungsgesetzes entsprechend die Zahlung von Verpflichtungsprämien an Soldaten mit vier-und achtjähriger Verpflichtungszeit eingestellt. Die Verpflichtungsprämien für zwei- und zwölfjährige Verpflichtungszeiten waren bereits zum 1. Januar 1976 als eine der Maßnahmen des Haushaltsstrukturgesetzes entfallen. Zum Jahresende 1976 waren damit im wesentlichen Auswirkungen auf die Weiterverpflichtungen auf vier bzw. acht Jahre zu beobachten. Im Monatsdurchschnitt verpflichteten sich 1976 350 Soldaten auf 4 Jahre 700 Soldaten auf 8 Jahre und 450 Soldaten auf 12 Jahre weiter. Vermutlich in dem Bestreben der Soldaten, noch in den Genuß der Verpflichtungsprämie zu kommen stiegen die Weiterverpflichtungen auf vier und acht 4304* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 Jahre im Dezember 1976 gegenüber dem Jahresmittel deutlich an. Es verpflichteten sich: 440 Soldaten auf 4 Jahre (+ 18 %) und 1 100 Soldaten auf 8 Jahre (+ 58 %) Die EDV-Meldung für den Januar 1977 enthält in größerem Umfang noch Nachmeldungen über schon im Dezember durchgeführte Weiterverpflichtungen. Diese Zahlen weisen eine noch deutlichere Zunahme aus. Mit 510 Weiterverpflichtungen auf 4-7 Jahre und 2 407 auf 8-11 Jahre lagen diese Ergebnisse um 36 % bzw. 251 % über dem Monatsdurchschnitt 1976. Zur Zeit liegt die Zahl der Weiterverpflichtungen etwas unter dem monatlichen Mittel des Vorjahres. Zu Frage A 105: In den vergangenen 5 Jahren lag das monatliche Mittel an Weiterverpflichtungen auf Dienstzeiten von vier und mehr Jahren — 1973 und 1974 bei rund 1 950, — 1975 bei 2 300 und — 1976 etwas über 1 500, — 1977 werden voraussichtlich 1 400 erreicht werden. Das 1975 deutlich höhere Personalaufkommen aus Weiterverpflichtungen ist vermutlich auf die zum Jahresende 1975 im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes geplante Verminderung beziehungsweise den Wegfall der Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit zurückzuführen. Eine deutliche Konzentration der Weiterverpflichtungen, wie sie um den Jahreswechsel 1976/1977 zu beobachten war, konnte 1975 jedoch nicht festgestellt werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 106) : Treffen Pressemeldungen zu, die besagen, daß Bundesverkehrsministerium habe sich mit verschiedenen Fluggesellschaften darauf geeinigt, daß bei Charterflügen in Feriengebieten nur stichprobenartige Sicherheitskontrollen durchgeführt werden sollen? Nein. Im Zuge der Sofortmaßnahmen nach Entführung des DLH-Flugzeuges wurde angeordnet, daß bei Charterflügen die gleichen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen sind wie im Linienflugverkehr. Ausnahmen von dieser Regelung wurden vom Bundesminister für Verkehr auch für Charterflüge aus Feriengebieten nicht zugelassen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 108): Wird die Bundesregierung in künftigen Luftverkehrsabkommen mit anderen Staaten darauf bestehen, daß Sicherheitsklauseln insbesondere mit dem Ziel der Passagier- und Gepäckkontrolle aufgenommen werden, und wird die Bundesregierung darauf dringen, daß bestehende Luftverkehrsabkommen entsprechend ergänzt werden? Nein. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, in bestehende und künftige Luftverkehrsabkommen Sicherheitsklauseln aufzunehmen. Sie hält weltweit wirksame Vereinbarungen — wie den Anhang 17 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt — und jederzeit modifizierbare bilaterale Ad-hoc-Vereinbarungen für geeignetere Aktionsmittel. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 121): In welchen bekannten Fällen haben politische Studentenverbände, Organe der Verfaßten Studentenschaft oder Jugendorganisationen den sog. „Buback-Nachruf" abgedruckt, und haben sich die jeweils Verantwortlichen nachträglich von dessen Inhalt distanziert? Die Sammlung von Informationen über den Abdruck des sog. „Buback-Nachrufes" im Hochschulbereich wird für die Bundesregierung dadurch erschwert, daß aufgrund der Verfassung die Zuständigkeit für die Aufsicht über die Hochschulen bei den Ländern liegt. Die Landesbehörden selbst berichten wegen der Kompetenzlage über solche Vorfälle nicht an das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft. Die Bundesregierung ist daher weitgehend auf die Auswertung entsprechender Pressemitteilungen oder ihr zugeleiteter Berichte angewiesen. Danach haben von den Allgemeinen Studentenausschüssen verantwortete Publikationen folgender Hochschulen den sog. „Buback-Nachruf" abgedruckt: TH Aachen, U Bochum, TU Braunschweig, U Bremen, TU Clausthal-Zellerfeld, TH Darmstadt, U Dortmund, U Frankfurt, U Göttingen, TU Hannover, U Heidelberg, U Kaiserslautern, GH Kassel und U Tübingen. Die Organe der Verfaßten Studentenschaften haben sich jedoch auf verschiedene Art entweder gleichzeitig oder im nachhinein von dem Inhalt des Abdrucks distanziert; lediglich im Falle des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Kaiserslautern liegen der Bundesregierung hierüber keine Informationen vor. Im Hinblick auf die politischen Studentenverbände ist der Bundesregierung lediglich der auszugsweise und mit einer Distanzierung versehene Abdruck in den „Demokratischen Blättern" bekannt. Herausgeber dieser Zeitschrift ist der RCDS-Bundesvorstand. Mit Ausnahme des von den Ber- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1077 4305* liner Jungdemokraten veranlaßten und ebenfalls mit einer Distanzierung versehenen Abdrucks verfügt die Bundesregierung über keine entsprechenden Informationen hinsichtlich der Jugendorganisationen. Ich möchte noch einmal betonen, daß es sich hier um den Zuständigkeitsbereich der Kultusminister der Länder handelt, soweit es sich um Rechtsaufsichtsmaßnahmen gegen die örtlichen Allgemeinen Studentenausschüsse handelt. Strafrechtliche oder aufsichtliche Maßnahmen sind von den Länderbehörden ggf. einzuleiten bzw. zu veranlassen. Zur Bewertung des Sachverhalts verweist die Bundesregierung im übrigen auf ihre Antwort zur Kleinen Anfrage betreffend die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) vom 18. Juli 1977 (Drs. 8/760), insbesondere zu Frage 8, sowie den Umstand, daß auch der Bundesminister der Justiz in seiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzter der Bundesanwaltschaft wegen Beleidigung von Angehörigen dieser Behörde in geeigneten Fällen Strafantrag gestellt hat. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 122) : Hat die Bundesregierung bei den Ländern Erkundigungen eingeholt, in welcher Höhe den jeweiligen ASten in der Bundesrepublik Deutschland finanzielle Mittel nach den Haushaltsplänen zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Erkenntnisse? Aufgrund der Ordnung der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland kann die Bundesregierung nur bei konkretem Anlaß — z. B. einer entsprechenden parlamentarischen Anfrage — bei den Ländern Erkundigungen der von Ihnen gewünschten Art einholen. Der Bundesregierung ist lediglich der Text der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Scheuer der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg zu den „Pflichtbeiträgen der Studentenschaften" vom 23. Mai 1977 (Landtags-Drucksache 7/1639) bekannt. Sie ist jedoch gern bereit, die Länder über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister um Prüfung der Frage zu bitten, ob sie eine Aufstellung erarbeiten wollen, die Auskunft über die den ASten zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel gibt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 123): In welchen konkreten Fällen haben Organe der Verfaßten Studentenschaft von einem allgemeinpolitischen Mandat Gebrauch gemacht, das die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage betr. VDS (Drucksache 8/760) für nicht gerechtfertigt erklärt hat? Die Aufsicht über die Hochschulen obliegt nach den verfassungsmäßigen Zuständigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland den Ländern. Informationen über die Inanspruchnahme des allgemeinpolitischen Mandats durch Organe der verfaßten Studentenschaft werden der Bundesregierung weder von den Ländern noch von den Hochschulen zugeleitet. Der Bundesregierung stehen daher keine repräsentativen Informationen über diesen Bereich zur Verfügung. Zur Beurteilung der mit dieser Problematik zusammenhängenden Fragen, denen die Bundesregierung große Bedeutung beimißt, ist sie daher vor allem auf ihr bekanntgewordene Urteile oder Pressemitteilungen angewiesen. Hiernach kann gesagt werden, daß sich die Inanspruchnahme eines allgemeinpolitischen Mandates durch die Organe der verfaßten Studentenschaft vor allem auf internationale Vorgänge und in jüngerer Zeit die Kernenergie konzentriert. Beispielhaft hierfür sei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg vom 18. Januar 1977 (Az. OVG Bf. III 4/76; IV Vg. 69/76), Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster vom 22. Juni 1977 (Az. 1 M 4/777), auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Hessen vom 24. Februar 1975 (Az. VI OE 17/74) und vom 23. Juni 1976 (Az. VI OE 82/75) sowie auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 5. April 1974 (Az. OVG Bf. III 9/72) verwiesen. Die Bundesregierung betont in diesem Zusammenhang erneut, daß sie Stellungnahmen der Organe der verfaßten Studentenschaft zu internationalen Vorgängen, soweit sie sich nicht auf die überregionale und internationale Studentenpolitik beziehen, sowie zu Fragen der Nutzung von Kernenergie nicht für gerechtfertigt hält. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 124) : Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, nach der durch den Besuch u. a. einer Reihe von pensionierten hohen Militärs bei der 125-Jahr-Feier in Chile keine Aufwertung des Regimes in Chile beabsichtigt ist, und wird die Bundesregierung geeignete Schritte, z. B. über den Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Chile, einleiten, um den durch chilenische Zeitungen bewußt hervorgerufenen entgegengesetzten Eindruck zu korrigieren? Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung. Sie bedauert, wenn durch private, nicht von der Bundesregierung unterstützte Reisen, ein entgegengesetzter Eindruck entstanden ist. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß keine falschen Auffassungen über die Haltung der Bundesregierung entstehen. 4306* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1977 Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 125): Werden die Reisebestimmungen für pensionierte Militärs, die für Reisen in Ostblockstaaten gelten, in denen empfohlen wird, daß sich pensionierte Militärs bis zu fünf Jahren nach ihrer Pensionierung bei ihrer letzten Dienststelle um eine Genehmigung für diese Reise bemühen und nach denen üblicherweise in solchen Fällen „dringend abgeraten" wird, analog auch für Herrschaftssysteme anderer Prägung, z. B. Chile, angewandt? Die im Bereich der Bundeswehr geltenden Reisebestimmungen für Reisen von aktiven und ausgeschiedenen Bundeswehrangehörigen in oder durch Länder des kommunistischen Machtbereichs beruhen auf einer Anordnung der Bundesregierung und den hiernach von dem Bundesminister des Innern als nationale Sicherheitsbehörde erlassenen Rahmenrichtlinien, die für alle Bundesbehörden verbindlich sind. Ausgeschiedenen Bundeswehrangehörigen wird danach sofern sie vor Beendigung des Dienstoder Arbeitsverhältnisses Geheimnisträger der Stufe II waren — lediglich angeraten, sich an eine Frist von 5 Jahren zu halten. Eine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht ist für derartige Reisen nicht vorgesehen. Sofern von ausgeschiedenen Bundeswehrangehörigen in Unkenntnis dieser Bestimmungen Anträge an das Bundesministerium der Verteidigung gerichtet werden, wird im Regelfall anhand eines vom Bundesamt für Verfassungsschutz herausgegebenen „Merkblattes für Reisen nach Osteuropa und in die Sowjetunion" auf die mögliche Gefährdung hingewiesen. Die Reisebestimmungen beschränken sich auf Länder des kommunistischen Machtbereichs in der gesicherten und durch langjährige Erfahrung gewonnenen Erkenntnis, daß deren Nachrichtendienste die durch den Reiseverkehr gebotenen Möglichkeiten zur mündlichen Kontaktaufnahme und zu Anbahnungsversuchen massiv nutzen. Die Ausdehnung der Reisebestimmungen auf Länder, die zwar unseren Vorstellungen von Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit nicht entsprechen, deren Nachrichtendienste aber nicht versuchen, Reisende nachrichtendienstlich anzusprechen, ist unter dem genannten Aspekt nicht erforderlich. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 127): Ist durch das Waffenembargo gegenüber Südafrika, das auch die Bundesrepublik Deutschland in der UNO befürwortet hat, nicht die Gefahr gegeben, daß an der Südspitze Afrikas kommunistische Stützpunkte entstehen, die die Ölversorgung Westeuropas ernsthaft gefährden könnten, nachdem sich gerade am. Beispiel Angolas erwiesen hat, daß die UdSSR die afrikanischen Befreiungsbewegungen mit Hilfe sowjetischer Waffen und kubanischer Truppen für eine kommunistische Machtübernahme zu mißbrauchen versucht? Das von der Bundesregierung unterstützte, einstimmig beschlossene mandatorische Waffenembargo des VN-Sicherheitsrats vom 4. November 1977 dient der Sicherung des Friedens in dieser Region. Die Unabhängigkeit der afrikanischen Staaten gegenüber jeder Art von unerwünschten, nicht-afrikanischen Einflüssen wird nur dann erreicht und erhalten werden können, wenn inner-afrikanische Konflikte nicht ausländischen Mächten Anlaß und Gelegenheit zum Ausbau ihrer Einflußzonen geben. Abgesehen von der Verletzung der Menschenrechte birgt die Apartheidpolitik der Regierung der Republik Südafrika aber gerade diese Gefahr. Aus dieser Überlegung heraus unterstützt die Bundesregierung jede Politik, die realistisch die Aufhebung der Apartheidpolitik zum Ziele hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    An dieser Vergangenheit, Herr Kollege Russe, sind wir alle miteinander beteiligt gewesen. Dennoch finde ich sie nicht so sonderlich besonnt. Gelegentlich ist es uns möglich, auch einmal einiges selbstkritisch zu sehen, was Ihnen so schwerfällt.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Im übrigen, Herr Kollege Schmidhuber, haben Sie der Bundesregierung vorgehalten, sie habe keine vorausschauende Energiepolitik. Nun, ich will nicht darüber rechten, was nach Ihrer und unserer Auffassung vorausschauende Energiepolitik ist. Aber eines darf ich doch sagen — ich habe das hier schon wiederholt geäußert —: Dieses ist die einzige Bundesregierung, die überhaupt je ein geschlossenes Energieprogramm auf den Tisch gelegt hat, vor der Ölpreiskrise.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Und wie kann man sagen, es sei keine vorausschauende Energiepolitik — an der Sie jetzt mitgewirkt haben; ich habe mich dafür bedankt und bedanke mich auch jetzt dafür —, wenn wir zum ersten Mal ein Gesetz vorlegen, mit dem wir 'versuchen, über einen Zeitraum von zehn Jahren in einem wichtigen Teil der deutschen Energiewirtschaft klare Verhältnisse langfristig zu sichern? Das Verstromungsgesetz ist doch ein Ausweis für den Versuch, mittel- bis langfristiges Denken und mittel- bis langfristige Energiepolitik zu praktizieren.
    Die von mir erwähnte schnelle Verabschiedung hat die Voraussetzung dafür geschaffen, daß diese Novelle rechtzeitig zum Ende des Jahres in Kraft treten kann, wobei ich allerdings unterstelle, daß es auch im Bundesrat im zweiten Durchgang ein positives Votum gibt. Da der Gesetzentwurf die Belastung aus der Ausgleichsabgabe, den sogenannten Kohlepfennig, insgesamt gerechter verteilt — das ist ja einer der Schwerpunkte dieses Vorhabens —, hoffe ich auf eine breite Zustimmung im Bundesrat.
    Die gegenwärtige Ausgestaltung der Ausgleichsabgabe als ein im gesamten Bundesgebiet gleicher Prozentsatz des jeweiligen Strompreises ist von den revierferner Ländern seit Verabschiedung des Dritten Versorgungsgesetzes Ende des Jahres 1974 immer wieder kritisiert worden. Die heutige Neuregelung soll die gegenwärtigen Belastungsunterschiede abbauen und für alle Bundesländer — auf den jeweiligen Landesdurchschnitt bezogen — eine gleich hohe



    Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
    Belastung je Kilowattstunde ermöglichen. 1978 wird danach der Abgabesatz für die einzelnen Länder zwischen 3,5 und 5,4 % schwanken. Diese Neuregelung bringt damit für die überwiegende Mehrzahl der Länder Entlastungen, sie führt aber unvermeidlich — vor allem für Nordrhein-Westfalen und für das Saarland — zu durchaus als schmerzlich empfundenen Mehrbelastungen. Um so mehr, meine ich, gebührt den beiden Bergbauländern unser Dank, daß sie das neue System politisch mittragen und damit den Weg zu einer Differenzierung des Abgabesatzes erleichtern.
    Ich weiß, daß mancher sagen wird, dies sei doch nicht mehr als recht und billig, da die Verstromungshilfen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung eines leistungsfähigen heimischen Steinkohlenbergbaus leisten und der Steinkohlenbergbau für Nordrhein-Westfalen und das Saarland auch weiterhin ein Wirtschaftszweig von hervorragender Bedeutung ist. Dem stimmt die Bundesregierung zu. Nur meinen wir, daß man dann auch berücksichtigen soll und muß, daß diese beiden Länder ohnehin jahraus, jahrein erhebliche Haushaltsmittel für ihren Steinkohlenbergbau aufwenden, dessen Beitrag zur Energieversorgung uns allen zugute kommt.

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Sehr richtig!)

    Abgesehen von den beiden Bergbauländern werden nur noch Rheinland-Pfalz und Hamburg mit einem höheren Prozentsatz als bisher belastet: Rheinland-Pfalz um 0,1 Prozentpunkte, Hamburg um 0,3 Prozentpunkte. Die jetzt vorgesehene Regelung wird dabei von Rheinland-Pfalz akzeptiert — ich bedanke mich dafür —, während Hamburg sich bisher ablehnend geäußert hat. Ich hoffe aber, daß auch Hamburg die Neuregelung wenigstens im Ergebnis tolerieren kann und wird.
    Bundesregierung und Wirtschaftsausschuß haben bereits bei der Novelle des vergangenen Jahres intensiv über Möglichkeiten für eine gleichmäßigere Belastung mit der Ausgleichsabgabe beraten, und wir haben damals versprochen, die Verzerrungen möglichst bald zu beseitigen, ein Versprechen — ich lege Wert darauf, dies hier festzuhalten —, das am heutigen Tage eingelöst wird. Wir haben eine ganze Reihe anderer Modelle erörtert, die jedoch letztlich alle als nicht akzeptabel verworfen werden mußten. Entweder waren sie nicht praktikabel, oder sie hätten einzelnen Verbrauchergruppen — ich nenne etwa die stromintensive Industrie — unzumutbar belastet.
    Es liegt mir daran, in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich zu machen, daß die Bundesregierung den Stromverbrauchern nicht leichten Herzens auch 1978 und wohl auch in den folgenden Jahren eine Abgabe von durchschnittlich 4,5 % der Strompreise aufbürdet. Die Zahlung einer Stromabgabe von 4,5 % über mehrere Jahre hin ist ohne Zweifel bèi solchen Produktionsverfahren, bei denen die Stromkosten im Einzelfall bis zu über 50 % der Gesamtkosten ausmachen können, keine Bagatelle. Deshalb hat die Bundesregierung ernsthaft geprüft, ob nicht einzelne Branchen generell von der Ausgleichsabgabe befreit werden sollten. Hier waren neben den allgemeinen Bedenken gegen eine auch mittelbare Subventionierung der Strompreise insbesondere folgende Überlegungen für unsere negative Entscheidung maßgebend. Einmal fehlt es an überzeugend begründbaren Abgrenzungskriterien. Hätte man etwa auf den Stromkostenanteil abstellen wollen, wäre jede Grenzziehung dem Vorwurf der Willkür ausgesetzt gewesen. Dabei — dies scheint mir wichtig zu sein — darf man im übrigen nicht außer acht lassen — das ist der zweite Gesichtspunkt —, daß die durch Freistellungen verursachten Ausfälle des Ausgleichsfonds durch entsprechend höhere Belastungen der übrigen Stromverbraucher hätten ausgeglichen werden müssen; denn das Aufkommen muß insgesamt konstant bleiben. Die Bevorzugung der freigestellten Branchen ginge also eindeutig zu Lasten der Nichtbegünstigten; sie wäre damit ein besonders problematischer Beitrag zur künstlichen Erhaltung bestehender Strukturen und stünde nicht im Einklang mit den grundsätzlichen wirtschafts-und strukturpolitischen Zielen der Bundesregierung. Beide Einwände gelten nicht nur für die Freistellung ganzer Branchen von der Ausgleichsabgabe; sie gelten auch für eine weitere Auflockerung der Härteklausel für Freistellungen im Einzelfall.
    Diese Klausel ist im Zuge der Novellierung des Jahres 1976 so modifiziert worden — das war richtig —, daß immerhin in einer ganzen Reihe kritischer Fälle — insgesamt waren es 12 — Freistellungen erteilt werden konnten. Ich werde darüber hinaus darauf achten, daß auch künftig die Anforderungen an die Freistellungsvoraussetzungen nicht überspannt werden, sondern in akuten Fällen kurzfristig geholfen werden kann.
    Herr Kollege Schmidhuber, ich möchte gern ein Wort zu Ihrer Bemerkung sagen, dies hätte aus ordentlichen Haushaltsmitteln, aus ordentlichen Steuereinnahmen finanziert werden sollen. Die Bundesregierung hat darüber sehr eingehend nachgedacht. Unser erster gedanklicher Ansatz lag in der Tat — übrigens schon vor Jahren bei der zweiten Novelle, die wir im Wirtschaftsausschuß auch schon miteinander beraten hatten — bei der Überlegung, daß es ordnungspolitisch wohl gerechtfertigter sei, eine solche Belastung allen aufzubürden. Aber wenn es richtig ist, daß Energieeinsparung, über deren Notwendigkeit ja niemand streitet, im wesentlichen nur über einen höheren Energiepreis erreichbar sein kann, wenn es richtig ist, daß Energieeinsparung nicht über administrative Eingriffe vorgenommen werden darf und soll, dann, Herr Kollege Schmidhuber, ist dieses System unter den gegebenen Umständen das richtige.
    Meine Damen und Herren, die Ihnen vorliegende Novelle zum Verstromungsgesetz soll — und daraus ergibt sich die Rechtfertigung für die Belastung der Stromverbraucher — die Stellung der heimischen Kohle bei der Stromerzeugung bis weit in die 80er Jahre hinein stabilisieren und damit einen energiepolitisch wichtigen Beitrag zur Sicherung der Stromversorgung leisten. Zusammen mit der Braunkohle kann somit wenigstens bei der Stromerzeugung ein wesentlicher Teil des Primärenergie-



    Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
    bedarfs aus heimischen Quellen gedeckt werden. Insoweit besteht Konsens nicht nur unter den Fraktionen dieses Hauses, sondern auch mit allen Bundesländern.
    Ich darf wiederholen, was ich an dieser Stelle mehrfach gesagt habe: Wenn Sie die Bürger dieses Landes fragen, gleichgültig ob in München, in Dortmund oder in Kiel, ob sie die Erhaltung des Steinkohlenbergbaus und der Steinkohle als einer heimischen, nationalen Energiereserve wollen, antworten sie nahezu unterschiedslos mit Ja. Die Konsequenz daraus ist für uns alle und auch für diejenigen, die mit Ja antworten, daß die Erhaltung dieses energiepolitischen Potentials teuer, sehr teuer ist und bezahlt werden muß. Mit dieser Konsequenz befassen wir uns heute. Jedem muß gesagt werden, daß dies die Folge aus der grundsätzlichen, wie wir meinen, zu begrüßenden Einstellung zum deutschen Steinkohlenbergbau und zur Erhaltung dieser Primärenergiereserve ist.
    Die Erhaltung des heimischen Steinkohlenbergbaus ist aber eben nur möglich, wenn es gelingt, auch einen kontinuierlichen Absatz der Förderung zu sichern. Es kann sowohl unter dem Gesichtspunkt der Investitions- wie unter dem der Personalplanung nicht angehen und ist nicht möglich — keine Unternehmensleitung kann dies —, nur von Jahr zu Jahr zu disponieren. Gerade die Steinkohle ist schon aus technischen Gründen nicht imstande, die Funktion eines Lückenbüßers mit starken Absatzschwankungen zu übernehmen.
    Diesen Überlegungen hat sich, wie der Abschluß des Ihnen bekannten Zehnjahresvertrages mit dem Bergbau zeigt, auch die deutsche Elektrizitätswirtschaft nicht verschlossen. Dieser Vertrag sieht erstmals den Abschluß zehnjähriger Kohlebezugsverträge der Elektrizitätsversorgungsunternehmen vor, die es dem Bergbau ermöglichen, seine Investitionsentscheidungen an verläßlichen Daten auszurichten.
    Ich weiß, daß die Art und Weise der Verhandlungen, die dann schließlich zu diesem positiven Ergebnis geführt haben, hier und dort kritisiert worden ist. Ich verstehe diese Kritik, ich verstehe aber auch das Verhalten von am wirtschaftlichen Geschehen Beteiligten, die darauf aus sind, ihre eigene wirtschaftliche Position zu wahren. Insgesamt gesehen muß allen Beteiligten bestätigt werden, daß sie zu einem positiven Ergebnis beigetragen haben, das ja die Grundlage für die heutige Gesetzgebung geschaffen hat. Ich glaube, dies ist eine erfreuliche und befriedigende Feststellung.
    Ich möchte dabei besonders hervorheben, daß selbst für den Fall, daß die Zuwachsraten des Stromverbrauchs entgegen den Erwartungen von Bundesregierung und Forschungsinstituten im Durchschnitt der nächsten fünf Jahre unter 5 °/o liegen sollten, der einseitigen Rücknahme bei der Verwendung heimischer Steinkohle ein Riegel vorgeschoben wird. Dieser Vertrag schreibt für eine derartige Situation nämlich vor, daß der Einsatz der Kohle einerseits und der der Summe der übrigen Energieträger andererseits im gleichen Verhältnis zu kürzen sind. Ich halte dies für eine sehr wesentliche Bestimmung.
    Es liegt mir in diesem Zusammenhang daran, meine Damen und Herren, nochmals ein in der Öffentlichkeit wiederholt zum Ausdruck gekommenes Mißverständnis richtigzustellen. Daß im Verströmungsgesetz für die Erreichung einer jährlichen Abnahme von durchschnittlich 33 Millionen Tonnen SKE deutscher Steinkohle eine Stromverbrauchszuwachsrate von 5 °/o im Durchschnitt der nächsten fünf Jahre vorausgesetzt ist, bedeutet kein Abgehen der Bundesregierung von ihren Einsparzielen. Die Bundesregierung wird vielmehr im Rahmen des von ihr angestrebten Wirtschaftswachstums alle Anstrengungen unternehmen, um durch rationelle Energieverwendung die Zuwachsraten insbesondere beim Stromverbrauch so niedrig wie möglich zu halten. Es ist jedoch andererseits ein Gebot der Ehrlichkeit - dem wollen wir uns nicht versagen —, auch der politischen Öffentlichkeit gegenüber klar und deutlich einzuräumen, daß der Zehnjahresvertrag bei wider Erwarten doch niedrigeren Zuwachsraten den Elektrizitätsversorgungsunternehmen das Recht einräumt, ihre Abnahme in dem beschriebenen Umfang zu kürzen und daß deswegen dann mit der vollen Erreichung des Verstromungsziels nicht mit hundertprozentiger Sicherheit gerechnet werden kann. Ein Restrisiko bleibt.

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD] : Das gilt aber auch umgekehrt! Bei höheren Stromzuwachsraten auch mehr Kohleeinsatz!)

    — Das ist vollständig richtig. Hier gibt es eine Entsprechung bei der hoffentlich eintretenden Situation, daß die Stromzuwachsraten stärker steigen. Dann kann das Ziel von 33 Millionen Tonnen überschritten werden.
    Die heimische Steinkohle wird somit von den Auswirkungen konjunktureller Schwankungen auf den Kraftwerkskohlebedarf weitgehend freigestellt. Eine absolute Freistellung aber von jedem denkbaren Risiko, meine Damen und Herren, ist nicht vorstellbar, sie ist nicht machbar und — das füge ich aus meiner sehr persönlichen Sicht hinzu — sie ist letzten Endes auch nicht wünschbar.
    Die Bundesregierung hat es deswegen sehr begrüßt, daß Steinkohlenbergbau und Elektrizitätswirtschaft in ihrem Zehnjahresvertrag eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden haben, die auch nach der eigenen Meinung des Bergbaus seinen energiepolitischen Forderungen auf dem Gebiet der Steinkohlenverstromung gerecht wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die finanziellen Voraussetzungen für das Wirksamwerden dieser vertraglichen Vereinbarung schaffen. Wenigstens einer der beiden Hauptabsatzbereiche unserer Kohle wird damit langfristig abgesichert. Daß die dafür notwendige finanzielle Belastung der Stromverbraucher von allen Fraktionen des Hauses politisch mitgetragen wird, dafür möchte ich Ihnen im Namen der Bundesregierung besonders danken.
    Es wäre nun aber, meine Damen und Herren, voreilig, zu glauben — ich habe noch vor zehn oder vierzehn Tagen an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht —, daß damit die Probleme des Bergbaus samt und sonders bereits gelöst seien. Es bleibt u. a.



    Bundesministei Dr. Graf Lambsdorff
    der große Komplex Kokskohle. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr die Absatzbeihilfen für die Kokskohle wiederaufgenommen und für die Jahre 1977/78 insgesamt 630 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Weitergehende Forderungen des Bergbaus in diesem Bereich werden zur Zeit geprüft. Eine Entscheidieser Diskussion und dieser Debatte .gern. Wir halten sie für nützlich, wir halten sie auch für erforderlich.
    Eine Energiedebatte mit dem Schwerpunkt Kohle wäre aber unvollständig ohne eine wenigstens kurze Erwähnung der Kernenergie. Die Kohle allein ist nämlich nicht in der Lage — dies weiß sie —, die notwendige Primärenergie zur Stromerzeugung zu liefern. Wir brauchen einen gemeinsamen Beitrag von Kohle und Kernenergie. Beide können sich langfristig ideal ergänzen, wenn man z. B. an den Hochtemperaturreaktor und die Möglichkeit zur Vergasung von Kohle denkt. Dieser Problemkreis ist, wie wir alle wissen, nicht das Thema der heutigen Tagesordnung. Die Debatte über die Zweite Fortschreibung des Energieprogramms — Herr Kollege Schmidhuber hat sie angemahnt; es bleibt bei dem, was ich hier vor 14 Tagen zugesagt habe: die Zweite Fortschreibung des Energieprogramms soll Mitte Dezember verabschiedet werden —, wird ausreichend Gelegenheit zu einer umfassenden energiepolitischen Diskussion bieten. Wir stellen uns dieser Diskussion und dieser Debatte. Wir halten sie für nützlich, wir halten sie auch für erforderlich.
    Ich schließe ab mit dem nochmaligen Dank für Ihre Zustimmung zu diesem heute vorgelegten Gesetzentwurf.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, wird weiterhin das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die allgemeine Aussprache.
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe Art. 1 bis 6 in der Ausschußfassung, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle fest, daß das Haus einstimmig zugestimmt hat. Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen dann zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ich stelle fest, das das Gesetz einstimmig angenommen worden ist.
Meine Damen und Herren, der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/1126 unter Ziffer 2 ferner, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude
— Drucksache 8/896 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/1149 — Berichterstatter: Abgeordneter Löffler
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 8/1118 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Ewen Abgeordneter Stutzer

(Erste Beratung 44. Sitzung)

Auch hierzu ist im Ältestenrat eine Redezeit von 60 Minuten vereinbart worden. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Herr Kollege Stutzer, wünschen Sie als Berichterstatter das Wort? — Bitte schön.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Jürgen Stutzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt heute der vom Finanzausschuß des Bundestages abgeänderte Gesetzentwurf des Bundesrates zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude vor.
    Schon seit Jahren setzen sich die Unionsparteien dafür ein, einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, um den Erschwernissen, die mit der Erhaltung und Instandsetzung von Baudenkmälern verbunden sind, Rechnung zu tragen. Ich darf hier an die wiederholten Vorstöße des Landes Schleswig-Holstein erinnern, dessen erster Gesetzentwurf im Frühjahr 1974 im Bundesrat eingebracht wurde. Bundesregierung und Koalitionsparteien standen diesem Gesetzentwurf zunächst recht kritisch gegenüber. Der Bundestag hat schließlich am 1. Juli 1976 den Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.
    Das Land Schleswig-Holstein unternahm am 1. April 1977 einen erneuten Vorstoß. Ich verkenne nicht, daß der seinerzeit vorgelegte Entwurf, der die Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Stadtkerne zum Inhalt hatte, eine städtebauliche Zielrichtung verfolgte. Ich möchte Sie nun nicht übermäßig strapazieren und Ihnen nicht den dornenreichen Weg schildern, der dahin führte, daß wir nun einen Entwurf vorliegen haben, der bisher von allen Seiten Beifall bekommen hat, nicht nur von allen Fraktionen dieses Hohen Hauses, sondern auch von den Bundesländern — ganz gleich, ob sie unions- oder SPD-geführt sind — und natürlich auch von dem deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz, dessen Präsident, der bayerische Kultusminister Professor Maier, sich ganz entschieden für die Annahme des Gesetzentwurfs des Bundesrates eingesetzt hat.



    Stutzer
    Wir verkennen nicht, daß auch in der Vergangenheit schon etwas für die Denkmalpflege getan wurde. So haben die Bundesländer in den beiden letzten Jahren für die Denkmalpflege jeweils 250 Millionen DM zur Verfügung gestellt. In der Praxis zeigte sich jedoch, daß das nicht ausreicht. Die Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude ist eine nationale Gesamtaufgabe. Ich möchte nun nicht das wiederholen, was mein Kollege Francke (Hamburg) bei der ersten Lesung sagte. Lassen Sie mich zu den wesentlichen Regelungen des neuen Gesetzentwurfes folgendes bemerken:
    Zunächst war zu klären, ob ausschließlich die Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Stadtkerne gefördert werden sollte, wie es der Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein vorsah. Der federführende Finanzausschuß und die mitberatenden Ausschüsse für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und der Innenausschuß haben beschlossen, daß die Frage der Erhaltung eines künstlerisch oder historisch wertvollen Gebäudes nicht von seiner Lage abhängig gemacht werden darf und auf eine Beschränkung zugunsten der Altstadtkerne verzichtet werden sollte. Dabei war sicherzustellen, daß die Notwendigkeit und Bedeutung der Erhaltung von Altstadtkernen, die unbestritten sind, nicht berührt werden darf. Die Länder fühlen sich für den Denkmalschutz insgesamt zuständig und sehen ihre Aufgabe nicht nur in der Erhaltung historischer Altstadtkerne, sondern auch in der aller übrigen Baudenkmäler.
    Schon aus Gründen der Steuergerechtigkeit sollte eine Begünstigung bei gleichen Sachverhalten nicht von der zufälligen Lage eines Grundstückes innerhalb oder außerhalb eines bestimmten abgegrenzten Gebietes abhängig gemacht werden, abgesehen davon, daß eine Abgrenzung dieser Gebiete in der Praxis auf Schwierigkeiten stoßen würde.
    Bei den privaten Eigentümern denkmalgeschützter Gebäude soll unabhängig von der Lage der Bauten Sanierungsbereitschaft geweckt werden. Dies ist jedoch nur im Wege steuerlicher Begünstigungen möglich.
    Bei der Fassung des Entwurfs ist sichergestellt worden, daß auch die Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Stadtkerne steuerlich begünstigt wird, so wie es das Land Schleswig-Holstein vorsah. Diese Stadtkerne, die von den Denkmalpflegern festzulegen sind, sind demnach als Einheit zu betrachten. So ist es durchaus möglich, daß ein altes Haus in einem solchen Stadtkern, das weder kulturhistorisch noch künstlerisch wertvoll ist, aus nur städtebaulichen Gründen dennoch zu den förderungsfähigen Objekten gehört. So können z. B. nach dem bayerischen Denkmalschutzgesetz auch Teile von baulichen Anlagen Denkmäler sein, sei es, daß sie für sich stehen, sei es, daß sie in einen Baukörper integriert sind, der für sich gesehen kein Baudenkmal darstellt.
    Da der Begriff des Baudenkmals trotz unterschiedlicher Formulierungen in den Denkmalschutzgesetzen der Länder in allen Ländern inhaltlich im wesentlichen gleich ist, dürfte auch insoweit größtmögliche Gleichheit erreicht sein, wobei zu bemerken ist, daß die Denkmalspfleger der Länder aufgewertet werden; sie entscheiden in der Regel, welche Gebäude von diesem Gesetz erfaßt werden.
    Nun zu den Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse:
    Der Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, der einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes empfiehlt, sprach sich dafür aus, daß die Abschreibungsmöglichkeit auch für die Anschaffungskosten in Frage kommender Gebäude gewährt werden solle, soweit ein Mißbrauch der Vergünstigung — etwa durch Abschreibungsgesellschaften — sicher unterbunden wird. Auch hierüber wurde lange beraten. Ich mache keinen Hehl daraus, daß nicht nur ich, sondern auch viele Kollegen in allen Fraktionen diese Hohen Hauses und nicht zuletzt das Land Schleswig-Holstein diesem Vorschlag sehr viel Sympathien entgegenbrachten.
    Der Hinweis der Bundesregierung auf den Mißbrauch durch Abschreibungsgesellschaften ist meines Erachtens aus folgenden Gründen nicht stichhaltig: Nach § 7 a Absatz 6 Einkommensteuergesetz dürfen erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen bei Wirtschaftsgütern, die zu einem Betriebsvermögen gehören, bei dem Betrieb nicht zur Entstehung oder Erhöhung eines Verlustes führen. Bei Gesellschaften, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehen, dürfen den Mitgesellschaftern gemäß bundeseinheitlicher Erlaßregelung Verluste nur bis zur Höhe ihrer Einlage zugewiesen werden. Diese einschränkenden Regelungen bieten meines Erachtens hinreichend Gewähr dafür, daß die Vergünstigungen nicht durch Abschreibungsgesellschaften mißbräuchlich in Anspruch genommen werden.
    Auch der Hinweis auf den neuen § 7 b ist meines Erachtens nicht überzeugend, da es sich bei den Baudenkmälern oft nicht um Ein- oder Zweifamilienhäuser bzw. Eigentumswohnungen handelt. Auch sieht § 7 b Höchstgrenzen für den begünstigten Aufwand vor, nämlich 150 000 bzw. 200 000 DM; im übrigen ist hier die Begünstigung auf ein Objekt je Steuerpflichtigen begrenzt. Weiterhin wäre bei § 7 b die Voraussetzung, daß das Gebäude zu mehr als 662/3 °/o Wohnzwecken dient.
    Das Anliegen Schleswig-Holsteins, auch Anschaffungskosten zu begünstigen, ist meines Erachtens berechtigt, da wir einen Anreiz geben wollen, Häuser in historischen Stadtkernen zu erwerben. In der Praxis fehlt es hier oft an Kaufinteressenten, mit der Folge, daß Subventionen aufgebracht werden müssen. Für den Privatmann ist es nämlich problemloser, irgendwo ein Haus von 1960 zu kaufen als eines von 1690, in das er noch viel Geld stecken muß.
    Die Bundesregierung brachte jedoch noch weitere Einwände vor, und zwar sowohl aus denkmalpflegerischer Sicht als auch aus steuersystematischen Gründen. Aus Zeitgründen möchte ich hierauf nicht näher eingehen.
    Wir haben davon abgesehen, einen Änderungsantrag auf Berücksichtigung erhöhter Absetzungen



    Stutzer
    auch für Anschaffungskosten zu stellen, nicht weil uns die Bundesregierung mit ihren Einwänden überzeugt hat, sondern — das will ich hier ganz ehrlich sagen — weil wir fürchten, daß das Gesetz aus diesem Grunde im Bundesrat scheitern könnte. Uns liegt jedoch dieses Gesetz zu sehr am Herzen, als daß wir dieses Risiko nicht eingehen wollten.
    Der Finanzausschuß hat die Bundesregierung aber einstimmig aufgefordert, zum 30. Juni 1981 zu berichten, welche Auswirkungen das Gesetz in den ersten Jahren hatte. Die Bundesregierung hat einen solchen Bericht zugesagt. Nach Vorlage dieses Berichts wird erneut über eine eventuelle Gewährung erhöhter Absetzungen auch für Anschaffungskosten beraten werden.
    Nun zur Stellungnahme des Innenausschusses, der den Gesetzentwurf ebenfalls begrüßt hat, aber darum bat, daß
    1. nur solche Gebäude gefördert werden, die nach den landesrechtlichen Vorschriften Baudenkmäler sind,
    2. die nach dem Landesrecht zuständige Stelle verbindlich die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes festlegt und
    3. nur solche Aufwendungen steuerlich begünstigt werden, die nach einer Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle nach Art und Umfang zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung angemessen sind.
    Den dritten Punkt hielten wir für besonders wichtig. Im Einvernehmen mit der Bundesregierung ist der Gesetzentwurf entsprechend geändert worden. Danach sind nur noch die Herstellungs- und Erhaltungskosten von Gebäuden, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften Baudenkmäler sind, soweit die Aufwendungen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, förderungsfähig. Begünstigt wäre demnach nicht, um nur ein Beispiel zu nennen, die Erhaltung einer alten Fassade in einem städtebaulich wertvollen Stadtkern, hinter der sich ein modernes Kaufhaus etabliert hat.
    Nun noch etwas zu den Kosten. Nach der Ihnen vorliegenden Drucksache 8/896 entstehen durch das Gesetz keine Kosten. Wir sind hingegen der Meinung, daß Kosten entstehen. Das Finanzministerium. nannte bei einer geschätzten Zahl von 400 000 Gebäuden 50 Millionen DM. Dieser Betrag ist unseres Erachtens zu niedrig. Nach den Feststellungen der Arbeitsgruppe Rechts- und Steuerfragen des Nationalkomitees für Denkmalschutz entfallen von den 400 000 Baudenkmälern nicht, wie z. B. Hamburg im Bundesrat unterstellte, zwei Fünftel, sondern nur etwa ein Drittel auf die öffentliche Hand. Im Privateigentum befinden sich somit 270 000 und nicht nur 240 000 Baudenkmäler. Ein nach § 82 g der Einkommensteuerdurchführungsverordnung geförderter Anteil von 60 000 Baudenkmälern ist nach Auffassung der Denkmalpfleger zu hoch.
    Um wiederum ein Beispiel zu nennen: In Lübeck liegen höchstens 10 % der Baudenkmäler in Sanierungsgebieten. Das bedeutet also Kürzung der begünstigten Gebäude höchstens um 30 000, es verbleiben dann 240 000 Baudenkmäler. Daß 55 % der Baudenkmäler keinen Herstellungsaufwand erfordern sollen, erscheint unrealistisch. Allenfalls könnte ein Abschlag von 25 % gleich 60 000 gerechtfertigt sein. Danach verbleiben 180 000 Gebäude. Die beabsichtigte Steuervergünstigung wird einen Anreiz geben, erforderliche Baumaßnahmen zeitnah durchzuführen.
    Die im Bundesrat vorgetragene Annahme Hamburgs, daß jährlich nur bei 3 % der Gebäude Maßnahmen in Angriff genommen werden, dürfte viel zu niedrig liegen. Die unserer Ausfallberechnung zugrunde liegende Vermutung, daß bei 15 % der begünstigten Gebäude Baumaßnahmen vorgenommen werden, erscheint realistischer. Wir müssen also davon ausgehen, daß es bei rund 30 000 Gebäuden zu Baumaßnahmen kommt und nicht, wie von Hamburg angenommen, bei nur 2 400. Der uns bis zum 30. Juni 1981 vorzulegende Bericht der Bundesregierung wird zeigen, welche Schätzungen realistischer waren.
    Wir alle, Bund, Länder und Gemeinden, wollen uns mehr als bisher kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude annehmen. Es geht hier um eine nationale Aufgabe, denn in unserer baulichen Vergangenheit ist ein großer Teil unserer kulturellen Identität begründet. Lassen wird daher dem guten Willen die Tat folgen, damit nicht Unwiederbringliches verlorengeht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)