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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/54 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 54. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. November 1977 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 4177 A Fragestunde - Drucksache 8/1125 vom 04. 11. 1977 - Todesursache des seit 1975 in Ost-Berlin inhaftierten Fluchthelfers Walter Dettmer MdlAnfr A117 04.11.77 Drs 08/1125 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . . 4178 A, C, D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 4178 C Konsequenzen aus den auf Mallorca vor Abflug der später entführten LufthansaMaschine nicht durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen sowie fehlende Kontrollen auf dem Flugplatz von Gran Canaria MdlAnfr A2 04.11.e Drs 08/1125 Broll CDU/CSU Antw ,PStSekr von Schoeler BMI . . . 4178 D, 4179B,C ZusFr Broll CDU/CSU 4179 A, B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . 4179 C Ineffiziente Sicherheitskontrollen auf den deutschen Flughäfen, insbesondere auf dem Rhein-Main-Flughafen Frankfurt MdlAnfr Al 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 4179 D, 4180 A ZusFr Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU . 4179 D, 4180 A Anträge der Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf erste Teilerrichtungsgenehmigungen für neue Kernkraftwerke und Zeitpunkt. der Entscheidung, insbesondere für die Kernkraftwerke Biblis C, Neckar-Westheim II und Hamm MdlAnfr A4 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Hubrig CDU/CSU MdlAnfr A5 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Hubrig CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 4180 B, C, D ZusFr Dr. Hubrig CDU/CSU . . . . 4180 B, C, D ZusFr Dr. Steger SPD . . . . . .. . 4181 A Äußerungen von Bundesminister Dr. Mai- hofer im Zusammenhang mit dem von Polen geforderten eigenen Ausweis für Aussiedler MdlAnfr A8 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4181 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4181 C Beteiligung von ASten an Aktionen des Komitees für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit im Jahr 1977 MdlAnfr A12 04.11.77 Drs 08/1125 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 4181 D, 4182 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU . . 4181 D, 4182 A ZusFr Dr. Sperling SPD 4182 B Unterstützung von Gewaltakten bei Demonstrationen gegen die Errichtung von Kernkraftwerken durch ASten, insbesondere in Brokdorf, Itzehoe und Grohnde MdlAnfr A13 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr .von Schoeler BMI . • 4182 B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 4182 C, D Einschätzung der von Studentenorganisationen, z. B. MSB Spartakus und SHB, übernommenen Strategie der „Gewerkschaftlichen Orientierung" MdlAnfr-A14 04.11.77 Drs 08/1125 Krey CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4182 D, 4183 A, B ZusFr Krey CDU/CSU 4183 A Druck des SHB-Zentralorgans „frontal" bei einer DKP-Druckerei sowie weitere wirtschaftliche und politische Unterstützung des SHB durch die KPD MdlAnfr A15 04.11.77 Drs 08/1125 Schwarz CDU/CSU MdlAnfr A16 04.11.77 Drs 08/1125 Schwarz CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4183 B, D, 4184 A, B, C ZusFr Schwarz CDU/CSU . . . 4183 D, 4184 A ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 4184 A ZusFr Dr Langguth CDU/CSU . . . . 4184 B ZusFr Gansel SPD 4184 B. Kontakte des SHB zu Ostblockstaaten, insbesondere zur DDR; Aufrufe demokratisdier Organisationen und Parteien an Hochschulen zur Wahl des SHB MdlAnfr A17 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Miltnér CDU/CSU MdlAnfr A18 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Miltner CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 4184 D,- 4185 A, B ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU . 4184 D, 4185 A, B Quellen der finanziellen Mittel des MSB Spartakus MdlAnfr A19 04.11.77 Drs 08/1125 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 4185 B, C, D ZusFr Kunz ¡Berlin) CDU/CSU . . . 4185 C, D Koalitionen von Juso-Hochschulgruppen, SHB und LHV mit sogenannten Basisgrup- pen sowie Gewaltanwendungen von Mitgliedern des MSB Spartakus an Hochschulen MdlAnfr A22 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Rose CDU/CSU MdlAnfr A23 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Rose CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4186 A, B Bedeutung der Deutschen Postgilde und ihrer berufsständischen Forderungen aus der Sicht des Bundesinnenministers MdlAnfr A24 04.11.77 Drs 08/1125 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A25 04.11.77 Drs 08/1125 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4186 C, D, 4187 A, B, C, D, 4188A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 4186 D, 4187 A, B ZusFr Möllemann FDP . . . . . . . . 4187 C ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 4187 D ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . . 4188 A ZusFr Dr. Sperling SPD . . . . . . . 4188 B Unterstützung der RAF und der antideutschen Anschläge im europäischen Ausland aus dem Rechtshilfefonds für politische Gefangene (Treuhänder Rechtsanwalt Croissant) MdlAnfr A26 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Müller CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 4188 B, C, D ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 4188 C ZusFr Jahn (Marburg) SPD 4188 D Durchsetzung der rechtspolitischen Zielsetzung des 15. Strafrechtsänderungsgesetzes zum Schutze des ungeborenen Lebens Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1977 III MdlAnfr A31 04.11.77 Drs 08/1125 Rapp (Göppingen) SPD MdlAnfr A32 04.11.77 Drs 08/1125 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . 4189 A, C, D ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 4189 D Zulässigkeit des Zusammenwirkens mit einsitzenden Gefangenen gemäß Statut des Rechtshilfefonds für politische Gefangene . MdlAnfr A33 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Müller CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 4189 D, 4190 A ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 4190 A Verspätete Verzinsung der Bausparerbeiträge durch die Bausparkassen MdlAnfr A34 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 4190 B, D ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . 4190 C, D Ausstattung des Zollgrenzdienstes mit Personal sowie mit Waffen und Gerät zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm übertragenen Sicherheitsaufgaben an den EG- und Drittlandsgrenzen MdlAnfr A35 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Riedl (München) CDU/CSU MdlAnfr A36 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 4191 A, B, C, D ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 4191 B, C Zuleitung der Novelle zum Kraftfahrzeugsteuergesetz an den Bundesrat MdlAnfr A37 04.11.77 Drs 08/1125 Lemmrich CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 4192 A Steuerausfälle bei Erhöhung des steuerfreien Betrags für Kantinenessen sowie Verwaltungsaufwand der Finanzbehörden für Überprüfungen der tatsächlichen Aufwendungen für Kantinenessen MdlAnfr A42 04.11.77 Drs 08/1125 Hasinger CDU/CSU MdlAnfr A43 04.11.77 Drs 08/1125 Hasinger CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 4192 B, D, 4193 A, B ZusFr Hasinger CDU/CSU . 4192 D, 4193 A, B Förderung kommunaler Demonstrationsvorhaben zur Energieeinsparung mit Hilfe von Wärmepumpen und Sonnenkollektoren MdlAnfr A58 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 4194 A ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . . . 4194 A Verbesserung der amtlichen statistischen Datenerfassung des volkswirtschaftlichen Strukturwandels MdlAnfr A59 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 4194 B, C, D ZusFr Dr. Spöri SPD 4194 C, D ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . . . 4194 D Abschluß des Forschungsvorhabens „Entwicklung und Erprobung von Versehrtensportarten für spastisch gelähmte Kinder" sowie Erkenntnisse über die Ungefährlichkeit des therapeutischen Reitens MdlAnfr A67 04.11.77 Drs 08/1125 Braun CDU/CSU MdlAnfr A68 04.11.77 Drs 08/1125 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4195 B, D ZusFr Braun CDU/CSU 4195 D Auswirkungen der Kostendämpfung im Gesundheitswesen auf gesundheitsgefährdete erholungsbedürftige Kinder sowie finanzielle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen an die freie Wohlfahrtspflege für Ferienmaßnahmen MdlAnfr A74 04.11.77 Drs 08/1125 Höpfinger CDU/CSU MdlAnfr A75 04.11.77 Drs 08/1125 Höpfinger CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 4196 A, B, C, D ZusFr Höpfinger CDU/CSU 4196 C, D Entwicklung der Ärzteeinkommen ab 1974 und der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Krankenhauspflege ab 1970 MdlAnfr A80 04.11.77 Drs 08/1125 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A81 04.11.77 Drs 08/1125 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 4197 A, C, D, 4198 A, B, C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 4197 C, D, 4198 A ZusFr Hasinger CDU/CSU . . . . . . . 4198 B Zur Geschäftsordnung Kunz (Berlin) CDU/CSU. . . . . . . . 4198 D Aktuelle Stunde betr. Gefahr von Volksfronttendenzen an Universitäten und Hochschulen Dr. Langguth CDU/CSU 4199 C Gansel SPD 4200 D Möllemann FDP 4202 A Spranger CDU/CSU 4203 A von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 4203 D Dr. Rose CDU/CSU 4205 A Weißkirchen (Wiesloch) SPD . . . . 4206 A Dr. Wendig FDP 4207 A Prangenberg CDU/CSU 4207 D Lattmann SPD 4208 D Dr. Zimmermann CDU/CSU 4209 D Brandt (Grolsheim) SPD 4210 B Nächste Sitzung 4211 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4213* A Anlage 2 Zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht in Betrieb befindliche Kernkraftwerke MdlAnfr A6 04.11.77 Drs 08/1125 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 4213* B Anlage 3 Bekanntgabe von im Zuge der Terroristenfahndung nicht kontrollierten Autobahnauffahrten während einer Sendung des Hessischen Rundfunks MdlAnfr A7 04.11.77 Drs 08/1125 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 4213* C Anlage 4 Zusammenarbeit von Jungsozialisten und Jungdemokraten mit Kommunisten in Komitees etc. gegen angebliche „Berufsverbote" in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A21 04.11.77 Drs 08/1125 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 4214* A Anlage 5 Tätigkeit des Christoph Wackernagel für den von Rechtsanwalt Klaus Croissant und Regisseur Volker Schlöndorff repräsentierten Rechtshilfefonds für die Verteidigung politischer Gefangener; Rolle des Rechtshilfefonds bei den Aktivitäten des Rechtsanwalts Croissant zugunsten der RAF-Bande MdlAnfr A27 04.11.77 Drs 08/1125 Reddemann CDU/CSU MdlAnfr A28 04.11.77 Drs 08/1125 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 4214* B Anlage 6 Auswirkungen der Einschränkung der Bausparförderung auf das Mittelaufkommen der Bausparkassen, die Beschäftigungslage in der Bauwirtschaft und die Wohnungsversorgung MdlAnfr A38 04.11.77 Drs 08/1125 Wissmann CDU/CSU MdlAnfr A39 04.11.77 Drs 08/1125 Wissmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4214* C Anlage 7 Anhebung der Einkommensgrenze für die Gewährung einer Bausparprämie und Erhöhung des Sparhöchstbetrages MdlAnfr A41 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4215* B Anlage 8 Gewährleistung der Chancengleichheit aller Prozeßparteien in Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht sowie Beschleunigung der Verfahren MdlAnfr A65 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr A66 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4215* C Anlage 9 Bestimmung der Dauer des Zivildienstes für bereits vor dem 1. August 1977 anerkannte Kriegsdienstverweigerer nach dem Datum der Einberufung MdlAnfr A70 04.11.77 Drs 08/1125 Gärtner FDP MdlAnfr A71 04.11.77 Drs 08/1125 Gärtner FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4216* B Anlage 10 Auswertung und Veröffentlichung von Fragen der vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführten Verlaufsuntersuchung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1977 V zur Problematik der Wiedereingliederung von Arbeitslosen MdlAnfr A72 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Probst CDU/CSU MdlAnfr A73 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4216* C Anlage 11 Ergebnisse der im Krankenhausbericht von 1975 erwähnten Forschungsaufträge zur Krankenhausplanung und Wirtschaftlichkeit des Krankenhauses MdlAnfr A76 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU MdlAnfr A77 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4217* A Anlage 12 Änderung des § 2 Abs. 2 des Altershilfegesetzes für Landwirte zum Anspruch auf Altersgeld auch bei Berufsunfähigkeit MdlAnfr A78 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4217* C Anlage 13 Konsequenzen aus dem Austritt der USA aus der Internationalen Arbeitsorganisation MdlAnfr A79 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4217* C Anlage 14 Verpflichtung von Kriegsdienstverweigerern als Entwicklungshelfer und für den Zivil- und Polizeivollzugsdienst vor dem 1. August 1977 MdlAnfr A82 04.11.77 Drs 08/1125 Stahlberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4217* D Anlage 15 Heranziehung der als Kriegsdienstverweigerer anerkannten Ärzte, Zahnärzte und Apotheker zur Ableistung des Zivildienstes sowie Anrechnung des zivilen Dienstes mit ärztlichen Funktionen auf die fachliche Ausbildung MdlAnfr A83 04.11.77 Drs 08/1125 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU MdlAnfr A84 04.11.77 Drs 08/1125 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4218* A Anlage 16 Zahl der zivildienstfähigen Kriegsdienstverweigerer MdlAnfr A85 04.11.77 Drs 08/1125 Gierenstein CDU/CSU MdlAnfr A86 04.11.77 Drs 08/1125 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4218* B Anlage 17 Zivildienstfähigkeit der Kriegsdienstverweigerer MdlAnfr A87 04/11/e Drs 08/1125 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4218' C Anlage 18 Einberufung von Zivildienstverpflichteten vom 1. August bis 31. Oktober 1977 MdlAnfr A88 04.11.e Drs 08/1125 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A89 04.11.77 Drs 08/1125 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4218* D Anlage 19 Berufsstruktur der Kriegsdienstverweigerer ab 1. August 1977 sowie Art und Zahl der zu schaffenden Zivildienstplätze MdlAnfr A90 04.11.77 Drs 08/1125 Löher CDU/CSU MdlAnfr A91 04.11.77 Drs 08/1125 Löher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4219* A Anlage 20 Schaffung von Zivildienstplätzen MdlAnfr A92 04.11.77 Drs 08/1125 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4219* C Anlage 21 Verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Bundesländer für Vereinbarungen und Verträge mit den zuständigen Bezirks- und Zentralbehörden der angrenzenden DDR MdlAnfr A118 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A119 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 4219* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1977 4177 54. Sitzung Bonn, den 9. November 1977 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen 50. Sitzung, Seite XIV, rechte Spalte: Statt „Frau Simonis CDU/CSU" ist zu lesen: „Frau Simonis SPD". 53. Sitzung, Seite V, rechte Spalte: Bei Anlage 46 ist in der 5. Zeile statt „Einführung" zu lesen: „Entführung". 53. Sitzung, Seite 4138*: Bei den Anlagen 10 und 11 ist statt „Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede" zu lesen: „Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 11. 11. Dr. Aigner * 11. 11. Alber * 11. 11. Dr. Bayerl * 11. 11. Blumenfeld * 11. 11. Dr. Dregger 11. 11. Cronenberg 10. 11. Feinendegen 11. 11. Fellermaier * 11. 11. Flämig * 10. 11. Dr. Fuchs * 11. 11. Frau Funcke 10. 11. Haase (Fürth) * 11. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 11. 11. Hoffmann (Saarbrücken) * 10. 11. Graf Huyn 11. 11. Immer (Altenkirchen) 10. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11. 11. Jaunich 11. 11. Dr. Klepsch * 11. 11. Klinker * 11. 11. Lange * 11. 11. Lemp * 11. 11. Metz 10. 11. Müller (Mülheim) * 11. 11. Müller (Wadern) * 11. 11. Dr. Müller-Hermann 10. 11. Schmidt (München) * 11. 11. Schmidt (Würgendorf) 11. 11. Schreiber * 11. 11. Schwabe * 11. 11. Dr. Schwörer * 11. 11. Seefeld * 11. 11. Sieglerschmidt 11. 11. Dr. Starke (Franken) * 11. 11. Stommel 11. 11. Strauß 11. 11. Voigt (Frankfurt) 11. 11. Frau Dr. Walz * 11. 11. Wawrzik * 11. 11. Würtz * 11. 11. Zeyer 9. 11. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 6) : Welche Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit aus welchen Gründen und seit welchem Zeitpunkt außer Betrieb? Anlagen zum Stenographischen Bericht Am Montag, dem 7. November 1977, 11.00 Uhr, waren von den Kernkraftwerken, die eine Betriebsgenehmigung besitzen, folgende nicht in Betrieb: Versuchsatomkraftwerk Kahl (VAK) seit dem 16. Oktober 1977, Kernkraftwerk Lingen (KWL) seit dem 5. Januar 1977, Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB) seit dem 13. Januar 1977, AVR-Jülich seit dem 13. September 1977, Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB) seit dem 1. September 1977, Kernkraftwerk Biblis Block B seit dem 28. Oktober 1977. Anlage 3 Antwort des Pari. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 7): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der vergangenen Woche ein Reporter des Hessischen Rundfunks während einer Sendung u. a. bekanntgab, welche Autobahnauffahrten von der Polizei im Zuge der Terroristenfahndung nicht- kontrolliert wurden, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, solche - beabsichtigte oder unbeabsichtigte - Hilfestellung für flüchtige Terroristen in Zukunft zu unterbinden? Der Vorgang ist der Bundesregierung bekannt. Am Abend des 19. Oktober 1.977 hatte der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung über alle Rundfunk- und Fernsehsender mitgeteilt, daß im gesamten Bundesgebiet eine Großfahndung angelaufen sei. In einer Sendung des Hessischen Rundfunks, der in der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 1977 das gesamte ARD-Programm bestritt, äußerte hierzu ein Redakteur, er sei auf seiner Fahrt zum Funkhaus an einer bestimmten Autobahnausfahrt nicht kontrolliert worden. Äußerungen dieser Art sind sicherlich polizeilichen Fahndungsmaßnahmen nicht zuträglich. Die Bundesregierung hat in wiederholten Kontakten mit den Vertretern der Medien an deren Eigenverantwortlichkeit appelliert, polizeiliche Fahndungsmaßnahmen nicht zu beeinträchtigen. Von nicht beabsichtigten Ausnahmefällen abgesehen, sind Presse und Rundfunk dieser Gesamtverantwortung auch gerecht geworden. Der Hessische Rundfunk hat deshalb auch in einer veröffentlichten Erklärung die unbedachte Äußerung eines Redakteurs bedauert. Betonen möchte ich abschließend, daß der Hessische Rundfunk mit seiner Nachtsendung zum Thema Terrorismus insgesamt die Arbeit der Polizei in konstruktiver Weise unterstützt hat. 4214* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1977 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 21) : Gibt es — und wenn ja, in welcher Form — eine Zusammenarbeit von Jungsozialisten und Jungdemokraten mit Kommunisten in Komitees etc. gegen angebliche „Berufsverbote" in der Bundesrepublik Deutschland? Der Verfassungsschutzbericht 1976 enthält in Kapitel ,,,Volksfront-Politik" (S. 83 f.) eine ausführliche Darstellung der von orthdoxen Kommunisten maßgeblich beeinflußtven Initiative „Weg mit den Berufsverboten". In dem Bestreben, Aktionseinheiten mit Nichtkommunisten herzustellen, ist es — soweit der Bundesregierung bekannt — den Kommunisten gelungen, neben einigen anderen Angehörigen demokratischer Parteien und Organisationen, die sich allerdings inzwischen größtenteils von der „Initiative" wieder distanziert haben, auch einige wenige Mitglieder der Jungsozialisten und der Jungdemokraten zur Mitarbeit im bundesweiten Arbeitsausschuß der Initiative zu gewinnen. Ebenso betätigen sich — wie die Bundesregierung aus Einzelbeispielen weiß — in örtlichen Initiativgruppen, die vom bundesweiten Arbeitsausschuß angeleitet werden, neben Kommunisten Angehörige demokratischer Organisationen. Sie müssen sich — worauf der Bundesminister des Innern schon im Vorwort zum Verfassungsschutzbericht 1976 hingewiesen hat — fragen lassen, ob sie mit ihrer Mitarbeit in dieser Initiative längerfristig den Zielen unserer Demokratie oder den Zielen derer dienen, die diese freiheitliche Demokratie abschaffen wollen. Anlage 5 Antwort des Parl Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 27 und 28) : Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, daß der wegen Terrorismus gesuchte Kameramann Christoph Wacker-nagel als Geldsammler des von Rechtsanwalt Croissant und des vom Deutschen Bundestag in den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt gewählten Regisseurs Volker Schlöndorff repräsentierten Rechtshilfefonds für die Verteidigung politischer Gefangener tätig gewesen ist und dadurch die kriminelle RAF-Vereinigung unterstützt hat? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wieweit der Rechtshilfefonds für die Verteidigung politischer Gefangener in die übrigen Aktivitäten des Rechtsanwalts Klaus Croissant zugunsten der RAF-Bande integriert war? Zu Frage A 27: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß der als terroristischer Gewalttäter gesuchte Christoph Wackernagel als Geldsammler für den von Rechtsanwalt Croissant ins Leben gerufenen „Rechtshilfefonds für die Verteidigung politischer Gefangener" aufgetreten ist. Zu Frage A 28: Bei dem „Rechtshilfefonds für die Verteidigung politischer Gefangener" handelt es sich um ähnliche Aktivitäten wie in den Fällen des „Internationalen Komitees zur Verteidigung Politischer Gefangener" und der „Internationalen Untersuchungs-Kommission zum Tode von Ulrike Meinhof" . Ob und inwieweit diese Aktivitäten als Unterstützung terroristischer Vereinigungen anzusehen sind, kann nur im Rahmen der einschlägigen strafgerichtlichen Verfahren geklärt werden. Anlage 6 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wissmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 38 und 39) : Worauf fü hührt die Bundesregierung das relativ geringe Mittelaufkommen bei den Bausparkassen zurück, teilt sie insbesondere die im Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August d. J. vertretene Auffassung, daß hierfür einmal die Zunahme der Rückzahlungen von Bauspareinlagen aus nicht zugeteilten Verträgen und zum anderen der Rückgang der Wohnungsbauprämien auf Grund der Einschränkung der Bausparförderung — durch die Festsetzung von Einkommensgrenzen und die Herabsetzung der Prämiensätze — ausschlaggebend sind? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Einschränkung der Bausparförderung auf das Mittelaufkommen der Bausparkassen für die nächsten Jahre, insbesondere hinsichtlich der Auszahlungskraft der Bausparkassen, der Beschäftigungslage in der Bauwirtschaft und der Wohnungsversorgung, und welche Konsequenzen ist sie gewillt daraus zu ziehen? Zu Frage A 38: Die Deutsche Bundesbank hat in ihrem Monatsbericht vom August 1977 in einer eingehenden Analyse der Bausparentwicklung zutreffend dargestellt, daß die Entwicklung des Neugeschäfts außerordentlich zufriedenstellend verlaufen ist. So wurden z. B. in den ersten drei Quartalen 1977 1,078 Millionen neue Verträge (Steigerung gegenüber 1976 = 16,6 v. H.) über insgesamt 37,2 Milliarden DM (= + 18,7 v. H.) abgeschlossen. Wenn auch der Geldeingang bei den Bausparkassen aus den von der Deutschen Bundesbank genannten Gründen, in denen sich zum Teil auch die allgemeinen konjunkturelle Schwäche widerspiegelt, nicht in gleichem Umfang angewachsen ist, so stellt die Zuwachsrate des Mittelaufkommens von 9,1 v. H. -in 1975 und 6,7 v. H. in 1976 nach Auffassung der Bundesregierung insgesamt doch ein recht zufriedenstellendes Ergebnis dar. Im Durchschnitt liegt dieser Zuwachs noch über dem der Jahre 1973 und 1974, den beiden Jahren vor Einführung von Einkommensgrenzen sowie vor Herabsetzung der Prämiensätze. Durch diese Maßnahmen ist der Anteil der Wohnungsbauprämie am gesamten Mittelaufkommen verständlicherweise geringer geworden, unberührt blieb dagegen die Möglichkeit, Bausparleistungen als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. Insgesamt ermöglichte das (absolut) reichlicher fließende Mittelaufkommen (1975: rd. 32 Milliarden DM; 1976: rd. 34 Milliarden DM) es den Bausparkassen sogar, ihre Finanzierungsleistungen in den bei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1977 4215* den vergangenen Jahren merklich zu steigern (1975: + 4,5 %, 1976: + 12,5 %; 1. Hj. 1977: + 8,8 %). Zu Frage A 39: Prognosen hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Bauspargeschäfts sind wegen der unsicheren Erkenntnisse über das zukünftige Sparverhalten des betroffenen Personenkreises naturgemäß schwierig. Als zuverlässigsten Indikator für die Bausparentwicklung der kommenden Jahre sieht die Bundesregierung unter den gegebenen Umständen die Zahl bzw. das Volumen der neu abgeschlossenen Verträge an, die noch am ehesten die mittelfristigen Sparabsichten der Bausparer wiedergeben. Gerade hier sind die jüngsten Zahlen — wie bereits ausgeführt — mit über 18 v. H. plus bei den Vertragssummen aber recht ermutigend. Im Hinblick auf die Beschäftigungslage in der Bauwirtschaft hat die Bundesregierung im übrigen gezielte Maßnahmen ergriffen. Ich erinnere hierbei vor allem an die Ausdehnung des § 7 b EStG und der Grunderwerbsteuerbefreiung, an die Fortführung der Förderung des Sozialen Wohnungsbaus sowie die Programme für die Investitionszuschüsse bei energiesparenden Maßnahmen im Wohnungsbau. Dies sowie die Förderung des Städtebaus und der Wohnungsmodernisierung macht deutlich, daß den Strukturproblemen in der Bauwirtschaft größte Aufmerksamkeit gewidmet wird. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 41) : Trifft es zu, daß, wie der Verbandsgeschäftsführer der privaten Bausparkassen, Degner, (Die Welt vom 3. November 1977, Seite 11) feststellt, die gutgeschriebenen Bausparprämien in den Jahren 1976 und 1977 um 40 v. H. geschrumpft seien, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, die Einkommensgrenze für die Berechtigten auf eine Bausparprämie und den Sparhöchstbetrag wesentlich anzuheben, um damit einen stärkeren eigentumspolitischen Anreiz zu geben für notwendige und konjunkturstabilisierende private Wohnungsbauinvestitionen? Die Einführung von Einkommensgrenzen sowie die Senkung der Prämiensätze im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes hat zwar zu einem deutlichen Rückgang gutgeschriebener Bausparprämien in den Jahren 1976 und 1977 geführt. (1975: 3,168 Milliarden DM; 1976: 2,24 Milliarden DM = 29,3 v. H.; 1977: 1,94 Milliarden DM = 13,4 v. H.) Trotz verminderter Prämien ist aber im Jahre 1976 der Zuwachs der Gesamtbruttosparleistung mit rd. 9,3 v. H. höher ausgefallen als im Durchschnitt der vorangegangenen Jahre. Hieraus läßt sich ablesen, daß die Bausparförderung nach wie vor attraktiv ist. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Steuerreform einheitliche Einkommensgrenzen in das Gesamtsystem der Sparförderung eingeführt, um die staatliche Förderung auf die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen zu konzentrieren. Über diesen Einkommensgrenzen, die wegen der Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs bei Bausparleistungen im übrigen nur bedingt von Bedeutung sind, liegen gegenwärtig nur weniger als 15 v. H. aller Steuerpflichtigen. Damit hat der weitaus überwiegende Teil der Bevölkerung die Möglichkeit, in den Genuß der Bausparförderung zu kommen. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung z. Z. keine Veranlassung, die Einkommensgrenzen für die Berechtigten oder den Sparhöchstbetrag anzuheben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/1125 Fragen A 65 und 66) Teilt die Bundesregierung die im Jahresbericht 1976 des Bundesarbeitsgerichts aufgezeigte Auffassung, daß hinsichtlich der Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht die Rechtsstaatsmaxime und ferner die Sozialstaatsmaxime außerordentlich gefährdet ist, und was gedenkt sie zu tun, um die . Chancengleichheit aller Prozeßparteien zu gewährleisten? Hält die Bundesregierung die in der Arbeitsgerichtsbarkeit festzustellende lange Laufzeit der Verfahren noch mit dem Beschleunigungsprinzip bei arbeitsgerichtlichen Verfahren für vereinbar, und wenn nein, was kann im Verantwortungsbereich des Bundes zu einer Beschleunigung der Verfahren getan werden? Es trifft zu, daß die Dauer der Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Während 1971 nur rund 8 % der Urteilsverfahren länger als ein Jahr gedauert haben, waren es 1976 schon rund 60 %. Die Bundesregierung teilt daher die Auffassung des Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, daß im Interesse der Funktionsfähigkeit des Bundesarbeitsgerichts das derzeitige Revisionsverfahren dringend einer Neuregelung bedarf. Die Bundesregierung bereitet zur Zeit einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes vor, der die Tätigkeit des Bundesarbeitsgerichts auf seine eigentlichen Aufgaben, nämlich die Erhaltung der Rechtseinheit und die Rechtsfortbildung, konzentrieren soll. Der Gesetzentwurf soll möglichst noch in diesem Jahr dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung zugeleitet werden. Als weitere Maßnahme zur Entlastung des Bundesarbeitsgerichts ist auf Vorschlag der Bundesregierung 1976 und 1977 die Zahl der Richterstellen beim Bundesarbeitsgericht um 3 auf 20 erhöht worden. Für 1978 hat die Bundesregierung im Entwurf des Bundeshaushaltsplans eine weitere Vermehrung um 2 Richterstellen vorgeschlagen. Zu Ihrer _zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Bundesregierung bedauert es, daß auch bei den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten eine erhebliche Verlängerung der Verfahrensdauer festzustellen ist. Dies ist auf den außerordentlich starken Zuwachs an Eingängen in den letzten Jahren zurückzuführen. Für die diesem starken Ar- 4216* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1977 beitsanfall entsprechende personelle Ausstattung der Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte sind die Länder zuständig. Ich gehe aber davon aus, daß die Länder die veränderte Lage richtig einschätzen und entsprechende personelle Konsequenzen ziehen werden. Die Bundesregierung ihrerseits wird in dem von mir bereits erwähnten Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Arbeitsgerichtsgesetz auch Maßnahmen vorschlagen, die das Verfahren vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten beschleunigen. Hierzu gehören - eine Erweiterung der Aufgaben des alleinentscheidenden Richters, — eine Konzentration des Verfahrens auf eine. streitige Verhandlung, — eine besondere Prozeßförderung in Kündigungssachen und — eine angemessene Erhöhung der Berufungssumme. Ich darf in diesem Zusammenhang jedoch darauf hinweisen, daß jeder gesetzlichen Regelung zur Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens Grenzen gesetzt sind. Die notwendige Beschleunigung darf nicht zu entscheidenden Einschränkungen des Rechtsschutzes des einzelnen führen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gärtner (FDP) (Drucksache 8/1125 Fragen A 70 und 71): Ist der Bundesregierung bewußt, daß bei Kriegsdienstverweigerern, die vor dem Inkrafttreten des Wehrpflicht- und Zivildienständerungsgesetzes am 1. August 1977 unanfechtbar als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wurden, nicht diese Anerkennung, sondern das Datum der Einberufung dafür entscheidend ist, ob 16 oder 18 Monate Zivildienst abzuleisten sind? Stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß diese Regelung Ungerechtigkeiten mit sich bringt — vor allem wegen der rückwirkenden Geltung der Neuregelung — und willkürliche Behandlungen zuläßt, und ist sie bereit, Initiativen für eine gerechtere Lösung zu ergreifen? Das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977, das am 1. August 1977 in Kraft getreten ist, sieht neben der Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung die Verlängerung des Zivildienstes im Frieden von 16 auf 18 -Monate vor. Nach § 5 der Übergangsvorschriften dieses Gesetzes leisten Zivildienstpflichtige jedoch nur 16 Monate Zivildienst, wenn sie vor Inkrafttreten des Gesetzes zum Zivildienst einberufen worden sind. Dabei kommt es nicht auf das Datum des Einberufungsbescheides, sondern auf den Zeitpunkt der Zustellung dieses Bescheides an. Die Bundesregierung hält diese Regelung für vernünftig. Sie ist geschaffen worden mit Rücksicht auf das schutzwürdige Vertrauen der Zivildienstpflichtigen, für die in einem vor dem 1. August 1977 ergangenen Einberufungsbescheid die Dienstzeit bereits auf 16 Monate festgesetzt worden war. Demgegenüber bestand und besteht jedoch kein Vertrauensschutz für diejenigen Kriegsdienstverweigerer, die zwar vor dem 1. August 1977 als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, aber nicht zum Zivildienst einberufen worden sind. Denn die Dauer des Zivildienstes steht in keinem Zusammenhang mit der Anerkennung oder dem Zeitpunkt der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Die Wahrnehmung des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung erfolgt nicht im Vertrauen auf eine bestimmte Dauer des Zivildienstes, sondern allein deshalb, weil der Wehrpflichtige sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen. den Staaten widersetzt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 72 und 73): Welche der Fragen im Rahmen der vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführten Verlaufsuntersuchung zur Problematik der Wiedereingliederung von Arbeitslosen sind im einzelnen mit der Folge welcher Veröffentlichung ausgewertet worden? Welche Erwägungen waren für die Entscheidung maßgebend, welche Erkenntnisse auszuwerten und zu veröffentlichen und welche nicht? Die Auswertung des Datenmaterials führte bisher zu folgenden Veröffentlichungen: — Zur beruflichen Wiedereingliederung von Arbeitslosen während der Rezession 1974/75 — Methoden und erste Ergebnisse — Zur Beschäftigungslage der Angestellten. Eine empirische Analyse — Finanzielle und psychosoziale Belastungen während der Arbeitslosigkeit — Der Weg in die Arbeitslosigkeit: Berufliche und soziale Herkunft von jugendlichen Arbeitslosen — Arbeitslosigkeit und Mobilität — Zur beruflichen Wiedereingliederung von Arbeitslosen Die genannten Titel wurden in den Mitteilungen und den Materialien aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Jahre 1976 und 1977 veröffentlicht. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Es ist das Bestreben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, der Öffentlichkeit möglichst rasch nach Abschluß von empirischen Erhebungen erste Ergebnisse vorzulegen. Aus diesem Grunde werden in der Regel zunächst jene Komplexe bearbeitet, die methodisch am leichtesten einer Auswertung zugänglich sind. Dieses Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1977 4217* Vorgehen bestimmt die Reihenfolge der bisher veröffentlichten und der noch geplanten Aufsätze. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 76 und 77) : Welche Ergebnisse hatten die im Krankenhausbericht der Bundesregierung (Drucksache 7/4530) von 1975 erwähnten Forschungsaufträge zur Verbesserung der Krankenhausplanung? Welche Ergebnisse hatten die von der Bundesregierung in diesem Bericht erwähnten Untersuchungs- und Forschungsvorhaben zur Ermittlung objektiver Kriterien für die Wirtschaftlichkeit des Krankenhauses? Von den im Krankenhausbericht der Bundesregierung von 1975 erwähnten Forschungsvorhaben konnten bisher folgende Projekte, die jeweils sowohl der Verbesserung der Krankenhausplanung als auch der Ermittlung objektiver Kriterien für die Wirtschaftlichkeit des Krankenhauses dienen, vergeben werden: 1. „Untersuchungen über die personellen und finanziellen Entlastungsmöglichkeiten der Krankenhausversorgung durch Differenzierung der Krankenhausaktivitäten nach vollstationärer und semistationärer Behandlung" Das Vorhaben wurde 1977 abgeschlossen. Das Ergebnis zeigt, wie Krankenhauspatienten bei einer stärkeren Differenzierung der Krankenhausaktivitäten auch mit einer weniger aufwendigen Pflege, als sie das Akutkrankenhaus im Regelfall anbietet, bedarfsgerecht versorgt werden könnten. 2. „Entwicklung von Standard-Raum-Funktions- und Ausstattungsprogrammen für Krankenhäuser" Das Vorhaben wurde 1977 abgeschlossen. Als Ergebnis liegen standardisierte Programme für Betriebsstellen von allgemeinen Krankenhäusern vor, die zur Vereinheitlichung der Qualitätsstandards sowie zur Verkürzung und besseren Überschaubarkeit des Planungs- und Bauprozesses geeignet sind. 3. „Alternativmodelle für eine langfristige Krankenhausbedarfsplanung auf der Grundlage internationaler Vergleiche" Als Zwischenergebnis liegt eine vergleichende Darstellung der Krankenhausbedarfsplanung in 8 Staaten vor. Das Vorhaben soll noch im Jahre 1977 abgeschlossen werden. 4 Die Vorhaben „Verfahren zur Berechnung des leistungsbezogenen Personalbedarfs für Krankenhäuser" sowie „Optimale Betriebsabläufe in Krankenhäusern" werden nicht vor 1979 abgeschlossen werden können. Ergebnisse liegen hierzu noch nicht vor. Es ist vorgesehen, daß die Ergebnisse der abgeschlossenen Untersuchungen veröffentlicht werden. Sobald die Veröffentlichung vorliegt, werde ich Ihnen gerne ein Exemplar übersenden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 78): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, § 2 Abs. 2 des Gesetzes für eine Altershilfe für Landwirte so zu erweitern, daß Anspruch auf Altersgeld auch dann besteht, wenn Berufsunfähigkeit gegeben ist, und nicht erst dann, wenn Erwerbsunfähigkeit i. S. des § 1247 Abs. 2 der RVO vorliegt? Die von Ihnen aufgeworfene Frage ist schon bei der Einführung des vorzeitigen Altersgeldes im Jahre 1963 eingehend beraten worden. Dabei ist man davon ausgegangen, daß — anders als bei den Arbeitnehmern — bei den Landwirten mit der Berufsunfähigkeit im allgemeinen nicht auch der Verlust des Einkommens aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit verbunden ist. Denn in aller Regel gibt ein Landwirt bei Berufsunfähigkeit sein landwirtschaftliches Unternehmen nicht auf. Eine gesetzliche Änderung ist daher nicht vorgesehen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 79): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Austritt der USA aus der Internationalen Arbeitsorganisation? Die Bundesregierung wird sich zusammen mit den anderen westlichen Industrieländern, insbesondere auch den EG-Staaten, verstärkt darum bemühen, die Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wieder auf ihre sozialpolitischen Aufgaben zu konzentrieren und die Beachtung ordnungsgemäßer Verfahren sicherzustellen, um damit auch die Voraussetzungen für den Wiedereintritt der USA in die IAO zu schaffen. Die Bundesregierung bedauert den Austritt der Amerikaner aus der IAO. Sie respektiert aber die Entscheidung der USA. Zusammen mit den westlichen Partnerländern hatte sie sich im Interesse der Durchsetzung der gemeinsamen Ziele bis zuletzt um das Verbleiben der USA in der Organisation bemüht. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stahlberg (CDU/CSU) (Drucksache 9/1125 Frage A 82) : Wie viele Wehrpflichtige, die seit dem 1. August 1977 eine Erklärung nach § 25 a des Wehrpflichtgesetzes abgegeben haben und deren Personalunterlagen beim Bundesamt für den Zivildienst eingegangen sind, haben sich vor dem 1. August 1977 als Helfer im Zivildienst oder als Entwicklungshelfer verpflichtet oder sind Angehörige des Polizeivollzugsdienstes? 4218* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1977 Von den Wehrpflichtigen, die seit dem 1. August 1977 eine Erklärung nach § 25 a Wehrpflichtgesetz abgegeben haben und beim Bundesamt für den Zivildienst erfaßt sind, haben sich insgesamt 61 Dienstpflichtige vor dem 1. August 1977 als Helfer im Zivilschutz oder Entwicklungsdienst verpflichtet oder sind Angehörige des Polizeivollzugsdienstes. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 83 und 84): Wie viele wehrpflichtige Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wurden, sind bis zum Inkrafttreten der Neuregelung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens zur Ableistung des Zivildienstes herangezogen worden? Ist es zutreffend, daß Ärzte, die Zivildienst leisten, diese Zeit auf ihre fachliche Ausbildung anerkannt bekommen, also auf Zivildienstplätzen, die eine ärztliche Funktion erfordern? Bis zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Wehrpflichtgesetz und zum Zivildienstgesetz haben 70 Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Zivildienst geleistet. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich: Die Entscheidung über die Anrechnung von Zivildienstzeiten auf die Zeit der ärztlichen Fachausbildung liegt bei den zuständigen Stellen der Bundesländer. Welche Regelungen insoweit in den einzelnen Bundesländern bestehen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen-des Abgeordneten Gierenstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 85 und 86) : Wie viele Wehrpflichtige, die seit dem 1. August 1977 eine Erklärung nach § 25 a des Wehrpflichtgesetzes abgegeben haben und deren Personalunterlagen beim Bundesamt für den Zivildienst eingegangen sind, sind — unterteilt nach Geburtsjahrgängen — zivildienstfähig? Wie viele Wehrpflichtige, die seit dem 1. August 1977 eine Erklärung nach § 25 a des Wehrpflichtgesetzes abgegeben haben und deren Personalunterlagen beim Bundesamt für den Zivildienst eingegangen sind, sind — aufgeschlüsselt nach dem Grad ihrer Verwendungsfähigkeit (Signierziffer) — vorübergehend nicht zivildienstfähig und dauernd nicht zivildienstfähig? Vom 1. August 1977 bis 31. Oktober 1977 sind beim Bundesamt für den Zivildienst von 12 095 Kriegsdienstverweigerern, die eine Erklärung im Sinne von § 25 a Wehrpflichtgesetz abgegeben haben, Personalunterlagen eingegangen. Die Daten von 11 912 dieser Dienstpflichtigen sind bereits maschinell erfaßt worden. Entsprechend dem derzeitigen Datenbestand sind 11 674 dieser Dienstpflichtigen als zivildienstfähig registriert. Vorübergehend nicht zivildienstfähig — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — sind 62, dauernd nicht zivildienstfähig 176 Zivildienstpflichtige. Bei der Ermittlung sind größtenteils die zum Zeitpunkt der Musterung vergebenen Signierziffern 4 und größer maßgebend gewesen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 87): Wie viele von den Zivildienstfähigen sind derzeit nicht verfügbar, und welche Zivildienstausnahmen (Anteile) sind dafür maßgebend? Von den zivildienstfähigen Dienstpflichtigen, die eine Erklärung nach § 25 a Wehrpflichtgesetz abgegeben haben und deren Personalunterlagen dem Bundesamt für den Zivildienst vorliegen, sind derzeit 7 544 nicht verfügbar. Das entspricht einem Prozentsatz von rund 62 Prozent. Nach den derzeitigen Ermittlungen sind allein 50 Prozent dieser Dienstpflichtigen Schüler, Studenten oder Auszubildende, die zum weitaus größten Teil bereits durch eine von den Kreiswehrersatzämtern getroffene Entscheidung vorerst zurückgestellt worden sind. Weitere 36 Prozent haben eine Zurückstellung geltend gemacht. Wegen Einberufungshindernissen oder der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung vor der Einberufung bei Dienstpflichtigen, die vor mehr als zwei Jahren gemustert worden sind, stehen derzeit 10 Prozent nicht zur Verfügung. Rund 4 Prozent sind entweder vorübergehend oder dauernd nicht zivildienstfähig. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 88 und 89) : Wie viele Zivildienstpflichtige sind, aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgängen, ab 1. August 1977 bis 31. Oktober 1977 zum Zivildienst einberufen und zu welchen Diensteintrittsterminen? Wie viele haben davon den Zivildienst tatsächlich angetreten? Vom 1. August 1977 bis 31. Oktober 1977 sind vom Bundesamt für den Zivildienst insgesamt 7 991 Zivildienstpflichtige einberufen worden, und zwar aus den Geburtenjahrgängen 1950 10 Dienstpflichtige 1951 27 Dienstpflichtige 1952 48 Dienstpflichtige 1953 96 Dienstpflichtige 1954 206 Dienstpflichtige 1955 458 Dienstpflichtige 1956 1 089 Dienstpflichtige Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1977 4219e 1957 2 373 Dienstpflichtige 1958 3 299 Dienstpflichtige 1959 233 Dienstpflichtige. Hinzu kommen noch 152 Dienstpflichtige, deren Einberufungen für den Zeitraum von Mai 1978 bis Ende des Jahres gelten. Im übrigen verteilen sich die Einberufungen zeitlich wie folgt: August 1977 99 Dienstpflichtige September 1977 456 Dienstpflichtige Oktober 1977 1 607 Dienstpflichtige November 1977 2 881 Dienstpflichtige Dezember 1977 1 250 Dienstpflichtige Januar 1978 983 Dienstpflichtige Februar 1978 294 Dienstpflichtige März 1978 134 Dienstpflichtige April 1978 135 Dienstpflichtige. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löher (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 90 und 91) : Wie setzen sich die Kriegsdienstverweigerer nach Berufen zusammen, die ab 1. August 1977 eine Erklärung nach § 25 a des Wehrpflichtgesetzes abgegeben haben? Wo und in welchem Umfang und von welcher Art sollen in Zukunft weitere Zivildienstplätze geschaffen werden? Zu Frage A 90: Die Zugehörigkeit der Zivildienstpflichtigen, die nach dem 1. August 1977 eine Erklärung gemäß § 25 a Wehrpflichtgesetz abgegeben haben, zu Berufsgruppen wird statistisch nicht gesondert erfaßt. Eine genaue Aufschlüsselung dieses Personenkreises nach Berufsgruppen ist daher nicht möglich. Zu Frage A 91: Bei der Neueinrichtung von Zivildienstplätzen ist die Zivildienstverwaltung auf die Mitwirkung der sozialen Einrichtungen und ihrer Verbände angewiesen, die neue Zivildienstplätze nur nach ihren Bedürfnissen beantragen. Die immer noch steigende Zahl der Neuanträge auf Anerkennung als Beschäftigungsstelle des Zivildienstes und zur Erhöhung der Platzzahlen bei bereits anerkannten Beschäftigungsstellen zeigt jedoch, daß im sozialen Bereich weiterhin zusätzlicher Bedarf an Zivildienstleistenden besteht. Verstärkt bemüht sich die Zivildienstverwaltung bei der Einrichtung von Sozialstationen und beim Ausbau sozialer Dienste durch die Kommunalverwaltungen und die Wohlfahrtsverbände die Möglichkeiten des Einsatzes von Zivildienstleistenden auszuweiten. Ich darf darauf hinweisen, daß nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Zivildienst die vorhandenen ca. 34 000 Zivildienstplätze vorerst ausreichen, von den verfügbaren Dienstpflichtigen die erforderliche Anzahl zum Zivildienst heranzuziehen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage A 92): Welche Maßnahmen sind zur weiteren Schaffung von Zivildienstplätzen bisher eingeleitet worden? Bei der Neueinrichtung von Zivildienstplätzen ist die Zivildienstverwaltung auf die Mitwirkung der sozialen Einrichtungen und ihrer Verbände angewiesen, die neue Zivildienstplätze nur nach ihren Bedürfnissen beantragen. Die immer noch steigende Zahl der Neuanträge auf Anerkennung als Beschäftigungsstelle des Zivildienstes und zur Erhöhung der Platzzahlen bei bereits anerkannten Beschäftigungsstellen zeigt jedoch, daß im sozialen Bereich weiterhin zusätzlicher Bedarf an Zivildienstleistenden besteht. Verstärkt bemüht sich die Zivildienstverwaltung bei der Einrichtung von Sozialstationen und beim Ausbau sozialer Dienste durch die Kommunalverwaltungen und die Wohlfahrtsverbände die Möglichkeiten des Einsatzes von Zivildienstleistenden auszuweiten. Ich darf darauf hinweisen, daß nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Zivildienst die vorhandenen ca. 34 000 Zivildienstplätze vorerst ausreichen, von den verfügbaren Dienstpflichtigen die erforderliche Anzahl zum Zivildienst heranzuziehen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen A 118 und 119): Wie beabsichtigt die Bundesregierung unter zweifelsfreier Beachtung der grundgesetzlichen Zuständigkeiten der Länder — etwa in Fragen der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung u. ä. — sowie der Qualifizierung der Rechtsnatur der innerdeutschen Grenze durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (über die Vereinbarkeit des innerdeutschen Grundvertrags mit dem Grundgesetz) vom 31. Juli 1973 gegenüber den zustädigen Bezirks- oder Zentralbehörden der DDR die Zuständigkeit der entsprechenden Länder zur Geltung zu bringen, nachdem die Aufgabe der innerdeutschen Grenzkommission — soweit erfüllbar — abgeschlossen ist? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß gegebenenfalls die an die Bezirke der DDR angrenzenden Bundesländer mit der DDR — nicht verfassungswidrig als Ausland, sondern als Inland sui generis — Vereinbarungen und Verträge in Fragen ihres grundgesetzlichen Zuständigkeitsbereichs aushandeln und abschließen sollten, die etwa mit vergleichbaren rheinlandpfälzisch—luxemburgischen, saarländisch—luxemburgischen, bayerisch—österreichischen und bayerisch—tschechoslowakischen Übereinkünften zu vergleichen wären? 4220' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. November 1977 Zu Frage A 118: Bereits in der Antwort auf Ihre Fragen vom 21. Januar 1977 ist dargelegt worden: „Was den Abschluß der Arbeiten der Grenzkommission angeht, ist zu berücksichtigen, daß das Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag und die Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission deren Arbeiten nicht befristen. Eine solche Befristung ergibt sich auch nicht aus der Natur der zu regelnden praktischen Fragen." Daher besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Anlaß, losgelöst vom Auftrag des Grundlagenvertragswerks eine institutionelle Neuordnung für Angelegenheiten der Grenze zur DDR vorzunehmen. Hinzu kommt, daß sich die Grenzkommission und die dort auf unserer Seite praktizierte Zusammenarbeit von Bund und Ländern auch praktisch bewährt haben. Damit sind die Voraussetzungen nicht gegeben, von denen Ihre Frage ausgeht. Zu Frage A 119: Die in Ihrer Frage vorausgesetzte Annahme, daß Artikel 32 Absatz 3 des Grundgesetzes auf Verträge mit der DDR entsprechend angewandt werden kann, wird von der Bundesregierung geteilt, ohne daß es derzeit einer abschließenden Aussage bedarf. Die Länder könnten also, soweit sie für die Gesetzgebung zuständig sind, mit Zustimmung der Bundesregierung ebenso Verträge mit der DDR abschließen, wie sie dies mit ausländischen Staaten bereits in verschiedenen Fällen getan haben. Der Bundesregierung ist von einer Bereitschaft der DDR zum Abschluß solcher Verträge mit den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen Hessen oder Bayern bislang jedoch nichts bekannt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage.


Rede von Heinz Rapp
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, darf ich demnach davon ausgehen, daß nach dem Kenntnisstand des Ministeriums in den Beratungsstellen durchweg im Sinne des Gesetzes, d. h. mit dem Ziel, ungeborenes Leben möglichst zu schützen, beraten wird?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Davon gehen wir aus.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weiteren Zusatzfragen.
    Ich rufe die Frage 33 des Herrn Abgeordneten Dr. Müller auf:
    Hält die Bundesregierung das im Statut des Rechtshilfefonds für politische Gefangene vorgesehene Zusammenwirken des Beirats mit den einsitzenden Gefangenen für unserem Rechtsstaat gemäß, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus?
    Bitte, Herr Staatssekretär.
    Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Das der Bundesregierung bekannte schriftlich fixierte Statut des — ich zitiere — „Rechtshilfefonds für die Verteidigung politischer Gefangener" lautet in zwei Ziffern wie folgt:
    5.2. Der Beirat trifft seine Entscheidungen mit Mehrheit. Er beschließt notwendig werden-



    Parl. Staatssekretär Dr. de With
    de Änderungen des Statuts. Hierzu bedarf es der Zustimmung einer Mehrheit der Gefangenen in beiden Verfahren.
    5.3. Scheidet ein Beiratsmitglied aus, so bestimmen die übrigen Mitglieder und eine Mehrheit der Gefangenen im Stuttgarter Verfahren gemeinsam den Nachfolger.
    Das nach diesen Bestimmungen mögliche und vielleicht auch beabsichtigte Zusammenwirken zwischen Beirat und Gefangenen wird sorgfältig beobachtet. Die Bundesregierung hat keine Zweifel daran, daß bei einem Verdacht strafrechtlich relevanten Verhaltens, insbesondere der Unterstützung von kriminellen bzw. terroristischen Vereinigungen, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden entsprechende strafprozessuale Schritte unternehmen werden.