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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/42 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 42. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des japanischen Unterhauses und einer Delegation . . . 3163 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3163 B Wahl des Abg. Böhm (Melsungen) als Stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates . . . 3163 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 3163 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Schmidt, Bundeskanzler 3164 B Dr. Kohl CDU/CSU 3166 D Wehner SPD 3167 C Engelhard FDP 3168 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu den dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht a) Antrag der Bundestagsabgeordneten Dr. Helmut Kohl, Dr. Friedrich Zimmermann und 189 weiterer Mitglieder des Bundestages gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 —Bundesgesetzbl. I S. 1229 — Az. 2 BvF 1/77 b) Antrag der Bayerischen Staatsregierung gegen das genannte Gesetz — Az. 2 BvF 2/77 — Drucksache 8/886 — . . . . . . . 3169 D Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung — Drucksache 8/900 — Westphal SPD . . . . . . . . . . . 3170 B Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 3173 B Frau Funcke FDP . . . . . . . . . . 3178 D Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . . 3181 D Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU . . . 3205 D Roth SPD 3209 B Frau Matthäus-Maier FDP 3213 D Dr. Sprung CDU/CSU 3216 B Dr. Diederich (Berlin) SPD 3219 A Cronenberg FDP 3221 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Förderung von Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 8/709 — Gerstein CDU/CSU 3223 D Dr. Steger SPD 3226 B Dr.-Ing. Laermann FDP 3228 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hammans, Burger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Braun, Frau Karwatzki, Dr. Reimers, Frau Geier„ Frau Dr. Neumeister und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf des Logopäden — Drucksache 8/741 — Dr. Hammans CDU/CSU . . . . . . 3231 C Jaunich SPD 3232 D Spitzmüller FDP 3234 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Reimers, Pfeifer, Frau Dr. Neumeister, Dr. Hammans, Frau Schleicher, Frau Geier, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Becker (Frankfurt), Burger, Hasinger, Köster, Kroll-Schlüter, Rühe, Damm, Metz, Frau Karwatzki, Würzbach, Eymer (Lübeck), Höpfinger, Dr. Hoffacker, Dr. Hüsch und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Durchführung des praktischen Jahres — Drucksache 8/697 — Dr. Reimers CDU/CSU . . . . . . . 3236 A Fiebig SPD 3237 B Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . . 3239 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen) — Drucksache 8/819 — . . . . . . . . 3240 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksache 8/870 — 3240 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes — Drucksache 8/855 — 3240 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel — Drucksache 8/856 — 3240 C Beratung der Sammelübersicht 8 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/859 — 3240 D Fragestunde — Drucksache 8/885 vom 09. 09. 1977 — Nichtratifizierung bestehender internationaler Konventionen, Abkommen und zweiseitiger Verträge zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A9 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3187 C, D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 3187 D Abweichungen des Abschlußtextes der 6. Tagung der Dritten Seerechtskonferenz — Informal Composite Negotiating Text (ICNT) — gegenüber dem Verhandlungsstand zum Nachteil der am Tiefseebergbau interessierten Industrieländer MdlAnfr A84 09.09.77 Drs 08/885 Dr. von Geldern CDU/CSU MdlAnfr A85 09.09.77 Drs 08/885 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 3188 A, C, D, 3189 A, B, C, D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . . 3188 C ZusFr Dr. Corterier SPD 3188 D ZusFr Breidbach CDU/CSU 3189 A ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 3189 B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 3189 B ZusFr Ewen SPD 3189 C ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 3189 D Beurteilung der Ergebnisse der Seerechtskonferenz aus der Sicht der am Tiefseebergbau interessierten Industrieländer MdlAnfr A86 09.09.77 Drs 08/885 Kittelmann CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3190 A, B, C, D, 3191 A, B, C, D ZusFr Kittelmann CDU/CSU 3190 B ZusFr Breidbach CDU/CSU 3190 C ZusFr Dr. Corterier SPD 3190 D ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 3190 D ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 3191 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 III ZusFr Ewen SPD 3191 B ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . 3191 B ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 3191 C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 3191 C Aufnahme von Ressourcen und mineralischen Rohstoffen in das Meeresbodenregime sowie Behandlung der Moratoriumsresolution der VN (2574 /XXV) auf der Seerechtskonferenz MdlAnfr A89 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Hüsch CDU/CSU MdlAnfr A90 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Hüsch CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 3191 D, 3192 A, B, C ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU . . . . 3192 A, B, C Rolle der Meeresbodenbehörde beim Abschluß von Rohstoffabkommen sowie Inspektionsrecht der Behörde MdlAnfr A91 09.09.77 Drs 08/885 Sick CDU/CSU MdlAnfr A92 09.09.77 Drs 08/885 Sick CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 3192 D, 3193 A, B, C, D, 3194 A, B, C, D, 3195 A ZusFr Sick CDU/CSU . . 3192 D, 3193 A, B, C ZusFr Breidbach CDU/CSU 3193 A ZusFr Rapp (Göppingen) SPD . . . . 3193 C, D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 3193 D ZusFr Frau Erler SPD . . . . . . . . 3194 A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . . 3194 B ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU 3194 B ZusFr Kittelmann CDU/CSU 3194 C ZusFr Dr. Corterier SPD 3194 D ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 3194 D Kompetenz der Meeresbodenbehörde für wissenschaftliche Forschung sowie Zwangstransfers von Technologien durch die Behörde MdlAnfr A93 09.09.77 Drs 08/885 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A94 09.09.77 Drs 08/885 Lenzer CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3195 A, B, C, D, 3196 A ZusFr Lenzer CDU/CSU . . . . 3195 A, B, C ZusFr Breidbach CDU/CSU 3195 D ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU 3195 D ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 3196 A Garantenstellung der Meeresbodenbehörde für den Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage für auf dem Land und im Meer produzierte Rohstoffe MdlAnfr A95 09.09.77 Drs 08/885 Kittelmann CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 3196 B Finanzieller Schutz unrentabler Produktionen durch die Meeresbodenbehörde sowie nationale Produktion auf dem Gebiet des Meeresbodenbergbaus MdlAnfr A96 09.09.77 Drs 08/885 Breidbach CDU/CSU MdlAnfr A97 09.09.77 Drs 08/885 Breidbach CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3196 B, C ZusFr Breidbach CDU/CSU 3196 C Auswirkungen der vorgesehenen Präferenzen für joint ventures auf das Parallelsystem im Meeresbodenbergbau MdlAnfr A98 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 3196 D, 3197 A ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 3196 D Beurteilung der im ICNT vorgesehenen Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Meeresbodenbehörde zwischen Versammlung und Rat sowie der Einrichtung der sogenannten Enterprise als Organ der Meeresbodenbehörde MdlAnfr A99 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Narjes CDU/CSU MdlAnfr A100 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Narjes CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 3197 A, B, C, D, 3198 A, B, C ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU 3197 A, B, 3198 A ZusFr Grunenberg SPD . . . . . . . 3197 B ZusFr Breidbach CDU/CSU 3197 C ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 3197 D ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 3198 B ZusFr Kittelmann CDU/CSU 3198 B Einfluß der im ICNT vorgesehenen Abbaubeschränkungen auf die Versorgung der Rohstoffmärkte sowie Betrieb von Abbaustätten in den nächsten 15 Jahren MdlAnfr A103 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Hoffacker CDU/CSU MdlAnfr A104 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3198 C, D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 Vorlage eines Berichts der Bundesregierung über die Ergebnisse der 6. Tagung der Dritten Seerechtskonferenz MdlAnfr A105 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 3198 D, 3199 A, B, C, D, 3200 A, B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 3199 A ZusFr Dr. Jens (Voerde) SPD 3199 B ZusFr Kittelmann CDU/CSU 3199 C ZusFr Grunenberg SPD 3199 C ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . 3199 D ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 3200 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 3200 A Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Bezeichnung des Viermächteabkommens als „Vierseitiges Abkommen über West-Berlin" durch die DDR MdlAnfr A108 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3200 B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3200 C Reaktion des Bundeskanzlers auf den von dem ungarischen Parteichef anläßlich eines Staatsbesuchs ausgebrachten Trinkspruchs auf das Wohl „des Volkes der Bundesrepublik Deutschland" MdlAnfr A109 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 3200 D, 3201 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 3200 D, 3201 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 3201 A Gründe der Bundesrepublik für die Nichtveröffentlichungen von Zahlen über Ausreisewillige in den Oder-Neiße-Gebieten und den Ländern Ost- und Südosteuropas sowie Verhandlungen mit der Tschechoslowakei über eine Erhöhung der Aussiedlerquote MdlAnfr A111 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A112 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 3201 B, C, D, 3202 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 3201 B, C, 3202 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 3202 B ZusFr Ey CDU/CSU 3202 C Export von nuklearen Anlagen MdlAnfr A113 09.09.77 Drs 08/885 Frau Erler SPD MdlAnfr A114 09.09.77 Drs 08/885 Frau Erler SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3202 D, 3203 A, B ZusFr Frau Erler SPD . . . 3202 D, 3203 A, B Stimmungskampagne gegen die Bundesrepublik Deutschland in den westlichen Partnerstaaten sowie Intervention bei der französischen Regierung wegen der Äußerungen des Herrn Croissant im staatlichen französischen Fernsehen MdlAnfr A116 09.09.77 Drs 08/885 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A117 09.09.77 Drs 08/885 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 3203 B, C, D, 3204 A, B, C, D, 3205 A, B, C, D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . 3203 C, D, 3204 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 3203 D, 3205 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . 3204 A, 3205 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 3204 B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . . 3204 B, 3205 C ZusFr Dr. Corterier SPD . . . . . . . 3204 C ZusFr Frau Erler SPD . . . . . . . . 3205 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 3205 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 3240 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3241* A Anlage 2 Kriterien für die Äußerung eines Vertreters der Bundesregierung über zu hohe Lohnabschlüsse in der Tarifrunde 1977 MdlAnfr Al 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3241* C Anlage 3 Berufliche Situation der Immobilienmakler MdlAnfr A2 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 3241* D Anlage 4 Vorlage des Wohnungsgesetzbuchs zur Vereinheitlichung des Rechts über die soziale Sicherung des Wohnens MdlAnfr A17 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3242* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 V Anlage 5 Antrag der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, im Verfahren gegen einen NVA-Feldwebel das zuständige Gericht nach § 13 a StPO zu bestimmen, obwohl der Gerichtsstand des Tatorts gemäß § 7 Abs. 1 StPO gegeben war MdlAnfr A20 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Jaeger CDU/CSU MdlAnfr A21 09.0937 Drs 08/885 Dr. Jaeger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3242* D Anlage 6 Unzulänglichkeit der mit dem neuen Futtermittelrecht in Kraft getretenen Deklarationsvorschriften über die Zusammensetzung der einzelnen Futtermittel MdlAnfr A35 09.09.77 Drs 08/885 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Rohr BML . . . . . . 3243* A Anlage 7 Ausfälle bei der Obsternte 1977 in der Bundesrepublik Deutschland und den übrigen EG-Ländern sowie Sicherstellung der Versorgung mit frischem Obst MdlAnfr A36 09.09.77 Drs 08/885 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A37 09.09.77 Drs 08/885 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Rohr BML 3243* C Anlage 8 Rückgang der direkten öffentlichen Hilfen bei der Förderung des Wohnungseigentums sowie Einführung eines einkommensabhängigen Wohnungsbauzuschusses für die künftigen Förderungsprogramme MdlAnfr A71 09.09.77 Drs 08/885 Eymer (Lübeck) CDU/CSU MdlAnfr A72 09.09.77 Drs 08/885 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 3244* A Anlage 9 Äußerungen des Bundeskanzlers auf dem Deutschen Mietertag in Hamburg über die Mietpreisbildung bei Sozialwohnungen sowie Vereinbarkeit einer einkommensabhängigen Wohnwertmieten mit den wohnungspolitischen Grundsätzen der Bundesregierung MdlAnfr A73 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A74 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3244* C Anlage 10 Erfahrungen über den Nutzen der von der Bundesregierung geförderten überbetrieblichen Lehrwerkstätten im ländlichen Raum sowie Zahl dieser Lehrwerkstätten in Rheinland-Pfalz MdlAnfr A78 09.09.77 Drs 08/885 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A79 09.09.77 Drs 08/885 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3244* D Anlage 11 Entwicklung der landwirtschaftlichen Berufsausbildung Jugendlicher MdlAnfr A80 09.09.77 Drs 08/885 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3245* B Anlage 12 Finanzierung der Meeresbodenbehörde sowie Einflußnahme der Entwicklungsländer nach dem ICNT MdlAnfr A101 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Todenhöfer CDU/CSU MdlAnfr A102 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3245* D Anlage 13 Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge aus dem kommunistisch beherrschten Vietnam MdlAnfr A115 09.09.77 Drs 08/885 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3246* A Anlage 14 Einführung eines „Standortplanfeststellungsverfahrens" für Kraftwerke SchrAnfr B11 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3246* B Anlage 15 Finanzielle Unterstützung von Organisationen, die Informationsveranstaltungen zu den Direktwahlen des Europäischen Parlaments durchführen SchrAnfr B12 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B13 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3246* C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 Anlage 16 Vertrag über den Ausbau der vier Staustufen der Salzach SchrAnfr B14 09.09.77 Drs 08/885 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3247* A Anlage 17 Regelung der Anreden von Vorgesetzten und Untergebenen im Bundesgrenzschutz nach dem Gleichheitsgrundsatz SchrAnfr B15 09.09.77 Drs 08/885 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3247* B Die Fragen B 16, 17, 18 und 19 — Drucksache 8/885 vom 09. 09. 77 — des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) sind vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 18 Überlastung der Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes und der Bundeskriminalpolizei SchrAnfr B20 09.09.77 Drs 08/885 Conradi SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3247* C Anlage 19 Mißbrauch des Asylrechts für die Einfuhr von Rauschgift und die illegale Arbeitsaufnahme durch über Ost-Berlin einreisende Asylbewerber sowie Ausschluß der Berufung in Asylsachen SchrAnfr B21 09.09.77 Drs 08/885 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B22 09.09.77 Drs 08/885 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B23 09.09.77 Drs 08/885 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3248* B Anlage 20 Folgerungen aus den im Gutachten der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung aufgeführten Mängeln des Datenschutzgesetzes SchrAnfr B24 09.09.77 Drs 08/885 Hansen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3249* A Anlage 21 Mitwirkung von Richtern in kommunalen Vertretungskörperschaften SchrAnfr B25 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3249* B Anlage 22 Gefahren durch falsches Programmieren von Computern SchrAnfr B26 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3249* D Anlage 23 Abbau von 60 Planstellen des Grenzaufsichtsdienstes im Saarland sowie Gewährleistung einer ausreichenden Überwachung der deutsch-französischen Grenze im Bereich der Oberfinanzdirektion Saarbrücken SchrAnfr B27 09.09.77 Drs 08/885 Zeyer CDU/CSU SchrAnfr B28 09.09.77 Drs 08/885 Zeyer CDU/CSU SchrAnfr B29 09.09.77 Drs 08/885 Zeyer CDU/CSU SchrAnfr B30 09.09.77 Drs 08/885 Zeyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 3250* B Anlage 24 Erörterung des Problems der Bekämpfung des internationalen Rauschgifthandels in der Europäischen Gemeinschaft SchrAnfr B31 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3250* D Anlage 25 Zeitraum zwischen Antragstellung und Auszahlung von Investitionszulagen aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung vom Dezember 1975 SchrAnfr B32 09.09.77 Drs 08/885 Prangenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3251* B Anlage 26 Behinderung der Investitionstätigkeit durch staatliche Auflagen; Abbau investitionshemmender Vorschriften, insbesondere im Bereich der nichtnuklearen Energie SchrAnfr B33 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B34 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3251* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 VII Anlage 27 Entwicklung des Exports und der Auslandsnachfrage nach deutschen Wirtschaftsgütern seit 1969 gegenüber den Arbeitslosenzahlen SchrAnfr B35 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B36 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3252* B Anlage 28 Mitgliedschaft von Repräsentanten von Unternehmungen der öffentlichen Hand oder von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand beim Deutsch-Chilenischen Freundeskreis e. V. sowie Erhöhung der Ausfuhrgarantien bei Exportgeschäften mit Chile SchrAnfr B37 09.09.77 Drs 08/885 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B38 09.0937 Drs 08/885 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3255* A Anlage 29 Unterschiedliche Versicherungsprämien für Wohnmobile und Caravans in der Haftpflichtversicherung SchrAnfr B39 09.09.77 Drs 08/885 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3255* B Anlage 30 Reduzierung der Obstpreise und Erhöhung des Obstangebots durch Aussetzung aller Zoll- und Einfuhrbeschränkungen für Obst SchrAnfr B40 09.09.77 Drs 08/885 Wuwer SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 3255* D Anlage 31 Förderung der forstlichen Bestandspflege im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms SchrAnfr B41 09.09.77 Drs 08/885 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 3256* A Anlage 32 Gewinnung von 01 aus Stroh SchrAnfr B42 09.09.77 Drs 08/885 Paintner FDP SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3256* D Anlage 33 Einstellung von Zusatz- bzw. Aushilfskräften im Winter dieses Jahres durch die Bundesanstalt für Arbeit; Zahl der auf Grund der 1 600 neu bewilligten Planstellen vorgenommenen Neueinstellungen SchrAnfr B43 09.09.77 Drs 08/885 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B44 09.09.77 Drs 08/885 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B45 09.0937 Drs 08/885 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B46 09.09.77 Drs 08/885 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3257* B Anlage 34 Nichterfassung arbeitsloser Jugendlicher in der amtlichen Arbeitsmarktstatistik sowie Zahl der einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz suchenden Jugendlichen SchrAnfr B47 09.09.77 Drs 08/885 Hölscher FDP SchrAnfr B48 09.09.77 Drs 08/885 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3257* D Anlage 35 Alkoholmißbrauch durch Soldaten SchrAnfr B49 09.09.77 Drs 08/885 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 3258* B Anlage 36 Manöverschäden der Bundeswehr und der NATO-Verbände in der Land- und Forstwirtschaft; Veranstaltung der Herbstmanöver nach Abernten der Felder SchrAnfr B50 09.09.77 Drs 08/885 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B51 09.09.77 Drs 08/885 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 3258* C Anlage 37 Entwendung der bei einer Hausdurchsuchung im Raum Achern gefundenen Waffen und Munition aus Beständen des Transportbataillons 861 Achern; Umfang der Waffendiebstähle bei der Bundeswehr sowie deren Besitz in Terroristenkreisen SchrAnfr B52 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B53 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 3260* A VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 Anlage 38 Krebs durch aminophenazonhaltige Arzneimittel SchrAnfr B54 09.09.77 Drs 08/885 Wuwer SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3260* B Anlage 39 Förderung der Modellprojekte im Bereich der Drogenberatung bzw. -therapie SchrAnfr B55 09.09.77 Drs 08/885 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAnfr B56 09.09.77 Drs 08/885 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAnfr B57 09.09.77 Drs 08/885 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3260* D Anlage 40 Zahl der im Straßenverkehr getöteten oder Schwerverletzten Moped- oder Mofafahrer sowie Einführung eines Fahrunterrichts, einer Führerscheinpflicht und einer Schutzhelmpflicht für diese Verkehrsteilnehmer SchrAnfr B58 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 3261* C Anlage 41 Westerwald-Trasse zur Verbesserung der Verbindung Köln–Frankfurt am Main SchrAnfr B59 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 3262* A Anlage 42 Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des U-Bahn-Baues in München in den nächsten 10 Jahren SchrAnfr B60 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 3262* B Anlage 43 Höchste Dringlichkeitsstufe für den zweispurigen Ausbau der Rheinbrücke Bingen/ Ingelheim–Geisenheim SchrAnfr B61 09.09.77 Drs 08/885 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 3262* C Anlage 44 Elektrifizierung von Bundesbahnstrecken im Regierungsbezirk Tübingen SchrAnfr B62 09.09.77 Drs 08/885 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 3262* D Anlage 45 Ausbau der Bundesstraßen 253, 255 und 277 im Lahn-Dill-Kreis SchrAnfr B63 09.09.77 Drs 08/885 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B64 09.09.77 Drs 08/885 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 3263* A Anlage 46 Bau der Bundesbahnstrecke Köln–Groß Gerau SchrAnfr B65 09.09.77 Drs 08/885 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 3263* C Anlage 47 Zuschußbetrag der Deutschen Bundesbahn für den Eisenbahnersport im Rechnungsjahr 1977 SchrAnfr B66 09.09.77 Drs 08/885 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 3263* D Anlage 48 Trassenverlauf und Fertigstellung der geplanten Ortsumgehung Bad MünstereifelIversheim im Zuge der B 51 SchrAnfr B67 09.09.77 Drs 08/885 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 3264* A Anlage 49 Bau der zusätzlichen Fahrstreifen an der Bundesautobahn 5 zwischen Karlsruhe und Rastatt SchrAnfr B68 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 3264* B Anlage 50 Verhinderung des Anstiegs der Verkehrsunfälle jüngerer Verkehrsteilnehmer SchrAnfr B69 09.09.77 Drs 08/885 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B70 09.09.77 Drs 08/885 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 3264* C Anlage 51 Markierung der Fahrzeugpositionen durch Kreide bei Unfällen mit Bagatellschäden zur Feststellung eventueller Schadensersatzansprüche SchrAnfr B71 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 3265* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 IX Anlage 52 Entwicklung der jährlichen Zuwachsrate in der Zeit von 1965 bis 1976 im Personen- und Güterverkehr der Deutschen Bundesbahn auf dem Streckenabschnitt Hannover–Würzburg SchrAnfr B72 09.09.77 Drs 08/885 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 3265* B Anlage 53 Nachfolgeverwendung des Stadtwald-Sanatoriums in Melsungen nach dessen Schließung am 31. Dezember 1977 SchrAnfr B73 09.09.77 Drs 08/885 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 3265* B Anlage 54 Verbesserung des Notruf systems SchrAnfr B74 09.09.77 Drs 08/885 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 3265* D Anlage 55 Neuorganisation von Telefonbüchern SchrAnfr B75 09.09.77 Drs 08/885 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 3266* B Anlage 56 Fortbestand des Fernmeldebezirks Kulmbach SchrAnfr B76 09.09.77 Drs 08/885 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 3266* C Anlage 57 Einbeziehung eines vorbeugenden Brandschutzes in die Bauplanung; Räumungsabläufe in Hochbauten sowie Verwendung des Luftkissens Lift-Pack SchrAnfr B77 09.09.77 Drs 08/885 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B78 09.09.77 Drs 08/885 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 3266* C Anlage 58 Einbeziehung der beiderseitigen Förderung des Hochtemperaturreaktors in das geplante deutsch-sowjetische Abkommen für Wissenschaft und Technologie SchrAnfr B79 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3267* A Anlage 59 Förderung der Datenverarbeitung im Rahmen eines vierten Datenverarbeitungsprogramms sowie Berücksichtigung der Anmerkung des Bundesgerichtshofs in den Berichten zur Förderung der Datenverarbeitung bei der Durchführung der Programme SchrAnfr B80 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B81 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3267* B Anlage 60 Förderung des Baus des Berufsbildungszentrums Betzdorf-Kirchen im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen SchrAnfr B82 09.09.77 Drs 08/885 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3268* A Anlage 61 Ausbildungsordnung für den Berufskraftfahrer SchrAnfr B83 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3268* C Anlage 62 Finanzielle Beteiligung der Bundesregierung an der Ingenieurschule für Tropenlandwirtschaft Witzenhausen, heute OE 20 der Gesamthochschule Kassel SchrAnfr B84 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3268* D Anlage 63 Wahrung von Geschäftsgeheimnissen konkurrierender Firmen durch die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit in Eschborn SchrAnfr B85 09.09.77 Drs 08/885 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3269* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 3163 42. Sitzung Bonn, den 15. September 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 16. 9. Adams * 16. 9. Dr. van Aerssen * 16. 9. Dr. Ahrens ** 16. 9. Dr. Aigner * 16. 9. Alber* 16. 9. Dr. Bangemann * 16. 9. Dr. Bardens ** 16. 9. Dr. Bayerl * 16. 9. Berger 16. 9. Blank 16. 9. Blumenfeld * 16. 9. Conrad (Riegelsberg) 16. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 16. 9. Dr. Enders ** 15. 9. Fellermaier * 16. 9. Flämig* 16. 9. Dr. Früh * 16. 9. Dr. Fuchs * 16. 9. Haase (Fürth) * 16. 9. Frau Dr. Hartenstein 30. 9. Hoffmann Saarbrücken) * 16. 9. Hofmann (Kronach) 16. 9. Jung * 16. 9. Dr. h. c. Kiesinger 16. 9. Dr. Klepsch * 16. 9. Klinker * 16. 9. Krey 16. 9. Kunz (Berlin) * 16. 9. Lagershausen ** 16. 9. Lange * 16. 9. Lemmrich ** 16. 9. Lemp* 16. 9. Lücker* 16. 9. Marquardt ** 16. 9. Dr. Müller ** 16. 9. Müller (Mülheim) * 16. 9. Müller (Wadern) * 16. 9. Dr. Müller-Hermann * 16. 9. Frau Dr. Neumeister 15. 9. Schmidt (München) * 16. 9. Schreiber * 16. 9. Schwabe * 16. 9. Dr. Schwörer 16. 9. Seefeld * 16. 9. Sieglerschmidt * 16. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 16. 9. Dr. Starke (Franken) * 16. 9. Dr. Staudt 30. 9. Tönjes 16. 9. Frau Dr. Walz * 16. 9. Wawrzik* 16. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Wohlrabe 16. 9. Würtz * 16. 9. Zeyer* 16.9. Zywietz* 16.9. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/885 Frage A 1): Auf Grund welcher Kriterien wurde von einem Vertreter der Bundesregierung öffentlich die Ansicht geäußert, daß die Lohnabschlüsse der Tarifrunde 1977 zu hoch ausgefallen seien, und welche Rolle könnte dabei die zu optimistische Wachstumsprognose im letzteri Jahreswirtschaftsbericht gespielt haben? Aus der Frage ist nicht erkennbar, auf welche Äußerung eines Vertreters der Bundesregierung sie sich bezieht, es trifft jedoch durchaus zu, daß die Lohnabschlüsse der Tarifrunde 1977 sich im nachhinein als zu hoch erwiesen haben. Zwar liegt die bisherige Entwicklung des Tariflohnniveaus insgesamt noch in der im Jahreswirtschaftsbericht genannten Marge und für den gewerblichen Bereich allein an der Obergrenze. Die tatsächliche Wirtschaftsentwicklung ist aber im bisherigen Jahresverlauf deutlich hinter dem Wachstumsziel zurückgeblieben und wird es auch für das ganze Jahr vermutlich bleiben. Eine Ursache dafür ist der wesentlich flachere Verlauf der Weltkonjunktur und damit die langsamere Entscheidung der Auslandsnachfrage und der Exporte. Dies hatte zur Folge, daß die Lohnentwicklung in der gewerblichen Wirtschaft zu einem stärkeren Anstieg der Lohnstückkosten geführt hat, als es den Annahmen des Jahreswirtschaftsberichts entsprochen hätte. Bei begrenzten Überwälzungsspielräumen dürfte dies die für die Investitionsentscheidungen wichtigen Eigenfinanzierungsmöglichketen der Unternehmen eingeengt haben. Es ist nicht auszuschließen, daß die im Jahreswirtschaftsbericht genannten Eckwerte zu dieser Lohnentwicklung beigetragen haben. Die Eckwerte der Jahresprojektion entsprachen allerdings dem damaligen Erkenntnisstand und waren in Übereinstimmung mit der Mehrzahl der seinerzeit bekannten Vorausschätzungen. Die Bundesregierung hat jedoch im Jahreswirtschaftsbericht selbst auf die besondere Unsicherheit aller prognostischen Aussagen in der gegenwärtigen Situation hingewiesen (Jahreswirtschaftsbericht 1977, Ziff. 6) . Interne Wahrscheinlichkeitsprognosen lagen bereits am Jahresanfang niedriger. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 2) : 3242* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige berufliche Situation und die künftigen Entwicklungsaussichten des Berufsstands der Makler, teilt sie insbesondere die Befürchtungen der Immobilienmakler, die Wettbewerbsverzerrungen im Verhaltnis der Immobilienmakler zu den Kreditinstituten, denen die bankenaufsichtliche Genehmigung zur Durchführung von Immobiliengeschäften erteilt worden sei, führten zu einem existenzbedrohenden Verdrängungswettbewerb in diesem Geschäftszweig zu Lasten des mittelständisch strukturierten Berufsstands der selbständigen Immobilienmakler, und weiche Folgerungen ergeben sich für die Bundesregierung aus dieser Entwicklung? Das Maklergewerbe wurde durch die Maklergesetzgebung der letzten Jahre (Einführung der Erlaubnispflicht durch § 34 c GewO, Berufsausübungsregelungen durch die Makler- und Bauträgerverordnung) einschneidenden berufsordnenden Maßnahmen unterworfen sowie durch die Rezession auf dem Baumarkt wirtschaftlich erheblich betroffen. Dies hat, wie der Präsident des Bundesverbandes Ring Deutscher Makler (RDM) auf dem diesjährigen Maklerkongreß ausführte, zu einem „Selbstreinigungsprozeß" im Gewerbe geführt. Der Berufsstand habe sich inzwischen konsolidiert und sei im Ansehen der Öffentlichkeit erheblich gestiegen. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die insbesondere in den Jahren der Baukrise 1973 und 1974 aufgetreteii wären, seien, wie sich auch aus einem Betriebsvergleich des Instituts für Handelsforschung, Köln, für das Jahr 1975 ergebe, weitgehend überwunden worden. Aufgrund der Belebung des Immobilienmarktes dürfte diese positive Tendenz auch im letzten Jahr angehalten haben. Es bestehen daher keine Anhaltspunkte für die Annahme, daß die Makler einem „existenzbedrohenden Verdrängungswettbewerb" seitens der Kreditinstitute unterworfen sind, wie dies vor kurzem von einigen Immobilienmaklern aus dem südostbayerischen Raum in einem „offenen Brief" behauptet wurde. Bemängelt wird von Verbandsseite allerdings eine sich aus § 34 c Abs. 5 GewO (Maklergesetz) ergebende Vergünstigung für Kreditinstitute, die u. a. bei Maklertätigkeiten von den Vorschriften der Gewerbeordnung freigestellt sind. Diese Regelung war 1972 vom Gesetzgeber getroffen worden, „um solche Tätigkeiten vom Anwendungsbereich des Gesetzes auszunehmen, die schon aufgrund von Spezialgesetzen einer Zulassungsregelung unterliegen" ; dies ist für Kreditinstitute nach dem Kreditwesengesetz der Fall. Zur Zeit wird unter Beteiligung von Bundes- und Landesressorts geprüft, ob dies tatsächlich zu nennenswerten Wettbewerbsnachteilen der Makler führt; erforderlichenfalls würde dem Gesetzgeber ein Änderungsvorschlag zu § 34 c Abs. 5 GewO unterbreitet werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 17) : Wie weit sind die Vorarbeiten der. Bundesregierung zur Vorlage des vom Deutschen Bundestag am 10. Oktober 1974 (Drucksache 7/2629) in Auftrag gegebenen Wohnungsgesetzbuchs zur Vereinheitlichung des Redits liber die soziale Sicherung des Wohnens gediehen, welche Rechtsmaterien sollen im einzelnen in dem Wohnungsgesetzbuch zusammengefaßt und geregelt werden, und bis wann ist die Bundesregierung in der Lage, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen? Die Entschließung, die der Deutsche Bundestag am 17. Oktober 1974 anläßlich der Verabschiedung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes gefaßt hat, umfaßt mehrere Punkte. Die Bundesregierung wurde darin nicht nur ersucht, einen Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der sozialen Sicherung des Wohnens vorzulegen, sondern es wurde gleichzeitig auch eine inhaltliche Überprüfung der mietrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Situation am Wohnungsmarkt in Auftrag gegeben. Weiter wurde die Bundesregierung beauftragt, über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes nach Ablauf von vier Jahren seit dessen Inkrafttreten — also Anfang 1979 — zu berichten. Die Bundesregierung sieht diese Punkte im Zusammenhang. Sie geht davon aus, daß die tatsächlichen Erhebungen für den Bericht und der Bericht selbst die Grundlage für die Prüfung der Anpassungsbedürftigkeit des geltenden Mietrechts bilden sollen. Es ist daher beabsichtigt, den Gesetzentwurf zur Bereinigung des Mietrechts erst nach der Erstattung des Berichts über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes vorzulegen. Erst zu diesem Zeitpunkt wird auch abschließend entschieden werden können, welche Materien von der Bereinigung des Mietrechts erfaßt werden sollten; in erster Linie ist selbstverständlich an eine Zusammenfassung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe und der übrigen privatrechtlichen Vorschriften des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes mit dem Wohnraummietrecht des BGB zu denken. Daß die Bereinigung des Wohnraummietrechts im Rahmen eines neu zu schaffenden „Wohnungsgesetzbuchs" zu erfolgen habe, ist durch die Entschließung des Deutschen Bundestages nicht präjudiziert; dies ist nicht zuletzt darin zum Ausdruck gekommen, daß der federführende Rechtsausschuß den Terminus „Wohngesetzbuch" seinerzeit aus dem Entschließungsentwurf gestrichen hat. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jaeger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/885 Fragen A 20 und 21): Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Bundesanwaltschaft am 16. Januar 1976 beim Bundesgerichtshof beantragte, in einem Verfahren gegen einen NVA-Stabsfeldwebel wegen versuchten Totschlags das zuständige Gericht nach § 13 a Strafprοzeßοrdnung zu bestimmen, obwohl, wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 2. Februar 1977 (Aktenzeidien 2 ARs 26/76) bestätigte, die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der "DDR" bei Elbkilometer 540,5 am Ostufer der Elbe verläuft und somit das im Fluß schwimmende Mäddien sich zur Zeit der Schußabgabe durch den Stabsfeldwebel bereits auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland befand, So daß der Gerichtsstand des Tatorts (§ 7 Abs. 1 Strafprozeßordnung) gegeben war und damit die Voraussetzungen fur eine Entscheidung nach § 13 a Strafprozeßordnung fehlten? Wurde dieser Antrag gegebenenfalls auf Weisung der Bundesregierung oder each Fühlungnahme mit ihr gestellt, und welche Gründe hatte sie gegebenenfalls, den Antrag für notwendig oder auch nur für zweckmäßig zu halten? Zu Frage Α 21: Herr Kollege, ich beantworte Ihre Frage mit „Ja". Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 3243* Zu Frage A 22: Herr Kollege, die Antwort auf Ihre Frage ist „Nein" . Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/885 Frage A 35) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß mit Inkrafttreten des neuen Futtermittelrechts bei den Landwirten große Unzufriedenheit über die neuen Deklarationsvorschriften, über Inhalt, Nährstoffgehalt und Gemengeauteile der einzelnen Futtermittel besteht, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dieser Unzulänglichkeit abzuhelfen? Bei der Erörterung der neuen futtermittelrechtlichen Vorschriften über die Kennzeichnung ist zwischen den Vorschriften für Einzelfuttermittel und denen für Mischfuttermittel zu unterscheiden. Was die Einzelfuttermittel betrifft, so sind der Bundesregierung bisher keine negativen Äußerungen von seiten der Landwirtschaft bekannt geworden. Diese Regelungen wurden bislang vielmehr durchweg positiv bewertet. Soweit Sie mit Ihrer Anfrage den Bereich der Mischfuttermitteldeklaration ansprechen, so hat die Bundesregierung zu der bestehenden Problematik auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. von Geldern während der Fragestunde in der 29. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Mai 1977 Stellung genommen (Plenarprotokoll 8/29 Seite 2076) . Es ist der Bundesregierung bekannt, daß Unsicherheiten beim Kauf von Mischfuttermitteln dadurch entstanden sind, daß zahlreiche Mischfuttermittelhersteller zulässigerweise von einer Angabe der im Mischfuttermittel enthaltenen Gemengteile absahen und ihre Produkte als Normtyp-Mischfuttermittel auf den Markt brachten, wobei sie — gleichfalls zulässigerweise — lediglich verkürzte Angaben über die Inhaltsstoffe machten. Auf Initiative meines Hauses hat die Normenkommission für Futtermittel des Zentralausschusses der deutschen Landwirtschaft, in der die beteiligten Wirtschaftsverbände und Berufsorganisationen zusammengeschlossen sind, bereits in einer Sitzung am 28. April 1977 die im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln aufgetretenen Schwierigkeiten beraten. Die in der Folgezeit von dieser Normenkommission durchgeführte Prüfung, ob und inwieweit die Information des Landwirts noch erhöht werden kann, mündete in der letzten Sitzung am 5. und 6. September 1977 in eine Empfehlung an die Mischfutterhersteller ein, freiwillig und einheitlich bei den wichtigsten Mischfuttermitteln über die futtermittelrechtlich vorgeschriebenen Angaben hinaus noch Angaben über Energiekennwerte und über den Gehalt an verdaulichem Protein sowie bei den entsprechenden Normtyp-Mischfuttermitteln für Schweine und Geflügel über den Gehalt an Rohprotein und den Gehalt der zur Beurteilung der Proteinqualität maßgeblichen Aminosäure zu machen. Im übrigen stehen zur Zeit auf EG-Ebene die Beratungen über einen Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates über den Verkehr mit Mischfuttermitteln kurz vor ihrem Abschluß. Diese Richtlinie sieht für alle Mischfuttermittel die Gehaltsangabe mehrerer Inhaltsstoffe zwingend vor. Zur Zeit wird in meinem Haus geprüft, inwieweit die Vorschläge der Normenkommission und die zu erwartenden Richtlinienregelungen miteinander abgestimmt werden können sowie ob und in welchem Umfang der Erlaß von Rechtsvorschriften zur Realisierung der Deklarationserweiterung erforderlich ist. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen A 36 und 37) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung die diesjährigen Ausfälle bei der Obsternte in der Bundesrepublik Deutschland und den übrigen Ländern der EG ein? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehrnen, um die Versorgung der Bevölkerung mit frischem Obst zu angemessenen Preisen, eventuell durch Einfuhren aus Drittländern, sicherzustellen? Nach vorläufigen Schätzungen wird die diesjährige Obsternte in der Bundesrepublik Deutschland mit insgesamt 2,07 Millionen t rund ein Viertel unter dem Ergebnis von 1976 liegen und den langjährigen Durchschnitt l971/76 erheblich unterschreiten. Bei dem wichtigsten Obsterzeugnis, dem Tafelapfel, liegen die Schätzungen bei 24 % unter den Vorjahreswerten; bei Birnen sind es 35 % weniger als 1976. In der Gemeinschaft wird bei Tafeläpfeln in den einzelnen Ländern mit folgenden Minderernten gegenüber 1976 gerechnet: Frankreich / 25 % Italien / 16 % Niederlande / 11 % Großbritannien / 35 % Belgien / 61 % Bei Birnen wird in der Gemeinschaft eine durchschnittliche Minderernte von rund 25 % gegenüber 1976 erwartet. Nach dem neuesten Stand hat sich der bisherige Trend in den Erntevorausschätzungen bestätigt. Die Bundesregierung hat sich daher entschlossen, bei der EG-Kommission für Apfel und Birnen eine Zollaussetzung bis zum 31. Dezember 1977 zu beantragen. Der Erfolg einer Zollaussetzung hängt natürlich weitgehend davon ab, ob und in welchem Umfang Apfel und Birnen in Drittländern überhaupt verfügbar sind. Nach den bisherigen Ermittlungen ist dies nur in sehr begrenztem Umfang der Fall. 3244* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Fragen A 71 und 72) : Trifft die Information des Städtebauinstituts vom 30. August 1977 zu, daß die wirtschaftlich leistungsschwächeren, aber eigentumswilligen Schichten der Bevölkerung auf dem ersten Förderungsweg immer weniger mit direkten öffentlichen Hilfen bedacht werden, insbesondere, daß die im Wohnungseigentum geförderten Wohnungen im vergangenen Jahr nur nοch zu 26 % auf dem ersten Förderungsweg öffentlich gefördert waren, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Trend wohnungs- und vermögenspolitisch? Zu welchen Ergebnissen hat die von der Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 7. Juli 1975 angekündigte Überprüfung der Zweckmäßigkeit und Realisierbarkeit von Eckwerten zur Einführung eines einkommensabhängigen Wohnungsbauzuschusses für die künftigen Förderungsprogramme geführt? Zu Frage A 71: Es ist richtig, daß sich die Eigentumsförderung in den letzten Jahren vom 1. auf den 2. Förderungsweg verlagert hat. 1976 betrug der Anteil des 1. Förderungsweges am Gesamtergebnis 27,3 v. H. Die Verschiebung zwischen den einzelnen Förderungswegen hat jedoch zu einem deutlich gestiegenen Förderungsergebnis geführt. Während 1971 56 122 Eigentümerwohnungen gefördert werden konnten, waren es 1976 73 696. Da die Bewilligungsstellen in den Ländern bei unverändert großer Nachfrage verstärkt dazu übergehen, die Mittel auch im 2. Förderungsweg nach engeren sozialen Kriterien zu vergeben, kommt die Förderung auch hier wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungsgruppen zugute. In schwierigen Fällen, in denen eine sehr hohe Subvention im Einzelfall notwendig ist, stehen weiterhin Mittel des 1. Förderungswegs zur Verfügung. So konnten 1976 im 1. Förderungsweg 20 119 Eigentümerwohnungen gefördert werden. Ich darf im übrigen darauf hinweisen, daß sich auf dem letzten Volksheimstättentag nicht nur das Volksheimstättenwerk selbst, sondern auch der Vorsitzende des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Herr Kollege Dr. Schneider, dezidiert für eine stärkere Verlagerung zum 2. Förderungsweg ausgesprochen hat. Zu Frage A 72: Die in der Ministerkonferenz am 12. Dezember 1975 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Wohnungspolitische Normen" hat die Einführung eines einkommensabhängigen Wohnungsbauzuschusses, der als Ersatz für den degressiven Teil der Objektförderung gedacht war, nicht befürwortet. Dafür war in erster Linie die Erwägung maßgebend, daß die so geförderten Sozialwohnungen wegen ihrer entsprechend höheren Miete nicht mehr für die breiten Schichten der Bevölkerung geeignet gewesen wären. Im übrigen wäre mit dem einkommensabhängigen Wohnungsbauzuschuß neben das traditionelle Wohngeld ein ausschließlich neubaubezogenes Wohngeld 2 getreten. Dies hätte nicht gerade zu einer Vereinfachung des Förderungssystems geführt. Aus diesen Gründen hat auch die darauffolgende Ministerkonferenz diesen Gedanken nicht weiter verfolgt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Fragen A 73 und 74) : Hat der Bundeskanzler auf dem diesjährigen Deutschen Mietertag in Hamburg die Auffassung vertreten, daß die freie Mietpreisbildung am Ende wäre und die Miete den Charakter eines prozentualen Zuschlags zur Lohn- oder Einkommensteuer erhielte, wenn bei Sozialwohnungen unabhängig von den Kosten des jeweiligen Gebäudes bestimmte Prozentsätze des Einkommens für die Miete berechnet würden, und Vorschläge dieser Art in Zukunft nicht mehr debattiert werden sollten, und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Auffassung? Hält die Bundesregierung gegebenenfalls im Hinblick auf die Äußerungen des Bundeskanzlers auf dem Deutschen Mietertag ihre in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 7. Juli 1975 vertretene Auffassung aufrecht, wοnach die Prinzipien der einkommensabhängigen Wohnwertmiete den wohnungspolitischen Grundsätzen der Bundesregierung nicht widersprechen? Zu Frage A 73: Die Antwort lautet: ja, ja. Zu Frage A 74: Die Bundesregierung hat sich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 1975 nicht für einen „perfektionierten prozentualen Mechanismus" ausgesprochen. Es gibt deshalb zu den Ausführungen des Bundeskanzlers keinen Widerspruch. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen A 78 und 79): Wie groß ist die Zahl der in den letzten fünf Jahren und der bis zum Ende der Legislaturperiode von der Bundesregierung geförderten überbetrieblichen Lehrwerkstätten in ländlichen Gebieten des Landes Rheinland-Pfalz? Inwieweit liegen der Bundesregierung Erfahrungen über den Nutzen der in Betrieb befindlichen, von der Bundesregierung geförderten, überbetrieblichen Lehrwerkstätten im ländlichen Raum vor, insbesondere bei sοlchen, die nicht unmittelbar mit Berufsschulen verbunden sind, und gedenkt die Bundesregierung, curb in Zukunft solche Einrichtungen zu fördern? Zu Frage A 78: Seit Inkrafttreten der Richtlinien zur Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten am 19. September 1973 sind 13 Projekte im Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz mit insgesamt 17,6 Millionen DM vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft gefördert worden. Weitere 10 Projekte sind mir angezeigt und müssen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen noch bearbeitet werden. Von den bereits bewilligten Projekten in Rheinland-Pfalz können 3 Projekte (Neumühle/Münchweiler, Altenkirchen und Neuwied) dem ländlichen Raum zugeordnet werden. Zu Frage A 79: Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft beurteilt den Nutzen von überbetrieblichen Ausbildungsstätten sowohl in Ballungsgebieten als auch Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 3245* im ländlichen Raum gleichermaßen als einen entscheidenden Beitrag zur Steigerung der Qualität und zur Erhaltung der Ausbildungsfähigkeit und Ausbildungsbereitschaft insbesondere kleiner und mittlerer Betriebe. Bei allen Förderungsprojekten wird grundsätzlich darauf geachtet, daß die breitgestellten Kapazitäten für die überbetriebliche Ausbildung voll ausgelastet werden, damit für die Träger ein wirtschaftlicher Betrieb gewährleistet wird. Als optimale Betriebsgröße auch in pädagogischer Hinsicht haben sich erfahrungsgemäß Ausbildungsstätten ab 100 Ausbildungsplätzen bewährt. Im ländlichen Raum läßt sich diese optimale Betriebsgröße nicht immer erreichen. Bei der Förderung müssen hier auch regionalspezifische Einflußfaktoren, wie z. B. die örtlichen Verkehrsbedingungen und die übrige Infrastruktur besonders berücksichtigt werden. Der Auszubildende sollte nicht mit unzumutbar langen Anfahrten belastet werden; auch die Alternative eines Internatsaufenthaltes ist in diesem Zusammenhang sorgfältig zu prüfen. Überbetriebliche Ausbildungsstätten mit einer Kapazität von weniger als 60 Ausbildungsplätzen sollten auch im ländlichen Raum nicht geplant werden. Die sehr wünschenswerte unmittelbare räumliche Verbindung zur Berufsschule war in der Praxis bisher nur in Einzelfällen, bei frühzeitiger gemeinsamer Planung beider Bildungseinrichtungen, möglich. Bei der Standortwahl hält der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft grundsätzlich jedoch in jedem Fall die räumliche Nähe zur Berufsschule für erforderlich, da die Standortnähe die notwendigen Abstimmungen mit der Berufsschule fördert und ggf. eine bessere Auslastung vorhandener räumlicher und personeller Kapazitäten gemeinsam genutzt werden können. Standorte, an denen keine entsprechende Berufsschule vorhanden oder verbindlich geplant ist, sollten in der Regel für überbetriebliche Ausbildungsstätten nicht gewählt werden. Bei derartigen Fällen wird sich der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft nur im Ausnahmefall an der Förderung finanziell beteiligen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/885 Frage A 80) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Jugendliche sich gegenwärtig in landwirtschaftlicher Berufsausbildung befinden, und wie ist die Entwicklung auf diesem Gebiet über mehrere Jahre zu sehen? 1. In landwirtschaftlicher Berufsausbildung befinden sich im Ausbildungsjahr 1976/77 37 361 Jugendliche insgesamt, davon 7 399 weibliche Jugendliche. Neu abgeschlossen für dieses Ausbildungsjahr wurden 15 430 Ausbildungsverträge, davon 12 493 mit Beginn im 1. und 2 946 mit Beginn im 2. Ausbildungsjahr. 2. Der Bereich der landwirtschaftlichen Berufsausbildung umfaßt derzeit 21 nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte Ausbildungsberufe: 1. Landwirt 2. Winzer 3. Schweinezuchtgehilfe 4. Schäfer 5. Geflügelzüchter 6. Pelztierzüchter 7. Fischwirt 8. Imker 9. Melker 10. Gärtner 11. Jäger 12. Forstwirt 13. Brenner 14. Molkereifachmann 15. Pflanzenschutzlaborant 16. Milchwirtschaftlicher Laborant 17. Landwirtschaftl.-techn. Laborant 18. Gehilfe im landw. Buchstellen 19. Pferdewirt 20. Veterinärmediz. Laborant 21. Hauswirtschafterin 3. Die Entwicklung im Bereich der landwirtschaftlichen Berufsausbildung zeigt in den letzten vier Jahren wieder eine stark steigende Tendenz. So stieg die Zahl der Auszubildenden in der Landwirtschaft von 25 651 im Jahre 1973 über 27 404 (1974), 32 954 (1975) auf 37 361 im Jahre 1976. Wir erwarten, daß dieser positive Trend anhält. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Fragen A 101 und 102) : In welchen Punkten hält die Birndesregierung die vorgesehene Art der Finanzierung der Meeresbodenbehörde für tragbar? Trifft es zu, daß nach dem ICNT die Mehrheit der Entwicklungsländer bereits jetzt ein Einheitssystem mit Behördenmοnορο1 für die Zeit nach der Revision im Jahr 2000 durchgesetzt hat? Zu Frage A 101: Die Finanzierung der Meeresbodenbehörde durch den Generalfonds sowie bei dessen Ungenügen durch Beiträge der Mitgliedstaaten hält die Bundesregierung für vertretbar. Die Bundesregierung hält einen Beitrag aller Staaten, etwa nach dem VN-Beitragsschlüssel, für angemessen. 3246* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 Auch die Aufnahme von Anleihen erscheint vertretbar. Zu Frage A 102: Im ICNT ist in Art. 153 Abs. 6 neu die Bestimmung aufgenommen worden, daß bei einem Scheitern der 20 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention einberufenen Revisionskonferenz ein Behördeneinheitssystem gelten soil. Mit dieser Bestimmung soll eine schon im Oktober 1976 auf der Evensen-Vorrunde gestellten Forderung einer Mehrheit von Entwicklungsländern Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung lehnt die Bestimmung ab; sie tritt dafür ein, daß auch bei Scheitern der Revisionskonferenz alle Optionen offengehalten werden. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage A 115) : Hat die Bundesregierung Hilfsmaßnahmen fϋr Flüchtlinge aus dem kommunistisch beherrschten Vietnam eingeleitet, oder ist sie bereit, die Initiative zu einer internationalen Hilfsaktion für diese Flüchtlinge zu ergreifen? Auf Initiative der Bundesregierung haben die Bundesländer der Aufnahme von 1 200 vietnamesischen Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland zugestimmt. Bisher sind ca. 1 000 Flüchtlinge aufgenommen worden. Die Bundesregierung übernimmt hierbei die Beförderungskosten der Flüchtlinge vom jeweiligen Aufenthaltsland bis zum Auffanglager des aufnehmenden Bundeslandes. Darüber hinaus hat die Bundesregierung Hilfsprogramme des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) zugunsten von Flüchtlingen aus den Ländern des ehemaligen Indochina in den Jahren von 1975 bis 1977 mit insgesamt 8,6 Millionen DM unterstützt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/885 Frage B 11) : Wie beurteilt die Bundesregierung den kürzlich erneut von der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke vorgetragenen Vorschlag eines „Standοrtρlanfeststellungsνerfahrens", und will sie gegebenenfalls diesbezügliche Schritte einleiten? Die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke hat vorgeschlagen, für die Errichtung von Kernkraftwerken fakultativ die Durchführung eines Standortplanfeststellungsverfahrens für bereits eingeführte Kernkraftwerkstypen in das Atomgesetz einzuführen. Die Bundesregierung prüft im Rahmen der Vorbereitung der 5. Novelle zum AtG, ob es sachdienlich ist, neben oder anstelle der in § 7 a AtG bereits vorgesehenen Möglichkeit eines Standortvorbescheids für die Sicherung von Standorten ein Standortplanfeststellungsverfahren einzuführen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Fragen B 12 und 13) : Ist die Bundesregierung bereit, Organisationen des vorparlamentarischen Raums, die Informationsveranstaltungen zu den Direktwahlen des Europäischen Parlaments durchführen, finanzielle Unterstützung zu gewähren? Welche finanziellen Mittel werden bereits heute an Organisationen, die sich in besonderem Maß der Förderung des Europagedankens widmen, gegeben, beispielsweise der Europa-Union, der Paneuropa-Union, Europabildungswerk u. a.? Zu Frage B 12: Der Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 20. September 1976 über die Einführung allgemeiner und unmittelbarer Wahlen des Europäischen Parlaments hat, wie die Bundesregierung mit großer Befriedigung feststellen konnte, in der deutschen Öffentlichkeit breite Zustimmung gefunden. Dazu dürfte neben der umfassenden und wiederholten Berichterstattung in den Medien nicht zuletzt die Öffentlichkeitsarbeit der verschiedenen Organisationen beigetragen haben, die sich in der Bundesrepublik Deutschland der Förderung des Gedankens der europäischen Einigung verschrieben haben. Bei dem Beschluß über das Vertragswerk zur Einführung der Direktwahl haben die Mitgliedsstaaten den Willen geäußert, die Wahl des Europäischen Parlaments im Mai /Juni des nächsten Jahres durchzuführen. Die Festlegung des endgültigen Wahltermins steht indessen noch aus. Wann dies erfolgen wird, läßt sich derzeit im Hinblick auf die noch nicht abgeschlossenen Entscheidungsprozesse in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften nicht voraussehen. In dieser Situation wird die Bundesregierung wie bisher im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten Organisationen, die sich im besonderen Maße der Förderung des Europagedankens widmen und in diesem Zusammenhang auch Informationsveranstaltungen zur Direktwahl durchführen, finanziell unterstützen. Von einer gesonderten Bereitstellung von Mitteln im Bundeshaushalt für das kommende Jahr zugunsten einer Förderung des Direktwahlgedankens ist bisher wegen der erwähnten zeitlichen Ungewißheit abgesehen worden; der Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit zur Direktwahl darf nicht verfrüht, sondern muß gezielt in bestimmtem zeitlichen Abstand vor der Wahl gesetzt werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 3243* Zu Frage B 13: Im Haushalt 1977 unterstützt die Bundeszentrale für politische Bildung die Arbeit von Bildungsstätten und Verbänden, die sich in besonderem Maße fur die Förderung des Europagedankens einsetzen, mit insgesamt 590 000 DM. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage Β 14) : Ist der Ausbau der vier Staustufen der Salzach durch einen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland oder dem Land Bayern einerseits und der Republik Österreich andererseits fixiert worden, und geht gegebenenfalls aus diesem Staatsvertrag eine Verpflichtung gegenüber der Republik Osterreich hervor, den Ausbau dieser Staustufen zuzulassen? Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mir bestätigt, daß der Ausbau der Staustufen der Salzach in dem Vertrag zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Staatsregierung des Freistaates Bayern über die ÖsterreichischBayerische Kraftwerke AG vom 16. Oktober 1950 geregelt ist. Die Regierungen Österreichs und des Freistaates Bayern haben aufgrund dieses Vertrages die Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG (OBK) zur gemeinsamen Nutzung der Wasserkräfte gegründet. Der Freistaat Bayern hat sich gegenüber der österreichischen Regierung verpflichtet, der ÖBK mit Vorrang gegenüber anderen Antragstellern die erforderlichen Rechte für den Bau von Wasserkraftanlagen an Inn und Salzach einzuräumen. Diese Verpflichtung steht unter dem Vorbehalt der hierzu durchzuführenden öffentlich-rechtlichen Verfahren. Sollten also solche Verfahren, insbesondere das Raumordnungsverfahren nach dem bayerischen Landesplanungsgesetz und das wasserrechtliche Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. dem bayerischen Wassergesetz dazu führen, daß Belange des Gemeinwohls der Nutzung entgegenstehen, so könnte diese nicht gestattet werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/885 Frage Β 15) : Beabsichtigt die Bundesregierung — angesichts der Tatsache, daß bei dem Bundesgrenzschutz die Anreden von Vorgesetzten und Untergebenen nοch immer nicht nach dem Gleichheitsgrundsatz durchgeführt werden, sondern daß es die Regel ist, daß von oben nach unten nur „Herr" und „Name" angewandt werden und von unten nach oben Herr" und „Dienstgrad" gewünscht ist -darauf hinzuwirken, daß grundsatzlich die Anrede mit dem Dienstgrad von Untergebenen gegenüber Vorgesetzten entfallen kann? Die für den Bundesgrenzschutz typischen Einsatzformen im Verband erfordern schon im Hinblick auf die häufigen Einsätze gemischter Verbände, in denen die Namen vielfach nicht bekannt sind, die Anrede mit Herr und Amtsbezeichnung. Dabei wird Wert darauf gelegt, daß diese Anredeform in den Verbänden in gleicher Weise von Vorgesetzten gegenüber Untergebenen gebraucht wird. Der Bundesminister des Innern hat dies in der 4. Kommandeurbesprechung des BGS vom 28. Juni 1976 nochmals eindeutig festgestellt. Auf eine Reglementierung der Anrede ist im Bundesgrenzschutz bisher bewußt verzichtet worden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/885 Frage Β 20) : Trifft in bezug auf die Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes und der Bundeskriminalpolizei (Bundespolizei) die in der Anzeige eines „Allgemeinen Sichecheitsdienstes" (FAZ vom 13. August 1977) enthaltene Behauptung zu, daß die Polizei total überlastet sei und die privaten Sicherheitsdienste besser ausgeriistet seien, und sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, auf Grund ähnlicher Erkenntnisse Initiativen zu ergreifen, soweit ihr Zustandigkeitsbereich betroffen ist? In der von Ihnen angesprochenen Anzeige in der Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 13. August 1977 bietet sich ein „Allgemeiner Sicherheitsdienst" unter Bezugnahme auf die Ermordung des Vorstandssprechers der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, an, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zu übernehmen. Er behauptet hierzu, die Polizei sei total überlastet und er — der „Allgemeine Sicherheitsdienst" — sei besser ausgerüstet als die normale Polizei. Der in dieser Anzeige angesprochene Personen-und Objektschutz ist in erster Linie eine Aufgabe der Länder. Die Zuständigkeit des Bundes erstreckt sich in diesem Rahmen auf folgende Bereiche: 1. Nach § 9 des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) i. d. F. des Gesetzes vom 29. Juni 1973 (BGBl. I S. 704), zuletzt geändert durch Art. 8 Nr. III des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts vom 9. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3393/3413), obliegen dem Bundeskriminalamt — der erforderliche unmittelbare persönliche Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes sowie in besonderen Fällen der Gäste dieser Verfassungsorgane aus anderen Staaten; — der innere Schutz der Dienst- und der Wohnsitze sowie der jeweiligen Aufenthaltsräume des Bundespräsidenten, der Mitglieder der Bundesregierung und in besonderen Fällen ihrer Gäste aus anderen Staaten. 2. Nach § 4 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz — BGSG) vom 18. August 1972 (BGBl. I S. 1834) kann der Bundesgrenzschutz Verfassungsorgane des Bundes und Bundesministerien gegen Störungen und Gefahren, 3248* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 die die Durchführung ihrer Aufgaben beeinträchtigen, sichern, wenn diese darum ersuchen und Einvernehmen zwischen dem Bundesminister des Innern und dem beteiligten Land besteht, daß deren angemessene Sicherung anderweitig nicht gewährleistet ist. Die Sicherung durch den Bundesgrenzschutz beschränkt sich hierbei auf die unmittelbare Sicherung von Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane oder die Bundesministerien ihren Amtssitz haben. Die Ereignisse der letzten Zeit haben sicherlich zu einer außerordentlichen Belastung aller Polizeikräfte, auch der des Bundes, geführt. Von einer totalen Überlastung in dem Sinne, daß die Polizei nicht mehr in der Lage sei, ihre Aufgaben wahrzunehmen und die Sicherheit in unserem Lande zu gewährleisten, kann jedoch keine Rede sein. Zu der weiteren Behauptung des „Allgemeinen Sicherheitsdienstes", die privaten Sicherheitsdienste seien besser gerüstet als die normale Polizei, ist festzustellen, daß die Ausrüstung der staatlichen Sicherheitsorgane sich an den Erfordernissen orientiert und diesen angepaßt ist. Den privaten Sicherheitsdiensten stehen demgegenüber die Möglichkeiten der staatlichen Sicherheitsorgane nicht im gleichen Umfange zur Verfügung (z. Β. im Bereich des Erwerbs und Führens von Waffen, der Kommunikation, der intensiven mehrjährigen Ausbildung etc.). Im übrigen weise ich in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Bundesregierung auf eine Vorlage des Bundesministers des Innern den weiteren Ausbau der Sicherheitsorgane des Bundes beschlossen hat. Darin ist auch eine erhebliche Steigerung der Aufwendungen für den Bereich des Personen- und Objektschutzes vorgesehen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Fragen Β 21, 22 und 23) : Trifft es zu, daß eine Vielzahl von Asylgesuchen in der Regel nur vorgeschoben sind, um einen anderen Zwecken dienenden Aufenthalt, insbesondere die Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet, zu erreichen, und trifft es zu, daß die Bundesanstalt für Arbeit noch dadurch Vοrschub leistet, daß sie einem erheblichen Teil dieser über den Sowjetsektor von Berlin eingereisten Personen eine Arbeitserlaubnis erteilt hat? Trifft es zu, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil dieser Asylbewerber die illegale Rauschgifteinfuhr über den Sowjetsektor Berlins betreibt, und was hat die Bundesregierung unternommen, um die Alliierte Kommandantur in Berlin zu einer wirksamen Kontrolle zu veranlassen? Ist die Bundesregierung bereit, den Antrag des Bundesrats zu unterstützen, die Berufung in Asylsachen auszuschließen? Zu Frage Β 21: Unter der von 1973 bis 1976 von 5 595 auf 11 123 gestiegenen Zahl von Asylbegehrenden befinden sich in zunehmendem Maße auch solche Personen, die Verfolgungen lediglich vorschützen, um unter Berufung auf Art. 16 GG für die Dauer des Asylverfahrens zu einem sonst nicht erreichbaren, aus wirtschaftlichen Gründen angestrebten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu gelangen. Der Prozentsatz der Personen, die von den Anerkennungsausschüssen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge anerkannt werden können, geht daher zwangsläufig zurück. Genauere Zahlen über Anerkennungen und Ablehnungen können der Antwort der Bundesregierung auf Frage 4 einer Kleinen Anfrage zum Asylverfahren (BT-Drucksache 8/448) entnommen werden. Wie sich aus der Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage ergibt, kan bis zur rechtskräftigen Entscheidung über einen Asylantrag ein Zeitraum von mehreren Jahren vergehen, in dem der Aufenthalt eines Asylbewerbers in der Bundesrepublik Deutschland geduldet werden muß. Ein Anspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis während dieser Zeit besteht indes nicht. In diesen Fällen kann allerdings für die Dauer der Duldung eine befristete Arbeitserlaubnis über die Härtefallregelung des § 2 Abs. 5 der Arbeitserlaubnisverordnung erteilt werden. Asylsuchenden die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme generell zu untersagen, erschiene kaum vertretbar, da dies letztlich zu einer Erhöhung der von den Ländern zu tragenden Sozialaufwendungen für Asylbewerber führen würde. Zu Frage Β 22: Auch nach Auffassung der zuständigen Behörden in Berlin kann nicht bestätigt werden, daß ein nicht unbeträchtlicher Teil der von Berlin (Ost) nach Berlin (West) eingereisten Asylsuchenden illegale Rauschgifteinfuhr betreibt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß in Berlin besondere Organisationseinheiten der Schutzpolizei sich speziell mit dem Problem der illegalen Einreise von Ausländern und den damit verbundenen Erscheinungsformen der Kriminalität befassen. Im übrigen ist das Problem der Einreise von Ausländern nach Berlin in den Sitzungen des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 1973 und am 25. Mai 1977 eingehend erörtert worden. Wegen der Einzelheiten nehme ich auf den Bericht des Senators für Inneres in Berlin auf der Sitzung im Oktober 1973 Bezug, dessen Inhalt auch Gegenstand der Sitzung im Mai 1977 war. Zu Frage B 23: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit (BT-Drucksache 8/842) vorgeschlagen, eine Vorschrift in das Gesetz aufzunehmen, die u. a. die Berufung in Asylsachen ausschließt. Dieser Antrag entspricht einem einmütigen Beschluß der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder, der vom Bundesminister des Innern mitgetragen wurde. Die gesetzgebenden Körperschaften werden jetzt darüber zu entscheiden haben, ob eine solche Regelung getroffen werden soll und ob sie noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden oder wegen der damit möglicherweise verbundenen Verzögerung der Verabschiedung dieses Gesetzes erst in einem späteren Gesetzgebungsverfahren erfolgen kann. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 3249* Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/885 Frage B 24) : Welche Folgerungen wird die Bundesregierung aus den im vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebenen Gutachten der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung aufgeführten Mängeln des Datenschutzgesetzes ziehen? Die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung hat im Auftrag des Bundesministers des Innern ein Gutachten „Auswirkungen des Datenschutzes" erstellt und im Juli 1977 vorgelegt. Die Studie enthält auf der Basis juristischer und soziologischer Untersuchungen eine Reihe von Vorschlägen zur Verschärfung des Datenschutzes — zum Tell in Verkennung ihrer praktischen Auswirkungen — und äußert sich kritisch zu einzelnen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Bundesregierung sieht in der Studie einen Beitrag zur Diskussion um den Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland, die mit der Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes keineswegs abgeschlossen ist. Sie prüft die Vorschläge und die kritischen Äußerungen des Gutachtens sorgfältig. Schon jetzt läßt sich sagen, daß diese teilweise auf unzutreffender Interpretation des Bundesdatenschutzgesetzes beruhen, zum Teil Meinungen enthalten, deren Richtigkeit durch die Praxis erst erwiesen werden muß. Folgerungen wird die Bundesregierung daher erst aus der Verwaltungspraxis in ihrem eigenen Bereich und aus der Tätigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, insbesondere seinen jährlichen Berichten an den Deutschen Bundestag, sowie aus dem Erfahrungsaustausch mit Ländern, Wirtschaft und Wissenschaft ziehen können. Dies hat sie bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abg. Dr. Laufs und Genossen (Drucksache 8/266) zum Ausdruck gebracht. Davon abzuweichen gibt das Gutachten keinen Anlaß. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/885 Frage B 25) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes durch eine entsprechende Klarstellung im § 4 die Mitwirkung von Richtern in kommunalen Vertretungskörperschaften sicherzustellen. und wann ist gegebenenfalls mit der Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfes zu rechnen? In dem Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes ist folgende Ergänzung des § 4 des Deutschen Richtergesetzes vorgesehen: „Ein Richter darf Mitglied der Vertretungskörperschaften der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der aus ihrer Mitte gebildeten Ausschüsse sein, die die Beschlußfassung der Vertretungskörperschaften vorbereiten oder an deren Stelle beschließen." Durch diese Ergänzung soil die Zulässigkeit der Mitwirkung von Richtern in den kommunalen Vertretungskörperschaften klargestellt werden. Eine derartige Klarstellung erscheint zweckmäßig, well das Deutsche Richtergesetz keine ausdrückliche Vorschrift über die Vereinbarkeit der gleichzeitigen Wahrnehmung eines Richteramtes und eines kommunalen Mandats enthält. Der Deutsche Bundestag hat das im Regierungsentwurf des Deutschen Richtergesetzes vom 9. Juli 1958, Drucksache 3/516, vorgeschlagene Verbot der Tätigkeit von Richtern in Vertretungskörperschaften der Gemeinden und Gemeindeverbände nicht übernommen, well er die Tätigkeit von Richtern in kommunalen Vertretungskörperschaften für erwünscht hielt. Da von den kommunalen Vertretungskörperschaften Exekutivaufgaben wahrgenommen werden, sind im Hinblick auf § 4 des Deutschen Richtergesetzes Meinungsverschiedenheiten aufgetreten, ob und ggf. in welchem Umfang die Ausübung des Richteramtes mit der Wahrnehmung eines kommunalen Mandats vereinbar ist. Diese Meinungsverschiedenheiten sollen durch die beabsichtigte Ergänzung des § 4 des Deutschen Richtergesetzes ausgeräumt werden. Nach dem Stand der derzeitigen Überlegungen soil der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes im nächsten Jahr vorgelegt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/ 885 Frage B 26) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahren, die durch falsches Programmieren von Computern (sog. Computerbetrug) entstehen können, und welche Maßnahmen hält sie für erforderlich, um solche Gefahren auszuschließen? Die Bundesregierung hat die verschiedenen Erscheinungsformen der sog. Computerkriminalität und ihre praktische Bedeutung in der Bundesrepublik Deutschland bereits in ihrer Antwort (Drucksache 7/2067) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dürr, Prinz zu Sayn Wittgenstein-Hohenstein, Kirst und Genossen dargestellt. Auf diese Darstellung nehme ich Bezug. Das Bundesministerium der Justiz hat im Jahre 1976 zur Vorbereitung der 12. Arbeitstagung der von ihm eingesetzten Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität — Reform des Wirtschaftsstrafrechts — die Landesjustizverwaltungen erneut um einen Situationsbericht gebeten. Diese Berichte haben weder neue Begehungsweisen noch eine erwähnenswerte Zunahme der Anzahl einschlägiger Fälle erkennen lassen. Gleichwohl unterschätzt die Bundesregierung die hier drohenden Gefahren nicht. Einerseits erhöht die ständige Zunahme des Einsatzes von EDV-Anlagen auch Möglichkeiten und Anreize zu ihrem 3250* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 Mißbrauch. Zum anderen erreichen die Schäden, die schon bisher in einem Einzelfall durchschnittlich verursacht werden, eine erhebliche Höhe. Das trifft gerade auch für die von Ihnen angesprochenen Fälle des sog. Computerbetruges zu. Die Kommission hat sich demgemäß auch mit der Frage befaßt, ob Maßnahmen zur wirksameren Eindämmung und Bekämpfung des Computermißbrauches geboten sind. Sie hat dabei im präventiven Bereich die Verbesserung innerbetrieblicher Sicherungsmaßnahmen empfohlen, gesetzliche Maßnahmen jedoch nur auf strafrechtlichem Gebiete als notwendig bezeichnet. Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage darauf hingewiesen, daß der Betrugstatbestand des Strafgesetzbuches (§ 263) in Betracht kommen kann, wenn der Täter Vermögensvorteile durch die Eingabe falscher Daten oder durch andere Manipulationen erstrebt, daß dabei aber oft zweifelhaft ist, ob der Täter eine Person täuscht, wie es § 263 StGB erfordert. Die Kommission hat diese Zweifel bestätigt und deshalb die Einführung eines strafrechtlichen Sondertatbestandes vorgeschlagen, der die erwähnte Schwierigkeit bei der Anwendung des § 263 StGB beseitigt. Dieser Sondertatbestand verlangt das Merkmal der Täuschung nicht mehr und ist schon anwendbar, wenn der Täter in Bereicherungsabsicht das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch falsche Eingabe in eine Datenverarbeitungsanlage eine vermögenswirksame Disposition herbeiführt. Ferner hat die Kommission einen zusätzlichen strafrechtlichen Schutz gespeicherter Daten im Bereich der Urkundendelikte empfohlen. Das Bundesministerium der Justiz hat die Empfehlungen der Kommission interessierten Stellen und Verbänden zugeleitet. Soweit deren Stellungnahmen inzwischen vorliegen, stimmen sie im Grundsatz fast einhellig den Empfehlungen der Kommission zu. Das Bundesministerium der Justiz hat nunmehr die nähere Prüfung aufgenommen und beabsichtigt, Regelungen, die nach Abschluß dieser Prüfung als geboten angesehen werden, nach Möglichkeit in dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wίrtschaftskriminalität in das Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Fragen B 27, 28, 29 und 30) : Treffen Informationen zu, wonach der Bundesfinanzminister plant, 60 Planstellen des Grenzaufsichtsdienstes der Zollverwaltung ersatzlos aus dem Saarland abzuziehen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine ständige ausreichende Überwachung der deutsch-französischen Grenze im Bereich der Oberfinanzdirektion Saarbrücken aus Gründen der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet sein muß? Hält die Bundesregierung gegebenenfalls den Abzug von 60 Planstellen aus dem Saarland mit der derzeitigen Sicherheitslage für vereinbar? Wie beurteilt die Bundesregierung einen Abzug von 60 Planstellen im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation im Saarland? Es trifft zu, daß 60 Planstellen des Grenzaufsichtsdienstes nach Freiwerden aus dem Saarland in andere Oberfinanzbezirke verlegt werden sollen. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß ebenso wie die übrigen Grenzen auch die deutschfranzösische Grenze aus Gründen der inneren Sicherheit ständig ausreichend überwacht werden muß. Die zur Überwachung der sogenannten grünen Grenze mit einer Gesamtlänge von rund 5 600 km zur Verfügung stehenden Zollbeamten reichen naturgemäß nicht aus, um die Grenze an jeder Stelle ständig zu überwachen. Die Beamten des Grenzaufsichtsdienstes müssen deshalb so verteilt werden, daß die einzelnen Grenzabschnitte unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse und der Erkenntnisse über besondere Gefahren für unkontrollierte Grenzübertritte — vor allem zur Wahrung der inneren Sicherheit — so wirksam wie möglich überwacht werden können. Dabei sollen die Beamten in den einzelnen Abschnitten arbeitsmäßig möglichst gleich belastet werden. Um dies sicherzustellen, muß — wie eine Untersuchung ergeben hat — zwischen einigen Oberfinanzdirektionen ein begrenzter Stellenausgleich erfolgen, weil der Personal- und Stellenbestand im Saarland und im Bezirk der Oberfinanzdirektion Münster wesentlich günstiger ist als Ζ. B. im Bezirk der Oberfinanzdirektion Freiburg, wo die Grenzaufsichtsbeamten in erheblichem Umfang laufend Mehrarbeit verrichten müssen. Es ist deshalb vorgesehen, u. a. aus dem Bezirk der Oberfinanzdirektion Saarbrücken nach und nach 60 freiwerdende Stellen in andere Oberfinanzbezirke zu verlegen. Auch dann werden die Oberfinanzdirektion Saarbrücken und die Oberfinanzdirektion Münster im Grenzaufsichtsdienst immer noch über einen günstigeren Stellenbestand verfügen als die übrigen Oberfinanzdirektionen mit internationaler Grenze. Hierdurch wird der besonderen Grenzlage im Saarland Rechnung getragen. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation im Saarland ein besonderes Interesse besteht, alle Einstellungsmöglichkeiten in den öffentlichen Dienst voll zu nutzen. Zur Wahrung der inneren Sicherheit ist es aber erforderlich, den Grenzaufsichtsdienst in anderen Oberfinanzbezirken zum jetzigen Zeitpunkt zu verstärken. Bei der gegenwärtig unterschiedlichen personellen Ausstattung des Grenzaufsichtsdienstes in den einzelnen Oberfinanzbezirken ist es deshalb nicht zu vermeiden, auch auf Planstellen der Oberfinanzdirektion Saarbrücken zurückzugreifen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage B 31) : Ist die Bundesregierung bereit, in der Europäischen Gemeinschaft das Problem der Bekämpfung des internationalen Rauschgifthandels erneut zur Erörterung zu stellen, um damit insbesondere den weiter steigenden Rauschgifthandel an der deutschniederländischen Grenze einzuschränken? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 3251* Bereits seit Jahren arbeiten die neun Staaten der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des sogenannten Pompidou-Initiative bei der Bekämpfung des Betäubungsmittelmißbrauchs eng zusammen, wobei die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, insbesondere des illegalen Handels und Schmuggels eine zentrale Stelle einnimmt. Hierzu haben die zuständigen Minister im Oktober 1972 weitgehende Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit im informativen und operativen Bereich sowie regelmäßige Treffen der Leiter der zentralen Rauschgiftbekämpfungsbehörden beschlossen. Zusätzlich haben die Minister im September 1975 die finanziellen und personellen Voraussetzungen zur Einrichtung eines europäischen Meldedienstes für Rauschgiftangelegenheiten sowie einer Spezialdienststelle zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität beim Generalsekretariat der IKPO-Interpol geschaffen. Für Herbst dieses Jahres ist eine weitere Ministerkonferenz vorgesehen, auf der ergänzende Absprachen, insbesondere zur Bekämpfung des Heroinschmuggels, getroffen werden sollen. Die im Rahmen der Europäischen Kooperation vereinbarten Maßnahmen tragen dem Umstand Rechnung, daß den Niederlanden zentrale Bedeutung fur den illegalen Rauschgifthandel, vor allem mit Heroin aus Südostasien, zukommt. Die gemeinsamen Anstrengungen der westeuropäischen Bekämpfungsbehörden, den Transport von Rauschgiften zu den zentralen Verteilerstellen in Amsterdam zu unterbinden, haben in den letzten Jahren zu beachtlichen Erfolgen geführt. 1975 konnten in Westeuropa rund 240 kg Heroin, 1976 sogar mehr als 700 kg Heroin, davon allein in den Niederlanden und in der Bundesrepublik Deutschland jeweils rund 170 kg, beschlagnahmt werden. Der größte Teil dieses Rauschgifts war offensichtlich für die Niederlande bestimmt, von wo aus die Verteilung auf die westeuropäischen Drogenmärkte erfolgen sollte. Die Intensivierung der Bekämpfungsmaßnahmen in allen westeuropäischen Staaten, gezielte ausländerpolizeiliche Maßnahmen in den Niederlanden durch Abschiebung von mehr als 1 500 potentiellen Rauschgifthändlern in ihre Herkunftsländer sowie die enge Zusammenarbeit gerade im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft haben dazu beigetragen, ,daß in der ersten Hälfte dieses Jahres in nahezu allen westeuropäischen Ländern eine merkliche Verknappung von Heroin auf den illegalen Märkten eingetreten ist. Damit einher ging eine merkliche Reduzierung des Rauschgifthandels über die deutschniederländische Grenze. Die europäischen Koordinierungsgremien werden die Entwicklung weiter sorgfältig beobachten, um gemeinsam die Maßnahmen der Bekämpfungsbehörden jeweils den geänderten Verhältnissen und Verhaltensweisen der Straftäter anzupassen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prangenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 8/885 Frage B 32) : Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ilber die Ζeit räume zwischen Antragstellung und Auszahlung von Investitiοns zulagen aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung vοm Dezember 1975 vor, und wie gedenkt die Bundesregierung überlange Wartezeiten für die Unternehmen abzukürzen, denen bis heute von den Finanzbehörden die Mittel nοch nicht ausgezahlt worden sind? Die Gewährung der Investitionszulage zur Κοnjunkturbelebung ist—wie die Gewährung aller übeigen Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz — nach der gesetzlichen Regelung das § 5 Abs. 3 und 4 des Investitionszulagengesetzes den Finanzämtern übertragen. Anschreibungen, aus denen der Zeitraum zwischen Antragstellung und Bearbeitung der Αnträge ersichtlich ist, werden von den Finanzämtern nicht geführt. Die Finanzämter sind jedoch von ihren obersten Landesbehörden angewiesen, Anträge auf Investitionszulagen zügig zu bearbeiten. Mangels entsprechender Anschreibungen liegen der Bundesregierung keine Unterlagen vor, aus denen die Zeiträume zwischen Eingang und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulagen ersichtlich sind. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß die Finanzämter den Anweisungen ihrer obersten Landesbehörden nachkommen. Sie hat keine Möglichkeit, auf den Zeitpunkt der Bearbeitung von Anträgen auf Investitionszulagen durch die dafür zuständigen Landesfinanzbehörden im Einzelfall Einfluß zu nehmen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Fragen B 33 und 34) : In welchem Umfang wird zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland die Investitionstätigkeit durch staatliche Auflagen aller Art und bei Projekten mit Bundesbeteiligung durch die Einspüiche von Biirgern oder Biirgergruppen behindert? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den Abbau von investitionshemmenden Vοrschriften aller Art, insbesondere auch im Beiesch der nichtnuklearen Energie, zu gewährleisten, und warum %. wurden diese Initiativen bisher nicht ergriffen? Wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeiten werden in allen Industriestaaten durch staatliche Auflagen, die im öffentlichen Interesse — etwa aus Sicherheitsgründen oder aus Erwägungen des Umweltschutzes — erlassen werden, beschränkt. Die Bundesregierung achtet jedoch darauf, daß neue Beschränkungen, Ζ. B. durch Einräumung angemessener Übergangsfristen, die Initiative der Wirtschaft nicht über Gebühr belasten. In vielen Bereichen konnte sich die Industrie daher ohne weiteres auf einschlägige Vorschriften einstellen. Für einzelne Wirtschaftsbereiche liegen allerdings Anhaltspunkte dafür vor, daß in letzter Zeit die mögliche Verschärfung von Vorschriften, Gerichtsentscheide sowie „drohende" Behinderungen durch Bürgerinitiativen schon im Vorfeld von Investitionen ins Kalkül gezogen werden und zumindest zur Verzögerung nicht unbeträchtlicher Investitionen führen. 3252* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 Zu Frage B 33: Die Größenordnung von Behinderungen der Investitionstätigkeit sind am ehesten in umweltrelevanten Einzelbereichen mit dominierenden Großinvestoren wie Ζ. B. im Kraftwerks- oder Straßenbau abzuschätzen. Hierbei kann für die Bereiche Kraftwerksbau und Zusatzeinrichtungen sowie Straßenbau und zusätzliche Investitionen im Verkehrsbereich von einem Investitionsstau in der Größenordnung von etwa 25 Milliarden DM ausgegangen werden. Für den Kraftwerksbereich nehme ich auf die Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (BT-Drucksache 8/778) Bezug. Darüber hinausgehende Angaben über eine Behinderung der Investitionstätigkeit, insbesondere bei Projekten mit Bundesbeteiligung durch die Einsprüche von Bürgern oder Bürgergruppen, liegen mir nicht vor. Zu Frage B 34: Soweit Vorschriften als investitionshemmend empfunden werden, wird in jedem der Bundesregierung bekannt werdenden Fall geprüft, inwieweit Beschränkungen unter Abwägung aller Interessen ausgeräumt werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, daß zahlreiche Vorschriften und ihre Durchführung in die Kompetenz der Bundesländer fallen. Dies gilt auch für den Bereich der nichtnuklearen Energien. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/885 Fragen B 35 und 36) : Wie entwickelte sich in Gegenüberstellung mit den Arbeitslosenzahlen der Export der Bundesrepublik Deutsdland seit 1969 nominal und real sowie die Exportquote der deutschen Wirtschaft, und wie kann diese Entwicklung die von Staatssekretär Dr. Schlecht am 1. September auf eine Anfrage des Abgeordneten Sauter getroffene Feststellung stützen, daß die weltweite Rezession der Jahre 1974/75 auch in der Bundesrepublik Deutschland wesentlich zum Anstieg der Arbeitslosigkeit beigetragen hat? Wie entwickelte sich in Gegenüberstellung mit den Arbeitslosenzahlen die Auslandsnachfrage nach deutschen Wirtschaftsgütern nominal und real seit 1969 sowie der D-Mark-Wechselkurs gegenüber den wichtigsten Auslandswährungeo, und wie kann aus dieser Entwicklung die weitere Feststellung von Staatssekretär Dr. Schlecht abgeleitet werden, daß die Freigabe des D-Mark-Wechselkurses mit eine zweite wesentliche Ursache für die gestiegene Arbeitslosigkeit ist? Zu Frage B 35: Die von Ihnen gewünschte Gegenüberstellung von Arbeitslosen einerseits sowie Auslandsnachfrage, Ausfuhr und Exportquote andererseits ab 1969 ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2. Ich merke dazu folgendes an: Die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland ist eng mit der Weltwirtschaft verflochten. Nahezu ein Viertel aller im Inland erzeugten Waren werden gegenwärtig exportiert; unter Einbeziehung der Dienstleistungen beläuft sich die Exportquote sogar auf mehr als 28 Prozent. In einzelnen Bereichen der Industrie ist die Exportabhängigkeit noch wesentlich höher. Aus diesem Grunde haben Veränderungen in der Lage der Weltwirtschaft beträchtliche direkte und indirekte Wirkungen auf die Binnenkonjunktur. Dies ist im Falle der Weltrezession 1974/75 auch an den statistischen Indikatoren deutlich abzulesen. So sanken die realen Auftragseingänge aus dem Ausland bei der deutschen Industrie vom 1. Vierteljahr 1974 bis zum 2. Quartal 1975 saisonbereinigt um nicht weniger als 22 %. Sie Waren auch im Sommer 1977 noch niedriger als vor der Rezession. Die realen Warenexporte nahmen vom 1. Quartal 1974 bis zum 3. Quartal 1975 — ebenfalls in saisonbereinigter Rechnung — um gut 13 % ab. Die reale Exportquote, die über viele Jahre lang kontinuierlich gestiegen war und 1974 einen Wert von 23,4 % erreicht hatte, ging im Jahre 1975 auf 21,8 % zurück. Aus den beigefügten Zahlen ergibt sich, daß die Arbeitslosigkeit in der gleichen Zeit, in der die Auslandsnachfrage zurückging, auf über 1 Million anstieg. Bei den Einflüssen der Weltrezession spielte sicher nicht nur der unmittelbare Rückgang der Ausfuhren eine Rolle. Die damit verbundene Unsicherheit über die künftigen Exportchancen dürfte sich darüber hinaus ungünstig auf das Investitionsverhalten der Unternehmen und damit auch von dieser Seite dämpfend auf die Nachfrage nach Arbeitskräften ausgewirkt haben (siehe dazu auch den Monatsbericht der Deutschen Bundesbank für September 77). Eine Quantifizierung dieser unmittelbaren und mittelbaren Einflüsse auf den Arbeitsmarkt ist allerdings nicht möglich. Bereits bei der Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Sauter vom 1. September 1977 wurde darauf hingewiesen, daß sich nicht abmessen läßt, welches Gewicht den verschiedenen Ursachen für die Zunahme der Arbeitslosigkeit jeweils zukommt. Wie groß der Einfluß des Ausfuhrrückgangs auf die konjunkturelle Abschwächung in der Bundesrepublik (und damit auch auf den Anstieg der Arbeitslosigkeit) war, ergibt sich u. a. auch aus dem Deutschland-Bericht 1976 der OECD. Darin wird festgestellt, daß die absolute Abnahme der realen Ausfuhr von 1974 auf 1975 etwa dem absoluten realen Rückgang des Bruttosozialprodukts entsprach. So gesehen, trifft es nach Auffassung dieser Organisation zu, „daß die Rezession, die die Bundesrepublik 1975 erlebte, zu einem großen Teil ,importiert war". Zu Frage B 36: Die Entwicklung des DM-Wechselkurses gegenüber den wichtigsten Auslandswährungen seit 1969 ergibt sich aus Anlage 3. In der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Sauter wurde u. a. ausgeführt, daß Änderungen in der Auslandsnachfrage seit der Freigabe des DM-Wechselkurses mit zu den Ursachen der Arbeitslosigkeit zählen. Bin quantitativer Nachweis dieser Zusammenhänge läßt sich nicht anhand von Globaizahlen führen, sondern allenfalls durch eine nach Branchen unterteilte umfangreiche Untersuchung, wie sie nur im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit möglich ist. Es liegt jedoch auf der Hand, daß die Anpassung des Exportangebots an die strukturellen Verschiebungen der Auslandsnachfrage im Gefolge des Wechselkursanstiegs der DM nicht ohne Friktionen im Bereich der Beschäftigung zu bewältigen ist. Dabei fällt erschwerend ins Gewicht, daß sich diese Umstellung der Produktionsstruktur in den exportabhängigen Bereichen nur sehr langsam vollziehen kann, weil die Weltwirtschaft und die Binnenwirtschaft eine Phase gemäßigten Wachstums durchlaufen und die Höherbewertung der DM nach der Freigabe des Wechselkurses den von den Importen ausgehenden Wettbewerbsdruck auf den Inlandsmärkten verstärkt hat. Anlage 1 Entwicklung von Auslandsaufträgen, Warenexporten, Exportquote, Warenimporten und Arbeitslosigkeit 1969 bis 1976 Auftragseingänge Warenexporte Exportquote 1) Warenimporte Arbeitslose aus dem Ausland (1970 = 100) real (1970 = 100) Monatsdurchschnitt 1970 = 100 nominal real nominal real 1969 90,6 93,1 18,0 89,4 89,4 178 600 1970 100,0 100,0 100,0 18,1 100,0 100,0 148 800 1971 103,5 108,6 105,6 18,4 109,6 110,6 185 000 1972 115,3 119,0 115,2 19,0 117,5 121,8 246 400 1973 153,8 142,4 133,3 20,7 132,7 129,2 273 500 1974 184,7 184,1 149,9 23,4 164,0 127,4 582 500 1975 162,2 176,9 134,3 21,8 168,2 130,7 1 074 200 1976 204,5 2) 204,9 152,6 23,1 202,7 152,3 1 060 300 1) Anteil der realen Warenexporte am realen BSP 2) durch außergewöhnliche Großaufträge überzeichnet Anlage 2 Saisonbereinigte 1) Entwicklung der Auslandsaufträge, Warenimporte, Warenexporte sowie der Arbeitslosigkeit 1974 bis 1977 Auftragseingang aus Warenexporte Warenimporte Arbeitslose (in 1 000), Monatsdurchschnitte dem Ausland (Milliarden DM) (Milliarden DM) (Index, 1970 = 100) 2) nominal real nominal real nominal real 1974 1. Vj. 184 150 55,56 48,28 41,87 34,04 448 2. Vj. 191 150 57,23 47,15 44,68 35,19 521 3. Vj. 190 144 59,76 47,37 47,63 35,65 620 4. Vj. 176 133 58,73 45,64 46,18 35,26 781 1975 1. Vj. 159 120 54,64 41,59 43,49 34,52 896 2. Vj. 154 117 54,85 41,68 45,13 35,61 1 105 3. Vj. 162 122 55,02 41,83 46,55 35,90 1 188 4. Vj. 175 130 57,41 43,39 49,37 37,38 1 140 1976 1. Vj. 181 133 60,79 46,01 51,91 39,77 1 099 2. Vj. 191 139 62,20 46,80 54,05 40,95 1 063 3. Vj. 242 3) 175 3) 66,28 48,91 57,54 41,97 1 037 4. Vj. 201 144 65,31 47,95 56,97 42,78 1 019 1977 1. Vj. 194 140 66,71 49,00 57,56 43,32 1 012 2. Vj. 199 143 67,54 49,69 57,51 42,55 1 028 1) Saisonbereinigung der Deutschen Bundesbank 2) bei der Industrie, ab 1977 beim Verarbeitenden Gewerbe 3) durch außergewöhnliche Großaufträge überzeichnet Anlage 3 Wechselkursentwicklung der DM seit 1969 gegenüber den wichtigsten Währungen auf der Basis der Durchschnittskurse (Index 1970 = 100) US-Dollar Französische Britische Holländische Schweizer Japanische Belgische Ι Italienische Lira Franc Pfund Gulden Franken Yen Franc 1969 92,91 87,0 93,12 93,12 92,96 98,81 93,81 92,95 1970 100 100 100 100 100 100 100 100 1971 104,79 104,43 102,71 101,17 100,02 101,87 102,44 103,30 1972 114,34 104,31 109,55 101,49 101,27 96,66 101,35 106,38 1973 137,13 110,42 134,11 105,71 100,70 103,96 107,46 127,29 1974 140,80 122,41 144,27 104,65 97,23 114,57 110,46 145,94 1975 148,03 114,90 160,32 103,64 88,81 122,67 109,75 154,31 1976 144,84 125,01 191,87 105,85 83,97 119,80 112,58 191,19 1. Hj. 153,30 137,66 213,98 105,37 89,45 119,88 112,56 216,20 1977 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 3255* Anlage 28 Antwort des ParL Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrüken) (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen Β 37 und 38) : Trifft es zu, daß neben Vertretern privater Unternebmen auch Repräsentanten von Unternehmungen der öffentlichen Hand oder Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand Mitglieder des Deutsch-Chilenischen Freundeskreises e. V. Bonn sind; wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich und billigt die Bundesregierung die Mitgliedschaft? Welches sind die Gründe, die den interministeriellen Ausschuß für Ausfuhrgarantien und -bürgschaften veranlaßt haben, für Chile-Geschäfte die Begrenzung der Deckungsmöglickeiten auf Geschäfte mit Auftragswerten bis zu 1 Millionen DM aufzuheben und statt dessen eine Orientierungsgröße von 2,5 Millionen DM festzusetzen? Zu Frage Β 37: Bei dem deutsch-chilenischen Freundeskreis e. V. Bonn handelt es sich um eine private Vereinigung. Die Bundesregierung nimmt daher keinen Einfluß auf Mitgliedschaften in dieser Vereinigung und informiert sich über derartige Mitgliedschaften nicht. Zu Frage Β 38: Es ist richtig, daß der Interministerielle Ausschuß für Ausfuhrgarantien und -bürgschaften die Orientierungsgröße für die Indeckungnahme von Ausfuhrgeschäften nach Chile im November 1976 von 1 Million DM auf 2,5 Millionen DM angehoben hat. Der Ausschuß hatte diese Erleichterung für die Absicherung deutscher Ausfuhrgeschäfte nach Chile nach sorgfältiger Prüfung im Hinblick auf die sich wieder nachhaltig gebesserte Wirtschafts- und Transferkraft Chiles beschlossen. Überdies stellen für viele deutsche Unternehmen, vor allem für die kleineren und mittleren Betriebe, diese Geschäfte häufig einen wichtigen Beitrag zur Sicherung sonst möglicherweise gefährdeter Arbeitsplätze dar. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage Β 39) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dad bei den Versicherungsprämien fur Wohnmobile und Caravans in der Haftpflichtversicherung Unterschiede bis zu 150 Prozent, in der Teilkaskoversicherung der Wohnmobile sogar bis zu 700 Prozent bestehen? Für Campingfahrzeuge und Wohnmobile lagen im Zeitpunkt der Prüfung und Genehmigung der Tarifanträge zum Unternehmenstarif 1977, d. h. also in der zweiten Hälfte des Jahres 1976, statistische Ergebnisse über den Schadenverlauf der verschiedenen PS-Stärkegruppen dieser Kraftfahrzeuge erst für die Jahre 1974 und 1975 vor. Diese statistischen Ergebnisse waren wegen der sehr untersdchedlichen Besetzung der eiuzelnen PS-Stärkegruppen großen Zufallsschwankungen unterworfen und boten noch keine gesicherte Grundlage für eine Tarifierung von festen Beiträgen. Die Versicherungsaufsichtsbehörden haben daher genehmigt, daß die Prämienhöhe bei diesen Fahrzeugen „auf Anfrage von der Direktion des Versicherungsunternehmens zu bestimmen" ist. Die Versicherungsunternehmen bestimmen ihre Prämien nach der Einschätzung des individuellen Risikos. Einige Versicherungsunternehmen gehen dabei von den Prämien für Kombi-Fahrzeuge aus; andere von den Prämien für Lieferwagen. Die VU bieten z. T. Prämien mit und ohne Schadenfreiheitsrabatt an. Bei Teilkasko spielt sicher auch die unterschiedliche Ausstattung der Fahrzeuge eine Rolle. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, das für die Mehrzahl der Unternehmen für die Tarifgenehmigung zuständig ist, hat der Versicherungswirtschaft aber schon vor längerer Zeit mitgeteilt, daß bei der nächsten Tarifgenehmigung die Tarifierung „Anfrage bei der Direktion" für Campingfahrzeuge und Wohnmobile nicht mehr genehmigt wird, weil bis dahin ausreichende statistische Ergebnisse über den Schadenverlauf vorliegen werden, so daß eine Kalkulation von festen Beträgen möglich ist. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 8/885 Frage Β 40) : Treffen Meldungen zu, nach denen die Obstpreise gegenüber dem Vorjahr bis zu einem Drittel höher sind und auch im weiteren Jahresverlauf mit ungünstigen Angebots- und Preisaussichten zu rechnen ist, und beabsichtigt die Bundesregierung, sich gegebenenfalls zur Erhöhung des Angebots und damit zur Preissenkung auch in Brüssel für eine bis zum Jahresende befristete Aussetzung aller Zoll- und sonstigen Einfuhrbesränkungen für Obst einzusetzen? Nach vorläufigen Schätzungen wird die diesjährige Obsternte in der Bundesrepublik Deutschland um rund 1/4 unter der von 1976 liegen und dabei auch den langjährigen Durchschnitt 1971/76 erheblich unterschreiten. Die starken Ertragsminderungen sind hauptsächlich auf die ungünstige Witterung im Frühjahr zurückzuführen. Aus diesen Gründen kann ich Ihre Fragestellung bestätigen, daß die Verbraucherpreise für frisches Obst im August 1977 um rund 32 % über den Werten des Vorjahres lagen. Bei vermehrtem Angebot späterer Obstarten wird auch mit einem Rückgang der Verbraucherpreise gerechnet. 3256* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 Auf Grund dieser Versorgungslage, die durch jüngste Trendmeldungen bestätigt wurde, hat die Bundesregierung bei der EG eine Zollaussetzung für Äpfel und Birnen bis zum 31. Dezember 1977 beantragt. Eine den gesamten Obstbereich umfassende Zollaussetzung erscheint nicht zweckmäßig, weil bei Tafeltrauben und Orangen eine normale Ernte erwartet wird und sie bei anderen Produkten — außer Apfel und Birnen — wegen der abgelaufenen Saison nicht mehr zum Tragen käme. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/885 Frage B 41): Was ist der Bundesregierung über die Aktion der rheinland-pfälzischen Landesregierung im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms bekannt, wo für die sogenannte forstliche Bestandspflege öffentliche Mittel eingesetzt werden, und wäre eine solche offenbar wirkungsvolle Maßnahme nicht auch anderen Bundesländern zu empfehlen? Zur Aktion der Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist folgendes bekannt: Die Landesregierung hat im August mitgeteilt, daß für die von Ihnen besonders angesprochene Bestandespflege 1977 Zuschüsse im Rahmen der Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung (ABM) allein für den Privat- und Körperschaftswald in Höhe von ca. 7,5 Millionen DM gewährt werden. Dies entspricht einer Waldfläche von 7 200 ha und etwa 504 000 Arbeitsstunden. Die Maßnahme ist in der Tat wirkungsvoll, da die sehr lohnintensive ·Bestandespflege von den privaten und kommunalen Forstbetrieben meist nicht durchgeführt werden kann. Bis zu einer bestimmten Stärke der zu entnehmenden Bäume wird überhaupt kein Erlös erzielt. Angesichts der in den vergangenen Jahren festgestellten ungünstigen Ertragslage der Forstbetriebe kann die langfristig wirkende Maßnahme meist auch nicht aus erwirtschafteten Erträgen finanziert werden. Über die Aktion der Landesregierung von Rheinland-Pfalz hinaus ist zu berichten: Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Mitteln der ABM ist in allen Ländern gegeben. Der Bund hat im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Programms vom 25. Mai 1977 ausdrücklich auch für die Forstarbeiten Mittel zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die Länder sowie die Waldbesitzerverbände mit Schreiben vom 4. Juli 1977 speziell auch auf die Möglichkeit der Förderung der Bestandespflege aufmerksam gemacht. Nach vorläufigen Angaben der Bundesanstalt für Arbeit wurden im August 1977 — dies sind die neuesten Zahlen — Forstarbeiten im Rahmen der ABM wie folgt gefördert: Forstarbeiten (Stand August 1977) Landesarbeitsamt laufende besch. Maßnahmen Arbeitnehmer Schleswig-Holstein, 17 120 Hamburg Niedersachsen, Bremen 26 143 Nordrhein-Westfalen 38 252 Hessen 143 668 Rheinland-Pfalz, Saarland 296 2 645 Baden-Württemberg 53 292 Nordbayern 77 343 Südbayern 1,0 34 Berlin 8 228 Diese Angaben können nicht nach der Waldbesitzart aufgeschlüsselt werden. Nach ersten Mitteilungen der Länder kann davon ausgegangen werden, daß die Bestandespflege einen erheblichen Anteil an den Forstarbeiten einnimmt. Bei der Förderung der Forstarbeiten im Rahmen der ABM ist zu berücksichtigen, daß die Forstbetriebe zunächst gehalten sind, ihre Stammarbeiter zu beschäftigen, insoweit also die ABM-Zuschüsse gar nicht in Anspruch nehmen können. Im übrigen sind Arbeitskräfte ohne fachliche Vorbildung nur unter intensiver Aufsicht einzusetzen, weshalb aus arbeitsorganisatorischen und ökonomischen Gründen Gruppen von mindestens 5 Personen zu bilden sind. Erschwerend kommt hinzu, daß die Arbeitsbereitschaft und die Einsetzbarkeit der zugewiesenen Kräfte in oft entlegenen Waldgebieten sowie die oft starke Parzellierung im Kleinprivatwald weitere Probleme aufwerfen. Aus diesen und anderen Gründen kann die derzeit sehr hilfreiche Bezuschussung der Bestandespflege im Rahmen der ABM nicht die Förderung dieser Maßnahme im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den privaten und ländlichen Kommunalwald ersetzen. Anlage 32 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/885 Frage B 42) : Was ist der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse bekannt, nach denen offenbar aus Stroh Öl gewonnen und verwertet werden kann, und was geschieht, um solche Erkenntnisse auch praktisch anzuwenden? Die Rationalisierung in der Landwirtschaft hat in den letzten Jahren das Stroh zunehmend zu einem Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 3257* Abfallprodukt werden lassen, wobei die anfallenden ungenutzen Strohmengen wachsen. Auf lange Sicht kann das zu einer Belastung der Umwelt führen. Andererseits wird hier ein wertvoller Rohstoff ungenutzt beseitigt. Die Bundesregierung hat daher vor mehr als zwei Jahren die Möglichkeit der sinn- vollen Verwendung überschüssiger Strohabfälle untersuchen lassen. Hinsichtlich der Energiegewinnung wird der Direktverbrennung eine größere Chance gegeben als beispielsweise der Biogaserzeugung oder der Ölgewinnung. Mit Mitteln aus dem Energieforschungsprogramm wurden daher im Rahmen der „Untersuchung über verschiedene Möglichkeiten der Energiegewinnung aus Stroh" an der Landesanstalt für Landtechnik Weihenstephan auf dem Markt vorhandene Verbrennungsanlagen experimentell überprüft und weiterentwickelt. Wegen der aufwendigen Handhabung von Stroh gegenüber 01 und Gas lohnt sich zur Zeit aufgrund von Anfall, Lagerung und Transport die Verwendung von Stroh zur Energieerzeugung allenfalls in landwirtschaftlichen Betrieben. Der Einsatz von Stroh in zentralen Verbrennungsanlagen dürfte sich in absehbarer Zeit nicht lohnen. Aufgrund seiner Zusammensetzung ist jedoch Stroh als Rohstoffquelle für Chemiegrundstoffe von Interesse. Die Bundesregierung plant daher, im Rahmen eines Projektes „Herstellung von Chemiegrundstoffen aus nachwachsenden Grundstoffen" die Strohnutzung zu untersuchen. Es ist dabei vorwiegend an die Gewinnung von Rohstoffen gedacht, die nicht im Energiebereich, sondern in der chemischen und pharmazeutischen Industrie verwendet werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Fragen B 43, 44, 45 und 46) : Wie viele Zusatz- bzw. Aushilfskräfte wird im Hinblick auf die zu erwartende winterliche Belastung die Bundesanstalt für Arbeit noch in diesem Jahr einstellen? Stellen die 1 600 neu bewilligten Planstellen auch im Winter eine optimale Aufgabenerledigung durch die Bundesanstalt für Arbeit sicher? Wieviel Neueinstellungen hat die Bundesanstalt für Arbeit auf Grund der 1 600 neu bewilligten Planstellen vorgenommen? Wie viele Mitarbeiter, die bisher als Zusatz- oder Aushilfskräfte bei der Bundesanstalt für Arbeit beschäftigt waren, werden auf die 1 600 neu bewilligten Planstellen gesetzt? Zusatz- bzw. Aushilfskräfte zur Bewältigung der winterlichen Mehrbelastung können von den Arbeitsämtern in eigener Zuständigkeit ingestellt werden. Die Arbeitsämter ermitteln ihren Bedarf an zusätzlichen Kräften auf Grund der erkennbaren Belastungsentwicklung und unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Vergangenheit. Im Winter 1976/ 77 wurden z. B. bis zu 1 500 Kräfte zusätzlich beschäftigt. Die bei der Bundesanstalt für Arbeit vorgesehene Personalmehrung um 1 600 Stellen in der Arbeitsvermittlung und Berufsberatung ist zur Flankierung der auf Verbesserung der Gesamtbeschäftigung gerichteten Maßnahmen der Bundesregierung notwendig. Die Verstärkung ist auf die für einen mittelfristigen Zeitraum erkennbare Belastung der Bundesanstalt abgestellt. Während der Wintermonate eintretende Belastungsspitzen werden auch künftig durch die Beschäftigung von Zusatzkräften ausgeglichen. Auf Grund der Ankündigung der Bundesregierung, einer Personalverstärkung bei der Bundesanstalt für Arbeit zuzustimmen, sind die haushaltsmäßigen und personellen Vorbereitungen bereits angelaufen. Der von der Bundesregierung zu genehmigende Haushaltsplan der Bundesanstalt für Arbeit wird in diesen Tagen vom Vorstand der Bundesanstalt aufgestellt. Daneben hat die Bundesanstalt die notwendigen Stellenausschreibungen veranlaßt und Vorbereitungen für die Durchführung von Aus- und Fortbildungslehrgängen getroffen. Die Maßnahmen sind grundsätzlich auf eine Einstellung zum 1. Januar 1978 ausgerichtet; Fortbildungsmaßnahmen für bereits vorhandene Kräfte, die qualifiziertere Aufgaben übernehmen sollen, beginnen zum Teil schon im Herbst dieses Jahres. In welchem Umfang bisher als Zusatz- oder Aushilfskräfte beschäftigte Angestellte auf vorgesehene Stellen für Dauerkräfte übernommen werden können, ist noch nicht voll zu übersehen. Das hängt maßgebend auch davon ab, ob die vorhandenen Kräfte die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der zu besetzenden Dienstposten erfüllen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/885 Fragen B 47 und 48) : Trifft es zu, daß in der amtlichen Arbeitsmarktstatistik eine erhebliche Zahl arbeitsloser Jugendlicher nicht erfaßt wird? Um welche Fallgruppen handelt es sich gegebenenfalls im einzelnen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die jeweils nichterfaßte Anzahl oder Quote der Jugendlichen, die Arbeitsoder Ausbildungsplätze suchen? In der amtlichen Arbeitsmarktstatistik werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 100 ff. Arbeitsförderungsgesetz) alle diejenigen jugendlichen Arbeitnehmer erfaßt, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine geringfügige Beschäftigung ausüben und sich beim Arbeitsamt als arbeitslos melden. Zum Personenkreis der arbeitslosen Jugendlichen zählen somit alle, die eine Arbeitsstelle suchen, sei es alternativ zu einer Ausbildungsstelle, sei es unmittelbar nach dem Abgang aus allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, nach Ausscheiden aus dem Wehrdienst bzw. Zivildienst oder nach Abschluß einer betrieblichen Ausbildung. Der Personenkreis ist somit weit gefaßt. Ausgenommen sind allerdings Berufsanfänger, die sich ausschließlich um die Vermittlung in eine Berufsausbildungsstelle bemühen. Sie sind in den Bewerberzahlen der Berufsberatungsstatistik enthalten. 3258* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 Es steht den Jugendlichen frei, ob sie sich beim Arbeitsamt melden oder nicht. Dieses Prinzip der Freiwilligkeit sollte nicht aufgegeben werden, auch wenn es die Möglichkeit einschließt, daß Jugendliche ohne Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht arbeitslos melden. Bei dieser Gruppe wird es sich vornehmlich um Jugendliche handeln, die als mithelfende Familienangehörige im Familienbetrieb helfen oder sich entschlossen haben, im Bildungssystem zu verbleiben bzw. zeitweise aus unterschiedlichen persönlichen Gründen auf eine Ausbildung oder Aufnahme einer Beschäftigung zu verzichten. Es wird Aufgabe von sozialpädagogischen Betreuungsmaßnahmen sein, besonders benachteiligte Jugendliche zu motivieren, eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle aufzunehmen bzw. an berufsfördernden Maßnahmen teilzunehmen. Die Zahl der nichterfaßten Jugendlichen, die einen Arbeitsplatz suchen, dürfte allerdings gering sein. Für berufs- und arbeitslose Jugendliche unter 18 Jahren werden zunehmend von den Bundesländern vollzeitschulische Bildungsangebote, die teilweise obligatorisch sind, angeboten. Bei den über 18jährigen wird die Dunkelziffer gering sein. Einmal wird bei diesen Jugendlichen in aller Regel bereits ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Im übrigen hat die seit September 1976 geltende Kindergeldregelung, die eine Weiterzahlung des Kindergeldes an arbeitslose Jugendliche ohne Leistungsanspruch vorsieht, dazu geführt, daß sich Jugendliche dieser Altersgruppe nunmehr arbeitslos melden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/885 Frage B 49) : Sind dem Bundesverteidigungsminister in der letzten Zeit vermehrt Klagen über Alkoholmißbrauch von Soldaten — gerade auch in deren Freizeit — bekanntgeworden, und wenn ja, welche Möglichkeiten des erzieherischen Einflusses zur Eindämrung des Mißbrauchs wurden bzw. werden durch das Bundesverteidigungsministerium ergriffen? In der letzten Zeit sind dem Bundesminister der Verteidigung vermehrte Klagen über den Alkoholmißbrauch von Soldaten während oder außerhalb der Dienstzeit nicht bekanntgeworden. Die Tendenz ist im Gegenteil rückläufig. Im Bereich der Streitkräfte wird dem Alkoholmißbrauch durch eine Vielzahl von Maßnahmen entgegengewirkt. Dazu gehören: — Die Information für Kommandeure Nr. 1/74 vom 11. Juni 1974, — der bundeswehrinterne G 1-Hinweis Νr. 5/74 vom 22. Juli 1974, — die Richtlinien für das Verhalten gegenüber betrunkenen Soldaten vom 17. November 1974, — die ZDv 10/5 „Der Innendienst", Anlage 8 c und — der Beitrag zum Alkoholproblem in Heft 8/75 der Information für die Truppe. Darüber hinaus führt das Bundesministerium der Verteidigung in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln Alkoholaufklärungsmaßnahmen in der Truppe durch. Ausgehend von der Erkenntnis, daß junge Soldaten bereits eigene Erfahrungen im Alkoholgenuß haben, ist es Ziel der Maßnahmen, die bei Soldaten verfestigte Imagekombination der Öffentlichkeit ,,Mann trinkfest — guter Soldat" aufzulösen, um den Soldaten Informationen zu kontrolliertem Alkoholgenuß zu vermitteln. Daher wurden die Alkoholaufklärungsmaßnahmen mit den Mitteln der modernen Werbung durchgeführt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Fragen B 50 und 51): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Manöverschäden der Bundeswehr und der Nato-Verbände in der Land-und Forstwirtschaft in Grenzen zu halten? Können die Herbstmanöver zeitlich so festgelegt werden, daß in den betroffenen Gebieten die Felder weitgehend abgeerntet sind? Zu Frage B 50: In Art. 45 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und in dem weiteren Abkommen zu Art. 45 Abs. 5 des Zusatzabkommens zum NATO- Truppenstatut ist festgelegt, daB die Entsendestreitkräfte ein Recht auf jederzeitige Übung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch zur Vorausunterrichtung verpflichtet sind. Dabei wird zwischen den jeweiligen Größenordnungen der Übungen unterschieden. Die Anmeldefristen bei Übungen in einer Stärke von mehr als einer Brigade betragen z. B. 14 Wochen vor Beginn der Übung, bei einer Stärke von 1 Bataillon bis zu einer Brigade 6 Wochen und bis zur Stärke eines Bataillons 4 Wochen (Anhang zu Art. 3 des Abkommens zum Art. 45 Abs. 5 zum Zusatzabkommen des NATO-Truppenstatuts). Fϋr die Bundeswehr gilt im Grundsatz ein Gleiches, wobei die Bestimmungen des Bundesleistungsgesetzes (§ 66 ff.) für alle maßgeblich sind. Die Anmeldefristen haben den Sinn, daß die betroffenen Gebietskörperschaften (Länder, Regierungsbezirke, Kreisverwaltungen oder Gemeinden) sich auf die Übung vorbereiten, die Bevölkerung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 3259* darüber rechtzeitig in Kenntnis setzen und vor allem auch Bedenken geltend machen können. In den Fällen, in denen das Bundesministerium der Verteidigung, sei es von den Bundesländern oder von anderer kompetenter Seite, darum gebeten wurde, auch seinerseits: unterstützend auf die Entsendestreitkräfte einzuwirken, damit diese die Anmeldefristen gegenüber den Landesbehörden beachten (z. Β. bei der niederländischen Brigadeübung „Spring Time" im Frühjahr 1977), hat es dem entsprochen. Das Bundesministerium der Verteidigung ist nach den genannten Bestimmungen nur Gesprächspartner für die Anmeldungen von Übungen, die in einer Stärke von mehr als einem Bataillon in mehr als einem Wehrbereich durchgeführt werden. Gleichwohl haben die Bundesländer für sich in Anspruch genommen, auch bei diesen Großübungen unmittelbare Absprachen über die Übungsplanung und -durchführung mit dem Ziel der Schadensverhütung mit den jeweiligen Streitkräften zu treffen. Dies hat sich als zweckmäßig erwiesen. Diese Übungen werden im übrigen von den Streitkräften gleichzeitig bei den Ländern angemeldet. Zusätzlich und lediglich bei Übungen mit mehr als 2 000 Teilnehmern wird unabhängig von der direkten und rechtzeitigen Anmeldung vor Beginn eines jeden Jahres im Bundesministerium der Verteidigung ein Koordinierungsgespräch geführt, bei welchem die Bundeswehr und die Entsendestreitkräfte ihre Vorausplanung für solche Großübungen zeitlich und räumlich miteinander abstimmen. Bei diesem Koordinierungsgespräch bietet sich daher für das Bundesministerium der Verteidigung eine besondere frühe Gelegenheit, darauf zu achten, daß allgemeine saisonale Gesichtspunkte der Landwirtschaft berücksichtigt werden und die Übungsgebiete in nicht zu kurzer Zeitfolge nacheinander mit Grοβübungen überlastet werden. Das Ergebnis der nächsten Koordinierungsbesprechung, die Anfang November dieses Jahres stattfindet, wird den Ländern in diesem Jahre erstmalig unmittelbar und nicht erst wie bisher über die Mittelinstanz mitgeteilt, damit sie hierdurch eine schnelle zusätzliche Vorinformation über anlaufende Übungsvorhaben erhalten. Diese Vorausunterrichtung wird auch in Zukunft geschehen. Hierin sehe ich eine wesentliche Verbesserung der bisherigen Handhabung. Das Bundesministerium der Verteidigung hat nach alledem keine unmittelbare Zuständigkeit, in den Dialog zwischen der anmeldenden Truppe und den jeweils zuständigen Landesbehörden einzugreifen. Es würde ihm auch an der Sachkompetenz für die Vertretung der regionalen und je nach Übungsanlage unterschiedlichen Interessen der Land- und Forstwirtschaft mangeln. Bisher konnte festgestellt werden, daß sowohl die Bundeswehr als auch die Entsendestreitkräfte Einwendungen der Landesbehörden oder Vorschläge, bestimmte Gebiete aus der Übung auszusparen, berücksichtigt haben. Infolge ungünstiger Witterungsbedingungen eingetretene Schäden haben auf entsprechende Vorhaltungen sogar zum Übungsabbruch geführt. Dessen ungeachtet bestehen für die Βundesweht Dienstvorschriften für Truppenübungen, in denen angeordnet ist, daß bereits bei der Festlegung des Übungsraumes schadensempfindliche ?Geländeteile auszusparen sind. Ferner enthalten die Dienstvorschriften Anweisungen für die Vermeidung von Schäden, über die die Truppe vor Beginn einer Übung regelmäßig unterrichtet wird. Die Entsendestreitkräfte haben für Truppenübungen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechende dienstliche Anweisungen erteilt. Zu Frage B 51: Größere Manöver finden nur im Herbst und Winter statt, so daß bei normalen Witterungsverhältnissen die Getreidefelder abgeerntet und die neue Saat noch nicht eingebracht ist. Wegen des Mangels an geeigneten Übungsplätzen und mit Rücksicht auf die internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Verteidigungsbündnisses ist dieses Ziel jedoch nicht auch für andere, kleine Übungen erreichbar. Sowohl bei der Bundeswehr als auch bei den Entsendestreitkräften wird jedoch darauf geachtet, daß die Übungstätigkeit während der Monate von Ende März bis Anfang September auf ein Mindestmaß beschränkt und auf bestellte Felder besondere Rücksicht genommen wird. Ein wirksames Mittel, Beschwerden über Übungsschäden zu begegnen, sieht die Bundesregierung auch darin, daß für eine rasche Abwicklung der Schadensersatzansprüche Sorge getragen wird. Soweit es sich hier um Schäden handelt, die durch die Bundeswehr verursacht worden sind, konnte das Bundesministerium der Verteidigung in eigener Zuständigkeit entsprechende Vereinfachungen festlegen. Hiernach ist die Truppe selbst in der Lage, eine beachtliche Zahl von Kleinschäden (bis 200,— DM) unbürokratisch an Ort und Stelle zu ersetzen. Außerdem sind die örtlichen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung ermächtigt worden, größere Schäden (bis 5 000,— DM) abschließend vor Ort zu regulieren. Nur in Ausnahmefällen schwieriger Art ist hiernach noch eine Entscheidung der Wehrbereichsverwaltung herbeizuführen. Der Bundesminister der Finanzen ist um eine entsprechende Regelung für die von den Entsendestreitkräften verursachten Übungsschäden bemüht, dabei aber von der Bereitschaft der Entsendestaaten abhängig, Zahlungen ohne vorgeschaltete Prüfungen durch diese leisten zu können. Ihre getrennt von dieser Anfrage zur Beantwortung heranstehende Eingabe wegen der durch kanadische Streitkräfte in der Gemeinde Gunningen verursachten Manöverschäden vom 28. Juli 1977 wird 3260 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 aufzeigen, wie in diesem Falle die Übungsanmeldung gehandhabt worden ist und ob die Landesbehörden die ihnen gegebenen Möglichkeiten — soweit hier bekannt ist — ausgeschöpft haben. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Fragen Β 52 und 53) : Treffen Presseberichte zu, wonach Waffen bzw. Waffenteile und Munition, die bei einer Hausdurchsuchung im Raum Achern gefunden wurden, aus den Beständen des Transportbataillons 861 Achern entwendet wurden? Welchen Umfang haben Waffendiebstähle bei der Bundeswehr bis jetzt insgesamt angenommen, und gibt es Anhaltspunkte dafür, daß gestohlene Waffen in Terroristenkreise gelangt sind? Presseberichte im „Badischen Tageblatt", im „Achern und Bühler Boten" und in der „Acherner Zeitung" betreffen einen Vorfall in der 6. Kompanie des Transportbataillons 861 in Achern. Dieser Vorfall ist zur Zeit Gegenstand einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung. Nach den dem Bundesministerium der Verteidigung vorliegenden Erkenntnissen besteht der Verdacht, daß em Soldat auf Zeit, der als „Waffensammler" bekannt ist, Bundeswehr-Kleingerät entwendet hat. Es handelte sich um Übungs- und Exerziermunition, Leuchtspurmunition und eine Übungshandgranate. Die entwendeten Gegenstände wurden durch die Kriminalpolizei sichergestellt und an ein Munitionsdepot übergeben. In den Jahren 1971 bis 1977, Stichtag 12. September 1977, kamen in der Bundeswehr 18 Maschinengewehre, 82 Maschinenpistolen, 292 Gewehre und 589 Pistolen P 1 abhanden. Bei diesen Verlusten handelte es sich weitgehend, bis auf einen spektakulären Diebstahl von 84 Pistolen durch einen Soldaten, um Einzelverluste oder Diebstähle; es waren keine gesteuerten Aktionen nachweisbar. Dem Bundesministerium der Verteidigung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß gestohlene Waffen in Terroristenkreise gelangt sind. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 8/885 Frage Β 54) : Wie beurteilt die Bundesregierung Forschungsergebnisse, nach denen der Verdacht besteht, daß der in vielen Arzneimitteln enthaltene Wirkstoff Aminophenazon durch häufig gegebene Voraussetzungen krebsauslösend und fur die Blutbildung schädlich wirken kann, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung im Fall einer Bestätigung dieser Forschungsergebnisse zur wirksamen Beschränkung der mit aminophenazonhaltigen Arzneimitteln verbundenen Risiken zu ergreifen? Wie ich in meiner schriftlichen Antwort vom 8. September 1977 auf eine ähnlich lautende Frage des Abgeordneten Dr. Karl Ahrens ausgeführt habe, ergaben Untersuchungen von Preußmann und Eisenbrand aus dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg, daß Aminophenazon Spuren von Dimethylnitrosamin enthält. Dieser Stoff stammt aus dem Fabrikationsprozeß. Aus Vierversuchen ist bekannt, daß er krebserregend ist. In einem Interview, abgedruckt in der Welt am Sonntag vom 14. August 1977, erklärte Prof. Preußmann, daß das Krebsrisiko durch Aminophenazon sehr gering sei. Der Mensch nehme Hunderte von krebserzeugenden Stoffen auf, da mache das Aminophenazon nur einen winzigen Anteil aus. Aber schon dieser winzige Anteil genüge, vor diesen Mitteln zu warnen. Das Bundesgesundheitsamt führte am 9. August 1977 eine Sachverständigenanhörung zum Thema Aminophenazon durch. Auf dieser Sitzung vertraten die Sachverständigen die Meinung, daß von Aminophenazon ein geringes, aber vermeidbares Risiko ausgeht. Als reine Vorsorgemaßnahme wurde daher die Empfehlung ausgesprochen, Aminophenazon bis zum 31. März 1978 durch andere Stoffe zu ersetzen. Eine entsprechende Pressemitteilung ist im BGA-Pressedienst vom 12. August 1977 veröffentlicht. Bezüglich der Wirkung von Aminophenazon auf die Blutbildung ist bekannt, daß es in seltenen Fällen Blutbildschäden, die sogenannte Agranulozytose, auslösen kann. Im Gegensatz zu Veröffentlichungen aus dem Ausland, insbesondere aus Skandinavien, ist die Häufigkeit dieser Nebenwirkungen in der Bundesrepublik sehr gering. Es wird diskutiert, ob es sich hierbei um individuelle Überempfindlichkeitsreaktionen handelt, die genetisch bedingt sein können. Durch die o. g. Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes, ab 31. März 1978 keine aminophenazonhaltigen Arzneimittel in den Verkehr zu bringen, wird auch dieses Risiko der Blutbildschädigung ausgeräumt. Seit 1973 gilt bereits für Schmerzmittel, die Aminophenazon enthalten, eine Verordnung nach § 38 a des Arzneimittelgesetzes. Sie dürfen nur in den Verkehr gebracht wenrden, wenn auf den Βehältnissen, äußeren Umhüllungen und Packungsbeilagen in deutlich lesbarer Schrift vermerkt ist, daß sie nicht ohne ärztlichen oder zahnärztlichen Rat längere Zeit oder in höheren Dosen angewendet werden sollen. Damit sollte den damals bekannten schädlichen Wirkungen vorgebeugt werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weißkirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/885 Fragen B 55, 56 und 57): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 3261* Welche Μöglichkeiten sieht die Bundesregierung, die bisher geförderten Modellprojekte im Bereich der Drogenberatung bzw. -therapie weiter zu fördern? Welche Kriterien beabsichtigt die Bundesregierung für die Förderung neuer Modellversuche aufzustellen, und sieht sie eine Möglichkeit der Übernahme bereits geförderter Modelle? Welche politischen Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um Länder und Gemeinden zur Ubernahme der Förderung der ausgelaufenen Modellversuche zu motivieren, damit der gegenwärtige Stand der Drogenberatung und -therapie gehalten werden kann? Zu Frage B 55: Bei der Förderung von Modelleinrichtungen zur Beratung und ambulanten Behandlung drogengefährdeter bzw. -abhängiger junger Menschen hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit seine Kompetenzen weitgehend ausgeschöpft. Das derzeit laufende Programm wurde 1971 begonnen, es wird seit über 4 Jahren wissenschaftlich begleitet, die gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse wurden ausgewertet und dienen nunmehr als Basis für ein anders gelagertes Anschlußprogramm. Mit den Bundesländern wurde bei Beginn dieses Programms vereinbart, daß sie nach Auslaufen der Bundesförderung die weitere Existenz solcher Einrichtungen sicherstellen, die sich bewährt haben und für die weiterhin ein Bedarf gegeben ist. Nach den mir jetzt vorliegenden Informationen ist zu erwarten, daß nur einzelne der bislang geförderten Einrichtungen nicht oder nur eingeschränkt weitergeführt werden können. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit beabsichtigt, Haushaltsmittel bereitzustellen, um im Einzelfall auf Antrag des Landes überbrückend die weitere Existenz solcher Einrichtungen mit zu tragen. Zu Frage B 56: Für das vorgesehene Anschlußprogramm wurde gemeinsam mit den Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder ein Vοrgabenkatalοg entwickelt, mit dem Kriterien zum Ziel und Inhalt der Arbeit, zu den Arbeitsabläufen insbesondere auf der institutionalisierten Kooperationsebene, über die äußere Form, die Einrichtung, die personelle Ausstattung und für bestimmte Organisationsstrukturen festgelegt wurden. Abweichend von dem bisherigen Programm steht nunmehr die Vorfeldarbeit zur „frühestmöglichen Früherkennung" im Vordergrund. Die Einrichtungen sollen durch asoziierte Mitarbeiter aus der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit den bestehenden Beratungseinrichtungen aus den Kreisen der Schüler selbst, der Lehrer, der niedergelassenen Ärzte und Psychologen, sowie entsprechenden Einrichtungen der Kommunen und der Freien Träger bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Beim derzeitigen Stand der Überlegungen wurde es für günstig befunden, gleichzeitig mit diesem Programm eine Anregung zu geben, die vorhandene Kapazität spezifisch zu ergänzen. Von daher lag die Auffassung nahe, zunächst nur bislang nicht geförderte Einrichtungen in das Anschlußprogramm zu übernehmen. In diesem Punkte sind die Überlegungen jedoch noch nicht endgültig abgeschlossen. Zu Frage B 57: Es scheint — wie schon ausgeführt — nur in Einzelfällen erforderlich zu werden, gemeinsame Überlegungen mit den Bundesländern oder anderen Trägern darüber anzustellen, wie die Existenz von Ein- richtungen, die erhalten bleiben sollten, sichergestellt werden kann. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/885 Frage B 58) : Hat die Bundesregierung einen Überblick, wie viele Moped-und Mofafahrer im Straßenverkehr getötet oder schwerverletzt werden, und beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls anhand solcher Erkenntnisse, für diese Verkehrsteilnehmer Fahrunterricht, Führerscheinpflicht und (oder) Schutzhelmpflicht einzuführen? Im Jahre 1976 starben in der Bundesrepublik Deutschland durch Straßenverkehrsunfälle 14 820 Personen und 145 728 Personen wurden schwer verletzt. Unter ,den Getöteten befanden sich 337 Führer und Mitfahrer von Mopeds sowie 504 Führer und Mitfahrer von Mofas. Der Anteil der getöteten Benutzer von Mopeds an der Gesamtzahl aller Unfalltoten im Straßenverkehr betrug 2,3 %. Bei den Mofa-Benutzern waren es 3,4 % 1976 wurden 4 598 Benutzer von Mopeds und 8 009 Benutzer von Mofas schwer verletzt. Der Anteil der schwerverletzten Moped-Benutzer an allen im Straßenverkehr Schwerverletzten erreichte damit 3,2 °/o• Bei den schwerverletzten Mofa-Benutzern betrug der Anteil 5,5 %. Die Bundesregierung wird in Übereinstimmung mit den Vorschlägen der Länderverkehrsministerkonferenz vom 11./12. Mai 1977 ihre Anstrengungen, mit Mitteln der Verkehrserziehung und Aufklärung die Unfallgefahren für Zweiradfahrer, besonders aber für Moped- und Mofa-Benutzer, zu verringern, fortführen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat beabsichtigt, mit seinen Mitgliedern im Jahre 1978 besonders der Sicherheit der Moped- und Mofa-Fahrer einen großen Teil seiner aus Bundesmitteln finanzierten Aufklärungsarbeit zu widmen. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit den Ländern, ob Änderungen im Fahrerlaubnisrecht für motorisierte Zweiräder das Unfallgeschehen günstig beeinflussen können. Diese Überlegungen werden sch auf wissenschaftliche Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Bereich der motorisierten Zweiräder abstützen, deren Ergebnis voraussichtlich im Oktober 1977 vorliegen wird. Vom Ergebnis dieser Überlegungen wird es dann abhängen, ob der Fahrschulunterricht ausgedehnt werden wird. 3262* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 Eine Pflicht zur Teilnahme an einem Fahrschulunterricht besteht gegenwärtig nicht. Angesichts der Fahrerlaubnisprüfung für die Klassen 1-3 ergibt sich jedoch eine praktische Notwendigkeit für Führerscheinbewerber, eine Fahrschule zu besuchen. Sollte für Moped- und Mofa-Fahrer künftig eine praktische Fahrprüfung vorgeschrieben werden, würde damit indirekt die Notwendigkeit der Teilnahme an einem entsprechenden Fahrunterricht eingeführt. Von den bereits erwähnten Untersuchungen der BASt wird ,es abhängen, ob die Helmtragepflicht auf Moped- und Mofa-Fahrer ausgedehnt wird. Entsprechende Maßnahmen werden dann auf einer Länderverkehrsministerkonferenz erörtert werden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/885 Frage B 59) : Wie ist der Stand der Erarbeitung von Lösungen zur sogenannten Westerwald-Trasse zur Verbesserung der Verbindung KölnFrankfurt am Main auf Grund der Zielvorgaben des Bundesverkehrsministers an den Vorstand der Deutschen Bundesbahn, wobei ökologische Gesichtspunkte eingehen sollen, und wann werden konkrete Ergebnisse vorliegen? Die Bewertung der von der Deutschen Bundesbahn (DB) geplanten Neubaustrecke Köln–Groß-Gerau ist noch nicht abgeschlossen. Ergebnisse hierzu werden noch im Jahre 1977 erwartet. Die Vorplanungen der DB berücksichtigen neben bautechnischen und betrieblichen Belangen auch die großräumigen, ökologischen Wirkungen. Aussagen über eine mögliche Trassenführung bzw. über den Baubeginn sind derzeit verfrüht. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage B 60) : In welchem Umfang (absolute Zahl und Prozentsatz) beteiligt sich der Bund an der Finanzierung des U-Bahn-Baues in München in den nächsten zehn Jahren? Für den U-Bahn-Bau in München sind folgende Bundesfinanzhilfen eingeplant: 1977 1978 1979 1980 1981 93 103 102 102 91 Millionen DM Zur Fortführung der bis einschließlich 1981 begonnenen U-Bahn-Vorhaben sind vorgesehen: 1982 1983 1984 1985 1986 80 87 90 90 93 Millionen DM Die Förderung erfolgt nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und beträgt 60 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/885 Frage B 61): Ist die Bundesregierung bereit, bei der nächsten Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen bis 1980 der geplanten Rheinbrücke Bingen /Ingelheim—Geisenheim eine höhere Dringlichkeit dadurch einzuräumen, daß bei den Nutzwerten die bisher nicht berücksichtigten Belange, z. B. der regionalen Wirtschaftsstruktur, des Fremdenverkehrs und des überregionalen Verkehrsflusses im Zuge der A 61, miteinbezogen werden, und wird bei Beachtung dieser Kriterien zumindest für einen zunächst zweispurigen Ausbau der Rheinbrücke die höchste Dringlichkeitsstufe erreichbar? Die Rheinbrücke Bingen /Ingelheim–Geisenheim ist bei der ersten Überprüfung des Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen auf Grund des ungünstigen Nutzen-Kosten-Verhältnisses in den möglichen weiteren Bedarf eingestuft worden. Entscheidend für dieses Ergebnis waren die relativ hohen Kosten. Die Bundesregierung ist bemüht, für die nächste Überprüfung des Bedarfsplanes die Methode der Nutzenermittlung weiter zu verbessern und alle Nutzenkomponenten möglichst zutreffend zu erfassen. Dabei sollen — wie bereits bisher — neben den verkehrlichen auch die strukturellen Belange und die der Strukturförderung berücksichtigt werden. Das Ergebnis dieser erneuten Überprüfung kann indessen weder allgemein noch im Hinblick auf die Rheinbrücke Geisenheim vorhergesagt werden. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/885 Frage B 62) : Welche Bundesbahnstrecken im Regierungsbezirk Tübingen in Baden-Württemberg sind für die kommenden Jahre zur Elektrifizierung vorgesehen, und welchen zeitlichen Rahmen hat die Bundesregierung bzw. die Verwaltung der Deutschen Bundesbahn dafür gesteckt? Zu den Strecken, die für eine Elektrifizierung in Frage kommen, zählt nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) im Raum Tübingen die Verbindung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 3263* nach Horb (32 km). Termine für eine Umstellung dieses Abschnitts auf elektrischen Betrieb können derzeit noch nicht genannt werden. Hierüber entscheidet der Vorstand der DB in eigener unternehmerischer Verantwortung. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Fragen Β 63 und 64) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Gemeinde Eschenburg (Lahn-Dill-Kreis), im Rahmen des laufenden Flurbereinigungsverfahrens den für die Ortsumgehung Eibelshausen der B 253 nötigen Grunderwerb durchzuführen, und was gedenkt sie gegebenenfalls zu unternehmen? Wie ist der allgemeine Stand von Ausbau und Planung der Bundesstraßen 277, 255 und 253 im Bereich des Lahn-Dill-Kreises? Zu Frage Β 63: Die Umgehungsstraße Eibelshausen hat bei der unter Mitwirkung der Länder und aller Fraktionen des Deutschen Bundestages durchgeführten Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen keine vorrangige Dringlichkeit erhalten. Der Zeitpunkt des Baues der Umgehung ist gegenwärtig nicht zu übersehen. Es besteht daher auch nicht die Absicht, schon jetzt die Planung aufzustellen und den Grunderwerb durchzuführen. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse ist die Β 253 inzwischen im Bereich der früheren S-Kurve am östlichen Ortsrand ausgebaut worden. Zu Frage Β 64: Der Ausbau und die Verlegung der Β 277 in Dillenburg und in Herborn ist im Gange, mit dem Ausbau zwischen Dillenburg und Herborn soil noch in diesem Jahr begonnen werden. Der Ausbau südlich Herborn von Edingen bis Wetzlar ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als möglicher weiterer Bedarf eingestuft worden. Es ist daher nicht zu fibersehen, wann hier mit dem Ausbau begonnen werden kann. Zwischen Αßlar und Wetzlar ist aber ein Weiterbau der B 277 bis zur Querspange südlich Aßlar im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms vorgesehen. Mit den Arbeiten soil möglichst noch in diesem Jahr begonnen werden. In Wetzlar ist der Ausbau des Knotens Neustadt noch geplant. Auch hier soil mit dem Bau möglichst noch in diesem Jahr angefangen werden. Die Verlegung der B 253 nordwestlich Dillenburg ist im Gange. Der Ausbau nördlich Dillenburg bis Frankenberg ist im Bedarfsplan als möglicher Bedarf eingestuft worden. Größere Bauvorhaben sind hier in nächster Zeit nicht vorgesehen. Auch der Ausbau der B 255 ist westlich Herborns als möglicher weiterer Bedarf eingestuft. Hier ist jedoch im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen die Verlegung bei Roth geplant. Mit den Arbeiten soil möglichst noch in diesem Jahr begonnen werden. Weitere größere Bauvorhaben auch östlich Herborns — sind nicht vorgesehen. Die vorstehende Aufstellung berücksichtigt nicht die im Rahmen der dem Land Hessen zugewiesenen Globalmittel durchzuführenden kleineren Βaumaßnahmen an den genannten Bundesstraßen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/885 Frage B 65) : Inwieweit sind die Kosten-Nutzenrechnungen der geplanten Bundesbahnentlastungsstrecken soweit abgeschlossen, daß die Entscheidung über den Bau der Strecke Köln—Groß Gerau oder eine Alternative erfolgen kann, und wann ist mit dem Ausbau zu rechnen? Die Bewertung der von der Deutschen Bundesbahn (DB) geplanten Neubaustrecke Köln–Groß Ge-rau ist noch nicht abgeschlossen. Ergebnisse hierzu werden noch im Jahre 1977 erwartet. Aussagen über eine mögliche Trassenführung bzw. über den Baubeginn sind derzeit verfrüht. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage B 66) : Wie hoch ist der Zuschußbetrag der Deutschen Bundesbahn für den Eisenbahnersport im Rechnungsjahr 1977 im Hinblick auf die Beanstandung des Zuschußbetrags für diesen Zweck von drei Millionen DM im Rechnungsjahr 1976 durch den Bundesrechnungshof? Ζu Frage Β 66: Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die Vergünstigungen und Zuschüsse der Deutschen Bundesbahn (DB) fϋτ den Eisenbahnersport im Rechnungsjahr 1975 beanstandet und nach eigenen Berechnungen auf über 5 Millionen DM beziffert. Er schlägt eine Kürzung um etwa die Hälfte vor. Die DB hat zusammen mit dem Verband deutscher Eisenbahnsportvereine und dem Hauptprüfungsamt für die DB im Rechnungsjahr 1976 den jährlichen Zuschuß auf höchstens 3 Millionen DM begrenzt mit der Maßgabe, daß 2 Millionen DM für Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen und 1 Million DM für den laufenden Sportbetrieb verwendet werden. Damit ist der vorgenannten Forderung des BRH auf eine 3264* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 Kürzung auf ca. die Hälfte bereits im Rechnungsjahr 1976 entsprochen worden. In Anbetracht des hohen sozialen und gesundheitspolitischen Stellenwertes des Sportes, wie er auch in den Sportberichten der Bundesregierung zum Ausdruck kommt, ist der Betrag von 3 Millionen DM angemessen und vertretbar. Er ist daher auch für 1977 vorgegeben. Eine noch einschneidendere Kürzung der Förderung durch die DB würde den Eisenbahnersport in so erheblicher Weise beeinträchtigen, daß er seiner Aufgabe nicht mehr gerecht werden könnte. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage B 67): Wie verläuft die Trasse der geplanten Ortsumgehung Bad Münstereifel—Iversheim der B 51, und wann ist mit dem Baubeginn und der Fertigstellung der Ortsumgehung zu rechnen? Die Trasse der geplanten Ortsumgehung Bad Münstereifel—Iversheim verläuft unmittelbar bahnparallel östlich der DB-Strecke Euskirchen—Bad Münstereifel. Nach Abschluß der entwurfs- und verfahrensmäßigen Vorbereitung soll voraussichtlich 1979 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Fertigstellung wird für 1981 erwartet. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage B 68) : In welchem Jahr ist mit dem Bau des im Koordinierten Investitionsprogramm für die Bundesverkehrswege bis zum Jahr 1985 vorgesehenen zusätzlichen Fahrstreifens an der Bundesautobahn 5 zwischen Karlsruhe und Rastatt zu rechnen? Der 6streifige Ausbau der Autobahn A 5 zwischen Karlsruhe und Rastatt ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in Dringlichkeit Ia eingestuft. Dies bedeutet, daß entsprechende Maßnahmen in dem Zeitraum bis 1985 in Angriff genommen werden können. Die Verwirklichung ist abschnittsweise vorgesehen. Die jeweilige Baudurchführung hängt vom Abschluß der Bauvorbereitungen (u. a. rechtskräftige und baureife Planung) ab. Als erste Maßnahme soll der Streckenabschnitt Karlsruhe /Durlach—Karlsruhe/Rüppurr noch im 2. Fünfjahresplan (bis 1980) verwirklicht werden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Fragen B 69 und 70): Trifft es zu, daß im Jahr 1977 eine außerordentliche Zunahme schwerer Verkehrsunfälle durch jüngere Verkehrsteilnehmer nach den bis jetzt bekannten Erhebungen zu befürchten ist? Welche über die bisher eingeleiteten Maßnahmen hinausgehenden Vorkehrungen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, um einen weiteren Anstieg der Verkehrsunfälle mit Jugendlichen und jüngeren Verkehrsteilnehmern zu verhindern? Zu Frage B 69: Die amtliche Straßenverkehrsunfallstatistik liefert hierfür noch keine Anhaltspunkte. Tiefer gegliederte Unfallzahlen nach dem Alter der Verkehrsteilnehmer werden nur jährlich aufbereitet. Entsprechende Angaben für 1977 werden also erst 1978 verfügbar sein. Monatlich werden nur die Verkehrsteilnehmer unter 15 Jahren und über 65 Jahren gesondert ausgezählt. Aus diesen bis Mai 1977 vorliegenden Zahlen ist ersichtlich, daß die jungen Verkehrsteilnehmer im Verhältnis zum Vorjahr an schweren Straßenverkehrsunfällen 1977 im Verhältnis zum Vorjahr schwächer beteiligt waren als die übrigen Jahrgänge. Zu Frage B 70: Die Bundesregierung wird die Arbeit der dafür zuständigen Länder auf dem Gebiet der Verkehrserziehung auch in Zukunft und besonders im Jahre 1978 durch eigene Maßnahmen unterstützen. Hierzu zählt die Ausstattung von Kindergärten mit verkehrserzieherischen Medien, die Förderung des Kinderverkehrsclubs der Deutschen Verkehrswacht und die Ausbildung von Sozialpädagoginnen. Zur besseren Sicherheit unserer Kinder auf dem Schulweg hat die Bundesanstalt für Straßenwesen ein Merkblatt zur Gestaltung und Sicherung von Schulwegen erarbeitet, das allen staatlichen und privaten Stellen, die sich um die Sicherheit der Kinder auf den Schulwegen bemühen, die erforderliche umfassende Information gibt. Darüber hinaus werden auch im Jahre 1978 Schulen mit den für die Verkehrserziehung erforderlichen Lehr- und Lernmitteln aus Mitteln des Bundeshaushalts ausgestattet werden. Die Bundesregierung prüft darüber hinaus, ob durch Änderungen im Fahrerlaubnisrecht bei motorisierten Zweirädern, also insbesondere bei den Mofas und Mopeds, jugendliche Verkehrsteilnehmer besser mit den Gefahren des Straßenverkehrs vertraut gemacht werden müssen und wie sie im verstärkten Maße auf die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr vorbereitet werden können. Ein entsprechendes Projekt unter dem Titel „Einführung in den motorisierten Straßenverkehr" wird bei der Bundesanstalt für Straßenwesen derzeit bearbeitet. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 3265* Darüber hinaus bestehen Überlegungen, wie man bei den verkehrsauffälligen jugendlichen Kraftfahrern die häufig noch bestehende Unerfahrenheit und Risikobereitschaft beeinflussen kann. Zu diesem Zweck werden z. Z. von der Bundesanstalt für Straßenwesen Nachschulungsmodelle entwickelt mit dem Ziel, eine Verhaltensänderung bei jugendlichen Zweiradfahrern und Pkw-Führern zu erreichen. Das weitere Vorgehen in diesen Bereichen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Ländern, von deren Zustimmung gesetzgeberische Maßnahmen abhängig sind. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/885 Frage B 71) : Beabsichtigt die Bundesregierung, durch allgemeine Empfehlungen oder durch eine Novellierung der StVZO darauf hinzuwirken, daß dem Autofahrer vor dem Hintergrund des § 34 Abs. 1 Nr. 2 StVO — der nach Unfällen mit Bagatellschäden jeden Beteiligten verpflichtet, unverzüglich die Straße zu räumen und damit letztlich der Sicherung des Verkehrsflusses Vorrang gegenüber der Klärung zivilrechtlicher Haftungsfragen gibt — in solchen Situationen die Feststellung eventueller Schadensersatzansprüche durch des Mitführen von Kreide in sämtlichen Kraftfahrzeugen zur Markierung der Fahrzeugpositionen erleichtert wird? Die Bundesregierung beabsichtigt weder allgemeine Empfehlungen noch eine Novellierung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in dem von Ihnen angesprochenen Sinn. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/885 Frage B 72): Wie hat sich im Personen- und Güterverkehr der Deutschen Bundesbahn auf dem Streckenabschnitt Hannover—Würzburg die Zuwachsrate, die in der Antwort der Bundesregierung auf meine frühere Frage nur global für die Zeit von 1965 bis 1971 angegeben worden ist, in den einzelnen Jahren seit 1965 bis 1976 (und zwar nach Jahren einzeln aufgeführt) entwickelt? In dem genannten Zeitraum 1965 bis 1976 hat die Deutsche Bundesbahn (DB) verschiedentlich das Erhebungsverfahren geändert, so daß vergleichbare Zahlen nicht genannt werden können. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/885 Frage B 73) : Ist die Bundesregierung mit Rücksicht darauf, daß die für den 31. Dezember 1977 vorgesehene Schließung des Stadtwald-Sanatoriums in Melsungen — einer Einrichtung der Bundesbahnversicherungsanstalt — ein erheblicher Verlust für die im Zonenrandgebiet gelegene Stadt Melsungen bedeutet, unter strukturpolitischen Gesichtspunkten bereit, sich für eine Nachfolgeverwendung der Einrichtung einzusetzen, und gibt es bereits konkrete Anhaltspunkte für ein solche Nachfolgeeinrichtung? Es wurde von den Selbstverwaltungsorganen versucht, die Heilstätte Melsungen einem anderen Verwendungszweck zuzuführen. Diese Versuche sind fehlgeschlagen, weil die DB keine Möglichkeit hat, das Haus mit Patienten zu belegen. Selbst bei optimistischer Einschätzung haben die Versicherungsträger Bundesbahn-Versicherungsanstalt (BVA) — die in ihrer Abteilung A eine Sonderanstalt im Sinne der Reichsversicherungsordnung ist —, Bundesbahn-Betriebskrankenkasse (BBKK) und auch die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) mindestens 100 Betten zuviel. Besonders bei der BVA ist der Eigenbedarf um 60 v. H. zurückgegangen. Bisher wurden in Häusern der BVA rund 12 000 Kuren durchgeführt, davon etwa 8 000 für latent Versicherte; das sind Beamte, die früher Arbeiter oder Angestellte waren. Etwa 2 000 Kuren gingen zu Lasten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Die BfA führt jetzt ihre Kuren in eigenen Häusern durch. Für die o. g. 8 000 Kuren kann auf Grund der Vorschriften des 20. Rentenanpassungsgesetzes nicht mehr der Versicherungsträger die Kur durchführen, sondern nur der Dienstherr DB. Viele latent Versicherte verzichten auf die Durchführung einer Kur, zumal sie einen Teil der Kosten selbst aufbringen müssen. Nachrichtlich: Bei (optimistischer) Schätzung, daß 1978 50 Betten in Melsungen dauernd belegt werden könnten, müßte der Pflegesatz (bei 40 Personen Personal) auf rund 150,— DM festgesetzt werden. Außerdem sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß das Bundesversicherungsamt gemäß § 5 der Satzung der BVA die Aufsicht über die Abteilung A — gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter — führt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat deshalb Durchschrift dieser Stellungnahme erhalten. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage B 74) : Ist es zutreffend, daß in dem Notrufsystem 1973 infolge von Störungen, insbesondere bei Nacht und an Feiertagen, für Anrufer lediglich ein Besetztzeichen hörbar ist, ohne daß der Anrufer feststellen kann, daß die Leitung eventuell für Stunden gestört ist, und ist die Bundesregierung bereit, das Notrufsystem dahin gehend zu verbessern, daß im Störungsfall entweder eine Hinweisschaltung den Anrufer auf eine andere Telefonnummer verweist oder eine Notrufersatzübeτtragung eingerichtet wird, um jederzeit eine Erreichbarkeit der Polizei sicherzustellen, ohne 3266* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Seρtember 1977 daß dabei die Frage der Kosten vorrangig gesehen wird, da ein verspätet eingehender oder nicht möglicher Notruf Menschenleben kosten kann? Es trifft zu, daß bei Störungen im Notrufsystem 73 lediglich der Besetztton hörbar ist. Bei der Notrufabfragestelle der Polizei oder der Feuerwehr wird jedoch eine Störung sofort signalisiert, so daß von dort aus unverzüglich die Fernsprechentstörungsstelle der Deutschen Bundespost eingeschaltet werden kann. Die Deutsche Bundespost hat sichergestellt, daß solche Anschlüsse mit höchster Dringlichkeit auch nachts und an Sonn- und Feiertagen entstört werden. Bei der Festlegung der Leistungsmerkmale des Notrufsystems 73 im Arbeitskreis II der Innenminister der Länder wurden zwischen den Trägern des Notrufdienstes (Polizei, Feuerwehr) und der Deutschen Bundespost verschiedene Lösungsmöglichkeiten für die Betriebssicherheit des Notrufsystems 73 diskutiert. Aus Kostengründen haben sich jedoch die Notrufträger für die geschilderte Lösung entschieden und weitergehende Sicherungsmaßnahmen (z. B. Hinweisansage mit Angabe einer Ersatznummer oder Ersatzschaltung) abgelehnt. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/885 Frage B 75): Kann die Bundesregierung über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Neuorganisation von Telefonbüchern und angestellte Untersuchungen über die Umorganisation auch im Hinblick auf die Einführung eines Nandienstes unterrichten, damit Wirtschaft wie Gemeinden Gelegenheit zur Βerücksichtigung eigener Interessen wie auch Zeit zur Umstellung auf die Umorganisation erhalten? Nach den Ergebnissen der Arbeitsgruppe über die künftigen Kriterien zur Abgrenzung der Geltungsbereiche der amtlichen Fernsprechbücher ist es sinnνοll, die Grenzen der amtlichen Fernsprechbücher nach Möglichkeit mit den bestehenden Kreisgrenzen in Deckung zu bringen. Amtliche Fernsprechbücher werden deshalb — wie bisher — nur dann geteilt, wenn es zweckmäßig und notwendig ist. Die politischen und wirtschaftlichen Institutionen werden in jedem Einzelfall rechtzeitig informiert. Im Hinblick auf die Einführung des Nandienstes haben die Untersuchungen der Arbeitsgruppe ergeben, daß die Herausgabe von amtlichen Fernsprechbüchern für künftige Nahverkehrsbereiche nicht verwirklicht werden kann. Es wären bis zu 20fache Eintragungswiederholungen notwendig. Die Deutsche Bundespost wird auch künftig Verkaufsstücke der amtlichen Fernsprechbücher zu der sehr niedrigen Schutzgebühr von 2,— DM je Band abgeben, um damit allen interessierten Kunden den Bezug von amtlichen Fernsprechbüchern anderer Geltungsbereiche zu eτmöglichen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage B 76): Welche Vorstellungen hat das Bundespostministerium über die Zukunft des Fernmeldebezirks Kumbach? Für die über 600 Fernmeldebaubezirke im Bundesgebiet sind neue Vorschriften in Vorbereitung, die das Ziel haben, in diesem Aufgabenbereich langfristig stabile Organisationseinheiten zu schaffen. Diese Vorschriften, die zunächst nur der Planung dienen sollen, sind bisher noch nicht angewendet worden. Daher läßt sich zur Zeit noch keine verbindliche Aussage über die Zukunft einzelner Fernmeldebaubezirke treffen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/885 Fragen B 77 und 78) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß durch eine umfassende vorbeugende Bauplanung den Erfordernissen eines vorbeugenden Brandschutzes entsprochen wird, und wie weit ist die Forschung über Theorie und Praxis bei Räumungsabläufen in Hochbauten gediehen, die vor allem der Sicherheit der Bewohner dienen soll? Wie beurteilt die Bundesregierung das in Amerika entwickelte Luftkissen Lift-Pack, das Sprünge aus Höhen bis zu 60 Meter möglich machen soll, und ist die Bundesregierung bereit, dieses Luftkissen für den eigenen Bereich einzuführen? Zu Frage B 77: Die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz fallen in die Kompetenz der Bundesländer. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern darf gesagt werden, daß die Anforderungen an den baulichen und abwehrenden Brandschutz in der Bundesrepublik ein hohes Sicherheitsniveau aufweisen. Auch ist festzustellen, daß Brandkatastrophen mit großen Personenschäden bislang in der Bundesrepublik verhindert werden konnten. Die im Rahmen des allgemeinen Zivil- und Katastrophenschutzes von der Bundesregierung geförderten Vorhaben zum Studium der Räumungsabläufe in Hochbauten konnten noch nicht abgeschlossen werden. Die vorliegenden Teilergebnisse lassen die Erwartung zu, daß künftig auch auf theoretischer Basis eine Abschätzung der Räumungszeiten in großen Gebäuden möglich erscheint. Bei einwandfrei nach den bestehenden Vorschriften ausgelegten Fluchtwegen konnten bislang keine gravierenden Mängel bei der Räumung erkannt werden. Zu Frage B 78: Der Bundesregierung ist die amerikanische Entwicklung des Luftkissens „Lift-Pack" bekannt. Das Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 3267* Luftkissen befindet sich bei einigen Feuerwehren in der praktischen Erprobung, die u. a. die Brauchbarkeit unter den Bedingungen eines Katastrophenfalles zeigen soll. Die Bundesregierung wird erst nach Vorliegen der Erfahrungen für ihren Bereich Stellung nehmen können. Anlage 58 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/885 Frage Β 79): Ist der Bundesregierung bekannt, daß — wie in der Presse berichtet — die Sowjetunion den Vorschlag gemacht hat, in das geplante deutsch-sowjetische Abkommen für Wissenschaft und Technologie insbesondere die beiderseitige Förderung des Hochtemperaturreaktors einzubeziehen, und wie will die Bundesregierung gegebenenfalls auf diesen Vorschlag reagieren? Die Bundesregierung ist durch den Besuch einer sowjetischen Delegation in der Bundesrepublik Deutschland, der auf Einladung deutscher Firmen im Juni 1977 stattfand, über das Interesse der UdSSR an einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Hochtemperaturreaktors unterrichtet. Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Meinung, daß eine Zusammenarbeit mit der UdSSR auf diesem Fachgebiet für beide Länder von Nutzen wäre. Die Einleitung einer Kooperation mit der UdSSR in diesem .Bereich setzt jedoch den Abschluß eines Regierungsabkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern voraus. Über ein solches Abkommen wird seit geraumer Zeit verhandelt. Anlage 59 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/885 Fragen Β 80 und 81): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung für die weitere staatliche Förderung der Datenverarbeitung, insbesondere durch den Bundesminister für Forschung und Technologie, und will sie die Datenverarbeitung im Rahmen eines vierten Datenverarbeitungsprogramms weiter fördern? In welchem Umfang hat die Bundesregierung die Anmerkung des Bundesrechnungshofs in den verschiedensten Berichten zur Förderung der Datenverarbeitung durch die Bundesregierung bei der Durchführung der Programme berücksichtigt, und wie kann sie dies im einzelnen nachweisen? Zu Frage Β 80: Das 3. Datenverarbeitungsprogramm läuft bis zum Ende des Jahres 1979. Für den Teilbereich der Industrieförderung hat die Bundesregierung in ihrem Programm zum Ausdruck gebracht, daß sie ihre Ziele in den frühen 80er Jahren erreichen will. Bei der Dynamik, mit der sich dieses Gebiet noch immer entwickelt, ist es jetzt noch zu früh, um über die Förderung in den 80er Jahren und ihre Form Festlegungen zu treffen. Ζu Frage Β 81: Ich. nehme an, daß Ihre Frage auf solche Anmerkungen des Bundesrechnungshofes oder des Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Bezug nimmt, die Anregungen für die künftige Gestaltung der DV-Förderung geben. Hier hatte sich der Bundesrechnungshof in den letzten Jahren vor allem zu vier Themen geäußert: a) die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) b) konjunkturwirksame DV-Förderung (damals durch den BMWi) c) Großrechnerentwicklung d) 3. DV-Programm Zu a) : Seit im Jahre 1975 das Konzept der teilweisen Eigenfinanzierung eingeführt wurde, ist der Wirtschaftsplan der GMD durch die Grundfinanzierung nicht mehr voll gedeckt, und sie muß durch Forschungs- und Entwicklungsaufträge und durch den Verkauf von Rechenkapazität die Deckungslücke (zur Zeit etwa 10 Millionen DM) schließen. Damit steht sie vor der Notwendigkeit, mit ihrer Arbeit Beiträge zur Lösung von bestehenden praktischen Problemen zu leisten. Ebenfalls seit 1975 hat die GMD einen neuen Gesellschaftsvertrag, der ihre innere Struktur und vor allem die Entscheidungsmechanismen verbessert. Zur Verbesserung des Führungsmanagements ist die Einstellung eines weiteren wissenschaftlich-technischen Geschäftsführers beabsichtigt. Allerdings hat es sich in der Vergangenheit als sehr schwierig erwiesen, geeignete Bewerber zu finden. Ich bin aber zuversichtlich, daß noch in diesem Jahr der Vorstand erweitert wird. Zu b) : Der Bundesrechnungshof hatte die Wirksamkeit einer DV-Förderung, die nicht voll in das DV-Programm integriert ist, angezweifelt. Wie Sie wissen, hatte der Bundesminister für Wirtschaft bis Jahresende 1972 marktnahe DV-Entwicklungen gefördert. Ab 1973 sind auch diese Maßnahmen auf den Bundesminister für Forschung und Technologie übertragen worden. Im 3. DV-Programm sind sie genau wie die zukunftsorientierten Maßnahmen den Programmzielen unterstellt und damit integraler Bestandteil der DV-Förderung. Seit Einführung der neuen Bewilligungsrichtlinien BKFT 75 nimmt die marktnahe Förderungsmodalität auch instrumentell keine Sonderstellung mehr ein, sondern gehört zum normalen Förderinstrumentarium. Es gibt deshalb auch keine besonderen Titelansätze mehr hierfür. Zu C): Zu den Anmerkungen über die Großrechnerentwicklung werde ich am 14. September 1977 im Bun- 3268" Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 destagsausschuß für Forschung und Technologie Stellung nehmen. Zu d): Der Bundesrechnungshof gibt in seinem jüngsten Bericht über das Haushaltsjahr 1975 eine Reihe von Anregungen für das 3. DV-Programm, mit denen ich in der Tendenz übereinstimme. Er fordert vor allem eine Absicherung der Fördermittel für den Fall, daß sich industrielle Zuwendungsempfänger gezwungen sehen, das DV-Geschäft aufzugeben und eine noch engere Bindung der geförderten Entwicklungen an die forschungspolitischen Ziele. Zu diesem Zweck sind neue Instrumente geschaffen worden, die die Meinungsbildung über den vermutlichen Erfolg der Förderung größerer Entwicklungsvorhaben bei der DV-Industrie verbessern und der Absicherung der gewährten Fördermittel dienen. Hierüber werde ich ebenfalls in der Sitzung des Bundestagsausschusses für Forschung und Technologie am 14. September 1977 berichten. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/885 Frage B 82) : Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, den Bau des Berufsbildungszentrums Betzdorf-Kirchen im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen zu fördern? Das Berufsbildungszentrum Betzdorf/ Kirchen wurde vom Land Rheinland-Pfalz für das „Programm zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten im Rahmen des Stufenplans zu Schwerpunkten der beruflichen Bildung — 400-Millionen-Programm —" angemeldet. Für den ersten Bauabschnitt werden Kosten in Höhe von 5,3 Millionen DM geschätzt. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat am 28. Juni 1977 dem Kultusministerium Rheinland-Pfalz 2,385 Millionen DM bewilligt, davon für das Jahr 1977 1,170 Millionen DM und für das Jahr 1978 1,215 Millionen DM. Die Auswahl der Bauprojekte für die Förderungsprogramme werden jeweils von den zuständigen Landesministerien vorgenommen. Eine Förderung nach dem „Programm für Zukunftsinvestitionen" kann nur in Abstimmung mit dem oben erwähnten „400-Millionen-Programm" erfolgen. Das bedeutet, daß zur Vermeidung einer Doppelförderung diejenigen Bauprojekte, die bereits nach dem „400-Mi1lionen-Programm" gefördert werden, nicht gleichzeitig auch aus dem „Programm für Zukunftsinvestitionen" gefördert werden können. Das Land Rheinland-Pfalz hat das Berufsbildungszentrum Setzdorf/ Kirchen in der Projektliste vom 25. August 1977 für das Programm für Zukunftsinvestitionen nicht angemeldet. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/885 Frage B 83) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um dem Beruf „Berufs-Kraftfahrer" auch den entsprechenden Ausbildungsgang zuzuordnen, so daß entsprechende Ausbildungsplätze entstehen? Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer ist am 26. Oktober 1973 erlassen worden. Diese Verordnung, deren Regelungen von den beteiligten Spitzenorganisationen und Fachverbänden getragen wird, legt u. a. die Mindestanforderungen an den zu vermittelnden Ausbildungsinhalt fest. Die Regelung der Durchführung der Berufsausbildung ist dagegen nicht Gegenstand einer Ausbildungsordnung, sondern vielmehr eine Frage ihrer Umsetzung in die betriebliche Ausbildungspraxis. Unbeschadet dieser Feststellung können vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft finanzielle Mittel zur Erprobung neuer Methoden der Durchführung einer Berufsausbildung gewährt werden. So ist in diesem Fall darauf hinzuweisen, daß das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft dem Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft des Saarlandes im Rahmen eines Wirtschaftsmodellversuchs für die Zeit vom 1. August 1976 bis 31. Oktober 1977 DM 101 750,— bewilligt hat. Dieser Versuch, dessen wissenschaftliche Begleitung mit weiteren 40 700,— DM gefördert wird, soil die Voraussetzungen klären, unter denen die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer auch für Jugendliche in Betracht kommen kann. Ein Antrag zur Erteilung eines „Forschungsauftrages zur Umsetzung der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung in anwendbares Unterrichtsmaterial" wird zur Zeit im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft geprüft. Daneben haben Beratungen zur Förderung einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte stattgefunden. Hierbei wurde in Aussicht genommen, zunächst an einem geeigneten Standort ein „Pilotprojekt" zu errichten. Nach umfangreichen Beratungen darüber im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft wurde entschieden, zunächst noch ein Gutachten über Standort- und Kostenfragen einzuholen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage B 84) : Welche Konzeption verfolgt die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen mit dem Land Hessen, nachdem sie den Vertrag mit dem Land Hessen über ihre finanzielle Beteiligung an der Ingenieurschule für Tropenlandwirtschaft Witzenhausen, heute ΟΕ 20 der Gesamthodeschule Kassel (Internationale Agrarwirtschaft) zum vereinbarten Vertragsende 1978 aufgekündigt und Verhandlungen über eine veränderte Beteiligung eingeleitet hat? Auf Grund einer Vereinbarung vom 6. Oktober 1966 finanzieren die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen je zur Hälfte die Organisationseinheit 20 — Internationale Agrarwirtschaft — der Gesamthochschule Kassel in Witzenhausen (früher Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. September 1977 3269* „Tropeningenieurschule"). Am 26. April 1977 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit diese Vereinbarung für den Bund gekündigt, um den Anstoß zu Verhandlungen darüber zu geben, wie Gestaltung, Art und Umfang des Studiums auf Grund der Erfahrungen verbessert und den Änderungen des Bedarfs an Agrarfachleuten für Aufgaben der Entwicklungshilfe angepaßt werden können. Dabei soil die Kooperation nach den Vorstellungen des Bundes dadurch vereinfacht werden, daß der Bundeszuschuß auf die entwicklungspolitisch relevanten Studienbestandteile bezogen und möglichst in einer Pauschalsumme gegeben wird. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/885 Frage B 85) : In welcher Weise ist sichergestellt, daß bei der Deutschen Gesellschaft fur Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH in Eschborn Informationen aus Angeboten, z. B. über Experten oder konzeptionelle Vorschläge, nicht zur Unterstützung der Konkurrenz verwendet werden können? Die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) hat durch das folgende Verfahren sichergestellt, daß Informationen aus Angeboten konkurrierenden Anbietern nicht zugänglich sind: Entsprechend der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sind die Bieter verpflichtet, bis zu einem von der GTZ angegebenen Termin ihre Angebote bei der GTZ einzureichen. Die eingereichten Angebote werden bis zu diesem Zeitpunkt verschlossen in der zentralen Angebotssammelstelle verwahrt. Nach Ablauf der Frist werden sie bei Anwesenheit von zwei GTZ-Mitarbeitern eröffnet. Die Eröffnung sowie einige wesentliche Daten der Angebote werden in einem Eröffnungsprotokoll vermerkt. Weiterhin werden die Angebote mit einem Lochstempel versehen, so daß nachträgliche Änderungen des Angebots nicht mehr möglich sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine Zusatzfrage.


Rede von Dr. Herbert Czaja
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatsminister, ich habe gefragt, ob die Bundesregierung mit unseren westlichen Verbündeten darüber Kontakt aufgenommen hat, daß sie bei der DDR auf die Unterlassung der dem Vertragstext und dem Völkerrecht nicht entsprechenden Nomenklatur hinwirken, nachdem sie diplomatische Beziehungen mit der DDR haben.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, es ist ständige Übung der drei Westmächte, sich auf Auseinandersetzungen über Interpretationsversuche und Zitierweisen von Staaten, die nicht zu den Unterzeichnerstaaten des Viermächteabkommens gehören, nicht einzulassen. Diese Haltung wird von der Bundesregierung geteilt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine zweite Zusatzfrage.