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    Plenarprotokoll 8/37 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 37. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 Inhalt: Gedenkworte zur 30. Wiederkehr des Tages des Zusammentritts des Wirtschaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes . . . 2883 A Begrüßung des Vizepräsidenten der Republik Botsuana, Dr. Quett K. J. Masire . . . 2906 A Erweiterung der Tagesordnung . 2911 C, 2914 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 2883 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP Dritte Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen — Drucksache 8/661 — . . . . . . . . 2884 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu der Europäischen Konvention zur Bekämpfung des Terrorismus — Drucksachen 8/63, 8/231 — 2885 A Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksachen 8/100, 8/324, 8/270, 8/474, 8/491 bis 8/518 — Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung — Drucksache 8/667 — Haase (Kassel) CDU/CSU 2885 B Westphal SPD 2893 A Hoppe FDP 2897 C Dr. Warnke CDU/CSU 2900 B Dr. Sperling SPD 2901 B Leicht CDU/CSU 2901 D Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 2904 B Dr. Apel, Bundesminister BMF 2904 B Porzner SPD (zur GO) 2909 B Namentliche Abstimmung 2909 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 Beratung des Einspruchs des Bundesrates zum Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetz — Drucksache 8/682 — Jahn (Marburg) SPD . . . . . 2911 D, 2912 C Franke CDU/CSU 2912 A Dr. Jenninger CDU/CSU (zur GO) . . . 2913 A Dr. Schäfer (Tübingen) SPD (zur GO) . . 2913 A Leicht CDU/CSU (zur GO) 2913 B Dr. Kohl CDU/CSU 2913 D Mischnick FDP 2914 A Namentliche Abstimmung 2914 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/683 — 2914 C Nächste Sitzung 2916 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2917* A Anlage 2 Übersetzung und Verbreitung der Rede von Präsident Carter in South Bend zur Außenpolitik und zu menschenrechtlichen Fragen durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung SchrAnfr 1 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 2917* C Anlage 3 Berücksichtigung der Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkommission durch die Bundesländer SchrAnfr 2 16.06.77 Drs 08/601 Lintner CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2917* D Anlage 4 Angabe der deutschen Staatsangehörigkeit in der Spalte „Bezeichnung des Staatsbürgers" im neuen Länderverzeichnis des Auswärtigen Amts SchrAnfr 3 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAnfr 4 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2918* A Anlage 5 Einschluß Ost-Berlins sowie Definition der deutschen Staatsangehörigkeit bei Verhandlungen über ein Konsularabkommen zwischen den USA und der DDR SchrAnfr 5 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr 6 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2918* C Anlage 6 Rückgang der Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion in der Zeit von Januar bis Mai 1977 SchrAnfr 7 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2918* D Anlage 7 Rückgabe der während des Krieges ausgelagerten Kulturgüter der Preußischen Staatsbibliothek durch die polnische Regierung SchrAnfr 8 16.06.77 Drs 08/601 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2919* A Anlage 8 Entwicklung des Anteils von Beamten des gehobenen und höheren auswärtigen Dienstes, die die Ausbildungsstätte des Auswärtigen Amts nicht regulär durchlaufen haben, bei der Verwendung auf Auslandsposten seit 1969 SchrAnfr 9 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2919* B Anlage 9 Schließung des deutschen Konsulats in Windhuk SchrAnfr 10 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Voss CDU/CSU SchrAnfr 11 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2919* D Anlage 10 Auffassung des amerikanischen Präsidenten Carter hinsichtlich der Erörterung der Menschenrechte bei der KSZE-Folgekonferenz in Belgrad SchrAnfr 12 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2920* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 III Anlage 11 Finanzierung der Teilnahme von 60 Personen aus der Bundesrepublik Deutschland am deutschsowjetischen Kolloquium in Moskau SchrAnfr 13 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2920* B Anlage 12 Aggressionen amtlicher Stellen Polens gegen das Bundesverfassungsgericht SchrAnfr 14 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2920* C Anlage 13 Behauptung des polnischen Professors Marian Dobrosielski über Vertreibungen aus Polen SchrAnfr 15 16.06.77 Drs 08/601 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 2920* D Anlage 14 Abbau der Überstunden im öffentlichen Dienst durch Einstellung von Arbeitskräften SchrAnfr 16 16.06.77 Drs 08/601 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 2921 * A Anlage 15 Gesetzliche Regelung der Vorsorgemaßnahmen gegen Schäden durch Kernenergieanlagen SchrAnfr 17 16.06.77 Drs 08/601 Hartmann CDU/CSU SchrAnfr 18 16.06.77 Drs 08/601 Hartmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 2921* B Anlage 16 Durchführung von Schätzungen über die den Betrieben durch statistische Erhebungen für staatliche Stellen entstehenden Kosten sowie Verfahren zur Vorausschätzung der den Betrieben durch Ausführung von Gesetzen entstehenden Kosten SchrAnfr 19 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAnfr 20 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 2921* D Anlage 17 Verhältnis des nach dem Aktionsprogramm zur Dienstrechtsreform vorgesehenen „Spitzenbeamten auf Zeit" zum „politischen Beamten", der jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann SchrAnfr 21 16.06.77 Drs 08/601 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr 22 16.06.77 Drs 08/601 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 2922* C Anlage 18 Projekt der britischen Rundfunkgesellschaft BBC zur Einrichtung eines mehrsprachigen Senders in London für die Mitglieder der EG SchrAnfr 23 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 2922* D Anlage 19 Verschmutzung des Rheins durch Abwässer aus dem Kölner Randkanal SchrAnfr 24 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 2923* Anlage 20 Erpressung Deutscher zur Tätigkeit für ausländische Nachrichtendienste auf Grund zwangsweise abgegebener Verpflichtungserklärungen in der Kriegsgefangenschaft SchrAnfr 25 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 2923* Anlage 21 Zunahme der Morde und Sittlichkeitsverbrechen an Kindern in den letzten fünf Jahren sowie Unterlassung der Anzeige bei bestimmten Delikten SchrAnfr 26 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr 27 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 2924* A Anlage 22 Freiwillige Zurückstufung von Bundesbeamten im Haushaltsjahr 1976 SchrAnfr 28 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 2924* C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 Anlage 23 Verschmutzung des Rheins durch Abwässer aus dem Kölner Randkanal SchrAnfr 29 16.06.77 Drs 08/601 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 2924* C Anlage 24 Polnische Beeinflussung jugendlicher Aussiedler aus Polen nach Eintreffen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 30 16.06.77 Drs 08/601 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 2925* B Anlage 25 Verbesserung des Mitspracherechts von Lesern, Rundfunkhörern und Fernsehzuschauern durch Einrichtung einer zentralen Beschwerdestelle sowie Erweiterung des Deutschen Presserats zu einem Medienrat SchrAnfr 31 16.06.77 Drs 08/601 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr 32 16.06.77 Drs 08/601 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 2925* C Anlage 26 Einreise von MIR-Funktionären in die Bundesrepublik Deutschland sowie Intervention des Landes Bremen zugunsten von Moreno Burgos; Zusammenarbeit von Mitgliedern der MIR und deutschen Terroristengruppen SchrAnfr 33 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAnfr 34 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAnfr 35 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAnfr 36 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 2926* B Anlage 27 Organisation und Ziele der chilenischen „Bewegung der revolutionären Linken" (MIR) sowie Aufenthalt von Roberto Moreno Burgos und anderen MIR-Funktionären in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 37 16.06.77 Drs 08/601 Ey CDU/CSU SchrAnfr 38 16.06.77 Drs 08/601 Ey CDU/CSU SchrAnfr 39 16.06.77 Drs 08/601 Ey CDU/CSU SchrAnfr 40 16.06.77 Drs 08/601 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 2926* D Anlage 28 Erlaß der Rechtsverordnung zur Beschränkung des Phosphatanteils in Wasch- und Reinigungsmitteln nach § 4 Abs. 2 des Waschmittelgesetzes SchrAnfr 41 16.06.77 Drs 08/601 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 2927* B Anlage 29 Einhaltung der im sogenannten ChloridUbereinkommen vereinbarten Verringerung der Einleitung von Abfallsalzen in den Rhein durch Frankreich SchrAnfr 42 16.06.77 Drs 08/601 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 2927* D Anlage 30 Umweltschädliche Wirkungen der Fluorkohlen-Wasserstoff-Sprays (FKW-Sprays) SchrAnfr 43 16.06.77 Drs 08/601 Biechele CDU/CSU SchrAnfr 44 16.06.77 Drs 08/601 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 2928* B Anlage 31 Erlaß der Rechtsverordnung nach § 23 Abs. 3 des Patentgesetzes SchrAnfr 45 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2929* A Anlage 32 Anderung des Berlinförderungsgesetzes zur Anpassung der Umsatzsteuerpräferenzen für Zigaretten, Rauchtabak und Branntwein an die ab 1. Januar 1977 erhöhte Tabak- und Branntweinsteuer SchrAnfr 46 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAnfr 47 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 2929* C Anlage 33 Abweichung vom Prinzip der Zuständigkeit der Finanzämter des ständigen Wohnsitzes bei Arbeitnehmern mit häufig wechselnden Arbeitsplätzen wie Montagearbeitern und Schauspielern Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 V SchrAnfr 48 16.06.77 Drs 08/601 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 2929* D Anlage 34 Weitere Verwendung des Gebäudes des französischen Militärlazaretts in Donaueschingen SchrAnfr 49 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 2930* B Anlage 35 Anerkennung des organisierten Modellflugsports als gemeinnütziger Sport durch die Finanzbehörden SchrAnfr 50 16.06.77 Drs 08/601 Wiefel SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 2930* B Anlage 36 Steuerbefreiung der Kinderfürsorgeleistungen an Postbedienstete SchrAnfr 51 16.06.77 Drs 08/601 Volmer CDU/CSU SchrAnfr 52 16.06.77 Drs 08/601 Volmer CDU/CSU SchrAnfr 53 16.06.77 Drs 08/601 Volmer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 2930* D Die Fragen 54 und 55 (Drucksache 8/601 vom 16. 06. 77) des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 37 Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Energieersparnis beim Primärenergieverbrauch sowie Beeinflussung des Elektrizitätsverbrauchs durch die beabsichtigte Verdrängung des Mineralöls und durch neue Techniken SchrAnfr 56 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr 57 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2931* B Anlage 38 Preispolitische Steuerung der Nachfrage des Stromverbrauchs im Haushaltsbereich SchrAnfr 58 16.0637 Drs 08/601 Dr. Ahrens SPD SchrAnfr 59 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Ahrens SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2931* C Anlage 39 Abbau der vom Bundesverband der Deutschen Industrie in den „Überlegungen zur 2. Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung" genannten steuerlichen und genehmigungsrechtlichen Hindernisse bei der Nutzung der Wärme-KraftKopplung SchrAnfr 60 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2931* D Anlage 40 Förderung von Altölöfen nach dem Investitionszulagengesetz als Möglichkeit, Energieeinsparung mit Umweltschutzgesichtspunkten zu verbinden SchrAnfr 61 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2932* A Anlage 41 Übernahme von Überschußstrom aus Industriebetrieben oder von Strom von Wasserkraftwerken durch Energieversorgungsunternehmen SchrAnfr 62 16.06.77 Drs 08/601 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2932* A Anlage 42 Nichterwähnung des Beirats für gewerblichen Mittelstand beim Bundeswirtschaftsminister in der Zusammenstellung der Beiräte der Bundesregierung SchrAnfr 63 16.06.77 Drs 08/601 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAnfr 64 16.0637 Drs 08/601 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2932* C Anlage 43 Ablehnung der Vorschläge der Monopolkommission zur Errichtung einer Bundesbehörde für die Energiewirtschaft durch die Bundesregierung SchrAnfr 65 16.06.77 Drs 08/601 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2933* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 Anlage 44 Einfluß der Stahlimporte aus Italien auf die Wettbewerbssituation auf dem süddeutschen Stahlmarkt SchrAnfr 66 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2933* B Anlage 45 Ansteigen der Stromkosten in wirtschaftlich schwachen Gebieten durch die Kürzung des Haushaltsansatzes für die erweiterte Kohlenfrachthilfe und durch den „Kohle-Pfennig" SchrAnfr 67 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2933* D Anlage 46 Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen der deutschen Stahlindustrie durch Verbesserung der Beschäftigungssituation und Sicherstellung zusätzlicher Einnahmen für die öffentlichen Haushalte durch Steigerung der Rohstahlproduktion SchrAnfr 68 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2934* B Anlage 47 Einführung einer Wirksamkeitskontrolle, Verschärfung der Rückzahlungsbedingungen und Verlängerung der Rückzahlungsfrist durch Änderung der Bestimmungen des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur SchrAnfr 69 16.06.77 Drs 08/601 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 2934* C Anlage 48 Entlastung der durch Bundesgesetze im Bereich der Steuer- und Sozialgesetzgebung ersatzlos belasteten Gemeinden zur Gewährleistung einer Mindestausstattung im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen und der verkehrstechnischen Infrastruktur SchrAnfr 70 16.06.77 Drs 08/601 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 2935* A Anlage 49 Einnahmen aus der Frischfleischabgabe in den Jahren 1970 bis 1976 SchrAnfr 71 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 2935* C Anlage 50 Ausdehnung der Vorschriften des § 48 a des Angestelltenversicherungsneuregelungsgesetzes auf am 16. Oktober 1972 noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Nachversicherungsfälle SchrAnfr 72 16.06.77 Drs 08/601 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2935* D Anlage 51 Verbesserung der Lage an den Sozialgerichten SchrAnfr 73 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2936* B Anlage 52 Inanspruchnahme der Mobilitätszulage der Bundesanstalt für Arbeit sowie Annahme eines anderen Arbeitsplatzes in anderen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland durch die geförderten Personen SchrAnfr 74 16.06.77 Drs 08/601 Lintner CDU/CSU SchrAnfr 75 16.06.77 Drs 08/601 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2936* C Anlage 53 Unterschiedliche Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit von Angestellten und Arbeitern bei der Berechnung von Kündigungsfristen SchrAnfr 76 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2936* D Anlage 54 Verkürzung der dreimonatigen Wartezeit für die flexible Altersgrenze in Anspruch nehmende Angestellte SchrAnfr 77 16.06.77 Drs 08/601 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2937* A Anlage 55 Pro-forma-Anstellung der Ehepartner Selbständiger zur Umgehung einer privaten Krankenversicherung und dafür aufzubringender finanzieller Aufwand der versicherten Arbeitnehmer; Anzahl der im Zuge der Rentenreform 1972 in die gesetzliche Rentenversicherung eingetretenen Personen und finanzieller Aufwand der Krankenversicherung der Rentner sowie Verhinderung der Rückkehr der in jungen Jahren zur privaten Krankenversicherung abgewanderten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 VII Personen zur gesetzlichen Krankenversicherung SchrAnfr 78 16.06.77 Drs 08/601 Kirschner SPD SchrAnfr 79 16.06.77 Drs 08/601 Kirschner SPD SchrAnfr 80 16.06.77 Drs 08/601 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2937* C Anlage 56 Anwendung des „Gesetzes über die Feststellung von Mindestarbeitsbedingungen vom 11. 1. 1952" SchrAnfr 81 16.06.77 Drs 08/601 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAnfr 82 16.06.77 Drs 08/601 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2938* A Anlage 57 Nichtzulassung privater Initiativen ohne kommerzielle Absicht zur Erweiterung des Lehrstellenangebots auf Grund der Bestimmungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes SchrAnfr 83 16.06.77 Drs 08/601 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2938* B Anlage 58 Herausnahme kleinerer Krankenhäuser mit weniger als 100 planmäßigen Betten aus der Förderung ohne Prüfung der medizinischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit SchrAnfr 84 16.06.77 Drs 08/601 Köster CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2938* D Anlage 59 Entwicklung des Rentenniveaus gegenüber dem durchschnittlichen Netto- bzw. Bruttoarbeitsentgelt seit 1957 sowie Anteil der Arbeiterrenten mit 45 Versicherungsjahren und über 150 v. H. der allgemeinen Bemessungsgrundlage SchrAnfr 85 16.06.77 Drs 08/601 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr 86 16.06.77 Drs 08/601 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr 87 16.06.77 Drs 08/601 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr 88 16.06.77 Drs 08/601 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2939* A Anlage 60 Überprüfung ihrer Angaben über die durchschnittlichen Ärzteeinkommen im Jahr 1976 durch die Bundesregierung SchrAnfr 89 16.06.77 Drs 08/601 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 2939* D Anlage 61 Einstellung der Zulagenkürzungen im Sanitätsdienst der Bundeswehr SchrAnfr 90 16.06.77 Drs 08/601 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2940* A Anlage 62 Zahl der militärischen Übungen im Kreis Euskirchen seit 1969 SchrAnfr 91 16.06.77 Drs 08/601 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2940* C Anlage 63 Zahlung eines dem Verkehrswert entsprechenden Preises an die Bürger von Hohenahr für die Landbeschaffung für das geplante Tanklager der Bundeswehr SchrAnfr 92 16.06.77 Drs 08/601 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2940* D Anlage 64 Sitzordnung für Abgeordnete bei Veranstaltungen der Bundeswehr SchrAnfr 93 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Sperling SPD SchrAnfr 94 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2941* B Anlage 65 Neuverpflichtungen für die Bundeswehr als Ergebnis der Ausstellungen „Unser Heer" „Unsere Marine" und „Unsere Luftwaffe" seit 1970 SchrAnfr 95 16.06.77 Drs 08/601 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2941* D Die Fragen 96 und 97 (Drucksache 8/601 vom 16.06.77) des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 Anlage 66 Nichteinladung des CDU-Bundestagsabgeordneten, des CDU-Landtagsabgeordneten und des Präsidenten des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg zu dem von Staatssekretär Fingerhut geführten Gespräch über die Auflösung der Waffenschule 10 und einer eventuellen Verlegung der Standortverwaltung Jever im Rathaus der Stadt Jever SchrAnfr 98 16.06.77 Drs 08/601 Nordlohne CDU/CSU SchrAnfr 99 16.06.77 Drs 08/601 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 2942* C Anlage 67 Statistische Angaben über die Art der sozialen Kriterien für den Schwangerschaftsabbruch SchrAnfr 100 16.06.77 Drs 08/601 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 2942* D Anlage 68 Unterschiedliche Voraussetzungen für männliche und weibliche Bewerber um die Zulassung zum Besuch von Krankenpflege- oder Kinderkrankenpflegeschulen nach dem Krankenpflegegesetz SchrAnfr 101 16.06.77 Drs 08/601 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 2943* A Anlage 69 Verwendung der Umsatzzahlen eines in einen Katastrophenfall verwickelten Arzneimittels durch den Präsidenten des Bundesgesundheitsamts SchrAnfr 102 16.06.77 Drs 08/601 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 2943* B Anlage 70 Restriktive Behandlung des deutsch-polnischen Jugendaustauschs seitens der polnischen Regierung SchrAnfr 103 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2944* B Anlage 71 Schaffung eines deutsch-amerikanischen Jugendwerks und Förderung der deutschamerikanischen Jugendarbeit SchrAnfr 104 16.06.77 Drs 08/601 Frau Verhülsdonk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2944* C Anlage 72 Sondervorschriften für die Herstellung und Verabreichung von Blut und Blutbestandteilen durch Novellierung des Arzneimittelgesetzes 1976 SchrAnfr 105 16.06.77 Drs 08/601 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 2944* D Anlage 73 Vorschrift eines Mindestprofils von 2 mm bei Autoreifen auf Grund des vom ADAC durchgeführten Großtests SchrAnfr 106 16.06.77 Drs 08/601 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2945* B Anlage 74 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Hinblick auf das Verbot regelmäßigen Parkens schwerer Lastkraftwagen, Anhänger und Omnibusse in Wohngebieten; Unterrichtung der Städte und Gemeinden über die für Straßenbauvorhaben notwendigen Grenzwerte für Lärmschutzmaßnahmen SchrAnfr 107 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAnfr 108 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2945* C Anlage 75 Wirtschaftlichkeit der Standorte Lehrte und Braunschweig für die Neugestaltung der Arbeitshallen der Brückenbaumeisterei der Deutschen Bundesbahn sowie Belastung ehemaliger Mitarbeiter des Bundesbahnausbesserungswerks Braunschweig durch den täglichen Zeitaufwand für die Fahrt nach Hannover und zurück SchrAnfr 109 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr 110 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2946* A Anlage 76 Autofahren unter Medikamenteneinwirkung SchrAnfr 111 16.06.77 Drs 08/601 Seefeld SPD SchrAnfr 112 16.06.77 Drs 08/601 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 IX Anlage 77 Teilausbau der Bundesstraße 42 mit Brükkenerneuerung im Bereich des Bahnhofs Dornberg in Groß-Gerau SchrAnfr 113 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . 2946* D Die Fragen 114 und 115 (Drucksache 8/601 vom 16.06.77) des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) sind vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 78 Breite der Autobahnspuren SchrAnfr 116 16.06.77 Drs 08/601 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2946* D Anlage 79 Gleichschaltung der Sommer- und Winterfahrpläne der Deutschen Bundesbahn SchrAnfr 117 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2947* A Anlage 80 Erhöhung der Fahrpreise für Schülerkarten ab 1. Mai 1977 sowie Wegfall der Vergünstigung für Geschwisterkarten SchrAnfr 118 16.06.e Drs 08/601 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2947* C Anlage 81 Künftige Nutzung des Nürburgrings sowie Beteiligung des ADAC und des AvD an der Nürburgring GmbH SchrAnfr 119 16.06.77 Drs 08/601 Büchner (Speyer) SPD SchrAnfr 120 16.06.77 Drs 08/601 Büchner (Speyer) SPD SchrAnfr 121 16.06.77 Drs 08/601 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2947' D Anlage 82 Erhöhung der Zahl der Lizenzen für den gewerblichen Güterfernverkehr sowie Zuteilung einer gewerblichen Güterfernverkehrslizenz an selbständige Fuhrunternehmer SchrAnfr 122 16.06.77 Drs 08/601 Niegel CDU/CSU SchrAnfr 123 16.06.77 Drs 08/601 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2948* B Anlage 83 Wiederaufnahme der Arbeiten für die Baulose 2 bis 4 auf der B 36 zwischen Rastatt und Karlsruhe SchrAnfr 124 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2948* D Anlage 84 Bau der dritten Fahrspur im Kreuzungsbereich vor der Ortsdurchfahrt von Kircheib im Zuge der B 8; Einrichtung von Abbiegespuren in den Anbindungen der Gemeinden Unkel und Erpel an die B 42 SchrAnfr 125 16.06.77 Drs 08/601 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr 126 16.06.77 Drs 08/601 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2949* A Anlage 85 Streckennetz der Deutschen Bundesbahn in Schleswig-Holstein SchrAnfr 127 16.06.77 Drs 08/601 Jungmann SPD SchrAnfr 128 16.06.77 Drs 08/601 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 2949* B Anlage 86 Millionenverlust durch Einsatz von Bussen der Deutschen Bundesbahn 1974 im Bereich der Regionalverkehrsgesellschaft Köln sowie Defizit 1976 SchrAnfr 129 16.06.77 Drs 08/601 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 2949* C Anlage 87 Zusammenfassung von Ortsnetzen auf der Basis kommunaler Neugliederungen SchrAnfr 130 16.06.77 Drs 08/601 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 2949* D Anlage 88 Überstunden bei der Deutschen Bundespost, insbesondere im Postfachdienst der Oberpostdirektion Stuttgart SchrAnfr 131 16.06.77 Drs 08/601 Conradi SPD X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 SchrAnfr 132 16.06.77 Drs 08/601 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 2950* A Anlage 89 Streichung der Lehrentschädigungen für Ausbilder bei der Deutschen Bundespost SchrAnfr 133 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Althammer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 2950* D Anlage 90 Wegfall von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte bei der Deutschen Bundespost SchrAnfr 134 16.06.77 Drs 08/601 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr 135 16.06.77 Drs 08/601 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 2951* B Anlage 91 Zulassung einer „Bindestrichregelung" für neue Stadtteilnamen durch die Deutsche Bundespost SchrAnfr 136 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr 137 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 2951* D Anlage 92 Direktwahl im Telefonverkehr mit der DDR sowie Empfang der Fernsehprogramme der Bundesrepublik Deutschland in der DDR SchrAnfr 138 16.06.77 Drs 08/601 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr 139 16.06.77 Drs 08/601 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr 140 16.06.77 Drs 08/601 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 2952* B Anlage 93 Einbeziehung von Bauträgern in das Verbot der Koppelung von Grundstückskaufverträgen und Planungsaufträgen für Architekten und Ingenieure SchrAnfr 141 16.06.77 Drs 08/601 Jung FDP SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 2953* A Anlage 94 Empfehlungen des ADAC zum vorbeugenden Brandschutz in Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Fremdenheimen SchrAnfr 142 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 2953* B Anlage 95 Verlängerung der Fünfjahresfrist des Gesetzes über die Gebührenbefreiung beim Wohnungsbau vom 30. Mai 1953 SchrAnfr 143 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 2953* C Anlage 96 Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Baumarkt SchrAnfr 144 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 2953* D Anlage 97 Besteuerung des Nutzungswertes der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Einfamilienhaus bzw. in der selbstgenutzten Eigentumswohnung SchrAnfr 145 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 2954* B Anlage 98 Intervention der Bundesregierung bei der DDR zur Erhöhung der Umtauschbeträge für in die Bundesrepublik Deutschland reisende Rentner SchrAnfr 146 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 2954* C Anlage 99 Berücksichtigung des Wärmegehalts der Umweltluft als Energiequelle SchrAnfr 147 16.06.77 Drs 08/601 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr 148 16.06.77 Drs 08/601 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 2955* A Anlage 100 Nutzung der Sonnenenergie in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 149 16.06.77 Drs 08/601 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr 150 16.06.77 Drs 08/601 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 2955* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 XI Anlage 101 Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente im deutschen Entsorgungszentrum sowie ihre Zwischen- und Endlagerung SchrAnfr 151 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr 152 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr 153 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr 154 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 2956* B Anlage 102 Informierung der Bevölkerung Salzgitters über die beabsichtigte Atommüllagerung im Schacht Konrad in Salzgitter-Bleckerstedt SchrAnfr 155 16.06.77 Drs 08/601 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 2957* A Anlage 103 Förderung von Sonderschülern bis zum Hauptschulabschluß SchrAnfr 156 16.06.77 Drs 08/601 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2957* B Anlage 104 „Abwahl" der französischen Sprache an deutschen höheren Schulen SchrAnfr 157 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2957* D Anlage 105 Positionen für graduierte Ingenieure bei internationalen Organisationen SchrAnfr 158 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 2958* B Anlage 106 Verwendung der 100 000 Dollar für das Namibia-Institut in Lusaka SchrAnfr 159 16.06.77 Drs 08/601 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 2958* C Die Fragen B 40 und 41 (Drucksache 8/571 vom 10. 06. 77) der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Die Frage B 42 (Drucksache 8/571 vom 10. 06. 77) des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2883 37. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 6. Dr. Ahrens ** 24. 6. Dr. Aigner * 24. 6. Amrehn ** 24. 6. Angermeyer 24. 6. Blumenfeld * 24. 6. Frau von Bothmer ** 24. 6. Büchner (Speyer) ** 24. 6. Dr. Enders ** 24. 6. Dr. Evers ** 24. 6. Dr. Geßner ** 24. 6. Handlos ** 24. 6. von Hassel ** 24. 6. Hoppe 24. 6. Immer (Altenkirchen) 24. 6. Katzer 24. 6. Klinker 24. 6. Kunz (Berlin) * 24. 6. Lemp ** 24. 6. Lenzer *** 24. 6. Lücker * 24. 6. Marquardt ** 24. 6. Dr. Marx 24. 6. Mattick 24. 6. Dr. Mende ** 24. 6. Milz ** 24. 6. Dr. Müller** 24. 6. Müller (Mülheim) 24. 6. Pawelczyk '* 24. 6. Reddemann ** 24. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Dr. Schäuble ** 24. 6. Scheffler *** 24. 6. Schmidhuber ** 24. 6. Schmidt (München) * 24. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 24. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 24. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 24. 6. Dr. Starke (Franken) * 24. 6. Dr. Staudt 24. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Ueberhorst 24. 6. Dr. Vohrer ** 24. 6. Wawrzik * 24. 6. Zeyer * 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **a für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Bolling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 1): Hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung die Rede von Präsident Carter in South Bend zur Außenpolitik und zu menschenrechtlichen Fragen übersetzt und in seinen Informationen so verbreitet wie die Reden Breschnews und gegebenenfalls wann? Die Rede des Präsidenten J. Carter in South Bend zur Außenpolitik und zu menschenrechtlichen Fragen vom 22. Mai 1977 hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in seinem Nachrichtenspiegel I, Nr. 141 vom 23. Mai 1977, als Spitzenmeldung in einer deutschen Zusammenfassung nach dpa, UPI und REUTER breit behandelt und darüber hinaus in einer ausführlichen AP-Fassung im Anhang wiedergegeben. Politisch bedeutsame Reden des sowjetischen Staats- und Parteichefs Breschnew werden in den Nachrichtenspiegeln und Grundmaterialdiensten des Amtes nicht anders behandelt. Zu Ihrer Frage, ob das Presse- und Informationsamt die Rede des amerikanischen Präsidenten „in seinen Informationen" verbreitet habe, ist im übrigen festzustellen, daß die Nachrichtenspiegel und Grundmaterialdienste der Nachrichtenabteilung des Amtes keine Informationen zur Unterrichtung der Öfentlichkeit enthalten, sondern ausdrücklich „nur zur dienstlichen Verwendung" bestimmt sind. Sie entsprechen dem auch im Haushaltsplan festgelegten Auftrag, „den Bundespräsidenten und die Bundesregierung auf dem gesamten Nachrichtensektor laufend zu unterrichten". Anlage 3 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 2) : Welche Bundesländer haben sich bisher gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bereit erklärt, die Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkommission in welchem Umfang zu berücksichtigen? In Übereinstimmung mit den Regierungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung in das deutsch-polnische Kulturabkommen einen Schulbuchartikel (Artikel 4) mit folgenden Wortlaut aufgenommen: „In Anbetracht der großen Bedeutung, die die Schule und die Schulbücher für die Jugenderziehung haben, werden die Vertragsparteien ihre Bemühungen fortsetzen, in den Schulbüchern eine Darstellung der Geschichte, Geographie und Kultur der anderen Seite zu erreichen, die eine umfassendere Kenntnis und ein besseres gegenseitiges Verständ- 2918* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 nis fördert. Sie werden darauf hinwirken, daß dabei die Empfehlungen der gemeinsamen Schulbuchkommission berücksichtigt werden." Dieser Artikel entspricht der verfassungsrechtlichen Lage in der Bundesrepublik Deutschland, wonach die Länder die Zuständigkeit für die Gestaltung des Schulunterrichts und die Zulassung von Schulbüchern haben. Die elf Länder in der Bundesrepublik Deutschland haben dem am 11. Juni 1976 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen über kulturelle Zusammenarbeit zugestimmt. Die Bundesländer sind nicht verpflichtet, der Bundesregierung mitzuteilen, in welchem Umfang sie die Empfehlungen der gemeinsamen deutschpolnischen Schulbuchkommission berücksichtigen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 3 und 4) : Treffen die Meldungen in der Tageszeitung „Die Welt" vom 2. Juni 1977 zu, daß im neuen Länderverzeichnis des Auswärtigen Amts in der Spalte „Bezeichnung des Staatsbürgers" bei der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr „Deutscher" angegeben ist, obwohl nach den Bestimmungen des Grundgesetzes es in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR nur eine einheitliche Staatsangehörigkeit, nämlich „Deutsch" gibt? Was hat die Bundesregierung gegebenenfalls veranlaßt, ihr Länderverzeichnis in der in der Tageszeitung „Die Welt" angegebenen Form zu gestalten? Die von Ihnen erwähnte Meldung der „WELT" vom 2. Juni 1977 trifft nicht zu. Das demnächst erscheinende neue Viersprachen-Länderverzeichnis des Auswärtigen Amtes enthält bestimmungsgemäß nur Angaben über ausländische Staaten; es führt weder die Bundesrepublik Deutschland noch die DDR auf, so wenig wie das bisherige deutschsprachige Länderverzeichnis des Auswärtigen Amtes vom 1. August 1970. Das Auswärtige Amt gibt keinerlei Listen heraus, in denen die Bezeichnung „Deutscher" oder „deutscher Staatsangehöriger" ausgelassen wird, obwohl sie eigentlich erscheinen müßte. Dies ist inzwischen auch in einem Leserbrief des Sprechers des Auswärtigen Amtes klargestellt worden, den die „WELT" am 8. Juni 1977 abgedruckt hat. Richtig ist, daß ein ebenfalls im „WELT"-Artikel erwähntes,- im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 31 vom 29. April 1977 auf S. 394 ff. abgedrucktes Verzeichnis von Staatennamen in den Spalten „Bundesrepublik Deutschland" und „Deutsche Demokratische Republik" keine Bezeichnung des Staatsbürgers enthält. Dieses Verzeichnis geht nicht auf Unterlagen des Auswärtigen Amtes zurück, sondern auf Empfehlungen eines nichtamtlichen Gremiums, des „Ständigen Ausschusses für geographische Namen". Die Empfehlungen haben jedoch keinen offiziellen Charakter. In dem Ausschuß arbeiten im übrigen nicht nur Sachverständige aus der Bundesrepublik Deutschland mit, sondern auch Sachverständige aus der Schweiz, Österreich und neuerdings der DDR. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ist hierauf aufmerksam gemacht worden. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 5 und 6) : Wie hat die Regierung der USA auf den DDR-Vorschlag des Abschlusses eines Konsularabkommens reagiert, das nach der Ansicht der DDR auch Ost-Berlin einschließen müßte? Steht die Bundesregierung mit der Regierung der USA — für den Fall solcher Verhandlungen — in Verbindung, um unseren Standpunkt in der Frage der einen deutschen Staatsangehörigkeit Geltung zu verschaffen? Zu Frage 5: Die Vereinigten Staaten und die DDR verhandeln seit Mitte Juli 1974 über ein Konsularabkommen. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, ist es bisher hauptsächlich wegen der Weigerung der Vereinigten Staaten, die von der DDR gewünschte Staatsangehörigkeitsdefinition in das Abkommen aufzunehmen, nicht zum Abschluß gekommen. Zu Frage 6: Die Regierung der Vereinigten Staaten hat bisher in der Frage der Fortgeltung der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit den gleichen Standpunkt eingenommen wie die Bundesregierung. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, daran zu zweifeln, daß die Vereinigten Staaten diesem Standpunkt auch im Zusammenhang mit ihren Konsularverhandlungen mit der DDR weiterhin Rechnung tragen werden. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 7): Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion von Januar bis Mai 1977 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahrs um nahezu die Hälfte zurückgegangen ist, nämlich um 2 165 niedriger liegt als von Januar bis Mai 1976? Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei den Aussiedlerzahlen der letzten Monate im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang zu verzeichnen ist. Sie verfolgt diese Entwicklung mit Aufmerksamkeit. Sie hält es jedoch für verfrüht, aus den vorliegenden Zahlen der ersten 5 Monate des Jahres auf eine Tendenzwende der bisher günstigen Entwicklung zu schließen. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Ergebnisse der Familienzusammenführung für sie ein wichtiger Maßstab Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2919* ihrer Politik im humanitären Bereich waren und es weiterhin sind. Sie wird deswegen in ihren Bemühungen nicht nachlassen, die sowjetische Seite auf das Schicksal der ausreisewilligen Volksdeutschen hinzuweisen mit dem Ziel, einer möglichst großen Zahl von Betroffenen die Ausreise zu ermöglichen. Die Probleme der Familienzusammenführung waren auch Gegenstand der Gespräche in Moskau. Der Herr Bundesaußenminister hat dabei seine sowjetischen Gesprächspartner gebeten, den Rückgang der Aussiedlerzahlen durch eine entsprechende Steigerung der Ausreisezahlen in nächster Zeit auszugleichen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 8) : Welche Schritte hat die Bundesregierung u. a. bei der Regierung der Volksrepublik Polen unternommen, um die während des Krieges ausgelagerten wertvollen deutschen Kulturgüter, darunter Originalpartituren von Mozart und Beethoven, der Deutschen (Preußischen) Staatsbibliothek, die zunächst im Kloster Grussau (Schlesien), dann in einem Gymnasium in Breslau (St. Matthäus-Gymnasium) und später in der Ossolinskischen Bibliothek aufbewahrt wurden, zurückzuholen, und hat die Bundesregierung dabei darauf hingewiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ist und deshalb Anspruch auf die aus Kriegsgründen ausgelagerten deutschen Kulturgüter hat? Die Musikantographen der ehemals Preußischen Staatsbibliothek Berlin galten nach ihrer Auslagerung nach Schlesien seit 1946 als verschollen. Auf Grund verschiedener Hinweise auf ihren möglichen Verbleib hatte unsere Botschaft in Warschau mehrfach, zuletzt im September 1975 bei polnischen Behörden ohne Ergebnis sondiert. Nach der Veröffentlichung von Agenturmeldungen über das Wiederauftauchen der Handschriften in Polen und noch vor dem Besuch des Ersten Sekretärs der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei, Gierek, in der DDR, aus dessen Anlaß die Handschriften an die DDR übergeben wurden, ist unsere Botschaft in Warschau bei der polnischen Regierung vorstellig geworden und hat das Interesse der Bundesregierung an diesen hohen deutschen Kulturwerken eindeutig zum Ausdruck gebracht. Auch wenn eine Herausgabe an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz nicht erreicht werden konnte, so hat die Bundesregierung doch deutlich gemacht, daß sie eine alleinige Zuständigkeit Polens und/oder der DDR zur Verfügung über das Schicksal der Musikantographen nicht für gegeben ansieht und einer darauf hinauslaufenden Rechtsauffassung auch nicht schweigend gegenübersteht. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 9) Wie viele Beamte des gehobenen und höheren Dienstes sind seit 1969 im Auswärtigen Amt auf Auslandsposten verwendet worden, die die Ausbildungsstätte des Auswärtigen Amts nicht regulär durchlaufen haben, und wie hat sich seit 1969 der prozentuale Anteil dieser Kategorie an der Gesamtzahl der Beamten des Auswärtigen Amts auf Auslandsposten verändert? Ich hatte Gelegenheit, am 3. Mai 1977 auf die Frage des Herrn Abgeordneten Helmrich die genauen Zahlen über die seit 1970 in den Auswärtigen Dienst übernommenen höheren und gehobenen Beamten mitzuteilen, die nicht die Ausbildungsstätte des Auswärtigen Amts durchlaufen haben (Protokoll der 25. Sitzung vom 5. Mai 1977, Anlage 56, S. 1785). Erlauben Sie mir bitte, wegen der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit zunächst auf diese Zahlen zu verweisen. Wegen der im Jahre 1969 übernommenen Beamten werde ich in Kürze auf Ihre Frage zurückkommen. Bei dieser Gelegenheit hoffe ich auch, Ihnen genaue Zahlen über die befristet in den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts übernommenen und inzwischen wieder ausgeschiedenen Beamten, sowie der gegenwärtig hier tätigen befristet übernommenen Beamten nennen zu können. Ihre Frage umfaßt auch diese. Ebenso darf ich mir vorbehalten, wegen Verwendung der Beamten auf Auslandsposten noch im einzelnen auf Ihre Frage zurückzukommen. Im allgemeinen werden Beamte, die endgültig übernommen werden, sowohl im Ausland als auch in der Zentrale eingesetzt, während Beamte, die nur befristet, also auf Zeit, im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts tätig sind, regelmäßig nur im Ausland Verwendung finden. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 10 und 11): Sind Pressemeldungen zutreffend, daß die Schließung des Konsulats in Windhoek (Namibia) bereits zum 1. August 1977 vorgesehen ist, statt wie bisher gemeldet zu einem erheblich späteren Zeitpunkt? Ist die Bundesregierung bereit, die von ihr angegebenen Gründe für die Schließung des deutschen Konsulats auf Grund neuer Erkenntnisse eingehend zu überprüfen? Zu Frage 10: Da die Schließung des Konsulats in Windhuk noch nicht beschlossen ist, sondern die Bundesregierung einen derartigen Schritt erst erwägt, hat sich die Frage nach dem endgültigen Datum der Schließung des Konsulats noch nicht gestellt. Die Bundesregierung wird unter Abwägung aller Umstände den für die in Namibia lebenden Deutschen günstigsten Zeitpunkt wählen. Zu Frage 11: Die Gründe, die die Bundesregierung zu der Erwägung geführt haben, das Konsulat zu schließen, sind in der Fragestunde des Deutschen Bundestages 2920* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 vom 16. Juni 1977 ausführlich von mir dargelegt worden. Neue Erkenntnisse hat es seitdem nicht gegeben. Die Frage der erneuten Überprüfung hat sich für die Bundesregierung noch nicht gestellt. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 12) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des amerikanischen Präsidenten Carter in seinem Bericht über die praktischen Auswirkungen der Konferenz von Helsinki, daß bei dem Treffen in Belgrad „einer Prüfung des Grades der Verwirklichung der Menschenrechte Vorrang einzuräumen" sei (Nachrichtenspiegel I vom 7. Juni 1977), wobei es nicht um Polemik, sondern um Erörterung tatsächlicher Verletzungen der Menschenrechte geht? Eine Äußerung des amerikanischen Präsidenten mit dem von Ihnen wiedergegebenen Inhalt ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die von Ihnen zitierte Stelle im „Nachrichtenspiegel" des Bundespresseamts hat zwei verschiedene Dokumente zum Gegenstand: Erstens, den alle sechs Monate fälligen Bericht der amerikanischen Regierung über die Verwirklichung der Schlußakte von Helsinki, der an die sogenannte Helsinki-Kommission des amerikanischen Kongresses zu erstatten ist. Dieser Bericht enthält nur Aussagen über die bisherige Verwirklichung der Schlußakte durch die Teilnehmerländer, keine Aussagen über die beim Belgrader Treffen zu verfolgende Verhandlungslinie. Zweitens, die Erklärung des amerikanischen Außenministers Vance, mit der dieser den Halbjahresbericht der Helsinki-Kommission überbrachte. Diese Stellungnahme ist der Bundesregierung amtlich notifiziert worden. Außenminister Vance hat in seinem Gespräch mit Außenminister Genscher noch einmal betont, daß diese Erklärung über die Formulierung der amerikanischen Haltung in Belgrad besondere Bedeutung habe. In dieser Erklärung heißt es: Wir suchen die volle Verwirklichung aller Absichtserklärungen der Schlußakte von Helsinki. Keine kann verpflichtender oder wichtiger als andere genannt werden. Alle drei sogenannten Körbe sind wichtig. Insofern ist die von Ihnen herangezogene Quelle nicht zutreffend. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 13) : War die Gruppe von 60 Personen aus der Bundesrepublik Deutschland, die am letzten deutsch-sowjetischen Kolloquium in Moskau teilnahm, von amtlichen Stellen der Bundesrepublik Deutschland benannt, oder war ihre Teilnahme mit öffentlichen Mitteln finanziert worden? Die Bundesregierung hat bei der Auswahl der deutschen Gruppe, die an dem deutsch-sowjetischen Kolloquium in Moskau teilnahm, nicht mitgewirkt. Hinsichtlich der Finanzierung ist zwischen den 6 Referenten und der aus 22 Personen bestehenden offiziellen Delegation einerseits und weiteren Teilnehmern andererseits zu unterscheiden, welche auf Touristenbasis gereist sind. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat für zwei Referenten, deren Kosten nicht von anderer Seite getragen wurden, die Flugkosten übernommen. Das Auswärtige Amt hat zu den Flugkosten der offiziellen Delegation einen Zuschuß gewährt. Eine weitere Beteiligung der Bundesregierung an dem Kolloquium ergibt sich daraus, daß der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Herr Dr. Dohnanyi, das deutsche Hauptreferat gehalten hat. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 14) : Was beabsichtigt die Bundesregierung im Sinne der Loyalitätspflicht der deutschen Verfassungsorgane gegen die ständigen Aggressionen von amtlichen Stellen der Volksrepublik Polen gegen das Bundesverfassungsgericht, das bei Auslegung des Grundgesetzes höchstes deutsches Verfassungsorgan ist, zu unternehmen? Der Bundesregierung sind keine Anfragen amtlicher polnischer Stellen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht bekannt. Soweit Sie sich auf Diskussionsbeiträge von Teilnehmern an dem deutsch-polnischen Forum beziehen sollten, möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung diese Äußerungen nicht als amtlich ansieht. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, zu Diskussionsbeiträgen, die im Rahmen des deutschpolnischen Forums abgegeben wurden, Stellung zu nehmen. Dies gilt sowohl für die Beiträge der deutschen als auch diejenigen der polnischen Teilnehmer. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 15) : Welche Erkenntnisse und Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus der der historischen Wahrheit Hohn sprechenden Behauptung des polnischen Vertreters Professor Marian Dobrosielski zu ziehen, der anläßlich des Forums Bundesrepublik Deutschland—Volksrepublik Polen (Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik) behauptet hat, „Polen habe niemanden vertrieben und vertreibe niemanden"? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2921* Das deutsch-polnische Forum, das von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik und dem Polnischen Institut für Auswärtige Politik getragen wird, dient dem offenen Gedankenaustausch zwischen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus beiden Staaten. Die Äußerung von Herrn Professor Dobrosielski war ein Teil einer im Rahmen des Forums geführten Diskussion, in der beide Seiten ihre Standpunkte unter anderem auch zum Begriff der Vertreibung dargelegt haben. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, zu Meinungen, die dort von den deutschen oder polnischen Teilnehmern geäußert wurden, Stellung zu nehmen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 8/601 Frage 16) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob in einzelnen Bereichen des öffentlichen Dienstes mehrere Millionen Überstunden angefallen sind, die offensichtlich nur durch Einstellung von Arbeitskräften abgebaut werden können, und ist die Bundesregierung bereit, in ihren Verantwortungsbereichen die Einstellung von Arbeitskräften zum Abbau der Überstunden vorzunehmen? Die Bundesregierung ist darüber informiert, daß in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes in zum Teil unterschiedlichem Ausmaß Überstunden geleistet werden. Sie ist grundsätzlich der Auffassung, daß angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere im Interesse der jugendlichen Berufsanfänger, auch vom öffentlichen Dienst her alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um der vorhandenen und der künftig zu erwartenden Schwierigkeiten Herr zu werden. Dabei wird sie dem in Ihrer Frage angeschnittenen Problem des Abbaus von Überstunden durch Neueinstellungen besondere Aufmerksamkeit widmen und im Rahmen des Möglichen, insbesondere des finanziell Vertretbaren, das Erforderliche veranlassen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hartmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 17 und 18) : Sieht die Bundesregierung Veranlassung, gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Atomgesetzes durch — gegebenenfalls entsprechend fortzuschreibende — Rechtsverordnung zu bestimmen, welche Vorsorgemaßnahmen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 des Atomgesetzes) zu treffen sind, und wie begründet sie ihre Haltung? Ist die Bundesregierung — sollte sie die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Atomgesetzes nicht als ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß einer Rechtsverordnung zur Ausführung des § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Atomgesetzes ansehen — bereit, eine ausreichende Ermächtigungsvorschrift durch entsprechende Novellierung des Atomgesetzes herbeizuführen? Zu Frage 17: Innerhalb der Bundesregierung prüft eine interministerielle Arbeitsgruppe, ob und in welcher Weise durch verstärkte rechtliche Verankerung sicherheitstechnischer Anforderungen eine größere Sicherheit von Investitionsentscheidungen für kerntechnische Anlagen erreicht werden kann, ohne dabei das aus dem Schutzzweck nach § 1 Nr. 2 Atomgesetz (AtG) abgeleitete übergeordnete Ziel einer sachgerechten Fortentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik (vgl. insbesondere § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG) zu beeinträchtigen. Von meinem Hause ist dabei angeregt worden, vorrangig zu untersuchen, ob eine Kombination aus der Definition der Begriffe „erforderliche Vorsorge gegen Schäden" und „Stand von Wissenschaft und Technik" (alternativ: integrierte Gesamtdefinition dieser Begriffe) im Atomgesetz und aus einer Rechtsverordnunng nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 AtG mit Detailaussagen über Sicherheitsanforderungen hierfür geeignet ist. Es ist beabsichtig, den Innenausschuß des Deutschen Bundestages demnächst über die Untersuchungen in der Arbeitsgruppe zu informieren. Ich bin gern bereit, auch Sie zu gegebener Zeit über das Ergebnis der Untersuchungen der Arbeitsgruppe zu unterrichten. Zu Frage 18: Die Bundesregierung geht davon aus, daß § 12 Abs. 1 Nr. 1 AtG eine ausreichende Rechtsgrundlage für die in der Erörterung befindliche Rechtsverordnung bilden wird. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel [CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 19 und 20) : Wie ist es zu erklären, daß die Bundesregierung am 24. März 1977 auf eine entsprechende Frage mitteilte, sie habe keine Schätzungen über die Kosten durchgeführt, die den Betrieben durch statistische Erhebungen für staatliche Stellen entstehen, während sie am 18. März 1977 auf eine ähnliche Frage ausführte, es gebe für die Berechnung dieser Kosten ein erprobtes Kalkulationsschema? Beabsichtigt die Bundesregierung, Verfahren zur Vorausschätzung der Kosten, die den Betrieben durch die Ausführung von Gesetzen entstehen, entwickeln zu lassen oder bereits laufende Untersuchungen über die Auswirkungen neuer Gesetze auf den Arbeits- und Personalaufwand im öffentlichen Dienst auf die Auswirkungen dieser Gesetze bei den Betrieben auszudehnen? Zu Frage 19: Ihre Schriftliche Frage (Drucksache 8/206 Frage B 35) für die Fragestunden im Deutschen Bundestag am 23./24. März 1977 lautete: „Auf welchen Betrag schätzt die Bundesregierung die Kosten, die den Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland durch statistische Erhebungen für staatliche Stellen entstehen?" Hierzu hat die Bundesregierung erklärt, daß sie keine entsprechenden Schätzungen durchgeführt hat; diese Erklärung der Bundesregierung trifft nach wie vor zu. Mit der Schriftlichen Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann (Drucksache 8/168 Frage B 45) für die Fragestunde am 18. März 1977 war jedoch auf 2922* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 einen anderen Sachverhalt abgestellt, nämlich nach der Kennntnis von Rechenverfahren zur Ermittlung der mittelbaren Kosten von Gesetzen. Zu dieser Fragestellung hat die Bundesregierung geantwortet, daß bei Statistikgesetzen die Errechnung der personellen und der sächlichen Kosten vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern anhand eines erprobten Kalkulationsschemas vorgenommen wird. Entsprechend der Fragestellung bezieht sich diese Aussage nur auf die Kosten, die bei diesen Behörden entstehen, nicht jedoch auf die — unbekannten — Kosten der für eine Statistik auskunftspflichtigen Personen oder Institutionen. Zu Frage 20: Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien, Teil II (GGO II), sieht in § 40 Abs. 2 hinsichtlich der Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte die Verpflichtung vor, in der Begründung von Gesetzentwürfen die voraussichtlichen Kosten der Ausführung eines Gesetzes im einzelnen — notfalls im Wege der Schätzung — anzugeben. Das bedeutet jedoch nicht, daß die der Privatwirtschaft durch die Ausführung von Gesetzen entstehenden Kosten keine Beachtung fänden. So ist in der Begründung von Gesetzen u. a. auch anzugeben, in welcher Höhe Maßnahmen sich voraussichtlich auf Einzelpreise und Preisniveau auswirken werden. Ferner ist in § 24 GGO II vorgesehen, daß bei der Vorbereitung von Gesetzen die Vertretungen der beteiligten Fachkreise oder Verbände unterrichtet und um Überlassung von Unterlagen gebeten werden sowie Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten können. Dies wird regelmäßig in den Fällen geschehen, in denen mit Kostenbelastungen der Privatwirtschaft zu rechnen ist. Die bisherigen Arbeiten zur Entwicklung eines Verfahrens zur besseren Vorausschätzung der Auswirkungen neuer Gesetze auf den Personalaufwand im öffentlichen Dienst haben ein brauchbares Ergebnis noch nicht gebracht. Auf meinen Bericht an den Haushalts- und Innenausschuß des Deutschen Bundestages vom 3. Mai 1977 weise ich hin. Die Arbeiten haben jedoch bereits eindeutig gezeigt, daß der Personalaufwand u. a. in erheblichem Umfang von der Organisationsform der vollziehenden Behörden abhängt, auf die die Bundesregierung kaum Einfluß hat. Damit sind der Möglichkeit einer zuverlässigen Vorausschätzung der Vollzugskosten enge Grenzen gesetzt. Wenn aber schon im Bereich der öffentlichen Hand eine genaue Schätzung des durch neue Gesetze entstehenden Personalaufwands auf beträchtliche Schwierigkeiten stößt, so dürfte gleiches im Bereich der Privatwirtschaft mit ihren vielgestaltigen Organisationsformen in verstärktem Maße gelten. Unter diesen Umständen beabsichtige ich derzeit nicht, Verfahren zur Vorausschätzung der der Privatwirtschaft durch die Ausführung von Gesetzen entstehenden Kosten zu entwickeln. Es wird vielmehr dabei verbleiben müssen, daß die betroffenen Fachkreise von Fall zu Fall die auf sie zukommenden Kostenbelastungen geltend machen. Sollte die weitere Erprobung hinsichtlich des Personalaufwands im öffentlichen Dienst Ansätze für den Bereich der Privatwirtschaft aufzeigen, wird anschließend zu prüfen sein, in welcher Weise diese im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzen nutzbar gemacht werden können. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/ 601 Fragen 21 und 22) : Wie soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung das Verhältnis des nach dem Aktionsprogramm zur Dienstrechtsreform vorgesehenen „Spitzenbeamten auf Zeit" zum „politischen Beamten", der jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann, gestaltet sein? Werden beide Institute denselben Personenkreis erfassen, und wenn ja, sollen die Inhaber dieser Positionen dann sowohl auf Zeit bestellt sein, als auch jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können? Ihre Fragen betreffen eines der vielen und schwierigen Probleme, die sich bei diesem Komplex ergeben. Mit der fachlichen Prüfung dieser und aller anderen mit der Einführung von Spitzenbeamten auf Zeit zusammenhängenden Fragen ist, wie Ihnen mein Kollege von Schoeler in seiner Antwort auf Ihre Fragen in der 28. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Mai 1977 schon mitgeteilt hat, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bundes- und Landesressorts beauftragt. Die Bundesregierung hat sich zu Einzelfragen aus diesem Problemkreis noch nicht festgelegt. Sie wird bei ihrer Entscheidung alle relevanten Gesichtspunkte berücksichtigen, zu denen insbesondere auch das in ihren Fragen angeschnittene Verhältnis zwischen dem sogenannten politischen Beamten und, falls diese Institution eingeführt werden sollte, dem Spitzenbeamten auf Zeit gehört. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 23) : In welcher Weise zeigt sich die Bundesregierung einer Meldung der „Neuen Zürcher Zeitung" zufolge an dem Projekt der britischen Rundfunkgesellschaft BBC „interessiert", in London einen mehrsprachigen Sender für die Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft einzurichten, und gibt es bereits konkrete Anhaltspunkte für dieses Projekt? Es ist zunächst allgemein hervorzuheben, daß die Bundesregierung wiederholt — zuletzt noch bei der Ersten Beratung des Entwurfs eines Europawahlgesetzes im Deutschen Bundestag am 26. Mai 1977 — an das Ziel der europäischen Einigung erinnert hat, ein Europa der Bürger zu schaffen. Dieses Ziel setzt zunehmende Informiertheit der Bürger über das gemeinsame Europa voraus. Dementsprechend verfolgt die Bundesregierung selbstverständlich auch mit Interesse Überlegungen und Pläne der von Ihnen angesprochenen Art, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2923* Wie Sie wissen, hat nach dem Gesetz über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts aus dem Jahre 1960 u. a. der Deutschlandfunk die Aufgabe, für Deutschland und das Europäische Ausland Rundfunksendungen zu veranstalten, die ein umfassendes Bild Deutschlands vermitteln. In Erfüllung dieses Gesetzesauftrags arbeitet der Deutschlandfunk mit den Rundfunk- und Fernsehanstalten der Länder zusammen. Mithin lag es nahe, daß die BBC erste Informationskontakte über ihre Vorstellungen vor allem zum Deutschlandfunk hin aufgenommen hat. Der Intendant des Deutschlandfunks hat die Bundesregierung sowie die Intendanten der Landesrundfunkanstalten unverzüglich über diese Kontakte unterrichtet. Die BBC denkt erst einmal an eine probeweise Einführung eines sogenannten Euro-Dienstes durch Hörfunk zunächst in deutscher, englischer und französischer Sprache, und zwar im zeitlichen Zusammenhang mit den europäischen Direktwahlen. Der bisherige Gesprächsstand läßt noch keine abschließende Bewertung zu. Die Gespräche sollen unter Einbeziehung der im einzelnen noch nicht bekannten Vorstellungen vor allem auch der übrigen europäischen Partner voraussichtlich im Herbst fortgesetzt werden. Ich werde Sie über den Fortgang der Gespräche unterrichten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 24) : In welcher Weise wird die Bundesregierung auf die insoweit zuständige Landesregierung Nordrhein-Westfalen einwirken, die Ursachen der seit langem bekannten Verschmutzung des Rheins aus dem Kölner Randkanal auszuräumen? Durch die in der letzten Legislaturperiode erfolgte Erweiterung des wasserrechtlichen Instrumentariums durch die Vierte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz und das Abwasserabgabengesetz sind von seiten des Bundes die notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden, wirksame Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung durchzusetzen. Die Ausführung dieser Gesetze und ihre Anwendung auf den Einzelfall obliegt allein den Ländern. Dies gilt auch für Verschmutzungsprobleme im Zusammenhang mit dem Kölner Randkanal. Als eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Gewässergüte hat die Bundesregierung im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms für die nächsten vier Jahre in noch stärkerem Maße als bisher Mittel für die Sanierung von Rhein und Bodensee bereitgestellt, um den Anreiz zum Bau von Abwasseranlagen im kommunalen Bereich zusätzlich aufzustocken und damit auch unmittelbar auf die Investitionsbereitschaft der Verursacher einzuwirken. Das RheinBodensee-Sanierungsprogramm sieht eine zusätzliche Förderung von jeweils 800 Millionen DM durch Bund und Länder vor; dadurch werden Projekte von mehr als 2 Milliarden DM Investitionsvolumen gefördert und damit vorzeitig durchgeführt werden können. Dem Land Nordrhein-Westfalen sind aus diesem Programm 296 Millionen DM an Bundesmitteln in Aussicht gestellt worden. Ich bin von dem zuständigen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen darüber unterrichtet, daß die zur Sanierung des Kölner Randkanals notwendigen Maßnahmen vordringlich durchgeführt werden sollen und die Stadt Köln vom Regierungspräsidenten in Köln bereits eine entsprechende Aufforderung erhalten hat. Die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen werden von der Landesregierung in die Förderliste zum Rhein-Bodensee-Sanierungsprogramm aufgenommen und der Bundesregierung als Schwerpunktvorhaben zur Förderung vorgeschlagen werden. Der Ausbau der Kläranlage Hürth zur biologischen Anlage soll bereits in diesem Jahr beginnen und schon mit Bundesmitteln gefördert werden. Ab 1978 sollen auch der Ausbau der Kläranlagen Weiden und einer Regenwasserkläranlage in Esch in das Förderungsprogramm einbezogen werden. Ich darf Sie zu weiteren Einzelheiten, z. B. auch im Hinblick auf die Behandlung der Abwässer des Schlachthofes Pulheim, auf meine Antwort zu einer entsprechenden Anfrage der Frau Kollegin Dr. Wilms hinweisen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 25) : Wieviel Fälle sind der Bundesregierung bisher bekanntgeworden, in denen ausländische Nachrichtendienste unter Bezugnahme auf in der Kriegsgefangenschaft zwangsweise abgegebene Verpfliditungserklärungen Deutsche zur Tätigkeit für diese Nachrichtendienste erpreßt oder zu erpressen versucht haben? Der Bundesregierung sind einige Fälle bekannt, in denen sowjetische Nachrichtendienste zu Personen, die in der Kriegsgefangenschaft nachrichtendienstlich verpflichtet wurden, Kontakte aufgenommen und sie zur Mitarbeit angehalten haben. Die betreffenden Personen wurden teils durch Briefe, teils durch persönliche Ansprache an die eingegangene Verpflichtungserklärung erinnert. Durchweg beruht die Erfassung der Fälle, deren Zahl ich aus Geheimhaltungsgründen nicht mitteilen kann, darauf, daß sich die betroffenen Personen den Verfassungsschutzbehörden offenbart haben. Seit Jahren ist ein deutlicher Rückgang dieser Kontaktbemühungen der sowjetischen Nachrichtendienste feststellbar und wohl darauf zurückzuführen, daß mit dem Zeitablauf die Zahl der für nachrichtendienstliche Arbeit noch in Betracht kommenden ehemaligen Kriegsgefangenen abnimmt. 2924* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 26 und 27) : In welchem Ausmaß haben Morde und Sittlichkeitsverbrechen an Kindern in den letzten fünf Jahren (nach der Kriminal- bzw. Polizeistatistik) zugenommen? Gibt es Anzeichen dafür, daß bei bestimmten Delikten zunehmend deren Anzeige von Betroffenen unterlassen wird? Zu Frage 26: Der Polizeilichen Kriminalstatistik ist zu entnehmen, daß die Fälle der vorsätzlichen Tötungsdelikte und die Fälle der Sexualdelikte an Kindern in den letzten fünf Jahren nicht zugenommen haben. Die folgende Übersicht weist die bekanntgewordenen vollendeten Taten der letzten fünf Jahre aus und gibt die Zahl der Opfer im Kindesalter (bis 14 Jahre) an: Hiernach ist — von Schwankungen abgesehen — bei diesen Straftaten eine teils gleichbleibende, teils sinkende Tendenz der polizeilich erfaßten Anzahl der Opfer zu beobachten. Zu Frage 27: Empirisch abgesicherte Ergebnisse zur Entwicklung des Anzeigeverhaltens liegen nicht vor. Zumindest bei den von Opfern und Zeugen als besonders schwer eingestuften Straftaten kann jedoch von einem kurz- und mittelfristigen konstanten Anzeigeverhalten ausgegangen werden. Bei bestimmten Straftaten könnte die Anzeigebereitschaft zugenommen haben. So z. B. beim Einbruchdiebstahl durch den vermehrten Abschluß von Versicherungen, bei denen die Strafanzeige Voraussetzung für die Schadenserstattung durch den Versicherer ist, oder bei der Leistungserschleichung wegen der verstärkten Kontrollen in öffentlichen Verkehrsbetrieben; aber auch bei Gewaltdelikten wegen der durch die intensive öffentliche Diskussion erfolgten Sensibilisierung der Bevölkerung. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 28) : Gibt es Beamte in der Bundesverwaltung, die sich im Haushaltsjahr 1976 freiwillig haben zurückstufen lassen? Die Beantwortung der Frage erfordert eine Umfrage in den Geschäftsbereichen der obersten Dienstbehörden des Bundes, die ich in die Wege geleitet habe. Ich hoffe, Ihnen im Laufe des Monats Juli 1977 das Ergebnis mitteilen zu können. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Wilms (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 29) : Wie beurteilt die Bundesregierung die erhebliche Verschmutzung des Rheins nördlich von Köln, die seit Jahren durch Abwässer und Geschwemmsel aus dem Kölner Randkanal auftreten, und wird sie sidi dafür einsetzen, daß die Situation verbessert wird? Bei der Berurteilung der Verschmutzung des Rheins durch den nördlich von Köln mündenden Kölner Randkanal muß ich mich auf die Angabe des allein zuständigen Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen stützen. Auf Anfrage ist von dort mitgeteilt worden, daß die Verschmutzung aus überlasteten bzw. noch nicht ausreichend ausgebauten kommunalen Kläranlagen und dem Schlachthof Pulheim stammt. Der Regierungspräsident in Köln hat die Stadt Köln bereits aufgefordert, die Sanierungsmaßnahmen vordringlich durchzuführen, nachdem dieser Teil des Gebietes um den Kölner Randkanal durch die am 1. Januar 1976 wirksam gewordene kommunale Neugliederung Stadtgebiet wurde. Die mechanische Kläranlage Hürth soll zur biologischen Kläranlage erweitert werden, mit den Arbeiten wird bereits 1977 begonnen. Die überlastete Kläranlage Lövenich wird aufgegeben, die dort bisher anfallenden Abwässer werden der Kläranlage Weiden zugeführt, die ab 1978 ausgebaut 1972 1973 1974 1975 1976 a) Vorsätzl. Tötungsdelikte (Mord, Totschlag, 182 177 168 149 161 Kindestötung) 10 11 9 7 10 — darunter Sexualmord b) Vergewaltigung 136 121 136 109 83 c) Sexueller Mißbrauch von Kindern 14 873 16 265 16 295 15 226 15 900 (vor dem 28. November 1973: Unzucht mit Kindern) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2925* werden soll. Die bisherige Kläranlage Lövenich wird künftig zur Klärung von verschmutztem Oberflächenwasser (Regenwasser) benutzt. Eine weitere Regenwasserkläranlage soll in Esch ab 1978 gebaut werden. Über die aus dem Schlachthof Pulheim stammende, offensichtlich erhebliche Verunreinigung laufen z. Z. Ermittlungen; es wird geprüft werden, ob die Schlachthofabwässer künftig zusammen mit kommunalem Abwasser behandelt werden. Ich habe bereits erwähnt, daß die Durchsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen Sache der zuständigen Landesbehörde ist, kann aber darauf hinweisen, daß die Bundesregierung durch das in der 7. Legislaturperiode geschaffene neue wasserrechtliche Instrumentarium, insbesondere die Vierte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz und das Abwasserabgabengesetz, die Voraussetzungen geschaffen hat, einen wirksameren Gewässerschutz durch die Landesbehörden durchzusetzen, und daß sie — insbesondere am Rhein — in großzügiger Weise den Bau von Abwasseranlagen in Verschmutzungsschwerpunkten fördert. Voraussetzung für eine Förderung im Einzelfall ist allerdings, daß ein zur Sanierung vorgesehener Verschmutzungsschwerpunkt von der Landesregierung in die Förderliste aufgenommen wird, was im Falle des Kölner Randkanals geschehen soll. So soll die Kläranlage Hürth bereits ab 1977 mit gefördert werden, die Kläranlage Weiden und die Regenwasserkläranlage Esch ab 1978. Ich bin bereit, die Förderung dieser Maßnahmen zu unterstützen. In bezug auf weitere Einzelheiten zu dem Förderungsprogramm Rhein-Bodensee darf ich auf meine Antwort auf eine entsprechende Frage des Kollegen Dr. Hüsch hinweisen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 30) : Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, daß die jugendlichen Aussiedler aus den deutschen Ostgebieten, die zur Zeit unter polnischer Verwaltung stehen, bzw. aus Polen nach Eintreffen in der Bundesrepublik Deutschland nicht weiterhin polnischen Einflüssen ausgesetzt sind, nachdem es in Bremen kürzlich durch die entsprechend pro-polnisch-agitatorische Tätigkeit der Studienrätin Felicia Slawatycka zu heftigen Protesten deutscher Eltern gekommen war, die sich als Spätaussiedler über eine derartige Beeinflussung ihrer Kinder besonders empörten( Der Bericht des Ostpreußenblattes vom 14. Mai 1977, auf den Sie sich offenbar beziehen, läßt die von Ihnen gezogene Schlußfolgerung nicht zu. Ob der Inhalt des Berichtes den Tatsachen entspricht, kann ich im übrigen nicht beurteilen. Dies ist Sache des bremischen Senators für Bildung als dem Dienstherrn der betreffenden Beamtin, der mit der Angelegenheit befaßt ist. Generell möchte ist feststellen, daß ich es für wertvoll halte, wenn junge Aussiedler die deutsche und die polnische Sprache beherrschen und diese Zweisprachigkeit weiterhin pflegen. Der Verständigung zwischen dem polnischen und dem deutschen Volke kann dies nur nützlich sein. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 31 und 32) : Gibt es konkrete Überlegungen oder Vorstellungen der Bundesregierung, die schon früher von den verschiedenen Parteien diskutierte und neuerdings wieder (Rheinischer Merkur Nr. 19 vom 13. Mai 1977, Seite 12) erhobene Forderung, zur Verbesserung des Mitspracherechts und der Mitbestimmung von Lesern, Rundfunkhörern und Fernsehzuschauern eine zentrale Beschwerdestelle einzurichten, in irgendeiner Form zu realisieren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zu diesem Zweck durch eine Novellierung des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Gesetzes zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses den Deutschen Presserat in einen Medienrat umzuwandeln? Nach Artikel 75 Nr. 2 GG hat der Bund eine Rahmenkompetenz für die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse; eine Kompetenz für den Rundfunk kommt ihm insoweit nicht zu. Für den Rundfunk — einschließlich des Fernsehens — sind, von Sendungen für das Ausland und für Deutschland abgesehen, vielmehr ausschließlich die Länder zuständig. Schon diese ' unterschiedliche Kompetenzlage würde es der Bundesregierung nicht gestatten, eigene Vorstellungen über eine gemeinsame „zentrale Beschwerdestelle" zu entwickeln, in die sowohl die Presse als auch der Rundfunk (Hörfunk/ Fernsehen) einbezogen wären. Für den Pressebereich scheitern Überlegungen zu einer gesetzlichen Regelung an der durch Artikel 5 Abs. 1 GG garantierten Pressefreiheit. Diese läßt es nicht zu, Organe zu schaffen, die in irgendeiner Weise öffentlich-rechtlich begründete Befugnisse der Mitsprache, Mitbestimmung oder Kontrolle von Lesern bei der inhaltlichen Gestaltung von Presseerzeugnissen gewähren. Solche Organe können wegen der Unabhängigkeit des Pressewesens vom Staat allein auf privatrechtlicher und freiwilliger Basis durch die Presse selbst eingerichtet werden. Eine derartige Einrichtung ist der Deutsche Presserat e. V. als ein zentrales Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. Die Bundesregierung hält es daher auch für verfassungsrechtlich nicht zulässig, durch etwaige Novellierung des Gesetzes zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschusses in die Struktur des Deutschen Presserats einzugreifen oder auf eine Erweiterung seiner Aufgaben hinzuwirken. Für den Rundfunk haben die Länder in den einschlägigen Gesetzen bzw. Staatsverträgen die Veranstaltung von Rundfunksendungen geregelt und hierbei die Verantwortung für den Inhalt der Sendungen den zuständigen Organen dieser Anstalten übertragen. Hiernach haben sich die Rundfunkhörer bzw. -zuschauer in erster Linie an den für die Rund- 2926* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 funk- und Fernsehprogrammgestaltung verantwortlichen jeweiligen Intendanten oder bei grundsätzlichen Fragen auch an die zuständigen Aufsichtsorgane der weitgehend autonomen Rundfunk- und Fernsehanstalten zu wenden. Ob im übrigen neben diesen bestehenden gesetzlichen Aufsichtsorganen des Rundfunks, in denen die gesellschaftlich relevanten Kräfte repräsentiert sind, noch eigene Stellen geschaffen werden sollten, die nach der Art eines Bürgerbeauftragten insbesondere für die individuellen Anliegen und Beschwerden der Rundfunkhörer oder -zuschauer zuständig wären, müßte eingehend geprüft werden. Überlegungen dieser Art anzustellen bleibt jedoch vor allem eine Sache der Länder. Schon wegen der föderativen Organisation des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland wäre eine derartige Stelle allerdings zentral schwerlich realisierbar, sondern müßte wohl für jedes einzelne Land oder jede einzelne Rundfunkanstalt gesondert erwogen und angesichts der öffentlich-rechtlichen Struktur unseres Rundfunkwesens jeweils gesetzlich geregelt werden. Insofern sind auch die rechtlichen Ausgangsvoraussetzungen grundsätzlich anders als bei jenen ausländischen Vorbildern, die dem von Ihnen zitierten Aufsatz im „Rheinischen Merkur" zugrunde liegen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 33, 34, 35 und 36) : Hat es zwischen dem Bundesaußenministerium und dem Bundesinnenministerium Differenzen bezüglich der Beurteilung der Einreise von MIR-Funktionären gegeben? Hat das Land Bremen Einfluß auf den Bundesinnenminister genommen, Herrn Moreno Burgos aufzunehmen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zusammenhang mit der Festnahme der deutschen Terroristen Norbert Kröcher und Manfred Adomeit am 1. April 1977 in Stockholm neben drei weiteren Ausländern, die unter dem Verdacht stehen, schwedische Politiker entführen zu wollen, auch eine Chilenin verhaftet wurde? Kann die Bundesregierung eine Zusammenarbeit von Mitgliedern der MIR und deutschen Terroristengruppen ausschließen? Zu Frage 33: Entstehung und weitere Entwicklung des „Movimiento de la Izquierda Revolucionaria" (MIR) unter den besonderen lateinamerikanischen Bedingungen sind der Bundesregierung bekannt. Nach der Gründung im Jahre 1961 ging der MIR im Jahre 1967 zu den in Ihrer Frage im wesentlichen richtig beschriebenen Aktivitäten über. Aus diesen Gründen hat es die Bundesregierung grundsätzlich abgelehnt, Angehörige dieser Organisation in die Aufnahmeaktion einzubeziehen. Nur in wenigen Einzelfällen, in denen überwiegende humanitäre Gesichtspunkte den Ausschlag geben mußten, hat sich die Bundesregierung nach Abwägung aller Umstände und Durchführung einer besonders sorgfältigen Sicherheitsüberprüfung entschlossen, den betreffenden Personen die Einreise zu gestatten. In solchen Fällen wird außerdem durch eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens eine Patenschaft zur persönlichen Betreuung übernommen. In der abschließenden Beurteilung hat es zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern keine Auffassungsunterschiede gegeben. Zu Frage 34: Für die Aufnahme von Moreno Burgos hat sich eine Reihe von Repräsentanten des öffentlichen Lebens persönlich eingesetzt, darunter auch der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister Hans Koschnick. Zu Frage 35: Die Tatsache und die Umstände der Festnahme der chilenischen Staatsangehörigen Fuentes Correa in Stockholm sind der Bundesregierung bekannt. Es liegen aber keine Erkenntnisse darüber vor, daß Frau Fuentes Correa Mitglied des MIR gewesen ist oder Kontakte zum MIR unterhielt. Zu Frage 36: Für eine Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern des MIR und deutschen Terroristengruppen liegen keine Anhaltspunkte vor. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 37, 38, 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es sich bei der chilenischen „Bewegung der revolutionären Linken" (MIR) um eine militante, marxistisch-leninistische Organisation handelt, die seit 1967 die Verantwortung für bewaffnete Aktionen (Banküberfälle, Einbrüche, Straßenschlachten, Land- und Fabrikbesetzungen usw.) trägt, sich am Vorbild der russischen und kubanischen Revolution orientiert, und ist es zutreffend, daß sich mit Zustimmung des Bundesinnenministers Mitglieder der MIR in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten? Ist es zutreffend, daß sich unter Mitgliedern der MIR, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, der Nationalsekretär für Organisationsfragen und Mitglied des Zentralkomitees der politischen Kommission der MIR, Roberto Moreno Burgos, befindet? Ist es zutreffend, daß Herr Moreno Burgos von 1964 bis 1966 Mitarbeiter des Außenhandelsministeriums in Kuba war, und ist es zutreffend, daß Kuba bereit war, Herrn Moreno Burgos bzw. andere Funktionäre der MIR aufzunehmen? Ist es zutreffend, daß Herr Moreno Burgos und andere Funktionäre der MIR z. Z. der chilenischen Demokratie für die bewaffnete Auseinandersetzung, die proletarische Revolution und den offenen Bürgerkrieg eingetreten sind? Zu Frage 37: Entstehung und weitere Entwicklung des „Movimiento de la Izquierda Revolucionaria" (MIR) unter den besonderen lateinamerikanischen Bedingungen sind der Bundesregierung bekannt. Nach der Gründung im Jahre 1961 ging der MIR im Jahre 1967 zu den in Ihrer Frage im wesentlichen richtig beschriebenen Aktivitäten über. Aus diesen Gründen hat es die Bundesregierung grundsätzlich abgelehnt, Angehörige dieser Organisation in die Aufnahmeaktion einzubeziehen. Nur in wenigen Einzelfällen, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2927* in denen überwiegende humanitäre Gesichtspunkte den Ausschlag geben mußten, hat sich die Bundesregierung nach Abwägung aller Umstände und Durchführung einer besonders sorgfältigen Sicherheitsüberprüfung entschlossen, den betreffenden Personen die Einreise zu gestatten. In solchen Fällen wird außerdem durch eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens eine Patenschaft zur persönlichen Betreuung übernommen. Zu Frage 38: Unter diesen Voraussetzungen hat die Bundesregierung nach gründlicher Prüfung dem chilenischen Staatsangehörigen Moreno Burgos, der die in Ihrer Frage beschriebenen Funktionen im MIR ausgeübt hat, die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet. In diesem Sonderfall gaben humanitäre Aspekte den Ausschlag, da sich die Familie Moreno Burgos' mit mehreren Kleinkindern bereits seit Ende 1974 in Bremen aufhielt und er selbst in Chile zu 10jähriger Haft verurteilt war. Aus dem Urteil des chilenischen Gerichts ergeben sich im übrigen keine Erkenntnisse, daß ihm eigene gewaltsame Aktivitäten oder Verantwortlichkeiten für Gewalttaten von MIR-Verbänden angelastet werden. Zu Frage 39: Nach den vorliegenden Informationen, u. a. auch nach Auskunft der Ehefrau, war Moreno Burgos von 1964 bis 1966 Mitarbeiter des kubanischen Außenhandelsministeriums. Wie die Deutsche Botschaft in Santiago de Chile berichtete, ist es zutreffend, daß sich Kuba, wie in anderen Fällen auch, zur Aufnahme von Moreno Burgos bereit erklärt hat. Zu Frage 40: Die bekanntgewordenen Äußerungen von Moreno Burgos zur Gewaltanwendung stammen aus der Zeit nach dem Putsch und lassen erkennen, daß sie auf die besonderen Verhältnisse in Chile bezogen waren. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 41): Ist die Bundesregierung in der Lage, einen genaueren Termin für die Vorlage der Rechtsverordnung zur Beschränkung des Phosphatanteils in Wasch- und Reinigungsmitteln nach § 4 Abs. 2 des Waschmittelgesetzes zu geben, nachdem auf der Jahrestagung der Fachgruppe Wasser-Chemie in der Gesellschaft Deutscher Chemiker anläßlich der Veranstaltung Wasser Berlin '77 vom 16. bis 18. Mai 1977 über den Phosphatersatzstoff Sisal positive Ergebnisse vorgetragen wurden? Mein Haus ist bestrebt, eine Rechtsverordnung, die beide Ermächtigungen des § 4 des Waschmittelgesetzes umfaßt, sobald wie möglich vorzulegen. Doch soll die Sorgfalt der Vorbereitungen, wie sie bei anderen Maßnahmen auf diesem Sektor bereits zu wesentlichen Erfolgen geführt hat, nicht beeinträchtigt werden. Das Ziel einer solchen Verordnung, eine stufenweise Senkung der Waschmittelphosphate bis höchstens 50 % ist bekanntlich nur erreichbar, soweit geeignete Ersatzstoffe zur Verfügung stehen. In der Tat lassen die bisher vorliegenden Forschungsergebnisse die Natrium-Aluminium-Silikate als Phosphatersatzstoffe geeignet erscheinen. Wesentliche Aussagen über die Langzeitwirkungen dieses Stoffes im Gewässer stehen jedoch noch aus. Sie werden — nach Abschluß umfangreicher Versuche — erst etwa Mitte des nächsten Jahres vorliegen. Ungeklärt ist z. Z. auch noch, in welchem Umfang Waschmittel-phosphate durch Natrium-Aluminium-Silikate in den verschiedenen Waschmitteltypen und bei unterschiedlichen Wasserhärten ersetzbar sind. Hierzu ist eine Prüfung der von der betroffenen Industrie genannten Werte durch eine unabhängige Untersuchungsstelle veranlaßt, die etwa ein halbes Jahr dauern wird. Die Bundesregierung mißt diesen wissenschaftlichen Untersuchungen große Bedeutung zu. Im Unterschied zu einigen anderen Ländern soll in der Bundesrepublik Deutschland eine so weitreichende Maßnahme, wie der Ersatz von Waschmittelphosphaten, erst dann zum Zuge kommen, wenn Zweifel an der Eignung des Substituts ausgeräumt sind. Die Bundesregierung rechnet jedoch damit, den Referentenentwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung zum Jahresende vorlegen zu können. Mit ihrem Erlaß wird — nach der gem. § 6 des Waschmittelgesetzes erforderlichen umfassenden Anhörung der „beteiligten Kreise" und der Zustimmung des Bundesrates — nicht vor Mitte des kommenden Jahres zu rechnen sein. Die Bundesregierung erwartet, daß die betroffene Industrie rechtzeitig für ausreichende Kapazitäten Vorsorge trifft. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 42) : Wie beurteilt die Bundesregierung Informationen, die Professor Dr. H. Sontheimer, Karlsruhe, auf der 6. Arbeitstagung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet vom 6. bis 8. Juni 1977 in Wiesbaden mitgeteilt hat, daß die im sog. Chlorid-Übereinkommen vom 3. Dezember 1976 vereinbarte Verringerung der Einleitung von Abfallsalzen von Frankreich durch andere Maßnahmen unwirksam gemacht werde, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß die vertraglich vereinbarte Verringerung tatsächlich erreicht wird? Informationen des Inhalts, daß die im ChloridÜbereinkommen vom 3. Dezember 1976 vereinbarte Verringerung der Einleitung von Abfallsalzen von Frankreich durch andere Maßnahmen unwirksam gemacht werde, kann ich nicht bestätigen. Die im Übereinkommen vereinbarten Maßnahmen, die Ableitungen von Chlorid-Ionen in den Rhein zunächst um 20 kg/s, dann aber schrittweise um insgesamt 60 kg/s Chlorid-Ionen im Jahresdurchschnitt zu verringern, sollen wie vorgesehen durchgeführt werden. 2928* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 Unbeschadet dessen hat die Entscheidung der französischen Regierung vom 31. März 1976, den Betrieb der Rückhaltebecken auf der Insel Fessenheim zur Zwischenlagerung der elsässischen Abfallsalze einzustellen, Auswirkungen auf die Salzbelastung des Rheins. Veranlaßt wurde diese Entscheidung auch durch eine deutsche Anregung, die darauf zurückzuführen war, daß während des Betriebes der Becken etwa 12 kg/s Chlorid-Ionen durch die nicht abgedichtete Sohle der Becken in das Grundwasser versickerten und in zunehmenden Maße eine Gefahr für das Grundwasser dieser Region und damit für die Trinkwasserversorgung darstellten. Beobachtungen ergaben, daß sich unterhalb der Insel Fessenheim eine stark salzhaltige Wasserlinse gebildet hatte, die auf die aus den Becken versickernde Salzsole zurückging. Die französische Regierung hat diese Entscheidung zum Anlaß genommen, die vorher nach einer Tagesdurchschnittsmenge von 150 kg/s Chlorid-Ionen begrenzten Ableitungen auf eine im Jahresdurchschnitt 130 kg/s nicht überschreitende Menge zu beschränken. Die französische Regierung hat darauf hingewiesen, daß die neue Regelung nicht nur eine schwerwiegende Quelle der Verschmutzung des Grundwassers beseitigt, sondern auch strenger ist als die bisherige, weil sie gemäß den Beschlüssen der Ministerkonferenz der Rheinanliegerstaaten von 1972 in Den Haag die Ableitungen in das Rheinbecken einschränkt, während die frühere, aus dem Jahr 1955 stammende Regelung sich nur auf Ableitungen in den Rhein selbst bezog und dabei die versickernden Chloridmengen außer acht ließ. Die Bundesregierung sieht angesichts dessen keinen Anlaß, bei der französischen Regierung zum Zwecke einer Änderung der Entscheidung vom 31. März 1976 vorstellig zu werden. Sie wird vielmehr ihre Bemühungen darauf konzentrieren, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um zu einer baldigen Realisierung der vertraglich vereinbarten Verringerung zu gelangen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 43 und 44) : Wie beurteilt die Bundesregierung die gefährlichen umweltschädlichen Wirkungen der Fluorkohlenwasserstoff-Sprays (FKWSprays), nachdem Herstellung und Verkauf dieser Sprays für das gesamte Gebiet der USA innerhalb von zwei Jahren verboten werden soll, und zu welchen Ergebnissen haben die Verhandlungen des Bundesinnenministeriums mit der Aerosolindustrie geführt, FKW-Sprays auf unschädliche Antriebsgase umzustellen? Werden von der EG die Ergebnisse der amerikanischen Forschung zur Gefährlichkeit der FKW-Sprays immer noch ignoriert, und ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß zumindest für den Zeitraum, innerhalb dessen die EG Forschungen betreiben will, die mit FKW 11 und 12 gefüllten Sprays gekennzeichnet werden? Zu Frage 43: Die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit den Vereinigten Staaten und anderen EG-Mitgliedsländern der Auffassung, daß die weitere Verwendung von Fluor/Chlorkohlenwasserstoffen (FKW) für Sprays langfristig zu einer Schädigung der Ozonschicht führen kann. Unsicherheiten bestehen jedoch noch über das genaue Ausmaß der Schädigungen und über die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt. Zur Zeit wird gemäß dem Bericht der amerikanischen Academy of Sciences davon ausgegangen, daß eine unveränderte FKW-Emission zu einer Ozon-Reduzierung von etwa 0,07 % je Jahr führen wird. Um genauere wissenschaftliche Erkenntnisse zu erlangen, werden die notwendigen wissenschaftlichen Arbeiten fortgesetzt. Hieran wird sich auch die Bundesregierung beteiligen, die bereits 1975 ein umfangreiches Forschungsprogramm begonnen hat und bis 1979 ca. 5,5 Millionen DM hierfür zur Verfügung stellt. Die Bundesregierung hat mit der Mehrheit der auf einer internationalen Konferenz in Washington vom 26. bis 28. April 1977 über das FKW-Problem vertretenen Regierungen die Absicht bekundet, auf eine Verminderung der Emissionen voranzuschreiten, wobei primär an eine freiwillige Umstellung des Marktes auf Spraydosen mit mechanischen Pumpen oder mit umweltfreundlichen Treibgasen gedacht ist. Die Produktion von FKW 1976 ist in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber 1975 bereits um 11 % zurückgegangen. Für 1977 ist nach den bereits vorliegenden Zahlen für Januar bis Mai ein weiterer Rückgang in mindestens gleicher Höhe wie im Vorjahr zu erwarten. Dies ist insbesondere auf den vermehrten Einsatz von Ersatzprodukten für FKW in Sprays (Kohlendioxid oder andere als Treibgas verwendbare Stoffe) und auf die Umstellung auf treibgasfreie Spraydosen zurückzuführen. Die Bundesregierung erwartet, daß sich diese Entwicklung fortsetzt. Sie strebt im übrigen an, auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen — ähnlich wie dies in Canada geschieht — die Verwendung von FKW weitestmöglich einzuschränken. Sie wird sich in den bereits laufenden Gesprächen mit Vorrang für die Umstellung des Marktes auf treibgasfreie Deosprays einsetzen. Es handelt sich hierbei allein in der Bundesrepublik Deutschland um etwa 140 Millionen Spraydosen je Jahr. Sollten die laufenden Gespräche nicht den angestrebten Erfolg haben, so wird die Bundesregierung auf eine Rechtsvorschrift zur Beschränkung von FKW nicht verzichten können. Die notwendige Rechtsgrundlage hierfür ist bereits in § 35 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorhanden. Zu Frage 44: Nach einer Erklärung des Vertreters der Komission auf der Sitzung in Washington können nach übereinstimmender Auffassung der Europäischen Gemeinschaften die Probleme der Wirkungen von FKW auf die Ozonschicht und die Relation zwischen der UV-Strahlung und der Gesamtheit nicht ignoriert werden. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften plant jedoch zur Zeit nicht, den Vorschlag Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2929* einer EG-Richtlinie für die Kennzeichnung der mit FKW11 und FKW12 gefüllten Sprays vorzulegen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Umstellung auf Ersatzprodukte, wenn sie wie vorgesehen auf freiwilliger Basis erreicht wird, im Hinblick auf eine Verminderung der FKW-Emissionen effektiver ist und auch schneller durchgeführt werden kann als eine Kennzeichnungsverpflichtung. Letztere müßte, da sie ein technisches Handelshemmnis darstellen würde, im Bereich der Europäischen Gemeinschaften harmonisiert vorgeschrieben werden. Die Bundesregierung wird es vom Ausgang der aufgenommenen Gespräche mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden und Unternehmen abhängig machen, ob und gegebenenfalls welche Schritte sie zur EG-harmonisierten und gesetzlich verpflichtenden Einschränkung der Verwendung von FKW unternehmen wird. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 45) : Wann ist mit dem Erlaß einer Rechtsverordnung auf Grund der in § 23 Abs. 3 des Patentgesetzes enthaltenen Ermächtigung zu rechnen, zumal die Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage am 21. Januar 1977 erklärt hat, daß sie .demnächst" von dieser Ermächtigung Gebrauch machen werde? In meiner Antwort vom 20. Januar 1977 auf Ihre Frage Nr. 71 der Drucksache 8/33 hatte ich schon darauf hingewiesen, daß das Deutsche Patentamt Auskünfte zum Stand der Technik außerhalb eines Patenterteilungsverfahrens nur im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Kapazität erteilen kann (Steno-Bericht S. 403). Meine Prüfung hat ergeben, daß die Arbeitslage beim Deutschen Patentamt insbesondere im Arbeitsbereich des mittleren Dienstes durch steigende Arbeitslast außerordentlich angespannt ist. Diese Lage ist durch einen starken Stellenabbau noch verschärft worden. 1975 und 1976 sind beim Deutschen Patentamt insgesamt 136 Stellen abgebaut worden. Der Entwurf des Haushalts 1977 sieht für das Jahr 1977 den Wegfall weiterer 89 Stellen vor. Hinzu kommt, daß nach der bisherigen Haushaltsplanung für die Jahre 1978 bis 1980 weitere 109 Stellen wegfallen sollen. Bei dieser Sachlage kann das Deutsche Patentamt nur unter Überwindung erheblicher Schwierigkeiten seine ihm jetzt obliegenden Aufgaben erfüllen. Eine Übernahme neuer Aufgaben würde die schon bestehenden Schwierigkeiten noch erheblich verstärken. Von der in § 23 Abs. 3 des Patentgesetzes enthaltenen Ermächtigung kann daher vorerst nicht Gebrauch gemacht werden. Gleichwohl wird, sobald es vertretbar erscheint, eine entsprechende Verordnung erlassen werden. Ein genauer Zeitpunkt hierfür kann noch nicht genannt werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 46 und 47) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung noch keinen Gesetzentwurf zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes vorgelegt, mit dem die Umsatzsteuerpräferenzen für Zigaretten, Rauchtabak und Branntwein an die ab 1. Januar 1977 wirksam gewordenen Erhöhungen bei der Tabaksteuer und der Branntweinsteuer angepaßt werden, und bis wann ist mit der Vorlage des Gesetzentwurfs zu rechnen? Wie hoch sind die Steuermehreinnahmen, die nach der genannten Anpassung der Umsatzsteuerpräferenzen voraussichtlich je Entstehungsjahr eintreten werden? Zu Frage 46: Die Bundesregierung und der Senat von Berlin sind sich grundsätzlich darin einig, daß die Umsatzsteuerpräferenzen des Berlinförderungsgesetzes bei Tabakwaren und Spirituosen an die ab 1. Januar 1977 wirksam gewordene Erhöhung der Tabaksteuer und der Branntweinsteuer angepaßt werden müssen. Dazu müssen die Vomhundertsätze, um die die Bemessungsgrundlage für die Präferenzen gekürzt wird, neu berechnet werden. Die Berechnung zutreffender Sätze setzt voraus, daß zuverlässiges Zahlenmaterial insbesondere über die Entwicklung der Fabrikabgabepreise bei den einzelnen Erzeugnissen nach der Verbrauchsteuererhöhung vorliegt. Die dazu notwendigen Ermittlungen stehen kurz vor dem Abschluß. Der Berliner Senat wird nach Verhandlungen mit den beteiligten Wirtschaftskreisen in den nächsten Tagen seine Vorschläge mitteilen. Die Bundesregierung wird voraussichtlich nach der Sommerpause dem Gesetzgeber konkrete Vorschläge für eine Änderung des Berlinförderungsgesetzes unterbreiten können. Zu Frage 47: Die Mehreinnahmen, die nach Anpassung der Umsatzsteuerpräferenzen voraussichtlich zu erwarten sind, sind auf rund 25 Millionen DM jährlich zu veranschlagen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/601 Frage 48) : Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß gerade aus Gründen der Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer vom Prinzip der Zuständigkeit der Finanzämter des ständigen Wohnsitzes bei der Eintragung von Freibeträgen aus Gründen erhöhter Lebenshaltungskosten, Zweithaushaltführung oder Familienheimfahrt bei Arbeitnehmern mit häufig wechselnden Arbeitsplätzen wie Montagearbeiter und Schauspieler abgewichen werden könnte, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter im Lohnsteuerverfahren ist in § 42 c EStG gesetzlich geregelt. Danach ist für die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer seine Wohnung hat, von der aus er seiner Beschäf- 2930* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 tigung regelmäßig nachgeht. Es ist Sinn und Zweck dieser Regelung, den Arbeitnehmer möglichst nur mit einem Finanzamt in Verbindung treten zu lassen. Dies entspricht sowohl den Interessen der Finanzverwaltung als auch der Arbeitnehmer, da die ständige Weiterleitung von Akten und Vorgängen zwischen den Finanzämtern und nicht zuletzt dadurch auch eine Verzögerung in der Bearbeitung der Fälle vermieden wird. Die von Ihnen erwähnten Mehraufwendungen aus Anlaß einer doppelten Haushaltsführung können nur anfallen, wenn neben einer berufsbedingten neuen Unterkunft der bisherige Wohnsitz, in der Regel der Familienwohnsitz, beibehalten wird. Bleibt in einem solchen Fall das bisherige Finanzamt weiterhin für die Eintragung eines Freibetrags örtlich zuständig, so ist dies auch sachlich begründet. Schließlich hat der Arbeitnehmer durch sein Verhalten deutlich gemacht, daß sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen auch weiterhin an dem alten Wohnsitz befindet, an den er häufig zurückkehrt. Geben Arbeitnehmer hingegen bei einem Arbeitsplatzwechsel ihren bisherigen Wohnsitz auf, so folgt die steuerliche Zuständigkeit dem neuen Wohnsitz. Die Zuständigkeitsregelung ist eine Verfahrensvorschrift, die auf eine reibungslose und effektive Bearbeitung der Steuerfälle ausgerichtet ist. Sie dient in erster Linie der Arbeitsteilung in der Verwaltung; materielle Folgen ergeben sich für den Arbeitnehmer hieraus nicht. Insofern kann sie den Arbeitnehmer auch nicht in seiner Mobilität behindern. Zu einer Änderung der derzeitigen Rechtslage besteht unter diesen Umständen keine Veranlassung. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 49) : Wie hat die Bundesregierung inzwischen über die weitere Verwendung des Gebäudes des französischen Militärlazaretts in Donaueschingen entschieden, nachdem die Bedarfsprüfung der Bundeswehr jetzt wohl abgeschlossen sein dürfte? Das Bundesministerium der Verteidigung hat mich auf Anfrage davon unterrichtet, daß die Prüfung des Anschlußbedarfs der Bundeswehr für das Militärlazarett noch nicht abgeschlossen sei. Da an dieser Prüfung mehrere Bundeswehrstellen beteiligt sind, werde sie noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium der Verteidigung ist bemüht, möglichst bald eine Entscheidung herbeizuführen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wiefel (SPD) (Drucksache 8/601 Frage 50) : Teilt der Bundesfinanzminister die Auffassung des Deutschen Sportbunds, daß der organisierte Modellflugsport von hoher jugendpflegerischer und erzieherischer Bedeutung und damit auch gemeinnützig ist, und ist der Bundesfinanzminister gegebenenfalls darum auch bereit, der entgegengesetzten Meinung einiger Finanzbehörden der Länder entgegenzutreten und zu erwirken, daß der Modellflugsport als gemeinnütziger Sport Anerkennung findet? Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Finanzgerichte entschieden, daß der Modellflugsport ebenso wie der Motorflugsport kein Sport im Sinne des bis Ende 1976 geltenden Gemeinnützigkeitsrechts sei, weil er nicht in erster Linie der „körperlichen Ertüchtigung durch Leibesübung" dient. Das neue, am 1. Januar 1977 in Kraft getretene Gemeinnützigkeitsrecht zählt die Förderung des Sports schlechthin zu den gemeinnützigen Zwecken. Im Hinblick darauf wird zur Zeit geprüft, ob für den Modellflugsport künftig eine andere Beurteilung angebracht ist. Die Frage spitzt sich darauf zu, ob der Modellflug als gemeinnütziger Sport oder als nicht gemeinnützige, private Freizeitbetätigung anzusehen ist. Die zuständigen Verbände sind gehört worden. Die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird sich eine abschließende Meinung zu der Frage bilden, sobald das Bundesfinanzministerium von den obersten Finanzbehörden der Länder über die tatsächlichen Verhältnisse unterrichtet worden ist und die Rechtsauffassung und Argumente der Länder kennengelernt hat. Das Ergebnis der Erörterungen wird allgemein bekanntgemacht werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 51, 52 und 53) : Entspricht es der familienpolitischen Zielsetzung der Bundesregierung, daß ab Kalenderjahr 1977 für jeden Bediensteten, der die Postkinderfürsorge in Anspruch nimmt, die je Kalenderjahr aufgewendeten Kosten zu sammeln sind und der über 1 000 DM hinausreichende Betrag als steuerpflichtiger Nebenbezug zu melden ist, wobei die hierfür anfallenden Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben zu Lasten des Bediensteten gehen? Steht der Verwaltungsaufwand für dieses Verfahren in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Steuermehreinnahmen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, im Rahmen der Kinderfürsorge eine generelle Steuerfreiheit vorzusehen, um insbesondere kinderreichen Familien die Inanspruchnahme zu erleichtern? Aufwendungen der Deutschen Bundespost für den unentgeltlichen Ferienaufenthalt von Kindern der Postbediensteten gehören ebenso wie entsprechende Leistungen in der Privatwirtschaft als sog. geldwerter Vorteil zu den lohnsteuerpflichtigen Bezügen der Bediensteten, deren Kinder an der Erholung teilnehmen. An der grundsätzlichen Steuerpflicht der geldwerten Vorteile muß im Interesse der steuerlichen Gleichbehandlung festgehalten werden, denn den in Betracht kommenden Postbediensteten wer- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2931* I den eigene Aufwendungen erspart, die andere Arbeitnehmer aus ihrem versteuerten Einkommen bestreiten müssen. Geldwerte Vorteile, sofern sie nicht laufend gewährt werden, gehörten zu den sonstigen Bezügen, von denen die Lohnsteuer pauschal zu Lasten des Arbeitgebers erhoben werden kann. Diese Pauschalierungsmöglichkeit hat die Deutsche Bundespost in den Jahren 1969 bis 1974 in Anspruch genommen; infolge der Steuerübernahme wurden die Postbediensteten wirtschaftlich nicht belastet. Im Rahmen der Beratungen über den Entwurf des Einkommensteuer-Reformgesetzes 1975 ist eine Einschränkung der Pauschalierungsmöglichkeiten beschlossen worden. Nach § 40 Abs. 1 EStG 1975 sind sonstige Bezüge seit 1975 nur noch pauschalierungsfähig, soweit sie 1 000 DM je Arbeitnehmer im Kalenderjahr nicht übersteigen. Dadurch soll verhindert werden, daß die Bezieher hoher Einkommen aus der pauschalen, zu Lasten des Arbeitgebers gehenden Lohnsteuererhebung unangemessene Steuervorteile erlangen. Da pauschalbesteuerte Bezüge beim Lohnsteuer-Jahresausgleich und bei der Veranlagung zur Einkommensteuer außer Betracht bleiben, würde das übrige Einkommen sonst u. U. unverhältnismäßig niedrig besteuert. Daß die Beachtung der 1 000-DM-Grenze bei den Arbeitgebern einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordert, ist bereits bei den damaligen parlamentarischen Beratungen erkannt worden, wurde jedoch wegen des übergeordneten Ziels der Vermeidung nicht vertretbarer Steuervergünstigungen in Kauf genommen. Die Bundesregierung sieht von sich aus im Hinblick auf das erst wenige Jahre zurückliegende eindeutige Votum des Bundestages keine Möglichkeit, eine Aufhebung oder Ausweitung der 1 000-DMGrenze vorzuschlagen. Auch eine völlige Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen im Rahmen der Kinderfürsorge kann nicht erwogen werden. Eine solche Steuerfreiheit müßte dann auch für andere soziale Leistungen des Arbeitgebers zugelassen werden und würde ständig neue Berufungsfälle schaffen. Soweit es sich um Arbeitgeberleistungen für die Erholung kranker oder behinderter Kinder handelt, ist im Regelfall ohnehin Steuerfreiheit gegeben (§ 3 Ziff. 11 EStG, Abschnitt 14 LStR). Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 56 und 57): In welchem Umfang wird nadi Ansicht der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland das Wirtschaftswachstum durch verstärkte Anstrengungen der Energieersparnis beim Primärenergieverbrauch stimuliert oder behindert, und welche Folgerungen ergeben sich hieraus für eine mögliche Entkopplung des Wachstums des Sozialprodukts vorn Primärenergieverbrauch? In welchem Umfang wird der Elektrizitätsverbrauch durch die beabsichtigte Verdrängung des Mineralöls im Rahmen der deutschen Primärenergieversorgung und durch neue Techniken (z. B. Wärmepumpen und Solarenergieanlagen) beeinflußt, und welche Folgerungen ergeben sich hieraus für den Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Elektrizitätsverbrauch in der Zukunft? In Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP vom 16. März 1977 zur Energiepolitik hat sich die Bundesregierung eingehend zu den Beziehungen zwischen Wirtschaftswachstum, Primärenergieverbrauch, Energieeinsparung sowie zum Elektrizitätsverbrauch (u. a. Fragen IV. 4, IV. 5) geäußert. Ich darf im einzelnen auf diese Antworten und die Energiedebatte Bezug nehmen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/601 Fragen 58 und 59) : Verfügt die Bundesregierung über wissenschaftliche Publikationen, Gutachten, Erfahrungsberichte oder eigene Studien, die ein abgewogenes Urteil über die Preiselastizität der Nachfrage beim Haushaltsstrom und damit über Möglichkeiten und Grenzen einer preispolitischen Nachfragebeeinflussung beim Haushaltsstromverbraucher erlauben? Hält die Bundesregierung wirksame preispolitische Maßnahmen, die einerseits eine merkliche Dämpfung der Nachfrage nach Elektrizität im Haushaltsbereich bewirken können, andererseits aber aus allgemein-wirtschaftlichen Gründen keinen nicht unerheblichen Anstieg des Preisniveaus verursachen dürfen, für möglich? In Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP vom 16. März 1977 zur Energiepolitik (Frage V. 2) hat sich die Bundesregierung eingehend zu den Möglichkeiten geäußert, die ihrer Ansicht nach durch eine verstärkte Tarifgestaltung im Strombereich zur rationellen Verwendung von Energie beitragen können. Hierbei hat sie auch die Frage der Preiselastizität der Energienachfrage angesprochen. Ich darf im einzelnen auf diese Antwort Bezug nehmen. Inwieweit sich tarifäre Maßnahmen im Bereich des Haushaltsstroms auf den Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte auswirken würden, läßt sich derzeit noch nicht beurteilen. Generell partizipieren die Strompreise für die privaten Haushalte am Gesamtindex mit einem Koeffizienten von 18,8 %. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/601 Frage 60) : Treffen die vom Bundesverband der Deutschen Industrie in den „Überlegungen zur 2. Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung" (Köln, März 1977, Seite 9) genannten steuerlichen und genehmigungsrechtlichen Hindernisse bei der Nutzung der Wärme-Kraft-Kopplung zu, und gedenkt die Bundesregierung, diese künftig abzubauen? Zur Kraft-Wärme-Kopplung hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Großen Anfragen der Koalitions-Fraktionen, Frage V. 2 und V. 4 sowie der CDU/CSU-Fraktion, Frage II. 3, Stellung genommen. Ich darf Sie wegen Ihrer Fragen hierauf und auf die Debatte am 15. Juni 1977 verweisen. 2932* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/601 Frage 61): Hat die Bundesregierung Gründe, nach § 4a des Investitionszulagengesetzes Altölöfen als Möglichkeit zu fördern, Energieeinsparung mit Umweltschutzgesichtspunkten zu verbinden, und wenn ja, in welchem Umfang wurde von der Förderung Gebrauch gemacht, wenn nein, ist dies künftig, gegebenenfalls unter welchen Bedingungen, geplant? Die Bundesregierung fördert gegenwärtig schon „Altölöfen" nach § 4 a Investitionszulagengesetz, sofern der Einsatz von Altöl zur Erzeugung von Wärme oder elektrischer Energie dient und sie somit unter die Begriffe Müllheizwerk oder Müllkraftwerk subsumiert werden können. Im Zeitraum vom 1. Januar 1975 bis zum 1. November 1976 wurden hierzu 74 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 925 Millionen DM gestellt; die Zuschüsse aus Bundesmitteln werden nach Abschluß der Investitionen voraussichtlich 69 Millionen DM betragen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 62) : Treffen Pressemeldungen zu, daß bestimmte Energieversorgungsunternehmen nicht bereit sind, den Überschußstrom aus Industriebetrieben oder den Strom von Wasserkraftwerken zu einem angemessenen Preis in ihr Versorgungsnetz zu übernehmen, und ist die Bundesregierung bejahendenfalls bereit, dagegen Maßnahmen zu ergreifen, damit für die deutsche Volkswirtschaft auch diese sicherlich wertvolle Energie genutzt werden kann? Der Bundesregierung ist bekannt, daß zwischen Unternehmen der öffentlichen Kraftwirtschaft und anderen Stromerzeugern hinsichtlich der Preisbildung bei der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz z. T. Meinungsverschiedenheiten auftreten. Das Verhalten der EVU bei der Bewertung von Überschußstrom unterliegt der kartellrechtlichen Mißbrauchsaufsicht. Das Bundeskartellamt ist z. Z. mit einem derartigen Fall befaßt. Daneben ist gelegentlich die Vermittlung der zuständigen Energieaufsichtsbehörden in Anspruch genommen worden. Im allgemeinen sind die Schwierigkeiten bei der Preisbildung insbesondere darauf zurückzuführen, daß die industrielle Stromdarbietung wegen des Zusammenhangs mit der industriellen Produktion nicht immer mit der Stromnachfrage in der öffentlichen Elektrizitätsversorgung übereinstimmt. Soweit es sich um ungesicherte Leistung handelt, ist bei der Preisbildung zu berücksichtigen, daß die Energieversorgungsunternehmen die notwendigen Reservekapazitäten selbst bereitstellen müssen. Dies kann sowohl bei auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung erzeugtem Überschußstrom aus Industriebetrieben als auch wegen der Schwankungen des Wasserdargebots bei Strom aus Wasserkraftwerken der Fall sein. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das industrielle Potential zur Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Wasserkraft einen den jeweiligen Möglichkeiten entsprechenden sinnvollen Beitrag zur Energieversorgung leisten müssen. Die Preisbildung für die Einspeisung solch eigenerzeugten Stroms in das öffentliche Netz ist allerdings in erster Linie Aufgabe der beteiligten Wirtschaftskreise. Befriedigende Ergebnisse setzen hier eine besonders enge Kooperation zwischen den jeweiligen Unternehmen voraus. Die Bundesregierung hat die Elektrizitätsversorgungsunternehmen und die Industrieunternehmen zu intensiveren Verhandlungen aufgefordert. Sie hat hervorgehoben, daß sie partnerschaftlichen Lösungen den Vorzug gibt. Dabei hat sie allerdings auch betont, daß administrative Maßnahmen erwogen werden müßten, falls eine Einigung zwischen öffentlicher und industrieller Kraftwirtschaft über so wichtige Fragen der stromwirtschaftlichen Zusammenarbeit wie die Preisbildung nicht zustande kommt. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 63 und 64) : Kann man aus der Nichterwähnung des Beirats für gewerblichen Mittelstand beim Bundeswirtschaftsminister in der Drucksache 8/484, in der sämtliche Beiräte und Beratergremien der Bundesregierung aufgezählt werden sollten, schließen, daß die Bundesregierung oder aber der Bundeswirtschaftsminister diesen Beirat nicht kennen oder aber, daß dieser Beirat nur schlicht in Vergessenheit geraten ist? Kann aus der Nichterwähnung des Beirats für gewerblichen Mittelstand geschlossen werden, daß noch weitere Beiräte in der Regierungsantwort nicht erfaßt sind, und kann daraus geschlossen werden, daß die Bundesregierung nicht mehr in der Lage ist, die Vielzahl der Beiräte zu übersehen, die sie selbst ins Leben gerufen hat? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 8/484) die im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1977 verzeichneten Beiräte, Ausschüsse, Arbeitskreise, Kommissionen und ähnliche Gremien, die bei der Bundesregierung, den nachgeordneten Behörden sowie den öffentlich-rechtlichen Körperschaften bestehen, mit Angabe der Bezeichnung, der Anzahl der Mitglieder und der jeweils veranschlagten Kosten zusammengestellt. Beiräte, die keine Kosten verursachen und daher nicht im Bundeshaushaltsplan erwähnt sind — und dazu gehört auch der Beirat für Fragen des gewerblichen Mittelstandes — wurden nicht aufgeführt, weil die Fragesteller in ihrer Vorbemerkung zu den Einzelfragen von den im Bundeshaushaltsplan vorgesehenen 358 Beratungsgremien und den dafür veranschlagten Kosten ausgingen. Angesichts dieser klar erkennbaren Sachlage können die in Ihrer Anfrage genannten Schlußfolgerungen nicht gezogen werden. Die Schlußfolgerung, daß der Beirat in Vergessenheit geraten sein könnte, überrascht um so mehr, als das „mittelstandsmagazin", das offizielle Organ Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2933* der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU, noch im Mai dieses Jahres seine Leser über die letzte Mittelstandsbeiratssitzung vom 14. März 1977 informiert hat. Ferner sei darauf hingewiesen, daß dem Beirat für Fragen des gewerblichen Mittelstandes je 1 Abgeordneter der im Bundestag vertretenen Fraktionen angehört, weil sichergestellt werden sollte, daß auch die Fraktionen über die Arbeiten des Mittelstandsbeirats und die dort behandelten Probleme jederzeit unterrichtet sein sollen. Daher hätte Ihnen auch das von der CDU/CSU-Fraktion benannte Beiratsmitglied, Herr Abgeordneter Lampersbach, jederzeit auf Anfrage mitteilen können, daß Ihre Schlußfolgerungen ohne Grundlage sind. Im übrigen fand die 47. Sitzung des Mittelstandsbeirats am 22. Juni 1977 statt. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/601 Frage 65) : Treffen Berichte zu, nach denen Vorschläge der Monopol kommission zur Errichtung einer Bundesbehörde für die Energiewirtschaft sowie strukturelle Verbesserungen pauschal durch die Bundesregierung abgelehnt wurden, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus dem Bericht der Monopolkommission ziehen? Die Bundesregierung hat sich zum ersten Hauptgutachten der Monopolkommission, in dem die von Ihnen erwähnten Vorschläge enthalten sind, noch nicht geäußert. Sie wird ihre Stellungnahme voraussichtlich noch in diesem Monat beschließen und — wie in § 24 b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgesehen — den gesetzgebenden Körperschaften zuleiten. Presseberichte über den angeblichen Inhalt der Stellungnahme der Bundesregierung sind also zumindest verfrüht. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 66) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbsverhältnisse auf dem Stahlmarkt im süddeutschen Raum angesichts der Tatsache, daß in diesem Bereich der Stahlverbrauch zu Lasten der süddeutschen Stahlindustrie in immer größer werdendem Umfang durch Importe aus Italien gedeckt wird und dies bei einigen Produkten nahezu ausschließlich erfolgt, wird die Bundesregierung Folgerungen aus dieser Beurteilung ziehen, und wenn ja, welche? Die Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem süddeutschen Stahlmarkt im Hinblick auf die italienischen Stahllieferungen ist durch das Fehlen spezifischer, auf den süddeutschen Raum abstellender statistischer Unterlagen stark erschwert. Insgesamt stiegen die Importe von Walzstahl aus Italien in die Bundesrepublik Deutschland im Verlauf des Vorjahres von 199 000 t im ersten Quartal auf 240 000 t im vierten Quartal kräftig an. Das hohe Importniveau blieb mit 243 000 t auch im ersten Quartal 1977 bestehen. Bezogen auf 'die deutsche Walzstahlproduktion machen die italienischen Importe z. Z. jedoch nur etwa 3 0/o aus, bezogen auf die Produktion im süddeutschen Raum etwa 22 O/0. Maßgeblich für den Anstieg der Importe aus Italien war in erster Linie die Niedrigpreispolitik der dortigen Hersteller. Ob diese auch nach dem Erlaß der Mindestpreisregelung für Betonstahl durch die EG-Kommission noch fortwirkt, bleibt abzuwarten. Nähere Erkenntnisse über die Auswirkungen dieser erst seit dem 5. Mai 1977 geltenden Regelung, die etwa 45 % der Stahlimporte aus Italien erfaßt, liegen bisher noch nicht vor. Die Bundesregierung hat jedoch stets deutlich gemacht, daß sich mit einer Mindestpreisregelung — abgesehen von grundsätzlichen Bedenken — auch erhebliche Vollzugsschwierigkeiten ergeben. Die Überwachung der Einhaltung der Mindestpreisregelung für Betonstahl ist in erster Linie Sache der Kommission. Die Bundesregierung wird die Auswirkungen der von der Kommission getroffenen Krisenmaßnahmen weiterhin aufmerksam verfolgen und hierbei insbesondere darauf achten, daß Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der deutschen Stahlindustrie vermieden werden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 67) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Kürzung des Haushaltsansatzes für die erweiterte Kohlenfrachthilfe und durch den „Kohle-Pfennig", der die Gebiete mit überdurchschnittlichen Strompreisen, z. B. Niederbayern, durch die Erhebung nach einem festen Prozentsatz des Strompreises besonders belastet, die Stromkosten gerade in diesen wirtschaftlich schwachen Gebieten weiter überproportional steigen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in Gebieten mit besonders hoher Arbeitslosigkeit mindern, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um sicherzustellen, daß der Effizienzstatus der Frachthilfen insgesamt wiederhergestellt wird und die Energiekosten in revierfernen Gebieten mehr dem Bundesdurchschnitt angenähert werden? Der Haushaltsansatz für die erweiterte Kohlefrachthilfe ist nicht gekürzt worden. Folglich werden sich auch die auf Grund einer solchen Kürzung von Ihnen vermuteten negativen Auswirkungen auf das Strompreisniveau nicht ergeben. Es ist richtig, daß sich die Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz (Kohlepfennig) nach einem Prozentsatz der jeweiligen Strompreise bemißt. Damit ist die Belastung je kWh in den Gebieten mit überdurchschnittlichem Strompreisniveau höher als in Regionen mit besonders günstigen Strompreisen. Die darin liegende Verschärfung dei regionalen Strompreisdisparitäten ist jedoch angesichts einer Ausgleichsabgabe von nur 4,5 % sehr begrenzt. 2934* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 Gleichwohl prüft die Bundesregierung gegenwärtig gemeinsam mit den Bundesländern und der Elektrizitätswirtschaft, wie sich im Rahmen der anstehenden Novellierung des Dritten Verstromungsgesetzes die Ausgleichsabgabe strompreisneutral gestalten ließe. Die von Ihnen angesprochenen regionalen Energiepreisunterschiede sind ein Problem, das von Bund und Ländern bereits aufgegriffen wurde und auf das die Bundesregierung auch in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms eingehen wird. Zur Untersuchung der regional unterschiedlichen Energiekosten haben Bund und Länder einen besonderen Arbeitskreis gebildet, der die wichtigsten regionalen Disparitäten feststellen, ihre Gründe analysieren und Möglichkeiten zu ihrer Abmilderung unterbreiten soll. Diese Arbeiten sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Was die Frachthilfe betrifft, so möchte ich Ihnen mitteilen, daß zur Zeit zwischen Vertretern der Bundesregierung und der beteiligten Landesregierungen Gespräche stattfinden, die die Sicherung der Effizienz des Frachthilfesystems insgesamt zum Gegenstand haben. Ich bin gerne bereit, Sie zu gegebener Zeit über den Ausgang dieser Gespräche sowie über die Ergebnisse des Bund-Länder-Arbeitskreises „Regionale Aspekte der Energiemarktentwicklung" zu unterrichten. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 68) : Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß eine Steigerung der Rohstahlproduktion um 1 Million t für die öffentlichen Haushalte zusätzliche Einnahmen bzw. Entlastungen u. a. bei der Lohnsteuer, der Arbeitslosenversicherung, dem Kurzarbeitergeld und der Rentenversicherung in einer Größenordnung von etwa 111 Millionen DM allein im Bereich der Stahlindustrie ergibt, die günstigen Folgewirkungen beim Steinkohlenbergbau nicht mitgerechnet, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um durch einen Ausgleich von. Wettbewerbsnachteilen der deutschen Stahlindustrie gegenüber ihren ausländischen Mitbewerbern einerseits die Beschäftigungssituation zu verbessern und andererseits die genannten Finanzvorteile für die öffentlichen Haushalte zu bewirken? Aus dem ökonomischen Zusammenhang ergibt sich, daß Produktionssteigerungen im Regelfall gewisse Mehreinnahmen und Ausgabeminderungen des öffentlichen Haushalts nach sich ziehen. Ihre Höhe kann jedoch nicht eindeutig quantifiziert werden, da bei solchen Berechnungen sehr unterschiedliche Hypothesen möglich sind, die zu voneinander erheblich abweichenden Ergebnissen führen. Im außenwirtschaftlichen Bereich ist die Bundesregierung bemüht, die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Stahlindustrie abzuwehren. Dabei geht es ihr vor allem auch darum, daß die Eisenhüttenwerke anderer Länder nicht durch Subventionen Vorteile erhalten, die sich für unsere Industrie als Wettbewerbsnachteile auswirken, von denen die Beschäftigungslage tangiert wird. In erster Linie bleibt es aber Aufgabe der deutschen Stahlunternehmen selbst, ihre Produktanlagen so zu strukturieren, daß sie international wettbewerbsfähig sind. Die Bundesregierung kann diese Bemühungen nur flankieren. Dies geschieht z. B. durch das mehrjährige Investitionsprogramm und die Maßnahmen zur Verstetigung der Bautätigkeit, aber — in Zusammenwirken mit der Kommission — auch durch die Gewährung von finanziellen Hilfen im Rahmen der Artikel 56 und 54 EGKS-Vertrag. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/601 Frage 69) : Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, die Bestimmungen im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe regionaler Wirtschaftsstruktur so zu verändern, daß eine Wirksamkeitskontrolle eingeführt, die Rückzahlungsbedingungen verschärft und die Rückzahlungsfrist verlängert werden? Die Beratungen mit den Ländern über die Einführung einer systematischen Erfolgskontrolle in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sind aus dem Stadium der Diskussion grundsätzlicher Möglichkeiten und Probleme in eine Phase der praktischen Erprobung getreten. Über die Endkontrolle, die als Überprüfung der Fördergebietsabgrenzung erfolgen soll, besteht grundsätzliche Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern. Die praktische Erprobung der jährlichen Zwischenkontrolle wird sich vor allem auf die Ergebnisse der Antragsstatistik stützen. Sie beginnt mit Vorschlägen für regionalisierte Arbeitsplatzziele, die zunächst rein quantitativer Natur sind, schließlich aber zunehmend auch qualitative Aspekte einschließen sollen. Der Planungsausschuß für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" hat am 26. Mai 1977 anläßlich der Verabschiedung des 6. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe den Unterausschuß beauftragt, die Vorbereitungen für die Einführung einer systematischen Erfolgskontrolle auf der Basis eines einfachen und überschaubaren Verfahrens möglichst schon bis zur Beschlußfassung über den 7. Rahmenplan abzuschließen. Da die Durchführung des Rahmenplans gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe vom 6. Oktober 1969 Aufgabe der Länder ist, hat die Bundesregierung keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten auf die Gestaltung von Rückzahlungsbedingungen und Rückzahlungsfristen. Sie ist aber um eine möglichst einheitliche Verwaltungspraxis bemüht. Eine mit diesen Problemen befaßte Arbeitsgruppe „Haushaltsfragen" hatte sich im Februar 1972 in Bonn dahin gehend geeinigt, die seinerzeit gerade neu geschaffenen Bewirtschaftsgrundsätze, und zwar § 44 Vorl. VV — BHO mit den Anlagen zur Vorl. VV Nr. 5.1 und 18.2 zu § 44 BHO Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2935* mit einigen programmspezifischen Ergänzungen zu verwenden (gewerbliche Wirtschaft, Gebietskörperschaften und andere als Gebietskörperschaften). Am 20./21. Januar 1977 trafen sich im Bundesministerium für Wirtschaft die Vertreter der Bundesländer zu einem Erfahrungsaustausch über die Handhabung dieser Richtlinien. Dabei zeigte sich, daß die von Ihnen angesprochene Problematik bei den Ländern bekannt ist. Es bestand ein allgemeines Interesse, diese Gespräche fortzusetzen zumal vorgeschlagen worden ist, die Zuwendungsbescheide zu vereinheitlichen. Dabei wird auch die Dauer der Rückzahlungsfrist erneut überprüft werden müssen und zwar mit der erkennbaren Tendenz, diese nach Möglichkeit einheitlich auf fünf Jahre festzulegen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/601 Frage 70) : Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, die durch Bundesgesetze im Bereich der Steuer- und Sozialgesetzgebung ersatzlos belasteten Gemeinden durch gezielte Maßnahmen zu entlasten, damit, insbesondere im ländlichen Raum, eine Mindestausstattung im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen und der verkehrstechnischen Infrastruktur erstmals erreicht bzw. gewährleistet werden kann? Die finanziellen Auswirkungen von Bundesgesetzen treffen die öffentlichen Haushalte in unterschiedlicher Form, z. B. durch Ausgabenbelastungen oder -entlastungen sowie durch Mehr- oder Mindereinnahmen. Unterschiedliche Belastungen der öffentlichen Ebenen in erheblichem Ausmaß sind in dem von der Verfassung vorgegebenen Verfahren, nämlich bei der Neufestsetzung der Umsatzsteueranteile von Bund und Ländern gem. Art. 106 Abs. 3 und 4 des Grundgesetzes, zu berücksichtigen. Nach Art. 106 Abs. 4 sind die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer neu festzusetzen, wenn sich das Verhältnis zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Bundes auf der einen und der Länder und Gemeinden auf der anderen Seite wesentlich anders entwickelt. Dabei gelten die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden gemäß Art. 106 Abs. 9 GG als solche der Länder. Die Bundesforderung auf Übertragung von Umsatzsteueranteilen von den Ländern im Rahmen der derzeit laufenden Verhandlungen berücksichtigt bereits voll die unterschiedlichen Auswirkungen des gesamten Steuerpakets; Veränderungen in der Sozialgesetzgebung haben seit längerer Zeit nicht mehr zu fühlbaren Belastungen der Kommunalfinanzen geführt. Sonderlastenausgleich in Form gezielter finanzieller Entlastungsmaßnahmen durch den Bund, die sich insbesondere auf die Gewährleistung einer Mindestausstattung des ländlichen Raums im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen beziehen, sind nach unserer Verfassung nicht möglich. Es ist vielmehr Sache der Länder, nach Abschluß der Umsatzsteuerneuverhandlungen die Aufgaben der Gemeinden mit ihren Einnahmen in Einklang zu bringen. Dazu gehört insbesondere der Ausgleich bei der unterschiedlichen Finanzausstattung einzelner Gemeinden im ländlichen Bereich. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 71) : Welches Aufkommen erbrachte die Frischfleischabgabe in den Jahren 1970 bis 1976? Über das Aufkommen an Ausgleichsabgaben, die auf Grund ,des Gesetzes über die Gebühren der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 16. Februar 1970 bis 31. Dezember 1976 von den Gemeinden für frisches Fleisch, das aus Schlachtungen außerhalb des Gemeindebezirks stammte, erhoben wurden, liegen weder auf Bundes- noch auf Landesebene statistische Angaben vor. Die letzte auf Bundesebene erfolgte Untersuchung bezieht sich auf das Kalenderjahr 1967. Damals wurden in 319 Städten Ausgleichsabgaben mit einem Gesamtaufkommen von rund 35 Millionen DM erhoben. Das Aufkommen dürfte bis zum Jahre 1970 noch kontinuierlich angestiegen und ab 1971 entsprechend dem in Artikel 3 des o. a. Gesetzes vom 16. Februar 1970 festgelegten Abbaurhythmus stufenweise zurückgegangen sein. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 72) : Ist die Bundesregierung angesichts der aufgetretenen Härten bereit, eine Änderung des § 48 a des Angestelltenversitherungsneuregelungsgesetzes mit dem Ziel in Erwägung zu ziehen, die Vorschrift des § 124 Abs. 6 a des Angestelltenversicherungsgesetzes auch auf die Fälle zu erstrecken, in denen die Nachversicherung am 16. Oktober 1972 noch nicht rechtskräftig abgeschlossen war, und ist sie ebenso bereit, innerhalb einer Antragsfrist die Auflassung von Nachversicherungsbeiträgen, die an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte geleistet worden sind, an die zuständige öffentlich-rechtliche Versicherungsoder Versorgungseinrichtung des Antragsstellers zuzulassen? Personen, die nach dem 31. Dezember 1972 aus einer versicherungsfreien Beschäftigung ausscheiden und Mitglied einer berufsständischen Versicherungsoder Versorgungseinrichtung werden, können beantragen, daß der Arbeitgeber die Nachversicherungsbeiträge statt an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die berufsständische Einrichtung abzuführen hat (§ 124 Abs. 6 a AVG i. V. mit § 48 a Abs. 2 AnVNG). Ihre Frage zu dieser durch das Rentenreformgesetz 1972 eingeführten Regelung enthält zwei Probleme: 2936* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 1. Kann die Regelung auch auf solche Personen erstreckt werden, die zwar vor dem 31. Dezember 1972 aus der versicherungsfreien Beschäftigung ausgeschieden sind, bei denen die Nachversicherung aber am 16. Oktober 1972, dem Tag der Verkündung des Rentenreformgesetztes, noch nicht rechtskräftig abgeschlossen war, und 2. wie ist bei einem Aufschub der Nachversicherung zu verfahren, wenn zwar der erste Ausscheidungstatbestand vor, der zweite aber nach dem 31. Dezember 1972 gelegen hat? Zum ersten Problem möchte ich bemerken, daß der Übergang von der Nachversicherung in der Rentenversicherung der Angestellten auf die Nachversicherung in einer berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung insbesondere aus Gründen des Leistungsrechts eine klare zeitliche Abgrenzung erfordert. Ich bin mir zwar bewußt, daß bei solchen Stichtagsregelungen immer Probleme auftreten werden; jedoch sind diese unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nach neuem und altem Recht unvermeidbar. Im übrigen würde eine nachträgliche Korrektur des Stichtages zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen. Daher kann ich eine Gesetzesänderung nicht in Aussicht stellen. Was das zweite Problem angeht, so ist die Bundesregierung der Auffassung, daß keine Bedenken bestehen, in solchen Fällen nach neuem Recht zu verfahren. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/601 Frage 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bearbeitungszeit in den Sozialgerichten immer länger wird und die Betroffenen durch Wartezeiten von z. T. mehr als 18 Monaten erhebliche, auch materielle Einbußen hinnehmen müssen, und kann mit Unterstützung der Bundesregierung eine Verbesserung der Lage an den Sozialgerichten geschehen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die Dauer der Sozialgerichtsverfahren zunimmt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat deshalb eine umfangreiche Rechtstatsachenforschung veranlaßt, durch die vor allem die Umstände festgestellt und untersucht werden sollen, die für die Dauer der Gerichtsverfahren von Bedeutung sind. Die Ergebnisse dieses Forschungsauftrags werden voraussichtlich Anfang 1978 vorliegen. Die Bundesregierung beabsichtigt, die gebotenen gesetzgeberischen Folgerungen aus den Ergebnissen dieses Forschungsauftrags insbesondere im Hinblick auf eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren vorzuschlagen. Hierfür wird vor allem die von der Bundesregierung beabsichtigte Vorlage eines Entwurfs einer einheitlichen Verwaltungsprozeßordnung für die Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte und Sozialgerichte Gelegenheit bieten. Wenn die Notwendigkeit besteht, Streitfragen durch Gerichtsverfahren klären zu lassen, lassen sich die von Ihnen genannten Nachteile für die Betroffenen nicht völlig vermeiden. Diese Nachteile werden jedoch mit dem Inkrafttreten des § 44 des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuchs ab 1. Januar 1978 dadurch verringert, daß künftig Ansprüche auf Geldleistungen mit 4 v. H. zu verzinsen sind. Davon abgesehen besteht auch heute schon auf Grund des § 42 des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuchs die Verpflichtung, auf Antrag Vorschüsse zur zahlen, wenn der Anspruch dem Grunde nach unstreitig ist. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 74 und 75) : Wie viele Personen haben die Mobilitätszulage der Bundesanstalt für Arbeit bislang in Anspruch genommen? Wie viele der dabei geförderten Personen mit Wohnsitz im Grenzland haben einen anderen Arbeitsplatz in anderen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland angenommen? Bis zum 16. Juni 1977 sind 26 394 Mobilitätszulagen an längerfristig Arbeitslose ausgezahlt worden. Davon entfielen 5 218 Mobilitätszulagen auf Arbeitsamtsbezirke des Zonenrandgebietes und des Grenzgebietes zur CSSR. Hinzuzurechnen sind die in Bearbeitung befindlichen und daher statistisch noch nicht erfaßten Fälle. Statistisch wird nicht ermittelt, wie viele Arbeitslose Mobilitätszulage erhalten, die einen neuen Arbeitsplatz außerhalb des Arbeitsamtsbezirks ihres bisherigen Wohnortes eingenommen haben. Ich kann in diesem Zusammenhang lediglich darauf hinweisen, daß bis zum 16. Juni 1977 1 222 Arbeitslosen im Zonenrandgebiet und im Grenzgebiet zur CSSR die Kosten eines Umzugs wegen auswärtiger Arbeitsaufnahme erstattet worden sind. Dabei ist jedoch zu beachten, daß keineswegs alle Empfänger von Umzugskosten das Grenzgebiet verlassen haben; statistisch wird nicht zwischen Umzügen innerhalb und außerhalb der Grenzgebiete unterschieden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/601 Frage 76) : Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedliche Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit von Angestellten und Arbeitern bei der Berechnung von Kündigungsfristen, und ist an eine künftige Gleichbehandlung — insbesondere im Hinblick auf bestehende Rechtsunsicherheiten (z. B. Beschluß des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 3. Juni 1975, BB 1975, 1016) — gedacht? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2937* Durch das Erste Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz von 1969 wurden erstmals auch die älteren Arbeiter durch verlängerte Kündigungsfristen geschützt, wenn sie ein bestimmtes Alter und eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit aufweisen. Diese verlängerten Kündigungsfristen haben in der ersten Stufe der Angleichung noch nicht die verlängerten Kündigungsfristen erreicht, die seit dem Jahre 1926 für ältere Angestellte gelten. Außerdem wird die für die Länge der Kündigungsfrist maßgebende Dauer der Betriebszugehörigkeit bei den Angestellten schon ab Vollendung des 25. Lebensjahres, bei den Arbeitern erst ab Vollendung des 35. Lebensjahres berücksichtigt. Der durch das Erste Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz eingeleitete Prozeß der Angleichung der Kündigungsfristen für ältere Arbeiter an die Kündigungsfristen für ältere Angestellte soll durch ein Arbeitsvertragsgesetz fortgesetzt werden. Die älteren Arbeiter sollen letztlich in dem gleichen Maße wie die älteren Angestellten durch verlängerte Kündigungsfristen geschützt werden, wobei dann auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit in gleichem Maße berücksichtigt werden soll. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 77): Trifft es zu, daß Angestellte, die vor Vollendung des 65. Lebensjahrs von der Möglichkeit Gebrauch machen, vorzeitig in den Ruhestand zu treten, auch bei rechtzeitiger Antragstellung in aller Regel eine dreimonatige Wartezeit nach Beendigung ihres Dienstes in Kauf nehmen müssen, bevor sie von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die erste Ruhestandszahlung erhalten, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen für die Betroffenen schwer erträglichen Zustand zu unternehmen? Die Bearbeitungszeit für das flexible Altersruhegeld nimmt z. Z. knapp drei Monate in Anspruch. Um die Nahtlosigkeit zwischen dem Verdienst und dem Rentenbezug des Versicherten zu gewährleisten, wurde im Rentenreformgesetz von 1972 eine dreimonatige Entgeltvorausbescheinigung durch den Arbeitgeber vorgesehen. Dadurch hat jeder Versicherte, der in den Ruhestand gehen will, die Möglichkeit, den Rentenantrag so rechtzeitig zu stellen, daß die Rente von Beginn an bereits ausgezahlt werden kann. Um auch unvorhergesehene Verzögerungen, die sich z. B. durch ein ungeklärtes Beitragsbild ergeben können, zu überbrücken, ist darüber hinaus im Sozialgesetzbuch — Allgemeiner Teil — eine Regelung geschaffen worden, nach der der Versicherungsträger einen Vorschuß zahlen kann. Auf Antrag des Berechtigten muß gezahlt werden, wenn ein Leistungsanspruch dem Grunde nach feststeht, zur Feststellung der Höhe der Leistung aber voraussichtlich noch längere Zeit erforderlich ist. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/601 Fragen 78, 79 und 80) : Was kann die Bundesregierung dagegen unternehmen, daß Selbständige ihre Ehepartner pro forma mit einem Mindestgehalt anstellen, um eine private Krankenversicherung zu umgehen, und wie hoch ist nach Auffassung der Bundesregierung der aus der beschriebenen Umgehungsmöglichkeit resultierende finanzielle Aufwand insgesamt, den die pflicht- und freiwillig versicherten Arbeitnehmer dafür aufwenden müssen? Wie groß ist die Anzahl der Personen, die sich im Zuge der Rentenreform 1972 mit Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung eingekauft haben und damit einen kostenlosen Krankenversicherungsschutz für Rentner erworben haben, und wie hoch ist der finanzielle Aufwand der Krankenversicherung der Rentner (KVDR) für diese Personen insgesamt? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zu verhindern, daß Personen, die in jungen Jahren zur PKV abgewandert sind, später als höheres Versicherungsrisiko, wenn z. B. das Einkommen von der Beitragspflichtgrenze eingeholt worden ist, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren? Zu Frage 78: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Umfang Selbständige ihre Ehegatten anstellen, um diesen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung zu verschaffen. Angaben über den hierdurch entstehenden finanziellen Aufwand sind daher nicht möglich. Derartige Fälle können in der Regel dadurch ausgeschlossen werden, daß die Krankenkassen Anmeldungen, bei denen sich der Verdacht einer Manipulation ergibt, nachprüfen und den mißbräuchlichen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung verhindern. Zu Frage 79: Die Anzahl der Personen, die im Zuge der Rentenreform 1972 bis Anfang 1977 Beiträge nachentrichtet haben, beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter etwa 520 000 und in der Rentenversicherung der Angestellten etwa 878 000. Anspruch auf Mitgliedschaft in der Krankenversicherung besteht jedoch nur für einen Teil dieses Personenkreises. Zur Ermittlung dieser Zahl bedarf es weiterer Nachforschungen, die ich — wenn Sie es wünschen sollten — gerne veranlassen werde. Der Aufwand der Träger der Krankenversicherung für diesen Personenkreis ist jedoch nicht bezifferbar, da eine besondere Erfassung der Ausgaben für diese Personen nicht stattfindet und einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand erfordern würde. Zu Frage 80: Hinsichtlich der im übrigen von Ihnen angesprochenen Frage nach der Möglichkeit der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung enthalten sowohl das geltende Recht als auch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz Einschränkungen. Bereits nach geltendem Recht kann eine gem. § 173 b Reichsversicherungsordnung ausgesprochene Befreiung von der Versicherungspflicht als Angestellter nicht widerrufen werden. Das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz sieht darüber hinaus vor, daß nicht mehr alle Rentner beitragsfrei Pflichtmitglieder in der Krankenversicherung der Rentner werden, sondern nur diejenigen, die seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit — 2938* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 jedoch frühestens seit dem 1. Januar 1950 — bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens die Hälfte der Zeit Mitglieder eines Träger der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Diese Regelung ist geeignet, einer Abwanderung von der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenzuwirken. Zudem sollen künftig Personen, die der gesetzlichen Krankenversicherung nach Inkrafttreten dieses Gesetzes beitreten konnten, dies aber unterlassen haben, sowie diejenigen, die nach diesem Zeitpunkt aus der freiwilligen Versicherung ausgetreten sind, kein Beitrittsrecht haben. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 81 und 82) : Wann und in welchen Fällen ist das Gesetz über die Feststellung von Mindestarbeitsbedingungen vom 11. Januar 1952 angewandt worden? Auf wessen Veranlassung und warum ist das Gesetz über die Feststellung von Mindestarbeitsbedingungen vom 11. Januar 1952 angewandt worden? Das Bundesgesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vom 11. Januar 1952 ist bisher noch nicht angewendet worden. Nach dem Gesetz ist die staatliche Festsetzung von Arbeitsbedingungen gegenüber autonomen Regelungen der Tarifvertragsparteien subsidiär. Soweit in der Vergangenheit die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen zuweilen angeregt worden war, konnten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine staatliche Maßnahme nicht festgestellt werden. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 83) : Ist die Bundesregierung der Meinung — wie das Arbeitsamt Hamburg — daß Zeitungsaktionen und andere private Initiativen, die sich ohne kommerzielle Absicht um die Erweiterung des Lehrstellenangebots bemühen, auf Grund der Bestimmungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes nicht zugelassen werden könnten, und ist die Bundesregierung insbesondere auch der Ansicht des Direktors des Hamburger Arbeitsamts (Süddeutsche Zeitung vom 14. Juni 1977), daß Zeitungen Listen von Bewerbern oder Stellenlisten nicht kostenlos veröffentlichen dürften? Wie gemeldet wurde, veröffentlichen Hamburger Zeitungen kostenlos die Namen von Unternehmen, die aufgrund des Aufrufs der Zeitungen bestimmte Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen wollen. Eine Zeitung veröffentlicht außerdem kostenlos die Namen, Adressen und Berufswünsche sowie Alter und Schulabschluß von Jugendlichen, die zu einem bestimmten Termin noch einen Ausbildungsplatz suchen. Derartige Veröffentlichungen sind inhaltlich in ihrem Wesensgehalt als Stellenangebote und Stellengesuche zu charakterisieren. Nach § 13 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes wird durch die Aufnahme von Stellenangeboten und Stellengesuchen in Zeitungen keine unberechtigte Vermittlung beruflicher Ausbildungsstellen betrieben. Dabei muß es sich bei der „Zeitung" jedoch um eine periodische Druckschrift handeln, deren Hauptzweck nicht in der Veröffentlichung von Stellenangeboten und Stellengesuchen liegt. Davon ist bei den Tageszeitungen auszugehen. Der Umstand, daß bestimmte Stellenangebote und Stellengesuche kostenlos oder in den Berichtsteil aufgenommen werden, schränkt ihre rechtliche Zulässigkeit nicht ein. Inwieweit andere private Initiativen in diesem Zusammenhang rechtlich zu beurteilen sind, hängt von den näheren Umständen ab. Dabei ist die Absicht allein, einen Gewinn zu erzielen, nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Es darf allerdings noch auf folgendes hingewiesen werden: Bei solchen Aktionen können auch praktische Schwierigkeiten für die Vermittlungstätigkeit des Arbeitsamtes auftreten, die im Interesse der Jugendlichen vermieden werden sollten, z. B. wenn Ausbildungsstellen erneut als noch offen gemeldet werden, für die das Arbeitsamt bereits Vermittlungsvorschläge gemacht hat. Auch besteht die Gefahr, daß die Interessenten stets zu hören bekommen, die angebotene Stelle sei bereits besetzt und sie hätten sich umsonst dorthin bemüht. Dann würden diese Jugendlichen hart enttäuscht werden. Die Bedenken des von Ihnen genannten Arbeitsamtsdirektors sind offenbar auf derartige praktische Schwierigkeiten zurückzuführen. In Zusammenarbeit mit der Presse sollte künftig darauf hingewirkt werden, daß das gesamte Ausbildungsstellenangebot möglichst früh dem Arbeitsamt mitgeteilt wird. Dann können mehr Jugendliche ihre Auswahl aus einem größeren Angebot an offenen Ausbildungsstellen treffen und haben noch genügend Zeit, für ihre Entscheidung den sachkundigen Rat der Berufsberatung einzuholen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Köster (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 84) : Ist es mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze vereinbar, wenn ein Bundesland ohne Prüfung der medizinischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Bedarfsgerechtigkeit alle kleineren Krankenhäuser mit weniger als 100 planmäßigen Betten aus der Förderung herausnimmt, und wird die Bundesregierung bejahendenfalls gesetzgeberisch initiativ werden, um sicherzustellen, daß auch Krankenhäuser mit weniger als 100 planmäßigen Betten bei Vorliegen der erforderlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Bedarfsgerechtigkeit in die Förderung einbezogen werden können? Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz fällt die Krankenhausbedarfsplanung in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Diese haben danach die Verantwortlichkeit für die Sicherung eines Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2939* bedarfsgerechten Systems leistungsfähiger Krankenhäuser. Die Frage, ob bezüglich der Krankenhausbedarfsplanung die Bundesregierung erneut initiativ wird, ist im Zusammenhang mit einer möglichen künftigen Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu prüfen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 85, 86, 87 und 88) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Rentenniveau gemäß § 1272 RVO bzw. § 49 AVG immer noch nach einem Altersruhegeld bemessen wird, dem 40 anrechnungsfähige Versicherungsjahre und eine für den Versicherten maßgebende Rentenbemessungsgrundlage von 100 vom 100 der allgemeinen Bemessungsgrundlage zugrunde liegt, und dieses 1976 zwar 63,3 Prozent vom durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt aber nur 44,6 Prozent vom durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt betrug? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Rentenniveau im Jahre 1957, d. h. unmittelbar nach der Rentenreform, 59,2 Prozent vom durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt und 50,9 Prozent vom durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt betrug, und dieses Rentenniveau — bezogen auf das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt — seitdem nicht mehr erreicht wurde? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das derzeitige relativ günstige Rentenniveau gegenüber dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt nur darauf zurückzuführen ist, daß z. B. der durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt von 1970 bis 1976 zwar um über 75,5 Prozent, der durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt wegen der höheren Lohnsteuer und Sozialabgaben im gleichen Zeitraum jedoch nur noch um etwa 60 Prozent gestiegen ist? Wie groß ist zur Zeit der Anteil der Renten in der Arbeiterrentenversicherung mit 45 Versicherungsjahren und einer persönlichen Bemessungsgrundlage von über 150 v. H. der allgemeinen Bemessungsgrundlage? Zu Frage 85: Nach § 1272 Abs. 2 RVO und den entsprechenden Vorschriften der anderen Rentengesetze, die die sog. Rentenniveausicherungsklausel enthalten, wird das Rentenniveau durch einen Vergleich der Renten mit den Bruttoarbeitsentgelten festgestellt. Maßstab ist die Rente, die ein Rentner mit 40 anrechnungsfähigen Versicherungsjahren und einem Vomhundertsatz der persönlichen Bemessungsgrundlage von 100 v. H. jeweils im Juli erhält; sie wird zu dem monatlichen Durchschnittsbruttoarbeitsentgelt im vorvergangenen Kalenderjahr ins Verhältnis gesetzt. Dieses Verhältnis betrug im Jahre 1976 54 v. H. Vergleicht man das Einkommen eines solchen Rentners im gesamten Jahr 1976 mit dem durchschnittlichen Bruttoarbeitsengelt im Jahre 1976, so beträgt das Verhältnis 44,6 v. H. Zu sachgerechteren Aussagen über die Stellung der Rentner im Einkommensgefüge kommt man allerdings nur, wenn man das Einkommen der Rentner mit den verfügbaren Arbeitnehmereinkommen vergleicht. Dieses Verhältnis betrug im Jahre 1976 63,2 v. H. Zu Frage 86: Es trifft zu, daß das Einkommen eines Rentners mit 40 Versicherungsjahren und einem Vomhundertsatz der persönlichen Bemessungsgrundlage von 100 v. H. im Jahre 1957 50,9 v. H. des damaligen durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts betragen hat. Diese Höhe wurde seither nicht mehr erreicht. Durch die 20. Rentenanpassung wird allerdings das Einkommen der Rentner, verglichen mit den Bruttoarbeitsentgelten der Versicherten, das höchste Niveau seit 1969 erreichen. Verglichen mit den Nettoarbeitsentgelten erreichen die Renten in diesem Jahr ein so hohes Niveau, wie sie es noch nie, auch nicht 1957, gehabt haben. Zu Frage 87: Das derzeitig hohe Rentenniveau ergibt sich in erster Linie daraus, daß die Renten in dem Zeitraum 1970 bis 1976 stärker gestiegen sind als die Bruttoarbeitsengelte der Versicherten. Für die Entwicklung des Verhältnisses der Renten zu den Nettoarbeitsentgelten ist daneben von Bedeutung, daß die Belastung der Arbeitnehmereinkommen mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gestiegen ist. Zu Frage 88: In der Arbeiterrentenversicherung beträgt nach dem Stande vom 1. Juli 1976 der Anteil der Renten mit 45 oder mehr Versicherungsjahren und einem Vomhundertsatz der persönlichen Bemessungsgrundlage von über 150 v. H. bei den Versichertenrenten für Männer 0,3 v. H. Versichertenrenten für Frauen mit 45 oder mehr Versicherungsjahren und einem Vomhundertsatz der persönlichen Bemessungsgrundlage von über 150 v. H. gibt es in der Arbeiterrentenversicherung nicht. Der Anteil der Witwenrenten, denen 45 oder mehr anrechnungsfähige Versicherungsjahre und ein Vomhundertsatz der persönlichen Bemessungsgrundlage von über 150 v. H. zugrunde liegen, beträgt in der Arbeiterrentenversicherung ebenfalls 0,3 v. H. Bei den vorstehenden Zahlenangaben sind die sog. Umstellungsrenten, bei denen die Anzahl der Versicherungsjahre und der Vomhundertsatz der persönlichen Bemessungsgrundlage nicht festgestellt sind, außer Betracht geblieben. Die Rente eines Rentners mit 45 Versicherungsjahren und einem Vomhundertsatz der persönlichen Bemessungsgrundlage von 150 v. H. beträgt vom 1. Juli 1977 an monatlich 1 701,10 DM. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 89) : Ist die Bundesregierung bereit, ihre Angaben über die durchschnittlichen Ärzteeinkommen im Jahr 1976 kritisch zu überprüfen, nach dem sie eingeräumt hat, daß diese Angaben lediglich auf einer Fortschreibung der Durchschnittseinkommen von 1971 beruhen und die seitdem eingetretene Entwicklung des Praxiskostenanteils sowie der Zunahme der Ärzte kaum berücksichtigen und auch schon damals die Angaben des Statistischen Bundesamts über die Durchschnittseinkommen im Jahr 1975 vorgelegen haben? Bei der Beantwortung der Fragen zum Durchschnittseinkommen der Ärzte im Deutschen Bundestag am 2. März 1977 lagen mir keine Angaben des Statistischen Bundesamtes über Werte des Jahres 2940* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 1975 vor. In meiner Antwort bin ich auf die Methode der Ermittlung der damals angegebenen Zahlen ausführlich eingegangen und darf darauf hinweisen. Die Veröffentlichung der Kostenstrukturerhebung für 1975 ist nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes in Kürze zu erwarten. Anhand dieser Angaben werden die von mir genannten Werte — wie bereits am 2. März 1977 zugesagt — überprüft. Ich werde Sie von dem Ergebnis dieser Prüfung in Kenntnis setzen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 90) : Ist die Bundesregierung bereit, von weiteren Zulagenkürzungen im Sanitätsdienst der Bundeswehr angesichts der unverändert bestehenden Nachwuchsschwierigkeiten Abstand zu nehmen, nachdem im Sanitätsdienst der Bundeswehr keinerlei Vergütung für Überstunden und Bereitschaftsdienst gewährt wird, und gerade in den letzten Jahren eine Fülle von Aufgaben dem Sanitätsdienst übertragen wurde, die mit dem eigentlichen Dienstauftrag nichts zu tun hat? Die im Bereich des Sanitätswesens der Bundeswehr ab 1. Mai 1976 und 1. Mai 1977 vorgenommenen Kürzungen der sogenannten Arztzulage sind nach § 24 Nr. 12 der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung) vom 26. April 1976 erfolgt. Nach dieser Rechtsverordnung ist eine weitere Kürzung ab 1. Mai 1978 vorzunehmen. Bei den Verhandlungen über die abschließende Erschwerniszulagenverordnung von 1976 konnte der Fortbestand der Zulage nur über einen dreistufigen Abbau erreicht werden. Auf diese Regelung haben die Länder im Bundesrat, dessen Zustimmung die Verordnung bedurfte, besonderen Einfluß genommen. Nachdem im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern die vorgesehene Ausdehnung der Arztzulage der Bundeswehr auf alle Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst nicht durchgesetzt werden konnte, bestanden die Länder in Verfolg der Zielsetzung dieses Gesetzes, nämlich der Harmonisierung der Bund-/Länderregelungen, auf dem Abbau der Zulage. Ob und in wieweit darüber hinaus anschließend ein weiterer Abbau der Zulage vorgenommen wird, muß zu gegebener Zeit nach der dann vorliegenden Sachlage geprüft und entschieden werden. Die Aufgaben der Sanitätsoffiziere beschränken sich nicht auf die Durchführung der Heilfürsorge für Soldaten im engeren Sinne, sondern erstrecken sich im Rahmen freier Arbeitskapazitäten auch auf andere Aufgaben. Auch diese Aufgaben sind dienstliche Aufgaben und gehören daher zum Hauptamt der Sanitätsoffiziere. Deshalb kann nicht davon gesprochen werden, dem Sanitätsdienst der Bundeswehr sei in den letzten Jahren Aufgaben übertragen worden, die mit dem eigentlichen Dienstauftrag nichts zu tun hätten. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 91): Wieviel militärische Ubungen jeglicher Art haben seit 1969 bis jetzt im Kreis Euskirchen bzw. in den ehemaligen Kreisen Schleiden und Euskirchen stattgefunden, und wieviel Manöver haben unabhängig davon, bedingt durch die Lage des Truppenübungsplatzes Vogelsang, innerhalb dieses Zeitraums regelmäßig stattgefunden? Die von Ihnen erbetene Auskunft kann nur der Oberkreisdirektor des Kreises Euskirchen erteilen. Dieser ist nach dem Bundesleistungsgesetz für sämtliche militärische Übungen, die sich auf das Kreisgebiet beschränken, die für die Übungsanmeldung zuständige deutsche Behörde. Der Bundesminister der Verteidigung wird nach dem Abkommen zu Artikel 45 Absatz 5 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (BGBl 1961 II S. 1355) von den Entsendestreitkräften lediglich über ihre Jahresprogramme für Manöver und andere Übungen unterrichtet, an denen Einheiten von mindestens einer Brigadegruppe oder einer Regimentskampfgruppe teilnehmen (größere Übungen). Kleinere Übungen der Entsendestreitkräfte, die sich auf das Gebiet eines oder mehrerer Landkreise beschränken, werden in Nordrhein-Westfalen nur bei dem zuständigen Oberkreisdirektor oder bei mehreren Landkreisen dem Regierungspräsidenten angemeldet. Da in dem von Ihnen angesprochenen Kreis Euskirchen der Truppenübungsplatz Vogelsang liegt, der seit Jahren den belgischen Streitkräften zur alleinigen Nutzung überlassen ist, werden erfahrungsgemäß die in den dem Truppenübungsplatz benachbarten Gebieten durchgeführten kleineren Übungen belgischer Streitkräfte die Zahl der mir mitgeteilten Großübungen und der Übungen der Bundeswehr erheblich übersteigen. Eine mir also nur mögliche Auskunft über die mir mitgeteilte Anzahl von Großübungen der Entsendestreitkräfte und der Übungen der Bundeswehr seit 1969 würde daher Ihre Frage nicht beantworten. Von einem Auskunftsersuchen an den Oberkreisdirektor Euskirchen habe ich abgesehen. Die Beschaffung der hierfür erforderlichen Daten kann das Bundesministerium der Verteidigung einer Kreisbehörde nicht zumuten, weil diese Arbeiten eine Arbeitskraft mehrere Wochen binden würde. Ich nehme an, daß dies auch nicht in Ihrem Sinne liegen würde. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 92) : Wie beurteilt die Bundesregierung die im Schreiben der Gemeinde Hohenahr vom 8. Juni 1977 an den Bundesverteidigungsminister gerichteten Wünsche, bei der Landbeschaffung für das geplante Tanklager der Bundeswehr einen dem Verkehrswert entsprechenden, von den Bürgern geforderten Preis zu zahlen? Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2941 Die Bundesregierung ist nach dem Landbeschaffungsgesetz vom 23. 2. 1957 verpflichtet, beim Erwerb von Grundstücken für Zwecke der Verteidigung den Preis zu zahlen, der dem gemeinen Wert oder Verkehrswert des Grundstückes entspricht. Nach der Definition des Bundesbaugesetzes (§ 142 Absatz 2 BBauG) wird der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes ohne Rücksicht auf ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Für die zur Errichtung des NATO-Tanklagers Gießen benötigten Grundstücke haben die Sachverständigen des Bundes aus einer ausreichenden Zahl orts- und zeitnaher Vergleichspreise Verkehrswerte ermittelt, die im äußersten Fall zwischen 0,45 DM und 0,90 DM pro Quadratmeter liegen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet liegen, eine geringe Bodenqualität aufweisen und — mit Ausnahme weniger noch landwirtschaftlich genutzter Grundstücke — mit Ginster und Hecken zugewachsenes Ödland darstellen. Die in einer Nachbargemarkung vom Wasserwirtschaftsamt Dillenburg für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens seit 1974 gezahlten Grundstückspreise von 2,70 DM bis 3,— DM pro Quadratmeter haben sich bisher nicht preissteigernd auf dem örtlichen Grundstücksmarkt niedergeschlagen. Die Bundesregierung muß daher bei der Ermittlung des Verkehrswertes von den Preisen ausgehen, die nach wie vor für vergleichbare Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr auf dem Grundstücksmarkt erzielt werden und kann sich nicht an höheren Preisen orientieren, die andere Träger öffentlicher Aufgaben — aus welchen Gründen auch immer — beim Grunderwerb in benachbarten Orten gezahlt haben. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 8/601 Fragen 93 und 94) : Welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung treffen, um sicherzustellen, daß Abgeordnete, die wichtige parlamentarische Ämter ausüben, bei Veranstaltungen der Bundeswehr einen ihnen gebührenden Platz in den ersten Reihen erhalten? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Erstellung einer Sitzordnung für Abgeordnete bei Bundeswehrveranstaltungen zu berücksichtigen, daß es Abgeordnete gibt, die lieber unter dem Volk hinten als vorne unter den Amtsrepräsentanten sitzen? Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind in der Sitzordnung bei Veranstaltungen der Bundeswehr der Spitzengruppe der Gäste zuzuordnen. Nach der auf Bundesebene geübten Praxis werden sie nach folgenden Personen plaziert: — Bundespräsident — Präsident des Deutschen Bundestages Bundeskanzler — Doyen — ausländische Botschafter — Präsident des Bundesrates — Kardinäle — Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche Ltd. Bischof der Evg.-Luth. Kirche — Präsident des Bundesverfassungsgerichts — Bundeskanzler a. D. - Bundesminister — Ministerpräsidenten der Länder — Vorsitzende der Bundestagsfraktionen — Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages — Vorsitzende der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien — Bundesminister a. D. Bei den Mitgliedern des Deutschen Bundestages gilt folgende protokollarische Rangfolge: — Stellv. Fraktionsvorsitzende — Parl. Fraktionsgeschäftsführer — Ausschußvorsitzende — Sonstige Abgeordnete Protokollarische Regeln werden nicht starr angewandt, sondern den jeweiligen Situationen angepaßt. So ist es möglich, daß sich bei Veranstaltungen, die einen besonderen Anlaß haben, Veränderungen in der Rangfolge ergeben, die diesem Anlaß gerecht werden, z. B. bevorzugte Plazierung von Personen, die einem zu Ehrenden nahestehen oder bevorzugte Plazierung von kommunalen Repräsentanten in ihrem Verantwortungsbereich. Dieser Praxis wird auch bei Veranstaltungen der Bundeswehr gefolgt. Abgeordnete des Deutschen Bundestages werden bei der Erstellung von Sitzordnungen bei Bundeswehrveranstaltungen prinzipiell entsprechend ihrem protokollarischen Rang gesetzt. Es ist jedoch möglich, Sonderwünsche von Abgeordneten nach einer geringeren Plazierung zu berücksichtigen. Hierbei ist allerdings nicht auszuschließen, daß eine solche geringere Plazierung eines Abgeordneten von der Öffentlichkeit mißverstanden und als Brüskierung des Abgeordneten durch die Bundeswehr empfunden wird, weil die Gründe, die zu einer solchen Plazierung führen, der Öffentlichkeit nicht bekannt sein können. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 95) : 2942* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 Welche Ergebnisse erzielte bisher die Ausstellung „Unser Heer" u. a. jeweils jährlich zwischen 1970 und heute bei der normalen Beratung von Besuchern, Wehrpflichtigen usw. konkret an Neuverpflichtungen für die jeweiligen Teilstreitkräfte, und wie verhält es sich analog bei den Ausstellungen „Unsere Marine" und „Unsere Luftwaffe"? 1. Zwischen 1970 und 1976 konnten die mobilen Ausstellungen der Teilstreitkräfte 6 Millionen Besucher verzeichnen (Heer 2,9 Millionen, Luftwaffe 2 Millionen, Marine 1,1 Millionen) . 2. Es ist grundsätzlich nicht feststellbar, wieviel Freiwilligenbewerbungen und -verpflichtungen die Ausstellungen erbracht haben. Ermittelt kann lediglich werden, wie viele Freiwillige, die während eines bestimmten Zeitraumes eingetreten sind, vorher über die mobilen Ausstellungen der Teilstreitkräfte Kontakt mit der Nachwuchswerbung der Bundeswehr aufgenommen haben. Dies kann jedoch nicht mit dem Werbeerfolg der Ausstellungen in dem von Ihnen gemeinten Sinne gleichgesetzt werden. Die Interessenten und Bewerber für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr nutzen erfahrungsgemäß mehrere der von der Nachwuchswerbung angebotenen Informationsmöglichkeiten (z. B. Prospektmaterial, Truppenbesuch, Wehrdienstberatung), so daß der Ausstellungsbesuch nicht das einzige auslösende oder gar verursachende Moment ihrer Bewerbung ist. 3. Eine Erfolgskontrolle, die feststellt, welche und wie viele der späteren Freiwilligen bestimmte Informationsangebote der Nachwuchswerbung genutzt haben, wird in diesem Jahr erstmals durchgeführt, nachdem die dazu notwendigen Datenverarbeitungskapazitäten zur Verfügung stehen. Sie wird sich jedoch vorerst auf die Berechnung der Werbeerfolge der Truppenbesuche beschränken müssen. 4. Die Bedeutung der Ausstellungen geht aus einer im Winter 1976/77 durchgeführten Repräsentativerhebung unter 16-19jährigen männlichen Jugendlichen sowie Bewerbern für die Laufbahnen der Mannschaften und Unteroffiziere und der Offiziere hervor. Danach rangieren die Ausstellungen nach Breitenwirkung an erster Stelle unter verschiedenen Informationsangeboten der Nachwuchswerbung. Tabelle: Breitenwirkung der Nachwuchswerbung (in %) Nutzung durch Informationsmittel Jugendliche allgemein Bewerber Msch/ Offz Uffz BwAusstellung 33 44 50 Info Prospekte 32 87 93 Truppenbesuch 10 24 41 BwPreisausschreiben 8 15 30 Wehrdienstberatung 6 67 74 Weitere Zahlen zur Nutzung der Ausstellungen anrollen Sie bitte der beigefügten Anlage entnehmen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 98 und 99): Welches sind die dienstlichen Gründe dafür, daß zu dem vom beamteten Staatssekretär Helmut Fingerhut am 8. Juni 1977 im Rathaus der Stadt Jever in Anwesenheit der Vertreter der Stadt Jever, der Gemeinde Schortens, des Landkreises Friesland, der Waffenschule 10 und des zuständigen Standorts geführten Gespräch über die Auflösung der Waffenschule 10 und einer eventuellen Verlegung der Standortverwaltung Jever zwar der SPD-Bundestagsabgeordnete und Bundesminister Dr. Ehrenberg und der SPD-Landtagsabgeordnete Theilen eingeladen wurden, der CDU-Bundestagsabgeordnete und der CDU-Landtagsabgeordnete jedoch keine Möglichkeit erhielten, an diesem Gespräch teilzunehmen? Welches waren die dienstlichen Gründe, daß an diesem für den örtlichen Bereich aber auch für das Land Niedersachsen wegen seiner weitreichenden verteidigungspolitischen und wirtschaftspolitischen Konzeptionen bedeutenden Gespräch entgegen früheren Gepflogenheiten das Land Niedersachsen und damit auch der Präsident des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg nicht teilnehmen konnten? Staatssekretär Fingerhut wurde vom Minister Dr. Herbert Ehrenberg und dem Landtagsabgeordneten Theilen zu einem Gespräch mit kommunalen Vertretern des Kreises Friesland eingeladen. Sie werden verstehen, daß Staatssekretär Fingerhut — als Eingeladener — keine Möglichkeit hatte, auf den teilnehmenden Personenkreis Einfluß zu nehmen. Staatssekretär Fingerhut folgte dieser Einladung, weil sich durch die geplante Auflösung der Waffenschule 10 erhebliche Probleme durch Wegfall von Arbeitsplätzen und Dienstposten für diesen Bereich ergeben werden. Es handelt sich um den Verlust von 144 zivilen und 549 militärischen Dienstposten im Bereich Jever. Die erheblichen Sorgen der Abgeordneten und der Gemeindevertreter waren für Staatssekretär Fingerhut Grund genug, sich dieses Problems mit Nachdruck anzunehmen. Während des Gesprächs war den Abgeordneten und Gemeindevertretern die Möglichkeit gegeben, Herrn Staatssekretär Fingerhut ihre Sorgen vorzutragen. Er hat eine Überprüfung hinsichtlich der weiteren Nutzung des Flugplatzes Upjever zugesagt, wenn diese Forderung von den kommunalen Vertretungen und der Landesregierung Niedersachsen erhoben wird. Dazu hat er denkbare Möglichkeiten für eine Änderung der heutigen Planung aufgezeigt. Ihre 2. Frage, warum der Landtagsabgeordnete Theilen das Land Niedersachsen und den Präsidenten des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg nicht eingeladen hat, kann ich nicht beantworten. Herr Staatssekretär Fingerhut bedauert, daß Sie und die von Ihnen angeführten Personen sich übergangen fühlen. Er steht Ihnen gern für ein Gespräch zur Verfügung. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 100) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2943* Kann die Bundesregierung statistische Angaben darüber machen, inwieweit das Gesetz die Möglichkeit einräumt, bei Schwangerschaftsabbrechungen die soziale Indikation in der Weise zu überprüfen, welche soziale Kriterien für die Schwangerschaftsunterbrechung eine Rolle gespielt haben, und mit welcher Häufigkeit die einzelnen Gründe für eine soziale Indikation gegeben waren? Artikel 4 des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (5. StrRG), der eine Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche vorschreibt, enthält nicht die Befugnis, vom Arzt Angaben darüber zu verlangen, welche Kriterien zur Festellung der den Schwangerschaftsabbruch rechtfertigenden sozialen Notlage maßgebend waren. Erhebungen darüber hat es auch im Rahmen von Untersuchungen über die bisherige Handhabung der neuen strafrechtlichen Vorschriften über den Schwangerschaftsabbruch nicht gegeben. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 101): Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, diskriminierende Bestimmungen in Gesetzen abzuschaffen, die zur Benachteiligung der Berufsausbildung von Mädchen führen, wie dies z. B. bei der Zulassung zum Besuch von Krankenpflege- oder Kinderkrankenpflegeschulen nach dem Krankenpflegegesetz vom 20. September 1965 der Fall ist, wonach Bewerberinnen für die Zulassung zum Besuch eine halbjährige hauswirtschaftliche Tätigkeit ableisten müssen, dies von männlichen Bewerbern jedoch nicht verlangt wird? Die Bundesregierung wird dafür eintreten, daß bei der anstehenden Neuordnung der Krankenpflegeausbildung auf eine Vorschrift, wonach Bewerberinnen um die Zulassung zum Besuch der Krankenpflegeschule eine halbjährige hauswirtschaftliche Tätigkeit abzuleisten haben, verzichtet wird. Anlage 69 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 102) : Trifft es zu, daß sich der Präsident des Bundesgesundheitsamts nicht mit den Zusagen des Instituts für Medizinische Statistik und dessen Mitgliedern zufrieden gibt, im Katastrophenfall dem Bundesgesundheitsamt durch Bekanntgabe der Umsatzzahlen Aufschlüsse über die Verbreitung des betreffenden Präparats zu geben, und ist gegebenenfalls das Verhalten des Präsidenten des Bundesgesundheitsamts geeignet, den Verdacht zu begründen, er wolle die Kenntnis der entsprechenden Zahlen zu anderen Zwekken als denen der Arzneimittelsicherheit verwenden? Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung auf dem Arzneimittelsektor setzen für die Gefährdungsabschätzung neben der Kenntnis der Häufigkeit und Relevanz der unerwünschten Arzneimittelwirkungen auch die Kenntnis der Menge des Arzneimittelverbrauchs und damit das Wissen um die Zahl von damit behandelten Patienten voraus. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben auf dem Gebiet der Arzneimittelsicherheit benötigt das Bundesgesundheitsamt nicht die Umsatzzahlen der Arzneimittel, sondern die Anzahl der jeweils abgegebenen Packungen und deren Größen, um daraus die tatsächlich zur Anwendung gelangte Menge des Arzneimittels ermitteln zu können, sowie Daten über die Verschreibungsgewohnheit von Ärzten in Klinik und Praxis. Die vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) zugesagte Hilfe bei der Datenübermittlung durch die einzelnen Herstellerfirmen kann diesen Zweck nur unvollkommen erfüllen, da der Verband seine Mitglieder nicht zur umfassenden Herausgabe der Daten zwingen kann und von den ca. 2 400 Inhabern einer Registernummer lediglich ca. 600 pharmazeutische Unternehmer Mitglieder des Verbandes sind. Darüber hinaus bedeutet die Bekanntgabe von Daten erst im Katastrophenfall — im Einzelfall bei bestehendem Verdacht — eine ganz erhebliche Gefahr für die Arzneimittelsicherheit, da 1. die Datensammlung, -zusammenstellung und -übermittlung durch den BPI, insbesondere in eiligen Fällen zu viel Zeit erfordert; die Mindestzeit zum Erhalt der nach bisherigen Erfahrungen des Bundesgesundheitsamtes zumeist unvollständigen Daten beträgt eine bis zwei Wochen, 2. die Datenqualität für die Abwägung geeigneter Schutzmaßnahmen nicht immer ausreichend ist. Die Sicherheitsanforderungen verlangen besonders bei lebensrettenden Präparaten häufig eine Risikoabschätzung bei deren Verwendung in freier Praxis oder in der Klinik, bei der Anwendung in Kombinationspräparaten oder als Monotherapeutika. Kumulative Daten ohne diese Differenzierungsmöglichkeiten — wie vom BPI geliefert — lassen im Einzelfall eine Abwägung des Risikos möglicher Maßnahmen, wie z. B. die Beschränkung auf kliniküberwachte Behandlung, nicht erkennen. 3. das Bundesgesundheitsamt bei der Abschätzung von risikomindernden Maßnahmen zur Arzneimittelsicherheit die Risiken aller möglichen Alternativtherapien berücksichtigen muß; Nutzen-Risiko dieser alternativen Behandlungsmöglichkeiten sind jedoch nur aus deren Therapieanteil (bisher verbrauchte Packungen) und den bisher beobachteten unerwünschten Arzneimittelwirkungen abzuschätzen. Es muß das Risiko bedacht werden, daß ein häufig verwendetes Arzneimittel, dessen unerwünschte Wirkungen schon wegen der Häufigkeit seiner Verwendung oft und gut beschrieben sind, durch Maßnahmen oder Warnungen der Behörde in der Praxis durch ein anderes Arzneimittel ersetzt wird, von dem unerwünschte Wirkungen u. U. nur deshalb bisher kaum bekannt wurden, weil es nur selten verwendet wurde. 4. die Zweckmäßigkeit getroffener Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, z. B. Einschränkung des Anwendungsgebietes, Dosierungsbeschränkung, Aufnahme eines Warenhinweises, nur durch eine fortlaufende Ubersicht des Arzneimittelverbrauchs insbesondere durch ständige Beobachtung der Verbrauchszahlen und der Verschreibungsgewohnheiten beurteilbar ist. 2944* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 Bisher hat das Bundesgesundheitsamt überhaupt keine Kenntnis darüber, wie sich seine im Rahmen des Stufenplans im Interesse der Arzneimittelsicherheit getroffenen Maßnahmen auswirken. 5. zu einer Risikobeurteilung nicht in jedem Falle die Angabe eines Gesamtverbrauches geeignet ist. Ein Arzneimittel mit einem im Durchschnitt der vergangenen Jahre relativ geringen Therapieanteil muß in seinem Risiko bei plötzlichem Auftreten unerwünschter Arzneimittelwirkungen anders bewertet werden, wenn die Anwendungszahlen, z. B. in den letzten Monaten, erheblich angestiegen sind. 6. ohne die Möglichkeit der Trendbeobachtung die Früherkennung von abhängikeitserzeugenden Wirkungen unmöglich ist. Ständig steigende Verbrauchszahlen, z. B. einer schmerzstillenden Substanz können auch ein Indiz für einen zunehmenden erheblichen Mißbrauch sein und das rechtzeitige Ergreifen von Gegenmaßnahmen geboten erscheinen lassen. Nur der ständige Überblick über den Arzneimittelmarkt, wie ihn die Daten des Instituts für Medizinische Statistik (IMS) bieten, sowie die darin enthaltene Auskunft über die Verordnungsgewohnheiten der Ärzte, können das Bundesgesundheitsamt in die Lage versetzen, in enger Zusammenarbeit mit allen im Arzneimittelgeschehen beteiligten Kreisen seine Aufgaben im Rahmen der Arzneimittelsicherheit wahrzunehmen. Zu diesem Zweck werden die IMS-Daten dringend benötigt, in anderen Staaten, wie z. B. den USA, ist diese Forderung nach Information mit Marktdaten — da sie absolut notwendig erkannt — längst unbestrittene Tatsache geworden, die FDA ist regelmäßiger Bezieher amerikanischer Marktdaten des dortigen IMS-Stammhauses. Angesichts der objektiven Notwendigkeiten ist jeder Verdacht, das Bundesgesundheitsamt wolle die IMS-Daten zu anderen Zwecken als denen der Arzneimittelsicherheit verwenden, völlig haltlos. Es ist auch darauf hinzuweisen, daß das Bundesgesundheitsamt die Daten regulär als Abonnent zu beziehen wünscht und sich somit wie alle Bezieher zur vertraulichen Behandlung verpflichtet. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 103) : Welche Gründe sind maßgeblich, daß der deutsch-polnische Jugendaustausch seitens der polnischen Regierung restriktiv behandelt wird, obwohl dieser Jugendaustausch im Juni 1976 vereinbart worden war? Ich kann Ihnen nicht bestätigen, daß der Jugendaustausch mit der Bundesrepublik Deutschlands seitens der polnischen Regierung restriktiv behandelt wird. Vielmehr findet gegenwärtig eine Abstimmung über die Aufnahme von Gesprächen über ein deutsch-polnisches Jugendaustauschabkommen statt. Ich erwarte, daß diese Gespräche in nächster Zeit beginnen können. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeodneten Frau Verhülsdonk (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 104) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, eine stärkere Förderung der deutschamerikanischen Jugendarbeit vorzunehmen, und wie weit sind die Überlegungen hinsichtlich der Schaffung eines deutschamerikanischen Jugendwerks inzwischen gediehen? Die Bundesregierung ist an einer Intensivierung des deutsch-amerikanischen Jugendaustausches interessiert. Die Möglichkeit hierzu ist jedoch begrenzt. Die unterschiedliche Struktur der Jugendarbeit in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA, die hohen Kosten und die Begrenztheit der Mittel gestatten nur einen schrittweisen Ausbau. Gefördert werden Programme zwischen dem Deutschen Bundesjugendring und dem US-Youth Council sowie Einzelmaßnahmen der großen zentralen Jugendorganisation, z. B. der Evangelischen Jugend, der Sportjugend usw. Insgesamt sind in den Jahren 1974 und 1975 über 865 000,— DM aus Mitteln des Bundesjugendplanes zur Verfügung gestellt worden. Außerdem werden Programme zur Verbesserung der gesellschaftlichen Kontakte der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden jungen Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte aus Bundesjugendplanmitteln gefördert. Die Gründung eines deutsch-amerikanischen Jugendwerks nach dem Muster des Deutsch-Französischen Jugendwerkes ist nicht aktuell. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 105) : Erwägt die Bundesregierung eine Novellierung des Arzneimittelgesetzes 1976 mit dem Ziel, für die Herstellung und Verabreichung von Blut und Blutbestandteilen spezielle Sondervorschriften vorzusehen, nachdem bereits während der Ausschußberatungen über das Arzneimittelgesetz 1976 festgestellt worden war, daß die Regelung der Herstellung und Verabreichung von Blut und Blutbestandteilen nicht in die logische Systematik dieses Gesetzes passe? Blut und Blutbestandteile bedürfen wie alle Arzneimittel der Festlegung von Standards für Unbedenklichkeit, Wirksamkeit und Qualität. Dazu bietet das Arzneimittelgesetz die notwendigen rechtlichen Grundlagen. Gleichzeitig ermöglicht das Gesetz aber auch, den Besonderheiten dieser Arzneimittelgruppe Rechnung zu tragen. Es können Sonderregelungen u. a. für die Herstellung und Prüfung sowie über die personelle, sachliche und räumliche Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2945* Ausstattung von Herstellungsbetrieben auf die Ermächtigung zum Erlaß von Betriebsordnungen nach § 54 des Arzneimittelgesetzes von 1976 gestützt werden. An die Stelle von Einzelzulassungen können für Gruppen von Blutbestandteilen Standardzulassungen treten, die als Verordnung nach § 36 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes 1976 erlassen werden. In diesem Zusammenhang ist aber auch auf die Übergangsvorschriften des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechtes hinzuweisen, die die Verkehrsfähigkeit der auf dem Markt befindlichen Arzneimittel, also auch für Blut und Blutbestandteile, für die nächsten Jahre unabhängig von einer Zulassung sicherstellt. In dieser Übergangszeit sind die Standardzulassungen zu erarbeiten, die auch den Besonderheiten der biologischen Herkunft dieser Arzneimittel Rechnung zu tragen haben. Nach dem gegenwärtigen Stand der Überlegungen wird einer Verordnung auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes für Blut und Blutbestandteile der Vorzug gegeben. Dieses Vorhaben wird mit den beteiligten Kreisen im einzelnen noch eingehend zu erörtern sein. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekrtärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/601 Frage 106) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse des vom ADAC durchgeführten Großtests, bei dem Reifen mit fünf verschiedenen Profiltiefen zwischen 7 mm und 1 mm auf Fahrverhalten und Bremsverzögerung bei trockener bzw. nasser Fahrbahn sowie auf Aquaplaning geprüft wurden, und hält die Bundesregierung die Ergebnisse für so signifikant, daß aus Gründen der Erhöhung der Verkehrssicherheit ernsthaft geprüft werden muß, ob von der bisher gesetzlich vogeschriebenen Mindestprofiltiefe von 1 mm abgegangen werden und ob man eine neue Mindestprofilhöhe von etwa 2 mm vorschreiben soll? Die Ergebnisse der vom ADAC durchgeführten Untersuchung sind in ihrer quantitativen Aussage nicht neu und bestätigen die bisherigen Erkenntnisse. Bei der Erarbeitung der ECE-Regelung Nr. 30 über Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger bei der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) war auch die Frage der Profiltiefe erörtert worden. Damals hat man sich darauf geeinigt, daß Pkw-Reifen mit sogenannten Verschleißanzeigern versehen werden sollen. Diese Verschleißanzeiger sollen eine Profilrillentiefe von 1,6 mm markieren. Aus fertigungstechnischen Gründen wurde eine Toleranz von ± 15 % zugestanden. Dies bedeutet, daß die Verschleißanzeiger bei einem Reifen eine Profiltiefe von 1,46 mm und bei einem andern von 1,84 mm anzeigen können. Aufgrund dieser Sachlage besteht z. Z. nicht die Absicht, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe auf 2 mm anzuheben. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/601 Fragen 107 und 108) : Gedenkt die Bundesregierung, den liegengebliebenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Hinblick auf das Verbot regelmäßigen Parkens schwerer Lastkraftwagen, Anhänger und Omnibusse in Wohngebieten den Wünschen des Deutschen Bundestages entsprechend erneut vorzulegen? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, um den Städten und Gemeinden sowie den Beteiligungsbehörden von Zuschüssen, die für Straßenbauvorhaben notwendigen Grenzwerte für Lärmschutzmaßnahmen an die Hand zu geben? Zu Frage 107: Nein. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sah u. a. eine Ermächtigung für den Bundesminister für Verkehr vor, das regelmäßige Parken von Lkw, Kfz-Anhängern und Omnibussen während der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen innerhalb geschlossener Ortschaften — mit Ausnahme von Industrie- und Gewerbegebieten — zu verbieten (BT-Drucksache 7/1618). Während der Bundesrat der Regierungsvorlage unverändert zustimmte, billigte der Bundestag sie nur mit der Maßgabe, daß die Ermächtigung zur Anordnung des Parkverbots den Gemeinden zustehen und Kfz-Anhänger bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht nicht erfassen sollte (BT- Drucksache 461/74). Trotz Einschaltung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucksache 7/2383) blieb der Bundestag bei seiner Entscheidung und der Bundesrat versagte dieser Fassung seine Zustimmung (BR-Drucksache 632/74). Angesichts dieser Meinungsunterschiede zwischen den gesetzgebenden Körperschaften erscheint eine erneute Gesetzesinitiative seitens der Bundesregierung nicht erfolgversprechend. Dagegen haben Bundesrat und Bundestag ebenfalls das Recht der Gesetzesinitiative und eher die Möglichkeit, die Meinungsverschiedenheiten untereinander auszuräumen. In diesem Sinne hat die Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 6. August 1976 an den Präsidenten des Bundesrates auch die Entschließung des Bundesrates vom 4. November 1975 — BR-Drucksache 503/75 (Beschluß) —, mit der die Bundesregierung um eine erneute Gesetzesinitiative in dieser Sache gebeten wurde, beantwortet. Zu Frage 108: Das Bundesverkehrsministerium hat mehrere Lösungsvorschläge erarbeitet, Immissionsgrenzwerte für alle Straßengattungen, also auch für Gemeindestraßen, normativ festzusetzen. Die Lösungsvorschläge sind mit den Bundesressorts, den obersten Straßenbaubehörden der Länder, den kommunalen Spitzenverbänden und den sonstigen Verbänden der betroffenen Baulastträger erörtert worden. Es wird angestrebt, die Entscheidung des Bundeskabinetts nach der Sommerpause herbeizuführen. 2946* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 109 und 110) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn für die Neugestaltung der Arbeitshallen der Brückenbaumeisterei unter allen Umständen den Standort Lehrte bevorzugt, und wenn ja, ist sie bereit, eine Aufstellung der gesamten Sachmittelausgaben (Spitze — buchmäßig), ohne Personalkosten — da Personal vorhanden ist — für die Standorte Lehrte und Braunschweig vorzulegen? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob sie es für vertretbar hält, über 200 ehemalige Mitarbeiter des Bundesbahnausbesserungswerks täglich um 5.33 Uhr von Braunschweig nach Hannover fahren zu lassen, so daß diese Arbeitskräfte bis zu 21/z Stunden täglich mehr Zeitaufwand benötigen, wenn andererseits nunmehr die Möglichkeit besteht, diese Arbeitskräfte in Braunschweig zu beschäftigen und damit betriebswirtschaftlich zweifelsohne Einsparungen für die Deutsche Bundesbahn eintreten? Der Sachstand der Antwort auf Ihre für die Fragestunde am 16./17. März 1977 eingereichten Fragen (Bundestagsdrucksache 8/168, Teil B, Nr. 125 und 126) in gleicher Angelegenheit ist derzeit unverändert. Die Deutsche Bundesbahn wird die Grundlagen ihrer Entscheidung den beteiligten Personalvertretungen erläutern. Die DB hat ferner in die Untersuchungen die Aufstellung eines Sozialplanes für den Austausch von Mitarbeitern einbezogen, um die Zahl der pendelnden Mitarbeiter möglichst niedrig zu halten, die derzeitige Dienstregelung ist mit der Personalvertretung abgestimmt. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/601 Fragen 111 und 112) : Wie steht die Bundesregierung zu der von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin getroffenen Feststellung, daß das Autofahren unter Medikamenteneinwirkung gegenwärtig juristisch ein „weitgehend noch ungeklärtes Problem" sei, und welche Folgerungen zieht sie aus ihrer Beurteilung der Sach- und Rechtslage? Wie läßt sich sicherstellen, Patienten auf die Beeinträchtigung durch Medikamente — auch in Verbindung mit Alkohol — beim Autofahren hinzuweisen? Zu Frage 111: Im Gegensatz zum Alkohol, bei dem mit hinreichender Sicherheit Aussagen über die physischen Voraussetzungen für die Beeinträchtigung des Fahrvermögens gemacht werden können, sind die Verhältnisse bei der Einwirkung von Medikamenten auf das Fahrverhalten weitaus unübersichtlicher und komplizierter. Für die Vielzahl der sehr unterschiedlich auf den zumeist kranken menschlichen Körper wirkenden Arzneimittel, bei denen es sich häufig um Kombinationen von einander in ihrer Wirkung sich potenzierender Stoffe handelt, liegen keine umfassenden experimentellen und klinischen Untersuchungen vor, die eine zuverlässige Aussage über die Verkehrstüchtigkeit zulassen würden. Desgleichen gibt es noch keine praktikablen Nachweismethoden. Wegen des Fehlens dieser medizinischen Voraussetzungen erscheinen neue, über die bestehenden Regelungen hinausgehende rechtliche Vorschriften gegenwärtig und in absehbarer Zeit nicht möglich. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung nur die Möglichkeit, die Öffentlichkeit generell über die von Arzneimitteln ausgehenden Gefahren im Straßenverkehr aufzuklären. Die Bundesregierung hat deshalb bereits 1975 gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Bundesärztekammer eine entsprechende Plakat- und Faltblattaktion in Wartezimmern von Arztpraxen und in Krankenhäusern durchgeführt und finanziert. Im übrigen hat der behandelnde Arzt die Aufgabe, seinen Patienten unter Berücksichtigung der Besonderheit des Einzelfalles und des von ihm verordneten Medikamentes entsprechend zu informieren und zu warnen. Zu Frage 112: Auf die Beeinträchtigung des Fahrverhaltens durch verschiedene Arzneimittel und die Verstärkung dieser Wirkung durch den zusätzlichen Genuß von Alkohol wird bereits in sehr vielen Fällen auf freiwilliger Grundlage auf den Packungsbeilagen der in Frage kommenden Arzneimittel hingewiesen. Aufgrund des am 1. Januar 1978 in Kraft tretenden neuen Arzneimittelgesetzes ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Auflagenbefugnis des Bundesgesundheitsamtes für solche Arzneimittel festgelegt. Im übrigen ist es auch hier neben der bereits erwähnten generellen Aufklärung der Bevölkerung die Aufgabe des Arztes, seinen Patienten entsprechend zu informieren. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/601 Frage 113) : Ist mit dem Teilausbau der Bundesstraße 42 mit Brückenerneuerung im Bereich des Bahnhofs Dornberg in Groß-Gerau alsbald zu rechnen, und was kann die Bundesregierung zur Beschleunigung tun? Zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die B 42 im Bereich des Bahnhofes Dornberg/GroßGerau ist ein Teilausbau der B 42 geplant. Der Entwurf hierzu ist im November 1972 vom Bundesverkehrsministerium genehmigt worden. Bei der zuständischen hessischen Straßenbauverwaltung werden gegenwärtig die Unterlagen zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens aufgestellt. Mit den Arbeiten kann erst begonnen werden, wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und der erforderliche Grunderwerb durchgeführt worden ist. Auf die Einleitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/601 Frage 116) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2947* Wie beurteilt die Bundesregierung die in einer Boulevardzeitung zur Absicht des Bundesverkehrsministers, die Breite der Autobahnspuren künftig zu verkleinern, aufgestellte Behauptung von Verkehrsexperten, „engere Fahrspuren bedeuten mehr Unsicherheit; das Überholen wird gefährlich — vor allem für LKW", und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Beurteilung? Nach wissenschaftlichen Untersuchungen und nach Erfahrungen im Ausland, wo das Maß von 3,50 m für Autobahnfahrstreifen weit verbreitet ist, ist der Fahrablauf auf 3,50 m breiten Fahrstreifen ebenso sicher wie auf 3,75 m breiten Fahrstreifen. Dies gilt auch für Überholvorgänge. Darüber hinaus gelten für den Einsatz des Regelquerschnittes mit 3,50 m breiten Fahrstreifen besondere Einsatzkriterien, die der Funktion als Verbindungsautobahn Rechnung tragen und bei denen ein starker Lkw-Einfluß nicht besteht. Aus diesen Gründen ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, Folgerungen aus der Veröffentlichung einer Boulevardzeitung zu ziehen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordeten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 117) : Welche technischen Schwierigkeiten bestehen bei der Deutschen Bundesbahn, die Sommer- und Winterfahrpläne so gleichzuschalten, daß notwendige Fahrplanänderungen nur jährlich vorgenommen werden müßten? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat seit 1951 den Jahresfahrplan eingeführt. Die unterschiedlichen Transportaufgaben während eines Jahres erfordern jedoch die Aufteilung des Jahresfahrplans in einen Sommer- und einen Winterabschnitt. Für den mit dem Sommerabschnitt beginnenden Jahresfahrplan werden die Fahrpläne so aufgestellt, daß für den Winterabschnitt vor allem bei den Verkehrszeiten — möglichst keine Änderungen notwendig werden. Da wegen der unterschiedlichen Reisebedürfnisse das Zugangebot im Fernreiseverkehr während des Winterabschnitts eine andere Struktur haben muß als im Sommerabschnitt, kann für den Bezirks- und Nahverkehr im Interesse einer flüssigeren Betriebsabwicklung und zur Abstimmung von Umsteigeverbindungen für den im Herbst beginnenden Winterabschnitt nicht ganz auf geringfügige Fahrplanänderungen verzichtet werden. Um das Zug- und Platzangebot möglichst zeitnah und flexibel der schwankenden Nachfrage anpassen zu können, müssen nach Beginn eines Sommerabschnitts die Erfahrungen des zurückliegenden Winterabschnitts ausgewertet werden und in die Planung für den folgenden Winter eingehen. Somit können die Verkehrstage und Verkehrszeiten für bestimmte Züge und Kurswagen im Winterabschnitt erst jeweils im Juni marktgerecht festgelegt werden, Zur Zeit führt aber auch der mit zum Teil unterschiedlichen Umstellungszeitpunkten eintretende Zeitwechsel in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Fahrplandarstellungen. Die DB hält es daher aus kundendienstlichen und wirtschaftlichen Gründen für unerläßlich, zum Sommerabschnitt und zum Winterabschnitt besondere Kursbücher und Taschenfahrpläne herauszugeben. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 118) : Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung zu der ab 1. Mai 1977 erfolgten Erhöhung der Fahrpreise für Schülerkarten und Wegfall der Vergünstigung für Geschwisterkarten gekommen, und welche Einsparungen wurden damit erzielt? Die Deutsche Bundesbahn (DB) muß sich bei der Gestaltung ihrer Personentarife von einer Abwägung zwischen der Verpflichtung zur Entlastung des Bundeshaushalts durch Verbesserung ihres Wirtschaftsergebnisses und den berechtigten Interessen sozial schwacher Bevölkerungskreise leiten lassen. So liegt die Begründung für die Preismaßnahmen — die in den Bereich der kaufmännischen Eigenverantwortung der DB fallen — in dem schlechten Kostendeckungsgrad des Schülerverkehrs im allgemeinen (9,7 %) und für die Karten mit Geschwisterermäßigung im besonderen (4,6 %). Aus der Tariferhöhung vom 1. Mai 1977 erwartet die DB in diesem Jahr für den Schülerverkehr insgesamt (Schiene, S-Bahn, Bahnbus) Mehreinnahmen in Höhe von ca. 23 Millionen DM. Die Mehreinnahmen aus dem Wegfall der Geschwisterermäßigung werden — auf 12 Monaten hochgerechnet — mit 6 Millionen DM angesetzt. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/601 Fragen 119, 120 und 121) : Liegen der Bundesregierung als Gesellschafter der Nürburgring GmbH Vorschläge einer Kommission vor, die sich im Auftrag des Aufsichtsrats mit den Plänen und der Kostenermittlung für den Neu- bzw. Umbau der Rennstrecke beschäftigen? Hat sich der Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH bereits in Einzelheiten mit der zukünftigen Nutzung des Nürburgrings befaßt, und hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz als Mitgesellschafter für künftige Maßnahmen nach ihrer öffentlichen Ankündigung Mittel bereit- oder in Aussicht gestellt und gegebenenfalls in welcher Höhe? Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Absicht des ADAC und des AvD, sich als Gesellschafter an der Nürburgring GmbH zu beteiligen, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Bereitschaft dieser beiden Motorsportverbände? Zu Frage 119: Der Bundesregierung als Gesellschafter der Nürburgring GmbH sind vom Aufsichtsrat bisher noch keine Vorschläge der Kommission zugeleitet worden, die im Auftrag des Aufsichtsrats eine Studie für den Bau einer Kurzstrecke mit Trassenführung und Kostenermittlung erstellen soll, 2948* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 Zu Frage 120: Der Aufsichtsrat hat sich intensiv mit der zukünftigen Nutzung des Nürburgrings befaßt. Ergebnis dieser Überlegungen ist u. a. die Anforderung der Studie über den eventuellen Bau einer Kurzstrecke mit Trassenführung und Kostenermittlung durch den Aufsichtsrat. Wie aus der Presse zu entnehmen war, hat sich die Landesregierung durch ihren Herrn Ministerpräsidenten im Hinblick auf die Chancen des Nürburgrings als wirtschaftlicher Faktor des Eifelraums grundsätzlich für den Einsatz auch erheblicher finanzieller Mittel ausgesprochen. Die Bereitstellung konkreter Summen im Haushaltsplan des Landes ist nicht bekannt. Zu Frage 121: Eine Beteiligung dieser beiden Automobilclubs an der Nürburgring GmbH als Gesellschafter würde ganz den Vorstellungen der Bundesregierung entsprechen. Beide Automobilclubs stehen hinsichtlich dieser Frage untereinander in engem Kontakt. Der ADAC hat auf der Hauptversammlung 1977 folgenden Beschluß gefaßt: Der ADAC erklärt sich bereit, alle Bestrebungen, Initiativen und Bemühungen, die für die notwendige Erhaltung des Nürburgrings ergriffen werden müssen, im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen zu unterstützen. Dieser Beschluß schließt nach Auffassung der Bundesregierung eine Gesellschaftsbeteiligung nicht aus. In konkrete Verhandlungen mit den beiden Automobilclubs soll eingetreten werden, sobald die erforderliche Verhandlungsgrundlage, nämlich die Kostenermittlung für den eventuellen Bau einer Kurzstrecke, vorliegt, da gerechterweise von niemandem verlangt werden kann, unbekannte erhebliche künftige finanzielle Verpflichtungen zu übernehmen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 122 und 123) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in absehbarer Zeit die Lizenzen für den gewerblichen Güterfernverkehr zu erhöhen, und nach welchen Kriterien werden diese Lizenzen gegebenenfalls erhöht? Ist es heute nodi möglich, daß jemand sich als Fuhrunternehmer selbständig machen kann und eine gewerbliche Güterfernverkehrlizenz zugeteilt bekommen kann? Zu Frage 122: Eine Erhöhung der Zahl der Genehmigungen für den gewerblichen Güterfernverkehr ist in absehbarer Zeit nicht geplant, da die vorhandenen Kapazitäten der Verkehrsträger insgesamt ausreichen, um die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach Transportraum zu decken. Die Zahl der Lizenzen für den Güterfernverkehr wird unter Berücksichtigung des öffentlichen Verkehrsbedürfnisses und der Verkehrssicherheit auf den Straßen durch den Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung festgesetzt und auf die Länder aufgeteilt. Anhaltspunkte für eine Kontingentserhöhung sind die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Auslastung der einzelnen Verkehrsträger, insbesondere der Deutschen Bundesbahn. Zu Frage 123: Die Zuteilung einer Genehmigung für den Güterfernverkehr an einen Bewerber kann nur erfolgen, wenn der Genehmigungsbehörde eine Genehmigung zur Verfügung steht. Dies ist einmal der Fall bei Kontingentserhöhungen und zum anderen bei Rückgabe und Entziehung von Genehmigungen. Die Genehmigung ist nach dem Güterkraftverkehrsgesetz z. B. zurückzunehmen, wenn über das Vermögen des Unternehmers der Konkurs eröffnet wird. Sie kann durch die Genehmigungsbehörde ferner zurückgenommen werden, wenn der Unternehmer z. B. gegen sozial- und steuerrechtliche Verpflichtungen verstößt oder andere schwerwiegende Umstände eintreten, aus denen sich die Unzuverlässigkeit der für die Leitung des Unternehmens verantwortlichen Person ergibt. Da allerdings die Zahl solcher Genehmigungen im Verhältnis zur Zahl der Bewerber gering ist, muß ein Bewerber in der Regel mit längeren Wartezeiten rechnen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 124) : Warum stagniert der Ausbau der B 36 zwischen Rastatt und Karlsruhe nach Fertigstellung des Loses 1, und wann ist mit der Wiederaufnahme der Arbeiten für die Baulose 2 bis 4 zu rechnen? Beim Ausbau der B 36 südlich Karlsruhe im Bereich Forchheim-Mörsch, der hier offensichtlich angesprochen wird, handelt es sich im wesentlichen um die beabsichtigte Verbesserung von Knotenpunkten. Diese jeweils örtlich begrenzten Maßnahmen werden von der Landesstraßenbauverwaltung im Rahmen von dafür global zur Verfügung stehenden Mittel im Auftrag des Bundes in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Nach Mitteilung der Landesstraßenbauverwaltung sind durch Klagen beim Verwaltungsgericht und durch ein zusätzlich gefordertes Wasserrechtsverfahren Verzögerungen bei der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der noch ausstehenden Baulose eingetreten. Die erforderlichen Mittel können bereitgestellt werden; die Baudurchführung hängt somit allein vom Abschluß der Bauvorbereitungen ab. Es besteht die Hoffnung, noch in diesem Jahr mit weiteren Arbeiten beginnen zu können. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung, Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2949* Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/601 Fragen 125 und 126) : Inwieweit sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dafür zu sorgen, daß die Bauarbeiten in Fortsetzung der dritten Fahrspur im Kreuzungsbereich vor der Ortsdurchfahrt von Kircheib im Zuge der B 8 von der säumigen Firma unverzüglich wiederaufgenommen werden? Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, die Einmündungen der Ortsstraßen der Gemeinden Unkel und Erpel in die B 42, die als Unfallschwerpunkte im Kreuzungsbereich angesehen werden müssen, durch die Einrichtung von Abbiegespuren gefahrloser zu gestalten, und wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen? Zu Frage 125: Es handelt sich um die Baumaßnahme „Herstellung der 3. Fahrspur im Bereich des Retterserbergs im Zuge der B 8". Die Verzögerung der Bauarbeiten im Einmündungsbereich der K 28 in die B 8 wurde durch Bauarbeiten der Verbandsgemeinde Altenkirchen verursacht, die gleichzeitig mit den Straßenbauarbeiten auf der B 8 einen 400 m langen Kanal verlegt hat. Bei Prüfung der Leitung wurden Schäden festgestellt. Die endgültige Abnahme der Kanalleitung durch die Verbandsgemeinde steht noch aus. Sofern sich keine Beanstandungen mehr ergeben, wird der Ausbau der B 8 unverzüglich weitergeführt und bis Ende Juli abgeschlossen sein, so daß der im Auftrag festgelegte Bautermin von 9 Monaten trotzdem noch eingehalten werden kann. Zu Frage 126: Es ist beabsichtigt, die Einmündungen der Ortsstraßen in Unkel in die B 42 verkehrsgerecht auszubauen. Auf der Grundlage eines Vorentwurfs werden zur Zeit die Einzelplanungen bearbeitet. Die Verkehrsverhältnisse in Erpel können nur durch eine rheinseitige Verlegung der B 42 verbessert werden. Zur Zeit wird dafür das raumplanerische Verfahren auf Landesebene durchgeführt. Die bestehende B 42 wird dann künftig als Anliegerstraße benutzt und die vorhandenen Einmündungen der Ortsstraßen zusammengefaßt in die beiden Anschlußstellen der verlegten B 42 nördlich und südlich von Erpel eingeführt. Mit den Bauarbeiten kann erst begonnen werden, wenn die Pläne festgestellt sind. Ein Zeitpunkt für den Beginn der Baumaßnahmen kann daher jetzt noch nicht angegeben werden. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 8/601 Fragen 127 und 128) : Welche Strecken der Deutschen Bundesbahn haben bei den Verhandlungen mit der Landesregierung Sdileswig-Holstein im Rahmen der DB-Netzkonzeption zur Disposition gestanden? Ist die Deutsche Bundesbahn bereits mit dem betriebswirtschaftlich optimalen Streckennetz in die Verhandlungen mit den Bundesländern eingetreten, wie auf Grund eines Berichts in den „Kieler Nachrichten" vom 1. Juni 1977 „Vier Bahnstrecken sind gerettet" von der Öffentlichkeit angenommen werden konnte? Bisher sind die Untersuchungsarbeiten noch im Gange, und bilaterale Verhandlungen mit den Ländern über einzelne Strecken konnten noch nicht aufgenommen werden. Den Ländern wurde mitgeteilt, welche Strecken für eine Umstellung des Schienenpersonenverkehrs und für eine Stillegung des Wagenladungsverkehrs untersucht werden. Erörterungen darüber werden voraussichtlich im Herbst dieses Jahres beginnen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 129) : Trifft es zu, daß die Busse der Deutschen Bundespost im Bereich der jetzigen Regionalverkehrsgesellschaft Köln (RVK) in 1974 einen zweistelligen Millionenverlust eingebracht haben, und wenn ja, in welcher Höhe, und kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wie hoch das Defizit der RVK im Anlaufjahr 1976 sich beläuft? Es stehen nur folgende bedingt vergleichbare Daten aus der Betriebsbuchhaltung der Deutschen Bundespost bzw. der Finanzbuchhaltung der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) zur Verfügung. Die Kostenunterdeckung des Postreisedienstes im Bereich der jetzigen RVK betrug im Jahr 1974 = 12,7 Millionen DM, im Jahr 1975 = 12,5 Millionen DM. Der Jahresfehlbetrag/Bilanzverlust der RVK belief sich im Anlaufjahr (24. März bis 31. Dezember 1976) auf rd. 1,3 Millionen DM. Das Ergebnis des 1. Vierteljahres 1977 kann noch nicht genau abgegrenzt werden. Es wird jedoch voraussichtlich kein Defizit mehr aufweisen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 130) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost vor Abschluß des Betriebsversuchs in den Nahverkehrstarifbereichen nicht beabsichtigt, Ortsnetze auf der Basis kommunaler Neugliederungen zusammenzufassen? Es trifft zu, daß die Deutsche Bundespost nicht in der Lage ist, vor Einführung des Nandienstes die Ortsnetze den sich aus der kommunalen Gebietsreform ergebenden neuen Verwaltungseinheiten anzupassen. Das in der Erde festverlegte und auf die bestehenden Ortsvermittlungsstellen ausgerichtete Kabelnetz der Deutschen Bundespost kann ohne Investitionen in Milliardenhöhe nicht beliebig verändert werden. Der einzige Weg zur Überwindung der Unterschiede zwischen kommunaler Neuordnung 2950* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 und Ortsnetzzugehörigkeit von Gemeinden ist die tarifliche Lösung durch den Nandienst in Verbindung mit der Zeitzählung. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/601 Fragen 131 und 132) : Trifft es zu, daß durch den Einstellungsstopp der Deutschen Bundespost im Postfachdienst und die Personalpolitik des Bundespostministeriums im Bereich der OPD Stuttgart in den letzten 18 Monaten ca. 500 000 Überstunden angefallen sind, und wie hoch sind die in den letzten 18 Monaten geleisteten Überstunden bei der Deutschen Bundespost im Bundesgebiet insgesamt? Trifft es zu, daß die Überstunden durch Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte abgebaut werden könnten, im Bereich der OPD Stuttgart z. B. durch 220 zusätzliche Arbeitskräfte, und warum genehmigt das Bundespostministerium angesichts der guten Ertragslage der Deutschen Bundespost und der schwierigen Arbeitsmarktlage in der Bundesrepublik Deutschland keine Neueinstellungen im Postfachdienst? Zu Frage 131: Es trifft nicht zu, daß bei der Deutschen Bundespost ein allgemeiner Einstellungsstopp besteht. Sofern Personalbedarf vorhanden und ein Personalausgleich mit anderen Dienststellen nicht möglich ist, erteilt das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen die Genehmigung zur Einstellung von Arbeitskräften. Im Bereich der Oberpostdirektion Stuttgart sind in den letzten 18 Monaten ca. 1,5 Millionen Überstunden angefallen. Die entsprechende Zahl für das Bundesgebiet beträgt ca. 18 Millionen Überstunden. Von den bei der Deutschen Bundespost anfallenden Überstunden sind ca. 50 % im wesentlichen unvorhersehbar, unvermeidbar und beruhen nicht auf einer Erhöhung des Umfangs der Dienstleistungen (z. B. Vertretung einer plötzlich ausfallenden Arbeitskraft, nicht aufschiebbarer Entstöreinsatz im Fernmeldebereich). Ca. 20 % beruhen auf gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen, insbesondere infolge von Arbeitszeitverkürzungen bei Wochenfeiertagen. Sie sind zwar teilweise vorhersehbar, aber ebenso unvermeidbar und beruhen ebensowenig auf einer Erhöhung des Umfangs der Dienstleistungen. Die restlichen 30 % sind aus betrieblichen Gründen unvorhersehbar und unvermeidbar (z. B. Schwankungen im Verkehrsaufkommen). Sie sind aber möglicherweise die Folge erhöhten Arbeitsvolumens. Zu Frage 132: Die Überstunden bei der Deutschen Bundespost könnten nur zu einem ganz geringen Teil durch Einstellung zusätzlicher Kräfte abgebaut werden. So werden bereits ca. 60 % aller Überstunden durch Freizeit ausgeglichen. Für diesen Freizeitausgleich sind bereits Vertreterposten eingerichtet, d. h., die Deutsche Bundespost hat im Umfang von ca. 60 % aller Überstunden bereits zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Die restlichen 40 % der Überstunden werden durch Barabgeltung ausgeglichen. Der Schwerpunkt der Barabgeltung liegt bei den Überstunden der Tarifkräfte. Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht wäre es wünschenswert, wenn ein möglichst hoher Anteil der Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden könnte und dafür Vertreterposten — d. h. zusätzliche Arbeitsplätze — eingerichtet würden. Dem stehen jedoch die tarifvertraglichen Regelungen entgegen, in denen den Angestellten und Arbeitern eine Wahlmöglichkeit zwischen Barabgeltung und Freizeitausgleich zugestanden ist. Eine Bereitschaft der Gewerkschaften zur Änderung der Tarifverträge ist z. Z. nicht erkennbar. Bei der Barabgeltung von Überstunden der Beamten handelt es sich zu einem erheblichen Anteil um den Ausgleich einzelner Stunden, für die ein Vertretereinsatz organisatorisch und betrieblich nicht möglich ist. Im übrigen findet die Freizeitabgeltung ihre Grenzen an Schwierigkeiten beim Vertretereinsatz, da eine gleichmäßige Auslastung der Vertreterkräfte in aller Regel nicht sichergestellt werden kann. Sie würde darüber hinaus zu unzumutbaren Arbeitsbedingungen für diese Vertreterkräfte führen (befristete Arbeitsverträge, Dienst zu ungünstigen Zeiten) . Im Bereich der Oberpostdirektion Stuttgart waren Ende Mai 1977 ca. 276 000 Überstunden noch nicht abgewickelt. Die Oberpostdirektion wird sich bemühen, diese Überstunden in einem möglichst großen Umfang durch Freizeit auszugleichen. Soweit hierfür zusätzliche Vertreter erforderlich werden sollten, wird der Oberpostdirektion die Einstellung von Arbeitskräften genehmigt werden. Hier sei darauf hingewiesen, daß sich das Postamt Stuttgart 1 bereits seit längerer Zeit bemüht, eine Einstellungsgenehmigung des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen auszuschöpfen. Auch unter Einschaltung des Arbeitsamtes und des Landesarbeitsamtes konnten bisher nur 4 Kräfte gewonnen werden. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage B 133) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung im Rahmen der Verordnung über die Gewährung einer Stellenzulage an hauptamtliche Lehrkräfte beabsichtigt, bisher gezahlte Lehrentschädigungen für Ausbilder bei der Deutschen Bundespost zu streichen, und welches sind gegebenenfalls die Gründe für diese Absicht? Zur Zeit wird im Bereich der Deutschen Bundespost in allen Laufbahnen eine einheitliche Lehrentschädigung von 125 DM steuerfrei gezahlt. Der Umfang der Lehrtätigkeit spielt dabei keine Rolle. Aufgrund des am 1. Juli 75 geltenden § 44 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) muß die steuer- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2951* freie Lehrentschädigung in eine steuerpflichtige Lehrzulage umgewandelt werden, wobei gleichzeitig verschiedene neue Voraussetzungen eingeführt werden. Die entsprechende Rechtsverordnung wird z. Z. bei dem für Besoldungsfragen zuständigen Bundesminister des Innern vorbereitet. Dabei muß Kostenneutralität gewahrt werden. Als Verschlechterung wird sich bei der Deutschen Bundespost künftig auswirken, daß der § 44 BBesG nunmehr eine überwiegende Lehrtätigkeit vorschreibt und daß möglicherweise eine vorwiegend praktische Ausbildungstätigkeit nicht als Lehrtätigkeit gelten soll. Da die Ausbilder bei der Deutschen Bundespost in der Regel nur berufspraktische Kenntnisse vermitteln, könnte ihnen hiernach eine Lehrzulage nicht mehr gewährt werden. Die restriktive Auffassung wurde bisher damit begründet, daß im Bund, mit Ausnahme der Betriebsverwaltungen (Bahn und Post), und in den Ländern die Vermittlung berufspraktischer Kenntnisse und Fertigkeiten nicht als Lehrtätigkeit im Sinne der z. Z. bestehenden Lehrzulagen- bzw. Lehrentschädigungsregelungen gilt. Es könnte deshalb nicht davon ausgegangen werden, daß der Gesetzgeber im Rahmen der als Harmonisierungsmaßnahme gedachten Regelung des § 44 des Bundesbesoldungsgesetzes auch die Vermittlung berufspraktischer Kenntnisse einbeziehen wollte. Dabei haben insbesondere die Ländervertreter darauf hingewiesen, daß eine solche Ausweitung des Empfängerkreises einer Lehrzulage in zahlreichen Bereichen, besonders im Polizei- und Kommunalbereich, zu einer erheblichen Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte führen würde. Die Auslegung des in § 44 des Bundesbesoldungsgesetzes verwendeten Begriffs der Tätigkeit im Rahmen einer Ausbildung und Fortbildung müsse somit nach den bisher allgemein geltenden Kriterien vorgenommen werden und nicht auf der Grundlage der bei den Betriebsverwaltungen (Bahn und Post) bestehenden günstigeren Ausnahmeregelungen. Die Erörterungen sind noch nicht abgeschlossen. Abschließend darf noch darauf hingewiesen werden, daß etwaige Einkommensminderungen durch schrittweisen Abbau der bisherigen Lehrentschädigungen tragbar gestaltet werden sollen. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 134 und 135) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel für Schwerbehinderte geeignete Arbeitsplätze bereits bei der Deutschen Bundespost (DBP) durch Rationalisierung weggefallen sind oder noch wegfallen werden, z. B. durch den Wegfall der Rundfunkgebühreneinziehung, den Wegfall der „Besonderen Dienste" im Postzeitungsdienst, die Einstellung des Verkaufs von Versicherungsmarken ab 1. Januar 1977, die Aufhebung der Rentenstellen bei den Postämtern und den weitgehenden Wegfall der Barauszahlung von Renten durch Dienststellen der DBP bzw. den Einsatz fahrbarer Postämter und die Zentralisierung der Zustellung in zahlreichen politisch neugegliederten Gemeinden? Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um diesen Verlust an Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte bei der DPB auszugleichen? Bei der Deutschen Bundespost ist weder eine bestimmte Zahl noch eine bestimmte Art von Arbeitsplätzen Schwerbehinderten vorbehalten. Dies wäre nicht sinnvoll, weil viele Arbeitsplätze, die an sich nicht für Schwerbehinderte in Frage kommen, ggf. nach Durchführung organisatorischer Maßnahmen und Bereitstellung technischer Arbeitshilfen auch von Schwerbehinderten wahrgenommen werden können. In der Regel werden den Schwerbehinderten zusätzliche Arbeitszeitvorgaben (personengebundene Zuschläge) zugestanden. Bei den Rundfunkabrechnungsstellen, die nach Wegfall des Rundfunkgebühreneinzugs durch die Deutsche Bundespost aufgelöst werden mußten, waren rund 350 Schwerbehinderte Kräfte beschäftigt. Bei den Zeitungsstellen würden nach Wegfall der Besonderen Dienste des Postzeitungsdienstes etwa 500 Arbeitsplätze, auf denen z. Z. noch Kräfte mit personengebundenen Zuschlägen beschäftigt sind, wegfallen. Es sind dies jedoch nicht nur Schwerbehinderte Kräfte, sondern auch solche, denen die Zuschläge aus anderen Gründen zugestanden worden sind. Bei den übrigen in Ihrer Frage genannten Rationalisierungsmaßnahmen ist die Zahl der Schwerbehinderten, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder verlieren werden, entweder sehr gering oder bei dem derzeitigen Stand der Planungen noch nicht zu ermitteln. Allen Schwerbehinderten, die ihren Arbeitsplatz im Zuge der Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen verlieren, werden gemäß den im Bereich der Deutschen Bundespost geltenden Bestimmungen über den Rationalisierungsschutz der Beamten, Angestellten und Arbeiter andere, geeignete, zumutbare, ihrer bisherigen Beschäftigung möglichst vergleichbare Tätigkeiten übertragen. Bei Erstellung der Sozialpläne wird auf die Belange der Schwerbehinderten in besonderem Maße Rücksicht genommen. So sind z. B. die schwerbehinderten Kräfte der Rundfunkabrechungsstellen zum Teil — unter Festsetzung personengebundener Zuschläge — auf Arbeitsplätzen untergebracht worden, die bisher von nicht behinderten Kräften besetzt waren. Damit wird der Verlust von Arbeitsplätzen, auf denen bisher die Beschäftigung von Schwerbehinderten möglich war, ausgeglichen. Bei der Deutschen Bundespost sind inzwischen mehr als 20 000 Schwerbehinderte beschäftigt. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 136 und 137) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die in Verantwortung der Landesregierungen durchzuführende Verwaltungsreform durch administrative Hilfe des Bundes dadurch erleichtert werden könnte, daß die Deutsche Bundespost bei Gemeindezusammenschlüssen die „Bindestrichregelung" für einen längeren Übergangszeitraum akzeptiert, bei der der bisherige Gemeindename als Stadtteilname zugelassen wird, und wenn ja, wird sie sich dementsprechend einsetzen? Welche Mehrkosten würden der erfreulicherweise mit Gewinn arbeitenden Deutschen Bundespost bei einer generellen Anwen- 2952* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 dung der „Bindestrchlösung" für einen zehnjährigen Zeitraum zusätzlich entstehen, und glaubt die Bundesregierung nicht, daß diese Mehrkosten im Sinne einer traditionsbewußten und bürgerfreundlichen Einstellung der Deutschen Bundespost durchaus gerechtfertigt werden könnten? Zu Frage 136: Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Rahmen der kommunalen Neuordnung vielfach der Wunsch besteht, alte Ortsnamen zu erhalten. Die Deutsche Bundespost trägt dem Rechnung, indem sie Stadtteil- und Ortsteilnamen in der Postanschrift in einer Zeile oberhalb der Straßenangabe zuläßt. Diese bürgerfreundliche Möglichkeit zur Gestaltung der postalischen Anschrift hat sich bisher voll bewährt. Inwieweit die letzte Zeile der Anschrift auch' noch für die Angabe aller Ortsnamen benutzt werden kann, wird von einer Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen z. Z. untersucht. Die Schwierigkeiten sind dabei groß, weil die letzte Zeile der Postanschrift im Interesse einer schnellen, reibungslosen und kostengünstigen Beförderung und Auslieferung der Sendungen postamtlichen Leitangaben vorbehalten bleiben muß. Hierzu gehören die Postleitzahl, der vom Landesgesetzgeber festgelegte Gemeindename als Bestimmungsortsangabe sowie ggf. die Zustellamtsnummer. Zu Frage 137: Jede für die Leitung und Auslieferung der Sendungen nicht erforderliche Angabe in der letzten Zeile der Postanschriften verlangsamt die Bearbeitung, führt zu Fehlleitungen und damit zu mehrfacher Verteilung sowie Beförderung und führt zu Mehrkosten, deren Umfang nicht abschätzbar ist. Die Deutsche Bundespost wendet außerdem bereits jetzt über 50 Millionen DM/Jahr für die Auslieferung falsch beanschrifteter Sendungen auf. Erhebliche Kosten entstehen auch bei den Kunden der Deutschen Bundespost für die mehrfache Umstellung von Anschriften, die auf EDV-Anlagen gespeichert sind. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 138, 139 und 140) : Wie hat sich der Ausbau der Direktwahl im Telefonverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR seit 197; entwickelt, und wie hoch ist der Anteil der Telefonanschlüsse ir der DDR, bei denen die Möglichkeit der Direktwahl jetzt schor besteht? Haben amtliche Stellen in der DDR seit 1976 Erklärunger über den weiteren Ausbau des Direktwahlverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR abgegeben, und wenn ja, welche? Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, jetzt schon — technisch und rechtlich — den Empfang der Fernsehprogramm( der Bundesrepublik Deutschland in allen Teilen der DDR zi ermöglichen, insbesondere im Erzgebirge und in Ost-Sachsen ohne erst die in den achtziger Jahren zu erwartenden neuer technischen Verbesserungen durch das Satellitenfernsehen ab zuwarten? Zu Frage 138: Im Jahr 1975 wurden für die Einführung der Direktwahl von Berlin (West) nach Berlin (Ost) 240 Fernsprechleitungen neu geschaltet, so daß sich damit die Gesamtzahl der Fernsprechleitungen für den innerdeutschen Fernsprechverkehr von 34 (im Jahr 1969) auf nunmehr 719 erhöht hat. Vom Bundesgebiet aus können inzwischen — außer im Zentralvermittlungsstellenbereich Hannover — alle Teilnehmer ihre Gespräche nach Berlin (Ost) im Selbstwählferndienst führen. Von Berlin (West) aus sind sowohl Berlin (Ost) als auch etwa 250 Ortsnetze in der DDR vollautomatisch erreichbar. Dementsprechend hat sich die Anzahl der aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) in die DDR und nach Berlin (Ost) abgehenden Ferngespräche wie folgt entwickelt: 1974 abgehend insgesamt: 6,1 Millionen Gespräche davon Selbstwahl: 0,6 Millionen Gespräche = rund 10 % 1975 abgehend insgesamt: 9,7 Millionen Gespräche davon Selbstwahl: 5,6 Millionen Gespräche = rund 58 % 1976 abgehend insgesamt: 11,3 Millionen Gespräche davon Selbstwahl: 8,0 Millionen Gespräche = rund 71 % Während das Fernsprechnetz der Deutschen Bundespost bereits seit Jahren vollautomatisiert ist, werden im Bereich der DDR-Postverwaltung inzwischen erst ca. 90 % des internen Verkehrs vollautomatisch abgewickelt, doch sind bei weitem noch nicht alle Fernsprechortsnetze der DDR in den Selbstwählferndienst einbezogen. Zu Frage 139: Die Ausdehnung des vollautomatischen Fernsprechverkehrs spielt bei den gegenwärtig geführten Verhandlungen eine wesentliche Rolle. Eine öffentliche Erörterung von konkreten Einzelproblemen aus den laufenden oder geplanten Verhandlungen mit der DDR ist nicht üblich, der Sache nicht nützlich und der Position der Bundesrepublik Deutschland in diesen Verhandlungen nicht förderlich. Zu Frage 140: Die technische Möglichkeit des Empfanges von Fernsehsendungen der Bundesrepublik in der DDR besteht seit vielen Jahren. Der Empfang ist allerdings aus physikalischen Gründen auf die westlichen Randgebiete der DDR und den Großraum Berlin beschränkt. Die bestehenden technischen Möglichkeiten für eine bestmögliche Fernsehversor- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2953* gung mit den 3 deutschen Fernsehprogrammen sind ausgeschöpft. Der Bundesrepublik sind im Februar 1977 auf der internationalen Rundfunksatellitenkonferenz in Genf Versorgungskanäle zugewiesen worden, die den überwiegenden Teil des deutschsprachigen Raumes erfassen. Die Realisierung von Rundfunksatelliten ist derzeit noch nicht abzusehen. Inwieweit die Bewohner der DDR die durch den Satellitenplan geschaffenen Empfangsmöglichkeiten tatsächlich nutzen können, hängt allerdings von einer Reihe von Voraussetzungen ab. So müssen sie z. B. in der Lage sein, sich die notwendigen Empfangseinrichtungen zu beschaffen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/601 Frage 141): Sieht die Bundesregierung in der Tatsache, daß planungsleistende Gesellschaften und Einzelpersonen in zunehmendem Maße am Wohnungsmarkt mit schlüsselfertigen Objekten erscheinen, ein Unterlaufen des Koppelungsverbots von Grundstückskaufverträgen und Planungsaufträgen für Architekten und Ingenieure, und ist bejahendenfalls die Bundesregierung bereit, das Koppelungsverbot von Grundstückskaufverträgen und Planungsaufträgen über diese geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinaus auf alle planungsleistenden Institutionen, Gesellschaften und Einzelpersonen auszudehnen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß planungsleistende Gesellschaften und Einzelpersonen in zunehmendem Maße schlüsselfertige Objekte anbieten. Die Bundesregierung sieht in dem Bau von schlüsselfertigen Eigentumsmaßnahmen keine Umgehung des Koppelungsverbots. Sie hat daher nicht die Absicht, den Tatbestand des § 3 des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 auf diese unternehmerische Tätigkeit auszuweiten. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/601 Frage 142) : Wie bewertet die Bundesregierung die vom ADAC erarbeiteten Empfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz in Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Fremdenheimen, und welche Verbesserungen der Brandschutzvorkehrungen beabsichtigt sie gegebenenfalls vorzunehmen? Die Studie des ADAC „Empfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz von Hotels, Gasthöfen, Pensionen" ist meinem Hause am 22. Juni 1977 zugesandt worden. Eine Stellungnahme zu der Studie ist kurzfristig nicht möglich. Nach Auswertung der Studie werde ich Sie direkt unterrichten. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 143) : Welche Hinderungsgründe stehen nach Ansicht der Bundesregierung der Verlängerung der 5-Jahresfrist des Gesetzes über die Gebührenbefreiung beim Wohnungsbau vom 30. Mai 1953 auf zehn Jahre entgegen, und bis wann ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen, um diese Frist dem in den meisten Ländern geltenden 10-Jahreszeitraum für die korrespondierende Grunderwerbsteuerbefreiung anzupassen? Wie ich bereits auf die mündliche Frage des Kollegen Röhner am 17. September 1975 geantwortet habe (Anlage 3 zum Stenographischen Bericht, 7. WP, S. 13001), sind bei den Vergünstigungen für den sozialen Wohnungsbau Unstimmigkeiten dadurch entstanden, daß in einigen Ländern die Frist, innerhalb derer das Grundstück für den steuerbegünstigten Zweck verwendet werden muß, von 5 Jahren auf 10 Jahre verlängert worden ist. Mit den Landesjustizverwaltungen ist geprüft worden, wie eine möglichst weitgehende Übereinstimmung der Fristen für die Befreiung von den Gerichtsgebühren und von der Grunderwerbsteuer wiederhergestellt werden könnte. Eine Verlängerung der Fünfjahresfrist, die im Gesetz über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau bestimmt ist, auf 10 Jahre würde für die Länder, in denen die Frist auch im Grunderwerbsteuerrecht noch 5 Jahre beträgt — dies ist die Mehrzahl der Länder — zu weit gehen. Eine zweite Lösungsmöglichkeit wäre, die Fünfjahresfrist des Gesetzes über Gebührenbefreiungen beim Wohnungsbau allgemein für den Fall zu verlängern, daß die grunderwerbsteuerrechtliche Frist länger läuft. Dies hätte aber den Nachteil, daß die an sich unerwünschten landesrechtlichen Unterschiede des Grunderwerbsteuerrechts auch in das bundesrechtliche Gerichtsgebührenrecht hineingetragen würden; es würde überdies zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen, da die Kostenbeamten der Gerichte die steuerrechtlichen Gesetze kaum selbst auslegen könnten, sondern die Finanzämter um Hilfe und um Mitteilung des Fristendes bitten müßten. Es bleibt daher wohl nur eine dritte Möglichkeit einer einheitlichen bundesrechtlichen Regelung, die grundsätzlich an der Fünfjahresfrist festhält, aber die Gewährung der Gebührenbefreiung nachträglich noch vorsieht, wenn innerhalb weiterer 5 Jahre die Voraussetzungen für die Gebührenfreiheit nachgewiesen werden. An dieser Änderung, die in einen größeren kostenrechtlichen Gesetzentwurf eingestellt werden soll, wird zur Zeit gearbeitet. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 144) : Welche alternativen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um anstelle des von ihr abgelehnten Vorsubmissionsverfahrens die von ihr u. a. in der Pressemitteilung Nr. 30/77 des Bundes- 2954* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 ministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 10. Juni 1977 eingeräumten Mißstände bei der Auftragsvergabe besonders auch von öffentlichen Baumaßnahmen ausschließen und auf einen geordneten Wettbewerb in der Bauwirtschaft einwirken zu können, und welche konkreten Beschlüsse hat der Gesprächskreis zur Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Baumarkt auf seiner letzten Sitzung am 6. Juni 1977 gefaßt, um Schleuderangebote auszuschließen? In der Pressemitteilung des BMBau Nr. 30/77 hat die Bundesregierung auf keine Mißstände bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Bezug genommen. Sie hat lediglich darauf hingewiesen, daß die derzeitige Lage der Bauwirtschaft auch im Bereich der Auftragsvergabe zu Mißständen führen könne, nämlich dann, wenn vermehrt Angebote mit Schleuderpreisen abgegeben würden und den Zuschlag erhalten sollten. Eine derartige Entwicklung stünde nicht im Einklang mit den Zielen ordnungsgemäßen Wettbewerbs. Deshalb müssen die öffentlichen Auftraggeber — wie es ihnen die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vorschreibt — dafür Sorge tragen, daß Angebote, deren Preise in offenbarem Mißverhältnis zur Leistung stehen, bei der Wertung nicht berücksichtigt werden, und daß das nach Prüfung aller sachlichen und leistungsbezogenen Gesichtspunkte annehmbarste Angebot den Zuschlag erhält. Dementsprechend hat sich die Bundesregierung in der Sitzung des Gesprächskreises zur Verbesserung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Baumarkt am 6. Juni 1977 bereit erklärt, die für die öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe maßgeblichen Wertungskriterien in geeigneter Form zu verdeutlichen und noch einmal ausdrücklich auf deren Beachtung hinzuweisen. Die Bundesregierung hat in dem laufenden Gedankenaustausch mit den Bauwirtschaftsverbänden allerdings wiederholt darauf hingewiesen, daß nach ihrer Auffassung auch die gegenwärtige Situation am Baumarkt einen Eingriff in die marktwirtschaftlichen Grundprinzipien der Wettbewerbsordnung nicht rechtfertige. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 145) : Wie vereinbart die Bundesregierung die Besteuerung des Nutzungswerts im eigenen Einfamilienhaus bzw. in der selbst genutzten Eigentumswohnung mit den verstärkten Bemühungen zur Eigentumsbildung im Wohnungsbau, und ist die Bundesregierung auch angesichts der Tatsache zu einer Überprüfung der entsprechenden steuerrechtlichen Bestimmungen bereit, daß das vergleichsweise geringe Aufkommen aus dieser Steuer bei weitem wieder durch den zu seiner Erhebung erforderlichen Verwaltungsaufwand aufgezehrt wird? Die Besteuerung des Nutzungswertes des selbstgenutzten Einfamilienhauses und der selbstgenutzten Eigentumswohnung beruht auf der Erwägung, daß der Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung Mietaufwendungen erspart und deshalb steuerlich leistungsfähiger ist als ein Mieter, der die von ihm aufzubringende Miete steuerlich nicht absetzen kann. Die steuerliche Erfassung des Nutzungswertes eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung ist also aus Gründen einer gleichmäßigen und gerechten Besteuerung gerechtfertigt. Die Bedeutung, die die Bundesregierung der Förderung von Wohneigentum beimißt, hat sie in letzter Zeit deutlich durch ihre Gesetzesinitiative über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung und Anschaffung bestimmter Wohngebäude unterstrichen. Die Bundesregierung sieht jedoch keinen Anlaß vorzuschlagen, auf die aus Gründen einer gleichmäßigen und gerechten Besteuerung erforderliche Erfassung des Nutzungswertes zu verzichten. Es trifft nicht zu, daß das Steueraufkommen durch den zu seiner Erhebung erforderlichen Verwaltungsaufwand aufgezehrt wird. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 146) : Ist die Bundesregierung bereit, auf die Regierung der DDR einzuwirken, damit künftig die Rentner für ihre Reisen in die Bundesrepublik Deutschland einen höheren Geldbetrag (heute 15 Ost-Mark = 15 DM pro Jahr) umtauschen können, um ihnen einen größeren, den tatsächlichen Bedürfnissen Rechnung tragenden Betrag einzuräumen, oder wird die Bundesregierung ihrerseits, wenn ihre Bemühungen erfolglos verlaufen sollten, gegebenenfalls mit den Ländern die bisherige Bargeldhilfe für Besucher aus der DDR (zur Zeit 30 DM vom Bund und 20 DM von den Ländern) spürbar erhöhen? Für Besucher aus der DDR werden aus den Mitteln des Bundes folgende Hilfen zur Verfügung gestellt: - kostenfreie ambulante oder stationäre medizinische Hilfe bei akuten Erkrankungen und Unfällen, bei akuter Verschlimmerung älterer Krankheiten und zur Verhütung einer Verschlimmerung bestehender Krankheiten oder zur Schmerzlinderung; — Reisebeihilfen für zusätzliche Reisen zum Besuch bestimmter naher Verwandter bei Besuchern im Rentenalter, Invalidenvollrentnern und Unfallvollrentnern; — Rückreisehilfe, wenn der Besucher in der DDR keine Rückfahrkarte gelöst hat. Die Reisehilfen können allerdings nur gewährt werden, wenn der Gastgeber erklärt, daß er nicht in der Lage ist, die Reisekosten zu tragen. Darüber hinaus nimmt nahezu jeder Besucher bei den ersten beiden Besuchen im Kalenderjahr die Bargeldhilfe des Bundes in Höhe von 30,— DM in Anspruch. Diese Bargeldhilfe wird von den meisten Bundesländern um weitere 20,— DM und von vielen Gemeinden um einen zusätzlichen Beitrag erhöht. Die Regierung der DDR gestattet Rentnern bei Reisen in. die Bundesrepublik Deutschland einmal jährlich den Umtausch von 15 DM als Reisezahlungsmittel. Von der Führung der DDR ist mehrfach betont worden — u. a. auch vom Staatsratsvorsitzen- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2955* den und SED-Generalsekretär Honecker —, daß die Westreisen von Bewohnern der DDR die Devisenlage der DDR belasten. Wenngleich die Bundesregierung angesichts der geringfügigen Ausstattung der DDR-Rentner mit Reisezahlungsmitteln diese Auffassung nicht teilen kann, so hat sie doch zur Kenntnis nehmen müssen, daß die DDR einen Zusammenhang zwischen dem Reiseverkehr und ihrer Devisensituation herstellt. Es ist gleichwohl nicht beabsichtigt, die Bargeldhilfe der Bundesregierung über den oben genannten Betrag hinaus zu erhöhen. Anlage 99 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 147 und 148) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Presse („Frankfurter Rundschau" 97 vom 27. April 1977) erschienenen Untersuchungsergebnisse eines Wissenschaftlers des Energiekonzerns RWE, wonach der Wärmegehalt der Umweltluft als „vielleicht aussichtsreichste unkonventionelle Energiequelle" bei den gegenwärtigen energiepolitischen Überlegungen zu wenig berücksichtigt wird? Welche forschungspolitischen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dem in diesen Untersuchungen genannten Zahlen- und Datenmaterial zu ziehen, insbesondere aus dem dort erhobenen Vorwurf, daß die bisher bekanntgewordenen Studien und Prognosen „zu sehr von der Enregieerzeugung und zu wenig von der Anwendung ausgehen", sowie aus der getroffenen Feststellung, daß für die Nutzung von unkonventionellen Energiequellen in erheblichem Maß Energie aus konventionellen Quellen einschließlich der Kernenergie benötigt wird, so daß durch die Verhinderung von Kernkraftwerken möglicherweise auch die Nutzung der Sonnenenergie behindert und verzögert wird? Zu Frage 147: Der von dem Wissenschaftler als „vielleicht aussichtsreichste unkonventionelle Energiequelle" bezeichnete Wärmegehalt der Umweltluft kann mit Hilfe von Wärmepumpen für die Raumheizung genutzt werden. Die Entwicklung der Wärmepumpentechnik und die Anwendung der Wärmepumpen werden vom Bundesministerium für Forschung und Technologie intensiv gefördert. Wärmepumpenanlagen sind als energiesparende Investitionen außerdem nach § 4 a des Investitionszulagengesetzes begünstigt, soweit sie zum Betriebsvermögen gehören. In der von der Bundesregierung im Beschluß über Grundlinien und Eckwerte vom 23. März 1977 angekündigten Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms wird darüber hinaus über den Ausbau der Förderung von Wärmepumpen auch in privaten Wohngebäuden entschieden. Auf die besondere Bedeutung von Wärmepumpen wurde schon in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU hingewiesen (BT-Drucksache 8/569). Zu Frage 148: Die Untersuchungen des Wissenschaftlers bestätigen die bisherige forschungpolitische Konzeption der Bundesregierung. Insbesondere wird dadurch bestätigt, daß es nicht möglich ist, kurzfristig einen wesentlichen Anteil des Endenergiebedarfs durch unkonventionelle Energiequellen zu decken. Die Bundesregierung teilt jedoch nicht die Meinung des Wissenschaftlers, daß die bisherigen Studien zu sehr von der Energieerzeugung und zu wenig von der Anwendung ausgehen. Fragen der Energieanwendung standen im Mittelpunkt der „Studie über Technologien zur Einsparung von Energie", der Fernwärmestudien und vieler anderer Untersuchungen. Die Bundesregierung hat bereits in der Antwort auf die oben zitierte Anfrage auf den durch die Nutzung regenerativer Energiequellen entstehenden zusätzlichen Strombedarf hingewiesen. Dort heißt es: „Das langfristig nutzbar erscheinende Potential regenerativer Energiequellen wird in erster Linie Erdöl und Erdgas, nicht dagegen Strom substituieren." Anlage 100 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 149 und 150) : Welche ordnungspolitischen Maßnahmen des Staates (Gesetze, Verordnungen, Bauvorschriften u. ä.) stehen einer Nutzung der Sonnenenergie in der Bundesrepublik Deutschland entgegen, und was hat die Bundesregierung unternommen, um diese Vorschriften zu erfassen und gegebenenfalls eine Änderung der Vorschriften im Hinblick auf die Erleichterung der Nutzung der Sonnenenergie in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten? Aus welchem Grund ist die Bundesregierung der Ansicht, daß steuerliche Erleichterungen für die Nutzung der Sonnenenergie in der Bundesrepublik Deutschland die Einführung der Sonnenenergie erleichtern, wenn gleichzeitig Vorschriften des Staates dazu beitragen, die Einführung der Solarenergie zu verhindern? Zu Frage 149: Die Bundesregierung hat schon im Mai 1976 eine umfangreiche Studie in Auftrag gegeben mit dem Ziel, Hemmnisse, die der Einführung der Solartechnik im Wege stehen, zu analysieren und zu identifizieren, um Möglichkeiten zu ihrer Überwindung aufzuzeigen. Sie hat darüber dem Bundestag in der Antwort auf die Kleine Anfrage betr. neue Primärenergiequellen (BT-Drucksache 7/5313) im Juni 1976 berichtet. Erste Zwischenberichte der Untersuchung zeigen in der Tat, daß die Vorschriften des Bau- und Planungsrechtes in einigen, nicht in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Landesbauordnungen, Landschaftsschutzbestimmungen und Bausatzungen von Gemeinden, regional unterschiedlich, teilweise erheblich hemmende Faktoren aufweisen. Beispiele: a) Größe der Dachfensterfläche vorgeschrieben — Einbau von Solarkollektoren wird nicht genehmigt, weil die Kollektorfläche größer ist. b) Flachdach vorgeschrieben — Änderung der Dachneigung zum Einbau von Solarkollektoren nicht genehmigt. 2956* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 c) Farbe der Dacheindeckung vorgeschrieben — Einbau von Solarkollektoren wird aus ästhetischen Gesichtspunkten abgelehnt. Die Handhabung der Vorschriften durch die Baugenehmigungsbehörden ist sehr unterschiedlich. Obwohl die Studie erst Ende 1977 abgeschlossen sein wird, ist noch im Laufe des Sommers damit zu rechnen, daß die systematische Erfassung derartiger Vorschriften abgeschlossen wird und vorzeitig entsprechende Vorschläge zur Verminderung der administrativen Hemmnisse abgeleitet werden können. Die Vorschläge dieser Studie müssen nach Abschluß geprüft und diskutiert werden. Erst danach stehen die weiteren Schritte zur Entscheidung an. Zu Frage 150: Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit immer die Meinung vertreten, daß steuerliche Erleichterungen zur Einführung der Solartechnik über die bestehenden Möglichkeiten hinaus solange nicht sinnvoll sein können als die Ergebnisse der oben angeführten Engpaßstudie nicht vorliegen. Die Bundesregierung ist dennoch in der Zwischenzeit initiativ geworden und hat ihrerseits bei der ständigen Umweltministerkonferenz zum Ausdruck gebracht, daß es unverständlich erscheint, auf der einen Seite weitergehende steuerliche Vergünstigungen für den Einbau von Solaranlagen zu fordern und auf der anderen Seite auf der Ebene der Genehmigungsbehörden Bürgern, die auch ohne solche Präferenzen bereits Solartechnik anwenden wollen, Schwierigkeiten zu bereiten. Die Bundesregierung fördert die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Solartechnik mit Nachdruck und setzt alles daran, daß für diese Technik auf sinnvolle Art und Weise eine schnelle, jedoch nicht überstürzte Markteinführung möglich wird. Anlage 101 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Fragen 151, 152, 153 und 154): Bis zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung, daß eine Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente im deutschen Entsorgungszentrum möglich sein wird? Hält die Bundesregierung im Fall von Verzögerungen die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen in den Abklingbecken der Kernkraftwerke oder nötigenfalls in besonderen Lagern für eine vertretbare Zwischenlösung? Kann sich die Bundesregierung der in Frankreich vertretenen Meinung anschließen, daß die Zwischenlagerung der in Form von Glaskörpern endkonditionierten Abfälle eine weitere vertretbare Zwischenlösung ist? Wann glaubt die Bundesregierung, aus heutiger Sicht spätestens in der Lage zu sein, die Endlagerung vorzunehmen, und damit ihrer vollen Verantwortlichkeit für die Endlagerung nach dem Atomgesetz nachkommen zu können? Zu Frage 151: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort zur Großen Anfrage der SPD/FDP-Fraktionen (unter IX.9.) den Zeitablauf dargestellt, wie er sich aus der eingeleiteten Planung ergibt. Zu Frage 152: Die Bundesregierung geht davon aus, daß in der Bundesrepublik Deutschland die abgebrannten Brennelemente nach ihrer Entladung aus den Kernkraftwerken bis zur Wiederaufbereitung gelagert, dann aufgearbeitet, die wiederaufgearbeiteten Kernbrennstoffe ihrer Wiederverwendung und die Abfallprodukte einer sicheren Endlagerung zugeführt werden. Sollten bei der Verwirklichung des Entsorgungskonzeptes zeitliche Verzögerungen auftreten, so müßte auf Zwischenlager-Möglichkeiten zurückgegriffen werden. Nach heutigem Kenntnisstand ist eine Zwischenlagerung von Leichtwasserreaktor-Brennelementen in Wasserbecken sowohl am Reaktor als auch gegebenenfalls in gesonderten Zwischenlagern zumindest bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren aus technischer Sicht unproblematisch. Bei der Bewertung der längerfristigen Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente in den Kernkraftwerken oder Außenlagern ist zu berücksichtigen, daß solche Lager wegen des Anwachsens der Lagerkapazitäten, die ständig aus Gründen des Strahlenschutzes überprüft und gegen Einwirkung von außen geschützt werden müssen, ein zusätzliches Risikopotential darstellen können. Zu Frage 153: Die Bundesregierung mißt der Entwicklung geeigneter Verfahren zur sicheren Konditionierung radioaktiver Abfälle im Rahmen des gesamten Entsorgungskonzeptes große Bedeutung bei. Die Anforderungen an die Produktqualität insbesondere hochradioaktiver endkonditionierter Abfälle sind bezüglich ihrer Auslaugresistenz und ihrer Wärmebeständigkeit sehr hoch, um die nach menschlichem Ermessen höchstmögliche Gewähr der erforderlichen langen und sicheren Isolierung dieser Produkte in einem geeigneten Endlager von der Biosphäre zu gewährleisten. Nachdem bereits jahrelang positive Erfahrungen ohne Störung in der Zwischenlagerung flüssiger radioaktiver Abfälle in Frankreich und Großbritannien gesammelt wurden, erscheint eine längere Zwischenlagerung endkonditionierter verfestigter Abfälle als eine weitere vertretbare Zwischenlösung akzeptabel, z. B. falls sich die Bereitstellung eines geeigneten Tieflagers in stabilen geologischen Formationen verzögern sollte. Hierzu sind entsprechend hergerichtete Gebäude und Einrichtungen jedoch notwendig. Zu Frage 154: In der Beantwortung zu Ihrer ersten Frage ist der Zeitplan für die Verwirklichung des Entsorgungszentrums genannt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 2957* 1 Anlage 102 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 155) : Wann und in welcher Form gedenkt die Bundesregierung, die Bevölkerung der Stadt Salzgitter über das Vorhaben der Atommüllagerung im Schacht Konrad in Salzgitter-Bleckenstedt zu informieren? Die Untersuchung der Eignung der Schachtanlage Konrad für die Einlagerung radioaktiver Abfälle ist von umfangreichen Informationen begleitet. Bisher haben zur Information der Öffentlichkeit über das Projekt Konrad u. a. folgende Veranstaltungen stattgefunden: — Informationsgespräch zwischen der Stadt Salzgitter, der Salzgitter Eisenerzbergbau AG und der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung mbH (GSF) am 15. Januar 1975 im Rathaus Salzgitter; beteiligt waren der Oberbürgermeister, der Oberstadtdirektor, Ratsherren, Ortsbürgermeister und Ortsratsfraktionsvorsitzende. — Befahrung der Schachtanlage Konrad durch die niedersächsische Landespressekonferenz unter Führung des niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung am 20. Mai 1975. — Pressegespräch mit Befahrung der Schachtanlage am 16. Mai 1977, an der Vertreter mehrerer Zeitungen, Rundfunkanstalten und Agenturen teilnahmen. Daneben sind vom Bundesministerium für Forschung und Technologie, der Salzgitter AG und der GSF laufend schriftliche Anfragen im einzelnen beantwortet worden. Die Regionalpresse hat wiederholte Male über das Projekt Konrad berichtet. Außerdem ist bisher vielen interessierten Einzelgruppen die Möglichkeit gegeben worden, sich durch eine Befahrung der Schachtanlage mit anschließender Diskussion ein genaues Bild an Ort und Stelle zu verschaffen. Die Öffentlichkeit wird auch im weiteren Verlauf der Untersuchungen umfassend informiert werden. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 156) : Nach welchen gesetzlichen Vorschriften des Bundesrechts kann ein Jugendlicher, der nach dem Sonderschulabschluß sich durch einen Hauptschulabschluß weiterbilden will, finanziell gefördert werden, und hält die Bundesregierung diese Vorschriften für ausreichend? 1. Eine Förderung nach gesetzlichen Vorschriften des Bundesrechts kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht: 1.1 Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) besteht eine Förderungsmöglichkeit, sofern der Auszubildende eine Abendhauptschule besucht (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. mit § 12 Abs. 1 Nr. 2 BAföG). 1.2 Darüber hinaus gibt es nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Schüler von Sonderschulen (für Lernbehinderte) keine weiteren Förderungsmöglichkeiten, da die Förderung nach dem BAföG für Schüler gewöhnlich ab Klasse' 11 beginnt. Nur bei notwendiger auswärtiger Unterbringung des Schülers ist sie ab Klasse 10 möglich. Soweit Schüler nach Abschluß der 9. Klasse der Sonderschule in einem besonderen Jahr den Hauptschulabschluß erreichen können, findet dies gewöhnlich an der Sonderschule, also am Ort statt. 1.3 Im Rahmen der individuellen Förderung einer beruflichen Erstausbildung nach § 40 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) kann eine berufliche Ausbildung in Betrieben oder überbetrieblichen Ausbildungsstätten oder die Teilnahme an Grundausbildungs- und Förderungslehrgängen und anderen berufsvorbereitenden Maßnahmen, nicht aber eine allgemeinbildende schulische Ausbildung gefördert werden. In einigen Bundesländern wird aufgrund landesrechtlicher Vorschriften der Hauptschulabschluß als mit der erfolgreichen Ableistung einer beruflichen Ausbildung erbracht angesehen. Erfolgt in diesen Fällen eine Aufstockung der Ausbildungsvergütung nach AFG, weil der Auszubildende in einem beruflichen Ausbildungsverhältnis steht, so kann dabei die berufliche Förderungsmaßnahme indirekt als eine Förderung des zusätzlich erreichten Hauptschulabschlusses angesehen werden. 1.4 Nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) kommt eine Förderung dann in Betracht, wenn Schüler von Sonderschulen zum Kreis der „wesentlich Behinderten" im Sinne des BSHG gehören, die nach § 39 Abs. 1 BSHG Eingliederungshilfe (einschließlich der Hilfe für angemessene Schulausbildung) erhalten können. 2. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die auf Grund bundesrechtlicher Vorschriften bestehende gegenwärtige Rechtslage zu ändern. Die Erlangung des Schulabschlusses liegt innerhalb der — in diesen Fällen nach Landesrecht erweiterten — allgemeinen Schulpflicht, während derer die Kosten im Rahmen der Unterhaltspflicht von den Eltern aufzubringen sind. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 157): In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß in Frankreich nach einer Mitteilung des Ministre de l'Education, René Haby, die Zahl der Schüler und Schülerinnen in Frankreich, die Deutsch als zweite Fremdsprache gewählt haben, im Jahr 1964 von 207 000 auf 1976 - 403 000 angestiegen ist, während als Folge der sog. Oberstufenreform Schüler an deutschen höheren Schulen Französisch als Fremdsprache in zunehmendem Maße „abwählen", dieser Minderung der Vermittlung der französischen Sprache im deutschen Schulwesen im Sinne des deutsch-französischen Freundschaftsvertrags entgegenzuwirken? 2958* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Juni 1977 Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Gesamtzahl der Schüler, die in der Schule Französich lernen, in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Die Bundesregierung hat jedoch keine Möglichkeit, dieser Entwicklung unmittelbar entgegenzuwirken, da die Zuständigkeit für das Schulwesen bei den Ländern liegt. Die Bundesregierung hat jedoch im Rahmen der Verpflichtung, die sie gemeinsam mit den Ländern im deutsch-französischen Vertrag von 1963 eingegangen ist, verschiedentlich Vorschläge zur Förderung der französischen Sprache gemacht. Zuletzt hat der Koordinator für die deutsch-französische Zusammenarbeit der Kultusministerkonferenz 1975 konkrete Empfehlungen für Einzelverbesserungen des Französischunterrichts in den allgemeinen und beruflichen Schulen sowie in der Weiterbildung vorgeschlagen, die nach zustimmender Kenntnisnahme der Kultusministerkonferenz vom 12. September 1975 ihrem Schulausschuß zur weiteren Beratung überwiesen wurden. Der Herr Bundeskanzler hat auf einer gemeinsamen Sitzung mit den Ministerpräsidenten der Länder im Februar 1977 das Thema erneut angesprochen und darum gebeten, mitzuteilen, welche Initiativen in den einzelnen Ländern zur Verbesserung des Französischunterrichts ergriffen worden sind. Eine Antwort hierauf liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Die Bundesregierung ist aber gern bereit, diese Angelegenheit bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder zur Sprache zu bringen. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/601 Frage 158) : Welche konkreten Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um auch graduierten Ingenieuren mit jahrelanger praktischer Berufserfahrung den Zugang zu Positionen bei internationalen Organisationen zu ermöglichen, um damit Chancengerechtigkeit und Durchlässigkeit der Berufslaufbahnen auch im internationalen Bereich zu ermöglichen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage vom 20. April 1977, Nr. A 34, Drucksache 8/328)? Auf die gegenwärtige Praxis bei den Stellenausschreibungen Internationaler Organisationen ist der damalige Parlamentarische Staatssekretär Herr Dr. Glotz bereits bei der Beantwortung Ihrer Frage vom 20. April 1977 (Nr. A 34, Bundestagsdrucksache 8/328) eingegangen. In der Regel wird ein Hochschulabschluß gefordert, der im Anschluß an ein mindestens 4jähriges Universitätsstudium erworben wurde. Lediglich in Ausnahmefällen kommen Bewerber mit einer 3jährigen Ausbildungszeit in Betracht, wenn sie Praxiserfahrung oder ganz spezifische Zusatzqualifiktaionen vorweisen können. Hinzu kommt, daß bei den Staaten, die Mitarbeiter in Internationale Organisationen entsenden, gegenwärtig offenbar nur geringe Unterstützung besteht, von dieser Praxis abzugehen. Insofern sind die Chancen graduierter Ingenieure, in Internationalen Organisationen beschäftigt zu werden, noch gering. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, daß auch graduierte Ingenieure die ihrer Ausbildung und Berufserfahrung entsprechenden Positionen in internationalen Organisationen einnehmen können. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß eine Änderung dieser ungünstigen Praxis erst dann aussichtsreich betrieben werden kann, wenn die innerstaatlichen Regelungen und Rechtsnormen entsprechend weiterentwickelt sind. Das Hochschulrahmengesetz schafft in § 18 eine wichtige Voraussetzung dafür, daß die sich durch äußere Bezeichnungen unterscheidenden Abschlüsse angeglichen werden können, wenn ein gemeinsames, allgemeines Studienziel vorliegt. Diese Bestimmung muß allerdings erst in die Landeshochschulgesetze umgesetzt werden. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/601 Frage 159) : Hat die Bundesregierung Gewißheit darüber erhalten können, daß die 100 000 Dollar für das Namibia-Institut in Lusaka nicht für andere Aufgaben als die Forschung und wissenschaftliche Grundlagenarbeit" der Swapo verwendet worden sind, und worauf stützt sich diese Gewißheit? Die Bundesregierung hat die von Ihnen angesprochene Sonderzuwendung von 100 000 S für das Namibia-Institut in Lusaka auf der Grundlage eines mit dem Namibia-Rat der VN am 11. 6./22. 9. 1976 abgeschlossenen Notenwechsel geleistet. Dieser sieht vor, daß die Treuhandmittel zur Vervollständigung der Bibliothek und zur Ausstattung mit Mobilar und sonstigen Einrichtungsgegenständen verwendet werden. Gemäß der Gründungsresolution ist Ziel des Instituts die Vorbereitung und fachliche Ausbildung von Namibiern für Verwaltungsaufgaben nach der Unabhängigkeit, die wissenschaftliche Forschung und Dokumentation sowie die Erstellung und Publizierung von Grundlagenstudien. Gemäß Nr. 3 des Notenwechsels ist von den Vereinten Nationen der Nachweis über die wirtschaftliche und zweckentsprechende Verwendung vorzulegen. Bisher ist eine vorläufige Abrechnung eingegangen; es gibt keine Anzeichen dafür, daß der Betrag für außerhalb des Instituts liegende Zwecke verwandt sein könnte.
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    Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung gebe ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Warnke zu dem Antrag auf Drucksache 8/668. Fünf Minuten sind angemeldet worden, Herr Kollege Warnke.


Rede von Dr. Jürgen Warnke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der Antrag hat zum Schwerpunkt, die 10 %ige Kürzung der Arbeitsplatzförderung in den strukturschwachen Gebieten und im Zonenrandgebiet wieder rückgängig zu machen. Wenn Sie, Herr Minister Apel, und Ihre Regierung uns erst die Grundausstattung um 10 % kürzen und anschließend mit diversen Arbeitsplatzbeschaffungsprogrammen beglücken wollen, dann heißt das doch im Klartext: Sie nehmen erst mit der rechten Hand 10 °/o weg und legen dann mit der linken Hand wieder etwas dazu, in der Hoffnung, daß die Bevölkerung dies überhaupt nicht merkt. Das ist unehrlich. Das ist ein Schwindel. Das machen wir nicht mit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb legen wir Ihnen diesen Antrag heute zum zweiten Male vor.
Er hat gestern früh dem Unterausschuß Zonenrand vorgelegen. Mit der Mehrheit der Koalition hat der Unterausschuß Nichtbefassung beschlossen. Er hat versucht, mit einer fehlerhaften Auslegung der Geschäftsordnung jegliche Sachdebatte über diesen Antrag abzuwürgen. Meine Damen und Herren, die SPD- und FDP-Abgeordneten des Unterausschusses Zonenrand haben gestern früh nicht nur die Geschäftsordnung mißbraucht; sie haben vor allen Dingen eine Tradition gefährdet, die es in diesem Hause ein Vierteljahrhundert gegeben hat, nämlich interfraktionelle Zusammenarbeit, Einstimmigkeit, Konsens in Angelegenheiten des Zonenrandgebietes. Wir brauchen heute nicht weniger Konsens, wir brauchen mehr Konsens in diesem Hause. Sie haben ein Stück davon demontiert. Das verurteilen wir.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Denken Sie an Einzelplan 14! — Weitere Zurufe von der SPD)

Schlimmer noch, meine Kollegen von der Koalition: Sie haben gestern gezeigt, daß der SPD und der FDP weitgehend die Verbindung zu ihren Wählern abhanden gekommen ist;

(Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD)

denn diese Wähler haben Ihnen doch ihre Stimmen und damit ihr Vertrauen gegeben, damit Sie ihre Lebensrechte hier im Parlament vertreten. Sie erwarten von Ihnen gemeinsames Ringen über die Grenzen Ihrer Fraktion hinweg um die bestmögliche Gestaltung der Lebensverhältnisse. Sie erwarten, wenn es darauf ankommt, auch einmal den Mut, gegen Ihre eigene Fraktion, gegen Ihre eigene Regierung zu stimmen, wenn es um die Lebensrechte der Menschen in den strukturschwachen Gebieten geht.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Stimmt doch nicht!)

Früher hat man von Mannesmut vor Königsthronen gesprochen. Heute sollten Sie wenigstens das bißchen Zivilcourage aufbringen, um vor den Ministersesseln Ihrer eigenen Regierung nicht immer im Rückgrat einzuknicken, wenn es um Ihre eigenen Wähler geht.

(Beifall bei der CDU/CSU — Immer [Altenkirchen] [SPD] : Welches Rückgrat habt Ihr denn?)




Dr. Warnke
— Es mag ja unbequem sein, Herr Kollege Immer. Aber jenes bißchen Mut gibt dem Abgeordnetenmandat erst seinen Rang und seine Würde. Das vermissen wir bei Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Gestern hat der Kollege Sperling während der Haushaltsberatungen blanke Augen der Metallarbeiter erhofft, weil dieses Haus mit den Stimmen aller Fraktionen das Werfthilfeprogramm aufgestockt hat. Herr Kollege Sperling, ich halte nichts von dieser Weihnachtsmannmentalität, die sich blanke Augen bei den Wählern erhofft, bloß weil wir hier unsere Pflicht getan haben.
Die Metallarbeiter im Zonenrandgebiet und in den strukturschwachen Gebieten werden aber keine blanken Augen haben. Ihnen wird vielmehr — und dies nicht zum erstenmal —, die Zornesader schwellen, wenn Sie ihnen die Mittel für die Schaffung der Arbeitsplätze, die sie dringender brauchen als andere, nicht nur nicht aufstocken, sondern sogar noch um 10 % kürzen. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, diese 10%ige Kürzung rückgängig zu machen. Meine Damen und Herren von der SPD, die Metallarbeiter und mit ihnen alle Menschen in den strukturschwachen Gebieten und im Zonenrandgebiet wollen von Ihnen keine Almosen. Sie wollen die Gerechtigkeit, auf die sie Anspruch haben und die Sie ihnen vorenthalten haben.
Ich fordere die Kolleginnen und Kollegen aus dem Zonenrandgebiet und den strukturschwachen Gebieten — dies gilt insbesondere für die Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen von SPD und FDP, an die ich appelliere, einmal das Parteibuchdenken zurückzustellen — auf, für diesen Antrag der CDU/CSU zu stimmen und damit den Interessen der Menschen in ihren Wahlkreisen den Vorrang zu geben.

(Beifall bei der CDU/CSU)


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    Zum weiteren Ablauf der Debatte möchte ich mitteilen, daß ich jetzt zunächst dem Herrn Abgeordneten Sperling zu diesem Antrag, sodann dem Abgeordneten Leicht und abschließend dem Bundesminister der Finanzen das Wort erteilen werde. Herr Kollege Sperling!