Rede von
Reinhard
Metz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Müller, Sie haben gesagt, die Zahlen dieses Antrags seien von Ihnen abgeschrieben. Da die im Zusammenhang mit diesem Antrag stehenden Zahlen aus dem Verkehrsministerium stammen, sind sie nicht, wie Sie behauptet haben, bei Ihnen abgeschrieben.
Ich möchte zu dem Antrag auf Drucksache 8/620 folgendes sagen: Für schiffahrtspolitisch förderungswürdige Bauvorhaben werden vom Bund Neubau- und Sonderhilfen gewährt, die zur Zeit bis zu 17,5 % der Anschaffungskosten betragen können. Eine Zusammenstellung der im Rahmen des Schiffahrtsförderungsprogramms 1977 eingegangenen Anträge hat ergeben, daß 238 Schiffbauvorhaben angemeldet worden sind. Wie viele davon sich letzten Endes zu konkreten Aufträgen entwickeln werden, ist heute allerdings noch völlig offen. Das Bundesverkehrsministerium hat nach vorläufiger Sichtung und Siebung dieser Anträge 166 von ihnen — mit einer Baukostensumme von 2,76 Milliarden DM — zur Grundlage eines errechneten Zuschußbedarfs von 450 Millionen DM gemacht. Da bisher nur 297 Millionen DM Bundesmittel zur Abdeckung dieses Bedarfs zur Verfügung stehen, sehen die beiden zur Beratung anstehenden Änderungsanträge eine entsprechende Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen vor.
Schiffahrtsförderungspolitik und Schiffbaupolitik sind eng miteinander verflochten. Neben dem Ziel, die Struktur und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Handelsflotte zu verbessern, soll mit diesen Mitteln erreicht werden, die Beschäftigungslage der Werftindustrie zu stabilisieren. Die Zuschüsse bewirken eine Verbilligung des deutschen Werftpreises, wobei allerdings in vielen Fällen das international vergleichbare Baupreisniveau nicht erreicht werden kann. Diese Zuschüsse können aber nicht bewirken, die Wettbewerbsprobleme der so geförderten Seeschiffe völlig zu beseitigen.
Um so erfreulicher wäre es, wenn die vom Bund bereitgestellten Mittel dennoch dazu beitrügen, daß deutsche Reeder möglichst viele Aufträge auf deutschen Werften placieren. Diese Chance offenzuhalten, ist die Motivation dieses Änderungsantrages. Er ist allerdings angesichts der großen Probleme nur ein kleiner Schritt. Die deutsche Werftindustrie befindet sich in ihrer tiefsten Krise der Nachkriegszeit. Tausende von Arbeitsplätzen sind gefährdet. Zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit bleiben große Kraftanstrengungen des Bundes erforderlich.
Sowohl aus schiffahrts- wie auch aus beschäftigungspolitischen Gründen ist die von uns vorgeschlagene Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen erforderlich. Darum bin ich sicher, daß dieses Haus beiden Anträgen zustimmt.