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ID0803607000

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    Plenarprotokoll 8/36 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1977 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2763 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 2763 B Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksachen 8/100, 8/324, 8/270, 8/474 — Beschlußempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen — Drucksache 8/498 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Finanzplan des Bundes 1976 bis 1980 — Drucksachen 8/101, 8/325, 8/612 — in Verbindung mit Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksache 8/517 — in Verbindung mit Einzelplan 32 Bundesschuld — Drucksache 8/513 — in Verbindung mit Einzelplan 33 Versorgung — Drucksache 8/514 — in Verbindung mit Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte — Drucksache 8/515 — Carstens (Emstek) CDU/CSU . . . . . 2764 A Grobecker SPD 2769 A Gärtner FDP 2772 B Wohlrabe CDU/CSU 2774 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1977 Löffler SPD . . . . . 2776 D Frau Matthäus-Maier FDP 2779 B Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 2780 C Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksache 8/499 — Dr. Waigel CDU/CSU 2785 C Dr. Sperling SPD 2788 D Dr. Haussmann FDP . . . . . . . . 2791 C Pieroth CDU/CSU 2793 A Reuschenbach SPD 2795 B Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 2797 D Dr. Barzel CDU/CSU . . . . . . . 2800 D Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . 2803 A Hauser (Krefeld) CDU/CSU . . . . . 2805 C Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksache 8/504 — Dr. Zimmermann CDU/CSU 2813 D Möllemann FDP 2816 C Blank SPD 2822 D Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU 2825 B Horn SPD 2827 A Leber, Bundesminister BMVg . 2830 D, 2854 A Dr. Wörner CDU/CSU 2839 A Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 2846 C Dr. Kohl CDU/CSU 2848 A Schmidt, Bundeskanzler 2849 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 2855 B Erklärungen nach § 35 GO Dr. Zimmermann CDU/CSU 2856 D Würzbach CDU/CSU 2857 B Namentliche Abstimmung 2857 C Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/509 — Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU . 2859 C Stöckl SPD 2861 A Dr. Schneider CDU/CSU 2862 B Gattermann FDP 2864 A Ravens, Bundesminister BMBau . . . . 2866 C Niegel CDU/CSU 2869 B Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen 8/502, 8/558 — Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . . . 2830 A Müller (Nordenham) SPD 2872 B Lemmrich CDU/CSU 2874 B Peters (Poppenbüll) FDP 2876 B Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP . 2876 D Metz CDU/CSU 2877 B Grobecker SPD 2877 D Tillmann CDU/CSU . . . . . . . . 2878 A Schirmer SPD 2878 B Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen - Drucksache 8/503 — . . . . . . . . 2878 D Haushaltsgesetz 1977 — Drucksachen 8/518, 8/577 — . . . . . 2879 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung ,der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 8/651 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz) — Drucksache 8/652 — Müller (Remscheid) CDU/CSU 2806 C Franke CDU/CSU 2809 C Glombig SPD 2811 A Schmidt (Kempten) FDP 2812 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu einer dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/657 — 2813 B Nächste Sitzung 2879 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2881* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1977 2763 36. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1977 Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 6. Dr. Ahrens *' 24. 6. Dr. Aigner * 24. 6. Amrehn ** 24. 6. Angermeyer 24. 6. Blumenfeld * 24. 6. Frau von Bothmer ** 24. 6. Büchner (Speyer) ** 24. 6. Dr. Enders *' 24. 6. Dr. Evers ** 24. 6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner ** 24. 6. Handlos ** 24. 6. von Hassel ** 24. 6. Hoppe 24. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 6. Katzer 24. 6. Klinker 24. 6. Kunz (Berlin) * 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Lange * 23. 6. Lemp *** 24. 6. Lenzer *** 24. 6. Lücker * 24. 6. Marquardt ** 24. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Mende ** 24. 6. Milz ** 24. 6. Dr. Müller ** 24. 6. Müller (Mülheim) 24. 6. Dr. Müller-Hermann * 23. 6. Pawelczyk ** 24. 6. Reddemann ** 24. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Dr. Schäuble ** 24. 6. Scheffler *** 24. 6. Schmidhuber ** 24. 6. Schmidt (München) * 24. 6. Schreiber * 23. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 24. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 24. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 24. 6. Dr. Starke (Franken) * 24. 6. Dr. Staudt 24. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Ueberhorst 24. 6. Dr. Vohrer ** 24. 6. Wawrzik * 24. 6. Würtz * 23. 6. Zeyer * 24. 6.
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    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eingedenk der Tatsache, daß es sich hier um Erklärungen der Fraktionen zu dem Ergebnis der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses handeln soll, möchte ich mit Ihrem Einverständnis, das ich voraussetze, auf unsinnige Polemiken verzichten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich will mich auf die Gesichtspunkte beschränken, die allein Gegenstand des Vermittlungsbegehrens sind.
    Die SPD-Bundestagsfraktion stimmt den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses zum 20. Rentenanpassungsgesetz und zum Krankenversicherungs-Kostendämpfunggesetz zu. Der Vermittlungsausschuß hat einen tragfähigen Kompromiß ausgearbeitet, der die vom Bundestag beschlossenen Sozialgesetze im Grundsatz unangetastet läßt. Es bleibt also bei der sozialen Ausgewogenheit des von der Bundesregierung vorgelegten Konsolidierungsprogramms im ganzen. Das heißt, daß Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rentner und Anbieter von Gesundheitsleistungen gemäß ihrer Leistungskraft zur Konsolidierung beitragen. Es bleibt bei den Eckwerten der Koalition zur Sicherung der Rentenfinanzen und bei einer gesetzlich verankerten und an klaren volkswirtschaftlichen Kriterien orientierten Kostendämpfung im Gesundheitswesen.
    Von den besonders umstrittenen Punkten des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes, mit dem ich beginnen möchte, bleiben die meisten, wenn auch mit Modifikationen im Detail, in der Bundestagsfassung erhalten. Es bleibt bei der Orientierung des Anstiegs der Arzthonorare an gesamtwirtschaftlichen Kriterien, zu denen auch die
    Grundlohnsumme gehört. Auch der Arzneimittelhöchstbetrag, bei dessen Überschreitung die Kassenärzte verstärkt zum Einzelregreß herangezogen werden können, aber nicht müssen, bleibt erhalten. Hier handelt es sich weitgehend um eine Entscheidung der Selbstverwaltung.
    Die alljährlichen gemeinsamen Empfehlungsvereinbarungen der Spitzenverbände der Krankenkassen und Kassenärzte bzw. Kassenzahnärzte über den Anstieg der Arzthonorare und über die Veränderung des Arzneimittelhöchstbetrages sind nicht preisgegeben worden. In den Beschlüssen des Vermittlungsausschusses zu diesem Komplex sieht die SPD-Bundestagsfraktion keine wesentliche Beeinträchtigung des Gesetzesbeschlusses des Bundestages. Die Tatsache, daß in den Empfehlungsvereinbarungen und bei ihrer Umsetzung in die Gesamtverträge auf Landesebene stärker, als zunächst vorgesehen, die Besonderheiten einzelner Regionen und Kassenarten berücksichtigt werden können, wird nach unserer Auffassung den Kostendämpfungseffekt der geplanten Maßnahmen nicht abschwächen, ebensowenig wie die Vorschaltung der sogenannten konzertierten Aktion.
    Wichtig ist für die SPD-Fraktion in diesem Zusammenhang vor allem, daß der Versuch der Opposition, die Ersatzkassen aus dem Anwendungsbereich der Regelungen über die Arzthonorare und den Arzneimittelhöchstbetrag herauszubrechen, im Vermittlungsausschuß gescheitert ist. Wir meinen, daß das im Interesse der Versicherten der Ersatzkassen ist.
    Das gilt auch für die Frage des für alle Kassen einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen, wo es keine Abstriche vom Bundestagsbeschluß gegeben hat. Umstritten war zwischen Bundestag und Bundesrat auch die auf Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung vom Bundestag übernommene „Fluchtklausel" in der Rentnerkrankenversicherung. Danach sollen alle Personen, die in der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit freiwillig aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden oder eine bestehende Beitrittsberechtigung nicht wahrnehmen, als Rentner keine Rückkehrmöglichkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung mehr haben. Wir wollen den Prozeß der Entsolidarisierung aufhalten. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, daß dieser Beschluß des Bundestages nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses nicht angetastet werden soll.
    Die SPD-Bundestagsfraktion stimmt auch dem Beschluß des Vermittlungsausschusses zu, nach dem das 20. Rentenanpassungsgesetz bis auf einen einzigen Punkt unverändert in der Fassung des Bundestages in Kraft treten soll, und zwar einschließlich der im Laufe der Bundestagsberatungen auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zusätzlich eingefügten Maßnahmen zum Abbau von Privilegien und zur Herstellung größerer Beitragsgerechtigkeit.
    Ein Teil der Vorschläge des Vermittlungsausschusses beinhaltet Verschlechterungen des Gesetzespakets; das soll nicht verschwiegen werden. Die SPD-Fraktion nimmt diese Verschlechterungen in Kauf, um das Inkrafttreten des Konsolidierungspro-



    Glombig
    grammes nicht zu verzögern. Wir sagen aber in aller Deutlichkeit — und werden es auch in Zukunft wiederholen —, daß diese Verschlechterungen auf das Konto der CDU und CSU gehen. Zu diesen Verschlechterungen gehört der einzige Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum 20. Rentenanpassungsgesetz, der die berufliche Rehabilitation betrifft. Es war ursprünglich vorgesehen, im Interesse der Behinderten, im Interesse der Schaffung einer einzigen Zuständigkeit für Behinderte die berufliche Rehabilitation der Behörde zu überlassen, die dafür zuständig ist, nämlich der Bundesanstalt für Arbeit. Nun ist es so, daß für die älteren Versicherten, die bereits die 15jährige Wartezeit erfüllt haben, die Rentenversicherung — entgegen dem Beschluß des Bundestages — die Zuständigkeit behalten soll. Für die jüngeren Versicherten soll die Bundesanstalt für Arbeit zuständig werden. Nach unserer Auffassung ist das eine sachlich wenig befriedigende Regelung; wir geben es zu. Wir stimmen ihr auch nur deshalb zu, um die letzten verfassungsrechtlichen Zweifel auszuräumen, daß das 20. Rentenanpassungsgesetz wegen der Bestimmungen zur beruflichen Rehabilitation doch der Zustimmung des Bundesrates bedürfen könnte. Nur so kann die Unionsmehrheit im Bundesrat daran gehindert werden, die Rentenerhöhung zum 1. Juli und die Konsolidierung der Rentenfinanzen zu blokkieren.
    In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß entgegen allen Bemühungen, die auch heute hier wieder angestellt worden sind, die eventuelle nettolohnbezogene Anpassung kein Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens ist und damit auch nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens sein konnte. Denn es wird sich in diesem Punkte durch dieses Gesetz, das 20. Rentenanpassungsgesetz, nichts ändern.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Beim Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz wird es eine wesentliche Verschlechterung geben, weil die Länder den Verzicht auf die kostendämpfenden Maßnahmen im Krankenhausbereich erzwungen haben. Dies kann sich zum Schaden der Versicherten in einem weiteren Anstieg der Krankenhauskosten bemerkbar machen. Auch die für die Zukunft verabredete Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes kann das nicht verhindern, wenn die Länder ihre Haltung in der Sache nicht ändern. Zu diesen Verschlechterungen des Kostendämpfungsgesetzes gehört auch der erzwungene Verzicht auf die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Dadurch entsteht bei den Krankenkassen ein Einnahmeverlust von mehr als 1 Milliarde DM, der durch eine spätere allgemeine Beitragssatzerhöhung ausgeglichen werden müßte und dann natürlich auch zu Lasten einkommensschwacher Versicherter gehen würde.
    An dieser Stelle ist zum Thema der Beitragserhöhung in der Krankenversicherung noch eine Anmerkung zu machen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat nie verschwiegen, daß zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen — die Beitragssätze der Krankenkassen in einem gewissen Umfang angehoben werden müßten. Das ist die Konsequenz aus der Tatsache, daß die Rentenversicherung — anders als in den zurückliegenden Jahren — nicht mehr durch Überzahlungen in der Krankenversicherung der Rentner die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen aus Mitteln der Rentenversicherung teilweise auffangen kann. Das heißt, es handelt sich hier nicht um den Versuch der Deckung einer Finanzlücke in der Rentenversicherung auf Kosten der Krankenversicherung, sondern darum, die Kosten dort abdecken zu lassen, wo sie entstanden sind. Wir halten diese Entscheidung für richtig und begrüßen ausdrücklich, daß sich die CDU/CSU in ihren Änderungsvorschlägen ebenfalls für die Beseitigung der Überzahlungen in der Rentnerkrankenversicherung entschieden und damit in diesem Punkt unserer Haltung angeschlossen hat. Eines muß jedoch klargestellt werden: Wegen der von der Union erzwungenen Verschlechterungen im Kostendämpfungsgesetz besteht bereits im Jahre 1977 die Gefahr von Beitragserhöhungen. Das hätte vermieden werden können, weil die meisten Krankenkassen auf Grund der Beitragserhöhungen der letzten Jahre und auf Grund der Ausgabenentwicklung im vergangenen Jahr ein ansehnliches Rücklagepolster angesammelt haben.
    Den von der Union erzwungenen Verschlechterungen kann die SPD-Bundestagsfraktion nur unter schwersten Bedenken zustimmen. Sie stimmt zu, um die anderen Teile des Konsolidierungspaketes, vor allem das Inkrafttreten der Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres, nicht zu gefährden. Einen Spielraum für weitere Kompromisse zu Lasten der Versicherten gibt es nicht mehr. Wir erwarten deshalb nun auch von seiten der unionsregierten Länder ein entsprechendes Entgegenkommen im Bundesrat.
    Der Bundesverband der Ortskrankenkassen als Interessenvertretung von mehr als 16 Millionen Versicherten und ihren Familienangehörigen hat vor zwei Tagen eindringlich an die Landesregierungen appelliert, den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses zuzustimmen. Ein Scheitern — so füge ich hinzu; hier schließe ich mich dem Urteil des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen an — des Kostendämpfungsgesetzes hätte katastrophale Folgen.

    (Beifall bei der SPD)

    Die SPD-Fraktion fordert die unionsregierten Länder auf, sich diesen Rat der Ortskrankenkassen und ihrer Selbstverwaltungsorgane zu eigen zu machen. Wir alle müssen uns unserer Verantwortung gegenüber den Bürgern jetzt bewußt werden, und die CDU/CSU muß die Folgen einer Ablehnung heute und morgen bedenken.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmidt (Kempten).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich an die Vereinbarung im Ältestenrat halten und hier für die Freien Demokraten eine kurze Er-



    Schmidt (Kempten)

    klärung zum Ergebnis der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses abgeben.

    (Beifall)

    — Ich bedanke mich für den Beifall auch der Opposition. Allerdings hätte sich der Redner der Opposition besser auch an die Vereinbarung gehalten.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wir Freien Demokraten sprechen zunächst den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses unseren Dank und unsere Anerkennung aus, daß sie in sehr langen, nicht einfachen Verhandlungen zu einem mehrheitlichen Ergebnis gekommen sind, das den Zielsetzungen dieser Gesetze nicht entgegensteht, sie nicht verwässert, aber die nun einmal noch vorhandenen unterschiedlichen Auffassungen zwischen Bundesratsmehrheit und Bundestagsmehrheit berücksichtigt. Insgesamt konnte ein vernünftiges Ergebnis erzielt werden.
    Dieses Ergebnis ermöglicht nach Auffassung der Freien Demokraten die Finanzierung der Rentenversicherung bis zum Jahre 1980, die Kostendämpfung im Gesundheitswesen, die notwendig ist und von breitesten Kreisen, ich möchte sagen: allen Kreisen der Bevölkerung als richtig angesehen wird. Um dieses Ergebnis zu erreichen, ist die Verabschiedung des Kostendämpfungsgesetzes und des 20. Rentenanpassungsgesetzes notwendig. Geschähe das nicht, würde dies zu horrenden Beitragsbelastungen der Beitragszahler führen.

    (Beifall bei der FDP)

    Deshalb noch einmal unser Dank an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses. Unser Appell richtet sich an den Bundesrat, an die Länder, sich ihrer Verantwortung zur Sanierung der Finanzen der Rentenversicherung, zur Kostendämpfung ebenfalls bewußt zu sein. Wir stimmen dem Ergebnis zu.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)