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ID0803606800

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    Plenarprotokoll 8/36 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1977 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2763 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 2763 B Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksachen 8/100, 8/324, 8/270, 8/474 — Beschlußempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen — Drucksache 8/498 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Finanzplan des Bundes 1976 bis 1980 — Drucksachen 8/101, 8/325, 8/612 — in Verbindung mit Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksache 8/517 — in Verbindung mit Einzelplan 32 Bundesschuld — Drucksache 8/513 — in Verbindung mit Einzelplan 33 Versorgung — Drucksache 8/514 — in Verbindung mit Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte — Drucksache 8/515 — Carstens (Emstek) CDU/CSU . . . . . 2764 A Grobecker SPD 2769 A Gärtner FDP 2772 B Wohlrabe CDU/CSU 2774 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1977 Löffler SPD . . . . . 2776 D Frau Matthäus-Maier FDP 2779 B Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 2780 C Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksache 8/499 — Dr. Waigel CDU/CSU 2785 C Dr. Sperling SPD 2788 D Dr. Haussmann FDP . . . . . . . . 2791 C Pieroth CDU/CSU 2793 A Reuschenbach SPD 2795 B Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 2797 D Dr. Barzel CDU/CSU . . . . . . . 2800 D Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . 2803 A Hauser (Krefeld) CDU/CSU . . . . . 2805 C Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksache 8/504 — Dr. Zimmermann CDU/CSU 2813 D Möllemann FDP 2816 C Blank SPD 2822 D Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU 2825 B Horn SPD 2827 A Leber, Bundesminister BMVg . 2830 D, 2854 A Dr. Wörner CDU/CSU 2839 A Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 2846 C Dr. Kohl CDU/CSU 2848 A Schmidt, Bundeskanzler 2849 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 2855 B Erklärungen nach § 35 GO Dr. Zimmermann CDU/CSU 2856 D Würzbach CDU/CSU 2857 B Namentliche Abstimmung 2857 C Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/509 — Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU . 2859 C Stöckl SPD 2861 A Dr. Schneider CDU/CSU 2862 B Gattermann FDP 2864 A Ravens, Bundesminister BMBau . . . . 2866 C Niegel CDU/CSU 2869 B Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen 8/502, 8/558 — Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . . . 2830 A Müller (Nordenham) SPD 2872 B Lemmrich CDU/CSU 2874 B Peters (Poppenbüll) FDP 2876 B Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP . 2876 D Metz CDU/CSU 2877 B Grobecker SPD 2877 D Tillmann CDU/CSU . . . . . . . . 2878 A Schirmer SPD 2878 B Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen - Drucksache 8/503 — . . . . . . . . 2878 D Haushaltsgesetz 1977 — Drucksachen 8/518, 8/577 — . . . . . 2879 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung ,der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 8/651 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz) — Drucksache 8/652 — Müller (Remscheid) CDU/CSU 2806 C Franke CDU/CSU 2809 C Glombig SPD 2811 A Schmidt (Kempten) FDP 2812 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu einer dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/657 — 2813 B Nächste Sitzung 2879 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2881* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1977 2763 36. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1977 Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 6. Dr. Ahrens *' 24. 6. Dr. Aigner * 24. 6. Amrehn ** 24. 6. Angermeyer 24. 6. Blumenfeld * 24. 6. Frau von Bothmer ** 24. 6. Büchner (Speyer) ** 24. 6. Dr. Enders *' 24. 6. Dr. Evers ** 24. 6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner ** 24. 6. Handlos ** 24. 6. von Hassel ** 24. 6. Hoppe 24. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 6. Katzer 24. 6. Klinker 24. 6. Kunz (Berlin) * 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Lange * 23. 6. Lemp *** 24. 6. Lenzer *** 24. 6. Lücker * 24. 6. Marquardt ** 24. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Mende ** 24. 6. Milz ** 24. 6. Dr. Müller ** 24. 6. Müller (Mülheim) 24. 6. Dr. Müller-Hermann * 23. 6. Pawelczyk ** 24. 6. Reddemann ** 24. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Dr. Schäuble ** 24. 6. Scheffler *** 24. 6. Schmidhuber ** 24. 6. Schmidt (München) * 24. 6. Schreiber * 23. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 24. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 24. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 24. 6. Dr. Starke (Franken) * 24. 6. Dr. Staudt 24. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Ueberhorst 24. 6. Dr. Vohrer ** 24. 6. Wawrzik * 24. 6. Würtz * 23. 6. Zeyer * 24. 6.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der CDU/CSU gebe ich folgende Erklärung ab.
    Worum handelt es sich im einzelnen beim 20. Rentenanpassungsgesetz? Hier klafft — wenn ich das in Erinnerung rufen darf — ein Loch von ca. 80 Milliarden DM bis 1980. Es ist ein Irrtum, anzunehmen, durch Änderungen im sogenannten Kostendämpfungsgesetz könnte dieses Loch gestopft werden.
    Nach den Vorstellungen von SPD und FDP soll ein Teil der Finanzlücken geschlossen werden, indem die Krankenversicherung Kosten tragen soll, die bisher die Rentenversicherung getragen hat. Hierbei muß es zu Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung kommen. Die Sachverständigen schätzen diese Erhöhung auf 1,2 bis 1,6 Prozentpunkte. Das sind etwa 7 bis 8 Milliarden DM pro Jahr bis 1980.
    Der Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU und der Mehrheit des Bundesrates, eine andere Form der Lastenverteilung vorzunehmen, wurde im Vermittlungsausschuß von SPD und FDP abgelehnt. Damit bleibt es bei Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung.
    Die Absichten von FDP und SPD, die berufliche Rehabilitation auf die Bundesanstalt für Arbeit zu verlagern, ist im ersten Abschnitt von der SPD mit Hilfe der FDP realisiert worden. Obwohl alle Sachverständigen der Meinung sind, daß diese Kostenverlagerung keine Einsparung bringt, haben sich die Eiferer in der SPD — und immer mit Hilfe der FDP — durchgesetzt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Obwohl es im Endeffekt mit ziemlicher Sicherheit teurer wird, hat sich die Mehrheit von SPD und FDP in dieser Frage nicht belehren lassen.
    Durch die Ablehnung unserer Finanzierungsvorschläge zur Sanierung der Rentenversicherung kommt es wahrscheinlich zur Verwirklichung der Nettoanpassung der Renten in den Jahren 1979 und 1980; denn tendenziell haben sich die Mindereinnahmen, bedingt durch die schlechte Arbeitsmarktlage, bei den Rentenversicherungen fortgesetzt.
    Unsere sozial ausgewogeneren Vorschläge, wie sie auch von der Mehrheit des Bundesrates gewollt waren, sind von SPD und FDP abgelehnt worden. Damit kommt es zu unsozialen Eingriffen in die Einkommen der Rentenbezieher, insbesondere bei Rentnern mit kleinen Renteneinkommen.
    Den Beweis für die schlechte Tendenz bei den Beitragseinnahmen liefern die Zahlen, die uns in
    2810 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 36, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1977
    Franke
    den letzten Tagen erreicht haben. Die Beitragseingänge bei den Rentenversicherungsträgern sind von Januar bis Mai zwar gestiegen, bei der Arbeiterrentenversicherung aber nur um 4 % und bei der Angestelltenversicherung um 2,4 %. Die Gesamtsteigerung — Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung zusammengenommen — betrug für den Zeitraum von Januar bis Mai 3,2 %.
    Die Schätzungen der Einnahmen gehen allerdings von Einnahmesteigerungen in der Arbeiterrentenversicherung um 6,4 % und in der Angestelltenversicherung um 6,8 % aus. Für beide Versicherungsträger zusammengenommen wird also von einem Einnahmenzuwachs von 6,6 % ausgegangen.
    Falls die in den Schätzungen genannten Einnahmen in diesem Jahr noch erreicht werden sollen, müßten in den Monaten Juni bis September die IstEinnahmen wie folgt steigen: bei der Arbeiterrentenversicherung um 8 °/o, bei der Angestelltenversicherung um 9,7 % und bei Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung zusammengenommen um 8,8 %. Meine Damen und Herren, im Mai stiegen die Einnahmen in der Arbeiterrentenversicherung um 2,7 % und in der Angestelltenversicherung um 3,5 %.
    Die Vermittlungsergebnisse beim sogenannten Kostendämpfungsgesetz bringen keine Einsparungen und Kostensenkungen. Vielmehr hat sich die Behauptung, daß es SPD und FDP hauptsächlich um Systemveränderung gehe, bestätigt.

    (Lachen bei der SPD)

    Es ist bekannt, daß die SPD eine Systemveränderung auch im Gesundheitswesen will. Sie will die Versuche, die sie im Bildungswesen in den Ländern angezettelt hat — und hier zu Lasten der Kinder und der Eltern —, in diesem Bereich fortsetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dabei geht es der SPD bei diesem Gesetz im Grunde genommen gar nicht um Kosteneinsparungen, sondern um die Durchsetzung sozialistischer Vorstellungen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Widerspruch bei Abgeordneten der SPD)

    Aus der Sicht der SPD ist das nur konsequent, meine Damen und Herren.
    Ich verzeichne Beifall bei einzelnen Abgeordneten auf der linken Seite. Wahrscheinlich ist das die 16. Etage.
    Aber daß die FDP ihre Hand dazu bietet, muß hier herausgestellt und angeprangert werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU) Lassen Sie mich einige Beispiele dazu nennen.

    Erstens. Durch die Beschlüsse von SPD und FDP im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Bundestages, die Beitragsbemessungsgrenze von 75 auf 85 % anzuheben, haben, auch nach Meinung des Bundesarbeitsministers Ehrenberg, inzwischen viele Gutverdienende z. B. die Angestelltenkassen verlassen. Dadurch ist ein Teil der guten Risiken abgewandert, die Zahl der schlechteren Risiken hat sich dadurch vergrößert. Aus diesem Grund müssen die Beiträge zusätzlich angehoben werden. Es ergibt sich also keine Kostendämpfung, sondern es ergeben sich Beitragserhöhungen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zweitens. Nehmen Sie das Vermittlungsbegehren Nr. 8, bei dem es um die Änderung des § 368 a Abs. 8 der Reichsversicherungsordnung geht. Nach der Entscheidung des Vermittlungsausschusses — falls das Gesetz wird — findet hier jedoch keine Kostendämpfung, sondern finden allenfals Kostenerhöhungen statt. Hiermit werden nämlich die Krankenhäuser für die ambulante Versorgung geöffnet. Das heißt, daß die Krankenhausfachärzte entweder bislang nicht ausgelastet waren, was ich nicht glaube, oder die Konsequenz ist, daß mehr ärztliches und damit zusätzlich auch mehr Pflegepersonal eingestellt werden muß. Auch hier ist zu verzeichnen: Das hat mit Kostendämpfung überhaupt nichts zu tun.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn also von Kostendämpfung nicht die Rede sein kann, bleibt nur die Folgerung: Kostenausweitung. Dabei kann man nicht von einer Notlage in der ärztlichen Versorgung sprechen. Ich verweise auf den Sicherstellungsauftrag, den die kassenärztlichen Vereinigungen im Zusammenhang mit dem trotz des Numerus clausus zu erwartenden erhöhten Schub von Ärzten von den Universitäten ausgesprochen haben. Es bleibt nur die Folgerung: Die Systemänderung hat bei dieser Formulierung Pate gestanden. Daß die Sozialdemokraten den staatlichen Gesundheitsdienst wollen, weiß der Kenner der Materie. Was aber die Kollegen von der FDP bewegt, staatlichen Gesundheitsdienst — Sie müssen hierbei auch die nächsten Schritte der Sozialdemokraten beachten — durch die Hintertür zu ermöglichen, bleibt noch zu diskutieren. Die Freien Demokraten haben sich hier dem Druck der Sozialdemokraten gebeugt; mit Liberalität hat das nichts zu tun.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Änderung des § 368 a der Reichsversicherungsordnung müssen Sie im Zusammenhang mit der Änderung des § 372 der Reichsversicherungsordnung sehen. Hier geht es um die vorstationäre Diagnostik und nachstationäre Behandlung. Die Öffnung des Krankenhauses für die ambulante Versorgung — beachten Sie bitte meine Ausführungen zu dem vorher Gesagten — hat einen doppelten Effekt. Zunächst erfolgt die Öffnung des Krankenhauses nach § 368 a. In der nächsten Stufe ergibt sich aus der Öffnung des Krankenhauses für vorstationäre Diagnostik eine verstärkte stationäre Behandlung und danach nachstationäre Behandlung. Aus dieser Konstruktion ergibt sich nicht der notwendige Abbau der Zahl von Akutbetten, sondern, wie ich Ihnen heute schon prophezeie, eine Ausweitung und damit eine weitere Kostenexplosion in der Krankenversicherung. Mit Kostendämpfung hat das nichts zu tun.

    (Beifall bei der CDU/CSU)




    Franke
    Die geplanten Änderungen bei den Empfehlungsvereinbarungen beachten Sie § 368 f des Entwurfs — führen nach Auffassung der CDU/CSU mit Sicherheit nicht zur Kostendämpfung. Bei dieser Konstruktion, unter Einbeziehung des von der Koalition vorgelegten § 405 betreffend die Konzertierte Aktion, bleibt der dirigistische Inhalt bestehen. Wir sind nach wie vor überzeugt, daß eine Übertragung von mehr Verantwortung auf die Selbstverwaltung auch mehr Kostendämpfung einbringt. Die Ersatzkassen haben diesen Beweis in jüngster Zeit nochmals erbracht.
    Auch die geplanten Änderungen beim § 525 c — Einheitsgebührenordnung — lassen unsere Besorgnis über den Einstieg in eine Einheitsversicherung nicht verstummen.
    Zusammengefaßt möchte ich folgendes sagen. Da es bei dem sogenannten Kostendämpfungsgesetz nicht in einem einzigen Falle um Kostendämpfung, sondern um Struktur- und Krankenversicherungssystemänderung geht, sieht sich die Fraktion der CDU/CSU nicht in der Lage, diesem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Glombig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eingedenk der Tatsache, daß es sich hier um Erklärungen der Fraktionen zu dem Ergebnis der Verhandlungen des Vermittlungsausschusses handeln soll, möchte ich mit Ihrem Einverständnis, das ich voraussetze, auf unsinnige Polemiken verzichten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich will mich auf die Gesichtspunkte beschränken, die allein Gegenstand des Vermittlungsbegehrens sind.
    Die SPD-Bundestagsfraktion stimmt den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses zum 20. Rentenanpassungsgesetz und zum Krankenversicherungs-Kostendämpfunggesetz zu. Der Vermittlungsausschuß hat einen tragfähigen Kompromiß ausgearbeitet, der die vom Bundestag beschlossenen Sozialgesetze im Grundsatz unangetastet läßt. Es bleibt also bei der sozialen Ausgewogenheit des von der Bundesregierung vorgelegten Konsolidierungsprogramms im ganzen. Das heißt, daß Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rentner und Anbieter von Gesundheitsleistungen gemäß ihrer Leistungskraft zur Konsolidierung beitragen. Es bleibt bei den Eckwerten der Koalition zur Sicherung der Rentenfinanzen und bei einer gesetzlich verankerten und an klaren volkswirtschaftlichen Kriterien orientierten Kostendämpfung im Gesundheitswesen.
    Von den besonders umstrittenen Punkten des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes, mit dem ich beginnen möchte, bleiben die meisten, wenn auch mit Modifikationen im Detail, in der Bundestagsfassung erhalten. Es bleibt bei der Orientierung des Anstiegs der Arzthonorare an gesamtwirtschaftlichen Kriterien, zu denen auch die
    Grundlohnsumme gehört. Auch der Arzneimittelhöchstbetrag, bei dessen Überschreitung die Kassenärzte verstärkt zum Einzelregreß herangezogen werden können, aber nicht müssen, bleibt erhalten. Hier handelt es sich weitgehend um eine Entscheidung der Selbstverwaltung.
    Die alljährlichen gemeinsamen Empfehlungsvereinbarungen der Spitzenverbände der Krankenkassen und Kassenärzte bzw. Kassenzahnärzte über den Anstieg der Arzthonorare und über die Veränderung des Arzneimittelhöchstbetrages sind nicht preisgegeben worden. In den Beschlüssen des Vermittlungsausschusses zu diesem Komplex sieht die SPD-Bundestagsfraktion keine wesentliche Beeinträchtigung des Gesetzesbeschlusses des Bundestages. Die Tatsache, daß in den Empfehlungsvereinbarungen und bei ihrer Umsetzung in die Gesamtverträge auf Landesebene stärker, als zunächst vorgesehen, die Besonderheiten einzelner Regionen und Kassenarten berücksichtigt werden können, wird nach unserer Auffassung den Kostendämpfungseffekt der geplanten Maßnahmen nicht abschwächen, ebensowenig wie die Vorschaltung der sogenannten konzertierten Aktion.
    Wichtig ist für die SPD-Fraktion in diesem Zusammenhang vor allem, daß der Versuch der Opposition, die Ersatzkassen aus dem Anwendungsbereich der Regelungen über die Arzthonorare und den Arzneimittelhöchstbetrag herauszubrechen, im Vermittlungsausschuß gescheitert ist. Wir meinen, daß das im Interesse der Versicherten der Ersatzkassen ist.
    Das gilt auch für die Frage des für alle Kassen einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen, wo es keine Abstriche vom Bundestagsbeschluß gegeben hat. Umstritten war zwischen Bundestag und Bundesrat auch die auf Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung vom Bundestag übernommene „Fluchtklausel" in der Rentnerkrankenversicherung. Danach sollen alle Personen, die in der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit freiwillig aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden oder eine bestehende Beitrittsberechtigung nicht wahrnehmen, als Rentner keine Rückkehrmöglichkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung mehr haben. Wir wollen den Prozeß der Entsolidarisierung aufhalten. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, daß dieser Beschluß des Bundestages nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses nicht angetastet werden soll.
    Die SPD-Bundestagsfraktion stimmt auch dem Beschluß des Vermittlungsausschusses zu, nach dem das 20. Rentenanpassungsgesetz bis auf einen einzigen Punkt unverändert in der Fassung des Bundestages in Kraft treten soll, und zwar einschließlich der im Laufe der Bundestagsberatungen auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zusätzlich eingefügten Maßnahmen zum Abbau von Privilegien und zur Herstellung größerer Beitragsgerechtigkeit.
    Ein Teil der Vorschläge des Vermittlungsausschusses beinhaltet Verschlechterungen des Gesetzespakets; das soll nicht verschwiegen werden. Die SPD-Fraktion nimmt diese Verschlechterungen in Kauf, um das Inkrafttreten des Konsolidierungspro-



    Glombig
    grammes nicht zu verzögern. Wir sagen aber in aller Deutlichkeit — und werden es auch in Zukunft wiederholen —, daß diese Verschlechterungen auf das Konto der CDU und CSU gehen. Zu diesen Verschlechterungen gehört der einzige Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum 20. Rentenanpassungsgesetz, der die berufliche Rehabilitation betrifft. Es war ursprünglich vorgesehen, im Interesse der Behinderten, im Interesse der Schaffung einer einzigen Zuständigkeit für Behinderte die berufliche Rehabilitation der Behörde zu überlassen, die dafür zuständig ist, nämlich der Bundesanstalt für Arbeit. Nun ist es so, daß für die älteren Versicherten, die bereits die 15jährige Wartezeit erfüllt haben, die Rentenversicherung — entgegen dem Beschluß des Bundestages — die Zuständigkeit behalten soll. Für die jüngeren Versicherten soll die Bundesanstalt für Arbeit zuständig werden. Nach unserer Auffassung ist das eine sachlich wenig befriedigende Regelung; wir geben es zu. Wir stimmen ihr auch nur deshalb zu, um die letzten verfassungsrechtlichen Zweifel auszuräumen, daß das 20. Rentenanpassungsgesetz wegen der Bestimmungen zur beruflichen Rehabilitation doch der Zustimmung des Bundesrates bedürfen könnte. Nur so kann die Unionsmehrheit im Bundesrat daran gehindert werden, die Rentenerhöhung zum 1. Juli und die Konsolidierung der Rentenfinanzen zu blokkieren.
    In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß entgegen allen Bemühungen, die auch heute hier wieder angestellt worden sind, die eventuelle nettolohnbezogene Anpassung kein Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens ist und damit auch nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens sein konnte. Denn es wird sich in diesem Punkte durch dieses Gesetz, das 20. Rentenanpassungsgesetz, nichts ändern.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Beim Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz wird es eine wesentliche Verschlechterung geben, weil die Länder den Verzicht auf die kostendämpfenden Maßnahmen im Krankenhausbereich erzwungen haben. Dies kann sich zum Schaden der Versicherten in einem weiteren Anstieg der Krankenhauskosten bemerkbar machen. Auch die für die Zukunft verabredete Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes kann das nicht verhindern, wenn die Länder ihre Haltung in der Sache nicht ändern. Zu diesen Verschlechterungen des Kostendämpfungsgesetzes gehört auch der erzwungene Verzicht auf die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Dadurch entsteht bei den Krankenkassen ein Einnahmeverlust von mehr als 1 Milliarde DM, der durch eine spätere allgemeine Beitragssatzerhöhung ausgeglichen werden müßte und dann natürlich auch zu Lasten einkommensschwacher Versicherter gehen würde.
    An dieser Stelle ist zum Thema der Beitragserhöhung in der Krankenversicherung noch eine Anmerkung zu machen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat nie verschwiegen, daß zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen — die Beitragssätze der Krankenkassen in einem gewissen Umfang angehoben werden müßten. Das ist die Konsequenz aus der Tatsache, daß die Rentenversicherung — anders als in den zurückliegenden Jahren — nicht mehr durch Überzahlungen in der Krankenversicherung der Rentner die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen aus Mitteln der Rentenversicherung teilweise auffangen kann. Das heißt, es handelt sich hier nicht um den Versuch der Deckung einer Finanzlücke in der Rentenversicherung auf Kosten der Krankenversicherung, sondern darum, die Kosten dort abdecken zu lassen, wo sie entstanden sind. Wir halten diese Entscheidung für richtig und begrüßen ausdrücklich, daß sich die CDU/CSU in ihren Änderungsvorschlägen ebenfalls für die Beseitigung der Überzahlungen in der Rentnerkrankenversicherung entschieden und damit in diesem Punkt unserer Haltung angeschlossen hat. Eines muß jedoch klargestellt werden: Wegen der von der Union erzwungenen Verschlechterungen im Kostendämpfungsgesetz besteht bereits im Jahre 1977 die Gefahr von Beitragserhöhungen. Das hätte vermieden werden können, weil die meisten Krankenkassen auf Grund der Beitragserhöhungen der letzten Jahre und auf Grund der Ausgabenentwicklung im vergangenen Jahr ein ansehnliches Rücklagepolster angesammelt haben.
    Den von der Union erzwungenen Verschlechterungen kann die SPD-Bundestagsfraktion nur unter schwersten Bedenken zustimmen. Sie stimmt zu, um die anderen Teile des Konsolidierungspaketes, vor allem das Inkrafttreten der Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres, nicht zu gefährden. Einen Spielraum für weitere Kompromisse zu Lasten der Versicherten gibt es nicht mehr. Wir erwarten deshalb nun auch von seiten der unionsregierten Länder ein entsprechendes Entgegenkommen im Bundesrat.
    Der Bundesverband der Ortskrankenkassen als Interessenvertretung von mehr als 16 Millionen Versicherten und ihren Familienangehörigen hat vor zwei Tagen eindringlich an die Landesregierungen appelliert, den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses zuzustimmen. Ein Scheitern — so füge ich hinzu; hier schließe ich mich dem Urteil des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen an — des Kostendämpfungsgesetzes hätte katastrophale Folgen.

    (Beifall bei der SPD)

    Die SPD-Fraktion fordert die unionsregierten Länder auf, sich diesen Rat der Ortskrankenkassen und ihrer Selbstverwaltungsorgane zu eigen zu machen. Wir alle müssen uns unserer Verantwortung gegenüber den Bürgern jetzt bewußt werden, und die CDU/CSU muß die Folgen einer Ablehnung heute und morgen bedenken.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)