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ID0803606600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/36 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1977 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2763 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 2763 B Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksachen 8/100, 8/324, 8/270, 8/474 — Beschlußempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen — Drucksache 8/498 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Finanzplan des Bundes 1976 bis 1980 — Drucksachen 8/101, 8/325, 8/612 — in Verbindung mit Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksache 8/517 — in Verbindung mit Einzelplan 32 Bundesschuld — Drucksache 8/513 — in Verbindung mit Einzelplan 33 Versorgung — Drucksache 8/514 — in Verbindung mit Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte — Drucksache 8/515 — Carstens (Emstek) CDU/CSU . . . . . 2764 A Grobecker SPD 2769 A Gärtner FDP 2772 B Wohlrabe CDU/CSU 2774 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1977 Löffler SPD . . . . . 2776 D Frau Matthäus-Maier FDP 2779 B Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 2780 C Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksache 8/499 — Dr. Waigel CDU/CSU 2785 C Dr. Sperling SPD 2788 D Dr. Haussmann FDP . . . . . . . . 2791 C Pieroth CDU/CSU 2793 A Reuschenbach SPD 2795 B Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 2797 D Dr. Barzel CDU/CSU . . . . . . . 2800 D Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . 2803 A Hauser (Krefeld) CDU/CSU . . . . . 2805 C Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksache 8/504 — Dr. Zimmermann CDU/CSU 2813 D Möllemann FDP 2816 C Blank SPD 2822 D Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU 2825 B Horn SPD 2827 A Leber, Bundesminister BMVg . 2830 D, 2854 A Dr. Wörner CDU/CSU 2839 A Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 2846 C Dr. Kohl CDU/CSU 2848 A Schmidt, Bundeskanzler 2849 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 2855 B Erklärungen nach § 35 GO Dr. Zimmermann CDU/CSU 2856 D Würzbach CDU/CSU 2857 B Namentliche Abstimmung 2857 C Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/509 — Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU . 2859 C Stöckl SPD 2861 A Dr. Schneider CDU/CSU 2862 B Gattermann FDP 2864 A Ravens, Bundesminister BMBau . . . . 2866 C Niegel CDU/CSU 2869 B Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen 8/502, 8/558 — Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . . . 2830 A Müller (Nordenham) SPD 2872 B Lemmrich CDU/CSU 2874 B Peters (Poppenbüll) FDP 2876 B Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP . 2876 D Metz CDU/CSU 2877 B Grobecker SPD 2877 D Tillmann CDU/CSU . . . . . . . . 2878 A Schirmer SPD 2878 B Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen - Drucksache 8/503 — . . . . . . . . 2878 D Haushaltsgesetz 1977 — Drucksachen 8/518, 8/577 — . . . . . 2879 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung ,der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 8/651 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz) — Drucksache 8/652 — Müller (Remscheid) CDU/CSU 2806 C Franke CDU/CSU 2809 C Glombig SPD 2811 A Schmidt (Kempten) FDP 2812 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu einer dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/657 — 2813 B Nächste Sitzung 2879 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2881* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1977 2763 36. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1977 Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 6. Dr. Ahrens *' 24. 6. Dr. Aigner * 24. 6. Amrehn ** 24. 6. Angermeyer 24. 6. Blumenfeld * 24. 6. Frau von Bothmer ** 24. 6. Büchner (Speyer) ** 24. 6. Dr. Enders *' 24. 6. Dr. Evers ** 24. 6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner ** 24. 6. Handlos ** 24. 6. von Hassel ** 24. 6. Hoppe 24. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 6. Katzer 24. 6. Klinker 24. 6. Kunz (Berlin) * 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Lange * 23. 6. Lemp *** 24. 6. Lenzer *** 24. 6. Lücker * 24. 6. Marquardt ** 24. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Mende ** 24. 6. Milz ** 24. 6. Dr. Müller ** 24. 6. Müller (Mülheim) 24. 6. Dr. Müller-Hermann * 23. 6. Pawelczyk ** 24. 6. Reddemann ** 24. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Dr. Schäuble ** 24. 6. Scheffler *** 24. 6. Schmidhuber ** 24. 6. Schmidt (München) * 24. 6. Schreiber * 23. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 24. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 24. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 24. 6. Dr. Starke (Franken) * 24. 6. Dr. Staudt 24. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Ueberhorst 24. 6. Dr. Vohrer ** 24. 6. Wawrzik * 24. 6. Würtz * 23. 6. Zeyer * 24. 6.
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    Rede von Adolf Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich berichte jetzt über das Kostendämpfungsgesetz. Zunächst gilt einleitend das, was ich auch für das 20. Rentenanpassungsgesetz gesagt habe, was die Sitzung des Bundesrates und die Sitzungen des Vermittlungsausschusses angeht.
    Ich erläutere zunächst die Punkte des gesamten Vermittlungsbegehrens des Bundesrates, zu denen im Vermittlungsausschuß das Gesetz ändernde Beschlüsse gefaßt worden sind. Die Beschlüsse liegen Ihnen in der Drucksache 8/652 vor.
    1. Zu Nr. 2 des Vermittlungsbegehrens wurde beschlossen, daß die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht angehoben wird.
    2. Nr. 3 des Vermittlungsbegehrens wurde insoweit positiv entschieden, daß nach § 185 RVO häusliche Krankenpflege gewährt wird durch Krankenpfleger, Krankenschwestern und andere, wenn Krankenhauspflege geboten, aber nicht durchführbar ist oder Krankenhauspflege dadurch nicht erforderlich wird.
    3. Nr. 8 des Vermittlungsbegehrens des Bundesrates wollte die vom Bundestag beschlossene Ausdehnung der kassenärztlichen Versorgung auf nachgeordnete Krankenhausfachärzte wieder einengen. Dieses Begehren wurde mit Mehrheit abgelehnt. Statt dessen wurde über die Frage der Teil-



    Müller (Remscheid)

    habe der Krankenhausfachärzte an der kassenärztlichen Versorgung mit Mehrheit wie folgt beschlossen:
    Angestellte oder im Beamtenverhältnis stehende leitende Krankenhausärzte sowie zur Erbringung besonderer ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auch andere Krankenhausärzte, welche nach den berufsrechtlichen Vorschriften zum Führen einer bestimmten Gebietsbezeichnung berechtigt sind, sind vom Zulassungsausschuß auf ihren Antrag hin, längstens für die Dauer ihrer Tätigkeit an dem Krankenhaus, an der kassenärztlichen Versorgung unmittelbar oder auf Überweisung durch Kassenärzte zu beteiligen, sofern eine solche Beteiligung notwendig ist, um eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten.
    4. Nr. 9 des Vermittlungsbegehrens wurde entsprochen. Hier ging es um die Streichung der unmittelbaren Beteiligung der Krankenhäuser in besonderen Fällen und bei besonderen Untersuchungsmethoden an der kassenärztlichen Versorgung.
    5. Nr. 10 und 11 des Vermittlungsbegehrens müssen gemeinsam gesehen werden. In Nr. 10 ging es um die Kriterien der Vereinbarung der Arzthonorare und in Nr. 11 um die bundeseinheitlichen Empfehlungen für ärztliche Vergütung. Das ursprüngliche Vermittlungsbegehren wurde in beiden Fällen mit Mehrheit abgelehnt und eine Änderung des § 368 f Abs. 3 und 4 RVO mit Mehrheit angenommen.
    An Stelle der Kriterien des Jahreswirtschaftsberichtes soll die Entwicklung der durchschnittlichen Grundlohnsumme bei Vereinbarungen der ärztlichen Vergütungen berücksichtigt werden.
    Eine Bundesempfehlung soll nur dann abgegeben werden, wenn in der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen eine entsprechende Empfehlung nicht zustande kommt, bei der die Vertreter der Krankenkassen und der Kassenärzte zugestimmt haben.
    Außerdem können bei den Vereinbarungen über die ärztlichen Vergütungen auch die besonderen Verhältnisse der einzelnen Kassenarten berücksichtigt werden. Beide Vorschriften müssen in Verbindung mit den Ziffern 19 und 20 (Konzertierte Aktion) gesehen werden.
    6. Nr. 12 des Vermittlungsbegehrens wollte die Streichung des Arzneimittelhöchstbetrages. Das ursprüngliche Anrufungsbegehren wurde mit Mehrheit abgelehnt, eine neue Formulierung mit Mehrheit angenommen.
    Wenn der vereinbarte Arzneimittelhöchstbetrag nicht nur geringfügig überschritten wird, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die Ursachen der Überschreitung festzustellen. Soweit die Überschreitung des Höchstbetrages nicht auf einen Anstieg der Ausgaben infolge von unvorhergesehenen und allgemeinen erheblichen Zunahmen der Krankheitshäufigkeit zurückgeht — z. B. Grippeepidemie —, haben die Vertragsparteien zu regeln, daß gesetzlich und gezielte Einzelprüfungen der Verordnungsweise der Ärzte durchgeführt werden. Hierbei kann ein Ausgleich nur im Wege des Einzelregresses durchgeführt werden. Hinsichtlich der Bundesempfehlung für den Arzneimittelhöchstbetrag hat der Vermittlungsausschuß die Bundesempfehlung bei der ärztlichen Versorgung übernommen. Ohne daß eine ausdrückliche Bestimmung im Gesetz vorgeschrieben ist, hat die Mehrheit des Vermittlungsausschusses die Auffassung vertreten, im Bericht den Krankenkassen zu empfehlen, vor der Durchführung eines Einzelregresses den betreffenden Arzt auf eine derartige Möglichkeit hinzuweisen.
    7. Nr. 14 und 15 des Vermittlungsbegehrens betreffen das System der Vertragskrankenhäuser. Der Streichung dieser Nummern ist durch den Beschluß des Vermittlungsausschusses entsprochen worden.
    8. Nr. 16 des Vermittlungsbegehrens wurde im Vermittlungsausschuß zwar abgelehnt, so daß die vorstationäre Diagnose und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus ermöglicht wird. Der Vermittlungsausschuß hat jedoch beschlossen, daß die vorstationäre Diagnose und die nachstationäre Behandlung im Krankenhaus auf Überweisung durch einen Kassenarzt beruhen muß.
    9. Nr. 19 und 20 des Vermittlungsbegehrens wollten die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen an Stelle der Bundesempfehlung des Arzneimittelhöchstbetrages und der Kriterien für die ärztliche Vergütung einführen. Dieses ursprüngliche Vermittlungsbegehren wurde mit Mehrheit abgelehnt. Statt dessen wurde eine neue Formulierung mit Mehrheit angenommen, die eine Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen vorsieht, aber die gesetzlichen Regelungen über die Bundesempfehlung, den Arzneimittelhöchstbetrag und die Kriterien für die Behandlung über die ärztliche Vergütung grundsätzlich beibehält. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. Dezember 1981 einen Bericht über die Erfahrungen mit der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen sowie den Bundesempfehlungen zur Veränderung der Gesamtvergütungen und der Arzneimittelhöchstbeträge vorzulegen.
    10. Nr. 21 des Vermittlungsbegehrens betrifft den Finanzausgleich der Krankenkassen innerhalb des Landesverbandes einer Kassenart. Dem Vermittlungsbegehren wurde stattgegeben, so daß nicht nur die Mitgliedskassen, deren Kassenbezirk innerhalb eines Landes liegt, an dem Finanzausgleich teilnehmen können, sondern auch bundesunmittelbare Mitgliedskassen.
    11. Nr. 23 des Vermittlungsbegehrens — Abkoppelung des § 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes — wurde mit Mehrheit beschlossen. Vorher wurde jedoch ein Antrag zur Änderung des § 368 g Abs. 6 der Reichsversicherungsordnung zur Förderung der Belegärztetätigkeit angenommen. Unabhängig vom Vermittlungsbegehren war der Vermittlungsausschuß einmütig der Ansicht, daß die Probleme des Krankenhausfinanzierungsgesetzes



    Müller (Remscheid)

    dringend gelöst werden müssen und daß daher eine Novellierung des Gesetzes dringend erforderlich ist.
    Folgende Vermittlungsbegehren des Bundesrates wurden entweder durch Stimmengleichheit oder mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
    1. Nr. 1 des Vermittlungsbegehrens beinhaltete die sogenannte Fluchtklausel, d. h. die Verhinderung des Abwanderns zur Privatversicherung durch erschwerte Beitrittsvoraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner.
    2. Nr. 4 des Vermittlungsbegehrens wollte die Befreiung von der Arzneimittelkostenbeteiligung für Sozialhilfeempfänger.
    3. Nr. 5 des Vermittlungsbegehrens: Der Bundesrat hielt es nicht für berechtigt, die Gewährung der Krankenhauspflege gegenüber dem Versicherten von dem Abschluß einer Vereinbarung abhängig zu machen.
    4. Nr. 6 des Vermittlungsbegehrens wollte die Übernahme der vollen Kurkosten auch für Versicherte, die nicht Arbeitnehmer sind.
    5. Nr. 7 des Vermittlungsbegehrens zielte auf Beibehaltung der Familienhilfe auch bei eigenen Einkünften des Familienmitglieds, weil die Einkommensgrenze für die Berechtigung der Familienhilfe in der Krankenversicherung von 370 DM zu gering erschien.
    6. Nr. 13 des Vermittlungsbegehrens wollte keinen Vorsitzwechsel und keinen Stichentscheid bei den Prüfungs- und Beschwerdeausschüssen.
    7. Nr. 17 des Vermittlungsbegehrens betraf die Rentnerkrankenversicherung und war als etwaige Folgeänderung beim Anrufungsbegehren zum 20. Rentenanpassungsgesetz gedacht.
    8. Nr. 18 des Vermittlungsbegehrens bezog sich auf die Beibehaltung der Garantiehaftung für Ortskrankenkassen, wobei der Bund zur Zuschußzahlung verpflichtet werden sollte.
    9. Nr. 22 des Vermittlungsbegehrens wollte keine Einbeziehung der Ersatzkassen in die Regelung über die Bundesempfehlung und den Bewertungsmaßstab innerhalb des Kassenarztrechts.
    Dieses Vermittlungsbegehren wurde abgelehnt. Durch einen Zusatzantrag zu dem Vermittlungsvorschlag für die Bundesempfehlungen wurde in gewissem Umfang den Besonderheiten der Ersatzkassen Rechnung getragen.
    10. Nr. 24 des Vermittlungsbegehrens betraf die Zuständigkeitsänderung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften Schleswig-Holsteins.
    Als Berichterstatter muß ich um Verständnis dafür bitten, daß trotz der Schwierigkeit der Materie versucht wurde, mit knappen Erklärungen das Wesentliche zu sagen.
    Der Vermittlungsausschuß schlägt gemäß seiner Geschäftsordnung vor, über den Vermittlungsvorschlag in seiner Gesamtheit abzustimmen.

    (Allgemeiner Beifall)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, ich danke dem Berichterstatter für seinen Bericht und zugleich für seine Geduld. Er hat uns trotz der äußeren Schwierigkeiten und der Schwierigkeiten der Materie einen sehr guten Bericht gegeben.
Das Wort zu einer Erklärung hat der Herr Abgeordnete Franke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der CDU/CSU gebe ich folgende Erklärung ab.
    Worum handelt es sich im einzelnen beim 20. Rentenanpassungsgesetz? Hier klafft — wenn ich das in Erinnerung rufen darf — ein Loch von ca. 80 Milliarden DM bis 1980. Es ist ein Irrtum, anzunehmen, durch Änderungen im sogenannten Kostendämpfungsgesetz könnte dieses Loch gestopft werden.
    Nach den Vorstellungen von SPD und FDP soll ein Teil der Finanzlücken geschlossen werden, indem die Krankenversicherung Kosten tragen soll, die bisher die Rentenversicherung getragen hat. Hierbei muß es zu Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung kommen. Die Sachverständigen schätzen diese Erhöhung auf 1,2 bis 1,6 Prozentpunkte. Das sind etwa 7 bis 8 Milliarden DM pro Jahr bis 1980.
    Der Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU und der Mehrheit des Bundesrates, eine andere Form der Lastenverteilung vorzunehmen, wurde im Vermittlungsausschuß von SPD und FDP abgelehnt. Damit bleibt es bei Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung.
    Die Absichten von FDP und SPD, die berufliche Rehabilitation auf die Bundesanstalt für Arbeit zu verlagern, ist im ersten Abschnitt von der SPD mit Hilfe der FDP realisiert worden. Obwohl alle Sachverständigen der Meinung sind, daß diese Kostenverlagerung keine Einsparung bringt, haben sich die Eiferer in der SPD — und immer mit Hilfe der FDP — durchgesetzt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Obwohl es im Endeffekt mit ziemlicher Sicherheit teurer wird, hat sich die Mehrheit von SPD und FDP in dieser Frage nicht belehren lassen.
    Durch die Ablehnung unserer Finanzierungsvorschläge zur Sanierung der Rentenversicherung kommt es wahrscheinlich zur Verwirklichung der Nettoanpassung der Renten in den Jahren 1979 und 1980; denn tendenziell haben sich die Mindereinnahmen, bedingt durch die schlechte Arbeitsmarktlage, bei den Rentenversicherungen fortgesetzt.
    Unsere sozial ausgewogeneren Vorschläge, wie sie auch von der Mehrheit des Bundesrates gewollt waren, sind von SPD und FDP abgelehnt worden. Damit kommt es zu unsozialen Eingriffen in die Einkommen der Rentenbezieher, insbesondere bei Rentnern mit kleinen Renteneinkommen.
    Den Beweis für die schlechte Tendenz bei den Beitragseinnahmen liefern die Zahlen, die uns in
    2810 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 36, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1977
    Franke
    den letzten Tagen erreicht haben. Die Beitragseingänge bei den Rentenversicherungsträgern sind von Januar bis Mai zwar gestiegen, bei der Arbeiterrentenversicherung aber nur um 4 % und bei der Angestelltenversicherung um 2,4 %. Die Gesamtsteigerung — Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung zusammengenommen — betrug für den Zeitraum von Januar bis Mai 3,2 %.
    Die Schätzungen der Einnahmen gehen allerdings von Einnahmesteigerungen in der Arbeiterrentenversicherung um 6,4 % und in der Angestelltenversicherung um 6,8 % aus. Für beide Versicherungsträger zusammengenommen wird also von einem Einnahmenzuwachs von 6,6 % ausgegangen.
    Falls die in den Schätzungen genannten Einnahmen in diesem Jahr noch erreicht werden sollen, müßten in den Monaten Juni bis September die IstEinnahmen wie folgt steigen: bei der Arbeiterrentenversicherung um 8 °/o, bei der Angestelltenversicherung um 9,7 % und bei Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung zusammengenommen um 8,8 %. Meine Damen und Herren, im Mai stiegen die Einnahmen in der Arbeiterrentenversicherung um 2,7 % und in der Angestelltenversicherung um 3,5 %.
    Die Vermittlungsergebnisse beim sogenannten Kostendämpfungsgesetz bringen keine Einsparungen und Kostensenkungen. Vielmehr hat sich die Behauptung, daß es SPD und FDP hauptsächlich um Systemveränderung gehe, bestätigt.

    (Lachen bei der SPD)

    Es ist bekannt, daß die SPD eine Systemveränderung auch im Gesundheitswesen will. Sie will die Versuche, die sie im Bildungswesen in den Ländern angezettelt hat — und hier zu Lasten der Kinder und der Eltern —, in diesem Bereich fortsetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dabei geht es der SPD bei diesem Gesetz im Grunde genommen gar nicht um Kosteneinsparungen, sondern um die Durchsetzung sozialistischer Vorstellungen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Widerspruch bei Abgeordneten der SPD)

    Aus der Sicht der SPD ist das nur konsequent, meine Damen und Herren.
    Ich verzeichne Beifall bei einzelnen Abgeordneten auf der linken Seite. Wahrscheinlich ist das die 16. Etage.
    Aber daß die FDP ihre Hand dazu bietet, muß hier herausgestellt und angeprangert werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU) Lassen Sie mich einige Beispiele dazu nennen.

    Erstens. Durch die Beschlüsse von SPD und FDP im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Bundestages, die Beitragsbemessungsgrenze von 75 auf 85 % anzuheben, haben, auch nach Meinung des Bundesarbeitsministers Ehrenberg, inzwischen viele Gutverdienende z. B. die Angestelltenkassen verlassen. Dadurch ist ein Teil der guten Risiken abgewandert, die Zahl der schlechteren Risiken hat sich dadurch vergrößert. Aus diesem Grund müssen die Beiträge zusätzlich angehoben werden. Es ergibt sich also keine Kostendämpfung, sondern es ergeben sich Beitragserhöhungen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zweitens. Nehmen Sie das Vermittlungsbegehren Nr. 8, bei dem es um die Änderung des § 368 a Abs. 8 der Reichsversicherungsordnung geht. Nach der Entscheidung des Vermittlungsausschusses — falls das Gesetz wird — findet hier jedoch keine Kostendämpfung, sondern finden allenfals Kostenerhöhungen statt. Hiermit werden nämlich die Krankenhäuser für die ambulante Versorgung geöffnet. Das heißt, daß die Krankenhausfachärzte entweder bislang nicht ausgelastet waren, was ich nicht glaube, oder die Konsequenz ist, daß mehr ärztliches und damit zusätzlich auch mehr Pflegepersonal eingestellt werden muß. Auch hier ist zu verzeichnen: Das hat mit Kostendämpfung überhaupt nichts zu tun.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn also von Kostendämpfung nicht die Rede sein kann, bleibt nur die Folgerung: Kostenausweitung. Dabei kann man nicht von einer Notlage in der ärztlichen Versorgung sprechen. Ich verweise auf den Sicherstellungsauftrag, den die kassenärztlichen Vereinigungen im Zusammenhang mit dem trotz des Numerus clausus zu erwartenden erhöhten Schub von Ärzten von den Universitäten ausgesprochen haben. Es bleibt nur die Folgerung: Die Systemänderung hat bei dieser Formulierung Pate gestanden. Daß die Sozialdemokraten den staatlichen Gesundheitsdienst wollen, weiß der Kenner der Materie. Was aber die Kollegen von der FDP bewegt, staatlichen Gesundheitsdienst — Sie müssen hierbei auch die nächsten Schritte der Sozialdemokraten beachten — durch die Hintertür zu ermöglichen, bleibt noch zu diskutieren. Die Freien Demokraten haben sich hier dem Druck der Sozialdemokraten gebeugt; mit Liberalität hat das nichts zu tun.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Änderung des § 368 a der Reichsversicherungsordnung müssen Sie im Zusammenhang mit der Änderung des § 372 der Reichsversicherungsordnung sehen. Hier geht es um die vorstationäre Diagnostik und nachstationäre Behandlung. Die Öffnung des Krankenhauses für die ambulante Versorgung — beachten Sie bitte meine Ausführungen zu dem vorher Gesagten — hat einen doppelten Effekt. Zunächst erfolgt die Öffnung des Krankenhauses nach § 368 a. In der nächsten Stufe ergibt sich aus der Öffnung des Krankenhauses für vorstationäre Diagnostik eine verstärkte stationäre Behandlung und danach nachstationäre Behandlung. Aus dieser Konstruktion ergibt sich nicht der notwendige Abbau der Zahl von Akutbetten, sondern, wie ich Ihnen heute schon prophezeie, eine Ausweitung und damit eine weitere Kostenexplosion in der Krankenversicherung. Mit Kostendämpfung hat das nichts zu tun.

    (Beifall bei der CDU/CSU)




    Franke
    Die geplanten Änderungen bei den Empfehlungsvereinbarungen beachten Sie § 368 f des Entwurfs — führen nach Auffassung der CDU/CSU mit Sicherheit nicht zur Kostendämpfung. Bei dieser Konstruktion, unter Einbeziehung des von der Koalition vorgelegten § 405 betreffend die Konzertierte Aktion, bleibt der dirigistische Inhalt bestehen. Wir sind nach wie vor überzeugt, daß eine Übertragung von mehr Verantwortung auf die Selbstverwaltung auch mehr Kostendämpfung einbringt. Die Ersatzkassen haben diesen Beweis in jüngster Zeit nochmals erbracht.
    Auch die geplanten Änderungen beim § 525 c — Einheitsgebührenordnung — lassen unsere Besorgnis über den Einstieg in eine Einheitsversicherung nicht verstummen.
    Zusammengefaßt möchte ich folgendes sagen. Da es bei dem sogenannten Kostendämpfungsgesetz nicht in einem einzigen Falle um Kostendämpfung, sondern um Struktur- und Krankenversicherungssystemänderung geht, sieht sich die Fraktion der CDU/CSU nicht in der Lage, diesem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)