Rede von
Adolf
Müller
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Bei einer völligen Übertragung berufsfördernder Maßnahmen von den Trägern der Rentenversicherung auf die Bundesanstalt für Arbeit müßte mit personellen und organisatorischen Schwierigkeiten gerechnet werden. Der Beschluß des Vermittlungsausschusses bedeutet in der Praxis, daß alle Versicherten, die die große Anwartschaft von 180 Kalendermonaten erworben haben oder bereits eine Rente beziehen, berufsfördernde Maßnahmen bei den Trägern der Rentenversicherung durchführen können, während für alle übrigen Versicherten die Bundesanstalt für Arbeit für die berufliche Rehabilitation zuständig ist.
Die vielfältigen Änderungen in den Einzelvorschriften des Gesetzes sind notwendige Folgeänderungen.
Der Vermittlungsausschuß hat folgende Anrufungsbegehren des Bundesrates abgelehnt:
Nr. 1: Der Bundesrat hatte gefordert, daß die Kinderzuschüsse nicht auf den heutigen Stand eingefroren werden sollen.
Nr. 2: Der Bundesrat hatte einen Krankenversicherungsbeitrag der Rentner und eine Dynamisierung der KVDR-Leistungen der Rentenversicherung gefordert.
Nr. 4: Der Bundesrat hatte gefordert, daß es bei der Waisenrente keine Einkommensgrenzen geben dürfe, weil eine Bedürftigkeitsprüfung bei Hinterbliebenenrenten nicht angebracht wäre.
Nr. 5: Der Bundesrat hatte gefordert, daß die Versicherungsfreiheit pensionierter Beamter erst bei
75 v. H. statt wie im Gesetz beschlossen 65 v. H. des Ruhegehaltes eintreten soll.
Nr. 6: Der Bundesrat wollte eine Beibehaltung des Anspruchs rentenversicherter Beamter auf Rehabilitation.
Nr. 7: Der Bundesrat verlangte einen Fortfall der Einschränkung der Verdienstmöglichkeiten bei vorgezogenem Altersruhegeld.
Nr. 8: Der Bundesrat wollte die Teilaktualisierung bei der Rentenanpassung 1979 gestrichen haben, d. h., er wollte keine Herausnahme der Einkommensentwicklung im Jahre 1974 bei der Berechnung der Rentenanpassung.
Nr. 9: Der Bundesrat wollte keine Nivellierung bei der Anrechnung beitragsloser Ausbildungszeiten.
Nr. 10: Der Bundesrat wollte die Einschränkung der Zahlung von Auslandsrenten an Vertriebene und Flüchtlinge gestrichen haben, um damit eine Gleichstellung mit Verfolgten zu erreichen.
Nr. 11: Der Bundesrat wollte einen langsameren Anstieg des Mindestbeitrags, als im Gesetz vorgesehen.
Nr. 12: Der Bundesrat wollte keine Verkürzung der Nachentrichtungsfrist für freiwillige Beiträge.
Nr. 13: Der Bundesrat wollte eine Beitragszahlung der Bundesanstalt für Arbeit an die Rentenversicherung bei Arbeitslosigkeit auch für die von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreiten berufsständisch Versicherten.
Nr. 14: Der Bundesrat wollte eine Streichung der Dreijahresfrist für die Beitragsnachentrichtung vertriebener Selbständiger.
Sehen Sie mir als Berichterstatter nach, daß ich das bei der Vielzahl der Vermittlungsbegehren nur stichwortartig anreißen konnte.
Der Vermittlungsausschuß schlägt gemäß seiner Geschäftsordnung vor, über den Vermittlungsvorschlag in seiner Gesamtheit abzustimmen.