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ID0803606400

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  • sort_by_alphaVokabular
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/36 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 36. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1977 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2763 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 2763 B Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksachen 8/100, 8/324, 8/270, 8/474 — Beschlußempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen — Drucksache 8/498 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Finanzplan des Bundes 1976 bis 1980 — Drucksachen 8/101, 8/325, 8/612 — in Verbindung mit Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksache 8/517 — in Verbindung mit Einzelplan 32 Bundesschuld — Drucksache 8/513 — in Verbindung mit Einzelplan 33 Versorgung — Drucksache 8/514 — in Verbindung mit Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte — Drucksache 8/515 — Carstens (Emstek) CDU/CSU . . . . . 2764 A Grobecker SPD 2769 A Gärtner FDP 2772 B Wohlrabe CDU/CSU 2774 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1977 Löffler SPD . . . . . 2776 D Frau Matthäus-Maier FDP 2779 B Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 2780 C Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksache 8/499 — Dr. Waigel CDU/CSU 2785 C Dr. Sperling SPD 2788 D Dr. Haussmann FDP . . . . . . . . 2791 C Pieroth CDU/CSU 2793 A Reuschenbach SPD 2795 B Dr. Graf Lambsdorff FDP . . . . . . 2797 D Dr. Barzel CDU/CSU . . . . . . . 2800 D Dr. Friderichs, Bundesminister BMWi . 2803 A Hauser (Krefeld) CDU/CSU . . . . . 2805 C Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksache 8/504 — Dr. Zimmermann CDU/CSU 2813 D Möllemann FDP 2816 C Blank SPD 2822 D Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU 2825 B Horn SPD 2827 A Leber, Bundesminister BMVg . 2830 D, 2854 A Dr. Wörner CDU/CSU 2839 A Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 2846 C Dr. Kohl CDU/CSU 2848 A Schmidt, Bundeskanzler 2849 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 2855 B Erklärungen nach § 35 GO Dr. Zimmermann CDU/CSU 2856 D Würzbach CDU/CSU 2857 B Namentliche Abstimmung 2857 C Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/509 — Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU . 2859 C Stöckl SPD 2861 A Dr. Schneider CDU/CSU 2862 B Gattermann FDP 2864 A Ravens, Bundesminister BMBau . . . . 2866 C Niegel CDU/CSU 2869 B Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen 8/502, 8/558 — Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . . . 2830 A Müller (Nordenham) SPD 2872 B Lemmrich CDU/CSU 2874 B Peters (Poppenbüll) FDP 2876 B Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP . 2876 D Metz CDU/CSU 2877 B Grobecker SPD 2877 D Tillmann CDU/CSU . . . . . . . . 2878 A Schirmer SPD 2878 B Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen - Drucksache 8/503 — . . . . . . . . 2878 D Haushaltsgesetz 1977 — Drucksachen 8/518, 8/577 — . . . . . 2879 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung ,der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 8/651 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz) — Drucksache 8/652 — Müller (Remscheid) CDU/CSU 2806 C Franke CDU/CSU 2809 C Glombig SPD 2811 A Schmidt (Kempten) FDP 2812 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu einer dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/657 — 2813 B Nächste Sitzung 2879 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 2881* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1977 2763 36. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1977 Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 6. Dr. Ahrens *' 24. 6. Dr. Aigner * 24. 6. Amrehn ** 24. 6. Angermeyer 24. 6. Blumenfeld * 24. 6. Frau von Bothmer ** 24. 6. Büchner (Speyer) ** 24. 6. Dr. Enders *' 24. 6. Dr. Evers ** 24. 6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner ** 24. 6. Handlos ** 24. 6. von Hassel ** 24. 6. Hoppe 24. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 6. Katzer 24. 6. Klinker 24. 6. Kunz (Berlin) * 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Lange * 23. 6. Lemp *** 24. 6. Lenzer *** 24. 6. Lücker * 24. 6. Marquardt ** 24. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Mende ** 24. 6. Milz ** 24. 6. Dr. Müller ** 24. 6. Müller (Mülheim) 24. 6. Dr. Müller-Hermann * 23. 6. Pawelczyk ** 24. 6. Reddemann ** 24. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Dr. Schäuble ** 24. 6. Scheffler *** 24. 6. Schmidhuber ** 24. 6. Schmidt (München) * 24. 6. Schreiber * 23. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 24. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 24. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 24. 6. Dr. Starke (Franken) * 24. 6. Dr. Staudt 24. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Ueberhorst 24. 6. Dr. Vohrer ** 24. 6. Wawrzik * 24. 6. Würtz * 23. 6. Zeyer * 24. 6.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Adolf Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bei einer völligen Übertragung berufsfördernder Maßnahmen von den Trägern der Rentenversicherung auf die Bundesanstalt für Arbeit müßte mit personellen und organisatorischen Schwierigkeiten gerechnet werden. Der Beschluß des Vermittlungsausschusses bedeutet in der Praxis, daß alle Versicherten, die die große Anwartschaft von 180 Kalendermonaten erworben haben oder bereits eine Rente beziehen, berufsfördernde Maßnahmen bei den Trägern der Rentenversicherung durchführen können, während für alle übrigen Versicherten die Bundesanstalt für Arbeit für die berufliche Rehabilitation zuständig ist.
    Die vielfältigen Änderungen in den Einzelvorschriften des Gesetzes sind notwendige Folgeänderungen.
    Der Vermittlungsausschuß hat folgende Anrufungsbegehren des Bundesrates abgelehnt:
    Nr. 1: Der Bundesrat hatte gefordert, daß die Kinderzuschüsse nicht auf den heutigen Stand eingefroren werden sollen.
    Nr. 2: Der Bundesrat hatte einen Krankenversicherungsbeitrag der Rentner und eine Dynamisierung der KVDR-Leistungen der Rentenversicherung gefordert.
    Nr. 4: Der Bundesrat hatte gefordert, daß es bei der Waisenrente keine Einkommensgrenzen geben dürfe, weil eine Bedürftigkeitsprüfung bei Hinterbliebenenrenten nicht angebracht wäre.
    Nr. 5: Der Bundesrat hatte gefordert, daß die Versicherungsfreiheit pensionierter Beamter erst bei
    75 v. H. statt wie im Gesetz beschlossen 65 v. H. des Ruhegehaltes eintreten soll.
    Nr. 6: Der Bundesrat wollte eine Beibehaltung des Anspruchs rentenversicherter Beamter auf Rehabilitation.
    Nr. 7: Der Bundesrat verlangte einen Fortfall der Einschränkung der Verdienstmöglichkeiten bei vorgezogenem Altersruhegeld.
    Nr. 8: Der Bundesrat wollte die Teilaktualisierung bei der Rentenanpassung 1979 gestrichen haben, d. h., er wollte keine Herausnahme der Einkommensentwicklung im Jahre 1974 bei der Berechnung der Rentenanpassung.
    Nr. 9: Der Bundesrat wollte keine Nivellierung bei der Anrechnung beitragsloser Ausbildungszeiten.
    Nr. 10: Der Bundesrat wollte die Einschränkung der Zahlung von Auslandsrenten an Vertriebene und Flüchtlinge gestrichen haben, um damit eine Gleichstellung mit Verfolgten zu erreichen.
    Nr. 11: Der Bundesrat wollte einen langsameren Anstieg des Mindestbeitrags, als im Gesetz vorgesehen.
    Nr. 12: Der Bundesrat wollte keine Verkürzung der Nachentrichtungsfrist für freiwillige Beiträge.
    Nr. 13: Der Bundesrat wollte eine Beitragszahlung der Bundesanstalt für Arbeit an die Rentenversicherung bei Arbeitslosigkeit auch für die von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreiten berufsständisch Versicherten.
    Nr. 14: Der Bundesrat wollte eine Streichung der Dreijahresfrist für die Beitragsnachentrichtung vertriebener Selbständiger.
    Sehen Sie mir als Berichterstatter nach, daß ich das bei der Vielzahl der Vermittlungsbegehren nur stichwortartig anreißen konnte.
    Der Vermittlungsausschuß schlägt gemäß seiner Geschäftsordnung vor, über den Vermittlungsvorschlag in seiner Gesamtheit abzustimmen.

    (Fortdauernde Unruhe)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Einen Augenblick, bitte, Herr Kollege! — Darf ich alle Mitglieder des Hauses bitten, sich hinzusetzen und dem Berichterstatter zuzuhören.

(Dr. Kohl [CDU/CSU] : Das müssen Sie für die Regierungsmitglieder sagen!)

— A 11 e Mitglieder dieses Hauses würde ich gern bitten. — Bitte schön, Herr Abgeordneter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Adolf Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich berichte jetzt über das Kostendämpfungsgesetz. Zunächst gilt einleitend das, was ich auch für das 20. Rentenanpassungsgesetz gesagt habe, was die Sitzung des Bundesrates und die Sitzungen des Vermittlungsausschusses angeht.
    Ich erläutere zunächst die Punkte des gesamten Vermittlungsbegehrens des Bundesrates, zu denen im Vermittlungsausschuß das Gesetz ändernde Beschlüsse gefaßt worden sind. Die Beschlüsse liegen Ihnen in der Drucksache 8/652 vor.
    1. Zu Nr. 2 des Vermittlungsbegehrens wurde beschlossen, daß die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht angehoben wird.
    2. Nr. 3 des Vermittlungsbegehrens wurde insoweit positiv entschieden, daß nach § 185 RVO häusliche Krankenpflege gewährt wird durch Krankenpfleger, Krankenschwestern und andere, wenn Krankenhauspflege geboten, aber nicht durchführbar ist oder Krankenhauspflege dadurch nicht erforderlich wird.
    3. Nr. 8 des Vermittlungsbegehrens des Bundesrates wollte die vom Bundestag beschlossene Ausdehnung der kassenärztlichen Versorgung auf nachgeordnete Krankenhausfachärzte wieder einengen. Dieses Begehren wurde mit Mehrheit abgelehnt. Statt dessen wurde über die Frage der Teil-



    Müller (Remscheid)

    habe der Krankenhausfachärzte an der kassenärztlichen Versorgung mit Mehrheit wie folgt beschlossen:
    Angestellte oder im Beamtenverhältnis stehende leitende Krankenhausärzte sowie zur Erbringung besonderer ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auch andere Krankenhausärzte, welche nach den berufsrechtlichen Vorschriften zum Führen einer bestimmten Gebietsbezeichnung berechtigt sind, sind vom Zulassungsausschuß auf ihren Antrag hin, längstens für die Dauer ihrer Tätigkeit an dem Krankenhaus, an der kassenärztlichen Versorgung unmittelbar oder auf Überweisung durch Kassenärzte zu beteiligen, sofern eine solche Beteiligung notwendig ist, um eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten.
    4. Nr. 9 des Vermittlungsbegehrens wurde entsprochen. Hier ging es um die Streichung der unmittelbaren Beteiligung der Krankenhäuser in besonderen Fällen und bei besonderen Untersuchungsmethoden an der kassenärztlichen Versorgung.
    5. Nr. 10 und 11 des Vermittlungsbegehrens müssen gemeinsam gesehen werden. In Nr. 10 ging es um die Kriterien der Vereinbarung der Arzthonorare und in Nr. 11 um die bundeseinheitlichen Empfehlungen für ärztliche Vergütung. Das ursprüngliche Vermittlungsbegehren wurde in beiden Fällen mit Mehrheit abgelehnt und eine Änderung des § 368 f Abs. 3 und 4 RVO mit Mehrheit angenommen.
    An Stelle der Kriterien des Jahreswirtschaftsberichtes soll die Entwicklung der durchschnittlichen Grundlohnsumme bei Vereinbarungen der ärztlichen Vergütungen berücksichtigt werden.
    Eine Bundesempfehlung soll nur dann abgegeben werden, wenn in der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen eine entsprechende Empfehlung nicht zustande kommt, bei der die Vertreter der Krankenkassen und der Kassenärzte zugestimmt haben.
    Außerdem können bei den Vereinbarungen über die ärztlichen Vergütungen auch die besonderen Verhältnisse der einzelnen Kassenarten berücksichtigt werden. Beide Vorschriften müssen in Verbindung mit den Ziffern 19 und 20 (Konzertierte Aktion) gesehen werden.
    6. Nr. 12 des Vermittlungsbegehrens wollte die Streichung des Arzneimittelhöchstbetrages. Das ursprüngliche Anrufungsbegehren wurde mit Mehrheit abgelehnt, eine neue Formulierung mit Mehrheit angenommen.
    Wenn der vereinbarte Arzneimittelhöchstbetrag nicht nur geringfügig überschritten wird, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die Ursachen der Überschreitung festzustellen. Soweit die Überschreitung des Höchstbetrages nicht auf einen Anstieg der Ausgaben infolge von unvorhergesehenen und allgemeinen erheblichen Zunahmen der Krankheitshäufigkeit zurückgeht — z. B. Grippeepidemie —, haben die Vertragsparteien zu regeln, daß gesetzlich und gezielte Einzelprüfungen der Verordnungsweise der Ärzte durchgeführt werden. Hierbei kann ein Ausgleich nur im Wege des Einzelregresses durchgeführt werden. Hinsichtlich der Bundesempfehlung für den Arzneimittelhöchstbetrag hat der Vermittlungsausschuß die Bundesempfehlung bei der ärztlichen Versorgung übernommen. Ohne daß eine ausdrückliche Bestimmung im Gesetz vorgeschrieben ist, hat die Mehrheit des Vermittlungsausschusses die Auffassung vertreten, im Bericht den Krankenkassen zu empfehlen, vor der Durchführung eines Einzelregresses den betreffenden Arzt auf eine derartige Möglichkeit hinzuweisen.
    7. Nr. 14 und 15 des Vermittlungsbegehrens betreffen das System der Vertragskrankenhäuser. Der Streichung dieser Nummern ist durch den Beschluß des Vermittlungsausschusses entsprochen worden.
    8. Nr. 16 des Vermittlungsbegehrens wurde im Vermittlungsausschuß zwar abgelehnt, so daß die vorstationäre Diagnose und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus ermöglicht wird. Der Vermittlungsausschuß hat jedoch beschlossen, daß die vorstationäre Diagnose und die nachstationäre Behandlung im Krankenhaus auf Überweisung durch einen Kassenarzt beruhen muß.
    9. Nr. 19 und 20 des Vermittlungsbegehrens wollten die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen an Stelle der Bundesempfehlung des Arzneimittelhöchstbetrages und der Kriterien für die ärztliche Vergütung einführen. Dieses ursprüngliche Vermittlungsbegehren wurde mit Mehrheit abgelehnt. Statt dessen wurde eine neue Formulierung mit Mehrheit angenommen, die eine Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen vorsieht, aber die gesetzlichen Regelungen über die Bundesempfehlung, den Arzneimittelhöchstbetrag und die Kriterien für die Behandlung über die ärztliche Vergütung grundsätzlich beibehält. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. Dezember 1981 einen Bericht über die Erfahrungen mit der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen sowie den Bundesempfehlungen zur Veränderung der Gesamtvergütungen und der Arzneimittelhöchstbeträge vorzulegen.
    10. Nr. 21 des Vermittlungsbegehrens betrifft den Finanzausgleich der Krankenkassen innerhalb des Landesverbandes einer Kassenart. Dem Vermittlungsbegehren wurde stattgegeben, so daß nicht nur die Mitgliedskassen, deren Kassenbezirk innerhalb eines Landes liegt, an dem Finanzausgleich teilnehmen können, sondern auch bundesunmittelbare Mitgliedskassen.
    11. Nr. 23 des Vermittlungsbegehrens — Abkoppelung des § 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes — wurde mit Mehrheit beschlossen. Vorher wurde jedoch ein Antrag zur Änderung des § 368 g Abs. 6 der Reichsversicherungsordnung zur Förderung der Belegärztetätigkeit angenommen. Unabhängig vom Vermittlungsbegehren war der Vermittlungsausschuß einmütig der Ansicht, daß die Probleme des Krankenhausfinanzierungsgesetzes



    Müller (Remscheid)

    dringend gelöst werden müssen und daß daher eine Novellierung des Gesetzes dringend erforderlich ist.
    Folgende Vermittlungsbegehren des Bundesrates wurden entweder durch Stimmengleichheit oder mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
    1. Nr. 1 des Vermittlungsbegehrens beinhaltete die sogenannte Fluchtklausel, d. h. die Verhinderung des Abwanderns zur Privatversicherung durch erschwerte Beitrittsvoraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner.
    2. Nr. 4 des Vermittlungsbegehrens wollte die Befreiung von der Arzneimittelkostenbeteiligung für Sozialhilfeempfänger.
    3. Nr. 5 des Vermittlungsbegehrens: Der Bundesrat hielt es nicht für berechtigt, die Gewährung der Krankenhauspflege gegenüber dem Versicherten von dem Abschluß einer Vereinbarung abhängig zu machen.
    4. Nr. 6 des Vermittlungsbegehrens wollte die Übernahme der vollen Kurkosten auch für Versicherte, die nicht Arbeitnehmer sind.
    5. Nr. 7 des Vermittlungsbegehrens zielte auf Beibehaltung der Familienhilfe auch bei eigenen Einkünften des Familienmitglieds, weil die Einkommensgrenze für die Berechtigung der Familienhilfe in der Krankenversicherung von 370 DM zu gering erschien.
    6. Nr. 13 des Vermittlungsbegehrens wollte keinen Vorsitzwechsel und keinen Stichentscheid bei den Prüfungs- und Beschwerdeausschüssen.
    7. Nr. 17 des Vermittlungsbegehrens betraf die Rentnerkrankenversicherung und war als etwaige Folgeänderung beim Anrufungsbegehren zum 20. Rentenanpassungsgesetz gedacht.
    8. Nr. 18 des Vermittlungsbegehrens bezog sich auf die Beibehaltung der Garantiehaftung für Ortskrankenkassen, wobei der Bund zur Zuschußzahlung verpflichtet werden sollte.
    9. Nr. 22 des Vermittlungsbegehrens wollte keine Einbeziehung der Ersatzkassen in die Regelung über die Bundesempfehlung und den Bewertungsmaßstab innerhalb des Kassenarztrechts.
    Dieses Vermittlungsbegehren wurde abgelehnt. Durch einen Zusatzantrag zu dem Vermittlungsvorschlag für die Bundesempfehlungen wurde in gewissem Umfang den Besonderheiten der Ersatzkassen Rechnung getragen.
    10. Nr. 24 des Vermittlungsbegehrens betraf die Zuständigkeitsänderung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften Schleswig-Holsteins.
    Als Berichterstatter muß ich um Verständnis dafür bitten, daß trotz der Schwierigkeit der Materie versucht wurde, mit knappen Erklärungen das Wesentliche zu sagen.
    Der Vermittlungsausschuß schlägt gemäß seiner Geschäftsordnung vor, über den Vermittlungsvorschlag in seiner Gesamtheit abzustimmen.

    (Allgemeiner Beifall)