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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/34 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 34. Sitzung Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause 2513 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2513 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 2513 D Abwicklung der Tagesordnung 2514 C Zur Tagesordnung gemäß § 24 Abs. 2 GO Dr. von Wartenberg CDU/CSU 2514 C Porzner SPD 2515 B Ollesch FDP 2516 B Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1977 (Haushaltsgesetz 1977) — Drucksachen 8/100, 8/324, 8/270, 8/474 — Beschlußempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt — Drucksache 8/491 — 2516 D Einzelplan 02 Deutscher Bundestag — Drucksache 8/492 — Carstens, Präsident des Deutschen Bundestages 2517 A Frau Renger SPD 2519 C Ollesch FDP 2521 A Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD . . . . 2522 A Dr. Luda CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 2522 B Einzelplan 03 Bundesrat . . . . . . . . . . . . 2522 C Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksache 8/494 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Mißbilligung des Verhaltens des früheren Bundesfinanzministers Helmut Schmidt bei der Bewilligung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben zum Jahreswechsel 1973/1974 — Drucksache 8/595 — Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . . . . 2522 D Dr. Kohl CDU/CSU 2525 B, 2585 B Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . . 2534 B Hoppe FDP 2540 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 Strauß CDU/CSU 2545 B Brandt SPD 2557 D Mischnick FDP 2565 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 2569 C Schmidt, Bundeskanzler 2573 B Wehner SPD 2595 C Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . . . 2598 C Löffler SPD 2599 D Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 2602 B Namentliche Abstimmungen 2598 C, 2600 B, C, 2602 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksache 8/495 —in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Vorbereitung einer Dokumentation über die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in den kommunistischen Staaten Osteuropas zu dem Antrag der Fraktionen der SPD, FDP Verwirklichung der KSZE-Schlußakte und Wahrung der Menschenrechte — Drucksachen 8/152, 8/221, 8/ 603 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung und zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Berichts der deutschen Delegation über die 22. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung — Drucksachen 8/27, 8/110, 8/604 — Picard CDU/CSU 2604 C Dr. Bußmann SPD 2607 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 2609 D Friedrich (Würzburg) SPD 2615 C Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 2621 A Genscher, Bundesminister AA . . . . 2621 D Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksache 8/510 — 2625 D Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/506 — 2626 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof — Drucksache 8/507 — 2626 C Nächste Sitzung 2626 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 2627* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Luda CDU/CSU gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 2627* B Deutscher Bundestag — 8, Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 2513 34. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1977 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 24. 6. Dr. Ahrens ** 24. 6. Dr. Aigner * 24. 6. Amrehn ** 24. 6. Angermeyer 24. 6. Frau von Bothmer ** 24. 6. Büchner (Speyer) ** 24. 6. Dr. Enders ** 24. 6. Dr. Evers ** 24. 6. Flämig * 21.6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner ** 24. 6. Handlos ** 24. 6. von Hassel ** 24. 6. Hoppe 24. 6. Katzer 24. 6. Lemp ** 24. 6. Lenzer ** 24. 6. Lücker * 24. 6. Marquardt ** 24. 6. Dr. Marx 24. 6. Dr. Mende ** 24. 6. Milz ** 24. 6. Dr. Müller ** 24. 6. Müller (Mülheim) 24. 6. Müller (Wadern) * 21. 6. Dr. Müller-Hermann * 23. 6. Pawelczyk ** 24. 6. Reddemann ** 24. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 24. 6. Dr. Schäuble ** 24. 6. Schmidhuber ** 24. 6. Schmidt (München) * 24. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 24. 6. Seefeld 24. 6. Sieglerschmidt * 21. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 24. 6. Dr. Starke (Franken) * 24. 6. Dr. Staudt 24. 6. Frau Steinhauer 24. 6. Ueberhorst 24. 6. Dr. Vohrer ** 24. 6. Frau Dr. Walz * 21. 6. Dr. Wendig 24. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über Einzelplan 02 - Deutscher Bundestag - (Drucksache 8/491) Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Fraktionen des Deutschen Bundestages beabsichtigen, neue Gebäude für Bundestag und Bundesrat zu errichten. Mit der Zustimmung zum Einzelplan 02 werden hierfür weitere Planungsmittel bewilligt. Unstreitig reicht die derzeitige Raumausstattung von Bundestag und Bundesrat bei weitem nicht aus. Neubaumaßnahmen sind daher unabweislich. Dem in der Neubaukommission des Ältestenrates des Bundestages vorbereiteten Konzept, welchem Arbeiten der Architektengruppen Behnisch und von Wolff zugrunde liegen, könnte gestalterisch im Prinzip und trotz Bedenken auch funktional weitgehend zugestimmt werden, wenn es tatsächlich notwendig wäre, in dem vorgesehenen Ausmaß neu zu bauen. Das ist jedoch nicht der Fall; die Raumanforderungen des Parlaments sind übersetzt. Wäre davon auszugehen, daß für den Abgeordneten die eigentliche Parlamentsarbeit, d. h. die Beteiligung an der Gesetzgebung und an der Kontrolle der Regierung und somit sein Einsatz in Bonn rein zeitlich eindeutig dominieren würden, so wäre tatsächlich eine derartige Raumausstattung vertretbar. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Dies ergibt sich eindeutig aus der Zahl der Sitzungstage, d. h. jener Tage, für welche in der Vergangenheit durch den Bundestagspräsidenten für alle Abgeordneten Präsenzpflicht angeordnet worden ist; über diesen Rahmen hinaus dürfen Sitzungen von Parlamentsgremien bekanntlich nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Präsidenten angesetzt werden, welche Fälle nicht oft vorkommen. Im Jahre 1973 hat es 85 Sitzungstage gegeben, 1974 93, 1975 97 und 1976 71 Sitzungstage. Für das Jahr 1977 sind 22 Sitzungswochen vorgesehen, wobei wöchentlich üblicherweise von 4 Sitzungstagen auszugehen ist. Diese Zahlen lassen eindeutig erkennen, welche Bedeutung auch rein zeitlich der zweiten Hauptaufgabe des Abgeordneten beizumessen ist: Wahlkreisarbeit zu leisten, den Kontakt mit der Bevölkerung zu pflegen. Der Abgeordnete übt seine Tätigkeit nicht überwiegend stationär in Bonn aus, er benötigt ebenso, je nach Wahlkreisgröße, mindestens ein Wahlkreisbüro. Schon aus diesem Grunde ist es abwegig, seinen Bonner Raumbedarf mit dem von Verwaltungsbeamten welcher Rangstufe auch immer zu vergleichen; die Abgeordnetentätigkeit ist auch insoweit mit keiner anderen Berufstätigkeit vergleichbar. Wie sich aus der Verwendung der jedem Parlamentsmitglied zur Verfügung stehenden Mitarbeiterpauschale ergibt, tragen die Abgeordneten dieser Doppelfunktion auch insoweit durchaus Rechnung: Etwa ein Drittel des hierfür im Bundeshaushalt bereitgestellten Betrages (1976: 21 Millionen DM) wird für Wahlkreismitarbeiter eingesetzt. Dieser Anteil hat steigende Tendenz. Die Neubauplanung geht davon aus, daß die Mitarbeiterpauschale so weit aufgestockt wird, daß der Abgeordnete künftig je einen wissenschaftlichen Mitarbeiter und eine Schreibkraft besolden kann. Erfahrungsgemäß ist also anzunehmen, daß die volle Inanspruchnahme 2628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 21. Juni 1977 der im neuen Bundeshaus vorgesehenen Abgeordnetenbüros (je 3 Räume zu je 18 qm) nicht gewährleistet sein wird, daß möglicherweise ein Drittel oder mehr dieser Räume überwiegend leer stehen werden. Dieses Risiko wäre z. B. leicht zu vermeiden, wenn vorgesehen würde, daß je zwei Abgeordnetenbüros sich einen für jeweils zwei Schreibkräfte bestimmten Raum teilen, daß jeder Abgeordnete also statt drei zweieinhalb Räume erhält. Der wegen des Umfanges der Baumasse ohnehin architektonisch kaum angemessen zu gestaltende Baukörper des Fraktionsbereiches würde dann wenigstens etwa um ein Sechstel seines Volumens verringert. Dieses Beispiel zeigt, daß wesentliche Raumeinsparungen nicht nur möglich, sondern sogar angezeigt sind. Allerdings würde eine derartige Reduzierung des Raumprogrammes keineswegs ausreichen. Nirgendwo in der Welt gibt es einen auch nur annähernd so großen Parlamentsbereich, das Capitol in Washington vielleicht ausgenommen. Immerhin soll der geplante Komplex mit 750 m Frontlänge die Ausdehnung der Bonner Altstadt bekommen. Für uns besteht kein Grund, die Größenordnungen der Parlamentsbauten anderer Demokratien zu übertreffen. Schon diese Darlegungen machen deutlich: Die bisherige Neubauplanung ist ein Konzept personalmäßiger Expansion. Das gilt im übrigen auch für die Weiterentwicklung der Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung. Die Presse meldete kürzlich, Bundestagspräsident Professor Dr. Carstens habe erklärt, die Zahl der Bediensteten der Bundestagsverwaltung habe sich von 1969 bis 1976 auf 1 600 verdoppelt. Es sei verständlich, wenn der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages überlege, ob alle Stellen notwendig seien. Ergänzend ist festzustellen, daß die Zahl der Planstellen für Beamte in der Zeit von 1965 bis 1975 von 338 auf 931 erhöht worden ist. Ich will das nicht nachträglich kritisieren. Vielleicht war es nötig, diese Zahl beinahe zu verdreifachen. Die vorgesehene Neubaumaßnahme würde jedoch bezüglich der künftigen Entwicklung der Zahl der Bediensteten eine ebensolche Sogwirkung auslösen, die zu beobachten war, nachdem man bei Fertigstellung des neuen Bundeskanzleramtes merkte, daß man 5 % zuviel Büroraum erstellt hatte. Der berechtigten Feststellung des Bundestagspräsidenten zum Trotz gilt also leider auch insoweit: Diese Neubauplanung ist, gewollt oder nicht, ein Konzept personalmäßiger Expansion. Politik darf nicht in Verwaltung umschlagen, auch nicht im Parlament, auch nicht in den Abgeordnetenbüros. Wie die tägliche, oft wenig sinnvoll erscheinende, vom Parlament selbst erzeugte Papierflut zeigt, besteht diese Gefahr schon heute. Ihr wird durch eine überzogene Neubauplanung weiterer Vorschub geleistet. Aber vor allem: Je mehr der Apparat des Abgeordneten vergrößert wird, um so mehr wird sein unmittelbarer Kontakt zu denen, die er politisch zu betreuen hat, gemindert, um so mehr wächst der Abstand zum Wähler. Bundespräsident Scheel hat kürzlich die zunehmende Professionalisierung der Abgeordnetentätigkeit beklagt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten zum Hauptberuf erklärt hat, sollte wenigstens alles vermieden werden, was den Parlamentarier zumindest optisch mehr und mehr als Amtsperson erscheinen läßt, als Vertreter des Staates und nicht primär als Volksvertreter. Der 'übermäßige Ausbau seines Apparates erscheint ohnehin kaum geeignet, seine politische Effizienz zu steigern. Wer wollte behaupten, der Bundestag leiste heute politisch mehr und genieße höheres Ansehen als in den Zeiten, in denen er wahrhaft erbärmlich untergebracht war. Als Mitglied der Neubaukommission des Altestenrates des Bundestages habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder verlangt, den Umfang der Neubauplanung einzuschränken. Ich fordere nunmehr erneut, vor endgültiger Beauftragung der Architekten die Raumanforderungen des Parlaments wesentlich zu kürzen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Corterier?


Rede von Dr. Peter Corterier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Mertes, darf ich Sie fragen: Wenn Sie so ein treuer Paladin des Bundesverteidigungsministers sind — Sie haben das eben auf MBFR bezogen; noch im Mai haben Sie geschrieben, daß Sie ganz allgemein für seine Politik seien —, wieso wollen Sie dann den Verteidigungshaushalt ablehnen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alois Mertes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege, das ist doch nun heute ganz klar gesagt worden. Unsere Ablehnung richtet sich doch nicht gegen die MBFR-Politik von Herrn Leber. Sie richtet sich auch nicht gegen die Tatsache, daß er in der nuklearen Planungsgruppe gut mit den Amerikanern kooperiert und daß er die Strategie des westlichen Bündnisses nicht vertritt. Sie richtet sich auch nicht dagegen, daß er im Gegensatz zu anderen in Ihrer Fraktion gegen den Vorschlag des Ostens für einen NichtErsteinsatz von Kernwaffen ist. Es gibt eine ganze Reihe von wichtigen Einzelfragen der Bündnispolitik, bei denen wir in der Tat mit dem Verteidigungs-



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    minister übereinstimmen. Die Entscheidung, den Verteidigungshaushalt abzulehnen, ist eine politische. Das wird auch zur Genüge bei der Debatte des Haushalts 14 dargelegt werden.
    Ich stelle noch einmal fest — und dies ist auch nützlich für die Stellung unseres Landes gegenüber dem Ausland —, daß diese Opposition, nicht weil sie die Koalition sympathisch findet, sondern weil sie es aus objektiven Sachgründen für richtig hält, in einigen Punkten mit dieser Regierung übereinstimmt. Der Kollege Strauß ist kürzlich im Nahen Osten gewesen. Er hat in Ägypten ausdrücklich gesagt, daß in der Nahostfrage zwischen Opposition und Regierung Übereinstimmung besteht. Ich habe dies eben auch in bezug auf MBFR gesagt. Bei MBFR kommen ja die Schüsse gegen die Regierung aus den eigenen Reihen.
    Und wie steht es mit den Berliner Status-Fragen? Die Erklärungen des Staatssekretärs van Well vom Auswärtigen Amt und des Staatssekretärs Hartkopf vom Bundesinnenministerium haben unsere ausdrückliche Zustimmung gefunden. Aber hören Sie sich doch mal um, woher die Kritik gegen die Positionen der Bundesminister des Auswärtigen und des Innern kommt. Sie kommt doch wieder aus den Reihen der Sozialdemokratischen Partei. Wir, die Unionsfraktion, sind doch nicht Gegner des staatspolitisch notwendigen Konsenses, sondern die Gegner des Konsenses sitzen in Ihren eigenen Reihen, Herr Minister. Das müssen wir doch in dieser Situation einmal festhalten.
    Eine volle Übereinstimmung hat es zwischen uns und Ihnen in der Frage des Nuklearexportes nach Brasilien gegeben. Enumerativ könnte ich Ihnen eine Reihe von Punkten nennen, und ich stehe auch hier nicht an zu sagen: Wenn die heutige Opposition als Regierung von morgen die Verantwortung übernimmt, in welcher Koalition und in welcher Besetzung auch immer, wird sie aus staatspolitischer und aus Sachverantwortung in diesen Fragen eine Politik der Kontinuität betreiben, die den Interessen unseres Landes dient. Diese Interessen sind unser Maßstab. Konsens und Konfrontation, das sind nicht Werte oder Unwerte in sich. Wenn Konfrontation notwendig ist — wie vor den Verträgen —, dann von der Sache her. Ich selbst habe zu allen diesen Verträgen aus den eingangs genannten Gründen -sehr bewußt nein gesagt. Ich habe aus diesen Gründen auch zum Atomwaffensperrvertrag und zum UNO-Beitritt nein gesagt. Ich erinnere daran — weil der Herr Bundeskanzler heute davon gesprochen hat —, daß damals derjenige Teil meiner Fraktion, der dem UNO-Beitritt zugestimmt hat, dem Wort des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt geglaubt hat, die Frage der Berlin-Vertretung bei den Vereinten Nationen sei völlig eindeutig geklärt. Wir haben hinterher gesehen, daß diese Ankündigung von Herrn Brandt nicht stimmte, sondern daß der Berlin-Konflikt bei den Vereinten Nationen weiter schwelt.
    Es gibt also Bereiche, in denen unsere Auffassung mit der der Regierung aus eigener Interessenerkenntnis und -vertretung übereinstimmt, Bereiche, in denen der Widerstand meistens aus den Reihen der Sozialdemokratischen Partei kommt.
    Aber es gibt einen Bereich, in dem wir in der Tat als Christlich-Demokratische Union und als Christlich-Soziale Union nicht nur die Akzente anders setzen, sondern wesentliche Punkte anders sehen als Sie. Das muß jetzt abschließend gesagt werden. Im Grunde genommen bezieht sich dieser Unterschied auf das Verhältnis zur Sowjetunion. Nicht ein größerer oder geringerer Grad an Feindseligkeit gegenüber der Sowjetunion ist es, den ich hier anspreche, sondern es ist das Ernstnehmen der Kategorien der sowjetischen Politik. Wir haben den Eindruck, daß wir die Sowjetunion in ihrer Zielrichtung, in ihren Machtmitteln und in ihren langfristigen Kategorien anders einschätzen als Sie, ich könnte auch polemisch sagen: ernster nehmen als Sie.
    Die ganze Diskussion um die Mehrdeutigkeit der Verträge war letzten Endes ein Ringen darum, daß wir gegenüber dieser Weltmacht, die für unser geteiltes Land von so großer Bedeutung ist, ein berechenbarer Partner sein müssen. Unsere Außenpolitik muß für die internationale Umwelt berechenbar sein. Deshalb gilt ja auch die Notwendigkeit eines möglichst weitgehenden außenpolitischen Konsenses zwischen Regierung und Opposition, soweit er zu schaffen ist. Noch einmal sei es gesagt: Was die Sowjetunion angeht, sind wir der Auffassung, daß wir die Sowjetunion in einem gewissen Sinne richtiger sehen und uns ihr gegenüber angemessener verhalten. Das hat in der jetzigen Situation folgendes zur praktischen Konsequenz.
    Im Gegensatz zu Ihnen — ich komme auf unsere Forderung nach einer öffentlichen menschenrechtlichen Dokumentation vor dem Belgrader KSZE- Folgetreffen zurück — sind wir mit den Menschenrechtskämpfern und Bürgerrechtlern, die aus der DDR, aus Polen, aus der Sowjetunion zu uns kommen, gleicher Auffassung. Sie sagen: Sprecht öffentlich, öffentlich und nochmals öffentlich.
    Herr Bundeskanzler, Herr Bundesaußenminister, wir wissen doch auch, daß eine Regierung diskret verhandeln muß. Aber es gibt doch in dieser rechtsstaatlichen Demokratie eine Rollenverteilung. Es gibt doch das Parlament. Das kommt von parlare, von reden. Wir können doch als Parlament nicht die Methoden der Diplomatie übernehmen. Ich habe diesem ehrenwerten Stand 20 Jahre angehört und befürworte die Notwendigkeit der Geheimhaltung und des diskreten Verhandelns. Aber ich erinnere mich noch daran, daß wir, Kollegen des Auswärtigen Amtes der verschiedensten politischen Tendenz, immer darauf gewartet haben: wann werden denn das Parlament, die einzelnen Abgeordneten, die Fraktionen etwas sagen? Ich finde, daß der Deutsche Bundestag, der ohnehin nicht sehr viele Rechte in der Außenpolitik hat — die Prärogative liegt hier aus gutem Grund bei der Bundesregierung —, seine Position viel stärker ins Spiel bringen muß.
    Wir sagen ja auch mit Ihnen — Herr Kollege Zimmermann hat es am 17. Juni ausdrücklich betont —, wir wollen in Belgrad nicht das Tribunal, die Anklage. Aber wenn Sie schon in Ihrer Entschließung Bilanz verlangen, dann müssen darin die Guthaben und die Schulden stehen. Dann muß offen und vorher auch öffentlich beim Namen ge-



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    nannt werden, was ist. Wir sind der Auffassung, daß in maßvoller Sprache, aber ganz eindeutig in der Sache die Frage der Menschenrechte in Deutschland, für die Deutschen im Bereich der KSZE und für die Menschen unserer Nachbarvölker in Erinnerung gebracht werden muß, und zwar — ich wiederhole es: im Sinne unserer Dokumentationsforderung — öffentlich.
    In Zusammenhang der Menschenrechtsfrage noch ein Hinweis auf die Deutschlandfrage. Die Sowjetunion empfindet die Nichtgelöstheit der Deutschlandfrage in Verbindung mit der Menschenrechtsproblematik als eine schwere politische Bedrängnis. Sie ist in der Defensive. Wir wollen die Sowjetunion nicht militärisch in die Defensive drängen. Aber wir möchten, daß eine Macht, die eben nicht mit Zustimmung der dortigen Bevölkerungen politisch und militärisch in der DDR, in Polen, in der CSSR, in Ungarn steht, weiß, daß ihre Position jenseits der Elbe nach den Maßstäben der Freiheit und nach den Maßstäben des Völkerrechtes eine vorläufige ist.
    Wir würden als verantwortliche Regierung in diesem Sinne in unserer Politik die menschenrechtlichen Gesichtspunkte der Deutschen und die menschenrechtlichen Gesichtspunkte der Osteuropäer in einer deutlichereren und klareren, keineswegs eifernden, aber in einer deutlichen Sprache zum Ausdruck bringen. Dabei auch noch folgender Hinweis: Wir nehmen alles das, was in den Verträgen steht, auch insofern ernst, als wir beispielsweise daran erinnern dürfen, daß in Zusammenhang mit Artikel 4 des Moskauer Vertrages auch der Deutschlandvertrag gilt. Herr Bundesaußenminister, Ihr Vorgänger, der Bundesaußenminister Scheel, und der damalige Staatssekretär Bahr haben in den Beratungen des Auswärtigen Ausschusses und in den Plenarberatungen ausdrücklich erklärt, der Artikel 4 des Moskauer Vertrages bedeute, daß gerade auch der Deutschlandvertrag weiter gelte. Ich darf daran erinnern, daß das Folgende geltendes Recht für die Bundesrepublik Deutschland und für die Westmächte ist. Der Artikel 7 des Deutschlandvertrages lautet:
    Die Unterzeichnerstaaten sind darüber einig, daß ein wesentliches Ziel ihrer gemeinsamen Politik eine zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern frei vereinbarte friedensvertragliche Regelung für ganz Deutschland ist, welche die Grundlage für einen dauerhaften Frieden bilden soll. Sie sind weiterhin darüber einig, daß die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu dieser Regelung aufgeschoben werden muß.
    Bis zum Abschluß der friedensvertraglichen Regelung werden die Unterzeichnerstaaten zusammenwirken, um mit friedlichen Mitteln ihr gemeinsames Ziel zu verwirklichen: Ein wiedervereinigtes Deutschland, das eine freiheitlichdemokratische Verfassung, ähnlich wie die Bundesrepublik, besitzt und das in die europäische Gemeinschaft integriert ist.
    Als das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des innerdeutschen Grundvertrages mit dem Grundgesetz erklärte, formulierte es eine aktive Aufgabe jedes Parlamentariers und aller Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Ich zitiere das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 31. Juli 1973 mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident:
    Kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben, alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die Erreichung dieses Zieles hinzuwirken — das schließt die Forderung ein, den Wiedervereinigungsanspruch im Innern wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten.
    Seit 1974 — das haben unsere kompetenten Sprecher und Gremien anerkannt — gehen die Bundesregierungen einen realistischeren Weg als ihre Vorgängerinnen. Wir erlebten eine Desillusionierung nach dem Entspannungsrausch der Brandt-Zeit. Ich denke noch daran, wie der Kollege Bahr in Moskau im März 1974 über Berlin verhandelt und uns von dort eine Berlin-Formel mitgebracht hat, von der Außenminister Genscher hinterher sagte, sie sei nicht akzeptabel. Wir begrüßen es, Herr Bundesaußenminister, daß Sie auch bei Ihrem letzten Besuch in Moskau in dieser Sachfrage eine so eindeutige Position bezogen haben. Die Regierung hat sich unserer stets nüchtern gebliebenen Einschätzung und Betrachtung der Dinge und der Möglichkeiten genähert.
    Der große Irrtum, der fast unverantwortliche Irrtum der Regierung von 1969 war, daß sie dem deutschen Volke vorgaukelte, es gebe in der Außenpolitik die große Alternative, man könne jetzt alles ganz anders machen. Wir haben damals gesagt, die Bewegungsräume unserer Deutschlandpolitik und unserer Außenpolitik sind viel geringer, als es die hoffnungserweckenden Worte Willy Brandts von Erfurt und Kassel ankündigten. Seither ist bei Ihnen ein Ernüchterungsprozeß eingetreten, den wir begrüßen. Wer nimmt eigentlich Abschied von den Illusionen? Das sind doch Sie.
    Herr Kollege Wehner, Sie haben neulich daran erinnert, daß Sie, Ihre Fraktion, 1960 den Sprung zur Bejahung der Westverträge gewagt haben; wir sollten jetzt das gleiche mit den Ostverträgen tun. Sie können das einfach nicht miteinander vergleichen. Es war immer schon falsch, die eindeutigen Westverträge, also die Verträge mit unseren Freunden und unseren Sicherheitsgaranten waren, auf eine Stufe mit den Verträgen mit unseren potentiellen Gegnern im Osten zu stellen, Partnern, die jedenfalls nicht — wie der Westen — unsere Werte, unsere politischen Grundbegriffe teilen. Diese Verträge waren in ihrer Grundanlage eindeutig. Herr Wehner, wir haben sofort nach dem Inkrafttreten der Ostverträge gesagt: diese Verträge sind nun auch für uns geltendes Recht, und zwar auf der Basis der verbindlichen Auslegungstexte.
    Der Kollege Kreutzmann hat in rührender Weise gesagt, es gebe auch in den Westverträgen, die Tausende von Artikeln umfaßten, bei dieser oder jener Bestimmung eine Interpretationsnotwendigkeit.

    (Dr. Kreutzmann [SPD] : Das hat Adenauer gesagt!)




    Dr. Mertes (Gerolstein)

    — Sie haben recht, Herr Kollege Kreutzmann. Adenauer hat gesagt, bei 1 000 Artikeln könne es auch einmal einen Artikel geben, den man verschieden interpretieren könne. Herr Kollege Kreutzmann, Sie haben uns völlig mißverstanden. Das Problem sind nicht einzelne Formulierungen. Wenn Herr Gromyko bei der Ratifizierung des Moskauer Vertrages im Obersten Sowjet sagt, es handele sich nicht um einen Gewaltverzichtsvertrag, sondern um einen endgültigen Anerkennungsvertrag, aber der deutsche Außenminister und Bundeskanzler Brandt dem Deutschen Bundestag sagen, es handele sich nur um einen Modus-vivendi-Vertrag, nur um einen Gewaltverzichtsvertrag, nicht um einen Anerkennungsvertrag, dann wird hier der langfristige Auslegungsstreit grundgelegt. Wir haben die Gefährlichkeit dieser Mehrdeutigkeit erkannt und die Sicherung unserer verfassungsgemäßen Auslegung durchgesetzt.
    Wir stehen bereits auf dem Boden der Verträge, da ist nichts mehr nachzuholen. Aber dieselben Illusionen der 50er Jahre, die Sie die sowjetische Politik nicht erkennen ließen, sind es gewesen, die Sie in diese Formelkompromisse hineingezogen haben. Die Formelkompromisse sind nun da, sie sind interpretiert, und sie gelten auch für uns.
    Herr Bundesaußenminister, ich stelle fest: Soweit dieses Haus in allen entscheidenden Fragen auf dem Boden des Grundgesetzes steht, das die Kodifikation unserer moralischen Werte ist, besteht — das hat der Bundeskanzler in seiner Rede vom 17. Juni 1977 gesagt — ein Grundkonsens. In der operativen Außenpolitik gibt es einzelne enumerative Bereiche, in denen wir mit Ihnen übereinstimmen. Aber es gibt andere Bereiche, in denen wir als Opposition auf Grund unserer Sicht der Kräfteverhältnisse und Kräftebewegungen die Dinge anders sehen. Für unsere Partner in Ost und West, in Nord und Süd und für die Öffentlichkeit ist es gut, ja notwendig, daß sie wissen, wo es in diesem Hause Grundkonsense, wo es in den Tagesfragen Übereinstimmung aus sachlichen Gründen gibt; ich habe einige Fälle genannt. Aber es ist auch wesentlich zu wissen, daß diese Opposition auf Grund ihrer Einschätzung der Weltlage, auf Grund ihrer Menschenrechtsforderungen, auf Grund ihrer Vorstellungen in der Deutschlandfrage einen anderen Weg ginge, eine Kurskorrektur vollzöge. Diese Korrektur hätte auch zum Inhalt — das soll der letzte Satz sein —, daß wir uns gegenüber dem Westen nicht wie jemand verhalten, der dankbar dafür ist, daß die moralischen Kategorien unserer rechtlichen und politischen Verfassung auch von unseren Partnern geteilt und im Bündnis geschützt werden. Wir müssen vielmehr vom Westen erwarten, daß unsere Entscheidung für die endgültige Bindung an den Westen als Gegenleistung die Solidarität mit unseren moralischen Grundwerten und damit auch mit unserem nationalen Ziel nach sich zieht. Dies ist eine politische und geschichtliche Notwendigkeit, die sich aus der westlichen Wertordnung ergibt, zu dem unser ganzes Volk sich bekennt. Und diese Wertordnung muß glaubwürdig bleiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)